Konzept Palliativ Care - Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum

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Konzept Palliativ Care - Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum
Stationäre Betreuung
Geltungsbereich:
Elisabeth-vonThüringen-Haus (EvT)
Konzept Palliativ Care
Konzept Palliativ Care
für das
Elisabeth-von-Thüringen-Haus
A.02.B – MGU - 1 -SB – EvT – Konzept Palliativ Care
Rev. 1.0/02.11.2015 / QM-EvT / Seite 1 von 16
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Elisabeth-vonThüringen-Haus (EvT)
Konzept Palliativ Care
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ........................................................................................................................................3
Das Sterben eines Menschen ......................................................................................................3
Definition nach WHO ...................................................................................................................3
Der Glauben als Christ und die Hospizarbeit ...............................................................................4
Begleitung der Menschen unabhängig von deren Herkunft, Kultur oder Religion .........................4
Ziele ................................................................................................................................................5
Zielsetzungen ..............................................................................................................................5
Kurative und Palliative Behandlung .................................................................................................5
Symptomerfassung und Symptomkontrolle .....................................................................................6
Basale Stimulation .......................................................................................................................8
Dokumentation ............................................................................................................................8
Ethische Fallbesprechung .........................................................................................................11
Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohner .........................................................................12
Angebot der Wunschkost...........................................................................................................12
Rahmenbedingungen ....................................................................................................................12
Kommunikation im Team ...........................................................................................................13
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ................................................................13
Palliativ – und Hospiznetzwerk Köln – Qualitätszirkel ................................................................14
Ehrenamtliche Mitarbeit .............................................................................................................14
Strukturelle Voraussetzungen........................................................................................................15
Abschiedskultur .............................................................................................................................15
Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden des Caritas-Altenzentrums Kardinal-Frings-Haus,
deren Palliativ Care-Konzept die Grundlage des vorliegenden Konzepts darstellt. Wesentliche
Teile des Inhalts wurden von uns übernommen und teilweise angepasst.
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Einleitung
Das Sterben eines Menschen
„Das Sterben eines Menschen bleibt als wichtige Erinnerung zurück bei denen, die
weiterleben. Auf Rücksicht auf sie, aber auch auf Rücksicht auf den Sterbenden ist unsere
Aufgabe, einerseits zu wissen, was Schmerz und Leiden verursacht, anderseits zu wissen,
wie wir diese Beschwerden effektiver behandeln können. Was immer in den letzten Stunden
geschieht, kann viele Wunden heilen, aber in unerträgliche Erinnerung verbleiben…“
(Cicely Saunders)
Die erhöhte Lebenserwartung und die Veränderung der Familiensituationen hat eine Veränderung
hinsichtlich der Orte des Sterbens mit sich gebracht. Starben früher alte Menschen vorwiegend zu
Hause oder in einem Krankenhaus sind heute Altenheime für einen großen Teil der älteren
Bevölkerung zum Sterbeort geworden.
Uns ist bewusst, dass Palliative Care ein Betreuungskonzept für Menschen jeden Alters ist. Zwar
ist hohes Alter keine Krankheit, geht aber mit vielen Beeinträchtigungen einher, die nicht mehr
geheilt werden können. Vor allem Mehrfacherkrankungen (Mulitimorbiditäten) stellen für die
Lebenssituation des alten Menschen und sein Wohlbefinden eine Belastung dar.
Palliative Care steht für die umfassende und angemessene Versorgung kranker und sterbender
Menschen in ihrer aktuellen Lebensphase. Es geht darum, Lebensqualität zu verbessern,
Schmerzen und belastende Symptome zu lindern, Selbstbestimmung zu unterstützen und Sterben
als natürlichen Vorgang zu betrachten. Der Tod wird weder beschleunigt, noch verzögert. Das
Sterben soll menschlich, natürlich und frei von unnötigen Schmerzen und Belastungen ermöglicht
werden.
Palliative Care integriert hierzu die psychischen, sozialen und seelsorgerischen Bedürfnisse der
Bewohner, der Angehörigen und des Betreuungsteams. Es begleitet über den Tod hinaus, auch in
der Phase der Trauer und der Verabschiedung. Palliative Care vernetzt unterschiedliche Akteure
und Begleiter, wie Angehörige, Pflegende, ehrenamtliche Begleiter, hauptamtliche Mitarbeiter,
Ärzte, Therapeuten und Seelsorger.
Definition nach WHO
„Nach der im Jahre 2002 angepasste Definition, ist Palliative Care ein Ansatz zur Verbesserung
der Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen, die mit einer lebensbedrohlichen
Erkrankung konfrontiert sind, und zwar durch Prävention und Linderung von Leiden durch
frühzeitiges Erkennen sowie durch exzellentes Einschätzen und Behandeln von Schmerzen und
anderen psychischen, psychosozialen und spirituellen Problemen.“
(Quelle: Cornelia Knipping – „Lehrbuch Palliative Care“)
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Der Glauben als Christ und die Hospizarbeit
Die Auferstehung der Toten und das ewige Leben, wie sie im apostolischen Glaubensbekenntnis
formuliert sind, führen in die personale Gemeinschaft mit dem lebendigen Gott und zugleich in die
Gemeinschaft aller Menschen in einem »neuen Himmel und einer neuen Erde«: Ein Leben in
Fülle, das Gott in Jesus Christus denen verheißen hat, die ihn lieben, gerade auch den Armen und
Notleidenden, und das schon in Jesus Christus angebrochen ist.
Für Christen hat die Zielrichtung ihres Hoffens einen Namen: Jesus Christus. Er hat uns Menschen
ein Ende aller Tränen dieser Erde und ein Leben bei Gott verheißen. Dieses Leben ist jetzt schon
in ihm angebrochen. Das Ziel christlicher Hoffnung weist so über alle irdischen Wege des
Menschen hinaus. Es stellt sich in Jesus Christus dar, der als unüberbietbare Selbstmitteilung
Gottes an die Menschen von sich sagt: »Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben« (Joh.
14,6). So leibhaftig der einzelne Mensch leidet und stirbt, so konkret ist seine Hoffnung auf den
leidenden, sterbenden und auferstandenen Christus gegründet.
Wenn jedoch Menschen unter großen Leiden sterben, kann die Frage aufbrechen: Warum lässt
Gott das zu? Die Bibel, insbesondere das Buch Hiob, zeigt uns, dass sich das Schicksal der
Menschen und der Lauf der Welt nicht mit direkten göttlichen Eingriffen von oben erklären lassen.
Die Spannung zwischen der Güte Gottes und dem von ihm zugelassenen Leiden der irdischen
Existenz bleibt bestehen. Sie will im Leben und Leiden ausgehalten werden. Jesus ermutigt uns,
an Gott zu glauben und trotz der scheinbaren Verborgenheit Gottes im Leben Sinn zu suchen und
zu erleben. Gott bestätigt in Jesu Leben, Sterben und Auferstehen, dass er uns Menschen liebt
und dass diese Liebe stärker ist als der Tod.
Im Matthäus-Evangelium (Kapitel 25) werden sechs Werke der christlichen Nächstenliebe
genannt: Hungernde speisen, Durstige tränken, Fremde beherbergen, Nackte kleiden, Kranke und
Gefangene besuchen. Schon früh kam in den urchristlichen Gemeinden ein siebentes Werk der
Barmherzigkeit hinzu, nämlich die Toten zu begraben. Außerhalb der Zählung dieser klassischen
»sieben Werke der Barmherzigkeit« galt die Tröstung der Trauernden als selbstverständliche
seelsorgerliche Aufgabe.
In einem der bekanntesten mittelalterlichen Sterbebüchlein heißt es: »Es ist kein Werk der
Barmherzigkeit größer, als dass dem kranken Menschen in seinen letzten Nöten geistlich und sein
Heil betreffend geholfen wird«.
Die Grundhaltung, aus der Sterbe- und Trauerbegleitung geschieht, wird heute auch
»Freundschaftsdienst« genannt: Menschen in existentiellen Herausforderungen durch Krankheit,
Leiden, Sterben und Tod Begleiterin oder Begleiter zu sein und als Freundin oder Freund
zuhörend und mitfühlend beizustehen. Ob es sich um Angehörige, Geistliche oder andere
Helferinnen und Helfer handelt: Sie alle können ihren Dienst nur leisten, wenn sie selbst
begegnungsfähig sind.
Begleitung der Menschen unabhängig von deren Herkunft, Kultur oder Religion
Der Umgang mit Krankheit, Tod, Trauer und Sterben ist in verschiedenen Gesellschaften und
Kulturen unterschiedlich geprägt. Im Sinne des Ziel- und Leitkonzeptes der Caritas-Altenzentren
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finden alle Menschen, die dem Gebot der Nächstenliebe und des wertschätzenden Miteinanders
zustimmen, Platz in unseren Caritas-Altenzentren.
„ Der Tod ist ein natürlicher Teil des Lebens und wir alle müssen uns ihm früher oder später
stellen. Ich sehe zwei Möglichkeiten, wie wir mit dem Tod umgehen können, solange wir noch
leben. Wir können ihn entweder ignorieren oder wir können uns die Aussicht auf unseren eigenen
Tod stellen und beginnen – indem wir uns eingehend mit ihm befassen-, das Leiden zu
vermindern, das er uns bringen kann. Wir können ihn aber in keinen Fall umgehen.“
(Dalai Lama 1992 – Quelle: Riponche S 2004 „Das tibetische Buch vom Leben und Sterben“)
Ziele
Zielsetzungen
Unser Ziel ist es im Caritas- Altenzentrum Elisabeth-von-Thüringen-Haus, den dort lebenden
Menschen
•
durch eine fachlich kompetente, ganzheitliche und individuelle Pflege den Menschen,
auch in einem fortgeschrittenen Stadium einer nicht kurativ behandelbaren Erkrankung
eine möglichst hohe Lebensqualität unter großmöglicher Selbstbestimmung zu
ermöglichen
•
deren Angehörige, Lebenspartner und Freunde in die Betreuung und Pflege
einzubeziehen und sie in dieser besonderen Lebensphase des Abschiednehmens und
der Trauer zu begleiten
•
belastende Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erschöpfung, Angst,
Verwirrung optimal lindern und entsprechend den Wünschen
•
eine palliative Versorgung zu kommen zu lassen, viele pflegebedürftige, deren soziales
Umfeld und auch die Menschen, die in unserer Einrichtung arbeiten, zu erreichen und
palliative Standards in der Pflegeplanung wirksam werden zu lassen
Um diese Ziele zu erreichen, legen wir in unserer Einrichtung besonderen Wert auf eine gute
Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team.
Kurative und Palliative Behandlung
In der Langzeitpflege besteht häufig ein Nebeneinander von kurativen (heilenden) und palliativen
(lindernden) Maßnahmen. Zum Lebensende hin rückt die palliative Haltung in den Vordergrund,
ohne dass kurative Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität außer Acht gelassen
werden.
Viele Bewohner/-innen, die in stationären Einrichtungen leben, haben ein oder mehrere
Symptome, die eine palliative Pflege nötig und sinnvoll machen. So leiden z.B. viele Bewohner/innen an chronisch fortschreitenden, unheilbaren Krankheiten, wie etwa HerzKreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Demenzerkrankungen oder Tumoren. Häufig
verursachen diese Erkrankungen chronische Schmerzen und symptomatische Beschwerden wie
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Atemnot, Obstipation oder Übelkeit. Auch ist die Lebenserwartung durch die Erkrankungen an sich
und das Alter erkennbar begrenzt, wobei Prognosen durch die individuelle Konstitution des
Menschen immer unsicher sind. Heilung und Rehabilitation ist dann nur in wenigen Fällen möglich.
Wir achten darauf, dass die Bewohner/-innen und ihre Angehörigen gefragt werden, wie die
verbleibende Lebenszeit gestaltet werden soll und welche Form der Unterstützung (medizinisch,
pflegerisch, sozial, spirituell) gewünscht wird, um Lebensqualität erlebbar und spürbar zu machen.
Bei Demenzkranken ist dies sicherlich schwierig, hier ist verstärkt auf nonverbale Mitteilungen zu
achten. Pflegekräfte müssen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und viel Fachwissen in
Validation und biografischem Arbeiten verfügen, um die Sterbebegleitung bei dementen Menschen
verbessern zu können.
Die Tatsache, dass die Menschen alt sind, bedeutet nicht, dass der Tod billigend in Kauf
genommen werden soll. Es ist in jedem Fall unerlässlich, die Möglichkeiten einer kurativen
Therapie zu prüfen und abzuwägen, ohne die Autonomie des Bewohners zu vernachlässigen.
Symptomerfassung und Symptomkontrolle
Die Lebensqualität kann durch Schmerzen, Atemnot, Übelkeit / Erbrechen, Verstopfung oder
Durchfall, Infektionen, Inkontinenz, Kräftezerfall, Schlaflosigkeit, Depression, Angst und weitere
Symptome stark beeinträchtigt werden.
Mit geeigneten Assessment-Instrumenten werden Symptome erfasst, gezielt und interdisziplinär
angegangen. Dabei beachten wir die biologischen, physiologischen, sozialen oder spirituellen
Ursachen der Symptome, sowie auch mögliche Bewältigungsstrategien der Betroffenen. Unser Ziel
ist die bestmögliche Linderung von belastenden Symptomen, im Bewusstsein, dass dies nicht
immer ausreichend gelingen kann.
Die Symptomerfassung ist in allen Phasen des Krankheitsverlaufes stets neu, bzw. wiederholt
durchzuführen. Durch vorausschauendes Denken ist es möglich, Krisen abzuwenden oder
zumindest darauf vorbereitet zu sein.
In diesem Kapitel beschreiben wir kurz die wichtigsten Symptome und Behandlungsmethoden in
der letzten Lebensphase.
Schmerzen
Der erste Schritt zur Schmerzbehandlung ist das Erkennen und Ernstnehmen der Schmerzen, sie
müssen möglichst genau erfasst werden. Die Schmerzerfassung beinhaltet folgende Fragen:
• Wo schmerzt es?
• Wann schmerzt es, sind es Dauerschmerzen oder intermittierende Schmerzen?
• Wie äußert sich der Schmerz (kolikartig, klemmend, brennend, bohrend, ...)?
• Wodurch wird der Schmerz ausgelöst oder verstärkt (Mobilisation, Bewegung etc.)?
• Wie stark ist der Schmerz? Auf einer Analogskala kann der Schmerz ausgedrückt werden,
sofern dies kognitiv noch möglich ist.
• Gab es frühere Schmerzepisoden und wie wurde damit umgegangen?
Grundsätze der Schmerztherapie sind:
• Chronische Schmerzen benötigen eine Dauertherapie.
• Es soll eine möglichst einfache Verabreichungsform gewählt werden.
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•
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Die Auswahl der Substanzen erfolgt nach ärztlicher Anordnung gemäß der Stufenleiter der
WHO:
1. Nicht Opioide Schmerzmittel, wie z.B. Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Antirheumatika
(NSAR)
2. Schwache Opiate wie Tramadol, Codein
3. Opiate wie Morphin, Hydromorphon, Fentanyl
Total Pain
Zu beachten ist auch eine Schmerzverstärkung, die durch total pain (totalem Schmerz) verursacht
werden kann. Schmerzen verstärkt durch soziale, psychologische und spirituelle Komponenten,
sind nur schwer in den Griff zubekommen.
Wir erleben immer wieder, dass die Sorgen um Angehörige, Verlust der sozialen Kontakte, Angst,
Verzweiflung, Sinnkrisen, Ärger oder Abhängigkeit schon bestehende Schmerzen massiv
verstärken können.
Atemnot
Atemnot ist ein belastendes Symptom und oft begleitet von Angst. Wenn möglich sollen primär die
Ursachen der Atemnot behandelt werden, aber auch lindernde Maßnahmen wie frische Luft,
richtige Lagerung, Zuwendung, Ablenkung sind wichtig.
Zusätzlich kann auf ärztliche Anordnung mit Sauerstoff, Temesta oder Morphin das subjektive
Empfinden gesenkt werden.
Übelkeit und Erbrechen
Ständiger Brechreiz kann eine massive Einschränkung der Lebensqualität bedeuten und muss
behandelt werden. Hier stehen sog. Antiemetika zur Verfügung. Übelkeit und Brechreiz können
auch als Nebenwirkung des Einsatzes von Schmerzmittel auftreten.
Verstopfung / Durchfall
Verstopfung ist oft eine Nebenwirkung der Schmerztherapie und muss gleichzeitig mit Beginn der
Therapie behandelt werden. Durchfall kann unter anderem durch Antibiotika ausgelöst werden und
ist ebenso belastend. Neben natürlich wirkenden Mitteln und einer ausreichenden
Flüssigkeitszufuhr, können leichte Abführmittel zum Einsatz kommen.
Fatigue (chronische Erschöpfung)
Fatigue ist ein Syndrom, das oft bei terminalen Erkrankungen auftritt und sich sehr belastend auf
die Betroffenen auswirkt. Nach der kleinsten Anstrengung sind sie völlig erschöpft. Hier müssen
die Betroffenen darauf aufmerksam gemacht werden, Kräfte zu sparen, um sie gezielt einsetzen zu
können.
Mundpflege
Auf eine gute Mundpflege ist zu achten, um Pilzinfektionen und Austrocknung vorzubeugen. Im
terminalen Stadium kann Mundpflege auch mit dem Lieblingsgetränk ausgeführt werden, dies
kann auch Cola oder Bier sein.
Delir
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Bei sonst wachen, orientierten Bewohnern kann ein plötzlich auftretendes Delir verschiedene
Ursachen
haben,
wie
z.B.
Flüssigkeitsmangel,
Hirnödeme
bei
Metastasen,
Medikamentenunverträglichkeit, Elektrolytverschiebung. Dies gilt es abzuklären und zu behandeln.
Terminales Rasseln
Durch Flüssigkeitsansammlungen im Rachen- und Bronchusbereich kann das terminale Rasseln
entstehen. Der Betroffene kann nicht mehr abhusten. Für Angehörige und Betreuende ist es
oftmals schwierig damit umzugehen.
Schlaflosigkeit
Schlaflosigkeit beeinträchtigt die Lebensqualität sehr und sollte symptomatisch angegangen
werden. Es muss aber auch beachtet werden, dass ältere Personen generell weniger schlaf
brauchen, und dieser durch Schlafphasen am Tage nochmals verkürzt wird.
Juckreiz
Es ist zu unterscheiden zwischen lokalem und diffusem Juckreiz. Letzterer tritt oft bei Leber- und
Nierenerkrankungen auf und kann nur lindernd behandelt werden, durch Kühlung, Einreibungen
oder Ablenkung.
Angst
Angst verschlimmert jedes Symptom. Die Betreuenden handeln und wirken beruhigend auf den
Bewohner ein. Psychopharmaka sollen nur nach Abwägung aller Begleiterscheinungen dieser
Medikamente zum Einsatz kommen, da diese auch das Bewusstsein eintrüben.
Basale Stimulation
Es gibt viele Möglichkeiten, im Rahmen der palliativen Versorgung in Kontakt mit den Menschen
zu treten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Basale Stimulation. Wir streben an, die Basale
Stimulation im Caritas-Altenzentrum Elisabeth-von-Thüringen-Haus zu etablieren.
Bei der Basalen Stimulation handelt es sich um eine Art der Kommunikation, die die
Wahrnehmung in unterschiedlichen Bereichen fördert. Die Basale Stimulation versucht bei
Menschen Wahrnehmungserfahrungen zu ermöglichen. Sie richtet sich an Menschen, die
körperliche Nähe brauchen und die in ihrer Wahrnehmung, Bewegung und Kommunikation gestört
sind. Menschen die z.B. nach einem Schlaganfall immobil sind, oder sich verbal nicht mehr äußern
können, Menschen mit einer Demenz oder Menschen, die sich in der Sterbephase befinden,
können damit angesprochen werden. Die Wahrnehmung des Menschen findet auf verschiedenen
Ebenen statt. Wir versuchen, die unterschiedlichen Sinne anzuregen, z.B. visuell, olfaktorisch
(Geruch), taktil-haptisch (Berührung) oder gustatorisch (Geschmack).
Die Basale Stimulation hilft, Beschwerden zu lindern, leistet einen Beitrag zum Wohlbefinden und
kann prophylaktisch wirken.
Dokumentation
Die palliative Dokumentation wird täglich im Bericht unter Berücksichtigung medizinischer,
pflegerischer und sozialer Aspekte geschrieben.
Zusatzangebote wie die Basale Stimulation werden auf dem Formular „Alternative Maßnahmen
1966“ dokumentiert und ausgewertet.
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Bei der Erstellung einer palliativen Pflegeplanung kommt es nicht auf die Fähigkeiten der
Bewohner/-innen an, sondern auf symptomorientierte Maßnahmen und Lebensqualität in der
letzten Lebensphase.
Die Pflegeplanung muss nicht alle 13 AEDL abbilden. Die folgenden Punkte sind zur Erleichterung
gedacht. Sie helfen, die palliative Pflegeplanung von einer kurativen zu unterscheiden.
Kommunizieren
•
Kann sich der Bewohner äußern?
•
Ist die Selbstbestimmung erkennbar?
•
Wie ist die Sprache?
Sich bewegen
•
Legt die Bewohnerin Wert auf Erhalt der Beweglichkeit?
•
Möchte der Bewohner in Ruhe gelassen werden?
•
Möchte die Bewohnerin mobilisiert werden?
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
• Welche Symptome sind durch Medikamente minimiert?
• Wird das Formular „Bedarfsmedikation 1963“ eingesetzt?
• Welche Symptome sind durch alternative Maßnahmen minimiert?
• Wird das Formular „Alternative Maßnahmen 1966“ eingesetzt?
• Werden Betäubungsmittel und das entsprechende Formular „Betäubungsmittel 1022“
eingesetzt?
• Hat der Bewohner ein Tracheostoma oder ein Port?
• Ist geregelt, was im Notfall zu tun ist?
Sich pflegen
• Ist der Bewohnerin die tägliche Grundpflege wichtig?
• Wünscht der Bewohner eine Ölwaschung?
• Legt die Bewohnerin Wert auf Hautpflege?
• Wünscht der Bewohner eine Teilwaschung?
• Benutzt die Bewohnerin besondere Pflegemittel?
Essen und Trinken
• Wünscht der Bewohner Hilfe beim Essen und Trinken?
• Hat die Bewohnerin besondere Vorlieben?
• Wünscht der Bewohner ein Glas oder Becher?
• Wünscht die Bewohnerin angedickte Getränke bei Schluckstörungen?
•
•
•
Akzeptiert der Bewohner die PEG?
Verträgt die Bewohnerin die Nahrung?
Muss das Geschmacksempfinden stimuliert werden?
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Ausscheiden
• Akzeptiert der Bewohner Inkontinenzprodukte?
• Wünscht die Bewohnerin Toilettengang oder Steckbecken?
• Wie geht es dem Bewohner mit der Inkontinenz?
• Wünscht die Bewohnerin größere Einlagen, damit die Wechselintervalle größer sind?
• Wie geht es dem Bewohner mit dem Katheter?
• Wie geht es der Bewohnerin mit dem Anus praeter ?
• Neigt der Bewohner zu Durchfällen?
Sich kleiden
• Wünscht die Bewohnerin Bett- oder Tageskleidung?
• Möchte der Bewohner täglich frische Wäsche?
Ruhen und schlafen können
• Schläft die Bewohnerin im Dunkel oder im Hellen?
• Schläft der Bewohner mit offener Zimmertür?
• Wünscht die Bewohnerin zur Nacht Aromatherapie?
• Benötigt der Bewohner Schlafmedikamente?
Sich beschäftigen
• Liegen aussagekräftige biographische Daten vor?
• Wünscht die Bewohnerin Radio und / oder TV?
• Möchte der Bewohner im Bett an Veranstaltungen teilnehmen?
• Welche Veranstaltungen sind für die Bewohnerin besonders wichtig?
Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten
• Wünscht der Bewohner eine tägliche Rasur?
• Wünscht die Bewohnerin tagsüber Schmuck?
• Wünscht der Bewohner Deo / Parfüm?
Für eine sichere Umgebung sorgen
• Wünscht die Bewohnerin einen Zimmerschlüssel?
• Wünscht der Bewohner einen Bettseitenschutz (teilweise oder vollständig)?
• Möchte die Bewohnerin die Rollos hoch oder unten haben?
Soziale Bereiche des Lebens sichern
• Kann der Bewohner Kontakte selbst pflegen?
• Welche Hilfe braucht die Bewohnerin?
• Wünscht der Bewohner ein Telefon und benötigt er Hilfe beim telefonieren?
•
•
Erhält die Bewohnerin Besuch?
Wie ist das Wohlbefinden nach dem Besuch?
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Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
• Welche Erfahrungen haben das Leben geprägt (Verfolgung, Gefangenschaft, etc.)?
• Hat der Bewohner Angst vor dem Tod?
• Hat die Bewohnerin selbst viel Tod in der Familie erfahren?
• Ist der Bewohner gläubig?
• Ist der Bewohnerin die Religion wichtig?
Ethische Fallbesprechung
Im Rahmen der palliativen Versorgung bestehen bei den handelnden Personen nicht selten
unterschiedliche Ansichten darüber, was gut und richtig ist. Der moderne Wertepluralismus
erfordert eine hohe Fähigkeit zur Reflexion und Kommunikation der Werthaltungen aller
Beteiligten. Die ethischen Fragen im Zusammenhang von Gesundheit und Krankheit sind trotz
gewachsener medizinischer Möglichkeiten nicht einfacher geworden. Das Instrument der
„Ethischen Fallbesprechung“ soll hier den Beteiligten helfen, sich über die Normen und Werte zu
verständigen, die in dieser Situation zu beachten sind. Gleichzeitig soll aus diesem Austausch eine
konkrete Klärung der nächsten Schritte folgen.
Mögliche ethische Konfliktfelder sind z.B.:
• Uneinigkeit über den Patientenwillen
• Allgemeine Rechtsunsicherheit der Pflegenden bzw. der gesetzlichen Vertreter
• Kommunikationsprobleme und Konflikte wegen widerstreitender Wert- und
Zielvorstellungen zwischen den Beteiligten
Ethische Fallbesprechungen finden auf Anfrage eines Beteiligten statt. Es handelt sich um ein
freiwilliges Angebot. Ergebnis einer Ethischen Fallbesprechung ist eine Empfehlung, keine
Handlungsanweisung. Kein Beteiligter soll genötigt werden, etwas zu tun oder zu lassen, was
gegen seine fachlichen oder moralischen Grundsätze verstößt. Die Berufsgruppen behalten ihre
Entscheidungsfähigkeit und die Verantwortung in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Die Moderation übernimmt eine nicht beteiligte Person. Sie gibt keine inhaltlichen Ratschläge,
sondern sorgt für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre, in der alle Beteiligten
angehört werden. Bei der Durchführung empfiehlt es sich, die folgenden vier Schritte zu gehen:
• Problembeschreibung (Bestimmung des ethischen Problems)
• Sammlung der Fakten (Analyse der pflegerischen, medizinischen, sozialen,
weltanschaulichen und einrichtungsbezogenen Gesichtspunkte)
• Bewertung der Fakten (Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen unter
Berücksichtigung ethischer Normen und Werte)
• Ergebnis und Empfehlung (Formulierung eines Votums einschließlich der
Zusammenfassung der wichtigsten Gründe, die zu der Empfehlung geführt haben)
Der Wille und das Wohl des Bewohners stehen bei einer Ethischen Fallbesprechung an oberster
Stelle. Aber wie kann man dies ermitteln? Hilfreich ist hier die Orientierung an den Grundprinzipien
pflegerischen und medizinischen Handelns:
• Prinzip der Gerechtigkeit (den Werten aller Beteiligten gerecht werden)
• Prinzip des Nicht-Schadens (Schaden für den Bewohner vermeiden)
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•
•
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Prinzip des Wohltuns (Was nutzt dem Bewohner?)
Prinzip der Autonomie (Was ist der Wille des Bewohners?)
Das Ergebnis der Fallbesprechung wird in dem dafür vorgesehenen Formular dokumentiert und in
der Bewohnerdokumentation hinterlegt. Es dient der Erläuterung einer begründeten Empfehlung,
als Grundlage für weitere Gespräche und zur möglichen Vorlage für Aufsichtsorgane und das
Betreuungsgericht.
Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohner
Oberstes Ziel ist die bestmögliche Lebensqualität - formuliert aus Sicht des Bewohners. Diese wird
individuell verschieden definiert sein und muss erfragt und fortlaufend dokumentiert werden.
Jeder Bewohner hat auf Verlangen das Recht auf Aufklärung über seine Krankheit und die
möglichen Behandlungsmaßnahmen. Er und seine handlungsbevollmächtigten Angehörigen oder
rechtlichen Betreuer, bestimmen wesentlich über den weiteren Therapieverlauf oder auch den
Verzicht hierauf. Ist der Bewohner urteilsunfähig, so ist es gemeinsame Aufgabe aller an der
Betreuung Beteiligten, nach dem Wunsch und Anspruch des Sterbenden zu suchen und hiernach
zu entscheiden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Soweit eine Patientenverfügung vorliegt, können
wir unsere Handlungen daran ausrichten. Ist dieser Wille nicht dokumentiert, so ist das Ziel, den
mutmaßlichen Willen der betroffenen Person gemeinsam mit Angehörigen, Bezugspersonen und
Ärzten zu suchen und je nach Situation, die Handlungen hierauf auszurichten
Möchte sich ein Bewohner nicht realistisch mit seiner Krankheit auseinandersetzen, ist diese
Haltung zu respektieren, denn sie erlaubt ihm, Hoffnung zu hegen und eine schwierige und
existenzielle Situation besser auszuhalten.
Angebot der Wunschkost
Dabei sind auch die Wünsche bei der Ernährung zu beachten. Die Bewohner im palliativen
Zustand haben oft Heißhunger auf für sie besondere Speisen. Sie freuen sich sehr, wenn diese
erfüllt werden. Da es nicht immer möglich ist in der Einrichtung den Wunsch zeitnah zu erfüllen,
werden hierbei die Angehörigen miteinbezogen. Die Mitarbeiter reagieren zeitnah und sind im
regelmäßigen Austausch mit den Angehörigen. Hierbei geht es nicht darum, dass der Bewohner
eine komplette Mahlzeit isst. Es passiert auch oft, dass der Bewohner vom Geruch satt wird, ein
Bissen nur isst, oder auf etwas kaut, etwas saugt und es ausspuckt, hierbei aber ein Glücksgefühl
verspüren. Diese vielleicht für uns kleinen Glücksmomente sind für die Bewohner ein Hauch vom
Himmel, daher fühlen wir uns sehr geehrt, solche Momente miterleben zu dürfen und sind stets
bemüht, diese zu ermöglichen.
Rahmenbedingungen
Zur Sicherstellung der Umsetzung der palliativen Pflege wird ein internes Palliative Care-Team
gebildet. Dieses soll mindestens vier Pflegefachkräfte umfassen, die über eine Zusatzqualifikation
in Palliative Care verfügen.
Dieses Team ist räumlich einem Wohnbereich zugeordnet, wird aber bei Bedarf im gesamten Haus
tätig, um die dortigen Pflegeteams zu unterstützen und anzuleiten, wie z.B. in der Organisation der
SAPV-Versorgung (siehe 8.1) oder der speziellen Dokumentation.
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Soweit bei Einzug in das Haus der besondere palliative Versorgungsbedarf erkennbar ist, erfolgt
der Einzug nach Möglichkeit in dem betreffenden Wohnbereich. Spätere Umzüge finden nur in
Ausnahmefällen und im Interesse und mit Einverständnis der betroffenen Bewohner/-innen statt.
Die Leitung und die Mitarbeitenden des Hauses, insbesondere die Fachdienstleitung Pflege und
Soziale Betreuung, fühlen sich in besonderem Maße den Grundsätzen palliativer Pflege und dem
Hospizgedanken verpflichtet und richten Ihr Bemühen auf deren Umsetzung hin aus.
Kooperationen mit den ambulanten Hospizdiensten, Fachärzten, Krankenhäusern und den
Caritas-Hospizen fördern dieses Konzept.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes ist eine palliative Grundhaltung der Mitarbeiter/-innen und ein
gemeinsames Verständnis von Palliative Care notwendig. Die Mitarbeitenden werden mit den
Grundlagen im Rahmen von Fortbildungen vertraut gemacht. Regelmäßige Schulungen für
Ehrenamtliche und Informationsveranstaltungen für Angehörige schaffen ein gemeinsames
Verständnis der Betreuung.
Kommunikation im Team
Palliative Care verlangt die Auseinandersetzung mit eigenen Werten und Normen, sowie eine hohe
Kommunikationskompetenz.
Für uns bedeutet dies: Akzeptanz und gegenseitiges Vertrauen, Echtheit im Ausdruck von
Gefühlen, Toleranz, eine wertschätzende Haltung, aktives Zuhören, Offenheit und
Einfühlungsvermögen.
Eine offene Haltung im Team ermöglicht das Zulassen von Emotionen, was für die Gesundheit der
Mitarbeitenden von größter Wichtigkeit ist.
In regelmäßigen Abständen wird den Teams die Gelegenheit geboten, über belastende
Situationen zu sprechen und Rückschau zu halten.
Bei Bedarf kann jederzeit mit der Fachdienstleitung oder den beteiligten Fachkräften das Gespräch
gesucht werden, um belastende Situationen zu klären. Bei intern nicht zu lösenden, besonders
belastenden Situationen besteht die Möglichkeit, eine externe Fachkraft zur Unterstützung
hinzuzuziehen.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Palliative
Grundhaltung vorausgesetzt. Die Grundprinzipien sind allen Mitarbeitern bekannt, damit sie ein
gemeinsames Verständnis von Palliative Care haben. Sie werden mit den Grundlagen intern
vertraut gemacht und geschult. Mehrere Mitarbeiter verfügen über die Fachweiterbildung zur/zum
Palliativ-Care- Pfleger/in, so dass die fachliche Kompetenz in den Teams gewährleistet ist.
Regelmäßige Schulungen für Ehrenamtliche, Fortbildungen für Hauptamtliche und
Informationsveranstaltungen für Angehörige schaffen ein gemeinsames Verständnis der
Betreuung.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die SAPV ist ein Leistungsanspruch nach § 337b und 132d SGB V für gesetzlich versicherte,
wenn sie unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden, ihre
Lebenszeit dadurch begrenzt ist und wenn sie einen besonders hohen Versorgungsaufwand
haben.
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Konzept Palliativ Care
Durch die SAPV soll ein ergänzendes Versorgungsangebot zur Verfügung stehen, dass
Bewohnern mit hohem Versorgungsaufwand mit ausgeprägten, komplexen Symptomen
ermöglicht, unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.
Das SAPV ist eine zusätzliche Leistung zu den bereits in der Versorgung des Bewohners Tätigen,
wie Hausärzte, Pflegekräfte u.a.
Das Palliativ Care Team (PCT) besteht aus besonders qualifizierten Ärzten, Pflegenden und einer
Koordinationskraft.
Die Ermittlung des Bedarfs der Leistung erfolgt durch die Pflegefachkräfte. Diese setzen sich mit
den Bewohner/-innen und / oder deren gesetzlichen Vertretern auseinander und kontaktieren die
jeweiligen Hausärzte, welche wiederum die SAPV verordnen. Diese kann in Form einer additiv
unterstützenden Teilversorgung oder einer vollständigen Versorgung erfolgen.
Der Hausarzt kann eine additiv unterstützende Teilversorgung oder eine vollständige Versorgung
an das SAPV Team abgeben, dabei beschreibt der Hausarzt näher die notwendigen Maßnahmen.
Palliativ – und Hospiznetzwerk Köln – Qualitätszirkel
Die Leitende Pflegefachkraft nimmt einmal im Quartal aktiv teil am Qualitätszirkel. Sie ist im
Verteiler des Palliativnetzwerkes. Dort können neben den aktuellen Informationen zur
Palliativversorgung durch gemeinsame Fallbesprechungen die Arbeitsfelder der einzelnen
Teilnehmer transparent und durch kollegiale Beratung offene Fragen geklärt werden.
Ehrenamtliche Mitarbeit
Zur Optimierung der Begleitung sterbender Menschen integrieren wir freiwillige Mitarbeiter. Diese
unterstützen die Pflegenden, in dem sie dort anwesend sind, wo der Bewohner es wünscht, und
sein persönliches Umfeld nicht ausreicht, um sein Bedürfnis nach Zuwendung zu stillen.
Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit ambulanten Hospizdiensten, die Einsatz im CaritasAltenzentrum leisten.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Palliativarbeit.
Ehrenamt ist eine Tätigkeit, die nicht zum Lebensunterhalt beiträgt, aber unendlich viel
Lebenserfahrung und Freude mit sich bringt.
Sie können Menschen Liebe und Mitgefühl geben oder einfach nur zuhören. Die meisten werden
sich dafür auf ihre Art und Weise bedanken, es gibt aber auch solche, die das einfach nicht
können. Ehrenamtlich zu arbeiten, bedeutet Begleitung im Leben, aber auch im Sterben der
Menschen.
Einer von den Ehrenamtlichen Gruppen ist der Hospizdienst im Kölner Norden.
Das Hospiz-Team begleitet schwerkranke und sterbende Menschen, sowie deren
Bezugspersonen. Viele Menschen wünschen sich am Ende ihres Lebens nicht allein zu sein.
Damit ist der Wunsch gemeint, die letzte Lebensphase zu unterstützen und einen Abschied vom
Leben in Geborgenheit und Würde zu ermöglichen. Ehrenamtliche Helfer besuchen die Bewohner
regelmäßig, um ihnen vorzulesen oder sich mit ihnen zu unterhalten. Manchmal reicht es einfach
da zu sein, mal sind das auch die Angehörigen, die Unterstützung oder Entlastung brauchen.
Die zweite Gruppe ist die Nachbarschaftshilfe Kölsch Hätz, deren Träger der Caritasverband ist.
Die Ehrenamtlichen Helfer sorgen und engagieren sich regelmäßig für die Menschen, die nicht
mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Es gibt Möglichkeiten, mit dem Bewohner
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zu basteln, spazieren zu gehen, Gespräche zu führen, kleine Einkäufe zu erledigen, ihnen etwas
vorzulesen, aber auch Krankenbesuche zu machen.
Es können ehrenamtliche Betreuungen, Einzelbesuche oder Aktionen, wie z.B. singen, basteln ...
für eine Gruppe angeboten werden.
Strukturelle Voraussetzungen
Das Caritas-Altenzentrum Elisabeth-von-Thüringen-Haus richtet seine Dienste an pflegebedürftige
alte Menschen. Caritas-Altenzentren sind Teil des jeweiligen Sozialraumes und lebendiger Teil der
örtlichen Kirchengemeinden.
Das
Caritas-Altenzentrum
Elisabeth-von-Thüringen-Haus
bietet
in
überschaubaren
Hausgemeinschaften für je 10 bis 14 Bewohner insgesamt 72 pflegebedürftigen Menschen
umfassende Betreuung und Versorgung.
Zur Sicherstellung der Umsetzung der Palliativen Pflege wird ein internes Palliative-Care-Team
gebildet. Dieses umfasst immer mindestens 3 ausgebildete Pflegefachkräfte, die über eine
Fachqualifikation in Palliative Care verfügen.
Dieses Team ist räumlich dem Wohnbereich „1. OG“ zugeordnet, wird aber bei Bedarf im
gesamten Haus tätig, um die dortigen Pflegeteams zu unterstützen und anzuleiten.
Soweit bei Einzug in das Haus der besondere Palliative Versorgungsbedarf erkennbar ist, wird ein
Einzug soweit möglich in den Wohnbereich „1. OG“ erfolgen. Spätere Umzüge finden nur in
Ausnahmefällen und im Interesse und mit Einverständnis des Bewohners statt.
Die Leitung und die Mitarbeitenden des Hauses, insbesondere die Fachdienstleitung Pflege und
Soziale Betreuung, fühlen sich in besonderem Maße den Grundsätzen Palliativer Pflege und des
Hospizgedankens verpflichtet und richten ihr Bemühen auf deren Umsetzung hin aus.
Kooperationen mit den ambulanten Hospizdiensten, Fachärzten, Krankenhäusern und den
Caritas-Hospizen fördern dieses Konzept.
Abschiedskultur
Für unsere Tätigkeit im Elisabeth-von-Thüringen-Haus ist es uns wichtig, bewohnerorientiert zu
arbeiten.
Unser Ziel ist es, schwerstkranken Bewohner/innen die durch eine langwierige chronische
Erkrankung oder eine akute Krise im Sterben liegen, ein möglichst angst- und schmerzfreies
Sterben zu ermöglichen.
Die Pflegekräfte, Ärzte, Seelsorger und Angehörige arbeiten gemeinsam mit dem Sterbenden an
diesem Ziel.
Der Bewohner bleibt während der Sterbephase und nach dem Tod in seinem Zimmer und
verbleibt dort auch zum Abschied.
In den Dienstzimmern befinden sich „Abschiedskoffer“ mit nötigen Utensilien zur Begleitung
Sterbender. Nach dem Tod sollte der Verstorbene nicht sofort versorgt werden, sondern in
Achtung der Persönlichkeit einige Zeit in Stille ruhen dürfen.
Bei der Versorgung beachten wir die geäußerten Wünsche des Verstorbenen wie z.B. Kleidung,
religiöse Gebräuche.
Der Raum wird mit Blumen, Blättern, ätherischen Ölen und religiösen Symbolen geschmückt.
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Wir halten eine Abschiedsfeier am Bett ab, dabei spricht ein Mitarbeiter ein Gebet oder es wird ein
passender Text vorgelesen oder die Lieblingsmusik wird gehört.
Dieses Ritual soll allen Beteiligten genug Zeit geben, um sich an den Verstorbenen zu gedenken
und sich von ihm in Respekt und Achtung zu verabschieden.
Wir stellen eine Kerze und evtl. ein Bild von den Verstorbenen am Tisch im Wohnzimmer, wo er
die meiste Zeit verbracht hatte oder im Flur an der Zimmertür, wo er wohnte.
Im Andachtsraum befindet sich ein Gedenkbuch für unsere verstorbenen BewohnerInnen.
Denn auch wenn die Menschen von uns gehen, bleiben sie weiterhin ein Teil in unserem Herzen.
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