Jobcenter Ingolstadt

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Jobcenter Ingolstadt
Jahresbericht 2009
Jahresbericht 2009
Jahresbericht 2009
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ........................................................................................................................................ 3
Integration in Erwerbstätigkeit ......................................................................................................... 3
Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende .................................................................... 4
Aktive Arbeitsförderung ................................................................................................................... 4
Ausgaben für Eingliederungsleistungen 2009 ............................................................................. 4
Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung .................................................................................. 5
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ......................................................... 5
Vermittlung, Aktivierung, Berufliche Eingliederung ................................................................... 5
Qualifizierung ........................................................................................................................... 6
Beschäftigung begleitende Leistungen..................................................................................... 7
Spezielle Maßnahmen für Jüngere .......................................................................................... 7
Beschäftigung schaffende Maßnahmen ................................................................................... 8
Förderung aus Drittmitteln............................................................................................................... 9
„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ..................................... 9
Europäischer Sozialfonds.......................................................................................................... 11
Sozialintegrative Dienstleistungen ................................................................................................ 12
Kinderbetreuung ....................................................................................................................... 12
Schuldnerberatung .................................................................................................................... 12
Psychosoziale Betreuung .......................................................................................................... 13
Suchtberatung........................................................................................................................... 13
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts........................................................................... 13
Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Ingolstadt .......................................... 13
Verbesserte Leistungen für Kinder ............................................................................................ 14
Haushaltsbudget bei Bezug von SGB II Leistungen .................................................................. 15
Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger .......................................................................... 16
Anträge und Bescheide ............................................................................................................. 16
Anträge auf Arbeitslosengeld II .............................................................................................. 16
Widersprüche und Klagen ...................................................................................................... 17
Arbeitslosigkeit.............................................................................................................................. 18
Entwicklung der Gesamtarbeitslosigkeit in Ingolstadt ................................................................ 18
Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Ingolstadt ............................................................... 18
Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II............................................................. 19
Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit im SGB II ..................................................................... 19
Jobcenter Ingolstadt im Vergleich ................................................................................................. 20
Gesetzesänderungen 2009 ........................................................................................................... 21
Neuorganisation des SGB II – Urteil des BVerfG vom 20.12.07 .................................................... 22
Anlage 1: Maßnahmenübersicht ................................................................................................... 23
Anlage 2 - Leistungen für Bürger mit Migrationshintergund ........................................................... 26
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.jobcenter-ingolstadt.de
2
Jahresbericht 2009
Einleitung
Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Arbeitslosenquote in Ingolstadt Ende 2009 mit 4,7 %
nicht einmal halb so hoch wie im Januar 2005 (9,5 %), dem Gründungsmonat des Jobcenters.
Zwar konnte ein Anstieg der Arbeitslosigkeit in 2009 gegenüber dem Rekordjahr 2008 nicht verhindert werden - die Krise traf Ingolstadt jedoch wesentlich weniger stark als andere Automobilindustriestandorte. Die Erwartungen der Stadt und der Agentur für Arbeit, wie viele Menschen in
Arbeit integriert werden können, übertraf das Jobcenter auch 2009. Das weitere Ziel, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, wurde nur wegen der im Jahresverlauf erhöhten Geldleistungen für
Kinder ganz knapp nicht erreicht. Das in 2009 neu eingeführte Ziel, den Langzeitbezug von
Arbeitslosengeld II zu vermeiden, konnte keine der 26 Grundsicherungsstellen, die mit dem
Jobcenter Ingolstadt verglichen werden, besser umsetzen: wir konnten die Zahl der „Kunden“, die
seit über 24 Monaten Leistungen beziehen um über 25 % auf 472 im Jahresdurchschnitt senken.
Integration in Erwerbstätigkeit
Zu Jahresbeginn lagen die Integrationen unter dem Vorjahresniveau, ein Trend, der sich bis
August 2009 fortsetzen sollte. Beginnend mit dem erfreulichen Start ins Ausbildungsjahr 2009/
2010 im September konnten im letzten Jahresdrittel wieder so viele Menschen wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum in Arbeit gebracht werden. Insgesamt sind fast 1.200 Integrationen in einem Jahr mit schwieriger Arbeitsmarktsituation ein erfreuliches Ergebnis und hatten
einen großen Anteil an der im Vergleich zum Bundesdurchschnitt weiterhin niedrigen Arbeitslosenquote in Ingolstadt. Durch Rückmeldungen von Unternehmen aus der Region wird immer wieder
bestätigt, dass die professionelle und persönliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberteam, den
Arbeitsvermittlern und Fallmanagern den ganz wesentlichen Beitrag zum Vermittlungserfolg leistet.
Integrationen in Erwerbstätigkeit
200
150
100
50
0
Jan
2008 135
2009 67
Feb März April Mai
Juni
Juli
Aug Sept Okt
Nov Dez
136
172
157
162
150
127
144
142
102
118
39
68
76
110
132
119
106
98
155
98
78
74
3
Jahresbericht 2009
Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende lassen sich im Wesentlichen in drei
Bereiche einteilen: 1. „passive Leistungen“, d.h. Leistungen, die unmittelbar für die Kosten des
Lebensunterhalts gezahlt werden. Hierfür wurden 2009 in Ingolstadt 32,1 Millionen Euro aufgewendet. 2. Eingliederungsleistungen (aktive Arbeitsförderung) in Höhe von 4,3 Millionen Euro.
Hinzu kamen noch die Projektmittel der Perspektive 50plus mit 735000 Euro und schließlich 3.
Verwaltungskosten (Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten) iHv 5,5 Millionen Euro.
Aktive Arbeitsförderung
Ausgaben für Eingliederungsleistungen 2009
Bei der folgenden Zusammenstellung ist zu berücksichtigen, dass durch die Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente zum 1.1.2009 zwangsläufig Verschiebungen auftreten,
die keine Änderung der grundsätzlichen Förderpolitik des Jobcenters bedeuten.
Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente
Gesamt (ohne Sonderförderung Perspektive 50plus)
Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget (neu ab 1.1.2009)
Vermittlungsgutscheine
Aktivierung und berufliche Eingliederung (neu ab 1.1.2009)
wegfallende Instrumente (Auswahl)
Ganzheitlicher Vermittlungsansatz
Bewerbungs- & Reisekostenzuschüsse
Qualifizierung
Förderung der Beruflichen Weiterbildung
wegfallende Instrumente
Eignungsfeststellungs- & Trainingsmaßnahmen
Beschäftigung begleitende Leistungen
Eingliederungs- & Einstellungszuschüsse
Einstiegsgeld
Begleitende Hilfen für Selbständigkeit (neu ab 1.1.2009)
wegfallende Instrumente (Auswahl)
Personal-Service-Agentur
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Förderung benachteiligter Auszubildender
EQJ
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Zuschüsse an Arbeitgeber
Teilnahmekosten für Maßnahmen
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Arbeitsgelegenheiten
Beschäftigungszuschuss (Jobperspektive)
Sonst. weitere Eingliederungsleistungen (wegfallendes Instrum.)
Ausgaben 2009
Ausgaben 2008
4.285.600,- €
282.000,- €
54.000,- €
21.500,- €
144.500,- €
4.251.400,- €
209.000,- €
--56.000,- €
---
38.150,- €
6.700,- €
1.067.600,- €
919.000,- €
77.450;- €
37.000,- €
1.120.000,- €
791.000,- €
148.600,- €
546.800,- €
499.700,- €
22.000,- €
24.000,- €
328.000,- €
1.010.000,- €
887.000,- €
56.000,- €
---
800,- €
644.600,- €
586.300,- €
54.800,- €
130.000,- €
58.000,- €
72.000,- €
1.574.000,- €
828.000,- €
746.000,- €
35.400,- €
13.000,- €
574.000,- €
517.000,- €
48.000,- €
78.500,- €
61.300,- €
13.250,- €
1.117.000,- €
893.000,- €
224.000,- €
344.000,- €
4
Jahresbericht 2009
Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Zum 1.1.2009 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft
getreten. Wesentliches Ziel der Neuausrichtung war es, die Anzahl der Arbeitsmarktinstrumente
zu reduzieren und die verbleibenden Hilfen einfacher, einzelfallbezogener und zugleich flexibler zu
gestalten. Zusätzlich soll damit den Akteuren vor Ort mehr Entscheidungsspielraum eingeräumt
werden. Da ein Großteil der Änderungen in den Bereich Vermittlung, Aktivierung und berufliche
Eingliederung fällt, sollen diese Instrumente zunächst vorgestellt werden, bevor eine erste Bewertung erfolgt, ob die mit der Neuausrichtung verfolgten Ziele des Gesetzgebers in der Praxis
erreicht werden.
Vermittlung, Aktivierung, Berufliche Eingliederung
Im Bereich der Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden die Förderungen um
über ein Drittel auf 282.000,- € erhöht. Maßgeblichen Anteil daran hatten die mit der Neuordnung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eingeführte Fördermöglichkeit aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) und die neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
(§ 46 SGB III).
Von der Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) profitieren Ausbildungs- und
Arbeitsuchende bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die neue Leistung ermöglicht individuelle Hilfen, um bestehende Vermittlungshemmnisse überwinden zu können (z. B. Bewerbungskostenerstattung, Fahrkostenerstattung, Umzugskostenerstattung, Arbeitskleidung, ...). Im Vordergrund soll die Frage stehen, welches Einstellungshindernis
durch finanzielle Leistungen beseitigt werden kann und nicht mehr, ob es für diese Leistung einen
speziellen förderrechtlichen Paragrafen im SGB III gibt.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Maßnahmen
zur Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen weggefallen und durch Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III ersetzt worden. Diese
Maßnahmen dienen der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der Verringerung
oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige
Beschäftigung, der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder der Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme.
Die früheren betriebliche Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III aF wurden durch die
Gesetzesänderung von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach § 46 SGB III abgelöst.
Wegen der damit verbundenen direkten Erprobung und Praxis bei einem konkreten Arbeitgeber
hat dieses Instrument eine hohe Integrationswirkung. Den früher teilweise zu beobachtenden
Mitnahmeeffekten wird nun mit einer auf maximal vier Wochen begrenzten Maßnahmedauer
begegnet.
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Jahresbericht 2009
Mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden einerseits einfachere und
bessere Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende erreicht. Andererseits ist die Zahl der verschiedenen Förderinstrumente noch immer zu hoch und insbesondere nicht in allen Bereichen auf die
Bedarfe von Arbeitslosengeld II Empfängern zugeschnitten. Das Vermittlungsbudget eröffnet den
Arbeitsvermittlern tatsächlich zusätzlichen Spielraum bei einem verringerten bürokratischen
Gesamtaufwand. Ein echtes Budget das gezielt zur Beseitigung aller Vermittlungshemmnisse des
Arbeitsuchenden eingesetzt werden kann, stellt es jedoch nicht dar. Denn vor einer Förderung
muss immer geprüft werden, ob hierdurch nicht unzulässigerweise eine andere Leistung nach dem
SGB II oder SGB III aufgestockt, ersetzt oder umgangen wird. Die neuen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ haben eine Vielzahl neuer Maßnahmevarianten gebracht.
Das Jobcenter unterliegt hier jedoch dem Vergaberecht. Die damit verbundenen Schwierigkeiten
und Probleme (z.B. Konzeptwettbewerb vs. Berücksichtigung bewährter Maßnahmeträger, frühzeitige haushaltswirksame Festlegungen trotz unklarer Mittelsituation) haben sich mit der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht verringert. Zwar enthält das SGB II nunmehr
einen (kurzen) Katalog eigener sozialintegrativer und arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente
(§§ 16a bis 16 f SGB II), in vielen Bereichen muss jedoch auf Instrumente des allgemeinen
Arbeitsförderungsrechts (im SGB III), das eher selten auf die Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen
zugeschnitten ist, zurückgegriffen werden. Die in die sog. „Freie Förderung“ (nach § 16f SGB II)
auch vom Gesetzgeber gesetzten Erwartungen wurden in der Praxis nicht erfüllt – da entgegen der
Bezeichnung „frei“ die Fördermöglichkeit grundsätzlich nachrangig zu den speziellen
Förderbestimmungen ist.
Auf den Rückgang der eingelösten Vermittlungsgutscheine hat das Jobcenter keinen Einfluss.
Jeder Kunde, der die rechtlichen Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein erfüllt, erhält
diesen auf Anfrage bei seinem Arbeitsvermittler und kann ihn nach eigenen Wünschen an einen
privaten Arbeitsvermittler weiterleiten. Der rückläufige Trend der Vorjahre setzte sich auch 2009
fort und es wurden nur noch etwas mehr als ein Drittel der Vermittlungsgutscheine wie im vorangegangenen Jahr 2008 eingelöst, was parallel dazu auch eine geringere Erfolgsquote bei der
Vermittlung durch private Arbeitsvermittler bedeutet.
Qualifizierung
Ein detaillierter Überblick über die vom Jobcenter in Kooperation mit Bildungsträgern angebotenen
Qualifizierungsmaßnahmen ist im Anhang zu diesem Jahresbericht enthalten. Insgesamt wurden
im Bereich der allgemeinen Qualifizierung wesentlich mehr Fördermittel als im Vorjahr ausgegeben. Vor allem waren weiterhin die speziellen Qualifizierungsmaßnahmen für Jüngere ein Schwerpunkt sowie der Ausbau der Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Der nochmalige wesentliche Anstieg im Bereich der Beruflichen Weiterbildung zeigt, dass vermehrt Qualifizierungsbedarf bestand und Qualifizierung als Schwerpunkt gesehen wurde. Immer
weniger der verbliebenen Arbeitslosengeld II Empfänger brachten die entsprechenden Voraussetzungen für eine sofortige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt mit. Langfristig bestehen nur
Bewerber mit einer am Arbeitsmarkt orientierten (Teil-)Qualifizierung.
6
Jahresbericht 2009
Beschäftigung begleitende Leistungen
Die Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse für die Unternehmen sanken gegenüber dem
Vorjahr um 40%. Dies steht in direktem Zusammenhang mit der gesunkenen Zahl der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt. Da sich kaum mehr Fachkräfte zur Vermittlung im SGB II befanden, wurde nahezu ausschließlich in Helferstellen mit geringen Anforderungen an den Arbeitsplatz
vermittelt, so dass die Förderungen bei den Arbeitgebern entsprechend den Vorgaben der Wirtschaftlichkeit niedriger ausfielen. Dennoch stand bei den Unternehmen weiterhin die Arbeitskraft
und nicht der finanzielle Anreiz im Vordergrund.
Das Einstiegsgeld, ein Instrument, das bisher vor allem bei Existenzgründern zum Einsatz kam,
wurde um über 60% gesenkt. Während der Anteil, der an die Selbständigen ausgezahlt wurde
nahezu gleich blieb, fiel der Anteil, der ergänzend bei Aufnahme einer niedrig bezahlten Beschäftigung bezahlt wurde wesentlich geringer aus. Im Jahr 2008 hatte man versucht den Anreiz zu
Aufnahme einer niedrig bezahlten Beschäftigung durch die Aufstockung mit dem Einstiegsgeld zu
erhöhen. Leider wurde damit selten eine nachhaltige Arbeitsaufnahme realisiert und so wurden
diese Leistungen wieder stark eingeschränkt.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II) wurden 2009 als neue Fördermöglichkeit im SGB II eingeführt. Die Arbeitsvermittler haben damit die Möglichkeit eine Aufnahme
oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit mit Darlehen oder Zuschüssen für die Beschaffung
von Sachgütern mit bis 5000 € zu unterstützen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen
Tätigkeit muss hierzu durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Kammer) nachgewiesen werden.
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Die Ausgaben für den Bereich Förderung benachteiligter Auszubildender mit dem Schwerpunkt
auf der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) und zusätzlich unterstützenden Unterricht (ausbildungsbegleitende Hilfen - abH) blieben auf einem ähnlichen, sehr
hohen Niveau wie im Vorjahr. Für besonders benachteiligte Jugendliche stellt diese Möglichkeit
meist die einzige Chance auf eine abgeschlossene Berufsausbildung dar. Wegen der anhaltend
großen Nachfrage nach Fachkräften und der verbesserten Ausgangssituation am Arbeitsmarkt mit
einer abgeschlossenen Ausbildung ist dies eine langfristige Investition für eine dauerhafte
Arbeitstelle.
Jugendliche, die keine Lehrstelle finden, können über die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)b mit einer EQ-Stelle gefördert werden. Im Unterschied zur BaE (siehe oben) beginnen
beim EQ ausbildungsmarktfernere Jugendliche in einem Wirtschaftsunternehmen ein Praktikum,
bei dem der Betrieb die Möglichkeit hat, nach einer Phase des Kennenlernens ( 6 bis max. 12
Monate ), den Praktikanten in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu übernehmen. Dabei kann die
Praktikumszeit ganz oder teilweise auf die Lehrzeit angerechnet werden. Gegenüber dem Vorjahr
wurden die Ausgaben für dieses Instrument nochmals um 10% gesteigert.
Eine besondere Form der Arbeitsgelegenheiten wird weiter über den QuIK-Service für Jugendliche angeboten. Die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden beinhaltet sowohl fachpraktische
Betreuung als auch sozialpädagogische Begleitung. Ziel ist es, die jungen Arbeitslosen durch
praktische Anleitung und Unterstützung bei der persönlichen Stabilisierung an den Arbeitsmarkt
7
Jahresbericht 2009
heranzuführen. Die Einsatzfelder sind Haustechnik/Instandhaltung, Gärtnerhelfer, Malerhelfer und
Hauswirtschaft.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten (auch bekannt unter dem Begriff „1€-Jobs“) stellen nach wie vor eine wichtige Säule der Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters dar. Einen Großteil der praktischen Umsetzung
übernimmt in diesem Bereich die in-arbeit GmbH1. Der finanzielle Förderumfang (siehe oben S. 4)
für AGH hat sich nur auf den ersten Blick verringert – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Ältere
werden aus den Sonderfördermitteln des Perspektive 50plus-Beschäftigungspaktes finanziert.
Bewährt haben sich die als Bestandteil in die AGH integrierten Qualifizierungsmodule. Zu Beginn
bietet sich die Möglichkeit an einem Einstiegsmodul zum Thema Bewerbungen und zur Klärung
der beruflichen Präferenz teilzunehmen. Zusätzlich werden im Anschluss in den einzelnen Tätigkeitsfeldern qualifizierende Module angeboten, die grundlegende Kenntnisse für den AGH – Einsatz vermitteln. In dieser Kombination bieten die „1€-Jobs“ noch bessere Möglichkeiten im Anschluss bei der Einsatzstelle einen Arbeitsplatz zu finden oder die Chancen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Jobperspektive (Beschäftigungszuschuss)
Die Möglichkeiten der Jobperspektive bzw. des Beschäftigungszuschusses (§ 16e SGB II) stellen
eine Hilfe für Menschen dar, die lange vernachlässigt wurden, weil sie als nicht (mehr) in den
Arbeitsmarkt integrierbar eingestuft wurden. Wenn die Einschränkungen ein Ausmaß erreichen,
dass diese Arbeitslosengeld II Empfänger mit ihrer begrenzten Leistungsfähigkeit voraussichtlich
während der folgenden vierundzwanzig Monate keine Möglichkeit auf eine Stelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können sie hier speziell gefördert werden.
Ende 2009 wurden über 80 Personen über diese Möglichkeit gefördert. Eingesetzt werden sie
hauptsächlich in städtischen und karitativen Bereichen, vereinzelt auch in Ingolstädter Betrieben.
Dabei wird vom Jobcenter, in der ersten zweijährigen Förderphase, je nach der individuellen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, bis zu 75% des tariflichen oder ortsüblichen Bruttolohnes für
zwei Jahre übernommen, wobei darauf geachtet wurde, dass die aktuelle Untergrenze bei
7,50 Euro Lohn pro Stunde liegt. In den meisten Einsatzstellen wurde im Laufe des Jahres der
Lohn schon auf 8,00 Euro pro Stunde angehoben.
Bestimmte Voraussetzungen müssen für eine Teilhabe an der Jobperspektive, zusätzlich zum
versperrten Zugang zum 1. Arbeitsmarkt, gegeben sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, es
müssen mindestens zwei schwere Vermittlungshemmnisse vorliegen, vorab muss eine mindest 6monatige intensive Betreuung durch den Vermittler stattgefunden haben und ein Integrationsplan
vorliegen. In der ersten 2-jährigen Förderphase findet jeweils nach 12 Monaten eine Überprüfung
statt, ob sich die Leistungsfähigkeit verändert hat. Bei einer Verbesserung und damit möglichen
Chance auch auf dem 1. Arbeitsmarkt unter zu kommen wird die finanzielle Förderung, der
Beschäftigungszuschuss aufgehoben.
1
Weitere Informationen zu diesem Unternehmen der Stadt finden sich unter http://www.in-arbeit-ingolstadt.de
8
Jahresbericht 2009
Förderung aus Drittmitteln
„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den
Regionen“ 2
„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer
Langzeitarbeitsloser. Seit Anfang 2008 arbeitet das Jobcenter Ingolstadt in diesem Pakt erfolgreich
mit der GGFA, einer Tochtergesellschaft der Stadt Erlangen, zusammen. Im Jahr 2009 haben wir
den Pakt um die ARGEn Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen erweitert, so dass
jetzt die ganze Region 10 im Bundesprogramm vertreten ist. Ebenfalls neu im Pakt ist die ARGE
Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg.
Botschafter für den Beschäftigungspakt
Als ehrenamtlichen Botschafter, der als „Werbeträger“ agiert und hilft das Perspektive 50plus
Programm in die Öffentlichkeit zu tragen, ist es uns gelungen, Herrn Martin Neumeyer, MdL, den
Integrationsbeauftragten der bayerischen Staatsregierung zu gewinnen. Er wurde am 25.Mai 2009
durch den damaligen Bundesarbeitsminister Scholz in Berlin offiziell zum Paktbotschafter ernannt.
Nachdem Herr Neumeyer dann am 13. Juli auch in Ingolstadt bei einem Pakttreffen aller Partner in
Ingolstadt seinen Antrittsbesuch gemacht hatte, wurde er gleich für verschiedene Aktivitäten in die
Pflicht genommen. Neben Veranstaltungen, in denen er in seiner Aufgabe als Botschafter bei
Unternehmen und in der Politik fungieren wird, ist z.B. auch ein „ALGII- Kochabend“ mit ihm und
Projektteilnehmern geplant.
Ziele 2009
Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden bereits im August 2008 – und damit
vor Ausbruch der Finanzkrise - für das erweiterte Gebiet des Beschäftigungspaktes als Ziel 420
Integrationen Älterer vereinbart. Trotz der geänderten Rahmenbedingungen konnten insgesamt
353 Ältere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (oder eine selbständige Tätigkeit) gebracht werden. Die Zielerreichung von 84 % bedeutet auch im Vergleich der 62 Beschäftigungspakte in Deutschland einen hervorragenden Wert. Rechnet man die 85 Aufnahmen einer geringfügigen Beschäftigung (sog. „Mini“-Jobs) hinzu wurde das Ziel von 420 Arbeitsaufnahmen sogar
übertroffen. Der Anteil des Jobcenters Ingolstadts am Paktergebnis betrug 118 Integrationen (dazu
24 Arbeitsaufnahmen in einem „Mini“-Job).
Besonderheiten des Projektes
Betreuungsschlüssel und fachliche Aufteilung
Der Direktvermittler betreute durchschnittlich etwa 150 Personen. Dabei handelte es sich überwiegend um Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt näher standen. Seine Aufgabe bestand darin, das
Bewerbungsverhalten zu verstärkten und intensiv mit dem Arbeitgeberteam des Jobcenters zusammen zu arbeiten. Die beiden Coaches hatten jeweils nur ca. 100 Personen zu betreuen. Hier
ging es bei den Kunden auch darum, im Vorfeld die sozialintegrativen Aspekte zu berücksichtigen.
Die Coaches unterstützen jeden Einzelnen individuell (und mit entsprechendem zeitlichem
2
http://www.perspektive50plus.de/
9
Jahresbericht 2009
Aufwand), um ihn letztlich so zu stabilisieren, dass er vermittelt werden und in seiner Arbeitsstelle
bestehen konnte.
Förderung
1. Jobwerkstatt
Unter der Leitung einer Projektmitarbeiterin wurden die Teilnehmer in dieser besonderen Inhouse Maßnahme dazu gebracht ihre Bewerbungsbemühungen wieder aufleben zu lassen. Begleitend
wurden alle Möglichkeiten der Jobsuche zugänglich gemacht, z.B. die Teilnehmer im Internet eingewiesen. In diesem Zusammenhang konnten auch je nach Interesse EDV-Kenntnisse erworben
oder vertieft werden. Durch die Gruppendynamik und die gegenseitige Unterstützung der Teilnehmer stieg die Motivation (besonders bei einer erfolgreichen Vermittlung), das Selbstvertrauen und
die soziale Kompetenz.
2. Trainingsmaßnahmen
Viermal startete eine Trainingsmaßnahme mit jeweils vier Wochen, die speziell auf die Bedürfnisse
der Älteren zugeschnitten war. Entsprechend begleiteten – neben den „traditionellen“ Inhalten, wie
z.B. Bewerbungen und die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche - Themen aus den Bereichen
gesunde Ernährung, Bewegung (Rückenschule, Kondition) und Entspannung jede der Maßnahmen. Sehr erfolgreich war 2008 eine Maßnahme mit einem völlig neuen Ansatz für ältere
Frauen mit Migrationshintergrund und den damit verbundenen gesellschaftlich - kulturellen
Problemstellungen gelaufen. Daher wurde diese Maßnahme auch 2009 wieder durchgeführt.
3. Arbeitsgelegenheiten
Im Juli 2009 startete für 16 Teilnehmer eine eigene Arbeitsgelegenheit „Gesundheit und Fitness“.
Hier sind die Teilnehmer 15 Stunden pro Woche ganz normal bei ihren Einsatzstellen beschäftigt.
Die restlichen 10 Stunden werden gemeinsam im Unterricht verbracht. Hier geht es einmal um
Haushaltsführung z.B. günstig einkaufen, Führen eines Haushaltsbuches, Energie sparen,
gesunde Ernährung. Der Themenbereich Fitness wird vor allem durch gemeinsames NordicWalking bestimmt, das von einer ausgebildeten Trainerin durchgeführt wird, begleitet aber auch
von allgemeinen Gesundheits- und Fitnesstipps. In den übrigen Unterrichtsblöcken geht es um das
Erkennen und Stärken von Kompetenzen und um allgemeine Themen, die zum Teil auch von den
Teilnehmern angeregt werden wie z.B. Suchtgefährdung, Mobbing etc.
Arbeitgeberservice
Eine erfahrene Mitarbeiterin des Perspektive 50plus-Teams kümmerte sich in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberteam des Jobcenters um die Stellenakquise bei den Unternehmen. Die
Betriebe in der Region wurden gezielt nach ihrer Bereitschaft befragt, ob sie auch ältere Arbeitnehmer einstellen würden und wurden dann über die ganz speziellen Fördermöglichkeiten in
diesem Bereich informiert.
10
Jahresbericht 2009
Europäischer Sozialfonds 3
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert die Europäische Union ergänzende
Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Während der Qualifizierungen stellt das Jobcenter
Ingolstadt weiterhin den Lebensunterhalt der Teilnehmer durch SGB II Leistungen sicher (sog.
„technische Kofinanzierung“).
„Queen“ – Qualifizierung: erstklassig-effizient-nachhaltig 4
Die in Kooperation mit dem DEB (Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gGmbH) durchgeführte
Maßnahme wendet sich an erziehende Frauen, die neben der noch nicht ausreichenden Organisation einer Kinderbetreuung vor allem wegen einer schlechten beruflichen Qualifizierung
geringe Chancen am Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es daher, die Frauen durch berufliche
Qualifizierung (arbeitsplatzbezogene und fachtheoretisch/fachpraktische Qualifizierung, soziale
und persönliche Kompetenzen), sozialpädagogische Betreuung und Praktika in den Betrieben
nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. 30 Arbeitslosengeld II beziehende Frauen
nahmen 2009 an Qualifizierungen in den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft teil.
QUIZ – Qualifizierung – Integration – Zukunft
Mit dieser Maßnahme zielen Jobcenter und DEB darauf ab durch intensive Zusammenarbeit mit
Unternehmen und arbeitsplatzbezogene, berufliche Qualifikation für erwerbsfähige
Langzeitarbeitslose eine betriebliche langfristige Integration in ein Unternehmen zu erreichen.
Daneben werden mit einer sozialpädagogischen Betreuung gezielt die kognitiven, sozialen und
persönlichen Kompetenzen gefördert. Gemeinsam für alle Teilnehmer finden EDV-Schulung,
berufliches und soziales Kompetenztraining und ein Erste-Hilfe-Kurs statt. Entsprechend dem
Arbeitsmarkt der Region und der nachfrage der Unternehmen sowie der Neigung der Teilnehmer
kann dann entweder der Bereich Metall (Grundlagen Metallbearbeitung und Metallbau) oder Lager
(Lagerwirtschaft, Staplerschein, Annahme und Lagerung von Gütern) der berufliche Fachunterricht
besucht werden. Abgeschlossen wird die Maßnahme durch ein Praktikum in einem Unternehmen.
CANTINA INTERNATIONAL 5
Primäres Ziel dieses Projektes des JMD Ingolstadt / NefAS e.V. ( Jugendmigrationsdienst
Ingolstadt) ist die Vermittlung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen in eine Ausbildungs- oder
Arbeitsstelle. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Projektfirma. In
dieser wird in Form eines Cateringservices die Integration in den Arbeitsprozess ermöglicht. Als
berufliche Kompetenzen werden hier die Bereiche Hauswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe
sowie betriebswirtschaftliches Denken und Handeln geschult. Die sozialpädagogische Betreuung
unterstützt die Sozial- und Lernkompetenz, begleitet die Arbeitsplatzakquise, das Praktikum und
bietet entsprechende Einzelfallhilfe.
moveINeurope
Im Rahmen des vom ESF und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten
Programms „Integration durch Austausch“ 6 arbeitet das Jobcenter Ingolstadt mit der Kolping
3
http://www.esf.de
4
http://www.deb.de/?detailref=%2Fhtml%2Fstandort_details.html%3Fbereich%3Dstandorte%26debid%3D19
5
http://www.biwaq.de/nn_343982/DE/Projekte/Projekte/512__CantinaInternational.html
6
http://www.esf.de/portal/generator/9824/ida.html
11
Jahresbericht 2009
Akademie in einem von 70 Projektverbünden in Deutschland mit europäischen Partnern in einem
mehrjährigen Austauschprojekt zusammen. Wir konzentrieren uns dabei auf die Förderung
benachteiligter Jugendlicher, arbeitsloser junger Erwachsener und junger alleinerziehenden
Frauen. Zum Projektstart in 2009 fuhren Jugendliche für vier Wochen zusammen mit ihren
Betreuern nach Troskunaj in Litauen. Gemeinsam wohnten sie dort in einem Jugendhaus und
arbeiteten unter fachmännischer Anleitung in einer Holzwerkstatt. „Arbeiten mit Holz und
Restaurierung von Holzoberflächen“ wurden dabei als Kenntnisse vermittelt. Umgesetzt wurde
dies bei der Renovierung alter Türen eines Klosters und beim Bau von Holzbetten, die in eben
diesem Kloster stehen werden, das zu einer Jugendbegegnungsstätte werden soll. Ausflüge ans
Meer, in die Hauptstadt Vilnius und gemeinsame Abende mit litauischen Jugendlichen förderten
das Gemeinschaftsgefühl.
Sozialintegrative Dienstleistungen
Die Erbringung von sozialintegrativen Leistungen nach § 16 a SGB II, wie z.B. Kinderbetreuung,
Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung oder Suchtberatung sind kommunale Aufgaben, die
nicht auf das Jobcenter übertragen wurden. Besteht bei einem Arbeitslosengeld II Empfänger die
Notwendigkeit hierfür, so wird von den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern des Jobcenters ein
entsprechendes Amt (Amt für Soziales, Jugendamt) oder ein von der Stadt finanzierter Träger der
freien Wohlfahrtspflege (z.B. Diakonie, Caritas) eingeschaltet.
Kinderbetreuung
Das Jugendamt der Stadt Ingolstadt übernimmt die Kinderbetreuungskosten für die Kinder der
Leistungsbezieher aus dem SGB II und hilft auch bei der Organisation eines Kindergartenplatzes.
Darüber hinaus arbeitet das Jugendamt mit der „mobilen Familie e.V.“ im Bereich der Tagespflege
zusammen und konnte damit die Kinderbetreuung - über die Kindertagesstättenplätze und die
festen Öffnungszeiten hinaus - ausweiten. In Einzelfällen, z.B. bei Samstagsarbeit oder Schichtarbeit bis in die späten Abendstunden, suchen oft auch die Arbeitsvermittler und Fallmanager des
Jobcenters zusammen mit den Betroffenen nach ganz individuellen und praktikablen Lösungen
und helfen bei der Organisation. Weiterhin bleibt dies jedoch eines der größten Probleme bei der
Kinderbetreuung. Der von der Stadt betriebene Ausbau der Kapazitäten der Kindertagesstätten
und der Tagespflege erleichtert dem Jobcenter auch die Integration von Alleinerziehenden in den
Arbeitsmarkt. Der Anteil der alleinerziehenden Arbeitslosengeld II Empfänger(innen), die anrechenbares Erwerbseinkommen erzielen, liegt Ende 2009 bei fast 34 %.
Schuldnerberatung
Von der Stadt Ingolstadt werden hier das Diakonische Werk und die entsprechende Beratungsstelle der Caritas gefördert. Aus dem Arbeitslosengeld II kamen zu den beiden Stellen im vergangenen Jahr insgesamt 413 Personen und damit 30% mehr als im Jahr 2008. Von diesen
konnten 221 Personen kurzfristig beraten werden (z.B. Gläubigeraufstellung, Haushaltsplan,
Unterstützung bei Anschreiben etc.). Bei 192 Personen war eine langfristige Beratung und
Betreuung über mehrere Monate notwendig, bis die dringendsten Probleme gelöst waren.
Besonders wichtig war der direkte Kontakt zwischen den Arbeitsvermittlern und der Schuld12
Jahresbericht 2009
nerberatung. Oft konnte hier schon gleich im Rahmen des Erstgespräches ein zeitnaher Termin
vereinbart werden. Die Zunahme der Beratungsfälle überschuldeter Haushalte in Ingolstadt ist
auch darauf zurückzuführen, dass die Arbeitslosengeld II Empfänger von den Mitarbeitern des
Jobcenters motiviert werden, ihre finanziellen Probleme mit professioneller Hilfe baldmöglichst
anzugehen und nicht abzuwarten, bis nur noch eine Privatinsolvenz als letzte Möglichkeit übrig
bleibt. Zudem erleichtert die Lösung des Schuldenproblems letztlich die Konzentration auf das
Thema Arbeitsplatzsuche und Arbeitsaufnahme und tragt damit mittelbar zum Schuldenabbau
durch entsprechende Einkünfte bei.
Psychosoziale Betreuung
Schwere psychische Probleme können ebenso ein Grund sein für eine längere Arbeitslosigkeit wie
schwere körperliche Einschränkungen. Nach dem Vorliegen eines ärztlichen oder psycholigischen
Gutachtens kann sich der Vermittler oder Fallmanager an den sozialpsychiatrischen Dienst der
Caritas wenden. Dort wird der Betroffene betreut, in eine Therapie vermittelt und auch an weitere
Institutionen, wie z.B. Integra (betreutes Wohnen, Beschäftigungsmöglichkeiten) zur Stabilisierung
weitergeleitet.
Suchtberatung
Leistungsempfänger mit einer Suchtproblematik werden im Jobcenter hauptsächlich von Fallmanagern betreut. Diese arbeiten in Ingolstadt vorwiegend mit dem blauen Kreuz, dem Klinikum
und der Caritas Suchtambulanz zusammen. Gemeinsam mit den Betroffenen werden Lösungsmöglichkeiten gesucht und die Betroffenen werden auch während einer ambulanten Therapie von
ihrem Ansprechpartner im Jobcenter begleitet. Im Anschluss soll über verschiedene Zwischenziele
(z.B. berufliche Qualifizierung) eine entsprechende Integration ins Arbeitsleben eine langfristige
Perspektive bieten und damit einem Rückfall vorbeugen.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Ingolstadt
Passivleistungen incl. Leistungen für Unterkunft (LfU) in T-Euro
4000
3500
T-Euro
3000
2500
2000
1500
1000
Jan
Feb
März
April
Mai
Jun
Jul
Aug
Sept
Okt
Nov
Dez
2009
2426
2539
2593
2619
2655
2630
2690
2790
2747
2782
2756
2836
2008
2726
2769
2737
2671
2578
2508
2477
2418
2424
2402
2340
2389
13
Jahresbericht 2009
Im Jahresdurchschnitt erhielten wie im Vorjahr knapp 6400 Bürgerinnen und Bürger in Ingolstadt
SGB II -Leistungen. Im Gegensatz zum Vorjahr stieg die Zahl der Leistungsbezieher im Verlauf
des Jahres 2009 beinahe kontinuierlich an.
Hieraus resultiert auch der fortlaufende Anstieg der monatlichen Gesamtausgaben für passive
Leistungen von 2,42 Mio € im Januar auf 2,83 Mio € zum Jahresende.
Leistungen für Unterkunft (LfU) in T-Euro
1.200
1.000
T-Euro
800
600
400
200
0
2009
Jan
Feb
März April
Mai
Jun
958
999 1.020 1.030 1.050 1.052 1.075 1.074 1.101 1.128 1.093 1.137
2008 1098 1112 1105 1074 1042 1011
Jul
993
Aug
977
Sept
978
Okt
992
Nov
944
Dez
968
Die monatlichen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft (die überwiegend von der Stadt
Ingolstadt finanziert werden) stiegen von knapp 958 Tausend € zu Jahresbeginn auf über 1,13 Mio
€ im Dezember 2009. Betrachtet man hingegen den Jahresdurchschnitt so sind die Ausgaben nur
geringfügig von 1,02 Mio € in 2008 auf 1,06 Mio € in 2009 gestiegen.
Verbesserte Leistungen für Kinder
Erstmalig erhielten 2009 alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder
berufsbildendende Schule besuchen und in Arbeitslosengeld II Haushalt leben, aus Bundesmitteln
eine zusätzliche Schulbeihilfe in Höhe von 100,- €.
Ab dem 1. Juli 2009 wurde bei Kindern eine weitere Altersklasse zwischen 6 und 13 Jahren
eingeführt, die statt der bisherigen 60% des Regelsatzes nunmehr 70% des Regelsatzes erhalten.
Einschließlich der grundsätzlichen Erhöhung des Regelsatzes wurden damit 251 € statt 215 €
(Kinder zwischen 0 und 5 Jahren) ausbezahlt.
14
Jahresbericht 2009
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 zu den Kinderregelsätzen in erster Linie beanstandet, dass auch für die Bemessung dieser verbesserten
Leistungen der kindertypische Bedarf nicht transparent genug ermittelt wurde.
Haushaltsbudget bei Bezug von SGB II Leistungen
Die Höhe der SGB II Leistungen hängt von der Familiensituation ab – mit steigender Personenanzahl steigen auch die Leistungen. Nachfolgend Beispiele für das monatliche Mindesthaushaltsbudget, das Arbeitslosengeld II Empfängern zur Verfügung steht. Zusätzlich werden Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Sozialversicherungsträger gezahlt.
Wird Erwerbseinkommen erzielt, erhöht sich dieses Budget um bis zu 310,- €, da das Einkommen
nicht in voller Höhe angerechnet wird. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der
tatsächlichen Kosten übernommen, soweit diese angemessen sind. Die unten genannten Zahlen
stellen die Mietobergrenzen Ende 2009 dar. Ob Heizkosten noch angemessen sind beurteilt das
Jobcenter in erster Linie nach dem Ingolstädter Heizspiegel7.
Alleinstehend
Regelleistung
Regelleistung
Ggf. Mehrbedarf
359 €
Regelleistung
Kind (0- 7 J)
AlleinPaar 2
erziehend
Paar 1Kind
(Ehe-) Paar
Kinder
(2K, 8/15
(4 J.)
(8/12 J)
J.)
359 €
359 €
323 €
323 €
323 €
323 €
323 €
323 €
129 €
129 €
Alleinerziehend
(1K, 4J.)
215 €
Regelleistung
Kind (7-14 J)
Regelleistung
Kind (ab 15 J.)
(Höchst-)Kosten
der Unterkunft
Kosten für
Heizung
Summe Bedarf
Alg II / Sozialgeld
215 €
251 €
502 €
287 €
365 €
475 €
545 €
475 €
545 €
630 €
50 €
65 €
75 €
65 €
75 €
90 €
774 €
1.243 €
1.646 €
1.186 €
1.481 €
1.868 €
In der Höhe, in der Kindergeldzahlungen erfolgen, wird das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
gekürzt. Durch diese Leistungen steigt das Haushaltsbudget daher nicht.
Zu den laufenden Leistungen kommen einmalige Leistungen hinzu, insbesondere die 100,- €
jährliche Schulbeihilfe sowie die Übernahme von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Hinzu
kommen im Bedarfsfall Erstausstattungen für Wohnung, für Bekleidung, für Schwangerschaft und
Geburt.
7
Erhältlich beim Umweltamt der Stadt (http://www2.ingolstadt.de/showobject.phtml?La=1&object=tx%7C465.1146.1)
15
Jahresbericht 2009
Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger
Der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbezieher verlief kontinuierlich über das
ganze Jahr 2009. So stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 3090 im Januar 2009 auf 3460
im Dezember 2009. Im gleichen Zeitraum stieg damit auch die Zahl der Leistungsempfänger von
5979 auf 6700 Personen und die Zahl der Arbeitslosengeld II Bezieher von 4152 auf 4652.
Voraussetzung für eine Integration in den Arbeitsmarkt ist die Arbeitsmarktverfügbarkeit der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Etwas über 1350 Leistungsempfänger, die die Kriterien des § 10
SGB II erfüllen, z.B. ein Kind unter 3 Jahren betreuen, einen Angehörigen pflegen oder eine
allgemeinbildende Schule besuchen, standen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Bei dieser
Personengruppe ist eine Verringerung oder gar Beendigung des Leistungsbezuges nur mittelfristig
oder indirekt - durch eine Integration des Partners oder bei Schülern einer Integration der Eltern
möglich.
Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbezieher
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09
Bedarfsgemeinschaften
Aug
09
Sep Okt 09 Nov 09 Dez
09
09
Empfänger ALG II
Empfänger Sozialgeld
Anträge und Bescheide
Anträge auf Arbeitslosengeld II
Im Jahr 2009 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereichs des Jobcenters
8.440 Erst- und Folgeanträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet (+652 im Vergleich zum Vorjahr).
Im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage ist 2010 wieder mit einem Anstieg der Anträge
auf Arbeitslosengeld II zu rechnen.
Bearbeitete Anträge auf Arbeitslosengeld II
1000
800
600
812
693
693
799
633
747
751
676
722
649
702
563
400
200
0
Jan
Feb März April Mai
Jun
Jul
Aug Sept
Okt
Nov
Dez
16
Jahresbericht 2009
Die Zahl der bearbeiteten Anträge spiegelt jedoch nur einen, wenn auch wichtigen Teil der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereiches wieder. Hinzu kommt z.B. die
Umsetzung von Sanktionen, wenn Arbeitslosengeld II Empfänger ihren vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen. Im Dezember 2009 waren 169 erwerbsfähige Hilfebedürftige von
Sanktionen betroffen waren. Das entspricht 3,6 % der Arbeitslosengeld II Bezieher. Fast drei
Viertel der sanktionierten Personen sind Männer, obwohl diese nur 44 % der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen ausmachen.
Auch die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs stellt eine wichtige Aufgabe dar. Aufgrund von
automatisierten Datenabgleichen auf der Grundlage von § 52 SGB II mit anderen Behörden (z.B.
der Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Agentur für Arbeit) kann
überprüft werden, ob die Arbeitslosengeld II Bezieher alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder
Zinseinkünfte angegeben haben. 2009 waren durchschnittlich gut 1.200 sog. Überschneidungsmitteilungen pro Quartal zu überprüfen.
Der spezialisierte Unterhaltsbereich unterstützt Erziehende in Kooperation mit den Beiständen und
Rechtsanwälten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche. Ende 2009 waren über 500
Familien auf geringere SGB II Leistungen angewiesen, da sie Unterhaltszahlungen erhielten.
Seit Anfang 2007 ist das Jobcenter auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 63 SGB II zuständig. In 302 Fällen wurde 2009 ein OWi-Verfahren eingeleitet (+11 % im Vergleich zu 2008), hauptsächlich weil Änderungen in den persönlichen Verhältnissen nicht, nicht
richtig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden. In 23 Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen
(-36 %), in 78 Fällen eine Geldbuße verhängt (-9 % im Vergleich zu 2008). Hinzu kommen 10 Fälle
in denen ein Strafverfahren, idR wegen Betruges, eingeleitet wurde (-58 %). In 76 Fällen wurde die
weitere Aufklärung durch das Hauptzollamt übernommen.
Widersprüche und Klagen
Im Jahr 2009 wurden 550 Widersprüche neu eingereicht, 503 konnten insgesamt erledigt werden.
Die hauptsächlichen Gründe für Widersprüche sind Absenkung oder Wegfall von Arbeitslosengeld
II, die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Anrechnung von Einkommen.
Ganz ähnlich sind auch die Schwerpunkte bei den 55 neu hinzugekommenen Klagen verteilt. Vollumfänglich stattgeben wurden 200 Widersprüche. Ursache hierfür ist jedoch nicht in allen Fällen
eine fehlerhafte Rechtsanwendung. Häufig werden entscheidungserhebliche Tatsachen durch die
Leistungsempfänger erst im Widerspruchsverfahren geltend gemacht und führen so zu einer nachträglichen Korrektur der Entscheidung. Während bundesweit die Zahl der Klagen im Jahr 2009 im
Vergleich zum Vorjahr um über 11 % gestiegen sind, sank die Zahl der gegen das Jobcenter neu
erhobenen Klagen um 3,5 % auf 55. Daran zeigt sich einmal mehr die gute Qualität der
Sachbearbeitung aber auch der Widerspruchsbearbeitung.
17
Jahresbericht 2009
Arbeitslosigkeit
Entwicklung der Gesamtarbeitslosigkeit in Ingolstadt
Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise konnte der Anstieg der Arbeitslosenquote in Ingolstadt von
4,4 % im Januar auf 4,7 % im Dezember 2009 8 begrenzt werden.
Eckwerte des Arbeitsmarktes
09161 Ingolstadt, Stadt
Berichtsmonat: Dezember 2009
Veränderung gegenüber Vorjahresmonat
(Arbeitslosenquoten: Vorjahreswerte)
2009
Dezember
ggü. Dezember 2008
abs.
in %
Arbeitslose Bestand
Insgesamt
darunter
3.182
824
34,9
50,4%
Männer
1.605
519
47,8
49,6%
Frauen
1.577
305
24,0
11,0%
15 bis unter 25 Jahre
351
94
36,6
16,7%
über 25 Jahre und langzeitarbeitslos
530
23
4,5
27,7%
50 bis unter 65 Jahre
881
148
20,2
16,8%
Langzeitarbeitslose
535
21
4,1
4,9%
Schwerbehinderte
156
40
34,5
Ausländer
806
245
43,7
25,3%
Arbeitslosenquoten bezogen auf
- alle zivilen Erwerbspersonen
4,7
3,6
Männer
4,3
3,0
Frauen
5,3
4,4
15 bis unter 25 Jahre
4,3
3,2
2,6
2,7
9,5
6,8
dar.: 15 bis unter 20 Jahre
Ausländer
Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Ingolstadt
Auffallend gering fiel die Zunahme bei den Langzeitarbeitslosen aus. Nachdem es im Jahr 2008
bereits besonders gut für diese Personengruppe gelaufen war, da hier die Arbeitslosigkeit doppelt
so stark gesenkt werden konnte, wie die allgemeine Arbeitslosigkeit, stieg deren Zahl um lediglich
4%. Ein ganz besonders überraschendes Ergebnis, wenn man beachtet, dass der Anstieg der
allgemeinen Arbeitslosigkeit in Ingolstadt im Jahr 2009 bei 34,9% liegt. 535 Menschen waren im
Dezember 2009 länger als 1 Jahr arbeitslos im Vergleich zu 518 im Dezember 2008.
8
monatliche aktuelle Zahlen zum Arbeitsmarkt der Stadt Ingolstadt veröffentlicht der Statistikbereich der Bundesagentur
für Arbeit im sog. „Kreisreport“ (http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/q.html )
18
Jahresbericht 2009
Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II
Von Januar bis Dezember 2009 stieg die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II (also der vom
Jobcenter betreuten Arbeitslosen) in der Stadt Ingolstadt von 2,1 % auf 2,2 % und damit etwas
geringer als im Rechtskreis des SGB III (von der Agentur für Arbeit betreute Arbeitslose).
Im deutschlandweiten Vergleich zeigt sich, dass zwar in der Region Ingolstadt, also der Stadt und
den drei umliegenden Landkreisen, der Anstieg der SGB II Arbeitslosigkeit über 25% betrug
(Deutschland durchschnittlich +2,9%), wobei dennoch die Höhe der Arbeitslosenquote SGB II in
der Region Ingolstadt mit 1,3 % eine der niedrigsten deutschlandweit (Durchschnitt 5,1 %) ist.
Veränderung der Arbeitslosenzahl im SGB II im Vorjahresvergleich und anteilige
Arbeitslosenquote SGB II im Dezember 2009
Vorjahresveränderung
Arbeitslosenquote SGB II
Vorjahresveränderung in %:
unter -5,0
-5,0 bis unter 5,0
5,0 bis unter 15,0
15,0 bis unter 25,0
25,0 und höher
Arbeitslosenquote SGB II in %:
unter 2,0
2,0 bis unter 4,0
4,0 bis unter 6,0
6,0 bis unter 8,0
über 8,0
Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit im SGB II
Im Jahr 2009 gelang es nicht wie in den Vorjahren die Situation der Jugendlichen am Ausbildungsund Arbeitsmarkt nochmals zu verbessern. Am Jahresende waren fast 27 % mehr Ingolstädter
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren arbeitslos, als Ende 2008. Im Bereich des
SGB II viel das Ergebnis etwas besser aus, hier stieg die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen
unterproportional um 21,2 %. Langfristige Qualifizierungen und die Unterstützung der
Unternehmen bei der Ausbildung haben sich hier wieder als gute Unterstützung für einen Eintritt in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bewiesen.
19
Jahresbericht 2009
Jobcenter Ingolstadt im Vergleich
Ein Leistungsvergleich des Jobcenters Ingolstadt findet mit anderen Trägern der Grundsicherung
(ARGEn, Optionskommunen oder getrennten Trägerschaften) mit ähnlichen Voraussetzungen im
SGB II statt.9 Für eine gute Einschätzung Ingolstadts wurde sich hier auf einen Vergleich mit den
bayrischen Grundsicherungsstellen aus dem gleichen SGB II-Typ beschränkt.
84704 gAw Passau, Stadt
83904 ARGE Memmingen, Stadt
73904 ARGE Regensburg, Stadt
74708 zkT Schweinfurt, Stadt
71902 ARGE Bamberg, Stadt
85506 ARGE Rosenheim, Stadt
83102 ARGE Kaufbeuren, Stadt
75906 ARGE Würzburg, Stadt
72302 ARGE Bayreuth, Stadt
83504 ARGE Landshut, Stadt
83104 ARGE Kempten (Allgäu),
Stadt
84338 gAw München
71502 ARGE Aschaffenburg,
Stadt
82704 ARGE Ingolstadt, Stadt
71102 ARGE Ansbach, Stadt
Angaben in EURO
205,00
200,00
195,00
190,00
185,00
180,00
175,00
170,00
165,00
160,00
155,00
150,00
73504 zkT Erlangen, Stadt
Bei der Höhe der durchschnittlichen passiven Leistungen je Person (ohne Leistungen für
Unterkunft) nimmt Ingolstadt den dritten Platz in der gewählten Vergleichsgruppe ein. Neben den
Integrationen spiegelt sich hier auch wieder, dass in überdurchschnittlich vielen Bedarfsgemeinschaften ein Einkommen vorhanden ist.
Ein Indiz für den äußerst erfolgreichen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im
Jobcenter Ingolstadt ist die Eingliederungsquote. Diese Quote zeigt, wie viele Teilnehmer, die an
einer Maßnahme teilgenommen haben, sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das Jobcenter Ingolstadt hat in den vergangenen
Jahren die Arbeitsmarktpolitik immer wieder an die Erfordernisse des örtlichen Arbeitsmarktes und
den Qualifizierungsbedarf der Arbeitsuchenden angepasst und erreicht dadurch die höchste
Eingliederungsquote im Vergleichstyp.
9
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hierzu monatlich „SGB II Kennzahlen zu interregionalen Vergleichen“:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/kennzahlensgbii/index.shtml
20
Jahresbericht 2009
Angaben in %
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
84704 gAw Passau,
Stadt
83102 ARGE
Kaufbeuren, Stadt
74708 zkT
Schweinfurt, Stadt
83904 ARGE
Memmingen, Stadt
71502 ARGE
Aschaffenburg,
Stadt
83104 ARGE
Kempten (Allgäu),
Stadt
72302 ARGE
Bayreuth, Stadt
73904 ARGE
Regensburg, Stadt
73504 zkT
Erlangen, Stadt
85506 ARGE
Rosenheim, Stadt
71902 ARGE
Bamberg, Stadt
83504 ARGE
Landshut, Stadt
71102 ARGE
Ansbach, Stadt
75906 ARGE
Würzburg, Stadt
84338 gAw
München
82704 ARGE
Ingolstadt, Stadt
0,0
Gesetzesänderungen 2009
Im Hinblick auf den Regierungswechsel konzentrieren sich die Rechtsänderungen auf die Zeit vor
der parlamentarischen Sommerpause. Die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag
angekündigten Änderungen des SGB II (z.B. Erhöhung des Schonvermögens) treten erst 2010 in
Kraft. Der nachfolgende Überblick gibt nur einen Ausschnitt der Änderungen wieder:
01.01.2009
01.01.2009
01.01.2009
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente:
Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch Weiterentwicklung bzw.
Abschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten, insbesondere im
Bereich schwervermittelbare Arbeitslose, Stärkung der Vermittlung durch
Straffung der Eingliederungsinstrumente, Erhöhung von Transparenz und
Flexibilität und Verwaltungsvereinfachung; Neuordnung der Instrumente zur
Arbeitsmarktintegration im Regelungsbereich Grundsicherung für
Arbeitsuchende; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ALG-II-Bezieher;
Verlängerung der Erprobungsfristen für Eingliederungszuschuss sowie
Entgeltsicherung für Ältere bis zum 31. Dezember 2010; Änderung §§ 16 und
16f, zusätzliche Änderung §§ 56 und 69 und erneute Änderung § 33 Zweites
Buch Sozialgesetzbuch
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des
Sozialgesetzbuches und Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes:
Fortentwicklung und Vollzugserleichterungen beim Wohngeldgesetz: konstitutive
Neufassung des Gesetzes, dabei Straffung und Vereinfachung; Berücksichtigung der Heizkosten mit Anreizen zum Energiesparen, Multiplikation der Wohngeldformel mit dem Faktor 1,8 zur Erhöhung der Tabellenwerte betr. Berücksichtigung der Mietsteigerungen seit 2001; Einschränkung des Ausschlusses von
Transferleistungsbeziehern vom Wohngeld und Erstattungsregelung zwischen
den Leistungsträgern
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Grundlegende Strukturreform des
21
Jahresbericht 2009
01.07.2009
22.07.2009
01.08.2009
Gesundheitswesens; im Bereich des SGB II insbesondere Neuregelung des
Zuschusses zu privaten Krankenversicherungsverträgen (§ 26)
Gesetz zur Sicherung von Stabilität und Wachstum in Deutschland: Umsetzung
von Teilen des Maßnahmenpakets "Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland" (zT früheres/späteres Inkrafttreten): Änderungen im SGB II und
SGB III: Erleichterung von Kurzarbeit einschließlich finanzieller Begleitmaßnahmen, Förderung beruflicher Weiterbildung, Erhöhung von SozialleistungsRegelsätzen für Kinder
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: im Bereich des
SGB II u.a. Aufhebung der gesetzlichen Koppelung der Leistungen für
Beschäftigungsförderung nach § 16 e an die Zahl der langzeitarbeitlosen über
18jährigen Arbeitslosengeld II Empfänger.
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen:
Verbesserung des Familienleistungsausgleichs, Förderung des privaten Haushalts als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten und bürgerfreundliche Umgestaltung der Vorschriften (überwiegend bereits ab 1.1.2009 in Kraft);
Änderungen im SGB II und SGB XII: zusätzliche Leistung für Schüler (zum 1.8.)
Neuorganisation des SGB II – Urteil des BVerfG vom 20.12.07
Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften, die das SGB II umsetzen, für verfassungswidirg erklärt – sie bleiben jedoch weiterhin, längstens bis 31.12.2010 bestehen. Grund
hierfür war, dass das Grundgesetz derzeit keine Mischverwaltung einer Bundesbehörde mit einer
Kommune ausdrücklich vorsieht. Im Jahr 2009 konnte keine politische Einigung zur künftigen Organisation der Jobcenter erreicht werden. Nach dem zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses
Jahresberichts aktuellen Stand (Ende Mai 2010) soll das Grundgesetz so ergänzt werden, dass
Bund und Kommunen auch weiterhin in gemeinsamen Einrichtungen die Grundsicherung für
Arbeitsuchende umsetzen können. Die Zusammenarbeit gewährleistet die auch vom Bundesverfassungsgericht begrüßte Betreuung und Leistungserbringung aus einer Hand. Auch die dauerhafte alleinige SGB II Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen (sog. „Optionskommunen“)
soll in der Verfassung verankert und für eine begrenzte Anzahl weiterer Kommunen geöffnet werden 10. Ergänzende Regelungen werden einfachgesetzlich überwiegend im SGB II vorgenommen 11.
Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden derzeit in den Ausschüssen von Bundestag und
Bundesrat behandelt. Im günstigsten Fall ist mit einer Verabschiedung der Gesetze im Bundestag
im Juni 2010 und einer abschließend Behandlung im Bundesrat am 9. Juli 2010 zu rechnen.
Herausgeber
Jobcenter Ingolstadt
Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit
und Stadt Ingolstadt
Adolf –Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
http://www.jobcenter-ingolstadt.de
10
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art.91e): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701554.pdf
11
Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (BT-Drucksache 17/1555):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701555.pdf
22
Jahresbericht 2009
Anlage 1: Maßnahmenübersicht
Bewerben, Aktivieren & Orientieren
Aktivierungsmaßnahme mit Theorie- und Praxisteil. Inhalte sind die individuelle Unterstützung bei
der Stellenselbstsuche, eine Eignungsfeststellung und ein aktives Bewerbungstraining mit Erstellung oder Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen. In der zweiten Hälfte der Trainingsmaßnahme
schließt ein Praktikum zur Kenntnisvertiefung in einem Unternehmen an, das oftmals auch die
Möglichkeit einer Übernahme anbietet.
Die Maßnahme findet in Vollzeit, Teilzeit, für unter 25-Jährige und für Migranten statt, wobei
insgesamt 240 Plätze angeboten wurden. Entsprechend der teilnehmenden Personengruppe
werden die Inhalte zugeschnitten und Schwerpunkte gesetzt.
Ganzheitlicher Vermittlungsansatz
Gegenstand der Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur Heranführung der Teilnehmer
an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten umfassen, die
auf die dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet
sind. Die Teilnehmer werden z.B. bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen unterstützt und
bei der Stellensuche in den Printmedien und im Internet angeleitet. Dabei kommen auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz.
Vermittlungsunterstützung durch intensive Betreuung
Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses. Neben
der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Stellensuche werden
mit den Teilnehmern Strategien zur Rückkehr ins Arbeitsleben erarbeitet, es finden workshops zu
arbeitsmarktrelevanten Themen statt sowie individuelles Einzelcoaching. Die Teilnahme ist in Vollzeit und Teilzeit maximal acht Wochen möglich, wobei Fehlzeiten wie z.B. Arbeitsunfähigkeit nicht
gerechnet werden, also die Maßnahme entsprechend verlängern.
alles
Eine Maßnahme, speziell zugeschnitten auf Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren. Nach
einer Kursphase von acht Wochen in Teilzeit folgt eine 7-monatige Phase mit zwei wöchentlichen
Präsenzterminen. Neben den allgemeinen Inhalten rund um die Bewerbung und Stellensuche geht
es hier auch um spezifische Themen aus den Bereichen Erziehung, Kinderbetreuung, Zeitmanagement, Organisation, Haushalt und Ernährung, berufliche Strategien und Alternativen, da die
künftige Doppelbelastung Kinder/Arbeitstelle deutlich höhere Anforderungen an die Alleinerziehenden stellt als an andere Personen. Berufliche Qualifizierungsfelder der Maßnahme sind Hauswirtschaft, Logistik, Handel und EDV.
23
Jahresbericht 2009
Arbeitsgelegenheiten
Die Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II sind zusätzlich und im öffentlichen Interesse und begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechtes. Im niederschwelligen Bereich unterstützen sie die Teilnehmer bei der Wiedererlangung einer Tagesstruktur und der Analyse der eigenen Belastbarkeit im Arbeitsleben. Eine Arbeitsgelegenheit ist aber auch eine Möglichkeit
Kenntnisse zu erlangen oder aufzufrischen, evtl. bietet sich sogar die Möglichkeit einer Übernahme
dort in ein Arbeitsverhältnis. Mit leichten Abweichungen waren monatlich zwischen 250 und 300
Personen in eine AGH eingebunden, wobei die Teilnehme auf 6 Monate ausgelegt ist, aber in
begründeten Einzelfällen auch verlängert werden kann.
Neu eingeführt wurden Arbeitsgelegenheiten mit unterschiedlichen Qualifizierungsmodulen. Nach
einem einwöchigen Einstiegsmodul, in welchen die Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Teilnehmer festgestellt werden, starten diese in den entsprechenden Einsatzstellen. Jeden Monat
finden in den verschiedenen Bereichen, wie z.B. Telefontraining, Hausmeisterei, Hauswirtschaft
oder Gartenbereich theoretische und praktische Lernmodule statt.
Für einen Teil der schwächeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aktuell nicht auf den
ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, wurde eine andere besondere AGH (Quick Service)
eingeführt, bei der die Teilnehmer zusätzlich intensiv sozialpädagogisch betreut werden. Durch die
erreichte Stabilisierung wird wieder die Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben
geschaffen.
Eine Sonderform stellt das Modell der „Ampel“ dar. Diese Maßnahme wird von der Stadt
Ingolstadt finanziert und ist offen für Teilnehmer aus dem SGBII und dem SGBXII. Es handelt sich
um Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, bei welchen z.B. versucht wird einer
anstehenden oder bestehenden befristeten Erwerbsminderungsrente entgegen zu wirken oder
auch bei einer Suchtproblematik oder psychischen Problemen Unterstützung anzubieten. Neben
dieser psychosozialen Betreuung und Begleitung werden die Arbeitsgelegenheiten zur Erprobung
der Leistungsfähigkeit, als Integrationsmöglichkeit und zur Wiedererlangung einer persönlichen
Tagesstruktur genutzt.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Bei diesen Maßnahmen liegt der Fokus auf der qualifizierenden Komponente. Die Dauer liegt
zwischen 3 und 12 Monaten.
Übersicht über die Maßnahmen und die dafür bereitgestellten Plätze:
Fachrichtung
Plätze
Teilezurichter
Fahrtraining Flurförderzeuge
Verkäufer/in
Fahrerlaubnis C/CE
Lager/Logistik
Elektrohelfer
Metallhelfer
Vorbereitung Wiedereinstieg
Übungswerkstatt Büro
Betreuungskraft
Demenzkranke
12
48
12
10
10
8
10
50
10
Gesamtplätze
182
12
24
Jahresbericht 2009
Sondermaßnahme
Maßnahme zur Umsetzung der Jobperspektive
Die Maßnahme richtete sich an die Personen, der mindestens ein bzw. mehrere schwerwiegende
fachliche oder überfachliche Vermittlungshemmnisse hatten und meistens bereits einige Jahre
arbeitslos waren. Die individuelle sozialpädagogische Betreuung und Begleitung dient der
allgemeinen Stabilisierung z.B. im Arbeits- und Alltagsmanagement oder der positiven
Verfestigung von Schlüsselqualifikationen. Hinzu kamen berufsspezifische Maßnahmeanteile in
Theorie und Praxis. Nach Abschluss der Maßnahme wurde teilweise die Empfehlung einer
Beschäftigung nach §16e SGBII ausgesprochen.
Jugendmaßnahmen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB)
Diese Maßnahme richtet sich an Jugendliche, die ihre neunjährige Schulpflicht erfüllt haben, aber
keinen Ausbildungsplatz haben oder noch nicht ausbildungsreif sind. Die Jugendlichen erhalten
Unterricht in verschiedenen Schulfächern um hier mögliche Defizite abzubauen, es besteht sogar
die Möglichkeit einen Hauptschulabschluss nachzuholen. Im Rahmen des BVB-Kombi wurde 26
Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Die wichtigste
Voraussetzung überhaupt für eine Ausbildungsstelle und damit eine langfristige Integration im
Arbeitsmarkt . Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden durch die Agentur für Arbeit
finanziert.
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)
Hier kommt ein kooperatives und ein integratives Modell zur Anwendung. Beim kooperativen
Modell erhielten Jugendliche entweder Berufsschulunterricht und die praktische Ausbildung bei
Unternehmen vor Ort. Daneben erhielten sie über einen Bildungsträger sowohl sozialpädagogische Unterstützung, als auch Hilfe bei schulischen Problemen. Im integrativen Modell erfolgte die
praktische und theoretische Ausbildung bei der Caritas aus einer Hand. Insgesamt konnten 34
Jugendliche im vergangenen Jahr diese Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung nutzen.
Nachhilfeunterricht und ausbildungsbegleitende Hilfen abH
Seit dem 01. Januar 2009 können Schüler, deren erfolgreicher allgemeinbildender Schulabschluss
gefährdet ist, leider nicht mehr über gezielte und intensive Nachhilfe in den jeweiligen Problemfächern unterstützt werden. Der Gesetzgeber sieht hier die Länder in der Verantwortung. Der
sinnvolle präventive Ansatz kann lediglich bei schulischen und betrieblichen Ausbildungen durch
den konsequenten Einsatz ausbildungsbegleitender Hilfen (abH) verfolgt werden. Von dieser Förderung können jetzt auch Teilnehmer in der Einstiegsqualifizierung profitieren. So konnten über
das Jobcenter Ingolstadt 10 Teilnehmern Plätze angeboten werden.
Aktivierungshilfen
Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an junge Menschen, die auf andere
Weise nicht erreicht werden können, weil ihre Eingliederung in das Ausbildungs- oder Beschäftigungssystem bisher nicht gelungen ist und eine Eignung für Berufsvorbereitungsmaßnahmen
noch nicht vorliegt. 20 Jugendlichen wurden mit Aktivierungshilfen (vor allem intensiver Sozialarbeit) für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an sie herangeführt.
25
Jahresbericht 2009
Anlage 2 - Leistungen für Bürger mit Migrationshintergund12
Das Jobcenter Ingolstadt hat sich von Anfang an die Förderung von Migranten als besondere
Kundengruppe zum Ziel gesetzt. 2006 und 2007 wurden hierzu lokale Ziele vereinbart.
1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Grundsätzlich stehen alle Förderungen des Jobcenters auch Arbeitslosengeld II Empfängern mit
Migrationshintergrund offen. Darüber hinaus bietet das Jobcenter Förderungen an, die ausschließlich für Migranten gedacht sind. Nachfolgend ein Überblick über Angebote, von denen
Migranten besonders profitieren.
1.1 Spezielle Förderungen für Jüngere
Nachholung Schulabschluss
Die wichtigste Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist ein erfolgreicher Schulabschluss.
Bereits seit Beginn des Jobcenters 2005 haben Jugendliche die Möglichkeit einen Hauptschulabschluss oder sogar einen „Quali“ nachzuholen. Ab Herbst 2009 nehmen 20 Jugendliche - 11 von
ihnen haben einen Migrationshintergrund - an dem Angebot „Kul – Komm und lern!“ teil. Dies
entspricht auch der Erfahrung des Kursjahrgangs 2008/2009, in dem mehr als die Hälfte der
Teilnehmer, die am Ende erfolgreich ihren Abschluss gemacht haben, aus Familien mit
ausländischen Wurzeln stammten.
BaE (Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung)
Benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine betriebliche Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren können, haben die Möglichkeit eine Ausbildung über ein BaE
abzuschließen. In Kooperation mit Unternehmen werden die Jugendlichen von einem Bildungsträger betreut und schließen in unterschiedlichen Berufen (z.B. Verkauf, medizinische Fachanestellte, Lagerfacharbeiter) ihre Ausbildung ab. Das Jobcenter Ingolstadt bietet aktuell 39
Teilnehmern, davon 33 (85%) mit Migrationshintergrund diese Möglichkeit. Die stärkste Gruppe
kommt dabei aus der ehemaligen UDSSR, gefolgt von Jugendlichen mit türkischen Wurzeln.
Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren auch von der Einstiegsqualifizierung (EQ,
früher EQJ), die auf eine reguläre Berufsausbildung vorbereitet. Zwei Drittel der aktuell 14 Jugendlichen, die das Jobcenter in einer EQ fördert, verfügen über Migrationserfahrung. Ist der
Ausbildungserfolg gefährdet, bezahlt das Jobcenter ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), d.h.
Nachhilfe/Stützunterricht begleitend zum Berufsschulunterricht.
1.2 Sprachförderung und Angebote des Jobcenters mit Sprachförderanteil
Das Jobcenter Ingolstadt darf keine reine Sprachförderung bezahlen, sondern greift hier auf das
Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurück. Liegen noch keine
Deutschkenntnisse auf B1 Niveau vor, werden Migranten, die Integrationskurse besuchen dürfen
12
Die Anlage gibt auszugsweise einen aktualisierten Bericht des Jobcenters an den Migrationsrat der Stadt wieder
26
Jahresbericht 2009
und die nicht unmittelbar in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden können, zur Teilnahme
verpflichtet.
Berufsbezogene Sprachförderung (ESF–BAMF-Programm)
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossener Integrationssprachkurs und Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A2 oder B1. Das Jobcenter Ingolstadt wählt gezielt Personen aus,
die bereits in einem der aktuell angebotenen Berufe eine Ausbildung haben oder länger gearbeitet
haben, deren allgemeine und fachliche Deutschkenntnisse sowie die modernen, in Deutschland
geforderten beruflichen Kenntnisse für eine Arbeitsaufnahme in diesem Beruf aber bisher nicht
ausreichend waren. In dieser Maßnahme werden zunächst allgemeine und auf die Berufe
zugeschnittene Deutschkenntnisse vermittelt. Dazu kommt theoretischer Fachunterricht Unterricht
im entsprechenden Berufsfeld und im Anschluss ein Praktikum in einem Unternehmen. Aktuell
angeboten werden die Sparten Altenpflege, kaufmännische Berufe, Elektrobereich sowie
Lager/Logistik.
Maßnahme zur beruflichen Eingliederung mit Sprachförderanteil
Im April 2010 startet erneut ein Förderangebot zur beruflichen Eingliederung, das in den vergangenen Jahren unter der Überschrift „ Aktivieren, Orientieren und Bewerben“ bereits mehrfach
durchgeführt wurde. Die Maßnahme wird in diesem Jahr drei Mal für jeweils 16 Teilnehmer
angeboten. In der dreimonatigen Fortbildung wird in den ersten acht Wochen ein bewerbungs- und
berufsbezogener Wortschatz erarbeitet und in Gruppenarbeiten und –workshops vertieft und
geübt. Ein weiterer Teil besteht aus Fortbildungselementen und dem Heranführen an den 1.
Arbeitsmarkt. Bei bestehen einen Nebenbeschäftigung oder bei Kinderbetreuung ist die Teilnahme
auch in Teilzeit möglich. Optional ist in den letzten vier Wochen die Möglichkeit eines Praktikums
gegeben.
Arbeitsgelegenheiten („1€-Jobs“) mit Deutschqualifizierung
Seit 2009 werden in den Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) auch Qualifizierungsmodule
angeboten. Neben verschiedenen Angeboten aus unterschiedlichen beruflichen Bereichen oder
Bereichen der persönlichen Weiterentwicklung liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Modulen
zur Erlernung und Verbesserung der deutschen Sprache. Für die meisten, wenn nicht für alle
beruflichen Tätigkeiten ist ein Mindestmaß an sprachlicher Verständigung erforderlich. So ist die
fehlende Sprachkompetenz ein Hauptgrund für die Arbeitslosigkeit, oft bestehen noch
Schwierigkeiten ein einfaches Alltagsgespräch mühelos zu führen.
Nach einem Einstufungstest haben die Teilnehmer die Möglichkeit unter verschiedenen Modulen
zu wählen, wobei maximal zwei davon (jeweils 4 Stunden) pro Woche während der bezahlten
Arbeitsgelegenheit besucht werden können. Weitere können jederzeit und kostenlos während der
Freizeit besucht werden. Der Unterricht findet in Gruppen mit maximal 8 Personen statt, so dass
individuell auf die Teilnehmer eingegangen werden kann.
Module: Lese und Wortschatztraining, Wortschatz und Sprechen, richtig schreiben, elementare
Grammatik, Grammatik für Fortgeschrittene, Hören und Sprechen
1.3 Spezielle Förderungen für Ältere
Das Jobcenter Ingolstadt erhält für hilfebedürftige Menschen über 50 Jahre Sonderfördermittel des
Bundes aus dem Programm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“. Die im
letzten Jahr im Rahmen des Projektes erfolgreich verlaufene Maßnahme für Frauen mit
Migrationshintergrund und geringer Berufserfahrung wird im April 2010 nochmals durchgeführt.
Der Fokus dieser Maßnahme ist nicht auf eine sofortige Integration gerichtet. Vielmehr wird den
27
Jahresbericht 2009
Teilnehmerinnen hier aufgezeigt, welche Chancen sich ihnen durch einen Berufseinstieg eröffnen
können, welche Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt bestehen, wie sie zielgerichtet weitere
Angebote (z.B. auch die Jobwerkstatt) nutzen und sich bewerben können.
2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Wann haben Migranten
Anspruch auf Arbeitslosengeld II ?
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von
15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich (und rechtmäßig) in Deutschland aufhalten.
Spätaussiedler iSd § 4 BVFG sind Deutsche, für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen
bestehen daher keine Besonderheiten.
Ausländer können Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in
Deutschland erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre. Für die ersten drei Monate des
Aufenthalts in Deutschland erhalten Ausländer jedoch grundsätzlich keine Leistungen nach dem
SGB II.
Von diesem Ausschluss ist nicht betroffen, wer in Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbständiger freizügigkeitsberechtigt ist . Das gleiche gilt für Fälle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit oder
der unverschuldeten Einstellung einer selbständigen Tätigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit.
Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung bleibt der Status nur
für die Dauer von sechs Monaten unberührt.
Auch erhalten Ausländer keine Leistungen, wenn Sie sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in
Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für Familienangehörige) oder wenn ihnen
Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz zustehen.
3. Integration – auch darüber hinaus ein wichtiges Thema im Jobcenter
Stadt Ingolstadt und Agentur für Arbeit als Träger des Jobcenters beschäftigen auch Mitarbeiter,
die über einen Migrationshintergrund verfügen. Die Stadt Ingolstadt bietet allen im Jobcenter
Beschäftigten (auch den BA-Mitarbeitern) Anfängerkurse in Türkisch und/oder Russisch während
der Dienstzeit an. Das Angebot wird von den Jobcenter-Mitarbeitern in erfreulichem Umfang
genutzt. Der Integrationsbeauftragte der Stadt, Herr Herbert Lorenz, ist zugleich Mitglied der
Trägerversammlung des Jobcenters und nicht zuletzt ist das Jobcenter Ingolstadt Mitglied im
Migrationsrat.
4. Ausgewählte Zahlen zum Ingolstädter Arbeitsmarkt Ende 2009
Erst in Zukunft sollen die Arbeitsmarktstatistiken auch Angaben zum Migrationshintergrund
enthalten (§ 281 Abs. 2 SGB III). Aktuell liegen nur Zahlen zur Arbeitslosigkeit und zum
Leistungsbezug von Ausländern vor. Im Dezember 2009 waren in Ingolstadt 3.182 Menschen
arbeitslos (Arbeitslosenquote 4,7 %), gut ein Viertel davon waren Ausländer (806).
Arbeitslosengeld II bezogen 3460 Bedarfsgemeinschaften, in denen 4652 Arbeitslosengeld II
Empfänger leben, darunter 1302 Ausländer. 5,5 % aller Ingolstädter zwischen 15 und 65 Jahren
erhalten Arbeitslosengeld II, unter den ausländischen Bürgern beträgt die Hilfequote 8,5 %.
28
Jahresbericht 2009
Bestand an Personen im SGB II in Ingolstadt
Berichtsmonat Dezember 2009 - endgültige Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Merkmale
Insgesamt
Männer
Frauen
unter 25
1
2
3
4
Erwerbsfähige Hilfebedürftige (Arbeitslosengeld II Empfänger)
Insgesamt
4.652
2.046
2.606
855
1.302
553
749
208
831
364
467
154
166
79
87
23
126
32
94
11
2.048
1.087
961
1.972
381
218
163
353
247
145
102
225
Nationalität
Ausländer insgesamt
dar.: Europa ohne EU
EU 15
12 EU-Beitrittsstaaten ab 01.05.2004
nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
(Sozialgeldempfänger, überwiegend Kinder unter 15 Jahren)
Insgesamt
Nationalität
Ausländer insgesamt
dar.: Europa ohne EU
Entwicklung der SGB II Ausländer-Arbeitslosigkeit in bayrischen Städten mit
überdurchschnittlichem Migrantenanteil (Dezember 2006 bis Dezember 2009)
2006
2007
2008
2009
München
11.924
10.749
9.410
10.209
Nürnberg
7.615
6.539
5.497
5.639
Augsburg
3.452
2.619
2.076
2.274
Würzburg
779
655
533
600
Ingolstadt
703
474
358
482
Fürth
1.223
934
825
896
In allen bayerischen Städten konnte die Arbeitslosigkeit bei Ausländern vom Dezember 2006 bis
Dezember 2008 gesenkt werden, danach gab es bei allen einen Anstieg. Sehr unterschiedlich ist
jedoch die Ausprägung in den unterschiedlichen Standorten. Die Grafik zeigt im Vergleich, dass in
Ingolstadt die Arbeitslosigkeit bei den Ausländern wesentlich stärker gesenkt werden konnte als in
allen anderen Standorten. Auch wenn der Anstieg dann im Jahr 2009 überdurchschnittlich hoch
ausfiel, erreicht Ingolstadt im 4-Jahres-Vergleich das zweitbeste Ergebnis hinter Augsburg.
Entwicklung Arbeitslosigkeit Ausländer im SGB II
120,0%
100,0%
80,0%
60,0%
40,0%
20,0%
0,0%
2006
München
2007
Nürnberg
Augsburg
2008
Würzburg
2009
Ingolstadt
Fürth
29