Förderung von Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren

Transcription

Förderung von Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren
Seite 1/4
Förderung von Energiesparmaßnahmen
und erneuerbaren Energiequellen
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Folgenden finden Sie die Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, die bundesweit und speziell in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern angeboten werden.
Richtlinien und Anträge für Förderprogramme, die für Sie in Frage kommen, sollten Sie frühzeitig anfordern und vor allem
darauf achten, dass noch Fördermittel vorhanden sind. Klären Sie, ob mit dem Bau erst nach Auftragsbewilligung
begonnen werden darf. Auch Kombinationsmöglichkeiten mehrerer Förderprogramme sollten geprüft werden. Die
Energieberatungsstellen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (www.agv.de) helfen Ihnen mit unabhängigen
und kostenlosen Beratungen weiter.
Auch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde und beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen bestehen möglicherweise
hilfreiche Förderprogramme. Fragen lohnt sich.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, die Angaben sind ohne Gewähr.
Stand: Februar 2002
1. Förderung auf Bundesebene
§
100 000-Dächer-Solarstrom-Programm
(im Rahmen des KfW-Programms zur CO2- Minderung)
Gefördert werden die Investitionskosten für Photovoltaik-Anlagen, aber keine Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte
Anlagen (Formular KfW 141660, Programmnummer 127)
Zinsverbilligtes Darlehen, Laufzeit bis zu 10 Jahre. Max. Kreditbetrag für Anlagen zwischen 1 und 5 kWp bis zu EUR
6.557, darüber hinausgehende Leistung EUR 3.279 je kWp. Festzinssatz für die gesamte Laufzeit z. Z. 1,9 % p.a. (eff.
1,91% p.a.), 2 Jahre tilgungsfrei. Förderung erfolgt nur, wenn vom Netzbetreiber nicht mehr als die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestvergütung für eingespeisten Strom gezahlt wird. Bei Kombination des 100.000 Dächerprogrammen mit anderen Fördermöglichkeiten (z.B. Zuschüsse aus Landesmitteln) werden diese vom Förderhöchstbetrag abgezogen. Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über Hausbanken.
Eine Kombination mit dem CO2-Minderungsprogramm (Wohngebäude) oder dem KfW-Umweltprogramm (gewerbliche
Gebäude) ist möglich.
Info: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Info-Hotline (Ortstarif): 01801- 33 55 77, Fax. 069/7431-2944, www.kfw.de, eMail: [email protected]
§
KfW-Programm zur CO2-Minderung
für Wärmeschutz der Außenhülle (z.B. Dach, Fassade, Wärmeschutzverglasung), effizientere Heizungsanlagen, KraftWärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Wärmetauscher, solarthermische und
Photovoltaikanlagen, Biomasse-, Biogas- und geothermische Anlagen, Errichtung von KfW-Energiesparhäusern.
Förderung für alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden. Kreditlaufzeit
max. 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinsfestlegung auf 10 Jahre, Zinssatz z. Z. 4,20 %, (effektiv 4,86 %),
Auszahlungskurs 96 %. Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Förderung der Errichtung von KfWEnergiesparhäusern 40 (Energiebedarf bis zu 40 kWh/m2) und Passivhäusern mit max. 50.000 Euro und von von KfWEnergiesparhäusern 60 (Energiebedarf bis zu 60 kWh/m2) max. 30.000 Euro je Wohneinheit. Antragstellung über
Hausbanken
Info: KfW Info-Hotline (Ortstarif): 01801- 33 55 77, Fax. 069/7431-2944, www.kfw.de, eMail: iz@kfw. de
§ Unter www.co2online.de kann der Heizenergieverbrauch des Hauses geschätzt werden.
§
Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
Förderung von Biogas-, Geothermie und Wasserkraftanlagen bis 500 kW und Biomasseanlagen bis 100 kW installierter
Nennleistung. Laufzeit max. 20 Jahre, bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. 10 Jahre verbilligter Festzins, Auszahlungskurs 96 %. Bei Biomasseanlagen zur Wärmeversorgung und bei Geothermieanlagen kann zusätzlich ein Teilschulderlass
aus Mitteln des Bundes zur Tilgung des KfW-Darlehens beantragt werden. Antragstellung über Hausbanken. Kombination
mit anderen Förderungen möglich.
Info: KfW Info-Hotline (Ortstarif): 01801- 33 55 77, Fax. 069/7431-2944, www.kfw.de, eMail: [email protected]
© STIFTUNG WARENTEST 2002
Seite 2/4 Förderung von Energiesparmaßnahmen Süd
§
KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm
Für Erneuerung der Heizung (auch Umstellung des Heizenergieträgers) und Wärmedämmung der Außenhülle (auch
Kellerdecke, Fenster). Zusammengefasst in unterschiedlichen Maßnahmepaketen, deren Inhalte auch kombinierbar sind.
Förderung für alle Träger von CO2-mindernden Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, die 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Darlehen mit max. 20 Jahren Laufzeit, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinsfestschreibung für 10 Jahre, Zinssatz z. Z. 2,80 % (effektiv 2,83 %). Bei Heizenergieträgerumstellung wird die
Umstellung von Strom oder Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme, Nahwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf erneuerbare
Energieträger sowie von Öl oder Gas auf erneuerbare Energieträger gefördert. Für die Durchführung der Maßnahmen
sind bestimmte technische Mindestanforderungen zu erfüllen. In bestimmten Fällen muss der Nachweis der C022
Einsparung von mindestens 40 kg/m Wohnfläche und Jahr erbracht werden. Die Förderung ist bis zu 100 % möglich,
2
max. 250 Euro pro m Wohnfläche. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die
Förderungssumme die Investitionssumme nicht übersteigt. Antragstellung über Hausbanken.
Info: KfW Info-Hotline (Ortstarif): 01801- 33 55 77, Fax. 069/7431-2944, www.kfw.de, eMail: [email protected]
§
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bei Photovoltaikanlagen, die in 2002 ans Netz gehen, werden mindestens 48,1 Cent/kWh für eingespeisten Strom
vergütet. Für alle Anlagen, die später installiert werden, sinkt die festgelegte Vergütung für Neuanlagen jährlich um 5%, da
mit Kostensenkungen für die Anlagen gerechnet wird. Das EEG gilt auch für bereits bestehende Anlagen.
Info: Antrag an den netzbetreibenden Energieversorger, Auszahlung mit der Jahresabrechnung
§
Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien "Solarthermische Anlagen"
2
Zuschuss für Flachkollektoranlagen und Vakuumröhrenkollektoren 86,92 Euro je m . Es muss ein Mindestertrag von 350
2
kWh/m pro Jahr erzeugt werden. Förderhöchstsatz 25.564,59 Euro. Keine Kombination mit anderen Förderungen.
Anträge sind bis 15.10.2003 zu stellen.
Info: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29–35, 65760 Eschborn
Telefon: 06 196 – 908 625, Telefax: 06 196 – 908 777, email: [email protected], http://www.bafa.de
§
Vor-Ort-Energiesparberatung
Um Energiesparpotentiale aufzudecken, sind Vor-Ort-Untersuchungen von Ingenieuren sinnvoll. Die Honorarkosten
können durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden. Je nach Höhe der
tatsächlichen Beratungskosten können die Eigenkosten für ein Gutachten bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus 171,79
Euro betragen. Eine Vor-Ort-Energieberaterliste kann bei der BAFA, Tel. 06196/908-400 oder –403, Fax 06196/908-442
oder beim RKW (www.rkw.de/online.htm) angefordert werden. Befristet bis 31.12.2002.
Info: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 411, Frankfurter Strasse 29–35, 65760 Eschborn
Tel. 06196/908-400 oder –403, -312, Fax. 06196/908-442, email [email protected]
•
Biomasse
Die Förderung ist möglich, Details bitte erfragen.
Info: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29–35, 65760 Eschborn
Telefon: 06 196 –908 625, Telefax: 06 196 –908 777, email: [email protected], http://www.bafa.de
§
Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz: Ökozulage
Die Ökozulage ist nur noch für Neubauten interessant, die in 2002 fertiggestellt und deren Bauantrag vor dem 1. Februar
2002 gestellt wurde.
Förderung von Niedrigenergiehäusern, solarthermischen Anlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung/Be- und Entlüftung. Nur in Kombination mit der Eigenheimzulage. Der Einbau aller Anlagen muss vor dem
Einzug fertig sein (bis 31.12.2002). Bei Selbsteinbau vor dem Einzug gilt die Förderung für Alt- und Neubau, beim
Neuerwerb mit vorhandenen Anlagen nur für Neubauten. Zuschuss in Höhe von 2 % der Herstellungs/Anschaffungskosten der Anlage (jährlich maximal 500 DM; für 8 Jahre, insgesamt 4000 DM). Bei Altbauten nur, wenn der
Käufer die Anlage selbst eingebaut hat. Bei Niedrigenergiehäusern, die bis zum 31.12.2002 angeschafft oder fertiggestellt
werden, beträgt der Zuschuss 8 Jahre lang jeweils 400 DM, insgesamt 3200 DM, allerdings nur wenn der Kauf im Jahr der
Fertigstellung erfolgt. Auf die Ökozulage besteht Rechtsanspruch. Die Einkommensgrenzen für die Ökozulage liegen bei
160.000 DM für Alleinstehende, 320.000 für Ehepaare für jeweils 2 Jahre.
Info: Anträge beim zuständigen Finanzamt erhältlich und zu stellen.
© STIFTUNG WARENTEST 2002
Seite 3/4 Förderung von Energiesparmaßnahmen Süd
2. Baden-Württemberg
§
Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen
Für Demonstrationsvorhaben: Zuschuss von bis zu 40 % für neuartige noch nicht am Markt eingeführte Techniken mit
Eignung als Muster für entsprechende Anwendungsfälle (Multiplikatorwirkung), mit deutlicher Energieeinsparung
gegenüber dem Stand der Technik oder Einsatz von erneuerbaren Energien in erheblichem Umfang. Kein Baubeginn vor
Bewilligung.
Info: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Theodor-Heuss-Str. 4,, 70174 Stuttgart Tel (0711) 123-0 oder –24 89,
Fax (0711) 123-2145
§
Energie-Spar-Check
Im Rahmen des Altbaumodernisierungsprogramms: Durch den Zuschuss begrenzen sich die Kosten für einen EnergieSpar-Check durch einen ausgebildeten Energieberater für ein Ein- bis Zweifamilienhaus auf 75 Euro. Energiesparmöglichkeiten und sinnvolle Maßnahmen werden aufgezeigt. Der Energie-Spar-Check wird als Gutachten für
Förderprogramme anerkannt.
Info: Baden-Württembergischer Handwerkstag, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart, Tel. (0711) 1657-413,
www.energiesparcheck.de
§
Energieeinsparprogramm Altbau
Für Wärmedämmung, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen, Biomasse-, Biogas-, Geothermische und
Wärmerückgewinnungsanlagen, Wärmetauscher. Zinsverbilligte Darlehen ( 10 Jahre Laufzeit ) bei Investitionen von
mindestens 7.500 Euro und höchstens 15.000 Euro je Wohnung. Höhere Kosten für Energiesparmaßnahmen können
durch das CO2-Ergänzungsdarlehen gefördert werden. Nur für Gebäude, deren Baugenehmigung vor dem 1.1.1984 erteilt
wurde. Eine energetische Begutachtung muss vorgelegt werden.
Info: Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schloßplatz 10, 76113 Karlsruhe Tel. (0721) 150-10 40, Fax (07 21) 150-12
81, www.l-bank.de
3. Bayern
§
Bayerisches Programm zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien
Für Wärmepumpenanlagen ausschließlich zur Raumheizung und/oder Brauchwassererwärmung. Zuschuss an Mieter
oder Eigentümer. Eine Förderung für gewerblich genutzte Flächen erfolgt nicht. Höhe der Förderung: 150 Euro für jedes
kW installierter Heiznennleistung, wenn zugleich das Wärmeverteilungssystem angepasst wird. In allen sonstigen Fällen
100 Euro für jedes KW installierter Heiznennleistung. Der maximale Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen
Investitionskosten. Zuwendungen unter 500 Euro werden nicht gewährt (Bagatellgrenze). Baubeginn nicht vor
Antragstellung. Eine Kombination mit der Ökozulage des Bundes ist nicht möglich. Anträge können bis zum 31.
Dezember 2002 gestellt werden. Die komplette Richtlinie zum Programm kann unter www.ropf.de (Downloads, Wirtschaft,
Energie) abgerufen werden.
Info:
- Regierung von Oberbayern, z.H. Herr Kirner, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fax (089) 2176-2853, Tel. (089) 2176-2394
- Regierung von Niederbayern, z.H. Herrn Haimerl, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
Fax (0871) 808-1002, Tel. (0871) 808-1333
- Regierung der Oberpfalz, z.H. Hr. Amann, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Fax (0941) 5680-399,Tel. (0941) 5680-310
- Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Fax (0921) 604-1664, Tel. (0921) 604-1511
- Regierung von Mittelfranken, z.H. Herrn Adolf, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fax (0981) 53-345, Tel. (0981) 53-321
- Regierung von Unterfranken, z.H. Herrn Schippert, Peterplatz 9, 97070 Würzburg
Fax (0931) 380-2909, Tel. (0931) 380-1575
- Regierung von Schwaben, z.H. Herrn Moser, Fronhof 10, 86152 Augsburg
Fax (0821) 327-2289, Tel. (0821) 327-2305
© STIFTUNG WARENTEST 2002
Seite 4/4 Förderung von Energiesparmaßnahmen Süd
§
Rationellere Energiegewinnung und -verwendung
Entwicklung und Anwendung neuer Energietechnologien, Durchführung von Untersuchungen, die dem Ziel der
rationelleren Gewinnung und Verwendung von Energie bzw. der Energieeinsparung dienen. Programm für Wirtschaft und
Kommunen aber auch freiberuflich tätige Personen, in Ausnahmefällen aber auch für Privatpersonen.
Gefördert werden erfolgversprechende Vorhaben zur rationelleren Gewinnung und Verwendung von Energie bzw. zur
Energieeinsparung, Demonstrationsvorhaben mit Nutzen für die Branche und hohem wirtschaftlichen Risiko für den
Antragsteller, Untersuchungen über den Energieverbrauch sowie über Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu
vermindern. Die Maßnahmen können mit Zuschüssen bis zu 30 % gefördert werden. Sollte das Programm mit anderen
Fördermöglichkeiten kombiniert werden, werden die Zuwendungen auf den Zuschuss angerechnet.
Info:
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Innovationsberatungsstelle Südbayern,
Prinzregentenstraße 26, 80538 München, Tel. (0 89) 21 62-01, Fax (0 89) 21 62-27 60
LGA – Landesgewerbeanstalt Bayern, Innovationsberatungsstelle Nordbayern, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg
Tel. (09 11) 65 55-0, Fax (09 11) 65 55-1 82, www.lga.de/deutsch/index.htm
Kompletter Überblick über die Infodokumente der STIFTUNG WARENTEST:
www.warentest.de à „Downloads“ oder per Faxabruf 0 180 5/887 69 100 (6 Seiten, 12 Cent pro Minute).
© STIFTUNG WARENTEST 2002