Begründung

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Begründung
Flächennutzungsplan
der Stadt Saalfeld/Saale
Teil B
Begründung
Dezernat für Stadtentwicklung | Stadtplanungsamt
Arbeitsstand: August 2014
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ..................................................................................................................... 5 1.1 Aufgabe des Flächennutzungsplans .......................................................................... 5 1.2 Inhalte des Flächennutzungsplans ............................................................................ 6 2. Rahmenbedingungen .................................................................................................... 7 2.1 Lage im Raum............................................................................................................ 7 2.2 Geschichte ................................................................................................................. 7 2.3 Bevölkerung ............................................................................................................. 10 2.4 Wirtschaftsstruktur ................................................................................................... 16 3. Einfügen in die Gesamtplanung .................................................................................. 18 3.1 Landes- und Regionalplanung ................................................................................. 18 3.2 Städtedreieck am Saalebogen – gemeinsamer Flächennutzungsplan .................... 22 3.3 Städtebauliches Leitbild ........................................................................................... 24 3.4 Stadtentwicklungskonzept ....................................................................................... 25 3.5 Sanierungsgebiete ................................................................................................... 26 4. Wohnbauflächen.......................................................................................................... 28 4.1 Flächenstatistik ........................................................................................................ 28 4.2 Allgemeine Wertung der jetzigen baulichen Situation .............................................. 29 4.3 Entwicklung der Wohnbauflächen durch Bebauungspläne...................................... 31 4.4 Wohnbauflächen – Bedarfsermittlung ...................................................................... 34 4.5 Geplante Wohnbauflächen ...................................................................................... 36 5. Gemischte Bauflächen ................................................................................................ 39 5.1 Geplante Mischgebietsflächen ................................................................................. 39 6. Gewerbliche Bauflächen.............................................................................................. 41 6.1 Bestand an Gewerbeflächen .................................................................................... 41 7. Sonderbauflächen ....................................................................................................... 48 7.1 Bestand an Sonderbauflächen................................................................................. 48 7.2 ....................................................................................................................................... 54 7.3 Großflächiger Einzelhandel ohne Bauleitplanung .................................................... 55 7.4 Geplante Sonderbauflächen .................................................................................... 55 7.5 Sonderbauflächen zur Disposition ........................................................................... 62 8. Gemeinbedarfsflächen ................................................................................................ 63 8.1 Öffentliche Verwaltungen ......................................................................................... 63 8.2 Bildungseinrichtungen.............................................................................................. 63 8.3 Kirchliche Einrichtungen .......................................................................................... 64 8.4 Sport und Spielstätten.............................................................................................. 64 9. Verkehr ........................................................................................................................ 66 9.1 Hauptverkehrsstraßen ............................................................................................. 66 9.2 Schienennetz ........................................................................................................... 67 Seite 2 von 104
9.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ............................................................... 67 9.4 Radverkehr .............................................................................................................. 67 9.5 Ruhender Verkehr.................................................................................................... 67 10. Ver- und Entsorgung ................................................................................................... 69 10.1 Wasserversorgung ................................................................................................... 69 10.2 Elektroenergieversorgung ........................................................................................ 69 10.3 Gasversorgung ........................................................................................................ 69 10.4 Fernwärmeenergieversorgung ................................................................................. 70 10.5 Abfallentsorgung ...................................................................................................... 70 10.6 Telekommunikation .................................................................................................. 70 10.7 Abwasserbeseitigung ............................................................................................... 70 10.8 Regenerative Energien ............................................................................................ 70 11. Grünflächen ................................................................................................................. 72 11.1 Park- und Grünanlagen............................................................................................ 72 11.2 Dauer- und Kleingärten, private Gärten ................................................................... 73 11.3 Spielplätze ............................................................................................................... 74 11.4 Friedhöfe .................................................................................................................. 74 11.5 Wasserflächen ......................................................................................................... 74 12. Land- und Forstwirtschaftsflächen............................................................................... 76 12.1 Landwirtschaft .......................................................................................................... 76 12.2 Waldflächen ............................................................................................................. 76 12.3 Offenland ................................................................................................................. 76 13. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft ............................................................................................................. 78 14. Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke .................................. 80 14.1 Schutzgebiete nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen ................................... 80 14.2 Trinkwasserschutzgebiete ....................................................................................... 84 14.3 Hochwasserschutzgebiete ....................................................................................... 85 14.4 Bergbau ................................................................................................................... 85 14.5 Altlasten ................................................................................................................... 86 14.6 Denkmalgeschütze Mehrheiten und archäologische Verdachtsflächen ................ 101 15. 16. Anlagen: .................................................................................................................... 102 Quellen: ..................................................................................................................... 103 Seite 3 von 104
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Entwicklung der Einwohnerzahl in Saalfeld Datenquelle ab 1994: Thüringer
Landesamt für Statistik (fett hervorgehoben: Jahr der höchsten Bevölkerungszahl) ............. 11 Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Arnsgereuth, Rudolstadt und im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt 2000 bis 2011 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2012) ... 11 Tabelle 3 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld und Arnsgereuth 2000 bis 2010 (Quelle:
Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2011)......................................................................... 11 Tabelle 4 Natürlicher Saldo 2001 - 2012: Lebendgeborene und Sterbefälle in Saalfeld und
Gesamtsaldo Arnsgereuth (Thüringer Landesamt für Statistik 2013) .................................... 12 Tabelle 5 Wanderungsbewegung in Saalfeld und Wanderungssaldo Arnsgereuth 2001 –
2012 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2013) ............................................................ 13 Tabelle 6 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Rudolstadt und im Landkreis SaalfeldRudolstadt 2009 – 2030 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2011) ............................... 15 Tabelle 7 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum
2010 - 2020 ............................................................................................................................ 15 Tabelle 8 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum
2010 - 2030 ............................................................................................................................ 16 Tabelle 9 Bilanz der Flächennutzung ..................................................................................... 28 Tabelle 10 Wohnbaustandorte mit rechtskräftiger Bauleitplanung ......................................... 33 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld 2001-2010 .............................. 12 Abbildung 2 Bevölkerungsentwicklung und seine Komponenten ........................................... 14 Abbildung 3 Wirtschaftsstruktur.............................................................................................. 17 Abbildung 4 Art der Flächennutzung ...................................................................................... 28 Abbildung 5 Bauanträge für Einfamilienhäuser von 2003 bis 2013, Stand: November 2013 . 35 Abbildung 6 Flächenverteilung Vorhabensgebiet ................................................................... 57 Abbildung 7 „Vorschlag 1“, zwei Gebäude ............................................................................. 58 Abbildung 8 „Vorschlag 2“, drei Gebäude .............................................................................. 59 Seite 4 von 104
Einführung
1. Einführung
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Saalfeld/Saale stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das Stadtgebiet dar. Der Plan wurde
seit Januar 2010 unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für
das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Somit ist er das Ergebnis eines politischen und fachlichen Planungsprozesses. Die von den Beteiligten eingebrachten Vorschläge und Bedenken
wurden für und gegeneinander abgewogen und in den Planungsprozess eingebunden.
1.1 Aufgabe des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlagen und Ziele für die geordnete bauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre im gesamten Stadtgebiet der Stadt Saalfeld/Saale.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans ergeben sich aus den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt einerseits und der angestrebten städtebaulichen Entwicklung andererseits
(§ 5 Abs. 1 BauGB). Im Flächennutzungsplan sind viele unterschiedliche Planungsabsichten
und Standortentscheidungen zusammengefasst. Dabei sind die unterschiedlichen Arten der
Bodennutzung so zu steuern, dass diese möglichst konfliktfrei zueinander erfolgen. In dem
Flächennutzungsplan werden neue Flächen für kommende Nutzungen dargestellt, aber auch
die heutige Nutzung bzw. die vorhandenen städtebaulichen Strukturen gesichert.
Zu befolgen sind bei der Aufstellung die Grundsätze der Bauleitplanung
• einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung,
• einer sozialgerechten Bodennutzung,
• der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt,
• dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
• einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden
• sowie dem Erhalt und der Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes.
Der Umgang mit den natürlichen Ressourcen spielt unter der Maßgabe des Nachhaltigkeitsgedankens eine immer stärkere Rolle, so auch in der Flächennutzungsplanung. Die Belange
des Umwelt- und Naturschutzes sind daher bei der Flächennutzungsplanaufstellung zu beachten. Dabei ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung (UP) gem. § 2
Abs. 4 Satz 1 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) beschrieben und bewertet werden. Es können zeichnerische und ergänzend textliche Darstellungen aufgenommen werden.
Welche Inhalte die Darstellungen haben, richtet sich nach der Aufgabenstellung des Flächennutzungsplans und nach Art der baulichen Nutzung. Die Detailschärfe kann innerhalb des
Plans variieren. Je genauer bereits die Planungsvorstellungen für eine bestimmte Fläche
oder je komplexer die zu lösenden Probleme sind, umso detaillierter werden die Darstellungen sein. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der nur eine mittelbare
Rechtskraft gegenüber den Bürgern entfaltet, aber behördenintern bindende Vorgaben
macht. Aus dem Flächennutzungsplan werden in zweiter Stufe die Bebauungspläne, die
auch für alle Dritte verbindlich sind, abgeleitet. Unmittelbar verbindlich für den Bürger ist der
Flächennutzungsplan in dem Fall wenn ein Bauvorhaben zu versagen ist, da es nach § 35
Abs.3 Nr.1 BauGB den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
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Einführung
1.2 Inhalte des Flächennutzungsplans
Im Flächennutzungsplan wird der planerische Wille der Stadt Saalfeld/Saale zum Ausdruck
gebracht. Dabei regelt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung (baulichen Nutzungen) im Stadtgebiet. Dargestellt werden insbesondere (§ 5 BauGB):
• Bauflächen und Baugebiete
• Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs
• überörtliche Verkehrsflächen und lokale Hauptverkehrszüge
• Flächen und Hauptleitungen für die Ver- und Entsorgung (Energie, Abfall- und Abwasser)
• Grünflächen, wie Parkanlagen, Friedhöfe u. ä.
• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Bodens,
der Natur und Landschaft
• landwirtschaftliche Flächen und Wald
• Wasserflächen sowie Bereiche die zum Hochwasserschutz von der Bebauung freizuhalten sind
• etc.
Eine Unterscheidung zwischen Bestand und Neuplanung, außer von „Vorbehaltsflächen für
Straßenplanungen“, enthält die Planzeichnung nicht. Im Flächennutzugplan sollen gekennzeichnet werden: 1.Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. 2.Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für
den Abbau von Mineralien bestimmt sind. 3. Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen,
deren Böden erheblich mit umweltgefährden Stoffen belastet sind. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Flächennutzungsplan keine parzellenscharfen Darstellungen enthält. Diese
Generalisierung hält notwendige Spielräume für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
offen. Auf die Darstellung kleinerer Flächen, Anlagen bzw. Einrichtungen als Fläche wird
verzichtet, da die Grundzüge der Bodennutzung darzustellen sind.
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Rahmenbedingungen
2. Rahmenbedingungen
Die Stadt Saalfeld/Saale ist eine moderne Kreisstadt am Rande des Thüringer Waldes. Aufgrund seiner langen Geschichte und zahlreichen architektonischen Zeugnissen aus verschiedenen Zeitabschnitten trägt sie den Beinamen als „Steinerne Chronik Thüringens“.
2.1 Lage im Raum
Die Kreisstadt liegt im Ostthüringer Raum. Über Straßenverbindung ist die Stadt von Rudolstadt 11 km, von Jena 51 km, von Weimar 50 km sowie von Erfurt 57 km entfernt. Umschlossen wird das Gebiet Saalfeld von den Nachbargemeinden: Rudolstadt, Unterwellenborn,
Kamsdorf, Kaulsdorf. und die Saalfelde Höhe. Die angrenzende Gemeinde Arnsgereuth
wurde zum 1. Dezember 2011 eingegliedert.
2.2 Geschichte
Die Stadt Saalfeld ist eine der ältesten Städte Thüringens, beurkundet mit dem Jahr 899 und
belegt mit dem Stadtrecht für „curia Salauelda“. Den Ursprung der Stadt bildete die
Sorbenburg aus dem 7. Jahrhundert. 1071 gründet Erzbischof Anno II. das Benediktinerkloster St. Peter und Paul. In dessen Schutz entsteht eine Marktsiedlung, das spätere Dorf Alter
Markt. Unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa erfolgte um 1180 die Gründung der Reichsstadt
Saalfeld. Die Stadt wird um den heutigen Marktplatz mit einem großzügigen gitterförmigen
Straßennetz planmäßig angelegt. 1208 wird Saalfeld erstmals als civitas (Stadt) erwähnt und
in der Folge durch die Gründung des Franziskanerklosters um 1250 nach Süden erweitert.
Sie erhält einen geschlossenen Mauerring mit fünf Stadttoren. Die Burg „Hoher Schwarm“
wird auf dem Gelände des kölnischen Grundhofes als Stadtburg der Schwarzburger Grafen
errichtet. Ab 1380 beginnt der Bau der Stadtpfarrkirche St. Johannis. Mit dem Einzug des
Stadtrates wird am 10. Juni 1537 das seit 1529 im Bau befindliche neue Rathaus eingeweiht.
Im Jahr 1599 wird die Garnsdorfer Alaunhütte im Gebiet der heutigen Feengrotten erstmals
urkundlich erwähnt. Am 29. März 1677 wird mit dem Abbruch von Gebäuden des Benediktinerklosters der Grundstein zum Bau des neuen Residenzschlosses auf dem Petersberg gelegt. Nach fast fünfzig Jahren wird der Bau 1726 abgeschlossen.
Im Zechengrund oberhalb von Beulwitz wird 1697 der Bergbau von silberhaltigem Kupfererz
aufgenommen. Während im Bergbau die Förderung von Kupfererz 1740 allmählich versiegt,
beginnt 1745 der Abbau von Erdfarben als Grundlage einer künftigen Farbenindustrie in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als erster Eingriff in das noch mittelalterliche Verteidigungssystem der Stadt wird 1816 die
Vorbefestigung des Saaletores abgebrochen. Der erste größere flächenmäßige Abbruch der
Stadtmauer geschieht 1830 zwischen dem Blankenburger und dem Darrtor für den Neubau
einer Mädchenschule. Zur Verbesserung des teilweise katastrophalen Verkehrsnetzes werden 1823 bis 1837 die alten Handelsstraßen von Saalfeld in den Ortslagen ausgebaut. 1849
wird die östliche Häuserreihe unter den Liden im Stil des Spätklassizismus neu erbaut,
nachdem seit 1845 die fünf alten Fachwerkhäuser wegen Baufälligkeit abgetragen worden
waren.
Das im Herzogtum Sachsen-Meiningen 1862 verabschiedete Gewerbegesetz schafft mit der
Einführung der Gewerbefreiheit und dem Wegfall aller Beschränkungen die Grundlagen für
die rasche Entwicklung der Industrie in Saalfeld. 1860 entsteht die erste Nähmaschinenfabrik. In kurzer Folge entstehen weitere Betriebe dieser Branche. Außerdem entwickelt sich
1863/66 die erste lithographische Anstalt.
Am 24. April 1863 werden die Dorfgemeinden Alte Freiheit und Alter Markt mit dem Grünhain
in das Stadtgebiet eingemeindet. Saalfeld wird durch die Eröffnung der Strecke Gera Eichicht am 20. Dezember 1871 an das deutsche Eisenbahnnetz angeschlossen. Ab 1872
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Rahmenbedingungen
entwickelt sich die Maschinenindustrie. Am 7. Juni 1873 wird in Unterwellenborn die Maximilianshütte eröffnet und beeinflusst als wichtiger Arbeitsgeber in den folgenden Jahrzehnten
die Entwicklung der Stadt Saalfeld.
Im Januar 1879 wird am Beulwitzer Weg im Nordwesten der Stadt der neu angelegte städtische Friedhof eröffnet, nachdem der seit 1533 vor dem Darrtor befindliche, infolge fehlender
Ausdehnungsmöglichkeiten aufgegeben werden musste. In der zweiten Hälfte der 1880iger
Jahre erfolgen weitere Firmengründungen, die den künftigen Industriestandort Saalfeld wesentlich mitbestimmen.
1887 wird das Niedere Tor wegen Baufälligkeit abgebrochen. Im April 1887 wird der neu
errichtete städtische Schlachthof übergeben. Am 8. Juli 1888 öffnet das mit einem kleinen
Park verbundene „Naturheilbad Waldsanatorium Sommerstein“. Die Dorfgemeinde Altsaalfeld wird am 1. Januar 1889 in das Stadtgebiet eingemeindet. Obwohl seit Beginn der
1880iger Jahre der wirtschaftliche Aufschwung in Saalfeld deutlich zu beobachten war, blieb
die städtebauliche Entwicklung sowohl in verkehrstechnischer Hinsicht als auch bei der Errichtung moderner gesellschaftlich wichtiger Neubauten und kommunaler Einrichtungen zurück. Aufgrund eines umfassenden Kommunalprogrammes wird daraufhin seit 1890 in Verbindung mit der Installierung der Abwasserkanalisation das gesamte Straßennetz der Altstadt erneuert. Der Neubau der Saalebrücke 1890/91 bringt erhebliche verkehrstechnische
Erleichterungen zwischen der Altstadt und dem Bahnhof, einschließlich des sich dort kontinuierlich entwickelnden Industriegebietes. Der günstige Verkehrsstandort Saalfeld, erweitert
durch die Inbetriebnahme der Eisenbahnstrecke Saalfeld-Stadtilm mit Anschluss nach Erfurt,
ermöglicht die Gründung weiterer Industriebetriebe. Es entstehen eine Waschmaschinen-,
eine Farben- und 1895 die erste Elektromotorenfabrik in der Göritzmühle. Auf das gleiche
Jahr gehen die Anfänge der späteren Metallwebstuhlfabrik zurück.
Das erste Jahrzehnt nach der Jahrhundertwende stellt in der Wirtschaft der Stadt Saalfeld
eine Periode der Hochkonjunktur dar, die sich auch in einer starken städtebaulichen Entwicklung auswirkt. Anfang der 1890iger Jahre wird die Stadt auch für Wohnungsbaustandorte
über den Altstadtraum hinaus nach Süden und Westen erweitert. Mit dem Umbau und der
Erweiterung des Bahnhofes gewinnt Saalfeld maßgeblich an Bedeutung. Durch den Bau des
Krankenhauses am Promenadenweg 1907 werden Probleme in der medizinischen Versorgung der Stadt gelöst. Für die katholische Gemeinde wird 1905/06 die Kirche in der Pfortenstraße erbaut. Die industrielle Entwicklung ist gekennzeichnet durch die Neugründung der
Schokoladenfabrik von Andrè Mauxion 1901, die Gründung des Hebezeugbetriebs 1907 und
die Eröffnung der Optischen Anstalt 1911. Die Versorgung der Stadt mit Elektroenergie wird
mit der Gründung des Saale-Elektrizitätswerkes 1910 gewährleistet. Während des Krieges
stagniert die kommunale Entwicklung auf allen Gebieten. 1921 wird die 6 Hektar große
Schlossgemarkung in das Stadtgebiet eingemeindet. 1922 werden die der Stadt benachbarten Gemeinden Garnsdorf, Graba und Köditz in den Stadtverband aufgenommen, während
Köditz 1925 auf Wunsch der Bürger wieder ausgemeindet wird.
Veränderungen im Stadtbild ergeben sich vor allem durch den Wohnungsbau verschiedener
Baugenossenschaften. Es werden Siedlungs- und Mehrfamilienwohnhäuser am Langewiesenweg, Mittleren Boden, in der heutigen Breitscheid-, Zetkin- und Helenenstraße, in der
Grobe- und Sagittariusstraße sowie im Stadtteil Gorndorf errichtet. Die städtebauliche Entwicklung der 1930iger Jahre ist gekennzeichnet durch die Errichtung kleinerer Siedlungsbereiche. 1934 - 1938 wurden die Melanchthonstraße und die obere Pfortenstraße auch zur
Entlastung der Altstadt ausgebaut. Stadtrandsiedlungen entstehen im Alten Gehege, im Bereich südlich der Gorndorfer Straße und am Fingerstein. Außerdem Mehrfamilienhäuser in
der Kircher- und Grobestraße. 1936 wird die Kaserne in der Beulwitzer Straße eingeweiht.
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Rahmenbedingungen
Die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Saalfeld-Nürnberg 1939 und ihre Weiterführung
von Saalfeld nach Halle 1940 eröffnen neue verkehrstechnische Möglichkeiten für die Stadt.
1945 wird Saalfeld direkt mit den Kriegsereignissen konfrontiert. Ein amerikanischer Bombenangriff am 9. April richtet sich gegen den Bahnhof als Verkehrsknotenpunkt und hinterlässt schwere Zerstörungen, es folgt die Einnahme durch amerikanische Truppen.
1945 BIS 1989
Die Nachkriegsjahre sind gekennzeichnet durch Hunger und Not, aber auch durch den Wiederaufbau. Von großer Bedeutung für Saalfeld ist die 1946 erfolgte Verkehrsübergabe der
wieder aufgebauten Saalebrücke. Ebenso erfolgt die nochmalige Eingemeindung der Ortschaft Köditz ins Stadtgebiet. Im Sommer 1949 wird als erstes städtisches Bauvorhaben
nach dem Krieg das neu errichtete Schwimmbad eingeweiht. Am 1. Juli 1950 werden Obernitz und Remschütz eingemeindet. Die Fertigstellung eines Wohnblocks in der Pößnecker
Straße, Ecke Kulmstraße, ist im März 1953 der Beginn für Wohnbebauungen der nächsten
Jahrzehnte in Saalfeld ein. Im Stadtgebiet (außer Gorndorf) werden im Zeitraum zwischen
1953 und 1959 zahlreiche Wohnungsneubauten errichtet.
Der alte Friedhof vor dem Darrtor wird 1955 durch die Anlage neuer Wege als Park umgestaltet. Die Inbetriebnahme des neu erbauten Verkehrshofes in der Rudolstädter Straße im
Jahr 1957 begünstigt die Entwicklung des VEB Kraftverkehr zum größten Unternehmen dieser Art in Südostthüringen. Mit der Namensgebung Georg Agricola wird 1961 der Neubau
des Krankenhauskomplexes eingeweiht. Ebenfalls im gleichen Jahr wird eine Spannbetonbrücke über die Saale in Remschütz dem Verkehr übergeben. Südlich der B 281 in Gorndorf
beginnen im September 1962 die Erschließungsarbeiten für das in der Folgezeit entstehende
Neubaugebiet. Bis Ende der 1970iger Jahre entstehen vier- und fünfgeschossige Wohnblocks in Plattenbauweise mit rund 1.850 Wohnungen mit infrastrukturellen Versorgungseinrichtungen. Das Wohnungsbauprogramm wird bis zur Mitte der 1980iger Jahre fortgesetzt.
Ein größeres Wohnviertel mit mehrgeschossigen Wohnblocks in Plattenbauweise entsteht
1985 bis 1989 am Rainweg. Der komplexe, individuelle Wohnungsbau im Stadtgebiet setzt
Anfang der 1970iger Jahre ein. Es werden die Eigenheimsiedlungen Unterm Breiten Berg,
am Wachserzweg und im Bereich der Lessingstraße angelegt. Die medizinische Versorgung
der Bevölkerung übernehmen neben der bestehenden Poliklinik 1975 die Stadtambulanz
Mitte in der Oberen Straße und 1981 eine weitere Ambulanz im Stadtteil Gorndorf. Auf sozialem Gebiet werden 1974 und 1979 die Alters- und Pflegeheime in der Hannostraße und im
Rainweg eröffnet. 1977, 1979 und 1984 entstehen die Neubauten der Polytechnischen
Oberschule VI - heute Erasmus-Reinhold-Gymnasium - im Stadtteil Gorndorf, der Polytechnischen Oberschule V in der Reinhardtstraße sowie der Hilfsschule Johann Heinrich Pestalozzi in der Jahnstraße. Die dem steigenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsenen
Stadtstraßen werden zu Teilen in den 1970iger und 1980iger Jahren instandgesetzt und
ausgebaut, so wird 1972 der Schießteich als Parkplatz ausgebaut. 1982 wird der Straßenzug
Puschkinstraße - Auf dem Graben dem Verkehr übergeben. 1984 wird die Blankenburger
Straße zur Fußgängerzone umgestaltet. (Werner, 1995)
1989 BIS HEUTE
Am 9. November 1989 wurden die Grenzen nach Bayern und Hessen geöffnet. Bald darauf,
am 11. Oktober 1990, wurden die Stadtwerke Saalfeld GmbH gegründet und sind somit eine
der ersten Stadtwerke in Thüringen. Unter Verwendung von Fördermitteln beginnt die Erschließung des ersten Gewerbegebietes „Pestalozzistraße“. Seit 1991 werden zahlreiche
Plätze und Straßen der Stadt erneuert, darunter der Alte Markt, die Schlossstraße, die Webergasse, die Obere Straße und die neue Sparkasse am Markt. Im September 1993 erfolgt
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Rahmenbedingungen
der Spatenstich für Saalfelder Kläranlage, im Januar 1994 für die Wohnanlage am Fingerstein. Ebenfalls 1994 wird der Bebauungsplan „Auf den Rödern“ abgeschlossen, auf dieser
Grundlage entsteht ein neues Wohngebiet im Süden der Stadt. Am 1. Dezember 1995 ist
Richtfest für den neuen Wohnpark „Am Blankenburger Tor". Die Wohnanlage am Bernhardsgraben und der Lendenstreichstraße werden umgestaltet und am 18. März 1995 fertig
gestellt. 1995 tritt auch der Bebauungsplan „Graba“ in Kraft, mit dem im Norden der Stadt
neues Bauland erschlossen wird. Nach Sanierung der Kirche Aue am Berg wird die Kirche
am 29. September 1996 wiedereingeweiht. Im Oktober 1996 beginnt der Bau für eine Wohnanlage am Lindenplatz. Die dritte Saalebrücke, Richtung Ortsausgang Saalfeld-Kaulsdorf,
wird am 2. Oktober 1996 eingeweiht. Am 29. Mai 1997 erfolgt die Grundsteinlegung für den
Anbau des Saalfelder Böll-Gymnasiums, kurz zuvor, am 16. April 1998, wurde das Richtfest
am City-Center am Saalfelder Marktplatz gefeiert. 2001 wird die Nordtangente gebaut, die
den Verkehr der B 281 aus der Innenstadt herausnimmt und für eine erhebliche verkehrliche
Entlastung sorgt. Im Jahr 2009 beginnt die Umsetzung des Bebauungsplanes „Altes Gehege“ im Südwesten des Stadtgebietes. Im Mai 2009 erfolgte der Spatenstich für den Umbau
des ehemaligen Industrieareals auf dem Gelände des Verpackungsmittelwerks „Grüne Mitte“, im November 2010 für die Erschließung des Gewerbegebietes „Alte Kaserne“. Im März
2011 wird die Thüringen Klinik erweitert. Februar 2012 wird die Montessori Grundschule in
der Reinhardstraße fertig gestellt.
2.3 Bevölkerung
In dem vorliegenden Flächennutzungsplan sollen die Bedürfnisse bzw. die Nutzungsansprüche an den Boden der in Saalfeld lebenden Bevölkerung beschrieben und prognostiziert
werden. Dazu ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich die Bevölkerungszahl im Gemeindegebiet entwickelt. Hierbei sind vielerlei Faktoren, wie die Geburten- und Sterberate,
aber auch die Saldi der Wanderungsbewegungen, national und regional, zu beachten und
deren zukünftige Entwicklung abzuschätzen. Da zudem verschiedene Rahmenbedingungen
zu beachten gilt, in die die Stadt Saalfeld nur sehr bedingt steuernd eingreifen kann, ist es
eine anspruchsvolle und diffizile Prognose, wie sich die Bevölkerungsgröße verändern wird.
Dennoch ist diese Angabe von zentraler Aussage für den Flächennutzungsplan, da der
Stadtverwaltung die Aufgabe zukommt, (Wohn-)Bauland für die künftigen Einwohner der
Stadt zur Verfügung zu stellen.
B ISHERIGE B EVÖLKERUNGSENTWICKLUNG
Die Stadt Saalfeld kann auf eine lange Geschichte zurückblicken, in deren Verlauf die Einwohnerzahl auf Grund von Kriegen, Krankheiten und Naturereignissen starken Schwankungen unterworfen war. Die Einwohnerzahl der Stadt Saalfeld hat mit einigen Ausnahmeerscheinungen bis 1981 kontinuierlich zugenommen. Während die Stadt im Jahr 1833 4.604
Einwohner zählte, waren es 1890 9.801 und im Jahr 1933 bereits 19.148 Bewohner. Der
Bevölkerungsanstieg hielt bis 1981 an. In diesem Jahr erreichte die Einwohnerzahl mit
34.256 Einwohnern ihren bisher höchsten Stand (Tab. 1).
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Rahmenbedingungen
Tabelle 1 Entwicklung der Einwohnerzahl in Saalfeld Datenquelle ab 1994: Thüringer Landesamt für Statistik (fett hervorgehoben: Jahr der höchsten Bevölkerungszahl)
1833 bis 1960
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1833: 4.604
1890: 9.801
1905: 13.242
1910: 14.347
1925: 17.960
1933: 19.148
1939: 22.903
1946: 26.387
1950: 27.673
1960: 26.876
1970 bis 1999
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1970: 33.643
1981: 34.256
1984: 33.586
1985: 33.614
1994: 32.349
1995: 31.922
1996: 31.983
1997: 31.489
1998: 30.299
1999: 29.868
2000 bis 2012
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2000: 29.511
2001: 29.060
2002: 28.759
2003: 28.393
2005: 27.918
2006: 27.728
2007: 27.488
2010: 26.755
2011: 26.837*
2012: 25.278*
* Die Angaben ab dem Jahr 2011 (Stichtag 31.12.) umfassen die Bevölkerung von Saalfeld sowie des neu eingemeindeten Stadtteiles Arnsgereuth unter Berücksichtigung des Zensus (Vergleichszahl 2011: 27.088)
Seit diesem Zeitpunkt nimmt die Bevölkerung in Saalfeld wie auch in zahlreichen anderen
Kommunen in Thüringen ab. Damit setzte der Bevölkerungsrückgang bereits vor den gesellschaftspolitischen Veränderungen des Jahres 1989 ein. Auch Eingemeindungen, wie die von
Beulwitz 1994 und Arnsgereuth 2011, konnten und können diesen Trend nicht aufhalten. In
den vergangenen 10 Jahren von 2000 bis 2010 sank die Einwohnerzahl in Saalfeld auf
26.755 Personen. Entsprechend den Ergebnissen des Mikrozensus 2011 betrug die Einwohnerzahl von Saalfeld am 09.05.2011 25.532 Einwohner (TLS 2013), die bis zum
31.12.2012 auf 25.278 Einwohner abnahm. Damit setzt sich der allgemeine Trend der Bevölkerungsabnahme weiterhin fort. Da für die Angaben des Zensus noch keine weiteren Detailangaben vorliegen, wird zur Ermittlung der allgemeinen Trends auf die bisher vorliegenden Daten vor dem Zensus zurückgegriffen.
Insgesamt verzeichnet die Stadt Saalfeld ohne Arnsgereuth in diesem Zeitraum einen Einwohnerrückgang von 2.756 Personen. Dieses entspricht einer Bevölkerungsabnahme im
genannten Zeitraum von 9,3 % bzw. einer durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungsabnahme von 0,93 %.
Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Arnsgereuth, Rudolstadt und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2000
bis 2011 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2012)
Gebietskörperschaft
Einwohner
2000
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Einwohner
2011
Entwicklung
absolut
Entwicklung
132.895
115.722
- 17.173
- 12,9 %
Stadt Rudolstadt
27.528
23.630
- 3.898
- 14,2 %
Stadt Saalfeld mit Arnsgereuth
29.768
26.837
- 2.931
- 9,8 %
Tabelle 3 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld und Arnsgereuth 2000 bis 2010 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik
TLS 2011)
Stadt Saalfeld
Gemeinde Arnsgereuth
29.511
26.755
- 2.756
- 9,3 %
257
253
-4
- 1,6 %
Die Vergleichszahlen für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt lauten für den gleichen o.g. 10jährigen Betrachtungszeitraum: - 1,2 % / Jahr und für die Stadt Rudolstadt - 1,4 % / Jahr.
Somit weist die Stadt Saalfeld im Vergleich mit den genannten anderen Gebietskörperschaften relativ gute Ausgangsdaten auf. In Arnsgereuth hat im Zeitraum von 2000 bis 2010 die
Bevölkerung um 4 Personen abgenommen, dies entspricht einem Anteil von 1,6 %.
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Rahmenbedingungen
Der anhaltende Einwohnerrückgang resultiert sowohl aus einer erhöhten Abwanderung vor
allem junger Bevölkerungsteile als auch einer negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklung. Letzteres heißt, dass es in Saalfeld und analog in Arnsgereuth weniger Geburten als
Sterbefälle im Jahr gibt. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Fortzug derjenigen
Jahrgänge, die sich in der Reproduktionsphase befinden und damit für die Geburten verantwortlich sind. Im Einzelnen weist die Stadt Saalfeld die folgenden Entwicklungen auf:
Tabelle 4 Natürlicher Saldo 2001 - 2012: Lebendgeborene und Sterbefälle in Saalfeld und Gesamtsaldo Arnsgereuth
(Thüringer Landesamt für Statistik 2013)
Jahr
Lebendgeborene
Gestorbene
Geburtendefizit
Saldo Arnsgereuth
2001
210
332
- 122
-2
2002
211
355
- 144
-1
2003
196
314
- 118
+1
2004
223
324
- 101
-1
2005
196
357
- 161
0
2006
176
309
- 133
0
2007
196
359
- 163
+2
2008
205
366
- 161
- -2
2009
172
347
- 179
+1
2010
196
343
- 147
-3
∑ -1.429
∑-5
-
Summe
Gesamtentwicklung Saalfeld mit Arnsgereuth
2011
222
373
- 151
2012
194
400
- 206
Abbildung 1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld 2001-2010
In den Jahren 2001 bis 2010 Jahren waren in Saalfeld ohne Arnsgereuth durchschnittlich
198 Geburten / Jahr zu verzeichnen. Damit lagen mit Ausnahme des Jahres 2008 die vergangenen 5 Jahre unter diesem Durchschnittswert. Gleichzeitig war in den vergangenen
Jahren kein Rückgang der Sterbefälle zu verzeichnen, so dass sich der natürliche Saldo ungünstig entwickelt hat. Auf Grund der geringen Einwohnerzahl von Arnsgereuth lassen sich
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Rahmenbedingungen
aus den Zahlen keine generellen Aussagen treffen. Es zeigt sich aber auch hier, dass in 5
von 10 Jahren ein negativer und in 3 Jahren ein positiver Trend zu verzeichnen ist. In zwei
Jahren bestand ein ausgewogenes Verhältnis von Geburten und Sterbefällen. Dieser negative Trend der Bevölkerungsentwicklung hat sich auch in den Jahren 2011 und 2012 nicht
geändert, ja sogar noch zugenommen.
Parallel zur natürlichen Entwicklung weist der Wanderungssaldo folgende Zahlen auf.
Tabelle 5 Wanderungsbewegung in Saalfeld und Wanderungssaldo Arnsgereuth 2001 – 2012 (Thüringer Landesamt für
Statistik, TLS 2013)
Jahr
Zuzüge
Wegzüge
Wanderungsverluste
Saldo Arnsgereuth
2001
982
1.311
- 329
+ 11
2002
1.017
1.175
- 159
- 10
2003
1.028
1.277
- 249
-2
2004
1.098
1.218
- 120
-1
2005
994
1.091
- 97
-7
2006
1.026
1.083
- 57
+1
2007
1.039
1.116
- 77
+ 11
2008
994
1.079
- 85
-5
2009
963
1.119
- 156
-4
2010
1.073
1.083
- 10
-1
Summe
∑ -1.339
∑+1
Gesamtentwicklung Saalfeld mit Arnsgereuth
2011
1.099
1.120
- 21
2012
1.097
1.058
+ 39
-
Der Wanderungssaldo weist seit 1990 einen negativen Wert auf, wobei sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren abgeschwächt hat und im Jahr 2012 mit einem deutlichen
positiven Saldo abschloss. Eine Ursache für die Abwanderung ist u.a. die Bereitstellung von
Wohnbauflächen in den umliegenden Kommunen, u.a. Arnsgereuth, Kamsdorf, Kaulsdorf
und Rudolstadt. Während die Stadt Saalfeld nur begrenzt Bauflächen ausgewiesen hat, wurden in den angrenzenden Gemeinden teilweise über den Eigenbedarf hinausgehende Bauflächen zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Bauflächen und damit der Zuzug junger Menschen führte auch zur weitgehend positiven Entwicklung in Arnsgereuth (Baugebiet
mit 33 Bauplätzen bei 1994 221 Einwohnern). Seit der Bereitstellung von Bauflächen, u.a. im
Plangebiet "Westlich der Pirmasenser Straße" und deren Auslastung weist Saalfeld einen
wesentlich günstigeren Wanderungssaldo auf.
Die o.g. Zahlen (Tab. 5) sowie die Abbildung 2 belegen, dass in Saalfeld beide Komponenten, sowohl die natürliche Entwicklung als auch das Wanderungsverhalten bei der negativen
Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre eine Rolle gespielt haben. So setzte sich der
Bevölkerungsrückgang von 2.768 Personen im Zeitraum von 2001 bis 2010 zu 48,4 % (=
1.339 Personen) aus dem Wanderungsverlust und zu 51,6 % (= 1.429 Personen) aus dem
negativen natürlichen Saldo zusammen. Im Zeitraum von 1998 bis 2006 wies das Verhältnis
noch 58 % Wanderungssaldo zu 42 % natürlicher Saldo auf. Im Jahr 2010 lag der Anteil des
Wanderungssaldos an der Bevölkerungsabnahme nur noch bei 6,4 %. Im Jahr 2012 war
alleine der extreme Sterbeüberschuss bei einem gleichzeitig positiven Wanderungssaldo für
die Bevölkerungsabnahme verantwortlich. Damit zeigt sich insgesamt, dass der natürliche
Saldo zunehmend die Bevölkerungsentwicklung bestimmt.
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Rahmenbedingungen
Abbildung 2 Bevölkerungsentwicklung und seine Komponenten
Zusammenfassend belegen die o.g. Zahlen der vergangenen Jahre einen weiteren, wenn
auch abgeschwächten Bevölkerungsrückgang bei einem leicht steigenden Sterbeüberschuss
und bei einem gleichzeitigen Rückgang der Wanderungsverluste. Dabei weist die Stadt Saalfeld günstigere Zahlen auf als die Nachbarkommune Rudolstadt und der Landkreis SaalfeldRudolstadt. Die Eingemeindung von Arnsgereuth 2011 hat zwar zu einer Erhöhung der absoluten Einwohnerzahl geführt, die Gesamtentwicklung jedoch nicht beeinflusst.
P ROGNOSE ZUR B EVÖLKERUNGSENTWICKLUNG
Angaben zur Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren basieren auf Prognosen.
Grundlage bildet hierbei die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Thüringen (Thüringer Landesamt für Statistik 2010), die für einzelne Kommunen weitergeführt wurde (Thüringer Landesamt für Statistik 2011).
Für die Stadt Saalfeld liegt eine aktuelle Prognose zur Ermittlung der Bevölkerungsentwicklung vor (Thüringer Landesamt für Statistik 2011). Diese geht von einer Einwohnerzahl von
24.330 Menschen im Jahr 2020, 23.298 in 2025 und von 22.339 Einwohnern im Jahr
2030 aus (ohne Berücksichtigung der Eingemeindung Arnsgereuth). Die vorangegangene
11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (11. kBV) war noch von 24.810 Einwohnern
im Jahr 2020 ausgegangen. Zum Vergleich werden die entsprechenden Berechnungen für
die Stadt Rudolstadt und den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt herangezogen. Ausgehend von
der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung hat das Thüringer Landesamt für Statistik (2011) die folgende Entwicklung bis zum Jahr 2030 für die Städte Saalfeld und Rudolstadt sowie für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ermittelt:
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Rahmenbedingungen
Tabelle 6 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Rudolstadt und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2009 – 2030 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2011)
Stichtag
Einwohner
Bevölkerungsentwicklung (absolut)
Abnahme
(%)
‫ ׎‬jährliche Abnahme
(%)
Stadt Saalfeld
31.12.2009
26.912
31.12.2020
24.330
- 2.582
- 9,59
- 0,87
31.12.2025
23.298
- 1.032
- 4,24
- 0,85
31.12.2030
22.339
- 959
- 4,12
- 0,82
Stadt Rudolstadt
31.12.2009
24.033
31.12.2020
21.019
- 3.014
- 12,54
- 1,14
31.12.2025
19.799
- 1.220
- 5,80
-1,16
31.12.2030
18.649
- 1.151
- 5,81
-1,16
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
31.12.2009
118.303
31.12.2020
99.415
- 18.888
- 15,97
- 1,45
31.12.2025
90.639
- 8.776
- 8,83
- 1,77
31.12.2030
81.829
- 8.810
- 9,72
- 1,94
Die Angaben für die Stadt Saalfeld sowie die Vergleichsdaten für die Stadt Rudolstadt und
den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt belegen für alle drei Gebietskörperschaften auch weiterhin bis zum Jahr 2030 einen Bevölkerungsrückgang. Dieser Rückgang wird sich in den
nächsten Jahren in Saalfeld geringfügig abschwächen, in der Stadt Rudolstadt weitgehend
konstant bleiben und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt drastisch zunehmen. Die Stadt Saalfeld weist somit die insgesamt günstigere Entwicklung auf. Bei einer Analyse dieser prognostizierten Entwicklung zeigt sich, dass die Ursache des sich vermindernden Bevölkerungsrückgangs in Saalfeld vor allem auf einen rückläufigen negativen Wanderungssaldo zurückzuführen ist. Während die 11. kBV noch von einem positiven Wanderungssaldo für Saalfeld
ab 2015 ausgegangen war, wird nunmehr gem. Tab. 7 und 8 weiterhin bis 2030 von einem
geringen Wanderungsverlust ausgegangen. Dagegen werden auch zukünftig die Geburtenzahlen erheblich unter denen der Sterbefälle liegen.
Im Gegensatz dazu werden sowohl die Stadt Rudolstadt als auch der Landkreis Saalfeld Rudolstadt bis 2030 weiterhin sowohl einen negativen natürlichen Saldo als auch einen wesentlichen höheren negativen Wanderungssaldo verzeichnen. Analog der bisherigen Entwicklung wird sowohl im Landkreis als auch in den Städten Saalfeld und Rudolstadt die Bevölkerung weiterhin abnehmen, wobei der natürliche Saldo in Saalfeld für die Bevölkerungsabnahme bestimmend sein wird und im Landkreis sowie in Rudolstadt immer stärker an Bedeutung gewinnen wird.
Tabelle 7 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum 2010 - 2020
Wanderungssaldo
2010 bis 2020
Verhältnis
- 10.697
- 7.901
1,4 : 1
Stadt Rudolstadt
- 2.268
- 746
3,0 : 1
Stadt Saalfeld
- 2.196
- 386
5,7 : 1
Kommune
LK Saalfeld-Rudolstadt
natürlicher Saldo
2010 bis 2020
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Rahmenbedingungen
Bis zum Jahr 2030 wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen:
Tabelle 8 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum 2010 - 2030
Wanderungssaldo
2010 bis 2030
Verhältnis
- 23.716
- 12.468
1,9 : 1
Stadt Rudolstadt
- 4.813
- 571
8,4 : 1
Stadt Saalfeld
- 4.787
- 214
22,4 : 1
Kommune
LK Saalfeld-Rudolstadt
natürlicher Saldo
2010 bis 2030
Die bisher in der Stadt Saalfeld zu beobachtende Bevölkerungsabnahme auf Grund der Abwanderung wird zukünftig durch einen abnehmenden Suburbanisierungsprozess kontinuierlich zurückgehen. Die Zahlen des Jahres 2012 zeigen, dass im Bereich des Wanderungssaldos, die Prognose zumindest für 2012 nicht zutrifft, da in diesem Jahr ein positiver Wanderungssaldo zu beobachten war. Die Entwicklung in den nächsten Jahren wird zeigen, ob sich
diese günstige Entwicklung fortsetzt.
Da die Prognose des Thüringer Landesamtes für Statistik die Eingemeindung von Arnsgereuth zum 01.12.2011 noch nicht berücksichtigen konnte, ist für die weiteren Planungen die
Einwohnerentwicklung in Arnsgereuth mit einzustellen. Bei einer Einwohnerzahl von 253
Personen 2010 sind auf Grund der geringen Einwohnerzahl keine statistisch haltbaren Berechnungen möglich. Es wurde daher die Bevölkerungsentwicklung der vergangenen 10 Jahre den weiteren Berechnungen zu Grunde gelegt. Die Berücksichtigung eines längeren Zeitraumes ist nicht gerechtfertigt, da die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Bergäcker“ und
der damit verbundene Zuzug einen langfristigen Trend verfälschen würden.
In den vergangenen 10 Jahren hat die Einwohnerzahl um 1,6 % (= 0,16 % / Jahr) abgenommen. Unter Weiterführung diese Entwicklung wird für das Jahr 2025 von 245 Einwohnern
ausgegangen, so dass für Saalfeld insgesamt im Jahr 2025 23.543 Einwohner anzusetzen
sind. (Stadt Saalfeld; Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH, 2013)
2.4 Wirtschaftsstruktur
Die Wirtschaft Saalfelds wird überwiegend von Klein- und Mittelstandsbetrieben zahlreicher
Branchen bestimmt. Dennoch sind in Saalfeld mehrere Großbetriebe beheimatet. So ist das
Maschinenbauunternehmen SAMAG (Saalfelder Werkzeugmaschinen) GmbH mit 355 Mitarbeitern und einer über einhundert jährigen Geschichte am Standort Saalfeld immer noch
einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Die Firma Trumpf Medizin Systeme GmbH ist in
Altsaalfeld als innovatives und expandierendes Unternehmen und Arbeitgeber zu nennen.
Mit ca. 350 Mitarbeitern stellt das Unternehmen Medizinsysteme und OP-Ausstattungen her.
Weiterhin von großer Bedeutung als Arbeitgeber für Saalfeld ist das in dem benachbarten
Unterwellenborn ansässige Stahlwerk Maxhütte, heute zur spanischen Grupo Alfonso Gallardo gehörend, mit etwa 650 Mitarbeitern. Ein weiteres bekanntes Unternehmen ist die 1901
gegründete Schokoladenfabrik. Gegründet als Mauxion, in der DDR als Rotstern und heute
von der Stollwerk GmbH geführt, hat sich in Saalfeld über mehr als einem Jahrhundert ein
wichtiger Standort der Schokoladenindustrie entwickelt. Mit 750 Mitarbeitern ist die Schokoladenfabrik der größte Arbeitgeber im produzierenden Sektor. Die EPSA Elektronik- und
Präzisionsgerätebau GmbH fertigt mit 200 Mitarbeitern Geräte der Messtechnik, die Saalfelder Hebezeugbau GmbH produziert mit 155 Arbeitskräften Brückenkräne und Parkhaussysteme. Insgesamt wurden am Stichtag 30.06.2011 rund 9.154 sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze in Saalfeld gemeldet. (Stadt Saalfeld)
Für die Unterstützung der Unternehmen im Städtedreieck ist die regionale Wirtschaftsförderung zuständig. Die Stadt Saalfeld betreibt zusammen mit dem Landkreis SaalfeldRudolstadt und den Städten Rudolstadt und Bad Blankenburg eine kommunale ArbeitsgeSeite 16 von 104
Rahmenbedingungen
meinschaft, mit der auch die baulichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe verbessert
werden. Die Konversion und Nutzung von Altstandorten wie Gewerbebrachen oder ehemals
militärisch genutzter Flächen sowie die Verdichtung erschlossener und die begrenzte Erweiterung bestehender Gewerbegebiete sollen gegenüber der Inanspruchnahme von Freiräumen bei der Ansiedlung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbebetrieben Vorrang haben. Der Wirtschaftsraum um das Städtedreieck soll als Industriezentrum insbesondere
durch eine bessere Anbindung an benachbarte Wirtschaftsräume weiterentwickelt werden.
Deshalb ist der Ausbau der Autobahnen, einschließlich deren Anbindung sowie der Ausbau
der Bundesstraßen mit Ortsumgehungen anzustreben.
Ziel ist es, dass der Schwerpunkt der Einzelhandelsflächen im Stadtzentrum liegt. Dabei sollen die innerstädtischen Handels- und Dienstleistungszentren als fußgängerfreundliche „Erlebnisbereiche“ mit attraktiver städtebaulicher Gestaltung und umfassender verkehrstechnischer Erschließung sowie als komplexe räumliche Verbindung mit anderen Funktionen und
Bereichen entwickelt werden.
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (30.06.2010)
Handel (einschl. KFZ)
17%
Verarbeitendes
Gewerbe
25%
Öffentliche Verwaltung
und Verteidigung
13%
Kunst, Unterhaltung,
Erholung
1%
Grundstück- und
Wohnungswesen
1%
Information und
Kommunikation
1%
Gastgewerbe
3%
Freiberufl.,
wissenschaftliche
Dienstleistungen
3%
Finanz- und
Versicherungswesen
3%
sonstige wirtschaftliche
Dienstleistungen
10%
Verkehr- und
Lagerei
8%
Gesundheit- und
Sozialwesen
3%
Erziehung und
Unterricht
4%
Abbildung 3 Wirtschaftsstruktur
Seite 17 von 104
Baugewerbe
8%
Einfügen
in die Gesamtplanung
3. Einfügen in die Gesamtplanung
Planungssystematisch ist der Flächennutzungsplan in das vertikale ausgerichtete System
der räumlichen Gesamtplanung eingebunden, so dass die Anforderungen der überregionalen
Planungen Berücksichtigung finden. Das Thüringer Landesentwicklungsprogramm setzt,
aufbauend auf das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Thüringer Landesplanungsgesetz
(ThLPlG), den Rahmen der Entwicklung im Land fest. Regionale Raumordnungspläne untersetzen diese Leitbilder der räumlichen und fachlichen Entwicklung. Nachgeordnete Planungen des Landkreises (Landschaftsplan) und der Kommunen (Flächennutzungspläne) ergänzen und konkretisieren diese Entwicklungskonzeption in der Planungshoheit der jeweiligen
Gemeinde.
3.1 Landes- und Regionalplanung
Der Landesentwicklungsplan 2025 (LEP) beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen
zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie entsprechende Begründungen.
Es werden Grundsätze und Ziele unterschieden. Grundsätze der Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für
nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Die Grundsätze und Ziele des
LEP 2025 sind in den Regionalplänen der vier Regionalen Planungsgemeinschaften zu untersetzen (Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr). Gemäß § 4 Abs.
4 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) wurde das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) vom 15. Mai 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt
(GVBl.) für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2014 vom 4. Juli 2014 veröffentlicht und ist am 5.
Juli 2014 in Kraft getreten. Der LEP ist somit maßgeblich für die Landesplanung. Die im
Landesentwicklungsplan 2025 enthaltenen Aussagen, die Saalfeld/Saale betreffend, sind:
• (2.2.7 Z) Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind die Städte (…)
funktionsteilig Saalfeld/ Rudolstadt/Bad Blankenburg (…).
Neben den Oberzentren sind die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums
wichtige Standorte für Wirtschaft, Handel und Dienstleistungen/Verwaltung, Verkehr,
teilweise auch für Wissenschaft.(…) Insofern übernehmen die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eine überregionale Steuerungsfunktion und unterscheiden sich darin von den übrigen Mittelzentren.
Die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind (…) unmittelbar an das
Autobahnnetz angebunden. Mit dem Ausbau von Bundesstraßen können auch aus
den übrigen Orten dieser Zentralitätsstufe die Autobahnen besser erreicht werden
(…) Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg über B 90n. In der Hälfte der Mittelzentren
mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (…) Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg (…)
halten Züge des Fernverkehrs. In den übrigen Orten existieren sowohl Schienenpersonennahverkehrsangebote, z. T. schneller Schienenpersonennahverkehr.
Das Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg weist in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Verwaltung oberzentrale Teilfunktionen auf. Die Städte nehmen
aufgrund enger funktioneller und siedlungsstruktureller Verknüpfung die Aufgaben eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gemeinsam wahr. Aufgrund der Lage dieses funktionsteiligen Zentralen Ortes, insbesondere der großen
Entfernung zu benachbarten Oberzentren, kommt der Sicherung oberzentraler Teilfunktionen neben der Stärkung als Innovations- und Wirtschaftsstandort besondere
Bedeutung zu.
• (4.2.1 G) In den landesbedeutsamen Entwicklungskorridoren soll der Stärkung der
Standortgunst Thüringens und seiner Teilräume im Hinblick auf den erreichten InfraSeite 18 von 104
Einfügen
•
•
in die Gesamtplanung
strukturausbau und die Siedlungsentwicklung, insbesondere der Zentralen Orte, bei
der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Landesbedeutsame Entwicklungskorridore sind:
− B 90n/B 281: A 71 – Rudolstadt – Saalfeld/Saale – Pößneck – Triptis - A 9
Die Erhaltung der vorhandenen Straßeninfrastruktur soll Schwerpunkt zukünftiger
Planungen und Maßnahmen im Straßennetz sein. 2Neu- und Ausbaumaßnahmen
sollen vorrangig zur Verbesserung der Verbindungsqualität im Straßennetz und Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr erfolgen. Das Netz der Bundesautobahnen soll von allen Zentralen Orten in 30 Minuten erreichbar sein (4.5.7 G).
(4.5.8 G) Im Straßennetz soll insbesondere die Verbindungsqualität nachfolgender
Verbindungen durch Neu- und Ausbaumaßnahmen verbessert werden:
o (Coburg) – Sonneberg – Neuhaus a. Rwg. – Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg
o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – A 4 – Jena
o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – A 9 – (Plauen und Hof)
o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – A 71 – A4 – Erfurt
o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – Pößneck – A 9
o − Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – Weimar
Der Regionalplan Ostthüringen wurde am 13.04.2012 durch die Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt und ist mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom 18.06.2012 In-Kraft-getreten. Der Regionalplan stellt die oben genannten Ziele und Grundsätze der Landesplanung für die Städte Saalfeld / Rudolstadt / Bad
Blankenburg detaillierter dar und fordert die Umsetzung zusätzlicher Entwicklungsrichtungen:
Die im Städteverbund organisierten Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg bilden
wegen ihrer Größe und Ausstattung zwei besondere Entwicklungsschwerpunkte in der Planungsregion Ostthüringen. Durch die Lage der Städte Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg im südwestlichen Teil der Planungsregion Ostthüringen können ländlich-periphere Regionsteile ausgewählte oberzentrale Funktionen in unmittelbarer Nähe nutzen, woraus diesen Räumen qualitative Standortvorteile erwachsen. Im Städtedreieck am Saalebogen haben alle drei Städte oberzentrale Funktionen: Theater, überregionales Freizeitbad, Klinikstandort, überregionaler Sportkomplex der Landessportschule und Stadthalle. Die interkommunale Kooperation im Städtedreieck am Saalebogen ist zur Erhaltung der gemeinsamen
Funktion als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums zwingend erforderlich. Sie ist
zudem die Fortführung einer bereits langjährigen und bewährten Zusammenarbeit. Aufgrund
ihrer zentralörtlichen Funktion sowie der Einstufung von Saalfeld und Rudolstadt als Städte
mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus und von Bad Blankenburg als regional
bedeutsamer Tourismusort und den damit verbundenen Aufgaben und Möglichkeiten für die
Versorgung der Bevölkerung und die Stärkung der Wirtschaftskraft trägt das Städtedreieck
am Saalebogen eine besondere Verantwortung bei der Gestaltung ihrer historischen Innenstädte als zentrale Versorgungs- und Erlebnisbereiche. Dabei kommt der Erhaltung einer
kleinteiligen Einzelhandelsstruktur in allen drei Städten eine besondere Bedeutung zu. Die
neue Qualität der Zusammenarbeit ergibt sich aus einer im Vergleich zur bisherigen Praxis
noch größeren Breite der zu bearbeitenden Themen.
• Die (…) Industrie- und Gewerbestandorte sollen als bedeutsame Potenzialflächen
mit hoher regionaler Priorität weiterentwickelt werden. (G 2-10)
Æ Industrie- und Gewerbegebiet Saalfeld-Bahnbogen
Æ Saalfeld, Kaserne Beulwitz
Seite 19 von 104
Einfügen
•
•
•
•
•
•
•
in die Gesamtplanung
Die Brachen in (…) Saalfeld (…) sind durch ihr Umfeld gewerblich geprägt oder aufgrund ihrer Lage für eine Nachnutzung zu Wohnzwecken nicht geeignet.
Zur Verbesserung der überregionalen Erreichbarkeit (…) der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (…) Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg sollen die
durch die Planungsregion verlaufende Saalebahn (Halle/Leipzig – Jena – Saalfeld –
Nürnberg) in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten und deutlich aufgewertet werden. Zur
Stärkung der Mitte-Deutschland-Verbindung (…) soll der zweigleisige Ausbau, die
Elektrifizierung und der Neigetechnikausbau vollzogen werden. Die vorhandene Infrastruktur auf der Sachsen-Franken-Magistrale soll (…) ertüchtigt werden. (G 3-1)
Alle drei Verbindungen sind Bestandteil der landesbedeutsamen Entwicklungsachsen.
Die Verbindungsqualität auf der Saalebahn soll auch nach Fertigstellung der Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsverbindung Berlin – Erfurt – Nürnberg – München erhalten werden. (G 3-3)
Eine hochwertige Verbindungsqualität ist (…) ein wichtiger Standortfaktor für (…) das
Städtedreieck am Saalebogen. Andernfalls droht (…) dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg und damit auch der
Planungsregion die Abkopplung vom Fernverkehr durch eine eingeschränkte Erreichbarkeit von den großen deutschen und europäischen Wirtschafts- und Wissenschaftszentren sowie den Knotenpunkten des internationalen Luftverkehrs.
Die (…) Schienenverbindungen Gera – Saalfeld, (…) und Saalfeld – Arnstadt sollen
durch geeignete Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen so ertüchtigt werden. (G 3-6)
In Saalfeld befindet sich der Anschluss an das ICE-Netz für das Oberzentrum Gera
in/aus Richtung Süden. Die Verbindung hat neben der Raumerschließungsfunktion
deshalb eine entscheidende Verbindungs- und Zugangsfunktion zum europäisch bedeutsamen Netz. Ein komplexer Ausbaubedarf ist notwendig, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen.
Mit den verbindlich regional bedeutsamen Schienenverbindungen ist die Verbindung zwischen benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren untereinander, die Anbindung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen Orte (…) sicherzustellen. (Z
3-1) Æ Saalfeld – Hockeroda – Blankenstein
Die Verbindung hat eine Raumerschließungsfunktion für das östliche Thüringer Schiefergebirge und sichert die Anbindung des Raumes an das übergeordnete Netz in Saalfeld sowie als Zubringer für Bad Lobenstein.
Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sollen im großräumig bedeutsamen Straßennetz vorrangig umgesetzt werden: (G 3-8)
o Ortsumfahrung Saalfeld (B 281)
So verbessert sich durch die Ortsumfahrungen im Zuge der B 88, der B 281 sowie der
L 1048 für das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg die Erreichbarkeit der Oberzentren Jena und Gera
sowie der Autobahnen A 4, A 9 und A 71.
Trassenfreihaltung Straße: Den ausgewiesenen Korridoren soll im öffentlichen Interesse der erforderlichen Trassenfreihaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden
raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. (G 3-12)
Æ Ortsumfahrung Saalfeld im Zuge der B 281
Der Schienengüterverkehr soll weiter entwickelt werden. Dazu sollen Güterverkehrsstellen und potenzielle Güterverladestellen erhalten bzw. vorsorglich gesichert werden.
Der Erhalt und die Schaffung liegen deshalb im öffentlichen Interesse. (G 3-18)
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in die Gesamtplanung
• Beim weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Planungsregion soll
der räumlich nachhaltigen Biogas- und Biomasseproduktion und deren effizienter
Nutzung eine herausragende Bedeutung zukommen. Dabei sollen die agrarstrukturellen Voraussetzungen und Potenziale (…) verstärkt genutzt werden. In den Landkreisen
Saalfeld-Rudolstadt, (…) sollen die Potenziale der energetischen Waldnutzung weiter
ausgebaut werden. (…) (G 3-27)
• Der Betrieb, die Sanierung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in der Planungsregion soll so erfolgen (…) (G 3-29) Æ Saalfeld Obernitz / Neumühle
• Für raumbedeutsame Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung (…). Auf folgenden konfliktarmen Angebotsflächen soll die Errichtung von Solarparks bzw. deren
Erweiterung ermöglicht und umgesetzt werden (G 3-32)
o Deponie Eichental Saalfeld
o Brache am Umspannwerk Taubenhügel, Saalfeld
• Die Versorgung mit überregional ausgerichteten Krankenhäusern in (…) Saalfeld /
Rudolstadt soll sichergestellt werden. (G 3-45)
Die Kliniken in Saalfeld und Rudolstadt übernehmen eine durch den Landesentwicklungsplan zugewiesene oberzentrale Funktion.
Vorrangflächen
• Für Saalfeld wurden keine Vorranggebiete Windenergie festgesetzt.
• Die verbindlich vorgegebenen Vorranggebiete Freiraumsicherung sind für die Erhaltung der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald,
Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen. Andere
raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten (Z 4-1)
o FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale zwischen
Reschwitz und Kaulsdorf
o FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf
o fs-126 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und
Talsperre Hohenwarte
o fs-129 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld
und Gißrabachtal
o fs-130 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und
Rudolstadt, Kulm
Sie sichern besonders schutzwürdige und schutzbedürftige Naturraumpotenziale und
sind Kernbereiche vorhandener oder zu schaffender regionaler und überregionaler
ökologischer Verbundsysteme insbesondere unter Berücksichtigung großer
unzerschnittener Räume und der Natura-2000-Gebietskulisse (G 4-1).
• Die Vorranggebiete Hochwasserschutz sind für die Sicherung von Überschwemmungsbereichen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit
der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. (Z 4-2)
o HW-23 – Saale / Kaulsdorf bis Saalfeld
o HW-24 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt
o hw-30 – Saale / Ziegenrück, Talsperre Hohenwarte bis Saalfeld
o hw-31 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt
• Die Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind für eine nachhaltige
Entwicklung der Landbewirtschaftung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzun-
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in die Gesamtplanung
gen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. (Z 4-3)
o LB-106 – Saalfeld / Bad Blankenburg / Zeigerheim
o LB-107 – Saalfeld / Unterwellenborn / Kamsdorf / Könitz / Rockendorf
o lb-126 – Saalfeld / Arnsgereuth / Kleingeschwenda / Jehmichen
Vorbehaltsgebiete
• Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestauseen soll als Impulsgeber für den Tourismus in der Gesamtregion Ostthüringen entwickelt werden. (G 4-24)
Die Teilregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge verfügt (…), über Möglichkeiten, die touristischen Segmente (…) weiter auszubauen.
3.2 Städtedreieck am Saalebogen – gemeinsamer Flächennutzungsplan
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde 1994 aus den vormals eigenständigen Landkreisen
Saalfeld und Rudolstadt gebildet. Kreisstadt ist die Stadt Saalfeld/Saale. Das Städtedreieck
bildet zusammen mit den Nachbarstädten Rudolstadt und Bad Blankenburg ein tripolares
Zentrum und nimmt gemäß des Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 wegen der
vorhandenen Ausstattung sowie aufgrund enger funktioneller und siedlungsstruktureller Verknüpfung gemeinsam die Aufgaben eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gemeinsam wahr. Als „Städtedreieck am Saalebogen“ kooperieren die drei Städte seit
1997 in wichtigen Teilbereichen. Schwerpunkte bilden die Themen Wirtschaft und Arbeit,
Verkehr, Flächenentwicklung sowie Tourismus. Der Städteverbund „Städtedreieck am Saalebogen“ bildet eine Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit mit neuen Perspektiven, wie es der Landesentwicklungsplan Thüringen 2025 für funktionsteilige zentrale Orte
grundsätzlich einfordert. Das Städtedreieck ist demnach so zu entwickeln, dass es die Versorgung des Grundbedarfs und des höheren, spezialisierten Bedarfs für sich und das umliegende Einzugsgebiet sichern kann. Die Größe des „Städtedreieck am Saalebogen“ rechtfertigt zwar kein voll ausgebautes Oberzentrum, bietet aber in der Gesamtheit eine Fülle von
Ansatzpunkten für die Erfüllung von oberzentralen Teilfunktionen. Besonders die große Nähe
der drei Städte zueinander begünstigt eine Bündelung der Planungen und Investitionen. Felder dieser Zusammenarbeit ist die gemeinsame Funktionswahrnehmung in zahlreichen Ebenen:
Bildung und Forschung: Das Städtedreieck beheimatet verschiedene Institute und Forschungseinrichtungen, die ein Oberzentrum als Standort der Forschung und Wissenschaft
kennzeichnen. In Rudolstadt sind dies im wirtschaftlichen Bereich beispielhaft die Ostthüringische Materialprüfgesellschaft für Textil und Kunststoffe mbh (OMPG) und das Thüringische
Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e.V. (TITK), in Saalfeld sind die Bildungseinrichtungen der Medizinischen Fachschule Saalfeld „Georgius Agricola" und die Bildungs- und
Begegnungsstätte der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) angesiedelt.
Kultur und Tourismus: Der Kultur- und Bildungstourismus soll insbesondere in den Städten
Rudolstadt und Saalfeld/Saale weiterentwickelt werden. Das Städtedreieck verfügt über eine
starke touristische und kulturelle Struktur, so ist die Stadt Rudolstadt mit der Spielstätte und
dem Landestheater ein bedeutender Theaterplatz für den Verflechtungsbereich des Städtedreiecks, die Stadt Bad Blankenburg verfügt mit der Stadthalle über eine der größten Veranstaltungs- und Konzertstätte in der Region. Ferner bildet der Museumskomplex der
Heidecksburg eine weitere kulturelle Größe, zusammen mit Veranstaltungen wie dem Rudolstädter Vogelschießen oder dem Tanz- und Folkfestival (TFF) in Rudolstadt. Zusammen
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in die Gesamtplanung
mit dem Schaubergwerk Feengrotten in Saalfeld verfügt das Städtedreieck daher über touristische Attraktionen, die weit über die Landesgrenzen bekannt und nachgefragt sind.
Gesundheit: Der Regionalplan (G 3-45) legt fest, dass die Versorgung mit überregional ausgerichteten Krankenhäusern in Saalfeld und Rudolstadt sichergestellt werden soll. Die Thüringen-Kliniken in Saalfeld mit Zweig-Standorten in Rudolstadt übernehmen eine durch den
Landesentwicklungsplan zugewiesene oberzentrale Funktion. Die dazugehörige Fachklinik
Bergfried in Saalfeld wurde 2009 zu einer Rehabilitations-Fachklinik für Psychosomatische
Medizin umgebaut und erfüllt somit eine überregionale Versorgungsfunktion.
Sport und Freizeit: Durch die Landessportschule in Bad Blankenburg verfügt das Städtedreieck über ein modernes Sport- und Tagungszentrum, das einen weit überregionalen Bekanntheitsgrad genießt. Das moderne und vielseitige Freizeitbad Saalemaxx in Rudolstadt
verfügt ebenfalls über ein Einzugsgebiet, das über den unmittelbaren Umlandbereich hinausgeht.
Verkehr: Die Stadt Saalfeld verfügt über einen Anschluss an das ICE-Netz und gewährleistet
damit eine Zugangsfunktion an das Schienenfernverkehrsnetz für die beiden Nachbarstädte.
Sowohl hinsichtlich der schienen- als auch straßenseitige Anbindung tritt das Städtedreieck
gemeinsam ein, um auf eine Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung hinzuwirken. So ist neben der zukünftigen Gestaltung des Anschlusses an der Nah- und Fernverkehr
der Deutschen Bahn auch dringend auf einen verbesserten Autobahnanschluss an die BAB
71 durch den Ausbau der B90n hinzuwirken.
Wirtschaftsstruktur: Die Wirtschaftsstruktur im Städtedreieck ist geprägt durch zahlreiche
Mittelstandsbetriebe des produzierenden Gewerbes. Zusätzlich ist das Städtedreieck auch
Standort von größeren Produktionsbetrieben wie beispielsweise Trumpf Medizintechnik, der
Saalfelder Maschinen AG (SAMAG) oder Schokoladenfabrik in Saalfeld, als größten Arbeitsgeber. In Rudolstadt sind Betriebe wie Sandoz Chemie oder die Papierfabrik Adolf Jass vorhanden, aber auch der Rechnungshof Thüringen unterstreicht zusammen mit den Stadtverwaltungen und dem Landratsamt die Bedeutung des Städtedreiecks auch als Verwaltungsstandort.
Gemeinsame Verwaltung: In Fragen der Landes- und Regionalplanung will das Städtedreieck als Einheit auftreten; so werden Stellungnahmen zu überörtlichen Planungen und Maßnahmen Dritter gemeinsam entwickelt. Außerdem soll die Bauleitplanung im Städtedreieck
koordiniert werden, wozu am 06.02.2013 die Städte des Städtedreiecks eine Zweckvereinbarung beschlossen haben, die die Kooperation für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan
regelt. Der Aufstellungsbeschluss für den gemeinsamen Flächennutzungsplan soll im direkten Anschluss an das in-Kraft-treten des Flächennutzungsplanes der Stadt Saalfeld erfolgen.
Die regionale Kooperation wird durch das Regionalmanagement der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen unterstützt. In Verbindung zu der Bauleitplanung ist auch die Wirtschaftsförderung zu sehen, die von den drei Städten gemeinsam betrieben wird. In dem vorliegenden Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld werden keine neuen Gewerbegebiete
ausgewiesen. Auch durch die Beratungs- und Koordinierungsfunktion der Wirtschaftsförderung ist im Ergebnis festzustellen, dass keine neuen Gewerbeflächen ausgewiesen werden,
sondern vorrangig die bereits erschlossen Gewerbeflächen im Städtedreieck genutzt werden.
Gemeinsamer Flächennutzugsplan: Die Städte Bad Blankenburg, Rudolstadt und Saalfeld
beabsichtigen die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) gemäß §
204 BauGB. Mit dem gemeinsamen Flächennutzungsplan soll eine weitgehende räumlich
abgestimmte Entwicklung eingeleitet und die Grundlage für alle weiteren Planungen geschaffen werden. Gespräche hierzu laufen regelmäßig fanden hierzu seit Anfang 2012 statt. Moderiert wird der Prozess von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen. Zu der Frage
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in die Gesamtplanung
der technischen Zusammenarbeit wurde durch das Institut für Geographie des Lehrstuhls für
Geoinformatik, Geohydrologie und Modellierung Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Gutachten erarbeitet, das die Möglichkeit der Harmonisierung der GIS-Infrastruktur für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung im Städtedreieck am Saalebogen aufzeigte. Verfahrensseitig wurde eine Zweckvereinbarung durch die Stadträte der drei Städte beschlossen
(Saalfeld am 06.02.2013, Vorlagen-Nr. 002/2013), die am 12.03.2013 von der Bürgermeistern unterzeichnet und der Kommunalaufsicht vorgelegt wurde. Hierin wird die Zusammenarbeit der Beteiligten u d die Bindungswirkung der GFNP geregelt. Für eine konkrete Bearbeitung des GFNP sind neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen z.B. des Geographischen Informationssystems neben der Erstellung des Umweltberichts weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich. Dies sind insbesondere Kenntnisse über künftige Flächenbedarfe insbesondere bezogen auf Wohnbau- und Gewerbeflächen (Prognosedaten),
aber beispielsweise auch ein Konzept zur Einschätzung des Potentials zur Erzeugung von
regenerativen Energien im Städtedreieck. Diese Daten sollen durch ein externes Gutachten
ermittelt werden.
Die Gespräche werden kontinuierlich weitergeführt. Von allen Beteiligten wird es als sinnvoll
erachtet, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld zur Rechtskraft geführt wird und
im direkten Anschluss daran der Aufstellungsbeschluss zu einem GFNP beschlossen. Das
Verfahren zur Aufstellung des FNP in Saalfeld kann voraussichtlich Ende 2014 abgeschlossen werden (Genehmigung FNP Ende 2014, Bekanntmachung Anfang 2015). Somit wird der
Aufstellungsbeschluss für den GFNP in allen drei Städten im ersten Quartal 2015 möglich
werden.
3.3 Städtebauliches Leitbild
„Wie wird Saalfeld 2020 aussehen, wie werden wir in unserer Stadt leben?“ Dies war die
Ausgangsfrage, die im Jahre 2010 der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts zu Grunde lag. Tragender Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts
ist der zweite Teil, der ein Bild und gleichzeitig Handlungsplan des (nötigen) Stadtumbaus in
Saalfeld zeichnet. Ebenso wichtig für eine übergreifende Stadtentwicklung ist der erste Teil,
in dem unter Beteiligung von Bürgern und Verwaltung das Leitbild der Stadt Saalfeld konzipiert wurde. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010)
Dieses „Leitbild Saalfeld 2020“ soll helfen, die Stadt und den Wirtschaftsstandort für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Die aktive kommunale Entwicklung wird in den
nächsten Jahren noch konsequenter auf die neuen Herausforderungen und Chancen reagieren müssen. Deshalb ist ein ganzheitliches, das heißt alle gesellschaftlichen Bereiche umfassendes Entwicklungs-, Handlungs-, Kommunikations- und Führungskonzept, nicht nur
konzeptionell zu erstellen, sondern auch konsequent umzusetzen. Dazu bedarf es einer tragenden Stadt(vision)mission, die die Parameter für die Zielsetzung und die Stadt- und
Marktentwicklung absteckt. Um allen Herausforderungen wirksam begegnen zu können,
müssen langfristige Ziele stärker in den Mittelpunkt unserer Kommunalpolitik gerückt werden.
Wir müssen in Saalfeld wissen, wie wir uns künftig nach außen und innen positionieren. Die
Stadt braucht das Leitbild als eine Handlungsrichtlinie, in der die Richtung und die Kernpunkte der zukünftigen Stadtentwicklung enthalten sind. Dabei stützt sich das „Leitbild Saalfeld
2020“ auf die wichtigsten strategischen, regionalen und kommunalen Konzepte wie z.B. auf
das „Regionale Entwicklungskonzept“ und das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ und
baut auf diese auf.
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in die Gesamtplanung
Dieses Leitbild gibt an, welche grundsätzlichen Ziele sich die Stadt für die Zukunft setzt. Es
ist visionär, aber nicht unrealistisch. Es beschreibt kurz und griffig den gewünschten Zustand, es setzt sich zusammen aus Visionen und Leitlinien. Das Leitbild ist kein abgeschlossenes Ergebnis, sondern ein stetig fortzuschreibender Prozess. Das allgemeine „Leitbild
Saalfeld 2020“ setzt sich aus den folgenden thematischen Bausteinen zusammen, für die im
Einzelnen konkrete Handlungsleitlinien aufgestellt wurden:
• Stadt, Region, Identität
• Kultur, Sport, Freizeit
•
• Soziales und Bildung
Wirtschaft und Arbeit
• Tourismus
• Natur, Umwelt und Freiraumgestaltung
• Stadtentwicklung, Verkehr, Wohnen
•
Bürgerengagement, Stadtverwaltung,
Stadtkommunikation
• Innenstadt
(Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010)
Das SEK soll 2016 fortgeschrieben und auf die gewandelten Rahmenbedingungen und erreichten Ziele angepasst werden.
3.4 Stadtentwicklungskonzept
Die Stadt Saalfeld ist ebenso wie viele andere Städte und Gemeinden in Deutschland auch
weiterhin von einem erheblichen Einwohnerrückgang betroffen. Steigende Leerstandszahlen,
insbesondere in Teilen der Gründerzeitviertel und rückwärtigen Bereichen der Altstadt, belegen dies. Vor diesem Hintergrund begann Saalfeld 2002 mit der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts (SEK). Dieses Konzept steht im Zeichen des Umbruchprozesses „Stadtumbau Ost“, eine Initiative des Bundes und der neuen Bundesländer. Im September 2008
beschloss der Stadtrat die Überarbeitung dieses Stadtentwicklungskonzeptes mit besonderer
Schwerpunktsetzung auf den wohnungswirtschaftlichen Teil. Das Konzept soll nach Analyse
der stadthistorischen Entwicklung in allen Facetten Zukunftsszenarien herausarbeiten, die
die Basis weiterer wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklung bilden. Dieses SEK
wurde 2010 fertiggestellt. Es setzte neue Maßstäbe für die Stadtentwicklung, auf welche der
Flächennutzungsplan aufbauen muss. Folgende Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten
werden formuliert:
• Entwicklung der Stadt nach dem Modell der europäischen Stadt, der Stadt der stabilen
Kerne und als Stadt der kurzen Wege;
• Siedlungsentwicklung unter dem Aspekt der Konsolidierung der Ortsränder;
• Stärkung der Altstadt durch Sanierung und behutsamer Erneuerung;
• Rückbau und Umstrukturierung der Plattenbaugebiete mit dem Schwerpunkt Gorndorf;
• Aufbau einer Grünvernetzung über das bestehende Grabensystem zum übergeordneten Grünzug der Saaleaue.
Durch gezielte Stadtumbaumaßnahmen konnten die Großwohnsiedlungen vor allem in den
letzten acht Jahren stabilisiert werden. Dies erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Endgültigkeit. Stadtumbau versteht sich als fortschreibendes Planungsinstrument zur nachhaltigen
Entwicklung der Städte und Kommunen unter Berücksichtigung sich ändernder Rahmenbedingungen. Zukünftig wird die Herausarbeitung und Begründung von Prioritäten an Bedeutung gewinnen. In Saalfeld muss sich das Augenmerk in den kommenden Jahren stärker auf
die Entwicklung der Altstadt und deren Randbereiche konzentrieren. Nach Jahren des
Wachstums muss sich die Stadtentwicklung weiter auf die Steuerung dieser neuen Herausforderungen einstellen. Ziel ist es, trotz geringerer Einwohner eine funktionsfähige Stadt mit
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in die Gesamtplanung
einer leistungsfähigen Wohnungswirtschaft und starken Unternehmen der Versorgungs- und
Verkehrswirtschaft zu erhalten. Es geht nicht mehr nur um die Beseitigung städtebaulicher
Missstände und um die Sanierung von Wohnungen, sondern um die planerische, soziale und
wirtschaftliche Bewältigung eines tiefgreifenden Strukturwandels ostdeutscher Städte.
Schrumpfung und Abriss sind nicht nur als Ausdruck einer Krise zu verstehen, sondern gepaart mit Aufwertung und Strukturanpassung als Chance auf dem Wege zu einer neuen
Qualität der Stadt. Dafür wurden bisherige Planungsmethoden und -strategien auf den Strukturwandel in der Wohnungswirtschaft seit 2000 angepasst. Qualitativer Stadtumbau als
Chance künftiger Stadtentwicklung steht dabei nach wie vor im Vordergrund.
•
Attraktivierung des
Lebensraums – Stadt
•
Weiterentwicklung des Kultur- und
Bildungsangebots
•
Stärkung zentraler Stadtlagen
•
Weiterentwicklung von Grünräumen
•
Konsolidierung des Wohnungsmarktes
•
Sozialverträglicher Stadtumbau
•
Stabilisierung der Infrastrukturen
(Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010)
3.5 Sanierungsgebiete
In Saalfeld liegen teilweise städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen vor. Daher ist die Stadt bemüht, durch städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 136 Abs. 1
BauGB diese zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten. Dazu wurden
durch Satzungen des Stadtrats zwei Sanierungsgebiete festgelegt, in denen Sanierungsverfahren nach § 142 BauGB durchgeführt werden, um die Wohn- und Arbeitsbedingungen zu
verbessern.
Das Sanierungsgebiet „Kernstadt Saalfeld“ umfasst mit einer Fläche von 31,2 ha die eigentliche historische Altstadt in den Grenzen der ehemaligen Wallanlagen der Stadt Saalfeld. Es
wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal umfasst mit einer Fläche von 9,7 ha das unmittelbare Bahnhofsumfeld mit den angrenzenden
Industriebrachen östlich der Kulmbacher Straße / B 85 und südlich der Bahnhofsstraße zwischen Kulmbacher Straße und der Lache. Das Verfahren wird im Vollverfahren durchgeführt.
Zielstellungen
Einheitliche Zielstellung ist die Aufwertung der zentralörtlichen Funktion der Stadt und die
Beseitigung der strukturellen und der daraus folgenden strukturellen Missstände, die durch
die demographische Entwicklung eine zusätzliche Herausforderung sind.
Zielstellungen für das Gebiet „Kernstadt Saalfeld“:
1. Erhaltung und Ergänzung des Stadtbildes und der historischen Stadtstrukturen. - Die Saalfelder Kernstadt soll als bedeutendes Beispiel mittelalterlicher Stadtbaukunst sowohl in ihrer
städtebaulichen Struktur als auch in ihrem wertvollen stadtbildprägenden Gebäudebestand
erhalten und weiterentwickelt werden:
2. Weiterentwicklung des Wohnens in der Kernstadt. Die Wohnnutzung soll als wesentliche
Nutzungsart in den Altstadtquartieren durch ein qualitativ differenziertes Angebot an Wohnraum, verbunden mit einer zeitgemäßen wohnbezogenen Versorgungs- und Freiraumstruktur, gefestigt und ausgebaut werden.
3. Stärkung der Altstadt als Schwerpunkt für Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr.
- Die Altstadt soll in ihrer Funktion als Versorgungsschwerpunkt der Gesamtstadt und des
Umlandes und als touristisches Zentrum gestärkt und ausgebaut werden.
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in die Gesamtplanung
4. Altstadtverträgliche Verkehrserschließung. - Die Erreichbarkeit der Altstadt soll für alle
Verkehrsteilnehmer differenziert nach Nutzergruppen und organisiert als konfliktfreies und
ausgewogenes Nebeneinander der Verkehrsarten, gewährleistet werden.
5. Erhalt und Erweiterung der öffentlichen und privaten Grünflächen - Die Grünflächen in und
am Rande der Kernstadt sollen als wesentlicher Bestandteil der historischen Stadtstruktur
und als wichtige Voraussetzung gesunder Arbeits- und Lebensbedingungen erhalten und
ausgebaut werden:
Zielstellungen für das Gebiet „Bahnhofsareal“:
1. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
2. Brachflächenrevitalisierung
3. Bestandsstabilisierung
4. Aufwertung der öffentlichen Räume
5. Verbesserung der Arbeits- u. Lebensverhältnisse
Als Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB ist die „nördliche Altstadt“ in den Grenzen der früheren Vorstädte mit den verbindenden Erweiterungen, begrenzt
durch die Bebauung der westlichen Friedensstraße, den Siechengraben, die Saale und das
Sanierungsgebiet Kernstadt, ausgewiesen. Die Fläche beträgt 35,4 ha. Eine Neuausweisung
von weiteren Sanierungs- bzw. Stadtumbaugebieten soll erst nach Abschluss der jetzigen
Gebiete erfolgen.
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Wohnbauflächen
4. Wohnbauflächen
In dem Plan wird die Art der Bodennutzung dargestellt. Diese Darstellung ist eine zentrale
inhaltliche Aufgabe des Flächennutzungsplans. Die Möglichkeiten und Nutzungsausschlüsse
ergeben sich aus § 1 BauNVO. Bauflächen enthalten die allgemeine Art der baulichen Nutzung (Wohnbaufläche, gewerbliche und gemischte Baufläche, Sonderbaufläche), Baugebiete
deren Konkretisierung (bspw. Dorfgebiet, Mischgebiet).
4.1 Flächenstatistik
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Saalfeld werden im Wesentlichen
die Grundzüge der Planung aus den bisherigen Flächennutzungsplanungen übernommen.
Die neuen Planungen beziehen sich vornehmlich auf die Abrundung bestehender und Ausweisung neuer Wohnsiedlungsflächen und auf die Rücknahme und Ausweisung neuer Sonderbauflächen im Bestand.
Das Plangebiet umfasst einschließlich aller Eingemeindungen 48,73 km². In der Nord-SüdAchse dehnt sich Saalfeld ca. 7,5 km und in west-östlicher Richtung ca. 9 km aus. Nach Bodennutzungsarten unterschieden verteilen sich die Flächenanteile wie folgt:
Tabelle 9 Bilanz der Flächennutzung
Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbliche Baufläche Sonderbaufläche Grünfläche Landwirtschaftsfläche Forstwirtschaftsfläche Wasserfläche Sonstiges Flächen Stand: November 2013 In ha
432.5
124.7
180.1
50,4
256.2
1901.6
1700.6
46.4
180,8
4873.4
3%
4%
9%
1%
In % 8.9% 2.6% 3.7% 1.0% 5.3% 39,0% 34.9% 1.0% 3.7% 100.0% 1%
4%
Wohnbaufläche
5%
Gemischte Baufläche
Gewerbliche Baufläche
Sonderbaufläche
Grünfläche
35%
39%
Landwirtschaftsfläche
Forstwirtschaftsfläche
Wasserfläche
Sonstiges Flächen
Abbildung 4 Art der Flächennutzung
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Wohnbauflächen
4.2 Allgemeine Wertung der jetzigen baulichen Situation
Die Siedlungsstruktur in Saalfeld stellt sich wie folgt dar:
Der Altstadtbereich in den Grenzen der Stadtmauern hat seinen historisch gewachsenen
Charakter weitgehend bewahrt, zu Teilen erneuert und diesen, getragen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, gefestigt. Es wurden vielfältige Anstrengungen unternommen,
um die bisher dominante Wohnfunktion des Bereiches zu erhalten und durch strukturelle
Einrichtungen, die zur Steigerung der Erlebnisvielfalt beitragen, zu ergänzen. Ein nicht unerheblicher Anteil städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen hat mitgeholfen, gesellschaftlich
bedingte Fehlentwicklungen vergangener Jahre auszugleichen. In der Hauptsache sind um
den Markt und in den Übergangsbereichen der abführenden Straßen Ladengeschäfte, Verwaltungseinrichtungen, Hotels und Restaurants, Banken und Büros anzutreffen, deren Vielfalt und Anzahl es nunmehr durch die Anordnung von zusätzlichen hochwertigen Einzelhandelsmagneten in die angrenzenden Gebiete der Altstadt auszuweiten gilt. Die Probleme einer gesicherten verkehrstechnischen Erschließung und der hinreichenden Parkraumbereitstellung einerseits sowie die Beachtung funktioneller Nutzungsmischungen, gestiegenem
Verkehrsaufkommen und der Interessenvielfalt andererseits stellen sich kompliziert dar. Dies
insbesondere, da das historisch gewachsene Quartierbild enge Grenzen setzt und der Erhalt
der Nutzungsvielfalt, hier auch des Wohnens in der Altstadt, Kompromisse erfordert.
Die Südstadt, hier das Gebiet zwischen der Altstadt, Garnsdorf, Altem Gehege und dem
Bergfried, besitzt vorwiegend Wohnfunktionen, die durch einzelne Gewerbe- und Mischnutzungen unterbrochen werden. Nach 1990 hat diese Nutzungstendenz, auch gestützt durch
rechtskräftige Bebauungspläne, wie „Auf den Rödern“, sowie „Reinhardtstraße/Tryllerstraße“,
eine Aufwertung erfahren. Kern dieses Areals ist die „Südstadtgalerie“. Durch die Ansiedlung
einer Reha-Klinik auf dem Areal des Bergfriedes und des Bildungszentrums „Auf den Rödern“ wurde das Gebiet in seiner Nutzungsvielfalt bereichert. Ein Beispiel für eine gelungene
Umbaumaßnahme ist das Gebiet des ehemaligen Verpackungsmittelwerkes im Süden der
historischen Altstadt. Als Industriebrache stellte sie für Nachnutzungen ein besonderes Problem dar. Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs wurde jedoch eine zukunftsträchtige Lösung einer Quartiersgestaltung und -entwicklung gefunden. Einer Neustrukturierung
bedarf auch das Stadtgebiet zwischen Kelzstraße, unterer Breitscheidstraße und den Saalewiesen, hier insbesondere beidseits der Bohnstraße. Infrastrukturell ist das Gebiet erschlossen. Die verkehrstechnische Erschließung ist ausreichend und hat auch mit dem Bau der
Südstadtbrücke eine Verbesserung erfahren. Die Anzahl und Qualität der Einrichtungen des
ruhenden Verkehrs sind jedoch mit Zunahme des Individualverkehrs in den 1990er Jahren
den Anforderungen, besonders im altstadtnahen Bereich, oft nicht mehr gewachsen.
Altsaalfeld, der Bahnhofsbereich und das Gebiet um die Kulmbacher- und Pestalozzistraße waren bis 1989/90 von einem hohen Industrie- und Gewerbeanteil geprägt, der mit
Wohnfunktionen durchmischt war. Mit dem gesellschaftlichen Wandel sind nicht nur ein erheblicher Rückgang der Beschäftigten zu verzeichnen, sondern auch Gewerbebrachen, wie
der Wema oder den Baubetrieben im Bahnbereich. Frühzeitig eingeleitete bauleitplanerische
Maßnahmen im Gebiet der Pestalozzistraße führten in diesem Bereich zu einer geordneten
städtebaulichen Gewerbeneuansiedlung mit fast vollständiger Gebietsbelegung. Im ehemaligen Zeissgelände ist heute die Firma Trumpf Medizin Systeme GmbH ansässig. Dieser
Standort soll industriell weiter genutzt und massiv um- und ausgebaut werden. Hierdurch
wird ein moderner und konkurrenzfähiger Betrieb einer zukunftsweisenden Branche in Saalfeld entstehen, der neben einem erheblichen Zuwachs von neuen Arbeitsplätzen zudem auf
eine Agglomeration weiterer (Zuliefer-)Unternehmen hoffen lässt. Durch diese Betriebsentwicklung, die sich auch städtebaulich in hervorragender Weise in das Areal zwischen Saale,
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Wohnbauflächen
Lache und Altsaalfeld einfügt, kann die bestehende Fläche optimal genutzt werden, ohne
dass eine Neuerschließung nötig ist. Weitere städtebauliche Ordnungsmaßnahmen an der
Altsaalfelder Straße - ehemaliges Zeissgelände - und im Bahnhofsgebiet - Kulmbacher Straße - sind eingeleitet.
Das „Neubaugebiet“ Gorndorf, als fast monofunktionale Wohnstadt für ehemals 1/3 der Bevölkerung Saalfelds entstanden, hat sein verdichtetes Erscheinungsbild nach 1990 auf
Grundlage eines Rahmenplanes und erheblicher Folgeinvestitionen der Wohnungsgesellschaften, der Stadt und des Landes bereits zu einem erheblichen Teil gewandelt. Das ehemals problematische Randgebiet Saalfelds hat sich in den letzten sieben Jahren zu einem
weitestgehend stabilen Wohnstandort entwickelt. Durch den Rückbau von überschüssigen
Wohnungsbeständen hat sich der Leerstand auf einen geringen Prozentsatz reduziert, die
Gebäude sind nahezu alle saniert. Verbesserungen der Parkraumsituation, neue Innenhofgestaltungen, gestalterische und bautechnische Aufwertungen der Wohnblöcke, die Einordnung multifunktionaler Ergänzungsbauten, neue Versorgungs- und Sozialeinrichtungen,
Straßenausbau, Gestaltung von Spiel- und Grünbereichen führten zu diesem Umschwung.
Das Ziel, den Wohnstandort zu erhalten und eine sozial vielschichtige Bevölkerung an den
Standort zu binden, ist eine längerfristige Aufgabe.
Zukünftig soll im Kernbereich des Wohngebietes Gorndorf bei notwendigem weiteren Rückbau von Wohnungen darauf geachtet werden, dass auf den frei werdenden Flächen weitere
kleinteilige Wohnungsmöglichkeiten für junge Familien und altersgerechter Wohnraum nach
dem Beispiel der Wohnungsgenossenschaft entstehen. Die Möglichkeiten für barrierefreies
Wohnen sind zu erweitern. Im Stadtteil Gorndorf sind frei werdende Fläche und Wohnquartiere verstärkt für notwendige Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung
weiterer Grün- und parkähnlicher Anlagen ist fortzusetzen. Sollte sich in der Zukunft eine
mögliche Nutzung für die Flächen der ehemaligen Kaufhalle, der Post sowie der Grundschule im oberen Zentrum von Gorndorf ergeben, dann sind diese Flächen für Grünanlagen und
kleingliedrigen Wohnungsbau oder Betreuungseinrichtungen zu nutzen.
Der Rückbau des nicht mehr benötigten Wohnraums, der von den Wohnungsunternehmen
wirtschaftlich nicht vermietet und somit auch nicht erhalten werden kann, soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, bis sich ein faktisches Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Saalfelder Wohnmarkt einstellt. Ein größeres, zusammenhängendes Areal ist
der Standort „Lerchenbühl“ im Stadtteil Gorndorf. Zwar wurden diese Gebäude in monolithischer Geschossbauweise erst Ende der 1980iger Jahre errichtet, sind somit die jüngsten in
Gorndorf, dennoch wird deren Randlage gleichermaßen von Unternehmen und Stadtverwaltung als problematisch eingestuft. Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts
wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Wohnungsunternehmen der Rückbau
vereinbart (siehe SEK 2010, UG 4). Um die vorhandene technische Infrastruktur, wie Erschließungsstraßen und Ver- und Entsorgungsleitungen, nicht aufgeben zu müssen, wird der
Standort „Lerchenbühl“ im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Das Wohngebiet Am Rainweg wird durch den Bau der Weststraße eine verkehrstechnische
Anbindung an das Gewerbegebiet Am Mittleren Watzenbach erhalten. In den nächsten Jahren sollen die Wohnbedingungen für die Menschen dieses im Westen der Stadt liegenden
Wohngebietes im Zusammenwirken mit der Wohnungsgesellschaft und Wohneigentümern
verbessert werden. Der Rückbau von Wohnhäusern und die damit frei werdenden Flächen
sollen für die Schaffung von parkähnlichen Anlagen und Spielplätzen genutzt werden. Die
Verbesserung der Parkraumsituation ist anzustreben.
Das dörfliche Gebiet von Graba hat mit der Realsierung des Wohngebietes „Graba“ eine
erhebliche Erweiterung erfahren. Mit entsprechenden Aufwendungen für die Infrastruktur und
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Wohnbauflächen
Verdichtungen der vorhandenen Wohnbebauung ist ein Bereich entstanden, der vorwiegend
einen allgemeinen Wohngebietscharakter trägt. Durch das unmittelbare Angrenzen an die
Altstadt und das Gewerbe- und Sondergebiet „Mittlerer Watzenbach“ ist das Gebiet auf keine
funktionellen Ergänzungen angewiesen.
Der westliche Stadtteil zwischen Garnsdorfer Straße, Melanchthonstraße/Promenadenweg,
Beulwitzer Straße und Wittmannsgereuther Tal wird vorwiegend von Wohnbebauungen geprägt und hat in den letzten Jahren abrundende bauliche Ergänzungen erhalten (Wittmannsgereuther Straße)
Die gärtnerische Nutzung längs des Siechenbachtales und der Wittmannsgereuther Straße
hat nach 1990 teilweise eine Wandlung zur Wohnfunktion erfahren und wird daher im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
In den ehemaligen Dorfgebieten Obernitz, Garnsdorf, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf und
Remschütz überwiegt mittlerweile der Wohncharakter. Nur in den Ortsteilen Altgorndorf, Aue
am Berg und Köditz ist noch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung auch im Erscheinungsbild zu verzeichnen. Sowohl in den dörflichen Bereichen, wie Aue am Berg, Beulwitz,
Köditz und Remschütz, kann durch zwischenzeitlich gefestigte wirtschaftliche Strukturen,
die im Wesentlichen von zwei Unternehmen getragen werden, grundsätzlich von einer guten
und ertragreichen Landbewirtschaftung ausgegangen werden. Gleichfalls unterliegen die
Waldbestände im zunehmenden Maße einer naturnahen Bewirtschaftung. Sowohl in Köditz
als auch in Aue am Berg hat sich ein landwirtschaftliches Unternehmen etabliert, das nunmehr einen kontinuierlichen Fortbestand und eine verträgliche Nutzung der vorhandenen
landwirtschaftlichen Gebäude erwarten lässt.
Die überproportionale Entwicklung von Wohnbauland im Ortsteil Beulwitz mit drei neuen
Wohngebieten hat nach 1990 zu einer infrastrukturell problematischen und im Zusammenhang mit dem neuen Gewerbegebiet zu ungeordneten Erweiterungen des Siedlungsgebietes
geführt.
Das neu entstandene Sonder- und Gewerbegebiet am Mittleren Watzenbach ist mit Handels- und Gewerbeeinrichtungen fast vollständig belegt und hat sich zu einem eigenständigen Standort entwickelt, der mit der angrenzenden Konversionsfläche des ehemaligen Kasernengeländes Beulwitz seine städtebauliche Abrundung erhalten soll.
Das Areal der Feengrotten als Tourismuszentrum hat seit 1990 durch Rahmen- und Bebauungsplan eine neue Entwicklungsgrundlage erhalten. Darauf aufbauend wurden bereits
Anlagen und große Teile des Umfeldes rekonstruiert und neu gestaltet.
Das Dorf Arnsgereuth wurde am 1. Dezember 2011 in die Saalfeld eingemeindet. Das Dorf
besteht aus dem um die Kirche herum gewachsenen historischen Ortskern. Die größte Erweiterung der Ortslage erfolgte mit dem 1993 beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet
Bergäcker“ im Norden des Siedlungsgebiets. Mit dieser Entwicklung wurden zahlreiche Bauplätze geschaffen, die eine maßgebliche Ausdehnung der Wohnbaufläche für den Einfamilienhausbau ergab. Im Süden Arnsgereuths befindet sich das Hotel „Goldberg“. Hierfür wurden mittels des Bebauungsplanes „Im Bänkel“ die planungsrechtlichen Vorrausetzungen
geschaffen. Der Plan trat ebenfalls 1993 in Kraft.
4.3 Entwicklung der Wohnbauflächen durch Bebauungspläne
Das Wohnen verteilt sich in der Stadt Saalfeld im Wesentlichen auf das Gebiet der Altstadt,
die Südstadt, den Wohnungsbaustandort Graba mit der Möglichkeit einer Standorterweiterung, die Standorte im Ortsteil Beulwitz/Crösten sowie auf das Neubaugebiet Gorndorf mit
ehemals fast einem Drittel der Bevölkerung.
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Wohnbauflächen
In den Jahren nach 1990 fand, nicht zuletzt durch den Wohnungsmangel der vergangenen
Jahrzehnte und die rückständige Wohnqualität, eine raumgreifende expansive Wohnbaulandentwicklung an mehreren Stadtrandgebieten statt, die von fehlender Verfügbarkeit innerstädtischer Flächen und daraus resultierenden kommunalen Entscheidungszwängen begünstigt wurde.
Seite 32 von 104
Wohnbauflächen
Zwischen 1990 und 2011 wurden folgende Wohnungsbaugebiete planungsrechtlich vorbereitet, erschlossen und belegt:
Tabelle 10 Wohnbaustandorte mit rechtskräftiger Bauleitplanung
Standort
Benennung der Planung
Rechtskräftig seit:
vorhandene Bauplätze:
belegte
Bauplätze:
freie
Bauplätze
1995
82
82
0
1994
11
5
(6)
1994
40
38
2
2008
18
18
0
1997
25
25
0
1993
38
38
0
2009
30
30
0
1993
33
32
1
Bemerkung
Rechtskräftige Bebauungspläne
WA Graba
Einkaufszentrum
Reinhardtstraße
„Auf den Rödern“
Grüne Mitte
„Wittmannsgereuth
er Straße“
„WA am Sportplatz
(Beulwitz)
Altes Gehege
B-Plan Nr. 07 - „Wohngebiet
Graba“
B-Plan Nr. 09 - Einkaufszentrum
Tryllerstraße/Reinhardtstraß
e“
B-Plan Nr. 15 – „Auf den
Rödern“
B-Plan Nr. 22 „Verpackungsmittelwerk“
B-Plan Nr. 28 - „Wohngebiet
Wittmannsgereuther Straße“
B-Plan - „Am Sportplatz“,
OT Beulwitz
B-Plan Nr. 39a – „Wohngebiet westlich der Pirmasenser Straße“
„Wohngebiet
Bergäcker“
(Arnsgereuth)
Summe
(9)
verfügbar 3
277
rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungspläne
„Wohngebiet im
Dorfe Crösten“
(Beulwitz)
„Wohngebiet
Winkelwiesen“
(Beulwitz)
„Wohngebiet
Wachserzwerg“
1993
12
12
0
1994
15
15
0
V+E-Plan „Wachserzweg“
1995
27
27
0
„WA Rasenweg, 1.
BA“ (Gorndorf)
V+E-Plan „Wohnbebauung
Rasenweg - I. BA“
1997
4
4
0
„WA Rasenweg, 2.
BA“ (Gorndorf)
V+E-Plan „Wohnbebauung
Rasenweg - II. BA“
2000
8
8
0
2000
4
4
0
„WA an den Kräutergärten“ (Remschütz“)
„WR Im alten
Gehege“
„WA Kienberg“
„WA über dem
Tauschwitzer Bach
/ Auf den Rödern“
„Rasenweg West,
3. BA“ (Gorndorf)
5 Kleinstpläne
V+E-Plan „Über dem Dorfe“
V+E-Plan „Winkelwiesen“
V25 - „Wohnbebauung an
den Krautgärten“
V34 - „Wohnbebauung
Altes Gehege“
V33a+b - „Wohnbebauung
am Kienberg“
V36 - „Wohnbebauung
Über dem Tauschwitzer
Bach/
Auf den Rödern“
1999
8
8
0
2003
(Planreife)
6
5
1
2004
10
10
0
2010
10
5
5
bis 2000
6
6
0
Summe
110
Seite 33 von 104
3
keine direkte
Flächenverfü
g-barkeit
Wohnbauflächen
Die Stadt Saalfeld ist heute wieder ein Anziehungspunkt für Neubürger. Gerade im Angesicht
der sinkenden Bevölkerungszahlen ist es der Leitgedanke der Stadt, der Entwicklung der
Innenstadt den Vorzug gegenüber der Expansion „auf der grünen Wiese“ zu geben. Immer
mehr der momentan unternutzten Immobilien im Stadtkerngebiet befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Diesen Modernisierungstau zu bewältigen ist jedoch eine
langwierige Aufgabe, die auch in dem Quartiersmanagement ablesbar ist, das die Stadt
Saalfeld seit 2010 betreibt. Alternativ zu der Sanierung verbleibt die Möglichkeit, vorhandene
Baulücken zu bebauen. Obwohl die Stadt Saalfeld frühzeitig ein Baulückenkataster eingeführt hat, um diese Flächen möglichst rasch einer Bebauung zuzuführen und somit die Innenentwicklung nachhaltig zu unterstützen, bestehen hier schwerwiegende Umsetzungsprobleme. Die meisten dieser Baulücken sind aus planungsrechtlicher Sicht sofort bebaubar.
Allerdings liegt der überwiegende Teil in der Hand privater Eigentümer, von denen nur wenige zum Verkauf gewillt sind. Gründe hierfür sind in den meisten Fällen der potentielle familiäre Eigenbedarf. Trotz ständiger Aktualisierung und Prüfung dieser Innenbereichsflächen erweist sich das Potential der Nachverdichtung als weitgehend ausgeschöpft. Einzige, kurzfristige Alternative ist somit eine behutsame Neulandausweisung, mit dem die heutige tatsächliche Nachfrage nach Wohnraum bedient werden kann. Hierbei sollte die Stadt Saalfeld Eigentümerin der Flächen sein, um ein rasches Verfahren und damit schnelle Bereitstellung
sicherzustellen. Diese Wohnbaulandentwicklung stellt auf eine stärkere Eigentumsbildung
und geänderte Wohnansprüche ab. Die Chance zum Eigentumserwerb muss Teil der Strategie Saalfelds sein, insbesondere junge Familien in der Stadt zu halten oder die Möglichkeit
der Ansiedlung zu bieten.
4.4 Wohnbauflächen – Bedarfsermittlung
Die Stadt Saalfeld ist sich der Auswirkungen des demographischen Wandels auf Grund vorliegender Studien bewusst und beachtet die Bevölkerungsabnahme bei der Flächenausweisung. Das veränderte Wohnverhalten, namentlich die zunehmende Zahl von Einpersonenhaushalten und ein erhöhter Anspruch auf mehr Wohnfläche, führt aber dazu, dass Anzahl
und Größe der Wohnungen nicht, wie zu erwarten wäre, mit der sinkenden Bevölkerungszahl
korrelieren, sondern konstant bleiben. Dennoch ist mittel- bis langfristig mit einer Abnahme
der Wohndichte zu rechnen. Die Stadt Saalfeld reagiert darauf, indem sie, verglichen mit
dem Entwurf des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2000, Wohnbauflächenausweisungen
in den peripheren Bereichen zurücknimmt, um den Siedlungsdruck auf die Innenstadt zu
lenken bzw. konstant zu halten. Die im Rahmen der Bauleitplanung in den beiden vergangen
Jahrzehnten entwickelten Flächen für den individuellen Wohnungsbau sind nahezu erschöpft. Extrapoliert man die 23 Baugenehmigungen, die durchschnittlich pro Jahr in den
vergangenen Jahren erteilt wurden, und legt eine Grundstücksgröße von 600 m² zu Grunde,
so ergibt sich ein Flächenbedarf von 13.800 m² (1,3 ha) pro Jahr. Da der FNP eine verbindliche planerische Aussage für die nächsten 10 Jahre haben soll, errechnet sich ein Wohnbaulandbedarf von 13,8 ha (linear gerechnet: 19,5 ha für die nächsten 15 Jahre), den die Stadt
Saalfeld den Bürgern zur Verfügung stellen möchte.
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Wohnbauflächen
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Abbildung 5 Bauanträge für Einfamilienhäuser von 2003 bis 2013, Stand: November 2013
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der vergangenen Jahre und entsprechend den Anforderungen an die Stadt Saalfeld ist die Erfassung und Bewertung der Wohnbauflächen eine
der entscheidenden Aufgaben des Flächennutzungsplanes für die Stadt Saalfeld. Ausgehend von der demographischen Entwicklung einerseits und der Nachfrage nach Bauflächen
andererseits hat die Stadt Saalfeld in Verbindung mit dem Flächennutzungsplan eine Wohnbauflächenbedarfsermittlung erstellt. Diese berücksichtigt sowohl die bisherige Einwohnerentwicklung als auch die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten Jahren. Zudem wurden in der Wohnbauflächenbedarfsermittlung der vorhandene Leerstand, die potenziellen
Baulücken innerhalb der bebauten Bereiche sowie die verfügbaren Grundstücke in Plangebieten dem voraussehbaren Bedarf gegenübergestellt. Die Untersuchung der Stadt Saalfeld
kommt zum Ergebnis, dass gegenwärtig ein Wohnbauflächenbedarf besteht, der zum Teil
über die Darstellung neuer Bauflächen bedeckt werden soll und muss. Für die Neuausweisung von Wohnbauflächen wird ein Bedarf von ca. 15 ha angesetzt, der über die entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan gedeckt werden muss. Hierbei wurde im
Ansatz die geplante Erweiterung der Firma Trumpf und die damit vorgesehene Aufstockung
der Mitarbeiterzahl bereits berücksichtigt.
Der anhaltende Prozess der Bevölkerungsabnahme kann nur mittel- bis langfristig durch
raumbedeutsame Maßnahmen beeinflusst werden. Der bisher zu beobachtende Suburbanisierungsprozess, der zu einer Abwanderung von Einwohnern in das Umfeld der Städte geführt hat, hat sich bereits zum Teil bzw. wird sich mittelfristig umkehren. Die auch in den kleineren Gemeinden abnehmenden Einwohnerzahlen und der damit einhergehende Rückgang
bzw. Verlust von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen führen zu einem Attraktivitätsverlust der Umlandgemeinden. Zudem wurde die Suburbanisierung bisher nicht
durch die mit dem Fortzug „aufs Land“ verbundenen Energiekosten beeinträchtigt (Zweitwagen, Fahrkosten etc.). Die anhaltenden Entwicklungen u.a. auch im Bereich der Energiekosten werden somit mittel- bis langfristig zu einer Attraktivitätssteigerung der Zentren und damit
auch von Saalfeld führen. Um diesen Prozess zu unterstützen, muss und will die Stadt Saalfeld die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der weiteren Planung schaffen. Hierzu gehören v.a.:
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Wohnbauflächen
•
•
•
•
•
•
•
Bereitstellung familiengerechter und preiswerter Wohnungen
Bereitstellung von Wohnbauflächen für den gehobenen individuellen Bedarf;
Bereitstellung von günstigem Bauland;
Modernisierung und Sanierung des vorhandenen Wohnraums;
Verbesserung des Wohnumfeldes (mehr Grün in den Wohnquartieren) und Schaffung attraktiver öffentlicher Grün- und Waldflächen;
Erhalt und Ausbau von infrastrukturellen Einrichtungen im Wohnumfeld und darüber
hinaus in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Soziales und Versorgung;
Schaffung eines breiten Angebotes an Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Durch die konsequente Umsetzung der o. g. Maßnahmen soll die Attraktivität der Stadt gesteigert werden, um der Abwanderung entgegenzusteuern und den Zuzug zu erhöhen. Mittelfristig kann nur durch die Bindung junger Menschen an die Stadt auch die natürliche Bevölkerungsentwicklung positiv beeinflusst werden.
Auf Grund des Umfangs der Wohnbauflächenbedarfsermittlung ist diese als Anlage 1 der
Begründung beigelegt. Die konkreten Angaben, Ansätze und Berechnungen können dieser
Anlage entnommen werden.
4.5 Geplante Wohnbauflächen
Der Flächennutzungsplan ist das städtebauliche Grundsatzprogramm der Stadt Saalfeld/Saale. Entsprechend werden Entwicklungen aufgegriffen und städtebaulich beschrieben.
So werden neben der Sicherung der heutigen Nutzungen auch Flächen dargestellt, die für
eine zukünftige Nutzung in absehbarer Zeit planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden sollen. Um der ungebrochen starken Nachfrage nach Wohnraum auch kurzfristig gerecht
zu werden ist es für die Stadt Saalfeld unumgänglich, durch die Entwicklung und Lückenschließung der Siedlungsränder, den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die Verfügbarkeit und
Nutzbarkeit von Baugrundstücken ist eine wichtige Voraussetzung für die Stadtentwicklung
und wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Saalfeld als Mittelzentrum und Kreisstadt.
Die im Folgenden beschriebene Baulandausweisung in den Arrondierungsbereichen des
Stadtgebiets bietet sich insbesondere für die Entwicklung erschwinglichen Baulands an, da
man durch Lückenschließungen den Anforderungen nach einer kleinparzelligen und somit
kostensparenden Bauweise gerecht werden kann.
S TRAßE DER F REUNDSCHAFT
Die Straße der Freundschaft liegt im Nord-Westen der Stadt Saalfeld zwischen den Ortsteilen Beulwitz und Crösten. Die angrenzende Bebauung ist durch Einfamilienhäuser, teilweise
noch durch dörflichen Charakter, geprägt. Für den Ausbau dieser Potentialfläche spricht aus
städtebaulicher Sicht die günstige Vernetzung der bereits bestehenden technischen und sozialen Infrastruktur. Die Straße mitsamt den verlegten Medien wird in naher Zukunft erneuert
werden, unweit entfernt liegt ein Kindergarten. Der Standort ist verkehrsgünstig sowohl zur B
85, dem Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach als auch zum Stadtzentrum gelegen. Die Fläche dieser potentiellen Straßenrandbebauung ist ca. 0,6 ha groß. Aufgrund der westlich anschließenden Bebauung bietet es sich an, zur Baurechtschaffung eine Ergänzungssatzung
aufzustellen.
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Wohnbauflächen
Nr.
Straße der Freundschaft
W1
Bezeichnung
Lagebezeichnung:
Straße der Freundschaft
OT Beulwitz
Flächengröße:
0,6 ha
Aktuelle Nutzung:
Landwirtschaftliche Nutzung
Planungsziel:
Straßenrandbebauung, Lückenschluss, Orientierung am baulichen Bestand - Individueller Wohnungsbau
Bemerkung:
G RABA
Da die verbleibenden Potentiale im Innenbereich nicht ausreichend aktiviert werden können,
ist zur Deckung des Bedarfs eine Neuausweisung von Bauland unvermeidlich. Hierzu ist der
Standort Graba ein geeigneter Standort. Die Fläche ist baulich gefasst und räumlich begrenzt. Im Norden und Osten begrenzen die Christian-Wagner-Straße und der Wöhlsdorfer
Weg das Areal, im Süden schließt ein Grünzug an. Im Westen grenzt die Fläche an den
Werkshof des Straßenbauamtes bzw. die Rudolstädter Straße an. Die Flächenverfügbarkeit
ist mit der LEG als Eigentümerin zahlreicher Flächen zu großen Teilen gegeben. Durch Entscheid zur Neuausweisung dieser Fläche wird Bauland in einer Größenordnung von 8,5 ha
ausgewiesen.
Nr.
Graba
W2
Bezeichnung
Lagebezeichnung:
Graba
OT Graba
Flächengröße:
8.5 ha
Aktuelle Nutzung:
Landwirtschaftliche Nutzung
Bemerkung:
Individueller Wohnungsbau,
Bebauungsplan erforderlich
A M K RANKENHAUS
Der Standort liegt nord-westlich der Thüringen-Kliniken, ca. 1,5 km von der Stadtmitte entfernt. Im Norden bildet die Wohnbebauung am Fürstenhuther Stollen, im Osten die Liegenschaften der Telekom und einer Außenstelle des Landratsamtes entlang der Straße „Am
Brendelsgarten“ die bauliche Grenze. Südlich grenzt dieser Wohnbaustandort an die Erweiterungsfläche der Thüringen Kliniken.
Nr.
W3
Am Krankenhaus
Bezeichnung
Lagebezeichnung:
Am Krankenhaus
Thüringen Kliniken
Flächengröße:
1,4 ha
Aktuelle Nutzung:
Landwirtschaftliche Nutzung, Kleingarten
Bemerkung:
Individueller Wohnungsbau in direkter Nähe
zu den Thüringen Kliniken.
Überlagert zu Teilen ein Kleingartengebiet,
eingeschränkte Realisierung in Abhängigkeit
von der Verkaufsbereitschaft
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Wohnbauflächen
A LTES G EHEGE
Trotz der demographisch rückläufigen Entwicklung in Saalfeld ist ein Bedarf an Wohnbauland über das Angebot im innerstädtischen Raum hinaus vorhanden. Die Plangebiete sind
bis auf wenige einzelne Parzellen belegt oder die Verfügbarkeit der Flurstücke liegt nicht vor.
Da der Bedarf nicht gedeckt wurde, bietet es sich aus städtebaulicher Sicht an, die Raumund Siedlungskante dieses Stadtteils zu schließen. Die erste, ca. 2,2 ha große Fläche an der
Alten Gehegstraße ist städtebaulich gefasst, ein Lückenschluss ist geboten um das Siedlungsbild abzurunden. Bei der zweiten in Rede stehenden Fläche handelt es sich um das
südlich des zuletzt umgesetzten B-Plans (Nr.39a) Gebiet mit einer Fläche von 1,2 ha. Noch
westlich der ersten Fläche, durch bestehende Bebauung abgetrennt, liegt eine größere Baulücke von 0,8 ha Größe.
Nr.
W4
Altes Gehege
Bezeichnung
Lagebezeichnung:
Altes Gehege
Flächengröße:
4.2 ha
Aktuelle Nutzung:
Landwirtschaftliche Nutzung
Bemerkung:
städtebauliche Arrondierung der Siedlungskante, Orientierung am baulichen Bestand Individueller Wohnungsbau.
Für das Gelände wurde ein Bebauungsplan
aufgestellt. Realisiert wurde nur ein Teil als
Bebauungsplan Nr. 39a „Wohngebiet westlich
der Pirmasenser Straße“. Auffüllung der Restflächen erneut durch einen Bebauungsplan.
Fazit
Um den anhaltenden Bedarf an Wohnbauland, insbesondere für den individuellen Wohnungsbau für junge Familien gerecht zu werden, werden in dem Flächennutzungsplan
14,7 ha an neuer Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bedarf ist in der Anlage 1 der Begründung zum Flächennutzungsplan begründet.
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Gemischte
Bauflächen
5. Gemischte Bauflächen
Im Flächennutzungsplan werden die bebauten (oder dazu vorgesehenen) Flächen nach der
allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Baufläche dargestellt. Bei den gemischten Bauflächen in diesem Plan erfolgt weitere Präzisierung hinsichtlich der Art ihrer baulichen Nutzung. Die gemischten Bauflächen werden ihrer Eigenart nach als Mischgebiet (MI) oder
Dorfgebiet (MD) dargestellt. Dorfgebiete dienen der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dem Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der notwendigen Handwerksbetrieben. Die Mischgebiete dienen dem Wohnen und der
Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich störend. Sie dienen
weiterhin der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der
Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
Die Dorflagen Arnsgereuth, Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf und Köditz sind als
Dorfgebiete dargestellt. Der Gebietscharakter ist durch die Durchmischung der Nutzungen
geprägt, die gleichrangig sind. Diese Mischung von Nutzungen entspricht dem städtebaulichen Bedürfnis nach Baugebieten, die die Verwirklichung bestimmter unterschiedlicher Nutzungen ermöglichen.
Als Mischgebiet werden die innerstädtischen Bereich dargestellt, bei denen eine Durchmischung von Wohnen und Gewerbe vorzufinden ist, bspw. das Bahnhofsareal entlang der
Kulmbacher Straße oder das Gebiet Bohnstraße/Kelzstraße südlich des Hohen Schwarms.
Ebenfalls die historische Innenstadt ist als Mischgebiet (MI) zu betrachten. Sie bildet das
städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Zentrum, die überörtliche Erreichbarkeit für alle
Stadtbewohner durch den ÖPNV ist sehr gut. Über das Parkleitsystem zu den gürtelförmig
um die Innenstadt angelegten öffentlichen Parkplätzen ist die Attraktivität als Einkaufsbereich
auch für (auswärtige) Kunden zusätzlich erhöht. Das Warenangebot der Innenstadt ist vielfältig und wird ergänzt durch private und öffentliche Dienstleistungsanbieter, Behörden und
Kultureinrichtungen, die die Besucherfrequenz der Innenstadt positiv beeinflussen. Hauptgeschäftstraßen sind die Obere Straße sowie die Fußgängerzone Blankenburger Straße. In der
Kernstadt können Betriebe des Handwerkes und Gewerbes, Einrichtung der öffentlichen und
privaten Infrastruktur und des Einzelhandels nebeneinander bestehen. Ziel ist die Vermeidung von Gebieten mit einseitigen Nutzungsstrukturen. Insofern können diese Gebiete die
Absicherung von zentralen Versorgungsbereichen mit Einzelhandel, öffentlichen und privaten Dienstleistungen wahrnehmen und zugleich in einer verdichteten Stadtentwicklung die
planungsrechtliche Grundlage für das Wohnen leisten.
5.1 Geplante Mischgebietsflächen
R UDOLSTÄDTER S TRAßE (B 281)
Entlang der Rudolstädter Straße (B 281) ist eine neue gemischte Baufläche geplant. Der
Standort liegt an der Ortsausfahrtsstraße in der Nähe zum Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach. Begrenzt wird die Fläche in der nördlichen Ausdehnung von der Außenstelle des Straßenbauamtes, das auch die Flucht, respektive, Tiefe der Flächendarstellung vorgibt. Der
Standort eignet sich aufgrund seiner verkehrlichen Anbindung und städtebaulicher Lage hervorragend als Standort einer nicht störenden gewerblichen Nutzung. Da im Osten das neue
Wohngebiet Graba unmittelbar anschließt, sind für dieses Wohngebiet immissionsschutzrechtliche Grenzwerte zu beachten. Entsprechend wird eine gemischte Baufläche dargestellt.
In dem zu erstellenden Bebauungsplan werden eingeschränkte Nutzungen festgesetzt, so
sollen nur Betriebe zulässig sein, deren Emission durch Staub, Geruch, Abgase, Rauch und
Ruß in dem benachbarten Wohngebiet zu keinen wesentlichen Störungen führen und deren
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Gemischte
Bauflächen
Gesamtschallemission im geplanten angrenzenden Wohngebiet von 55 db(A) tags und
40 db(A) nachts nicht überschreiten. Zwar verfügt die Stadt Saalfeld/Saale über ausreichende Flächen für Gewerbe- und Handelseinrichtungen, die sind aber meist verkehrlich nicht in
günstigen Lagen vorhanden. Es besteht daher ein Bedarf bei Gewerbe- und Handelseinrichtungen, die auf eine verkehrsgünstige Lage angewiesen sind.
Nr.
M1
Rudolstädter Straße (B 281)
Bezeichnung
Lagebezeichnung:
Rudolstädter Straße
B 281, Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach
Flächengröße:
2,6 ha
Aktuelle Nutzung:
Landwirtschaftliche Nutzung
Bemerkung:
Straßenrandbebauung, Lückenschluss
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Gewerbliche Bauflächen
6. Gewerbliche Bauflächen
Da von Betrieben oftmals störenden Einwirkungen (Lärm, Geruch, Gefahren) auf Wohnungen ausgehen, ist eine Ansiedlung nur in den für sie ausgewiesenen Gewerbegebieten zulässig. Hier wird wiederum unterschieden zwischen einem Industriegebiet (GI), einem Gewerbegebiet (GE) und einem eingeschränktem Gewerbegebiet (GEE). Industriegebiete dienen der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten wegen ihres
Störpotentials unzulässig sind. In Saalfeld wurde durch einen Bebauungsplan das Industrieund Gewerbegebiet „Am Bahnbogen“ festgesetzt. Die Festsetzung eines Industriegebietes
muss über einen Bebauungsplan erfolgen, in dem eine verbindliche Planungsgrundlage geschaffen wird. Die Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich
störenden Gewerbebetrieben. Im Eingeschränkten Gewerbegebiet (GEE) wären die zulässigen Nutzungen insofern eingeschränkt, als die Gewerbebetriebe das Wohnen im angrenzenden Wohngebiet nicht wesentlich stören dürfen.
6.1 Bestand an Gewerbeflächen
In Saalfeld sind für Gewerbeansiedlungen zwischen 1990 und 2000 ca. 93 ha als Bauland
erschlossen worden, womit einem Bedarf von durchschnittlich 10 ha je Jahr Rechnung getragen wurde. Diese überproportional extensive Entwicklung von Gewerbeflächen bis etwa
1995/96 hatte ihre Ursachen in einem großen Nachholbedarf nach der Wende. Eine größere
Neuausweisung im Außenbereich ist sowohl vom Bedarf, als auch aus stadtplanerisch/ökologischen Gründen nicht gewollt und notwendig. Stattdessen wurden in den letzten
Jahren gezielt Konversionsflächen in Saalfeld auf der Grundlage von Bebauungsplänen in
moderne, zielgruppenorientierte Gewerbegebiete umgestaltet. Hierzu zählt insbesondere das
ehemalige Kasernengelände in Saalfeld-Beulwitz, welches in enger Zusammenarbeit mit der
LEG Thüringen entwickelt wurde. Somit stehen 8 ha neu erschlossene Gewerbefläche zur
Verfügung. Mit dieser Revitalisierungsmaßnahme werden auch städtebauliche Zielsetzungen
umgesetzt, die die Erhöhung der Attraktivität des Wohnumfeldes und eine gezielte Gewerbeflächenentwicklung vorsehen.
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Gewerbliche Bauflächen
1) Gewerbegebiet „Kaserne“
2) „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach“
3) unbeplante Gewerbegebiete Cröstener Weg, Beuwitzer Straße, Christian-Wagner-Straße
3
3
2
1
3
1) B-Plan Nr. 18a „Alte Kaserne“ (GE)
Bezeichnung
und 2) B-Plan Nr. 2 „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach“ (GE), rechtskräftig seit
Aktuelle Nutzung:
1992
3) unbeplante Gewerbeflächen (GE)
Lagebezeichnung:
1) Beulwitzer Straße L 2383
2) Mittlerer Watzenbach zwischen L 2383 und B 85
3) Arrondierung des B-Planes Nr. 2
Flächengröße:
1) 9,9 ha
2) 33,7 ha
3) 12,3 ha
Belegung:
1) 0 %
2) 85 %
3) 50 %
Bemerkung:
1) die Kaserne wurde als brachgefallene militärische Liegenschaft durch einen Bebauungsplan in enger Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) in
ein Gewerbegebiet planerisch vorbereitet und erschlossen. Flächenvermarktung hat begonnen.
2) Haupt-Gewerbegebiet der Stadt Saalfeld. Neben produzierendem Gewerbe beinhaltet es
sowohl zahlreiche Einzelhandelsbetriebe als auch zwei Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel. Die freien Gewerbeflächen sind nur als zusammenhängende Grundstücke mit mehr als 1,0 ha oder für Erweiterungen ansässiger Firmen verfügbar. Arbeitsplätze: ca. 1.000
3) die Flächen zwischen und angrenzenden an die beiden Bebauungsplänen beurteilen
sich gem. § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich, wobei die Eigenart der näheren Umgebung als Gewerbegebiete festgesetzt sind.
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Gewerbliche Bauflächen
1) Trumpf-Werke Saalfeld
3) B-Plan Nr. 03 „Pestalozzistraße“
2) Gewerbegebiet Pestalozzistraße, außerhalb B-Plan
4) Pößnecker Straße
2
3
1
4
Bezeichnung und
Aktuelle Nutzung:
1) „Trumpf-Werke Saalfeld“, GE, vorhabenbezogener B-Plan Nr. V+E 03
2) Gewerbegebiet Pestalozzistraße, GE, außerhalb des B-Planes
3) Gewerbegebiet Pestalozzistraße, GE, B-Plan Nr. 03 „Gewerbegebiet Pestalozzistraße“,
rechtskräftig seit 1992
4) Fa. Mörz, Elektromotorenbau, Fa. Stadermann, Metallbau
Lagebezeichnung:
1) Altstandort Carl-Zeiss-Werk, OT Altsaalfeld
2) Pestalozzistraße, südl. B 85/281
3) Pestalozzistraße, südl. B 85/281
4) Pößnecker Straße
Flächengröße:
1) 8,3 ha
2) 4,2 ha
3) 4,2 ha
4) 0,7 ha
Belegung:
1) 100 %
2) 90 %
3) 90 %
4) 100 %
Bemerkung:
1) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist im Aufstellungsverfahren, der Standort wird
durch den Betrieb massiv ausgebaut. Arbeitsplätze: ca. 400 plus weiter nach Ausbau. Diese Entwicklung ist die bedeutendste wirtschaftliche Veränderung der letzten Jahre, da die
Zahl der Arbeitsplätze erheblich gesteigert werden wird. Da es sich um anzuwerbende
Fachkräfte handelt, ist davon auszugehen, dass diese von außerhalb des Kreises/der Region angeworben und ihren Wohnsitz nach Saalfeld verlagern werden.
2) + 3) ca. 140 Arbeitsplätze, mittelständische (Handwerks-)Betriebe
4) Der Standort wird durch den Betreiber ausgebaut.
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Gewerbliche Bauflächen
1) SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH (GE)
2) Gewerbegebiet Am Taubenhügel (GE)
1
2
Bezeichnung
und 1) SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH (GE)
Aktuelle Nutzung:
2) Gewerbegebiet Am Taubenhügel (GE), Brachfläche
Lagebezeichnung:
1) Hüttenstraße 2) Am Taubenhügel
Flächengröße:
1) 8,3 ha
2) 4,2 ha
Belegung:
1) 100 %
2) 0 %
Bemerkung:
1) das Betriebsgelände wird vollständig von dem Betrieb genutzt. Arbeitsplätze: ca. 355
2) das Gelände ist Brachfläche, welches niemals einer geplanten gewerblichen Nutzung
zugeführt werden sollte. Entsprechend verfügt das Gelände über keine gesonderte Infrastruktur, die Topographie ist zum Bahngelände hin abfallend. Es befinden sich verschiedene bauliche, aber aufgegebene Anlagen der Bahn sowie ein privates Wohnhaus auf der Fläche.
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Gewerbliche Bauflächen
1) Industriegebiet „Am Bahnbogen“
4) Gewerbegebiet Brauerei und Hebezeugbau
2)+3) Gewerbegebiet „Am Bahnbogen“
5) Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof
1
2
3
4
5
1) B-Plan Nr. 36 „Am Bahnbogen“ (GI), rechtskräftig seit 2006
2) B-Plan Nr. 36 „Am Bahnbogen“ (GE), rechtskräftig seit 2006
Bezeichnung
und
3) Abrundung „Am Bahnbogen“ (GE)
Aktuelle Nutzung:
4) unbeplante Gewerbeflächen Brauerei und Hebezeugbau (GE)
5) unbeplante Gewerbeflächen Hinterm Bahnhof (GE)
Lagebezeichnung:
1)-3) Nördlich der Nordtangente, Paul-Auerbach- und Industriestraße
4) Pößnecker Straße
5) Hinterm Bahnhof
Flächengröße:
1) 13,2 ha
2) 0,8 ha
3) 1,8 ha
4) 6,3 ha
5) 2,7 ha
Belegung:
1) 0 %
2) 100 %
3) 100 %
4) 100 %
5) 100 %
Bemerkung:
1) Das B-Plangebiet ist das letzte verbleibende bauleitplanerisch geordnete Industriegebiet
Saalfelds. Das Gebiet ist vorzugsweise auf einen Großinvestor ausgerichtet. Eine Untergliederung in Gewerbeparzellen würde eine Unternutzung bedeuten und regionalen oder landesplanerischen Zielen entgegenstehen.
2)-3) Arbeitsplätze: ca. 560
5) Die freien Flächen sind vorwiegend in Verfügung der Deutschen Bahn AG und stehen
wegen fehlender Entwidmung nur eingeschränkt zur Verfügung. Wegen der Standortlage und
deren Erschließung besteht hier nur für ein eingeschränktes Klientel Interesse, z.B. Logistik
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Gewerbliche Bauflächen
Schokoladenfabrik Saalfeld (GE)
Bezeichnung und
Schokoladenfabrik Saalfeld (GE)
Aktuelle Nutzung:
1) Gewerbegebiet Beulwitz (GE)
Lagebezeichnung:
Südl. Stadtgebiet
Reschwitz
an
der
B
85
Richtung
Flächengröße:
6,1 ha
Belegung:
100 %
Bemerkung:
Das Schokoladewerk in Saalfeld wurde im Jahre
1901 gegründet und ist seitdem einer der größten Arbeitgeber Saalfelds. Arbeitsplätze: ca. 550
2) ehem. LPG-Hallen, heute (GE)
1) B-Plan „Gewerbegebiet 1“ (GE) der ehem.
Bezeichnung und Gemeinde Beulwitz, rechtskräftig seit 1992
Aktuelle Nutzung: 2) ehem. LPG-Hallen, die heute als Lagerhallen
für Gewerbebetriebe genutzt werden (GE)
1
Lagebezeichnung:
OT Beulwitz, Unterwirbacher Straße L2383,
Richtung Unterwirbach
Flächengröße:
1) 9,7 ha
2) 3,7 ha
Belegung:
1) 90 %
2) 90 %
Bemerkung:
1) +2) Eine Restbelegung ist wegen dezentralen
Lage und Erschließungsproblemen schwierig.
Die Restfläche ist wegen einer Elt.-Freileitung
und Altbergbauanlagen nur eingeschränkt nutzbar und vorwiegend als Erweiterungsfläche geeignet. Arbeitsplätze: ca. 220
2
1) Gewerbegebiet Remschützer Straße/Am Eibischbrunnen (GE) 2) Gewerbegebiet „An der Heide“ (GE)
1) Gewerbegebiet Remschützer Straße/Am EiBezeichnung und bischbrunnen (GE)
Aktuelle Nutzung: 2) B-Plan Nr. 10 „Gewerbegebiet „An der Heide“
(GE), rechtskräftig seit 1996
2
Lagebezeichnung:
1) Remschützer Straße
2) An der Heide
Flächengröße:
1) 10,3 ha
2) 14,6 ha
Belegung:
1) 90 %
2) 70 %
Bemerkung:
1)
Ansässig sind ein Baustoffunternehmen
sowie der stätische Bauhof und der Zweckverband Abwasser, Arbeitsplätze: ca. 240. Die verbleibenden Restflächen befinden sich in Eigentum von privaten Firmen, die die Fläche für Erweiterung vorhalten.
2) Wegen der Grundstückstiefen von über 80 m
nur als größere Gewerbeeinheiten oder zur Betriebserweiterung geeignet. Arbeitsplätze: ca.
400
1
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Gewerbliche Bauflächen
Lagerfläche ehem. Sandgrube Remschütz
Bezeichnung und
Lagerfläche ehem. Sandgrube Remschütz (GE)
Aktuelle Nutzung:
Lagebezeichnung: Ehem. Sandgrube Remschütz
Flächengröße:
0,8 ha
Belegung:
100 %
Bemerkung:
Gemäß des Abschlussbetriebsplanes des Tagebergbaus der Sandgrube Remschütz wurde
bergrechtlich festgestellt, dass der nun als Lagerfläche für Bauprodukte genutzte Platz im Eingangsbereich der ehem. Sandgrube durch das
unmittelbar benachbarte Bauunternehmen betrieben werden soll. Das Gebiet ist nicht zur
Bebauung durch das Unternehmen vorgesehen,
dient allein der Lagerung von Kiesen und Sanden.
Bezeichnung und Aktuelle Nutzung:
1) Metallaufbereitung Wöhlsdorf (GE)
2) Mischanlage für Gestein und Asphalt (GI)
Lagebezeichnung:
1) Gemarkungsgrenze nach Rudolstadt-Schwarza
2) Wöhlsdorf – Mischanlage
Flächengröße:
1) 5,0 ha
2) 3,0 ha
Belegung:
1) 100 %
2) 100 %
Bemerkung:
1) Bestandsschutz, planerische Sicherung des Industriebereiches oder Maßnahmen zur Renaturierung
erforderlich, Arbeitsplätze: ca. 20
2) Arbeitsplätze: ca. 10
1) Metallaufbereitung Wöhlsdorf (GE)2) Mischanlage für Gestein und Asphalt (GI)
1
2
m²
ha
Im FNP ausgewiesene GE und GI- Flächen
1.801.266
180
GE gesamt
1.473.306
147
GE mit B-Plan
831.289
83
GE ohne B-Plan
642.017
64
GI gesamt
327.960
33
GI mit B-Plan
298.052
30
29.908
3
GI ohne B-Plan
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Sonderbauflächen
7. Sonderbauflächen
Als Sonderbauflächen sind solche Gebiete festzusetzen, die sich von den Baugebieten gem.
§§ 2 bis 9 BauNVO wesentlich unterscheiden. Für Saalfeld handelt es sich hierbei um Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel, Photovoltaik, Klinik, Bildung und Fremdenverkehr.
Bei den aufgeführten Sonderbauflächen handelt es sich um gewachsene Einzelhandelsstandorte. Eine Entwicklung oder gar Entstehung von Standorten für den großflächigen Einzelhandel kann es aber nur im Rahmen der Bauleitplanung geben. Bei der Darstellung von
Sondergebietsflächen sind also die Sondergebietsflächen für den Einzelhandel von hervortretendem Gewicht.
7.1 Bestand an Sonderbauflächen
M ITTLERER W ATZENBACH – E INZELHANDEL
Der Bebauungsplan Nr. 02 „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach“ wurde 1992
durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit nachfolgenden zwei Nebenbestimmungen,
die letzte von 2010, genehmigt. Die in der raumordnerischen Überprüfung aufgeführten Größenordnungen sind Festsetzungen des Bebauungsplanes und als Obergrenzen zu werten.
Die Festsetzungen in den Sondergebietsteilen wurden branchenbezogen nach jetzigem
Sachstand, absehbarer Entwicklung und innenstadtrelevanter Außenwirkungen präzisiert.
Mittlerer Watzenbach – Einzelhandel
Bezeichnung
Am Mittleren Watzenbach
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
10,2 ha
Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche:
7.780 m² Bau- und Gartenmarkt
6.100 m² Lebensmittel
4.500 m² Möbel
1.800 m² Elektroartikel
1.735 m² Shops im Mallbereich, sonstiges
1.295 m² Möbel- und Heimtextilien
700 m² Bekleidung
620 m² Schuhe, 400 m² Zooartikel
600 m² Schreib- und Bürobedarf
Bemerkung:
B-Plan Nr. 02 „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach Keine Veränderung geplant.“
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Sonderbauflächen
R EINHARDTSTRAßE – E INZELHANDEL
Das SO-Gebiet in der Reinhardtstraße wurde durch einen Bebauungsplan 1994 rechtskräftig. Der Einzelhandelsstandort ist als ein baulich zusammengehörendes Einkaufszentrum
angelegt. Im Untergeschoss des Nahversorgungszentrums hat sich ein Supermarkt angesiedelt, die oberen Ebenen sind weiteren Geschäften, Dienstleistern und Büroräumen vorbehalten.
Reinhardtstraße – Einzelhandel
Bezeichnung
Südstadtgallerie
Lagebezeichnung: Reinhardtstraße
Flächengröße:
0,7 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche:
1.150 m² Lebensmittel
1.245 m² sonstiges
Bemerkung:
B-Plan Nr. 09 „Tryllerstraße“
Zentraler Versorgungsbereich
K ULMBACHER S TRAßE – E INZELHANDEL
Das Planungsrecht für das SO-Gebiet Einzelhandel in der Kulmbacher Straße wurde durch
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen. Als Verkaufseinrichtungen sind laut
Bebauungsplan ein Lebensmitteldiscounter, ein Getränkemarkt sowie eine Drogerie vorzufinden. Das SO-Gebiet dient insbesondere der Versorgung der Bevölkerung entlang der
Kulmbacher Straße, der Ortsteile Obernitz und Köditz sowie Altsaalfeld im Norden.
Kulmbacher Straße – Einzelhandel
Bezeichnung
Kulmbacher Straße
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
0,6 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche:
1.400 m² Lebensmittel und Getränke, 230 m²
Drogerie (zurzeit Leerstand)
Bemerkung:
V+E-Plan Nr. V06 „Sondergebiet Handel an
der Kulmbacher Straße“
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Sonderbauflächen
R ATHENAUSTRAßE , G ORNDORF – E INZELHANDEL
Im Stadtteil Gorndorf wurde Anfang der 1990iger ein Bebauungsplan aufgestellt, mit dem die
planungsrechtliche Grundlage für ein Nahversorgungszentrum in der Rathenaustraße geschaffen werden sollte. Das Verfahren wurde nicht zu Ende geführt, es entstand dennoch ein
Supermarkt, heute betrieben von der REWE, der zusammen mit dem benachbarten Ärztehaus als Nahversorgungszentrum auch den sozialen Mittelpunkt des Stadtteils darstellt. Aufgrund der Größe des Lebensmittelmarktes erfolgt die Darstellung als SO-Gebiet.
Rathenaustraße, Gorndorf – Einzelhandel
Bezeichnung
Nahversorgungszentrum
Lagebezeichnung: Rathenaustraße, Gorndorf
Flächengröße:
0,8 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche:
1.550 m² Lebensmittel
Bemerkung:
Zentraler Versorgungsbereich
R ASENWEG , G ORNDORF – E INZELHANDEL
Ebenfalls in den 1990iger Jahren wurde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
der Bau eines Objektes für den Einzelhandel am Rasenweg in Gorndorf eingeleitet. Es haben sich im Sondergebiet ein Lebensmittel- und Textildiscounter sowie eine Tankstelle niedergelassen. Der Markt bildet das zweite Versorgungszentrum für den Stadtteil Gorndorf.
Rasenweg, Gorndorf – Einzelhandel
Bezeichnung
Nahversorgungszentrum
Lagebezeichnung: Rasenweg, Gorndorf
Flächengröße:
1,3 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche:
850 m² Lebensmittel
450 m² Bekleidung
Bemerkung:
V+E-Plan Nr. V02 „SB Markt-RasenwegGorndorf“
Zentraler Versorgungsbereich
A M S ILBERSTOLLEN , B EULWITZ – E INZELHANDEL
Das Gewerbegebiet wurde von der damals noch eigenständigen Gemeinde Beulwitz entwickelt. Es beinhaltete ein Sonderbaugebiet Einzelhandel, in dem sich ein Möbel- und Baumarkt ansiedelte. Ansonsten ist das Umfeld allein von produzierendem Gewerbe geprägt.
Am Silberstollen, Beulwitz – Einzelhandel
Bezeichnung
Am Silberstollen, Beulwitz
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
0,8 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche:
4.500 m² Möbel- und Baumarkt
Bemerkung:
B-Plan Nr. A „Gewerbegebiet Beulwitz Am Silberstollen
Keine Veränderungen geplant
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Sonderbauflächen
Der großflächige Einzelhandel verteilt sich in Saalfeld zum Stand Januar 2011 wie folgt:
VKF Einzelhandel insgesamt:
66.108m²
davon großflächiger Einzelhandel
36.115 m²
(über 800 m² Nettoverkaufsfläche)
F INGERSTEINSTRAßE – E INZELHANDEL
Bisheriger Standort des Lebensmitteldiscounters war eine Filiale in der Hannostraße. Das
Unternehmen strebte den Ausbau und die Modernisierung des Standortes an. Hierzu wurde
eine Vergrößerung der Verkaufsfläche und Verlagerung des Gebäudes auf das benachbarte
Flurstück vorgenommen. Da die Größe der angestrebten Verkaufsfläche die Schwelle zur
Großflächigkeit überschritt, ist die Fläche als Sonderbaufläche darzustellen, auf die ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufbaute. Hier enthalten ist ein Lebensmittelmarkt als Nahversorger, was aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen ist, da hierdurch ein Nahversorgungszentrum gestärkt wird. Dieses ist für den Ortsteil Graba von großer Bedeutung, da somit
auch die fußläufige Versorgung langfristig gesichert wird. Der Ausbau des ehemaligen Standorts Hannostraße bzw. aufgrund der jetzigen Erschließung „Fingersteinstraße“ genannt,
stellt sich aus planerischer Sicht unbedenklich dar, da aufgrund der großen Entfernung und
der marktfähigen Konkurrenz, auch bei Ausweitung der Verkaufsfläche mit keinerlei Marktverschiebungen zu rechnen ist. Entsprechend werden die Immissionswerte, Lärm- und Staub
durch den Kunden- und Lieferverkehr, auf heutigem Niveau bleiben. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wurde im November 2012 rechtskräftig.
Fingersteinstraße – Einzelhandel
Bezeichnung
Nahversorgungszentrum
Lagebezeichnung: Fingersteinstraße
Flächengröße:
0,6 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Einzelhandel
Verkaufsfläche :
1.100 m² Lebensmittel
Bemerkung:
V+E-Plan Nr. 01 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Fingersteinstraße“
Zentraler Versorgungsbereich
T HÜRINGEN K LINIKEN – K LINIK
Die Thüringen-Kliniken entstanden im Jahr 1990 aus dem damaligen Krankenhaus „Georgius Agricola“ in Saalfeld. Der Klinikstandort in Saalfeld wurde 1958 eingeweiht, das Hauptgebäude ist denkmalgeschützt. Mit derzeit etwa 1.500 Beschäftigten inkl. Auszubildenden,
Praktikanten und Studenten gehören die Thüringen-Kliniken zu einem der größten Unternehmen in der Region und zu einem der größten Ausbildungsbetriebe in Ostthüringen. Als
akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena betreuen die ThüringenKliniken Studenten der Humanmedizin. In Kooperation mit der Medizinischen Fachschule
„Georgius Agricola“ werden unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger ausgebildet.
Insgesamt verfügen die Thüringen-Kliniken über etwa 800 Betten (Thüringen Kliniken "Georgius Agricola", 2011). Die Kliniken in Saalfeld und Rudolstadt übernehmen eine durch den
Landesentwicklungsplan zugewiesene oberzentrale Funktion. Auch im Regionalplan ist die
Forderung, die Versorgung durch die überregional ausgerichteten Krankenhäuser in Saalfeld
und Rudolstadt sicherzustellen (G 3-45) verankert, besonders für die psychiatrische Versorgung (G 3-48) und der Vorsorge- und Rehabilitationsmedizin (G 3-49). Darin begründet sich,
dass die Thüringen-Kliniken für Saalfeld von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend ihrer
Bedeutung für die Stadtentwicklung (für die überregionale medizinische Versorgung und als
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Sonderbauflächen
Arbeitgeber) werden für die Thüringen-Kliniken Erweiterungsflächen dargestellt. Diese sind
erforderlich, um eine weitere betriebliche und baulichen Entwicklung planungsrechtlich vorzubereiten.
Thüringen Kliniken – Klinik
Bezeichnung
Thüringen-Kliniken
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
9,5 ha + 1,4 ha Erweiterungsfläche
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Klinik
Planungsziel:
Für mögliche Erweiterung werden 1,4 ha Fläche
für die Krankenhausnutzung dargestellt.
Die Erweiterungsfläche ist heute eine landwirtschaftliche Nutzfläche.
Bemerkung:
Klinik mit überregionaler Bedeutung
B ERGFRIED K LINIK – K LINIK
Der 1994 eingeweihte Klinikneubau befindet sich in unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten Kurparks, dessen Mittelpunkt die traditionsreiche ehemalige Klinik "Villa Bergfried"
bildet. Nach langer Tradition in der stationären Behandlung von Diabetes-Patienten wurde
die Klinik Bergfried im Frühjahr 2009 zu einer Rehabilitations-Fachklinik für Psychosomatische Medizin. Das SO-Gebiet umfasst das Klinikgebäude selbst, die dazugehörige Stellplatzanlage sowie den umliegenden Park, der den Patienten zur Erholung dient.
Bergfried Klinik – Klinik
Bezeichnung
Bergfried Klinik
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
3,3 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Klinik
Planungsziel:
Keine Veränderungen geplant
Bemerkung:
Reha-Klinik, überregionales Einzugsgebiet
F EENGROTTEN – F REMDENVERKEHR
Die touristische Hauptattraktion der Stadt Saalfeld sind die Feengrotten. Die Feengrotten
sind ein Schaubergwerk mit überregionaler touristischer Bedeutung.
Die Popularität und das Einzugsgebiet erstrecken sich auf ganz Thüringen. Es sind überwiegend Wochenend- und Nahtouristen, aber auch Gäste aus den angrenzenden Bundesländern sowie internationale Urlauber, welche die Grotten besuchen. Die Feengrotten werden
durchschnittlich pro Jahr von 170.000 Touristen besucht und sind damit die zweithäufigst
besuchte deutsche Schauhöhle. Zielgruppen sind Familien mit Kindern, Einzelbesucher,
Reisegruppen und Interessenten in der Altersgruppe 50+ sowie Schulklassen. Als Arbeitgeber beschäftigt das Schaubergwerk 32 Mitarbeiter, 8 Saisonkräfte und 5 Auszubildende. Neben den eigentlichen Feengrotten sind weiter ein Heilstollenbetrieb, das Feenweltchen als
Lehr- und Erlebniswald sowie das neue eingerichtete „Grottoneum“, ein multimediales Museum, das die Entstehung von Tropfsteinen in den Saalfelder Feengrotten erlebbar macht,
zu besichtigen.
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Sonderbauflächen
Saalfeld liegt in der im Regionalplan eingeordneten Tourismusregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge (G 4-23). Das Städtedreieck soll in diesem Vorbehaltsgebiet für den
Tourismus und Erholung den natur- und landschaftsgebundenen Fremdenverkehr weiterentwickeln. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Feengrotten in ihrer Funktion als touristischer Anziehungspunkt sind für die Stadt und Region von großer Wichtigkeit, da die Grotten eine bedeutende touristische Attraktion sind. Im Rahmen einer Weiterentwicklung des
Standortes wurden 1994 mittels eines Wettbewerbes verschiedene Ideen zusammengetragen. Für die zukünftige Entwicklung der Feengrotten und des Feengrottenparkes sind u.a.
eine Naturbühne, ein Tiergehege und ein Erweiterungsbau für Übernachtungen sowie Stellplätze, auch für Caravan, vorgesehen. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist eine weitere Stärkung des Standortes zu unterstützen und zu fördern. Entsprechend wird das Gelände als
SO-Gebiet dargestellt, um die planungsrechtliche Grundlage für diese Erweiterungen zu
schaffen. Auch im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Saalfeld/Saale wurde 2009/2010 die
Errichtung eines Feenturmes als Aussichtsturm der ersten Gartenkuppe beschlossen. (Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH, 29.09.2011)
Feengrotten – Fremdenverkehr
Bezeichnung
Feengrotten
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
2,3 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Fremdenverkehr
Planungsziel:
Areal mit starker Fremdenverkehrsfunktion,
gedacht ist ein weiterer Ausbau der touristischen
Infrastruktur.
Bemerkung:
Touristische Attraktion für das Städtedreieck von
landes- bis bundesweiter Bedeutung
C ARAVANSTELLPLATZ – F REMDENVERKEHR
Der Caravanstellplatz ist in Nachbarschaft zum Freibad im Südosten der Stadt Saalfeld gelegen. In diesem SO-Gebiet ist für Touristen, die mit ihrem Caravan reisen, ein längeres
Campieren möglich. Entsprechen der angestrebten Nutzung wird es als SO-Fremdenverkehr
dargestellt.
Caravanstellplatz – Fremdenverkehr
Bezeichnung
Caravanstellplatz
Lagebezeichnung: Am Freibad
Flächengröße:
0,8 ha
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Fremdenverkehr
Planungsziel:
Fremdenverkehr
Bemerkung:
Keine Veränderungen geplant
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Sonderbauflächen
A UF DEN R ÖDERN – B ILDUNG
Die ver.di Bildungsstätte Saalfeld wurde 1995 eröffnet. Sie bietet Seminare und Veranstaltungen des zentralen Bildungsprogrammes an. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
das SO-Gebiet wurden durch den Bebauungsplan „Auf den Rödern“ geschaffen. Umgeben
wird das SO-Gebiet von drei Seiten durch ein allgemeines Wohngebiet.
Auf den Rödern – Bildung
Bezeichnung
Lagebezeichnung:
ver.di-Schulungszentrum
Auf den Rödern
Flächengröße:
2,2 ha
Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Bildung
Planungsziel:
Fortbildungsstätte
Bemerkung:
B-Plan Nr.09 „Auf den Rödern“
Keine Veränderungen geplant
T AUBENHÜGEL – P HOTOVOLTAIK
Für diesen Standort wurde am 26.10.2011 der Beschluss zur Einleitung eines Vorhaben- und
Erschließungsplans gefasst. Das Planverfahren wurde im Mai 2012 abgeschlossen und kurz
danach auch realisiert. Das Gebiet liegt südöstlich der Stadt Saalfeld in der Gemarkung
Saalfeld. Eingefasst wird das Areal im Westen durch die Ortsstraße Am Taubenhügel, an die
sich das Betriebsgelände der Deutschen Bahn anschließt. Im Norden und Osten wird das
Flurstück von dem Umspannwerk der EON umgeben. Dieses Umspannwerk ist auch der
Einspeisepunkt. Im Süden grenzt eine Ackerfläche an das Flurstück. Das Grundstück hat
eine Fläche von ca. 2,3 ha. Die Leistung der Anlage beträgt ca. ca. 1,5 MW.
Taubenhügel – Photovoltaik
Bezeichnung
Ehem. Umspannwerk,
Lagebezeichnung: Am Taubenhügel
Flächengröße:
2,3 ha
Aktuelle Nutzung:
Photovoltaikkraftwerk
Planungsziel:
Sondergebiet Photovoltaik
Bemerkung:
V+E-Plan Nr. V+E 02 „Am Taubenhügel“
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Sonderbauflächen
7.2 Großflächiger Einzelhandel ohne Bauleitplanung
„Moses“ ist eine regionale Kaufhauskette, die auch eine Filiale in Saalfeld führt. Das Sortiment umfasst die kaufhaustypischen Angebote wie, Damen- Herren- und Kindermode, Parfüm und Kosmetik, Spielzeug, Elektro-, Haus und Wohnen, Sportartikel und Bücher,
Schreibwaren, Süßwaren sowie Zeitungen und Zeitschriften.
Kaufhaus „Moses“
Bezeichnung
Kaufhaus Moses
Lagebezeichnung: Innenstadt, Obere Straße
Verkaufsfläche:
3.650 m²
Sortiment:
Bekleidung und Haushaltswaren, Parfüm und
Kosmetik, Spielzeug, Elektro-, Haus und Wohnen, Sportartikel und Bücher, Schreibwaren,
Süßwaren sowie Zeitungen und Zeitschriften.
Bemerkung:
Ankerunternehmen des innerstädtischen Einzelhandels. Keine Veränderungen geplant
Das City Center ist ein Einkaufszentrum in direkter Lage zum Marktplatz. Die ansässigen
Geschäfte befinden sich im Unter- (Haushaltswaren), Erd- (Drogerie und Bäckerei) und
Obergeschoss (Textilwaren).
City Center
Bezeichnung
City Center
Lagebezeichnung: Innenstadt, Markt
Verkaufsfläche:
912 m²
Sortiment:
Textilwaren 300 m²
Haushaltswaren 250 m²
Drogeriewaren 350 m²
Bäckerei 12 m²
Bemerkung:
Lage am zentralen Marktplatz,
Keine Veränderungen geplant
7.3 Geplante Sonderbauflächen
B AHNHOF – E INZELHANDEL
Die Stadt führt im Bahnhofsareal, einem ca. 9 ha umfassenden, mit erheblichen städtebaulichen und infrastrukturellen Missständen behafteten Stadtgebiet östlich der Innenstadt, zwischen dem Saalearm Lache und den Bahnanlagen, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“, siehe Kapitel 3.5) durch. Die Sanierungsziele
umfassen neben der Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freianlage insbesondere
die Revitalisierung der umfangreichen Brachflächen, eine umfassende Grundstücksneuordnung und die Entwicklung eines attraktiven, die Innenstadt ergänzenden Handels- und
Dienstleistungsstandortes.
Dieser Standort ist auch im Regionalen Einzelhandelskonzept (REHK) aufgenommen und
positiv bewertet worden, da den Anforderungen an einen integrierten Standort entsprochen
wird: „Einzelhandelsgroßprojekte sollen in städtebaulich integrierter Lage und mit einer den
örtlichen Gegebenheiten angemessenen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) errichtet werden“ (Grundsatz 2.6.4 G LEP Thüringen 2025). Der Bahnhof ist
Bindeglied zwischen den bevölkerungsreichsten Stadtteilen, der Innenstadt und Gorndorf,
Seite 55 von 104
Sonderbauflächen
einem Stadtteil in dem zu Höchstzeiten 1/3 der Stadtbevölkerung lebte (Entfernung BahnhofGorndorf ca. 1 km). Der Bahnhof ist städtischer, regionaler und überregionaler Hauptverkehrsknotenpunkt (SPNV Regionalexpress + ICE-Halt, städtischer und regionaler ZOB sowie
Park+Ride-Parkplatz). Durch die geplante West- bzw. Süd-Osttangente wird der reine
Durchgangsverkehr aus dem Gebiet herausgenommen, sodass die verkehrlichen Belastungen (Herausnahme des Durchgangverkehrs MIV) in diesem wichtigen Bereich stark abnehmen werden. Weiterhin erfüllt er die stadtplanerische Maßgabe, dass die Innen- der Außenentwicklung vorzuziehen ist, da es sich hier um eine Wiedernutzung einer Brach- bzw. Konversionsfläche handelt. Im REHK „Städtedreieck am Saalebogen“ ist das Areal deshalb explizit als Potentialfläche ausgewiesen und dadurch zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ausdrücklich vorgesehen. Neben der städtebaulichen Eignung wurde dieser zukünftige Einzelhandelsstandort also im regionalen Konsens mit den anderen Städten
des Städtedreiecks gewählt.
Bahnhof – Einzelhandel
Bezeichnung
Lagebezeichnung: Bahnhof
B 85 Kulmbacher Straße
Ausgewählte Daten und Fakten zur Entwicklung des Bahnhof-Areals
2004 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“
2008 Stadtratsbeschluss zur Investorenausschreibung
Verkauf städtischer Grundstücke an den Investor sowie Planung, Finanzierung,
Errichtung und Betreibung eines Handels-, Freizeit- und/oder Dienstleistungszentrums einschließlich Baukonzession durch den Investor
2011 Stadtratsbeschluss zur Fortschreibung von Sanierungszielen im Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“ u. a. Bau einer Verbindungsstraße zwischen dem Bahnhofsvorplatz und der neuen Kreisverkehrsanlage, ehemalige Räditzkreuzung, ggf. als
private Erschließungsstraße sowie Erhalt und Neuansiedlung von Handel, Handwerk,
Gewerbe und Dienstleistungen mit regional- und stadtverträglichen Sortimentsausweisungen
2015 Geplant: Umbau der Bundesstraße 85 (B 85) zwischen Bahnbrücke Pößnecker
bis
Straße und Bahnhofstraße (bis Lachebrücke) – Umgestaltung von Bahnhofskreuzung
2016 und Räditzkreuzung zu Kreiseln mit jeweiliger Anbindung des Bahnhofsareals.
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Sonderbauflächen
- Auszug B-Plan 20
Abbildung 6 Flächenverteilung Vorhabensgebiet
Ablauf der bisherigen Vorbereitung der geplanten Baumaßnahme FMZ
Im Februar 2013 wurde ein Beschluss des Stadtrates zur Genehmigung des notariellen
Kauf- und Entwicklungsvertrages mit dem Investor des geplanten Fachmarktzentrums
beschlossen. Der Investor erarbeitet demnach für das Sanierungsgebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit welchem die städtebaulichen Ziele manifestiert und qualifiziertes Baurecht u. a. für die in diesem Gebiet angestrebten Investitionen geschaffen werden soll
und plant die Errichtung eines Handels-, Dienstleistungs- und Freizeitobjektes in diesem Gebiet. Diese Einrichtung soll als Ergänzungsangebot zu den bereits in der Innenstadt bestehenden Angeboten an Warensortimenten und Dienstleistungsangeboten sowie für in der
Innenstadt nicht mögliche Angebote konzipiert werden und soll grundsätzlich nicht als Konkurrenz zu den Handels- und Dienstleistungsangeboten in der Innenstadt wirken. Die Gesamtfläche darf 12.500 m² nicht übersteigen. Als wesentliche städtebauliche Kriterien für das
Vorhaben wurden für die weitere Planung und die Realisierung vereinbart:
- städtebaulich-architektonische Einheitlichkeit der Einzelbauten und Stellplatzanlagen
- keine Galerie- bzw. Mall-Lösung
- Entwicklung eines Farb-, Licht- und Werbekonzeptes
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Sonderbauflächen
Stand des Verfahrens.
Vorgestellt wurde von dem Investor zunächst der „Vorschlag 1“ in der Sitzung des Bau- und
Wirtschaftsauschusses am 15.01.2014. Zu beachten ist, dass der Investor hier hinsichtlich
der Verkaufsflächenzahl bereits hinter den maximalen vertraglichen Möglichkeiten zurück
blieb.
Gebäude 2
Gebäude 1
Abbildung 7 „Vorschlag 1“, zwei Gebäude
Gebäude 1: Verkaufsfläche und Dienstleistung/Freizeit
Gebäude 2: Verkaufsfläche (für Lebensmittelmarkt)
Stellplätze: ca. 270
Gesamtverkaufsfläche
ca. 7.900 m²
ca. 2.200 m²
ca. 10.100 m²
Auf Grund der Diskussion der Stadträte hinsichtlich der städtebaulichen Wirkung wurde das
Vorhaben bzw. der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aber nicht gebilligt, so dass auch keine frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde.
Der Investor hat daraufhin seine Planung derart angepasst und einen „Vorschlag 2“ (3Gebäude-Variante) vorbereitet, der den städtebaulichen Vorstellungen des Stadtrates näher
kommt. Zu beachten ist, dass sich durch die architektonische Reduktion des gesamten Objektes auch zwangsläufig die Verkaufsfläche massiv verkleinert. So steht dem Investor vertraglich eine maximale Verkaufsfläche von 12.500 m² zu, in dem von ihm vorgelegten Entwurf werden aber nur 6.700 m² angestrebt.
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Sonderbauflächen
Gebäude 3
Gebäude 2
Gebäude 1
Abbildung 8 „Vorschlag 2“, drei Gebäude
Gebäude 1:
Gebäude 2:
Gebäude 3:
Stellplätze:
Verkaufsfläche und Dienstleistung/Freizeit
Verkaufsfläche und Dienstleistung/Freizeit
Verkaufsfläche (für Lebensmittelmarkt)
ca. 270
Gesamtverkaufsfläche
ca. 1.750 m²
ca. 2.900 m²
ca. 2.050 m²
ca. 6.700 m²
Da bis zuletzt keine Einigung des Stadtrates über das weitere Vorgehen zur Erlangung des
Baurechtes bzw. das Bauvorhaben zu erkennen war, erfolgte durch den Stadtrat der Beschluss, die Bürgerinnen und Bürger zu befragen. Diese Bürgerbefragung wird zurzeit vorbereitet und soll voraussichtlich im Oktober 2014 durchgeführt werden. Zwar ist das Abstimmungsergebnis der Bürgerbefragung rechtlich nicht bindend, der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat sich aber grundsätzlich dazu verpflichtet, das Votum zum Vorschlag 2 des
Investors im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Der entsprechende Stadtratsbeschluss
ist am 24.09.2014 vorgesehen.
Aufgrund dieser derzeit noch unklaren Situation können noch keine definitiven Aussagen
zum architektonischen resp. städtebaulichen Umfang und damit einhergehend dem einzelhändlerischen (genaues Sortiment und VKF) Inhalt des Fachmarktzentrum gemacht werden.
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Sonderbauflächen
R EMSCHÜTZ – F REMDENVERKEHR
Das Freizeitlager entstand in 1970iger Jahren am Dorfkulmer Weg oberhalb des Ortsteils
Remschütz. Errichtet wurde es mit der Funktion eines Ferienlagers. In den 1990iger Jahren
wurde das zwischenzeitlich ungenutzte Ferienlager als Wohnheim für Aussiedler und Asylbewerber genutzt. Aktuell wird von einer Privatperson ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorbereitet. Inhalt dieser Planung ist die Sanierung der Beherbergungsgebäude, die
vorzugsweise für den Rad- und Wasserverkehrstourismus hergerichtet werden sollen. Analog hierzu wird eine Darstellung als Sonderbaufläche und Wohnbaufläche (Beherbergungsgewerbe) für den Fremdenverkehr gewählt.
Remschütz – Fremdenverkehr
Bezeichnung
Ehemaliges Ferienlager
Lagebezeichnung: OT Remschütz
Flächengröße:
0,5 ha SO + 0,4 W für Beherbergungsbetrieb
Aktuelle Nutzung: Waldfläche
Planungsziel:
Sondergebiet Fremdenverkehr
Bemerkung:
Aufstellungsbeschluss
über
einen
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ist gefasst.
S ONDERGEBIETE P HOTOVOLTAIK
Für Saalfeld wurden folgende weitere Standorte städtebaulich konzeptioniert, die auch als
Sonderbauflächen dargestellt sind.
E IBISCHBRUNNEN – P HOTOVOLTAIK
Die Brachfläche „Eibischbrunnen“ wird räumlich gefasst durch die Nordtangente im Süden,
zwischen der Remschützer Straße im Westen, den Gleisanlagen im Osten sowie des Betriebsgeländes der Stadtwerke Saalfeld im Norden. Das Areal wurde zuvor als Mülldeponie
genutzt und ist heute zu großen Teilen mit Beton und Schutt versiegelt. Die geeignete Fläche
wird auf 6,1 ha geschätzt, das Eigentum ist überwiegend in privatem Streubesitz.
Eibischbrunnen – Photovoltaik
Bezeichnung
Eibischbrunnen, Remschützer Straße
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
6,1 ha
Aktuelle Nutzung: Gewerbliche Brach/Konversionsfläche
Planungsziel:
Sondergebiet Photovoltaik
Bemerkung:
Bislang keine Flächenverfügbarkeit.
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Sonderbauflächen
E ICHENTAL – P HOTOVOLTAIK
Die ehemalige Hausmülldeponie „Eichental“ ist im Norden gelegen, wobei nur der Ausläufer
der Böschungshalde auf dem Saalfelder Stadtgebiet liegt. Die für Aufstellung einer
Photovoltaikanlage geeignete Fläche beläuft sich auf ca. 3,6 ha. Die heute begrünte Fläche
ist als SO-Gebiet für Photovoltaik dargestellt. Eigentümer der Fläche ist der Zweckverband
Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO).
Eichental – Photovoltaik
Bezeichnung
Deponie Eichental
Lagebezeichnung:
Flächengröße:
3,6 ha
Aktuelle Nutzung: abgedeckte Deponie
Planungsziel:
Sondergebiet Photovoltaik
Bemerkung:
Bislang keine Flächenverfügbarkeit.
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Sonderbauflächen
7.4 Sonderbauflächen zur Disposition
Der Hammer-Heimtextilmarkt befindet sich in einer Außenortslage an der Geraer Straße,
östlich der Ortsausfahrt Gorndorf. Der Verkaufsstandort entstand Anfang der 1990iger Jahre
über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Zwar hat der Betrieb keine störenden Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, dennoch ist die Stadt Saalfeld bemüht,
einen integrierten Standort für den Markt zu finden bzw. diesen von einer Umverlagerung zu
überzeugen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll aufgehoben werden.
Hammer-Textilmarkt
Bezeichnung
Hammer-Textilmarkt
Lagebezeichnung: Gorndorf, Ortsausfahrt
Verkaufsfläche:
2.300 m²
Sortiment:
Heimtextilien
Bemerkung:
VE-Plan Nr. 01 „Verbrauchermarkt OBI“
Aufgrund der nicht-integrierten Lage werden
alternative Betriebsstandorte diskutiert.
Bei einem evtl. Leerzug müsste ein Antrag auf
Nutzungsänderung u.U. vor dem Hintergrund
einer Außenbereichslage gesehen werden.
I M B ÄNKEL , A RNSGEREUTH – F REMDENVERKEHR
Im südwestlichen Ortsteil Arnsgereuth befindet sich das Hotel „Goldberg“. Die planungsrechtlichen Grundlagen wurden mittels des Bebauungsplanes „Im Bänkel“ geschaffen, der
1993 in Kraft trat. Festgesetzt wurde ein Sondergebiet, das der Erholung dient. Zulässig war
hierbei der Bau einer Raststätte. Weiterhin ist ein Caravanstellplatz und ein Wohnhaus für
den Betriebsinhaber Inhalt des Bebauungsplanes. Letzteres wurde aber nicht realisiert. Der
Plan hat immer noch Rechtskraft. Eine Umsetzung der Planung, Caravanstellplatz und
Wohnhaus, entsprechen nicht mehr den heutigen Planungsabsichten der Stadt Saalfeld.
Entsprechend wurde ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Im Bänkel, Arnsgereuth – Fremdenverkehr
Bezeichnung
Im Bänkel
Lagebezeichnung: OT Arnsgereuth
Flächengröße:
2,0
Aktuelle Nutzung:
Sondergebiet Fremdenverkehr
Planungsziel:
Hotelbetrieb, Caravanstellplatz
Bemerkung:
B-Plan Nr. Arn1 „Im Bänkel“
Der Bebauungsplan ist aufzuheben, da die Planungsziele aus heutiger Sicht nicht mehr umgesetzt werden sollen. Entsprechende Beschlüsse
sind gefasst.
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Gemeinbedarfsflächen
8. Gemeinbedarfsflächen
Gemeinbedarfseinrichtungen erfüllen öffentliche Aufgaben und sind grundsätzlich für die
Allgemeinheit zugänglich. Hierzu gehören z.B. Schulen, Kultureinrichtungen, Krankenhäuser,
Jugendzentren, öffentliche Bäder und Sportanlagen. Eine Nutzung durch die öffentliche
Hand ist nicht erforderlich. Geboten ist allerdings, nur die wichtigsten Anlagen und Einrichtungen darzustellen, um einen Überblick über die grundlegende Situation der Stadt Saalfeld
geben zu können. Einen über den Bestand hinaus gehenden Bedarf an derartigen Einrichtungen gibt es nicht, daher werden auch keine neuen Gemeinbedarfsflächen dargestellt.
8.1 Öffentliche Verwaltungen
Die Stadtverwaltung der Stadt Saalfeld ist im Historischen (Markt 1) und dem Technischen
(Markt 6) Rathaus ansässig. Beide Gebäude befinden sich unmittelbar am Marktplatz der
Stadt Saalfeld. In Saalfeld sind verschiedene Einrichtungen und Fachbereiche des Landratsamtes des Kreises Saalfeld-Rudolstadt angesiedelt. Hierunter fallen das Schloss in Saalfeld
als Hauptsitz der Kreisverwaltung sowie die Außenstellen des Gesundheitsamtes im Rainweg und der Brand- und Katastrophenschutz am Eckardtsanger in unmittelbarer Nachbarschaft der Thüringen-Kliniken. Saalfeld ist Sitz einer der sieben Polizeidirektionen Thüringens. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die drei Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla
und Sonneberg. (Freistaat Thüringen, Thüringer Polizei)
8.2 Bildungseinrichtungen
Saalfeld verfügt über mehr als 25 Schulen und Bildungseinrichtungen in städtischer und anderer Trägerschaft. Im Bereich der städtischen Schulverwaltung befinden sich derzeit drei
Grundschulen und zwei Regelschulen. Dies sind die
• Staatliche Grundschule "Caspar Aquila"
• Staatliche Grundschule Saalfeld
• Staatliche Grundschule Saalfeld-Gorndorf
• Staatliche Regelschule "Geschwister Scholl"
• Staatliche Regelschule "Albert Schweitzer"
Aufgrund der Geburten- und damit voraussichtlichen Schülerzahlen ist der Standort der
Grundschule Gorndorf (Lendenstreichstraße) bis zum Jahre 2017 zu halten. Danach ist zu
erwarten, dass sich die Schülerzahl reduziert und die Grundschule mit einem anderen
Schulstandort zusammengelegt wird. Da der Flächennutzungsplan als eine Zieldarstellung
zu verstehen ist, ist die Grundschule Gorndorf entsprechend nicht als Schulstandort dargestellt. Weiterhin befinden sich in der Verwaltung des Landkreises die Berufsschulen, Fachschulen, Förderschulen, Gymnasien, Musikschulen und Volkshochschulen. (Stadt Saalfeld,
Stadtplanungsamt, 2010)
Die zwei Gymnasien sind das Heinrich-Böll-Gymnasium in der Sonneberger Straße und das
Erasmus-Reinhold-Gymnasium in Gorndorf. Ferner gibt es zwei staatliche Förderzentren mit
den Schwerpunkten geistige Entwicklung beziehungsweise Lernförderung. Die Kreisstadt ist
zudem Standort der Medizinische Fachschule Saalfeld „Georgius Agricola“ (SBBS) sowie
einiger Schulen in freier Trägerschaft (sowohl Grund-, Regel- als auch berufsbildende Schulen). Saalfeld ist ebenfalls, neben Rudolstadt, Sitz der Kreisvolkshochschule SaalfeldRudolstadt, die aus dem Zusammenschluss der Kreisvolkshochschulen Saalfeld und Rudolstadt hervor gegangen ist. Sie versteht sich als kommunale Erwachsenenbildungseinrichtung
des Landkreises.
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Gemeinbedarfsflächen
8.3 Kirchliche Einrichtungen
In Saalfeld sind zahlreiche Kirchgemeinden unterschiedlicher Konfessionen vertreten. Dazu
zählen:
Name der Kirche
Adresse
Konfession
Corpus Christi
Pfortenstraße 14
Römisch-Katholische Kirchgemeinde
Gertrudiskirche
An der Gertrudiskirche 2
Evangelische Kirchgemeinde Graba
Johanneskirche
Kirchplatz 4
Evangelische Kirchgemeinde
Kapelle Aue am Berg
Ortsstraße
Evangelische Kirchgemeinde
Marienkirche Gorndorf
Am Anger 9
Evangelische Kirchgemeinde Gorndorf
Kronacher Straße 3
Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Obernitz
Siebenten-TagsAdventisten
Hüttenstraße 4
Landeskirchliche Gemeinschaft
Siebenten-Tags-Adventisten
St. Paulusgemeinde
Alter Markt 2
Ev.-Luth. Freikirche
Kirche Arnsgereuth
Saalfelder Straße 13
Evangelische Kirchgemeinde
Kapelle Köditz
Kapellenstraße12
Evangelische Kirchgemeinde
Pfarrkirche in Obernitz
Die größte Kirche der Stadt ist die gotische Johanneskirche. Die evangelische Stadtkirche ist
zugleich eine städtebauliche Dominante in der historischen Innenstadt Saalfelds. Im Westen
der Altstadt liegt das zwischen 1490 und 1520 im Renaissancestil errichtet ehemalige Franziskanerkloster. Es dient heute nicht mehr geistlichen Zwecken; in ihm ist heute das Thüringer Heimatmuseum untergebracht. Die katholische Kirche in Saalfeld befindet sich in der
Pforten-/Schillerstraße. Das Gebäude wurde 1905/06 im neuromanischen Stil errichtet und
verfügt heute noch weitestgehend über die Originalausstattung der Bauzeit. Im Stadtteil
Gorndorf befindet sich die ebenfalls evangelische Marienkirche. Die Kirche wurde zusammen
mit der Siedlung Gorndorf bereits im 14. Jahrhundert urkundlich erwähnt.
8.4 Sport und Spielstätten
Angebote für Sport und sportlich-spielerische Erholung gehören zum verpflichtenden Kern-,
Bildungs- und Freizeitangebot in unserer Gesellschaft und somit auch zur originären Aufgabe der Stadt Saalfeld. Für die Bewertung des Bestandes an Sportanlagen sowie für die Ermittlung des Bedarfes bzw. Fehlbedarfes wurde 2007 der Sportstättenleitplan
(Sportstättenleitplan der Stadt Saalfeld, 2007) aufgestellt, der alle fünf Jahre aktualisiert wird.
In diesem werden folgende Sportstätten aufgenommen und beurteilt:
• Sporthallen (darunter zwei Drei-Felder-Hallen)
• Sportplätze und Sportanlagen
• Hallen- u. Freibäder
• Öffentliche Sport- u. Freizeitflächen
• Sondersportanlagen
S PORT - UND T ENNISPLÄTZE
Die wichtigsten Sporthallen sind die beiden Drei-Felder-Hallen, zum einen der Regelschule
in Gorndorf, zum anderen in der Grünen Mitte. Beide Hallen werden von verschiedenen
Schulen und zahlreichen Vereinen genutzt und erfüllen sowohl für den Schul- als auch Freizeitsport bedeutsame Funktionen. Das Stadion an den Saalewiesen der Stadt Saalfeld, verSeite 64 von 104
Gemeinbedarfsflächen
fügt über eine sehr gut ausgestattete Leichtathletikanlage. Neben zwei Vereinen nutzen das
Stadion auch die Schulen der Stadt und die Polizeiinspektion, das Bildungszentrum und die
Bürger der Stadt Saalfeld. Der Lok-Sportplatzes befindet sich seit April 2004 in Eigentum der
Stadt Saalfeld. Hier wurden Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz durchgeführt. Der
Sportplatz Remschütz wird neben der sportlichen Nutzung auch als Platz für Dorffeste in
Remschütz genutzt. Der Sportplatz Beulwitz wird ausschließlich von Freizeitmannschaften
und für Dorffeste in Beulwitz genutzt. Für den Wettkampfbetrieb ist der Platz nicht geeignet.
Leichtathletik- und Multifunktionsanlage in Gorndorf (GS Gorndorf). Die Nutzung des Tennisplatzes Kleiststraße/Körnerstraße erfolgt durch den Sportverein MTV 1876 e.V. Saalfeld und
ist beschränkt für die Öffentlichkeit möglich. Der Platz liegt in einem Wohngebiet, hat keine
Parkflächen. Die Nutzung der Tennisanlage Bergfried erfolgt durch den 1. TC Saalfeld e.V.
und ist beschränkt für die Öffentlichkeit möglich. Der Sportplatz Eckardtsanger, der Sportplatz An der Saale und der Sportplatz Prinz-Louis-Ferdinand-Straße werden als Bolzplätze in
den jeweiligen Wohngebieten hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen genutzt und stehen nicht unter ständiger und dauernder Pflege. Die Kegelanlage Saalfeld wird fast ausschließlich durch den Saalfelder Kegelsportclub, in beschränktem Maße auch öffentlich genutzt.
S CHIEßANLAGEN
In Saalfeld existieren zwei Schießanlagen, die von zwei Vereinen zum Sportschießen genutzt werden. Dies ist zum einen die Schützengesellschaft „Am Kreller“ westlich des Ortsteils
Beulwitz. Das abseits Gelände ist ein ehemals militärisches Übungsgelände aus den
19920iger Jahren, das seitdem ununterbrochen genutzt wird. Das Gelände liegt entfernt von
den nächsten Siedlungsflächen.
Die zweite Anlage gehört dem Verein der „Privilegierten Schützengemeinschaft“, die ihren
Schießstand in der Kapellenstraße im Ortsteil Köditz haben. Bei der Anlage handelt es sich
um einen alten Steinbruch, der zu einer Schießanlage ausgebaut und 1932 eingeweiht wurde. Die heute umliegende Wohnbebauung rückte in den Folgejahren sukzessive heran. 1966
wurde die Anlage genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass sowohl im Rahmen der erteilten Baugenehmigungen der heranrückenden Wohnhäuser als auch bei der Genehmigung
der Schießanlage selbst lärmschutzrechtliche Fragen geprüft und die Einhaltung der geltenden Richtlinien festgestellt worden sind.
B ÄDER
Das Hallenbad der Stadt Saalfeld/Saale wurde in den Jahren 1995 bis 1998 saniert. In den
Jahren 1999/2000 wurde das Saalfelder Freibad umfassend saniert.
Laut des Richtwertes nach Bedarf von Spiel- und Sportstätten fehlen derzeit im Bestand
Sportplätze, Sportanlagen und Sportflächen in der Stadt Saalfeld zur Grundversorgung
Nutzbare Sportflächen:
28.081 m² ohne Tennis
Nutzbare Sportflächen :
46.669 m² mit Tennis
Dennoch wird von Seiten der Stadt Saalfeld eingeschätzt, dass ein weiterer Ausbau von
Sportflächen und -anlagen in naher Zukunft nicht benötigt bzw. nicht getätigt werden.
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Verkehr
9. Verkehr
Stadtstrukturell wird für eine verträgliche Abwicklung der Verkehrsverhältnisse in und um die
Innenstadt erforderlich. Eine unbestritten schwierig zu verwirklichende Zielstellung besteht
weiterhin in der Entlastung der Altstadt von dem immer noch unverträglichen Durchgangsverkehr über den Marktplatz. Der Markt mit seinem historischen Ensemble besitzt das größte
Identifikationspotenzial für Einwohner und Besucher und verdient verkehrsberuhigt zu werden. Es ist die zentrale Verkehrsinfrastruktur, neben Straßen, Bahnanlagen auch Radwege
darzustellen, wobei zwischen „Flächen für den überörtlichen Verkehr“ und den „örtlichen
Hauptverkehrszügen“ unterschieden wird.
In der Regel erfolgt die Planung der überörtlichen Verkehrsflächen wie Straßen (durch das
Straßenbauamt) und Schienen (durch die Deutsche Bahn AG) durch eine übergeordnete
Fachplanungsbehörde. Neben dieser nur bedingten Einflussnahme auf den fremden Planungsträger kann die Stadt Saalfeld aber dennoch die Grundlage für einen möglichst störungsfreien Verkehrsablaufs auf dem Stadtgebiet bilden.
9.1 Hauptverkehrsstraßen
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt in einer mit Autobahnen und mit Hauptverkehrsadern
unterversorgten Region Thüringens. Weiträumig wird Saalfeld durch Autobahnen A 9, A 4
und A 7 umgrenzt bzw. erschlossen. Gemäß Regionalem Raumordnungsplan Ostthüringens
sind zur Anbindung der B 90n an die A 71 der weitere Ausbau und die Neutrassierung der
B 88 sowie der L 1048 (Richtung Landeshauptstadt Erfurt) notwendig. Der Bau der Bundesstraße 90n Saalfeld-Stadtilm-A 71 ist geplant und wird bereits umgesetzt. Weiterhin wird
Saalfeld angebunden über die Bundesstraßen 85 (Weimar-Kronach) und B 281 (EisfeldGera). Die B 85 wird zwischen der Ortsumgehung Schwarza-Süd und Nordtangente Saalfeld
vierspurig ausgebaut (TH 8060 des Bundesverkehrswegeplanes).
Infolge der in den Jahren 2001 und 2006 gebauten Umgehungsstraßen (Nordtangente Saalfeld und Ortsumgehung Gorndorf) haben sich die Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt
deutlich verbessert. Die Altstadt wurde um 30% entlastet und Gorndorf um etwa 60%. Durch
die mit der geplanten West- bzw. Südtangente und dem laufenden Bauvorhaben „Weststraße“ zu erwartenden Verkehrsverlagerungen werden künftig auch die Belastungen in der
Weststadt stark rückläufig sein. Die Hauptstraßen der Stadt sollen mittelfristig verkehrsdämpfend umgestaltet werden.
H INWEIS : O RTSUMFAHRUNG B 281
Ein besonderes Augenmerk in der Straßenplanung liegt auf der Planung einer Ortsumfahrung der B 281. Seit 2003 gibt es hierzu Planungen. Hierbei stehen grundsätzlich zwei
Hauptvarianten, einer nordwestlichen und südöstlichen Umgehung, zur Entscheidung. Diese
Hauptkorridore fächern sich hinsichtlich der genauen Trassenführung wiederum in zahlreiche
Untervarianten auf. Zuständig für die Planung ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Straßenbauamt Mittelthüringen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und
Verkehr (TMBLV) befürworten die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für
die beiden bewerteten Streckenvarianten. Dabei soll aus Sicht der Straßenbauverwaltung für
die Variante NW 1.1 als Vorzugsvariante (einschl. Variante NW 1.1a) und die Variante SO 1
als Alternativvariante in das ROV eingestellt werden. Die Um- und Ausbaustecke im Bereich
der nordwestlichen Umfahrung zwischen Garnsdorf und Arnsgereuth wird in dem zu aktualisierenden Vergleich der Varianten einbezogen.
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Verkehr
Die beiden Varianten im nordwestlichen Korridor (stadtnah – NW 1.1 und NW 1.1a) sollen,
wie dargestellt, Eingang in den Flächennutzungsplan finden. Beide Trassen sind aufgrund
der schwierigen Abwägung weiter im Flächennutzungsplan vorzuhalten. Auch der südöstliche Korridor mit Variante SO 1 ist weiterhin nicht auszuschließen und soll im Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld vorgehalten werden.
Entfernt wurde die Variante NW 1.2 entlang des Waldsaumes; diese wurde im Rahmen der
Gesamtabwägung ausgeschlossen. (Straßenbauamt Mittelthüringen, 23.09.2011) Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 als Vorhaben der Einstufung „Vordringlicher Bedarf“ (B 281 OU Saalfeld (Westtangente), TH8108, Bundesverkehrswegeplan BVWP2003)
eingestuft. Die beiden Hauptvarianten werden als Hinweis in den Flächennutzungsplan
übernommen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich das beschriebene Vorhaben immer noch in einer
frühen Planungsphase befindet. Das Vorhaben obliegt dem Straßenbauamt Mittelthüringen.
Eine Entscheidung für eine Haupt- und nachfolgende Untervarianten einer möglichen Streckenführung ist vom Ergebnis eines durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens abhängig. Entsprechend kann und wird in Planzeichnung und Begründung ein Hinweis auf das
mögliche Vorhaben gegeben werden. Die Planung ist noch nicht derart verdichtet, dass belastbare Aussagen davon abgeleitet werden könnten.
9.2 Schienennetz
Trotz möglicher Veränderungen des Bahnverkehrs hält die Deutsche Bahn AG an dem
Bahn- und Werksgelände in Saalfeld fest. Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplans äußerte die DB, dass in absehbarer Zukunft keine Flächen einer geänderten Nutzung,
etwas als Gewerbefläche, zugeführt werden können, da alle Bahnflächen weiterhin zur Betriebsführung benötigt werden.
9.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die KomBus Verkehr GmbH (ehemals OVS) mit Sitz in Saalfeld, bedient den öffentlichen
Personennahverkehr im Stadt- und Regionalbereich um Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg sowie Pößneck. Überregionale Verbindungen führen in die Oberzentren Erfurt, Jena
und Gera. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) grenzt direkt an den Bahnhof an, sodass ein
einfaches Wechseln der Verkehrsträger möglich ist. (KomBus Verkehr GmbH)
9.4 Radverkehr
Oberstes Ziel der städtischen Radverkehrsplanung ist der Aufbau eines die gesamte Stadt
erfassenden Radwegenetzes und die Qualitätsverbesserung in der Führung und den Anlagen des Radverkehrs. Stand und weitere Planung wurde in dem Radverkehrskonzept 2010
zusammengefasst. Im Flächennutzungsplan dargestellt werden die touristischen Radfernwege (Saaleradweg, Waldrandroute, Saale-Orla-Radweg) und die regionalen Rundwege (Städtedreieck-Radweg, Bergbauroute).
9.5 Ruhender Verkehr
Die überwiegende Zahl der Stellplätze sind private Anlagen, die sich der Darstellung der
Baufläche unterordnen. In den Quartieren mit erweiterten Funktionen bestehen teilweise
Defizite bei den Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge, weil die Stellplätze größtenteils nur
im Straßenraum eingeordnet werden können.
Die Stadt Saalfeld/Saale verfügt im Innenstadtbereich über ein statisches Parkleitsystem, die
öffentlichen Stellplatzanlagen mit einer Kapazität von 1.065 Stellplätzen, sind ringförmig um
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die Innenstadt bzw. in direkter Nähe des Bahnhofs (P+R) angelegt. Es werden jedoch nur die
Stellplatzanlagen des Innenstadtrings im Flächennutzungsplan dargestellt.
Öffentliche Pkw-Stellplätze
Straße
Anzahl Stellplätze
P1 – Knochstraße
Knochstraße
196
P2 – Am Schlachthof
Breitscheidstraße
30
P3 – Promenadenweg
Promenadenweg
40
P4 – Am Schießteich
Am Schießteich
150
P5 – Bahnhof
Kulmbacher Straße
229
P6 – Hüttenstraße
Hüttenstraße
60
P7 – Tiefgarage
Darrtorstraße
117
P8 – Beulwitzer Straße
Beulwitzer Straße
213
P9 – Schulplatz
Schulplatz
30
1.065
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Ver- und Entsorgung
10. Ver- und Entsorgung
Dargestellt werden die Anlagen für die technische Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und
Wärme sowie die Anlagen zur Abfall- und Abwasserbeseitigung. Neben den Standorten sind
auch die Haupttrassen und -leitungen aufgenommen.
10.1 Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung der Stadt Saalfeld erfolgt durch den Zweckverband (ZWA Saalfeld-Rudolstadt. Hierzu steht ein leistungsfähiges Netz zur Verfügung. Größere Veränderungen sind in diesem Bereich nicht erforderlich oder geplant. Die Versorgung mit Trinkwasser
erfolgt über den Tiefenbrunnen des Wasserwerks Wöhlsdorf. Eine Veranlassung zu Ausweisung weiterer oder Umstufung vorhandener Trinkwasserschutzzonen erscheint mittelfristig
nicht gegeben. Die Trinkwasserschutzgebiete werden nachrichtlich übernommen, das Wasserwerk Wöhlsdorf wird als Fläche zur Versorgung dargestellt. (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ZWA, 22.08.2011)
10.2 Elektroenergieversorgung
Durch das Stadtgebiet verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen der E.ON Thüringer
Energie AG (E.ON). Diese werden von der 50Hertz Transmission GmbH als Netzbetreiber
verwaltet. Zentraler Bündelungspunkt ist das Umspannwerk ,,Am Taubenhügel".
Die Versorgung der Stadt mit Elektroenergie erfolgt weiterhin auf Grundlage des Konzessionsvertrages bis 31. März 2030 durch die Stadtwerke Saalfeld SWS. Die Tatsache, in einer
Kommune einen einheitlichen, ansässigen Ansprechpartner zur Konzession zu haben, ist als
Vorteil zu sehen, da Baumaßnahmen innerhalb der Kommune vor Ort besser koordiniert
werden können. Weitere Netzentwicklungen sind in Absprache mit anderen Erschließungsmaßnahmen zu betreiben. Vorkehrungen dafür mit der Ausweisung von Flächen besonderer
Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan sind mittelfristig nicht erforderlich. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010)
10.3
Gasversorgung
F ERNGASLEITUNGEN
Im nördlichen Bereich des Saalfelder Stadtgebiets befindet sich eine Ferngasleitung der
Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG). Diese, das Stadtgebiet
durchziehende Fernleitung, ist durch einen 8 Meter breiten Schutzstreifen frei zu halten, das
Betreiberunternehmen ist jedoch auch bei baulichen Veränderungen in einem Bereich von
100 Meter zu informieren. (GDMcom, im Auftrag handelnd für Verbundnetz Gas AG und
EVG Erdgas, 2011)
S TÄDTISCHE G ASVERSORGUNG
Die Versorgung mit Erdgas über das städtische Gasversorgungsnetz der SWS erfolgt aus
der Ferngasleitung der Erdgastransportgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG). Im Bedarfsfall garantiert eine Hilfseinspeisung aus Richtung der Gemeinde Unterwellenborn die
Erdgasversorgung der Stadt. Auf Grundlage des Konzessionsvertrages ist weiterhin ein Betrieb und Ausbau des Gasversorgungsnetzes bis 31. März 2030 durch die SWS sichergestellt. (Stadtwerke Saalfeld (SWS), 2011)
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Ver- und Entsorgung
10.4 Fernwärmeenergieversorgung
Die Versorgung von Wohn- und Gewerbebereichen mit Fernwärme hat in der Stadt Saalfeld
nach 1990 stark rückläufige Tendenzen, da die Entwicklung in Richtung einer dezentralen
Energieerzeugung geht. Die Schwerpunkte der Fernwärmeversorgung sind das
Neubaugebiet Gorndorf sowie das Wohngebiet am Rainweg.
10.5 Abfallentsorgung
Für die Abfallversorgung auf Saalfelder Stadtgebiet ist der Zweckverband Abfallwirtschaft
Saale-Orla (ZASO) zuständig. Auf dem Territorium von Saalfeld sind nach Abschluss der
Deponie Eichtal und deren Rekultivierung keine weiteren Anlagen der Müllentsorgung vorgesehen, die einer planerischen Ausweisung bedürfen. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt,
2010)
10.6 Telekommunikation
Im Planbereich befinden sich zahlrelichen Telekommunikationslinien. Es wird darauf
hingeweisen, dass bei Einzelvorhaben und der Aufstellung neuer Bebauungsplänen in allen
Verkehrswegen geeingtet Trassen für die Unterbringung neuer Telekommunikationslinien
vorzusehen und die Detusche Telekom zu beteiligen ist.
10.7 Abwasserbeseitigung
Mit Inbetriebnahme der Zentralen Kläranlage Saalfeld (ZKA) 1996/97 ist eine der Voraussetzungen für eine flächendeckende Abwasserbehandlung gegeben. Um die Kapazitäten dieser
Anlage ausschöpfen zu können, wird der Generalentwässerungsplan (Fachplan) konsequent
umgesetzt. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) Dieser Generalentwässerungsplan
wurde im Jahr 2010 als Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2009/10 genehmigt und beschreibt für die Stadt Saalfeld zum einen den heutigen Stand des Abwasserentsorgungsnetzes, gibt zum anderen aber auch die geplanten Ausbaustufen und Investitionen, gestaffelt
nach verschiedenen Kategorien, bis zum Jahr 2025 an. (Zweckverband Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung (ZWA), 2010) An die zentrale Kläranlage angebunden werden,
neben der Kernstadt Saalfeld, alle Ortsteile Köditz, Gorndorf, Graba, Garnsdorf, Arnsgereuth, Aue am Berg, Altsaalfeld, Obernitz, Wöhlsdorf und Remschütz.
Bislang dargestellt waren die Bereiche „Am Katzensteig“ und „Am Tauschwitzer Bach“. Erstere wird laut ABK zu Teilen an das Abwassernetz angebunden werden, zweitere bleibt nicht
erschlossen. Dennoch wird der zukünftig an das Kanalnetz angeschlossene Bereich „Am
Katzensteig“ im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt. Der nicht erschlossene Bereich „Am Tauschwitzer Bach“ wird als Grünfläche dargestellt, um eine Verdichtung der Wohnnutzung zu unterbinden. Aus einem Anschluss an das Abwassernetz ist
demnach keine Einstufung eines Innenbereichs oder eines Baurechts abzuleiten.
10.8
Regenerative Energien
W INDENERGIE
Mit Änderung des BauGB zum 1. Januar 1998 zählen Windenergieanlagen zu den privilegierten Vorhaben, die nach § 35 Abs. 1 Satz 6 BauGB im Außenbereich zulässig sind. In
§ 35 Abs. 3 BauGB ist eine Möglichkeit der Steuerung von Windkraftanlagen durch die Raumordnungs- und Flächennutzungspläne enthalten. Baurecht kann über einen Bebauungsplan oder durch ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erreicht werden
sofern keine raumordnerischen Ziele entgegenstehen.
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Der Regionalplan Ostthüringen wurde am 13.04.2012 durch die Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt und ist mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom 18.06.2012 In-Kraft-getreten. Für Saalfeld sind keine Vorranggebiete
Windenergie festgesetzt. Entsprechend werden auch im Flächennutzungsplan keinerlei entsprechende Flächen dargestellt.
P HOTOVOLTAIK
Solarenergieanlagen auf einem Gebäude können bis zu einer bestimmten Dimensionierung
verfahrensfrei installiert werden. Einschränkungen gibt es jedoch im innerstädtischen Bereich, der dem Geltungsbereich der Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung zugeordnet
ist. Hier sind Solar- und Photovoltaikanlagen grundsätzlich zugelassen, wenn diese in Solardachziegeln, farbgleich und formgleich der bestehenden Dachdeckung oder auf / in einer
anthrazitfarbenen und schwarzen Dacheindeckung und vom öffentlichen Raum nicht einsehbar und integriert errichtet werden. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2011)
Für Freiflächenanlagen mit größerem Bedarf bieten sich einige Flächen als Standorte für
Solarenergieanlagen an. Hierzu wurden in Zusammenarbeit mit der LEG Thüringen entsprechende Flächen auf Saalfelder Stadtgebiet identifiziert und in einem Standortatlas (Thüringer
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, November 2010) zusammengetragen.
Für Saalfeld treffen hier zwei Typen zu: Zum einen brach gefallene Flächen mit baulichgewerblicher Vornutzung. Diese sind sowohl im Siedlungsgefüge als auch in dessen Randlage, seltener im Außenbereich anzutreffen. Zum anderen sind ehemalige Deponieflächen
aufzuzählen, deren Nutzung zur Ablagerung von zu deponierenden Stoffen bestimmungsgemäß abgeschlossen ist. Die ehemalige Sandgrube Remschütz (geeignete Fläche 8-10 ha)
wurde ebenfalls in dem Solaratlas genannt, von einer Darstellung als Sonderbaugebiet wird
allerdings abgesehen, da hier die Belange von Natur und Landschaft im Vordergrund stehen
(siehe Kapitel Übernahme der gesetzlich geschützter Biotope).
Die übrigen Standorte der Photovoltaik sind als Sonderbauflächen dargestellt (siehe Kapitel
Sonderbauflächen).
W ASSERENERGIE
Entlang der Saale sind an verschiedenen Stellen, insbesondere dem Zeiss- und
Göritzmühlenwehr, die Voraussetzungen für die Gewinnung von Energie mittels Kleinwasserkraftwerken gegeben. Hierzu lagen verschiedene Vorschläge vor.
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Grünflächen
11. Grünflächen
Grünflächen dienen vorrangig der Erholung oder bilden die wichtige Fortführung von Freiraum- und Landschaftstrukturen. Soweit sie Funktionen der innerstädtischen Erholung oder
eines sportlichen Zweckes haben, sollen die Nutzung bspw. als Kleingartenanlage oder
Sportfläche im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Eine Unterscheidung zwischen privaten oder öffentlichen Grünflächen ist nicht gefordert, kann aber vermerkt werden. Soweit die
Fläche aber eine zusätzliche Funktion haben soll, wie beispielsweise die Nutzung als Kleingartenanlage oder Sportfläche, sollte diese Funktion bereits im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Die Grünflächen stellen in ihrer Gesamtheit ein wichtiges Element zur Gliederung der Siedlungslandschaft dar und nehmen gleichzeitig wichtige bioklimatische Funktionen und Erholungsfunktionen wahr. Entlang der Saale wird zusätzlich die Darstellung des
Auenbereichs verwendet. Zwar kommen in Saalfeld aufgrund der Saaletalsperren keine
Hochwasser größeren Ausmaßes vor, da diese durch die Talsperren zu größten Teilen aufgefangen werden können. Dennoch ist auch die Flussaue vom dem Wasserstand der beeinflusst. Sie stehen als Teil der Flusslandschaft in permanentem Austausch mit dem Fluss
selbst und seinem Einzugsgebiet. Daher bildet der Auenbereich Lebensräume auf engstem
Raum für Pflanzen und Tieren, die mosaikartig untereinander verzahnt sind. Für den Menschen hat dieses Ufergelände einen großen Wert als Erholungsfläche. Besondere Nutzungen der Grünflächen werden durch Symbole gekennzeichnet:
• Parkanlagen
• Dauerkleingärten
• Sport- und Grünflächen
• Friedhöfe
• Freibäder
11.1 Park- und Grünanlagen
Saalfeld ist von einem reich ausgestatteten Naturraum mit einem hohen Waldanteil umgeben. Die Saaleaue, als dominanter Grünzug, ist die wichtigste Freiraum- und Erholungszone
im Stadtgebiet. Vernetzungen zwischen der Flussaue über die Seitentäler zur freien Landschaft und zum Grünring um die Altstadt, sind zu erhalten und weiter auszubauen. Dies betrifft insbesondere die Weiraaue, den Bernhardsgraben, den Watzenbachgraben und die
Täler vom Arnsgereuther-, Siechen- und Zechenbach. Der ehemalige Wallgrabenbereich,
zwischen Blankenburger Tor und Darrtor, ist als Grünring auszubauen.
Die Erlebbarkeit der Stadt von der Saale, aber auch die Wahrnehmung der Flussaue von der
Stadt, sind durch die starke Bewaldung des Steilufers zur Altstadt sowie durch fehlende
Sichtachsen und Wegeverbindungen stark eingeschränkt. Das Flussufer als wichtigster Erlebnisraum wird im städtischen Freiraumsystem kaum wahrgenommen (Rahmenplan Saalehang). Die Zugänglichkeit des östlichen Flussufers ist wegen der hier befindlichen Industrieund Gewerbeanlagen stark eingeschränkt. Hier sollte zukünftig das Ziel verfolgt werden,
größere Uferabschnitte begehbar zu machen und als Freiraum zu gestalten. Auf der westlichen Uferseite sind die vorhandenen Freiräume zu entwickeln:
• Uferpromenade im Bereich Stadtbrücke – Grünhain;
• Landschaftspark Schlosswiesen, unter Einbeziehung des Festplatzes und des
Schlosshanges;
• nördlich der Kleingartenanlage Weidig.
Neben der Saaleaue haben die Parkanlagen am Bergfried, am Hohen Schwarm und am
Schloss eine herausragende Bedeutung als städtische Erlebnis- und Aufenthaltsräume. Für
den Schlosspark bestehen folgende Zielstellungen:
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Grünflächen
• Wiederherstellung der historischen Grundstruktur
• Schaffung von Wege- und Sichtbeziehungen zur Saaleaue und zum Alten Markt.
Die Stärkung der Wohnfunktion im Stadtzentrum, als wichtigstes städtebauliches Ziel, erfordert die Erhaltung durchgrünter Innenstadtquartiere (Anwendung Dach- und Fassadenbegrünung). Die Verbindung der Altstadt mit dem Neubaugebiet Gorndorf soll über die Grünund Sichtachse im Zuge der Albert-Schweitzer-Straße erhalten und ausgebaut werden. Weitere Entwicklungsziele für das Neubaugebiet sind die Schaffung einer Grünverbindung von
der Stauffenbergstraße zum Bernhardsgraben (Grünes Kreuz) und die Gestaltung eines
Stadtplatzes am Kreisel - Ärztehaus. Der Südliche Stadtrand hat für die Naherholung/Kurbetrieb eine große Bedeutung. Dieser Freiraumbogen von der Kleingartenanlage
„Rotstern“ (Gartendenkmal) an der Saale, über die Friedenshöhe, dem Fuchsturm bis zum
Erholungswald Gartenkuppen/Feengrotten, ist bezüglich seiner Vernetzung und Ausstattung
der Einzelelemente weiter zu entwickeln. Der zu erwartende weitere Einwohnerrückgang,
aber auch zusätzliche Gewerbe- und Verkehrsbauten führen zur Erhöhung des Grünflächenanteils.
11.2
Dauer- und Kleingärten, private Gärten
D AUER - UND K LEINGÄRTEN
Der Bestand an Gärten konzentriert sich im Südwesten der Stadt und ist überdurchschnittlich
hoch. Kleingärten sind in ihrem Bestand besonders geschützt (Bundeskleingartengesetz)
und werden im Flächennutzungsplan dargestellt (30 Kleingartenanlagen). Problematisch
wirkt sich die Überalterung der Vereinsmitglieder und der zunehmende Leerstand von Einzelgärten in den Kleingartenanlagen aus. Deshalb müssen auch bei der Erhaltung und Entwicklung der Kleingärten zukünftig Prioritäten gesetzt werden. Entsprechend werden bei
zahlreichen Gartenanlagen auf eine Darstellung verzichtet, so bei einigen Anlagen in den
Saaleauen.
P RIVATE G ÄRTEN
Saalfeld ist in mehreren Gebieten von einer ungeordneten Entwicklung von Garten- und Wochenendhäusern geprägt. Bereits zu Zeiten der DDR entstand eine Vielzahl von Gartenhäusern, die seither sukzessive zu dauerhaften Wohnhäusern umgebaut werden. Seit Entstehung
dieser
Kleingartenbereiche
existiert
das
Problem
einer
faktischen
Ganzjahresbewohnung. Die ungenehmigte oder auch genehmigte Umnutzung dieser Gartenhäuser wurde auch in den letzen 20 Jahren gebilligt und unterstützt, so dass Teile dieser
Gartenhausgebiete als Wohnbaufläche in den letzten Entwurf des Flächennutzungsplanes
aufgenommen wurde. Ein solches Zugeständnis zum Ausbau und der Nutzung der Wochenendehäuser führt jedoch regelmäßig zu Konflikten, da die Stadt Saalfeld in eine Versorgungs- und Erschließungspflicht gerät. Beispielhaft zu nennen ist das erhöhte Verkehrsaufkommen, die technische Ver- und Entsorgung (Abwasserbehandlung als Hauptproblem) sowie die stetig steigenden Versorgungs- und Dienstbarkeitsansprüche der Anwohner (Winterdienst, Post, Müllentsorgung etc.) auf den unausgebauten Zuwegungen. Stadtrat und Stadtverwaltung sind bestrebt, eine weitere Verfestigung von Siedlungsstrukturen in der Peripherie zu verhindern. Die bestehende Nutzung wird durch diese Darstellung allerdings nicht aufgehoben, sondern genießt Bestandsschutz. Durch die Darstellung als Gartenland sollen zukünftige Anfragen nach Wohnbebauung und somit eine weitere Ausdehnung der Bebauung
verhindert werden. Stattdessen ist die mittel- bis langfristige Entwicklung darauf ausgerichtet,
den naturnahen Charakter der Außenbereiche zu erhalten (Verhinderung weiterer Ausbauten) oder wieder herzustellen (perspektivischer Rückbau der Außenbezirke). Dies korresSeite 73 von 104
Grünflächen
pondiert mit dem Stadtentwicklungsziel, die Innenstadt wieder zum Zentrum des Wohnens in
Saalfeld zu machen und dahingehend Wohnungsbau und Umfeldgestaltung entsprechend zu
fördern.
Die in der Planzeichnung dargestellten Grünflächen mit Zweckbestimmung „private Gärten“
dienen ausschließlich der Unterbringung von Gartenhäusern für den zeitweisen, nicht dauerhaften, Aufenthalt von Menschen. Entsprechend dürfen die Gebäude nicht zum dauerhaften
Aufenthalt geeignet sein und eine Wohnnutzung ist unzulässig. Die Umnutzung von einem
Garten- oder Wochenendhaus in ein Wohnhaus ist eine Nutzungsänderung und genehmigungspflichtig. Bestehende Baugenehmigung haben Bestandschutz, nicht genehmigte sind
zurückzubauen. Eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ist nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.
Die Schwerpunkte dieser Problemlage sind Am Sperberhölzchen im Südosten des Stadtgebiets, in der Nähe der Schokoladenfabrik, der Tauschwitzer Bach und der Kienberg im SüdWesten sowie das Gebiet „Katzensteig“ im Norden der Stadt Saalfeld.
11.3 Spielplätze
Die Erhaltung und Entwicklung der 31 Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche
in drei Altersgruppen ist eine wichtige Zielstellung. Perspektivisch ist die hohe Anzahl von
Spielplätzen in Gorndorf zu reduzieren und das Südstadtgebiet besser auszustatten. In
Gorndorf ist das quantitative Flächenangebot mit 12 m²/EW (Richtwert 5-10 m²) gut abgedeckt. Bei der weiteren Freiflächengestaltung wird es darauf ankommen, unabhängig von
den Spielplätzen, eine „bespielbare Stadt“ mit Angeboten für alle Altersgruppen, einschließlich der Senioren, zu schaffen. Für den Stadtteil Gorndorf liegt ein Spielkonzept vor. Eine
systematische Planung von Spielräumen für das gesamte Stadtgebiet ist anzustreben. Sobald dieses Konzept vorliegt, wird darüber entschieden, welche Spielanlagen rückgebaut
werden. In dem vorliegenden Flächennutzungsplan werden zunächst alle bestehenden
Spielplätze aufgeführt.
11.4 Friedhöfe
Neben dem Hauptfriedhof an der Beulwitzer Straße mit 5 ha Fläche, werden die Ortsteilfriedhöfe in Graba, Köditz, Obernitz und Gorndorf betrieben.
Die Friedhofsfläche des Hauptfriedhofes mit 2 m²/EW, ist gegenüber dem Durchschnittsrichtwert von 4 m²/EW niedrig. Auf Grund des hohen Anteils von Feuerbestattungen und
Gemeinschaftsgräbern ist die Friedhofsfläche ausreichend dimensioniert. Es sind perspektivisch keine Erweiterungsflächen vorgesehen. Die Auslastung der Ortsteilfriedhöfe ist zum
Teil sehr niedrig. Es ist geplant, die Auslastung des Grabaer Friedhofes zu erhöhen.
11.5 Wasserflächen
Im Rahmen des Flächennutzungsplans geht es in Bezug auf die Darstellung von Wasserflächen in erster Linie um die vollständige Erfassung des Bestandes. Zu den Wasserflächen
zählen die fließenden oder oberirdisch stehenden Gewässer wie Flüsse, Bäche, Weiher,
Seen oder Teiche. Im Stadtgebiet befinden sich die
a) Gewässer I. Ordnung - Flüsse
• Saale (Sohlbreite 20 m i. M.)
• Lache (Seitenarm der Saale)
b) Gewässer II. Ordnung – Bäche (Die Bachläufe nehmen einen natürlichen Verlauf, sind
geführt und auch zum Teil verrohrt)
•
Siechenbach
•
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Zechenbach
•
•
•
•
Weira
Köditzbach
Tiefenbach
Schleifenbach
•
•
•
•
•
Läusebach
Auebach
Lositz Mühllache
Kämmeritze
Rotenbach
Zu Gewässern II. Ordnung gehören auch Flutgräben als zeitweilig wasserführende Gräben.
Hier sind zumindest die natürlich entstandenen Flutgräben zu benennen:
• Bernhardtsgraben/Gorndorf,
• Graben Lärchenhölzchen
• Am Anger/Gorndorf
• Herrengraben/Köditz
• Gleitsch/Obernitz
• Sandbachgraben/Remschütz
• Schuppengraben/Remschütz
Entsprechend dem § 68 ThürWG obliegt der Stadt Saalfeld die Unterhaltung der Gewässer
II. Ordnung. Aufgrund der sich daraus ergebenden hohen Verantwortung sind die Zielstellungen für die Gewässerentwicklung der Still- und Fließgewässer nach EUWasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG mit Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Damit sind
folgende Ziele festgeschrieben:
• Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abgängigen Landökosysteme und Feuchtegebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,
• Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen
Schutzes der vorhandenen Ressourcen,
• Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen,
Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen,
• Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung,
• Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen.
c) Seen: sind im Stadtgebiet nicht vorhanden
d) Teiche:
• Teiche am Tauschwitzer Bach
• Seerosenteich am Bergfried
• Teich in Gorndorf (Weiher)
• Schlossteich im Park
• Biotop Gymnasium Reinhardtstraße
• Teiche im Adrianstal (Zuchtteiche)
• Zechengrundteiche
• Teiche im Wittmannsgereuther Tal
• Kiesgrube Remschützer Straße
• Teiche an den „Sauren Wiesen“
• Teich am Feengrottenweg (Confiserie)
• „Silbersee“ in Arnsgereuth
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Land- und Forstwirtschaftsflächen
12. Land- und Forstwirtschaftsflächen
Land- und forstwirtschaftliche Flächen nehmen den weitaus größten Teil des Gemeindegebietes in Anspruch.
12.1 Landwirtschaft
Dem Schutz des Bodens als Basis land- und forstwirtschaftlicher Produktion soll Vorrang
eingeräumt werden, besonders in den landesplanerisch definierten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wie im Raum Saalfeld, nördlich von Crösten und südlich von Gorndorf. Der
Flächennutzungsplan folgt hier grundsätzlichen regionalplanerischen Vorgaben und steht
auch im Einklang mit der Landschaftsplanung des Landkreises (siehe auch Fachplanung
Landschaftsplan). Die ausgewiesenen Entwicklungsflächen in den freien Landschaftraum für
bauliche Nutzungen entsprechen in ihrer Größenordnung einer angemessenen Stadtentwicklung und stellen die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen nicht grundsätzlich in Frage.
Innerhalb des Stadtgebietes wirtschaften 11 landwirtschaftliche Betriebe, darunter 6 juristische Personen, ein Haupterwerbs- und 4 Nebenerwerbslandwirte. Auf Grund der Gebietscharakteristik mit durchschnittlichen Boden- und Erzeugerbedingungen für die Landwirtschaft
und des hohen Grünlandanteils handelt es sich fast ausschließlich um Gemischtbetriebe.
Eine Tendenz zur reinen Marktfruchtproduktion gibt es nicht. Durch den Erhalt der Tierbestände kann auf lange Sicht die vielfältige Kulturlandschaft gepflegt und erhalten werden.
Des Weiteren bleiben durch den Erhalt der Tierbestände Arbeits- und Ausbildungsplätze in
der Landwirtschaft, in den Direktvermarktungen und durch die Energiegewinnung als neues
Standbein erhalten.
12.2 Waldflächen
Mit dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung soll über das Maß reiner wirtschaftlicher Nutzung hinaus, die Schutz- und Erholungsfunktion gestärkt werden. Die Waldfläche im Stadtgebiet bleibt im Planungszeitraum konstant. Mit einer Fläche von 650 ha ist der überwiegende Teil des Waldes in städtischem Besitz. Zudem ist ein großer Teil des Waldes naturschutzrechtlich geschützt:
•
•
•
Landschaftsschutzgebiet
Erholungswald
Sonstige Schutzgebiete
379 ha
202 ha
121 ha.
Der Erholungswald an den Gartenkuppen ist der erste nach § 9 Thüringer Waldgesetz ausgewiesene Erholungswald in Thüringen. Vorrangige Entwicklungsziele sind hier unter anderem die Schaffung vielfältig strukturierter, abwechslungsreicher Waldbestände durch naturnahe Bewirtschaftung, die bedarfsgerechte Ausstattung der Waldflächen mit touristischer
Infrastruktur sowie Erhaltung und Anbau waldpädagogischer Einrichtungen.
Der bis zum Jahr 2017 reichende Forsteinrichtungsplan für den gesamten Stadtwald verweist auf den hohen Anteil an Nadelholzbäumen (Kiefer 38,7 %; Fichte 30,8 %) und auf
Probleme im Zusammenhang mit der Überalterung von Hochwaldbeständen. Die durch den
Klimawandel bedingten veränderten Bedingungen (Trockenheit, Stürme, Schädlingsbefall)
erfordern den Umbau des Waldes in einen standortgerechten, in den Altersklassen gestuften
artenreichen Mischwald. Eine Erhöhung des Anteils ist nicht vorgesehen, um der Landwirtschaft keine weiteren Flächen zu entziehen.
12.3
Offenland
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Land- und Forstwirtschaftsflächen
Bei den Folgelandschaften handelt es sich im Sinne des Naturschutzes meist um wertvolle
Landschaften, da diese gute Bedingungen für die Ansiedlung von selten gewordenen und
speziell angepassten Tier- und Pflanzenarten bieten. Aus einem Offenland entwickelt sich
ohne menschlichen Eingriff meist durch Sukzession von Verbuschung über Vorwaldstadien
letztlich ein je nach Bodentyp variierender Waldbiotoptyp. In Saalfeld wird die Fläche der
ehemaligen Sandgrube in dieser Kategorie dargestellt. Das vorhandene Artenspektrum, vor
allem in den Artengruppen Amphibien und Reptilien sowie das weitere Potenzial dieser Fläche belegen die hohe Bedeutung der ehemaligen Sandgrube. Dieser Lebensraum der Amphibien und Reptilien darf nicht verwalden, sondern muss in der jetzigen Form als Biotop
erhalten bleiben.
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Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
13. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen darzustellen, die zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft erforderlich und vorgesehen sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 10
BauGB). Es handelt sich hierbei einerseits um bereits hochwertige Flächen, z.B. Streuobstwiesen und Gewässer, die zu schützen und zu pflegen sind. Des Weiteren umfasst diese
Darstellung Flächen, die im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes zu entwickeln sind.
Letztere sind zugleich potenzielle Kompensationsflächen i.S.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Flächen zum Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft (schwarze TSignatur): Die Flächenkategorie umfasst die bereits bestehenden hochwertigen Bereiche.
Dieses sind v.a. die bisher als gesetzlich geschützte Biotope übernommenen Flächen (s.
Anlage 2 zum Flächennutzungsplan) als auch die neu im Bereich des Kleinen und Großen
Bernhardsgraben sowie des Teufelsgraben kartierten gesetzlich geschützten Biotope. Hinzu
kommen weitere Flächen, die auf Grund ihres Bestandes bzw. ihres Artenspektrum von hoher Bedeutung sind (z.B. Sandgrube Remschütz).
Flächen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (rote T-Signatur): Hierunter fallen die Bereiche, die vorrangig durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung von Boden,
Natur und Landschaft zu entwickeln sind. Es sind dies zugleich die potenziellen Kompensationsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt i.S.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Hierunter fallen z.B. die Renaturierung des Läusebaches oder die Aufwertung von Flächen
im Bereich des Kleinen und Großen Bernhardsgrabens.
Übernahme von Kompensationsflächen in Fach- und Gesamtplanungen (blaue T-Signatur):
Hierbei handelt es sich um Flächen, für die bereits auf der Grundlage verbindlicher Planungen (städtebauliche Gesamtplanungen, Fachplanungen) Festsetzungen bzw. Festlegungen
für Kompensationsmaßnahmen i.S.d. BNatSchG getroffen wurden. Mit dieser Darstellung
der bereits festgelegten Kompensationsfläche soll deutlich werden, welche Flächen nicht
mehr für anderweitige Nutzungen zur Verfügung stehen. Die konkreten Kompensationsmaßnahmen sind den entsprechenden Planungen zu entnehmen. In diese Flächenkategorie fallen z.B. die externe Kompensationsmaßnahme im Bereich der Kiesgrube Remschütz für den
Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Pirmasenser Straße“ und die Kompensationsmaßnahmen für den Radwegebau Saalfeld-Remschütz, aber auch die Rekultivierungsverpflichtung für den Sandtagebau Remschütz (hier erfolgt mit Ausnahme der für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen eine ausschließliche Darstellung als Flächen zum
Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB).
In Ausnahmefällen können auch Pflegemaßnahmen in diesen bereits hochwertigen Bereichen als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden, sofern sie zu einer dauerhaften
Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen (§ 15 Abs. 3
BNatSchG).
Für geplante Bauflächen können an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und
diese Flächen bereits vorab im Flächennutzungsplan einander zugeordnet werden. Eine
Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die frühzeitige Zuordnung der Flächen kann spätere Bebauungsplanverfahren beschleunigen. Da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind besteht jedoch das Risiko, dass die zugeordneten Flächen nicht zu
einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden, da bereits die Darstellung zu
Bodenwertsteigerungen führen kann. Auf diesen Flächen soll der Ausgleich von Eingriffen in
Natur und Landschaft, die durch die Umsetzung von Bebauungsplänen verursacht werden,
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Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
erfolgen. Die Darstellung muss städtebaulich begründet sein. Durch die Darstellung können
aber die Inhalte der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan integriert werden.
Durch die Verwirklichung von Bebauungsplänen werden Eingriffe in Natur und Landschaft
verursacht. Die Darstellung von Flächen für die Entwicklung, Schutz und Pflege, dient insbesondere der Kompensation dieser Eingriffe. Die Darstellung muss städtebaulich veranlasst
sein.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld erfolgt eine Überlagerung der Darstellung von
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) mit der Nutzung dieser Flächen (Fläche für Wald, Flächen
für die Landwirtschaft, Wasserflächen etc.). Damit wird dokumentiert, dass die Flächennutzung zugleich zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung naturschutzfachlich relevanter
Flächen beiträgt bzw. beizutragen hat. Eine Besonderheit von der o.g. Verfahrensweise zur
Überlagerung der Flächendarstellung mit einer Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bei naturschutzfachlich relevanten Flächen erfolgt im Bereich der ehemalige Sandgrube Remschütz.
Hier ist die Darstellung als eine Fläche der Kategorie „Offenland“ gewählt. Dies begründet
sich damit, dass die Darstellung als Waldfläche eine Bewaldung als Klimaxvegetation suggeriert. Das vorhandene Artenspektrum, vor allem in den Artengruppen Amphibien und Reptilien sowie das weitere Potenzial dieser Fläche belegen die hohe Bedeutung der ehemaligen
Sandgrube. Dieser Lebensraum der Amphibien und Reptilien darf nicht verwalden, sondern
muss in der jetzigen Form als Biotop erhalten bleiben. Untersetzt wird diese Einstufung
durch die Auswahl der Sandgrube als Bundesmonitoringfläche für die Kreuzkröte. Aus den
o.g. Gründen haben die Belange des Naturschutzes im Bereich der ehemaligen Sandgrube
Remschütz Priorität, so dass eine Nutzung als Wald bzw. als landwirtschaftliche Fläche ausscheidet. Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung dieser Flächen i.S.d. Naturschutzes ist
daher alleiniges Planungsziel der Stadt Saalfeld, so dass eine entsprechende besondere
Darstellung erfolgt.
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Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
14. Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und
Vermerke
Neben den Darstellungen enthält der FNP Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen
und Vermerke.
K ENNZEICHNUNGEN (§ 5 A BS . 3 B AU GB)
Bei Kennzeichnungen gem. §5 Abs. 3 BauGB handelt es sich um Hinweise für die Planung.
Es sollen die Flächen gekennzeichnet werden, deren Bebauung mit besonderen Gefahren
verbunden sein kann. Darunter fallen Vorkehrungen gegen Naturgewalten, Bergbau und
umweltgefährdende Stoffe, soweit die Standorte für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind.
Eine bauliche Nutzung ist regelmäßig erst möglich, wenn vorher die Altlast beseitigt ist. Wird
eine solche Kennzeichnung nicht vorgenommen, erwachsen hieraus, anders als beim Bebauungsplan, aber keine Amtshaftungsansprüchen.
N ACHRICHTLICHE Ü BERNAHMEN (§ 5 A BS . 4 B AU GB)
Im Planungsgebiet befinden sich zahlreiche Schutzgebiete und Objekte auf der Grundlage
verschiedener Fachgesetze, die für den Umweltbereich und die Raumnutzung relevant sind.
Diese sind auf der Grundlage unterschiedlicher Fachgesetze unter Schutz gestellt worden.
Sie sind entsprechend den Vorgaben des § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Die Schutzgebiete und -objekte unterliegen nicht der Abwägung durch den Stadtrat. Dies gilt für nachrichtliche Übernahmen von Planungen und sonstigen Nutzungsregelungen, die von anderen Planungsträgern nach anderen Gesetzen festgesetzt sind z. B. Naturschutzgebiete, aber auch nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen oder Überschwemmungsgebiete sind zu übernehmen. Vermerke beziehen sich auf Planungen und Nutzungsregelungen, die noch nicht rechtskräftig
sind, für die aber eine Unterschutzstellung hinreichend konkret begründet werden kann und
für die das Unterschutzstellungsverfahren absehbar ist. Im Gebiet der Stadt Saalfeld bestehen folgende rechtliche Festsetzungen nach Bundes- und Landesrecht:
14.1 Schutzgebiete nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen
Die Festsetzungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) / Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) umfassen sowohl Gebiete, die auf der Grundlage eines eigenen
Verfahrens unter Schutz gestellt wurden als auch Biotope, die pauschal ohne eigene
Rechtsverordnung unter Schutz stehen.
14.1.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
gem.
Art.
4
FFH-Richtlinie
und
EGVogelschutzgebiete i.V.m § 32 BNatSchG
Die naturschutzrechtlichen Planungen von FFH-Gebieten und von EG-Vogelschutzgebieten
dienen dem Aufbau und dem Schutz des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“,
insbesondere dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß den Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und
79/409/EWG (EG-Vogelschutzrichtlinie). Sie dienen zudem zur Sicherung des Fortbestandes
oder gegebenenfalls der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet.
Die gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommenen Grenzen der FFH-Gebiete wurde
von der Thüringer Landesregierung am 27. April 2004 beschlossen. Im Planungsraum befinden sich Teile der FFH-Gebiete Nr. 154 „Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld“ sowie
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Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
der EU-Vogelschutzgebiete Nr. 28 „Nördliches Thüringer Schiefergebirge mit Schwarzatal“
und Nr. 36 „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“.
Das 744 ha große FFH-Gebiet Nr. 154 „Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld“
umfasst das Tal der Saale mit der Saale selbst, sowie die angrenzenden häufig bewaldeten
Hänge zwischen Saalfeld im Norden und Hohenwarte im Süden. Die Güte und Bedeutung
ergibt sich aus hervorragenden Silikat-Feldbildungen, den vorhandenen Xerothermrasen
sowie die naturnahen Abschnitte der Saale selbst. Zu nennen ist des Weiteren die Bedeutung des Gebietes für die Spanische Flagge und den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling. Als Erhaltungsziel wird der Schutz der vorkommenden Fledermausarten,
der Westgroppen- und Bachneunaugevorkommen sowie des Dunklen WiesenknopfAmeisenbläulings genannt. Des Weiteren gilt den prioritären Lebensräumen der Schluchtund Hangmischwälder sowie der Auenwälder ein besonderer Schutz.
Im Westen von Saalfeld reicht das EU-Vogelschutzgebiet Nr. 28 „Nördliches Thüringer
Schiefergebirge mit Schwarzatal“ in das Plangebiet des Flächennutzungsplanes. Das
7.152 ha große Schutzgebiet repräsentiert in hervorragender Weise die charakteristische
Avifauna großflächiger kiefern- und fichtenreicher Hochwälder, naturnaher Laubmischwälder
in Hanglagen sowie naturnaher Bach- und Flußabschnitte mit ihren Auen. Das Erhaltungsziel
ist auf den Erhalt störungsarmer, großflächiger Waldlandschaften mit eingestreuten Laubund Gründlandflächen ausgerichtet.
Das EU-Vogelschutzgebiet Nr. 36 „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ ragt im
Nordosten in das Gebiet der Stadt Saalfeld. Das Schutzgebiet repräsentiert die Avifauna in
einem großflächigen kieferndominierten Nadel-Laubmischwald auf nährstoffarmen Standorten sowie feuchter Bachgründe. Ziel ist der Erhalt und die Förderung lichter, kieferndominierter Mischwälder mit Buchen- und Birkenanteilen.
14.1.2 Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG i.V.m. § 12 und § 26 ThürNatG
Im Gebiet der Stadt Saalfeld befindet sich ein ausgewiesene Naturschutzgebiete (NSG):
• NSG „Bohlen“
Das NSG „Bohlen“ befindet sich in den Gemarkungen Köditz und Obernitz. Es wurde bereits
mit Verordnung vom 21.06.1938 unter Schutz gestellt.
Die für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständige Obere Naturschutzbehörde
plant gegenwärtig keine Ausweisung neuer Naturschutzgebiete im Bereich der Stadt Saalfeld.
14.1.3 Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG i.V.m. § 13 und § 26 ThürNatG
Im Gebiet der Stadt Saalfeld befinden sich Flächen von zwei ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten (LSG). Es handelt sich dabei um die folgenden Gebiete:
• LSG „Gleitsch“ und
• LSG „Thüringer Wald“
Östlich von Obernitz und südlich an das NSG „Bohlen“ schließt sich fast unmittelbar das mit
Verordnung vom 03.05.1938 ausgewiesene LSG „Gleitsch“ an. Es umfasst im Wesentlichen
die Waldflächen östlich der Saale. Das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ umfasst
im Wesentlichen die Waldflächen im Westen der Stadt Saalfeld sowie die Umgebung der
Ortslage Arnsgereuth, wobei die Siedlungsfläche selbst nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes ist.
Im Südwesten grenzt unmittelbar an die Stadtgrenze das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Schiefergebirge“.
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Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Die für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständige Obere Naturschutzbehörde plant gegenwärtig keine Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete im Bereich der
Stadt Saalfeld.
14.1.4 Naturpark gem. § 27 BNatSchG i.V.m. § 15 ThürNatG
Im Südwesten, Süden und Südosten reicht die Grenze des Naturparks „Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale“ bis weit in das Gebiet der Stadt Saalfeld.
„Als Naturparke werden großräumige Landschaften ausgewiesen, die sowohl aus Gründen
des Naturschutzes als auch wegen der durch ihre Eigenart und Schönheit bedingten Erholungseignung von landesweit herausragender Bedeutung sind. Die Ausweisung hat zum Ziel,
diese Landschaften hinsichtlich ihres Naturschutz- und Erholungszwecks zu schützen, zu
pflegen und zu entwickeln. Die Umsetzung der Ziele wird an Hand von Qualitätskriterien regelmäßig überprüft. Dazu gehört auch die Einbindung in die Dachmarke „Nationale Naturlandschaften““ (s.a. Begründung zur Thüringer Verordnung über den Naturpark Thüringer
Schiefergebirge/ Obere Saale. Die weiterführenden Regelungen zum Naturpark sind in der
Naturparkverordnung geregelt.)
14.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i.V.m. § 17 ThürNatG
Bisher wurde im Gebiet der Stadt Saalfeld kein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
ausgewiesen. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat der Stadt Saalfeld mit Schreiben
vom 16. Oktober 2012 mitgeteilt, dass gegenwärtig keine Ausweisungen von Schutzgebieten
nach Naturschutzrecht, die in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegen, geplant sind. Somit entfallen entsprechende Vermerke zu geplanten geschützten Landschaftsbestandteilen.
Seitens der Stadt Saalfeld wird jedoch vorgeschlagen, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde die Schutzwürdigkeit der Bereiche „Zechsteinriffe östlich von Gorndorf“ sowie
die „Roten Felsen westlich von Köditz“ prüft. Da bisher keine Angaben zur Schutzwürdigkeit
vorliegen, ist eine Übernahme als Vermerk zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gerechtfertigt. Ebenso ist es unter Beachtung des o.g. Schreibens des LRA und der bestehenden
Zuständigkeit nicht möglich, Vorschläge von ehrenamtlichen Naturschützern oder anerkannten Naturschutzverbänden zur Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen als
Vermerk in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.
14.1.6 Flächennaturdenkmale gem. § 29 BNatSchG i.V.m. § 26 ThürNatG
Im Plangebiet sind mehrere Flächennaturdenkmale (FND) unter Schutz gestellt:
• FND „Trift am Steinig bei Gorndorf“ (nördlich von Gorndorf, Größe: 0,4 ha)
• FND „Feengrotten Saalfeld und Ockerkalk-Aufschluss (im Südwesten von Saalfeld
• FND „Teich bei Gorndorf“ (im Nordwesten von Saalfeld, Größe: 0,5 ha)
Zuständig für Flächennaturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt.
14.1.7 Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 ThürNatG
Die gesetzlich geschützten Biotope sind pauschal unter Schutz gestellt, ohne dass im Einzelfall eine Rechtsverordnung erlassen werden muss (ipso jure).
Bei nachrichtlichen Übernahmen handelt es sich generell um die Übernahme der jeweiligen
Schutzgebiete und -objekte mit ihren Abgrenzungen von der jeweiligen Fachbehörde (Kenntlichmachung einer Fremdplanung). Die Zuständigkeit für die besonders geschützten Biotope
liegt gem. ThürNatG bei der Unteren Naturschutzbehörde. Die gesetzlich geschützten Biotope sind durch die Fachbehörde zu registrieren. Die Registrierung ist in geeigneter Weise
Seite 82 von 104
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
öffentlich zugänglich zu machen (§ 30 Abs. 7 BNatSchG). Weiter führt das ThürNatG in § 18
Abs. 2 aus: „Die Biotope werden durch Biotopkartierung erfasst“. Die Ergebnisse einer entsprechenden Kartierung und die Übergabe dieser an die Stadt Saalfeld erfolgte bisher nicht.
Im Regelfall erfolgt im Flächennutzungsplan eine nachrichtliche Übernahme der gem. § 30
BNatSchG i.V.m. § 18 ThürNatG bekannten gesetzlich geschützten Biotope im Gebiet des
Flächennutzungsplanes. In Ausnahmefällen kann von der Soll-Vorschrift zur nachrichtlichen
Übernahme von gesetzlich geschützten Biotopen gem. § 5 Abs. 4 BauGB abgewichen werden, sofern diese Abweichung begründet werden kann (s.a. RN 70 § 5 Ernst-ZinkahnBielenberg). Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Saalfeld hat
sich die Stadt eingehend mit der nachrichtlichen Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope auseinandergesetzt. Dabei hat sich im Verfahren und vor allem nach Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen zum 1. Entwurf (April 2011) gezeigt, dass die derzeit vorhandenen Daten fehler- und lückenhaft und zum Teil zur Übernahme zu unkonkret sind. Die
vorliegenden Unterlagen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sowie die ergänzenden Hinweise (Stellungnahme zum 1. Entwurf des Flächennutzungsplanes) wurden hinsichtlich einer Verwertbarkeit geprüft. Die Stadt Saalfeld kommt nach Auswertung der Unterlagen
zum folgenden Ergebnis:
• Von der zuständigen Fachbehörde liegt keine aktuelle Biotopkartierung vor.
• Im vorliegenden Landschaftsplan, der von der UNB zur Übernahme vorgegeben wird,
sind die gesetzlich geschützten Biotope nur durch ein Symbol angegeben. Eine räumliche Abgrenzung, wie sie v.a. bei flächigen Biotopen bei einer nachrichtlichen Übernahme erforderlich und sinnvoll ist, ist auf der Grundlage des Landschaftsplanes nicht
möglich. Zudem basieren die Angaben im benannten Landschaftsplan auf einer Kartierung des Jahres 1993 (s. Erläuterung zum LP, S. 34). Sie sind damit nicht mehr hinreichend aktuell und berücksichtigen die Entwicklung der vergangenen 20 Jahr unzureichend.
• Der Entwurf des FNP aus dem Jahr 1999 enthält vom Landschaftsplan abweichende
Angaben. Da es sich um eine nachrichtliche Übernahme handelt, steht es der Stadt
Saalfeld nicht zu, eine abschließende Entscheidung zu den tatsächlich vorhandenen
Biotopen und deren Abgrenzung zu treffen,
• Die Ermittlungspflicht der Stadt Saalfeld umfasst bei der Aufstellung von Bauleitplänen
keine flächendeckende Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope.
• Die Stadt Saalfeld hat zur Prüfung der o.g. Angaben eine flächendeckende Kartierung
der gesetzlich geschützten Biotope im Bereich des Teufelsgrabens sowie des Kleinen
und Großen Bernhardsgraben durchgeführt. Die dabei gewonnenen Ergebnisse belegen, dass die o.g. Angaben zur Nutzung der vorliegenden Kartierungen (Landschaftsplan, alter Flächennutzungsplanentwurf) nicht den Anforderungen an eine nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan entsprechen.
Aus den o.g. Gründen ist gegenwärtig eine hinreichend konkrete und weitgehend vollständige Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope im Gebiet der Stadt Saalfeld nicht möglich. Zur Vermeidung der Vortäuschung einer Genauigkeit, die nicht gegeben ist, wird auf
eine nachrichtliche Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope verzichtet, bis entsprechende Angaben von der Fachbehörde vorliegen. In die Anlage zum Umweltbericht werden
die derzeit bekannten gesetzlich geschützten Biotope ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit übernommen.
Unabhängig von einer nachrichtlichen Übernahme in dem Flächennutzungsplan wird darauf
hingewiesen, dass für die Ableitung von verbindlichen Bauleitplänen aus dem Flächennutzungsplan im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Existenz oder EntSeite 83 von 104
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
stehung weiterer gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 ThürNatG
Ermittlungsgegenstand der Planung sein muss.
Die Stadt Saalfeld hat von 1994-2001 in Eigenregie den Landschaftsplan für das gesamte
Stadtgebiet erarbeiten und fortschreiben lassen. Dieser Landschaftsplan entspricht laut der
unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt den fachlichen
Anforderungen zum Zeitpunkt seiner Erstellung und kann in seinen wesentlichen Grundzügen auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Grundlage für die Umweltprüfung der naturschutzfachlichen Kriterien im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und für
die Erstellung des Umweltberichtes herangezogen werden.
Auf der Basis der aktuellen Naturschutzgesetzgebung ist die untere Naturschutzbehörde des
Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt für die kontinuierliche Fortschreibung zuständig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises war diese Fortschreibung in den
vergangenen Jahren nicht möglich gewesen. Die Stadt Saalfeld begrüßt eine Fortschreibung
des Landschaftsplanes und unterstützt das Landratsamt im Rahmen der städtischen Möglichkeiten. Allerdings hat die UNB von Herbst 2010 bis Frühjahr 2011 mit eigenen Kräften
eine flächendeckende Kartierung der Streuobstbestände der Stadt mit allen Ortsteilen vorgenommen und Vorschläge für potentielle Pflege- und Kompensationsmaßnahmen entwickelt. Die Kartierungsergebnisse und Vorschläge für potentielle Pflege- und Kompensationsmaßnahmen wurden vonseiten der UNB übergebenen. Entsprechend wurden die Ergebnisse der vorliegenden Streuobstwiesenkartierung in die Anlage 2 zum Flächennutzungsplan
übernommen bzw. in die Abwägung eingestellt.
14.1.8 Naturdenkmale
Im Stadtgebiet von Saalfeld befinden sich im Bereich Friedensstraße/ Promenadenweg drei
alte Eichen, die aufgrund ihrer ortsbildprägenden Größe und Erscheinung, ihres hohen Alters
und der Seltenheit im Gebiet der Stadt Saalfeld sowie ihrer Bedeutung als potenzielle Lebensstätten seltener und gefährdeter Arten der Fauna und Flora unter Schutz gestellt werden sollen.
In Vorbereitung einer Unterschutzstellung erfolgte durch das Landratsamt SaalfeldRudolstadt mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 17.04.2013 (Nr. 04/13) eine einstweilige
Sicherstellung gem. § 22 BNatSchG i.V.m. § 3 ThürNatG.
14.2 Trinkwasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete (WSG) sind zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt, um die betreffenden Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Das „unsichtbare“ Grundwasser ist infolge der Bedeckung durch Boden- und Gesteinsschichten vor
direkten Stoffeinträgen geschützt. Es gilt: je dichter das Einzugsgebiet, aus dem das Wasser
zur Wasserfassung fließt, besiedelt ist und je intensiver Nutzungen dort vorhanden sind, desto eher sind Beeinträchtigungen und Gefährdungen zu befürchten. Wasser- und Heilquellenschutzgebiete werden in einem öffentlichen Verfahren festgesetzt. Dabei sind Eigentumsbeschränkungen für den Einzelnen (z. B. Bauverbot oder Lagerungsverbot für wassergefährdende Stoffe wie Heizöl) zum Wohle der Allgemeinheit hinzunehmen. Im Ergebnis des Festsetzungsverfahrens erlässt die zuständige Wasserbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt als Obere Wasserbehörde Thüringens) eine Rechtsverordnung. Die Wasserschutzgebiete werden in die Schutzzonen I bis III unterteilt.
Seite 84 von 104
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
S CHUTZZONE I
In diesem engsten Bereich um die Wassergewinnungsanlage und in ihrer unmittelbaren Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben.
S CHUTZZONE II
Sie wird in der Regel so festgelegt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußersten
Rand der SZ bis zur Fassung mindestens 50 Tage beträgt.
S CHUTZZONE III
Sie wird, wenn irgend möglich, bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Fassung ausgedehnt
und erfasst damit das gesamte der Fassung zufließende Grundwasser. Die Schutzbestimmungen sollen vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr
langfristig.
H EILQUELLENSCHUTZGEBIETE
Aus einer Heilquelle wird natürliches Heilwasser gewonnen. Es ist aus diesem Grund gegen
Veränderungen besonders empfindlich und vorbeugend zu schützen.
Im Stadtgebiet befindet sich eine Reihe von Wasserschutzgebieten. Von großer Bedeutung
für die Trinkwasserversorgung der Stadt Saalfeld sind dabei die im Grundwasserleiter Buntstein stehenden Tiefbrunnen des Wasserwerks Saalfeld-Wöhlsdorf. Bei den restlichen Wasserschutzgebieten – Tiefenbrunnen Feengrotten (Mineralwasser), Tiefbrunnen Holzplatz,
Floriansquelle und Köditzstollen – handelt es sich um Eigenversorgungsanlagen, für die bei
der oberen Wasserbehörde teilweise Aufhebungsverfahren geführt werden. Für die Sickerfassung Adrianstal ist kein Aufhebungsverfahren anhängig.
14.3 Hochwasserschutzgebiete
Nachrichtlich übernommen werden die Überschwemmungsgebiete entlang der Saale. Die
Informationen dienen der Öffentlichkeit über bestehende Hochwassergefahren. Im Interesse
von Natur und Landschaft erfolgte die Ausweisung dieser Gefährdungsräume großzügig, um
Konflikte mit der Siedlungsentwicklung schon mit vorbereitender Leitplanung zu vermeiden.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grenzen für ein Hundertjähriges Hochwasser.
Der Auebereich der Saale, mit der Lache als Seitenarm, ist natürliches Überschwemmungsgebiet. Im Süden der Stadt, im Bereich der Schokoladenfabrik, ist die Saale eingefasst bzw.
durch die steil geneigte Uferkante ist kein Übertreten des Flussbettes möglich. Nördlich der
Südbrücke, auf der Höhe von Köditz, beginnen die ebenen Saalewiesen. Die Überschwemmungsgebiete weiten sich an den Einmündungen der Bachläufe, des Siechenbaches und
des Seitenarms, der Lache, die gespeist von der Weira, nördlich von Altsaalfeld wieder in die
Saale eintritt. Durch diese Zuläufe erhöht sich die erwartete Wassermenge bei Hochwasser,
entsprechend ist das Überschwemmungsgebiet ausufernder festgesetzt. Deutlich wird dies
nördlich der Eisen- und Straßenbrücke (Nordtangente) sowie im Bereich der Kläranlage und
in den Auen von Remschütz.
14.4
Bergbau
A UFSCHÜTTUNGEN UND A BGRABUNGEN
Bei den Flächen für Aufschüttungen oder Abgrabungen werden die künstlichen Erhöhungen
bzw. Vertiefungen des bestehenden natürlichen Zustandes der Erdoberfläche, meist durch
Rohstoffabbau verursacht, dargestellt. Die Geländeveränderungen müssen einen größeren
Umfang haben, um überhaupt relevant zu sein. Es muss sich um selbstständige AufschütSeite 85 von 104
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
tungen oder Abgrabungen handeln und nicht einer anderen Nutzung, wie zur Herstellung
einer Verkehrsfläche, zugehörig sein. Diese Geländeveränderung muss jedoch einen größeren Umfang haben, um i.S.d. § 29 Abs.1 BauGB bauplanungsrechtlich überhaupt relevant zu
sein. Im Falle der Stadt Saalfeld ist die Halde des Stahl- und Walzwerks Maxhütte (Im Februar 2012 übernahm der CSN-Konzern (Companhia Siderúrgica Nacional) mit Hauptsitz in
Brasilien das Werk) in Unterwellenborn. Während das Werk selbst auf dem Gebiet der
Nachbargemeinde liegt, erstreckt sich doch die Schutthalde zur Hälfte auf das Saalfelder
Stadtgebiet. Dies ist in den gemeinsamen Bebauungsplänen des Planungszweckverbandes
(PZV) festgehalten.
S ANDE
Im Raum Saalfeld sind zwei Abbaustandorte für Sande vorhanden, die aber derzeit nicht
mehr genutzt werden. Dies ist zum einen die Sandgrube „Sandberg E-Hang in Aue am
Berg“, welche noch ein grundeigenes bestätigtes Gewinnungsrecht (bis 2017) innehat. Die
Größe der Fläche beträgt 4,5 ha. Ein Abbau findet seit Jahren nicht mehr statt und ist weder
von Seiten des Eigentümers als der Stadt Saalfeld/Saale geplant. Die Bergbauberechtigung
muss in dem Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden, da die Lagerstätte
noch nicht vollständig ausgebeutet ist.
Zweiter ehemaliger Standort ist die Sandgrube bei Remschütz. Diese wird nach Vollzug des
Abschlussbetriebsplans und einer Flächenaustrennung in das Eigentum der Stadt Saalfeld
übergehen. Zurzeit wird eine Renaturierung geplant. Beide finden im Regionalplan für Ostthüringen keine Erwähnung mehr, weil den Belangen von Natur und Landschaft sowie einer
geordneten Dorfentwicklung Vorrang eingeräumt wurde. Ein Abschlussbetriebsplan wurde
erstellt, abgearbeitet und eine Abschlussbefahrung durchgeführt. Das Abschlussprotokoll ist
von allen beteiligten Seiten akzeptiert, die ehemalige Sandgrube Remschütz wurde aus dem
Bergrecht entlassen und in das Eigentum der Stadt Saalfeld/Saale übergegangen. Die Stadt
Saalfeld/Saale plant die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen und entsprechend
eine mittelfristige Renaturierung des Geländes. Eine Rekultivierung dieser etwa 14,2 ha großen Fläche in Remschütz ist Zielstellung und steht damit im Einklang mit der Landesplanung. Da diese Entlassung zeitgleich mit der Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes
erfolgen soll, kann auf eine nachrichtliche Übernahme der Fläche verzichtet werden.
W ERKSTEIN
An der unmittelbaren Gemarkungsgrenze nach Fischersdorf befindet sich ein raumordnerisch gefasstes Vorbehaltsgebiet für Werksteinabbau (Knotenkalk) in einer Größe von 5,9 ha.
Ein Bewilligungsbescheid für weiteren Abbau liegt nicht vor. Der Flächennutzungsplan gibt in
diesem Bereich jedoch den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz den Vorrang. Auf
eine nachrichtliche Darstellung von Abbauflächen wird daher auch verzichtet.
U NTERTAGEABBAU
Einen Untertageabbau hat es in Saalfeld seit dem Mittelalter gegeben, wenn auch nur im
kleineren Maße. Schwerpunkte dieses frühen Untertagebergbaus waren im Wittmannsgereuther Tal, Fürstenhuther Stollen, südlich und südöstlich von Gorndorf sowie östlich von Obernitz. Dennoch kommt es immer wieder zu Erdfällen, welche aber mehr von der Bodenstruktur
oder unverdichteten Aufschüttungen herrühren.
14.5 Altlasten
Entsprechend § 2 Abs. 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17.03.1998
sind altlastenverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes Altablagerungen und AltstanSeite 86 von 104
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
dorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für
den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im Flächennutzungsplan für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind. Zweck dieser Kennzeichnung ist eine ”Warnfunktion" für die weiteren
Planungsstufen, insbesondere für den verbindlichen Bauleitplan. Die als Soll-Vorschrift formulierte "Kennzeichnungspflicht" gilt für eine Fläche jedoch nur, wenn
• für die Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung hinreichend konkret geklärt ist, dass
die Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und
• die Gemeinde gleichwohl als Ergebnis einer gerechten Abwägung eine bauliche Nutzung ausweist.
Der Begriff "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen" ist umfassend zu verstehen. Die
Beschränkung auf "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen" bedeutet nicht, dass eine
derartige Kennzeichnung bei anderen Nutzungsdarstellungen ausgeschlossen ist. In Betracht kommen insbesondere von Menschen intensiv genutzte Freiflächen, z. B. Spiel- und
Sportplätze, Parks, aber auch Flächen, die über den Nahrungspfad (Boden - Pflanze Mensch) für den Menschen zu gesundheitlichen Gefahren führen können, z. B. Dauerkleingärten. Die Belastung der Umwelt (z. B. Boden, Luft oder Wasser) kann je nach Art, Beschaffenheit oder Menge nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere und Pflanzen erheblich gefährdend sein. Über diese Kennzeichnungspflicht hinaus sollte eine Kennzeichnung bei allen Flächen erfolgen, die möglicherweise auch erst später, also bei einer Änderung des Flächennutzungsplans für eine bauliche Nutzung in Betracht kommen. Die Kennzeichnung sollte auch erfolgen, wenn die Bodenbelastung zwar der “Gesamtnutzung” eines
Gebietes (z. B. Wohngebiet) nicht entgegensteht, in diesem Gebietaber auch Nutzungen mit
erhöhtem Schutzbedürfnis (z. B. Kinderspielplätze) denkbar sind (rote Symbole).
Für das Stadtgebiet Saalfeld liegen verschiedene Flächen vor, bei denen der Verdacht auf
eine gesundheitsgefährdende Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen besteht. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, im Flächennutzungsplan entsprechend gekennzeichnet werden. Dabei handelt es sich um Altablagerungen und Altstandorte, d.h. die Ablagerungen bzw. die ehemalige Nutzung dieser Flächen
kann zu einer Belastung geführt haben. Dabei ist für die Erheblichkeit allein maßgeblich, ob
eine mögliche Gesundheitsgefährdung besteht (s.a. Battis, Krautzberg u. Löhr 1999). Ergänzende dazu sind alle weiteren bekannten Altablagerungen und Altstandorte als Hinweis in
dem Plan dargestellt, von denen eingeschätzt wird, dass die gesundheitsgefährdende Belastung einer von Menschen intensiv genutzten Frei- oder Baufläche ausgeschlossen werden
kann (weiße Symbole).
Seite 87 von 104
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
15651
15655
15656
16495
16497
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Alter Bänkelweg
Arnsgereuth
ehem. Tankstelle vor
Gasthof "Zur Linde"
Verkehrsfläche - Parkfläche für Gasthaus
Arnsgereuth, eh.
Ortsstraße Nr. 4
Landw. Betrieb mit
Fläche für die Landwirtschaft - Bau von
Siloanlagen
neuen Ställen
Arnsgereuth
Aue am Berg, Betriebsgelände der
LPG
Friedenslinde, Crösten
Beulwitz
16498
Hohlweg
Beulwitz/ Crösten
16499
Ehrlich
Fläche zum Abbau von Bodenschätzen ehem. Steinbruch bei der Wüste Köditz
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Fläche für die
Landwirtschaft - Stellplatzfläche für
Hotel
Gemischte
Baufläche Stellplatzfläche, Gehweg
Fläche für die
Landwirtschaft
Fläche für die
Landwirtschaft
Fläche für die
Landwirtschaft
Fläche für die
Landwirtschaft
Fläche für die
Landwirtschaft
Grünfläche,
Zweckbestimmung
Kleingärten
Hochwert
Rechtswert
Art
Keine bauliche Nutzung vorgesehen. Der Standort bezieht sich
auf einen Teil einer versiegelten Stellplatzanlage eines Hotels,
das im Rahmen eines Bebauungsplanes realisiert wurde.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5607600 4451750 1
Keine bauliche Nutzung bzw. intensive Nutzung durch den
Mensch vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5608360 4451740 2
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5608150 4451550 2
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
19339
5614630 4451780 1
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5614200 4452550 1
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5614440 4452980 1
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
4509
5613888 4452933 1
Keine bauliche Nutzung vorgesehen. Es liegen zudem keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
dieser durch den Menschen genutzen Grünanlage hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
18504
5611610 4455550 1
16500
Wüste Köditz
16502
Am Lärchenhölzchen
Garnsdorf, Unterm
Fläche zur Aufschüttung - Ablagerung
breiten Berg
Fläche für
Wald
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
16504
Weidig
Graba
Grünfläche,
besondere
Zweckbe-
Keine bauliche Nutzung bzw. intensive Nutzung durch den
Mensch vorgesehen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf
eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Fläche zur Aufschüttung - ehem. Müll- u.
Kohlelagerplatz
Fläche
nach
GIS
[m²]
Seite 88 von 104
5611950 4453280 1
45473
5614000 4454650 1
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
16509
16511
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Roter Berg / Güldener Grund
Obernitz
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Fläche zur Aufschüttung, Fläche für die
Landwirtschaft - Deponie Hühnerfarm
gewerbliche Fläche - Lagerhalle der KSM
Saalfeld
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
stimmung
Friedhof
Fläche für
Landwirtschaft
Fläche für die
Landwirtschaft
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
16515
Maxhütte
Gorndorf
Fläche für Aufschüttung - Alte Abraumhalde
der Maxhütte, Ödland
Gewerbliche
Baufläche
16519
Schokoladenfabrik
Stollwerck
Neumühle 1
Gewerbliche Fläche - Heizöl-Tanklager am
Herrenweinberg (stillg.)
Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche
Gewerbliche Fläche - verpachtete Garagen
an Firma Recknagel, KFZ-Werkstatt Gebr.
Reif, Fläche der Garageneinfahrt war Tankstellenstandort, Tankstellen (stillg.)
Wohnbaufläche
Handelseinrichtungen - Parkfläche für PKW
(Werbung - Verkauf), Tankstelle (stillg.)
Autohof;
Gemischte
Baufläche
16520
16521
Webergasse 5/7
Sonneberger ST
Sonneberger Str. 8
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
Rechtswert
Art
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5612100 4458400 1
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
5610200 4456250 1
Die Fläche wird im FNP zum Einen als Abraumhalde für das
Stahlwerk "Maxhütte" dargestellt, zum Anderen ist die Fläche als
Gewerbe- oder Industriefläche im Bebauungsplan Nr. 6 "West"
des Planungszweckverbandes Maxhütte festgesetzt. Es wird
davon ausgegangen, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die Altlasten-Problematik aufgenommen und
gelöst wurde, so dass die heutige, in dem Bebauungsplan festgeschriebene Nutzung als Industriestandort unproblematisch ist.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen. Das Gelände wird zurzeit bebaut, so dass die Thematik der Altlasten im Rahmen des Bauantrages geprüft worden
sind.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Seite 89 von 104
36391
0
5613160 4458880 1
90549
5611000 4456100 2
5612690 4455120 2
8978
5612349 4454697 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
16522
16523
16525
16526
16527
16528
16529
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Blankenburger Tor /
Hinterm Schießteich
Verkehrsflächen allgemein - gepflasterte
Zufahrt zu den Garagen, Tankstelle (stillg.)
bei Firma Batterie-Aal
Gemischte
Baufläche
Meininger Hof
Friedensstr. 47
Verkehrsflächen allgemein - stillgelegte
Fläche, Tankstelle (stillg.)
Gemischte
Baufläche
Brudergasse 12; im
Hof
Verkehrsflächen allgemein - Parkfläche,
Tankstelle (stillg.) Rat des Kreises (Fuhrpark)
Gemischte
Baufläche
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland), Tankstelle (stillg.) v. ehem. Post
(jetzt Telekom) stillgelegt
Gemischte
Baufläche
Industrie und Gewerbe - Gelände d. ehem.
Kraftverkehrs: Reparaturwerkstatt Auto
Müller - Mercedes Benz Reparaturwerkstatt
Militzer & Münch Internationale, Spedition,
Verwaltung, Tankstelle, Tankstellen (stillg.)
Gewerbliche
Baufläche
Verkehrsflächen allgemein - versiegelte
Verkehrsinsel, Tankstelle (stillg.) auf der
Verkehrsinsel
Gewerbliche
Baufläche
Industrie und Gewerbe - Firmengelände
Mörz: ehemaliger Schrottlagerplatz - derzeit
Parkfläche
- ehemaliges Öllager - derzeit Hoffläche
- ehemaliger Tank - stillgelegte Fläche
Gewerbliche
Baufläche
Kulmstr. 25
Rudolstädter Str. 3
Pößnecker Str. 42
Firmengelände Mörz
Pößnecker Str. 46
Fläche
nach
GIS
[m²]
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
3024
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
49729
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird
aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der
vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird
aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der
vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Seite 90 von 104
Hochwert
Rechtswert
Art
5612800 4454680 2
5612971 4454378 2
5612570 4454780 2
5613500 4455680 2
5613600 4454000 2
5613280 4455770 2
5613320 4455810 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
Rechtswert
Art
- Tankstelle (stillg.
16530
zw. Pößnecker Str.
31 u.33
Pößnecker Str. 31
Siedlungen - versiegelte Toreinfahrt
Tankstelle (stillg.)
Gewerbliche
Baufläche
16531
Am Feldschlößchen
Pfortenstr. 76
Handelseinrichtungen - Parkplatz, Tankstelle (stillg.)
Gemischte
Baufläche
16532
Spielstuben
Sonneberger Str. 5
Siedlungen - Bürgersteig / Gehweg
- Tankstellen (stillg.)
Gemischte
Baufläche
16533
Gelände Auto-Pfister Industrie und Gewerbe - Toreinfahrt zur Kfz
Sonneberger Str. 19 - Werkstatt "Auto-Pfister", Tankstelle (stillg.)
16534
ehem. GHGGelände,
Industriestr.
16535
ehem. LPG Köditz
Wohnbaufläche
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegte Flächen und gewerbliche Nutzung (Bäckerei), WtB - Tankstelle (stillg.)
Gewerbliche
Baufläche
Landwirtschaftliche Nutzung - Vermietung,
Hoffläche, Rinderzuchtanlage, Tankstelle
(stillg.) LPG Köditz
Gemischte
Baufläche
16536
Gaswerke (stillg.)
Saalfeld
Pößnecker Str. 48
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegte und Abstellfläche,
Gaswerke (stillg.) Saalfeld
Sonderbaufläche Einzelhandel
16537
Putztuchwäscherei
(stillg.) der WEMA
Handelseinrichtungen - NORMALebensmittelmarkt, Putztuchwäscherei
Gemischte
Baufläche
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird
aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der
vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es wird aber davon
ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen
Nutzung besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird
aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der
vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Die Fläche wird analog der bisherigen Nutzung (Milchviehhaltung) weitergenutzt, die Schadstoffemissionen dauern an
Æ keine Kennzeichnungspflichtig gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Die
zukünftige Nutzung sieht Gewerbe oder großflächigen Einzelhandel (Stellplatz) vor. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung bestehen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Es
Seite 91 von 104
5613250 4455710 2
5611890 4453950 2
5612330 4454840 2
5612200 4454590 2
65631
5613870 4456130 2
33830
5611730 4455950 2
4258
5613263 4455862 2
4413
5612430 4455790 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Kulmbacher Str. 85
(stillg.) der WEMA
Zeiss-Werk II, Saalfeld (ehem. G.
Knoch)
Kulmstr. 33
Industrie und Gewerbe - Fa. Wiegel GeGemischte
schäftsgebäude, Werksgebäude, Wohnhaus Baufläche
16539
Zeiss-Werk I
Saalfeld
Carl-Zeiss-Str. 5
Industrie und Gewerbe - gewerbliche Nutzung durch:
1) Eloxalwerk Streitz GmbH & Co.KG,
1994/95 Abbruch & Auskofferung
2) EPSa Elektronik & Präzisionsbau GmbH
Saalfeld
3) Doctor Optics GmbH Sitz Saalfeld
4) Blanco Med GmbH
16540
Zeiss-Werk III/A,
ehem. Kampfgr.gelände
Eisenstr. 17
Handelseinrichtungen, gewerblich. Nutzung:
1) Kfz-Kühlerbau Ratzenberger GmbH
Gemischte
2) Toyota - Vertragshändler Autohaus
Baufläche
Welz
3) BHW Vertragshändler Autohaus
16541
Friedensstr. 24
Siedlungen, Wohnhaus und Garagen
Tankstelle Friedensstr.(stillg.) u. Werkstatt
Gemischte
Baufläche
16542
SAMAG WEMAWerk 3
Kulmbacherstraße 5
Industrie und Gewerbe, Pächter: Reschwitzer Holz- und Metallbau, DECO Probst,
Dekoration & Werbung GmbH "Akzente",
Strabag Hoch-u. Ingenieurbau AG
Sonderbaufläche Einzelhandel
16538
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Gewerbliche
Baufläche
liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche
Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Maschinenbau) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Zurzeit wird die Fläche im Rahmen einer
Bauleitplanung entwickelt, bei der auch die Altlasten behandelt
werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Da jedoch eine gesundheitsgefährdende Belastung durch
vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann besteht
eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Die neue Nutzung soll der großflächige
Einzelhandel sein, also Bodennutzung als Standort einer Handelsimmobilien oder eines Pkw-Stellplatzes. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der zukünftigen
Nutzung bestehen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Seite 92 von 104
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
6821
5613611 4455756
2
.9
.7
70471
5613611 4455193
2
.9
.9
16962
5613500 4455850 2
Rechtswert
Art
5612971 4454378 2
26870
5613179 4455805 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
16544
Saalfelder
Industrie und Gewerbe, Entwicklung und
Hebezeugbau GmbH Herstellung von Brückenkranen und KranStraße der Freiheit 1 komponenten
Gewerbliche
Baufläche
16545
ehem. VEB Farbenfabrik Saalfeld
Breitscheidstr. 24
Industrie und Gewerbe, Lagerflächen der
Baugenossenschaft Unterwellenborn, Sitz
Saalfeld
Wohnbaufläche
16546
WEMA Werk II
Kelzstraße. 21
Handelseinrichtungen, ImbissGetränkemarkt, Baubedarf Thielemann
Gemischte
Baufläche
16547
WEMA - Gießereien
1 u. 2
Kulmbacherstr. 71 u.
43
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland), teilsanierte und teilweise entkernte Freifläche;
Verkehrsfläche, Zweckbestimmung
öffentlicher
Stellplatz
Keine bauliche Nutzung vorgesehen, die Fläche wurde als öffentlicher Pkw-Stellplatz ausgebaut und genutzt.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
11205
5612750 4455800 2
Fläche für
Wald
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
17462
5614000 4451760 2
Gemischte
Baufläche
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Kunst- und Baustoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
7402
5613337 4455733 2
Fläche für
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
37967
5610620 4455150 2
16549
Beulwitzer Str., Obere Höhe
16550
Zeiss-Werk III Saalfeld, ehem.
M.Schaede
Kulmstraße 10 (Eingang Eisenstr.. 6)
16551
Schießplatz am
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland), Westgruppe der sowjetischen
Streitkräfte - stillgelegte Fläche, Fahrschulplatz (Stellplatz, Exerzierplatz.)
Industrie und Gewerbe - gewerbliche Nutzung:
1) Biedermann & Wolschendorf GGR
Plastpulverbeschichtung
2) Autohobbywerkstatt Weimer & Engelmann
3) Reuteringer Bau- u. Renovierungs
GmbH 4) Chrysler
zuvor Rüstung/Wehrmacht
Sonstige Nutzung (Schießplatz, Sportplatz,
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Fläche
nach
GIS
[m²]
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
30775
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Baustoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausge10051
schlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Baustoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
11116
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Seite 93 von 104
Hochwert
Rechtswert
Art
5613700 4456050 2
5612460 4455350 2
5612240 4455450 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Steiger
Tiefer Weg
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Grünanlage u.a.) - landw. Nutzfläche
zuvor Rüstung/Wehrmacht
Sonstige Nutzung (Schießplatz, Sportplatz,
Grünanlage u.a.) - Schießplatz ohne Nutzung
Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte
Sonstige Nutzung (Schießplatz, Sportplatz,
Grünanlage u.a.) - Schießplatz, Schützenverein
Rüstung/Wehrmacht
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
48102
5612800 4452070 2
9388
5612040 4456030 2
21122
4
5613380 4453360 2
78250
5615640 4452210 2
keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
9093
5614730 4455500 2
keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
2472
5614850 4455500 1
keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
6979
5614910 4455346 1
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Landwirtschaft
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Fläche für
Wald
Keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
16552
Schießplatz am
Kreller
Sandweg 4
16553
Schießstätte Saalfeld-Köditz
Kapellenstr. 7A
16554
Rüst.- u. milit. Altlasten, nicht näher
einzuordnen
Siedlungen - Garnison Slf: Wohnnutzung,
Leerstand, Teile im Abriss, zuvor Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte
Gewerbliche
Baufläche
16555
Schrottplätze,
Schrottaufbereitung
und -handel
Rudolstädter Str.
Industrie und Gewerbe - Metall Rohstoff
Thüringen GmbH (In der Kemritze)
Gewerbliche
Baufläche
16556
Tierkörperverwertungsbetrieb
Schwender
An der Heide 1
Industrie und Gewerbe - stillgelegte Anlagen, Lagerräume genutzt durch Kürsten
Isolierungen u. Trockenbau Saalfeld, Tiefer
Weg 3, Tierkörperverwertungsbetrieb
Schwender
Fläche für die
Landwirtschaft
16557
ehem. Sandgruben,
am Waldrand
An der Heide
Fläche für Abbau von Bodenschätzen
16558
Remschütz
k.A.
16559
Bereich Hochöfen,
Industrie und Gewerbe - Bau- & Fassaden-
Gemischte
Baufläche
Fläche für die
Landwirtschaft
Fläche für die
Landwirtschaft
Gewerbliche
Es wird davon ausgegangen, dass die bisherige Nutzung als
Schießplatz fortgesetzt werden wird. Somit steht die zukünftige
Nutzung nicht im Widerspruch mit der bisherigen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Der Standort wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18a
"Gewerbegebiet Alte Kaserne" bauplanungsrechtlich entwickelt.
Es ist davon auszugehen, dass die aus der Vornutzung (Militär)
verbliebenden Altlasten im Zuge der Konversion beseitigt wurden
und das Areal heute Altlastenfrei bzw. keine Gefährdungen bestehen, die die geplante Nutzung beeinträchtigen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch 12998
Seite 94 von 104
Rechtswert
Art
5612550 4456140 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Hütten, Gießereien
Am Taubenhügel 2
sanierung Dachdecker ROWE, Bereich
Hochöfen, Hütten, Gießereien
16560
Umspannwerk
Rote-Berg-Str.
Zusatznutzung (Rieselfeld, abgeplaggte
Flächen, Streunutzung) - Umspannwerk
Sonderbaufläche Photovoltaik
16561
Werkstätten für
Landtechnik
Pößnecker Str. 5254
Industrie und Gewerbe - Vermietung, gewerblich. Nutzung, Werkstätten für Landtechnik
Gewerbliche
Baufläche
Industrie und Gewerbe - BATECLeiterplatten, Stromversorgungsgenossenschaft Saalfeld
Gewerbliche
Baufläche
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - Freifläche
Gemischte
Baufläche
16563
16564
Stahlverformung/Metallbau/Stah
lbau/Metallverarbeitu
ng.
Industriestr. 3
Bauunternehmen,
Bauhof, Dachdeckerbetriebe
Langenschader Str.
25
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Baufläche
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Die Fläche des ehemaligen Umspannungswerkes wurde durch
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaik am
Taubenhügel" planungsrechtlich entwickelt. Die etwaigen Altlasten wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens thematisiert und soweit ausgeräumt, dass sie mit der heutigen Nutzung
verträglich sind
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, das
Gelände wird heute von Einzelhandel, Kfz-Werkstatt und Handwerksbetrieben genutzt. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Baustoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es wird aber davon
ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen
Nutzung besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte
16565
Heizwerk Gorndorf
A.-Schweitzer-Str.
138
Zusatznutzung (Rieselfeld, abgeplaggte
Flächen, Streunutzung) - Heizwerk
Grünfläche
16566
Konservenfabrik
Weirastr. 51
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - ehem. Konservenfabrik, jetzt
Wohnbaufläche
Seite 95 von 104
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
Rechtswert
Art
5612237 4456116 2
20100
5613390 4456210 2
5584
5614040 4456180 2
13454
5614275 4455839 2
5262
5613210 4457660 2
5073
5613590 4457560 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Autoparkplatz, Garagen
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
4873
5614050 4455910 2
8761
5613900 4455150 1
Rechtswert
Art
vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
16568
Großhandel u. Lagerung v. Lacken,
Farben, Malereizub.
Langenschader Str.
30a
Industrie und Gewerbe - Gewerbegebäude:
Vermietung Möbelgeschäft + Kirchner Baufirma, Soltec Klempnerei, R&A Bau&
Bautenschutz GmbH, Weinhandel, Makosa
GmbH, GA Energie & Anlagenbau, Autovermietung
Gemischte
Baufläche
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht
ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
16571
ehem. Kiesgrube,
hinter Zeisswerk
Remschütz, Remschützer Str.
Abbau von Bodenschätzen
Fläche für die
Landwirtschaft
keine bauliche Nutzung vorgesehen
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
16573
Friebel-Druck
K.-Kollwitz-Str. 5
Industrie und Gewerbe - Produktion von
Verpackungsmitteln, Geschäftsdruck, Werbung
Gemischte
Baufläche
16575
Chemische Reinigungen
Knochstr. 13
Siedlungen - Wohnhaus, Chemische Reinigungen
Gemischte
Baufläche
16576
Chemische Reinigungen
Darrtorstr. 9
Ödland - stillgelegte Fläche - Wäscherei
Edelweiß, Chemische Reinigungen
Gemischte
Baufläche
16577
Gutenbergdruckerei
Sonneberger Str. 2
Industrie und Gewerbe - leer stehendes
Gebäude, Druckerei
Gemischte
Baufläche
16578
Wiedemannsche
Druckerei AG
Industrie und Gewerbe - Druckerei v. keramischen einbrennbaren Buntdrucken
Gemischte
Baufläche
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen.
Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene
Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Da
eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (chemische Reinigungsmitte) umgegangen. Da eine
gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten
nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen.
Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene
Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
4905
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen.
Seite 96 von 104
5612330 4455190 2
5612250 4455020 2
5612780 4454920 2
5612350 4454800 2
5612380 4455330 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Kelzstraße. 9
16579
Chemische Reinigungen
Kelzstraße. 11
Industrie und Gewerbe - Saalfelder Wäscherei: Waschen von Krankenhaus- u.
Heimwäsche mit Wasser
Gemischte
Baufläche
16580
Schraubenfabrik
Grabaer Str. 1
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - Schraubenfabrik: stillgelegtes
Fabrikgelände, Nutzungsänderung in techn.
Denkmal Schraubenfabrik
Gemischte
Baufläche
16581
Autohaus u. Werkstatt
Beulwitzer Str. 9-11
Industrie und Gewerbe - ReparaturWerkstatt, Autoverkaufsfläche, Handels-,
Handwerksbetrieb
Gewerbliche
Baufläche
16582
Gewerbegebiet Watzenbach
Rudolstädter Str.
Industrie und Gewerbe - Holzbearbeitung
(größere Tischlerei)
Gewerbliche
Baufläche
16584
Maschinenbau/Apparatebau
Pößnecker Str. 23
Industrie und Gewerbe - Bauunternehmung
Wohnbaufläche
16585
Lagerhallen Spedition Pfister
Kulmbacher Str. 53
Industrie und Gewerbe - Teil d. Geländes
Spedition, Pfister, Wohngebäude, Teilgelände Metallbearbeitung Samag - überbaut
Gemischte
Baufläche
16586
Holzhandel nicht auf
Handelseinrichtungen - Saalfelder Holzzent- Gewerbliche
Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene
Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Da
eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen umgegangen. Es wird davon ausgegangen, dass
keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung besteht.
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Baustoffe) umgegangen. Es liegen
aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte
vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
Seite 97 von 104
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
Rechtswert
Art
5612310 4455360 2
5613480 4454670 2
9696
5613100 4454100 2
18541
5613420 4454090 2
3577
5613150 4455490 2
13822
5612610 4455770 2
7675
5612540 4455580 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
Karte darg. Schleg.
Kulmbacher Str. 78
rum, Holzhandel
Baufläche
Fleischhandel
Breitscheidstr. 26
Industrie und Gewerbe - Schlachtung, Zerlegung, Großhandel Fleisch
Wohnbaufläche
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Tierische Fette) umgegangen. Es wird aber davon
ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen
Nutzung besteht. Da jedoch eine gesundheitsgefährdende Belas- 8436
tung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden
kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Maschinenbau/Apparatebau
(Lehrausbildungsstätte)
K.-Kollwitz-Str. 2
Umbau Reha-Klinik, Maschinenbau/Apparatebau
Fläche des
Gemeinbedarfs, Verkehrsfläche,
Zweckbestimmung
öffentlicher
Stellplatz
16590
Verpackungsmittelwerk
Knochstr. 2
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - Nutzungsübergang Vorbereitung als Wohngebiet vorgesehener Abriss
2006/07
Wohn- und
Mischbaufläche
16591
Bereich Textilverarbeitung
Eichendorffstr.. 5
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegtes Betriebsgelände
(Bekleidungsherstellung)
Wohnbaufläche
16592
Halde
16593
Ortsstr.
16587
16589
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Fläche
nach
GIS
[m²]
Industrie und Gewerbe - Baustoffindustrie,
Tankstelle (stillg.),
Landwirtschaftliche Nutzung - Stallungen,
Werkstatt, Rinderproduktion (Agrargenossenschaft), Tankstellen (stillg.)
Fläche für
Wald
Gemischte
Baufläche
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es wird aber davon
ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen
9086
Nutzung besteht, es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine
erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Die gewerbliche Konversionsfläche wurde durch den Bebauungsplan Nr. 22 "Verpackungsmittelwerk" planungsrechtlich
entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass die Altlasten im Zuge
24284
der Bauleitplanung aufgenommen in dem Maße beseitigt worden
sind, dass es mit der geplanten Nutzung verträglich ist.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte
6920
vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
keine bauliche Nutzung vorgesehen
18546
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Tierhaltung) umgegangen. Da eine
gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten
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Hochwert
Rechtswert
Art
5612530 4455390 2
5612350 4455080 2
5612210 4454880 2
5612090 4454250 2
5610390 4451830 2
5614690 4451740 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
16594
Chemische Reinigungen
Friedensstr. 21
Chemische Reinigungen
Gemischte
Baufläche
16595
Bauunternehmen,
Bauhof, Dachdeckerbetriebe
Remschützer Str. 5
Industrie und Gewerbe - Sitz Fa. Gröne-Bau
Gewerbliche
Baufläche
16596
Druckerei
Rosmaringasse 7
Industrie und Gewerbe - Druckerei
Gemischte
Baufläche
16597
KFZ-Werkstatt
K.-Kollwitz-Str. 3
Industrie und Gewerbe - Kleinstwerkstatt
Autoreparatur
Wohnbaufläche
16598
Herstellung. v. Lacken u. Farben, incl.
Pigmentherstellung
Pößnecker Str. 28
Handelseinrichtungen - Baugesa Vermietung, Ausstellungsraum, IDUNA Nova Versicherung, Verkauf eines Gebäudes, Firmensitz Baugesa
Gemischte
Baufläche
16599
Herstellung v. Eisen, Blech- u. Metallwaren/Draht
Schwarmgasse 13
Siedlungen - Haushaltgeräteservice, Wohngebäude, Herstellung v. Eisen-, Blech- u.
Metallwaren/Draht
Wohnbaufläche
16601
Reparaturwerkstät-
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwar-
Wohnbauflä-
Fläche
nach
GIS
[m²]
nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Da
eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch
fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine
Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige
27194
Nutzung) besteht.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen.
Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene
Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine
Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung
hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke, Baustoffe)
umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch
11040
vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht
eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen (Metalle) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
3494
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Hochwert
Rechtswert
Art
5612870 4454550 2
5614580 4455080 2
5612920 4454700 2
5612360 4455160 2
5613056 4455571 2
5612610 4455200 2
5613620 4454580 2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Kennziffer
ortsüblicher Name
und/oder Adresse
ten f. div. Maschinen
u. Fahrzeuge
Grabaer Str. 21
19186
Zollgelände
Langenschader Str.
67
Erläuterung zur vergangenen Nutzung
tungsland) keine Nutzung, Reparaturwerkstätten f. div. Maschinen u. Fahrzeuge
Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegtes Gelände (Gesichert) - Bereich Gas, Bergbau, Energie und
Folgeprodukte
Geplante
Nutzung
Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung
che
Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht
ausgeschlossen werden kann, besteht eine
Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit
Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte
vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen.
Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Gemischte
Baufläche
Fläche
nach
GIS
[m²]
Hochwert
14109
5614364 4455855 2
Rechtswert
Altablagerung
Altstandort
Seite 100 von 104
Art
1
2
Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
14.6 Denkmalgeschütze Mehrheiten und archäologische Verdachtsflächen
Für die Stadt Saalfeld/Saale liegt ein Plan mit den archäologisch relevanten Flächen vor. Für
alle Maßnahmen, die im Bereich von archäologisch relevanten Flächen stattfinden, ist eine
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt
Saalfeld-Rudolstadt) zu beantragen, in der die denkmalfachlichen Auflagen geregelt werden.
Generell muss bei Erdarbeiten mit dem Auftreten von Bodenfunden (Scherben, Knochen,
Metallgegenstände, Steinwerkzeuge u.ä.) sowie Befunden (auffällige Häufungen von Steinen, markante Bodenverfärbungen, Mauerreste) gerechnet werden. Ist dies der Fall, so
muss gem. § 16 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes unverzüglich das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie benachrichtigt werden. (Thüringisches Landesamt
für Denkmalpflege und Archäologie, 06.09.2011)
B ODENDENKMALE
In der Stadt Saalfeld bestehen acht Bodendenkmale mit einer Gesamtfläche von ca. 44 ha,
siehe Anlage 4. Zwei (die Schwedenschanze, die Wallburg Gleitsch, einschließlich Teufelsbrücke) liegen außerhalb der bebauten Ortslage. Fünf von ihnen wurden im Umfeld von Kirchen, Schlössern und dem hohen Schwarm gefunden und eines, Saalfelder Feengrotten,
das aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt, dem Bergbau, hervorgegangen ist. Eine
mengen- und flächenmäßige Konzentration besteht im Stadtzentrum mit den folgenden Objekten:
• Burg „Hoher Schwarm“, kurzzeitiges Zisterzienserkloster
• Wüstung Köditz, südlich des „Hohen Schwarm“
• Schlossareal auf dem Petersberg
• Kirchberg mit Pfarrkirche St. Gertrudis
In den Ortsteilen Gorndorf und Obernitz zählen die „künstliche Erhebung an der Kirche“ und
„das Schloss – mittelalterliches Burgareal“ zu den geschützten Arealen. Ein Teil des Stadtgebietes gilt als Denkmalverdachtsfläche, die zumindest bei Erdarbeiten von Bedeutung
sind.
D ENKMALENSEMBLES
Vier Denkmalensembles befinden sich im Plangebiet:
• Kernstadt Saalfeld Saale
• Schloßstraße im historischen Stadtzentrum der Stadt
• Florian-Geyer-Straße 71 bis 91 in der historischen Ortslage Remschütz
• und Wohnanlage Stauffenbergstraße 7-47 und 146 bis 168, den Nachkriegswohnbauten der 1950er Jahre im Stadtteil Gorndorf.
E INZELDENKMALE
Des Weiteren konzentrieren sich etwa 75 % der Einzeldenkmale in der historischen Altstadt,
dem Stadtzentrum und dem näheren Umfeld. Bemerkenswert ist, dass gerade die Bebauung
am Sperberhölzchen, die nicht mehr im unmittelbaren geschlossenen Siedlungsbezug, wohl
aber zur Industrie- und Gewerbefläche steht, bedeutsame Einzeldenkmale vereint, sodass
schon aus denkmalpflegerischer Sicht die Splittersiedlung weiterhin Bestand hat. Das
Schloss mit seinen Freianlagen, die Villa Bergfried und die Laubenkolonie am Neumühlenweg stellen zusätzlich flächenmäßig großes Einzel- und Gartenbaudenkmale dar. Der hohe
Anteil schützenswerter Bausubstanz verpflichtet auch im öffentlichen Interesse zu einer besonderen Ortsbildpflege.
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Anlagen:
15. Anlagen:
Anlage 1: Bevölkerungsentwicklung und Wohnbauflächenbedarfsermittlung
Anlage 2: Schutzgebietskarte Naturschutz
Anlage 3: Rechtskräftige Bebauungspläne
Anlage 4: Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
Anlage 5: Bodendenkmale (vorläufige Karte)
Anlage 6: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Anlage 7: Altlastenverdachtsflächen
Seite 102 von 104
Quellen:
16. Quellen:
Freistaat Thüringen, Thüringer Polizei. (kein Datum). Polizei Thüringen. Abgerufen am 11.
März 2011 von http://www.thueringen.de/de/polizei/saalfeld/
GDMcom, im Auftrag handelnd für Verbundnetz Gas AG und EVG Erdgas. (2011).
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Leipzig: DDMcom.
Meißner, J. (Kommentierung: 01.05.2010). Kommentar BauGB. Münster: LEXsoft
Wissensmanagement für Städte und Gemeinden.
Ministerium für Bau und Verkehr. (2004). Landesentwicklungsplan Thüringen 2004. Erfurt:
Freistaat Thüringen.
Mitschang,
S.
(2003).
Der
Flächennutzungsplan.
Bonn:
Verlag
Deutsches
Volksheimstättenwerk GmbH vhw.
Omnibusverkehr Saale-Orla-Rudolstadt GmbH (OVS). (kein Datum). OVS. Abgerufen am 11.
03 2011 von http://www.ovs-online.eu/www/ovs/unternehmen/
Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen (RROP). (26.10.2010). Regionale
Raumordnungsplan Ostthüringen (RROP). Gera: Regionale Planungsstelle beim Thüringer
Landesverwaltungsamt.
Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen. (2010). Regionalplan Ostthüringen Einführung und Verfahrensstand, Beschluss Nr. 10/08/10 vom 10.09.2010. Gera: Regionale
Planungsgemeinschaft Ostthüringen.
Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH. (29.09.2011). Beschreibung für
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN. Saalfeld: Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH.
(2007). Sportstättenleitplan der Stadt Saalfeld. Saalfeld: Kultur- und Sozialdezernat,
Abteilung Sport/Bäder.
Stadt Saalfeld. (kein Datum). www.saalfeld.de. Abgerufen am 2011. 06 2011 von
http://www.saalfeld.de/files/1099663E44D/Wirtschaftsgeschichte_II.pdf
Stadt
Saalfeld,
Baudezernat.
(1998).
Stellungnahem
zur
Zulässigkeit
von
Windenergieanlagen im Stadtgebiet Saalfeld. Saalfeld: Stadt Saalfeld, Baudezernat.
Stadt Saalfeld, Brief Erster Beigeordneter. (04.05.2009). Standortvorschläge für
Photovoltaikanlagen im Stadtgebeit von Saalfeld, Brief an die LEG Thüringen. Saalfeld.
Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt. (2011). Gestaltungssatzung 2011. Saalfeld:
Stadtverwaltung Saalfeld, Stadtplanungsamt.
Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt. (2010). Stadtentwicklungskonzept Saalfeld –
Fortschreibung 2010. Saalfeld; Erfurt.
Stadt Saalfeld; Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH. (2009).
Bevölkerungsentwicklung und Wohnbauflächenbedarfsermittlung. Saalfeld; Weida.
Stadtplanungsamt. (2010). Radverkehrskonzept 2010. Saalfeld.
Stadtwerke Saalfeld (SWS). (2011). Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
gem.§ 4 BauGB. Saalfeld: SWS.
Straßenbauamt Mittelthüringen. (23.09.2011). Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung. Erfurt: SBA.
Thüringen Kliniken "Georgius Agricola". (2011). Email vom 01.08.2011, Antwort auf Anfrag
zu Erweiterungsplänen/-bedarf der Thüringen Kliniken. Saalfeld: Thüringen Kliniken
"Georgius Agricola".
Thüringer Landesamt für Statistik. (kein Datum). Thüringer Landesamt für Statistik.
Abgerufen am 25. 02 2011 von http://www.tls.thueringen.de/seite.asp
(2004). Thüringer Landesentwicklungsplan (LEP).
Seite 103 von 104
Quellen:
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. (kein Datum).
http://www.thueringen.de/de/tmblv/.
Abgerufen
am
20.
06
2011
von
http://www.thueringen.de/de/tmblv/rolp/plaene/th/content.html
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. (November 2010). Solarparks
auf Brachflächen in Thüringen - Standortatlas der für eine Entwicklung als Solarpark
geeigneten Flächen. Erfurt: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. (06.09.2011). Stellungnahme
zum Flächenntzungsplan im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange. Weimar: Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Werner, G. (1995). Geschichte der Stadt Saalfeld. Saalfeld: K. Urlaub GmbH.
Zweckverband
Wasserversorgung
und
Abwasserbeseitigung
(ZWA).
(2010).
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2009/10 für Saalfeld. Saalfeld: Konzept.
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ZWA. (22.08.2011).
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange. Saalfeld/Saale: ZWA.
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