Sicherheitsdatenblatt
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Sicherheitsdatenblatt
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 1 von 8 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: G-747 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allgemeine Verwendung: Wärmeableitungsflüssigkeit für elektrische Betriebsmittel Nur für industrielle Zwecke 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenbezeichnung: Straße/Postfach: PLZ, Ort: Telefon: Telefax: Shin-Etsu Silicones Europe B.V. Bolderweg 32 1332 AV Almere Niederlande +31 36-5493-170 +31 36-5326-459 Auskunft gebender Bereich: QA department, Telefon: +31 36-5493-179, Email: [email protected] 1.4 Notrufnummer Telefon: +31 36-5493-170 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) Aquatic Acute 1; H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1; H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 2.3 Sonstige Gefahren Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 2 von 8 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe: nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung: Zubereitung aus: Anorganische Stoffe und Silikon Gefährliche Inhaltsstoffe: Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung EG-Nr. 215-222-5 CAS 1314-13-2 Zinkoxid ca. 80 % Aquatic Acute 1; H400. Aquatic Chronic 1; H410. Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Für Frischluft sorgen. Betroffene Hautpartien unverzüglich mit Papier oder Tuch abwischen. Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Mund mit Wasser ausspülen. Sofort Arzt konsultieren. Nie einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen keine Daten verfügbar 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Schaum, Trockenlöschpulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Feuer oder sehr großer Hitzeeinwirkung können die folgenden gefährlichen Zersetzungsprodukte entstehen: Zinkoxid, Siliciumdioxid, Spuren von unvollständig verbrannten Kohlenwasserstoffen, Formaldehyd, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Zusätzliche Hinweise: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 3 von 8 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Geeignete Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Geeignete Schutzkleidung tragen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Schweißverbot. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Behälter aufrecht lagern. Behälter nicht fallen, schleifen oder anschlagen lassen. Leere Behälter nicht wiederverwenden. 11 = Brennbare Feststoffe Lagerklasse: 7.3 Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise: Zinkoxid ist im Produkt eingeschlossen und kann daher nicht als Staub auftreten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 4 von 8 Persönliche Schutzausrüstung Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: Kunststoff oder Gummi Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten. Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166. Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Schutz- und Hygienemaßnahmen: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Augenwascheinrichtung muss vorhanden sein. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form: pastös Farbe: weiß geruchlos keine Daten verfügbar Aussehen: Geruch: Geruchsschwelle: pH-Wert: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammbereich: Verdampfungsgeschwindigkeit: Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen: Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte: Wasserlöslichkeit: Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Selbstentzündungstemperatur: Thermische Zersetzung: Viskosität, kinematisch: Explosive Eigenschaften: Brandfördernde Eigenschaften: nicht anwendbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar bei 25 °C: vernachlässigbar keine Daten verfügbar bei 25 °C: 2,7 g/cm³ unlöslich keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar 9.2 Sonstige Angaben keine Daten verfügbar Weitere Angaben: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe 10.3 gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 5 von 8 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. 10.5 Unverträgliche Materialien Keine bekannt 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung: Bei Feuer oder sehr großer Hitzeeinwirkung können die folgenden gefährlichen Zersetzungsprodukte entstehen: Zinkoxid, Siliciumdioxid, Spuren von unvollständig verbrannten Kohlenwasserstoffen, Formaldehyd, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. keine Daten verfügbar ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten. Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten. Allgemeine Bemerkungen Bei sachgemäßer Handhabung/Anwendung sind keine Gesundheitsschäden bekannt geworden. gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 6 von 8 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Wassergefährdungsklasse: 2 = wassergefährdend 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Sonstige Hinweise: keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung keine Daten verfügbar 12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Abfallschlüsselnummer: Empfehlung: 08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung * = Die Entsorgung ist nachweispflichtig. Sondermüllverbrennung mit behördlicher Genehmigung. Verpackung Abfallschlüsselnummer: Empfehlung: 15 01 02 = Verpackungen aus Kunststoff oder 150104 = Leere Behälter nicht wiederverwenden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Verpackungen aus Metall ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer UN 3077 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID, ADN: IMDG, IATA-DGR: UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Zinkoxid) UN 3077, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (Zinc oxide) gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 7 von 8 14.3 Transportgefahrenklassen ADR/RID, ADN: IMDG: IATA-DGR: Klasse 9, Code: M7 Class 9, Subrisk Class 9 14.4 Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff - IMDG: Meeresschadstoff - ADN: Ja Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Landtransport (ADR/RID) Warntafel: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen: ADR/RID: Gefahrnummer 90, UN-Nummer UN 3077 9 274 335 375 601 5 kg E1 P002 IBC08 LP02 R001 PP12 B3 Verpackung - Sondervorschriften: Sondervorschriften für die Zusammenpackung: Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen: Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften: Tankcodierung: Tunnelbeschränkungscode: MP10 T1 BK1 BK2 TP33 SGAV LGBV E Binnenschiffstransport (ADN) Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Beförderung zugelassen: Ausrüstung erforderlich: 9 274 335 375 601 5 kg E1 T PP Seeschiffstransport (IMDG) EmS: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen: Verpackung - Vorschriften: IBC - Anweisungen: IBC - Vorschriften: Tankanweisungen - IMO: Tankanweisungen - UN: Tankanweisungen - Vorschriften: Stauung und Handhabung: Eigenschaften und Bemerkung: Trenngruppe: gedruckt von Shin-Etsu Silicones F-A, S-F 274, 335, 966, 967, 969 5 kg E1 P002, LP02 PP12 IBC08 B3 T1, BK2, BK2, BK3 TP33 Category A. SW23 none ... mit Qualisys SUMDAT SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Überarbeitet am: 26.6.2015 Version: 4 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.8.2015 G-747 Materialnummer G-747 Seite: 8 von 8 Lufttransport (IATA) Miscellaneous E1 Pack.Instr. Y956 - Max. Net Qty/Pkg. 30 kg G Pack.Instr. 956 - Max. Net Qty/Pkg. 400 kg Pack.Instr. 956 - Max. Net Qty/Pkg. 400 kg A97 A158 A179 A197 9L Hazard: EQ: Passenger Ltd.Qty.: Passenger: Cargo: Special Provisioning: ERG: 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code keine Daten verfügbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe Wassergefährdungsklasse: 2 = wassergefährdend 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Weitere Informationen Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3: H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Grund der letzten Änderungen: Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830) 17.3.2011 Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich Angelegt: Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu. gedruckt von Shin-Etsu Silicones ... mit Qualisys SUMDAT