Fachoberschule Form A Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen
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Fachoberschule Form A Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar Inge Denninghoff Oberstudiendirektorin, Schulleiterin Karsten Wilke Studiendirektor, Abteilungsleiter Fachoberschule Teilzeitberufsschule: Berufsfeld Gesundheit Weitere Infos auf unserer Homepage: www.kks-wetzlar.de Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar Berufliches Zentrum für Ernährung | Gesundheit | Körperpflege | Sozialwesen Frankfurter Straße 72 | 35578 Wetzlar Telefon 0 64 41 - 97750 www.kks-wetzlar.de [email protected] [email protected] ©Isa Balzer artvertising, www.isabalzer.de Am „Tag der offenen Tür“ im November eines jeden Jahres können Sie die ganze Schule „in Betrieb“ sehen. Sie sind herzlich eingeladen! Der direkte Weg zur allgemeinen Fachhochschulreife Fachoberschule Form A Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen Der direkte Weg zur allgemeinen Fachhochschulreife Fachoberschule Form A Ernährung | Gesundheit | Sozialwesen Zugangsvoraussetzungen Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathe und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen (Regelungen bei äußerer Fachleistungsdifferenzierung sind zu beachten!) oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe. Der mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch: 1. ein Abschlusszeugnis der Realschule oder 2. ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder 3. ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Dauer und Gliederung der zweijährigen Ausbildung Im 1. Ausbildungsabschnitt (1. Jahr) wird ein gelenktes Praktikum in einer Einrichtung / einem Betrieb aus dem Bereich Ernährung, Gesundheit oder Sozialwesen an drei Wochentagen absolviert. Das Praktikum dauert vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. An zwei Wochentagen findet Unterricht in der Schule statt. Die Schülerinnen und Schüler des ersten Ausbildungsabschnitts sind also zugleich Praktikantinnen oder Praktikanten. Sie schließen einen Vertrag mit der Praktikumsstelle ab, welcher der Schriftform bedarf. Den Praktikantinnen und Praktikanten steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien in Anspruch zu nehmen. Der Unterricht in der Schule erstreckt sich im Allgemeinen Lernbereich auf die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Wirtschaft, im Beruflichen Lernbereich auf die Fachtheorie im Schwerpunkt Ernährung, Gesundheit bzw. Sozialwesen. Der 2. Ausbildungsabschnitt (2. Jahr) findet in Vollzeitunterricht statt. Die Fächer im Allgemeinen Lernbereich sind Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Wirtschaft, Religion, Sport, zwei der Fächer Chemie, Physik, Biologie und im Beruflichen Lernbereich das Fachrichtungsfach Ernährung, Gesundheit oder Sozialwesen. Berechtigungen Die Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Sie wird schriftlich in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Fachrichtungsfach durchgeführt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife. Dieses berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder in einem gegliederten Studiengang einer Universität. Finanzierungsmöglichkeiten BAföG-Förderung ist möglich (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt, z.B. bei der Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes). Anmeldung Jeweils bis spätestens zum 31. März (Eingangsdatum in der KätheKollwitz-Schule) vor dem beabsichtigten Eintritt. In der Regel über die abgebende Schule; diese erstellt ein Eignungsgutachten und fügt es der Anmeldung bei; anstelle des Zeugnisses über den Mittleren Abschluss werden das Halbjahres- und das Vorjahreszeugnis beigefügt. Maßgeblich für die endgültige Zulassung ist das nachzureichende Zeugnis über den Mittleren Abschluss. Wenn Sie bereits den Mittleren Abschluss erworben haben, können Sie sich auch direkt anmelden. Zur Aufnahme müssen Sie ebenfalls vorlegen: • die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule • die schriftliche Zusage, dass die fachpraktische Ausbildung sichergestellt ist • eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule • eine Erklärung darüber, ob und ggf. wann und wo bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt. Für die Aufnahme in die Fachrichtungen Gesundheit und Sozialwesen der Organisationsform A ist zusätzlich gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine gesundheitliche Bescheinigung vorzulegen. Wir bitten Sie, sich um Ihre Praktikumsstelle selbst zu bemühen, der ausgewählte Praktikumsplatz bedarf jedoch der Genehmigung durch die Schule. Wir beraten Sie gern.