Umsetzungshinweise für die Apotheke

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Umsetzungshinweise für die Apotheke
DIREKTABRECHNUNG VON ARZNEIMITTELN MIT
DER HUK-COBURG-KRANKENVERSICHERUNG AG
Umsetzungshinweise für die Apotheke
zum Kooperationsvertag über die Direktabrechnung von Arzneimitteln
Deutscher Apothekerverband e. V.
Stand: Juli 2015 | Version 1.0
Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte
Umsetzungshinweise für Apotheken
Eigene Notizen
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Inhaltsverzeichnis
1 Kritische Parameter zum Beitritt des Vertrages ............................................ 4 1.1 Wann kommt die Direktabrechnung für eine Apotheke in Frage? ............... 4 1.2 Für welche Apothekenkunden ist der Vertrag konzipiert? ........................... 4 2 Allgemeiner Überblick über den Ablauf der Direktabrechnung ................... 6 2.1 Erläuterung des Ablaufs der Direktabrechnung ........................................... 6 2.2 Überblick über die Arbeitsschritte der Direktabrechnung (DA) .................... 7 3 Organisatorische Vorbereitung ...................................................................... 9 3.1 Information über die Direktabrechnung ....................................................... 9 3.2 Beitritt zum Vertrag durch Apotheken.......................................................... 9 4 Inhaltliche Voraussetzung der Direktabrechnung ...................................... 10 4.1 Gegenstand der Direktabrechnung ........................................................... 10 4.2 Beantragung der Direktabrechnung .......................................................... 10 4.3 Kostenvereinbarung zwischen HUK-COBURG-Versicherten und
Apotheke ................................................................................................... 11 5 Direktabrechnung im Detail .......................................................................... 12 5.1 Genehmigung durch die HUK-COBURG................................................... 12 5.2 Durchführung der Direktabrechnung in der Apotheke ............................... 12 5.3 Erstattung des Direktabrechnungs-Betrages durch die HUK-COBURG an
die Apotheke ............................................................................................. 13 5.4 Rechnungsstellung an den HUK-COBURG-Kunden durch die Apotheke . 13 6 Anhang: Arbeitsmittel zur Durchführung der Dienstleistung .................... 15 Seite 3 von 15
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1 Kritische Parameter zum Beitritt des Vertrages
1.1 Wann kommt die Direktabrechnung für eine Apotheke in Frage?
Das Direktabrechnungsverfahren mit der HUK-COBURG Krankenversicherung AG wurde
etabliert, um Apotheken einen Schutz vor Forderungsausfällen bei hochpreisigen Arzneimitteln zu bieten.
Gerade im Bereich der hochpreisigen Arzneimittel (> 1.000 Euro) ist es heute überwiegend
üblich, dem Kunden in der Apotheke eine Rechnung zu stellen. Wenn es dann zu Zahlungsausfällen kommt, ist dies für jede Apotheke schmerzlich. Mit der DirektabrechnungsVereinbarung zwischen dem DAV und der HUK-COBURG gewinnt die Apotheke unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlungssicherheit.
Abweichend vom üblichen Direkt-Inkasso-Verfahren in der Apotheke mit privat versicherten
Patienten, ist bei der Direktabrechnung vorgesehen, dass die Apotheke die Aufwendungen
für Arzneimittel >/= 1.000 Euro direkt mit dem privaten Versicherer abrechnen kann. Hierzu
ist ein Antrag durch den Versicherten und die Apotheke bei der HUK-COBURG (je versicherter Person) zu stellen. Der Versicherte tritt die Ansprüche auf Aufwendungsersatz für
Arzneimittel, in Höhe des Versicherungsanteils, an die Apotheke ab. Die HUK-COBURG
entscheidet durch Prüfung über den Antrag auf Direktabrechnung. Bei positiver Bekundung
kann künftig für Arzneimittel in Höhe des Versicherungsanteils eine Abrechnung direkt zwischen der Apotheke und der HUK-COBURG Krankenversicherung AG erfolgen.
Beispielsweise könnte die Direktabrechnung aus folgenden Gründen für eine Apotheke
attraktiv sein:
 der Kundenstamm weist HUK-COBURG-Versicherte auf,
 einige der HUK-COBURG-Versicherten beziehen Arzneimittel >/ = 1.000 Euro,
 auf Basis eines vertrauensvollen Geschäftsverhältnisses stellt die Apotheke bereits
heute privat versicherten Patienten eine Rechnung.
1.2 Für welche Apothekenkunden ist der Vertrag konzipiert?
Anspruchsberechtigte Versicherte der HUK-COBURG sind Personen die
 einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegenüber der HUK-COBURG aufgrund
eines Krankenversicherungsvertrages mit der HUK-COBURG haben,
 zum Zeitpunkt der Rezeptbelieferung über ein gültiges Versicherungsverhältnis mit
der HUK-COBURG ohne Leistungsausschluss verfügen,
 Rezepte über medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel erhalten, deren Summe (der Rezepte / des Rezeptes) 1.000 Euro übersteigt.
Hinweis: Bitte wägen Sie sehr genau die Vor- und Nachteile, die sich mit dem Beitritt zu
diesem Vertrag ergeben, ab. Führen Sie eine genaue Analyse Ihres Kundenstammes
durch. Die Apotheke erhält stets den Betrag, den die HUK-COBURG Ihren Versicherten
gezahlt hätte.
Im schlimmsten Falle kann das bedeuten, dass die Krankheitskostenversicherung zum Beispiel in Folge von Beitragsrückständen oder aus sonstigen Gründen mit dem HUKCOBURG-Kunden ruht oder vom Kunden gekündigt wurde; hiervon könnte die Apotheke
keine Kenntnis haben. Wenn der Apotheker dann das ihm vorgelegte Rezept beliefert (also
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nach Ende des Versicherungsschutzes des HUK-COBURG-Kunden) bedeutet dies, dass
keine Direktabrechnung für ein Rezept möglich ist. Der Apotheker muss sich insoweit an
den Versicherten halten und hat ein gewisses Forderungsrisiko zu tragen.
Wenn Sie der Vereinbarung mit der HUK-COBURG beitreten, entfaltet dies grundsätzlich
Wirkung für alle Versicherten der HUK-COBURG, die die Voraussetzungen der Direktabrechnung (s. o.) erfüllen. Jederzeit kann die Direktabrechnung mit einem einzelnen HUKCOBURG-Versicherten gegenüber der HUK-COBURG widerrufen werden.
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2 Allgemeiner Überblick über den Ablauf der Direktabrechnung
2.1 Erläuterung des Ablaufs der Direktabrechnung
Ein HUK-COBURG-Versicherter möchte die Direktabrechnung vereinbaren. Hierzu berät
die Apotheke den HUK-COBURG-Kunden und füllt mit ihm gemeinsam die Erklärung zur
Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung aus (Anlage 2). Der Versicherte hat im Antrag die Höhe seines Versicherungsanteils zu bezeichnen. Versicherte der
HUK-COBURG, die nicht beihilfeberechtigt sind, jedoch einen Selbstbehalt vereinbart haben, geben den Versicherungsanteil mit 100% im Antragsbogen an. Beim Ausfüllen berät
die Apotheke den Versicherten. Der Antrag wird durch den Apotheker an die HUKCOBURG zur Prüfung weitergeleitet. Die HUK-COBURG prüft und informiert über das Ergebnis der Prüfung (Anlage 5) innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Antrags sowohl den HUK-COBURG-Versicherten als auch die Apotheke schriftlich. Nach erfolgter
Zustimmung der HUK-COBURG ist das Verfahren zulässig und gilt für künftige Ansprüche.
Ab diesem Zeitpunkt kann die teilnehmende Apotheke Rezepte mit dem Erstattungsformular zur Direktabrechnung (Anlage 3) bei der HUK-COBURG abrechnen. Die HUK-COBURG
prüft bei jeder Einreichung, ob die Voraussetzungen für eine Direktabrechnung vorliegen
(gültige Mitgliedschaft, Leistungsausschlüsse, Beitragsrückstände etc.). Die HUK-COBURG
überweist der Apotheke den Versichertenanteil (Aufwendungsersatz zu dem die HUKCOBURG gegenüber dem Versicherten gemäß Krankenversicherungsvertrag verpflichtet
ist). Sofern die Ermittlung des Aufwendungsersatzes zum ermittelten Rechnungsbetrag der
Apotheke (gemäß Erstattungsformular, Anlage 3) abweicht, informiert die HUK-COBURG
die Apotheke hierüber. Die HUK-COBURG überweist die Versicherungsleistungen auf das
im Erstattungsformular benannte Konto des Apothekers / der Apotheke. Erstattet die HUKCOBURG die Aufwendungen nicht in voller Höhe, so ermittelt der Apotheker – nach Information der HUK-COBURG über die Höhe des Aufwendungsersatzes – den noch ausstehenden Differenzbetrag. Der Differenzbetrag ist beim HUK-COBURG-Kunden durch Rechnungsstellung einzufordern.
Eine Übersicht über die einzelnen Arbeitsschritte der Direktabrechnung gibt die nachfolgende Abbildung.
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2.2 Überblick über die Arbeitsschritte der Direktabrechnung (DA)
Die Dienstleistung beinhaltet folgende Arbeitsvorgänge in chronologischer Reihenfolge.
Hinweise zu den einzelnen Positionen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Apotheke ist dem Direktabrechnungsvertrag
zwischen DAV und HUK-COBURG beigetreten (Anlage 1)
HUK-COBURG-Kunde reicht Rezept/e in der Apotheke ein
Verordnete AM sind grundsätzlich
geeignet, um DA zu beantragen
Apotheke identifiziert geeignete HUKCOBURG-Kunden aus dem Apothekenkundenstamm
Apotheke berät die HUK-COBURG-Kunden über
die DA-Möglichkeit ab dem/n nächsten Rezept/en
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

medizinisch notwendige, ärztlich verordnete AM
vorgelegter Rezeptwert (einzeln oder in Summe) >/= 1.000 Euro
Apotheke und HUK-COBURG-Kunde möchten gemeinsam die DA beantragen
Apotheke und HUK-COBURG-Kunde füllen die
Erklärung zur DA und Schweigepflichtentbindung (Anlage 2) aus
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

HUK-COBURG-Kunde = Höhe des Versicherungsanteils,
Unterschrift d. Versicherungsnehmers/
Unterschrift der versicherten Person
Apotheke
= Kontaktdaten Apotheke,
Unterschrift Apotheke
Apotheke und HUK-COBURG-Kunde füllen die
Kostenvereinbarung (Anlage 4) aus
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
HUK-COBURG-Kunde = Unterschrift des Versicherungsnehmers
Apotheke sendet den Antrag auf DA (Anlage 2) an die HUK-COBURG
HUK-COBURG informiert den Apotheker und den HUK-COBURG-Kunden
innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Antrags bei der HUK-COBURG
über die Erteilung oder Nichterteilung der Genehmigung der DA
sowie tarifliche Ausschlüsse, soweit sie die DA berühren (Anlage 5)
Genehmigung wurde durch HUKCOBURG in Höhe des Versicherungsanteils erteilt:
weiter Folgeseite
Genehmigung wurde durch HUKCOBURG nicht erteilt:
Apotheker beliefert Rezept mit Sofortinkasso
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Genehmigung wurde durch HUKCOBURG in Höhe des Versicherungsanteils erteilt:
HUK-COBURG-Kunde reicht Rezept/e über mindestens ein zur DA geeignetes
AM (Rezeptwert >/= 1.000 Euro) in der Apotheke ein
Apotheke füllt Erstattungsformular (Anlage 3) aus
Durchführung des Sofortinkassos für den nicht versicherten Anteil (70%,50%,X%)
Hinweis: „Beihilfe-Anteil“ zählt als „nicht versicherter Anteil“ = Sofortinkasso
Kein Abzug eines eventuell vereinbarten oder verbliebenen Selbstbehaltes zwischen HUK-COBURG und Versichertem
Apotheke übergibt AM an Kunden
Apotheke sendet Einreichungsformular zur DA (Anlage 3) zusammen mit dem
ordnungsgemäß bedruckten (PZN) Originalbeleg des Rezeptes an HUKCOBURG
HUK-COBURG prüft Voraussetzungen der DA und teilt Apotheke die
Erstattungshöhe mit, sofern diese
vom Rechnungsbetrag gemäß Erstattungsformular abweicht
Erstattung der Versicherungsleistung
auf das Konto der Apotheke
Sofern die HUK-COBURG die Aufwendungen abweichend ermittelt und erstattet
hat:
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


Ermittlung des Differenzbetrages durch die Apotheke
Erstellung einer Rechnung über den Differenzbetrag an HUK-COBURGKunden (Anlage 6)
Zahlungseingang / Inkasso für den Differenzbetrag überwachen und verbuchen
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3 Organisatorische Vorbereitung
3.1 Information über die Direktabrechnung
Die HUK-COBURG plant über die Möglichkeit der Direktabrechnung über eine Pressemitteilung zu informieren. Den Kunden der HUK-COBURG wird über die Homepage der HUKCOBURG das Verfahren im Detail erläutert. Die Kunden der HUK-COBURG erhalten zusätzlich ein Informationsschreiben (Anlage 7.1) sowie auf den Leistungsabrechnungsschreiben einen entsprechenden Hinweis auf die Möglichkeit der Direktabrechnung (Anlage
7.2).
Der Landesapothekerverband führt eine Liste der beigetretenen Apotheken zum Vertrag.
Diese Liste wird monatlich aktualisiert. Die Liste der beigetretenen Apotheken wird den
Versicherten der HUK-COBURG öffentlich zugänglich gemacht unter: http://www.aponet.de
Dem Vertrag beigetretene Apotheken sollen die HUK-COBURG-Kunden, sofern dies angemessen und organisatorisch machbar ist, über die Möglichkeit der Direktabrechnung
informieren. Insbesondere soll der Patient im Rahmen der Direktabrechnung beim Ausfüllen der Anträge (Genehmigungsformular) beraten und unterstützt werden.
3.2 Beitritt zum Vertrag durch Apotheken
Am Vertrag interessierte Apotheken können diesem beitreten. Hierzu wurde eine entsprechende Beitrittserklärung erstellt (Anlage 1). Die Teilnahme am Vertrag erklärt die Apotheke gegenüber ihrem zuständigen Landesapothekerverband. Den Beitritt können ausschließlich Apotheken erklären, die Mitglied in einem Landesapothekerverband sind. Die
beigetretene Apotheke lässt die jeweils gültige Fassung des Vertrages gegen sich gelten.
DAV und HUK-COBURG können die teilnehmenden Apotheken anhand sachlicher Kriterien begrenzen. Unter sachlichen Kriterien sind hier Auffälligkeiten der Apotheken zum Beispiel bei beim Abrechnungsgeschehen o. ä. gemeint.
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4 Inhaltliche Voraussetzung der Direktabrechnung
4.1 Gegenstand der Direktabrechnung
Gegenstand der Direktabrechnung sind Aufwendungen von HUK-COBURG-Versicherten
für:

medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel

Rezepte, deren Einzelwert >/= 1.000 Euro beträgt oder

Rezepte, deren Summe >/= 1.000 Euro beträgt
Der Wert des Rezeptes stellt die Summe der Apothekenabgabepreise einschließlich Umsatzsteuer dar.
Mit Beantragung der Direktabrechnung vereinbart der Versicherte mit dem teilnehmenden
Apotheker, dass dieser seine künftigen Ansprüche auf Aufwendungsersatz gegenüber der
HUK-COBURG aus der Krankheitskostenversicherung für die versicherte Person abtritt.
4.2 Beantragung der Direktabrechnung
Die Direktabrechnung kann der Versicherte mit Hilfe der Erklärung zur Direktabrechnung
und Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage 2) bei der HUK-COBURG beantragen.
Der Apotheker hält dazu den Antrag auf Direktabrechnung bereit und unterstützt den Versicherten beim Ausfüllen des Antrags. Die Erklärung zur Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung liegt diesem Dokument als Kopiervorlage (Anlage 2) bei. Teilnehmende Apotheken können ihn aber auch im geschlossenen Mitgliederbereich des Landesapothekerverbandes herunterladen.
Im Antrag auf Direktabrechnung haben der HUK-COBURG-Versicherte und die Apotheke
verschiedene Angaben zu machen. Als Apotheke achten Sie bitte darauf, dass der Versicherte die geforderten Angaben zu seiner und ggf. zur versicherten Person macht.
 Name der versicherten Person
 Anschrift der versicherten Person
 Service-Nummer / Versichertennummer
 Höhe des Versicherungsanteils
 Unterschrift des Versicherungsnehmers, dass er die DA wünscht und seine Ansprüche an die Apotheke abtritt
 Unterschrift der versicherten Person (Versicherungsnehmer oder versicherte
Person > 16 Jahre) zur Einwilligung in die Datenverarbeitung
Sollte die versicherte Person nicht bei der Beantragung der Direktabrechnung anwesend
sein, so geben Sie bitte den Antrag auf Direktabrechnung dem Versicherten mit nach Hause. Die Unterschriften sind zwingende Parameter im Genehmigungsverfahren.
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Desweiteren ergänzt die Apotheke folgende Angaben auf dem Formular:
 Name der Apotheke
 Anschrift der Apotheke
 Unterschrift (ggf. Stempel) der Apotheke
Nachdem die Apotheke alle Angaben auf Vollständigkeit geprüft hat, sendet sie diese an:
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96450 Coburg.
4.3 Kostenvereinbarung zwischen HUK-COBURG-Versicherten und Apotheke
Die Direktabrechnung erfolgt grundsätzlich in dem Umfang, zu dem die HUK-COBURG
dem Versicherten zum Aufwendungsersatz verpflichtet ist.
Wir empfehlen den Apotheken, zusätzlich zur Erklärung zur Direktabrechnung, die an die
HUK-COBURG gesendet wird, das Formular Kostenvereinbarung, das diesem Dokument
als Muster beigefügt ist (Anlage 4), vom Kunden unterschreiben zu lassen. Das Dokument
erstellen Sie bitte in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar händigt die Apotheke dem
Kunden aus. Das zweite Dokument verbleibt in der Apotheke. Die Aufbewahrung erfolgt in
einem Sonderordner.
Der HUK-COBURG-Kunde bestätigt auf dem Dokument mit seiner Unterschrift, dass ggf.
entstehende Kosten, die die HUK-COBURG nicht trägt, selbst gegen Rechnung der Apotheke zu übernehmen hat. Mit Hilfe des Formulars und dem Anerkenntnis durch die Unterschrift des Versicherten wird dem Kunden dieser Tatbestand eindringlich verdeutlicht.
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5 Direktabrechnung im Detail
5.1 Genehmigung durch die HUK-COBURG
Die Prüfung des Antrags auf Direktabrechnung durch die HUK-COBURG erfolgt innerhalb
von zehn Werktagen nach Zugang des Antrags bei der HUK-COBURG. Die HUK-COBURG
teilt der Apotheke die grundsätzlichen tariflichen Ausschlüsse zum Versicherten mit, sofern
sie den Bereich Arzneimittel im Rahmen dieser Vereinbarung berühren, sowie Bestätigung
der Höhe des Versicherungsanteils der HUK-COBURG (des nicht von der Beihilfe erstatteten Anteils). Das Muster des Genehmigungsschreibens der HUK-COBURG an die Apotheke finden Sie anliegend (Anlage 5).
5.2 Durchführung der Direktabrechnung in der Apotheke
Nach Genehmigung der Direktabrechnung durch die HUK-COBURG können die künftigen
Rezepte mit einem Wert für erstattungsfähige, medizinisch notwendige, ärztlich verordnete
Arzneimittel >/= 1.000 Euro direkt mit der HUK-COBURG abgerechnet werden. Zur Abrechnung nutzt die Apotheke das Erstattungsformular für die Direktabrechnung (Anlage 3).
Maßgeblich für die Abrechnung gegenüber der HUK-COBURG ist das Erreichen des Wertes von 1.000 Euro bei Einreichen der Unterlagen auf Erstattung durch die Apotheke.
Die auf dem Rezept vermerkten Daten Ausstellung durch den Arzt und Abgabe der Arzneimittel in der Apotheke sind für die Abrechnung gegenüber der HUK-COBURG unerheblich.
Ist zwischen dem Versicherten und der HUK-COBURG ein Selbstbehalt vereinbart worden,
so bleibt dieser von der Apotheke bei der Abrechnung gegenüber dem Kunden unberücksichtigt. Die Verrechnung eines eventuell verbleibenden Selbstbehaltes wird mit anderen
künftigen Erstattungen, außerhalb des Bereichs Arzneimittel, zwischen dem Versicherten
und der HUK-COBURG verrechnet.
Die Direktabrechnung erfolgt stets in Höhe des HUK-COBURG-Versicherungsanteils,
so dass die Apotheke bei beihilfeberechtigten Versicherten immer eine gewisse Kaufpreisforderung (Sofortinkasso) für die Aufwendungen, die über die Beihilfe abzurechnen sind,
stellen muss.
Auf dem Erstattungsformular für Direktabrechnung hat die Apotheke verschiedene Angaben zu machen:
 Service-Nummer des Versicherten
 Name des Versicherten
 Rechnungsbetrag (X% des Versicherungsanteils bzw. Kaufpreisanspruch, der
nicht von der Beihilfe erstattet wird)
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Desweiteren ergänzt die Apotheke folgende Angaben auf dem Formular:
 Name des Apothekers / Name der Apotheke
 Bankverbindung (Kto-Nr, BLZ, Name des Kreditinstituts)
Zusammen mit den PZN-bedruckten Originalrezepten leitet die Apotheke das Erstattungsformular an folgende Adresse weiter: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, WilliHussong-Str. 2, 96450 Coburg.
5.3 Erstattung des Direktabrechnungs-Betrages durch die HUK-COBURG an die Apotheke
Nach Prüfung der eingereichten und vollständigen Unterlagen bei der HUK-COBURG wird
der entsprechende Aufwendungsersatz (Versicherungsanteil) auf das Konto der Apotheke
überwiesen. Die Überweisung erfolgt spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang (Zugang des Erstattungsformulars) bei der HUK-COBURG. Der Überweisungsträger enthält
folgende Angaben:
 Rechnungs-Nr. (soweit angegeben)
 Rechnungsdatum (soweit angegeben)
 Name der versicherten Person (wegen maximaler Zeichenlänge ggf. gekürzt)
 Service-Nummer
Die HUK-COBURG überweist die Versicherungsleistungen auf das im Erstattungsformular
benannte Konto des Apothekers. Erstattet die HUK-COBURG Aufwendungen abweichend
vom ermittelten Rechnungsbetrag der Apotheke, so informiert die HUK-COBURG die Apotheke über die Höhe des Aufwendungsersatzes.
Die Zahlungsverpflichtung der HUK-COBURG bleibt solange bis zum genehmigten Prozentsatz bestehen, solange die HUK-COBURG der Apotheke keinen abweichenden Prozentsatz mitgeteilt hat. Änderungen im Vertragsverhältnis zwischen HUK-COBURG und
Kunde werden der Apotheke schriftlich mitgeteilt, sofern sie die DirektabrechnungsVereinbarung berühren.
5.4 Rechnungsstellung an den HUK-COBURG-Kunden durch die Apotheke
Sollte die HUK-COBURG einen abweichenden Rechnungsbetrag im Rahmen des Direktabrechnungsverfahrens ermittelt haben, so stellt die Apotheke über ggf. entstandene Differenzkosten eine Rechnung an den HUK-COBURG-Kunden.
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Ein Muster einer Rechnung an den Kunden ist als Anlage 6 dieser Arbeitshilfe beigefügt.
Die Apotheke kann diese auch im geschlossenen Mitgliederbereich des Landesapothekerverbandes herunterladen.
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6 Anhang: Arbeitsmittel zur Durchführung der Dienstleistung
Anlage Bezeichnung
1
Beitrittserklärung (Muster des Beitritts der Apotheke zum Vertrag)
2
Erklärung zur Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung
(Antrag auf Genehmigung der Direktabrechnung) - Kopiervorlage
3
Erstattungsformular für Direktabrechnung - Muster
4
Kostenvereinbarung (zwischen HUK-COBURG-Kunde und Apotheke) - Muster
5
Genehmigungsschreiben der HUK-COBURG an die Apotheke - Muster
6
Rechnung (Rechnung der Apotheke an den HUK-COBURG-Kunden) - Muster
7
Versicherteninformation
7.1
Informationsschreiben an den Kunden
7.2
Andruck auf Leistungsabrechnungsschreiben an den Kunden
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