Jobcenter Ingolstadt
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Jobcenter Ingolstadt
Jahresbericht 2009 Jahresbericht 2009 Jahresbericht 2009 Inhaltsverzeichnis Einleitung ........................................................................................................................................ 3 Integration in Erwerbstätigkeit ......................................................................................................... 3 Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende .................................................................... 4 Aktive Arbeitsförderung ................................................................................................................... 4 Ausgaben für Eingliederungsleistungen 2009 ............................................................................. 4 Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung .................................................................................. 5 Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ......................................................... 5 Vermittlung, Aktivierung, Berufliche Eingliederung ................................................................... 5 Qualifizierung ........................................................................................................................... 6 Beschäftigung begleitende Leistungen..................................................................................... 7 Spezielle Maßnahmen für Jüngere .......................................................................................... 7 Beschäftigung schaffende Maßnahmen ................................................................................... 8 Förderung aus Drittmitteln............................................................................................................... 9 „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ..................................... 9 Europäischer Sozialfonds.......................................................................................................... 11 Sozialintegrative Dienstleistungen ................................................................................................ 12 Kinderbetreuung ....................................................................................................................... 12 Schuldnerberatung .................................................................................................................... 12 Psychosoziale Betreuung .......................................................................................................... 13 Suchtberatung........................................................................................................................... 13 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts........................................................................... 13 Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Ingolstadt .......................................... 13 Verbesserte Leistungen für Kinder ............................................................................................ 14 Haushaltsbudget bei Bezug von SGB II Leistungen .................................................................. 15 Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger .......................................................................... 16 Anträge und Bescheide ............................................................................................................. 16 Anträge auf Arbeitslosengeld II .............................................................................................. 16 Widersprüche und Klagen ...................................................................................................... 17 Arbeitslosigkeit.............................................................................................................................. 18 Entwicklung der Gesamtarbeitslosigkeit in Ingolstadt ................................................................ 18 Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Ingolstadt ............................................................... 18 Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II............................................................. 19 Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit im SGB II ..................................................................... 19 Jobcenter Ingolstadt im Vergleich ................................................................................................. 20 Gesetzesänderungen 2009 ........................................................................................................... 21 Neuorganisation des SGB II – Urteil des BVerfG vom 20.12.07 .................................................... 22 Anlage 1: Maßnahmenübersicht ................................................................................................... 23 Anlage 2 - Leistungen für Bürger mit Migrationshintergund ........................................................... 26 Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.jobcenter-ingolstadt.de 2 Jahresbericht 2009 Einleitung Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Arbeitslosenquote in Ingolstadt Ende 2009 mit 4,7 % nicht einmal halb so hoch wie im Januar 2005 (9,5 %), dem Gründungsmonat des Jobcenters. Zwar konnte ein Anstieg der Arbeitslosigkeit in 2009 gegenüber dem Rekordjahr 2008 nicht verhindert werden - die Krise traf Ingolstadt jedoch wesentlich weniger stark als andere Automobilindustriestandorte. Die Erwartungen der Stadt und der Agentur für Arbeit, wie viele Menschen in Arbeit integriert werden können, übertraf das Jobcenter auch 2009. Das weitere Ziel, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, wurde nur wegen der im Jahresverlauf erhöhten Geldleistungen für Kinder ganz knapp nicht erreicht. Das in 2009 neu eingeführte Ziel, den Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden, konnte keine der 26 Grundsicherungsstellen, die mit dem Jobcenter Ingolstadt verglichen werden, besser umsetzen: wir konnten die Zahl der „Kunden“, die seit über 24 Monaten Leistungen beziehen um über 25 % auf 472 im Jahresdurchschnitt senken. Integration in Erwerbstätigkeit Zu Jahresbeginn lagen die Integrationen unter dem Vorjahresniveau, ein Trend, der sich bis August 2009 fortsetzen sollte. Beginnend mit dem erfreulichen Start ins Ausbildungsjahr 2009/ 2010 im September konnten im letzten Jahresdrittel wieder so viele Menschen wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum in Arbeit gebracht werden. Insgesamt sind fast 1.200 Integrationen in einem Jahr mit schwieriger Arbeitsmarktsituation ein erfreuliches Ergebnis und hatten einen großen Anteil an der im Vergleich zum Bundesdurchschnitt weiterhin niedrigen Arbeitslosenquote in Ingolstadt. Durch Rückmeldungen von Unternehmen aus der Region wird immer wieder bestätigt, dass die professionelle und persönliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberteam, den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern den ganz wesentlichen Beitrag zum Vermittlungserfolg leistet. Integrationen in Erwerbstätigkeit 200 150 100 50 0 Jan 2008 135 2009 67 Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez 136 172 157 162 150 127 144 142 102 118 39 68 76 110 132 119 106 98 155 98 78 74 3 Jahresbericht 2009 Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche einteilen: 1. „passive Leistungen“, d.h. Leistungen, die unmittelbar für die Kosten des Lebensunterhalts gezahlt werden. Hierfür wurden 2009 in Ingolstadt 32,1 Millionen Euro aufgewendet. 2. Eingliederungsleistungen (aktive Arbeitsförderung) in Höhe von 4,3 Millionen Euro. Hinzu kamen noch die Projektmittel der Perspektive 50plus mit 735000 Euro und schließlich 3. Verwaltungskosten (Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten) iHv 5,5 Millionen Euro. Aktive Arbeitsförderung Ausgaben für Eingliederungsleistungen 2009 Bei der folgenden Zusammenstellung ist zu berücksichtigen, dass durch die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente zum 1.1.2009 zwangsläufig Verschiebungen auftreten, die keine Änderung der grundsätzlichen Förderpolitik des Jobcenters bedeuten. Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente Gesamt (ohne Sonderförderung Perspektive 50plus) Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung Vermittlungsbudget (neu ab 1.1.2009) Vermittlungsgutscheine Aktivierung und berufliche Eingliederung (neu ab 1.1.2009) wegfallende Instrumente (Auswahl) Ganzheitlicher Vermittlungsansatz Bewerbungs- & Reisekostenzuschüsse Qualifizierung Förderung der Beruflichen Weiterbildung wegfallende Instrumente Eignungsfeststellungs- & Trainingsmaßnahmen Beschäftigung begleitende Leistungen Eingliederungs- & Einstellungszuschüsse Einstiegsgeld Begleitende Hilfen für Selbständigkeit (neu ab 1.1.2009) wegfallende Instrumente (Auswahl) Personal-Service-Agentur Spezielle Maßnahmen für Jüngere Förderung benachteiligter Auszubildender EQJ Leistungen für Menschen mit Behinderung Zuschüsse an Arbeitgeber Teilnahmekosten für Maßnahmen Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten Beschäftigungszuschuss (Jobperspektive) Sonst. weitere Eingliederungsleistungen (wegfallendes Instrum.) Ausgaben 2009 Ausgaben 2008 4.285.600,- € 282.000,- € 54.000,- € 21.500,- € 144.500,- € 4.251.400,- € 209.000,- € --56.000,- € --- 38.150,- € 6.700,- € 1.067.600,- € 919.000,- € 77.450;- € 37.000,- € 1.120.000,- € 791.000,- € 148.600,- € 546.800,- € 499.700,- € 22.000,- € 24.000,- € 328.000,- € 1.010.000,- € 887.000,- € 56.000,- € --- 800,- € 644.600,- € 586.300,- € 54.800,- € 130.000,- € 58.000,- € 72.000,- € 1.574.000,- € 828.000,- € 746.000,- € 35.400,- € 13.000,- € 574.000,- € 517.000,- € 48.000,- € 78.500,- € 61.300,- € 13.250,- € 1.117.000,- € 893.000,- € 224.000,- € 344.000,- € 4 Jahresbericht 2009 Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Zum 1.1.2009 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten. Wesentliches Ziel der Neuausrichtung war es, die Anzahl der Arbeitsmarktinstrumente zu reduzieren und die verbleibenden Hilfen einfacher, einzelfallbezogener und zugleich flexibler zu gestalten. Zusätzlich soll damit den Akteuren vor Ort mehr Entscheidungsspielraum eingeräumt werden. Da ein Großteil der Änderungen in den Bereich Vermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung fällt, sollen diese Instrumente zunächst vorgestellt werden, bevor eine erste Bewertung erfolgt, ob die mit der Neuausrichtung verfolgten Ziele des Gesetzgebers in der Praxis erreicht werden. Vermittlung, Aktivierung, Berufliche Eingliederung Im Bereich der Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden die Förderungen um über ein Drittel auf 282.000,- € erhöht. Maßgeblichen Anteil daran hatten die mit der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eingeführte Fördermöglichkeit aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) und die neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III). Von der Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) profitieren Ausbildungs- und Arbeitsuchende bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die neue Leistung ermöglicht individuelle Hilfen, um bestehende Vermittlungshemmnisse überwinden zu können (z. B. Bewerbungskostenerstattung, Fahrkostenerstattung, Umzugskostenerstattung, Arbeitskleidung, ...). Im Vordergrund soll die Frage stehen, welches Einstellungshindernis durch finanzielle Leistungen beseitigt werden kann und nicht mehr, ob es für diese Leistung einen speziellen förderrechtlichen Paragrafen im SGB III gibt. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Maßnahmen zur Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen weggefallen und durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III ersetzt worden. Diese Maßnahmen dienen der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder der Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Die früheren betriebliche Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III aF wurden durch die Gesetzesänderung von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach § 46 SGB III abgelöst. Wegen der damit verbundenen direkten Erprobung und Praxis bei einem konkreten Arbeitgeber hat dieses Instrument eine hohe Integrationswirkung. Den früher teilweise zu beobachtenden Mitnahmeeffekten wird nun mit einer auf maximal vier Wochen begrenzten Maßnahmedauer begegnet. 5 Jahresbericht 2009 Mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden einerseits einfachere und bessere Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende erreicht. Andererseits ist die Zahl der verschiedenen Förderinstrumente noch immer zu hoch und insbesondere nicht in allen Bereichen auf die Bedarfe von Arbeitslosengeld II Empfängern zugeschnitten. Das Vermittlungsbudget eröffnet den Arbeitsvermittlern tatsächlich zusätzlichen Spielraum bei einem verringerten bürokratischen Gesamtaufwand. Ein echtes Budget das gezielt zur Beseitigung aller Vermittlungshemmnisse des Arbeitsuchenden eingesetzt werden kann, stellt es jedoch nicht dar. Denn vor einer Förderung muss immer geprüft werden, ob hierdurch nicht unzulässigerweise eine andere Leistung nach dem SGB II oder SGB III aufgestockt, ersetzt oder umgangen wird. Die neuen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ haben eine Vielzahl neuer Maßnahmevarianten gebracht. Das Jobcenter unterliegt hier jedoch dem Vergaberecht. Die damit verbundenen Schwierigkeiten und Probleme (z.B. Konzeptwettbewerb vs. Berücksichtigung bewährter Maßnahmeträger, frühzeitige haushaltswirksame Festlegungen trotz unklarer Mittelsituation) haben sich mit der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht verringert. Zwar enthält das SGB II nunmehr einen (kurzen) Katalog eigener sozialintegrativer und arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente (§§ 16a bis 16 f SGB II), in vielen Bereichen muss jedoch auf Instrumente des allgemeinen Arbeitsförderungsrechts (im SGB III), das eher selten auf die Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen zugeschnitten ist, zurückgegriffen werden. Die in die sog. „Freie Förderung“ (nach § 16f SGB II) auch vom Gesetzgeber gesetzten Erwartungen wurden in der Praxis nicht erfüllt – da entgegen der Bezeichnung „frei“ die Fördermöglichkeit grundsätzlich nachrangig zu den speziellen Förderbestimmungen ist. Auf den Rückgang der eingelösten Vermittlungsgutscheine hat das Jobcenter keinen Einfluss. Jeder Kunde, der die rechtlichen Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein erfüllt, erhält diesen auf Anfrage bei seinem Arbeitsvermittler und kann ihn nach eigenen Wünschen an einen privaten Arbeitsvermittler weiterleiten. Der rückläufige Trend der Vorjahre setzte sich auch 2009 fort und es wurden nur noch etwas mehr als ein Drittel der Vermittlungsgutscheine wie im vorangegangenen Jahr 2008 eingelöst, was parallel dazu auch eine geringere Erfolgsquote bei der Vermittlung durch private Arbeitsvermittler bedeutet. Qualifizierung Ein detaillierter Überblick über die vom Jobcenter in Kooperation mit Bildungsträgern angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen ist im Anhang zu diesem Jahresbericht enthalten. Insgesamt wurden im Bereich der allgemeinen Qualifizierung wesentlich mehr Fördermittel als im Vorjahr ausgegeben. Vor allem waren weiterhin die speziellen Qualifizierungsmaßnahmen für Jüngere ein Schwerpunkt sowie der Ausbau der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Der nochmalige wesentliche Anstieg im Bereich der Beruflichen Weiterbildung zeigt, dass vermehrt Qualifizierungsbedarf bestand und Qualifizierung als Schwerpunkt gesehen wurde. Immer weniger der verbliebenen Arbeitslosengeld II Empfänger brachten die entsprechenden Voraussetzungen für eine sofortige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt mit. Langfristig bestehen nur Bewerber mit einer am Arbeitsmarkt orientierten (Teil-)Qualifizierung. 6 Jahresbericht 2009 Beschäftigung begleitende Leistungen Die Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse für die Unternehmen sanken gegenüber dem Vorjahr um 40%. Dies steht in direktem Zusammenhang mit der gesunkenen Zahl der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt. Da sich kaum mehr Fachkräfte zur Vermittlung im SGB II befanden, wurde nahezu ausschließlich in Helferstellen mit geringen Anforderungen an den Arbeitsplatz vermittelt, so dass die Förderungen bei den Arbeitgebern entsprechend den Vorgaben der Wirtschaftlichkeit niedriger ausfielen. Dennoch stand bei den Unternehmen weiterhin die Arbeitskraft und nicht der finanzielle Anreiz im Vordergrund. Das Einstiegsgeld, ein Instrument, das bisher vor allem bei Existenzgründern zum Einsatz kam, wurde um über 60% gesenkt. Während der Anteil, der an die Selbständigen ausgezahlt wurde nahezu gleich blieb, fiel der Anteil, der ergänzend bei Aufnahme einer niedrig bezahlten Beschäftigung bezahlt wurde wesentlich geringer aus. Im Jahr 2008 hatte man versucht den Anreiz zu Aufnahme einer niedrig bezahlten Beschäftigung durch die Aufstockung mit dem Einstiegsgeld zu erhöhen. Leider wurde damit selten eine nachhaltige Arbeitsaufnahme realisiert und so wurden diese Leistungen wieder stark eingeschränkt. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II) wurden 2009 als neue Fördermöglichkeit im SGB II eingeführt. Die Arbeitsvermittler haben damit die Möglichkeit eine Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit mit Darlehen oder Zuschüssen für die Beschaffung von Sachgütern mit bis 5000 € zu unterstützen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit muss hierzu durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Kammer) nachgewiesen werden. Spezielle Maßnahmen für Jüngere Die Ausgaben für den Bereich Förderung benachteiligter Auszubildender mit dem Schwerpunkt auf der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) und zusätzlich unterstützenden Unterricht (ausbildungsbegleitende Hilfen - abH) blieben auf einem ähnlichen, sehr hohen Niveau wie im Vorjahr. Für besonders benachteiligte Jugendliche stellt diese Möglichkeit meist die einzige Chance auf eine abgeschlossene Berufsausbildung dar. Wegen der anhaltend großen Nachfrage nach Fachkräften und der verbesserten Ausgangssituation am Arbeitsmarkt mit einer abgeschlossenen Ausbildung ist dies eine langfristige Investition für eine dauerhafte Arbeitstelle. Jugendliche, die keine Lehrstelle finden, können über die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)b mit einer EQ-Stelle gefördert werden. Im Unterschied zur BaE (siehe oben) beginnen beim EQ ausbildungsmarktfernere Jugendliche in einem Wirtschaftsunternehmen ein Praktikum, bei dem der Betrieb die Möglichkeit hat, nach einer Phase des Kennenlernens ( 6 bis max. 12 Monate ), den Praktikanten in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu übernehmen. Dabei kann die Praktikumszeit ganz oder teilweise auf die Lehrzeit angerechnet werden. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Ausgaben für dieses Instrument nochmals um 10% gesteigert. Eine besondere Form der Arbeitsgelegenheiten wird weiter über den QuIK-Service für Jugendliche angeboten. Die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden beinhaltet sowohl fachpraktische Betreuung als auch sozialpädagogische Begleitung. Ziel ist es, die jungen Arbeitslosen durch praktische Anleitung und Unterstützung bei der persönlichen Stabilisierung an den Arbeitsmarkt 7 Jahresbericht 2009 heranzuführen. Die Einsatzfelder sind Haustechnik/Instandhaltung, Gärtnerhelfer, Malerhelfer und Hauswirtschaft. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten Arbeitsgelegenheiten (auch bekannt unter dem Begriff „1€-Jobs“) stellen nach wie vor eine wichtige Säule der Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters dar. Einen Großteil der praktischen Umsetzung übernimmt in diesem Bereich die in-arbeit GmbH1. Der finanzielle Förderumfang (siehe oben S. 4) für AGH hat sich nur auf den ersten Blick verringert – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Ältere werden aus den Sonderfördermitteln des Perspektive 50plus-Beschäftigungspaktes finanziert. Bewährt haben sich die als Bestandteil in die AGH integrierten Qualifizierungsmodule. Zu Beginn bietet sich die Möglichkeit an einem Einstiegsmodul zum Thema Bewerbungen und zur Klärung der beruflichen Präferenz teilzunehmen. Zusätzlich werden im Anschluss in den einzelnen Tätigkeitsfeldern qualifizierende Module angeboten, die grundlegende Kenntnisse für den AGH – Einsatz vermitteln. In dieser Kombination bieten die „1€-Jobs“ noch bessere Möglichkeiten im Anschluss bei der Einsatzstelle einen Arbeitsplatz zu finden oder die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Jobperspektive (Beschäftigungszuschuss) Die Möglichkeiten der Jobperspektive bzw. des Beschäftigungszuschusses (§ 16e SGB II) stellen eine Hilfe für Menschen dar, die lange vernachlässigt wurden, weil sie als nicht (mehr) in den Arbeitsmarkt integrierbar eingestuft wurden. Wenn die Einschränkungen ein Ausmaß erreichen, dass diese Arbeitslosengeld II Empfänger mit ihrer begrenzten Leistungsfähigkeit voraussichtlich während der folgenden vierundzwanzig Monate keine Möglichkeit auf eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können sie hier speziell gefördert werden. Ende 2009 wurden über 80 Personen über diese Möglichkeit gefördert. Eingesetzt werden sie hauptsächlich in städtischen und karitativen Bereichen, vereinzelt auch in Ingolstädter Betrieben. Dabei wird vom Jobcenter, in der ersten zweijährigen Förderphase, je nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, bis zu 75% des tariflichen oder ortsüblichen Bruttolohnes für zwei Jahre übernommen, wobei darauf geachtet wurde, dass die aktuelle Untergrenze bei 7,50 Euro Lohn pro Stunde liegt. In den meisten Einsatzstellen wurde im Laufe des Jahres der Lohn schon auf 8,00 Euro pro Stunde angehoben. Bestimmte Voraussetzungen müssen für eine Teilhabe an der Jobperspektive, zusätzlich zum versperrten Zugang zum 1. Arbeitsmarkt, gegeben sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, es müssen mindestens zwei schwere Vermittlungshemmnisse vorliegen, vorab muss eine mindest 6monatige intensive Betreuung durch den Vermittler stattgefunden haben und ein Integrationsplan vorliegen. In der ersten 2-jährigen Förderphase findet jeweils nach 12 Monaten eine Überprüfung statt, ob sich die Leistungsfähigkeit verändert hat. Bei einer Verbesserung und damit möglichen Chance auch auf dem 1. Arbeitsmarkt unter zu kommen wird die finanzielle Förderung, der Beschäftigungszuschuss aufgehoben. 1 Weitere Informationen zu diesem Unternehmen der Stadt finden sich unter http://www.in-arbeit-ingolstadt.de 8 Jahresbericht 2009 Förderung aus Drittmitteln „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ 2 „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser. Seit Anfang 2008 arbeitet das Jobcenter Ingolstadt in diesem Pakt erfolgreich mit der GGFA, einer Tochtergesellschaft der Stadt Erlangen, zusammen. Im Jahr 2009 haben wir den Pakt um die ARGEn Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen erweitert, so dass jetzt die ganze Region 10 im Bundesprogramm vertreten ist. Ebenfalls neu im Pakt ist die ARGE Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg. Botschafter für den Beschäftigungspakt Als ehrenamtlichen Botschafter, der als „Werbeträger“ agiert und hilft das Perspektive 50plus Programm in die Öffentlichkeit zu tragen, ist es uns gelungen, Herrn Martin Neumeyer, MdL, den Integrationsbeauftragten der bayerischen Staatsregierung zu gewinnen. Er wurde am 25.Mai 2009 durch den damaligen Bundesarbeitsminister Scholz in Berlin offiziell zum Paktbotschafter ernannt. Nachdem Herr Neumeyer dann am 13. Juli auch in Ingolstadt bei einem Pakttreffen aller Partner in Ingolstadt seinen Antrittsbesuch gemacht hatte, wurde er gleich für verschiedene Aktivitäten in die Pflicht genommen. Neben Veranstaltungen, in denen er in seiner Aufgabe als Botschafter bei Unternehmen und in der Politik fungieren wird, ist z.B. auch ein „ALGII- Kochabend“ mit ihm und Projektteilnehmern geplant. Ziele 2009 Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden bereits im August 2008 – und damit vor Ausbruch der Finanzkrise - für das erweiterte Gebiet des Beschäftigungspaktes als Ziel 420 Integrationen Älterer vereinbart. Trotz der geänderten Rahmenbedingungen konnten insgesamt 353 Ältere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (oder eine selbständige Tätigkeit) gebracht werden. Die Zielerreichung von 84 % bedeutet auch im Vergleich der 62 Beschäftigungspakte in Deutschland einen hervorragenden Wert. Rechnet man die 85 Aufnahmen einer geringfügigen Beschäftigung (sog. „Mini“-Jobs) hinzu wurde das Ziel von 420 Arbeitsaufnahmen sogar übertroffen. Der Anteil des Jobcenters Ingolstadts am Paktergebnis betrug 118 Integrationen (dazu 24 Arbeitsaufnahmen in einem „Mini“-Job). Besonderheiten des Projektes Betreuungsschlüssel und fachliche Aufteilung Der Direktvermittler betreute durchschnittlich etwa 150 Personen. Dabei handelte es sich überwiegend um Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt näher standen. Seine Aufgabe bestand darin, das Bewerbungsverhalten zu verstärkten und intensiv mit dem Arbeitgeberteam des Jobcenters zusammen zu arbeiten. Die beiden Coaches hatten jeweils nur ca. 100 Personen zu betreuen. Hier ging es bei den Kunden auch darum, im Vorfeld die sozialintegrativen Aspekte zu berücksichtigen. Die Coaches unterstützen jeden Einzelnen individuell (und mit entsprechendem zeitlichem 2 http://www.perspektive50plus.de/ 9 Jahresbericht 2009 Aufwand), um ihn letztlich so zu stabilisieren, dass er vermittelt werden und in seiner Arbeitsstelle bestehen konnte. Förderung 1. Jobwerkstatt Unter der Leitung einer Projektmitarbeiterin wurden die Teilnehmer in dieser besonderen Inhouse Maßnahme dazu gebracht ihre Bewerbungsbemühungen wieder aufleben zu lassen. Begleitend wurden alle Möglichkeiten der Jobsuche zugänglich gemacht, z.B. die Teilnehmer im Internet eingewiesen. In diesem Zusammenhang konnten auch je nach Interesse EDV-Kenntnisse erworben oder vertieft werden. Durch die Gruppendynamik und die gegenseitige Unterstützung der Teilnehmer stieg die Motivation (besonders bei einer erfolgreichen Vermittlung), das Selbstvertrauen und die soziale Kompetenz. 2. Trainingsmaßnahmen Viermal startete eine Trainingsmaßnahme mit jeweils vier Wochen, die speziell auf die Bedürfnisse der Älteren zugeschnitten war. Entsprechend begleiteten – neben den „traditionellen“ Inhalten, wie z.B. Bewerbungen und die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche - Themen aus den Bereichen gesunde Ernährung, Bewegung (Rückenschule, Kondition) und Entspannung jede der Maßnahmen. Sehr erfolgreich war 2008 eine Maßnahme mit einem völlig neuen Ansatz für ältere Frauen mit Migrationshintergrund und den damit verbundenen gesellschaftlich - kulturellen Problemstellungen gelaufen. Daher wurde diese Maßnahme auch 2009 wieder durchgeführt. 3. Arbeitsgelegenheiten Im Juli 2009 startete für 16 Teilnehmer eine eigene Arbeitsgelegenheit „Gesundheit und Fitness“. Hier sind die Teilnehmer 15 Stunden pro Woche ganz normal bei ihren Einsatzstellen beschäftigt. Die restlichen 10 Stunden werden gemeinsam im Unterricht verbracht. Hier geht es einmal um Haushaltsführung z.B. günstig einkaufen, Führen eines Haushaltsbuches, Energie sparen, gesunde Ernährung. Der Themenbereich Fitness wird vor allem durch gemeinsames NordicWalking bestimmt, das von einer ausgebildeten Trainerin durchgeführt wird, begleitet aber auch von allgemeinen Gesundheits- und Fitnesstipps. In den übrigen Unterrichtsblöcken geht es um das Erkennen und Stärken von Kompetenzen und um allgemeine Themen, die zum Teil auch von den Teilnehmern angeregt werden wie z.B. Suchtgefährdung, Mobbing etc. Arbeitgeberservice Eine erfahrene Mitarbeiterin des Perspektive 50plus-Teams kümmerte sich in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberteam des Jobcenters um die Stellenakquise bei den Unternehmen. Die Betriebe in der Region wurden gezielt nach ihrer Bereitschaft befragt, ob sie auch ältere Arbeitnehmer einstellen würden und wurden dann über die ganz speziellen Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informiert. 10 Jahresbericht 2009 Europäischer Sozialfonds 3 Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert die Europäische Union ergänzende Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Während der Qualifizierungen stellt das Jobcenter Ingolstadt weiterhin den Lebensunterhalt der Teilnehmer durch SGB II Leistungen sicher (sog. „technische Kofinanzierung“). „Queen“ – Qualifizierung: erstklassig-effizient-nachhaltig 4 Die in Kooperation mit dem DEB (Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gGmbH) durchgeführte Maßnahme wendet sich an erziehende Frauen, die neben der noch nicht ausreichenden Organisation einer Kinderbetreuung vor allem wegen einer schlechten beruflichen Qualifizierung geringe Chancen am Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es daher, die Frauen durch berufliche Qualifizierung (arbeitsplatzbezogene und fachtheoretisch/fachpraktische Qualifizierung, soziale und persönliche Kompetenzen), sozialpädagogische Betreuung und Praktika in den Betrieben nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. 30 Arbeitslosengeld II beziehende Frauen nahmen 2009 an Qualifizierungen in den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft teil. QUIZ – Qualifizierung – Integration – Zukunft Mit dieser Maßnahme zielen Jobcenter und DEB darauf ab durch intensive Zusammenarbeit mit Unternehmen und arbeitsplatzbezogene, berufliche Qualifikation für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose eine betriebliche langfristige Integration in ein Unternehmen zu erreichen. Daneben werden mit einer sozialpädagogischen Betreuung gezielt die kognitiven, sozialen und persönlichen Kompetenzen gefördert. Gemeinsam für alle Teilnehmer finden EDV-Schulung, berufliches und soziales Kompetenztraining und ein Erste-Hilfe-Kurs statt. Entsprechend dem Arbeitsmarkt der Region und der nachfrage der Unternehmen sowie der Neigung der Teilnehmer kann dann entweder der Bereich Metall (Grundlagen Metallbearbeitung und Metallbau) oder Lager (Lagerwirtschaft, Staplerschein, Annahme und Lagerung von Gütern) der berufliche Fachunterricht besucht werden. Abgeschlossen wird die Maßnahme durch ein Praktikum in einem Unternehmen. CANTINA INTERNATIONAL 5 Primäres Ziel dieses Projektes des JMD Ingolstadt / NefAS e.V. ( Jugendmigrationsdienst Ingolstadt) ist die Vermittlung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Projektfirma. In dieser wird in Form eines Cateringservices die Integration in den Arbeitsprozess ermöglicht. Als berufliche Kompetenzen werden hier die Bereiche Hauswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie betriebswirtschaftliches Denken und Handeln geschult. Die sozialpädagogische Betreuung unterstützt die Sozial- und Lernkompetenz, begleitet die Arbeitsplatzakquise, das Praktikum und bietet entsprechende Einzelfallhilfe. moveINeurope Im Rahmen des vom ESF und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Programms „Integration durch Austausch“ 6 arbeitet das Jobcenter Ingolstadt mit der Kolping 3 http://www.esf.de 4 http://www.deb.de/?detailref=%2Fhtml%2Fstandort_details.html%3Fbereich%3Dstandorte%26debid%3D19 5 http://www.biwaq.de/nn_343982/DE/Projekte/Projekte/512__CantinaInternational.html 6 http://www.esf.de/portal/generator/9824/ida.html 11 Jahresbericht 2009 Akademie in einem von 70 Projektverbünden in Deutschland mit europäischen Partnern in einem mehrjährigen Austauschprojekt zusammen. Wir konzentrieren uns dabei auf die Förderung benachteiligter Jugendlicher, arbeitsloser junger Erwachsener und junger alleinerziehenden Frauen. Zum Projektstart in 2009 fuhren Jugendliche für vier Wochen zusammen mit ihren Betreuern nach Troskunaj in Litauen. Gemeinsam wohnten sie dort in einem Jugendhaus und arbeiteten unter fachmännischer Anleitung in einer Holzwerkstatt. „Arbeiten mit Holz und Restaurierung von Holzoberflächen“ wurden dabei als Kenntnisse vermittelt. Umgesetzt wurde dies bei der Renovierung alter Türen eines Klosters und beim Bau von Holzbetten, die in eben diesem Kloster stehen werden, das zu einer Jugendbegegnungsstätte werden soll. Ausflüge ans Meer, in die Hauptstadt Vilnius und gemeinsame Abende mit litauischen Jugendlichen förderten das Gemeinschaftsgefühl. Sozialintegrative Dienstleistungen Die Erbringung von sozialintegrativen Leistungen nach § 16 a SGB II, wie z.B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung oder Suchtberatung sind kommunale Aufgaben, die nicht auf das Jobcenter übertragen wurden. Besteht bei einem Arbeitslosengeld II Empfänger die Notwendigkeit hierfür, so wird von den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern des Jobcenters ein entsprechendes Amt (Amt für Soziales, Jugendamt) oder ein von der Stadt finanzierter Träger der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Diakonie, Caritas) eingeschaltet. Kinderbetreuung Das Jugendamt der Stadt Ingolstadt übernimmt die Kinderbetreuungskosten für die Kinder der Leistungsbezieher aus dem SGB II und hilft auch bei der Organisation eines Kindergartenplatzes. Darüber hinaus arbeitet das Jugendamt mit der „mobilen Familie e.V.“ im Bereich der Tagespflege zusammen und konnte damit die Kinderbetreuung - über die Kindertagesstättenplätze und die festen Öffnungszeiten hinaus - ausweiten. In Einzelfällen, z.B. bei Samstagsarbeit oder Schichtarbeit bis in die späten Abendstunden, suchen oft auch die Arbeitsvermittler und Fallmanager des Jobcenters zusammen mit den Betroffenen nach ganz individuellen und praktikablen Lösungen und helfen bei der Organisation. Weiterhin bleibt dies jedoch eines der größten Probleme bei der Kinderbetreuung. Der von der Stadt betriebene Ausbau der Kapazitäten der Kindertagesstätten und der Tagespflege erleichtert dem Jobcenter auch die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt. Der Anteil der alleinerziehenden Arbeitslosengeld II Empfänger(innen), die anrechenbares Erwerbseinkommen erzielen, liegt Ende 2009 bei fast 34 %. Schuldnerberatung Von der Stadt Ingolstadt werden hier das Diakonische Werk und die entsprechende Beratungsstelle der Caritas gefördert. Aus dem Arbeitslosengeld II kamen zu den beiden Stellen im vergangenen Jahr insgesamt 413 Personen und damit 30% mehr als im Jahr 2008. Von diesen konnten 221 Personen kurzfristig beraten werden (z.B. Gläubigeraufstellung, Haushaltsplan, Unterstützung bei Anschreiben etc.). Bei 192 Personen war eine langfristige Beratung und Betreuung über mehrere Monate notwendig, bis die dringendsten Probleme gelöst waren. Besonders wichtig war der direkte Kontakt zwischen den Arbeitsvermittlern und der Schuld12 Jahresbericht 2009 nerberatung. Oft konnte hier schon gleich im Rahmen des Erstgespräches ein zeitnaher Termin vereinbart werden. Die Zunahme der Beratungsfälle überschuldeter Haushalte in Ingolstadt ist auch darauf zurückzuführen, dass die Arbeitslosengeld II Empfänger von den Mitarbeitern des Jobcenters motiviert werden, ihre finanziellen Probleme mit professioneller Hilfe baldmöglichst anzugehen und nicht abzuwarten, bis nur noch eine Privatinsolvenz als letzte Möglichkeit übrig bleibt. Zudem erleichtert die Lösung des Schuldenproblems letztlich die Konzentration auf das Thema Arbeitsplatzsuche und Arbeitsaufnahme und tragt damit mittelbar zum Schuldenabbau durch entsprechende Einkünfte bei. Psychosoziale Betreuung Schwere psychische Probleme können ebenso ein Grund sein für eine längere Arbeitslosigkeit wie schwere körperliche Einschränkungen. Nach dem Vorliegen eines ärztlichen oder psycholigischen Gutachtens kann sich der Vermittler oder Fallmanager an den sozialpsychiatrischen Dienst der Caritas wenden. Dort wird der Betroffene betreut, in eine Therapie vermittelt und auch an weitere Institutionen, wie z.B. Integra (betreutes Wohnen, Beschäftigungsmöglichkeiten) zur Stabilisierung weitergeleitet. Suchtberatung Leistungsempfänger mit einer Suchtproblematik werden im Jobcenter hauptsächlich von Fallmanagern betreut. Diese arbeiten in Ingolstadt vorwiegend mit dem blauen Kreuz, dem Klinikum und der Caritas Suchtambulanz zusammen. Gemeinsam mit den Betroffenen werden Lösungsmöglichkeiten gesucht und die Betroffenen werden auch während einer ambulanten Therapie von ihrem Ansprechpartner im Jobcenter begleitet. Im Anschluss soll über verschiedene Zwischenziele (z.B. berufliche Qualifizierung) eine entsprechende Integration ins Arbeitsleben eine langfristige Perspektive bieten und damit einem Rückfall vorbeugen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Ingolstadt Passivleistungen incl. Leistungen für Unterkunft (LfU) in T-Euro 4000 3500 T-Euro 3000 2500 2000 1500 1000 Jan Feb März April Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez 2009 2426 2539 2593 2619 2655 2630 2690 2790 2747 2782 2756 2836 2008 2726 2769 2737 2671 2578 2508 2477 2418 2424 2402 2340 2389 13 Jahresbericht 2009 Im Jahresdurchschnitt erhielten wie im Vorjahr knapp 6400 Bürgerinnen und Bürger in Ingolstadt SGB II -Leistungen. Im Gegensatz zum Vorjahr stieg die Zahl der Leistungsbezieher im Verlauf des Jahres 2009 beinahe kontinuierlich an. Hieraus resultiert auch der fortlaufende Anstieg der monatlichen Gesamtausgaben für passive Leistungen von 2,42 Mio € im Januar auf 2,83 Mio € zum Jahresende. Leistungen für Unterkunft (LfU) in T-Euro 1.200 1.000 T-Euro 800 600 400 200 0 2009 Jan Feb März April Mai Jun 958 999 1.020 1.030 1.050 1.052 1.075 1.074 1.101 1.128 1.093 1.137 2008 1098 1112 1105 1074 1042 1011 Jul 993 Aug 977 Sept 978 Okt 992 Nov 944 Dez 968 Die monatlichen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft (die überwiegend von der Stadt Ingolstadt finanziert werden) stiegen von knapp 958 Tausend € zu Jahresbeginn auf über 1,13 Mio € im Dezember 2009. Betrachtet man hingegen den Jahresdurchschnitt so sind die Ausgaben nur geringfügig von 1,02 Mio € in 2008 auf 1,06 Mio € in 2009 gestiegen. Verbesserte Leistungen für Kinder Erstmalig erhielten 2009 alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildendende Schule besuchen und in Arbeitslosengeld II Haushalt leben, aus Bundesmitteln eine zusätzliche Schulbeihilfe in Höhe von 100,- €. Ab dem 1. Juli 2009 wurde bei Kindern eine weitere Altersklasse zwischen 6 und 13 Jahren eingeführt, die statt der bisherigen 60% des Regelsatzes nunmehr 70% des Regelsatzes erhalten. Einschließlich der grundsätzlichen Erhöhung des Regelsatzes wurden damit 251 € statt 215 € (Kinder zwischen 0 und 5 Jahren) ausbezahlt. 14 Jahresbericht 2009 Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 zu den Kinderregelsätzen in erster Linie beanstandet, dass auch für die Bemessung dieser verbesserten Leistungen der kindertypische Bedarf nicht transparent genug ermittelt wurde. Haushaltsbudget bei Bezug von SGB II Leistungen Die Höhe der SGB II Leistungen hängt von der Familiensituation ab – mit steigender Personenanzahl steigen auch die Leistungen. Nachfolgend Beispiele für das monatliche Mindesthaushaltsbudget, das Arbeitslosengeld II Empfängern zur Verfügung steht. Zusätzlich werden Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Sozialversicherungsträger gezahlt. Wird Erwerbseinkommen erzielt, erhöht sich dieses Budget um bis zu 310,- €, da das Einkommen nicht in voller Höhe angerechnet wird. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen, soweit diese angemessen sind. Die unten genannten Zahlen stellen die Mietobergrenzen Ende 2009 dar. Ob Heizkosten noch angemessen sind beurteilt das Jobcenter in erster Linie nach dem Ingolstädter Heizspiegel7. Alleinstehend Regelleistung Regelleistung Ggf. Mehrbedarf 359 € Regelleistung Kind (0- 7 J) AlleinPaar 2 erziehend Paar 1Kind (Ehe-) Paar Kinder (2K, 8/15 (4 J.) (8/12 J) J.) 359 € 359 € 323 € 323 € 323 € 323 € 323 € 323 € 129 € 129 € Alleinerziehend (1K, 4J.) 215 € Regelleistung Kind (7-14 J) Regelleistung Kind (ab 15 J.) (Höchst-)Kosten der Unterkunft Kosten für Heizung Summe Bedarf Alg II / Sozialgeld 215 € 251 € 502 € 287 € 365 € 475 € 545 € 475 € 545 € 630 € 50 € 65 € 75 € 65 € 75 € 90 € 774 € 1.243 € 1.646 € 1.186 € 1.481 € 1.868 € In der Höhe, in der Kindergeldzahlungen erfolgen, wird das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gekürzt. Durch diese Leistungen steigt das Haushaltsbudget daher nicht. Zu den laufenden Leistungen kommen einmalige Leistungen hinzu, insbesondere die 100,- € jährliche Schulbeihilfe sowie die Übernahme von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Hinzu kommen im Bedarfsfall Erstausstattungen für Wohnung, für Bekleidung, für Schwangerschaft und Geburt. 7 Erhältlich beim Umweltamt der Stadt (http://www2.ingolstadt.de/showobject.phtml?La=1&object=tx%7C465.1146.1) 15 Jahresbericht 2009 Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger Der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbezieher verlief kontinuierlich über das ganze Jahr 2009. So stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 3090 im Januar 2009 auf 3460 im Dezember 2009. Im gleichen Zeitraum stieg damit auch die Zahl der Leistungsempfänger von 5979 auf 6700 Personen und die Zahl der Arbeitslosengeld II Bezieher von 4152 auf 4652. Voraussetzung für eine Integration in den Arbeitsmarkt ist die Arbeitsmarktverfügbarkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Etwas über 1350 Leistungsempfänger, die die Kriterien des § 10 SGB II erfüllen, z.B. ein Kind unter 3 Jahren betreuen, einen Angehörigen pflegen oder eine allgemeinbildende Schule besuchen, standen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Bei dieser Personengruppe ist eine Verringerung oder gar Beendigung des Leistungsbezuges nur mittelfristig oder indirekt - durch eine Integration des Partners oder bei Schülern einer Integration der Eltern möglich. Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbezieher 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Bedarfsgemeinschaften Aug 09 Sep Okt 09 Nov 09 Dez 09 09 Empfänger ALG II Empfänger Sozialgeld Anträge und Bescheide Anträge auf Arbeitslosengeld II Im Jahr 2009 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereichs des Jobcenters 8.440 Erst- und Folgeanträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet (+652 im Vergleich zum Vorjahr). Im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage ist 2010 wieder mit einem Anstieg der Anträge auf Arbeitslosengeld II zu rechnen. Bearbeitete Anträge auf Arbeitslosengeld II 1000 800 600 812 693 693 799 633 747 751 676 722 649 702 563 400 200 0 Jan Feb März April Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez 16 Jahresbericht 2009 Die Zahl der bearbeiteten Anträge spiegelt jedoch nur einen, wenn auch wichtigen Teil der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereiches wieder. Hinzu kommt z.B. die Umsetzung von Sanktionen, wenn Arbeitslosengeld II Empfänger ihren vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen. Im Dezember 2009 waren 169 erwerbsfähige Hilfebedürftige von Sanktionen betroffen waren. Das entspricht 3,6 % der Arbeitslosengeld II Bezieher. Fast drei Viertel der sanktionierten Personen sind Männer, obwohl diese nur 44 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausmachen. Auch die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs stellt eine wichtige Aufgabe dar. Aufgrund von automatisierten Datenabgleichen auf der Grundlage von § 52 SGB II mit anderen Behörden (z.B. der Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Agentur für Arbeit) kann überprüft werden, ob die Arbeitslosengeld II Bezieher alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Zinseinkünfte angegeben haben. 2009 waren durchschnittlich gut 1.200 sog. Überschneidungsmitteilungen pro Quartal zu überprüfen. Der spezialisierte Unterhaltsbereich unterstützt Erziehende in Kooperation mit den Beiständen und Rechtsanwälten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche. Ende 2009 waren über 500 Familien auf geringere SGB II Leistungen angewiesen, da sie Unterhaltszahlungen erhielten. Seit Anfang 2007 ist das Jobcenter auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 SGB II zuständig. In 302 Fällen wurde 2009 ein OWi-Verfahren eingeleitet (+11 % im Vergleich zu 2008), hauptsächlich weil Änderungen in den persönlichen Verhältnissen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden. In 23 Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen (-36 %), in 78 Fällen eine Geldbuße verhängt (-9 % im Vergleich zu 2008). Hinzu kommen 10 Fälle in denen ein Strafverfahren, idR wegen Betruges, eingeleitet wurde (-58 %). In 76 Fällen wurde die weitere Aufklärung durch das Hauptzollamt übernommen. Widersprüche und Klagen Im Jahr 2009 wurden 550 Widersprüche neu eingereicht, 503 konnten insgesamt erledigt werden. Die hauptsächlichen Gründe für Widersprüche sind Absenkung oder Wegfall von Arbeitslosengeld II, die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Anrechnung von Einkommen. Ganz ähnlich sind auch die Schwerpunkte bei den 55 neu hinzugekommenen Klagen verteilt. Vollumfänglich stattgeben wurden 200 Widersprüche. Ursache hierfür ist jedoch nicht in allen Fällen eine fehlerhafte Rechtsanwendung. Häufig werden entscheidungserhebliche Tatsachen durch die Leistungsempfänger erst im Widerspruchsverfahren geltend gemacht und führen so zu einer nachträglichen Korrektur der Entscheidung. Während bundesweit die Zahl der Klagen im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um über 11 % gestiegen sind, sank die Zahl der gegen das Jobcenter neu erhobenen Klagen um 3,5 % auf 55. Daran zeigt sich einmal mehr die gute Qualität der Sachbearbeitung aber auch der Widerspruchsbearbeitung. 17 Jahresbericht 2009 Arbeitslosigkeit Entwicklung der Gesamtarbeitslosigkeit in Ingolstadt Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise konnte der Anstieg der Arbeitslosenquote in Ingolstadt von 4,4 % im Januar auf 4,7 % im Dezember 2009 8 begrenzt werden. Eckwerte des Arbeitsmarktes 09161 Ingolstadt, Stadt Berichtsmonat: Dezember 2009 Veränderung gegenüber Vorjahresmonat (Arbeitslosenquoten: Vorjahreswerte) 2009 Dezember ggü. Dezember 2008 abs. in % Arbeitslose Bestand Insgesamt darunter 3.182 824 34,9 50,4% Männer 1.605 519 47,8 49,6% Frauen 1.577 305 24,0 11,0% 15 bis unter 25 Jahre 351 94 36,6 16,7% über 25 Jahre und langzeitarbeitslos 530 23 4,5 27,7% 50 bis unter 65 Jahre 881 148 20,2 16,8% Langzeitarbeitslose 535 21 4,1 4,9% Schwerbehinderte 156 40 34,5 Ausländer 806 245 43,7 25,3% Arbeitslosenquoten bezogen auf - alle zivilen Erwerbspersonen 4,7 3,6 Männer 4,3 3,0 Frauen 5,3 4,4 15 bis unter 25 Jahre 4,3 3,2 2,6 2,7 9,5 6,8 dar.: 15 bis unter 20 Jahre Ausländer Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Ingolstadt Auffallend gering fiel die Zunahme bei den Langzeitarbeitslosen aus. Nachdem es im Jahr 2008 bereits besonders gut für diese Personengruppe gelaufen war, da hier die Arbeitslosigkeit doppelt so stark gesenkt werden konnte, wie die allgemeine Arbeitslosigkeit, stieg deren Zahl um lediglich 4%. Ein ganz besonders überraschendes Ergebnis, wenn man beachtet, dass der Anstieg der allgemeinen Arbeitslosigkeit in Ingolstadt im Jahr 2009 bei 34,9% liegt. 535 Menschen waren im Dezember 2009 länger als 1 Jahr arbeitslos im Vergleich zu 518 im Dezember 2008. 8 monatliche aktuelle Zahlen zum Arbeitsmarkt der Stadt Ingolstadt veröffentlicht der Statistikbereich der Bundesagentur für Arbeit im sog. „Kreisreport“ (http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/q.html ) 18 Jahresbericht 2009 Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II Von Januar bis Dezember 2009 stieg die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II (also der vom Jobcenter betreuten Arbeitslosen) in der Stadt Ingolstadt von 2,1 % auf 2,2 % und damit etwas geringer als im Rechtskreis des SGB III (von der Agentur für Arbeit betreute Arbeitslose). Im deutschlandweiten Vergleich zeigt sich, dass zwar in der Region Ingolstadt, also der Stadt und den drei umliegenden Landkreisen, der Anstieg der SGB II Arbeitslosigkeit über 25% betrug (Deutschland durchschnittlich +2,9%), wobei dennoch die Höhe der Arbeitslosenquote SGB II in der Region Ingolstadt mit 1,3 % eine der niedrigsten deutschlandweit (Durchschnitt 5,1 %) ist. Veränderung der Arbeitslosenzahl im SGB II im Vorjahresvergleich und anteilige Arbeitslosenquote SGB II im Dezember 2009 Vorjahresveränderung Arbeitslosenquote SGB II Vorjahresveränderung in %: unter -5,0 -5,0 bis unter 5,0 5,0 bis unter 15,0 15,0 bis unter 25,0 25,0 und höher Arbeitslosenquote SGB II in %: unter 2,0 2,0 bis unter 4,0 4,0 bis unter 6,0 6,0 bis unter 8,0 über 8,0 Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit im SGB II Im Jahr 2009 gelang es nicht wie in den Vorjahren die Situation der Jugendlichen am Ausbildungsund Arbeitsmarkt nochmals zu verbessern. Am Jahresende waren fast 27 % mehr Ingolstädter Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren arbeitslos, als Ende 2008. Im Bereich des SGB II viel das Ergebnis etwas besser aus, hier stieg die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unterproportional um 21,2 %. Langfristige Qualifizierungen und die Unterstützung der Unternehmen bei der Ausbildung haben sich hier wieder als gute Unterstützung für einen Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bewiesen. 19 Jahresbericht 2009 Jobcenter Ingolstadt im Vergleich Ein Leistungsvergleich des Jobcenters Ingolstadt findet mit anderen Trägern der Grundsicherung (ARGEn, Optionskommunen oder getrennten Trägerschaften) mit ähnlichen Voraussetzungen im SGB II statt.9 Für eine gute Einschätzung Ingolstadts wurde sich hier auf einen Vergleich mit den bayrischen Grundsicherungsstellen aus dem gleichen SGB II-Typ beschränkt. 84704 gAw Passau, Stadt 83904 ARGE Memmingen, Stadt 73904 ARGE Regensburg, Stadt 74708 zkT Schweinfurt, Stadt 71902 ARGE Bamberg, Stadt 85506 ARGE Rosenheim, Stadt 83102 ARGE Kaufbeuren, Stadt 75906 ARGE Würzburg, Stadt 72302 ARGE Bayreuth, Stadt 83504 ARGE Landshut, Stadt 83104 ARGE Kempten (Allgäu), Stadt 84338 gAw München 71502 ARGE Aschaffenburg, Stadt 82704 ARGE Ingolstadt, Stadt 71102 ARGE Ansbach, Stadt Angaben in EURO 205,00 200,00 195,00 190,00 185,00 180,00 175,00 170,00 165,00 160,00 155,00 150,00 73504 zkT Erlangen, Stadt Bei der Höhe der durchschnittlichen passiven Leistungen je Person (ohne Leistungen für Unterkunft) nimmt Ingolstadt den dritten Platz in der gewählten Vergleichsgruppe ein. Neben den Integrationen spiegelt sich hier auch wieder, dass in überdurchschnittlich vielen Bedarfsgemeinschaften ein Einkommen vorhanden ist. Ein Indiz für den äußerst erfolgreichen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jobcenter Ingolstadt ist die Eingliederungsquote. Diese Quote zeigt, wie viele Teilnehmer, die an einer Maßnahme teilgenommen haben, sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das Jobcenter Ingolstadt hat in den vergangenen Jahren die Arbeitsmarktpolitik immer wieder an die Erfordernisse des örtlichen Arbeitsmarktes und den Qualifizierungsbedarf der Arbeitsuchenden angepasst und erreicht dadurch die höchste Eingliederungsquote im Vergleichstyp. 9 Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hierzu monatlich „SGB II Kennzahlen zu interregionalen Vergleichen“: http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/kennzahlensgbii/index.shtml 20 Jahresbericht 2009 Angaben in % 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 84704 gAw Passau, Stadt 83102 ARGE Kaufbeuren, Stadt 74708 zkT Schweinfurt, Stadt 83904 ARGE Memmingen, Stadt 71502 ARGE Aschaffenburg, Stadt 83104 ARGE Kempten (Allgäu), Stadt 72302 ARGE Bayreuth, Stadt 73904 ARGE Regensburg, Stadt 73504 zkT Erlangen, Stadt 85506 ARGE Rosenheim, Stadt 71902 ARGE Bamberg, Stadt 83504 ARGE Landshut, Stadt 71102 ARGE Ansbach, Stadt 75906 ARGE Würzburg, Stadt 84338 gAw München 82704 ARGE Ingolstadt, Stadt 0,0 Gesetzesänderungen 2009 Im Hinblick auf den Regierungswechsel konzentrieren sich die Rechtsänderungen auf die Zeit vor der parlamentarischen Sommerpause. Die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen des SGB II (z.B. Erhöhung des Schonvermögens) treten erst 2010 in Kraft. Der nachfolgende Überblick gibt nur einen Ausschnitt der Änderungen wieder: 01.01.2009 01.01.2009 01.01.2009 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch Weiterentwicklung bzw. Abschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten, insbesondere im Bereich schwervermittelbare Arbeitslose, Stärkung der Vermittlung durch Straffung der Eingliederungsinstrumente, Erhöhung von Transparenz und Flexibilität und Verwaltungsvereinfachung; Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration im Regelungsbereich Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ALG-II-Bezieher; Verlängerung der Erprobungsfristen für Eingliederungszuschuss sowie Entgeltsicherung für Ältere bis zum 31. Dezember 2010; Änderung §§ 16 und 16f, zusätzliche Änderung §§ 56 und 69 und erneute Änderung § 33 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches und Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes: Fortentwicklung und Vollzugserleichterungen beim Wohngeldgesetz: konstitutive Neufassung des Gesetzes, dabei Straffung und Vereinfachung; Berücksichtigung der Heizkosten mit Anreizen zum Energiesparen, Multiplikation der Wohngeldformel mit dem Faktor 1,8 zur Erhöhung der Tabellenwerte betr. Berücksichtigung der Mietsteigerungen seit 2001; Einschränkung des Ausschlusses von Transferleistungsbeziehern vom Wohngeld und Erstattungsregelung zwischen den Leistungsträgern GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Grundlegende Strukturreform des 21 Jahresbericht 2009 01.07.2009 22.07.2009 01.08.2009 Gesundheitswesens; im Bereich des SGB II insbesondere Neuregelung des Zuschusses zu privaten Krankenversicherungsverträgen (§ 26) Gesetz zur Sicherung von Stabilität und Wachstum in Deutschland: Umsetzung von Teilen des Maßnahmenpakets "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" (zT früheres/späteres Inkrafttreten): Änderungen im SGB II und SGB III: Erleichterung von Kurzarbeit einschließlich finanzieller Begleitmaßnahmen, Förderung beruflicher Weiterbildung, Erhöhung von SozialleistungsRegelsätzen für Kinder Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: im Bereich des SGB II u.a. Aufhebung der gesetzlichen Koppelung der Leistungen für Beschäftigungsförderung nach § 16 e an die Zahl der langzeitarbeitlosen über 18jährigen Arbeitslosengeld II Empfänger. Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen: Verbesserung des Familienleistungsausgleichs, Förderung des privaten Haushalts als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten und bürgerfreundliche Umgestaltung der Vorschriften (überwiegend bereits ab 1.1.2009 in Kraft); Änderungen im SGB II und SGB XII: zusätzliche Leistung für Schüler (zum 1.8.) Neuorganisation des SGB II – Urteil des BVerfG vom 20.12.07 Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften, die das SGB II umsetzen, für verfassungswidirg erklärt – sie bleiben jedoch weiterhin, längstens bis 31.12.2010 bestehen. Grund hierfür war, dass das Grundgesetz derzeit keine Mischverwaltung einer Bundesbehörde mit einer Kommune ausdrücklich vorsieht. Im Jahr 2009 konnte keine politische Einigung zur künftigen Organisation der Jobcenter erreicht werden. Nach dem zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Jahresberichts aktuellen Stand (Ende Mai 2010) soll das Grundgesetz so ergänzt werden, dass Bund und Kommunen auch weiterhin in gemeinsamen Einrichtungen die Grundsicherung für Arbeitsuchende umsetzen können. Die Zusammenarbeit gewährleistet die auch vom Bundesverfassungsgericht begrüßte Betreuung und Leistungserbringung aus einer Hand. Auch die dauerhafte alleinige SGB II Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen (sog. „Optionskommunen“) soll in der Verfassung verankert und für eine begrenzte Anzahl weiterer Kommunen geöffnet werden 10. Ergänzende Regelungen werden einfachgesetzlich überwiegend im SGB II vorgenommen 11. Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden derzeit in den Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat behandelt. Im günstigsten Fall ist mit einer Verabschiedung der Gesetze im Bundestag im Juni 2010 und einer abschließend Behandlung im Bundesrat am 9. Juli 2010 zu rechnen. Herausgeber Jobcenter Ingolstadt Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit und Stadt Ingolstadt Adolf –Kolping-Straße 10 85049 Ingolstadt http://www.jobcenter-ingolstadt.de 10 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art.91e): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701554.pdf 11 Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (BT-Drucksache 17/1555): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701555.pdf 22 Jahresbericht 2009 Anlage 1: Maßnahmenübersicht Bewerben, Aktivieren & Orientieren Aktivierungsmaßnahme mit Theorie- und Praxisteil. Inhalte sind die individuelle Unterstützung bei der Stellenselbstsuche, eine Eignungsfeststellung und ein aktives Bewerbungstraining mit Erstellung oder Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen. In der zweiten Hälfte der Trainingsmaßnahme schließt ein Praktikum zur Kenntnisvertiefung in einem Unternehmen an, das oftmals auch die Möglichkeit einer Übernahme anbietet. Die Maßnahme findet in Vollzeit, Teilzeit, für unter 25-Jährige und für Migranten statt, wobei insgesamt 240 Plätze angeboten wurden. Entsprechend der teilnehmenden Personengruppe werden die Inhalte zugeschnitten und Schwerpunkte gesetzt. Ganzheitlicher Vermittlungsansatz Gegenstand der Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Die Teilnehmer werden z.B. bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen unterstützt und bei der Stellensuche in den Printmedien und im Internet angeleitet. Dabei kommen auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz. Vermittlungsunterstützung durch intensive Betreuung Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses. Neben der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Stellensuche werden mit den Teilnehmern Strategien zur Rückkehr ins Arbeitsleben erarbeitet, es finden workshops zu arbeitsmarktrelevanten Themen statt sowie individuelles Einzelcoaching. Die Teilnahme ist in Vollzeit und Teilzeit maximal acht Wochen möglich, wobei Fehlzeiten wie z.B. Arbeitsunfähigkeit nicht gerechnet werden, also die Maßnahme entsprechend verlängern. alles Eine Maßnahme, speziell zugeschnitten auf Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren. Nach einer Kursphase von acht Wochen in Teilzeit folgt eine 7-monatige Phase mit zwei wöchentlichen Präsenzterminen. Neben den allgemeinen Inhalten rund um die Bewerbung und Stellensuche geht es hier auch um spezifische Themen aus den Bereichen Erziehung, Kinderbetreuung, Zeitmanagement, Organisation, Haushalt und Ernährung, berufliche Strategien und Alternativen, da die künftige Doppelbelastung Kinder/Arbeitstelle deutlich höhere Anforderungen an die Alleinerziehenden stellt als an andere Personen. Berufliche Qualifizierungsfelder der Maßnahme sind Hauswirtschaft, Logistik, Handel und EDV. 23 Jahresbericht 2009 Arbeitsgelegenheiten Die Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II sind zusätzlich und im öffentlichen Interesse und begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes. Im niederschwelligen Bereich unterstützen sie die Teilnehmer bei der Wiedererlangung einer Tagesstruktur und der Analyse der eigenen Belastbarkeit im Arbeitsleben. Eine Arbeitsgelegenheit ist aber auch eine Möglichkeit Kenntnisse zu erlangen oder aufzufrischen, evtl. bietet sich sogar die Möglichkeit einer Übernahme dort in ein Arbeitsverhältnis. Mit leichten Abweichungen waren monatlich zwischen 250 und 300 Personen in eine AGH eingebunden, wobei die Teilnehme auf 6 Monate ausgelegt ist, aber in begründeten Einzelfällen auch verlängert werden kann. Neu eingeführt wurden Arbeitsgelegenheiten mit unterschiedlichen Qualifizierungsmodulen. Nach einem einwöchigen Einstiegsmodul, in welchen die Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Teilnehmer festgestellt werden, starten diese in den entsprechenden Einsatzstellen. Jeden Monat finden in den verschiedenen Bereichen, wie z.B. Telefontraining, Hausmeisterei, Hauswirtschaft oder Gartenbereich theoretische und praktische Lernmodule statt. Für einen Teil der schwächeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aktuell nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, wurde eine andere besondere AGH (Quick Service) eingeführt, bei der die Teilnehmer zusätzlich intensiv sozialpädagogisch betreut werden. Durch die erreichte Stabilisierung wird wieder die Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben geschaffen. Eine Sonderform stellt das Modell der „Ampel“ dar. Diese Maßnahme wird von der Stadt Ingolstadt finanziert und ist offen für Teilnehmer aus dem SGBII und dem SGBXII. Es handelt sich um Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, bei welchen z.B. versucht wird einer anstehenden oder bestehenden befristeten Erwerbsminderungsrente entgegen zu wirken oder auch bei einer Suchtproblematik oder psychischen Problemen Unterstützung anzubieten. Neben dieser psychosozialen Betreuung und Begleitung werden die Arbeitsgelegenheiten zur Erprobung der Leistungsfähigkeit, als Integrationsmöglichkeit und zur Wiedererlangung einer persönlichen Tagesstruktur genutzt. Förderung der beruflichen Weiterbildung Bei diesen Maßnahmen liegt der Fokus auf der qualifizierenden Komponente. Die Dauer liegt zwischen 3 und 12 Monaten. Übersicht über die Maßnahmen und die dafür bereitgestellten Plätze: Fachrichtung Plätze Teilezurichter Fahrtraining Flurförderzeuge Verkäufer/in Fahrerlaubnis C/CE Lager/Logistik Elektrohelfer Metallhelfer Vorbereitung Wiedereinstieg Übungswerkstatt Büro Betreuungskraft Demenzkranke 12 48 12 10 10 8 10 50 10 Gesamtplätze 182 12 24 Jahresbericht 2009 Sondermaßnahme Maßnahme zur Umsetzung der Jobperspektive Die Maßnahme richtete sich an die Personen, der mindestens ein bzw. mehrere schwerwiegende fachliche oder überfachliche Vermittlungshemmnisse hatten und meistens bereits einige Jahre arbeitslos waren. Die individuelle sozialpädagogische Betreuung und Begleitung dient der allgemeinen Stabilisierung z.B. im Arbeits- und Alltagsmanagement oder der positiven Verfestigung von Schlüsselqualifikationen. Hinzu kamen berufsspezifische Maßnahmeanteile in Theorie und Praxis. Nach Abschluss der Maßnahme wurde teilweise die Empfehlung einer Beschäftigung nach §16e SGBII ausgesprochen. Jugendmaßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) Diese Maßnahme richtet sich an Jugendliche, die ihre neunjährige Schulpflicht erfüllt haben, aber keinen Ausbildungsplatz haben oder noch nicht ausbildungsreif sind. Die Jugendlichen erhalten Unterricht in verschiedenen Schulfächern um hier mögliche Defizite abzubauen, es besteht sogar die Möglichkeit einen Hauptschulabschluss nachzuholen. Im Rahmen des BVB-Kombi wurde 26 Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Die wichtigste Voraussetzung überhaupt für eine Ausbildungsstelle und damit eine langfristige Integration im Arbeitsmarkt . Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden durch die Agentur für Arbeit finanziert. Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) Hier kommt ein kooperatives und ein integratives Modell zur Anwendung. Beim kooperativen Modell erhielten Jugendliche entweder Berufsschulunterricht und die praktische Ausbildung bei Unternehmen vor Ort. Daneben erhielten sie über einen Bildungsträger sowohl sozialpädagogische Unterstützung, als auch Hilfe bei schulischen Problemen. Im integrativen Modell erfolgte die praktische und theoretische Ausbildung bei der Caritas aus einer Hand. Insgesamt konnten 34 Jugendliche im vergangenen Jahr diese Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung nutzen. Nachhilfeunterricht und ausbildungsbegleitende Hilfen abH Seit dem 01. Januar 2009 können Schüler, deren erfolgreicher allgemeinbildender Schulabschluss gefährdet ist, leider nicht mehr über gezielte und intensive Nachhilfe in den jeweiligen Problemfächern unterstützt werden. Der Gesetzgeber sieht hier die Länder in der Verantwortung. Der sinnvolle präventive Ansatz kann lediglich bei schulischen und betrieblichen Ausbildungen durch den konsequenten Einsatz ausbildungsbegleitender Hilfen (abH) verfolgt werden. Von dieser Förderung können jetzt auch Teilnehmer in der Einstiegsqualifizierung profitieren. So konnten über das Jobcenter Ingolstadt 10 Teilnehmern Plätze angeboten werden. Aktivierungshilfen Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an junge Menschen, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, weil ihre Eingliederung in das Ausbildungs- oder Beschäftigungssystem bisher nicht gelungen ist und eine Eignung für Berufsvorbereitungsmaßnahmen noch nicht vorliegt. 20 Jugendlichen wurden mit Aktivierungshilfen (vor allem intensiver Sozialarbeit) für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an sie herangeführt. 25 Jahresbericht 2009 Anlage 2 - Leistungen für Bürger mit Migrationshintergund12 Das Jobcenter Ingolstadt hat sich von Anfang an die Förderung von Migranten als besondere Kundengruppe zum Ziel gesetzt. 2006 und 2007 wurden hierzu lokale Ziele vereinbart. 1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Grundsätzlich stehen alle Förderungen des Jobcenters auch Arbeitslosengeld II Empfängern mit Migrationshintergrund offen. Darüber hinaus bietet das Jobcenter Förderungen an, die ausschließlich für Migranten gedacht sind. Nachfolgend ein Überblick über Angebote, von denen Migranten besonders profitieren. 1.1 Spezielle Förderungen für Jüngere Nachholung Schulabschluss Die wichtigste Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist ein erfolgreicher Schulabschluss. Bereits seit Beginn des Jobcenters 2005 haben Jugendliche die Möglichkeit einen Hauptschulabschluss oder sogar einen „Quali“ nachzuholen. Ab Herbst 2009 nehmen 20 Jugendliche - 11 von ihnen haben einen Migrationshintergrund - an dem Angebot „Kul – Komm und lern!“ teil. Dies entspricht auch der Erfahrung des Kursjahrgangs 2008/2009, in dem mehr als die Hälfte der Teilnehmer, die am Ende erfolgreich ihren Abschluss gemacht haben, aus Familien mit ausländischen Wurzeln stammten. BaE (Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung) Benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine betriebliche Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren können, haben die Möglichkeit eine Ausbildung über ein BaE abzuschließen. In Kooperation mit Unternehmen werden die Jugendlichen von einem Bildungsträger betreut und schließen in unterschiedlichen Berufen (z.B. Verkauf, medizinische Fachanestellte, Lagerfacharbeiter) ihre Ausbildung ab. Das Jobcenter Ingolstadt bietet aktuell 39 Teilnehmern, davon 33 (85%) mit Migrationshintergrund diese Möglichkeit. Die stärkste Gruppe kommt dabei aus der ehemaligen UDSSR, gefolgt von Jugendlichen mit türkischen Wurzeln. Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren auch von der Einstiegsqualifizierung (EQ, früher EQJ), die auf eine reguläre Berufsausbildung vorbereitet. Zwei Drittel der aktuell 14 Jugendlichen, die das Jobcenter in einer EQ fördert, verfügen über Migrationserfahrung. Ist der Ausbildungserfolg gefährdet, bezahlt das Jobcenter ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), d.h. Nachhilfe/Stützunterricht begleitend zum Berufsschulunterricht. 1.2 Sprachförderung und Angebote des Jobcenters mit Sprachförderanteil Das Jobcenter Ingolstadt darf keine reine Sprachförderung bezahlen, sondern greift hier auf das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurück. Liegen noch keine Deutschkenntnisse auf B1 Niveau vor, werden Migranten, die Integrationskurse besuchen dürfen 12 Die Anlage gibt auszugsweise einen aktualisierten Bericht des Jobcenters an den Migrationsrat der Stadt wieder 26 Jahresbericht 2009 und die nicht unmittelbar in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden können, zur Teilnahme verpflichtet. Berufsbezogene Sprachförderung (ESF–BAMF-Programm) Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossener Integrationssprachkurs und Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A2 oder B1. Das Jobcenter Ingolstadt wählt gezielt Personen aus, die bereits in einem der aktuell angebotenen Berufe eine Ausbildung haben oder länger gearbeitet haben, deren allgemeine und fachliche Deutschkenntnisse sowie die modernen, in Deutschland geforderten beruflichen Kenntnisse für eine Arbeitsaufnahme in diesem Beruf aber bisher nicht ausreichend waren. In dieser Maßnahme werden zunächst allgemeine und auf die Berufe zugeschnittene Deutschkenntnisse vermittelt. Dazu kommt theoretischer Fachunterricht Unterricht im entsprechenden Berufsfeld und im Anschluss ein Praktikum in einem Unternehmen. Aktuell angeboten werden die Sparten Altenpflege, kaufmännische Berufe, Elektrobereich sowie Lager/Logistik. Maßnahme zur beruflichen Eingliederung mit Sprachförderanteil Im April 2010 startet erneut ein Förderangebot zur beruflichen Eingliederung, das in den vergangenen Jahren unter der Überschrift „ Aktivieren, Orientieren und Bewerben“ bereits mehrfach durchgeführt wurde. Die Maßnahme wird in diesem Jahr drei Mal für jeweils 16 Teilnehmer angeboten. In der dreimonatigen Fortbildung wird in den ersten acht Wochen ein bewerbungs- und berufsbezogener Wortschatz erarbeitet und in Gruppenarbeiten und –workshops vertieft und geübt. Ein weiterer Teil besteht aus Fortbildungselementen und dem Heranführen an den 1. Arbeitsmarkt. Bei bestehen einen Nebenbeschäftigung oder bei Kinderbetreuung ist die Teilnahme auch in Teilzeit möglich. Optional ist in den letzten vier Wochen die Möglichkeit eines Praktikums gegeben. Arbeitsgelegenheiten („1€-Jobs“) mit Deutschqualifizierung Seit 2009 werden in den Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) auch Qualifizierungsmodule angeboten. Neben verschiedenen Angeboten aus unterschiedlichen beruflichen Bereichen oder Bereichen der persönlichen Weiterentwicklung liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Modulen zur Erlernung und Verbesserung der deutschen Sprache. Für die meisten, wenn nicht für alle beruflichen Tätigkeiten ist ein Mindestmaß an sprachlicher Verständigung erforderlich. So ist die fehlende Sprachkompetenz ein Hauptgrund für die Arbeitslosigkeit, oft bestehen noch Schwierigkeiten ein einfaches Alltagsgespräch mühelos zu führen. Nach einem Einstufungstest haben die Teilnehmer die Möglichkeit unter verschiedenen Modulen zu wählen, wobei maximal zwei davon (jeweils 4 Stunden) pro Woche während der bezahlten Arbeitsgelegenheit besucht werden können. Weitere können jederzeit und kostenlos während der Freizeit besucht werden. Der Unterricht findet in Gruppen mit maximal 8 Personen statt, so dass individuell auf die Teilnehmer eingegangen werden kann. Module: Lese und Wortschatztraining, Wortschatz und Sprechen, richtig schreiben, elementare Grammatik, Grammatik für Fortgeschrittene, Hören und Sprechen 1.3 Spezielle Förderungen für Ältere Das Jobcenter Ingolstadt erhält für hilfebedürftige Menschen über 50 Jahre Sonderfördermittel des Bundes aus dem Programm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“. Die im letzten Jahr im Rahmen des Projektes erfolgreich verlaufene Maßnahme für Frauen mit Migrationshintergrund und geringer Berufserfahrung wird im April 2010 nochmals durchgeführt. Der Fokus dieser Maßnahme ist nicht auf eine sofortige Integration gerichtet. Vielmehr wird den 27 Jahresbericht 2009 Teilnehmerinnen hier aufgezeigt, welche Chancen sich ihnen durch einen Berufseinstieg eröffnen können, welche Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt bestehen, wie sie zielgerichtet weitere Angebote (z.B. auch die Jobwerkstatt) nutzen und sich bewerben können. 2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Wann haben Migranten Anspruch auf Arbeitslosengeld II ? Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich (und rechtmäßig) in Deutschland aufhalten. Spätaussiedler iSd § 4 BVFG sind Deutsche, für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen bestehen daher keine Besonderheiten. Ausländer können Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre. Für die ersten drei Monate des Aufenthalts in Deutschland erhalten Ausländer jedoch grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB II. Von diesem Ausschluss ist nicht betroffen, wer in Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbständiger freizügigkeitsberechtigt ist . Das gleiche gilt für Fälle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit oder der unverschuldeten Einstellung einer selbständigen Tätigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit. Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung bleibt der Status nur für die Dauer von sechs Monaten unberührt. Auch erhalten Ausländer keine Leistungen, wenn Sie sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für Familienangehörige) oder wenn ihnen Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. 3. Integration – auch darüber hinaus ein wichtiges Thema im Jobcenter Stadt Ingolstadt und Agentur für Arbeit als Träger des Jobcenters beschäftigen auch Mitarbeiter, die über einen Migrationshintergrund verfügen. Die Stadt Ingolstadt bietet allen im Jobcenter Beschäftigten (auch den BA-Mitarbeitern) Anfängerkurse in Türkisch und/oder Russisch während der Dienstzeit an. Das Angebot wird von den Jobcenter-Mitarbeitern in erfreulichem Umfang genutzt. Der Integrationsbeauftragte der Stadt, Herr Herbert Lorenz, ist zugleich Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters und nicht zuletzt ist das Jobcenter Ingolstadt Mitglied im Migrationsrat. 4. Ausgewählte Zahlen zum Ingolstädter Arbeitsmarkt Ende 2009 Erst in Zukunft sollen die Arbeitsmarktstatistiken auch Angaben zum Migrationshintergrund enthalten (§ 281 Abs. 2 SGB III). Aktuell liegen nur Zahlen zur Arbeitslosigkeit und zum Leistungsbezug von Ausländern vor. Im Dezember 2009 waren in Ingolstadt 3.182 Menschen arbeitslos (Arbeitslosenquote 4,7 %), gut ein Viertel davon waren Ausländer (806). Arbeitslosengeld II bezogen 3460 Bedarfsgemeinschaften, in denen 4652 Arbeitslosengeld II Empfänger leben, darunter 1302 Ausländer. 5,5 % aller Ingolstädter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten Arbeitslosengeld II, unter den ausländischen Bürgern beträgt die Hilfequote 8,5 %. 28 Jahresbericht 2009 Bestand an Personen im SGB II in Ingolstadt Berichtsmonat Dezember 2009 - endgültige Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Merkmale Insgesamt Männer Frauen unter 25 1 2 3 4 Erwerbsfähige Hilfebedürftige (Arbeitslosengeld II Empfänger) Insgesamt 4.652 2.046 2.606 855 1.302 553 749 208 831 364 467 154 166 79 87 23 126 32 94 11 2.048 1.087 961 1.972 381 218 163 353 247 145 102 225 Nationalität Ausländer insgesamt dar.: Europa ohne EU EU 15 12 EU-Beitrittsstaaten ab 01.05.2004 nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (Sozialgeldempfänger, überwiegend Kinder unter 15 Jahren) Insgesamt Nationalität Ausländer insgesamt dar.: Europa ohne EU Entwicklung der SGB II Ausländer-Arbeitslosigkeit in bayrischen Städten mit überdurchschnittlichem Migrantenanteil (Dezember 2006 bis Dezember 2009) 2006 2007 2008 2009 München 11.924 10.749 9.410 10.209 Nürnberg 7.615 6.539 5.497 5.639 Augsburg 3.452 2.619 2.076 2.274 Würzburg 779 655 533 600 Ingolstadt 703 474 358 482 Fürth 1.223 934 825 896 In allen bayerischen Städten konnte die Arbeitslosigkeit bei Ausländern vom Dezember 2006 bis Dezember 2008 gesenkt werden, danach gab es bei allen einen Anstieg. Sehr unterschiedlich ist jedoch die Ausprägung in den unterschiedlichen Standorten. Die Grafik zeigt im Vergleich, dass in Ingolstadt die Arbeitslosigkeit bei den Ausländern wesentlich stärker gesenkt werden konnte als in allen anderen Standorten. Auch wenn der Anstieg dann im Jahr 2009 überdurchschnittlich hoch ausfiel, erreicht Ingolstadt im 4-Jahres-Vergleich das zweitbeste Ergebnis hinter Augsburg. Entwicklung Arbeitslosigkeit Ausländer im SGB II 120,0% 100,0% 80,0% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% 2006 München 2007 Nürnberg Augsburg 2008 Würzburg 2009 Ingolstadt Fürth 29