Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Überarbeitet am: 26.6.2015
Version:
4
Sprache:
de-DE
Gedruckt:
14.8.2015
G-747
Materialnummer G-747
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und
des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
G-747
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:
Wärmeableitungsflüssigkeit für elektrische Betriebsmittel
Nur für industrielle Zwecke
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
Telefon:
Telefax:
Shin-Etsu Silicones Europe B.V.
Bolderweg 32
1332 AV Almere
Niederlande
+31 36-5493-170
+31 36-5326-459
Auskunft gebender Bereich:
QA department,
Telefon: +31 36-5493-179, Email: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Telefon: +31 36-5493-170
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Aquatic Acute 1; H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1; H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Zubereitung aus: Anorganische Stoffe und Silikon
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff
Bezeichnung
Gehalt
Einstufung
EG-Nr. 215-222-5
CAS 1314-13-2
Zinkoxid
ca. 80 %
Aquatic Acute 1; H400. Aquatic Chronic 1; H410.
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Für Frischluft sorgen.
Betroffene Hautpartien unverzüglich mit Papier oder Tuch abwischen.
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei
auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Mund mit Wasser ausspülen. Sofort Arzt konsultieren.
Nie einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
keine Daten verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Feuer oder sehr großer Hitzeeinwirkung können die folgenden gefährlichen
Zersetzungsprodukte entstehen: Zinkoxid, Siliciumdioxid, Spuren von unvollständig
verbrannten Kohlenwasserstoffen, Formaldehyd, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Geeignete Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Geeignete Schutzkleidung tragen.
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Schweißverbot.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Behälter aufrecht lagern. Behälter nicht fallen, schleifen oder anschlagen lassen.
Leere Behälter nicht wiederverwenden.
11 = Brennbare Feststoffe
Lagerklasse:
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Zinkoxid ist im Produkt eingeschlossen und kann daher nicht als Staub auftreten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
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Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Kunststoff oder Gummi
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Augenwascheinrichtung muss vorhanden sein.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form: pastös
Farbe: weiß
geruchlos
keine Daten verfügbar
Aussehen:
Geruch:
Geruchsschwelle:
pH-Wert:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt/Flammbereich:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Entzündbarkeit:
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
Dampfdichte:
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur:
Thermische Zersetzung:
Viskosität, kinematisch:
Explosive Eigenschaften:
Brandfördernde Eigenschaften:
nicht anwendbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
bei 25 °C: vernachlässigbar
keine Daten verfügbar
bei 25 °C: 2,7 g/cm³
unlöslich
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
keine Daten verfügbar
Weitere Angaben:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe 10.3
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10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine bekannt
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung:
Bei Feuer oder sehr großer Hitzeeinwirkung können die folgenden gefährlichen
Zersetzungsprodukte entstehen: Zinkoxid, Siliciumdioxid, Spuren von unvollständig
verbrannten Kohlenwasserstoffen, Formaldehyd, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen: Akute
Toxizität (oral): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten.
Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten.
Karzinogenität: Fehlende Daten.
Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Allgemeine Bemerkungen
Bei sachgemäßer Handhabung/Anwendung sind keine Gesundheitsschäden bekannt
geworden.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
Wassergefährdungsklasse:
2 = wassergefährdend
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Sondermüllverbrennung mit behördlicher Genehmigung.
Verpackung
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
15 01 02 = Verpackungen aus Kunststoff oder 150104 =
Leere Behälter nicht wiederverwenden.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackungen aus Metall
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
UN 3077
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN:
IMDG, IATA-DGR:
UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Zinkoxid)
UN 3077, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (Zinc oxide)
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14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN:
IMDG:
IATA-DGR:
Klasse 9, Code: M7
Class 9, Subrisk Class 9
14.4 Verpackungsgruppe
III
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
Meeresschadstoff - ADN:
Ja
Ja
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport (ADR/RID)
Warntafel:
Gefahrzettel:
Sondervorschriften:
Begrenzte Mengen:
EQ:
Verpackung - Anweisungen:
ADR/RID: Gefahrnummer 90, UN-Nummer UN 3077
9
274 335 375 601
5 kg
E1
P002 IBC08 LP02 R001
PP12 B3
Verpackung - Sondervorschriften:
Sondervorschriften für die Zusammenpackung:
Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen:
Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften:
Tankcodierung:
Tunnelbeschränkungscode:
MP10
T1 BK1 BK2
TP33
SGAV LGBV
E
Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel:
Sondervorschriften:
Begrenzte Mengen:
EQ:
Beförderung zugelassen:
Ausrüstung erforderlich:
9
274 335 375 601
5 kg
E1
T
PP
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS:
Sondervorschriften:
Begrenzte Mengen:
EQ:
Verpackung - Anweisungen:
Verpackung - Vorschriften:
IBC - Anweisungen:
IBC - Vorschriften:
Tankanweisungen - IMO:
Tankanweisungen - UN:
Tankanweisungen - Vorschriften:
Stauung und Handhabung:
Eigenschaften und Bemerkung:
Trenngruppe:
gedruckt von Shin-Etsu Silicones
F-A, S-F
274, 335, 966, 967, 969
5 kg
E1
P002, LP02
PP12
IBC08
B3
T1, BK2, BK2, BK3
TP33
Category A. SW23
none
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Lufttransport (IATA)
Miscellaneous
E1
Pack.Instr. Y956 - Max. Net Qty/Pkg. 30 kg G
Pack.Instr. 956 - Max. Net Qty/Pkg. 400 kg
Pack.Instr. 956 - Max. Net Qty/Pkg. 400 kg
A97 A158 A179 A197
9L
Hazard:
EQ:
Passenger Ltd.Qty.:
Passenger:
Cargo:
Special Provisioning:
ERG:
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
11 = Brennbare Feststoffe
Wassergefährdungsklasse:
2 = wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Grund der letzten Änderungen:
Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830)
17.3.2011
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Angelegt:
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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