Begründung
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Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld/Saale Teil B Begründung Dezernat für Stadtentwicklung | Stadtplanungsamt Arbeitsstand: August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ..................................................................................................................... 5 1.1 Aufgabe des Flächennutzungsplans .......................................................................... 5 1.2 Inhalte des Flächennutzungsplans ............................................................................ 6 2. Rahmenbedingungen .................................................................................................... 7 2.1 Lage im Raum............................................................................................................ 7 2.2 Geschichte ................................................................................................................. 7 2.3 Bevölkerung ............................................................................................................. 10 2.4 Wirtschaftsstruktur ................................................................................................... 16 3. Einfügen in die Gesamtplanung .................................................................................. 18 3.1 Landes- und Regionalplanung ................................................................................. 18 3.2 Städtedreieck am Saalebogen – gemeinsamer Flächennutzungsplan .................... 22 3.3 Städtebauliches Leitbild ........................................................................................... 24 3.4 Stadtentwicklungskonzept ....................................................................................... 25 3.5 Sanierungsgebiete ................................................................................................... 26 4. Wohnbauflächen.......................................................................................................... 28 4.1 Flächenstatistik ........................................................................................................ 28 4.2 Allgemeine Wertung der jetzigen baulichen Situation .............................................. 29 4.3 Entwicklung der Wohnbauflächen durch Bebauungspläne...................................... 31 4.4 Wohnbauflächen – Bedarfsermittlung ...................................................................... 34 4.5 Geplante Wohnbauflächen ...................................................................................... 36 5. Gemischte Bauflächen ................................................................................................ 39 5.1 Geplante Mischgebietsflächen ................................................................................. 39 6. Gewerbliche Bauflächen.............................................................................................. 41 6.1 Bestand an Gewerbeflächen .................................................................................... 41 7. Sonderbauflächen ....................................................................................................... 48 7.1 Bestand an Sonderbauflächen................................................................................. 48 7.2 ....................................................................................................................................... 54 7.3 Großflächiger Einzelhandel ohne Bauleitplanung .................................................... 55 7.4 Geplante Sonderbauflächen .................................................................................... 55 7.5 Sonderbauflächen zur Disposition ........................................................................... 62 8. Gemeinbedarfsflächen ................................................................................................ 63 8.1 Öffentliche Verwaltungen ......................................................................................... 63 8.2 Bildungseinrichtungen.............................................................................................. 63 8.3 Kirchliche Einrichtungen .......................................................................................... 64 8.4 Sport und Spielstätten.............................................................................................. 64 9. Verkehr ........................................................................................................................ 66 9.1 Hauptverkehrsstraßen ............................................................................................. 66 9.2 Schienennetz ........................................................................................................... 67 Seite 2 von 104 9.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ............................................................... 67 9.4 Radverkehr .............................................................................................................. 67 9.5 Ruhender Verkehr.................................................................................................... 67 10. Ver- und Entsorgung ................................................................................................... 69 10.1 Wasserversorgung ................................................................................................... 69 10.2 Elektroenergieversorgung ........................................................................................ 69 10.3 Gasversorgung ........................................................................................................ 69 10.4 Fernwärmeenergieversorgung ................................................................................. 70 10.5 Abfallentsorgung ...................................................................................................... 70 10.6 Telekommunikation .................................................................................................. 70 10.7 Abwasserbeseitigung ............................................................................................... 70 10.8 Regenerative Energien ............................................................................................ 70 11. Grünflächen ................................................................................................................. 72 11.1 Park- und Grünanlagen............................................................................................ 72 11.2 Dauer- und Kleingärten, private Gärten ................................................................... 73 11.3 Spielplätze ............................................................................................................... 74 11.4 Friedhöfe .................................................................................................................. 74 11.5 Wasserflächen ......................................................................................................... 74 12. Land- und Forstwirtschaftsflächen............................................................................... 76 12.1 Landwirtschaft .......................................................................................................... 76 12.2 Waldflächen ............................................................................................................. 76 12.3 Offenland ................................................................................................................. 76 13. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ............................................................................................................. 78 14. Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke .................................. 80 14.1 Schutzgebiete nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen ................................... 80 14.2 Trinkwasserschutzgebiete ....................................................................................... 84 14.3 Hochwasserschutzgebiete ....................................................................................... 85 14.4 Bergbau ................................................................................................................... 85 14.5 Altlasten ................................................................................................................... 86 14.6 Denkmalgeschütze Mehrheiten und archäologische Verdachtsflächen ................ 101 15. 16. Anlagen: .................................................................................................................... 102 Quellen: ..................................................................................................................... 103 Seite 3 von 104 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Entwicklung der Einwohnerzahl in Saalfeld Datenquelle ab 1994: Thüringer Landesamt für Statistik (fett hervorgehoben: Jahr der höchsten Bevölkerungszahl) ............. 11 Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Arnsgereuth, Rudolstadt und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2000 bis 2011 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2012) ... 11 Tabelle 3 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld und Arnsgereuth 2000 bis 2010 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2011)......................................................................... 11 Tabelle 4 Natürlicher Saldo 2001 - 2012: Lebendgeborene und Sterbefälle in Saalfeld und Gesamtsaldo Arnsgereuth (Thüringer Landesamt für Statistik 2013) .................................... 12 Tabelle 5 Wanderungsbewegung in Saalfeld und Wanderungssaldo Arnsgereuth 2001 – 2012 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2013) ............................................................ 13 Tabelle 6 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Rudolstadt und im Landkreis SaalfeldRudolstadt 2009 – 2030 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2011) ............................... 15 Tabelle 7 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum 2010 - 2020 ............................................................................................................................ 15 Tabelle 8 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum 2010 - 2030 ............................................................................................................................ 16 Tabelle 9 Bilanz der Flächennutzung ..................................................................................... 28 Tabelle 10 Wohnbaustandorte mit rechtskräftiger Bauleitplanung ......................................... 33 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld 2001-2010 .............................. 12 Abbildung 2 Bevölkerungsentwicklung und seine Komponenten ........................................... 14 Abbildung 3 Wirtschaftsstruktur.............................................................................................. 17 Abbildung 4 Art der Flächennutzung ...................................................................................... 28 Abbildung 5 Bauanträge für Einfamilienhäuser von 2003 bis 2013, Stand: November 2013 . 35 Abbildung 6 Flächenverteilung Vorhabensgebiet ................................................................... 57 Abbildung 7 „Vorschlag 1“, zwei Gebäude ............................................................................. 58 Abbildung 8 „Vorschlag 2“, drei Gebäude .............................................................................. 59 Seite 4 von 104 Einführung 1. Einführung Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Saalfeld/Saale stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das Stadtgebiet dar. Der Plan wurde seit Januar 2010 unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Somit ist er das Ergebnis eines politischen und fachlichen Planungsprozesses. Die von den Beteiligten eingebrachten Vorschläge und Bedenken wurden für und gegeneinander abgewogen und in den Planungsprozess eingebunden. 1.1 Aufgabe des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlagen und Ziele für die geordnete bauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre im gesamten Stadtgebiet der Stadt Saalfeld/Saale. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans ergeben sich aus den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt einerseits und der angestrebten städtebaulichen Entwicklung andererseits (§ 5 Abs. 1 BauGB). Im Flächennutzungsplan sind viele unterschiedliche Planungsabsichten und Standortentscheidungen zusammengefasst. Dabei sind die unterschiedlichen Arten der Bodennutzung so zu steuern, dass diese möglichst konfliktfrei zueinander erfolgen. In dem Flächennutzungsplan werden neue Flächen für kommende Nutzungen dargestellt, aber auch die heutige Nutzung bzw. die vorhandenen städtebaulichen Strukturen gesichert. Zu befolgen sind bei der Aufstellung die Grundsätze der Bauleitplanung • einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, • einer sozialgerechten Bodennutzung, • der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, • dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, • einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden • sowie dem Erhalt und der Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes. Der Umgang mit den natürlichen Ressourcen spielt unter der Maßgabe des Nachhaltigkeitsgedankens eine immer stärkere Rolle, so auch in der Flächennutzungsplanung. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind daher bei der Flächennutzungsplanaufstellung zu beachten. Dabei ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung (UP) gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht (§ 2a BauGB) beschrieben und bewertet werden. Es können zeichnerische und ergänzend textliche Darstellungen aufgenommen werden. Welche Inhalte die Darstellungen haben, richtet sich nach der Aufgabenstellung des Flächennutzungsplans und nach Art der baulichen Nutzung. Die Detailschärfe kann innerhalb des Plans variieren. Je genauer bereits die Planungsvorstellungen für eine bestimmte Fläche oder je komplexer die zu lösenden Probleme sind, umso detaillierter werden die Darstellungen sein. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der nur eine mittelbare Rechtskraft gegenüber den Bürgern entfaltet, aber behördenintern bindende Vorgaben macht. Aus dem Flächennutzungsplan werden in zweiter Stufe die Bebauungspläne, die auch für alle Dritte verbindlich sind, abgeleitet. Unmittelbar verbindlich für den Bürger ist der Flächennutzungsplan in dem Fall wenn ein Bauvorhaben zu versagen ist, da es nach § 35 Abs.3 Nr.1 BauGB den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Seite 5 von 104 Einführung 1.2 Inhalte des Flächennutzungsplans Im Flächennutzungsplan wird der planerische Wille der Stadt Saalfeld/Saale zum Ausdruck gebracht. Dabei regelt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung (baulichen Nutzungen) im Stadtgebiet. Dargestellt werden insbesondere (§ 5 BauGB): • Bauflächen und Baugebiete • Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs • überörtliche Verkehrsflächen und lokale Hauptverkehrszüge • Flächen und Hauptleitungen für die Ver- und Entsorgung (Energie, Abfall- und Abwasser) • Grünflächen, wie Parkanlagen, Friedhöfe u. ä. • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Bodens, der Natur und Landschaft • landwirtschaftliche Flächen und Wald • Wasserflächen sowie Bereiche die zum Hochwasserschutz von der Bebauung freizuhalten sind • etc. Eine Unterscheidung zwischen Bestand und Neuplanung, außer von „Vorbehaltsflächen für Straßenplanungen“, enthält die Planzeichnung nicht. Im Flächennutzugplan sollen gekennzeichnet werden: 1.Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. 2.Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind. 3. Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährden Stoffen belastet sind. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Flächennutzungsplan keine parzellenscharfen Darstellungen enthält. Diese Generalisierung hält notwendige Spielräume für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung offen. Auf die Darstellung kleinerer Flächen, Anlagen bzw. Einrichtungen als Fläche wird verzichtet, da die Grundzüge der Bodennutzung darzustellen sind. Seite 6 von 104 Rahmenbedingungen 2. Rahmenbedingungen Die Stadt Saalfeld/Saale ist eine moderne Kreisstadt am Rande des Thüringer Waldes. Aufgrund seiner langen Geschichte und zahlreichen architektonischen Zeugnissen aus verschiedenen Zeitabschnitten trägt sie den Beinamen als „Steinerne Chronik Thüringens“. 2.1 Lage im Raum Die Kreisstadt liegt im Ostthüringer Raum. Über Straßenverbindung ist die Stadt von Rudolstadt 11 km, von Jena 51 km, von Weimar 50 km sowie von Erfurt 57 km entfernt. Umschlossen wird das Gebiet Saalfeld von den Nachbargemeinden: Rudolstadt, Unterwellenborn, Kamsdorf, Kaulsdorf. und die Saalfelde Höhe. Die angrenzende Gemeinde Arnsgereuth wurde zum 1. Dezember 2011 eingegliedert. 2.2 Geschichte Die Stadt Saalfeld ist eine der ältesten Städte Thüringens, beurkundet mit dem Jahr 899 und belegt mit dem Stadtrecht für „curia Salauelda“. Den Ursprung der Stadt bildete die Sorbenburg aus dem 7. Jahrhundert. 1071 gründet Erzbischof Anno II. das Benediktinerkloster St. Peter und Paul. In dessen Schutz entsteht eine Marktsiedlung, das spätere Dorf Alter Markt. Unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa erfolgte um 1180 die Gründung der Reichsstadt Saalfeld. Die Stadt wird um den heutigen Marktplatz mit einem großzügigen gitterförmigen Straßennetz planmäßig angelegt. 1208 wird Saalfeld erstmals als civitas (Stadt) erwähnt und in der Folge durch die Gründung des Franziskanerklosters um 1250 nach Süden erweitert. Sie erhält einen geschlossenen Mauerring mit fünf Stadttoren. Die Burg „Hoher Schwarm“ wird auf dem Gelände des kölnischen Grundhofes als Stadtburg der Schwarzburger Grafen errichtet. Ab 1380 beginnt der Bau der Stadtpfarrkirche St. Johannis. Mit dem Einzug des Stadtrates wird am 10. Juni 1537 das seit 1529 im Bau befindliche neue Rathaus eingeweiht. Im Jahr 1599 wird die Garnsdorfer Alaunhütte im Gebiet der heutigen Feengrotten erstmals urkundlich erwähnt. Am 29. März 1677 wird mit dem Abbruch von Gebäuden des Benediktinerklosters der Grundstein zum Bau des neuen Residenzschlosses auf dem Petersberg gelegt. Nach fast fünfzig Jahren wird der Bau 1726 abgeschlossen. Im Zechengrund oberhalb von Beulwitz wird 1697 der Bergbau von silberhaltigem Kupfererz aufgenommen. Während im Bergbau die Förderung von Kupfererz 1740 allmählich versiegt, beginnt 1745 der Abbau von Erdfarben als Grundlage einer künftigen Farbenindustrie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Als erster Eingriff in das noch mittelalterliche Verteidigungssystem der Stadt wird 1816 die Vorbefestigung des Saaletores abgebrochen. Der erste größere flächenmäßige Abbruch der Stadtmauer geschieht 1830 zwischen dem Blankenburger und dem Darrtor für den Neubau einer Mädchenschule. Zur Verbesserung des teilweise katastrophalen Verkehrsnetzes werden 1823 bis 1837 die alten Handelsstraßen von Saalfeld in den Ortslagen ausgebaut. 1849 wird die östliche Häuserreihe unter den Liden im Stil des Spätklassizismus neu erbaut, nachdem seit 1845 die fünf alten Fachwerkhäuser wegen Baufälligkeit abgetragen worden waren. Das im Herzogtum Sachsen-Meiningen 1862 verabschiedete Gewerbegesetz schafft mit der Einführung der Gewerbefreiheit und dem Wegfall aller Beschränkungen die Grundlagen für die rasche Entwicklung der Industrie in Saalfeld. 1860 entsteht die erste Nähmaschinenfabrik. In kurzer Folge entstehen weitere Betriebe dieser Branche. Außerdem entwickelt sich 1863/66 die erste lithographische Anstalt. Am 24. April 1863 werden die Dorfgemeinden Alte Freiheit und Alter Markt mit dem Grünhain in das Stadtgebiet eingemeindet. Saalfeld wird durch die Eröffnung der Strecke Gera Eichicht am 20. Dezember 1871 an das deutsche Eisenbahnnetz angeschlossen. Ab 1872 Seite 7 von 104 Rahmenbedingungen entwickelt sich die Maschinenindustrie. Am 7. Juni 1873 wird in Unterwellenborn die Maximilianshütte eröffnet und beeinflusst als wichtiger Arbeitsgeber in den folgenden Jahrzehnten die Entwicklung der Stadt Saalfeld. Im Januar 1879 wird am Beulwitzer Weg im Nordwesten der Stadt der neu angelegte städtische Friedhof eröffnet, nachdem der seit 1533 vor dem Darrtor befindliche, infolge fehlender Ausdehnungsmöglichkeiten aufgegeben werden musste. In der zweiten Hälfte der 1880iger Jahre erfolgen weitere Firmengründungen, die den künftigen Industriestandort Saalfeld wesentlich mitbestimmen. 1887 wird das Niedere Tor wegen Baufälligkeit abgebrochen. Im April 1887 wird der neu errichtete städtische Schlachthof übergeben. Am 8. Juli 1888 öffnet das mit einem kleinen Park verbundene „Naturheilbad Waldsanatorium Sommerstein“. Die Dorfgemeinde Altsaalfeld wird am 1. Januar 1889 in das Stadtgebiet eingemeindet. Obwohl seit Beginn der 1880iger Jahre der wirtschaftliche Aufschwung in Saalfeld deutlich zu beobachten war, blieb die städtebauliche Entwicklung sowohl in verkehrstechnischer Hinsicht als auch bei der Errichtung moderner gesellschaftlich wichtiger Neubauten und kommunaler Einrichtungen zurück. Aufgrund eines umfassenden Kommunalprogrammes wird daraufhin seit 1890 in Verbindung mit der Installierung der Abwasserkanalisation das gesamte Straßennetz der Altstadt erneuert. Der Neubau der Saalebrücke 1890/91 bringt erhebliche verkehrstechnische Erleichterungen zwischen der Altstadt und dem Bahnhof, einschließlich des sich dort kontinuierlich entwickelnden Industriegebietes. Der günstige Verkehrsstandort Saalfeld, erweitert durch die Inbetriebnahme der Eisenbahnstrecke Saalfeld-Stadtilm mit Anschluss nach Erfurt, ermöglicht die Gründung weiterer Industriebetriebe. Es entstehen eine Waschmaschinen-, eine Farben- und 1895 die erste Elektromotorenfabrik in der Göritzmühle. Auf das gleiche Jahr gehen die Anfänge der späteren Metallwebstuhlfabrik zurück. Das erste Jahrzehnt nach der Jahrhundertwende stellt in der Wirtschaft der Stadt Saalfeld eine Periode der Hochkonjunktur dar, die sich auch in einer starken städtebaulichen Entwicklung auswirkt. Anfang der 1890iger Jahre wird die Stadt auch für Wohnungsbaustandorte über den Altstadtraum hinaus nach Süden und Westen erweitert. Mit dem Umbau und der Erweiterung des Bahnhofes gewinnt Saalfeld maßgeblich an Bedeutung. Durch den Bau des Krankenhauses am Promenadenweg 1907 werden Probleme in der medizinischen Versorgung der Stadt gelöst. Für die katholische Gemeinde wird 1905/06 die Kirche in der Pfortenstraße erbaut. Die industrielle Entwicklung ist gekennzeichnet durch die Neugründung der Schokoladenfabrik von Andrè Mauxion 1901, die Gründung des Hebezeugbetriebs 1907 und die Eröffnung der Optischen Anstalt 1911. Die Versorgung der Stadt mit Elektroenergie wird mit der Gründung des Saale-Elektrizitätswerkes 1910 gewährleistet. Während des Krieges stagniert die kommunale Entwicklung auf allen Gebieten. 1921 wird die 6 Hektar große Schlossgemarkung in das Stadtgebiet eingemeindet. 1922 werden die der Stadt benachbarten Gemeinden Garnsdorf, Graba und Köditz in den Stadtverband aufgenommen, während Köditz 1925 auf Wunsch der Bürger wieder ausgemeindet wird. Veränderungen im Stadtbild ergeben sich vor allem durch den Wohnungsbau verschiedener Baugenossenschaften. Es werden Siedlungs- und Mehrfamilienwohnhäuser am Langewiesenweg, Mittleren Boden, in der heutigen Breitscheid-, Zetkin- und Helenenstraße, in der Grobe- und Sagittariusstraße sowie im Stadtteil Gorndorf errichtet. Die städtebauliche Entwicklung der 1930iger Jahre ist gekennzeichnet durch die Errichtung kleinerer Siedlungsbereiche. 1934 - 1938 wurden die Melanchthonstraße und die obere Pfortenstraße auch zur Entlastung der Altstadt ausgebaut. Stadtrandsiedlungen entstehen im Alten Gehege, im Bereich südlich der Gorndorfer Straße und am Fingerstein. Außerdem Mehrfamilienhäuser in der Kircher- und Grobestraße. 1936 wird die Kaserne in der Beulwitzer Straße eingeweiht. Seite 8 von 104 Rahmenbedingungen Die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Saalfeld-Nürnberg 1939 und ihre Weiterführung von Saalfeld nach Halle 1940 eröffnen neue verkehrstechnische Möglichkeiten für die Stadt. 1945 wird Saalfeld direkt mit den Kriegsereignissen konfrontiert. Ein amerikanischer Bombenangriff am 9. April richtet sich gegen den Bahnhof als Verkehrsknotenpunkt und hinterlässt schwere Zerstörungen, es folgt die Einnahme durch amerikanische Truppen. 1945 BIS 1989 Die Nachkriegsjahre sind gekennzeichnet durch Hunger und Not, aber auch durch den Wiederaufbau. Von großer Bedeutung für Saalfeld ist die 1946 erfolgte Verkehrsübergabe der wieder aufgebauten Saalebrücke. Ebenso erfolgt die nochmalige Eingemeindung der Ortschaft Köditz ins Stadtgebiet. Im Sommer 1949 wird als erstes städtisches Bauvorhaben nach dem Krieg das neu errichtete Schwimmbad eingeweiht. Am 1. Juli 1950 werden Obernitz und Remschütz eingemeindet. Die Fertigstellung eines Wohnblocks in der Pößnecker Straße, Ecke Kulmstraße, ist im März 1953 der Beginn für Wohnbebauungen der nächsten Jahrzehnte in Saalfeld ein. Im Stadtgebiet (außer Gorndorf) werden im Zeitraum zwischen 1953 und 1959 zahlreiche Wohnungsneubauten errichtet. Der alte Friedhof vor dem Darrtor wird 1955 durch die Anlage neuer Wege als Park umgestaltet. Die Inbetriebnahme des neu erbauten Verkehrshofes in der Rudolstädter Straße im Jahr 1957 begünstigt die Entwicklung des VEB Kraftverkehr zum größten Unternehmen dieser Art in Südostthüringen. Mit der Namensgebung Georg Agricola wird 1961 der Neubau des Krankenhauskomplexes eingeweiht. Ebenfalls im gleichen Jahr wird eine Spannbetonbrücke über die Saale in Remschütz dem Verkehr übergeben. Südlich der B 281 in Gorndorf beginnen im September 1962 die Erschließungsarbeiten für das in der Folgezeit entstehende Neubaugebiet. Bis Ende der 1970iger Jahre entstehen vier- und fünfgeschossige Wohnblocks in Plattenbauweise mit rund 1.850 Wohnungen mit infrastrukturellen Versorgungseinrichtungen. Das Wohnungsbauprogramm wird bis zur Mitte der 1980iger Jahre fortgesetzt. Ein größeres Wohnviertel mit mehrgeschossigen Wohnblocks in Plattenbauweise entsteht 1985 bis 1989 am Rainweg. Der komplexe, individuelle Wohnungsbau im Stadtgebiet setzt Anfang der 1970iger Jahre ein. Es werden die Eigenheimsiedlungen Unterm Breiten Berg, am Wachserzweg und im Bereich der Lessingstraße angelegt. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen neben der bestehenden Poliklinik 1975 die Stadtambulanz Mitte in der Oberen Straße und 1981 eine weitere Ambulanz im Stadtteil Gorndorf. Auf sozialem Gebiet werden 1974 und 1979 die Alters- und Pflegeheime in der Hannostraße und im Rainweg eröffnet. 1977, 1979 und 1984 entstehen die Neubauten der Polytechnischen Oberschule VI - heute Erasmus-Reinhold-Gymnasium - im Stadtteil Gorndorf, der Polytechnischen Oberschule V in der Reinhardtstraße sowie der Hilfsschule Johann Heinrich Pestalozzi in der Jahnstraße. Die dem steigenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsenen Stadtstraßen werden zu Teilen in den 1970iger und 1980iger Jahren instandgesetzt und ausgebaut, so wird 1972 der Schießteich als Parkplatz ausgebaut. 1982 wird der Straßenzug Puschkinstraße - Auf dem Graben dem Verkehr übergeben. 1984 wird die Blankenburger Straße zur Fußgängerzone umgestaltet. (Werner, 1995) 1989 BIS HEUTE Am 9. November 1989 wurden die Grenzen nach Bayern und Hessen geöffnet. Bald darauf, am 11. Oktober 1990, wurden die Stadtwerke Saalfeld GmbH gegründet und sind somit eine der ersten Stadtwerke in Thüringen. Unter Verwendung von Fördermitteln beginnt die Erschließung des ersten Gewerbegebietes „Pestalozzistraße“. Seit 1991 werden zahlreiche Plätze und Straßen der Stadt erneuert, darunter der Alte Markt, die Schlossstraße, die Webergasse, die Obere Straße und die neue Sparkasse am Markt. Im September 1993 erfolgt Seite 9 von 104 Rahmenbedingungen der Spatenstich für Saalfelder Kläranlage, im Januar 1994 für die Wohnanlage am Fingerstein. Ebenfalls 1994 wird der Bebauungsplan „Auf den Rödern“ abgeschlossen, auf dieser Grundlage entsteht ein neues Wohngebiet im Süden der Stadt. Am 1. Dezember 1995 ist Richtfest für den neuen Wohnpark „Am Blankenburger Tor". Die Wohnanlage am Bernhardsgraben und der Lendenstreichstraße werden umgestaltet und am 18. März 1995 fertig gestellt. 1995 tritt auch der Bebauungsplan „Graba“ in Kraft, mit dem im Norden der Stadt neues Bauland erschlossen wird. Nach Sanierung der Kirche Aue am Berg wird die Kirche am 29. September 1996 wiedereingeweiht. Im Oktober 1996 beginnt der Bau für eine Wohnanlage am Lindenplatz. Die dritte Saalebrücke, Richtung Ortsausgang Saalfeld-Kaulsdorf, wird am 2. Oktober 1996 eingeweiht. Am 29. Mai 1997 erfolgt die Grundsteinlegung für den Anbau des Saalfelder Böll-Gymnasiums, kurz zuvor, am 16. April 1998, wurde das Richtfest am City-Center am Saalfelder Marktplatz gefeiert. 2001 wird die Nordtangente gebaut, die den Verkehr der B 281 aus der Innenstadt herausnimmt und für eine erhebliche verkehrliche Entlastung sorgt. Im Jahr 2009 beginnt die Umsetzung des Bebauungsplanes „Altes Gehege“ im Südwesten des Stadtgebietes. Im Mai 2009 erfolgte der Spatenstich für den Umbau des ehemaligen Industrieareals auf dem Gelände des Verpackungsmittelwerks „Grüne Mitte“, im November 2010 für die Erschließung des Gewerbegebietes „Alte Kaserne“. Im März 2011 wird die Thüringen Klinik erweitert. Februar 2012 wird die Montessori Grundschule in der Reinhardstraße fertig gestellt. 2.3 Bevölkerung In dem vorliegenden Flächennutzungsplan sollen die Bedürfnisse bzw. die Nutzungsansprüche an den Boden der in Saalfeld lebenden Bevölkerung beschrieben und prognostiziert werden. Dazu ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich die Bevölkerungszahl im Gemeindegebiet entwickelt. Hierbei sind vielerlei Faktoren, wie die Geburten- und Sterberate, aber auch die Saldi der Wanderungsbewegungen, national und regional, zu beachten und deren zukünftige Entwicklung abzuschätzen. Da zudem verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten gilt, in die die Stadt Saalfeld nur sehr bedingt steuernd eingreifen kann, ist es eine anspruchsvolle und diffizile Prognose, wie sich die Bevölkerungsgröße verändern wird. Dennoch ist diese Angabe von zentraler Aussage für den Flächennutzungsplan, da der Stadtverwaltung die Aufgabe zukommt, (Wohn-)Bauland für die künftigen Einwohner der Stadt zur Verfügung zu stellen. B ISHERIGE B EVÖLKERUNGSENTWICKLUNG Die Stadt Saalfeld kann auf eine lange Geschichte zurückblicken, in deren Verlauf die Einwohnerzahl auf Grund von Kriegen, Krankheiten und Naturereignissen starken Schwankungen unterworfen war. Die Einwohnerzahl der Stadt Saalfeld hat mit einigen Ausnahmeerscheinungen bis 1981 kontinuierlich zugenommen. Während die Stadt im Jahr 1833 4.604 Einwohner zählte, waren es 1890 9.801 und im Jahr 1933 bereits 19.148 Bewohner. Der Bevölkerungsanstieg hielt bis 1981 an. In diesem Jahr erreichte die Einwohnerzahl mit 34.256 Einwohnern ihren bisher höchsten Stand (Tab. 1). Seite 10 von 104 Rahmenbedingungen Tabelle 1 Entwicklung der Einwohnerzahl in Saalfeld Datenquelle ab 1994: Thüringer Landesamt für Statistik (fett hervorgehoben: Jahr der höchsten Bevölkerungszahl) 1833 bis 1960 • • • • • • • • • • 1833: 4.604 1890: 9.801 1905: 13.242 1910: 14.347 1925: 17.960 1933: 19.148 1939: 22.903 1946: 26.387 1950: 27.673 1960: 26.876 1970 bis 1999 • • • • • • • • • • 1970: 33.643 1981: 34.256 1984: 33.586 1985: 33.614 1994: 32.349 1995: 31.922 1996: 31.983 1997: 31.489 1998: 30.299 1999: 29.868 2000 bis 2012 • • • • • • • • • • 2000: 29.511 2001: 29.060 2002: 28.759 2003: 28.393 2005: 27.918 2006: 27.728 2007: 27.488 2010: 26.755 2011: 26.837* 2012: 25.278* * Die Angaben ab dem Jahr 2011 (Stichtag 31.12.) umfassen die Bevölkerung von Saalfeld sowie des neu eingemeindeten Stadtteiles Arnsgereuth unter Berücksichtigung des Zensus (Vergleichszahl 2011: 27.088) Seit diesem Zeitpunkt nimmt die Bevölkerung in Saalfeld wie auch in zahlreichen anderen Kommunen in Thüringen ab. Damit setzte der Bevölkerungsrückgang bereits vor den gesellschaftspolitischen Veränderungen des Jahres 1989 ein. Auch Eingemeindungen, wie die von Beulwitz 1994 und Arnsgereuth 2011, konnten und können diesen Trend nicht aufhalten. In den vergangenen 10 Jahren von 2000 bis 2010 sank die Einwohnerzahl in Saalfeld auf 26.755 Personen. Entsprechend den Ergebnissen des Mikrozensus 2011 betrug die Einwohnerzahl von Saalfeld am 09.05.2011 25.532 Einwohner (TLS 2013), die bis zum 31.12.2012 auf 25.278 Einwohner abnahm. Damit setzt sich der allgemeine Trend der Bevölkerungsabnahme weiterhin fort. Da für die Angaben des Zensus noch keine weiteren Detailangaben vorliegen, wird zur Ermittlung der allgemeinen Trends auf die bisher vorliegenden Daten vor dem Zensus zurückgegriffen. Insgesamt verzeichnet die Stadt Saalfeld ohne Arnsgereuth in diesem Zeitraum einen Einwohnerrückgang von 2.756 Personen. Dieses entspricht einer Bevölkerungsabnahme im genannten Zeitraum von 9,3 % bzw. einer durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungsabnahme von 0,93 %. Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Arnsgereuth, Rudolstadt und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2000 bis 2011 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2012) Gebietskörperschaft Einwohner 2000 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Einwohner 2011 Entwicklung absolut Entwicklung 132.895 115.722 - 17.173 - 12,9 % Stadt Rudolstadt 27.528 23.630 - 3.898 - 14,2 % Stadt Saalfeld mit Arnsgereuth 29.768 26.837 - 2.931 - 9,8 % Tabelle 3 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld und Arnsgereuth 2000 bis 2010 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik TLS 2011) Stadt Saalfeld Gemeinde Arnsgereuth 29.511 26.755 - 2.756 - 9,3 % 257 253 -4 - 1,6 % Die Vergleichszahlen für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt lauten für den gleichen o.g. 10jährigen Betrachtungszeitraum: - 1,2 % / Jahr und für die Stadt Rudolstadt - 1,4 % / Jahr. Somit weist die Stadt Saalfeld im Vergleich mit den genannten anderen Gebietskörperschaften relativ gute Ausgangsdaten auf. In Arnsgereuth hat im Zeitraum von 2000 bis 2010 die Bevölkerung um 4 Personen abgenommen, dies entspricht einem Anteil von 1,6 %. Seite 11 von 104 Rahmenbedingungen Der anhaltende Einwohnerrückgang resultiert sowohl aus einer erhöhten Abwanderung vor allem junger Bevölkerungsteile als auch einer negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklung. Letzteres heißt, dass es in Saalfeld und analog in Arnsgereuth weniger Geburten als Sterbefälle im Jahr gibt. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Fortzug derjenigen Jahrgänge, die sich in der Reproduktionsphase befinden und damit für die Geburten verantwortlich sind. Im Einzelnen weist die Stadt Saalfeld die folgenden Entwicklungen auf: Tabelle 4 Natürlicher Saldo 2001 - 2012: Lebendgeborene und Sterbefälle in Saalfeld und Gesamtsaldo Arnsgereuth (Thüringer Landesamt für Statistik 2013) Jahr Lebendgeborene Gestorbene Geburtendefizit Saldo Arnsgereuth 2001 210 332 - 122 -2 2002 211 355 - 144 -1 2003 196 314 - 118 +1 2004 223 324 - 101 -1 2005 196 357 - 161 0 2006 176 309 - 133 0 2007 196 359 - 163 +2 2008 205 366 - 161 - -2 2009 172 347 - 179 +1 2010 196 343 - 147 -3 ∑ -1.429 ∑-5 - Summe Gesamtentwicklung Saalfeld mit Arnsgereuth 2011 222 373 - 151 2012 194 400 - 206 Abbildung 1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld 2001-2010 In den Jahren 2001 bis 2010 Jahren waren in Saalfeld ohne Arnsgereuth durchschnittlich 198 Geburten / Jahr zu verzeichnen. Damit lagen mit Ausnahme des Jahres 2008 die vergangenen 5 Jahre unter diesem Durchschnittswert. Gleichzeitig war in den vergangenen Jahren kein Rückgang der Sterbefälle zu verzeichnen, so dass sich der natürliche Saldo ungünstig entwickelt hat. Auf Grund der geringen Einwohnerzahl von Arnsgereuth lassen sich Seite 12 von 104 Rahmenbedingungen aus den Zahlen keine generellen Aussagen treffen. Es zeigt sich aber auch hier, dass in 5 von 10 Jahren ein negativer und in 3 Jahren ein positiver Trend zu verzeichnen ist. In zwei Jahren bestand ein ausgewogenes Verhältnis von Geburten und Sterbefällen. Dieser negative Trend der Bevölkerungsentwicklung hat sich auch in den Jahren 2011 und 2012 nicht geändert, ja sogar noch zugenommen. Parallel zur natürlichen Entwicklung weist der Wanderungssaldo folgende Zahlen auf. Tabelle 5 Wanderungsbewegung in Saalfeld und Wanderungssaldo Arnsgereuth 2001 – 2012 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2013) Jahr Zuzüge Wegzüge Wanderungsverluste Saldo Arnsgereuth 2001 982 1.311 - 329 + 11 2002 1.017 1.175 - 159 - 10 2003 1.028 1.277 - 249 -2 2004 1.098 1.218 - 120 -1 2005 994 1.091 - 97 -7 2006 1.026 1.083 - 57 +1 2007 1.039 1.116 - 77 + 11 2008 994 1.079 - 85 -5 2009 963 1.119 - 156 -4 2010 1.073 1.083 - 10 -1 Summe ∑ -1.339 ∑+1 Gesamtentwicklung Saalfeld mit Arnsgereuth 2011 1.099 1.120 - 21 2012 1.097 1.058 + 39 - Der Wanderungssaldo weist seit 1990 einen negativen Wert auf, wobei sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren abgeschwächt hat und im Jahr 2012 mit einem deutlichen positiven Saldo abschloss. Eine Ursache für die Abwanderung ist u.a. die Bereitstellung von Wohnbauflächen in den umliegenden Kommunen, u.a. Arnsgereuth, Kamsdorf, Kaulsdorf und Rudolstadt. Während die Stadt Saalfeld nur begrenzt Bauflächen ausgewiesen hat, wurden in den angrenzenden Gemeinden teilweise über den Eigenbedarf hinausgehende Bauflächen zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Bauflächen und damit der Zuzug junger Menschen führte auch zur weitgehend positiven Entwicklung in Arnsgereuth (Baugebiet mit 33 Bauplätzen bei 1994 221 Einwohnern). Seit der Bereitstellung von Bauflächen, u.a. im Plangebiet "Westlich der Pirmasenser Straße" und deren Auslastung weist Saalfeld einen wesentlich günstigeren Wanderungssaldo auf. Die o.g. Zahlen (Tab. 5) sowie die Abbildung 2 belegen, dass in Saalfeld beide Komponenten, sowohl die natürliche Entwicklung als auch das Wanderungsverhalten bei der negativen Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre eine Rolle gespielt haben. So setzte sich der Bevölkerungsrückgang von 2.768 Personen im Zeitraum von 2001 bis 2010 zu 48,4 % (= 1.339 Personen) aus dem Wanderungsverlust und zu 51,6 % (= 1.429 Personen) aus dem negativen natürlichen Saldo zusammen. Im Zeitraum von 1998 bis 2006 wies das Verhältnis noch 58 % Wanderungssaldo zu 42 % natürlicher Saldo auf. Im Jahr 2010 lag der Anteil des Wanderungssaldos an der Bevölkerungsabnahme nur noch bei 6,4 %. Im Jahr 2012 war alleine der extreme Sterbeüberschuss bei einem gleichzeitig positiven Wanderungssaldo für die Bevölkerungsabnahme verantwortlich. Damit zeigt sich insgesamt, dass der natürliche Saldo zunehmend die Bevölkerungsentwicklung bestimmt. Seite 13 von 104 Rahmenbedingungen Abbildung 2 Bevölkerungsentwicklung und seine Komponenten Zusammenfassend belegen die o.g. Zahlen der vergangenen Jahre einen weiteren, wenn auch abgeschwächten Bevölkerungsrückgang bei einem leicht steigenden Sterbeüberschuss und bei einem gleichzeitigen Rückgang der Wanderungsverluste. Dabei weist die Stadt Saalfeld günstigere Zahlen auf als die Nachbarkommune Rudolstadt und der Landkreis SaalfeldRudolstadt. Die Eingemeindung von Arnsgereuth 2011 hat zwar zu einer Erhöhung der absoluten Einwohnerzahl geführt, die Gesamtentwicklung jedoch nicht beeinflusst. P ROGNOSE ZUR B EVÖLKERUNGSENTWICKLUNG Angaben zur Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren basieren auf Prognosen. Grundlage bildet hierbei die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Thüringen (Thüringer Landesamt für Statistik 2010), die für einzelne Kommunen weitergeführt wurde (Thüringer Landesamt für Statistik 2011). Für die Stadt Saalfeld liegt eine aktuelle Prognose zur Ermittlung der Bevölkerungsentwicklung vor (Thüringer Landesamt für Statistik 2011). Diese geht von einer Einwohnerzahl von 24.330 Menschen im Jahr 2020, 23.298 in 2025 und von 22.339 Einwohnern im Jahr 2030 aus (ohne Berücksichtigung der Eingemeindung Arnsgereuth). Die vorangegangene 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (11. kBV) war noch von 24.810 Einwohnern im Jahr 2020 ausgegangen. Zum Vergleich werden die entsprechenden Berechnungen für die Stadt Rudolstadt und den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt herangezogen. Ausgehend von der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung hat das Thüringer Landesamt für Statistik (2011) die folgende Entwicklung bis zum Jahr 2030 für die Städte Saalfeld und Rudolstadt sowie für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ermittelt: Seite 14 von 104 Rahmenbedingungen Tabelle 6 Bevölkerungsentwicklung in Saalfeld, Rudolstadt und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2009 – 2030 (Thüringer Landesamt für Statistik, TLS 2011) Stichtag Einwohner Bevölkerungsentwicklung (absolut) Abnahme (%) jährliche Abnahme (%) Stadt Saalfeld 31.12.2009 26.912 31.12.2020 24.330 - 2.582 - 9,59 - 0,87 31.12.2025 23.298 - 1.032 - 4,24 - 0,85 31.12.2030 22.339 - 959 - 4,12 - 0,82 Stadt Rudolstadt 31.12.2009 24.033 31.12.2020 21.019 - 3.014 - 12,54 - 1,14 31.12.2025 19.799 - 1.220 - 5,80 -1,16 31.12.2030 18.649 - 1.151 - 5,81 -1,16 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 31.12.2009 118.303 31.12.2020 99.415 - 18.888 - 15,97 - 1,45 31.12.2025 90.639 - 8.776 - 8,83 - 1,77 31.12.2030 81.829 - 8.810 - 9,72 - 1,94 Die Angaben für die Stadt Saalfeld sowie die Vergleichsdaten für die Stadt Rudolstadt und den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt belegen für alle drei Gebietskörperschaften auch weiterhin bis zum Jahr 2030 einen Bevölkerungsrückgang. Dieser Rückgang wird sich in den nächsten Jahren in Saalfeld geringfügig abschwächen, in der Stadt Rudolstadt weitgehend konstant bleiben und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt drastisch zunehmen. Die Stadt Saalfeld weist somit die insgesamt günstigere Entwicklung auf. Bei einer Analyse dieser prognostizierten Entwicklung zeigt sich, dass die Ursache des sich vermindernden Bevölkerungsrückgangs in Saalfeld vor allem auf einen rückläufigen negativen Wanderungssaldo zurückzuführen ist. Während die 11. kBV noch von einem positiven Wanderungssaldo für Saalfeld ab 2015 ausgegangen war, wird nunmehr gem. Tab. 7 und 8 weiterhin bis 2030 von einem geringen Wanderungsverlust ausgegangen. Dagegen werden auch zukünftig die Geburtenzahlen erheblich unter denen der Sterbefälle liegen. Im Gegensatz dazu werden sowohl die Stadt Rudolstadt als auch der Landkreis Saalfeld Rudolstadt bis 2030 weiterhin sowohl einen negativen natürlichen Saldo als auch einen wesentlichen höheren negativen Wanderungssaldo verzeichnen. Analog der bisherigen Entwicklung wird sowohl im Landkreis als auch in den Städten Saalfeld und Rudolstadt die Bevölkerung weiterhin abnehmen, wobei der natürliche Saldo in Saalfeld für die Bevölkerungsabnahme bestimmend sein wird und im Landkreis sowie in Rudolstadt immer stärker an Bedeutung gewinnen wird. Tabelle 7 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum 2010 - 2020 Wanderungssaldo 2010 bis 2020 Verhältnis - 10.697 - 7.901 1,4 : 1 Stadt Rudolstadt - 2.268 - 746 3,0 : 1 Stadt Saalfeld - 2.196 - 386 5,7 : 1 Kommune LK Saalfeld-Rudolstadt natürlicher Saldo 2010 bis 2020 Seite 15 von 104 Rahmenbedingungen Bis zum Jahr 2030 wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen: Tabelle 8 Verhältnis des natürlichen Saldos zum Wanderungssaldo für den Gesamtzeitraum 2010 - 2030 Wanderungssaldo 2010 bis 2030 Verhältnis - 23.716 - 12.468 1,9 : 1 Stadt Rudolstadt - 4.813 - 571 8,4 : 1 Stadt Saalfeld - 4.787 - 214 22,4 : 1 Kommune LK Saalfeld-Rudolstadt natürlicher Saldo 2010 bis 2030 Die bisher in der Stadt Saalfeld zu beobachtende Bevölkerungsabnahme auf Grund der Abwanderung wird zukünftig durch einen abnehmenden Suburbanisierungsprozess kontinuierlich zurückgehen. Die Zahlen des Jahres 2012 zeigen, dass im Bereich des Wanderungssaldos, die Prognose zumindest für 2012 nicht zutrifft, da in diesem Jahr ein positiver Wanderungssaldo zu beobachten war. Die Entwicklung in den nächsten Jahren wird zeigen, ob sich diese günstige Entwicklung fortsetzt. Da die Prognose des Thüringer Landesamtes für Statistik die Eingemeindung von Arnsgereuth zum 01.12.2011 noch nicht berücksichtigen konnte, ist für die weiteren Planungen die Einwohnerentwicklung in Arnsgereuth mit einzustellen. Bei einer Einwohnerzahl von 253 Personen 2010 sind auf Grund der geringen Einwohnerzahl keine statistisch haltbaren Berechnungen möglich. Es wurde daher die Bevölkerungsentwicklung der vergangenen 10 Jahre den weiteren Berechnungen zu Grunde gelegt. Die Berücksichtigung eines längeren Zeitraumes ist nicht gerechtfertigt, da die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Bergäcker“ und der damit verbundene Zuzug einen langfristigen Trend verfälschen würden. In den vergangenen 10 Jahren hat die Einwohnerzahl um 1,6 % (= 0,16 % / Jahr) abgenommen. Unter Weiterführung diese Entwicklung wird für das Jahr 2025 von 245 Einwohnern ausgegangen, so dass für Saalfeld insgesamt im Jahr 2025 23.543 Einwohner anzusetzen sind. (Stadt Saalfeld; Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH, 2013) 2.4 Wirtschaftsstruktur Die Wirtschaft Saalfelds wird überwiegend von Klein- und Mittelstandsbetrieben zahlreicher Branchen bestimmt. Dennoch sind in Saalfeld mehrere Großbetriebe beheimatet. So ist das Maschinenbauunternehmen SAMAG (Saalfelder Werkzeugmaschinen) GmbH mit 355 Mitarbeitern und einer über einhundert jährigen Geschichte am Standort Saalfeld immer noch einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Die Firma Trumpf Medizin Systeme GmbH ist in Altsaalfeld als innovatives und expandierendes Unternehmen und Arbeitgeber zu nennen. Mit ca. 350 Mitarbeitern stellt das Unternehmen Medizinsysteme und OP-Ausstattungen her. Weiterhin von großer Bedeutung als Arbeitgeber für Saalfeld ist das in dem benachbarten Unterwellenborn ansässige Stahlwerk Maxhütte, heute zur spanischen Grupo Alfonso Gallardo gehörend, mit etwa 650 Mitarbeitern. Ein weiteres bekanntes Unternehmen ist die 1901 gegründete Schokoladenfabrik. Gegründet als Mauxion, in der DDR als Rotstern und heute von der Stollwerk GmbH geführt, hat sich in Saalfeld über mehr als einem Jahrhundert ein wichtiger Standort der Schokoladenindustrie entwickelt. Mit 750 Mitarbeitern ist die Schokoladenfabrik der größte Arbeitgeber im produzierenden Sektor. Die EPSA Elektronik- und Präzisionsgerätebau GmbH fertigt mit 200 Mitarbeitern Geräte der Messtechnik, die Saalfelder Hebezeugbau GmbH produziert mit 155 Arbeitskräften Brückenkräne und Parkhaussysteme. Insgesamt wurden am Stichtag 30.06.2011 rund 9.154 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Saalfeld gemeldet. (Stadt Saalfeld) Für die Unterstützung der Unternehmen im Städtedreieck ist die regionale Wirtschaftsförderung zuständig. Die Stadt Saalfeld betreibt zusammen mit dem Landkreis SaalfeldRudolstadt und den Städten Rudolstadt und Bad Blankenburg eine kommunale ArbeitsgeSeite 16 von 104 Rahmenbedingungen meinschaft, mit der auch die baulichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe verbessert werden. Die Konversion und Nutzung von Altstandorten wie Gewerbebrachen oder ehemals militärisch genutzter Flächen sowie die Verdichtung erschlossener und die begrenzte Erweiterung bestehender Gewerbegebiete sollen gegenüber der Inanspruchnahme von Freiräumen bei der Ansiedlung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbebetrieben Vorrang haben. Der Wirtschaftsraum um das Städtedreieck soll als Industriezentrum insbesondere durch eine bessere Anbindung an benachbarte Wirtschaftsräume weiterentwickelt werden. Deshalb ist der Ausbau der Autobahnen, einschließlich deren Anbindung sowie der Ausbau der Bundesstraßen mit Ortsumgehungen anzustreben. Ziel ist es, dass der Schwerpunkt der Einzelhandelsflächen im Stadtzentrum liegt. Dabei sollen die innerstädtischen Handels- und Dienstleistungszentren als fußgängerfreundliche „Erlebnisbereiche“ mit attraktiver städtebaulicher Gestaltung und umfassender verkehrstechnischer Erschließung sowie als komplexe räumliche Verbindung mit anderen Funktionen und Bereichen entwickelt werden. Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (30.06.2010) Handel (einschl. KFZ) 17% Verarbeitendes Gewerbe 25% Öffentliche Verwaltung und Verteidigung 13% Kunst, Unterhaltung, Erholung 1% Grundstück- und Wohnungswesen 1% Information und Kommunikation 1% Gastgewerbe 3% Freiberufl., wissenschaftliche Dienstleistungen 3% Finanz- und Versicherungswesen 3% sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 10% Verkehr- und Lagerei 8% Gesundheit- und Sozialwesen 3% Erziehung und Unterricht 4% Abbildung 3 Wirtschaftsstruktur Seite 17 von 104 Baugewerbe 8% Einfügen in die Gesamtplanung 3. Einfügen in die Gesamtplanung Planungssystematisch ist der Flächennutzungsplan in das vertikale ausgerichtete System der räumlichen Gesamtplanung eingebunden, so dass die Anforderungen der überregionalen Planungen Berücksichtigung finden. Das Thüringer Landesentwicklungsprogramm setzt, aufbauend auf das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Thüringer Landesplanungsgesetz (ThLPlG), den Rahmen der Entwicklung im Land fest. Regionale Raumordnungspläne untersetzen diese Leitbilder der räumlichen und fachlichen Entwicklung. Nachgeordnete Planungen des Landkreises (Landschaftsplan) und der Kommunen (Flächennutzungspläne) ergänzen und konkretisieren diese Entwicklungskonzeption in der Planungshoheit der jeweiligen Gemeinde. 3.1 Landes- und Regionalplanung Der Landesentwicklungsplan 2025 (LEP) beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie entsprechende Begründungen. Es werden Grundsätze und Ziele unterschieden. Grundsätze der Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Die Grundsätze und Ziele des LEP 2025 sind in den Regionalplänen der vier Regionalen Planungsgemeinschaften zu untersetzen (Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr). Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) wurde das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) vom 15. Mai 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2014 vom 4. Juli 2014 veröffentlicht und ist am 5. Juli 2014 in Kraft getreten. Der LEP ist somit maßgeblich für die Landesplanung. Die im Landesentwicklungsplan 2025 enthaltenen Aussagen, die Saalfeld/Saale betreffend, sind: • (2.2.7 Z) Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind die Städte (…) funktionsteilig Saalfeld/ Rudolstadt/Bad Blankenburg (…). Neben den Oberzentren sind die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums wichtige Standorte für Wirtschaft, Handel und Dienstleistungen/Verwaltung, Verkehr, teilweise auch für Wissenschaft.(…) Insofern übernehmen die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eine überregionale Steuerungsfunktion und unterscheiden sich darin von den übrigen Mittelzentren. Die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind (…) unmittelbar an das Autobahnnetz angebunden. Mit dem Ausbau von Bundesstraßen können auch aus den übrigen Orten dieser Zentralitätsstufe die Autobahnen besser erreicht werden (…) Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg über B 90n. In der Hälfte der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (…) Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg (…) halten Züge des Fernverkehrs. In den übrigen Orten existieren sowohl Schienenpersonennahverkehrsangebote, z. T. schneller Schienenpersonennahverkehr. Das Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg weist in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Verwaltung oberzentrale Teilfunktionen auf. Die Städte nehmen aufgrund enger funktioneller und siedlungsstruktureller Verknüpfung die Aufgaben eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gemeinsam wahr. Aufgrund der Lage dieses funktionsteiligen Zentralen Ortes, insbesondere der großen Entfernung zu benachbarten Oberzentren, kommt der Sicherung oberzentraler Teilfunktionen neben der Stärkung als Innovations- und Wirtschaftsstandort besondere Bedeutung zu. • (4.2.1 G) In den landesbedeutsamen Entwicklungskorridoren soll der Stärkung der Standortgunst Thüringens und seiner Teilräume im Hinblick auf den erreichten InfraSeite 18 von 104 Einfügen • • in die Gesamtplanung strukturausbau und die Siedlungsentwicklung, insbesondere der Zentralen Orte, bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Landesbedeutsame Entwicklungskorridore sind: − B 90n/B 281: A 71 – Rudolstadt – Saalfeld/Saale – Pößneck – Triptis - A 9 Die Erhaltung der vorhandenen Straßeninfrastruktur soll Schwerpunkt zukünftiger Planungen und Maßnahmen im Straßennetz sein. 2Neu- und Ausbaumaßnahmen sollen vorrangig zur Verbesserung der Verbindungsqualität im Straßennetz und Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr erfolgen. Das Netz der Bundesautobahnen soll von allen Zentralen Orten in 30 Minuten erreichbar sein (4.5.7 G). (4.5.8 G) Im Straßennetz soll insbesondere die Verbindungsqualität nachfolgender Verbindungen durch Neu- und Ausbaumaßnahmen verbessert werden: o (Coburg) – Sonneberg – Neuhaus a. Rwg. – Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – A 4 – Jena o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – A 9 – (Plauen und Hof) o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – A 71 – A4 – Erfurt o Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – Pößneck – A 9 o − Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg – Weimar Der Regionalplan Ostthüringen wurde am 13.04.2012 durch die Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt und ist mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom 18.06.2012 In-Kraft-getreten. Der Regionalplan stellt die oben genannten Ziele und Grundsätze der Landesplanung für die Städte Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg detaillierter dar und fordert die Umsetzung zusätzlicher Entwicklungsrichtungen: Die im Städteverbund organisierten Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg bilden wegen ihrer Größe und Ausstattung zwei besondere Entwicklungsschwerpunkte in der Planungsregion Ostthüringen. Durch die Lage der Städte Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg im südwestlichen Teil der Planungsregion Ostthüringen können ländlich-periphere Regionsteile ausgewählte oberzentrale Funktionen in unmittelbarer Nähe nutzen, woraus diesen Räumen qualitative Standortvorteile erwachsen. Im Städtedreieck am Saalebogen haben alle drei Städte oberzentrale Funktionen: Theater, überregionales Freizeitbad, Klinikstandort, überregionaler Sportkomplex der Landessportschule und Stadthalle. Die interkommunale Kooperation im Städtedreieck am Saalebogen ist zur Erhaltung der gemeinsamen Funktion als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums zwingend erforderlich. Sie ist zudem die Fortführung einer bereits langjährigen und bewährten Zusammenarbeit. Aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion sowie der Einstufung von Saalfeld und Rudolstadt als Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus und von Bad Blankenburg als regional bedeutsamer Tourismusort und den damit verbundenen Aufgaben und Möglichkeiten für die Versorgung der Bevölkerung und die Stärkung der Wirtschaftskraft trägt das Städtedreieck am Saalebogen eine besondere Verantwortung bei der Gestaltung ihrer historischen Innenstädte als zentrale Versorgungs- und Erlebnisbereiche. Dabei kommt der Erhaltung einer kleinteiligen Einzelhandelsstruktur in allen drei Städten eine besondere Bedeutung zu. Die neue Qualität der Zusammenarbeit ergibt sich aus einer im Vergleich zur bisherigen Praxis noch größeren Breite der zu bearbeitenden Themen. • Die (…) Industrie- und Gewerbestandorte sollen als bedeutsame Potenzialflächen mit hoher regionaler Priorität weiterentwickelt werden. (G 2-10) Æ Industrie- und Gewerbegebiet Saalfeld-Bahnbogen Æ Saalfeld, Kaserne Beulwitz Seite 19 von 104 Einfügen • • • • • • • in die Gesamtplanung Die Brachen in (…) Saalfeld (…) sind durch ihr Umfeld gewerblich geprägt oder aufgrund ihrer Lage für eine Nachnutzung zu Wohnzwecken nicht geeignet. Zur Verbesserung der überregionalen Erreichbarkeit (…) der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (…) Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg sollen die durch die Planungsregion verlaufende Saalebahn (Halle/Leipzig – Jena – Saalfeld – Nürnberg) in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten und deutlich aufgewertet werden. Zur Stärkung der Mitte-Deutschland-Verbindung (…) soll der zweigleisige Ausbau, die Elektrifizierung und der Neigetechnikausbau vollzogen werden. Die vorhandene Infrastruktur auf der Sachsen-Franken-Magistrale soll (…) ertüchtigt werden. (G 3-1) Alle drei Verbindungen sind Bestandteil der landesbedeutsamen Entwicklungsachsen. Die Verbindungsqualität auf der Saalebahn soll auch nach Fertigstellung der Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsverbindung Berlin – Erfurt – Nürnberg – München erhalten werden. (G 3-3) Eine hochwertige Verbindungsqualität ist (…) ein wichtiger Standortfaktor für (…) das Städtedreieck am Saalebogen. Andernfalls droht (…) dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg und damit auch der Planungsregion die Abkopplung vom Fernverkehr durch eine eingeschränkte Erreichbarkeit von den großen deutschen und europäischen Wirtschafts- und Wissenschaftszentren sowie den Knotenpunkten des internationalen Luftverkehrs. Die (…) Schienenverbindungen Gera – Saalfeld, (…) und Saalfeld – Arnstadt sollen durch geeignete Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen so ertüchtigt werden. (G 3-6) In Saalfeld befindet sich der Anschluss an das ICE-Netz für das Oberzentrum Gera in/aus Richtung Süden. Die Verbindung hat neben der Raumerschließungsfunktion deshalb eine entscheidende Verbindungs- und Zugangsfunktion zum europäisch bedeutsamen Netz. Ein komplexer Ausbaubedarf ist notwendig, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen. Mit den verbindlich regional bedeutsamen Schienenverbindungen ist die Verbindung zwischen benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren untereinander, die Anbindung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen Orte (…) sicherzustellen. (Z 3-1) Æ Saalfeld – Hockeroda – Blankenstein Die Verbindung hat eine Raumerschließungsfunktion für das östliche Thüringer Schiefergebirge und sichert die Anbindung des Raumes an das übergeordnete Netz in Saalfeld sowie als Zubringer für Bad Lobenstein. Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sollen im großräumig bedeutsamen Straßennetz vorrangig umgesetzt werden: (G 3-8) o Ortsumfahrung Saalfeld (B 281) So verbessert sich durch die Ortsumfahrungen im Zuge der B 88, der B 281 sowie der L 1048 für das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg die Erreichbarkeit der Oberzentren Jena und Gera sowie der Autobahnen A 4, A 9 und A 71. Trassenfreihaltung Straße: Den ausgewiesenen Korridoren soll im öffentlichen Interesse der erforderlichen Trassenfreihaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. (G 3-12) Æ Ortsumfahrung Saalfeld im Zuge der B 281 Der Schienengüterverkehr soll weiter entwickelt werden. Dazu sollen Güterverkehrsstellen und potenzielle Güterverladestellen erhalten bzw. vorsorglich gesichert werden. Der Erhalt und die Schaffung liegen deshalb im öffentlichen Interesse. (G 3-18) Seite 20 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung • Beim weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Planungsregion soll der räumlich nachhaltigen Biogas- und Biomasseproduktion und deren effizienter Nutzung eine herausragende Bedeutung zukommen. Dabei sollen die agrarstrukturellen Voraussetzungen und Potenziale (…) verstärkt genutzt werden. In den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, (…) sollen die Potenziale der energetischen Waldnutzung weiter ausgebaut werden. (…) (G 3-27) • Der Betrieb, die Sanierung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in der Planungsregion soll so erfolgen (…) (G 3-29) Æ Saalfeld Obernitz / Neumühle • Für raumbedeutsame Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung (…). Auf folgenden konfliktarmen Angebotsflächen soll die Errichtung von Solarparks bzw. deren Erweiterung ermöglicht und umgesetzt werden (G 3-32) o Deponie Eichental Saalfeld o Brache am Umspannwerk Taubenhügel, Saalfeld • Die Versorgung mit überregional ausgerichteten Krankenhäusern in (…) Saalfeld / Rudolstadt soll sichergestellt werden. (G 3-45) Die Kliniken in Saalfeld und Rudolstadt übernehmen eine durch den Landesentwicklungsplan zugewiesene oberzentrale Funktion. Vorrangflächen • Für Saalfeld wurden keine Vorranggebiete Windenergie festgesetzt. • Die verbindlich vorgegebenen Vorranggebiete Freiraumsicherung sind für die Erhaltung der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten (Z 4-1) o FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale zwischen Reschwitz und Kaulsdorf o FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf o fs-126 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und Talsperre Hohenwarte o fs-129 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und Gißrabachtal o fs-130 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und Rudolstadt, Kulm Sie sichern besonders schutzwürdige und schutzbedürftige Naturraumpotenziale und sind Kernbereiche vorhandener oder zu schaffender regionaler und überregionaler ökologischer Verbundsysteme insbesondere unter Berücksichtigung großer unzerschnittener Räume und der Natura-2000-Gebietskulisse (G 4-1). • Die Vorranggebiete Hochwasserschutz sind für die Sicherung von Überschwemmungsbereichen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. (Z 4-2) o HW-23 – Saale / Kaulsdorf bis Saalfeld o HW-24 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt o hw-30 – Saale / Ziegenrück, Talsperre Hohenwarte bis Saalfeld o hw-31 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt • Die Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind für eine nachhaltige Entwicklung der Landbewirtschaftung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzun- Seite 21 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung gen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. (Z 4-3) o LB-106 – Saalfeld / Bad Blankenburg / Zeigerheim o LB-107 – Saalfeld / Unterwellenborn / Kamsdorf / Könitz / Rockendorf o lb-126 – Saalfeld / Arnsgereuth / Kleingeschwenda / Jehmichen Vorbehaltsgebiete • Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge mit Saalestauseen soll als Impulsgeber für den Tourismus in der Gesamtregion Ostthüringen entwickelt werden. (G 4-24) Die Teilregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge verfügt (…), über Möglichkeiten, die touristischen Segmente (…) weiter auszubauen. 3.2 Städtedreieck am Saalebogen – gemeinsamer Flächennutzungsplan Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde 1994 aus den vormals eigenständigen Landkreisen Saalfeld und Rudolstadt gebildet. Kreisstadt ist die Stadt Saalfeld/Saale. Das Städtedreieck bildet zusammen mit den Nachbarstädten Rudolstadt und Bad Blankenburg ein tripolares Zentrum und nimmt gemäß des Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 wegen der vorhandenen Ausstattung sowie aufgrund enger funktioneller und siedlungsstruktureller Verknüpfung gemeinsam die Aufgaben eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gemeinsam wahr. Als „Städtedreieck am Saalebogen“ kooperieren die drei Städte seit 1997 in wichtigen Teilbereichen. Schwerpunkte bilden die Themen Wirtschaft und Arbeit, Verkehr, Flächenentwicklung sowie Tourismus. Der Städteverbund „Städtedreieck am Saalebogen“ bildet eine Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit mit neuen Perspektiven, wie es der Landesentwicklungsplan Thüringen 2025 für funktionsteilige zentrale Orte grundsätzlich einfordert. Das Städtedreieck ist demnach so zu entwickeln, dass es die Versorgung des Grundbedarfs und des höheren, spezialisierten Bedarfs für sich und das umliegende Einzugsgebiet sichern kann. Die Größe des „Städtedreieck am Saalebogen“ rechtfertigt zwar kein voll ausgebautes Oberzentrum, bietet aber in der Gesamtheit eine Fülle von Ansatzpunkten für die Erfüllung von oberzentralen Teilfunktionen. Besonders die große Nähe der drei Städte zueinander begünstigt eine Bündelung der Planungen und Investitionen. Felder dieser Zusammenarbeit ist die gemeinsame Funktionswahrnehmung in zahlreichen Ebenen: Bildung und Forschung: Das Städtedreieck beheimatet verschiedene Institute und Forschungseinrichtungen, die ein Oberzentrum als Standort der Forschung und Wissenschaft kennzeichnen. In Rudolstadt sind dies im wirtschaftlichen Bereich beispielhaft die Ostthüringische Materialprüfgesellschaft für Textil und Kunststoffe mbh (OMPG) und das Thüringische Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e.V. (TITK), in Saalfeld sind die Bildungseinrichtungen der Medizinischen Fachschule Saalfeld „Georgius Agricola" und die Bildungs- und Begegnungsstätte der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) angesiedelt. Kultur und Tourismus: Der Kultur- und Bildungstourismus soll insbesondere in den Städten Rudolstadt und Saalfeld/Saale weiterentwickelt werden. Das Städtedreieck verfügt über eine starke touristische und kulturelle Struktur, so ist die Stadt Rudolstadt mit der Spielstätte und dem Landestheater ein bedeutender Theaterplatz für den Verflechtungsbereich des Städtedreiecks, die Stadt Bad Blankenburg verfügt mit der Stadthalle über eine der größten Veranstaltungs- und Konzertstätte in der Region. Ferner bildet der Museumskomplex der Heidecksburg eine weitere kulturelle Größe, zusammen mit Veranstaltungen wie dem Rudolstädter Vogelschießen oder dem Tanz- und Folkfestival (TFF) in Rudolstadt. Zusammen Seite 22 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung mit dem Schaubergwerk Feengrotten in Saalfeld verfügt das Städtedreieck daher über touristische Attraktionen, die weit über die Landesgrenzen bekannt und nachgefragt sind. Gesundheit: Der Regionalplan (G 3-45) legt fest, dass die Versorgung mit überregional ausgerichteten Krankenhäusern in Saalfeld und Rudolstadt sichergestellt werden soll. Die Thüringen-Kliniken in Saalfeld mit Zweig-Standorten in Rudolstadt übernehmen eine durch den Landesentwicklungsplan zugewiesene oberzentrale Funktion. Die dazugehörige Fachklinik Bergfried in Saalfeld wurde 2009 zu einer Rehabilitations-Fachklinik für Psychosomatische Medizin umgebaut und erfüllt somit eine überregionale Versorgungsfunktion. Sport und Freizeit: Durch die Landessportschule in Bad Blankenburg verfügt das Städtedreieck über ein modernes Sport- und Tagungszentrum, das einen weit überregionalen Bekanntheitsgrad genießt. Das moderne und vielseitige Freizeitbad Saalemaxx in Rudolstadt verfügt ebenfalls über ein Einzugsgebiet, das über den unmittelbaren Umlandbereich hinausgeht. Verkehr: Die Stadt Saalfeld verfügt über einen Anschluss an das ICE-Netz und gewährleistet damit eine Zugangsfunktion an das Schienenfernverkehrsnetz für die beiden Nachbarstädte. Sowohl hinsichtlich der schienen- als auch straßenseitige Anbindung tritt das Städtedreieck gemeinsam ein, um auf eine Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung hinzuwirken. So ist neben der zukünftigen Gestaltung des Anschlusses an der Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn auch dringend auf einen verbesserten Autobahnanschluss an die BAB 71 durch den Ausbau der B90n hinzuwirken. Wirtschaftsstruktur: Die Wirtschaftsstruktur im Städtedreieck ist geprägt durch zahlreiche Mittelstandsbetriebe des produzierenden Gewerbes. Zusätzlich ist das Städtedreieck auch Standort von größeren Produktionsbetrieben wie beispielsweise Trumpf Medizintechnik, der Saalfelder Maschinen AG (SAMAG) oder Schokoladenfabrik in Saalfeld, als größten Arbeitsgeber. In Rudolstadt sind Betriebe wie Sandoz Chemie oder die Papierfabrik Adolf Jass vorhanden, aber auch der Rechnungshof Thüringen unterstreicht zusammen mit den Stadtverwaltungen und dem Landratsamt die Bedeutung des Städtedreiecks auch als Verwaltungsstandort. Gemeinsame Verwaltung: In Fragen der Landes- und Regionalplanung will das Städtedreieck als Einheit auftreten; so werden Stellungnahmen zu überörtlichen Planungen und Maßnahmen Dritter gemeinsam entwickelt. Außerdem soll die Bauleitplanung im Städtedreieck koordiniert werden, wozu am 06.02.2013 die Städte des Städtedreiecks eine Zweckvereinbarung beschlossen haben, die die Kooperation für einen gemeinsamen Flächennutzungsplan regelt. Der Aufstellungsbeschluss für den gemeinsamen Flächennutzungsplan soll im direkten Anschluss an das in-Kraft-treten des Flächennutzungsplanes der Stadt Saalfeld erfolgen. Die regionale Kooperation wird durch das Regionalmanagement der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen unterstützt. In Verbindung zu der Bauleitplanung ist auch die Wirtschaftsförderung zu sehen, die von den drei Städten gemeinsam betrieben wird. In dem vorliegenden Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld werden keine neuen Gewerbegebiete ausgewiesen. Auch durch die Beratungs- und Koordinierungsfunktion der Wirtschaftsförderung ist im Ergebnis festzustellen, dass keine neuen Gewerbeflächen ausgewiesen werden, sondern vorrangig die bereits erschlossen Gewerbeflächen im Städtedreieck genutzt werden. Gemeinsamer Flächennutzugsplan: Die Städte Bad Blankenburg, Rudolstadt und Saalfeld beabsichtigen die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) gemäß § 204 BauGB. Mit dem gemeinsamen Flächennutzungsplan soll eine weitgehende räumlich abgestimmte Entwicklung eingeleitet und die Grundlage für alle weiteren Planungen geschaffen werden. Gespräche hierzu laufen regelmäßig fanden hierzu seit Anfang 2012 statt. Moderiert wird der Prozess von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen. Zu der Frage Seite 23 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung der technischen Zusammenarbeit wurde durch das Institut für Geographie des Lehrstuhls für Geoinformatik, Geohydrologie und Modellierung Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Gutachten erarbeitet, das die Möglichkeit der Harmonisierung der GIS-Infrastruktur für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung im Städtedreieck am Saalebogen aufzeigte. Verfahrensseitig wurde eine Zweckvereinbarung durch die Stadträte der drei Städte beschlossen (Saalfeld am 06.02.2013, Vorlagen-Nr. 002/2013), die am 12.03.2013 von der Bürgermeistern unterzeichnet und der Kommunalaufsicht vorgelegt wurde. Hierin wird die Zusammenarbeit der Beteiligten u d die Bindungswirkung der GFNP geregelt. Für eine konkrete Bearbeitung des GFNP sind neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen z.B. des Geographischen Informationssystems neben der Erstellung des Umweltberichts weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich. Dies sind insbesondere Kenntnisse über künftige Flächenbedarfe insbesondere bezogen auf Wohnbau- und Gewerbeflächen (Prognosedaten), aber beispielsweise auch ein Konzept zur Einschätzung des Potentials zur Erzeugung von regenerativen Energien im Städtedreieck. Diese Daten sollen durch ein externes Gutachten ermittelt werden. Die Gespräche werden kontinuierlich weitergeführt. Von allen Beteiligten wird es als sinnvoll erachtet, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld zur Rechtskraft geführt wird und im direkten Anschluss daran der Aufstellungsbeschluss zu einem GFNP beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung des FNP in Saalfeld kann voraussichtlich Ende 2014 abgeschlossen werden (Genehmigung FNP Ende 2014, Bekanntmachung Anfang 2015). Somit wird der Aufstellungsbeschluss für den GFNP in allen drei Städten im ersten Quartal 2015 möglich werden. 3.3 Städtebauliches Leitbild „Wie wird Saalfeld 2020 aussehen, wie werden wir in unserer Stadt leben?“ Dies war die Ausgangsfrage, die im Jahre 2010 der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts zu Grunde lag. Tragender Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist der zweite Teil, der ein Bild und gleichzeitig Handlungsplan des (nötigen) Stadtumbaus in Saalfeld zeichnet. Ebenso wichtig für eine übergreifende Stadtentwicklung ist der erste Teil, in dem unter Beteiligung von Bürgern und Verwaltung das Leitbild der Stadt Saalfeld konzipiert wurde. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) Dieses „Leitbild Saalfeld 2020“ soll helfen, die Stadt und den Wirtschaftsstandort für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Die aktive kommunale Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch konsequenter auf die neuen Herausforderungen und Chancen reagieren müssen. Deshalb ist ein ganzheitliches, das heißt alle gesellschaftlichen Bereiche umfassendes Entwicklungs-, Handlungs-, Kommunikations- und Führungskonzept, nicht nur konzeptionell zu erstellen, sondern auch konsequent umzusetzen. Dazu bedarf es einer tragenden Stadt(vision)mission, die die Parameter für die Zielsetzung und die Stadt- und Marktentwicklung absteckt. Um allen Herausforderungen wirksam begegnen zu können, müssen langfristige Ziele stärker in den Mittelpunkt unserer Kommunalpolitik gerückt werden. Wir müssen in Saalfeld wissen, wie wir uns künftig nach außen und innen positionieren. Die Stadt braucht das Leitbild als eine Handlungsrichtlinie, in der die Richtung und die Kernpunkte der zukünftigen Stadtentwicklung enthalten sind. Dabei stützt sich das „Leitbild Saalfeld 2020“ auf die wichtigsten strategischen, regionalen und kommunalen Konzepte wie z.B. auf das „Regionale Entwicklungskonzept“ und das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ und baut auf diese auf. Seite 24 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung Dieses Leitbild gibt an, welche grundsätzlichen Ziele sich die Stadt für die Zukunft setzt. Es ist visionär, aber nicht unrealistisch. Es beschreibt kurz und griffig den gewünschten Zustand, es setzt sich zusammen aus Visionen und Leitlinien. Das Leitbild ist kein abgeschlossenes Ergebnis, sondern ein stetig fortzuschreibender Prozess. Das allgemeine „Leitbild Saalfeld 2020“ setzt sich aus den folgenden thematischen Bausteinen zusammen, für die im Einzelnen konkrete Handlungsleitlinien aufgestellt wurden: • Stadt, Region, Identität • Kultur, Sport, Freizeit • • Soziales und Bildung Wirtschaft und Arbeit • Tourismus • Natur, Umwelt und Freiraumgestaltung • Stadtentwicklung, Verkehr, Wohnen • Bürgerengagement, Stadtverwaltung, Stadtkommunikation • Innenstadt (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) Das SEK soll 2016 fortgeschrieben und auf die gewandelten Rahmenbedingungen und erreichten Ziele angepasst werden. 3.4 Stadtentwicklungskonzept Die Stadt Saalfeld ist ebenso wie viele andere Städte und Gemeinden in Deutschland auch weiterhin von einem erheblichen Einwohnerrückgang betroffen. Steigende Leerstandszahlen, insbesondere in Teilen der Gründerzeitviertel und rückwärtigen Bereichen der Altstadt, belegen dies. Vor diesem Hintergrund begann Saalfeld 2002 mit der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts (SEK). Dieses Konzept steht im Zeichen des Umbruchprozesses „Stadtumbau Ost“, eine Initiative des Bundes und der neuen Bundesländer. Im September 2008 beschloss der Stadtrat die Überarbeitung dieses Stadtentwicklungskonzeptes mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den wohnungswirtschaftlichen Teil. Das Konzept soll nach Analyse der stadthistorischen Entwicklung in allen Facetten Zukunftsszenarien herausarbeiten, die die Basis weiterer wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklung bilden. Dieses SEK wurde 2010 fertiggestellt. Es setzte neue Maßstäbe für die Stadtentwicklung, auf welche der Flächennutzungsplan aufbauen muss. Folgende Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten werden formuliert: • Entwicklung der Stadt nach dem Modell der europäischen Stadt, der Stadt der stabilen Kerne und als Stadt der kurzen Wege; • Siedlungsentwicklung unter dem Aspekt der Konsolidierung der Ortsränder; • Stärkung der Altstadt durch Sanierung und behutsamer Erneuerung; • Rückbau und Umstrukturierung der Plattenbaugebiete mit dem Schwerpunkt Gorndorf; • Aufbau einer Grünvernetzung über das bestehende Grabensystem zum übergeordneten Grünzug der Saaleaue. Durch gezielte Stadtumbaumaßnahmen konnten die Großwohnsiedlungen vor allem in den letzten acht Jahren stabilisiert werden. Dies erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Endgültigkeit. Stadtumbau versteht sich als fortschreibendes Planungsinstrument zur nachhaltigen Entwicklung der Städte und Kommunen unter Berücksichtigung sich ändernder Rahmenbedingungen. Zukünftig wird die Herausarbeitung und Begründung von Prioritäten an Bedeutung gewinnen. In Saalfeld muss sich das Augenmerk in den kommenden Jahren stärker auf die Entwicklung der Altstadt und deren Randbereiche konzentrieren. Nach Jahren des Wachstums muss sich die Stadtentwicklung weiter auf die Steuerung dieser neuen Herausforderungen einstellen. Ziel ist es, trotz geringerer Einwohner eine funktionsfähige Stadt mit Seite 25 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung einer leistungsfähigen Wohnungswirtschaft und starken Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft zu erhalten. Es geht nicht mehr nur um die Beseitigung städtebaulicher Missstände und um die Sanierung von Wohnungen, sondern um die planerische, soziale und wirtschaftliche Bewältigung eines tiefgreifenden Strukturwandels ostdeutscher Städte. Schrumpfung und Abriss sind nicht nur als Ausdruck einer Krise zu verstehen, sondern gepaart mit Aufwertung und Strukturanpassung als Chance auf dem Wege zu einer neuen Qualität der Stadt. Dafür wurden bisherige Planungsmethoden und -strategien auf den Strukturwandel in der Wohnungswirtschaft seit 2000 angepasst. Qualitativer Stadtumbau als Chance künftiger Stadtentwicklung steht dabei nach wie vor im Vordergrund. • Attraktivierung des Lebensraums – Stadt • Weiterentwicklung des Kultur- und Bildungsangebots • Stärkung zentraler Stadtlagen • Weiterentwicklung von Grünräumen • Konsolidierung des Wohnungsmarktes • Sozialverträglicher Stadtumbau • Stabilisierung der Infrastrukturen (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) 3.5 Sanierungsgebiete In Saalfeld liegen teilweise städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen vor. Daher ist die Stadt bemüht, durch städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 136 Abs. 1 BauGB diese zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten. Dazu wurden durch Satzungen des Stadtrats zwei Sanierungsgebiete festgelegt, in denen Sanierungsverfahren nach § 142 BauGB durchgeführt werden, um die Wohn- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das Sanierungsgebiet „Kernstadt Saalfeld“ umfasst mit einer Fläche von 31,2 ha die eigentliche historische Altstadt in den Grenzen der ehemaligen Wallanlagen der Stadt Saalfeld. Es wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal umfasst mit einer Fläche von 9,7 ha das unmittelbare Bahnhofsumfeld mit den angrenzenden Industriebrachen östlich der Kulmbacher Straße / B 85 und südlich der Bahnhofsstraße zwischen Kulmbacher Straße und der Lache. Das Verfahren wird im Vollverfahren durchgeführt. Zielstellungen Einheitliche Zielstellung ist die Aufwertung der zentralörtlichen Funktion der Stadt und die Beseitigung der strukturellen und der daraus folgenden strukturellen Missstände, die durch die demographische Entwicklung eine zusätzliche Herausforderung sind. Zielstellungen für das Gebiet „Kernstadt Saalfeld“: 1. Erhaltung und Ergänzung des Stadtbildes und der historischen Stadtstrukturen. - Die Saalfelder Kernstadt soll als bedeutendes Beispiel mittelalterlicher Stadtbaukunst sowohl in ihrer städtebaulichen Struktur als auch in ihrem wertvollen stadtbildprägenden Gebäudebestand erhalten und weiterentwickelt werden: 2. Weiterentwicklung des Wohnens in der Kernstadt. Die Wohnnutzung soll als wesentliche Nutzungsart in den Altstadtquartieren durch ein qualitativ differenziertes Angebot an Wohnraum, verbunden mit einer zeitgemäßen wohnbezogenen Versorgungs- und Freiraumstruktur, gefestigt und ausgebaut werden. 3. Stärkung der Altstadt als Schwerpunkt für Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr. - Die Altstadt soll in ihrer Funktion als Versorgungsschwerpunkt der Gesamtstadt und des Umlandes und als touristisches Zentrum gestärkt und ausgebaut werden. Seite 26 von 104 Einfügen in die Gesamtplanung 4. Altstadtverträgliche Verkehrserschließung. - Die Erreichbarkeit der Altstadt soll für alle Verkehrsteilnehmer differenziert nach Nutzergruppen und organisiert als konfliktfreies und ausgewogenes Nebeneinander der Verkehrsarten, gewährleistet werden. 5. Erhalt und Erweiterung der öffentlichen und privaten Grünflächen - Die Grünflächen in und am Rande der Kernstadt sollen als wesentlicher Bestandteil der historischen Stadtstruktur und als wichtige Voraussetzung gesunder Arbeits- und Lebensbedingungen erhalten und ausgebaut werden: Zielstellungen für das Gebiet „Bahnhofsareal“: 1. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse 2. Brachflächenrevitalisierung 3. Bestandsstabilisierung 4. Aufwertung der öffentlichen Räume 5. Verbesserung der Arbeits- u. Lebensverhältnisse Als Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB ist die „nördliche Altstadt“ in den Grenzen der früheren Vorstädte mit den verbindenden Erweiterungen, begrenzt durch die Bebauung der westlichen Friedensstraße, den Siechengraben, die Saale und das Sanierungsgebiet Kernstadt, ausgewiesen. Die Fläche beträgt 35,4 ha. Eine Neuausweisung von weiteren Sanierungs- bzw. Stadtumbaugebieten soll erst nach Abschluss der jetzigen Gebiete erfolgen. Seite 27 von 104 Wohnbauflächen 4. Wohnbauflächen In dem Plan wird die Art der Bodennutzung dargestellt. Diese Darstellung ist eine zentrale inhaltliche Aufgabe des Flächennutzungsplans. Die Möglichkeiten und Nutzungsausschlüsse ergeben sich aus § 1 BauNVO. Bauflächen enthalten die allgemeine Art der baulichen Nutzung (Wohnbaufläche, gewerbliche und gemischte Baufläche, Sonderbaufläche), Baugebiete deren Konkretisierung (bspw. Dorfgebiet, Mischgebiet). 4.1 Flächenstatistik Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Saalfeld werden im Wesentlichen die Grundzüge der Planung aus den bisherigen Flächennutzungsplanungen übernommen. Die neuen Planungen beziehen sich vornehmlich auf die Abrundung bestehender und Ausweisung neuer Wohnsiedlungsflächen und auf die Rücknahme und Ausweisung neuer Sonderbauflächen im Bestand. Das Plangebiet umfasst einschließlich aller Eingemeindungen 48,73 km². In der Nord-SüdAchse dehnt sich Saalfeld ca. 7,5 km und in west-östlicher Richtung ca. 9 km aus. Nach Bodennutzungsarten unterschieden verteilen sich die Flächenanteile wie folgt: Tabelle 9 Bilanz der Flächennutzung Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbliche Baufläche Sonderbaufläche Grünfläche Landwirtschaftsfläche Forstwirtschaftsfläche Wasserfläche Sonstiges Flächen Stand: November 2013 In ha 432.5 124.7 180.1 50,4 256.2 1901.6 1700.6 46.4 180,8 4873.4 3% 4% 9% 1% In % 8.9% 2.6% 3.7% 1.0% 5.3% 39,0% 34.9% 1.0% 3.7% 100.0% 1% 4% Wohnbaufläche 5% Gemischte Baufläche Gewerbliche Baufläche Sonderbaufläche Grünfläche 35% 39% Landwirtschaftsfläche Forstwirtschaftsfläche Wasserfläche Sonstiges Flächen Abbildung 4 Art der Flächennutzung Seite 28 von 104 Wohnbauflächen 4.2 Allgemeine Wertung der jetzigen baulichen Situation Die Siedlungsstruktur in Saalfeld stellt sich wie folgt dar: Der Altstadtbereich in den Grenzen der Stadtmauern hat seinen historisch gewachsenen Charakter weitgehend bewahrt, zu Teilen erneuert und diesen, getragen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, gefestigt. Es wurden vielfältige Anstrengungen unternommen, um die bisher dominante Wohnfunktion des Bereiches zu erhalten und durch strukturelle Einrichtungen, die zur Steigerung der Erlebnisvielfalt beitragen, zu ergänzen. Ein nicht unerheblicher Anteil städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen hat mitgeholfen, gesellschaftlich bedingte Fehlentwicklungen vergangener Jahre auszugleichen. In der Hauptsache sind um den Markt und in den Übergangsbereichen der abführenden Straßen Ladengeschäfte, Verwaltungseinrichtungen, Hotels und Restaurants, Banken und Büros anzutreffen, deren Vielfalt und Anzahl es nunmehr durch die Anordnung von zusätzlichen hochwertigen Einzelhandelsmagneten in die angrenzenden Gebiete der Altstadt auszuweiten gilt. Die Probleme einer gesicherten verkehrstechnischen Erschließung und der hinreichenden Parkraumbereitstellung einerseits sowie die Beachtung funktioneller Nutzungsmischungen, gestiegenem Verkehrsaufkommen und der Interessenvielfalt andererseits stellen sich kompliziert dar. Dies insbesondere, da das historisch gewachsene Quartierbild enge Grenzen setzt und der Erhalt der Nutzungsvielfalt, hier auch des Wohnens in der Altstadt, Kompromisse erfordert. Die Südstadt, hier das Gebiet zwischen der Altstadt, Garnsdorf, Altem Gehege und dem Bergfried, besitzt vorwiegend Wohnfunktionen, die durch einzelne Gewerbe- und Mischnutzungen unterbrochen werden. Nach 1990 hat diese Nutzungstendenz, auch gestützt durch rechtskräftige Bebauungspläne, wie „Auf den Rödern“, sowie „Reinhardtstraße/Tryllerstraße“, eine Aufwertung erfahren. Kern dieses Areals ist die „Südstadtgalerie“. Durch die Ansiedlung einer Reha-Klinik auf dem Areal des Bergfriedes und des Bildungszentrums „Auf den Rödern“ wurde das Gebiet in seiner Nutzungsvielfalt bereichert. Ein Beispiel für eine gelungene Umbaumaßnahme ist das Gebiet des ehemaligen Verpackungsmittelwerkes im Süden der historischen Altstadt. Als Industriebrache stellte sie für Nachnutzungen ein besonderes Problem dar. Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs wurde jedoch eine zukunftsträchtige Lösung einer Quartiersgestaltung und -entwicklung gefunden. Einer Neustrukturierung bedarf auch das Stadtgebiet zwischen Kelzstraße, unterer Breitscheidstraße und den Saalewiesen, hier insbesondere beidseits der Bohnstraße. Infrastrukturell ist das Gebiet erschlossen. Die verkehrstechnische Erschließung ist ausreichend und hat auch mit dem Bau der Südstadtbrücke eine Verbesserung erfahren. Die Anzahl und Qualität der Einrichtungen des ruhenden Verkehrs sind jedoch mit Zunahme des Individualverkehrs in den 1990er Jahren den Anforderungen, besonders im altstadtnahen Bereich, oft nicht mehr gewachsen. Altsaalfeld, der Bahnhofsbereich und das Gebiet um die Kulmbacher- und Pestalozzistraße waren bis 1989/90 von einem hohen Industrie- und Gewerbeanteil geprägt, der mit Wohnfunktionen durchmischt war. Mit dem gesellschaftlichen Wandel sind nicht nur ein erheblicher Rückgang der Beschäftigten zu verzeichnen, sondern auch Gewerbebrachen, wie der Wema oder den Baubetrieben im Bahnbereich. Frühzeitig eingeleitete bauleitplanerische Maßnahmen im Gebiet der Pestalozzistraße führten in diesem Bereich zu einer geordneten städtebaulichen Gewerbeneuansiedlung mit fast vollständiger Gebietsbelegung. Im ehemaligen Zeissgelände ist heute die Firma Trumpf Medizin Systeme GmbH ansässig. Dieser Standort soll industriell weiter genutzt und massiv um- und ausgebaut werden. Hierdurch wird ein moderner und konkurrenzfähiger Betrieb einer zukunftsweisenden Branche in Saalfeld entstehen, der neben einem erheblichen Zuwachs von neuen Arbeitsplätzen zudem auf eine Agglomeration weiterer (Zuliefer-)Unternehmen hoffen lässt. Durch diese Betriebsentwicklung, die sich auch städtebaulich in hervorragender Weise in das Areal zwischen Saale, Seite 29 von 104 Wohnbauflächen Lache und Altsaalfeld einfügt, kann die bestehende Fläche optimal genutzt werden, ohne dass eine Neuerschließung nötig ist. Weitere städtebauliche Ordnungsmaßnahmen an der Altsaalfelder Straße - ehemaliges Zeissgelände - und im Bahnhofsgebiet - Kulmbacher Straße - sind eingeleitet. Das „Neubaugebiet“ Gorndorf, als fast monofunktionale Wohnstadt für ehemals 1/3 der Bevölkerung Saalfelds entstanden, hat sein verdichtetes Erscheinungsbild nach 1990 auf Grundlage eines Rahmenplanes und erheblicher Folgeinvestitionen der Wohnungsgesellschaften, der Stadt und des Landes bereits zu einem erheblichen Teil gewandelt. Das ehemals problematische Randgebiet Saalfelds hat sich in den letzten sieben Jahren zu einem weitestgehend stabilen Wohnstandort entwickelt. Durch den Rückbau von überschüssigen Wohnungsbeständen hat sich der Leerstand auf einen geringen Prozentsatz reduziert, die Gebäude sind nahezu alle saniert. Verbesserungen der Parkraumsituation, neue Innenhofgestaltungen, gestalterische und bautechnische Aufwertungen der Wohnblöcke, die Einordnung multifunktionaler Ergänzungsbauten, neue Versorgungs- und Sozialeinrichtungen, Straßenausbau, Gestaltung von Spiel- und Grünbereichen führten zu diesem Umschwung. Das Ziel, den Wohnstandort zu erhalten und eine sozial vielschichtige Bevölkerung an den Standort zu binden, ist eine längerfristige Aufgabe. Zukünftig soll im Kernbereich des Wohngebietes Gorndorf bei notwendigem weiteren Rückbau von Wohnungen darauf geachtet werden, dass auf den frei werdenden Flächen weitere kleinteilige Wohnungsmöglichkeiten für junge Familien und altersgerechter Wohnraum nach dem Beispiel der Wohnungsgenossenschaft entstehen. Die Möglichkeiten für barrierefreies Wohnen sind zu erweitern. Im Stadtteil Gorndorf sind frei werdende Fläche und Wohnquartiere verstärkt für notwendige Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung weiterer Grün- und parkähnlicher Anlagen ist fortzusetzen. Sollte sich in der Zukunft eine mögliche Nutzung für die Flächen der ehemaligen Kaufhalle, der Post sowie der Grundschule im oberen Zentrum von Gorndorf ergeben, dann sind diese Flächen für Grünanlagen und kleingliedrigen Wohnungsbau oder Betreuungseinrichtungen zu nutzen. Der Rückbau des nicht mehr benötigten Wohnraums, der von den Wohnungsunternehmen wirtschaftlich nicht vermietet und somit auch nicht erhalten werden kann, soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, bis sich ein faktisches Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Saalfelder Wohnmarkt einstellt. Ein größeres, zusammenhängendes Areal ist der Standort „Lerchenbühl“ im Stadtteil Gorndorf. Zwar wurden diese Gebäude in monolithischer Geschossbauweise erst Ende der 1980iger Jahre errichtet, sind somit die jüngsten in Gorndorf, dennoch wird deren Randlage gleichermaßen von Unternehmen und Stadtverwaltung als problematisch eingestuft. Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Wohnungsunternehmen der Rückbau vereinbart (siehe SEK 2010, UG 4). Um die vorhandene technische Infrastruktur, wie Erschließungsstraßen und Ver- und Entsorgungsleitungen, nicht aufgeben zu müssen, wird der Standort „Lerchenbühl“ im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Wohngebiet Am Rainweg wird durch den Bau der Weststraße eine verkehrstechnische Anbindung an das Gewerbegebiet Am Mittleren Watzenbach erhalten. In den nächsten Jahren sollen die Wohnbedingungen für die Menschen dieses im Westen der Stadt liegenden Wohngebietes im Zusammenwirken mit der Wohnungsgesellschaft und Wohneigentümern verbessert werden. Der Rückbau von Wohnhäusern und die damit frei werdenden Flächen sollen für die Schaffung von parkähnlichen Anlagen und Spielplätzen genutzt werden. Die Verbesserung der Parkraumsituation ist anzustreben. Das dörfliche Gebiet von Graba hat mit der Realsierung des Wohngebietes „Graba“ eine erhebliche Erweiterung erfahren. Mit entsprechenden Aufwendungen für die Infrastruktur und Seite 30 von 104 Wohnbauflächen Verdichtungen der vorhandenen Wohnbebauung ist ein Bereich entstanden, der vorwiegend einen allgemeinen Wohngebietscharakter trägt. Durch das unmittelbare Angrenzen an die Altstadt und das Gewerbe- und Sondergebiet „Mittlerer Watzenbach“ ist das Gebiet auf keine funktionellen Ergänzungen angewiesen. Der westliche Stadtteil zwischen Garnsdorfer Straße, Melanchthonstraße/Promenadenweg, Beulwitzer Straße und Wittmannsgereuther Tal wird vorwiegend von Wohnbebauungen geprägt und hat in den letzten Jahren abrundende bauliche Ergänzungen erhalten (Wittmannsgereuther Straße) Die gärtnerische Nutzung längs des Siechenbachtales und der Wittmannsgereuther Straße hat nach 1990 teilweise eine Wandlung zur Wohnfunktion erfahren und wird daher im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. In den ehemaligen Dorfgebieten Obernitz, Garnsdorf, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf und Remschütz überwiegt mittlerweile der Wohncharakter. Nur in den Ortsteilen Altgorndorf, Aue am Berg und Köditz ist noch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung auch im Erscheinungsbild zu verzeichnen. Sowohl in den dörflichen Bereichen, wie Aue am Berg, Beulwitz, Köditz und Remschütz, kann durch zwischenzeitlich gefestigte wirtschaftliche Strukturen, die im Wesentlichen von zwei Unternehmen getragen werden, grundsätzlich von einer guten und ertragreichen Landbewirtschaftung ausgegangen werden. Gleichfalls unterliegen die Waldbestände im zunehmenden Maße einer naturnahen Bewirtschaftung. Sowohl in Köditz als auch in Aue am Berg hat sich ein landwirtschaftliches Unternehmen etabliert, das nunmehr einen kontinuierlichen Fortbestand und eine verträgliche Nutzung der vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäude erwarten lässt. Die überproportionale Entwicklung von Wohnbauland im Ortsteil Beulwitz mit drei neuen Wohngebieten hat nach 1990 zu einer infrastrukturell problematischen und im Zusammenhang mit dem neuen Gewerbegebiet zu ungeordneten Erweiterungen des Siedlungsgebietes geführt. Das neu entstandene Sonder- und Gewerbegebiet am Mittleren Watzenbach ist mit Handels- und Gewerbeeinrichtungen fast vollständig belegt und hat sich zu einem eigenständigen Standort entwickelt, der mit der angrenzenden Konversionsfläche des ehemaligen Kasernengeländes Beulwitz seine städtebauliche Abrundung erhalten soll. Das Areal der Feengrotten als Tourismuszentrum hat seit 1990 durch Rahmen- und Bebauungsplan eine neue Entwicklungsgrundlage erhalten. Darauf aufbauend wurden bereits Anlagen und große Teile des Umfeldes rekonstruiert und neu gestaltet. Das Dorf Arnsgereuth wurde am 1. Dezember 2011 in die Saalfeld eingemeindet. Das Dorf besteht aus dem um die Kirche herum gewachsenen historischen Ortskern. Die größte Erweiterung der Ortslage erfolgte mit dem 1993 beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet Bergäcker“ im Norden des Siedlungsgebiets. Mit dieser Entwicklung wurden zahlreiche Bauplätze geschaffen, die eine maßgebliche Ausdehnung der Wohnbaufläche für den Einfamilienhausbau ergab. Im Süden Arnsgereuths befindet sich das Hotel „Goldberg“. Hierfür wurden mittels des Bebauungsplanes „Im Bänkel“ die planungsrechtlichen Vorrausetzungen geschaffen. Der Plan trat ebenfalls 1993 in Kraft. 4.3 Entwicklung der Wohnbauflächen durch Bebauungspläne Das Wohnen verteilt sich in der Stadt Saalfeld im Wesentlichen auf das Gebiet der Altstadt, die Südstadt, den Wohnungsbaustandort Graba mit der Möglichkeit einer Standorterweiterung, die Standorte im Ortsteil Beulwitz/Crösten sowie auf das Neubaugebiet Gorndorf mit ehemals fast einem Drittel der Bevölkerung. Seite 31 von 104 Wohnbauflächen In den Jahren nach 1990 fand, nicht zuletzt durch den Wohnungsmangel der vergangenen Jahrzehnte und die rückständige Wohnqualität, eine raumgreifende expansive Wohnbaulandentwicklung an mehreren Stadtrandgebieten statt, die von fehlender Verfügbarkeit innerstädtischer Flächen und daraus resultierenden kommunalen Entscheidungszwängen begünstigt wurde. Seite 32 von 104 Wohnbauflächen Zwischen 1990 und 2011 wurden folgende Wohnungsbaugebiete planungsrechtlich vorbereitet, erschlossen und belegt: Tabelle 10 Wohnbaustandorte mit rechtskräftiger Bauleitplanung Standort Benennung der Planung Rechtskräftig seit: vorhandene Bauplätze: belegte Bauplätze: freie Bauplätze 1995 82 82 0 1994 11 5 (6) 1994 40 38 2 2008 18 18 0 1997 25 25 0 1993 38 38 0 2009 30 30 0 1993 33 32 1 Bemerkung Rechtskräftige Bebauungspläne WA Graba Einkaufszentrum Reinhardtstraße „Auf den Rödern“ Grüne Mitte „Wittmannsgereuth er Straße“ „WA am Sportplatz (Beulwitz) Altes Gehege B-Plan Nr. 07 - „Wohngebiet Graba“ B-Plan Nr. 09 - Einkaufszentrum Tryllerstraße/Reinhardtstraß e“ B-Plan Nr. 15 – „Auf den Rödern“ B-Plan Nr. 22 „Verpackungsmittelwerk“ B-Plan Nr. 28 - „Wohngebiet Wittmannsgereuther Straße“ B-Plan - „Am Sportplatz“, OT Beulwitz B-Plan Nr. 39a – „Wohngebiet westlich der Pirmasenser Straße“ „Wohngebiet Bergäcker“ (Arnsgereuth) Summe (9) verfügbar 3 277 rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungspläne „Wohngebiet im Dorfe Crösten“ (Beulwitz) „Wohngebiet Winkelwiesen“ (Beulwitz) „Wohngebiet Wachserzwerg“ 1993 12 12 0 1994 15 15 0 V+E-Plan „Wachserzweg“ 1995 27 27 0 „WA Rasenweg, 1. BA“ (Gorndorf) V+E-Plan „Wohnbebauung Rasenweg - I. BA“ 1997 4 4 0 „WA Rasenweg, 2. BA“ (Gorndorf) V+E-Plan „Wohnbebauung Rasenweg - II. BA“ 2000 8 8 0 2000 4 4 0 „WA an den Kräutergärten“ (Remschütz“) „WR Im alten Gehege“ „WA Kienberg“ „WA über dem Tauschwitzer Bach / Auf den Rödern“ „Rasenweg West, 3. BA“ (Gorndorf) 5 Kleinstpläne V+E-Plan „Über dem Dorfe“ V+E-Plan „Winkelwiesen“ V25 - „Wohnbebauung an den Krautgärten“ V34 - „Wohnbebauung Altes Gehege“ V33a+b - „Wohnbebauung am Kienberg“ V36 - „Wohnbebauung Über dem Tauschwitzer Bach/ Auf den Rödern“ 1999 8 8 0 2003 (Planreife) 6 5 1 2004 10 10 0 2010 10 5 5 bis 2000 6 6 0 Summe 110 Seite 33 von 104 3 keine direkte Flächenverfü g-barkeit Wohnbauflächen Die Stadt Saalfeld ist heute wieder ein Anziehungspunkt für Neubürger. Gerade im Angesicht der sinkenden Bevölkerungszahlen ist es der Leitgedanke der Stadt, der Entwicklung der Innenstadt den Vorzug gegenüber der Expansion „auf der grünen Wiese“ zu geben. Immer mehr der momentan unternutzten Immobilien im Stadtkerngebiet befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Diesen Modernisierungstau zu bewältigen ist jedoch eine langwierige Aufgabe, die auch in dem Quartiersmanagement ablesbar ist, das die Stadt Saalfeld seit 2010 betreibt. Alternativ zu der Sanierung verbleibt die Möglichkeit, vorhandene Baulücken zu bebauen. Obwohl die Stadt Saalfeld frühzeitig ein Baulückenkataster eingeführt hat, um diese Flächen möglichst rasch einer Bebauung zuzuführen und somit die Innenentwicklung nachhaltig zu unterstützen, bestehen hier schwerwiegende Umsetzungsprobleme. Die meisten dieser Baulücken sind aus planungsrechtlicher Sicht sofort bebaubar. Allerdings liegt der überwiegende Teil in der Hand privater Eigentümer, von denen nur wenige zum Verkauf gewillt sind. Gründe hierfür sind in den meisten Fällen der potentielle familiäre Eigenbedarf. Trotz ständiger Aktualisierung und Prüfung dieser Innenbereichsflächen erweist sich das Potential der Nachverdichtung als weitgehend ausgeschöpft. Einzige, kurzfristige Alternative ist somit eine behutsame Neulandausweisung, mit dem die heutige tatsächliche Nachfrage nach Wohnraum bedient werden kann. Hierbei sollte die Stadt Saalfeld Eigentümerin der Flächen sein, um ein rasches Verfahren und damit schnelle Bereitstellung sicherzustellen. Diese Wohnbaulandentwicklung stellt auf eine stärkere Eigentumsbildung und geänderte Wohnansprüche ab. Die Chance zum Eigentumserwerb muss Teil der Strategie Saalfelds sein, insbesondere junge Familien in der Stadt zu halten oder die Möglichkeit der Ansiedlung zu bieten. 4.4 Wohnbauflächen – Bedarfsermittlung Die Stadt Saalfeld ist sich der Auswirkungen des demographischen Wandels auf Grund vorliegender Studien bewusst und beachtet die Bevölkerungsabnahme bei der Flächenausweisung. Das veränderte Wohnverhalten, namentlich die zunehmende Zahl von Einpersonenhaushalten und ein erhöhter Anspruch auf mehr Wohnfläche, führt aber dazu, dass Anzahl und Größe der Wohnungen nicht, wie zu erwarten wäre, mit der sinkenden Bevölkerungszahl korrelieren, sondern konstant bleiben. Dennoch ist mittel- bis langfristig mit einer Abnahme der Wohndichte zu rechnen. Die Stadt Saalfeld reagiert darauf, indem sie, verglichen mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2000, Wohnbauflächenausweisungen in den peripheren Bereichen zurücknimmt, um den Siedlungsdruck auf die Innenstadt zu lenken bzw. konstant zu halten. Die im Rahmen der Bauleitplanung in den beiden vergangen Jahrzehnten entwickelten Flächen für den individuellen Wohnungsbau sind nahezu erschöpft. Extrapoliert man die 23 Baugenehmigungen, die durchschnittlich pro Jahr in den vergangenen Jahren erteilt wurden, und legt eine Grundstücksgröße von 600 m² zu Grunde, so ergibt sich ein Flächenbedarf von 13.800 m² (1,3 ha) pro Jahr. Da der FNP eine verbindliche planerische Aussage für die nächsten 10 Jahre haben soll, errechnet sich ein Wohnbaulandbedarf von 13,8 ha (linear gerechnet: 19,5 ha für die nächsten 15 Jahre), den die Stadt Saalfeld den Bürgern zur Verfügung stellen möchte. Seite 34 von 104 Wohnbauflächen 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 5 Bauanträge für Einfamilienhäuser von 2003 bis 2013, Stand: November 2013 Vor dem Hintergrund der Entwicklung der vergangenen Jahre und entsprechend den Anforderungen an die Stadt Saalfeld ist die Erfassung und Bewertung der Wohnbauflächen eine der entscheidenden Aufgaben des Flächennutzungsplanes für die Stadt Saalfeld. Ausgehend von der demographischen Entwicklung einerseits und der Nachfrage nach Bauflächen andererseits hat die Stadt Saalfeld in Verbindung mit dem Flächennutzungsplan eine Wohnbauflächenbedarfsermittlung erstellt. Diese berücksichtigt sowohl die bisherige Einwohnerentwicklung als auch die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten Jahren. Zudem wurden in der Wohnbauflächenbedarfsermittlung der vorhandene Leerstand, die potenziellen Baulücken innerhalb der bebauten Bereiche sowie die verfügbaren Grundstücke in Plangebieten dem voraussehbaren Bedarf gegenübergestellt. Die Untersuchung der Stadt Saalfeld kommt zum Ergebnis, dass gegenwärtig ein Wohnbauflächenbedarf besteht, der zum Teil über die Darstellung neuer Bauflächen bedeckt werden soll und muss. Für die Neuausweisung von Wohnbauflächen wird ein Bedarf von ca. 15 ha angesetzt, der über die entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan gedeckt werden muss. Hierbei wurde im Ansatz die geplante Erweiterung der Firma Trumpf und die damit vorgesehene Aufstockung der Mitarbeiterzahl bereits berücksichtigt. Der anhaltende Prozess der Bevölkerungsabnahme kann nur mittel- bis langfristig durch raumbedeutsame Maßnahmen beeinflusst werden. Der bisher zu beobachtende Suburbanisierungsprozess, der zu einer Abwanderung von Einwohnern in das Umfeld der Städte geführt hat, hat sich bereits zum Teil bzw. wird sich mittelfristig umkehren. Die auch in den kleineren Gemeinden abnehmenden Einwohnerzahlen und der damit einhergehende Rückgang bzw. Verlust von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen führen zu einem Attraktivitätsverlust der Umlandgemeinden. Zudem wurde die Suburbanisierung bisher nicht durch die mit dem Fortzug „aufs Land“ verbundenen Energiekosten beeinträchtigt (Zweitwagen, Fahrkosten etc.). Die anhaltenden Entwicklungen u.a. auch im Bereich der Energiekosten werden somit mittel- bis langfristig zu einer Attraktivitätssteigerung der Zentren und damit auch von Saalfeld führen. Um diesen Prozess zu unterstützen, muss und will die Stadt Saalfeld die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der weiteren Planung schaffen. Hierzu gehören v.a.: Seite 35 von 104 Wohnbauflächen • • • • • • • Bereitstellung familiengerechter und preiswerter Wohnungen Bereitstellung von Wohnbauflächen für den gehobenen individuellen Bedarf; Bereitstellung von günstigem Bauland; Modernisierung und Sanierung des vorhandenen Wohnraums; Verbesserung des Wohnumfeldes (mehr Grün in den Wohnquartieren) und Schaffung attraktiver öffentlicher Grün- und Waldflächen; Erhalt und Ausbau von infrastrukturellen Einrichtungen im Wohnumfeld und darüber hinaus in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Soziales und Versorgung; Schaffung eines breiten Angebotes an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Durch die konsequente Umsetzung der o. g. Maßnahmen soll die Attraktivität der Stadt gesteigert werden, um der Abwanderung entgegenzusteuern und den Zuzug zu erhöhen. Mittelfristig kann nur durch die Bindung junger Menschen an die Stadt auch die natürliche Bevölkerungsentwicklung positiv beeinflusst werden. Auf Grund des Umfangs der Wohnbauflächenbedarfsermittlung ist diese als Anlage 1 der Begründung beigelegt. Die konkreten Angaben, Ansätze und Berechnungen können dieser Anlage entnommen werden. 4.5 Geplante Wohnbauflächen Der Flächennutzungsplan ist das städtebauliche Grundsatzprogramm der Stadt Saalfeld/Saale. Entsprechend werden Entwicklungen aufgegriffen und städtebaulich beschrieben. So werden neben der Sicherung der heutigen Nutzungen auch Flächen dargestellt, die für eine zukünftige Nutzung in absehbarer Zeit planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden sollen. Um der ungebrochen starken Nachfrage nach Wohnraum auch kurzfristig gerecht zu werden ist es für die Stadt Saalfeld unumgänglich, durch die Entwicklung und Lückenschließung der Siedlungsränder, den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Baugrundstücken ist eine wichtige Voraussetzung für die Stadtentwicklung und wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Saalfeld als Mittelzentrum und Kreisstadt. Die im Folgenden beschriebene Baulandausweisung in den Arrondierungsbereichen des Stadtgebiets bietet sich insbesondere für die Entwicklung erschwinglichen Baulands an, da man durch Lückenschließungen den Anforderungen nach einer kleinparzelligen und somit kostensparenden Bauweise gerecht werden kann. S TRAßE DER F REUNDSCHAFT Die Straße der Freundschaft liegt im Nord-Westen der Stadt Saalfeld zwischen den Ortsteilen Beulwitz und Crösten. Die angrenzende Bebauung ist durch Einfamilienhäuser, teilweise noch durch dörflichen Charakter, geprägt. Für den Ausbau dieser Potentialfläche spricht aus städtebaulicher Sicht die günstige Vernetzung der bereits bestehenden technischen und sozialen Infrastruktur. Die Straße mitsamt den verlegten Medien wird in naher Zukunft erneuert werden, unweit entfernt liegt ein Kindergarten. Der Standort ist verkehrsgünstig sowohl zur B 85, dem Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach als auch zum Stadtzentrum gelegen. Die Fläche dieser potentiellen Straßenrandbebauung ist ca. 0,6 ha groß. Aufgrund der westlich anschließenden Bebauung bietet es sich an, zur Baurechtschaffung eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Seite 36 von 104 Wohnbauflächen Nr. Straße der Freundschaft W1 Bezeichnung Lagebezeichnung: Straße der Freundschaft OT Beulwitz Flächengröße: 0,6 ha Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung Planungsziel: Straßenrandbebauung, Lückenschluss, Orientierung am baulichen Bestand - Individueller Wohnungsbau Bemerkung: G RABA Da die verbleibenden Potentiale im Innenbereich nicht ausreichend aktiviert werden können, ist zur Deckung des Bedarfs eine Neuausweisung von Bauland unvermeidlich. Hierzu ist der Standort Graba ein geeigneter Standort. Die Fläche ist baulich gefasst und räumlich begrenzt. Im Norden und Osten begrenzen die Christian-Wagner-Straße und der Wöhlsdorfer Weg das Areal, im Süden schließt ein Grünzug an. Im Westen grenzt die Fläche an den Werkshof des Straßenbauamtes bzw. die Rudolstädter Straße an. Die Flächenverfügbarkeit ist mit der LEG als Eigentümerin zahlreicher Flächen zu großen Teilen gegeben. Durch Entscheid zur Neuausweisung dieser Fläche wird Bauland in einer Größenordnung von 8,5 ha ausgewiesen. Nr. Graba W2 Bezeichnung Lagebezeichnung: Graba OT Graba Flächengröße: 8.5 ha Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung Bemerkung: Individueller Wohnungsbau, Bebauungsplan erforderlich A M K RANKENHAUS Der Standort liegt nord-westlich der Thüringen-Kliniken, ca. 1,5 km von der Stadtmitte entfernt. Im Norden bildet die Wohnbebauung am Fürstenhuther Stollen, im Osten die Liegenschaften der Telekom und einer Außenstelle des Landratsamtes entlang der Straße „Am Brendelsgarten“ die bauliche Grenze. Südlich grenzt dieser Wohnbaustandort an die Erweiterungsfläche der Thüringen Kliniken. Nr. W3 Am Krankenhaus Bezeichnung Lagebezeichnung: Am Krankenhaus Thüringen Kliniken Flächengröße: 1,4 ha Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung, Kleingarten Bemerkung: Individueller Wohnungsbau in direkter Nähe zu den Thüringen Kliniken. Überlagert zu Teilen ein Kleingartengebiet, eingeschränkte Realisierung in Abhängigkeit von der Verkaufsbereitschaft Seite 37 von 104 Wohnbauflächen A LTES G EHEGE Trotz der demographisch rückläufigen Entwicklung in Saalfeld ist ein Bedarf an Wohnbauland über das Angebot im innerstädtischen Raum hinaus vorhanden. Die Plangebiete sind bis auf wenige einzelne Parzellen belegt oder die Verfügbarkeit der Flurstücke liegt nicht vor. Da der Bedarf nicht gedeckt wurde, bietet es sich aus städtebaulicher Sicht an, die Raumund Siedlungskante dieses Stadtteils zu schließen. Die erste, ca. 2,2 ha große Fläche an der Alten Gehegstraße ist städtebaulich gefasst, ein Lückenschluss ist geboten um das Siedlungsbild abzurunden. Bei der zweiten in Rede stehenden Fläche handelt es sich um das südlich des zuletzt umgesetzten B-Plans (Nr.39a) Gebiet mit einer Fläche von 1,2 ha. Noch westlich der ersten Fläche, durch bestehende Bebauung abgetrennt, liegt eine größere Baulücke von 0,8 ha Größe. Nr. W4 Altes Gehege Bezeichnung Lagebezeichnung: Altes Gehege Flächengröße: 4.2 ha Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung Bemerkung: städtebauliche Arrondierung der Siedlungskante, Orientierung am baulichen Bestand Individueller Wohnungsbau. Für das Gelände wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Realisiert wurde nur ein Teil als Bebauungsplan Nr. 39a „Wohngebiet westlich der Pirmasenser Straße“. Auffüllung der Restflächen erneut durch einen Bebauungsplan. Fazit Um den anhaltenden Bedarf an Wohnbauland, insbesondere für den individuellen Wohnungsbau für junge Familien gerecht zu werden, werden in dem Flächennutzungsplan 14,7 ha an neuer Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bedarf ist in der Anlage 1 der Begründung zum Flächennutzungsplan begründet. Seite 38 von 104 Gemischte Bauflächen 5. Gemischte Bauflächen Im Flächennutzungsplan werden die bebauten (oder dazu vorgesehenen) Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Baufläche dargestellt. Bei den gemischten Bauflächen in diesem Plan erfolgt weitere Präzisierung hinsichtlich der Art ihrer baulichen Nutzung. Die gemischten Bauflächen werden ihrer Eigenart nach als Mischgebiet (MI) oder Dorfgebiet (MD) dargestellt. Dorfgebiete dienen der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dem Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der notwendigen Handwerksbetrieben. Die Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich störend. Sie dienen weiterhin der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Die Dorflagen Arnsgereuth, Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf und Köditz sind als Dorfgebiete dargestellt. Der Gebietscharakter ist durch die Durchmischung der Nutzungen geprägt, die gleichrangig sind. Diese Mischung von Nutzungen entspricht dem städtebaulichen Bedürfnis nach Baugebieten, die die Verwirklichung bestimmter unterschiedlicher Nutzungen ermöglichen. Als Mischgebiet werden die innerstädtischen Bereich dargestellt, bei denen eine Durchmischung von Wohnen und Gewerbe vorzufinden ist, bspw. das Bahnhofsareal entlang der Kulmbacher Straße oder das Gebiet Bohnstraße/Kelzstraße südlich des Hohen Schwarms. Ebenfalls die historische Innenstadt ist als Mischgebiet (MI) zu betrachten. Sie bildet das städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Zentrum, die überörtliche Erreichbarkeit für alle Stadtbewohner durch den ÖPNV ist sehr gut. Über das Parkleitsystem zu den gürtelförmig um die Innenstadt angelegten öffentlichen Parkplätzen ist die Attraktivität als Einkaufsbereich auch für (auswärtige) Kunden zusätzlich erhöht. Das Warenangebot der Innenstadt ist vielfältig und wird ergänzt durch private und öffentliche Dienstleistungsanbieter, Behörden und Kultureinrichtungen, die die Besucherfrequenz der Innenstadt positiv beeinflussen. Hauptgeschäftstraßen sind die Obere Straße sowie die Fußgängerzone Blankenburger Straße. In der Kernstadt können Betriebe des Handwerkes und Gewerbes, Einrichtung der öffentlichen und privaten Infrastruktur und des Einzelhandels nebeneinander bestehen. Ziel ist die Vermeidung von Gebieten mit einseitigen Nutzungsstrukturen. Insofern können diese Gebiete die Absicherung von zentralen Versorgungsbereichen mit Einzelhandel, öffentlichen und privaten Dienstleistungen wahrnehmen und zugleich in einer verdichteten Stadtentwicklung die planungsrechtliche Grundlage für das Wohnen leisten. 5.1 Geplante Mischgebietsflächen R UDOLSTÄDTER S TRAßE (B 281) Entlang der Rudolstädter Straße (B 281) ist eine neue gemischte Baufläche geplant. Der Standort liegt an der Ortsausfahrtsstraße in der Nähe zum Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach. Begrenzt wird die Fläche in der nördlichen Ausdehnung von der Außenstelle des Straßenbauamtes, das auch die Flucht, respektive, Tiefe der Flächendarstellung vorgibt. Der Standort eignet sich aufgrund seiner verkehrlichen Anbindung und städtebaulicher Lage hervorragend als Standort einer nicht störenden gewerblichen Nutzung. Da im Osten das neue Wohngebiet Graba unmittelbar anschließt, sind für dieses Wohngebiet immissionsschutzrechtliche Grenzwerte zu beachten. Entsprechend wird eine gemischte Baufläche dargestellt. In dem zu erstellenden Bebauungsplan werden eingeschränkte Nutzungen festgesetzt, so sollen nur Betriebe zulässig sein, deren Emission durch Staub, Geruch, Abgase, Rauch und Ruß in dem benachbarten Wohngebiet zu keinen wesentlichen Störungen führen und deren Seite 39 von 104 Gemischte Bauflächen Gesamtschallemission im geplanten angrenzenden Wohngebiet von 55 db(A) tags und 40 db(A) nachts nicht überschreiten. Zwar verfügt die Stadt Saalfeld/Saale über ausreichende Flächen für Gewerbe- und Handelseinrichtungen, die sind aber meist verkehrlich nicht in günstigen Lagen vorhanden. Es besteht daher ein Bedarf bei Gewerbe- und Handelseinrichtungen, die auf eine verkehrsgünstige Lage angewiesen sind. Nr. M1 Rudolstädter Straße (B 281) Bezeichnung Lagebezeichnung: Rudolstädter Straße B 281, Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach Flächengröße: 2,6 ha Aktuelle Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung Bemerkung: Straßenrandbebauung, Lückenschluss Seite 40 von 104 Gewerbliche Bauflächen 6. Gewerbliche Bauflächen Da von Betrieben oftmals störenden Einwirkungen (Lärm, Geruch, Gefahren) auf Wohnungen ausgehen, ist eine Ansiedlung nur in den für sie ausgewiesenen Gewerbegebieten zulässig. Hier wird wiederum unterschieden zwischen einem Industriegebiet (GI), einem Gewerbegebiet (GE) und einem eingeschränktem Gewerbegebiet (GEE). Industriegebiete dienen der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten wegen ihres Störpotentials unzulässig sind. In Saalfeld wurde durch einen Bebauungsplan das Industrieund Gewerbegebiet „Am Bahnbogen“ festgesetzt. Die Festsetzung eines Industriegebietes muss über einen Bebauungsplan erfolgen, in dem eine verbindliche Planungsgrundlage geschaffen wird. Die Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich störenden Gewerbebetrieben. Im Eingeschränkten Gewerbegebiet (GEE) wären die zulässigen Nutzungen insofern eingeschränkt, als die Gewerbebetriebe das Wohnen im angrenzenden Wohngebiet nicht wesentlich stören dürfen. 6.1 Bestand an Gewerbeflächen In Saalfeld sind für Gewerbeansiedlungen zwischen 1990 und 2000 ca. 93 ha als Bauland erschlossen worden, womit einem Bedarf von durchschnittlich 10 ha je Jahr Rechnung getragen wurde. Diese überproportional extensive Entwicklung von Gewerbeflächen bis etwa 1995/96 hatte ihre Ursachen in einem großen Nachholbedarf nach der Wende. Eine größere Neuausweisung im Außenbereich ist sowohl vom Bedarf, als auch aus stadtplanerisch/ökologischen Gründen nicht gewollt und notwendig. Stattdessen wurden in den letzten Jahren gezielt Konversionsflächen in Saalfeld auf der Grundlage von Bebauungsplänen in moderne, zielgruppenorientierte Gewerbegebiete umgestaltet. Hierzu zählt insbesondere das ehemalige Kasernengelände in Saalfeld-Beulwitz, welches in enger Zusammenarbeit mit der LEG Thüringen entwickelt wurde. Somit stehen 8 ha neu erschlossene Gewerbefläche zur Verfügung. Mit dieser Revitalisierungsmaßnahme werden auch städtebauliche Zielsetzungen umgesetzt, die die Erhöhung der Attraktivität des Wohnumfeldes und eine gezielte Gewerbeflächenentwicklung vorsehen. Seite 41 von 104 Gewerbliche Bauflächen 1) Gewerbegebiet „Kaserne“ 2) „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach“ 3) unbeplante Gewerbegebiete Cröstener Weg, Beuwitzer Straße, Christian-Wagner-Straße 3 3 2 1 3 1) B-Plan Nr. 18a „Alte Kaserne“ (GE) Bezeichnung und 2) B-Plan Nr. 2 „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach“ (GE), rechtskräftig seit Aktuelle Nutzung: 1992 3) unbeplante Gewerbeflächen (GE) Lagebezeichnung: 1) Beulwitzer Straße L 2383 2) Mittlerer Watzenbach zwischen L 2383 und B 85 3) Arrondierung des B-Planes Nr. 2 Flächengröße: 1) 9,9 ha 2) 33,7 ha 3) 12,3 ha Belegung: 1) 0 % 2) 85 % 3) 50 % Bemerkung: 1) die Kaserne wurde als brachgefallene militärische Liegenschaft durch einen Bebauungsplan in enger Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) in ein Gewerbegebiet planerisch vorbereitet und erschlossen. Flächenvermarktung hat begonnen. 2) Haupt-Gewerbegebiet der Stadt Saalfeld. Neben produzierendem Gewerbe beinhaltet es sowohl zahlreiche Einzelhandelsbetriebe als auch zwei Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel. Die freien Gewerbeflächen sind nur als zusammenhängende Grundstücke mit mehr als 1,0 ha oder für Erweiterungen ansässiger Firmen verfügbar. Arbeitsplätze: ca. 1.000 3) die Flächen zwischen und angrenzenden an die beiden Bebauungsplänen beurteilen sich gem. § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich, wobei die Eigenart der näheren Umgebung als Gewerbegebiete festgesetzt sind. Seite 42 von 104 Gewerbliche Bauflächen 1) Trumpf-Werke Saalfeld 3) B-Plan Nr. 03 „Pestalozzistraße“ 2) Gewerbegebiet Pestalozzistraße, außerhalb B-Plan 4) Pößnecker Straße 2 3 1 4 Bezeichnung und Aktuelle Nutzung: 1) „Trumpf-Werke Saalfeld“, GE, vorhabenbezogener B-Plan Nr. V+E 03 2) Gewerbegebiet Pestalozzistraße, GE, außerhalb des B-Planes 3) Gewerbegebiet Pestalozzistraße, GE, B-Plan Nr. 03 „Gewerbegebiet Pestalozzistraße“, rechtskräftig seit 1992 4) Fa. Mörz, Elektromotorenbau, Fa. Stadermann, Metallbau Lagebezeichnung: 1) Altstandort Carl-Zeiss-Werk, OT Altsaalfeld 2) Pestalozzistraße, südl. B 85/281 3) Pestalozzistraße, südl. B 85/281 4) Pößnecker Straße Flächengröße: 1) 8,3 ha 2) 4,2 ha 3) 4,2 ha 4) 0,7 ha Belegung: 1) 100 % 2) 90 % 3) 90 % 4) 100 % Bemerkung: 1) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist im Aufstellungsverfahren, der Standort wird durch den Betrieb massiv ausgebaut. Arbeitsplätze: ca. 400 plus weiter nach Ausbau. Diese Entwicklung ist die bedeutendste wirtschaftliche Veränderung der letzten Jahre, da die Zahl der Arbeitsplätze erheblich gesteigert werden wird. Da es sich um anzuwerbende Fachkräfte handelt, ist davon auszugehen, dass diese von außerhalb des Kreises/der Region angeworben und ihren Wohnsitz nach Saalfeld verlagern werden. 2) + 3) ca. 140 Arbeitsplätze, mittelständische (Handwerks-)Betriebe 4) Der Standort wird durch den Betreiber ausgebaut. Seite 43 von 104 Gewerbliche Bauflächen 1) SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH (GE) 2) Gewerbegebiet Am Taubenhügel (GE) 1 2 Bezeichnung und 1) SAMAG Saalfelder Werkzeugmaschinen GmbH (GE) Aktuelle Nutzung: 2) Gewerbegebiet Am Taubenhügel (GE), Brachfläche Lagebezeichnung: 1) Hüttenstraße 2) Am Taubenhügel Flächengröße: 1) 8,3 ha 2) 4,2 ha Belegung: 1) 100 % 2) 0 % Bemerkung: 1) das Betriebsgelände wird vollständig von dem Betrieb genutzt. Arbeitsplätze: ca. 355 2) das Gelände ist Brachfläche, welches niemals einer geplanten gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollte. Entsprechend verfügt das Gelände über keine gesonderte Infrastruktur, die Topographie ist zum Bahngelände hin abfallend. Es befinden sich verschiedene bauliche, aber aufgegebene Anlagen der Bahn sowie ein privates Wohnhaus auf der Fläche. Seite 44 von 104 Gewerbliche Bauflächen 1) Industriegebiet „Am Bahnbogen“ 4) Gewerbegebiet Brauerei und Hebezeugbau 2)+3) Gewerbegebiet „Am Bahnbogen“ 5) Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof 1 2 3 4 5 1) B-Plan Nr. 36 „Am Bahnbogen“ (GI), rechtskräftig seit 2006 2) B-Plan Nr. 36 „Am Bahnbogen“ (GE), rechtskräftig seit 2006 Bezeichnung und 3) Abrundung „Am Bahnbogen“ (GE) Aktuelle Nutzung: 4) unbeplante Gewerbeflächen Brauerei und Hebezeugbau (GE) 5) unbeplante Gewerbeflächen Hinterm Bahnhof (GE) Lagebezeichnung: 1)-3) Nördlich der Nordtangente, Paul-Auerbach- und Industriestraße 4) Pößnecker Straße 5) Hinterm Bahnhof Flächengröße: 1) 13,2 ha 2) 0,8 ha 3) 1,8 ha 4) 6,3 ha 5) 2,7 ha Belegung: 1) 0 % 2) 100 % 3) 100 % 4) 100 % 5) 100 % Bemerkung: 1) Das B-Plangebiet ist das letzte verbleibende bauleitplanerisch geordnete Industriegebiet Saalfelds. Das Gebiet ist vorzugsweise auf einen Großinvestor ausgerichtet. Eine Untergliederung in Gewerbeparzellen würde eine Unternutzung bedeuten und regionalen oder landesplanerischen Zielen entgegenstehen. 2)-3) Arbeitsplätze: ca. 560 5) Die freien Flächen sind vorwiegend in Verfügung der Deutschen Bahn AG und stehen wegen fehlender Entwidmung nur eingeschränkt zur Verfügung. Wegen der Standortlage und deren Erschließung besteht hier nur für ein eingeschränktes Klientel Interesse, z.B. Logistik Seite 45 von 104 Gewerbliche Bauflächen Schokoladenfabrik Saalfeld (GE) Bezeichnung und Schokoladenfabrik Saalfeld (GE) Aktuelle Nutzung: 1) Gewerbegebiet Beulwitz (GE) Lagebezeichnung: Südl. Stadtgebiet Reschwitz an der B 85 Richtung Flächengröße: 6,1 ha Belegung: 100 % Bemerkung: Das Schokoladewerk in Saalfeld wurde im Jahre 1901 gegründet und ist seitdem einer der größten Arbeitgeber Saalfelds. Arbeitsplätze: ca. 550 2) ehem. LPG-Hallen, heute (GE) 1) B-Plan „Gewerbegebiet 1“ (GE) der ehem. Bezeichnung und Gemeinde Beulwitz, rechtskräftig seit 1992 Aktuelle Nutzung: 2) ehem. LPG-Hallen, die heute als Lagerhallen für Gewerbebetriebe genutzt werden (GE) 1 Lagebezeichnung: OT Beulwitz, Unterwirbacher Straße L2383, Richtung Unterwirbach Flächengröße: 1) 9,7 ha 2) 3,7 ha Belegung: 1) 90 % 2) 90 % Bemerkung: 1) +2) Eine Restbelegung ist wegen dezentralen Lage und Erschließungsproblemen schwierig. Die Restfläche ist wegen einer Elt.-Freileitung und Altbergbauanlagen nur eingeschränkt nutzbar und vorwiegend als Erweiterungsfläche geeignet. Arbeitsplätze: ca. 220 2 1) Gewerbegebiet Remschützer Straße/Am Eibischbrunnen (GE) 2) Gewerbegebiet „An der Heide“ (GE) 1) Gewerbegebiet Remschützer Straße/Am EiBezeichnung und bischbrunnen (GE) Aktuelle Nutzung: 2) B-Plan Nr. 10 „Gewerbegebiet „An der Heide“ (GE), rechtskräftig seit 1996 2 Lagebezeichnung: 1) Remschützer Straße 2) An der Heide Flächengröße: 1) 10,3 ha 2) 14,6 ha Belegung: 1) 90 % 2) 70 % Bemerkung: 1) Ansässig sind ein Baustoffunternehmen sowie der stätische Bauhof und der Zweckverband Abwasser, Arbeitsplätze: ca. 240. Die verbleibenden Restflächen befinden sich in Eigentum von privaten Firmen, die die Fläche für Erweiterung vorhalten. 2) Wegen der Grundstückstiefen von über 80 m nur als größere Gewerbeeinheiten oder zur Betriebserweiterung geeignet. Arbeitsplätze: ca. 400 1 Seite 46 von 104 Gewerbliche Bauflächen Lagerfläche ehem. Sandgrube Remschütz Bezeichnung und Lagerfläche ehem. Sandgrube Remschütz (GE) Aktuelle Nutzung: Lagebezeichnung: Ehem. Sandgrube Remschütz Flächengröße: 0,8 ha Belegung: 100 % Bemerkung: Gemäß des Abschlussbetriebsplanes des Tagebergbaus der Sandgrube Remschütz wurde bergrechtlich festgestellt, dass der nun als Lagerfläche für Bauprodukte genutzte Platz im Eingangsbereich der ehem. Sandgrube durch das unmittelbar benachbarte Bauunternehmen betrieben werden soll. Das Gebiet ist nicht zur Bebauung durch das Unternehmen vorgesehen, dient allein der Lagerung von Kiesen und Sanden. Bezeichnung und Aktuelle Nutzung: 1) Metallaufbereitung Wöhlsdorf (GE) 2) Mischanlage für Gestein und Asphalt (GI) Lagebezeichnung: 1) Gemarkungsgrenze nach Rudolstadt-Schwarza 2) Wöhlsdorf – Mischanlage Flächengröße: 1) 5,0 ha 2) 3,0 ha Belegung: 1) 100 % 2) 100 % Bemerkung: 1) Bestandsschutz, planerische Sicherung des Industriebereiches oder Maßnahmen zur Renaturierung erforderlich, Arbeitsplätze: ca. 20 2) Arbeitsplätze: ca. 10 1) Metallaufbereitung Wöhlsdorf (GE)2) Mischanlage für Gestein und Asphalt (GI) 1 2 m² ha Im FNP ausgewiesene GE und GI- Flächen 1.801.266 180 GE gesamt 1.473.306 147 GE mit B-Plan 831.289 83 GE ohne B-Plan 642.017 64 GI gesamt 327.960 33 GI mit B-Plan 298.052 30 29.908 3 GI ohne B-Plan Seite 47 von 104 Sonderbauflächen 7. Sonderbauflächen Als Sonderbauflächen sind solche Gebiete festzusetzen, die sich von den Baugebieten gem. §§ 2 bis 9 BauNVO wesentlich unterscheiden. Für Saalfeld handelt es sich hierbei um Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel, Photovoltaik, Klinik, Bildung und Fremdenverkehr. Bei den aufgeführten Sonderbauflächen handelt es sich um gewachsene Einzelhandelsstandorte. Eine Entwicklung oder gar Entstehung von Standorten für den großflächigen Einzelhandel kann es aber nur im Rahmen der Bauleitplanung geben. Bei der Darstellung von Sondergebietsflächen sind also die Sondergebietsflächen für den Einzelhandel von hervortretendem Gewicht. 7.1 Bestand an Sonderbauflächen M ITTLERER W ATZENBACH – E INZELHANDEL Der Bebauungsplan Nr. 02 „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach“ wurde 1992 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit nachfolgenden zwei Nebenbestimmungen, die letzte von 2010, genehmigt. Die in der raumordnerischen Überprüfung aufgeführten Größenordnungen sind Festsetzungen des Bebauungsplanes und als Obergrenzen zu werten. Die Festsetzungen in den Sondergebietsteilen wurden branchenbezogen nach jetzigem Sachstand, absehbarer Entwicklung und innenstadtrelevanter Außenwirkungen präzisiert. Mittlerer Watzenbach – Einzelhandel Bezeichnung Am Mittleren Watzenbach Lagebezeichnung: Flächengröße: 10,2 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche: 7.780 m² Bau- und Gartenmarkt 6.100 m² Lebensmittel 4.500 m² Möbel 1.800 m² Elektroartikel 1.735 m² Shops im Mallbereich, sonstiges 1.295 m² Möbel- und Heimtextilien 700 m² Bekleidung 620 m² Schuhe, 400 m² Zooartikel 600 m² Schreib- und Bürobedarf Bemerkung: B-Plan Nr. 02 „Sonder- und Gewerbegebiet Mittlerer Watzenbach Keine Veränderung geplant.“ Seite 48 von 104 Sonderbauflächen R EINHARDTSTRAßE – E INZELHANDEL Das SO-Gebiet in der Reinhardtstraße wurde durch einen Bebauungsplan 1994 rechtskräftig. Der Einzelhandelsstandort ist als ein baulich zusammengehörendes Einkaufszentrum angelegt. Im Untergeschoss des Nahversorgungszentrums hat sich ein Supermarkt angesiedelt, die oberen Ebenen sind weiteren Geschäften, Dienstleistern und Büroräumen vorbehalten. Reinhardtstraße – Einzelhandel Bezeichnung Südstadtgallerie Lagebezeichnung: Reinhardtstraße Flächengröße: 0,7 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche: 1.150 m² Lebensmittel 1.245 m² sonstiges Bemerkung: B-Plan Nr. 09 „Tryllerstraße“ Zentraler Versorgungsbereich K ULMBACHER S TRAßE – E INZELHANDEL Das Planungsrecht für das SO-Gebiet Einzelhandel in der Kulmbacher Straße wurde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen. Als Verkaufseinrichtungen sind laut Bebauungsplan ein Lebensmitteldiscounter, ein Getränkemarkt sowie eine Drogerie vorzufinden. Das SO-Gebiet dient insbesondere der Versorgung der Bevölkerung entlang der Kulmbacher Straße, der Ortsteile Obernitz und Köditz sowie Altsaalfeld im Norden. Kulmbacher Straße – Einzelhandel Bezeichnung Kulmbacher Straße Lagebezeichnung: Flächengröße: 0,6 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche: 1.400 m² Lebensmittel und Getränke, 230 m² Drogerie (zurzeit Leerstand) Bemerkung: V+E-Plan Nr. V06 „Sondergebiet Handel an der Kulmbacher Straße“ Seite 49 von 104 Sonderbauflächen R ATHENAUSTRAßE , G ORNDORF – E INZELHANDEL Im Stadtteil Gorndorf wurde Anfang der 1990iger ein Bebauungsplan aufgestellt, mit dem die planungsrechtliche Grundlage für ein Nahversorgungszentrum in der Rathenaustraße geschaffen werden sollte. Das Verfahren wurde nicht zu Ende geführt, es entstand dennoch ein Supermarkt, heute betrieben von der REWE, der zusammen mit dem benachbarten Ärztehaus als Nahversorgungszentrum auch den sozialen Mittelpunkt des Stadtteils darstellt. Aufgrund der Größe des Lebensmittelmarktes erfolgt die Darstellung als SO-Gebiet. Rathenaustraße, Gorndorf – Einzelhandel Bezeichnung Nahversorgungszentrum Lagebezeichnung: Rathenaustraße, Gorndorf Flächengröße: 0,8 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche: 1.550 m² Lebensmittel Bemerkung: Zentraler Versorgungsbereich R ASENWEG , G ORNDORF – E INZELHANDEL Ebenfalls in den 1990iger Jahren wurde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Bau eines Objektes für den Einzelhandel am Rasenweg in Gorndorf eingeleitet. Es haben sich im Sondergebiet ein Lebensmittel- und Textildiscounter sowie eine Tankstelle niedergelassen. Der Markt bildet das zweite Versorgungszentrum für den Stadtteil Gorndorf. Rasenweg, Gorndorf – Einzelhandel Bezeichnung Nahversorgungszentrum Lagebezeichnung: Rasenweg, Gorndorf Flächengröße: 1,3 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche: 850 m² Lebensmittel 450 m² Bekleidung Bemerkung: V+E-Plan Nr. V02 „SB Markt-RasenwegGorndorf“ Zentraler Versorgungsbereich A M S ILBERSTOLLEN , B EULWITZ – E INZELHANDEL Das Gewerbegebiet wurde von der damals noch eigenständigen Gemeinde Beulwitz entwickelt. Es beinhaltete ein Sonderbaugebiet Einzelhandel, in dem sich ein Möbel- und Baumarkt ansiedelte. Ansonsten ist das Umfeld allein von produzierendem Gewerbe geprägt. Am Silberstollen, Beulwitz – Einzelhandel Bezeichnung Am Silberstollen, Beulwitz Lagebezeichnung: Flächengröße: 0,8 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche: 4.500 m² Möbel- und Baumarkt Bemerkung: B-Plan Nr. A „Gewerbegebiet Beulwitz Am Silberstollen Keine Veränderungen geplant Seite 50 von 104 Sonderbauflächen Der großflächige Einzelhandel verteilt sich in Saalfeld zum Stand Januar 2011 wie folgt: VKF Einzelhandel insgesamt: 66.108m² davon großflächiger Einzelhandel 36.115 m² (über 800 m² Nettoverkaufsfläche) F INGERSTEINSTRAßE – E INZELHANDEL Bisheriger Standort des Lebensmitteldiscounters war eine Filiale in der Hannostraße. Das Unternehmen strebte den Ausbau und die Modernisierung des Standortes an. Hierzu wurde eine Vergrößerung der Verkaufsfläche und Verlagerung des Gebäudes auf das benachbarte Flurstück vorgenommen. Da die Größe der angestrebten Verkaufsfläche die Schwelle zur Großflächigkeit überschritt, ist die Fläche als Sonderbaufläche darzustellen, auf die ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufbaute. Hier enthalten ist ein Lebensmittelmarkt als Nahversorger, was aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen ist, da hierdurch ein Nahversorgungszentrum gestärkt wird. Dieses ist für den Ortsteil Graba von großer Bedeutung, da somit auch die fußläufige Versorgung langfristig gesichert wird. Der Ausbau des ehemaligen Standorts Hannostraße bzw. aufgrund der jetzigen Erschließung „Fingersteinstraße“ genannt, stellt sich aus planerischer Sicht unbedenklich dar, da aufgrund der großen Entfernung und der marktfähigen Konkurrenz, auch bei Ausweitung der Verkaufsfläche mit keinerlei Marktverschiebungen zu rechnen ist. Entsprechend werden die Immissionswerte, Lärm- und Staub durch den Kunden- und Lieferverkehr, auf heutigem Niveau bleiben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im November 2012 rechtskräftig. Fingersteinstraße – Einzelhandel Bezeichnung Nahversorgungszentrum Lagebezeichnung: Fingersteinstraße Flächengröße: 0,6 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Einzelhandel Verkaufsfläche : 1.100 m² Lebensmittel Bemerkung: V+E-Plan Nr. 01 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Fingersteinstraße“ Zentraler Versorgungsbereich T HÜRINGEN K LINIKEN – K LINIK Die Thüringen-Kliniken entstanden im Jahr 1990 aus dem damaligen Krankenhaus „Georgius Agricola“ in Saalfeld. Der Klinikstandort in Saalfeld wurde 1958 eingeweiht, das Hauptgebäude ist denkmalgeschützt. Mit derzeit etwa 1.500 Beschäftigten inkl. Auszubildenden, Praktikanten und Studenten gehören die Thüringen-Kliniken zu einem der größten Unternehmen in der Region und zu einem der größten Ausbildungsbetriebe in Ostthüringen. Als akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena betreuen die ThüringenKliniken Studenten der Humanmedizin. In Kooperation mit der Medizinischen Fachschule „Georgius Agricola“ werden unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger ausgebildet. Insgesamt verfügen die Thüringen-Kliniken über etwa 800 Betten (Thüringen Kliniken "Georgius Agricola", 2011). Die Kliniken in Saalfeld und Rudolstadt übernehmen eine durch den Landesentwicklungsplan zugewiesene oberzentrale Funktion. Auch im Regionalplan ist die Forderung, die Versorgung durch die überregional ausgerichteten Krankenhäuser in Saalfeld und Rudolstadt sicherzustellen (G 3-45) verankert, besonders für die psychiatrische Versorgung (G 3-48) und der Vorsorge- und Rehabilitationsmedizin (G 3-49). Darin begründet sich, dass die Thüringen-Kliniken für Saalfeld von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend ihrer Bedeutung für die Stadtentwicklung (für die überregionale medizinische Versorgung und als Seite 51 von 104 Sonderbauflächen Arbeitgeber) werden für die Thüringen-Kliniken Erweiterungsflächen dargestellt. Diese sind erforderlich, um eine weitere betriebliche und baulichen Entwicklung planungsrechtlich vorzubereiten. Thüringen Kliniken – Klinik Bezeichnung Thüringen-Kliniken Lagebezeichnung: Flächengröße: 9,5 ha + 1,4 ha Erweiterungsfläche Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Klinik Planungsziel: Für mögliche Erweiterung werden 1,4 ha Fläche für die Krankenhausnutzung dargestellt. Die Erweiterungsfläche ist heute eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Bemerkung: Klinik mit überregionaler Bedeutung B ERGFRIED K LINIK – K LINIK Der 1994 eingeweihte Klinikneubau befindet sich in unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten Kurparks, dessen Mittelpunkt die traditionsreiche ehemalige Klinik "Villa Bergfried" bildet. Nach langer Tradition in der stationären Behandlung von Diabetes-Patienten wurde die Klinik Bergfried im Frühjahr 2009 zu einer Rehabilitations-Fachklinik für Psychosomatische Medizin. Das SO-Gebiet umfasst das Klinikgebäude selbst, die dazugehörige Stellplatzanlage sowie den umliegenden Park, der den Patienten zur Erholung dient. Bergfried Klinik – Klinik Bezeichnung Bergfried Klinik Lagebezeichnung: Flächengröße: 3,3 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Klinik Planungsziel: Keine Veränderungen geplant Bemerkung: Reha-Klinik, überregionales Einzugsgebiet F EENGROTTEN – F REMDENVERKEHR Die touristische Hauptattraktion der Stadt Saalfeld sind die Feengrotten. Die Feengrotten sind ein Schaubergwerk mit überregionaler touristischer Bedeutung. Die Popularität und das Einzugsgebiet erstrecken sich auf ganz Thüringen. Es sind überwiegend Wochenend- und Nahtouristen, aber auch Gäste aus den angrenzenden Bundesländern sowie internationale Urlauber, welche die Grotten besuchen. Die Feengrotten werden durchschnittlich pro Jahr von 170.000 Touristen besucht und sind damit die zweithäufigst besuchte deutsche Schauhöhle. Zielgruppen sind Familien mit Kindern, Einzelbesucher, Reisegruppen und Interessenten in der Altersgruppe 50+ sowie Schulklassen. Als Arbeitgeber beschäftigt das Schaubergwerk 32 Mitarbeiter, 8 Saisonkräfte und 5 Auszubildende. Neben den eigentlichen Feengrotten sind weiter ein Heilstollenbetrieb, das Feenweltchen als Lehr- und Erlebniswald sowie das neue eingerichtete „Grottoneum“, ein multimediales Museum, das die Entstehung von Tropfsteinen in den Saalfelder Feengrotten erlebbar macht, zu besichtigen. Seite 52 von 104 Sonderbauflächen Saalfeld liegt in der im Regionalplan eingeordneten Tourismusregion Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge (G 4-23). Das Städtedreieck soll in diesem Vorbehaltsgebiet für den Tourismus und Erholung den natur- und landschaftsgebundenen Fremdenverkehr weiterentwickeln. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Feengrotten in ihrer Funktion als touristischer Anziehungspunkt sind für die Stadt und Region von großer Wichtigkeit, da die Grotten eine bedeutende touristische Attraktion sind. Im Rahmen einer Weiterentwicklung des Standortes wurden 1994 mittels eines Wettbewerbes verschiedene Ideen zusammengetragen. Für die zukünftige Entwicklung der Feengrotten und des Feengrottenparkes sind u.a. eine Naturbühne, ein Tiergehege und ein Erweiterungsbau für Übernachtungen sowie Stellplätze, auch für Caravan, vorgesehen. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist eine weitere Stärkung des Standortes zu unterstützen und zu fördern. Entsprechend wird das Gelände als SO-Gebiet dargestellt, um die planungsrechtliche Grundlage für diese Erweiterungen zu schaffen. Auch im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Saalfeld/Saale wurde 2009/2010 die Errichtung eines Feenturmes als Aussichtsturm der ersten Gartenkuppe beschlossen. (Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH, 29.09.2011) Feengrotten – Fremdenverkehr Bezeichnung Feengrotten Lagebezeichnung: Flächengröße: 2,3 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Fremdenverkehr Planungsziel: Areal mit starker Fremdenverkehrsfunktion, gedacht ist ein weiterer Ausbau der touristischen Infrastruktur. Bemerkung: Touristische Attraktion für das Städtedreieck von landes- bis bundesweiter Bedeutung C ARAVANSTELLPLATZ – F REMDENVERKEHR Der Caravanstellplatz ist in Nachbarschaft zum Freibad im Südosten der Stadt Saalfeld gelegen. In diesem SO-Gebiet ist für Touristen, die mit ihrem Caravan reisen, ein längeres Campieren möglich. Entsprechen der angestrebten Nutzung wird es als SO-Fremdenverkehr dargestellt. Caravanstellplatz – Fremdenverkehr Bezeichnung Caravanstellplatz Lagebezeichnung: Am Freibad Flächengröße: 0,8 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Fremdenverkehr Planungsziel: Fremdenverkehr Bemerkung: Keine Veränderungen geplant Seite 53 von 104 Sonderbauflächen A UF DEN R ÖDERN – B ILDUNG Die ver.di Bildungsstätte Saalfeld wurde 1995 eröffnet. Sie bietet Seminare und Veranstaltungen des zentralen Bildungsprogrammes an. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das SO-Gebiet wurden durch den Bebauungsplan „Auf den Rödern“ geschaffen. Umgeben wird das SO-Gebiet von drei Seiten durch ein allgemeines Wohngebiet. Auf den Rödern – Bildung Bezeichnung Lagebezeichnung: ver.di-Schulungszentrum Auf den Rödern Flächengröße: 2,2 ha Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Bildung Planungsziel: Fortbildungsstätte Bemerkung: B-Plan Nr.09 „Auf den Rödern“ Keine Veränderungen geplant T AUBENHÜGEL – P HOTOVOLTAIK Für diesen Standort wurde am 26.10.2011 der Beschluss zur Einleitung eines Vorhaben- und Erschließungsplans gefasst. Das Planverfahren wurde im Mai 2012 abgeschlossen und kurz danach auch realisiert. Das Gebiet liegt südöstlich der Stadt Saalfeld in der Gemarkung Saalfeld. Eingefasst wird das Areal im Westen durch die Ortsstraße Am Taubenhügel, an die sich das Betriebsgelände der Deutschen Bahn anschließt. Im Norden und Osten wird das Flurstück von dem Umspannwerk der EON umgeben. Dieses Umspannwerk ist auch der Einspeisepunkt. Im Süden grenzt eine Ackerfläche an das Flurstück. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 2,3 ha. Die Leistung der Anlage beträgt ca. ca. 1,5 MW. Taubenhügel – Photovoltaik Bezeichnung Ehem. Umspannwerk, Lagebezeichnung: Am Taubenhügel Flächengröße: 2,3 ha Aktuelle Nutzung: Photovoltaikkraftwerk Planungsziel: Sondergebiet Photovoltaik Bemerkung: V+E-Plan Nr. V+E 02 „Am Taubenhügel“ Seite 54 von 104 Sonderbauflächen 7.2 Großflächiger Einzelhandel ohne Bauleitplanung „Moses“ ist eine regionale Kaufhauskette, die auch eine Filiale in Saalfeld führt. Das Sortiment umfasst die kaufhaustypischen Angebote wie, Damen- Herren- und Kindermode, Parfüm und Kosmetik, Spielzeug, Elektro-, Haus und Wohnen, Sportartikel und Bücher, Schreibwaren, Süßwaren sowie Zeitungen und Zeitschriften. Kaufhaus „Moses“ Bezeichnung Kaufhaus Moses Lagebezeichnung: Innenstadt, Obere Straße Verkaufsfläche: 3.650 m² Sortiment: Bekleidung und Haushaltswaren, Parfüm und Kosmetik, Spielzeug, Elektro-, Haus und Wohnen, Sportartikel und Bücher, Schreibwaren, Süßwaren sowie Zeitungen und Zeitschriften. Bemerkung: Ankerunternehmen des innerstädtischen Einzelhandels. Keine Veränderungen geplant Das City Center ist ein Einkaufszentrum in direkter Lage zum Marktplatz. Die ansässigen Geschäfte befinden sich im Unter- (Haushaltswaren), Erd- (Drogerie und Bäckerei) und Obergeschoss (Textilwaren). City Center Bezeichnung City Center Lagebezeichnung: Innenstadt, Markt Verkaufsfläche: 912 m² Sortiment: Textilwaren 300 m² Haushaltswaren 250 m² Drogeriewaren 350 m² Bäckerei 12 m² Bemerkung: Lage am zentralen Marktplatz, Keine Veränderungen geplant 7.3 Geplante Sonderbauflächen B AHNHOF – E INZELHANDEL Die Stadt führt im Bahnhofsareal, einem ca. 9 ha umfassenden, mit erheblichen städtebaulichen und infrastrukturellen Missständen behafteten Stadtgebiet östlich der Innenstadt, zwischen dem Saalearm Lache und den Bahnanlagen, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“, siehe Kapitel 3.5) durch. Die Sanierungsziele umfassen neben der Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freianlage insbesondere die Revitalisierung der umfangreichen Brachflächen, eine umfassende Grundstücksneuordnung und die Entwicklung eines attraktiven, die Innenstadt ergänzenden Handels- und Dienstleistungsstandortes. Dieser Standort ist auch im Regionalen Einzelhandelskonzept (REHK) aufgenommen und positiv bewertet worden, da den Anforderungen an einen integrierten Standort entsprochen wird: „Einzelhandelsgroßprojekte sollen in städtebaulich integrierter Lage und mit einer den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) errichtet werden“ (Grundsatz 2.6.4 G LEP Thüringen 2025). Der Bahnhof ist Bindeglied zwischen den bevölkerungsreichsten Stadtteilen, der Innenstadt und Gorndorf, Seite 55 von 104 Sonderbauflächen einem Stadtteil in dem zu Höchstzeiten 1/3 der Stadtbevölkerung lebte (Entfernung BahnhofGorndorf ca. 1 km). Der Bahnhof ist städtischer, regionaler und überregionaler Hauptverkehrsknotenpunkt (SPNV Regionalexpress + ICE-Halt, städtischer und regionaler ZOB sowie Park+Ride-Parkplatz). Durch die geplante West- bzw. Süd-Osttangente wird der reine Durchgangsverkehr aus dem Gebiet herausgenommen, sodass die verkehrlichen Belastungen (Herausnahme des Durchgangverkehrs MIV) in diesem wichtigen Bereich stark abnehmen werden. Weiterhin erfüllt er die stadtplanerische Maßgabe, dass die Innen- der Außenentwicklung vorzuziehen ist, da es sich hier um eine Wiedernutzung einer Brach- bzw. Konversionsfläche handelt. Im REHK „Städtedreieck am Saalebogen“ ist das Areal deshalb explizit als Potentialfläche ausgewiesen und dadurch zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ausdrücklich vorgesehen. Neben der städtebaulichen Eignung wurde dieser zukünftige Einzelhandelsstandort also im regionalen Konsens mit den anderen Städten des Städtedreiecks gewählt. Bahnhof – Einzelhandel Bezeichnung Lagebezeichnung: Bahnhof B 85 Kulmbacher Straße Ausgewählte Daten und Fakten zur Entwicklung des Bahnhof-Areals 2004 Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“ 2008 Stadtratsbeschluss zur Investorenausschreibung Verkauf städtischer Grundstücke an den Investor sowie Planung, Finanzierung, Errichtung und Betreibung eines Handels-, Freizeit- und/oder Dienstleistungszentrums einschließlich Baukonzession durch den Investor 2011 Stadtratsbeschluss zur Fortschreibung von Sanierungszielen im Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“ u. a. Bau einer Verbindungsstraße zwischen dem Bahnhofsvorplatz und der neuen Kreisverkehrsanlage, ehemalige Räditzkreuzung, ggf. als private Erschließungsstraße sowie Erhalt und Neuansiedlung von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen mit regional- und stadtverträglichen Sortimentsausweisungen 2015 Geplant: Umbau der Bundesstraße 85 (B 85) zwischen Bahnbrücke Pößnecker bis Straße und Bahnhofstraße (bis Lachebrücke) – Umgestaltung von Bahnhofskreuzung 2016 und Räditzkreuzung zu Kreiseln mit jeweiliger Anbindung des Bahnhofsareals. Seite 56 von 104 Sonderbauflächen - Auszug B-Plan 20 Abbildung 6 Flächenverteilung Vorhabensgebiet Ablauf der bisherigen Vorbereitung der geplanten Baumaßnahme FMZ Im Februar 2013 wurde ein Beschluss des Stadtrates zur Genehmigung des notariellen Kauf- und Entwicklungsvertrages mit dem Investor des geplanten Fachmarktzentrums beschlossen. Der Investor erarbeitet demnach für das Sanierungsgebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit welchem die städtebaulichen Ziele manifestiert und qualifiziertes Baurecht u. a. für die in diesem Gebiet angestrebten Investitionen geschaffen werden soll und plant die Errichtung eines Handels-, Dienstleistungs- und Freizeitobjektes in diesem Gebiet. Diese Einrichtung soll als Ergänzungsangebot zu den bereits in der Innenstadt bestehenden Angeboten an Warensortimenten und Dienstleistungsangeboten sowie für in der Innenstadt nicht mögliche Angebote konzipiert werden und soll grundsätzlich nicht als Konkurrenz zu den Handels- und Dienstleistungsangeboten in der Innenstadt wirken. Die Gesamtfläche darf 12.500 m² nicht übersteigen. Als wesentliche städtebauliche Kriterien für das Vorhaben wurden für die weitere Planung und die Realisierung vereinbart: - städtebaulich-architektonische Einheitlichkeit der Einzelbauten und Stellplatzanlagen - keine Galerie- bzw. Mall-Lösung - Entwicklung eines Farb-, Licht- und Werbekonzeptes Seite 57 von 104 Sonderbauflächen Stand des Verfahrens. Vorgestellt wurde von dem Investor zunächst der „Vorschlag 1“ in der Sitzung des Bau- und Wirtschaftsauschusses am 15.01.2014. Zu beachten ist, dass der Investor hier hinsichtlich der Verkaufsflächenzahl bereits hinter den maximalen vertraglichen Möglichkeiten zurück blieb. Gebäude 2 Gebäude 1 Abbildung 7 „Vorschlag 1“, zwei Gebäude Gebäude 1: Verkaufsfläche und Dienstleistung/Freizeit Gebäude 2: Verkaufsfläche (für Lebensmittelmarkt) Stellplätze: ca. 270 Gesamtverkaufsfläche ca. 7.900 m² ca. 2.200 m² ca. 10.100 m² Auf Grund der Diskussion der Stadträte hinsichtlich der städtebaulichen Wirkung wurde das Vorhaben bzw. der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aber nicht gebilligt, so dass auch keine frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde. Der Investor hat daraufhin seine Planung derart angepasst und einen „Vorschlag 2“ (3Gebäude-Variante) vorbereitet, der den städtebaulichen Vorstellungen des Stadtrates näher kommt. Zu beachten ist, dass sich durch die architektonische Reduktion des gesamten Objektes auch zwangsläufig die Verkaufsfläche massiv verkleinert. So steht dem Investor vertraglich eine maximale Verkaufsfläche von 12.500 m² zu, in dem von ihm vorgelegten Entwurf werden aber nur 6.700 m² angestrebt. Seite 58 von 104 Sonderbauflächen Gebäude 3 Gebäude 2 Gebäude 1 Abbildung 8 „Vorschlag 2“, drei Gebäude Gebäude 1: Gebäude 2: Gebäude 3: Stellplätze: Verkaufsfläche und Dienstleistung/Freizeit Verkaufsfläche und Dienstleistung/Freizeit Verkaufsfläche (für Lebensmittelmarkt) ca. 270 Gesamtverkaufsfläche ca. 1.750 m² ca. 2.900 m² ca. 2.050 m² ca. 6.700 m² Da bis zuletzt keine Einigung des Stadtrates über das weitere Vorgehen zur Erlangung des Baurechtes bzw. das Bauvorhaben zu erkennen war, erfolgte durch den Stadtrat der Beschluss, die Bürgerinnen und Bürger zu befragen. Diese Bürgerbefragung wird zurzeit vorbereitet und soll voraussichtlich im Oktober 2014 durchgeführt werden. Zwar ist das Abstimmungsergebnis der Bürgerbefragung rechtlich nicht bindend, der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat sich aber grundsätzlich dazu verpflichtet, das Votum zum Vorschlag 2 des Investors im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Der entsprechende Stadtratsbeschluss ist am 24.09.2014 vorgesehen. Aufgrund dieser derzeit noch unklaren Situation können noch keine definitiven Aussagen zum architektonischen resp. städtebaulichen Umfang und damit einhergehend dem einzelhändlerischen (genaues Sortiment und VKF) Inhalt des Fachmarktzentrum gemacht werden. Seite 59 von 104 Sonderbauflächen R EMSCHÜTZ – F REMDENVERKEHR Das Freizeitlager entstand in 1970iger Jahren am Dorfkulmer Weg oberhalb des Ortsteils Remschütz. Errichtet wurde es mit der Funktion eines Ferienlagers. In den 1990iger Jahren wurde das zwischenzeitlich ungenutzte Ferienlager als Wohnheim für Aussiedler und Asylbewerber genutzt. Aktuell wird von einer Privatperson ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorbereitet. Inhalt dieser Planung ist die Sanierung der Beherbergungsgebäude, die vorzugsweise für den Rad- und Wasserverkehrstourismus hergerichtet werden sollen. Analog hierzu wird eine Darstellung als Sonderbaufläche und Wohnbaufläche (Beherbergungsgewerbe) für den Fremdenverkehr gewählt. Remschütz – Fremdenverkehr Bezeichnung Ehemaliges Ferienlager Lagebezeichnung: OT Remschütz Flächengröße: 0,5 ha SO + 0,4 W für Beherbergungsbetrieb Aktuelle Nutzung: Waldfläche Planungsziel: Sondergebiet Fremdenverkehr Bemerkung: Aufstellungsbeschluss über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist gefasst. S ONDERGEBIETE P HOTOVOLTAIK Für Saalfeld wurden folgende weitere Standorte städtebaulich konzeptioniert, die auch als Sonderbauflächen dargestellt sind. E IBISCHBRUNNEN – P HOTOVOLTAIK Die Brachfläche „Eibischbrunnen“ wird räumlich gefasst durch die Nordtangente im Süden, zwischen der Remschützer Straße im Westen, den Gleisanlagen im Osten sowie des Betriebsgeländes der Stadtwerke Saalfeld im Norden. Das Areal wurde zuvor als Mülldeponie genutzt und ist heute zu großen Teilen mit Beton und Schutt versiegelt. Die geeignete Fläche wird auf 6,1 ha geschätzt, das Eigentum ist überwiegend in privatem Streubesitz. Eibischbrunnen – Photovoltaik Bezeichnung Eibischbrunnen, Remschützer Straße Lagebezeichnung: Flächengröße: 6,1 ha Aktuelle Nutzung: Gewerbliche Brach/Konversionsfläche Planungsziel: Sondergebiet Photovoltaik Bemerkung: Bislang keine Flächenverfügbarkeit. Seite 60 von 104 Sonderbauflächen E ICHENTAL – P HOTOVOLTAIK Die ehemalige Hausmülldeponie „Eichental“ ist im Norden gelegen, wobei nur der Ausläufer der Böschungshalde auf dem Saalfelder Stadtgebiet liegt. Die für Aufstellung einer Photovoltaikanlage geeignete Fläche beläuft sich auf ca. 3,6 ha. Die heute begrünte Fläche ist als SO-Gebiet für Photovoltaik dargestellt. Eigentümer der Fläche ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO). Eichental – Photovoltaik Bezeichnung Deponie Eichental Lagebezeichnung: Flächengröße: 3,6 ha Aktuelle Nutzung: abgedeckte Deponie Planungsziel: Sondergebiet Photovoltaik Bemerkung: Bislang keine Flächenverfügbarkeit. Seite 61 von 104 Sonderbauflächen 7.4 Sonderbauflächen zur Disposition Der Hammer-Heimtextilmarkt befindet sich in einer Außenortslage an der Geraer Straße, östlich der Ortsausfahrt Gorndorf. Der Verkaufsstandort entstand Anfang der 1990iger Jahre über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Zwar hat der Betrieb keine störenden Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, dennoch ist die Stadt Saalfeld bemüht, einen integrierten Standort für den Markt zu finden bzw. diesen von einer Umverlagerung zu überzeugen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll aufgehoben werden. Hammer-Textilmarkt Bezeichnung Hammer-Textilmarkt Lagebezeichnung: Gorndorf, Ortsausfahrt Verkaufsfläche: 2.300 m² Sortiment: Heimtextilien Bemerkung: VE-Plan Nr. 01 „Verbrauchermarkt OBI“ Aufgrund der nicht-integrierten Lage werden alternative Betriebsstandorte diskutiert. Bei einem evtl. Leerzug müsste ein Antrag auf Nutzungsänderung u.U. vor dem Hintergrund einer Außenbereichslage gesehen werden. I M B ÄNKEL , A RNSGEREUTH – F REMDENVERKEHR Im südwestlichen Ortsteil Arnsgereuth befindet sich das Hotel „Goldberg“. Die planungsrechtlichen Grundlagen wurden mittels des Bebauungsplanes „Im Bänkel“ geschaffen, der 1993 in Kraft trat. Festgesetzt wurde ein Sondergebiet, das der Erholung dient. Zulässig war hierbei der Bau einer Raststätte. Weiterhin ist ein Caravanstellplatz und ein Wohnhaus für den Betriebsinhaber Inhalt des Bebauungsplanes. Letzteres wurde aber nicht realisiert. Der Plan hat immer noch Rechtskraft. Eine Umsetzung der Planung, Caravanstellplatz und Wohnhaus, entsprechen nicht mehr den heutigen Planungsabsichten der Stadt Saalfeld. Entsprechend wurde ein Aufhebungsverfahren eingeleitet. Im Bänkel, Arnsgereuth – Fremdenverkehr Bezeichnung Im Bänkel Lagebezeichnung: OT Arnsgereuth Flächengröße: 2,0 Aktuelle Nutzung: Sondergebiet Fremdenverkehr Planungsziel: Hotelbetrieb, Caravanstellplatz Bemerkung: B-Plan Nr. Arn1 „Im Bänkel“ Der Bebauungsplan ist aufzuheben, da die Planungsziele aus heutiger Sicht nicht mehr umgesetzt werden sollen. Entsprechende Beschlüsse sind gefasst. Seite 62 von 104 Gemeinbedarfsflächen 8. Gemeinbedarfsflächen Gemeinbedarfseinrichtungen erfüllen öffentliche Aufgaben und sind grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich. Hierzu gehören z.B. Schulen, Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Jugendzentren, öffentliche Bäder und Sportanlagen. Eine Nutzung durch die öffentliche Hand ist nicht erforderlich. Geboten ist allerdings, nur die wichtigsten Anlagen und Einrichtungen darzustellen, um einen Überblick über die grundlegende Situation der Stadt Saalfeld geben zu können. Einen über den Bestand hinaus gehenden Bedarf an derartigen Einrichtungen gibt es nicht, daher werden auch keine neuen Gemeinbedarfsflächen dargestellt. 8.1 Öffentliche Verwaltungen Die Stadtverwaltung der Stadt Saalfeld ist im Historischen (Markt 1) und dem Technischen (Markt 6) Rathaus ansässig. Beide Gebäude befinden sich unmittelbar am Marktplatz der Stadt Saalfeld. In Saalfeld sind verschiedene Einrichtungen und Fachbereiche des Landratsamtes des Kreises Saalfeld-Rudolstadt angesiedelt. Hierunter fallen das Schloss in Saalfeld als Hauptsitz der Kreisverwaltung sowie die Außenstellen des Gesundheitsamtes im Rainweg und der Brand- und Katastrophenschutz am Eckardtsanger in unmittelbarer Nachbarschaft der Thüringen-Kliniken. Saalfeld ist Sitz einer der sieben Polizeidirektionen Thüringens. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die drei Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla und Sonneberg. (Freistaat Thüringen, Thüringer Polizei) 8.2 Bildungseinrichtungen Saalfeld verfügt über mehr als 25 Schulen und Bildungseinrichtungen in städtischer und anderer Trägerschaft. Im Bereich der städtischen Schulverwaltung befinden sich derzeit drei Grundschulen und zwei Regelschulen. Dies sind die • Staatliche Grundschule "Caspar Aquila" • Staatliche Grundschule Saalfeld • Staatliche Grundschule Saalfeld-Gorndorf • Staatliche Regelschule "Geschwister Scholl" • Staatliche Regelschule "Albert Schweitzer" Aufgrund der Geburten- und damit voraussichtlichen Schülerzahlen ist der Standort der Grundschule Gorndorf (Lendenstreichstraße) bis zum Jahre 2017 zu halten. Danach ist zu erwarten, dass sich die Schülerzahl reduziert und die Grundschule mit einem anderen Schulstandort zusammengelegt wird. Da der Flächennutzungsplan als eine Zieldarstellung zu verstehen ist, ist die Grundschule Gorndorf entsprechend nicht als Schulstandort dargestellt. Weiterhin befinden sich in der Verwaltung des Landkreises die Berufsschulen, Fachschulen, Förderschulen, Gymnasien, Musikschulen und Volkshochschulen. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) Die zwei Gymnasien sind das Heinrich-Böll-Gymnasium in der Sonneberger Straße und das Erasmus-Reinhold-Gymnasium in Gorndorf. Ferner gibt es zwei staatliche Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung beziehungsweise Lernförderung. Die Kreisstadt ist zudem Standort der Medizinische Fachschule Saalfeld „Georgius Agricola“ (SBBS) sowie einiger Schulen in freier Trägerschaft (sowohl Grund-, Regel- als auch berufsbildende Schulen). Saalfeld ist ebenfalls, neben Rudolstadt, Sitz der Kreisvolkshochschule SaalfeldRudolstadt, die aus dem Zusammenschluss der Kreisvolkshochschulen Saalfeld und Rudolstadt hervor gegangen ist. Sie versteht sich als kommunale Erwachsenenbildungseinrichtung des Landkreises. Seite 63 von 104 Gemeinbedarfsflächen 8.3 Kirchliche Einrichtungen In Saalfeld sind zahlreiche Kirchgemeinden unterschiedlicher Konfessionen vertreten. Dazu zählen: Name der Kirche Adresse Konfession Corpus Christi Pfortenstraße 14 Römisch-Katholische Kirchgemeinde Gertrudiskirche An der Gertrudiskirche 2 Evangelische Kirchgemeinde Graba Johanneskirche Kirchplatz 4 Evangelische Kirchgemeinde Kapelle Aue am Berg Ortsstraße Evangelische Kirchgemeinde Marienkirche Gorndorf Am Anger 9 Evangelische Kirchgemeinde Gorndorf Kronacher Straße 3 Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Obernitz Siebenten-TagsAdventisten Hüttenstraße 4 Landeskirchliche Gemeinschaft Siebenten-Tags-Adventisten St. Paulusgemeinde Alter Markt 2 Ev.-Luth. Freikirche Kirche Arnsgereuth Saalfelder Straße 13 Evangelische Kirchgemeinde Kapelle Köditz Kapellenstraße12 Evangelische Kirchgemeinde Pfarrkirche in Obernitz Die größte Kirche der Stadt ist die gotische Johanneskirche. Die evangelische Stadtkirche ist zugleich eine städtebauliche Dominante in der historischen Innenstadt Saalfelds. Im Westen der Altstadt liegt das zwischen 1490 und 1520 im Renaissancestil errichtet ehemalige Franziskanerkloster. Es dient heute nicht mehr geistlichen Zwecken; in ihm ist heute das Thüringer Heimatmuseum untergebracht. Die katholische Kirche in Saalfeld befindet sich in der Pforten-/Schillerstraße. Das Gebäude wurde 1905/06 im neuromanischen Stil errichtet und verfügt heute noch weitestgehend über die Originalausstattung der Bauzeit. Im Stadtteil Gorndorf befindet sich die ebenfalls evangelische Marienkirche. Die Kirche wurde zusammen mit der Siedlung Gorndorf bereits im 14. Jahrhundert urkundlich erwähnt. 8.4 Sport und Spielstätten Angebote für Sport und sportlich-spielerische Erholung gehören zum verpflichtenden Kern-, Bildungs- und Freizeitangebot in unserer Gesellschaft und somit auch zur originären Aufgabe der Stadt Saalfeld. Für die Bewertung des Bestandes an Sportanlagen sowie für die Ermittlung des Bedarfes bzw. Fehlbedarfes wurde 2007 der Sportstättenleitplan (Sportstättenleitplan der Stadt Saalfeld, 2007) aufgestellt, der alle fünf Jahre aktualisiert wird. In diesem werden folgende Sportstätten aufgenommen und beurteilt: • Sporthallen (darunter zwei Drei-Felder-Hallen) • Sportplätze und Sportanlagen • Hallen- u. Freibäder • Öffentliche Sport- u. Freizeitflächen • Sondersportanlagen S PORT - UND T ENNISPLÄTZE Die wichtigsten Sporthallen sind die beiden Drei-Felder-Hallen, zum einen der Regelschule in Gorndorf, zum anderen in der Grünen Mitte. Beide Hallen werden von verschiedenen Schulen und zahlreichen Vereinen genutzt und erfüllen sowohl für den Schul- als auch Freizeitsport bedeutsame Funktionen. Das Stadion an den Saalewiesen der Stadt Saalfeld, verSeite 64 von 104 Gemeinbedarfsflächen fügt über eine sehr gut ausgestattete Leichtathletikanlage. Neben zwei Vereinen nutzen das Stadion auch die Schulen der Stadt und die Polizeiinspektion, das Bildungszentrum und die Bürger der Stadt Saalfeld. Der Lok-Sportplatzes befindet sich seit April 2004 in Eigentum der Stadt Saalfeld. Hier wurden Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz durchgeführt. Der Sportplatz Remschütz wird neben der sportlichen Nutzung auch als Platz für Dorffeste in Remschütz genutzt. Der Sportplatz Beulwitz wird ausschließlich von Freizeitmannschaften und für Dorffeste in Beulwitz genutzt. Für den Wettkampfbetrieb ist der Platz nicht geeignet. Leichtathletik- und Multifunktionsanlage in Gorndorf (GS Gorndorf). Die Nutzung des Tennisplatzes Kleiststraße/Körnerstraße erfolgt durch den Sportverein MTV 1876 e.V. Saalfeld und ist beschränkt für die Öffentlichkeit möglich. Der Platz liegt in einem Wohngebiet, hat keine Parkflächen. Die Nutzung der Tennisanlage Bergfried erfolgt durch den 1. TC Saalfeld e.V. und ist beschränkt für die Öffentlichkeit möglich. Der Sportplatz Eckardtsanger, der Sportplatz An der Saale und der Sportplatz Prinz-Louis-Ferdinand-Straße werden als Bolzplätze in den jeweiligen Wohngebieten hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen genutzt und stehen nicht unter ständiger und dauernder Pflege. Die Kegelanlage Saalfeld wird fast ausschließlich durch den Saalfelder Kegelsportclub, in beschränktem Maße auch öffentlich genutzt. S CHIEßANLAGEN In Saalfeld existieren zwei Schießanlagen, die von zwei Vereinen zum Sportschießen genutzt werden. Dies ist zum einen die Schützengesellschaft „Am Kreller“ westlich des Ortsteils Beulwitz. Das abseits Gelände ist ein ehemals militärisches Übungsgelände aus den 19920iger Jahren, das seitdem ununterbrochen genutzt wird. Das Gelände liegt entfernt von den nächsten Siedlungsflächen. Die zweite Anlage gehört dem Verein der „Privilegierten Schützengemeinschaft“, die ihren Schießstand in der Kapellenstraße im Ortsteil Köditz haben. Bei der Anlage handelt es sich um einen alten Steinbruch, der zu einer Schießanlage ausgebaut und 1932 eingeweiht wurde. Die heute umliegende Wohnbebauung rückte in den Folgejahren sukzessive heran. 1966 wurde die Anlage genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass sowohl im Rahmen der erteilten Baugenehmigungen der heranrückenden Wohnhäuser als auch bei der Genehmigung der Schießanlage selbst lärmschutzrechtliche Fragen geprüft und die Einhaltung der geltenden Richtlinien festgestellt worden sind. B ÄDER Das Hallenbad der Stadt Saalfeld/Saale wurde in den Jahren 1995 bis 1998 saniert. In den Jahren 1999/2000 wurde das Saalfelder Freibad umfassend saniert. Laut des Richtwertes nach Bedarf von Spiel- und Sportstätten fehlen derzeit im Bestand Sportplätze, Sportanlagen und Sportflächen in der Stadt Saalfeld zur Grundversorgung Nutzbare Sportflächen: 28.081 m² ohne Tennis Nutzbare Sportflächen : 46.669 m² mit Tennis Dennoch wird von Seiten der Stadt Saalfeld eingeschätzt, dass ein weiterer Ausbau von Sportflächen und -anlagen in naher Zukunft nicht benötigt bzw. nicht getätigt werden. Seite 65 von 104 Verkehr 9. Verkehr Stadtstrukturell wird für eine verträgliche Abwicklung der Verkehrsverhältnisse in und um die Innenstadt erforderlich. Eine unbestritten schwierig zu verwirklichende Zielstellung besteht weiterhin in der Entlastung der Altstadt von dem immer noch unverträglichen Durchgangsverkehr über den Marktplatz. Der Markt mit seinem historischen Ensemble besitzt das größte Identifikationspotenzial für Einwohner und Besucher und verdient verkehrsberuhigt zu werden. Es ist die zentrale Verkehrsinfrastruktur, neben Straßen, Bahnanlagen auch Radwege darzustellen, wobei zwischen „Flächen für den überörtlichen Verkehr“ und den „örtlichen Hauptverkehrszügen“ unterschieden wird. In der Regel erfolgt die Planung der überörtlichen Verkehrsflächen wie Straßen (durch das Straßenbauamt) und Schienen (durch die Deutsche Bahn AG) durch eine übergeordnete Fachplanungsbehörde. Neben dieser nur bedingten Einflussnahme auf den fremden Planungsträger kann die Stadt Saalfeld aber dennoch die Grundlage für einen möglichst störungsfreien Verkehrsablaufs auf dem Stadtgebiet bilden. 9.1 Hauptverkehrsstraßen Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt in einer mit Autobahnen und mit Hauptverkehrsadern unterversorgten Region Thüringens. Weiträumig wird Saalfeld durch Autobahnen A 9, A 4 und A 7 umgrenzt bzw. erschlossen. Gemäß Regionalem Raumordnungsplan Ostthüringens sind zur Anbindung der B 90n an die A 71 der weitere Ausbau und die Neutrassierung der B 88 sowie der L 1048 (Richtung Landeshauptstadt Erfurt) notwendig. Der Bau der Bundesstraße 90n Saalfeld-Stadtilm-A 71 ist geplant und wird bereits umgesetzt. Weiterhin wird Saalfeld angebunden über die Bundesstraßen 85 (Weimar-Kronach) und B 281 (EisfeldGera). Die B 85 wird zwischen der Ortsumgehung Schwarza-Süd und Nordtangente Saalfeld vierspurig ausgebaut (TH 8060 des Bundesverkehrswegeplanes). Infolge der in den Jahren 2001 und 2006 gebauten Umgehungsstraßen (Nordtangente Saalfeld und Ortsumgehung Gorndorf) haben sich die Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt deutlich verbessert. Die Altstadt wurde um 30% entlastet und Gorndorf um etwa 60%. Durch die mit der geplanten West- bzw. Südtangente und dem laufenden Bauvorhaben „Weststraße“ zu erwartenden Verkehrsverlagerungen werden künftig auch die Belastungen in der Weststadt stark rückläufig sein. Die Hauptstraßen der Stadt sollen mittelfristig verkehrsdämpfend umgestaltet werden. H INWEIS : O RTSUMFAHRUNG B 281 Ein besonderes Augenmerk in der Straßenplanung liegt auf der Planung einer Ortsumfahrung der B 281. Seit 2003 gibt es hierzu Planungen. Hierbei stehen grundsätzlich zwei Hauptvarianten, einer nordwestlichen und südöstlichen Umgehung, zur Entscheidung. Diese Hauptkorridore fächern sich hinsichtlich der genauen Trassenführung wiederum in zahlreiche Untervarianten auf. Zuständig für die Planung ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Straßenbauamt Mittelthüringen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) befürworten die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für die beiden bewerteten Streckenvarianten. Dabei soll aus Sicht der Straßenbauverwaltung für die Variante NW 1.1 als Vorzugsvariante (einschl. Variante NW 1.1a) und die Variante SO 1 als Alternativvariante in das ROV eingestellt werden. Die Um- und Ausbaustecke im Bereich der nordwestlichen Umfahrung zwischen Garnsdorf und Arnsgereuth wird in dem zu aktualisierenden Vergleich der Varianten einbezogen. Seite 66 von 104 Verkehr Die beiden Varianten im nordwestlichen Korridor (stadtnah – NW 1.1 und NW 1.1a) sollen, wie dargestellt, Eingang in den Flächennutzungsplan finden. Beide Trassen sind aufgrund der schwierigen Abwägung weiter im Flächennutzungsplan vorzuhalten. Auch der südöstliche Korridor mit Variante SO 1 ist weiterhin nicht auszuschließen und soll im Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld vorgehalten werden. Entfernt wurde die Variante NW 1.2 entlang des Waldsaumes; diese wurde im Rahmen der Gesamtabwägung ausgeschlossen. (Straßenbauamt Mittelthüringen, 23.09.2011) Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 als Vorhaben der Einstufung „Vordringlicher Bedarf“ (B 281 OU Saalfeld (Westtangente), TH8108, Bundesverkehrswegeplan BVWP2003) eingestuft. Die beiden Hauptvarianten werden als Hinweis in den Flächennutzungsplan übernommen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich das beschriebene Vorhaben immer noch in einer frühen Planungsphase befindet. Das Vorhaben obliegt dem Straßenbauamt Mittelthüringen. Eine Entscheidung für eine Haupt- und nachfolgende Untervarianten einer möglichen Streckenführung ist vom Ergebnis eines durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens abhängig. Entsprechend kann und wird in Planzeichnung und Begründung ein Hinweis auf das mögliche Vorhaben gegeben werden. Die Planung ist noch nicht derart verdichtet, dass belastbare Aussagen davon abgeleitet werden könnten. 9.2 Schienennetz Trotz möglicher Veränderungen des Bahnverkehrs hält die Deutsche Bahn AG an dem Bahn- und Werksgelände in Saalfeld fest. Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplans äußerte die DB, dass in absehbarer Zukunft keine Flächen einer geänderten Nutzung, etwas als Gewerbefläche, zugeführt werden können, da alle Bahnflächen weiterhin zur Betriebsführung benötigt werden. 9.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Die KomBus Verkehr GmbH (ehemals OVS) mit Sitz in Saalfeld, bedient den öffentlichen Personennahverkehr im Stadt- und Regionalbereich um Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg sowie Pößneck. Überregionale Verbindungen führen in die Oberzentren Erfurt, Jena und Gera. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) grenzt direkt an den Bahnhof an, sodass ein einfaches Wechseln der Verkehrsträger möglich ist. (KomBus Verkehr GmbH) 9.4 Radverkehr Oberstes Ziel der städtischen Radverkehrsplanung ist der Aufbau eines die gesamte Stadt erfassenden Radwegenetzes und die Qualitätsverbesserung in der Führung und den Anlagen des Radverkehrs. Stand und weitere Planung wurde in dem Radverkehrskonzept 2010 zusammengefasst. Im Flächennutzungsplan dargestellt werden die touristischen Radfernwege (Saaleradweg, Waldrandroute, Saale-Orla-Radweg) und die regionalen Rundwege (Städtedreieck-Radweg, Bergbauroute). 9.5 Ruhender Verkehr Die überwiegende Zahl der Stellplätze sind private Anlagen, die sich der Darstellung der Baufläche unterordnen. In den Quartieren mit erweiterten Funktionen bestehen teilweise Defizite bei den Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge, weil die Stellplätze größtenteils nur im Straßenraum eingeordnet werden können. Die Stadt Saalfeld/Saale verfügt im Innenstadtbereich über ein statisches Parkleitsystem, die öffentlichen Stellplatzanlagen mit einer Kapazität von 1.065 Stellplätzen, sind ringförmig um Seite 67 von 104 die Innenstadt bzw. in direkter Nähe des Bahnhofs (P+R) angelegt. Es werden jedoch nur die Stellplatzanlagen des Innenstadtrings im Flächennutzungsplan dargestellt. Öffentliche Pkw-Stellplätze Straße Anzahl Stellplätze P1 – Knochstraße Knochstraße 196 P2 – Am Schlachthof Breitscheidstraße 30 P3 – Promenadenweg Promenadenweg 40 P4 – Am Schießteich Am Schießteich 150 P5 – Bahnhof Kulmbacher Straße 229 P6 – Hüttenstraße Hüttenstraße 60 P7 – Tiefgarage Darrtorstraße 117 P8 – Beulwitzer Straße Beulwitzer Straße 213 P9 – Schulplatz Schulplatz 30 1.065 Seite 68 von 104 Ver- und Entsorgung 10. Ver- und Entsorgung Dargestellt werden die Anlagen für die technische Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie die Anlagen zur Abfall- und Abwasserbeseitigung. Neben den Standorten sind auch die Haupttrassen und -leitungen aufgenommen. 10.1 Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung der Stadt Saalfeld erfolgt durch den Zweckverband (ZWA Saalfeld-Rudolstadt. Hierzu steht ein leistungsfähiges Netz zur Verfügung. Größere Veränderungen sind in diesem Bereich nicht erforderlich oder geplant. Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über den Tiefenbrunnen des Wasserwerks Wöhlsdorf. Eine Veranlassung zu Ausweisung weiterer oder Umstufung vorhandener Trinkwasserschutzzonen erscheint mittelfristig nicht gegeben. Die Trinkwasserschutzgebiete werden nachrichtlich übernommen, das Wasserwerk Wöhlsdorf wird als Fläche zur Versorgung dargestellt. (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ZWA, 22.08.2011) 10.2 Elektroenergieversorgung Durch das Stadtgebiet verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen der E.ON Thüringer Energie AG (E.ON). Diese werden von der 50Hertz Transmission GmbH als Netzbetreiber verwaltet. Zentraler Bündelungspunkt ist das Umspannwerk ,,Am Taubenhügel". Die Versorgung der Stadt mit Elektroenergie erfolgt weiterhin auf Grundlage des Konzessionsvertrages bis 31. März 2030 durch die Stadtwerke Saalfeld SWS. Die Tatsache, in einer Kommune einen einheitlichen, ansässigen Ansprechpartner zur Konzession zu haben, ist als Vorteil zu sehen, da Baumaßnahmen innerhalb der Kommune vor Ort besser koordiniert werden können. Weitere Netzentwicklungen sind in Absprache mit anderen Erschließungsmaßnahmen zu betreiben. Vorkehrungen dafür mit der Ausweisung von Flächen besonderer Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan sind mittelfristig nicht erforderlich. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) 10.3 Gasversorgung F ERNGASLEITUNGEN Im nördlichen Bereich des Saalfelder Stadtgebiets befindet sich eine Ferngasleitung der Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG). Diese, das Stadtgebiet durchziehende Fernleitung, ist durch einen 8 Meter breiten Schutzstreifen frei zu halten, das Betreiberunternehmen ist jedoch auch bei baulichen Veränderungen in einem Bereich von 100 Meter zu informieren. (GDMcom, im Auftrag handelnd für Verbundnetz Gas AG und EVG Erdgas, 2011) S TÄDTISCHE G ASVERSORGUNG Die Versorgung mit Erdgas über das städtische Gasversorgungsnetz der SWS erfolgt aus der Ferngasleitung der Erdgastransportgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG). Im Bedarfsfall garantiert eine Hilfseinspeisung aus Richtung der Gemeinde Unterwellenborn die Erdgasversorgung der Stadt. Auf Grundlage des Konzessionsvertrages ist weiterhin ein Betrieb und Ausbau des Gasversorgungsnetzes bis 31. März 2030 durch die SWS sichergestellt. (Stadtwerke Saalfeld (SWS), 2011) Seite 69 von 104 Ver- und Entsorgung 10.4 Fernwärmeenergieversorgung Die Versorgung von Wohn- und Gewerbebereichen mit Fernwärme hat in der Stadt Saalfeld nach 1990 stark rückläufige Tendenzen, da die Entwicklung in Richtung einer dezentralen Energieerzeugung geht. Die Schwerpunkte der Fernwärmeversorgung sind das Neubaugebiet Gorndorf sowie das Wohngebiet am Rainweg. 10.5 Abfallentsorgung Für die Abfallversorgung auf Saalfelder Stadtgebiet ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) zuständig. Auf dem Territorium von Saalfeld sind nach Abschluss der Deponie Eichtal und deren Rekultivierung keine weiteren Anlagen der Müllentsorgung vorgesehen, die einer planerischen Ausweisung bedürfen. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) 10.6 Telekommunikation Im Planbereich befinden sich zahlrelichen Telekommunikationslinien. Es wird darauf hingeweisen, dass bei Einzelvorhaben und der Aufstellung neuer Bebauungsplänen in allen Verkehrswegen geeingtet Trassen für die Unterbringung neuer Telekommunikationslinien vorzusehen und die Detusche Telekom zu beteiligen ist. 10.7 Abwasserbeseitigung Mit Inbetriebnahme der Zentralen Kläranlage Saalfeld (ZKA) 1996/97 ist eine der Voraussetzungen für eine flächendeckende Abwasserbehandlung gegeben. Um die Kapazitäten dieser Anlage ausschöpfen zu können, wird der Generalentwässerungsplan (Fachplan) konsequent umgesetzt. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2010) Dieser Generalentwässerungsplan wurde im Jahr 2010 als Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2009/10 genehmigt und beschreibt für die Stadt Saalfeld zum einen den heutigen Stand des Abwasserentsorgungsnetzes, gibt zum anderen aber auch die geplanten Ausbaustufen und Investitionen, gestaffelt nach verschiedenen Kategorien, bis zum Jahr 2025 an. (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA), 2010) An die zentrale Kläranlage angebunden werden, neben der Kernstadt Saalfeld, alle Ortsteile Köditz, Gorndorf, Graba, Garnsdorf, Arnsgereuth, Aue am Berg, Altsaalfeld, Obernitz, Wöhlsdorf und Remschütz. Bislang dargestellt waren die Bereiche „Am Katzensteig“ und „Am Tauschwitzer Bach“. Erstere wird laut ABK zu Teilen an das Abwassernetz angebunden werden, zweitere bleibt nicht erschlossen. Dennoch wird der zukünftig an das Kanalnetz angeschlossene Bereich „Am Katzensteig“ im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt. Der nicht erschlossene Bereich „Am Tauschwitzer Bach“ wird als Grünfläche dargestellt, um eine Verdichtung der Wohnnutzung zu unterbinden. Aus einem Anschluss an das Abwassernetz ist demnach keine Einstufung eines Innenbereichs oder eines Baurechts abzuleiten. 10.8 Regenerative Energien W INDENERGIE Mit Änderung des BauGB zum 1. Januar 1998 zählen Windenergieanlagen zu den privilegierten Vorhaben, die nach § 35 Abs. 1 Satz 6 BauGB im Außenbereich zulässig sind. In § 35 Abs. 3 BauGB ist eine Möglichkeit der Steuerung von Windkraftanlagen durch die Raumordnungs- und Flächennutzungspläne enthalten. Baurecht kann über einen Bebauungsplan oder durch ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erreicht werden sofern keine raumordnerischen Ziele entgegenstehen. Seite 70 von 104 Der Regionalplan Ostthüringen wurde am 13.04.2012 durch die Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt und ist mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom 18.06.2012 In-Kraft-getreten. Für Saalfeld sind keine Vorranggebiete Windenergie festgesetzt. Entsprechend werden auch im Flächennutzungsplan keinerlei entsprechende Flächen dargestellt. P HOTOVOLTAIK Solarenergieanlagen auf einem Gebäude können bis zu einer bestimmten Dimensionierung verfahrensfrei installiert werden. Einschränkungen gibt es jedoch im innerstädtischen Bereich, der dem Geltungsbereich der Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung zugeordnet ist. Hier sind Solar- und Photovoltaikanlagen grundsätzlich zugelassen, wenn diese in Solardachziegeln, farbgleich und formgleich der bestehenden Dachdeckung oder auf / in einer anthrazitfarbenen und schwarzen Dacheindeckung und vom öffentlichen Raum nicht einsehbar und integriert errichtet werden. (Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt, 2011) Für Freiflächenanlagen mit größerem Bedarf bieten sich einige Flächen als Standorte für Solarenergieanlagen an. Hierzu wurden in Zusammenarbeit mit der LEG Thüringen entsprechende Flächen auf Saalfelder Stadtgebiet identifiziert und in einem Standortatlas (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, November 2010) zusammengetragen. Für Saalfeld treffen hier zwei Typen zu: Zum einen brach gefallene Flächen mit baulichgewerblicher Vornutzung. Diese sind sowohl im Siedlungsgefüge als auch in dessen Randlage, seltener im Außenbereich anzutreffen. Zum anderen sind ehemalige Deponieflächen aufzuzählen, deren Nutzung zur Ablagerung von zu deponierenden Stoffen bestimmungsgemäß abgeschlossen ist. Die ehemalige Sandgrube Remschütz (geeignete Fläche 8-10 ha) wurde ebenfalls in dem Solaratlas genannt, von einer Darstellung als Sonderbaugebiet wird allerdings abgesehen, da hier die Belange von Natur und Landschaft im Vordergrund stehen (siehe Kapitel Übernahme der gesetzlich geschützter Biotope). Die übrigen Standorte der Photovoltaik sind als Sonderbauflächen dargestellt (siehe Kapitel Sonderbauflächen). W ASSERENERGIE Entlang der Saale sind an verschiedenen Stellen, insbesondere dem Zeiss- und Göritzmühlenwehr, die Voraussetzungen für die Gewinnung von Energie mittels Kleinwasserkraftwerken gegeben. Hierzu lagen verschiedene Vorschläge vor. Seite 71 von 104 Grünflächen 11. Grünflächen Grünflächen dienen vorrangig der Erholung oder bilden die wichtige Fortführung von Freiraum- und Landschaftstrukturen. Soweit sie Funktionen der innerstädtischen Erholung oder eines sportlichen Zweckes haben, sollen die Nutzung bspw. als Kleingartenanlage oder Sportfläche im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Eine Unterscheidung zwischen privaten oder öffentlichen Grünflächen ist nicht gefordert, kann aber vermerkt werden. Soweit die Fläche aber eine zusätzliche Funktion haben soll, wie beispielsweise die Nutzung als Kleingartenanlage oder Sportfläche, sollte diese Funktion bereits im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Die Grünflächen stellen in ihrer Gesamtheit ein wichtiges Element zur Gliederung der Siedlungslandschaft dar und nehmen gleichzeitig wichtige bioklimatische Funktionen und Erholungsfunktionen wahr. Entlang der Saale wird zusätzlich die Darstellung des Auenbereichs verwendet. Zwar kommen in Saalfeld aufgrund der Saaletalsperren keine Hochwasser größeren Ausmaßes vor, da diese durch die Talsperren zu größten Teilen aufgefangen werden können. Dennoch ist auch die Flussaue vom dem Wasserstand der beeinflusst. Sie stehen als Teil der Flusslandschaft in permanentem Austausch mit dem Fluss selbst und seinem Einzugsgebiet. Daher bildet der Auenbereich Lebensräume auf engstem Raum für Pflanzen und Tieren, die mosaikartig untereinander verzahnt sind. Für den Menschen hat dieses Ufergelände einen großen Wert als Erholungsfläche. Besondere Nutzungen der Grünflächen werden durch Symbole gekennzeichnet: • Parkanlagen • Dauerkleingärten • Sport- und Grünflächen • Friedhöfe • Freibäder 11.1 Park- und Grünanlagen Saalfeld ist von einem reich ausgestatteten Naturraum mit einem hohen Waldanteil umgeben. Die Saaleaue, als dominanter Grünzug, ist die wichtigste Freiraum- und Erholungszone im Stadtgebiet. Vernetzungen zwischen der Flussaue über die Seitentäler zur freien Landschaft und zum Grünring um die Altstadt, sind zu erhalten und weiter auszubauen. Dies betrifft insbesondere die Weiraaue, den Bernhardsgraben, den Watzenbachgraben und die Täler vom Arnsgereuther-, Siechen- und Zechenbach. Der ehemalige Wallgrabenbereich, zwischen Blankenburger Tor und Darrtor, ist als Grünring auszubauen. Die Erlebbarkeit der Stadt von der Saale, aber auch die Wahrnehmung der Flussaue von der Stadt, sind durch die starke Bewaldung des Steilufers zur Altstadt sowie durch fehlende Sichtachsen und Wegeverbindungen stark eingeschränkt. Das Flussufer als wichtigster Erlebnisraum wird im städtischen Freiraumsystem kaum wahrgenommen (Rahmenplan Saalehang). Die Zugänglichkeit des östlichen Flussufers ist wegen der hier befindlichen Industrieund Gewerbeanlagen stark eingeschränkt. Hier sollte zukünftig das Ziel verfolgt werden, größere Uferabschnitte begehbar zu machen und als Freiraum zu gestalten. Auf der westlichen Uferseite sind die vorhandenen Freiräume zu entwickeln: • Uferpromenade im Bereich Stadtbrücke – Grünhain; • Landschaftspark Schlosswiesen, unter Einbeziehung des Festplatzes und des Schlosshanges; • nördlich der Kleingartenanlage Weidig. Neben der Saaleaue haben die Parkanlagen am Bergfried, am Hohen Schwarm und am Schloss eine herausragende Bedeutung als städtische Erlebnis- und Aufenthaltsräume. Für den Schlosspark bestehen folgende Zielstellungen: Seite 72 von 104 Grünflächen • Wiederherstellung der historischen Grundstruktur • Schaffung von Wege- und Sichtbeziehungen zur Saaleaue und zum Alten Markt. Die Stärkung der Wohnfunktion im Stadtzentrum, als wichtigstes städtebauliches Ziel, erfordert die Erhaltung durchgrünter Innenstadtquartiere (Anwendung Dach- und Fassadenbegrünung). Die Verbindung der Altstadt mit dem Neubaugebiet Gorndorf soll über die Grünund Sichtachse im Zuge der Albert-Schweitzer-Straße erhalten und ausgebaut werden. Weitere Entwicklungsziele für das Neubaugebiet sind die Schaffung einer Grünverbindung von der Stauffenbergstraße zum Bernhardsgraben (Grünes Kreuz) und die Gestaltung eines Stadtplatzes am Kreisel - Ärztehaus. Der Südliche Stadtrand hat für die Naherholung/Kurbetrieb eine große Bedeutung. Dieser Freiraumbogen von der Kleingartenanlage „Rotstern“ (Gartendenkmal) an der Saale, über die Friedenshöhe, dem Fuchsturm bis zum Erholungswald Gartenkuppen/Feengrotten, ist bezüglich seiner Vernetzung und Ausstattung der Einzelelemente weiter zu entwickeln. Der zu erwartende weitere Einwohnerrückgang, aber auch zusätzliche Gewerbe- und Verkehrsbauten führen zur Erhöhung des Grünflächenanteils. 11.2 Dauer- und Kleingärten, private Gärten D AUER - UND K LEINGÄRTEN Der Bestand an Gärten konzentriert sich im Südwesten der Stadt und ist überdurchschnittlich hoch. Kleingärten sind in ihrem Bestand besonders geschützt (Bundeskleingartengesetz) und werden im Flächennutzungsplan dargestellt (30 Kleingartenanlagen). Problematisch wirkt sich die Überalterung der Vereinsmitglieder und der zunehmende Leerstand von Einzelgärten in den Kleingartenanlagen aus. Deshalb müssen auch bei der Erhaltung und Entwicklung der Kleingärten zukünftig Prioritäten gesetzt werden. Entsprechend werden bei zahlreichen Gartenanlagen auf eine Darstellung verzichtet, so bei einigen Anlagen in den Saaleauen. P RIVATE G ÄRTEN Saalfeld ist in mehreren Gebieten von einer ungeordneten Entwicklung von Garten- und Wochenendhäusern geprägt. Bereits zu Zeiten der DDR entstand eine Vielzahl von Gartenhäusern, die seither sukzessive zu dauerhaften Wohnhäusern umgebaut werden. Seit Entstehung dieser Kleingartenbereiche existiert das Problem einer faktischen Ganzjahresbewohnung. Die ungenehmigte oder auch genehmigte Umnutzung dieser Gartenhäuser wurde auch in den letzen 20 Jahren gebilligt und unterstützt, so dass Teile dieser Gartenhausgebiete als Wohnbaufläche in den letzten Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgenommen wurde. Ein solches Zugeständnis zum Ausbau und der Nutzung der Wochenendehäuser führt jedoch regelmäßig zu Konflikten, da die Stadt Saalfeld in eine Versorgungs- und Erschließungspflicht gerät. Beispielhaft zu nennen ist das erhöhte Verkehrsaufkommen, die technische Ver- und Entsorgung (Abwasserbehandlung als Hauptproblem) sowie die stetig steigenden Versorgungs- und Dienstbarkeitsansprüche der Anwohner (Winterdienst, Post, Müllentsorgung etc.) auf den unausgebauten Zuwegungen. Stadtrat und Stadtverwaltung sind bestrebt, eine weitere Verfestigung von Siedlungsstrukturen in der Peripherie zu verhindern. Die bestehende Nutzung wird durch diese Darstellung allerdings nicht aufgehoben, sondern genießt Bestandsschutz. Durch die Darstellung als Gartenland sollen zukünftige Anfragen nach Wohnbebauung und somit eine weitere Ausdehnung der Bebauung verhindert werden. Stattdessen ist die mittel- bis langfristige Entwicklung darauf ausgerichtet, den naturnahen Charakter der Außenbereiche zu erhalten (Verhinderung weiterer Ausbauten) oder wieder herzustellen (perspektivischer Rückbau der Außenbezirke). Dies korresSeite 73 von 104 Grünflächen pondiert mit dem Stadtentwicklungsziel, die Innenstadt wieder zum Zentrum des Wohnens in Saalfeld zu machen und dahingehend Wohnungsbau und Umfeldgestaltung entsprechend zu fördern. Die in der Planzeichnung dargestellten Grünflächen mit Zweckbestimmung „private Gärten“ dienen ausschließlich der Unterbringung von Gartenhäusern für den zeitweisen, nicht dauerhaften, Aufenthalt von Menschen. Entsprechend dürfen die Gebäude nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet sein und eine Wohnnutzung ist unzulässig. Die Umnutzung von einem Garten- oder Wochenendhaus in ein Wohnhaus ist eine Nutzungsänderung und genehmigungspflichtig. Bestehende Baugenehmigung haben Bestandschutz, nicht genehmigte sind zurückzubauen. Eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ist nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Schwerpunkte dieser Problemlage sind Am Sperberhölzchen im Südosten des Stadtgebiets, in der Nähe der Schokoladenfabrik, der Tauschwitzer Bach und der Kienberg im SüdWesten sowie das Gebiet „Katzensteig“ im Norden der Stadt Saalfeld. 11.3 Spielplätze Die Erhaltung und Entwicklung der 31 Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche in drei Altersgruppen ist eine wichtige Zielstellung. Perspektivisch ist die hohe Anzahl von Spielplätzen in Gorndorf zu reduzieren und das Südstadtgebiet besser auszustatten. In Gorndorf ist das quantitative Flächenangebot mit 12 m²/EW (Richtwert 5-10 m²) gut abgedeckt. Bei der weiteren Freiflächengestaltung wird es darauf ankommen, unabhängig von den Spielplätzen, eine „bespielbare Stadt“ mit Angeboten für alle Altersgruppen, einschließlich der Senioren, zu schaffen. Für den Stadtteil Gorndorf liegt ein Spielkonzept vor. Eine systematische Planung von Spielräumen für das gesamte Stadtgebiet ist anzustreben. Sobald dieses Konzept vorliegt, wird darüber entschieden, welche Spielanlagen rückgebaut werden. In dem vorliegenden Flächennutzungsplan werden zunächst alle bestehenden Spielplätze aufgeführt. 11.4 Friedhöfe Neben dem Hauptfriedhof an der Beulwitzer Straße mit 5 ha Fläche, werden die Ortsteilfriedhöfe in Graba, Köditz, Obernitz und Gorndorf betrieben. Die Friedhofsfläche des Hauptfriedhofes mit 2 m²/EW, ist gegenüber dem Durchschnittsrichtwert von 4 m²/EW niedrig. Auf Grund des hohen Anteils von Feuerbestattungen und Gemeinschaftsgräbern ist die Friedhofsfläche ausreichend dimensioniert. Es sind perspektivisch keine Erweiterungsflächen vorgesehen. Die Auslastung der Ortsteilfriedhöfe ist zum Teil sehr niedrig. Es ist geplant, die Auslastung des Grabaer Friedhofes zu erhöhen. 11.5 Wasserflächen Im Rahmen des Flächennutzungsplans geht es in Bezug auf die Darstellung von Wasserflächen in erster Linie um die vollständige Erfassung des Bestandes. Zu den Wasserflächen zählen die fließenden oder oberirdisch stehenden Gewässer wie Flüsse, Bäche, Weiher, Seen oder Teiche. Im Stadtgebiet befinden sich die a) Gewässer I. Ordnung - Flüsse • Saale (Sohlbreite 20 m i. M.) • Lache (Seitenarm der Saale) b) Gewässer II. Ordnung – Bäche (Die Bachläufe nehmen einen natürlichen Verlauf, sind geführt und auch zum Teil verrohrt) • Siechenbach • Seite 74 von 104 Zechenbach • • • • Weira Köditzbach Tiefenbach Schleifenbach • • • • • Läusebach Auebach Lositz Mühllache Kämmeritze Rotenbach Zu Gewässern II. Ordnung gehören auch Flutgräben als zeitweilig wasserführende Gräben. Hier sind zumindest die natürlich entstandenen Flutgräben zu benennen: • Bernhardtsgraben/Gorndorf, • Graben Lärchenhölzchen • Am Anger/Gorndorf • Herrengraben/Köditz • Gleitsch/Obernitz • Sandbachgraben/Remschütz • Schuppengraben/Remschütz Entsprechend dem § 68 ThürWG obliegt der Stadt Saalfeld die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. Aufgrund der sich daraus ergebenden hohen Verantwortung sind die Zielstellungen für die Gewässerentwicklung der Still- und Fließgewässer nach EUWasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG mit Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Damit sind folgende Ziele festgeschrieben: • Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abgängigen Landökosysteme und Feuchtegebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, • Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen, • Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen, • Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung, • Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen. c) Seen: sind im Stadtgebiet nicht vorhanden d) Teiche: • Teiche am Tauschwitzer Bach • Seerosenteich am Bergfried • Teich in Gorndorf (Weiher) • Schlossteich im Park • Biotop Gymnasium Reinhardtstraße • Teiche im Adrianstal (Zuchtteiche) • Zechengrundteiche • Teiche im Wittmannsgereuther Tal • Kiesgrube Remschützer Straße • Teiche an den „Sauren Wiesen“ • Teich am Feengrottenweg (Confiserie) • „Silbersee“ in Arnsgereuth Seite 75 von 104 Land- und Forstwirtschaftsflächen 12. Land- und Forstwirtschaftsflächen Land- und forstwirtschaftliche Flächen nehmen den weitaus größten Teil des Gemeindegebietes in Anspruch. 12.1 Landwirtschaft Dem Schutz des Bodens als Basis land- und forstwirtschaftlicher Produktion soll Vorrang eingeräumt werden, besonders in den landesplanerisch definierten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wie im Raum Saalfeld, nördlich von Crösten und südlich von Gorndorf. Der Flächennutzungsplan folgt hier grundsätzlichen regionalplanerischen Vorgaben und steht auch im Einklang mit der Landschaftsplanung des Landkreises (siehe auch Fachplanung Landschaftsplan). Die ausgewiesenen Entwicklungsflächen in den freien Landschaftraum für bauliche Nutzungen entsprechen in ihrer Größenordnung einer angemessenen Stadtentwicklung und stellen die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen nicht grundsätzlich in Frage. Innerhalb des Stadtgebietes wirtschaften 11 landwirtschaftliche Betriebe, darunter 6 juristische Personen, ein Haupterwerbs- und 4 Nebenerwerbslandwirte. Auf Grund der Gebietscharakteristik mit durchschnittlichen Boden- und Erzeugerbedingungen für die Landwirtschaft und des hohen Grünlandanteils handelt es sich fast ausschließlich um Gemischtbetriebe. Eine Tendenz zur reinen Marktfruchtproduktion gibt es nicht. Durch den Erhalt der Tierbestände kann auf lange Sicht die vielfältige Kulturlandschaft gepflegt und erhalten werden. Des Weiteren bleiben durch den Erhalt der Tierbestände Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Landwirtschaft, in den Direktvermarktungen und durch die Energiegewinnung als neues Standbein erhalten. 12.2 Waldflächen Mit dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung soll über das Maß reiner wirtschaftlicher Nutzung hinaus, die Schutz- und Erholungsfunktion gestärkt werden. Die Waldfläche im Stadtgebiet bleibt im Planungszeitraum konstant. Mit einer Fläche von 650 ha ist der überwiegende Teil des Waldes in städtischem Besitz. Zudem ist ein großer Teil des Waldes naturschutzrechtlich geschützt: • • • Landschaftsschutzgebiet Erholungswald Sonstige Schutzgebiete 379 ha 202 ha 121 ha. Der Erholungswald an den Gartenkuppen ist der erste nach § 9 Thüringer Waldgesetz ausgewiesene Erholungswald in Thüringen. Vorrangige Entwicklungsziele sind hier unter anderem die Schaffung vielfältig strukturierter, abwechslungsreicher Waldbestände durch naturnahe Bewirtschaftung, die bedarfsgerechte Ausstattung der Waldflächen mit touristischer Infrastruktur sowie Erhaltung und Anbau waldpädagogischer Einrichtungen. Der bis zum Jahr 2017 reichende Forsteinrichtungsplan für den gesamten Stadtwald verweist auf den hohen Anteil an Nadelholzbäumen (Kiefer 38,7 %; Fichte 30,8 %) und auf Probleme im Zusammenhang mit der Überalterung von Hochwaldbeständen. Die durch den Klimawandel bedingten veränderten Bedingungen (Trockenheit, Stürme, Schädlingsbefall) erfordern den Umbau des Waldes in einen standortgerechten, in den Altersklassen gestuften artenreichen Mischwald. Eine Erhöhung des Anteils ist nicht vorgesehen, um der Landwirtschaft keine weiteren Flächen zu entziehen. 12.3 Offenland Seite 76 von 104 Land- und Forstwirtschaftsflächen Bei den Folgelandschaften handelt es sich im Sinne des Naturschutzes meist um wertvolle Landschaften, da diese gute Bedingungen für die Ansiedlung von selten gewordenen und speziell angepassten Tier- und Pflanzenarten bieten. Aus einem Offenland entwickelt sich ohne menschlichen Eingriff meist durch Sukzession von Verbuschung über Vorwaldstadien letztlich ein je nach Bodentyp variierender Waldbiotoptyp. In Saalfeld wird die Fläche der ehemaligen Sandgrube in dieser Kategorie dargestellt. Das vorhandene Artenspektrum, vor allem in den Artengruppen Amphibien und Reptilien sowie das weitere Potenzial dieser Fläche belegen die hohe Bedeutung der ehemaligen Sandgrube. Dieser Lebensraum der Amphibien und Reptilien darf nicht verwalden, sondern muss in der jetzigen Form als Biotop erhalten bleiben. Seite 77 von 104 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 13. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Im Flächennutzungsplan sind die Flächen darzustellen, die zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft erforderlich und vorgesehen sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB). Es handelt sich hierbei einerseits um bereits hochwertige Flächen, z.B. Streuobstwiesen und Gewässer, die zu schützen und zu pflegen sind. Des Weiteren umfasst diese Darstellung Flächen, die im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes zu entwickeln sind. Letztere sind zugleich potenzielle Kompensationsflächen i.S.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Flächen zum Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft (schwarze TSignatur): Die Flächenkategorie umfasst die bereits bestehenden hochwertigen Bereiche. Dieses sind v.a. die bisher als gesetzlich geschützte Biotope übernommenen Flächen (s. Anlage 2 zum Flächennutzungsplan) als auch die neu im Bereich des Kleinen und Großen Bernhardsgraben sowie des Teufelsgraben kartierten gesetzlich geschützten Biotope. Hinzu kommen weitere Flächen, die auf Grund ihres Bestandes bzw. ihres Artenspektrum von hoher Bedeutung sind (z.B. Sandgrube Remschütz). Flächen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (rote T-Signatur): Hierunter fallen die Bereiche, die vorrangig durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung von Boden, Natur und Landschaft zu entwickeln sind. Es sind dies zugleich die potenziellen Kompensationsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt i.S.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Hierunter fallen z.B. die Renaturierung des Läusebaches oder die Aufwertung von Flächen im Bereich des Kleinen und Großen Bernhardsgrabens. Übernahme von Kompensationsflächen in Fach- und Gesamtplanungen (blaue T-Signatur): Hierbei handelt es sich um Flächen, für die bereits auf der Grundlage verbindlicher Planungen (städtebauliche Gesamtplanungen, Fachplanungen) Festsetzungen bzw. Festlegungen für Kompensationsmaßnahmen i.S.d. BNatSchG getroffen wurden. Mit dieser Darstellung der bereits festgelegten Kompensationsfläche soll deutlich werden, welche Flächen nicht mehr für anderweitige Nutzungen zur Verfügung stehen. Die konkreten Kompensationsmaßnahmen sind den entsprechenden Planungen zu entnehmen. In diese Flächenkategorie fallen z.B. die externe Kompensationsmaßnahme im Bereich der Kiesgrube Remschütz für den Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Pirmasenser Straße“ und die Kompensationsmaßnahmen für den Radwegebau Saalfeld-Remschütz, aber auch die Rekultivierungsverpflichtung für den Sandtagebau Remschütz (hier erfolgt mit Ausnahme der für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen eine ausschließliche Darstellung als Flächen zum Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB). In Ausnahmefällen können auch Pflegemaßnahmen in diesen bereits hochwertigen Bereichen als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden, sofern sie zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen (§ 15 Abs. 3 BNatSchG). Für geplante Bauflächen können an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und diese Flächen bereits vorab im Flächennutzungsplan einander zugeordnet werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die frühzeitige Zuordnung der Flächen kann spätere Bebauungsplanverfahren beschleunigen. Da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind besteht jedoch das Risiko, dass die zugeordneten Flächen nicht zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden, da bereits die Darstellung zu Bodenwertsteigerungen führen kann. Auf diesen Flächen soll der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Umsetzung von Bebauungsplänen verursacht werden, Seite 78 von 104 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erfolgen. Die Darstellung muss städtebaulich begründet sein. Durch die Darstellung können aber die Inhalte der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan integriert werden. Durch die Verwirklichung von Bebauungsplänen werden Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht. Die Darstellung von Flächen für die Entwicklung, Schutz und Pflege, dient insbesondere der Kompensation dieser Eingriffe. Die Darstellung muss städtebaulich veranlasst sein. Im Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld erfolgt eine Überlagerung der Darstellung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) mit der Nutzung dieser Flächen (Fläche für Wald, Flächen für die Landwirtschaft, Wasserflächen etc.). Damit wird dokumentiert, dass die Flächennutzung zugleich zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung naturschutzfachlich relevanter Flächen beiträgt bzw. beizutragen hat. Eine Besonderheit von der o.g. Verfahrensweise zur Überlagerung der Flächendarstellung mit einer Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bei naturschutzfachlich relevanten Flächen erfolgt im Bereich der ehemalige Sandgrube Remschütz. Hier ist die Darstellung als eine Fläche der Kategorie „Offenland“ gewählt. Dies begründet sich damit, dass die Darstellung als Waldfläche eine Bewaldung als Klimaxvegetation suggeriert. Das vorhandene Artenspektrum, vor allem in den Artengruppen Amphibien und Reptilien sowie das weitere Potenzial dieser Fläche belegen die hohe Bedeutung der ehemaligen Sandgrube. Dieser Lebensraum der Amphibien und Reptilien darf nicht verwalden, sondern muss in der jetzigen Form als Biotop erhalten bleiben. Untersetzt wird diese Einstufung durch die Auswahl der Sandgrube als Bundesmonitoringfläche für die Kreuzkröte. Aus den o.g. Gründen haben die Belange des Naturschutzes im Bereich der ehemaligen Sandgrube Remschütz Priorität, so dass eine Nutzung als Wald bzw. als landwirtschaftliche Fläche ausscheidet. Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung dieser Flächen i.S.d. Naturschutzes ist daher alleiniges Planungsziel der Stadt Saalfeld, so dass eine entsprechende besondere Darstellung erfolgt. Seite 79 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 14. Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Neben den Darstellungen enthält der FNP Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. K ENNZEICHNUNGEN (§ 5 A BS . 3 B AU GB) Bei Kennzeichnungen gem. §5 Abs. 3 BauGB handelt es sich um Hinweise für die Planung. Es sollen die Flächen gekennzeichnet werden, deren Bebauung mit besonderen Gefahren verbunden sein kann. Darunter fallen Vorkehrungen gegen Naturgewalten, Bergbau und umweltgefährdende Stoffe, soweit die Standorte für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind. Eine bauliche Nutzung ist regelmäßig erst möglich, wenn vorher die Altlast beseitigt ist. Wird eine solche Kennzeichnung nicht vorgenommen, erwachsen hieraus, anders als beim Bebauungsplan, aber keine Amtshaftungsansprüchen. N ACHRICHTLICHE Ü BERNAHMEN (§ 5 A BS . 4 B AU GB) Im Planungsgebiet befinden sich zahlreiche Schutzgebiete und Objekte auf der Grundlage verschiedener Fachgesetze, die für den Umweltbereich und die Raumnutzung relevant sind. Diese sind auf der Grundlage unterschiedlicher Fachgesetze unter Schutz gestellt worden. Sie sind entsprechend den Vorgaben des § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Die Schutzgebiete und -objekte unterliegen nicht der Abwägung durch den Stadtrat. Dies gilt für nachrichtliche Übernahmen von Planungen und sonstigen Nutzungsregelungen, die von anderen Planungsträgern nach anderen Gesetzen festgesetzt sind z. B. Naturschutzgebiete, aber auch nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen oder Überschwemmungsgebiete sind zu übernehmen. Vermerke beziehen sich auf Planungen und Nutzungsregelungen, die noch nicht rechtskräftig sind, für die aber eine Unterschutzstellung hinreichend konkret begründet werden kann und für die das Unterschutzstellungsverfahren absehbar ist. Im Gebiet der Stadt Saalfeld bestehen folgende rechtliche Festsetzungen nach Bundes- und Landesrecht: 14.1 Schutzgebiete nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen Die Festsetzungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) / Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) umfassen sowohl Gebiete, die auf der Grundlage eines eigenen Verfahrens unter Schutz gestellt wurden als auch Biotope, die pauschal ohne eigene Rechtsverordnung unter Schutz stehen. 14.1.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gem. Art. 4 FFH-Richtlinie und EGVogelschutzgebiete i.V.m § 32 BNatSchG Die naturschutzrechtlichen Planungen von FFH-Gebieten und von EG-Vogelschutzgebieten dienen dem Aufbau und dem Schutz des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, insbesondere dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß den Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 79/409/EWG (EG-Vogelschutzrichtlinie). Sie dienen zudem zur Sicherung des Fortbestandes oder gegebenenfalls der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. Die gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommenen Grenzen der FFH-Gebiete wurde von der Thüringer Landesregierung am 27. April 2004 beschlossen. Im Planungsraum befinden sich Teile der FFH-Gebiete Nr. 154 „Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld“ sowie Seite 80 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke der EU-Vogelschutzgebiete Nr. 28 „Nördliches Thüringer Schiefergebirge mit Schwarzatal“ und Nr. 36 „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“. Das 744 ha große FFH-Gebiet Nr. 154 „Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld“ umfasst das Tal der Saale mit der Saale selbst, sowie die angrenzenden häufig bewaldeten Hänge zwischen Saalfeld im Norden und Hohenwarte im Süden. Die Güte und Bedeutung ergibt sich aus hervorragenden Silikat-Feldbildungen, den vorhandenen Xerothermrasen sowie die naturnahen Abschnitte der Saale selbst. Zu nennen ist des Weiteren die Bedeutung des Gebietes für die Spanische Flagge und den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling. Als Erhaltungsziel wird der Schutz der vorkommenden Fledermausarten, der Westgroppen- und Bachneunaugevorkommen sowie des Dunklen WiesenknopfAmeisenbläulings genannt. Des Weiteren gilt den prioritären Lebensräumen der Schluchtund Hangmischwälder sowie der Auenwälder ein besonderer Schutz. Im Westen von Saalfeld reicht das EU-Vogelschutzgebiet Nr. 28 „Nördliches Thüringer Schiefergebirge mit Schwarzatal“ in das Plangebiet des Flächennutzungsplanes. Das 7.152 ha große Schutzgebiet repräsentiert in hervorragender Weise die charakteristische Avifauna großflächiger kiefern- und fichtenreicher Hochwälder, naturnaher Laubmischwälder in Hanglagen sowie naturnaher Bach- und Flußabschnitte mit ihren Auen. Das Erhaltungsziel ist auf den Erhalt störungsarmer, großflächiger Waldlandschaften mit eingestreuten Laubund Gründlandflächen ausgerichtet. Das EU-Vogelschutzgebiet Nr. 36 „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ ragt im Nordosten in das Gebiet der Stadt Saalfeld. Das Schutzgebiet repräsentiert die Avifauna in einem großflächigen kieferndominierten Nadel-Laubmischwald auf nährstoffarmen Standorten sowie feuchter Bachgründe. Ziel ist der Erhalt und die Förderung lichter, kieferndominierter Mischwälder mit Buchen- und Birkenanteilen. 14.1.2 Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG i.V.m. § 12 und § 26 ThürNatG Im Gebiet der Stadt Saalfeld befindet sich ein ausgewiesene Naturschutzgebiete (NSG): • NSG „Bohlen“ Das NSG „Bohlen“ befindet sich in den Gemarkungen Köditz und Obernitz. Es wurde bereits mit Verordnung vom 21.06.1938 unter Schutz gestellt. Die für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständige Obere Naturschutzbehörde plant gegenwärtig keine Ausweisung neuer Naturschutzgebiete im Bereich der Stadt Saalfeld. 14.1.3 Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG i.V.m. § 13 und § 26 ThürNatG Im Gebiet der Stadt Saalfeld befinden sich Flächen von zwei ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten (LSG). Es handelt sich dabei um die folgenden Gebiete: • LSG „Gleitsch“ und • LSG „Thüringer Wald“ Östlich von Obernitz und südlich an das NSG „Bohlen“ schließt sich fast unmittelbar das mit Verordnung vom 03.05.1938 ausgewiesene LSG „Gleitsch“ an. Es umfasst im Wesentlichen die Waldflächen östlich der Saale. Das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ umfasst im Wesentlichen die Waldflächen im Westen der Stadt Saalfeld sowie die Umgebung der Ortslage Arnsgereuth, wobei die Siedlungsfläche selbst nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes ist. Im Südwesten grenzt unmittelbar an die Stadtgrenze das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Schiefergebirge“. Seite 81 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Die für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständige Obere Naturschutzbehörde plant gegenwärtig keine Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete im Bereich der Stadt Saalfeld. 14.1.4 Naturpark gem. § 27 BNatSchG i.V.m. § 15 ThürNatG Im Südwesten, Süden und Südosten reicht die Grenze des Naturparks „Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale“ bis weit in das Gebiet der Stadt Saalfeld. „Als Naturparke werden großräumige Landschaften ausgewiesen, die sowohl aus Gründen des Naturschutzes als auch wegen der durch ihre Eigenart und Schönheit bedingten Erholungseignung von landesweit herausragender Bedeutung sind. Die Ausweisung hat zum Ziel, diese Landschaften hinsichtlich ihres Naturschutz- und Erholungszwecks zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Die Umsetzung der Ziele wird an Hand von Qualitätskriterien regelmäßig überprüft. Dazu gehört auch die Einbindung in die Dachmarke „Nationale Naturlandschaften““ (s.a. Begründung zur Thüringer Verordnung über den Naturpark Thüringer Schiefergebirge/ Obere Saale. Die weiterführenden Regelungen zum Naturpark sind in der Naturparkverordnung geregelt.) 14.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i.V.m. § 17 ThürNatG Bisher wurde im Gebiet der Stadt Saalfeld kein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) ausgewiesen. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat der Stadt Saalfeld mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 mitgeteilt, dass gegenwärtig keine Ausweisungen von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, die in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegen, geplant sind. Somit entfallen entsprechende Vermerke zu geplanten geschützten Landschaftsbestandteilen. Seitens der Stadt Saalfeld wird jedoch vorgeschlagen, dass die zuständige Untere Naturschutzbehörde die Schutzwürdigkeit der Bereiche „Zechsteinriffe östlich von Gorndorf“ sowie die „Roten Felsen westlich von Köditz“ prüft. Da bisher keine Angaben zur Schutzwürdigkeit vorliegen, ist eine Übernahme als Vermerk zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gerechtfertigt. Ebenso ist es unter Beachtung des o.g. Schreibens des LRA und der bestehenden Zuständigkeit nicht möglich, Vorschläge von ehrenamtlichen Naturschützern oder anerkannten Naturschutzverbänden zur Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen als Vermerk in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. 14.1.6 Flächennaturdenkmale gem. § 29 BNatSchG i.V.m. § 26 ThürNatG Im Plangebiet sind mehrere Flächennaturdenkmale (FND) unter Schutz gestellt: • FND „Trift am Steinig bei Gorndorf“ (nördlich von Gorndorf, Größe: 0,4 ha) • FND „Feengrotten Saalfeld und Ockerkalk-Aufschluss (im Südwesten von Saalfeld • FND „Teich bei Gorndorf“ (im Nordwesten von Saalfeld, Größe: 0,5 ha) Zuständig für Flächennaturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. 14.1.7 Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 ThürNatG Die gesetzlich geschützten Biotope sind pauschal unter Schutz gestellt, ohne dass im Einzelfall eine Rechtsverordnung erlassen werden muss (ipso jure). Bei nachrichtlichen Übernahmen handelt es sich generell um die Übernahme der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte mit ihren Abgrenzungen von der jeweiligen Fachbehörde (Kenntlichmachung einer Fremdplanung). Die Zuständigkeit für die besonders geschützten Biotope liegt gem. ThürNatG bei der Unteren Naturschutzbehörde. Die gesetzlich geschützten Biotope sind durch die Fachbehörde zu registrieren. Die Registrierung ist in geeigneter Weise Seite 82 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke öffentlich zugänglich zu machen (§ 30 Abs. 7 BNatSchG). Weiter führt das ThürNatG in § 18 Abs. 2 aus: „Die Biotope werden durch Biotopkartierung erfasst“. Die Ergebnisse einer entsprechenden Kartierung und die Übergabe dieser an die Stadt Saalfeld erfolgte bisher nicht. Im Regelfall erfolgt im Flächennutzungsplan eine nachrichtliche Übernahme der gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 ThürNatG bekannten gesetzlich geschützten Biotope im Gebiet des Flächennutzungsplanes. In Ausnahmefällen kann von der Soll-Vorschrift zur nachrichtlichen Übernahme von gesetzlich geschützten Biotopen gem. § 5 Abs. 4 BauGB abgewichen werden, sofern diese Abweichung begründet werden kann (s.a. RN 70 § 5 Ernst-ZinkahnBielenberg). Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Saalfeld hat sich die Stadt eingehend mit der nachrichtlichen Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope auseinandergesetzt. Dabei hat sich im Verfahren und vor allem nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum 1. Entwurf (April 2011) gezeigt, dass die derzeit vorhandenen Daten fehler- und lückenhaft und zum Teil zur Übernahme zu unkonkret sind. Die vorliegenden Unterlagen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sowie die ergänzenden Hinweise (Stellungnahme zum 1. Entwurf des Flächennutzungsplanes) wurden hinsichtlich einer Verwertbarkeit geprüft. Die Stadt Saalfeld kommt nach Auswertung der Unterlagen zum folgenden Ergebnis: • Von der zuständigen Fachbehörde liegt keine aktuelle Biotopkartierung vor. • Im vorliegenden Landschaftsplan, der von der UNB zur Übernahme vorgegeben wird, sind die gesetzlich geschützten Biotope nur durch ein Symbol angegeben. Eine räumliche Abgrenzung, wie sie v.a. bei flächigen Biotopen bei einer nachrichtlichen Übernahme erforderlich und sinnvoll ist, ist auf der Grundlage des Landschaftsplanes nicht möglich. Zudem basieren die Angaben im benannten Landschaftsplan auf einer Kartierung des Jahres 1993 (s. Erläuterung zum LP, S. 34). Sie sind damit nicht mehr hinreichend aktuell und berücksichtigen die Entwicklung der vergangenen 20 Jahr unzureichend. • Der Entwurf des FNP aus dem Jahr 1999 enthält vom Landschaftsplan abweichende Angaben. Da es sich um eine nachrichtliche Übernahme handelt, steht es der Stadt Saalfeld nicht zu, eine abschließende Entscheidung zu den tatsächlich vorhandenen Biotopen und deren Abgrenzung zu treffen, • Die Ermittlungspflicht der Stadt Saalfeld umfasst bei der Aufstellung von Bauleitplänen keine flächendeckende Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. • Die Stadt Saalfeld hat zur Prüfung der o.g. Angaben eine flächendeckende Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope im Bereich des Teufelsgrabens sowie des Kleinen und Großen Bernhardsgraben durchgeführt. Die dabei gewonnenen Ergebnisse belegen, dass die o.g. Angaben zur Nutzung der vorliegenden Kartierungen (Landschaftsplan, alter Flächennutzungsplanentwurf) nicht den Anforderungen an eine nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan entsprechen. Aus den o.g. Gründen ist gegenwärtig eine hinreichend konkrete und weitgehend vollständige Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope im Gebiet der Stadt Saalfeld nicht möglich. Zur Vermeidung der Vortäuschung einer Genauigkeit, die nicht gegeben ist, wird auf eine nachrichtliche Übernahme der gesetzlich geschützten Biotope verzichtet, bis entsprechende Angaben von der Fachbehörde vorliegen. In die Anlage zum Umweltbericht werden die derzeit bekannten gesetzlich geschützten Biotope ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit übernommen. Unabhängig von einer nachrichtlichen Übernahme in dem Flächennutzungsplan wird darauf hingewiesen, dass für die Ableitung von verbindlichen Bauleitplänen aus dem Flächennutzungsplan im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Existenz oder EntSeite 83 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke stehung weiterer gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 18 ThürNatG Ermittlungsgegenstand der Planung sein muss. Die Stadt Saalfeld hat von 1994-2001 in Eigenregie den Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet erarbeiten und fortschreiben lassen. Dieser Landschaftsplan entspricht laut der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt den fachlichen Anforderungen zum Zeitpunkt seiner Erstellung und kann in seinen wesentlichen Grundzügen auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Grundlage für die Umweltprüfung der naturschutzfachlichen Kriterien im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogen werden. Auf der Basis der aktuellen Naturschutzgesetzgebung ist die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt für die kontinuierliche Fortschreibung zuständig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises war diese Fortschreibung in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen. Die Stadt Saalfeld begrüßt eine Fortschreibung des Landschaftsplanes und unterstützt das Landratsamt im Rahmen der städtischen Möglichkeiten. Allerdings hat die UNB von Herbst 2010 bis Frühjahr 2011 mit eigenen Kräften eine flächendeckende Kartierung der Streuobstbestände der Stadt mit allen Ortsteilen vorgenommen und Vorschläge für potentielle Pflege- und Kompensationsmaßnahmen entwickelt. Die Kartierungsergebnisse und Vorschläge für potentielle Pflege- und Kompensationsmaßnahmen wurden vonseiten der UNB übergebenen. Entsprechend wurden die Ergebnisse der vorliegenden Streuobstwiesenkartierung in die Anlage 2 zum Flächennutzungsplan übernommen bzw. in die Abwägung eingestellt. 14.1.8 Naturdenkmale Im Stadtgebiet von Saalfeld befinden sich im Bereich Friedensstraße/ Promenadenweg drei alte Eichen, die aufgrund ihrer ortsbildprägenden Größe und Erscheinung, ihres hohen Alters und der Seltenheit im Gebiet der Stadt Saalfeld sowie ihrer Bedeutung als potenzielle Lebensstätten seltener und gefährdeter Arten der Fauna und Flora unter Schutz gestellt werden sollen. In Vorbereitung einer Unterschutzstellung erfolgte durch das Landratsamt SaalfeldRudolstadt mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 17.04.2013 (Nr. 04/13) eine einstweilige Sicherstellung gem. § 22 BNatSchG i.V.m. § 3 ThürNatG. 14.2 Trinkwasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete (WSG) sind zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt, um die betreffenden Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Das „unsichtbare“ Grundwasser ist infolge der Bedeckung durch Boden- und Gesteinsschichten vor direkten Stoffeinträgen geschützt. Es gilt: je dichter das Einzugsgebiet, aus dem das Wasser zur Wasserfassung fließt, besiedelt ist und je intensiver Nutzungen dort vorhanden sind, desto eher sind Beeinträchtigungen und Gefährdungen zu befürchten. Wasser- und Heilquellenschutzgebiete werden in einem öffentlichen Verfahren festgesetzt. Dabei sind Eigentumsbeschränkungen für den Einzelnen (z. B. Bauverbot oder Lagerungsverbot für wassergefährdende Stoffe wie Heizöl) zum Wohle der Allgemeinheit hinzunehmen. Im Ergebnis des Festsetzungsverfahrens erlässt die zuständige Wasserbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt als Obere Wasserbehörde Thüringens) eine Rechtsverordnung. Die Wasserschutzgebiete werden in die Schutzzonen I bis III unterteilt. Seite 84 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke S CHUTZZONE I In diesem engsten Bereich um die Wassergewinnungsanlage und in ihrer unmittelbaren Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben. S CHUTZZONE II Sie wird in der Regel so festgelegt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußersten Rand der SZ bis zur Fassung mindestens 50 Tage beträgt. S CHUTZZONE III Sie wird, wenn irgend möglich, bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Fassung ausgedehnt und erfasst damit das gesamte der Fassung zufließende Grundwasser. Die Schutzbestimmungen sollen vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr langfristig. H EILQUELLENSCHUTZGEBIETE Aus einer Heilquelle wird natürliches Heilwasser gewonnen. Es ist aus diesem Grund gegen Veränderungen besonders empfindlich und vorbeugend zu schützen. Im Stadtgebiet befindet sich eine Reihe von Wasserschutzgebieten. Von großer Bedeutung für die Trinkwasserversorgung der Stadt Saalfeld sind dabei die im Grundwasserleiter Buntstein stehenden Tiefbrunnen des Wasserwerks Saalfeld-Wöhlsdorf. Bei den restlichen Wasserschutzgebieten – Tiefenbrunnen Feengrotten (Mineralwasser), Tiefbrunnen Holzplatz, Floriansquelle und Köditzstollen – handelt es sich um Eigenversorgungsanlagen, für die bei der oberen Wasserbehörde teilweise Aufhebungsverfahren geführt werden. Für die Sickerfassung Adrianstal ist kein Aufhebungsverfahren anhängig. 14.3 Hochwasserschutzgebiete Nachrichtlich übernommen werden die Überschwemmungsgebiete entlang der Saale. Die Informationen dienen der Öffentlichkeit über bestehende Hochwassergefahren. Im Interesse von Natur und Landschaft erfolgte die Ausweisung dieser Gefährdungsräume großzügig, um Konflikte mit der Siedlungsentwicklung schon mit vorbereitender Leitplanung zu vermeiden. Grundlage für die Ausweisung sind die Grenzen für ein Hundertjähriges Hochwasser. Der Auebereich der Saale, mit der Lache als Seitenarm, ist natürliches Überschwemmungsgebiet. Im Süden der Stadt, im Bereich der Schokoladenfabrik, ist die Saale eingefasst bzw. durch die steil geneigte Uferkante ist kein Übertreten des Flussbettes möglich. Nördlich der Südbrücke, auf der Höhe von Köditz, beginnen die ebenen Saalewiesen. Die Überschwemmungsgebiete weiten sich an den Einmündungen der Bachläufe, des Siechenbaches und des Seitenarms, der Lache, die gespeist von der Weira, nördlich von Altsaalfeld wieder in die Saale eintritt. Durch diese Zuläufe erhöht sich die erwartete Wassermenge bei Hochwasser, entsprechend ist das Überschwemmungsgebiet ausufernder festgesetzt. Deutlich wird dies nördlich der Eisen- und Straßenbrücke (Nordtangente) sowie im Bereich der Kläranlage und in den Auen von Remschütz. 14.4 Bergbau A UFSCHÜTTUNGEN UND A BGRABUNGEN Bei den Flächen für Aufschüttungen oder Abgrabungen werden die künstlichen Erhöhungen bzw. Vertiefungen des bestehenden natürlichen Zustandes der Erdoberfläche, meist durch Rohstoffabbau verursacht, dargestellt. Die Geländeveränderungen müssen einen größeren Umfang haben, um überhaupt relevant zu sein. Es muss sich um selbstständige AufschütSeite 85 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke tungen oder Abgrabungen handeln und nicht einer anderen Nutzung, wie zur Herstellung einer Verkehrsfläche, zugehörig sein. Diese Geländeveränderung muss jedoch einen größeren Umfang haben, um i.S.d. § 29 Abs.1 BauGB bauplanungsrechtlich überhaupt relevant zu sein. Im Falle der Stadt Saalfeld ist die Halde des Stahl- und Walzwerks Maxhütte (Im Februar 2012 übernahm der CSN-Konzern (Companhia Siderúrgica Nacional) mit Hauptsitz in Brasilien das Werk) in Unterwellenborn. Während das Werk selbst auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegt, erstreckt sich doch die Schutthalde zur Hälfte auf das Saalfelder Stadtgebiet. Dies ist in den gemeinsamen Bebauungsplänen des Planungszweckverbandes (PZV) festgehalten. S ANDE Im Raum Saalfeld sind zwei Abbaustandorte für Sande vorhanden, die aber derzeit nicht mehr genutzt werden. Dies ist zum einen die Sandgrube „Sandberg E-Hang in Aue am Berg“, welche noch ein grundeigenes bestätigtes Gewinnungsrecht (bis 2017) innehat. Die Größe der Fläche beträgt 4,5 ha. Ein Abbau findet seit Jahren nicht mehr statt und ist weder von Seiten des Eigentümers als der Stadt Saalfeld/Saale geplant. Die Bergbauberechtigung muss in dem Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden, da die Lagerstätte noch nicht vollständig ausgebeutet ist. Zweiter ehemaliger Standort ist die Sandgrube bei Remschütz. Diese wird nach Vollzug des Abschlussbetriebsplans und einer Flächenaustrennung in das Eigentum der Stadt Saalfeld übergehen. Zurzeit wird eine Renaturierung geplant. Beide finden im Regionalplan für Ostthüringen keine Erwähnung mehr, weil den Belangen von Natur und Landschaft sowie einer geordneten Dorfentwicklung Vorrang eingeräumt wurde. Ein Abschlussbetriebsplan wurde erstellt, abgearbeitet und eine Abschlussbefahrung durchgeführt. Das Abschlussprotokoll ist von allen beteiligten Seiten akzeptiert, die ehemalige Sandgrube Remschütz wurde aus dem Bergrecht entlassen und in das Eigentum der Stadt Saalfeld/Saale übergegangen. Die Stadt Saalfeld/Saale plant die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen und entsprechend eine mittelfristige Renaturierung des Geländes. Eine Rekultivierung dieser etwa 14,2 ha großen Fläche in Remschütz ist Zielstellung und steht damit im Einklang mit der Landesplanung. Da diese Entlassung zeitgleich mit der Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes erfolgen soll, kann auf eine nachrichtliche Übernahme der Fläche verzichtet werden. W ERKSTEIN An der unmittelbaren Gemarkungsgrenze nach Fischersdorf befindet sich ein raumordnerisch gefasstes Vorbehaltsgebiet für Werksteinabbau (Knotenkalk) in einer Größe von 5,9 ha. Ein Bewilligungsbescheid für weiteren Abbau liegt nicht vor. Der Flächennutzungsplan gibt in diesem Bereich jedoch den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz den Vorrang. Auf eine nachrichtliche Darstellung von Abbauflächen wird daher auch verzichtet. U NTERTAGEABBAU Einen Untertageabbau hat es in Saalfeld seit dem Mittelalter gegeben, wenn auch nur im kleineren Maße. Schwerpunkte dieses frühen Untertagebergbaus waren im Wittmannsgereuther Tal, Fürstenhuther Stollen, südlich und südöstlich von Gorndorf sowie östlich von Obernitz. Dennoch kommt es immer wieder zu Erdfällen, welche aber mehr von der Bodenstruktur oder unverdichteten Aufschüttungen herrühren. 14.5 Altlasten Entsprechend § 2 Abs. 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17.03.1998 sind altlastenverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes Altablagerungen und AltstanSeite 86 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke dorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im Flächennutzungsplan für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Zweck dieser Kennzeichnung ist eine ”Warnfunktion" für die weiteren Planungsstufen, insbesondere für den verbindlichen Bauleitplan. Die als Soll-Vorschrift formulierte "Kennzeichnungspflicht" gilt für eine Fläche jedoch nur, wenn • für die Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung hinreichend konkret geklärt ist, dass die Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und • die Gemeinde gleichwohl als Ergebnis einer gerechten Abwägung eine bauliche Nutzung ausweist. Der Begriff "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen" ist umfassend zu verstehen. Die Beschränkung auf "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen" bedeutet nicht, dass eine derartige Kennzeichnung bei anderen Nutzungsdarstellungen ausgeschlossen ist. In Betracht kommen insbesondere von Menschen intensiv genutzte Freiflächen, z. B. Spiel- und Sportplätze, Parks, aber auch Flächen, die über den Nahrungspfad (Boden - Pflanze Mensch) für den Menschen zu gesundheitlichen Gefahren führen können, z. B. Dauerkleingärten. Die Belastung der Umwelt (z. B. Boden, Luft oder Wasser) kann je nach Art, Beschaffenheit oder Menge nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere und Pflanzen erheblich gefährdend sein. Über diese Kennzeichnungspflicht hinaus sollte eine Kennzeichnung bei allen Flächen erfolgen, die möglicherweise auch erst später, also bei einer Änderung des Flächennutzungsplans für eine bauliche Nutzung in Betracht kommen. Die Kennzeichnung sollte auch erfolgen, wenn die Bodenbelastung zwar der “Gesamtnutzung” eines Gebietes (z. B. Wohngebiet) nicht entgegensteht, in diesem Gebietaber auch Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis (z. B. Kinderspielplätze) denkbar sind (rote Symbole). Für das Stadtgebiet Saalfeld liegen verschiedene Flächen vor, bei denen der Verdacht auf eine gesundheitsgefährdende Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen besteht. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, im Flächennutzungsplan entsprechend gekennzeichnet werden. Dabei handelt es sich um Altablagerungen und Altstandorte, d.h. die Ablagerungen bzw. die ehemalige Nutzung dieser Flächen kann zu einer Belastung geführt haben. Dabei ist für die Erheblichkeit allein maßgeblich, ob eine mögliche Gesundheitsgefährdung besteht (s.a. Battis, Krautzberg u. Löhr 1999). Ergänzende dazu sind alle weiteren bekannten Altablagerungen und Altstandorte als Hinweis in dem Plan dargestellt, von denen eingeschätzt wird, dass die gesundheitsgefährdende Belastung einer von Menschen intensiv genutzten Frei- oder Baufläche ausgeschlossen werden kann (weiße Symbole). Seite 87 von 104 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer 15651 15655 15656 16495 16497 ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Alter Bänkelweg Arnsgereuth ehem. Tankstelle vor Gasthof "Zur Linde" Verkehrsfläche - Parkfläche für Gasthaus Arnsgereuth, eh. Ortsstraße Nr. 4 Landw. Betrieb mit Fläche für die Landwirtschaft - Bau von Siloanlagen neuen Ställen Arnsgereuth Aue am Berg, Betriebsgelände der LPG Friedenslinde, Crösten Beulwitz 16498 Hohlweg Beulwitz/ Crösten 16499 Ehrlich Fläche zum Abbau von Bodenschätzen ehem. Steinbruch bei der Wüste Köditz Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Fläche für die Landwirtschaft - Stellplatzfläche für Hotel Gemischte Baufläche Stellplatzfläche, Gehweg Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingärten Hochwert Rechtswert Art Keine bauliche Nutzung vorgesehen. Der Standort bezieht sich auf einen Teil einer versiegelten Stellplatzanlage eines Hotels, das im Rahmen eines Bebauungsplanes realisiert wurde. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5607600 4451750 1 Keine bauliche Nutzung bzw. intensive Nutzung durch den Mensch vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5608360 4451740 2 Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5608150 4451550 2 Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 19339 5614630 4451780 1 Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5614200 4452550 1 Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5614440 4452980 1 Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 4509 5613888 4452933 1 Keine bauliche Nutzung vorgesehen. Es liegen zudem keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung dieser durch den Menschen genutzen Grünanlage hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 18504 5611610 4455550 1 16500 Wüste Köditz 16502 Am Lärchenhölzchen Garnsdorf, Unterm Fläche zur Aufschüttung - Ablagerung breiten Berg Fläche für Wald Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 16504 Weidig Graba Grünfläche, besondere Zweckbe- Keine bauliche Nutzung bzw. intensive Nutzung durch den Mensch vorgesehen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Fläche zur Aufschüttung - ehem. Müll- u. Kohlelagerplatz Fläche nach GIS [m²] Seite 88 von 104 5611950 4453280 1 45473 5614000 4454650 1 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer 16509 16511 ortsüblicher Name und/oder Adresse Roter Berg / Güldener Grund Obernitz Erläuterung zur vergangenen Nutzung Fläche zur Aufschüttung, Fläche für die Landwirtschaft - Deponie Hühnerfarm gewerbliche Fläche - Lagerhalle der KSM Saalfeld Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung stimmung Friedhof Fläche für Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 16515 Maxhütte Gorndorf Fläche für Aufschüttung - Alte Abraumhalde der Maxhütte, Ödland Gewerbliche Baufläche 16519 Schokoladenfabrik Stollwerck Neumühle 1 Gewerbliche Fläche - Heizöl-Tanklager am Herrenweinberg (stillg.) Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche Gewerbliche Fläche - verpachtete Garagen an Firma Recknagel, KFZ-Werkstatt Gebr. Reif, Fläche der Garageneinfahrt war Tankstellenstandort, Tankstellen (stillg.) Wohnbaufläche Handelseinrichtungen - Parkfläche für PKW (Werbung - Verkauf), Tankstelle (stillg.) Autohof; Gemischte Baufläche 16520 16521 Webergasse 5/7 Sonneberger ST Sonneberger Str. 8 Fläche nach GIS [m²] Hochwert Rechtswert Art Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5612100 4458400 1 Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 5610200 4456250 1 Die Fläche wird im FNP zum Einen als Abraumhalde für das Stahlwerk "Maxhütte" dargestellt, zum Anderen ist die Fläche als Gewerbe- oder Industriefläche im Bebauungsplan Nr. 6 "West" des Planungszweckverbandes Maxhütte festgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die Altlasten-Problematik aufgenommen und gelöst wurde, so dass die heutige, in dem Bebauungsplan festgeschriebene Nutzung als Industriestandort unproblematisch ist. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Das Gelände wird zurzeit bebaut, so dass die Thematik der Altlasten im Rahmen des Bauantrages geprüft worden sind. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Seite 89 von 104 36391 0 5613160 4458880 1 90549 5611000 4456100 2 5612690 4455120 2 8978 5612349 4454697 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer 16522 16523 16525 16526 16527 16528 16529 ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Blankenburger Tor / Hinterm Schießteich Verkehrsflächen allgemein - gepflasterte Zufahrt zu den Garagen, Tankstelle (stillg.) bei Firma Batterie-Aal Gemischte Baufläche Meininger Hof Friedensstr. 47 Verkehrsflächen allgemein - stillgelegte Fläche, Tankstelle (stillg.) Gemischte Baufläche Brudergasse 12; im Hof Verkehrsflächen allgemein - Parkfläche, Tankstelle (stillg.) Rat des Kreises (Fuhrpark) Gemischte Baufläche Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland), Tankstelle (stillg.) v. ehem. Post (jetzt Telekom) stillgelegt Gemischte Baufläche Industrie und Gewerbe - Gelände d. ehem. Kraftverkehrs: Reparaturwerkstatt Auto Müller - Mercedes Benz Reparaturwerkstatt Militzer & Münch Internationale, Spedition, Verwaltung, Tankstelle, Tankstellen (stillg.) Gewerbliche Baufläche Verkehrsflächen allgemein - versiegelte Verkehrsinsel, Tankstelle (stillg.) auf der Verkehrsinsel Gewerbliche Baufläche Industrie und Gewerbe - Firmengelände Mörz: ehemaliger Schrottlagerplatz - derzeit Parkfläche - ehemaliges Öllager - derzeit Hoffläche - ehemaliger Tank - stillgelegte Fläche Gewerbliche Baufläche Kulmstr. 25 Rudolstädter Str. 3 Pößnecker Str. 42 Firmengelände Mörz Pößnecker Str. 46 Fläche nach GIS [m²] An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung 3024 hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige 49729 Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Seite 90 von 104 Hochwert Rechtswert Art 5612800 4454680 2 5612971 4454378 2 5612570 4454780 2 5613500 4455680 2 5613600 4454000 2 5613280 4455770 2 5613320 4455810 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Fläche nach GIS [m²] Hochwert Rechtswert Art - Tankstelle (stillg. 16530 zw. Pößnecker Str. 31 u.33 Pößnecker Str. 31 Siedlungen - versiegelte Toreinfahrt Tankstelle (stillg.) Gewerbliche Baufläche 16531 Am Feldschlößchen Pfortenstr. 76 Handelseinrichtungen - Parkplatz, Tankstelle (stillg.) Gemischte Baufläche 16532 Spielstuben Sonneberger Str. 5 Siedlungen - Bürgersteig / Gehweg - Tankstellen (stillg.) Gemischte Baufläche 16533 Gelände Auto-Pfister Industrie und Gewerbe - Toreinfahrt zur Kfz Sonneberger Str. 19 - Werkstatt "Auto-Pfister", Tankstelle (stillg.) 16534 ehem. GHGGelände, Industriestr. 16535 ehem. LPG Köditz Wohnbaufläche Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegte Flächen und gewerbliche Nutzung (Bäckerei), WtB - Tankstelle (stillg.) Gewerbliche Baufläche Landwirtschaftliche Nutzung - Vermietung, Hoffläche, Rinderzuchtanlage, Tankstelle (stillg.) LPG Köditz Gemischte Baufläche 16536 Gaswerke (stillg.) Saalfeld Pößnecker Str. 48 Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegte und Abstellfläche, Gaswerke (stillg.) Saalfeld Sonderbaufläche Einzelhandel 16537 Putztuchwäscherei (stillg.) der WEMA Handelseinrichtungen - NORMALebensmittelmarkt, Putztuchwäscherei Gemischte Baufläche Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Die Fläche wird analog der bisherigen Nutzung (Milchviehhaltung) weitergenutzt, die Schadstoffemissionen dauern an Æ keine Kennzeichnungspflichtig gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung. Die zukünftige Nutzung sieht Gewerbe oder großflächigen Einzelhandel (Stellplatz) vor. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung bestehen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Es Seite 91 von 104 5613250 4455710 2 5611890 4453950 2 5612330 4454840 2 5612200 4454590 2 65631 5613870 4456130 2 33830 5611730 4455950 2 4258 5613263 4455862 2 4413 5612430 4455790 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Kulmbacher Str. 85 (stillg.) der WEMA Zeiss-Werk II, Saalfeld (ehem. G. Knoch) Kulmstr. 33 Industrie und Gewerbe - Fa. Wiegel GeGemischte schäftsgebäude, Werksgebäude, Wohnhaus Baufläche 16539 Zeiss-Werk I Saalfeld Carl-Zeiss-Str. 5 Industrie und Gewerbe - gewerbliche Nutzung durch: 1) Eloxalwerk Streitz GmbH & Co.KG, 1994/95 Abbruch & Auskofferung 2) EPSa Elektronik & Präzisionsbau GmbH Saalfeld 3) Doctor Optics GmbH Sitz Saalfeld 4) Blanco Med GmbH 16540 Zeiss-Werk III/A, ehem. Kampfgr.gelände Eisenstr. 17 Handelseinrichtungen, gewerblich. Nutzung: 1) Kfz-Kühlerbau Ratzenberger GmbH Gemischte 2) Toyota - Vertragshändler Autohaus Baufläche Welz 3) BHW Vertragshändler Autohaus 16541 Friedensstr. 24 Siedlungen, Wohnhaus und Garagen Tankstelle Friedensstr.(stillg.) u. Werkstatt Gemischte Baufläche 16542 SAMAG WEMAWerk 3 Kulmbacherstraße 5 Industrie und Gewerbe, Pächter: Reschwitzer Holz- und Metallbau, DECO Probst, Dekoration & Werbung GmbH "Akzente", Strabag Hoch-u. Ingenieurbau AG Sonderbaufläche Einzelhandel 16538 Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Gewerbliche Baufläche liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Maschinenbau) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Zurzeit wird die Fläche im Rahmen einer Bauleitplanung entwickelt, bei der auch die Altlasten behandelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Da jedoch eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Die neue Nutzung soll der großflächige Einzelhandel sein, also Bodennutzung als Standort einer Handelsimmobilien oder eines Pkw-Stellplatzes. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der zukünftigen Nutzung bestehen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Seite 92 von 104 Fläche nach GIS [m²] Hochwert 6821 5613611 4455756 2 .9 .7 70471 5613611 4455193 2 .9 .9 16962 5613500 4455850 2 Rechtswert Art 5612971 4454378 2 26870 5613179 4455805 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse 16544 Saalfelder Industrie und Gewerbe, Entwicklung und Hebezeugbau GmbH Herstellung von Brückenkranen und KranStraße der Freiheit 1 komponenten Gewerbliche Baufläche 16545 ehem. VEB Farbenfabrik Saalfeld Breitscheidstr. 24 Industrie und Gewerbe, Lagerflächen der Baugenossenschaft Unterwellenborn, Sitz Saalfeld Wohnbaufläche 16546 WEMA Werk II Kelzstraße. 21 Handelseinrichtungen, ImbissGetränkemarkt, Baubedarf Thielemann Gemischte Baufläche 16547 WEMA - Gießereien 1 u. 2 Kulmbacherstr. 71 u. 43 Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland), teilsanierte und teilweise entkernte Freifläche; Verkehrsfläche, Zweckbestimmung öffentlicher Stellplatz Keine bauliche Nutzung vorgesehen, die Fläche wurde als öffentlicher Pkw-Stellplatz ausgebaut und genutzt. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 11205 5612750 4455800 2 Fläche für Wald Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 17462 5614000 4451760 2 Gemischte Baufläche An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Kunst- und Baustoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 7402 5613337 4455733 2 Fläche für Keine bauliche Nutzung vorgesehen 37967 5610620 4455150 2 16549 Beulwitzer Str., Obere Höhe 16550 Zeiss-Werk III Saalfeld, ehem. M.Schaede Kulmstraße 10 (Eingang Eisenstr.. 6) 16551 Schießplatz am Erläuterung zur vergangenen Nutzung Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland), Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte - stillgelegte Fläche, Fahrschulplatz (Stellplatz, Exerzierplatz.) Industrie und Gewerbe - gewerbliche Nutzung: 1) Biedermann & Wolschendorf GGR Plastpulverbeschichtung 2) Autohobbywerkstatt Weimer & Engelmann 3) Reuteringer Bau- u. Renovierungs GmbH 4) Chrysler zuvor Rüstung/Wehrmacht Sonstige Nutzung (Schießplatz, Sportplatz, Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Fläche nach GIS [m²] Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige 30775 Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Baustoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausge10051 schlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Baustoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung 11116 hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Seite 93 von 104 Hochwert Rechtswert Art 5613700 4456050 2 5612460 4455350 2 5612240 4455450 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Steiger Tiefer Weg Erläuterung zur vergangenen Nutzung Grünanlage u.a.) - landw. Nutzfläche zuvor Rüstung/Wehrmacht Sonstige Nutzung (Schießplatz, Sportplatz, Grünanlage u.a.) - Schießplatz ohne Nutzung Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte Sonstige Nutzung (Schießplatz, Sportplatz, Grünanlage u.a.) - Schießplatz, Schützenverein Rüstung/Wehrmacht Fläche nach GIS [m²] Hochwert 48102 5612800 4452070 2 9388 5612040 4456030 2 21122 4 5613380 4453360 2 78250 5615640 4452210 2 keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 9093 5614730 4455500 2 keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 2472 5614850 4455500 1 keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 6979 5614910 4455346 1 Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Landwirtschaft Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Fläche für Wald Keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 16552 Schießplatz am Kreller Sandweg 4 16553 Schießstätte Saalfeld-Köditz Kapellenstr. 7A 16554 Rüst.- u. milit. Altlasten, nicht näher einzuordnen Siedlungen - Garnison Slf: Wohnnutzung, Leerstand, Teile im Abriss, zuvor Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte Gewerbliche Baufläche 16555 Schrottplätze, Schrottaufbereitung und -handel Rudolstädter Str. Industrie und Gewerbe - Metall Rohstoff Thüringen GmbH (In der Kemritze) Gewerbliche Baufläche 16556 Tierkörperverwertungsbetrieb Schwender An der Heide 1 Industrie und Gewerbe - stillgelegte Anlagen, Lagerräume genutzt durch Kürsten Isolierungen u. Trockenbau Saalfeld, Tiefer Weg 3, Tierkörperverwertungsbetrieb Schwender Fläche für die Landwirtschaft 16557 ehem. Sandgruben, am Waldrand An der Heide Fläche für Abbau von Bodenschätzen 16558 Remschütz k.A. 16559 Bereich Hochöfen, Industrie und Gewerbe - Bau- & Fassaden- Gemischte Baufläche Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Gewerbliche Es wird davon ausgegangen, dass die bisherige Nutzung als Schießplatz fortgesetzt werden wird. Somit steht die zukünftige Nutzung nicht im Widerspruch mit der bisherigen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Der Standort wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18a "Gewerbegebiet Alte Kaserne" bauplanungsrechtlich entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass die aus der Vornutzung (Militär) verbliebenden Altlasten im Zuge der Konversion beseitigt wurden und das Areal heute Altlastenfrei bzw. keine Gefährdungen bestehen, die die geplante Nutzung beeinträchtigen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch 12998 Seite 94 von 104 Rechtswert Art 5612550 4456140 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Hütten, Gießereien Am Taubenhügel 2 sanierung Dachdecker ROWE, Bereich Hochöfen, Hütten, Gießereien 16560 Umspannwerk Rote-Berg-Str. Zusatznutzung (Rieselfeld, abgeplaggte Flächen, Streunutzung) - Umspannwerk Sonderbaufläche Photovoltaik 16561 Werkstätten für Landtechnik Pößnecker Str. 5254 Industrie und Gewerbe - Vermietung, gewerblich. Nutzung, Werkstätten für Landtechnik Gewerbliche Baufläche Industrie und Gewerbe - BATECLeiterplatten, Stromversorgungsgenossenschaft Saalfeld Gewerbliche Baufläche Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - Freifläche Gemischte Baufläche 16563 16564 Stahlverformung/Metallbau/Stah lbau/Metallverarbeitu ng. Industriestr. 3 Bauunternehmen, Bauhof, Dachdeckerbetriebe Langenschader Str. 25 Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Baufläche fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Die Fläche des ehemaligen Umspannungswerkes wurde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaik am Taubenhügel" planungsrechtlich entwickelt. Die etwaigen Altlasten wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens thematisiert und soweit ausgeräumt, dass sie mit der heutigen Nutzung verträglich sind Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, das Gelände wird heute von Einzelhandel, Kfz-Werkstatt und Handwerksbetrieben genutzt. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Baustoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte 16565 Heizwerk Gorndorf A.-Schweitzer-Str. 138 Zusatznutzung (Rieselfeld, abgeplaggte Flächen, Streunutzung) - Heizwerk Grünfläche 16566 Konservenfabrik Weirastr. 51 Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - ehem. Konservenfabrik, jetzt Wohnbaufläche Seite 95 von 104 Fläche nach GIS [m²] Hochwert Rechtswert Art 5612237 4456116 2 20100 5613390 4456210 2 5584 5614040 4456180 2 13454 5614275 4455839 2 5262 5613210 4457660 2 5073 5613590 4457560 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Autoparkplatz, Garagen Fläche nach GIS [m²] Hochwert 4873 5614050 4455910 2 8761 5613900 4455150 1 Rechtswert Art vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 16568 Großhandel u. Lagerung v. Lacken, Farben, Malereizub. Langenschader Str. 30a Industrie und Gewerbe - Gewerbegebäude: Vermietung Möbelgeschäft + Kirchner Baufirma, Soltec Klempnerei, R&A Bau& Bautenschutz GmbH, Weinhandel, Makosa GmbH, GA Energie & Anlagenbau, Autovermietung Gemischte Baufläche An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 16571 ehem. Kiesgrube, hinter Zeisswerk Remschütz, Remschützer Str. Abbau von Bodenschätzen Fläche für die Landwirtschaft keine bauliche Nutzung vorgesehen Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB 16573 Friebel-Druck K.-Kollwitz-Str. 5 Industrie und Gewerbe - Produktion von Verpackungsmitteln, Geschäftsdruck, Werbung Gemischte Baufläche 16575 Chemische Reinigungen Knochstr. 13 Siedlungen - Wohnhaus, Chemische Reinigungen Gemischte Baufläche 16576 Chemische Reinigungen Darrtorstr. 9 Ödland - stillgelegte Fläche - Wäscherei Edelweiß, Chemische Reinigungen Gemischte Baufläche 16577 Gutenbergdruckerei Sonneberger Str. 2 Industrie und Gewerbe - leer stehendes Gebäude, Druckerei Gemischte Baufläche 16578 Wiedemannsche Druckerei AG Industrie und Gewerbe - Druckerei v. keramischen einbrennbaren Buntdrucken Gemischte Baufläche An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (chemische Reinigungsmitte) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit 4905 Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen. Seite 96 von 104 5612330 4455190 2 5612250 4455020 2 5612780 4454920 2 5612350 4454800 2 5612380 4455330 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Kelzstraße. 9 16579 Chemische Reinigungen Kelzstraße. 11 Industrie und Gewerbe - Saalfelder Wäscherei: Waschen von Krankenhaus- u. Heimwäsche mit Wasser Gemischte Baufläche 16580 Schraubenfabrik Grabaer Str. 1 Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - Schraubenfabrik: stillgelegtes Fabrikgelände, Nutzungsänderung in techn. Denkmal Schraubenfabrik Gemischte Baufläche 16581 Autohaus u. Werkstatt Beulwitzer Str. 9-11 Industrie und Gewerbe - ReparaturWerkstatt, Autoverkaufsfläche, Handels-, Handwerksbetrieb Gewerbliche Baufläche 16582 Gewerbegebiet Watzenbach Rudolstädter Str. Industrie und Gewerbe - Holzbearbeitung (größere Tischlerei) Gewerbliche Baufläche 16584 Maschinenbau/Apparatebau Pößnecker Str. 23 Industrie und Gewerbe - Bauunternehmung Wohnbaufläche 16585 Lagerhallen Spedition Pfister Kulmbacher Str. 53 Industrie und Gewerbe - Teil d. Geländes Spedition, Pfister, Wohngebäude, Teilgelände Metallbearbeitung Samag - überbaut Gemischte Baufläche 16586 Holzhandel nicht auf Handelseinrichtungen - Saalfelder Holzzent- Gewerbliche Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen umgegangen. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung besteht. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Baustoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch Seite 97 von 104 Fläche nach GIS [m²] Hochwert Rechtswert Art 5612310 4455360 2 5613480 4454670 2 9696 5613100 4454100 2 18541 5613420 4454090 2 3577 5613150 4455490 2 13822 5612610 4455770 2 7675 5612540 4455580 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer Erläuterung zur vergangenen Nutzung Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung Karte darg. Schleg. Kulmbacher Str. 78 rum, Holzhandel Baufläche Fleischhandel Breitscheidstr. 26 Industrie und Gewerbe - Schlachtung, Zerlegung, Großhandel Fleisch Wohnbaufläche fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Tierische Fette) umgegangen. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen Nutzung besteht. Da jedoch eine gesundheitsgefährdende Belas- 8436 tung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Maschinenbau/Apparatebau (Lehrausbildungsstätte) K.-Kollwitz-Str. 2 Umbau Reha-Klinik, Maschinenbau/Apparatebau Fläche des Gemeinbedarfs, Verkehrsfläche, Zweckbestimmung öffentlicher Stellplatz 16590 Verpackungsmittelwerk Knochstr. 2 Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - Nutzungsübergang Vorbereitung als Wohngebiet vorgesehener Abriss 2006/07 Wohn- und Mischbaufläche 16591 Bereich Textilverarbeitung Eichendorffstr.. 5 Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegtes Betriebsgelände (Bekleidungsherstellung) Wohnbaufläche 16592 Halde 16593 Ortsstr. 16587 16589 ortsüblicher Name und/oder Adresse Fläche nach GIS [m²] Industrie und Gewerbe - Baustoffindustrie, Tankstelle (stillg.), Landwirtschaftliche Nutzung - Stallungen, Werkstatt, Rinderproduktion (Agrargenossenschaft), Tankstellen (stillg.) Fläche für Wald Gemischte Baufläche An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es wird aber davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeit mit der vorgesehenen 9086 Nutzung besteht, es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Die gewerbliche Konversionsfläche wurde durch den Bebauungsplan Nr. 22 "Verpackungsmittelwerk" planungsrechtlich entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass die Altlasten im Zuge 24284 der Bauleitplanung aufgenommen in dem Maße beseitigt worden sind, dass es mit der geplanten Nutzung verträglich ist. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte 6920 vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB keine bauliche Nutzung vorgesehen 18546 Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Tierhaltung) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten Seite 98 von 104 Hochwert Rechtswert Art 5612530 4455390 2 5612350 4455080 2 5612210 4454880 2 5612090 4454250 2 5610390 4451830 2 5614690 4451740 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse Erläuterung zur vergangenen Nutzung Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung 16594 Chemische Reinigungen Friedensstr. 21 Chemische Reinigungen Gemischte Baufläche 16595 Bauunternehmen, Bauhof, Dachdeckerbetriebe Remschützer Str. 5 Industrie und Gewerbe - Sitz Fa. Gröne-Bau Gewerbliche Baufläche 16596 Druckerei Rosmaringasse 7 Industrie und Gewerbe - Druckerei Gemischte Baufläche 16597 KFZ-Werkstatt K.-Kollwitz-Str. 3 Industrie und Gewerbe - Kleinstwerkstatt Autoreparatur Wohnbaufläche 16598 Herstellung. v. Lacken u. Farben, incl. Pigmentherstellung Pößnecker Str. 28 Handelseinrichtungen - Baugesa Vermietung, Ausstellungsraum, IDUNA Nova Versicherung, Verkauf eines Gebäudes, Firmensitz Baugesa Gemischte Baufläche 16599 Herstellung v. Eisen, Blech- u. Metallwaren/Draht Schwarmgasse 13 Siedlungen - Haushaltgeräteservice, Wohngebäude, Herstellung v. Eisen-, Blech- u. Metallwaren/Draht Wohnbaufläche 16601 Reparaturwerkstät- Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwar- Wohnbauflä- Fläche nach GIS [m²] nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (chemische Reinigungsmittel) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Es erfolgt auf diesen Flächen eine gewerbliche Nutzung, die auch fortgesetzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass keine Unverträglichkeiten mit der vorgesehenen Nutzung (= bisherige 27194 Nutzung) besteht. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Mineralölstoffe, Farben und Lacke, Baustoffe) umgegangen. Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch 11040 vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen (Metalle) umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit 3494 Seite 99 von 104 Hochwert Rechtswert Art 5612870 4454550 2 5614580 4455080 2 5612920 4454700 2 5612360 4455160 2 5613056 4455571 2 5612610 4455200 2 5613620 4454580 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Kennziffer ortsüblicher Name und/oder Adresse ten f. div. Maschinen u. Fahrzeuge Grabaer Str. 21 19186 Zollgelände Langenschader Str. 67 Erläuterung zur vergangenen Nutzung tungsland) keine Nutzung, Reparaturwerkstätten f. div. Maschinen u. Fahrzeuge Brachland (Nutzungsübergang, Bauerwartungsland) - stillgelegtes Gelände (Gesichert) - Bereich Gas, Bergbau, Energie und Folgeprodukte Geplante Nutzung Aussage zur Kennzeichnungspflicht und Gefährdungsabschätzung che Schadstoffen (Mineralölstoffe) umgegangen Da eine gesundheitsgefährdende Belastung durch vorhandene Altlasten nicht ausgeschlossen werden kann, besteht eine Æ Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB An diesem Standort wurde über einen längeren Zeitraum mit Schadstoffen umgegangen. Es liegen aber keine Anhaltspunkte vor, die auf eine erhebliche Umweltgefährdung hinweisen. Æ keine Kennzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 3 BauGB Gemischte Baufläche Fläche nach GIS [m²] Hochwert 14109 5614364 4455855 2 Rechtswert Altablagerung Altstandort Seite 100 von 104 Art 1 2 Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 14.6 Denkmalgeschütze Mehrheiten und archäologische Verdachtsflächen Für die Stadt Saalfeld/Saale liegt ein Plan mit den archäologisch relevanten Flächen vor. Für alle Maßnahmen, die im Bereich von archäologisch relevanten Flächen stattfinden, ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt) zu beantragen, in der die denkmalfachlichen Auflagen geregelt werden. Generell muss bei Erdarbeiten mit dem Auftreten von Bodenfunden (Scherben, Knochen, Metallgegenstände, Steinwerkzeuge u.ä.) sowie Befunden (auffällige Häufungen von Steinen, markante Bodenverfärbungen, Mauerreste) gerechnet werden. Ist dies der Fall, so muss gem. § 16 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes unverzüglich das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie benachrichtigt werden. (Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, 06.09.2011) B ODENDENKMALE In der Stadt Saalfeld bestehen acht Bodendenkmale mit einer Gesamtfläche von ca. 44 ha, siehe Anlage 4. Zwei (die Schwedenschanze, die Wallburg Gleitsch, einschließlich Teufelsbrücke) liegen außerhalb der bebauten Ortslage. Fünf von ihnen wurden im Umfeld von Kirchen, Schlössern und dem hohen Schwarm gefunden und eines, Saalfelder Feengrotten, das aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt, dem Bergbau, hervorgegangen ist. Eine mengen- und flächenmäßige Konzentration besteht im Stadtzentrum mit den folgenden Objekten: • Burg „Hoher Schwarm“, kurzzeitiges Zisterzienserkloster • Wüstung Köditz, südlich des „Hohen Schwarm“ • Schlossareal auf dem Petersberg • Kirchberg mit Pfarrkirche St. Gertrudis In den Ortsteilen Gorndorf und Obernitz zählen die „künstliche Erhebung an der Kirche“ und „das Schloss – mittelalterliches Burgareal“ zu den geschützten Arealen. Ein Teil des Stadtgebietes gilt als Denkmalverdachtsfläche, die zumindest bei Erdarbeiten von Bedeutung sind. D ENKMALENSEMBLES Vier Denkmalensembles befinden sich im Plangebiet: • Kernstadt Saalfeld Saale • Schloßstraße im historischen Stadtzentrum der Stadt • Florian-Geyer-Straße 71 bis 91 in der historischen Ortslage Remschütz • und Wohnanlage Stauffenbergstraße 7-47 und 146 bis 168, den Nachkriegswohnbauten der 1950er Jahre im Stadtteil Gorndorf. E INZELDENKMALE Des Weiteren konzentrieren sich etwa 75 % der Einzeldenkmale in der historischen Altstadt, dem Stadtzentrum und dem näheren Umfeld. Bemerkenswert ist, dass gerade die Bebauung am Sperberhölzchen, die nicht mehr im unmittelbaren geschlossenen Siedlungsbezug, wohl aber zur Industrie- und Gewerbefläche steht, bedeutsame Einzeldenkmale vereint, sodass schon aus denkmalpflegerischer Sicht die Splittersiedlung weiterhin Bestand hat. Das Schloss mit seinen Freianlagen, die Villa Bergfried und die Laubenkolonie am Neumühlenweg stellen zusätzlich flächenmäßig großes Einzel- und Gartenbaudenkmale dar. Der hohe Anteil schützenswerter Bausubstanz verpflichtet auch im öffentlichen Interesse zu einer besonderen Ortsbildpflege. Seite 101 von 104 Anlagen: 15. Anlagen: Anlage 1: Bevölkerungsentwicklung und Wohnbauflächenbedarfsermittlung Anlage 2: Schutzgebietskarte Naturschutz Anlage 3: Rechtskräftige Bebauungspläne Anlage 4: Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebiete Anlage 5: Bodendenkmale (vorläufige Karte) Anlage 6: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Anlage 7: Altlastenverdachtsflächen Seite 102 von 104 Quellen: 16. Quellen: Freistaat Thüringen, Thüringer Polizei. (kein Datum). Polizei Thüringen. Abgerufen am 11. März 2011 von http://www.thueringen.de/de/polizei/saalfeld/ GDMcom, im Auftrag handelnd für Verbundnetz Gas AG und EVG Erdgas. (2011). frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Leipzig: DDMcom. Meißner, J. (Kommentierung: 01.05.2010). Kommentar BauGB. Münster: LEXsoft Wissensmanagement für Städte und Gemeinden. Ministerium für Bau und Verkehr. (2004). Landesentwicklungsplan Thüringen 2004. Erfurt: Freistaat Thüringen. Mitschang, S. (2003). Der Flächennutzungsplan. Bonn: Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk GmbH vhw. Omnibusverkehr Saale-Orla-Rudolstadt GmbH (OVS). (kein Datum). OVS. Abgerufen am 11. 03 2011 von http://www.ovs-online.eu/www/ovs/unternehmen/ Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen (RROP). (26.10.2010). Regionale Raumordnungsplan Ostthüringen (RROP). Gera: Regionale Planungsstelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen. (2010). Regionalplan Ostthüringen Einführung und Verfahrensstand, Beschluss Nr. 10/08/10 vom 10.09.2010. Gera: Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen. Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH. (29.09.2011). Beschreibung für FLÄCHENNUTZUNGSPLAN. Saalfeld: Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH. (2007). Sportstättenleitplan der Stadt Saalfeld. Saalfeld: Kultur- und Sozialdezernat, Abteilung Sport/Bäder. Stadt Saalfeld. (kein Datum). www.saalfeld.de. Abgerufen am 2011. 06 2011 von http://www.saalfeld.de/files/1099663E44D/Wirtschaftsgeschichte_II.pdf Stadt Saalfeld, Baudezernat. (1998). Stellungnahem zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Saalfeld. Saalfeld: Stadt Saalfeld, Baudezernat. Stadt Saalfeld, Brief Erster Beigeordneter. (04.05.2009). Standortvorschläge für Photovoltaikanlagen im Stadtgebeit von Saalfeld, Brief an die LEG Thüringen. Saalfeld. Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt. (2011). Gestaltungssatzung 2011. Saalfeld: Stadtverwaltung Saalfeld, Stadtplanungsamt. Stadt Saalfeld, Stadtplanungsamt. (2010). Stadtentwicklungskonzept Saalfeld – Fortschreibung 2010. Saalfeld; Erfurt. Stadt Saalfeld; Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH. (2009). Bevölkerungsentwicklung und Wohnbauflächenbedarfsermittlung. Saalfeld; Weida. Stadtplanungsamt. (2010). Radverkehrskonzept 2010. Saalfeld. Stadtwerke Saalfeld (SWS). (2011). Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem.§ 4 BauGB. Saalfeld: SWS. Straßenbauamt Mittelthüringen. (23.09.2011). Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Erfurt: SBA. Thüringen Kliniken "Georgius Agricola". (2011). Email vom 01.08.2011, Antwort auf Anfrag zu Erweiterungsplänen/-bedarf der Thüringen Kliniken. Saalfeld: Thüringen Kliniken "Georgius Agricola". Thüringer Landesamt für Statistik. (kein Datum). Thüringer Landesamt für Statistik. Abgerufen am 25. 02 2011 von http://www.tls.thueringen.de/seite.asp (2004). Thüringer Landesentwicklungsplan (LEP). Seite 103 von 104 Quellen: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. (kein Datum). http://www.thueringen.de/de/tmblv/. Abgerufen am 20. 06 2011 von http://www.thueringen.de/de/tmblv/rolp/plaene/th/content.html Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. (November 2010). Solarparks auf Brachflächen in Thüringen - Standortatlas der für eine Entwicklung als Solarpark geeigneten Flächen. Erfurt: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. (06.09.2011). Stellungnahme zum Flächenntzungsplan im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Weimar: Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Werner, G. (1995). Geschichte der Stadt Saalfeld. Saalfeld: K. Urlaub GmbH. Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA). (2010). Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2009/10 für Saalfeld. Saalfeld: Konzept. Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ZWA. (22.08.2011). Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Saalfeld/Saale: ZWA. Seite 104 von 104