PegaSys - Zum Produktkatalog

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PegaSys - Zum Produktkatalog
NORMBAU
PegaSys
Intelligente Zutrittskontrollsysteme
Produktkatalog 2014
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I1
2I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Inhalt
4
PegaSys Türterminals
Preise ohne MwSt.
Elektronische Schließzylinder
10
AP Panikzylinder
16
Elektronisches Spindschloss
18
Wandleser
20
Software / Komponenten / Ausweise / Schlüsselanhänger
24
Ersatzteile Beschlag / Werkzeuge Beschlag / E-Zylinder
29
Zubehör
38
PegaSys Vorführgeräte
42
Dienstleistungen
44
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
46
PegaSys
I3
PegaSys Türterminals
4I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Drückerkombinationen
PegaSys Office
Terminals
Innenbeschläge
mögliche Drückerserien
Serie 291
Serie 281
Serie 1292
Serie 1282
PegaSys Terminals
Ausführung B
mögliche Drückerserien
Serie 181
Serie 291
Serie 191
für Schmalrahmentüren
Ausführung S
nur mit Drücker-Serie
181, 291 lieferbar.
mögliche Drückerserien
Preise ohne MwSt.
Serie 181
Serie 291
Serie 191
Serie 1182
Serie 1292
Serie 1171
PegaSys
I5
Beschläge
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Office Terminals …
• mit Edelstahl-Drücker
• Gehäuse aus Zamac mit Glasabdeckung, ist erhältlich in Schwarz oder Weiß
• verwendbar für links- und rechts- schließende Türen
• keine Strom- oder Kabelverlegung
• einfacher, schneller Batteriewechsel durch einrastendes Batteriefach
• u
nterschiedliche Ausführungen für Beschläge mit oder ohne mechanischen
Zylinder
• Blindabdeckung des mechanischen Zylinders und Schlüssellochabdeckung
verfügbar; bestehender Zylinder kann ohne Beeinträchtigungen weiter verwendet
werden
• akustische Warnung bei schwacher Batterie (abschaltbar)
• Notöffnung möglich, wenn parallel ein Schließzylinder eingebaut ist
• modularer Aufbau, einfachster Austausch aller Komponenten
• lichtunempfindlicher Einschaltsensor
• vollautomatische Sommer-/Winterzeitberechnung und Umschaltung
• personenbezogene Einzel- und oder Daueröffnung
• automatische, Uhrzeit-gesteuerte Schließung dauergeöffneter Türen
• NetworkOnCard - alle Berechtigungen auf dem Ausweis
• permanente Batteriezustandsüberwachung
• Türoffenzeit frei einstellbar
• V
erwaltung über PegaSys 3000 Software und Verwendung zusammen mit
vorhandenen PegaSys-Elektronikzylindern und -Beschlägen möglich
6I
3050211000
3050212000
PegaSys Office Terminal Mifare Notöffnung Zylinder
3050221000
PegaSys Office Terminal Legic
3050222000
PegaSys Office Terminal Legic Notöffnung Zylinder
PegaSys
PegaSys Office Terminal Mifare
Preise ohne MwSt.
Beschläge
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Terminals B und S für den Innenbereich
• mit Edelstahl-Drücker
• mit PZ-Lochung oder Blind
• mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst
• m
it Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten
Verbindung mit den Innentürbeschlägen
• inklusive Lithium-Batterien
• mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschilder
• für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B)
• Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium
• ohne Zylinder und Einsteckschloss
• Brandschutzzulassung P-120003473
3050001000
Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1
(auch als P100)
3050002000
Legic / Legic Advant 2.1
(auch als P100)
3050001800
Hitag 2.05
(auch als P100)
(lieferbar bis Ende 2014)
3050001600
Pincode 2.0
(nur erhältlich in Ausführung B)
* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals
mit 1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild
oder Rundrosette wird ein Mehrpreis erhoben.
EI
TT
PegaSys Terminals Modell Back to Back B 2.1
I
NT
RIT
STR
T
AU
PegaSys Terminal beidseitig buchbar B und S
(nur für den Innenbereich)
3050001300
Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 B
3050001200
Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1 S
3050001500
Legic / Legic Advant 2.1 B
3050001400
Legic / Legic Advant 2.1 S
3801620000
Hitag 2.05
(lieferbar bis Ende 2014)
* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite
Terminals mit 1171-Drückern wird ein Mehrpreis
erhoben.
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I7
Beschläge
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Terminals B und S für den Außenbereich
• mit Edelstahl-Drücker
• mit PZ-Lochung oder Blind
• mit Montageplatte, auf die jeweiligen Innentürbeschläge angepasst
• m
it Drückerstiften und allem erforderlichen Zubehör zur fachgerechten
Verbindung mit den Innentürbeschlägen
• inklusive Lithium-Batterien
• mit Innentürdrückergarnitur mit Rosetten, Kurz- oder Langschildern
• für Holz-, Stahl- oder Metalltüren (Ausführung B)
• Ausführung S: passend auf Schmalrahmen in Holz, Stahl oder Aluminium
• ohne Zylinder und Einsteckschloss
• IP 55, nur in Verbindung mit einem innenliegenden
Batteriefach 3050008000 oder 3050009000
• Brandschutzzulassung P-120003473
3050001000
Mifare Classic / Mifare DESFire 2.1
(auch als P100)
3050002000
Legic / Legic Advant 2.1
(auch als P100)
3050001800
Hitag 2.05
(auch als P100)
(lieferbar bis Ende 2014)
3050006000
Wetterschutzdach für PegaSys S (im Außenbereich)
3050007000
Wetterschutzdach für PegaSys B (im Außenbereich)
3050008000
(auf der Innenseite der Tür, Alternative 1)
Batteriefach verschraubt (screwed)
3050009000
Batteriefach selbsteinrastend (snap-in)
(auf der Innenseite der Tür, Alternative)
* Auf Terminals mit 491-Drückern und breite Terminals mit
1171-Drückern kombiniert mit Lang-, Kurzschild oder Rundrosette wird ein Mehrpreis erhoben.
8I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Beschläge
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Zubehör für Vollglastüren
PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach innen geöffnet
Unterlegblech für:
3802214009
GTS Junior Office = 96 mm
3802218009
GTS Junior Classic = 84 mm
3802223009
GTS FSB Rechteck Soft = 90 mm
3802223009
GTS FSB Rechteck = 90 mm
PegaSys Baubeschlag B 2.1 nach außen geöffnet
Füllstücke links für:
3802816000
GTS Junior Office Li
GTS Junior Classic Re + Li
3802821000
3802826000
GTS FSB Rechteck Soft Re + Li
3802827000
GTS FSB Rechteck Re + Li
Füllstücke rechts für:
3802815000
GTS Junior Office Li
3802821000
GTS Junior Classic Re + Li
3802825000
GTS FSB Rechteck Soft Re + Li
3802827000
GTS FSB Rechteck Re + Li
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I9
Elektronische Schließzylinder
10 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Elektronische Schließzylinder
Elektronischer Doppelknaufzylinder
Typ 1 (einseitig buchbar)
auch als AP (Antipanikzylinder lieferbar)
Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder und zwei Knaufmodulen, einem rein mechanischen und einem elektronischen. Auf
der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der Schließnase fest
verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach
erfolgter Berechtigung wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert und
der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in bereits
bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich im mechatronischen
Knaufmodul. Durch den Austausch des Profilzylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke angepasst werden.
IP 55, Brandschutzzulassung,
IP 65, Outdoor-Lösung.
Elektronischer Halbzylinder
PegaSys Typ 2
Der Zylinder besteht aus einem mechatronischen Knaufmodul und
einem Profilhalbzylinder. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die
elt. Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Die Kommunikationselektronik und die Batterien befinden sich im Knaufmodul.
IP 55, Brandschutzzulassung,
IP 65, Outdoor-Lösung.
Elektronischer Doppelknaufzylinder
PegaSys Typ 3 (beidseitig buchbar)
Der Zylinder (beidseitig buchbar) besteht aus zwei elektronischen
Knaufmodulen die jeweils frei drehbar gelagert sind, sowie einem
Profilzylindermittelteil. Erst nach erfolgter Berechtigung (sowohl von
aussen, als auch von innen) wird die elt. Kupplungseinheit aktiviert
und der Zylinder kann ent- bzw. verriegelt werden. Das spezielle
Profilzylindergehäuse entspricht der DIN 18254 und kann somit in
bereits bestehende Einsteckschlösser verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien befinden sich jeweils in
den mechatronischen Knaufmodulen. Durch den Austausch des
Profilzylinders kann der Doppelknaufzylinder der jeweiligen Türstärke
angepasst werden.
IP 55, Brandschutzzulassung,
IP 65, Outdoor-Lösung.
Elektronisches Möbelschloss
PegaSys Typ 4
Knaufmodul in einem Möbelschloss, mit elektronischem frei drehenden Knauf. Die Kommunikationselektronik sowie die Mechatronik
befinden sich zusammen mit den Batterien im Knaufmodul.
Die Montage des Knaufmoduls als Möbelschloss ist einfach durchführbar und unterscheidet sich nicht von der Montage mechanischer
Möbel­schlösser.
IP 55, Brandschutzzulassung.
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 11
Elektronische
Schließzylinder
Typ 3
Typ 4
●
●
●
●
● (x2)
● (x2)
●
●
●
●
●
●
● (x2)
● (x2)
●
●
3050100600


3050100820
●
●
●
●
● (x2)
● (x2)
●
●
3050104000
●
-
-
-
D=34 mm
3050104100
●
-
-
-
D=29,5 mm
(Schweizer rund)
3050104200
●
-
-
-
„DIN“
siehe Seite 17
-
siehe Seite 17
-
AntiPanikzylinder
siehe Seite 19
-
siehe Seite 19
-
CH
siehe Seite 17
-
siehe Seite 17
-
„DIN“
-
siehe Seite 16
-
-
CH
-
siehe Seite 16
-
-
-
-
-
●
Bezeichnung
Elektronischer
Knaufzylinder Mifare /
Mifare DESFire
Legic /
Legic Advant
Hitag
Best.-Nr.
für Aussenbereich
Typ 2
für Innenbereich
Typ 1


3050100800
3050100400
3050100500

3050100810

Mechanischer Knauf
für Türinnenseite
D=29,5 mm
(Standard)
Zylindermittelstück
Euro-Profil
Halbzylinder
Ø 22 mm
Schweizer Rund
Adapter:
3050101300
Möbelschloss
12 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Zylindermittelstücke
Typ 1
Typ 2
Typ 3
Typ 4
Euro-Profil
Bezeichnung
Best.-Nr.
30/30 mm (Standard)
26/26 mm
26/30 mm
26/35 mm
26/40 mm
26/45 mm
26/50 mm
26/55 mm
26/60 mm
26/65 mm
26/70 mm
30/35 mm
30/40 mm
30/45 mm
30/50 mm
30/55 mm
30/60 mm
30/65 mm
30/70 mm
35/35 mm
35/40 mm
35/45 mm
35/50 mm
35/55 mm
35/60 mm
35/65 mm
35/70 mm
40/40 mm
40/45 mm
40/50 mm
40/55 mm
40/60 mm
40/65 mm
40/70 mm
45/45 mm
45/50 mm
45/55 mm
45/60 mm
45/65 mm
45/70 mm
50/50 mm
50/55 mm
50/60 mm
50/65 mm
50/70 mm
55/55 mm
55/60 mm
55/65 mm
55/70 mm
60/60 mm
60/65 mm
60/70 mm
65/65 mm
65/70 mm
70/70 mm
3050105000
3050105100
3050105200
3050105300
3050105400
3050105500
3050105600
3050105700
3050105800
3050105900
3050106000
3050106100
3050106200
3050106300
3050106400
3050106500
3050106600
3050106700
3050106800
3050106900
3050107000
3050107100
3050107200
3050107300
3050107400
3050107500
3050107600
3050107700
3050107800
3050107900
3050108000
3050108100
3050108200
3050108300
3050108400
3050108500
3050108600
3050108700
3050108800
3050108900
3050109000
3050109100
3050109200
3050109300
3050109400
3050109500
3050109600
3050109700
3050109800
3050109900
3050110000
3050110100
3050110200
3050110300
3050110400
Preise ohne MwSt.
●
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● ●
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PegaSys
I 13
Halbzylinder
14 I
Typ 1
Bezeichnung
Best.-Nr.
30/10 mm (Standard)
35/10 mm
40/10 mm
45/10 mm
50/10 mm
55/10 mm
60/10 mm
65/10 mm
70/10 mm
3050115000
3050115100
3050115200
3050115300
3050115400
3050115500
3050115600
3050115700
3050115800
PegaSys
Typ 2
Typ 3
Typ 4
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Preise ohne MwSt.
Zylindermittelstücke
Typ 1
Typ 2
Typ 3
Typ 4
Ø 22 mm, Schweiz rund
Bezeichnung
Best.-Nr.
32,5/32,5 mm
3050140000
●
●
32,5/37,5 mm
3050140100
● ●
32,5/42,5 mm
3050140200
● ●
32,5/47,5 mm
3050140300
● ●
32,5/52,5 mm
3050140400
● ●
32,5/57,5 mm
3050140500
● ●
32,5/62,5 mm
3050140600
● ●
32,5/67,5 mm
3050140700
● ●
32,5/72,5 mm
3050140800
● ●
37,5/37,5 mm
3050140900
● ●
37,5/42,5 mm
3050141000
● ●
37,5/47,5 mm
3050141100
● ●
37,5/52,5 mm
3050141200
● ●
37,5/57,5 mm
3050141300
● ●
37,5/62,5 mm
3050141400
● ●
37,5/67,5 mm
3050141500
● ●
37,5/72,5 mm
3050141600
● ●
42,5/42,5 mm
3050141700
● ●
42,5/47,5 mm
3050141800
● ●
42,5/52,5 mm
3050142000
● ●
42,5/57,5 mm
3050142100
● ●
42,5/62,5 mm
3050142200
● ●
42,5/67,5 mm
3050142300
● ●
42,5/72,5 mm
3050142400
● ●
47,5/47,5 mm
3050142500
● ●
47,5/52,5 mm
3050142600
● ●
47,5/57,5 mm
3050142700
● ●
47,5/62,5 mm
3050142800
● ●
47,5/67,5 mm
3050142900
● ●
47,5/72,5 mm
3050143000
● ●
52,5/52,5 mm
3050143100
● ●
52,5/57,5 mm
3050143200
● ●
52,5/62,5 mm
3050143300
● ●
52,5/67,5 mm
3050143400
● ●
52,5/72,5 mm
3050143500
● ●
57,5/57,5 mm
3050143600
● ●
57,5/62,5 mm
3050143700
● ●
57,5/67,5 mm
3050143800
● ●
57,5/72,5 mm
3050143900
● ●
62,5/62,5 mm
3050144000
● ●
62,5/67,5 mm
3050144100
● ●
62,5/72,5 mm
3050144200
● ●
67,5/67,5 mm
3050144300
● ●
67,5/72,5 mm
3050144400
● ●
72,5/72,5 mm
3050144500
● ●
Halbzylindermittelstücke
Ø 22 mm, Schweiz rund
32,5 / 10 mm
37,5 / 10 mm
42,5 / 10 mm
47,5 / 10 mm
Preise ohne MwSt.
3050150000
3050150100
3050150200
3050150300
●
●
●
●
PegaSys
I 15
AP Panikzylinder
Elektronischer Doppelknaufzylinder
Antipanik-Variante
Der Zylinder besteht aus einem Profilzylinder mit mechanischem
Innenknauf. Auf der mechanischen Seite ist der Drehknauf mit der
Schließnase verbunden, auf der elektronischen frei drehbar gelagert. Erst nach erfolgter Berechtigung wird die elektromechanische
Kupplungseinheit aktiviert und der Zylinder kann end- bzw. verriegelt werden. Das spezielle Profilzylindergehäuse entspricht der
DIN 18254 und kann somit in bereits bestehende Einsteckschlösser
verbaut werden. Die Kommunikationselektronik sowie die Batterien
befinden sich im mechatronischen Knaufmodul. Bei der Betätigug
der Knäufe fallen diese nach loslassen in die Sech-Uhr-Position
(definierte Schließnasenstellung). Somit sind diese für vorhandene
Panikschlösser geeignet.
IP 55, Brandschutzzulassung.
16 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
AP Panikzylinder
Typ 1
Typ 2
Typ 3
Typ 4
AP Panikzylinder mit
mechanischer Knauf
nicht reversibel
Bezeichnung
Best.-Nr.
30/30 mm (Standard)3050117000
●
30/35 mm
30/40 mm
30/45 mm
30/50 mm
3050117100
3050117200
3050117300
3050117400
●
35/30 mm
3050118000
●
35/35 mm
3050118100
●
35/40 mm
3050118200
● 35/45 mm
3050118300
●
35/50 mm
3050118400
●
40/30 mm
3050118500
●
40/35 mm
3050118600
●
40/40 mm
3050118700
●
40/45 mm
3050118800
●
40/50 mm
3050118900
●
45/30 mm
3050119000
●
45/35 mm
3050119100
●
45/40 mm
3050119200
●
45/45 mm
3050119300
●
45/50 mm
3050119400
●
50/30 mm
3050119500
●
50/35 mm
3050119600
●
50/40 mm
3050119700
●
50/45 mm
3050119800
●
50/50 mm
3050119900
●
Preise ohne MwSt.
●
●
●
PegaSys
I 17
Elektronisches Spindschloss
18 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Elektronisches Spindschloss
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
Spindschlösser
· Abmessung B x H x T: 44,6 x 148,4 x 35,9 mm
· IP 20 für den Innenbereich
· Geeignet für Holz-, Stahl- und Aluminiumtüren mit
einer Dicke bis 20 mm
3050101400
PegaSys Spindschloss Mifare
3050101410
PegaSys Spindschloss Legic
3050101500
Schließhebel Version 2
3050101600
Schließhebel Version 3
3050101700
Schließhebel Version 4
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 19
Wandleser
20 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Wandleser, Online/Offline
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Wandleser 2.1 für Innen- und Außenbereich
Gehäuse anthrazit
3050120450
PegaSys Wandleser 700 Legic/Legic Advant
Lieferumfang:
· Gehäusedeckel
· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5m Leser-Kabel
· Montageplatte
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Befestigungsmaterial für Massivwand
· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief
PegaSys Wandleser 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1
(Produkt-Update 3050120400)
3050120401
Lieferumfang:
· Gehäusedeckel
· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5m Leser-Kabel
· Montageplatte
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Befestigungsmaterial für Massivwand
· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief
3050121200
Wetterschutzdach für Wand- und Berechtigungsleser
PegaSys Wandleser 2.1 für Innenbereich
3050121110
Abdeckung für Wandleser neutral
3050121120
Abdeckung für Wandleser
3050120403
PegaSys Elektronik 800 Mifare/Mifare DESFire 2.1
Lieferumfang:
· Elektronische Leseeinheit
· Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Klemmenboard
· Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief
3050120140
3050120150
3050120130
Designblende Office weiß (verfügbar Mitte 2014)
Designblende Office schwarz (verfügbar Mitte 2014)
Designblende grau
3050121300
Henselbox mit I/O-Boardhalter
zur Aufnahme von I/O Board von Wand- und Berechtigungslesern
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 21
Wandleser, Online/Offline
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Wandleser Edelstahl für Innenbereich
Lieferumfang:
· Gehäusedeckel mit Leseeinheit
· Montageplatte mit I/O Boardhalter
· Befestigungsmaterial für Massivwand
· Maß: 118 mm x 65 mm, 45 mm tief
3050120500
3050122000
Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05
Legic/Legic Advant 2.05 Hitag 2.0 3050122200
Pincode 2.0
PegaSys Wandleser Edelstahl für Außenbereich
Lieferumfang wie Wandleser für den Innenbereich
3801305000
3801307000
Mifare Classic/Mifare DESFire 2.05
Legic/Legic Advant 2.05 Hitag 2.0 3801309000
Pincode 2.0
3801308000
Wetterschutzdach für PegaSys Wandleser Edelstahl 3050122100
3801306000
Wandleser für Siedleanlagen
PegaSys Berechtigungsleser für Innen- und
Außenbereich
3050120460
700 R/W Legic/ Legic Advant
3050120101
800 R/W Mifare/Mifare DESFire,
(Produkt-Update 3050120100)
für Innen- und Außenbereich
Lieferumfang:
· Gehäusedeckel
· Leser-Gehäuse mit vergossenem RFID-Board u. 5 m Leser-Kabel
· Montageplatte
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Befestigungsmaterial für Massivwand
· Maß: 119 mm x 75 mm, 23 mm tief
3050120102
PegaSys Elektronik 800 R/W Mifare/Mifare DESFire 2.1 für Innenbereich
Lieferumfang:
· Elektronische Leseeinheit
· Material zur Befestigung in einer DIN - Gerätedose
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Klemmenboard
· Maß: 71 mm x 71 mm, 27 mm tief
22 I
PegaSys
3050120140
3050120150
3050120130
Designblende Office weiß (verfügbar Mitte 2014)
Designblende Office schwarz (verfügbar Mitte 2014)
Designblende grau Preise ohne MwSt.
Wandleser, Online/Offline
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Berechtigungsleser für Innenbereich
3050120250
715 R/W Mifare/Mifare DESFire 715 R/W Legic/ Legic Advant mit Display und Tastatur für den Innenbereich
für Innenbereich
Lieferumfang:
· Frontgehäuse mit Steckschloss
· Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand
· Klemmenboard
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Befestigungsmaterial für Massivwand
· Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief
3050120480
3050120200
3050120470
712 R/W Mifare/Mifare DESFire
712 R/W Legic/ Legic Advant
mit Display für den Innenbereich
Lieferumfang:
· Frontgehäuse mit Steckschloss
· Designrahmen zum Verrasten in der Gehäuserückwand
· Klemmenboard
· I/O Board zur Steuerung elektrischer Türöffner bis 30V 2A
· Befestigungsmaterial für Massivwand
· Maß: 149,5 mm x 104 mm, 29 mm tief
3050121300
Henselbox mit I/O-Board
zur Aufnahme von I/=O Board von Wand- und Berechtigungslesern
PegaSys Controller
3050120000
Preise ohne MwSt.
3050121100
PegaSys Online Controller zum Anschluss von max. 4 Leseeinheiten
zur Montage auf Hutschiene (9 Platzeinheiten)
Serielles Kabel
PegaSys
I 23
PegaSys Software
Komponenten
Ausweise
Schlüsselanhänger
24 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Software
Best.-Nr.
Produkte
Software PegaSys 3000
3050120600
Software PegaSys 3000 ohne Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !
(siehe nächste Seite)
Abbildung
3050120900
Software PegaSys 3000 mit Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !
Software PegaSys 3000 update auf Validation ohne Schreib-/ Lesestation USB, bitte gesondert mitbestellen !
3050122300
Software PegaSys 3000 update 3050122400
Software PegaSys 2000 auf 3000 update
(inkl. Einweisung/Schulung)
3050120800
PegaSys
Intelligent Access Control Systems
Codiersoftware
3804056000
Codier-Software (ohne USB-Leser)
NORMBAU GmbH·77871Renchen/Germany·Tel.+49 7843 704-0
www.normbau.de
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behalten wir uns alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige
Zustimmung dürfen diese Unterlagen weder vervielfältigt noch von Dritten auch nicht in anderer Weise missbräuchlich
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3804031000
Preise ohne MwSt.
Chipkartenleser von Omnikey
PegaSys
I 25
Komponenten
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
USB Schreib-/ Lesegeräte
3050120700
Leseverfahren, Mifare Classic, Mifare DESFire 3050121700
Leseverfahren, Legic Prime, Legic Advant 3050121800
Leseverfahren, Hitag PegaSys Programmierkartensatz
Lieferung komplett mit Demontage- u. Batteriewechselkarte
Mifare Classic, Mifare DESFire
3050131200
Legic Prime, Legic Advant (+ NFC Karte) 3050131300
Hitag
3050131100
3050131000
26 I
PegaSys
PegaSys Mobile Programmiereinheit Legic und Mifare
Software und Schreibleseeinheit NFC interface
(zum Anschluß an Netbook)
Preise ohne MwSt.
Komponenten
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys Setup-Kartensatz System 100
3050133400
Setup-Kartensatz Mifare
3050133401
Setup-Kartensatz Legic
3050133402
Setup-Kartensatz Hitag
Baustellenkartensatz (Demo 9999)
3050133420
Baustellen-Kartensatz Mifare
3050133421
Baustellen-Kartensatz Legic
PegaSys Facilitykarte
Sie erhalten bei Erstbestellung pro Projekt die Facilitykarte
inkl. Sicherungskarte kostenlos.
3050133430
für Nachbestellung
Mifare Classic, Mifare DESFire
3050133431
Legic Prime, Legic Avant 3050133432
Hitag
3050133440
DESFire Lizenz NORMBAU 3050133441
DESFire Lizenz NORMBAU OEM 1 (NON div.)
3050133442
DESFire Lizenz NORMBAU OEM 2 (div. Key)
PegaSys Legic IAM/SAM Karten basierend auf Legic Prime
3050133450
egic IAM Karte + IMS CD
L
egic IAM Karte Advant
L
3050133452
3050133454
Preise ohne MwSt.
3050133451
3050133453
3050133455
Legic SAM 63 Karte
Legic SAM 63 Karte Advant
Legic SAM 64 Karte
Legic SAM 64 Karte Advant
PegaSys
I 27
Ausweise / Schlüsselanhänger
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
Karten Mifare DESFire EV1 8K, weiß/weiß
für Direktdruck
3050171200
pro Stück
Codierung und Druck auf Anfrage.
Weitere Ausweise auf Anfrage.
Schlüsselanhänger Mifare DESFire, EV1 8K, schwarz
3050171300
pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage.
Karten Mifare classic 1K, weiß/weiß
für Direktdruck
3050170000
pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage.
Weitere Ausweise auf Anfrage.
Schlüsselanhänger Mifare Classic 1K, hellblau
3050170100
28 I
PegaSys
pro Stück Codierung und Druck auf Anfrage.
Preise ohne MwSt.
Ersatzteile Beschlag
Elektronik
Lockbox komplett 2.1
mit Kupplungsmechanik
und Wendetechnik
(Ausführung 2.0)
Ersatzelektronik
Adapter
Türdrücker
Senkschrauben
Batterien
Drückervierkantstift
Flachkopfschraube
Gewindehülse/
Sicherungsring
(für B 2.0)
Batteriefach
Batteriefachschlüssel
Senkschrauben
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 29
Ersatzteile Beschlag
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Mifare breit
PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel
3050102200
3805072000
3050102210
3805070000
3050102230
3805073000
3050102240
PegaSys 2.1 B Ersatzelektronik Legic breit
PegaSys 2.1 B Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel
PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Mifare schmal
PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Mifare incl. Adapterkabel
3805071000
PegaSys 2.1 S Ersatzelektronik Legic schmal
PegaSys 2.1 S Kit 2.0 -> 2.1 Legic incl. Adapterkabel
3050102000
PegaSys 2.0 / 2.05 B Fenster breit
3050102100
3050102400
3050102500
30 I
PegaSys
PegaSys 2.0 / 2.05 S Fenster schmal PegaSys 2.0 B Batteriefach breit
ohne Batterien
PegaSys 2.0 S Batteriefach schmal
ohne Batterien
Preise ohne MwSt.
Ersatzteile Beschlag Office
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3050103315
PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Mifare PegaSys Office Ersatzelektronik 2.1 Legic 3050103316
3050102410
3050102420
PegaSys Office Batteriefach mit Notöffnung ohne Batterien
PegaSys Office Batteriefach (blind) ohne Batterien
3050102050
Preise ohne MwSt.
PegaSys Office Batteriefachschlüssel Set
Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich
PegaSys
I 31
Ersatzteile Beschlag
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3050103600
PegaSys 2.0 B Batteriefachschlüssel breit
PegaSys 2.0 S Batteriefachschlüssel schmal
Batteriefachschlüssel auch für Spindschloss erforderlich
3805001000
PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, innen
3805000000
PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, innen
3805002000
PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, innen
3805021000
PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Mifare breit, außen
3805020000
PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Legic breit, außen
3805022000
PegaSys 2.0 B Ersatzelektronik Hitag breit, außen 3805011000
PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, innen
3805010000
PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, innen
3805012000
PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, innen
3805031000
PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Mifare schmal, außen
3805030000
PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Legic schmal, außen 3805032000
PegaSys 2.0 S Ersatzelektronik Hitag schmal, außen 3805033000
PegaSys Ersatzelektronik Pin Code 3050103700
32 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Ersatzteile Beschlag
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3802238000
Lithium Batterie Mignon (AA) breit 1,5V für PG B 2.0 / 2.1
(kein Versand per Luftfracht möglich)
Lithium Batterie Mignon (AA) 3,6 V
für Spindschloss
(kein Versand per Luftfracht möglich)
3802237000
Lithium Batterie Micro (AAA) schmal 1,5V für PG S 2.0 / 2.1
(kein Versand per Luftfracht möglich)
3800219000
Lithium Batterie 9V für PG 1.0
(kein Versand per Luftfracht möglich)
3885206000
4 Blechschrauben 5,5 x 16 DIN 7981, Stzn
4 Se-Schraubenpack 2 x M5 x 15 DIN 965
zur Befestigung an Rohrrahmentüren
3815106000
3802204000
3802221000
Preise ohne MwSt.
Flachkopfschraube M4 x 6,5 StcC
zur Befestigung von Adaptern an Lockbox
Gewindehülse M5 x 14 für B 2.0
Sicherungsring SPA 7mm für B 2.0
zur Befestigung von Montageplatte am Türblatt
PegaSys
I 33
Ersatzteile Beschlag
Abbildung
Best.-Nr.
3804190000
Produkte
PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.1 -> Lockbox 2.0
3804191000
PegaSys Adapterkabel Elektronik 2.0 -> Lockbox 2.1
3804163000
PegaSys 2.05 Spannungsversorgungskabel (Wandleser)
3804162000
PegaSys 2.05 Motoranschlusskabel (Wandleser)
3804078000
34 I
PegaSys
PegaSys 2.1 Batterieverlängerungskabel für Outdoor Terminals
Preise ohne MwSt.
Ersatzteile E-Zylinder
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3050102900
Lithium CR2 Batterien im 50er Pack Lithium CR2 Batterien im 100er Pack Lithium CR2 Batterien im 250er Pack Lithium CR2 Batterien im 500er Pack Lithium CR2 Batterien im 1000er Pack (kein Versand per Luftfracht möglich)
3050103400
Plastikdichtungsring Set, Innenbereich (je 10 Stück = 20)
für Knaufzylinder (bei Batteriewechsel Dichtungsring tauschen)
Plastikdichtungsring Set für den Außenbereich auf Anfrage
3050103000
3050103100
3050103200
3050103300
3885200000
Kappe für E-Zylinder 2.1, Innenbereich
Kappe für E-Zylinder 2.1 für den Außenbereich auf Anfrage
Kupplungsschiebersatz bis 26 mm Länge, Innenbereich
Kupplungsschiebersatz ab 30 mm Länge, Innenbereich
3885209000
3885201000
Kupplungsschiebersatz für den Außenbereich auf Anfrage
3885203000
Werkzeug für den Wechsel des Kupplungsschiebers
3050101900
Sicherheitsrosette für Innenbereich
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 35
Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag
Abbildung
Preis ¤
Best.-Nr.
Produkte
3800195000
3800196000
Inbusschlüssel SW 2,5 Inbusschlüssel SW 3 3050103800
Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1
3050103900
Pintorxschraubendreher für 2.0 und 2.1 lang mit
flexiblem Mittelteil
3800199000
Schraubendreher Pin-Torx für 1.0 3802220000
BG Lockbox komplett 2.0 3050102300
BG Lockbox komplett 2.1 36 I
PegaSys
3802232000
3802231000
3802817000
3802230000
Adapter · 7 auf · 9
Adapter · 8 auf · 9
Adapter · 8,5 auf · 9
Adapter · 9 auf · 9
Preise ohne MwSt.
Ersatzteile / Werkzeuge Beschlag
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3802820000
Drückervierkantstift · 9 mm · 10x36/M4 außen 3802861000
rückervierkantstift · 7 x 70 (TS 37-46) innen D
rückervierkantstift · 7 x 80 (TS 47-56) innen D
Drückervierkantstift · 7 x 100 (TS 67-76) innen
3802862000
3802864000
3802898000
rückervierkantstift · 7 x 120 (TS 87-96) innen
D
Drückervierkantstift · 8 x 70 (TS 37-46) innen Drückervierkantstift · 8 x 80 (TS 47-56) innen Drückervierkantstift · 8 x 90 (TS 57-66) innen Drückervierkantstift · 8 x 100 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 8 x 110 (TS 77-86) innen Drückervierkantstift · 8 x 120 (TS 87-96) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 70 (TS 37-46) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 80 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 90 (TS 57-66) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 100 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 8,5 x 120 (TS 87-96) innen Drückervierkantstift · 9 x 70 (TS 37-46) innen Drückervierkantstift · 9 x 80 (TS 47-56) innen Drückervierkantstift · 9 x 90 (TS 57-66) innen Drückervierkantstift · 9 x 100 (TS 67-76) innen Drückervierkantstift · 9 x 110 (TS 77-86) innen Drückervierkantstift · 9 x 120 (TS 87-96) innen Drückervierkantstift · 9 x 140 (TS 107-116) innen 3802803000
Vierkanthülse 9 auf 10 mm 3802901000
Preise ohne MwSt.
3802866000
3802871000
3802872000
3802873000
3802874000
3802875000
3802876000
3802881000
3802882000
3802883000
3802884000
3802886000
3802891000
3802892000
3802893000
3802894000
3802895000
3802896000
3802902000
3802903000
3802904000
3802905000
3802906000
3802907000
3802908000
3802909000
4 Senkschrauben M5 x 40 für TS 34-38
4 Senkschrauben M5 x 45 für TS 39-43
4 Senkschrauben M5 x 50 für TS 44-48
4 Senkschrauben M5 x 55 für TS 49-53
4 Senkschrauben M5 x 60 für TS 54-58
4 Senkschrauben M5 x 65 für TS 59-63
4 Senkschrauben M5 x 70 für TS 64-68
4 Senkschrauben M5 x 75 für TS 69-73
4 Senkschrauben M5 x 80 für TS 74-78
PegaSys
I 37
Zubehör
38 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Zubehör
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3806015000
PegaSys Netzteil TMS251112C
12V DC/2A (kein Rack)
für Wandleser
3806016000
3806014000
PegaSys Netzteil TBL030-112
Rack 12V DC/2,5A
für Wandleser
PegaSys Netzteil TXL035-1212D
± 12V DC/1,5A
für Wandleser
PegaSys Trafo
20V AC/1,8A
für Controller
3806085000
0222060010
PegaSys Bohrlehre für Langschild D/CH
0222570000
PegaSys Bohrlehre für Langschild F
0222140016
PegaSys Bohrlehre für Rosetten und Kurzschilder
Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 39
Zubehör
Best.-Nr.
Produkte
3802114000
egaSys Montageblock für breite und schmale Terminals P
3802805000
Montageset PegaSys
3050001100
Toolkit-Box PegaSys 2.1 incl. E-Zylinder Adapter
3050102250
Starterkit Deutschland/International
Abbildung
bestehend aus:
Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild),
Bohrschablone Metall (Langschild D), Profilstange, RosettenAbhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder
3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder),
Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, QuickInstall E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.
3050102260
Starterkit Frankreich
bestehend aus:
Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild),
Bohrschablone Metall (Langschild F), Profilstange, RosettenAbhebewerkzeug, Demontageset für Logo-Disc (E-Zylinder
3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder),
Papierschablonen, Quick-Install PegaSys breit/schmal, QuickInstall E-Zylinder, Doku-/Produkt-CD für Kalkulation.
3050102270
Starterkit Schweiz
bestehend aus:
Batteriefachschlüssel PegaSys breit/schmal, flexibler Schraubendreher, Montageset, Bohrschablone (Rosette und Kurzschild), Bohrschablone Metall (Langschild CH), Profilstange +
Rundprofil-stange, Rosetten-Abhebewerkzeug, Demontageset
für Logo-Disc (E-Zylinder 3 LED), Notstromadapter, Batteriewechselwerkzeug (E-Zylinder), Papierschablonen, Quick-Install
PegaSys breit/schmal, Quick-Install E-Zylinder, Doku-/ProduktCD für Kalkulation.
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PegaSys
Preise ohne MwSt.
Zubehör
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3050102600
Batteriewechselwerkzeug (5 Stück)
3050102710
3050102800
Low Power Adapter für elektronisches Knaufmodul
für den Innenbereich und Aussenbereich
USB Funkadapter
Firmware-Update E-Zylinder
3050102220
Demontagewerkzeug für Logo Disc (5 Stück)
3050103500
Demontagewerkzeug für Schweizer Rund-Zylinder
3050120300
Öffnungswerkzeug für Terminal 712 R/W Preise ohne MwSt.
PegaSys
I 41
Vorführgeräte
42 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
PegaSys Vorführgeräte
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3050133100
PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP 3050133000
Schloss/Rosette
Schloss/Langschild
3050133600
3050133500
3050133 910
3050133200
3050133700
Preise ohne MwSt.
PegaSys Terminal B Mifare auf Musterblock/SVP PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP
Schloss/Oval-Rosette
PegaSys Terminal S Mifare auf Musterblock/SVP
Schloss/Langschild
PegaSys Office Mifare auf Musterblock/SVP
E-Zylinder auf Musterblock Mifare/Standardschloss/
Rosette Online board mit Controller, 700 R/W, 712 R/W
Stromversorgung
PegaSys
I 43
Dienstleistungen
44 I
PegaSys
Preise ohne MwSt.
Dienstleistungen
Abbildung
Best.-Nr.
Produkte
3823010000
Consultancy/Projektberatung
3823015000
Software-Entwicklung/
(pro Manntag)
Kundenspezifische Anpassungen
3823020000
Projektierung/Türenliste
(pro Manntag)
3823021000
Projektierung/Türenliste
(pro Stunde)
3823025000
Softwaretraining vor Ort
(pro Manntag)
3823030000
Installation, Inbetriebnahme vor Ort
(pro Manntag)
3823031000
Installation, Inbetriebnahme vor Ort
(pro Stunde)
3823035000
Kundenkartenprüfung
Preise ohne MwSt.
(pro Manntag)
PegaSys Technik- und Software Training in Renchen (2-tägig)
inkl. Übernachtung und Verpflegung
PegaSys
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.0 Geltung
1.1 Allen Vertragsabschlüssen betreffend Lieferungen und Leistungen von uns liegen die
nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Besteller mit der Auftragsertei­
lung bzw. mit der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber mit der Annahme der ersten
Lieferung/Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrück­
lich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt
werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge
mit dem Besteller. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Bedingungen hierfür zu
ändern.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des ge­
schlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich wieder­ge­
geben. Mündliche Vereinbarungen vor und bei Vertragsschluss mit unseren Mitarbeitern,
denen keine entsprechende gesetzliche Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zur
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nach Vertragsabschluss sollten mündliche
Änderungen und Ergänzungen schriftlich bestätigt werden.
2.0 Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir
den Auftrag schriftlich bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der
Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande, in diesem Fall gilt der Liefer­
schein als Auftragsbestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist ausschließlich
maßgeblich für die Art sowie den Umfang der Lieferung.
2.2 Alle Angaben in unseren Drucksachen, Katalogen oder Preislisten über Maße, Gewichte,
Abmessungen und sonstige technische Daten stellen lediglich Beschreibungen und
Kennzeichnungen dar und sind nur als annähernd maßgeblich anzusehen. Branchenüb­
liche Abweichungen sind zulässig, soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit dies
keinen Einfluss auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, die gewöhnliche
Verwendung oder die Beschaffenheit hat. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch
nicht vermeidbare Abweichungen des Vertragsgegenstands, insbesondere bedingt durch
Anpassung an den technischen Wandel sowie bei Serienänderungen unserer Zulieferer,
vor, soweit dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
2.3 Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien
Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserforder­
nisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit
des Vertragsschlusses geltenden EN (Europäische Normen) als vereinbart. Im Falle der
Änderung einer EN nach Vertragsschluss aber vor Fertigstellung, sind wir im Rahmen des
Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen.
2.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkauf und die Lieferung von Hard- und/oder
Software nicht abhängig von der Montage dieser Produkte durch uns oder Dritte. Dies
gilt auch für die Anpassung von Standardsoftware auf die Bedürfnisse des Bestellers und
für die Erstellung von Individualsoftware.
3.0 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise. Etwaige Verpackungs- und
Versandkosten werden extra berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer
sind gegenüber dem Besteller nur zu berücksichtigen, sofern zwischen dem Vertrags­
abschluss und der vereinbarten Lieferungs-/Leistungszeit ein längerer Zeitraum als 4
Monate liegt.
3.2 Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit
gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und verein­
barter Lieferungs-/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne,
Energie, Abgaben, Fracht usw., ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preis­
änderung vorzunehmen, sofern nicht zwischen dem Vertragsabschluss und der verein­
barten Lieferungs-/Leistungszeit ein kürzerer Zeitraum als 4 Monate liegt.
3.3 Unsere Montage- und Wartungsarbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet, falls
nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach unserem
Ermessen monatlich, vierteljährlich oder nach beendeter Leistungserbringung. Auf un­
seren Wunsch hat der Besteller angemessene Vorschüsse zu leisten. Die Sätze 2 und 3
gelten vor Abnahme der Leistung nicht bei mangelhaften Leistungen.
3.4 Der Besteller hat die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung unseres Montage- und War­
tungspersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen. Die notwendige
Reisezeit sowie etwaige Wartezeit gehören zur Arbeitszeit.
3.5 Die Reisekosten des Montage- und Wartungspersonals, insbesondere Fahrt- und Un­
terbringungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung, werden dem Besteller in
Rechnung gestellt.
3.6 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto. Als Datum des Eingangs
der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bank­
konto wertmäßig gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung
als ­Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont und
sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort in bar zu zahlen.
Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers.
3.7 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berech­
tigt, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten oder wenn sie rechtskräftig
fest­gestellt ist. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig
­festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.
4.0 Zahlungsverzug, Stundung, Vermögensverschlechterung
4.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs Zinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weiter­
gehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
4.2 Wir sind berechtigt, im Falle einer Stundung Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu erheben.
4.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für
eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor, so können wir die Weiterar­
beit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der
noch nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder
entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen
auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach,
sind wir berechtigt, vom Vertrag, bzw. von den Verträgen, zurückzutreten und dem Be­
steller die bis dahin entstandenen Kosten ein­schließlich entgangenem Gewinn in Rech­
nung zu stellen.
5.0 Lieferzeit
5.1 Die besonders zu vereinbarende Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht
vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Ge­
nehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.
Die Einhaltung der Liefer-/Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der
Vertragspflichten durch den Besteller voraus.
5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungsoder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe
gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie
46 I
PegaSys
z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung
wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Entsprechendes gilt, wenn die genannten
Umstände in für uns unvorhersehbarer Weise bei unseren Unterlieferanten eintreten.
6.0 Anforderung von Montage- und Wartungsleistungen, Leistungsfrist
6.1 Unsere Montage- und Wartungsleistungen sollen mindestens 10 Arbeitstage vor Arbeits­
beginn angefordert werden.
6.2 Alle durch höhere Gewalt bedingten vorübergehenden Leistungshindernisse befreien uns
für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Montage- und Wartungsverpflich­
tung, insbesondere von der rechtzeitigen Entsendung des Personals und dessen Stellung
in genügender Anzahl. Das gilt auch, wenn sonstige unvorhersehbare Leistungshinder­
nisse vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Feuer, Überschwem­
mungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder behördlichen Maßnahmen.
6.3 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage bzw. Wartung
zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zur
deren Vornahme bereit ist. Ziff. 5.1 gilt entsprechend.
7.0 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
7.1 Wir liefern unfrei ab Werk, Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung
wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers
sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, in seinem Namen und unter Berechnung un­
serer Selbstkosten die Sendung gegen Transport- und Verlustschäden zu versichern.
Teil­lieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
7.2 Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht
­spätes­tens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann,
wenn wir noch andere Leistungen, z. B.. Übersendungskosten oder Montage übernom­
men haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
7.3 Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat,
so geht die Gefahr ab dem Tag der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf
den Besteller über.
8.0 Abnahme bei Montage- und Wartungsleistungen
8.1 Soweit Gegenstand unserer vertraglichen Leistung die Montage und/oder Wartung ist,
erfolgt die Abnahme nach Erbringung der schriftlich vereinbarten Leistung. Soweit nicht
anders vereinbart, erfolgen unsere Montage- und Wartungsleistungen unabhängig von
einer etwaigen Verpflichtung zur Übertragung und/oder Überlassung von Hard- und/
oder Software.
8.2 Nach der Montage von Software weisen wir, soweit dies vereinbart ist, durch ­angemessene
Abnahmetests das Vorhandensein der garantierten Eigenschaften sowie der wesentlichen
Programmfunktionen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang nach.
8.3 Der Besteller ist zur Abnahme der Montage- und Wartungsleistungen verpflichtet, sobald
ihm deren Beendigung angezeigt sind und die in Ziff. 8.2. genannten Abnahmetests
­erfolg­­reich durchgeführt worden sind. Die Abnahme wird in einem von beiden Seiten zu
unterzeichnenden Abnahmeprotokoll bestätigt und dokumentiert.
8.4 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können
zur Abgabe der Annahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf
unsere Leistung als abgenommen gilt.
9.0 Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berechtigt,
10 % des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer als Entschädigung für eventu­
elle Schäden zu fordern. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen,
dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen
tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
10.0 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
10.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle,
auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir
gegen den Besteller aus unserer Geschäftsverbindung haben, bezahlt und die dafür
hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Das gilt darüber hinaus auch für
künftige Forderungen.
10.2 Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Be- und Verarbei­
tung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache gem. § 950 BGB ist ausgeschlossen. Eine
etwaige Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt stets für uns als Besteller. Bei
Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, steht
uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen
Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
10.3 Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und
nur, solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist er nicht
berechtigt. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräuße­
rung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis
zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Der Besteller ist widerruflich
berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen
von uns die Namen der Drittschuldner und die Forderungshöhe gegen diese mitzuteilen
und uns mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen, damit wir in der
Lage sind, die uns abgetretenen Forderungen zu realisieren.
10.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl in­
soweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 10 %
übersteigen.
10.5 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft
über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangsvollstre­
ckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen sowie bei Vorliegen eines Antrags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Bestellers sind wir be­
fugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflich­
tet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller niedrigere Kosten
nachweisen. Bei Zahlungsverzug sowie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund wesentlicher
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir daneben weiterhin berechtigt, die
Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung
der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
10.6 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Liefergegenstände durch Dritte
muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung ent­
stehenden Kosten trägt der Besteller.
11.0 Besonderheiten bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Software
11.1 Soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, wird dem Besteller bei der zeit­
weisen Überlassung von Software ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares
Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme bzw.
Anpassungen geliefert werden, eingeräumt.
11.2 Eine andere als die vertraglich vereinbarte Benutzung der Software, Anpassungen und
Schaltungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht ein besonderer Lizenzvertrag
mit uns schriftlich abgeschlossen wurde.
11.3 Alle sonstigen Rechte an den Programmen, Anpassungen und an den Dokumentationen
sowie Schaltungen einschließlich der Ko­pien und nachträglichen Ergänzungen bleiben
uns vorbehalten. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme, Anpassungen,
Schaltungen und Dokumentationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung
Dritten nicht zugänglich sind.
Preise ohne MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
11.4 Ein Erwerb von Rechten ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. Wir be­
halten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verwertungsrechte vor.
11.5 Dem Besteller ist es untersagt, ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung die
Software abzuändern oder zu übersetzen. Die Rückübersetzung des überlassenen
Programms in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rück­
erschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering)
sind ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder zur Erweiterung des Funk­
tionsumfangs zulässig, jedoch nur nach unserer vorherigen schriftlichen Ermächtigung.
11.6 Der Besteller darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit dies für die Be­
nutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen
die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber
hinaus dürfen Kopien grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche
angefertigt werden. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie angefertigt
und aufbewahrt werden, die als Sicherheitskopie des überlassenen Programms zu kenn­
zeichnen ist. Die Entfernung des Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur
zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung
beeinträchtigt wird. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller.
11.7 Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Verein­
barung.
11.8 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende
Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder manipuliert werden. Sofern die Originale
einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom
Besteller auch auf den Kopien anzubringen.
11.9 Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftrags­
bestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und der nachträglichen
Ergänzungen als erteilt.
11.10Dem Besteller obliegt als wesentliche Vertragspflicht, vor der Installation der Software
oder Änderung der Software bereits vorhandene Daten und Programme in maschinenles­
barer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand
wieder hergestellt werden können.
11.11Der Besteller darf die Software, die speziell auf seine Bedürfnisse angepasst wurde oder
die speziell für ihn hergestellt wurde, einschließlich des Benutzerhandbuchs und des
sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte nur veräußern oder verschenken, wenn
sich der Empfänger mit der Weitergeltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe­
dingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Weitergabe muss der
Besteller dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien und Sicherheits­kopien über­
geben oder nicht übergebener Kopien vernichten. Nach der Weitergabe erlischt das Recht
des Bestellers zur Nutzung des Programms. Für die Überlassung der Software an einen
Dritten auf Zeit gelten die gleichen Regelungen. Unzulässig ist jedoch die Überlassung
im Wege der gewerbsmäßigen Vermietung. Die Überlassung an einen Dritten darf nicht
erfolgen, wenn der begründete Verdacht besteht, dieser werde die Vertragsbedingungen
verletzen. Im Falle der Überlassung an einen Dritten ist der Besteller zur Mitteilung des
Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten verpflichtet.
11.12Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz
a) Der Besteller darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware ein­
setzen. Wechselt er die Hardware, so muss er die Software von der bisher verwendeten
Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr
als nur einer Hardware ist unzulässig.
b) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen
Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher
Mehrfachnutzung geschaffen wird. Für diesen Fall muss der Besteller eine zeitgleiche
Mehrfachnutzung durch Zugriffsmechanismen unterbinden; anderenfalls ist er ver­
pflichtet, an uns eine besondere Netzwerkgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach
der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer richtet. Der Einsatz im
­Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der gesondert zu vereinbarenden
Netzwerkgebühr zulässig.
c) Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Hardwarewechsel sowie den geplanten Einsatz der
Software innerhalb eines Netzwerks schriftlich anzuzeigen.
11.13Es bleibt uns unbenommen, die Programmherstellung und/oder -pflege, auch hin­
sichtlich einzelner Teilleistungen, einem Subunternehmer zu übertragen. Sofern ein
Subunternehmer eingeschaltet wird, haften wir für diesen wie für einen eigenen Erfül­
lungsgehilfen.
11.14Bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen ist der Besteller zur Rückgabe sämtlicher Ori­
ginaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materia­
lien und sonstigen Unterlagen verpflichtet, soweit ihm diese auf Zeit überlassen wurden.
Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung
sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Wir behalten uns vor, auf die Rückgabe
zu verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumen­
tation anzuordnen.
12.0 Mitwirkung des Bestellers
12.1 Bei Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Be­
steller die von uns erteilten Hinweise befolgen und gegebenenfalls unsere Checklisten
verwenden.
12.2 Der Besteller muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss
dabei auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
12.3 Während erforderlicher Testläufe ist der Besteller persönlich anwesend oder stellt hierfür
kompetente Mitarbeiter bereit, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweite­
rungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und
zu entscheiden. Auf unsere Anordnung sind andere Arbeiten mit der Computeranlage
während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.
12.4 Die vorgenannten Bestimmungen gelten bei von uns geschuldeten Montage- und War­
tungsleistungen entsprechend. Die Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass
die Montage bzw. Wartung unverzüglich nach Ankunft unseres Personals begonnen und
ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann.
12.5 Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berech­
tigt, aber nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle
und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und
Ansprüche unberührt.
13.0 Gewährleistung, Haftung, Verjährung
13.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Kaufleuten in jedem Falle die
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
13.2 Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftliche anzeigen; anderenfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämt­
liche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
13.3 Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur in einem
Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftre­
tenden Mängeln stehen.
Preise ohne MwSt.
13.4 Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel wie folgt:
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzliefe­
rungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind
wir von der Mängelhaftung befreit. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neuliefe­
rungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Unsere Gewährleistungs­
pflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere Zustimmung
Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die ur­
sächlich mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen.
13.5 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie
unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rück­
gängigmachung des Vertrages verlangen.
13.6 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden vertraglichen Ansprüche des Bestellers gegen
uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadenser­
satzansprüchen wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn
und aus der Durchführung der Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um vor­
hersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Der
vorgenannte Ausschluss gilt nicht bei durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder Er­
füllungsgehilfen zu vertretene Schäden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Ge­
sundheit.
13.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be­
schränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheits­
kopien eingetreten wäre.
13.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
13.9 Beschränkt sich unsere Lieferung auf Software oder Teile von Software oder auf Teile
von Hardware oder Zusatzaggregate zu vorhandener Hardware, dann übernehmen wir
mangels anderweitiger schriftlicher vertraglicher Vereinbarung keine Gewährleistung für
die Gesamtfunktion der von uns zugelieferten Teile mit den anderen beim Besteller vor­
handenen oder anderweitig angeschafften Teile.
13.10Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berech­
nungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwen­
dung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung,
sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsich­
tigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden
Neben­pflichten auch vor Vertragsabschluss z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Be­
ratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet
werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers
die Regelungen unter Ziffer 13.4 und 13.5 dieser Bedingungen entsprechend.
13.11Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus
welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. aus Verschulden bei Vertragsschluss,
positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern,
gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind in jedem Falle aus­
geschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen
bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss
bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu
vertreten sind.
13.12Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Satz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche,
soweit wir dafür nach den vorgenannten Bestimmungen einstehen müssen.
13.13Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für unsere Montage- und Wartungslei­
stungen.
14.0 Gewährleistung und Haftung für Software-Programme
Sind Teile des Vertragsgegenstandes Softwareprogramme, so gilt Ziffer 13 mit der Maß­
gabe, dass der Besteller zur Kenntnis nimmt, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, ein von Sachmängeln völlig freies EDV-Programm zu erstellen. Diesbezüglich
wird gewährleistet, dass Programme und Dokumentationen sich für die gewöhnliche
Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei gleichen Sachen der Art
üblich ist und die der Besteller von der Sache erwarten kann. Eine nur unerhebliche Be­
einträchtigung der Verwendungsmöglichkeit oder Beschaffenheit bleibt außer Betracht.
15.0 Geheimhaltungs- und Obhutspflicht bei Überlassung von Software
15.1 Der Besteller wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Ab­
wicklung der Geschäftsverbindung zugänglich gemacht werden und über das rein äußere
Erscheinungsbild des Programms hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Informationen
über von uns verwendete Methoden und Verfahren sowie das Programm betreffende
Dokumentationen, Materialien und Unterlagen.
15.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mit­
arbeiter sicherzustellen, insbesondere den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm
und die Dokumentationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
15.3 Der Besteller wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten
Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die
Einhaltung der vereinbarten Geheimhaltungs- und Obhutspflicht hinweisen.
16.0 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen­
UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist aus­
geschlossen.
16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens wird als Gerichtsstand Offenburg vereinbart. Wir sind je­
doch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu
verklagen.
16.3 Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage­
erhebung nicht bekannt ist. Bei Lieferungen ins Ausland können wir nach unserer Wahl
auch in der Hauptstadt des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz hat, Klage erheben.
Außerdem sind wir in den in Satz 1 genannten Fällen nach unserer Wahl berechtigt,
Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben nach der Vergleichs- und
Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder
mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Aus­
schluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schieds­
gericht soll seinen Sitz in Offenburg haben.
16.4 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt das die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge und der übrigen Teile der All­
gemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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