Psychotherapie PSHP - Coaching-Ausbildung bei Dr. Migge zum
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Psychotherapie PSHP - Coaching-Ausbildung bei Dr. Migge zum
DIES IST EIN DOKUMENT VON 2005. ES IST NICHT MEHR AKTUELL. AKTUELLE INFOS FINDEN SIE AUF WWW.DRMIGGE.DE Psychotherapie PSHP Häufige Fragen (FAQ) zum Lehrgang PsHP, zur Prüfungsvorbereitung und zum Kleingruppenseminar Der Fernkurs Psychotherapie (PsHP) ………………………… S. 2 Das Kleingruppenseminar (Kurzinfo) ………………………….. S. 3 Behördliche Anerkennung des Lehrgangs …………………… S. 4 Häufige Fragen (FAQ) zum Lehrgang ………………………… S. 5 Literatur / Bücher zum Lehrgang ………………………………. S. 9 Offizieller Stundenplan des Seminars …………………………. S. 10 Abweichender Ablaufplan für das Kleingruppenseminar ……. S. 12 PSYCHOTHERAPIE (PSHP) – FERNKURS VORBEREITUNG AUF DIE AMTSÄRZTLICHE PRÜFUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Dieser Lehrgang von Björn Migge bereitet Sie in 14 Studienheften intensiv auf die behördliche Prüfung vor, die die Voraussetzung ist, um den Beruf als Heilpraktiker/ in – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – auszuüben („psychotherapeutische/r Heilpraktiker/in“). Der Lehrgang vermittelt Ihnen solide Kenntnisse über die Befunderstellung, Diagnose, Einteilung und Therapie psychischer Störungen anhand des Klassifikationssystems der Weltgesundheitsorganisation. Der Lernstoff geht über das Mindestziel der behördlichen Prüfung hinaus. Sie erwerben Wissen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie für Ihre spätere Berufsausübung benötigen. Gliederung des Lernstoffs (Auszüge) Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD10, WHO Allgemeine und spezielle Psychopathologie Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Therapeutische Verfahren, inkl. Indikationen/Kontraindikationen Anamneseerhebung, psychischer Befund, Dokumentation Psychopharmakologie und psychische Notfallsituationen Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit und Standesethik u.a. Externes wissenschaftliches Gutachten, im Auftrag der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, 2005 zum Fernlehrgang "Psychotherapie - Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung Psychotherapie für Heilpraktiker/innen" (Auszug, abschließendes Gutachten): "Die Lehrbriefe sind fachlich ausgezeichnet. Der Umgang mit den Erwartungen der Teilnehmer und dem Thema Psychotherapie ist qualifiziert und verantwortungsvoll. Die Gliederung ist straff, übersichtlich und sachlogisch begründet..." Staatliche Zulassung: Das Fernstudium plus Präsenzseminar ist von der staatlichen Zentralstelle in Köln für die Bundesrepublik Deutschland geprüft und genehmigt, Zulassungs-Nummern: 7148905. Umfang des Lehrgangs: Der Lehrgang umfasst 14 Lehrbriefe à ca. 45 Seiten (A4 einzeilig), 14 qualifizierte Hausarbeiten und Fallarbeiten, kontinuierliche Diskussion mit einem Tutor, Teilnahme am Online-Learning sowie freiwillige Teilnahme an einem fünftägigen Intensivrepetitorium und klinisch psychiatrisch-psychotherapeutischem Fallseminar. Das Seminar empfehlen wir sehr zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt. Infos: www.drmigge.de/fernkurs-psychotherapie.html PSYCHOTHERAPIE (PSHP) – KLEINGRUPPENTRAINING INTENSIV-SEMINAR VOR DER MÜNDLICHEN PRÜFUNG Kleingruppenseminar von Montags bis Freitags in Minden / Westfalen1 Warum „mündlich“ üben: Die mündliche Prüfung im Rahmen der amtsärztlichen Überprüfung stellt eine besondere Hürde für einige Studierende dar: Im Fernlehrgang wurde das Wissen fast ausschließlich schriftlich abgefragt. In der Prüfung findet jedoch ein kollegiales Fachgespräch statt und eine mündliche Prüfung in Form eines Zwiegesprächs. Dafür muss das komplexe Wissen ganz anders „geordnet“ werden. Außerdem gibt es selten auch „unfaire“ Prüfungen. Hierauf kann in Form von Stressinterviews vorbereitet werden. Mit dieser Vorbereitung ist es viel wahrscheinlicher, dass Sie die Prüfung bestehen! Fälle und Wiederholung: Das Seminar ist als klinisches psychiatrischpsychotherapeutisches Fallseminar konzipiert. Die Dozentin wird Ihnen viele Fälle mündlich (oder anhand von Übungsprotokollen) vorstellen und mit Ihnen diskutieren. Dabei wird – am Fall orientiert und auch systematisch – das gesamte Prüfungswissen noch einmal aufgerollt und „verbalisiert“: Sie üben, wie Sie Ihr Wissen in Prüfungssituationen mündlich ausdrücken, verstehbar machen können und auch mit freundlichen oder weniger freundlichen Nachfragen umgehen können. Seminarzeiten: Sie üben täglich für ca. 2-5 Stunden mit Ihrer Dozentin zusammen (je nach Teilnehmeranzahl). Die restlichen Stunden erarbeiten Sie Fälle oder „Hausaufgaben“, die der Dozent Ihnen vorschlägt. Jedes Jahr können Sie zwischen 5 bis 12 Seminarterminen wählen. Bitte informieren Sie sich: www.wiwl.de/seminartermine.html Trainerin: Das Kleingruppenseminar wird meist von Dipl.-Päd. Anke Strobel (Coach, Heilpraktikerin für Psychotherapie) geleitet und findet in der Regel in Minden / Westfalen oder Porta Westfalica statt. Anmeldung / Seminarveranstalter: Das Seminar wird von Dr.Migge-Seminare angeboten. Das Anmeldeformular, weitere Informationen und die zahlreichen Seminartermine finden Sie hier: www.drmigge.de/seminartermine.html Unterkunft: Da die Seminargruppe in diesem Seminar sehr klein ist, bitten wir Sie, sich selbst eine Unterkunft zu buchen. Wir empfehlen Ihnen ein Hotel, in dem die Gruppe gemeinsam unterkommen kann. In der Regel ist dies das Hotel Kaiserhof in Porta Westfalica (www.kaiserhof-porta.de). Seminar-Investition 2005-2008: Ab ca. 485 € (ab 2009: 495 €). Hinzu kommen noch Investitionen für Reise, Übernachtung, Verpflegung. Wir empfehlen Ihnen außerdem sehr, dass Sie eine Reise-und Seminarrücktrittsversicherung für den Erkrankungsfall abschließen (Infos hierzu auf dem Anmeldeformular zum Seminar). 1 Ggf. auch an anderen Orten: Siehe Seite „Seminartermine“ auf www.drmigge.de PSYCHOTHERAPIE – VORBEREITUNG AUF DIE AMTSÄRZTLICHE ÜBERPRÜFUNG PSYCHOTHERAPIE FÜR HEILPRAKTIKER/INNEN 2 Gültigkeit der Aussagen: Deutschland (o.G.) Text des externen Gutachtens, im Auftrag der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht ZFU, 2005 (Auszug, abschließendes Gutachten): "Die Lehrbriefe sind fachlich ausgezeichnet. Der Umgang mit den Erwartungen der Teilnehmer und dem Thema Psychotherapie ist qualifiziert und verantwortungsvoll. Die Gliederung ist straff, übersichtlich und sachlogisch begründet..." Staatliche Zulassung: Das Fernstudium plus Präsenzseminar ist von der staatlichen Zentralstelle in Köln geprüft und genehmigt, Zulassungs-Nummer: 7148905 Der Lehrgang umfasst 14 Lehrbriefe à ca. 45 Seiten (A4 einzeilig), 14 qualifizierte Hausarbeiten und Fallarbeiten, kontinuierliche Diskussion mit einem Tutor, Teilnahme am Online-Learning sowie Teilnahme an einem Intensivrepetitorium und Fallseminar. Tutorielle und wissenschaftliche Begleitung: Dipl.-Psych. Andreas Brokamp, psychologischer Psychotherapeut (VT), klinische Hypnotherapie (MEG), Dozent am Lehrinstitut für Tiefenpsychologische Psychotherapie Bad Salzuflen, klinischer Psychologe in einer großen psychiatrischen Klinik in NRW. Sowie weitere Dozent/innen des Weiterbildungsinstitutes Westfalen Lippe für Beratung, Coaching, Psychotherapie. Autor des Lehrmaterials: Dr. med. Björn Migge. Staatliche Anerkennung durch Bundesbehörde: Das Seminar „Psychotherapie HP (PsHP)“ ist integraler Bestandteil des staatlich zugelassenen Fernkurses der Fernschulen und der Hochschulen der Klettgruppe. Die Fernkurse der Klettgruppe sind alle staatlich geprüft und staatlich anerkannt durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU; gem. Staatsvertrag der Länder über das Fernschulwesen der Bundesrepublik Deutschland). Unternehmen der Klett-Gruppe sind unter anderem: Europäische Fernhochschule Hamburg, Institut für Lernsysteme Hamburg, Studiengemeinschaft Darmstadt, Hamburger Akademie für Fernstudien, Fern-Fachhochschule Darmstadt, Fernakademie für Erwachsenenbildung Hamburg, ApollonHochschule für die Gesundheitswirtschaft Bremen, Deutsche Hochschule für Weiterbildung Berlin (ab 2008). Der Lehrgang PsHP wird an einigen dieser Institute angeboten. Staatliche Anerkennung durch Landesbehörde / zuständige Bezirksregierung: Der Fernkurs „Psychotherapie PsHP“ wurde von Dr. med. B. Migge konzipiert und geschrieben. Dr. Migge-Seminare hat auch das obligat zugehörige Präsenzseminar konzipiert und führt diese in Kooperation mit den Fernschulen der Klettgruppe auch durch. Als Seminaranbieter im Rahmen dieser Tätigkeit wurde Dr.Migge-Seminare / Dr. med. Björn Migge von der zuständigen Bezirksregierung Detmold bescheinigt, dass die PräsenzSeminare des oben genannten staatlich anerkannten Fernkurses auf einen Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (Bezirksregierung Detmold, NRW, Az -63.12-11-). 2 Informationen zu dem Lehrgang PsHP der Klettgruppe, ggf. zur Vorlage vor der Prüfungskommission FAQ / HÄUFIGE FRAGEN IM VORFELD ZU DEM FERNSTUDIUM PSHP: Siehe auch hier: http://www.heilpraktiker-fragen.de/psychotherapie/index.php (oder hier bei Linkfehler: www.heilpraktiker-fragen.de). Dort werden viele Fragen beantwortet! Diese Infos stammen von einem anderen Anbieter! Infos zu weiteren Bundesländern können Sie auch über den hier genannten Link finden. Rechtliche Fragen beantwortet der VFP auch seinen Mitgliedern. Eine Mitgliedschaft im VFP – Verband freier Psychotherapeut/innen und Heilpraktiker/innen für Psychotherapie – empfehlen wir: www.vfp.de 1. Dürfen Sie nach der amtsärztlichen Prüfung über die Krankenkassen abrechnen? Psychotherapeuten HP können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnen. Das können nur die GKV-Partner, also niedergelassene Ärzte und psychologische Psychotherapeuten, die für eine bestimmte Therapieart eine sogen. KV-Zulassung haben. Die müssen dann zu jedem zukünftigen Patienten ein Gutachten verfassen und es bei einem KV-Gutachter einreichen (5-20 S.!). Oft wird der Antrag dann abgelehnt oder es wird empfohlen eine ganz andere Psychotherapie durchzuführen, als sie der Antrag stellende KV-Partner anbieten kann. Das ist das GKV-System ("auf Krankenschein"). Leistungen bei einem Heilpraktiker und Psychotherapeuten HP werden von einigen privaten Krankenkassen erstattet. Diese Leistungen stehen also "kostenlos" nur einigen Privatpatienten offen. Versicherte müssen sich bei ihrer privaten Kasse erkundigen ob diese Leistungen eingeschlossen sind und ob sie vorher die Inanspruchnahme beantragen müssen. Bei gesetzlichen Krankenkassen werden die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie i.d.R. nicht übernommen. Es sei denn die Patienten haben die Leistungsübernahme vorher bei ihrer Kasse beantragt und auch genehmigt bekommen. Das ist jedoch selten der Fall. Theoretisch (praktisch schwierig) können Heilpraktiker für Psychotherapie auch an die Kassen wenden und mit ihnen vereinbaren, dass sie bei Pat. der jeweiligen Kassen spezielle Therapien oder Trainingsprogramme durchführen können (wie progressive Muskelrelaxation, Entspannung, Ernährungsberatung, Präventionsprogramme usw.). Über 80% der Patient(inn)en bei Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz sind Selbstzahler, also Personen, die die Behandlung selber finanzieren (weil sie das Geld haben oder weil sie keine langen Wartezeiten und Antragsverfahren in Kauf nehmen möchten). Allerdings bekommen diese Patienten ggf. wiederum bis zu 50% der Therapiegebühren im Rahmen der Lohn/Einkommenssteuer als besondere Gesundheitskosten vom Finanzamt erstattet. Hierzu muss jedoch vor Ort der Steuerberater dieser Pat. Auskunft geben! 2. Wo findet die Prüfung statt? Wie wird geprüft? Das steht im Studienleitfaden des Lehrgangs: Bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (oder bei einem Gesundheitsamt für das gesamte Bundesland). Da sich die Regelungen ständig ändern, müssen Sie bitte selbst bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt anrufen uns sich bereits VOR dem Studium erkundigen, wann und wo es Prüfungen gibt. Die einzelnen Bundesländer gehen nach und nach immer mehr dazu über, die Prüfungen zentral in ein bis drei Zentren durchzuführen. Noch gibt es aber viele Bundesländer, in denen die Prüfung jeweils in dem Gesundheitsamt eines Bezirkes oder Landkreises (oder einer Großstadt) stattfindet. Zentrale Prüfungen beginnen oft (aber nicht überall!) mit einer schriftlichen Vorauswahl: Die Kandidatinnen müssen Multiple-Choice-Aufgaben beantworten (z.B. Bayern, Baden-Würt.; Niedersachsen. Aktuell nicht in Salzgitter oder Minden-Lübbecke). Wer genügend richtige Antworten hat, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu einer 30- bis 60-minütigen mündlichen Prüfung geladen. Die mündliche Prüfung sieht meist so aus: Ein Amtsarzt hat den Vorsitz, ein Psychiater (selten ein Facharzt für psychotherapeutische Medizin) stellt die meisten Fragen, ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist als Beisitzer anwesend. Die Prüfungsfragen werden nach der Vorstellung des Psychiaters gestellt. Meist wird etwas nach Theorie gefragt und dann folgen kleinere Fallbeispiele (so wie im Fernlehrgang), zu denen dann Fragen gestellt werden (so wie im Fernlehrgang). MÜNDLICHE PRÜFUNG: In den meisten Fällen ist die Prüfung fair. Es soll aber auch hin und wieder Prüfer geben, die die Prüflinge schon in Vorfeld verunsichern, barsch ansprechen, abwertend ansprechen (Beispiel: "Sie haben einen Fernkurs gemacht? Das ist per se keine Vorbereitung, die hier ernst genommen werden kann. Damit sind sie schon so gut wie durchgefallen. Kommen sie frühestens in zwei Jahren wieder, wenn sie sich einmal richtig vorbereitet haben...!"). Bei solchen Prüfern ist die Durchfallquote leider sehr hoch (bis zu 90%). Das liegt dann nicht an dem mangelnden Wissen der Prüflinge, sondern an einem Prüfungsablauf, der zum Ziel hat, nur sehr, sehr wenige Personen bestehen zu lassen. Wenn Sie auf Pauschaldisqualifizierungen stoßen (z.B. „Wer einen Fernkurs belegt hat, fällt bei uns sowieso durch!“), prüfen Sie ggf. die Möglichkeit eines schriftlichen Widerspruchs gegen den Prüfungsablauf und das Ergebnis, da Pauschaldisqualifikationen nicht erlaubt sind. Auch ein persönlich beleidigender oder verunsichernder Umgangston sollte nicht in eine Fachprüfung gehören; ebenso wenig wie Unterstellungen oder nicht überprüfbare Annahmen (wie: "Wir gehen davon aus, dass sie das auch nicht gewusst hätten. // Sie haben das ja nicht erwähnt, daher denken wir, dass ihnen solche Zusammenhänge unbekannt sind...") sollten in einer gut gemeinten Prüfung keinen Platz haben. Klinische Erfahrungen und Berufspraxis sind lt. Heilpraktikergesetz eigentlich nicht vorgeschrieben, um die Prüfung zu bestehen. Trotzdem verunsichern einzelne Prüfer die Kandidat/innen mit Aussagen wie: „Sie haben ja keine praktische Erfahrung in der Psychotherapie. Sie haben kein klinisches Praktikum durchgeführt. Damit sind sie eigentlich schon durchgefallen…“ Bitte bereiten Sie sich intensiv in einem Fall- und Prüfungsseminar auf die Prüfung vor und lassen Sie sich dieses Seminar als „Fallseminar und psychopathologisch-psychiatrisch-klinisches Intensivseminar“ bestätigen. Bereiten Sie sich bitte auch psychologisch auf die Prüfungssituation vor: Sie sollten dabei auch darauf eingestellt sein, dass Sie evtl. auf eine Prüfungskommission stoßen, die wenig Erfahrung darin hat, auf eine freundliche Weise Ihr Wissen „hervorzulocken“. Leider gibt es in einigen Fällen unfaire Prüfungen. Bitte nehmen Sie das dann nicht persönlich und zweifeln Sie nicht an Ihrem Charakter, Ihrem Fleiß oder Ihrem Wissen. Es verlangt auch sehr viel psychologisches Geschick und Standfestigkeit, in unfairen Situationen eine Prüfung trotzdem erfolgreich zu bestehen. Das kann man zum Teil trainieren; zum Teil aber ist das nicht trainierbar. In solchen Situationen sollten Sie vielleicht lieber den Prüfungsort wechseln. Bitte diskutieren Sie darüber mit Ihrem Fernschul-Tutor. Vielleicht ist es Ihnen auch hilfreich, vor der Prüfung die Telefonberatung Ihres Tutors in Anspruch zu nehmen, um sich in einem kurzen Gespräch noch einmal auf mögliche positive und auch komplizierte Prüfungssituationen einzustellen? In Ihren Fernschulunterlagen finden Sie die „Hotline-Nummer“ Ihres Tutors. Außerdem empfehlen wir Ihnen die Bildung einer Peergroup. Damit Sie sich gemeinsam auf die Prüfung vorbereiten können und auch gemeinsam den positiven und negativen Stress der Prüfungszeit meistern können. 3. Ich bin Ausländer/in: Wird die Ausbildung in meinem Land anerkannt? Das Fernstudium wird als Weiterbildungsmaßnahme international geschätzt. Sie zeigen damit auf, dass Sie sich auf dem Gebiet psychischer Störungen, der Psychopathologie und Psychotherapie theoretisch fundiert und umfassend ausgebildet haben. Dies kann sehr hilfreich sein für Grundberufe, die im psychosozialen oder medizinischen Bereich tätig sind. Ihre Personalakte wird hierdurch aufgewertet. Die Ausübung der Heilkunde allerdings unterliegt nationalen Gesetzen. Sie müssten sich daher bei dem Konsulat des betreffenden ausländischen Staates erkundigen und nachfragen ob eine deutsche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz dort anerkannt wird. Oder besser noch: Welche inländischen Qualifikationen Sie erlangen müssen, um in Ihrem Land psychotherapeutisch oder beratend tätig zu sein. Hier können wir Ihnen leider keinen Rat geben, da dies in jedem Staat, in jedem Bundesland (z.B. Österreich) oder in jedem Kanton (Schweiz) teilweise anders ist. In der Regel werden inländische Vorbereitungslehrgänge für inländische Prüfungen erforderlich sein. Daher wird es fast immer so sein, dass ausländische Teilnehmer/innen des Lehrgangs PsHP diesen Lehrgang eher als Nachweis fundierter Kenntnisse innerhalb eines Grundberufes nutzen werden – und weniger als Vorbereitung auf eine Prüfung in ihrem Land. Wir können und dürfen keine Auskünfte und Rechtsberatungen darüber anbieten, wie Teilnehmer/innen in ihrem Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland psychotherapeutisch oder beratend tätig werden können. Bitte wenden Sie sich mit solchen Fragen ausschließlich an Ihre örtlichen Behörden oder inländische Berufsverbände oder Weiterbildungsinstitutionen. 4. Sollte man zuerst das Studium "Psychologische/r Berater/in / Personal Coach" absolvieren? Ja, das wäre eine gute Entscheidung, da in diesem Kurs sehr viele Fälle vorgestellt werden, deren Bearbeitung wichtige therapeutische Grundhaltungen und Techniken vermittelt. Allerdings sind diese Kenntnisse zum Bestehen der amtsärztlichen Prüfung "Heilpraktiker für Psychotherapie" nicht zwingend. Sie können also auch mit dem Psychotherapie-Lehrgang starten oder diesen alleine belegen. 5. Ist das Präsenzseminar / Repetitorium Psychotherapie Pflicht? Nein! Es ist ein zusätzliches Angebot für Sie. Da der Stoff sehr umfangreich ist, empfehlen wir diesen gemeinschaftlichen "Pauk-" und Wiederholungskurs, in dem auch Fälle vorgestellt werden und das Wissen auf die besondere Art mündlicher Prüfungen hin geordnet und im Zwiegespräch erarbeitet wird. Im Seminar wird der Stoff prüfungsrelevant wiederholt, diskutiert und gefestigt. 6. Dürfen auch psychisch oder körperlich Kranke diesen Lehrgang belegen? Im Prinzip ja, natürlich! Sie sollten aber darüber mit Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten reden und diese Frage dort diskutieren. Bitte bedenken Sie auch, dass die amtsärztliche Prüfung voraussetzt, dass Sie insofern gesund sind, dass Sie anderen Menschen auch tatkräftig helfen können. Wer also selbst bettlägerig ist oder beispielsweise suchtkrank ist, kann zwar an dem Fernstudium teilnehmen, würde aber vermutlich nicht zur amtsärztlichen Prüfung zugelassen werden. 7. Was kostet der Lehrgang, welche Vertragsbedingungen gibt es? Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem Studienhandbuch der Fernschule. Alle Fragen, die dort nicht beantwortet werden, können Sie individuell mit der Studienberatung der Fernschule klären. Das Praxisseminar zum Lehrgang PsHP wird ab 2008 ca. 485 Euro kosten. Eine Umsatz- oder Mehrwertsteuer wird nicht erhoben 8. Dürfen auch Ausländer/innen den Lehrgang belegen? Ja! Dürfen auch Ausländer/innen die amtsärztliche Prüfung ablegen? Sehr oft oder meist: Ja. Bei dauerhafter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder EU-Staatsbürgerschaft ist das meist oder fast nie ein Problem. Auch in vielen anderen Fällen ist es möglich (obwohl im entsprechenden Gesetz als Voraussetzung die deutsche Staatsbürgerschaft genannt wird!). Sie müssen sich allerdings selbst bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt erkundigen, wenn Sie Ausländer/in sind. Die Behörde könnte dann in Ihrem speziellen Fall klären ob eine amtsärztliche Prüfung nach dem Fernstudium möglich ist. Leider kann die Studienberatung der Fernschule in solchen speziellen Einzelfällen keinen verbindlichen telefonischen Rat erteilen. 9. Wie viele der ausgebildeten Psychotherapeuten HP arbeiten nach der Ausbildung auch in diesem Beruf? Etwa 60% der Fernstudierenden schreiben, dass sie die amtsärztliche Prüfung später einmal absolvieren möchten und bis dahin die Kenntnisse privat oder in ihren Grundberufen nutzen möchten. Etwa 40% der Fernstudierenden absolvieren die schriftliche und mündliche amtsärztliche Prüfung und arbeiten danach zumindest teilweise psychotherapeutisch (nach dem Heilpraktikergesetz). 10. Wie sind die Chancen einzuschätzen, mit der Ausbildung des Psychotherapeuten HP einen nennenswerten Erwerb zu erzielen? Rein statistisch sind die Chancen nicht gut, durch diese Tätigkeit mehr als 2000 Euro Umsatz im Monat zu erzielen. Die Chancen sind etwas besser in Ballungsgebieten und für Personen, die Spezialkenntnisse erworben haben (z.B. Hypnotherapie) UND die ein gutes Marketing betreiben. Die meisten Heilpraktiker/innen für Psychotherapie betreiben ihre Praxis oder Tätigkeit als Nebenjob, Zusatzverdienst oder als spannendes Hobby. 11. Wie sieht die Nachfrage nach einer Beratung / Betreuung durch Psychotherapeuten HP aus? Das Interesse ist groß. Besonders bei „Mode- und Zivilisationskrankheiten“, wie Zigarettenmissbrauch, Adipositas, Schlafstörungen… Es kommt auch oft zu Erstkontakten oder Probebehandlungen. Es kommt jedoch seltener zu längeren Behandlungen. Eher zu kurzen Therapien von drei bis sechs Sitzungen. 12. Gibt es Zahlen über den durchschnittlichen Verdienst eines Psychotherapeuten HP? Es gibt eine (nicht unbedingt verbindliche) Gebührenordnung für Heilpraktiker/innen. Für eine Stunde werden in der Praxis jedoch meist recht unterschiedliche Beträge abgerechnet (25-75 Euro); jeweils ausgerichtet an der Zielgruppe, dem örtlichen Umfeld, der Nachfrage… Selten hat eine Praxis für Psychotherapie HP mehr als vier gebuchte Stunden pro Tag. Fast alle Heilpraktiker/innen für Psychotherapie verdienen noch anderswo Geld (z.B. als Dozent/innen an Volkshochschulen oder in ihren Grundberufen). 13. Wie sehen die Chancen aus, in einem Krankenhaus oder einer sozialen Einrichtung als Psychotherapeut HP (und eben nicht als studierter Psychotherapeut) tätig zu werden? Gibt es da Zahlen? Das ist praktisch chancenlos! Wenn jemand jedoch einen Grundberuf für diese Institutionen hat und sich durch den Lehrgang Psychotherapie weiter qualifiziert (als Fortbildung im Grundberuf), steigen die Aufstiegschancen und die Möglichkeiten, sich anderswo in diesem Grundberuf auf offene Positionen zu bewerben. 14. Das Hochschulstudium Psychologie an der Uni scheint beliebt zu sein, daher befinden sich viele Absolventen auf dem Markt, so dass sich die Institutionen eher „die richtigen Psychotherapeuten“ (sprich: Studierte) zu niedrigen Konditionen auswählen können und die Psychotherapeuten HP eher gar keine Chancen (weil weniger qualifiziert?) auf eine Einstellung haben. Wie bewerten Sie diese Aussage? Diplom-Psycholog/innen sehen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oft als Mitbewerber/innen auf dem Psychotherapie-Markt, die schlecht qualifiziert sind. Vergleichen Sie selbst: Diplom-Psycholog/innen mit Zusatzausbildung Psychotherapie absolvieren eine Vollzeitausbildung von ca. 8-9 Jahren (Uni + Fachinstitut für Psychotherapie) plus Selbsterfahrung (Kosten, die von den Studierenden selbst zu tragen sind: Ca. 20.-40.000 Euro). Die meisten Heilpraktiker/innen für Psychotherapie absolvieren eine Teilzeitausbildung von ca. 2 Jahren, ohne Selbsterfahrung (Kosten insgesamt: ca. 2.000 bis 4.000 Euro) Da ist es verständlich, dass Psychologische Psychotherapeut/innen (Diplom-Psycholog/innen mit einer mehrjährigen Zusatzausbildung in Psychotherapie) für entsprechende Arbeitsstellen bevorzugt werden. Das hat auch rechtliche Gründe: Die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger verlangen diese hohe Qualifikation. Eine Klinik oder Institution, die Heilpraktiker/innen für Psychotherapie einstellt, würde für die Therapie von Patient/innen kein Geld erhalten. Deshalb: Die Tätigkeit „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ ist ein freier selbstständiger Beruf. Eine Anstellung ist praktisch illusorisch. Realistisch ist es, wenn Sie zunächst eine Nebentätigkeit in diesem Bereich anstreben und nach und nach Spezialkenntnisse in einzelnen Methoden (Zunahme der beruflichen Kompetenz) oder mit speziellen Krankheitsgruppen (Zielgruppenschärfung) erwerben. Dann kann die Nebentätigkeit langsam in eine Vollzeittätigkeit übergehen. Dies ist jedoch nur für wenige wirtschaftlich wirklich interessant. 15. Wie darf man sich nach dem Fernstudium nennen? Sie können in Ihrem Lebenslauf oder in Ihrer Selbstdarstellung darauf hinweisen, dass Sie einen Fernkurs belegt haben, der Psychotherapie und Psychopathologie zum Inhalt hatte. Sie dürfen aber auf keinen Fall direkt oder indirekt den Eindruck erwecken, dass Sie durch diesen Fernkurs befähigt oder berechtigt sind, Psychotherapie durchzuführen. Es darf keine Verwechslung mit zugelassenen Heilpraktikern geben (die die amtsärztliche Prüfung erfolgreich absolviert haben). 16. Welche Bezeichnung darf ich führen, wenn ich die Prüfung beim Gesundheitsamt erfolgreich absolviert habe und die Erlaubnis erhalten habe als Heilpraktiker/in (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) tätig zu werden? Sie sollten Ihre Bezeichnung genauso wählen (auf dem Praxisschild und anderswo), wie sie auf Ihrer amtlichen Erlaubnisbescheinigung abgedruckt ist. Wenn Sie hiervon abweichen möchten, ersuchen Sie bitte vorher die zulassende Behörde um die Erlaubnis, eine andere, abweichende Bezeichnung zu führen. Hierzu ist folgendes zu beachten: Bei der Festlegung einer alternativen Bezeichnung sollten zwei Grundsätze immer beachtet werden: 1. 2. Aus der Tätigkeitsbezeichnung muss unmissverständlich hervorgehen, dass es sich um das Angebot einer/s Heilpraktikerin/s handelt. Der Begriff "Psychotherapeut/in" darf - auch in seiner adjektivischen Form - in der Tätigkeitsbezeichnung nicht verwendet werden. Die Liste bisher zulässiger und nicht-zulässiger Tätigkeitsbezeichnungen: 1. Zulässig: Heilpraktiker nur für Psychotherapie Heilpraktiker (Psychotherapie) Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie Heilpraktiker für Psychotherapie 2. Unzulässig: Therapeut für heilkundliche Psychotherapie Praxis für Psychotherapie psychotherapeutische Praxis psychotherapeutischer Heilpraktiker Fachtherapeut für Psychotherapie Fachtherapeut für Psychotherapie (HPG) Psychotherapeut (HPG) Psychotherapeut nach dem HPG Heilpraxis (Psychotherapie) Heilpraxis nur für Psychotherapie Heilpraxis für Psychotherapie psychotherapeutische Heilpraxis Diese Vorgaben müssen auch in Selbstdarstellungen von Heilpraktikern (z.B. Anzeigen, Flyern, Türschildern usw.) beachtet werden. Bitte fragen Sie immer Ihre zuständige Behörde, wenn Sie von der Bezeichnung abweichen möchten, die auf Ihrem Erlaubnisschein der Behörde abgedruckt ist oder wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihre Tätigkeitsbezeichnung zulässig ist (also irreführend, unklar o.a.). LITERATUR ALS ERGÄNZUNG ZUM FERNSTUDIUM "PSYCHOTHERAPIE" NACH HPG: Sie können das Fernstudium durch psychiatrisch-psychotherapeutische Basisliteratur begleiten. Zusätzliche Lektüre ist zwar nicht erforderlich, wir empfehlen Ihnen aber, Ihr Wissen aus verschiedenen Quellen und mit unterschiedlichen didaktischen Darstellungsweisen zu erwerben. Zur Prüfungsvorbereitung und zur optimalen Ergänzung des Fernlehrgangs eignen sich u.a. folgende Bücher: Brunnhuber, Lieb, Frauenknecht: Intensivkurs Psychiatrie und Psychotherapie [bunt und sehr modern, gut zum pauken, übersichtlich, Merkkästen, Tabellen usw.] Rahn / Mahnkopf: Lehrbuch Psychiatrie [sehr guter und differenzierter Text, jedoch nicht bunt und daher optisch nicht so ansprechend wie der Brunnhuber. Eher zum Nachdenken und einlesen und nicht so sehr zum "pauken" geeignet] Spring, Basan, Frieboes: Psychiatrie in Frage und Antwort, Urban & Fischer ["normale" Fragen mit darauf folgenden umfangreichen Antworten] Lieb u. Heßlinger: 50 Fälle Psychiatrie [eigentlich für Medizinstudenten, aber sehr lehrreich und praktisch] Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch, neuste Auflage Weitere nützliche Lektüre, die im Verlauf des Studiums Psychotherapie ggf. geprüft werden sollte: Dall´Armi: Prüfung Psychotherapie [fast nur so genannte Multiple Choice Fragen; wichtig für die Gesundheitsämter, die die Prüfung mit einem MC-Vor-Auswahlverfahren starten] Freyberger u. Dilling: Fallbuch Psychiatrie [wie Lieb / Heßlinger; allerdings umfangreicher, evtl. zusätzlich kaufen] ICD-10 F: Dieses Buch der psychischen Störungen nach ICD 10, Kapitel F, ist Bestandteil des Fernkurses und muss nicht extra erworben werden! Senf, Broda: Praxis der Psychotherapie [nicht relevant zur Prüfungsvorbereitung aber umfassender Überblick für spätere Berufspraxis] Kriz: Grundkonzepte der Psychotherapie [zahlreiche psychotherapeutische Konzepte und Schulen werden knapp und kritisch vorgestellt] Wöller / Kruse: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie [nicht relevant zur Prüfungsvorbereitung aber sehr nützlich für spätere Berufspraxis!] Yalom: Existentielle Psychotherapie; Yalom: Theorie und Praxis der Gruppenpsychotherapie [nicht relevant zur Prüfungsvorbereitung aber sehr nützlich für spätere Berufspraxis] Mertens: Einführung in die psychoanalytische Therapie Bd. 1-3 [sehr guter Überblick, auch nützlich für andere Schulrichtungen] Biermann-Ratjen: Gesprächspsychotherapie [nicht relevant zur Prüfungsvorbereitung aber sehr nützlich für spätere Berufspraxis!] Sulz: Von der Strategie des Symptoms zur Strategie der Therapie [nicht relevant zur Prüfungsvorbereitung aber sehr nützlich für spätere Berufspraxis] Zimbardo: Psychologie [evtl. als Ergänzung, nicht obligat] Kurzlehrbuch medizinische Psychologie und medizinische Soziologie, Urban & Fischer [evtl. als Ergänzung, nicht obligat] Kurzlehrbuch Neurologie, Urban & Fischer [evtl. als Ergänzung, nicht obligat] Kurz vor der Prüfung in Psychotherapie (Heilpraktikergesetz): In den letzten zwei Wochen vor der Prüfung arbeiten Sie bitte die Bücher von Spring et al und von Lieb et al noch einmal intensiv durch und machen Sie sich aus dem Lehrbuch von Brunnhuber ein Exzerpt (auf etwa 10 Seiten das wichtigste zusammenfassen), das Sie in den zwei Tagen vor der Prüfung noch einmal durcharbeiten und auswendig lernen. Nicht vergessen: Die Gesetzesgrundlage des Heilpraktikerberufes (als Psychotherapeut) gut lernen und das "Unterbringungsgesetz" Ihres Bundeslandes und auch Ihres Regierungsbezirks aufmerksam studieren und wichtige Passagen daraus auch auswendig lernen. Bereiten Sie auch einen etwa 10minütigen plausiblen "Vortrag" vor, aus dem hervorgeht, wer Sie sind, wie Ihr bisheriger Lebensweg war und warum Sie sich als Psychotherapeut/in (nach dem Heilpraktikergesetz) prüfen lassen möchten, wen Sie später therapieren möchten und mit welchen Methoden Sie dabei arbeiten werden (und warum). Viele Prüfer finden es gut, wenn man dabei betont, dass man eher präventiv (bedenke: primär, sekundär, tertiär?) arbeiten möchte oder wenn man z.B. eher leichtere Anpassungsstörungen therapieren möchte oder leichtere chronische Störungen „stützend“ begleiten möchte. In diesem „Vortrag“ sollte ein roter Faden erkennbar sein. Zusätzliche PDF-Dokumente: Siehe auch www.drmigge.de/download.html STUNDENPLAN SEMINAR PSYCHOTHERAPIE PSHP (ZUR VORLAGE BEI ARBEITGEBERN, BEHÖRDEN U.Ä.) Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Vorbereitungsseminar auf die mündliche amtsärztliche Überprüfung zur Erlangung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (oft genannt: Kleiner Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie). Das Seminar ergänzt das staatlich zugelassene Fernstudium Psychotherapie PsHP und ist als Bestandteil des Fernlehrganges staatlich geprüft und zugelassen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland von der zuständigen Zentralstelle für den Fernunterricht (ZFU). Seminar jeweils von Montag bis Freitag. Didaktische Elemente: Vortrag, evtl. Powerpointvortrag, meist jedoch / überwiegend: Fallvorstellungen, Dialog / Diskurs, mündliche Prüfungssimulation, abendliche „Hausaufgaben“. Dozent/in in der Regel: Dipl.-Päd. Anke Strobel (HP Psych.). Wissenschaftliche Konzeption / Leitung: Dr.med. Björn Migge. Wissenschaftlicher Beirat: Dipl.-Psych. Andreas Brokamp (Psychologischer Psychotherapeut). Anschrift des Seminarveranstalters (Büro): Dr.Migge-Seminare, Friedrich-Eber-Str. 11, 32457 Porta Westfalica, www.drmigge.de BÜCHER: BITTE MITBRINGEN: ICD 10 Kapitel V (F); Volz, Spring, Frieboes: Psychiatrie in Frage und Antwort; Brochert: 50 Express-Fälle Psychiatrie; Lieb, Heßlinger, Jacob: 50 Fälle Psychiatrie; Lehrgang PsHP sowie die „blauen Seiten“ extra abgeheftet (die Wiederholungsseiten). Evtl. zusätzlich: Freyberger / Dilling: Fallbuch Psychiatrie (ICD 10-Fälle; sehr gut aber kein Buch für die letzten zwei Wochen); Dall´Ami: Prüfung Psychotherapie (kommentierte Amtsarztfragen Multiple Choice). Montag: 16.00-20.30 Uhr: Motivation zum Lehrgang und zur Prüfung sowie Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen. Hintergrund: Häufige Prüferfrage: Warum möchten Sie psychotherapeutisch tätig sein? Wie haben Sie sich vorbereitet? Was qualifiziert gerade SIE für diese Tätigkeit (über die fachliche Vorbereitung hinaus)? Dienstag: 09.00-12.30 Uhr Fallseminar I: Affektive Störungen (u.a. Depression), schizoaffektive Störungen 15.30-19.30 Uhr Systematik I: Allgemeine Psychopathologie (Begriffe, Symptome, Syndrome), Recht A Mittwoch: 09.00-12.30 Uhr Fallseminar II: Abhängigkeitsstörungen, Schizophrenie, organisch bedingte Störungen 15.30-19.30 Uhr Systematik II: Spezielle Psychopathologie A, Nomenklatur der ICD 10 F, Recht B Donnerstag: 09.00-12.30 Uhr Fallseminar III: Notfälle, Suizidalität, spezielle Altersgruppen, Unterschiedliche Fälle (Prüfungssimulation A) 15.30-19.30 Uhr Systematik III: Spezielle Psychopathologie B, Pharmakotherapie, Psychotherapieformen Freitag: 09.00-12.30 Uhr Fallseminar IV: Unterschiedliche Fälle (Prüfungssimulation B) 14.00-15.30 Uhr Systematik IV: Landesrechtliche Besonderheiten (z.B. Unterbringungsgesetz), Wiederholung rechtlicher Bestimmungen, Verhalten in Prüfungssituationen, Verbände, Weiterbildungsanregungen, Literaturhinweise u.a. Achtung: Auf der vorangehenden Seite ist eine „offizielle Erklärung“ zur Vorlage bei Arbeitgebern oder Anrechnungsstellen (z.B. zur Anerkennung von Bildungsurlaub). Hierzu ist die auf dieser Seite ausgewiesene Stundenzahl und Seminarstruktur erforderlich, um eine Anrechenbarkeit wahrscheinlich zu machen. Beachten Sie aber, dass die Seminare abweichend oft auch im Kleingruppenformat stattfinden. Siehe dazu auch das Anmeldeformular zu Ihrem Seminartermin. Die Zeitstruktur im Kleingruppenformat ist anders geregelt als auf der vorangehenden Seite angegeben: Wenn das Seminar weniger als sieben Personen als Teilnehmer/innen hat, findet das Seminar im abweichenden Kleingruppenformat statt: Das Seminar findet in einem entspannten Gesprächsrahmen in einer Kleingruppe statt. Bei 3-4 Teiln. täglich ca. 2,5 Stunden mit Referenten und anschließend mehreren Stunden mit strukturierter „Hausarbeit“ ohne Referenten im Hotel. Sollten mehr als vier Personen in dem Kleingruppenseminar sein, wird die Stundenanzahl mit Repetitor von 2,5 Stunden entsprechend erhöht (z.B. bei fünf Personen auf ca. 4-5 Stunden). Beispiel für Themen / die Struktur des Kleingruppenseminars Unterstreichungen: Sehr prüfungsrelevant! Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag ALLGEMEINE FRAGEN UND THEMEN: Sich kennen lernen: Hoffnungen, Erwartungen, Befürchtungen… Warum möchte ich die Prüfung ablegen? Die wirkliche Begründung. Warum möchte ich die Prüfung ablegen? Die Begründung für die Prüfungskommission: Motive, Lebenslauf, Pläne… (muss alles stimmig sein, nicht überfliegend, realistisch, „demütig“, ohne Selbstüberschätzung…) Gesetze: Wer darf heilen, Heilung versprechen…? Welche Störungen darf nur ein Arzt behandeln? Welche Facharztbezeichnungen muss ich kennen (Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Arzt für Nervenheilkunde, Arzt für Psychotherapeutische Medizin, Arzt für Neurologie, Arzt für Allgemeinmedizin… Was sind die Unterschiede?). Was darf ich nicht? Welche Unterbringungsbestimmungen und Gesetze gibt es in meinem Bundesland? Wie erhebe ich einen Befund / eine Anamnese? Was ist psychiatrischpsychotherapeutische Diagnostik? Was sind Symptome, was sind Syndrome? Welche Klassifikationssysteme psychiatrischer Störungen gab und gibt es in Europa und den USA? Begriffe und Denksysteme der allgemeinen Psychopathologie SPEZIELLE PSYCHOPATHOLOGIE: Sie müssen Fallbeispiele einordnen, differenziert diskutieren und auch die Theorie zu den verschiedenen Störungsmustern beherrschen. Bringen Sie die „blauen Seiten“ aus den Fernkursheften mit. Die müssen Sie gut beherrschen. Affektive Störungen, Manie, bipolare Störungen, schizoaffektive Störungen Schizophrene Störungen Abhängigkeitsstörungen Psychosomatische Störungen, Neurosen Angst- und Zwangsstörungen Belastungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten Persönlichkeitsstörungen, Verhaltensstörungen Störungen im Kindes- und Jugendalter, Besonderheiten bei Älteren Psychiatrisch-Psychotherapeutische Notfälle, Suizidalität Forensik, Sozialpsychiatrie Psychopharmakologie von der Psychoanalyse abgeleitete Verfahren und Psychoanalyse Verhaltenstherapie (klassische und kognitive VT) Andere Verfahren und Methoden der Psychotherapie Ablauf des Kleingruppen-Seminars (Beispiel eines Tages, ohne Gewähr): mit Dozentin (ca. 2-4 h; je nach Teilnehmeranzahl) ohne Dozentin Knappe Wiederholung des Vortages, Nachbesprechung der „Hausaufgaben“, offene Fragen des Vortages? Überblick, knappe Einführung, Gespräch in der Seminargruppe über die Themen des Tages Freundliches Abfragen durch die Seminarleitung Vorstellen von Fallbeispielen und Diskussion zu den Themen des Tages …………………………………………………………………………………………….. „Hausaufgaben I“: Anleitung zu Prüfungssimulationen anhand von Fragen und Fällen für die Kleingruppenarbeit ohne Dozentin „Hausaufgaben II“: Anleitung für das Nach- und Vorlernen anhand von Fernkurskapiteln oder Buchkapiteln im Einzelstudium oder gemeinsam in der Lerngruppe