Stadt Rottenburg am Neckar
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Stadt Rottenburg am Neckar
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen in ROTTENBURG am Neckar Auftraggeber: Firmengruppe Krause, Bayreuth Projektleitung: Dipl.-Geogr. Gerhard Beck Dipl.-Ing. Gabriele Ostertag Ludwigsburg, im Dezember 2012 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer; Dr. Stefan Holl 71638 Ludwigsburg, Hohenzollernstraße 14 Telefon: 07141 - 93600 Telefax: 07141 - 936010 eMail: [email protected] Internet: http://www.gma.biz Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Vorbemerkung Bereits im April 2011 erteilte die Firmengruppe Krause in Abstimmung mit der Stadt Rottenburg am Neckar der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, den Auftrag zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse (= Grobanalyse) zur geplanten Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbepark Dätzweg in Rottenburg am Neckar. Mittlerweile fanden diverse Besprechungen zwischen Vorhabenträger und Stadt sowie mit dem Regionalverband Neckar-Alb und dem Regierungspräsidium Tübingen zur weiteren Vorgehensweise statt. Dabei wurde das ursprüngliche Konzept seitens des Vorhabenträgers mehrfach angepasst und die Gesamtverkaufsfläche deutlich reduziert. Das vorliegende Gutachten stellt die Bewertung möglicher städtebaulicher und raumordnerischer Auswirkungen des Projektes im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO dar. Aufgrund der zahlreichen Veränderungen wurde die Analyse im November 2012 vollständig überarbeitet. Außerdem wurde eine vertiefende Analyse der Elektrosortimente durchgeführt. Zur Bearbeitung der Untersuchung standen der GMA Daten des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, der Stadt Rottenburg am Neckar, des Regionalverbandes Neckar-Alb, des Regierungspräsidiums Tübingen sowie GMA-interne Unterlagen zur Verfügung. Dabei konnte auch auf das Entwicklungskonzept zur Stärkung des Einzelhandels in der Kernstadt und in den Stadtteilen der Stadt Rottenburg am Neckar zurückgegriffen werden („Lebendiges Zentrum 2020“). In diesem Zusammenhang wurde seitens der GMA eine Erhebung aller Einzelhandelsbetriebe in Rottenburg am Neckar vorgenommen. Im November 2012 wurden die Daten zur Einzelhandelsstruktur nochmals aktualisiert, da mittlerweile wesentliche Wettbewerber weggefallen sind (z. B. der bislang größte Elektroanbieter in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen). Der Untersuchungsumfang und die Vorgehensweise wurden eng mit dem RP Tübingen abgestimmt. Die vorliegende Untersuchung dient als Grundlage für die Entscheidungsfindung der am Genehmigungsverfahren Beteiligten. Die Weitergabe der Untersuchung bedarf der schriftlichen Zustimmung der GMA bzw. des Auftraggebers. Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg, im Dezember 2012 BE GO wym Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Aufgabenstellung und Vorhaben 1 1. Aufgabenstellung 1 2. Rechtsrahmen 2 2.1 Regelungen der BauNVO 2 2.2 Regelungen der Landes- und Regionalplanung 3 2.3 Sonstige Vorgaben 5 3. Definitionen und Planobjekt 5 3.1 Definition 5 3.2 Trends und Strukturdaten der einzelnen Segmente 6 3.2.1 Elektromarkt 6 3.2.2 Gartencenter 8 3.2.3 Möbelmärkte (= Bettenfachmarkt) 9 3.2.4 Tierfachmarkt 10 3. Projektbeschreibung 11 II. Standortbeschreibung und -bewertung 16 1. Makrostandort Rottenburg am Neckar 16 2. Mikrostandort Gewerbepark Dätzweg 19 III. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 21 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung 21 2. Projektrelevante Kaufkraft 23 IV. Projektrelevante Wettbewerbssituation 24 1. Mittelzentrum Rottenburg am Neckar (= Zone I) 24 1.1 Elektrowaren 24 1.2 Gartenbedarf 26 1.3 Möbel 27 1.4 Zoologischer Bedarf 27 2. Mittelbereich Rottenburg am Neckar (= Zone II) 28 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 3. Wesentliche Wettbewerber außerhalb des Einzugsgebietes 28 3.1 Das Oberzentrum Tübingen 31 3.2 Das Mittelzentrum Herrenberg 32 3.3 Das Mittelzentrum Nagold 32 3.4 Das Mittelzentrum Horb 33 3.5 Das Unterzentrum Mössingen 33 3.6 Zusammenfassung 34 4. Gesamtbewertung 35 V. Konsequenzen für das Rottenburger Sortimentskonzept 38 1. Sortimentsdifferenzierung vor dem Hintergrund des regionalen Zentrenund Märktekonzeptes Neckar-Alb 38 2. Sortimentsdifferenzierung: Zentren- und Nichtzentrenrelevanz 39 3. Überprüfung Sortimentsliste für Rottenburg am Neckar 42 VI. Städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen 45 1. Methodischer Ansatz 45 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft 46 3. Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilung 49 4. Mögliche städtebauliche Auswirkungen 52 4.1 Die Stadt Rottenburg am Neckar 52 4.2 Das Umland (= Zone II) 53 4.3 Mögliche Wirkungen außerhalb des Einzugsgebietes 53 5. Raumordnerische Bewertung 54 5.1 Kongruenzgebot 54 5.2 Beeinträchtigungsverbot 54 6. Abschließende Betrachtung 55 VII. Zusammenfassung 57 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 I. Aufgabenstellung und Vorhaben 1. Aufgabenstellung Die Stadt Rottenburg am Neckar sieht am Standort Gewerbepark Dätzweg die Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 10.200 m² vor. Zur möglichen Ansiedlung des Einkaufszentrums im Gewerbepark Dätzweg hat das vorliegende Gutachten die Aufgabe, die möglichen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der Neuansiedlung zu untersuchen. Die Untersuchung wird vor dem Hintergrund der einschlägigen Vorschriften des BauGB, der BauNVO, der Landes- und Regionalplanung sowie des Einzelhandelserlasses BadenWürttemberg von 2001 durchgeführt. Dabei fließen die Erkenntnisse aus dem Regionalen Zentren- und Märktekonzept Neckar-Alb 2011 (i. F.: reZuM) ein, welches aktuell jedoch noch keinen abschließenden Eingang in den Regionalplan gefunden hat. Zusätzlich wird das Zentrenkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar bzw. die im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erfolgte Überprüfung und begriffliche Anpassung an das reZuM zur Bewertung herangezogen. Im Mittelpunkt stehen dabei: raumordnerische Auswirkungen durch das Vorhaben i. S. einer möglichen Beeinträchtigung des Zentrale-Orte-Systems (= Kongruenzgebot) städtebauliche Wirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich in Rottenburg am Neckar sowie in benachbarten Zentralen Orten bzw. im Umland (= Beeinträchtigungsverbot). Der Untersuchungsraum wurde mit dem Regierungspräsidium Tübingen abgestimmt. Im Einzelnen werden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: Darlegung der Ausgangslage und des Rechtsrahmens Darstellung und Einordnung des Planobjektes (inkl. –entwicklung) Darstellung und Bewertung des Mikrostandortes Dätzweg, Rottenburg am Neckar Abgrenzung des objektrelevanten Einzugsgebietes und Ermittlung des Bevölkerungspotenzials Berechnung des projektrelevanten Kaufkraftpotenzials 1 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Erfassung und Bewertung der Angebots- und Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet Konsequenzen für das Rottenburger Sortimentskonzept Ermittlung der zu erwartenden und bewertungsrelevanten Umsätze des Vorhabens Bewertung der möglichen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen i. S. des § 11 Abs. 2 BauNVO Abschließende Bewertung des Vorhabens / Empfehlungen. 2. Rechtsrahmen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung und Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten stellen v. a. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen dar. 2.1 Regelungen der BauNVO Nach § 11 Abs. 3 BauNVO i. V. m. der dazu ergangenen Rechtsprechung, ist für Neuansiedlungen von Einkaufszentren, großflächiger Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige großflächigen Handelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, ab ca. 1.200 m² Geschossfläche bzw. ca. 800 m² Verkaufsfläche1,2, die Festsetzung eines Kern- oder entsprechenden Sondergebietes in der Regel erforderlich. 1 Verkaufsfläche ist wie folgt definiert: „Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum und Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-Anlagen etc. (vgl. hierzu auch BVerwG 4C 10.04 und 4C 14.04 vom 24.11.2005). 2 Gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beginnt die Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebes bei 800 m² Verkaufsfläche (vgl. u. a. BVerwG 4 C 3.05 und 4 C 10.04 vom 24.11.2005). 2 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Nach § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen, Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich, auf die zentralen Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt zu prüfen. In Bezug auf die Beurteilung der genannten Auswirkungen sind v. a. die Gliederung und die Größe der Kommune, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des geplanten Objektes zu berücksichtigen (sog. „Vermutungsgrenze“). 2.2 Regelungen der Landes- und Regionalplanung Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg legt in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben als wesentliche Zielsetzungen fest: „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürften i.d.R. nur in Ober-, Mittelund Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. [...]“. (Z 3.3.7) Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich deren zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (Z 3.3.7.1) Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe, noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Gemeinde und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (Z 3.3.7.2). Die Ausführung des Landesentwicklungsplanes Baden-Württemberg werden im Regionalplan Neckar-Alb 1993 durch eine Definition der Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Kleinzentren mit ihren jeweiligen Verflechtungsbereichen ergänzt. Zum großflächigen Einzelhandel führt der Regionalplan darüber hinaus aus:1 1 Regionalplan Neckar-Alb 1993, Kapitel 2.6 „Schwerpunkte für Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen“, Seite 35. 3 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 „Großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher mit überörtlicher Bedeutung sollen nur in den Kernbereichen und in Sondergebieten der Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Die Ausweisung entsprechender Sondergebiete ist auf solche großflächigen Einzelhandelsbetriebe zu beschränken, die sich aufgrund ihres spezifischen Warenangebotes und des damit angehenden Flächenbedarfs oder hohen Verkehrsaufkommens nicht in die Kernbereiche der zentralen Orte eingliedern lassen (…). Die Größe der Verkaufsflächen hat sich am Verflechtungsbereich des zentralen Ortes zu orientieren.“ Derzeit befindet sich der Regionalplan Neckar-Alb in der Fortschreibung. Gleichzeitig ist das Regionale Zentren- und Märktekonzept fertig gestellt, ist jedoch aktuell noch kein Bestandteil des Regionalplanes. Dies definiert den Untersuchungsbereich „Dätzweg“ grundsätzlich als Ergänzungsstandort für Einzelhandelseinrichtungen. Zur Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen ist zusätzlich der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg 2001 zu beachten1: Im vorliegenden Fall ist insbesondere das Kongruenzgebot und das Beeinträchtigungsverbot zu berücksichtigen: Das Kongruenzgebot besagt, dass sich das Vorhaben in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen muss. Nach dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt „eine Verletzung des Kongruenzgebotes vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll“ (vgl. 3.2.1.4 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Das Beeinträchtigungsverbot besagt, dass das Vorhaben das städtebauliche Gefüge und die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens nicht beeinträchtigen darf. Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) der Standortgemeinde oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich dann vor, wenn dort auf Grund des Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen. 1 Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten – Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass); Februar 2011 – AZ: 6-2500.4/7 - 4 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 „Anhaltswert für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment“ (vgl. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 2.3 Sonstige Vorgaben Als weitere Vorgaben zur Bewertung des vorliegenden Planobjektes ist insbesondere das Zentrenkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar heranzuziehen.1 Die Sortimentsliste der Stadt Rottenburg am Neckar definiert große Teile des vorhabenrelevanten Sortiments als nicht zentrenrelevant. Im Zuge der vorliegenden Analyse wurde das Sortimentskonzept der Stadt Rottenburg am Neckar für die vorhabenrelevanten Sortimente im Hinblick auf Begrifflichkeit und Aktualität an die Anregungen des reZuM angepasst und im Hinblick auf die aktuelle Situation in Rottenburg am Neckar überprüft. 3. Definitionen und Planobjekt 3.1 Definition Bei den zu untersuchenden Nutzungen Elektro-, Garten-, Betten- und Zoologiemarkt sowie einen Automobilzubehörmarkt handelt es sich in der Gesamtbetrachtung um ein Einkaufszentrum. In der Einzelbetrachtung liegen 5 Fachmärkte vor. Die Bewertung des Vorhabens erfolgt unter der Maßgabe einer kumulierten Betrachtung der Gesamtwirkungen i. S. eines Einkaufszentrums (= worst-case). Der Bereich „Autoteilezubehör“ bleibt aufgrund seiner eindeutig nicht-zentrenrelevanten Sortimentsgestaltung im Folgenden außerhalb der Detailbetrachtung. 1 vgl. Stadt Rottenburg am Neckar: „lebendiges Zentrum 2020“; Stand: 03/2010; gem. Prüfung und Begründung GMA-Sortimentskonzept 2010. 5 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 3.2 Trends und Strukturdaten der einzelnen Segmente 3.2.1 Elektromarkt Leistungsfähige Elektrofachmärkte bieten heute ein breites Spektrum an Elektroartikeln sowie angrenzender Sortimentsbereiche an. Zu den wichtigsten Kern- und Randsortimenten gehören: Weiße Ware (Elektrogroßgeräte und Elektrokleingeräte) Unterhaltungselektronik (sog. braune Ware, Auto-Hifi etc.) Tonträger, Bildträger Video- und PC-Spiele Computer und Zubehör sowie Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, etc.) Telekommunikationsartikel und Mobilfunkgeräte Fotoartikel, inkl. Fotoentwicklungsdienstleistungen und Zubehör. Die Sortimentsbreite und -tiefe ist ein bestimmendes Merkmal der Kompetenz eines Elektrofachmarktbetreibers und auch seiner Wettbewerbsfähigkeit. Nur ein ausreichend tiefes und breites Sortiment ermöglicht eine große Marktreichweite und Marktbedeutung. In den letzten Jahren ist im Bereich der Elektrofachmärkte eine zunehmende Veränderung der Sortimentsstruktur zu erkennen, welche u. a. aus Diversifizierungsbestrebungen der Betreiber, technischen Entwicklungen sowie einem zunehmendem Margendruck in einzelnen Angebotssegmenten (z. B. PC-Bereich) resultiert. Die Einzelhandelsstrukturen im Elektrofachmarktbereich sind in Deutschland geprägt durch das Nebeneinander von Filialketten und Verbundgruppen, in denen sich selbständige, meist regional tätige Einzelhändler zu bundesweiten oder sogar international operierenden Einkaufskooperationen zusammengeschlossen haben. Neben Elektrofachgeschäften betreiben die Mitglieder der Verbundgruppen auch Elektrofachmärkte; hierzu zählen u. a. Expert, EP-Elektronic Partner und Euronics. Neben den Verbundgruppen spielen weiterhin Filialketten eine bedeutende Rolle im Markt der Elektrofachmärkte. Hier sind die Marktführer Media Markt und Saturn sowie die Rewe-Schiene ProMarkt zu nennen. 6 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Der Internetvertrieb ist mittlerweile zum wichtigen Absatzkanal im Elektrohandel avanciert: Ein Marktanteil von knapp 22 % der Bereiche „Elektronik / Medien“ wird mittlerweile über den Online-Kanal und nicht über die Ladentheke des stationären Einzelhandels abgewickelt1. Im Rahmen einer aktuellen Studie wurde ermittelt, dass ein Anteil von knapp 20 % der Befragten die Produkte „Unterhaltungselektronik / Haushaltsgeräte“ ausschließlich bzw. hauptsächlich über den Vertriebskanal Internet bezieht. Ein weiterer großer Anteil von 31 % gibt an, sich gleichermaßen im Internet und im stationären Handel zu bedienen. Nur noch ein Anteil von ca. 35 % kauft diese Produkte heute ausschließlich im stationären Ladeneinzelhandel2. Somit stellt das Thema Internet nicht nur große Wachstumschancen dar, sondern stellt den stationären Einzelhandel grundsätzlich in Frage. Diese Gefahr wird seitens der im Rahmen der angeführten Studie befragten Unternehmer / Händler insbesondere im Segment „Unterhaltungselektronik / Haushaltsgeräte“ gesehen (41 % der Befragten)3. Kennzeichen der gesamten Branche ist der fortschreitende technische Wandel, der teilweise erhebliche Auswirkungen auf einzelne Marktsegmente hat. Die starke Innovationskraft der Branche führt zur ständigen Entwicklung neuer Produkte und somit zu immer kürzeren Produktzyklen. Die Notwendigkeit, ein möglichst umfassendes Sortiment präsentieren zu können, hat tendenziell dazu geführt, dass auch die Verkaufsflächengrößen der einzelnen Betriebseinheiten gestiegen sind.4 Allerdings muss die Entwicklung der Verkaufsfläche differenziert betrachtet werden. Während die großen Fachmarktbetreiber ihre Untergrenze für einen Filialbetrieb bei ca. 1.500 m² ansetzen, sind bei Betrieben, die zu Verbundgruppen gehören, dagegen tendenziell kleinere Verkaufsflächen festzustellen. Diese liegen i.d.R. zwischen 700 und 1.500 m². Die großen Einheiten von bis zu 4.000 m² VK sind jedoch nach wie vor selten und gehören fast schon der Vergangenheit an; wohin der Trend möglicherweise gehen wird, wird aktuell vom Elektronikhändler Conrad ausgetestet: So hat 1 Vgl. exemplarisch Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) bzw. OC&CAnalyse: Online-Lebensmittel in Deutschland – steht das Geschäftsmodell in Deutschland vor dem Durchbruch?) – ein OC&C Insight; Düsseldorf; 08 / 2010. 2 Vgl. Ernst & Young Handelsbarometer; Düsseldorf, April 2011; Seite 20. 3 Ebenda; Seite 24. 4 Dies ist neben einem größeren Sortiment und neuen technischen Entwicklungen auch auf den vergrößerten Platzbedarf an Präsentationsflächen zurückzuführen (z. B. Heimkino, Flachbildfernseher). 7 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Conrad aktuell in Regensburg ein deutlich kleineres Testgeschäft eröffnet, wobei Arbeitskosten durch Einsparung von Auspreisen und Verräumung der Ware reduziert werden können. Die Beratung hingegen wird intensiviert und die Kunden im Laden selbst online zu weiteren Produkten geführt, welche sie direkt nach Hause bestellen können. Somit investiert Conrad stärker in die Beratungskompetenz seiner Mitarbeiter anstatt i. d. R. teure Flächen. Dabei dient das Online-Angebot als verlängertes Regal1. 3.2.2 Gartencenter Bei Gartencentern ist zwischen Einzelunternehmen, reinen Gartencenterfilialisten, den Baumärkten angegliederten Gartencentern und den zu Kooperationen gehörenden Gartencenterbetreibern zu unterscheiden. Im Juni 2011 vereinigten die 20 größten Gartencenterbetreiber in Deutschland 3.461 Gartencenter (mind. 400 m² Verkaufsfläche) mit einer Verkaufsfläche von knapp 6,5 Mio. m² auf sich.2 Dabei war in den letzten Jahren ein rasantes Wachstum der Filialen und des Umsatzes festzustellen. Ebenso wie bei Bau- und Heimwerkermärkten ist auch bei reinen Gartencentern der Trend zu steigenden Verkaufsflächen zu beobachten. Die flächengrößten Gartencenter in Deutschland erreichen derzeit Verkaufsflächen von bis zu 17.000 m². Sowohl in den Gartencentern als auch in den Fachabteilungen der Bau- und Heimwerkermärkte finden sich zumeist auch Waren des zoologischen Bedarfs, wie Tiernahrung und -zubehör sowie lebende Tiere. Die Firma Dehner, welche als Betreiber für den Gartenfachmarkt vorgesehen ist, betreibt mittlerweile (Stand: Dezember 2011) 107 Gartenfachmärkte auf Verkaufsflächen mit ca. 1.500 – 15.000 m² und ist damit mit Abstand der größte Gartencenter-Filialist in Deutschland. Den Gartencentern sind häufig Zooabteilungen angegliedert. Der durchschnittliche Jahresumsatz je Filiale liegt bei etwa 6,0 – 6,5 Mio. €. Nach Angaben der Firma Dehner beträgt der Anteil des zoologischen Bedarfs / Tiernahrung und -zubehör3 etwa 17 % am Gesamtumsatz. Da die geplante Verkaufsfläche von 1 Vgl. hierzu Immobilienzeitung: Internet verändert die Cities vom 03.05.2012. 2 Dähne-Gartencenterstatistik 2012. 3 Einschließlich Aquaristik. 8 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 ca. 700 m² in Rottenburg am Neckar in diesem Bereich ebenfalls als durchschnittliche Abteilung eines Dehner Gartencenters im Bereich zoologischer Bedarf zu bewerten ist1, kann die im durchschnittliche Umsatzleistung im Bereich zoologischer Bedarf auch für das vorgesehene Konzept von Dehner übernommen werden. Der Umsatz / m² Verkaufsfläche wird im Mittel2 mit ca. 1.245 € angegeben. 3.2.3 Möbelmärkte (= Bettenfachmarkt) Die Angebotsstrukturen im Möbelsektor sind gegenwärtig durch eine besondere Dynamik der Betriebsformen sowie durch Marktbereinigungsprozesse gekennzeichnet. Der Kampf um Marktanteile nimmt weiter zu, so dass bereits eine beträchtliche Anzahl von Anbietern sukzessive aus dem Markt ausgeschieden ist. Im Gegensatz zum Lebensmitteleinzelhandel oder der Elektrobranche ist der deutsche Möbeleinzelhandel noch stark segmentiert, so dass ein Ende der Marktbereinigung derzeit nicht absehbar ist. Diese Konzentrationstendenz geht in erster Linie zu Lasten derjenigen Betriebe, die der „unprofilierten Mitte“ zuzurechnen sind. Aus dem Markt scheiden hauptsächlich Anbieter mit einem zu kleinen Flächenangebot aus, denen eine umfassende Darstellung des Möbel-Vollsortiments schwer fällt. Neben den sog. „Vollsortimentern“ mit 30.000 – 40.000 m² Verkaufsfläche entwickeln sich Abholmärkte bzw. Möbeldiscounter mit Flächen zwischen 5.000 und 10.000 m². Der Möbelhandel wird sich somit zukünftig stärker auf drei klar abgegrenzte Konzepte fokussieren: Vollsortimentsmöbelhäuser mit umfassendem Angebot auf Flächen über 30.000 m² Verkaufsfläche Möbeldiscounter mit preisorientiertem Sortiment (i.d.R. als Abholware) mit 5.000 – 10.000 m² Verkaufsfläche Spezialanbieter wie z.B. Betten- und Matratzenmärkte, Massivholzmöbel, Bäderfachmärkte mit klar definiertem Sortiment. 1 2 An anderen Standorten betreibt Dehner weitaus größere Fachabteilungen im Bereich zoologischer Bedarf mit Verkaufsflächen von bis zu 2.500 m². Vgl. Dähne-Gartencenter Statistik 2010. 9 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Der Untersuchungsbetrieb Betten- und Matratzenmarkt „Dänisches Bettenlager“ ist den sog. „Spezialanbietern“ zuzuordnen. Der durchschnittliche Filialumsatz beträgt aktuell ca. 1,2 Mio. € p. a.1 In der Regel werden in solchen Märkten zu einem großen Teil nichtzentrenrelevante Sortimente, aber auch zentrenrelevante Sortimente geführt. 3.2.4 Tierfachmarkt Gemäß dem BBE-Spezialreport „Fachmärkte" lassen sich Zoo- und Tierfuttermittelfachmarkt wie folgt definieren2: „Zoofachmärkte sind Märkte mit Verkaufsflächen ab ca. 400 m² an verkehrstechnisch gut angebundenen Standorten. Sie weisen betriebswirtschaftliche Vorteile, wie geringere Mietkostenbelastung und höhere Produktivität als die traditionellen Fachgeschäfte des Zoo- und Samenfachhandels auf.“ Bei Futtermittelfachmärkten handelt es sich um „Märkte für den Vertrieb von Tiernahrung und Zubehör. Es handelt sich bei ihnen vornehmlich um autoorientierte Standorte, die es dem Kunden erlauben, größere Gebindegrößen - insbesondere im Hunde- und Katzenfertignahrungsbereich - bequem abzutransportieren. Futtermittelfachmärkte verstehen sich als primär discountorientierte Fachmärkte mit einer Artikelzahl von mind. 7.000 - 10.000 Artikeln. Die Verkaufsflächengrößen dieser sehr heterogenen Betriebsform liegen zwischen 50 und 1.200 m².“ Insbesondere bei Zoofachmärkten werden zunehmend auch Lebendtiere in das Sortiment aufgenommen, weshalb die Unternehmen auch steigende Flächenansprüche für Präsentationsflächen in ihren Märkten haben. Bei Futtermittel- bis Heimtierfachmärkten fokussiert sich das Sortiment hingegen auf Tiernahrung und -zubehör, überwiegend für weit verbreitete Haustierarten. Hinsichtlich der Verteilung des Umsatzes nach Vertriebswegen lässt sich eine klare Zweiteilung erkennen. Der Markt für Heimtierfutter wird nach wie vor dominiert durch die Vertriebswege des Lebensmitteleinzelhandels und der Drogeriemärkte, die einen Marktanteil von etwa 67 % erzielen konnten. Im Markt für Heimtierbedarf stellen hingegen der Fachhandel sowie die Zooabteilungen in den Bau- und Gartenmärkten den größten Anteil mit einem Marktanteil von etwa 86 % (vgl. Tabelle 1). Zu den wichtigsten Tier- und Zoofachmärkten zählen die Konzepte Fressnapf, Futterhaus, Zoo & Co. sowie Mega-Zoo. 1 vgl. www.handelsdaten.de; abgerufen am 14.11.2012 2 Quelle: BBE-Unternehmensberatung Spezialreport Fachmärkte, Jahrgang 2004/05 10 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 1: Rang Top 6 der Tier- und Zoofachhandelsunternehmen im Jahr 2010 Unternehmen Verkaufsstellen Anzahl Umsatz in Mio. € 1 Fressnapf 794 875 2 Das Futterhaus 222 196 3 Zoo&Co. (Sagaflor) 156 148 4 Egesa-Zookauf 440 65 5 Kölle-Zoo 12 45 6 TierGarten (Stroetmann) 44 25 Quelle: www.handelsdaten.de; abgerufen am 14.11.2012 Beim Heimtier- bzw. zoologischen Bedarf handelt es sich um einen dynamisch wachsenden Markt. Die Nachfrage stieg in den vergangenen Jahren stark an. Insofern handelt es sich um ein besonderes Segment des deutschen Einzelhandels. Die Kernkompetenz des untersuchungsrelevanten Anbieters Zoo & Co. liegt im Handel mit lebenden Tieren (Kleinsäuger, Vögel, Terrarientiere sowie Aquaristik). Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Segment Gartenteich (Teichpflanzen und -tiere). 3. Projektbeschreibung Das Vorhaben der Firmengruppe Krause sieht zur Entwicklung des Gewerbeparks Dätzweg eine Verkaufsfläche von knapp 9.300 m² Verkaufsfläche vor. Die Sortimentsstruktur und die Einordnung gemäß Zentrenkonzept Rottenburg am Neckar 2010 bzw. aktualisierter Sortimentsliste (vgl. Kapitel V) ist der Tabelle 2 bzw. 3 zu entnehmen. Zusätzlich ist eine Tankstelle sowie eine Systemgastronomie (voraussichtlich Padeffke, Mössingen) vorgesehen. Diese bleiben absprachegemäß im Folgenden unterberücksichtigt. 11 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 2: Projektdaten des Planvorhabens Daten VK in m² Sortimente Voraussichtlicher Anbieter Einordnung nach Zentrenkonzept Rottenburg am Neckar 2010 / 2012 Elektrofachmarkt 1.900 nn, ggf. Media Markt Randsortimente zentrenrelevant (vgl. Tab. 3) Gartenfachmarkt 5.000 Dehner Randsortimente zentrenrelevant (vgl. Tab. 3) Möbel (Bettenfachmarkt) 799 Dänisches Bettenlager Randsortimente zentrenrelevant (vgl. Tab. 3) Tierfachmarkt 747 Zoo & Co. Randsortimente zentrenrelevant (vgl. Tab. 3) Autoteilezubehör 799 ATU nicht zentrenrelevant Gesamt Quelle: 9.245 --- --- GMA-Darstellung nach Angaben des Vorhabenträgers; Stand: Dezember 2012 12 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 3: Sortimentsaufteilung einzelner Anbieter Daten VK in m² VK in % Einordnung nach Sortimentskonzept Rottenburg am Neckar 2010 Sortimente 2012 Elektrofachmarkt: 1.900 m² VK Weiße Ware (Elektrogroßgeräte) 270 14 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant Weiße Ware (Elektrokleingeräte) 200 10 zentrenrelevant zentrenrelevant Unterhaltungselektronik (Großgeräte) 550 29 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant Unterhaltungselektronik (Kleingeräte) 60 3 zentrenrelevant nicht zentrenrelevant Tonträger, Bildträger 200 11 zentrenrelevant zentrenrelevant Computer, Navigationsgeräte, Zubehör 410 22 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant Telekommunikation und Zubehör 60 3 zentrenrelevant zentrenrelevant Foto und Zubehör 90 5 zentrenrelevant zentrenrelevant Zentrenrelevante Randsor1 timente 60 3 zentrenrelevant zentrenrelevant 4.300 86 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant zoologischer Bedarf 600 12 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant zentrenrelevante Randsor2 timente 100 2 zentrenrelevant zentrenrelevant 1 hierzu gehören Haushaltswaren Gartenfachmarkt: ca. 5.000 m² VK Gartenbedarf 2 hierzu gehören: Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel, Fachliteratur Tiere und Garten, Geschenk- und Bastelbedarf, Schnittblumen Fortsetzung auf der nächsten Seite 13 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Fortsetzung von vorheriger Seite Daten VK in m² VK in % Einordnung nach Sortimentskonzept Rottenburg am Neckar 2010 Sortimente 2012 Bettenfachmarkt: 799 m² VK Möbel 520 65 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant Bettwaren, Matratzen 200 25 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant 7 1 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant 72 9 zentrenrelevant zentrenrelevant Teppiche, Bodenbeläge, sonstiges Zentrenrelevante Randsor3 timente 3 hierzu gehören: Kinderartikel, Haushaltswaren, Bilderrahmen, Meterwaren, Badtextilien, Handtücher, Dekoschals, Kleinwaren, Tischdecken und –sets Heimtierfachmarkt: 747 m² VK Tiere, Tiernahrung, Zooartikel Zentrenrelevante 4 Randsortimente 4 Quelle: 732 98 nicht zentrenrelevant nicht zentrenrelevant 15 2 zentrenrelevant zentrenrelevant hierzu gehören: Geschenkartikel, Dekoartikel, Fachbücher GMA-Darstellung nach Angaben des Vorhabenträgers; Stand: Dezember 2012; Rundungsdifferenzen möglich Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Schwerpunkt des Sortimentes des geplanten Projekts in seiner Gesamtschau (= ca. 9.245 m² VK) mit ca. 91 – 92 % der Verkaufsfläche im nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich gemäß Rottenburger Liste liegt. Dies entspricht einer Verkaufsfläche von 8.448 m². Im zentrenrelevanten Segment liegt die vorgesehene Verkaufsfläche bei insgesamt 797 m². 14 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Auf die einzelnen Fachmärkte verteilt, zeigt sich folgender zentrenrelevanter Sortimentsanteil (Klammerwert: in %, ca.-Werte): Elektrowaren: ca. 610 m² VK (= 32 - 33 %) Gartenfachmarkt; ca. 100 m² VK (= 2 %) Bettenfachmarkt: ca. 72 m² VK (= 9 %) Tierfachmarkt: ca. 15 m² VK (= 2 %) Autoteilezubehör: 0. Das Gesamtprojekt hat sich im Verlauf der Projektdauer erheblich verändert; nicht nur in der Gesamtgröße (Reduktion von knapp 15.000 m² VK auf ca. 9.000 m² VK), sondern v. a. hinsichtlich der Zentrenrelevanz der vorgesehenen Sortimente hat sich das Gesamtprojekt mit der Herausnahme des Bio-Lebensmittelmarktes, des Schuhmarktes und des Sportfachmarktes angepasst. Das Gesamtprojekt kommt dem bereits seit langem festgehaltenen Nachholbedarf v. a. im Elektrosegment nach. Durch die jüngste Aufgabe des einzigen größeren Anbieters in Rottenburg am Neckar wurde der Nachholbedarf noch deutlicher. 15 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 II. Standortbeschreibung und -bewertung 1. Makrostandort Rottenburg am Neckar Im Hinblick auf die Einzelhandelsfunktion der Stadt Rottenburg am Neckar sind folgende Punkte hervorzuheben: Die Stadt Rottenburg am Neckar ist Mittelzentrum für die dem Mittelbereich zugeordneten Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach. Die Stadt Rottenburg am Neckar ist optimal sowohl an den Individualverkehr (A 81, B 28) sowie an den ÖPNV (Bahnlinie Richtung Stuttgart – Tübingen – Horb am Neckar) angebunden. Rottenburg am Neckar verfügt über eine kompakte Siedlungsstruktur der Kernstadt sowie 17 ländlich geprägte Stadtteile mit z. T. hoher Distanz zur Kernstadt. Die Stadt Rottenburg am Neckar durchlebte in der vergangenen Dekade einen deutlichen Bevölkerungsanstieg um ca. 2,8 %. Die größten Aktivitäten fanden dazu in der Kernstadt selbst (v. a. Wohngebiet Dätzweg) statt1. Mit einem negativen Pendlersaldo von – 7.262 Personen im Jahr 20102 wird die Funktion der Stadt Rottenburg am Neckar auch als Wohnstandort für die Region deutlich. Eine ebenfalls hohe Außenorientierung findet bei den Einkaufsaktivitäten statt. Mit einer Zentralität von 54 %3 (Tendenz abnehmend) wird die Stadt Rottenburg am Neckar ihrer mittelzentralen Funktion nach wie vor nicht gerecht. Die Einzelhandelsstruktur ist neben dem innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich durch eine Vielzahl an verstreut liegenden Einzelhandelslagen, insbesondere in der Kernstadt, geprägt. Die wesentlichen Wettbewerbslagen sind der Karte 2 zu entnehmen. Die Rottenburger Innenstadt weist eine hohe städtebauliche Qualität auf. Damit verbunden ist jedoch auch eine kleinteilige Struktur, die eine Weiterentwicklung mit zeitgemäßen Angebotsformen nicht in allen Segmenten ermöglicht. Diese Aussagen decken sich mit den Aussagen des reZuM in Bezug auf die Stadt Rottenburg am Neckar. 1 Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg zum 31.12.2000 bzw. 2010. 2 Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg zum 31.12.2010. 3 Quelle: GfK Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg, 2009; Relation Kaufkraft in Rottenburg am Neckar zum erzielten Umsatz in Rottenburg. 16 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Die Stadt Rottenburg am Neckar weist dabei nicht nur in den untersuchungsrelevanten Sortimenten, sondern über nahezu alle Warengruppen des Einzelhandels hinweg, deutlich unterdurchschnittliche Ausstattungsmerkmale auf. In der Folge kann das Mittelzentrum Rottenburg am Neckar seine Attraktivität und Zentralität im Einzelhandelssegment bei weitem nicht erfüllen. Konsequenterweise leitet sowohl das Sortimentskonzept der Stadt Rottenburg am Neckar als auch das reZuM Ansätze für eine Aufwertung der quantitativen Ausstattung ab (= Ansiedlungspotenzial).1 Hierzu führt das Regionale Zentren- und Märktekonzept Neckar-Alb weiterhin aus: „In Rottenburg sind deutliche Defizite bei den langfristigen Sortimenten festzustellen. Die mittelzentrale Versorgungsfunktion ist hier nur bedingt erfüllt. Als Ergänzungsstandorte sind neben dem Fachmarktzentrum östlich der Graf-Wolfegg-Straße, der Bereich des Gewerbegebietes Siebenlinden I einzubeziehen, die bereits heute einen gewissen Handelsbesatz aufweisen, sowie der östliche Bereich der Tübinger Straße inkl. dem Gewerbepark Dätzweg vorgesehen. Da in Rottenburg aktuell keine größeren dezentralen Einzelhandelsagglomerationen bestehen, sind so auch Potenzialstandorte für eine Stärkung des Gesamtstandortes berücksichtigt. Diese weisen neben einer guten verkehrlichen Erreichbarkeit z. T. aber auch noch eine größtmögliche Innenstadtnähe (auf Bereiche Tübinger Straße) ....“2 Das Sortiments- und Zentrenkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar zielt auf eine deutliche Aufwertung der Gesamtstadt Rottenburg am Neckar als Einzelhandelsstandort ab. Eine mögliche Weiterentwicklung des Gesamtstandortes hat jedoch insbesondere vor dem Ziel einer attraktiven Weiterentwicklung der Innenstadt von Rottenburg am Neckar zu erfolgen. Hierzu wurde der zentrale Versorgungsbereich entsprechend definiert und abgegrenzt sowie das Sortimentskonzept formuliert3. Das aktuell gültige Konzept ist im weiteren für die vorhabenrelevanten Sortimente im Hinblick auf das reZuM zu überprüfen. Darüber hinaus werden Ergänzungsstandorte im reZuM bzw. im Zentrenkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar konkretisiert (vgl. Karte 1). 1 vgl. hierzu Stadt Rottenburg am Neckar: Sortimentskonzept und ergänzende Bausteine für den Einzelhandel der Stadt Rottenburg am Neckar; GMA im Juni 2010 sowie Regionales Zentren-und Märktekonzept Neckar-Alb, Band 2: Daten und Fakten; S. 329 ff. 2 vgl. Regionales Zentren- und Märktekonzept Neckar-Alb, Band 1: Konzeption; S. 192. 3 vgl. hierzu Sortimentskonzept für den Einzelhandelsstandort Rottenburg am Neckar; Januar 2010 bzw. Entwicklungskonzept zur Stärkung des Einzelhandels in der Kernstadt und in den Stadtteilen; Lebendiges Zentrum 2020; Rottenburg; März 2010. 17 Karte 1: Der Einzelhandelsstandort Rottenburg am Neckar, Planstandort Dätzweg, Wettbewerbsstandorte Legende: Anbieter Elektro (weitere vgl. Tab. 6): 1 = Euronics Raufer 2 = Elektro Brück 3 = Elektroanlagen Schach 4 = Elektrotechnik Nisch 5 = Elektro Schäfer Zentraler Versorgungsbereich Ergänzungsbereich 1 2 Seebronn 3 Ergenzingen Untersuchungsstandort DHL 4 erstellt mit RegioGraph Planung; GMA-Bearbeitung 2011 / 2012; GMA-Zentrenkonzept Rottenburg a.N. reZuM 5 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 2. Mikrostandort Gewerbepark Dätzweg Das ehemalige Gelände der DHL umfasst eine Fläche von 8 ha und befindet sich innerhalb des als Ergänzungsstandort ausgewiesenen Bereiches, südlich des zentralen Versorgungsbereiches der Rottenburger Kernstadt. Die Erschließung des Geländes erfolgt damit unmittelbar über die Südtangente (L 385). Dabei besteht insbesondere ausgehend von der Südtangente eine sehr gute Einsehbarkeit. In diesem Zusammenhang wird auf das Verkehrsgutachten verwiesen Die fußläufige Anbindung in Richtung Innenstadt ist über die Tübinger Straße gegeben. Die Distanz zum zentralen Versorgungsbereich beträgt ca. 200 m (Luftlinie). Im Realisierungsfall ist die öffentliche Zugänglichkeit einer vorhandenen Fußgängerunterführung unter der Bahnlinie vorgesehen. Diese Unterführung soll auch für den Radverkehr zugänglich gemacht werden. Hierzu ist insbesondere die Errichtung einer Rampe in Richtung Tübinger Straße geplant. Aktuell besteht eine ÖPNV-Anbindung über die Bushaltestelle „Dätzweg“. Auch hier ist im Realisierungsfall eine entsprechende Anpassung vorzunehmen und das Areal optimal an den ÖPNV anzuschließen. In diesem Zusammenhang ist auf die geplante Haltestelle „Rottenburg-Ost“ der Regionalstadtbahn Neckar-Alb zu verweisen. Der angedachte Haltepunkt soll östlich des Bahnhofs für Pendler und Nutzer der Gewerbegebiete eingerichtet werden. Das Gelände ist noch mit mehrgeschossigen Gebäuden der ehemaligen DHL bebaut. Aktuell werden einzelne Gebäude (bzw. Gebäudeteile) durch das bischöfliche Ordinariat Diözese Rottenburg (aufgrund Sanierung eigener Gebäude) und einen Kindergarten zwischengenutzt. Weitere Gebäude und Gebäudeteile werden derzeit nicht genutzt und stehen leer. Mittlerweile befindet sich das Grundstück in städtischer Hand. Das Areal ist insgesamt großzügig und unkompliziert zugeschnitten. Am nördlichen Grundstücksrand weist das Gelände jedoch einen deutlichen Geländesprung in Richtung Bahntrasse auf. 19 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Fußgängerunterführung Quelle: GMA 2011 / Stadt Rottenburg a. N. Das DHL-Gelände Das Gelände wird in nördlicher Richtung durch die Bahntrasse (Geländesprung), in östlicher und südlicher Richtung von der L 370 (Tübinger Straße) bzw. L 385, in westlicher Richtung durch das Wohngebiet „Dätzweg“ begrenzt. Insofern ist das Umfeld des Standortes gemischt geprägt (Wohnen Richtung Westen; gewerbliche und einzelhandelsbezogene Nutzungen in Richtung Norden, wie z. B. ARO, Vögele). Tabelle 4: Wesentliche Stärken und Schwächen des Mikrostandortes Stärken + + + + + + + + + sehr gute Einsehbarkeit ausgehend von der Südtangente gute verkehrliche Erreichbarkeit Lage innerhalb des Ergänzungsstandortes räumliche Nähe zum zentralen Versorgungsbereich in Teilen bereits einzelhandelsbezogene Umfeldnutzungen (ARO, Vögele) ausreichend großes Grundstück mit unkompliziertem Zuschnitt Aktivierung einer Brachfläche (zeitlich begrenzte Zwischennutzung) Wohnen Richtung Westen (Nahversorgungsfunktion) Aufwertung der ÖPNV-Anbindung vorgesehen (Regionalstadtbahnhaltestelle) Quelle: Schwächen - bestehende Bebauung ist in Teilen im Rahmen des Nutzungskonzeptes zu integrieren aktuell noch stark eingeschränkte fußläufige Erreichbarkeit aus Richtung Norden (Bahntrasse und Geländesprung = Barriere). Planung: Aufwertung der vorhandenen Fußgängerunterführung in Richtung Innenstadt und Nutzbarmachung auch für Radfahrer GMA 2011 / 2012 20 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 III. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung Das erschließbare Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzial für einen Einzelhandelsstandort stellt einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einzelhandelsbetrieben dar. Als Einzugsgebiet wird der Raum bezeichnet, in dem sich die Verbraucher überwiegend zum Einkauf an das Vorhaben orientieren. Bei der Abgrenzung des Einzugsgebietes wurden folgende Aspekte berücksichtigt: Projektrelevante Angebotssituation in Rottenburg am Neckar und im Umland Ausstrahlung des Vorhabens aufgrund des Standortes, der Dimensionierung und der Konzeption Siedlungs- und zentralörtliche Strukturen im Untersuchungsraum Verkehrliche und topografische Gegebenheiten im Untersuchungsraum (ZeitDistanz-Werte). Vor diesem Hintergrund ist von folgendem Einzugsgebiet auszugehen1: Zone I: Rottenburg am Neckar Zone II: Hirrlingen, Neustetten, Starzach (= Mittelbereich Rottenburg): Einzugsgebiet gesamt ca. 42.610 Einwohner (ca. 80 %) ca. 10.800 Einwohner (ca. 20 %) ca. 53.410 Einwohner. Im gesamten Einzugsgebiet leben aktuell ca. 53.410 Einwohner. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen beträgt die ladeneinzelhandelsrelevante Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk in Deutschland pro Kopf der Wohnbevölkerung aktuell ca. € 5.349. 1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Stand: 31.12.2011), gerundet. 21 Karte 2: Einzugsgebiet des Vorhaben, Wettbewerbssituation Herrenberg Legende: Zone I (Rottenburg) Zone II (MB Rottenburg) erstellt mit RegioGraph Planung; GMA-Bearbeitung 2011 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 2. Projektrelevante Kaufkraft Für die nachfolgende Kaufkraftberechnung wurden die Verbrauchsausgaben auf die projektrelevanten Sortimente abgestimmt. Unter Berücksichtigung der sortimentsspezifischen Pro-Kopf-Ausgaben sowie der in der Zwischenzeit leicht gestiegenen regionalen Kaufkraftkoeffizienten1 ist das vorhabenrelevante Kaufkraftpotenzial differenziert in Tabelle 5 dargelegt. Tabelle 5: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet in Mio. € Pro-KopfAusgaben in € p. a. Elektrofachmarkt, davon weiße Ware (Elektrogroß- bzw. –kleingeräte) Unterhaltungselektronik (Radio, TV, DVDPlayer, Soundsysteme, Receiver) Ton-, Bildträger, Unterhaltungssoftware Computer, Telefone, Navigationssysteme, Zubehör Foto und Zubehör zentrenrelevante Randsortimente Gartenmarkt, davon Gartenbedarf Tierbedarf zentrenrelevante Randsortimente Möbelmarkt, davon Zone I Einzugsgebiet insgesamt Angaben in Mio. € Zone II 561 24,3 6,0 30,3 95 4,1 1,0 5,1 120 5,2 1,3 6,5 60 2,6 0,6 3,2 111 4,8 1,2 6,0 73 3,2 0,8 4,0 102 4,4 1,1 5,5 375 16,2 4,0 20,2 150 6,5 1,6 8,1 46 2,0 0,5 2,5 179 7,7 1,9 9,6 522 22,6 5,6 28,2 Kernsortiment 335 14,5 3,6 18,1 zentrenrelevante Randsortimente 187 8,1 2,0 10,1 46 2,0 0,5 2,5 Tierfachmarkt Quelle: 1 GMA-Berechnungen 2012 (ca.-Werte) Die GfK Nürnberg errechnet auf Grundlage der Steuerstatistik die Kaufkraftkoeffizienten. Für Rottenburg am Neckar beträgt Kaufkraftkoeffizient 101,3 und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt (= 100,0). Im sonstigen Einzugsgebiet liegt das Kaufkraftniveau bei folgenden Werten: Starzach: 100,0; Neustetten: 99,9; Hirrlingen: 100,4. 23 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 IV. Projektrelevante Wettbewerbssituation Bereits im Jahr 2011 erfolgte eine detaillierte Erhebung der Wettbewerber mit projektrelevanten Haupt- und Randsortimenten im Einzugsgebiet des Planobjektes. Die Erhebung erfolgte flächen-, lage- und sortimentsbezogen. Im Herbst 2012 wurde eine Aktualisierung vorgenommen. Somit gibt die folgende Ausführung die aktuelle Situation wider. In die Bewertung sind jedoch alle ansässigen Anbieter eingegangen, auch diejenigen, die über geringere Verkaufsflächen verfügen. Dabei wurden im relevanten Einzugsgebiet auch jene Anbieter berücksichtigt, die das ehemalige Sortiment nur als untergeordnetes Ergänzungssortiment führen (z. B. Elektrowaren im Supermarkt, Drogeriemarkt). Darüber hinaus wurde in Absprache mit dem RP Tübingen das relevante Angebot in den benachbarten Zentren außerhalb des Einzugsgebietes berücksichtigt (Herrenberg, Horb, Mössingen, Nagold, Tübingen). 1. Mittelzentrum Rottenburg am Neckar (= Zone I) 1.1 Elektrowaren Zum Zeitpunkt der Erhebung waren im Mittelzentrum Rottenburg am Neckar 15 Betriebe mit nennenswerten elektrowarenrelevanten Angeboten vorhanden (hier ohne Lampen und Leuchten). Mit der Aufgabe des einzigen Elektromarktes mit einem umfassenderen Sortiment (Haus & Heim in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen) halbierte sich jüngst die Verkaufsfläche im Mittelzentrum Rottenburg am Neckar auf heute nur noch ca. 800 m² VK. Dabei stellt die Fa. Euronics Raufer mit unter 200 m² VK mittlerweile den letzten verbliebenen größeren Elektroanbieter für das knapp 54.000 Einwohner zu versorgende Mittelzentrum Rottenburg am Neckar dar. Der Umsatz beläuft sich heute nur noch auf ca. 4 – 5 Mio. € (bei einem Kaufkraftpotenzial von 24,3 Mio. €). In Tabelle 6 werden die projektrelevanten Anbieter einzeln, in Tabelle 7 die Wettbewerbssituation nach Teilsegmenten des Elektrowarenbereichs zusammenfassend dargestellt. Ergänzend ist für den Bereich des zentrenrelevanten Randsortimentes (u. a. Haushaltswaren) auf den innerstädtischen Anbieter Jeckel sowie kleinteilige Geschenkartikelläden hinzuweisen. 24 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 6: Firma Projektrelevante Anbieter im Elektrowarensegment in Rottenburg am Neckar Branchen Betriebstyp Standortlage* schwerpunkt Euronics Raufer Fachgeschäft Weiße Ware; Unterhaltungselektronik ZVB Elektro Brück Fachgeschäft Weiße Ware ZVB Mediateam Unterhaltungselektronik außerhalb ZVB Weiße Ware außerhalb ZVB Müller Kaufland Fachgeschäft Fachgeschäft, v. a. Handwerk Drogeriemarkt Großer Supermarkt ZVB ZVB Pick’s Raus Sonderpostenmarkt Oasis IT-Dienstleister O2 Telefonanbieter Vodafone Telefonanbieter T-Punkt Telefonanbieter KabelBW Telefonanbieter Foto Faiss Schach Elektroanlagen Fachgeschäft Fachgeschäft / Dienstleistung / Handwerk Fachgeschäft / Dienstleistung / Handwerk Bild- und Tonträger Bild- und Tonträger Computer, Zubehör etc., Aktionswaren Computer, Zubehör Telekommunikation und Zubehör Telekommunikation und Zubehör Telekommunikation und Zubehör Telekommunikation und Zubehör Foto, Zubehör Elektro Nisch Elektro Schäfer * Quelle: außerhalb ZVB außerhalb ZVB ZVB ZVB ZVB ZVB ZVB Computer, Netzwerktechnik außerhalb ZVB Installation Telekommunikation, Satelliten, Fotovoltaik außerhalb ZVB ZVB = zentraler Versorgungsbereich gemäß Zentrenkonzept Stadt Rottenburg am Neckar bzw. des reZuM GMA-Zusammenstellung 2011 / 2012 (ca.-Werte, gerundet). Tabelle 7: Wettbewerbssituation in Rottenburg am Neckar nach Teilsortiment und Lage Verkaufsfläche in m² VK gesamt Sortimente in m² in ZVB* außerhalb Weiße Ware (Elektrogroßgeräte) 150 40 190 Weiße Ware (Elektrokleingeräte) 50 10 60 Unterhaltungselektronik (Großgeräte) 20 50 70 Unterhaltungselektronik (Kleingeräte) 10 20 30 Ton-, Bildträger, PC-Spiele / Software 30 - 30 Computer, Navigationsgeräte, Zubehör 120 80 200 Telekommunikation, Zubehör 100 20 120 Foto und Zubehör 110 - 110 Rottenburg am Neckar gesamt 590 220 810 * Quelle: ZVB = zentraler Versorgungsbereich gemäß Zentrenkonzept Stadt Rottenburg am Neckar bzw. des reZuM GMA-Zusammenstellung 2011 / 2012 (ca.-Werte, gerundet). 25 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Heute existiert im Mittelzentrum Rottenburg am Neckar kein adäquater Anbieter im Elektrowarenbereich (= Vollsortiment). Der einzige Anbieter mit einem Vollsortiment (Fa. Haus & Heim Elektrowelt) hat jüngst seinen Betrieb aufgegeben. Eine Zentralität von unter 20 % (bzw. unter 15 % in Bezug auf den Mittelbereich Rottenburg am Neckar) belegt den extrem hohen Kaufkraftabfluss aus dem Mittelzentrum Rottenburg am Neckar an andere Standortlagen in der Region. Somit erfüllt die Stadt in diesem Segment bei weitem nicht ihre zentralörtliche Funktion als Mittelzentrum; andersherum ausgedrückt: Das Rottenburger Angebot stellt sich aktuell so defizitär und lückenhaft dar, dass über 80 % der Rottenburger Kaufkraft (bzw. ca. 85 % der Kaufkraft aus dem Mittelbereich Rottenburg am Neckar) an Alternativstandorte abwandert (hier insbesondere Reutlingen, Tübingen und jüngst sicherlich auch Mössingen). Letztlich fehlt ein wichtiger mittelzentraler Angebotsbaustein im Handel der Stadt Rottenburg am Neckar. 1.2 Gartenbedarf Im Gartensegment konzentriert sich das Angebot im Wesentlichen auf drei Betriebe sowie die kleinteiligen Blumenfachgeschäfte. Bei einem Gesamtumsatz von ca. 4 – 5 Mio. € lässt sich auch hier ein deutlicher Entwicklungsbedarf erkennen. Auch in diesem Segment wird die Stadt Rottenburg am Neckar ihrer mittelzentralen Bedeutung nicht gerecht (Zentralität max. 40 %). Mit Ausnahme der kleinteiligen Blumenfachgeschäfte (Schnittblumen) befinden sich die wesentlichen Anbieter außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (vgl. hierzu Tabelle 8). 26 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 8: Projektrelevante Anbieter Gartenmarktsegment in Rottenburg am Neckar Branchen Firma Betriebstyp Standortlage* schwerpunkt Globus Bau- und Heimwerkermarkt Fachmarkt Bau- und Heimwerkerbedarf außerhalb ZVB WLZ Raiffeisenmarkt Fachmarkt Bau- und Heimwerkerbedarf, Tiernahrung außerhalb ZVB Geiger’s Pflanzenwelt Gärtnerei Pflanzen außerhalb ZVB Blumenparadies Schumacher & Lein Fachgeschäft Schnittblumen außerhalb ZVB Blumenladen AIS Fachgeschäft Schnittblumen außerhalb ZVB Blumengeschäft Maisch Fachgeschäft Schnittblumen ZVB Blumen Rigger Fachgeschäft Schnittblumen außerhalb ZVB Blumen Nesch Fachgeschäft Schnittblumen ZVB Blumengeschäft Schiebel Fachgeschäft Schnittblumen ZVB Elke Thalmüller Floristik Fachgeschäft Schnittblumen außerhalb ZVB Blumenstube Fachgeschäft Schnittblumen außerhalb ZVB Julia Floristik Fachgeschäft Schnittblumen außerhalb ZVB * Quelle: 1.3 ZVB = zentraler Versorgungsbereich gemäß Zentrenkonzept Stadt Rottenburg am Neckar bzw. des reZuM GMA-Zusammenstellung 2011 / 2012 (ca.-Werte, gerundet). Möbel Im planobjektrelevanten Segment Bettwaren ist in Rottenburg am Neckar kein Anbieter vorhanden. Auch im erweiterten Möbelsegment ist lediglich ein kleiner Anbieter mit < 150 m² im Stadtteil Kiebingen angesiedelt (Sur Interieur des Südens). 1.4 Zoologischer Bedarf Das Angebot im zoologischen Bedarfsbereich wird in Rottenburg am Neckar durch entsprechende Abteilungen in den Lebensmittelsupermärkten, -discountern und Drogeriemärkten (dm, Müller) bzw. im WLZ-Raiffeisenmarkt bestimmt. Das einzige Fachgeschäft, in der Rottenburger Innenstadt gelegen, hat bereits im Jahr 2011 seinen Betrieb aufgegeben. Insgesamt wird ein Umsatz von unter 1,0 Mio. € generiert, woraus sich eine Zentralität von max. 55 % ableiten lässt. 27 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 2. Mittelbereich Rottenburg am Neckar (= Zone II) Insgesamt ist das planobjektrelevante Angebot im Umland der Stadt Rottenburg am Neckar (= Zone II des Einzugsgebietes) nur gering ausgeprägt. Die Gemeinden des überörtlichen Einzugsgebiets (= Zone II) weisen keine unmittelbaren Systemwettbewerber im Elektrohandel auf. Das Angebot beschränkt sich maximal auf dienstleistungs- / handwerksorientierte Betriebsformen und Spezialanbieter (z. B. Faiss Elektrotechnik und Hausgerätetechnik in Starzach bzw. Saile System und Elektrotechnik in Hirrlingen). In den übrigen planobjektrelevanten Segmenten Gartenbedarf, Möbeleinzelhandel sowie zoologischer Bedarf konnte im Umland der Stadt Rottenburg am Neckar (= Mittelbereich; Zone II des Einzugsgebietes) kein Angebot ausgemacht werden. Allerdings wird der zoologische Bedarf als Randsortiment in den Lebensmittelanbietern (hier: Bonus in Hirrlingen und Neustetten und Netto in Starzach) angeboten. 3. Wesentliche Wettbewerber außerhalb des Einzugsgebietes Aufgrund der vorgesehenen Objektgröße des Vorhabens und der Sortimentsstruktur wurde absprachegemäß die Untersuchungsregion für die Segmente Elektro und Garten auf die umliegenden Zentren außerhalb des Mittelbereichs Rottenburg am Neckar und damit des Einzugsgebietes ausgedehnt. Hierbei wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen die Städte Tübingen, Herrenberg, Nagold, Horb und Mössingen in die Betrachtung einbezogen. In den Tabellen 9 bis 11 werden die wesentlichen projektrelevanten Anbieter bzw. die Angebotssituation in den einzelnen Städten dargestellt. Aufgrund der schwerpunktmäßig nicht integrierten Standortorientierung im Segment Garten und Zoologie wurde für diese Sortimente auf Darstellung nach Lagen verzichtet. 28 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 9: Elektroanbieter außerhalb des Einzugsgebietes Firma Betriebstyp Relevante Branchen Tübingen Standortlage* Saturn Expert Marktkauf Müller EP Kürner Arlt Rimpo Fotomarkt Elektro Betz (Euronics) Euronics Kunzelmann real Fachmarkt Fachmarkt SB-Warenhaus Drogeriemarkt Fachgeschäft Fachgeschäft Fachgeschäft Fachgeschäft Vollsortiment nahezu Vollsortiment nahezu Vollsortiment Ton-, Bildträger weiße Ware Computer Ton-, Bildträger Foto ZVB Innenstadt außerhalb ZVB außerhalb ZVB ZVB Innenstadt außerhalb ZVB ZVB Innenstadt ZVB Innenstadt ZVB Innenstadt Fachgeschäft weiße Ware, Unterhaltungselektronik außerhalb ZVB Fachgeschäft SB-Warenhaus weiße Ware, Unterhaltungselektronik nahe Vollsortiment Herrenberg außerhalb ZVB außerhalb ZVB Elektro Hämmerle Brenner Elektrohaus, Stadtteil Kuppingen Euronics Eichhorn und Wimmer Müller Com-House Marktkauf Kaufland Fachmarkt Weiße Ware außerhalb ZVB Fachgeschäft Weiße Ware, Fotovoltaik außerhalb ZVB Fachgeschäft Unterhaltungselektronik außerhalb ZVB Drogeriemarkt Fachgeschäft SB-Warenhaus SB-Warenhaus Ton-, Bildträger Computer nahezu Vollsortiment nahezu Vollsortiment Nagold ZVB Innenstadt außerhalb ZVB ZVB Innenstadt außerhalb ZVB Media Markt Keck Müller Telekom Kaufland Fachmarkt Fachgeschäft Drogeriemarkt Fachgeschäft SB-Warenhaus Vollsortiment weiße Ware Ton-, Bildträger Telekommunikation nahezu Vollsortiment Horb außerhalb ZVB außerhalb ZVB ZVB Innenstadt außerhalb ZVB außerhalb ZVB real Kaufland Müller SB-Warenhaus SB-Warenhaus Drogeriemarkt nahezu Vollsortiment nahezu Vollsortiment Ton-, Bildträger Mössingen außerhalb ZVB außerhalb ZVB ZVB Innenstadt HEM Expert Stadtwerke Müller Edeka / Marktkauf Fachmarkt Fachmarkt Drogeriemarkt SB-Warenhaus Vollsortiment weiße Ware, Unterhaltungselektronik Ton-, Bildträger nahezu Vollsortiment außerhalb ZVB außerhalb ZVB ZVB Innenstadt außerhalb ZVB * ZVB = zentraler Versorgungsbereich; räumliche Zuordnung auf Grundlage der jeweiligen Zentrenkonzepte bzw. des reZuM Quelle: GMA-Zusammenstelllung 2011 / 2012 29 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 10: Wettbewerbssituation im Elektrowarensektor außerhalb des Einzugsgebiet nach Teilsortiment und Lage Verkaufsfläche in m² VK gesamt Sortimente in m² in ZVB* außerhalb Tübingen Weiße Ware Unterhaltungselektronik 960 1.120 1.105 840 2.065 1.960 Ton-, Bildträger 1.045 475 1.520 Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör Foto, Zubehör 1.345 540 500 30 1.845 570 Tübingen gesamt 5.010 2.950 7.960 Weiße Ware Unterhaltungselektronik 50 40 600 635 650 675 Ton-, Bildträger 90 40 130 Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör Foto, Zubehör 440 100 50 30 490 130 Herrenberg gesamt 720 1.355 2.075 80 30 925 630 1.005 660 Ton-, Bildträger 230 450 680 Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör Foto, Zubehör 275 -- 785 140 1.060 140 Nagold gesamt 615 2.930 3.545 --- 110 135 110 135 160 100 260 25 40 100 5 125 45 225 450 675 --- 750 700 750 700 150 40 190 -15 -- 350 110 80 350 125 80 165 2.030 2.195 Herrenberg Nagold Weiße Ware Unterhaltungselektronik Horb Weiße Ware (Elektrogroß- und –kleingeräte) Unterhaltungselektronik Ton-, Bildträger Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör Foto, Zubehör Horb gesamt Mössingen Weiße Ware Unterhaltungselektronik Ton-, Bildträger Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör Telefone, Handys, Zubehör Foto, Zubehör Mössingen gesamt * ZVB = zentraler Versorgungsbereich; Zuordnung auf Grundlage der jeweiligen Zentrenkonzepte bzw. des reZuM Quelle: GMA-Berechnungen 2011 / 2012 (ca.-Werte, gerundet) 30 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 11: Garten- und Zoologieanbieter außerhalb des Einzugsgebietes Firma Betriebstyp Standortlage* Tübingen Hornbach Fachmarkt außerhalb ZVB toom Fachmarkt außerhalb ZVB Gärtnerei außerhalb ZVB Zweygart Fachmarkt außerhalb ZVB Gärtnerei Stephan Fachmarkt außerhalb ZVB Fressnapf Fachmarkt ZVB Gärtnerei Sinner Herrenberg toom Fachmarkt außerhalb ZVB BayWa Fachmarkt außerhalb ZVB Nagold Bauhaus Bühler’s Gartenwelt Fachmarkt außerhalb ZVB Gärtnerei außerhalb ZVB Horb Dehner Fachmarkt außerhalb ZVB BayWa Fachmarkt außerhalb ZVB Mössingen OBI Fachmarkt außerhalb ZVB Das Futterhaus Fachmarkt außerhalb ZVB * ZVB = zentraler Versorgungsbereich; Zuordnung auf Grundlage der jeweiligen Zentrenkonzepte bzw. des reZuM Quelle: GMA-Zusammenstelllung 2011 / 2012 3.1 Das Oberzentrum Tübingen Im Oberzentrum Tübingen befindet sich die höchste Fachmarktkonzentration der Untersuchungsregion. Im Elektrobereich sind die beiden großflächigen Formate „Saturn“ und „Expert“ vertreten. Diese stellen ein attraktives Vollsortiment dar. Darüber hinaus sind diverse kleinflächige Fachanbieter vorhanden, die sich ganz wesentlich über ihre dienstleistungsbezogenen Leistungen profilieren. Spezialanbieter (z. B. Fotogeschäfte und Telekommunikations-Anbieter wie Mobilcom, Vodafone) runden das Angebot des Oberzentrums Tübingen ab. Ergänzend wird ein entsprechendes Angebot auch im dezentral liegenden real sowie im Müller Drogeriemarkt angeboten (v. a. Ton- und Bildträger). Unter der Maßgabe einer integrierten Standortlage des Anbieters Saturn lässt sich für Tübingen ein fast ausgewogenes Bild zwischen zentralen Versorgungsbereichen und nichtintegrierten Standorten erkennen. 31 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Das Angebot im Gartenmarktsegment wird in Tübingen neben diversen Spezialanbietern durch die Vollsortimenter Hornbach und Toom auch von diversen Gärtnereien (alle außerhalb des ZVB) geprägt. In der Folge ist für Tübingen eine deutlich dezentrale Standortorientierung festzuhalten. Dies gilt auch für das zoologische Sortiment. Zusammenfassend zeigt sich, dass das objektrelevante Angebot in Tübingen bis heute attraktiv vertreten ist. Dabei dominiert das Fachmarktsegment, wobei für alle Segmente (Elektro, Garten und Zoo) attraktive Anbieter zur Verfügung stehen. 3.2 Das Mittelzentrum Herrenberg Im Elektrosegment konzentriert sich das Angebot in Herrenberg insbesondere auf Anbieter mittlerer Größenordnung (hier z. B. Euronics Eichhorn und Wimmer). Angebote in den Segmenten Weiße Ware und Unterhaltungselektronik sind aktuell auf dezentrale Standortlagen konzentriert, wohingegen die übrigen Sortimente im Elektrowarensegment schwerpunktmäßig innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches angesiedelt sind. Im Gartensegment dominieren im Mittelzentrum Herrenberg die beiden Vollsortimenter Toom und BayWa, beide außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gelegen. Somit liegt auch hier mit Ausnahme des Schnittblumenhandels eine deutliche Standortorientierung auf Bereiche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches vor. Zusammenfassend ist die Stadt Herrenberg relativ gut im objektrelevanten Segment versorgt. Dabei liegt für die Segmente Elektro- sowie Gartenbedarf eine Standortorientierung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt vor. 3.3 Das Mittelzentrum Nagold Mit dem Fachmarktanbieter Media Markt, außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gelegen, ist das Mittelzentrum Nagold im Elektrosegment gut ausgestattet. Dabei wird das Angebot über diverse Fachgeschäfte (z. B. Keck), aber auch Spezialanbieter (Telekom) und Randsortimentsanbieter in Drogeriemärkten (Müller mit Ton- und Bildträgern) und Kaufland abgerundet. Das Angebot konzentriert sich im Mittelzentrum Nagold über alle Teilsortimente hinweg auf Standortlagen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. 32 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Auch in Nagold wird das Gartenmarktangebot fast ausschließlich außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zur Verfügung gestellt. Dies geschieht hier insbesondere mit dem Bau- und Heimwerkermarkt Bauhaus. Lediglich im Gartenbereich (hier insbesondere Blumen) ist der zentrale Versorgungsbereich noch präsent. Zusammenfassend ist für Nagold eine gute Angebotsstruktur im Bereich Elektro- sowie Gartenbereich festzuhalten. Dabei liegt eine deutlichen Außenorientierung vor. 3.4 Das Mittelzentrum Horb Mit Ausnahme von Spezialanbietern (Foto, Telekommunikation, PC-Anbieter) wird das elektrowarenrelevante Angebot im Mittelzentrum Horb insbesondere über das SBWarenhaus (hier real und Kaufland) sowie den Drogeriemarkt Müller (schwerpunktmäßig Ton- und Bildträger) abgebildet. Ein eigenständiger Elektromarkt, der in gewissen Teilen ein Vollsortiment abbildet, ist nicht vorhanden. Aktuell liegt mit Ausnahme von Ton- und Bildträgern sowie Foto eine Orientierung auf Standorte außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches vor. Im Gartensegment wird das Angebot v. a. über die beiden Fachmärkte Hela Profizentrum und v. a. Dehner abgebildet, womit insgesamt für Horb eine fast ausschließliche Standortorientierung auf Lagen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches vorliegt. Zusammenfassend ist für Horb lediglich im Gartensegment eine attraktive Versorgungsstruktur zu erkennen. Über alle Segmente hinweg liegt hingegen eine Standortorientierung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches vor (Ausnahme: Ton- und Bildträger sowie Foto). 3.5 Das Unterzentrum Mössingen Das Angebot im Elektrosegment im Unterzentrum Mössingen war bislang auf Teilsortimente im Drogeriemarkt Müller (v. a. Ton- und Bildträger) sowie im Marktkauf (aktuell Umbau zu Edeka) begrenzt. Durch einen Fachmarktanbieter der Stadtwerke war darüber hinaus ein gewisses Angebot im Bereich Weiße Ware und Unterhaltungselektronik mit 33 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 entsprechenden Handwerksdienstleistungen und Serviceangeboten vorhanden. Jüngst ist es gelungen, einen attraktiven mittelflächigen Anbieter für Mössingen zu aktivieren, womit heute eine attraktive Versorgungsstruktur in Mössingen existiert. Das Gartenmarktsegment ist im Unterzentrum Mössingen mit dem Vollsortimenter OBI gut ausgeprägt. Zusätzlich ist ein Heimtierfachmarkt „Das Futterhaus“ angesiedelt. In standörtlicher Hinsicht dominiert hier naturgemäß der Bereich außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Mittlerweile ist das objektrelevante Sortiment in Mössingen für beide Segmente attraktiv vertreten. Dabei dominieren Lagen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. 3.6 Zusammenfassung Die Wettbewerbsanalyse relevanter Zentren außerhalb des Einzugsgebietes zeigt eine starke Angebotskonzentration im Oberzentrum Tübingen. Dies gilt über alle Sortimente hinweg. Hier sind neben Fachgeschäften insbesondere auch die relevanten Fachmarktanbieter vorhanden. Zusammenfassend ist nochmals auf folgendes Angebot hinzuweisen: Im Elektrowarenhandel ist ganz wesentlich auf das Tübinger Angebot (Saturn, Expert, zwei Standorte von Euronics sowie EP) zu verweisen. Darüber hinaus verfügen die umliegenden Städte Nagold (z. B. Media Markt) über weitere, insbesondere großflächige Elektrofachmärkte. Anbieter mittlerer Größenordnungen finden sich zudem z. B. in Herrenberg (z. B. Euronics Eichhorn und Wimmer) und neuerdings mit der jüngeren Ansiedlung von HEM Expert in Mössingen. Der Gartenmarktsektor wird von den einschlägigen Bau- und Gartenmarktstandorten in der Region dominiert. Dabei sind insbesondere die Standorte Tübingen (toom, Hornbach) sowie Mössingen (OBI), Herrenberg (Toom), Nagold (Bauhaus) und Horb (Dehner, Hela) anzuführen. Das zoorelevante Angebot befindet sich neben den entsprechenden Fachabteilungen in den Bau-, Heimwerker- und Gartenmärkten mit Standortorten der Fa. Fressnapf und Futterhaus in Tübingen bzw. Mössingen. 34 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 4. Gesamtbewertung Zusammenfassend ist zunächst festzuhalten, dass im Mittelbereich Rottenburg am Neckar mit über 53.000 Einwohnern erhebliche Defizite in allen vorhabenrelevanten Sortimenten bestehen. Insgesamt konnten im Einzugsgebiet (= Mittelbereich Rottenburg am Neckar) 31 planobjektrelevante Betriebe mit einer Verkaufsfläche von knapp 3.300 m² und einem Umsatz von ca. 10 Mio. € festgehalten werden (vgl. Tabelle 12). Tabelle 12: Verkaufsflächen in m² und Umsätze in Mio. € im Einzugsgebiet Sortiment Rottenburg a. N. Umsatz VK in m² in Mio. € Zone II Umsatz VK in m² in Mio. € Elektro gesamt, davon 810 4-5 ~ ~ Weiße Ware (Elektrogroßgeräte) 190 1,0 ~ ~ Weiße Ware (Elektrokleingeräte) 60 0,5 ~ ~ Unterhaltungselektronik (TV, Zubehör) 70 0,4 ~ ~ Unterhaltungselektronik (Kleingeräte) 30 0,3 ~ ~ Ton-, Bildträger, PC-Spiele, Software 30 0,3 ~ ~ Computer, Navigation und Zubehör 200 0,8 ~ ~ Telekommunikation, Handy, Zubehör 120 0,6 ~ ~ Foto und Zubehör 110 0,5 ~ ~ 2.500 4–5 ~ ~ Möbel / Betten ~ ~ ~ ~ zoologischer Bedarf ~ < 1,0* ~ < 0,1* Bau- und Gartenbedarf ~ * Quelle: Werte unterhalb einer gutachterlichen Nachweisgrenze Umsatz in Lebensmittelbetrieben und Bau- und Heimwerkermärkten GMA-Berechnungen 2011 / 2012, Werte gerundet Das seit langem bekannte Defizit in allen vorhabenrelevanten Sortimenten wird sowohl durch die Zentralitätskennziffer in Bezug auf die Stadt Rottenburg am Neckar als auch auf den gesamten Mittelbereich bezogene Zentralitätskennziffer deutlich (vgl. Tabelle 13). 35 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 13: Zentralitätswerte* in % Sortiment Bezug Stadt Rottenburg a. N. Bezug Mittelbereich Rottenburg a. N. Elektrowaren 18 – 19 14 - 15 Bau- und Gartenbedarf 27 – 28 22 – 23 <5 <5 35 – 36 32 - 33 Möbel / Betten zoologischer Bedarf * Quelle: Zentralität = Verhältnis von Gesamtumsatz und Kaufkraft eines Bezugsraumes GMA-Berechnungen 2011 / 2012, Werte leicht gerundet Die Zentralität wird für das Elektrowarensegment in Bezug auf den Mittelbereich Rottenburg am Neckar auf ca. 14 – 15 % taxiert. Das reZuM weist sogar nur einen Wert von 12 % aus.1 Mit einer Verkaufsflächenausstattung von noch nicht einmal 20 m² VK je 1.000 Einwohner liegt auch die Versorgungsausstattung deutlich unterhalb des Wertes der Gesamtregion Neckar-Alb bzw. den anderen angeführten Städten der Region.2 Aktuell ist im gesamten Einzugsgebiet kein adäquater, moderner Elektrovollsortimenter ansässig. Dabei hat sich die Gesamtsituation mit der Aufgabe des Anbieters Haus & Heim Elektrowelt in jüngster Zeit nochmals verschlechtert. Mit dem derzeitigen Angebot in der Stadt Rottenburg am Neckar ist davon auszugehen, dass sich die bereits bestehende hohe Außenorientierung der Kunden an Standorte außerhalb des Mittelbereiches weiter verstärken und manifestieren wird. Auch das reZuM weist mehrfach auf die deutlich unterdurchschnittliche Ausstattung des Mittelzentrums Rottenburg am Neckar hin. Diese Aussage bezieht sich auf alle Warengruppen und Sortimentsbereiche, insbesondere des mittel- und langfristigen Bedarfs.3 Im reZuM wird daher auch eine Flächenprognose für die Stadt Rottenburg am Neckar entwickelt. Demnach besteht bereits aktuell ein Flächenpotenzial bzw. ein Nachholpotenzial über den gesamten Einzelhandel hinweg zwischen 13.900 und 27.200 m² Verkaufs1 Vgl. regionales Zentren- und Märktekonzept der Region Neckar-Alb, Band II: Daten und Fakten; Seite 126; hier Umsatz-Kaufkraft-Relation bzw. Marktabschöpfung (Umsatz Zentraler Orte in Relation zur Kaufkraft im Mittelbereich). 2 Verkaufsflächenausstattung Elektrowaren in der Region Neckar-Alb: 40 m² VK je 1.000 Einwohner (gemäß regionalem Zentren- und Märktekonzept der Region Neckar-Alb, Band II, Daten und Fakten; Seite 115) bzw. Vergleichsstädte Tübingen: 90 m² VK / 1.000 EW; Herrenberg: 66 m² VK / 1.000 EW; Nagold: 160 m² VK / 1.000 EW; Horb: 27 m² VK / 1.000 EW; Mössingen: 100 m² VK / 1.000 EW; GMA-Vergleichswerte 2012. 3 Regionales Zentren- und Märktekonzept Neckar-Alb, Band II: Daten und Fakten; Seite 329. 36 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 fläche und prognostisch bis zum Jahr 2015 nochmals von ca. 14.200 und 27.700 m² Verkaufsfläche. Aufgeteilt auf die unterschiedlichen Sortimente des Planobjektes ergeben sich folgende Orientierungswerte gemäß reZuM1: Elektrowaren: ca. 2.200 VK (Flächenpotenzial vorsichtig) bis ca. 3.000 m² VK (Flächenpotenzial optimistisch) Haushalt, Einrichtung, Möbel: ca. 5.100 VK (Flächenpotenzial vorsichtig) bis ca. 7.200 m² VK (Flächenpotenzial optimistisch) Sonstiger Einzelhandel (hierunter Gartenbedarf sowie Zoologie): bis zu 2.300 m² VK (Flächenpotenzial optimistisch). Zweifelsfrei tendiert ein Großteil der Rottenburger Kundschaft bzw. der Bevölkerung aus dem ihr zugeordneten Mittelbereich an Standorte außerhalb des Mittelzentrums. Somit kommt das Mittelzentrum Rottenburg am Neckar in fast keinem Segment des Einzelhandels, aber v. a. den für ein Mittelzentrum wichtigen Sortimentsbereichen aus dem mittelund langfristigen Bedarf seiner mittelzentralen Funktion nach. Das Projekt ist daher zumindest in Teilen dazu geeignet, auf eine Stärkung der mittelzentralen Handelsfunktion der Stadt Rottenburg am Neckar abzuheben. 1 Vgl. regionales Zentren- und Märktekonzept der Region Neckar-Alb; Band I: Konzeption, Seite 117. 37 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 V. Konsequenzen für das Rottenburger Sortimentskonzept Das Sortimentsleitbild gilt grundsätzlich als wesentlicher Baustein eines Einzelhandelsbzw. Zentrenkonzeptes und bildet in Zusammenhang mit dem BauGB und der BauNVO ein planungsrechtliches Instrumentarium, mit dem die Standortentwicklung des Einzelhandels in Städten gezielt gesteuert werden kann. Vor dem Hintergrund des reZuM sowie des Sortimentskonzeptes der Stadt Rottenburg am Neckar aus dem Jahr 2010, welches in das Entwicklungskonzept zur Stärkung des Einzelhandels „Lebendiges Zentrum 2020“ eingeflossen ist, wurde in Abstimmung mit dem RP Tübingen eine Aktualisierung der bestehenden Sortimentsdifferenzierung für Rottenburg am Neckar hinsichtlich der projektrelevanten Sortimente vorgenommen. Dies gilt als erste Stufe zur anschließenden Aktualisierung und Fortentwicklung der Rottenburger Sortimentsliste (= Anpassung an das reZuM). 1. Sortimentsdifferenzierung vor dem Hintergrund des regionalen Zentren- und Märktekonzeptes Neckar-Alb Das regionale Zentren- und Märktekonzept Neckar-Alb formuliert in einer regionalen Sortimentsliste Neckar-Alb die zentren- bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimente. Ziel dabei ist eine möglichst einheitliche Bewertung von großflächigen Einzelhandelsprojekten in der Region Neckar-Alb. Damit werden Einzelhandelssortimente definiert, die stets als zentrenrelevant oder als nicht zentrenrelevant einzustufen sind. Diese Zuordnung ist von den Kommunen zu übernehmen. „Die regionale Sortimentsliste zudem gibt aber auch Sortimente an, die i. d. R. zentrenrelevant sind, die jedoch ortsspezifisch auch nicht zentrenrelevant sein können. Die konkrete Zuordnung liegt bei den einzelnen Kommunen und kann dort im Rahmen von kommunalen Einzelhandelskonzepten auf Basis der Vor-OrtSituation individuell ausgestaltet werden.“1 Aktuell befindet sich das reZuM bzw. der fortgeschriebene Regionalplan in der Abstimmung und hat somit noch keinen abschließenden Charakter. Die darin vorgeschlagene Sortimentsliste wurde ebenfalls als solche noch nicht verabschiedet. Daher ist in der Folge eine auf Rottenburg am Neckar zugeschnittene Sortimentsdifferenzierung vorzunehmen. 1 Vgl. regionales Zentren- und Märktekonzept Neckar-Alb; Band I: Konzeption; Seite 20 ff. 38 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 2. Sortimentsdifferenzierung: Zentren- und Nichtzentrenrelevanz Die Einordnung von Sortimenten bezüglich ihrer Zentren- bzw. Nichtzentrenrelevanz erfolgt vor dem Hintergrund folgender Aspekte: Transportierbarkeit (An- und Ablieferung) Flächenbedarf / Integrierbarkeit Bedeutung für die Attraktivität der Innenstadt (Einkaufserlebnis / Magnetfunktion) Synergieeffekte zu anderen typischen Innenstadtsortimenten und anderen Nutzungen (Kopplungseffekte) städtebauliche Zielsetzungen sowie derzeit vorhandener Besatz Fristigkeit des Bedarfes (kurz-, mittel-, langfristiger Bedarfsbereich). Demnach sind Sortimente i. d. R. als zentrenrelevant einzustufen, wenn sie dem kurz- bis mittelfristigen Bedarfsbereich unterliegen Magnetfunktion aufweisen und damit zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen für einen einfachen Transport geeignet sind (sog. Taschenkäufer) geringe bis mittlere Flächenansprüche aufweisen (= integrierbar sind) Bestandteil des innerstädtischen Branchenmixes sind Synergien zu anderen Sortimenten in der Innenstadt aufzeigen (z. B. Schuhe und Bekleidung). Dagegen können Sortimente dem nicht-zentrenrelevanten Bereich zugeordnet werden, wenn hohe Flächenansprüche bestehen (nicht integrierbar sind) die Beschaffenheit des Sortimentes einen Transport mit dem Pkw erfordert eine nur geringe Attraktivität für innerstädtische Lagen besteht (z. B. Möbel) untergeordnete Synergien zu anderen Betrieben bzw. Sortimenten abgeleitet werden können sie keine Bedeutung als Frequenzbringer für die Innenstadt aufweisen sie dem aperiodischen Bedarfsbereich zugeordnet werden können. 39 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Zur weiteren differenzierten Bewertung der Einzelsortimente werden folgende wesentliche Kriterien zur Einordnung der Zentrenrelevanz zugrunde gelegt. Übersicht 1: Kriterien der Zentrenrelevanz Kriterium Prüfmaßstäbe / Indikator 1. Warenbeschaffenheit / Transport Sperrigkeit, Abtransport, Transportierbarkeit 2. Flächenbedarf / Integrierbarkeit Warenbeschaffenheit, Verkaufsflächenbedarf 3. Bedeutung für Attraktivität und Branchenmix in der Innenstadt Alltagstauglichkeit, breite Zielgruppenansprache 4. Magnetfunktion Bekanntheit, Anziehungseffekte auf Kunden, Besucherfrequenz 5. Synergieeffekte mit anderen typischen Innenstadtsortimenten Kopplungseffekte zwischen Sortimenten bzw. anderen Zentrennutzungen 6. Städtebauliche Zielsetzungen sowie derzeit vorhandener Besatz städtebauliche Zielsetzungen, Anteil der Verkaufsfläche in der Innenstadt 7. Präsenz des Sortimentes in der Gesamtstadt Versorgungsgrad der Bevölkerung; Attraktivität des Handelsstandortes Quelle: GMA-Darstellung 2012 Das erste Kriterium wurde allgemein als „Warenbeschaffenheit / Transport“ definiert. Dieses schließt neben der Größe des Artikels (Sperrigkeit) auch den Abtransport der Ware durch den Konsumenten ein. Dieser erfolgt bei sperrigen Artikeln i. d. R. mit dem Pkw, wodurch die Zentrentauglichkeit deutlich eingeschränkt ist. Letztlich handelt es sich bei der Einordnung als zentrenrelevantes Sortiment um Waren, die aufgrund ihre Handlichkeit i. d. R. keinen Pkw erfordern (sog. „Handtaschenkauf“). Das zweite Kriterium „Flächenbedarf“ zielt auf die Warenpräsentation und den dafür erforderlichen Flächenbedarf ab. Zentrenrelevante Sortimente verfügen i. d. R. über einen verhältnismäßig geringen Flächenbedarf. Ist aufgrund der Beschaffenheit des Produktes eine hohe Verkaufsflächenausstattung unumgänglich, weist dies auf eine tendenzielle Nichtzentrenrelevanz hin. Dies liegt z. B. bei sperrigen Artikeln (z. B. Kühlschrank) vor. Als drittes Kriterium gibt die „Bedeutung für Attraktivität der Innenstadt“ Auskunft über die Zentrenrelevanz eines Produktes. Weist der Artikel eine hohe Alltagstauglichkeit und breite Zielgruppenansprache auf, ist er dem kurz- bis mittelfris40 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 tigen Bedarfsbereich zuzuordnen oder regt der Artikel zu Spontankäufen an, weist der Artikel eher zentrenrelevante Eigenschaften auf. Das vierte Kriterium „Magnetfunktion“ bezieht sich auf die Bedeutung des Artikels bzw. Anbieters als Anziehungspunkt für Kunden. Betriebe mit einer hohen Bekanntheit und Attraktivität (z. B. „Retail Stores“) tragen in erheblichem Maße zur Attraktivität einer Einkaufsinnenstadt bei, indem diese gezielt Kunden anziehen. Weist ein Sortiment eine hohe Attraktivität für die Allgemeinheit auf bzw. führt dazu, einen Einkaufsstandort erheblich zu stärken, indem Kunden gezielt angezogen werden, kann ihm eine Magnetfunktion zugesprochen werden, welche auf eine Zentrenrelevanz hindeutet. In diesem Zusammenhang kommt dem Begriff der Frequenz eine hohe Bedeutung zu. Als fünftes Bewertungskriterium gehen die „Synergieeffekte mit anderen typischen Innenstadtsortimenten“ in die Bewertung ein. Dabei werden zentrenrelevante Sortimente häufig mit anderen Zentrennutzungen in Anspruch genommen (z. B. Einkauf, Gastronomie, Arzt). Ein Artikel weist Synergieeffekte auf, wenn Kopplungseffekte zu anderen Sortimenten oder Innenstadtaktivitäten bestehen. Dies kann z. B. für Bekleidung in Verbindung mit Schuhen abgeleitet werden. Mit zunehmender Spezialisierung eines Sortimentes nimmt i. d. R. die Intensität von Kopplungskäufen ab. Als weiteres Bewertungskriterium wird neben der städtebaulichen Zielsetzung mit den Indikatoren des „vorherrschenden Besatzes bzw. die Verkaufsflächenverteilung über die Stadt“ abgehoben. In diesem Fall wären zentrenrelevante Sortimente im zentralen Versorgungsbereich am stärksten vertreten. Es wird davon ausgegangen, dass die auf diesem Wege bestimmten Sortimente prägend für einen zentralen Versorgungsbereich bzw. für ein Zentrum sind. Als abschließendes Bewertungskriterium ist letztlich die Präsenz und Ausprägung des zu prüfenden Sortimentes innerhalb der Gesamtstadt als Indikator der Gesamtattraktivität der Stadt als Handelsstandort heranzuziehen. Über den Versorgungsgrad der Bevölkerung ist in der Zusammenschau mit den anderen Kriterien (insbesondere Flächenbedarf, Integrierbarkeit, städtebauliche Rahmenbedingungen) über die Zentrenrelevanz zu diskutieren. 41 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Im Einzelhandelskonzept Rottenburg am Neckar 2010 wurde bereits eine Sortimentsliste für Rottenburg am Neckar formuliert, wobei die spezifischen Gegebenheiten der Stadt bzw. des Einzelhandels Eingang gefunden haben. Jene Sortimente, die bereits damals von der Einordnung gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg abwichen, wurden begründet. Die bestehende Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes 2010 wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Erhebungen und Entwicklung in Rottenburg am Neckar und den Ergebnissen aus dem regionalen Märkte- und Zentrenkonzept Neckar-Alb sowie der dort angewandten Begrifflichkeit überprüft und angepasst. 3. Überprüfung Sortimentsliste für Rottenburg am Neckar Im Folgenden werden die projektrelevanten Sortimente für Rottenburg am Neckar gemäß den aufgeführten Kriterien bewertet (vgl. Übersichten 3 und 4) und den zentren- bzw. nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet und eine Anpassung empfohlen. Dies wurde zunächst für die vorhabenrelevanten Sortimente durchgeführt (vgl. Übersicht 2). Eine vollständige Prüfung erfolgt zeitnah, ist aber nicht bewertungsrelevante Grundlage für das Vorhaben. Übersicht 2: Rottenburger Sortimentsliste Elektro, Garten, Möbel, Zoologie zentrenrelevante Sortimente nicht zentrenrelevante Sortimente − Weiße Ware / Elektrokleingeräte − Weiße Ware / Elektrogroßgeräte − Foto und Zubehör − Unterhaltungselektronik − Ton-, Bildträger − Computer, Navigationsgeräte, Zubehör − Telekommunikation und Zubehör − Gartenbedarf − Schnittblumen − Möbel − Haushaltswaren − Bettwaren, Matratzen − Teppiche, Bodenbeläge − Tiere, Tiernahrung, Zoologie − Kfz-Zubehör Quelle: GMA 2012 nach GMA 2010 bzw. reZuM 2011 42 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Übersicht 3: Überprüfung der projektrelevanten Sortimente in Rottenburg am Neckar: Elektrowaren Warenbeschaffenheit / Transport Flächenbedarf / Integriertbarkeit Bedeutung für Attraktivität des ZVB Magnetfunktion Synergieeffekte zu typischen Innenstadtsortimenten Verkaufsflächenanteil ZVB in % aktueller Versor1 gungsgrad Zuordnung 2012 Weiße Ware (Elektrogroßgeräte) Zuordnung Sortimentsliste Rottenburg am Neckar 2010 Sortiment Bewertungskriterien Zuordnung gem. reZuM Status-quo Situation * 79 ↓ Anmerkungen Umsortierung als nicht zentrenrelevantes Sortiment; innerhalb des ZVB können große Versorgungslücken nicht geschlossen werden - Weiße Ware (Elektrokleingeräte) ** *** 83 ↓ Unterhaltungselektronik (Großgeräte) ** 29 ↓ Unterhaltungselektronik (Kleingeräte) ** 33 ↓ ? *** 100 ↓ ** 60 ↓ - ? *** 83 σ - ** *** 100 σ - Ton-, Bildträger Computer, Navigationsgeräte, Zubehör Telekommunikation und Zubehör Foto und Zubehör - = i. d. R. zentrenrelevante Eigenschaft = i. d. R. nicht-zentrenrelevante Eigenschaft ↑ gute Versorgung σ ausreichende Versorgung ↓ unzureichende Versorgung * gem. reZuM: i. d. R. zentrenrelevante Sortimente, deren tatsächliche Zuordnung auf kommunaler Ebene bspw. im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes definiert und begründet werden soll. ** gem. reZuM: typischerweise zentrenrelevante Sortimente; übernommen aus dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg, teilweise ergänzt / konkretisiert *** als zentrenrelevante Randsortimente i. R. von größeren Vorhaben auch an nicht integrierten Standorten denkbar ? Zuordnung fehlt Quelle: GMA-Bewertung 2010 / 2012 1 43 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Übersicht 4: Überprüfung der projektrelevanten Sortimente in Rottenburg am Neckar: Garten-, Möbel-, Tierbedarf Zuordnung Sortimentsliste Rottenburg am Neckar 2010 Warenbeschaffenheit / Transport Flächenbedarf / Integriertbarkeit Bedeutung für Attraktivität des ZVB Magnetfunktion Synergieeffekte zu typischen Innenstadtsortimenten Verkaufsflächenanteil ZVB in % aktueller Versor1 gungsgrad Zuordnung 2012 Bewertungskriterien Zuordnung gem. reZuM Status-quo Situation Gartenbedarf 0 σ - Schnittblumen ** *** 34 ↑ - Möbel 0 ↓ - Bettwaren, Matratzen ? 0 ↓ - Teppiche, Bodenbeläge * 0 σ - Haushaltswaren ** 95 ↓ - Tiere, Tiernahrung, Zooartikel * 0 ↓ - Autozubehör 0 σ - Sortiment Anmerkungen = i. d. R. zentrenrelevante Eigenschaft = i. d. R. nicht-zentrenrelevante Eigenschaft ↑ gute Versorgung σ ausreichende Versorgung ↓ unzureichende Versorgung * gem. reZuM: i. d. R. zentrenrelevante Sortimente, deren tatsächliche Zuordnung auf kommunaler Ebene bspw. im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes definiert und begründet werden soll. ** gem. reZuM: typischerweise zentrenrelevante Sortimente; übernommen aus dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg, teilweise ergänzt / konkretisiert *** als zentrenrelevante Randsortimente i. R. von größeren Vorhaben auch an nicht integrierten Standorten denkbar ? Zuordnung fehlt Quelle: GMA-Bewertung 2010 / 2012 1 44 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 VI. Städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen Zur Bewertung der möglichen Auswirkungen durch das Vorhaben ist zu prüfen, ob wesentliche schädliche Auswirkungen sowohl durch die Einzelvorhaben für sich betrachtet als auch in ihrer Gesamtheit zu erwarten sind, also ob der neu zu entwickelnde Einzelhandelsstandort „Gewerbepark Dätzweg“ in Rottenburg am Neckar insgesamt eine deutlich stärkere Wettbewerbsstellung erreichen wird (= worst case). Die Prüfung der möglichen Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund der in § 11 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Prüfkriterien. Insbesondere sind auch die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Baden-Württemberg (2002) der Regionalplanung Neckar-Alb sowie die Regelungen des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg vom 21.12.2001 zu berücksichtigen. 1. Methodischer Ansatz Die zu erwartenden städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen durch das Vorhaben in der Größenordnung von knapp 10.200 VK werden im Folgenden vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Kaufkraftvolumina und der dargelegten Wettbewerbsstrukturen ermittelt. Auf das Thema „Autoteile“ wurde in der folgenden Bewertung verzichtet. Hierzu werden zwei Berechnungsschritte durchgeführt: Ein erster Ansatz, das Marktanteilkonzept, stellt die voraussichtliche Kaufkraftabschöpfung des Vorhabens (= Marktanteile) aus dem Einzugsgebiet dar und verdeutlicht, aus welchen Teilräumen dem Vorhaben die Kaufkraft der Endverbraucher zufließt (vgl. Kapitel VI. 2., Tabelle 14). Mit einem zweiten Ansatz, dem Umsatzumverteilungsmodell, werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende Angebote im Einzugsgebiet eingeschätzt. Damit wird aufgezeigt, wo und in welchem Umfang dem Wettbewerb Umsätze verloren gehen (vgl. Kapitel VI. 3., Tabellen 15 und 16). 45 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft Zur Ermittlung der Umsatzerwartung bzw. der Umsatzherkunft der vorgesehenen Planobjektes in Rottenburg am Neckar wird im Folgenden das sog. Marktanteilkonzept zugrunde gelegt, welches die mögliche Marktdurchdringung der Ansiedlungsobjekte darstellt und die zu erwartende Kaufkraftabschöpfung ermittelt. Wesentliche Rahmenbedingungen der Einschätzung der Umsatzerwartung sind die dargelegte Wettbewerbssituation und die geplante Dimensionierung der Märkte. Ergänzend fließen verkehrliche Erreichbarkeitskriterien sowie mögliche Synergieeffekte aufgrund der angestrebten Fachmarktkonzeption ein. In Tabelle 14 werden die Marktanteile und die Umsatzerwartungen im Rahmen einer worst case-Betrachtung für die jeweiligen Einzelvorhaben in Rottenburg am Neckar dargestellt. Tabelle 14: Marktanteile und Umsatzerwartung des Planobjektes Kaufkraft in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Elektrofachmarkt (1.900 m² VK) Zone I (Rottenburg) 24,3 30 7,3 Zone II (restl. MB*) 6,0 25 1,5 Einzugsgebiet gesamt 30,3 29 – 30 8,8 Streuumsätze 0,2 Gesamt 9,0 Gartenmarkt (5.000 m² VK) Zone I (Rottenburg) 16,2 30 4,9 Zone II (restl. MB**) 4,0 27 – 28 1,1 Einzugsgebiet gesamt 20,2 29 – 30 6,0 Streuumsätze 0,2 Gesamt 6,2 Fortsetzung auf nächster Seite 46 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Fortsetzung von vorheriger Seite Kaufkraft in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Möbel (Bettenmarkt; 799 m² VK) Zone I (Rottenburg) 22,6 3–4 0,8 Zone II (restl. MB**) 5,6 2 0,1 Einzugsgebiet gesamt 28,2 3–4 0,9 Streuumsätze ~ Gesamt 0,9 Tierfachmarkt (747 m² VK) Zone I (Rottenburg) 2,0 30 0,6 Zone II (restl. MB**) 0,5 25 0,1 Einzugsgebiet gesamt 2,5 28 0,7 Streuumsätze Gesamt ~ * ** Quelle: ~ 0,7 vernachlässigbar Flächenangaben Bau- und Heimwerkermarkt ungewichtet MB = Mittelbereich Rottenburg am Neckar GMA-Berechnung und Zusammenstellung 2011 / 2012 (ca.-Werte, gerundet). Die Marktbedeutung des Planobjektes ist Tabelle 14 zu entnehmen. Angesichts der prognostizierten Marktanteile von max. 30 % in Rottenburg am Neckar bzw. von 29 – 30 % in Bezug auf den gesamten Mittelbereich im Falle des Elektromarktes lässt sich eine starke, jedoch keine marktbeherrschende Position des neuen Anbieters in der Region ableiten. Die Marktanteile fallen im Hinblick auf die Tatsache, dass aktuell kein attraktiver Anbieter in den untersuchten Segmenten vorhanden ist und letztlich der Wettbewerb als fast nicht existent einzuordnen ist, noch moderat aus. Dabei weist das Planobjekt eine fast ausschließliche Versorgungsfunktion für die Stadt Rottenburg am Neckar bzw. den ihr zugeordneten Mittelbereich auf (vgl. hierzu Tabelle 15). 47 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 15: Nutzungskonzept und Marktfähigkeit (ca.-Werte) Vorhaben und geplante Verkaufsfläche in m² ermittelter Umsatz gem. Marktanteilkonzept in Mio. € Umsatzherkunft in % Zone I Zone II Streuumsätze Flächenproduktivität in € / m² VK Erste Einordnung / Bewertung Elektromarkt (1.900) 9,0 81 17 2 4.740 durchschnittlicher Wert (z. B. Expert: ca. 3.400 € / m² VK; Medimax: ca. 4.240 € / m² VK); Media Markt deutlich darüber; Marktfähigkeit gegeben Gartenmarkt (5.000) 6,2 79 18 3 1.240 durchschnittlicher Wert; Marktfähigkeit gegeben (z. B. Dehner: ca. 1.245 € / m² VK) Bettenmarkt (799) 0,9 89 11 ~ 1.130 leicht überdurchschnittlicher Wert (z. B. Matratzen Concord: ca. 980 € / m² VK; Dänisches Bettenlager: ca. 1.000 € / m² VK); Markfähigkeit gegeben Tierfachmarkt (747) 0,7 86 14 ~ 880 ~ Quelle: leicht unterdurchschnittlicher Wert in Zusammenhang mit Projekt Dehner (Fressnapf: ca. 1.000 € / m² VK); Marktfähigkeit grundsätzlich gegeben kaum nachweisbar GMA-Zusammenstellung 2011 / 2012 48 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Es zeigt sich, dass selbst bei Realisierung des Gesamtprojektes das hohe Entwicklungspotenzial in den einzelnen Segmenten bei Weitem nicht ausgeschöpft ist. Das prognostizierte Entwicklungspotenzial wird lediglich im zoologischen Bereich unter der Maßgabe der Umsetzung beider Projekte (Zoologieabteilung im Gartenmarkt zzgl. Tierfachmarkt) ausgeschöpft sein. Tabelle 16: Entwicklungspotenzial Projektbaustein Zentralität aktuell in % Entwicklungspotenzial in Mio. € bei Zentralität = 100 % Umsatzprognose in Mio. € Dätzweg Elektromarkt 18 – 19 19 – 20 9,0 Gartenmarkt 27 – 28 11 – 12 6,2 <5 20 0,9 40 1–2 0,7 1,7 Bettenmarkt (hier: Möbel gesamt) Tierfachmarkt – inkl. Zooabteilung Dehner Quelle: 3. GMA-Zusammenstellung / -berechnung 2011 / 2012 Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilung Mit der Neuansiedlung von Einzelhandelsobjekten werden i. d. R. Kaufkraftbewegungen bzw. Umsatzumverteilungsprozesse ausgelöst. Dabei stellt das Kaufkraftbewegungsmodell einen methodischen Ansatz zur Einschätzung und Bewertung der möglichen Folgewirkungen eines Vorhabens dar. Es sind folgende Punkte zu beachten: Aktuell besteht über alle Sortimente des Gesamtobjektes hinweg ein hoher Kaufkraftabfluss aus dem Einzugsgebiet (mit über 80 % Abflüssen z. B. im Falle von Elektrowaren). Somit kann in hohem Maße ein zusätzlicher Umsatz durch eine Steigerung der Kaufkraftbindung im Mittelzentrum Rottenburg am Neckar, aber auch durch höhere Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland (= Zone II), erwartet werden (= insgesamt: Anstieg der Zentralität). Ein geringer und kaum nachweisbarer Anteil (unter 3 %) wird durch höhere Zuflüsse von außerhalb des Einzugsgebietes nach Rottenburg am Neckar generiert werden können (= Streuumsätze). 49 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Das Planobjekt wird in einem relativ geringen Umfang auch Umsatzumverteilungen gegenüber dem projektrelevanten Einzelhandel im Einzugsgebiet, aber auch außerhalb des Einzugsgebietes (= Streuumsätze bzw. Umsatzrückgänge durch Zurückholen der aktuell aus dem Mittelzentrum nach außen fließender Kaufkraft) auslösen. Im Weiteren ist von folgenden Kaufkraftströmen auszugehen: Mit der Neuansiedlung des Planobjektes wird es zu einer deutlichen Erhöhung der Kaufkraftbindung in Rottenburg am Neckar selbst kommen Auch in Zone II (= Mittelbereich Rottenburg am Neckar) wird es zu einer Erhöhung der Kaufkraftbindung kommen. Diese Kaufkraftströme gehen aktuell überwiegend an Standorte außerhalb des Einzugsgebietes. Weiterhin sind Streuumsätze von außerhalb des Einzugsgebietes zu berücksichtigen, die in das Planobjekt einfließen, die jedoch eher marginaler Natur sind. Dennoch verbleiben Umsatzumverteilungen, die sich in Anbetracht der äußerst dünnen Wettbewerbslandschaft fast gleichermaßen über alle Anbieter verteilen werden. Diese sind jedoch eher marginaler Natur, da es im Elektro-, Garten-, Möbel- und Tierbedarfsegment keinen unmittelbaren Systemwettbewerber in Rottenburg am Neckar gibt. Der Fachhandel und die Spezialanbieter sind aufgrund ihrer Serviceorientierung, Beratungskompetenz und ihres Reparaturservices nur geringfügig vom Planobjekt tangiert. Differenziert nach Teilsortimenten sind die zu erwartenden Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungswerte in Bezug auf die bewertungsrelevanten zentralen Versorgungsbereiche in den Tabellen 17 - 19 dargelegt. Tabelle 17: Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen in Mio. € (ca.-Werte) Sortiment Erwarteter Gesamtumsatz Planobjekt Umverteilung in Rottenburg (Zone I) Umverteilung im Mittelbereich Rottenburg (Zone II) ~ Umverteilung außerhalb des Einzugsgebietes* Elektrowaren 9,0 0,2 Gartenbedarf 6,2 0,6 ∼ 5,6 Möbel (Betten) 0,9 ∼ ∼ 0,9 zoologischer Bedarf 0,7 < 0,1 ∼ 0,5 – 0,6 ∼ * Quelle: 8,8 unterhalb einer gutachterlichen Nachweisgrenze aufgrund von Erhöhung der Zentralität in Rottenburg am Neckar und damit Rückholungseffekten von verloren gegangener Kaufkraft GMA-Berechnungen 2011 / 2012, Werte leicht gerundet 50 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Die möglichen Umverteilungen gegenüber zentralen Versorgungsbereichen außerhalb des Einzugsgebietes wurden vereinbarungsgemäß für die Fachmärkte Elektronik und Gartenbedarf für die umliegenden Zentren Tübingen, Herrenberg, Nagold, Horb und Mössingen vorgenommen. Aufgrund der schwerpunktmäßig dezentralen Lage der entsprechenden Wettbewerber im Gartenmarktsegment (vgl. hier nochmals Kapitel IV, 3.) liegen die Umverteilungsquoten gegenüber zentralen Versorgungsbereichen über alle Teilsegmente hinweg unterhalb der gutachterlichen Nachweisgrenze und bleibt somit außerhalb der weiteren Betrachtung. Nachweisbare Umsatzumverteilungsquoten gegenüber zentralen Versorgungsbereichen außerhalb des Einzugsgebietes können lediglich für die Stadt Tübingen ermittelt werden. Diese liegen jedoch allesamt deutlich unterhalb des relevanten Schwellenwertes von 10 % (vgl. Tabelle 19). Tabelle 18: Umverteilungsquoten in Rottenburg am Neckar bzw. Hirrlingen, Neustetten, Starzach in % gegen zentrale Versorgungsbereiche Rottenburg Hirrlingen, NeustetProjektbaustein am Neckar ten, Starzach Weiße Ware 1–2 ∼ Unterhaltungselektronik 2–3 ∼ Ton- und Bildträger 2–3 ∼ Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör 2–3 ∼ Foto und Zubehör 2–3 ∼ Haushaltswaren 1–2 ∼ <3 ∼ Gartenbedarf ∼ ∼ Baustoffe ∼ ∼ zentrenrelevante Randsortimente ∼ ∼ Gartenmarkt gesamt ∼ ∼ Bettenmarkt ∼ ∼ Tierfachmarkt ∼ ∼ Elektromarkt gesamt ∼ Quelle: Werte unterhalb der gutachterlichen Nachweisgrenze GMA- Berechnung 2011 / 2012 51 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 19: Umverteilungsquoten im Elektrosegment in % gegenüber zentralen Versorgungsbereichen außerhalb des Einzugsgebietes Teilsortiment Tübingen Mössingen Herrenberg Nagold Horb Weiße Ware 2–3 ∼ ∼ ∼ ∼ Unterhaltungselektronik 3–4 ∼ ∼ ∼ ∼ Ton- und Bildträger 3–4 ∼ ∼ ∼ ∼ Computer, Telefone, Navigationsgeräte, Zubehör 3–4 ∼ ∼ ∼ ∼ Foto und Zubehör 3–4 ∼ ∼ ∼ ∼ Elektromarkt gesamt 3–4 ∼ ∼ ∼ ∼ ∼ Quelle: 4. Werte unterhalb der gutachterlichen Nachweisgrenze GMA- Berechnung 2011 / 2012 Mögliche städtebauliche Auswirkungen Von den durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzumverteilungswirkungen werden in erster Linie sog. Systemwettbewerber, d. h. andere Fachmarktanbieter betroffen sein. Außerdem werden auch die Spezialabteilungen der SB-Warenhäuser sowie die Facheinzelhändler (z. B. Handyläden) allerdings in stark untergeordneter Form mit Umsatzverlusten zu rechnen haben. Dabei werden die Wirkungen v. a. außerhalb des Einzugsgebietes, in den Städten Tübingen, Mössingen, z. T. auch in Herrenberg, Horb oder Nagold, wirksam werden. Eine städtebauliche Relevanz besitzen diese jedoch allesamt nicht. 4.1 Die Stadt Rottenburg am Neckar Das Sortiment des Planobjektes ist für die Stadt Rottenburg am Neckar gemäß aktualisierter Sortimentsliste mit Ausnahme der Bild- und Tonträger, Telekommunikationswaren sowie Fotowaren- und -geräte als nicht zentrenrelevant eingestuft. Insgesamt wird sich eine Umsatzumverteilungsquote gegenüber dem Rottenburger Angebot innerhalb des städtebaulich relevanten, zentralen Versorgungsbereiches in der Größenordnung von max. 3 % ergeben. Geringfügige Überschneidungen mit dem ansässigen Telekommunikationshandel (Telefonshops), Fotohandel sowie den beiden kleinflächigen Elektrowarenanbietern Raufer und Brück ergeben. Eine unmittelbare Gefährdung dieser 52 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Betriebe ist deutlich auszuschließen. Städtebaulich negative Entwicklungen können mitnichten abgeleitet werden. Auch für die ergänzenden Fachmärkte Garten, Betten und Zoologie sind negative städtebauliche Effekte deutlich auszuschließen. In Bezug auf das zentrenrelevante Randsortiment ist darauf hinzuwirken, dass dieses auf die vorliegenden Flächengrößen festgesetzt wird. Eine Ausnahme ist für den Elektromarkt zu formulieren: Es wird angeregt, auf das deutlich zentrenrelevante Sortiment „Haushaltswaren“ mit Blick auf die Rottenburger Innenstadt gänzlich zu verzichten. 4.2 Das Umland (= Zone II) Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass mit der Ansiedlung des Planobjektes am Standort Rottenburg am Neckar nur marginale und rechnerisch nicht nachweisbare Umverteilungseffekte zu Lasten der Wettbewerber in den Gemeinden und Städten der Zone II eintreten werden. Dies gilt über alle Sortimente hinweg. Negative Auswirkungen im Sinne einer Schädigung der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der integrierten Lagen können deutlich ausgeschlossen werden. 4.3 Mögliche Wirkungen außerhalb des Einzugsgebietes Städtebauliche Auswirkungen können sich ggf. auch außerhalb des Einzugsgebietes in Folge einer erhöhten Kaufkraftbindung ergeben. Die Umverteilungswirkungen sind Tabelle 19 zu entnehmen. Diese verteilen sich auf die unterschiedlichen Zentren der Region gleichermaßen, wobei schwerpunktmäßig die Zentren Tübingen und Reutlingen, abgesetzt auch Herrenberg, Mössingen, Nagold und Horb davon betroffen sein werden. Dabei werden die größeren Fachmarktanbieter, die sich überwiegend außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche befinden, auf gewisse Umsatzumverteilungen einstellen müssen, die jedoch kaum nachvollziehbar sein werden. Städtebaulich negative Wirkungen können für alle Projektbausteine, aber auch für das Gesamtprojekt ausgeschlossen werden. 53 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 5. Raumordnerische Bewertung In Bezug auf die Regelungen des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg 2001 sind die möglichen raumordnerischen Wirkungen der Ansiedlung des Planobjektes in Rottenburg am Neckar wie folgt zu bewerten: 5.1 Kongruenzgebot Als Mittelzentrum ist Rottenburg am Neckar grundsätzlich vorgesehener und gewünschter Standort für großflächige Einzelhandelseinrichtungen, v. a. aus dem mittel- bis langfristigen Segment. Mit der vorgesehenen Planung kommt die Stadt Rottenburg am Neckar dem ihr zugewiesenen Auftrag nach, die Bevölkerung in ihrem Mittelbereich adäquat zu versorgen. Aktuell liegt über beinahe alle Sortimente des Einzelhandels hinweg eine deutlich unterdurchschnittliche Zentralität und damit Versorgungsausstattung vor. Dies hat die Stadt Rottenburg am Neckar in der Wahrnehmung ihrer mittelzentralen Funktionen deutlich geschwächt. Die geringe Attraktivität als Handelsstandort für die eigene Bevölkerung im Mittelbereich wirkt sich letztendlich auch auf wichtige Handelslagen, wie den zentralen Versorgungsbereich, negativ aus. Das Einzugsgebiet des Planobjektes erstreckt sich auf den regionalplanerisch zugewiesenen Mittelbereich. Der prognostizierte Umsatz der einzelnen Planobjekte wird bis zu mit jeweils deutlich über 90 % aus dem regionalplanerisch zugeordneten Mittelbereich erwirtschaftet (vgl. Tabelle 15, S. 48). Das Kongruenzgebot wird somit nicht nur unstrittig eingehalten, sondern es ergibt sich hieraus eine ausgewogenere Standortverteilung für die betrachteten Sortimente: bis heute verfügt die Stadt Rottenburg am Neckar über keinen adäquaten Anbieter in diesen Segmenten. 5.2 Beeinträchtigungsverbot Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg wird das Beeinträchtigungsverbot verletzt, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des zentralörtlichen Versorgungskernes der Standortgemeinde oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte vorliegt, d. h. wenn dort aufgrund des Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen, die als städtebaulich relevant einzuordnen sind. Anhaltswert für eine solche Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentrenrelevanten Sorti54 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 menten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment. Dabei wird nochmals auf die Ausführungen der Kapitel III und IV verwiesen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: In Bezug auf die Stadt Rottenburg am Neckar wird das Beeinträchtigungsverbot sowohl bei den gemäß Sortimentsliste der Stadt Rottenburg am Neckar definierten zentrenrelevanten als auch nicht zentrenrelevanten Sortimenten nicht verletzt. Die Umverteilungsquoten liegen über alle Teilsortimente hinweg deutlich unterhalb der 10 %-Marke. Auch für die Städte und Gemeinden des Umlandes (Zone II = Verflechtungsbereich) wird das Beeinträchtigungsverbot deutlich eingehalten. Aktuell sind dort ohnehin keine nennenswerten Angebote vorhanden. Das Beeinträchtigungsverbot in Bezug auf Städte und Gemeinden außerhalb des Einzugsgebietes (hier insbesondere Tübingen, Mössingen, Herrenberg, Nagold und Horb) wird ebenfalls eingehalten. Städtebaulich negative Wirkungen in Bezug auf die jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche können nicht nachgewiesen werden. 6. Abschließende Betrachtung Die Ergebnisse zeigen, dass das Projekt sowohl für jeden einzelnen Projektbaustein für sich betrachtet, als Gesamtvorhaben die untersuchten Kriterien des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg nicht nur grundsätzlich einhält, sondern ein wichtiger Beitrag zur Attraktivierung und Stärkung des Mittelzentrums Rottenburg am Neckar in den angesprochenen Segmenten darstellt. Als Mittelzentrum hat die Stadt Rottenburg am Neckar einen Versorgungsauftrag für die eigene Bevölkerung, aber auch für die Bevölkerung in dem ihr zugeordneten Mittelbereich. Dieser Versorgungsauftrag erstreckt sich im Handelssegment insbesondere auch auf die mittel- bis langfristigen Sortimentsbereiche. Abschließend wird das vorgesehene Sortiments- und Flächenkonzept hinsichtlich seiner Einordnung in das Rottenburger Sortimenteskonzept bilanziert dargestellt (vgl. Tabelle 20). 55 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Tabelle 20: Flächenbilanzen und Empfehlungen vorgesehene davon zentVerkaufsProjektbausteine renrelevant* flächen m² VK in m² Empfehlung Elektrofachmarkt 1.900 550** Gartenmarkt 5.000 100 - Bettenmarkt 799 72 - Tierfachmarkt 747 15 Marktfähigkeit hinsichtlich Zooabteilung im Gartenmarkt zu prüfen Autozubehörmarkt 799 0 - 9.245 737 - Gesamt * ** Quelle: Haushaltswaren streichen (60 m² VK) gemäß Zentrenkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar Bei Umsetzung der formulierten Empfehlungen GMA-Zusammenstellung 2011 / 2012 56 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 VII. Zusammenfassung In Rottenburg am Neckar ist am Standort Dätzweg die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von knapp 9.245 m² vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO notwendig. Mit der vorliegenden Untersuchung wurden die möglichen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO analysiert. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Als konkreter Standort ist ein ehemaliges und seit Jahren brach liegendes Gewerbegebiet (DHL-Areal; Dätzweg) vorgesehen, welches derzeit eine Zwischennutzung erfährt. Das Gebiet ist durch hervorragende standortbezogene Rahmenbedingungen gekennzeichnet (insbesondere Flächenverfügbarkeit, verkehrliche Erreichbarkeit, Nähe zum Bevölkerungsschwerpunkt in Rottenburg am Neckar; Ausweisung als Ergänzungsstandort Einzelhandel). Das Einzugsgebiet der geplanten Märkte bezieht sich ganz überwiegend auf den raumordnerisch relevanten Mittelbereich der Stadt Rottenburg am Neckar (also Neustetten, Hirrlingen und Starzach). Hier leben aktuell insgesamt ca. 53.410 Einwohner. Das Mittelzentrum Rottenburg am Neckar verfügt in allen vorgesehenen Sortimenten aktuell über eine deutlich unterdurchschnittliche bzw. über keine Ausstattung. In der Konsequenz liegt auch die Zentralität auf einem stark unterdurchschnittlichen Niveau. Bereits seit langem kann das Mittelzentrum Rottenburg am Neckar daher seine zugewiesene Versorgungsfunktion insbesondere im mittel- bis langfristigen Bedarfssegment nicht nachkommen. Mit der Betriebsaufgabe des einzigen größeren Elektromarktes hat sich die Situation in jüngster Zeit noch weiter verschlechtert. Diese Entwicklungen werden auch durch das reZuM 2011 beschrieben und analysiert, in dessen Konsequenz Flächenpotenziale zwischen 13.900 m² VK (vorsichtliche Schätzung, aktuell) bis hin zu 27.700 m² VK (optimistische Schätzung bis 2015) als Entwicklungsorientierung ermittelt wurden.1 Bis heute ist eine deutliche Außenorientierung in den relevanten Sortimenten insbesondere in Richtung der Oberzentren Tübingen und Reutlingen, aber auch an die umliegenden Standorte (z. B. Mössingen) festzuhalten. 1 Vgl. regionales Zentren- und Märktekonzept der Region Neckar-Alb; Band 1: Konzeption; Endfassung: Juni 2011, Seite 117. 57 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Die bewertungsrelevanten Kriterien des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg sind wie folgt zu bewerten: Ein Umsatz von über 90 % wird durch Kunden aus dem Mittelbereich Rottenburg am Neckar erwirtschaftet werden. Somit wird das Kongruenzgebot sowohl für jeden Projektbaustein für sich als auch für das Gesamtprojekt insgesamt unstrittig eingehalten. Ebenfalls können mitnichten zentrenschädigenden Wirkungen durch das Planobjekt insgesamt sowie in den einzelnen Teilsegmenten nachgewiesen werden. In Bezug auf die zentralen Versorgungsbereiche sowohl in Rottenburg am Neckar als auch in den Gemeinden des Mittelbereiches Rottenburg am Neckar und in den betrachteten Zentren außerhalb des Einzugsgebietes (hier: Tübingen, Herrenberg, Nagold, Horb, Mössingen), liegen die Umsatzumverteilungsquoten über alle Teilsegmente der relevanten Sortimente hinweg deutlich unterhalb der 10 %-Schwelle. Insofern ist auch das Beeinträchtigungsverbot eingehalten. Das Gesamtvorhaben dient ganz wesentlich der Attraktivierung und Aufwertung des Einzelhandelsstandortes Rottenburg am Neckar. Bis heute kommt die Stadt Rottenburg am Neckar ihrer zentralörtlichen Funktion als Mittelzentrum im Bereich Einzelhandel nicht nach. Der Planstandort eignet sich dabei hervorragend zur Entwicklung des der Bewertung zugrunde liegenden Konzeptes. Außerdem verfügt die städtebaulich attraktive Rottenburger Innenstadt (= ZVB) über keine adäquaten Flächenpotenziale zur möglichen Entwicklung zeitgemäßer Handelsbetriebe. 58 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Karten-, Tabellen- und Übersichtsverzeichnis Seite Kartenverzeichnis Karte 1: Karte 2: Der Einzelhandelsstandort Rottenburg am Neckar, Planstandort Gewerbepark Dätzweg, Wettbewerbsstandorte 18 Einzugsgebiet des Vorhabens, Wettbewerbssituation 22 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Top 6 der Tier- und Zoofachhandelsunternehmen im Jahr 2010 11 Tabelle 2: Projektdaten des Planvorhabens 12 Tabelle 3: Sortimentsaufteilung einzelner Anbieter 13 Tabelle 4: Wesentliche Stärken und Schwächen des Mikrostandortes 20 Tabelle 5: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet in Mio. € 23 Tabelle 6: Projektrelevante Anbieter im Elektrowarensegment in Rottenburg am Neckar Tabelle 7: Wettbewerbssituation in Rottenburg am Neckar nach Teilsortiment und Lage Tabelle 8: 25 25 Projektrelevante Anbieter Gartensegment in Rottenburg am Neckar (= Zone I) 27 Tabelle 9: Elektroanbieter außerhalb des Einzugsgebietes 29 Tabelle 10: Wettbewerbssituation im Elektrowarensektor außerhalb des Einzugsgebiet nach Teilsortiment und Lage 30 Tabelle 11: Garten- und Zoologieanbieter außerhalb des Einzugsgebietes 31 Tabelle 12: Verkaufsflächen in m² und Umsätze in Mio. € im Einzugsgebiet 35 Tabelle 13: Zentralitätswerte* in % 36 Tabelle 14: Marktanteile und Umsatzerwartung des Planobjektes 46 Tabelle 15: Nutzungskonzept und Marktfähigkeit (ca.-Werte) 48 Tabelle 16: Entwicklungspotenzial 49 Tabelle 17: Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen in Mio. € (ca.Werte) Tabelle 18: Umverteilungsquoten in Rottenburg am Neckar bzw. Hirrlingen, Neustetten, Starzach in % gegen zentrale Versorgungsbereiche Tabelle 19: Tabelle 20: 50 51 Umverteilungsquoten im Elekterosegment in % gegenüber zentralen Versorgungsbereichen außerhalb des Einzugsgebietes 52 Flächenbilanzen und Empfehlungen 56 Auswirkungsanalyse Rottenburg a. N., Gewerbepark Dätzweg, Dezember 2012 Übersichtsverzeichnis Übersicht 1: Kriterien der Zentrenrelevanz 40 Übersicht 2: Rottenburger Sortimentsliste Elektro, Garten, Möbel, Zoologie 42 Übersicht 3: Überprüfung der projektrelevanten Sortimente in Rottenburg am Neckar: Elektrowaren Übersicht 4: 43 Überprüfung der projektrelevanten Sortimente in Rottenburg am Neckar: Garten-, Möbel-, Tierbedarf 44