7.12.2005: DBJ berät Versace bei der Bekämpfung von
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7.12.2005: DBJ berät Versace bei der Bekämpfung von
Presseinformation Wien, 7. Dezember 2005 DBJ berät Versace bei der Bekämpfung von Produktpiraterie Beschlagnahmte Versace-Fälschungen im Zolllager Wien zerstört Am 7.12.2005 ging es im Zolllager Wien beschlagnahmten Versace-Fälschungen an den Kragen: Zollbeamte warfen die gefälschten Produkte in den Schredder. Die Imitate (Hemden, Pullover, Jacken, Gilets, Kapuzenshirts, Anoraks, T-Shirts etc) sind über Tschechien nach Österreich gelangt. Eine mobile Truppe der Zollbehörden hat dann die gefälschten Produkte in einem Lkw aufgespürt und beschlagnahmt. "In Österreich ist Markenfälschung mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht, das können bis zu 180.000 Euro sein. Wer Markenfälschung gewerbsmäßig betreibt, dem drohen bis zu 2 Jahre Haft", erklärt Martin Reinisch, Markenrechtsexperte der Wirtschaftsanwaltskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS (DBJ) und Vertreter des Modekonzerns Gianni Versace S.p.A in Österreich. Da es sich aber um ein Privatanklagedelikt handle, müsse sich der Markeninhaber selbst um die Verfolgung der Verdächtigen kümmern. Zugute kommt den Markeninhabern dabei, dass die Zollbehörden beim Aufspüren von Piraterie-Ware sehr aktiv sind. "Es ist jedoch hilfreich, wenn die Markeninhaber dem Zoll genaue Merkmale zur Unterscheidung zwischen Originalen und Fälschungen zur Verfügung stellen. Ich habe daher für Versace einen Grenzbeschlagnahmeantrag mit detaillierten Unterscheidungsmerkmalen gestellt", so Versace-Anwalt Reinisch. Viele dieser Merkmale sind geheim und dürfen – im Sinne einer wirksamen Piraterie-Bekämpfung - nicht bekannt gegeben werden. So viel kann Reinisch jedoch verraten: "Wenn sich in ein und dem selben Karton Waren unterschiedlicher Marken befinden, liegt jedenfalls der Verdacht nahe, dass es sich um Fälschungen handelt." Renommierte Marken wie Versace sind ein besonders beliebtes Ziel der Fälscher. Immer wieder beschlagnahmen Zollbeamte auch Fälschungen der Parfums, Jeans, Sandalen, Gürtel und anderer Versace-Produkte. Dennoch brauchen sich Liebhaber dieser Marke keine Sorgen machen: "Versace ist in Sachen Piraterie-Bekämpfung einer der aktivsten Markeninhaber. Der weitaus überwiegende Teil kann beim Import abgefangen werden. Und wer bei autorisierten Händlern kauft, kann sicher gehen, ein Original zu erwerben", so Versace-Anwalt Reinisch. Jährlich 300-400 Mrd Euro wirtschaftlicher Schaden durch Produktpiraterie Die Nachahmung von Waren ist ein wachsendes und zunehmend gefährliches Phänomen. In Österreich wurden 2004 mehr als 4 Millionen Stück gefälschter Waren beschlagnahmt. Im Vergleich zu 2003 entspricht das einer Steigerung um 723 %. In der EU konnten 2004 insgesamt 103 Millionen Stück nachgeahmter Waren beschlagnahmt werden, davon ca 2,5 Millionen Stück gefälschter Bekleidung. Dies entspricht einer Steigerung um mehr als 12 % gegenüber 2003 und um tausend Prozent im Vergleich zu 1998. Schätzungen zufolge gehören den Fälschern bereits fünf bis sieben Prozent des Welthandels. Der dadurch verursachte Schaden beläuft sich jährlich auf geschätzte 300-400 Milliarden Euro. "Das Bewusstsein der Konsumenten muss geweckt werden, dass jeder Kauf von gefälschten Artikeln dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze von Europa nach Asien, wo die Mehrheit der gefälschten Waren herkommt, abwandern", sagt Versace-Anwalt Reinisch. "Es wird geschätzt, dass jährlich 200.000 Arbeitsplätze in Europa durch Produktpiraterie vernichtet werden", so Reinisch. -2- Zum wirtschaftlichen Schaden kommt noch dazu, dass gefälschte Waren vielfach auch der Gesundheit und der Verbraucher schaden, vor allem gefälschte Medikamente, Zigaretten, Nahrungsmittel, Kosmetika und Ersatzteile. China, Vietnam, Thailand, Singapur, Russland, Ukraine und Türkei – das sind die am meisten genannten Herkunftsländer von Piraterie-Ware. Oft wird von Fälscher-Banden bewusst ein Umweg über Japan eingeplant. Waren aus Japan werden generell weniger kritisch begutachtet als solche aus den genannten Herkunftsländern. Auch Dubai hat sich in jüngster Zeit als Umschlagplatz für Fälschungen etabliert. Auf Grund der rasanten Entwicklungen in diesem Bereich regte die EU-Kommission im Oktober 2005 an, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, dass die EU und ihre Bürger sehr bald besser vor Nachahmungen und Produktpiraterie schützen soll. Was passiert beim Verdacht auf Produktpiraterie? Bei einem Verdacht gefälschter Ware beschlagnahmen Zollbehörden die Produkte und verständigen Empfänger und Markeninhaber. Wird der Beschlagnahme nicht binnen 10 Arbeitstagen widersprochen, so lässt die Republik die Produkte vernichten. Im Falle eines Widerspruches wird in einem Gerichtsverfahren geklärt, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. Bewahrheitet sich der Verdacht auf Produktpiraterie, muss der Markenverletzer die Gerichtskosten tragen. Bei persönlicher Einfuhr von Waren für ausschließlich private Zwecke liegt keine Markenverletzung vor. Bei konkreten Hinweisen auf gewerblichen Handel ist allerdings mit einem Einschreiten der Zollbehörden und entsprechenden Gerichtsverfahren zu rechnen. "Schnäppchen"-Einkäufe können böse Folgen haben Vor kurzem sorgte ein Brillenkauf in Italien für europaweite Schlagzeilen: Eine dänische Touristin wurde dort zu einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt, weil sie an der italienischen Riviera eine gefälschte Sonnenbrille um 10 Euro gekauft hatte. Wäre eine österreichische Privatperson in Italien beim Kauf gefälschter Markenware erwischt worden, hätte ihr ein ähnliches Schicksal geblüht. Italien hat Produktfälschungen mit drastischen Mitteln den Kampf angesagt: Mit dem "Dekret zur Wettbewerbsregelung" soll der italienische Markt besser vor der Invasion imitierter Produkte abgeschirmt werden. Dies bedeutet, dass sowohl die Käufer gefälschter Produkte als auch deren Importeure oder Verteiler bestraft werden. Konsumenten müssen dann mit diesen empfindlichen Strafen in Italien rechnen, wenn sie Produkte kaufen, bei denen klar ersichtlich ist, dass eine Marken- oder Musterfälschung vorliegt. In den meisten Fällen deutet schon ein verdächtig geringer Preis darauf hin. Ein echtes Versace-Hemd ist eben niemals um 10 Euro erhältlich. Bei Fragen oder für Bildmaterial wenden Sie sich bitte an: DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH Mag Martin Reinisch, Markenrechtsexperte Tel: 01-533 4795-412, E-Mail: [email protected] Mag Annelie Pichler, Public Relations Tel: 01-533 4795-303, E-Mail: [email protected] Dr Karl Lueger-Ring 10, 1010 Wien, www.dbj.at