Ablauf und Formalitäten Homepage

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Ablauf und Formalitäten Homepage
Informationen zur Praxisphase
Ablauf und Formalitäten
Im Fachbereich Wirtschaft
Dipl. Kffr. S. Ahring
Umfang der Praxisphase
Nachholung von Fehlzeiten
•
•
•
Gesamtumfang:
18 Credits (Workload 540 h)
davon praktischer Teil 16 Credits = 480 Stunden
Vor- Nachbereitung inklusive Bericht 2 Credits = 60 Stunden
Praktischer Teil (Pflichtteil):
Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt bei einer Wochenarbeitszeit von
40 Stunden 12 Wochen (netto ohne Urlaub). Es kann bis zu 6 Monate
umfassen, wenn dies für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich
ist. Hierüber entscheidet der Betreuer der Hochschule und vermerkt dies
auf der Zielvereinbarung. Nur ein Vertrag über die Pflichtdauer ist
Sozialversicherungsfrei und fällt nicht unter das MiLoG.
Fehlzeiten:
Müssen in jedem Fall nachgeholt werden
Dipl. Kffr. S. Ahring
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Zulassungsvoraussetzungen
zur Praxisphase
• Grundsätzlich müssen alle Prüfungsleistungen erbracht
worden sein (ggf. Prüfer auf Notwendigkeit zügiger
Ergebnisbekanntgabe hinweisen)
• Ausnahmen auf Antrag an den Vorsitz der
Prüfungskommission (max. 10 fehlende Credits aus Sem.
4 + 5, nicht aus 1 - 3)
• Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden
Veranstaltungen (führt Frau Ahring)
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Bestandteile der Praxisphase
Begleitende
Veranstaltungen
3 Blöcke
Mindestens
12 Wochen
Praxis
Bericht
Referat
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Unterlagen für die Zulassung
• Zulassungsantrag und Zielvereinbarung mit dem Betreuer
bzw. der Betreuerin über die Durchführung der Praxisphase
besprochen und von dieser/m unterzeichnet
• Kopie des Vertrages mit der Praxisstelle
• Ggf. Internationalitätsnachweis bei IBA im Inland
• Nachweis der als Vorleistung zu erbringenden Projektpunkte
Rechtzeitig vor Vertragsbeginn bei Frau Ahring einreichen
Formulare auf der Homepage des FBW unter:
Im Studium / Semester 4-5 Bachelor/ Praxisphase
Nicht vergessen vor
Antritt der Praxisphase
• Der/die Betreuer/in der Praxisphase ist in der Regel auch
Erstprüfer/in der Bachelorarbeit
• Mit der/dem Betreuer/in wird eine Zielvereinbarung zum
Ausbildungsinhalt und über die Durchführung der
Praxisphase getroffen
• Zulassungsantrag, Zielvereinbarung und Vertrag müssen von
diesem/r abgezeichnet werden
• Zulassungsantrag, Zielvereinbarung, ein Vertragsexemplar
und der Nachweis der Projektpunkte müssen vor Antritt der
Praxisphase bei Frau Ahring abgeben werden
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Zum Abschluss der Praxisphase
• Anmeldung für einen Referatstermin per Mail (mind.
Pflichtteil erledigt)
• Abgabe der Bescheinigung der Praxisstelle einige Tage vor
dem Referatstermin
• Abgabe des Praxisberichtes 14 Tage vor dem Referat im
Original beim Betreuer bzw. der Betreuerin und als Pdf bei
Frau Ahring
• Erfolgreiche Abschlusspräsentation
• Anerkennung der oben genannten Leistungen auf dem
Testat
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Nicht vergessen nach
Beendigung der Praxisphase
• Den Praxisbericht vom Betreuer in der Praxisstelle
abzeichnen lassen
• Den Praxisbericht spätestens 10 Tage vor der Präsentation
beim Betreuer abgeben, eine digitale Version des
Berichtes bei Frau Ahring
• Die Bescheinigung der Praxisstelle einige Tage vor dem
Vortrag bei Frau Ahring abgeben
• Das Testat wird dann zum Vortrag im Raum vorliegen.
Nach dem Vortrag die Anerkennung von Bericht und
Referat vom Betreuer hierauf bescheinigen lassen
• Testat zurück an Frau Ahring
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Zum Nachlesen
Alle wichtigen Informationen und Formulare unter:
Im Studium / Semester 4-5 Bachelor/ Praxisphase
Lesen Sie insbesondere die Praxisphasenrichtlinie
noch einmal durch, bevor es losgeht.
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Praxisphase im Studiengang
International Business
Administration
• Generell gelten dieselben Bestimmungen
• 5. Semester = Studiensemester im Ausland
• Die Praxisphase ist im Ausland oder in einem internationalen
Tätigkeitsbereich eines inländischen Unternehmens
abzuleisten
• Bei Praxisphase im Inland ist ein Internationalitätsnachweis
erforderlich
• Bei Praxisphase im Ausland müssen sich die Studierenden
selbst gegen Krankheit und Unfall versichern
• Bei BA im Ausland Erlass des Referates möglich
• Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie im
International Office
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Bachelorarbeit im Anschluss
an die Praxisphase
• Ergibt sich eine Bachelorarbeit im Anschuss an die
Praxisphase in derselben Praxisstelle, so füllen die
Vertragsparteien die Anlage Vertragsverlängerung aus
• Die/der betreuende Hochschullehrer/in für die
Bachelorarbeit wird in der Anlage genannt und zeichnet
diese ab
• Ein Exemplar der Anlage ist im Sekretariat zur Ergänzung
des vorhandenen Vertrages über die Praxisphase
abzugeben
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Zeitliche Abfolge Praxisphase
im 6. Semester
März
April
Mai
Juni
Praxisphase
Juli
Bachelorarbeit
Nachbereitung
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Ausweichmöglichkeiten
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Zeitlicher Maximalrahmen für die
Bachelorarbeit
Praxisphase
Nachbereitung
Bei Kolloquium im September (März) müssen Rückmeldegebühren gezahlt werden, diese
werden aber rückerstattet. Das Folgesemester ist dann ein Zählsemester und führt
ggf. zu früherer Zahlung von Langzeitgebühren bei anschließendem Masterstudium
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Zeitliche Abfolge Praxisphase
im 7. Semester
September
Oktober
November
Dezember
Praxisphase
Januar
Bachelorarbeit
Nachbereitung
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7
Ausweichmöglichkeiten
August
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Jan.
Febr.
Zeitlicher Maximalrahmen für die
Bachelorarbeit
Praxisphase
Nachbereitung
Bei Kolloquium im März müssen Rückmeldegebühren gezahlt werden, diese
werden aber rückerstattet. Das Folgesemester ist dann ein Zählsemester und führt
ggf. zu früherer Zahlung von Langzeitgebühren bei anschließendem Masterstudium
Dipl. Kffr. S. Ahring
Nachbereitungstermine
• regelmäßig im Mai und Juni (Ankündigungen im Netz
beachten aktuell )
• für diejenigen, die ein Semester länger brauchen im
November und Dezember
• Die Studierenden müssen sich 4 Wochen vorher per Mail bei
Frau Ahring zu den Terminen anmelden
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Versicherungsschutz
Unfallversicherung
vgl. § 6 Abs. 1 Mustervertrag: Über Berufsgenossenschaft der
Ausbildungsstelle?
Im Ausland nie gegeben = eigene Versicherung abschließen
Studentenprivileg
vgl. § 6 Abs. 2 Mustervertrag: Bei vorgeschriebenen Praktika
immatrikulierter Studierender = Versicherungsfreiheit in Kranken-,
Pflege-,Renten- und Arbeitslosenversicherung - gilt nur für Pflichtteil =
12 Wochen !!gilt nicht im Ausland: Eigene Krankenversicherung abschließen
Haftpflichtversicherung
Betrieb fragen, ob Gruppenversicherung (Azubis) vorhanden, sonst ggf.
selber abschließen
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Mindestlohngesetzt MiLoG
Pflichtteil:
Grundsätzlich fällt nur der in der Prüfungsordnung vorgeschriebene
Zeitraum nicht unter das MiLoG. Es kann daher auch nur eine
Pflichtpraktikumsbescheinigung über diesen Zeitraum (i.d.R. 12
Wochen bei 40 Stunden) erstellt werden.
Verlängerter Pflichtteil
Kann ein Vertrag nur zustande kommen, wenn das Praktikum länger
dauert und nicht unter das MiLoG fällt, ist dies gem. § 8a Teil A BPO in
Ausnahmefällen möglich. Hierbei muss der Betreuer den
entsprechenden Passus in der Zielvereinbarung entsprechend
ausfüllen. Dies muss vor Antritt der Praxisphase geschehen und ist bis
zu einem Zeitraum von max. 6 Monaten möglich. Liegt eine
entsprechende Zielvereinbarung vor, kann eine entsprechend längere
Pflichtpraktikumsbescheinigung erstellt werden.
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Career-Service
Weitere wichtige Informationen und Termine
rund um den Berufseinstieg und die Bewerbung
erhalten Sie auf den Seiten des Career Service
des Fachbereiches:
Im Studium / Career Service
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