Präsentation Integrationpoint
Transcription
Präsentation Integrationpoint
Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Aktuelle Situation in Hamm aktuell leben in Hamm 1449 zugewiesene Flüchtlinge ( u.a. Syrien, Irak Afghanistan, Albanien, Kosovo) Tendenz ist steigend – täglich bis 30 Neuzuweisungen ca. 400 Menschen wird eine sog. Bleibeperspektive eingeräumt 800 Flüchtlinge sind in der ZUE (Zentrale Unterbingungs-Einrichtung Ausbau der ZUE auf 1400 Plätze 560 Menschen in der Notunterkunft „Alfred-Fischer Halle“ Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Integration Point als erste Anlaufstelle für Flüchtlinge in der Agentur für Arbeit Hamm ▬ ▬ Besetzung: Agentur für Arbeit, Kommunales Jobcenter Hamm AöR Gastzimmer, stehen den Netzwerkpartnern zur Verfügung Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Agentur für Arbeit Kommunales Jobcenter 4 Arbeitsvermittlung 2 Arbeitsvermittlung 1 Arbeitgeberservice 2 Leistungssachbearbeitung Nächste Schritte - Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien - Zusammenarbeit bei der Teilnehmerakquise - gemeinsame Dienstbesprechungen zur Optimierung von Verfahrensabläufen und Arbeitsprozessen Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Eröffnung am 1. Dezember 2015 in der 1. Etage der Agentur für Arbeit Hamm Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Integration Point Hamm Agentur für Arbeit Hamm 1. Etage Bismarckstr. 2 59065 Hamm Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 8.00 8.00 8.00 8.00 – 15.30 Uhr – 15.30 Uhr – 12.30 Uhr – 18.00 Uhr – 12.30 Uhr Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Zuständigkeiten: Agentur für Arbeit Hamm: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens oder mit einer Duldung nach Ablehnung des Asylantrages werden von der Arbeitsagentur Hamm betreut. Jobcenter Hamm AöR: Anerkannte Flüchtlinge bzw. Kontingentflüchtlinge beziehen in der Regel Leistungen nach dem SGB II und fallen in die Zuständigkeit des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR. Unabhängig davon wechseln sie spätestens 18 Monate nach Erteilung einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung nach negativem Asylverfahren) in die Zuständigkeit des SGB II. Rechtlicher Rahmen: Dürfen Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Geduldete arbeiten? SGB II= Jobcenter SGB III= Agentur für Arbeit Sie möchten einen (anerkannten) Asylbewerber/Flüchtling/Geduldeten einstellen? Bitte melden Sie sich in der Agentur für Arbeit Hamm a) bei Ihrem bekannten persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice b) bei der gebührenfreien Hotline: 08004555520 c) Email: [email protected] d) der Ansprechpartnerin für Arbeitgeber im Integration Point Mirja Paltian 02381/910-2191 oder dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR – Unternehmerservice Herr Yakup Uysal, Telefon: 0 23 81/17-65 37 Email: [email protected] Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Ansprechpartner im Jobcenter Hamm AöR Arbeitsvermittlung: A-I Herr Tagoe Zimmer: 107 Telefon: 0 23 81/17-79 34 J-Z Herr Kocabayraktar Zimmer: 109 Telefon: 0 23 81/17-79 33 Unternehmerservice: Herr Uysal (Stellenangebote und Praktikumsplätze) Telefon: 0 23 81/17-65 37 Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Die aktuelle Situation im SGB II im IP Land Eritrea Ägypten Afghanistan Irak Iran, Islamische Republik Jordanien Syrien,Arabische Rep. Gesamt Anzahl 4 1 25 105 22 5 210 372 Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Die aktuelle Situation im SGB II im IP Alter 15 Jahre bis 24 Jahre 25 Jahre bis 34 Jahre 35 Jahre bis 44 Jahre über 45 Jahre Gesamt Anzahl 66 117 105 84 372 Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Die aktuelle Situation im SGB II im IP Qualifikationsprofil unbekannt ohne abgeschlossene Berufsausbildung betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung Hochschule in Deutschland nicht anerkannte Berufsausbildung in Deutschland nicht anerkannter Hochschulabschluss Gesamt Anzahl 94 246 5 7 17 3 372 Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Handlungsstrategien 3 Säulen-Modell Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Berufsspezifische Sprachförderung z.B. Pflege und Betreuung für Frauen mit Migrationshintergrund Sprachangebote in Hamm Berufsbezogene Sprachförderung- regulärer Sprachkurs ESF-BAMF 3-wöchige Praktika bei Arbeitgebern BAMF Integrationskurse Auch für Beschäftigte und Praktikanten. Kompetenzfeststellung und Sprachstandserhebung Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungsmarkt Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete (sofern kein Arbeitsverbot vorliegt) ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden, eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich. Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Dauer von 6-12 Monaten möglich. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich, der Antrag auf Förderung ist vor Beginn bei der AA zu stellen (s. Handout zu Praktika). Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Förderinstrumente zur Integration in Arbeit und Ausbildung Einstiegsqualifizierung Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit Inhalte orientieren sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Dauer: 6-12 Monate Zuschuss bis zu 216 Euro monatlich zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag Genehmigung durch Ausländerbehörde Antrag vor Beginn bei der Arbeitsagentur stellen Förderinstrumente zur Integration in Arbeit und Ausbildung Programm „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ Assistierte Ausbildung Förderung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen Unterstützung und Begleitung der Teilnehmenden und Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des Ausbildungsabschlusses Förderinstrumente zur Integration in Arbeit und Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Unterstützungsangebot für junge Menschen zur Aufnahme, Fortsetzung und erfolgreichem Abschluss einer betrieblichen Ausbildung Hilfestellung bei: Lücken und Lernschwierigkeiten in Theorie und Praxis Sprachproblemen Problemen im Betrieb oder im sozialen Umfeld Problemen bei Prüfungen für Geduldete erst nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland, ab 2016 bereits nach 15 Monaten Aufenthalt Berufliche Fort- und Weiterbildung für Flüchtlinge Berufliche Qualifizierungsangebote • Anerkennungsberatung zu Schul- und Berufsabschlüssen • Berufliche Fort- und Weiterbildungsangebote (auch betriebliche Einzelumschulungen) Unterstützungsangebote bei der Vermittlung von Flüchtlingen Vermittlung in Arbeit und Ausbildung • Maßnahmen bei Arbeitgebern - Praktika (max. 6 Wochen) • Eingliederungszuschüsse (max. 12 Monate und 50 % der Lohnkosten) • Förderung im Rahmen des Europäischen Sozial-fonds für Langzeitarbeitslose; auch Flüchtlinge (bis zu 18 Monate 75 % bis 25 % degressiv der Lohnkosten); während der Förderung wird eine Betreuung durch einen Mitarbeiter des Jobcenters sichergestellt. Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point Maßnahmen „Perspektive für Flüchtlinge“ • • • • • • Feststellung berufsfachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten Vermittlung/ Erreichung berufsfachlicher Sprachkenntnisse Heranführungen an den deutschen Arbeitsmarkt Dauer: 12 Wochen, davon 6 Wochen „Echtbetrieb“ keine Genehmigung durch Ausländerbehörde kein weiteres Zustimmungsverfahren durch Bundesagentur für Arbeit