Umsetzungshinweise für die Apotheke
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Umsetzungshinweise für die Apotheke
DIREKTABRECHNUNG VON ARZNEIMITTELN MIT DER HUK-COBURG-KRANKENVERSICHERUNG AG Umsetzungshinweise für die Apotheke zum Kooperationsvertag über die Direktabrechnung von Arzneimitteln Deutscher Apothekerverband e. V. Stand: Juli 2015 | Version 1.0 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken Eigene Notizen Seite 2 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken Inhaltsverzeichnis 1 Kritische Parameter zum Beitritt des Vertrages ............................................ 4 1.1 Wann kommt die Direktabrechnung für eine Apotheke in Frage? ............... 4 1.2 Für welche Apothekenkunden ist der Vertrag konzipiert? ........................... 4 2 Allgemeiner Überblick über den Ablauf der Direktabrechnung ................... 6 2.1 Erläuterung des Ablaufs der Direktabrechnung ........................................... 6 2.2 Überblick über die Arbeitsschritte der Direktabrechnung (DA) .................... 7 3 Organisatorische Vorbereitung ...................................................................... 9 3.1 Information über die Direktabrechnung ....................................................... 9 3.2 Beitritt zum Vertrag durch Apotheken.......................................................... 9 4 Inhaltliche Voraussetzung der Direktabrechnung ...................................... 10 4.1 Gegenstand der Direktabrechnung ........................................................... 10 4.2 Beantragung der Direktabrechnung .......................................................... 10 4.3 Kostenvereinbarung zwischen HUK-COBURG-Versicherten und Apotheke ................................................................................................... 11 5 Direktabrechnung im Detail .......................................................................... 12 5.1 Genehmigung durch die HUK-COBURG................................................... 12 5.2 Durchführung der Direktabrechnung in der Apotheke ............................... 12 5.3 Erstattung des Direktabrechnungs-Betrages durch die HUK-COBURG an die Apotheke ............................................................................................. 13 5.4 Rechnungsstellung an den HUK-COBURG-Kunden durch die Apotheke . 13 6 Anhang: Arbeitsmittel zur Durchführung der Dienstleistung .................... 15 Seite 3 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 1 Kritische Parameter zum Beitritt des Vertrages 1.1 Wann kommt die Direktabrechnung für eine Apotheke in Frage? Das Direktabrechnungsverfahren mit der HUK-COBURG Krankenversicherung AG wurde etabliert, um Apotheken einen Schutz vor Forderungsausfällen bei hochpreisigen Arzneimitteln zu bieten. Gerade im Bereich der hochpreisigen Arzneimittel (> 1.000 Euro) ist es heute überwiegend üblich, dem Kunden in der Apotheke eine Rechnung zu stellen. Wenn es dann zu Zahlungsausfällen kommt, ist dies für jede Apotheke schmerzlich. Mit der DirektabrechnungsVereinbarung zwischen dem DAV und der HUK-COBURG gewinnt die Apotheke unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlungssicherheit. Abweichend vom üblichen Direkt-Inkasso-Verfahren in der Apotheke mit privat versicherten Patienten, ist bei der Direktabrechnung vorgesehen, dass die Apotheke die Aufwendungen für Arzneimittel >/= 1.000 Euro direkt mit dem privaten Versicherer abrechnen kann. Hierzu ist ein Antrag durch den Versicherten und die Apotheke bei der HUK-COBURG (je versicherter Person) zu stellen. Der Versicherte tritt die Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Arzneimittel, in Höhe des Versicherungsanteils, an die Apotheke ab. Die HUK-COBURG entscheidet durch Prüfung über den Antrag auf Direktabrechnung. Bei positiver Bekundung kann künftig für Arzneimittel in Höhe des Versicherungsanteils eine Abrechnung direkt zwischen der Apotheke und der HUK-COBURG Krankenversicherung AG erfolgen. Beispielsweise könnte die Direktabrechnung aus folgenden Gründen für eine Apotheke attraktiv sein: der Kundenstamm weist HUK-COBURG-Versicherte auf, einige der HUK-COBURG-Versicherten beziehen Arzneimittel >/ = 1.000 Euro, auf Basis eines vertrauensvollen Geschäftsverhältnisses stellt die Apotheke bereits heute privat versicherten Patienten eine Rechnung. 1.2 Für welche Apothekenkunden ist der Vertrag konzipiert? Anspruchsberechtigte Versicherte der HUK-COBURG sind Personen die einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegenüber der HUK-COBURG aufgrund eines Krankenversicherungsvertrages mit der HUK-COBURG haben, zum Zeitpunkt der Rezeptbelieferung über ein gültiges Versicherungsverhältnis mit der HUK-COBURG ohne Leistungsausschluss verfügen, Rezepte über medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel erhalten, deren Summe (der Rezepte / des Rezeptes) 1.000 Euro übersteigt. Hinweis: Bitte wägen Sie sehr genau die Vor- und Nachteile, die sich mit dem Beitritt zu diesem Vertrag ergeben, ab. Führen Sie eine genaue Analyse Ihres Kundenstammes durch. Die Apotheke erhält stets den Betrag, den die HUK-COBURG Ihren Versicherten gezahlt hätte. Im schlimmsten Falle kann das bedeuten, dass die Krankheitskostenversicherung zum Beispiel in Folge von Beitragsrückständen oder aus sonstigen Gründen mit dem HUKCOBURG-Kunden ruht oder vom Kunden gekündigt wurde; hiervon könnte die Apotheke keine Kenntnis haben. Wenn der Apotheker dann das ihm vorgelegte Rezept beliefert (also Seite 4 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken nach Ende des Versicherungsschutzes des HUK-COBURG-Kunden) bedeutet dies, dass keine Direktabrechnung für ein Rezept möglich ist. Der Apotheker muss sich insoweit an den Versicherten halten und hat ein gewisses Forderungsrisiko zu tragen. Wenn Sie der Vereinbarung mit der HUK-COBURG beitreten, entfaltet dies grundsätzlich Wirkung für alle Versicherten der HUK-COBURG, die die Voraussetzungen der Direktabrechnung (s. o.) erfüllen. Jederzeit kann die Direktabrechnung mit einem einzelnen HUKCOBURG-Versicherten gegenüber der HUK-COBURG widerrufen werden. Seite 5 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 2 Allgemeiner Überblick über den Ablauf der Direktabrechnung 2.1 Erläuterung des Ablaufs der Direktabrechnung Ein HUK-COBURG-Versicherter möchte die Direktabrechnung vereinbaren. Hierzu berät die Apotheke den HUK-COBURG-Kunden und füllt mit ihm gemeinsam die Erklärung zur Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung aus (Anlage 2). Der Versicherte hat im Antrag die Höhe seines Versicherungsanteils zu bezeichnen. Versicherte der HUK-COBURG, die nicht beihilfeberechtigt sind, jedoch einen Selbstbehalt vereinbart haben, geben den Versicherungsanteil mit 100% im Antragsbogen an. Beim Ausfüllen berät die Apotheke den Versicherten. Der Antrag wird durch den Apotheker an die HUKCOBURG zur Prüfung weitergeleitet. Die HUK-COBURG prüft und informiert über das Ergebnis der Prüfung (Anlage 5) innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Antrags sowohl den HUK-COBURG-Versicherten als auch die Apotheke schriftlich. Nach erfolgter Zustimmung der HUK-COBURG ist das Verfahren zulässig und gilt für künftige Ansprüche. Ab diesem Zeitpunkt kann die teilnehmende Apotheke Rezepte mit dem Erstattungsformular zur Direktabrechnung (Anlage 3) bei der HUK-COBURG abrechnen. Die HUK-COBURG prüft bei jeder Einreichung, ob die Voraussetzungen für eine Direktabrechnung vorliegen (gültige Mitgliedschaft, Leistungsausschlüsse, Beitragsrückstände etc.). Die HUK-COBURG überweist der Apotheke den Versichertenanteil (Aufwendungsersatz zu dem die HUKCOBURG gegenüber dem Versicherten gemäß Krankenversicherungsvertrag verpflichtet ist). Sofern die Ermittlung des Aufwendungsersatzes zum ermittelten Rechnungsbetrag der Apotheke (gemäß Erstattungsformular, Anlage 3) abweicht, informiert die HUK-COBURG die Apotheke hierüber. Die HUK-COBURG überweist die Versicherungsleistungen auf das im Erstattungsformular benannte Konto des Apothekers / der Apotheke. Erstattet die HUKCOBURG die Aufwendungen nicht in voller Höhe, so ermittelt der Apotheker – nach Information der HUK-COBURG über die Höhe des Aufwendungsersatzes – den noch ausstehenden Differenzbetrag. Der Differenzbetrag ist beim HUK-COBURG-Kunden durch Rechnungsstellung einzufordern. Eine Übersicht über die einzelnen Arbeitsschritte der Direktabrechnung gibt die nachfolgende Abbildung. Seite 6 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 2.2 Überblick über die Arbeitsschritte der Direktabrechnung (DA) Die Dienstleistung beinhaltet folgende Arbeitsvorgänge in chronologischer Reihenfolge. Hinweise zu den einzelnen Positionen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Apotheke ist dem Direktabrechnungsvertrag zwischen DAV und HUK-COBURG beigetreten (Anlage 1) HUK-COBURG-Kunde reicht Rezept/e in der Apotheke ein Verordnete AM sind grundsätzlich geeignet, um DA zu beantragen Apotheke identifiziert geeignete HUKCOBURG-Kunden aus dem Apothekenkundenstamm Apotheke berät die HUK-COBURG-Kunden über die DA-Möglichkeit ab dem/n nächsten Rezept/en ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- medizinisch notwendige, ärztlich verordnete AM vorgelegter Rezeptwert (einzeln oder in Summe) >/= 1.000 Euro Apotheke und HUK-COBURG-Kunde möchten gemeinsam die DA beantragen Apotheke und HUK-COBURG-Kunde füllen die Erklärung zur DA und Schweigepflichtentbindung (Anlage 2) aus ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HUK-COBURG-Kunde = Höhe des Versicherungsanteils, Unterschrift d. Versicherungsnehmers/ Unterschrift der versicherten Person Apotheke = Kontaktdaten Apotheke, Unterschrift Apotheke Apotheke und HUK-COBURG-Kunde füllen die Kostenvereinbarung (Anlage 4) aus ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HUK-COBURG-Kunde = Unterschrift des Versicherungsnehmers Apotheke sendet den Antrag auf DA (Anlage 2) an die HUK-COBURG HUK-COBURG informiert den Apotheker und den HUK-COBURG-Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Antrags bei der HUK-COBURG über die Erteilung oder Nichterteilung der Genehmigung der DA sowie tarifliche Ausschlüsse, soweit sie die DA berühren (Anlage 5) Genehmigung wurde durch HUKCOBURG in Höhe des Versicherungsanteils erteilt: weiter Folgeseite Genehmigung wurde durch HUKCOBURG nicht erteilt: Apotheker beliefert Rezept mit Sofortinkasso Seite 7 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken Genehmigung wurde durch HUKCOBURG in Höhe des Versicherungsanteils erteilt: HUK-COBURG-Kunde reicht Rezept/e über mindestens ein zur DA geeignetes AM (Rezeptwert >/= 1.000 Euro) in der Apotheke ein Apotheke füllt Erstattungsformular (Anlage 3) aus Durchführung des Sofortinkassos für den nicht versicherten Anteil (70%,50%,X%) Hinweis: „Beihilfe-Anteil“ zählt als „nicht versicherter Anteil“ = Sofortinkasso Kein Abzug eines eventuell vereinbarten oder verbliebenen Selbstbehaltes zwischen HUK-COBURG und Versichertem Apotheke übergibt AM an Kunden Apotheke sendet Einreichungsformular zur DA (Anlage 3) zusammen mit dem ordnungsgemäß bedruckten (PZN) Originalbeleg des Rezeptes an HUKCOBURG HUK-COBURG prüft Voraussetzungen der DA und teilt Apotheke die Erstattungshöhe mit, sofern diese vom Rechnungsbetrag gemäß Erstattungsformular abweicht Erstattung der Versicherungsleistung auf das Konto der Apotheke Sofern die HUK-COBURG die Aufwendungen abweichend ermittelt und erstattet hat: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ermittlung des Differenzbetrages durch die Apotheke Erstellung einer Rechnung über den Differenzbetrag an HUK-COBURGKunden (Anlage 6) Zahlungseingang / Inkasso für den Differenzbetrag überwachen und verbuchen Seite 8 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 3 Organisatorische Vorbereitung 3.1 Information über die Direktabrechnung Die HUK-COBURG plant über die Möglichkeit der Direktabrechnung über eine Pressemitteilung zu informieren. Den Kunden der HUK-COBURG wird über die Homepage der HUKCOBURG das Verfahren im Detail erläutert. Die Kunden der HUK-COBURG erhalten zusätzlich ein Informationsschreiben (Anlage 7.1) sowie auf den Leistungsabrechnungsschreiben einen entsprechenden Hinweis auf die Möglichkeit der Direktabrechnung (Anlage 7.2). Der Landesapothekerverband führt eine Liste der beigetretenen Apotheken zum Vertrag. Diese Liste wird monatlich aktualisiert. Die Liste der beigetretenen Apotheken wird den Versicherten der HUK-COBURG öffentlich zugänglich gemacht unter: http://www.aponet.de Dem Vertrag beigetretene Apotheken sollen die HUK-COBURG-Kunden, sofern dies angemessen und organisatorisch machbar ist, über die Möglichkeit der Direktabrechnung informieren. Insbesondere soll der Patient im Rahmen der Direktabrechnung beim Ausfüllen der Anträge (Genehmigungsformular) beraten und unterstützt werden. 3.2 Beitritt zum Vertrag durch Apotheken Am Vertrag interessierte Apotheken können diesem beitreten. Hierzu wurde eine entsprechende Beitrittserklärung erstellt (Anlage 1). Die Teilnahme am Vertrag erklärt die Apotheke gegenüber ihrem zuständigen Landesapothekerverband. Den Beitritt können ausschließlich Apotheken erklären, die Mitglied in einem Landesapothekerverband sind. Die beigetretene Apotheke lässt die jeweils gültige Fassung des Vertrages gegen sich gelten. DAV und HUK-COBURG können die teilnehmenden Apotheken anhand sachlicher Kriterien begrenzen. Unter sachlichen Kriterien sind hier Auffälligkeiten der Apotheken zum Beispiel bei beim Abrechnungsgeschehen o. ä. gemeint. Seite 9 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 4 Inhaltliche Voraussetzung der Direktabrechnung 4.1 Gegenstand der Direktabrechnung Gegenstand der Direktabrechnung sind Aufwendungen von HUK-COBURG-Versicherten für: medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel Rezepte, deren Einzelwert >/= 1.000 Euro beträgt oder Rezepte, deren Summe >/= 1.000 Euro beträgt Der Wert des Rezeptes stellt die Summe der Apothekenabgabepreise einschließlich Umsatzsteuer dar. Mit Beantragung der Direktabrechnung vereinbart der Versicherte mit dem teilnehmenden Apotheker, dass dieser seine künftigen Ansprüche auf Aufwendungsersatz gegenüber der HUK-COBURG aus der Krankheitskostenversicherung für die versicherte Person abtritt. 4.2 Beantragung der Direktabrechnung Die Direktabrechnung kann der Versicherte mit Hilfe der Erklärung zur Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage 2) bei der HUK-COBURG beantragen. Der Apotheker hält dazu den Antrag auf Direktabrechnung bereit und unterstützt den Versicherten beim Ausfüllen des Antrags. Die Erklärung zur Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung liegt diesem Dokument als Kopiervorlage (Anlage 2) bei. Teilnehmende Apotheken können ihn aber auch im geschlossenen Mitgliederbereich des Landesapothekerverbandes herunterladen. Im Antrag auf Direktabrechnung haben der HUK-COBURG-Versicherte und die Apotheke verschiedene Angaben zu machen. Als Apotheke achten Sie bitte darauf, dass der Versicherte die geforderten Angaben zu seiner und ggf. zur versicherten Person macht. Name der versicherten Person Anschrift der versicherten Person Service-Nummer / Versichertennummer Höhe des Versicherungsanteils Unterschrift des Versicherungsnehmers, dass er die DA wünscht und seine Ansprüche an die Apotheke abtritt Unterschrift der versicherten Person (Versicherungsnehmer oder versicherte Person > 16 Jahre) zur Einwilligung in die Datenverarbeitung Sollte die versicherte Person nicht bei der Beantragung der Direktabrechnung anwesend sein, so geben Sie bitte den Antrag auf Direktabrechnung dem Versicherten mit nach Hause. Die Unterschriften sind zwingende Parameter im Genehmigungsverfahren. Seite 10 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken Desweiteren ergänzt die Apotheke folgende Angaben auf dem Formular: Name der Apotheke Anschrift der Apotheke Unterschrift (ggf. Stempel) der Apotheke Nachdem die Apotheke alle Angaben auf Vollständigkeit geprüft hat, sendet sie diese an: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96450 Coburg. 4.3 Kostenvereinbarung zwischen HUK-COBURG-Versicherten und Apotheke Die Direktabrechnung erfolgt grundsätzlich in dem Umfang, zu dem die HUK-COBURG dem Versicherten zum Aufwendungsersatz verpflichtet ist. Wir empfehlen den Apotheken, zusätzlich zur Erklärung zur Direktabrechnung, die an die HUK-COBURG gesendet wird, das Formular Kostenvereinbarung, das diesem Dokument als Muster beigefügt ist (Anlage 4), vom Kunden unterschreiben zu lassen. Das Dokument erstellen Sie bitte in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar händigt die Apotheke dem Kunden aus. Das zweite Dokument verbleibt in der Apotheke. Die Aufbewahrung erfolgt in einem Sonderordner. Der HUK-COBURG-Kunde bestätigt auf dem Dokument mit seiner Unterschrift, dass ggf. entstehende Kosten, die die HUK-COBURG nicht trägt, selbst gegen Rechnung der Apotheke zu übernehmen hat. Mit Hilfe des Formulars und dem Anerkenntnis durch die Unterschrift des Versicherten wird dem Kunden dieser Tatbestand eindringlich verdeutlicht. Seite 11 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 5 Direktabrechnung im Detail 5.1 Genehmigung durch die HUK-COBURG Die Prüfung des Antrags auf Direktabrechnung durch die HUK-COBURG erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang des Antrags bei der HUK-COBURG. Die HUK-COBURG teilt der Apotheke die grundsätzlichen tariflichen Ausschlüsse zum Versicherten mit, sofern sie den Bereich Arzneimittel im Rahmen dieser Vereinbarung berühren, sowie Bestätigung der Höhe des Versicherungsanteils der HUK-COBURG (des nicht von der Beihilfe erstatteten Anteils). Das Muster des Genehmigungsschreibens der HUK-COBURG an die Apotheke finden Sie anliegend (Anlage 5). 5.2 Durchführung der Direktabrechnung in der Apotheke Nach Genehmigung der Direktabrechnung durch die HUK-COBURG können die künftigen Rezepte mit einem Wert für erstattungsfähige, medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Arzneimittel >/= 1.000 Euro direkt mit der HUK-COBURG abgerechnet werden. Zur Abrechnung nutzt die Apotheke das Erstattungsformular für die Direktabrechnung (Anlage 3). Maßgeblich für die Abrechnung gegenüber der HUK-COBURG ist das Erreichen des Wertes von 1.000 Euro bei Einreichen der Unterlagen auf Erstattung durch die Apotheke. Die auf dem Rezept vermerkten Daten Ausstellung durch den Arzt und Abgabe der Arzneimittel in der Apotheke sind für die Abrechnung gegenüber der HUK-COBURG unerheblich. Ist zwischen dem Versicherten und der HUK-COBURG ein Selbstbehalt vereinbart worden, so bleibt dieser von der Apotheke bei der Abrechnung gegenüber dem Kunden unberücksichtigt. Die Verrechnung eines eventuell verbleibenden Selbstbehaltes wird mit anderen künftigen Erstattungen, außerhalb des Bereichs Arzneimittel, zwischen dem Versicherten und der HUK-COBURG verrechnet. Die Direktabrechnung erfolgt stets in Höhe des HUK-COBURG-Versicherungsanteils, so dass die Apotheke bei beihilfeberechtigten Versicherten immer eine gewisse Kaufpreisforderung (Sofortinkasso) für die Aufwendungen, die über die Beihilfe abzurechnen sind, stellen muss. Auf dem Erstattungsformular für Direktabrechnung hat die Apotheke verschiedene Angaben zu machen: Service-Nummer des Versicherten Name des Versicherten Rechnungsbetrag (X% des Versicherungsanteils bzw. Kaufpreisanspruch, der nicht von der Beihilfe erstattet wird) Seite 12 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken Desweiteren ergänzt die Apotheke folgende Angaben auf dem Formular: Name des Apothekers / Name der Apotheke Bankverbindung (Kto-Nr, BLZ, Name des Kreditinstituts) Zusammen mit den PZN-bedruckten Originalrezepten leitet die Apotheke das Erstattungsformular an folgende Adresse weiter: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, WilliHussong-Str. 2, 96450 Coburg. 5.3 Erstattung des Direktabrechnungs-Betrages durch die HUK-COBURG an die Apotheke Nach Prüfung der eingereichten und vollständigen Unterlagen bei der HUK-COBURG wird der entsprechende Aufwendungsersatz (Versicherungsanteil) auf das Konto der Apotheke überwiesen. Die Überweisung erfolgt spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang (Zugang des Erstattungsformulars) bei der HUK-COBURG. Der Überweisungsträger enthält folgende Angaben: Rechnungs-Nr. (soweit angegeben) Rechnungsdatum (soweit angegeben) Name der versicherten Person (wegen maximaler Zeichenlänge ggf. gekürzt) Service-Nummer Die HUK-COBURG überweist die Versicherungsleistungen auf das im Erstattungsformular benannte Konto des Apothekers. Erstattet die HUK-COBURG Aufwendungen abweichend vom ermittelten Rechnungsbetrag der Apotheke, so informiert die HUK-COBURG die Apotheke über die Höhe des Aufwendungsersatzes. Die Zahlungsverpflichtung der HUK-COBURG bleibt solange bis zum genehmigten Prozentsatz bestehen, solange die HUK-COBURG der Apotheke keinen abweichenden Prozentsatz mitgeteilt hat. Änderungen im Vertragsverhältnis zwischen HUK-COBURG und Kunde werden der Apotheke schriftlich mitgeteilt, sofern sie die DirektabrechnungsVereinbarung berühren. 5.4 Rechnungsstellung an den HUK-COBURG-Kunden durch die Apotheke Sollte die HUK-COBURG einen abweichenden Rechnungsbetrag im Rahmen des Direktabrechnungsverfahrens ermittelt haben, so stellt die Apotheke über ggf. entstandene Differenzkosten eine Rechnung an den HUK-COBURG-Kunden. Seite 13 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken Ein Muster einer Rechnung an den Kunden ist als Anlage 6 dieser Arbeitshilfe beigefügt. Die Apotheke kann diese auch im geschlossenen Mitgliederbereich des Landesapothekerverbandes herunterladen. Seite 14 von 15 Direktabrechnung von Arzneimitteln | HUK-COBURG-Versicherte Umsetzungshinweise für Apotheken 6 Anhang: Arbeitsmittel zur Durchführung der Dienstleistung Anlage Bezeichnung 1 Beitrittserklärung (Muster des Beitritts der Apotheke zum Vertrag) 2 Erklärung zur Direktabrechnung und Schweigepflichtentbindungserklärung (Antrag auf Genehmigung der Direktabrechnung) - Kopiervorlage 3 Erstattungsformular für Direktabrechnung - Muster 4 Kostenvereinbarung (zwischen HUK-COBURG-Kunde und Apotheke) - Muster 5 Genehmigungsschreiben der HUK-COBURG an die Apotheke - Muster 6 Rechnung (Rechnung der Apotheke an den HUK-COBURG-Kunden) - Muster 7 Versicherteninformation 7.1 Informationsschreiben an den Kunden 7.2 Andruck auf Leistungsabrechnungsschreiben an den Kunden Seite 15 von 15