Ablauf und Formalitäten Homepage
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Informationen zur Praxisphase Ablauf und Formalitäten Im Fachbereich Wirtschaft Dipl. Kffr. S. Ahring Umfang der Praxisphase Nachholung von Fehlzeiten • • • Gesamtumfang: 18 Credits (Workload 540 h) davon praktischer Teil 16 Credits = 480 Stunden Vor- Nachbereitung inklusive Bericht 2 Credits = 60 Stunden Praktischer Teil (Pflichtteil): Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden 12 Wochen (netto ohne Urlaub). Es kann bis zu 6 Monate umfassen, wenn dies für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist. Hierüber entscheidet der Betreuer der Hochschule und vermerkt dies auf der Zielvereinbarung. Nur ein Vertrag über die Pflichtdauer ist Sozialversicherungsfrei und fällt nicht unter das MiLoG. Fehlzeiten: Müssen in jedem Fall nachgeholt werden Dipl. Kffr. S. Ahring 1 Zulassungsvoraussetzungen zur Praxisphase • Grundsätzlich müssen alle Prüfungsleistungen erbracht worden sein (ggf. Prüfer auf Notwendigkeit zügiger Ergebnisbekanntgabe hinweisen) • Ausnahmen auf Antrag an den Vorsitz der Prüfungskommission (max. 10 fehlende Credits aus Sem. 4 + 5, nicht aus 1 - 3) • Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Veranstaltungen (führt Frau Ahring) Dipl. Kffr. S. Ahring Bestandteile der Praxisphase Begleitende Veranstaltungen 3 Blöcke Mindestens 12 Wochen Praxis Bericht Referat Dipl. Kffr. S. Ahring 2 Unterlagen für die Zulassung • Zulassungsantrag und Zielvereinbarung mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin über die Durchführung der Praxisphase besprochen und von dieser/m unterzeichnet • Kopie des Vertrages mit der Praxisstelle • Ggf. Internationalitätsnachweis bei IBA im Inland • Nachweis der als Vorleistung zu erbringenden Projektpunkte Rechtzeitig vor Vertragsbeginn bei Frau Ahring einreichen Formulare auf der Homepage des FBW unter: Im Studium / Semester 4-5 Bachelor/ Praxisphase Nicht vergessen vor Antritt der Praxisphase • Der/die Betreuer/in der Praxisphase ist in der Regel auch Erstprüfer/in der Bachelorarbeit • Mit der/dem Betreuer/in wird eine Zielvereinbarung zum Ausbildungsinhalt und über die Durchführung der Praxisphase getroffen • Zulassungsantrag, Zielvereinbarung und Vertrag müssen von diesem/r abgezeichnet werden • Zulassungsantrag, Zielvereinbarung, ein Vertragsexemplar und der Nachweis der Projektpunkte müssen vor Antritt der Praxisphase bei Frau Ahring abgeben werden Dipl. Kffr. S. Ahring 3 Zum Abschluss der Praxisphase • Anmeldung für einen Referatstermin per Mail (mind. Pflichtteil erledigt) • Abgabe der Bescheinigung der Praxisstelle einige Tage vor dem Referatstermin • Abgabe des Praxisberichtes 14 Tage vor dem Referat im Original beim Betreuer bzw. der Betreuerin und als Pdf bei Frau Ahring • Erfolgreiche Abschlusspräsentation • Anerkennung der oben genannten Leistungen auf dem Testat Dipl. Kffr. S. Ahring Nicht vergessen nach Beendigung der Praxisphase • Den Praxisbericht vom Betreuer in der Praxisstelle abzeichnen lassen • Den Praxisbericht spätestens 10 Tage vor der Präsentation beim Betreuer abgeben, eine digitale Version des Berichtes bei Frau Ahring • Die Bescheinigung der Praxisstelle einige Tage vor dem Vortrag bei Frau Ahring abgeben • Das Testat wird dann zum Vortrag im Raum vorliegen. Nach dem Vortrag die Anerkennung von Bericht und Referat vom Betreuer hierauf bescheinigen lassen • Testat zurück an Frau Ahring Dipl. Kffr. S. Ahring 4 Zum Nachlesen Alle wichtigen Informationen und Formulare unter: Im Studium / Semester 4-5 Bachelor/ Praxisphase Lesen Sie insbesondere die Praxisphasenrichtlinie noch einmal durch, bevor es losgeht. Dipl. Kffr. S. Ahring Praxisphase im Studiengang International Business Administration • Generell gelten dieselben Bestimmungen • 5. Semester = Studiensemester im Ausland • Die Praxisphase ist im Ausland oder in einem internationalen Tätigkeitsbereich eines inländischen Unternehmens abzuleisten • Bei Praxisphase im Inland ist ein Internationalitätsnachweis erforderlich • Bei Praxisphase im Ausland müssen sich die Studierenden selbst gegen Krankheit und Unfall versichern • Bei BA im Ausland Erlass des Referates möglich • Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie im International Office Dipl. Kffr. S. Ahring 5 Bachelorarbeit im Anschluss an die Praxisphase • Ergibt sich eine Bachelorarbeit im Anschuss an die Praxisphase in derselben Praxisstelle, so füllen die Vertragsparteien die Anlage Vertragsverlängerung aus • Die/der betreuende Hochschullehrer/in für die Bachelorarbeit wird in der Anlage genannt und zeichnet diese ab • Ein Exemplar der Anlage ist im Sekretariat zur Ergänzung des vorhandenen Vertrages über die Praxisphase abzugeben Dipl. Kffr. S. Ahring Zeitliche Abfolge Praxisphase im 6. Semester März April Mai Juni Praxisphase Juli Bachelorarbeit Nachbereitung Dipl. Kffr. S. Ahring 6 Ausweichmöglichkeiten Februar März April Mai Juni Juli August Zeitlicher Maximalrahmen für die Bachelorarbeit Praxisphase Nachbereitung Bei Kolloquium im September (März) müssen Rückmeldegebühren gezahlt werden, diese werden aber rückerstattet. Das Folgesemester ist dann ein Zählsemester und führt ggf. zu früherer Zahlung von Langzeitgebühren bei anschließendem Masterstudium Dipl. Kffr. S. Ahring Zeitliche Abfolge Praxisphase im 7. Semester September Oktober November Dezember Praxisphase Januar Bachelorarbeit Nachbereitung Dipl. Kffr. S. Ahring 7 Ausweichmöglichkeiten August Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. Zeitlicher Maximalrahmen für die Bachelorarbeit Praxisphase Nachbereitung Bei Kolloquium im März müssen Rückmeldegebühren gezahlt werden, diese werden aber rückerstattet. Das Folgesemester ist dann ein Zählsemester und führt ggf. zu früherer Zahlung von Langzeitgebühren bei anschließendem Masterstudium Dipl. Kffr. S. Ahring Nachbereitungstermine • regelmäßig im Mai und Juni (Ankündigungen im Netz beachten aktuell ) • für diejenigen, die ein Semester länger brauchen im November und Dezember • Die Studierenden müssen sich 4 Wochen vorher per Mail bei Frau Ahring zu den Terminen anmelden Dipl. Kffr. S. Ahring 8 Versicherungsschutz Unfallversicherung vgl. § 6 Abs. 1 Mustervertrag: Über Berufsgenossenschaft der Ausbildungsstelle? Im Ausland nie gegeben = eigene Versicherung abschließen Studentenprivileg vgl. § 6 Abs. 2 Mustervertrag: Bei vorgeschriebenen Praktika immatrikulierter Studierender = Versicherungsfreiheit in Kranken-, Pflege-,Renten- und Arbeitslosenversicherung - gilt nur für Pflichtteil = 12 Wochen !!gilt nicht im Ausland: Eigene Krankenversicherung abschließen Haftpflichtversicherung Betrieb fragen, ob Gruppenversicherung (Azubis) vorhanden, sonst ggf. selber abschließen Dipl. Kffr. S. Ahring Mindestlohngesetzt MiLoG Pflichtteil: Grundsätzlich fällt nur der in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Zeitraum nicht unter das MiLoG. Es kann daher auch nur eine Pflichtpraktikumsbescheinigung über diesen Zeitraum (i.d.R. 12 Wochen bei 40 Stunden) erstellt werden. Verlängerter Pflichtteil Kann ein Vertrag nur zustande kommen, wenn das Praktikum länger dauert und nicht unter das MiLoG fällt, ist dies gem. § 8a Teil A BPO in Ausnahmefällen möglich. Hierbei muss der Betreuer den entsprechenden Passus in der Zielvereinbarung entsprechend ausfüllen. Dies muss vor Antritt der Praxisphase geschehen und ist bis zu einem Zeitraum von max. 6 Monaten möglich. Liegt eine entsprechende Zielvereinbarung vor, kann eine entsprechend längere Pflichtpraktikumsbescheinigung erstellt werden. Dipl. Kffr. S. Ahring 9 Career-Service Weitere wichtige Informationen und Termine rund um den Berufseinstieg und die Bewerbung erhalten Sie auf den Seiten des Career Service des Fachbereiches: Im Studium / Career Service Dipl. Kffr. S. Ahring 10