Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig
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Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig
Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein vom 31. Oktober 2011 gültig ab 01. November 2011 kündbar zum 30. Juni 2013 Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein Gültig ab 01.11.2011 Zwischen dem Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Schleswig-Holstein, Sitz Kiel, Barkauer Straße 56 – 58, 24145 Kiel einerseits und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, Dänische Straße 3 – 9, 24103 Kiel andererseits wird für das Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein folgender Entgelt- und AuszubildendenTarifvertrag abgeschlossen. § 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt 1. Räumlich: Für das Bundesland Schleswig-Holstein 2. Fachlich: Für alle Betriebe des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung 3. Persönlich: Für alle in Betrieben und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden einschließlich der Teilzeitbeschäftigten sowie für Kosmetikauszubildende, die in Friseurbetrieben ausgebildet werden. § 2 Entgeltstufen Entgeltstufe I: Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse erfordern, wie sie in der Regel durch eine kurze Einarbeitung. erworben werden. Entgeltstufe II Arbeitnehmer/innen nach der Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung. Entgeltstufe III: Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung der/die überwiegend selbständig arbeitet. -1Entgeltstufe IV: Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung. Entgeltstufe V: Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung der/die als Geschäftsführer/innen, Betriebsleiter/innen oder Ausbilder/innen tätig ist oder diese Tätigkeit mit einer sonstigen Berechtigung (z.B. Ausnahmegenehmigung oder Ausübungsberechtigung) ausübt. Diese Entgeltstufe erfasst ebenso Arbeitnehmer/innen, die die Funktion des/der Betriebsleiters/in in Filialbetrieben ausüben. § 3 (Stunden-)Lohnsätze 01.01.2012 01.01.2013 Entgeltstufe I 7,00 Euro 7,51 Euro Entgeltstufe II 7,51 Euro 7,80 Euro Entgeltstufe III 8,50 Euro 8,70 Euro Entgeltstufe IV 9,50 Euro 10,00 Euro Entgeltstufe V 12,00 Euro 12,50 Euro § 4 Ausbildungsvergütungen für Friseure/innen und Kosmetiker/innen Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt (einschließlich der Berufsfachschulbesuche) 169 Stunden im Monat (39 Stunden in der Woche). 1. Ausbildungsjahr 300,-- Euro 2. Ausbildungsjahr 400,-- Euro 3. Ausbildungsjahr 500,-- Euro -2§ 5 Besitzstandswahrung Durch Inkrafttreten dieses Tarifvertrages werden bestehende, für den/die einzelne/n Arbeitnehmer/in, Auszubildende/n günstigere individuelle Vereinbarungen nicht berührt. § 6 Freistellung Mitglieder der Tarifkommission haben für die Tage der Tarifverhandlungen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. § 7 Ausschlussfristen Alle Ansprüche aus diesem Tarifvertrag sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. § 8 Laufzeit Dieser Tarifvertrag tritt am 01.11.2011 in Kraft. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form, erstmals zum 30.06.2013, gekündigt werden. Kiel, den 31. Oktober 2011 ____________________________ ______________________________ Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Schleswig-Holstein Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord _______________________________ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord -3-