Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon

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Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
Abfallsammelstelle Rebenstrasse
An der Rebenstrasse wird in den nächsten Wochen eine neue Abfallsammelstelle erstellt. Sie
ersetzt das mittlerweile über 2-jährige Provisorium. Die neue Abfallsammelstelle wird auf einem
Privatgrundstück erstellt. An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 hat der Gemeinderat eine
entsprechende Vereinbarung mit den Liegenschaftsbesitzern genehmigt. Der Gemeinderat ist froh
und dankbar, dass eine ideale Lösung für alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gefunden
werden konnte.
Anpassung Friedhofreglement
Am 7. September 2013 wurde das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof bei der katholischen Kirche
eingeweiht. Aufgrund dessen sind im Bestattungs- und Friedhofreglement Anpassungen notwendig.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. Dezember 2013 die Änderung des Reglements
beschlossen. Das geänderte Reglement liegt seit heute während 30 Tagen öffentlich auf. Siehe
Referendumsvorlage in dieser Ausgabe der Eschliker-Nachrichten.
Case Management Krankenkassenkontrollstelle
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 mit dem Thema
Krankenkassenprämien bzw. ausstehende Krankenkassenprämien befasst. Er hat sich dabei für ein
striktes und konsequentes Case Management ausgesprochen, die dafür notwendigen personellen
Ressourcen geschaffen und die entsprechenden Rahmenbedingungen definiert. Durch das
intensive Case Management werden säumige Prämienzahler sofort erfasst und die entsprechenden
individuellen Massnahmen eingeleitet. Dies kann bis zu einer Strafanzeige führen. Nebst einer
klaren Zeichensetzung gegenüber säumigen Prämienzahlern, erhofft sich der Gemeinderat durch
das Case Management längerfristig Kostenersparnisse im Bereich Gesundheitswesen.
Sirenentest am 5. Februar 2014
Am Mittwoch, 5. Februar 2014 ab 13.30 Uhr findet der jährliche Sirenentest statt. Die stationären
Sirenen werden einmal per Hand und einmal durch den Kanton zentral ausgelöst. Es handelt sich
um einen Probealarm um die Funktion aller Sirenen gesamtschweizerisch zu testen.
Gemeinde Eschlikon
Referendumsvorlage
Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2013 die Änderung des allgemeinverbindlichen Reglements
erlassen:
Änderung
Bestattungs- und Friedhofreglement
Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung vom 2.
Juni 2002. Das Reglement liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Eschlikon, 1.
Obergeschoss, während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung auf.
Auf Wunsch können Kopien davon bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen nach erfolgter Bekanntmachung die Durchführung
einer Urnenabstimmung verlangen. Muster für Referendumsbogen können bei der
Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 17. Februar 2014
8360 Eschlikon, 17.01.2014
Neujahrsapéro 2014…
…wiederum ein gelungener Anlass,
der zahlreiche Eschlikerinnen und
Eschliker anlockte. Der Gemeinderat
und die Kulturkommission bedanken
sich bei der Bevölkerung der Gemeinde
Eschlikon für den Besuch!
Gemeinderat Eschlikon
Baubewilligungen wurden erteilt an:
- Raschle Dorothea, Stationsstrasse 43, Wallenwil / Anbau Balkon, Einbau Fenster/Dachfenster,
Umstellung Nasszellen, auf Grundstück Nr. 3112, Stationsstrasse 43, Wallenwil
- Politische Gemeinde Eschlikon, Wiesenstrasse 3, Eschlikon / Kehrichtsammelplatz, auf
Grundstück Nr. 808, Rebenstrasse 9, Eschlikon
Karina Zuber, Bauverwaltung
Zivilstandsnachrichten 4. Quartal 2013
Geburten ausserhalb der Gemeinde
29. Oktober
Spiess, Lea, Tochter des Spiess, Roger, von Laufenburg AG und der Spiess geb.
Mathis, Janine, von Hundwil AR, in Wallenwil, Im Ehrmerk 5
11. Dezember Balmer, Luca, Sohn des Balmer, Patrick, von Kriechenwil BE und der Balmer geb.
Oertle, Susanne, von Hundwil AR und Kriechenwil BE, in Eschlikon,
Sperrackerstrasse 9
Trauungen ausserhalb der Gemeinde
26. Oktober
Meier, Andreas, von Reiden LU, in Wallenwil und Rupper, Nadia, von Winterthur
ZH, in Wallenwil
30. November Terezis, Stefan Nikolaos, von Oberwil bei Büren BE, in Wallenwil und Ernst,
Angelika Eliane, von Luthern LU, in Wallenwil
12. Dezember Daams Olav, deutscher Staatsangehöriger, in Eschlikon und Roduner, Andrea
Patricia, von Sennwald SG und Zürich ZH, in Eschlikon
Todesfälle ausserhalb der Gemeinde
17. Oktober
Huber, Peter Jakob, geb. 19.05.1949, von Wängi TG, Ehemann der Huber geb.
Povichit, Pacharee, von Wängi TG, in Eschlikon
16. November Petrig geb. Wiedemann, Josepha, geb. 21.12.1929, von Törbel VS, geschieden, in
Eschlikon
07. Dezember Huber geb. Teneggi, Marta, geb. 16.02.1948, von Krauchthal BE, Ehefrau des
Huber, Otto, von Krauchthal BE, in Wallenwil
Todesfälle innerhalb der Gemeinde
31. Oktober
Eisenring geb. Löhrer, Rosa, geb. 16.11.1917, von Bichelsee-Balterswil TG,
verwitwet, in Eschlikon
22. November Hasenfratz, René, geb. 15.08.1936, von Uesslingen-Buch TG, Ehemann der
Hasenfratz geb. Sprenger, Myrta, von Uesslingen-Buch TG, in Eschlikon
24. November Alder geb. Lajmis, Franziska, geb. 25.11.1930, von Urnäsch AR, verwitwet, in
Eschlikon
01. Dezember Schmidt geb. Zurfluh, Annalies, geb. 05.09.1957, von Winterthur ZH und
Attinghausen UR, geschieden, in Eschlikon
23. Dezember Tschanz geb. Bachmann, Margareta, geb. 23.03.1921, von Röthenbach im
Emmental BE, verwitwet, in Eschlikon
25. Dezember Egloff geb. Hänggi, Susanne, geb. 19.01.1948, von Tägerwilen TG, verwitwet, in
Eschlikon
29. Dezember Eppisser, Kurt, geb. 03.08.1962, von Hägglingen AG, Ehemann der Eppisser geb.
Thanaseelangkoon, Sasithorn, von Hägglingen AG, in Eschlikon
EINWOHNERKONTROLLE ESCHLIKON
Handänderungen von Grundstücken
19. November 2013, Eschlikon, Grundstück
2
Nr. 57, 1253 m , Land, Waldstrasse
4, Wohnhaus; Veräusserer Hasenfratz
René und Myrtha, Eschlikon TG,
erworben am 30.5.1986; Erwerber
Keller Urs und Patricia, Urdorf.
28. November 2013, Eschlikon, Grundstück
2
Nr. 153, 1287 m , Land, Ziegeleistrasse 4a,
Wohnhaus, Scheune, Waschküche;
Veräusserer Erben Schüepp Emil,
Eschlikon TG, erworben am 4.10.1978;
Erwerber Müller Beat und Delila, Sirnach.
29. November 2013, Eschlikon, Grundstück
2
Nr. 1068, 131 m , Land, Sefiweidstrasse 15,
Wohnhaus, Gerätehaus, Baute, Garage;
Veräusserer Kaspar Roswitha,
Guntershausen bei Aadorf TG,
erworben am 17.6.1994; Erwerber
Frey Hans und Ingrid, Eschlikon TG.
2. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück
2
Nr. 3460, 672 m , Land, Obere
Rispergstrasse 1, Wohnhaus, Garage;
Veräusserer Erben Lüthi Ruth, Davos
Platz, erworben am 9.4.2013; Erwerber
Freitag Kurt und Pinter Gabriela,
Hombrechtikon.
3. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S48, 2½ -Zimmer-Wohnung,
Winterthurerstrasse 5, 62/1000 StWE;
Veräusserer Schob Daniel, Gossau SG,
erworben am 27.4.2012; Erwerber
Mächler Albin und Ruth, Sirnach.
5. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S352, 3½ -Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 1, 83/1000 StWE; Veräusserer
Schlup Rosmarie, Eschlikon TG,
erworben am 3.6.2005; Erwerber ElMays Rebecca, Winterthur.
12. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück
2
Nr. 324, 1635 m , Land, Bahnhofstrasse 35,
Wohnhaus, Scheune, Stall;
Veräusserer Bösch Ruth, Winterthur,
erworben am 27.9.1965; Erwerber
Eisenring Josef, Wil SG.
Verstrickte
Geschichten
„lisme und lose“ – „ lose und lisme“
Alle Interessierten mit ihrer Handarbeit sind herzlich eingeladen zu
den kreativen Stunden.
Was gibt es Schöneres, als beim Stricken oder Häkeln eine
Geschichte zu hören?
Die Türen der Bibliothek öffnen sich 2014 wie folgt:
Dienstag 21. Januar
9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 25. Februar 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 25. März
9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 22. April
9.00 - 11.00 Uhr
(Die Anlässe können einzeln besucht werden.)
Das Bibliotheksteam freut sich auf gemütliche, unterhaltsame
Stunden mit Ihnen!
Top-Ausleihen 2013 Bibliothek Eschlikon
Bücher Erwachsene
1.
2.
Verborgenen Liebe
Bücher Kinder
Barbie : Tierärztin
Freya Woods
Barbara Bosshard
1.
Das Leuchten in der
Ferne
Linus Reichlin
2.
Bibi als Prinzessin
Jutta Dahn
3.
Unser Menu eins
Nadja Zimmermann
3.
Hundebabys
Cornelia Panzacchi
4.
Crossfire : Versuchung
Sylvia Day
4.
Walter in Hollywood
Martin Handford
5.
Das Washington Dekret
Jussi Adler-Olsen
5.
Die stärksten Olchis
der Welt
Erhard Dietl
Bücher Jugendliche
DVD (alle Altersgruppen)
Der Krater der Kakteen
Franquin
1.
2.
Guinnes World Records
2005
2.
3.
1001 Superwitze
4.
Feuerwehr
Was ist was
1.
5.
Die Geschichte der
Titanic
Steve Noon
3.
Madagascar 3
ICH einfach
unverbesserlich :
Ein Dieb wird lieb.
Life of Pi
Schiffbruch mit Tiger
4.
Das Geheimnis der
Feenflügel
5.
Alvin und die
Chipmunks 3
Kinder- und Jugendnetz
Erziehung heisst
Grenzen setzen
Immer wieder sind Berichte und Artikel zum Thema Jugendverschuldung zu lesen und zu hören.
Alarmierend sind dabei nicht nur die Zahlen: Jeder 10. junge Mensch zwischen 18 und 25 Jahren in
der Schweiz hat Fr. 2000.00 und mehr Schulden. Gravierend ist zudem die Tatsache, dass das
Tilgen von Schulden je schwieriger wird, je jünger die Person ist. Die Schuldenfalle schnappt
schneller zu, als jemand wieder schuldenfrei ist.
Auf Grund dieser Tatsachen ist es umso wichtiger, dass Kinder und Jugendliche den Umgang mit
Geld im Kleinen üben können. Ein einfaches Mittel dazu ist das Taschengeld, das man Kindern ab
der 1. Klasse abgeben kann. Damit können sie die Bedeutung und den Wert von Geld erfahren. Die
Eltern können mit den Kindern diskutieren, wie viel etwas im Vergleich zum Taschengeld kostet und
wie Kinder sparen können. Sie lernen, dass man manchmal warten muss, um sich etwas kaufen zu
können. Wichtig ist zudem die Erfahrung, dass die Kasse auch mal leer sein kann und auf den
nächsten „Zahltag“ gewartet werden muss.
Hier sind die Eltern gefordert: sie sollen es aushalten, wenn die Kinder etwas dringend möchten,
aber ihr Kässeli leer und der Geburtstag schon vorbei ist. In dem Kinder diese Wünsche
aufschieben, eignen sie sich die Kompetenz an, auch mal auf etwas warten zu können, zu sparen
oder auf etwas ganz zu verzichten. Kinder können den Umgang mit Geld nicht erlernen, wenn die
Kassen immer voll sind und die Ausgaben keine Rolle spielen.
Eine neue Studie der Hochschule Luzern aus dem Jahr 2013 hat aufgezeigt, dass gerade beim
Thema „Finanzen“ die Eltern für Jugendliche ein wichtiges Gegenüber sind. Die Einstellungen und
Werte der Eltern gegenüber Geld und Konsum haben einen grossen Einfluss auf das
Verschuldungsrisiko der Jugendlichen. Diskussionen und Erklärungen rund ums Thema Geld
spielen in der Schuldenprävention deshalb eine bedeutende Rolle.
Tina Münzenmaier, Kinder- und Jugendnetz
 Wenn das Kässeli leer ist, muss zuerst wieder gespart werden
 Keine Überbrückungs-Zustüpfe der Eltern
 Diskussionen über Geld und Konsum führen
 Haltung der Eltern im Umgang mit Geld ist für Jugendliche von zentraler Bedeutung
 Weitere Tipps und Infos zum Umgang mit Geld unter www.kinderundjugendnetz.ch
Kinder- und Jugendnetz
Angebot:






Information
Beratung und Begleitung bei Erziehungsfragen
Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Lehre oder am Arbeitsplatz von Jugendlichen
Systemische Familienbegleitung
Zusammenarbeit mit / Vermittlung an andere Fachstellen
Weiterbildungsveranstaltungen für Erziehende
Für Einwohnerinnen / Einwohner der Gemeinde Eschlikon ein kostenloses Angebot
Kinder- und Jugendnetz Gemeindehaus Wallenwil, Hurnenstrasse 5, 8360 Wallenwil
Homepage: www.kinderundjugendnetz.ch
Telefon 071 970 04 01 oder [email protected]
Termine Montag und Mittwoch sowie Donnerstagmorgen nach Vereinbarung
Spitex-Verein Münchwilen-Eschlikon
Neue Leistungsvereinbarung per 1.1.2014
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eschlikon
Der Spitex-Verein Münchwilen-Eschlikon hat mit den beiden Vertragsgemeinden Münchwilen und Eschlikon
für das Jahr 2014 eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. In Zukunft muss die Finanzierung der
Spitexleistungen jedes Jahr, basierend auf der Kostenrechnung des letzten vergangenen Jahres, neu
berechnet werden. Die neuen Tarife sind von der Spitexorganisation öffentlich zu publizieren. Der SpitexVerein Münchwilen-Eschlikon wird Ihnen die neu vereinbarten Tarife jeweils anfangs Jahr über das offizielle
Publikationsorgan Ihrer Gemeinde bekannt geben. Zudem sind die aktuellen Tarife jederzeit auf unserer
Homepage : www.spitex-muenchwilen-eschlikon.ch zu finden.
Der Spitex-Verein Münchwilen-Eschlikon bedankt sich bei Ihnen für das dem Verein entgegengebrachte
Vertrauen und wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014.
Im Namen des Vorstandes
Die Präsidentin
Petra Sewo
Tarife / Finanzierung der Spitexleistungen für das Jahr 2014
1. Pflegeleistungen gemäss KVG
Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden den
verschiedenen Kostenträgern wie folgt in Rechnung gestellt:
Abklärung/Beratung
(Art. 7a KLV)
Tarif
Untersuchung/
Behandlung (Art. 7b
KLV)
Grundpflege
(Art 7c KLV)
Fr. 95.96 / Std.
Fr. 79.92 / Std.
Fr. 82.53 / Std.
Beitrag der
Krankenversicherer
Fr. 79.80 / Std.
Fr. 65.40 / Std
Fr. 54.60 / Std.
Patientenbeteiligung
(10%, bis max. Fr.
15.95 pro Tag)
Fr. 7.95 / Std.
Fr. 6.55 / Std.
Fr. 5.45 / Std.
(gemäss
Leistungsvereinbarung
mit den VertragsGemeinden)
Restfinanzierung durch
die Gemeinde
Fr. 8.21 / Std.
Fr. 7.97 / Std.
Fr. 22.48 / Std.
2. Hauswirtschaftliche Leistungen (Nicht-KLV)
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer und werden
grundsätzlich nur gegen ärztliche Verordnung erbracht. Zu folgenden Tarifen werden die
hauswirtschaftlichen Leistungen den Kunden in Rechnung gestellt:
Sozialtarif *
Fr. 25.-- / Std.
Einheitstarif
Mitglieder
Fr. 30.-- / Std.
Einheitstarif
Nichtmitglieder
Fr. 35.-- / Std.
Hauswirtschaftliche
Sonderleistungen
Fr. 60.-- / Std.
Wegpauschale pro
Tag
Fr. 5.--
Für Mitglieder bis zu einem steuerbaren
Einkommen von max.
Fr. 30‘000.-steuerbares Vermögen Fr.
0.—
Alle hauswirtschaftlichen Leistungen werden durchschnittlich mit Fr. 42.-- / Std. durch die beiden
Vertragsgemeinden subventioniert
*Der Sozialtarif wird nach dem steuerbaren Jahreseinkommen und –vermögen festgelegt und in der
Regel alle zwei Jahre überprüft. Der Nachweis muss vom Kunden / der Kundin selbst erbracht
werden (ein dafür vorgesehenes Formular kann im Sekretariat bezogen werden). Bei fehlenden
Angaben wird automatisch der Einheitstarif verrechnet.
Die Karenzzeit bei Neumitgliedschaften beträgt 3 Monate nach Einzahlung des Mitgliederbeitrages.
Mitgliedern, für welche die Bezahlung des Sozialtarifs eine unzumutbare Härte bedeuten würde,
kann auf Gesuch hin aus dem Spitex-Spendenfonds eine zusätzliche Vergünstigung gewährt
werden
Kunden, die bei ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können
die Kosten allenfalls zurückfordern.
3. Entlastungsdienst
Für die Leistungen des Entlastungsdienstes (erbracht durch das SRK Thurgau oder den
Entlastungsdienst Thurgau) werden den Kunden folgende durch die betreffende Organisation sowie
durch die Gemeinde subventionierte Tarife in Rechnung gestellt:
Anrechenbares Einkommen
(steuerbares Einkommen + 2 % des
steuerbaren Vermögens)
Tarif pro Std.
Beitrag SRK
bzw. ED TG
Beitrag
Gemeinde
Stufe 1: bis 19’900
Fr. 15.--
Fr. -.--
Fr. 28.--
Stufe 2: 20'000 – 39’900
Fr. 20.--
Fr. 11.50
Fr. 11.50
Stufe 3: 40'000 – 75’000
Fr. 25.--
Fr. 9.--
Fr. 9.--
Stufe 4: über 75’000
Fr. 40.--
Fr. 3.--
Fr. -.--
4.
Mahlzeitendienst (Mittagsmenu)


1 Portion
½ Portion
(Normales Menü oder Diät Menü)
(Normales Menü oder Diät Menü)
Fr. 15.00
Fr. 14.00
Die Miete für Geschirr und Induktionsplatte ist im Preis inbegriffen. Die Lieferung ist an 7 Tagen pro
Woche möglich und die Tage sind frei wählbar.
Diese Preise werden von der Gemeinde mit Fr. 1.00 / Mahlzeit subventioniert.
5
Weitere Leistungen:


Krankenmobilien:
SRK Patientenfahrten:
Miet- und Kaufpreise auf Anfrage
Preise auf Anfrage
Mitglieder profitieren von günstigeren Tarifen bei den hauswirtschaftlichen Leistungen und
den Mietpreisen der Krankenmobilien.
Stand: Januar 2014
Steuererklärungs- und Treuhanddienst
Pro Senectute Thurgau erstellt Steuererklärungen, berät und überprüft Steuerveranlagungen für
ältere Menschen. Wir entlasten von administrativen Arbeiten, die nicht mehr selber ausgeführt
werden können. Unsere Tarife sind sozial verträglich. Sie profitieren von unserer langjährigen
Erfahrung und Seriosität. Gerne geben wir Auskunft.
Pro Senectute Thurgau
Rathausstrasse 17
8570 Weinfelden
Tel. 071 626 10 80
[email protected]
www.tg.pro-senectute.ch
Pro Senectute Thurgau
Ruth Mettler Ernst
Weinfelden, 28. November 2013
Damit Heizenergie nicht verpufft
Wenn draussen der Wind um die Ecken pfeift und Nebel auf die Stimmung drückt, trägt ein
gemütlich warmes Wohnzimmer viel zum eigenen Wohlbefinden bei. Mit drei einfachen
Massnahmen ist die wohnliche Atmosphäre zu erreichen, ohne die Heizkosten zu sprengen:
Bedürfnis gerechte Temperaturen, freie Zirkulation der Wärme, optimal Lüften.
Während im Wohnzimmer die Temperatur von 20 °C für eine behagliche Atmosphäre sorgt, genügen in
den Schlafräumen 17 °C. Je nach Nutzung sind unterschiedliche Temperaturen angenehm in einem
Raum. Sie lassen sich mit Thermostatventilen in den einzelnen Zimmern regeln, so dass nicht unnötig
Heizwärme verpufft. Das gilt ebenso für die Nacht, warme Wintertage oder eine Ferienabwesenheit. Die
Heizung kann auf reduzierten Betrieb oder ausgeschaltet werden, wenn die Bewohner die Wärme nicht
benötigen oder gar abwesend sind.
Heizkörper nicht verdecken
Einfluss auf den Heizenergieverbrauch hat auch die Ausbreitung
der Wärme in den Räumen. Alle Heizkörper müssen die Wärme
frei abgeben können. Möbel, die vor dem Heizkörper platziert
sind oder Vorhänge, die darüber hängen, reduzieren die
Wärmeabgabe. Bei einer Fussbodenheizung führen dicke
Teppiche auf dem Boden zum selben Effekt. Eine zu grosse
Heizleistung, um die Wohnlichkeit zu garantieren, ist die Folge.
Kippfenster: kein Mittel zur Temperaturregelung
Mit Lüften verfolgen wir das Ziel, die feuchte, verbrauchte Luft in
den Zimmern, vollständig durch frische zu ersetzen und damit
auch Feuchteschäden vorzubeugen. Das wird am besten mit
Durchzug erreicht. Als Grundregel gilt: Mindestens dreimal am
Tag während rund fünf Minuten kräftig Durchzug machen und
dazu Türen und Fenster öffnen. Ein offen stehendes Kippfenster
erfüllt diesen Zweck nicht. Die Luft erneuert sich kaum, die
Heizenergie entweicht ungenutzt ins Freie. Das sind während
eines Winters rund 200 Liter Heizöl, wenn beispielsweise im
Schlafzimmer ein Kippfenster immer geöffnet ist.
In Minergie-Gebäuden erfolgt der konstante Luftwechsel
automatisch durch die Komfortlüftung.
Weitere Tipps rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien
und Gebäudesanierungen erhalten Sie bei Ihrer
Energieberatungsstelle:
Region Südthurgau
Rüedimoosstr. 4, 8356 Ettenhausen
Tel. 052 368 08 08
[email protected]
Alle Heizkörper müssen die Wärme
frei abgeben können. Möbel, die vor
dem Heizkörper platziert sind,
reduzieren die Wärmeabgabe.
Häsch gwüsst? – Wie funktioniert eine LED-Lampe?
LED steht für Licht-emittierende Diode oder im Volksmund als Leuchtdiode bekannt. Eine Diode ist
ein elektrisches Bauelement, das Strom in einer Richtung fast unbehindert passieren lässt und in der
anderen Richtung fast isoliert. Daher wird von Durchlassrichtung und Sperrrichtung gesprochen
Somit sind wir in der Fachwelt der Elektronik. Die LED erzeugen ihr Licht aus einem Kristall Er
besteht aus zwei entgegengesetzt geladenen Schichten. Auf der einen Seite herrscht ein Überschuss
an Elektronen – auf der anderen Seite ein Mangel an Elektronen. Fliesst nun Strom durch den
Kristall bzw. die Leuchtdiode, beginnen die Elektronen zu wandern und geben ihre Energie in Form
von Licht ab (Elektrolumineszenz). Das erzeugte Licht wirft ein Reflektor als gebündelten Lichtkegel
nach vorn.
Im Vergleich zu den Glühlampen, bei denen ein Draht zum Glühen gebracht wird und damit auch
Wärme produziert, bleibt die LED selbst kühl. LEDs sind sehr effiziente Lichtquellen. Mit einer
Lichtausbeute von bereits heute 100 Lumen pro Watt (lm/W) sind sie den Glühlampen (ca. 10
lm/W) und den Halogenlampen (ca. 20 lm/W) deutlich überlegen. Neben der Lichtleistung ist die
extrem lange Lebensdauer ein wesentliches Merkmal einer LED. Mit 50.000 möglichen
Betriebsstunden kann eine LED Leuchte deshalb sehr lange halten: An einem Arbeitsplatz mit 240
Arbeitstagen im Jahr und jeweils acht Stunden Betrieb hält sie (theoretisch) rund 26 Jahre!
Die LED-Technik hält immer mehr Einzug, da ihre Lichteffizient und Langlebigkeit überzeugen. Die
Leuchtmittel können praktisch überall verbaut werden, da sie stoss- und vibrationsfest sind. Deshalb
erstaunt es nicht, dass Heckleuchten von Autos, Velolichter, TV-Displays, Strassenlampen mit LED
bestückt werden. Der Einsatzbereich von LED nimmt laufend zu.
In diesem Jahr wird die Kommission für Energie und Umwelt (KEnU) wiederum Berichte zu
Energiethemen in den Eschliker Nachrichten publizieren. Im 2014 sollen Informationen zu
Produkten, Errungenschaften und Umweltthemen unter dem Titel "Häsch gwüsst?" erscheinen.
Kommission für Energie und Umwelt (KEnU)
Peter Meier, Gemeinderat
[email protected]
www.energiestadt-eschlikon.ch