Verpflichtende Abgabe der Umsatz- und Lohnsteuer

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Verpflichtende Abgabe der Umsatz- und Lohnsteuer
Verpflichtende Abgabe der Umsatz- und Lohnsteueranmeldung ab 2013 über ElsterOnline
Gegenwärtig können Unternehmer die laufenden Anmeldungen der Umsatzsteuer sowie Lohnsteuer über ein freies Onlineformular der Finanzverwaltung
vornehmen. Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann ebenfalls ohne Zertifizierungsverfahren beim
Bundeszentralamt für Steuern online erfolgen.
Ab dem 01.01.2013 fallen diese Möglichkeiten infolge einer Gesetzesänderung
weg, sodass die Umsatzsteuervoranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung zwingend über das
zertifizierte Portal "ElsterOnline" zu erfolgen haben. Neben den aufgeführten
umsatzsteuerlichen Anwendungen ist die Lohnsteueranmeldung ebenfalls über
dieses Portal einzureichen.
Der Zugang zu ElsterOnline erfordert zunächst eine zertifizierte Registrierung
eines jeden betroffenen Unternehmens beim zuständigen Finanzamt. Hierfür
stehen drei unterschiedliche Verschlüsselungstechniken zur Verfügung:
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Software-Zertifikat
Sicherheitsstick
Signaturkarte
Das Software-Zertifikat stellt eine gewöhnliche Zertifikat-Datei dar, welche zur
Nutzung an beliebig viele Mitarbeiter versandt werden kann. Der Sicherheitsstick sowie die Signaturkarte erfordern für einen erfolgreichen Login bei
ElsterOnline jeweils die Verwendung des physischen Datenträgers, sodass jeweils nur ein Mitarbeiter darauf zugreifen kann.
Für die oben aufgeführten Anwendungen scheint die Registrierung über das
Software-Zertifikat angesichts der einfachen Handhabung für viele Unternehmen eine empfehlenswerte Option zu sein. Für zusätzliche Funktionen bei
ElsterOnline, z. B. die Abfrage des Steuerkontos, ist hingegen eine Signaturkarte erforderlich.
Mit Blick auf den bald bevorstehenden Jahreswechsel ist Unternehmen, die
Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen oder Lohnsteueranmeldung selbst abgeben, ein rascher Antrag auf Erteilung eines zertifizierten Zugangs anzuraten. Denn bereits die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2012 mit Abgabefrist am 10.01.2013 ist verpflichtend über ElsterOnline abzugeben.
Bei allgemeinen Fragen zum Registrierungsprozess sowie Fragen zur technischen Durchführung eines erstmaligen Meldeverfahrens bei ElsterOnline stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.