Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2013

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2013
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Baden-Württemberg
Foto: © Hospital Beneficencia Portuguesa, Sao Paulo, Brasilien
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 68. Jahrgang | Gentner Verlag
06 | 2013
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite radiologische Aufnahmen
des menschlichen Körpers:
Leriche-Syndrom
Das Leriche-Syndrom (benannt nach dem
französischen Chirurgen René Leriche) ist
ein kompletter Verschluss der Aorta distal
des Abganges der Nierenarterien, meist
vor der Bifurkation in die Beckenarterien.
Die Ursachen dafür können Arteriosklerose,
Vaskulitis sowie Thrombose/Embolie sein. Im
vorliegenden Fall wurde ein axillofemoraler
Bypass rechts auf einen femorofemoralen
Cross-over Bypass angelegt.
Die Aufnahme wurde mit einem SOMATOM
Definition AS erstellt und während des International CT Image Contest 2011 von Siemens
eingereicht. Sie erhielt die Auszeichnung
„Bild des Monats Juni“.
Bildquelle:Hospital Beneficencia
­Portuguesa, Sao Paulo,
Brasilien
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in den menschlichen
Körper. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre
enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen
Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von
Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit
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224
Ärzteschaft im Südwesten wirbt
für Organspende
06 | 2013
Vermischtes
238
HZV-Mobilitätsoffensive
Kammern und KV
224
Leitsätze zur Organspende
225
Organspende: Wie gewinnen
wir das Vertrauen zurück?
226
116. Deutscher Ärztetag
in Hannover
238
Register über Lieferengpässe
für Arzneimittel
239
Politik muss Finanzhilfen
nachbessern
232
Vereinbarkeit von Arztberuf
und Familie
234
eHealth Forum erfolgreich
234
Mehr Frauen und Nachwuchs
in ärztliche Gremien
235
Schnittstellenmanagement
235
Präsidenten-Hotline
236
Abschiebung nach ärztlicher
Behandlung?
239
Tübingerin gewinnt FameLab
240
Leserbriefe
240
Meine Meinung
242
UPD: Lotse und Berater
243
Zielvereinbarungen
in Chefarztverträgen
243
Selbstbehauptung
für Klinikmitarbeiter
Veranstaltungsübersicht
244
236
Krank und ganz unten
Wirtschaft
Bekanntmachungen
246
237
Neues aus der Finanzwelt
Impressum
258
ÄBW 06 • 2013
223
Editorial
Baden-Württembergischer Ärztetag am 20. Juli in Reutlingen
Ärzteschaft im Südwesten wirbt für Organspende
N
Dr. Ulrich Clever
ie war es so sicher wie jetzt, in
Deutschland ein Organ zu transplantieren: nie besser überwacht, die Qualität optimiert, die Dokumentation picobello. Und doch traut
sich kaum noch einer, den Organspendeausweis auszufüllen oder ihn konkret
bei sich in der Brieftasche zu tragen.
Das Vertrauen der Bürger ist weg.
Viele durchschauen kaum, was genau
eigentlich bei den sogenannten
Transplantationsskandalen passiert
ist. – Was wird denn konkret vorgeworfen? Kaum einer weiß es! – Sowieso mag man den Gedanken nicht,
dass es einen selbst mit dem schnellen (Unfall-) Tod erwischen könnte –
das Leben kann doch so schön sein.
Gerade aber darum, wenn 12 000
Menschen in diesem Moment in
Deutschland auf ein Organ warten:
Das Leben könnte – auch für sie – so
schön sein. Wenn sich einer, dessen
Leben tragischerweise gerade zu Ende geht, vorher auch nur einmal
richtig mit der Frage der eigenen
Spendebereitschaft beschäftigt hätte.
Wenn alle seine Freunde und seine
Familie wüssten: „Ja, der war bereit
zur Organspende.“ Das wäre doch
was! „Organspender, ja, das war er:
Im Falle des Falles war er bereit, dass
jemand mit seinem Herzen, seinen
Nieren, seiner Leber, seiner Lunge
weiterlebe.“ Bis zu sieben verschiedene Menschen können die Organe
eines einzigen Verstorbenen erhalten.
Es könnte auch dies ein Trost sein: Zu
wissen, dass ein Organ bei jemand
anderem weiterlebt.
Doch momentan stehen häufig
andere Fragen im Raum: „Werde ich
denn wirklich mit allen Mitteln intensivmedizinisch versorgt?“ bzw. „Bin
ich denn wirklich tot oder geht es nur
um meine Organe?“ Wenn ich ehrlich
sein darf, geht es bei dieser sogenannten „Hirntod-Diskussion“ um einen schwerstverletzten Körper, der
künstlich gewärmt und dessen Blutkreislauf in Bewegung gehalten wird,
damit die Organe in optimalster
Weise entnommen werden können.
Ich empfinde es so, dass dies ein
würdiges Abschiednehmen, ein angesichts des meist ja so plötzlichen
Todes am Ende ein versöhnlicheres
Sterben ist. So würde ich es eher haben wollen, und ich meine, dass
meine Familie und Freunde auch so
von mir denken könnten.
In Fachkreisen drehen sich die
Diskussionen hingegen um die eher
theoretische Frage, ob es sich um eine
Lebendentnahme oder eine Leichenentnahme handelt. Wenn aber
mit Abschluss der von zwei Neuro­
logen vorgenommenen Hirntoddia-
gnostik zur Feststellung des definitiv
erloschenen Gehirnes die Rückkehr in
ein soziales Leben ausgeschlossen ist,
dann will ich gerne meine Organe
spenden. Und zwar unabhängig davon, ob mein Körper vermeintlich
noch lebt oder nicht. Denn mit dem
irreversiblen Hirntod stirbt für mich
alles, was mein Menschsein ausmacht. Dann würde ich gerne meinen
Freunden, Kindern und Familie nur
noch sagen können: Seht, so liegt
trotz allem ein gewisser Sinn darin,
dass ihr jetzt um mich trauert.
Wir denken, dass es in der jetzigen
Situation des Tiefststandes der Spendebereitschaft ein optimistisches und
dringend notwendiges Zeichen der
verfassten Ärzteschaft ist, wenn wir für
die Organspende uneigennützig werben! Wir laden Sie daher alle sehr
herzlich zu unserem Baden-Württembergischen Ärztetag am Samstag,
den 20. Juli 2013 in die Stadthalle in
Reutlingen ein. Schon allein die Zusagen unserer Referenten und Podiumsteilnehmer versprechen einen sehr
offenen, transparenten Umgang und
eine spannende Diskussion. – Kommen
auch Sie nach Reutlingen!
Dr. Ulrich Clever
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Aktionsbündnis will die Spendebereitschaft in Baden-Württemberg erhöhen
Leitsätze zur Organspende
I
m Aktionsbündnis Organspende haben sich die Baden-Württembergische
Ärzte- und Apothekerschaft, die Krankenhausgesellschaft, die Transplantationszentren, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Krankenkassen, die Rentenversicherung, die kommunalen Landesverbände sowie die
Patientenorganisationen unter Federführung des Sozialministeriums zusammengeschlossen, um gemeinsam die Organspende im Südwesten zu fördern.
Unter dem Eindruck des Organspendeskandals hat das bundesweit
beispielhafte Expertengremium zehn Leitsätze zur Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg verabschiedet, um die Spendebereitschaft wieder zu erhöhen:
1. Organtransplantationen retten Leben.
Beim Ausfall lebenswichtiger Organe ist in vielen Fällen eine Therapie durch
eine Organtransplantation möglich. Dadurch können bei den Empfängern Leben
gerettet und Lebensqualität und Lebensfreude wieder hergestellt werden.
2. Organtransplantation ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode.
Die Organtransplantation ist eine etablierte und bewährte Behandlungs­
methode. Sie wird in Baden-Württemberg mit exzellenten Ergebnissen durchgeführt. Die Zuteilung der gespendeten Organe an die Empfänger auf den
Wartelisten erfolgt nach einheitlichen Kriterien wie Dringlichkeit, Erfolgs­
aussicht und möglichst guter Übereinstimmung der Gewebemerkmale.
3. Organtransplantation setzt Organspende voraus.
Viele schwer kranke Menschen – auch Kinder und Jugendliche sind für ihr
Weiterleben auf ein Spenderorgan angewiesen. Ohne gespendete Organe
kann eine Organtransplantation nicht durchgeführt werden. Weder für
Spender noch für Empfänger gibt es ein Höchstalter.
4. Es gibt kein Recht auf fremde Organe.
Die Organspende bleibt immer ein freiwilliges Geschenk von Spendern an
Empfänger. Sie kann nicht eingefordert werden, auch wenn dringender
Bedarf an Spenderorganen besteht. Ein Handel mit Organen ist strikt verboten, niemand darf mit einer Organspende Geld verdienen.
5. Organspender sind Patienten.
Die intensivmedizinische Behandlung von schwerkranken Patienten dient der
Heilung oder Verbesserung ihres Gesundheitszustandes und ändert sich in
keiner Weise, wenn sie zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben.
Erst wenn ihr Leben wirklich nicht mehr zu erhalten ist, wird die Frage nach
einer Organspende im Interesse der Patienten auf der Warteliste gestellt.
Dieses Vorgehen wird in Deutschland konsequent eingehalten. Kein Patient
braucht irgendwelche Nachteile zu befürchten. Allerdings sind mit der Bereitschaft zur Organspende auch keine persönlichen Vorteile verbunden.
6. Der Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen.
Unabhängig von einer Organspende bedeutet der Hirntod, dass alle Teile
des Gehirns endgültig und unwiederbringlich ihre Funktion einschließlich
der Schmerzempfindung verloren haben. Er muss durch Ärzte zweifelsfrei
Kammern und KV
Organspende: Wie gewinnen
wir das Vertrauen zurück?
D
ie Transplantationsmedizin
hat das Vertrauen der Bevölkerung verspielt: Wegen der
Manipulationen an deutschen Transplantationszentren ist die Zahl der
Organspenden dramatisch einge­
brochen: 1046 Spender verzeichnete
die Deutsche Stiftung Organtransplantation im Jahr 2012 und damit
den niedrigsten Stand seit 2002. Im
Jahr 2011 hatten noch 1200 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe
gespendet.
Baden-Württemberg ist schon
seit längerer Zeit Schlusslicht in der
bundesweiten Transplantationsstatistik. Und das, obwohl im Südwesten
schon 2005 in allen Krankenhäusern
mit Intensivbetten Transplantationsbeauftragte installiert wurden und
alle Beteiligten seit jeher intensiv für
die Organspende werben.
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte dazu beitragen, dass die Bevölkerung wieder
Vertrauen in die Organspende setzt.
Sie stellt das Thema daher in den
Mittelpunkt ihres diesjährigen Ärztetags, der sich nicht nur an ­Ärztinnen
und Ärzte richtet, sondern an alle im
Gesundheitswesen Tätigen und vor
allem auch an die Bevölkerung.
Kammerpräsident Dr. Ulrich
­Clever und Sozialministerin Dr. Katrin
Dr. R. Hess
Bis 2012 Vorsitzender des Gemeinsamen
Bundesausschusses, dem wichtigsten
Steuerungsgremium des Gesundheits­
wesens in Deutschland. Seither Vorstand
für Restrukturierung bei der Deutschen
Stiftung Organtransplantation.
Altpeter werden das Auditorium
­begrüßen. Hauptredner der Tagung
sind der neue Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation,
der sich für die Rückgewinnung
des Vertrauens in die Organspende
stark macht, Dr. jur Rainer Hess,
und der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich
Montgomery. Kurze Statements
werden von Prof. Dr. Georg Gahn
(Hirntod-Diagnostik), Dr. Michael
Schulze (Lebend-Organspende) und
Dr. Christoph von Ascheraden (Organvergabe-Prozess) eingebracht. In
die Podiumsdiskussion fließen unmittelbare und praktische Erfahrungen ein von Prof. Dr. Alfred
­Königsrainer und Prof. Dr. Karl
Träger. Das Auditorium wird ausreichend Gelegenheit haben, sich mit
eigenen Fragen und Statements
einzubringen. Die Moderation übernimmt Dr. Christina Berndt.
Der diesjährige Baden-Württembergische Ärztetag findet statt am
20. Juli in der Stadthalle Reutlingen.
Die Teilnahme ist kostenfrei; Vor­
anmeldung über die Website
der Landesärztekammer BadenWürttemberg erbeten.
Weitere Infos:
www.ärztekammer-bw.de
(WebCode: 9000)
festgestellt werden. Die Funktionsfähigkeit von Organen kann mit intensivmedizinischen Methoden noch für eine kurze Zeit erhalten werden.
Diese kurze Zeit ist die Spanne, in der Organe von Spendern auf Empfänger
übertragen werden können. Die zwei Ärzte, die unabhängig voneinander
den Hirntod feststellen und dokumentieren müssen, dürfen nicht in die
Organtransplantation eingebunden sein.
7. Jeder soll und kann in Ruhe seine eigene Entscheidung treffen.
Der plötzliche Verlust eines Menschen ist für die Angehörigen immer eine
enorme Belastung. In dieser Situation auch noch die Entscheidung über
eine Organspende zu treffen, überfordert viele. Es ist im Interesse der
Angehörigen, dass diese eigene Entscheidung zu Lebzeiten in Ruhe getroffen und mit den Angehörigen besprochen wird.
8. Ein Organspendeausweis schafft Klarheit.
Für alle Beteiligten wird es einfacher, wenn die eigene Entscheidung für oder
gegen eine Organ- und Gewebespende in Form eines Organspendeausweises schriftlich festgelegt ist. Diese Entscheidung kann jederzeit geändert
und in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung kann auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden.
9. Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.
Es ist für Angehörige und Ärzte leichter, wenn die Haltung zur Organspende auch in der Patientenverfügung beschrieben ist, um Missverständnisse
in einer Situation auszuschließen, in der ein Patient seinen eigenen Willen
nicht mehr zum Ausdruck bringen kann.
Prof. Dr. F. U. ­Montgomery
Von 1989 bis 2007 Erster Vorsitzender des
Bundesvorstandes der Ärztegewerkschaft
Marburger Bund. 2007 Wahl zum Vize­
präsidenten der Bundesärztekammer,
seit 2011 deren Präsident.
Prof. Dr. A. Königsrainer
Ärzlicher Direktor der Klinik für Allge­
meine, Viszerale- und Transplantations­
chirurgie, Universitätsklinikum ­Tübingen.
Experte für die Transplantation
­abdomineller Organe.
Prof. Dr. K. Träger
Transplantationsbeauftragter und Leiter
der Kardiochirurgischen Intensivstation,
Abteilung Kardioanästhesiologie,
­Universitätsklinikum Ulm.
C�
Dr. C. Berndt (Moderatorin)
Redakteurin der „Süddeutschen Zeitung“.
2013 erhielt sie den Wächterpreis
der ­Tagespresse für ihre Enthüllungen
der Transplantationsskandale. Zudem
für den Henri-Nannen-Preis 2013 in
der Kategorie Investigation ­nominiert.
10. Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen
sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen
­wahrgenommen werden.
Jedes Krankenhaus mit Intensivbetten ist gesetzlich verpflichtet, die Voraussetzungen für die Realisierung von Organspenden zu schaffen und die
Rahmenbedingungen hierfür in einer engen Kooperation untereinander und
mit den Krankenkassen weiter zu entwickeln. Organspendern und ihren
Angehörigen ist die Sicherheit zu geben, dass die Interessen möglicher
Spender in vollem Umfang gewahrt werden. Gleichzeitig brauchen Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten, die Gewissheit, dass
keine Organe verloren gehen.
Weitere Infos:
www.organspende-bw.de
C
116. Deutscher Ärztetag
In der letzten Mai-Woche wurde Gesundheitspolitik in Hannover gemacht: 250 Ärztinnen und Ärzte aus ganz Deutschland – 31 davon aus
allen Teilen Baden-Württembergs - kamen zum 116. Deutschen Ärztetag
in die Niedersächsische Landeshauptstadt, um gesundheitspolitische
Impulse zu setzen und wichtige berufspolitische Themen zu beraten.
Bei der feierlichen Eröffnung gaben sich unter anderem der Präsident
der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Bundes­
gesundheitsminister Daniel Bahr und Niedersachsens Ministerpräsident
Stephan Weil ein Stelldichein. Für einen reibungslosen Ablauf aller
­Veranstaltungen hatte Dr. Martina Wenker als gastgebende Kammer­
präsidentin schon im Vorfeld gemeinsam mit ihrem Team gesorgt.
In den Plenumssitzungen setzten die Delegierten die beim letztjährigen Deutschen Ärztetag begonnene Debatte über eine zukunftsfeste
Ausgestaltung des Gesundheitssystems fort. Der Ärztetag widmete sich
darüber hinaus vielen weiteren versorgungsrelevanten Themen. So beschäftigten sich die Delegierten intensiv mit den Auswirkungen des seit
Jahren zunehmenden Wettbewerbs im Gesundheitswesen und diskutierten die Frage, wie viel Markt die Medizin verträgt. Die Beratungen widmeten sich auch der künftigen Ausgestaltung der ärztlichen Fort- und
Weiterbildung. In einem weiteren Schwerpunkt­thema befassten sich die
Delegierten mit den Auswirkungen von Armut auf die Gesundheit.
Auf den folgenden Seiten berichten wir über die wichtigsten Er­
eignisse und Beschlüsse. Weitergehende Informationen einschließlich Beschlussprotokoll sind im Internet bei der Bundesärztekammer
(www.aerztetag.de) verfügbar.
in Hannover
Texte und Fotos:
Dr. Oliver Erens
31 Ärztinnen und Ärzte bilden die baden-württembergische Ärztetags-Delegation
116. Deutscher Ärztetag
Feierliche Eröffnung
T
raditionell findet die Eröffnung des Deutschen Ärztetags in feierlichem Rahmen statt, in diesem Jahr im Kuppelsaal des Hannover
Congress Centrums. Die zahlreichen Gäste aus dem In- und Ausland
wurden von Niedersachsens Kammerpräsidentin Dr. Martina Wenker
begrüßt, die sich eine „positive Willkommens- und Wertschätzungskultur
für alle hier tätigen Ärztinnen und Ärzte“ wünschte. Sie forderte damit
„Hochachtung vor allen Ärzten, die tagein, tagaus in einem immer verdichteteren und rigiden Arbeitsalltag tätig sind und im besten Sinne
dieses Wortes professionell ihre Patienten behandeln.“
Dem pflichtete im Anschluss Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery bei:
„Wir sind allein der Sache verpflichtet – unsere Ideologie ist Patientenversorgung und Qualität.“ Der Präsident der Bundesärztekammer nutzte
seine Grundsatzrede wenige Monate vor der Bundestagswahl, um für
eine Stärkung des dualen System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu werben. Einig war er in dieser Forderung mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Der brach bei seiner Grußansprache nicht nur eine Lanze für die private Krankenversicherung, sondern
erteilte der Bürgerversicherung eine klare Absage: „Sie macht den Ver­
sicherten zum Bittsteller einer Einheitskasse.“
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Politik i
Stuttgarte
„Monti“ hält
Hof
Die Rheinpfalz
Der dreistündige Eröffnungsmarathon hinterließ deutliche Spuren.
So blickte Prof. Mongomery bei einer Pressekonferenz am folgenden Tag
süffisant zurück: „Der Minister hat für seine Ansprache die ihm zugestandenen zwanzig Minuten genutzt, um das gesundheitspolitische Wahlprogramm seiner Partei, für dessen Erklärung man wenigstens eineinhalb
Stunden braucht, in 51 Minuten darzustellen.“ Ganz so keck war der
Ärztechef am Tag der Eröffnung nicht gewesen, hatte aber die Anwesenden nach Bahrs langer Rede wenigstens kurz „zur Thromboseprophylaxe“ aufstehen lassen.
Da die gesundheitspolitischen Ausführungen des Ministers weitgehend der Überzeugung der Deutschen Ärzteschaft entsprochen hatten,
entfuhr Montgomery: „Eigentlich kann ich mir meine Rede nun weitgehend sparen...“ Dann aber sprach der Ärztechef in gewohnter Länge zu
einem breiten Themenspektrum. Im Mittelpunkt stand die Reformskizze
der Bundesärztekammer (das ÄBW berichtete in seiner Mai-Ausgabe),
und er warnte vor einem ungebremsten Preiswettbewerb im Gesund-
Einheitskasse
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Die Welt
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228
ÄBW 06 • 2013
Bundesgesundheitsminister D. Bahr und Ärztetags-Chef
Prof. Dr. F. U. Montgomery
heitswesen: „Die Ökonomisierung schreitet ungebrochen
voran. Daraus wird ein gefährlicher Trend. Im Krankenhaus
bekommt die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit einen höheren Stellenwert, als die medizinische Leistungsfähigkeit,
die Qualität der Patientenversorgung und die Humanität in
der Daseinsvorsorge für die
uns anvertrauten Patienten.
Und in der Praxis dominieren
Budgets, Pauschalen und Regresse das medizinisch Sinnvolle.“ Ökonomie dürfe jedoch
nur Mittel zum Zweck, nicht
aber der Zweck an sich sein.
„Dieser zunehmende Wandel
ist es, den die Patienten spüren
und den wir beklagen“, sagte
Montgomery unter riesigem Perfekte Gastgeberin: Niedersachsens
Beifall der Anwesenden.
Kammerpräsidentin Dr. M. Wenker
Hart ins Gericht ging der
60-jährige Radiologe mit den
Krankenkassen: Er hielt ihnen vor, sie betrieben gemeinsam mit den
Medien Kampagnen gegen die Ärzteschaft, in denen die Mediziner
ungerechtfertigt als Pfuscher, Abkassierer oder Betrüger dargestellt
würden. Das sei ein perfides Spiel mit einem klaren Ziel: „Desavouierung
der Gesamt-Ärzteschaft, um die absolute Steuerungshoheit zu bekommen, der Kassenstaat im Gesundheitswesen – ohne Therapiefreiheit,
ohne freie Arztwahl und ohne die ärztliche Freiberuflichkeit.“ Das heiße
nicht, dass Ärzte, die sich bestechen ließen, nicht bestraft werden
sollten, sagte Montgomery. Doch müsse das in gleichem Maße für alle
Gesundheitsberufe, vor allem auch für jene gelten, von denen die Bestechung ausgehe.
Beinahe gebetsmühlenartig forderte Montgomery auch bei diesem
Ärztetag eine akzeptable Lösung bei der Novelle der Gebührenordnung
für Ärzte, schließlich betrage die kumulierte Inflationsrate für den Punktwert seit der letzten Anhebung inzwischen über 30 Prozent. Außerdem
habe die Ärzteschaft gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen ein Gebührenmodell abgestimmt, dem sich der Gesetzgeber praktisch nicht entziehen könne. – Minister Bahr hütete sich,
der Forderung nach einem Inflationsausgleich eine Komplettabsage zu
erteilen. Stattdessen formulierte er ein zaghaftes Wahlversprechen: Die
privatärztliche Gebührenordnung benötige „selbstverständlich auch
Anpassungen bei der Kostenstruktur”.
116. Deutscher Ärztetag
Menschen statt Margen
Weiterbildungsordnung
war sei ökonomisches
Denken eine Notwendigkeit, doch dürfe die Ökonomie nicht das ärztliche Handeln bestimmen, warnte Prof. Dr.
Giovanni Maio (Foto), Direktor
des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Freiburg, in seinem Gastvortrag „Wie viel Markt verträgt
die Medizin?“. Innerhalb der
ökonomischen Logik werde die
ärztliche Arbeit wie eine technische Reparatur aufgefasst, die dann ebenso
kostensparend ablaufen solle; dabei werde aber der Mensch mit seiner
Befindlichkeit und die psychosoziale Dimension des Krankseins zu sehr
vernachlässigt. Ökonomen müssten lernen, medizinisch zu denken, um zu
wissen, wo das ökonomische dem medizinischen Denken Platz machen
müsse, forderte Prof. Maio. Nach konzentrierter Diskussion der Thesen des
Medizinethikers forderten die Delegierten, das Gesundheitssystem statt
nach rein ökonomischen Vorgaben stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Die Dynamik der Überregulierung sowie
der Ökonomisierung müsse durchbrochen werden, um wieder den notwendigen Raum für Therapiefreiheit und -verantwortung herzustellen.
ngesichts der hohen Bereitschaft der jungen Ärztegeneration, im
Zweifel in andere Berufsfelder zu wechseln, soll die ärztliche Weiterbildung künftig wesentlich an Attraktivität gewinnen. Dr. FranzJoseph Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundes­
ärztekammer, forderte mehr Flexibilität mehr Planungssicherheit. So
werden die Inhalte der Weiterbildung künftig in Kompetenzblöcken
strukturierter und praxisbezogener abgebildet. Zudem sollen die Richtzahlen für definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren reduziert und diese stärker an didaktischen Anforderungen sowie an der
Versorgungsqualität ausgerichtet werden. Außerdem sollen Regelungen
geschaffen werden, die eine strukturierte Weiterbildung auch im Rahmen
von Teilzeittätigkeiten und im Verlauf von Schwangerschaften sicherstellen. Die Vorschläge der Berufsverbände und Fachgesellschaften für die
Überarbeitung der (Muster-) Weiterbildungsordnung sollen noch im
laufenden Jahr beraten werden; eine beschlussreife Novelle soll möglichst dem Deutschen Ärztetag 2014 vorgelegt werden.
Z
GOÄ-Novelle
D
er Ärztetag hat die Politik aufgefordert, die Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) auf Grundlage der von der Ärzteschaft geleisteten
Vorarbeiten ohne weitere zeitliche Verzögerung umzusetzen. Seit
1996 betrage die Inflation in Deutschland 30,4 Prozent – der Punktwert
in der GOÄ sei hingegen gleich geblieben; als Übergangslösung müsse
daher ein Inflationsausgleich geschaffen werden. Ferner wies das Ärzteparlament darauf hin, dass die GOÄ ein Wesensmerkmal des freien ArztBerufes sei. Mit ihr würden Höchstsätze festgelegt, um Patienten vor finanzieller Überforderung zu schützen, wie auch Mindestsätze, um die
notwendigen Voraussetzungen einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung zu gewährleisten. „Die GOÄ aber droht im zunehmenden
Leistungswettbewerb ihre doppelte Schutzfunktion zu verlieren“, so eine
Entschließung des Ärztetages.
Nein zur Bürgerversicherung
D
ie Bundesärztekammer hatte im Auftrag des letztjährigen Ärztetages
eine Reformskizze zur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems entwickelt. Die Skizze sieht unter anderem vor, den
derzeitigen Versichertenanteil zu einem festen, einkommensunabhängigen
und von den Kassen autonom festzulegenden Gesundheitsbeitrag weiterzuentwickeln. Um eine zu hohe Belastung von beitragspflichtigen Versicherten mit niedrigen Einkommen zu verhindern, soll der Gesundheitsbeitrag,
den der einzelne Versicherte zahlen muss, auf eine Belastungsgrenze von
einem maximalen beitragspflichtigen Anteil von 9 Prozent des gesamten
Haushaltseinkommens beschränkt werden. Der Ärztetag plädierte dafür, das
Krankenversicherungssystem unter Beibehaltung der Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung fortzuentwickeln. Die Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen soll wieder hergestellt werden.
Ausdrücklich lehnten die Delegierten die von SPD und Bündnis 90/
Die Grünen geplante Bürgerversicherung ab.
A
Evaluation der Weiterbildung
D
ie nächste bundesweite Befragung zur Qualität der Weiterbildung
soll im Jahr 2015 stattfinden. Ferner forderte der Ärztetag eine
angemessene Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im klinischen und im niedergelassenen Sektor. Auch müssten die Abteilungen
ausreichend mit Fachärzten besetzt sein, um eine gute Weiterbildung
sicherzustellen.
Ambulante Weiterbildung
D
er Ärztetag hat sich für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung ausgesprochen. Hierzu soll u.a. eine sozialrechtlich geregelte Verpflichtung der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung
geschaffen werden. Um den Weiterzubildenden eine effiziente sektorenübergreifende Weiterbildung zu garantieren, sollen bei den Landesärztekammern „Organisationsstellen ambulante Weiterbildung“ aufgebaut
werden, die die vollständige Vermittlung aller im ambulanten Bereich
vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte gewährleisten und einen reibungslosen und unterbrechungsfreien Übergang zwischen den Weiterbildungsstätten ermöglichen. Ferner muss den Weiterzubildenden in
einer ambulanten Weiterbildungsstätte garantiert werden, dass sie
mindestens die gleichen tariflichen Konditionen wie an einer stationären
Weiterbildungsstätte vorfinden.
Werbung für Organspende
D
Südbadens Kammerpräsident
Dr. C. von Ascheraden ist gleich­
zeitig Mitglied des Bundesärztekammer-Vorstands
Foto: S. Rudat
Baden-Württembergs Kammer­
präsident Dr. U. Clever ist gleich­
zeitig Mitglied des Bundesärztekammer-Vorstands
er Ärztetag setzte ein deutliches Zeichen für die Bereitschaft zur
Organspende. Parallel zum Start einer gemeinsamen Kampagne
von Bundesgesundheitsministerium und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung posierten die Delegierten spontan für ein Foto,
bei dem sie ihren persönlichen Spenderausweis in die Kamera halten.
Prof. Montgomery betonte: „Organspende verdient Vertrauen. Tausende
Patienten verdanken ihr Überleben der Transplantationsmedizin und der
Bereitschaft von Menschen, Organe zu spenden. Diesen Menschen kann
ich mit gutem Gewissen sagen: Nie war die Transplantationsmedizin
sicherer als heute.“
Fortbildungsordnung
D
urch zahlreiche Entwicklungen der letzten Jahre, wie etwa der
Einführung von ärztlichen Peer Review Verfahren oder Techniken
wie dem blended-e-learning, ist es notwendig geworden, die
Fortbildungsordnung an den aktuellen Stand anzupassen und u. a. solche
neue Verfahren mitaufzunehmen, forderte Dr. Max Kaplan, Vorsitzender
des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer.
Der Ärztetag hat daraufhin eine überarbeitete (Muster-) Fortbildungsordnung beschlossen. Sie enthält unter anderem auch eine eindeutige
Regelung zur Handhabung von Unterbrechungszeiten: Wenn Ärztinnen
und Ärzte ihren Beruf aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit
oder wegen einer länger als drei Monate andauernden Erkrankung nicht
ausüben, verlängert sich künftig die Frist zur Erlangung des Fortbildungszertifikates entsprechend. Zudem hat der Ärztetag beschlossen, dass
Interessenkonflikte des Veranstalters einer Fortbildung, der wissenschaftlichen Leistung und der Referenten gegenüber den Teilnehmern der
Fortbildungsmaßnahme offengelegt werden müssen.
Armut und Krankheit
G
esundheitliche
Ungleichheiten lassen sich
in allen Lebenslagen zeigen, vom Beginn des Lebens, bis
ins hohe Alter“, warnte Prof. Dr.
Olaf von dem Knesebeck (Foto),
Universitätsklinikum HamburgEppendorf, in einem Gastreferat. Der Ärztetag forderte daraufhin, die gesundheitliche
Förderung von sozial benachteiligten Menschen zu stärken.
Ärzte könnten sozial benachteiligten Personengruppen speziell Unterstützung bei der Identifikation von Belastungsfaktoren und der Erschließung
von Hilfsangeboten bieten. Die Delegierten begrüßten zudem die in dem
Entwurf der Regierungskoalition für ein Präventionsgesetz vorgesehenen
Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Sinnvoll sei auch, dass die bestehenden Gesundheitsuntersuchungen um die
Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen ausgeweitet werden sollen. „Durch diese Maßnahmen können besonders belastete und präventionsferne Bevölkerungsgruppen besser identifiziert und
entsprechend beraten werden“, so das Ärzteparlament.
230
ÄBW 06 • 2013
Die Delegierten zeigen, was man heute trägt: den Organspendeausweis.
Weitere Beschlüsse
D
er Ärztetag forderte die Bundesregierung auf, Regelungen gegen
einen weiteren Anstieg der zuletzt dramatisch angewachsenen
Haftpflichtversicherungsprämien für Ärzte zu treffen, dazu zählt
auch die Absenkung der Versicherungssteuer für ärztliche Haftpflichtversicherungen von derzeit 19 Prozent auf 11 Prozent.
Die Delegierten würdigten die Intention des Gesetzgebers, die Regressgefahr für niedergelassene Ärzte zu verringern, forderten aber
weitere Maßnahmen. Die Angst vor einem möglichen Regress sei eines
der Haupthindernisse für eine Niederlassung.
Das Parlament der Ärzte plädierte dafür, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu
einer „wirklichen Gebührenordnung“ für den vertragsärztlichen Bereich
umzugestalten.
Bund und Länder wurden aufgefordert, bundeseinheitliche Kriterien
für den Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen
Kenntnisse der deutschen Sprache festzulegen.
Der Ärztetag forderte eine Verbesserung der Bedingungen für Ärzte
bei der Behandlung Opiatabhängiger. Die Substitutionsbehandlung
dürfe künftig nicht mehr zu einer Kriminalisierung der behandelnden
Ärzte führen. Der Ärztetag forderte die Bundesregierung auf, entsprechende Änderungen in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aufzunehmen.
Diese und zahlreiche weitere Beschlüsse des 116. Deutschen
Ärztetags sind im Internetauftritt der Bundesärztekammer (www.
baek.de) abrufbar. Darüber sind alle Beschlussanträge auf einer
separaten Plattform (116daet.baek.de) dokumentiert, wo sie sich
individuell nach verschiedenen Kriterien filtern lassen.
KBV-Vertreterversammlung
E
s ist gute Tradition, dass im Vorfeld des Deutschen Ärztetags auch
die 60 Delegierten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
zu ihrer Vertreterversammlung zusammenkommen, um berufs- und
sozialpolitische Themen zu diskutieren. In diesem Jahr kündigte KBVChef Dr. Andreas Köhler an, den Einfluss der Körperschaften stärken zu
wollen: „Empathie, Fürsorge und Verständnis sind und bleiben Kernkompetenzen eines jeden Arztes. Es muss wieder unsere Aufgabe und Pflicht
als ärztliche Körperschaft werden, daran stets aufs Neue zu erinnern.“
Mit der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ sei es gelungen,
Ärzte als Menschen zu zeigen, sagte Köhler. Die Plakate, Spots und
­Broschüren würden wahrgenommen und der überwiegende Teil der
zahlreichen Rückmeldungen sei positiv.
Als gezielte Stoßrichtung für KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen gab Köhler den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vor, der sich nach wie vor darin gefalle, das Feindbild Ärzteschaft
zu pflegen und alle Ärzte unter Generalverdacht zu stellen. Zudem verschärfte Dr. Köhler seine Kritik am Online-Formular des Verbands, mit
dessen Hilfe Patienten anonym Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten
von Ärzten anzeigen können. „Die Sprache, die dort verwendet wird, ist
hochsuggestiv. Dort ist von ‚tatverdächtiger Person‘, von ‚Tatort und
Tatzeit‘ die Rede. Dieses Vokabular ist eine Unverschämtheit! Es erzeugt
ganz automatisch den Eindruck, es läge bereits eine Straftat vor.“
Hart ins Gericht ging Dr. Köhler auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): „Sie sollte die Kommunikation verbessern – zwischen
Ärzten und Psychotherapeuten, zwischen Praxen und Krankenhäusern
sowie mit den Versicherten. Aber das spielt kaum noch eine Rolle. Verflogen ist auch unsere Hoffnung auf einen Bürokratieabbau in den vertragsärztlichen Praxen. Entstanden ist vielmehr eine rein kassenzentrierte
Telematikinfrastruktur für Verwaltungsaufgaben wie das Versichertenstammdatenmanagement.“ Folgerichtig lehnten die KBV-Delegierten die
Mitarbeit in der gematik und in den Testregionen der eGK ab, wenn
diese weiterhin nur an den Interessen der gesetzlichen Krankenkassen
ausgerichtet sei. Nach dem Willen der Vertreterversammlung solle die
KBV notfalls auch die Auflösung der gematik einfordern.
KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann warnte in ihrem Referat,
dass künftige Ärzte durch Aus- und Weiterbildung heute nur unzureichend
auf die ambulante Versorgung vorbereitet seien und der Anteil an Hausund grundversorgenden Fachärzten zurückgehe. „Am Ende des Medizinstudiums können sich zwar noch über dreißig Prozent der Studierenden
eine Tätigkeit als Hausarzt vorstellen. Der Anteil des Faches Allgemeinmedizin an allen Gebietsanerkennungen liegt aber nur bei elf Prozent.“ Die
Vertreterversammlung forderte
daher, grundversorgende Anteile in der Ausbildung zu stärken. Dafür seien in die Ausbildung für die patientennahen
ambulanten Fachgebiete ambulante Einrichtungen zu integrieren. Das Praktische Jahr und
die Famulaturen müssten in
Zukunft auch ambulante Präsenzzeiten umfassen. Die KBV
wird für einen umfassenden
Reformvorschlag alle bisherigen gesetzlichen Reformschritte zur Stärkung der Allgemeinmedizin und die Übertragbarkeit von erfolgreichen Ideen
in anderen GesundheitssysteAuch beim Ärztetag präsent
men auf die deutsche Situation
und kommunikativ:
prüfen.
KBV-Chef Dr. Andreas Köhler
MB-Hauptversammlung
I
nsgesamt 210 Delegierte aus den Landesverbänden des Marburger
Bundes (MB) trafen sich im Vorfeld des Ärztetags zur Hauptversammlung. Der MB-Vorsitzende, Rudolf Henke, warnte vor Beschränkungen
gewerkschaftlicher Grundrechte: „Wir lassen uns unser verbrieftes
Streikrecht nicht verbieten“, sagte er in Anspielung auf Forderungen
der Arbeitgeberverbände nach einer gesetzlichen Festschreibung der
Tarifeinheit mit Streikverbot für Berufsgewerkschaften.
Details der Rede sowie alle Beschlüsse sind im MB-Internetauftritt
(www.marburger-bund.de) dokumentiert. Die Delegierten forderten
unter anderem die kirchlichen Arbeitgeber von Caritas und Diakonie auf,
gemeinsam mit dem MB ein System zur kollektivrechtlichen Regelung
der Arbeitsbedingungen zu entwickeln, das die grundrechtlich geschützten Positionen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften anerkennt. Ein
Ausschluss des Streikrechts sei auch unter Berufung auf das Kirchen­
privileg und auch bei der Schaffung eines kirchlich modifizierten Tarifvertragsrechtes verfassungswidrig. Ebenfalls gefordert wurde ein transparentes und manipulationsfreies Arbeitszeiterfassungssystem für
­Ärztinnen und Ärzte in allen Kliniken.
ÄBW 06 • 2013
231
Kammern und KV
Die Ärzteschaft hat vieles für den Nachwuchs angestoßen, ist aber noch nicht am Ziel
Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie
D
as Symposium „Arztberuf –
Familie – Zukunft“ des Ausschusses „Arztberuf und Familie“ der Landesärztekammer BadenWürttemberg diskutierte brennende
Fragen der medizinischen Versorgung, der demografischen Entwicklung und der Attraktivität des Arztberufs. Denn die junge Ärztegeneration
verweigert sich nicht ihrem Beruf, wie
viele Presseartikel über Abwanderungstendenzen in das benachbarte
Ausland vermuten lassen könnten. Sie
hat lediglich klare Erwartungen und
eine eindeutige Prioritätensetzung.
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart
veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 10. Juli 2013 um 18.00 Uhr
BW-Bank Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart
Information und Anmeldung:
BW-Bank Stuttgart, Carola Schütz,
Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
232
ÄBW 06 • 2013
Daher verfolgten der Ausschuss und
die Veranstaltung das Ziel, der jungen
Generation Gehör zu verschaffen und
einen bereits eingeleiteten gesellschaftlichen und politischen Wandel
voranzubringen und zu begleiten,
betonte Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger,
Vorsitzende des Ausschusses und
Vorstandsmitglied der Landesärztekammer.
Dr. Karlheinz Bayer ging in seinem
Impulsreferat auf die Frage der Zukunft des Arztberufes ein. Die jungen
Ärztinnen und Ärzte klagen über hohe Dienstbelastung, nicht ausreichende finanzielle Sicherheit (insbesondere bei der Wahl einer Einzelpraxis), geringe Familienfreundlichkeit
und mangelnde Freizeit während
Weiterbildung, Krankenhaustätigkeit
und in Niederlassung. Arbeitgeber,
Standesorganisationen und die Gesellschaft müssen sich auf die Wünsche der jungen Ärzte einstellen, um
die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
Dr. Jakob Neubauer und Dr. Valerie Kirchberger schilderten als direkt
betroffene „Jungmediziner“ ihre Erfahrungen und Probleme bei der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Dabei wurde deutlich, dass sich gerade durch die Besonderheiten des
Arztberufes schwierige Konflikte ergeben, beispielsweise durch die Belastung mit Spät-, Nacht- und Wochenenddiensten.
Die Personalleiterin des Schwarzwald-Baar-Klinikums in VillingenSchwenningen, Karin Burtscher, stellte exemplarisch die Angebote ihres
Klinikums vor, die jungen Ärztinnen
und Ärzten die Vereinbarkeit von Familie und Karriere erleichtern: Planbare und verlässliche Arbeitszeiten,
betriebliche Kinderbetreuungsangebote und eine intelligente Dienstplangestaltung identifizierte Frau
Burtscher als Grunderwartung junger
Ärztinnen und Ärzte. Mit vielen eindruckvollen Beispielen erläuterte sie,
wie sich diese Erwartungshaltungen
fantasievoll umsetzen lassen.
Dem Problem des Wiedereinstiegs in den Arztberuf widmete sich
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey. Bereits seit
1993 bietet sie Seminarprogramme
für Wiedereinsteiger an. Von den
Kursteilnehmern fand gut ein Drittel
innerhalb der ersten drei Monaten
eine Stelle. Nur rund 15 Prozent der
Absolventen berichteten, dass sie
länger als ein Jahr für die Stellensuche
benötigten.
Über Chancen von Ärztinnen mit
Kindern in der Niederlassung berichtete Dr. Ulrike Bös. Gerade die Liberalisierungen im Vertragsarztrecht wie
Jobsharing,
Berufsausübungsgemeinschaften, Teilzulassungen, Befreiungen vom ärztlichen Bereitschaftsdienst und Anstellung in Praxis
oder MVZ seien hierbei wichtige
Faktoren. Die Aufhebung der Residenzpflicht sowie die Möglichkeit einer Entlastungs- und Sicherstellungsassistenz seien weitere wichtige Flexibilisierungen der jüngsten Zeit. Als
großes Hindernis identifizierte Dr. Bös
die Deckelung des Budgets, das nach
ihrer Überzeugung zugunsten einer
an die unterschiedlichen Lebens­
phasen junger Ärztinnen angepassten Leistungssteigerung aufgehoben
werden müsse.
Dr. Jürgen de Laporte informierte
über den Wandel, den auch das
männliche Rollenbild in den letzen
Jahren durchgemacht habe. Auch
Väter suchten heute die richtige Balance zwischen Arbeit, Partnerschaft
und Kindern. Der Marlboro-Mann
habe ausgedient, so Dr. de Laporte
und berichtete anschaulich von seinen eigenen Erfahrungen als Familienvater in der Niederlassung.
Dr. Stephan Roder, seit zwanzig
Jahren Vorsitzender des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg,
stellte die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der
ambulanten Versorgung dar. Neben
der Niederlassung als Vertragsarzt in
Einzelpraxis, Job-Sharing-Praxis oder
Berufsausübungsgemeinschaft seien
besonders Anstellungen im MVZ ein
geeignetes Modell.
Die informative und gut besuchte
Veranstaltung bewies, dass die Ärzteschaft in Baden-Württemberg vieles
angestoßen und auf einen guten Weg
gebracht hat. Aber sie ist auch noch
lange nicht am Ziel.
50. Kongress der
Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin
27. – 28. September 2013
Congress-Centrum Stadtgarten
Schwäbisch Gmünd
Schwerpunkte:
Hämatologie/Hämostaseologie
Palliativmedizin
Geriatrie
Kardiologie
Pneumologie
Infektiologie
Gastroenterologie
Onkologie
Seminare für Ärzte
EKG-Seminar
Sonographieseminar
Lungenfunktion-Seminar
Kongresspräsident:
Prof. Dr. med. Holger Hebart
Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Zentrum für Innere Medizin
Wetzgauer Straße 85
73557 Mutlangen
Organisation/Anmeldung:
Kongress- und Kulturmanagement GmbH
Karl-Liebknecht-Straße 17–21
99423 Weimar
Frau Elisabeth Schlegel
E-Mail: [email protected]
Posterpräsentationen mit Preisen
Verleihung des Ludolf-Krehl-Preis
Stipendium für klinisch-orientierte Arbeitsgruppen
Patientientenseminare
Interaktives Theater zum Thema Demenz
Aus dem Takt: Herzrhythmusstörungen
Informationen zur Einreichung finden Sie unter: www.swgim.de
Unter der Schirmherrschaft von:
Deutsche Gesellschaft
für Innere Medizin e. V. (DGIM)
Berufsverband
Deutscher Internisten e. V. (BDI)
www.swgim.de
Kammern und KV
Entlastung des Arztes bei der Patientenversorgung
eHealth Forum erfolgreich
A
uch beim dritten eHealth Forum Freiburg Anfang Mai im
„Haus der Ärzte“ standen neuste telemedizinische Entwicklungen
aus allen Bereichen der Patientenversorgung im Mittelpunkt. Über 250
Teilnehmer – Ärzte aus Klinik und
Praxis, IT-Experten, Wissenschaftler
und Vertreter der Industrie – waren
aus Interesse am digitalen Fortschritt
im Gesundheitssektor zusammengekommen. Sie nutzten die Tagung zur
Information, zur Diskussion und zum
Networking. Unter dem Motto „IT im
Gesundheitswesen – Nutzen wir die
Möglichkeiten!“ präsentierten rund
zwanzig Referenten die Themen, die
die Branche bewegen.
Genauso innovativ wie die Inhalte
war die Form der Vermittlung. Beim
soren
Stefan Leutzbach, Mitorganisator
für die KVBW und niedergelassener
Radiologe, plant für 2014, die e-Health
modular für Patienten zu öffnen, davon
werde nicht nur die Diskussion profitieren: „Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz neuer Versorgungsformen und
Unterstützungssysteme bei den Betroffenen sehr hoch ist. Die unmittelbare Rückkoppelung wird helfen, Bedarf und Sinn technischer Entwicklungen besser einschätzen zu können.
Vor dem Hintergrund, dass es zukünftig weniger Ärzte gibt, müssen wir uns
auf neue Möglichkeiten einlassen.
E-Health kann den Hausarzt bei der
Versorgung der Patienten unterstützen. Besonders im ländlichen Raum
könnten wir bald auf jede Form der
Entlastung angewiesen sein.“
IT im Gesundheitswesen –
Nutzen wir die Möglichkeiten!
Kammerwahlen im Herbst 2014 werfen ihre Schatten voraus
sa medi
®
D
Internetkommunikation: www.prolink.de
Mehr Frauen und Programm
Nachwuchs in ärztliche Gremien
ie Landesärztekammer BadenWürttemberg unterstützt eine
Initiative des Ärztinnenbundes
mit dem Ziel, mehr Ärztinnen für die
Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung zu interessieren. Bislang
sind Frauen in Ehrenämtern von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Versorgungsanstalt leider
stark unterrepräsentiert, das Gleiche
gilt für manchen ärztlichen Berufsoder Fachverband. Mit Blick auf das
Kammer-Wahljahr 2014 möchte der
Vorstand erreichen, dass sowohl die
Mitarbeit von Frauen als auch die
Beteiligung des ärztlichen Nachwuchses in Ausschüssen, Vertreterversammlungen und Vorständen etc.
zunimmt.
Die Landesärztekammer hat daher
in diesem Frühjahr eine Arbeitsgruppe
Die IT stärken. Das Land vernetzen.
einberufen, die sich inzwischen eingewww.smartbusiness-it.de
hend mit der Thematik befasst hat. Das
ehrgeizige Ziel, eine Erhöhung des
Frauen- und Nachwuchsanteils in den
ärztlichen Gremien zu erreichen, soll
nach Überzeugung der Beteiligten jedoch nicht etwa über eine feste Quoverbindet
Ärzte und Patienten
Gestaltung: Ulrike Claassens Grafik-Design
erer
„Trendspotting eHealth“ am Vormittag reichte das Spektrum von der
elektronischen
Gesundheitskarte
über Telekonsultations-Modelle und
Gehirn-Computer-Schnittstellen bis
hin zu Servicerobotern in der Pflege.
Am Nachmittag fanden „Impulsrunden“ zu den Schwerpunkten IT-optimierte Prozesse in Kliniken, Telemedizin, eBusiness und Ambient Assisted
Living statt.
Für die Koordination war badenwürttemberg: connected e. V. federführend verantwortlich. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) war Mitveranstalter und
erhofft sich, die Herausforderungen
der Zukunft wie Ärzte- und Pflegemangel mit digitaler Unterstützung besser
meistern zu können.
234
ÄBW 06 • 2013
eHealth Forum Freiburg
tierung
realisiert werden, sondern und das sprichwörtliche Einbringen
mit Begleitausstellung
vornehmlich durch Information, Mobi- von „frischem Wind“ in die Kammer für
lisierung und Förderung des ehren- manch eine(n) Beweggrund sein.
amtlichen Engagements. Das ÄrzteZwar finden die Kammerwahlen
blatt Baden-Württemberg begleitet erst im Herbst 2014 statt, doch spätedie Initiative und veröffentlicht in den stens im Frühjahr nächsten Jahres
nächsten Monaten beispielhafte Por- werden die Kandidatenlisten erstellt.
träts von Ärztinnen (und Ärzten), die Wer sich für die Mitarbeit in seiner
beweisen, dass das Engagement für Bezirks- oder Landesärztekammer indie Interessen der Ärzteschaft Freude teressiert, muss daher schon bald akbereitet und sich durchaus neben tiv werden. Um die Zielsetzung des
einem fordernden Klinik- oder Praxi- Vorstands nach mehr Mitarbeit von
salltag organisieren lässt.
Frauen als auch mehr Beteiligung des
Zahlreiche Motive für eine aktive ärztlichen Nachwuchses zu realisieren,
www.ehealth-forum-freiburg.de
Mitarbeit
in den Gremien hat die Ar- sind aber nicht allein die Listenplätze
beitsgruppe identifiziert, von denen entscheidend: Spätestens die Wähler
hier nur einige wenige beispielhaft werden bei ihrer Stimmabgabe entgenannt werden: Neben der span- sprechende Kriterien zu beachten
nenden Möglichkeit zur Mitgestal- haben.
tung berufspolitischer EntscheiWer sich bereits jetzt über Mögdungen und der Vertretung spezi- lichkeiten zum Engagement insüd
den
fischer Interessen könnte
auch die
baden-württembergischen west
Ärztepowered
by eigene Karriereentwicklung, das Setzen kammern informieren will, nutzt einvon Themen und Schwerpunkten, der fach das Kontaktformular auf der
kollegiale Austausch und die Stärkung Website der Landesärztekammer
des individuellen Fachs ausschlagge- (WebCode 9210).
bend sein. Zudem kann das Knüpfen
OE
von Netzwerken, die Einflussnahme
Haus der Ärzte Freiburg
4. Mai 2013
9.30 - 16.15 Uhr
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Online-Umfrage in ambulanten und stationären Einrichtungen
Schnittstellenmanagement
E
in organisiertes Schnittstellenmanagement kann zur Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Es bietet
einen Rahmen, um die Übergänge
zwischen Praxis und Krankenhaus so
zu gestalten, dass eine gute Patientenversorgung ohne Hemmnisse im
Behandlungsverlauf gewährleistet
werden kann. Dadurch kann die Patientensicherheit erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund hat eine
interdisziplinäre Arbeitsgruppe im
Auftrag der Bundesärztekammer und
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter Moderation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der
Medizin entsprechende Empfehlungen zum ärztlichen Schnittstellenmanagement zwischen den Versorgungssektoren erarbeitet. Seit März
2012 steht die erste Auflage der
Checklisten allen Interessenten kostenlos zur Verfügung. Sie umfasst
Kriterien für die Einweisung bzw.
Aufnahme in das Krankenhaus sowie
Entlassungsvorbereitung und Entlassung aus der Klinik. Die Checklisten
sollen Ärztinnen und Ärzten in Krankenhaus und Praxis als Orientierungshilfe für die Gestaltung des Schnitt-
stellenmanagements in der eigenen
Einrichtung dienen.
Im Internet (leitlinienportal.aezq.
de/umfrage/index.php?sid=
43173&lang=de) können die Check­
listen bis zum 16. August 2013 kritisch
begutachtet werden. Ärzte aus ambulanten und stationären Einrichtungen
sind eingeladen, ihre Erfahrungen zurückzumelden, um die Checklisten
noch praxistauglicher zu gestalten.
Dabei besteht die Möglichkeit, die
Praktikabilität und Notwendigkeit der
einzelnen Abschnitte und Empfehlungen der Checklisten zu evaluieren.
Außerdem möchten die Autoren der
Checklisten von den Teilnehmern erfahren, ob in ihren Einrichtungen bereits ein organisiertes Schnittstellenmanagement etabliert ist.
Als Ergänzung erhalten Ärztinnen,
Ärzte und andere Interessierte auf der
Arztbibliothek (www.arztbibliothek.
de) wichtige und nützliche Informationen rund um das Thema ärztliches
Schnittstellenmanagement. Das Wissensportal enthält neben den Checklisten weitere Tools, Projekte, Links
und Dokumente.
Weitere Infos:
www.bundesärztekammer.de
Präsidenten-Hotline
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
W
o drückt Sie der Schuh
und wie kann sich die
Ärztekammer noch mehr
für Sie stark machen? Haben Sie
Anregungen, Ideen oder vielleicht
auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident
Dr. Ulrich Clever ermöglicht den
Mitgliedern die direkte Kontakt­aufnahme. Am 18. Juni wird
der Prä­
sident der Landesärzte­kammer
Baden-Württemberg
wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr
direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!
C
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Facebook, Twitter & Co. –
Chancen und Risiken der neuen Medien
Ziele:
Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten nutzen das Internet
als effizientes und kostengünstiges Marketinginstrument. Doch
im digitalen Zeitalter reicht eine eigene Homepage allein oftmals
nicht aus, um im Web 2.0 wahrgenommen zu werden. Möchten
Sie künftig auch moderne Netzwerke wie Facebook, Twitter oder
XING für eine wirksame Internetpräsenz nutzen? In dieser Ver­
anstaltung erfahren Sie mehr über die Chancen und Risiken
der Neuen Medien. Wir informieren über die Möglichkeiten
der Internetpräsenz in Anbetracht des geltenden Werbe- und
Berufsrechts und gehen auf die Bedeutsamkeit des Daten­
schutzes in sozialen Netzwerken ein.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referent:
• Jens Pätzold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Termin und Veranstaltungsort:
• 17. Juli 2013 (17.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr)
• KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus.
Anzeige
Heidelberger Ärzteorchester
Die Ärzteschaft Heidelberg
(www.aerztekammer-bw.de/heidelberg) lädt ein zu ihrem
Sommerkonzert 2013
(64. Konzert)
Programm:
Antonin Dvorak: Konzert für Violoncello und Orchester
h-moll, op. 104
Allegro – Adagio ma non troppo – Finale: Allegro moderato
Violoncello: Kanghao Feng
Pause
Felix Mendelssohn Bartholdy: Sinfonie Nr. 5,
D-Dur, op. 107 (Reformations-Symphonie)
Andante, Allegro con fuoco – Allegro vivace – Andante –
Choral: Ein´ feste Burg ist unser Gott, Andante con moto,
Allegro vivace, Allegro maestoso
Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h.c. Michael Steinhausen
Termin: Freitag, 28. Juni 2013, 20.00 Uhr
Ort: Peterskirche, Plöck
Der Eintritt ist frei.
Am Ausgang erfolgt eine Spendensammlung.
Terminvormerkungen:
Vorkonzert: Sonntag, 23. Juni 2013, 18.00 Uhr
Evangelische Kirche, Kirchstr. 22, 69259 Wilhelmsfeld
Winter-Konzert 2014: Freitag, 7. Februar 2014, 20.00 Uhr
Peterskirche, Plöck
ÄBW 06 • 2013
235
Kammern und KV
Nicht regulär krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund
Abschiebung nach ärztlicher Behandlung?
D
as Genfer Gelöbnis verpflichtet
die Ärzteschaft zur Behandlung ohne Rücksicht auf Abstammung und Herkunft. Dem Arztethos stehen in Deutschland allerdings
mehrere Hunderttausend Menschen
ohne legalen Aufenthaltsstatus und
hohe bürokratische Hürden entgegen. Anfang Mai veröffentlichte die
Zentrale Ethikkommission der Bun­
desärztekammer daher eine aktuelle
Stellungnahme zur „Versorgung von
nicht regulär krankenversicherten
Patienten mit Migrationshintergrund“. Aus Angst vor Abschiebung
oder wegen eines fehlenden Ver­
Krank und ganz unten
E
s ist wohl eher ein monetärer denn ein moralischer
Konflikt, in den Ärzte geraten, wenn sie einen mittellosen Patienten behandeln. Dass es viele dennoch
tun, ohne das an die große Glocke zu hängen, geleitet
von Mitgefühl und ethischer Verantwortung, ist ehrenwert. Schließlich bezahlen die Mediziner dann solche
Einsätze aus eigener Tasche. In unserem reichen Land
leben Hunderttausende, die keine Krankenversicherung
haben. Weil sie sich die nicht leisten können. Obdachlose
sind darunter, aber auch viele Ausländer, die über keinen
gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen und sich durch
Gelegenheitsjobs oder ganz ohne Arbeit durchs Leben
schlagen. Für diese Menschen beginnt bei einer Erkrankung ein entwürdigender Hindernislauf nach einem
Krankenschein. Der wird ihnen häufig von den Behörden
verweigert, sagt die Bundesärztekammer. Andere Länder
regelten solche Sonderfälle für beide Seiten – Arzt und
Patient – wesentlich unbürokratischer. Kritiker werden
einwenden, dass das „Gutmenschentum“ dort seine Grenzen findet, wo Steuergelder in die Grauzone der Ärmsten
fließen, die aus fremden Ländern zu uns kommen. Das
stimmt auf dem Papier. Aber in der Lebenswirklichkeit
geht dadurch die Menschlichkeit verloren. Solidarität mit
den Schwachen ist eines der großen Themen beim Evangelischen Kirchentag in Hamburg. Ob Christ oder Heide
– richtig gelebt wird dieses Motto in unserer Gesellschaft
schon lange nicht mehr. Wir sollten es uns leisten, diese
Kranken von ganz unten nicht im Stich zu lassen.
Siegfried Lambert
(Nachdruck aus der Heilbronner Stimme vom 3. Mai 2013,
mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber)
236
ÄBW 06 • 2013
Prof. Dr.
U. Wiesing,
PD Dr. T. Krones,
Dr. U. Clever
sicherungsschutzes suchen illegal in
Deutschland lebende nämlich erst
sehr spät oder gar nicht einen Arzt
auf. „Oft kommt es zu einer Verschlimmerung und sogar Chronifizierung
von Erkrankungen. Nicht selten endet
dies im medizinischen Notfall“ erklärte Dr. Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg,
bei der Vorstellung der Stellung­
nahme im Berliner Haus der Bundespressekonferenz.
Wenn sich die Kranken doch an
Ärzte wenden und kein akuter Notfall
vorliege, entschieden faktisch die
Mitarbeiter des Sozialamts oder Heimleiter von Asylbewerberunterkünften
über die Kostenübernahme - und damit über die Behandlung. Darauf
verwies Prof. Dr. Urban Wiesing, ZEKOVorsitzender und Medizinethiker aus
Tübingen. Er betonte, dass besonders
häufig auch Kindern und Jugendlichen die medizinische Versorgung
vorenthalten werde. Eltern müsse jedoch ermöglicht werden, ihre Kinder
in Arztpraxen oder Krankenhäusern
vorzustellen, ohne Gefahr zu laufen,
ausgewiesen zu werden.
Auch an Dr. Clever, der als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Freiburg niedergelassen
ist, wenden sich immer wieder schwer
kranke Migrantinnen. Für ihn ist es
frustrierend, dass Ärzte, Kliniken und
Labore, die sich so wie er engagieren,
immer wieder auf den Unkosten sitzen bleiben, weil die Behörden die
Zahlung verweigern. Zudem werde
dabei immer wieder die ärztliche
Schweigepflicht ausgehöhlt, weil die
Sozialämter die Patientendaten an
die Ausländerbehörden weitergeben.
Kranke müssten sich demnach häufig
zwischen medizinischer Behandlung
und Ausweisung entscheiden. Aber
auch Ärzte gerieten oft in gravierende
ethische und zum Teil rechtliche Konfliktsituationen, wenn medizinisch
gebotene Therapien und Vorsorgeuntersuchungen aus Versicherungsgründen unterblieben, beschrieb
Prof. Wiesing das Dilemma.
Für viele Menschen ohne gültige
Aufenthaltspapiere und deren Kinder
bestehe faktisch keine reguläre Behandlungsmöglichkeit, heißt es in der
Stellungnahme. Dies widerspreche
grundlegend dem Ärztlichen Ethos,
sagte Privatdozentin Dr. Tanja Krones,
Leitende Ärztin für Klinische Ethik
am Universitätsspital Zürich und Mitautorin des Papiers.
Die Zentrale Ethikkommission
fordert deshalb unter anderem, bürokratische Hürden, die kranken Personen den Zugang zu den ihnen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
zustehenden Behandlungen erschweren oder unmöglich machen, zu beseitigen. Die individuelle Entscheidung
über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung müsse beim Arzt
verbleiben. Insbesondere sei sicherzustellen, dass alle Kinder von nicht oder
nicht ausreichend krankenversicherten Migranten die notwendigen Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen
erhalten. Zudem stellt die ZEKO klar:
„Die ärztliche Schweigepflicht ist ein
hohes Gut und darf nicht durch das
Verfahren der Zuteilung von Leistungen untergraben werden. Das Ver­
trauensverhältnis zwischen Arzt und
Patient muss explizit und verlässlich
geschützt werden.“
OE
Weitere Infos:
www.zentrale-ethikkommission.de
C
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Chancen eines aktiven
­Fondsmanagements
Aktiv oder passiv – was können aktiv
gemanagte Fonds, was Indexfonds
nicht können?
Aktiv gemanagte Fonds konkurrieren mit ETFs (Exchange Traded
Funds) und anderen passiven Produkten. An ihnen werden sie gemessen. Passive Produkte bilden einen
Index ab, zum Beispiel den EuroSTOXX. Sie folgen einem gewissen
Automatismus. Ein aktiver Fondsmanager löst sich von dem starren Prinzip. Jedoch müssen sich die Kosten für
das aktive Fondsmanagement über
eine höhere Rendite rechnen. Das Ziel
des Fondsmanagers ist es, den Index
und damit die Kursgewinne passiver
Produkte zu übertreffen – und im
Verlustfall gering zu halten. Hierfür
benötigt er gute Informationsquellen,
ein breites wie tiefes Fachwissen,
langjährige Markterfahrung sowie
das Gespür für den richtigen Moment.
Daneben bezieht er Einschätzungen
von Branchenexperten und Analysten. Denn diese kennen die analysierten Unternehmen bis ins Detail.
Ihre Stärke ist es, Unternehmens­
risiken aufzudecken, Investitionen zu
beurteilen und potenzielle Erfolgsaussichten von Unternehmen zu bewerten.
Für den Fondsmanager erfüllen
Branchenexperten und Analysten eine zentrale Aufgabe. Sie identifizieren
diejenigen Unternehmen ihrer Branche, welche überdurchschnittlich
stark von der Entwicklung des jeweiligen Markts profitieren. Sobald sie
hierzu ein umfassendes Bild haben,
besprechen sie diese Empfehlung mit
dem Fondsmanager.
Bevor der Fondsmanager seinerseits diese Informationen der Ana­
lysten verarbeitet, überprüft er die
Branchengewichtung für seinen
Fonds. Diese regelmäßige Bestimmung stellt einen fortlaufenden Prozess dar. Dabei orientiert sich der
Fondsmanager zunächst an der Gewichtung des jeweiligen Vergleichsindexes. Aufgrund von Markteinflüssen,
Meinungen von Marktteilnehmern,
Volkswirten sowie seiner eigenen
Einschätzung wägt er ab, bestimmte
Branchen „stärker“, „gleich“ oder
„niedriger“ als im Vergleichsindex zu
gewichten.
Wie sich das Zusammenspiel
zwischen Analyst und Fondsmanager
in der Praxis auf den Fonds auswirkt,
zeigt folgendes Beispiel: ein aktiv
gemanagter Aktienfonds mit Schwerpunkt europäische Aktien. Der Fondsmanager versucht damit, den Vergleichsindex EuroSTOXX50 und darauf basierende passive Anlageprodukte zu schlagen. Für den Fall einer
optimistischen Konjunkturprognose
wird er beispielsweise die konjunkturabhängige, europäische Automobilbranche höher gewichten als diese
Branche im EuroSTOXX50 und damit
in dem passiven Indexfonds abgebildet ist. Auch umgekehrt kann der
Fondsmanager reagieren: Rechnet
das Research zum Beispiel mit einer
schwachen Konjunktur im asiatischen
Raum, dann könnte der Fondsmanager zum Beispiel die exportorientierte, europäische Luxusgüterbranche niedriger gewichten, als dies im
Index der Fall ist. Im Folgeschritt wägt
er nach Kauf- oder Verkaufempfehlungen des Analysten sowie in Einzelgesprächen mit dem Management
des jeweiligen Unternehmens ab,
ob sich die Aktien für seinen Fonds
eignen.
Das Berufsbild des Fondsmanagers bringt mit sich, dass er ständig
am Wettbewerb gemessen wird.
Dieser Vergleich sollte ihn motivieren,
stets besser zu sein als die ent­
sprechenden Wettbewerbsprodukte.
Naturgemäß hat der aktive Mana­
gement-Ansatz zur Folge, dass er
sich sehr stark mit seinem Fonds
identifiziert.
Der Anleger wiederum entscheidet sich nicht nur für den Fonds,
sondern bekennt sich zugleich zu dem
Fondsmanager, der ihn aktiv verwaltet. Als Qualitätshinweise dienen ihm
Empfehlungen sowie die langfristige
Entwicklung des Fonds. Weitere Indizien für Qualität können auch regelmäßige Auszeichnungen sein – sowohl des Fondsmanagements als
auch der Analysten und Branchen­
experten im Research.
Stephan Wittwer
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ÄBW 06 • 2013
237
Vermischtes
Ab Juli können Arztpraxen VERAHmobil-Fahrzeuge für Hausbesuche nutzen
HZV-Mobilitätsoffensive
I
m Mai feierte der Hausarztvertrag
in Baden-Württemberg fünfjähriges Jubiläum (siehe dazu das
Editorial in unserer letzten Ausgabe).
Gleichzeitig starteten die Vertragspartner eine bundesweit einmalige
Mobilitätsoffensive: Ab Juli können
Versorgungsassistentinnen in der
Hausarztpraxis (VERAH) im neuen
VERAHmobil zu ihren Hausbesuchen
aufbrechen.
Mit den Fahrzeugen soll die ambulante Versorgung weiter verbessert
werden: Die AOK Baden-Württemberg
und ihre Arztpartner wollen in den
nächsten fünf Jahren über 1000 solcher
Kleinwagen im einheitlichen Look auf
die Straße bringen. Alle Hausärzte im
AOK-Hausarztvertrag können die Autos
zu Sonderkonditionen leasen.
Im Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird der Einsatz
einer VERAH zur Versorgung chronisch
kranker Patienten eigenständig vergütet. Sie kann den Hausarzt durch
Übernahme von Routine-Hausbesuchen entlasten. Dies sei, so Dr.
Berthold Dietsche, Vorsitzender des
Dr. Dietsche,
Dr. Hermann und
Dr. Baumgärtner
(v. l.) mit dem
neuen VERAH-mobil
Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, angesichts einer abnehmenden
Zahl von Hausärzten gerade auf dem
Land von großer Bedeutung.
Derzeit verfügen schon rund 1200
der 3500 am AOK-Hausarztvertrag
teilnehmenden Ärzte über Personal mit
dieser Zusatzqualifikation. Nach Ansicht von AOK-Chef Dr. Christopher
Hermann werde die Versorgung einer
steigenden Anzahl von Patienten mit
mehreren, oft chronischen Krankheiten
immer komplexer und anspruchsvoller.
Dafür werde eine durch den Hausarzt
als Lotsen umfassend gesteuerte Versorgung vor Ort notwendig.
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI BadenWürttemberg betonte, dass Hausarztverträge in Kombination mit ange­
gliederten Facharztverträgen maß-
geblich dazu beitragen, die
wohnortnahe ärztliche Versorgung
langfristig auf hohem Niveau zu sichern und die Arbeitsbedingungen
der teilnehmenden Ärzte zu verbessern. Damit sei man dem HausarztEBM um Lichtjahre voraus.
Auch Landessozialministerin Katrin
Altpeter lobte das Modell, weil es Krankenkassen und Hausärzten einen attraktiven Rahmen biete, um zu erproben, wie man die medizinische Versorgung der Patienten verbessern könne.
Sie sagte zu, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das bis Mitte 2014
in dieser Form befristete Modell auch in
Zukunft erhalten bleibe. Gleichzeitig
sprach sie sich dafür aus, dass eine
Weiterentwicklung des Hausarztmodells in Abstimmung mit den Angeboten der Regelversorgung erfolgt.
Bundesministerium für Gesundheit will Information der Ärzteschaft verbessern
Register über Lieferengpässe bei Arzneimitteln
I
n Deutschland werden jedes Jahr
über 1,6 Milliarden Arzneimittelpackungen abgegeben. Das sind
im Durchschnitt 4,5 Millionen Packungen pro Tag. Trotz der sehr guten
Versorgung mit Arzneimitteln in
Deutschland kam es in den letzten
Monaten zu Lieferengpässen bei
einzelnen Arzneimitteln; besonders
betroffen waren hiervon die Krankenhäuser.
Vor diesem Hintergrund hat das
Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) als erste
Maßnahme zur Verbesserung der
Kommunikation zwischen den beteiligten Kreisen und zur Erhöhung der
Transparenz ein Register über Liefer­
engpässe bei Arzneimitteln eingerichtet, das über die Website des
238
ÄBW 06 • 2013
BfArM erreichbar ist. Wesentliches
Ziel des Registers ist es, dass Ärzte und
Apotheker durch rechtzeitige Information über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln agieren und
– sofern möglich – auch Therapie­
alternativen erschließen können.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie begrüßte die
Initiative.
Die pharmazeutischen Unternehmer sind – zunächst auf freiwilliger
Basis – aufgefordert, Informationen
über Lieferengpässe mitzuteilen. Als
Lieferengpass ist dabei eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Arzneimittelauslieferung im üblichen Umfang
oder eine deutlich vermehrte Arzneimittelnachfrage, der nicht angemes-
sen nachgekommen werden kann,
anzusehen.
Im Register werden diejenigen
Arzneimittel aufgeführt, bei denen
ein besonderer Informationsbedarf
der Fachöffentlichkeit vorausgesetzt
wird. Ein solcher wird derzeit vom
Ministerium bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen gesehen,
für die keine Alternativpräparate zur
Verfügung stehen. Gemeldet werden
sollen Lieferengpässe vor allem bei
Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimitteln oder Arzneimitteln, die im
Zusammenhang mit Operationen
angewendet werden.
Weitere Infos:
www.bfarm.de/lieferengpaesse
C
Vermischtes
BWKG und Krankenhäuser fordern eine faire Krankenhausfinanzierung
Politik muss Finanzhilfen nachbessern
zu immer mehr Leistungssteigerung
in den Kliniken.“
Dass die Kürzungen der Bundesregierung seit 2011 große Löcher in
die Kliniketats gerissen hätten, bezeichnete Einwag als „Skandal“. Die
aktuell vorgeschlagenen Soforthilfen
für die Krankenhäuser seien wichtige
Schritte in die richtige Richtung,
könnten die Lücke aber nicht schließen, vielmehr müsse die Bundesregierung „dringend nachbessern“. Den
Mitarbeitern könne man nicht vermitteln, dass die Tarifsteigerungen trotz
der prekären finanziellen Situation
der Krankenhäuser wieder nicht voll
finanziert werden sollten.
Der Leitende Ärztliche Direktor
des Universitätsklinikums Ulm, Prof.
Dr. Reinhard Marre, forderte für die
Universitätsklinika einen angemessenen finanziellen Ausgleich beziehungsweise Systemzuschlag, andernfalls könnten sie künftig nicht mehr
ihre speziellen Kompetenzen und eine umfassende Infrastruktur vorhalten. Davon sei auch die Weiterbildung
der Ärztinnen und Ärzte betroffen.
Im Bundestagswahljahr war es
offenbar ein Leichtes gewesen, Bundestagsabgeordnete aller Parteien in
die Veranstaltung einzubinden: Lothar
Riebsamen (CDU) unterstützte die
Forderungen der Kliniken und ihrer
Beschäftigten uneingeschränkt. Ins
gleiche Horn stieß sein Kollege Georg
Protest vor dem
Haupteingang
des Universitätsklinikums Ulm
Nüßlein (CSU) aus Neu-Ulm, der sich
überzeugt gab, dass eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen vor
dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung gar nicht möglich sei.
Hilde Mattheis (SPD) forderte gar einen Mindestpersonalschlüssel im Pflegebereich und nutzte die Gelegenheit,
für die Bürgerversicherung zu werben;
nach ihrer Überzeugung verbessere
sich dadurch die Einnahmeseite, wodurch auch mehr Geld für die Krankenhäuser zur Verfügung stehe. Noch
weiter ging Michael Schlecht (Linke),
der die Beitragsbemessungsgrenze in
der Krankenversicherung ganz aufheben wollte. Bis dahin übliche Parteiwerbung im Wahljahr. Schließlich jedoch bekam Ekin Deligöz (Grüne) das
Wort und forderte ihre Kollegen der
Regierungsparteien frech und entwaffnend auf: „Wenn sie das alles so
einsehen, dann setzen Sie es doch um.
Sie regieren schließlich.“ Das Auditorium spendete nicht enden wollenden
Applaus für die junge Abgeordnete.
Wie leicht doch manchmal Gesundheitspolitik erscheint.
Fotos: Erens
D
ie finanzielle Situation der
Krankenhäuser in BadenWürttemberg spitzt sich immer weiter zu. Diese Entwicklung
nahmen Ende April acht Kliniken aus
Oberschwaben, dem Alb-DonauKreis, Ulm, Aalen und Heidenheim
gemeinsam mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft
(BWKG) zum Anlass für eine groß
angelegte Informations- und Protestaktion am Universitätsklinikum
Ulm. Hunderte Mitarbeiter waren
gekommen, um ihren Forderungen
Stimme und Gesicht zu verleihen.
Gemeinsam appellierten BWKG
und Kliniken an die Bundes- und Landespolitik, die Unterfinanzierung der
Krankenhäuser schnell und dauerhaft
zu stoppen. Schließlich schreibe jedes
zweite Krankenhaus im Südwesten
rote Zahlen – und das, obwohl BadenWürttemberg im Bundesvergleich die
niedrigste Zahl an Krankenhausbetten
pro Einwohner aufweise. Von Überversorgung könne daher keine Rede sein,
war die einhellige Meinung.
BWKG-Verbandsdirektor Matthias
Einwag stellte drei Forderungen an
die Politik: Kostensteigerungen
müssten refinanziert, die Investitionsförderung aufgestockt werden. Tosenden Beifall erhielt er für seinen
engagierten Appell, mit dem er den
Protestierenden aus der Seele sprach:
„Machen Sie Schluss mit dem Zwang
BWKG-Verbandsdirektor
M. Einwag
Ärztlicher Direktor
Prof. Dr. R. Marre
OE
Knackig, kurz und witzig: Forschung in drei Minuten
Tübingerin gewinnt FameLab
F
ameLab nennt sich ein internationaler Wettbewerb für Wissenschaftskommunikation,
bei
dem Wissenschaftler ihre Forschung
einem Laienpublikum kurz, unterhaltsam und verständlich vermitteln.
Drei Minuten Zeit haben sie auf der
Bühne, um Auditorium und Fachjury
zu überzeugen.
Die Tübinger Medizinstudentin
Thien Ngoc Tran Nguyen (Foto) siegte
beim nationalen Finale des FameLab
2013 mit der unterhaltsamen Vor­
stellung ihrer Doktorarbeit zur Bekämpfung von Krankenhauskeimen,
bei der es um die Kommunikation durch Botenstoffe geht. Dies
geschieht durch mehrere unterschiedliche Botenstoffe, vergleichbar
den verschieden Sprachen bei Menschen. Gezeigt wurde, wie der
Mensch das daraus resultierende
„sprachliche“ Unverständnis nutzt,
damit Bakterien voneinander ferngehalten werden und schließlich verschwinden.
Die bislang jüngste Teilnehmerin
ist Doktorandin von Prof. Ingo Autenrieth, Ärztlicher Direktor des Instituts
für Medizinische Mikrobiologie und
Hygiene am Uniklinikum Tübingen
und Dekan der Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität. Als
Gewinnerin im bundesweiten Finale
ist Nguyen für den internationalen
Contest beim Cheltenham Science
Festival qualifiziert.
Weitere Infos:
www.famelab-germany.de
C
ÄBW 06 • 2013
239
Vermischtes
Leserbriefe
Zum Beitrag „Imagepflege vor der ‚Tagesschau’“ in ÄBW 04/2013
Vertreterversammlung der KVBW
Danke für den informativen Bericht im ÄBW 05/2013. Tatsächlich war
die Debatte um den neuen Hausarzt-EBM zwischen der stellvertretenden
KBV-Vorsitzenden Regina Feldmann und den Delegierten der KVBW vom
Bemühen um Sachlichkeit geprägt. Gleichzeitig musste man aber den
Eindruck gewinnen, dass hier zwei völlig unterschiedliche Welten aufeinander trafen.
Die KBV-Welt ist bestimmt vom Prinzip einer mit den Kassen vereinbarten Gesamtvergütung, die unter den Ärzten verteilt werden muss.
Der in Baden-Württemberg seit Jahren propagierte Grundsatz „für begrenztes Geld kann es nur begrenzte Leistungen geben“ ist in dieser
KBV-Welt nicht denkbar. Im Gegenteil: die EBM-Reformer wollen nach
Jahren der Pauschalierung wieder vermehrt Einzelleistungen einführen,
um die hausärztliche Tätigkeit besser abbilden zu können. Dies soll
insbesondere den „typischen“ Hausärzten, die ein breites Spektrum von
(definierten) hausärztlichen Leistungen erbringen, zugute kommen.
Für neue Leistungen der Geriatrie und Palliativmedizin werden nur
sehr begrenzt zusätzliche Mittel zu Verfügung stehen (die genannten
125 Mio. bundesweit). Für einen Teil dieser Zusatzhonorare werden
aber zusätzliche Qualifikationen nachzuweisen sein. Die Hoffnung, dass
dann nach einem verbesserten, umfassenden Leistungsnachweis für die
Hausärzte irgendwann auch mehr Geld von den Kassen kommen wird,
darf mit Recht als Illusion bezeichnet werden.
Bürokratie ist in dieser KBV-Welt kein Schreckgespenst, sondern eine
vernachlässigbare Petitesse. Schließlich geht es lediglich darum, ein paar
neue Ziffern zu lernen und endlich mal richtig nach ICD zu kodieren. Ein
System vermehrter Einzelleistungen wird aber nicht nur mehr Verwaltungsaufwand, sondern auch erneute Mengenbegrenzungen und Umverteilungen zwischen den Praxen mit sich bringen. Solche Effekte lassen sich
nach den Erfahrungen früherer EBM-Reformen kaum vorab kalkulieren.
In der Welt der KVBW-Delegierten gibt es solche Ideen wie „kalkulierbares Honorar in Euro-Beträgen“, „keine Budgetierung“ und „keine Abstaffelung“. Neue Leistungen soll es nur geben, wenn die Kassen diese in
vollem Umfang extra finanzieren. Solche Forderungen gegenüber den
Kassen sind in der KBV-Welt unvorstellbar. Am Ende wären sogar die
komplizierten Mechanismen einer Honorarverteilung überflüssig. Aber die
KBV-Welt würde natürlich niemals ihre eigene Abschaffung betreiben. Mit
einer derartigen Reform dürfte sie sich lediglich von der Realität zumindest
der baden-württembergischen Ärzte etwas weiter entfernen.
Dr. Stefan Bilger, Dossenheim
„Ich bin Hausarzt. Ich arbeite für Ihr Leben gern.“ Haben wir diese
erniedrigende, ja anbiedernde Kampagne nötig? – Bei unseren Patienten
bestimmt nicht, bei denen genießen wir eben (trotz alle Diffamierungen)
nach wie vor hohes Ansehen. Auf die Stellen, auf die es ankommt, Politiker, Krankenkassen, Medien, Gesetzgeber macht dies gar keinen Eindruck! Im Gegenteil, die lachen sich ins Fäustchen über dieses instinktlose
Eigentor der Ärzteschaft! „Qui s’excuse s’accuse“. Und sie werden sich
ebenso wie die Bürger und Patienten sagen: Die verdienen halt zu viel
Geld, diese Ärzte. – Millionen für eine Werbekampagne zur besten Sendezeit über Jahre! – Wie wird das bald abgestanden sein, man kann es
nicht mehr hören, Widerwillen wird geweckt.
Dazu zementiert der Slogan „Ich arbeite für Ihr Leben gern“ geradezu das Image, von dem wir Hausärzte endlich runterkommen müssen,
von der Aufopferungsrolle bis hin zur Selbstaufgabe und Hintanstellung
aller privater Interessen. Diese Zeiten müssen jetzt endlich vorbei sein!
– Gerade dies ist doch auch ein wichtiger Grund, weshalb der Nachwuchs
weg bleibt.
Alle sagen sich, die scheinen es nötig zu haben, die Ärzte. Da muss
was dran sein an dem, was immer wieder über die Ärzte verbreitet wird.
Diese kontraproduktive Verschwendung unserer Beitragsgelder muss
schleunigst gestoppt werden! Diese unselige Kampagne ist peinlich.
Marktschreierisch geben wir uns der Lächerlichkeit preis!
Dres. Welf und Heike Dieterich, Rheinfelden
Zum Editorial in Ausgabe 05/2013 „Hausarzt dringend gesucht“
Was ist einer der strukturellen Grunde für die Unattraktivität und
manchmal Ineffizienz des Hausarztberufes? Dass Hausärzte oft den falschen Anspruch haben, wie „kleine Fachärzte“ arbeiten zu müssen. Aber
Hausarzt zu sein ist etwas anderes: Weg von Datenfülle und Perfektion
hin zu Zuhören, Beraten, Vereinfachen. Hochkompetent sein, ohne sich
in Einzelheiten zu verlieren. Die Patienten begleiten, sich entwickeln
lassen, ihnen zuverlässiger Berater und Lotse sein. Wissen und spüren,
wann eine Überweisung zum fachärztlichen Kollegen angezeigt ist. Integrativ arbeiten, auch mal zum Telefonhörer greifen und andere Beteiligte, sei es Familie oder Therapeuten, einbeziehen. Dies erfordert Zeit,
Mitgefühl, klares Denken - und oft arbeiten, ohne direkt dafür bezahlt
zu werden. Aber es ist ein effektiver und für alle Seiten befriedigender
Weg.
Dr. Steffen Fimpel, Gschwend
Meine Meinung
Akute psychiatrische Notfälle:
Akuttermine Mangelware
im niedergelassenen Bereich
F
rauenärztliche wie sicher auch hausärztliche Praxen werden immer
wieder mit Patientinnen konfrontiert, die post partum Depressionen entwickeln, die sich innerhalb weniger Tage zu einer akuten
(Suizid-) Gefährdung für Mutter und Säugling entwickeln können. Verzweifelt versuchen diese Patientinnen (und deren Ärzte) einen Termin
zur akuten Krisenintervention bei einem niedergelassenen Psychiater in
der nahen und ferneren Umgebung zu bekommen – leider meist ohne
Erfolg: „Nächster Termin in zwei bis vier Monaten!“
240
ÄBW 06 • 2013
Da sich die Patientinnen nicht von ihrem Kind trennen wollen, lehnen
sie eine stationäre Einweisung zunächst ab, bis ihre Not immer größer
wird und sie einsehen, dass ihnen zeitnah nur diese eine Behandlungsoption bleibt.
Wie steht es in solchen Fällen mit dem Sicherstellungsauftrag, zu
dem wir als Niedergelassene alle verpflichtet sind? Wäre es denkbar und
möglich, dass sich Neurologen und Psychiater einer Region zu einem
Netzwerk zusammenschließen und jeweils einen Kollegen pro Tag oder
Woche als Ansprechpartner für akute Notfälle benennen?
Betroffenen Patientinnen bliebe so eine erniedrigende, Angst verstärkende Odyssee erspart.
Dr. Ursula Haferkamp
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Mönchweiler
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Vermischtes
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Lotse und Berater
D
as deutsche Gesundheitssystem ist für viele Bürger un­
übersichtlich und unverständlich. Daher sind viele auf der Suche
nach Information und Unterstützung.
Die Unabhängige Patientenberatung
Deutschland berät Patientinnen und
Patienten in gesundheitlichen und
gesundheitsrechtlichen Fragen –
qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral
und unabhängig. Die Grundlage ihres
Handelns ist der gesetzliche Auftrag
nach § 65b Sozialgesetzbuch V.
Die Beratung der UPD ist explizit
ein ergänzendes Angebot. Sie steht
zu keiner anderen Instanz im deutschen Gesundheitswesen in Konkurrenz und ersetzt nicht die Leistungen
von Ärzten oder Anwälten. Daher gibt
die UPD auch keine rechtlichen oder
medizinischen Zweitmeinungen ab.
Ebenso wenig kommentiert sie als
Stuttgarter Ärzteorchester
Sommerkonzerte 2013
Freitag, 28. 06. 2013, 20.00 Uhr
Ort: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Samstag, 29. 06. 2013, 20.00 Uhr
Ort: Liederhalle Stuttgart, Mozartsaal
Natalie Chee, Violine
Dr. Arnold Waßner, Dirigent
Programm:
Wolfgang Amadeus Mozart: Ouvertüre zu „Don Giovanni“
Felix Mendelssohn: Violinkonzert e-Moll op. 64
Ludwig van Beethoven: Sinfonie Nr. 4 B-Dur op. 60
Eintritt: 15 Euro/5 Euro
Karten für beide Konzerte bei SKS Russ,
Telefon (07 11) 1 63 53 21 und an der Abendkasse.
242
ÄBW 06 • 2013
Foto: Thinkstock (iStockphoto)
Es ist eine gesetzliche Aufgabe
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Dritte – insbesondere Patienten – in Angelegenheiten
der ärztlichen Berufsausübung zu
informieren und zu beraten. Die
Kammer hat deshalb beschlossen,
mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in
einen regelmäßigen Informationsund Erfahrungsaustausch einzutreten und ihr im Folgenden Ge­
legenheit zur Darstellung ihrer
Tätigkeit zu geben.
neutrale Beratungseinrichtung politische Sachverhalte im öffentlichen
Meinungsbildungsprozess.
Die UPD versteht sich als Wegweiser und Lotse durch ein unübersichtliches Gesundheitssystem, das geprägt ist durch eine Fülle von Akteuren
mit teilweise unterschiedlichen Zielen. Das Ziel einer Beratung durch die
UPD liegt darin, die Ratsuchenden so
zu beraten und informieren, dass es
ihnen möglich ist, eigenständig sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Dadurch wird die Position der Ratsuchenden als eigenverantwortliche
Teilnehmer im Gesundheitswesen
gestärkt. Themen der Beratung sind
unter anderem: Patientenrechte, gesetzliche Neuregelungen im Gesundheitswesen, Leistungen der Kostenträger (z. B. Krankenkassen), Verdacht auf
Behandlungsfehler, Fragen zu diagnostischen Verfahren, Informationen
zu Krankheitsbildern, Fragen zu Medikamenten, Impfungen und Medizinprodukten, Fragen zu den Nutzen und
Risiken von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Umgang mit
den sozialen/psychischen Folgen
schwerer Erkrankungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Rehabilitation.
Für die Qualität der Beratung
entscheidend sind neben einer hohen
Fachkompetenz der Berater, die sachliche Richtigkeit der Informationen
sowie die Unabhängigkeit in fachlicher und institutioneller Hinsicht.
Die UPD betreibt dazu ein zentral
gesteuertes Wissensmanagement.
Dieses definiert, welche Informationen den Ratsuchenden vermittelt
werden und aktualisiert laufend den
Wissensbestand. Basis dafür sind
evidenzbasierte wissenschaftliche Erkenntnisse, einschlägige gesetzliche
Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung. Darüber hinaus werden
alle Beratungsfälle anonym erfasst
und ausgewertet.
Das Angebot der UPD umfasst 21
regionale Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet und ein bundesweites, kostenfreies Beratungstelefon
(08 00) 0 11 77 22 in drei Sprachen.
Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt keiner Gewinnorientierung. Alle
regionalen Beratungsstellen sind
mindestens 16 Stunden in der Woche
für Ratsuchende telefonisch oder
persönlich erreichbar. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei und gut erreichbar. In Baden Württemberg gibt
es in Stuttgart und Karlsruhe eine
Beratungsstelle. Stuttgart bietet vor
Ort zusätzlich auch eine Beratung in
türkischer Sprache an.
Wie hoch der Bedarf nach unabhängiger Beratung im Gesundheitswesen ist, zeigt sich an den Beratungszahlen der UPD. Im Jahr 2011 wurde
das bundesweite Beratungstelefon
von rund 59 000 Anrufern insgesamt
81 000 Mal angewählt. Geführt werden konnten 36 000 telefonische Beratungsgespräche. Insgesamt hat die
UPD von 2006 bis 2011 rund 300 000
Personen beraten.
BÄK und DKG kommen Vorgabe des Gesetzgebers nach
Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen
D
ie Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen
in Chefarztverträgen vorgelegt. Sie
kommt damit einer Vorgabe des Gesetzgebers nach, entsprechende Empfehlungen im Einvernehmen mit der
BÄK zum Bestandteil ihrer Beratungsund Formulierungshilfen für Verträge
der Krankenhäuser mit leitenden
Ärzten zu machen. Dabei müssen
Zielvereinbarungen, die auf finanzielle
Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sein.
Mit dieser Klarstellung sei nach
Überzeugung der DKG jeder Zweifel
über die absolute Vorrangigkeit der
medizinischen Orientierung der leitenden Ärzte in den Kliniken bei ihren
Entscheidungen über medizinische
Leistungen für die Patienten aus der
Welt. Die Bundesärztekammer betonte bei der Vorstellung der Zielvereinbarungen, dass Chefarztverträge
die fachliche Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen garantierten
und deshalb strikt den Regeln der
ärztlichen Berufsordnung entsprechen müssten. Das gelte auch und
gerade dann, wenn in den Verträgen
Zielvereinbarungen mit Anreizen vorgesehen seien.
Die Empfehlungen bezögen sich
lediglich auf die Ausgestaltung von
Zielvereinbarungen mit finanziellen
Anreizen. Das Einvernehmen der BÄK
mit der DKG ergehe lediglich auf der
Grundlage des § 136a SGB V und erstrecke sich nicht auch auf die Beratungs- und Formulierungshilfen der
DKG für Verträge der Krankenhäuser
mit leitenden Ärzten.
Die Empfehlungen sehen im Einzelnen vor:
1. Chefärzte sind in ihrer Verant­
wortung für die Diagnostik und
Therapie des einzelnen Behandlungsfalls unabhängig und keinen Weisungen des Krankenhausträgers unterworfen. Das
Wohl der Patienten und die Versorgung der Bevölkerung mit
medizinisch notwendigen Leistungen müssen stets im Vordergrund stehen.
2. Zielvereinbarungen
zwischen
Krankenhausträgern und Chefärzten mit ökonomischen Inhalten
sind unter der Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen (insbesondere § 23 Abs. 2 MBO-Ä)
grundsätzlich legitim und sachge-
recht, was auch vom Gesetzgeber
anerkannt wird.
3. Zielvereinbarungen im Krankenhaus müssen stets mit der notwendigen Sensibilität gehandhabt
werden. Die zu vereinbarenden
Ziele sind mit Augenmaß so auszuwählen, dass der Chefarzt durch
eigene Anstrengungen maßgeblichen Einfluss auf die Zielerreichung ausüben kann.
4. Finanzielle Anreize für einzelne
Operationen/Eingriffe oder Leistungen dürfen nicht vereinbart
werden, um die Unabhängigkeit
der medizinischen Entscheidung
zu sichern.
Nach § 137 SGB V muss künftig
jedes Krankenhaus in seinem strukturierten Qualitätsbericht eine Erklärung
darüber ausweisen, ob es bei Verträgen mit leitenden Ärzten die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu leistungsbezogenen
Zielvereinbarungen einhält. Hält sich
das Krankenhaus nicht an die Empfehlungen, muss es im Qualitätsbericht
darüber informieren, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden.
Weitere Infos:
www.bundesärztekammer.de
Foto: Thinkstock (iStockphoto)
Vermischtes
C
Einsatztrainer trainierten Notaufnahme des Uniklinikums Mannheim
Selbstbehauptung für Klinikmitarbeiter
I
n den letzten Jahren wird in der
Notaufnahme des Mannheimer
Universitätsklinikums ein zunehmendes Gewaltrisiko für die Mitarbeiter beobachtet. Gerade zu später
Stunde haben es die dort tätigen
Ärzte und Pflegekräfte zuweilen mit
aggressivem Verhalten von Patienten
und Angehörigen zu tun, denen es an
Einsichtsfähigkeit und Verständnis in
ihre Situation fehlt.
Den Umgang mit Beschimpfungen, Drohungen oder gar Tätlichkeiten zu trainieren, war Ziel eines
Projektes, bei dem Polizei und Univer-
sitätsmedizin Mannheim eng zusammengearbeitet haben. Erfahrene Einsatztrainer der Polizei schulten die
Mitarbeiter der Notaufnahme praktisch und theoretisch in Techniken der
Deeskalation, aber auch in Notwehrmaßnahmen und Selbstverteidigung,
damit diese sich in solchen Situa­
tionen besser behaupten können.
Das Training vermittelte Ärzten
und Pflegepersonal nicht nur, dass sie
rüden Verhaltensweisen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Sie lernten auch,
die Zeit bis zum Eintreffen von polizeilichen Einsatzkräften überbrücken
zu können und so die Lage für alle
Anwesenden sicherer zu machen.
Kommt es zu Zwischenfällen, sind
diese von unterschiedlicher Qualität
– dies ist selbstverständlich kein
Mannheimer Phänomen, sondern
dürfte alle derartigen Einrichtungen
in Deutschland betreffen. Erfasst
werden die Zwischenfälle in einem
Übergriffsprotokoll, und je nach
Schwere des Vorfalls droht eine Anzeige. Ziel ist ein reibungsloser Behandlungsablauf, Sicherheit für die
Patienten, deren Angehörige und das
medizinische Personal.
ÄBW 06 • 2013
243
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
Di. 18. 06. 2013
19.15 Uhr
in Stuttgart
20. – 22. 06. 2013
22. – 28. 06. 2013
08. – 13. 07. 2013
13. 07. 2013
THEMA
Informationsveranstaltungen zur
Weiterbildungin Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
für den Facharzt Psychosomatik,
­Psychiatrie und den Zusatztitel
­Psychotherapie-fachgebunden
Theorie und Praxis der psycho­
somatischen Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Das Paargespräch
(17 Std. Theorie + Intervention –
ohne Balint) – Kurs 2 von 3 –
NEUER START
Zusatzweiterbildung
Psychotherapie – fachgebunden
2013 – 2014, 4 Blockkurse
Prof. Dr. K. Fritzsche, Birgit Murjahn
Psychosomatische
Grundversorgung
Intensivkurs (50 Std.)
– Parallel Start Balintgruppe
ORT
70180 Stuttgart
Alexanderstr. 104
(Praxis Heim)
VERANSTALTER
Tiefenpsychologisches Institut Baden (TIB e. V.)
www.ti-b.de
Auskunft:
Dr. N. Schrauth
Tel. (0 72 34) 94 93 22 und
Tel. (07 11) 24 39 46
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 260,– Euro
Der Erstantrag im Rahmen
der Psychotherapie
Dr. med. Dietrich Noelle
Psychotherapeutisches Seminar
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 120,– Euro
Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
[email protected]
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
[email protected]
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
[email protected]
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
[email protected]
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Information:
Sekretariat PD Dr. R. Wörz,
Friedrichstr. 73
76669 Bad Schönborn
Tel. (0 72 53) 3 18 65
Fax (0 72 53) 5 06 00
E-Mail: [email protected]
Bad Krozingen
Kursgebühr: 1320,– Euro
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 750,– Euro
Interdisziplinäre Bad Schönborner Rathaus,
Bad Schönborn
Schmerzkonferenzen
Sitzungssaal
jeweils: Referat – PatientenFriedrichstr. 67,
vorstellung – Diskussion
76669 Bad Schönborn –
PD Dr. R. Wörz, Bad Schönborn
20. 06. 2013
Min.
Schmerz und Schmerzkrankheit
Dr. Uwe Henß, Wald-Michelbach
11. 07. 2013
V. von Weizsäcker
Das Missliche am Schmerz
Dr. Gabriele Hecker, Baden-Baden
12. 09. 2013
Migration und Schmerz
Dr. Ulrike Köhler, Heidelberg
17. 10. 2013
Chronische Migräne und Botox
PD Dr. Sigrid Schuh-Hofer, Mannheim
14. 11. 2013
Pathophysiologie
neuropathischer Schmerzen
Kurs 4: 21. – 23. 06. 2013 Psychosomatische
69115 Heidelberg
Grundversorgung
Balint-Gruppe, Progressive Muskelent­spannung
Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung
AkademieHotel
Samstag, 22. 06. 2013
Eröffnungssymposium
Karlsruhe
8.30 – 16.00 Uhr
AescuLabor-Karlsruhe
Am Rüppurrer Schloss 40
Fortbildungspunkte:
Aktueles aus der Labordiagnostik
6 beantragt
76199 Karlsruhe
für Haus- und Fachärzte
kostenfrei
Ein Symposium mit Laborführung
im AescuLabor-Karlsruhe
samstags oder sonntags
Psychosomatische
Stuttgart-Süd
(10 x)
Grundversorgung
Kursgebühr: 900,– Euro
individueller Einstieg und 80- bzw. 40-stündiger
Teilbelegung möglich
Grund- / Aufbaukurs
Donnerstags,
19.30 – 21.00 Uhr
Dr. Olschewski-Hattenhauer und
Dr. Oberweis-Nienburg
Tel. (0 62 21) 16 35 24
E-Mail: [email protected]
MVZ AescuLabor-Karlsruhe GmbH
Am Rüppurrer Schloss 1, 76199 Karlsruhe
www.aesculabor-karlsruhe.de
Veranstaltungsorganisation:
Tel. (0 40) 33 44 11-99 66
[email protected]
Anmeldung / Auskunft:
IB-GIS mbH
Medizinische Akademie
Hauptstätter Str. 119 – 121, 70178 Stuttgart
Tel. (07 11) 64 54-5 40, Fax (07 11) 64 54-5 06
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22. 06. 2013
(Tagesseminar, 8 Std.;
Kosten: 125,– Euro)
12. / 13. 07. 2013
(II. Aufbau)
27. / 28. 09. 2013
(III. Vertiefung)
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 16)
18. – 19. 10. 2013
(16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
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11. / 12. 07. 2013
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8.00 – 17.00 Uhr
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Ärzte
15 Fortbildungspunkte
Physiotherapeuten
15 UE WTB-anerkannte
Trainerfortbildung
DTB B/C Trainer
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100,– Euro
Voranmeldung unter:
www.mercedescup.de
12. / 13. 07. 2013
20. / 21. 09. 2013
18. / 19. 10. 2013
06. / 07. 12. 2013
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moderner Hypnose und Health-NLP
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tion, Ressourcen-Aktivierung und
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Württembergischer Dermatologen –
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Fax (0 70 71) 29-41 17
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[email protected]
2. Sportmedizinisches Symposium
– Professionelle Konzepte für den
Profisportler und sein Umfeld
Psychische und Physische Krisen
Bewegungsanalyse,
Trainigssteuerung, Diagnostik
und Therapie der verschiedenen
­Gelenkproblematiken
aus Sicht von Arzt
und Physiotherapeut
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Psychosomatik
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80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa
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Kontakt: Fr. Schleucher
Tel. (0 72 31) 10 12 13
E-Mail: [email protected]
Web: www.afpp.de
• 6 Fortbildungspunkte sind beantragt
• Anmeldung nicht erforderlich
• Teilnahme kostenlos
Z.O.N. –
Zentrum für Orthopädie und Neurochirurgie / Württembergische Tennis-Bund
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christian Mauch und
Dr. med. Andreas Hoffmann
AfPP
Akademie f. Psychotherapie
Pforzheim
Dr. W. Polster
Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim
Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax (0 73 21) 35 32 23
E-Mail: [email protected], Web: www.afpp.de
Zum Gedenken
Daniela Nehring,
Mannheim
MU Dr./Karlsuniv. Prag Stanislav Pur,
Tuttlingen
MU Dr./Univ. Pressburg Jan Horka,
Sigmaringen
Dr. med. Barbara Buchta,
Mannheim
Dr. med. Dietrich Baumann,
Ulm
Dr. med. Rudolf Kirr,
Mannheim
Prof. Dr. med. Gerhard Vossius,
Karlsruhe
Dr. med. Karl Brinkmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. med. Gerhard Köveker,
Böblingen
Dr. med. Wilhelm Fischer,
Pforzheim
Dr. med. Eva-Maria Hasche-Klünder,
Kißlegg
Dr. med. Hans-Peter Kalmus,
Karlsruhe
Günter Burkhardt,
Calw
Dr. med. Erika Krejci,
Freiburg
Dr. med. Lilla Mehmke,
Konstanz
Dr. med. Axel Willenberg,
Heidelberg
Dr. med. Irmgard Eisele-Kinzig,
Mannheim
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 30. 01. 1960 † 10. 03. 2013
* 27. 07. 1918 † 25. 03. 2013
* 03. 09. 1951 † 28. 03. 2013
* 01. 05. 1938 † 30. 03. 2013
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 19. 08. 1937 † 04. 04. 2013
* 30. 06. 1928 † 04. 04. 2013
* 30. 01. 1926 † 08. 04. 2013
* 07. 06. 1937 † 10. 04. 2013
* 15. 07. 1950 † 13. 04. 2013
* 14. 04. 1924 † 15. 04. 2013
* 15. 09. 1916 † 17. 04. 2013
* 03. 05. 1933 † 18. 04. 2013
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* 18. 04. 1920 † 20. 04. 2013
* 19. 12. 1945 † 20. 04. 2013
* 18. 09. 1918 † 25. 04. 2013
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Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gemäß § 18 a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.
Termin:
Dienstag, 9. Juli 2013,
11.00 Uhr s. t. bis ca. 19.00 Uhr.
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt
der Fachkunde (der Kurs ist
gemäß § 18 a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium
Tübingen als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
Gonadenschutz,
Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgen­
verordnung, Diagnostische
­Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu
in der digitalen Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr:
100 Euro; Gebühreneinzug
erfolgt vor Ort in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine
Bearbeitungsgebühr von 30 Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Telefon/Fax
oder E-Mail bei Frau Gabriele
Fehrs, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89 67,
Fax (07 11)7 69 89 75,
E-Mail: [email protected],
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
246
ÄBW 06 • 2013
Bekanntmachungen
Kurs Ernährungsmedizin
nach dem 100-Stunden-Curriculum
der Bundesärztekammer
Die Landesärztekammer
Baden-Württemberg veranstaltet
in Zusammenarbeit mit dem
Institut für Biologische Chemie
und Ernährungswissenschaft
der Universität Hohenheim
(Prof. Dr. med. H. K. Biesalski) und
dem Institut für Ernährung und
Prävention (Dr. med. Ute Gola,
Berlin) den 100-Stunden-Kurs
Ernährungsmedizin.
Der Kurs vermittelt Kenntnisse in
den Grundlagen und Methoden
der Ernährungsmedizin, der
speziellen Ernährungslehre
der ernährungsassoziierten
Erkrankungen, der allgemeinen
Diätetik, der künstlichen Ernährung und der Ernährungsmedizin
in der Prävention.
Termin:
20.–30. November 2013
(Mi–Sa)
ganztags (Sonntag, 24. 11. 2013
ausgenommen)
Veranstaltungsort: Hotel GENO,
Steckfeldstr. 2, 70599 Stuttgart
Gebühr: 1500,– Euro
Fortbildungspunkte: Die Ver­
anstaltung ist mit 100 Punkten
auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-82
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-56
z. Hd. Frau Schmuderer
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected] 70597 Stuttgart
Anmeldung
Ich nehme verbindlich am
100-Stunden-Kurs Ernährungsmedizin teil.
Termin: 20.–30. November 2013 (Mi–Sa)
(Sonntag, 24. 11. 2013 frei)
Gebühr: 1500,– Euro
Überweisung nach Anmeldung auf
das Konto Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank
Baden-Württemberg, BLZ 600 501 01
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Anschrift
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Kurs „Begutachtung psychisch
­reaktiver Traumafolgen in
­aufenthaltsrechtlichen Verfahren
bei Erwachsenen“
SBPM (Standards zur Begutachtung
psychotraumatisierter Menschen)
einschließlich Istanbul-Protokoll
(Fassung 8/2012)
Modul I und II
Bei „Abschiebung und Gesundheit“ geht es um alle ausreisepflichtigen Personen, deren Aufenthaltsrecht hier ausgelaufen
ist. Das Erkennen einer bereits
bestehenden oder drohenden
gesundheitlichen Beeinträch­
tigung und die Festlegung
der notwendigen Behandlung
gehören zu den Kernaufgaben
des Arztes. Ärztliche Gutachten/
Stellungnahmen spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren (Abschiebeverfahren)
eine entscheidende Rolle.
Von der Bundesärztekammer
wurde ein 24-stündiges Curri­
culum „Begutachtung psychisch
reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ entwickelt, das seit
August 2012 in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. Ziel dieses Curriculums ist es, Ärztinnen
und Ärzte in die Lage zu versetzen, kompetente Fachgutachten
in diesem Bereich zu erstellen.
Das Curriculum gliedert sich in
drei Bausteine/Module: Baustein I
behandelt unter anderem
Formen der Traumatisierung,
Diagnostik, Asyl- und Ausländerrecht. Baustein II, Interkulturelle
Begutachtung, Übungen zur
Gesprächsgestaltung und Abfassung eines Gutachtens und Baustein III, supervidierte Gutachten.
Der gesamte Themenkatalog ist
bei der Bundesärztekammer einsehbar und zum downloaden:
www.bundesaerztekammer.de/
page.asp?his=1.102.155.184
(Stand: August 2012).
Zielgruppe: Die Fortbildung „Begutachtung psychisch reaktiver
Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (SBPM)
einschließlich Istanbul-Protokoll“
wendet sich primär an Ärztinnen
und Ärzte und Psychologische
Psychotherapeuten, die Kenntnisse in den Grundlagen der
Psychotraumatologie inklusive
Differenzialdiagnostik besitzen.
Die Module I und II werden
in Kooperation zwischen der
­Bayerischen Landesärztekammer,
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, der Bayerischen
Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten,
­Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Landes­
psychotherapeutenkammer
­Baden-Württemberg angeboten.
Empfehlenswert ist die Fortbildung auch für Therapeuten, die
psychotraumatisierte Menschen
behandeln.
Modul I und II
Termin: 5.–7. Juli 2013 (Fr–So)
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Bayern,
Mühlbaurstr. 16, 81677 München
Seminargebühr: 400,– Euro
(inkl. Arbeitsmaterialien, Imbiss
und Pausengetränke)
Fortbildungspunkte: Für diese
Veranstaltung werden 24 Fort­
bildungspunkte gemäß der
Richtlinie des Vorstandes der
Bayerischen Landesärztekammer,
in Kraft getreten am 1. April 2009,
vergeben.
Die Fortbildung über psychische
Traumafolgen bei Flüchtlingen
(Modul Kinder und Jugendliche)
mit den Inhalten:
– Traumafolgen bei Kindern
und Jugendlichen:
Kinder traumatisierter Eltern
– Unbegleitete minderjährige
Jugendliche
– Besonderheiten der PTSD
Diagnostik bei Kindern, Beispiele aus der Begutachtung
wird von der Bayerischen Landes­
ärztekammer als Ergänzung
zu dieser Fortbildungsreihe
angeboten.
Fortbildung über psychische
Traumafolgen bei Flüchtlingen
Modul Kinder und Jugendliche
optionales Ergänzungsmodul
Termin:
Freitag, 27. September 2013
in München
Veranstaltungsort: München
Informationen, das endgültige
Programm und Anmeldung
bitte bei der Bayerischen
Landesärztekammer, Frau Erben,
Mühlbaurstr. 16, 81677 München,
Telefon (0 89) 41 47-4 61 oder 1 21,
Fax (0 89) 41 47-8 31,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 06 • 2013
247
Bekanntmachungen
Symposium
„Gesund von Anfang an“
Geglückte Kindheit –
auch in suchtbelasteten Familien
Eine Veranstaltung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg.
Termin:
Mittwoch, 20. November 2013
9.30–16.00 Uhr
Programm
9.30 Uhr
Begrüßung, Einführung
und Moderation
Dr. med. Christoph
von Ascheraden, St. Blasien,
Vorsitzender des Ausschusses
„Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Matthias Felsenstein,
Leiter der Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung
Grußwort
Frau Katrin Altpeter (MdL),
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren Baden-Württemberg
9.50–10.45 Uhr
Frühe Fehlentwicklung – was
läuft falsch in unserem Land
Prof. Dr. Michael Klein, Deutsches
Institut für Sucht- und Präven­
tionsforschung der Katholischen
Hochschule Nordrhein-Westfalen,
Köln
10.45–11.20 Uhr
Belastete Schwangerschaft –
Alkohol, Medikamente,
Nikotin und Drogen
Dr. med. Regina Rasenack, Klinik
für Geburtshilfe und Perinatologie
der Universitäts-Frauenklinik,
Freiburg
11.20–11.50 Uhr
Schwangerschafts­
management
in der Substitutionspraxis
Dr. med. Rüdiger Gellert,
Schwerpunktpraxis, Freiburg
11.50–12.40 Uhr Imbiss
12.40–13.10 Uhr
„Drogenbabys“ –
die medizinische und
psychosoziale Begleitung
Dr. med. Jens-Uwe Folkens,
Ortenauklinikum OffenburgGengenbach, Kinderheilkunde
und Jugendmedizin, Offenburg
13.10–13.50 Uhr
Belastete Kindheit
(Alkohol, Rauchen, Drogen
und Substitution) – Früherkennung und Frühintervention
durch den Kinderarzt?
Dr. med. Matthias Brockstedt,
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes
Berlin-Mitte
13.50–14.20 Uhr Kaffeepause
14.20–15.10 Uhr
Kinderschutzgesetz und
Jugendamt: Möglichkeiten und
Grenzen staatlichen Handelns
Isabel Fezer, Bürgermeisterin des
Referats „Soziales, Jugend und
Gesundheit“ der Stadt Stuttgart
15.10–15.50 Uhr
Plädoyer für „Glückliche Kindheit – gesund von Anfang an“
Prof. Dr. med. Ute Spiekerkötter,
Klinik für Allgemeine Kinderund Jugendmedizin des
­Universitätsklinikums Freiburg
15.50–16.00 Uhr
Resümee
Dr. med. Christoph
von Ascheraden
Veranstaltungsort:
in den Räumen
des CVJM Stuttgart e. V.,
Büchsenstraße 37,
70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-82
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
z. Hd. Frau Mangold
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Die zur Nachbesetzung aus­
geschriebenen Vertragsarztsitze
aller Gebiete in B­ adenWürttemberg mit Zulassungs­
beschränkungen finden Sie ab
sofort nur noch auf der Homepage der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann
man dort b
­ equem über einen
­Button direkt auf der Website
anklicken.
Anmeldung
Ich nehme verbindlich am Symposium
„Gesund von Anfang an“ Geglückte Kindheit –
auch in suchtbelasteten Familien teil.
Termin: Mittwoch, 20. November 2013, 9.30–16.00 Uhr
Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM,
Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Anschrift
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
248
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
ÄBW 06 • 2013
Nach einer zum 1. Januar
2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag
zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet,
ob der Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich,
für den Zulassungsbeschränkungen an­geordnet sind,
­weitergeführt werden soll.
Ist dies der Fall, hat die KV
den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage,
nach der der Vertragsarzt
seinen Antrag bei der KV
stellen musste, endete zum
31. 12. 2012.
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
23. Psychosomatischer Tag
Schlafstörungen: Ursachen,
Diagnostik, Psychodynamik und
Therapie (Arbeitstitel)
Jeden Tag haben es Ärzte in den
Kliniken und in den Praxen mit
vielen Patienten zu tun, bei denen sich hinter vordergründig somatischen Symptomen komplexe
Krankheitsbilder verbergen. Oftmals sind dies Leiden, die erst
dann einer qualifizierten Therapie zugänglich werden, wenn die
ursächliche Beteiligung psychischer Faktoren vom Arzt erkannt
ist und in geeigneter Weise
angesprochen wird.
Natürlich sollen dabei keineswegs die Erfolge gerade der
„Schulmedizin“ geleugnet oder
in ihrem Wirken für Patienten in
einem falschen Licht gesehen
werden. Der psychosomatische
Ansatz einer erweiterten Diagnostik und Therapie darf in keinem Fall dazu führen, dass bei
einem Patienten notwendige
somatische Schritte der Unter­
suchung und Behandlung unterbleiben. Doch oft ist es erst dann
möglich einem Patienten zu
­helfen oder ihn zu heilen, wenn
auch die sozialen und psychischen Aspekte seines Krankseins
in die Diagnostik und die Therapie einbezogen werden können.
Genau hier bietet der psychosomatische Ansatz mit dem besseren Verstehen und Umgehen mit
psychischen und sozialen Krankheitsursachen die Möglichkeit für
Ärzte, sich eine neue Ebene des
Umganges mit ihren Patienten zu
eröffnen.
Die Integration der somatischen
und psychischen Ursachen und
Auswirkungen einer Erkrankung
und die hieraus entstehenden
erweiterten therapeutischen
Möglichkeiten sind das Feld der
Psychosomatischen Medizin.
Der Psychosomatische Tag soll
einen besonderen Schwerpunkt
auf eben dieses Thema setzen.
Allen psychosomatisch interessierten Ärzten, sowohl den
„Anfängern“, die dieses Fach
kennenlernen möchten, wie den
„Experten“, die ihre Kenntnisse
vertiefen wollen, soll das breit
gefächerte Programm eine
lohnende Fortbildung bringen.
Veranstaltungstermin:
19. Oktober 2013
9.00–15.30 Uhr
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart;
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Ditzingen
9.15–10.00 Uhr
„Der nicht-erholsame Schlaf“
Diagnostik – Differenzial­
diagnostik – Therapie
Dipl.-Psych. Sabine Eller,
­Gerlingen
10.00–10.15 Uhr
Diskussion
10.15–10.30 Uhr Kaffeepause
10.30–11.15 Uhr
„Schlafstörungen aus
psychosomatischer Sicht –
therapeutische Aspekte“
Dr. med. Wolfgang N. Fischer,
Pforzheim
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus,
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
12.30–13.15 Uhr Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
„Frühkindliche
Schlafstörungen als familiäre
Beziehungskrise“
Dr. med. Nikolaus v. Hofacker,
Starnberg
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr Kaffeepause
14.30–15.15 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus,
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
15.15–15.30 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnahmegebühr: 61,– Euro
(inkl. Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und Notfallmedizin
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Offene Rechnungen in der Arzt­
praxis – wie gehe ich damit um?
Das Seminar soll den praktischen
Umgang mit offenen Rechnungen in einer Arztpraxis
aufzeigen und optimieren.
Gemeinsam werden sinnvolle
Mahnläufe, verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des Mahnschreibens sowie zwingende
Rechnungsinhalte besprochen.
Auch wird aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen
Situationen mit Patienten im
Zusammenhang mit offenen
Rechnungen umgehen sollten.
Hier wird insbesondere die Vereinbarung von Ratenzahlungen
vertieft.
Führt dies alles nicht zum
gewünschten Erfolg, ist an den
gerichtlichen Mahnbescheid
zu denken. Gemeinsam wird in
einem Workshop ein gerichtlicher
Mahnbescheid erstellt. Hierbei
werden einzelne Problemstellungen sowie Verfahrensabläufe
besprochen. Des Weiteren
werden die wichtigsten Voll­
streckungsmöglichkeiten mit
­diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet.
Auch wird auf die Kosten und
Risiken eingegangen, wenn
Sie beabsichtigen, offene Rechnungen an einen Dienstleister
(z. B. Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) abzugeben.
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
10.00–16.15 Uhr
Anmeldung: Frau Kotzur,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation
zur Durchführung der psycho­
somatischen Grundversorgung
und zur Vermittlungen von psycho­
somatischen Grundkenntnissen
in der Facharztweiterbildung.
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachan­
gestellte, Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung: Frau Lisa Objartel,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 62,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 06 • 2013
249
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Die Fortbildung will zu diesem
Thema umfassend Auskunft geben, die bisherigen Erfahrungen
und Stolpersteine aus der Praxis
aufnehmen und mit den Teilnehmenden reflektieren. Dazu wird
das Thema aus unterschiedlichen
Blickrichtungen beleuchtet.
Termin:
Mittwoch, 24. Juli 2013
15.00–ca. 18.45 Uhr
Fortbildungsveranstaltung
„Ein Jahr Bundeskinderschutz­
gesetz – Anwendung
für die Ärzteschaft“
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden veranstaltet in Ko­
operation mit der Sozial- und
Jugendbehörde der Stadt
­Karlsruhe eine Fortbildung zum
Bundeskinderschutzgesetz.
Das seit 1. Januar 2012 geltende
Bundeskinderschutzgesetz
(BKiSchG) enthält nicht nur Vorschriften zum Kinderschutz im
engeren Sinne, sondern bezieht
den Begriff „Kinderschutz“ auf
alles, „was dem Kindeswohl dient
und damit auch indirekt die Bedingungen des Aufwachsens für
ein Kind oder einen Jugendlichen
so verbessert, dass das Risiko
für eine spätere Gefährdung
möglicherweise reduziert wird“.
Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das
BKiSchG einheitliche Regelungen
zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz.
So werden die Befugnis und die
Schwelle beschrieben, an der sogenannte Berufsgeheimnisträger
Informationen an das Jugendamt
weitergeben dürfen, wenn sie die
Beteiligten aus der Familie bei
vermuteter Kindeswohlgefährdung nicht dafür gewinnen
konnten, von sich aus Hilfen in
Anspruch zu nehmen. Erstmals
wurde bundesweit gesetzlich geregelt, wann ein Arzt oder eine
Ärztin unter Bruch der ärztlichen
Schweigepflicht dem Jugendamt
über eine Kindeswohlgefährdung
Mitteilung machen darf.
250
Programm:
Kindeswohlgefährdung aus
kinderchirurgischer Sicht
Prof. Dr. Peter Schmittenbecher,
Direktor der Kinderchirurgischen
Klinik, Städtisches Klinikum
Karlsruhe
Bearbeitungsstandards
der Sozialen Dienste
und Zusammenarbeit
bei Kindeswohlgefährdung
Reinhard Niederbühl,
Leiter des Sozialen Dienstes
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Wissenschaftliche Leitung
und Moderation:
Dr. Andreas Oberle,
Ärztlicher Direktor Pädiatrie 1 –
Sozialpädiatrie, Olgahospital
Stuttgart; Mitglied des Aus­
schusses „Gewalt gegen Kinder“
der Landesärztekammer
Kindeswohlgefährdung aus
rechtsmedizinischer Sicht
Prof. Dr. Kathrin Yen, Direktorin
des Instituts für Rechts- und
Verkehrsmedizin, Universitäts­
klinikum Heidelberg
Fortbildungspunkte:
Die Fortbildung ist mit 5 Punkten
bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg angemeldet.
Kindeswohlgefährdung aus
kinderpsychiatrischer Sicht
PD Dr. Martina Pitzer, Direktorin
der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Städtisches
Klinikum Karlsruhe
Teilnahmebedingungen: Eine
Stornierung der Anmeldung ist
bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form
per Post, Telefax oder E-Mail
zu erfolgen. Nach Ablauf der
Stornierungsfrist ist auch bei
unverschuldeter Nichtteilnahme,
die volle Gebühr zu entrichten.
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nicht­
erreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Impulsreferat: Zusammen­
arbeit mit den Behörden unter
besonderer Berücksichtigung
der Schweigepflicht
Direktor des Amtsgerichts a. D.
Reinhold Buhr, Kammeranwalt
der Bezirksärztekammer
Nordbaden
Angebot der Sozialund Jugendbehörde
der Stadt Karlsruhe:
„Damit der Start gelingt“ –
Netzwerke Frühe Hilfen
und Familienhebammen
Dr. Frauke Zahradnik,
Leiterin des Kinderbüros
Die Rolle der „insoweit
erfahrenen Fachkraft“
im Kinderschutz
Siegfried Mutschler-Firl, Leiter
der psychosozialen Fachdienste
ÄBW 06 • 2013
Gebühr: 20,– Euro
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Hygienebeauftragter Arzt
Die Fortbildung wird vom
Städtischen Klinikum Karlsruhe in
Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten
und durchgeführt. Die Teil­
nahmebescheinigung für
den Fortbildungskurs erteilt
die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010
sind die Träger der Kranken­
häuser verpflichtet, hygiene­
beauftragte Ärzte zu bestellen
bzw. zu beschäftigen. Zum
hygienebeauftragten Arzt kann
nur bestellt werden, wer über
eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung verfügt und
spezielle Kenntnisse auf dem
Gebiet der Hygiene und medi­
zinischen Mikrobiologie in Fortbildungskursen erworben hat.
Die Mindestanforderung ist der
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses nach dem Curri­
culum der Bundesärztekammer.
Termine:
24.–28. Juni 2013
4.–8. November 2013
jeweils Montag bis Freitag
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung:
Dr. med. Eberhard Kniehl,
Leiter der Abteilung für Mikro­
biologie und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH,
Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl
ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 9 74-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Fortbildungsreihe „Notfall“
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden veranstaltet ab April
eine Fortbildungsreihe zum
Thema „Notfall“. Die Veranstaltung behandelt im Jahr 2013
vorerst sieben verschiedene
Themen. Die Fortbildungsreihe
soll sowohl auf mögliche Notfälle
in der eigenen Praxis vorbereiten,
als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und
Ärzten als Auffrischung dienen.
Die Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Im Notfall werden Ärztinnen
und Ärzte mit verschiedensten
Krankheitsbildern konfrontiert.
Gezielte Diagnostik und schnelles
medizinisches Handeln sind
gefragt. Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an
häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen
summiert wurden. Die Themen
des ersten Veranstaltungsblocks
finden Sie unten stehend. Im
Herbst erfolgt der zweite Block
der Fortbildungsreihe. Hier werden die Leitsymptome akutes
Abdomen sowie Brustschmerz
und Atemnot thematisiert und
Notfälle in den Bereichen Augen,
Haut und HNO behandelt.
Für die Vortragsreihe konnten
hochfachqualifizierte Referenten
gewonnen werden. Pro Veranstaltungstermin besteht das
Referententeam jeweils aus
einem Krankenhausarzt und
einem niedergelassenen Arzt,
sodass die Möglichkeiten und
Grenzen ambulanter Versorgung
ausgelotet werden können.
Termine Block I
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Do, 13. 06. 2013
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie;
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Do, 11. 07. 2013
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Bernd Eikelmann,
FA für Psychiatrie und Psycho­
therapie, FA für Neurologie und
Psychiatrie; Dr. med. Andrea
Groß, FA für Psychiatrie
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer,
2. Vorsitzender der Ärzteschaft
Karlsruhe
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr:
20,– Euro je Veranstaltung
Fortbildungspunkte:
Jede Veranstaltung ist mit
3 Fortbildungspunkten bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg angemeldet.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildungsveranstaltung:
„Spannungsfeld:
Arztberuf und Familie“
In den letzten 20 Jahren
entscheiden sich immer mehr
Ärztinnen und Ärzte gegen eine
kurative Tätigkeit. Als Gründe
werden hohe Arbeitsdichte,
Überstunden, Schicht- und
Bereitschaftsdienste und hoher
Verwaltungsaufwand genannt.
Vor allem aber eine zunehmend
mangelnde Vereinbarkeit mit
persönlichen Wünschen sowie
einem angemessenen Privatund Familienleben.
Viele erwarten eine angemessene Work-Life-Balance und erhoffen sich familienfreundlichere
Rahmenbedingungen. Dies
sind wichtige Voraussetzungen
für Ärztinnen und Ärzte eine
Weiterbildung zu beginnen
und danach in der Kranken­
versorgung zu arbeiten.
Der Ausschuss Ärztinnen der
Bezirksärztekammer Nordbaden
möchte mit der Fortbildungs­
veranstaltung neue Impulse und
Alternativen zur Erhöhung der
Berufszufriedenheit aufzeigen.
Termin:
Dienstag, 9. Juli 2013
20.00–ca. 22.00 Uhr
Wissenschaftliche Leitung
und Moderation:
Frau Dr. Dorothee Müller-Müll,
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Freudenstadt, Vorsitzende
des Ausschusses Ärztinnen der
Bezirksärztekammer Nordbaden
Programm:
Familienfreundliches
Krankenhaus – Alles erreicht?
Frau Dr. Martina Hoeft, Fachärztin
für Neurologie, Stuttgart
Niederlassung mit Kindern:
Ja, das geht!
Frau Dr. Ulrike Bös, Fachärztin
für Gynäkologie, Freiburg
Fortbildungspunkte:
Für die Fortbildung sind 3 Punkte
bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg beantragt.
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Um Anmeldung wird gebeten.
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
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ÄBW 06 • 2013
251
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit
bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
252
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und
Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 11. Oktober 2013
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Achtsamkeitstraining –
Vertiefungstag
Leitung: Dr. med. Hendrikje
Posch, Freiburg, Fachärztin für
Psychiatrie und Psychotherapie,
MBSR/MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing.
(BA) Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Dieser Tag richtet sich an
Ärztinnen und Ärzte, die bereits
einen Achtsamkeitstrainingstag
besucht haben, sowie an Menschen mit Vorerfahrungen in
Meditation und Achtsamkeit.
Gerade in geschäftigen Zeiten ist
es wichtig, innezuhalten und zu
sich zu kommen im Sinne der gesundheitlichen Selbstfürsorge auf
allen Ebenen. Sie können Stille
erfahren sowie Achtsamkeit üben
und vertiefen.
Achtsamkeit ermöglicht Ihnen:
Innere Ruhe und Klarheit zu
finden, Maladaptive Muster zu
erkennen und zu verändern,
Gelassenheit und Stabilität im
Berufsalltag zu entwickeln,
Selbstakzeptanz zu kultivieren.
Termin:
Freitag, 19. Juli 2013
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 06 • 2013
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Prof. Dr. med. Franz
Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner,
Deutsches Beratungszentrum für
Hygiene (BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curri­
culum der Bundesärztekammer.
Mit der Bezirksärztekammer Südbaden wird im Herbst 2013 ein
neuer Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und
trotzdem die vierzigstündige
Weiterbildung sicherzustellen.
Hierzu dient der erstmals als
Blended Learning veranstaltete
Kurs. 20 Kurseinheiten werden
über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer
erwerben das erforderliche
Wissen online, unabhängig von
Zeit und Ort. Erforderlich hierfür
sind ein PC mit Internetzugang
und eine eigene E-Mail-Adresse.
Die internetbasierten Lerneinheiten stehen ab dem 1. September 2013 zur Verfügung.
Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesKurs vorgestellt. Die Teilnahme
an der Präsenzveranstaltung ist
nur möglich, wenn zuvor die ELearning-Einheiten absolviert
wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 28./29. November
2013 im Haus der Ärzte in
Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab 1. September 2013
Präsenztage
28. und 29. November 2013
Zeit: Donnerstag und Freitag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Prof. Dr. med. Hartmut
Bürkle, Dr. med. Axel Schmutz,
Dr. med. Armin Welle,
Universitätsklinikum Freiburg;
Jürgen Weber, simed, Freiamt
Bekanntmachungen
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall­
medizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
8.–16. Juli 2013
Zeit: Montag bis Dienstag
(ohne Sonntag),
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
­Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung.
Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamneseerhebung, Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/
Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 6. Juli 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 9. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin –
Onlinekurs
Leitung:
Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.Caritaswiss. Gerhild Becker Msc
Palliative Care (King´s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Der Bedarf an palliativmedizinischen Betreuungskonzepten ist
hoch und wird aufgrund des demografischen Wandels zukünftig
noch weiter steigen. Insbesondere im Finalstadium einer Erkrankung geht es um ein sorgsames
Abwägen aller Maßnahmen.
Denn die Begrenzung oder Beendigung medizinischer Maßnahmen bedeutet keineswegs die
Beendigung jeglicher ärztlicher
Behandlung, sondern erfordert
vielmehr ein umfassendes palliativmedizinisches Betreuungskonzept. Im Basisseminar Palliativmedizin soll für Ärztinnen und
Ärzte aus dem niedergelassenen
und stationären Bereich gleichermaßen praxisnahes und evidenzbasiertes Basiswissen für die Betreuung und Begleitung unheilbar kranker Patienten vermittelt
werden.
Der Kurs beginnt mit einer
2-tägigen Präsenzveranstaltung
in Freiburg am 28. und 29. Juni
2013 von jeweils 9.00-18.00 Uhr.
Anschließend erarbeiten Sie sich
individuell verschiedene Aspekte
mittels E-Learning-Modulen.
Begleitend nehmen Sie an einer
Meet-the-Expert-Session teil, in
der Sie die Möglichkeit haben
mit der Kursleitung bzw. Experten anhand von Patientenfällen
verschiedene Aspekte zu vertiefen und gemeinsam zu diskutieren. Dieses Treffen findet online
statt, und Sie können von überall
in der Welt daran teilnehmen.
Voraussetzung für die Teilnahme
ist ein Computer mit Internetanschluss und Headset. Die Teilnahme am Online-Meeting ist verpflichtend. Zum Kursabschluss
wird ein weiteres Online-Meeting
stattfinden, auch hier ist die Teilnahme verpflichtend.
Termine:
Präsenztermin:
28./29. Juni 2013
Zeit: 9.00 Uhr s.t.–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Termin:
Online-Phase:
30. Juni bis 23. Oktober 2013
(20 Unterrichtseinheiten)
Entgelt: 550,– Euro
Fallseminar Palliativmedizin
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
ÄBW 06 • 2013
253
Bekanntmachungen
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München). Die wissenschaftliche
Leitung erfolgt durch PD Dr.
med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science
in Palliative Care (King’s College
London) und Oberärztin der
Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1: 12.–16. Mai 2014
Modul 2: 21.–25. Juli 2014
Modul 3: 10.–14. November
2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
254
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
6. Juli 2013
Posttraumatische
Belastungsstörungen
28. September 2013
Depressionen, Burnout
19. Oktober 2013
Somatoforme Störungen
30. November 2013
Psychische Aspekte
des Metabolischen Syndroms
und des Diabetes
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termine:
21.–25. Oktober 2013
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 400,– Euro
ÄBW 06 • 2013
Refresherseminar Reisemedizin
Suchtmedizin – Update 2013
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Alles ändert sich ständig, so auch
die Präsenz der Infektionserreger
und die Empfehlungen in der
Reisemedizin. Bereits vorhandene
Erreger breiten sich aus, neue
Infektionen treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen
werden angepasst und neue
Impfstoffe auf den Markt gebracht.
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher ein
Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin der
Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale
Gesundheit sind drei Jahre gültig
und können durch den Besuch
eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden.
Dieses Refresher-Seminar
wird für die Verlängerung
des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2013
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg/Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie Emmendingen
Abhängigkeitserkrankungen, oft
verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen
und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Sucht­
medizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz­
referaten werden suchtmedi­
zinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“
Einrichtungen, sodass auch
Fragen der lokalen Kooperation
thematisiert werden können.
Zielgruppe der Veranstaltung
sind neben Ärztinnen und Ärzte
alle anderen Berufsgruppen,
die sich im stationären oder
ambulanten Behandlungskontext
mit Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 9. Oktober 2013
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei, Anmeldung
erforderlich!
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht
betroffener Eltern und des
Kinder- und Jugendpsychiaters
dargestellt, Aspekte von PC-Spiel
und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention
benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allen Dingen
in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend.
Um wieder mehr Ärztinnen und
Ärzte zu motivieren, sich in der
Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden,
wurde bereits im Dezember 2009
zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, im Einvernehmen
mit dem Verband der Privaten
Krankenversicherung und im
Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur
Förderung der Weiterbildung in
der Allgemeinmedizin in der
ambulanten und stationären
Versorgung geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten,
welches in 12 Themenblöcke
gegliedert ist und an vier bis
fünf Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine
Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und
Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen
Notdienst möglich.
Termine und Themen 2013:
jeweils samstags
21. September 2013
9.00–16.45 Uhr
Wundversorgung
und kleine Chirurgie
(Anmeldungs-Nr. 12/2013)
7. Dezember 2013
9.00–16.00 Uhr
Häufige psychische Störungen
in der Hausarztpraxis
(Anmeldungs-Nr. 13/2013)
Leitung: Dr. med. Hans-Otto
Bürger, niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um eine
Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und
Pausenimbiss. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8 je Fortbildungstag
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termine:
Samstag, 22. Juni 2013
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2013)
Samstag, 23. November 2013
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2013)
Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: jeweils 8
Gebühr: jeweils 99,– Euro
Punkte: jeweils 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
hat auf seinen Sitzungen am
21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999
entschieden, dass Ärzte über die
jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus
impfen dürfen. Der Besuch eines
anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist
jedoch nicht verpflichtend.
Die Bundesärztekammer hat ein
10-stündiges Curriculum für die
Auffrischung der Impfkenntnisse
entwickelt.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
beschlossen, den Kammermitgliedern einen Kurs anzubieten,
der sich inhaltlich und zeitlich
an dem Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten, sich über den
neuesten Stand von Grundlagen,
Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 14. September 2013
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2013)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um eine
Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und
Pausenimbiss. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8
ÄBW 06 • 2013
255
Bekanntmachungen
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungs­
methoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
sechs Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenzveran­
staltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist
es, Ärzten detaillierte Informa­
tionen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden im
Ärztehaus Reutlingen durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 25. September 2013
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 30. November 2013
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 23/2013)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
256
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung
mit strukturiertem
Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist die
erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 7. Dezember 2013
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2013)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 06 • 2013
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie)
im Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapien – Kurs 1
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr angeboten werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und
Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termine:
29. September–
5. Oktober 2013 (So–Sa)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1,
78132 Hornberg
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sind in der
Kursgebühr nicht enthalten)
Punkte: 63
Baustein Psychotherapie
(Tiefenpsychologie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie,
Psychotherapie Zusatzbezeichnung
– Block 3
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
6.–11. Oktober 2013 (So–Fr)
Leitung: Prof. Dr. med. Michael
Günter, Ärztlicher Direktor
(komm.), Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie Tübingen
Ort: Waldhotel Zollernblick,
Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sind in der
Kursgebühr nicht enthalten)
Punkte: 55
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 32/2013)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Bekanntmachungen
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2013)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 5
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2013
Termin:
Mittwoch, 4. Dezember 2013
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 33/2013)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
„Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der
organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die
Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilita­
tionseinrichtungen, in denen
eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken
verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu
bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet:
Termine:
10.–12. Januar 2014 (Fr–So)
und
31. Januar–2. Februar 2014
(Fr–So)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Psychoonkologie 2014
Termin:
Samstag, 18. Januar 2014
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung
auf das DMP-Mamma-Carcinom
angemeldet.
Punkte: Fortbildungspunkte
werden beantragt.
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Bekanntmachungen
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas
annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat
und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 7. Februar 2014
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 8. Februar 2014
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 21. Februar 2014
9.00–17.35 Uhr
Samstag, 22. Februar 2014
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2014)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Rechtsanwalt und ehem.
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 14. März 2014
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 15. März 2014
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 16. März 2014
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 4. April 2014
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 5. April 2014
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 6. April 2014
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungsnummer 5/2014)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Impressum
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 8.–11. Februar 2014
(Sa–Di)
Modul II 12.–15. Februar 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2014)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Termine:
Modul III: 14.–17. Mai 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2014)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 je Modul
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59
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Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenleitung:
Angela Grüssner
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27
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Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
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Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
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Gesamt-Anzeigenleitung:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36
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Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 56 vom 1. 1. 2013 gültig.
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ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
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Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung.
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solche gekennzeichnet sind.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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258
ÄBW 06 • 2013
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Anzeigenschluss
für Heft 7/2013
ist der
1. Juli 2013
Markus Wüllner, Allianz Ärztespezialist
Prof. Dr. med. Hansjochen Wilke, Onkologe und Ärztlicher Direktor der Kliniken Essen-Mitte, Allianz Kunde seit 1969
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