ALLGEMEINE SPENDEBEDINGUNGEN des
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ALLGEMEINE SPENDEBEDINGUNGEN des
ALLGEMEINE SPENDEBEDINGUNGEN des BLUTSPENDEZENTRUMS KASSEL In Zusammenarbeit mit dem Institut für Labor- und Transfusionsmedizin des Herz- und Diabeteszentrums in Bad Oeynhausen Wir freuen uns über Sie als Spender. Aufgrund der rechtlichen Auflagen in Deutschland müssen wir aber die folgenden Spendebedingungen abfragen und berücksichtigen. Bitte vor jeder Spende genau durchlesen und offene Fragen mit der Ärztin oder dem Arzt klären! 1. Von der Blutspende auszuschließen sind Personen, die... a) HIV-Positiv sind oder Aids-Risikogruppen angehören bzw. Aids-Risikofaktoren ausgesetzt waren und deren Sexualpartner; zu letzteren gehören: Suchtkranke, die sich Drogen spritzen oder gespritzt haben homo oder bisexuelle Männer Strafgefangene oder ehemalige Strafgefangene Prostituierte Bluterkranke b) an chronischen Krankheiten leiden, welche eine Gefährdung des Spenders oder Empfängers nach sich ziehen könnten c) an Syphilis, Brucellose, Rickettsiose, Rückfallfieber, Babesiose, ChagasKrankheit, Schlafkrankheit, Leishmaniose, Hepatitis B oder C, Hepatitis unklarer Genese oder Malaria erkrankt sind oder waren oder die an aktiver Tuberkulose leiden d) Dauerausscheider (ständig mit dem Stuhlgang Krankheitserreger ausscheiden) von Typhus-, Paratyphus- oder Enteritiserregern Salmonellen) sind e) ständig Medikamente benötigen (Klärung im Arztgespräch) f) an einer bösartigen Erkrankung leiden oder litten g) Suchtmittel benutzen oder alkohol- und/oder rauschgiftsüchtig sind, auch gelegentlichen Drogen- oder Rauschmittelkonsum haben. Bei früherem Haschischkonsum sollte im Anamnesebogen dezidiert aufgeführt werden, dass der Erstspendewillige glaubhaft versichert, dass er keine anderen Drogen einnimmt und Haschisch nicht weiter konsumiert h) in Malaria-Gebieten geboren oder aufgewachsen sind i) jemals mit Wachstumshormon menschlichen Ursprungs behandelt worden sind oder Transplantate erhalten haben j) jemals eine Gehirnoperation hatten k) an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Wahnsinn) erkrankte Blutsverwandte haben Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel -1- 2. Von der Blutspende zeitlich begrenzt zurückzustellen sind Personen... a) die in den letzten 12 Monaten Geschlechtsverkehr hatten mit: HIV-Infizierten homo- oder bisexuellen Männern Suchtkranken Bluterkranken Prostituierten ehemaligen Strafgefangenen b) die in den letzten 12 Monaten aus Gebieten eingereist sind, in denen sich HIV-Infektionen stark verbreitet haben (z.B. Afrika südlich der Sahara, Karibik, Südostasien), bei Urlaub Klärung im Arztgespräch an einer Geschlechtskrankheit wie z.B. Tripper etc. litten gegen Tollwut geimpft worden sind (als Prophylaxe nach Exposition) Kontakt mit an Hepatitis erkrankten Personen hatten oder sich in Ländern mit erhöhtem Hepatitisrisiko aufgehalten haben an ungeklärten Lymphknotenschwellungen erkrankt waren c) während der Schwangerschaft und grundsätzlich 6 Monate danach d) die in den letzten 12 Monaten Bluttransfusionen erhalten haben Passivimpfung mit Seren tierischen Ursprungs erhalten haben einen endoskopischen Eingriff (mit flexiblen Instrumenten, z.B. MagenDarm-Spiegelung) hatten e) die in den letzten 6 Monaten Malaria-Epidedemiegebiete aufgesucht haben, ohne zu erkranken sich in subtropischen oder tropischen Gebieten aufhielten sich einer größeren Operation unterzogen haben f) die in den letzten 4 Monate Tätowierung, Ohrring, Piercing, endoskopische Eingriffe g) die in den letzten 4 Wochen mit Lebendimpfstoffen geimpft wurden eine fieberhafte Durchfall- oder Infektionserkrankung durchgemacht haben h) Borrelliose bei Stadium I (Exanthema chronicum migrans) darf nur dann wieder gespendet werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung über eine adäquate Therapie vorliegt und 4 Wochen Rückstellzeit danach bei Stadium II und III ist keine Spendefähigkeit mehr gegeben Rückstellzeit nach Zeckenbiss 6 Wochen, wenn keine Symptome aufgetreten sind Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel -2- 3. Blutspender/innen verpflichten sich... a) bei Auftreten von Infektionskrankheiten wie Gelbsucht, Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten bei ihnen selbst oder in ihrer näheren Umgebung dem Blutspendezentrum Kassel Mitteilung zu machen b) fieberhafte oder Durchfallerkrankungen innerhalb von 10 Tagen nach der Blutspende dem Blutspendezentrum Kassel umgehend zu melden c) die vom Blutspendezentrum für notwendig erachteten Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen; dies gilt auch noch für den Zeitraum von Jahren nach Ausscheiden aus dem Spenderstamm,(damit z.B. das von Ihnen gespendete und für mindestens 4 Monate gelagerte Plasma = Quarantäneplasma noch verwendet werden kann) d) Wohnungswechsel bzw. Änderung der Personalien dem Blutspendezentrum Kassel umgehend mitzuteilen Um körperliche Schäden zu vermeiden, sollten sie nicht zusätzlich bei einem anderen Blutspendedienst Blut spenden. 4. Was sollten ausländische Spenderinnen und Spender beachten? a) Die Spenderin/der Spender muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. b) Sie/er muss in der Lage sein, die Merkblätter und Fragebögen eigenständig und ohne Hilfe Dritter auszufüllen. c) Sie/er muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine Meldebescheinigung nachweisen, die nicht älter als 90 Tage ist. 5. Blutspender/innen sind damit einverstanden... dass sie selbst, das zuständige Gesundheitsamt und Ärzte Auskunft über sie betreffende Erkrankungen erteilen bzw. erhalten und Eintragungen in der Geschlechtskrankheiten-, Tuberkulose- und Dauerausscheiderkartei vornehmen. 6. Blutspender/innen wissen... dass sie im Falle einer bevorstehenden Erkrankung durch die Blutspende Schaden nehmen können. Darüber hinaus können fehlende, unvollständige oder falsche Angaben unter Umständen schwere gesundheitliche Schäden für den Empfänger der Blutprodukte zur Folge haben. Blutspender/innen können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch vorsätzliches Verschweigen entstehen. Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel -3- 7. Blutspender/innen sollen... wegen möglicher Kreislaufstörungen erst nach 30 Minuten im Anschluss an die Blutspende selbst Auto fahren. 8. Das Blutspendezentrum Kassel haftet für Schäden... die die Mitarbeiter/innen beider Durchführung von Blutentnahmen schuldhaft verursachen. Der/die Spender/in ist verpflichtet, sich sofort einer Ärztin /einem Arzt des Blutspendezentrums Kassel vorzustellen, wenn irgendwelche Schäden im Anschluss an die Blutentnahme auftreten. 9. Das Blutspendezentrum ist berechtigt... Personen ohne Angabe von Gründen von der Blutspende auszuschließen bzw. als Blutspender/innen abzulehnen. 10. Blutspenden ist eine gemeinnützige Tätigkeit... daher sind Blutspender auf dem Weg zur und von der Blutspende versichert. 11. Das Blutspendezentrum Kassel ist berechtigt... jederzeit Kopien von Personaldokumenten anzufertigen. Als Legitimationsdokument ist der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland gültig. Ist nur ein Reisepass verfügbar, ist dem Blutspendezentrum eine Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate vorzulegen. 12. Formelle Aspekte... Vor der ersten Blutspende im Blutspendezentrum Kassel wird der Arzt eine ausführliche Befragung zur Gesundheitsvorgeschichte und eine eingehende körperliche Untersuchung durchführen. Anschließend werden dem/der Spendewilligen aus der Vene einige Milliliter Blut zu Untersuchungszwecken abgenommen und in unserem Labor die AB0Blutgruppe inkl. Rhesusfaktor und Rhesusuntergruppen bestimmt. Zusätzlich wird das Blut auf evtl. durchgemachte Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis B) untersucht. Spendewillige mit auffälligen Befunden (z.B. Lebererkrankung) werden benachrichtigt und dürfen kein Blut spenden. Spendewillige mit unauffälligen Untersuchungsbefunden dürfen 2-3 Tage nach der Untersuchung zur ersten Blutspende kommen. Den Termin zur ersten Blutspende legen unsere Mitarbeiterinnen gemeinsam mit Ihnen bereits im Rahmen der Erstuntersuchung fest. Alter: Erstspender nicht < 18 Jahre und > 60 Jahre Wiederholungsspender Vollblut nicht < 18 und > 68 Jahre Plasmaspender nicht < 18 und > 65 Jahre Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel -4- Fortsetzung „Formelle Aspekte“... keine Spende mit Krankschreibung keine Spende bei Körpergewicht unter 50 kg keine Spende ohne vorherige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (1 Liter mehr als sonst trinken!) keine Spende ohne Personalausweis oder Reisepass 13. Empfohlene Spendeabstände... Zwischen Vollblutspende und Vollblutspende für Männer: mindestens 8 Wochen (maximal 6 pro Jahr) für Frauen: mindestens 10 - 12 Wochen (maximal 4 pro Jahr) 14. Es wird ausschließlich Einwegmaterial verwendet. Es besteht also keine Ansteckungsgefahr für den Spender. 15. Verhalten nach der Spende... 10 bis 15 Minuten ausruhen Punktionsstelle gut komprimieren, Verband noch 1 Stunde belassen Spendearm nicht so schwer belasten, Schwimmbad- und Saunaverbot am Spendetag nach der Spende nicht so lange stehen. Sitzen oder in Bewegung bleiben reichlich alkoholfreie Flüssigkeit trinken aktive Teilnahme am Straßenverkehr frühestens nach 30 Minuten Stand: 18. Dezember 2008 Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel -5-