WEITERBILDUNG „FACHKRAFT FÜR PSYCHIATRIE UND
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WEITERBILDUNG „FACHKRAFT FÜR PSYCHIATRIE UND
WEITERBILDUNG „FACHKRAFT FÜR PSYCHIATRIE UND GERONTOPSYCHIATRIE/BAK“IN NÜMBRECHT - Es gilt die männliche bzw. weibliche Schreibform für beide Geschlechter. - MODUL 1 In dem Einsatzbereich der Altenhilfe und der sozialen Betreuung stehen heute immer mehr psychiatrisch oder gerontopsychiatrisch betroffene Hilfebedürftige im Mittelpunkt. Die Mitarbeiter in diesem speziellen Bereich der Betreuung verfügen durch die jeweilige Berufsausbildung oder durch ein Studium über fachspezifisches Grundwissen, welches durch diese Weiterbildung aufgefrischt und umfangreich erweitert werden soll. Die Weiterbildung (Modul 1) macht Pflegepersonen und Betreuungspersonen mit ihren vielfältigen Aufgaben im Umgang mit psychiatrisch Erkrankten vertraut und vermittelt ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen auf der Grundlage eines engen Theorie- und Praxisbezugs. In der multiprofessionellen Weiterbildung wird der Schwerpunkt Pflege in der Allgemeinen Psychiatrie und der Gerontopsychiatrie vermittelt. AUFNAHMEBEDINGUNGEN • Gesundheits- und Krankenpfleger; Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger; Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Altenpflegerinnen, Ergotherapeuten, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter ORGANISATION Innerhalb von ca. 12 Monaten werden 520 Theoriestunden absolviert. Der Unterricht erfolgt zweimal in der Woche in der Zeit von 17:00 – 21:00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 Personen beschränkt. Eingeplant sind zwei eintägige Exkursionen die u. U. am Wochenende stattfinden können. Als Prüfungsleistungen müssen 1 mündliches Referat, 1 schriftliche Abschlussarbeit und zwei mündliche Prüfungen erbracht werden. Die regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für die Prüfungszulassung! ABSCHLUSS Die Weiterbildung (Modul 1) endet mit der Qualifikation „Fachkraft für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie/BAK“. LEHRGANGSGEBÜHREN Aufnahmegebühren Lehrgangsgebühr Abschlussprüfungsgebühr Gesamtbetrag 100,00 € 2.450,00 € 180,00 € 2.730,00 € THEMENBEREICHE MODUL 1 1. Fachliche Grundlagen psychiatrischer Arbeit • • • • • • Psychiatrischmedizinische Grundlagen Psychologische und sozialwissenschaftliche Grundlagen Pflegerische Grundlagen Pflegewissenschaftliche Grundlagen Fachliche Grundlagen psychiatrischer Pflege und Betreuung unter Berücksichtigung von Einstellungen, Haltungen, Menschenbildern, Sichtweisen und theoretischen Erklärungsmöglichkeiten gegenüber psychiatrisch Erkrankten Psychiatrische und psychosoziale Versorgungsstrukturen 2. Rechtliche Grundlagen • • • 250 Theoriestunden 30 Theoriestunden Betreuungsrecht Freiheitsentziehende Maßnahmen Delegation ärztlicher Tätigkeiten 3. Wahrnehmung, Kommunikation, Lernpsychologie und -techniken und berufliches Selbstverständnis 60 Theoriestunden 4. Einführung in Spezielle Konzepte und Methoden in der Allgemeinen Psychiatrie 80 Theoriestunden 5. Abschlussarbeit 60 Theoriestunden 6. Erstellung eines Referates, Prüfungsvorbereitung und Prüfung 20 Theoriestunden 7. Exkursionen 20 Theoriestunden Umfang: 520 Theoriestunden Abschluss: 2 mündliche Prüfungen, 1 Referat und 1 Abschlussarbeit (Änderungen vorbehalten! Stand: Juli 2013) AUFBAUQUALIFIKATION „EXPERTE/EXPERTIN FÜR SPEZIELLE KONZEPTE IN DER PSYCHIATRIE UND GERONTOPSYCHIATRIE/BAK“ MIT PRAXISANTEILEN IN NÜMBRECHT - Es gilt die männliche bzw. weibliche Schreibform für beide Geschlechter. - MODUL 2 Die Aufbauqualifikation (Modul 2) baut auf den Inhalten und Erkenntnissen der Weiterbildung „Fachkraft für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie/BAK“ (Modul 1) auf. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hierbei in der Vermittlung spezieller Ansätze und der Erarbeitung von Konzepten im Umgang mit chronifiziert psychisch erkrankten Menschen. Die Durchführung dieser Aufbauqualifikation (Modul 2) besteht nicht nur in der Vermittlung von Inhalten, sondern der Unterricht ist geprägt von intensiver Selbstreflexion und Reflektion des eigenen Handelns. Darüber hinaus sind hierbei auch Praxisphasen vorgesehen, die durch die Lehrgangsleitung gesteuert und begleitet werden. ORGANISATION Innerhalb von ca. 6 Monaten werden 200 Theoriestunden und mindestens 240 (bis zu 800) Praxisstunden absolviert. Die Praxisanteile werden vorzugsweise in der eigenen Einrichtung geleistet, ein zeitweiliges Fremdpraktikum in einer anderen Einrichtung ist allerdings wünschenswert. Der Unterricht erfolgt zweimal in der Woche in der Zeit von 17:00 – 21:00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 16 Personen beschränkt. Eingeplant ist eine eintägige Exkursion die u. U. am Wochenende stattfinden kann. Als Prüfungsleistung muss innerhalb der Praxisphasen ein Projekt erarbeitet und durchgeführt werden. Dieses muss im Vorfeld der Durchführung in schriftlicher Form bei der Lehrgangsleitung eingereicht werden. Die Praxisbesuche durch die Lehrgangsleitung werden schriftlich festgehalten und zur Gesamtbewertung hinzugezogen. Ein mündliches Kolloquium über das durchgeführte Projekt bildet den Abschluss dieser Aufbauqualifikation. Die regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für die Prüfungszulassung! ABSCHLUSS Bei erfolgreichem Abschluss der Aufbauqualifikation (Modul 2) wird ein Zertifikat der Qualifikation „Experte für spezielle Konzepte in der Psychiatrie und Gerontopsychiatrie/BAK“ mit einer Gesamtstundenzahl von 720 Theoriestunden und entsprechenden Praxisanteilen ausgestellt. LEHRGANGSGEBÜHREN Seminarkosten: Staffelung nach Teilnehmerzahlen: 6-8 TN = 1.275,00 €; 9-11 TN = 995,00 €; 12 – 14 TN 850,00 €; ab 15 TN 785,00 € Zusätzlich und unabhängig von den Anmeldezahlen: 320,00 € individuelle Hospitationen, 180,00 € Abschlusscolloquium Themenbereiche Modul 2 1. Vertiefung fachlicher Grundlagen psychiatrischer Arbeit 60 Theoriestunden Fachliche Grundlagen psychiatrischer Arbeit und Betreuung unter Berücksichtigung von Einstellungen, Haltungen, Menschenbildern, Sichtweisen und theoretischen Erklärungsmöglichkeiten gegenüber gerontopsychiatrisch Erkrankten 2. Vertiefung spezieller Konzepte und Methoden in der Allgemeinen Psychiatrie – 80 Theoriestunden Schwerpunkt Gerontopsychiatrie – 3. Supervision 10 Theoriestunden 4. Projekterstellung 30 Theoriestunden 5. Praxisgespräche 20 Theoriestunden Umfang: 200 Theoriestunden, 240 bis zu 800 Praxisstunden Abschluss: Erstellung und Durchführung einer Projektarbeit, 1 mündliches Kolloquium über die Projektarbeit Gesamtumfang: 720 Theoriestunden (Modul 1 und Modul 2) bis zu 800 Praxisstunden (Änderungen vorbehalten! Stand: Juli 2013) SONDERANMELDEBOGEN FIX VORAB PER FAX: 0231/ 55 72 07 70 Name: Vorname: Geb.-Datum: Telefonnummer: PLZ: Wohnort: Straße: E-Mail: Rechnungsempfänger: Teilzahlung: FACHKRAFT FÜR PSYCHIATRIE UND GERONTOPSYCHIATRIE/BAK (MODUL 1) 520 THEORIESTUNDEN • • ANMELDUNG FÜR MODUL 1 (Beginn 1. Dezember 2015) Dauer: ca. 1 Jahr ; 520 Theoriestunden, 2 x wöchentlich 17.00-21.00 h Kursgebühren: 2.450,00 €, Prüfungsgebühr: 180,00 €, Aufnahmegebühr: 100,00 € und • • ANMELDUNG FÜR MODUL 2 MIT BEGINN: IM ANSCHLUSS AN MODUL 1 (Beginn auf Anfrage!) 200 Theoriestunden, 240 bis zu 800 Praxisstunden Kursgebühren: je nach Anmeldezahlen! (siehe Staffelung) ORT: NÜMBRECHT Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gilt die Anmeldung für den nächstmöglichen Termin!! Hiermit melde ich mich verbindlich für den angekreuzten Lehrgang an. Die Bildungsakademie übersendet mir unverzüglich eine Aufnahmebestätigung und einen Semesterplan. Es gelten die zu Lehrgangsbeginn gültigen Studienbedingungen basierend auf dem Prospektstand vom Juli 2013. Meine Anmeldeunterlagen (Anmeldeformular im Original, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Nachweis der Berufsausbildung, Nachweis der Berufspraxis [beides in Kopie]) sende ich umgehend an den Zentralservice der BAK. Ort und Datum:__________________________ Unterschrift (rechtsverbindlich):_________________________ TEILNAHMEBEDINGUNGEN ABSCHLUSS DES SEMINARVERTRAGES Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Seminarveranstalter den Abschluss eines Seminarvertrages verbindlich an. Sie erfolgt schriftlich durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Seminarveranstalter zustande. TEILNEHMERZAHL Modul 1: Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 14 Personen. Liegt die Anzahl der Anmeldungen unter 14 Personen, entscheidet der Seminarveranstalter über die Durchführung der angebotenen Weiterbildung. Modul 2: Die Mindesteilnehmerzahl für den Aufbaukurs liegt bei 6 Personen, sonst gleiche Regelung wie Modul 1. BEZAHLUNG DES SEMINARS Die Seminargebühren werden nach Eingang einer separaten Rechnung fällig. Teilzahlungen sind per Bankeinzug möglich. RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS Der Teilnehmer kann jederzeit vor dem Seminarbeginn vom Seminarvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Seminarveranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Seminarvertrag zurück oder tritt er das Seminar nicht an, so kann der Seminarveranstalter Ersatz für die getroffenen Seminarvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Seminarveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zur Seminargebühr pauschalieren. Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 10 %, bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, ab 14. Tag vor Seminarbeginn und bei Nichtantritt 80 % der Seminargebühr des ersten halben Schulungsjahres. Im Laufe des Seminars kann die Teilnahme jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals gekündigt werden. Bis zum Ende des Quartals fallen dann die anteiligen Seminargebühren an. RÜCKTRITT DURCH DEN SEMINARVERANSTALTER Der Seminarveranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn des Seminars vom Seminarvertrag zurücktreten: a) bis 14. Tag vor Seminarbeginn: bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, b) bis Seminarbeginn: bei Verhinderung des Referenten durch Eintritt eines sachlich wichtigen Grundes (Krankheit, Trauerfall o.ä.). VERHINDERUNG DES REFERENTEN Bei Verhinderung des Referenten durch Eintritt eines sachlich wichtigen Grundes (Krankheit, Trauerfall, o.ä.) während der Durchführung des Seminars hat der Seminarveranstalter den Teilnehmern einen Ersatztermin anzubieten. Der Veranstalter behält sich vor eine Referentenumbesetzung vorzunehmen, wenn dies organisatorisch notwendig ist. 03 - AKADEMIEVERFASSUNG / AKADEMIEORDNUNG __________________________________________________________________________________________ - Es gilt jeweils die männliche und weibliche Schreibweise für beide Geschlechter. - für die Seminargestaltung und das regelgerechte Miteinander innerhalb der Seminare/ Schulungen der BAK und von Sozialkonzept liegt die Akademieverfassung und –ordnung zu Grunde. Jeder Lehrende, jeder Teilnehmer erkennt diese zu Beginn der Seminare und Schulungen durch persönliche Unterschrift an. Unter der Akademiegemeinschaft verstehen wir alle Mitwirkenden und Teilnehmer. AKADEMIEVERFASSUNG Wir Lehrende sichern zu • • • • • • achtungsvoll mit allen Mitgliedern der Akademiegemeinschaft umzugehen uns zu bemühen, jeden Teilnehmer auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und kooperationsfähigen Person zu begleiten und dadurch auf das Wirken als Fachkraft und/oder Leitungskraft vorzubereiten jedem Teilnehmer die Notwendigkeit von Normen und die Beachtung von Werten verständlich zu machen und uns zu bemühen, jeden Teilnehmer gerecht zu behandeln jedes Mitglied der Akademiegemeinschaft mit den Stärken und Schwächen der Person anzunehmen eine bestmögliche Förderung eines jeden Teilnehmers zu gewährleisten und durch sorgfältige zielorientierte Vorbereitung, methodische Vielfalt, variable Unterrichtsgestaltung sowie Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten, dies auch in kollegialer Zusammenarbeit zu ermöglichen für die Teilnehmer vertrauenswürdige Ansprechpartner zu sein. Wir Teilnehmer verpflichten uns • • • • • • • • • • • achtungsvoll mit allen Mitgliedern der Akademiegemeinschaft umzugehen einander anzuerkennen jegliche Art von Gewalt, sei es in Worten oder Taten, zu vermeiden die Normen und Werte, die in unserer Gesellschaft gelebt werden, zu achten und diese in unserem Verhalten in und außerhalb der Akademie umzusetzen uns zu bemühen, unsere Meinung sachlich begründet und in angemessener Form zu vertreten Zivilcourage in Worten und Taten zu zeigen konzentriert und aktiv in den Seminaren und Schulungen mitzuarbeiten uns so zu verhalten, dass jeder ungestört dem Unterricht folgen kann die Prüfungsleistungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln zu erbringen und Täuschungen/ Täuschungsversuche zu unterlassen die aufgestellten Regeln der Akademie gewissenhaft einzuhalten durch unser Verhalten das Bild der BAK und von Sozialkonzept in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen. 03 - AKADEMIEORDNUNG/FORTSETZUNG __________________________________________________________________________________________ - Es gilt jeweils die männliche und weibliche Schreibweise für beide Geschlechter. - AKADEMIEORDNUNG 1. Jeder Kurs wählt einen Semestersprecher, der die Belange des Kursverbandes bei der Akademieleitung oder bei der Studienleitung vertritt. 2. Die Teilnehmer nutzen eine Telefonliste, die als Namensliste blanko von der BAK den Kursen zur Verfügung gestellt wird. 3. In den Schulungsräumen bitte Ordnung halten, Mülleimer benutzen und persönliche Dinge nicht liegen lassen. 4. Während der Schulungsstunden der Seminare darf innerhalb des Seminarraumes aus Rücksicht auf den Dozenten und den anderen Kursteilnehmern nicht gegessen werden. 5. Für die Unterrichtszeit der Seminare besteht innerhalb des Seminarraumes ein Verbot das mobile Telefon, den Organizer zu Telefonierzwecken wie auch zum Versenden von Nachrichten zu verwenden. Der Rufton und alle Signaltöne sind auf lautlos zu stellen. Außerhalb des Seminarraumes kann dies selbstverständlich genutzt werden. 6. Die Teilnehmer verpflichten sich, gemäß der vertraglichen Schulungsvereinbarung die vereinbarten Seminarzeiten an den Seminartagen von 17 h bis 21 h und an Wochenenden gemäß dem ausgehändigten Semesterplan einzuhalten. Die in der Prüfungsordnung benannten Prüfungsleistungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln und den Werten der BAK zu absolvieren. 7. Es darf nur außerhalb des Schulungsgebäudes (es sei denn, es sind Raucherräume eingerichtet) geraucht werden. Bitte die bereitstehenden Ascher benutzen. Alle Informationen (z.B. Stundenplanänderungen, Stundenverlegung,...) bezüglich des Unterrichts entnehmen Sie bitte dem „Teilnehmerbereich“ auf der BAK-Homepage (www.bak-die-bildungsakademie.de). Ein Passwort wird Ihnen beim Lehrgangsbeginn mitgeteilt. Stand: Juni 2015 21 - PRÜFUNGSORDNUNG / FACHKRAFT PSYCHIATRIE UND GERONTOPSYCHIATRIE IN NÜMBRECHT __________________________________________________________________________________________ 1. ZWECK DER PRÜFUNG Durch die Abschlussprüfung an der BAK soll festgestellt werden, ob der Prüfling das genannte Bildungsziel erreicht hat und ein Zertifikat erhält. 2. GLIEDERUNG DER PRÜFUNG Die Prüfung wird in Form einer schriftlichen Abschlussprüfung, als projektorientierte Facharbeit, einem Referat über die Facharbeit und zwei mündlichen Prüfungen (Fachbereiche: „Psychiatrische Grundlagen“ / „Psychologische Grundlagen“) abgelegt. 3. PRÜFUNGSAUSSCHUSS Bei der BAK besteht ein Prüfungsausschuss. Dem Prüfungsausschuss gehören an: • Die Leitung der BAK oder deren Vertretung. • Eine Dozentin / ein Dozent der BAK als Fachvertreter/- in. • Eine weitere Dozentin / ein weiterer Dozent (oder ein/e durch die Akademieleitung Beauftragte/r) der Akademie auch als Vertreter/in des/der Vorsitzenden. Bei der Abschlussprüfung ist es ausreichend, wenn zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sind. 4. ZULASSUNG ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG UND/ODER ZU DEM KOLLOQUIUM Zur mündlichen Prüfung werden diejenigen Prüflinge zugelassen, die • eine schriftliche Abschlussarbeit vorgelegt haben, die mindestens mit "ausreichend" (4,3) bewertet wurde. • ein Referat gehalten haben, das mindestens mit "ausreichend" (4,3) bewertet wurde. • nicht mehr als 10 % des Unterrichts versäumt haben. Anmerkung: Es dürfen somit maximal 12 Abende versäumt werden. Sollten mehr als 12 Abende, jedoch nicht mehr als 17 Abende versäumt worden sein, so erfolgt eine Prüfungszulassung unter dem Vorbehalt, dass fünf Abende im nachfolgenden Semester nachgeholt werden. Erst danach wird das Zertifikat ausgehändigt. Werden mehr als 17 Abende, jedoch weniger als 27 Abende versäumt, so erfolgt keine Prüfungszulassung. Die Teilnehmer müssen erst die versäumten Termine nachholen (diese Termine sind kostenpflichtig) und können dann die Prüfung ablegen. Soll die Prüfung außerhalb der eingeplanten Prüfungstermine der BAK abgelegt werden, so wird ein erhöhtes Prüfungsentgelt erhoben. 5. PRÜFUNGSERGEBNIS MÜNDLICH PRÜFUNG Der Prüfling hat die mündliche Prüfung nicht bestanden, wenn er • zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen wurde • die mündliche Prüfung ohne nachgewiesenen Grund nicht angetreten bzw. abgebrochen hat • in einem oder beiden Prüfungsfächern der mündlichen Prüfung die Note "ausreichend" (4,3) nicht erreicht hat. 6. WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG Der jeweils nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Die erstmalige Wiederholung der Prüfung ist frühestens 14 Tage nach dem Prüfungstermin möglich und wird mit der Akademieleitung oder deren Beauftragten abgesprochen. Die Teilnahme an der Wiederholung der Prüfung ist kostenpflichtig. Eine zweite Wiederholung kann schriftlich bei dem Prüfungsausschuss der BAK beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer zweiten Prüfungswiederholung besteht nicht. 21 - PRÜFUNGSORDNUNG / FORTSETZUNG __________________________________________________________________________________________ 7. Zertifikat und Abschlusszeugnis Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zertifikat und ein Zeugnis mit den erzielten Einzelnoten (Abschlussarbeit, Referat und mündliche Abschlussprüfungen). Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält auf Antrag eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildung, die ausweist, dass der Prüfling zur Abschlussprüfung nicht zugelassen wurde bzw. der Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. 8. Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß 8.1 Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn der Teilnehmer zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Der Teilnehmer kann sich bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von der Fachprüfung abmelden. 8.2 Die für den Rücktritt oder das Versäumnis nach Absatz 1 Satz 1 und 2 geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Teilnehmers kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann im Einzelfall die Vorlage eines Attestes eines vom Prüfungsausschuss benannten Vertrauensarztes verlangen. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe gemäß Satz 1 an, wird dem Teilnehmer dies schriftlich mitgeteilt und ein neuer Termin festgesetzt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Absatz 1, Satz 3 gilt in diesem Fall nicht. 8.3 Versucht der Teilnehmer das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet; die Feststellung wird von dem jeweiligen Prüfer bzw. Aufsichtführenden getroffen und aktenkundig gemacht. Gibt ein Teilnehmer eine Abschlussarbeit ab, die nachweißlich nicht von ihm in Eigenleistung erstellt worden ist, so wird der Teilnehmer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausgeschlossen. 8.4 Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des schriftlichen Bescheides des Prüfungsausschuss verlangen, dass Entscheidungen nach Absatz 3 vom Prüfungsausschuss überprüft werden. Belastende Entscheidungen sind dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Teilnehmer kann verlangen vor dem Prüfungsausschuss gehört zu werden und zur Sache befragt zu werden. Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Prüfungsordnung. Thorsten Zabel Akademieleiter