Freiwillige Feuerwehr - Gemeinde Flörsbachtal

Transcription

Freiwillige Feuerwehr - Gemeinde Flörsbachtal
Freiwillige Feuerwehr
der Gemeinde Flörsbachtal
- Der Gemeindevorstand -
Bedarfs- und Entwicklungsplan
für den Brandschutz und die
allgemeine Hilfe in der
Gemeinde Flörsbachtal
- Beschlossen durch den Gemeindevorstand am 23. August 2004 -
1
I NHALTSVERZEICHNIS
01. Vorwort des Gemeindebrandinspektors……………………………….Seite 3
02. Rechtsgrundlagen…………………………………………………………..Seite 4
03. Struktur der Gemeinde Flörsbachtal…………………………………….Seite 7
04. Gefährdungspotentiale / Risikokategorien……………………………..Seite 9
05. Schutzzieldefinition………………………………………………………….Seite 12
06. Produkt- und Leistungskatalog……………………………………………Seite 13
07. Hilfsfristen……………………………………………………………………..Seite 15
08. Standortkonzept………………………………………………………………Seite 16
09. Personalkonzept………………………………………………………………Seite 18
10. Ausrüstungs- und Fahrzeugkonzept………………………………………Seite 19
11. Löschwasserversorgung…………………………………………………….Seite 22
ANHANG:
Flurkarte Flörsbachtal………………………………………..Seite 23
Beschlussfassung zum Standortkonzept
Bedarfsanmeldung für ein Kleinlöschfahrzeug
2
1. Vorwort
Das hessische Gesetz für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und
den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 verpflichtet in § 3 Abs.
1 Ziffer 1 die Gemeinden, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung in Abstimmung mit dem Landkreis zu erstellen und fortzuschreiben.
Es liegt weder eine Durchführungsverordnung noch eine Empfehlung
über Art und Umfang der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vor. Auch
die Feuerwehrorganisationsverordnung kann in ihrer sehr allgemein gehaltenen Form nur bedingt als Grundlage dienen.
Insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der exponierten Lage der
Gemeinde Flörsbachtal mit hohem Waldanteil, bergigem Gelände an der
Landesgrenze zum Freistaat Bayern sollen in diesem Konzept Berücksichtigung finden, damit eine langfristige Planungssicherheit für den
Brandschutz und die allgemeine Hilfe sichergestellt werden kann.
Ziel dieses Planes ist es, eine leistungsfähige, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraute, Feuerwehr vorzuhalten, die in Notsituationen wirksame Hilfe einleiten kann.
Robert Kaiser
Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Flörsbachtal
3
2. Rechtliche Grundlagen der Gefahrenabwehr
Die Grundlage bildet das Grundgesetz (GG) mit dem Begriff der "staatlichen Daseinsfürsorge" mit den folgenden beiden Artikeln:
Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 GG
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der
Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. …..
Friedensmäßige Gefahrenabwehr ist Ländersache.
Artikel 30 GG
(30) Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist
Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Gesetze, die dem Schutze der Zivilbevölkerung dienen, können demnach in Länderhoheit
erlassen werden. So kommen Gefahrenabwehrgesetze zustande wie das:
HSOG
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
HRDG
Hessisches Rettungsdienstgesetz
HBKG
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz
Artikel 28 GG
……….
(3) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die
Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. …..
Das HBKG wird mit allen Rechten und Pflichten dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung gerecht, welche im Artikel 28 des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung und
der Hessischen Landkreisordnung verankert ist. Kommunale Pflichtaufgabe der Gefahrenabwehr gemäß Hessischem Gesetz für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die
allgemeine Hilfe (HBKG).
§1
Zweck und Anwendungsbereich
(1) Zweck dieses Gesetztes ist
4
1. Die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände
und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe).
2. Die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen
(Katastrophenschutz) ……….
§2
Aufgabenträger
(1) Aufgabenträger sind
1. Die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe
(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und
2 als Selbstverwaltungsangelegenheiten. ……….
§3
Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der
allgemeinen Hilfe
1. in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung
zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,
2. für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
4. für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu
sorgen,
5. Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige
zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten
sowie die Warnung der Bevölkerung sicherunstellen,
6. den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder
Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. ……….
§ 12
Leitung der Gemeindefeuerwehr
(6) Die Gemeindebrandinspektorin oder der Gemeindebrandinspektor ist für die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich und hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe zu beraten. ……….
5
§ 20
Gesamteinsatzleitung
(1) Die Gesamteinsatzleitung obliegt
1. dem Gemeindevorstand, ……….
§ 21
Befugnisse der Gesamteinsatzleitung
(1) Die Gesamteinsatzleiterin oder der Gesamteinsatzleiter (Gesamteinsatzleitung)
veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen
Maßnahmen. Hierbei sollen die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten
Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Die Gesamteinsatzleitung sorgt für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.
……….
§ 23
Brandschutz und allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen
Das Regierungspräsidium weist unbeschadet der sich aus § 2 Abs. 2 ergebenden
Verpflichtung den öffentlichen Feuerwehren bestimmte Einsatzbereiche zum Brandschutz und zur allgemeinen Hilfe auf Autobahnen, Kraftfahrtstraßen, Wasserstraßen
und Schienenwegen zu. Den Trägern dieser Feuerwehren sind vom Land entsprechend Art und Umfang der Einsatzaufgaben besondere Zuwendungen zu den Kosten
der Feuerwehr zu gewähren. …..
6
3. Struktur der Gemeinde
Die ehemals selbständigen Dörfer Lohrhaupten, Kempfenbrunn, Flörsbach und Mosborn
haben sich im Rahmen der kommunalen Gebietsreform im Jahre 1974 zur Gemeinde Flörsbachtal zusammengeschlossen. Die Gemeinde Flörsbachtal liegt im Main-Kinzig-Kreis, der
zum Regierungsbezirk Darmstadt gehört. Flörsbachtal liegt im südöstlichen Teil des MainKinzig-Kreises und hat gemeinsame Grenzen mit der
n
Gemeinde Jossgrund im Norden
o
Gemeinde Biebergemünd im Nordwesten
p
Gemeinde Wiesen (Bayern) im Westen
q
Gemeinde Frammersbach (Bayern) im Süden
r
Stadt Lohr (Ruppertshütten) - Bayern - im Südosten
s
Gemeinde Fellen (Rengersbrunn) - Bayern - im Osten
Nach der naturräumlichen Gliederung gehört Flörsbachtal dem "südlichen Sandsteinspessart" an. Die höchste Erhebung ist die "Hermannskoppe" mit 567 m über NN im östlichen
Gemeindegebiet. Fließgewässer im Gemeindegebiet sind die Lohr und der Flörsbach, der
Lohrbach und der Spörkelbach. Das Gemeindegebiet umfasst eine Gesamtfläche von 5.211
ha, wovon 71,7 % (3.736 ha) mit Wald bedeckt sind.
Neben einem beheizten Freibad im Ortseil Lohrhaupten wird im gleichen Ortsteil ein Jugendzeltplatz (Belegungskapazität ca. 140 Personen) durch die Vereinigung für Heimstätten der
sozialistischen Jugend, Bezirk Hessen Süd "Die Falken" betrieben. Es gibt eine Turnhalle an
der Wilhelm-Hauff-Schule im Ortsteil Lohrhaupten, Gartenstraße, einen Bürgersaal im Gebäude der Kreissparkasse ebenfalls im Ortsteil Lohrhaupten, Hauptstraße 1 (Fassungsvermögen ca. 140 Personen). Im Ortsteil Kempfenbrunn befindet sich ein Dorfgemeinschaftshaus (Am Sportplatz) mit einem Fassungsvermögen von ca. 150 Personen. Im Ortsteil
Flörsbach befindet sich die Sport- und Kulturhalle, Orber Straße 39, Fassungsvermögen ca.
250 Personen. In drei Kindergärten (alle Halbtageseinrichtungen) wird für Kinder eine
Betreuung angeboten. Eine Grundschule (Wilhelm-Hauff-Schule) ist im Ortsteil Lohrhaupten
vorhanden. Neben mehreren Klein- und Mittelbetrieben gibt es eine gewisse Zahl an Hauptbzw. Nebenerwerbslandwirten in jedem Ortsteil mit Viehhaltung bei gleichzeitiger Heu- und
Strohlagerung. Die meisten Einwohner von Flörsbachtal müssen zu ihrem Arbeitsplatz außerhalb des Gemeindegebietes pendeln. Die Einwohner in den 4 Ortsteilen verteilen sich
(Stand 30. Juni 2004) wie folgt:
Lohrhaupten
1.127
Kempfenbrunn
709
Flörsbach
667
Mosborn
71
7
Die Gesamtzahl belief sich am 30. Juni 2004 auf 2.574 Einwohner.
Die Integration der Gemeinde Flörsbachtal in das überregionale Straßennetz übernimmt die
Bundesstraße Nr. 276. Sie quert das Gemeindegebiet in Nordwest-Südostrichtung und stellt
einerseits die wichtigste Verbindung zum Wirtschaftsraum Gelnhausen - Hanau - Frankfurt
dar und andererseits mit der Stadt Lohr am Main, das als wirtschaftlicher Schwerpunkt zwischen Würzburg und Aschaffenburg zum Landkreis Main-Spessart gehört. Das zu betreuende Straßennetz umfasst eine Gesamtlänge von 55 km an Gemeindestraßen.
8
4. Gefährdungspotentiale und Risikokategorien
4.1
Gefährdungspotentiale
Geringes Risiko:
Die Gemeinde Flörsbachtal besteht zum Großteil aus Wohngebieten in zeitgemäßer Bauart,
also in der Regel aus Stein oder in Holzskelettbauart erbaute Häuser. Die Bauweise ist überwiegend offen, wobei in den einzelnen Ortsteilen auf Grund ihrer gewachsenen dörflichen
Struktur durchaus auch vereinzelt eine geschlossene Bauweise vorzufinden ist. Die Einstufung im Bezug auf die Bauart und Bauweise ist momentan als geringes Risiko vorzunehmen.
Erhöhtes bzw. größeres Risiko:
Neben den Wohneinheiten gibt es in unserer Gemeinde auch Gefährdungspotentiale mit
erhöhtem bzw. größerem Risiko. Hierzu zählen in den einzelnen Ortsteilen unter anderem:
24
Landwirtschaftliche Betriebe
16
Gaststätten, Hotels, Pensionen
9
Zimmereien, Schreinereien, Sägewerke etc.
9
Lebensmittel- und Getränkemärkte
2
Reiterhöfe, Pferdezucht
3
Kfz-Betriebe mit Reifenmontage (und Lager)
2
Metall verarbeitende Betriebe
1
Chemischer Betrieb
1
Reine Grundschule (insgesamt ca. 150 Kinder)
6
Dorfgemeinschaftshäuser bzw. kreiseigene Sporthallen
3
Kindergärten (insgesamt ca. 100 Kinder)
Hohes Risiko
Darüber hinaus gibt es in unserem Gemeindegebiet Gefährdungspotentiale, die als hohes
Risiko eingestuft werden müssen. Unter anderem zählen hierzu:
)
das ca. 3.750 ha große Waldgebiet (ca. 72 % der Gemeindefläche)
)
Die Betriebsstätte der Firma Bruno Ludwig, Alles für den Autolackierer, Gelnhäuser Tal 18, Ortsteil Lohrhaupten
Die durchschnittliche Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr in Flörsbachtal im Bereich
der Gefahrenabwehr hat sich in den letzten 8 Jahren wie folgt entwickelt:
9
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Lohrhaupten
3
3
3
5
4
14
6
8
Kempfenbrunn
3
5
5
10
5
10
7
6
Flörsbach
5
8
5
12
4
10
11
8
Mosborn
1
2
1
---
1
1
1
2
Gesamt
12
18
14
17
14
35
23
22
Zum Vergleich:
1977: 5 Einsätze;
1980: 7 Einsätze Flörsbachtal gesamt
4.2 Risikokategorien
In der Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOVO) werden Richtwerte für die Bedarfs- und
Entwicklungsplanung der Kommunen gegeben. Man unterscheidet hier Gefahrenarten und
die Einstufung in die jeweilige Risikokategorie:
Gefahrenart
Einstufung in die Risikokategorie
Brand
B1-B4
Allgemeine Hilfe
T1-T4
Nukleare, biologische u. chemische Gefahren
NBC 1 - NBC 3
Wassernotfälle
W1-W3
Die Gefahrenarten Brand (B 1 - B 4) und Allgemeine Hilfe (T 1 - T 3) sind in Flörsbachtal
gegeben. Die Gefahrenarten chemische Gefahr (C 1 - 2) ist durch die Betriebsstätte der Firma Ludwig GmbH im Ortsteil Lohrhaupten ebenfalls vorhanden. Die nuklearen und biologischen Gefahrenarten sind derzeit zu vernachlässigen, da diese höchsten auf den Straßenwegen die Gemeinde Flörsbachtal durchqueren. Für diese Gefahren wird auf die überörtliche
Hilfe anderer Kommunen (Biebergemünd und Jossgrund) im Schadensfall zurückgegriffen.
Für die Gefahren bei Wassernotfällen (W 1 - 3) in Flörsbachtal reicht die vorhandene Ausrüstung unserer Feuerwehren aus, wobei hier die einzelnen Weiher in Flörsbachtal genannt
werden sollen. Folgende Ortsteilswehren sind wegen des vorhandenen Gefährdungspotentials in die jeweilige Risikokategorie eingestuft:
Feuerwehr
Risikokategorie
Lohrhaupten
B1-2, T2, NBC1, W1
Kempfenbrunn
B1-2, T3, NBC1, W1
Flörsbach
B1, T3, NBC1, W1
Mosborn
B1, T2, NBC1, W1
Teilweise sind in den einzelnen Ortsteilen auch höhere Einstufungen möglich. Allerdings richtet sich die
Einordnung der Risikokategorie nicht nach Einzelobjekten; daher lässt der jeweilige Ortsteil keine höhere
Einstufung zu. Auf die Gesamtgemeinde gesehen ist
die Risikokategorie allerdings bei der Gefahrenart
"Brand" zusammenfassend höher einzustufen.
10
5. Schutzzieldefinition
Auf Grund eines Gutachtens des Wirtschaftsberatungsunternehmens WIBERA wurde durch
die Initiative kommunale Spitzenverbände eine Studie aufgestellt, in der festgelegt wurde,
welche Leistungsfähigkeit eine Feuerwehr haben muss, um der Verpflichtung des Grundgesetzes auf körperliche Unversehrtheit gerecht zu werden. Zur Beurteilung einer leistungsfähigen Feuerwehr wird mittlerweile der bundesweite Begriff "Kritischer Wohnungsbrand" bei
einem kritischen Schadensereignis herangezogen. Dieser so definierte "kritische Wohnungsbrand" geht von einem Brand im Obergeschoss bei gleichzeitig verrauchten Rettungswegen
aus. Ein "kritischer Wohnungsbrand" ist eine Schadenslage, wie sie in jeder Gemeinde bei
einer unterschiedlichen Art und Anzahl von Gebäuden auftreten kann.
In der technischen Unfallhilfe wird der Begriff "kritischer Wohnungsbrand" in der Form übertragen, in dem man einen Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen in zwei Fahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaften annimmt. Um dem Begriff "leistungsfähig" gerecht zu werden, sind die Bemessungswerte
„
Eintreffzeit
„
Einsatzmittel
„
Einsatzkräfte
Zu definieren. Die erste Einheit am Einsatzort muss mindestens eine Löschstaffel mit
mindestens einem Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) in der gesetzlich genannten Hilfsfrist von 10 Minuten sein, um wirksame Hilfe einleiten zu können. Eine zweite Löschstaffel hat mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W), Löschgruppenfahrzeug (LF) oder Tanklöschfahrzeug (TLF) innerhalb von 15 Minuten (siehe CO-Verlauf)
die Einsatzstelle zu erreichen. Hubrettungsmittel müssen ebenfalls mindestens 15 Minuten nach Alarmierung im gesamten Gemeindegebiet an der Einsatzstelle zur Verfügung stehen. Analog in der technischen Unfallhilfe muss das Rettungsgerät innerhalb
von 10 Minuten an der Einsatzstelle verfügbar sein. Dieses Ziel ist in 95 % aller Einsätze zu einem "kritischen Wohnungsbrand" zu erreichen. Dieser Erreichungsgrad wird
aus fachlicher Sicht der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(AGBF) als Zielsetzung realistisch angesehen. In anderen Bereichen des Notfallrettungsdienstes existieren international ebenfalls Zielerreichungsgrade von 95 %.
Folgende Erstmaßnahmen sind entsprechend der Studie sofort einzuleiten:
¾ Menschenrettung unter Atemschutz
¾ Maßnahmen zum Aufbau einer Löschwasserversorgung
¾ Stellung der Atemschutzreserve
¾ Sicherungsmaßnahmen bei Verkehrsunfällen
¾ Maßnahmen zur Befreiung eingeklemmter Personen Straßen- und Schienenfahrzeugen,
auch im Bereich des Schwerlastverkehrs
¾ Erste Maßnahmen zum Beseitigen von Gefahren durch Gefahrstoffe
¾ Gewährleistung zur überörtlichen Unterstützung anderer Kommunen
11
Für Schadensereignisse unterhalb eines "kritischen Wohnungsbrandes" ist je nach gemeldeter Einsatzlage ein Tragkraftspritzenfahrzeug bzw. eine Löschstaffel als Vertreter anzusehen,
soweit das vorhandene Schadensereignis sich nicht ausweitet.
6. Produkt- und Leistungskatalog
Die Behörden und somit auch die Feuerwehren entwickeln sich zunehmend zu Dienstleistungsunternehmen. Die Feuerwehr stellt als Dienstleistungen der Bevölkerung in der Gemeinde Flörsbachtal Schutz, Sicherheit und Hilfe zur Verfügung. Zwar wollen die Menschen
diese Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen und hoffen, sie nicht zu benötigen. Ist dies
dann aber doch der Fall, dann sollen die Leistungen der Feuerwehr möglichst sofort und mit
hohem Leistungsstandard bereit stehen. Welche Aufgaben den Feuerwehren gesetzlich übertragen sind und welche Leistungen zur Erfüllung der Aufgaben erbracht werden können,
sind nachfolgend aufgezählt:
12
Produktgruppe
Produkt
Leistungen
Gefahrenabwehr
Brandbekämpfung
z Menschenrettung
z Tierrettung
z Brandbekämpfung
Erste Hilfe
z Erstversorgung
Allgemeine Hilfe
z Befreiung von Personen
z Befreiung von Tieren
z sonstige technische Hilfeleistung
z sonstige allgemeine Hilfeleistung
z Hilfe bei Hochwasser
Katastrophenabwehr
z Brandbekämpfung und allgemeine Hilfe
Bevölkerungsschutz
z Warndienst
z Selbstschutz
Brandsicherheitsdienst
Sicherheitswachen bei
z Theaterveranstaltungen
z Zirkusveranstaltungen
z Feuerwerken
z Flugveranstaltungen
z Brand- und Explosionsgefahr
z Musikveranstaltungen
Gefahrenvorbeugung
Brandschutzerziehung
Brandschutzaufklärung
z Brandschutzerziehung in Kindergärten
und Grundschulen
z Aufklärung der Bevölkerung
z Brandschutztechnische Unterweisungen
in Betrieben
Begehungen,
Stellungnahmen,
Beratung
z Aufschalten von Brandmeldeanlagen
z Brandschutztechnische Begehungen
von Betrieben
z Stellungnahmen zu Baumaßnahmen
Serviceleistungen
Brandverhütung
z Heustockmessung
Aus- und Fortbildung Dritter
z Schulung von Hilfskräften anderer
Organisationen sowie von Betrieben
Amtshilfe
z Ausleuchten von Unfallstellen
z Verkehrslenkende Maßnahmen
z Leichenbergung
z Tür öffnen
z Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren
Sonstige Serviceaufgaben
z Begleitung von Umzügen
z Unterstützung bei Sportveranstaltungen
z Parkplatzdienst bei Veranstaltungen
z Gestellung von Gerätschaften
z Technische Logistik usw.
13
7. Hilfsfristen
Wie ist die Hilfsfrist gemäß § 3 Absatz 2 HBKG definiert?
Jeder an einer Straße gelegene Ort innerhalb von Wohngebieten muss innerhalb eines festgelegten Zeitraumes von Einheiten der Feuerwehr erreicht werden können, um realistische
Rettungschancen zu ermöglichen. Die Hilfsfrist ist der Zeitraum zwischen der Alarmierung der Einsatzkräfte durch die Leitstelle und der Einleitung wirksamer Maßnahmen
nach dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Innerhalb
der Hilfsfrist ist die Gesamteinsatzleitung gesetzlich verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr einzuleiten, um das Überleben von gefährdeten Personen zu ermöglichen
und eine Ausweitung des eingetretenen Schadens zu verhindern. Für den Bereich des
Brandschutzes werden Hilfsfristen durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) definiert, die sich an physikalischen und medizinischen Parametern orientiert. Dabei ist in erster Linie die Betrachtung der Zeitspanne maßgeblich, die - bei einem sich unter Durchschnittsbedingungen entwickelndem Zimmerbrand - nicht überschritten werden darf, um die durch steigende CO-Konzentration akut gefährdeten
Bewohner noch rechtzeitig retten zu können. Für die Sicherheit der eingesetzten Rettungskräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz der Einsatzkräfte vor dem "Flash-Over" liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach
etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch ggf. auftritt. Der "Flash-Over" ist eine explosionsartige Durchzündung der im Raum gestauten Überhitzung des Brandrauches. Folglich
gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
¾ Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
¾ Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
¾ Zeit vom Brandausbruch bis zum "Flash-Over": ca. 18 bis 20 Minuten
Unter die Definition der Hilfsfrist fallen nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind:
Î die Ausrückzeit
(Anfahrt Feuerwehrhaus, ankleiden, Aufsitzen)
Î die Anfahrtzeit
(Alarmfahrt, auch Anmarschzeit)
Î die Erkundungszeit
(Realisierung des Rettungskräftebedarfs, einsatztaktische
Maßnahme erkennen und einleiten)
Die Standardausrückzeit wird bestätigt durch die Auswertung mit dem Feuerwehrprogramm
FLORIX. Die Ausrückzeiten bei 22 Einsätzen in Flörsbachtal im Jahr 2003 werden mit einem
Durchschnittswert von 5 Minuten angegeben. Wird durch den Schadensmeldenden eine falsche oder fehlerhafte Notrufeingabe getätigt oder tritt zwischen der Notrufabfrage und der
Eintreffzeit der ersten Einheiten eine Änderung des Ereignisses ein, sind weitere Hilfskräfte
und Geräte frühestens nach weiteren 9 Minuten (weitere Ausrückzeit und Anfahrtzeit)
einsatzfähig. Bei diesen Durchschnittsbedingungen verbleibt bei normalen Verkehrsverhält14
nissen, normalen Witterungsverhältnissen und eindeutigen Informationen zum Notfallort, um
die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist einhalten zu können, eine durchschnittliche Fahrtzeit
von 4 Minuten zwischen Gerätehaus und Einsatzstelle. Die Einsatzstelle muss also in
einem Radius von 4 Minuten um das jeweilige Feuerwehrgerätehaus liegen, um lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können. Die anliegende Skizze "Hilfsfristbereiche Flörsbachtal" verdeutlicht dies anschaulich. Der Erhalt der einzelnen Ortsteilsfeuerwehren in der Gemeinde Flörsbachtal ist dadurch grundsätzlich erforderlich. Die
grafische Darstellung kann aber nur annähernd als Grundlage dienen, das Störeinflüsse wie
Zufahrtsbehinderungen durch Unwetterereignisse, Schneefall, Eisglätte, Nebel, Regen etc.
die Anfahrtsbedingungen erheblich beeinflussen oder ganz unmöglich machen. Ebenso erlauben es die teils sehr schmalen, kurven- und steigungsreichen Verbindungsstraßen zwischen den einzelnen Ortsteilen nicht, immer mit der angenommenen Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h bzw. 60 km/h an das Einsatzziel zu fahren. Vielmehr muss mit
zum Teil deutlich geringeren Durchschnittsgeschwindigkeiten gerechnet werden. Außerdem
kann es notwendig werden, bei größeren Schadenslagen (z.B. Hochwasser am 02. Januar
2003) auf das Kräfte- und Mittelpotential aller Feuerwehrstandorte zurück zu greifen.
Mindestausstattung eines Feuerwehrstandortes zur Durchführung von Erstmaßnahmen
Zur Durchführung von Erstmaßnahmen bei einem kritischen Wohnungsbrand werden die
folgenden Einsatzmittel benötigt:
z
Vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte
z
Vierteilige Steckleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges
z
Löschmittelbehälter mit mindestens 500 Litern Fassungsvermögen
z
Geräte für die einfache technische Hilfeleistung
Ist sichergestellt, dass innerhalb der gesetzlich geregelten Hilfsfrist ein wasserführendes
Löschfahrzeug von einem Nachbarstandort nachrücken kann, ist der Löschmittelbehälter
nicht erforderlich.
15
8. Standortkonzept
a) Lohrhaupten
Anschrift: Hauptstr. 14
Baujahr 1954
Das Gebäude ist in den Rathauskomplex integriert. Die letzte Renovierung und Erweiterung erfolgte im Jahr 1992. Raumangebot: Garage für 2 Fahrzeuge, Schlauchturm, Unterrichtsraum, Mannschaftsraum ( m), Mannschaftsraum (w), Toiletten (M,D), Dusche,
Garage als Lagerraum.
Derzeit kein Erweiterungsbedarf
b) Kempfenbrunn
Würzburger Str. 19
Baujahr 1954
Das Gebäude sollte gem. genehmigter Planung aus dem Jahr 1998, baurechtlich genehmigt im Jahr 2000, umgebaut, erweitert und saniert werden. Auf das Ergebnis der
feuerwehrtechnischen Untersuchung wird verwiesen (Anlage 1). Da sich das Gebäude
zwischenzeitlich weiter gesetzt hat und verstärkte Rissigkeiten an den Wänden sowie im
Boden aufgetreten sind, hat die Gemeindevertretung beschlossen, statt der Sanierung
einen Neubau zu erstellen. Auf den Inhalt des Beschlusses wird verwiesen (Anlage 2).
Die Neuplanung soll im Jahr 2004 genehmigungsreif erfolgen, die Bauarbeiten 2005 begonnen und nach Möglichkeit abgeschlossen werden, soweit der bewilligte Zuschuss für
die Sanierung/Erweiterung auch für den Neubau gewährt wird.
Der Neubau wird als sehr dringend eingestuft und hat in der Finanzplanung der Gemeinde Priorität.
16
c) Flörsbach
Orber Str. 30
Baujahr 1975
Das Gebäude verfügt über 2 Fahrzeughallen, einen kombinierten Lagerraum/Werkstatt
sowie einen Schulungsraum. In einem benachbarten gemeindeeigenen Gebäude befindet sich der Schlauchturm, der derzeit wegen baulicher Mängel nicht genutzt werden
kann, sowie ein Abstellraum. Dieses Gebäude wird von der Gemeinde veräußert, so
dass diese ausgelagerten Räume nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Flachdächer über den beiden Garagen im Gerätehaus sind undicht. Sanierungsmaßnahmen, die in den
letzten Jahren durchgeführt wurden, schafften nur kurze Zeit für Abhilfe. Daher ist eine
umfassende Sanierung sowie Erweiterung erforderlich, da auch der Raumbedarf nicht
ausreichend ist. Es bestehen weder Mannschaftsräume noch getrennte Toiletten, Dusche ist nicht vorhanden. In der Vorplanung ist vorgesehen, ein Satteldach über das gesamte Gebäude zu errichten und die erforderlichen zusätzlichen Räumlichkeiten zu
schaffen. Die Planung und Realisierung ist abhängig von der Bewilligung eines entsprechenden Landeszuschusses. Der Planentwurf soll im Jahr 2005 erstellt werden.
d) Mosborn
Waldstraße 10
Baujahr 1968/69
Die Räumlichkeiten der Feuerwehr sind im Untergeschoß des Dorfgemeinschaftshauses
untergebracht, bestehend aus einer Garage und einem Abstellraum. Fenster und Heizung
wurden im Jahr 2002/2003 von der FFW Mosborn in Eigenhilfe erneuert.
Derzeit kein Handlungsbedarf.
17
9. Personalkonzept
Grundsätzlich sind in der Gemeinde Flörsbachtal genügend Einsatzkräfte in den einzelnen
Ortsteilwehren vorhanden, wobei die einzelnen Wehren Ortsteilübergreifend eingesetzt werden, da Mosborn mit 13 Einsatzkräften unter der geforderten Mindeststärke liegt. Die Ausbildung liegt im Durchschnitt. Lediglich bei den Führungsqualifikationen ist Handlungsbedarf
erkennbar und erforderlich. Die Tagesalarmsicherheit ist in den einzelnen Ortsteilen nicht
ausreichend sichergestellt. Die vorhandene Arbeitsplatzsituation in der Regel liegt der Beschäftigungsort außerhalb von Flörsbachtal ist eine Ortsteilübergreifende Alarmierung am
Tage nötig. Aufgrund der vorgenannten Aufgabenstellungen für die Feuerwehren ist eine
quantitative und qualitative Personalbemessung von absoluter Bedeutung. Daraus ergeben
sich für jeden Feuerwehrstandort folgende einsatztaktische Grundfunktionen:
Personalbedarf
1 Maschinist
7 Mannschaft
1 Gruppenführer
9 Gesamt
plus 100% Reserve
plus Wehrführer
plus Stv. Wehrführer
plus Jugendfeuerwehrwart
Gesamtstärke je Ortsteil 21 Einsatzkräfte
Erforderliche Maßnahme
Fahrer für das Feuerwehrfahrzeug, nach dem Eintreffen Bedienen der Feuerlöschpumpe,
Vornahme eines Strahlrohres als Voraussetzung für die Rettung und den Eigenschutz der
Einsatzkräfte ist. Mitarbeit bei der Bereitstellung der erforderlichen Geräte.
Leitung, Koordinierung, Aufsicht, Kontrolle
Gesamt-Bedarf:
Begleitende Maßnahmen; Gerätschaften zur Einsatzstelle bringen; Schlauchverlegung; Herstellung des Angriffs- und Rettungsweges; Instellungbringen einer tragbaren Leiter (Leiter
vom Fahrzeugdach nehmen, zum Einsatzort tragen, anleitern und aufrichten); Menschenrettung evtl. unter Atemschutz; Vornahme eines Strahlrohres; Sonderaufgaben; Unterstützungsmaßnahmen; Herstellung einer Löschwasserversorgung (Hydrant betriebsbereit machen, bzw. Saugleitung für offenes Gewässer verlegen); Sicherungsmaßnahmen treffen;
Menschenrettung evtl. unter Atemschutz; Vornahme eines Strahlrohres; Sicherheitstrupp
Diese Grundfunktionen sind von jedem Feuerwehrstandort zu stellen. Darüber hinaus muss
lt. FwOVO eine 100%ige Reserve zur Verfügung stehen. Die Wehrführung (Führungskräfte)
ist zusätzlich zur Mindeststärke pro Standort vorzuhalten. Daneben ist der Jugendfeuerwehrwart ebenfalls zusätzlich zu stellen.
Tagesalarmsicherheit:
Durch die Arbeitsplätze vieler Feuerwehrkameradinnen/Feuerwehrkameraden außerhalb von
Flörsbachtal ist am Tage die Alarmierung von ausreichenden Einsatzkräften nicht gewährleistet. In der Vergangenheit haben entsprechende Einsätze gezeigt, dass nur durch die Alarmierungen mehrerer Ortsteile Einsatzkräfte in ausreichender Anzahl am Tage an die
Einsatzstelle gebracht werden können.
18
Atemschutz:
Für den Bereich der Atemschutzausbildung ist seit 2003 mit Einführung der überarbeiteten
FwDV 7 (Atemschutz) jährlich zusätzlich zu den Streckenbegehungen auf der Atemschutzstrecke in Hanau eine weitere Atemschutzübung oder ein Einsatz im Jahr unter Atemschutz
jedes einzelnen Geräteträgers nötig. Erst nach dieser zusätzlichen Atemschutzübung gilt er
als einsatztauglich für das nächste Jahr. Vor diesem Hintergrund ist der Haushaltsplan der
Gemeinde Flörsbachtal an entsprechender Stelle um die jährlich anfallenden Flaschenfüllgebühren aufzustocken.
Führerscheine:
Die „neuen“ Erwerber der Führerscheine (Klasse B) dürfen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht „nur“ bis 3,5 t fahren. Darunter fällt als Feuerwehrfahrzeug lediglich das TSF. Für
alle anderen Fahrzeuge sind zusätzliche Führerscheinklassen nötig. Momentan sind genügend Feuerwehrangehörige mit entsprechenden gültigen Führerscheinklassen vorhanden.
Dies muss in Zukunft beobachtet werden.
10. Ausrüstungs- und Fahrzeugkonzept
Die Freiwilligen Feuerwehren Flörsbachtal verfügen derzeit über sechs Einsatzfahrzeuge.
Lohrhaupten: LF 8/6
Baujahr 1993
Dieses Fahrzeug ist als Einsatzfahrzeug für den gemeinsamen Katastrophenschutzzug
Flörsbachtal/Jossgrund vorgesehen.
Da für den Einsatz im Katastrophenfall kein Fahrzeug im größten Flörsbachtaler OT für den
Brandschutz zur Verfügung stünde, wurde ein KLF als Bedarf angemeldet (s. Anlage). Die
Beschaffung ist spätestens - vorbehaltlich der Landesförderung - für 2005 vorgesehen, entsprechende HH-Mittel werden zur Verfügung gestellt.
19
Kempfenbrunn :
TSF-W
HLF
Baujahr 1995
Indienststellung 2003.
Das FZ wurde in Eigenleistung durch die FFW zum Einsatzfahrzeug umgebaut, Beschaffung
erfolgte durch die Gemeinde Flörsbachtal.
Flörsbach: LF 8
Baujahr 1987
20
Wasserwerfer (beschafft aus Beständen des BGS, in Dienst gestellt 1986)
Dieses FZ soll innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgemustert und durch ein
TSF-W oder KLF ersetzt werden.
Mosborn: TSF
Baujahr 1996
21
11. Löschwasserversorgung
Die zentrale Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde Flörsbachtal ist angemessen. Momentan finden mehrere Maßnahmen statt, um die Wasserversorgung und den Brandschutz
noch weiter zu verbessern. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Ortsteilen mehrere Bäche und Weiher und Zisternen. Folgende Aufstellung der Löschwasserentnahme neben der
zentralen Wasserversorgung als Überblick:
Ortsteil
Bach / Weiher
Teich / Zisterne /Schwimmbad
Lohrhaupten
Angelweiher im Wiesengrund
Schwimmbad
Zisterne Aussiedlerhöfe Engetal
Zisterne Gewerbegebiet Ost
Lohrbach Ortsausgang Lohrer Straße
Kempfenbrunn
Flörsbach jeweils am Ortsein-
Schönungsteiche an der Kläranlage, alter Hoch-
und
behälter am Hüttberg
-Ausgang,
Pfingstweiher
Richtung Mosborn
Flörsbach
Flörsbach, Hartgrundsee
Mosborn
Alter Hochbehälter,
Schwimmbad von Herrn Tips, Teich am Forsthaus, Löschwasserbehälter unterhalb Spielplatz
Die Löschwasserversorgung (zentrale Wasserversorgung, offene Gewässer und künstlich
angelegte Zisternen) innerhalb des Gemeindegebietes wird insgesamt aus Sicht der Feuerwehr und der Gemeindeverwaltung als ausreichend angesehen.
63639 Flörsbachtal, den 25. August 2004
Der Gemeindevorstand
(Siegel)
(Sakschewski)
Bürgermeister
22