Studieren - Studentenwerk Würzburg
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Studieren - Studentenwerk Würzburg
Studierenin Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg Wegweiser rund ums Studium Mensen & Cafeterien | Studentenwohnheime | BAföG & Finanzierung Beratungsstellen | Kinderbetreuung | www.studentenwerk-wuerzburg.de Studierenin Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg 2013/2014 34. Auflage Studentenwerk Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Telefon (09 31) 80 05-0 Telefax (09 31) 80 05-214 www.studentenwerk-wuerzburg.de E-Mail [email protected] impressum Herausgeber: Studentenwerk Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Redaktion: Edith Rügamer Anzeigenverwaltung: CAMPUSdirekt DEUTSCHLAND GmbH Markgrafenallee 3c, 95448 Bayreuth, Tel. (0921) 7 87 78 59-0, E-Mail: [email protected] Redaktionsschluss: Juli 2013 Titelfoto: Rauf Guliyev Herstellung: bonitasprint gmbh, Würzburg · www.bonitasprint.de Auflage: 7.000 Exemplare Wir haben alle Inhalte sorgfältig recherchiert und aktualisiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. inhaltsverzeichnis 1. Studentenwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 8 19 25 27 Universität Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochschule Würzburg-Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochschule für Musik Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochschule Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Wohnanlagen des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohnheime anderer Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zimmervermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohnen für Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sozialwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 40 41 42 43 4. Essen und Trinken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Mensen des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das bargeldlose Zahlungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cafeterien des Studentenwerkes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 49 51 5. Stadtinfo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 In Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 61 64 6. Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bildungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . KfW-Studienkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Studienabschlussdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begabtenförderungswerke und Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitslosengeld I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telekom-Sozialtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 75 76 77 78 79 82 83 84 85 86 7. Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Berufsinformationszentrum (BIZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Weitere Angebote der Agentur für Arbeit Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Sozialabgaben bei Studentenjobs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90f Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 inhaltsverzeichnis 8. Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Krankenversicherung und Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesetzliche Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 99 9. Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Psychotherapeutische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Weitere Beratungsangebote des Studentenwerkes Würzburg . . . . . . . . . . . . . 101 Rechtsberatung und Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Weitere Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Beratungs- und Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit . . . . . . . . . . . . . . . . 108f 10. Studieren mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Elterngeld, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hilfe für Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kinderzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterhaltsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kinderbetreuung für Kleinkinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beratungsstellen und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 112 113 113 114 116 11. Studentenorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 AIESEC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ELSA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CONTACT & COOPERATION e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . individual academic consulting Würzburg e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Colloquia Herbipolensia e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uni Theater Würzburg / studi(o)bühne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kellerperle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochschulgemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Studenteninitiative Economics (Hochschule Aschaffenburg) . . . . . . . . . . . . . ANA e.V. (Hochschule Aschaffenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 118 119 119 120 120 120 121 123 123 12. Verkehr und Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verkehrsbetriebe (Semesterticket) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internationaler Studentenausweis, ISIC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mitfahren und Fernbusse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 125 130 131 Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132f Telefonverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 vorwort Liebe Studentinnen und Studenten, um Ihnen den Studienstart zu erleichtern, möchten wir Ihnen diesen Wegweiser an die Hand geben, der Ihnen wertvolle Tipps für den Studienalltag geben kann. Informieren Sie sich über die umfassenden Serviceleistungen Ihres Studentenwerks, die Sie durch das gesamte Studium begleiten werden. Unsere Mensen und Cafeterien mit ihrem preiswerten Angebot werden Sie wahrscheinlich häufig besuchen. Vielleicht brauchen Sie aber auch einen Platz in unseren Wohnanlagen oder möchten Ihre Ausbildung mit BAföG oder über ein Studienabschlussdarlehen finanzieren. Geschäftsführer Michael Ullrich In unserer Beratungsstelle „BiF-Beratung im Foyer“ im Studentenhaus in Würzburg finden Sie verschiedene persönliche Ansprechpartner für Fragestellungen rund ums Studium, wie Rechtsberatung und Sozialberatung. Für Studierende mit Kind unterstützen wir einige studentische Kinderkrippen. Weiterhin bieten wir bei persönlichen Problemen auch psychotherapeutische Beratung an. In dieser Broschüre verweisen wir Sie neben den eigenen Angeboten auch auf weitere Ansprechpartner, Infoquellen und Institutionen, die Sie ebenfalls unterstützen können. Scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Anregungen, Hinweise und auch kritische Bemerkungen mitzuteilen. Diese sind uns eine wertvolle Hilfe, um den Wegweiser auch künftig möglichst studentengerecht und praxisnah zu gestalten. Wir bedanken uns bei allen Inserenten, die durch ihre Anzeigenschaltung die Druckkos ten mitfinanziert haben. Wir wünschen einen guten Studienstart und einen erfolgreichen Studienverlauf! Ihr Studentenwerk Würzburg Dipl.-Kfm. Michael Ullrich Geschäftsführer studentenwerk Die Studentenwerke Die 58 Studentenwerke in der Bundesrepublik sind die Träger der sozialen Einrichtungen an den Hochschulen. Die einzelnen Studentenwerke vor Ort sind in einem Dachverband, dem Deutschen Studentenwerk – DSW – (Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel.: (030) 29 77 27-10), zusammengeschlossen. Unter der Adresse „www.studentenwerke.de“ können Sie sich im Internet umfassend über die Serviceleistungen des DSW informieren. Per E-Mail können Sie sich unter [email protected] an das DSW wenden. Das Studentenwerk Würzburg Das Studentenwerk Würzburg - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - ist zuständig für die Studierenden an den Hochschulen in Würzburg, Bamberg, Schweinfurt und Aschaffenburg mit insgesamt rund 48.000 Studentinnen und Studenten. Es finanziert seine Leistungen aus Zuwendungen des Staates, den Grundbeiträgen der Studierenden und aus Umsatzerlösen (wie Mieteinnahmen und die Einnahmen aus den Mensen und Cafeterien). Rund 350 Mitarbeiter setzen sich derzeit für die verschiedenen Serviceleistungen ein. Die Aufgaben Hauptaufgaben: Verpflegung Wohnen BAföG Soziales Nach der letzten Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art. 88 BayHSchG) haben die Studentenwerke die Aufgabe, die Studenten der staatlichen Hochschulen wirtschaftlich zu fördern und sozial zu betreuen. Dies bedeutet insbesondere: • den Betrieb von Mensen und Cafeterien, • den Bau und Betrieb von Studentenwohnanlagen, • die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), • die Einrichtung und den Betrieb von Kinderkrippen, • die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich, • die „soziale und gesundheitliche Betreuung“ in Form von psychotherapeutischer Beratung, sowie Sozial- und Rechtsberatung • die Studentenwerke sollen auch im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen. 6 studentenwerk Der Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) Jeder Student, der an einer vom Studentenwerk Würzburg betreuten Hochschule studiert, muss pro Semester einen Pflichtbeitrag in Höhe von 42,– € (Stand: WS 2013/2014) an das Studentenwerk entrichten. Dieser wird von der Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein. Weiterhin wird auch ein solidarischer Beitrag für das Semesterticket (vgl. Kapitel Verkehr und Reisen) in Höhe von 57,– € pro Semester von den Würzburger Studierenden verlangt. Dieser Betrag wird in voller Höhe an die Verkehrsbetriebe weitergegeben. Diese Beiträge sind keine Studiengebühren. Vom SS 2007 bis zum SS 2013 gab es in Bayern zusätzlich Studienbeiträge bis zu 500,– € pro Semester, die zum WS 2013/14 abgeschafft wurden. Ihr Ansprechpartner: Studentenwerk Würzburg Am Studentenhaus, 97072 Würzburg, Tel.: (0931) 80 05-0, Fax: (0931) 80 05-2 14 www.studentenwerk-wuerzburg.de, [email protected] Werden Sie Fan vom Studentenwerk Würzburg auf Facebook und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Hier gibt es täglich wichtige Infos zu unseren Einrichtungen, Mensa-Aktionen und weitere Neuigkeiten aus unserem Hause. Ihr Feedback ist uns sehr wichtig und wir freuen uns auf den konstruktiven Dialog und viel Spaß mit Ihnen. Hier geht s zur Fanpage: www.facebook.com/studentenwerk.wuerzburg 7 hochschulen Universität Würzburg Studienberatung Die Zentrale Studienberatung weiß Rat bei allen Fragen rund ums Studium: Uni am Sanderring, Eingang • Sie wissen nicht, was Sie studieren sollen? • Sie wollen den Studiengang wechseln oder ein Doppelstudium beginnen? • Sie planen, Ihr Studium zu unterbrechen oder abzubrechen? • Sie haben Probleme, Ihr Studium zu organisieren und Ihren Stundenplan zu gestalten? • Sie brauchen Unterstützung im Dschungel der Vorschriften und Regelungen? Wir helfen Ihnen! Als erste Anlaufstelle steht Ihnen der Telefonservice zur Verfügung: Tel.: (0931) 318 318 3 (montags bis freitags 9.00 bis 15.00 Uhr) Gerne können Sie auch in unsere offene Sprechstunde zu einem persönlichen Gespräch kommen: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich Mi 14.00 - 16.00 Uhr (Kurzauskünfte) in der Ottostraße 16, 97070 Würzburg (Dachgeschoss) Oder Sie schreiben uns: E-Mail: [email protected] Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg Viele wichtige Tipps und Hinweise für Studieninteressierte bietet unser Newsletter. Bitte melden Sie sich an unter: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/zsb/S/infomail/ Informationen zu speziellen fachbezogenen Fragen erteilen die Fachstudienberater: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/zsb/info/fsb/ International Office Das International Office (IO) ist als Referat im Studierendenservice der Zentralverwaltung zuständig für die Koordinierung und Durchführung der Auslandsbeziehungen der Universität Würzburg und Verbindungsstelle 8 hochschulen zum Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, Internet: www.daad.de. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: • Hochschulpartnerschaften, • Studenten- und Wissenschaftleraustausch mit Partnerinstitutionen, • Koordination von EU-Mobilitätsprogrammen für Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland, • Zulassung von allen ausländischen Studienbewerbern mit Ausnahme von Deutschen gleichgestellten Bewerbern für Studiengänge, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind. Allgemeine Studieninformation und Studienberatung für ausländische Studierende vor Studienbeginn in Deutschland, • Soziale und individuelle Betreuung der ausländischen Studierenden. Hilfe in Fragen, die mit dem Aufenthalt in Verbindung stehen, • Vorbereitung und Durchführung von Informationsabenden und gesellschaftlichen Veranstaltungen für ausländische Studierende. Das IO organisiert Orientierungswochen und Exkursionen für ausländische Studierende (Semesterprogramm). • Durchführung von Sonderveranstaltungen und Beratung von Studierenden der Universität Würzburg zum Auslandsstudium sowie die Bearbeitung von Bewerbungen um Auslandsstipendien, • ERASMUS-Mobilitätshilfen für Praktika innerhalb Europas. International Office Hubland Campus Nord Josef-Martin-Weg 54/2, EG, 1. OG Tel.: (0931) 31-8 28 05, E-Mail: [email protected] Postanschrift: Hubland Campus Nord, Josef-Martin-Weg 54/2, 97074 Würzburg Internet: www.international.uni-wuerzburg.de (Hier finden Sie u.a. umfassende Infos zu einem Auslandsaufenthalt) Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr Mi 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Do 8.00 - 11.30 Uhr und nach Vereinbarung 9 hochschulen Referat für Studienangelegenheiten Das Referat 2.2 der Universität Würzburg ist für folgende Angelegenheiten die richtige Anlaufstelle: Das Referat 2.2 ist zentraler Ansprechpartner im Studienablauf • • • • • • • • • • • Einschreibung zum Studium (siehe Stichwort Immatrikulation) Rückmeldung (siehe Stichwort Rückmeldung) Beurlaubung vom Studium Exmatrikulation (siehe Stichwort Exmatrikulation) Bescheinigung von Studienzeiten, Studienbuch Studienfachwechsel Doppelstudium Zulassungen (soweit nicht hochschulstart.de zuständig ist) Begabtenförderung nach dem BayBFG Förderung des wissenschaftl. Nachwuchses Gasthörer und Seniorenstudium Referat für Studienangelegenheiten der Universität (Referat 2.2): Sanderring 2, 97070 Würzburg, Zimmer 111, Tel.: (0931) 31-8 31 83 Fax: (0931) 31-8 21 02, E-Mail: [email protected] Internet: www.uni-wuerzburg.de (-> Informationen für Studierende ->Studienangelegenheiten) Öffnungszeiten 10 Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich Mi 14.00 - 16.00 Uhr hochschulen Exkurs: Chipkarte (Studierendenausweis) und SB@Home Seit dem WS 2011/2012: Die Chipkarte bzw. der neue Studierendenausweis Zum WS 2011/2012 führten alle drei Würzburger Hochschulen neue Studierendenausweise in Form einer personalisierten Chipkarte (mit Passbild) ein. Mit dem Antrag auf Immatrikulation geben Sie deshalb auch ein Passbild ab. Der Studierendenausweis wird Chipkarte = Studierendenausweis in Form einer Chipkarte ausgestellt und Ihnen zugesandt. Ihre Chipkarte ist multifunktional, Sie fungiert sowohl als Ausweis wie auch als Semesterticket und kann zum bargeldlosen Zahlen in Mensen und Bibliotheken verwendet werden. Damit Sie Ihren Ausweis auch benutzen können, muss dieser erst an einer Validierungsstation mit einem Gültigkeitsdatum versehen werden – nur dann ist Ihre Chipkarte auch gültig. Diese Validierung muss jedes Semester durchgeführt werden, dauert aber nur wenige Sekunden. Stets aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie online unter http://go.uni-wuerzburg.de/chipkarte SB@Home Mit SB@Home können Sie zahlreiche Verwaltungstätigkeiten über das Internet abwickeln (z.B. die Rückmeldung, lastschriftgestützte Zahlung der Semesterbeiträge, Ausdruck von Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen, Prüfungsanmeldungen sowie Adressänderungen). Für viele Lehrveranstaltungen müssen Sie sich ebenfalls über SB@Home anmelden. Das Service-Angebot SB@Home ist erreichbar unter http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/online-service Dort finden Sie auch aktuelle und weiterführende Informationen. 11 hochschulen Immatrikulation / Rückmeldung / Exmatrikulation Immatrikulation Wer an der Universität Würzburg ein Studium aufnehmen möchte, muss sich in der für die Immatrikulation vorgesehenen Frist einschreiben. Eine vorherige Bewerbung ist nur für Fächer erforderlich, für die die Zulassung beschränkt ist. Die eigentliche Immatrikulation besteht aus zwei Schritten: Zunächst ist der Antrag auf Immatrikulation online zu stellen, Sie finden ihn unter http://www.uni-wuerzburg.de/ bei den Quick Links. Nach vollständiger Datenerfassung erhalten Sie dann den ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation zum Ausdrucken. Diesen Antrag schicken Sie dann zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an das Referat 2.2. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Immatrikulation. Im Anschluss daran erhalten Sie verschiedene E-Mails zu Ihrer Information. Detaillierte Informationen zur Immatrikulation, z.B. allgemeine Immatrikulationsvoraussetzungen und Fristen, Höhe der fälligen Beiträge sowie die benötigten Unterlagen, finden Sie auf den Internetseiten der Universität Würzburg unter „Studienangelegenheiten“. Rückmeldung Studenten, die an der Universität Würzburg immatrikuliert sind und das Studium im jeweils folgenden Semester hier fortsetzen möchten, müssen sich frist- und formgerecht zurückmelden. Die Rückmeldezeit kann dem Internet entnommen werden; sie wird aber auch durch Anschlag bekannt gegeben. Die Rückmeldung kann per Internet über SB@Home (siehe Exkurs SB@Home, S.11) oder durch Überweisung der fälligen Beiträge erfolgen. Der Studentenwerksbeitrag beträgt 42,– €. Das Semesterticket kostet 57,– € (Stand zum WS 2013/2014). Exmatrikulation Das Abmelden von der Universität (Exmatrikulation), kann zu jeder Zeit auf Antrag des Studierenden erfolgen, wird aber auch aus Gründen, die das Bayerische Hochschulgesetz vorgibt, von der Universität durchgeführt. Die Exmatrikulation wird im Referat für Studienangelegenheiten der Universität durchgeführt und kann auf eigenen Wunsch des Studenten auch während des laufenden Semesters erfolgen. Mitzubringen sind immer die Semesterunterlagen des laufenden und ggf. des Folgesemesters. Zum Ablauf des Semesters kann die Exmatrikulation jeweils ab 15. Januar bzw. ab 15. Juni beantragt werden. 12 hochschulen Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Universität Würzburg unter „Studienangelegenheiten”. Bitte beachten Sie: Eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge für das jeweilige Semester erfolgt nur, wenn der Antrag auf Exmatrikulation und der Antrag auf Rückerstattung spätestens am ersten Tag des Vorlesungszeitraumes im Referat für Studienangelegenheiten eingegangen sind. Beide Anträge finden Sie ebenfalls im Internet. Studierendenvertretung – SprecherInnenrat Die Belange der Studentinnen und Studenten werden an den einzelnen Fakultäten von den Fachschaftsvertretungen, uniweit von SprecherInnenrat und Studentischem Konvent, dem Studierendenparlament, vertreten. Die Fachschaftsvertretungen sind über die Dekanate der Fakultäten oder das Büro des SprecherInnenrates erreichbar. Die Fachschaften der einzelnen Fakultäten betreuen Studienanfänger und sind erste Anlaufstelle für Probleme jeder Art auf Fakultätsebene. Der SprecherInnenrat unterhält eine kostenlose Zimmerkartei. Weiterhin gibt es Informationen zur Hochschulpolitik und Unigeschehen sowie verschiedene Themenarbeitskreise. Zusätzlich sind im SprecherInnenratsbüro internationale Studentenausweise erhältlich (vgl. ISIC). Wer sich für die Mitarbeit in der Studentinnen- und Studentenvertretung interessiert, dem steht als Betätigungsfeld eine breite Palette von SprecherInnenratsreferaten (z.B. Uni Theater, Referat Kultur, Referat Aktion, Referat Ökologie, Referat Internationales und Referat Barrierefrei) zur Verfügung. Bitte beteiligt Euch an den hochschulweiten Wahlen SprecherInnenrat der Universität Würzburg Am Hubland, Mensagebäude, I. Stock, Zi. 104, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 58 19, Fax: (0931) 31-8 46 12 E-Mail: [email protected] Internet: www.stuv.uni-wuerzburg.de Öffnungszeiten: Mo - Do Fr 9.00 -15.00 Uhr 9.00 -13.00 Uhr Ein weiteres Büro ist auch am neuen Campus Hubland Nord (Gebäude 54, 97074 Würzburg) geplant: aktuelle Informationen hierüber erhalten Sie unter www.stuv.uni-wuerzburg.de. 13 hochschulen Frauenbüro Das Service- Center für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der Universität Würzburg bietet Beratung und Unterstützung, insbesondere in Fragen • zur Vereinbarkeit von Studium und Familie / Kinderbetreuung; • zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit Familie/ Kinderbetreuung; • zu Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs; • zu frauenspezifischen Belangen im Studium, während der Weiterqualifikation und während einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität. Mensagebäude am Hubland, 1. OG, Zi. 117 Am Hubland, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 43 43 E-Mail: [email protected] Internet: www.frauenbuero.uni-wuerzburg.de Career Service Der Career Service ist die zentrale Plattform aller persönlichkeits- und karrierefördernden Angebote, die an der Universität Würzburg angeboten werden. Um Studierenden den Übergang von Studium zu Beruf zu erleichtern, macht der Career Service kostenlos mit konkreten Berufsfeldern und Anforderungen vertraut. Der Career Service bietet hierzu regelmäßig folgende Dienste sowie orientierende und qualifizierende Veranstaltungen an: • Informations- und Vortragsveranstaltungen • Trainings zu Schlüsselqualifikationen (Kommunikations-, Sozial- und Methodenkompetenz) • Bewerbungs- und Assessment-Center-Trainings • Persönliche Profilanalyse und Bewerbungsberatung • Inner- und außeruniversitäre Netzwerkarbeit Der Career Service fungiert als Bindeglied zwischen Universität und Arbeitswelt. In Kooperation mit Partnern aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft entsteht jedes Semester ein vielfältiges Angebot, das Studierenden bei der Erstellung eines individuellen Bewerberprofils, bei der Schulung spezifischer Qualifikationen, bei der Erkundung relevanter Berufsfelder sowie beim praktischen Einstieg in den Beruf hilft. Weitere Infos online unter: www.uni-wuerzburg.de/career 14 hochschulen Career Service der Universität Würzburg Hubland Campus Nord, Josef-Martin-Weg 54/1, 97074 Würzburg, Tel: (0931) 31-8 30 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.uni-wuerzburg.de/career Zentrum für Sprachen (ZFS) Das Zentrum für Sprachen ist als zentrale Einrichtung zuständig für die fakultätsübergreifende sprachpraktische Ausbildung der Würzburger Studierenden außerhalb der Philologien. Es ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Allgemein- und Fachsprachkursen auf Anfänger- und vor allem Fortgeschrittenenniveau. Die Veranstaltungen finden semesterbegleitend und als Intensivkurse statt, im Moment werden folgende Sprachen angeboten: Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Schwedisch. Darüber hinaus bietet das ZFS studienvorbereitende und studienbegleitende Deutschkurse für internationale Studierende, sowie die Abnahme der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Am Zentrum für Sprachen können überdies Kurse zur Vorbereitung auf die Latinumsprüfung absolviert werden. Das kleine Latinum kann jeweils im Anschluss an die Vorbereitungskurse am Zentrum selbst abgelegt werden. Zentrum für Sprachen Matthias-Lexer-Weg 25, Campus Hubland Nord, 97074 Würzburg Tel.: (09 31) 31-8 56 59 E-Mail: [email protected] Internet: www.zfs.uni-wuerzburg.de Universitätsbibliothek Am Hubland, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 59 43 (Sekr.) sowie 31-8 59 06 (Info-Zentrum), Fax: (0931) 31-8 59 70, Internet: www.bibliothek.uni-wuerzburg.de Die Universitätsbibliothek liegt zentral am Hubland gegenüber der Hublandmensa. Hier finden Sie Lehrbücher, Fachliteratur, Multimedia-CD-ROMs, Sprachkurse (alles auch zum Ausleihen), Fachzeitschriften, Zeitungen sowie weitere gedruckte und elektronische Informationsmittel. Auf den Online-Katalog der UB Würzburg und zahlreiche Datenbanken und elektronische Volltexte können Sie auch im Internet zugreifen. Unibibliothek am Hubland 15 hochschulen Allen Studienanfängern und neuen Bibliotheksbenutzern hilft die Universitätsbibliothek, sich in der Bibliothek zurechtzufinden und das umfassende Informationsangebot effektiv zu nutzen. Dazu empfehlen wir die Teilnahme an einer der zahlreichen Einführungsveranstaltungen; die Termine werden auf Plakaten und im Internet angekündigt. Öffnungszeiten der Zentralbibliothek: • Informationszentrum, Hauptlesesaal, Leihstelle, Freihandmagazin, Lehrbuchsammlung 1: Mo - Fr 8.30 - 24.00 Uhr Sa, So 9.00 - 22.00 Uhr vom 01.08. - 31.08.: Mo - Fr 8.30 - 20.00 Uhr So geschlossen. Sa 9.00 - 18.00 Uhr Vom 24.12. bis 01.01. sowie an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen. • Sondersammlungen: Handschriften, Alte Drucke und Fränk. Landeskunde Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 16.00 Uhr Mi 8.30 - 18.00 Uhr Dezentrale Bereiche und Teilbibliotheken: Die Teilbibliotheken sind Präsenzbibliotheken; das Ausleihen von Büchern ist dort in der Regel nicht möglich. Alle Teilbibliotheken mit detaillierten Infos hierzu und weitere Bibliotheksstandorte finden Sie auf den Internetseiten der Unibibliothek. Rechenzentrum Das Rechenzentrum versteht sich als IT-Dienstleister der Universität und ist Ansprechpartner für alle damit zusammenhängenden Fragen. Es bietet den Studierenden vielfältige Dienstleistungen. In den Benutzerräumen des Rechenzentrums stehen knapp 60 PCs unter Windows und Linux zur Verfügung. Alle PCs sind mit zahlreichen Softwareprodukten ausgestattet und an das Hochschulnetz bzw. Internet angeschlossen. An verschiedenen Standorten betreut das Rechenzentrum sog. CIP-Pools, an denen ähnliche Hard- und Software verfügbar ist. Jeder Benutzer verfügt über 1 GB Speicherplatz im Netz, auf den er von allen Arbeitsplätzen der Universität und webbasiert von zu Hause aus zugreifen kann. Laserdrucker (schwarz/weiß und Farbe), Scanner und CD/DVD-Brenner sind 16 hochschulen auch vorhanden. Im Multimedia-Pool ist spezielle Software für Grafikanwendungen und Videobearbeitung installiert. Der eigene Laptop bzw. Smartphone kann in vielen Bereichen der Universität über WLAN an das Hochschulnetz/Internet angeschlossen werden. Von zu Hause aus ist über ein VPN-Gateway der Zugang zum Hochschulnetz und damit z.B. zur Online-Literaturrecherche möglich. Studierende erhalten mit der Immatrikulation eine kostenfreie, uniweite Benutzerkennung und E-Mail-Adresse, an die wichtige, das Studium betreffende Informationen verschickt werden. Mit ihrer Benutzerkennung können sich die Studierenden u.a. am Webmailer, am Studierendenportal SB@Home, an der eLearning-Plattform WueCampus oder an Studisoft anmelden – über letzteres können die Benutzer kostenfreie Software herunterladen. In mehreren Kursräumen werden insbesondere zu den Themen Anwendungssoftware (u.a. MS Word, MS Excel, …), Internet und Betriebssysteme regelmäßig Kurse abgehalten, die für Studierende kostenlos sind. Zahlreiche Schriften können kostengünstig erworben werden; im Rahmen von Kursen werden sie an Studierende im Allgemeinen gratis abgegeben. Die Beratung des Rechenzentrums ist bei allen Wünschen, Fragen und Problemen zur Datenverarbeitung zentraler Anlaufpunkt. Beratung des Rechenzentrums: Mo - Do 9.00 - 18.00 Uhr Fr 9.00 - 15.00 Uhr im Raum 1U23 Tel.: (0931) 31-8 50 50 E-Mail: [email protected] Weitere Infos im Internet unter www.rz.uni-wuerzburg.de Öffnungszeiten des Rechenzentrums: Mo - Fr 7.30 - 18.30 Uhr Am Hubland, 97074 Würzburg Lage: Auf dem Universitätsgelände am Hubland finden Sie das Rechenzentrum am Theodor-Boveri-Weg, der das Campusgelände ringförmig umschließt, ausgeschildert – im Bereich Mathematik/Informatik. 17 hochschulen Hochschulsport Das Sportzentrum der Universität Würzburg bietet Studierenden und allen hauptamtlichen Mitarbeitern der Universität Würzburg, der FHWS und der Hochschule für Musik Würzburg die Möglichkeit, verschiedene Sportarten auszuüben. Folgende Sportarten sind derzeit im Programm: Die Broschüre zum Hochschulsportangebot liegt zu Semesteranfang aus Aikido Badminton Basketball Bergsport Boxen Fitness: - Aerobic - Step Aerobic - Bodystyling - Fatburner Tanz: - Klassisches Ballett - Gesellschaftstanz - Jazz Dance - Modern Dance - Salsa Gesundheitskurse Krafttraining allgemein Fechten Fußball Futsal Gerättauchen Gerätturnen Hallenhandball Judo Karate Nin-Jutsu Oriental Dance Schwimmen Segeln Tae-Kwon-Do Taijiquan Tischtennis Ultimate Frisbee Unterwasserrugby Volleyball Yoga Zumba Die Teilnahme am Hochschulsport kann nur mit einem gültigen Sport-Ausweis erfolgen, der für Studierende zum Preis von 15,– € erworben bzw. durch den Kauf der jeweiligen Semestermarke zum Preis von 10,– € verlängert werden muss. Jeweils zu Semesterbeginn erscheint das Hochschulsportprogramm in Form einer Broschüre, die im Sportzentrum abgeholt werden kann. Die Informationen finden sich auch auf der Homepage unter: www.hochschulsport.uni-wuerzburg.de Ankündigungen, Informationen über besondere Veranstaltungen und Programmänderungen werden durch Aushänge oder im Internet bekannt gegeben. Sportzentrum der Universität (Abt. Hochschulsport): Am Hubland, 97074 Würzburg Telefon und Infos zum Hochschulsport unter : (0931) 31-8 65 30 E-Mail: [email protected] Hochschulsportbüro: Mo - Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Di und Do 13.00 - 15.00 Uhr 18 hochschulen Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Die Hochschule Würzburg-Schweinfurt wurde 1971 mit sieben Studiengängen gegründet. Zwischenzeitlich wurde das Studienangebot auf 19 Bachelor- und 12 Masterstudiengänge erweitert. Standorte Die Hochschule ist in die Abteilungen Würzburg und Schweinfurt örtlich unterteilt: • Abteilung Würzburg Sanderring 8, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 35 11-61 30 Fax: (0931) 35 11-159 E-Mail: [email protected] • Abteilung Schweinfurt Ignaz-Schön-Straße 11, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 9 40- 5 Fax: (09721) 9 40- 600 E-Mail: [email protected] WÜ SW Studienberatung Die Hochschule Würzburg-Schweinfurt berät Studienbewerber und -anfänger sowie Studierende über Inhalte, Anforderungen und Gestaltung von Studiengängen. Allgemeine Studienberatung: Die Allgemeine Studienberatung informiert über alle mit dem Studium zusammenhängenden Fragen und wird an den einzelnen Abteilungen durchgeführt. Sprechzeiten der Allgemeinen Studienberatung: • Abteilung Würzburg: Sanderheinrichsleitenweg 20, Raum I 1.43: Mo 9.00 - 11.00 Uhr Münzstraße 19, Raum 108: Mi 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Do 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Fr 9.00 - 11.00 Uhr Tel.: (0931) 35 11-81 68 u. -81 69 E-Mail: [email protected] WÜ 19 hochschulen SW • Abteilung Schweinfurt: Ignaz-Schön-Straße 11, 97421 Schweinfurt, Raum 1711 Telefonische Terminvereinbarung: (09721) 9 40-6 48 oder (0931) 35 11-81 68 u. -81 69 Studienfachberatung: Die Studienfachberatung informiert über Studienmöglichkeiten in den Studiengängen, Auswahl und Belegung von Lehrveranstaltungen, Studienerfolgskontrollen, berufsorientierte Studiengestaltung, Prüfungsvorbereitung und Studienabschlüsse. Die Sprechzeiten der jeweiligen Studienfachberater können in den Fakultätssekretaria- Gebäude der Hochschule WÜ-SW in der Münzstraße ten erfragt werden. Hochschulservice Internationales WÜ Abteilung Würzburg: Thomas Schmitt Münzstraße 19, Raum/Room Z.1.05, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 3511-81 72, E-Mail: [email protected] Christina Schuster Münzstraße 19, Raum/Room Z.1.04, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 3511-85 02, E-Mail: [email protected] Sprechzeiten/Office hours Würzburg: Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr SW Abteilung Schweinfurt: Ignaz-Schön-Str. 11, Raum/Room 1712, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 940-649, E-Mail: [email protected] Sprechzeiten/Office hours Schweinfurt: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr Mo - Do 13.00 - 15.30 Uhr Hochschulservice Studium (HSST) In jeder Abteilung der Hochschule befindet sich mindestens ein HSST. Es ist für folgende Angelegenheiten zuständig: • Einschreibung zum Studium (Zulassung) • Rückmeldung (Anmeldung zum Weiterstudium) 20 hochschulen • Beurlaubung vom Studium • Exmatrikulation • Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen • Gasthörer, Studentenausweise, Studiengangswechsel, Anzeige von Wohnungs- bzw. Anschriftenwechsel, Namensänderungen • Praktikantenangelegenheiten (nicht sechswöchige Vorpraxis) • Prüfungsangelegenheiten Hochschulservice Studium (HSST) an drei Standorten in Würzburg: WÜ a) Röntgenring 8, 97070 Würzburg, Zi. D.1.03 und D.1.04 Tel.: (0931) 3511-8241 bzw. -8268 b) Sanderring 8, 97070 Würzburg, Zi. S.2.09 bis S.2.14 Tel.: (0931) 3511-6130 c) Sanderheinrichsleitenweg 20, 97074 Würzburg, Zi. I.1.45 bis I.1.47 Tel.: (0931) 3511-8129/30/31 Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8.30 - 12.00 Uhr Do 13.00 - 16.00 Uhr In den Semesterferien: Di und Fr: 8.30 - 12.00 Uhr Amt für Studienangelegenheiten, Abteilung Schweinfurt: Ignaz-Schön-Str. 11, 97421 Schweinfurt, Zimmer 1705 - 1708 Tel.: (09721) 94 05, Fax: (09721) 94 06 38 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8.30 - 12.00 Uhr Do 13.00 - 16.00 Uhr In den Semesterferien: Di und Fr 8.30 - 12.00 Uhr SW Beiträge an der FHWS Für Studierende in Würzburg: 99,00 € (42,00 € Studentenwerksbeitrag sowie 57,00 € Semesterticket) Für Studierende in Schweinfurt: 42,00 € (nur Studentenwerksbeitrag) 21 hochschulen Anmeldung (Immatrikulation) Die Anmeldung erfolgt online. Der Online-Bewerbungsantrag steht ab Mai für das Wintersemester und ab November für das Sommersemester zur Verfügung. Die Anmeldefrist für das WS läuft vom 2. Mai bis zum 15. Juni; für das SS vom 15. Nov. bis 15. Jan. eines jeden Jahres für den Studienbeginn der Studienanfangssemester und die Fortführung oder Wiederaufnahme eines Studiums. Das WS beginnt am 1. Oktober und endet am 14. März; das SS beginnt am 15. März und endet am 30. September. Die Rückmeldezeit wird per Aushang und im Internet bekannt gegeben Rückmeldung Studierende, die an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt immatrikuliert sind und das Studium im jeweils folgenden Semester dort fortsetzen möchten, müssen sich fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Rückgemeldet ist automatisch, wer den Semesterbeitrag überwiesen hat (Studentenwerksbeitrag 42,– € sowie in Würzburg zusätzlich Beitrag für das Semesterticket 57,– €, Stand: WS 2013/2014). Exmatrikulation Der Student ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Bachelor- , Diplom- bzw. Masterprüfung bestanden hat. Eine Exmatrikulation ist aber auch auf Antrag möglich, wenn der Studierende sein Studium unterbrechen oder aufgeben will oder die Hochschule wechselt. Die Exmatrikulation ist im Hochschulservice Studium (HSST) mindestens drei Tage vor dem gewünschten Exmatrikulationstermin zu beantragen. Studierendenvertretung Die Studierendenvertretung ist ein Zusammenschluss von aktiven Studierenden. An jedem der drei Standorte wird sie von Freiwilligen der ortsansässigen Fakultäten gebildet. Sie versuchen mit ihrer Erfahrung bei den täglichen Problemen des Studiums beratend zur Seite zu stehen. So stellen sie neben den generellen Informationen zum Studium auch Serviceleistungen wie den Skriptendienst, eine Bücherbörse, Übungsklausuren etc. bereit. In dem von den Fachschaften zusammengestellten ERSTSEMESTERHEFT sind detaillierte Infos nachzulesen. Weitere Infos auch im Internet unter: http://studi.fhws.de, E-Mail: [email protected] 22 hochschulen • Fachschaften Betriebswirtschaft, Sozialwesen: Münzstraße 12, Raum M – 1.02, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 35 11-64 61, Fax: (0931) 35 11- 69 94 Internet: www.studi.fh-wuerzburg.de • Fachschaft Informatik: Sanderheinrichsleitenweg 20 (Neubau), Raum I.1.47, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 35 11-64 60, Fax: (0931) 35 11-64 64 • Fachschaften Architektur, Bauingenieurwesen, Kunststofftechnik, Vermessung: Röntgenring 8 (Bau C), Raum 109c, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 35 11-2 56, Fax: (0931) 35 11-64 62 • Fachschaften in Schweinfurt - Ignaz-Schön-Str. 11, Raum 2138, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 9 40-6 17, Fax: (09721) 9 40-6 00 - Konrad-Geyer-Str. 2, Raum 1.08, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 9 40-6 69, Fax: (09721) 9 40-6 00 WÜ SW Bibliotheken der FHWS Die Bibliothek ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Hochschule Würzburg-Schweinfurt. Im Online-Bibliothekskatalog (Info-Guide) sind der Gesamtbestand an Print- und elektronischen Publikationen der Hochschulbibliotheken Würzburg-Schweinfurt, Coburg, Aschaffenburg und der Hofbibliothek Aschaffenburg verzeichnet. Für die Ausleihe und Fernleihe von Medien benötigen Sie ihre gültige FHWS-Card. Sowohl an den PCs in den Lesesälen als auch über das Internet von zu Hause aus können Benutzerkonten eingesehen, Bücher verlängert und vorgemerkt werden. Im Internet bietet die Bibliothek Zugänge zu Online-Datenbanken, Elektronischen Publikationen und Dokumentlieferdiensten an. Zentralbibliothek Abteilung Würzburg Münzstraße 12, 97070 Würzburg, Gebäude Sanderring 8, Raum S.E.07 Tel.: (0931) 3511-62 42, Fax: (0931) 3511-62 50 E-Mail: [email protected], Internet: www.bibliothek.fhws.de WÜ Öffnungszeiten der Zentralbibliotheken in Würzburg und Schweinfurt: Mo, Di, Mi, Fr 7:45 - 19:00 Uhr Do 7:45 - 20:00 Uhr Sa 9:00 - 14:00 Uhr Semesterferien: 15.2. bis 14.3 und 1.8. bis 14.9. Mo - Fr 8:00 - 16:30 Uhr Sa 9:00 - 14:00 Uhr 23 hochschulen Abteilung Würzburg: Teilbibliothek Röntgenring Röntgenring 8, Gebäude C, Raum 205C, 97070 Würzburg Öffnungszeiten: Mo - Fr 7:00 - 22:00 Uhr Sa 10:00 - 18:00 Uhr Zutritt nur mit FHWS-Card - Präsenzbestand - keine Ausleihe! Bestand: Bücher und Zeitschriften der Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Kunststoff- und Elastomertechnik, Vermessung und Geo informatik. Abteilung Würzburg: Teilbibliothek Sanderheinrichsleitenweg Sanderheinrichsleitenweg 20, Gebäude I, Raum I.2.11, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 3511-7784 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr Mi Mo, Di, Do 09:00 - 13:00 Uhr 11:30 - 15:30 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr Semesterferien: 15.2. bis 14.3 und 1.8. bis 14.9. nur Mo 9:00 - 13:00 Uhr An Samstagen sowie an sonstigen vorlesungsfreien Tagen geschlossen. Präsenzbestand - keine Ausleihe! Bestand: Bücher und Zeitschriften der Studiengänge Informatik, Wirtschaftsinformatik, eCommerce und Kommunikationsdesign. SW Zentralbibliothek Abteilung Schweinfurt Ignaz-Schön-Straße 11, Gebäude ZE7, 97421 Schweinfurt Tel.: 09721 940-644, Fax: 09721 940-641 E-Mail: [email protected] Internet: www.bibliothek.fhws.de Öffnungszeiten wie die Zentralbibliothek in Würzburg (vgl. S. 23 unten) Abteilung Schweinfurt: Teilbibliothek Logistik Konrad-Geiger-Straße 2, Gebäude 2, Raum 9.2.16, 97421 Schweinfurt E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo - Do Fr 8:00 - 16:00 Uhr 8:00 - 12:00 Uhr Bestand ausleihbar! Bestand: Bücher und Zeitschriften zur Logistik. 24 hochschulen Hochschule für Musik Würzburg Studienberatung Auskünfte über Studiermöglichkeiten und Informationen über das Bewerbungsverfahren erteilt die Studentenkanzlei. Nutzen Sie auch die Homepage der Hochschule für Musik Würzburg als Informationsquelle. Auskünfte zu speziellen fachlichen Fragen geben die Dozenten, die für die einzelnen Studiengänge zuständig sind. Die Namen sind im Studienführer aufgeführt. Postanschrift: Hofstallstraße 6 - 8, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 3 21 87-0 Internet: www.hfm-wuerzburg.de E-Mail: [email protected] Eignungsprüfungen Die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Würzburg erfolgt nur nach bestandener Eignungsprüfung. Die Eignungsprüfungen finden wie folgt statt: In der Regel im Juni für künstlerische und pädagogische Studiengänge, im Juli für Lehramtsstudiengänge. Das Studium kann an der Hochschule für Musik Würzburg nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Auskünfte erteilt die Studentenkanzlei der Hochschule für Musik Würzburg Tel.: (0931) 3 21 87-23 20, -23 22, -23 23, -23 27 und -23 28 Öffnungszeiten der Studentenkanzlei: Mo - Fr 10.00 - 12.30 Uhr Gebäude der Hochschule für Musik in der Bibrastraße 25 hochschulen ist an der Pforte in der Hofstallstraße erhältlich und kostet 2,– € Vorlesungsverzeichnis Das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule für Musik Würzburg erscheint einmal im Jahr, und zwar zu Beginn des Wintersemesters. Folgende Informationen sind u.a. darin enthalten: • Organe und Einrichtungen der Hochschule • Wichtige Mitteilungen für Studierende • Prüfungstermine • Hochschulveranstaltungen • Ort und Zeit der Lehrveranstaltungen • Studienpläne • Personallisten Immatrikulation Die Einschreibung ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich. Form und Frist der Einschreibung teilt die Hochschule im Zulassungsbescheid mit. Bibliothek Die hochschuleigene Bibliothek umfasst Noten, Bücher, Zeitschriften, Tonträger und sonstige Materialien. Sie ist für die immatrikulierten Studierenden der Musikhochschule zugänglich; die Präsenzbibliothek kann von jedermann genutzt werden. Bibrastraße, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 3 21 87-3071 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di Mi, Do Fr Keine Ausleihe/ Rückgabe von 8.30 - 17.00 Uhr 8.30 - 18.00 Uhr 8.30 - 13.00 Uhr 13.00 - 14.00 Uhr. Während der vorlesungsfreien Zeit gelten geänderte Öffnungszeiten. 26 hochschulen Hochschule Aschaffenburg An der Hochschule Aschaffenburg für angewandte Wissenschaften werden derzeit die Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht, Internationales Immobilienmanagement, Elektro- und Informationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Mechatronik, Internationales Technisches Vertriebsmanagement, Erneuerbare Energien und Energiemanagement sowie Kommunikation und Dokumentation angeboten. Außerdem kann man die Master-Studiengänge zum Master of Engineering oder Master of Business Administration and Law belegen. Derzeit sind mehr als 2.700 Studierende eingeschrieben. Anschrift: Hochschule Aschaffenburg Würzburger Straße 45, 63743 Aschaffenburg Tel. (06021) 42 06-0, Fax (06021) 42 06-6 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.h-ab.de Studienberatung Die Hochschule Aschaffenburg berät Studienbewerber, Studienanfänger und Studierende über Inhalte, Anforderungen und Gestaltung von Studiengängen. Allgemeine Studienberatung Die Allgemeine Studienberatung informiert über alle mit dem Studium zusammenhängenden Fragen. Würzburger Straße 45, 63743 Aschaffenburg, Gebäude 1, Studien-Service-Center Sprechzeiten nach Vereinbarung Tel.: (06021) 42 06-0 E-Mail: [email protected] Studienfachberatung: Die Studienfachberatung für die einzelnen Studiengänge informiert über Studienmöglichkeiten in der Fachrichtung, Auswahl und Belegung von Lehrveranstaltungen, Studienkontrollen, berufsorientierte Studiengestaltung, Prüfungsvorbereitung und Studienabschlüsse. Die Sprechzeiten der jeweiligen Studienfachberater können in den Fakultätssekretariaten erfragt werden. 27 hochschulen Studienbüro Das Studienbüro ist die richtige Anlaufstelle für: Einschreibung zum Studium, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Studium, Gasthörer, Studentenausweise, Fachrichtungswechsel, Anzeige von Wohnungsbzw. Anschriftenwechsel, Namensänderungen und Praktikantenangelegenheiten. Sie finden uns im Gebäude 1, Raum 101/102 • Fakultät Wirtschaft und Recht: Tel.: (06021) 42 06-620 und -624, E-Mail: [email protected] • Fakultät Ingenieurwissenschaften: Tel.: (06021) 42 06-621 und -626, E-Mail: [email protected] Internet: www.h-ab.de Sprechzeiten: Mo 13.00 - 15.30 Uhr Do 13.00 - 16.30 Uhr Di, Mi, Fr 8.30 - 12.00 Uhr In den Semesterferien: Di u. Fr 8.30 - 12.00 Uhr Hochschule Aschaffenburg 28 hochschulen Studierendenvertretung Die Studierendenvertretung gibt den Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, innerhalb der verschiedenen Gremien (z.B. Senat, Fakultätsrat) und über ihre Organe (z.B. Sprecherrat) an der Hochschulpolitik und der Gestaltung der eigenen Hochschule mitzuwirken. Studierendenvertretung der Hochschule Aschaffenburg Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg Tel.: (06021) 42 06-721 E-Mail: [email protected] Bibliothek Die Bibliothek im Gebäude 25 ist eine zentrale Einrichtung der Hochschule. Für die Anmeldung zur Ausleihe ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Werke, die die Hochschule nicht besitzt, können über die Fernleihe bestellt werden. Alle Werke können in einem EDV-Katalog (PCs stehen in der Bibliothek) recherchiert werden. Sowohl an den PCs als auch über das Internet von zu Hause aus können Benutzerkonten eingesehen, Bücher verlängert, vorgemerkt oder aus den Hochschulbibliotheken in Würzburg und Schweinfurt bestellt werden. Bibliothek der Hochschule Aschaffenburg Würzburger Str. 45, Gebäude 25, 63743 Aschaffenburg Tel.: (06021) 42 06-619 E-Mail: [email protected] Internet: www.h-ab.de/bibliothek Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 20.00 Uhr Sa 9.30 - 15.30 Uhr während der Semesterferien verkürzt (Aushänge beachten). Rechenzentrum Das Rechenzentrum im Gebäude 20 umfasst mehrere Terminalräume mit vernetzten PCs und Zugang zum Internet sowie ein Multimedia-Labor mit Ausstattung für DTP-Anwendungen und für Audio- und Videobearbeitung. Die Einrichtungen sind Mo bis Fr von 8.00 - 21.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit bis 21.00 Uhr ist nur bei Anwesenheit des studentischen Schließdienstes gültig. In den Semesterferien ist die Öffnungszeit verkürzt (Aushänge beachten). 29 wohnen Die Wohnanlagen des Studentenwerks Eine ideale Möglichkeit für Studierende preiswert und zweckmäßig zu wohnen, bieten die Wohnanlagen des Studentenwerks. Neben der Unterkunft bieten Wohnheime auch eine gute Möglichkeit Leute zu treffen und Kontakte zu knüpfen. Alle Wohnanlagen werden ausführlich auf den Internetseiten des Studentenwerkes (www.studentenwerk-wuerzburg.de –> Wohnen) vorgestellt. Auch wenn wir uns über jeden neuen Mieter freuen, wohnberechtigt sind nur Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, welche in den „Vergaberichtlinien“ auf den Internetseiten (www.studentenwerk-wuerzburg.de unter „Wohnen“) enthalten sind. Bewerbung (nur noch online möglich) Die Bewerbung für ein Wohnheim sollte nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. der Immatrikulationsbescheinigung so frühzeitig wie möglich erfolgen, da freie Wohnplätze grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs über Wartelisten vergeben werden. Der Wunsch nach Aufnahme in bestimmte Wohnheime wird in der Regel berücksichtigt. Die Bewerbung erfolgt online über: www.studentenwerk-wuerzburg.de unter „Wohnen“. Mietvertrag Mietvertrag ist zweimal jährlich aufhebbar Bei der Zuteilung eines Wohnplatzes werden dem Bewerber zwei Mietverträge und eine Einzugsermächtigung zugesandt. Sie müssen unterschrieben innerhalb der angegebenen Frist wieder beim Studentenwerk eintreffen. Bei den Mietverträgen des Studentenwerks handelt es sich um befristete Semester-Mietverträge, die jeweils über mindestens sechs Monate abgeschlossen werden und immer zum 31.03. oder 30.09. (in Würzburg) bzw. zum 28./29.02. oder 31.08. (in Schweinfurt und Aschaffenburg) eines Jahres mit einer Frist von zwei Monaten aufgehoben werden können. Miete und Kaution Miete ist ab dem im Mietvertrag angegebenen Termin zu zahlen. Sie wird per Lastschrift abgebucht. Dazu ist eine Einzugsermächtigung vom Mieter erforderlich. Im Mietpreis sind auch Pauschalen bzw. Vorauszahlungen für Betriebskosten (Abgaben, Versicherungen, Heizung, Wasser usw.) enthalten. Die Abrechnung der Vorauszahlungen erfolgt im folgenden Jahr. Mit der ersten Monatsmiete muss auch noch eine Kaution gezahlt werden. 30 wohnen Unsere Ansprechpartner im Studentenhaus Würzburg Die Zuständigkeit richtet sich nach den Wohnanlagen: • „Internationales Haus, Friedenstraße 2“ in Würzburg, „Haus Berlin, Zürnstraße 1/3/5/7/9“ in Würzburg und „Zürnstraße 2“ in Würzburg Frau al-Ghusain, Tel.: (0931) 80 05-107 E-Mail: [email protected] • „Leo-Weismantel-Straße 1“ in Würzburg, Josef-Martin-Weg 56“ in Würzburg und „Casteller Platz 3-4 / Bertha-von-Suttner-Str. 1-3“ in Gerbrunn: Frau Hubel, Dipl.-Kulturwirtin (Univ.), Tel.: (0931) 80 05-212 E-Mail: [email protected] Mi keine Sprechzeit; Mo, Di, Do und Fr wie Sprechzeiten unten • „Straubmühlweg 11“ in Würzburg und „Josef-Schneider-Straße 9“ in Würzburg Frau Clarke, Tel.: (0931) 80 05-180 E-Mail: [email protected] • „Am Galgenberg 52“ in Würzburg, „Am Hubland 16“ in Würzburg und „Peter-Schneider-Straße 3/5/7“ in Würzburg: Frau Kienast, Tel.: (0931) 80 05-211 E-Mail: [email protected] • „Bessenbacher Weg 10“ in Aschaffenburg und „Florian-Geyer-Straße 7/9“ in Schweinfurt: Herr Riedel, Tel.: (0931) 80 05-213 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr Do 10.00 - 13.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Postanschrift: Studentenwerk Würzburg Am Studentenhaus, 97072 Würzburg E-Mail: [email protected] Bewerbungen unter: www.studentenwerk-wuerzburg.de Wichtig: Meldepflicht beachten, d.h. bei Umzug innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden (vgl. S. 55)! 31 wohnen Übersicht: Die Studentenwohnanlagen in Würzburg: 1 2 3 4 6 11 5 7 10 8 9 1 Straubmühlweg 11 2 Josef-Schneider-Straße 9 3 Leo-Weismantel-Straße 1 4 „Internationales Haus“, Friedenstraße 2 5 „Haus Berlin“, Zürnstraße 1/3/5/7/9 6 Zürnstraße 2 7 Am Galgenberg 52 8 Am Hubland 16 9 Peter-Schneider-Straße 3/5/7 10 Casteller Platz 3 (Gerbrunn) 11 Josef-Martin-Weg 56 32 wohnen Die Wohnanlagen verfügen meist über folgende Gemeinschaftseinrichtungen: Fernsehraum, Clubraum, Tischtennis, Waschmaschinen und Trockner sowie Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese werden deshalb bei den einzelnen Beschreibungen nicht mehr separat erwähnt. Appartements sind jeweils mit eigener Kleinküche, Dusche und WC ausgestattet. Die Wohnplätze sind alle zweckmäßig möbliert (Bett, Schrank, Schreibtisch, Bücherregal, Stuhl). Ein eigener Telefonanschluss kann in die Appartements gelegt werden. Alle angegebenen Preise gelten pro Person für eine Wohneinheit pro Monat. Preisänderungen vorbehalten. Wohnanlage „Haus Berlin“ Zürnstraße 1/3/5/7/9, 97074 Würzburg (ehem. Göbelslehenstraße 1) Lage: ideal für Studenten an den Instituten der Neuen Universität am Sanderring und am Wittelsbacher Platz, günstig zur FHWS, Abt. Würzburg, recht zentral zur Stadtmitte, sechs drei- bis siebengeschossige Wohngebäude gruppieren sich um einen geräumigen Innenhof, 265 Wohneinheiten. Baujahr: 1961 bis 1969 in mehreren Bauabschnitten. Wurde von 1997 - 2000 komplett saniert und bietet nun überdurchschnittlichen Wohnkomfort. Wohnanlage „Haus Berlin“ mit Innenhof Hier gibt es neben 231 Appartements auch 18 App. in 2er-WG, 12 App. in 3er-WG und 4 App. in 4er-WG, die zwischen 197,– € und 234,– € kos ten (Kaution 320,– €). Kabelanschluss und Internetzugang vorhanden, Parkdeck (gegen Gebühr von 8,– € monatlich), Fahrradkeller ist vorhanden. Gute Busverbindung (Linie 6 und 16 zur Stadtmitte). 33 wohnen Wohnanlage „Internationales Haus“ Friedenstraße 2, 97072 Würzburg Lage: ideal für Studenten an den Instituten der Neuen Universität am Sanderring und der FHWS, Abt. Würzburg, weiträumige Grünanlagen vor der Tür, recht zentral zur Stadt (10 Gehminuten); Tiefgarage vorhanden (gegen Gebühr von 15,– € im Monat), 167 Wohneinheiten. Baujahr: 1958, das Hochhaus wurde 2001/02 umgebaut und saniert. 24 Appartements in 3er WG (eigene Dusche und WC, gemeinsame Küchenbenutzung) zwischen ca. 16,2 m2 und ca. 17,2 m2 für 255,– €, 69 EinWohnanlage „I-Haus“ zelappartements zwischen ca. 16,7 m2 und ca. 24 m2, die zwischen 247,– € und 263,– € kosten, 2 Appartements in 2er WG mit ca. 13,9 m2 und ca. 16,3 m2 für 235,– € bzw. 243,– € (Kaution von 300,– bis 390,– €). 1990: Anbau an das Hochhaus: 72 Einzelappartements mit ca. 18 m2 für 205,– €. Diese Appartements sind vom 01.08. - 30.09. für Gastvermietungen vorgesehen und müssen bei Bedarf vollständig geräumt werden. Aufzug, Fitnessraum, Musikübungsraum, Kabelanschluss und Internetzugang vorhanden. Wohnanlage Casteller Platz Casteller Platz 3-4 / Bertha-von-Suttner-Str. 1-3 97218 Gerbrunn Lage: günstig zu den Instituten am Hubland, Buslinie 14 u. 34 (mit guter Anbindung in die Stadt und zum Hubland), 88 Wohneinheiten. Der Erstbezug erfolgte Ende 2007 (Haus 1) bzw. im Sommer 2008 (Haus 2). Die vom Studentenwerk angemietete Wohnanlage Casteller Platz Wohnanlage besteht aus zwei Häusern mit 58 Einzelappartements, 21 App. in 3er-WG sowie 8 App. in 4er-WG. Die Mieten liegen zwischen 203,– € und 243,– € (Kaution 390,– bis 490,– €). Kabelanschluss und internes Netzwerk (Gebühr von 12,– €) vorhanden. Fußbodenheizung über Erdwärmesonden, Solarthermie für Warmwasser. 34 wohnen Wohnanlage Josef-Schneider-Straße (Grombühl) Josef-Schneider-Straße 9, 97080 Würzburg Lage: gegenüber den Uni-Kliniken in Grombühl; deshalb ideal für Medizinstudenten, wenige Parkplätze, aber eine Straßenbahnanbindung vor der Tür (Linie 1 und 5), 157 Wohneinheiten. Baujahr: 1955; wurde 1980 grundlegend renoviert und umgebaut. Fassadenrenovierung in 2009. 152 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC), Appartementgröße von 12,8 m² bis 23 m² für 201,– bis 254,– € (Kaution 300,– bis 440,– €). Wohnanlage „Josef-Schneider-Straße“ 5 Appartements als WG von 270,– bis 276,– € (Kaution 460,– bis 470,– €). Kabelanschluss ist vorhanden; Internetzugang über privaten Anbieter möglich. Im Gebäudekomplex befindet sich eine Zweigmensa, die erst im Sommer 2011 nach einer grundlegenden Modernisierung wieder eröffnet wurde. Wohnanlage Peter-Schneider-Straße Peter-Schneider-Straße 3/5 und 7 97074 Würzburg Lage: günstig zur Uni am Hubland und zum Sanderheinrichsleitenweg (FHWS), Parkplätze in der Anlage, Buslinie 6 in die Stadtmitte mit guter Anbindung, 290 Wohneinheiten. Baujahr: 1975/76, Haus 3/5: Generalsanierung von 2008 bis 2010; Haus 7: Neubau, Erstbezug erfolgte Ende 2012 bzw. im April 2013 Wohnanlage Peter-Schneider-Straße Haus 3/5: 144 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 16,4 m² für 257,– € (Kaution 430,– €). Haus 7 (Neubau): 146 Plätze: 82 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 19,7 m² für 260,– € (Kaution 500,– €). 38 App. in 2er-WG mit ca. 21,8 m² für 256,– € (Kaution 480,– €). 24 App. in 3er-WG mit ca. 23 m² für 251,– € (Kaution 470,– €). Zwei behindertengerechte Appartements mit ca. 29,8 m² für 275,– € (Kaution 520,– €) sowie Wohnungen für Studierende mit Kind. Gute Einkaufsmöglichkeiten. Kabelanschluss ist vorhanden. Internetzugang über privaten Anbieter möglich. 35 wohnen Wohnanlage Leo-Weismantel-Straße Leo-Weismantel-Straße 1, 97074 Würzburg Wohnanlage Leo-Weismantel-Straße Lage: günstig zum Uni-Klinikum und nahe an der Universität am Hubland, Parkdeck ist vorhanden, Buslinie 28 in die Stadtmitte, 410 Wohneinheiten. Baujahr: 1983 355 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 16,9 m2 für 193,– € (Kaution 300,– €). 52 App. in 2er-WG mit ca. 38,7 m2 bzw. ca. 43,1 m2 für 193,– €, 3 App. als WG für 218,– € bis 231,– €. Aufzug, Fitnessraum und Musikübungsraum vorhanden. Kabelanschluss ist vorhanden. Internetzugang über privaten Anbieter möglich. Wohnanlage Straubmühlweg Straubmühlweg 11, 97078 Würzburg Die Wohnanlage Straubmühlweg Lage: ruhige Lage, günstig zur Universitätsklinik, Bushaltestelle in der Nähe, großer Parkplatz, 362 Wohneinheiten. Baujahr: 1995/96 214 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 18,4 m2 für 212,– €. 148 App. in 2erWG mit ca. 34 m2 für 206,– €, (Kaution 340,– €). Internetzugang, Fitnessraum und Tischtennisraum vorhanden. Wohnanlage Am Hubland Am Hubland 16, 97074 Würzburg Wohnanlage Am Hubland 16 Lage: gegenüber den Einrichtungen der Uni am Hubland, tagsüber von Mo bis Fr sehr gute Busverbindung zur Stadt (Linie 10), Parkplätze auf dem Gelände, aufgelockerte Bebauung mit Grünflächen, 372 Wohneinheiten. Baujahr: 1990/91 356 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 17 m2 für 198,– € bzw. 201,– € (Kaution 300,– €). 16 App. in 2er WGs mit ca. 36 m2 für 198,– € bzw. 201,– €, 2 Appartements für Rollstuhlfahrer. Aufzug, Fitnessraum und Gemeinschaftshaus vorhanden, Kabelanschluss. Internetzugang vorhanden. Kinderkrippe mit eigenem Gebäude auf dem Gelände vorhanden. 36 wohnen Wohnanlage Galgenberg Am Galgenberg 52, 97074 Würzburg Lage: unterhalb des Philosophie-Gebäudes der Uni am Hubland, tagsüber von Mo bis Fr gute Busverbindung zur Stadt (Linie 14, 114 und 10), Parkplätze auf dem Gelände, aufgelockerte Bebauung mit schön angelegten Grünflächen, eindrucksvolle Aussicht auf die Stadt, 342 Wohneinheiten. Baujahr: 1997/98 In diesem Wohnheim des Studentenwerks gibt es nur Wohngemeinschaften: Wohnanlage Am Galgenberg Zehn 2er WGs mit ca. 33,2 m2 für 203,– €, 106 3er WGs mit 55,6 m2 für 213,– € (Kaution 350,– €), 2 behindertengerechte 2er WGs mit ca 56,3 m2 für 219,– €. Kinderkrippe im EG des Gemeinschaftshauses, Tischtennisraum, Grillplatz, Volleyballfeld, Fitnessraum, Fernsehraum und Musikübungsraum vorhanden. Internetzugang vorhanden. Wohnanlage Zürnstraße Zürnstraße 2, 97074 Würzburg Lage: ideal für Studenten am Sanderring und am Wittelsbacher Platz, günstig zur Fachhochschule, zentral zur Stadtmitte, 139 Wohneinheiten. Erstbezug erfolgte im November 2008. Ausgezeichnet mit dem Deutschen Bauherrenpreis 2010. 54 Einzelappartements mit ca. 17,2 m² für 243,– €, 60 App. in 3er-WG (mit Balkon) mit ca. 22 m² für 232,– €, 25 App. in 5er-WG mit ca. 21,6 bzw. 22,3 m² für 227,– €. Wohnanlage Zürnstraße 2 Foto: Wolfgang Dürr Kabelanschluss und internes Netzwerk vorhanden. Aufzug, Tischtennisund ein Fitnessraum sowie ein Gemeinschaftsraum sind vorhanden. Tiefgarage (gegen 10,– € Gebühr), Fahrradkeller. 37 wohnen Wohnanlage Josef-Martin-Weg Josef-Martin-Weg 56, 97074 Würzburg Lage: Auf dem Universitätscampus Hubland Nord (ehem. Leighton-Barracks), Parkplätze in der Anlage, gute Busverbindung Wohnanlage Josef-Martin-Weg 56 Die vom Studentenwerk seit 2011 angemietete Wohnanlage verfügt über 48 großzügig geschnittene Wohneinheiten von 97 m² in 3-er WGs mit geräumiger Wohnküche und Bad. 16 Wohneinheiten mit ca. 16 m² für 240,– € (Kaution 460,– €), und 32 Wohneinheiten mit 22,5 m² für 280,– € (Kaution 550,– €). Im Mietpreis enthalten ist eine Betriebskostenpauschale. Internetzugang, IP-TV vorhanden. 38 wohnen Wohnanlage Bessenbacher Weg Bessenbacher Weg 10, 63743 Aschaffenburg AB Lage: am Rande des Campusgeländes der Hochschule Aschaffenburg, 113 Wohneinheiten. Baujahr: 2006 (1. BA) und 2011 (2. BA). Es beherbergt 113 Einzelappartements mit Kleinküche, Dusche und WC. Die Zimmer verfügen über einen Telefon-, Kabel- und Internetanschluss. Ein Tischtennis- und ein Fitnessraum sowie ein Fetenraum und ein Mehrzweckraum sind vorhanden. Parkplätze gibt es auf dem Gelände. 111 Einzelappartements mit ca. 20,5 m2 für 270,– €. (Kaution 450,– €) 2 Einzelappartements für Rollstuhlfahrer mit ca. 29 m2 für 286,– € und mit ca. 31 m2 für 291,– €. Wohnanlage Florian-Geyer-Straße Florian-Geyer-Straße 7/9, 97421 Schweinfurt Wohnanlage Bessenbacher Weg 10 SW Lage: ca. 400 m zur Fachhochschule, 20 Gehminuten zum Stadtzentrum, Bushaltestelle und Parkplätze vor der Tür, gute Einkaufsmöglichkeiten, ruhige Lage, großzügige Dachterrasse, 108 Wohneinheiten. Baujahr 1964, wurde von 1999 bis Sommer 2000 grundlegend renoviert. Aufzug, Tischtennis- und Fitnessraum, Fernsehraum und Kabelanschluss. Wohnanlage „Florian-Geyer-Straße“ in SW 87 Einzelappartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 15-25 m2 sowie 21 App. in 3er-WG mit ca. 69 m2, die zwischen 218,– € und 243,– € kosten (Kaution 380,– €). 39 wohnen Wohnheimtutorenprogramm – Tutors United Über uns • Wir sind ein interkulturelles Team von 24 Tutoren, die in Würzburg studieren und in einem Wohnheim des Studentenwerkes leben. • Wir stehen unseren internationalen und deutschen Kommilitonen bei Sorgen, Problemen und Fragen zur Verfügung und erleichtern ihnen die Eingewöhnungszeit. • Wir organisieren regelmäßig Veranstaltungen im Wohnheim, um den Gemeinschaftssinn zu stärken. Struktur und Angebot • Wir sind immer zu bestimmten Sprechzeiten in unserem Wohnheim zu erreichen. • Wir sind Bindeglied zwischen Wohnheimbewohnern, Hausmeistern und dem Studentenwerk. • Wir organisieren Begrüßungsabende zu Beginn eines jeden Semesters und organisieren Treffen unterschiedlichster Art in den Wohnheimen (wie z. B. Video- und Spieleabende, gemeinsames Grillen, Volleyballund Tischtennisturniere). • Wir bieten zu Beginn von jedem Semester für alle neuen Wohnheimbewohner unterschiedliche Aktivitäten an, die den Studenten die Möglichkeit geben sich auszutauschen und die Umgebung kennen zu lernen. Sprechzeiten und Veranstaltungen unter www.studentenwerk-wuerzburg.de unter „Wohnen“ -> „Tutorenprogramm“ WÜ SW/AB Ansprechpartnerin für Würzburg: Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A. Tel.: (0931) 80 05-225, E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin für Schweinfurt und Aschaffenburg: Dipl.-Kulturw. Gerda Hubel Tel.: (0931) 80 05-212, E-Mail: [email protected] Wohnheime anderer Institutionen WÜ 40 • Studentenburse Würzburg e.V., z.H. St. Bruno-Werk e.G. Rotkreuzstraße 2a, 97080 Würzburg, Tel.: (0931) 3 09 83-0 Das St. Bruno-Werk betreibt sechs Wohnheime in Würzburg. Weitere detaillierte Infos im Internet: www.studentenburse.de wohnen • Wohnheim Adam-Stegerwald-Haus, Gneisenaustr. 24, 97074 Würzburg Anmeldung: FDS gemeinnützige Stiftung, Ludwig-Erhard-Str. 5, 91052 Erlangen, Tel.: (09131) 2 20 33, E-Mail: [email protected] • BLLV Studentenwohnheim Würzburg Marianhillstraße 6, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 7 84 18 45 Internet: www.bllvwh-wue.de, E-Mail: [email protected] • St. Michael Wohnheim, Marianhillstr. 1c, 97074 Würzburg Anmeldung: Missionsärztl. Institut, Liegenschaftsbüro, Frau Greiner Salvatorstr. 7, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 7 91 27 29 • Haus St. Lioba (nur Frauen), Berliner Platz 3 und 4, 97080 Würzburg, Kroatengasse 15, 97070 Würzburg, App. u. Zi. 250,– € bis 360,– € Anmeldung: Tel.: (0931) 386 66 800, Fax: 386 66 899 E-Mail: [email protected], www.invia-wuerzburg.de • Wohnheim des CVJM Würzburg, Wilhelm-Schwinn-Platz 2, 97070 Würzburg, Infos unter Tel.: (0931) 30 41 92-72, E-Mail: [email protected] • Privates Wohnheim STUDENTENHAUS ZWISCHEN UNI UND FH WÜRZBURG, Ottostr. 12-14, 97070 Würzburg Anmeldung: Tel.: (0151) 176 1 57 61 (Frau Rogalski), E-Mail: [email protected], weitere Infos unter: www.studentenhaus-wuerzburg.de • Studentenwohnheim der Arbeiterwohlfahrt Schweinfurt Friedrich-Ebert-Straße 10, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 3 87 07-15 E-Mail: [email protected] SW Online-Privatzimmervermittlung des Studentenwerks Das Studentenwerk Würzburg unterstützt die Studierenden bei der Zimmer- und Wohnungssuche durch eine Privatzimmerbörse auf seinen Internetseiten unter: http://www.studentenwerk-wuerzburg.de/wohnen/ privatzimmervermittlung.html Privatzimmer suchen und Privatzimmer anbieten: Zimmer- und Wohnungsangebote werden hier online veröffentlicht. Private Vermieter können auf der Internetseite kostenlose Wohnungsanzeigen eingeben. Die Angebote werden regelmäßig aktualisiert. Ansprechpartnerin: Frau Hubel, Dipl.-Kulturw. Univ., Tel.: (0931) 80 05-212 Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 10.00 - 13.00 Uhr, Do 13.00 bis 15.00 Uhr 41 wohnen Weitere Ansprechpartner und Hilfen bei der Zimmersuche: • Zimmerkartei der Studierendenvertretung der Uni Würzburg Gebäude Hublandmensa, 1. OG, Zi 104, Tel.: (0931) 31-8 58 19 • Zimmervermittlung online: Im Internet gibt es einige Wohnungsbörsen speziell für studentische Bedürfnisse. Hier kann man WG-Zimmer oder Wohnungen suchen oder anbieten (auch zur Zwischenmiete). Empfehlenswert sind Internetangebote wie beispielsweise: www.wggesucht.de, www.studenten-wg.de oder www.easy-wg.de. • HomeCompany Mitwohnzentrale – Zeller Str. 16, 97082 Würzburg Vermittlung gegen Gebühr, Möbliertes Wohnen auf Zeit, 1-12 Monate Tel.: (0931) 1 94 45, Fax: (0931) 41 66 44 Internet: www.HomeCompany.de (aktuelle Angebote mit Fotos) E-Mail: [email protected] • Hostel Babelfish, Haugerring 2, 97070 Würzburg 74 Betten, Einzelzimmer bis 10-Bettzimmer, Nacht ab 17,– €, Küche, Bar, Dachterrasse, Internet, WLAN, Waschmaschine und Trockner Tel.: (0931) 30 40 430, Fax: (0931) 30 43 632 Internet: www.babelfish-hostel.de • Jugendherberge Würzburg Fred-Joseph-Platz 2, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 4 25 90 Übernachtung: ab 24,– € (für ÜF + Bettwäsche), DJH-Mitgliedschaft erforderlich. Wohnen für Hilfe WG-Leben einmal anders! "Wohnen für Hilfe" bedeutet, dass Studierende mietfrei oder mietgemindert bei einem Vermieter wohnen können. Im Gegenzug leisten sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde im Monat kleine Hilfsleistungen im Alltag – z.B. Unterstützung im Haushalt oder Garten, Einkaufen, PC/Handy erklären, Hausaufgabenbetreuung/Nachhilfe, gemeinsame Aktivitäten, Gesellschaft leisten, Hilfe bei Schreibarbeiten u.v.m. Studierender und Vermieter vereinbaren diese Hilfeleistungen individuell und halten sie in einem Vertrag fest. Ausgeschlossen sind jedoch Pflegeleistungen jeglicher Art sowie 24-Stunden Betreuungen. Die Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser müssen vom Studierenden selbst getragen werden. 42 wohnen Vermieter können alle Menschen mit freiem Wohnraum sein, insbesondere aber Senioren, Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. "Wohnen für Hilfe" ist ein gemeinsames Projekt der KHG Würzburg und des Caritasverbandes Würzburg mit freundlicher Unterstützung des Studentenwerks Würzburg. Interesse an einer Wohnpartnerschaft? Weitere Informationen unter Tel.: (0931) 3 86 59-128 E-Mail: [email protected] Internet: www.wfh-wuerzburg.de Sozialwohnung – Wohnberechtigungsschein Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu erhalten, soweit keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem anderen selbständigen Haushalt, regelmäßig dem der Eltern, vorliegt. Voraussetzung ist, dass sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungssschein verfügen. Dieser muss bei der Stadt Würzburg beantragt werden, da bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Ansprechpartner bei der Stadt Würzburg: Fachbereich Soziales Karmelitenstraße 43, Zi. 313 Tel. (0931) 37-0 E-Mail: [email protected] 43 essen und trinken Die Mensen des Studentenwerks 4 Mensen in WÜ 1 Mensa in SW, 1 Mensa in AB mit ca. 2.800 Plätzen Eine zentrale Aufgabe des Studentenwerks Würzburg ist die preiswerte Verpflegung der Studenten. Täglich besuchen rund 7000 Gäste die Mensen des Studentenwerks, denn hier kann zum Studententarif sehr schmackhaft gegessen werden. Die Qualität der Speisen und des Personals wurde durch hervorragende Platzierungen bei der UNICUM-Mensawahl eindrucksvoll bestätigt. Das Angebot Unsere Küchenleiter legen großen Wert auf ein abwechslungsreiches Speisenangebot (mit internationalen Spezialitäten von Gyros und Frühlingsrollen bis hin zu Tacosalat). Durch die Komponentenwahl kann sich jeder Gast sein Menü individuell zusammenstellen. Wechselnde Aktionswochen bereichern den Speiseplan in regelmäßigen Abständen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Geschmack der Studierenden zu treffen und gleichzeitig eine ausgewogene und gesunde Ernährung sicherzustellen. So gibt es in den beiden großen Mensen am Hubland und im Studentenhaus: • • • • • • • • Treffpunkt Stadtmensa • • • eine Suppe, mehrere Auswahlessen, alternativ ein fleischloses Gericht, Bioessen (2-mal pro Woche im Semester), neue Menülinie mensaVital (1-mal pro Woche im Semester), Vegan essen (2-mal pro Woche), verschiedene Beilagen zur Wahl (z.B. Reis, Gemüse, Salate und Vieles mehr), Salatbars mit bis zu zehn verschiedenen Rohkostsalaten, frisches Obst und Säfte für zusätzliche Vitamine, verschiedene leckere Desserts zur Wahl, und eine breite Palette von Getränken. Bitte achten Sie auf den monatlich erscheinenden Mensaplan im Stadtmagazin „FRIZZ“ (zum Heraustrennen) und in der Studentenzeitung „Sprachrohr“. Auch im Internet kann der Mensaspeiseplan wöchentlich aktualisiert abgerufen werden (www.studentenwerk-wuerzburg.de). Studierende essen verbilligt; die Mahlzeiten werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Deshalb dürfen nur immatrikulierte Studenten diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Für Bedienstete und Gäste gelten andere Essenspreise, die täglich aushängen. 44 essen und trinken Die Stadtmensa, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Die Stadtmensa (820 Plätze) liegt sehr zentral und der Gartenhof zwischen Mensa und Cafeteria mit zahlreichen Sitzgelegenheiten ist vor allem bei schönem Wetter ein beliebter Treffpunkt in der Mittagspause. In der Stadtmensa erwartet den Gast eine großzügige moderne Selbstbedienungstheke, die das Speisenangebot übersichtlich präsentiert und die Warteschlangen zur Rush-hour der Vergangenheit angehören lässt. Das reichhaltige Getränkeangebot zum Selberzapfen wird durch eine Saftbar ergänzt. Öffnungszeiten: Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr “Afrikanische Woche” in der Stadtmensa N A T Ü R L I C H SÄFTE VON BAYLA in Ihrer Mensa Bayla Fruchtsäfte * Delpstrasse 11 * 97084 Würzburg * Tel. 0931/660670 * www.bayla.de 45 essen und trinken Die Abend- und Samstagsmensa Die Abendmensa bietet eine recht entspannte Atmosphäre. Neben warmen Speisen werden auch verschiedene kalte Gerichte (z.B. leckere Salatkreationen) angeboten. Die Abend- und Samstagsmensa ist jeweils von Mitte April bis Juli (im Sommersemester) und von Mitte Oktober bis Mitte Februar (im Wintersemester) geöffnet. Öffnungszeiten (Burse, Studentenhaus): Abendmensa: Mo - Do 15.00 - 18.30 Uhr (freitags keine Abendmensa) Samstagsmensa: Sa 11.30 - 13.30 Uhr Am Hubland (Frankenstube): Mo - Do 16.30 - 19.00 Uhr (freitags keine Abendmensa) Die Burse am Studentenhaus Die von Studenten als „Edelmensa“ bezeichnete Burse ist mit der Cafeteria am Studentenhaus betrieblich eng verbunden. Dem Gast stehen mittags von 11.00 bis 14.15 Uhr fünf wöchentlich wechselnde Gerichte und jeweils ein Tagesgericht zur Wahl. Beide Einrichtungen werden über eine Free-FlowThekenanlage versorgt. Hier kann der Gast durchgehend vom Frühstück (ab 7.30 Uhr) über Die Burse wurde schon mehrfach Zwischen- und Mittagsmahlzeiten bis hin zum ausgezeichnet Abendessen ein vielfältiges Speisen- und Getränkeangebot wahrnehmen. Für Schönwetterperioden steht eine großzügige Terrasse im Gartenhof zur Verfügung. Über diesen Thekenbereich wird auch die Abend- und Samstagsmensa versorgt. Die Frankenstube am Hubland In dieser restaurantähnlichen Einrichtung mit 160 Sitzplätzen haben Studierende, Bedienstete der Würzburger Hochschulen und Gäste die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre zu speisen. Täglich stehen mehrere Gerichte zur Wahl. Die gemütlichen Sitzplätze sind auf zwei Ebenen angeordnet und laden zum Verweilen ein. In den Monaten Mai bis Juli ist die bestuhlte Terrasse geöffnet. In den Sommersemesterferien bleibt die Frankenstube geschlossen. Öffnungszeiten: Abendmensa: 46 Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr sowie auch als Mo - Do 16.30 - 19.00 Uhr. essen und trinken Die Mensa am Hubland, 97074 Würzburg 1978 nahm die größte Mensa, die das Studentenwerk bewirtschaftet, mit 1050 Plätzen am Hubland ihren Betrieb auf. Sie liegt zentral in einem eigenen Gebäudekomplex mit interessanter Architektur, einem japanischem Teehaus nachempfunden. In der Hublandmensa gibt es mittags ein reichhaltiges Angebot an den langen Ausgabetheken. Öffnungszeiten: Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr (ganzjährig) Mensa am Hubland mit 1050 Plätzen Die Mensa Röntgenring, Röntgenring 12, 97070 Würzburg Die neue Mensa Röntgenring mit 160 Plätzen eröffnet im Oktober 2013. Sie befindet sich im EG der ehemaligen Augenklinik. Die Plätze befinden sich in sieben Speiseräumen, die teilweise nur Zimmergröße haben. Täglich stehen drei Essen zur Wahl; eines der Gerichte ist vegetarisch oder vegan. Ein Cafeteria-Angebot mit Sandwiches, diverse Kuchen, Kaffee und verschiedenen Spezialkaffees steht ebenfalls auf dem Programm. Öffnungszeiten: Mensabetrieb: Mo – Fr 11.00 - 14.15 Uhr Cafeteriabetrieb: Mo – Fr 9.15 - 15.00 Uhr im August und September in der semesterfreien Zeit geschlossen 47 essen und trinken Die Mensa Josef-Schneider-Str. 9, 97080 Würzburg Die Mensa Josef-Schneider-Straße wurde nach einer Generalsanierung im Mai 2011 neu eröffnet. Sie ist dem gleichnamigen Wohnheim angegliedert und versorgt in erster Linie die Medizinstudenten der Uni-Kliniken in Grombühl. In einem modernen Ambiente mit hellem Wintergarten und großer Terrasse werden täglich drei Auswahlessen, hierunter auch ein vegetarisches Gericht angeboten. Zusätzlich steht ein Kaffee- und Snackangebot zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mensa: Mo - Fr 11.30 - 14.00 Uhr Cafeteria: Mo - Fr 19.00 - 15.00 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit der Uni geschlossen SW Die Mensa der FH in Schweinfurt Fritz-Drescher-Straße, 97421 Schweinfurt Seit 1988 bewirtschaftet das Studentenwerk diese Mensa, die im Pavillonstil errichtet wurde und durch die Verwendung von viel Holz ein warmes einladendes Ambiente bietet. 2010 wurde die Bestuhlung auf 228 Plätze erhöht und die Free-Flow-Ausgabetheke erweitert. Eine Sonnenterrasse steht ebenfalls zur Verfügung. Es gibt täglich drei Auswahlessen, hierunter auch ein fleischloses Gericht. Öffnungszeiten: Mo - Fr 11.00 - 14.00 Uhr Aug. - Sept. geschlossen AB Die Mensa/Cafeteria in Aschaffenburg Die Mensa (mit Cafeteria) in Aschaffenburg befindet sich im Bau 5 des Hochschulgeländes und wurde im Oktober 1998 eingeweiht. 2011 wurde die Mensa erweitert und eröffnete nach dem Umbau zum WS 2011/12 wieder. Es gibt täglich drei Auswahlessen, hierunter auch ein fleischloses Gericht. Von 8.30 bis 10.00 Uhr wird morgens ein Brötchenservice (belegte Brötchen und Sandwiches) angeboten. Zusätzlich steht ein Kaffeeund Snackangebot zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mensabetrieb: Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr Coffee-Shop (SB): Mo - Fr 17.30 - 14.30 Uhr 15.02. - 14.03 und Aug. - Sept. geschlossen 48 essen und trinken Das bargeldlose Zahlungssystem in WÜ und SW Von den drei Würzburger Hochschulen (incl. Schweinfurt) erhalten alle Studierenden seit dem WS 2011/12 einen Studentenausweis in Form einer personalisierten Chipkarte, die auch als bargeldloses Zahlungsmittel in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks eingesetzt wird. Weitere Infos (FAQs) zur Chipkarte und deren Funktionalität gibt es im Internet auf den Seiten der Hochschulen, z.B. für die Uni Würzburg: www.uniwuerzburg.de/fuer/studierende/online_service/chipkarte/ WÜ SW Wie kommt das Geld auf die Karte? • Bargeld-Aufwerter befinden sich im Foyer der Stadt- und der Hublandmensa sowie am neuen Hochschulstandort Sanderheinrichsleitenweg (Aufwertung nur mit Geldscheinen) • EC-Karten-Aufwerter finden Sie in verschiedenen Universitätseinrichtungen (Rechenzentrum, Unigebäude am Sanderring 2, Universitätsbibliothek am Hubland, Unigebäude am Wittelsbacher Die Chipkarte: hier eine Musterkarte der Platz, TB Jura (Domerschulgasse) und am Universität Würzburg Sportzentrum (Judenbühlweg). Weitere Aufwerter stehen am Röntgenring (FHWS) sowie an der Hochschule für Musik (Bibrastraße und Hofstallstraße). Wo kann ich mit der Karte bezahlen? • in allen Verpflegungseinrichtungen des Studentenwerks • an den Verpflegungsautomaten am Hubland • an den Kassen im Rechenzentrum und Sportzentrum • an den Kopier- und Druckstationen der Hochschulen • an den Waschmaschinen und Trocknern in den Wohnheimen des Studentenwerks Was ist noch zu beachten? • Die Chipkarte sollte stets rechtzeitig an den Aufwertern aufgewertet werden, da bei Barzahlung ein Preisaufschlag von 10 % erfolgt und an vielen Kassen nur noch bargeldlos gezahlt werden kann. • Bitte entnehmen Sie die Chipkarte beim Aufwerten bzw. Abwerten erst, wenn der neue Kartensaldo angezeigt wird, da sonst Störungen auftreten (Fehler 448). 49 essen und trinken Wer hilft mir bei Problemen mit der Chipkarte? • Ansprechpartner bei defekten/verlorenen Chipkarten: an Ihrer jeweiligen Hochschule: dies ist an der Universität Würzburg das Karten-Service-Büro Sanderring 2, Raum 023, Tel: (0931) 31-8 24 02 E-Mail: [email protected] ÖZ: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi auch 14.00 - 16.00 Uhr • FHWS, Münzstr. 12, Zi. S.1.01, Tel: (0931) 35 11-81 14 • Ansprechpartner für die Geldbörse der Chipkarte: Studentenhaus Zimmer 105, Tel.: (0931) 80 05-129 • Störungen Automaten: Fa. Karl, Tel.: 0800/101 39 60 • Störungen Kopierer: Universitätspersonal vor Ort AB Das bargeldlose Zahlungssystem in Aschaffenburg Bei der Einschreibung an der Hochschule Aschaffenburg erhalten Sie die CampusCard. Sie kann mittels EC-Karte am EC-Kartenaufwerter im Eingangsbereich von Gebäude 20 oder mit Bargeld an der Mensakasse aufgewertet werden. Die Campus-Card wird eingesetzt: Die CampusCard • als Studierendenausweis mit Foto • als bargeldloses Zahlungsmittel in der Mensa (bei Barzahlung erfolgt ein Aufschlag von 10 % auf den deklarierten Preis) • als Benutzerausweis in der Hochschulbibliothek • als Zutrittskontrolle für verschiedene Gebäude und Räume • als Zahlungsmittel für Gebühren, Skripte, etc. • zur Nutzung der Kopierer in der Bibliothek, in Gebäude 26 und Gebäude 20, • zum Aufladen Ihres Druckkontos (Gebäude 20, 2. OG, Bibliothek Eingangsbereich) Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.h-ab.de/campuscard Fragen oder Probleme mit der CampusCard? Studienbüro Gebäude 1, Raum E03 Tel.: (06021) 42 06-622 E-Mail: [email protected] 50 essen und trinken Die Cafeterien des Studentenwerkes Für den Hunger zwischendurch oder der Tasse Kaffee nach dem Mensabesuch sind unsere Cafeterien geöffnet. In der Cafete trifft man sich mit Freunden, lernt neue Leute kennen oder entspannt bei der Lektüre der Tageszeitung. In fast allen Cafeterien wird inzwischen fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt. Ein besonderes Problem für uns ist der zunehmende Tassen- und Besteckschwund, der sich indirekt auch auf die Preise auswirkt. Wir bitten alle Gäste um aktive Unterstützung gegen den Tassen- und Besteckklau. Das Angebot der Cafeterien ist recht vielseitig: • wechselnde kleine Gerichte, • Kaffee und Kaffeespezialitäten, • Frühstücksbüffet am Hubland und im Studentenhaus, • belegte Brötchen und Sandwiches verschiedenster Art, • diverses Gebäck und eine breite Auswahl an Süßigkeiten. Oftmals wird das Sortiment kurzfristig um saisonale Angebote erweitert. Im Umfeld der Cafeterien sind verschiedene Automaten aufgestellt, die das Angebot ergänzen. Alle Angebote der Cafeterien gibt es zu studentenfreundlichen Preisen. Diese Preise sind in allen Cafeterien gleich. Da die Cafeterien nicht bezuschusst werden, müssen sie kostendeckend arbeiten. Wir bitten unsere Gäste keine Speisen und Getränke von außerhalb mitzubringen. Die Cafeteria am Studentenhaus, 97072 Würzburg Die Cafeteria ist eng mit den Gastronomiebereichen der Burse verbunden. Verschiedene Speisen können durchgehend über die Thekenanlage der Burse geholt werden. Für Frühaufsteher ist schon ab 7.30 Uhr der „Coffee-Point“ in der Cafeteria zugänglich. Hier besteht die Möglichkeit aus den verschiedenen trans-fair Spezialkaffees (wie Cappuccino, Latte macchiato, Espresso, Milchkaffee, heiße Schokolade und Normalkaffee) auszuwählen. Jeden Morgen wird ein umfangreiches Frühstücksbüffet bis ca.10.30 Uhr bereitgestellt. Verschiedene aktuelle Zeitschriften und Tageszeitungen laden zum Lesen ein. Im hinteren Bereich der Cafeteria steht ein Tischkicker bereit. Öffnungszeiten: Mo - Do 7.30 - 18.30 Uhr Fr 7.30 - 14.00 Uhr Sa 9.30 - 13.30 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit Mo - Do bis 15.00 Uhr und Sa geschlossen) 51 essen und trinken Die Cafeteria Neue Universität Etwas versteckt im EG-Rückgebäude der Neuen Universität liegt diese Cafeteria. Neben einem vielfältigen Angebot werden verschiedene trans-fair Spezial-Kaffees (Cappuccino, Latte macchiato, ...) ausgeschenkt. Außerdem steht eine Heiße Theke mit diversen warmen Snacks zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.45 - 11.00 Uhr und 11.30 - 14.30 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen; die Kaffeestation steht auch hier zur Verfügung) Die Cafeteria Alte Universität „CIC“ Die neue Cafeteria „CIC“ wurde zum SS 2013 eröffnet und befindet sich an der Alten Universität in der Domerschulstraße in einem Gewölbekeller. Hier gibt es verschiedene Snacks und kleine Speisen. Eine moderne Kaffeestation bietet eine große Auswahl an trans-fair Kaffeespezialitäten (auch zum Mitnehmen) an. Öffnungszeiten: Mo - Do 9.00 - 16.30 Uhr Fr 9.00 - 14.15 Uhr Die Cafeteria Münzstraße (Standort der FHWS) Die neue Cafeteria wurde zum SS 2013 eröffnet und befindet sich im 1. Stock der FHWS in der Münzstraße. Hier gibt es Sandwiches, belegte Brötchen und ein ausgewähltes Angebot an kleinen Snacks. Eine moderne Kaffeestation bietet eine große Auswahl an trans-fair Kaffeespezialitäten (auch zum Mitnehmen) an. Öffnungszeiten: Mo - Do 9.00 - 16.30 Uhr Fr 9.00 - 14.15 Uhr Die Cafeteria Röntgenring (Standort der FHWS) Die neue Cafeteria Röntgenring wurde Anfang 2013 eröffnet und befindet sich am Röntgenring 8, Gebäude D, Raum 1.01 im 1. Stock. Hier gibt es belegte Brötchen, süße Teilchen und ein ausgewähltes Angebot an kleinen Snacks. Eine moderne Kaffeestation bietet eine große Auswahl an trans-fair Kaffeespezialitäten (auch zum Mitnehmen) an. Öffnungszeiten: 52 Mo - Fr 8.00 - 14.15 Uhr essen und trinken Die Cafeteria am Hubland Die größte Cafeteria des Studentenwerks befindet sich im Gebäudekomplex der Hublandmensa. Sie präsentiert sich mit einem großzügigen Ausgabebereich und zeitgemäßen Bistroambiente. An einer Heißtheke werden u.a. Weißwürste und Leberkäse angeboten. Ein preiswertes Frühstücksbüfett ist bis 12.00 Uhr aufgebaut. Das Gebäck wird vor Ort gebacken und ist somit ofenfrisch. An der modernen Kaffeestation sind neben normalen Kaffee gängige trans-fair Kaffeespezialitäten wie Cappuccino, Espresso, Latte macchiato und Milchkaffee sowie heiße Schokolade erhältlich. Weitere kalte und heiße Spezialitäten (vom Erdbeershake bis zum Iced Latte Macchiato Vanille) runden das Angebot ab. Für die warme Jahreszeit steht eine Terrasse zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 18.00 Uhr (bzw. bis 16.30 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit) Fr 8.00 - 17.00 Uhr (bzw. bis 16.00 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit) Sa 10.00 - 15.30 Uhr (im Semester) So 11.00 - 14.30 Uhr (im Semester) Die Philo-Cafeteria Die Philo-Cafeteria befindet sich im Foyer des Philosophie-Gebäudes am Hubland. Auch hier steht ein Sortiment an trans-fair Kaffeespezialitäten zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 16.30 Uhr Fr 8.00 - 13.45 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen) Die Cafeteria Campus Nord Die Cafeteria Campus Nord befindet sich im 1.OG des Sprachenzentrums (Raum 028) im Matthias-Lexer-Weg 25 am neuen Hubland Campus Nord. Hier werden Brötchen und kleine Gerichte aus der „heißen Theke“ angeboten. Weiterhin stehen ein Sortiment an trans-fair Kaffeespezialitäten, Kaltgetränken und Snacks zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 14.30 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit Aushänge beachten 53 essen und trinken Die Cafeteria Sanderheinrichsleitenweg (neuer Standort der FHWS) Die Cafeteria Sanderheinrichsleitenweg befindet sich im Erdgeschoss (Raum H 016) des FHWS-Neubaus. Hier werden Brötchen und kleine Gerichte aus der „heißen Theke“ angeboten. Weiterhin stehen ein Sortiment an trans-fair Kaffeespezialitäten, Kaltgetränken und Snacks zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 11.00 Uhr und 11.30 - 14.30 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen Die Cafeteria FH Schweinfurt SW Diese Einrichtung ist im Mensakomplex integriert und wird über die gleiche Theke bewirtschaftet. In den Sommermonaten steht für Sonnenanbeter eine Terrasse zur Verfügung, die aufgegliedert ist in einen Bereich mit 60 Plätzen und einer bequemen Lounge mit 46 Plätzen. Eine moderne Kaffeestation bietet die Möglichkeit aus verschiedenen Spezialkaffees (wie Cappuccino, Espresso, Milchkaffee) auszuwählen. Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und Fr 8.00 - 14.30 Uhr Aug. - Sept. geschlossen Kostenloser Kinderteller für unsere kleinen Gäste Studentenkinder bis zu sechs Jahren können in der Mensa einen kostenlosen Kinderteller erhalten, wenn auch die begleitende Mutter bzw. der Vater ein Mittagessen kaufen. Den Kinderteller gibt es in den Würzburger Mensen am Studentenhaus und am Hubland, in der Mensa in Schweinfurt (FritzDrescher-Straße) und in der Mensa in Aschaffenburg (Würzburger Straße). Benötigt wird ein Mensa-Kinderausweis, den die Sozialberatung ausstellt: Ansprechpartner für den Mensa-Kinderausweis: Studentenwerk Würzburg, Sozialberatung Andrea Keller, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Tel.: (0931) 80 05-2 25, E-Mail: [email protected] Für die Antragsbearbeitung werden der aktuelle Studierendenausweis und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Weitere Infos und die Antragsunterlagen unter www.studentenwerk-wuerzburg.de/soziales/studieren-mit-kind/kinderteller.html 54 wü-stadtinfo In Würzburg Meldepflicht Jede Person (also auch Studierende), die in Würzburg oder in einer anderen Gemeinde ihren Wohnsitz nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Beziehen der Wohnung oder des Zimmers bei der für sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies gilt auch, wenn der Studienort Würzburg als weiterer Wohnsitz (Nebenwohnung) gewählt wird. Grundsätzlich ist als Hauptwohnung diejenige Wohnung anzumelden, in der sich die meldepflichtige Person vorwiegend aufhält. In den meisten Fällen ist es die Wohnung, von welcher aus der Meldepflichtige seiner Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nachgeht, da der zeitliche Aufenthalt am Ort der Ausbildung/Arbeit auch mit in die Bewertung zur Bestimmung der Hauptwohnung herangezogen wird (Ausnahmen gibt es u.a. für verheiratete Personen). Alle weiteren Wohnungen werden als Nebenwohnung registriert. Nähere Informationen sowie Meldeformulare gibt es unter www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro -> Meldewesen. Aktion Hauptwohnsitz für Studierende: Die Stadt Würzburg erstattet auf Antrag (mittels Formblatt) den Studentinnen und Studenten, die sich hier mit Hauptwohnung anmelden, zweimal teilweise die Kosten für das Würzburger Semesterticket. Diese Erstattung beträgt zurzeit je 30,- €. Die Auszahlung erfolgt zum Ende des jeweiligen Semesters. Außerdem erhalten Personen, die sich in Würzburg mit Hauptwohnsitz anmelden nach Verfügbarkeit ein Begrüßungsscheckheft mit interessanten Gutscheinen als „Willkommensgabe“. Anschrift der Meldestelle für den Bereich des Stadtgebietes Würzburg: Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste - Bürgerbüro (EG, Zi. 32) Rathaus, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 37-24 07, Fax: (0931) 37-38 44 E-Mail: [email protected] Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Mo, Mi 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Di 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Die letzte Annahme ist jeweils 30 Minuten zuvor. 55 wü-stadtinfo Fundsachen Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Im Studentenhaus befinden sich die Fundsachen in der Hauptkasse Zi. 115. Es sollte zunächst dort nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen an das städtische Fundamt weitergeleitet. Zur Abholung ist es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzunehmen. Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste, Fundbüro, Rückermainstr. 2 (Bürgerbüro/Infotheke) 97070 Würzburg Tel.: (0931) 37-26 90, Fax: (0931) 37-37 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro -> Diebstahl, Verlust und Fundsachen Öffnungszeiten: Es gelten die Öffnungszeiten des Bürgerbüros (vgl. S. 56) Städtische Dienststellen/Fachbereiche (FB) Allgemeine Öffnungszeiten: Mo, Mi 8.30 - 13.00 Uhr Di, Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Fr 8.30 - 12.00 Uhr Sonderdienste Do bis 18.00 Uhr Anschrift: Rathaus, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg Zi.-Nr. Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste 203 • Ausländerwesen 12 • Einwohnermeldewesen • Pass-, Personalausweisangelegenheiten • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Bürgerbüro Bürgerbüro 15/16 Anschrift: Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Fachbereich Soziales • Grundsatzfragen 203 • Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter • Sonderaufgaben – Wohngeld 305 - 309 FB Jugend und Familie 207 Mittwochs ganztägig geschlossen. 56 Telefon 37-24 00 37-27 67 37-22 73 und 37-24 61 37-24 07 37-24 31 37-24 37 und 37-28 88 37-27 03 37-027 0 37-35 75 37-25 17 wü-stadtinfo Das Bürgerbüro Das Bürgerbüro stellt für Bürger eine zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung dar. Hier können Sie verschiedene Anliegen an einer einzigen Stelle erledigen (z.B. Meldewesen, Personalausweis, Zulassung von Fahrzeugen, Beglaubigungen, Fundamt, Rundfunkgebührenbefreiung, Infotheke zur Bürgerberatung und Vieles mehr). Weiterhin können Sie verschiedene Anliegen als registrierter Nutzer über das Internet erledigen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen unter www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro, einen Termin zu vereinbaren. Hier gibt es die gelben Müllsäcke Stadt Würzburg –BürgerbüroRückermainstraße 2, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 37-20 00, Fax: (0931) 37-20 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro. Öffnungszeiten: Mo, Mi 8.00 - 13.00 Uhr Di 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Die letzte Annahme ist jeweils 30 Min. zuvor. Blick auf die Würzburger Altstadt 57 wü-stadtinfo Stadtbücherei Die Stadtbücherei Würzburg bietet über 240.000 Medien (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, CDs, DVDs), ein Lesecafe, ein multimediales Lernstudio sowie Internetzugang und die Ausleihe per Download über www.e-medien-franken.de. Der Bibliothekskatalog ist im Internet online recherchierbar. Dort können Medien verlängert oder vorbestellt werden. Regelmäßig werden Veranstaltungen mit Autoren durchgeführt. Für Stadtbewohner wird eine jährliche Nutzungsgebühr von 16,– € erhoben. Zum Ausstellen einer Leserkarte muss der Personalausweis vorgelegt werden. Eingang Falkenhaus • Falkenhaus, Marktplatz 9, Tel.: (0931) 37-34 38, Fax: (0931) 37-36 38 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadtbuecherei-wuerzburg.de Öffnungszeiten der Hauptstelle Falkenhaus: Mo, Di, Mi, Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Do: 10.00 - 19.00 Uhr Sa: 10.00 - 15.00 Uhr Die Öffnungszeiten der Zweigstellen finden Sie auf der Internetseite der Stadtbücherei. • Stadtteilbücherei Heidingsfeld, Rathaus, Rathausplatz 2 Tel.: (0931) 6 52 62 • Stadtteilbücherei Heuchelhof, Hauptschule, Berner Str. 3, 97084 Würzburg, Tel.: (0931) 66 18 52 • Stadtteilbücherei Versbach, Rathaus, Erwin-Wolf-Platz 1 Tel.: (0931) 2 42 87 • Stadtteilbücherei Lengfeld, Altes Rathaus, Laurentiusstr. 6, Tel.: (0931) 2 78 59 63 Theater • Mainfranken Theater Würzburg, Theaterstraße 21, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 39 08-0, Internet: www.theaterwuerzburg.de, E-Mail: [email protected] Theaterkasse: Tel.: (0931) 39 08-1 24, E-Mail: [email protected] Kassenöffnungszeiten: Di - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr Sa: 10.00 - 14.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage eine Stunde vor jeder Vorstellung 58 wü-stadtinfo • Werkstattbühne e.V., Rüdigerstr. 4, 97070 Würzburg Tel./Fax: (0931) 5 94 00, www.werkstattbuehne.com • Plastisches Theater Hobbit, Münzstr.1, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 5 98 30, www.theater-hobbit.de • Theater Chambinzky e.V., Valentin-Becker-Str. 2, 97072 Würzburg, Tel.: (0931) 5 12 62, Internet: www.chambinzky.com • Theater am Neunerplatz, Adelgundenweg 2 a, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 41 54 43, Internet: www.neunerplatz.de • theater ensemble, Frankfurter Straße 87, 97082 Würzburg Tel.: (0931) 4 45 45, Internet: www.theater-ensemble.net • Theater Spielberg, Reiserstraße 7, 97080 Würzburg, Tel./Fax: (0931) 2 66 45, Internet: www.theater-spielberg.de • Torturmtheater Sommerhausen, 97286 Sommerhausen, Tel.: (09333) 2 68, Internet: www.torturmtheater.de • Kabarett Bockshorn im Kulturspeicher, Oskar-Laredo-Platz 1, 97080 Würzburg, Tel.: (0931) 4 60 60 66, E-Mail: [email protected], Internet: www.bockshorn.de • Fränkisches Theater Schloss Maßbach, Parksiedlung 8, 97711 Maßbach, Tel.: (09735) 2 35, Fax: 14 96, Internet: www.fraenkisches-theater.de Wichtige Sehenswürdigkeiten im Überblick • Residenz: Hauptwerk des süddeutschen Barock und eines der bedeutendsten Schlösser Europas. UNESCO-Weltkulturgut • Festung Marienberg: Ursprünglich Fliehburg der Hallstattzeit. Mit Marienkirche aus dem Jahre 706, die den Kern der Burgkirche darstellt. • Käppele: Wallfahrtskirche, von Balthasar Neumann erbaut. Reiche Raumbildung und glanzvolle Ausstattung. • Dom: Ein Hauptwerk der deutschen Baukunst aus der Zeit der salischen Kaiser; viertgrößte romanische Kirche Deutschlands. • Alte Mainbrücke: 1473 – 1543 an Stelle der zerstörten romanischen errichtet. Um 1730 durch charakteristische Heiligenfiguren bereichert. • Alter Kranen: Eines der Wahrzeichen der Stadt am Flußufer. Erbaut vom Sohn Balthasar Neumanns, Franz Ignaz. Festung Marienberg 59 wü-stadtinfo • Haus zum Falken: Das reichste Bürgerhaus der Stadt. Einst Gasthaus mit besonders üppiger Stuckdekoration. Hier finden Sie die Tourist-Information und die Stadtbücherei. • Grafeneckart und Rathaus: Ursprünglich Sitz eines bischöflichen Beamten, mit romanischem Turm und stimmungsvollem Saal des 13. Jahrhunderts. • Neumünster: Romanische Basilika des 11. Jahrhunderts. Chor und schmuckvoller Turm 13. Jahrhundert. • St. Burkard: Romanische Basilika, geweiht 1042, mit spätgotischem Querhaus und Chor. • Marienkapelle: Spätgotische Hallenkirche der Bürgerschaft. Begonnen 1377 und vollendet im Jahre 1481. • Stift Haug: Bedeutendstes Bauwerk des italienischen Architekten Petrini. Der erste große Kirchenbau der Barockzeit in Franken. • Bürgerspital: Stiftung reicher Bürger aus dem Jahre 1319 mit kleiner gotischer Kirche und wertvollen Plastiken. • Alte Universität: Weitläufiger Baukomplex der Renaissancezeit, erbaut für die 1582 von Julius Echter gegründete Universität. • Juliusspital: Gegründet von Fürstbischof Julius Echter 1576. Imposante Barockanlage von schlossartigem Charakter. Tageszeitungen • Main-Post und Volksblatt Berner Str. 2, 97084 Würzburg, Tel.: (0931) 60 01-0, Privater Anzeigenservice: Tel. (0931) 60 01-60 02 E-Mail: [email protected] Internet: www.mainpost.de Würzburg im Internet • https://de-de.facebook.com/wuerzburg.erleben • http://www.wuerzburg.de/de/studium/index.html • http://www.wuewowas.de 60 sw-stadtinfo In Schweinfurt Meldepflicht Jeder Studierende, der sich in Schweinfurt eine Wohnung nimmt, muss sich innerhalb einer Woche nach Beziehen der neuen Wohnung persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus anmelden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Studienort als weiterer Wohnsitz gewählt wird. Ein Wohnungswechsel innerhalb von Schweinfurt ist ebenfalls meldepflichtig. Wer sich mit Hauptwohnsitz in Schweinfurt anmeldet, erhält ein Gutscheinheft im Wert von 70,– € für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist im Bürgerservice möglich: Bürgerservice der Stadt Schweinfurt Rathaus, Markt 1, EG, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 5 10, Fax: (09721) 5 12 66 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo - Do Fr Sa 8.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 16.00 Uhr 9.30 - 12.00 Uhr Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes erfolgt beim: Amt für Meldewesen und Statistik Rathaus, Markt 1, EG, Zi. 2.2, 97421 Schweinfurt Öffnungszeiten: Mo - Fr Do 8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Fundsachen Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Es sollte zunächst dort nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen an das Fundbüro im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt weitergeleitet. Zur Abholung ist es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzunehmen. Bürgerservice der Stadt Schweinfurt Anschrift und Erreichbarkeit siehe oben 61 sw-stadtinfo Städtische Dienststellen Ausführliche Informationen über die städtischen Dienststellen erhält man im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt. Hier kann man eine Vielzahl von Behördengängen erledigen oder auch Anregungen und Beschwerden loswerden, ohne die einzelnen Dienststellen im Rathaus aufsuchen zu müssen. Telefonische Erreichbarkeit: Mo – Mi Do Fr 8.00 - 16.30 Uhr 8.00 - 17.00 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr Die Öffnungszeiten der jeweiligen Ämter können telefonisch erfragt werden. Unter www.schweinfurt.de steht rund um die Uhr ein ebenfalls sehr umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung. Kulturelle Einrichtungen Stadtbücherei (Hauptstelle), Brückenstraße 29, Ebracher Hof, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 51 79 61, Internet: www.stadtbuecherei-schweinfurt.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Fr 10.00 - 19.00 Uhr Mi 13.00 - 18.00 Uhr Di, Do 10.00 - 18.00 Uhr Theater der Stadt Schweinfurt, Roßbrunnstraße 2, 97421 Schweinfurt, Kasse: Tel.: (09721) 51 49 55 Fax: (09721) 51 49 56 Internet: www.theater-schweinfurt.de E-Mail: [email protected] Museen und Galerien der Stadt Verwaltung, Rüfferstraße 4, Tel.: (09721) 51 47 33, Fax: (09721) 51 47 49 E-Mail: [email protected] Schweinfurter Museums-Service MuSe: (09721) 51 47 44 Detaillierte Infos zu den Museen, Sammlungen und Ausstellungen finden Sie im Internet unter www.schweinfurt.de unter Kultur & Tourismus. 62 sw-stadtinfo Museum Georg Schäfer, Brückenstraße 20, Tel.: (09721) 51 48 20 oder 51 48 30, Fax: (09721) 51 48 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.museumgeorgschaefer.de Museum Otto Schäfer, Judithstraße 16, Tel.: (09721) 38 70 97-0, Fax: (09721) 38 70 97 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.museumottoschaefer.de Kunsthalle Schweinfurt im ehemaligen Ernst-Sachs-Bad, Rüfferstraße 4, Tel.: (09721) 51-4733, Fax: (09721) 51-4749 E-Mail: [email protected] Internet: www.kunsthalle-schweinfurt.de Studententarife Informationen über verbilligte Eintrittspreise, Ermäßigungen und Vergünstigungen für Studierende können unter www.schweinfurt.de nachgelesen werden. Tageszeitung: • Schweinfurter Tagblatt/Volkszeitung, Schultesstraße 19a, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 5 48-0 • Volkszeitung, Schultesstraße 19a, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 5 48-88 82 Schweinfurt online: • Internet: www.schweinfurt.de • E-Mail: [email protected] 63 AB-stadtinfo In Aschaffenburg Meldepflicht Jeder Student ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach einem Wohnungswechsel im Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde anzumelden. Dies gilt auch für den Einzug in eine Nebenwohnung als zweitem Wohnsitz. Zur Anmeldung des zweiten Wohnsitzes ist der Personalausweis bzw. der Reisepass vorzulegen. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit einem Verwarnungsgeld bzw. einer Geldbuße rechnen. An-, Ab- und Ummeldung beim Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg Rathaus, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 30-555 Fundsachen Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Es sollte zunächst dort nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen an das städtische Fundamt weitergeleitet. Zur Abholung ist es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzunehmen. Fundbüro der Stadt Aschaffenburg Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Dalbergstraße 15, Zi. 139, 63739 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 30-1495 Stadtverwaltung in Aschaffenburg • Stadtverwaltung Aschaffenburg (Rathaus) Hausanschrift: Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg oder Postfach 10 01 63, 63701 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 30-0, Fax: (06021) 3 30-720 E-Mail: [email protected] Internet: www.aschaffenburg.de 64 AB-stadtinfo Erreichbarkeit der Stadtverwaltung in der Oberstadt: Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des Rathauses Mo, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Di, Do: 8.00 - 19.00 Uhr (Annahmeschluss: 18.30 Uhr) Sonstige Ämter und Dienststellen: Servicezeiten zur Vereinbarung von Gesprächstermin mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter: Mo - Do: 6.30 - 19.00 Uhr Fr: 6.30 - 14.30 Uhr Zeiten für telefonische und persönliche Auskünfte einfacher Art: Mo - Do: 8.00 -16.00 Uhr Fr: 8.00 - 13.00 Uhr • Bürgerhilfe, Büro des Oberbürgermeisters, Zi. 306, Tel.: (06021) 3 30-12 03 • An-, Ab-, Ummeldung, Bürgerservicebüro, Rathaus, Tel.: (06021) 330-5 55 • Pässe, Personalausweis, Bürgerservicebüro, Rathaus, Tel.: (06021) 3 30-5 55 • Führerscheine, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Rathaus, Zi. 125, Tel.: (06021) 3 30-13 64 • Kraftfahrzeugzulassung, Bürgerservicebüro, Rathaus, Tel.: (06021) 3 30-5 55 • Bewohnerparken, Bürgerservicebüro, Rathaus, Tel.: (06021) 3 30-5 55 • Gewerbeanmeldungen, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Dalbergstraße 15, Zi. 155, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 3 30-13 07 • Personenstandsurkunden, Bürgeramt, Rathaus, Zi. 105 Tel.: (06021) 3 30-14 71 • Sozialhilfe, Amt für soziale Leistungen, Rathaus Tel.: (06021) 3 30-14 50 • Rundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung, Amt für soziale Leistungen, Rathaus, Zi. 247, Tel.: (06021) 3 30-14 50 • Abfallberatung, Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen, Entsorgung, Tel.: (06021) 3 10 96 23 • Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Amt für soziale Leistungen, Rathaus, Zi. 143, Tel.: (06021) 3 30 -12 41 65 AB-stadtinfo Kulturelle Einrichtungen • Stadtbibliothek Aschaffenburg Schlossplatz 2, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 33 94-0 Internet: www.stadtbibliothek-aschaffenburg.de Öffnungszeiten: Mo geschlossen, Di + Do 10.00 - 19.00 Uhr Mi + Fr 10.00 - 17.00 Uhr Sa 10.00 - 13.00 Uhr • Stadttheater Aschaffenburg Schlossgasse 8, 63739 Aschaffenburg, Kartenbestellung: Tel.: (06021) 3 30-18 88 Information: Tel.: (06021) 3 30-14 22 Internet: www.stadttheater-aschaffenburg.de • Naturwissenschaftliches Museum Aschaffenburg Schönborner Hof, Wermbachstraße 15, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 45 61 05 23 Öffnungszeiten: Mi geschlossen täglich 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr • Schlossmuseum im Schloss Johannisburg Schlossplatz 4, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 386 74-0 Öffnungszeiten: Mo geschlossen 01.10. - 31.03.: 10.00 - 16.00 Uhr 01.04. - 30.09.: 09.00 - 18.00 Uhr • Pompejanum Tel.: (06021) 3 86 57-0 Öffnungszeiten: Mo geschlossen April – Mitte Oktober: 09.00 - 18.00 Uhr • Kunsthalle Jesuitenkirche Pfaffengasse 26, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 21 86 98, Öffnungszeiten: Mo geschlossen Di 14.00 - 20.00 Uhr Mi - So 10.00 - 17.00 Uhr Schloss Johannisburg 66 finanzierung BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) BAföG ist für viele Studierende ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung ihres Studiums. Nach dem BAföG haben Sie Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung, wenn Sie oder Ihre Angehörigen (Eltern und/oder Ehegatte) die Kosten für Ihr Studium und Ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Ziel ist es, allen jungen Menschen vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen. Den aktuellen Gesetzestext zum BAföG, umfangreiche Informationen und die Formblätter zum Herunterladen finden Sie im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de. Das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Würzburg ist für alle Studierenden an den Hochschulen in Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg zuständig. Förderungsfähige Ausbildung Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nur für eine erste förderungsfähige Ausbildung. Für eine zweite Ausbildung kann i.d.R. keine Ausbildungsförderung geleistet werden. Für einen Masterstudiengang kann immer dann Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn er auf einem Bachelor-Studium aufbaut und außer dem Bachelor-Studiengang noch kein anderer Studiengang abgeschlossen wurde. 67 finanzierung Persönliche Voraussetzungen • Staatsangehörigkeit Ausbildungsförderung wird grundsätzlich an Deutsche (i.S. des Grundgesetzes), die an einer Hochschule studieren und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Ausländern geleistet. • Alter Ausbildungsförderung kann grundsätzlich nur erhalten, wer zu Beginn der Ausbildung, für die Ausbildungsförderung beantragt wird, das 30. Lebensjahr, bei Aufnahme eines Masterstudiengangs das 35. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind möglich. Leistungsnachweis Leistungsnachweise werden verlangt Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird in der Regel vermutet. Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester muss einmalig ein sogenannter Leistungsnachweis vorgelegt werden. Dieser Nachweis besteht in der Regel in einer, nach Beginn des 4. Fachsemesters, auf einem besonderen Formblatt ausgestellten Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat. Der Name des zuständigen Eignungsgutachters kann bei der Fachbereichsverwaltung oder beim Amt für Ausbildungsförderung erfragt werden. Fachrichtungswechsel Nach einem Wechsel des Studienfaches kann Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet werden, wenn für den Wechsel ein wichtiger Grund vorliegt und dieser vor Beginn des vierten Fachsemesters erfolgte. Als wichtige Gründe gelten z.B. mangelnde Eignung für die zunächst gewählte Berufsausbildung oder -ausübung oder ein so schwerwiegender und grundsätzlicher Wandel der Neigung, dass die Fortsetzung der Ausbildung dem Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden kann. Die Gründe für einen Fachrichtungswechsel sind dem Amt für Ausbildungsförderung gegenüber schriftlich darzulegen. 68 finanzierung Bei einem ersten Wechsel, der spätestens nach dem zweiten Semester erfolgt, wird der wichtige Grund unterstellt. Ein Wechsel der Fachrichtung kann Folgen für die Förderungsart haben. Informieren Sie sich deshalb unbedingt vorher bei Ihrem Sachbearbeiter über mögliche Konsequenzen. Ein Fachwechsel in einem Masterstudiengang lässt den BAföG-Anspruch in jedem Fall entfallen. Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird ab Antragsmonat für die Dauer der Ausbildung auch während der vorlesungsfreien Zeit geleistet. Die Ausbildungsförderung setzt frühestens mit dem Monat ein, in dem die Vorlesungen tatsächlich beginnen. Die Förderungsdauer ist vom Studiengang abhängig Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, die der jeweils gesetzlich festgelegten Regelstudienzeit entspricht. Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn die Förderungshöchstdauer • aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, …), • infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 10 Jahren, • infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Studentenwerke, • infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung, überschritten worden ist. Die Verlängerung muss schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden; der Antrag ist zu begründen. Studienabschlusshilfe (als verzinsliches Volldarlehen) Studierende, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang befinden, wird für maximal 12 Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer geleistet, wenn die Prüfungsstelle oder – falls eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen ist – die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der 12 Monate abschließen kann. 69 finanzierung Studienabschlussdarlehen Das Studentenwerk kann auch Studienabschlussdarlehen gewähren In Fällen, in denen BAföG nicht mehr geleistet werden kann, besteht die Möglichkeit ein Studienabschlussdarlehen der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke zu erhalten (vgl. Ausführungen in diesem Kapitel). Nähere Informationen beim Studentenwerk Würzburg (auch für Bamberger, Schweinfurter und Aschaffenburger Studierende), Zi. 205, Tel.: (0931) 80 05 -201. Zuschuss und Darlehen / Rückzahlung Nur 50 % des Förderungsbetrages müssen später zurückgezahlt werden Normalerweise erhalten Sie BAföG zu 50% als Zuschuss und zu 50% als unverzinsliches Darlehen, das nur bis maximal 10.000 € zurückzuzahlen ist. Das Darlehen ist 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in gleichbleibenden monatlichen Raten, mindestens in Höhe von 105,– €, innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig. Wenn Sie das Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise tilgen, ist ein Teilerlass möglich. Zuständig für die Bearbeitung und Einziehung der Darlehen ist das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Tel.: (0221) 758-45 00, Internet: www.bundesverwaltungsamt.de Bankdarlehen In Ausnahmefällen wird BAföG nur als verzinsliches Volldarlehen der KfW Bankengruppe gewährt. Mit der Rückzahlung des Bankdarlehens ist 18 Monate nach dem Ende der Förderung zu beginnen (Monatsrate mindestens 105,– €). Bis dahin werden die Zinsen gestundet. Weitere Infos bei Ihrem BAföG-Berater oder über das Infotelefon der KfW Bankengruppe Tel.: (0800) 539 90 03 (kostenlose Servicenummer) Internet: www.kfw.de 70 finanzierung Leistungen Umfang der Ausbildungsförderung Bei der BAföG-Berechnung wird zunächst der Bedarf des Studierenden festgestellt, auf den dann eigenes Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern angerechnet werden. Regelbedarf Für Lebensunterhalt und Studium sind als monatlicher Bedarf pauschal 373,– € vorgesehen. Dieser Betrag erhöht sich um 49,– € für Auszubildende, die bei den Eltern wohnen, und um 224,– € für Auszubildende mit eigener Wohnung. Der Regelbedarf beträgt somit je nach Art der Unterbringung 422,– € bzw. 597,– € monatlich. Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung Studierende, die selbst beitragspflichtig krankenversichert sind, erhalten einen Zuschuss von monatlich bis zu 62,– € zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Versicherungsbescheinigung ist vorzulegen. Zur Pflegeversicherung kann ein Zuschuss von 11,– € geleistet werden. Der maximale Bedarf beträgt damit 670,– €. Einkommens- und Vermögensanrechnung Anrechnung des Einkommens des Antragstellers Grundsätzlich gilt: Einkommen bis zu einer Grenze von 407,35 € brutto monatlich (im Durchschnitt) führt nicht zu einer Anrechnung. Maßgebend für die Anrechnung des eigenen Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommen, die er im Bewilligungszeitraum erzielt. Einkommen, das vor dem Bewilligungszeitraum erzielt wurde, bleibt daher außer Betracht. Für die Anrechnung von Waisenrenten und Waisengelder sowie Praktikumsvergütungen gelten niedrigere Grenzen. Kindergeld wird nicht angerechnet. Der Student muss alle Einkünfte angeben 71 finanzierung Vermögensanrechnung Vermögen bis 5.200,– € wird nicht angerechnet Vermögen des Auszubildenden wird dann angerechnet, wenn es den Freibetrag von 5.200,– € übersteigt, wobei sich dieser Betrag jeweils um 1.800,– € für den Ehegatten und jedes Kind erhöht. Als Vermögen gelten alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, sowie Forderungen oder sonstigen Rechte, mit Ausnahme von Haushaltsgegenständen. Achtung: Die Angaben zum Vermögen werden durch einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen überprüft. Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten Einkommen Für das WS 2013/2014 ist das Kalenderjahr 2011 maßgebend Für die Anrechnung des Einkommens des Ehegatten und der Eltern sind grundsätzlich die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Als Nachweise über das Einkommen sind die entsprechenden Steuerbescheide vorzulegen. Grundlage der Einkommensanrechnung ist die Summe der positiven Einkünfte, auf die diverse Freibeträge gewährt werden. Aktualisierung Ist das aktuelle Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger, als das zwei Jahre vorher, so ist auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist, bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen. Die Förderung wird dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Nach Vorlage der endgültigen Einkommensnachweise wird eine abschließende Berechnung durchgeführt. Vorausleistung Ausbildungsförderung kann auf Antrag als Vorausleistung bewilligt werden, wenn die Eltern (nicht der Ehegatte) den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht oder nicht in voller Höhe leisten. In diesen Fällen wird nach der Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens gewährt. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn die Eltern sich weigern, dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung die für die Berechnung der Ausbildungsförderung notwendigen Erklärungen abzugeben. Der Freistaat Bayern wird die vorausgeleisteten Beträge – notfalls vor Gericht – von den Eltern einfordern. 72 finanzierung Elternunabhängige Förderung Unabhängig vom elterlichen Einkommen erhalten Sie BAföG, wenn Sie nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig waren oder auf insgesamt sechs Jahre Ausbildung/Erwerbstätigkeit (davon mindestens drei Jahre Erwerbstätigkeit) kommen. BAföG im Ausland (Studium/Praktikum) Auch für ein zeitweiliges Studium im Ausland können Sie Förderung nach dem BAföG für bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu fünf Semester erhalten. Für einen solchen Auslandsaufenthalt werden Zuschläge zum Bedarf für die Reisekosten, für Studiengebühren sowie für eine Auslandskrankenversicherung gewährt. Bei einem Studium außerhalb der EU kann auch ein Auslandszuschlag zum Ausgleich der Lebenshaltungskosten gewährt werden. Darüber hinaus kann auch ein komplettes Studium im EU-Ausland bis zu dessen Abschluss nach den Grundsätzen der Inlandsförderung (also ohne Zuschläge) gefördert werden. Achtung: Für das Auslands-BAföG gelten andere Zuständigkeiten. Antrag (auch online möglich: www.bafoeg-bayern.de) Die gesetzlich vorgeschriebenen Antragsformulare sind beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich oder können im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de als pdf-Files heruntergeladen werden. Der Antrag kann unter www.bafoeg-bayern.de auch online gestellt werden. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen. Die Bearbeitung eines Antrages kann erheblich beschleunigt werden, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und auf allen Anträgen und Schreiben die Förderungsnummer bzw. Studienfach und Hochschule angegeben wird. Auszubildende, die bereits Förderungsleistungen erhalten haben, können die reibungslose Weiterleistung von Ausbildungsförderung sicherstellen, indem sie den neuen Antrag im wesentlichen vollständig zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (i.d.R. also bis spätestens 31.01. oder 31.07) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen. 73 finanzierung Kurzfristige Darlehen Das Studentenwerk gewährt kurzfristige, zinslose Überbrückungsdarlehen an Studierende, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wenn sich ohne Verschulden des Studierenden die Antragsbearbeitung bzw. die Auszahlung des Förderungsbetrages verzögert. Für diese kurzfristigen Darlehen ist ebenfalls das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks zuständig. Zuständiger Ansprechpartner: Für die Studierenden in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg: Studentenwerk Würzburg Amt für Ausbildungsförderung (im 1. OG über der Stadtmensa) Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Tel.: (0931) 80 05-112, Fax: (0931) 80 05 - 412 E-Mail: [email protected] Bitte beachten Sie, dass aufgrund rechtl. Vorschriften rechts- oder fristwahrende Schriftstücke nicht per E-Mail eingereicht werden können. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 10.00 - 13.00 Uhr Do 13.00 - 15.00 Uhr 74 WÜ Allgemeine BAföG-Beratung in Würzburg: Mo 10.00 - 14.00 Uhr im „BiF-Beratung im Foyer“, Studentenhaus, Foyer der Stadtmensa AB BAföG-Sprechstunden an der Hochschule Aschaffenburg: Wo? Wohnheim auf dem Campus, Zi. 1920 im EG Wann? Die Termine werden durch Aushang und im Internet (www.studentenwerk-wuerzburg.de) bekannt gegeben. SW BAföG-Sprechstunden an der FH Schweinfurt: Aufgrund von Raumproblemen können derzeit in Schweinfurt leider keine Sprechstunden durchgeführt werden. finanzierung Kredite zur Studienfinanzierung Studienkredite bzw. Darlehen für Studierende werden - meist als ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten für einen absehbaren Zeitraum bzw. zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses - immer wichtiger. Nachfolgend werden die wichtigsten Möglichkeiten aufgezeigt: 1. Der Bildungskredit (bundesweit) 2. Der KfW-Studienkredit (bundesweit) 3. Das Studienabschlussdarlehen (in Bayern) Die KfW-Bank spielt in der Bildungsfinanzierung eine wichtige Rolle: Im Auftrag des Bundes ist sie derzeit beim „verzinslichen Bankdarlehen im Rahmen des BAföG“, beim „Bildungskreditprogramm des Bundes“ und mit dem eigenen „KfW-Studienkredit“ aktiv. Auch private Kreditinstitute bieten eigene Kredite speziell für Studierende an (z.B. die Deutsche Bank). Eine Übersicht findet man im Internet unter www.studis-online.de. Der Bildungskredit 2001 wurde erstmals ein Bildungskreditprogramm für Studierende eingeführt. Der Bildungskredit ist zeitlich befristet und zinsgünstig und steht sowohl BAföG-EmpfängerInnen als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung. Voraussetzungen für den Bildungskredit: • für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nach bestandener Zwischenprüfung oder gleichwertiges), die • das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben; • grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters. Kurzbeschreibung des Bildungskredits: • bis zu 24 Monatsraten in Höhe von wahlweise 100,– €, 200,– € oder 300,– € (max. gibt es 7.200,– €, das Splitting in zwei Auszahlungsphasen ist möglich). Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen ausbildungsbezogenen Aufwandes kann ein Betrag von bis zu 3.600,– € als Einmalzahlung im vorab ausbezahlt werden; • es müssen keine Sicherheiten gestellt werden; • unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen oder dem Einkommen der Eltern; • der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst. (Stand 01.04.2013: 1,34 % Jahreszins); • Die Rückzahlung soll vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate beginnen; die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 120,– €. 75 finanzierung Der Bildungskredit ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln oder im Internet unter www.bildungskredit.de (Online-Antrag) zu beantragen. Weitere Informationen unter der Servicenummer Tel.: (02 28 99) 3 58-44 92 bzw. über E-Mail: [email protected] oder im Internet unter www.bildungskredit.de Der KfW-Studienkredit Seit April 2006 können Studierende zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten den KfW-Studienkredit beantragen. Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit: • für Studierende im Erst- oder Zweitstudium, in postgradualen Studiengängen (Master, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudium) sowie für die Promotion, die • bei Studienbeginn noch unter 45 Jahre alt sind; • die Antragstellung muss spätestens im 10. Semester erfolgen; Kurzbeschreibung des KfW-Studienkredits: • zwischen 100,– € und 650,– € monatlich (der Betrag kann vom Kreditnehmer jeweils zum 01.04. und zum 01.10. abgeändert werden); • in der Regel werden bis zu zehn Fachsemester (unter Umständen bis zum 14. Sem.) finanziert; • unabhängig von Studienfach- oder -ort, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern; • Sicherheiten müssen nicht gestellt werden; • einmalige Abschlussgebühr von 238,– €; • der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst (Stand 01.04.2013: 3,23 % Jahreszins), eine Zinsobergrenze wird garantiert; • in der Rückzahlungs- bzw. Tilgungszeit kann optional ein fester Zinssatz vereinbart werden; • die Rückzahlung erfolgt frühestens 6 Mon. spätestens 23 Mon. nach der Auszahlungsphase (Stundungen möglich, Mindestbetrag 20,– €, Rückzahlungszeit bis zu 25 Jahren möglich); • Sondertilgungen sind jederzeit möglich; • Anträge auf KfW-Studienkredite werden im Online Kreditportal gestellt. Weitere umfassende Infos finden Sie im Internet unter www.kfw.de. Die einzelnen Vertriebspartner vor Ort sind ebenfalls auf den Internetseiten der KfW-Bank zu finden. 76 finanzierung Das Studentenwerk Würzburg ist ebenfalls Vertriebspartner (vorläufig nur in Würzburg) und bietet für den KfW-Studienkredit eine eigene Sprechstunde an. Bitte kommen Sie persönlich vorbei: Sprechzeit: Mi 11.00 Uhr - 13.00 Uhr im Zi. 114 (1. OG Studentenhaus); Weitere Termine unter Tel.: (0931) 8005-115/-135. Im August entfallen die Sprechzeiten. Das Studienabschlussdarlehen (in Bayern) Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e. V. (Internet: www.darlehenskasse-bayern.de) will bedürftigen Studierenden an bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitungen erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Voraussetzungen für das Studienabschlussdarlehen: • für die letzten vier Semester des Studiums (Studienabschlussphase); • Studium möglichst mit BAföG gefördert; Ausnahmen sind möglich; • zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft für den gesamten Darlehensbetrag zu erbringen. Der Bürge muss unter 60 Jahre alt sein. Kurzbeschreibung des Studienabschlussdarlehens: • bis maximal 600,– € monatlich; (insgesamt maximal 12.500 €); • auch für Studierende, die promovieren (2 Semester) oder die ein Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und/oder ein Zweitstudium durchführen sowie für Studierende, die an einer ausländischen Hochschule studieren, wenn sie in den letzten vier Semestern vor der Antragstellung an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert waren; • es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2% an , ab dem 6. Jahr setzt eine weitere 3%ige Verzinsung ein; • innerhalb von zweieinhalb Jahren (5 Semester) muss ein erfolgreicher Studienabschluss nachgewiesen werden; • Mit der Rückzahlung soll zwei bzw. drei Jahre nach Beginn der Laufzeit begonnen werden; sie muss spätestens vom fünften Jahr der Laufzeit an einsetzen. Die monatlichen Tilgungsraten sollen mindestens 110,– € betragen. Antragstellung Darlehen sind beim Studentenwerk mit einem dort erhältlichen Formular persönlich zu beantragen. Über die Darlehensanträge entscheidet das Studentenwerk Würzburg. Bei Genehmigung des Antrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen. 77 finanzierung Weitere Informationen und Vertragsformulare: Studentenwerk Würzburg, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Zi. 205, Tel.: (0931) 80 05-201, Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 10.00 - 13.00 Uhr Do 13.00 - 15.00 Uhr Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) Im Rahmen der Bayerischen Begabtenförderung werden hochbegabte Studierende durch Stipendien und mit weiteren Angeboten in strukturierten Exzellenzprogrammen gefördert. Studienförderung (Max Weber-Programm Bayern) Grundsätzlich vorschlagsberechtigt sind die bayerischen Gymnasien und Hochschulen. Ab dem 3. Fachsemester sind auch Eigenbewerbungen zugelassen. Hierzu sind dem Antrag, neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, mindestens zwei Gutachten von Hochschullehrern beizufügen. Zum Zeitpunkt des Förderbeginns darf das 23. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen überschritten sein. Die Förderung erfolgt im Wesentlichen durch die Aufnahme in studienbegleitende Exzellenzprogramme. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt für Zwecke eines Auslandsstudiums sowie zur Unterstützung von eigenständigen bildungsbezogenen Aktivitäten durch Gewährung einer „Bildungspauschale“ in Höhe von 900,– € pro Semester (eine Erhöhung auf 1800,– € ist geplant). Hilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes werden nicht gewährt (www.elitenetzwerk.bayern.de). Nähere Auskünfte erteilt die Universität Würzburg: Referat 2.2, Studentenabteilung, Sanderring 2, Zi. 107, Tel.: (0931) 31-8 27 70, E-Mail: [email protected] Internet: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienfinanzierung und unter www.elitenetzwerk.bayern.de 78 finanzierung Begabtenförderungswerke und Stiftungen Eine weitere Möglichkeit das Studium zu finanzieren bieten die Stipendien der Begabtenförderungswerke und sonstiger Stiftungen von öffentlichen Trägern, konfessioneller und privater Stiftungen und von Wirtschaftsunternehmen. Zu den 12 großen Begabtenförderungswerken zählen sechs politische Stiftungen, drei konfessionelle Träger, die Förderungswerke des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Deutschen Wirtschaft sowie die Studienstiftung des deutschen Volkes. Sonstige aktuelle Stipendienangebote und Förderpreisausschreibungen siehe: Stipendien-Homepage der Universität Würzburg unter: Sonstige Förderangebote. Für die Stipendien der Begabtenförderungswerke gilt allgemein: • Gefördert werden Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen, die bereit sind, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren und die im Studium noch nicht zu weit fortgeschritten sind. • Eine monatliche Grundförderung kann bis zu 597,– € betragen. Hinzu kommt meist noch 150,– € Büchergeld. Infos zu den jeweiligen Bewerbungs- und Auswahlverfahren: • Eigenbewerbungen sind bei der Mehrzahl der Begabtenförderungswerke möglich. Alle Bewerber/innen durchlaufen ein Auswahlverfahren. • Die örtlich zuständigen Vertrauensdozenten der einzelnen Stiftungen sind erste Ansprechpartner. Sie können den jeweiligen Einträgen zu den Förderorganisationen entnommen werden und sind auch bequem über das Internet zu erreichen: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienfinanzierung/studienfoerderung • Alle großen Begabtenförderungswerke sind im Internet zu erreichen (vgl. nachfolgende Tabelle). Weitere Infos im Internet unter: www.stipendiumplus.de. 79 80 (0331) 70 19-0 (089) 12 58-0 (030) 4 43 10-223 www.rosalux.de Friedrich-Naumann-Stiftung Hanns-Seidel-Stiftung Rosa-Luxemburg-Stiftung (02304) 7 55-196 (030) 31998170-0 www.ELES-studienwerk.de (0211) 77 78-0 (0228) 81 63-0 (089) 21 88 90 80 www.eliteakademie.de (0931) 35 03- 0 Studienwerk Villigst Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Hans-Böckler-Stiftung Otto-Benecke-Stiftung Bayerische Elite-Akademie RA Richard Schmitt Stiftung www.buergerspital.de www.obs-ev.de www.boeckler.de www.evstudienwerk.de Fördert Doppel- od. Halbwaise aus Würzburg Zusatzausbildung des Freistaates Bayern Fördert Aussiedler, Asylanten u. Flüchtlinge Gewerkschaftsnah (DGB) Fördert jüdische Studierende Einrichtung der evangelischen Kirche Einrichtung der katholischen Kirche www.cusanuswerk.de (0228) 9 83 84-0 größte Stiftung in Deutschland Cusanuswerk www.studienstiftung.de Die Linke-nah CSU-nah FDP-nah Grünen-nah Stiftung der deutschen Wirtschaft (0228) 8 20 96-0 www.hss.de www.freiheit.org www.boell.de SPD-nah Studienförderwerk Klaus Murmann (030) 20 33-15 40 www.sdw.org Studienstiftung des dt. Volkes Stipendien anderer Förderungswerke (030) 2 85 34-0 Heinrich-Böll-Stiftung www.fes.de (0228) 8 83-0 Friedrich-Ebert-Stiftung CDU-nah www.kas.de (02241) 2 46-0 Charakteristika Konrad-Adenauer-Stiftung Infos im Internet Maximale Förderung bis zu 665,- € monatlich Telefon Parteinahe Stiftungen Stiftung / Förderwerk finanzierung finanzierung Weitere Informationsmöglichkeiten zum Thema Stipendien: • ELTERNKOMPASS Ein kostenfreies Informationsangebot für Eltern zu allen Fragen rund um das Thema „Ein Stipendium für mein Kind?!“ als Service-Angebot der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Service-Hotline ELTERNKOMPASS: Tel.: (030) 27 89 06-777 E-Mail: [email protected] Internet: www.elternkompass.info. • Stipendienlotse Eine interaktive Informationsbasis, die es potentiellen Stipendiaten ermöglicht, sich umfassend und zielgerichtet über aktuelle Stipendienprogramme zu informieren. Internet: www.stipendienlotse.de • Stipendien-Datenbank von „e-fellows.net“ Eine weitere ausgezeichnete Informationsquelle stellt die StipendienDatenbank des Karrierenetzwerkes e-fellows.net mit über 700 Förderprogrammen von mehr als 400 Institutionen dar. Weitere Details online unter: www.e-fellows.net Das Deutschland-Stipendium Mit dem Deutschland-Stipendium können besonders begabte und leistungsstarke Studierende mit 300,– € pro Monat gefördert werden. Die Hälfte davon übernimmt der Bund, die andere Hälfte wird von der Hochschule bei Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen eingeworben. Die Stipendienanzahl soll künftig kontinuierlich gesteigert werden. Detaillierte Infos unter: http://www.deutschland-stipendium.de Die Hochschulen übernehmen die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Sie sprechen potenzielle Unterstützer an, wählen die Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Bei Interesse informieren Sie sich an Ihrer Hochschule. Oskar-Karl-Forster-Stipendium Büchergeld, Druckkostenzuschuss Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln. Alternativ kann ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen gewährt werden. Die Immatrikulation an der Universität Würzburg ist nachzuweisen. Die Bedürftigkeit wird ohne weitere Prüfung dann anerkannt, wenn BAföG bezogen wird. 81 finanzierung Für die individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung der Unterhaltspflichtigen vorzulegen! Persönliche Kontaktaufnahme ist erforderlich. Auskünfte: Zentralverwaltung der Universität, Referat 2.2., (Zi. 107) Sanderring 2, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 22 47 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr Mi 14.00 - 16.00 Uhr Kindergeld Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Ausländer können Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (nur bestimmte Arten) besitzen. Das Kindergeld beträgt monatlich: für die ersten zwei Kinder jeweils 184,– €, für das dritte Kind 190,– €, sowie für jedes weitere Kind jeweils 215,– €. Kindergeld kann jedoch grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden (verlängert um abgeleistete Wehrpflicht bzw. Ersatzdienst). Die Verdienstgrenze ist gefallen: Seit 2012 entfällt die Einkommensgrenze beim Kindergeld. Im Erststudium wird nicht mehr geprüft, wie hoch das Einkommen ist. Bis 2011 wurde Kindergeld nur gezahlt, wenn der Studierende unter der jährlichen Einkommensgrenze von 8.004 Euro geblieben war. Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit einzureichen, bei der/die Antragsteller/in den Wohnsitz hat. WÜ AB 82 • Zuständig für Würzburg und Aschaffenburg ist die Familienkasse Bayern Nord in Aschaffenburg: Besucheradresse: Hofgartenstr. 14-16, 63739 Aschaffenburg Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Bayern Nord, 63716 Aschaffenburg Tel.: (0800) 4 55 55 30 (Auskünfte), (0800) 4 55 55 33 (Zahlungstermine Kindergeld), kostenfreie Service-Rufnummern Internet: www.familienkasse.de finanzierung • Zuständig für Schweinfurt und Bamberg ist die Familienkasse Bayern Nord in Schweinfurt: Besucheradresse: Kornacher Straße 6, 97421 Schweinfurt Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Bayern Nord, 97417 Schweinfurt Tel.: (0800) 4 55 55 30 (Auskünfte), (0800) 4 55 55 33 (Zahlungstermine Kindergeld), kostenfreie Service-Rufnummern Internet: www.familienkasse.de SW Arbeitslosengeld I und II Arbeitslosengeld I Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht u.a. nach Erfüllung der Anwartschaftszeit, d.h. in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) sind mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nachzuweisen. Die Anspruchsdauer nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (innerhalb der auf drei Jahre erweiterten Rahmenfrist) von 12 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 6 Monate, von 16 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 8 Monate, von 20 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 10 Monate, von 24 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 12 Monate. Zuständig für das Arbeitslosengeld I: Agentur für Arbeit Würzburg Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg Tel.: (0800) 4 55 55 00* WÜ Agentur für Arbeit Schweinfurt Kornacher Str. 6, 97421 Schweinfurt Tel.: (0800) 4 55 55 00* SW Agentur für Arbeit Aschaffenburg Memeler Str. 15, 63739 Aschaffenburg Tel.: (0800) 4 55 55 00* AB (* kostenfreie Servicenummer) Arbeitslosengeld II Grundsicherung für Arbeitsuchende Ab 01.01.2005 wurden die bisherigen Leistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren 83 finanzierung durch das Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelöst. Beim ALG II werden Studierende ähnlich wie bei der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen, da sie sich in einem dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildungsgang befinden. Beurlaubte Studierende können ALG II erhalten, da sie während des Ruhens ihrer Ausbildung auch keinen BAföG-Anspruch geltend machen können. Das ALG II ist von der Bedürftigkeit abhängig. Es wird nur dann gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen nicht oder nur teilweise zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreicht. Das ALG II wird nur auf Antrag gewährt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers. Wohnsitz im Stadtgebiet Würzburg: Zuständig für das Stadtgebiet Würzburg ist das Jobcenter – Stadt Würzburg Bahnhofstraße 7, 97070 Würzburg, Tel. (0931) 2996-0 E-Mail: [email protected] Wohnsitz im Landkreis Würzburg: Zuständig für den Landkreis Würzburg ist das Jobcenter – Landkreis Würzburg beim Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 8003-842 Für alle anderen Wohnsitze: Die Adresse, der für Sie zuständigen Stelle vor Ort (meistens handelt es sich dabei um Jobcenter, die gemeinsam von der Agentur für Arbeit und einer Stadt oder einem Landkreis gebildet wurden), finden Sie auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Der neue Rundfunkbeitrag Nun gilt die Regel „eine Wohnung - ein Beitrag“ Am 01.01.2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dieser orientiert sich geräteunabhängig an den Wohneinheiten, d.h. pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt hingegen keine Rolle mehr. Wer zusammenlebt (Familie, nicht-eheliche Gemeinschaft oder WGs) zahlt pro Wohnung nur einen Beitrag, der wie bisher monatlich 17,98 € beträgt. Der Beitrag deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab. Ein Beitrag pro WG Studenten-WGs werden seit 2013 entlastet. Nur ein volljähriger Bewohner der Wohnung ist für die Zahlungen zuständig, die anderen können sich unter Nennung des zuständigen Zahlers abmelden. Die Bewohner der WG müssen untereinander abklären, wer Ansprechpartner gegenüber 84 finanzierung dem Beitragsservice sein soll und wie der Beitrag untereinander umgelegt wird. Wer künftig entlastet wird, muss diese Änderung mitteilen. Befreiung für BAföG-Empfänger Studierende mit eigener Wohnung, die BAföG erhalten, können sich wie bisher auf Antrag auch vom neuen Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ermäßigung für Behinderte Für blinde, gehörgeschädigte und bestimmte behinderte Personen mit Behindertenausweis, die keine Sozialleistungen erhalten, besteht nicht mehr die Möglichkeit auf eine Befreiung, sondern nur auf eine Ermäßigung der zu zahlenden Gebühren (5,99 € monatlich). Zuständigkeit Zuständig für den neuen Rundfunkbeitrag ist die vormalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die sich einen neuen Namen gegeben hat: ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice, 50656 Köln Antragsformulare und detaillierte Informationen – auch zur Befreiung von der Gebührenpflicht - finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de Telekom-Sozialtarif Den Sozialtarif erhalten Studierende, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt und die 1. von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, oder 2. Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten, oder 3. blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind. Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen 6,94 € netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und 8,72 € netto für die dritte Bedingung. Die Vergünstigung wird eingeräumt, solange die Voraussetzung dafür erfüllt ist. Weitere Informationen unter 0800-3301000 (gebührenfreie Kundenbetreuung der Dt. Telekom). 85 finanzierung Wohngeld Studierende sind dann anspruchsberechtigt, wenn ihnen dem Grunde nach kein Anspruch auf Ausbildungsförderung zusteht, z.B. wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach BAföG. Dies sollten Sie sich beim zuständigen BAföG-Amt bestätigen lassen. Nicht anspruchsberechtigt auf Wohngeld sind Studierende, die ausschließlich wegen des zu hohen Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten. Werden BAföG-Leistungen ausschließlich als Darlehen erbracht, besteht Anspruch auf Wohngeld. BAföG-Empfänger können dann Wohngeld erhalten, wenn ihr Haushalt noch weitere Familienangehörige (z.B. Ehegatte oder Kinder) umfasst, denen selbst kein BAföG dem Grunde nach zusteht. Wohngeld kann nur für den Wohnraum beantragt werden, der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist. Lebt der/die Student/in während der Ausbildung nicht am Wohnort der Eltern und ist eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, so verbleibt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen am Wohnort der Eltern. Ein eigener Wohngeldanspruch besteht dann nicht. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Seit 01.01.2011 haben Familien im Wohngeldbezug Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für ihre Kinder. WÜ 86 Anträge und Informationen bei: Fachbereich Soziales/Wohngeld, Karmelitenstr. 43, III. Stock , 97070 Würzburg Tel.: (0931) 37-0, Fax: (09 31) 37-38 03 SW Wohngeldstelle der Stadt Schweinfurt beim Amt für soziale Leistungen Rathaus, Markt 1, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 51-39 00 AB Wohngeldstelle der Stadt Aschaffenburg, Amt für soziale Leistungen Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 30 -1241 arbeiten Berufsinformationszentrum (BiZ) Das Berufsinformationszentrum ist die Adresse für Alle, die sich mit beruflichen Fragen befassen. Im BiZ können Sie sich über alles rund um Arbeitsmarkt, Berufs- und Studienwahl, Stellensuche sowie Weiterbildung selbst informieren und nach passenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder Studienmöglichkeiten suchen. Sie können das breit gefächerte Angebot solange und so oft nutzen wie Sie möchten – ohne Anmeldung. Bei Fragen zum vielfältigen Informationsangebot stehen Ihnen fachkundige Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Und das gibt s im BiZ! • Print- und Online-Medien rund um die Themen Arbeitsmarkt und Weiterbildung sowie Berufs- und Studienwahl, z. B. illustrierte Infomappen mit abwechslungsreichen Berichten aus der Berufspraxis, Bücher und Zeitschriften. • Wer die Berufs- und Arbeitswelt über Filme erschließen möchte, dem steht ein Filmportal mit vielen Videos zu Ausbildungs- und Studienberufen zur Verfügung. • Viele Flyer und Broschüren gibt es auch zum Mitnehmen. • Die Internetarbeitsplätze sind zur Nutzung der Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit sowie für andere berufliche Recherchen im Internet frei zugänglich. • Weiterhin finden Sie vielseitige Auslandsinformationen zu Ausbildungsund Berufsmöglichkeiten in der Ferne. Veranstaltungen im BiZ Zusätzlich zum umfassenden Informationsangebot findet in den Gruppenräumen des BiZ eine Vielzahl von Veranstaltungen statt. Zum Beispiel zu den Themen Beruf, Berufswahl, Bewerbung, Arbeiten oder studieren im Ausland. Diese Veranstaltungen werden häufig in Zusammenarbeit mit Kammern, Betrieben, Verbänden, Hochschulen und anderen kompetenten Partnern durchgeführt. Aktuelle Veranstaltungstermine finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank unter: www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Würzburg: Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg, Tel.: (0931) 7949-202, Fax: (0931) 7949-291 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di Do Mi, Fr WÜ 7.30 - 15.30 Uhr, 7.30 - 18.00 Uhr, 7.30 - 12.00 Uhr 87 arbeiten Telefonische Anmeldung zur Beratung unter: (0800) 4 55 55 00 (kostenfrei) SW AB BiZ der Agentur für Arbeit Schweinfurt Kornacher Straße 6, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 5 47-405 Öffnungszeiten: Mo, Di Mi, Fr Do 7.30 - 15.30 Uhr 7.30 - 12.30 Uhr 7.30 - 17.00 Uhr BiZ der Agentur für Arbeit Aschaffenburg Goldbacher Str. 25- 27, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 3 90-360 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 8.00 - 16.00 Uhr Do 8.00 - 18.00 Uhr Fr 8.00 - 12.30 Uhr Weitere Angebote der Agentur für Arbeit Würzburg: Das Hochschulteam der Agentur für Arbeit Würzburg Das Hochschulteam steht allen Studierenden als Ansprechpartner in Fragen der Studien- und Berufswahl, der persönlichen Berufswegplanung und des akademischen Arbeitsmarktes zur Verfügung. Unterstützt werden: • Studierende mit Fragen zur Studienwahl, zur persönlichen Studiensituation, zur individuellen Bewerbungsstrategie und zum Berufseinstieg, • Studierende und Studienabbrecher, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen möchten, • Hochschulabsolventen durch Angebote der Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung. Die Berater und Vermittler im Hochschulteam bieten dazu Beratungsgespräche sowie Veranstaltungen (z.B. Vorträge und Seminare) an. Agentur für Arbeit Würzburg: Hochschulteam Schießhausstraße 9 (im Gebäude A), 97072 Würzburg, Tel.: (0800) 4 55 55 00 (kostenfrei) Sprechstunde an der Uni Hubland (nur in der Vorlesungszeit): Di. 10.00 - 14.00 Uhr (14-tägig, jeden 2. und 4. Dienstag) Mensagebäude am Hubland, 97074 Würzburg 1. Stock, Zi. 113a 88 arbeiten Sprechstunde im Studentenhaus (nur in der Vorlesungszeit): Di. 10.00 - 14.00 Uhr (14-tägig, jeden 1. und 3. Dienstag) BiF - Beratung im Foyer, Eingangsfoyer Stadtmensa Am Studentenhaus, 97072 Würzburg Unter www.arbeitsagentur.de finden Sie u.a.: • JOBBÖRSE: Der virtuelle Arbeitsmarkt: Es kann bundesweit nach Stellen und Bewerbern sowie nach Studentenjobs gesucht werden. • KURSNET: Die Datenbank für Aus- und Weiterbildung • BERUFENET: Die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen (Informationen über Berufe, Ausbildung und Qualifizierung mit Beschreibungen, Adressen und Bildungswegen). Jobs und Praktika im Ausland Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) informiert zu allen Fragen rund um das Thema „Jobs und Praktika im Ausland“. Für Studierende wurden spezielle Informationen dazu im Infobereich für "Studierende" unter der Internetadresse www.ba-auslandsvermittlung.de zusammengestellt. Das Angebot findet sich auch auf der Web-Seite der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Info-Center der ZAV: Tel.: (0228) 7 13 13 13 E-Mail: [email protected] Internet: www.ba-auslandsvermittlung.de Praktikum im Ausland: Unterstützung durch das International Office der Universität Würzburg Das International Office der Universität Würzburg hilft • bei der Vermittlung eines Praktikums über den Deutschen Akademischen Austausch Dienst, 89 arbeiten • bei der Beantragung von ERASMUS-Mobilitätshilfe für einen selbstorganisierten Praktikumsplatz innerhalb Europas. Informationen zum Praktikum im Ausland und Ansprechpartner finden Sie im Internet unter: www.international.uni-wuerzburg.de/auslandsstudium/praktika Sozialabgaben bei Studentenjobs? Kurzinformationen zur Sozialversicherungspflicht Ob und in welcher Höhe Sie für Ihren Studentenjob Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie als Student/in oder als Arbeitnehmer/in gelten: Studentenstatus oder Arbeitnehmerstatus? Entscheidendes Kriterium: Die 20-Stunden-Grenze Wenn Sie neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, bleibt Ihr Studentenstatus erhalten und Sie sind in der Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung hingegen können Sie als Option nur versicherungsfrei sein, wenn Sie einen Minijob bis 450,– € oder eine kurzfristige Beschäftigung (s. nächste Seite "Geringfügige Beschäftigungen ...") ausüben. Arbeiten Sie hingegen mehr als 20 Stunden wöchentlich, sind Sie versicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in, d. h. in allen Zweigen der Sozialversicherung werden Beiträge fällig. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen: 1. Ist Ihre Arbeitszeit während der Vorlesungszeit so gelegt, dass das Studium nicht beeinträchtigt wird (Abendstunden oder Wochenende), kann auch bei Überschreiten der 20 Wochenstunden Versicherungsfreiheit bestehen. 2. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) spielt die wöchentliche Arbeitszeit keine Rolle. Sie können also auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden. Haben Sie im Laufe eines Jahres mehrere befristete Jobs mit einer Arbeitszeit von jeweils mehr als 20 Wochenstunden über insgesamt mehr als 26 Wochen, gelten Sie als Arbeitnehmer/in. Sie müssen also in allen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge zahlen. 90 arbeiten Geringfügige Beschäftigungen sind: • Mini-Jobs bis 450,– € Neuregelung seit 2013: Seit den 01.01.2013 hat sich die Einkommensgrenze für Minijobs von bisher 400,- € auf 450,- € erhöht. Im Gegensatz zum bisherigen Recht sind diese Beschäftigungen in der Rentenversicherung nicht mehr versicherungsfrei, sondern rentenversicherungspflichtig. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers liegt bei lediglich 3,9 %, der Arbeitgeber zahlt hingegen 15 %. Damit erwerben Sie vollwertige Beitragszeiten für die Rente. Wer diesen Lohnabzug von 3,9 % nicht möchte, muss dies bei Aufnahme der Beschäftigung beantragen, denn er kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben geringfügig entlohnte Beschäftigte weiterhin versicherungsfrei. Zur Krankenversicherung zahlt nur der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 Prozent (der für privat krankenversicherte Studenten entfällt). Auch die Steuer kann vom Arbeitgeber pauschal (in Höhe von 2 Prozent) gezahlt werden. Für Jobs in privaten Haushalten gelten niedrigere Arbeitgeberpauschalen. • Kurzfristige Beschäftigungen Eine Beschäftigung ist kurzfristig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres von Anfang an auf max. 2 Monate (oder insgesamt 50 Arbeitstage) befristet und nicht berufsmäßig ist. Hier fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Addition mehrerer Jobs Eine kurzfristige Beschäftigung, die parallel zu einem 450-Euro-Job, aber bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird, bleibt sozialversicherungsfrei. Allerdings können nicht beim selben Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung und ein 450-Euro-Job zeitgleich ausgeübt werden, beide Beschäftigungsverhältnisse werden dann zusammengerechnet. Auch können 450-Euro-Jobs und kurzfristige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber nicht unmittelbar aufeinander folgen. Zwischen beiden Arbeitsverhältnissen muss mindestens ein Monat liegen. Mehrere Mini-Jobs bis 450,– € werden zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht zusammengerechnet. Überschreitet der monatliche Verdienst 450,– €, werden Sie zumindest rentenversicherungspflichtig. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden Sie versicherungspflichtig, wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Haben Sie im Laufe eines Jahres mehrere befristete Jobs mit einer 91 arbeiten Arbeitszeit von jeweils mehr als 20 Wochenstunden und sind insgesamt mehr als 26 Wochen beschäftigt, müssen Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge zahlen. In der Rentenversicherung tritt die Versicherungspflicht bereits beim Überschreiten des 2-Monats-Zeitraums ein. Höhe der Sozialversicherungsabgaben Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Für Jobs mit monatlichem Entgelt von mehr als 450,– € bis 800,– € (Midi-Jobs) gelten andere Vorschriften zur Beitragszahlung. Innerhalb dieser Spanne gibt es eine Beitragsstaffelung. Arbeitnehmer zahlen lediglich einen reduzierten AN-Anteil, der mit zunehmendem Bruttogehalt progressiv ansteigt. Was Sie beim Jobben sonst noch wissen sollten: Verdienstgrenzen: Wenn Sie als Student zu viel eigenes Geld verdienen, kann dies Auswirkungen haben auf: 1. Familienversicherung Wenn Sie monatlich regelmäßig mehr als € 385,– Einkünfte haben, können Sie nicht mehr kostenlos familienversichert (in der Krankenversicherung der Eltern) bleiben. Bei einem Minijob bis € 450,– verschiebt sich diese Grenze auf € 450,–. Ansonsten müssen Sie sich als Student/in mit eigenem Beitrag versichern. 2. Kindergeld Seit 2012 entfällt die Einkommensgrenze beim Kindergeld. Im Erststudium wird nicht mehr geprüft, wie hoch das Einkommen ist. Bis 2011 wurde Kindergeld nur gezahlt, wenn der Studierende unter der jährlichen Einkommensgrenze von 8.004 Euro geblieben war. 3. BAföG Während Ihres 12-monatigen BAföG-Bewilligungszeitraumes können Sie rund 4.880,– € (406,67 € im Durchschnitt pro Monat) verdienen, ohne dass Ihre BAföG-Förderung gekürzt wird. 92 arbeiten Praktika Ein Praktikum während des Studiums, das lt. Prüfungsordnung verpflichtend ist, ist sozialversicherungsfrei. Promotion Wenn Sie promovieren, haben Sie sozialversicherungsrechtlich keinen Studentenstatus mehr. Weitere Informationen zum Jobben gibt es: bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter www.studentsatwork.org, www.studentenwerke.de (unter Finanzierung/Jobben) sowie unter www.minijob-zentrale.de. Einkommensteuer Auch Studierende sind lohnsteuerpflichtig, wenn sie einen Job ausüben. 2010 wurde letztmals eine Lohnsteuerkarte in Papierform ausgegeben. Im Rahmen der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren (ELStAM), behält diese für den Übergangszeitraum ab dem Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (ab dem Jahr 2013) wird keine Lohnsteuerkarte mehr benötigt. Wird im Jahr 2011, 2012 oder 2013 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres bescheinigt der Arbeitgeber die Lohndaten auf einer Lohnsteuerbescheinigung (die darauf enthaltene „IdNr.“ dient der elektronischen Übermittlung der Daten an das Finanzamt). Falls Lohnsteuer einbehalten wurde, sollte ein Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Der Antrag kann innerhalb von vier Jahren gestellt werden. Zuviel gezahlte Lohnsteuer bekommt man so zurückerstattet. Notwendige Formulare und eine Anleitung gibt es beim zuständigen Finanzamt oder im Internet unter www.elster.de Übrigens: Bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit ist auch der Studierende verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres bei seinem Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt. 93 arbeiten In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 8.130 € (Stand 2013, für 2014 ist eine Anhebung auf 8.354,– € geplant), der dafür sorgen soll, dass Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. 94 WÜ • Finanzamt Würzburg, Ludwigstraße 25, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 387-0, Fax: (0931) 387-4444 www.finanzamt-wuerzburg.de, E-Mail: [email protected] SW • Finanzamt Schweinfurt, Schrammstraße 3, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 29 11-0, Fax: (0 97 21) 29 11-5070 www.finanzamt-schweinfurt.de, E-Mail: [email protected] AB • Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstraße 13, 63741 Aschaffenburg Tel.: (06021) 492-0, Fax: (06021) 492-1000 www.finanzamt-aschaffenburg.de, E-Mail: [email protected] versicherungen Krankenversicherung und Pflegeversicherung Studienanfänger müssen zur Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung, die von den Krankenkassen ausgestellt wird, bei der jeweiligen Hochschule vorlegen. Grundsätzlich sind drei Formen der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende möglich: 1. Die Familienversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studierende kostenlos über die Eltern mitversichert (hierfür gelten aber bestimmte Einkommensgrenzen). 2. Die Studentische Krankenversicherung: Nach Vollendung des 25. Lebensjahres ist der Studierende selbst versicherungspflichtig. Der Beitrag ist bundesweit einheitlich vorgegeben (64,77 €; Stand: Juli 2013). Für die Immatrikulation muss der Nachweis einer Krankenversicherung erbracht werden 3. Die Freiwillige Krankenversicherung: Nach dem 14. Fachsemester oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherung in der Studentischen Krankenversicherung mit ihren begünstigten Tarifen (Ausnahmen sind möglich). Viele Krankenkassen bieten ein günstiges Übergangssemester zum „Absolvententarif“ (von monatlich 97,43 €; Stand Juli 2013). Die Studentische Krankenversicherung Die Krankenversicherung für Studierende ist bundeseinheitlich durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst: Versicherungspflicht Grundsätzlich sind alle immatrikulierten Studierenden der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen sowie Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ausüben, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, was eigentlich bedeutet, dass man sich zu einem sehr günstigen Tarif versichern darf. Bei Ehepaaren, die beide Studenten sind, ist nur ein Partner versicherungspflichtig. Seit 01.01.95 besteht für versicherungspflichtige Studenten auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Beiträge für Studenten sind bei allen Krankenkassen gleich Versicherungsbeginn Die Krankenversicherung beginnt mit dem Semester, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung. 95 versicherungen BAföG-Empfänger bekommen einen Zuschuss von 62,– € Beiträge zur Studentischen Krankenversicherung (Stand: Juli 2013) Für alle versicherungspflichtigen Studenten (unabhängig von der Kassenzugehörigkeit) monatlich 64,77 €. Studenten, die nach dem BAföG gefördert werden, erhalten einen Zuschuss von monatlich 62,– €, der wie das BAföG zum Teil als Darlehen gewährt wird. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt monatlich 12,24 € bzw. 13,73 € (für kinderlose Studierende über 23 Jahre). Ende der Versicherungspflicht Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet • immer einen Monat nach Ende eines Semesters (31.10. bzw. 30.04.). Das bedeutet, dass auch bei einer Exmatrikulation vor Semesterende der Krankenversicherungsschutz noch erhalten bleibt; • grundsätzlich mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird; • wenn eine andere, vorrangige Versicherung eintritt (z.B. als Arbeitnehmer). Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung bleibt aber in jedem Fall erhalten, solange Elterngeld bezogen wird. Nähere Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Krankenkasse. Leistungen Studierende erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie die übrigen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, haben jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld. Zuzahlung für Arzneimittel Seit dem 01.01.2004 muss jeder, der älter als 18 Jahre ist, Zuzahlungen tätigen. Gebühren werden fällig bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, Medikamenten, häuslicher Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Krankenhausbehandlung sowie ambulanter und stationärer Rehabilitation. Die Belastungsgrenze liegt im Normalfall bei 2% des zu versteuernden Brutto-Einkommens. Schwerwiegend chronisch Kranke zahlen 1%. Als Bruttoeinnahmen gelten alle wiederkehrenden Bezüge, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen: zum Beispiel Unterhaltszahlungen der Eltern, BAföG-Zahlungen, Stipendien, Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte. Sie sammeln die Belege über geleistete Zuzahlungen und legen sie bei der Krankenkasse vor. Dort wird geprüft, ob eine Befreiung für die restlichen Monate des Kalenderjahres möglich ist, und bei Überschreiten der Belastungsobergrenze erfolgt eine Erstattung bis zu dieser Grenze. Detaillierte Auskünfte dazu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. 96 97 versicherungen Befreiung von der Versicherungspflicht Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für Studierende möglich, die anderweitig (z.B. privat) krankenversichert sind. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Entscheidung, die während des gesamten Studiums nicht widerrufen werden kann. Nach dem Studium kann man der gesetzlichen Krankenkasse nur dann wieder beitreten, wenn man als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird. Familienversicherung Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über ihre Eltern unentgeltlich mitversichern lassen, wenn ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 385,– €, bzw. mehr als 450,– € im Rahmen eines Mini-Jobs, beträgt. Dies gilt nicht, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 4.350,00 € (Stand: 2013) übersteigt und das Gesamteinkommen höher als das Gesamteinkommen des in der GKV versicherten Ehepartners ist. Private Krankenversicherung Studierende können sich auch bei privaten Krankenversicherern versichern. Die Versicherungsnehmer müssen jedoch alle Kosten zunächst selbst auslegen. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es hier nicht. Außerdem können die privaten Krankenversicherer Risikozuschläge erheben. Ein Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn man als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird. Freiwillige Weiterversicherung Nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung (Semesterbzw. Altersgrenze) ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn: • entweder innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate eine Versicherung bestand • oder unmittelbar vor dem Ausscheiden 12 Monate ununterbrochen eine Versicherung bestand. Die monatlichen Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung sind bei allen Kassen gleich und betragen 133,80 €; hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung (Studierende ohne Kind) von 20,65 €. Für die Beitragsberechnung werden Mindesteinnahmen von rund 898,– € zugrunde gelegt. 98 versicherungen Wichtig: Zu beachten ist nach Beendigung des Studiums die dreimonatige Frist zur freiwilligen Weiterversicherung, die mit Ende der studentischen Versicherung beginnt. Der Beitritt zur freiwilligen Weiterversicherung ist innerhalb von 3 Monaten schriftlich zu erklären. Pflegeversicherung Auch Studierende müssen ihren finanziellen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Dabei gilt der Grundsatz: Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch Mitglied der Sozialen Pflegeversicherung. • Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse als Student/in pflegeversichert ist, zahlt monatlich 12,24 € bzw. 13,73 € (für kinderlose Studierende über 23 Jahre) in die gesetzliche Pflegekasse. • Privatkrankenversicherte Studenten und Studentinnen sind verpflichtet, ihren Beitrag an die jeweilige private Pflegekasse zu entrichten. • Wichtig für BAföG-Empfänger: Wenn Sie in der Pflegekasse beitragspflichtig sind, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss zum monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 11,– € vom BAföG-Amt. Gesetzliche Unfallversicherung Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen sowie auf den ursächlich mit dem Besuch der Hochschule zusammenhängenden Wegen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Diese Versicherung ist beitragsfrei. Die Studierenden erhalten damit die gleichen Leistungen wie alle anderen von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Personen. Dies sind in der Hauptsache Übernahme der Kosten für eine Heilbehandlung (der behandelnde Arzt ist dringend davon zu unterrichten, dass es sich um einen Unfall in Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch handelt), Anspruch auf Rente sowie auf alle erforderlichen Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden. Weitere Infos im Internet unter www.unfallkassen.de. Jeder Studierende sollte die Studentenkanzlei der Hochschule unverzüglich vom Unfall unterrichten, damit diese die Anzeige an den Versicherungsträger weiterreicht und dieser für eine möglichst frühzeitige und wirksame ärztliche Behandlung sorgen sowie die erforderlichen Feststellungen über die Leistungen treffen kann. Privatunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst. Diese sind entweder durch die Krankenversicherung oder durch eine private Unfallversicherung abgedeckt. 99 beratung Psychotherapeutische Beratung Das Studentenwerk, zu dessen Aufgaben auch die soziale und gesundheitliche Betreuung der Studierenden gehört, übernahm die Trägerschaft der Psychotherapeutischen Beratungsstelle für Studenten. Durch die Ansiedlung beim Studentenwerk garantiert die Beratungsstelle eine organisatorische Unabhängigkeit von der Universität und eine gewisse örtliche Distanz zum Lehr- und Prüfungsbetrieb der Hochschule: erfahrungsgemäß zwei wichtige Faktoren für das Vertrauen der Studenten in die Arbeit einer solchen Beratungsstelle. Studierende, die im Laufe ihres Studiums in eine persönliche Krise geraten oder wegen anderer ernsthafter persönlicher Probleme Rat suchen, können gerne zur Beratungsstelle kommen. Das Angebot umfasst: • Einzelberatung • Psychotherapie • Gruppentherapie • sowie verschiedene themenzentrierte Gruppen (z.B. Lernseminar, Stressbewältigungsseminar). Blick in die Psychotherapeutische Beratungsstelle in Würzburg Anmeldung zu einem Erstgespräch in Würzburg: Am Studentenhaus, rechter Eingang, 2. Stock Tel.: (0931) 80 05-1 01 Anmeldezeiten: Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Bei der Anmeldung ist ein Unkostenbeitrag von 10,– € zu entrichten. Bei Bedarf können sich auch Aschaffenburger und Schweinfurter Studierende telefonisch an die Beratungsstelle in Würzburg wenden. Die Sprechzeiten und Beratungen finden auch während der Semesterferien statt. 100 beratung Weitere Beratungsangebote des Studentenwerkes Würzburg Das Studentenwerk Würzburg bietet in Würzburg sowohl am Studentenhaus als auch im Gebäude der Hublandmensa (im 1. OG) verschiedene Beratungsangebote an. In der vorlesungsfreien Zeit sind die Sprechzeiten eingeschränkt. Alle Gespräche sind kostenlos und vertraulich. Aktuelle Monatspläne im Internet Aktuelle Monatspläne (jeweils ein eigener Monatsplan für die Stadtmensa und für die Hublandmensa) mit allen Beratungsangeboten und Sprechzeiten finden Sie auf den Internetseiten des Studentenwerks unter „Beratung“. BiF – Beratung im Foyer (Stadtmensa Würzburg, EG) Die zentrale Servicestelle für Studierende: „BiF – Beratung im Foyer“ im Foyer der Stadtmensa am Studentenhaus. Beratung am Hubland (Hublandmensa Würzburg, 1. OG) An der Hublandmensa bietet das Studentenwerk Würzburg (in Zusammenarbeit mit der uniweiten Studierendenvertretung) verschiedene Beratungsangebote an. Diese finden Sie im 1. OG der Hublandmensa im Zi. 113a (Studentenwerk). 101 beratung Die Beratungsangebote (Stadtmensa und Hublandmensa): • Allgemeine BAföG-Beratung Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums BAföG und zur BAföG-Antragsstellung. Mo 10.00 - 14.00 Uhr im BiF-Beratung im Foyer, Stadtmensa • Hochschulteam der Agentur für Arbeit Beratung zu Fragen der Studien- und Berufswahl, der persönlichen Berufswegplanung und des akademischen Arbeitsmarktes. Die Sprechstunden finden nur in der Vorlesungszeit statt: jeden 1. und 3. Dienstag 10.00 - 14.00 Uhr im BiF-Beratung im Foyer, Stadtmensa und jeden 2. und 4. Dienstag 10.00 - 14.00 Uhr an der Hublandmensa, 1. OG, Zi. 113a • Techniker Krankenkasse Beratung zu allen Fragen rund um die studentische Krankenversicherung sowie zur Sozialversicherungspflicht. Die Sprechstunden finden nur in der Vorlesungszeit statt: jeden 2. und 4. Dienstag 12.00 - 14.00 Uhr (14-tägig) im BiF-Beratung im Foyer, Stadtmensa • AOK Studenten-Service Beratung zu allen Fragen rund um die studentische Krankenversicherung sowie zur Sozialversicherungspflicht. Die Sprechstunden finden nur in der Vorlesungszeit statt: jeden 1. und 3. Dienstag 11.00 - 13.00 Uhr (14-tägig) an der Hublandmensa, 1. OG, Zi. 113a • Rechtsberatung Vgl. weitere Ausführungen zur „Rechtsberatung“ im Anschluss. • Sozialberatung Vgl. weitere Ausführungen zur „Sozialberatung“ im Anschluss. Rechtsberatung für Studierende Das Studentenwerk Würzburg bietet für Studierende im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches eine eigene kostenfreie Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin an. Diese bietet in hochschul-, arbeits-, kauf- und mietrechtlichen Angele102 beratung genheiten sowie in allen anderen mit der Studiensituation in Zusammenhang stehenden rechtlichen Schwierigkeiten praktische Hilfe an. Auch Schweinfurter und Aschaffenburger Studierende können sich an die Rechtsberatung in Würzburg wenden. Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sandra Eitel Sprechzeiten: Mi 13.30 - 15.00 Uhr im "BiF – Beratung im Foyer", Stadtmensa sowie zusätzlich in der Vorlesungszeit Mi 10.00 - 12.30 Uhr an der Hublandmensa, 1.OG, Zi. 113a Sozialberatung für Studierende Die Sozialberatung ist die erste Anlaufstelle für Studierende, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und Beratung bei sozialen Fragen im Zusammenhang mit dem Studium suchen. Weiterhin unterstützt sie bei der Beschaffung von Informationen zu verschiedenen Themenfeldern und leistet Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Wir arbeiten mit anderen Beratungsstellen zusammen und vermitteln bei Bedarf an die entsprechenden Stellen weiter. WÜ Die Sozialberatung umfasst folgende Themenbereiche: • • • • • Studienfinanzierung (neben dem BAföG: Studienkredite, Stipendien); Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kindergeld); Studieren mit Kind (z.B. Urlaubsemester, Kinderbetreuung); Internationale Studierende (z.B. Studienbedingungen, Orientierung); Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit (z.B. Nachteilsausgleiche, Organisation des Studienalltags); • Studienanfang, -wechsel, -abschluss (z.B. Erstsemesterinfo, soziale Absicherung in der Studienabschlussphase); • alle anderen sozialen Fragen rund ums Studium. Die Gespräche sind kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ansprechpartnerin: Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A., Tel.: (0931) 80 05-2 25, E-Mail: [email protected] Sprechzeiten der Sozialberatung in Würzburg: Do 10.00 - 14.00 Uhr im BiF – Beratung im Foyer (Stadtmensa) sowie Mo 13.00 - 15.00 Uhr an der Hublandmensa, 1.OG, Zi. 113a 103 beratung Sozialberatung in Aschaffenburg und Schweinfurt AB SW Auch in Aschaffenburg findet einmal im Monat eine Sprechstunde zur Sozialberatung statt: immer am letzten Mittwoch von 11.00 - 14.00 Uhr (in der Vorlesungszeit) im Raum 1920 des Wohnheimes auf dem Campusgelände in Aschaffenburg. In Schweinfurt steht zurzeit leider kein Raum zur Verfügung. Es gibt aber für Schweinfurt und Aschaffenburg eine regelmäßige Telefonsprechzeit der Sozialberatung: jeden Donnerstag von 8.00 - 9.45 Uhr unter Tel.: (0931) 80 05-2 25. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des Studentenwerks unter „Beratung“. Weitere Beratungsstellen WÜ Beratungsstellen in Würzburg • Studienberatung Vgl. Kapitel 2 (Hochschulen) • Berufsberatung, Hochschulteam der Agentur für Arbeit Vgl. Kapitel 7 (Angebot der Agentur für Arbeit) • Jugend- und Drogenberatung Augustinerstraße 2, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 5 90 56, Fax: (0931) 20 59 99 51 Internet: www.drogenberatung-wuerzburg.de E-Mail: [email protected] • Psychologische Beratung in der KHG und ESG KHG (Katholische Hochschulgemeinde): Das KHG-Team Psychologisch und therapeutisch ausgebildete MitarbeiterInnen aus dem Team der KHG unterstützen Studierende durch Beratung, Supervision und Gespräche in Lebens- und Glaubensfragen. Psychologisches Beratungsteam in der KHG Diplom-Psychologen und PsychologiestudentInnen höherer Semester bieten psychologische Beratungen für Studierende an: Katholische Hochschulgemeinde, KHG Zentrum Mo: 19.00 - 20.00 Uhr, Hofstallstraße 4, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 3 54 53-23, E-Mail: [email protected] 104 beratung ESG (Evangelische Studentengemeinde) Psychologische Beratungsstelle der ESG, Friedrich-Ebert-Ring 27b, 97072 Würzburg; Sprechstunde: Di 18.00 -19.00 Uhr (im Semester) Tel.: (0931) 7 96 19-14, E-Mail: [email protected] • Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e.V. Randersackerer Str. 25, 97072 Würzburg Tel.: (0931) 3 86 59-100, E-Mail: [email protected] Beratungsstellen: Röntgenring 3, 97070 Würzburg Allgemeiner Sozialdienst, Tel.: (0931) 3 86 59-1 21 oder -1 22 E-Mail: [email protected] • Schuldner- und Insolvenzberatung Neubaustr. 40, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 32241-30, Beratung nach Vereinbarung Internet: www.christophorus-wuerzburg.de E-Mail: [email protected] • Aids-Beratung Unterfranken (Caritas) Röntgenring 3 (Friedrich-Spee-Haus), 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 3 86 58-2 00, E-Mail: [email protected] • Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtprobleme, Röntgenring 3 (Friedrich-Spee-Haus), 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 3 86 59-1 80 E-Mail: [email protected] • Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg Psychotherapeutischer Beratungsdienst, Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatung Frankfurter Str. 24, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 4 19 04-61, Fax: (0931) 4 19 04-77 E-Mail: [email protected], Internet: www.skf-wue.de Frauenberatungsstelle Moltkestr. 10, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 45 00 70 E-Mail: [email protected] Frauenhaus Tel.: (0931) 45 00 70, E-Mail: [email protected] Internet: www.skf-wue.de 105 beratung • pro familia Würzburg Beratungsstelle für Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung, Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Semmelstraße 6, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 4 60 65-0, Fax: (0931) 4 60 65-65, E-Mail: [email protected], Internet: www.profamilia.de/wuerzburg • Aktivbüro der Stadt Würzburg Bürgerengagement, Selbsthilfe und Gesundheitsförderung Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Tel:. (0931) 37-34 68, Fax: (0931) 37-37 07 Internet: www.wuerzburg.de/aktivbuero E-Mail: [email protected] • Verbraucherberatung Verbraucherzentrale Bayern e.V. – Beratungsstelle Würzburg, Domstr. 10, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 5 91 86 SW Beratungsstellen in Schweinfurt • Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt e.V. Deutschhöfer Str. 7, 97422 Schweinfurt Tel.: (09721) 71 58-0, E-Mail: [email protected] • Diakonisches Werk Schweinfurt e.V. Gymnasiumstraße 16, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 20 87-0 Allgemeine Sozialberatung Tel.: (09721) 20 87-1 02 Suchtberatung Tel.: (09721) 20 95 50 • Verbraucherzentrale Bayern e.V. Beratungsstelle Schweinfurt Judengasse 10, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 2 17 17, Fax: (09721) 29 95 35, E-Mail: [email protected] • Beratungsführer Einen Beratungsführer für Schweinfurt gibt es im Internet unter www.beratung-sw.de 106 beratung Beratungsstellen in Aschaffenburg AB • Caritasverband Aschaffenburg Stadt und Landkreis e.V. Treibgasse 26 (Martinushaus), 63739 Aschaffenburg, Allgemeine Sozialberatung – ein Angebot für Menschen in Notsituationen (Information; Beratung; Hilfe) Tel.: (06021) 3 92-2 01, E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-aschaffenburg.de • Diakonisches Werk Untermain, Soziale Beratungsdienste Roßmarkt 29, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 39 99-0, E-Mail: [email protected] • Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aschaffenburg Erbsengasse 9, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 1 52 06, Internet: www.skf-aschaffenburg.de E-Mail: [email protected] • Aids-Beratungsstelle, Landratsamt Aschaffenburg, Abteilung Gesundheitswesen Merlostr. 1-3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 3 94-1 84 • Weitere Beratungsstellen Weitere Beratungsstellen finden Sie über die Internetseite www.sozialnetz-ab.de Beratungs- und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe: Rechtsberatung für Bedürftige Jeder soll die Möglichkeit haben, sich durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens in Rechtsfragen beraten zu lassen, auch wenn der Betroffene die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Um Beratungshilfe zu erhalten, dürfen anderweitige zumutbare Beratungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Deshalb sollten sich Würzburger Studierende zuerst an die kostenlose Rechtsberatung des Studentenwerkes Würzburg wenden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Beratungshilfe. Beratungshilfe kann durch die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts erteilt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags entsprochen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, erteilt die Rechtsantragsstelle einen sog. Berechtigungsschein, der die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, gegen einen Eigenanteil von 10,– €, ermöglicht. kostenlose Rechtsberatung mit Berechtigungsschein 107 beratung Beratungshilfe erhält der Ratsuchende in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts, Arbeits- und Sozialrechts und des Steuerrechts. Beratungshilfe besteht in Beratung und (soweit erforderlich) in außergerichtlicher Vertretung. Eine Infobroschüre (PDF-Datei) mit weiteren Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Internet: www.bmj.de. Prozesskostenhilfe Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss bei dem Gericht gestellt werden, vor dem der Prozess geführt wird (Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgericht). Das Gericht prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Dabei werden Rechtsuchende mit geringem Einkommen (Hinweis: Das neue Recht kennt keine Obergrenzen. Es kommt vielmehr auf die individuellen Belastungen beispielsweise durch Mietkosten an) von den Kosten der Prozessführung befreit. Durch die Prozesskostenhilfe entfällt aber nicht jedes Prozessrisiko: Wer unterliegt, muss auf jeden Fall die Kosten seines Prozessgegners ersetzen. WÜ Amtsgericht Würzburg im Ziviljustizzentrum, Ottostr. 5, Zi. A215, A216 und A218, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 3 81-22 33 bzw. -22 27/ -22 28 Fax: (0931) 3 81-22 36 SW Amtsgericht Schweinfurt, Antragsstelle Rechtsberatungshilfe Rüfferstr. 1, Zimmer 6, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 5 42-1 07 AB Amtsgericht Aschaffenburg, Antragsstelle für Beratungshilfe Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 98-30 57, ÖZ: Mo-Fr 8.00 - 11.00 Uhr Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit Das Studentenwerk Würzburg unterstützt und berät Studienbewerber und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Behinderungen, damit durch optimale Studienbedingungen ein erfolgreiches Studium möglich ist. 108 beratung Ihre Ansprechpartnerin: die Behindertenbeauftragte des Studentenwerks Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A., Tel.: (0931) 80 05-2 25, E-Mail: [email protected] Behindertenbeauftragte und Beratungsstellen der Hochschulen in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg • KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der Universität Würzburg Sandra Ohlenforst M.A. Am Hubland, Mensagebäude, Zi. 117A, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 40 52 E-Mail: [email protected], Internet: www.kis.uni-wuerzburg.de WÜ • Beauftragter der Hochschulleitung der Universität Würzburg für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Univ.-Prof. Dr. Reinhard Lelgemann Wittelsbacherplatz 1, R. 162, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 48 34 E-Mail: [email protected] Internet: www.behindertenbeauftragter.uni-wuerzburg.de • Behindertenbeauftragter der Hochschule für Musik Würzburg Prof. Jochen Müller-Brincken Hofstallstraße 6-8, 97070 Würzburg, Tel.: (09303) 9 80 03 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.hfm-wuerzburg.de/gremien-organe/ behindertenbeauftragter.html • Behindertenbeauftragter der Hochschule Würzburg-Schweinfurt Prof. Dr. Sibylle Wollenschläger Münzstraße 12, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 35 11-60 40 E-Mail: [email protected] • Behindertenbeauftragter der Hochschule Aschaffenburg Prof. Dr. Thomas Lauer Würzburger Straße 45, 63743 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 14-7 37, Fax: (06021) 3 14-7 01 E-Mail: [email protected] SW AB 109 beratung Weitere Ansprechpartner und Infoquellen für behinderte Studierende: • Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerkes (DSW) in Berlin: Eine zentrale hochschulübergreifende Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ für behinderte Studierende ist beim DSW eingerichtet worden. Aufgabe der Beratungsstelle ist die Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe aller Informationen, die für die Aufnahme und Durchführung des Studiums von Bedeutung sein können. Die Broschüre „Studium und Behinderung“ gibt einen Überblick über Studienvorbereitung, Studienhilfen und Beratungsangebote. Sie kann im Internet heruntergeladen werden. Deutsches Studentenwerk Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel.: (030) 29 77 27-64 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerke.de • Bezirk Unterfranken, Sozialverwaltung Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 79 59-0 Mo - Do 7.30 - 15.30 Uhr, Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Termine nach Vereinbarung • Behindertenbeauftragter der Stadt Würzburg Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Tel: (0931) 37-35 69 E-Mail: [email protected] Internet: www.wuerzburg.de/de/themen/gesundheit-soziales/ menschenmitbehinderung • Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.studentenwerke.de, www.wuesl.de, www.wuerzburg.de/de/themen/gesundheit-soziales/menschenmitbehinderung sowie www.zbfs.bayern.de/integrationsamt Behindertengerechtes Wohnen In den Wohnheimen des Studentenwerks stehen einige behindertengerechte Appartements zur Verfügung. In den Würzburger Wohnanlagen „Am Hubland 16“, „Am Galgenberg 52“, „Peter-Schneider-Straße 5-7“ (Neubau) und „Casteller Platz“ (Gerbrunn) sowie im Wohnheim „Bessenbacher Weg 10“ in Aschaffenburg sind für Rollstuhlfahrer geeignete Appartements eingerichtet worden. Interessenten wenden sich bitte an die Wohnheimverwaltung des Studentenwerkes Würzburg: Tel.: (0931) 80 05-1 07, E-Mail: [email protected] oder an die Behindertenbeauftragte des Studentenwerkes: Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A., Tel.: (0931) 80 05-2 25, E-Mail: [email protected] 110 studieren mit kind Elterngeld, Bayerisches Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld Elterngeld Elterngeld wurde in erster Linie als Lohnersatzleistung für Berufstätige konzipiert. Für Erwerbstätige beträgt die Elterngeldleistung bis zu 67 % des entfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300,– € und höchstens 1.800,– €). Eine Anrechnung des Partnereinkommens erfolgt nicht. Studierende ohne Erwerbseinkommen bekommen den Mindestbetrag von 300,– € in der Regel für 12, in besonderen Fällen (z.B. bei Alleinerziehenden) für 14 Monate ausgezahlt. Neben einem Geschwisterbonus gibt es auch einen sog. Geringverdienerbonus, so dass sich z.B. bei einem Durchschnittseinkommen von 400,– € im Kalenderjahr vor der Geburt ein Elterngeld in Höhe von 388,– € errechnet. Für Geburten ab 1. Januar 2013 wird Elterngeld nach einem pauschalierten System berechnet. Mehr Informationen unter: www.zbfs.bayern.de/elterngeld Bayer. Landeserziehungsgeld Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird immer im Anschluss an die Auszahlung des Elterngeldes gewährt, frühestens ab dem 13. Lebensmonat. Es beträgt: für das erste Kind max. 150,– € für 6 Lebensmonate. Für das zweite Kind erhält man max. 200,– € bzw. ab dem dritten Kind max. 300,– € jeweils für 12 Lebensmonate. Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld: • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Eltern liegt seit mindestens 12 Monaten vor Leistungsbeginn in Bayern; • Nachweis von Früherkennungsuntersuchungen (U 6 bzw. U 7); • Einkommensgrenzen: Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt. Die Einkommensgrenze beträgt: 25.000,– € (netto) bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartnern bzw. Paaren sowie 22.000,– € (netto) bei allein erziehenden Eltern. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 3.140,– €. Wird die Einkommensgrenze überschritten, mindert sich der Anspruch oder entfällt. Mehr Informationen unter: www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld Betreuungsgeld Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder bezahlt, in der Regel ab dem 15. und längstens bis zum 36. Lebensmonat. Es spielt keine Rolle, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig 111 studieren mit kind sind (eine Vollzeitarbeit ist also möglich). Das Betreuungsgeld beträgt ab 1. August 2013 zunächst 100,- € pro Monat, ab 1. August 2014 dann für jedes Kind 150,- € pro Monat. Es wird grundsätzlich nicht auf die Bundesausbildungsförderung (BAföG) angerechnet. Wichtig ist, dass für das Kind kein Platz in einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung beansprucht wird. Kindertageseinrichtungen an Hochschulen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz werden in der Regel öffentlich gefördert. Mehr Informationen zum Betreuungsgeld unter: www.betreuungsgeld.bayern.de, Zentrales Servicetelefon Betreuungsgeld des ZBFS: Tel.: (0931) 32 09 09 29. Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Tel.: (0931) 41 07 – 3 22 und -3 42 E-Mail: [email protected] Sprechstunden: Mo – Mi 8.00 - 15.00 Uhr, Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr Broschüren: • Elterngeld und Elternzeit, erhältlich unter www.bmfsfj.de • Bayerisches Landeserziehungsgeld sowie Betreuungsgeld in Bayern, erhältlich unter www.stmas.bayern.de Hilfe für Mutter und Kind Studentinnen, die aufgrund einer Schwangerschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können von der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Unterstützung erhalten. Bezuschusst werden Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt stehen. Wichtig: Antrag muss vor der Geburt gestellt werden! Antragsberechtigt sind alleinstehende und verheiratete Schwangere, die • sich in einer Konfliktlage oder in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Leistungen werden individuell auf den Einzelfall abgestimmt und sind an Einkommensgrenzen gebunden), • bereit sind, Beratung in Anspruch zu nehmen, • ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. 112 studieren mit kind Anträge auf Beihilfen können bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (s. Ende des Kapitels) oder dem Gesundheitsamt gestellt werden. Dort können in einem vertraulichen Beratungsgespräch alle Einzelheiten geklärt werden. Kinderzuschlag (ergänzend zum Kindergeld) Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer minderjährigen Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt. BAföG-Bezug ist hingegen kein Ausschlussgrund. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140,– € pro Monat pro Kind. Zuständig für diese Leistung sind wie auch beim Kindergeld die Familienkassen der Arbeitsämter (vgl. S. 82). Unterhaltsvorschuss Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss oder eine Leistung für den Unterhaltsausfall, wenn das Kind Diese Hilfe für allein Erziehende gibt es beim Jugendamt • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben oder eines Stiefelternteils keine Waisenbezüge in der Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes erhält. Die Unterhaltsleistung wird auf Antrag in Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts abzgl. des Kindergeldes für ein erstes Kind längstens für insgesamt 6 Jahre gezahlt, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes. Der Antrag ist bei dem Jugendamt einzureichen, bei dem der/die Antragsteller/in den Wohnsitz hat. 113 studieren mit kind WÜ • Stadt Würzburg – Fachbereich Jugend und Familie – Karmelitenstr. 43, Zi. 406-408, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 37-35 62, -35 82, -25 62 u. -35 73 SW • Stadt Schweinfurt – Stadtjugendamt – Markt 1, 97421 Schweinfurt, Zi. 223 Tel.: (09721) 51-78 25 bzw. -78 26 AB • Stadt Aschaffenburg – Jugendamt – Dalbergstr. 15, Zi. 227 u. 223, 63739 Aschaffenburg Tel.: (06021) 3 30 - 14 62 / -13 19 Kinderbetreuung für Kleinkinder Der Anteil der Studierenden mit Kind(ern) an den Hochschulen in Deutschland liegt bei ungefähr 6%. Ungefähr 1,5% haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren. Für diese Kleinkinder unterstützt das Studentenwerk Würzburg Kinderkrippen als Betreuungseinrichtungen. Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt einen Teil der Betreuungskosten. Ansprechpartner sind die zuständigen Jugendämter (siehe oben). Kleinkinderbetreuung in Würzburg Das Studentenwerk Würzburg unterstützt derzeit 36 Krippenplätze in Würzburg. Ca. 6 % aller Studierenden in Deutschland haben Kinder Elternverein „Studentische Kinderkrippe Würzburg e.V.“ Die „Studentische Kinderkrippe Würzburg e. V.“ ist eine Initiative studentischer Eltern und ermöglicht ein Studium bei optimaler Betreuung der Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren. Der Verein unterhält drei Gruppen mit je 12 Plätzen (insgesamt 36 Krippenplätze). Zwei Gruppen sind im Studentenwohnheim „Am Hubland 16“ angesiedelt, eine Ganztagesgruppe befindet sich in der Wohnanlage „Am Galgenberg 52“. Die Gruppen der Einrichtung sind in liebevoll gestalteten, kindorientierten Räumen in der Nähe der Uni untergebracht. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach einem fundierten Betreuungs- und Bildungskonzept 114 studieren mit kind und legen großen Wert auf enges Zusammenwirken von Krippe und Familie. Eltern engagieren sich in der Krippe und unterstützen an ca. 3 Tagen im Monat die pädagogischen Fachkräfte. Durch die Elternmitarbeit ist ein sehr guter Betreuungsschlüssel (4:1) gewährleistet, da immer zwölf Kinder einer Krippen-Gruppe von drei Erwachsenen betreut werden. Öffnungszeiten und Beiträge: • Am Hubland 16: Elternbeitrag: 115,– € pro Monat Mo - Do 7.45 - 16.30 Uhr Rahmenöffnungszeit (vormittags: 8.00 - 13.00 Uhr; erweiterte Nachmittagsbetreuung möglich bis 16.30 Uhr) Fr 7.45 - 14.00 Uhr • Am Galgenberg 52 (Ganztagesgruppe): Elternbeitrag: 150,– € pro Monat Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 14.00 Uhr Nähere Auskünfte erteilen: Frau Gerth u. Frau Eisner, Am Hubland 16, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 70 86 55 vormittags, E-Mail: [email protected] Weitere Infos im Internet unter: www.kinderkrippe-wuerzburg.de Für Kinder ab zwei Jahren (sowie 12 Krippenplätze): Der Bewegungskindergarten „KITA an der Löwenbrücke“ Träger: Studentische Kindertagesstätte Würzburg e.V., Mergentheimer Str. 7b, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 8 29 00, E-Mail: [email protected], Internet: www.kita-wuerzburg.de Aktive Elternarbeit wird vorausgesetzt; Monatsbeitrag: Kindergarten (108,– bis 140,– €) Krippe (120,– bis 160,– € ) Kinderspielzimmer „Zwergenstube“ (Hublandmensa) Die „Zwergenstube“ an der Hublandmensa (Zi. 107) bietet eine stundenweise Kurzzeitbetreuung für Kleinkinder bis zu 3 Jahren an. Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung zu einer regulären Betreuung in einer Krippe oder einem Kindergarten und kann stundenweise genutzt werden. Ein Betreuungsblock umfasst zwei Stunden und kostet für Studierende 3,– €. Weitere Infos im Internet unter: www.familienservice.uni-wuerzburg.de/kinderbetreuung Tel.: (0931) 31-8 43 42, E-Mail: [email protected] 115 studieren mit kind AB Kooperation mit der neuen Kinderkrippe „Zwergennest“ des ASB Dank einer Kooperation mit dem ASB haben auch Studierende der Hochschule Aschaffenburg die Möglichkeit ihr Kind (0-3 Jahre) nahe an der Hochschule (Bessenbacher Weg) während ihres Studiums betreuen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Krippenleitung Frau Ellen Ritze Tel.: (06021) 9 86 00 Beratungsstellen und Ansprechpartner WÜ • Das Studentenwerk Würzburg unterstützt und berät schwangere Studierende und studentische Eltern im Rahmen seiner Sozialberatung (vgl. Kapitel Beratung). • Der Familienservice im Frauenbüro der Universität Würzburg unterstützt alle Mitglieder der Universität (Personal und Studierende) dabei, Studium, Beruf und Familienleben zu vereinbaren. Familienservice der Uni Würzburg Am Hubland, 97074 Würzburg, Mensagebäude, 1. OG, Zi. 111 Tel.: (0931) 31-8 43 42; Fax: (0931) 31-8 43 44 E-Mail: [email protected] Internet: www.familienservice.uni-wuerzburg.de • Frauenbeauftragte der Hochschule Würzburg-Schweinfurt Prof. Dr. Gudrun Täuber Fakultät Wirtschaftswissenschaften Sanderring 8, Zimmer A 311, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 35 11-60 95 E-Mail: [email protected] Sprechstunde nach Vereinbarung • Kids, Jiz & Fiz – Kinder-, Jugend- und Familieninformationszentrum der Stadt Würzburg, Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 37-33 46, E-Mai: [email protected] • Beratung und Treffpunkt für Alleinerziehende: Diakonisches Werk Würzburg, Friedrich-Ebert-Ring 24, 97072 Würzburg, Tel.: (0931) 8 04 87-90 (Angebote und Treff) E-Mail: [email protected] Tel.: (0931) 8 04 87-50 (Beratung) Internet: www.diakonie-wuerzburg.de 116 studieren mit kind • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am LRA Würzburg, Internet: www.gesundheitsamt-wuerzburg.de, Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 78 35 78 Internet: www.gesundheitsamt-wuerzburg.de • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Evangelischen Beratungszentrum, Theaterstraße 17, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 4 04 48 55 Internet: www.diakonie-wuerzburg.de und www.ssb-wuerzburg.de • Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Sozialdienstes kath. Frauen e.V., Ludwigstraße 29, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 1 38 11, E-Mail: [email protected] Internet: www.schwanger.skf-wue.de • pro familia Beratungsstelle Würzburg Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Semmelstraße 6, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 4 60 65-0, E-Mail: [email protected] • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Diakonischen Werkes Schweinfurt e.V. Luitpoldstraße 14, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 2 36 38 SW • pro familia Beratungsstelle Schweinfurt Manggasse 18a, 97421 Schweinfurt Tel.: (09721) 7 59 94-55, E-Mail: [email protected] • pro familia Beratungsstelle Aschaffenburg e.V. Frohsinnstraße 10, 63739 Aschaffenburg Tel.: (06021) 77 12 26-3, E-Mail: [email protected] AB • Frauenbeauftragte der Hochschule Aschaffenburg Prof. Dr. Astrid Szebel-Habig Würzburger Str. 45, Geb. 20, Raum E 20, 63743 Aschaffenburg Tel.: (06021) 42 06-7 04, E-Mail: [email protected] 117 studentenorganisationen AIESEC Wir sind eine Plattform für und von Studenten – in weltweit über 110 Ländern vertreten und aus insgesamt 45.000 Mitgliedern bestehend. Wir denken vorwärts, global und vernetzt. Wir unterstützen den interkulturellen Austausch durch die Vermittlung von Praktikantenplätzen für internationale Studenten. Das heißt, dass wir hier in Würzburg Studenten interessante Praktika vermitteln und im Gegenzug senden wir Studenten aus Würzburg in die ganze Welt hinaus, um dort einzigartige Praxiserfahrungen sammeln zu können. Als Non-Profit-Organisation arbeiten wir dazu in verschiedenen Teams zusammen, um für so viele Studenten wie möglich großartige Auslandserfahrungen zu ermöglichen. In diesen Teams kann jeder ganz nach persönlicher Qualifikation und Interesse seine Fähigkeiten einbringen und nebenbei oder ganz gezielt neue Soft Skills (wie Rhetorik, Zeitmanagement, etc.) erlernen. Auf regionalen, nationalen und internationalen Konferenzen kann man diese Erfahrungen dann nochmals vertiefen und mit Spaß verknüpfen: hier werden tagsüber spannende Workshops, abends tolle Partys und die ganze Zeit über ein einmaliges Umfeld voller internationaler, motivierter Studenten geboten. Schau Dir AIESEC in Würzburg online an: unter www.aiesec.de/wb oder besuche einen unserer nächsten Info abende! Fragen gerne an: [email protected] ELSA (The European Law Students' Association) ELSA ist eine unabhängige, politisch neutrale und als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation von Jurastudenten, Rechtsreferendaren und jungen Juristen mit über 30.000 Mitgliedern in 40 Ländern. Seit 1989 besteht die Fakultätsgruppe Würzburg, welche die Ziele von ELSA auf lokaler Ebene umsetzen will. ELSA hat es sich zum Ziel gesetzt, den Dialog zwischen Jurastudenten und Juristen in Europa zu fördern und aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Rechts in Europa aufzugreifen. So organisieren wir Diskussionen und Vorträge, Exkursionen, Seminare mit internationaler Beteiligung, Studentenaustausche, Auslandspraktika und betreuen ERASMUS-Studenten. Kontakt: Internet: www.elsa-wuerzburg.de E-Mail: [email protected] Facebook: www.facebook.com/elsa.wuerzburg 118 studentenorganisationen Contact & Cooperation e.V. Projekte, Workshops, außeruniversitäres Engagement Mit einer 20-jährigen Erfahrung vermittelt die gemeinnützige Hochschulorganisation Contact & Cooperation e.V. (C&C) Projektarbeiten zwischen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen und Studenten der Würzburger Hochschulen. Jedes Semester schreibt die ehrenamtlich tätige Organisation diverse Projekte für interessierte Studenten aus, die von anschließend gebildeten Projektteams bearbeitet werden. Dies ist eine einzigartige Chance und ein persönlicher Mehrwert, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln, im Team zu arbeiten und sich Soft Skills anzueignen. Neben der Projektarbeit besteht die Möglichkeit sich im Verein selbst in einem Ressort (Akquise, Marketing, PR oder IT) mit einzubringen. Auf unseren regelmäßigen Treffen steht neben den Projektarbeiten auch die Organisation von Symposien, Workshops oder sonstigen Events auf der Tagesordnung. Die Treffen finden immer zweiwöchentlich dienstags, 20.00 Uhr in Raum SR 410 der Neuen Universität, Sanderring 2 statt. Contact & Cooperation e.V. Julius-Maximilians-Universität Würzburg Sanderring 2, 97070 Würzburg Nähere Informationen im Internet unter www.cundc.org, auf Facebook oder einfach eine E-Mail an [email protected] individual academic consulting Würzburg e.V. Der iac Würzburg e.V. ist eine studentische Unternehmensberatung, die sich aus engagierten Studenten und Doktoranten aller Fachrichtungen aus Universität und Fachhochschule zusammensetzt. Der Verein gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, theoretisches akademisches Fachwissen in Projekten mit Unternehmen in die Praxis umzusetzen, sich durch ein zertifiziertes internes und externes Schulungsprogramm weiterzubilden und wertvolle Kontakte zu renommierten Unternehmen aus der Beratungsbranche zu knüpfen. individual academic consulting Würzburg e.V. Tel.: (0931) 41 94-5 94, E-Mail: [email protected] Internet: www.iac-wuerzburg.de, facebook.com/iacFriends 119 studentenorganisationen Colloquia Herbipolensia e.V. Der Würzburger Debattierclub Zu wenig Rhetorik im Studium? Gerade Reden ist eine Schlüsselqualifikation, die im Studium oftmals zu kurz kommt. Denn Reden will gelernt sein! Der Debattierclub Würzburg trifft sich daher jeden Donnerstag um 20 Uhr (Raum 410, Neue Uni) zu einer Debatte. Wir streiten mit festen parlamentarischen Regeln über aktuelle Themen aus Politik und Gesellschaft - fair, sportlich und humorvoll. Lust auf Rhetorik, auf Studenten aller Fakultäten und auf jede Menge Spaß? Dann schaut vorbei! Kontakt: Colloquia Herbipolensia e.V. - Der Würzburger Debattierclub E-Mail: [email protected] Internet: www.debattierclub-wuerzburg.de Studi(o)bühne - UniTheater Würzburg Das UniTheater Würzburg wurde zu Beginn des Wintersemesters 2005/06 gegründet. In diesem Rahmen möchte der AK Kultur der uniweiten Studierendenvertretung den Studierenden die Möglichkeit bieten, praktische und theoretische Erfahrung bei der Theaterarbeit zu sammeln. Mitmachen kann und soll Jeder, der Interesse an Theater mitbringt. Dabei sind dem studentischen Engagement keine Grenzen gesetzt – sei es als DarstellerIn, StatistIn, BeleuchterIn, RegisseurIn oder aber auch als AutorIn. Weitere Infos im Internet: www.theater.uni-wuerzburg.de Kontakt über die Studierendenvertretung der Universität Würzburg Mensagebäude am Hubland, Zi. 104, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 58 19 E-Mail: [email protected] Kellerperle Das studentische Kulturzentrum an der Stadtmensa Die 2011 eröffnete Kellerperle ist ein selbstverwaltetes studentisches Kulturzentrum und präsentiert ein breites Spektrum kultureller Veranstaltungen. In gemütlicher Atmosphäre werden hier auch Getränke zu moderaten Preisen angeboten. 120 studentenorganisationen Wie das Motto „Lass es perlen“ vorgibt, soll die Kellerperle vor allem ein Freiraum zur Umsetzung kreativer Ideen sein, die zum aktiven Mitgestalten und zu Eigeninitiative anregt. Interessierte und Engagierte sind herzlich willkommen sich einzubringen. Außerdem soll die Kellerperle eine Möglichkeit eröffnen, die Würzburger Studierendenschaft fakultäts- und hochschulübergreifend zusammenzuführen. Das Veranstaltungsspektrum reicht von Konzerten, (Hip-Hop-) Jam-Sessions, Vorträgen, Diskussionsrunden, Lesungen, (Impro-)Theater, Filmvorführungen und Kabarett bis zu außergewöhnlichen Veranstaltungen wie dem Witzeabend, dem WG-Speeddating, dem Kleidertausch oder dem Nachtflohmarkt. Zu finden ist die Kellerperle im Untergeschoss der Burse am Studentenhaus in Würzburg. Der eigens gegründete Förderverein „Studentische Kulturinitiative Würzburg e.V.“ hat die Trägerschaft für die Kellerperle übernommen. Kontakt: E-Mail: [email protected] Das Programm unter: http://kellerperle.blogspot.de/ www.facebook.com/kellerperle.fanpage Hochschulgemeinden Die Hochschulgemeinden ESG und KHG geben zum Semesterbeginn einen Infoflyer mit dem Programm heraus. Hier finden Sie vielfältige Informationen, Ansprechpartner, Veranstaltungen und Termine zu diesen zwei Hochschulgemeinden. Evangelische Studentengemeinde (ESG) Friedrich-Ebert-Ring 27b, 97072 Würzburg Tel.: (0931) 7 96 19-0, Fax: (0931) 7 96 19-20 Internet: www.esg-wuerzburg.de E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Mo 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Di, Mi 14.00 - 17.00 Uhr Do 9.00 - 12.00 Uhr • Studentenpfarrerin Susanne Hötzel, Tel.: (0931) 7 96 19-12 • Studentenpfarrer Matthäus Wassermann, Tel.: (0931) 7 96 19-13 • Studentenpfarrerin (im Ehrenamt) Dr. Anni Hentschel • Sonntagsgottesdienste: 19.00 Uhr in der ESG-Kapelle, FriedrichEbert-Ring 27b WÜ 121 studentenorganisationen Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Hofstallstraße 4, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 3 54 53-0, Fax: (0931) 3 54 53-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.khg-wuerzburg.de Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo - Do 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr • Studentenpfarrer Burkhard Hose Tel.: (0931) 3 54 53-10 • Sonntagsgottesdienste: 18.30 Uhr in der Thomas-Morus-Kapelle, Hofstallstraße 4 • Raum der Stille (Mensagebäude am Hubland, 1. Stock) Mo - Fr 9.00 - 20.00 Uhr Campus für Christus (CfC) Wir sind eine Gruppe von Studenten unterschiedlicher christlicher Konfessionen, die glauben, dass das was Jesus vor 2.000 Jahren getan hat, für uns heute eine Bedeutung hat und im Leben real erfahrbar ist. Wir treffen uns einmal wöchentlich, um in der Bibel zu lesen, zu diskutieren, zu singen und zu beten. Wir freuen uns über jeden Anruf oder Besuch auf unserer Homepage: Internet: www.wuerzburg.campusgruppe.de SMD Würzburg (Studentenmission Deutschland) Wir sind eine Gruppe junger Leute verschiedener Konfessionen und Hintergründe, die in Würzburg studieren. Wir wollen gemeinsam Glauben leben und über Themen des christlichen Glaubens nachdenken und diskutieren. Weitere Infos sowie aktuelle Termine unter: www.smd-wuerzburg.de Ökumenische StudentInnengemeinde (ÖSG) an der FHWS in Schweinfurt SW 122 Evangelisch: Eva Loos (Pfarrerin), Gemeinde Dreieinigkeit, Florian-Geyer-Straße 5, Tel.: (09721) 8 28 10 Sprechzeit: Do 13.30 - 14.30 Uhr in der Mensa und n. V. E-Mail: [email protected] Katholisch: N. N. studentenorganisationen Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Aschaffenburg Hochschulseelsorgerin: Katja Roth, Dipl. Theol. Mitarbeitender Pfarrer: Matthias Rosenberger Anschrift: Saarstr. 4, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 2 23 32 E-Mail: [email protected] AB Economics (an der Hochschule Aschaffenburg) Unsere Initiative sieht sich als ein Bindeglied zwischen Hochschule und Wirtschaft. Zielsetzung von Economics ist es, den Studentinnen und Studenten bereits während ihres Studiums einen Einblick in die unternehmerische Praxis zu ermöglichen und wertvolle Kontakte zu vermitteln, um sie bei ihrem außeruniversitären Kompetenzaufbau zu unterstützen. Ziele: Dabei sind wir uns sehr wohl bewusst, dass wir als junge Hochschule mit etablierten Bildungseinrichtungen in Konkurrenz stehen. Unsere Initiative soll also auch dazu beitragen, bei der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit einen höheren Bekanntheitsgrad sowie ein positives Image der Hochschule Aschaffenburg zu erlangen. Betonung des Praxisbezugs durch selbständige Organisation und Durchführung von Aktivitäten wie z.B. • Hochschulkontaktmesse Campus Careers • Fachvorträge • Unternehmenspräsentationen • Exkursionen und • Seminare Kontakt: E-Mail: [email protected], Internet: www.economics-ab.de Akademiker Netzwerk Aschaffenburg (ANA e.V.) Hochschul-Studium erfolgreich abgeschlossen – und das soll es gewesen sein? Sicher nicht, denn nun gilt es für den Fall des Falles ein tragfähiges Beziehungsgeflecht aufzubauen. Die Aufgaben des Vereins ruhen auf vier Säulen: Kontaktpflege und Erfahrungsaustausch, Förderung von Forschung und Lehre, Förderung der Beziehung zur Wirtschaft und Aufbau eines institutionsunabhängigen Netzwerks. Weitere Informationen zum ANA e.V. über M. Sc. Ernst Schulten, c/o Hochschule Aschaffenburg Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 42 06-7 14, E-Mail: [email protected] Internet: www.alumniportal.net 123 verkehr und reisen Deutsche Bahn AG Interessante Angebote der Bahn für Studierende: InterRail – Bahnreisen durch 30 europäische Länder Der Klassiker für Rucksackurlauber: freie Bahn in ganz Europa Die „BahnCard“ im Fernverkehr Für Gelegenheitsfahrer: Die BahnCard 25 kostet 41,– € für die 2. Kl. und bringt 25 % Rabatt auf den Normalpreis. Für Vielfahrer: Die BahnCard 50 kostet für Studierende bis 26 Jahre 127,– € für die 2. Kl. und erspart 50 % des Normalpreises. Sparpreis: ab 29,– €; zu zweit ab 49,– € Sparpreise gibt es ab 29,– € (für die einfache Fahrt in der 2. Klasse, auch im ICE); Strecken bis 250 km schon ab 19,– €; zusätzlich 25 % Rabatt mit der BahnCard 25; es besteht Zugbindung und 3 Tage Vorkaufsfrist. Schönes-Wochenende-Ticket: Pauschalpreis: 42,– € * (*Preis beim Kauf am DB Automaten) Sa oder So für bis zu 5 Mitreisende in Nahverkehrszügen deutschlandweit. Bayern-Ticket: Pauschalpreis: ab 22,– €* für eine Person (*Preis beim Kauf am DB Automaten) Die erste Person zahlt 22,– €; bis zu 4 Mitfahrer jeweils weitere 4,– €; gültig: Mo-Fr ab 9.00 Uhr, Sa, So bzw. feiertags rund um die Uhr, in allen Nahverkehrszügen sowie allen Verbundverkehrsmitteln (S-, U-, Straßenbahn, Bussen) und fast allen Linienbussen in Bayern. Regio-Ticket Bayern: 11,50 €* (*Preis beim Kauf am DB Automaten) für Alleinreisende bis 50 km hin und 50 km zurück in Nahverkehrszügen innerhalb Bayerns, Mo - Fr ab 9.00 Uhr, Sa oder So rund um die Uhr. Quer-durchs-Land-Ticket: ab 44,– € Mo - Fr ab 9.00 Uhr, einen Tag lang deutschlandweit in allen Regionalzügen (2. Kl.), die erste Person zahlt 44,– €; bis zu 4 Mitfahrer jeweils weitere 6,– €. Weitere Informationen bei allen DB-Verkaufsstellen, Reisebüros mit DBLizenz, bei der Service-Nummer der Bahn: Telefon 0180 6 99 66 33 (20 Ct./Anruf, Mobilfunk max. 60 Ct./Anruf) sowie im Internet unter www.bahn.de. (Alle Angaben ohne Gewähr, Tarifstand ist Juli 2013) 124 verkehr und reisen Verkehrsbetriebe Das Semesterticket in Würzburg Alle Würzburger Studierenden haben mit dem Semesterticket die Möglichkeit, die öffentlichen Verkehrsmittel einfach und kostengünstig zu nutzen. Der Verkehrsverbund Mainfranken hat mit dem Studentenwerk eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Wichtige Infos über den Verkehrsverbund und zum Tarifgebiet finden Sie unter: www.vvm-info.de. WÜ Das Semesterticket in Kürze: • alle Studierenden der Würzburger Hochschulen (Universität, Hochschule für Musik, FHWS, Abt. Würzburg) erhalten das Semesterticket automatisch mit der Rückmeldung bzw. der Immatrikulation; • es ist nicht im freien Verkauf erhältlich (so wie andere Fahrkarten); • als Fahrschein zählt der Studierendenausweis, den die Hochschulen ausgeben (= die Chipkarte mit Lichtbild und aufgedrucktem Gültigkeitsdatum für das aktuelle Semester); • es ist nicht übertragbar; • es ist für die Dauer des aktuellen Semesters rund um die Uhr gültig; • Kosten je Semester: 57,– € (Stand: WS 2013/14); • der Inhaber ist zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM) berechtigt; • die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen ab 6 Jahren ist nicht gestattet. Für wen gibt es das Semesterticket? Alle Studierenden der drei Würzburger Hochschulen (Universität, Hochschule für Musik und Fachhochschule, Abteilung Würzburg) erhalten automatisch mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ein Semesterticket und zahlen den Beitrag hierfür an die jeweilige Hochschule. Nur dadurch, dass sich alle Studierenden solidarisch an der Finanzierung beteiligen, kann der Ticketpreis auf ein für alle erträgliches Minimum gesenkt werden. Und das ist hierbei auch der Wermutstropfen: Die Vereinbarung ist für alle Studierenden verbindlich, also auch für diejenigen, die das Semesterticket nicht nutzen werden oder können (z.B. bei einem Auslandssemester oder eines Praktikums außerhalb Würzburgs). Ausgenommen sind zum einen Gaststudierende und zum anderen Schwerbehinderte (soweit sie einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben). Was kostet das Semesterticket? Bei der Einschreibung oder Rückmeldung zahlt jeder Studierende (Pauschalmodell) für das Semesterticket (zusätzlich zum Semesterbeitrag, 125 verkehr und reisen der 42,– € beträgt) 57,– € (Stand WS 2013/14). Für das Wintersemester 2013/14 wurde also ein Gesamtbeitrag von 99,– € fällig. Zum SS 2014 ist eine Preiserhöhung geplant. Wie sieht der Fahrschein aus? Als Fahrschein zählt der neue Studierendenausweis (= die personalisierte Chipkarte mit Foto), der von den drei Würzburger Hochschulen erstmals zum WS 2011/12 ausgegeben wurde. Vorab ist eine Validierung nötig: die Chipkarte wird hierbei an einer Validierungsstation mit einem Gültigkeitsdatum versehen und erhält den Aufdruck „Semesterticket“. Nur mit diesem Aufdruck und dem passendem Gültigkeitsdatum wird die Chipkarte auch als Fahrausweis akzeptiert. Die Geltungsdauer Das Semesterticket gilt für jeweils ein Semester, d.h. volle sechs Monate lang. Das Wintersemester umfasst regelmässig folgende Zeiträume: 01. Oktober bis 31. März (an der FHWS und der HfM bis 14. März) Das Sommersemester umfasst: 01. April bis 30. September (an der FHWS und der HfM ab 15. März) Linienverzeichnis (hier gilt das Semesterticket) Straßenbahnverkehr Linie Linie Linie Linie Linie 1 2 3 4 5 Sanderau - Hauptbahnhof - Grombühl Hauptbahnhof - Zellerau Heuchelhof - Heidingsfeld - Hauptbahnhof Sanderau - (Hauptbahnhof) - Zellerau Rottenbauer - Heuchelhof - Heidingsfeld Hauptbahnhof - Grombühl Omnibusverkehr (Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg) Linie 6 Linie 7 Linie 8 Linie 9 Linie 10 Linie 11 Linie 12 Linie 13 126 Stadtmitte - Gartenstadt Keesburg Sanderring - Zellerau Zollhaus/Steinbachtal - Steinbachtal/Waldfriedhof Residenzplatz - Kulturspeicher - Festung Sanderring - Hubland (Uni-Zentrum) - Campus Nord WÜ/Busbahnhof - Veitshöchheim WÜ/Busbahnhof - Lindleinsmühle - Versbach WÜ/Busbahnhof - Unterdürrbach - Oberdürrbach Grombühl verkehr und reisen Linie 14 Linie 114 Linie 214 Linie 15 Linie 16 Linie 17 Linie 18 Linie 19 Linie 20 Linie 21 Linie 22 Linie 24 Linie 25 Linie 26 Linie 27 Linie 28 Linie 31 Linie 33 Linie 34 Linie 35 Linie 40/400 Linie 41 Linie 42 Linie 43 Linie 44 Linie 45 Linie 46 Linie 47 Linie 48 Linie 49 Linie 50/54 WÜ/Busbahnhof - Gerbrunn WÜ/Busbahnhof - Frauenland/Wittelsbacherplatz Hubland (Mensa) - Fachhochschule WÜ/Busbahnhof - Hubland (Uni-Zentrum) (in der Vorlesungszeit) WÜ/Busbahnhof - Sanderring - Randersacker Stadtmitte - Frauenland - Lehmgrubensiedlung Heidingsfeld WÜ/Busbahnhof - Sanderring - Höchberg WÜ/Busbahnhof - Zellerau - Höchberg (Hexenbruch-Leibnizstr.) WÜ/Busbahnhof - Veitshöchheim - Güntersleben WÜ/Busbahnhof - Aumühle - Lengfeld WÜ/Busbahnhof - Lindleinsmühle - Lengfeld WÜ/Busbahnhof - Zell - Margetshöchheim Grombühl - Schwarzenberg - Lindleinsmühle WÜ/Busbahnhof - Lengfeld/Gewerbegebiet Nord (IKEA) WÜ/Busbahnhof - Wöllriederhof - Pilziggrund WÜ/Busbahnhof - Neuer Hafen/Dürrbachau WÜ/Busbahnhof - Mönchberg Heidingsfeld/Reuterstraße - Reichenberg Heidingsfeld/Reuterstraße - Winterhäuser Str. Katzenberg Heidingsfeld/Reuterstraße - Sanderau - Frauenland Uni-Zentrum - Gerbrunn - Wöllriederhof - Lengfeld Sanderring - Käppele - Frankenwarte Ochsenfurt/Krankenhaus - Ochsenfurt/Marktplatz Erlach - (Giebelstadt) - Südlicher Landkreis WÜ/Busbahnhof - Albertshausen - Geroldshausen Kirchheim - Gaubüttelbrunn WÜ/Busbahnhof - Giebelstadt - (Ochsenfurt) Bütthard - Röttingen WÜ/Busbahnhof - Estenfeld - Kürnach WÜ/Busbahnhof - Oberpleichfeld - Prosselsheim Euerfeld - Eisenheim - Wipfeld WÜ/Busbahnhof - Maidbronn - Rimpar Gramschatz WÜ/Busbahnhof - Unterpleichfeld - Burggrumbach Hausen/Rieden - Bergtheim - Opferbaum WÜ/Busbahnhof - Waldbüttelbrunn - Helmstadt Holzkirchhausen - Neubrunn - Böttigheim WÜ/Busbahnhof - Hettstadt WÜ/Busbahnhof - Kist - Altertheim - Kleinrinderfeld WÜ/Busbahnhof - Greußenheim - Uettingen Wüstenzell - Remlingen 127 verkehr und reisen Linie 51 Linie 52 Linie 55 8065 8066 8068 8070 8075 8076 8077 8078 8084 8100 8104 8114 8162 WÜ/Busbahnhof - Eisingen - Waldbrunn WÜ/Busbahnhof - Margetshöchheim - Erlabrunn Leinach WÜ/Busbahnhof - Randersacker - Theilheim WÜ - Veitshöchheim - Thüngersheim - Retzbach Retzstadt - Himmelstadt - Karlstadt WÜ/Busbahnhof - Randersacker - Lindelbach Eibelstadt - Sommerhausen - Ochsenfurt Frickenhausen - Marktbreit WÜ - Erlabrunn - Zellingen - Himmelstadt Laudenbach - Mühlbach - Karlstadt WÜ - Uettingen - Holzkirchen - Wüstenzell Homburg - Lengfurt - Marktheidenfeld WÜ/Busbahnhof - Waldbüttelbrunn - Kleinrinderfeld WÜ/Busbahnhof - Altertheim - Steinbach WÜ/Busbahnhof - Waldbüttelbrunn - Neubrunn Böttigheim WÜ - Uettingen - Remlingen - Tiefenthal - Erlenbach Marktheidenfeld WÜ/Busbahnhof - Giebelstadt - Ochsenfurt WÜ - Rottendorf WÜ - Obereisenheim WÜ - Gramschatz - Arnstein WÜ - Bergtheim - Opferbaum Buslinien im Landkreis Kitzingen (Auswahl) 8047 8061 8102 8103 8108 8110 8137 8163 Michelfeld - Kitzingen - Zeubelried Kitzingen - Marktbreit Würzburg - Rottendorf - Dettelbach Stadtverkehr Kitzingen / Ringverkehr Kitzingen Würzburg - Rottendorf - Nordheim am Main Kitzingen - Dettelbach/Schwarzach - Volkach (Main) Volkach - Stammheim - Schwebheim Würzburg - Abzweig Untereisenheim - Volkach Buslinien im Landkreis Main-Spessart (Auswahl) 8046 8050 8051 8055 8060 128 Lohr - Rechtenbach - Rothenbuch Lohr - Bergrothenfels/Windheim - Marktheidenfeld Marktheidenfeld - Homburg Gemünden - Burgsinn/Aura - Obersinn Gemünden - Gambach/Gössenheim - Karlstadt verkehr und reisen 8067 8074 8093 8099 Karlstadt - Lohr Bischbrunn - Kreuzwertheim Marktheidenfeld - Billingshausen - Zellingen Karlstadt - Thüngen – Arnstein Alle Buslinien und Fahrpläne finden Sie unter: www.msp-nahverkehr.de Das Semesterticket ist auch auf den Buslinien im Landkreis Kitzingen und Main-Spessart (seit Aug. 2013) gültig. Alle Linien und Fahrpläne gibt es im Internet unter: www.vvm-info.de. Anfragen an das VVM-Servicetelefon unter Tel.: (0931) 36-886 886. Bahnlinien im Nahverkehr (dies entspricht der Bahnnutzung mit dem Semesterticket)* 780 800 801 803 805 810 920 Würzburg/Hbf. - Geroldshausen - Kirchheim – Gaubüttelbrunn Würzburg/Hbf. - Veitshöchheim - Thüngersheim - Retzbach Zellingen - Himmelstadt - Karlstadt - Wernfeld - Gemünden Langenprozelten - Lohr - Partenstein - Wiesthal Gemünden - Rieneck - Burgsinn - Mittelsinn - Obersinn - Jossa Gemünden - Kleingemünden - Wolfsmünster - Gräfendorf Michelaubrück - Weickersgrüben Würzburg/Hbf. - Rottendorf - Dettelbach - Buchbrunn/ Mainstockheim - Kitzingen - Iphofen - Markt Bibart Würzburg/Hbf. - Rottendorf - Seligenstadt - Bergtheim Würzburg/Hbf. - Winterhausen - Ochsenfurt - Marktbreit Uffenheim * Bitte beachten: Mit dem Semesterticket dürfen nur die Züge benutzt werden, die am letzten Bahnhof im Tarifgebiet auch planmäßig halten! Anschluss-Semester-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) Studierende in Würzburg haben die Möglichkeit das „VRN-AnschlussSemester-Ticket“ zu erwerben. Ab dem Wintersemester 2013/14 kostet es 176,– € für ein Semester. Hiermit kann man über den bestehenden Geltungsbereich des Würzburger Semestertickets hinaus die Busse, Straßenbahnen und Züge im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), der vom Main-Tauber-Kreis über Heidelberg/Mannheim bis nach Kaiserslautern reicht, nutzen (Ausnahme: das Gebiet der Westpfalz). Weitere Informationen bei der zentralen Verkaufsstelle in Lauda unter Tel.: (09343) 62 14-35 sowie im Internet unter www.vrn.de. 129 verkehr und reisen Serviceeinrichtungen des Verkehrsverbundes Mainfranken: • VVM-Servicetelefon Tel.: (0931) 36-886 886 • WVV-Kundenzentrum Haugerring 5, 97070 Würzburg, ÖZ: Mo - Fr 8:00 - 16:30 Uhr • WVV-citypunkt in der Echter-Galerie Juliuspromenade / Ecke Dominikanerplatz, 97070 Würzburg ÖZ: Mo - Fr 9:00 - 17:30 Uhr, Sa 9:00 - 13:30 Uhr • Serviceseiten im Internet Die Internetseiten bieten abrufbare Fahrplandaten an (Online-Fahrplanauskunft sowie PDF-Files zum Downloaden einzelner Fahrpläne) unter: www.vvm-info.de • WVV-Fundbüro Tel.: (0931) 36-23 24 Verkehrsbetrieb in Schweinfurt SW Ansprechpartner für den Busverkehr in Schweinfurt sind die Stadtwerke Schweinfurt GmbH und der Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF). Im Stadtgebiet liegen die Haltestellen sehr dicht beieinander. Außerhalb sind 13 Nachbarorte an das Schweinfurter Busliniennetz angeschlossen. Die Tarife und Fahrzeiten sowie weitere Informationen (auch über Tarifvergünstigungen) erhalten Sie am Roßmarktverkaufsschalter sowie im Internet unter www.stadtwerke-sw.de. Ansprechpartner: Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 93 1-0 Telefonische Anfragen unter (09721) 9 31-3 23 E-Mail: [email protected] Bitte beachten: Leider gibt es für die Studierenden in Schweinfurt (d.h. eingeschrieben an der FH Abteilung Schweinfurt) keine Möglichkeit am Würzburger Semesterticket teilzunehmen. Internationaler Studentenausweis, ISIC WÜ 130 Studierende können in zahlreichen Ländern mit dem Internationalen Studentenausweis „ISIC“ (International Student Identity Card) Ermäßigungen und Vorteile auf fast allen Gebieten des Reisens (Hotel- und Reisekosten, Eintrittspreise etc.) erhalten. Unter www.isic.de finden Sie einen Informations-Marktplatz rund um das studentische Reisen (z.B. umfangreiche Datenbank aller Ermäßigungen, Infos zu Versicherungen, ...) sowie die Möglichkeit zum Online-Antrag. verkehr und reisen Zum Ausstellen braucht man lediglich einen gültigen Studentenausweis, Personalausweis bzw. Führerschein oder Pass, ein Passbild sowie den Unkostenbeitrag von 12,- € für den ISIC 2014, gültig vom 01.09.2013 - 31.12.2014. Den ISIC gibt es bei: • Studierendenvertretung der Universität Würzburg Am Hubland, Mensa, 1.OG, Zi. 104, 97074 Würzburg Tel.: (0931) 31-8 58 19 • STA Travel Augustinerstraße 3, 97070 Würzburg Tel.: (0931) 26 07 79 40, E-Mail: [email protected] • Studentenschaft der FH Würzburg-Schweinfurt, Abt. Schweinfurt Ignaz-Schön-Str. 11, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 9 40-6 17 • Studierendenvertretung der Hochschule Aschaffenburg Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg Tel.: (06021) 42 06-7 21, E-Mail: [email protected] SW AB Mitfahren Mitfahrbörsen im Internet Im Internet kann man sehr bequem Mitfahrangebote und -gesuche einsehen, wie z.B. unter www.mitfahrgelegenheit.de oder www.wuewowas.de Fernbusse in Deutschland Eine Alternative zur Bahn Seit 2013 dürfen in Deutschland Fernbuslinien betrieben werden, die auch bei Studierenden immer beliebter werden. Fernbusse sind Reisebusse, die überregional und nach festen Fahrplänen verkehren. Das Streckennetz innerhalb Deutschlands wächst rasant. Vorteile der Fernbusse sind vor allem die günstigen Preise. Nachteile können etwas längere Reisezeiten sein. Es gibt verschiedene Anbieter am Markt, die ihre Verbindungen laufend weiter ausbauen. Ab Würzburg fahren beispielsweise Anbieter wie FlixBus, MeinFernbus oder Berlin-Linien-Bus. Unter www.busliniensuche.de können anbieterübergreifend Strecken und Verbindung gesucht werden. 131 index Abendmensa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 AIESEC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Akademiker Netzwerk Aschaffenburg (ANA) e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Akademisches Auslandsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 20 „Aktion Hauptwohnsitz“ in Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Amt für Studienangelegenheiten (FHWS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anschluss-Semester-Ticket des VRN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Arbeitslosengeld I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67f Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Begabtenförderungswerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79f Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Behinderte Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .108f Beratungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104f Berufsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Berufsinformationszentrum (BIZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Betreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Bibliothek der Hochschule AB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Bibliothek der FHWS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Bibliothek der Hochschule für Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 BiF - Beratung im Foyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Bildungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Bürgerbüro (WÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Cafeterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51f Campus für Christus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Career Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Chipkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 49 COLLOQUIA HERBIPOLENSIA e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 CONTACT & COOPERATION e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 DAAD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75f Deutschland-Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 DSW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Economics (Hochschule Aschaffenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 e-fellows.net . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 ELSA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Elterngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Erziehungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 ESG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Exmatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22 FHWS: Hochschule Würzburg-Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19f Familienservice an der Uni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Ferientätigkeit im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Fernbusse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Förderungshöchstdauer (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Frauenbüro der Universität Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Fundsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 61, 64 132 index Geringfügige Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 GEZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Hilfe für Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Hochschule Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Hochschule für Musik Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Hochschulgemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Hochschulsport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hochschulteam der Agentur für Arbeit (in Wü) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 i.a.c. Würzburg e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 International Office . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 20 Immatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22, 26 Internationaler Studentenausweis (ISIC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Jobben (wichtige Infos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Kellerperle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 KfW-Studienkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 KHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123 Kinderbetreuung für Kleinkinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114f Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Kinderteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Kinderzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Krankenversicherung für Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95f Kredite zur Studienfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75f Kulturelle Einrichtungen in Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kulturelle Einrichtungen in Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Lageplan der Studentenwohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Linienverzeichnis (Verkehrsverbund Mainfranken) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Lohnsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Meldepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 61, 64 Mensen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44f Mini-Job (bis 450,– €) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Mitfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Ökumenische StudentInnengemeinde Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Oskar-Karl-Forster-Stipendium (Büchergeld) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 99 Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Psychotherapeutische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Rechenzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 29 Rechtsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Referat für Studienangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 28 Rückmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22 Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 SB@Home . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Sehenswürdigkeiten in Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 133 index Semesterticket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125f Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Sozialversicherungs- und Steuerpflicht für Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90f Sozialwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Sportzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Sprachzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 SprecherInnenrat der Uni Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Stadtbücherei Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Städtische Dienststellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 62 Stadtverwaltung in AB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79f Studentenkanzlei der Uni Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Studentenmission in Deutschland (SMD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Studentenwerk Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Studentenwerksbeitrag (Grundbeitrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Studierendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 22, 29 Studienabschlussdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 77 Studienabschlusshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 19, 25, 27 Studienbüro (Hochschule AB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 studi(o)bühne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Telekom-Sozialtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Theater in Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Tutors United – Wohnheimtutorenprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uni Theater Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Universitätsbibliothek Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterhaltsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 120 15 113 Verkehrsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 130 Vorlesungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Wohnanlagen des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohnberechtigungsschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohnen für Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wohnheime anderer Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30f 43 42 86 40 Zentrum für Sprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Zimmervermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Zuzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 134 telefon Ansprechpartner in Würzburg Studentenwerk Würzburg Anschrift: Am Studentenhaus, 97072 WÜ Vorwahl: 0931- WÜ Zentrale: Tel.: 80 05-0 Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-112 Mensaleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-140 Psychotherapeutische Beratungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-101 Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel.: 80 05-225 Studienabschlussdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-201 Wohnheimverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-107 Mensachipkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-129 Universität Würzburg Anschrift: Sanderring 2, 97070 WÜ Zentrale: Tel.: 31-0 Zentrale Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 3183 Akademisches Auslandsamt (International Office) . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 2805 Referat für Studienangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 3183 Uni-Bibliothek am Hubland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5906 SprecherInnenrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5819 Sprachzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5659 Sportzentrum (Hochschulsport) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 6530 Rechenzentrum (Beratung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5050 Frauenbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 4343 FHWS Abt. Würzburg Anschrift: Münzstraße 12, 97070 WÜ Zentrale: Tel.: 3511-0 Allg. Studienberatung (in WÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-81 68 /-81 69 Amt für Studienangelegenheiten (WÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-61 30 Fachschaften Münzstraße 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel.: 3511-6461 Fachschaften Sanderheinrichsleitenweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-64 60 Fachschaften am Röntgenring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-256 Praktikantenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-82 01 Auslandsamt (International Office) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-81 72 Bibliothek Münzstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-62 42 135 telefon Hochschule für Musik Würzburg Anschrift: Hofstallstraße 6-8, 97070 WÜ Zentrale: Tel.: 32187-0 Studierendenkanzlei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 32187-2322/-2323 Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 32187-3071 Stadt Würzburg Zentrale: Tel.: 37-0 Bürgerbüro der Stadt Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 37-2000 Verkehrsverbund Mainfranken (Servicetelefon) SW Ansprechpartner in Schweinfurt FHWS Abt. Schweinfurt: Anschrift: Ignaz-Schön-Straße 11, 97421 SW Tel.: (0931) 36-886 886 Vorwahl: 09721Zentrale: Tel.: 940-5 Allg. Studienberatung (in SW) . . . . Tel.: 940-648 oder (0931) 3511-81 68 /-81 69 Amt für Studienangelegenheiten (SW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 940-5 Bibliothek der FHWS in Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 940-644 Studierendenvertretung in SW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 940-617 Stadt Schweinfurt Bürgerservice der Stadt Schweinfurt AB Zentrale: Tel.: 51-0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 51-0 Ansprechpartner in Aschaffenburg Hochschule Aschaffenburg: Anschrift: Würzburger Straße 45, 63743 AB Vorwahl: 06021Zentrale: Tel.: 4206-0 Allg. Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-0 Studienbüro (FB WR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-620 Studienbüro (FB IW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-621 Bibliothek der Hochschule in Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-619 Studierendenvertretung in AB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-721 Stadt Aschaffenburg Zentrale: Tel.: 3 30-0 Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3 30-555 136