Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 64,2 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile BB1, BB2, BB3, BB9, CB3, CB7, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 CB8, CC7, CC9, CD7, CD9, CE1, CE2, CE7, CE8, CE9, CF1, CG7, CG8, CG9, CH2, CH5, CH6, CH7, CH8, CG4, MB6, MC2 RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc Zubehör-Kit Anzugsmoment MK043 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: CB3 ABE / EG-Genehmigung: F280 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 66 bis 98 Honda Accord 2000 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 185/65R15 E05) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 185/65R15 M+S 195/60R15 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) F280/03E 955/880 Typ: CB7 ABE / EG-Genehmigung: F312 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 108 bis 110 Honda Accord 2000 4/114,3/64 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 185/65R15 E05) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 185/65R15 M+S 195/60R15 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) F312/03E 970/930 Typ: CB8 ABE / EG-Genehmigung: F714 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 108 bis 110 Honda Accord Aerodeck 4/114,3/64 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) 185/65R15 M+S F714/02E 1000/1010 RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc 4/114,3/64 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: CC9 ABE / EG-Genehmigung: G255 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 98 Honda Accord Aerodeck zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/60R15 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) 185/65R15 M+S G255/01E 1000/1020 4/114,3/64 Typen: CC7 CE7 CE8 CE9 CF1 Motorleistung (kW) 85 bis 110 ABE / EG-Genehmigung: G247 e11*93/81*0020*.. e11*96/27*0024*.. e11*96/27*0025*.. e11*96/27*0026*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Accord 185/65R15 E05) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 A01)K15) 205/60R15 A01)K15) 185/65R15 M+S 990/950 Typen : CE1 CE1 CE2 CE2 Motorleistung (kW) 100 bis 110 4/114,3/64 ABE / EG-Genehmigung: G689 e11*93/81*0035*.. G690 e11*93/81*0036*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Accord Aerodeck 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 185/65R15 M+S 1000/1020 RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc 4/114,3/64 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typen : CD7 CD9 Motorleistung (kW) 100 bis 110 ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0005*.. e11*93/81*0034*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Accord Coupe 195/60R15 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 185/65R15 M+S 1010/1020 Typen : BB2 BB3 Motorleistung (kW) 98 bis 118 4/114,3/64 ABE / EG-Genehmigung: F983 F984 Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Prelude 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 A01)K42) 225/50R15 A01)K42) 950/820 Typ: BB1 ABE / EG-Genehmigung: G256 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 136 Honda Prelude 4/114,3/64 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/60R15 M+S Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 A01)K42) 225/50R15 A01)K42) G256/NT03 950/820 4/114,3/64 Typ: BB9 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Honda Prelude 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 A01)K42) 225/50R15 A01)K42) 185/65R15 M+S e6*95/54*0036*02 950/810 RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc 4/114,3/64 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typen : MB6 MC2 Motorleistung (kW) 98 bis 118 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0070*.. e11*96/79*0090*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Civic, 185/55R15 M+S Honda Civic Aerodeck 195/55R15 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/50R15 880/865 Typen : CG7 CG8 CG9 CH2 Motorleistung (kW) 77 bis 108 4/114,3/64 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0103*.. e11*98/14*0104*.. e11*98/14*0105*.. e11*98/14*0116*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Accord Stufenheck 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10)E04) 205/55R15 1040/900 4/114,3/64 Typ: CG4 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 Honda Accord Coupe 195/65R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/60R15 e6*95/54*0048*00 985/900 4/114,3/64 Typen : CH5 CH6 CH7 CH8 Motorleistung (kW) 77 bis 108 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0117*.. e11*98/14*0118*.. e11*98/14*0119*.. e11*98/14*0120*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Honda Accord (Stufenheck) 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/55R15 4/114,3/64 RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 6/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 10 Seite : 7/7 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum Schraubenkopf gekürzt werden. K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 150 mm vor und hinter der senkrechten Radmittenebene umzulegen. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1/5 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 66,2 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile M20M, M20N, N16, P10, P11, W10 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Typ: P10 ABE / EG-Genehmigung: F 499; F 499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Nissan Primera 185/55R15 Zubehör-Kit Anzugsmoment MK017 110 Nm Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E19) 195/50R15 F499/1/NT05E 935/900 RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc 4/114,3/66 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2/5 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: W10 ABE / EG-Genehmigung: F 532; e1*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Nissan Primera 195/55R15 (Kombi) ê1*93/81*0010*02 930/980(1045) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 4/114,3/66 Typ: P11 ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Nissan Primera, 185/65R15 Nissan Primera Kombi G11) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/50R15 E09)T82) 195/55R15 195/60R15 G11) 205/50R15 E09) 110 Nissan Primera 2,0 GT 205/55R15 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 e1*93/81*0060*06 990/920 4/114,3/66 Typ: N16 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 100 Nissan Almera 185/65R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 e11*98/14*0129*13 1010/970 RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc 4/114,3/66 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3/5 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: M20M ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Nissan NV 200 185/55R15 A93)T86) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 185/55R15C A93) 185/60R15 A93) 195/50R15 T86) 195/55R15 205/50R15 A01)K01)K04) e11*2007/46*0016*03 960/1130(0) 4/114,3/66 Typ: M20N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Nissan NV 200 185/55R15 A93)T86) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 185/55R15C A93) 185/60R15 A93) 195/50R15 T86) 195/55R15 205/50R15 A01)K01)K04) e11*2007/46*0017*01 960/1130(0) 4/114,3/66 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4/5 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E09) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 14-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5/5 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität E19) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G11) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 14 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 67,1 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul / Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile ATOS bzw. MX, EF, FC, J-1, J- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 2, LANTRA (RD), RD, X-3, XD, M12x1,5 Y-2, Y-3 Typ: J-1 ABE / EG-Genehmigung: F900 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 63 bis 93 Lantra zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 185/55R15 Zubehör-Kit Anzugsmoment MK046 110 Nm Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/50R15 205/50R15 A01)K03a)K16) F900/NT4E 900/795 RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc 4/114,3/67,1 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: Y-2 ABE / EG-Genehmigung: F893 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 80 bis 107 Sonata ww. Ascente ww. Confiro zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/60R15 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/60R15 F893/NT2 950/950 4/114,3/67,1 Typ: Y-3 ABE / EG-Genehmigung: G598; e11*93/81*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 107 Sonata 195/65R15 A93) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/60R15 G598/NT03 e11*93/81*0064*01E 1030/930 1030/930 4/114,3/67,1 Typ: X-3 ABE / EG-Genehmigung: G889; e4*96/27*0019*.., e4*98/14*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 73 Accent ww. Pony ww. Ex- 185/55R15 cel G889/NT04-E e4*98/14*0019*04 Auflagen und Hinweise A02) bis A10)A11) S11) 790/770 Typ: J-2 ABE / EG-Genehmigung: H128 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 66 bis 94 Lantra (Limousine) zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 185/55R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10)A11) S11) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K32) 66 bis 94 Lantra (Kombi) 185/55R15 A02) bis A10)A11) S11) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K18)K32) 102 Coupe 205/50R15 A02) bis A10)A11) S11) 215/45R15 H128/NT02 895/890 RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc 4/114,3/67,1 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: LANTRA (RD) ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 102 Lantra 185/55R15 (Limousine) 195/50R15 50 bis 102 Lantra (Kombi) 205/50R15 A01)K16)K32) 185/55R15 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10)A11) S11) A02) bis A10)A11) S11) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K18)K32) e11*93/81*0037*05 900/890 4/114,3/67,1 Typ: RD ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 102 Coupe 205/50R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10)A11) S11) 215/45R15 e11*93/81*0065*07 895/770 4/114,3/67,1 Typ: XD ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Hyundai Elantra 185/65R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S02) 185/65R15 M+S 195/60R15 e11*98/14*0122*08 1030/950 Typ: EF ABE / EG-Genehmigung: e4*97/27*0032*.., e4*98/14*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 118 Sonata, Sonica 205/60R15 E47) 96 bis 127 Sonata, Sonica 205/65R15 E48) e4*98/14*0032*05 1100/995 RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) A93)B21) 4/114,3/67,0 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Typ: ATOS bzw. MX ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 43 ATOS, ATOS Prime 165/50R15 Auflagen und Hinweise e11*96/79*0092*08E 4/114,3/67,1 690/690 Typ: FC ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0059*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 90 Matrix 195/55R15 A02) bis A10) S08) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S02) 205/55R15 e4*98/14*0056*13 1030/970(0) 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A11) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite nicht mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. Auf ausreichenden Abstand zwischen Felge und Längslenker ist zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B21) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang) - VA: belüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm (Bremssattel BC 140049), - HA: unbelüftete Bremsscheibe Ø262x10 mm (Bremssattel BC 140039). E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/60R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/65R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12 Seite : 6/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität K32) An Achse 2 muss die Metallasche zur Befestigung des Stoßfängers um mindestens 35 mm gekürzt (vollständig abtrennen) und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm Blechschraube an der verbleibenden Lasche (weiter hinten im Radhaus) befestigt werden. Danach ist die Lasche schräg bis zum Schraubenkopf zu kürzen. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. S11) An Achse 2 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 67,1 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK) bzw. Hyundai Motors Corp. (ROK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) FC, FE, GC, M-300E Beschreibung der Befestigungsteile Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehör-Kit Anzugsmoment MK046 110 Nm Typ: GC ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0014*.., e13*95/54*0014*.., e13*96/27*0014*.., e13*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 98 Kia Clarus ww. Kia Credos 195/55R15 A02) bis A10) (Lim. und Kombi) 195/60R15 e13*98/14*0014*12E Lim. 970/950 Kombi 970/990 RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc 4/114.3/67 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: M-300E ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, (kW) ggf. Auflagen 77 bis 102 Kia Joice 195/65R15 Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 205/60R15 A01)K32) 195/65R15 M+S e9*98/14*0032*04 1050/1100 4/114.3/67 Typ: FC ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, (kW) ggf. Auflagen 81 Kia Carens 195/55R15 (bis e11*98/14*0121*06) 205/50R15 77 bis 103 Kia Carens (ab e11*98/14*0121*07) 205/55R15 A01)G01) 195/60R15 E05) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) A02) bis A10) 205/60R15 205/55R15 e11*98/14*0121*14E 1040/1030 4/114.3/67 Typ: FE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0228*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, (kW) ggf. Auflagen 75 bis 105 Kia Cerato 185/65R15 A93) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/60R15 A93) 205/55R15 e11*2001/116*0228*07E 1030/950 4/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten ab Höhe seitlicher Schutzleiste nach unten bis ca. 100 mm oberhalb Türunterkante umzulegen. Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12b Seite : 1/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 67,1 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile CSO, DGO, E30, E50, N10, Z30, Z30G, Z3B Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Typ: E30 ABE / EG-Genehmigung: E788; E788/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 106 Mitsubishi Galant 185/65R15 (Stufenheck und Fließheck) 195/60R15 E788/1/NT1E 940/960 RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc Zubehör-Kit Anzugsmoment MK046 110 Nm Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E19) 4/114,3/67,1 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12b Seite : 2/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: N10 ABE / EG-Genehmigung: F816 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 60 bis 90 Mitsubishi Space Runner zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/65R15 A01)G01) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S08)S09) 195/60R15 205/60R15 F816/NT07E 970/980 4/114,3/67,1 Typ: N10 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0063* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 85 Space Runner 2WD 195/65R15 85 Space Runner 4WD A01)G01) 60 bis 98 Space Wagon 2WD 98 Space Wagon 4WD 195/60R15 e1*96/79*0063*01E 1020/1090(1170) Typ: E50 ABE / EG-Genehmigung: G237 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 66 bis 110 Mitsubishi Galant Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S08)S09) 4/114,3/67,1 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E19) 205/55R15 G237/NT03E 1005/1000 4/114,3/67,1 Typ: E50 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Mitsubishi Galant 195/60R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E19) 205/55R15 e1*93/81*0003*00 1010/1035 4/114,3/67,1 Typ: DGO ABE / EG-Genehmigung: e4*97/27*0030*.., e4*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 90 Mitsubishi Space Star 195/50R15 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S04) 195/55R15 e4*97/27*0030*05 e4*98/14*0030*10 920/850(910) RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc 4/114,3/67 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12b Seite : 3/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: CSO ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 72 Mitsubishi Lancer 195/55R15 M+S Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 A01)K15) e1*2001/116*02330*08 930/840(910) 4/114,3/67 Typ: Z30 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 110 Mitsubishi Colt 185/55R15 E05) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S04) 185/55R15 M+S A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K39) e1*2001/116*0271*16 850/750(815) 4/114,3/67 Typ: Z3B ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0368*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Mitsubishi Colt Cabrio 185/55R15 E05) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S04) 185/55R15 M+S A93) 195/50R15 205/50R15 A01)K39) e1*2001/116*0368*06 880/720(0) RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc 4/114,3/67 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12b Seite : 4/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: Z30G ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 70 Mitsubishi Colt 185/55R15 A93) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S04) 195/50R15 205/50R15 A01)K39) e11*2001/116*0335*03 735/745(810) 4/114,3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12b Seite : 5/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb bzw. Allradlenkung. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. S08) Das Handbremsseil an Achse 2 ist durch Einbau des Verlegungsatzes MMC-Nr. Z0666156 so zu verlegen, daß ein Anschlagen am Felgeninnenhorn des Rades ausgeschlossen ist. S09) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4 WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die Befestigungsschelle für die Steuerleitung der ABS-Sensoren entgegengesetzt zu montieren. RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12b Seite : 6/6 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1/3 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 67,1 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Smart Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) 454 Beschreibung der Befestigungsteile Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 RA-000374-H0-033-12c~MC-4-114_3-67-ET44.doc Zubehör-Kit Anzugsmoment MK046 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2/3 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Typ: 454 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 90 Forfour 185/55R15 M+S A93) Mobilität Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 195/50R15 130 Forfour Brabus 205/50R15 185/55R15 M+S A93) 195/50R15 M+S 205/50R15 M+S e1*2001/116*0263*04 850/750 4/114,3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000374-H0-033-12c~MC-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3/3 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-12c~MC-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12d Seite : 1/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SO605 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Seismo Radausführung: LK114,3 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 67,1 geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) V Beschreibung der Befestigungsteile Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Typ: V ABE / EG-Genehmigung: H284 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 66 bis 103 Volvo S40, Volvo V40 zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 195/50R15 Zubehör-Kit Anzugsmoment MK046 110 Nm Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S04) 195/55R15 205/50R15 H284/NT02E 920/840 RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc 4/114,3/67,1 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12d Seite : 2/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität Typ: V ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.. , e4*98/14*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Volvo S40, Volvo V40 185/65R15 M+S A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen E05)M00) S04) bis EG-Genehm.-Nr. e4*95/54*0007*03) 195/50R15 195/55R15 66 bis 147 75 bis 147 Volvo S40, Volvo V40 (Fahrzeugausführungen mit EG-Genehm.-Nr. ab e4*96/27*0007*04 bis e4*98/14*0007*12) Volvo S40, Volvo V40 (Fahrzeugausführungen mit EG-Genehm.-Nr. ab e4*98/14*0007*13, = ab Modelljahr 2001) 205/50R15 195/55R15 A02) bis A10) S04) 205/55R15 205/50R15 185/65R15 M+S E05)M00) 185/65R15 E05a)M00) A02) bis A10) S04) 185/65R15 M+S E05)M00) 195/60R15 205/55R15 195/60R15 M+S e4*2001/116*0007*20 950/870 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12d Seite : 3/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. S04) An der Hinterachse ist die Befestigungsschraube auf der Radanlagefläche vor Anbau der Sonderräder zu entfernen. RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667 Nr. : RA-000374-H0-033 Anlage-Nr. : 12d Seite : 4/4 Auftraggeber : Kronprinz GmbH Teiletyp : SO605 Mobilität M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010 RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc