Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig

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Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk in Schleswig
Tarifvertrag
über die Vergütungen
im Friseurhandwerk
in Schleswig-Holstein
vom 31. Oktober 2011
gültig ab 01. November 2011
kündbar zum 30. Juni 2013
Tarifvertrag über die Vergütungen
im Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein
Gültig ab 01.11.2011
Zwischen dem
Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Schleswig-Holstein, Sitz Kiel,
Barkauer Straße 56 – 58, 24145 Kiel
einerseits
und der
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, Dänische Straße 3 – 9,
24103 Kiel
andererseits
wird für das Friseurhandwerk in Schleswig-Holstein folgender Entgelt- und AuszubildendenTarifvertrag abgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt
1. Räumlich:
Für das Bundesland Schleswig-Holstein
2. Fachlich:
Für alle Betriebe des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung
3. Persönlich:
Für alle in Betrieben und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks
beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden einschließlich
der Teilzeitbeschäftigten sowie für Kosmetikauszubildende, die in
Friseurbetrieben ausgebildet werden.
§ 2 Entgeltstufen
Entgeltstufe I:
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse
erfordern, wie sie in der Regel durch eine kurze Einarbeitung.
erworben werden.
Entgeltstufe II
Arbeitnehmer/innen nach der Berufsausbildung und bestandener
Gesellenprüfung.
Entgeltstufe III:
Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung der/die
überwiegend selbständig arbeitet.
-1Entgeltstufe IV:
Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung.
Entgeltstufe V:
Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung der/die als
Geschäftsführer/innen, Betriebsleiter/innen oder Ausbilder/innen tätig
ist oder diese Tätigkeit mit einer sonstigen Berechtigung (z.B.
Ausnahmegenehmigung oder Ausübungsberechtigung) ausübt. Diese
Entgeltstufe erfasst ebenso Arbeitnehmer/innen, die die Funktion
des/der Betriebsleiters/in in Filialbetrieben ausüben.
§ 3 (Stunden-)Lohnsätze
01.01.2012
01.01.2013
Entgeltstufe I
7,00 Euro
7,51 Euro
Entgeltstufe II
7,51 Euro
7,80 Euro
Entgeltstufe III
8,50 Euro
8,70 Euro
Entgeltstufe IV
9,50 Euro
10,00 Euro
Entgeltstufe V
12,00 Euro
12,50 Euro
§ 4 Ausbildungsvergütungen für Friseure/innen und Kosmetiker/innen
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt (einschließlich der Berufsfachschulbesuche) 169
Stunden im Monat (39 Stunden in der Woche).
1. Ausbildungsjahr
300,-- Euro
2. Ausbildungsjahr
400,-- Euro
3. Ausbildungsjahr
500,-- Euro
-2§ 5 Besitzstandswahrung
Durch Inkrafttreten dieses Tarifvertrages werden bestehende, für den/die einzelne/n Arbeitnehmer/in,
Auszubildende/n günstigere individuelle Vereinbarungen nicht berührt.
§ 6 Freistellung
Mitglieder der Tarifkommission haben für die Tage der Tarifverhandlungen Anspruch auf bezahlte
Freistellung von der Arbeit.
§ 7 Ausschlussfristen
Alle Ansprüche aus diesem Tarifvertrag sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach
Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.
§ 8 Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt am 01.11.2011 in Kraft.
Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Monatsende in
schriftlicher Form, erstmals zum 30.06.2013, gekündigt werden.
Kiel, den 31. Oktober 2011
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Landesinnungsverband
des Friseurhandwerks und
der Kosmetiker Schleswig-Holstein
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Nord
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Nord
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