Studieren - Studentenwerk Würzburg

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Studieren - Studentenwerk Würzburg
Studierenin
Würzburg, Schweinfurt
und Aschaffenburg
Wegweiser rund ums Studium
Mensen & Cafeterien | Studentenwohnheime | BAföG & Finanzierung
Beratungsstellen | Kinderbetreuung | www.studentenwerk-wuerzburg.de
Studierenin
Würzburg, Schweinfurt
und Aschaffenburg
2013/2014
34. Auflage
Studentenwerk Würzburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Telefon (09 31) 80 05-0
Telefax (09 31) 80 05-214
www.studentenwerk-wuerzburg.de
E-Mail [email protected]
impressum
Herausgeber:
Studentenwerk Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts,
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Redaktion:
Edith Rügamer
Anzeigenverwaltung:
CAMPUSdirekt DEUTSCHLAND GmbH
Markgrafenallee 3c, 95448 Bayreuth,
Tel. (0921) 7 87 78 59-0, E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss:
Juli 2013
Titelfoto:
Rauf Guliyev
Herstellung:
bonitasprint gmbh, Würzburg · www.bonitasprint.de
Auflage:
7.000 Exemplare
Wir haben alle Inhalte sorgfältig recherchiert und aktualisiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch
keine Gewähr übernehmen.
inhaltsverzeichnis
1. Studentenwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
8
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27
Universität Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hochschule Würzburg-Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hochschule für Musik Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hochschule Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Wohnanlagen des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohnheime anderer Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zimmervermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohnen für Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sozialwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
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4. Essen und Trinken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Mensen des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das bargeldlose Zahlungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cafeterien des Studentenwerkes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5. Stadtinfo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
In Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
In Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
In Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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6. Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bildungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
KfW-Studienkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Studienabschlussdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begabtenförderungswerke und Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arbeitslosengeld I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Telekom-Sozialtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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7. Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Berufsinformationszentrum (BIZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Weitere Angebote der Agentur für Arbeit Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Sozialabgaben bei Studentenjobs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90f
Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
inhaltsverzeichnis
8. Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Krankenversicherung und Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesetzliche Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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9. Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Psychotherapeutische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Weitere Beratungsangebote des Studentenwerkes Würzburg . . . . . . . . . . . . . 101
Rechtsberatung und Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Weitere Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Beratungs- und Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit . . . . . . . . . . . . . . . . 108f
10. Studieren mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Elterngeld, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hilfe für Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kinderzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterhaltsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kinderbetreuung für Kleinkinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beratungsstellen und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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113
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116
11. Studentenorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
AIESEC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ELSA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
CONTACT & COOPERATION e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
individual academic consulting Würzburg e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Colloquia Herbipolensia e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uni Theater Würzburg / studi(o)bühne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kellerperle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hochschulgemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Studenteninitiative Economics (Hochschule Aschaffenburg) . . . . . . . . . . . . .
ANA e.V. (Hochschule Aschaffenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
118
118
119
119
120
120
120
121
123
123
12. Verkehr und Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verkehrsbetriebe (Semesterticket) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Internationaler Studentenausweis, ISIC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mitfahren und Fernbusse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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125
130
131
Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132f
Telefonverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
vorwort
Liebe Studentinnen
und Studenten,
um Ihnen den Studienstart zu erleichtern, möchten wir Ihnen diesen Wegweiser an die Hand geben, der Ihnen wertvolle Tipps für den Studienalltag geben kann. Informieren Sie sich über die umfassenden Serviceleistungen Ihres Studentenwerks, die Sie durch das gesamte Studium
begleiten werden.
Unsere Mensen und Cafeterien mit ihrem preiswerten Angebot werden Sie wahrscheinlich häufig
besuchen. Vielleicht brauchen Sie aber auch einen
Platz in unseren Wohnanlagen oder möchten Ihre
Ausbildung mit BAföG oder über ein Studienabschlussdarlehen finanzieren.
Geschäftsführer Michael Ullrich
In unserer Beratungsstelle „BiF-Beratung im Foyer“ im Studentenhaus in Würzburg
finden Sie verschiedene persönliche Ansprechpartner für Fragestellungen rund ums Studium, wie Rechtsberatung und Sozialberatung. Für Studierende mit Kind unterstützen wir
einige studentische Kinderkrippen. Weiterhin bieten wir bei persönlichen Problemen auch
psychotherapeutische Beratung an.
In dieser Broschüre verweisen wir Sie neben den eigenen Angeboten auch auf weitere
Ansprechpartner, Infoquellen und Institutionen, die Sie ebenfalls unterstützen können.
Scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Anregungen, Hinweise und auch kritische Bemerkungen
mitzuteilen. Diese sind uns eine wertvolle Hilfe, um den Wegweiser auch künftig möglichst studentengerecht und praxisnah zu gestalten.
Wir bedanken uns bei allen Inserenten, die durch ihre Anzeigenschaltung die Druckkos ten mitfinanziert haben.
Wir wünschen einen guten Studienstart und einen erfolgreichen Studienverlauf!
Ihr Studentenwerk Würzburg
Dipl.-Kfm. Michael Ullrich
Geschäftsführer
studentenwerk
Die Studentenwerke
Die 58 Studentenwerke in der Bundesrepublik sind die Träger der sozialen Einrichtungen an den Hochschulen.
Die einzelnen Studentenwerke vor Ort sind in einem Dachverband, dem
Deutschen Studentenwerk – DSW – (Monbijouplatz 11, 10178 Berlin,
Tel.: (030) 29 77 27-10), zusammengeschlossen.
Unter der Adresse „www.studentenwerke.de“ können Sie sich im Internet
umfassend über die Serviceleistungen des DSW informieren. Per E-Mail
können Sie sich unter [email protected] an das DSW wenden.
Das Studentenwerk Würzburg
Das Studentenwerk Würzburg - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - ist
zuständig für die Studierenden an den Hochschulen in Würzburg, Bamberg, Schweinfurt und Aschaffenburg mit insgesamt rund 48.000 Studentinnen und Studenten. Es finanziert seine Leistungen aus Zuwendungen
des Staates, den Grundbeiträgen der Studierenden und aus Umsatzerlösen (wie Mieteinnahmen und die Einnahmen aus den Mensen und
Cafeterien).
Rund 350 Mitarbeiter setzen sich derzeit für die verschiedenen Serviceleistungen ein.
Die Aufgaben
Hauptaufgaben:
Verpflegung
Wohnen
BAföG
Soziales
Nach der letzten Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art.
88 BayHSchG) haben die Studentenwerke die Aufgabe, die Studenten
der staatlichen Hochschulen wirtschaftlich zu fördern und sozial zu betreuen.
Dies bedeutet insbesondere:
• den Betrieb von Mensen und Cafeterien,
• den Bau und Betrieb von Studentenwohnanlagen,
• die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG),
• die Einrichtung und den Betrieb von Kinderkrippen,
• die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich,
• die „soziale und gesundheitliche Betreuung“ in Form von psychotherapeutischer Beratung, sowie Sozial- und Rechtsberatung
• die Studentenwerke sollen auch im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen.
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studentenwerk
Der Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag)
Jeder Student, der an einer vom Studentenwerk Würzburg betreuten
Hochschule studiert, muss pro Semester einen Pflichtbeitrag in Höhe
von 42,– € (Stand: WS 2013/2014) an das Studentenwerk entrichten.
Dieser wird von der Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein. Weiterhin wird auch ein solidarischer Beitrag für das
Semesterticket (vgl. Kapitel Verkehr und Reisen) in Höhe von 57,– € pro
Semester von den Würzburger Studierenden verlangt. Dieser Betrag wird
in voller Höhe an die Verkehrsbetriebe weitergegeben. Diese Beiträge
sind keine Studiengebühren. Vom SS 2007 bis zum SS 2013 gab es in
Bayern zusätzlich Studienbeiträge bis zu 500,– € pro Semester, die zum
WS 2013/14 abgeschafft wurden.
Ihr Ansprechpartner:
Studentenwerk Würzburg
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg,
Tel.: (0931) 80 05-0, Fax: (0931) 80 05-2 14
www.studentenwerk-wuerzburg.de, [email protected]
Werden Sie Fan vom Studentenwerk Würzburg auf Facebook und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Hier gibt es täglich wichtige Infos zu
unseren Einrichtungen, Mensa-Aktionen und weitere Neuigkeiten aus unserem Hause. Ihr Feedback ist uns sehr wichtig und wir freuen uns auf
den konstruktiven Dialog und viel Spaß mit Ihnen.
Hier geht s zur Fanpage: www.facebook.com/studentenwerk.wuerzburg
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hochschulen
Universität Würzburg
Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung weiß Rat bei allen
Fragen rund ums Studium:
Uni am Sanderring, Eingang
• Sie wissen nicht, was Sie studieren sollen?
• Sie wollen den Studiengang wechseln oder ein
Doppelstudium beginnen?
• Sie planen, Ihr Studium zu unterbrechen oder
abzubrechen?
• Sie haben Probleme, Ihr Studium zu organisieren und Ihren Stundenplan zu gestalten?
• Sie brauchen Unterstützung im Dschungel der
Vorschriften und Regelungen?
Wir helfen Ihnen!
Als erste Anlaufstelle steht Ihnen der Telefonservice zur Verfügung:
Tel.: (0931) 318 318 3 (montags bis freitags 9.00 bis 15.00 Uhr)
Gerne können Sie auch in unsere offene Sprechstunde zu einem persönlichen Gespräch kommen:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich
Mi
14.00 - 16.00 Uhr (Kurzauskünfte)
in der Ottostraße 16, 97070 Würzburg (Dachgeschoss)
Oder Sie schreiben uns:
E-Mail:
[email protected]
Postanschrift:
Sanderring 2, 97070 Würzburg
Viele wichtige Tipps und Hinweise für Studieninteressierte bietet unser
Newsletter. Bitte melden Sie sich an unter:
www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/zsb/S/infomail/
Informationen zu speziellen fachbezogenen Fragen erteilen die Fachstudienberater: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/zsb/info/fsb/
International Office
Das International Office (IO) ist als Referat im Studierendenservice der
Zentralverwaltung zuständig für die Koordinierung und Durchführung der
Auslandsbeziehungen der Universität Würzburg und Verbindungsstelle
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hochschulen
zum Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee
50, 53175 Bonn, Internet: www.daad.de.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
• Hochschulpartnerschaften,
• Studenten- und Wissenschaftleraustausch mit Partnerinstitutionen,
• Koordination von EU-Mobilitätsprogrammen für Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland,
• Zulassung von allen ausländischen Studienbewerbern mit Ausnahme
von Deutschen gleichgestellten Bewerbern für Studiengänge, die in das
ZVS-Verfahren einbezogen sind. Allgemeine Studieninformation und
Studienberatung für ausländische Studierende vor Studienbeginn in
Deutschland,
• Soziale und individuelle Betreuung der ausländischen Studierenden. Hilfe
in Fragen, die mit dem Aufenthalt in Verbindung stehen,
• Vorbereitung und Durchführung von Informationsabenden und gesellschaftlichen Veranstaltungen für ausländische Studierende. Das IO
organisiert Orientierungswochen und Exkursionen für ausländische
Studierende (Semesterprogramm).
• Durchführung von Sonderveranstaltungen und Beratung von Studierenden der Universität Würzburg zum Auslandsstudium sowie die Bearbeitung von Bewerbungen um Auslandsstipendien,
• ERASMUS-Mobilitätshilfen für Praktika innerhalb Europas.
International Office
Hubland Campus Nord
Josef-Martin-Weg 54/2, EG, 1. OG
Tel.: (0931) 31-8 28 05, E-Mail: [email protected]
Postanschrift: Hubland Campus Nord,
Josef-Martin-Weg 54/2, 97074 Würzburg
Internet: www.international.uni-wuerzburg.de
(Hier finden Sie u.a. umfassende Infos zu einem Auslandsaufenthalt)
Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do
8.00 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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hochschulen
Referat für Studienangelegenheiten
Das Referat 2.2 der Universität Würzburg ist für folgende Angelegenheiten die richtige Anlaufstelle:
Das Referat 2.2
ist zentraler
Ansprechpartner
im Studienablauf
•
•
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•
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•
•
•
•
Einschreibung zum Studium (siehe Stichwort Immatrikulation)
Rückmeldung (siehe Stichwort Rückmeldung)
Beurlaubung vom Studium
Exmatrikulation (siehe Stichwort Exmatrikulation)
Bescheinigung von Studienzeiten, Studienbuch
Studienfachwechsel
Doppelstudium
Zulassungen (soweit nicht hochschulstart.de zuständig ist)
Begabtenförderung nach dem BayBFG
Förderung des wissenschaftl. Nachwuchses
Gasthörer und Seniorenstudium
Referat für Studienangelegenheiten der Universität (Referat 2.2):
Sanderring 2, 97070 Würzburg, Zimmer 111,
Tel.: (0931) 31-8 31 83
Fax: (0931) 31-8 21 02, E-Mail: [email protected]
Internet: www.uni-wuerzburg.de (-> Informationen für Studierende
->Studienangelegenheiten)
Öffnungszeiten
10
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich Mi
14.00 - 16.00 Uhr
hochschulen
Exkurs:
Chipkarte (Studierendenausweis) und SB@Home
Seit dem WS 2011/2012: Die Chipkarte
bzw. der neue Studierendenausweis
Zum WS 2011/2012
führten alle drei Würzburger Hochschulen
neue Studierendenausweise in Form einer
personalisierten Chipkarte (mit Passbild) ein.
Mit dem Antrag auf Immatrikulation geben
Sie deshalb auch ein
Passbild ab. Der Studierendenausweis wird
Chipkarte = Studierendenausweis
in Form einer Chipkarte ausgestellt und Ihnen zugesandt.
Ihre Chipkarte ist multifunktional, Sie fungiert sowohl als Ausweis wie
auch als Semesterticket und kann zum bargeldlosen Zahlen in Mensen
und Bibliotheken verwendet werden.
Damit Sie Ihren Ausweis auch benutzen können, muss dieser erst an einer Validierungsstation mit einem Gültigkeitsdatum versehen werden –
nur dann ist Ihre Chipkarte auch gültig. Diese Validierung muss jedes Semester durchgeführt werden, dauert aber nur wenige Sekunden.
Stets aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie online unter
http://go.uni-wuerzburg.de/chipkarte
SB@Home
Mit SB@Home können Sie zahlreiche Verwaltungstätigkeiten über das
Internet abwickeln (z.B. die Rückmeldung, lastschriftgestützte Zahlung
der Semesterbeiträge, Ausdruck von Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen, Prüfungsanmeldungen sowie Adressänderungen).
Für viele Lehrveranstaltungen müssen Sie sich ebenfalls über SB@Home
anmelden.
Das Service-Angebot SB@Home ist erreichbar unter
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/online-service
Dort finden Sie auch aktuelle und weiterführende Informationen.
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hochschulen
Immatrikulation / Rückmeldung / Exmatrikulation
Immatrikulation
Wer an der Universität Würzburg ein Studium aufnehmen möchte, muss
sich in der für die Immatrikulation vorgesehenen Frist einschreiben. Eine
vorherige Bewerbung ist nur für Fächer erforderlich, für die die Zulassung beschränkt ist.
Die eigentliche Immatrikulation besteht aus zwei Schritten: Zunächst ist
der Antrag auf Immatrikulation online zu stellen, Sie finden ihn unter
http://www.uni-wuerzburg.de/ bei den Quick Links. Nach vollständiger
Datenerfassung erhalten Sie dann den ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation zum Ausdrucken. Diesen Antrag schicken Sie dann zusammen
mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an das Referat 2.2. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Immatrikulation. Im Anschluss daran erhalten Sie verschiedene E-Mails zu Ihrer Information.
Detaillierte Informationen zur Immatrikulation, z.B. allgemeine Immatrikulationsvoraussetzungen und Fristen, Höhe der fälligen Beiträge sowie die
benötigten Unterlagen, finden Sie auf den Internetseiten der Universität
Würzburg unter „Studienangelegenheiten“.
Rückmeldung
Studenten, die an der Universität Würzburg immatrikuliert sind und das
Studium im jeweils folgenden Semester hier fortsetzen möchten, müssen
sich frist- und formgerecht zurückmelden. Die Rückmeldezeit kann dem
Internet entnommen werden; sie wird aber auch durch Anschlag bekannt
gegeben. Die Rückmeldung kann per Internet über SB@Home (siehe Exkurs SB@Home, S.11) oder durch Überweisung der fälligen Beiträge erfolgen.
Der Studentenwerksbeitrag beträgt 42,– €. Das Semesterticket kostet
57,– € (Stand zum WS 2013/2014).
Exmatrikulation
Das Abmelden von der Universität (Exmatrikulation), kann zu jeder Zeit
auf Antrag des Studierenden erfolgen, wird aber auch aus Gründen, die
das Bayerische Hochschulgesetz vorgibt, von der Universität durchgeführt.
Die Exmatrikulation wird im Referat für Studienangelegenheiten der Universität durchgeführt und kann auf eigenen Wunsch des Studenten auch
während des laufenden Semesters erfolgen. Mitzubringen sind immer
die Semesterunterlagen des laufenden und ggf. des Folgesemesters.
Zum Ablauf des Semesters kann die Exmatrikulation jeweils ab 15. Januar bzw. ab 15. Juni beantragt werden.
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hochschulen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Universität
Würzburg unter „Studienangelegenheiten”.
Bitte beachten Sie: Eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge für das
jeweilige Semester erfolgt nur, wenn der Antrag auf Exmatrikulation und
der Antrag auf Rückerstattung spätestens am ersten Tag des Vorlesungszeitraumes im Referat für Studienangelegenheiten eingegangen
sind. Beide Anträge finden Sie ebenfalls im Internet.
Studierendenvertretung – SprecherInnenrat
Die Belange der Studentinnen und Studenten werden an den einzelnen
Fakultäten von den Fachschaftsvertretungen, uniweit von SprecherInnenrat und Studentischem Konvent, dem Studierendenparlament, vertreten. Die Fachschaftsvertretungen sind über die Dekanate der Fakultäten
oder das Büro des SprecherInnenrates erreichbar.
Die Fachschaften der einzelnen Fakultäten betreuen Studienanfänger
und sind erste Anlaufstelle für Probleme jeder Art auf Fakultätsebene.
Der SprecherInnenrat unterhält eine kostenlose Zimmerkartei. Weiterhin
gibt es Informationen zur Hochschulpolitik und Unigeschehen sowie verschiedene Themenarbeitskreise. Zusätzlich sind im SprecherInnenratsbüro internationale Studentenausweise erhältlich (vgl. ISIC).
Wer sich für die Mitarbeit in der Studentinnen- und Studentenvertretung
interessiert, dem steht als Betätigungsfeld eine breite Palette von
SprecherInnenratsreferaten (z.B. Uni Theater, Referat Kultur, Referat Aktion, Referat Ökologie, Referat Internationales und Referat Barrierefrei)
zur Verfügung.
Bitte beteiligt
Euch an den
hochschulweiten
Wahlen
SprecherInnenrat der Universität Würzburg
Am Hubland, Mensagebäude, I. Stock, Zi. 104, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 58 19, Fax: (0931) 31-8 46 12
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stuv.uni-wuerzburg.de
Öffnungszeiten: Mo - Do
Fr
9.00 -15.00 Uhr
9.00 -13.00 Uhr
Ein weiteres Büro ist auch am neuen Campus Hubland Nord (Gebäude
54, 97074 Würzburg) geplant: aktuelle Informationen hierüber erhalten
Sie unter www.stuv.uni-wuerzburg.de.
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hochschulen
Frauenbüro
Das Service- Center für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der Universität Würzburg bietet Beratung und Unterstützung, insbesondere in
Fragen
• zur Vereinbarkeit von Studium und Familie / Kinderbetreuung;
• zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit Familie/
Kinderbetreuung;
• zu Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs;
• zu frauenspezifischen Belangen im Studium, während der Weiterqualifikation und während einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität.
Mensagebäude am Hubland, 1. OG, Zi. 117
Am Hubland, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 43 43
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenbuero.uni-wuerzburg.de
Career Service
Der Career Service ist die zentrale Plattform aller persönlichkeits- und
karrierefördernden Angebote, die an der Universität Würzburg angeboten werden. Um Studierenden den Übergang von Studium zu Beruf zu
erleichtern, macht der Career Service kostenlos mit konkreten Berufsfeldern und Anforderungen vertraut. Der Career Service bietet hierzu regelmäßig folgende Dienste sowie orientierende und qualifizierende Veranstaltungen an:
• Informations- und Vortragsveranstaltungen
• Trainings zu Schlüsselqualifikationen (Kommunikations-, Sozial- und
Methodenkompetenz)
• Bewerbungs- und Assessment-Center-Trainings
• Persönliche Profilanalyse und Bewerbungsberatung
• Inner- und außeruniversitäre Netzwerkarbeit
Der Career Service fungiert als Bindeglied zwischen Universität und Arbeitswelt. In Kooperation mit Partnern aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft entsteht jedes Semester ein vielfältiges Angebot, das
Studierenden bei der Erstellung eines individuellen Bewerberprofils, bei
der Schulung spezifischer Qualifikationen, bei der Erkundung relevanter
Berufsfelder sowie beim praktischen Einstieg in den Beruf hilft.
Weitere Infos online unter: www.uni-wuerzburg.de/career
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hochschulen
Career Service der Universität Würzburg
Hubland Campus Nord, Josef-Martin-Weg 54/1, 97074 Würzburg,
Tel: (0931) 31-8 30 51
E-Mail: [email protected]
Internet: www.uni-wuerzburg.de/career
Zentrum für Sprachen (ZFS)
Das Zentrum für Sprachen ist als zentrale Einrichtung zuständig für die
fakultätsübergreifende sprachpraktische Ausbildung der Würzburger
Studierenden außerhalb der Philologien. Es ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Allgemein- und Fachsprachkursen auf
Anfänger- und vor allem Fortgeschrittenenniveau. Die Veranstaltungen
finden semesterbegleitend und als Intensivkurse statt, im Moment werden folgende Sprachen angeboten: Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Schwedisch. Darüber hinaus bietet
das ZFS studienvorbereitende und studienbegleitende Deutschkurse für
internationale Studierende, sowie die Abnahme der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Am Zentrum für Sprachen können überdies Kurse zur Vorbereitung auf die Latinumsprüfung absolviert
werden. Das kleine Latinum kann jeweils im Anschluss an die Vorbereitungskurse am Zentrum selbst abgelegt werden.
Zentrum für Sprachen
Matthias-Lexer-Weg 25, Campus Hubland Nord, 97074 Würzburg
Tel.: (09 31) 31-8 56 59
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zfs.uni-wuerzburg.de
Universitätsbibliothek
Am Hubland, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 59 43 (Sekr.)
sowie 31-8 59 06 (Info-Zentrum),
Fax: (0931) 31-8 59 70,
Internet: www.bibliothek.uni-wuerzburg.de
Die Universitätsbibliothek liegt zentral am Hubland gegenüber
der Hublandmensa. Hier finden Sie Lehrbücher, Fachliteratur,
Multimedia-CD-ROMs, Sprachkurse (alles auch zum Ausleihen), Fachzeitschriften, Zeitungen sowie weitere gedruckte
und elektronische Informationsmittel. Auf den Online-Katalog der UB Würzburg und zahlreiche Datenbanken und elektronische Volltexte können Sie auch im Internet zugreifen.
Unibibliothek am Hubland
15
hochschulen
Allen Studienanfängern und neuen Bibliotheksbenutzern hilft die Universitätsbibliothek, sich in der Bibliothek zurechtzufinden und das umfassende Informationsangebot effektiv zu nutzen. Dazu empfehlen wir die
Teilnahme an einer der zahlreichen Einführungsveranstaltungen; die Termine werden auf Plakaten und im Internet angekündigt.
Öffnungszeiten der Zentralbibliothek:
• Informationszentrum, Hauptlesesaal, Leihstelle, Freihandmagazin, Lehrbuchsammlung 1:
Mo - Fr
8.30 - 24.00 Uhr
Sa, So
9.00 - 22.00 Uhr
vom 01.08. - 31.08.:
Mo - Fr
8.30 - 20.00 Uhr
So geschlossen.
Sa 9.00 - 18.00 Uhr
Vom 24.12. bis 01.01. sowie an allen gesetzlichen Feiertagen
geschlossen.
• Sondersammlungen: Handschriften, Alte Drucke und
Fränk. Landeskunde
Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 16.00 Uhr
Mi 8.30 - 18.00 Uhr
Dezentrale Bereiche und Teilbibliotheken:
Die Teilbibliotheken sind Präsenzbibliotheken; das Ausleihen von Büchern
ist dort in der Regel nicht möglich. Alle Teilbibliotheken mit detaillierten Infos
hierzu und weitere Bibliotheksstandorte finden Sie auf den Internetseiten
der Unibibliothek.
Rechenzentrum
Das Rechenzentrum versteht sich als IT-Dienstleister der Universität und
ist Ansprechpartner für alle damit zusammenhängenden Fragen. Es bietet den Studierenden vielfältige Dienstleistungen. In den Benutzerräumen
des Rechenzentrums stehen knapp 60 PCs unter Windows und Linux
zur Verfügung. Alle PCs sind mit zahlreichen Softwareprodukten ausgestattet und an das Hochschulnetz bzw. Internet angeschlossen. An verschiedenen Standorten betreut das Rechenzentrum sog. CIP-Pools, an
denen ähnliche Hard- und Software verfügbar ist. Jeder Benutzer verfügt
über 1 GB Speicherplatz im Netz, auf den er von allen Arbeitsplätzen der
Universität und webbasiert von zu Hause aus zugreifen kann. Laserdrucker (schwarz/weiß und Farbe), Scanner und CD/DVD-Brenner sind
16
hochschulen
auch vorhanden. Im Multimedia-Pool ist spezielle Software für Grafikanwendungen und Videobearbeitung installiert. Der eigene Laptop bzw.
Smartphone kann in vielen Bereichen der Universität über WLAN an das
Hochschulnetz/Internet angeschlossen werden. Von zu Hause aus ist
über ein VPN-Gateway der Zugang zum Hochschulnetz und damit z.B.
zur Online-Literaturrecherche möglich.
Studierende erhalten mit der Immatrikulation eine kostenfreie, uniweite
Benutzerkennung und E-Mail-Adresse, an die wichtige, das Studium betreffende Informationen verschickt werden. Mit ihrer Benutzerkennung
können sich die Studierenden u.a. am Webmailer, am Studierendenportal SB@Home, an der eLearning-Plattform WueCampus oder an Studisoft anmelden – über letzteres können die Benutzer kostenfreie Software
herunterladen.
In mehreren Kursräumen werden insbesondere zu den Themen Anwendungssoftware (u.a. MS Word, MS Excel, …), Internet und Betriebssysteme regelmäßig Kurse abgehalten, die für Studierende kostenlos
sind. Zahlreiche Schriften können kostengünstig erworben werden; im
Rahmen von Kursen werden sie an Studierende im Allgemeinen gratis
abgegeben.
Die Beratung des Rechenzentrums ist bei allen Wünschen, Fragen und
Problemen zur Datenverarbeitung
zentraler Anlaufpunkt.
Beratung des Rechenzentrums:
Mo - Do 9.00 - 18.00 Uhr
Fr
9.00 - 15.00 Uhr
im Raum 1U23
Tel.: (0931) 31-8 50 50
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos im Internet unter
www.rz.uni-wuerzburg.de
Öffnungszeiten
des Rechenzentrums:
Mo - Fr 7.30 - 18.30 Uhr
Am Hubland, 97074 Würzburg
Lage: Auf dem Universitätsgelände
am Hubland finden Sie das Rechenzentrum am Theodor-Boveri-Weg,
der das Campusgelände ringförmig
umschließt, ausgeschildert – im Bereich Mathematik/Informatik.
17
hochschulen
Hochschulsport
Das Sportzentrum der Universität Würzburg bietet Studierenden und
allen hauptamtlichen Mitarbeitern der Universität Würzburg, der FHWS
und der Hochschule für Musik Würzburg die Möglichkeit, verschiedene
Sportarten auszuüben.
Folgende Sportarten sind derzeit im Programm:
Die Broschüre
zum
Hochschulsportangebot liegt zu
Semesteranfang
aus
Aikido
Badminton
Basketball
Bergsport
Boxen
Fitness:
- Aerobic
- Step Aerobic
- Bodystyling
- Fatburner
Tanz:
- Klassisches Ballett
- Gesellschaftstanz
- Jazz Dance
- Modern Dance
- Salsa
Gesundheitskurse
Krafttraining allgemein
Fechten
Fußball
Futsal
Gerättauchen
Gerätturnen
Hallenhandball
Judo
Karate
Nin-Jutsu
Oriental Dance
Schwimmen
Segeln
Tae-Kwon-Do
Taijiquan
Tischtennis
Ultimate Frisbee
Unterwasserrugby
Volleyball
Yoga
Zumba
Die Teilnahme am Hochschulsport kann nur mit einem gültigen Sport-Ausweis erfolgen, der für Studierende zum Preis von 15,– € erworben bzw.
durch den Kauf der jeweiligen Semestermarke zum Preis von 10,– € verlängert werden muss.
Jeweils zu Semesterbeginn erscheint das Hochschulsportprogramm in
Form einer Broschüre, die im Sportzentrum abgeholt werden kann. Die Informationen finden sich auch auf der Homepage unter:
www.hochschulsport.uni-wuerzburg.de
Ankündigungen, Informationen über besondere Veranstaltungen und Programmänderungen werden durch Aushänge oder im Internet bekannt gegeben.
Sportzentrum der Universität (Abt. Hochschulsport):
Am Hubland, 97074 Würzburg
Telefon und Infos zum Hochschulsport unter : (0931) 31-8 65 30
E-Mail: [email protected]
Hochschulsportbüro: Mo - Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
zusätzlich Di und Do 13.00 - 15.00 Uhr
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hochschulen
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Würzburg-Schweinfurt
Die Hochschule Würzburg-Schweinfurt wurde 1971 mit sieben Studiengängen gegründet. Zwischenzeitlich wurde das Studienangebot auf
19 Bachelor- und 12 Masterstudiengänge erweitert.
Standorte
Die Hochschule ist in die Abteilungen Würzburg und Schweinfurt örtlich
unterteilt:
• Abteilung Würzburg
Sanderring 8, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 35 11-61 30
Fax: (0931) 35 11-159
E-Mail: [email protected]
• Abteilung Schweinfurt
Ignaz-Schön-Straße 11, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 9 40- 5
Fax: (09721) 9 40- 600
E-Mail: [email protected]
WÜ
SW
Studienberatung
Die Hochschule Würzburg-Schweinfurt berät Studienbewerber und -anfänger sowie Studierende über Inhalte, Anforderungen und Gestaltung
von Studiengängen.
Allgemeine Studienberatung:
Die Allgemeine Studienberatung informiert über alle mit dem Studium zusammenhängenden Fragen und wird an den einzelnen Abteilungen durchgeführt.
Sprechzeiten der Allgemeinen Studienberatung:
• Abteilung Würzburg:
Sanderheinrichsleitenweg 20, Raum I 1.43:
Mo 9.00 - 11.00 Uhr
Münzstraße 19, Raum 108:
Mi 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 9.00 - 11.00 Uhr
Tel.: (0931) 35 11-81 68 u. -81 69
E-Mail: [email protected]
WÜ
19
hochschulen
SW
• Abteilung Schweinfurt:
Ignaz-Schön-Straße 11, 97421 Schweinfurt, Raum 1711
Telefonische Terminvereinbarung:
(09721) 9 40-6 48 oder (0931) 35 11-81 68 u. -81 69
Studienfachberatung:
Die Studienfachberatung informiert über Studienmöglichkeiten in
den Studiengängen, Auswahl und
Belegung von Lehrveranstaltungen, Studienerfolgskontrollen, berufsorientierte Studiengestaltung,
Prüfungsvorbereitung und Studienabschlüsse. Die Sprechzeiten
der jeweiligen Studienfachberater
können in den Fakultätssekretaria- Gebäude der Hochschule WÜ-SW in der
Münzstraße
ten erfragt werden.
Hochschulservice Internationales
WÜ
Abteilung Würzburg:
Thomas Schmitt
Münzstraße 19, Raum/Room Z.1.05, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3511-81 72, E-Mail: [email protected]
Christina Schuster
Münzstraße 19, Raum/Room Z.1.04, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3511-85 02, E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten/Office hours Würzburg:
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr
9.00 - 12.00 Uhr
SW
Abteilung Schweinfurt:
Ignaz-Schön-Str. 11, Raum/Room 1712, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 940-649, E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten/Office hours Schweinfurt: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Mo - Do 13.00 - 15.30 Uhr
Hochschulservice Studium (HSST)
In jeder Abteilung der Hochschule befindet sich mindestens ein HSST.
Es ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
• Einschreibung zum Studium (Zulassung)
• Rückmeldung (Anmeldung zum Weiterstudium)
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hochschulen
• Beurlaubung vom Studium
• Exmatrikulation
• Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen
• Gasthörer, Studentenausweise, Studiengangswechsel, Anzeige von
Wohnungs- bzw. Anschriftenwechsel, Namensänderungen
• Praktikantenangelegenheiten (nicht sechswöchige Vorpraxis)
• Prüfungsangelegenheiten
Hochschulservice Studium (HSST)
an drei Standorten in Würzburg:
WÜ
a) Röntgenring 8, 97070 Würzburg, Zi. D.1.03 und D.1.04
Tel.: (0931) 3511-8241 bzw. -8268
b) Sanderring 8, 97070 Würzburg, Zi. S.2.09 bis S.2.14
Tel.: (0931) 3511-6130
c) Sanderheinrichsleitenweg 20, 97074 Würzburg, Zi. I.1.45 bis I.1.47
Tel.: (0931) 3511-8129/30/31
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr
8.30 - 12.00 Uhr
Do
13.00 - 16.00 Uhr
In den Semesterferien: Di und Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Amt für Studienangelegenheiten, Abteilung Schweinfurt:
Ignaz-Schön-Str. 11, 97421 Schweinfurt, Zimmer 1705 - 1708
Tel.: (09721) 94 05, Fax: (09721) 94 06 38
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr
8.30 - 12.00 Uhr
Do
13.00 - 16.00 Uhr
In den Semesterferien: Di und Fr
8.30 - 12.00 Uhr
SW
Beiträge an der FHWS
Für Studierende in Würzburg:
99,00 € (42,00 € Studentenwerksbeitrag sowie 57,00 € Semesterticket)
Für Studierende in Schweinfurt:
42,00 € (nur Studentenwerksbeitrag)
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hochschulen
Anmeldung (Immatrikulation)
Die Anmeldung erfolgt online. Der Online-Bewerbungsantrag steht ab Mai
für das Wintersemester und ab November für das Sommersemester zur
Verfügung. Die Anmeldefrist für das WS läuft vom 2. Mai bis zum
15. Juni; für das SS vom 15. Nov. bis 15. Jan. eines jeden Jahres für den
Studienbeginn der Studienanfangssemester und die Fortführung oder Wiederaufnahme eines Studiums. Das WS beginnt am 1. Oktober und endet
am 14. März; das SS beginnt am 15. März und endet am 30. September.
Die
Rückmeldezeit
wird per
Aushang und im
Internet bekannt
gegeben
Rückmeldung
Studierende, die an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt immatrikuliert sind und das Studium im jeweils folgenden Semester dort fortsetzen
möchten, müssen sich fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Rückgemeldet ist automatisch, wer den Semesterbeitrag
überwiesen hat (Studentenwerksbeitrag 42,– € sowie in Würzburg zusätzlich Beitrag für das Semesterticket 57,– €, Stand: WS 2013/2014).
Exmatrikulation
Der Student ist zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die
Bachelor- , Diplom- bzw. Masterprüfung bestanden hat. Eine Exmatrikulation ist aber auch auf Antrag möglich, wenn der Studierende sein Studium unterbrechen oder aufgeben will oder die Hochschule wechselt.
Die Exmatrikulation ist im Hochschulservice Studium (HSST) mindestens
drei Tage vor dem gewünschten Exmatrikulationstermin zu beantragen.
Studierendenvertretung
Die Studierendenvertretung ist ein Zusammenschluss von aktiven
Studierenden. An jedem der drei Standorte wird sie von Freiwilligen der
ortsansässigen Fakultäten gebildet. Sie versuchen mit ihrer Erfahrung bei
den täglichen Problemen des Studiums beratend zur Seite zu stehen. So
stellen sie neben den generellen Informationen zum Studium auch Serviceleistungen wie den Skriptendienst, eine Bücherbörse, Übungsklausuren etc. bereit. In dem von den Fachschaften zusammengestellten ERSTSEMESTERHEFT sind detaillierte Infos nachzulesen.
Weitere Infos auch im Internet unter:
http://studi.fhws.de, E-Mail: [email protected]
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hochschulen
• Fachschaften Betriebswirtschaft, Sozialwesen:
Münzstraße 12, Raum M – 1.02, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 35 11-64 61, Fax: (0931) 35 11- 69 94
Internet: www.studi.fh-wuerzburg.de
• Fachschaft Informatik:
Sanderheinrichsleitenweg 20 (Neubau), Raum I.1.47, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 35 11-64 60, Fax: (0931) 35 11-64 64
• Fachschaften
Architektur, Bauingenieurwesen, Kunststofftechnik, Vermessung:
Röntgenring 8 (Bau C), Raum 109c, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 35 11-2 56, Fax: (0931) 35 11-64 62
• Fachschaften in Schweinfurt
- Ignaz-Schön-Str. 11, Raum 2138, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 9 40-6 17, Fax: (09721) 9 40-6 00
- Konrad-Geyer-Str. 2, Raum 1.08, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 9 40-6 69, Fax: (09721) 9 40-6 00
WÜ
SW
Bibliotheken der FHWS
Die Bibliothek ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Hochschule Würzburg-Schweinfurt. Im Online-Bibliothekskatalog (Info-Guide) sind der Gesamtbestand an Print- und elektronischen Publikationen der Hochschulbibliotheken Würzburg-Schweinfurt, Coburg, Aschaffenburg und der
Hofbibliothek Aschaffenburg verzeichnet.
Für die Ausleihe und Fernleihe von Medien benötigen Sie ihre gültige
FHWS-Card. Sowohl an den PCs in den Lesesälen als auch über das Internet von zu Hause aus können Benutzerkonten eingesehen, Bücher
verlängert und vorgemerkt werden.
Im Internet bietet die Bibliothek Zugänge zu Online-Datenbanken, Elektronischen Publikationen und Dokumentlieferdiensten an.
Zentralbibliothek Abteilung Würzburg
Münzstraße 12, 97070 Würzburg, Gebäude Sanderring 8, Raum S.E.07
Tel.: (0931) 3511-62 42, Fax: (0931) 3511-62 50
E-Mail: [email protected], Internet: www.bibliothek.fhws.de
WÜ
Öffnungszeiten der Zentralbibliotheken in Würzburg und Schweinfurt:
Mo, Di, Mi, Fr
7:45 - 19:00 Uhr
Do
7:45 - 20:00 Uhr
Sa
9:00 - 14:00 Uhr
Semesterferien: 15.2. bis 14.3 und 1.8. bis 14.9.
Mo - Fr
8:00 - 16:30 Uhr
Sa
9:00 - 14:00 Uhr
23
hochschulen
Abteilung Würzburg: Teilbibliothek Röntgenring
Röntgenring 8, Gebäude C, Raum 205C, 97070 Würzburg
Öffnungszeiten:
Mo - Fr
7:00 - 22:00 Uhr
Sa
10:00 - 18:00 Uhr
Zutritt nur mit FHWS-Card - Präsenzbestand - keine Ausleihe!
Bestand: Bücher und Zeitschriften der Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Kunststoff- und Elastomertechnik, Vermessung und Geo informatik.
Abteilung Würzburg: Teilbibliothek Sanderheinrichsleitenweg
Sanderheinrichsleitenweg 20, Gebäude I, Raum I.2.11, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3511-7784
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr
Mi
Mo, Di, Do
09:00 - 13:00 Uhr
11:30 - 15:30 Uhr
15:00 - 19:00 Uhr
Semesterferien: 15.2. bis 14.3 und 1.8. bis 14.9.
nur Mo 9:00 - 13:00 Uhr
An Samstagen sowie an sonstigen vorlesungsfreien Tagen geschlossen.
Präsenzbestand - keine Ausleihe!
Bestand: Bücher und Zeitschriften der Studiengänge Informatik, Wirtschaftsinformatik, eCommerce und Kommunikationsdesign.
SW
Zentralbibliothek Abteilung Schweinfurt
Ignaz-Schön-Straße 11, Gebäude ZE7, 97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 940-644, Fax: 09721 940-641
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bibliothek.fhws.de
Öffnungszeiten wie die Zentralbibliothek in Würzburg (vgl. S. 23 unten)
Abteilung Schweinfurt: Teilbibliothek Logistik
Konrad-Geiger-Straße 2, Gebäude 2, Raum 9.2.16, 97421 Schweinfurt
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo - Do
Fr
8:00 - 16:00 Uhr
8:00 - 12:00 Uhr
Bestand ausleihbar!
Bestand: Bücher und Zeitschriften zur Logistik.
24
hochschulen
Hochschule für Musik Würzburg
Studienberatung
Auskünfte über Studiermöglichkeiten und Informationen über das Bewerbungsverfahren erteilt die Studentenkanzlei. Nutzen Sie auch die Homepage der Hochschule für Musik Würzburg als Informationsquelle.
Auskünfte zu speziellen fachlichen Fragen geben die Dozenten, die für
die einzelnen Studiengänge zuständig sind. Die Namen sind im Studienführer aufgeführt.
Postanschrift:
Hofstallstraße 6 - 8, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3 21 87-0
Internet: www.hfm-wuerzburg.de
E-Mail: [email protected]
Eignungsprüfungen
Die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Musik Würzburg erfolgt nur nach bestandener Eignungsprüfung.
Die Eignungsprüfungen finden wie folgt statt:
In der Regel im Juni für künstlerische und pädagogische Studiengänge,
im Juli für Lehramtsstudiengänge. Das Studium kann an der Hochschule
für Musik Würzburg nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Auskünfte erteilt die Studentenkanzlei der Hochschule für Musik Würzburg
Tel.: (0931) 3 21 87-23 20, -23 22, -23 23, -23 27 und -23 28
Öffnungszeiten der Studentenkanzlei:
Mo - Fr 10.00 - 12.30 Uhr
Gebäude der
Hochschule für
Musik in der
Bibrastraße
25
hochschulen
ist an der Pforte
in der
Hofstallstraße
erhältlich und
kostet 2,– €
Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule für Musik Würzburg erscheint einmal im Jahr, und zwar zu Beginn des Wintersemesters.
Folgende Informationen sind u.a. darin enthalten:
• Organe und Einrichtungen der Hochschule
• Wichtige Mitteilungen für Studierende
• Prüfungstermine
• Hochschulveranstaltungen
• Ort und Zeit der Lehrveranstaltungen
• Studienpläne
• Personallisten
Immatrikulation
Die Einschreibung ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich.
Form und Frist der Einschreibung teilt die Hochschule im Zulassungsbescheid mit.
Bibliothek
Die hochschuleigene Bibliothek umfasst Noten, Bücher, Zeitschriften,
Tonträger und sonstige Materialien. Sie ist für die immatrikulierten Studierenden der Musikhochschule zugänglich; die Präsenzbibliothek kann
von jedermann genutzt werden.
Bibrastraße, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3 21 87-3071
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo, Di
Mi, Do
Fr
Keine Ausleihe/ Rückgabe von
8.30 - 17.00 Uhr
8.30 - 18.00 Uhr
8.30 - 13.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr.
Während der vorlesungsfreien Zeit gelten geänderte Öffnungszeiten.
26
hochschulen
Hochschule Aschaffenburg
An der Hochschule Aschaffenburg für angewandte Wissenschaften werden derzeit die Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaft und Recht, Internationales Immobilienmanagement, Elektro- und
Informationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Mechatronik, Internationales Technisches Vertriebsmanagement, Erneuerbare Energien und Energiemanagement sowie Kommunikation und Dokumentation angeboten.
Außerdem kann man die Master-Studiengänge zum Master of Engineering oder Master of Business Administration and Law belegen.
Derzeit sind mehr als 2.700 Studierende eingeschrieben.
Anschrift:
Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Straße 45, 63743 Aschaffenburg
Tel. (06021) 42 06-0, Fax (06021) 42 06-6 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.h-ab.de
Studienberatung
Die Hochschule Aschaffenburg berät Studienbewerber, Studienanfänger
und Studierende über Inhalte, Anforderungen und Gestaltung von Studiengängen.
Allgemeine Studienberatung
Die Allgemeine Studienberatung informiert über alle mit dem Studium
zusammenhängenden Fragen.
Würzburger Straße 45, 63743 Aschaffenburg,
Gebäude 1, Studien-Service-Center
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Tel.: (06021) 42 06-0
E-Mail: [email protected]
Studienfachberatung:
Die Studienfachberatung für die einzelnen Studiengänge informiert über
Studienmöglichkeiten in der Fachrichtung, Auswahl und Belegung von
Lehrveranstaltungen, Studienkontrollen, berufsorientierte Studiengestaltung, Prüfungsvorbereitung und Studienabschlüsse. Die Sprechzeiten
der jeweiligen Studienfachberater können in den Fakultätssekretariaten
erfragt werden.
27
hochschulen
Studienbüro
Das Studienbüro ist die richtige Anlaufstelle für:
Einschreibung zum Studium, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Studium, Gasthörer,
Studentenausweise, Fachrichtungswechsel, Anzeige von Wohnungsbzw. Anschriftenwechsel, Namensänderungen und Praktikantenangelegenheiten.
Sie finden uns im
Gebäude 1, Raum 101/102
• Fakultät Wirtschaft und Recht:
Tel.: (06021) 42 06-620 und -624, E-Mail: [email protected]
• Fakultät Ingenieurwissenschaften:
Tel.: (06021) 42 06-621 und -626, E-Mail: [email protected]
Internet: www.h-ab.de
Sprechzeiten:
Mo
13.00 - 15.30 Uhr
Do
13.00 - 16.30 Uhr
Di, Mi, Fr
8.30 - 12.00 Uhr
In den Semesterferien:
Di u. Fr
8.30 - 12.00 Uhr
Hochschule
Aschaffenburg
28
hochschulen
Studierendenvertretung
Die Studierendenvertretung gibt den Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, innerhalb der verschiedenen Gremien
(z.B. Senat, Fakultätsrat) und über ihre Organe (z.B. Sprecherrat) an der Hochschulpolitik und der Gestaltung der eigenen Hochschule mitzuwirken.
Studierendenvertretung der Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 42 06-721
E-Mail: [email protected]
Bibliothek
Die Bibliothek im Gebäude 25 ist eine zentrale Einrichtung der
Hochschule. Für die Anmeldung zur Ausleihe ist ein gültiger
Personalausweis erforderlich. Werke, die die Hochschule nicht
besitzt, können über die Fernleihe bestellt werden. Alle Werke
können in einem EDV-Katalog (PCs stehen in der Bibliothek)
recherchiert werden. Sowohl an den PCs als auch über das Internet von zu Hause aus können Benutzerkonten eingesehen,
Bücher verlängert, vorgemerkt oder aus den Hochschulbibliotheken in Würzburg und Schweinfurt bestellt werden.
Bibliothek der Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45, Gebäude 25, 63743 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 42 06-619
E-Mail: [email protected]
Internet: www.h-ab.de/bibliothek
Öffnungszeiten: Mo - Fr
8.00 - 20.00 Uhr
Sa
9.30 - 15.30 Uhr
während der Semesterferien verkürzt (Aushänge beachten).
Rechenzentrum
Das Rechenzentrum im Gebäude 20 umfasst mehrere Terminalräume mit vernetzten PCs und Zugang zum Internet sowie
ein Multimedia-Labor mit Ausstattung für DTP-Anwendungen
und für Audio- und Videobearbeitung.
Die Einrichtungen sind Mo bis Fr von 8.00 - 21.00 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeit bis 21.00 Uhr ist nur bei Anwesenheit des
studentischen Schließdienstes gültig. In den Semesterferien
ist die Öffnungszeit verkürzt (Aushänge beachten).
29
wohnen
Die Wohnanlagen des Studentenwerks
Eine ideale Möglichkeit für Studierende preiswert und zweckmäßig zu
wohnen, bieten die Wohnanlagen des Studentenwerks. Neben der Unterkunft bieten Wohnheime auch eine gute Möglichkeit Leute zu treffen
und Kontakte zu knüpfen.
Alle Wohnanlagen werden ausführlich auf den Internetseiten des Studentenwerkes (www.studentenwerk-wuerzburg.de –> Wohnen) vorgestellt.
Auch wenn wir uns über jeden neuen Mieter freuen, wohnberechtigt sind
nur Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, welche in den „Vergaberichtlinien“ auf den Internetseiten (www.studentenwerk-wuerzburg.de
unter „Wohnen“) enthalten sind.
Bewerbung (nur noch online möglich)
Die Bewerbung für ein Wohnheim sollte nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. der Immatrikulationsbescheinigung so frühzeitig wie möglich erfolgen, da freie Wohnplätze grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs über Wartelisten vergeben werden. Der Wunsch
nach Aufnahme in bestimmte Wohnheime wird in der Regel berücksichtigt.
Die Bewerbung erfolgt online über:
www.studentenwerk-wuerzburg.de unter „Wohnen“.
Mietvertrag
Mietvertrag ist
zweimal jährlich
aufhebbar
Bei der Zuteilung eines Wohnplatzes werden dem Bewerber zwei Mietverträge und eine Einzugsermächtigung zugesandt. Sie müssen unterschrieben innerhalb der angegebenen Frist wieder beim Studentenwerk eintreffen. Bei den Mietverträgen des Studentenwerks handelt es sich um befristete Semester-Mietverträge, die jeweils über mindestens sechs Monate
abgeschlossen werden und immer zum 31.03. oder 30.09. (in Würzburg)
bzw. zum 28./29.02. oder 31.08. (in Schweinfurt und Aschaffenburg) eines
Jahres mit einer Frist von zwei Monaten aufgehoben werden können.
Miete und Kaution
Miete ist ab dem im Mietvertrag angegebenen Termin zu zahlen. Sie wird
per Lastschrift abgebucht. Dazu ist eine Einzugsermächtigung vom Mieter erforderlich.
Im Mietpreis sind auch Pauschalen bzw. Vorauszahlungen für Betriebskosten (Abgaben, Versicherungen, Heizung, Wasser usw.) enthalten. Die
Abrechnung der Vorauszahlungen erfolgt im folgenden Jahr. Mit der ersten Monatsmiete muss auch noch eine Kaution gezahlt werden.
30
wohnen
Unsere Ansprechpartner im Studentenhaus Würzburg
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Wohnanlagen:
• „Internationales Haus, Friedenstraße 2“ in Würzburg,
„Haus Berlin, Zürnstraße 1/3/5/7/9“ in Würzburg und
„Zürnstraße 2“ in Würzburg
Frau al-Ghusain, Tel.: (0931) 80 05-107
E-Mail: [email protected]
• „Leo-Weismantel-Straße 1“ in Würzburg,
Josef-Martin-Weg 56“ in Würzburg und
„Casteller Platz 3-4 / Bertha-von-Suttner-Str. 1-3“ in Gerbrunn:
Frau Hubel, Dipl.-Kulturwirtin (Univ.), Tel.: (0931) 80 05-212
E-Mail: [email protected]
Mi keine Sprechzeit; Mo, Di, Do und Fr wie Sprechzeiten unten
• „Straubmühlweg 11“ in Würzburg und
„Josef-Schneider-Straße 9“ in Würzburg
Frau Clarke, Tel.: (0931) 80 05-180
E-Mail: [email protected]
• „Am Galgenberg 52“ in Würzburg,
„Am Hubland 16“ in Würzburg und
„Peter-Schneider-Straße 3/5/7“ in Würzburg:
Frau Kienast, Tel.: (0931) 80 05-211
E-Mail: [email protected]
• „Bessenbacher Weg 10“ in Aschaffenburg und
„Florian-Geyer-Straße 7/9“ in Schweinfurt:
Herr Riedel, Tel.: (0931) 80 05-213
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr
Do
10.00 - 13.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:
Studentenwerk Würzburg
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
E-Mail: [email protected]
Bewerbungen unter: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Wichtig:
Meldepflicht beachten, d.h. bei Umzug innerhalb einer Woche bei der
Meldebehörde anmelden (vgl. S. 55)!
31
wohnen
Übersicht: Die Studentenwohnanlagen in Würzburg:
1
2
3
4
6
11
5
7
10
8
9
1 Straubmühlweg 11
2 Josef-Schneider-Straße 9
3 Leo-Weismantel-Straße 1
4 „Internationales Haus“, Friedenstraße 2
5 „Haus Berlin“, Zürnstraße 1/3/5/7/9
6 Zürnstraße 2
7 Am Galgenberg 52
8 Am Hubland 16
9 Peter-Schneider-Straße 3/5/7
10 Casteller Platz 3 (Gerbrunn)
11 Josef-Martin-Weg 56
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wohnen
Die Wohnanlagen verfügen meist über folgende
Gemeinschaftseinrichtungen:
Fernsehraum, Clubraum, Tischtennis, Waschmaschinen und Trockner
sowie Fahrradabstellmöglichkeiten.
Diese werden deshalb bei den einzelnen Beschreibungen nicht mehr separat erwähnt. Appartements sind jeweils mit eigener Kleinküche, Dusche und WC ausgestattet. Die Wohnplätze sind alle zweckmäßig
möbliert (Bett, Schrank, Schreibtisch, Bücherregal, Stuhl). Ein eigener
Telefonanschluss kann in die Appartements gelegt werden.
Alle angegebenen Preise gelten pro Person für eine Wohneinheit pro Monat. Preisänderungen vorbehalten.
Wohnanlage „Haus Berlin“
Zürnstraße 1/3/5/7/9, 97074 Würzburg
(ehem. Göbelslehenstraße 1)
Lage: ideal für Studenten an den Instituten der
Neuen Universität am Sanderring und am Wittelsbacher Platz, günstig zur FHWS, Abt. Würzburg,
recht zentral zur Stadtmitte, sechs drei- bis siebengeschossige Wohngebäude gruppieren sich um einen geräumigen Innenhof, 265 Wohneinheiten.
Baujahr: 1961 bis 1969 in mehreren Bauabschnitten. Wurde von 1997 - 2000 komplett saniert und
bietet nun überdurchschnittlichen Wohnkomfort.
Wohnanlage „Haus Berlin“ mit Innenhof
Hier gibt es neben 231 Appartements auch 18 App. in 2er-WG, 12 App.
in 3er-WG und 4 App. in 4er-WG, die zwischen 197,– € und 234,– € kos ten (Kaution 320,– €). Kabelanschluss und Internetzugang vorhanden,
Parkdeck (gegen Gebühr von 8,– € monatlich), Fahrradkeller ist vorhanden. Gute Busverbindung (Linie 6 und 16 zur Stadtmitte).
33
wohnen
Wohnanlage „Internationales Haus“
Friedenstraße 2, 97072 Würzburg
Lage: ideal für Studenten an den Instituten der
Neuen Universität am Sanderring und der FHWS,
Abt. Würzburg, weiträumige Grünanlagen vor der
Tür, recht zentral zur Stadt (10 Gehminuten); Tiefgarage vorhanden (gegen Gebühr von 15,– € im
Monat), 167 Wohneinheiten.
Baujahr: 1958, das Hochhaus wurde 2001/02 umgebaut und saniert.
24 Appartements in 3er WG (eigene Dusche und
WC, gemeinsame Küchenbenutzung) zwischen
ca. 16,2 m2 und ca. 17,2 m2 für 255,– €, 69 EinWohnanlage „I-Haus“
zelappartements zwischen ca. 16,7 m2 und ca.
24 m2, die zwischen 247,– € und 263,– € kosten, 2
Appartements in 2er WG mit ca. 13,9 m2 und ca. 16,3 m2 für 235,– €
bzw. 243,– € (Kaution von 300,– bis 390,– €).
1990: Anbau an das Hochhaus:
72 Einzelappartements mit ca. 18 m2 für 205,– €. Diese Appartements sind
vom 01.08. - 30.09. für Gastvermietungen vorgesehen und müssen bei Bedarf vollständig geräumt werden.
Aufzug, Fitnessraum, Musikübungsraum, Kabelanschluss und Internetzugang vorhanden.
Wohnanlage Casteller Platz
Casteller Platz 3-4 /
Bertha-von-Suttner-Str. 1-3
97218 Gerbrunn
Lage: günstig zu den Instituten am Hubland, Buslinie 14 u. 34 (mit guter Anbindung in die Stadt und zum Hubland), 88
Wohneinheiten.
Der Erstbezug erfolgte Ende 2007 (Haus 1)
bzw. im Sommer 2008 (Haus 2).
Die vom Studentenwerk angemietete
Wohnanlage Casteller Platz
Wohnanlage besteht aus zwei Häusern mit
58 Einzelappartements, 21 App. in 3er-WG sowie 8 App. in 4er-WG.
Die Mieten liegen zwischen 203,– € und 243,– € (Kaution 390,– bis 490,– €).
Kabelanschluss und internes Netzwerk (Gebühr von 12,– €) vorhanden.
Fußbodenheizung über Erdwärmesonden, Solarthermie für Warmwasser.
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wohnen
Wohnanlage Josef-Schneider-Straße (Grombühl)
Josef-Schneider-Straße 9, 97080 Würzburg
Lage: gegenüber den Uni-Kliniken in Grombühl;
deshalb ideal für Medizinstudenten, wenige Parkplätze, aber eine Straßenbahnanbindung vor der
Tür (Linie 1 und 5), 157 Wohneinheiten.
Baujahr: 1955; wurde 1980 grundlegend renoviert
und umgebaut. Fassadenrenovierung in 2009.
152 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und
WC), Appartementgröße von 12,8 m² bis 23 m² für
201,– bis 254,– € (Kaution 300,– bis 440,– €).
Wohnanlage „Josef-Schneider-Straße“
5 Appartements als WG von 270,– bis 276,– €
(Kaution 460,– bis 470,– €).
Kabelanschluss ist vorhanden; Internetzugang über privaten Anbieter
möglich. Im Gebäudekomplex befindet sich eine Zweigmensa, die erst
im Sommer 2011 nach einer grundlegenden Modernisierung wieder
eröffnet wurde.
Wohnanlage Peter-Schneider-Straße
Peter-Schneider-Straße 3/5 und 7
97074 Würzburg
Lage: günstig zur Uni am Hubland und zum Sanderheinrichsleitenweg (FHWS), Parkplätze in der
Anlage, Buslinie 6 in die Stadtmitte mit guter Anbindung, 290 Wohneinheiten.
Baujahr: 1975/76, Haus 3/5: Generalsanierung von
2008 bis 2010;
Haus 7: Neubau, Erstbezug erfolgte Ende 2012
bzw. im April 2013
Wohnanlage Peter-Schneider-Straße
Haus 3/5: 144 Appartements (incl. Kleinküche,
Dusche und WC) mit ca. 16,4 m² für 257,– € (Kaution 430,– €).
Haus 7 (Neubau): 146 Plätze: 82 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche
und WC) mit ca. 19,7 m² für 260,– € (Kaution 500,– €).
38 App. in 2er-WG mit ca. 21,8 m² für 256,– € (Kaution 480,– €).
24 App. in 3er-WG mit ca. 23 m² für 251,– € (Kaution 470,– €).
Zwei behindertengerechte Appartements mit ca. 29,8 m² für 275,– €
(Kaution 520,– €) sowie Wohnungen für Studierende mit Kind.
Gute Einkaufsmöglichkeiten. Kabelanschluss ist vorhanden.
Internetzugang über privaten Anbieter möglich.
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wohnen
Wohnanlage Leo-Weismantel-Straße
Leo-Weismantel-Straße 1, 97074 Würzburg
Wohnanlage Leo-Weismantel-Straße
Lage: günstig zum Uni-Klinikum und nahe an der
Universität am Hubland, Parkdeck ist vorhanden,
Buslinie 28 in die Stadtmitte, 410 Wohneinheiten.
Baujahr: 1983
355 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und
WC) mit ca. 16,9 m2 für 193,– € (Kaution 300,– €).
52 App. in 2er-WG mit ca. 38,7 m2 bzw. ca. 43,1 m2
für 193,– €, 3 App. als WG für 218,– € bis 231,– €.
Aufzug, Fitnessraum und Musikübungsraum vorhanden. Kabelanschluss ist vorhanden. Internetzugang über privaten Anbieter möglich.
Wohnanlage Straubmühlweg
Straubmühlweg 11, 97078 Würzburg
Die Wohnanlage Straubmühlweg
Lage: ruhige Lage, günstig zur Universitätsklinik,
Bushaltestelle in der Nähe, großer Parkplatz, 362
Wohneinheiten.
Baujahr: 1995/96
214 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und
WC) mit ca. 18,4 m2 für 212,– €. 148 App. in 2erWG mit ca. 34 m2 für 206,– €, (Kaution 340,– €).
Internetzugang, Fitnessraum und Tischtennisraum
vorhanden.
Wohnanlage Am Hubland
Am Hubland 16, 97074 Würzburg
Wohnanlage Am Hubland 16
Lage: gegenüber den Einrichtungen der Uni am
Hubland, tagsüber von Mo bis Fr sehr gute Busverbindung zur Stadt (Linie 10), Parkplätze auf
dem Gelände, aufgelockerte Bebauung mit Grünflächen, 372 Wohneinheiten.
Baujahr: 1990/91
356 Appartements (incl. Kleinküche, Dusche und
WC) mit ca. 17 m2 für 198,– € bzw. 201,– € (Kaution
300,– €). 16 App. in 2er WGs mit ca. 36 m2 für 198,–
€ bzw. 201,– €, 2 Appartements für Rollstuhlfahrer.
Aufzug, Fitnessraum und Gemeinschaftshaus vorhanden, Kabelanschluss. Internetzugang vorhanden. Kinderkrippe mit eigenem Gebäude
auf dem Gelände vorhanden.
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wohnen
Wohnanlage Galgenberg
Am Galgenberg 52, 97074 Würzburg
Lage: unterhalb des Philosophie-Gebäudes der Uni
am Hubland, tagsüber von Mo bis Fr gute Busverbindung zur Stadt (Linie 14, 114 und 10), Parkplätze
auf dem Gelände, aufgelockerte Bebauung mit
schön angelegten Grünflächen, eindrucksvolle Aussicht auf die Stadt, 342 Wohneinheiten.
Baujahr: 1997/98
In diesem Wohnheim des Studentenwerks gibt es
nur Wohngemeinschaften:
Wohnanlage Am Galgenberg
Zehn 2er WGs mit ca. 33,2 m2 für 203,– €, 106 3er WGs mit 55,6 m2 für
213,– € (Kaution 350,– €), 2 behindertengerechte 2er WGs mit ca 56,3 m2
für 219,– €.
Kinderkrippe im EG des Gemeinschaftshauses, Tischtennisraum, Grillplatz, Volleyballfeld, Fitnessraum, Fernsehraum und Musikübungsraum
vorhanden. Internetzugang vorhanden.
Wohnanlage Zürnstraße
Zürnstraße 2, 97074 Würzburg
Lage: ideal für Studenten am Sanderring und am
Wittelsbacher Platz, günstig zur Fachhochschule,
zentral zur Stadtmitte, 139 Wohneinheiten.
Erstbezug erfolgte im November 2008. Ausgezeichnet mit dem Deutschen Bauherrenpreis 2010.
54 Einzelappartements mit ca. 17,2 m² für 243,– €,
60 App. in 3er-WG (mit Balkon) mit ca. 22 m²
für 232,– €, 25 App. in 5er-WG mit ca. 21,6 bzw.
22,3 m² für 227,– €.
Wohnanlage Zürnstraße 2
Foto: Wolfgang Dürr
Kabelanschluss und internes Netzwerk vorhanden. Aufzug, Tischtennisund ein Fitnessraum sowie ein Gemeinschaftsraum sind vorhanden. Tiefgarage (gegen 10,– € Gebühr), Fahrradkeller.
37
wohnen
Wohnanlage Josef-Martin-Weg
Josef-Martin-Weg 56, 97074 Würzburg
Lage: Auf dem Universitätscampus Hubland Nord
(ehem. Leighton-Barracks), Parkplätze in der Anlage, gute Busverbindung
Wohnanlage Josef-Martin-Weg 56
Die vom Studentenwerk seit 2011 angemietete
Wohnanlage verfügt über 48 großzügig geschnittene Wohneinheiten von 97 m² in 3-er WGs mit
geräumiger Wohnküche und Bad.
16 Wohneinheiten mit ca. 16 m² für 240,– € (Kaution 460,– €), und 32
Wohneinheiten mit 22,5 m² für 280,– € (Kaution 550,– €). Im Mietpreis
enthalten ist eine Betriebskostenpauschale.
Internetzugang, IP-TV vorhanden.
38
wohnen
Wohnanlage Bessenbacher Weg
Bessenbacher Weg 10, 63743 Aschaffenburg
AB
Lage: am Rande des Campusgeländes der Hochschule Aschaffenburg, 113 Wohneinheiten.
Baujahr: 2006 (1. BA) und 2011 (2. BA). Es beherbergt 113 Einzelappartements mit Kleinküche, Dusche und WC. Die Zimmer verfügen über einen Telefon-, Kabel- und Internetanschluss. Ein Tischtennis- und ein Fitnessraum sowie ein Fetenraum
und ein Mehrzweckraum sind vorhanden. Parkplätze gibt es auf dem Gelände.
111 Einzelappartements mit ca. 20,5 m2 für 270,– €.
(Kaution 450,– €)
2 Einzelappartements für Rollstuhlfahrer mit ca. 29
m2 für 286,– € und mit ca. 31 m2 für 291,– €.
Wohnanlage Florian-Geyer-Straße
Florian-Geyer-Straße 7/9, 97421 Schweinfurt
Wohnanlage Bessenbacher Weg 10
SW
Lage: ca. 400 m zur Fachhochschule, 20
Gehminuten zum Stadtzentrum, Bushaltestelle und Parkplätze vor der Tür, gute Einkaufsmöglichkeiten, ruhige Lage, großzügige
Dachterrasse, 108 Wohneinheiten.
Baujahr 1964, wurde von 1999 bis Sommer
2000 grundlegend renoviert. Aufzug, Tischtennis- und Fitnessraum, Fernsehraum und
Kabelanschluss.
Wohnanlage „Florian-Geyer-Straße“ in SW
87 Einzelappartements (incl. Kleinküche, Dusche und WC) mit ca. 15-25 m2 sowie 21
App. in 3er-WG mit ca. 69 m2, die zwischen
218,– € und 243,– € kosten (Kaution 380,– €).
39
wohnen
Wohnheimtutorenprogramm – Tutors United
Über uns
• Wir sind ein interkulturelles Team von 24 Tutoren, die in Würzburg studieren und in einem Wohnheim des Studentenwerkes leben.
• Wir stehen unseren internationalen und deutschen Kommilitonen bei
Sorgen, Problemen und Fragen zur Verfügung und erleichtern ihnen
die Eingewöhnungszeit.
• Wir organisieren regelmäßig Veranstaltungen im Wohnheim, um den
Gemeinschaftssinn zu stärken.
Struktur und Angebot
• Wir sind immer zu bestimmten Sprechzeiten in unserem Wohnheim zu
erreichen.
• Wir sind Bindeglied zwischen Wohnheimbewohnern, Hausmeistern
und dem Studentenwerk.
• Wir organisieren Begrüßungsabende zu Beginn eines jeden Semesters
und organisieren Treffen unterschiedlichster Art in den Wohnheimen
(wie z. B. Video- und Spieleabende, gemeinsames Grillen, Volleyballund Tischtennisturniere).
• Wir bieten zu Beginn von jedem Semester für alle neuen Wohnheimbewohner unterschiedliche Aktivitäten an, die den Studenten die Möglichkeit geben sich auszutauschen und die Umgebung kennen zu lernen.
Sprechzeiten und Veranstaltungen unter www.studentenwerk-wuerzburg.de unter „Wohnen“ -> „Tutorenprogramm“
WÜ
SW/AB
Ansprechpartnerin für Würzburg:
Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A.
Tel.: (0931) 80 05-225,
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin für Schweinfurt und Aschaffenburg:
Dipl.-Kulturw. Gerda Hubel
Tel.: (0931) 80 05-212,
E-Mail: [email protected]
Wohnheime anderer Institutionen
WÜ
40
• Studentenburse Würzburg e.V., z.H. St. Bruno-Werk e.G.
Rotkreuzstraße 2a, 97080 Würzburg, Tel.: (0931) 3 09 83-0
Das St. Bruno-Werk betreibt sechs Wohnheime in Würzburg.
Weitere detaillierte Infos im Internet:
www.studentenburse.de
wohnen
• Wohnheim Adam-Stegerwald-Haus, Gneisenaustr. 24, 97074 Würzburg
Anmeldung: FDS gemeinnützige Stiftung, Ludwig-Erhard-Str. 5,
91052 Erlangen, Tel.: (09131) 2 20 33, E-Mail: [email protected]
• BLLV Studentenwohnheim Würzburg
Marianhillstraße 6, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 7 84 18 45
Internet: www.bllvwh-wue.de, E-Mail: [email protected]
• St. Michael Wohnheim, Marianhillstr. 1c, 97074 Würzburg
Anmeldung: Missionsärztl. Institut, Liegenschaftsbüro, Frau Greiner
Salvatorstr. 7, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 7 91 27 29
• Haus St. Lioba (nur Frauen), Berliner Platz 3 und 4, 97080 Würzburg,
Kroatengasse 15, 97070 Würzburg, App. u. Zi. 250,– € bis 360,– €
Anmeldung: Tel.: (0931) 386 66 800, Fax: 386 66 899
E-Mail: [email protected], www.invia-wuerzburg.de
• Wohnheim des CVJM Würzburg, Wilhelm-Schwinn-Platz 2,
97070 Würzburg, Infos unter Tel.: (0931) 30 41 92-72,
E-Mail: [email protected]
• Privates Wohnheim STUDENTENHAUS ZWISCHEN UNI UND
FH WÜRZBURG, Ottostr. 12-14, 97070 Würzburg
Anmeldung: Tel.: (0151) 176 1 57 61 (Frau Rogalski),
E-Mail: [email protected], weitere Infos unter:
www.studentenhaus-wuerzburg.de
• Studentenwohnheim der Arbeiterwohlfahrt Schweinfurt
Friedrich-Ebert-Straße 10, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 3 87 07-15
E-Mail: [email protected]
SW
Online-Privatzimmervermittlung des
Studentenwerks
Das Studentenwerk Würzburg unterstützt die Studierenden bei der Zimmer- und Wohnungssuche durch eine Privatzimmerbörse auf seinen Internetseiten unter: http://www.studentenwerk-wuerzburg.de/wohnen/
privatzimmervermittlung.html
Privatzimmer suchen und Privatzimmer anbieten:
Zimmer- und Wohnungsangebote werden hier online veröffentlicht. Private Vermieter können auf der Internetseite kostenlose Wohnungsanzeigen eingeben. Die Angebote werden regelmäßig aktualisiert.
Ansprechpartnerin:
Frau Hubel, Dipl.-Kulturw. Univ., Tel.: (0931) 80 05-212
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 10.00 - 13.00 Uhr, Do 13.00 bis 15.00 Uhr
41
wohnen
Weitere Ansprechpartner und Hilfen bei der Zimmersuche:
• Zimmerkartei der Studierendenvertretung der Uni Würzburg
Gebäude Hublandmensa, 1. OG, Zi 104, Tel.: (0931) 31-8 58 19
• Zimmervermittlung online: Im Internet gibt es einige Wohnungsbörsen
speziell für studentische Bedürfnisse. Hier kann man WG-Zimmer
oder Wohnungen suchen oder anbieten (auch zur Zwischenmiete).
Empfehlenswert sind Internetangebote wie beispielsweise: www.wggesucht.de, www.studenten-wg.de oder www.easy-wg.de.
• HomeCompany Mitwohnzentrale – Zeller Str. 16, 97082 Würzburg
Vermittlung gegen Gebühr, Möbliertes Wohnen auf Zeit, 1-12 Monate
Tel.: (0931) 1 94 45, Fax: (0931) 41 66 44
Internet: www.HomeCompany.de (aktuelle Angebote mit Fotos)
E-Mail: [email protected]
• Hostel Babelfish, Haugerring 2, 97070 Würzburg
74 Betten, Einzelzimmer bis 10-Bettzimmer, Nacht ab 17,– €, Küche,
Bar, Dachterrasse, Internet, WLAN, Waschmaschine und Trockner
Tel.: (0931) 30 40 430, Fax: (0931) 30 43 632
Internet: www.babelfish-hostel.de
• Jugendherberge Würzburg
Fred-Joseph-Platz 2, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 4 25 90
Übernachtung: ab 24,– € (für ÜF + Bettwäsche),
DJH-Mitgliedschaft erforderlich.
Wohnen für Hilfe
WG-Leben einmal anders!
"Wohnen für Hilfe" bedeutet, dass
Studierende mietfrei oder mietgemindert bei einem Vermieter wohnen können.
Im Gegenzug leisten sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde
im Monat kleine Hilfsleistungen im
Alltag – z.B. Unterstützung im
Haushalt oder Garten, Einkaufen, PC/Handy erklären, Hausaufgabenbetreuung/Nachhilfe, gemeinsame Aktivitäten, Gesellschaft leisten, Hilfe
bei Schreibarbeiten u.v.m.
Studierender und Vermieter vereinbaren diese Hilfeleistungen individuell
und halten sie in einem Vertrag fest. Ausgeschlossen sind jedoch Pflegeleistungen jeglicher Art sowie 24-Stunden Betreuungen.
Die Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser müssen vom Studierenden selbst getragen werden.
42
wohnen
Vermieter können alle Menschen mit freiem Wohnraum sein, insbesondere aber Senioren, Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
"Wohnen für Hilfe" ist ein gemeinsames Projekt der KHG Würzburg und
des Caritasverbandes Würzburg mit freundlicher Unterstützung des Studentenwerks Würzburg.
Interesse an einer Wohnpartnerschaft? Weitere Informationen unter
Tel.: (0931) 3 86 59-128
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wfh-wuerzburg.de
Sozialwohnung – Wohnberechtigungsschein
Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu erhalten, soweit keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem anderen selbständigen Haushalt, regelmäßig dem der Eltern, vorliegt.
Voraussetzung ist, dass sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungssschein verfügen.
Dieser muss bei der Stadt Würzburg beantragt werden, da bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen.
Ansprechpartner bei der Stadt Würzburg:
Fachbereich Soziales
Karmelitenstraße 43, Zi. 313
Tel. (0931) 37-0
E-Mail: [email protected]
43
essen und trinken
Die Mensen des Studentenwerks
4 Mensen in
WÜ
1 Mensa in SW,
1 Mensa in AB
mit ca. 2.800
Plätzen
Eine zentrale Aufgabe des Studentenwerks Würzburg ist die preiswerte Verpflegung der Studenten. Täglich besuchen rund 7000 Gäste die Mensen
des Studentenwerks, denn hier kann zum Studententarif sehr schmackhaft
gegessen werden. Die Qualität der Speisen und des Personals wurde
durch hervorragende Platzierungen bei der UNICUM-Mensawahl eindrucksvoll bestätigt.
Das Angebot
Unsere Küchenleiter legen großen Wert auf ein abwechslungsreiches
Speisenangebot (mit internationalen Spezialitäten von Gyros und Frühlingsrollen bis hin zu Tacosalat).
Durch die Komponentenwahl kann sich jeder Gast sein Menü individuell
zusammenstellen. Wechselnde Aktionswochen bereichern den Speiseplan in regelmäßigen Abständen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Geschmack der Studierenden zu
treffen und gleichzeitig eine ausgewogene und gesunde Ernährung sicherzustellen. So gibt es in den beiden großen Mensen am Hubland und
im Studentenhaus:
•
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•
Treffpunkt Stadtmensa
•
•
•
eine Suppe,
mehrere Auswahlessen,
alternativ ein fleischloses Gericht,
Bioessen (2-mal pro Woche im Semester),
neue Menülinie mensaVital (1-mal pro Woche im
Semester),
Vegan essen (2-mal pro Woche),
verschiedene Beilagen zur Wahl (z.B. Reis,
Gemüse, Salate und Vieles mehr),
Salatbars mit bis zu zehn verschiedenen Rohkostsalaten,
frisches Obst und Säfte für zusätzliche Vitamine,
verschiedene leckere Desserts zur Wahl,
und eine breite Palette von Getränken.
Bitte achten Sie auf den monatlich erscheinenden Mensaplan im Stadtmagazin „FRIZZ“ (zum Heraustrennen) und in der Studentenzeitung
„Sprachrohr“. Auch im Internet kann der Mensaspeiseplan wöchentlich
aktualisiert abgerufen werden (www.studentenwerk-wuerzburg.de).
Studierende essen verbilligt; die Mahlzeiten werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Deshalb dürfen nur immatrikulierte Studenten diese
Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Für Bedienstete und Gäste gelten
andere Essenspreise, die täglich aushängen.
44
essen und trinken
Die Stadtmensa, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Die Stadtmensa (820 Plätze) liegt sehr
zentral und der Gartenhof zwischen
Mensa und Cafeteria mit zahlreichen
Sitzgelegenheiten ist vor allem bei
schönem Wetter ein beliebter Treffpunkt in der Mittagspause.
In der Stadtmensa erwartet den Gast
eine großzügige moderne Selbstbedienungstheke, die das Speisenangebot
übersichtlich präsentiert und die Warteschlangen zur Rush-hour der Vergangenheit angehören lässt. Das reichhaltige Getränkeangebot zum Selberzapfen wird durch eine Saftbar ergänzt.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr
“Afrikanische Woche” in der Stadtmensa
N A T Ü R L I C H SÄFTE VON BAYLA
in Ihrer Mensa
Bayla Fruchtsäfte * Delpstrasse 11 * 97084 Würzburg * Tel. 0931/660670 * www.bayla.de
45
essen und trinken
Die Abend- und Samstagsmensa
Die Abendmensa bietet eine recht entspannte Atmosphäre. Neben warmen Speisen werden auch verschiedene kalte Gerichte (z.B. leckere Salatkreationen) angeboten. Die Abend- und Samstagsmensa ist jeweils
von Mitte April bis Juli (im Sommersemester) und von Mitte Oktober bis
Mitte Februar (im Wintersemester) geöffnet.
Öffnungszeiten (Burse, Studentenhaus):
Abendmensa: Mo - Do 15.00 - 18.30 Uhr (freitags keine Abendmensa)
Samstagsmensa: Sa 11.30 - 13.30 Uhr
Am Hubland (Frankenstube): Mo - Do 16.30 - 19.00 Uhr
(freitags keine Abendmensa)
Die Burse am Studentenhaus
Die von Studenten als „Edelmensa“ bezeichnete
Burse ist mit der Cafeteria am Studentenhaus betrieblich eng verbunden. Dem Gast stehen mittags
von 11.00 bis 14.15 Uhr fünf wöchentlich wechselnde Gerichte und jeweils ein Tagesgericht zur
Wahl.
Beide Einrichtungen werden über eine Free-FlowThekenanlage versorgt. Hier kann der Gast
durchgehend vom Frühstück (ab 7.30 Uhr) über
Die Burse wurde schon mehrfach
Zwischen- und Mittagsmahlzeiten bis hin zum
ausgezeichnet
Abendessen ein vielfältiges Speisen- und Getränkeangebot wahrnehmen. Für Schönwetterperioden steht eine großzügige
Terrasse im Gartenhof zur Verfügung. Über diesen Thekenbereich wird
auch die Abend- und Samstagsmensa versorgt.
Die Frankenstube am Hubland
In dieser restaurantähnlichen Einrichtung mit 160 Sitzplätzen haben Studierende, Bedienstete der Würzburger Hochschulen und Gäste die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre zu speisen. Täglich stehen mehrere
Gerichte zur Wahl.
Die gemütlichen Sitzplätze sind auf zwei Ebenen angeordnet und laden zum
Verweilen ein. In den Monaten Mai bis Juli ist die bestuhlte Terrasse geöffnet.
In den Sommersemesterferien bleibt die Frankenstube geschlossen.
Öffnungszeiten:
Abendmensa:
46
Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr sowie auch als
Mo - Do 16.30 - 19.00 Uhr.
essen und trinken
Die Mensa am Hubland, 97074 Würzburg
1978 nahm die größte Mensa, die das Studentenwerk bewirtschaftet, mit
1050 Plätzen am Hubland ihren Betrieb auf.
Sie liegt zentral in einem eigenen Gebäudekomplex mit interessanter
Architektur, einem japanischem Teehaus nachempfunden.
In der Hublandmensa gibt es mittags ein reichhaltiges Angebot an den
langen Ausgabetheken.
Öffnungszeiten: Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr (ganzjährig)
Mensa am
Hubland mit
1050 Plätzen
Die Mensa Röntgenring, Röntgenring 12, 97070 Würzburg
Die neue Mensa Röntgenring mit 160 Plätzen eröffnet im Oktober 2013.
Sie befindet sich im EG der ehemaligen Augenklinik. Die Plätze befinden
sich in sieben Speiseräumen, die teilweise nur Zimmergröße haben. Täglich stehen drei Essen zur Wahl; eines der Gerichte ist vegetarisch oder
vegan. Ein Cafeteria-Angebot mit Sandwiches, diverse Kuchen, Kaffee
und verschiedenen Spezialkaffees steht ebenfalls auf dem Programm.
Öffnungszeiten:
Mensabetrieb:
Mo – Fr 11.00 - 14.15 Uhr
Cafeteriabetrieb: Mo – Fr 9.15 - 15.00 Uhr
im August und September in der semesterfreien Zeit geschlossen
47
essen und trinken
Die Mensa Josef-Schneider-Str. 9, 97080 Würzburg
Die Mensa Josef-Schneider-Straße wurde nach einer Generalsanierung
im Mai 2011 neu eröffnet. Sie ist dem gleichnamigen Wohnheim angegliedert und versorgt in erster Linie die Medizinstudenten der Uni-Kliniken in Grombühl. In einem modernen Ambiente mit hellem Wintergarten
und großer Terrasse werden täglich drei Auswahlessen, hierunter auch
ein vegetarisches Gericht angeboten. Zusätzlich steht ein Kaffee- und
Snackangebot zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Mensa:
Mo - Fr 11.30 - 14.00 Uhr
Cafeteria: Mo - Fr 19.00 - 15.00 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit der Uni geschlossen
SW
Die Mensa der FH in Schweinfurt
Fritz-Drescher-Straße, 97421 Schweinfurt
Seit 1988 bewirtschaftet das Studentenwerk diese Mensa, die im Pavillonstil errichtet wurde und durch die Verwendung von viel Holz ein warmes einladendes Ambiente bietet. 2010 wurde die Bestuhlung auf 228
Plätze erhöht und die Free-Flow-Ausgabetheke erweitert. Eine Sonnenterrasse steht ebenfalls zur Verfügung.
Es gibt täglich drei Auswahlessen, hierunter auch ein fleischloses Gericht.
Öffnungszeiten: Mo - Fr 11.00 - 14.00 Uhr
Aug. - Sept. geschlossen
AB
Die Mensa/Cafeteria in Aschaffenburg
Die Mensa (mit Cafeteria) in Aschaffenburg befindet sich im Bau 5 des
Hochschulgeländes und wurde im Oktober 1998 eingeweiht. 2011 wurde
die Mensa erweitert und eröffnete nach dem Umbau zum WS 2011/12
wieder. Es gibt täglich drei Auswahlessen, hierunter auch ein fleischloses
Gericht. Von 8.30 bis 10.00 Uhr wird morgens ein Brötchenservice (belegte Brötchen und Sandwiches) angeboten. Zusätzlich steht ein Kaffeeund Snackangebot zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Mensabetrieb:
Mo - Fr 11.00 - 14.15 Uhr
Coffee-Shop (SB): Mo - Fr 17.30 - 14.30 Uhr
15.02. - 14.03 und Aug. - Sept. geschlossen
48
essen und trinken
Das bargeldlose Zahlungssystem in WÜ und SW
Von den drei Würzburger Hochschulen (incl. Schweinfurt) erhalten alle
Studierenden seit dem WS 2011/12 einen Studentenausweis in Form einer personalisierten Chipkarte, die auch als bargeldloses Zahlungsmittel
in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks eingesetzt wird. Weitere Infos (FAQs) zur Chipkarte und deren Funktionalität gibt es im Internet auf den Seiten der Hochschulen, z.B. für die Uni Würzburg: www.uniwuerzburg.de/fuer/studierende/online_service/chipkarte/
WÜ
SW
Wie kommt das Geld auf die Karte?
• Bargeld-Aufwerter befinden sich im
Foyer der Stadt- und der Hublandmensa
sowie am neuen Hochschulstandort Sanderheinrichsleitenweg (Aufwertung nur
mit Geldscheinen)
• EC-Karten-Aufwerter finden Sie in verschiedenen Universitätseinrichtungen
(Rechenzentrum, Unigebäude am Sanderring 2, Universitätsbibliothek am Hubland, Unigebäude am Wittelsbacher
Die Chipkarte: hier eine Musterkarte der
Platz, TB Jura (Domerschulgasse) und am
Universität Würzburg
Sportzentrum (Judenbühlweg).
Weitere Aufwerter stehen am Röntgenring (FHWS) sowie an der Hochschule für Musik (Bibrastraße und Hofstallstraße).
Wo kann ich mit der Karte bezahlen?
• in allen Verpflegungseinrichtungen des Studentenwerks
• an den Verpflegungsautomaten am Hubland
• an den Kassen im Rechenzentrum und Sportzentrum
• an den Kopier- und Druckstationen der Hochschulen
• an den Waschmaschinen und Trocknern in den Wohnheimen des
Studentenwerks
Was ist noch zu beachten?
• Die Chipkarte sollte stets rechtzeitig an den Aufwertern aufgewertet
werden, da bei Barzahlung ein Preisaufschlag von 10 % erfolgt und an
vielen Kassen nur noch bargeldlos gezahlt werden kann.
• Bitte entnehmen Sie die Chipkarte beim Aufwerten bzw. Abwerten
erst, wenn der neue Kartensaldo angezeigt wird, da sonst Störungen
auftreten (Fehler 448).
49
essen und trinken
Wer hilft mir bei Problemen mit der Chipkarte?
• Ansprechpartner bei defekten/verlorenen Chipkarten:
an Ihrer jeweiligen Hochschule:
dies ist an der Universität Würzburg das Karten-Service-Büro
Sanderring 2, Raum 023, Tel: (0931) 31-8 24 02
E-Mail: [email protected]
ÖZ: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi auch 14.00 - 16.00 Uhr
• FHWS, Münzstr. 12, Zi. S.1.01, Tel: (0931) 35 11-81 14
• Ansprechpartner für die Geldbörse der Chipkarte:
Studentenhaus Zimmer 105, Tel.: (0931) 80 05-129
• Störungen Automaten: Fa. Karl, Tel.: 0800/101 39 60
• Störungen Kopierer: Universitätspersonal vor Ort
AB
Das bargeldlose Zahlungssystem in Aschaffenburg
Bei der Einschreibung an der Hochschule Aschaffenburg erhalten Sie die
CampusCard. Sie kann mittels EC-Karte am EC-Kartenaufwerter im Eingangsbereich von Gebäude 20 oder mit Bargeld an der Mensakasse aufgewertet werden.
Die Campus-Card wird eingesetzt:
Die CampusCard
• als Studierendenausweis mit Foto
• als bargeldloses Zahlungsmittel in der Mensa
(bei Barzahlung erfolgt ein Aufschlag von 10 %
auf den deklarierten Preis)
• als Benutzerausweis in der Hochschulbibliothek
• als Zutrittskontrolle für verschiedene Gebäude
und Räume
• als Zahlungsmittel für Gebühren, Skripte, etc.
• zur Nutzung der Kopierer in der Bibliothek, in Gebäude 26 und Gebäude 20,
• zum Aufladen Ihres Druckkontos
(Gebäude 20, 2. OG, Bibliothek Eingangsbereich)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.h-ab.de/campuscard
Fragen oder Probleme mit der CampusCard?
Studienbüro
Gebäude 1, Raum E03
Tel.: (06021) 42 06-622
E-Mail: [email protected]
50
essen und trinken
Die Cafeterien des Studentenwerkes
Für den Hunger zwischendurch oder der Tasse Kaffee nach dem Mensabesuch sind unsere Cafeterien geöffnet.
In der Cafete trifft man sich mit Freunden, lernt neue Leute kennen oder
entspannt bei der Lektüre der Tageszeitung. In fast allen Cafeterien wird
inzwischen fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt.
Ein besonderes Problem für uns ist der zunehmende Tassen- und Besteckschwund, der sich indirekt auch auf die Preise auswirkt. Wir bitten
alle Gäste um aktive Unterstützung gegen den Tassen- und Besteckklau.
Das Angebot der Cafeterien ist recht vielseitig:
• wechselnde kleine Gerichte,
• Kaffee und Kaffeespezialitäten,
• Frühstücksbüffet am Hubland und im Studentenhaus,
• belegte Brötchen und Sandwiches verschiedenster Art,
• diverses Gebäck und eine breite Auswahl an Süßigkeiten.
Oftmals wird das Sortiment kurzfristig um saisonale Angebote erweitert.
Im Umfeld der Cafeterien sind verschiedene Automaten aufgestellt, die
das Angebot ergänzen. Alle Angebote der Cafeterien gibt es zu studentenfreundlichen Preisen. Diese Preise sind in allen Cafeterien gleich. Da
die Cafeterien nicht bezuschusst werden, müssen sie kostendeckend arbeiten. Wir bitten unsere Gäste keine Speisen und Getränke von außerhalb mitzubringen.
Die Cafeteria am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Die Cafeteria ist eng mit den Gastronomiebereichen der Burse verbunden. Verschiedene Speisen können durchgehend über die Thekenanlage
der Burse geholt werden.
Für Frühaufsteher ist schon ab 7.30 Uhr der „Coffee-Point“ in der Cafeteria zugänglich. Hier besteht die Möglichkeit aus den verschiedenen
trans-fair Spezialkaffees (wie Cappuccino, Latte macchiato, Espresso,
Milchkaffee, heiße Schokolade und Normalkaffee) auszuwählen. Jeden
Morgen wird ein umfangreiches Frühstücksbüffet bis ca.10.30 Uhr bereitgestellt.
Verschiedene aktuelle Zeitschriften und Tageszeitungen laden zum Lesen ein. Im hinteren Bereich der Cafeteria steht ein Tischkicker bereit.
Öffnungszeiten:
Mo - Do 7.30 - 18.30 Uhr
Fr
7.30 - 14.00 Uhr
Sa
9.30 - 13.30 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit Mo - Do bis 15.00 Uhr und
Sa geschlossen)
51
essen und trinken
Die Cafeteria Neue Universität
Etwas versteckt im EG-Rückgebäude der Neuen Universität liegt diese Cafeteria. Neben einem vielfältigen Angebot werden verschiedene trans-fair
Spezial-Kaffees (Cappuccino, Latte macchiato, ...) ausgeschenkt. Außerdem steht eine Heiße Theke mit diversen warmen Snacks zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 7.45 - 11.00 Uhr und 11.30 - 14.30 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen; die Kaffeestation steht auch hier zur Verfügung)
Die Cafeteria Alte Universität „CIC“
Die neue Cafeteria „CIC“ wurde zum SS 2013 eröffnet und befindet sich
an der Alten Universität in der Domerschulstraße in einem Gewölbekeller.
Hier gibt es verschiedene Snacks und kleine Speisen. Eine moderne Kaffeestation bietet eine große Auswahl an trans-fair Kaffeespezialitäten
(auch zum Mitnehmen) an.
Öffnungszeiten:
Mo - Do 9.00 - 16.30 Uhr
Fr
9.00 - 14.15 Uhr
Die Cafeteria Münzstraße (Standort der FHWS)
Die neue Cafeteria wurde zum SS 2013 eröffnet und befindet sich im 1.
Stock der FHWS in der Münzstraße. Hier gibt es Sandwiches, belegte
Brötchen und ein ausgewähltes Angebot an kleinen Snacks. Eine moderne Kaffeestation bietet eine große Auswahl an trans-fair Kaffeespezialitäten (auch zum Mitnehmen) an.
Öffnungszeiten:
Mo - Do 9.00 - 16.30 Uhr
Fr
9.00 - 14.15 Uhr
Die Cafeteria Röntgenring (Standort der FHWS)
Die neue Cafeteria Röntgenring wurde Anfang 2013 eröffnet und befindet sich am Röntgenring 8, Gebäude D, Raum 1.01 im 1. Stock. Hier gibt
es belegte Brötchen, süße Teilchen und ein ausgewähltes Angebot an
kleinen Snacks. Eine moderne Kaffeestation bietet eine große Auswahl
an trans-fair Kaffeespezialitäten (auch zum Mitnehmen) an.
Öffnungszeiten:
52
Mo - Fr 8.00 - 14.15 Uhr
essen und trinken
Die Cafeteria am Hubland
Die größte Cafeteria des Studentenwerks befindet sich im Gebäudekomplex der Hublandmensa. Sie präsentiert sich mit einem großzügigen Ausgabebereich und zeitgemäßen Bistroambiente. An einer Heißtheke werden
u.a. Weißwürste und Leberkäse angeboten. Ein preiswertes Frühstücksbüfett ist bis 12.00 Uhr aufgebaut. Das Gebäck wird vor Ort gebacken und ist
somit ofenfrisch. An der modernen Kaffeestation sind neben normalen
Kaffee gängige trans-fair Kaffeespezialitäten wie Cappuccino, Espresso,
Latte macchiato und Milchkaffee sowie heiße Schokolade erhältlich.
Weitere kalte und heiße Spezialitäten (vom Erdbeershake bis zum Iced
Latte Macchiato Vanille) runden das Angebot ab.
Für die warme Jahreszeit steht eine Terrasse zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Mo - Do 8.00 - 18.00 Uhr
(bzw. bis 16.30 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit)
Fr
8.00 - 17.00 Uhr
(bzw. bis 16.00 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit)
Sa
10.00 - 15.30 Uhr (im Semester)
So
11.00 - 14.30 Uhr (im Semester)
Die Philo-Cafeteria
Die Philo-Cafeteria befindet sich im Foyer des Philosophie-Gebäudes am
Hubland. Auch hier steht ein Sortiment an trans-fair Kaffeespezialitäten zur
Verfügung.
Öffnungszeiten:
Mo - Do 8.00 - 16.30 Uhr
Fr
8.00 - 13.45 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen)
Die Cafeteria Campus Nord
Die Cafeteria Campus Nord befindet sich im 1.OG des Sprachenzentrums (Raum 028) im Matthias-Lexer-Weg 25 am neuen Hubland Campus Nord. Hier werden Brötchen und kleine Gerichte aus der „heißen
Theke“ angeboten. Weiterhin stehen ein Sortiment an trans-fair Kaffeespezialitäten, Kaltgetränken und Snacks zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 14.30 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit Aushänge beachten
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essen und trinken
Die Cafeteria Sanderheinrichsleitenweg
(neuer Standort der FHWS)
Die Cafeteria Sanderheinrichsleitenweg befindet sich im Erdgeschoss
(Raum H 016) des FHWS-Neubaus.
Hier werden Brötchen und kleine Gerichte aus der „heißen Theke“ angeboten. Weiterhin stehen ein Sortiment an trans-fair Kaffeespezialitäten,
Kaltgetränken und Snacks zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 11.00 Uhr und 11.30 - 14.30 Uhr
in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen
Die Cafeteria FH Schweinfurt
SW
Diese Einrichtung ist im Mensakomplex integriert und wird über die gleiche Theke bewirtschaftet. In den Sommermonaten steht für Sonnenanbeter eine Terrasse zur Verfügung, die aufgegliedert ist in einen Bereich
mit 60 Plätzen und einer bequemen Lounge mit 46 Plätzen.
Eine moderne Kaffeestation bietet die Möglichkeit aus verschiedenen
Spezialkaffees (wie Cappuccino, Espresso, Milchkaffee) auszuwählen.
Öffnungszeiten:
Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und
Fr
8.00 - 14.30 Uhr
Aug. - Sept. geschlossen
Kostenloser Kinderteller für unsere kleinen Gäste
Studentenkinder bis zu sechs Jahren können in der Mensa einen kostenlosen Kinderteller erhalten, wenn auch die begleitende Mutter bzw. der Vater
ein Mittagessen kaufen. Den Kinderteller gibt es in den Würzburger Mensen
am Studentenhaus und am Hubland, in der Mensa in Schweinfurt (FritzDrescher-Straße) und in der Mensa in Aschaffenburg (Würzburger Straße).
Benötigt wird ein Mensa-Kinderausweis, den die Sozialberatung ausstellt:
Ansprechpartner für den Mensa-Kinderausweis:
Studentenwerk Würzburg, Sozialberatung
Andrea Keller, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Tel.: (0931) 80 05-2 25, E-Mail: [email protected]
Für die Antragsbearbeitung werden der aktuelle Studierendenausweis
und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Weitere Infos und die Antragsunterlagen unter
www.studentenwerk-wuerzburg.de/soziales/studieren-mit-kind/kinderteller.html
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wü-stadtinfo
In Würzburg
Meldepflicht
Jede Person (also auch Studierende), die in Würzburg oder in einer anderen Gemeinde ihren Wohnsitz nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb
einer Woche nach Beziehen der Wohnung oder des Zimmers bei der für
sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies gilt
auch, wenn der Studienort Würzburg als weiterer Wohnsitz (Nebenwohnung) gewählt wird. Grundsätzlich ist als Hauptwohnung diejenige Wohnung anzumelden, in der sich die meldepflichtige Person vorwiegend
aufhält. In den meisten Fällen ist es die Wohnung, von welcher aus der
Meldepflichtige seiner Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nachgeht, da
der zeitliche Aufenthalt am Ort der Ausbildung/Arbeit auch mit in die Bewertung zur Bestimmung der Hauptwohnung herangezogen wird (Ausnahmen gibt es u.a. für verheiratete Personen). Alle weiteren Wohnungen
werden als Nebenwohnung registriert.
Nähere Informationen sowie Meldeformulare gibt es unter
www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro -> Meldewesen.
Aktion Hauptwohnsitz für Studierende:
Die Stadt Würzburg erstattet auf Antrag (mittels Formblatt) den Studentinnen und Studenten, die sich hier mit Hauptwohnung anmelden, zweimal teilweise die Kosten für das Würzburger Semesterticket. Diese Erstattung beträgt zurzeit je 30,- €. Die Auszahlung erfolgt zum Ende des
jeweiligen Semesters. Außerdem erhalten Personen, die sich in Würzburg mit Hauptwohnsitz anmelden nach Verfügbarkeit ein Begrüßungsscheckheft mit interessanten Gutscheinen als „Willkommensgabe“.
Anschrift der Meldestelle für den Bereich des Stadtgebietes Würzburg:
Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste - Bürgerbüro (EG, Zi. 32)
Rathaus, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 37-24 07, Fax: (0931) 37-38 44
E-Mail: [email protected]
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Mo, Mi 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Di
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die letzte Annahme ist jeweils 30 Minuten zuvor.
55
wü-stadtinfo
Fundsachen
Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist
bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Im Studentenhaus befinden sich die Fundsachen in der Hauptkasse Zi. 115. Es sollte zunächst
dort nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist werden
die Fundsachen an das städtische Fundamt weitergeleitet. Zur Abholung
ist es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzunehmen.
Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste, Fundbüro,
Rückermainstr. 2 (Bürgerbüro/Infotheke)
97070 Würzburg
Tel.: (0931) 37-26 90, Fax: (0931) 37-37 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro
-> Diebstahl, Verlust und Fundsachen
Öffnungszeiten:
Es gelten die Öffnungszeiten des Bürgerbüros (vgl. S. 56)
Städtische Dienststellen/Fachbereiche (FB)
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Mi
8.30 - 13.00 Uhr
Di, Do
8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr
8.30 - 12.00 Uhr
Sonderdienste
Do bis 18.00 Uhr
Anschrift: Rathaus, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Zi.-Nr.
Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste
203
• Ausländerwesen
12
• Einwohnermeldewesen
• Pass-, Personalausweisangelegenheiten
• Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bürgerbüro
Bürgerbüro
15/16
Anschrift: Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg
Fachbereich Soziales
• Grundsatzfragen
203
• Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter
• Sonderaufgaben – Wohngeld
305 - 309
FB Jugend und Familie
207
Mittwochs ganztägig geschlossen.
56
Telefon
37-24 00
37-27 67
37-22 73
und 37-24 61
37-24 07
37-24 31
37-24 37
und 37-28 88
37-27 03
37-027 0
37-35 75
37-25 17
wü-stadtinfo
Das Bürgerbüro
Das Bürgerbüro stellt für Bürger eine zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung dar. Hier können Sie verschiedene Anliegen an einer einzigen
Stelle erledigen (z.B. Meldewesen, Personalausweis, Zulassung von
Fahrzeugen, Beglaubigungen, Fundamt, Rundfunkgebührenbefreiung,
Infotheke zur Bürgerberatung und Vieles mehr). Weiterhin können Sie
verschiedene Anliegen als registrierter Nutzer über das Internet erledigen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen unter www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro, einen Termin zu vereinbaren.
Hier gibt es
die gelben
Müllsäcke
Stadt Würzburg –BürgerbüroRückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 37-20 00, Fax: (0931) 37-20 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wuerzburg.de -> BürgerInnen -> Bürgerbüro.
Öffnungszeiten:
Mo, Mi 8.00 - 13.00 Uhr
Di
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr
8.00 - 12.00 Uhr
Die letzte Annahme ist jeweils 30 Min. zuvor.
Blick auf die Würzburger Altstadt
57
wü-stadtinfo
Stadtbücherei
Die Stadtbücherei Würzburg bietet über 240.000 Medien (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, CDs, DVDs), ein
Lesecafe, ein multimediales Lernstudio sowie Internetzugang und die Ausleihe per Download über
www.e-medien-franken.de.
Der Bibliothekskatalog ist im Internet online recherchierbar.
Dort können Medien verlängert oder vorbestellt werden.
Regelmäßig werden Veranstaltungen mit Autoren durchgeführt. Für Stadtbewohner wird eine jährliche Nutzungsgebühr von 16,– € erhoben. Zum Ausstellen einer Leserkarte muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Eingang Falkenhaus
• Falkenhaus, Marktplatz 9,
Tel.: (0931) 37-34 38, Fax: (0931) 37-36 38
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadtbuecherei-wuerzburg.de
Öffnungszeiten der Hauptstelle Falkenhaus:
Mo, Di, Mi, Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Do: 10.00 - 19.00 Uhr
Sa: 10.00 - 15.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Zweigstellen finden Sie auf der Internetseite der
Stadtbücherei.
• Stadtteilbücherei Heidingsfeld, Rathaus, Rathausplatz 2
Tel.: (0931) 6 52 62
• Stadtteilbücherei Heuchelhof, Hauptschule,
Berner Str. 3, 97084 Würzburg, Tel.: (0931) 66 18 52
• Stadtteilbücherei Versbach, Rathaus, Erwin-Wolf-Platz 1
Tel.: (0931) 2 42 87
• Stadtteilbücherei Lengfeld,
Altes Rathaus, Laurentiusstr. 6, Tel.: (0931) 2 78 59 63
Theater
• Mainfranken Theater Würzburg, Theaterstraße 21, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 39 08-0, Internet: www.theaterwuerzburg.de,
E-Mail: [email protected]
Theaterkasse: Tel.: (0931) 39 08-1 24,
E-Mail: [email protected]
Kassenöffnungszeiten:
Di - Fr:
10.00 - 18.00 Uhr
Sa:
10.00 - 14.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage eine Stunde vor jeder Vorstellung
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wü-stadtinfo
• Werkstattbühne e.V., Rüdigerstr. 4, 97070 Würzburg
Tel./Fax: (0931) 5 94 00, www.werkstattbuehne.com
• Plastisches Theater Hobbit, Münzstr.1, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 5 98 30, www.theater-hobbit.de
• Theater Chambinzky e.V., Valentin-Becker-Str. 2,
97072 Würzburg, Tel.: (0931) 5 12 62, Internet: www.chambinzky.com
• Theater am Neunerplatz, Adelgundenweg 2 a, 97082 Würzburg,
Tel.: (0931) 41 54 43, Internet: www.neunerplatz.de
• theater ensemble, Frankfurter Straße 87, 97082 Würzburg
Tel.: (0931) 4 45 45, Internet: www.theater-ensemble.net
• Theater Spielberg, Reiserstraße 7, 97080 Würzburg,
Tel./Fax: (0931) 2 66 45, Internet: www.theater-spielberg.de
• Torturmtheater Sommerhausen, 97286 Sommerhausen,
Tel.: (09333) 2 68, Internet: www.torturmtheater.de
• Kabarett Bockshorn im Kulturspeicher,
Oskar-Laredo-Platz 1, 97080 Würzburg, Tel.: (0931) 4 60 60 66,
E-Mail: [email protected], Internet: www.bockshorn.de
• Fränkisches Theater Schloss Maßbach,
Parksiedlung 8, 97711 Maßbach,
Tel.: (09735) 2 35, Fax: 14 96, Internet: www.fraenkisches-theater.de
Wichtige Sehenswürdigkeiten im Überblick
• Residenz: Hauptwerk des süddeutschen Barock und eines der
bedeutendsten Schlösser Europas. UNESCO-Weltkulturgut
• Festung Marienberg: Ursprünglich Fliehburg der Hallstattzeit. Mit
Marienkirche aus dem Jahre 706, die den Kern der Burgkirche
darstellt.
• Käppele: Wallfahrtskirche, von Balthasar Neumann erbaut. Reiche
Raumbildung und glanzvolle Ausstattung.
• Dom: Ein Hauptwerk der deutschen
Baukunst aus der Zeit der salischen Kaiser;
viertgrößte romanische Kirche Deutschlands.
• Alte Mainbrücke: 1473 – 1543 an Stelle
der zerstörten romanischen errichtet. Um
1730 durch charakteristische Heiligenfiguren bereichert.
• Alter Kranen: Eines der Wahrzeichen der
Stadt am Flußufer. Erbaut vom Sohn
Balthasar Neumanns, Franz Ignaz.
Festung Marienberg
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wü-stadtinfo
• Haus zum Falken: Das reichste Bürgerhaus der Stadt. Einst Gasthaus
mit besonders üppiger Stuckdekoration.
Hier finden Sie die Tourist-Information und die Stadtbücherei.
• Grafeneckart und Rathaus: Ursprünglich Sitz eines bischöflichen
Beamten, mit romanischem Turm und stimmungsvollem Saal des 13.
Jahrhunderts.
• Neumünster: Romanische Basilika des 11. Jahrhunderts. Chor und
schmuckvoller Turm 13. Jahrhundert.
• St. Burkard: Romanische Basilika, geweiht 1042, mit spätgotischem
Querhaus und Chor.
• Marienkapelle: Spätgotische Hallenkirche der Bürgerschaft.
Begonnen 1377 und vollendet im Jahre 1481.
• Stift Haug: Bedeutendstes Bauwerk des italienischen Architekten
Petrini. Der erste große Kirchenbau der Barockzeit in Franken.
• Bürgerspital: Stiftung reicher Bürger aus dem Jahre 1319 mit kleiner
gotischer Kirche und wertvollen Plastiken.
• Alte Universität: Weitläufiger Baukomplex der Renaissancezeit,
erbaut für die 1582 von Julius Echter gegründete Universität.
• Juliusspital: Gegründet von Fürstbischof Julius Echter 1576.
Imposante Barockanlage von schlossartigem Charakter.
Tageszeitungen
• Main-Post und Volksblatt
Berner Str. 2, 97084 Würzburg,
Tel.: (0931) 60 01-0, Privater Anzeigenservice: Tel. (0931) 60 01-60 02
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mainpost.de
Würzburg im Internet
• https://de-de.facebook.com/wuerzburg.erleben
• http://www.wuerzburg.de/de/studium/index.html
• http://www.wuewowas.de
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sw-stadtinfo
In Schweinfurt
Meldepflicht
Jeder Studierende, der sich in Schweinfurt eine Wohnung nimmt, muss
sich innerhalb einer Woche nach Beziehen der neuen Wohnung persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus anmelden. Dies gilt auch für
die Fälle, in denen der Studienort als weiterer Wohnsitz gewählt wird.
Ein Wohnungswechsel innerhalb von Schweinfurt ist ebenfalls meldepflichtig.
Wer sich mit Hauptwohnsitz in Schweinfurt anmeldet, erhält ein Gutscheinheft im Wert von 70,– € für Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist im Bürgerservice möglich:
Bürgerservice der Stadt Schweinfurt
Rathaus, Markt 1, EG, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 5 10, Fax: (09721) 5 12 66
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo - Do
Fr
Sa
8.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 16.00 Uhr
9.30 - 12.00 Uhr
Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes erfolgt beim:
Amt für Meldewesen und Statistik
Rathaus, Markt 1, EG, Zi. 2.2, 97421 Schweinfurt
Öffnungszeiten:
Mo - Fr
Do
8.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Fundsachen
Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist
bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Es sollte zunächst dort
nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist werden die
Fundsachen an das Fundbüro im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt
weitergeleitet. Zur Abholung ist es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzunehmen.
Bürgerservice der Stadt Schweinfurt
Anschrift und Erreichbarkeit siehe oben
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sw-stadtinfo
Städtische Dienststellen
Ausführliche Informationen über die städtischen Dienststellen erhält man im
Bürgerservice der Stadt Schweinfurt. Hier kann man eine Vielzahl von Behördengängen erledigen oder auch Anregungen und Beschwerden loswerden,
ohne die einzelnen Dienststellen im Rathaus aufsuchen zu müssen.
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo – Mi
Do
Fr
8.00 - 16.30 Uhr
8.00 - 17.00 Uhr
8.00 - 13.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der jeweiligen Ämter können telefonisch erfragt werden.
Unter www.schweinfurt.de steht rund um die Uhr ein ebenfalls sehr umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung.
Kulturelle Einrichtungen
Stadtbücherei (Hauptstelle),
Brückenstraße 29, Ebracher Hof, 97421 Schweinfurt,
Tel.: (09721) 51 79 61,
Internet: www.stadtbuecherei-schweinfurt.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo, Fr
10.00 - 19.00 Uhr
Mi
13.00 - 18.00 Uhr
Di, Do
10.00 - 18.00 Uhr
Theater der Stadt Schweinfurt,
Roßbrunnstraße 2, 97421 Schweinfurt,
Kasse: Tel.: (09721) 51 49 55
Fax: (09721) 51 49 56
Internet: www.theater-schweinfurt.de
E-Mail: [email protected]
Museen und Galerien der Stadt
Verwaltung, Rüfferstraße 4,
Tel.: (09721) 51 47 33, Fax: (09721) 51 47 49
E-Mail: [email protected]
Schweinfurter Museums-Service MuSe: (09721) 51 47 44
Detaillierte Infos zu den Museen, Sammlungen und Ausstellungen finden
Sie im Internet unter www.schweinfurt.de unter Kultur & Tourismus.
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sw-stadtinfo
Museum Georg Schäfer,
Brückenstraße 20,
Tel.: (09721) 51 48 20 oder 51 48 30, Fax: (09721) 51 48 31
E-Mail: [email protected]
Internet: www.museumgeorgschaefer.de
Museum Otto Schäfer,
Judithstraße 16,
Tel.: (09721) 38 70 97-0, Fax: (09721) 38 70 97 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.museumottoschaefer.de
Kunsthalle Schweinfurt
im ehemaligen Ernst-Sachs-Bad, Rüfferstraße 4,
Tel.: (09721) 51-4733, Fax: (09721) 51-4749
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kunsthalle-schweinfurt.de
Studententarife
Informationen über verbilligte Eintrittspreise, Ermäßigungen und Vergünstigungen für Studierende können unter www.schweinfurt.de nachgelesen werden.
Tageszeitung:
• Schweinfurter Tagblatt/Volkszeitung,
Schultesstraße 19a, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 5 48-0
• Volkszeitung,
Schultesstraße 19a, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 5 48-88 82
Schweinfurt online:
• Internet: www.schweinfurt.de
• E-Mail: [email protected]
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AB-stadtinfo
In Aschaffenburg
Meldepflicht
Jeder Student ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach einem Wohnungswechsel im Einwohnermeldeamt der
zuständigen Gemeinde anzumelden. Dies gilt auch für den Einzug in eine
Nebenwohnung als zweitem Wohnsitz. Zur Anmeldung des zweiten
Wohnsitzes ist der Personalausweis bzw. der Reisepass vorzulegen.
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit einem Verwarnungsgeld bzw. einer Geldbuße rechnen.
An-, Ab- und Ummeldung beim Bürgerservicebüro
der Stadt Aschaffenburg
Rathaus, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 30-555
Fundsachen
Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist
bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Es sollte zunächst dort
nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist werden die
Fundsachen an das städtische Fundamt weitergeleitet. Zur Abholung ist
es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzunehmen.
Fundbüro der Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Dalbergstraße 15, Zi. 139, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 30-1495
Stadtverwaltung in Aschaffenburg
• Stadtverwaltung Aschaffenburg (Rathaus)
Hausanschrift: Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15,
63739 Aschaffenburg
oder
Postfach 10 01 63, 63701 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 30-0, Fax: (06021) 3 30-720
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aschaffenburg.de
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AB-stadtinfo
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung in der Oberstadt:
Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des Rathauses
Mo, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr
Di, Do: 8.00 - 19.00 Uhr
(Annahmeschluss: 18.30 Uhr)
Sonstige Ämter und Dienststellen:
Servicezeiten zur Vereinbarung von Gesprächstermin mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter:
Mo - Do: 6.30 - 19.00 Uhr
Fr:
6.30 - 14.30 Uhr
Zeiten für telefonische und persönliche Auskünfte einfacher Art:
Mo - Do: 8.00 -16.00 Uhr
Fr:
8.00 - 13.00 Uhr
• Bürgerhilfe, Büro des Oberbürgermeisters, Zi. 306,
Tel.: (06021) 3 30-12 03
• An-, Ab-, Ummeldung, Bürgerservicebüro,
Rathaus, Tel.: (06021) 330-5 55
• Pässe, Personalausweis, Bürgerservicebüro,
Rathaus, Tel.: (06021) 3 30-5 55
• Führerscheine, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt,
Rathaus, Zi. 125, Tel.: (06021) 3 30-13 64
• Kraftfahrzeugzulassung, Bürgerservicebüro, Rathaus,
Tel.: (06021) 3 30-5 55
• Bewohnerparken, Bürgerservicebüro, Rathaus,
Tel.: (06021) 3 30-5 55
• Gewerbeanmeldungen, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt,
Dalbergstraße 15, Zi. 155, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 3 30-13 07
• Personenstandsurkunden, Bürgeramt, Rathaus, Zi. 105
Tel.: (06021) 3 30-14 71
• Sozialhilfe, Amt für soziale Leistungen, Rathaus
Tel.: (06021) 3 30-14 50
• Rundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung, Amt für soziale Leistungen,
Rathaus, Zi. 247, Tel.: (06021) 3 30-14 50
• Abfallberatung, Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen,
Entsorgung, Tel.: (06021) 3 10 96 23
• Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Amt für soziale Leistungen,
Rathaus, Zi. 143, Tel.: (06021) 3 30 -12 41
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AB-stadtinfo
Kulturelle Einrichtungen
• Stadtbibliothek Aschaffenburg
Schlossplatz 2, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 33 94-0
Internet: www.stadtbibliothek-aschaffenburg.de
Öffnungszeiten: Mo
geschlossen,
Di + Do 10.00 - 19.00 Uhr
Mi + Fr
10.00 - 17.00 Uhr
Sa
10.00 - 13.00 Uhr
• Stadttheater Aschaffenburg
Schlossgasse 8, 63739 Aschaffenburg,
Kartenbestellung: Tel.: (06021) 3 30-18 88
Information: Tel.: (06021) 3 30-14 22
Internet: www.stadttheater-aschaffenburg.de
• Naturwissenschaftliches Museum
Aschaffenburg
Schönborner Hof, Wermbachstraße 15, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 45 61 05 23
Öffnungszeiten: Mi
geschlossen
täglich
09.00 - 12.00 Uhr
und
13.00 - 16.00 Uhr
• Schlossmuseum im Schloss Johannisburg
Schlossplatz 4, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 386 74-0
Öffnungszeiten: Mo
geschlossen
01.10. - 31.03.: 10.00 - 16.00 Uhr
01.04. - 30.09.: 09.00 - 18.00 Uhr
• Pompejanum
Tel.: (06021) 3 86 57-0
Öffnungszeiten:
Mo
geschlossen
April – Mitte Oktober: 09.00 - 18.00 Uhr
• Kunsthalle Jesuitenkirche
Pfaffengasse 26, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 21 86 98,
Öffnungszeiten:
Mo
geschlossen
Di
14.00 - 20.00 Uhr
Mi - So 10.00 - 17.00 Uhr
Schloss Johannisburg
66
finanzierung
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
BAföG ist für viele Studierende ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung ihres
Studiums. Nach dem BAföG haben Sie Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung, wenn Sie oder Ihre Angehörigen (Eltern und/oder Ehegatte)
die Kosten für Ihr Studium und Ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren
können. Ziel ist es, allen jungen Menschen vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Den aktuellen Gesetzestext zum BAföG, umfangreiche Informationen
und die Formblätter zum Herunterladen finden Sie im Internet unter
www.bafoeg.bmbf.de.
Das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Würzburg ist für
alle Studierenden an den Hochschulen in Würzburg, Schweinfurt,
Aschaffenburg und Bamberg zuständig.
Förderungsfähige Ausbildung
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nur
für eine erste förderungsfähige Ausbildung. Für eine zweite Ausbildung
kann i.d.R. keine Ausbildungsförderung geleistet werden.
Für einen Masterstudiengang kann immer dann Ausbildungsförderung
geleistet werden, wenn er auf einem Bachelor-Studium aufbaut und
außer dem Bachelor-Studiengang noch kein anderer Studiengang abgeschlossen wurde.
67
finanzierung
Persönliche Voraussetzungen
• Staatsangehörigkeit
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich an Deutsche (i.S. des Grundgesetzes), die an einer Hochschule studieren und unter bestimmten
Voraussetzungen auch an Ausländern geleistet.
• Alter
Ausbildungsförderung kann grundsätzlich nur erhalten, wer zu Beginn
der Ausbildung, für die Ausbildungsförderung beantragt wird, das
30. Lebensjahr, bei Aufnahme eines Masterstudiengangs das 35. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind möglich.
Leistungsnachweis
Leistungsnachweise werden
verlangt
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden
erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies
wird in der Regel vermutet.
Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester muss einmalig ein sogenannter Leistungsnachweis vorgelegt werden.
Dieser Nachweis besteht in der Regel in einer, nach Beginn des 4. Fachsemesters, auf einem besonderen Formblatt ausgestellten Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten
Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat.
Der Name des zuständigen Eignungsgutachters kann bei der
Fachbereichsverwaltung oder beim Amt für Ausbildungsförderung erfragt werden.
Fachrichtungswechsel
Nach einem Wechsel des Studienfaches kann Ausbildungsförderung für
eine andere Ausbildung nur geleistet werden, wenn für den Wechsel ein
wichtiger Grund vorliegt und dieser vor Beginn des vierten Fachsemesters
erfolgte.
Als wichtige Gründe gelten z.B. mangelnde Eignung für die zunächst gewählte Berufsausbildung oder -ausübung oder ein so schwerwiegender
und grundsätzlicher Wandel der Neigung, dass die Fortsetzung der Ausbildung dem Auszubildenden nicht mehr zugemutet werden kann. Die
Gründe für einen Fachrichtungswechsel sind dem Amt für Ausbildungsförderung gegenüber schriftlich darzulegen.
68
finanzierung
Bei einem ersten Wechsel, der spätestens nach dem zweiten Semester
erfolgt, wird der wichtige Grund unterstellt.
Ein Wechsel der Fachrichtung kann Folgen für die Förderungsart haben.
Informieren Sie sich deshalb unbedingt vorher bei Ihrem Sachbearbeiter
über mögliche Konsequenzen.
Ein Fachwechsel in einem Masterstudiengang lässt den BAföG-Anspruch in jedem Fall entfallen.
Förderungshöchstdauer
Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird ab Antragsmonat für die
Dauer der Ausbildung auch während der vorlesungsfreien Zeit geleistet.
Die Ausbildungsförderung setzt frühestens mit dem Monat ein, in dem
die Vorlesungen tatsächlich beginnen.
Die Förderungsdauer ist vom
Studiengang
abhängig
Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht grundsätzlich bis zum Ende
der Förderungshöchstdauer, die der jeweils gesetzlich festgelegten Regelstudienzeit entspricht.
Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit
Ausbildungsförderung geleistet, wenn die Förderungshöchstdauer
• aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, …),
• infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 10 Jahren,
• infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Studentenwerke,
• infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
überschritten worden ist.
Die Verlängerung muss schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung
beantragt werden; der Antrag ist zu begründen.
Studienabschlusshilfe (als verzinsliches Volldarlehen)
Studierende, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang befinden, wird für maximal 12 Monate Ausbildungsförderung auch nach dem
Ende der Förderungshöchstdauer geleistet, wenn die Prüfungsstelle
oder – falls eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen ist – die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der 12 Monate abschließen kann.
69
finanzierung
Studienabschlussdarlehen
Das Studentenwerk kann auch
Studienabschlussdarlehen
gewähren
In Fällen, in denen BAföG nicht mehr geleistet werden kann, besteht die
Möglichkeit ein Studienabschlussdarlehen der Darlehenskasse der
Bayerischen Studentenwerke zu erhalten (vgl. Ausführungen in diesem
Kapitel).
Nähere Informationen beim Studentenwerk Würzburg
(auch für Bamberger, Schweinfurter und Aschaffenburger Studierende),
Zi. 205, Tel.: (0931) 80 05 -201.
Zuschuss und Darlehen / Rückzahlung
Nur 50 % des
Förderungsbetrages müssen später
zurückgezahlt
werden
Normalerweise erhalten Sie BAföG zu 50% als Zuschuss und zu 50% als
unverzinsliches Darlehen, das nur bis maximal 10.000 € zurückzuzahlen
ist.
Das Darlehen ist 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in
gleichbleibenden monatlichen Raten, mindestens in Höhe von 105,– €,
innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig.
Wenn Sie das Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise tilgen, ist ein Teilerlass möglich.
Zuständig für die Bearbeitung und Einziehung der Darlehen ist das
Bundesverwaltungsamt,
50728 Köln, Tel.: (0221) 758-45 00,
Internet: www.bundesverwaltungsamt.de
Bankdarlehen
In Ausnahmefällen wird BAföG nur als verzinsliches Volldarlehen der KfW
Bankengruppe gewährt.
Mit der Rückzahlung des Bankdarlehens ist 18 Monate nach dem Ende
der Förderung zu beginnen (Monatsrate mindestens 105,– €). Bis dahin
werden die Zinsen gestundet.
Weitere Infos bei Ihrem BAföG-Berater
oder über das Infotelefon der KfW Bankengruppe
Tel.: (0800) 539 90 03 (kostenlose Servicenummer)
Internet: www.kfw.de
70
finanzierung
Leistungen
Umfang der Ausbildungsförderung
Bei der BAföG-Berechnung wird zunächst der Bedarf des Studierenden
festgestellt, auf den dann eigenes Einkommen und Vermögen des
Antragstellers sowie das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern
angerechnet werden.
Regelbedarf
Für Lebensunterhalt und Studium sind als monatlicher Bedarf pauschal
373,– € vorgesehen. Dieser Betrag erhöht sich um 49,– € für Auszubildende, die bei den Eltern wohnen, und um 224,– € für Auszubildende
mit eigener Wohnung. Der Regelbedarf beträgt somit je nach Art der Unterbringung 422,– € bzw. 597,– € monatlich.
Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende, die selbst beitragspflichtig krankenversichert sind, erhalten
einen Zuschuss von monatlich bis zu 62,– € zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Versicherungsbescheinigung ist vorzulegen. Zur
Pflegeversicherung kann ein Zuschuss von 11,– € geleistet werden.
Der maximale Bedarf beträgt damit 670,– €.
Einkommens- und Vermögensanrechnung
Anrechnung des Einkommens des Antragstellers
Grundsätzlich gilt: Einkommen bis zu einer Grenze von 407,35 € brutto
monatlich (im Durchschnitt) führt nicht zu einer Anrechnung. Maßgebend
für die Anrechnung des eigenen Einkommens des Auszubildenden sind
die Einkommen, die er im Bewilligungszeitraum erzielt. Einkommen, das
vor dem Bewilligungszeitraum erzielt wurde, bleibt daher außer Betracht.
Für die Anrechnung von Waisenrenten und Waisengelder sowie Praktikumsvergütungen gelten niedrigere Grenzen. Kindergeld wird nicht angerechnet.
Der Student
muss alle
Einkünfte
angeben
71
finanzierung
Vermögensanrechnung
Vermögen bis
5.200,– €
wird nicht
angerechnet
Vermögen des Auszubildenden wird dann angerechnet, wenn es den
Freibetrag von 5.200,– € übersteigt, wobei sich dieser Betrag jeweils um
1.800,– € für den Ehegatten und jedes Kind erhöht. Als Vermögen gelten alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, sowie Forderungen
oder sonstigen Rechte, mit Ausnahme von Haushaltsgegenständen.
Achtung: Die Angaben zum Vermögen werden durch einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen überprüft.
Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten
Einkommen
Für das WS
2013/2014 ist
das Kalenderjahr 2011
maßgebend
Für die Anrechnung des Einkommens des Ehegatten und der Eltern sind
grundsätzlich die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr
vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend.
Als Nachweise über das Einkommen sind die entsprechenden Steuerbescheide vorzulegen. Grundlage der Einkommensanrechnung ist die Summe
der positiven Einkünfte, auf die diverse Freibeträge gewährt werden.
Aktualisierung
Ist das aktuelle Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger, als das zwei Jahre vorher, so ist auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist, bei der
Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum
auszugehen. Die Förderung wird dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Nach Vorlage der endgültigen Einkommensnachweise
wird eine abschließende Berechnung durchgeführt.
Vorausleistung
Ausbildungsförderung kann auf Antrag als Vorausleistung bewilligt
werden, wenn die Eltern (nicht der Ehegatte) den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht oder nicht in voller Höhe leisten.
In diesen Fällen wird nach der Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens gewährt.
Diese Möglichkeit besteht auch, wenn die Eltern sich weigern, dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung die für die Berechnung der
Ausbildungsförderung notwendigen Erklärungen abzugeben.
Der Freistaat Bayern wird die vorausgeleisteten Beträge – notfalls vor
Gericht – von den Eltern einfordern.
72
finanzierung
Elternunabhängige Förderung
Unabhängig vom elterlichen Einkommen erhalten Sie BAföG, wenn Sie
nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig waren oder auf insgesamt sechs Jahre Ausbildung/Erwerbstätigkeit (davon mindestens drei
Jahre Erwerbstätigkeit) kommen.
BAföG im Ausland (Studium/Praktikum)
Auch für ein zeitweiliges Studium im Ausland können Sie Förderung
nach dem BAföG für bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu fünf Semester
erhalten. Für einen solchen Auslandsaufenthalt werden Zuschläge zum
Bedarf für die Reisekosten, für Studiengebühren sowie für eine Auslandskrankenversicherung gewährt. Bei einem Studium außerhalb der
EU kann auch ein Auslandszuschlag zum Ausgleich der Lebenshaltungskosten gewährt werden.
Darüber hinaus kann auch ein komplettes Studium im EU-Ausland bis zu
dessen Abschluss nach den Grundsätzen der Inlandsförderung (also
ohne Zuschläge) gefördert werden.
Achtung: Für das Auslands-BAföG gelten andere Zuständigkeiten.
Antrag (auch online möglich: www.bafoeg-bayern.de)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Antragsformulare sind beim Amt für
Ausbildungsförderung erhältlich oder können im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de als pdf-Files heruntergeladen werden. Der Antrag kann unter www.bafoeg-bayern.de auch online gestellt werden. Der Antrag ist
jährlich neu zu stellen. Die Bearbeitung eines Antrages kann erheblich
beschleunigt werden, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und auf allen
Anträgen und Schreiben die Förderungsnummer bzw. Studienfach und
Hochschule angegeben wird.
Auszubildende, die bereits Förderungsleistungen erhalten haben, können
die reibungslose Weiterleistung von Ausbildungsförderung sicherstellen,
indem sie den neuen Antrag im wesentlichen vollständig zwei Monate
vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (i.d.R. also bis spätestens 31.01.
oder 31.07) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
73
finanzierung
Kurzfristige Darlehen
Das Studentenwerk gewährt kurzfristige, zinslose Überbrückungsdarlehen an Studierende, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wenn sich ohne Verschulden des Studierenden die
Antragsbearbeitung bzw. die Auszahlung des Förderungsbetrages
verzögert. Für diese kurzfristigen Darlehen ist ebenfalls das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks zuständig.
Zuständiger Ansprechpartner:
Für die Studierenden in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg:
Studentenwerk Würzburg
Amt für Ausbildungsförderung
(im 1. OG über der Stadtmensa)
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Tel.: (0931) 80 05-112, Fax: (0931) 80 05 - 412
E-Mail: [email protected]
Bitte beachten Sie, dass aufgrund rechtl. Vorschriften rechts- oder fristwahrende Schriftstücke nicht per E-Mail eingereicht werden können.
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr
10.00 - 13.00 Uhr
Do
13.00 - 15.00 Uhr
74
WÜ
Allgemeine BAföG-Beratung in Würzburg:
Mo 10.00 - 14.00 Uhr im „BiF-Beratung im Foyer“,
Studentenhaus, Foyer der Stadtmensa
AB
BAföG-Sprechstunden an der Hochschule Aschaffenburg:
Wo?
Wohnheim auf dem Campus, Zi. 1920 im EG
Wann? Die Termine werden durch Aushang und im Internet
(www.studentenwerk-wuerzburg.de) bekannt gegeben.
SW
BAföG-Sprechstunden an der FH Schweinfurt:
Aufgrund von Raumproblemen können derzeit in Schweinfurt leider
keine Sprechstunden durchgeführt werden.
finanzierung
Kredite zur Studienfinanzierung
Studienkredite bzw. Darlehen für Studierende werden - meist als ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten für einen absehbaren Zeitraum bzw. zur
Überbrückung eines finanziellen Engpasses - immer wichtiger. Nachfolgend werden die wichtigsten Möglichkeiten aufgezeigt:
1. Der Bildungskredit (bundesweit)
2. Der KfW-Studienkredit (bundesweit)
3. Das Studienabschlussdarlehen (in Bayern)
Die KfW-Bank spielt in der Bildungsfinanzierung eine wichtige Rolle: Im
Auftrag des Bundes ist sie derzeit beim „verzinslichen Bankdarlehen im
Rahmen des BAföG“, beim „Bildungskreditprogramm des Bundes“ und
mit dem eigenen „KfW-Studienkredit“ aktiv. Auch private Kreditinstitute
bieten eigene Kredite speziell für Studierende an (z.B. die Deutsche Bank).
Eine Übersicht findet man im Internet unter www.studis-online.de.
Der Bildungskredit
2001 wurde erstmals ein Bildungskreditprogramm für Studierende eingeführt. Der Bildungskredit ist zeitlich befristet und zinsgünstig und steht
sowohl BAföG-EmpfängerInnen als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Bildungskredit:
• für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nach bestandener Zwischenprüfung oder gleichwertiges), die
• das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben;
• grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters.
Kurzbeschreibung des Bildungskredits:
• bis zu 24 Monatsraten in Höhe von wahlweise 100,– €, 200,– € oder
300,– € (max. gibt es 7.200,– €, das Splitting in zwei Auszahlungsphasen ist möglich). Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen ausbildungsbezogenen Aufwandes kann ein Betrag von bis zu 3.600,– € als
Einmalzahlung im vorab ausbezahlt werden;
• es müssen keine Sicherheiten gestellt werden;
• unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen oder dem Einkommen der Eltern;
• der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober
an die aktuellen Konditionen angepasst. (Stand 01.04.2013: 1,34 %
Jahreszins);
• Die Rückzahlung soll vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate
beginnen; die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 120,– €.
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finanzierung
Der Bildungskredit ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
oder im Internet unter www.bildungskredit.de (Online-Antrag) zu beantragen.
Weitere Informationen unter der Servicenummer Tel.: (02 28 99) 3 58-44 92
bzw. über E-Mail: [email protected]
oder im Internet unter www.bildungskredit.de
Der KfW-Studienkredit
Seit April 2006 können Studierende zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten den KfW-Studienkredit beantragen.
Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit:
• für Studierende im Erst- oder Zweitstudium, in postgradualen Studiengängen (Master, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudium) sowie
für die Promotion, die
• bei Studienbeginn noch unter 45 Jahre alt sind;
• die Antragstellung muss spätestens im 10. Semester erfolgen;
Kurzbeschreibung des KfW-Studienkredits:
• zwischen 100,– € und 650,– € monatlich (der Betrag kann vom Kreditnehmer jeweils zum 01.04. und zum 01.10. abgeändert werden);
• in der Regel werden bis zu zehn Fachsemester (unter Umständen bis
zum 14. Sem.) finanziert;
• unabhängig von Studienfach- oder -ort, dem eigenen Einkommen oder
dem Einkommen der Eltern;
• Sicherheiten müssen nicht gestellt werden;
• einmalige Abschlussgebühr von 238,– €;
• der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober
an die aktuellen Konditionen angepasst (Stand 01.04.2013: 3,23 %
Jahreszins), eine Zinsobergrenze wird garantiert;
• in der Rückzahlungs- bzw. Tilgungszeit kann optional ein fester Zinssatz vereinbart werden;
• die Rückzahlung erfolgt frühestens 6 Mon. spätestens 23 Mon. nach
der Auszahlungsphase (Stundungen möglich, Mindestbetrag 20,– €,
Rückzahlungszeit bis zu 25 Jahren möglich);
• Sondertilgungen sind jederzeit möglich;
• Anträge auf KfW-Studienkredite werden im Online Kreditportal gestellt.
Weitere umfassende Infos finden Sie
im Internet unter www.kfw.de. Die einzelnen Vertriebspartner vor Ort sind
ebenfalls auf den Internetseiten der KfW-Bank zu finden.
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finanzierung
Das Studentenwerk Würzburg ist ebenfalls Vertriebspartner (vorläufig nur
in Würzburg) und bietet für den KfW-Studienkredit eine eigene Sprechstunde an. Bitte kommen Sie persönlich vorbei:
Sprechzeit: Mi 11.00 Uhr - 13.00 Uhr im Zi. 114 (1. OG Studentenhaus);
Weitere Termine unter Tel.: (0931) 8005-115/-135.
Im August entfallen die Sprechzeiten.
Das Studienabschlussdarlehen (in Bayern)
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e. V. (Internet:
www.darlehenskasse-bayern.de) will bedürftigen Studierenden an bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen
die Examensvorbereitungen erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen.
Voraussetzungen für das Studienabschlussdarlehen:
• für die letzten vier Semester des Studiums (Studienabschlussphase);
• Studium möglichst mit BAföG gefördert; Ausnahmen sind möglich;
• zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft
für den gesamten Darlehensbetrag zu erbringen. Der Bürge muss
unter 60 Jahre alt sein.
Kurzbeschreibung des Studienabschlussdarlehens:
• bis maximal 600,– € monatlich; (insgesamt maximal 12.500 €);
• auch für Studierende, die promovieren (2 Semester) oder die ein
Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und/oder ein Zweitstudium durchführen sowie für Studierende, die an einer ausländischen Hochschule
studieren, wenn sie in den letzten vier Semestern vor der Antragstellung an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert waren;
• es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2% an , ab dem 6. Jahr
setzt eine weitere 3%ige Verzinsung ein;
• innerhalb von zweieinhalb Jahren (5 Semester) muss ein erfolgreicher
Studienabschluss nachgewiesen werden;
• Mit der Rückzahlung soll zwei bzw. drei Jahre nach Beginn der Laufzeit begonnen werden; sie muss spätestens vom fünften Jahr der
Laufzeit an einsetzen. Die monatlichen Tilgungsraten sollen mindestens 110,– € betragen.
Antragstellung
Darlehen sind beim Studentenwerk mit einem dort erhältlichen Formular
persönlich zu beantragen. Über die Darlehensanträge entscheidet das
Studentenwerk Würzburg. Bei Genehmigung des Antrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.
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finanzierung
Weitere Informationen und Vertragsformulare:
Studentenwerk Würzburg, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Zi. 205, Tel.: (0931) 80 05-201,
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr
10.00 - 13.00 Uhr
Do
13.00 - 15.00 Uhr
Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)
Im Rahmen der Bayerischen Begabtenförderung werden hochbegabte
Studierende durch Stipendien und mit weiteren Angeboten in strukturierten Exzellenzprogrammen gefördert.
Studienförderung (Max Weber-Programm Bayern)
Grundsätzlich vorschlagsberechtigt sind die bayerischen Gymnasien und
Hochschulen. Ab dem 3. Fachsemester sind auch Eigenbewerbungen
zugelassen. Hierzu sind dem Antrag, neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, mindestens zwei Gutachten von Hochschullehrern beizufügen. Zum Zeitpunkt des Förderbeginns darf das 23. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen überschritten sein.
Die Förderung erfolgt im Wesentlichen durch die Aufnahme in studienbegleitende Exzellenzprogramme.
Eine finanzielle Unterstützung erfolgt für Zwecke eines Auslandsstudiums sowie zur Unterstützung von eigenständigen bildungsbezogenen
Aktivitäten durch Gewährung einer „Bildungspauschale“ in Höhe von
900,– € pro Semester (eine Erhöhung auf 1800,– € ist geplant). Hilfen
zur Deckung des Lebensunterhaltes werden nicht gewährt (www.elitenetzwerk.bayern.de).
Nähere Auskünfte erteilt die Universität Würzburg:
Referat 2.2, Studentenabteilung,
Sanderring 2, Zi. 107,
Tel.: (0931) 31-8 27 70,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienfinanzierung
und unter www.elitenetzwerk.bayern.de
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finanzierung
Begabtenförderungswerke und Stiftungen
Eine weitere Möglichkeit das Studium zu finanzieren bieten die Stipendien
der Begabtenförderungswerke und sonstiger Stiftungen von öffentlichen
Trägern, konfessioneller und privater Stiftungen und von Wirtschaftsunternehmen. Zu den 12 großen Begabtenförderungswerken zählen sechs politische Stiftungen, drei konfessionelle Träger, die Förderungswerke des
Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Deutschen Wirtschaft sowie die
Studienstiftung des deutschen Volkes. Sonstige aktuelle Stipendienangebote und Förderpreisausschreibungen siehe: Stipendien-Homepage der
Universität Würzburg unter: Sonstige Förderangebote.
Für die Stipendien der Begabtenförderungswerke gilt allgemein:
• Gefördert werden Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen,
die bereit sind, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren und die im
Studium noch nicht zu weit fortgeschritten sind.
• Eine monatliche Grundförderung kann bis zu 597,– € betragen. Hinzu
kommt meist noch 150,– € Büchergeld.
Infos zu den jeweiligen Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
• Eigenbewerbungen sind bei der Mehrzahl der Begabtenförderungswerke möglich. Alle Bewerber/innen durchlaufen ein Auswahlverfahren.
• Die örtlich zuständigen Vertrauensdozenten der einzelnen Stiftungen
sind erste Ansprechpartner. Sie können den jeweiligen Einträgen zu
den Förderorganisationen entnommen werden und sind auch bequem
über das Internet zu erreichen:
www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienfinanzierung/studienfoerderung
• Alle großen Begabtenförderungswerke sind im Internet zu erreichen
(vgl. nachfolgende Tabelle).
Weitere Infos im Internet unter: www.stipendiumplus.de.
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80
(0331) 70 19-0
(089) 12 58-0
(030) 4 43 10-223 www.rosalux.de
Friedrich-Naumann-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
(02304) 7 55-196
(030) 31998170-0 www.ELES-studienwerk.de
(0211) 77 78-0
(0228) 81 63-0
(089) 21 88 90 80 www.eliteakademie.de
(0931) 35 03- 0
Studienwerk Villigst
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Hans-Böckler-Stiftung
Otto-Benecke-Stiftung
Bayerische Elite-Akademie
RA Richard Schmitt Stiftung
www.buergerspital.de
www.obs-ev.de
www.boeckler.de
www.evstudienwerk.de
Fördert Doppel- od. Halbwaise aus Würzburg
Zusatzausbildung des Freistaates Bayern
Fördert Aussiedler, Asylanten u. Flüchtlinge
Gewerkschaftsnah (DGB)
Fördert jüdische Studierende
Einrichtung der evangelischen Kirche
Einrichtung der katholischen Kirche
www.cusanuswerk.de
(0228) 9 83 84-0
größte Stiftung in Deutschland
Cusanuswerk
www.studienstiftung.de
Die Linke-nah
CSU-nah
FDP-nah
Grünen-nah
Stiftung der deutschen Wirtschaft
(0228) 8 20 96-0
www.hss.de
www.freiheit.org
www.boell.de
SPD-nah
Studienförderwerk Klaus Murmann (030) 20 33-15 40 www.sdw.org
Studienstiftung des dt. Volkes
Stipendien anderer Förderungswerke
(030) 2 85 34-0
Heinrich-Böll-Stiftung
www.fes.de
(0228) 8 83-0
Friedrich-Ebert-Stiftung
CDU-nah
www.kas.de
(02241) 2 46-0
Charakteristika
Konrad-Adenauer-Stiftung
Infos im Internet
Maximale Förderung bis zu 665,- € monatlich
Telefon
Parteinahe Stiftungen
Stiftung / Förderwerk
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Weitere Informationsmöglichkeiten zum Thema Stipendien:
• ELTERNKOMPASS
Ein kostenfreies Informationsangebot für Eltern zu allen Fragen rund
um das Thema „Ein Stipendium für mein Kind?!“ als Service-Angebot
der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.
Service-Hotline ELTERNKOMPASS: Tel.: (030) 27 89 06-777
E-Mail: [email protected]
Internet: www.elternkompass.info.
• Stipendienlotse
Eine interaktive Informationsbasis, die es potentiellen Stipendiaten ermöglicht, sich umfassend und zielgerichtet über aktuelle Stipendienprogramme zu informieren.
Internet: www.stipendienlotse.de
• Stipendien-Datenbank von „e-fellows.net“
Eine weitere ausgezeichnete Informationsquelle stellt die StipendienDatenbank des Karrierenetzwerkes e-fellows.net mit über 700 Förderprogrammen von mehr als 400 Institutionen dar.
Weitere Details online unter: www.e-fellows.net
Das Deutschland-Stipendium
Mit dem Deutschland-Stipendium können besonders begabte und leistungsstarke Studierende mit 300,– € pro Monat gefördert werden. Die
Hälfte davon übernimmt der Bund, die andere Hälfte wird von der Hochschule bei Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen eingeworben.
Die Stipendienanzahl soll künftig kontinuierlich gesteigert werden.
Detaillierte Infos unter: http://www.deutschland-stipendium.de
Die Hochschulen übernehmen die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Sie sprechen potenzielle Unterstützer an, wählen die
Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Bei Interesse informieren Sie sich an Ihrer Hochschule.
Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Büchergeld, Druckkostenzuschuss
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von
Büchern oder sonstigen Lernmitteln. Alternativ kann ein Zuschuss zu
den Druckkosten von Dissertationen gewährt werden. Die Immatrikulation an der Universität Würzburg ist nachzuweisen. Die Bedürftigkeit wird
ohne weitere Prüfung dann anerkannt, wenn BAföG bezogen wird.
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finanzierung
Für die individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Jahres vor der Antragstellung der Unterhaltspflichtigen vorzulegen! Persönliche Kontaktaufnahme ist erforderlich.
Auskünfte:
Zentralverwaltung der Universität, Referat 2.2., (Zi. 107)
Sanderring 2, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 22 47
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi
14.00 - 16.00 Uhr
Kindergeld
Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Ausländer können Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (nur bestimmte Arten) besitzen.
Das Kindergeld beträgt monatlich: für die ersten zwei Kinder jeweils 184,– €,
für das dritte Kind 190,– €, sowie für jedes weitere Kind jeweils 215,– €.
Kindergeld kann jedoch grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres weitergezahlt werden (verlängert um abgeleistete
Wehrpflicht bzw. Ersatzdienst).
Die Verdienstgrenze ist gefallen:
Seit 2012 entfällt die Einkommensgrenze beim Kindergeld. Im Erststudium wird nicht mehr geprüft, wie hoch das Einkommen ist. Bis 2011
wurde Kindergeld nur gezahlt, wenn der Studierende unter der jährlichen
Einkommensgrenze von 8.004 Euro geblieben war.
Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und bis zum Ende des Monats, in
dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse der Agentur
für Arbeit einzureichen, bei der/die Antragsteller/in den Wohnsitz hat.
WÜ
AB
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• Zuständig für Würzburg und Aschaffenburg ist die Familienkasse
Bayern Nord in Aschaffenburg:
Besucheradresse: Hofgartenstr. 14-16, 63739 Aschaffenburg
Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Bayern Nord,
63716 Aschaffenburg
Tel.: (0800) 4 55 55 30 (Auskünfte), (0800) 4 55 55 33 (Zahlungstermine
Kindergeld), kostenfreie Service-Rufnummern
Internet: www.familienkasse.de
finanzierung
• Zuständig für Schweinfurt und Bamberg ist die Familienkasse Bayern
Nord in Schweinfurt:
Besucheradresse: Kornacher Straße 6, 97421 Schweinfurt
Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Bayern Nord,
97417 Schweinfurt
Tel.: (0800) 4 55 55 30 (Auskünfte), (0800) 4 55 55 33 (Zahlungstermine
Kindergeld), kostenfreie Service-Rufnummern
Internet: www.familienkasse.de
SW
Arbeitslosengeld I und II
Arbeitslosengeld I
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht u.a. nach Erfüllung der
Anwartschaftszeit, d.h. in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) sind mindestens
12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nachzuweisen.
Die Anspruchsdauer nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
(innerhalb der auf drei Jahre erweiterten Rahmenfrist)
von 12 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 6 Monate,
von 16 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 8 Monate,
von 20 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 10 Monate,
von 24 Monaten (Beschäftigungszeit) beträgt 12 Monate.
Zuständig für das Arbeitslosengeld I:
Agentur für Arbeit Würzburg
Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg
Tel.: (0800) 4 55 55 00*
WÜ
Agentur für Arbeit Schweinfurt
Kornacher Str. 6, 97421 Schweinfurt
Tel.: (0800) 4 55 55 00*
SW
Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Memeler Str. 15, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (0800) 4 55 55 00*
AB
(* kostenfreie Servicenummer)
Arbeitslosengeld II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ab 01.01.2005 wurden die bisherigen Leistungen der Arbeitslosen- und
Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren
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finanzierung
durch das Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelöst. Beim ALG II werden Studierende ähnlich wie bei der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen,
da sie sich in einem dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildungsgang befinden. Beurlaubte Studierende können ALG II erhalten, da
sie während des Ruhens ihrer Ausbildung auch keinen BAföG-Anspruch
geltend machen können.
Das ALG II ist von der Bedürftigkeit abhängig. Es wird nur dann gewährt,
wenn das Einkommen und Vermögen nicht oder nur teilweise zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreicht. Das ALG II wird nur auf Antrag gewährt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers.
Wohnsitz im Stadtgebiet Würzburg: Zuständig für das Stadtgebiet
Würzburg ist das Jobcenter – Stadt Würzburg
Bahnhofstraße 7, 97070 Würzburg, Tel. (0931) 2996-0
E-Mail: [email protected]
Wohnsitz im Landkreis Würzburg: Zuständig für den Landkreis Würzburg ist das Jobcenter – Landkreis Würzburg beim Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 8003-842
Für alle anderen Wohnsitze: Die Adresse, der für Sie zuständigen Stelle
vor Ort (meistens handelt es sich dabei um Jobcenter, die gemeinsam
von der Agentur für Arbeit und einer Stadt oder einem Landkreis gebildet
wurden), finden Sie auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit
(www.arbeitsagentur.de).
Der neue Rundfunkbeitrag
Nun gilt die Regel „eine Wohnung - ein Beitrag“
Am 01.01.2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dieser orientiert sich geräteunabhängig an den Wohneinheiten, d.h. pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Wer wie viele
Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt hingegen keine Rolle mehr.
Wer zusammenlebt (Familie, nicht-eheliche Gemeinschaft oder WGs)
zahlt pro Wohnung nur einen Beitrag, der wie bisher monatlich 17,98 €
beträgt. Der Beitrag deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Ein Beitrag pro WG
Studenten-WGs werden seit 2013 entlastet. Nur ein volljähriger Bewohner
der Wohnung ist für die Zahlungen zuständig, die anderen können sich
unter Nennung des zuständigen Zahlers abmelden. Die Bewohner der
WG müssen untereinander abklären, wer Ansprechpartner gegenüber
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finanzierung
dem Beitragsservice sein soll und wie der Beitrag untereinander umgelegt
wird. Wer künftig entlastet wird, muss diese Änderung mitteilen.
Befreiung für BAföG-Empfänger
Studierende mit eigener Wohnung, die BAföG erhalten, können sich wie
bisher auf Antrag auch vom neuen Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Ermäßigung für Behinderte
Für blinde, gehörgeschädigte und bestimmte behinderte Personen mit
Behindertenausweis, die keine Sozialleistungen erhalten, besteht nicht
mehr die Möglichkeit auf eine Befreiung, sondern nur auf eine Ermäßigung der zu zahlenden Gebühren (5,99 € monatlich).
Zuständigkeit
Zuständig für den neuen Rundfunkbeitrag ist die vormalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die sich einen neuen Namen gegeben hat:
ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice, 50656 Köln
Antragsformulare und detaillierte Informationen
– auch zur Befreiung von der Gebührenpflicht - finden Sie unter:
www.rundfunkbeitrag.de
Telekom-Sozialtarif
Den Sozialtarif erhalten Studierende, die mit ihrem Anschluss auf die
T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt und die
1. von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, oder
2. Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten, oder
3. blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom
pro Monat betragen 6,94 € netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und 8,72 € netto für die dritte Bedingung.
Die Vergünstigung wird eingeräumt, solange die Voraussetzung dafür
erfüllt ist.
Weitere Informationen unter 0800-3301000 (gebührenfreie Kundenbetreuung der Dt. Telekom).
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finanzierung
Wohngeld
Studierende sind dann anspruchsberechtigt, wenn ihnen dem Grunde
nach kein Anspruch auf Ausbildungsförderung zusteht, z.B. wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach BAföG. Dies sollten Sie
sich beim zuständigen BAföG-Amt bestätigen lassen. Nicht anspruchsberechtigt auf Wohngeld sind Studierende, die ausschließlich wegen des
zu hohen Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten.
Werden BAföG-Leistungen ausschließlich als Darlehen erbracht, besteht
Anspruch auf Wohngeld.
BAföG-Empfänger können dann Wohngeld erhalten, wenn ihr Haushalt
noch weitere Familienangehörige (z.B. Ehegatte oder Kinder) umfasst,
denen selbst kein BAföG dem Grunde nach zusteht.
Wohngeld kann nur für den Wohnraum beantragt werden, der Mittelpunkt
der Lebensbeziehungen ist. Lebt der/die Student/in während der Ausbildung nicht am Wohnort der Eltern und ist eine Rückkehr in den elterlichen
Haushalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, so
verbleibt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen am Wohnort der Eltern.
Ein eigener Wohngeldanspruch besteht dann nicht. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Seit 01.01.2011 haben Familien im Wohngeldbezug Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für ihre Kinder.
WÜ
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Anträge und Informationen bei:
Fachbereich Soziales/Wohngeld,
Karmelitenstr. 43, III. Stock , 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 37-0, Fax: (09 31) 37-38 03
SW
Wohngeldstelle der Stadt Schweinfurt beim Amt für soziale Leistungen
Rathaus, Markt 1, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 51-39 00
AB
Wohngeldstelle der Stadt Aschaffenburg, Amt für soziale Leistungen
Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 30 -1241
arbeiten
Berufsinformationszentrum (BiZ)
Das Berufsinformationszentrum ist die Adresse für Alle, die sich mit beruflichen Fragen befassen. Im BiZ können Sie sich über alles rund um Arbeitsmarkt, Berufs- und Studienwahl, Stellensuche sowie Weiterbildung
selbst informieren und nach passenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen
oder Studienmöglichkeiten suchen. Sie können das breit gefächerte Angebot solange und so oft nutzen wie Sie möchten – ohne Anmeldung.
Bei Fragen zum vielfältigen Informationsangebot stehen Ihnen fachkundige Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Und das gibt s im BiZ!
• Print- und Online-Medien rund um die Themen Arbeitsmarkt und Weiterbildung sowie Berufs- und Studienwahl, z. B. illustrierte Infomappen
mit abwechslungsreichen Berichten aus der Berufspraxis, Bücher und
Zeitschriften.
• Wer die Berufs- und Arbeitswelt über Filme erschließen möchte, dem
steht ein Filmportal mit vielen Videos zu Ausbildungs- und Studienberufen zur Verfügung.
• Viele Flyer und Broschüren gibt es auch zum Mitnehmen.
• Die Internetarbeitsplätze sind zur Nutzung der Online-Angebote der
Bundesagentur für Arbeit sowie für andere berufliche Recherchen im
Internet frei zugänglich.
• Weiterhin finden Sie vielseitige Auslandsinformationen zu Ausbildungsund Berufsmöglichkeiten in der Ferne.
Veranstaltungen im BiZ
Zusätzlich zum umfassenden Informationsangebot findet in den Gruppenräumen des BiZ eine Vielzahl von Veranstaltungen statt. Zum Beispiel
zu den Themen Beruf, Berufswahl, Bewerbung, Arbeiten oder studieren
im Ausland. Diese Veranstaltungen werden häufig in Zusammenarbeit
mit Kammern, Betrieben, Verbänden, Hochschulen und anderen kompetenten Partnern durchgeführt.
Aktuelle Veranstaltungstermine finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank unter: www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen
Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Würzburg:
Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg,
Tel.: (0931) 7949-202, Fax: (0931) 7949-291
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo, Di
Do
Mi, Fr
WÜ
7.30 - 15.30 Uhr,
7.30 - 18.00 Uhr,
7.30 - 12.00 Uhr
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arbeiten
Telefonische Anmeldung zur Beratung unter: (0800) 4 55 55 00
(kostenfrei)
SW
AB
BiZ der Agentur für Arbeit Schweinfurt
Kornacher Straße 6, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 5 47-405
Öffnungszeiten:
Mo, Di
Mi, Fr
Do
7.30 - 15.30 Uhr
7.30 - 12.30 Uhr
7.30 - 17.00 Uhr
BiZ der Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Goldbacher Str. 25- 27, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 3 90-360
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi 8.00 - 16.00 Uhr
Do
8.00 - 18.00 Uhr
Fr
8.00 - 12.30 Uhr
Weitere Angebote der Agentur für Arbeit Würzburg:
Das Hochschulteam der Agentur für Arbeit Würzburg
Das Hochschulteam steht allen Studierenden als Ansprechpartner in Fragen der Studien- und Berufswahl, der persönlichen Berufswegplanung
und des akademischen Arbeitsmarktes zur Verfügung. Unterstützt werden:
• Studierende mit Fragen zur Studienwahl, zur persönlichen Studiensituation, zur individuellen Bewerbungsstrategie und zum Berufseinstieg,
• Studierende und Studienabbrecher, die eine berufliche Ausbildung
aufnehmen möchten,
• Hochschulabsolventen durch Angebote der Arbeitsberatung und
Arbeitsvermittlung.
Die Berater und Vermittler im Hochschulteam bieten dazu Beratungsgespräche sowie Veranstaltungen (z.B. Vorträge und Seminare) an.
Agentur für Arbeit Würzburg: Hochschulteam
Schießhausstraße 9 (im Gebäude A), 97072 Würzburg,
Tel.: (0800) 4 55 55 00 (kostenfrei)
Sprechstunde an der Uni Hubland (nur in der Vorlesungszeit):
Di. 10.00 - 14.00 Uhr (14-tägig, jeden 2. und 4. Dienstag)
Mensagebäude am Hubland, 97074 Würzburg
1. Stock, Zi. 113a
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Sprechstunde im Studentenhaus (nur in der Vorlesungszeit):
Di. 10.00 - 14.00 Uhr (14-tägig, jeden 1. und 3. Dienstag)
BiF - Beratung im Foyer, Eingangsfoyer Stadtmensa
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg
Unter www.arbeitsagentur.de finden Sie u.a.:
• JOBBÖRSE:
Der virtuelle Arbeitsmarkt:
Es kann bundesweit nach Stellen und Bewerbern sowie nach
Studentenjobs gesucht werden.
• KURSNET: Die Datenbank für Aus- und Weiterbildung
• BERUFENET: Die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen (Informationen über Berufe, Ausbildung und Qualifizierung mit
Beschreibungen, Adressen und Bildungswegen).
Jobs und Praktika im Ausland
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) informiert zu allen Fragen rund um das Thema „Jobs und Praktika im Ausland“. Für Studierende wurden spezielle Informationen dazu im Infobereich für "Studierende" unter der Internetadresse
www.ba-auslandsvermittlung.de zusammengestellt.
Das Angebot findet sich auch auf der Web-Seite der Agentur für Arbeit
(www.arbeitsagentur.de).
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Info-Center der ZAV: Tel.: (0228) 7 13 13 13
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ba-auslandsvermittlung.de
Praktikum im Ausland: Unterstützung durch das
International Office der Universität Würzburg
Das International Office der Universität Würzburg hilft
• bei der Vermittlung eines Praktikums über den Deutschen Akademischen Austausch Dienst,
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arbeiten
• bei der Beantragung von ERASMUS-Mobilitätshilfe für einen selbstorganisierten Praktikumsplatz innerhalb Europas.
Informationen zum Praktikum im Ausland und Ansprechpartner finden
Sie im Internet unter: www.international.uni-wuerzburg.de/auslandsstudium/praktika
Sozialabgaben bei Studentenjobs?
Kurzinformationen zur Sozialversicherungspflicht
Ob und in welcher Höhe Sie für Ihren Studentenjob Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zahlen müssen,
hängt davon ab, ob Sie als Student/in oder als Arbeitnehmer/in gelten:
Studentenstatus oder Arbeitnehmerstatus?
Entscheidendes Kriterium: Die 20-Stunden-Grenze
Wenn Sie neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten,
bleibt Ihr Studentenstatus erhalten und Sie sind in der Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung hingegen können Sie als Option nur versicherungsfrei sein, wenn
Sie einen Minijob bis 450,– € oder eine kurzfristige Beschäftigung
(s. nächste Seite "Geringfügige Beschäftigungen ...") ausüben.
Arbeiten Sie hingegen mehr als 20 Stunden wöchentlich, sind Sie versicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in, d. h. in allen Zweigen der Sozialversicherung werden Beiträge fällig. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
1. Ist Ihre Arbeitszeit während der Vorlesungszeit so gelegt, dass das
Studium nicht beeinträchtigt wird (Abendstunden oder Wochenende),
kann auch bei Überschreiten der 20 Wochenstunden Versicherungsfreiheit bestehen.
2. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) spielt die wöchentliche
Arbeitszeit keine Rolle. Sie können also auch mehr als 20 Stunden pro
Woche arbeiten, ohne in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden.
Haben Sie im Laufe eines Jahres mehrere befristete Jobs mit einer Arbeitszeit von jeweils mehr als 20 Wochenstunden über insgesamt mehr
als 26 Wochen, gelten Sie als Arbeitnehmer/in. Sie müssen also in allen
Zweigen der Sozialversicherung Beiträge zahlen.
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arbeiten
Geringfügige Beschäftigungen sind:
• Mini-Jobs bis 450,– €
Neuregelung seit 2013:
Seit den 01.01.2013 hat sich die Einkommensgrenze für Minijobs von
bisher 400,- € auf 450,- € erhöht. Im Gegensatz zum bisherigen Recht
sind diese Beschäftigungen in der Rentenversicherung nicht mehr versicherungsfrei, sondern rentenversicherungspflichtig. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers liegt bei lediglich 3,9 %, der Arbeitgeber zahlt
hingegen 15 %. Damit erwerben Sie vollwertige Beitragszeiten für die
Rente. Wer diesen Lohnabzug von 3,9 % nicht möchte, muss dies bei
Aufnahme der Beschäftigung beantragen, denn er kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben geringfügig entlohnte Beschäftigte weiterhin versicherungsfrei. Zur Krankenversicherung zahlt nur der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe
von 13 Prozent (der für privat krankenversicherte Studenten entfällt).
Auch die Steuer kann vom Arbeitgeber pauschal (in Höhe von 2 Prozent) gezahlt werden. Für Jobs in privaten Haushalten gelten niedrigere Arbeitgeberpauschalen.
• Kurzfristige Beschäftigungen
Eine Beschäftigung ist kurzfristig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres von Anfang an auf max. 2 Monate (oder insgesamt 50 Arbeitstage) befristet und nicht berufsmäßig ist. Hier fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Addition mehrerer Jobs
Eine kurzfristige Beschäftigung, die parallel zu einem 450-Euro-Job,
aber bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird, bleibt sozialversicherungsfrei. Allerdings können nicht beim selben Arbeitgeber eine
kurzfristige Beschäftigung und ein 450-Euro-Job zeitgleich ausgeübt
werden, beide Beschäftigungsverhältnisse werden dann zusammengerechnet. Auch können 450-Euro-Jobs und kurzfristige Beschäftigung
beim selben Arbeitgeber nicht unmittelbar aufeinander folgen. Zwischen beiden Arbeitsverhältnissen muss mindestens ein Monat liegen.
Mehrere Mini-Jobs bis 450,– € werden zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht zusammengerechnet. Überschreitet der monatliche
Verdienst 450,– €, werden Sie zumindest rentenversicherungspflichtig.
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden Sie versicherungspflichtig, wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Haben Sie im Laufe eines Jahres mehrere befristete Jobs mit einer
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arbeiten
Arbeitszeit von jeweils mehr als 20 Wochenstunden und sind insgesamt mehr als 26 Wochen beschäftigt, müssen Sie in allen Zweigen der
Sozialversicherung Beiträge zahlen. In der Rentenversicherung tritt die
Versicherungspflicht bereits beim Überschreiten des 2-Monats-Zeitraums ein.
Höhe der Sozialversicherungsabgaben
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge mit
dem Arbeitgeber.
Für Jobs mit monatlichem Entgelt von mehr als 450,– € bis 800,– €
(Midi-Jobs) gelten andere Vorschriften zur Beitragszahlung. Innerhalb
dieser Spanne gibt es eine Beitragsstaffelung. Arbeitnehmer zahlen lediglich einen reduzierten AN-Anteil, der mit zunehmendem Bruttogehalt
progressiv ansteigt.
Was Sie beim Jobben sonst noch wissen sollten:
Verdienstgrenzen:
Wenn Sie als Student zu viel eigenes Geld verdienen, kann dies Auswirkungen haben auf:
1. Familienversicherung
Wenn Sie monatlich regelmäßig mehr als € 385,– Einkünfte haben, können Sie nicht mehr kostenlos familienversichert (in der Krankenversicherung der Eltern) bleiben.
Bei einem Minijob bis € 450,– verschiebt sich diese Grenze auf € 450,–.
Ansonsten müssen Sie sich als Student/in mit eigenem Beitrag versichern.
2. Kindergeld
Seit 2012 entfällt die Einkommensgrenze beim Kindergeld. Im Erststudium wird nicht mehr geprüft, wie hoch das Einkommen ist. Bis 2011
wurde Kindergeld nur gezahlt, wenn der Studierende unter der jährlichen
Einkommensgrenze von 8.004 Euro geblieben war.
3. BAföG
Während Ihres 12-monatigen BAföG-Bewilligungszeitraumes können Sie
rund 4.880,– € (406,67 € im Durchschnitt pro Monat) verdienen, ohne
dass Ihre BAföG-Förderung gekürzt wird.
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arbeiten
Praktika
Ein Praktikum während des Studiums, das lt. Prüfungsordnung verpflichtend ist, ist sozialversicherungsfrei.
Promotion
Wenn Sie promovieren, haben Sie sozialversicherungsrechtlich keinen
Studentenstatus mehr.
Weitere Informationen zum Jobben gibt es:
bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter
www.studentsatwork.org,
www.studentenwerke.de (unter Finanzierung/Jobben) sowie unter
www.minijob-zentrale.de.
Einkommensteuer
Auch Studierende sind lohnsteuerpflichtig, wenn sie einen Job ausüben.
2010 wurde letztmals eine Lohnsteuerkarte in Papierform ausgegeben.
Im Rahmen der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren (ELStAM),
behält diese für den Übergangszeitraum ab dem Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (ab dem Jahr 2013)
wird keine Lohnsteuerkarte mehr benötigt. Wird im Jahr 2011, 2012 oder
2013 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres bescheinigt der Arbeitgeber die Lohndaten auf einer Lohnsteuerbescheinigung (die darauf enthaltene „IdNr.“ dient der elektronischen
Übermittlung der Daten an das Finanzamt).
Falls Lohnsteuer einbehalten wurde, sollte ein Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Der
Antrag kann innerhalb von vier Jahren gestellt werden. Zuviel gezahlte
Lohnsteuer bekommt man so zurückerstattet. Notwendige Formulare
und eine Anleitung gibt es beim zuständigen Finanzamt oder im Internet
unter www.elster.de
Übrigens:
Bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit ist auch der Studierende
verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres bei seinem Finanzamt eine
Einkommenssteuererklärung abzugeben. Bitte informieren Sie sich beim
zuständigen Finanzamt.
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arbeiten
In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige einen Anspruch auf
einen Grundfreibetrag von 8.130 € (Stand 2013, für 2014 ist eine Anhebung auf 8.354,– € geplant), der dafür sorgen soll, dass Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit
Steuern belastet ist.
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WÜ
• Finanzamt Würzburg, Ludwigstraße 25, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 387-0, Fax: (0931) 387-4444
www.finanzamt-wuerzburg.de, E-Mail: [email protected]
SW
• Finanzamt Schweinfurt, Schrammstraße 3, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 29 11-0, Fax: (0 97 21) 29 11-5070
www.finanzamt-schweinfurt.de, E-Mail: [email protected]
AB
• Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstraße 13, 63741 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 492-0, Fax: (06021) 492-1000
www.finanzamt-aschaffenburg.de, E-Mail: [email protected]
versicherungen
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Studienanfänger müssen zur Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung, die von den Krankenkassen ausgestellt wird, bei der jeweiligen
Hochschule vorlegen. Grundsätzlich sind drei Formen der Mitgliedschaft
in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende möglich:
1. Die Familienversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
sind Studierende kostenlos über die Eltern mitversichert (hierfür gelten
aber bestimmte Einkommensgrenzen).
2. Die Studentische Krankenversicherung: Nach Vollendung des 25.
Lebensjahres ist der Studierende selbst versicherungspflichtig. Der
Beitrag ist bundesweit einheitlich vorgegeben (64,77 €; Stand: Juli
2013).
Für die Immatrikulation muss
der Nachweis
einer Krankenversicherung erbracht werden
3. Die Freiwillige Krankenversicherung: Nach dem 14. Fachsemester
oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherung in
der Studentischen Krankenversicherung mit ihren begünstigten Tarifen
(Ausnahmen sind möglich). Viele Krankenkassen bieten ein günstiges
Übergangssemester zum „Absolvententarif“ (von monatlich 97,43 €;
Stand Juli 2013).
Die Studentische Krankenversicherung
Die Krankenversicherung für Studierende ist bundeseinheitlich durch das
Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Nachfolgend werden die wichtigsten
Bestimmungen zusammengefasst:
Versicherungspflicht
Grundsätzlich sind alle immatrikulierten Studierenden der staatlichen
und staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen sowie
Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene
berufspraktische Tätigkeit ausüben, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, was eigentlich bedeutet, dass man sich
zu einem sehr günstigen Tarif versichern darf. Bei Ehepaaren, die beide
Studenten sind, ist nur ein Partner versicherungspflichtig. Seit 01.01.95
besteht für versicherungspflichtige Studenten auch Versicherungspflicht
in der Pflegeversicherung.
Die Beiträge
für Studenten
sind bei allen
Krankenkassen
gleich
Versicherungsbeginn
Die Krankenversicherung beginnt mit dem Semester, frühestens jedoch
mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung.
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versicherungen
BAföG-Empfänger bekommen
einen Zuschuss
von 62,– €
Beiträge zur Studentischen Krankenversicherung (Stand: Juli 2013)
Für alle versicherungspflichtigen Studenten (unabhängig von der Kassenzugehörigkeit) monatlich 64,77 €. Studenten, die nach dem BAföG gefördert werden, erhalten einen Zuschuss von monatlich 62,– €, der wie
das BAföG zum Teil als Darlehen gewährt wird. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt monatlich 12,24 € bzw. 13,73 € (für kinderlose Studierende über 23 Jahre).
Ende der Versicherungspflicht
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet
• immer einen Monat nach Ende eines Semesters (31.10. bzw. 30.04.).
Das bedeutet, dass auch bei einer Exmatrikulation vor Semesterende
der Krankenversicherungsschutz noch erhalten bleibt;
• grundsätzlich mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Ende
des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird;
• wenn eine andere, vorrangige Versicherung eintritt (z.B. als Arbeitnehmer).
Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung bleibt aber
in jedem Fall erhalten, solange Elterngeld bezogen wird. Nähere Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Krankenkasse.
Leistungen
Studierende erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie die übrigen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, haben jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Zuzahlung für Arzneimittel
Seit dem 01.01.2004 muss jeder, der älter als 18 Jahre ist, Zuzahlungen
tätigen. Gebühren werden fällig bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, Medikamenten, häuslicher Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
Fahrkosten, Krankenhausbehandlung sowie ambulanter und stationärer
Rehabilitation. Die Belastungsgrenze liegt im Normalfall bei 2% des zu
versteuernden Brutto-Einkommens. Schwerwiegend chronisch Kranke
zahlen 1%. Als Bruttoeinnahmen gelten alle wiederkehrenden Bezüge,
die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen: zum Beispiel Unterhaltszahlungen der Eltern, BAföG-Zahlungen, Stipendien, Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte. Sie sammeln die Belege über
geleistete Zuzahlungen und legen sie bei der Krankenkasse vor. Dort
wird geprüft, ob eine Befreiung für die restlichen Monate des Kalenderjahres möglich ist, und bei Überschreiten der Belastungsobergrenze erfolgt eine Erstattung bis zu dieser Grenze. Detaillierte Auskünfte dazu
bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
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versicherungen
Befreiung von der Versicherungspflicht
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für Studierende möglich, die anderweitig (z.B. privat) krankenversichert sind. Hierbei handelt
es sich um eine endgültige Entscheidung, die während des gesamten
Studiums nicht widerrufen werden kann. Nach dem Studium kann man
der gesetzlichen Krankenkasse nur dann wieder beitreten, wenn man als
Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird.
Familienversicherung
Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über
ihre Eltern unentgeltlich mitversichern lassen, wenn ihr regelmäßiges
monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 385,– €, bzw. mehr als
450,– € im Rahmen eines Mini-Jobs, beträgt. Dies gilt nicht, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 4.350,00 € (Stand: 2013) übersteigt und das Gesamteinkommen höher als das Gesamteinkommen des
in der GKV versicherten Ehepartners ist.
Private Krankenversicherung
Studierende können sich auch bei privaten Krankenversicherern versichern. Die Versicherungsnehmer müssen jedoch alle Kosten zunächst
selbst auslegen. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es hier nicht.
Außerdem können die privaten Krankenversicherer Risikozuschläge erheben. Ein Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen ist nur
möglich, wenn man als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird.
Freiwillige Weiterversicherung
Nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung (Semesterbzw. Altersgrenze) ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn:
• entweder innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate eine
Versicherung bestand
• oder unmittelbar vor dem Ausscheiden 12 Monate ununterbrochen
eine Versicherung bestand.
Die monatlichen Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung sind bei allen Kassen gleich und betragen 133,80 €; hinzu kommt noch der Beitrag zur
Pflegeversicherung (Studierende ohne Kind) von 20,65 €. Für die Beitragsberechnung werden Mindesteinnahmen von rund 898,– € zugrunde gelegt.
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versicherungen
Wichtig:
Zu beachten ist nach Beendigung des Studiums die dreimonatige Frist
zur freiwilligen Weiterversicherung, die mit Ende der studentischen Versicherung beginnt. Der Beitritt zur freiwilligen Weiterversicherung ist innerhalb von 3 Monaten schriftlich zu erklären.
Pflegeversicherung
Auch Studierende müssen ihren finanziellen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Dabei gilt der Grundsatz: Jeder, der in einer gesetzlichen
Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch Mitglied der Sozialen Pflegeversicherung.
• Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse als Student/in pflegeversichert
ist, zahlt monatlich 12,24 € bzw. 13,73 € (für kinderlose Studierende
über 23 Jahre) in die gesetzliche Pflegekasse.
• Privatkrankenversicherte Studenten und Studentinnen sind verpflichtet, ihren Beitrag an die jeweilige private Pflegekasse zu entrichten.
• Wichtig für BAföG-Empfänger: Wenn Sie in der Pflegekasse beitragspflichtig sind, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss zum monatlichen
Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 11,– € vom BAföG-Amt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen sowie auf den ursächlich mit dem Besuch der Hochschule zusammenhängenden Wegen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Diese
Versicherung ist beitragsfrei. Die Studierenden erhalten damit die gleichen Leistungen wie alle anderen von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Personen. Dies sind in der Hauptsache Übernahme der
Kosten für eine Heilbehandlung (der behandelnde Arzt ist dringend davon zu unterrichten, dass es sich um einen Unfall in Zusammenhang mit
dem Hochschulbesuch handelt), Anspruch auf Rente sowie auf alle erforderlichen Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden. Weitere Infos im Internet unter www.unfallkassen.de.
Jeder Studierende sollte die Studentenkanzlei der Hochschule unverzüglich vom Unfall unterrichten, damit diese die Anzeige an den Versicherungsträger weiterreicht und dieser für eine möglichst frühzeitige und
wirksame ärztliche Behandlung sorgen sowie die erforderlichen Feststellungen über die Leistungen treffen kann.
Privatunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst.
Diese sind entweder durch die Krankenversicherung oder durch eine private Unfallversicherung abgedeckt.
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beratung
Psychotherapeutische Beratung
Das Studentenwerk, zu dessen Aufgaben auch die soziale und gesundheitliche Betreuung der Studierenden gehört, übernahm die Trägerschaft
der Psychotherapeutischen Beratungsstelle für Studenten.
Durch die Ansiedlung beim Studentenwerk garantiert die Beratungsstelle
eine organisatorische Unabhängigkeit von der Universität und eine gewisse örtliche Distanz zum Lehr- und Prüfungsbetrieb der Hochschule:
erfahrungsgemäß zwei wichtige Faktoren für das Vertrauen der Studenten in die Arbeit einer solchen Beratungsstelle.
Studierende, die im Laufe ihres Studiums in eine
persönliche Krise geraten oder wegen anderer
ernsthafter persönlicher Probleme Rat suchen,
können gerne zur Beratungsstelle kommen.
Das Angebot umfasst:
• Einzelberatung
• Psychotherapie
• Gruppentherapie
• sowie verschiedene themenzentrierte Gruppen
(z.B. Lernseminar, Stressbewältigungsseminar).
Blick in die Psychotherapeutische
Beratungsstelle in Würzburg
Anmeldung zu einem Erstgespräch
in Würzburg:
Am Studentenhaus, rechter Eingang, 2. Stock
Tel.: (0931) 80 05-1 01
Anmeldezeiten: Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Bei der Anmeldung ist ein Unkostenbeitrag von 10,– € zu entrichten.
Bei Bedarf können sich auch Aschaffenburger und Schweinfurter Studierende telefonisch an die Beratungsstelle in Würzburg wenden.
Die Sprechzeiten und Beratungen finden auch während der Semesterferien statt.
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beratung
Weitere Beratungsangebote
des Studentenwerkes Würzburg
Das Studentenwerk Würzburg bietet in Würzburg sowohl am Studentenhaus als auch im Gebäude der Hublandmensa (im 1. OG) verschiedene
Beratungsangebote an.
In der vorlesungsfreien Zeit sind die Sprechzeiten eingeschränkt. Alle
Gespräche sind kostenlos und vertraulich.
Aktuelle Monatspläne im Internet
Aktuelle Monatspläne (jeweils ein eigener Monatsplan für die Stadtmensa und für die Hublandmensa) mit allen Beratungsangeboten und
Sprechzeiten finden Sie auf den Internetseiten des Studentenwerks unter
„Beratung“.
BiF – Beratung im Foyer (Stadtmensa Würzburg, EG)
Die zentrale Servicestelle für Studierende: „BiF – Beratung im Foyer“ im
Foyer der Stadtmensa am Studentenhaus.
Beratung am Hubland (Hublandmensa Würzburg, 1. OG)
An der Hublandmensa bietet das Studentenwerk Würzburg (in Zusammenarbeit mit der uniweiten Studierendenvertretung) verschiedene Beratungsangebote an. Diese finden Sie im 1. OG der Hublandmensa im Zi.
113a (Studentenwerk).
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beratung
Die Beratungsangebote (Stadtmensa und Hublandmensa):
• Allgemeine BAföG-Beratung
Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums BAföG und zur BAföG-Antragsstellung.
Mo 10.00 - 14.00 Uhr im BiF-Beratung im Foyer, Stadtmensa
• Hochschulteam der Agentur für Arbeit
Beratung zu Fragen der Studien- und Berufswahl, der persönlichen
Berufswegplanung und des akademischen Arbeitsmarktes. Die
Sprechstunden finden nur in der Vorlesungszeit statt:
jeden 1. und 3. Dienstag 10.00 - 14.00 Uhr
im BiF-Beratung im Foyer, Stadtmensa und
jeden 2. und 4. Dienstag 10.00 - 14.00 Uhr
an der Hublandmensa, 1. OG, Zi. 113a
• Techniker Krankenkasse
Beratung zu allen Fragen rund um die studentische Krankenversicherung sowie zur Sozialversicherungspflicht. Die Sprechstunden finden
nur in der Vorlesungszeit statt:
jeden 2. und 4. Dienstag 12.00 - 14.00 Uhr (14-tägig)
im BiF-Beratung im Foyer, Stadtmensa
• AOK Studenten-Service
Beratung zu allen Fragen rund um die studentische Krankenversicherung sowie zur Sozialversicherungspflicht. Die Sprechstunden finden
nur in der Vorlesungszeit statt:
jeden 1. und 3. Dienstag 11.00 - 13.00 Uhr (14-tägig)
an der Hublandmensa, 1. OG, Zi. 113a
• Rechtsberatung
Vgl. weitere Ausführungen zur „Rechtsberatung“ im Anschluss.
• Sozialberatung
Vgl. weitere Ausführungen zur „Sozialberatung“ im Anschluss.
Rechtsberatung für Studierende
Das Studentenwerk Würzburg bietet für Studierende im Rahmen seines
Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches eine eigene kostenfreie Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin an.
Diese bietet in hochschul-, arbeits-, kauf- und mietrechtlichen Angele102
beratung
genheiten sowie in allen anderen mit der Studiensituation in Zusammenhang stehenden rechtlichen Schwierigkeiten praktische Hilfe an.
Auch Schweinfurter und Aschaffenburger Studierende können sich an
die Rechtsberatung in Würzburg wenden.
Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sandra Eitel
Sprechzeiten:
Mi 13.30 - 15.00 Uhr
im "BiF – Beratung im Foyer", Stadtmensa
sowie zusätzlich in der Vorlesungszeit
Mi 10.00 - 12.30 Uhr an der Hublandmensa, 1.OG, Zi. 113a
Sozialberatung für Studierende
Die Sozialberatung ist die erste Anlaufstelle für Studierende, die sich in
einer schwierigen Lebenssituation befinden und Beratung bei sozialen
Fragen im Zusammenhang mit dem Studium suchen. Weiterhin unterstützt sie bei der Beschaffung von Informationen zu verschiedenen Themenfeldern und leistet Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Wir arbeiten mit anderen Beratungsstellen zusammen und vermitteln bei Bedarf
an die entsprechenden Stellen weiter.
WÜ
Die Sozialberatung umfasst folgende Themenbereiche:
•
•
•
•
•
Studienfinanzierung (neben dem BAföG: Studienkredite, Stipendien);
Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kindergeld);
Studieren mit Kind (z.B. Urlaubsemester, Kinderbetreuung);
Internationale Studierende (z.B. Studienbedingungen, Orientierung);
Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit (z.B. Nachteilsausgleiche, Organisation des Studienalltags);
• Studienanfang, -wechsel, -abschluss (z.B. Erstsemesterinfo, soziale
Absicherung in der Studienabschlussphase);
• alle anderen sozialen Fragen rund ums Studium.
Die Gespräche sind kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich.
Ansprechpartnerin:
Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A., Tel.: (0931) 80 05-2 25,
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten der Sozialberatung in Würzburg:
Do 10.00 - 14.00 Uhr im BiF – Beratung im Foyer (Stadtmensa) sowie
Mo 13.00 - 15.00 Uhr an der Hublandmensa, 1.OG, Zi. 113a
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Sozialberatung in Aschaffenburg und Schweinfurt
AB
SW
Auch in Aschaffenburg findet einmal im Monat eine Sprechstunde zur
Sozialberatung statt:
immer am letzten Mittwoch von 11.00 - 14.00 Uhr (in der Vorlesungszeit)
im Raum 1920 des Wohnheimes auf dem Campusgelände in Aschaffenburg.
In Schweinfurt steht zurzeit leider kein Raum zur Verfügung. Es gibt aber
für Schweinfurt und Aschaffenburg eine regelmäßige Telefonsprechzeit
der Sozialberatung:
jeden Donnerstag von 8.00 - 9.45 Uhr unter Tel.: (0931) 80 05-2 25.
Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des Studentenwerks unter „Beratung“.
Weitere Beratungsstellen
WÜ
Beratungsstellen in Würzburg
• Studienberatung
Vgl. Kapitel 2 (Hochschulen)
• Berufsberatung, Hochschulteam der Agentur für Arbeit
Vgl. Kapitel 7 (Angebot der Agentur für Arbeit)
• Jugend- und Drogenberatung
Augustinerstraße 2, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 5 90 56, Fax: (0931) 20 59 99 51
Internet: www.drogenberatung-wuerzburg.de
E-Mail: [email protected]
• Psychologische Beratung in der KHG und ESG
KHG (Katholische Hochschulgemeinde): Das KHG-Team
Psychologisch und therapeutisch ausgebildete MitarbeiterInnen aus
dem Team der KHG unterstützen Studierende durch Beratung, Supervision und Gespräche in Lebens- und Glaubensfragen.
Psychologisches Beratungsteam in der KHG
Diplom-Psychologen und PsychologiestudentInnen höherer Semester
bieten psychologische Beratungen für Studierende an:
Katholische Hochschulgemeinde, KHG Zentrum
Mo: 19.00 - 20.00 Uhr, Hofstallstraße 4, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 3 54 53-23, E-Mail: [email protected]
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ESG (Evangelische Studentengemeinde)
Psychologische Beratungsstelle der ESG, Friedrich-Ebert-Ring 27b,
97072 Würzburg; Sprechstunde: Di 18.00 -19.00 Uhr (im Semester)
Tel.: (0931) 7 96 19-14, E-Mail: [email protected]
• Caritasverband für die Stadt und den
Landkreis Würzburg e.V.
Randersackerer Str. 25, 97072 Würzburg
Tel.: (0931) 3 86 59-100, E-Mail: [email protected]
Beratungsstellen: Röntgenring 3, 97070 Würzburg
Allgemeiner Sozialdienst, Tel.: (0931) 3 86 59-1 21 oder -1 22
E-Mail: [email protected]
• Schuldner- und Insolvenzberatung
Neubaustr. 40, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 32241-30, Beratung nach Vereinbarung
Internet: www.christophorus-wuerzburg.de
E-Mail: [email protected]
• Aids-Beratung Unterfranken (Caritas)
Röntgenring 3 (Friedrich-Spee-Haus),
97070 Würzburg, Tel.: (0931) 3 86 58-2 00,
E-Mail: [email protected]
• Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtprobleme,
Röntgenring 3 (Friedrich-Spee-Haus),
97070 Würzburg, Tel.: (0931) 3 86 59-1 80
E-Mail: [email protected]
• Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg
Psychotherapeutischer Beratungsdienst,
Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatung
Frankfurter Str. 24, 97082 Würzburg,
Tel.: (0931) 4 19 04-61, Fax: (0931) 4 19 04-77
E-Mail: [email protected], Internet: www.skf-wue.de
Frauenberatungsstelle
Moltkestr. 10, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 45 00 70
E-Mail: [email protected]
Frauenhaus
Tel.: (0931) 45 00 70, E-Mail: [email protected]
Internet: www.skf-wue.de
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• pro familia Würzburg Beratungsstelle für Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung, Staatlich anerkannte
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Semmelstraße 6, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 4 60 65-0, Fax: (0931) 4 60 65-65,
E-Mail: [email protected], Internet: www.profamilia.de/wuerzburg
• Aktivbüro der Stadt Würzburg Bürgerengagement, Selbsthilfe und Gesundheitsförderung
Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg
Tel:. (0931) 37-34 68, Fax: (0931) 37-37 07
Internet: www.wuerzburg.de/aktivbuero
E-Mail: [email protected]
• Verbraucherberatung
Verbraucherzentrale Bayern e.V. – Beratungsstelle Würzburg,
Domstr. 10, 97070 Würzburg, Tel.: (0931) 5 91 86
SW
Beratungsstellen in Schweinfurt
• Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt e.V.
Deutschhöfer Str. 7, 97422 Schweinfurt
Tel.: (09721) 71 58-0, E-Mail: [email protected]
• Diakonisches Werk Schweinfurt e.V.
Gymnasiumstraße 16,
97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 20 87-0
Allgemeine Sozialberatung
Tel.: (09721) 20 87-1 02
Suchtberatung
Tel.: (09721) 20 95 50
• Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Beratungsstelle Schweinfurt
Judengasse 10, 97421 Schweinfurt,
Tel.: (09721) 2 17 17, Fax: (09721) 29 95 35,
E-Mail: [email protected]
• Beratungsführer
Einen Beratungsführer für Schweinfurt gibt es im Internet unter
www.beratung-sw.de
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Beratungsstellen in Aschaffenburg
AB
• Caritasverband Aschaffenburg Stadt und Landkreis e.V.
Treibgasse 26 (Martinushaus), 63739 Aschaffenburg,
Allgemeine Sozialberatung – ein Angebot für Menschen in
Notsituationen (Information; Beratung; Hilfe)
Tel.: (06021) 3 92-2 01, E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-aschaffenburg.de
• Diakonisches Werk Untermain, Soziale Beratungsdienste
Roßmarkt 29, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 39 99-0, E-Mail: [email protected]
• Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aschaffenburg
Erbsengasse 9, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 1 52 06, Internet: www.skf-aschaffenburg.de
E-Mail: [email protected]
• Aids-Beratungsstelle, Landratsamt Aschaffenburg,
Abteilung Gesundheitswesen
Merlostr. 1-3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 3 94-1 84
• Weitere Beratungsstellen
Weitere Beratungsstellen finden Sie über die Internetseite
www.sozialnetz-ab.de
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe: Rechtsberatung für Bedürftige
Jeder soll die Möglichkeit haben, sich durch einen Rechtsanwalt seines
Vertrauens in Rechtsfragen beraten zu lassen, auch wenn der Betroffene
die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen kann. Um Beratungshilfe zu erhalten, dürfen anderweitige zumutbare Beratungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung
stehen. Deshalb sollten sich Würzburger Studierende zuerst an die kostenlose Rechtsberatung des Studentenwerkes Würzburg wenden. Hier
erhalten Sie auch weitere Informationen zur Beratungshilfe.
Beratungshilfe kann durch die Rechtsantragsstelle des zuständigen
Amtsgerichts erteilt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige
Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags entsprochen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, erteilt die Rechtsantragsstelle einen sog. Berechtigungsschein,
der die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, gegen einen Eigenanteil
von 10,– €, ermöglicht.
kostenlose
Rechtsberatung
mit
Berechtigungsschein
107
beratung
Beratungshilfe erhält der Ratsuchende in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts, Arbeits- und Sozialrechts
und des Steuerrechts. Beratungshilfe besteht in Beratung und (soweit
erforderlich) in außergerichtlicher Vertretung.
Eine Infobroschüre (PDF-Datei) mit weiteren Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Internet: www.bmj.de.
Prozesskostenhilfe
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss bei dem Gericht gestellt werden, vor dem der Prozess geführt wird (Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial-,
Verwaltungs- und Finanzgericht). Das Gericht prüft die persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Dabei werden Rechtsuchende mit geringem Einkommen (Hinweis: Das neue Recht kennt keine
Obergrenzen. Es kommt vielmehr auf die individuellen Belastungen beispielsweise durch Mietkosten an) von den Kosten der Prozessführung
befreit. Durch die Prozesskostenhilfe entfällt aber nicht jedes Prozessrisiko: Wer unterliegt, muss auf jeden Fall die Kosten seines Prozessgegners ersetzen.
WÜ
Amtsgericht Würzburg im Ziviljustizzentrum,
Ottostr. 5, Zi. A215, A216 und A218, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3 81-22 33 bzw. -22 27/ -22 28
Fax: (0931) 3 81-22 36
SW
Amtsgericht Schweinfurt, Antragsstelle Rechtsberatungshilfe
Rüfferstr. 1, Zimmer 6, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 5 42-1 07
AB
Amtsgericht Aschaffenburg, Antragsstelle für Beratungshilfe
Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 98-30 57, ÖZ: Mo-Fr 8.00 - 11.00 Uhr
Studierende mit Behinderung und
chronischer Krankheit
Das Studentenwerk Würzburg unterstützt und berät Studienbewerber
und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Behinderungen, damit durch optimale Studienbedingungen ein erfolgreiches
Studium möglich ist.
108
beratung
Ihre Ansprechpartnerin: die Behindertenbeauftragte des Studentenwerks
Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A.,
Tel.: (0931) 80 05-2 25,
E-Mail: [email protected]
Behindertenbeauftragte und Beratungsstellen der
Hochschulen in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg
• KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung
und chronischer Erkrankung der Universität Würzburg
Sandra Ohlenforst M.A.
Am Hubland, Mensagebäude, Zi. 117A, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 40 52
E-Mail: [email protected], Internet: www.kis.uni-wuerzburg.de
WÜ
• Beauftragter der Hochschulleitung der Universität Würzburg für
Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Lelgemann
Wittelsbacherplatz 1, R. 162, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 48 34
E-Mail: [email protected]
Internet: www.behindertenbeauftragter.uni-wuerzburg.de
• Behindertenbeauftragter der Hochschule für Musik Würzburg
Prof. Jochen Müller-Brincken
Hofstallstraße 6-8, 97070 Würzburg, Tel.: (09303) 9 80 03 55
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hfm-wuerzburg.de/gremien-organe/
behindertenbeauftragter.html
• Behindertenbeauftragter der Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Prof. Dr. Sibylle Wollenschläger
Münzstraße 12, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 35 11-60 40
E-Mail: [email protected]
• Behindertenbeauftragter der Hochschule Aschaffenburg
Prof. Dr. Thomas Lauer
Würzburger Straße 45, 63743 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 14-7 37, Fax: (06021) 3 14-7 01
E-Mail: [email protected]
SW
AB
109
beratung
Weitere Ansprechpartner und Infoquellen für
behinderte Studierende:
• Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“
des Deutschen Studentenwerkes (DSW) in Berlin:
Eine zentrale hochschulübergreifende Beratungsstelle „Studium und
Behinderung“ für behinderte Studierende ist beim DSW eingerichtet
worden. Aufgabe der Beratungsstelle ist die Sammlung, Aufbereitung
und Weitergabe aller Informationen, die für die Aufnahme und Durchführung des Studiums von Bedeutung sein können.
Die Broschüre „Studium und Behinderung“ gibt einen Überblick über
Studienvorbereitung, Studienhilfen und Beratungsangebote. Sie kann
im Internet heruntergeladen werden.
Deutsches Studentenwerk
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel.: (030) 29 77 27-64
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studentenwerke.de
• Bezirk Unterfranken, Sozialverwaltung
Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 79 59-0
Mo - Do 7.30 - 15.30 Uhr, Fr 7.30 - 12.00 Uhr,
Termine nach Vereinbarung
• Behindertenbeauftragter der Stadt Würzburg
Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg
Tel: (0931) 37-35 69
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wuerzburg.de/de/themen/gesundheit-soziales/
menschenmitbehinderung
• Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.studentenwerke.de, www.wuesl.de,
www.wuerzburg.de/de/themen/gesundheit-soziales/menschenmitbehinderung sowie www.zbfs.bayern.de/integrationsamt
Behindertengerechtes Wohnen
In den Wohnheimen des Studentenwerks stehen einige behindertengerechte Appartements zur Verfügung. In den Würzburger Wohnanlagen
„Am Hubland 16“, „Am Galgenberg 52“, „Peter-Schneider-Straße 5-7“
(Neubau) und „Casteller Platz“ (Gerbrunn) sowie im Wohnheim „Bessenbacher Weg 10“ in Aschaffenburg sind für Rollstuhlfahrer geeignete Appartements eingerichtet worden. Interessenten wenden sich bitte an die
Wohnheimverwaltung des Studentenwerkes Würzburg:
Tel.: (0931) 80 05-1 07, E-Mail: [email protected]
oder an die Behindertenbeauftragte des Studentenwerkes:
Andrea Keller, Sozialarbeiterin B.A., Tel.: (0931) 80 05-2 25,
E-Mail: [email protected]
110
studieren mit kind
Elterngeld, Bayerisches Landeserziehungsgeld
und Betreuungsgeld
Elterngeld
Elterngeld wurde in erster Linie als Lohnersatzleistung für Berufstätige
konzipiert. Für Erwerbstätige beträgt die Elterngeldleistung bis zu 67 %
des entfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300,– € und höchstens
1.800,– €). Eine Anrechnung des Partnereinkommens erfolgt nicht.
Studierende ohne Erwerbseinkommen bekommen den Mindestbetrag
von 300,– € in der Regel für 12, in besonderen Fällen (z.B. bei Alleinerziehenden) für 14 Monate ausgezahlt. Neben einem Geschwisterbonus
gibt es auch einen sog. Geringverdienerbonus, so dass sich z.B. bei einem Durchschnittseinkommen von 400,– € im Kalenderjahr vor der Geburt ein Elterngeld in Höhe von 388,– € errechnet.
Für Geburten ab 1. Januar 2013 wird Elterngeld nach einem pauschalierten System berechnet.
Mehr Informationen unter: www.zbfs.bayern.de/elterngeld
Bayer. Landeserziehungsgeld
Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird immer im Anschluss an die
Auszahlung des Elterngeldes gewährt, frühestens ab dem 13. Lebensmonat. Es beträgt: für das erste Kind max. 150,– € für 6 Lebensmonate.
Für das zweite Kind erhält man max. 200,– € bzw. ab dem dritten Kind
max. 300,– € jeweils für 12 Lebensmonate.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld:
• Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Eltern liegt seit mindestens 12 Monaten vor Leistungsbeginn in Bayern;
• Nachweis von Früherkennungsuntersuchungen (U 6 bzw. U 7);
• Einkommensgrenzen: Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt. Die Einkommensgrenze beträgt: 25.000,–
€ (netto) bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartnern bzw. Paaren sowie 22.000,– € (netto) bei allein erziehenden Eltern. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 3.140,– €.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, mindert sich der Anspruch
oder entfällt.
Mehr Informationen unter: www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld
Betreuungsgeld
Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder bezahlt, in der Regel ab dem 15. und längstens bis zum 36. Lebensmonat.
Es spielt keine Rolle, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig
111
studieren mit kind
sind (eine Vollzeitarbeit ist also möglich).
Das Betreuungsgeld beträgt ab 1. August 2013 zunächst 100,- € pro
Monat, ab 1. August 2014 dann für jedes Kind 150,- € pro Monat. Es
wird grundsätzlich nicht auf die Bundesausbildungsförderung (BAföG)
angerechnet.
Wichtig ist, dass für das Kind kein Platz in einer öffentlich geförderten
Kindertagesbetreuung beansprucht wird. Kindertageseinrichtungen an
Hochschulen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz werden in der
Regel öffentlich gefördert.
Mehr Informationen zum Betreuungsgeld unter:
www.betreuungsgeld.bayern.de,
Zentrales Servicetelefon Betreuungsgeld des ZBFS:
Tel.: (0931) 32 09 09 29.
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken
Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg
Tel.: (0931) 41 07 – 3 22 und -3 42
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden: Mo – Mi 8.00 - 15.00 Uhr, Do 8.00 - 17.00 Uhr,
Fr
8.00 - 12.00 Uhr
Broschüren:
• Elterngeld und Elternzeit, erhältlich unter www.bmfsfj.de
• Bayerisches Landeserziehungsgeld sowie Betreuungsgeld in Bayern,
erhältlich unter www.stmas.bayern.de
Hilfe für Mutter und Kind
Studentinnen, die aufgrund einer Schwangerschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können von der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und
Kind“ Unterstützung erhalten. Bezuschusst werden Aufwendungen, die
in Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt stehen.
Wichtig: Antrag muss vor der Geburt gestellt werden!
Antragsberechtigt sind alleinstehende und verheiratete Schwangere, die
• sich in einer Konfliktlage oder in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Leistungen werden individuell auf den Einzelfall abgestimmt und sind an Einkommensgrenzen gebunden),
• bereit sind, Beratung in Anspruch zu nehmen,
• ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
112
studieren mit kind
Anträge auf Beihilfen können bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (s. Ende des Kapitels) oder dem Gesundheitsamt gestellt werden. Dort können in einem vertraulichen Beratungsgespräch alle Einzelheiten geklärt werden.
Kinderzuschlag
(ergänzend zum Kindergeld)
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Familien mit nicht
ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen,
um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer minderjährigen Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt. BAföG-Bezug ist hingegen
kein Ausschlussgrund. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens
140,– € pro Monat pro Kind.
Zuständig für diese Leistung sind wie auch beim Kindergeld die Familienkassen der Arbeitsämter (vgl. S. 82).
Unterhaltsvorschuss
Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss oder eine Leistung für den Unterhaltsausfall, wenn das Kind
Diese Hilfe für
allein Erziehende
gibt es beim
Jugendamt
• das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
• im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder
geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
• nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder
nach dessen Ableben oder eines Stiefelternteils keine Waisenbezüge
in der Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes erhält.
Die Unterhaltsleistung wird auf Antrag in Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts abzgl. des Kindergeldes für ein erstes Kind längstens für insgesamt 6 Jahre gezahlt, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes.
Der Antrag ist bei dem Jugendamt einzureichen, bei dem der/die Antragsteller/in den Wohnsitz hat.
113
studieren mit kind
WÜ
• Stadt Würzburg – Fachbereich Jugend und Familie –
Karmelitenstr. 43, Zi. 406-408, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 37-35 62, -35 82, -25 62 u. -35 73
SW
• Stadt Schweinfurt – Stadtjugendamt –
Markt 1, 97421 Schweinfurt, Zi. 223
Tel.: (09721) 51-78 25 bzw. -78 26
AB
• Stadt Aschaffenburg – Jugendamt –
Dalbergstr. 15, Zi. 227 u. 223, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 3 30 - 14 62 / -13 19
Kinderbetreuung für Kleinkinder
Der Anteil der Studierenden mit Kind(ern) an den Hochschulen in
Deutschland liegt bei ungefähr 6%. Ungefähr 1,5% haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren. Für diese Kleinkinder unterstützt das Studentenwerk Würzburg Kinderkrippen als Betreuungseinrichtungen.
Achtung:
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt einen Teil
der Betreuungskosten. Ansprechpartner sind die zuständigen Jugendämter (siehe oben).
Kleinkinderbetreuung in Würzburg
Das Studentenwerk Würzburg unterstützt derzeit 36 Krippenplätze in
Würzburg.
Ca. 6 % aller
Studierenden in
Deutschland
haben Kinder
Elternverein „Studentische Kinderkrippe Würzburg e.V.“
Die „Studentische Kinderkrippe Würzburg e. V.“ ist eine Initiative studentischer Eltern und ermöglicht ein Studium bei optimaler Betreuung der
Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren.
Der Verein unterhält drei Gruppen mit je
12 Plätzen (insgesamt 36 Krippenplätze). Zwei Gruppen sind im Studentenwohnheim „Am Hubland 16“ angesiedelt, eine Ganztagesgruppe befindet
sich in der Wohnanlage „Am Galgenberg 52“.
Die Gruppen der Einrichtung sind in liebevoll gestalteten, kindorientierten
Räumen in der Nähe der Uni untergebracht. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach einem fundierten Betreuungs- und Bildungskonzept
114
studieren mit kind
und legen großen Wert auf enges Zusammenwirken von Krippe und Familie. Eltern engagieren sich in der Krippe und unterstützen an ca. 3 Tagen
im Monat die pädagogischen Fachkräfte. Durch die Elternmitarbeit ist ein
sehr guter Betreuungsschlüssel (4:1) gewährleistet, da immer zwölf Kinder einer Krippen-Gruppe von drei Erwachsenen betreut werden.
Öffnungszeiten und Beiträge:
• Am Hubland 16:
Elternbeitrag: 115,– € pro Monat
Mo - Do
7.45 - 16.30 Uhr Rahmenöffnungszeit
(vormittags: 8.00 - 13.00 Uhr; erweiterte Nachmittagsbetreuung möglich bis 16.30 Uhr)
Fr
7.45 - 14.00 Uhr
• Am Galgenberg 52 (Ganztagesgruppe):
Elternbeitrag: 150,– € pro Monat
Mo - Do
7.30 - 17.00 Uhr
Fr
7.30 - 14.00 Uhr
Nähere Auskünfte erteilen:
Frau Gerth u. Frau Eisner, Am Hubland 16, 97074 Würzburg,
Tel.: (0931) 70 86 55 vormittags, E-Mail: [email protected]
Weitere Infos im Internet unter: www.kinderkrippe-wuerzburg.de
Für Kinder ab zwei Jahren (sowie 12 Krippenplätze):
Der Bewegungskindergarten „KITA an der Löwenbrücke“
Träger: Studentische Kindertagesstätte Würzburg e.V.,
Mergentheimer Str. 7b, 97082 Würzburg, Tel.: (0931) 8 29 00,
E-Mail: [email protected], Internet: www.kita-wuerzburg.de
Aktive Elternarbeit wird vorausgesetzt;
Monatsbeitrag: Kindergarten (108,– bis 140,– €)
Krippe (120,– bis 160,– € )
Kinderspielzimmer „Zwergenstube“ (Hublandmensa)
Die „Zwergenstube“ an der Hublandmensa (Zi. 107) bietet eine stundenweise Kurzzeitbetreuung für Kleinkinder bis zu 3 Jahren an. Dieses Angebot
versteht sich als Ergänzung zu einer regulären Betreuung in einer Krippe
oder einem Kindergarten und kann stundenweise genutzt werden. Ein Betreuungsblock umfasst zwei Stunden und kostet für Studierende 3,– €.
Weitere Infos im Internet unter:
www.familienservice.uni-wuerzburg.de/kinderbetreuung
Tel.: (0931) 31-8 43 42, E-Mail: [email protected]
115
studieren mit kind
AB
Kooperation mit der neuen Kinderkrippe „Zwergennest“ des ASB
Dank einer Kooperation mit dem ASB haben auch Studierende der
Hochschule Aschaffenburg die Möglichkeit ihr Kind (0-3 Jahre) nahe an
der Hochschule (Bessenbacher Weg) während ihres Studiums betreuen
zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Krippenleitung Frau Ellen Ritze
Tel.: (06021) 9 86 00
Beratungsstellen und Ansprechpartner
WÜ
• Das Studentenwerk Würzburg unterstützt und berät schwangere
Studierende und studentische Eltern im Rahmen seiner Sozialberatung
(vgl. Kapitel Beratung).
• Der Familienservice im Frauenbüro der Universität Würzburg unterstützt alle Mitglieder der Universität (Personal und Studierende) dabei,
Studium, Beruf und Familienleben zu vereinbaren.
Familienservice der Uni Würzburg
Am Hubland, 97074 Würzburg, Mensagebäude, 1. OG, Zi. 111
Tel.: (0931) 31-8 43 42; Fax: (0931) 31-8 43 44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.familienservice.uni-wuerzburg.de
• Frauenbeauftragte der Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Prof. Dr. Gudrun Täuber
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Sanderring 8, Zimmer A 311, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 35 11-60 95
E-Mail: [email protected]
Sprechstunde nach Vereinbarung
• Kids, Jiz & Fiz – Kinder-, Jugend- und Familieninformationszentrum
der Stadt Würzburg,
Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 37-33 46, E-Mai: [email protected]
• Beratung und Treffpunkt für Alleinerziehende:
Diakonisches Werk Würzburg,
Friedrich-Ebert-Ring 24, 97072 Würzburg,
Tel.: (0931) 8 04 87-90 (Angebote und Treff)
E-Mail: [email protected]
Tel.: (0931) 8 04 87-50 (Beratung)
Internet: www.diakonie-wuerzburg.de
116
studieren mit kind
• Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am
LRA Würzburg, Internet: www.gesundheitsamt-wuerzburg.de,
Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg, Tel.: (0931) 78 35 78
Internet: www.gesundheitsamt-wuerzburg.de
• Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
im Evangelischen Beratungszentrum, Theaterstraße 17,
97070 Würzburg, Tel.: (0931) 4 04 48 55
Internet: www.diakonie-wuerzburg.de und www.ssb-wuerzburg.de
• Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Sozialdienstes
kath. Frauen e.V., Ludwigstraße 29, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 1 38 11, E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwanger.skf-wue.de
• pro familia Beratungsstelle Würzburg
Staatlich anerkannte Beratungsstelle
für Schwangerschaftsfragen
Semmelstraße 6, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 4 60 65-0, E-Mail: [email protected]
• Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
des Diakonischen Werkes Schweinfurt e.V.
Luitpoldstraße 14, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 2 36 38
SW
• pro familia Beratungsstelle Schweinfurt
Manggasse 18a, 97421 Schweinfurt
Tel.: (09721) 7 59 94-55, E-Mail: [email protected]
• pro familia Beratungsstelle Aschaffenburg e.V.
Frohsinnstraße 10, 63739 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 77 12 26-3, E-Mail: [email protected]
AB
• Frauenbeauftragte der Hochschule Aschaffenburg
Prof. Dr. Astrid Szebel-Habig
Würzburger Str. 45, Geb. 20, Raum E 20, 63743 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 42 06-7 04, E-Mail: [email protected]
117
studentenorganisationen
AIESEC
Wir sind eine Plattform für und von Studenten – in weltweit über 110
Ländern vertreten und aus insgesamt 45.000 Mitgliedern bestehend. Wir
denken vorwärts, global und vernetzt. Wir unterstützen den interkulturellen Austausch durch die Vermittlung von Praktikantenplätzen für internationale Studenten. Das heißt, dass wir hier in Würzburg Studenten interessante Praktika vermitteln und im Gegenzug senden wir Studenten aus
Würzburg in die ganze Welt hinaus, um dort einzigartige Praxiserfahrungen sammeln zu können.
Als Non-Profit-Organisation arbeiten wir dazu in verschiedenen Teams
zusammen, um für so viele Studenten wie möglich großartige Auslandserfahrungen zu ermöglichen. In diesen Teams kann jeder ganz nach persönlicher Qualifikation und Interesse seine Fähigkeiten einbringen und
nebenbei oder ganz gezielt neue Soft Skills (wie Rhetorik, Zeitmanagement, etc.) erlernen.
Auf regionalen, nationalen und internationalen Konferenzen kann man
diese Erfahrungen dann nochmals vertiefen und mit Spaß verknüpfen:
hier werden tagsüber spannende Workshops, abends tolle Partys und
die ganze Zeit über ein einmaliges Umfeld voller internationaler, motivierter Studenten geboten.
Schau Dir AIESEC in Würzburg online an:
unter www.aiesec.de/wb oder besuche einen unserer nächsten Info abende! Fragen gerne an: [email protected]
ELSA (The European Law Students' Association)
ELSA ist eine unabhängige, politisch neutrale und als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation von Jurastudenten, Rechtsreferendaren und jungen Juristen mit über 30.000 Mitgliedern in 40 Ländern. Seit
1989 besteht die Fakultätsgruppe Würzburg, welche die Ziele von ELSA
auf lokaler Ebene umsetzen will. ELSA hat es sich zum Ziel gesetzt, den
Dialog zwischen Jurastudenten und Juristen in Europa zu fördern und
aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Rechts in Europa aufzugreifen. So organisieren wir Diskussionen und Vorträge, Exkursionen, Seminare mit internationaler Beteiligung, Studentenaustausche, Auslandspraktika und betreuen ERASMUS-Studenten.
Kontakt:
Internet: www.elsa-wuerzburg.de
E-Mail: [email protected]
Facebook: www.facebook.com/elsa.wuerzburg
118
studentenorganisationen
Contact & Cooperation e.V.
Projekte, Workshops, außeruniversitäres Engagement
Mit einer 20-jährigen Erfahrung vermittelt die gemeinnützige Hochschulorganisation Contact & Cooperation e.V. (C&C) Projektarbeiten zwischen
Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen und Studenten der Würzburger Hochschulen. Jedes Semester schreibt die ehrenamtlich tätige Organisation diverse Projekte für interessierte Studenten aus, die von anschließend gebildeten Projektteams bearbeitet werden. Dies ist eine einzigartige Chance und ein persönlicher Mehrwert, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln, im Team zu arbeiten und sich Soft Skills anzueignen.
Neben der Projektarbeit besteht die Möglichkeit sich im Verein selbst in
einem Ressort (Akquise, Marketing, PR oder IT) mit einzubringen.
Auf unseren regelmäßigen Treffen steht neben den Projektarbeiten auch
die Organisation von Symposien, Workshops oder sonstigen Events auf
der Tagesordnung.
Die Treffen finden immer zweiwöchentlich dienstags, 20.00 Uhr in Raum
SR 410 der Neuen Universität, Sanderring 2 statt.
Contact & Cooperation e.V.
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Sanderring 2, 97070 Würzburg
Nähere Informationen im Internet unter www.cundc.org, auf Facebook
oder einfach eine E-Mail an [email protected]
individual academic consulting Würzburg e.V.
Der iac Würzburg e.V. ist eine studentische Unternehmensberatung, die
sich aus engagierten Studenten und Doktoranten aller Fachrichtungen
aus Universität und Fachhochschule zusammensetzt. Der Verein gibt
seinen Mitgliedern die Möglichkeit, theoretisches akademisches Fachwissen in Projekten mit Unternehmen in die Praxis umzusetzen, sich
durch ein zertifiziertes internes und externes Schulungsprogramm weiterzubilden und wertvolle Kontakte zu renommierten Unternehmen aus
der Beratungsbranche zu knüpfen.
individual academic consulting Würzburg e.V.
Tel.: (0931) 41 94-5 94,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.iac-wuerzburg.de, facebook.com/iacFriends
119
studentenorganisationen
Colloquia Herbipolensia e.V.
Der Würzburger Debattierclub
Zu wenig Rhetorik im Studium? Gerade Reden ist eine Schlüsselqualifikation, die im Studium oftmals zu kurz kommt. Denn Reden will gelernt
sein! Der Debattierclub Würzburg trifft sich daher jeden Donnerstag um
20 Uhr (Raum 410, Neue Uni) zu einer Debatte. Wir streiten mit festen
parlamentarischen Regeln über aktuelle Themen aus Politik und Gesellschaft - fair, sportlich und humorvoll. Lust auf Rhetorik, auf Studenten aller Fakultäten und auf jede Menge Spaß? Dann schaut vorbei!
Kontakt:
Colloquia Herbipolensia e.V. - Der Würzburger Debattierclub
E-Mail: [email protected]
Internet: www.debattierclub-wuerzburg.de
Studi(o)bühne - UniTheater Würzburg
Das UniTheater Würzburg wurde zu Beginn des Wintersemesters
2005/06 gegründet. In diesem Rahmen möchte der AK Kultur der uniweiten Studierendenvertretung den Studierenden die Möglichkeit bieten,
praktische und theoretische Erfahrung bei der Theaterarbeit zu sammeln.
Mitmachen kann und soll Jeder, der Interesse an Theater mitbringt. Dabei sind dem studentischen Engagement keine Grenzen gesetzt – sei es
als DarstellerIn, StatistIn, BeleuchterIn, RegisseurIn oder aber auch als
AutorIn.
Weitere Infos im Internet: www.theater.uni-wuerzburg.de
Kontakt über die
Studierendenvertretung der Universität Würzburg
Mensagebäude am Hubland, Zi. 104, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 58 19
E-Mail: [email protected]
Kellerperle
Das studentische Kulturzentrum an der Stadtmensa
Die 2011 eröffnete Kellerperle ist ein selbstverwaltetes studentisches
Kulturzentrum und präsentiert ein breites Spektrum kultureller Veranstaltungen. In gemütlicher Atmosphäre werden hier auch Getränke zu moderaten Preisen angeboten.
120
studentenorganisationen
Wie das Motto „Lass es perlen“ vorgibt, soll die Kellerperle vor allem ein
Freiraum zur Umsetzung kreativer Ideen sein, die zum aktiven Mitgestalten und zu Eigeninitiative anregt. Interessierte und Engagierte sind herzlich willkommen sich einzubringen. Außerdem soll die Kellerperle eine
Möglichkeit eröffnen, die Würzburger Studierendenschaft fakultäts- und
hochschulübergreifend zusammenzuführen.
Das Veranstaltungsspektrum reicht von Konzerten, (Hip-Hop-) Jam-Sessions, Vorträgen, Diskussionsrunden, Lesungen, (Impro-)Theater, Filmvorführungen und Kabarett bis zu außergewöhnlichen Veranstaltungen
wie dem Witzeabend, dem WG-Speeddating, dem Kleidertausch oder
dem Nachtflohmarkt.
Zu finden ist die Kellerperle im Untergeschoss der Burse am Studentenhaus
in Würzburg. Der eigens gegründete Förderverein „Studentische Kulturinitiative Würzburg e.V.“ hat die Trägerschaft für die Kellerperle übernommen.
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Das Programm unter: http://kellerperle.blogspot.de/
www.facebook.com/kellerperle.fanpage
Hochschulgemeinden
Die Hochschulgemeinden ESG und KHG geben zum Semesterbeginn einen Infoflyer mit dem Programm heraus. Hier finden Sie vielfältige Informationen, Ansprechpartner, Veranstaltungen und Termine zu diesen zwei
Hochschulgemeinden.
Evangelische Studentengemeinde (ESG)
Friedrich-Ebert-Ring 27b, 97072 Würzburg
Tel.: (0931) 7 96 19-0, Fax: (0931) 7 96 19-20
Internet: www.esg-wuerzburg.de
E-Mail: [email protected]
Bürozeiten:
Mo
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Di, Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Do
9.00 - 12.00 Uhr
• Studentenpfarrerin Susanne Hötzel, Tel.: (0931) 7 96 19-12
• Studentenpfarrer Matthäus Wassermann, Tel.: (0931) 7 96 19-13
• Studentenpfarrerin (im Ehrenamt) Dr. Anni Hentschel
• Sonntagsgottesdienste: 19.00 Uhr in der ESG-Kapelle, FriedrichEbert-Ring 27b
WÜ
121
studentenorganisationen
Katholische Hochschulgemeinde (KHG)
Hofstallstraße 4, 97070 Würzburg,
Tel.: (0931) 3 54 53-0, Fax: (0931) 3 54 53-20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.khg-wuerzburg.de
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo - Do 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr
9.00 - 12.00 Uhr
• Studentenpfarrer Burkhard Hose
Tel.: (0931) 3 54 53-10
• Sonntagsgottesdienste:
18.30 Uhr in der Thomas-Morus-Kapelle, Hofstallstraße 4
• Raum der Stille (Mensagebäude am Hubland, 1. Stock)
Mo - Fr 9.00 - 20.00 Uhr
Campus für Christus (CfC)
Wir sind eine Gruppe von Studenten unterschiedlicher christlicher Konfessionen, die glauben, dass das was Jesus vor 2.000 Jahren getan hat,
für uns heute eine Bedeutung hat und im Leben real erfahrbar ist. Wir
treffen uns einmal wöchentlich, um in der Bibel zu lesen, zu diskutieren,
zu singen und zu beten.
Wir freuen uns über jeden Anruf oder Besuch auf unserer Homepage:
Internet: www.wuerzburg.campusgruppe.de
SMD Würzburg (Studentenmission Deutschland)
Wir sind eine Gruppe junger Leute verschiedener Konfessionen und Hintergründe, die in Würzburg studieren. Wir wollen gemeinsam Glauben leben
und über Themen des christlichen Glaubens nachdenken und diskutieren.
Weitere Infos sowie aktuelle Termine unter: www.smd-wuerzburg.de
Ökumenische StudentInnengemeinde (ÖSG)
an der FHWS in Schweinfurt
SW
122
Evangelisch: Eva Loos (Pfarrerin),
Gemeinde Dreieinigkeit, Florian-Geyer-Straße 5, Tel.: (09721) 8 28 10
Sprechzeit: Do 13.30 - 14.30 Uhr in der Mensa und n. V.
E-Mail: [email protected]
Katholisch: N. N.
studentenorganisationen
Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Aschaffenburg
Hochschulseelsorgerin: Katja Roth, Dipl. Theol.
Mitarbeitender Pfarrer: Matthias Rosenberger
Anschrift: Saarstr. 4, 63739 Aschaffenburg, Tel.: (06021) 2 23 32
E-Mail: [email protected]
AB
Economics (an der Hochschule Aschaffenburg)
Unsere Initiative sieht sich als ein Bindeglied zwischen Hochschule und
Wirtschaft. Zielsetzung von Economics ist es, den Studentinnen und Studenten bereits während ihres Studiums einen Einblick in die unternehmerische Praxis zu ermöglichen und wertvolle Kontakte zu vermitteln, um sie
bei ihrem außeruniversitären Kompetenzaufbau zu unterstützen.
Ziele:
Dabei sind wir uns sehr wohl bewusst, dass wir als junge Hochschule
mit etablierten Bildungseinrichtungen in Konkurrenz stehen. Unsere Initiative soll also auch dazu beitragen, bei der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit einen höheren Bekanntheitsgrad sowie ein positives Image
der Hochschule Aschaffenburg zu erlangen.
Betonung des Praxisbezugs durch selbständige Organisation und
Durchführung von Aktivitäten wie z.B.
• Hochschulkontaktmesse Campus Careers
• Fachvorträge
• Unternehmenspräsentationen
• Exkursionen und
• Seminare
Kontakt: E-Mail: [email protected], Internet: www.economics-ab.de
Akademiker Netzwerk Aschaffenburg (ANA e.V.)
Hochschul-Studium erfolgreich abgeschlossen – und das soll es gewesen sein? Sicher nicht, denn nun gilt es für den Fall des Falles ein tragfähiges Beziehungsgeflecht aufzubauen. Die Aufgaben des Vereins ruhen auf vier Säulen: Kontaktpflege und Erfahrungsaustausch, Förderung
von Forschung und Lehre, Förderung der Beziehung zur Wirtschaft und
Aufbau eines institutionsunabhängigen Netzwerks.
Weitere Informationen zum ANA e.V. über
M. Sc. Ernst Schulten, c/o Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg,
Tel.: (06021) 42 06-7 14, E-Mail: [email protected]
Internet: www.alumniportal.net
123
verkehr und reisen
Deutsche Bahn AG
Interessante Angebote der Bahn für Studierende:
InterRail – Bahnreisen durch 30 europäische Länder
Der Klassiker für Rucksackurlauber: freie Bahn in ganz Europa
Die „BahnCard“ im Fernverkehr
Für Gelegenheitsfahrer: Die BahnCard 25 kostet 41,– € für die 2. Kl. und
bringt 25 % Rabatt auf den Normalpreis.
Für Vielfahrer: Die BahnCard 50 kostet für Studierende bis 26 Jahre
127,– € für die 2. Kl. und erspart 50 % des Normalpreises.
Sparpreis: ab 29,– €; zu zweit ab 49,– €
Sparpreise gibt es ab 29,– € (für die einfache Fahrt in der 2. Klasse, auch
im ICE); Strecken bis 250 km schon ab 19,– €; zusätzlich 25 % Rabatt mit
der BahnCard 25; es besteht Zugbindung und 3 Tage Vorkaufsfrist.
Schönes-Wochenende-Ticket: Pauschalpreis: 42,– € *
(*Preis beim Kauf am DB Automaten)
Sa oder So für bis zu 5 Mitreisende in Nahverkehrszügen deutschlandweit.
Bayern-Ticket: Pauschalpreis: ab 22,– €* für eine Person
(*Preis beim Kauf am DB Automaten)
Die erste Person zahlt 22,– €; bis zu 4 Mitfahrer jeweils weitere 4,– €;
gültig: Mo-Fr ab 9.00 Uhr, Sa, So bzw. feiertags rund um die Uhr, in allen
Nahverkehrszügen sowie allen Verbundverkehrsmitteln (S-, U-, Straßenbahn, Bussen) und fast allen Linienbussen in Bayern.
Regio-Ticket Bayern: 11,50 €*
(*Preis beim Kauf am DB Automaten)
für Alleinreisende bis 50 km hin und 50 km zurück in Nahverkehrszügen
innerhalb Bayerns, Mo - Fr ab 9.00 Uhr, Sa oder So rund um die Uhr.
Quer-durchs-Land-Ticket: ab 44,– €
Mo - Fr ab 9.00 Uhr, einen Tag lang deutschlandweit in allen Regionalzügen (2. Kl.), die erste Person zahlt 44,– €; bis zu 4 Mitfahrer jeweils
weitere 6,– €.
Weitere Informationen bei allen DB-Verkaufsstellen, Reisebüros mit DBLizenz, bei der Service-Nummer der Bahn: Telefon 0180 6 99 66 33
(20 Ct./Anruf, Mobilfunk max. 60 Ct./Anruf) sowie im Internet unter
www.bahn.de. (Alle Angaben ohne Gewähr, Tarifstand ist Juli 2013)
124
verkehr und reisen
Verkehrsbetriebe
Das Semesterticket in Würzburg
Alle Würzburger Studierenden haben mit dem Semesterticket die Möglichkeit, die öffentlichen Verkehrsmittel einfach und kostengünstig zu nutzen. Der Verkehrsverbund Mainfranken hat mit dem Studentenwerk eine
entsprechende Vereinbarung geschlossen. Wichtige Infos über den Verkehrsverbund und zum Tarifgebiet finden Sie unter: www.vvm-info.de.
WÜ
Das Semesterticket in Kürze:
• alle Studierenden der Würzburger Hochschulen (Universität,
Hochschule für Musik, FHWS, Abt. Würzburg) erhalten das Semesterticket automatisch mit der Rückmeldung bzw. der Immatrikulation;
• es ist nicht im freien Verkauf erhältlich (so wie andere Fahrkarten);
• als Fahrschein zählt der Studierendenausweis, den die Hochschulen
ausgeben (= die Chipkarte mit Lichtbild und aufgedrucktem Gültigkeitsdatum für das aktuelle Semester);
• es ist nicht übertragbar;
• es ist für die Dauer des aktuellen Semesters rund um die Uhr gültig;
• Kosten je Semester: 57,– € (Stand: WS 2013/14);
• der Inhaber ist zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Tarifgebiet des
Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM) berechtigt;
• die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen ab 6 Jahren ist nicht
gestattet.
Für wen gibt es das Semesterticket?
Alle Studierenden der drei Würzburger Hochschulen (Universität, Hochschule für Musik und Fachhochschule, Abteilung Würzburg) erhalten automatisch mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ein Semesterticket
und zahlen den Beitrag hierfür an die jeweilige Hochschule.
Nur dadurch, dass sich alle Studierenden solidarisch an der Finanzierung
beteiligen, kann der Ticketpreis auf ein für alle erträgliches Minimum gesenkt werden. Und das ist hierbei auch der Wermutstropfen: Die Vereinbarung ist für alle Studierenden verbindlich, also auch für diejenigen, die das
Semesterticket nicht nutzen werden oder können (z.B. bei einem Auslandssemester oder eines Praktikums außerhalb Würzburgs). Ausgenommen sind zum einen Gaststudierende und zum anderen Schwerbehinderte
(soweit sie einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben).
Was kostet das Semesterticket?
Bei der Einschreibung oder Rückmeldung zahlt jeder Studierende (Pauschalmodell) für das Semesterticket (zusätzlich zum Semesterbeitrag,
125
verkehr und reisen
der 42,– € beträgt) 57,– € (Stand WS 2013/14). Für das Wintersemester 2013/14 wurde also ein Gesamtbeitrag von 99,– € fällig.
Zum SS 2014 ist eine Preiserhöhung geplant.
Wie sieht der Fahrschein aus?
Als Fahrschein zählt der neue Studierendenausweis (= die personalisierte Chipkarte mit Foto), der von den drei Würzburger Hochschulen
erstmals zum WS 2011/12 ausgegeben wurde. Vorab ist eine Validierung
nötig: die Chipkarte wird hierbei an einer Validierungsstation mit einem
Gültigkeitsdatum versehen und erhält den Aufdruck „Semesterticket“.
Nur mit diesem Aufdruck und dem passendem Gültigkeitsdatum wird die
Chipkarte auch als Fahrausweis akzeptiert.
Die Geltungsdauer
Das Semesterticket gilt für jeweils ein Semester, d.h. volle sechs Monate lang.
Das Wintersemester umfasst regelmässig folgende Zeiträume:
01. Oktober bis 31. März (an der FHWS und der HfM bis 14. März)
Das Sommersemester umfasst:
01. April bis 30. September (an der FHWS und der HfM ab 15. März)
Linienverzeichnis (hier gilt das Semesterticket)
Straßenbahnverkehr
Linie
Linie
Linie
Linie
Linie
1
2
3
4
5
Sanderau - Hauptbahnhof - Grombühl
Hauptbahnhof - Zellerau
Heuchelhof - Heidingsfeld - Hauptbahnhof
Sanderau - (Hauptbahnhof) - Zellerau
Rottenbauer - Heuchelhof - Heidingsfeld Hauptbahnhof - Grombühl
Omnibusverkehr (Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg)
Linie 6
Linie 7
Linie 8
Linie 9
Linie 10
Linie 11
Linie 12
Linie 13
126
Stadtmitte - Gartenstadt Keesburg
Sanderring - Zellerau
Zollhaus/Steinbachtal - Steinbachtal/Waldfriedhof
Residenzplatz - Kulturspeicher - Festung
Sanderring - Hubland (Uni-Zentrum) - Campus Nord
WÜ/Busbahnhof - Veitshöchheim
WÜ/Busbahnhof - Lindleinsmühle - Versbach
WÜ/Busbahnhof - Unterdürrbach - Oberdürrbach Grombühl
verkehr und reisen
Linie 14
Linie 114
Linie 214
Linie 15
Linie 16
Linie 17
Linie 18
Linie 19
Linie 20
Linie 21
Linie 22
Linie 24
Linie 25
Linie 26
Linie 27
Linie 28
Linie 31
Linie 33
Linie 34
Linie 35
Linie 40/400
Linie 41
Linie 42
Linie 43
Linie 44
Linie 45
Linie 46
Linie 47
Linie 48
Linie 49
Linie 50/54
WÜ/Busbahnhof - Gerbrunn
WÜ/Busbahnhof - Frauenland/Wittelsbacherplatz Hubland (Mensa) - Fachhochschule
WÜ/Busbahnhof - Hubland (Uni-Zentrum)
(in der Vorlesungszeit)
WÜ/Busbahnhof - Sanderring - Randersacker
Stadtmitte - Frauenland - Lehmgrubensiedlung Heidingsfeld
WÜ/Busbahnhof - Sanderring - Höchberg
WÜ/Busbahnhof - Zellerau - Höchberg (Hexenbruch-Leibnizstr.)
WÜ/Busbahnhof - Veitshöchheim - Güntersleben
WÜ/Busbahnhof - Aumühle - Lengfeld
WÜ/Busbahnhof - Lindleinsmühle - Lengfeld
WÜ/Busbahnhof - Zell - Margetshöchheim
Grombühl - Schwarzenberg - Lindleinsmühle
WÜ/Busbahnhof - Lengfeld/Gewerbegebiet Nord (IKEA)
WÜ/Busbahnhof - Wöllriederhof - Pilziggrund
WÜ/Busbahnhof - Neuer Hafen/Dürrbachau
WÜ/Busbahnhof - Mönchberg
Heidingsfeld/Reuterstraße - Reichenberg
Heidingsfeld/Reuterstraße - Winterhäuser Str. Katzenberg
Heidingsfeld/Reuterstraße - Sanderau - Frauenland Uni-Zentrum - Gerbrunn - Wöllriederhof - Lengfeld
Sanderring - Käppele - Frankenwarte
Ochsenfurt/Krankenhaus - Ochsenfurt/Marktplatz
Erlach - (Giebelstadt) - Südlicher Landkreis
WÜ/Busbahnhof - Albertshausen - Geroldshausen Kirchheim - Gaubüttelbrunn
WÜ/Busbahnhof - Giebelstadt - (Ochsenfurt) Bütthard - Röttingen
WÜ/Busbahnhof - Estenfeld - Kürnach
WÜ/Busbahnhof - Oberpleichfeld - Prosselsheim Euerfeld - Eisenheim - Wipfeld
WÜ/Busbahnhof - Maidbronn - Rimpar Gramschatz
WÜ/Busbahnhof - Unterpleichfeld - Burggrumbach Hausen/Rieden - Bergtheim - Opferbaum
WÜ/Busbahnhof - Waldbüttelbrunn - Helmstadt Holzkirchhausen - Neubrunn - Böttigheim
WÜ/Busbahnhof - Hettstadt
WÜ/Busbahnhof - Kist - Altertheim - Kleinrinderfeld
WÜ/Busbahnhof - Greußenheim - Uettingen Wüstenzell - Remlingen
127
verkehr und reisen
Linie 51
Linie 52
Linie 55
8065
8066
8068
8070
8075
8076
8077
8078
8084
8100
8104
8114
8162
WÜ/Busbahnhof - Eisingen - Waldbrunn
WÜ/Busbahnhof - Margetshöchheim - Erlabrunn Leinach
WÜ/Busbahnhof - Randersacker - Theilheim
WÜ - Veitshöchheim - Thüngersheim - Retzbach Retzstadt - Himmelstadt - Karlstadt
WÜ/Busbahnhof - Randersacker - Lindelbach Eibelstadt - Sommerhausen - Ochsenfurt Frickenhausen - Marktbreit
WÜ - Erlabrunn - Zellingen - Himmelstadt Laudenbach - Mühlbach - Karlstadt
WÜ - Uettingen - Holzkirchen - Wüstenzell Homburg - Lengfurt - Marktheidenfeld
WÜ/Busbahnhof - Waldbüttelbrunn - Kleinrinderfeld
WÜ/Busbahnhof - Altertheim - Steinbach
WÜ/Busbahnhof - Waldbüttelbrunn - Neubrunn Böttigheim
WÜ - Uettingen - Remlingen - Tiefenthal - Erlenbach Marktheidenfeld
WÜ/Busbahnhof - Giebelstadt - Ochsenfurt
WÜ - Rottendorf
WÜ - Obereisenheim
WÜ - Gramschatz - Arnstein
WÜ - Bergtheim - Opferbaum
Buslinien im Landkreis Kitzingen (Auswahl)
8047
8061
8102
8103
8108
8110
8137
8163
Michelfeld - Kitzingen - Zeubelried
Kitzingen - Marktbreit
Würzburg - Rottendorf - Dettelbach
Stadtverkehr Kitzingen / Ringverkehr Kitzingen
Würzburg - Rottendorf - Nordheim am Main
Kitzingen - Dettelbach/Schwarzach - Volkach (Main)
Volkach - Stammheim - Schwebheim
Würzburg - Abzweig Untereisenheim - Volkach
Buslinien im Landkreis Main-Spessart (Auswahl)
8046
8050
8051
8055
8060
128
Lohr - Rechtenbach - Rothenbuch
Lohr - Bergrothenfels/Windheim - Marktheidenfeld
Marktheidenfeld - Homburg
Gemünden - Burgsinn/Aura - Obersinn
Gemünden - Gambach/Gössenheim - Karlstadt
verkehr und reisen
8067
8074
8093
8099
Karlstadt - Lohr
Bischbrunn - Kreuzwertheim
Marktheidenfeld - Billingshausen - Zellingen
Karlstadt - Thüngen – Arnstein
Alle Buslinien und Fahrpläne finden Sie unter: www.msp-nahverkehr.de
Das Semesterticket ist auch auf den Buslinien im Landkreis Kitzingen
und Main-Spessart (seit Aug. 2013) gültig. Alle Linien und Fahrpläne gibt
es im Internet unter: www.vvm-info.de. Anfragen an das VVM-Servicetelefon unter Tel.: (0931) 36-886 886.
Bahnlinien im Nahverkehr
(dies entspricht der Bahnnutzung mit dem Semesterticket)*
780
800
801
803
805
810
920
Würzburg/Hbf. - Geroldshausen - Kirchheim – Gaubüttelbrunn
Würzburg/Hbf. - Veitshöchheim - Thüngersheim - Retzbach Zellingen - Himmelstadt - Karlstadt - Wernfeld - Gemünden Langenprozelten - Lohr - Partenstein - Wiesthal
Gemünden - Rieneck - Burgsinn - Mittelsinn - Obersinn - Jossa
Gemünden - Kleingemünden - Wolfsmünster - Gräfendorf Michelaubrück - Weickersgrüben
Würzburg/Hbf. - Rottendorf - Dettelbach - Buchbrunn/
Mainstockheim - Kitzingen - Iphofen - Markt Bibart
Würzburg/Hbf. - Rottendorf - Seligenstadt - Bergtheim
Würzburg/Hbf. - Winterhausen - Ochsenfurt - Marktbreit Uffenheim
* Bitte beachten: Mit dem Semesterticket dürfen nur die Züge benutzt
werden, die am letzten Bahnhof im Tarifgebiet auch planmäßig halten!
Anschluss-Semester-Ticket des Verkehrsverbundes
Rhein-Neckar (VRN)
Studierende in Würzburg haben die Möglichkeit das „VRN-AnschlussSemester-Ticket“ zu erwerben. Ab dem Wintersemester 2013/14 kostet
es 176,– € für ein Semester. Hiermit kann man über den bestehenden
Geltungsbereich des Würzburger Semestertickets hinaus die Busse,
Straßenbahnen und Züge im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), der vom Main-Tauber-Kreis über Heidelberg/Mannheim bis nach Kaiserslautern reicht, nutzen (Ausnahme: das
Gebiet der Westpfalz).
Weitere Informationen bei der zentralen Verkaufsstelle in Lauda unter
Tel.: (09343) 62 14-35 sowie im Internet unter www.vrn.de.
129
verkehr und reisen
Serviceeinrichtungen des Verkehrsverbundes Mainfranken:
• VVM-Servicetelefon Tel.: (0931) 36-886 886
• WVV-Kundenzentrum
Haugerring 5, 97070 Würzburg, ÖZ: Mo - Fr 8:00 - 16:30 Uhr
• WVV-citypunkt in der Echter-Galerie
Juliuspromenade / Ecke Dominikanerplatz, 97070 Würzburg
ÖZ: Mo - Fr 9:00 - 17:30 Uhr, Sa 9:00 - 13:30 Uhr
• Serviceseiten im Internet
Die Internetseiten bieten abrufbare Fahrplandaten an (Online-Fahrplanauskunft sowie PDF-Files zum Downloaden einzelner Fahrpläne)
unter: www.vvm-info.de
• WVV-Fundbüro Tel.: (0931) 36-23 24
Verkehrsbetrieb in Schweinfurt
SW
Ansprechpartner für den Busverkehr in Schweinfurt sind die Stadtwerke Schweinfurt GmbH und der Omnibusverkehr Franken GmbH
(OVF).
Im Stadtgebiet liegen die Haltestellen sehr dicht beieinander. Außerhalb
sind 13 Nachbarorte an das Schweinfurter Busliniennetz angeschlossen.
Die Tarife und Fahrzeiten sowie weitere Informationen (auch über Tarifvergünstigungen) erhalten Sie am Roßmarktverkaufsschalter sowie im Internet unter www.stadtwerke-sw.de.
Ansprechpartner:
Stadtwerke Schweinfurt GmbH
Bodelschwinghstraße 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 93 1-0
Telefonische Anfragen unter (09721) 9 31-3 23
E-Mail: [email protected]
Bitte beachten:
Leider gibt es für die Studierenden in Schweinfurt (d.h. eingeschrieben
an der FH Abteilung Schweinfurt) keine Möglichkeit am Würzburger
Semesterticket teilzunehmen.
Internationaler Studentenausweis, ISIC
WÜ
130
Studierende können in zahlreichen Ländern mit dem Internationalen Studentenausweis „ISIC“ (International Student Identity Card) Ermäßigungen und Vorteile auf fast allen Gebieten des Reisens (Hotel- und Reisekosten, Eintrittspreise etc.) erhalten.
Unter www.isic.de finden Sie einen Informations-Marktplatz rund um das
studentische Reisen (z.B. umfangreiche Datenbank aller Ermäßigungen,
Infos zu Versicherungen, ...) sowie die Möglichkeit zum Online-Antrag.
verkehr und reisen
Zum Ausstellen braucht man lediglich einen gültigen Studentenausweis, Personalausweis bzw. Führerschein oder Pass, ein Passbild sowie den Unkostenbeitrag von 12,- € für den ISIC 2014, gültig vom 01.09.2013 - 31.12.2014.
Den ISIC gibt es bei:
• Studierendenvertretung der Universität Würzburg
Am Hubland, Mensa, 1.OG, Zi. 104, 97074 Würzburg
Tel.: (0931) 31-8 58 19
• STA Travel
Augustinerstraße 3, 97070 Würzburg
Tel.: (0931) 26 07 79 40,
E-Mail: [email protected]
• Studentenschaft der FH Würzburg-Schweinfurt, Abt. Schweinfurt
Ignaz-Schön-Str. 11, 97421 Schweinfurt, Tel.: (09721) 9 40-6 17
• Studierendenvertretung der Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg
Tel.: (06021) 42 06-7 21, E-Mail: [email protected]
SW
AB
Mitfahren
Mitfahrbörsen im Internet
Im Internet kann man sehr bequem Mitfahrangebote und -gesuche einsehen, wie z.B. unter
www.mitfahrgelegenheit.de oder www.wuewowas.de
Fernbusse in Deutschland
Eine Alternative zur Bahn
Seit 2013 dürfen in Deutschland Fernbuslinien betrieben werden, die
auch bei Studierenden immer beliebter werden. Fernbusse sind Reisebusse, die überregional und nach festen Fahrplänen verkehren. Das
Streckennetz innerhalb Deutschlands wächst rasant.
Vorteile der Fernbusse sind vor allem die günstigen Preise. Nachteile
können etwas längere Reisezeiten sein.
Es gibt verschiedene Anbieter am Markt, die ihre Verbindungen laufend
weiter ausbauen. Ab Würzburg fahren beispielsweise Anbieter wie FlixBus, MeinFernbus oder Berlin-Linien-Bus.
Unter www.busliniensuche.de können anbieterübergreifend Strecken
und Verbindung gesucht werden.
131
index
Abendmensa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
AIESEC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Akademiker Netzwerk Aschaffenburg (ANA) e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Akademisches Auslandsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 20
„Aktion Hauptwohnsitz“ in Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Amt für Studienangelegenheiten (FHWS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Anschluss-Semester-Ticket des VRN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Arbeitslosengeld I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67f
Bahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Begabtenförderungswerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79f
Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Behinderte Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .108f
Beratungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104f
Berufsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Berufsinformationszentrum (BIZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Betreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Bibliothek der Hochschule AB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Bibliothek der FHWS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Bibliothek der Hochschule für Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
BiF - Beratung im Foyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Bildungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Bürgerbüro (WÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Cafeterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51f
Campus für Christus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Career Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Chipkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 49
COLLOQUIA HERBIPOLENSIA e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
CONTACT & COOPERATION e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
DAAD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75f
Deutschland-Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
DSW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Economics (Hochschule Aschaffenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
e-fellows.net . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
ELSA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Elterngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Erziehungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
ESG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Exmatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22
FHWS: Hochschule Würzburg-Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19f
Familienservice an der Uni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Ferientätigkeit im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Fernbusse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Förderungshöchstdauer (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Frauenbüro der Universität Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Fundsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 61, 64
132
index
Geringfügige Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
GEZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Hilfe für Mutter und Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Hochschule Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Hochschule für Musik Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Hochschulgemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Hochschulsport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hochschulteam der Agentur für Arbeit (in Wü) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
i.a.c. Würzburg e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
International Office . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 20
Immatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22, 26
Internationaler Studentenausweis (ISIC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Jobben (wichtige Infos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Kellerperle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
KfW-Studienkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
KHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123
Kinderbetreuung für Kleinkinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114f
Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Kinderteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Kinderzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Krankenversicherung für Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95f
Kredite zur Studienfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75f
Kulturelle Einrichtungen in Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Kulturelle Einrichtungen in Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Lageplan der Studentenwohnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Linienverzeichnis (Verkehrsverbund Mainfranken) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Lohnsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Meldepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 61, 64
Mensen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44f
Mini-Job (bis 450,– €) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Mitfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Ökumenische StudentInnengemeinde Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Oskar-Karl-Forster-Stipendium (Büchergeld) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 99
Prozesskostenhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Psychotherapeutische Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Rechenzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 29
Rechtsberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Referat für Studienangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 28
Rückmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 22
Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
SB@Home . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Sehenswürdigkeiten in Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
133
index
Semesterticket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125f
Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Sozialversicherungs- und Steuerpflicht für Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90f
Sozialwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Sportzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Sprachzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
SprecherInnenrat der Uni Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Stadtbücherei Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Städtische Dienststellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 62
Stadtverwaltung in AB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79f
Studentenkanzlei der Uni Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Studentenmission in Deutschland (SMD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Studentenwerk Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Studentenwerksbeitrag (Grundbeitrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Studierendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 22, 29
Studienabschlussdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 77
Studienabschlusshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 19, 25, 27
Studienbüro (Hochschule AB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
studi(o)bühne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Telekom-Sozialtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Theater in Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Tutors United – Wohnheimtutorenprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uni Theater Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Universitätsbibliothek Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterhaltsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
99
120
15
113
Verkehrsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 130
Vorlesungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Wohnanlagen des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohnberechtigungsschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohnen für Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wohnheime anderer Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30f
43
42
86
40
Zentrum für Sprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Zimmervermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Zuzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
134
telefon
Ansprechpartner in Würzburg
Studentenwerk Würzburg
Anschrift: Am Studentenhaus, 97072 WÜ
Vorwahl: 0931-
WÜ
Zentrale: Tel.: 80 05-0
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-112
Mensaleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-140
Psychotherapeutische Beratungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-101
Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel.: 80 05-225
Studienabschlussdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-201
Wohnheimverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-107
Mensachipkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 80 05-129
Universität Würzburg
Anschrift: Sanderring 2, 97070 WÜ
Zentrale: Tel.: 31-0
Zentrale Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 3183
Akademisches Auslandsamt (International Office) . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 2805
Referat für Studienangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 3183
Uni-Bibliothek am Hubland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5906
SprecherInnenrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5819
Sprachzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5659
Sportzentrum (Hochschulsport) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 6530
Rechenzentrum (Beratung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 5050
Frauenbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 31-8 4343
FHWS Abt. Würzburg
Anschrift: Münzstraße 12, 97070 WÜ
Zentrale: Tel.: 3511-0
Allg. Studienberatung (in WÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-81 68 /-81 69
Amt für Studienangelegenheiten (WÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-61 30
Fachschaften Münzstraße 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel.: 3511-6461
Fachschaften Sanderheinrichsleitenweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-64 60
Fachschaften am Röntgenring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-256
Praktikantenamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-82 01
Auslandsamt (International Office) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-81 72
Bibliothek Münzstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3511-62 42
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telefon
Hochschule für Musik Würzburg
Anschrift: Hofstallstraße 6-8, 97070 WÜ
Zentrale: Tel.: 32187-0
Studierendenkanzlei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 32187-2322/-2323
Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 32187-3071
Stadt Würzburg
Zentrale: Tel.: 37-0
Bürgerbüro der Stadt Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 37-2000
Verkehrsverbund Mainfranken (Servicetelefon)
SW
Ansprechpartner in Schweinfurt
FHWS Abt. Schweinfurt:
Anschrift: Ignaz-Schön-Straße 11, 97421 SW
Tel.: (0931) 36-886 886
Vorwahl: 09721Zentrale: Tel.: 940-5
Allg. Studienberatung (in SW) . . . . Tel.: 940-648 oder (0931) 3511-81 68 /-81 69
Amt für Studienangelegenheiten (SW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 940-5
Bibliothek der FHWS in Schweinfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 940-644
Studierendenvertretung in SW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 940-617
Stadt Schweinfurt
Bürgerservice der Stadt Schweinfurt
AB
Zentrale: Tel.: 51-0
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 51-0
Ansprechpartner in Aschaffenburg
Hochschule Aschaffenburg:
Anschrift: Würzburger Straße 45, 63743 AB
Vorwahl: 06021Zentrale: Tel.: 4206-0
Allg. Studienberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-0
Studienbüro (FB WR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-620
Studienbüro (FB IW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-621
Bibliothek der Hochschule in Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-619
Studierendenvertretung in AB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 4206-721
Stadt Aschaffenburg
Zentrale: Tel.: 3 30-0
Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: 3 30-555
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