ALLGEMEINE SPENDEBEDINGUNGEN des

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ALLGEMEINE SPENDEBEDINGUNGEN des
ALLGEMEINE SPENDEBEDINGUNGEN des BLUTSPENDEZENTRUMS KASSEL
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Labor- und Transfusionsmedizin
des Herz- und Diabeteszentrums in Bad Oeynhausen
Wir freuen uns über Sie als Spender. Aufgrund der rechtlichen Auflagen in
Deutschland müssen wir aber die folgenden Spendebedingungen abfragen und
berücksichtigen.
Bitte vor jeder Spende genau durchlesen und offene Fragen mit der Ärztin oder dem
Arzt klären!
1. Von der Blutspende auszuschließen sind Personen, die...
a) HIV-Positiv sind oder Aids-Risikogruppen angehören bzw. Aids-Risikofaktoren
ausgesetzt waren und deren Sexualpartner; zu letzteren gehören:
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Suchtkranke, die sich Drogen spritzen oder gespritzt haben
homo oder bisexuelle Männer
Strafgefangene oder ehemalige Strafgefangene
Prostituierte
Bluterkranke
b) an chronischen Krankheiten leiden, welche eine Gefährdung des Spenders
oder Empfängers nach sich ziehen könnten
c) an Syphilis, Brucellose, Rickettsiose, Rückfallfieber, Babesiose, ChagasKrankheit, Schlafkrankheit, Leishmaniose, Hepatitis B oder C, Hepatitis
unklarer Genese oder Malaria erkrankt sind oder waren oder die an aktiver
Tuberkulose leiden
d) Dauerausscheider (ständig mit dem Stuhlgang Krankheitserreger
ausscheiden) von Typhus-, Paratyphus- oder Enteritiserregern Salmonellen)
sind
e) ständig Medikamente benötigen (Klärung im Arztgespräch)
f) an einer bösartigen Erkrankung leiden oder litten
g) Suchtmittel benutzen oder alkohol- und/oder rauschgiftsüchtig sind, auch
gelegentlichen Drogen- oder Rauschmittelkonsum haben. Bei früherem
Haschischkonsum sollte im Anamnesebogen dezidiert aufgeführt werden,
dass der Erstspendewillige glaubhaft versichert, dass er keine anderen Drogen
einnimmt und Haschisch nicht weiter konsumiert
h) in Malaria-Gebieten geboren oder aufgewachsen sind
i) jemals mit Wachstumshormon menschlichen Ursprungs behandelt worden
sind oder Transplantate erhalten haben
j) jemals eine Gehirnoperation hatten
k) an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Wahnsinn) erkrankte Blutsverwandte haben
Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel
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2. Von der Blutspende zeitlich begrenzt zurückzustellen sind Personen...
a) die in den letzten 12 Monaten Geschlechtsverkehr hatten mit:
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HIV-Infizierten
homo- oder bisexuellen Männern
Suchtkranken
Bluterkranken
Prostituierten
ehemaligen Strafgefangenen
b) die in den letzten 12 Monaten aus
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Gebieten eingereist sind, in denen sich HIV-Infektionen stark verbreitet
haben (z.B. Afrika südlich der Sahara, Karibik, Südostasien), bei Urlaub
Klärung im Arztgespräch
an einer Geschlechtskrankheit wie z.B. Tripper etc. litten
gegen Tollwut geimpft worden sind (als Prophylaxe nach Exposition)
Kontakt mit an Hepatitis erkrankten Personen hatten oder sich in
Ländern mit erhöhtem Hepatitisrisiko aufgehalten haben
an ungeklärten Lymphknotenschwellungen erkrankt waren
c) während der Schwangerschaft und grundsätzlich 6 Monate danach
d) die in den letzten 12 Monaten
 Bluttransfusionen erhalten haben
 Passivimpfung mit Seren tierischen Ursprungs erhalten haben
 einen endoskopischen Eingriff (mit flexiblen Instrumenten, z.B. MagenDarm-Spiegelung) hatten
e) die in den letzten 6 Monaten
 Malaria-Epidedemiegebiete aufgesucht haben, ohne zu erkranken
 sich in subtropischen oder tropischen Gebieten aufhielten
 sich einer größeren Operation unterzogen haben
f) die in den letzten 4 Monate
 Tätowierung, Ohrring, Piercing, endoskopische Eingriffe
g) die in den letzten 4 Wochen
 mit Lebendimpfstoffen geimpft wurden
 eine fieberhafte Durchfall- oder Infektionserkrankung durchgemacht haben
h) Borrelliose
 bei Stadium I (Exanthema chronicum migrans) darf nur dann wieder
gespendet werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung über eine
adäquate Therapie vorliegt und 4 Wochen Rückstellzeit danach
 bei Stadium II und III ist keine Spendefähigkeit mehr gegeben
 Rückstellzeit nach Zeckenbiss 6 Wochen, wenn keine Symptome
aufgetreten sind
Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel
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3. Blutspender/innen verpflichten sich...
a) bei Auftreten von Infektionskrankheiten wie Gelbsucht, Tuberkulose,
Geschlechtskrankheiten bei ihnen selbst oder in ihrer näheren Umgebung
dem Blutspendezentrum Kassel Mitteilung zu machen
b) fieberhafte oder Durchfallerkrankungen innerhalb von 10 Tagen nach der
Blutspende dem Blutspendezentrum Kassel umgehend zu melden
c) die vom Blutspendezentrum für notwendig erachteten Kontrolluntersuchungen
durchführen zu lassen; dies gilt auch noch für den Zeitraum von Jahren
nach Ausscheiden aus dem Spenderstamm,(damit z.B. das von Ihnen
gespendete und für mindestens 4 Monate gelagerte Plasma =
Quarantäneplasma noch verwendet werden kann)
d) Wohnungswechsel bzw. Änderung der Personalien dem Blutspendezentrum
Kassel umgehend mitzuteilen
Um körperliche Schäden zu vermeiden, sollten sie nicht zusätzlich bei einem
anderen Blutspendedienst Blut spenden.
4. Was sollten ausländische Spenderinnen und Spender beachten?
a) Die Spenderin/der Spender muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrschen.
b) Sie/er muss in der Lage sein, die Merkblätter und Fragebögen eigenständig und
ohne Hilfe Dritter auszufüllen.
c) Sie/er muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine
Meldebescheinigung nachweisen, die nicht älter als 90 Tage ist.
5. Blutspender/innen sind damit einverstanden...
dass sie selbst, das zuständige Gesundheitsamt und Ärzte Auskunft über sie
betreffende Erkrankungen erteilen bzw. erhalten und Eintragungen in der
Geschlechtskrankheiten-, Tuberkulose- und Dauerausscheiderkartei vornehmen.
6. Blutspender/innen wissen...
dass sie im Falle einer bevorstehenden Erkrankung durch die Blutspende
Schaden nehmen können. Darüber hinaus können fehlende, unvollständige oder
falsche Angaben unter Umständen schwere gesundheitliche Schäden für den
Empfänger der Blutprodukte zur Folge haben. Blutspender/innen können für
Schäden haftbar gemacht werden, die durch vorsätzliches Verschweigen
entstehen.
Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel
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7. Blutspender/innen sollen...
wegen möglicher Kreislaufstörungen erst nach 30 Minuten im Anschluss an die
Blutspende selbst Auto fahren.
8. Das Blutspendezentrum Kassel haftet für Schäden...
die die Mitarbeiter/innen beider Durchführung von Blutentnahmen schuldhaft
verursachen. Der/die Spender/in ist verpflichtet, sich sofort einer Ärztin /einem
Arzt des Blutspendezentrums Kassel vorzustellen, wenn irgendwelche Schäden
im Anschluss an die Blutentnahme auftreten.
9. Das Blutspendezentrum ist berechtigt...
Personen ohne Angabe von Gründen von der Blutspende auszuschließen bzw.
als Blutspender/innen abzulehnen.
10. Blutspenden ist eine gemeinnützige Tätigkeit...
daher sind Blutspender auf dem Weg zur und von der Blutspende versichert.
11. Das Blutspendezentrum Kassel ist berechtigt...
jederzeit Kopien von Personaldokumenten anzufertigen. Als Legitimationsdokument
ist der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland gültig. Ist nur ein
Reisepass verfügbar, ist dem Blutspendezentrum eine Meldebescheinigung nicht
älter als 3 Monate vorzulegen.
12. Formelle Aspekte...
Vor der ersten Blutspende im Blutspendezentrum Kassel wird der Arzt eine
ausführliche Befragung zur Gesundheitsvorgeschichte und eine eingehende
körperliche Untersuchung durchführen.
Anschließend werden dem/der Spendewilligen aus der Vene einige Milliliter
Blut zu Untersuchungszwecken abgenommen und in unserem Labor die AB0Blutgruppe inkl. Rhesusfaktor und Rhesusuntergruppen bestimmt.
Zusätzlich wird das Blut auf evtl. durchgemachte Infektionskrankheiten (z.B.
Hepatitis B) untersucht. Spendewillige mit auffälligen Befunden (z.B.
Lebererkrankung) werden benachrichtigt und dürfen kein Blut spenden.
Spendewillige mit unauffälligen Untersuchungsbefunden dürfen 2-3 Tage nach
der Untersuchung zur ersten Blutspende kommen. Den Termin zur ersten
Blutspende legen unsere Mitarbeiterinnen gemeinsam mit Ihnen bereits im
Rahmen der Erstuntersuchung fest.
Alter:
Erstspender
nicht < 18 Jahre und > 60 Jahre
Wiederholungsspender Vollblut nicht < 18 und > 68 Jahre
Plasmaspender
nicht < 18 und > 65 Jahre
Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel
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Fortsetzung „Formelle Aspekte“...
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keine Spende mit Krankschreibung
keine Spende bei Körpergewicht unter 50 kg
keine Spende ohne vorherige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (1 Liter
mehr als sonst trinken!)
keine Spende ohne Personalausweis oder Reisepass
13. Empfohlene Spendeabstände...
Zwischen Vollblutspende und Vollblutspende
 für Männer: mindestens 8 Wochen (maximal 6 pro Jahr)
 für Frauen: mindestens 10 - 12 Wochen (maximal 4 pro Jahr)
14. Es wird ausschließlich Einwegmaterial verwendet. Es besteht also
keine Ansteckungsgefahr für den Spender.
15. Verhalten nach der Spende...
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10 bis 15 Minuten ausruhen
Punktionsstelle gut komprimieren, Verband noch 1 Stunde belassen
Spendearm nicht so schwer belasten, Schwimmbad- und Saunaverbot am
Spendetag nach der Spende
nicht so lange stehen. Sitzen oder in Bewegung bleiben
reichlich alkoholfreie Flüssigkeit trinken
aktive Teilnahme am Straßenverkehr frühestens nach 30 Minuten
Stand: 18. Dezember 2008
Blut- und Plasmaspendezentrum Kassel
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