6_Beschaeftigtentransfer

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6_Beschaeftigtentransfer
Beschäftigtentransfer
als Alternative zur betriebsbedingten Kündigung –
für (nachhaltiges) Wachstum und Beschäftigung
Schmiedekonferenz am 26. und 27. Mai 2009
in Hagen
Schmiedekonferenz 2009 © PEAG
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Inhalt
Vorbemerkung
Möglichkeiten des Beschäftigtentransfers
Durchführung einer Transferagentur / Transfergesellschaft
Zusammenfassung / Ergebnisse / Ausblick
Schmiedekonferenz 2009 © PEAG
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Vorbemerkung
Transferkurzarbeit ist die Alternative zur
betriebsbedingten Kündigung
– wenn z.B. die konjunkturelle Kurzarbeit den
Arbeitsausfall nicht auffangen konnte.
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Inanspruchnahme Transferleistungen
Voraussetzungen
Hintergrund
Abschluss eines
Transfersozialplans
Einigung der Betriebsparteien auf die
Inanspruchnahme von Transferleistungen
Begründung des
Stellenabbaus
§ 111 BetrVG – Definition von Betriebsänderungen
Mindestanzahl
(reiner Stellenabbau)
§ 17 KSchG – Definition einer Mindestanzahl
betroffener Mitarbeiter in Abhängigkeit von der
Größe eines Unternehmens / Betriebes
Persönliche Voraussetzungen der
Mitarbeiter
è sozialversicherungspflichtig beschäftigt
è von Arbeitslosigkeit bedroht
è Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur
für Arbeit
è Teilnahme am Profiling
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Möglichkeiten des Transfer-Sozialplans
Vermittlung …
Transfer-Sozialplan
Transfermaßnahmen
Transfergesellschaft
(Verbleib KF im
Unternehmen)
(sofortiges Ausscheiden aus dem
Unternehmen)
§ 216 a SGB III
Förderung der
Teilnahme an
Transfermaßnahmen
§ 216 b SGB III
Transferkurzarbeitergeld
… von Arbeit in Arbeit
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Ablauf des Transfers
Transferagentur
Transfersozialplan
Profiling
Transfergesellschaft
è Vermittlung von Arbeit in Arbeit
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Begleitung der Betriebsparteien -1Schritte
Informations- und Unterstützungsangebot
Vorbereitung
Transfergesellschaft
è Klärung der Voraussetzungen (Betriebsbegriff)
è Muster-Ergänzungsvereinbarung zum
Sozialplan
è exakte Transferkostenberechnung
è Vorbereitung Massenentlassungsanzeige
Information Betriebsrat
è Vorstellung der PEAG/Projektleitung
è Vorstellung der Arbeitsweise
è Workshop/Fragen und Antworten
Information der
Vorgesetzten
è Erläuterung des Transferkonzepts
è Vorstellung der Arbeitsweise
è Vorbereitung auf die Mitarbeitergespräche
è Workshop/Fragen und Antworten
Information der
Belegschaft
è Vorstellung der PEAG und der -Berater
è Einzelberatung vor Eintritt in die TG
è Informationsflyer zur Transfergesellschaft
è Zentrale Telefon-Hotline/FAQ-Katalog
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Begleitung der Betriebsparteien -2-
Schritte
Informations- und Unterstützungsangebot
Antragsverfahren
mit der Agentur für
Arbeit
è Vorgespräch mit der Agentur für Arbeit
è Antragserstellung und -einreichung
è Vorbereitung des gemeinsamen
Abstimmungsgesprächs bei der Agentur für
Arbeit
Vertragsabschluss und
Abrechnung
è Bereitstellung der -rechtlich abgesichertenVertragswerke
è Definition der Bürgschaftshöhe
è Anpassung der Bürgschaft im Projektverlauf
è Monatliche Abrechnung je Projekt und
Mitarbeiter
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Transferagentur
Das Ziel:
Vermittlung von
Arbeit in Arbeit
Beschäftigung im Unternehmen bis zum Ablauf
der Kündigungsfrist.
Freistellung der
Mitarbeiter zur Teilnahme
an Transfermaßnahmen.
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Der Weg:
Beratung,
Berufliche Orientierung,
Vermittlung,
Existenzgründungsberatung,
Kurzqualifizierung
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Kosten der Transferagentur
Gesamtkosten
Arbeitgeber
Personalkosten
(Begleitpersonal Unternehmen)
Personalkosten
(Freistellung der MA)
Miete
(Beratungsräume)
Bürokosten
(Telefon, Fax, Büromaterial)
Agentur für Arbeit
Beratungskosten
Transferagentur
(Förderung 50%, max. 2.500 €)
Beratungskosten
(Eigenbeteiligung TM,
50% Förderung, max. 2.500 €)
Qualifizierungskosten
(nach Regelungen der Länder)
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Transferkurzarbeit: Anwendung
Das Ziel:
Vermittlung von
Arbeit in Arbeit
Keine Beschäftigung im
Unternehmen.
Mitarbeiter verlassen
das Unternehmen per
Kündigung /
Aufhebungsvertrag.
Verweildauer in der
Transfergesellschaft
max. 12 Monate.
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Der Weg:
Beratung,
Berufliche Orientierung,
Vermittlung,
Existenzgründungsberatung,
berufliche Qualifizierung
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Vertragsabschluss Transfergesellschaft
Transfermitarbeiter
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Unternehmen
Rahmenvereinbarung
Transfergesellschaft
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Personalkosten
Personalkosten
Transfersozialplan
Abfindungssozialplan
Vergleich der Sozialplankosten
100%
50%
0
100%
50%
0
Personalkosten während
der Kündigungsfrist:
3 Monatsentgelte zzgl. PNK
1. Monat 2. Monat 3.Monat
Kosten in der Transfergesellschaft:
0,5 x 6 Monate = 3 Monatsentgelte
zzgl. PNK
1. Monat 2. Monat 3.Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat
Verweildauer in der Transfergesellschaft
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Entgelt in der Transfergesellschaft
Urlaubs- u. Feiertagsentgelt
Transferkurzarbeitergeld nach § 216 b SGB III
zuzüglich
6,3 bzw. 5,2%
60% bzw. 67% des
„ursprünglichen“
Nettoentgelts
100% des Nettoentgelts
Freiwillige Aufstockung des Arbeitgebers
Sozialversicherung:
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
auf 80% des Bruttoentgeltes
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Beratung und Vermittlung
Die Leistungen der PEAG
Berufliche
Orientierung
Berufswegeplan
Handwerkszeug
erfolgreicher
Bewerbung
Optimierung der
Bewerbungsunterlagen
Zielvereinbarung
Bewerbungsverfahren
Qualifizierung
Existenzgründungsberatung
Probearbeit
Freiwillige
Arbeitnehmerüberlassung
Ruhendstellung des
Arbeitsvertrages
Neuer Arbeitsvertrag
Profiling
Erstberatung
Folgeberatung
PEAG-JobHunting
Alter AG
PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH
Neuer
AG
Vermittlung von Arbeit in Arbeit
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Vermittlungserfolg
Die Vermittlung wird beeinflusst durch:
è Regelungen des Sozialplans (Sprinterprämien u.ä.)
è Alter der Mitarbeiter
è Gesundheitszustand (Schwerbehinderung)
è Sprachkenntnisse
è Mobilität / regionaler Arbeitsmarkt
è Veränderungsbereitschaft
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Projekte und Vermittlungsquoten
BenQ, Kamp-Lintfort
81%
Vodafone Information Systems, Ratingen
80%
Siemens Logistic & Assembly Systems, Böblingen
67%
Philip Holzmann, bundesweit
61%
Grohe, bundesweit
60%
ThyssenKrupp Stahl , Dortmund
55%
DeTeWe, Berlin
50%
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Beispiele für Existenzgründungen
Aquaristik
Kinderboutique
Radservice
Shuttledienst
Seniorenservice
Haus- und Gartenservice
Altenpflege
Fahrschule
Sportstudio
Finanzdienstleistung
Kosmetikstudio
Stick-Service
Einzelhandel
Autoverleih
Kopierservice
Gas-Wasser-Installation
Textilreinigung
Sargvertrieb
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Vorteile für Mitarbeiter
è Bewerbung aus Beschäftigung
è Gemeinsame Vorbereitung eines individuellen
Berufswegeplanes
è Individuelle Zumutbarkeitskriterien
è Möglichkeit der Qualifizierung
è Möglichkeit der Arbeitserprobung
è Höheres Entgelt als bei Bezug von Arbeitslosengeld
è Kein Nachteil bzgl. Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes
bei Nicht-Vermittlung
è Rückkehrmöglichkeit in die PEAG durch Ruhendstellung
des Arbeitsvertrages
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Zusammenfassung / Ausblick
Transferleistungen helfen dem Mitarbeiter einen strukturierten
und kreativen Wiedereinstieg in die (Berufs-) Tätigkeit zu finden.
Transferleistungen helfen dem Unternehmen den Stellenabbau
mit sozialer Verantwortung durchzuführen. Zeitgleich entwickelt
das Unternehmen neue Strukturen die der mittelfristigen
Marksituation entsprechen sollen.
Stellenabbau auch mit Transferleistungen heißt immer Verlust
von Unternehmens Know how - die Rückführung aus dem
Transfer in das abgebende Unternehmen ist derzeit
ausgeschlossen.
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Ausblick
Durch Weiterentwicklung der konjunkturellen Kurzarbeit
(z.B. Verlängerung auf 24 Monate / komplette SV-Freiheit ab dem
7. Bezugsmonat)
sind im Konjunkturpaket II die Transferleistungen unverändert
geblieben.
Dennoch: der Beschäftigtentransfer in seiner heutigen Form ist
ein wirksames Instrument für die berufliche Neuorientierung und
–plazierung des Mitarbeiters – und für das Unternehmen die
zeitnahe strukturelle Neuausrichtung mit der Möglichkeit soziale
Verantwortung zu leben.
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
bei nun entstandenen Fragen:
PEAG Personalentwicklungs- und
Arbeitsmarktagentur GmbH
Michael Steilmann
Regionalprojektleiter
Projektbüro Krefeld
Parkstraße 53
47829 Krefeld
02151/ 155 415
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Mobil:
E-Mail:
0172 422 7024
[email protected]
Projektbüro Essen
Limbecker Platz 10
45127 Essen
0201 / 80911 11
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