7.12.2005: DBJ berät Versace bei der Bekämpfung von

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7.12.2005: DBJ berät Versace bei der Bekämpfung von
Presseinformation
Wien, 7. Dezember 2005
DBJ berät Versace bei der Bekämpfung von Produktpiraterie
Beschlagnahmte Versace-Fälschungen im Zolllager Wien zerstört
Am 7.12.2005 ging es im Zolllager Wien beschlagnahmten Versace-Fälschungen an den
Kragen: Zollbeamte warfen die gefälschten Produkte in den Schredder. Die Imitate
(Hemden, Pullover, Jacken, Gilets, Kapuzenshirts, Anoraks, T-Shirts etc) sind über
Tschechien nach Österreich gelangt. Eine mobile Truppe der Zollbehörden hat dann die
gefälschten Produkte in einem Lkw aufgespürt und beschlagnahmt.
"In Österreich ist Markenfälschung mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht,
das können bis zu 180.000 Euro sein. Wer Markenfälschung gewerbsmäßig betreibt, dem
drohen bis zu 2 Jahre Haft", erklärt Martin Reinisch, Markenrechtsexperte der
Wirtschaftsanwaltskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS (DBJ) und Vertreter des
Modekonzerns Gianni Versace S.p.A in Österreich. Da es sich aber um ein
Privatanklagedelikt handle, müsse sich der Markeninhaber selbst um die Verfolgung der
Verdächtigen kümmern. Zugute kommt den Markeninhabern dabei, dass die Zollbehörden
beim Aufspüren von Piraterie-Ware sehr aktiv sind. "Es ist jedoch hilfreich, wenn die
Markeninhaber dem Zoll genaue Merkmale zur Unterscheidung zwischen Originalen und
Fälschungen
zur
Verfügung
stellen.
Ich
habe
daher
für
Versace
einen
Grenzbeschlagnahmeantrag mit detaillierten Unterscheidungsmerkmalen gestellt", so
Versace-Anwalt Reinisch. Viele dieser Merkmale sind geheim und dürfen – im Sinne einer
wirksamen Piraterie-Bekämpfung - nicht bekannt gegeben werden. So viel kann Reinisch
jedoch verraten: "Wenn sich in ein und dem selben Karton Waren unterschiedlicher
Marken befinden, liegt jedenfalls der Verdacht nahe, dass es sich um Fälschungen
handelt."
Renommierte Marken wie Versace sind ein besonders beliebtes Ziel der Fälscher. Immer
wieder beschlagnahmen Zollbeamte auch Fälschungen der Parfums, Jeans, Sandalen,
Gürtel und anderer Versace-Produkte. Dennoch brauchen sich Liebhaber dieser Marke
keine Sorgen machen: "Versace ist in Sachen Piraterie-Bekämpfung einer der aktivsten
Markeninhaber. Der weitaus überwiegende Teil kann beim Import abgefangen werden.
Und wer bei autorisierten Händlern kauft, kann sicher gehen, ein Original zu erwerben",
so Versace-Anwalt Reinisch.
Jährlich 300-400 Mrd Euro wirtschaftlicher Schaden durch Produktpiraterie
Die Nachahmung von Waren ist ein wachsendes und zunehmend gefährliches Phänomen.
In Österreich wurden 2004 mehr als 4 Millionen Stück gefälschter Waren beschlagnahmt.
Im Vergleich zu 2003 entspricht das einer Steigerung um 723 %. In der EU konnten 2004
insgesamt 103 Millionen Stück nachgeahmter Waren beschlagnahmt werden, davon ca
2,5 Millionen Stück gefälschter Bekleidung. Dies entspricht einer Steigerung um mehr als
12 % gegenüber 2003 und um tausend Prozent im Vergleich zu 1998. Schätzungen
zufolge gehören den Fälschern bereits fünf bis sieben Prozent des Welthandels. Der
dadurch verursachte Schaden beläuft sich jährlich auf geschätzte 300-400 Milliarden
Euro.
"Das Bewusstsein der Konsumenten muss geweckt werden, dass jeder Kauf von
gefälschten Artikeln dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze von Europa nach Asien, wo die
Mehrheit der gefälschten Waren herkommt, abwandern", sagt Versace-Anwalt Reinisch.
"Es wird geschätzt, dass jährlich 200.000 Arbeitsplätze in Europa durch Produktpiraterie
vernichtet werden", so Reinisch.
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Zum wirtschaftlichen Schaden kommt noch dazu, dass gefälschte Waren vielfach auch der
Gesundheit und der Verbraucher schaden, vor allem gefälschte Medikamente, Zigaretten,
Nahrungsmittel, Kosmetika und Ersatzteile.
China, Vietnam, Thailand, Singapur, Russland, Ukraine und Türkei – das sind die am
meisten genannten Herkunftsländer von Piraterie-Ware. Oft wird von Fälscher-Banden
bewusst ein Umweg über Japan eingeplant. Waren aus Japan werden generell weniger
kritisch begutachtet als solche aus den genannten Herkunftsländern. Auch Dubai hat sich
in jüngster Zeit als Umschlagplatz für Fälschungen etabliert.
Auf Grund der rasanten Entwicklungen in diesem Bereich regte die EU-Kommission im
Oktober 2005 an, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, dass die EU und ihre Bürger sehr
bald besser vor Nachahmungen und Produktpiraterie schützen soll.
Was passiert beim Verdacht auf Produktpiraterie?
Bei einem Verdacht gefälschter Ware beschlagnahmen Zollbehörden die Produkte und
verständigen Empfänger und Markeninhaber. Wird der Beschlagnahme nicht binnen 10
Arbeitstagen widersprochen, so lässt die Republik die Produkte vernichten. Im Falle eines
Widerspruches wird in einem Gerichtsverfahren geklärt, ob tatsächlich eine
Markenverletzung vorliegt. Bewahrheitet sich der Verdacht auf Produktpiraterie, muss der
Markenverletzer die Gerichtskosten tragen. Bei persönlicher Einfuhr von Waren für
ausschließlich private Zwecke liegt keine Markenverletzung vor. Bei konkreten Hinweisen
auf gewerblichen Handel ist allerdings mit einem Einschreiten der Zollbehörden und
entsprechenden Gerichtsverfahren zu rechnen.
"Schnäppchen"-Einkäufe können böse Folgen haben
Vor kurzem sorgte ein Brillenkauf in Italien für europaweite Schlagzeilen: Eine dänische
Touristin wurde dort zu einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt, weil sie an der
italienischen Riviera eine gefälschte Sonnenbrille um 10 Euro gekauft hatte. Wäre eine
österreichische Privatperson in Italien beim Kauf gefälschter Markenware erwischt
worden, hätte ihr ein ähnliches Schicksal geblüht. Italien hat Produktfälschungen mit
drastischen Mitteln den Kampf angesagt: Mit dem "Dekret zur Wettbewerbsregelung" soll
der italienische Markt besser vor der Invasion imitierter Produkte abgeschirmt werden.
Dies bedeutet, dass sowohl die Käufer gefälschter Produkte als auch deren Importeure
oder Verteiler bestraft werden. Konsumenten müssen dann mit diesen empfindlichen
Strafen in Italien rechnen, wenn sie Produkte kaufen, bei denen klar ersichtlich ist, dass
eine Marken- oder Musterfälschung vorliegt. In den meisten Fällen deutet schon ein
verdächtig geringer Preis darauf hin. Ein echtes Versace-Hemd ist eben niemals um 10
Euro erhältlich.
Bei Fragen oder für Bildmaterial wenden Sie sich bitte an:
DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH
Mag Martin Reinisch, Markenrechtsexperte
Tel: 01-533 4795-412, E-Mail: [email protected]
Mag Annelie Pichler, Public Relations
Tel: 01-533 4795-303, E-Mail: [email protected]
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