Infoblatt zur Übernahme der Kfz-Steuer durch den Zoll
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Infoblatt zur Übernahme der Kfz-Steuer durch den Zoll
DER LANDRAT Infoblatt zur Übernahme der Kfz-Steuer durch den Zoll In Hessen erfolgt die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung bis zum 4. April 2014. Die Datenübermittlung an die Finanzämter endet bereits am 21.03.2014, die Neuregelungen durch die Zollverwaltung treten am darauffolgenden Tag, d.h. am 22.03.2014 in Kraft. Gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 1 b) KraftStG ist jede Zulassung eines Kraftfahrzeuges von der Erteilung einer schriftlichen Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut abhängig. Ausnahmen sind dann nur noch über die Großkundenregelung der Zollverwaltung möglich. Hierzu ist ein separates Infoblatt verfügbar. Das neue SEPA-Lastschriftmandat steht Ihnen auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises www.mkk.de oder unter www.zoll.de zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Zulassungen nur noch SEPA-Lastschriftmandate akzeptiert, die den Mustern auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises oder auf www.zoll.de entsprechen. Eine Annahme anderer Vordrucke ist dann leider nicht mehr möglich. Das SEPA-Lastschriftmandat ist vollständig auszufüllen und den dafür vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen. Zahler/in und Halter/in können dabei voneinander abweichen. Zuständig für den Main-Kinzig-Kreis ist das Hauptzollamt Darmstadt sowie die Bundeskasse Halle/Saale, Merseburger Straße 196, 06110 Halle/Saale. Beide sind im SEPA-Lastschriftmandat einzutragen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Zollverwaltung oder die Mitarbeiter der Zulassungsstellen des Main-Kinzig-Kreises. www.mkk.de Die Zulassungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises März 2014