Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
1/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 64,2
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
Beschreibung der Befestigungsteile
BB1, BB2, BB3, BB9, CB3, CB7, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
CB8, CC7, CC9, CD7, CD9,
CE1, CE2, CE7, CE8, CE9,
CF1, CG7, CG8, CG9, CH2,
CH5, CH6, CH7, CH8, CG4,
MB6, MC2
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK043 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
2/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
CB3
ABE / EG-Genehmigung:
F280
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
66 bis 98
Honda Accord 2000
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
185/65R15
E05)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
185/65R15 M+S
195/60R15
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
F280/03E
955/880
Typ:
CB7
ABE / EG-Genehmigung:
F312
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
108 bis 110
Honda Accord 2000
4/114,3/64
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
185/65R15
E05)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
185/65R15 M+S
195/60R15
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
F312/03E
970/930
Typ:
CB8
ABE / EG-Genehmigung:
F714
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
108 bis 110
Honda Accord Aerodeck
4/114,3/64
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
185/65R15 M+S
F714/02E
1000/1010
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
4/114,3/64
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
3/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
CC9
ABE / EG-Genehmigung:
G255
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
98
Honda Accord Aerodeck
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/60R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
185/65R15 M+S
G255/01E
1000/1020
4/114,3/64
Typen:
CC7
CE7
CE8
CE9
CF1
Motorleistung
(kW)
85 bis 110
ABE / EG-Genehmigung:
G247
e11*93/81*0020*..
e11*96/27*0024*..
e11*96/27*0025*..
e11*96/27*0026*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Accord
185/65R15
E05)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/60R15
205/55R15
A01)K15)
205/60R15
A01)K15)
185/65R15 M+S
990/950
Typen :
CE1
CE1
CE2
CE2
Motorleistung
(kW)
100 bis 110
4/114,3/64
ABE / EG-Genehmigung:
G689
e11*93/81*0035*..
G690
e11*93/81*0036*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Accord Aerodeck 195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
185/65R15 M+S
1000/1020
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
4/114,3/64
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
4/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typen :
CD7
CD9
Motorleistung
(kW)
100 bis 110
ABE / EG-Genehmigung:
e11*93/81*0005*..
e11*93/81*0034*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Accord Coupe
195/60R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
185/65R15 M+S
1010/1020
Typen :
BB2
BB3
Motorleistung
(kW)
98 bis 118
4/114,3/64
ABE / EG-Genehmigung:
F983
F984
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Prelude
195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
A01)K42)
225/50R15
A01)K42)
950/820
Typ:
BB1
ABE / EG-Genehmigung:
G256
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
136
Honda Prelude
4/114,3/64
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/60R15 M+S
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
A01)K42)
225/50R15
A01)K42)
G256/NT03
950/820
4/114,3/64
Typ:
BB9
ABE / EG-Genehmigung:
e6*95/54*0036*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
98
Honda Prelude
195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
A01)K42)
225/50R15
A01)K42)
185/65R15 M+S
e6*95/54*0036*02
950/810
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
4/114,3/64
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
5/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typen :
MB6
MC2
Motorleistung
(kW)
98 bis 118
ABE / EG-Genehmigung:
e11*96/27*0070*..
e11*96/79*0090*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Civic,
185/55R15 M+S
Honda Civic Aerodeck
195/55R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/50R15
880/865
Typen :
CG7
CG8
CG9
CH2
Motorleistung
(kW)
77 bis 108
4/114,3/64
ABE / EG-Genehmigung:
e11*98/14*0103*..
e11*98/14*0104*..
e11*98/14*0105*..
e11*98/14*0116*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Accord Stufenheck 195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)E04)
205/55R15
1040/900
4/114,3/64
Typ:
CG4
ABE / EG-Genehmigung:
e6*95/54*0048*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
108
Honda Accord Coupe
195/65R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/60R15
e6*95/54*0048*00
985/900
4/114,3/64
Typen :
CH5
CH6
CH7
CH8
Motorleistung
(kW)
77 bis 108
ABE / EG-Genehmigung:
e11*98/14*0117*..
e11*98/14*0118*..
e11*98/14*0119*..
e11*98/14*0120*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Honda Accord (Stufenheck) 195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/55R15
4/114,3/64
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
6/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
10
Seite :
7/7
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen
- die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum Schraubenkopf gekürzt werden.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 150 mm vor
und hinter der senkrechten Radmittenebene umzulegen.
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-10~HO-4-114_3-64-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
11
Seite :
1/5
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 66,2
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
Beschreibung der Befestigungsteile
M20M, M20N, N16, P10, P11,
W10
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
Typ:
P10
ABE / EG-Genehmigung:
F 499; F 499/1
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110
Nissan Primera
185/55R15
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK017 110 Nm
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
E19)
195/50R15
F499/1/NT05E
935/900
RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc
4/114,3/66
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
11
Seite :
2/5
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
W10
ABE / EG-Genehmigung:
F 532; e1*93/81*0010*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85
Nissan Primera
195/55R15
(Kombi)
ê1*93/81*0010*02
930/980(1045)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
4/114,3/66
Typ:
P11
ABE / EG-Genehmigung:
e11*93/81*0060*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110
Nissan Primera,
185/65R15
Nissan Primera Kombi G11)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/50R15
E09)T82)
195/55R15
195/60R15
G11)
205/50R15
E09)
110
Nissan Primera 2,0 GT
205/55R15
195/55R15
A02) bis A10)
195/60R15
205/55R15
e1*93/81*0060*06
990/920
4/114,3/66
Typ:
N16
ABE / EG-Genehmigung:
e11*98/14*0129*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 100
Nissan Almera
185/65R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/60R15
205/55R15
e11*98/14*0129*13
1010/970
RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc
4/114,3/66
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
11
Seite :
3/5
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
M20M
ABE / EG-Genehmigung:
e11*2007/46*0016*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81
Nissan NV 200
185/55R15
A93)T86)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
185/55R15C
A93)
185/60R15
A93)
195/50R15
T86)
195/55R15
205/50R15
A01)K01)K04)
e11*2007/46*0016*03
960/1130(0)
4/114,3/66
Typ:
M20N
ABE / EG-Genehmigung:
e11*2007/46*0017*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81
Nissan NV 200
185/55R15
A93)T86)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
185/55R15C
A93)
185/60R15
A93)
195/50R15
T86)
195/55R15
205/50R15
A01)K01)K04)
e11*2007/46*0017*01
960/1130(0)
4/114,3/66
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
11
Seite :
4/5
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E09) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 14-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
11
Seite :
5/5
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G11) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 14 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-11~NI-4-114_3-66-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12
Seite :
1/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 67,1
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul / Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
Beschreibung der Befestigungsteile
ATOS bzw. MX, EF, FC, J-1, J- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
2, LANTRA (RD), RD, X-3, XD, M12x1,5
Y-2, Y-3
Typ:
J-1
ABE / EG-Genehmigung:
F900
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
63 bis 93
Lantra
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
185/55R15
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK046 110 Nm
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
A01)K03a)K16)
F900/NT4E
900/795
RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc
4/114,3/67,1
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12
Seite :
2/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
Y-2
ABE / EG-Genehmigung:
F893
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
80 bis 107
Sonata ww. Ascente ww.
Confiro
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/60R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/60R15
F893/NT2
950/950
4/114,3/67,1
Typ:
Y-3
ABE / EG-Genehmigung:
G598; e11*93/81*0064*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 107
Sonata
195/65R15
A93)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/60R15
G598/NT03
e11*93/81*0064*01E
1030/930
1030/930
4/114,3/67,1
Typ:
X-3
ABE / EG-Genehmigung:
G889; e4*96/27*0019*.., e4*98/14*0019*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 73
Accent ww. Pony ww. Ex- 185/55R15
cel
G889/NT04-E
e4*98/14*0019*04
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)A11)
S11)
790/770
Typ:
J-2
ABE / EG-Genehmigung:
H128
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
66 bis 94
Lantra
(Limousine)
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
185/55R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)A11)
S11)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K32)
66 bis 94
Lantra
(Kombi)
185/55R15
A02) bis A10)A11)
S11)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K18)K32)
102
Coupe
205/50R15
A02) bis A10)A11)
S11)
215/45R15
H128/NT02
895/890
RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc
4/114,3/67,1
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12
Seite :
3/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
LANTRA (RD)
ABE / EG-Genehmigung:
e11*93/81*0037*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 102
Lantra
185/55R15
(Limousine)
195/50R15
50 bis 102
Lantra
(Kombi)
205/50R15
A01)K16)K32)
185/55R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)A11)
S11)
A02) bis A10)A11)
S11)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K18)K32)
e11*93/81*0037*05
900/890
4/114,3/67,1
Typ:
RD
ABE / EG-Genehmigung:
e11*93/81*0065*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 102
Coupe
205/50R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)A11)
S11)
215/45R15
e11*93/81*0065*07
895/770
4/114,3/67,1
Typ:
XD
ABE / EG-Genehmigung:
e4*98/14*0048*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105
Hyundai Elantra
185/65R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S02)
185/65R15 M+S
195/60R15
e11*98/14*0122*08
1030/950
Typ:
EF
ABE / EG-Genehmigung:
e4*97/27*0032*.., e4*98/14*0032*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 118
Sonata, Sonica
205/60R15
E47)
96 bis 127
Sonata, Sonica
205/65R15
E48)
e4*98/14*0032*05
1100/995
RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc
4/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
A93)B21)
4/114,3/67,0
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12
Seite :
4/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Typ:
ATOS bzw. MX
ABE / EG-Genehmigung:
e11*96/79*0092*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 43
ATOS, ATOS Prime
165/50R15
Auflagen und Hinweise
e11*96/79*0092*08E
4/114,3/67,1
690/690
Typ:
FC
ABE / EG-Genehmigung:
e4*98/14*0059*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 90
Matrix
195/55R15
A02) bis A10)
S08)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S02)
205/55R15
e4*98/14*0056*13
1030/970(0)
4/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12
Seite :
5/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A11) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite nicht mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. Auf ausreichenden Abstand zwischen Felge und Längslenker ist zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B21) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang)
- VA: belüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm (Bremssattel BC 140049),
- HA: unbelüftete Bremsscheibe Ø262x10 mm (Bremssattel BC 140039).
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/60R15
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/65R15
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12
Seite :
6/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
K32) An Achse 2 muss die Metallasche zur Befestigung des Stoßfängers um mindestens 35
mm gekürzt (vollständig abtrennen) und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm
Blechschraube an der verbleibenden Lasche (weiter hinten im Radhaus) befestigt werden.
Danach ist die Lasche schräg bis zum Schraubenkopf zu kürzen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
S11) An Achse 2 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-12~HY-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12a
Seite :
1/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 67,1
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK) bzw. Hyundai Motors Corp. (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
FC, FE, GC, M-300E
Beschreibung der Befestigungsteile
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK046 110 Nm
Typ:
GC
ABE / EG-Genehmigung:
e13*93/81*0014*.., e13*95/54*0014*.., e13*96/27*0014*.., e13*98/14*0014*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
Auflagen und Hinweise
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 98
Kia Clarus ww. Kia Credos 195/55R15
A02) bis A10)
(Lim. und Kombi)
195/60R15
e13*98/14*0014*12E
Lim. 970/950
Kombi 970/990
RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc
4/114.3/67
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12a
Seite :
2/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
M-300E
ABE / EG-Genehmigung:
e9*98/14*0032*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen,
(kW)
ggf. Auflagen
77 bis 102
Kia Joice
195/65R15
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
205/60R15
A01)K32)
195/65R15 M+S
e9*98/14*0032*04
1050/1100
4/114.3/67
Typ:
FC
ABE / EG-Genehmigung:
e11*98/14*0121*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen,
(kW)
ggf. Auflagen
81
Kia Carens
195/55R15
(bis e11*98/14*0121*06)
205/50R15
77 bis 103
Kia Carens
(ab e11*98/14*0121*07)
205/55R15
A01)G01)
195/60R15
E05)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
A02) bis A10)
205/60R15
205/55R15
e11*98/14*0121*14E
1040/1030
4/114.3/67
Typ:
FE
ABE / EG-Genehmigung:
e11*2001/116*0228*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen,
(kW)
ggf. Auflagen
75 bis 105
Kia Cerato
185/65R15
A93)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/60R15
A93)
205/55R15
e11*2001/116*0228*07E
1030/950
4/114.3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12a
Seite :
3/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12a
Seite :
4/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten ab Höhe seitlicher Schutzleiste nach unten
bis ca. 100 mm oberhalb Türunterkante umzulegen.
Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-12a~KI-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12b
Seite :
1/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 67,1
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
Beschreibung der Befestigungsteile
CSO, DGO, E30, E50, N10,
Z30, Z30G, Z3B
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
Typ:
E30
ABE / EG-Genehmigung:
E788; E788/1
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 106
Mitsubishi Galant
185/65R15
(Stufenheck und Fließheck)
195/60R15
E788/1/NT1E
940/960
RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK046 110 Nm
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
E19)
4/114,3/67,1
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12b
Seite :
2/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
N10
ABE / EG-Genehmigung:
F816
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
60 bis 90
Mitsubishi Space Runner
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/65R15
A01)G01)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S08)S09)
195/60R15
205/60R15
F816/NT07E
970/980
4/114,3/67,1
Typ:
N10
ABE / EG-Genehmigung:
e1*96/79*0063*
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85
Space Runner 2WD
195/65R15
85
Space Runner 4WD
A01)G01)
60 bis 98
Space Wagon 2WD
98
Space Wagon 4WD
195/60R15
e1*96/79*0063*01E
1020/1090(1170)
Typ:
E50
ABE / EG-Genehmigung:
G237
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
66 bis 110
Mitsubishi Galant
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S08)S09)
4/114,3/67,1
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
E19)
205/55R15
G237/NT03E
1005/1000
4/114,3/67,1
Typ:
E50
ABE / EG-Genehmigung:
e1*93/81*0003*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110
Mitsubishi Galant
195/60R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
E19)
205/55R15
e1*93/81*0003*00
1010/1035
4/114,3/67,1
Typ:
DGO
ABE / EG-Genehmigung:
e4*97/27*0030*.., e4*98/14*0030*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 90
Mitsubishi Space Star
195/50R15
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S04)
195/55R15
e4*97/27*0030*05
e4*98/14*0030*10
920/850(910)
RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc
4/114,3/67
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12b
Seite :
3/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
CSO
ABE / EG-Genehmigung:
e1*2001/116*0233*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 72
Mitsubishi Lancer
195/55R15 M+S
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
A01)K15)
e1*2001/116*02330*08
930/840(910)
4/114,3/67
Typ:
Z30
ABE / EG-Genehmigung:
e1*2001/116*0271*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 110
Mitsubishi Colt
185/55R15
E05)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S04)
185/55R15 M+S
A93)
195/50R15
205/50R15
A01)K39)
e1*2001/116*0271*16
850/750(815)
4/114,3/67
Typ:
Z3B
ABE / EG-Genehmigung:
e1*2001/116*0368*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110
Mitsubishi Colt Cabrio
185/55R15
E05)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S04)
185/55R15 M+S
A93)
195/50R15
205/50R15
A01)K39)
e1*2001/116*0368*06
880/720(0)
RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc
4/114,3/67
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12b
Seite :
4/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
Z30G
ABE / EG-Genehmigung:
e11*2001/116*0335*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 70
Mitsubishi Colt
185/55R15
A93)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S04)
195/50R15
205/50R15
A01)K39)
e11*2001/116*0335*03
735/745(810)
4/114,3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12b
Seite :
5/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb bzw. Allradlenkung.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K39) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zum Befestigungsniet auszuschneiden. Die dahinter liegende Befestigungslasche des Stoßfängers ist ebenfalls bis zum Befestigungsniet zu kürzen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
S08) Das Handbremsseil an Achse 2 ist durch Einbau des Verlegungsatzes MMC-Nr.
Z0666156 so zu verlegen, daß ein Anschlagen am Felgeninnenhorn des Rades ausgeschlossen ist.
S09) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4 WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die Befestigungsschelle für die Steuerleitung der ABS-Sensoren entgegengesetzt zu montieren.
RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12b
Seite :
6/6
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-12b~MI-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12c
Seite :
1/3
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 67,1
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Smart
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
454
Beschreibung der Befestigungsteile
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
RA-000374-H0-033-12c~MC-4-114_3-67-ET44.doc
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK046 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12c
Seite :
2/3
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Typ:
454
ABE / EG-Genehmigung:
e1*2001/116*0263*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 90
Forfour
185/55R15 M+S
A93)
Mobilität
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
195/50R15
130
Forfour Brabus
205/50R15
185/55R15 M+S
A93)
195/50R15 M+S
205/50R15 M+S
e1*2001/116*0263*04
850/750
4/114,3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000374-H0-033-12c~MC-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12c
Seite :
3/3
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-12c~MC-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12d
Seite :
1/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:
SO605
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
Magma Seismo
Radausführung:
LK114,3
Radgröße:
6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:
44 mm
Lochkreisdurchmesser:
114,3 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
70,10 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
Ø 67,1
geprüfte Radlast:
600 kg
bei Reifenabrollumfang:
1950 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
V
Beschreibung der Befestigungsteile
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5
Typ:
V
ABE / EG-Genehmigung:
H284
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
66 bis 103
Volvo S40, Volvo V40
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
195/50R15
Zubehör-Kit Anzugsmoment
MK046 110 Nm
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S04)
195/55R15
205/50R15
H284/NT02E
920/840
RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc
4/114,3/67,1
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12d
Seite :
2/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
Typ:
V
ABE / EG-Genehmigung:
e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.. , e4*98/14*0007*..
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
Auflagen und Hinweise
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103
Volvo S40, Volvo V40
185/65R15 M+S
A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen
E05)M00)
S04)
bis EG-Genehm.-Nr.
e4*95/54*0007*03)
195/50R15
195/55R15
66 bis 147
75 bis 147
Volvo S40, Volvo V40
(Fahrzeugausführungen
mit EG-Genehm.-Nr.
ab e4*96/27*0007*04
bis e4*98/14*0007*12)
Volvo S40, Volvo V40
(Fahrzeugausführungen
mit EG-Genehm.-Nr.
ab e4*98/14*0007*13,
= ab Modelljahr 2001)
205/50R15
195/55R15
A02) bis A10)
S04)
205/55R15
205/50R15
185/65R15 M+S
E05)M00)
185/65R15
E05a)M00)
A02) bis A10)
S04)
185/65R15 M+S
E05)M00)
195/60R15
205/55R15
195/60R15 M+S
e4*2001/116*0007*20
950/870
4/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12d
Seite :
3/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
S04) An der Hinterachse ist die Befestigungsschraube auf der Radanlagefläche vor Anbau der
Sonderräder zu entfernen.
RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 46667
Nr. :
RA-000374-H0-033
Anlage-Nr. :
12d
Seite :
4/4
Auftraggeber :
Kronprinz GmbH
Teiletyp :
SO605
Mobilität
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SO605 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.11.2010
RA-000374-H0-033-12d~VO-4-114_3-67-ET44.doc