Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
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Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon Abfallsammelstelle Rebenstrasse An der Rebenstrasse wird in den nächsten Wochen eine neue Abfallsammelstelle erstellt. Sie ersetzt das mittlerweile über 2-jährige Provisorium. Die neue Abfallsammelstelle wird auf einem Privatgrundstück erstellt. An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 hat der Gemeinderat eine entsprechende Vereinbarung mit den Liegenschaftsbesitzern genehmigt. Der Gemeinderat ist froh und dankbar, dass eine ideale Lösung für alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gefunden werden konnte. Anpassung Friedhofreglement Am 7. September 2013 wurde das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof bei der katholischen Kirche eingeweiht. Aufgrund dessen sind im Bestattungs- und Friedhofreglement Anpassungen notwendig. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. Dezember 2013 die Änderung des Reglements beschlossen. Das geänderte Reglement liegt seit heute während 30 Tagen öffentlich auf. Siehe Referendumsvorlage in dieser Ausgabe der Eschliker-Nachrichten. Case Management Krankenkassenkontrollstelle Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 mit dem Thema Krankenkassenprämien bzw. ausstehende Krankenkassenprämien befasst. Er hat sich dabei für ein striktes und konsequentes Case Management ausgesprochen, die dafür notwendigen personellen Ressourcen geschaffen und die entsprechenden Rahmenbedingungen definiert. Durch das intensive Case Management werden säumige Prämienzahler sofort erfasst und die entsprechenden individuellen Massnahmen eingeleitet. Dies kann bis zu einer Strafanzeige führen. Nebst einer klaren Zeichensetzung gegenüber säumigen Prämienzahlern, erhofft sich der Gemeinderat durch das Case Management längerfristig Kostenersparnisse im Bereich Gesundheitswesen. Sirenentest am 5. Februar 2014 Am Mittwoch, 5. Februar 2014 ab 13.30 Uhr findet der jährliche Sirenentest statt. Die stationären Sirenen werden einmal per Hand und einmal durch den Kanton zentral ausgelöst. Es handelt sich um einen Probealarm um die Funktion aller Sirenen gesamtschweizerisch zu testen. Gemeinde Eschlikon Referendumsvorlage Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2013 die Änderung des allgemeinverbindlichen Reglements erlassen: Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung vom 2. Juni 2002. Das Reglement liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Eschlikon, 1. Obergeschoss, während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung auf. Auf Wunsch können Kopien davon bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. 100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen nach erfolgter Bekanntmachung die Durchführung einer Urnenabstimmung verlangen. Muster für Referendumsbogen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 17. Februar 2014 8360 Eschlikon, 17.01.2014 Neujahrsapéro 2014… …wiederum ein gelungener Anlass, der zahlreiche Eschlikerinnen und Eschliker anlockte. Der Gemeinderat und die Kulturkommission bedanken sich bei der Bevölkerung der Gemeinde Eschlikon für den Besuch! Gemeinderat Eschlikon Baubewilligungen wurden erteilt an: - Raschle Dorothea, Stationsstrasse 43, Wallenwil / Anbau Balkon, Einbau Fenster/Dachfenster, Umstellung Nasszellen, auf Grundstück Nr. 3112, Stationsstrasse 43, Wallenwil - Politische Gemeinde Eschlikon, Wiesenstrasse 3, Eschlikon / Kehrichtsammelplatz, auf Grundstück Nr. 808, Rebenstrasse 9, Eschlikon Karina Zuber, Bauverwaltung Zivilstandsnachrichten 4. Quartal 2013 Geburten ausserhalb der Gemeinde 29. Oktober Spiess, Lea, Tochter des Spiess, Roger, von Laufenburg AG und der Spiess geb. Mathis, Janine, von Hundwil AR, in Wallenwil, Im Ehrmerk 5 11. Dezember Balmer, Luca, Sohn des Balmer, Patrick, von Kriechenwil BE und der Balmer geb. Oertle, Susanne, von Hundwil AR und Kriechenwil BE, in Eschlikon, Sperrackerstrasse 9 Trauungen ausserhalb der Gemeinde 26. Oktober Meier, Andreas, von Reiden LU, in Wallenwil und Rupper, Nadia, von Winterthur ZH, in Wallenwil 30. November Terezis, Stefan Nikolaos, von Oberwil bei Büren BE, in Wallenwil und Ernst, Angelika Eliane, von Luthern LU, in Wallenwil 12. Dezember Daams Olav, deutscher Staatsangehöriger, in Eschlikon und Roduner, Andrea Patricia, von Sennwald SG und Zürich ZH, in Eschlikon Todesfälle ausserhalb der Gemeinde 17. Oktober Huber, Peter Jakob, geb. 19.05.1949, von Wängi TG, Ehemann der Huber geb. Povichit, Pacharee, von Wängi TG, in Eschlikon 16. November Petrig geb. Wiedemann, Josepha, geb. 21.12.1929, von Törbel VS, geschieden, in Eschlikon 07. Dezember Huber geb. Teneggi, Marta, geb. 16.02.1948, von Krauchthal BE, Ehefrau des Huber, Otto, von Krauchthal BE, in Wallenwil Todesfälle innerhalb der Gemeinde 31. Oktober Eisenring geb. Löhrer, Rosa, geb. 16.11.1917, von Bichelsee-Balterswil TG, verwitwet, in Eschlikon 22. November Hasenfratz, René, geb. 15.08.1936, von Uesslingen-Buch TG, Ehemann der Hasenfratz geb. Sprenger, Myrta, von Uesslingen-Buch TG, in Eschlikon 24. November Alder geb. Lajmis, Franziska, geb. 25.11.1930, von Urnäsch AR, verwitwet, in Eschlikon 01. Dezember Schmidt geb. Zurfluh, Annalies, geb. 05.09.1957, von Winterthur ZH und Attinghausen UR, geschieden, in Eschlikon 23. Dezember Tschanz geb. Bachmann, Margareta, geb. 23.03.1921, von Röthenbach im Emmental BE, verwitwet, in Eschlikon 25. Dezember Egloff geb. Hänggi, Susanne, geb. 19.01.1948, von Tägerwilen TG, verwitwet, in Eschlikon 29. Dezember Eppisser, Kurt, geb. 03.08.1962, von Hägglingen AG, Ehemann der Eppisser geb. Thanaseelangkoon, Sasithorn, von Hägglingen AG, in Eschlikon EINWOHNERKONTROLLE ESCHLIKON Handänderungen von Grundstücken 19. November 2013, Eschlikon, Grundstück 2 Nr. 57, 1253 m , Land, Waldstrasse 4, Wohnhaus; Veräusserer Hasenfratz René und Myrtha, Eschlikon TG, erworben am 30.5.1986; Erwerber Keller Urs und Patricia, Urdorf. 28. November 2013, Eschlikon, Grundstück 2 Nr. 153, 1287 m , Land, Ziegeleistrasse 4a, Wohnhaus, Scheune, Waschküche; Veräusserer Erben Schüepp Emil, Eschlikon TG, erworben am 4.10.1978; Erwerber Müller Beat und Delila, Sirnach. 29. November 2013, Eschlikon, Grundstück 2 Nr. 1068, 131 m , Land, Sefiweidstrasse 15, Wohnhaus, Gerätehaus, Baute, Garage; Veräusserer Kaspar Roswitha, Guntershausen bei Aadorf TG, erworben am 17.6.1994; Erwerber Frey Hans und Ingrid, Eschlikon TG. 2. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück 2 Nr. 3460, 672 m , Land, Obere Rispergstrasse 1, Wohnhaus, Garage; Veräusserer Erben Lüthi Ruth, Davos Platz, erworben am 9.4.2013; Erwerber Freitag Kurt und Pinter Gabriela, Hombrechtikon. 3. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S48, 2½ -Zimmer-Wohnung, Winterthurerstrasse 5, 62/1000 StWE; Veräusserer Schob Daniel, Gossau SG, erworben am 27.4.2012; Erwerber Mächler Albin und Ruth, Sirnach. 5. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S352, 3½ -Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 1, 83/1000 StWE; Veräusserer Schlup Rosmarie, Eschlikon TG, erworben am 3.6.2005; Erwerber ElMays Rebecca, Winterthur. 12. Dezember 2013, Eschlikon, Grundstück 2 Nr. 324, 1635 m , Land, Bahnhofstrasse 35, Wohnhaus, Scheune, Stall; Veräusserer Bösch Ruth, Winterthur, erworben am 27.9.1965; Erwerber Eisenring Josef, Wil SG. Verstrickte Geschichten „lisme und lose“ – „ lose und lisme“ Alle Interessierten mit ihrer Handarbeit sind herzlich eingeladen zu den kreativen Stunden. Was gibt es Schöneres, als beim Stricken oder Häkeln eine Geschichte zu hören? Die Türen der Bibliothek öffnen sich 2014 wie folgt: Dienstag 21. Januar 9.00 - 11.00 Uhr Dienstag 25. Februar 9.00 - 11.00 Uhr Dienstag 25. März 9.00 - 11.00 Uhr Dienstag 22. April 9.00 - 11.00 Uhr (Die Anlässe können einzeln besucht werden.) Das Bibliotheksteam freut sich auf gemütliche, unterhaltsame Stunden mit Ihnen! Top-Ausleihen 2013 Bibliothek Eschlikon Bücher Erwachsene 1. 2. Verborgenen Liebe Bücher Kinder Barbie : Tierärztin Freya Woods Barbara Bosshard 1. Das Leuchten in der Ferne Linus Reichlin 2. Bibi als Prinzessin Jutta Dahn 3. Unser Menu eins Nadja Zimmermann 3. Hundebabys Cornelia Panzacchi 4. Crossfire : Versuchung Sylvia Day 4. Walter in Hollywood Martin Handford 5. Das Washington Dekret Jussi Adler-Olsen 5. Die stärksten Olchis der Welt Erhard Dietl Bücher Jugendliche DVD (alle Altersgruppen) Der Krater der Kakteen Franquin 1. 2. Guinnes World Records 2005 2. 3. 1001 Superwitze 4. Feuerwehr Was ist was 1. 5. Die Geschichte der Titanic Steve Noon 3. Madagascar 3 ICH einfach unverbesserlich : Ein Dieb wird lieb. Life of Pi Schiffbruch mit Tiger 4. Das Geheimnis der Feenflügel 5. Alvin und die Chipmunks 3 Kinder- und Jugendnetz Erziehung heisst Grenzen setzen Immer wieder sind Berichte und Artikel zum Thema Jugendverschuldung zu lesen und zu hören. Alarmierend sind dabei nicht nur die Zahlen: Jeder 10. junge Mensch zwischen 18 und 25 Jahren in der Schweiz hat Fr. 2000.00 und mehr Schulden. Gravierend ist zudem die Tatsache, dass das Tilgen von Schulden je schwieriger wird, je jünger die Person ist. Die Schuldenfalle schnappt schneller zu, als jemand wieder schuldenfrei ist. Auf Grund dieser Tatsachen ist es umso wichtiger, dass Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld im Kleinen üben können. Ein einfaches Mittel dazu ist das Taschengeld, das man Kindern ab der 1. Klasse abgeben kann. Damit können sie die Bedeutung und den Wert von Geld erfahren. Die Eltern können mit den Kindern diskutieren, wie viel etwas im Vergleich zum Taschengeld kostet und wie Kinder sparen können. Sie lernen, dass man manchmal warten muss, um sich etwas kaufen zu können. Wichtig ist zudem die Erfahrung, dass die Kasse auch mal leer sein kann und auf den nächsten „Zahltag“ gewartet werden muss. Hier sind die Eltern gefordert: sie sollen es aushalten, wenn die Kinder etwas dringend möchten, aber ihr Kässeli leer und der Geburtstag schon vorbei ist. In dem Kinder diese Wünsche aufschieben, eignen sie sich die Kompetenz an, auch mal auf etwas warten zu können, zu sparen oder auf etwas ganz zu verzichten. Kinder können den Umgang mit Geld nicht erlernen, wenn die Kassen immer voll sind und die Ausgaben keine Rolle spielen. Eine neue Studie der Hochschule Luzern aus dem Jahr 2013 hat aufgezeigt, dass gerade beim Thema „Finanzen“ die Eltern für Jugendliche ein wichtiges Gegenüber sind. Die Einstellungen und Werte der Eltern gegenüber Geld und Konsum haben einen grossen Einfluss auf das Verschuldungsrisiko der Jugendlichen. Diskussionen und Erklärungen rund ums Thema Geld spielen in der Schuldenprävention deshalb eine bedeutende Rolle. Tina Münzenmaier, Kinder- und Jugendnetz Wenn das Kässeli leer ist, muss zuerst wieder gespart werden Keine Überbrückungs-Zustüpfe der Eltern Diskussionen über Geld und Konsum führen Haltung der Eltern im Umgang mit Geld ist für Jugendliche von zentraler Bedeutung Weitere Tipps und Infos zum Umgang mit Geld unter www.kinderundjugendnetz.ch Kinder- und Jugendnetz Angebot: Information Beratung und Begleitung bei Erziehungsfragen Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Lehre oder am Arbeitsplatz von Jugendlichen Systemische Familienbegleitung Zusammenarbeit mit / Vermittlung an andere Fachstellen Weiterbildungsveranstaltungen für Erziehende Für Einwohnerinnen / Einwohner der Gemeinde Eschlikon ein kostenloses Angebot Kinder- und Jugendnetz Gemeindehaus Wallenwil, Hurnenstrasse 5, 8360 Wallenwil Homepage: www.kinderundjugendnetz.ch Telefon 071 970 04 01 oder [email protected] Termine Montag und Mittwoch sowie Donnerstagmorgen nach Vereinbarung Spitex-Verein Münchwilen-Eschlikon Neue Leistungsvereinbarung per 1.1.2014 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eschlikon Der Spitex-Verein Münchwilen-Eschlikon hat mit den beiden Vertragsgemeinden Münchwilen und Eschlikon für das Jahr 2014 eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. In Zukunft muss die Finanzierung der Spitexleistungen jedes Jahr, basierend auf der Kostenrechnung des letzten vergangenen Jahres, neu berechnet werden. Die neuen Tarife sind von der Spitexorganisation öffentlich zu publizieren. Der SpitexVerein Münchwilen-Eschlikon wird Ihnen die neu vereinbarten Tarife jeweils anfangs Jahr über das offizielle Publikationsorgan Ihrer Gemeinde bekannt geben. Zudem sind die aktuellen Tarife jederzeit auf unserer Homepage : www.spitex-muenchwilen-eschlikon.ch zu finden. Der Spitex-Verein Münchwilen-Eschlikon bedankt sich bei Ihnen für das dem Verein entgegengebrachte Vertrauen und wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014. Im Namen des Vorstandes Die Präsidentin Petra Sewo Tarife / Finanzierung der Spitexleistungen für das Jahr 2014 1. Pflegeleistungen gemäss KVG Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden den verschiedenen Kostenträgern wie folgt in Rechnung gestellt: Abklärung/Beratung (Art. 7a KLV) Tarif Untersuchung/ Behandlung (Art. 7b KLV) Grundpflege (Art 7c KLV) Fr. 95.96 / Std. Fr. 79.92 / Std. Fr. 82.53 / Std. Beitrag der Krankenversicherer Fr. 79.80 / Std. Fr. 65.40 / Std Fr. 54.60 / Std. Patientenbeteiligung (10%, bis max. Fr. 15.95 pro Tag) Fr. 7.95 / Std. Fr. 6.55 / Std. Fr. 5.45 / Std. (gemäss Leistungsvereinbarung mit den VertragsGemeinden) Restfinanzierung durch die Gemeinde Fr. 8.21 / Std. Fr. 7.97 / Std. Fr. 22.48 / Std. 2. Hauswirtschaftliche Leistungen (Nicht-KLV) Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer und werden grundsätzlich nur gegen ärztliche Verordnung erbracht. Zu folgenden Tarifen werden die hauswirtschaftlichen Leistungen den Kunden in Rechnung gestellt: Sozialtarif * Fr. 25.-- / Std. Einheitstarif Mitglieder Fr. 30.-- / Std. Einheitstarif Nichtmitglieder Fr. 35.-- / Std. Hauswirtschaftliche Sonderleistungen Fr. 60.-- / Std. Wegpauschale pro Tag Fr. 5.-- Für Mitglieder bis zu einem steuerbaren Einkommen von max. Fr. 30‘000.-steuerbares Vermögen Fr. 0.— Alle hauswirtschaftlichen Leistungen werden durchschnittlich mit Fr. 42.-- / Std. durch die beiden Vertragsgemeinden subventioniert *Der Sozialtarif wird nach dem steuerbaren Jahreseinkommen und –vermögen festgelegt und in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Der Nachweis muss vom Kunden / der Kundin selbst erbracht werden (ein dafür vorgesehenes Formular kann im Sekretariat bezogen werden). Bei fehlenden Angaben wird automatisch der Einheitstarif verrechnet. Die Karenzzeit bei Neumitgliedschaften beträgt 3 Monate nach Einzahlung des Mitgliederbeitrages. Mitgliedern, für welche die Bezahlung des Sozialtarifs eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann auf Gesuch hin aus dem Spitex-Spendenfonds eine zusätzliche Vergünstigung gewährt werden Kunden, die bei ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten allenfalls zurückfordern. 3. Entlastungsdienst Für die Leistungen des Entlastungsdienstes (erbracht durch das SRK Thurgau oder den Entlastungsdienst Thurgau) werden den Kunden folgende durch die betreffende Organisation sowie durch die Gemeinde subventionierte Tarife in Rechnung gestellt: Anrechenbares Einkommen (steuerbares Einkommen + 2 % des steuerbaren Vermögens) Tarif pro Std. Beitrag SRK bzw. ED TG Beitrag Gemeinde Stufe 1: bis 19’900 Fr. 15.-- Fr. -.-- Fr. 28.-- Stufe 2: 20'000 – 39’900 Fr. 20.-- Fr. 11.50 Fr. 11.50 Stufe 3: 40'000 – 75’000 Fr. 25.-- Fr. 9.-- Fr. 9.-- Stufe 4: über 75’000 Fr. 40.-- Fr. 3.-- Fr. -.-- 4. Mahlzeitendienst (Mittagsmenu) 1 Portion ½ Portion (Normales Menü oder Diät Menü) (Normales Menü oder Diät Menü) Fr. 15.00 Fr. 14.00 Die Miete für Geschirr und Induktionsplatte ist im Preis inbegriffen. Die Lieferung ist an 7 Tagen pro Woche möglich und die Tage sind frei wählbar. Diese Preise werden von der Gemeinde mit Fr. 1.00 / Mahlzeit subventioniert. 5 Weitere Leistungen: Krankenmobilien: SRK Patientenfahrten: Miet- und Kaufpreise auf Anfrage Preise auf Anfrage Mitglieder profitieren von günstigeren Tarifen bei den hauswirtschaftlichen Leistungen und den Mietpreisen der Krankenmobilien. Stand: Januar 2014 Steuererklärungs- und Treuhanddienst Pro Senectute Thurgau erstellt Steuererklärungen, berät und überprüft Steuerveranlagungen für ältere Menschen. Wir entlasten von administrativen Arbeiten, die nicht mehr selber ausgeführt werden können. Unsere Tarife sind sozial verträglich. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und Seriosität. Gerne geben wir Auskunft. Pro Senectute Thurgau Rathausstrasse 17 8570 Weinfelden Tel. 071 626 10 80 [email protected] www.tg.pro-senectute.ch Pro Senectute Thurgau Ruth Mettler Ernst Weinfelden, 28. November 2013 Damit Heizenergie nicht verpufft Wenn draussen der Wind um die Ecken pfeift und Nebel auf die Stimmung drückt, trägt ein gemütlich warmes Wohnzimmer viel zum eigenen Wohlbefinden bei. Mit drei einfachen Massnahmen ist die wohnliche Atmosphäre zu erreichen, ohne die Heizkosten zu sprengen: Bedürfnis gerechte Temperaturen, freie Zirkulation der Wärme, optimal Lüften. Während im Wohnzimmer die Temperatur von 20 °C für eine behagliche Atmosphäre sorgt, genügen in den Schlafräumen 17 °C. Je nach Nutzung sind unterschiedliche Temperaturen angenehm in einem Raum. Sie lassen sich mit Thermostatventilen in den einzelnen Zimmern regeln, so dass nicht unnötig Heizwärme verpufft. Das gilt ebenso für die Nacht, warme Wintertage oder eine Ferienabwesenheit. Die Heizung kann auf reduzierten Betrieb oder ausgeschaltet werden, wenn die Bewohner die Wärme nicht benötigen oder gar abwesend sind. Heizkörper nicht verdecken Einfluss auf den Heizenergieverbrauch hat auch die Ausbreitung der Wärme in den Räumen. Alle Heizkörper müssen die Wärme frei abgeben können. Möbel, die vor dem Heizkörper platziert sind oder Vorhänge, die darüber hängen, reduzieren die Wärmeabgabe. Bei einer Fussbodenheizung führen dicke Teppiche auf dem Boden zum selben Effekt. Eine zu grosse Heizleistung, um die Wohnlichkeit zu garantieren, ist die Folge. Kippfenster: kein Mittel zur Temperaturregelung Mit Lüften verfolgen wir das Ziel, die feuchte, verbrauchte Luft in den Zimmern, vollständig durch frische zu ersetzen und damit auch Feuchteschäden vorzubeugen. Das wird am besten mit Durchzug erreicht. Als Grundregel gilt: Mindestens dreimal am Tag während rund fünf Minuten kräftig Durchzug machen und dazu Türen und Fenster öffnen. Ein offen stehendes Kippfenster erfüllt diesen Zweck nicht. Die Luft erneuert sich kaum, die Heizenergie entweicht ungenutzt ins Freie. Das sind während eines Winters rund 200 Liter Heizöl, wenn beispielsweise im Schlafzimmer ein Kippfenster immer geöffnet ist. In Minergie-Gebäuden erfolgt der konstante Luftwechsel automatisch durch die Komfortlüftung. Weitere Tipps rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen erhalten Sie bei Ihrer Energieberatungsstelle: Region Südthurgau Rüedimoosstr. 4, 8356 Ettenhausen Tel. 052 368 08 08 [email protected] Alle Heizkörper müssen die Wärme frei abgeben können. Möbel, die vor dem Heizkörper platziert sind, reduzieren die Wärmeabgabe. Häsch gwüsst? – Wie funktioniert eine LED-Lampe? LED steht für Licht-emittierende Diode oder im Volksmund als Leuchtdiode bekannt. Eine Diode ist ein elektrisches Bauelement, das Strom in einer Richtung fast unbehindert passieren lässt und in der anderen Richtung fast isoliert. Daher wird von Durchlassrichtung und Sperrrichtung gesprochen Somit sind wir in der Fachwelt der Elektronik. Die LED erzeugen ihr Licht aus einem Kristall Er besteht aus zwei entgegengesetzt geladenen Schichten. Auf der einen Seite herrscht ein Überschuss an Elektronen – auf der anderen Seite ein Mangel an Elektronen. Fliesst nun Strom durch den Kristall bzw. die Leuchtdiode, beginnen die Elektronen zu wandern und geben ihre Energie in Form von Licht ab (Elektrolumineszenz). Das erzeugte Licht wirft ein Reflektor als gebündelten Lichtkegel nach vorn. Im Vergleich zu den Glühlampen, bei denen ein Draht zum Glühen gebracht wird und damit auch Wärme produziert, bleibt die LED selbst kühl. LEDs sind sehr effiziente Lichtquellen. Mit einer Lichtausbeute von bereits heute 100 Lumen pro Watt (lm/W) sind sie den Glühlampen (ca. 10 lm/W) und den Halogenlampen (ca. 20 lm/W) deutlich überlegen. Neben der Lichtleistung ist die extrem lange Lebensdauer ein wesentliches Merkmal einer LED. Mit 50.000 möglichen Betriebsstunden kann eine LED Leuchte deshalb sehr lange halten: An einem Arbeitsplatz mit 240 Arbeitstagen im Jahr und jeweils acht Stunden Betrieb hält sie (theoretisch) rund 26 Jahre! Die LED-Technik hält immer mehr Einzug, da ihre Lichteffizient und Langlebigkeit überzeugen. Die Leuchtmittel können praktisch überall verbaut werden, da sie stoss- und vibrationsfest sind. Deshalb erstaunt es nicht, dass Heckleuchten von Autos, Velolichter, TV-Displays, Strassenlampen mit LED bestückt werden. Der Einsatzbereich von LED nimmt laufend zu. In diesem Jahr wird die Kommission für Energie und Umwelt (KEnU) wiederum Berichte zu Energiethemen in den Eschliker Nachrichten publizieren. Im 2014 sollen Informationen zu Produkten, Errungenschaften und Umweltthemen unter dem Titel "Häsch gwüsst?" erscheinen. Kommission für Energie und Umwelt (KEnU) Peter Meier, Gemeinderat [email protected] www.energiestadt-eschlikon.ch