MALZ-Zeitung Nummer 88

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MALZ-Zeitung Nummer 88
Ausgabe Juni – August 04 • Nr. 88
Deutschland und Europa
Schon seit Jahren begleitet uns das Problem der Massenarbeitslosigkeit. Ob unter Herrn Kohl oder unter Herrn Schröder.
Keiner Regierung ist es gelungen, Arbeitslosigkeit abzubauen. Das
einzige Konzept, das beiden Regierungen einfiel: Finanzielle Leistungen für Arbeitslose und ihren Familien zu kürzen, die Sanktionen gegen Arbeitslose zu verschärfen und sie als „Drückeberger“
und „Faulenzer“ in den Medien zu diffamieren. Da wird die eigene
Erfolgs- und Konzeptlosigkeit arbeitslosen Menschen in die Schuhe geschoben. Da werden aus Opfern der Rationalisierung und
Globalisierung Täter gemacht. Den Vogel hat jüngst Friedrich Merz
(CDU-Fraktionsvize im Bundestag) abgeschossen. Wie die Rheinische Post vom 12. Mai 2004 meldete, ist er der Ansicht, dass
die Sozialleistungen weiter gekürzt werden müssen. Damit „Arbeit sich mehr lohnt, als Nichtarbeit“, so Merz. Da bleibt einem die
Spucke weg, vor soviel Frechheit und nur eines zu sagen: „Schämen Sie sich Herr Merz“.
Arbeit her
Ein Beispiel: Im Arbeitsamtsbezirk Wesel der Agentur für Arbeit
waren im April 2004, 42.412 Menschen arbeitssuchend gemeldet.
Dem gegenüber standen ganze 6.044 offene Stellen. Hierbei ist
anzumerken, dass die Geschäftsstelle Geldern der Agentur für
Arbeit 2.327 offene Stellen vorhält. Dieses ist dem Umstand geschuldet, dass es sich hierbei um Saisonarbeiten in der Landwirtschaft handelt. Wo also sind die Arbeitsplätze, die mit der HartzReform kommen sollten?
Jobwunder in Deutschland: Mini-Jobs und Hungerlohn
Stattdessen die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Und die Konsequenz? Diejenigen, die sich heute in unserer Gesellschaft der sogenannten Mittelschicht zurechnen, werden ruckzuck in die Einkommensarmut abgeschoben. Aus der wird
es künftig auch kaum noch ein Entrinnen geben: Denn mit der
Verschärfung der Zumutbarkeitsanordnung werden ab 2005 – gesetzlich legalisiert – Tarifverträge unterlaufen. Dann heißt es arbeiten für einen Hungerlohn und auf drei 400 Euro-Job-Hochzeiten tanzen. Das deutsche Jobwunder: Mini-Jobs und Niedriglohn.
Deutschland braucht Reformen. Das ist unbestritten. Aber müssen diese Reformen immer von den kleinen und mittleren Einkommen bezahlt werden? Würden zum Beispiel die Einnahmen
aus der Gewinn- und Vermögenssteuer noch das Niveau aus den
siebziger Jahren haben, so wären bei Hans Eichel 70 Milliarden
Euro mehr in der Staatskasse.
von Peter Sokoll
Paradies für Vermögende
Deutschland ist ein Paradies für Besitzende. Vermögen und Erbschaften werden im europäischen Vergleich sehr gering besteuert
und ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt beträgt lediglich 0,9 Prozent. In Frankreich dagegen liegt der Anteil bei 3,2 und in Großbritannien sogar bei 3,9 Prozent. Warum soll hier keine europäische
Harmonisierung in Richtung höherer Steuersätze für Vermögende
eintreten? Immerhin werden ja auch unsere Sozialleistungen im
europäischen Kontext nach unten harmonisiert. Warum also keine
Vermögenssteuer? Warum keine verbesserte Erbschaftssteuer
oder eine Börsenumsatzsteuer? Warum keine konsequentere Besteuerung von Aktiengesellschaften oder GmbH’s? Die Vermögenden haben sich gefälligst mit zu beteiligen, an den gesamtgesellschaftlichen Kosten.
Stoppt den Subventionstourismus
Stattdessen Niedriglöhne und Abwanderung von Arbeitsplätzen
ins europäische Ausland. Globalplayer wie Siemens sprechen hier
von einer „Optimierung der globalen Wertschöpfungskette“ und
wollen vor diesem Hintergrund alle Arbeiten weltweit am kostengünstigsten platzieren. Dem kann man nur die Forderung entgegenhalten: Wer Arbeitplätze ins Ausland verlagert, bekommt keine
öffentlichen Aufträge und keine nationalen oder europäischen
Subventionen. Dem Subventionstourismus in Europa muß die Politik einen Riegel vorschieben. Nur wenn es gelingt, Deutschland
sozial gerecht zu reformieren, kann auch Europa frei, gleich, gerecht und sozial gestaltet werden.
Gegenwehr organisieren
Aber dazu bedarf es einer gesellschaftlichen Gegenmacht, die die
Interessen all derjenigen vertritt, die ihre Arbeitskraft, ihr Wissen
und Know-How auf dem Arbeitsmarkt meistbietend verkaufen
müssen. Alleine ist man da verloren oder wie es eine Rockband
ausdrückte: „Allein machen Sie dich ein“. Trotz aller negativer Diskussionen über die Rolle der Gewerkschaften in unserer Gesellschaft, sind es eben diese Gewerkschaften mit dem DGB, die den
Widerstand gegen den sozialen Ausverkauf organisieren können.
Aber das heißt auch, dass man sich organisieren und Mitglied werden muss. Es nutzt nichts draußen zu stehen und zu schimpfen,
denn die Organisationen sind immer nur so gut wie ihre Mitglieder.
Wir müssen uns aktiv einmischen. Und nur wenn wir, Arbeitende
und Arbeitslose in den Gewerkschaften zusammenstehen, wird
es uns gelingen. Am 03.April wurde in Berlin, Köln und Stuttgart
ein Anfang gemacht. Machen wir weiter. Bringen wir unsere Vision
einer sozialen und gerechten Welt aktiv in alle gesellschaftlichen
Diskussionen ein.
Arbeitslosenhilfe: W
as k
ommt danach?
Was
kommt
Über zwei Millionen Menschen leben von der Arbeitslosenhilfe. Anfang 2005 soll sie abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld (Alg) II ersetzt werden. Das Alg II gilt auch für Erwerbsfähige, die bisher Sozialhilfe bekamen. Die wichtigsten Fakten dazu:
Wer zahlt Sozialversicherungsbeiträge?
Wer zahlt die neue Leistung aus?
Zuständig sind entweder die „Agenturen für Arbeit“ (also die
ehemaligen Arbeitsämter) oder die Sozialämter. Das kann in
Städten oder Gemeinden unterschiedlich geregelt sein. Wo
und wie man Alg II beantragt, ist voraussichtlich Ende 2004
bei der örtlichen Arbeitsagentur zu erfahren.
Wer erhält künftig wie viel?
Das neue Alg II können alle Arbeitslosen im Alter von 15 bis
unter 65 Jahren erhalten, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Für nicht erwerbstätige Familienangehörige
im gemeinsamen Haushalt gibt es zusätzlich »Sozialgeld«.
Arbeitslosen und ihren Familien stehen so genannte Regelleistungen zu:
·
Alleinstehende erhalten in den alten Bundesländern
345 , in den neuen Bundesländern 331 .
·
Für Ehepaare gilt: Jeder Ehepartner erhält 90 Prozent der Regelleistung. Gleiches gilt für unverheiratete Arbeitslose mit einem festen Lebenspartner.
·
Für jedes Kind unter 14 Jahren gibt es zusätzlich 60
Prozent des Regelsatzes, für Jugendliche ab 14 Jahren 80 Prozent.
Beispiel: Einer Familie mit Vater, Mutter und zwei unter 14jährigen Kindern stehen 2 x 90 Prozent der Regelleistung für
die Eltern und 2 x 60 Prozent für die Kinder zu. Das macht
insgesamt 300 Prozent, also drei volle Regelsätze.
In den alten Bundesländern sind das 1035 , in den neuen
Ländern 993 .
Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II /
Sozialgeld
EhePaare
Alleinstehende,
Alleinerziehende
und Personen
mit
minderjährigem
Partner
Ein allein stehender Arbeitsloser, der in den neuen Bundesländern lebt und monatlich 220 Warmmiete für sein Apartment zahlt, kommt monatlich auf insgesamt (331 plus 220 =)
551 .
Kind bis zur
HaushaltsVollendung
angehörige
des 14.
ab dem
Lebensjahres 15. Lebensjahr
Die Arbeitsagentur oder das Sozialamt übernehmen die Kosten für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Sie zahlen
auch den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung ein. Das
sind derzeit 78 monatlich. Damit werden allerdings nur minimale (zusätzliche) Rentenansprüche erworben: pro Jahr
2,64 Monatsrente.
Bekommen Arbeitslose, die nach einem Jahr unter das
Alg II fallen, einen Zuschlag?
Zuschläge gibt es dann, wenn das Alg II niedriger ist als das
zuletzt bezogene normale Arbeitslosengeld und das Wohngeld zusammen. Der Zuschlag beträgt ein Jahr lang zwei
Drittel des Unterschiedsbetrages, höchstens aber 160 für
allein Stehende und 320 für Paare.
Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert, danach fällt er
ganz weg. Der Zuschlag wird also für maximal zwei Jahre
nach dem letzten Tag des Bezugs von regulärem Arbeitslosengeld gezahlt.
Beispiel: Ein Allein Stehender in den neuen Ländern, der
220 Warmmiete zahlt, hat 720 Arbeitslosengeld, aber
kein Wohngeld bekommen. Sein Alg II beträgt jetzt 331
plus 220 für die Wohnung, zusammen also 551 . Das sind
169 weniger als sein früheres Arbeitslosengeld. Zwei Drittel davon - 112,66 - erhält er ein Jahr als monatlichen Zuschlag zum Alg II. Im zweiten Jahr sind es nur noch 56,33 .
Bekommen alle Arbeitslosenhilfeempfänger Arbeitslosengeld II?
Nein. Denn die Einkommen der Ehe- oder Lebenspartner
werden künftig stärker angerechnet als bei der Arbeitslosenhilfe Im alten Bundesgebiet könnte jeder fünfte bisherige
Arbeitslosenhilfebezieher leer ausgehen. In den neuen Ländern sogar mehr als ein Drittel, weil dort mehr Frauen berufstätig sind.
Wie wird Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?
Alte
Länder
einschl.
Berlin
622
345
207
276
Neue
Länder
596
331
199
265
Was wird aus dem Wohngeld?
Die Kosten für Unterkunft und Heizung gibt es zusätzlich zu
den Regelleistungen - und zwar in Höhe der tatsächlichen,
angemessenen Aufwendungen. Was angemessen ist, hängt
von den vor Ort üblichen Wohnkosten ab.
Beispiele: Unserer Muster-Familie mit zwei Kindern unter
14 Jahren stehen bei einer Warmmiete von 550 in den
neuen Bundesländern als monatliche Unterstützung
insgesamt (993 plus 550 =) 1543 zu.
Fast alle Einkünfte werden angerechnet. Davon gibt es nur
wenige Ausnahmen. Anrechnungsfrei sind beispielsweise
Erziehungs- und Pflegegeld. Voll angerechnet werden Kindergeld sowie Leistungen aus anderen Sozialversicherungen: etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rente. Das gilt
auch für Familienangehörige. Sonderregelungen gelten für
die Anrechnung von Arbeitseinkommen (siehe unten).
Beispiel: Eine vierköpfige Muster-Familie aus den neuen
Bundesländern mit zwei Kindern unter 14 Jahren hat nach
den Regelsätzen Anspruch auf 1543 . So viel würde das
zuständige Amt monatlich auszahlen, wenn die Familie kein
anderes Einkommen hat. Die Familie bezieht jedoch Kindergeld in Höhe von 308 . Außerdem erhält der Familienvater
Krankengeld in Höhe von 800 . Beides wird voll angerechnet. Der Anspruch auf Alg II oder Sozialgeld vermindert sich
um 1108 .
Durch Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II wird das Einkommen der Familie monatlich um 435 aufgestockt - insgesamt
kommt die Familie damit auf 1543 .
Wie wird Arbeitseinkommen auf Alg II oder Sozialhilfe
angerechnet?
Bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 400 sind 15 Prozent anrechnungsfrei - maximal also 60 .
Von dem darüber liegenden Einkommen bis 900 werden
30 Prozent nicht angerechnet, vom weiteren Einkommen bis
1500 sind dann wieder 15 Prozent anrechnungsfrei. Maximal können bis zu 300 anrechnungsfrei bleiben. Zugrunde
gelegt wird immer das Bruttoeinkommen.
Arbeitslosengeld II: Wie wird Arbeitseinkommen angerechnet?
Bruttoeinkommen
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
ab 1500
Davon anrechnungsfrei
15
30
45
60
90
120
150
180
210
225
240
255
270
285
300
Dürfen Alg-II-Empfänger einen PKW besitzen?
Ja, und zwar einen »angemessenen« PKW.
Muss eine kleine Wohnung oder ein Eigenheim verkauft
werden?
Nein. Eine »angemessene« Immobilie ist erlaubt, wenn sie
selbst genutzt wird. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt
bei 120 Quadratmeter Wohnfläche, für ein Häuschen bei rund
130 Quadratmeter. Diese Regeln gelten bereits bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenhilfe.
Wie hoch darf das Geld-Vermögen sein?
Bezieher von Alg II und Sozialgeld dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 200 pro Lebensjahr, höchstens
jedoch 13.000 pro Person. Bei einem 50-jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind das z.B.
20.000 .
Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen
sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 200 pro Lebensjahr - sowohl für den Arbeitslosen als auch für seinen Partner. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 13.000 pro Partner.
Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein Alg II, bis die Ersparnisse im Bereich des Erlaubten
liegen.
Von welchen Personen dürfen Unterhaltsansprüche berücksichtigt werden?
Ehepartner müssen füreinander einstehen - so lange die Ehe
nicht getrennt ist. Das Gleiche gilt für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und für eingetragene Lebenspartner. Außerdem müssen Eltern für ihre minderjährigen
Kinder aufkommen sowie für unter 25-jährige Kinder, die ihre
erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben.
Ansonsten sind die Regeln zur Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen weniger hart als bei der derzeitigen Sozialhilfe.
Besonders wichtig: Eltern können ab 2005 von den Ämtern
nicht zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen
Kinder Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten (mit der
oben genannten Ausnahme). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern
aufkommen.
Welche Arbeitsangebote gelten ab 2005 für Bezieher von
Alg II als zumutbar?
Fast alle. Auch nicht sozialversicherte Mini-Jobs gelten als
zumutbar. Ausgenommen sind lediglich „sittenwidrige“
Arbeitsbedingungen. Als „sittenwidrig“ gilt nach derzeitiger
Rechtsprechung in der Regel ein Lohn, der etwa 30 Prozent
unter den ortsüblichen Löhnen liegt. Als Vergleichsmaßstab
dient immer die Branche.
Anders verhält es sich bei Leiharbeit. Seit dem 1. Januar
2004 sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmer verleihen, gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten den Lohn des Einsatzbetriebes zu zahlen. Der Leiharbeiter und der reguläre Arbeiter im Betrieb, die eine gleiche Tätigkeit ausüben, müssen demnach auch gleich bezahlt werden.
Neu ist auch, dass man zu so genannten Pflichtarbeiten gezwungen werden kann. Dabei handelt es sich um nicht sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Die Betroffenen erhalten weiterhin Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und dazu
nur eine Aufwandsentschädigung von beispielsweise einem
Euro pro Stunde. Allein Erziehende mit Kindern unter drei
Jahren sind allerdings von der Arbeitsverpflichtung ausgenommen.
Welche Hilfen zur Eingliederung ins Arbeitsleben gibt es?
Als Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme kommen z.B. in Frage: Berufliche Bildung, Mobilitätshilfen,
Trainingsmaßnahmen, Zuschüsse zu Bewerbungskosten. Alg
II-Bezieher haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf diese
Leistungen der Arbeitsförderung. Für sie handelt es sich
durchweg um „Kann-Leistungen“, die nur so lange gezahlt
werden, wie Haushaltsmittel vorhanden sind. Das gilt auch
für den so genannten Existenzgründungszuschuss für eine
„Ich-AG“. Bezieher des normalen Arbeitslosengelds haben
auch darauf einen Rechtsanspruch.
Mit freundlicher Genehmigung des DGB-Pressestelle
Berlin
Zentrales Info-Telefon: 0 28 41 - 88 33 20
Tipps für Arbeitslose
Unterkunftskosten (§ 11 BSHG)
Einkommen des Hilfeempfängers im Zuflussmonat
zu behandeln.
Senkt ein Hilfeempfänger die Unterkunftskosten
durch Untervermietung, kann die gezahlte Miete
nicht nochmal als Einkommen angerechnet werden.
OVG NRW, Beschluss vom 5.2.2003 – 12 A 3734/
00. Gefunden in: info also Nr. 2/2004
NdsOVG, Urteil vom 26.6.2002 – 4 LB 133/02
FEVS 54, Heft 12, S. 546-547, gefunden in: info
also Nr. 2/2004
Erstattung zuviel gezahlter Heizkostenvorauszahlungen (§ 42 SGB I; § 76 BSHG)
Monatliche Abschlagzahlungen auf die Heizkosten
sind keine Vorschussleistungen i.S.d. § 42 Abs. 1
SGB I. § 42 SGB I Abs. 2 SGB I ermächtigt den
Sozialhilfeträger deshalb nicht dazu, die Erstattung
der gemessen an der Schlussrechnung des Vermieters zu viel gezahlten Beträge zu verlangen.
Vielmehr ist ein vom Vermieter ausgezahltes Guthaben bei fortbestehendem Sozialhilfebezug als
Bestattungsvorsorgeverträge als geschütztes
Vermögen ( § 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG)
Ersparnisse älterer Menschen für eine würdige, den
persönlichen Vorstellungen entsprechende Bestattung betreffen die Altersicherung und können daher in angemessenem Umfang Schonvermögen im
Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit
Satz 1 BSHG sein. Die Angemessenheit ist nicht
schon dann in Frage gestellt, wenn die erforderlichen Kosten einer Bestattung im Sinne von § 15
BSHG (maßvoll) überschritten werden.
OVG NRW, Beschluss vom 5.9.2003 – 16 B 2078/
03. Gefunden in: info also 2/2004
Beratungstermine der Gewerkschaften im Kreis Wesel:
Ver.di Wesel/Kleve
Großer Markt 11, 46483 Wesel,
Tel. 0281/28044
Mo.-Do.
8.30-12.30 Uhr
13.00-16.00 Uhr
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8.30-12.30 Uhr
(Termine bitte nach Absprache)
IG Metall Dinslaken
Bahnstr. 53, Dinslaken
Mo.
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Di.
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Mi. u. Do.
9.00-16.30 Uhr
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14.00-18.00 Uhr
Rechtsberatung/Sprechstunde
Tel.: 02064/47200
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Ver.di Moers/Krefeld
Ostring 2, 47441 Moers,
Tel. 02841/2 2423
Mo.
8.30-12.30 Uhr
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8.30-12.30 Uhr
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Do.
8.30-12.30 Uhr
13.30-16.30 Uhr
Fr.
8.30-12.30 Uhr
IG Bauen-Agrar-Umwelt Duisburg
Büro Duisburg
Stapeltor 17-19, 47051 Duisburg,
Mo. und Di.
9.00-12.00 Uhr
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der Hotline (zum Ortstarif!):
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Sozialrecht
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im Kreis Wesel und in Krefeld
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donnerstags:
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donnerstags:
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donnerstags:
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Pro Arbeit - Hilfe für Langzeitarbeitslose
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Kamp-Lintfort
Friedrich-Heinrich-Allee 2, 47475 Kamp – Lintfort
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Krefeld
Mühlenstr. 42, 47798 Krefeld
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Telefon (02151) 802714, Telefax (02151) 802734
e-mail: [email protected]
Alg II-Merkblatt Nr. 1
(Stand April 2004)
Tipps zum Arbeitslosengeld II (Alg II):
Jetzt handeln – kein Geld verschenken!
Am 1.1.2005 wird die Arbeitslosenhilfe abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II (Alg II) ersetzt.
Das Alg II liegt in vielen Fällen sogar noch unter der bisherigen Sozialhilfe.
Umso wichtiger ist, dass Arbeitslose jeden Euro ausschöpfen, den sie von der Arbeitsagentur dann
noch bekommen können. Verschenken Sie kein Geld! Um nächstes Jahr mehr Geld zum Überleben
zu haben, muss oft schon jetzt gehandelt werden. Denn ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld
können einen Zuschlag zum Alg II bekommen. Dieser Zuschlag soll den Einkommensverlust etwas
abmildern, wenn Sie ins Alg II rutschen. Er beträgt höchstens 160 Euro im Monat (bei Paaren 320
Euro, zusätzlich 60 Euro pro minderjährigem Kind). Der Zuschlag sinkt nach 12 Monaten auf die
Hälfte und fällt nach 24 Monaten ganz weg.
Ob und wie viel Zuschlag Ihnen zusteht, können Sie unter Umständen selbst beeinflussen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen: Jetzt Wohngeld beantragen!
Beantragen Sie ruhig Wohngeld, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch haben. Lieber
ein Antrag zuviel als zuwenig. Wer Wohngeld erhält, kann auch einen höheren Zuschlag zum Alg II
bekommen. Denn die Rechnung für den Zuschlag geht so:
minus
=
zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus erhaltenes Wohngeld
Alg II-Leistungsanspruch (für den Haushalt / „Bedarfsgemeinschaft“)
Einkommensverlust
Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Einkommensverlustes. Das Wohngeld erhöht den
Einkommensverlust und damit auch den Zuschlag.
Wichtig: Bis über ihren Antrag auf Wohngeld entschieden ist, können mehrere Monate vergehen. Für
die Höhe des Alg II ist aber entscheidend, dass Sie tatsächlich Arbeitslosengeld und Wohngeld erhalten
haben. Deshalb: Beantragen Sie jetzt Wohngeld bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung!
Auslaufen des Arbeitslosengeldes verzögern!
Wahrscheinlich erhalten den Zuschlag nur Arbeitslose, die vom Arbeitslosengeld nahtlos ins Alg II
rutschen. Wer vorher Arbeitslosenhilfe bezog, erhält wahrscheinlich keinen Zuschlag. An dieser Stelle
ist das Alg II-Gesetz sehr unklar und schlampig formuliert. Falls Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld
(kurz) vor dem 1.1.2005 endet – und damit Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind – sollten Sie
Folgendes tun:
Versuchen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.12.2004 zu verlängern, indem Sie den
Leistungsbezug vorher (nicht am Ende!!!) vorübergehend unterbrechen. Eine solche „Pause“ verlängert
den Anspruch nach hinten. Dadurch vermeiden Sie die Arbeitslosenhilfe und wechseln unmittelbar
vom Arbeitslosengeld ins Alg II – mit Zuschlag.
Ohne Nachteile können Sie den Bezug von Arbeitslosengeld unterbrechen,
wenn Sie sich abmelden und eine (befristete) Tätigkeit aufnehmen oder
wenn Sie sich abmelden, weil sie aus einem wichtigen Grund nicht „arbeitsbereit“ sind.
Wichtige Gründe können z.B. sein: Besuch oder Pflege kranker Angehöriger, religiöse, politische
oder gewerkschaftliche Seminare oder Freizeiten, vorteilhafte Bildungsreisen sowie Versuche, sich
selbständig zu machen.
TIPP: Das Überbrückungsgeld für Arbeitslose, die sich selbständig machen, ist generell eine Möglichkeit,
den Bezug von Alg II hinauszuzögern. Das Überbrückungsgeld gibt es für sechs Monate in Höhe des
zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe. Die Voraussetzungen sind in unserem
Merkblatt „Hilfen für Existenzgründer“ beschrieben.
Quelle: Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitsgruppen Berlin