Erste Hilfe LFS

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Erste Hilfe LFS
Landesfinanzschule Brandenburg
im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Hörsaalgebäude aus Sicht des Seminargebäudes
Ausbildungsinformationen
der Landesfinanzschule
für
die Anwärterinnen und Anwärter
des Einstellungsjahrgangs 2015
Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2015
Vorwort
Sehr geehrte Steueranwärterin, sehr geehrter Steueranwärter,
seien Sie an der Landesfinanzschule Brandenburg herzlich willkommen.
Vor Ihnen liegt eine 2-jährige Ausbildung mit insgesamt drei Ausbildungsabschnitten an der
Landesfinanzschule Brandenburg. Der erste Ausbildungsabschnitt, der heute beginnt, soll
Ihnen das wichtigste steuerrechtliche Grundwissen für die Arbeit im Finanzamt vermitteln.
Gehen Sie ihn mit Freude und Zielstrebigkeit an.
Damit Sie sich gut und schnell an der Landesfinanzschule einleben und Ihre Ausbildung erfolgreich gestalten, halten Sie gerade unsere Informationsbroschüre zum Beginn Ihrer Ausbildung in den Händen. Sie enthält Wissenswertes zum Schulalltag, zum Verhalten im Krankheitsfall sowie zu Sport- und Freizeitmöglichkeiten.
Ihr besonderes Augenmerk möchte ich auf die Lerntipps lenken und Sie bitten, diese nach
und nach und immer mal wieder durchzulesen. Vielleicht hilft Ihnen der eine oder andere
Gedanke beim Lernen weiter.
Die minderjährigen Anwärterinnen und Anwärter sowie die sehr jungen Erwachsenen bitte
ich zudem, auch dem Gliederungspunkt 3 Beachtung zu schenken.
Hinsichtlich der Beschriftung von Gesetzestexten, Richtlinien und anderen Lernmaterialien
bitte ich den Gliederungspunkt 5.6 zu beachten, der für die gesamte Ausbildung gilt.
Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Schwierigkeiten oder Problemen im Laufe der Ausbildung
das Team der Landesfinanzschule um Unterstützung zu bitten. Die Dozentinnen und Dozenten sowie die Sachbearbeiterinnen und die Mitarbeiter der Schulverwaltung sind Ihnen gerne
behilflich.
Eine erfolgreiche Ausbildung
wünscht Ihnen
Ihre
Bettina Westphal
- Leiterin der Landesfinanzschule -
Stand: September 2015
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2015
1.
Allgemeines
1.1
Aus- und FortbildungsZentrum Königs Wusterhausen
Das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (kurz: AFZ) ist ein Campus, auf
dem folgende Bildungseinrichtungen zusammengefasst sind:
- Fachhochschule für Finanzen (FHF)
- Landesfinanzschule (LFS)
- Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ)
- Justizakademie (JAK)
- Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV).
An der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule absolvieren die Beamtenanwärter des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltungen des Bundes
und der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin die Fachstudien bzw. die fachtheoretischen Teile ihrer Ausbildung.
Das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung, die Justizakademie Brandenburg und die
Landesakademie für öffentliche Verwaltung sind Einrichtungen, die ausschließlich Fort- und
Weiterbildungsveranstaltungen durchführen.
1.2
Die Zentrale Verwaltung
Während Ihrer Ausbildung ist die Zentrale Verwaltung (ZV) für Sie ein wichtiger Ansprechpartner in allen Fragen der Organisation und Bereitstellung der Unterbringung, Verpflegung
und sonstiger Dienstleistungen, wie zum Beispiel des Internetzugangs, der Bibliothek oder
des Sportangebots. Die Zentralverwaltung möchte die Bildungseinrichtungen nicht nur verwalten, sondern gleichzeitig Ansprechpartner für Sie persönlich sein. Wenn Sie Probleme
haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung (s. unten).
Soweit allgemeine Interessen der Schülerinnen und Schüler betroffen sind, sollten diese über
die Sprecher/-innen der Klassen an die Zentrale Verwaltung herangetragen werden. Darüber
hinaus stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung selbstverständlich auch
jedem Einzelnen für persönliche Angelegenheiten und Fragen zur Verfügung.
Stand: September 2015
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Übersicht über Personen und Zuständigkeiten der Zentralen Verwaltung
Die Zentrale Verwaltung befindet sich im Verwaltungsgebäude, gegenüber der Anmeldung.
Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl
Raum
Tel.-Durchw.
Frau Westphal
4.1.01
- 100/101
Leitung der Verwaltung
Frau Lummert
4.1.19
- 102
Controlling
Herr Weißert
4.1.03
- 104
Haushalt u. Beschaffung/
Kassenwesen
Frau Scheinert/
Frau Schröck
4.1.08
4.1.11
- 112
- 115
Personal
Frau Myritz
4.1.09
- 111
Gebäudemanagement und
Tagungsorganisation
Frau Steffen
4.1.06
- 113
DV-Organisation
Herr Diers/
Herr Krawutschke
4.1.17
4.1.18
- 105
- 114
Planung/Buchung
Frau Schäfer/
Herr Bluhm
4.104
4.111
- 106
- 109
Bibliothek
Frau Haug/
Frau Friedrich
Sport/Freizeit
Herr Andreas
Herr Weißert
Anmeldung
Frau Kschadow/
Frau Barth
Schulleiterin der LFS
Allgemeine Grundsatzfragen
1.3.
- 131
4.107
4.1.03
- 122
- 104
- 140
- 110
Unterbringung und Ruhezeiten
Für die Unterbringung der Anwärter/-innen des mittleren Dienstes stehen zurzeit ca. 100
Unterkünfte in den Häusern 1 - 3 zur Verfügung. Die Zimmer werden bis zu zweimal wöchentlich gereinigt. Bettwäsche wird von der Zentralen Verwaltung gestellt.
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr muss im Wohnbereich Ruhe herrschen. Dies gilt auch für
die Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. Jedweder Lärm ist deswegen bitte in dieser Zeit zu
vermeiden. Andernfalls ist ein angenehmes Zusammenleben auf so engem Raum nicht möglich. Wenn Sie eine Feier durchführen möchten, nehmen Sie die dafür vorgesehenen Räume
auf dem Gelände (z. B. im Mensagebäude) in Anspruch, aber bitte nicht Ihr Internatszimmer.
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Die Hausordnung und die Brandschutzordnung, die in den Unterkunftsräumen ausliegen,
sind zu beachten.
In allen Gebäuden besteht ein Rauchverbot. Außerdem ist die Zubereitung von warmen
Mahlzeiten in den Zimmern nicht gestattet.
1.4
Medizinische Notfälle / Ärzte
In medizinischen Notfällen können Sie den Notarzt/Krankenwagen über die Haustelefone
(Vorwahl 00 beachten) oder die Anmeldung (Tel.: -140) anfordern.
Eine Liste der in Königs Wusterhausen praktizierenden Ärzte hängt in den Unterkunftsgebäuden und der Anmeldung aus.
1.5
Campusnetz
Das Campusnetz bietet die Möglichkeit der drahtlosen Internetnutzung (W-LAN) in den Fluren des Hörsaalgebäudes, im Audimax und in der Bibliothek sowie der drahtgebundenen
Internetnutzung (LAN) in den Unterkünften gegen eine Gebühr. Die tageweise Nutzung kostet 1,00 €, die monatliche Nutzung 10,00 €. Die Kostenerhebung erfolgt - unabhängig von
den Ausbildungsabschnitten - haushaltsjahrbezogen. Der erforderliche Antrag liegt in der
Anmeldung bereit bzw. ist als pdf-online-Formular unter http://www.afz-kw.brandenburg.de
unter dem Link „Campus“ online auszufüllen und abzusenden.
1.6
Chipkarte
Jeder Teilnehmer erhält während der theoretischen Ausbildung eine multifunktionale Chipkarte, die die Schließung zu Räumen und Gebäuden, die Bezahlfunktion in der Mensa, eine
Bibliotheksausleihe sowie das Drucken und Kopieren ermöglicht. Dazu lesen Sie sich bitte das
„Merkblatt zur Verwendung der multifunktionalen Chipkarte“ aufmerksam durch.
Die Chipkarte holen Sie sich bitte innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in
der Anmeldung ab.
Im Falle des Verlustes oder durch unsachgemäße Behandlung erhebt die Zentralverwaltung für die A usstellung einer neuen Chipkarte eine Gebühr in Höhe von 30,00 €.
Bitte beachten Sie auch, dass die Chipkarte spätestens am Abreisetag jedes einzelnen Abschnittes vor Ort in der Anmeldung abgegeben werden muss.
1.7
Drucken/Kopieren
Ein kostenpflichtiges Drucken ist möglich, wenn Sie das Dokument an die zentrale E-MailAdresse [email protected] senden und dieses an einem der beiden Geräte
des Hörsaalgebäudes (1. OG: Bibliothek, Flur) per Kartenauthentifizierung abrufen. Dieses
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Mobile-Printing ist allerdings nur möglich, wenn Ihre in der Fachbereichsverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und hierfür genutzt werden darf.
Das Kopieren ist an den Geräten im Hörsaalgebäude (1. OG: Bibliothek, Flur) mittels Kartenauthentifizierung kostenpflichtig möglich.
Für die Druckkosten erhalten Sie von der Zentralverwaltung eine Rechnung (i. d. R. zum Ende Ihrer Ausbildung).
1.8
Mietwaschmaschine
Im Haus 1 – Kellergeschoss, Raum 01 befinden sich ein Waschautomat und ein Trockner. Ein
Waschvorgang kostet 1,50 €, ein Trocknerintervall (12 Min.) 0,20 €.
Der Schlüssel ist in der Anmeldung erhältlich. Der Wasch- und Trocknungsvorgang ist zügig
durchzuführen, um unnötige Wartezeiten für andere Interessenten zu vermeiden.
1.9
Postanschrift
Sie können sich Post in das AFZ schicken lassen. Dazu müssen Sie folgende Adressierung
durch den Absender verwenden lassen:
Name Schülerin/Schüler
c/o Landesfinanzschule im
Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Lehrsaal und Nr. (Raum, nicht Klasse!)
Schillerstraße 6
Beispiel:
Karin Schüler
c/o Landesfinanzschule im
Aus- und Fortbildungszentrum …
Lehrsaal 1
Schillerstraße 6
15711 Königs Wusterhausen
15711 Königs Wusterhausen
Sollten Sie persönliche Post erhalten, werden Sie von der Poststelle benachrichtigt und gebeten, die Post dort persönlich abzuholen.
1.10 Kraftfahrzeuge / Parkplätze
Das Fahren auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums ist mit Kraftfahrzeugen nur
mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung.
Auf dem Gelände stehen nur begrenzt Parkplätze für Ihre Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Das
Parken ist grundsätzlich nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Sollten die Plätze nicht reichen, ist auf die Parkflächen der umliegenden Wohngebiete auszuweichen. Das
Parken auf den Parkplätzen vor und direkt hinter dem Verwaltungsgebäude und den übrigen
reservierten Parkplätzen ist nicht zulässig.
Das Parken auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für die hier abgestellten Kraftfahrzeuge. Um wildes
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Parken in den Grünanlagen, unzumutbare Belästigungen der Bewohner auf dem Gelände des
Aus- und Fortbildungszentrums und gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, achten die
Verwaltung und der BLB auf die Einhaltung der Parkregelung. Falschparker müssen mit dem
kostenpflichtigen Einsatz einer Parkkralle rechnen.
1.11 Ansprechpartner der Landesfinanzschule
Die Landesfinanzschule ist in allen Angelegenheiten der schulischen Ausbildung Ihre Ansprechpartnerin. Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer, an die Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung oder auch direkt an die stellvertretende Schulleiterin, Frau Bittighöfer. Soweit allgemeine Fragen oder Probleme auftreten, sollten diese über die Klassensprecher /-innen an die
Klassenlehrer /-innen an die Landesfinanzschule herangetragen werden. Darüber hinaus
steht Ihnen als Beraterin unsere Vertrauensdozentin Frau Reinsdorf zur Verfügung (s. unter
1.12).
Die Verwaltung der Landesfinanzschule befindet sich im Hörsaalgebäude, im 2. Stock.
Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl
Raum
Tel.-Durchw.
Stellv. Schulleiterin der LFS
Allgemeine Grundsatzfragen
Frau Bittighöfer
2.15
- 201
Schulverwaltung LFS
Frau Leffs
2.38
- 303
Prüfungsamt LFS
Frau Wittke
2.36
- 304
Mitarbeiter LFS
Herr Tanke
2.35
- 204
Herr Walter
2.35
- 206
1.12 Vertrauensdozentin / Lernberatung / Coach
Frau Reinsdorf steht Ihnen als Vertrauensdozentin zur Verfügung und berät Sie – am Besten
nach vorheriger Terminvereinbarung – u. a. bei schwerwiegenden Lernproblemen.
Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte über Frau Müller, Sachbearbeiterin Fachhochschule, Zimmer 2.33 (Hörsaalgebäude).
Frau Reinsdorf finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.12 bzw. ist sie telefonisch unter der
Nummer 03375/672-215 erreichbar (E-Mail [email protected]).
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Im Übrigen findet die Sprechstunde von Frau Reinsdorf immer dienstags von 14.00 bis 17.00
Uhr oder nach Vereinbarung statt.
1.13
Vertrauensdozent für Menschen mit Behinderung oder dauerhafter Erkrankung
Sind Sie schwerbehindert oder leiden Sie an einer dauerhaften Erkrankung, dann steht Ihnen
Herr Hanke als Ansprechpartner für alle Fragen im Hinblick auf die Gestaltung der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite.
Herrn Hanke finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.03 bzw. erreichen Sie ihn telefonisch
unter der Nummer: 03375/672-311.
1.14 Bibliothek/Internetraum
Die Bibliothek ist mit Literatur auf dem Gebiet des Steuerrechts und allen anderen Rechtsgebieten ausgestattet.
Die Ausleihe der vorhandenen Bände ist jeweils für die Leihdauer von bis zu einer Woche
möglich. Zum Studium der Fachliteratur stehen Leseplätze zur Verfügung. In der Bibliothek
wird um Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Der Internetraum ist in die Bibliothek integriert und kann von Ihnen zur Literatur-Recherche
frei genutzt werden.
Aktuelle Öffnungszeiten der Bibliothek:
Montag bis Donnerstag
7:30 - 18:00 Uhr
Freitag
7:30 - 15:00 Uhr
Für die Ausleihe benötigen Sie eine elektronische Ausleihkarte. Diese erhalten Sie innerhalb
der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in der Anmeldung. Mit dieser Karte können Sie
auch die Druckgeräte aktivieren (s. o.).
1.15 Mensa/Cafeteria:
Die Mensa bietet Ihnen eine Vollverpflegung zu moderaten Preisen an. Die Cafeteria bietet
kleine Speisen, Snacks, heiße und kalte Getränke an. Außerdem kann man in der Cafeteria
auf einer großen Leinwand Fernseh-, Videoabende in Absprache mit dem Pächter veranstalten oder große Sportereignisse verfolgen. In der Cafeteria befindet sich ein Pool-Billard. Bitte
sprechen Sie den Betreiber der Cafeteria an, er steht allen Wünschen aufgeschlossen gegenüber.
Mensa
Die Mensa befindet sich links neben dem Hörsaalgebäude direkt an der Straße.
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Die Mensa hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Frühstück
06:45 – 09:00 Uhr
Mittagessen
11:30 – 14:00 Uhr
Abendessen
17:00 – 19:00 Uhr (freitags geschlossen)
Für die Landesfinanzschule ist die Mittagspause in der Zeit von 11:30 Uhr bis
12.15 Uhr vorgesehen.
Da auf dem Campus ab Oktober über 700 Personen lernen und arbeiten werden, kann es zu
Schwierigkeiten bei der Mittagsversorgung kommen. Um diese Schwierigkeiten so gering wie
möglich zu halten, insbesondere um lange Wartezeiten während der Mittagspause zu vermeiden, wurden feste Essenszeiten für die einzelnen Einrichtungen festgelegt, die bitte unbedingt einzuhalten sind, d. h., Sie können nur in der für die Landesfinanzschule vorgesehenen Zeit Mittagessen gehen.
Cafeteria
Die Cafeteria ist täglich von 9:30 bis 22:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) geöffnet. Hier werden Snacks (belegte Brötchen, Würstchen, Eis, kalte und warme Getränke) zum Verkauf angeboten.
Grillplatz
Angrenzend an die Mensa befindet sich ein Grillplatz, der von Ihnen nach Anmeldung beim
Pächter der Mensa oder im Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung genutzt
werden kann. Genauere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen, das in
der Mensa erhältlich ist.
Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung der Mensa, Cafeteria und Bowlingbahn erfolgt durch ein privates Unternehmen. Mit dem Pächter ist vereinbart, dass täglich ein Hauptgericht zu einem verbilligten
Preis angeboten wird.
1.16 Sport und Freizeit
Im Aus- und Fortbildungszentrum gibt es vielfältige Möglichkeiten der sportlichen Betätigung.
Der Wald-Sportplatz kann für die Sportarten Volleyball, Fußball, Basketball, Tennis und Badminton genutzt werden. Im 1. Obergeschoss der Mensa steht Ihnen ein Fitnessraum zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Kollegen der Anmeldung.
Des Weiteren können in der Mensa zahlreiche Freizeitmöglichkeiten (zweiläufige Bowlingbahn, Dart, Billard, Tischhockey etc.) genutzt werden. Bei Bedarf werden spezielle Kurse, wie
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z. B. präventives Rückentraining im Rahmen des Gesundheitsmanagements, angeboten und
durchgeführt.
Die unmittelbare Umgebung des Campus lädt zum Joggen, Nordic Walking und Fahrradfahren ein. Nordic Walking-Stöcke sowie Fahrräder stehen im begrenzten Umfang zur Ihrer Nutzung zur Verfügung und werden über die Anmeldung verliehen.
In der benachbarten Sporthalle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums werden dienstags (01.09.06.10.2015 und 22.03.-19.07.2016) von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr bzw. donnerstags
(15.10.2015 – 17.03.2016) von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Volleyball, Basketball und Fußball
angeboten.
Paddelboote können über die Anmeldung ausgeliehen werden.
Außerdem finden sich Schülerinnen und Schüler in selbst organisierten Sportgruppen zusammen. Sollten Sie z. B. Interesse an der Durchführung eines Tanzkurses haben, wenden
Sie sich bitte an Herrn Hanke (s. o.). Herr Hanke würde Ihnen gerne als Tanzlehrer zur Verfügung stehen.
Für die Belange des Freizeitbereiches, speziell für die sportliche Betätigung im Aus- und
Fortbildungszentrum, sind Herr Andreas und Herr Weißert zuständig (s. o.).
Öffnungszeiten der Sport-/Fitnessräume: nach Absprache
1.17 Ausbildung mit Kind
Für eine Ausbildung mit Kind werden in den Internatsgebäuden die Zimmer entsprechend
eingerichtet. Zur Abwicklung der Unterkunft mit der Verpflegung werden die Eltern gebeten,
sich frühzeitig mit dem Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung in Verbindung zu setzen.
Die Unterbringung in einer nahegelegenen Kita ist eventuell möglich. Es handelt sich hier um
die Kita „Spielspaß“, Rosa-Luxemburg-Straße 17, 15711 Königs Wusterhausen (Tel. 03375 /
52 83 530), die rechtzeitig zu kontaktieren ist.
1.18 Verkehrsmittel
Um in die Stadt zu gelangen, benutzen Sie bitte die Stadtlinie KW – Bus 739, der in der Luckenwalder Straße abfährt. Mit dem Bus 737 gelangen Sie vom Bahnhof Königs Wusterhausen zum A10-Einkaufscenter. Die derzeit gültigen Fahrpläne für die beiden Linien sind als
Anlagen beigefügt.
Stand: September 2015
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2.
Schulbetrieb der Landesfinanzschule
2.1
Unterrichtszeiten:
1. und 2. Stunde
8.00 – 9.30 Uhr
30 Min. Pause
3. und 4. Stunde
10.00 – 11.30 Uhr
45 Min. Mittagspause
5. und 6. Stunde
12.15 – 13.45 Uhr
7. und 8. Stunde
14.00 – 15.30 Uhr
Bitte kommen Sie pünktlich zum Unterricht.
Außerdem ist Essen und Trinken während des Unterrichts nicht gestattet. Die Pausenzeiten
sind so gestaltet, dass Sie diese Bedürfnisse bitte in diesen Zeiträumen befriedigen.
Wenn Sie Trinkflaschen mitbringen, bitten wir Sie, diese unter dem Tisch zu verstauen.
Austreten während des Unterrichts
Aus kollegialen Gründen bitten wir Sie, während des Unterrichts nur dann auszutreten, wenn
dies unumgänglich ist. Durch das Verlassen des Unterrichtsraums unterbrechen Sie Ihren
eigenen Lern-Rhythmus und stören zudem den Lern-Rhythmus der anderen Auszubildenden.
2.2
Stundenplan
Ein Exemplar des Stundenplanes hängt im Klassenraum aus und ein Exemplar erhält die
Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher. Darüber hinaus ist er im Internet unter
www.lfs-kw.brandenburg.de für 4 Wochen im Voraus einsehbar.
Zu beachten ist allerdings, dass es zu kurzfristigen Stundenplanänderungen kommen
kann, die bereits am Folgetag wirksam werden könnten. In diesen Fällen werden Sie durch
die Schulverwaltung rechtzeitig informiert. Diese Stundenplanänderungen gehen jeder im
Internet veröffentlichten Stundenplanung vor.
Stand: September 2015
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2.3
Zeitplanung zur fachtheoretischen Ausbildung (unverbindlich)
Einführungslehrgang
FTA I / 2015
Fächer:
Anreise
02.09.2015
Aufsichtsarbeiten / Leistungstests
30.10.2015 AR
Allgemeines Recht
10.11.2015 Org/IABV
Organisation und
Datenverarbeitung
12.11.2015 ESt (LT)
Einkommensteuer
25.11.2015 Bu (AA)
Buchführung
27.11.2015 EST (AA)
Einkommensteuer
30.11.2015 USt
Umsatzsteuer
30.11.2015 Polbi
Politische Bildung
01.12.2015 AO
Abgabenordnung
Abreise Berlin/Sachsen-Anhalt
01.12.2015
Dienstantritt im Finanzamt
02.12.2015
Abreise BB/BZSt nach der Ausbildungsarbeitsgemeinschaft zu Themenbereich 1 (UNIFA)
08.12.2015
Dienstantritt im Finanzamt
09.12.2015
Korrektur bis:
11.01.2016
Bekanntgabe der Teilbeurteilungen
ca. 18.01.2016
Abschlusslehrgang
FTA II / 2015
1. Teil
1. Teil
Anreise
31.05.2016
Leistungstests
05.07.2016 StErh
Steuererhebung
11.07.2016 Bew + AO
12.07.2016 ESt
Bewertung und
Abgabenordnung
Einkommensteuer
12.07.2016 SGV
Grundlagen des
Verwaltungshandelns
Abreise
12.07.2016
Dienstantritt im Finanzamt
13.07.2016
Stand: September 2015
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Fortsetzung Zeitplanung
Abschlusslehrgang
FTA II / 2015
FTA II/2014
2. Teil
2. Teil
Wiederholer
Anreise
04.01.2017
22.08.2017
Aufsichtsarbeiten
21.02.2017 USt
Umsatzsteuer
22.02.2017 ESt
Einkommensteuer
24.02.2017 Bu
Buchführung
27.02.2017 AO
Abgabenordnung
28.02.2017 StErh
Steuererhebung
Leistungstests
06.04.2017 Org/IABV
07.04.2017 Polbi/SGV
Ostern
14.04./17.04.2017
Prüfungsarbeiten
21.04.2017 AO
13.10.2017
AO
24.04.2017 StErh
16.10.2017
StErh
25.04.2017 USt
17.10.2017
USt
27.04.2017 ESt
19.10.2017
ESt
28.04.2017 Bu
20.10.2017
Bu
Abreise
28.04.2017
12.10.2017
Dienstantritt im Finanzamt
02.05.2017
23.10.2017
A - Korrektur
02.05.2017
23.10.2017
bis:
19.05.2017
03.11.2017
B - Korrektur
23.05.2017
06.11.2017
bis:
09.06.2017
08.11.2017
Zulassungskonferenz
14.06.2017
09.11.2017
Prüfungsmitteilungen
19.06.2017
10.11.2017
mündliche Prüfung
09.08.2017
22.11.2017
bis:
15.08.2017
27.11.2017
Abschlussfeier
31.08.2017
Stand: September 2015
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2.4
Rechtsgrundlagen der Ausbildung und Lehrinhalte
Die Ausbildungsinhalte und der Verlauf der Ausbildung sind im Steuerbeamtenausbildungsgesetz und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Im Unterrichtsfach Allgemeine Verwaltungskunde werden Sie sich mit diesen beiden Gesetzen näher befassen.
Folgende Fächer werden im 1. Ausbildungsabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung unterrichtet:
-
Allgemeine Rechtskunde (AR)
-
Allgemeines Abgabenrecht – Abgabenordnung (AO)
-
Allgemeine Verwaltungskunde (AVK)
-
Einkommensteuer (ESt)
-
Umsatzsteuer (USt)
-
Buchführung und Bilanzwesen (Bu)
-
Organisation (Org)
-
Politische Bildung (Polbi)
-
Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung (IABV UNIFA)
-
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo).
Die Kurzlehrpläne für alle Unterrichtsfächer in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten sind im
Internet unter www.afz-kw.brandenburg.de einzusehen.
2.5
Verhalten im Krankheitsfall
Erkrankungen / Unterricht
Sie müssen jedes Fernbleiben vom Dienst unverzüglich beim Dienstherrn anzeigen, ein unentschuldigtes Fehlen kann schwerwiegende Folgen haben.
Das bedeutet für den Krankheitsfall, sich am ersten Tag der Erkrankung bei Frau Wittke unter der Telefonnummer 03375/672-304 krankzumelden oder von einem Vertreter krankmelden zu lassen.
Sollte Frau Wittke nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an Herrn Tanke (-204), Herrn
Walter (-206) oder Frau Leffs (-303).
Sollten Sie im Laufe eines Tages krank werden, haben Sie sich bitte ebenfalls bei Frau Wittke
oder ihrem Vertreter abzumelden.
Dauert die Erkrankung länger als drei aufeinanderfolgende Kalendertage (nicht Arbeitstage),
ist bei Frau Wittke unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.
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Bsp.: Erkrankung ab Freitag bis Montag; es zählt das Wochenende, so dass ab Freitag ein
Attest einzureichen ist.
Hinweis: Schülerinnen und Schüler der Landesfinanzverwaltung Berlins reichen das Original-Attest bei ihrem Ausbildungs-Finanzamt ein und legen Frau Wittke eine Kopie des Attests
vor.
Bei Erkrankungen, die voraussichtlich weniger als 3 Kalendertage dauern, wird die Vorlage
eines Attestes nicht verlangt (Karenzregelung). Es wird jedoch erwartet, dass Sie von dieser
Regelung verantwortungsvoll Gebrauch machen.
Erkrankung / Leistungsfeststellungen
Bei Leistungsfeststellungen (Klausuren, Leistungstests) ist ein Fehlen immer durch Vorlage
eines ärztlichen Attestes zu belegen.
Bei den Laufbahnprüfungen ist sogar ein amtsärztliches Attest vorzulegen, welches die Erkrankung für den Prüfungstag nachweist, d. h. bei plötzlich eintretenden Erkrankungen am
Prüfungstag müssen Sie sich noch am gleichen Tag zunächst bei Ihrem Hausarzt und dann
bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen. Andernfalls wird die Prüfung dieses Tages wegen
des unentschuldigten Fehlens mit der Note ungenügend, also 0 Punkten bewertet. Hierzu
erhalten Sie jedoch im Abschlusslehrgang genauere Informationen.
Kosten für das privat- bzw. amtsärztliche Attest werden von der Landesfinanzschule Brandenburg nicht erstattet bzw. übernommen.
Ärztliche Hilfe
Eine Liste der in Königs Wusterhausen praktizierenden Ärzte hängt in den Unterkunftsgebäuden und in der Anmeldung aus. Das Krankenhaus Königs Wusterhausen mit Notaufnahme
befindet sich in der Köpenicker Straße 29, Telefon: 03375-2880 (Zentrale).
2.6
Gesundheitsvorsorge – Grippe- und Erkältungsschutz
Wo viele Menschen zusammenkommen, besteht gerade in der Herbstzeit ein erhöhtes Risiko,
sich mit Erkältungskrankheiten gegenseitig anzustecken.
Bitte schützen Sie sich und Andere durch die Beachtung von ein paar wenigen hygienischen
Grundregeln vor der gegenseitigen Ansteckung:
-
Waschen Sie sich regelmäßig mindestens 2 Minuten lang die Hände mit Seife und
trocknen Sie sie gut ab.
-
Halten Sie sich beim Niesen oder Husten nicht die Hand, sondern den Unterarm
vor den Mund, weil Sie andernfalls über Ihre Hand Keime weitergeben.
-
Benutzen Sie Papiertaschentücher nur einmal.
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2015
-
Trinken Sie nicht aus der Flasche oder dem Becher eines Anderen und beißen Sie
nicht vom Frühstücksbrot eines Anderen ab.
Wenn Sie bereits erkältet sind, konsultieren Sie bitte einen Arzt. Kommen Sie auch nicht aus
falsch verstandenem Ehrgeiz zur Schule. Wenn Sie erkältet sind und sich nicht gut fühlen,
profitieren Sie kaum vom Unterricht und letztendlich sind Sie länger krank. Befolgen Sie unbedingt den Rat Ihres Arztes, der Ihnen höchstwahrscheinlich Bettruhe verordnet. Es ist also
besser ein paar Tage Zuhause zu bleiben, um schneller wieder fit zu werden, und um die
Gefahr der Ansteckung für Andere zu reduzieren.
2.7
Dienstbefreiung/Sonderurlaub/Urlaub
Dienstbefreiungen und Urlaub während der Unterrichtszeit können nur in begründeten Ausnahmefällen über die Klassenlehrer beantragt werden. Die Genehmigung von Urlaub oder
Dienstbefreiung setzten einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag voraus. Die Genehmigung
wird von der stellvertretenen Leiterin der LFS nur in Abstimmung mit dem Klassenlehrer erteilt. Die Vordrucke liegen in der Druckerei, die sich im Eingangsbereich des Hörsaalgebäudes befindet, aus.
2.8.
Dienstunfall
Jeder Unfall, der während der Unterrichtszeit sowie auf dem Weg zum AFZ eingetreten ist
und einen Körperschaden verursacht, ist anzuzeigen. Bitte melden Sie dies unverzüglich Frau
Leffs oder ihrem Vertreter. Nach der Unterrichtszeit kann der Unfall auch bei der Anmeldung
angezeigt werden.
3.
Minderjährige
Beim Verlassen des AFZ und der Rückkehr müssen sich Minderjährige im Ausgangsbuch, das
in der Anmeldung ausliegt, eintragen. Bei einer geplanten Abwesenheit nach 22.00 Uhr ist
vorher die Genehmigung des Klassenlehrers einzuholen.
Sind Sie minderjährig, dann wollen wir Sie mit dieser Regelung nicht kontrollieren, sondern
schützen. Tragen Sie sich beim Verlassen des Gebäudes in das Ausgangsbuch ein und kehren Sie zur vereinbarten Zeit nicht zurück, wird nach einer kurzen Karenzzeit geprüft, ob
Ihnen etwas zugestoßen ist.
Sollten Sie diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen wollen und vertreten Ihre Eltern die gleiche Ansicht, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis Ihrer Eltern vorlegen, dass Sie sich beim
Verlassen des Geländes nicht abmelden müssen. Die Erlaubnis geben Sie bitte bei Frau Leffs
ab.
Alle weiteren Details erfahren Sie im Rahmen einer Info-Veranstaltung zu Beginn des Einführungslehrgangs.
Stand: September 2015
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4.
Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Jede Klasse wählt zum Ende der ersten oder zu Beginn der zweiten Ausbildungswoche in
geheimer, selbst organisierter Wahl eine(n) Klassensprecher(in) und eine(n) Vertreter(in).
Aufgaben
Die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher
-
ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Klassengemeinschaft und vertritt
diese in den regelmäßigen Klassensprecher-Sitzungen der Landesfinanzschule;
-
nimmt auf Einladung an Sitzungen der Landesfinanzschule mit Vertretern der Ausbildungsbehörden teil (in der Regel Mai und November eines jeden Jahres);
-
erfasst im Fehlmeldungszettel täglich sämtliche Abwesenheitszeiten, auch stundenweise Abwesenheiten der Klassenkameraden. Außerdem erfasst er jedes verspätete
Erscheinen.
Termine der Klassensprechersitzungen im FTA I
16.09.2015, 14 Uhr, Lehrsaal 10
12.10.2015, 14 Uhr, Lehrsaal 10
09.11.2015, 14 Uhr, Lehrsaal 10
Zu diesen Sitzungen ergeht keine gesonderte Einladung.
5.
Gestaltung des Lernens
5.1
Worum geht es hier?
Sie fragen sich nun vielleicht, warum sich dieser Gliederungspunkt in dieser Informationsbroschüre befindet. Möglicherweise haben Sie gerade erst die Schule oder eine Ausbildung beendet und sehen sich als „Lern-Profi“. Gleichwohl bitten wir Sie, sich auch diese Informationen genau durchzulesen.
Die Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt ist eine anspruchsvolle und lernintensive
Ausbildung. Anders als es vielleicht in der Schule war, müssen Sie über den Unterricht hinaus
einerseits den Stoff wiederholen und üben sowie andererseits den Unterricht des kommenden Tages vorbereiten. Dafür sollten Sie jeden Tag noch 2 ½ bis 3 Zeitstunden einplanen.
Keinesfalls zahlt sich eine sog. „Saison-Arbeit“, d. h. 1 Woche vor den Prüfungen zu lernen,
aus. Solides Grundwissen kann nicht innerhalb kurzer Zeit gelernt werden, sondern bildet
sich nur durch regelmäßiges Lernen über einen längeren Zeitraum.
Stand: September 2015
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5.2
Wie soll man Lernen? Zeitsparendes Lernen geht!
Lernen ist ein individueller Prozess, es gibt aber biologisch nicht änderbare Grundvoraussetzungen des Lernens, die bei jedem Menschen gleich sind. Sie zu beachten lohnt sich, da das
Lernen dadurch effektiver wird, d. h., im Ergebnis spart man Zeit, die für andere, freudemachende Aktivitäten verwendet werden kann.
Im Einzelnen:
1. Interesse / Motivation
Um den Stoff gut behalten zu können, müssen Sie ein Mindestmaß an Interesse an
dem Stoff haben oder anders gesagt, Sie müssen motiviert sein.
Interesse / Motivation hängt sehr stark von Ihnen selbst ab. Erfahrungsgemäß steigt
das Interesse an dem Stoff eines Fachs, je intensiver Sie sich mit dem Fach beschäftigen, auch wenn Sie zu Beginn eher weniger interessiert waren.
Desinteresse / Demotivation haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass der Stoff
nicht gut behalten wird oder besonders schnell wieder vergessen wird. Seien Sie also
selbstkritisch und versuchen Sie ggf. bestehendes Desinteresse bzw. eine Demotivation zu bekämpfen.
Es gilt also:
-
Motivieren Sie sich, denn ohne Motivation kein Lernerfolg.
-
Suchen Sie sich Lernpartner, die Sie auf der Suche nach der „Schönheit“ des
Fachs begleiten.
-
Beschäftigen Sie sich intensiv mit dem Stoff eines für Sie weniger interessanten
Fachs, und zwar jeden Tag ein bisschen.
2. Emotionen
Die Wahrscheinlichkeit, neuen Stoff zu behalten und abrufen zu können, hängt wesentlich von Ihren Emotionen beim Lernen ab. Eine ausgeglichene Gefühlslage führt
zu besseren Lernerfolgen als extreme Gefühlslagen (z. B. starke Verliebtheit, Ängste,
Trauer, Wut).
3. Lernen beginnt im Unterricht
Nutzen Sie den Unterricht zum Lernen und nicht nur zum Empfang von Informationen, d. h. seien Sie aktiv, in dem Sie
-
mitdenken (z. B. Anderen zuhören, Informationen aufnehmen und bewerten)
-
mitmachen (z. B. sich am Lehrgespräch beteiligen)
-
selbst machen (z. B. Übungsaufgaben und Hausaufgaben).
Je aktiver Sie sich beteiligen, umso größer ist Ihr Lernerfolg, desto weniger Wiederholungsintervalle sind erforderlich.
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Die Wahrscheinlichkeit, den Stoff über längere Zeit zu behalten, liegt bei über 50 %,
wenn Sie aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Desinteresse und Passivität beeinträchtigen die Behaltenswahrscheinlichkeit ganz erheblich. Die Wissenschaft geht
davon aus, dass nur noch 10 % des Stoffs oder weniger am nächsten Tag abrufbar
sind.
Sehr schlecht ist auch das folgende passive Lernen: Das „nur“ Lesen.
Lesen vermittelt das Gefühl gelernt zu haben, tatsächlich hat man den gelesenen
Stoff flugs wieder vergessen (Scheinlernen). Lesen ist nur sinnvoll, wenn sich eine
Aktivität anschließt / ein aktiver Verarbeitungsschritt nachfolgt, z. B. aus dem Gedächtnis die Kernaussagen aufschreiben und diese auf Richtigkeit prüfen oder einem
Klassenkameraden erzählen / erklären, was man gerade gelesen hat.
4. Lernen Sie jeden Tag
Lernen Sie jeden Tag nicht nur den Stoff eines Fachs, sondern mehrerer Fächer.
Beispiel:
Marie lernt jeden Tag: montags Einkommensteuer, dienstags Umsatzsteuer, mittwochs Buchführung, donnerstags Abgabenordnung, freitags Allgemeines Recht und
samstags Politische Bildung. Sie wundert sich, dass Sie in den Leistungsfeststellungen
nicht so gut wie gewünscht abschneidet.
Marie hätte besser jeden Tag den Stoff von drei verschiedenen Fächern gelernt. Sie
hätte dann zwar für jedes Fach weniger Zeit aufgewendet, aber jedes Fach öfters gelernt.
Schlagwortartig könnte man sagen: 15 Min. Einkommensteuer pro Tag bringen mehr
als 75 Min. einmal pro Woche.
5. Machen Sie Pausen
Pausen sind für die Verarbeitung des Lernstoffs durch das Gehirn so wichtig, wie Essen und Trinken für den gesamten Körper.
Lernen Sie ein Fach über eine gewisse Zeit, machen Sie ca. alle 20 Min. eine Pause,
die 5 Min. nicht überschreitet.
Machen Sie zwischen den Fächern, die Sie an einem Tag lernen möchten, eine ausreichend lange Pause, ca. 15 Min.
Machen Sie nach 2 Stunden Lernzeit eine längere Pause, mind. 25 Min., aber nicht zu
lange, um den Lernrhythmus nicht zu stören.
6. Ruhige Lernatmosphäre
-
Lassen Sie keine Störungen zu.
Nebenbei mit Freunden im Internet chatten, E-Mails lesen / schreiben etc. bedeuten im Endeffekt für den Lernstoff, völlig umsonst am Schreibtisch gehockt zu haben.
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Besser feste Zeiten zum Lernen und feste Zeiten zum Chatten und Surfen einplanen und einhalten.
-
Nebenbei Musik hören / Fernseher laufen lassen:
Viele Schüler und Studenten sind der Auffassung, besser Lernen zu können, wenn
im Hintergrund Musik läuft. Tatsächlich ist es aber so, dass Ihr Gehirn sehr viel
Energie aufwendet, um diese „Störung“ auszublenden. Dadurch benötigen Sie für
eine bestimmte Stoffmenge mehr Lernzeit als ohne das Hintergrundgeräusch erforderlich wäre.
Besonders schlecht ist aufregende Musik. Sollten Sie Heavy Metal Fan oder ähnliches sein, hören Sie keinesfalls beim Lernen diese Musik, sondern verschieben Sie
das Musikhören auf später.
Musikhören / Fernseher laufen lassen / nebenbei chatten oder surfen geht nur bei
Tätigkeiten, die keine höhere Denkleistung erfordern, z. B. den Hefter ordnen.
7. Nach dem Lernen
So wichtig wie Pausen beim Lernen, ist die Gestaltung der Zeit nach dem Lernen. Ihr
Gehirn benötigt Zeit, um das Gelernte zu verarbeiten. Sie sollten in der Ersten halben
Stunde nach dem Lernen etwas Ruhiges machen oder Sport treiben.
8. Disziplin
Erstellen Sie von Anfang an einen Lernplan und halten Sie ihn ein. Nur durch Übung
erwerben und festigen Sie Ihr Wissen.
9. Hausaufgaben
Einen bedeutsamen Teil der Lernarbeit können Sie schon erledigen, indem Sie der Erledigung der Hausaufgaben besondere Aufmerksamkeit schenken und die Arbeit
sorgfältig erledigen.
10. Unterrichtsmitschriften - Lernskripte
Eine Ihrer Aufgaben wird die Erstellung eines eigenen Lernskripts in jedem Fach sein,
indem Sie Unterrichtsmitschriften anfertigen und diese sachgerecht mit den Arbeitsheften, die Sie in jedem Fach bekommen, und den Hausaufgaben kombinieren.
Mit welcher Sorgfalt und in welcher Form das Skript erstellt werden soll, lernen Sie im
Fach Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandels, Teil „Lernen lernen“ zu Beginn des FTA I.
5.3
Gerade eben erst die Schule absolviert und schon wieder lernen?
Sind Sie Absolvent /-in der Realschule bzw. des Gymnasiums und noch nicht älter als
19 / 20 Jahre, dann stehen Sie eventuell vor einem besonderen Problem:
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Sie haben von den vielen Dingen, die für eine Tätigkeit im Finanzamt bedeutsam
sind, noch nichts gehört und können damit auch wenig anfangen.
Dies führt möglicherweise dazu, dass Sie den Stoff – auch wenn Sie fleißig gelernt
haben – weniger gut behalten. Dies liegt in der Regel daran, dass Sie auf Grund Ihres
jungen Lebensalters über weniger Erfahrungswissen verfügen. Der neue Lernstoff
hängt quasi in der Luft und kann im Gehirn noch keiner „Schublade“ zugeordnet werden.
Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Das ging vielen Anderen vor Ihnen
ebenso und fast alle Anwärter / -innen haben mit der Zeit einen guten Zugang zum
Steuerrecht gefunden – „die leeren Schubladen“ mit Steuerrecht gefüllt.
Um sich schnell in die Ausbildungsmaterie einzufinden, ist entscheidend, die neue Materie nicht ausschließlich allein zu erarbeiten. Lassen Sie sich von älteren Mitschülern
Alltagsdinge erklären, die Ihnen nicht geläufig sind, lernen Sie zusammen.
Fragen Sie, wenn Sie im Unterricht etwas nicht verstehen. Haben Sie keine Scheu,
nur weil andere Klassenkameraden eventuell alles schon wissen. Auch das Fragen ist
eine aktive Form des Lernens und die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die auch dann
noch nachfragen, wenn die Anderen schon längst mit den Augen rollen, im Laufe der
Zeit ihre Leistungen verbessern.
Wenn Sie sich noch nicht so recht trauen, aktiv am Unterrichtsgespräch teilzunehmen, dann versuchen Sie zumindest so oft wie möglich, auf Wiederholungsfragen am
Anfang der Stunde zu antworten oder melden Sie sich, um die Lösung Ihrer Hausaufgabe vorzustellen. Notieren Sie sich, wo im Unterricht, der Hausaufgabe oder Wiederholung Sie Probleme hatten und lernen Sie diese „Problembereiche“ nach.
Sprechen Sie die Dozenten nach dem Unterricht an, um offene Fragen zu klären.
Jugendsprache
Wichtig ist zudem, mit Sprache anders umzugehen, als Sie es gewohnt sind.
Jugendsprache ist im Alltag o.k., im Berufsleben aber ein echtes Hindernis. Damit sich
Finanzbehörde und Bürger gut verstehen, ist es wichtig, die im beruflichen Aufgabenbereich erforderlichen Sprachgeflogenheiten zu erlernen und selbst anzuwenden.
Besonders wichtig ist es, Begriffe und die jeweiligen Begriffsinhalte zu lernen und
voneinander abzugrenzen.
Beispiel:
Einnahmen – Einkünfte – Einkommen sind Begriffe, die im Einkommensteuerrecht
ganz Unterschiedliches bezeichnen und deshalb nicht verwechselt werden dürfen.
Umgangssprachlich würden Sie in Bezug auf Lohn, der auf Ihr Konto überwiesen
wird, vielleicht formulieren: Ich verfüge über monatliche Einnahmen von 700 €. Steuerrechtlich ist das jedoch nicht korrekt. Hier fallen Fachsprache und Alltagssprache
weit auseinander. Ein Steuerbeamter versteht unter Einnahme den sog. Bruttolohn,
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das ist der vertraglich bzw. beamtenrechtlich geschuldete Lohn ohne Abzüge, wie z.
B. Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge.
5.4
Wie wird man eigentlich schlau?
Wenn man neu in eine Gruppe kommt, hat man zu Beginn erst einmal Sorge vor
dem, was auf einen zukommt. Deshalb ist es notwendig die Scheu abzubauen und ein
gutes Klima im der Klasse zu schaffen. Anteilnahme, Rücksicht (zum Beispiel keine
Privatgespräche im Unterricht, um Andere nicht zu stören), gegenseitige Wertschätzung und ein respektvoller Umgang untereinander schaffen die richtigen Bedingungen
für eine gute Aufnahmefähigkeit des Stoffs und ein erfolgreiches miteinander Lernen.
Gehen Sie höflich miteinander um. Unternehmen Sie von Zeit zu Zeit etwas
zusammen, um die Klassengemeinschaft zu stärken.
In einer Gruppe, in der sich alle wohl fühlen, lernt es sich leichter und erfolgreicher.
5.5
Lernmaterialien
Kauf von Lernmaterialien
Damit Sie die Ausbildung erfolgreich durchlaufen, ist die Anschaffung von Gesetzestexten, Handbüchern u. a. Materialien erforderlich. Die Bücher werden nicht nur im
Unterricht und in der Ausbildung des Finanzamts benötigt, sondern auch für die jedwede Art von Prüfungen.
Welche Bücher benötigt werden, erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen
Ausbildungsabschnitts. Bitte schaffen Sie sich diese Bücher dann unmittelbar an. Die
vorgeschlagene Literatur ist oft recht schnell vergriffen und es gibt keine Möglichkeit
der Nachbeschaffung.
5.6
Beschriftung von Gesetzestexten u. a.
Da Sie in Leistungstests, Aufsichtsarbeiten und Prüfungen Ihre eigenen Gesetzestexte, Handbücher, Richtlinien und sonstige Hilfsmittel nutzen müssen, ist es im Interesse eines rechtlich einwandfreien Prüfungsverlaufs nicht gestattet, diese mit textlichen
Ergänzungen (z.B. Prüfungsschemata, Kommentierungen, Begriffserläuterungen,
Nummerierungen als Hinweise zur Reihenfolge der Prüfung von Tatbestandsmerkmalen, Einleger mit Erläuterungen o.ä.) zu versehen.
Zugelassen sind lediglich:
-
Markierungen, Hervorhebungen und Unterstreichungen, auch durch Farbund Leuchtstifte
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-
Verweise auf andere Paragraphen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Erlasse ohne weitere Angaben, sofern diese in einem sachlichen Zusammenhang mit der jeweiligen (Gesetzes-) Stelle stehen
Möchten Sie Ihre Gesetzestexte zum schnelleren Auffinden mit sog. Fähnchen versehen, ist ausschließlich die folgende Beschriftung zugelassen:
-
in Gesetzestexten: §-Zeichen und -Ziffer und ggf. Absatz, z. B. § 9 Abs. 1;
-
in Richtlinien (kurz: RL): RL-Nr. und ggf. Absatz, z. B. R 4.2 (9);
-
enthält die Richtlinie sog. Hinweise, dann die Hinweis-Nr. und ggf. Absatz,
z. B. H 4.2 (9);
-
bei Anhängen zur Richtlinie in den Handbüchern: nur die Anhang-Nr., z. B.
Anh. 12.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen während der gesamten Ausbildung gelten. Abweichungen von diesen Regelungen müssen in Leistungsfeststellungen / Prüfungen leider als Täuschungsversuch gewertet werden.
6. Änderungen der Klassenverbände
Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinen Bestandsschutz für die Klassenverbände gibt.
Sollten gewichtige Gründe dies erfordern, behält sich die Landesfinanzschule vor, die Klasse
zum nächsten Ausbildungsabschnitt ggf. neue einzuteilen.
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