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Mögliche Ursachen der Veränderungen im Verteilungsmuster der
Seehundbestände (Phoca vitulina L.)
im Niedersächsischen und Hamburgischen Wattenmeer
Diplomarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades einer
Diplomingenieurin (Dipl.-Ing. FH)
im Studiengang Landespflege
der
Technischen Hochschule für Wirtschaft und Technik
Dresden
vorgelegt von
Nadja Müller
Dresden, Februar 2007
Erklärung
Ich versichere an Eides statt, dass ich die beiliegende Diplomarbeit selbständig verfasst, keine anderen
als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, sowie alle wörtlich oder sinngemäß
übernommenen Stellen der Arbeit gekennzeichnet habe.
Ferner gestatte ich der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), die beiliegende
Diplomarbeit unter Beachtung insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften für
Lehre und Forschung zu nutzen.
Ich weiß, dass jede Weitergabe meiner Diplomarbeit bzw. deren Ergebnisse an Dritte oder eine
Publikation der Zustimmung des ersten Gutachters bedürfen.
Mir ist bekannt, dass der Fachbereich die Diplomarbeit von der Öffentlichkeit ausschließen kann.
Dresden, den 22.02.2007
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ............................................................................................................................1
I ALLGEMEINER TEIL
2
3
Naturraum Wattenmeer ....................................................................................................3
2.1
Allgemeine Beschreibung ......................................................................................3
2.2
Naturräumliche Strukturen .....................................................................................4
2.3
Flora und Fauna ......................................................................................................4
2.4
Tourismus und Erschließung ..................................................................................5
2.5
Schutzstatus ............................................................................................................5
Der Seehund – Phoca vitulina L. .......................................................................................7
3.1
Kurzcharakteristik ..................................................................................................7
3.2
Jahreszyklus............................................................................................................8
3.3
Entwicklung der Wattenmeerpopulation ................................................................9
3.4
Habitatnutzung .....................................................................................................10
3.5
Einfluss anthropogener Störungen .......................................................................11
3.5.1
Störungsarten ................................................................................................11
3.5.2
Reaktionen auf Störungen ............................................................................12
3.5.3
Auswirkungen von Störungen auf die Seehunde..........................................13
3.6
4
Schutzstatus ..........................................................................................................14
Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................15
4.1
Naturschutzrecht zum Gebietsschutz....................................................................15
4.1.1
FFH-Richtlinie..............................................................................................15
4.1.2
Bundesnaturschutzgesetz..............................................................................15
4.1.3
Niedersächsisches Naturschutzgesetz...........................................................16
4.1.4
Gesetz über den Nationalpark Niedersächsische Wattenmeer .....................16
4.1.5
Hamburgisches Naturschutzgesetz ...............................................................17
4.1.6
Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ........................17
4.2
Naturschutzrecht zum Artenschutz.......................................................................17
4.2.1
Bonner Konvention ......................................................................................18
4.2.2
Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer ...............................18
4.2.3
Berner Konvention .......................................................................................19
4.2.4
FFH-Richtlinie..............................................................................................19
4.3
4.3.1
Jagdrecht...............................................................................................................20
Bundesjagdrecht ...........................................................................................20
Inhaltsverzeichnis
4.3.2
Bundeswildschutzverordnung ......................................................................20
4.3.3
Landesjagdrecht............................................................................................21
4.4
5
Befahrensregelung ................................................................................................21
Trilaterale Zusammenarbeit ...........................................................................................24
5.1
Trilateraler Wattenmeerplan.................................................................................24
5.2
Trilaterales Monitoring- und Bewertungs-Programm ..........................................25
5.3
Seal Management Plan .........................................................................................25
II SPEZIELLER TEIL
6
Material und Methoden ...................................................................................................26
6.1
Untersuchungsraum Niedersächsisches und Hamburgisches Wattenmeer ..........26
6.2
Datengrundlage.....................................................................................................27
6.2.1
Gebietsgrenzen .............................................................................................27
6.2.2
Kartierung Seehunde ....................................................................................28
6.2.3
Kartierung Bootsverkehr ..............................................................................29
6.2.4
Kartierung Wattwanderer .............................................................................30
6.3
Datenanalyse.........................................................................................................31
6.3.1
Entwicklung des Seehundbestandes und dessen Verteilungsmuster............31
6.3.2
Einflussfaktor Schutzgebieten ......................................................................31
6.3.3
Einflussfaktoren Bootsverkehr und Wattwanderer.......................................32
6.3.4
Einflussfaktor Morphologie..........................................................................35
6.4
7
Verwendete Programme und Verfahren ...............................................................36
Ergebnisse .........................................................................................................................37
7.1
Seehunde im Untersuchungsraum ........................................................................37
7.1.1
Bestandsentwicklung zwischen 1991 und 2005 ...........................................37
7.1.2
Veränderungen im Verteilungsmuster zwischen 1991 und 2005.................39
7.2
Einflussfaktor Schutzgebiete ................................................................................43
7.2.1
Schutzgebiete lt. Befahrensregelung ............................................................43
7.2.2
Ruhezone (Zone I) lt. Nationalparkgesetz....................................................49
7.2.3
Bezug zur nachgewiesenen Verteilungsänderung ........................................50
7.3
Einflussfaktor Bootsverkehr .................................................................................51
7.3.1
Anzahl Boote im Untersuchungsraum..........................................................51
7.3.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden .....................................................52
7.3.3
Bootsdichte ...................................................................................................54
Inhaltsverzeichnis
7.3.4
7.4
Bezug zur nachgewiesenen Änderung im Verteilungsmuster......................57
Einflussfaktor Wattwanderer................................................................................58
7.4.1
Anzahl Wattwanderer innerhalb der Teiluntersuchungsräume ....................58
7.4.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden ....................................................59
7.4.3
Dichte Wattwanderer....................................................................................60
7.4.4
Bezug zur nachgewiesenen Änderung im Verteilungsmuster......................61
7.5
8
Einflussfaktor Morphologie..................................................................................62
Diskussion..........................................................................................................................63
8.1
Bestandsentwicklung und Veränderungen im Verteilungsmuster........................63
8.2
Einfluss Schutzgebiete..........................................................................................65
8.2.1
Schutzgebiete lt. Befahrensregelung ............................................................65
8.2.2
Ruhezone ......................................................................................................69
8.3
Einfluss Boote ......................................................................................................70
8.3.1
Entwicklung Bootsaufkommen ....................................................................70
8.3.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden .....................................................70
8.3.3
Bootsdichte ...................................................................................................72
8.4
8.4.1
Entwicklung Anzahl Wattwanderer..............................................................73
8.4.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden .....................................................74
8.4.3
Dichte Wattwanderer....................................................................................75
8.5
Einflussfaktor Morphologie..................................................................................78
8.6
Methodenkritik .....................................................................................................79
8.6.1
Datengrundlagen...........................................................................................79
8.6.2
Asynchrone Befliegungen ............................................................................81
8.6.3
Potentielle Stördistanz von 500 Metern .......................................................81
8.6.4
Tatsächliches Störereignis ............................................................................82
8.6.5
Berechnungsgrundlage Seehunddichte.........................................................84
8.6.6
Untersuchungsmaßstab.................................................................................85
8.7
9
Einfluss Wattwanderer .........................................................................................73
Empfehlungen.......................................................................................................86
Zusammenfassung ............................................................................................................87
10 Quellen...............................................................................................................................89
11 Anhang...............................................................................................................................99
Kartenverzeichnis
Karte 1: Untersuchungsgebiet Niedersächsisches und Hamburgisches Wattenmeer
Karte 2: Nationalpark Niedersächsisches und Hamburgisches Wattenmeer
Karte 3: Vogel- und Robbenschutzgebiete im Untersuchungsraum
Karte 4: Verteilung des Seehund-Alttierbestandes
Karte 5: Verteilung des Seehund-Jungtierbestandes
Karte 6: Veränderung im Verteilungsmuster des Alttierbestandes
Karte 7: Veränderung im Verteilungsmuster des Jungtierbestandes
Karte 8: Wirkungsbereich der bei Niedrigwasser kartierten Boote
Karte 9: Wirkungsbereich der Wattwanderer und trockengefallenen Boote
Karte 10: Einfluss der Morphologie am Beispiel der Kleinen Knechtsände
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Entwicklung des Seehundbestandes anhand der Maximalzählungen während der Setzphase
Ende Juni............................................................................................................................... 37
Abb. 2: Verteilung des Seehundbestandes auf die Teiluntersuchungsflächen im Jahr 2005............. 38
Abb. 3: mittlere Reproduktionsrate in den Teiluntersuchungsgebieten............................................. 39
Abb. 4: Änderung der Bestandsanteile in den Teilflächen B, D, H, I , J , L und N........................... 40
Abb. 5: Verteilungsänderung des Jungtierbestandes in den Teilräumen B, E, J und L ..................... 41
Abb. 6: Veränderung der Reproduktionsrate in E und F ................................................................... 42
Abb. 7: Abnahme der Bestandsanteile in den Schutzgebieten........................................................... 44
Abb. 8: Anteil der ausgewiesenen Schutzgebiete an der gesamten Wattfläche................................. 45
Abb. 9: Anteil an Seehunden, der sich innerhalb der ausgewiesenen Schutzgebiete befindet .......... 46
Abb. 10: Vergleich der Seehunddichte (Anzahl Seehunde pro km² Wattfläche) in- und außerhalb von
Schutzgebieten im Jahr 2002 ................................................................................................ 47
Abb. 11: Anteil Seehunde im Schutzgebiet: Verteilungsänderung zugunsten der Schutzgebiete in den
Teilflächen H und M............................................................................................................. 48
Abb. 12: Anteil Seehunde im Schutzgebiet: Anteilsrückrang innerhalb der Schutzgebiete in den
Teilräumen F, G, I und J ....................................................................................................... 49
Abb. 13: Verteilung des Seehundbestandes auf Flächen der Ruhezone (orange), der Schutzgebiete
(gelb) und ohne Schutz (weiß).............................................................................................. 50
Abb. 14: Anteil an Seehunden, der in den Teiluntersuchungsflächen durch Boote potentiell gestört
wird ....................................................................................................................................... 52
Abb. 15: Anteil der durch Boote potentiell gestörten Seehunde im gesamten Untersuchungsraum ... 53
Abb. 16: Anteil potentiell gestörte Seehunde in Abhängigkeit vom Anteil der vorhandenen
Schutzgebietsfläche .............................................................................................................. 54
Abb. 17: Bootsdichte bei Hochwasser ................................................................................................. 55
Abb. 18: Bootsdichte bei Niedrigwasser ............................................................................................. 56
Abb. 19: Anteil potentiell gestörter Seehunde in Abhängigkeit von der Bootsdichte ......................... 57
Abb. 20: Anzahl der registrierten Wattwandergruppen und Anteile der verschiedenen Kategorien... 58
Abb. 21: Anzahl der registrierten potentiellen Störereignisse und Anteile der verschiedenen
Kategorien............................................................................................................................. 59
Abb. 22: Anteil an Seehunden, der innerhalb der Teiluntersuchungsgebiete von Wattwanderern
potentiell gestört wird ........................................................................................................... 60
Abb. 23: Dichte Wattwanderer ............................................................................................................ 61
1 Einleitung
1
1
Einleitung
Seehunde (Phoca vitulina L.) gehören für viele Menschen zum Wattenmeer wie Ebbe und Flut. Und
tatsächlich sind es gerade diese Phänomene, die dem Seehund das Leben hier überhaupt ermöglichen.
Vor allem in den Sommermonaten sind sie auf die weiten Wattflächen angewiesen (Zucchi et al. 1989,
Riedmann 1990, Heers 1999, Maywald 2002). Hier finden Anfang Juni Geburt und Aufzucht der
Jungtiere statt (Zucchi et al. 1989, Heers 1990, Brasseur & Fedak 2003). Wenig später versammelt
sich dort ein Großteil des Seehundestandes, um das Fell zu wechseln (Heers 1999, Abt 2002,
Härkönen 2003).
Der Bestand im Wattenmeer ist stabil und wächst seit Einstellung der Jagd in den 1960er bzw. 1970er
Jahren beständig an (Heers 1988, Zucchi et al. 1989, Reijnders et al. 2005). Bis heute wurde die
Seehundpopulation des Wattenmeeres jedoch zwei Mal stark dezimiert. 1988 und 2002 sind durch
Seehundstaupe-Epidemien jeweils etwa 50 % aller Tiere gestorben, woraufhin sich der Bestand
allerdings in beiden Fällen sehr schnell erholte (Abt 2002, Reineking 2002, Härkönen 2003, Reijnders
et al. 2003).
Aber nicht nur der Seehund nutzt das Wattenmeer als Ruheraum. Jedes Jahr suchen tausende
Touristen an der norddeutschen Küste und auf den angrenzenden Inseln Erholung. Mit den steigenden
Besucherzahlen (Gätje et al. 2003, NPLV 2006) wächst auch der Druck auf die einzigartige
Naturlandschaft, die das Wattenmeer so begehrt macht.
Gerade in den Sommermonaten kann es dann zu Konflikten zwischen Menschen und der Natur
kommen (Rümpler 1986, Heers 1999, Brasseur & Fedak 2003). Seehunde sind in dieser Zeit
besonders anfällig gegenüber Beeinträchtigungen, da sie alle Energien in Geburt, Aufzucht und
Fellwechsel stecken. Störungen können daher zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führen (Rümpler
1986, Stede 1991, Heers 1999).
Zu Beginn gebe ich einen Überblick über den Naturraum Wattenmeer (Kapitel 2), die Biologie des
Seehundes (Kapitel 3) und die rechtlichen Grundlagen, die bezüglich des Seehundes Anwendung
finden (Kapitel 4).
Im Hauptteil sollen die Konfliktpotentiale aufgezeigt werden, die mit der touristischen Erschließung
der Küstenregion einhergehen.
In Kapitel 7.1 wird die aktuelle Bestandssituation der Seehunde im Wattenmeer aufgezeigt; wie sich
die Tiere auf die Flächen des Untersuchungsraumes verteilen, und wie sich dieses Verteilungsmuster
im Laufe des Untersuchungszeitraumes verändert hat. Räume, deren Bedeutung für die Seehunde als
Ruheplatz zugenommen hat sollen mit denen verglichen werden, in denen sich ein immer geringerer
Anteil des Bestandes aufhält.
Im Anschluss werden Faktoren untersucht, die sich auf die Veränderungen im Verteilungsmuster
ausgewirkt haben können.
1 Einleitung
2
Kapitel 7.2 widmet sich den Maßnahmen, die die Teillebensräume der Seehunde vor Störungen
bewahren sollen. Zum einen wird der Einfluss von Schutzgebieten beleuchtet; des Weiteren gehen
Nutzungseinschränkungen, die die Nationalparkgesetze der Länder für die Ruhezone fordern, mit in
die Untersuchung potentiell positiver Einflüsse ein.
Im Folgenden sollen mögliche Störfaktoren betrachtet werden. Die vermeintlich negativen
Beeinflussungen, die von Wasserfahrzeugen der Freizeitschiffer ausgehen, werden in Kapitel 7.3
thematisiert. Ein weiterer Faktor, der sich unter Umständen negativ auf das Verhalten der Seehunde
auswirken kann, sind Annäherungen von Land. Zwar ist die Reichweite von Wattwanderern begrenzt,
doch auch sie können zu einer Beunruhigung betragen, wenn sie sich den Tieren nähern. Ob und wie
stark eine Annäherung seitens der Wattwanderer im Untersuchungsraum möglich ist, soll in Kapitel
7.4 betrachtet werden.
Kapitel 7.5 untersucht schließlich anhand eines Beispiels den Einfluss morphologischer
Veränderungen. Die Nutzung von Sandbänken als Ruheplatz ist sehr stark von den
Reliefeigenschaften der potentiellen Ruhefläche abhängig. Aufgrund dessen kann eine Sandbank
schon innerhalb weniger Jahre an Bedeutung als Liegefläche verlieren.
In der anschließenden Diskussion (Kapitel 8) werden diese Ergebnisse aufgegriffen und folgende
Fragen erörtert.
(1) werden die Schutzgebiete und Ruhezonen ihren Bestimmungen gerecht und bewahren sie die
Seehunde vor unnötigen Störungen?
(2) wirkt sich die ständige Frequentierung des Wattenmeeres mittels Sportbooten negativ auf die
Verteilung der Seehunde im Wattenmeer aus?
(3) tragen Wattwanderer durch ihre Aktivitäten zu einer Veränderung im Verteilungsmuster der
Seehunde im Untersuchungsraum bei?
(4) können morphologische Vorgänge eine Veränderung in der Liegeflächennutzung begründen?
3
2 Naturraum Wattenmeer
2
Naturraum Wattenmeer
2.1
Allgemeine Beschreibung
Allgemein versteht man unter Wattenmeer ein Flachwasserbecken, welches parallel zur Küste
verläuft, unter Gezeiteneinfluss steht und gegen Brandung geschützt ist. Unter den Begriff
„Wattenmeer“ fallen die Bereiche, die sich zwischen dem Fuß des Außendeichs und der Zehn-MeterTiefenlinie befinden.
Das Gebiet erstreckt sich über etwa 450 km von Den Helder in den Niederlanden bis nach Esbjerg in
Dänemark und hat dabei eine Breite von durchschnittlich zehn Kilometern. Mit seinen 8.000 km2 ist es
das größte zusammenhängende Wattgebiet weltweit. Der flächenmäßig größte Bereich befindet sich
mit circa 60 % an der deutschen Küste, 30 % gehören zu den Niederlanden und 10 % zu Dänemark.
Das Wattenmeer ist geprägt durch atlantisches Klima. Die Temperaturschwankungen im Jahres- sowie
Tagesverlauf sind im Vergleich zum Binnenland weit weniger ausgebildet. Da die angrenzende
Nordsee ein optimaler Wärme- und auch Kältespeicher ist, vollzieht sich der Temperaturanstieg in den
Frühjahr- und Sommermonaten leicht verzögert. Gleiches gilt für den Temperaturrückgang im Herbst
und Winter.
Bestimmend für die Eigenschaften des Wassers im Nordseeraum sind vor allem die Tide und die
vorherrschenden
Windbedingungen.
Daneben
üben
Veränderungen
der
Lufttemperatur,
Wasserzustrom von Binnengewässern und auch Sauerstoffeintrag durch natürliche Turbulenzen
Einfluss auf den Zustand des Wassers aus. Der Salzgehalt wird vorrangig durch den Wassersaustausch
mit dem Atlantik auf seewärtiger Seite und der Süßwasserzufuhr aus dem Binnenland bestimmt.
Darüber hinaus beeinflussen Verdunstung und Niederschlag die Salinität. Allgemein ist der Salzgehalt
aufgrund des Süßwasserzustromes aus dem Binnenland im Wattenmeer geringer (30-32,5‰) als in der
offenen Nordsee (~35‰).
Mit den Gezeiten werden nicht nur Wassermassen im Wattenmeer bewegt. In Abhängigkeit von
Strömungsgeschwindigkeiten, Wellengang und Wind werden auch große Mengen Sediment
umgelagert.
Haupttransportwege im Watt sind die Priele. Wie auch naturbelassene Binnenflüsse bilden sie Prallund Gleithänge, an denen Material abgetragen bzw. angelagert wird; schneiden sich tiefer in den
Boden und erzeugen durch mäandrierende Verläufe fortlaufend neue Strukturen im Watt (Thies 1985,
Zucchi et al. 1989). Anders als bei Flussläufen auf dem Festland wird Sediment sehr viel schneller
transportiert, da eine Befestigung durch Pflanzen fehlt.
Daraus wird ersichtlich, dass das Wattenmeer ein hochdynamisches System darstellt, in dem sich zum
Teil schon durch Sturmfluten ganze Wattflächen und Prielsysteme völlig verformen können.
2 Naturraum Wattenmeer
2.2
4
Naturräumliche Strukturen
Das Wattenmeer steht unter dem ständigen Einfluss der Gezeiten. Aufgrund der flachen Strände und
Wattflächen fallen annähernd 70 % des Wattenmeeres trocken. In Abhängigkeit von der
Überflutungsdauer und auch -häufigkeit haben sich im Laufe der Zeit mehr oder weniger stark
voneinander zu trennende Bereiche herausgebildet. Grundsätzlich erfolgt eine sinnvolle Unterteilung
des Wattgebietes in drei Bereiche.
Das Sublitoral befindet sich unter der Niedrigwasserlinie und ist demnach ständig von Wasser
bedeckt. Nur sehr selten – bei Springtiden oder in Fällen von Ostwindlagen – fallen auch hier die
äußersten Bereiche trocken. Richtung Binnenland folgt dann das Eulitoral, die eigentliche
Gezeitenzone. Es beschreibt den Bereich zwischen Niedrig- und Hochwasserlinie und bietet damit die
variabelsten und extremsten Lebensbedingungen. Durch verschiedene Fließgeschwindigkeiten, die bei
Ebbe und Flut auftreten, entsteht oftmals auch sehr kleinräumig eine Zonierung nach Sand-, Mischund Schlickwatt. Gemäßigtere Bedingungen innerhalb dieser Zone bieten die Priele. Durch diese
natürlichen Flusssysteme strömt das Wasser bei Flut in das Watt ein und zieht sich bei Ebbe wieder
zurück. Auch bei Niedrigwasser führen die Priele Wasser und dienen daher vielen Arten, die sich bei
Flut auf der Wattoberfläche verteilen, als Rückzugsgebiet.
Das Supralitoral, bestehend aus Salzwiesen, Dünen und Stränden, befindet sich über der
Hochwasserlinie und wird daher nur sporadisch überflutet. Hier finden sich erstmals Arten
terrestrischen Ursprungs. Auch hier bilden sich, diesmal in Abhängigkeit von der Überflutungshäufigkeit, verschiedene Zonen aus.
2.3
Flora und Fauna
Besonders der Bereich des Eulitorals bietet den Arten sehr spezielle, zum Teil extreme
Lebensbedingungen. Durch das zweimal täglich auftretende Überfluten und Trockenfallen dieses
Bereiches wechselt der Lebensraum ständig zwischen maritimen und terrestrischen Eigenschaften.
Daneben unterliegen Wasser-, Luft- und Bodentemperatur sowie der Salzgehalt ständigen
Schwankungen. Nur durch spezielle Anpassungen können hier Tier- und Pflanzenarten dauerhaft
bestehen. Die wenigen Arten, die sich auf diesen ständigen Wechsel der Lebensbedingungen
eingestellt haben, kommen in riesigen Individuenzahlen vor, so dass das Watt zwar artenarm, aber
sehr dicht besiedelt ist.
Internationale Bedeutung hat das Wattenmeer zum einen als Kinderstube für zahlreiche Fischarten.
Zum anderen dient dieser Lebensraum mit den angrenzenden Salzwiesen sowohl den einheimischen
Vogelarten als auch Gastvögeln als Brut-, Mauser-, Aufzucht- und Nahrungsgebiet. 2,5 Millionen
Vögel nutzen das gesamte Wattenmeer während der Brutzeit. Dazu kommen jedes Jahr zehn bis zwölf
Millionen Wasser- und Watvögel, die das Watt während ihres Zuges als Rastgebiet aufsuchen.
5
2 Naturraum Wattenmeer
2.4
Tourismus und Erschließung
Den Grundstein für die Entwicklung des Tourismus legte 1797 die Ernennung Norderneys zum ersten
Seebad im Nordseeraum; Wangerooge folgte 1805. Die übrigen ostfriesischen Inseln kamen
schließlich im Laufe des 19. Jahrhunderts dazu. Auf dem Festland machte 1803 Dangast im Jadebusen
den Anfang, woraufhin sich auch an der Küste immer mehr Badeorte etablierten.
Vor allem auf den Inseln entwickelte sich der Tourismus zu Beginn abgewandt von den Bewohnern.
Einnahmen, die durch die Besucher erwirtschaftet wurden, gingen in den Besitz der Inselvogte über.
Erst als gegen Ende des 19. Jahrhunderts Schifffahrt und Fischerei nicht mehr ausreichten, um die
Lebensgrundlage zu sichern, wurde der Tourismus langsam zur Haupterwerbsquelle der
Inselbewohner. Bis heute ist der Fremdenverkehr der bedeutendste Wirtschaftsfaktor im Bereich der
Nordseeküste.
Seit dieser Zeit steigen die Gästezahlen kontinuierlich an. Allein auf den Inseln und in den
Küstenorten sind es jährlich rund 1,5 Millionen Übernachtungsgäste (NPLV 2006).
Durch die ständig wachsenden Besucherzahlen steigt auch die Intensität touristischer Aktivitäten.
Urlauber, die die Region des Wattenmeeres besuchen, legen besonderen Wert auf naturgebundene
Aktivitäten. Allein 81 % aller Freizeitbeschäftigungen finden in der Natur statt (Zett 1995). Dazu
gehören
Strandspaziergänge,
Radfahren,
Naturbeobachtungen
und
Wattwanderungen.
Beeinflussungen der Tier- und Pflanzenwelt sind damit fast unumgänglich.
2.5
Schutzstatus
Sowohl der niedersächsische als auch der hamburgischen Teil des Wattenmeers sind als Nationalpark
geschützt. Als Nationalpark ausgewiesen sind dabei die Bereiche zwischen dem Fuß des Außendeichs
und den vorgelagerten Inseln. Ausgenommen sind die eigentlichen Siedlungsbereiche der bewohnten
Inseln sowie die Einzugsbereiche von Ems, Jade und Weser.
In Niedersachsen besteht diese Schutzkategorie seit 1986, umschließt den Bereich zwischen Dollart
und Elbe und umfasst damit eine Fläche von circa 278.000 ha. Das Hamburgische Wattenmeer liegt
im Mündungsgebiet der Elbe und umfasst die Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn. Der Schutz
als Nationalpark besteht in Hamburg seit 1990 und umfasst 11.700 ha.
Aufgrund der engen Verknüpfung von Naturlandschaft und nachhaltiger Entwicklung sowie der
internationalen Bedeutung als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für zahlreiche Vogelarten und
Lebensraum für Seehunde wurde das Wattenmeer 1992 als Biosphärenreservat ausgezeichnet. Damit
erfolgte eine Aufwertung der bereits bestehenden Nationalparke in allen drei deutschen
Wattenmeeranrainerstaaten.
2 Naturraum Wattenmeer
6
Die Ruhe- und Zwischenzone (bzw. Zone I) sowie die Erholungszone unterhalb MTHW (mittleres
Tidehochwasser) sind als FFH-Gebiet ausgewiesen. Mit Ausnahme der in §2 NWattNPG genannten
Flächen unterliegen diese Bereichen zusätzlich der EU-Vogelschutzrichtlinie. Somit ist das
Wattenmeer mit in das europäische Verbundsystem Natura 2000 aufgenommen.
Das Wattenmeer ist des Weiteren als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (RAMSARKonvention) ausgewiesen. Vorraussetzung ist, dass regelmäßig mindestens 1 % der Individuen einer
Population der betreffenden Vogelart vorkommt. Diese internationale Bedeutung erlangt das
Wattenmeer für mindestens 52 Populationen von 41 Vogelarten.
Seit 2002 ist das Wattenmeer auf Antrag der Wattenmeer-Anrainerstaaten als Besonders
empfindliches Meeresgebiet (Particularly Sensitive Sea Area, PSSA) ausgewiesen, bisher das einzige
PSSA-Gebiet in Europa. Gründe für die Ausweisung waren die internationale Bedeutung als
außergewöhnliches, hochdynamisches Tidengebiet und die Empfindlichkeit des Wattenmeers
gegenüber internationalem Schiffsverkehr. Da für die Nordsee bereits ein umfassender Schutzkatalog
besteht, ist die Ausweisung vorrangig eine Anerkennung des bestehenden Schutzsystems ohne weitere
Einschränkungen für den Schiffsverkehr zu fordern. Zu diesem Schutzkatalog gehört die Ausweisung
als Sondergebiet nach MARPOL 73/78; das Einleiten von Ölrückständen und Schiffsmüll ist hier
nicht erlaubt.
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
3
Der Seehund – Phoca vitulina L.
3.1
Kurzcharakteristik
7
Die Ordnung der Flossenfüßer (Pinnipedia) ist unterteilt in drei Familien: Ohrenrobben (Otariidae),
Walrosse (Odobenidae) und Hundsrobben (Phocidae). Der Gemeine Seehund (Phoca vitulina L.)
gehört neben der ebenfalls im Wattenmeer heimischen Kegelrobbe (Halichoerus grypus F.) zu den
Hundsrobben.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist der ostatlantische Seehund (Phoca vitulina vitulina L.),
eine von fünf Unterarten des Gemeinen Seehundes.
Entsprechend ihrer Anpassung an das Leben im Wasser ist der Körper der Seehunde spindelförmig,
die Flossen verhältnismäßig kurz und der gesamte Körper ist mit einer dicken Speckschicht (Blubber)
umgeben, die zum einen gut wärmeisoliert, zum anderen den Körper formt und glättet, wodurch er
widerstandsärmer durchs Wasser gleiten kann (Maywald 2002).
Das Fell ist im Allgemeinen auf dem Rücken dunkler als auf der Bauchseite. Die genaue Färbung
variiert in Abhängigkeit von der Verbreitung (Reeves et al. 2002) und zwischen den einzelnen
Individuen (Stede 1999). Die Haare sind kurz und bilden ein sehr dichtes Fell.
Der Kopf der Seehunde ist relativ klein mit einer breiten Schnauze und leichter Stirnbildung. Typisch
sind die großen Augen und die langen Barthaare (Vibrissen), welche die wichtigsten Sinnesorgane
darstellen.
In Abhängigkeit von der Verbreitung und den Lebensbedingungen erreichen Weibchen eine
Körperlänge von bis zu 1,70 m und ein Gewicht von 130 kg. Männchen werden mit bis zu 1,90 m und
150 kg in der Regel größer und schwerer (Reeves et al. 2002). Bei männlichen Tieren geht man von
einer Lebenserwartung von bis zu 25 Jahren aus, bei weiblichen Tieren dagegen von bis zu 35 Jahren
(Reeves et al. 2002). Bei der Analyse von Todfunden nach dem Seehundsterben 1988 wurden im
Wattenmeer noch ehr viel ältere Tiere registriert (Männchen: 31 Jahre, Weibchen: 38 Jahre) (Abt
2002).
Obwohl sein Vorkommen auf die gemäßigten und polaren Bereiche der Nordhemisphäre beschränkt
ist, gehört der Seehund zu den am weitesten verbreiteten Robbenarten. Populationen von P. v. vitulina
finden sich in der Barentsee, in der südlichen Ostsee und im östlichen Nordatlantik. Eine isolierte
Population kommt des Weiteren um Svalbard im Nordpolarmeer vor (Reeves et al. 2002).
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
3.2
8
Jahreszyklus
Seehunde sind während ihres Lebens einem sehr ausgeprägten Jahresablauf unterworfen. Der Winter
dient vorrangig der Nahrungsaufnahme (Orthmann 2000). In dieser Zeit werden Fettreserven
aufgebaut, von denen die Tiere im Sommer zehren müssen. Im Sommer erfolgen dagegen innerhalb
einer relativ kurzen Zeitspanne von drei bis vier Monaten Geburt und Aufzucht der Jungtiere, Paarung
und Fellwechsel.
Im Mai finden sich die ersten Tiere vermehrt auf den Sandbänken ein. Es sind vorrangig trächtige
Weibchen, die an Land ihre Jungen zur Welt bringen (Abt 2002). Die Geburt erfolgt bei ablaufendem
Wasser. Die Jungtiere werden sofort gesäugt und können bei auflaufendem Wasser bereits
schwimmen. Es wird auch berichtet, dass Mutter- und Jungtiere noch vor dem ersten Säugevorgang
die Sandbank Richtung Wasser verlassen (Knutson 1977).
Die Jungtiere kommen mit einem Gewicht von acht bis zehn Kilogramm und einer Länge von bis zu
einem Meter zur Welt (Reeves et al. 2002). Während der Säugezeit, die in der Regel vier bis sechs
Wochen beträgt, verdreifachen die Jungtiere ihr Gewicht, wobei der Zuwachs vorrangig in Speck
angelegt wird (Ridgway & Harrison 1981, Riedman 1990, Reynolds & Rommel 1999). Nach der
Phase der Aufzucht wendet sich die Mutter vom Jungtier ab, woraufhin Nachwuchs auf sich allein
gestellt ist. Bis er die Jagdtechniken richtig beherrscht, reduziert sich sein Gewicht um 20 bis 40 %
(Riedmann 1990).
Nach der Aufzucht beginnt die Paarungszeit. Das Werben der Bullen und auch die Rangeleien mit
Artgenossen sind für diese sehr energieaufwendig. Während dieser Phase können sie bis zu einem
Viertel ihres Körpergewichts verlieren (Riedmann 1990). Beide Geschlechter paaren sich mit wenigen
Partnern (Riedmann 1990, Reynolds & Rommel 1999). Das Weibchen ist insgesamt zehn bis elf
Monate trächtig, dabei wird die Embryonalentwicklung durch eine vier- bis sechswöchige Diapause
unterbrochen. Da zwischen Geburt und neuer Befruchtung lediglich zwei Monate liegen, findet die
Geburt wieder in den Monaten Juni und Juli statt.
Im Zeitraum von Juni bis September wechseln die Seehunde im Wattenmeer ihr Fell. Dieser Vorgang
dauert bei jedem Tier nur drei bis fünf Wochen, allerdings sind die Zeiten, zu denen der Fellwechsel
ausgeübt wird alters- und geschlechtsspezifisch. Daher erstreckt sich diese Phase über einen langen
Zeitraum (Ridgway & Harrison 1981, Abt 2002). Die meisten Tiere befinden sich im ersten
Augustdrittel im Fellwechsel (Abt 2002). Der Austausch der Haare wird nötig, da sich im Laufe des
Jahres das Fell abnutzt. Es wird brüchig, bekommt Löcher und ist somit anfälliger für den Befall mit
Parasiten und anderen Krankheitserregern (Heers 1999). Vitamin D unterstützt die Bildung neuer
Haar- und Hautsubstanz. Da das Vitamin durch direkte Sonneneinstrahlung gebildet wird, liegen die
Seehunde möglichst oft auf den Sandbänken, um sich zu sonnen (Heers 1999). In dieser Zeit
verbringen die Tiere nur noch circa 40 % der Zeit mit Nahrungssuche auf offener See (Orthmann
2000).
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
3.3
9
Entwicklung der Wattenmeerpopulation
Der Seehundbestand im Untersuchungsgebiet steht in regelmäßigem Austausch mit den Beständen
Dänemarks, Schleswig-Holsteins und der Niederlande. Er wird daher als eine Population angesehen.
Jeweils ein Viertel des Bestandes ist in Niedersachsen und den Niederlanden beheimatet; annähernd
40 % in Schleswig-Holstein (Reijnders et al. 2005).
Im ausgehende 19. Jahrhundert sollen sich im Bereich der Nordsee fast 40.000 Tiere aufgehalten
haben (Heers 1988).
Durch Schadstoffbelastung, Störungen der Tiere auf den Ruheplätzen und vor allem die Jagd hat der
Bestand in allen drei Anrainerstaaten drastisch abgenommen. Bis zur Einstellung der Bejagung in den
1960er und 1970er Jahren ging der Bestand im gesamten Wattenmeer bis auf weniger als 4.000
(gezählte) Tiere zurück; in Niedersachsen wurden in dieser Zeit nur noch 1.000 Seehunde kartiert
(Heers 1988). Bis die Bestandszahlen wieder deutlich anstiegen, vergingen noch einige Jahre (Traut
1997). Ab 1983 wuchs der Bestand stetig an, sodass 1987 im gesamten Wattenmeer 8.500 Seehunde
gezählt werden konnten (Heers 1988), 2.400 Tiere davon im Niedersächsischen Wattenmeer (Traut
1997).
Seit der kontinuierlichen Zunahme der Seehundestände gab es zwei schwere Einbrüche in der
Entwicklung. 1988 und 2002 verursachte die so genannte „Seehundstaupe“ einen drastischen
Rückgang des Seehundbestandes im europäischen Wattenmeer. Ausgelöst wurde das Seehundsterben
in beiden Jahren durch den Morbillivirus „Phocine Distemper Virus“ (PDV) (Reineking 2002,
Härkönen 2003, Reijnders et al 2005).
In beiden Jahren brach die Krankheit auf Anholt aus, einer Insel im dänischen Kattegat.
Sehr schnell breitet sich 1988 daraufhin die Epidemie erst nach Norden und schließlich über die
Wattenmeerküste nach Dänemark, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen bis in die
Niederlande aus, um anschließend zu den britischen Inseln zu gelangen. Im gesamten Wattenmeer
starben dabei rund 8.500 Robben (Reineking 2003) – circa 60 % des damaligen Bestandes. Überträger
des Virus waren nach heutigem Kenntnisstand Sattelrobben (Phoca groenlandica) aus Grönland, die
den Virus zwar in sich tragen, selbst aber nicht erkranken. Auf Nahrungssuche sind sie im Winter
1987 ungewöhnlich weit in den Süden vorgedrungen und haben dabei wahrscheinlich Seehunde in
Nord- und Ostsee mit dem Virus infiziert (Stevick et al. 1998).
2002 gab es neben der Erstinfektion auf Anholt noch einen zweiten, isolierten Ausbruch der Krankheit
auf der niederländischen Insel Vlieland, also im Westen des Wattenmeeres (Reijnders et al. 2003,
Reineking 2003). Warum das Virus hier völlig unabhängig auftrat, ist noch unklar. Auch für die
Neuinfektion auf Anholt gibt es noch keine Erklärung. In diesem Jahr wurden im Wattenmeer circa
10.600 Robben tot aufgefunden – 40 bis 50 % des Gesamtbestandes (Reijnders et al. 2003, Reineking
2003).
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
10
Nach den Epidemien erholte sich der Bestand in beiden Fällen wieder relativ schnell. Die
Reproduktionsrate stieg, die Sterblichkeit – sowohl der Adulten wie auch der Neugeborenen –
dagegen sank (Traut 1997, Abt 2002, Reijnders et al. 2005). Im Laufe der Jahre hat sich die zunächst
erhöhte Wachstumsrate langsam wieder dem normalen Trend angepasst (Reijnders et al. 2005).
3.4
Habitatnutzung
Wie bereits dargestellt verbringen die Seehunde wichtige Phasen ihres Lebens auf den Sandbänken.
Hier erfolgen Geburt, Aufzucht und Fellwechsel. Aber auch zum Ruhen werden die Plätze genutzt.
Die Zeit, die außerhalb des Wassers verbracht wird, wird zusammenfassend als „Haulout“ bezeichnet.
In der Nähe der Sandbänke findet zudem die Paarung statt und zu 95 % schlafen die Seehunde in
einem Umkreis von circa fünf Kilometern um diesen Bereich (Adelung 2004).
Weit mehr Zeit verbringen die Tiere im Wasser. Vor allem zur Nahrungssuche wandern sie zum Teil
mehrere hundert Kilometer Richtung offene Nordsee, um dort zu fressen (Traut 1997, Orthmann 2000,
Adelung 2004). Erst ab einer Tiefe von circa zehn Metern wurde anhand von mäandrierenden
Schwimmbewegungen ein wirkliches Beutesuchverhalten festgestellt (Adelung. 2004). Auch wichtige
Wanderrouten zwischen den verschiedenen Liegeplätzen und den Nahrungsgründen liegen im Wasser.
Gleiches gilt für die Paarungsräume der Tiere (Brasseur & Fedak 2003, Adelung 2004). Für eine
umfassende Beurteilung von möglichen Gefährdungen ist es daher wichtig, sich auch mit dem
Lebensraum Nordsee zu beschäftigen. Wirklich gut erforscht sind jedoch vor allem die Aktivitäten auf
den Sandbänken.
Wann und wie oft eine Sandbank aufgesucht wird, ist zum einen eine individuelle Entscheidung, zum
anderen bestimmt durch die bereits dargestellten saisonalen Abläufe (Ridgway & Harrison 1981, Abt
2002, Brasseur & Fedak 2003). Die meisten Tiere sind Ende Juni und Anfang August auf den
Sandbänken anzutreffen (Abt 2002).
Nicht jede trockenfallende Fläche eignet sich als Ruheplatz. Durch einen flachen Anstieg des
Geländes oberhalb der Wasserlinie können die Seehunde leicht auf die Sandbank gelangen. Eine
relativ steil abfallende Geländekante unterhalb der Wasserlinie bietet den Seehunden die Möglichkeit,
bei Gefahr die Fläche schnell zu verlassen (Drescher 1979). Eine ausreichende Flächengröße
gewährleistet den nötigen Individualabstand von eineinhalb bis zwei Metern (Ridgway & Harrison
1981, Traut 1997) und die Tiere können sich in die Mitte der Sandbank zurückziehen, um so ungestört
von Brandung und Wellengang zu ruhen (Drescher 1979).
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
11
Meteorologische und klimatische Bedingungen wie Temperatur, Windgeschwindigkeit, Bewölkung
oder Niederschlag haben dabei keinen oder nur sehr geringen Einfluss auf das Haulout-Verhalten
(Orthmann 2000, Lelli & Harris 2001). Der Einfluss der Tide ist sehr stark abhängig vom Ort des
Liegeplatzes. Handelt es sich um eine dauerhaft vorhandene Fläche, kann ein Haulout mehrere Tage
andauern, wobei die Seehunde die Ruhephasen durch kürzere Wasseraufenthalte unterbrechen und
täglich auf Nahrungssuche gehen. Das heißt, der Einfluss der Gezeiten ist in diesen Bereichen
praktisch nicht vorhanden. Handelt es sich dagegen um periodisch überspülte Sandbänke, ist der
Einfluss der Tide auf die Haulout-Aktivität sehr viel größer (Adelung 2004). Sobald die Flächen
trockenliegen werden sie vor allem in den Sommermonaten stark genutzt; werden die Flächen wieder
überspült, sind die Seehunde gezwungen, sich im Wasser aufzuhalten.
Obwohl die Seehunde nur 19 % ihres Lebens an Land verbringen (Adelung 2004), sind die Sandbänke
überlebenswichtig. Besonders in den Sommermonaten sind die Tiere in der Zeit der Jungenaufzucht
und des Fellwechsels auf diese Flächen angewiesen. Störungen, die die Seehunde von diesen Plätzen
vertreiben oder fernhalten, können daher zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führen.
3.5
Einfluss anthropogener Störungen
Wie bereits dargestellt, sind Seehunde vor allem während der Setzphase, der Jungenaufzucht und dem
Fellwechsel stark von den trockenfallenden Flächen abhängig (Stevick et al. 1998, Reynolds &
Rommel 1999, Abt 2002).
In dieser Zeit sind die Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen. Laktierende
Seehundweibchen nehmen während der Aufzucht kaum Nahrung zu sich (Orthmann 2000, Adelung
2004). Die Energiereserven, die sie über den Winter aufgebaut haben, stellen sie über die Milch ihrem
Nachwuchs zur Verfügung. Jungtiere müssen während der ersten vier bis sechs Wochen erst
Energiedepots aufbauen und sind damit abhängig von der täglichen Nahrungsaufnahme. Seehunde, die
sich im Fellwechsel befinden fügen sämtliche Energien der Bildung neuer Haarsubstanz zu (Ridgway
& Harrison 1981, Riedman 1990).
Störungen, die die Tiere beunruhigen oder sogar zur Flucht veranlassen, wirken sich in dieser Zeit
daher besonders negativ aus, da dringend benötigte Energien durch Stress oder Flucht unnötig
verbraucht werden.
3.5.1
Störungsarten
Fressfeinde hat der Seehund im Wattenmeer nicht. Auch der Mensch greift als Jäger nicht mehr in das
Leben der Seehunde ein. Trotzdem sind die Tiere, vor allem in stark erschlossenen Gebieten wie dem
Wattenmeer verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Ein wesentlicher Anteil der Beeinflussungen geht
dabei auf anthropogene Ursachen zurück.
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
12
Indirekt tragen Schadstoffe, die vor allem über das Wasser und die Nahrungskette in den Organismus
des Seehundes gelangen, zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei (Heers 1999, Stede
1999). Durch fortwährende Akkumulation kann es dann zu Organschädigungen oder krankhaften
Veränderungen kommen, die Fruchtbarkeit nimmt ab und die Immunabwehr wird geschwächt. Die
hohe Belastung der Seehunde mit PCB Ende der 1980er Jahre wird mitverantwortlich für die
verheerenden Auswirkungen der Seehundstaupe 1988 gemacht (Greenpeace 2002, Ministerium für
Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein 2003, Reijnders et al. 2005).
Zum anderen stören Menschen durch verschiedenste Aktivitäten die Seehunde in ihrem Lebensraum
(Rümpler 1986, Brasseur & Fedak 2003). Speziell im Bereich der Ruheplätze kommt es durch
Tourismus, Seefahrt, Flugverkehr und Fischerei zu Zwischenfällen, die die Habitatqualität mindern.
Die Tiere sind immer wieder gezwungen, ihre Ruheplätze zu verlassen. Außerdem besteht die Gefahr
von direkten Verletzungen, indem sich die Seehunde in alten Fischereinetzen, Verpackungen oder
Behältern verfangen oder Unrat bei der Nahrungssuche verschlucken (Stede 1999).
3.5.2
Reaktionen auf Störungen
Grundsätzlich werden Seehunde durch Störungen gleich welcher Art beunruhigt oder gestresst. Auf
den Sandbänken bleiben immer einige Tiere des Verbands wachsam (Ridgway & Harrison 1981,
Heers 1999, Reynolds & Rommel 1999). Um bei Gefahr rechtzeitig reagieren zu können, beobachten
sie ihr Umfeld mit erhobenem Kopf. In ungestörten Rudeln heben etwa 18 % der Tiere den Kopf um
damit die Umgebung zu kontrollieren (Dietrich & Koepff 1986). Die übrigen Tiere werden mit
entlastet. Treten Störungen auf, kann sich die Kopfheberate auf bis zu 100 % erhöhen (Dietrich &
Koepff 1986) – ein deutliches Zeichen für eine erhöhte Beunruhigung.
In Abhängigkeit von Dauer und Frequenz der Störung kann es auch zu andauernden
Verhaltensänderungen bei den Tieren kommen. In Gebieten, die dauerhaft gestört werden, folgen die
Seehunde auf den Sandbänken bei Ebbe der fallenden Wasserlinie, um beim Eintreten der Störung den
Fluchtweg kurz zu halten (John 1984). Das hat zur Folge, dass die Zeit, in der die Tiere tatsächlich
ruhen können durch die ständigen Ortsverlagerungen verkürzt wird. Außerdem kann es durch die
häufigen Bewegungen zur Unterschreitung der Individualabstände kommen, was zu zusätzlichem
Stress führen kann (John 1984). Treten Störungen regelmäßig auf und bedeuten sie für die Seehunde
eine unmittelbare Gefährdung, erhöht sich die Fluchtdistanz der Tiere – so geschehen, als auf den
Seehund noch Jagd ausgeübt wurde. Das hat zur Folge, dass die Tiere auch bei „Störungen“ die für sie
aufgrund der Entfernung eigentlich nicht relevant sind von der Sandbank flüchten und unnötig Energie
verbrauchen. Erst langsam hat sich die Fluchtdistanz seit der Einstellung der Jagd in den 1970ern
wieder verringert.
Auch Lautstärke, Größe und Geschwindigkeit der Störquelle beeinflusst die Reaktion der Seehunde.
Auf große und laute Störquellen reagieren die Tiere eher, zum Teil schon bei einer Entfernung von
einem Kilometer (Lelli & Harris 2001, Brasseur & Fedak 2003). Zugleich finden sich die Seehunde
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
13
aber bei genannten Beeinträchtigungen wieder eher auf der Sandbank ein (Allen et al. 1984, Brasseur
& Fedak 2003). Untersuchungen haben gezeigt, dass nur maximal 20 % der Tiere, die mit Flucht
reagiert haben, innerhalb derselben Niedrigwasserperiode zurück an Land kommen (Allen et al. 1984,
Brasseur & Fedak, 2003, Jansen et al. 2003). Daneben hat auch die 'Liegegemeinschaft' z.B. mit
mausernden Eiderenten einen Einfluss. Mausernde Meeresenten haben eine sehr große Fluchtdistanz
und reißen bei einer Flucht Seehunde unter Umständen mit. mit. (Stede 1988: Fluchtdistanzen von
Seehunden, unveröffentlicht)
Gleichzeitig ist aber auch eine Gewöhnung der Tiere an bestimmte, nicht unmittelbar gefährliche
Störungen festzustellen. Werden die Seehunde immer wieder mit der gleichen Störung (wie
regelmäßig verkehrende Fähren) konfrontiert, reagieren die Tiere zwar mit verstärktem Kopfheben,
sehen die Fähre aber nicht mehr als Bedrohung an und verzichten auf die Flucht von den Liegeplätzen
(Gemmell 2002, Cassini et al. 2004; Otley 2005, Gilmartin, van Polanen Petel).
3.5.3
Auswirkungen von Störungen auf die Seehunde
Am anfälligsten für Störungen sind die Mutter- und Jungtiere. Sie flüchten bei Anzeichen für eine
Gefährdung zuerst und kehren nach der Beeinträchtigung als letzte zur Sandbank zurück (Brasseur &
Fedak 2003). Sind die Tiere gezwungen, von der Sandbank zu flüchten, kann es zur Trennung von
Mutter und Jungtier kommen. Aber selbst die Unterbrechung der Säugezeit kann zu nachhaltigen
Problemen führen. Da der Magen der Welpen noch keine großen Mengen an Nahrung aufnehmen
kann, erfolgt die Verabreichung der Milch in mehreren kleinen Portionen (Ridgway & Harrison 1981,
Heers 1988, Reynolds & Rommel 1999). Nach der Nahrungsaufnahme sind Ruhe- und
Verdauungsphasen nötig (Heers 1988, Maywald 2002). Werden Mutter- und Jungtier beim Säugen
gestört, wird der natürliche Trinkrhythmus unterbrochen. Da die Tiere nicht sofort wieder auf die
Sandbank zurückkehren, fehlt den Jungtieren ein erheblicher Teil ihrer täglichen Nahrungsration
(Heers 1999, Brasseur & Fedak 2003). Vollziehen sich solche Störungen öfters, kann sich die
Unterbrechung der Säugezeit negativ auf das Entwöhnungsgewicht und somit auf die
Überlebenschancen des Welpen auswirken (Stede 1991, Brasseur & Fedak 2003). Außerdem fehlt ihm
damit eine wichtige Energiereserve für die Zeit, in der er gezwungen ist, sich selbst zu ernähren.
Kommen Neugeborene nicht zur Ruhe, so besteht die Gefahr, dass sich bei ihnen ein
Herzklappenfehler ausbildet der die Fitness der Tiere beeinträchtigt (Stede 1993).
Treten die Störungen bereits in den ersten Tagen der Säugezeit auf, können sie unmittelbar
lebensbedrohlich für das Neugeborene sein. Zu Beginn der Säugezeit wirkt die Muttermilch
(Kolostrum) abführend (Stede 1980). Dieser Umstand hilft dabei, das so genannte „Darmpech“
auszuscheiden – eine Mischung aus Epithelzellen des Magendarmtraktes, eingedickter Galle,
Düsensekret, intrauterin abgeschlucktem Fruchtwasser und Embryonalhaaren (Stede 1980). Wird das
Säugen schon zu dieser frühen Phase unterbrochen, kann das Darmpech nicht ausgeschieden werden.
Koliken, Appetitlosigkeit und schließlich Tod sind die Folgen (Heers 1999, Stede 1999).
3 Der Seehund – Phoca vitulina L.
14
Neben der Beeinträchtigung der Nahrungsaufnahme wirkt sich das ständige Fluchtverhalten auch
schädigend auf den Körper der Tiere aus – auch hier sind vor allem die Welpen betroffen. In den
ersten Tagen nach der Geburt sind die Haut im Bereich des Nabels und die anfänglich noch
vorhandene Nabelschnur sehr empfindlich (Stede 1999). Bewegen sich die Tiere an Land, nutzen sie
vor allem die Bauchmuskulatur – das heißt, der empfindliche Nabelbereich befindet sich ständig in
Kontakt mit dem Untergrund. Sind die Tiere nun gezwungen, die Sandbank fluchtartig zu verlassen,
kann es im Bereich des Nabels zu Verletzungen und schließlich zu inneren Entzündungen (wie
Bauchfellentzündungen) kommen (Stede 1999). Im Extremfall kann das zum Tod des Nachwuchses
führen
Auch bei adulten Tieren sind Bauchwunden zu beobachten. Hat sich einmal ein infizierter Wundherd
gebildet, ist es in den Sommermonaten kaum möglich, die Stelle zu schonen, da die Tiere ständig mit
den Bauch über den Sandboden „scheuern“. Erst in den Herbst- und Wintermonaten kann die Wunde
abheilen, da sich die Tiere vorrangig im Wasser aufhalten (Maywald 2002).
3.6
Schutzstatus
In Deutschland untersteht der Seehund dem Jagdrecht, wobei die Jagd in Niedersachsen seit 1972, in
Schleswig-Holstein seit 1973 eingestellt ist. In Hamburg war die Jagd im Wattenmeer noch nie
erlaubt.
Für die Umsetzung der Bonner Konvention wurde 1991 das „Abkommen zum Schutz der
Seehunde im Wattenmeer“ verabschiedet, in dem sich alle drei Wattenmeeranrainerstaaten
verpflichten, gemeinsam Maßnahmen zum Erhalt der Seehundpopulation zu realisieren. Als Leitfaden
für die Durchführung angedachter Maßnahmen dient der „Seal Management Plan“, der erstmals
1994 aufgestellt und 2001 aktualisiert wurde (vgl. Kapitel 5.3).
Des Weiteren ist der Seehund in den Anhängen der Berner Konvention und der FFH-Richtinie
aufgeführt (vgl. Kapitel 4).
4 Rechtliche Grundlagen
4
15
Rechtliche Grundlagen
Der Seehund ist durch eine Vielzahl an Gesetzen und Übereinkommen sowohl in Deutschland als auch
international geschützt.
Zum einen bezieht sich der Schutz auf sein Habitat, zum anderen ist die Art selbst unter Schutz
gestellt. Im Folgenden sollen die Regelungen, die den Seehund betreffen, kurz aufgeführt werden.
4.1
Naturschutzrecht zum Gebietsschutz
Viele gesetzliche Grundlagen tragen zum Erhalt des Seehundbestandes bei, indem sie die Nutzung der
Flächen reglementieren, auf die die Seehunde angewiesen sind.
4.1.1
FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)
Gebiete, die über die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie ausgezeichnet sind, werden auch als „Gebiete
gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB) oder „Special Areas of Conservation“ (SAC) bezeichnet.
Die FFH-Richtlinie ist eine Umsetzung der „Berner Konvention“ um den Erhalt der biologischen
Vielfalt in Europa zu gewährleisten. Zum einen sollen bestandsgefährdete Tier- und Pflanzenarten,
zum anderen natürliche und naturnahe Lebensräume mithilfe dieser Richtlinie gesichert, erhalten und
gegebenenfalls entwickelt werden. Nach Artikel 3 Absatz 2 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, zu
diesem Zweck Gebiete als besondere Schutzgebiete auszuweisen.
Im Fall des Seehundes (Phoca vitulina) greift die FFH-Richtlinie zum einen bezüglich des
Gebietsschutzes, zum anderen bezüglich des Artenschutzes (die artenschutzrelevanten Regelungen
werden in Kapitel 4.2.4 betrachtet).
Der Seehund (Phoca vitulina) ist eine Tierart des Anhangs II, das heißt, er gehört zu den Arten, die
von gemeinschaftlichem Interesse sind und für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen
werden müssen. Umgesetzt wird diese Forderung in den Nationalparkgesetzen Niedersachsens (§2
Abs. 3 mit Anlage I NWattNPG) und Hamburgs (§2 Abs. 2 HmbWattNPG) sowie durch die
Ausweisung der Robbenschutzgebiete nach der Befahrensregelung (vgl. Kapitel 4.4).
4.1.2
Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (zuletzt geändert durch Art. 40 G v. 21.6.2005 I
1818) bildet als Rahmengesetz die Grundlage für das Niedersächsische und Hamburgische
Naturschutzgesetz.
Die Ausweisung der Schutzgebiete ist nach §22 BNatSchG Sache der Länder. Grundlage für die
Ausweisung der verschiedenen Schutzgebiete in Deutschland geben §24 (Nationalparke), §25
(Biosphärenreservate), §30 (Gesetzlich geschützte Biotope) sowie §81 (Europäisches Netz Natura
2000) des Gesetzes.
16
4 Rechtliche Grundlagen
4.1.3
Niedersächsisches Naturschutzgesetz
Das Gesetz vom 11. April 1994 (zuletzt geändert am 05. 11 2004) setzt die Vorgaben des
Bundesnaturschutzrechts in Länderrecht um, macht jedoch keine weitergehenden Angaben zur
Ausweisung von Nationalparken und Biosphärenreservaten.
In Übereinstimmung mit §30 BNatSchG stellt §28a des Gesetzes „Dünen, Salzwiesen und
Wattflächen im Bereich der Küste und der tidenbeeinflussten Flussläufe“ unter besonderen Schutz.
Handlungen, die zur Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung dieser Flächen führen, sind
verboten.
Gebiete, die die Vorraussetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie oder der EU-FFH-Richtlinie erfüllen,
sind nach §34b des Gesetzes als solche zu erklären und damit in das Netz „Natura 2000“
aufzunehmen.
4.1.4
Gesetz über den Nationalpark Niedersächsische Wattenmeer
Das Gesetz vom 11. Juli 2001 (zuletzt geändert am 23. Juni 2005) stellt mit §1 den WattenmeerBereich
„zwischen
Elbe-
und
Emsmündung“
als
Nationalpark
unter
Schutz.
Ziel
der
Unterschutzstellung ist in der Ruhe- und Zwischenzone der Erhalt und Schutz der besonderen Eigenart
und des charakteristischen Landschaftsbildes der Wattregion. Die natürlichen Abläufe und die
biologisch Vielfalt sollen erhalten bleiben (§2 Abs. 1 NWattNPG).
Als Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sind die Ruhezone (mit Ausnahme der
Ruhezonenteile I/50 und I/12) sowie die Zwischenzone des Nationalparks auszuweisen (§2 Abs. 2
NWattNPG). Schutzgebiete im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG sind ebenfalls die als Ruhe- bzw.
Zwischenzone ausgewiesenen Bereiche (§2 Abs. 3 NWattNPG). Für die Umsetzung des
Schutzzweckes der FFH-Art „Seehund“ werden in Anlage 1 des Gesetzes bestimmte Gebiete als
„bedeutender Seehundteillebensraum“ benannt und als solche geschützt (Leybucht Sände, Randzel mit
Lütje Hörn, Borkum-Ost, Hohes Riff, Kachelotplate/Memmert, Juist-Westteil und Schillplate,
Dornumer Nacken, Langeoog-Südost, Langeoog-Nordost, Janssand, Roggsand und Stüversplate,
Spiekeroog-Ostplate, Elisabethaußengroden und Wattgebiet, Jadebusen, Hoher Weg, Große Plate
westlich der Weser, Robbenplate, Tegeler Plate, Knechtsand).
Der gesamte Bereich des Nationalparks ist unterteilt in eine Ruhezone (Zone I), eine Zwischenzone
(Zone II) und eine Erholungszone (Zone III) (§5 Abs. 1 NWattNPG). Nach §6 Abs. 2 ist Satz 2. ist es
verboten, innerhalb der Ruhe- und Zwischenzone „wild lebende Tiere zu stören oder diese an ihren
Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen“ (§6 Abs. 2 Satz
2; § 12 Abs. 1 NWattNPG). Das Betreten der Ruhezone „zum Wattwandern, Wandern, Radwandern,
Reiten, Kutschfahren […] ist auf hierfür zugelassenen“ Wegen erlaubt (§11 Satz 2 NWattNPG). Ist ein
Sportboot „direkt neben einem die Ruhezone querenden Fahrwasser (lt. §2 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO)
trocken gefallen“, ist es der Besatzung erlaubt, die Ruhezone in einem „Umkreis von 50 Metern um
das Boot“ zu betreten (§11 Satz 4 NWattNPG).
4 Rechtliche Grundlagen
4.1.5
17
Hamburgisches Naturschutzgesetz
Das Hamburgische Naturschutzgesetz vom 9. April 1990 (zuletzt geändert am 20. April 2005) ist die
Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in Länderrecht.
Mit §14a verpflichtet sich Hamburg, am Aufbau des gemeinsamen europäischen Netzes „Natura
2000“ mitzuwirken. Vorgaben zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG sind im
§15 des Gesetzes festgehalten.
Nationalparke dürfen in Hamburg laut §22a Abs. 1 nur durch Gesetz (Gesetz über den Nationalpark
Hamburgischen Wattenmeer) erklärt werden.
Als „Gesetzlich geschützt Biotope“ zeichnet §28 Abs. 1 „Dünen, Salzwiesen und Wattflächen“ aus.
Hier sind „Handlungen und Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder sonstigen
erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung“ führen können, verboten (§28 Abs. 2 HmbNatSchG).
4.1.6
Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer
Auf Grundlage des §22a Abs. 1 HmbNatSchG (1990) wurde am 9. April 1990 (zuletzt geändert am
18. April 2001) das Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer (HmbWattNPG)
verabschiedet.
Zum Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer gehören nach §1 Abs. 1 neben der Wattfläche auch die
Inseln Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn. Das Wattenmeer ist hier „um seiner selbst willen“ und auch
als Lebensraum für hierauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten zu schützen. (§2 Abs. 1
HmbWattNPG). Besondere Aufmerksamkeit gilt den Gebieten „Robbenplate“, „Wittsand“ und
„Bakenloch“, die den Seehunden als Liege- und Aufzuchtplätze dienen (§2 Abs. 2 HmbWattNPG).
Damit wird wie im Niedersächsischen Nationalparkgesetz der FFH-Richtlinie Folge geleistet,
besondere Schutzgebiete für den Erhalt der Anhang II-Art „Seehund“ auszuweisen.
Im Gegensatz zum niedersächsischen Wattenmeer ist der Nationalpark lediglich in zwei Zonen
unterteilt. Innerhalb des Nationalparks ist es verboten „wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen, zu töten, sie durch sonstige Handlungen zu stören […]“ (§5 Abs. 1 Satz 2
HmbWattNPG). Das Betreten, Reiten und Befahren mit „Landfahrzeugen“ ist in Zone I nur auf
ausgewiesenen Wegen erlaubt (§5 Abs. 2 Sätze 1 - 3 HmbWattNPG). Wasserfahrzeuge trocken fallen
zu lassen oder das Watt von diesen Fahrzeugen aus zu betreten ist in Zone I grundsätzlich verboten
(§5 Abs. 2 Satz 4 HmbWattNPG).
4.2
Naturschutzrecht zum Artenschutz
Neben dem Erhalt der Lebensraumqualität wenden sich einige Gesetze und Konventionen direkt an
die Art. Hier werden Verbote, Einschränkungen für den Umgang mit den Arten sowie Maßnahme zum
Schutz der Seehunde festgeschrieben.
18
4 Rechtliche Grundlagen
4.2.1
Bonner Konvention
(Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS)
Die Bonner Konvention ist ein Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden
Tierarten. Das Abkommen unterscheidet in den Anhängen Arten, die gefährdet sind (Artikel III und
Anhang I) und Arten, deren Erhaltungssituation ungünstig ist (Artikel IV und Anhang II).
Der Seehund (Phoca vitulina) ist seit 1985 von der Konvention in Anhang II erfasst, also als Art,
deren Erhaltungssituation als „ungünstig“ eingestuft wird. Für alle Arten des Anhangs II ist eine
internationale Zusammenarbeit erforderlich oder zumindest von erheblichem Nutzen. In Bezug auf die
Seehundpopulation des Wattenmeeres betrifft diese Kooperation die Staaten Dänemark, Deutschland
und die Niederlande. Für eine bestmögliche Realisierung dieser Zusammenarbeit fordert die
Konvention laut Artikel IV Absatz 3, Regionalabkommen für die jeweiligen Arten umzusetzen. In
diesem Sinne wurde von den Wattenmeeranrainerstaaten das „Abkommen zum Schutz der Seehunde
im Wattenmeer“ beschlossen.
4.2.2
Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer
(Agreement on the Conservation of Seals in the Wadden Sea)
Das am 1. Oktober 1991 in Kraft getretene Abkommen wurde im Sinne des Artikels IV der Bonner
Konvention durch die Wattenmeeranrainerstaaten Dänemark, Deutschland und den Niederlanden als
Regionalabkommen zum Schutz der Seehunde erarbeitet.
Das Abkommen bezieht sich explizit auf die Art „Phoca vitulina“ (Gemeiner Seehund) und umfasst
das als „Wattenmeer bekannte Wassergebiet“ (Artikel II Satz b) einschließlich der Sandbänke und
Vorländereien der Nordseeküste von Blaavandshuk (Dänemark) im Norden bis Den Helder
(Niederlande) im Westen.
Ziel des Abkommens ist es, eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu unterstützen um die
Maßnahmen zum Erhalt der Population bestmöglich umsetzen zu können.
Laut Artikel IV des Abkommens sind die Mitgliedsstaaten verpflichten, auf Grundlage
wissenschaftlicher
Erkenntnisse
einen
Erhaltungs-,
Hege-
und
Nutzungsplan
für
die
Seehundpopulation zu erstellen.
Ergebnis dieser Verpflichtung ist der „Seal Management Plan“ (Conservation and Management Plan
for the Wadden Sea Seal Population, SMP), dessen Prinzipien seit dem Management 1996-2000 auch
auf die Kegelrobben (Halichoerus grypus) des Wattenmeeres anzuwenden sind (Erklärung von
Esbjerg 2001, Anhang 1 Abschnitt 7).
Inhalt des Management Planes sind Habitatschutz, Forschung und Monitoring, Entnahme von Tieren
aus dem Bestand sowie Öffentlichkeitsarbeit. Der erste SMP wurde während der siebten Trilateralen
Regierungskonferenz 1994 in Leeuwarden (Niederlande) beschlossen. 2001 folgte in Esbjerg
(Dänemark) eine Aktualisierung des Planes.
4 Rechtliche Grundlagen
4.2.3
19
Berner Konvention
(Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats)
Das “Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und
ihrer natürlichen Lebensräume” wurde am 19. September 1979 in Bern unterzeichnet und ist am 1. Juli
1982 in Kraft getreten.
Die Konvention strebt in erster Linie den Erhalt wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie deren
Biotope an, wobei die Arten und Biotope besondere Berücksichtigung finden, deren Erhalt die
Zusammenarbeit mehrerer Länder nötig macht. Ziel ist es, vor allem die gefährdeten Biotope
europaweit zu verknüpfen, um eine möglichst effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten. In den EUMitgliedsstaaten wurde und wird dieses Ziel im „Netz Natura 2000“ über die FFH-Richtlinie realisiert.
Der Seehund (Phoca vitulina) ist im Anhang III der Konvention aufgeführt, also als Art, welche zwar
geschützt ist, allerdings eingeschränkt gefangen beziehungsweise genutzt werden darf.
Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, die Gebiete zu schützen, auf die wandernde Arten der Anhänge
II und III angewiesen sind und die sich als Wanderrouten eignen (Kapitel II, Art. 4 Satz 1). Des
Weiteren sollen die Mitgliedsstaaten für Arten des Anhangs III diesen Schutz durch Rechts- und
Verwaltungsvorschriften sicherstellen (Kapitel II, Art. 7 Satz 1). Jegliche Nutzung der Arten des
Anhangs III ist so zu regulieren, dass die Population nicht gefährdet wird (Kapitel II, Art. 7 Satz 2).
Die unterzeichnenden Staaten sollen ihre Bemühungen nach Möglichkeit koordinieren (Kapitel IV,
Art.10 Satz 1).
4.2.4
FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)
Wie schon in Kapitel 4.1.1 angeführt, untersteht der Seehund (Phoca vitulina) in zweierlei Hinsicht
der FFH-Richtlinie. Zum einen ist die Art an sich in der Richtlinie berücksichtigt (Anhang V), zum
anderen ist sein Lebensraum als Schutzgebiet auszuweisen (Anhang II).
Anhang V führt die Arten auf, die „von gemeinschaftlichem Interesse sind“ und „deren Entnahme aus
der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können“. Artikel 15 der
Konvention verbietet bezüglich des Fangens oder Tötens „den Gebrauch aller nichtselektiven Geräte,
durch die das örtliche Verschwinden der Population hervorgerufen werden könnte oder sie schwer
gestört werden könnte“.
20
4 Rechtliche Grundlagen
4.3
Jagdrecht
Bis in die 30er Jahre des 19. Jahrhunderts gab es in Bezug auf den Seehund keine Jagdregelung, er
wurde als Konkurrent der Fischer und als Rohstofflieferant ohne Reglementierungen getötet.
Seit 1934 untersteht der Seehund (Phoca vitulina L.) dem Jagdrecht. Zu dieser Zeit wurden erstmals
Abschusspläne verabschiedet, in denen Vorschriften bezüglich Jagdzeit und -art die Jagdausübung
reglementierten. Ziele der Bejagung waren, die Größe der Population zu kontrollieren und einen
gesunden Bestand zu erhalten. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten regelmäßigen Zählungen der
Bestände.
Seit 1953 regelt das Bundesjagdgesetz die Seehundjagd. Für den Erhalt eines artenreichen und
gesunden Wildbestandes werden Abschusspläne verabschiedet.
Aufgrund dennoch rückläufiger Bestandszahlen wurde die Jagd auf den Seehund schließlich in den
1970ern eingestellt. Zurzeit unterliegt der Seehund einer ganzjährigen Schonzeit. Nur in
Ausnahmefällen sind Hegeabschüsse von kranken oder verletzten Tieren durch amtliche Seehundjäger
bzw. staatlich bestellte Wattenjagdaufseher erlaubt.
4.3.1
Bundesjagdrecht
Das Bundesjagdgesetz vom 29. November 1952 (zuletzt geändert am 31.10.2006) hat die Stellung
eines Rahmengesetzes, welches durch die Länder umgesetzt werden muss.
§2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG bezeichnet den Seehund als Tierart, welche dem Jagdrecht unterliegt;
artschutzrelevante Regelungen aus Naturschutzgesetzen finden daher bei Belangen des Seehundes
keine Berücksichtigung (§39 BNatschG).
Unter Jagd versteht §1 BJagdG, das Wild zu hegen, Jagd darauf auszuüben und es sich anzueignen.
Dabei ist die Hege des Wildes eine Pflicht des Jagdausübenden. Demnach ist der Jagdausübende
angewiesen,
einen
artenreichen
und
gesunden Seehund-Wildbestand
zu
erhalten,
dessen
Lebensgrundlage zu pflegen und zu sichern (§1 Abs. 2 BJagdG).
§19a BJagdG verbietet, „Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren,
Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“, vor allem, wenn dadurch der Bestand gefährdet oder
bedroht wird. Laut §22 BJagdG dürfen Seehunde nur „auf Grund und im Rahmen eines
Abschussplanes bejagt werden“, welcher jährlich durch die Länder zu bestimmen ist. Da für den
Seehund laut JagdzeitV (Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977) keine Jagdzeit festgesetzt
ist, ist er während des gesamten Jahres zu verschonen (§22 Abs. 2 BJagdG). Ausgeschlossen davon
sind „schwerkranke“ Tiere. Um sie vor „vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren“ sind sie
„unverzüglich zu erlegen“ (§22a BJagdG).
4.3.2
Bundeswildschutzverordnung
Die „Verordnung über den Schutz von Wild“ vom 25. Oktober 1985 (zuletzt geändert am 16.2.2005)
ist eine Ergänzung zu §36 BJagdG (VIII. Abschnitt Inverkehrbringen und Schutz von Wild). Sie
21
4 Rechtliche Grundlagen
enthält nähere Bestimmungen über den Besitz und Erwerb von Wild, über den Handel, die
Verarbeitung und allgemein über das „In-Verkehr-Bringen“ sowie über die Haltung von Greifvögeln
in Gefangenschaft.
Der Seehund ist Bestandteil der Anlagen 1 und 5. Damit ist es verboten, Seehunde „in Besitz zu
nehmen, zu erwerben, […] Gewalt über sie auszuüben, sie zu be- oder verarbeiten oder sonst zu
verwenden“, des Weiteren ist verboten, sie „abzugeben, anzubieten, zu veräußern oder sonst in den
Verkehr zu bringen“ (§2 BWildSchV). Ausnahmen von diesen Verboten können „für Zwecke der
Forschung oder Lehre“ gemacht werden (§2 Abs. 5 Nr. 1 BWildSchV).
Werden Seehunde oder Teile davon präpariert, oder lebend oder tot in Verkehr gebracht oder
erworben, muss darüber ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch geführt werden (§4 BWildSchV).
4.3.3
Landesjagdrecht
In den Gesetzen der Länder zum Jagdrecht werden die Regelungen des Bundesjagdgesetzes
übernommen und zum Teil im Rahmen dieses Gesetzes erweitert.
Das Jagdgesetz Hamburgs vom 22. Mai 1978 (zuletzt geändert am 27.08.1999) enthält keine
weiterführenden Regelungen die den Seehund oder dessen Lebensraum betreffen.
Im Niedersächsischen Jagdgesetz vom 16. März 2001 (zuletzt geändert am 16.12.2004) werden in §6
„Wattenjagdbezirke“ eingeführt. Diese umfassen alle Flächen am Meeresstrand, im Wattenmeer und
in den Küstengewässern und bilden einen nicht verpachtbaren Wattenjagdbezirk. Zuständig ist hier
statt der Jagdbehörde eine für die Wattenjagd zuständige Behörde. Eventuelle Hegeabschüsse bei
„offensichtlich
nicht
überlebensfähigen
Seehunden“
sind
daher
durch
dazu
bestätigte
Wattenjagdaufseher(innen) zu erlegen (§27 Abs. 8 NJagdG). Aufgrund §26 NJagdG wurde zum 6.
August 2001 die „Niedersächsische Verordnung über Jagdzeiten“ (NJagdZeitVO) verabschiedet.
Danach ist die Jagdzeit für den Seehund als nach Bundesrecht jagdbares Wild aufgehoben (§3
NJagdZeitVO).
4.4
Befahrensregelung
(Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee,
NPNordSBefV)
Da das Wattenmeer zumindest zeitweise vollständig von Wasser überflutet ist, gilt es als
Bundeswasserstraße. Zuständig für diesen Bereich ist daher das Bundesverkehrsministerium. Es regelt
das Befahren des Wattenmeeres mit allen Arten von Wasserfahrzeugen und auch -sportgeräten.
Zum Schutz der Tierwelt, insbesondere der vorkommenden Robben- und Vogelarten, wurde vom
Bundesverkehrsministerium eine eigene Befahrensregelung für den Bereich der Nationalparke
erlassen. Die Verordnung vom 15. März 1992 (zuletzt geändert am 03.11.1997) regelt „das Befahren
22
4 Rechtliche Grundlagen
der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen und Wassersportgeräten“ (§1
NPNordSBefV) in allen drei deutschen Wattenmeer-Anrainerländern.
In erster Linie werden Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. vollständige Befahrensverbote
vorgegeben.
Gesonderte
Regelungen
gelten
für
die
Bundeswasserstraße,
die
nach
den
Nationalparkgesetzen der Länder ausgewiesene Zone I (Ruhezone), die in Zone I ausgewiesenen
Robben- und Vogelschutzgebiete sowie die nach §2 Abs. 1 Nr. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
gekennzeichneten Fahrwasser.
Fahrwasser sind laut §2 SeeSchStrO „die Teile der Wasserflächen, die durch die Sichtzeichen […]
begrenzt oder gekennzeichnet sind oder die, soweit dies nicht der Fall ist, auf den
Binnenwasserstraßen für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind“
Schutzgebiete werden unterteilt in Vogelschutzgebiete, Robbenschutzgebiete sowie kombinierte
Vogel- und Robbenschutzgebiete. Je nach Ausschreibung gelten die Befahrensverbote vom 1. April
bis zum 1. Oktober, vom 1. Mai bis zum 1. Oktober oder ganzjährig.
Im gesamten Bereich der Bundeswasserstraße ist der Gebrauch von Luftkissenfahrzeugen verboten.
(§3 Abs. 1 NPNordSBefV). Außerhalb der Zone I dürfen motorisierte Wasserfahrzeuge in den
Fahrwassern eine maximale Geschwindigkeit von 16 Knoten erreichen (§3 Abs. 3 NPNordSBefV);
außerhalb der Fahrwasser maximal 12 Knoten (§3 Abs.2 NPNordSBefV).
Das Befahren der Zone I außerhalb der Fahrwasser ist nur drei Stunden vor bis drei Stunden nach
Tidehochwasser erlaubt (§4 Abs.1 NPNordSBefV). Motorisierte Wasser- und Sportfahrzeuge dürfen
dabei eine Geschwindigkeit von 8 Knoten nicht überschreiten. Das Befahren „mit motorisierten
Wasserskiern, Wassermotorräder und sonstigen motorisierten Wassersportgeräten“ ist hier gänzlich
verboten. Gleiches gilt für die Ausübung von Wasserskisport (§4 Abs. 3 NPNordSBefV).
Das Befahren der Schutzgebiete ist während der vermerkten Schutzzeiten für sämtliche Fahrzeuge
verboten (§4 Abs.2 NPNordSBefV).
Ausgenommen von bestimmten Regelungen sind Dienstfahrten im Auftrag des Bundes oder der
Länder, Fahrten zur Überwachung und Reparatur von Rohrleitungen und Kabeln, SeenotRettungsfahrzeuge,
Forschungsfahrzeuge,
Fischereifahrzeuge,
Versorgungsfahrten
zu
den
vorgelagerten Inseln sowie Fahrzeuge, die sich in Seenot oder sonst in „unmittelbar drohender Gefahr“
befinden (§6 NPNordSBefV).
Die aufgeführten Regelungen gelten – abgesehen von den unterschiedlichen Schutzzeiten – in allen
vier Schutzgebietskategorien in gleichem Maße.
4 Rechtliche Grundlagen
23
Die Darstellung der Schutzgebiete, der zu beachtenden Schutzzeiten, sowie der Nationalparkgrenzen
erfolgt in den amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in ihrer
jeweils gültigen Fassung (§1 Abs. 2 NPNordSBefV).
24
5 Trilaterale Zusammenarbeit
5
Trilaterale Zusammenarbeit
Das Wattenmeer hat im europäischen wie auch globalen Maßstab eine herausragende ökologische
Bedeutung und gehört in Europa zu den schützenswertesten Großlandschaften. Wie bereits erläutert
verläuft die Fläche des Wattenmeers über drei verschiedene Staaten: die Niederlande im Westen,
daran angrenzend Deutschland und schließlich Dänemark im Norden.
Um diese Landschaft vor den immer noch zunehmenden Gefahren zu schützen ist daher eine enge
Kooperation zwischen diesen Ländern notwendig.
Bereits seit 1978 finden regelmäßig Ministerkonferenzen mit Beteiligung der drei Anrainerstaaten
statt, die sich mit dem Schutz des Wattenmeeres befassen. Basis für die trilaterale Zusammenarbeit
bildet eine gemeinsame Erklärung der Umweltminister, die anlässlich der dritten Regierungskonferenz
in Kopenhagen 1982 verabschiedet wurde. Um die trilaterale Zusammenarbeit zu unterstützen,
anzuregen und vor allem zu koordinieren wurde 1987 das Gemeinsame Wattenmeersekretariat
(Common Wadden Sea Secretariat, CWSS) ins Leben gerufen.
5.1
Trilateraler Wattenmeerplan
Um Grenzen, Ziele und Prinzipien der gemeinsamen Arbeit zu konkretisieren, wurde während der
sechsten
Trilateralen
Regierungskonferenz
in
Esbjerg
(Dänemark)
beschlossen,
einen
Managementplan auszuarbeiten, der den gesamten Wattenmeerbereich zwischen Den Helder
(Niederlande) und Esbjerg (Dänemark) abdeckt. In dieser und der folgenden Regierungskonferenz
wurden dazu bereits die Eckpunkte des so genannten Wattenmeerplanes verabschiedet.
In Kraft getreten ist der gemeinsame Wattenmeerplan schließlich am 22. Oktober 1997 während der
achten Regierungskonferenz in Stade (Deutschland).
Die trilaterale Wattenmeerpolitik verfährt nach dem Leitprinzip, „so weit wie möglich ein natürliches
und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen
können“ (Esbjerg Erklärung Art. 1). Alle Maßnahmen, Projekte und Aktionen zielen darauf ab, die
„gesamte Vielfalt der zu einem natürlichen und dynamischen Wattenmeer gehörenden Habitattypen zu
erreichen“ (Erklärung von Stade Anhang I Art. 9). Jeder dieser Lebensräume soll im Rahmen des
Machbaren eine bestimmte Qualität aufweisen. Um diese Qualität zu erhalten beziehungsweise zu
verbessern, wurden für sechs Habitattypen (Salzwiesen, Tidebereiche, Strände, Dünen, Ästuare,
Offshore-Bereiche) gemeinsame Ziele formuliert, die mithilfe von geeigneten Maßnahmen realisiert
werden sollen. Neben diesen Lebensräumen gehören fünf weitere Bereiche zu den Zielkategorien des
Wattenmeerplanes: Landschaft und Kultur, Wasser und Sediment, Ländliches Gebiet, Vögel und
Meeressäuger. Diese Kapitel sind nicht auf ein bestimmtes Habitat begrenzt. Folglich wirken
Maßnahmen, Projekte und Aktionen, die für diese Zielkategorien unternommen werden, zum Teil
auch auf andere Kategorien.
25
5 Trilaterale Zusammenarbeit
5.2
Trilaterales Monitoring- und Bewertungs-Programm
Um die Umsetzung und auch den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen geeignet bewerten zu können,
wird seit 1997 an einem Trilateralen Monitoring- und Bewertungs-Programm (Trilateral Monitoring
and Assessment Progarmme, TMAP) gearbeitet. Ziel ist eine gemeinsame Datenverwaltung um die
Monitoring-Daten der verschiedenen Länder in einheitlicher Form zu sammeln und zu koordinieren.
Nur so ist eine trilaterale Bewertung der Situation sinnvoll möglich.
Detaillierte Darstellungen über den festgestellten Zustand des Wattenmeeres lieferte 1999 und 2004
der „Bericht über den ökologischen Zustand der Meere“ (Quality Status Report, QSR).
5.3
Seal Management Plan
(Conservation and Management Plan for the Wadden Sea Seal Population, SMP)
Gemeinsames Ziel der drei Anrainerstaaten in Sachen Seehund ist in der Zielkategorie
„Meeressäugetiere“ festgehalten. Laut Wattenmeerplan sind demnach „Lebensfähige Bestände und ein
natürliches Reproduktionsvermögen, einschließlich des Überlebens der Jungtiere“ zu erhalten
(Erklärung von Stade, Anhang I). Absatz 33 der Erklärung bestätigt, dass der „Schutz- und
Managementplan
für
die
Seehundpopulation
im
Wattenmeer“,
der
im
Rahmen
des
Seehundschutzabkommens (Art. IV) ausgearbeitet wurde, dieses Ziel konkretisiert.
Der erste Seal Management Plan wurde 1994 auf der Regierungskonferenz in Leeuwarden
beschlossen; 2001 erfolgte in Esbjerg eine Aktualisierung des Planes. Er gilt für die im Wattenmeer
heimischen Robbenarten Seehund (Phoca vitulina) und Kegelrobbe (Halichoerus grypus).
Die im Seehundschutzabkommen geforderten Ziele werden hier detailliert aufgelistet. Um diese
Anforderungen geeignet umzusetzen, werden vom SMP konkrete Aktivitäten und Maßnahmen
aufgezählt, die entweder trilateral oder einzelstaatlich durchzuführen sind.
Wesentliche Forderungen des laufenden SMP (SMP 2002 – 2006) sind die Ausweisung von weiteren
Schutzgebieten, die intensive Erforschung der Nahrungsökologie und Habitatnutzung der Seehunde
sowie die Ausarbeitung trilateraler Richtlinien für die Durchführung von Seehund-Ausflugsfahrten.
Des Weiteren wird nach dem SMP von Leeuwarden noch einmal deutlich darauf hingewiesen, die
Anzahl der Seehunde, die aus der Natur entnommen wird, auf das „niedrigstmögliche“ Niveau zu
senken („. . . to reduce the current number of seals taken from and released to the Wadden Sea to the
lowest level possible“) (Erklärung von Leeuwarden Art. 60).
Zur Koordinierung der Belange des SMP wird eine Trilaterale Expertengruppe eingesetzt (Trilateral
Seal
Expert
Group,
TSEG).
Sie
analysiert
die
Entwicklungen
der
Seehund-
und
Kegelrobbenpopulationen und koordiniert, beaufsichtigt und führt das im SMP geforderte Monitoring
durch. Anschließend beurteilt sie die Ergebnisse. In Zusammenarbeit mit dem CWSS formuliert sie
konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des SMP, überwacht diese Umsetzung und entwirft
anhand der Ergebnisse neue Management-Vorschläge.
26
6 Material und Methoden
6
Material und Methoden
Im folgenden Kapitel wird zum einen auf den Untersuchungsraum und die gewählte Einteilung in
Teiluntersuchungsgebiete eingegangen (Kapitel 6.1). Anschließend werden die zur Verfügung
stehenden Daten aufgeführt (Kapitel 6.2) und die daraus entwickelten Analysemethoden vorgestellt
(Kapitel 6.3).
6.1
Untersuchungsraum Niedersächsisches und Hamburgisches
Wattenmeer
Das Untersuchungsgebiet befindet sich an der norddeutschen Küste zwischen Ems und Elbe und
beinhaltet das als Wattenmeer bekannte Gebiet der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg (Karte
1). Neben der eigentlichen Wattfläche befinden sich im Untersuchungsraum die Inseln Borkum, Juist,
Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge und Minsener Oog sowie die Vogelinsel
Mellum und der Hohe Knechtsand. Im hamburgischen Teil des Untersuchungsgebietes befinden sich
des Weiteren die Inseln Neuwerk und Scharhörn mit Nigehörn.
Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt im Süden mit der Küstenlinie (seeseitiger
Deichfuß), im Norden mit den ehemaligen Nationalparkgrenzen der Bundesländer von 1986
(Niedersachsen) bzw. 1990 (Hamburg). Die vom Nationalpark ausgesparten Mündungstrichter von
Jade und Weser werden mit in den Untersuchungsraum einbezogen. Im Osten wird das zu
untersuchende Gebiet durch Schleswig-Holstein, im Westen durch die Niederlande begrenzt.
Es umfasst somit eine Fläche von 2.947 km2, wobei etwa die Hälfte davon die eigentliche Wattfläche
ausmacht; circa 150 km2 entfallen auf die Landflächen der Inseln.
In Anlehnung an die Doktorarbeit von I. Traut (1997) wurde die gesamte zu untersuchende Fläche in
14 Teiluntersuchungsgebiete gegliedert (Karte 1).
Ein
Teiluntersuchungsgebiet
umfasst
ein
Watteinzugsgebiet
(Tidebecken),
welches
durch
Wattwasserscheiden (Wattrücken) von benachbarten Teilräumen getrennt wird. Ausnahme von dieser
Regelung bildet lediglich die Fläche N (Jadebusen). Sie soll aufgrund ihrer Großflächigkeit und
abgrenzbaren Struktur als eigene Untersuchungsfläche betrachtet werden. Die Watteinzugsgebiete
werden, ausgehend von den Seegats (Rinne zwischen den Inseln), über die Priele bei ansteigendem
Wasser geflutet. Da die Wattwasserscheiden am höchsten liegen, werden sie zuletzt vom Wasser
erreicht und bilden daher eine natürliche Abgrenzung der Gebiete.
Seehunde gelangen über Seegats entlang der ständig wasserführenden Priele in die Bereiche des
Wattenmeeres. Das Gelände steigt in Richtung Wattwasserscheiden beständig an, sodass hier die
Fläche relativ spät und nur für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum von Wasser bedeckt ist. Da sich
die Tiere vorrangig in tieferen Rinnen aufhalten, bilden die Wattwasserscheiden für sie eine natürliche
Barriere (Ridgway & Harrison 1981, Brümmer 1989, Riedman 1990)
27
6 Material und Methoden
6.2
Datengrundlage
6.2.1
Gebietsgrenzen
Die Digitalisierung der Land-, Watt- und Wasserflächen erfolgt regelmäßig durch das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH). Grundlage für vorliegende Arbeit ist die Darstellung der
Flächenverteilung im Jahr 2004.
Die Wattwasserlinie wird durch das in den Seekarten übliche Seekartennull (SKN) definiert. Bis Ende
2004,
und
somit
auch
in
dieser
Fassung,
bezieht
sich
das
SKN
auf
das
Mittlere
Springtideniedrigwasser (MSpNW).
Seekarten ab dem Jahr 2005 basieren auf dem neu etablierten SKN. Dieses beruht auf dem
niedrigstmöglichen Gezeitenwasserstand (Lowest Astronomical Tide, LAT) und liegt in deutschen
Gewässern etwa 50 cm unter dem alten SKN. LAT wurde als Standart eingeführt, um die
verschiedenen Bemessungsniveaus der Nordseeanrainerstaaten zu vereinheitlichen.
Auf Grundlage von Seekarten des BSH aus den Jahren 1991, 1998 und 2005 habe ich die
morphologischen Gegebenheiten für den Teilbereich Kleine Knechtsände digitalisiert. Die Seekarten
(„Mündung der Jade und Weser“ INT 1456) lagen als TIF-Datei im Maßstab 1:50.000 vor.
Die aktuelle und vorliegende Zonierung des Nationalparks im niedersächsischen Bereich besteht in
dieser Form seit 2001 und wurde auf Grundlage verschiedener Kartensätze mit unterschiedlichen
Maßstäben erstellt. Die Fläche des Nationalparks ist in drei Zonen unterteilt: Ruhezone, Zwischenzone
und Erholungszone (Karte 2).
Die Nationalparkgrenzen des hamburgischen Bereichs lagen digital nicht vor. Daher wurden Ausmaß
und Zonierung auf Grundlage einer aktuellen Darstellung im Nationalparkatlas Hamburgisches
Wattenmeer (Umweltbehörde Hamburg 2001: S. 144) nachträglich in die Darstellung übertragen. Eine
mögliche Ungenauigkeit bei der Digitalisierung der Grenzen und vor allem bei der Unterteilung der
Zonen wirkt sich nicht aus, da während der Jahre kein Seehund in unmittelbarer Grenznähe kartiert
wurde.
Die Abgrenzung der Schutzgebiete in Niedersachsen basiert auf der digitalisierten Seekarte des BSH
und besteht in der aktuellen und vorliegenden Form seit 1993. In Abhängigkeit von Schutzzweck und
Schutzzeitraum sind vier verschiedene Schutzgebietskategorien aufgeführt (Karte 3):
-
Vogelschutzgebiete ganzjährig
-
Vogelschutzgebiete vom 01.04. bis 01.10.
-
Robbenschutzgebiete vom 01.05. bis 01.10.
-
kombinierte Robben- und Vogelschutzgebiete vom 01.04. bis 01.10.
Die Schutzgebietsgrenzen für den hamburgischen Bereich des Wattenmeeres lagen digital nicht vor.
Auf Grundlage einer Darstellung der aktuellen Schutzgebiete im Umweltatlas Wattenmeer (Abel
28
6 Material und Methoden
1999: S. 143) wurden die Grenzen nachträglich in die digitale Darstellung übertragen. Das
Schutzgebiet in Hamburg stellt mit einem kombinierten ganzjährigen Robben- und Vogelschutzgebiet
eine fünfte Schutzgebietskategorie dar. Weil sich im Untersuchungszeitraum keine Seehundkartierung
in unmittelbarer Grenznähe befindet, ist eine Verfälschung der Ergebnisse aufgrund ungenauer
Digitalisierung in dem Fall nicht gegeben.
Für die weitere Bearbeitung werden alle Robben- bzw. kombinierten Robben- und Vogelschutzgebiete
aufgenommen sowie die Vogelschutzgebiete, in denen über die Jahre mindestens ein Mal ein Seehund
kartiert wurde. Die Vogelschutzgebiete werden im Folgenden mitbetrachtet, da die Befahrensregelung
(NPNordSBefV 1997) bei der Reglementierung des Wasserfahrzeugverkehrs keine Unterscheidung
zwischen Vogel- und Robbenschutzgebieten macht.
Alle küstenparallel verlaufenden Vogelschutzgebiete sowie die Vogelschutzgebiete südlich der Inseln
Borkum, Spiekeroog und Wangerooge entfallen, da während des Untersuchungszeitraumes keine
Seehunde in diesen Flächen kartiert wurden.
Insgesamt gehen 27 Schutzgebietsflächen mit in die Auswertung ein, wobei für die Analyse der
einzelnen
Teiluntersuchungsgebiete
die
zu
untersuchenden
Schutzgebiete
entlang
der
Teilgebietsgrenzen getrennt wurden (vgl. Karte 3).
6.2.2
Kartierung Seehunde
Die Kartierung der Seehunde im Untersuchungsraum erfolgt seit dem Beschluss der niedersächsischen
Landesregierung zur Verwaltungsreform in 2004 im Auftrag des Niedersächsischen Landesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Rahmen des Trilateralen Monitoring und
Assessment Programms (TMAP) (vgl. Kapitel 5.2) und liegt digitalisiert für die Jahre 1991 bis 2005
vor. Die Zählungen sind in allen drei Wattenmeeranrainerstaaten nach Empfehlungen des Seal
Management Plan (SMP) aufeinander abzustimmen (vgl. Kapitel 5.3).
Die Zählungen erfolgen grundsätzlich bei Niedrigwasser, da die Seehunde nur kartiert werden können,
wenn sie sich auf den Sandbänken befinden. Es ist davon auszugehen, dass bei Niedrigwasser etwa 60
bis 65 % der Tiere auf den Sandbänken ruhen (Abt 2002, Härkönen 2003). Es werden also zu keiner
Zeit alle Seehunde erfasst.
Seit 2001 sind laut Seal Management Plan pro Jahr fünf Zählungen durchzuführen (Erklärung von
Esbjerg Anhang 1). Drei Zählungen erfolgen in den Monaten Mai bis Juni während der Setz- und
Aufzuchtszeit der Jungtiere. Zu dieser Zeit sind die Jungtiere noch gut von den Adulten und
Einjährigen zu unterscheiden. Erkennbar sind sie am silbergrauem Fell und der Nähe zum Muttertier
(Reynolds & Rommel 1999, Abt 2002, Reeves 2002). Zwei weitere Zählungen erfolgen Ende Juli bis
August während des Fellwechsels. Auch zu dieser Zeit sind die Seehunde an die Sandbänke gebunden
(siehe Kapitel 3)
6 Material und Methoden
29
Die Kartierung im Untersuchungsraum erfolgt in drei Zählbezirken (Aurich, Friesland/Wesermarsch
und Cuxhaven) und beginnt in den jeweiligen Zonen unter Berücksichtigung der lokalen Tide
zeitversetzt. Teilweise wurden Zählflüge witterungsbedingt abgebrochen und am nächsten Tag
fortgesetzt, sodass sich eine Kartierung über zwei oder drei Tage erstrecken kann.
Die Seehunde werden aus niedrig fliegenden Kleinflugzeugen visuell von zwei bis drei Zählern erfasst
und in eine Zählkarte im Maßstab 1:100.000 übertragen. Die Kartierung wird von erfahrenen Piloten
und Zählern ehrenamtlicht durchgeführt, die das Gebiet sehr gut kennen. Ein Vergleich zwischen der
manuellen Methode und der nachträglichen Auswertung eines Zählfluges mittels Videotechnik ergab
eine gute Übereinstimmung beider Zählergebnisse (Czeck, pers. Mitteilung).
Parallel dazu erfolgt pro Zählbezirk und Zähltermin eine Aufnahme der Bestandsituation und der
Flugbedingungen in Flugbögen. Werden während der Befliegung Störungen der Seehunde gesichtet,
werden auch sie in den Protokollen vermerkt.
Im Anschluss werden die aufgenommenen Daten manuell digitalisiert. Die Daten werden als Punkte
digitalisiert, wobei Trupps von mehreren Seehunden zu einem Punkt zusammengefasst werden.
Als Grundlage für diese Arbeit wurden die Maximalzählungen der Setzzeit genutzt, da zu diesem
Zeitpunkt eine verlässliche Unterscheidung der Jung- und Alttieren durchgeführt werden kann. Die
Jungtiere fallen in dieser Zeit durch ihr helleres Fell und die Nähe zum Muttertier auf (Traut 1997,
Heers 1999, Abt 2002). Die gesonderte Betrachtung des Jungtierbestandes und damit der Setzplätze ist
sinnvoll, da diese Tiere besonders anfällig für Störungen sind und dementsprechend stärker auf
Beeinflussungen reagieren (vgl. Kapitel 3.5).
6.2.3
Kartierung Bootsverkehr
Die Kartierung der Wasserfahrzeuge erfolgte durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest
(WSD NW) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. In den Jahren 1991 bis 1998 (außer 1992)
wurden pro Jahr acht Zählungen (Anhang I 3) in Form von Hubschrauberbefliegungen vorgenommen,
welche zu unterschiedlichen Wasserständen und Tageszeiten durchgeführt wurden. Kartiert wurde
neben Beginn, Ende und Zeitpunkt der Zählung auch der Bootstyp.
Die Sichtungen wurden in Karten des Maßstabes 1:100.000 notiert und anschließend als Punktdatei
manuell digitalisiert.
Aufgrund wechselnder Codierungen der Bootstypen konnte eine diesbezüglich getrennte Betrachtung
nicht erfolgen. Wird bei der Betrachtung zwischen Niedrig- und Hochwasser unterschieden, fließt der
Datensatz von 1997 nicht mit ein, da in diesem Jahr die eindeutige Zuordnung zu einem Zählzeitpunkt
(Hoch- oder Niedrigwasser) fehlt.
6 Material und Methoden
30
Die Nutzung des Wattenmeeres durch Boote ist relativ stark abhängig von der Tageszeit. Aus diesem
Grunde könnten die unterschiedlichen Anfangszeiten und Zeitspannen der Zählflüge nicht zu
vergleichbaren Ergebnissen führen. Um dennoch einen repräsentativen Überblick über die
Frequentierung des Wattenmeers als Fahrwasser zu erhalten, wurden alle Sichtungen eines Jahres
zusammengefasst betrachtet.
6.2.4
Kartierung Wattwanderer
Die Kartierung der Wattwanderer erfolgte in den Jahren 2000 bis 2005 als Bestandteil des Trilateralen
Monitoring und Assessment Programms (TMAP) (vgl. Kapitel 255.2). Pro Jahr wurden fünf
Kartierungen per Flugzählung durchgeführt (siehe Anhang I 4).
Die Flüge wurden grundsätzlich zu Niedrigwasser durchgeführt und so gewählt, dass maximale
Besucherzahlen zu erwarten waren. Die Erfassung der Wattwanderer fand daher ausschließlich bei
schönem Wetter und an Sonn- und Feiertagen statt.
Die Kartierung erfolgte während des Zählfluges in Erfassungskarten im Maßstab 1:100.000 und wurde
im Anschluss manuell digitalisiert. Gruppen von Wattwanderern, die sich auf eine größere Fläche
verteilen, sind als Polygone dargestellt, andernfalls erfolgte die Digitalisierung als Punkt.
Die kartierten Wattwanderer wurden in verschiedene Typen eingeteilt (geführte Wattwanderergruppen
(G) / Einzelpersonen und ungeführte Gruppen (E) / Spaziergänger im Strand- oder Inselbereich (S) /
Person in Bootsnähe (P) / Boot (trockengefallen oder ankernd) (B) / Kutsche (K) / Reiter (R))
Bei der weiteren Analyse wurden mehrere Typen zu Kategorien zusammengefasst:
-
geführte Gruppen (G)
-
ungeführte Gruppen und Einzelpersonen (E und S)
-
Boote und Personen in Bootsnähe (B und P)
-
Sonstiges (K und R)
Wie auch bei der Kartierung des Bootsverkehrs begannen die Zählungen zu unterschiedlichen
Uhrzeiten. Für eine möglichst aussagekräftige Darstellung der Situation wurden daher ebenfalls alle
Zählergebnisse eines Jahres zusammengefasst.
31
6 Material und Methoden
6.3
Datenanalyse
Ziel der Arbeit ist, zu prüfen, ob zwischen dem Verteilungsmuster des Seehundbestandes im
Untersuchungsraum
und
den
vorhandenen
anthropogenen
Einflüssen
ein
Zusammenhang
nachzuweisen ist.
Im Folgenden werden die zugrunde liegenden Überlegungen und Vorgehensweisen dargestellt.
6.3.1
Entwicklung des Seehundbestandes und dessen Verteilungsmuster
Für die Darstellung der Bestandsentwicklung der Seehunde im Untersuchungsraum wurden die
Zählergebnisse der Jahre 1991 bis 2005 untersucht.
Um Veränderungen im Verteilungsmuster zu erkennen, wurde die Bestandentwicklung für jeden
Teiluntersuchungsraum getrennt betrachtet. Die Entwicklung der Jung- und Alttiere wurde aufgrund
der eventuell unterschiedlichen Empfindlichkeit gegenüber Beeinflussungen (vgl. Kapitel 3.5)
gesondert untersucht.
Um zu erkennen, ob der Bestand in bestimmten Teiluntersuchungsräumen über- oder
unterdurchschnittlich ansteigt – eine Veränderung im Verteilungsmuster also wirklich stattfindet –
wurde der Bestand des jeweiligen Teilraumes in Relation zum Gesamtbestand gesetzt. Daraus ergibt
sich die prozentuale Verteilung der Seehunde auf die 14 Teilräume und deren Veränderung über die
Jahre.
Alle Tiere, die nicht mehr als Jungtier erkannt werden können, gehen in die Auswertungen als
„Alttiere“ bzw. „Adulte“ mit ein. Die Bezeichnung „Alttiere“ ist daher eine Zusammenfassung der
Juvenilen (Diesjährige), die nicht mehr als solche erkannt werden, der Subadulten und der Adulten.
Die Darstellung der Bestandszahlen bezieht sich ausschließlich auf die sichtbaren Seehunde – also
diejenigen, die sich während der Zählung auf den Sandbänken aufhalten. Tiere, die sich im Wasser
befinden, wurden während der Kartierung nicht mit aufgenommen (vgl. Kapitel 6.2.2).
6.3.2
Einflussfaktor Schutzgebieten
Um zu ermitteln, ob Schutzgebiete einen Einfluss auf die Entwicklung des Seehundbestandes haben,
wird die Bestandsentwicklung der Seehunde in den Schutzgebieten mit der Entwicklung außerhalb
verglichen.
Als Schutzgebiete bzw. Flächen mit Nutzungseinschränkungen werden zum einen die Robben- und
Vogelschutzgebiete der Befahrensreglung (NPNordSBefV 1997) untersucht, zum anderen die
Ruhezonen (Zone I) der Nationalparke (lt. NWattNPG 2001 bzw. HmbWattNPG 1990). Um mögliche
Entwicklungen zu erkennen, wird auch hier die prozentuale Verteilung der kartierten Seehunde auf die
verschiedenen Flächen untersucht und über die Jahre verglichen.
6 Material und Methoden
32
Schutzgebiete mit verschiedenen Schutzzeiten werden getrennt voneinander betrachtet. Daher ergeben
sich in Bezug auf die Befahrensregelung (NPNordSBefV 1997) drei verschiedene Schutzgebietskategorien:
-
Schutzgebiete ganzjährig
-
Schutzgebiete vom 01.04. bis 01.10.
-
Schutzgebiete vom 01.05. bis 01.10. .
Es soll geprüft werden, ob sich der Bestand in- bzw. außerhalb von Schutzgebieten unterschiedlich gut
entwickelt. Außerdem wird untersucht, ob unterschiedliche Entwicklungstendenzen in Abhängigkeit
vom Schutzzeitraum nachweisbar sind.
Die Untersuchungen erfolgen zunächst für das gesamte Untersuchungsgebiet; anschließend für die
einzelnen Teiluntersuchungsräume.
Die gleichen Überlegungen liegen der Untersuchung in Bezug auf die Ruhezone zugrunde. Da sich die
Schutzgebiete der Befahrensregelung (NPNordSBefV 1997) ausschließlich innerhalb der Ruhezone
befinden, wird hier zusätzlich untersucht, welchen Anteil die Schutzgebiete am Einfluss der Ruhezone
in Hinblick auf die Bestandsentwicklung haben. Auch hier wird zuerst der gesamte
Untersuchungsraum, im Anschluss die Entwicklung in den Teiluntersuchungsräume betrachtet.
6.3.3
Einflussfaktoren Bootsverkehr und Wattwanderer
Bei der Untersuchung der möglichen Beeinflussung der Seehunde durch die Störfaktoren Boote und
Wattwanderer lagen in weiten Teilen die gleichen Überlegungen zugrunde. Daher werden die zwei
Faktoren im Folgenden gemeinsam betrachtet und nachfolgend als Störfaktoren bezeichnet.
Um ein Maß für die potentiellen Störungen zu erhalten, welches auch einen Vergleich der Situation in
den verschieden Teilräumen möglich macht, wurden verschiedenen Störparameter entwickelt und auf
ihre Nutzbarkeit hin untersucht.
a) Entwicklung des Störfaktoraufkommens
Es wird überprüft, ob sich das Aufkommen an Wasserfahrzeugen oder Wattwanderern in den
Teiluntersuchungsräumen geändert hat. Für die Boote werden die Jahre 1991 bis 1998 (außer 1992)
verglichen, für die Wattwanderer die Jahre 2000 bis 2005. Ergeben sich bei den Untersuchungen
signifikante Ab- oder Zunahmen der gezählten Störfaktoren, kann diese Entwicklung mit der
Entwicklung der Seehund-Bestandsanteile in den Teiluntersuchungsräumen verglichen werden.
Zu Beginn werden alle Störfaktoren in die Berechnung einbezogen, die sich innerhalb der Grenzen der
Teiluntersuchungsräume befinden.
Da die Störfaktoren nicht immer zwingend innerhalb der potentiellen Stördistanz der Seehunde kartiert
wurden, sollen bei einer genaueren Betrachtung lediglich die Boote beziehungsweise Wattwanderer
33
6 Material und Methoden
betrachtet werden, die sich bis auf eine bestimmte Entfernung den Tieren bzw. deren Liegeplätzen
nähern.
Als Stördistanz wird ein Umkreis von 500 Metern angenommen (Empfehlung NLPV 2005). Um alle
relevanten Liegeflächen zu erfassen, wird der gesamte Seehundbestand der untersuchten Jahre mit
einem potentielle Störradius von 500 Metern versehen – im Folgenden als Störbereich bezeichnet.
Damit wird die Fläche umgrenzt, in der sich über die Jahre regelmäßig Seehunde aufgehalten haben.
Da sich diese Berechnung auf die bei Niedrigwasser vorhandenen Liegeflächen bezieht, werden nur
die bei Niedrigwasser kartierten Boote in die Analyse mit einbezogen.
In beiden Fällen konnten keine signifikanten Veränderungen nachgewiesen werden. Die Nutzung
daraus
resultierender
Mittelwerte
ist
nicht
zweckmäßig,
da
die
mittlere
Boots-
bzw.
Wattwandereranzahl in den Teiluntersuchungsräumen aufgrund der unterschiedlichen Flächengrößen
nicht miteinander vergleichbar ist.
Für den Störfaktor „Wattwanderer“ wird zusätzlich ermittelt, welche Kategorien (vlg. Kapitel 6.2.4) in
den einzelnen Teiluntersuchungsgebieten wie stark vertreten sind. Unterschieden wird zwischen
Einzelpersonen bzw. ungeführten Gruppen, geführten Gruppen und trockengefallenen Booten bzw.
Personen in Bootsnähe (vgl. Kapitel 6.2.4). Bei der Auswertung wird nicht die Anzahl an
Wattwanderern bzw. Booten gezählt, sondern eine registrierte Gruppe wird als ein Störereignis
gewertet. Die Anzahl tatsächlich kartierter Menschen in einer solchen Gruppe geht in diese
Betrachtung nicht mit ein. Die Verteilung der Kategorien wird auf die gesamte Fläche der einzelnen
Teiluntersuchungsräume und auf die potentiellen Störbereiche bezogen.
Bei einer dritten Untersuchung wird geprüft, ob die Anzahl an potentiell gestörten Seehunden in den
einzelnen Teilbereichen zu- oder abnimmt. Dafür wird der potentielle Störfaktor mit einer Stördistanz
von 500 Metern versehen (siehe oben). Da sich diese Analyse auf die kartierten Seehunde direkt
bezieht, werden hier nur die bei Niedrigwasser kartierten Boote herangezogen.
Anschließend wird für jedes Jahr geprüft, wie viele Seehunde innerhalb dieser Stördistanz auftreten –
also potentiell gestört wurden. Für den Störfaktor Boote werden die Jahre 1991 bis 1998 (außer 1992
und 1997) untersucht; für die Wattwanderer gehen die Jahre 2000 bis 2005 in die Analyse ein.
Bei dieser Untersuchung streuten die Werte sehr stark und konnten daher nicht für die weitere
Betrachtungen verwendet werden.
b) Parameter für Situationsbeschreibung
Um trotz der Datenlage einen Vergleich der Störsituation in den Teilräumen zu realisieren, werden im
Folgenden zwei weitere Parameter auf ihre Nutzbarkeit hin untersucht. Zum einen soll auf den Anteil
an Seehunden eingegangen werden, der von den Störfaktoren in ihrem jeweiligen Teilraum potentiell
gestört wird. Des Weiteren wird mit der Störfaktordichte ein flächenunabhängiger Parameter
eingeführt.
6 Material und Methoden
34
Anteil an potentiell gestörten Seehunden
Für jeden Störfaktor wurde eine potentielle Stördistanz von 500 Metern erhoben (vgl. obige
Parameter). Da die sich die Anzahl der kartierten Störfaktoren in den untersuchten Jahren (Boote:
1991 bis 1998; Wattwanderer 2000 bis 2005) nicht verändert hat, sich die Störfaktoren also lediglich
anders auf den Wattflächen verteilen, wird die Gesamtheit aller kartierten Störfaktoren in dieser Zeit
als repräsentatives Verteilungsmuster angesehen. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass sich
das Verteilungsmuster im Laufe der folgenden Jahre nicht verändert. Somit wird es auf alle
Seehunddaten der Jahre 1991 bis 2005 gleichermaßen angewandt.
Alle so berechneten Stördistanzen werden zusammengefasst als Wirkraum bezeichnet. Alle Seehunde,
die sich im Laufe der Jahre innerhalb des Wirkraumes befinden, werden als potentiell gestört gewertet
und fließen als solche in die weitere Betrachtung mit ein. Im Anschluss wird berechnet, welchen
Anteil dieser Wert vom Seehundbestand im jeweiligen Teiluntersuchungsraum ausmacht.
Störfaktordichte
Um ein Maß für die Frequentierung der Flächen durch Wattwanderer bzw. Wasserfahrzeuge zu
erhalten, wird die Anzahl der pro Jahr kartierten Störfaktoren auf die Flächen der
Teiluntersuchungsräume bezogen.
Da alle Zählungen eines Jahres gemeinsam betrachtet wurden, werden im Anschluss die berechneten
Werte durch die Anzahl der jährlich stattfindenden Zählungen dividiert (Boote = 8; Wattwanderer = 5;
Ergebnis: Störfaktordichte pro Zählung). Weil die Werte zwischen den einzelnen Jahren sehr stark
differieren werden für die weiteren Betrachtungen die Mittelwerte gebildet. So ist ein Vergleich
zwischen den Teiluntersuchungsräumen möglich.
Die „nutzbare Fläche“ wird dabei für jeden Störfaktor anders definiert: Wattwanderer sind auf
Niedrigwasser bzw. die Wattfläche angewiesen; Boote, die bei Niedrigwasser gezählt wurden, werden
in Relation zur Wasserfläche gesetzt, da bei Niedrigwasser die Wattfläche (außer einzelnen
Wattfahrwassern) nicht befahrbar ist. Für Boote, die bei Hochwasser kartiert wurden, sind Watt- und
Wasserflächen nutzbar. Sie werden daher auf die Summe der Flächenteile bezogen (siehe Anhang I 1).
Wie in Kapitel 6.2.4 beschrieben, wurden größere Gruppen von Wattwanderern als Polygone
digitalisiert. In einzelnen Teilbereichen können diese Polygone keinem Teiluntersuchungsraum
eindeutig zugeordnet werden. Die durch die Polygone definierte Anzahl an Wattwanderern wird in
diesen Fällen auf alle Teilbereich angewendet, die von den Polygonen erreicht werden. Die Personen,
die zu einer solchen Wattwandergruppe gehören, bewegen sich nacheinander innerhalb des markierten
Bereichs und sind demzufolge auch auf der gesamten Fläche präsent.
Aus diesen Berechnungen ergibt sich eine Störfaktordichte in Form von „Anzahl Störfaktor pro km2
nutzbare Fläche“.
6 Material und Methoden
35
Für die Parameter „Anteil potentiell gestörter Seehunde“ und „Störfaktordichte“ wird getestet, ob ein
Zusammenhang zur nachgewiesenen Änderung im Verteilungsmuster der Seehunde hergestellt werden
kann.
6.3.4
Einflussfaktor Morphologie
Da sich das Wattenmeer als hochdynamisches System darstellt, in dem sich durch ständige
Sedimentumlagerungen die Qualität eines Liegeplatzes drastisch ändern kann (vgl. Kapitel 2.1 und
3.4), soll in diesem Kapitel anhand eines traditionellen Liegeplatzes der Einfluss der Morphologie
exemplarisch dargestellt werden.
Die genutzten Kartengrundlagen geben die morphologische Situation nicht kontinuierlich wieder,
sondern in Abständen von mehreren Jahren. Für die Darstellung des möglichen Einflusses dieses
Faktors sind die vorliegenden Zwischenstadien gut geeignet.
Eine Gesamtbetrachtung der morphologischen Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet kann
aufgrund der Flächenausdehnung nicht hinreichend genau erfolgen, um daraus Rückschlüsse auf die
Verteilungsmuster der Seehunde ziehen zu können
6 Material und Methoden
6.4
36
Verwendete Programme und Verfahren
Die Bearbeitung der digitalen Grundlagendaten erfolgte in ArcGIS 9.0 von ESRI unter Verwendung
der Komponenten ArcMap 9.0 und ArcCatalog 9.0. Die Aufbereitung der Daten für die statistische
Auswertung erfolgte ebenfalls in ArcGIS sowie in Microsoft Excel 2002. Die statistische Auswertung
wurde in den Programmen R for Windows 2.2.1, OpenStat Version 8 und WinSTAT für Excel
vorgenommen. Als Signifikanzschranke für die verwendeten statischen Tests wurde generell das 5%Niveau gewählt. Die berechneten Werte werden in der Arbeit auf drei Dezimalstellen gerundet.
Testergebnisse mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit p < 0,05 sind im Textteil aufgeführt; andernfalls
erfolgt die Auflistung der Ergebnisse im Anhang. Für die Analyse wurden die Spearmann’sche
Rangkorrelation (Spearman) und der Chi-Quadrat-Test (Chi_Quadrat) verwendet.
Die textliche und graphische Aufbereitung der Daten entstand in Microsoft Word 2002 und Microsoft
Excel 2002.
37
7 Ergebnisse
7
Ergebnisse
Auf Grundlage der vorliegenden Daten (vgl. Kapitel 6.2) zeige ich die Entwicklung des
Seehundbestandes im Untersuchungsraum und die Veränderungen im Verteilungsmuster des
Bestandes auf
(Kapitel 7.1). Anschließend versuche ich, diese Veränderungen anhand äußerer
Faktoren zu erklären. Zum einen soll dargestellt werden, ob und wie die Ausweisung von
Schutzgebieten die Verteilung der Seehunde beeinflusst (Kapitel 7.2). Zum anderen können Störungen
durch Boote und Wattwanderer die Verteilung der Seehunde verändern (Kapitel 7.3 und 7.4).
7.1
Seehunde im Untersuchungsraum
Der Seehundbestand im Untersuchungsraum ist seit Einstellung der Jagd kontinuierlich angestiegen
(vgl. Kapitel 3.3). Wie sich der Bestand seit 1991 entwickelt hat soll im Folgenden kurz dargestellt
werden.
Des Weiteren wird untersucht, wie sich der Seehundbestand auf die 14 Teiluntersuchungsräume (vgl.
Kapitel 6.1, Karte 1) verteilt, und wie sich dieses Verteilungsmuster im Laufe des Untersuchungszeitraumes geändert hat.
7.1.1
Bestandsentwicklung zwischen 1991 und 2005
Anhand der Maximalzählungen während der Setzphase wurde die Entwicklung des Seehundbestandes
im niedersächsischen und hamburgischen Wattenmeer für den Zeitraum von 1991 bis 2005 dargestellt.
Gezählt werden nur die Seehunde, die sich während der Befliegung auf den Sandbänken befinden.
Annähernd ein Drittel des Bestandes befindet sich in dieser Zeit im Wasser (Härkönen 2003) und geht
daher nicht mit in die Statistik ein.
7.000
6.000
Anzahl Seehunde
Jungtiere
Adulte
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Jahr
Abbildung 1: Entwicklung des Seehundbestandes anhand der Maximalzählungen während der Setzphase
Ende Juni
38
7 Ergebnisse
Von 1991 bis 2002 steigt der Bestand jährlich um 12,3 % von 1.994 Seehunden (einschließlich 481
Jungtieren) auf 6.477 Seehunde (einschließlich 1.331 Jungtiere).
2002 unterbricht die Seehundstaupe (vgl. Kapitel 3.3) diese Entwicklung. 2003 werden mit nur noch
3.456 Seehunden (davon 763 Jungtiere) 46,6 % weniger Tiere gezählt. Nach der Epidemie erholt sich
der Bestand mit einer erhöhten Wachstumsrate von 18,3 % sehr schnell, so dass schon 2005 wieder
ähnlich viele Tiere (4.833 Seehunde) wie 1999 kartiert wurden.
In den untersuchten 15 Jahren ist der Seehundbestand mit Berücksichtigung des Rückgangs von 2002
auf 2003 um 125 % angestiegen.
Der meisten Tiere befinden sich im Westen und Osten des Untersuchungsgebietes (Karte 1).
Anteil vom Gesamtbestand [%]
35
30
alt
jung
gesamt
25
20
15
10
5
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 2: Verteilung des Seehundbestandes auf die Teiluntersuchungsflächen im Jahr 2005
Annähernd 30 % des Gesamtbestandes halten sich im Einzugsbereich der Ems und auf den Flächen
südlich von Borkum auf (A und B). Etwa drei Viertel des Bestandes wurden entlang der Wurster
Küste und im Wesereinzugsgebiet (K bis N) gezählt. Auffällig ist der hohe Anteil an Jungtieren in den
westlich gelegenen Gebieten. Hier haben die Flächen K, L und M mit zusammen 60 % aller Geburten
besondere Bedeutung als Setzplatz.
Das Verhältnis zwischen Jung- und Alttieren – dargestellt in der Reproduktionsrate (Anteil Jungtiere
vom Gesamtbestand) – beträgt durchschnittlich 20,7 (±1,9) %, variiert aber zwischen den einzelnen
Teilräumen sehr stark. Die Spanne reicht von weniger als 5 % in D und N bis knapp 30 % in K und L.
39
7 Ergebnisse
40
35
Reproduktionsrate
Ø 20,7 ±1,9 %
30
25
20
15
10
5
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 3: mittlere Reproduktionsrate in den Teiluntersuchungsgebieten (Ø = 20,7±1,9%)
7.1.2
Veränderungen im Verteilungsmuster zwischen 1991 und 2005
Wie Abbildung 2 zeigt, werden einige Teilräume von den Seehunden als Liegplätze präferiert. Der
Hauptteil des Bestandes befindet sich im Westen und Osten des Untersuchungsgebietes. Zudem haben
die Wattflächen im Westen besondere Bedeutung für die Jungenaufzucht. In L und K liegt die
Reproduktionsrate deutlich über den Durchschnitt.
Im Folgenden soll untersucht werden, ob es im Laufe des Untersuchungszeitraumes von 1991 bis 2005
Veränderungen in dieser Verteilung gab. Die dargestellten Bestandsanteile beziehen sich auf den pro
Jahr kartierten Seehundbestand des gesamten Untersuchungsraumes.
Da sich aufgrund der unterschiedlichen Empfindlichkeiten von Jung- und Alttieren möglicherweise
Unterschiede ergeben (vlg. Kapitel 3.5), wurden die beiden Altersklassen getrennt voneinander
untersucht.
40
7 Ergebnisse
a) Verteilungsänderung Alttiere (Karte 8)
In insgesamt sieben Teiluntersuchungsräumen konnte eine Veränderung der Bestandsanteile
nachgewiesen werden.
24
Anteil vom Gesamtbestand [%]
24
B
H
D
20
16
16
12
12
8
8
4
4
0
0
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
Jahr
Jahr
6
Anteil vom Gesamtbestand [%]
L
20
6
I
J
N
5
5
4
4
3
3
2
2
1
1
0
0
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
Jahr
Jahr
Abbildung 4: Änderung der Bestandsanteile in den Teilflächen B, D, H, I , J , L und N (B: y = 0,6619x +
13,591; R² = 0,6632 / D: y = 0,2118x + 1,4673; R² = 0,6423 / H: y = -0,089x + 3,213; R² = 0,267 / I: y = 0,0441x + 2,3732; R² = 0,2474 / J: y = -0,1282x + 4,876; R² = 0,4685 / L: y = -0,452x + 11,886; R² = 0,5936 /
N: y = -0,1848x + 4,2653; R² = 0,7314)
Eine signifikante Zunahme der Anteile trat in den Flächen B und D ein (Spearman: n = 15; B: rho =
0,768; p = 0,001 / D: rho = 0,802; p < 0,001). Der in B kartierte Anteil vom Gesamtbestand erhöht
sich jährlich um 0,6 %; von ehemals 12,3 % befinden sich 2005 20,2 % aller adulten Seehunde des
Untersuchungsgebietes in Teilfläche B. Auch D gewinnt im Laufe der untersuchten 15 Jahre
zunehmend an Bedeutung. Zu Beginn wurden hier weniger als 1 % (0,86 %) aller Adulten kartiert;
2005 nutzen bereits 4,1 % des Alttierbestandes diesen Lebensraum als Ruheplatz.
41
7 Ergebnisse
Eine signifikante Abnahme wurde dagegen in den Räumen H, I, J, L und N nachgewiesen (Spearman:
n = 15; H: rho = -0,575; p = 0,027 / I: rho = -0,529; p = 0,045 / J: rho = -0,693; p = 0,005 / L: rho = 0,796; p < 0,001 / N: rho = -0,879; p < 0,001).
Besonders deutlich sind die Verluste in Teilbereich L. Allein diese Fläche war zu Beginn des
Untersuchungszeitraumes Ruheplatz für 15,7 % aller kartierten Alttiere. Mit einem jährlichen
Anteilsverlust von 0,5 % entsprach die Anzahl an in L kartierten adulten Seehunden 2005 nur noch
einem Anteil von 6,3 %.
In H, I, J und N befindet sich schon zu Beginn des Untersuchungszeitraumes jeweils nur ein geringer
Anteil des Gesamtbestandes. Die nachgewiesenen Veränderungen belaufen sich daher auf nur wenige
Prozent (siehe Abbildung 4).
Für die genannten Flächen (H, I, J, L und N) konnte im Gegensatz zu allen anderen
Teiluntersuchungsräumen keine positive Bestandsentwicklung nachgewiesen werden. Allerdings
ergab sich auch keine signifikante Abnahme der hier kartierten Alttieranzahl (Spearman: Anhang II 1).
b) Verteilungsänderung Jungtiere (Karte 7)
Bei der Betrachtung der Jungtiere konnte für zwei Teiluntersuchungsgebiete eine signifikante
Zunahme, für zwei weitere eine signifikante Abnahme der jeweils kartierten Jungtieranteile
nachgewiesen werden.
24
Anteil vom Gesamtbestand [%]
24
B
J
E
20
20
16
16
12
12
8
8
4
4
L
0
0
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
Jahr
Jahr
Abbildung 5: Verteilungsänderung des Jungtierbestandes in den Teilräumen B, E, J und L (B: y =
0,5564x+7,6599; R² = 0,4066 / E: y = 0,1257x+0,1344; R² = 0,425 / J: y = -0,2164x+5,791; R² = 0,6039 / L: y
= -0,5637x+17,85; R² = 0,4316)
Eine signifikante Zunahme des Jungtierbestandsanteils erfolgt im Laufe des Untersuchungszeitraumes
in B und E (Spearman: n = 15; B: rho = 0,621; p = 0,015 / E: rho = 0,65; p = 0,010). Mit einem
durchschnittlichen Anteilsanstieg von 0,56 % jährlich verdoppelt sich der in B kartierte
Jungtierbestandsanteil von 6 % auf 14,5 %. 1991 fanden hier 29 Geburten statt; 2005 wurden 150
42
7 Ergebnisse
Geburten registriert. Teilbereich E hatte zu Beginn des Untersuchungszeitraumes keine Bedeutung als
Setzplatz, nur 0,2 % aller Geburten wurden auf den Sandbänken dieser Fläche aufgenommen. 15 Jahre
später halten sich hier schon 2,3 % aller Jungtiere auf.
Eine signifikante Abnahme der Bestandsanteile wurde für die Flächen J und L nachgewiesen
(Spearman: n = 15; J: rho = -0,779; p < 0,001 / L: rho = -0,6464; p = 0,011); in beiden Fällen
veränderte sich der absolute Jungtierbestand nicht nachweisbar (Spearman: Anhang II 1).
Besonders deutlich sind die Veränderungen in L. Pro Jahr nimmt der Anteil vom Gesamtbestand um
0,56 % ab. Fanden 1991 noch fast ein Viertel (22,7 %) der Geburten hier statt, sind es 2005 nur noch
12,2 %. Der Verlust in J ist mit jährlich 0,2 % nicht ganz so deutlich, allerdings befindet sich mit 4,1
±1,2 % des Jungtierbestandes grundsätzlich ein geringerer Anteil auf diesen Flächen.
In allen nicht aufgeführten Teiluntersuchungsräumen haben sich die jeweils kartierten Anteile vom
Gesamtbestand nicht signifikant verändert (Spearman: Anhang II 2). Eine Veränderung der Bedeutung
dieser Flächen als Ruhe- und Setzplatz konnte demnach nicht nachgewiesen werden.
Die
Reproduktionsrate
bleibt
im
Laufe
des
Untersuchungszeitraumes
in
fast
allen
Teiluntersuchungsgebieten bestehen (Spearman: Anhang II 3). Ausnahmen bilden die Teilflächen E
mit einer nachweisbaren Erhöhung der Reproduktionsrate von 6,3 % auf 32,9 % sowie F mit einer
signifikanten Abnahme des Jungtieranteils von 33,3 % auf 7,7 % (Spearman: Anteil Jungtiere vom
Gesamtbestand: n = 14; E: rho = 0,639; p = 0,012 / F: rho = -0,621; p = 0,016).
35
35
Reproduktionsrate
E
F
30
30
25
25
20
20
15
15
10
10
5
5
0
y = -1,0741x + 26,502
R2 = 0,4483
0
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
Jahr
Jahr
Abbildung 6: Veränderung der Reproduktionsrate in E und F (E: y = 1,5861x + 3,9226; R² = 0,4202 / F: 1,0741x + 26,502; R² = 0,4483)
Wattflächen im Osten des Untersuchungsgebietes verlieren im Laufe der 15 Jahre zunehmend an
Bedeutung als Ruhefläche; in Gebieten westlich der Ostfriesischen Inseln erhöht sich dagegen der
Anteil an hier kartierten Seehunde.
7 Ergebnisse
43
Die negative Entwicklung betrifft die Flächen in und um die Jade (Teilflächen H, I und J), die
Wattflächen südlich der Elbe (Teilfläche N) sowie das mittlere Segment der Wurster Küste (Teilfläche
L). Positive Anteilsentwicklungen beziehen sich vor allem auf die Wattflächen zwischen Borkum und
der Ems (Teilfläche B).
Zusammenfassend ist eine Verschiebung der Bestandsanteile von den Wattbereichen im Nordosten zu
den Flächen im Westen zu erkennen. Interessant ist ebenfalls die Erhöhung der Reproduktionsrate in
Teilfläche E.
Bei allen weiteren Betrachtungen sollte aufgrund dieser Analyse besonderes Augenmerk auf die
Teiluntersuchungsräume B, E und L, sowie den Mündungsbereich der Jade (H, I und J) gerichtet
werden. Hier sind die Veränderungen in der Bestandsverteilung besonders deutlich.
Liegen die Ursachen für die Verteilungsänderung bei nachfolgend untersuchten anthropogenen
Einflüssen, sollten sich die im Folgenden aufgeführten Störparameter in diesen Teilbereichen von den
übrigen Teiluntersuchungsräumen abheben.
7.2
Einflussfaktor Schutzgebiete
Um die vorhandenen Robben- (und Vogel-) bestände des Wattenmeeres besser vor Gefährdungen
durch Wasserfahrzeuge zu schützen, wurden 1992 mit der Befahrensregelung Schutzgebiete initiiert.
Hier ist das Befahren der Wasserflächen während ausgewiesener Zeiträume gänzlich verboten
Die Abgrenzung der Schutzgebiete basiert grundsätzlich auf traditionell genutzten Liegeplätzen. Zum
Teil kommt es zu Veränderungen aufgrund konkurrierender Interessen (wie Naturschutz und
Wassersport).
Im Folgenden soll untersucht werden, ob die ausgewiesenen Schutzgebiete einen Einfluss auf die
Entwicklung des Seehundbestandes haben und ob ein Zusammenhang zwischen der Existenz von
Schutzgebieten und der nachgewiesenen Verteilungsänderung (vgl. Kapitel 7.1.2) besteht.
Als Bemessungsgrundlage dient die Verteilung des Seehundbestandes auf Flächen in- und außerhalb
der Schutzgebiete. Für den Untersuchungszeitraum wird geprüft, ob bei dieser Verteilung
Veränderungen nachzuweisen sind.
7.2.1
Schutzgebiete lt. Befahrensregelung
a) Gesamtes Untersuchungsgebiet
Mit durchschnittlich 76,3 ±4,5 % hält sich ein Großteil des Seehundbestandes innerhalb der
Schutzgebiete auf. Im Laufe des Untersuchungszeitraumes konnte ein leichter Rückgang des hier
kartierten Bestandsanteils nachgewiesen werden (Spearman: Anteil Seehunde im SG: n = 15; rho = 0,7; p < 0.005).
44
7 Ergebnisse
Der Seehundbestand nimmt sowohl in den Schutzgebieten, als auch außerhalb dieser Flächen zu
(Spearman: n = 15; Bestand in SG: rho = 0,686; p = 0,006 / Bestand außerhalb SG: rho = 0,788; p <
0,001).
Robben- und Vogelschutzgebiete wurden gemeinsam betrachtet, da für beide dieselben
Einschränkungen gelten (Befahrensverbot). Allerdings bestehen Unterschiede im Schutzzeitraum.
Unterschieden wird zwischen ganzjährigen Schutzgebieten, Schutzgebieten mit Befahrensverbot vom
01. 04. bis 01.10. und Schutzgebieten mit Befahrensverbot vom 01.05. bis 01.10.
Ob ein Zusammenhang zwischen dem Schutzzeitraum und der Entwicklung der Seehundbestände
besteht, soll durch eine getrennte Betrachtung der betreffenden Schutzgebietsflächen untersucht
werden.
Für den Bestandsanteil innerhalb ganzjährig geltender Schutzgebiete konnte keine Veränderung
nachgewiesen werden (Spearman: Anteil Seehunde im SG: n = 15; rho = 0.386; p > 0,05).
Innerhalb der Schutzgebiete mit begrenztem Schutzzeitraum wurde eine signifikante Abnahme der
Bestandsanteile nachgewiesen (Spearman: Anteil Seehunde im SG: n = 15; SG 01.04. – 01.10.: rho = 0,550; p = 0.036 / SG 01.05. – 01.10.: rho = -0,554; p = 0.035).
Parallel dazu entwickelt sich der Seehundbestand innerhalb der Schutzgebiete vom 01.04 bis 01.10.
positiv. (Spearman: n = 15; rho = 0,696; p = 0.005). In den später beginnenden Schutzgebieten ist
keine Bestandszunahme nachweisbar (Spearman: n = 15; rho = 0,511; p > 0,05).
Anteil vom Gesamtbestand [%]
70
60
50
40
30
20
10
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Jahr
SG 01.04. - 01.10.
SG 01.05. - 01.10.
Abbildung 7: Abnahme der Bestandsanteile in den Schutzgebieten (SG 01.04. - 01.10.: y = -0,4997x +
60,82; R² = 0,2483 / SG 01.05. – 01.10.: y = -0,2766x + 13,569; R² = 0,3398)
45
7 Ergebnisse
Die Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Entwicklungen der Bestandanteile und auch der
absoluten Bestände in Abhängigkeit vom Schutzzeitraum unterschiedlich verhalten.
Je länger die Flächen dem Befahrensverbot unterstehen, desto besser reagieren sie auf die
Anforderungen eines wachsenden Seehundbestandes.
In den untersuchten ganzjährig geltenden Schutzgebieten verändert sich der Anteil der hier kartierten
Seehunde nicht; der Bestand wächst also innerhalb dieser Flächen in gleichem Maße wie außerhalb. In
Schutzgebieten, die am 01.04. beginnen, kann zwar auch ein Bestandwachstum nachgewiesen werden,
allerdings nicht im gleichen Maße wie außerhalb dieser Schutzgebiete. Daher verringert sich der hier
kartierte Anteil vom Gesamtbestand.
Auch in Schutzgebietsflächen, die erst einen Monat später nicht mehr befahren werden dürfen, sinkt
der Anteil vom Gesamtbestand. Allerdings ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass ein
Bestandswachstum hier nicht nachzuweisen ist.
b) Teiluntersuchungsgebiete
Die Verteilung der Schutzgebietsflächen gestaltet sich innerhalb der Teiluntersuchungsräume sehr
unterschiedlich.
Anteil Schutzgebiete an Wattfläche [%]
100%
90%
80%
Schutzgebiet
Ø Schutzgebietsfläche = 29 %
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 8: Anteil der ausgewiesenen Schutzgebiete an der gesamten Wattfläche
In den Teilflächen C bis G sowie I sind weniger als 15 % der Wattfläche als Schutzgebiet
ausgewiesen. In den Bereichen östlich der Weser (J bis N) dagegen mehr als 30 %, zum Teil sogar
über die Hälfte der Wattfläche.
46
7 Ergebnisse
Auch der Anteil an Seehunden, der sich innerhalb der Schutzgebiete befinden, variiert von Teilgebiete
Anteil Seehunde im Schutzgegbiet [%]
zu Teilgebiet.
110
100
Ø = 76,3 ±4,5 %
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 9: Anteil an Seehunden, der sich innerhalb der ausgewiesenen Schutzgebiete befindet (Ø = 76,3
±4,5 %)
In den meisten untersuchten Teilflächen befinden sich mehr als 50 % des Seehundbestandes innerhalb
der ausgewiesenen Schutzgebiete. Deutlich geringer ist der Anteil in den Bereichen südlich der Inseln
(E bis G). In den Teilräumen C und E sind nur Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die sich nicht auf
vorhandene Seehundliegeplätze beziehen.
47
7 Ergebnisse
In fast allen Teiluntersuchungsräumen ist die Seehunddichte in den ausgewiesenen Schutzgebieten
höher als außerhalb dieser Flächen.
Anzahl Seehunde pro km² Wattfläche
35
Schutzgebiet
außerhalb Schutzgebiet
Ø im SG = 6,7 SH pro km²
30
25
20
15
10
5
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 10: Vergleich der Seehunddichte (Anzahl Seehunde pro km² Wattfläche) in- und außerhalb
von Schutzgebieten im Jahr 2002 (Ø innerhalb vom Schutzgebieten = 6,7 Seehunde pro km² Wattfläche)
Nur für die Teilflächen C, D, E, H und N konnte kein signifikanter Unterschied zwischen der Dichte
in- und außerhalb der Schutzgebiete nachgewiesen werden (Chi-Quadrat: Anhang II 7).
Berechnungsgrundlage waren die Kartierergebnisse aus dem Jahr 2002. In diesem Jahre wurden die
meisten Tiere gezählt
Aufgrund dieser Unterschiede soll geprüft werden, ob sich der beschriebene Rückgang der
Bestandsanteile innerhalb der Schutzgebietsflächen auch auf die einzelnen Teiluntersuchungsräume
übertragen lässt.
Bei dieser Betrachtung wird zwischen den einzelnen Schutzgebietskategorien nicht mehr
unterschieden. In einigen Teilflächen sind alle drei Kategorien vertreten; in anderen nur eine. Daher
würde die separate Untersuchung der einzelnen Flächen zu keiner einheitlichen Aussage führen.
Die Darstellung der Seehundbestände und Bestandsanteile bezieht sich daher auf die gesamte Fläche
eines Teilgebietes, die als Schutzgebiet ausgewiesen ist.
48
7 Ergebnisse
In zwei Teilflächen konnte entgegen den Ergebnissen der Gesamtbetrachtung eine Verschiebung des
Seehundbestandes zugunsten der Schutzgebiete verzeichnet werden. Diese Entwicklung betrifft die
Flächen H und M (Spearman: Anteil Seehunde außerhalb SG: n = 15; H: rho = -0,536; p = 0.042 / M:
rho = -0,849; p <0,001).
Anteil vom Gesamtbestand [%]
100
80
60
40
20
H
M
0
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
Jahr
Abbildung 11: Anteil Seehunde im Schutzgebiet: Verteilungsänderung zugunsten der Schutzgebiete in
den Teilflächen H und M (Anteile in H: y = 3,4795x + 23,499; R² = 0,6994 / Anteile in M: y = 0,6429x +
91,719; R² = 0,256)
In H konnte innerhalb der Schutzgebiete eine Zunahme des Seehundbestandes nachgewiesen werden
(Spearman: Anzahl Seehunde in SG: n = 15; rho = 0,738; r = 0,002); der Bestand außerhalb zeigt
keine Entwicklungen (Spearman: Anzahl Seehunden außerhalb SG: rho = -0,253; p > 0,05). Im
Schutzgebiet der Fläche M steigt der Bestand, der außerhalb geht nachweisbar zurück (Spearman: n =
15; Bestand innerhalb SG: rho = 0,732; r = 0,003 / Bestand außerhalb SG: rho = -0,735; p = 0,002).
In vier Teiluntersuchungsräumen zeigen sich gegenläufige Muster. Eine Verteilungsänderung
zugunsten der Flächen außerhalb der Schutzgebiete konnte für die Gebiete F, G, I und J nachgewiesen
werden (Spearman: Bestandsanteil außerhalb SG: n = 15; F: rho = 0,771; p = 0,001 / G: rho = 0,732; p
= 0,003 / I: rho = 0,6; p = 0,020 / J: rho = 0,739; p = 0,002).
In diesen Gebieten wächst der Seehundbestand außerhalb der Schutzgebiete signifikant (Spearman:
Anzahl Seehunde außerhalb SG: n = 15; F: rho = 0,804; p < 0,001 / G: rho = 0,668; p = 0,008 / I: rho
= 0,568; p = 0,027 / J: rho = 0,855; p < 0,001). Innerhalb der Schutzgebiete gab es keine messbaren
Entwicklungen; allerdings konnte auch keine Abnahme der Seehundzahlen nachgewiesen werden
(Spearman: Anhang II 4).
49
7 Ergebnisse
Anteil vom Gesamtbestand [%]
100
100
F
J
G
80
80
60
60
40
40
20
20
I
0
0
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05
Jahr
Jahr
Abbildung 12: Anteil Seehunde im Schutzgebiet: Anteilsrückrang innerhalb der Schutzgebiete in den
Teilräumen F, G, I und J (F: y = -2,6861x + 52,373; R² = 0,5628 / G: -3,3273x + 53,65; R² = 0,5726 / I: 3,0703x + 76,67; R² = 0,3547 / J: -2,4189x + 84,897; R² = 0,5949)
In allen anderen Teilgebieten (A, B, D, E, K, L und N) ist keine signifikante Verschiebung der Anteile
zu verzeichnen (Spearman: Anhang II 5).
Die in Teilgebiet C vorhandene Schutzgebietsfläche (VSG) stellt sich in keinem Jahr als Liegeplatz
für Seehunde dar, hat daher für die Betrachtung keine Relevanz.
7.2.2
Ruhezone (Zone I) lt. Nationalparkgesetz
Neben dem absoluten Befahrensverbot der Schutzgebiete wird auch die Nutzung der Ruhezone (Zone
I) reglementiert. Die Befahrensregelung (NPNordSBefV 1992) schreibt vor, dass diese Flächen nur
drei Stunden vor bis drei Stunden nach Hochwasser befahren werden dürfen. Eine unmittelbare
Beeinträchtigung der Liegeplätze wird damit also weitestgehend verhindert.
65 % der gesamten Wattfläche ist als Ruhezone ausgewiesen. Ein Großteil der Seehundliegeplätze
befindet sich innerhalb dieser Zone. Signifikante Verschiebungen der Bestandsanteile zwischen den
Flächen in- und außerhalb der Schutzgebiete sind daher kaum zu erwarten und konnten bei der
Analyse nicht nachgewiesen werden (Spearman: Bestandsanteil innerhalb RZ: n = 15; rho = 0,029; p >
0,05). Durchschnittlich befinden sich 85 (±2,5) % des Gesamtbestandes in der ausgewiesenen
Ruhezone, dazu finden 90 (±5,7) % der jährlichen Geburten hier statt.
Im Anhang des Nationalparkgesetzes sind einzelne Flächen mit dem Schutzzweck „besonderer
Seehundteillebensraum“ ausgewiesen (Karte 2). Auch bei der Untersuchung dieser Flächen konnte
keine Veränderung in der Bestandverteilung nachgewiesen werden (Spearman: Bestandsanteil in RZ:
50
7 Ergebnisse
n = 15; rho = -0,153; p > 0,05). Durchschnittlich halten sich 82 (±2,8) % des Gesamtbestandes
innerhalb dieser Flächen auf; Geburten finden zu 89 (±6,0) % hier statt.
Obwohl die Flächen der Schutzgebiete weniger als die Hälfte der Ruhezone ausmachen (45 %),
befindet sich die Mehrheit der in der Ruhezone kartierten Tiere in den Schutzgebieten.
Durchschnittlich halten sich 88 (±4,2) % der Tiere, die in der Ruhezone gezählt wurden, in
Schutzgebieten auf.
Verteilung des Seehundbestandes [%]
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Schutzgebiet
Ruhezone
ohne Schutz
Abbildung 13: Verteilung des Seehundbestandes auf Flächen der Ruhezone (orange), der Schutzgebiete
(gelb) und ohne Schutz (weiß)
Relevant für die Beurteilung des Einflusses von Gebieten mit Nutzungseinschränkungen sind daher
vorrangig die nach Befahrensregelung ausgewiesenen Schutzgebiete.
7.2.3
Bezug zur nachgewiesenen Verteilungsänderung
Die bisherigen Betrachtungen gehen nicht auf die nachgewiesene Änderung des Verteilungsmusters
(vgl. Kapitel 7.1.2) ein, stellen also keinen Bezug zu den jeweiligen Teiluntersuchungsräumen her.
Daher soll getestet werden, ob die Existenz von Schutzgebieten diese Veränderungen bewirkt haben
könnte.
Grundlage für einen Vergleich sollen die Flächenanteile der ausgewiesenen Schutzgebiete in den
Teilräumen bilden.
Für diese Untersuchung wird der Flächenanteil der Schutzgebiete an der vorhandenen Wattfläche mit
der Veränderung der Bestandsanteile auf Korrelation getestet. Die Prüfung ergab einen negativen
51
7 Ergebnisse
Zusammenhang zwischen den beiden Parametern (Spearman: n = 14; rho = -0,636; p = 0,017). Dieses
Ergebnis korrespondiert mit der Abnahme der Bestandsanteile in den Schutzgebietsflächen (vlg.
Kapitel 7.2).
7.3
Einflussfaktor Bootsverkehr
Die gesamte untersuchte Fläche des Wattenmeeres wird von Booten und Seehunden gleichermaßen
genutzt. Daher besteht zwischen diesen zwei Nutzergruppen ein besonders hohes Konfliktpotential.
Liegen Seehunde bei Niedrigwasser auf den Sandbänken, können vorbeifahrende Wasserfahrzeuge als
potentielle Bedrohung wahrgenommen werden. In Abhängigkeit von Faktoren wie Lautstärke,
Fahrtrichtung, Geschwindigkeit oder Abstand zur Sandbank variiert die sichtbare Reaktion der Tiere
vom einfachen Kopfheben bis zum fluchtartigen Verlassen der Sandbank (Heibel & Bromisch 2000).
In allen Fällen löst die Beunruhigung erhöhten Stress bei den Tieren aus.
Aber auch wenn sich die Tiere im Wasser befinden, stellen Boote eine potentielle Gefahrenquelle dar.
Zum einen können Seehunden durch Kollisionen mit Wasserfahrzeugen verletzt werden (Rümpler
1986, Stede 1991), zum anderen mindern Lärm, Abgase und der durch Boote verursachte
Wellenschlag die Habitatqualität.
Aufgrund dieses Störpotentials sollen im Folgenden Boote als eine mögliche Störquelle untersucht
werden.
Es wird geprüft, ob sich das Bootsaufkommen in den Jahren 1991 bis 1998 nachweisbar verändert hat
und ob sich daraus Zusammenhänge mit den beschriebenen Verteilungsänderungen des
Seehundbestandes (vgl. Kapitel 7.1.2) ableiten lassen.
Als Grundlage für einen Vergleich des Störpotentials in den verschiedenen Teiluntersuchungsräumen
dienen der Anteil an potentiell gestörten Seehunden und die Bootsdichte (vgl. Kapitel 6.3.3). Auch
diese Daten werden nach Zusammenhängen mit der nachgewiesenen Verteilungsänderung überprüft.
7.3.1
Anzahl Boote im Untersuchungsraum
Für die Jahre 1991 bis 1998 (außer 1992) wurde untersucht, ob sich die Anzahl der in den
Teiluntersuchungsräumen
gesichteten
Boote
signifikant
verändert.
Mit
Ausnahme
des
Teiluntersuchungsraumes A konnte in keinem der Teilräume eine entsprechende Entwicklung
nachgewiesen werden (Spearman: Anhang II 8).
Die gleiche Untersuchung wurde für den potentiellen Störbereich der Seehunde vorgenommen. Als
potentieller Störbereich wurde die Fläche angenommen, die von den Seehunden über die Jahre hinweg
als Liegefläche genutzt wurde (vgl. Kapitel 6.3.3).
52
7 Ergebnisse
Da die Liegeflächen nur bei Niedrigwasser vorhanden sind, werden bei dieser Betrachtung lediglich
die bei Niedrigwasser kartierten Boote mit einbezogen. Auch hier wurden keine signifikanten
Veränderungen nachgewiesen (Spearman: Anhang II 8). Auch in Teiluntersuchungsraum A war eine
Veränderung des Bootaufkommens nicht nachzuweisen. Boote, die in den Jahren innerhalb des
Teiluntersuchungsraumes dazugekommen sind (siehe oben) sind nicht in den potentiellen Störbereich
vorgedrungen.
Während der Jahre 1991 bis 1998 konnte keine Zu- oder Abnahme des Bootsaufkommens
nachgewiesen werden. Daher ist eine Verbindung zwischen der Entwicklung des Bootsaufkommens
und der des Seehundbestandes innerhalb der Teiluntersuchungsräume nicht möglich.
7.3.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden
Als “potentiell gestört” werden die Seehunde gewertet, die sich innerhalb der Gebiete aufhalten, die
regelmäßig auch von Wasserfahrzeugen genutzt werden (vgl. Kapitel 6.3.3). In diesem Bereich kommt
es aufgrund der gemeinsamen Nutzung am ehesten zu Beeinträchtigungen der Seehunde (Karte 8).
Bei dieser Untersuchung werden nur die Räume betrachtet, die bei Niedrigwasser von
Wasserfahrzeugen genutzt wurden. Seehunde könnte durch passierende Boote veranlasst werden, die
Sandbank zu verlassen, was gerade bei den Jungtieren zu nachhaltigen Problemen führen kann (vgl.
3.5). Zwar gehen auch von Hochwasserbooten Beeinträchtigungen aus, allerdings können die Tiere im
Wasser dieser Störquelle besser aus dem Wege gehen, ohne ähnliche Energieverluste zu erleiden wie
bei einer Flucht von der Sandbank.
Jedes Jahr befinden sich durchschnittlich 18,8 ±4,4 % des Seehundbestandes auf Flächen, die auch
von Wasserfahrzeugen genutzt werden.
potentiell gestörte Seehunde [%]
120
100
Ø 18,8 ±4,4 %
80
60
40
20
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 14: Anteil an Seehunden, der in den Teiluntersuchungsflächen durch Boote potentiell gestört
wird (Ø 18,8 ±4,4 %)
53
7 Ergebnisse
Ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz an Tieren wird im Bereich der Inseln (Teilflächen C bis H)
und im Jadebusen (Teilfläche I) potentiell gestört. In den Teiluntersuchungsräumen A, L, K und M
liegt das Störpotential weit unter dem Durchschnitt.
Um zu beurteilen, ob sich dieses Störpotential merklich auf das Verhalten der Seehunde auswirkt,
wurde untersucht, ob sich die genannten Bestandsanteile im Laufe der Jahre verändern. Geht man
davon aus, dass sich die Boote über den Untersuchungszeitraum hinweg mehr oder weniger innerhalb
desselben Raumes aufhalten, würde das eine andauernde Beeinträchtigung dieser Flächen bedeuten.
Werden die Seehunde dadurch tatsächlich gestört, würde das eine Abnahme der hier kartierten
Bestandsanteile nach sich ziehen.
Entgegen den Erwartungen nimmt der Anteil an Seehunden, der sich innerhalb der vermeintlich
beeinträchtigten Flächen aufhält, signifikant zu (Spearman: Anteil potentiell gestörte Seehunde: n =
15; rho = 0,754; p = 0,002).
potentiell gestörte Seehunde [%]
30
25
20
15
10
5
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Jahr
Abbildung 15: Anteil der durch Boote potentiell gestörten Seehunde im gesamten Untersuchungsraum (y
0,7434x + 12,84; R² = 0,5725)
Von anfänglich 13 % aller Seehunde des Untersuchungsgebietes teilen sich 2005 bereits 27 % der
Seehunde potentiell den Raum mit Wasserfahrzeugen.
Besonders deutlich ist die zunehmend gemeinsame Flächenutzung in B. 1991 befinden sich 7 % der
hier kartierten Seehunde in Reichweite der Boote, 2005 sind es 69 % (Spearman: Anteil potentiell
gestörte Seehunde: n = 15; rho = 0,718; p = 0,003). Auch in J erhöht sich der potentiell gestörte
Seehundanteil von 5 % auf 45 % (Spearman: Anteil potentiell gestörte Seehunde: n = 15; rho = 0,596;
p = 0,021 / Anhang II 9).
54
7 Ergebnisse
Die Nutzung des Untersuchungsraumes als Wasserstraße wird über die Vorschriften der
Befahrensregelung limitiert. Auf den ausgewiesenen Schutzgebieten ist das Befahren ganzjährig oder
für eine bestimmte Zeit verboten. Da sich diese Schutzgebiete in den meisten untersuchten Fällen auf
Flächen beziehen, die für Seehunde (bzw. Robben) eine besondere Bedeutung haben, soll geprüft
werden, ob ein Zusammenhang zwischen Schutzgebieten und der potentiellen Störung besteht.
Als Bezugswert dient zum einen der Anteil der Schutzgebiete an vorhandener Wattfläche, zum
anderen der ermittelte Anteil an potentiell gestörten Seehunden. Da die Boote alle innerhalb des
kürzesten Schutzzeitraumes kartiert wurden, wird nicht zwischen Schutzgebieten mit verschiedenen
Geltungszeiträumen unterschieden.
potentiell gestörte Seehunde [%]
100
80
60
40
20
0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Anteil Schutzgebiet an Wattfläche [%]
Abbildung 16: Anteil potentiell gestörte Seehunde in Abhängigkeit vom Anteil der vorhandenen
Schutzgebietsfläche (y = -1,0935x + 67,168 / R² = 0,4239)
Die Untersuchung ergab einen negativen Zusammenhang zwischen dem Flächenanteil der
Schutzgebiete
und
dem
Anteil
an
potentiell
gestörten
Seehunden
innerhalb
der
Teiluntersuchungsräume (Spearman: n = 14; rho = -0,771; p = 0,002).
Je höher der Flächenanteil ist, der als Schutzgebiet ausgewiesen ist, desto geringer ist der Anteil an
Seehunden, der in den jeweiligen Teiluntersuchungsräumen potentiell gestört wird.
7.3.3
Bootsdichte
Die Bootsdichte soll als Maß in die Untersuchung eingehen, das zeigt wie stark das untersuchte
Teilgebiet von Booten frequentiert wird. Da die für die Wasserfahrzeuge nutzbare Fläche von der Tide
abhängig ist, wurde bei der Betrachtung zwischen Booten, die bei Niedrigwasser kartiert wurden, und
Booten, die während der Hochwasserphase gezählt wurden, unterschieden.
55
7 Ergebnisse
a) bei Hochwasser kartierte Wasserfahrzeuge
Die Anzahl Boote, die bei Hochwasser aufgenommen wurde, wird in Relation zur verfügbaren
Wasser- und Wattfläche des Teiluntersuchungsraumes gesetzt. Die Darstellung der Dichte erfolgt in
Anzahl Boote pro km2 (vlg. Kapitel 6.3.3).
Durchschnittlich beträgt die Dichte 0,06 (±0,05) Boote pro km2 Wasser- und Wattfläche.
0,20
0,18
Anzahl Boote pro km²
0,16
Ø 0,05 ±0,01 Boote / km²
0,14
0,12
0,10
0,08
0,06
0,04
0,02
0,00
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 17: Bootsdichte bei Hochwasser (Ø 0,05 ±0,01Boote pro km² Wasser- und Wattfläche)
Eine überdurchschnittliche hohe Dichte ist im Gebiet der Inseln (C bis H) und im Jadebusen (I) zu
verzeichnen. Eine geringere Bootsdichte westlich und östlich der genannten Bereiche (Teilflächen A
und B sowie J bis N).
b) bei Niedrigwasser kartierte Wasserfahrzeuge
Boote, die bei Niedrigwasser kartiert wurden, können nur innerhalb der Flächen fahren, die in dieser
Zeit Wasser führen. Somit fallen hier alle Wattflächen als potentiell befahrbar aus; die Anzahl der
Boote wird daher auf die Wasserfläche bezogen (vlg. Kapitel 6.3.3).
Bei Niedrigwasser befinden sich im Untersuchungsgebiet durchschnittlich 0,07 (±0,03) Boote auf
einem km2 Wasserfläche.
56
7 Ergebnisse
0,35
Anzahl Boote pro km²
0,30
Ø 0.07 ±0,03 Boote / km²
0,25
0,20
0,15
0,10
0,05
0,00
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 18: Bootsdichte bei Niedrigwasser (Ø 0,07 ±0,03 Boote pro km² Wasserfläche)
Eine überdurchschnittliche Dichte ist in den Bereichen südlich der Inseln (Ausnahme Teilfläche H)
und im Jadebusen (I) zu erkennen. Auffällig sind die sehr hohen Werte in den Teilräumen C, E und I.
Da die Untersuchungen sowohl beim Anteil an potentiell gestörten Seehunden als auch bei der
Bootsdichte überdurchschnittlich hohe Werte in den Teilbereichen C bis I ergaben, soll geprüft
werden, ob zwischen den beiden Parametern ein Zusammenhang besteht.
Diese Vermutung konnte, unabhängig von der unterschiedlichen Betrachtung der Niedrig- und
Hochwasserdaten, bestätigt werden (Spearman: n = 14; Dichte bei Hochwasser: rho = 0,925; p < 0,001
/ Dichte bei Niedrigwasser: rho = 0,754; p = 0,003).
57
7 Ergebnisse
poteniell gestörte Seehunde [%]
100
80
60
40
Niedrigwasser
20
Hochwasser
0
0
0,02
0,04
0,06
0,08
0,1
0,12
0,14
0,16
0,18
0,2
Anzahl Boote pro km²
Abbildung 19: Anteil potentiell gestörter Seehunde in Abhängigkeit von der Bootsdichte (schwarz:
Bootsdichte bei Hochwasser: y = 291,57x + 12,433; R² = 0,3375 / rot: Bootsdichte bei Niedrigwasser: y =
749,82x – 9,207; R² = 0,8445)
Je höher die registrierte Bootsdichte ist, desto größer ist auch der Anteil an potentiell gestörten
Seehunden. Dabei ist nicht von Belang, ob es sich bei der Bootsdichte um Niedrig- oder
Hochwasserwerte handelt.
7.3.4
Bezug zur nachgewiesenen Änderung im Verteilungsmuster
Zu Beginn konnte für den Teiluntersuchungsraum B (und D) eine Zunahme der hier kartierten
Bestandsanteile nachgewiesen werden; in den Bereichen des Jadeeinzugsgebietes sowie in Teilfläche
L verringerte sich der Bestandsanteil.
Die Statistische Auswertung ergab einen positiven Zusammenhang zwischen den Störparametern und
der Entwicklung der Bestandverteilung der Alttiere (Spearman: n = 14; Bootsdichte bei Hochwasser:
rho = 0,552; p = 0,043 / Bootsdichte bei Niedrigwasser: rho = 0,657; p = 0,013 / Anteil potentiell
gestörte Seehunde: rho = 0,543; p = 0,047). Ein Zusammenhang zwischen den Störparametern und der
Veränderung im Verteilungsmuster der Jungtiere konnte nicht nachgewiesen werden (Spearman:
Anhang II 13). Grundlage für die Darstellung der Anteilsentwicklung in den einzelnen
Teiluntersuchungsgebieten ist die durchschnittliche Steigung (+ oder -) der Bestandsanteile pro Jahr.
58
7 Ergebnisse
7.4
Einflussfaktor Wattwanderer
Wattwanderer und Seehunde nutzen bei Niedrigwasser ähnliche Flächen. Vor allem die Seehunde, die
sich auf Flächen aufhalten, die bequem zu Fuß zu erreichen sind, unterstehen einem erhöhten
Gefahrenpotential.
7.4.1
Anzahl Wattwanderer innerhalb der Teiluntersuchungsräume
Es wurde untersucht, ob sich die Anzahl der in den Teiluntersuchungsräumen kartierten Wattwanderer
im Laufe der Jahre 2000 bis 2005 signifikant verändert hat. In fast allen Teilbereichen konnte keine
entsprechende Entwicklung nachgewiesen werden (Spearman: Anhang II 10). Ausnahme bilden die
Flächen B und C. In diesen Teilräumen war über die Zeit ein signifikanter Anstieg der gezählten
Wattwanderer zu verzeichnen (Spearman: n = 6; B: rho = 0,943; p = 0,017 / C: rho = 0,943; p =
0,017). In B stieg die Zahl von 200 auf 489 Wattwanderer; in C wurden 1991 445 Wattwanderer
gezählt, 2005 bereits 1.341.
Am häufigsten wurden bei den Kartierungen einzelne Wattwanderer und Spaziergänger (Kategorie E)
registriert. In den Teilbereichen E und F, sowie H bis N sind es mindestens 50 % der aufgenommenen
Wattwanderer. Geführte Gruppen (Kategorie G) treten vermehrt in den Teilräumen A bis H auf – also
in den Bereichen zu den und um die Inseln.
600
E
G
B
S
Anzahl registrierter Gruppen
500
400
300
200
100
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 20: Anzahl der registrierten Wattwandergruppen und Anteile der verschiedenen Kategorien
(E = Einzelpersonen und ungeführte Gruppen / G = geführte Gruppen / B = trockengefallene Boote und
Personen in Bootsnähe / S = Sonstige)
59
7 Ergebnisse
Bei der gesonderten Betrachtung des potentiellen Störbereichs ergab sich keine Veränderung
bezüglich der Frequentierung durch Wattwanderer (Spearman: Anhang II 10).
Auch hier wurde ausgewertet, welche Gruppen von Touristen am ehesten in die Bereiche der
Liegeflächen vordringen.
Anzahl registrierter Gruppen
160
140
120
100
80
60
40
20
0
A
E
B
G
C
B
D
S
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 21: Anzahl der registrierten potentiellen Störereignisse und Anteile der verschiedenen
Kategorien (E = Einzelpersonen und ungeführte Gruppen / G = geführte Gruppen / B = trockengefallene
Boote und Personen in Bootsnähe / S = Sonstige) (in Teiluntersuchungsraum M wurde kein Ereignis
innerhalb der potentiellen Stördistanz der Seehunde registriert)
Bei einem Großteil der Teiluntersuchungsräume besteht die hauptsächliche Störquelle aus Booten
bzw. deren Besatzung. In A, C, E, G, H, I und K gehen von ihnen mehr als 50 % der potentiellen
Störungen aus. Der zweite große potentielle Störfaktor sind einzelne Wanderer, Spaziergänger und
ungeführte Gruppen. Von ihnen gehen in den Teilräumen B, F, J und N mindestens 50 % der
potentiellen Störungen aus. Geführte Gruppen fallen dagegen kaum ins Gewicht. Nur in Teilraum D
stellt diese Kategorie mit einem Anteil von 66 % die potentielle Hauptstörquelle dar.
7.4.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden
Wie auch bei der Untersuchung des Störpotentials von Wasserfahrzeugen (vgl. Kapitel 7.3.2) werden
die Seehunde als “potentiell gestört” bewertet, die sich innerhalb des Raumes aufhalten, der
regelmäßig auch von Wattwanderern genutzt wird (Karte 9).
Betrachtet man den gesamten Untersuchungsraum, so befinden sich durchschnittlich 23,1 ±5,6 % der
vorhandenen Seehunde in dem Bereich, der von Wattwanderern potentiell genutzt wird.
60
7 Ergebnisse
potenitell gestörte Seehunde [%]
120
Boote
100
ungeführte
Personen
geführte Gruppen
80
60
40
20
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntesuchungsgebiet
Abbildung 22: Anteil an Seehunden, der innerhalb der Teiluntersuchungsgebiete von Wattwanderern
potentiell gestört wird (Ø 23,1 ±5,6 %) (weiß: Anteil Seehunden im Wirkraum trockengefallener Boote
und deren Besatzung / grau: Anteil Seehunde im Wirkraum von Fußgängern)
Ein überdurchschnittlich hoher Anteil an dadurch potentiell gestörten Seehunden ist in den
Teiluntersuchungsräumen B bis G (Wattflächen südlich der Inseln ohne Bereiche um Minsener Oog),
I und N zu verzeichnen. Deutlich unter dem Durchschnitt liegen die Flächen A (Einzugsgebiet der
Ems) sowie J bis M. In Teilfläche L konnten nur in zwei Jahren (2000 und 2002) Seehunde (ein bzw.
drei Seehunde) innerhalb des beschriebenen Bereiches festgestellt werden; in M kam es während des
Untersuchungszeitraumes zu keinen potentiellen Nutzungskonflikten.
In fast allen Teilräumen überschneiden sich die Liegeplätze hauptsächlich mit den Flächen, die von
trockengefallenen Booten und deren Besatzung genutzt werden. Nur in B, D, F und N teilen sich
hauptsächlich Fußgänger mit den Seehunden die von ihnen potentiell genutzten Räume (Abb. 22).
Eine Veränderung der Bestandsanteile, die sich innerhalb des Wirkraumes von Wattwanderern aufhält,
konnte nicht nachgewiesen werden (Spearman: Anhang II 11).
7.4.3
Dichte Wattwanderer
Die Dichte soll als Maß dienen, um einen Vergleich der Situation zwischen den einzelnen Teilflächen
zu ermöglichen, ohne dabei auf die unterschiedlichen Flächengrößen Rücksicht nehmen zu müssen.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Anzahl Wattwanderer pro km2 Wattfläche (vgl. Kapitel
6.3.3).
61
7 Ergebnisse
Bei der Untersuchung der Dichte ist eine deutliche Ungleichverteilung zu erkennen. Starke
Abweichungen von der durchschnittlichen Frequentierung zeigen sich in den Teilflächen D (17,0 ±1,9
Wattwanderer pro km2) und N (10,5 ±2,9 Wattwanderer pro km2). Eine leicht höhere Dichte gibt es
zudem in J (3,9 ±1,3 Wattwanderer pro km2) und M (3,7 ±1,2 Wattwanderer pro km2). In den übrigen
Teilgebieten halten sich mit durchschnittlich 1,2 ±0,9 Wattwanderern pro km2 sehr viel weniger
Besucher auf. Hierbei sind es wie auch bei der Untersuchung der Bootsdichte vorrangig die Flächen
der Ostfriesischen Inseln (Teilräume C bis H), die stärker frequentiert werden.
20
Anzahl Wattwanderer pro km²
18
16
Ø 2,1 ±0,4 Personen pro km²
14
12
10
8
6
4
2
0
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Teiluntersuchungsraum
Abbildung 23: Dichte Wattwanderer (Ø 2,1 ±0,4 Wattwanderer pro km² Wattfläche)
Ein Zusammenhang zwischen der Dichte an Wattwanderern innerhalb der jeweiligen Teilbereiche und
dem Anteil an potentiell gefährdeten Seehunden konnte nicht nachgewiesen werden (Spearman: rho =
0,398; p > 0,05).
7.4.4
Bezug zur nachgewiesenen Änderung im Verteilungsmuster
In Kapitel 7.1.2 stellten sich die Teiluntersuchungsräume B und D als Bereiche mit wachsenden
Bestandsanteilen heraus. In beiden Flächen liegt das ermittelte Störpotential aber über dem
Durchschnitt. Besonders Teilfläche D untersteht einem hohen Besucherdruck (Abb. 22 und 23).
In Teilfläche L dagegen zeigen sich kaum potentielle Beeinflussungen durch die aufgenommenen
Wattwanderer. Ein Zusammenhang zwischen der Verteilungsänderung des Seehundbestandes und der
potentiellen Störwirkung von Wattwanderern ist auf Basis der vorliegenden Daten nicht herstellbar.
Die statistische Analyse ergab einen positiven Zusammenhang zwischen dem Anteil potentiell
gestörter Seehunde und der Entwicklung der Bestandsanteile in den Untersuchungsräumen (Spearman:
7 Ergebnisse
62
n = 14; Anteil potentiell gestörte Seehunde: rho = 0,538; p = 0,049). Ein Zusammenhang mit der
Dichte an Wattwanderern konnte nicht nachgewiesen werden (Spearman: Anhang II 13).
7.5
Einflussfaktor Morphologie
Die in Kapitel 7.1.2 nachgewiesene Veränderung im Verteilungsmuster des Seehundbestandes konnte
durch die untersuchten anthropogenen Einflüsse „Schutzgebiete“, „Boote“ und „Wattwanderer“ nicht
erklärt werden.
Da die Morphologie einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität eines Liegeplatzes hat (vgl.
Kapitel 3.4), soll auch dieser Aspekt anhand eines Beispiels dargestellt werden (Karte 10).
Die Auswertung der Bestandsanteile ergab eine besonders deutliche Abnahme der Bestandsanteile in
Teiluntersuchungsraum L (vgl. Kapitel 7.1.2 Abbildung 4).
Bei allen untersuchten Störparametern lagen die Werte dieses Teiluntersuchungsraumes jedoch unter
dem Durchschnitt; eine größere potentielle Gefährdung im Vergleich zu den anderen Räumen geht
von Wasserfahrzeugen oder Wattwanderern hier also nicht aus. Daher muss es andere Gründe für
diese Entwicklung geben.
Nachdem einzelne Liegeplätze in L gesondert auf die Bestandsentwicklung untersucht wurden,
stellten sich die Kleinen Knechtsände als Hauptliegefläche der Seehunde in diesem Teilbereich heraus.
Zu Beginn des Untersuchungszeitraumes wurden annähernd zwei Drittel der Seehunde von Teilraum
L hier kartiert (67 % der Adulten, 66 % der Jungtiere). Selbst bei der Betrachtung des Bestandes im
gesamten Untersuchungsraum kam dieser Fläche besondere Bedeutung zu. 11 % aller Seehunde
wurden hier 1991 kartiert; 14 % aller Geburten fanden auf den Kleinen Knechtsänden statt.
Dieses Bild hat sich im Laufe der untersuchten 15 Jahre drastisch geändert. Neben dem Verlust der
Bestandsanteile (Spearman: Anhang II 17) fand hier sogar eine Abnahme der kartierten
Seehundanzahl statt (Spearman: Anzahl Seehunde: n = 15, adult: rho = -0,696; p = 0,005 / jung: rho =
-0,712; p = 0,003). 1991 wurden hier noch 227 Tiere gezählt (davon 68 Jungtiere); 2005 waren es nur
noch 102 Seehunde (davon 22 Jungtiere).
Die Darstellung der morphologischen Veränderungen als mögliche Ursache für diese Entwicklungen
soll in Kapitel 8.5 erfolgen.
8 Diskussion
8
63
Diskussion
Zahlreiche Faktoren stehen im Verdacht einen Einfluss auf die Verteilungsmuster der Seehunde im
Wattenmeer zu haben. Einige dieser Faktoren konnten aufgrund der Daten aus Zählflügen näher
betrachtet werden. Die Analysen ergaben eine Veränderung des Verteilungsmusters des untersuchten
Seehundbestandes. Einige Teilflächen gewannen während des Untersuchungszeitraumes an Bedeutung
als Liegeplatz; andere Flächen dagegen verloren an Bedeutung für den Gesamtbestand.
Des Weiteren konnte anhand entwickelter Parameter verdeutlicht werden, wie stark die einzelnen
Teiluntersuchungsräume durch anthropogenes Einwirken möglicherweise beeinflusst werden. Als
Faktor mit vermeintlich positivem Einfluss sind Schutzgebiete und Ruhezone (Zone I) in die
Untersuchung eingeflossen; als potentielle Störquellen wurden Wasserfahrzeuge und Wattwanderer
untersucht.
Die folgende Diskussion soll die erbrachten Ergebnisse zusammenfassend beurteilen und mit anderen
Studien vergleichen.
8.1
Bestandsentwicklung und Veränderungen im Verteilungsmuster
Im Untersuchungszeitraum von 1991 bis 2005 stieg der Seehundbestand im niedersächsischen und
hamburgischen Wattenmeer kontinuierlich an. Die berechnete Wachstumsrate für den Zeitraum 1991
bis 2002 von 12,3 % fügt sich in die Bestandzunahme, die auch für den Zeitraum 1989 bis 2002
berechnet wurde (Reijnders et al. 2003). Reijnders et al. (2005) geben für diesen Zeitraum ein
jährliches Wachstum von 12,7 % für die gesamte Wattenmeerpopulation an. Der leicht höhere Wert
kann auf die erhöhte Wachstumsrate nach der Staupeepidemie 1988 (Härkönen 2003, Reijnders et al.
2003) zurückzuführen sein.
Zwischen den Jahren 2002 und 2003 kam es durch einen erneuten Ausbruch der Seehundstaupe
wieder zu einem Einbruch des Bestandes. In Niedersachsen wurden erste Auswirkungen der Krankheit
am 17. Juli 2002 registriert; in Hamburg erst am 21. August 2002 (Ministerium für Umwelt, Natur und
Forste 2003). Bis Ende November desselben Jahres wurden im niedersächsischen und hamburgischen
Watt 4.112 Seehunde tot aufgefunden (Ministerium für Umwelt, Natur und Forste 2003).
Der anhand der Zähldaten berechnete Bestandsrückgang von 46,6 % ist im Vergleich zu den Verlusten
im gesamten Wattenmeer geringer, allerdings wurde bei dieser Betrachtung das erwartete
Bestandswachstum von 2002 auf 2003 nicht mit einbezogen. Berechnungen, die den gezählten
Bestand mit dem Bestand verglichen, der bei gleich bleibendem Wachstum erwartet werden konnte,
kamen auf einen Verlust von 53 % für die gesamte Wattenmeerpopulation (Reijnders et al. 2003).
Die berechnete Reproduktionsrate von 20 % vor der Epidemie ist geringer als im WattenmeerDurchschnitt (22 %); zwar ist auch hier eine erhöhte Reproduktionsrate nach der Staupe zu
64
8 Diskussion
verzeichnen (22 %), allerdings nicht in dem hohen Maße, wie sie für die gesamte
Wattenmeerpopulation berechnet wurde (27 %) (Reijnders et al. 2003).
Dieser Unterschied kann auf die Wahl der Zähldaten zurückgeführt werden. Bei der vorliegenden
Arbeit wurde die Anzahl der Adulten und Jungtiere aus jeweils einer Zählung ermittelt (vgl. Kapitel
6.2.2) und daraus die Reproduktionsrate berechnet. Trilateral werden die Bestandszahlen aus den
Maximalzählungen der Augustflüge (also während des Fellwechsels) ermittelt; die Anzahl der
Jungtiere ergibt sich aus den Maximalzählungen während der Setzphase. Nutzt man auch für das
Untersuchungsgebiet das Ergebnis der Maximalzählung während des Fellwechsels, ergeben sich
ähnliche Werte wie bei der trilateralen Auswertung. (vorliegende Daten: 2001: 4.994 Adulte;
Reproduktionsrate = 21,6 % / 2002: 3.052 Adulte; Reproduktionsrate = 25 %)
Die Verteilung der Seehunde auf die 14 Teiluntersuchungsräume ist 2005 im Wesentlichen ähnlich der
Situation, die Traut (1997) für die Jahre 1990 bis 1994 beschrieben hat. Der Hauptteil des
Seehundbestandes hält sich auf den Wattflächen im Wesereinzugsgebiet und an der Wurster Küste auf.
Hier scheinen die Lebensbedingungen in den Sommermonaten günstiger zu sein (Stede 1999). Der
Wasseraustausch mit der freien Nordsee ist hier besser als in den engen Prielsystemen der Inseln
(Stede 1999). Ein weiterer Bereich, in dem ein hoher Anteil des Gesamtbestandes zu finden ist, sind
die Flächen um den Mündungstrichter der Ems im Westen der untersuchten Fläche.
Allerdings hat sich im Laufe des Untersuchungszeitraumes die Gewichtung der Anteile zugunsten der
Flächen im Westen verschoben. Sowohl bei den Adulten als auch bei den Jungtieren konnte diese
Entwicklung nachgewiesen werden (vgl. Kapitel 7.1.2).
Eine genauere Betrachtung des Teiluntersuchungsraumes B konnte eine differenziertes Bild über die
Verteilung der Seehunde liefern (Spearman: Anhang II 16-19):
Größere Seehundverbände finden sich in Teilraum B im Prielsystem von Evermannsgat, um Lütje
Hörn und die Königsplate, auf der Kachelotplate im Westen Juists und um den Koppersandpriel.
Die Flächen von Lütje Hörn (bzw. Königsplate) dienen nicht regelmäßig als Liegeplatz. Erst seit
1995 werden hier überhaupt Seehunde kartiert. Auch in den Folgejahren variiert die Größe der
kartierten Rudel sehr stark. 2002 werden hier mit 202 Seehunden die meisten Tiere gezählt; 2003
und 2005 sind es nur zwei bzw. gar keine Tiere. Die Kachelotplate wird vorrangig von Adulten als
Ruheplatz genutzt. Mehr als 50 % der Alttiere des Teilraumes liegen in diesem Bereich. Wie auch
das Hohe Riff bei Borkum ist die Plate sehr exponiert und scheint daher zu angreifbar, als dass eine
ruhige Jungenaufzucht möglich wäre. Erstaunlich sind die dennoch hohen Jungtierzahlen von 1994
bis
1997.
In
diesen
Jahren
finden
hier
mehr
als
ein
Viertel
der
Geburten
des
Teiluntersuchungsraumes statt. Auch 2004 und 2005 wurden hier wieder mehr Jungtiere gezählt
(2004: 10 Jungtiere, 2005: 39 Jungtiere). In allen anderen Jahren liegt die Jungtieranzahl im
einstelligen Bereich. Wichtige Setzplätze sind die Flächen um Koppersandpriel und Evermannsgat.
8 Diskussion
65
Beinahe ein Viertel der Geburten finden um den Koppersandpriel statt. Zu Beginn befanden sich
hier außerdem circa 11 % der Adulten des Teilraumes. Dieser Wert hat sich im Laufe des
Untersuchungszeitraumes leicht verringert (2005: 8,9 %). Da die Anzahl der Alttiere hier trotzdem
steigt, scheint der Zuwachs an Alttieren in den anderen Bereichen des Teilraumes ausgeprägter.
Noch bedeutender als der Koppersandpriel sind die Bereiche um Evermannsgat als Setzplatz. Fast
drei Viertel der in B kartierten Jungtiere (42,7 ±12,0 %) halten sich hier auf. In Bezug auf das
gesamte Untersuchungsgebiet hat Evermannsgat im Laufe der 15 untersuchten Jahre an Bedeutung
als Setzplatz signifikant gewonnen 1991 fanden hier 2,1 % der Geburten statt; 2005 bereits 5,8 %.
In den Teiluntersuchungsräumen, in denen eine Zunahme der Anteile nachgewiesen werden konnte,
steigt der Seehundbestand überdurchschnittlich stark. Räume, deren Anteile vom Gesamtbestand
zurückgehen, weisen keine signifikanten Veränderungen im Bestand auf. Hier scheint die Anzahl an
Tieren annähernd gleich zu bleiben oder sich nur unwesentlich zu erhöhen.
Ob sich ein Zusammenhang mit den untersuchten anthropogenen Einflüssen hergestellt werden
konnte, soll nachfolgend betrachtet werden.
8.2
Einfluss Schutzgebiete
Schutzgebiete wurden ins Leben gerufen, um Seehunde, Kegelrobben und auch Vögel vor den
Gefahren, die von Wasserfahrzeugen ausgehen, zu schützen.
Ob die Existenz dieser Schutzgebiete den erhofften positiven Einfluss hat und ob sich Abhängigkeiten
von den verschiedenen Schutzzeiten ergeben, sollte im Rahmen der Auswertung untersucht werden.
8.2.1
Schutzgebiete lt. Befahrensregelung
Die Formulierung der Schutzgebiete stellt in vielen Fällen einen Kompromiss zwischen verschiedenen
Nutzergruppen dar (Czeck, pers. Mitteilung).
Grundsätzlich orientiert sich die Grenzziehung der Schutzgebiete an den Liegeplätzen, die regelmäßig
von Seehunden genutzt werden. Wie die Untersuchung ergeben hat, wird tatsächlich ein Großteil der
im Untersuchungsraum befindlichen Seehundliegeplätze von den Schutzgebieten abgedeckt
(Abbildung 9).
Wie gut sich die Schutzgebiete tatsächlich an den Liegeplätzen orientieren, wird durch die sehr viel
höhere Seehunddichte in den Schutzgebieten deutlich (Abbildung 10).
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die ebenfalls höhere Dichte im Schutzgebiet der
Teilfläche D. Die Mehrzahl der hier kartierten Seehunde befindet sich innerhalb eines
Vogelschutzgebietes. Eine Erweiterung zu einem kombinierten Robben- und Vogelschutzgebiet wäre
hier also begründbar.
66
8 Diskussion
Zum Teil schneiden die Schutzgebietsgrenzen die von den Seehunden genutzten Liegeflächen, um
Wasserfahrzeugen das Passieren zu ermöglichen. Sind Flächen als Schutzgebiete ausgewiesen, gilt
absolutes Befahrensverbot. Damit auch Boote die Wattflächen bei Hochwasser nutzen können, werden
Korridore zwischen den Schutzgebieten freigehalten (Karte 3: Teiluntersuchungsräume F, G, I und J).
Die Analyse der Daten ergab, dass der Anteil an Seehunden, der sich in den ausgewiesenen
Schutzgebieten aufhält, im Laufe der Jahre abnimmt. Allerdings vollziehen sich diese Veränderungen
auf einem sehr hohen Niveau. In keinem der untersuchten Jahre befanden sich weniger als 68 % der
Seehunde in den Schutzgebieten.
Die Anteilzunahme außerhalb der Schutzgebiete könnte ein Indiz dafür sein, dass die
Aufnahmekapazität der Schutzflächen erreicht ist. Dass die Tiere also mehr oder weniger gezwungen
sind, andere Flächen aufzusuchen.
Eine
Bestätigung
für
diese
Vermutung
lieferte
die
gesonderte
Betrachtung
der
Teiluntersuchungsgebiete. Als ausschlaggebend für die nachgewiesene Entwicklung konnten die
Teilräumen F, G, I und J herausgefiltert werden.
In den genannten Flächen liegt der Anteil der Schutzgebietsfläche an der gesamten Wattfläche weit
unter dem Durchschnitt (Abbildung 8), die ausgewiesenen Schutzgebiete sind also verhältnismäßig
klein. In keinem Teilbereich war innerhalb der Schutzgebiete eine Bestandsentwicklung nachweisbar;
nur außerhalb erhöht sich die Anzahl der kartierten Seehunde im Laufe des Untersuchungszeitraumes.
Die Flächen der Schutzgebiete werden zwar jedes Jahr als Liegefläche genutzt, allerdings könnte eine
Zunahme der Seehundzahlen durch das begrenzte Platzangebot verhindert werden.
Ob eine Fläche wirklich ein Höchstmaß an Seehunden erreicht hat, könnte durch die Veränderung der
Seehunddichte untersucht werden. Steigt die Dichte im Laufe der Jahre immer langsamer oder gar
nicht mehr, würde das auf eine Kapazitätsgrenze hindeuten.
Wann ein spezifisches Gebiet ausgelastet ist, ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig.
Seehunde liegen in bis zu mehreren hundert Tieren umfassenden Verbänden auf den Sandbänken
(Traut 1997, Heers 1999, Reynolds & Rommel 1999), allerdings meiden sie direkten Körperkontakt
(Ridgway & Harrison 1981, Heers 1999, Reynolds & Rommel 1999). In Abhängigkeit von der
Gruppengröße variiert der Abstand zwischen den einzelnen Tieren im Untersuchungsraum von 1,9
Seehundlängen bei großen Gruppen (> 50 Seehunde) bis zu 3,2 Seehundlängen bei Gruppen mit
maximal 10 Tieren (Traut 1997). Eine weitere Abhängigkeit erkannte Traut (1997) in der Geografie.
Im Westen des Untersuchungsgebietes waren die Individualabstände mit 1,1 ±0,2 Seehundlängen
verhältnismäßig gering; südlich der Inseln und im Nordosten dagegen überdurchschnittlich hoch (2,4
±0,3 bzw. 2,9 ±0,8 Seehundlängen).
Daher müssten bei einer Beurteilung der Dichte für jede Fläche die einzelnen Individualabstände mit
einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Bemessungsgrundlage sehr stark abhängig von der
8 Diskussion
67
Morphologie der potentiellen Liegeflächen. Da sich nicht jede Sandbank gleichermaßen als Ruheplatz
eignet, kann nicht jeder km² Watt mit in die Berechnung einbezogen werden (vgl. Kapitel 3.4).
Aber auch die Betrachtung der Seehunddichte in Form von Anzahl Seehunde pro km² Wattfläche
könnte ein Hinweis für eine erreichte Kapazitätsgrenze sein. In den Schutzgebieten der Flächen F, G
und I liegt die mittlere Dichte über dem Durchschnitt (Abbildung 10).
Die kalkulierte Seehunddichte in den Schutzflächen von J liegt zwar unter Durchschnitt, allerdings
wurden für diesen Bereich grundsätzlich geringere Individualabstände gemessen (Traut 1997).
Schutzgebiete können also nicht uneingeschränkt „aufgefüllt“ werden, ohne dass es eine Erhöhung des
Stresses nach sich zieht. Zwar trägt eine erhöhte Anzahl an Tieren zur besseren Kontrolle der
Umgebung bei (Heers 1999, Abt 2002), allerdings nur, solange genügend Abstand zwischen den
Seehunden gewahrt bleibt. Liegen Seehunden auf einem Ruheplatz zu eng beieinander, reagieren sie
mit aggressiven Verhalten wie Knurren oder Beißen (Ridgeway & Harris 1981, Riedman 1990,
Reynolds & Rommel 1999).
Da der Bestand in den Schutzflächen nicht abnimmt, scheint die Qualität (abgesehen von der
erreichten Aufnahmekapazität) nicht gemindert zu sein.
Auffällig ist in allen beschriebenen Fällen, dass sich die Schutzgebiete scheinbar nicht ausschließlich
anhand der Liegeplätze orientieren. Die Grenzziehung hängt hier in weiten Teilen von der
Trassenführung für den Bootsverkehr ab.
Ob sich eine solche Grenzziehung auf das Verhalten der Tiere innerhalb des Schutzgebietes auswirkt,
kann nicht abschließend gesagt werden. Schutzgebiet 16 in Teiluntersuchungsraum J könnte dafür
sprechen: Bei einer detaillierten Untersuchung der Bestandsentwicklung innerhalb der einzelnen
Schutzgebiete stellte sich dieses Schutzgebiet als eine Fläche heraus, in der der absolute Bestand an
Seehunden nachweisbar abnimmt (Anhang II 12). Dieses Schutzgebiet wird nördlich, östlich und
südlich durch Fahrtrassen begrenzt, die Gefahr einer potentiellen Störung durch Wasserfahrzeuge ist
also in diesem Bereich trotz der Ausweisung als Schutzgebiet verhältnismäßig hoch.
Eine andere Ursache für die Abnahme der Bestandsanteile in den Schutzgebieten könnte in einer
Verschlechterung der Qualität der betreffenden Schutzgebiete zu finden sein, die die Tiere veranlasst,
andere, gegebenenfalls bessere Bedingungen bzw. Standorte aufzusuchen.
Ein Schutzgebiet kann an Attraktivität einbüßen, wenn vermehrt Störungen auftreten, der
Schutzzweck also durch Nichtaktzeptanz der Reglementierungen nicht mehr erfüllt wird.
Zum anderen unterliegt gerade das Wattenmeer hochkomplexen morphologischen Veränderungen.
Durch stetige Sedimentumverteilungen im Zuge von Strömungen, Winden und im Extremfall
Sturmfluten kann es in sehr kurzer Zeit zu Veränderungen im Relief kommen (Thies 1985, Stock et al.
1995, Newig & Theede 2001) (vgl. auch Kapitel 2.1).
68
8 Diskussion
Beispiel für eine deutliche Verschlechterung der Liegeplatzqualität durch morphologische
Veränderungen ist das Schutzgebiet im Nordosten des Untersuchungsgebietes (Eitzensand,
kombiniertes VSG/RSG vom 01.04. bis 01.10). Auf dieser Fläche wurde während des Untersuchungszeitraumes nur ein Mal ein adulter Seehund kartiert (2002). Da es laut Nationalparkverwaltung „durch
Veränderungen der Morphologie seine bisherige Bedeutung [als Seehundliegeplatz] verloren hat“
(Verhandlungsstand zur Befahrensegelung Januar 2007), soll es bei der geplanten Novellierung der
Befahrensregelung als Schutzgebiet wegfallen.
Ein zweites Schutzgebiet, welches nicht regelmäßig als Ruhefläche aufgesucht wird, ist die
Othelloplate zwischen Norderney und Baltrum (Schutzgebiet 7). Im hier ausgewiesenen
Robbenschutzgebiet (01.05 bis 01.10.) halten sich in sieben von 15 Jahren keine Seehunde auf; in 5
Jahren sind es weniger als zehn Tiere.
Wichtiger aus meiner Sicht wäre die Ausdehnung des Vogelschutzgebietes (Schutzgebiet 6) am
Südostende Norderneys (Ostbalje). Diese Fläche dient regelmäßig Seehundverbänden als Ruheplatz.
Ab 1993 sind durchschnittlich 86 % der in D kartierten Seehunde hier zu finden. Wie in Kapitel 7.1.2
dargestellt, erhöht sich der in D kartierte Anteil vom gesamten Seehundbestand (adult) signifikant.
Diese Erhöhung kann auf die Flächen der Ostbalje zurückgeführt werden (Anhang II 16). Ab 1993
steigt die Anzahl der hier kartierten Seehunde von 44 auf 130 Tiere. Das sind 2005 immerhin 3,42 %
des Alttierbestandes des gesamten Untersuchungsraumes. Bei aktuellem Verhandlungsstand zur
Novellierung der Befahrensregelung (Stand 2007) ist diese Fläche als „Vogelschutzgebiet ganzjährig
Konsens“ ausgewiesen.
In
Abhängigkeit
vom
Schutzzeitraum
ergaben
sich
bei
der
Analyse
verschiedene
Entwicklungstendenzen. Je früher eine Fläche mit einem Befahrensverbot belegt ist, desto eher scheint
sie den Ansprüchen des wachsenden Seehundbestandes zu genügen.
Dieses Ergebnis sollte besonders unter Berücksichtigung der Verfrühung der Geburtstermine
betrachtet werden. Seit Mitte der 1970er Jahre hat sich die Wurfsaison zwei bis drei Wochen nach
vorn gelagert (Abt 2002). Hält diese Entwicklung an, sollten besonders die Flächen, die für die
Jungenaufzucht wichtig sind, so früh wie möglich vor Bootsverkehr geschützt werden.
In den Teiluntersuchungsräumen, in denen sich der Bestand zugunsten der Flächen außerhalb der
Schutzgebiete verschoben hat, scheint eine Kapazitätsgrenze der vorhandenen Schutzgebiete erreicht.
Seehunde, die jedes Jahr zum Bestand hinzukommen, sind dann gezwungen, andere Flächen zu
nutzen.
In den Teilräumen, in denen sich die Verteilung über die Jahre hinweg nicht verändert, liegt ein
Großteil der Verbände innerhalb der Schutzgebiete. Dies trifft zum einen auf Teilgebiete zu, deren
Fläche fast vollständig als Schutzgebiet ausgewiesen ist. Eine Verschiebung der Anteile ist daher nicht
69
8 Diskussion
möglich. Zum anderen sind es Teilgebiete, in denen sich der Seehundbestand auf bestimmte Flächen
konzentriert, die als Schutzgebiet ausgewiesen sind. Hier bestätigt der gleich bleibende Bestandsanteil
die Abstimmung der Schutzgebietsgrenzen.
8.2.2
Ruhezone
Die Ruhezone nimmt grundsätzlich einen sehr hohen Anteil der gesamten Wattfläche ein. Die
Mehrzahl der Seehunde befindet sich daher innerhalb dieser Zone. Eine Veränderung in der Verteilung
der Bestände in Bezug auf Flächen der Ruhezone war daher nicht zu erwarten.
Zusätzlich sind innerhalb der Ruhezone die Schutzgebiete (lt. Befahrensregelung) ausgewiesen.
Wie bereits dargestellt (vgl. Kapitel 4.4) wurden diese Flächen speziell für die vorhandenen Robben(und
Vogel-)
bestände
ausgewiesen
und
decken
dementsprechend
die
zu
schützenden
Seehundbestände nahezu vollständig ab. Daher konzentrieren sich die Hauptliegeflächen
hauptsächlich auf die Schutzgebiete und nur ein geringer Anteil des Ruhezonen-Bestandes kommt
außerhalb der Schutzgebiete vor.
Die Flächen der Ruhezone (Zone I) könnte aber als ein Art Pufferzone um die eigentlichen
Schutzgebiete betrachtete werden, vor allem in den Gebieten, in denen die Schutzgebietsgrenzen
vorrangig durch Fahrtrassen definiert werden oder deren Flächen verhältnismäßig klein sind.
Durch das hier geltende beschränkte Befahrensverbot (drei Stunden vor bis drei Stunden nach
Niedrigwasser) sollte auch in diesen Bereichen das Störpotential herabgesetzt sein.
Allerdings ist die Umsetzung dieser Beschränkungen aktuell nicht adäquat durch die Nutzer der
Wasserstraße umsetzbar. Mit der Novellierung des Nationalparkgesetzes in Niedersachsen 2001
wurden auch die Ruhezonengrenzen verändert. Bis jetzt sind aber die neuen Grenzen nicht in die
aktuellen Seekarten übertragen worden; auch die Anpassung der Schutzgebiete an die neue
Grenzziehung ist bis jetzt nicht erfolgt.
Neben der Reglementierung des Bootsverkehrs greifen die Nationalparkgesetze mit der Ausweisung
der Ruhezone (Zone I) auch in die Betretungsbefugnisse der Wattwanderer ein. Inwieweit sich die
Urlauber wirklich an diese Restriktionen halten, ist anhand der Daten nicht nachzuweisen, da das
Betreten nicht grundsätzlich verboten ist. Zwar sind nur ausgewiesene Wege für die Wattwanderer
zugelassen, allerdings sind diese nicht in den Grundlagenkarten aufgenommen. Auf den potentiellen
Einfluss von Wattwanderern soll im Folgenden noch genauer eingegangen werden (Kapitel 8.4).
8 Diskussion
8.3
70
Einfluss Boote
Wasserfahrzeuge und Seehunde nutzen in weiten Teilen dieselben Flächen. Vor allem bei
Niedrigwasser suchen die Bootsführer die tiefen, noch wasserführenden Rinnen auf, um
Wattfahrwasser zu passieren oder an geeigneter Stelle trocken zu legen.
Wie weit dieses vermeintliche Störpotential mit den vorliegenden Daten belegt werden konnte, soll im
Folgenden dargestellt werden.
8.3.1
Entwicklung Bootsaufkommen
Für die Jahre 1991 bis 1998 konnte anhand der vorliegenden Daten keine Veränderung in der
Frequentierung des Untersuchungsraumes nachgewiesen werden. Die meisten Boote wurden 1994
gezählt; die wenigsten 1991. Durchschnittlich wurden im gesamten Untersuchungsgebiet jedes Jahr
1.778 ±290 Wasserfahrzeuge kartiert.
Die Nationalparkverwaltung spricht von bis zu 1.000 Wasserfahrzeugen am Tag im Bereich des
niedersächsischen Wattenmeers (NPLV 2006).
Aufgrund der steigenden Touristenzahlen wäre eine Erhöhung des Bootsaufkommens zu erwarten
gewesen. In Zeitraum von 1991 bis 1998 erhöhen sich die Zahlen von 1,1 auf 1,3 Millionen Gäste auf
den Inseln und an der Ostfriesischen Küste (Umweltbericht Niedersachsen 2006). Für eine Zunahme
der Bootszahlen spricht auch der Zuwachs an Bootsliegeplätze entlang der niedersächsischen
Nordseeküste. 1994 wurden zwischen Ems und Elbe 5.184 Liegeplätze registriert (Abel 1999); heute
sind es circa 10.000 (NPLV 2006).
Auch in den anderen Wattenmeerbundesländern und -staaten wurde der Sportbootsverkehr regelmäßig
aufgenommen. Wie auch in Niedersachsen konnte für das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer keine
Zunahme des Bootsverkehrs registriert werden (Gätje et al. 2004), obwohl die Datenlage hier sehr viel
aussagekräftiger ist (Daten wurden ganzjährig von 1986 bis 2003 aufgenommen). Das kann also
bedeuten, dass sich auch in Niedersachsen das Bootsaufkommen tatsächlich nicht verändert hat. Nur
im Dänischen Watt war eine Zunahme der Durchfahrtspassagen und Bootsliegeplätze nachweisbar
(Gätje et al. 2004).
8.3.2
Anteil an potentiell gestörten Seehunden
Jedes Jahr teilen sich 18,8 ±4,4 % der im Untersuchungsraum lebenden Seehunde mit Bootfahrern
denselben Raum Ein Fünftel des Bestandes lebt also in Bereichen, deren Qualität durch
Bootsquerungen und eine erhöhte Geräuschkulisse gemindert oder zumindest beeinträchtigt ist. Ein
Rückzug der Tiere im Laufe der Jahre aus den beeinträchtigten Flächen wäre daher durchaus
nachvollziehbar. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Insgesamt erhöht sich der Anteil an Seehunden,
der sich innerhalb vermeintlich gestörten Flächen aufhält (Abbildung 15).
8 Diskussion
71
Ein Grund für diese Entwicklung kann in der Definition des potentiellen Wirkraumes der Boote
liegen. Die Begrenzung dieser Zone basiert auf allen jemals kartierten Wasserfahrzeugen (vgl. Kapitel
6.3.3). Eine Abstufung nach Jahren ist also in dem Fall nicht mehr ablesbar und die reale
Bootssituation ab 1999 fehlt völlig. Daher ist es möglich, dass bestimmte Bereiche dieser Zone immer
weniger stark oder überhaupt nicht mehr von Booten angesteuert werden und somit von ihnen auch
keine unmittelbare Gefährdung mehr ausgeht.
Eine zweite Möglichkeit der Erklärung des aufgezeigten Phänomens ist die Gewöhnung seitens der
Seehunde. Die ständige Frequentierung durch Boote – vor allem in derart stark genutzten Räumen wie
dem Wattenmeer – kann dazu beitragen, dass sich die Tiere immer weniger gestört fühlen (Heibel &
Bromisch 2000; NPLV 2006).
Auch Gemmell (2002) stellte eine Gewöhnung von Robben an regelmäßigen Bootsverkehr fest:
Australische Seebären (Arctocephalus forsteri) reagieren auf die Annäherung von Motorbooten in
touristisch stark beeinflussten Bereichen nur in 2 % der Fälle mit Flucht; in Gebieten, die touristisch
nicht erschlossen sind, flüchteten die Tiere dagegen bei 20 % der initiierten Störereignisse.
Interessant ist diese Betrachtung in Hinblick auf Teiluntersuchungsraum B. Sie gehört zu den beiden
Flächen, deren Anteil an Seehunden im Laufe des Untersuchungszeitraumes gestiegen ist. Jährlich
wächst der hier kartierte Anteil vom Gesamtbestand um 0,6 % (jung: 0.56 % / alt: 0,61 %) (vgl.
Kapitel 7.1.2). Gleichzeitig steigt der Anteil der potentiell beeinträchtigten Seehunde.
Im gesamten Bereich der Inseln und auch im Jadebusen dringen die Boote überdurchschnittlich stark
in Bereiche vor, die auch von Seehunden genutzt werden. In den Teilräumen C, D, E und H sind es
sogar mehr als 80 % der Tiere, die unter dem potentiellen Einfluss der Wasserfahrzeuge stehen
(Abbildung 14). Gleichzeitig ist in diesen Gebieten der Anteil an Wattfläche, der als Schutzgebiet
ausgewiesen sehr gering (Abbildung 8). Zwischen dem Anteil potentiell gestörter Seehunde und dem
Anteil an Schutzgebietsfläche konnte ein Zusammenhang nachgewiesen werden. Je weniger
Wattfläche als Schutzgebiet ausgewiesen ist, desto höher ist der Anteil an Seehunden, der potentiell
von Booten gestört wird, bzw. der sich mit Booten denselben Raum teilt.
Das heißt, je mehr Fläche laut Gesetz nicht befahren werden darf, desto geringer ist der Anteil an
Seehunden, der durch Wasserfahrzeuge potentiell gestört wird.
In Anbetracht der Ergebnisse scheinen die Einschränkungen der Befahrensregelung (NPNordSBefV
1992) von den Bootsführern gut akzeptiert zu sein. Die Flächen, die vielen Seehunden als Ruheplatz
dienen, sind größtenteils als Schutzgebiet ausgewiesen und das Befahren mit Wasserfahrzeugen ist
verboten. Boote umfahren diese Flächen und teilen sich nur noch mit den wenigen Seehunden
außerhalb der Schutzgebiete die Fläche.
72
8 Diskussion
Auch Karamanlidis bestätigt im National Marine Park of Alonnissos and the Northern Sporades
(Griechenland) eine Akzeptanz der gesetzlichen Restriktionen seitens der Touristen und
erwerbsmäßigen Fischer. Menschliche Aktivitäten sind in der Kernzone dieses Schutzgebietes
minimal.
8.3.3
Bootsdichte
Für den gesamten Untersuchungsraum wurde während Hochwasser eine durchschnittliche Bootsdichte
von 0,05 ±0,01 Booten pro km² registriert; während Niedrigwasser waren es durchschnittlich 0,07
±0,03 Boote pro km² (Abbildung 17Abbildung 18). Der leicht erhöhte Wert bei Niedrigwasser ist nicht
gleichbedeutend mit einem höheren Bootsaufkommen während dieser Zeit, sondern erklärt sich aus
den geringeren Flächengrößen, auf die sich die Anzahl an Booten bezieht – die Boote verteilen sich
also bei Hochwasser unter Umständen besser in dem Gebiet.
Auch hier sind es wieder die Bereiche südlich der Inseln sowie die Fläche des Jadebusens, die mit
überdurchschnittlichen Werten hervorstechen. Die in I auffallend hohe Dichte während Niedrigwasser
ist auf die Berechnung zurückzuführen. I ist die einzige Fläche, bei der seewärtige Wasserflächen
fehlen und nicht mit in die Rechnung einfließen.
Je höher die Dichte in den einzelnen Teiluntersuchungsräumen ist, desto höher ist auch der Anteil an
Seehunden, der potentiell durch die Boote beeinflusst wird. Ein erhöhtes Aufkommen an Booten
schlägt sich also direkt in einer Erhöhung der potentiellen Beeinträchtigung nieder. Das unterstützt die
Aussage, dass Wasserfahrzeuge dieselben Räume nutzen wie Seehunde.
Die statistische Analyse der Daten ergab einen positiven Zusammenhang zwischen dem Störpotential,
das von Booten ausgeht und den unterschiedlichen Entwicklungen der Bestandsanteile der Seehunde
in den einzelnen Teiluntersuchungsräumen.
Dieses Ergebnis würde bedeuten, dass die Präsenz von Wasserfahrzeugen die Entwicklung des
Bestandes fördert und stark betroffene Teillebensräume attraktiver macht als andere. Wie bereits in
Kapitel 7.3 dargestellt, sind die potentiellen Störungen im Bereich der Wurster Küste – und somit auch
in Teiluntersuchungsraum L – minimal. Hier wurde die stärkste Abnahme der Bestandanteile
nachgewiesen (Abbildung 4). Teiluntersuchungsraum E dagegen gehört zu den am Flächen, die einem
stark erhöhten Störungsdruck ausgesetzt sind (Abbildung 14, Abbildung 17Abbildung 18). Scheinbar
im Widerspruch dazu steht die Erhöhung der Reproduktionsrate in diesem Teilgebiet. Da sich hier also
vermehrt Muttertiere einfinden, um ihren Nachwuchs aufzuziehen, scheint diese Fläche an
Attraktivität gewonnen zu haben oder sich zumindest von anderen Flächen abzuheben.
Diese Entwicklung auf die Präsenz von Booten zurückzuführen ist sicherlich falsch. Vielmehr
scheinen sich hier andere Veränderungen vollzogen
eingegangen sind.
zu haben, die in die Analyse nicht mit
73
8 Diskussion
Mit
der
Einführung
des
Wirkraumes
der
Wasserfahrzeuge
wurde
eine
sehr
statische
Bemessungsgrundlage geschaffen. Ob sich über den gesamten Zeitraum wirklich Boote in diesem
Bereich aufhalten, ist nicht mehr nachvollziehbar und kann so zu einer Verzerrung der realen Situation
führen (vgl. auch Kapitel 8.6 Methodenkritik).
8.4
Einfluss Wattwanderer
Die Wattflächen des Untersuchungsgebietes sind Anziehungspunkt für Einheimische und vor allem
für Touristen. Beschränkt ist die Nutzung zum einen durch die Reglementierungen der
Nationalparkgesetze, die das Betreten der Ruhezonen (Zone I) nur auf dafür ausgewiesenen Wegen
erlaubt (§11 Satz 2 NWattNPG; § 5 Abs. 2 Satz 1 NHmbNPG). Zum anderen sind nicht alle Flächen
aufgrund der Beschaffenheit der Wattfläche gleichermaßen gut zu erreichen und zu begehen. Ob sich
bei der Analyse trotz dieser Einschränkungen des Wirkungsfeldes mögliche Interessenkonflikte mit
den Seehunden ergeben haben, soll nachfolgend zusammengefasst werden.
8.4.1
Entwicklung Anzahl Wattwanderer
Während des Untersuchungszeitraumes hat sich die Zahl der Wattwanderer in keinem der Teilräume
verändert. Wie bereits in Kapitel 8.3.1 beschrieben, wäre aufgrund der steigenden Besucherzahlen im
Bereich des Wattenmeers auch eine erhöhte Frequentierung durch Wattwanderer zu erwarten. Mit
circa 15 % machen Wattwanderungen einen hohen Anteil der naturgebundenen Aktivitäten aus (Zett
1995).
Die Zählung der Wattwanderungen im Niedersächsischen und Hamburgischen Wattenmeer ist Teil
des Wattenmeermonitorings des TMAP (vlg. Kapitel 5.2). Auch in Dänemark, den Niederlanden und
Schleswig-Holstein wird die Entwicklung des Tourismus verfolgt. Eine Erhöhung der Frequentierung
des Watts durch Wattwanderer konnte mit diesen Daten nur für Schleswig-Holstein und Dänemark
nachgewiesen werden. Wie in Niedersachsen veränderte sich die Anzahl an registrierten Wattwanderer
in den Niederlanden nur unwesentlich (Gätje et al. 2005).
Nur ein Bruchteil der Wattwanderer, die sich innerhalb eines Teiluntersuchungsraumes aufhalten,
dringt auch in die unmittelbare Nähe der Seehunde vor (Abbildung 20Abbildung 21). Die
Hauptliegeflächen der Seehunde befinden sich hauptsächlich auf Wattflächen in der Nähe großer
Prielsysteme, Wattwanderungen finden dagegen hauptsächlich in der Nähe des Küstenstreifens statt.
Bei der Analyse der Daten konnten trockengefallene Boote bzw. deren Besatzung als Hauptursache für
potentielle Störungen herausgefiltert werden. Geführte Gruppen machen mit Ausnahme des
Teiluntersuchungsraumes D nur einen geringen Anteil am Störpotential aus.
8 Diskussion
8.4.2
74
Anteil an potentiell gestörten Seehunden
Wie auch bei der der Betrachtung der potentiellen Gefährdung durch Boote sind es die Wattflächen
südlich der Inseln, auf denen die scheinbar größten Nutzungskonflikte zwischen Seehunden und
Touristen zu erwarten sind.
Seehunde liegen üblicherweise weit vom Küstenstreifen entfernt, sodass Fußgänger die Liegeplätze
kaum erreichen. Ersichtlich wird das in den Teilflächen A, I, J, K, L und M (Abbildung 22).
Wattwanderer oder Spaziergänger halten sich vorrangig in der Nähe des Ufers auf. Weite
Wanderungen in die Wattflächen hinein werden in diesen Teilräumen kaum unternommen. Kommt es
trotzdem zu Konflikten, sind es vor allem trockengefallene Boote, die in die Nähe der Liegeplätze
vordringen (Abbildung 22). Bootsführer, die sich trockenfallen lassen, bevorzugen ähnliche Flächen,
wie die Seehunde (NPLV 2006). Durch eine steil abfallende Geländekante unterhalb der Wasserlinie
können sie problemlos bis an die Sandbank heranfahren; ein flacher Geländeanstieg oberhalb der
Wasserlinie ermöglicht die Auffahrt auf die Sandbank (vgl. Kapitel 3.4).
Anders stellt sich die Situation zwischen dem Festland und den Inseln dar. Hier besteht die
Möglichkeit, die gesamte Wattfläche bis hin zu den Inseln völlig zu queren, sich also weiter vom
Festland zu entfernen und potentiellen Seehundliegeplätzen nahe zu kommen.
Auf der offenen Wattfläche bevorzugen Wattwanderer allerdings andere Flächen als Seehunde.
Wanderer orientieren sich vorrangig entlang Wattwasserscheiden, da diese Bereiche am längsten
trockenliegen und so die Begehung am einfachsten und ungefährlichsten ist. Seehunde dagegen
meiden diese Flächen (vgl. Kapitel 6.1). Daher kommt es auf den offenen Wattflächen zwischen
Inseln und Festland seltener zu Konflikten.
Die potentielle Gefährdung in diesen Teilbereichen ist vielmehr auf die Wattwanderungen an den
Inseln selbst zurückzuführen. Seehundverbände, die sich auf direkt an Inseln angrenzenden
Wattflächen aufhalten, sind zu Fuß problemlos erreichbar. So befinden sich am Ostende Norderneys
(Ostbalje) ab 1993 durchschnittlich 86 % des in D kartierten Bestandes; im Osten Langeoogs liegen
ebenfalls große Seehundverbände, die zu Fuß gut erreichbar sind.
Tatsächlich negativ beeinträchtigt werden diese Liegeflächen aber scheinbar nicht. In allen Fällen ist
kein Rückgang der Seehundanzahl nachzuweisen. Die Flächen der Ostbalje haben als Ruheplatz sogar
an Bedeutung für den Gesamtbestand signifikant zugenommen (vgl. Kapitel 8.2). (Spearman: Anhang
II 16).
.
Diese Entwicklung könnte auf die Gewöhnung der Tiere an regelmäßige Besuche durch Urlauber
zurückzuführen sein, wobei die Einhaltung bestimmter Mindestabstände sicher zu dieser Gewöhnung
beiträgt. Otley (2005) bestätigt an Königspinguinen (Aptenodytes patagonicus) in Neuseeland eine
Gewöhnung an menschliche Annäherungen, nachdem ein Mindestabstand zu den Kolonien eingeführt
8 Diskussion
75
wurde. Auch Cassini et al. (2004) erkennen anhand geringerer Reaktionen von Seebären
(Arctocephalus australis) eine Gewöhnung an Annährungen von Land, nachdem deren Ruheflächen
durch eine Begrenzung markiert wurde und somit eine gewisse Distanz zu den Besuchern
gewährleistet war.
Auch bei vermeintlich sensibleren Gruppen wie Mutter- und Jungtieren konnten relativ schnelle
Gewöhnungen beobachtet werden. Bei Untersuchungen an Weddellrobben (Leptonychotes Weddellii)
der Australischen Antarktis schienen sich Mutter- und Jungtiere an Annäherungen von Land zu
gewöhnen, die in häufiger und regelmäßiger Abfolge initiiert wurden (van Polanen Petel).
Wie weit die Gewöhnung an touristische Aktivitäten auch ohne die Einhaltung von Mindestabständen
gehen kann, beschreibt Orsini (2004) an Australischen Seelöwen (Neophoca cenerea) auf Carnac
Island. Die Bereiche, die von den Seelöwen als Ruheplatz genutzt werden, dienen gleichzeitig vielen
Touristen als Badestrand. Bei hohem Touristenandrang kommt es vor, dass sich Besucher bis auf
weniger als fünf Meter an die Tiere annähern; dass die Geräuschkulisse aufgrund der hohen
Touristenzahlen zunimmt und dass Tiere aktiv durch Bewerfen mit Sand oder Seetang beeinträchtigt
werden. Selbst bei extremen Annäherungen bis auf weniger als 2,50 Meter reagieren die Tiere in 30 %
der Fälle überhaupt nicht; bei 43 % der Annäherungen richten die Seelöwen lediglich den Blick
Richtung Störquelle (Orsini 2004).
Positiv anzumerken ist, dass nur ein geringer Prozentsatz der potentiellen Störungen von geführten
Gruppen auszugehen scheint (Abbildung 22). Durch zertifizierte Wattführer ist eine gezielte
Touristenlenkung möglich, die die Besucher von den traditionellen Liegeplätzen fernhält. Auch
Gemmell (2002) stellt fest, dass von geführten Gruppen eine um 15 % geminderte Störung ausgeht als
von ungeführten Gruppen bzw. Einzelpersonen.
Zusätzlich erfahren die Gruppen bei geführten Unternehmungen eine Aufklärung über den
Lebensraum und die Lebensweise der Seehunde. So kann eine Sensibilisierung der Urlauber
gegenüber den Gefahren stattfinden, denen der Lebensraum und die darauf angewiesenen Arten
ausgesetzt sind.
8.4.3
Dichte Wattwanderer
Die Frequentierung der Flächen durch Wattwanderer scheint sehr unterschiedlich (Abbildung 23). In
vier Teiluntersuchungsräumen liegt die Dichte an Wattwanderern weit über der der anderen
Teilflächen. Eine deutliche Erhöhung ist in Fläche D zu erkennen. Diese Fläche umfasst Bereiche in
denen die Inseln Baltrum und Norderney vom Festland aus beinahe ohne Umwege und damit auch in
relativ kurzer Zeit erreichbar sind. Sie bieten somit sehr gute Bedingungen für Wattwanderungen. Eine
ebenfalls sehr hohe Dichte ergibt sich aufgrund der Wanderungen zwischen dem Festland und der
Insel Neuwerk im hamburgischen Teil des Untersuchungsraumes (Teiluntersuchungsraum N). Die
8 Diskussion
76
hohe Dichte in J begründet sich vor allem durch die Wattwanderungen, die vom Festland westlich der
Weser Richtung Minsener Oog verlaufen.
Abgesehen von den genannten Maxima stehen vor allem die Wattbereiche südlich der Inseln unter
einem verhältnismäßig hohen Druck durch Wattwanderer.
Ein Zusammenhang zwischen der Dichte an Wattwanderern und dem Anteil an potentiell gestörten
Seehunden ist, anders als bei den Wasserfahrzeugen, nicht erkennbar. Nicht immer ist ein hohes
Aufkommen an Touristen gleichbedeutend mit einem hohen potentiellen Störeinfluss.
Wie bereits dargestellt, halten sich Wattwanderer vorrangig in Küstennähe auf, also weit entfernt von
potentiellen Liegeflächen. Kommt es zu einer höheren Frequentierung der Wattflächen, bezieht sich
auch diese vorrangig auf Bereiche, die keine unmittelbare Verbindung zu den Seehundliegeplätzen
aufweisen.
So ist in Teiluntersuchungsraum M eine überdurchschnittlich hohe Dichte zu verzeichnen (vgl. Abb.
23). Allerdings werden diese Wanderer während der 15 Jahre nicht ein Mal innerhalb der potentiellen
Stördistanz der Seehunde kartiert. Auch in J liegt die Dichte über dem Durchschnitt; dennoch ist der
Anteil an potentiell gestörten Seehunden mit 12 % verhältnismäßig gering. Die Mehrzahl der Tiere
hält sich in den weiter nördlich gelegenen Watten auf, werden von den Touristen also kaum erreicht.
Wie die Ergebnisse für die Teilbereiche J und M zeigen, ist die Nutzung der Dichte als Parameter im
Fall der Wattwanderer nicht uneingeschränkt nutzbar. Die Anzahl der kartierten Wattwanderer wurde
bei dieser Arbeit auf die gesamte Wattfläche bezogen. Allerdings sind nicht alle Wattflächen
gleichermaßen nutzbar.
Abhängig ist die Nutzbarkeit des Watts von der Sedimentzusammensetzung, der Erreichbarkeit und
der Dauer des Trockenliegens. Eine grobe Zonierung des Watts vom Land Richtung Meer erfolgt in
Schlick-, Misch- und Sandwatt (Stock et al. 1995, Thies 1985, Hummel & Trommer 2002).
Küstennahe Bereiche sind daher meist von sehr feinem Sediment umgeben, welches zwar betreten
werden kann, aber aufgrund der mühseligen Erschließung eher eine Barriere zwischen Land und
besser nutzbaren Misch- und Sandwatt darstellt. Auch Priele bilden ein natürliches Hindernis. Daher
finden die Mehrzahl der Wattwanderungen in unmittelbarer Nähe des Festlandes oder der Inseln statt
Werden die Wattflächen vollständig gequert, um vom Festland zu den nördlich gelegenen Inseln zu
gelangen, werden ebenfalls nur bestimmte Bereiche genutzt. Da die Wanderungen mehrere Stunden
dauern, ist es wichtig, dass die Flächen sehr lange trocken liegen. Genutzt werden daher vorrangig die
großen Wattwasserscheiden, die eine direkte Verbindung zwischen Inseln und Festland herstellen. Je
weiter man sich von dieser „Höhenlinie“ entfernt, desto schneller werden die Wattbereiche überspült
und sind nicht mehr für Wanderungen nutzbar.
8 Diskussion
77
Ein Beispiel für die Verzerrung der realen Situation liefert die Kachelotplate am Westende Juists.
Diese Plate, und somit auch die auf ihr liegenden Seehunde werden vom potentiellen Wirkraum der
Wattwanderer erfasst. Da sich annähernd 50 % des in B kartierten Bestandes hier befinden, geht ein
Großteil der Tiere als „potentiell gestört“ in die Auswertung mit ein.
Tatsächlich ist die Kacholotplate durch einen großen Priel (Haaksgat) von Juist getrennt, sodass ein
Betreten hier sehr schwierig wird. Ein Abstand von annähernd 500 Metern scheint hier zu genügen,
um die Tiere nicht zu beunruhigen. Hier konnte sogar eine signifikante Zunahme der Seehundanzahl
registriert werden (1991: 100 Seehunde, davon 5 Jungtiere; 2005: 474 Seehunde, davon 39 Jungtiere).
Neben den Seehunden finden sich seit den letzten Jahren auch wieder vermehrt Kegelrobben
(Halichoerus grypus) auf dieser Plate ein. Diese Robbenart ist wie der Seehund im Wattenmeer
beheimatet, war aber zwischenzeitlich aus Niedersachsen verschwunden (NPLV 2006). Dass sie sich
wieder in diesem Raum etabliert, spricht ebenfalls für einen verhältnismäßig geringen Stördruck.
Hinzu kommt, dass ein Großteil des Watts als Ruhezone (Zone I) ausgewiesen ist, in der das Betreten
nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt ist (vgl. Kapitel 4.1.4 und 4.1.6). Setzt man voraus, dass sich
die Mehrzahl der Wattwanderer an diese Einschränkung hält, fallen große Bereiche des Wattenmeers
als Wanderroute weg. Generell konnte im Wattenmeer eine hohe (und gestiegene) Akzeptanz der
Beschränkungen bei den Besuchern festgestellt werden (WWF 2006). Außerdem scheint es, dass die
gewachsene Besucherzahl „vielleicht sogar weniger negative Auswirkungen“ auf den Nationalpark hat
als die geringere Besucherzahl 1986 (WWF 2006). Auch bei Umfragen auf Carnac Island fanden
Restriktionen, die den Umgang mit hier lebenden Seelöwen (Neophoca cenerea) regelten, bei 80 %
der befragten Touristen großen Zuspruch (Orsini 2004)
Cassini et al. (2004) und Otley (2005) konnten ebenfalls eine Akzeptanz der Einschränkungen seitens
der Touristen nachweisen. Cassini et al. (2004) untersuchten den Einfluss von Zäunen auf das
Verhalten von Südamerikanischen Seebären (Arctocephalus australis) gegenüber Annäherungen von
Touristen. Obwohl die Begrenzung nur eine Markierung darstellte, die von Menschen problemlos
überwunden werden konnte, veränderte sich das Verhalten der Touristen. Nachdem die Fläche als
nicht begehbar markiert wurde, näherten sich nur noch etwa halb so viele Touristen bis 10 Meter an
die Tiere als vor Errichtung der Begrenzung (Cassini et al. 2004). Die Annäherungen blieben also in
den meisten Fällen bis auf eine Mindestdistanz beschränkt. Gleichzeitig gewöhnten sich die Seebären
an die regelmäßige, aber limitierte Annäherung von Land und reagierten wenige stark als vor der
Begrenzung. Otley (2005) bestätigt für Pinguinkolonien in Neuseeland (Volunteer Point) ebenfalls die
Akzeptanz der vorgeschriebenen Mindestabstände, auch ohne dass die Gebiete von Aufsehern
beaufsichtigt werden. Gleichzeitig reagieren brütende Königspinguine (Aptenodytes patagonicus) vom
Volunteer Point seit der Einrichtung der Minimalabstände weniger heftig auf Annäherungen als vor
der Limitierung (Otley 2005).
8 Diskussion
78
Unter diesen Gesichtspunkten ist nur noch ein Bruchteil der vorhandenen Wattfläche nutzbar. Eine
Verzerrung der realen Situation ist daher sehr wahrscheinlich. Nur in den Teilflächen D und N
scheinen sich die registrierten Wattwanderer relativ gleichmäßig auf die Wattflächen zu verteilen.
8.5
Einflussfaktor Morphologie
Wie stark der Einfluss der Morphologie des Wattenmeeres und damit der Liegeplätze für die
Veränderung der Qualität eines Raumes sein kann, soll am Beispiel der Kleinen Knechtsände
verdeutlicht werden (Karte 10).
Die Kleinen Knechtsände liegen in Teiluntersuchungsraum L und bezeichnen eine Gebiet von zwei bis
drei Sandbänken die im Nordosten von der Robinsbalje, im Westen von Eversandloch und der Tegeler
Rinne begrenzt werden. Zu Beginn des Untersuchungszeitraumes bestand des Weiteren eine Rinne
zum südlich gelegenen Nordeversand.
Wie in Kapitel 7.5 dargestellt, konnte für diese Liegefläche neben der Abnahme der hier kartierten
Bestandsanteile auch eine Abnahme der Seehundanzahl nachgewiesen werden. Da (ausgehend von der
genutzten Datengrundlage) eine Störung durch Wasserfahrzeuge und Wattwanderer ausgeschlossen
werden kann, müssen andere Faktoren für die abnehmende Nutzung dieser Fläche als Liegeplatz
verantwortlich sein.
Eine Möglichkeit ist die Veränderung der morphologischen Gegebenheiten, denn diese sind
mitentscheidend für die Qualität eines Liegeplatzes. Wie in Kapitel 3.4 bereits beschrieben, sollten
folgende Kriterien erfüllt sein, damit eine Sandbank auch als Liegefläche zur Verfügung steht: Über
der Wasserlinie sollte die Fläche nur langsam ansteigen. So sind die Seehunde in der Lage auf die
Sandbank zu gelangen und sich einige Meter von der Wasserlinie zu entfernen. Unter der Wasserlinie
ist eine steil abfallende Geländekante von Vorteil. Bei Gefahr können so die Seehunde schnell von der
Sandbank flüchten, ohne vorher Passagen mit nur geringen Wassertiefen überwinden zu müssen (vlg.
Kapitel 3.4, Drescher 1979)
Ein kurzer Abriss der morphologischen Veränderungen im Bereich der Kleinen Knechtsände soll
Erklärungsansätze für die abnehmende Liegeplatzqualität aufzeigen:
Zu Beginn des Untersuchungszeitraums (1991) besteht die als Kleine Knechtsände definierte Fläche
aus drei voneinander getrennten Sänden. Zwei von ihnen sind westlich gelegen und nur durch eine
relativ flache Passage (< 2m) voneinander getrennt; beide sind durch eine fast durchgehende Rinne (>
2m) vom östlich gelegenen Sand separiert. Zwischen den Kleinen Knechtsänden und Nordeversand
besteht eine deutliche Rinne. Die Flächen sind vor allem im Westen und Osten gut erreichbar und
bieten durch relativ stark abfallendes Gelände unterhalb der Wattwasserlinie gute Möglichkeiten die
Liegeplätze schnell zu verlassen.
8 Diskussion
79
Bis 1998 hat sich die nordwestlich gelegene Sandbank in südliche Richtung verlagert und ist mit der
zweiten Sandbank verschmolzen. Die Rinne zum Nordeversand ist im Laufe der Jahre enger
geworden. Die ehemals schmale nordöstlich gelegene Sandbank hat sich verbreitert und der Anschluss
zum Priel verläuft nicht mehr so steil wie vorher. Beide Sände fallen Richtung des Priels in weiten
Bereichen sehr flach ab. Eine solch flache Neigung unterhalb der Wasserlinie verlängert den
Fluchtweg, der bei einer möglichen Bedrohung von den Seehunden aufgenommen wird.
Innerhalb der folgenden zwei Jahre hat sich die Rinne zwischen den Kleinen Knechtsänden und
Nordeversand bis auf ein kleines Tief nahezu völlig zurückgebildet. Zu diesem Zeitpunkt trennt nur
noch ein flaches Becken von weniger als zwei Metern Tiefe die zwei Sände. Der nordöstlich gelegene
Sand hat sich weiter aufgebaut; die Anbindung zur Robinsbalje im Norden scheint immer noch zu
flach, um einen schnellen Rückzug in den Piel zu gewährleisten.
Bis 2005 ist die Verbindung zwischen den westlichen Sänden und Nordeversand schließlich
vollständig hergestellt. Eine Rinne besteht nicht mehr. Bemerkenswert ist auch das Verschwinden des
Priels im Westen von Nordeversand. Auch die zwei ehemals getrennten nordöstlich gelegenen Sände
haben sich verbunden. Die Rinne im Nordwesten scheint sich weiter zu vertiefen und könnte im Laufe
der nächsten Jahre durch einen Durchbruch im Norden Möglichkeiten bieten, den Sand besser zu
erreichen und als Liegeplatz zu nutzen. Der Bereich mit Tiefen von weniger als zwei Metern schließt
sich sehr eng um den Sand und deutet damit auf eine wieder steiler werdende Geländekante hin.
Interessant wird hier also die weitere Entwicklung der Sände und damit verbunden die der hier
ruhenden Seehundverbände.
8.6
Methodenkritik
Die vorliegenden Daten machten es erforderlich, zum Teil sehr künstliche Parameter für den Vergleich
der Störsituation zu entwickeln. Auch die statische Darstellung des Wattenmeeres, welches sich
gerade durch seine Dynamik auszeichnet, erschwert die adäquate Interpretation der Situation.
Nachfolgend sollen die möglichen Defizite der Auswertung dargestellt werden.
8.6.1
Datengrundlagen
Die Basis für die digitalen Seehundkartierungen bilden regelmäßige Zählflüge. Aus einer Höhe von
2.000 Metern (Abt 2002) werden die gesichteten Seehunde bzw. Seehundrudel in Karten vom
Maßstab 1:100.000 eingetragen.
Die Kartierung erfolgt in allen Fällen als Punkt. Egal, ob es sich um einen Seehund handelt oder um
einen Verband von mehreren hundert Tieren. Gerade bei großen Gruppen ist die reale Verteilung
entlang der Wasserlinie sehr viel weiter gestreut als es die Digitalisierung vermuten lässt.
Da sich die Abgrenzung der Wattflächen ständig verändert (vgl. Kapitel 2.1), geben die in den
Seekarten definierten Wattwasserlinien nicht immer die aktuelle Situation wieder. Auch verschiedene
8 Diskussion
80
Wasserstände vermitteln ein anderes Bild, als die Seekarte vorgibt. Auch dadurch kann es zu
Verzerrungen der realen Liegeplätze kommen. Hier besteht die Frage, wie zweckmäßig die Nutzung
von Stördistanzen im 500-Meter-Bereich ist (vgl. Kapitel 6.3.3).
Die Kartierungen der Wasserfahrzeuge und der Wattwanderer erfolgte jeweils nur über einen Zeitraum
von sechs bzw. sieben Jahren. Die Aussagen, die aufgrund dieser Daten gemacht werden, sind daher
mehr oder weniger Momentaufnahmen, die nicht unbedingt die reale Situation darstellen. Vor allem
die bei dieser Arbeit aufgezeigte Bootssituation ist unter diesem Gesichtspunkt fragwürdig, da die
Daten lediglich die Bedingungen bis einschließlich 1998 wiedergeben, also einen Zustand
widerspiegeln, der bereits vor neun Jahren aufgenommen wurde.
Eine weitere Problematik ist die nicht einheitlich vorgenommene Codierung der Merkmale, die die
Wasserfahrzeuge näher beschreiben. So konnte zum einen die Betrachtung der verschiedenen
Fahrzeugtypen nicht mit in die Untersuchung einfließen, zum anderen fehlte ein Datensatz (1997) bei
der Analyse des Bootsaufkommens bei Niedrigwasser (vgl. Kapitel 6.3.3).
Da die Erhebung der Wattwanderer bis zum Jahr 2005 vorgenommen wurde, dürfte die hier
beschriebene Situation der Realität nahe kommen. Als problematisch für die Analyse stellte sich die
unterschiedliche Digitalisierung der Informationen heraus. Grundsätzlich erfolgte die Darstellung als
Punkt, zum Teil wurden Gruppen allerdings auch als Polygon abgebildet. Somit erzeugen Gruppen,
die als Polygon dargestellt sind einen viel größeren Wirkraum als Gruppen, die als Punkt digitalisiert
wurden, obwohl in beiden Fällen die gleiche Personenanzahl dargestellt wird.
Die digitalisierte Darstellung der Schutzgebiete basiert auf Seekarten aus dem Jahr 1993. Seit dieser
Zeit hat sich an der Lage nichts geändert. Demgegenüber steht die Grundlage, auf der die Seehunde
bei den Befliegungen kartiert und anschließend digitalisiert werden. Im Abstand von mehreren Jahren
erfolgt eine Aktualisierung der digitalen Abgrenzungen der Wattbereiche (Czeck, pers. Mitteilung).
Bei vorliegender Arbeit liegt die Situation von 2004 zugrunde. Da das Wattenmeer ein
hochdynamisches System ist, können sich diese Grenzen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes
drastisch ändern (vgl. Kapitel 2.1). Die Grenzziehung der Schutzgebiete dagegen bleibt (digital)
bestehen. So können sich Wattbereiche, die Seehunden als Liegefläche dienen, aus den Bereichen der
Schutzgebiete (digital) „herausbewegen“. Dadurch kann es zu einer Verzerrung der Ergebnisse
bezüglich der Schutzgebiete kommen.
Gleiches Problem liegt bei dem Vergleich zwischen Schutzgebieten und Ruhezone zugrunde.
Aufgrund verschiedener Bearbeiter und Kartengrundlagen stimmen die Gebietsgrenzen nicht in allen
Fällen überein. Laut Gesetz (NPNordSBefV) liegen alle Schutzgebiete innerhalb der Ruhezone.
Digital ist das nicht immer gegeben. Auch dadurch kann es zu falschen Ergebnissen kommen.
8 Diskussion
81
Für einige Untersuchungen wäre es nötig, die morphologischen Gegebenheiten besser einschätzen zu
können (vgl. Kapitel 8.2.1 und 8.4.3). Gerade für die Einschätzung, wie weit potentielle Störfaktoren
wirklich in den unmittelbaren Bereich von Seehunden vordringen können, sind diese Daten
grundlegend.
8.6.2
Asynchrone Befliegungen
Die Kartierung der untersuchten Störfaktoren „Boote“ und „Wattwanderer“ wurden nicht gleichzeitig
mit der Zählung der Seehunde vorgenommen. Eine direkte räumliche Verbindung durch die
Formulierung von Stördistanzen ist daher keine Darstellung der realen Situation.
Der Liegeplatzpunkt in der Zählkarte darf nicht als fixer Liegeplatz betrachtet werden, der zu jeder
Zeit gleichermaßen angenommen wird. Spätestens mit Eintreffen des Wassers und dem damit
verbundenen Verschwinden des Ruheplatzes verschwindet auch der an dieser Stelle kartierte Seehund
bzw. der hier markierte Seehundverband. Bietet sich während der folgenden Niedrigwasserperiode
wieder die Möglichkeit an Land zu gehen, verschiebt sich die reale Lage des Seehundes – nur um
wenige Meter oder sogar um ganze Prielsysteme.
Ein Störfaktor – egal ob Wasserfahrzeuge oder Wattwanderer – der zu einem anderen Zeitpunkt
aufgenommen wurde, kann daher auf einer Karte direkt neben einem Seehund kartiert werden obwohl
sich bei der Kartierung kein Seehund im näheren Umkreis befindet. Auf diese Weise fließen
Störfaktoren in eine potentielle Stördistanz mit ein, von denen keine Gefahr ausgegangen ist.
8.6.3
Potentielle Stördistanz von 500 Metern
Bei der vorliegenden Arbeit wurde auf Grundlage der Empfehlung der Nationalparkverwaltung
(NLPV 2005) von einer potentiellen Stördistanz von 500 Meter ausgegangen. Ab welcher Distanz die
Seehunde wirklich auf eine sich nähernde Gefahr reagieren, ist jedoch von sehr vielen Faktoren
abhängig. Bereits bei der Unterscheidung zwischen Annäherungen von Land und von Wasser gibt es
Unterschiede (Gemmell 2002). Hinzu kommen Faktoren wie Lautstärke, Größe und Geschwindigkeit
der potentiellen Störquelle, die unterschiedlich starke Reaktionen hervorrufen (Heibel & Bromisch
2000, Lelli & Harris 2001). Eine weitere Abhängigkeit ergibt sich aus der Gewöhnung der Tiere an
regelmäßig auftretende Störungen (Gemmell 2002, Cassini et al. 2004; Otley 2005, Gilmartin, van
Polanen Petel).
Van Polanen Petel (unbekannt) beobachtete bei laktierenden Weddellrobben (Leptonychotes Weddelii)
und deren Nachwuchs erst Reaktionen auf sich nähernde Personen erst bei einem Abstand von 20
Metern. Australische Seebären (Arctocephalus australis) in Uruguay, die seit mehr als 20 Jahren Ziel
touristischer Ausflüge sind, reagieren sogar bis zu einem Abstand von 10 Metern nicht merklich
(Cassini et al. 2004). Brasseur & Reijnders (1994) geben für Wattwanderer Stördistanzen von weniger
als 100 Metern an. Bei dieser Distanz haben Seehunde in Kalifornien lediglich den Kopf und
8 Diskussion
82
Seehunde im niederländischen Wattenmeer flüchten von der Sandbank. Brasseur & Fedak (2003)
geben für Wattwanderer erste Reaktionen bei einer Entfernung von durchschnittlich 350 Metern an.
Ähnliche Differenzen bietet die Literatur zu Stördistanzen für Annäherungen von der Wasserseite.
Ausflugsschiffe im Niedersächsischen Wattenmeer verursachten bei Seehunden teilweise schon bei
einer Entfernung von 500 Metern die Flucht von den Sandbänken; im niederländischen Wattenmeer ab
einer Annäherung von 200 Metern (Brasseur & Reijnders 1994). Für Schlauchboote zitieren Heibel &
Bromisch (2000) eine Stördistanz von 125 Metern, bei denen Seehunde in Alaska mit erhöhter
Kopfheberate reagieren; nach Brasseur & Fedak (2003) reagieren Seehunde des Wattenmeeres bereits
ab einer durchschnittlichen Entfernung von 500 Metern auf Schlauchboote. Seehunde im Golf von
Maine flüchteten bei Paddelbooten bei einer Annäherung auf weniger als 300 Meter (Lelli & Harris
2001). Auch bei Fährfahrten zu den Seehundbänken konnte diese Reaktion beobachtet werden. Die
Personenfähren konnten den Ruheplatz passieren, ohne dass sich die Seehunde davon bedroht fühlten;
vorbeifahrenden Kanufahrer dagegen veranlassten den gesamten Seehundverband, von der Sandbank
zu flüchten (eigene Beobachtung).
Der Abstand, ab dem Seehunde und andere Robben reagieren ist demnach von sehr vielen Faktoren
abhängig, die anhand der Daten nicht mehr nachvollzogen werden können.
8.6.4
Tatsächliches Störereignis
Bei der Analyse wurden alle Wasserfahrzeuge und Wattwanderer als potentielle Gefahren- bzw.
Störquelle angesehen. Wie viele und welche dieser Störfaktoren tatsächlich zu einer Beunruhigung der
Seehundverbände geführt haben, ist anhand der Daten nicht nachzuvollziehen.
Zum einen ist die Häufigkeit und Stärke, mit der Seehunde auf ein potentielles Störereignis reagieren
sehr stark abhängig von der üblichen Frequentierung der Liegeflächen durch diese Störfaktoren. Je
häufiger potentielle Störungen wie Wasserfahrzeuge oder Fußgänger die betreffenden Bereiche
aufsuchen, desto weniger reagieren die Tiere auf diese Annäherung (Gemmell 2002, Cassini et al.
2004; Otley 2005, Gilmartin, van Polanen Petel).
Bei Studien zum Verhalten von Seebären (Arctocephalus forsteri) in Neuseeland (Gemmell 2002)
wurden Rudel in nicht und stark touristisch beeinflussten Bereichen kontrolliert unter Störeinfluss
gesetzt. Rudel reagierten auf die Annäherung von Motorbooten in stark touristisch geprägten Gebieten
zu weniger als 2 % mit Flucht; Rudel in kaum frequentierten Gebieten dagegen zu 20 %. Hier kann
also von einer Gewöhnung seitens der Tiere an vorhandene Störquellen gesprochen werden.
Das Wattenmeer an der deutschen Küste, vor allem der Bereich der Inseln, ist ein hochfrequentierter
Lebensraum (vgl. Kapitel 8.3.1 und 8.4.1). Daher ist davon auszugehen, dass bei weitem nicht alle
Boote oder Wattwanderer, die sich innerhalb einer potentiellen Stördistanz bewegen, auch wirklich zu
einer Störung werden.
8 Diskussion
83
Zusätzlich muss zwischen den verschiedenen Arten potentieller Störungen unterschieden werden.
Untersuchungen im Golf von Maine bezüglich des Einflusses von Booten auf das Haulout-Verhalten
von Seehunden haben ergeben, dass nur 11 % der vorbeifahrenden Motorboote bei den Tieren
Fluchtverhalten auslösten; passierende Paddelboote dagegen zu 55 % (Lelli & Harris 2001). Ähnliche
Ergebnisse erbrachte die Studie in Neuseeland. Hier führten Kajaks bei Australischen Seebären
(Arctocephalus forsteri) annähernd doppelt so oft zur Flucht wie Motorboote (Gemmell 2002).
Liegen Seehunde auf einer Sandbank, kontrollieren einzelne Tiere mit angehobenem Kopf ständig ihre
Umgebung (Heers 1999; Abt 2002). Je lauter und größer ein sich näherndes Objekt ist, desto schneller
wird es von den Tieren wahrgenommen. Untersuchungen im niederländischen Wattenmeer zufolge
reagierten Seehunde auf Kanus bei einer Entfernung von 400 Metern, auf Schlauchboote bei einer
Entfernung von 500 Metern und auf Segelyachten bei einer Entfernung von 800 Metern (Brasseur &
Reijnders 2003).
Annäherungen von Land rufen eine stärkere Reaktion hervor als Annäherungen vom Wasser
(Gemmell 2002). In touristisch erschlossenen Bereichen flüchteten Australische Seebären
(Arctocephalus australis) bei Annäherungen von Land in circa 30 % der Fälle, bei der Annäherung
eines Motorbootes nur zu circa 5 % (Gemmell 2002).
Wenn Seehunde auf den Sandbänken ihre Umgebung beobachten, richtet sich ihr Hauptaugenmerk auf
das Wasser, da sie von hier eher eine Gefährdung erwarten (Ridgway & Harrison 1981, Riedman
1990, Traut 1997). Potentielle Gefährdungen von Land werden daher später erkannt, führen dann aber
eher zur Flucht.
Dabei scheint von ungeführten Gruppen bzw. einzelnen Wanderern ein größeres Störpotential
auszugehen als von geführten Gruppen. Bei der Untersuchung in Neuseeland gingen von geführten
Gruppen 15% weniger Störungen aus (Orsini 2004). Auch van Polanen Petel wies eine Abhängigkeit
zwischen der Größe der sich annähernden Gruppe und der Stördistanz nach. Cassini et al. (2004)
dagegen erkannten bei Studien an Australischen Seebären (Arctocephalus australis) Tendenzen, dass
größere Menschengruppen ein höheres Störpotential zeigten als Einzelpersonen und Paare.
Eine weitere Abhängigkeit besteht zum Verhalten der sich nähernden Personen. Schreiende, rennende
und wild gestikulierende Touristen riefen mehr negative Reaktionen hervor als Personen, die normal
gingen und mit gedämpfter Stimme sprachen (Cassini 2004).
Traut (1997) wertete für den vorliegenden Untersuchungsraum Flugprotokolle von 1991 bis 1994
hinsichtlich vermerkter Störungen aus. Als Störquellen wurden Boote, Flugzeuge, Wanderer und
Diverses (Sprengungen, Schleifspuren ohne Seehunde,…) erfasst. In den Gebieten H, J und K wurde
mit jeweils 20 % der Großteil der Störungen vermerkt. Auch in Teilbereich G war der vermeintliche
Stördruck mit annähernd 13 % der Fälle relativ hoch. In den Flächen L, M und N wurden keine
84
8 Diskussion
Störungen registriert. Dieses Ergebnis unterstreicht die Diskrepanz zwischen vorhandenen potentiellen
Störquellen und der sich tatsächlich ereignenden Beeinträchtigung.
Damit der Seehundbestand des Untersuchungsgebietes möglichst synchron erfasst wird, erfolgen die
Zählungen in drei Flugbezirken (vlg. Kapitel 6.2.2). Dadurch erfolgt die Erfassung der Seehunde und
auch die der Störungen durch verschiedene Bearbeiter. Flugbezirk 1 umfasst die Flächen A bis F;
Flugbezirk 2 die Flächen G bis J; Flugbezirk 3 die Flächen K bis N. Auffällig ist, dass 72,2 % der
Störungen in Flugbezirk 2 ermittelt wurden (Traut 1997). Da es keine einheitlichen Regelungen gibt,
was genau eine Störung definiert und wie sie zu vermerken ist (Traut 1997, Czeck, pers. Mitteilung),
sind die erhobenen Daten kaum miteinander zu vergleichen.
8.6.5
Berechnungsgrundlage Seehunddichte
Das Maß der Seehunddichte als vergleichender Faktor kann nur als Ansatz dienen.
Bezieht man die Anzahl an kartierten Seehunden nur auf die Fläche des genutzten Gebietes unterstellt
man, dass jeder Bereich dieser Fläche in gleichem Maße von den Seehunden genutzt werden kann.
Seehunde orientieren sich vor allem in stark anthropogen beeinflussten Gebieten wie dem Wattenmeer
an der Wattwasserlinie (Zucchi et al. 1989, Heers 1999). Je nach Wasserstand folgen sie dem Bereich
nahe der Wasserkante, um bei plötzlich auftretenden Störungen möglichst schnell fliehen zu können
(Brümmer 1989, Zucchi et al. 1989, Heers 1999). Daher fallen Flächen, die sich mehrere hundert
Meter hinter einer solchen Wattwasserlinie befinden, als potentiell genutzter Liegeplatz kaum ins
Gewicht. Je mehr Priele und Wasserrinnen die Fläche aufweist, desto eher kann sie von den
Seehunden tatsächlich genutzt werden.
Aber auch bei alleinigem Bezug der vorhandenen Seehunde auf die Länge der potentiell nutzbaren
Wasserlinie gibt es bei der rechnerischen Umsetzung und auch bei der Interpretation dieser Bereiche
Probleme. Zum einen passt die Digitalisierung der Schutzgebietsflächen und die der Wattwasserlinie
(Seekartennull) nicht immer überein (vgl. Kapitel 8.6.1). Generell sollten die Schutzgebiete, wenn
nicht an anderen Punkten festgelegt, mit der Wattwasserlinie abschließen, bzw. sie einschließen.
Durch verschiedene Digitalisierungen ist das nicht immer gegeben und bei der GIS-gestützen Analyse
sind dadurch zum Teil einige Kilometer Wattwasserlinie aus der Betrachtung unberücksichtigt
geblieben.
Des Weiteren sind die dargestellten Kilometer nicht immer im selben Maße nutzbar. Hier kommt es
vor allem auf die Morphologie des Geländes an (vgl. Kapitel 3.4).
Hinzu kommt, dass Flächengröße und Länge der Wattwasserlinie einem ständigen Wandel
unterworfen sind. Durch das Zusammenspiel von Tidenhub, Wellengang und Strömungen und den
daraus resultierenden Sedimentbewegungen kommt es auch innerhalb weniger Jahre zu zum Teil
drastischen morphologischen Veränderungen der Situation (Thies 1985, Zucchi 1989, Hummel &
Trommer 2002). Schätzungen zufolge werden allein im Wattenmeer Schleswig-Holsteins mit jeder
Tide
etwa
200.000
t
Feststoffe
bewegt
(Thies
1985).
Sehr
viel
höher
fallen
diese
85
8 Diskussion
Sedimentbewegungen aus, wenn zusätzlich starker Wind und Sturmfluten hinzukommen (Thies 1985).
Diese Veränderungen müssten bei der Berechnung der tatsächlichen Seehunddichte in den jeweiligen
Teiluntersuchungsräumen mit einfließen.
8.6.6
Untersuchungsmaßstab
Die vorliegenden Untersuchungen haben die Flächen des Wattenmeeres sehr weitläufig betrachtet.
Oftmals vollziehen sich aber gerade innerhalb eines Teiluntersuchungsgebietes kleinräumige
Veränderungen im Verteilungsmuster.
Als Beispiel sollen kurz drei traditionelle Liegeplätze in Teiluntersuchungsraum K aufgeführt werden
(Anhang II 18). Allgemein wurde festgestellt, dass sich der Anteil der in K kartierten Seehunde vom
Gesamtbestand im Untersuchungszeitraum nicht signifikant verändert. Die Bedeutung als wichtiger
Ruheplatz bleibt also über die Jahre bestehen (vgl. Abb. 2). Allerdings verändert sich die Verteilung
der Seehunde innerhalb dieses Teiluntersuchungsraumes. Näher betrachtet wurden die Tegeler Plate,
die Kaiserbalje und das Bollensiel östlich der Insel Mellum.
Zu Beginn des Untersuchungszeitraumes halten sich etwa 20 % der in K kartierten Seehunde auf der
Tegeler Plate auf, ein Viertel der Tiere in der Kaiserbalje und circa 30 % im Bollensiel.
Die Bestandsanteile im Bollensiel sind im Laufe der 15 Jahre annähernd gleich geblieben. 31,0 ±7,2 %
der Alttiere und 35,2 ±10,5 % der Jungtiere der Teilfläche K halten sich hier auf. Für die gesamte
untersuchte Wattfläche bedeutet das einen durchschnittlichen Anteil von 6,4 ±1,9 % aller Adulten und
immerhin 10,9 ±3,8 % aller Jungtiere. Die Tegeler Plate gewinnt an Bedeutung. Von ehemals 16,8 %
werden 2005 bereits 31,4 % aller Adulten, die in Teiluntersuchungsraum K vorkommen, auf der
Tegeler Plate gesichtet. Auch in Bezug auf das gesamte Untersuchungsgebiet erhöhen sich die Anteile
des Alttierbestandes von 3,3 % auf 6,7 %. Auf den Flächen um die Kaiserbalje verringern sich
dagegen die Bestandsanteile. 1991 werden 24,2 % der Adulten und 24,0 % der Jungtiere des
Teiluntersuchungsraumes K hier kartiert; 2005 sind es nur noch 19,9 % bzw. 14,9 % des hier
kartierten Bestandes. Da die absoluten Bestandszahlen sowohl bei den Adulten als auch bei den
Jungtieren nicht rückläufig sind, scheint hier die Aufnahmekapazität des Prielsystems erreicht zu sein,
sodass sich hinzukommende Seehunde vermehrt auf anderen Liegeflächen aufhalten (Spearman:
Anhang II 18).
Daraus
wird
ersichtlich,
wie
dynamisch
auch
die
Entwicklung
innerhalb
der
großen
Teiluntersuchungsräume ist. Eine mögliche Analyse kann deshalb nur mit Hilfe genauerer
Kartierdaten und ständig aktualisierter Geländekarten in einem kleineren Einzugsgebiet erfolgen.
8 Diskussion
8.7
86
Empfehlungen
Um zu analysieren, wie stark die Seehunde im Untersuchungsgebiet tatsächlich von Wasserfahrzeugen
und Wattwanderern beeinflusst werden, sollte die Erhebung der verschiedenen Daten aufeinander
abgestimmt werden.
Zurzeit werden bereits Störungen mit in den Flugprotokollen aufgenommen, die während der
Seehundkartierung registriert werden. Diese scheinen aber sehr stark abhängig vom ausführenden
Kartierer (vgl. Kapitel 8.6.4). Da es noch keine einheitlichen Regelungen gibt, was genau eine Störung
definiert und wie sie in die Karten zu übertragen ist, sind die aufgenommenen Daten kaum
miteinander vergleichbar.
Um zu ermessen, wie stark die Gewöhnung der Seehunde an sich nähernde Boote oder Wattwanderer
ist, sollten bei der Kartierung alle potentiellen Störquellen aufgenommen werden, auch wenn die Tiere
nicht reagieren. So könnten Fluchtdistanzen in Abhängigkeit von der Störquelle ermittelt werden.
Fotografien der Liegeplätze, wie sie teilweise in Schleswig-Holstein durchgeführt werden (Abt 2002)
würden dabei die spätere Analyse erheblich erleichtern
Auch wenn man die Ursache für Veränderungen in der Morphologie sucht
Für die alleinige Überwachung der Bestandssituation der Seehunde im Wattenmeer sind die
vorliegenden Daten grundsätzlich ausreichend.
9 Zusammenfassung
9
87
Zusammenfassung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des Seehundbestandes im niedersächsischen und
hamburgischen Wattenmeer, mit dessen Verteilungsänderung und deren möglichen Ursachen:
In den Jahren 1991 bis 2005 steigt der Seehundbestand des niedersächsischen und hamburgischen
Wattenmeeres um 125 %. Unterbrochen wird diese Entwicklung 2002 durch die Seehundstaupe, die
einen Bestandsrückgang um circa 47 % bewirkt.
Die Seehunde verteilen sich im Untersuchungsraum nicht gleichmäßig. Die meisten Tiere befinden
sich auf den Wattflächen zwischen Borkum und Juist sowie nordöstlich der Weser entlang der Wurster
Küste. An dieser Verteilung hat sich im Untersuchungszeitraum grundsätzlich nichts geändert,
allerdings hat sich die Gewichtung zugunsten der Flächen im Westen verschoben.
Im gesamten Untersuchungsraum sind 29 % der Flächen als Schutzgebiet ausgewiesen. In diesen
befinden sich durchschnittlich 76 % aller Seehunde. Die Anzahl an Seehunden pro km² Wattfläche ist
in den Schutzgebieten grundsätzlich deutlich höher als außerhalb.
Während des Untersuchungszeitraumes hat sich der Anteil an Seehunden in Schutzgebieten leicht
verringert. Dieses Ergebnis konnte auf Schutzgebietsflächen zurückgeführt werden, die sehr klein
bemessen sind und deren Seehunddichte verhältnismäßig hoch ist. Daher könnte diese Verschiebung
in einer Kapazitätsgrenze der Schutzgebiete begründet sein.
Die Ruhezone (Zone I) der Nationalparke umfasst circa 65 % der Wattfläche und deckt
durchschnittlich 85 % aller Seehundliegeplätze ab. Von allen Seehunden, die sich in der Ruhezone
aufhalten, befinden sich 88 % in den Schutzgebieten. Daher kann die Ruhezone vorrangig als
Pufferzone um die Schutzgebiete aufgefasst werden. Vorraussetzung für die Umsetzung der
Reglementierungen, die auf den Flächen der Ruhezone liegen ist jedoch eine Übertragung der
aktuellen Nationalparkgrenzen und -zonen in die amtlichen Seekarten.
Die Anzahl an Booten im niedersächsischen und hamburgischen Wattenmeer hat sich in den Jahren
1991 bis 1998 nicht nachweisbar verändert. Das höchste Störpotential lastet auf den Wattflächen
südlich der Inseln und im Jadebusen. Der Zusammenhang zwischen Bootsdichte und potentiell
gestörten Seehunden deutet darauf hin, dass Boote grundsätzlich ähnliche Flächen nutzen wie
Seehunde.
9 Zusammenfassung
88
Liegt auf Flächen ein Befahrensverbot, wird nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Seehunde
potentiell durch Boote beeinflusst. Dieses Ergebnis spricht für eine sehr gute Akzeptanz der
Reglementierungen seitens der Bootsführer.
Der Anteil an Seehunden, der sich innerhalb des Wirkraumes von Booten aufhält, steigt im Laufe des
Untersuchungszeitraumes. Eine Gewöhnung der Seehunde an regelmäßigen Bootsverkehr wäre ein
möglicher Grund.
Die Anzahl der registrierten Wattwanderer zeigt im gesamten Untersuchungsraum keine
Veränderungen. Hauptsächlich wurden ungeführte Gruppen und einzelne Wattwanderer kartiert.
Entlang der Wanderrouten Richtung Norderney, Baltrum, Minsener Oog und Neuwerk wurden
zusätzlich vermehrt geführte Gruppen beobachtet. Von allen Wattwanderern dringt jedoch nur ein
Bruchteil in den unmittelbaren Störbereich der Seehunde vor.
Die potentielle Hauptgefährdung geht dabei von Booten aus, die sich trockenfallen lassen. Durch die
Ausweisung von Schutzgebieten und die Akzeptanz der Reglementierungen werden aber auch diese
Störungen weitestgehend gemindert. Wattwanderer werden nur für die Seehunde, die sich an den
West- oder Ostspitzen der Inseln aufhalten, zur potentiellen Gefahrenquelle.
Geführte Gruppen stellen kaum eine potentielle Störung dar Durch die gerichtete Besucherlenkung
bleiben die Seehundverbände weitestgehend unbehelligt.
Eine Verbindung zwischen potentiellen Störungsquellen und der Veränderung im Verteilungsmuster
der Seehunde konnte anhand der Daten nicht nachgewiesen werden.
Anhand der Kleinen Knechtsände konnte der starke Einfluss der Morphologie aufgezeigt werden.
Veränderungen der Sandbänke können den Nutzen für die Seehunde mitbestimmen und somit
Abweichungen in der Bestandsstruktur bedingen. Dieser Nachweis ist allerdings nur beispielhaft und
kleinräumig möglich.
10 Quellen
10
89
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TRAUT, I. 1997: Das aktuelle Verhalten von Seehunden (Phoca vitulina vitulina) im heutigen
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10 Quellen
98
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Schriftenreihe der Umweltbehörde Hamburg 50/2001. 166 S. http://www.nationalpark-hamburgischeswattenmeer.de/8archiv/main8-1-1.html (14.10.2006)
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Naturschutz und Reaktorsicherheit – Forschungsbericht 29685905 – UBA-FB 000190 –
Gesamtsynthese Ökosystemforschung Wattenmeer – Zusammenfassender Bericht zur
Forschungsergebnissen und Systemschutz im deutschen Wattenmeer – Texte 03/04. Berlin
UNESCO (Hrsg.) 2000: Das Weltnetz der Biosphärenrservate
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Universitäts-Rechenzentrum Trier, Trier. 29 S. www.unitrier.de/urt/user/baltes/docs/exelstat/exelstat.pdf (19.10.2006)
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World Wide Fund for Nature. 64 S.
http://www.google.de/search?q=harbour+seals,+wadden+sea,+human+activity&hl=de&lr=&start=10
&sa=N (24.01.2007)
WORLD WIDE FUND FOR NATURE 2005: Biodiversität, Artenschutz und TRAFFIC – Projekt
Lederschildkröten. 3 S. http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/pdf_miscalt/projektblaetter/Projektblatt__Lederschildkr_te__250505.pdf (09.01.2007
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Wattenmeer. WWF Deutschland, Frankfurt am Main. 28 S. http://www.wwf.de/fileadmin/fmwwf/pdf-alt/regionen/7.pdf (13.12.2006)
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Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Ein Zwischenbericht. Schriftenreihe Niedersächsisches
Wattenmeer Band 10. 58 S
ZUCCHI, H. et al. 1989: Watt – Lebensraum zwischen Land und Meer. Ravensburger Buchverlag Otto
Maier, Ravensburg. 128 S.
11 Anhang
11
Anhang
11.1
Anhang I: Material und Methoden
I 1: Flächenverteilung innerhalb der Teiluntersuchungsgebiete
Meer [km²]
285,46
156,56
51,50
16,11
42,86
32,35
29,16
13,66
46,68
148,80
204,89
69,22
92,65
56,28
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
Watt [km²]
169,51
215,22
82,71
20,64
79,44
68,43
57,26
40,60
121,84
124,76
243,30
111,31
131,41
85,11
Land [km²]
25,66
22,82
25,42
7,26
19,82
18,34
9,89
4,79
0,00
4,25
2,64
3,37
0,00
5,59
gesamt [km²]
480,63
394,60
159,64
44,01
142,12
119,11
96,31
59,05
168,52
277,81
450,84
183,91
224,07
146,99
I 2: Termine und Zählergebnisse der verwendeten Seehundkartierungen
Jahr
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Datum
24.06.
26.06.
28./29.06.
30.06.
21./23.06.
26.06.
30.06./01.07.
18.06.
22.06.
24.06.
28./29.06.
19.06.
23.06.
30.06.
29.06.
SH alt
1513
1772
1925
2464
2630
2818
3412
3789
3881
4146
5154
5146
2693
3152
3800
SH jung
481
482
555
647
576
713
979
799
944
1087
1078
1331
763
886
1033
SH gesamt
1994
2254
2480
3111
3206
3531
4391
4588
4825
5233
6232
6477
3456
4038
4833
I 3: Befliegungstermine für die Kartierungen der Boote
1991
1993
1994
1995
1996
01.07.
09.07.*
28.06.*
24.06.
23.06.*
17.07.*
24.07.*
02.07.*
05.07.*
26.06.*
21.07.*
31.07.
04.07.
11.07.
29.06.
04.08.*
05.08.
10.07.
16.07.*
14.07.
08.08.
08.08.*
18.07.*
29.07.
18.07.
18.08.*
10.08.*
30.07.*
31.07.
23.07.*
23.08.
15.08.
04.08.
19.08.*
03.08.*
24.08.
19.08.
21.08.
24.08.
14.08.
*Befliegung bei Niedrigwasser / sonst Kartierung bei Hochwasser
1997
05.07.
10.07.
12,07.
19.07.
22.07.
11.08.
18.08.
24.08.
I 4: Befliegungstermine für die Kartierungen der Wattwanderer
2000
11.06.
08.07.
07.08.
23.08.
04.09.
2001
01.07.
14.07.
28.07.
11.08.
25.08.
2002
20.05.
03.08.
17.08.
18.08.
19.08.
2003
19.07.
25.07.
09.08.
24.08.
06.09.
2004
30.05.
25.07.
08.08.
13.08.
23.08.
2004
16.07.
02.07.
17.08.
27.08.
28.08.
1998
26.06.
27.06.*
04.07.*
07.07.
14.07.*
25.07.
05.08.
15.08.*
11 Anhang
11.2
Anhang II: Ergebnisse statistischer Tests
II 1: Entwicklung der Seehundanzahl 1991-2005
gesamt
jung
II 2: Entwicklung der Bestandsanteile 1991-2005
alt
rho
p
rho
p
rho
p
rho
A 0,832 <0,001 0,689
0,005 0,838 <0,001
0,071
B 0,764
0,001 0,743
0,002 0,775
0,001
0,754
C 0,609
0,016
0,25
0,34 0,653
0,008
0,118
D 0,811 <0,001 -0,05
0,867 0,792 <0,001
0,779
E 0,629
0,012 0,624
0,013 0,609
0,016
0,318
F
0,746
0,002 0,136
0,629 0,785 <0,001
0,071
G 0,614
0,017 0,736
0,002 0,604
0,019
0,321
H 0,318
0,245 0,667
0,007 0,195
0,486
-0,54
I
0,63
0,012 0,797 <0,001 0,445
0,096
-0,53
J
0,429
0,111 0,277
0,318 0,425
0,114
-0,74
K 0,775
0,001 0,814 <0,001 0,775
0,001
0,032
L
0,229
0,408 0,299
0,279 0,325
0,234
-0,8
M 0,707
0,004 0,793 <0,001 0,682
0,006
-0,14
N 0,043
0,879 0,419
0,12
0,08
0,776
-0,89
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
gesamt
p
0,798
0,002
0,672
<0,001
0,245
0,798
0,24
0,039
0,047
0,002
0,908
<0,001
0,621
<0,001
jung
rho
0,129
0,621
-0,07
-0,16
0,65
-0,43
0,439
0,268
-0,04
-0,78
0,146
-0,65
0,234
0,229
p
0,644
0,015
0,803
0,56
0,01
0,109
0,102
0,33
0,893
<0,001
0,598
0,011
0,357
0,412
alt
rho
-0,01
0,768
0,214
0,803
0,096
0,254
0,257
-0,58
-0,53
-0,69
-0,04
-0,8
-0,16
-0,88
p
0,985
0,001
0,438
<0,001
0,729
0,357
0,35
0,027
0,045
0,005
0,893
<0,001
0,576
<0,001
II 3: Reproduktionsrate
rho
p
A
0,011
0,969
B
0,25
0,364
C
-0,204
0,466
D
-0,284
0,306
E
0,639
0,012
F
-0,621
0,016
G
0,311
0,256
H
0,471
0,077
I
0,118
0,672
J
-0,296
0,283
K
0,039
0,888
L
0,186
0,503
M
0,125
0,653
N
0,369
0,175
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 4: Entwicklung der Seehundanzahl (Jung- und Alttiere)
Schutzgebiet
außerhalb Schutzgebiet
rho
p
rho
p
A
0,839
<0,001
0,304
0,268
B
0,764
0,001
0,797
<0,001
C
0,609
0,016
D
-0,111
0,693
0,377
0,166
E
0,266
0,339
0,679
0,005
F
-0,084
0,766
0,804
<0,001
G
-0,343
0,211
0,668
0,008
H
0,738
0,002
-0,253
0,363
I
-0,132
0,634
0,568
0,027
J
-0,223
0,424
0,855
<0,001
K
0,682
0,006
0,674
0,006
L
0,221
0,423
0,013
0,964
M
0,732
0,003
-0,735
0,002
N
-0,15
0,593
0,122
0,666
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 5: Entwicklung der Bestandsanteile
außerhalb von Schutzgebieten
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
rho
-0,082
0,318
0,323
-0,201
0,771
0,732
-0,536
0,6
0,739
0,254
-0,032
-0,849
0,157
p
0,773
0,245
0,241
0,472
0,001
0,003
0,042
0,02
0,002
0,357
0,909
<0,001
0,571
11 Anhang
II 6: Entwicklung des Seehundbestandes in Schutzgebieten bzw. Ruhezone
Bestandsanteile
Seehunde absolut
rho
p
rho
p
SG ganzjährig
0,386
0,155
0,604
0,019
SG 01.04. bis 01.10.
-0,55
0,036
SG 01.05. bis 01.10.
-0,554
0,035
Ruhezone
0,029
0,918
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
0,696
0,511
0,761
II 7: Vergleich Dichte Seehunde in- und außerhalb von Schutzgebieten
X²
p
A
3145,747
0
B
3145,747
0
C
3,021
0,082
D
0,316
0,574
E
0,018
0,892
F
11,363
0,001
G
339,221
<0,001
H
3,497
0,061
I
964,818
0
J
12,127
<0,001
K
1747,97
0
L
246,432
<0,001
M
465,785
0
N
0,513
0,474
gesamt
6745,974
0
Chi-Quadrat-Test; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 8: Anzahl Boote in den Jahren 1991 bis 1998
innerhalb
innerhalb des potentiellen
Teiluntersuchungsraum
Störbereiches
rho
p
rho
p
A
0,786
0,048
A
0,2
0,714
B
0,393
0,396
B
-0,618
0,191
C
-0,036
0,964
C
-0,261
0,618
D
-0,071
0,906
D
-0,059
0,912
E
0,162
0,728
E
0,232
0,658
F
-0,071
0,906
F
-0,348
0,499
G
-0,429
0,354
G
-0,058
0,913
H
-0,036
0,964
H
0,203
0,7
I
0,643
0,139
I
-0,464
0,354
J
0,000
1,000
J
0,118
0,824
K
0,607
0,167
K
-0,029
0,957
L
-0,436
0,328
L
0,185
0,725
M
0,321
0,498
M
0,494
0,32
N
-0,126
0,788
N
-0,131
0,805
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 9 Anteil Seehunde innerhalb des Wirkraumes von Booten
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
rho
-0,050
0,718
-0,449
0,493
-0,516
-0,586
,0214
-0,336
0,35
0,596
-0,15
-0,163
-0,65
-0,217
p
0,859
0,003
0,093
0,062
0,049
0,024
0,442
0,221
0,199
0,021
0,593
0,562
0,011
0,438
0,005
0,053
0,001
11 Anhang
II 10: Anzahl Wattwanderer in den Jahren 2000 bis 2005
innerhalb
innerhalb potentiellem
Teiluntersuchungsraum
Störbereich
rho
p
rho
p
A
0,257
0,658
A
0,145
0,784
B
0,943
0,017
B
0,486
0,356
C
0,943
0,017
C
0,371
0,497
D
0,029
1
D
-0,6
0,242
E
0,829
0,058
E
0,714
0,136
F
-0,143
0,803
F
0,429
0,419
G
0,714
0,136
G
0,714
0,136
H
0,429
0,419
H
0,429
0,419
I
0,771
0,103
I
-0,145
0,784
J
-0,086
0,919
J
-0,829
0,058
K
0,6
0,242
K
0.714
0,136
L
0,257
0,658
L
0,091
0,864
M
-0,2
0,714
M N
0,486
0,356
N
-0,486
0,356
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 11: Anteil Seehunde innerhalb des Wirkraumes von Wattwanderern
rho
p
A
0,171
0,536
B
0,086
0,758
C
0
1
D
-0,128
0,65
E
-0,407
0,132
F
0,171
0,536
G
0,271
0,324
H
0,075
0,0788
I
0,2
0,47
J
0,479
0,073
K
-0,146
0,602
L
0,266
0,339
M
N
-0,018
0,054
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
VSG/RSG 01.04.-01.10.
RSG 01.05.-01.10.
VSG/RSG 01.04.-01.10.
RSG 01.05.-01.10.
VSG 01.04.-01.10.
VSG ganzjährig
RSG 01.05.-01.10.
VSG ganzjährig
VSG ganzjährig
VSG ganzjährig
RSG 01.05.-01.10.
RSG 01.05.-01.10.
RSG 01.05.-01.10.
VSG 01.04.-01.10.
RSG 01.05.-01.10.
RSG 01.05.-01.10.
Bestand 2005
Bestand 1991
A
A
B
B
B
D
D
E
E
F
F
G
H
H
I
J
Veränderung
1991 - 2005
Teilraum
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Schutzstatus
Schutzgebiet
II 12 Bestandsentwicklung innerhalb der Schutzgebiete
65%
161
266
144% 0 (68)
166
257%
58
207
300%
24
96
429%
103
545
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
466%
9
51
keine signifikante Veränderung
keine signifikante Veränderung
-27%
55
40
p
0,002
0,004
< 0,001
0,017
0,01
> 0.05
> 0.05
> 0.05
> 0.05
> 0.05
> 0.05
> 0.05
0,008
> 0.05
> 0.05
0,042
rho
0,743
0,701
0,850
0,606
0,654
0,652
-0,530
11 Anhang
17 J VSG/RSG 01.04.-01.10.
keine signifikante Veränderung
18 K RSG 01.05.-01.10.
306%
16
65
19 K VSG/RSG 01.04.-01.10.
150%
212
529
20 K VSG/RSG 01.04.-01.10.
318%
80
334
21 K VSG/RSG 01.04.-01.10.
-73%
49
13
22 L VSG/RSG 01.04.-01.10.
keine signifikante Veränderung
23 M VSG/RSG 01.04.-01.10.
keine signifikante Veränderung
24 M VSG/RSG 01.04.-01.10.
187%
38
109
25 N VSG/RSG 01.04.-01.10.
keine signifikante Veränderung
26 M RSG ganzjährig
600%
43
301
27 N RSG ganzjährig
keine signifikante Veränderung
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
> 0.005
0,023
0,029
0,003
< 0,001
> 0.05
> 0.05
< 0,001
> 0.05
0,002
> 0.05
0,580
0,561
0,721
-0,906
0,897
0,754
II 13: Korrelation mit Steigung des Bestandsanteils der Teiluntersuchungsräume
jung
rho
p
rho
Anteil Schutzgebiet an Wattfläche
-0,143
0,627
-0,636
alt
p
0,017
Bootsdichte Hochwasser
Bootsdichte Niedrigwasser
durch Boote potentiell gestörte Seehunde
Dichte Wattwanderer
durch Wattwanderer potentiell gestörte Seehunde
0,099
0,103
0,077
0,733
0,721
0,791
0,552
0,657
0,543
0,043
0,013
0,047
-0,371
0,103
0,192
0,721
-0,055
0,538
0,856
0,049
II 14: Korrelation mit Anteil an potentiell gestörten Seehunden (Wattwanderer)
rho
p
Bootsdichte Hochwasser
0,925
<0,001
Bootsdichte Niedrigwasser
0,754
0,003
Anteil Schutzgebiet an Wattfläche
-0,771
0,002
II 15: Korrelation mit Anteil an potentiell gestörten Seehunden (Wirkraum Wattwanderer)
rho
p
Dichte Wattwanderer
0,158
0,398
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 16: Bestandsentwicklung in D (Ostbalje)
jung
alt
Ostbalje
rho
p
rho
p
Seehunde absolut
0,160
0,570
0,757
0,001
Anteil vom Gesamtbestand
0,112
0,690
0,777
<0,001
Anteil von D
0,454
0,188
0,388
0,153
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
II 17: Bestandsentwicklung in B
Evermanngat
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von B
gesamt
p
0,001
0,001
0,153
rho
0,893
0,761
0,493
jung
p
<0,001
0,001
0,062
rho
0,843
0,457
0,007
alt
p
<0,001
0,087
0,98
rho
0,935
0,775
0,071
gesamt
p
<0,001
0,001
0,798
rho
-0,072
-0,24
-0,373
jung
p
0,799
0,389
0,171
rho
0,546
0,182
-0,246
alt
p
0,037
0,511
0,206
rho
0,521
0,154
-0,399
gesamt
p
0,048
0,584
0,141
Kachelotplate
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von B
rho
0,756
0,749
0,388
11 Anhang
Koppersandpriel
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von B
rho
0,52
0,196
-0,518
jung
p
0,047
0,478
0,051
rho
0,62
0,266
-0,575
jung
rho
p
rho
Seehunde absolut
0,548
0,034
0,542
Spearman'sche Rangkorrelation; Signifikanzschranke: p = 0,05
Lütje Hörn
II 18: Bestandsentwicklung in K
Tegeler Plate
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von K
alt
p
0,037
rho
0,535
gesamt
p
0,04
rho
0,721
0,739
0,689
alt
p
0,003
0,002
0,006
rho
0,721
0,696
0,664
gesamt
p
0,003
0,005
0,008
rho
0,27
-0,639
-0,779
jung
p
0,331
0,012
<0,001
rho
0,465
-0,475
-0,575
alt
p
0,081
0,076
0,027
rho
0,488
-0,6
-0,657
gesamt
p
0,065
0,02
0,01
rho
0,486
-0,014
0,111
jung
p
0,068
0,96
0,691
rho
0,602
-0,086
-0,029
alt
p
0,017
0,763
0,923
rho
0,595
-0,071
0,032
gesamt
p
0,019
0,803
0,908
rho
-0,712
-0,886
-0,904
jung
p
0,003
<0,001
<0,001
rho
-0,696
-0,872
-0,907
alt
p
0,005
<0,001
<0,001
rho
-0,704
-0,863
-0,9
gesamt
p
0,005
<0,001
<0,001
II 19: Bestandsentwicklung in L
Kleine Knechtsände
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von L
gesamt
p
0,014
0,35
0,051
jung
p
0,013
0,528
0,511
Bollensiel
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von K
rho
0,629
0,257
-0,518
rho
0,636
0,175
0,182
Kaiserbalje
Seehunde absolut
Anteil vom Gesamtbestand
Anteil von K
alt
p
0,014
0,337
0,027