PegaSys - Zum Produktkatalog
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NORMBAU PegaSys Intelligente Zutrittskontrollsysteme Produktkatalog 2014 Preise ohne MwSt. PegaSys I1 2I PegaSys Preise ohne MwSt. Inhalt 4 PegaSys Türterminals Preise ohne MwSt. Elektronische Schließzylinder 10 AP Panikzylinder 16 Elektronisches Spindschloss 18 Wandleser 20 Software / Komponenten / Ausweise / Schlüsselanhänger 24 Ersatzteile Beschlag / Werkzeuge Beschlag / E-Zylinder 29 Zubehör 38 PegaSys Vorführgeräte 42 Dienstleistungen 44 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 46 PegaSys I3 PegaSys Türterminals 4I PegaSys Preise ohne MwSt. Drückerkombinationen PegaSys Office Terminals Innenbeschläge mögliche Drückerserien Serie 291 Serie 281 Serie 1292 Serie 1282 PegaSys Terminals Ausführung B mögliche Drückerserien Serie 181 Serie 291 Serie 191 für Schmalrahmentüren Ausführung S nur mit Drücker-Serie 181, 291 lieferbar. mögliche Drückerserien Preise ohne MwSt. Serie 181 Serie 291 Serie 191 Serie 1182 Serie 1292 Serie 1171 PegaSys I5 Beschläge Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Office Terminals … • mit Edelstahl-Drücker • Gehäuse aus Zamac mit Glasabdeckung, ist erhältlich in Schwarz oder Weiß • verwendbar für links- und rechts- schließende Türen • keine Strom- oder Kabelverlegung • einfacher, schneller Batteriewechsel durch einrastendes Batteriefach • u nterschiedliche Ausführungen für Beschläge mit oder ohne mechanischen Zylinder • Blindabdeckung des mechanischen Zylinders und Schlüssellochabdeckung verfügbar; bestehender Zylinder kann ohne Beeinträchtigungen weiter verwendet werden • akustische Warnung bei schwacher Batterie (abschaltbar) • Notöffnung möglich, wenn parallel ein Schließzylinder eingebaut ist • modularer Aufbau, einfachster Austausch aller Komponenten • lichtunempfindlicher Einschaltsensor • vollautomatische Sommer-/Winterzeitberechnung und Umschaltung • personenbezogene Einzel- und oder Daueröffnung • automatische, Uhrzeit-gesteuerte Schließung dauergeöffneter Türen • NetworkOnCard - alle Berechtigungen auf dem Ausweis • permanente Batteriezustandsüberwachung • Türoffenzeit frei einstellbar • V erwaltung über PegaSys 3000 Software und Verwendung zusammen mit vorhandenen PegaSys-Elektronikzylindern und -Beschlägen möglich 6I 3050211000 3050212000 PegaSys Office Terminal Mifare Notöffnung Zylinder 3050221000 PegaSys Office Terminal Legic 3050222000 PegaSys Office Terminal Legic Notöffnung Zylinder PegaSys PegaSys Office Terminal Mifare Preise ohne MwSt. Beschläge Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Terminals B und S für den Innenbereich • mit Edelstahl-Drücker • mit PZ-Lochung oder Blind • mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst • m it Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen • inklusive Lithium-Batterien • mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschilder • für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B) • Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium • ohne Zylinder und Einsteckschloss • Brandschutzzulassung P-120003473 3050001000 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100) 3050002000 Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100) 3050001800 Hitag 2.05 (auch als P100) (lieferbar bis Ende 2014) 3050001600 Pincode 2.0 (nur erhältlich in Ausführung B) * Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rundrosette wird ein Mehrpreis erhoben. EI TT PegaSys Terminals Modell Back to Back B 2.1 I NT RIT STR T AU PegaSys Terminal beidseitig buchbar B und S (nur für den Innenbereich) 3050001300 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 B 3050001200 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 S 3050001500 Legic / Legic Advant 2.1 B 3050001400 Legic / Legic Advant 2.1 S 3801620000 Hitag 2.05 (lieferbar bis Ende 2014) * Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern wird ein Mehrpreis erhoben. Preise ohne MwSt. PegaSys I7 Beschläge Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Terminals B und S für den Außenbereich • mit Edelstahl-Drücker • mit PZ-Lochung oder Blind • mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst • m it Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten Verbindung mit den Innentürbeschlägen • inklusive Lithium-Batterien • mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschildern • für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B) • Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium • ohne Zylinder und Einsteckschloss • IP 55, nur in Verbindung mit einem innenliegenden Batteriefach 3050008000 oder 3050009000 • Brandschutzzulassung P-120003473 3050001000 Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 (auch als P100) 3050002000 Legic / Legic Advant 2.1 (auch als P100) 3050001800 Hitag 2.05 (auch als P100) (lieferbar bis Ende 2014) 3050006000 Wetterschutzdach für PegaSys S (im Außenbereich) 3050007000 Wetterschutzdach für PegaSys B (im Außenbereich) 3050008000 (auf der Innenseite der Tür, Alternative 1) Batteriefach verschraubt (screwed) 3050009000 Batteriefach selbsteinrastend (snap-in) (auf der Innenseite der Tür, Alternative) * Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rundrosette wird ein Mehrpreis erhoben. 8I PegaSys Preise ohne MwSt. Beschläge Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Zubehör für Vollglastüren PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach innen geöffnet Unterlegblech für: 3802214009 GTS Junior Office = 96 mm 3802218009 GTS Junior Classic = 84 mm 3802223009 GTS FSB Rechteck Soft = 90 mm 3802223009 GTS FSB Rechteck = 90 mm PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach außen geöffnet Füllstücke links für: 3802816000 GTS Junior Office Li GTS Junior Classic Re + Li 3802821000 3802826000 GTS FSB Rechteck Soft Re + Li 3802827000 GTS FSB Rechteck Re + Li Füllstücke rechts für: 3802815000 GTS Junior Office Li 3802821000 GTS Junior Classic Re + Li 3802825000 GTS FSB Rechteck Soft Re + Li 3802827000 GTS FSB Rechteck Re + Li Preise ohne MwSt. PegaSys I9 Elektronische Schließzylinder 10 I PegaSys Preise ohne MwSt. Elektronische Schließzylinder Elektronischer Doppelknaufzylinder Typ 1 (einseitig buchbar) auch als AP (Antipanikzylinder lieferbar) Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder und zwei Knaufmodulen, einem rein mechanischen und einem elektronischen. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase fest verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Durch den Austausch des Profilzylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden. IP 55, Brandschutzzulassung, IP 65, Outdoor-Lösung. Elektronischer Halbzylinder PegaSys Typ 2 Der Zylinder besteht aus einem mechatronischen Knaufmodul und einem Profilhalbzylinder. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Die Kommunikationselektronik und die Batterien befinden sich im Knaufmodul. IP 55, Brandschutzzulassung, IP 65, Outdoor-Lösung. Elektronischer Doppelknaufzylinder PegaSys Typ 3 (beidseitig buchbar) Der Zylinder (beidseitig buchbar) besteht aus zwei elektronischen Knaufmodulen die jeweils frei drehbar gelagert sind, sowie einem Profilzylindermittelteil. Erst nach erfolgter Berechtigung (sowohl von aussen, als auch von innen) wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich jeweils in den mechatronischen Knaufmodulen. Durch den Austausch des Profilzylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden. IP 55, Brandschutzzulassung, IP 65, Outdoor-Lösung. Elektronisches Möbelschloss PegaSys Typ 4 Knaufmodul in einem Möbelschloss, mit elektronischem frei drehenden Knauf. Die Kommunikationselektronik sowie die Mechatronik befinden sich zusammen mit den Batterien im Knaufmodul. Die Montage des Knaufmoduls als Möbelschloss ist einfach durchführbar und unterscheidet sich nicht von der Montage mechanischer Möbelschlösser. IP 55, Brandschutzzulassung. Preise ohne MwSt. PegaSys I 11 Elektronische Schließzylinder Typ 3 Typ 4 ● ● ● ● ● (x2) ● (x2) ● ● ● ● ● ● ● (x2) ● (x2) ● ● 3050100600 3050100820 ● ● ● ● ● (x2) ● (x2) ● ● 3050104000 ● - - - D=34 mm 3050104100 ● - - - D=29,5 mm (Schweizer rund) 3050104200 ● - - - „DIN“ siehe Seite 17 - siehe Seite 17 - AntiPanikzylinder siehe Seite 19 - siehe Seite 19 - CH siehe Seite 17 - siehe Seite 17 - „DIN“ - siehe Seite 16 - - CH - siehe Seite 16 - - - - - ● Bezeichnung Elektronischer Knaufzylinder Mifare / Mifare DESFire Legic / Legic Advant Hitag Best.-Nr. für Aussenbereich Typ 2 für Innenbereich Typ 1 3050100800 3050100400 3050100500 3050100810 Mechanischer Knauf für Türinnenseite D=29,5 mm (Standard) Zylindermittelstück Euro-Profil Halbzylinder Ø 22 mm Schweizer Rund Adapter: 3050101300 Möbelschloss 12 I PegaSys Preise ohne MwSt. Zylindermittelstücke Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Euro-Profil Bezeichnung Best.-Nr. 30/30 mm (Standard) 26/26 mm 26/30 mm 26/35 mm 26/40 mm 26/45 mm 26/50 mm 26/55 mm 26/60 mm 26/65 mm 26/70 mm 30/35 mm 30/40 mm 30/45 mm 30/50 mm 30/55 mm 30/60 mm 30/65 mm 30/70 mm 35/35 mm 35/40 mm 35/45 mm 35/50 mm 35/55 mm 35/60 mm 35/65 mm 35/70 mm 40/40 mm 40/45 mm 40/50 mm 40/55 mm 40/60 mm 40/65 mm 40/70 mm 45/45 mm 45/50 mm 45/55 mm 45/60 mm 45/65 mm 45/70 mm 50/50 mm 50/55 mm 50/60 mm 50/65 mm 50/70 mm 55/55 mm 55/60 mm 55/65 mm 55/70 mm 60/60 mm 60/65 mm 60/70 mm 65/65 mm 65/70 mm 70/70 mm 3050105000 3050105100 3050105200 3050105300 3050105400 3050105500 3050105600 3050105700 3050105800 3050105900 3050106000 3050106100 3050106200 3050106300 3050106400 3050106500 3050106600 3050106700 3050106800 3050106900 3050107000 3050107100 3050107200 3050107300 3050107400 3050107500 3050107600 3050107700 3050107800 3050107900 3050108000 3050108100 3050108200 3050108300 3050108400 3050108500 3050108600 3050108700 3050108800 3050108900 3050109000 3050109100 3050109200 3050109300 3050109400 3050109500 3050109600 3050109700 3050109800 3050109900 3050110000 3050110100 3050110200 3050110300 3050110400 Preise ohne MwSt. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● PegaSys I 13 Halbzylinder 14 I Typ 1 Bezeichnung Best.-Nr. 30/10 mm (Standard) 35/10 mm 40/10 mm 45/10 mm 50/10 mm 55/10 mm 60/10 mm 65/10 mm 70/10 mm 3050115000 3050115100 3050115200 3050115300 3050115400 3050115500 3050115600 3050115700 3050115800 PegaSys Typ 2 Typ 3 Typ 4 ● ● ● ● ● ● ● ● ● Preise ohne MwSt. Zylindermittelstücke Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 Ø 22 mm, Schweiz rund Bezeichnung Best.-Nr. 32,5/32,5 mm 3050140000 ● ● 32,5/37,5 mm 3050140100 ● ● 32,5/42,5 mm 3050140200 ● ● 32,5/47,5 mm 3050140300 ● ● 32,5/52,5 mm 3050140400 ● ● 32,5/57,5 mm 3050140500 ● ● 32,5/62,5 mm 3050140600 ● ● 32,5/67,5 mm 3050140700 ● ● 32,5/72,5 mm 3050140800 ● ● 37,5/37,5 mm 3050140900 ● ● 37,5/42,5 mm 3050141000 ● ● 37,5/47,5 mm 3050141100 ● ● 37,5/52,5 mm 3050141200 ● ● 37,5/57,5 mm 3050141300 ● ● 37,5/62,5 mm 3050141400 ● ● 37,5/67,5 mm 3050141500 ● ● 37,5/72,5 mm 3050141600 ● ● 42,5/42,5 mm 3050141700 ● ● 42,5/47,5 mm 3050141800 ● ● 42,5/52,5 mm 3050142000 ● ● 42,5/57,5 mm 3050142100 ● ● 42,5/62,5 mm 3050142200 ● ● 42,5/67,5 mm 3050142300 ● ● 42,5/72,5 mm 3050142400 ● ● 47,5/47,5 mm 3050142500 ● ● 47,5/52,5 mm 3050142600 ● ● 47,5/57,5 mm 3050142700 ● ● 47,5/62,5 mm 3050142800 ● ● 47,5/67,5 mm 3050142900 ● ● 47,5/72,5 mm 3050143000 ● ● 52,5/52,5 mm 3050143100 ● ● 52,5/57,5 mm 3050143200 ● ● 52,5/62,5 mm 3050143300 ● ● 52,5/67,5 mm 3050143400 ● ● 52,5/72,5 mm 3050143500 ● ● 57,5/57,5 mm 3050143600 ● ● 57,5/62,5 mm 3050143700 ● ● 57,5/67,5 mm 3050143800 ● ● 57,5/72,5 mm 3050143900 ● ● 62,5/62,5 mm 3050144000 ● ● 62,5/67,5 mm 3050144100 ● ● 62,5/72,5 mm 3050144200 ● ● 67,5/67,5 mm 3050144300 ● ● 67,5/72,5 mm 3050144400 ● ● 72,5/72,5 mm 3050144500 ● ● Halbzylindermittelstücke Ø 22 mm, Schweiz rund 32,5 / 10 mm 37,5 / 10 mm 42,5 / 10 mm 47,5 / 10 mm Preise ohne MwSt. 3050150000 3050150100 3050150200 3050150300 ● ● ● ● PegaSys I 15 AP Panikzylinder Elektronischer Doppelknaufzylinder Antipanik-Variante Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder mit mechanischem Innenknauf. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elektromechanische Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann end- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Bei der Betätigug der Knäufe fallen diese nach loslassen in die Sech-Uhr-Position (definierte Schließnasenstellung). Somit sind diese für vorhandene Panikschlösser geeignet. IP 55, Brandschutzzulassung. 16 I PegaSys Preise ohne MwSt. AP Panikzylinder Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 4 AP Panikzylinder mit mechanischer Knauf nicht reversibel Bezeichnung Best.-Nr. 30/30 mm (Standard)3050117000 ● 30/35 mm 30/40 mm 30/45 mm 30/50 mm 3050117100 3050117200 3050117300 3050117400 ● 35/30 mm 3050118000 ● 35/35 mm 3050118100 ● 35/40 mm 3050118200 ● 35/45 mm 3050118300 ● 35/50 mm 3050118400 ● 40/30 mm 3050118500 ● 40/35 mm 3050118600 ● 40/40 mm 3050118700 ● 40/45 mm 3050118800 ● 40/50 mm 3050118900 ● 45/30 mm 3050119000 ● 45/35 mm 3050119100 ● 45/40 mm 3050119200 ● 45/45 mm 3050119300 ● 45/50 mm 3050119400 ● 50/30 mm 3050119500 ● 50/35 mm 3050119600 ● 50/40 mm 3050119700 ● 50/45 mm 3050119800 ● 50/50 mm 3050119900 ● Preise ohne MwSt. ● ● ● PegaSys I 17 Elektronisches Spindschloss 18 I PegaSys Preise ohne MwSt. Elektronisches Spindschloss Abbildung Best.-Nr. Produkte Spindschlösser · Abmessung B x H x T: 44,6 x 148,4 x 35,9 mm · IP 20 für den Innenbereich · Geeignet für Holz-, Stahl- und Aluminiumtüren mit einer Dicke bis 20 mm 3050101400 PegaSys Spindschloss Mifare 3050101410 PegaSys Spindschloss Legic 3050101500 Schließhebel Version 2 3050101600 Schließhebel Version 3 3050101700 Schließhebel Version 4 Preise ohne MwSt. PegaSys I 19 Wandleser 20 I PegaSys Preise ohne MwSt. Wandleser, Online/Offline Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Wandleser 2.1 für Innen- und Außenbereich Gehäuse anthrazit 3050120450 PegaSys Wandleser 700 Legic/Legic Advant Lieferumfang: · Gehäusedeckel · Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5m Leser-Kabel · Montageplatte · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Befestigungsmaterial für Massivwand · Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief PegaSys Wandleser 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1 (Produkt-Update 3050120400) 3050120401 Lieferumfang: · Gehäusedeckel · Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5m Leser-Kabel · Montageplatte · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Befestigungsmaterial für Massivwand · Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief 3050121200 Wetterschutzdach für Wand- und Berechtigungsleser PegaSys Wandleser 2.1 für Innenbereich 3050121110 Abdeckung für Wandleser neutral 3050121120 Abdeckung für Wandleser 3050120403 PegaSys Elektronik 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1 Lieferumfang: · Elektronische Leseeinheit · Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Klemmenboard · Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief 3050120140 3050120150 3050120130 Designblende Office weiß (verfügbar Mitte 2014) Designblende Office schwarz (verfügbar Mitte 2014) Designblende grau 3050121300 Henselbox mit I/O-Boardhalter zur Aufnahme von I/O Board von Wand- und Berechtigungslesern Preise ohne MwSt. PegaSys I 21 Wandleser, Online/Offline Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Wandleser Edelstahl für Innenbereich Lieferumfang: · Gehäusedeckel mit Leseeinheit · Montageplatte mit I/O Boardhalter · Befestigungsmaterial für Massivwand · Maß: 118 mm x 65 mm, 45 mm tief 3050120500 3050122000 Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05 Legic/Legic Advant 2.05 Hitag 2.0 3050122200 Pincode 2.0 PegaSys Wandleser Edelstahl für Außenbereich Lieferumfang wie Wandleser für den Innenbereich 3801305000 3801307000 Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05 Legic/Legic Advant 2.05 Hitag 2.0 3801309000 Pincode 2.0 3801308000 Wetterschutzdach für PegaSys Wandleser Edelstahl 3050122100 3801306000 Wandleser für Siedleanlagen PegaSys Berechtigungsleser für Innen- und Außenbereich 3050120460 700 R/W Legic/ Legic Advant 3050120101 800 R/W Mifare/Mifare DESFire, (Produkt-Update 3050120100) für Innen- und Außenbereich Lieferumfang: · Gehäusedeckel · Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5 m Leser-Kabel · Montageplatte · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Befestigungsmaterial für Massivwand · Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief 3050120102 PegaSys Elektronik 800 R/W Mifare/Mifare DESFire 2.1 für Innenbereich Lieferumfang: · Elektronische Leseeinheit · Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Klemmenboard · Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief 22 I PegaSys 3050120140 3050120150 3050120130 Designblende Office weiß (verfügbar Mitte 2014) Designblende Office schwarz (verfügbar Mitte 2014) Designblende grau Preise ohne MwSt. Wandleser, Online/Offline Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Berechtigungsleser für Innenbereich 3050120250 715 R/W Mifare/Mifare DESFire 715 R/W Legic/ Legic Advant mit Display und Tastatur für den Innenbereich für Innenbereich Lieferumfang: · Frontgehäuse mit Steckschloss · Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand · Klemmenboard · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Befestigungsmaterial für Massivwand · Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief 3050120480 3050120200 3050120470 712 R/W Mifare/Mifare DESFire 712 R/W Legic/ Legic Advant mit Display für den Innenbereich Lieferumfang: · Frontgehäuse mit Steckschloss · Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand · Klemmenboard · I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A · Befestigungsmaterial für Massivwand · Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief 3050121300 Henselbox mit I/O-Board zur Aufnahme von I/=O Board von Wand- und Berechtigungslesern PegaSys Controller 3050120000 Preise ohne MwSt. 3050121100 PegaSys Online Controller zum Anschluss von max. 4 Leseeinheiten zur Montage auf Hutschiene (9 Platzeinheiten) Serielles Kabel PegaSys I 23 PegaSys Software Komponenten Ausweise Schlüsselanhänger 24 I PegaSys Preise ohne MwSt. Software Best.-Nr. Produkte Software PegaSys 3000 3050120600 Software PegaSys 3000 ohne Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen ! (siehe nächste Seite) Abbildung 3050120900 Software PegaSys 3000 mit Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen ! Software PegaSys 3000 update auf Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen ! 3050122300 Software PegaSys 3000 update 3050122400 Software PegaSys 2000 auf 3000 update (inkl. Einweisung/Schulung) 3050120800 PegaSys Intelligent Access Control Systems Codiersoftware 3804056000 Codier-Software (ohne USB-Leser) NORMBAU GmbH·77871Renchen/Germany·Tel.+49 7843 704-0 www.normbau.de Für die zur Verfügung gestellten Unterlagen, darunter werden u. a. Zeichnungen, Modelle und technische Informationen verstanden, behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen weder vervielfältigt noch von Dritten auch nicht in anderer Weise missbräuchlich verwertet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz und können strafrechtliche Folgen haben. We reserve all rights in connection with the documentation provided, including any drawings, models and technical information, even if patents are issued and utility models are registered. This documentation may not be copied or misused in any way by third parties, without our prior consent. Any breach of this provision is subject to compensation and may be liable to prosecution. 3804031000 Preise ohne MwSt. Chipkartenleser von Omnikey PegaSys I 25 Komponenten Abbildung Best.-Nr. Produkte USB Schreib-/ Lesegeräte 3050120700 Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire 3050121700 Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant 3050121800 Leseverfahren, Hitag PegaSys Programmierkartensatz Lieferung komplett mit Demontage- u. Batteriewechselkarte Mifare Classic, Mifare DESFire 3050131200 Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte) 3050131300 Hitag 3050131100 3050131000 26 I PegaSys PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare Software und Schreibleseeinheit NFC interface (zum Anschluß an Netbook) Preise ohne MwSt. Komponenten Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys Setup-Kartensatz System 100 3050133400 Setup-Kartensatz Mifare 3050133401 Setup-Kartensatz Legic 3050133402 Setup-Kartensatz Hitag Baustellenkartensatz (Demo 9999) 3050133420 Baustellen-Kartensatz Mifare 3050133421 Baustellen-Kartensatz Legic PegaSys Facilitykarte Sie erhalten bei Erstbestellung pro Projekt die Facilitykarte inkl. Sicherungskarte kostenlos. 3050133430 für Nachbestellung Mifare Classic, Mifare DESFire 3050133431 Legic Prime, Legic Avant 3050133432 Hitag 3050133440 DESFire Lizenz NORMBAU 3050133441 DESFire Lizenz NORMBAU OEM 1 (NON div.) 3050133442 DESFire Lizenz NORMBAU OEM 2 (div. Key) PegaSys Legic IAM/SAM Karten basierend auf Legic Prime 3050133450 egic IAM Karte + IMS CD L egic IAM Karte Advant L 3050133452 3050133454 Preise ohne MwSt. 3050133451 3050133453 3050133455 Legic SAM 63 Karte Legic SAM 63 Karte Advant Legic SAM 64 Karte Legic SAM 64 Karte Advant PegaSys I 27 Ausweise / Schlüsselanhänger Abbildung Best.-Nr. Produkte Karten Mifare DESFire EV1 8K, weiß/weiß für Direktdruck 3050171200 pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage. Weitere Ausweise auf Anfrage. Schlüsselanhänger Mifare DESFire, EV1 8K, schwarz 3050171300 pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage. Karten Mifare classic 1K, weiß/weiß für Direktdruck 3050170000 pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage. Weitere Ausweise auf Anfrage. Schlüsselanhänger Mifare Classic 1K, hellblau 3050170100 28 I PegaSys pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage. Preise ohne MwSt. Ersatzteile Beschlag Elektronik Lockbox komplett 2.1 mit Kupplungsmechanik und Wendetechnik (Ausführung 2.0) Ersatzelektronik Adapter Türdrücker Senkschrauben Batterien Drückervierkantstift Flachkopfschraube Gewindehülse/ Sicherungsring (für B 2.0) Batteriefach Batteriefachschlüssel Senkschrauben Preise ohne MwSt. PegaSys I 29 Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Mifare breit PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel 3050102200 3805072000 3050102210 3805070000 3050102230 3805073000 3050102240 PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Legic breit PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Mifare schmal PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel 3805071000 PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Legic schmal PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel 3050102000 PegaSys 2.0 / 2.05 B Fenster breit 3050102100 3050102400 3050102500 30 I PegaSys PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal PegaSys 2.0 B Batteriefach breit ohne Batterien PegaSys 2.0 S Batteriefach schmal ohne Batterien Preise ohne MwSt. Ersatzteile Beschlag Office Abbildung Best.-Nr. Produkte 3050103315 PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Mifare PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Legic 3050103316 3050102410 3050102420 PegaSys Office Batteriefach mit Notöffnung ohne Batterien PegaSys Office Batteriefach (blind) ohne Batterien 3050102050 Preise ohne MwSt. PegaSys Office Batteriefachschlüssel Set Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich PegaSys I 31 Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte 3050103600 PegaSys 2.0 B Batteriefachschlüssel breit PegaSys 2.0 S Batteriefachschlüssel schmal Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich 3805001000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, innen 3805000000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, innen 3805002000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, innen 3805021000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, außen 3805020000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, außen 3805022000 PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, außen 3805011000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, innen 3805010000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, innen 3805012000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, innen 3805031000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, außen 3805030000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, außen 3805032000 PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, außen 3805033000 PegaSys Ersatzelektronik Pin Code 3050103700 32 I PegaSys Preise ohne MwSt. Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte 3802238000 Lithium Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1 (kein Versand per Luftfracht möglich) Lithium Batterie Mignon (AA) 3,6 V für Spindschloss (kein Versand per Luftfracht möglich) 3802237000 Lithium Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1 (kein Versand per Luftfracht möglich) 3800219000 Lithium Batterie 9V für PG 1.0 (kein Versand per Luftfracht möglich) 3885206000 4 Blechschrauben 5,5 x 16 DIN 7981, Stzn 4 Se-Schraubenpack 2 x M5 x 15 DIN 965 zur Befestigung an Rohrrahmentüren 3815106000 3802204000 3802221000 Preise ohne MwSt. Flachkopfschraube M4 x 6,5 StcC zur Befestigung von Adaptern an Lockbox Gewindehülse M5 x 14 für B 2.0 Sicherungsring SPA 7mm für B 2.0 zur Befestigung von Montageplatte am Türblatt PegaSys I 33 Ersatzteile Beschlag Abbildung Best.-Nr. 3804190000 Produkte PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.1 -> Lockbox 2.0 3804191000 PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.0 -> Lockbox 2.1 3804163000 PegaSys 2.05 Spannungsversorgungskabel (Wandleser) 3804162000 PegaSys 2.05 Motoranschlusskabel (Wandleser) 3804078000 34 I PegaSys PegaSys 2.1 Batterieverlängerungskabel für Outdoor Terminals Preise ohne MwSt. Ersatzteile E-Zylinder Abbildung Best.-Nr. Produkte 3050102900 Lithium CR2 Batterien im 50er Pack Lithium CR2 Batterien im 100er Pack Lithium CR2 Batterien im 250er Pack Lithium CR2 Batterien im 500er Pack Lithium CR2 Batterien im 1000er Pack (kein Versand per Luftfracht möglich) 3050103400 Plastikdichtungsring Set, Innenbereich (je 10 Stück = 20) für Knaufzylinder (bei Batteriewechsel Dichtungsring tauschen) Plastikdichtungsring Set für den Außenbereich auf Anfrage 3050103000 3050103100 3050103200 3050103300 3885200000 Kappe für E-Zylinder 2.1, Innenbereich Kappe für E-Zylinder 2.1 für den Außenbereich auf Anfrage Kupplungsschiebersatz bis 26 mm Länge, Innenbereich Kupplungsschiebersatz ab 30 mm Länge, Innenbereich 3885209000 3885201000 Kupplungsschiebersatz für den Außenbereich auf Anfrage 3885203000 Werkzeug für den Wechsel des Kupplungsschiebers 3050101900 Sicherheitsrosette für Innenbereich Preise ohne MwSt. PegaSys I 35 Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag Abbildung Preis ¤ Best.-Nr. Produkte 3800195000 3800196000 Inbusschlüssel SW 2,5 Inbusschlüssel SW 3 3050103800 Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 3050103900 Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 lang mit flexiblem Mittelteil 3800199000 Schraubendreher Pin-Torx für 1.0 3802220000 BG Lockbox komplett 2.0 3050102300 BG Lockbox komplett 2.1 36 I PegaSys 3802232000 3802231000 3802817000 3802230000 Adapter · 7 auf · 9 Adapter · 8 auf · 9 Adapter · 8,5 auf · 9 Adapter · 9 auf · 9 Preise ohne MwSt. Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag Abbildung Best.-Nr. Produkte 3802820000 Drückervierkantstift · 9 mm · 10x36/M4 außen 3802861000 rückervierkantstift · 7 x 70 (TS 37-46) innen D rückervierkantstift · 7 x 80 (TS 47-56) innen D Drückervierkantstift · 7 x 100 (TS 67-76) innen 3802862000 3802864000 3802898000 rückervierkantstift · 7 x 120 (TS 87-96) innen D Drückervierkantstift · 8 x 70 (TS 37-46) innen Drückervierkantstift · 8 x 80 (TS 47-56) innen Drückervierkantstift · 8 x 90 (TS 57-66) innen Drückervierkantstift · 8 x 100 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 8 x 110 (TS 77-86) innen Drückervierkantstift · 8 x 120 (TS 87-96) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 70 (TS 37-46) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 80 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 90 (TS 57-66) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 100 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 120 (TS 87-96) innen Drückervierkantstift · 9 x 70 (TS 37-46) innen Drückervierkantstift · 9 x 80 (TS 47-56) innen Drückervierkantstift · 9 x 90 (TS 57-66) innen Drückervierkantstift · 9 x 100 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 9 x 110 (TS 77-86) innen Drückervierkantstift · 9 x 120 (TS 87-96) innen Drückervierkantstift · 9 x 140 (TS 107-116) innen 3802803000 Vierkanthülse 9 auf 10 mm 3802901000 Preise ohne MwSt. 3802866000 3802871000 3802872000 3802873000 3802874000 3802875000 3802876000 3802881000 3802882000 3802883000 3802884000 3802886000 3802891000 3802892000 3802893000 3802894000 3802895000 3802896000 3802902000 3802903000 3802904000 3802905000 3802906000 3802907000 3802908000 3802909000 4 Senkschrauben M5 x 40 für TS 34-38 4 Senkschrauben M5 x 45 für TS 39-43 4 Senkschrauben M5 x 50 für TS 44-48 4 Senkschrauben M5 x 55 für TS 49-53 4 Senkschrauben M5 x 60 für TS 54-58 4 Senkschrauben M5 x 65 für TS 59-63 4 Senkschrauben M5 x 70 für TS 64-68 4 Senkschrauben M5 x 75 für TS 69-73 4 Senkschrauben M5 x 80 für TS 74-78 PegaSys I 37 Zubehör 38 I PegaSys Preise ohne MwSt. Zubehör Abbildung Best.-Nr. Produkte 3806015000 PegaSys Netzteil TMS251112C 12V DC/2A (kein Rack) für Wandleser 3806016000 3806014000 PegaSys Netzteil TBL030-112 Rack 12V DC/2,5A für Wandleser PegaSys Netzteil TXL035-1212D ± 12V DC/1,5A für Wandleser PegaSys Trafo 20V AC/1,8A für Controller 3806085000 0222060010 PegaSys Bohrlehre für Langschild D/CH 0222570000 PegaSys Bohrlehre für Langschild F 0222140016 PegaSys Bohrlehre für Rosetten und Kurzschilder Preise ohne MwSt. PegaSys I 39 Zubehör Best.-Nr. Produkte 3802114000 egaSys Montageblock für breite und schmale Terminals P 3802805000 Montageset PegaSys 3050001100 Toolkit-Box PegaSys 2.1 incl. E-Zylinder Adapter 3050102250 Starterkit Deutschland/International Abbildung bestehend aus: Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild D), Profilstange, RosettenAbhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, QuickInstall E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation. 3050102260 Starterkit Frankreich bestehend aus: Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild F), Profilstange, RosettenAbhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, QuickInstall E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation. 3050102270 Starterkit Schweiz bestehend aus: Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild CH), Profilstange + Rundprofil-stange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/ProduktCD für Kalkulation. 40 I PegaSys Preise ohne MwSt. Zubehör Abbildung Best.-Nr. Produkte 3050102600 Batteriewechselwerkzeug (5 Stück) 3050102710 3050102800 Low Power Adapter für elektronisches Knaufmodul für den Innenbereich und Aussenbereich USB Funkadapter Firmware-Update E-Zylinder 3050102220 Demontagewerkzeug für Logo Disc (5 Stück) 3050103500 Demontagewerkzeug für Schweizer Rund-Zylinder 3050120300 Öffnungswerkzeug für Terminal 712 R/W Preise ohne MwSt. PegaSys I 41 Vorführgeräte 42 I PegaSys Preise ohne MwSt. PegaSys Vorführgeräte Abbildung Best.-Nr. Produkte 3050133100 PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP 3050133000 Schloss/Rosette Schloss/Langschild 3050133600 3050133500 3050133 910 3050133200 3050133700 Preise ohne MwSt. PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Oval-Rosette PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP Schloss/Langschild PegaSys Office Mifare auf Musterblock/SVP E-Zylinder auf Musterblock Mifare/Standardschloss/ Rosette Online board mit Controller, 700 R/W, 712 R/W Stromversorgung PegaSys I 43 Dienstleistungen 44 I PegaSys Preise ohne MwSt. Dienstleistungen Abbildung Best.-Nr. Produkte 3823010000 Consultancy/Projektberatung 3823015000 Software-Entwicklung/ (pro Manntag) Kundenspezifische Anpassungen 3823020000 Projektierung/Türenliste (pro Manntag) 3823021000 Projektierung/Türenliste (pro Stunde) 3823025000 Softwaretraining vor Ort (pro Manntag) 3823030000 Installation, Inbetriebnahme vor Ort (pro Manntag) 3823031000 Installation, Inbetriebnahme vor Ort (pro Stunde) 3823035000 Kundenkartenprüfung Preise ohne MwSt. (pro Manntag) PegaSys Technik- und Software Training in Renchen (2-tägig) inkl. Übernachtung und Verpflegung PegaSys I 45 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1.0 Geltung 1.1 Allen Vertragsabschlüssen betreffend Lieferungen und Leistungen von uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Besteller mit der Auftragsertei lung bzw. mit der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrück lich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Besteller. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Bedingungen hierfür zu ändern. 1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des ge schlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich wiederge geben. Mündliche Vereinbarungen vor und bei Vertragsschluss mit unseren Mitarbeitern, denen keine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nach Vertragsabschluss sollten mündliche Änderungen und Ergänzungen schriftlich bestätigt werden. 2.0 Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande, in diesem Fall gilt der Liefer schein als Auftragsbestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgeblich für die Art sowie den Umfang der Lieferung. 2.2 Alle Angaben in unseren Drucksachen, Katalogen oder Preislisten über Maße, Gewichte, Abmessungen und sonstige technische Daten stellen lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen dar und sind nur als annähernd maßgeblich anzusehen. Branchenüb liche Abweichungen sind zulässig, soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit dies keinen Einfluss auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, die gewöhnliche Verwendung oder die Beschaffenheit hat. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen des Vertragsgegenstands, insbesondere bedingt durch Anpassung an den technischen Wandel sowie bei Serienänderungen unserer Zulieferer, vor, soweit dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt. 2.3 Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserforder nisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden EN (Europäische Normen) als vereinbart. Im Falle der Änderung einer EN nach Vertragsschluss aber vor Fertigstellung, sind wir im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen. 2.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkauf und die Lieferung von Hard- und/oder Software nicht abhängig von der Montage dieser Produkte durch uns oder Dritte. Dies gilt auch für die Anpassung von Standardsoftware auf die Bedürfnisse des Bestellers und für die Erstellung von Individualsoftware. 3.0 Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten werden extra berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind gegenüber dem Besteller nur zu berücksichtigen, sofern zwischen dem Vertrags abschluss und der vereinbarten Lieferungs-/Leistungszeit ein längerer Zeitraum als 4 Monate liegt. 3.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und verein barter Lieferungs-/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Energie, Abgaben, Fracht usw., ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preis änderung vorzunehmen, sofern nicht zwischen dem Vertragsabschluss und der verein barten Lieferungs-/Leistungszeit ein kürzerer Zeitraum als 4 Monate liegt. 3.3 Unsere Montage- und Wartungsarbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach unserem Ermessen monatlich, vierteljährlich oder nach beendeter Leistungserbringung. Auf un seren Wunsch hat der Besteller angemessene Vorschüsse zu leisten. Die Sätze 2 und 3 gelten vor Abnahme der Leistung nicht bei mangelhaften Leistungen. 3.4 Der Besteller hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung unseres Montage- und War tungspersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen. Die notwendige Reisezeit sowie etwaige Wartezeit gehören zur Arbeitszeit. 3.5 Die Reisekosten des Montage- und Wartungspersonals, insbesondere Fahrt- und Un terbringungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung, werden dem Besteller in Rechnung gestellt. 3.6 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bank konto wertmäßig gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu zahlen. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers. 3.7 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berech tigt, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. 4.0 Zahlungsverzug, Stundung, Vermögensverschlechterung 4.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weiter gehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 4.2 Wir sind berechtigt, im Falle einer Stundung Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben. 4.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor, so können wir die Weiterar beit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag, bzw. von den Verträgen, zurückzutreten und dem Be steller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rech nung zu stellen. 5.0 Lieferzeit 5.1 Die besonders zu vereinbarende Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Ge nehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Liefer-/Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus. 5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungsoder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie 46 I PegaSys z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Entsprechendes gilt, wenn die genannten Umstände in für uns unvorhersehbarer Weise bei unseren Unterlieferanten eintreten. 6.0 Anforderung von Montage- und Wartungsleistungen, Leistungsfrist 6.1 Unsere Montage- und Wartungsleistungen sollen mindestens 10 Arbeitstage vor Arbeits beginn angefordert werden. 6.2 Alle durch höhere Gewalt bedingten vorübergehenden Leistungshindernisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Montage- und Wartungsverpflich tung, insbesondere von der rechtzeitigen Entsendung des Personals und dessen Stellung in genügender Anzahl. Das gilt auch, wenn sonstige unvorhersehbare Leistungshinder nisse vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Feuer, Überschwem mungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder behördlichen Maßnahmen. 6.3 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage bzw. Wartung zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zur deren Vornahme bereit ist. Ziff. 5.1 gilt entsprechend. 7.0 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung 7.1 Wir liefern unfrei ab Werk, Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, in seinem Namen und unter Berechnung un serer Selbstkosten die Sendung gegen Transport- und Verlustschäden zu versichern. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 7.2 Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B.. Übersendungskosten oder Montage übernom men haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen. 7.3 Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Besteller über. 8.0 Abnahme bei Montage- und Wartungsleistungen 8.1 Soweit Gegenstand unserer vertraglichen Leistung die Montage und/oder Wartung ist, erfolgt die Abnahme nach Erbringung der schriftlich vereinbarten Leistung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Montage- und Wartungsleistungen unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung zur Übertragung und/oder Überlassung von Hard- und/ oder Software. 8.2 Nach der Montage von Software weisen wir, soweit dies vereinbart ist, durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der garantierten Eigenschaften sowie der wesentlichen Programmfunktionen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang nach. 8.3 Der Besteller ist zur Abnahme der Montage- und Wartungsleistungen verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt sind und die in Ziff. 8.2. genannten Abnahmetests erfolgreich durchgeführt worden sind. Die Abnahme wird in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll bestätigt und dokumentiert. 8.4 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können zur Abgabe der Annahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf unsere Leistung als abgenommen gilt. 9.0 Abnahmeverzug Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer als Entschädigung für eventu elle Schäden zu fordern. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. 10.0 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung 10.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus unserer Geschäftsverbindung haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Das gilt darüber hinaus auch für künftige Forderungen. 10.2 Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Be- und Verarbei tung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache gem. § 950 BGB ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt stets für uns als Besteller. Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. 10.3 Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräuße rung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen von uns die Namen der Drittschuldner und die Forderungshöhe gegen diese mitzuteilen und uns mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen, damit wir in der Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren. 10.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl in soweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigen. 10.5 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangsvollstre ckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Bestellers sind wir be fugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflich tet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweisen. Bei Zahlungsverzug sowie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir daneben weiterhin berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. 10.6 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Liefergegenstände durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung ent stehenden Kosten trägt der Besteller. 11.0 Besonderheiten bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Software 11.1 Soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, wird dem Besteller bei der zeit weisen Überlassung von Software ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme bzw. Anpassungen geliefert werden, eingeräumt. 11.2 Eine andere als die vertraglich vereinbarte Benutzung der Software, Anpassungen und Schaltungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht ein besonderer Lizenzvertrag mit uns schriftlich abgeschlossen wurde. 11.3 Alle sonstigen Rechte an den Programmen, Anpassungen und an den Dokumentationen sowie Schaltungen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben uns vorbehalten. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme, Anpassungen, Schaltungen und Dokumentationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Preise ohne MwSt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 11.4 Ein Erwerb von Rechten ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. Wir be halten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor. 11.5 Dem Besteller ist es untersagt, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung die Software abzuändern oder zu übersetzen. Die Rückübersetzung des überlassenen Programms in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rück erschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder zur Erweiterung des Funk tionsumfangs zulässig, jedoch nur nach unserer vorherigen schriftlichen Ermächtigung. 11.6 Der Besteller darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit dies für die Be nutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus dürfen Kopien grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie angefertigt und aufbewahrt werden, die als Sicherheitskopie des überlassenen Programms zu kenn zeichnen ist. Die Entfernung des Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt wird. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller. 11.7 Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Verein barung. 11.8 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder manipuliert werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auch auf den Kopien anzubringen. 11.9 Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftrags bestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt. 11.10Dem Besteller obliegt als wesentliche Vertragspflicht, vor der Installation der Software oder Änderung der Software bereits vorhandene Daten und Programme in maschinenles barer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. 11.11Der Besteller darf die Software, die speziell auf seine Bedürfnisse angepasst wurde oder die speziell für ihn hergestellt wurde, einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte nur veräußern oder verschenken, wenn sich der Empfänger mit der Weitergeltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe dingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Weitergabe muss der Besteller dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien und Sicherheitskopien über geben oder nicht übergebener Kopien vernichten. Nach der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers zur Nutzung des Programms. Für die Überlassung der Software an einen Dritten auf Zeit gelten die gleichen Regelungen. Unzulässig ist jedoch die Überlassung im Wege der gewerbsmäßigen Vermietung. Die Überlassung an einen Dritten darf nicht erfolgen, wenn der begründete Verdacht besteht, dieser werde die Vertragsbedingungen verletzen. Im Falle der Überlassung an einen Dritten ist der Besteller zur Mitteilung des Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten verpflichtet. 11.12Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz a) Der Besteller darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware ein setzen. Wechselt er die Hardware, so muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. b) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung geschaffen wird. Für diesen Fall muss der Besteller eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsmechanismen unterbinden; anderenfalls ist er ver pflichtet, an uns eine besondere Netzwerkgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer richtet. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der gesondert zu vereinbarenden Netzwerkgebühr zulässig. c) Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Hardwarewechsel sowie den geplanten Einsatz der Software innerhalb eines Netzwerks schriftlich anzuzeigen. 11.13Es bleibt uns unbenommen, die Programmherstellung und/oder -pflege, auch hin sichtlich einzelner Teilleistungen, einem Subunternehmer zu übertragen. Sofern ein Subunternehmer eingeschaltet wird, haften wir für diesen wie für einen eigenen Erfül lungsgehilfen. 11.14Bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen ist der Besteller zur Rückgabe sämtlicher Ori ginaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materia lien und sonstigen Unterlagen verpflichtet, soweit ihm diese auf Zeit überlassen wurden. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Wir behalten uns vor, auf die Rückgabe zu verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumen tation anzuordnen. 12.0 Mitwirkung des Bestellers 12.1 Bei Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Be steller die von uns erteilten Hinweise befolgen und gegebenenfalls unsere Checklisten verwenden. 12.2 Der Besteller muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss dabei auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen. 12.3 Während erforderlicher Testläufe ist der Besteller persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter bereit, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweite rungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Auf unsere Anordnung sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen. 12.4 Die vorgenannten Bestimmungen gelten bei von uns geschuldeten Montage- und War tungsleistungen entsprechend. Die Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Montage bzw. Wartung unverzüglich nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann. 12.5 Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berech tigt, aber nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt. 13.0 Gewährleistung, Haftung, Verjährung 13.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Kaufleuten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. 13.2 Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftliche anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämt liche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 13.3 Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftre tenden Mängeln stehen. Preise ohne MwSt. 13.4 Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel wie folgt: Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzliefe rungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neuliefe rungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Unsere Gewährleistungs pflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die ur sächlich mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen. 13.5 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rück gängigmachung des Vertrages verlangen. 13.6 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden vertraglichen Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadenser satzansprüchen wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um vor hersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht bei durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Er füllungsgehilfen zu vertretene Schäden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Ge sundheit. 13.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be schränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheits kopien eingetreten wäre. 13.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter. 13.9 Beschränkt sich unsere Lieferung auf Software oder Teile von Software oder auf Teile von Hardware oder Zusatzaggregate zu vorhandener Hardware, dann übernehmen wir mangels anderweitiger schriftlicher vertraglicher Vereinbarung keine Gewährleistung für die Gesamtfunktion der von uns zugelieferten Teile mit den anderen beim Besteller vor handenen oder anderweitig angeschafften Teile. 13.10Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berech nungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwen dung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsich tigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Be ratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziffer 13.4 und 13.5 dieser Bedingungen entsprechend. 13.11Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind in jedem Falle aus geschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. 13.12Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Satz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit wir dafür nach den vorgenannten Bestimmungen einstehen müssen. 13.13Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für unsere Montage- und Wartungslei stungen. 14.0 Gewährleistung und Haftung für Software-Programme Sind Teile des Vertragsgegenstandes Softwareprogramme, so gilt Ziffer 13 mit der Maß gabe, dass der Besteller zur Kenntnis nimmt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Sachmängeln völlig freies EDV-Programm zu erstellen. Diesbezüglich wird gewährleistet, dass Programme und Dokumentationen sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei gleichen Sachen der Art üblich ist und die der Besteller von der Sache erwarten kann. Eine nur unerhebliche Be einträchtigung der Verwendungsmöglichkeit oder Beschaffenheit bleibt außer Betracht. 15.0 Geheimhaltungs- und Obhutspflicht bei Überlassung von Software 15.1 Der Besteller wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Ab wicklung der Geschäftsverbindung zugänglich gemacht werden und über das rein äußere Erscheinungsbild des Programms hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Informationen über von uns verwendete Methoden und Verfahren sowie das Programm betreffende Dokumentationen, Materialien und Unterlagen. 15.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mit arbeiter sicherzustellen, insbesondere den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm und die Dokumentationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. 15.3 Der Besteller wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vereinbarten Geheimhaltungs- und Obhutspflicht hinweisen. 16.0 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist aus geschlossen. 16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens wird als Gerichtsstand Offenburg vereinbart. Wir sind je doch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. 16.3 Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist. Bei Lieferungen ins Ausland können wir nach unserer Wahl auch in der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Klage erheben. Außerdem sind wir in den in Satz 1 genannten Fällen nach unserer Wahl berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Aus schluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schieds gericht soll seinen Sitz in Offenburg haben. 16.4 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge und der übrigen Teile der All gemeinen Geschäftsbedingungen nicht. PegaSys I 47 Über Allegion Allegion sorgt für Sicherheit zu Hause, am Arbeitsplatz und unterwegs. Allegion ist ein führender Anbieter innovativer Sicherheitslösungen mit einem Spektrum von 23 Marken, die in 120 Länder weltweit geliefert werden. 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