Wände sind nicht gleich Wände
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Wände sind nicht gleich Wände
Arbeitsplanung Nachträgliches Erstellung von Schlitzen Seite 1 von 3 Wände sind nicht gleich Wände Es werden (nach DIN 1053-1) drei Arten von Wänden unterschieden: Tragende Wände (tragen alles was darüber ist und halten auch seitlichen Kräften stand (Wind)) Aussteifende Wände (tragen nur ihr eigenes Gewicht und sorgen dafür, dass nichts einknickt) Nicht tragende Wände (tragen nur ihr eigenes Gewicht, sie dienen nur zum Trennen der Räume) Da ein Anlagenmechaniker SHK nicht erkennen kann, um welche Art von Wänden es sich handelt (selbst mit Blick in die Bauzeichnung), muss er immer davon ausgehen, dass es sich um eine tragende oder aussteifende Wand handelt. Begriffsdefinition (Worterklärung): Aussparungen* Schlitz Durchbruch Die Aussparungstiefe ist geringer als die Wanddicke**, es bleibt eine Restwanddicke, man kann nicht hindurch gucken. Die Aussparungstiefe ist genau so tief wie die Wanddicke**, es ist ein Loch in der Wand (oder in der Decke), man kann hindurch gucken. *in Wänden und Decken **oder Deckendicke Wenn man einen Schlitz in eine tragende oder aussteifende Wand fertigen will sind zwei Wege möglich: Einen Schlitz in eine Wand fräsen* Mit Statiker Ein Statiker erstellt ein Gutachten (Nachweis), das bestätigt, dass die Wand durch diesen Schlitz (Tiefe und Länge) die Funktion der Wand nicht entscheidend stört. Mit Nachweis Ohne Statiker Man hält bestimmte Maße (Tiefe, Länge, usw.) ein, dann braucht man keinen Statiker zu fragen. Ohne Nachweis * Alternativ kann materialschonend mit speziell dafür entwickeltem Schlitzwerkzeug gestemmt werden In der Regel wird der Weg ohne Statiker (ohne Nachweis) gewählt, da dieser wesentlich preiswerter und auch nur dieser praktikabel ist. Einen Schlitz ohne Nachweis nachträglich erstellen: Die vorgeschriebenen Längen und Tiefen sind in Tabellen zu finden. Diese Tabellen befinden sich in jedem SHK-Tabellenbuch. 1) Zuerst sucht man die Wanddicke heraus: ZB. 115 mm oder 175 mm oder 240 mm oder... 2) Dann muss man die Spalte auswählen: Horizontal (waagerecht) oder vertikal (senkrecht), nachträglich oder im gemauerten Verbund hergestellt. 3) Danach wählt man die Schlitztiefe die man braucht: ZB. 10 mm oder 25 mm oder 30 mm. Hier kann man natürlich nur die angebotenen Tiefen wählen. 4) Mit der gewählten Tiefe ist auch die Breite des Schlitzes festgelegt (in der Spalte rechts neben der Tiefe). © www.kolboske.de 29.03.2015 Arbeitsplanung Nachträgliches Erstellung von Schlitzen Seite 2 von 3 Beispiel 1) In eine 24 cm dicke Mauer soll ein 70 cm langer vertikaler (senkrechter) Schlitz gefräst werden. Wie tief und wie breit darf dieser Schlitz werden? In der Tabelle wird folgendermaßen vorgegangen: 1) Zuerst sucht man die Wanddicke heraus: 240 mm 2) Dann muss man die Spalte auswählen: Vertikal (senkrecht), nachträglich hergestellt 3) Danach kann man die größt mögliche Schlitztiefe ablesen: Maximal 30 mm 4) Mit der gewählten Tiefe ist auch die Breite des Schlitzes festgelegt: Maximal 150 mm Anmerkung 6) in der Tabelle sagt aus: Wenn bei der Wanddicke von 240 mm der Schlitz höchstens bis 1 m über dem Fußboden reicht, dann kann er auch 80 mm tief sein, aber dann nur 120 mm breit. Es gibt unter diesen Umständen also 2 Möglichkeiten: A) 30 mm tief und 150 mm breit B) 80 mm tief und 120 mm breit Beispiel 2) In eine 11,5 cm dicke Mauer soll ein 70 cm langer vertikaler (senkrechter) Schlitz gefräst werden. Wie tief und wie breit darf dieser Schlitz werden? In der Tabelle wird folgendermaßen vorgegangen: 1) Zuerst sucht man die Wanddicke heraus: 115 mm 2) Dann muss man die Spalte auswählen: Vertikal (senkrecht), nachträglich hergestellt 3) Danach kann man die größt mögliche Schlitztiefe ablesen: Maximal 10 mm 4) Mit der gewählten Tiefe ist auch die Breite des Schlitzes festgelegt: Maximal 100 mm Die Anmerkung 6) trifft hier nicht zu, da die Wand dünner als 240 mm ist. Der Schlitz darf maximal 10 mm tief und 100 mm breit sein. Beispiel 3) In eine 24 cm dicke Mauer soll ein 120 cm langer horizontaler (waagerechter) Schlitz gefräst werden. Wie tief und wie breit darf dieser Schlitz werden? In der Tabelle wird folgendermaßen vorgegangen: 1) Zuerst sucht man die Wanddicke heraus: 240 mm 2) Dann muss man die Spalte auswählen: Horizontaler (waagerechter) nachträglich hergestellt Jetzt muss noch zwischen zwei Spalten (größer oder kleiner als 1,25 m) entschieden werden 120 cm ist kleiner als 125 cm 3) Danach kann man die größt mögliche Schlitztiefe ablesen: Maximal 25 mm 4) Die Breite des Schlitzes ist nicht festgelegt. Da der Bereich in dem waagerechte Schlitze eingebracht werden dürfen 40 cm oberhalb des Fußbodens endet, kann man einen waagerechten Schlitz maximal 40 cm breit erstellen. Beispiel 4) In eine 30 cm dicke Mauer soll ein 140 cm langer horizontaler (waagerechter) Schlitz gefräst werden. Wie tief und wie breit darf dieser Schlitz werden? In der Tabelle wird folgendermaßen vorgegangen: 1) Zuerst sucht man die Wanddicke heraus: 300 mm 2) Dann muss man die Spalte auswählen: Horizontaler (waagerechter) nachträglich hergestellt Jetzt muss noch zwischen zwei Spalten (größer oder kleiner als 1,25 m) entschieden werden 140 cm ist größer als 125 cm © www.kolboske.de 29.03.2015 Arbeitsplanung Nachträgliches Erstellung von Schlitzen Seite 3 von 3 3) Danach kann man größte mögliche Schlitztiefe ablesen: Maximal 20 mm 4) Für die Breite des Schlitzes gibt es keine Festlegung, sie ergibt sich aber aus den Grenzen des Bereiches in dem waagerechte Schlitze eingebracht werden dürfen. Anmerkung 4) in der Tabelle sagt aus: Wenn ein Werkzeug benutzt wird, mit dem die Tiefe exakt(1) eingehalten werden kann, dann kann der Schlitz um 10 mm tiefer ausgeführt werden. Es gibt unter diesen Umständen also 2 Möglichkeiten: A) 20 mm tief und 400 mm breit B) 30 mm tief und 400 mm breit (mit besonderem Werkzeug, zB. Mauernutfräse) Beispiel 5) Bei einer Badsanierung wird eine Vorwandinstallation erstellt. Aus Platzgründen wird die Wasserversorgung der Dusche im Bereich der Dusche (senkrecht) unter Putz verlegt. Es wird Kupferrohr der Dimension DN 15 verlegt. Es wird ein Einhebelmischer mit Duschschlauch montiert. A) Wie tief muss der Schlitz gefräst werden? B) Bei welcher Wandstärke ist diese Schlitztiefe erlaubt? Lösung: - Der Einhebelmischer wird in einer Höhe von ca. 1,3 m über dem Fertigfußboden installiert werden. Die Länge des Mauerschlitzes wird also ca. 1,3 m betragen. - Als Rohrmaterial wird Kupfer in DN 15 verwendet. Der Außendurchmesser beträgt 18 mm. - Da die Länge des Rohrabschnittes (1,3 m) kleiner als 4 m ist, muss dieser Bereich die TWW-Leitung nicht gegen Wärmeverlust gedämmt werden (EnEV) - Um den Schallschutz zu gewährleisten muss die TWW-Leitung in diesem Bereich gegen Schallübertragung an den Baukörper (Wand) gedämmt werden. Es wird ein Isolierschlauch mit der Dicke von 4 mm verwendet. - Es ergibt sich für die TWW-Leitung ein Gesamtdurchmesser von 26 mm (18+4+4)mm. - Die TW-Leitung (kalt) muss mit mindestens 13 mm* gegen Erwärmung gedämmt werden. DIN 1988-2 - Es ergibt sich für die TW-Leitung (kalt) ein Gesamtdurchmesser von 44 mm* (18+13+13)mm. Alternative mit der Verwendung von dünnerer aber gleichwertiger Dämmung: ZB. WICU-Stangen mit vorgefertigter Dämmung haben einen Außendurchmesser von 40 mm** (18+11+11)mm, Dämmung mit 100 %) A) Der Schlitz muss für die TW-Leitung eine Tiefe von 50 mm haben (40 mm** +10 mm Putz) B) Die Dicke der Wand ist aus der Tabelle im Tab-Buch nicht zu ermitteln. Sie müsste auf jeden Fall größer als 36,5 cm sein. Dieses ist für eine Innenwand selten! Wenn man die Länge des Schlitzes auf 1 m begrenzen könnte, wäre bei einer Wanddicke von 24 cm eine Schlitztiefe von 8 cm zulässig. * bezogen auf λ = 0,035 W/(mK) ** bezogen auf λ = 0,0025 W/(mK) (1) Mit einer Fräsmaschine hergestellt © www.kolboske.de 29.03.2015