PI Inklusionsvereinbarung Schleswig-Holstein

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PI Inklusionsvereinbarung Schleswig-Holstein
Zusammenarbeit zwischen Land und Waldorfschulen bei der Inklusion
Neumünster/Hamburg/Stuttgart, den 23. Juni 2016/VS/CMS/FY. Die
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Schleswig-Holstein
(LAG) hat am 23. Juni 2016 an der Freien Waldorfschule Neumünster mit der
Ministerin für Schule und Berufsbildung, Britta Ernst, eine Vereinbarung zur
Zusammenarbeit bei der Inklusion unterzeichnet. Die gemeinsame Unterstützung
von Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und körperlichmotorische Entwicklung ist der Kernpunkt der Vereinbarung. Somit können nun
auch die Kinder und Jugendlichen der schleswig-holsteinischen Waldorfschulen
und Heilpädagogischen Einrichtungen die Fachkompetenz der staatlichen
Landesförderzentren in Anspruch nehmen.
„Wir freuen uns, dass die Vereinbarung direkt unseren Förderschüler*innen
zugutekommt, die dadurch ebenfalls einen Anspruch auf die Betreuung durch
die Landesförderzentren erhalten“, sagt Thomas Felmy, Geschäftsführer der
LAG. Die Schüler*innen der Waldorfschulen und Heilpädagogischen
Einrichtungen erhalten somit die gleiche individuelle Unterstützung durch die
Landesförderzentren. Dies bezieht sich auf die Beratung der
Waldorfpädagog*innen und Eltern, die an Seminaren der Landesförderzentren
teilnehmen und dort Beratung in Anspruch nehmen können. „Durch die
Vereinbarung kann kein Kind mehr von einer Waldorfschule ausgeschlossen
werden“, betont Harald Salzmann, Förderlehrer der Waldorfschule Neumünster.
Nach der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung hatte die LAG gemeinsam
mit den Heilpädagogischen Einrichtungen ein Konzept für die inklusive
Beschulung an den Waldorfschulen vorgelegt, dessen Entwicklung das
Bildungsministerium begleitet hat. „Ich freue mich, dass die Waldorfschulen in
Zukunft immer mehr Schülerinnen und Schüler inklusiv beschulen wollen und
hierfür ein Inklusionskonzept vorgelegt haben. Das unterstützt das Land gerne“,
so die Bildungsministerin Schleswig-Holsteins, Britta Ernst. Schleswig-Holstein
ist das erste Bundesland, in dem eine solche Zusammenarbeit zur Beschulung
von Schüler*innen vereinbart wurde.
Henning Kullak-Ublick, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen, hob
besonders das Zusammenwirken aller Akteure hervor: „Durch die vorbildliche
Zusammenarbeit zwischen den Waldorfschulen, den Heilpädagogischen
Einrichtungen und den staatlichen Förderzentren wurde hier etwas erreicht, was
hoffentlich bundesweit Schule macht.“
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Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die derzeit 236 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien
Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919
die erste Waldorfschule eröffnet wurde. Seit 2013 sitzt die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative
Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt
aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Schleswig-Holstein
Sie vereint die zwölf Waldorfschulen im Lande sowie die drei heilpädagogischen
Einrichtungen Haus Arild in Bliestorf, das Förderzentrum Friedrichshulde in
Schenefeld und die Rudolf-Steiner-Schule in Kiel mit insgesamt rund 5.000
Schülerinnen und Schülern sowie das Kieler Lehrerseminar. Die vier Schulen in
Eckernförde, Flensburg, Kiel und Lübeck verfügen über Teilförderzentren, in den
beiden Schulen Rendsburg und Wöhrden der acht Regelwaldorfschulen in
Bargteheide, Elmshorn, Itzehoe, Kaltenkirchen, Neumünster, Ostholstein wird
bereits inklusiv beschult.
Mit der FWS Rendsburg wurde im Jahr 1950 die erste Waldorfschule in Rendsburg
gegründet, im Mai 1949 nahm das Haus Arild als erste heilpädagogische
Einrichtung seine Arbeit in Bliestorf auf.
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