Stand: 01.01.2014 1 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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Stand: 01.01.2014 1 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
40 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 1 Schlüsselzahl 10067 Geschäftsaufgabe 1. Berufungen und Beschwerden in Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der in § 43 Nr. 5 und 6 WEG genannten Verfahren - im Turnus Anhang 6 c - Besetzung Vorsitzender: Vizepräsident Spielbauer Ständige Mitglieder: Richterin am LG Hölsch * 2. Beschwerden betreffend Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (Buch 7 des FamFG) in Verbindung mit Art. 18 PAG nach der bei der 13. Zivilkammer getroffenen Regelung. die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, 3. Entscheidungen über Rechtsmittel gegen vom Amtsgericht im Ablehnungsverfahren gegen Richter, Rechtspfleger oder Urkundsbeamte - auch vom Abgelehnten selbst - getroffene Entscheidungen, soweit hierfür nicht die 13. Zivilkammer oder 12. Kammer für Handelssachen zuständig ist Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 36. Zivilkammer, Richterin am LG von Alvensleben* bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 14. Zivilkammer * zugleich 16. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag 110 41 Stand: 01.11.2014 Zivilkammer 2 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Seebacher Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10066 Ständige Mitglieder: 2. Bausachen 1. Instanz Richter am LG Funke - im Turnus Anhang 3a unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter am LG Dr. Stefan Wolf 3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozeßkostenhilfeverfahren in Bausachen (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 3b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Richterin am LG Dr. Kraus * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 24. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 8. Zivilkammer * Mutterschutz seit 24.10.2014 Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 155 42 Stand: 01.09.2014 Zivilkammer 3 Schlüsselzahl Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - 10012 Besetzung Vorsitzender: Vors.Richterin Kerscher Ständige Mitglieder: 2. Bank- und Finanzsachen 1. Instanz (vgl. Allg. Teil Nr. 9f) - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz (vgl. Allg. Teil Nr. 9g) - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Richterin am LG N. Schäfer die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter am LG S. Müller * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 32. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 30. Zivilkammer * Elternzeit vom 24.08.2014 bis 23.10.2014 Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 28 43 Stand: 17.02.2014 Zivilkammer 4 Schlüsselzahl 10013 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Dr. Steinlehner-Stelzner Ständige Mitglieder: 2. Steuerberatersachen 1. Instanz - unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 3. Rechtsanwaltssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 7 unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Richter am LG Meindl der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richter am LG Kecker Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 35. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 22. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 167 44 Stand: 01.11.2014 Zivilkammer 5 Schlüsselzahl 10014 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzender: Dienstag 401 Lb Vors.Richter Lorenz * - im Turnus Anhang 1 - Freitag 203 Lb Ständige Mitglieder: 2. Bausachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 3a unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 3b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Richter am LG Dr. Schacht der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin Strauch - 0,5 - regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 18. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 20. Zivilkammer * zugleich Berufsgericht für Architekten und Berufsgericht für die Mitglieder der Bay. Ingenieurekammer Bau 45 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 6 Schlüsselzahl Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - 10015 2. Insolvenzsachen 1. und 2. Instanz - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Schroeder Ständige Mitglieder: Richterin am LG Geißler - 0,75 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, sowie Beschwerden einschließlich Richterin am LG Gerlich - 0,75 solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Insolvenzsachen (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben Regelmäßige Vertreter der stänist) digen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 3. Berufungen sowie Beschwerden in 29. Zivilkammer, Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines bei deren Verhinderung: Arrestes oder einer einstweiligen Die ständigen Mitglieder der Verfügung sowie Beschwerden 34. Zivilkammer gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 6 b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 4. Verfahren 1. und 2. Instanz nach Widerspruchsklagen im Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO) - unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 212 46 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 7 Schlüsselzahl 10016 Geschäftsaufgabe Besetzung I. In 1. Instanz Vorsitzender: 1. Patentstreitsachen einschließlich der Rechtsstreitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Patentanwälte Vors.Richter Dr. Zigann 2. Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Verfahren gem. § 11 II Halbleiterschutzgesetz i.V.m. § 27 II GebrMG 3. Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen - jeweils im Turnus Anhang 4 c, unter 3-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 4. Rechtsstreitigkeiten die betreffen a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design) b) Verlagsrecht c) Sortenschutzrecht 5. Urheberrechtsstreitigkeiten Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch 103 Lb Donnerstag 501 Lb Ständige Mitglieder: Richterin am LG Dr. Kunz-Hallstein - 0,5 - die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richter am LG Dr. G. Werner der zugleich weiterer regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist Richter am LG Brose - 0,5 - * Richterin am LG Dr. Heintzeler - 0,5 - 6. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen betreffen - jeweils im Turnus Anhang 4 a, unter 0,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 7. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 II UWG - im Turnus Anhang 4 b, unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 21. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 37. Zivilkammer, bei deren Verhinderung die Mitglieder der 33. Zivilkammer. 8. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen Schuldnern aus den Sachgebieten I4 – I6 - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 9. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - im Turnus Anhang 1 II. Die Verfahren, die bei der 7. Zivilkammer zum Stichtag 31.05.2009 anhängig waren, mit Ausnahme der Verfahren, die in die Zuständigkeit der 37. Zivilkammer übergehen. * zugleich Güterichter 47 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 8 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Mai * Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10017 Ständige Mitglieder: 2. 3. Bausachen 1. Instanz Richter am LG Schupp - im Turnus Anhang 3a unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 2. Zivilkammer, - im Turnus Anhang 3b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Richter am LG Bronnen bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 24. Zivilkammer * zugleich 39. Zivilkammer (Hilfszivilkammer), Güterichter und Berufsgericht für die Mitglieder der Bay. Ingenieurekammer Bau Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch 106 48 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 9 Schlüsselzahl 10018 Geschäftsaufgabe 1. Pressesachen, einschl. Berufungen und Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren in Pressesachen und insoweit Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (vgl. Allgem. Teil Nr. 9. a1) 2. Streitigkeiten nach dem Kunsturhebergesetz 3. Arztsachen, einschl. Berufungen und Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren und insoweit Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (vgl. Allgem. Teil Nr. 9. c soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Lemmers * Ständige Mitglieder: Richter am LG Dr. Mittelsten Scheid * der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter am LG Dr. Zeller ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 20. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 7. Zivilkammer * zugleich Kammer für Baulandsachen und Güterichter ** zugleich Kammer für Baulandsachen Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch 501 Lb 49 Stand: 16.11.2014 Zivilkammer 10 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10019 2. Zahnarztsachen 1. Instanz (vgl. Allgem. Teil Nr. 9. c) - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO, jeweils in Zahnarztsachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 4. Alle nach dem 01.01.2005 anhängig gewordenen Schadensersatzklagen und nach dem 01.01.2005 eingegangenen Klagen oder verfahrenseinleitende Anträge der Beteiligten oder ihrer Rechtsnachfolger in Verfahren, die als Feststellungsklage bzw. als selbständiges Beweisverfahren vor dem 01.01.2005 bei der 27. Zivilkammer anhängig waren (Abweichung von Ziff. 11.1.f) und Ziff. 11.6)). Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Bartel Ständige Mitglieder: Richter am LG Kopp der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist Richterin am LG Godizart Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 11. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 13. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 110 50 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe 1. 11 Schlüsselzahl Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - 10020 Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Dienstag Vors.Richter Weder * 58 Ständige Mitglieder: 2. Bausachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 3a unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - 3. Besetzung 3. Berufungen und Beschwerden ein schließlich solcher in Prozeßkostenhilfeverfahren in Bausachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 3b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Richterin am LG Lang - 0,5 - die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Klein Richterin am LG Braat ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 10. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 12. Zivilkammer * zugleich 39. Zivilkammer (Hilfszivilkammer) ** Mutterschutz seit 13.10.2014 51 Stand: 01.07.2014 Zivilkammer 12 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10021 2. Versicherungssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 5 a unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. In 1. Instanz a) Klagen gem. §§ 1, 2 UKlaG mit Ausnahme der Klagen aus den Geschäftsaufgaben der 7. und 21. ZK und aus den Sachgebieten Bank-, Arzt-, Bau- und Versicherungsrecht gem. Nr. 9. b) bb); c) bb); e) bb); f) bb) - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - b) Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Kroner Ständige Mitglieder: Richter am LG Bühring der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Zier * Richter am LG Dr. Graf Gol von Hardenberg Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 13. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 25. Zivilkammer Verfahren, die nach EGAktG, Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz zu erledigen sind, ferner Sachen, in denen aufgrund gesetzlicher Vorschrift diese Gesetze anzuwenden sind - unter 3-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 5 b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 * Mutterschutz ab 08.08.2014 Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 6 52 Stand: 01.10.2014 Zivilkammer 13 Geschäftsaufgabe 1. Schlüsselzahl 10022 Alle Beschwerden und sonstigen Sachen, bei denen die Zuständigkeit einer Zivilkammer des Landgerichts gegeben und auf die das Verfahren des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) unmittelbar oder entsprechend anzuwenden ist mit Ausnahme der Zuständigkeit der 1. und 16. Zivilkammer Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Dr. Pollinger Ständige Mitglieder: Richterin am LG Brychcy * die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, 2. Entscheidungen über Rechtsmittel gegen vom Amtsgericht im Ableh- Richterin am LG Dr. Schriever nungsverfahren gegen Richter, Rechts- 0,5 - ** pfleger oder Urkundsbeamte Richterin am LG Dr. Höffe - auch vom Abgelehnten selbst - ge- 0,5- ** troffene Entscheidungen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit hierfür nicht die 12. Kammer f. Handelssachen zuständig ist 3. Beschwerden betreffend Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (Buch 7 des FamFG). Gehen an einem Tag mehr als 10 Beschwerden nach diesem Gesetz in Verbindung mit Art. 18 PAG ein, so sind für die Behandlung von je 10 weiteren Beschwerden zuständig die 1. Zivilkammer und die 14. Zivilkammer (Zehner-Turnus). Gehen an einem Tag mehr als 30 Beschwerden ein, so beginnt der ZehnerTurnus mit der 31. Beschwerde und der 13. Zivilkammer von Neuem. 4. Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 14. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 10. Zivilkammer Berufungen sowie Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist). - im Turnus Anhang 6 b - 5. Beschwerden in Grundbuchsachen 6. Beschwerden, soweit für diese nicht eine andere Zivilkammer zuständig ist. 7. Anordnungen der Unterbringung nach § 4 des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) * zugleich 38. Zivilkammer und Güterichterin ** zugleich 38. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 12 53 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe 1. 14 Schlüsselzahl 10023 Besetzung Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - 2. Vorsitzender: Ständige Mitglieder: Richter am LG Dr. Schindler der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter am LG Niederfahrenhorst Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 3. Alle Beschwerden in Konkurs- und 25. Zivilkammer, 4. Verfahren bei deren Verhinderung: Beschwerden nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Die ständigen Mitglieder der Sachverständigen und Entscheidungen 23. Zivilkammer gem. § 16 Abs. 1 S. 3 JVEG - jeweils unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - 5. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO, die sich gegen Entscheidungen eines Richters der Abt. 4 des Amtsgerichts München richten, soweit sich nicht die Zuständigkeit bereits aus Ziffer 1 ergibt oder eine Zuständigkeit der 1. Zivilkammer gegeben ist. - im Turnus Anhang 6a unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - 6. Mittwoch 167 Vors.Richter Fleindl Berufungen und Beschwerden (auch in Zwangsvollstreckungsverfahren) a) in Verfahren nach dem Gesetz zur Regelung der Miethöhe (Art. 3 2. WkSchG) bzw. nach dessen Nachfolgevorschriften im Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 b) in Räumungssachen c) in Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens zw. der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung eines Mietverhältnisses oder Untermietverhältnisses über Räume oder Grundstücke d) in Sicherungsanordnungsverfahren gemäß § 283 a ZPO Vergleichsverfahren und nach der Insolvenzordnung Sitzungstage Sitzungssaal Beschwerden betreffend Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (Buch 7 des FamFG) in Verbindung mit Art. 18 PAG nach der bei der 13. Zivilkammer getroffenen Regelung. Freitag 137 54 Stand: 05.10.2014 Zivilkammer 15 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl 10024 - im Turnus Anhang 1 2. Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz, die betreffen: a) Ansprüche aus Amtshaftung und öffentlich-rechtlicher Verwahrung Ausgenommen sind aa) Verkehrsunfallsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 9.d) bb) Ansprüche wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für (auch tatsächlich) öffentliche Verkehrsflächen, auch soweit sie als Ansprüche aus Amtshaftung geltend gemacht werden. b) Ansprüche aus Enteignung, enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff sowie Aufopferung c) Ansprüche aus Grundstückskaufverträgen, die zur Abwendung der Enteignung geschlossen wurden, sowie auf Rückabwicklung solcher Verträge, auch wenn die Ansprüche im Wege der Einwendung geltend gemacht werden. Ansprüche aus Haftung der gerichtlichen Sachverständigen (§ 839 a BGB) Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen d) e) Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Montag Vors.Richter Dr. Tholl * Mittwoch Ständige Mitglieder: Richterin am LG Kern 28 - 0,5 - die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Hermann Richterin am LG Dr. Schayan -0,5- Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 31. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 1. Zivilkammer - unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 3. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO, die sich gegen Entscheidungen eines Richters der Abt. 4 des Amtsgerichts München richten, soweit nicht eine Zuständigkeit der 14. Zivilkammer oder der 1. Zivilkammer gegeben ist - im Turnus Anhang 6 a unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - * zugleich Dienstgericht für die Richter des Oberlandesgerichtsbezirks München und zugleich Berufsgericht für Architekten 55 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 16 Schlüsselzahl 10025 Geschäftsaufgabe Beschwerden in a) Nachlasssachen, b) Angelegenheiten nach den §§ 45 ff. des Personenstandsgesetzes, Besetzung Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Dr. Heßler Ständige Mitglieder: Richterin am LG von Alvensc) Vereinsregistersachen leben * (einschl. Verfahren nach § 143 FGG), die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, d) Angelegenheiten, die die Annahme als Kind betreffen Richterin am LG Hölsch * e) in Zwangsvollstreckungssachen, soweit die angegriffene Entscheidung vom Vollstreckungsgericht erlassen wurde und ausgenommen die zur GeschäftsRegelmäßige Vertreter der stänaufgabe der 14. und 20. Zivildigen Mitglieder: kammer gehörenden Sachen. Die ständigen Mitglieder der 15. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 14. Zivilkammer * zugleich 1. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt 56 Stand: 01.06.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe 1. Verkehrsunfallsachen 1. Instanz (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 9 d) Schlüssel17 zahl 10026 Besetzung Vorsitzender: Freitag Vors.Richterin Thiermann 301 Lb - im Turnus Anhang 2 a - Ständige Mitglieder: 2. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO hinsichtlich der Geschäftsaufgabe 1 (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) Richterin am LG Dr. Kohn-Löffelmann - im Turnus Anhang 2 b – Sitzungstage Sitzungssaal die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist Richterin am LG Dr. Unger Richterin am LG Kittlaus - 0,5 - * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 19. Zivilkammer bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 18. Zivilkammer * zugleich 19. Zivilkammer 57 Stand: 01.02.2014 Zivilkammer 18 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10027 2. Bausachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 3a unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Besetzung Vorsitzende: Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch Vors.Richterin Eggers * Freitag Ständige Mitglieder: 401 Lb Richterin am LG Walk die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter am LG Ende Richterin am LG Kallert ** 3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen (soweit nicht die SonderzuständigRegelmäßige Vertreter der stänkeit einer anderen Zivilkammer gedigen Mitglieder: geben ist) Die ständigen Mitglieder der 5. Zivilkammer, - im Turnus Anhang 3b unter Anrechnung auf den Turnus bei deren Verhinderung: Anhang 1 Die ständigen Mitglieder der 17. Zivilkammer * zugleich Güterichterin ** Mutterschutz ab 27.01.2014 58 Stand: 06.11.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe 19 1. Verkehrsunfallsachen 1. Instanz (vgl. Allgem. Bestimmungen SchlüsselNr. 9 d) zahl 10028 - im Turnus Anhang 2 a 2. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO hinsichtlich der Geschäftsaufgabe 1 (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 2 b – Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzender: Donnerstag Vors.Richter Dirk Weber 301 Lb Ständige Mitglieder: Richterin am LG Widera * die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Kittlaus - 0,5 - ** Richterin am LG Zobel - 0,5 - Richterin Dr. Koch *** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 17. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 9. Zivilkammer * zugleich Güterichterin ** zugleich 17. Zivilkammer *** zugleich 21. Zivilkammer 59 Stand: 01.10.2014 Zivilkammer 20 Schlüsselzahl 10029 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Dienstag Vors.Richterin Liesegang * Freitag Ständige Mitglieder: 601 Lb - im Turnus Anhang 1 2. Berufungen sowie Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 6 b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. a) Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen, soweit die angegriffene Entscheidung vom Vollstreckungsgericht erlassen wurde und soweit das amtsgerichtliche Aktenzeichen vor dem Schrägstrich auf 6, 7, 8 endet. Richter am LG Mickat der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Grau – 0,5 Richterin am LG Paula - 0,5 - Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 9. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 21. Zivilkammer b) Beschwerden in Umstellungssachen - zu 3. unter Anrechnung von je 3 Eingängen auf 1 Eingang im Turnus - Anhang 1 4. Verkehrsunfallsachen 1. Instanz (vgl. Allgemeine Bestimmungen Nr. 9 d)) * zugleich Güterichterin 60 Stand: 06.11.2014 Zivilkammer 21 Schlüsselzahl 10061 Geschäftsaufgabe Besetzung I. In 1. Instanz: Vorsitzender: 1. Patentstreitsachen einschließlich der Rechtsstreitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Patentanwälte Vors.Richter A. Müller 2. Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Verfahren gem. § 11 II Halbleiterschutzgesetz i.V.m. § 27 II GebrMG 3. Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen - jeweils im Turnus Anhang 4 c, unter 3-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 4. Rechtsstreitigkeiten die betreffen a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design) b) Verlagsrecht c) Sortenschutzrecht 5. Urheberrechtsstreitigkeiten 6. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen betreffen - jeweils im Turnus Anhang 4 a, unter 0,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 7. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 II UWG - im Turnus Anhang 4 b, unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Ständige Mitglieder: Richter am LG Dr. Ebner-Vittinghoff * der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter am LG Kuttenkeuler Richterin am LG Dr. Schwager - 0,5 Richterin am LG Dr. Heister ** Richterin Dr. Koch *** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 33. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 37. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 7. Zivilkammer 8. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen Schuldtiteln aus den Sachgebieten I1–I3 unter Anrechnung auf den Turnus 1 9. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - im Turnus Anhang 1 – II. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren hinsichtlich der Geschäftsaufgaben gem. Ziffer I. Nr. 2, 4 a), b) und 5 - unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 4 a III. Die zum Stichtag 31.05.2009 bei der 21. Zivilkammer anhängigen Verfahren. * zugleich Güterichter ** zugleich Güterichterin sowie …. Mutterschutz ab 08.10.2014 *** zugleich 19. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch 601 Lb 61 Stand: 01.11.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 22 1. Instanz (Entsch. kammer) - im Turnus Anhang 1 - Vorsitzende: Schlüssel- 2. zahl a) Ständige Mitglieder: Entschädigungsverfahren zu 1,3,4: 10070 b) Angelegenheiten nach den Gesetzen zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes und zur Regelung der Wiedergutmachung national-sozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes je i.d.F. des Gesetzes vom 15.12.1965, BGBl. I S. 2073 bzw. S. 2092 und Angelegenheiten nach dem Versorgungsschadenrentengesetz v. 27.7.1953, BayBS III S. 631 Schlüsselzahl zu 2a): 30431 zu 2b): 30531 zu 2. a) und b) unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Bank- und Finanzsachen 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9 f) - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 4. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9 g) - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Vors.Richterin Weitnauer Richterin am LG Maier die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter am LG Andreas Schaefer Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 28. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 35. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag Donnerstag 137 62 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer 23 Schlüsselzahl 10055 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Dr. Baumann Ständige Mitglieder: 2. Versicherungssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 5 a unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Richterin am LG Dr. Hannamann die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter Dr. Apetz 3. Berufungen und Beschwerden ein- Richterin Dr. Meyer-Bülow * schließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) Regelmäßige Vertreter der stän- im Turnus Anhang 5 b digen Mitglieder: unter Anrechnung Die ständigen Mitglieder der auf den Turnus 26. Zivilkammer, Anhang 1 – bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 3. Zivilkammer * Mutterschutz ab 09.05.2014 Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 219 63 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 24 Schlüsselzahl 10054 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Dr. Debo * 2. Bausachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 3a unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - 3. 4. Ständige Mitglieder: Richterin am LG Dr. Ruzman die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Berufungen und Beschwerden ein Richterin am LG Hartl - 0,5 schließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer Regelmäßige Vertreter der stängegeben ist) digen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der - im Turnus Anhang 3b 8. Zivilkammer, unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der Vollstreckbarkeitserklärungen 2. Zivilkammer von Anwaltsvergleichen und ausländischen Schuldtiteln, soweit nicht die Zuständigkeit der 7., 21., 33., 37 Zivilkammer gegeben ist - unter Anrechnung von je 4 Eingängen auf 1 Eingang im Turnus Anhang 1 - * zugleich 39. Zivilkammer (Hilfszivilkammer) Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch 212 64 Stand: 01.09.2014 Zivilkammer 25 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10058 2. Versicherungssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 5 a unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 3. Äußerungssachen einschließl. Berufungen und Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren in Äußerungssachen und insoweit Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (vgl. Allgem. Teil Nr. 9 a2, soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) -unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Gröncke-Müller Ständige Mitglieder: Richterin am LG Berger-Ullrich - 0,75 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter am LG Habereder * Richterin am LG Hansen ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 12. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 32. Zivilkammer 4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 5b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – * zugleich Pressesprecher ** Mutterschutz seit 26.07.2014 Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch 219 65 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 26 Schlüsselzahl 10078 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Kustermann Ständige Mitglieder: 2. Versicherungssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 5a unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Richter am LG Dr. Mayer der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richter am LG Fincke Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 30. Zivilkammer, 3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilbei deren Verhinderung: kammer gegeben ist) Die ständigen Mitglieder der 29. Zivilkammer - im Turnus Anhang 5b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch 106 66 Stand: 01.07.2014 Zivilkammer 27 Schlüsselzahl 10064 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 2. Bank- und Finanzsachen 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f) - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g) - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Ziegert Ständige Mitglieder: Richterin am LG Dr. Rinck die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist Richter am LG Dr. Büchele Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 34. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 11. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag 219 67 Stand: 01.10.2014 Zivilkammer 28 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10074 2. 3. Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Henn Ständige Mitglieder: Bank- und Finanzsachen 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f) Richter am LG Dr. Kober - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g) Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 22. Zivilkammer, - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bank- und Finanzsachen sowie in Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 9a unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Richterin am LG Dr. Müller-Stock bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 4. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 137 68 Stand: 16.05.2014 Zivilkammer 29 Schlüsselzahl 10056 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin Harriet Weber * Ständige Mitglieder: 2. Bank- und Finanzsachen 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f) - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g) - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Richter am LG Baumgartner der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist Richter am LG Dr. Bauer Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 6. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 31. Zivilkammer * zugleich Güterichterin Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch 58 69 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 30 Schlüsselzahl 10057 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - 2. Rechtsanwaltssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 7 unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Berufungen sowie Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs.5 ZPO (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 6 b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Donnerstag Vors.Richterin Werlitz 104 Ständige Mitglieder: Richter am LG Falk * der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richterin am LG Englhardt - 0,5 - ** Richterin am LG Dr. Neupert -0,5Richterin am LG Morlin - 0,5 - Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 23. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 10. Zivilkammer * zugleich Güterichter ** Mutterschutz ab 20.01.2014 70 Stand: 01.10.2014 Zivilkammer 31 Schlüsselzahl 10062 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 2. Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO, die sich gegen Entscheidungen eines Richters der Abt. 4 des Amtsgerichts München richten, soweit nicht eine Zuständigkeit der 14. Zivilkammer oder der 1. Zivilkammer gegeben ist Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzender: Donnerstag Vors.Richter Dr. Prechtel 58 Ständige Mitglieder: Richterin am LG Falkner - 0,5 - die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Nenninger - 0,5 die zugleich weitere regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Hambach * - 0,5- - im Turnus Anhang 6 a unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Berufungen sowie Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 6 b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 15. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 27. Zivilkammer 71 Stand: 01.02.2014 Zivilkammer 32 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10059 2. Bank- und Finanzsachen 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f) - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g) - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Vors.Richterin Dr. Lutz Montag - 0,5 - Ständige Mitglieder: Richterin am LG Dr. Seuß-Pizzoni * - 0,5 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richterin am LG Meurer - 0,5 - Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 3. Zivilkammer, 4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskosbei deren Verhinderung: tenhilfeverfahren in Bank- und FiDie ständigen Mitglieder der nanzsachen sowie in Rechtsstreitig15. Zivilkammer keiten aus Finanzgeschäften (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist) - im Turnus Anhang 9a unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – * zugleich Güterichterin 155 72 Stand: 01.01.2014 Zivilkammer 33 Schlüsselzahl 10077 Geschäftsaufgabe I. In 1. Instanz 1. Streitigkeiten nach dem Markenrechtsreformgesetz (Kennzeichenstreitsachen) - unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - Rechtsstreitig 2. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 II UWG - im Turnus Anhang 4 b, unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 3. Rechtsstreitigkeiten die betreffen a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design) b) Verlagsrecht c) Sortenschutzrecht Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Meinhardt Ständige Mitglieder: Richterin am LG Holzner die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Ruhwinkel * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 7. Zivilkammer, 4. Urheberrechtsstreitigkeiten 5. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen betreffen - jeweils im Turnus Anhang 4 a, unter 0,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 21. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 37. ZivilKammer 6. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen Schuldtiteln aus dem Sachgebiet I 1 - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 17. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 II. Die zum Stichtag 31.05.2009 bei der 33. Zivilkammer anhängigen Verfahren. * zugleich Pressesprecherin Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 301 Lb 73 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer 34 Schlüsselzahl 10079 Geschäftsaufgabe Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 - Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Reich Ständige Mitglieder: Richter am LG Dr. Hagen der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Winterstein Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 27. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 6. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 219 74 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer 35 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 1 - 10084 Besetzung Vorsitzende: Vors.Richter Dr. Brünink LL.M. (Austin) Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch 12 2. Die zum Stichtag 31.07.2005 anhängigen, der Richterin am LG Rhein (3. ZK) und dem Richter am LG Steinkraus-Koch (31. ZK) als Einzelrichter zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten in Zivilsachen 1. Instanz Ständige Mitglieder: Richter am LG Dr. Schön der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter Schug 3. Sämtliche der Richterin Hammer als Einzelrichterin bzw. als Berichterstatterin übertragenen Verfahren der 9. Zivilkammer, mit Ausnahme der Rechtsstreitigkeiten, die zur Zuständigkeit der 9. Zivilkammer gemäß den in Ziffern 2 bis 4 des Geschäftsverteilungsplans 2005 aufgeführten Geschäftsaufgaben gehören 4. bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der Bank- und Finanzsachen 1. Instanz 15. Zivilkammer (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f) - im Turnus Anhang 8 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - 5. Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 4. Zivilkammer Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g) - im Turnus Anhang 9 unter 1,33-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 – 75 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 1. Berufungen und Beschwerden in Vorsitzende: Wohnungseigentumssachen mit Ausnahme der in § 43 Nr. 5 und Vors.Richterin Kuhmann - 0,5 Schlüsselzahl 6 WEG genannten Verfahren 10085 Ständige Mitglieder: - im Turnus Anhang 6 c Richterin am LG Dr. Godulla -0,536 2. Die zum Stichtag 30.04.2008 anhängigen, der Richterin am Landgericht Dörmer und dem Richter am Landgericht Dr. U. Steiner in der 1. Zivilkammer, Geschäftsaufgabe 1, als Einzelrichter oder als Berichterstatter zugewiesenen Berufungen und Beschwerden die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter am LG Dr. Steiner Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 1. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 14. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 110 76 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal I. In 1. Instanz: 37 1. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen a) Muster und Modelle Schlüssel(Geschmacksmuster, Design) zahl b) Verlagsrecht c) Sortenschutzrecht 10086 2. Urheberrechtsstreitigkeiten 3. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche aus der Herstellung und Auswertung von Filmen betreffen - jeweils im Turnus Anhang 4 a, unter 0,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 4. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 II UWG - im Turnus Anhang 4 b unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 5. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen Schuldtiteln aus dem Sachgebiet II - unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 6. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Vorsitzende: Vors.Richterin Wittmann Mittwoch - 0,5 - * Ständige Mitglieder: Richterin am LG LachenmayrNikolaou - 0,5 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist Richterin van Huet - 0,5 - Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 7. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 33. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 21. Zivilkammer - im Turnus Anhang 1 II. Kartellsachen (§ 87 I GWB) sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Art. 81, 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV ergeben - unter 2,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 - * zugleich 40. Zivilkammer 301 77 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer 38 Geschäftsaufgabe Verfahren nach § 71 Abs. 2 Nr. 4 Schlüssel- Buchstabe b bis f GVG zahl 10087 Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Dr. Krenek * Ständige Mitglieder: Richterin am LG Brychcy ** die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist Richterin am LG Dr. Schriever - 0,5 - *** Richterin am LG Dr. Höffe - 0,5 - *** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 16. Zivilkammer, bei deren Verhinderung: Die Mitglieder der 32. Zivilkammer * zugleich 5. Kammer für Handelssachen ** zugleich 13. Zivilkammer und Güterichterin *** zugleich 13. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt 78 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer Geschäftsaufgabe 39 Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz Schlüssel- (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g) zahl 10088 Besetzung Vorsitzende: Sitzungstage Sitzungssaal Freitag Vors.Richter Dr. Debo * 10 Ständige Mitglieder: - im Turnus Anhang 9 Vors. Richter Mai ** Vors. Richter Weder *** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Vors. Richter am LG Seebacher Vors. Richter am LG Lorenz * zugleich 24. Zivilkammer ** zugleich 8. Zivilkammer Güterichter und Berufsgericht für die Mitglieder der Bay. Ingenieurekammer Bau *** zugleich 11. Zivilkammer 79 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer 40 Schlüsselzahl Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Donnerstag Vors.Richterin Wittmann - 0,5 - * - im Turnus Anhang 1 Ständige Mitglieder: 10089 2. Die zum Stichtag 15.08.2011 bei der 6. Zivilkammer anhängigen der Vors. Richterin Andree als Einzelrichterin zugewiesenen Verfahren, die nach dem 31.01.2011 beim Landgericht München I eingegangen sind. 3. Die ursprünglich in der 23. Zivilkammer anhängigen Verfahren, die nicht Versicherungssachen i. S. d. Ziffer B 9e) der allgemeinen Bestimmungen sind und die zum Stichtag 30.09.2011 dem Einzelrichterreferat von Ri´inOLG Schiefer zugewiesen waren. Richterin am LG Wellhausen -0,5 - ** die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richterin am LG Frank - 0,5- Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 20. Zivilkammer * zugleich Vorsitzende 37. Zivilkammer ** zugleich Güterichterin 108 80 Stand: 01.12.2014 Zivilkammer 41 Schlüsselzahl 10090 Geschäftsaufgabe 1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz - im Turnus Anhang 1 2. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der 2. Zivilkammer anhängigen 20 ältesten Verfahren mit offener Zählkarte, sofern am 19.11.2013 ein Verkündungs- oder Verhandlungstermin nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen war. 3. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der 8. Zivilkammer anhängigen 10 ältesten Verfahren mit offener Zählkarte, sofern am 19.11.2013 ein Verkündungs- oder Verhandlungstermin nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen war. Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Wiedemann Ständige Mitglieder: Richterin am LG Haseitl die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin Stutika Richterin am LG von der Leyen * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 27. Zivilkammer 4. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der 17. Zivilkammer anhängigen 20 älbei deren Verhinderung: testen Verfahren mit offener Zählkar- Die ständigen Mitglieder der te, sofern am 19.11.2013 ein Ver34. Zivilkammer kündungs- oder Verhandlungstermin nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen war. 5. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der 18. Zivilkammer anhängigen 10 ältesten Verfahren mit offener Zählkarte, sofern am 19.11.2013 ein Verkündungs- oder Verhandlungstermin nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen war. * Mutterschutz ab 10.10.2014 Sitzungstage Sitzungssaal 81 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS 1 Geschäftsaufgabe I. Im 1. Rechtszug Besetzung Vorsitzende: 1. Rechtsstreitigkeiten aus unlaute- Vors.Richterin Waitzinger rem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 Abs. 2 UWG Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden: 2. Streitigkeiten nach dem Markenrechtsreformgesetz Der Vorsitzende der 17. KfH, (Kennzeichenstreitsachen) bei dessen Verhinderung: 3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1 GWB) Die Vorsitzende der 4. KfH sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Art. 81, 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV ergeben. Handelsrichter: 4. Urheberrechtsstreitsachen Aicher 5. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen: Egger a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design) Kaiser Schlüsselzahl 20041 b) Verlagsrecht Ketzer c) Sortenschutzrecht Neumayr L. - im Turnus Anhang 10 b II. Berufungen in Handelssachen Dr. Ohm hinsichtlich der Geschäftsaufgaben I., 4., 5. a), b) Putz - unter Anrechnung von je 2 Eingängen auf 1 Eingang im Turnus – III. Obster Randlkofer Wickenhäuser K. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf des 31.12.2002 aufgelösten 7. Kammer für Handelssachen mit den Zählkartenendziffern 0, 2, 4 Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 17. KfH Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 103 Lb 82 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe 2 aufgelöst Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal 83 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe 3 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzender: Freitag - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richter Musiol 103 Lb Schlüsselzahl 20080 Besetzung Regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden: Die Vorsitzende der 10. KfH bei deren Verhinderung: Die Vorsitzende der 8. KfH bei deren Verhinderung: Der Vorsitzende der 16. KfH Handelsrichter: Baumann U. Fikentscher Dr. Grieser Hofer Dr. Hutterer Konopka Neuner Dr. Schulz Straßberger Werthmann Wittmann Winklhofer Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 10. KfH Sitzungstage Sitzungssaal 84 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS 4 Geschäftsaufgabe I. Handelssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 10 a - Schlüsselzahl 20044 Besetzung II. Vorsitzender: Montag Vors.Richterin Rhein * 601 Lb Im 1. Rechtszug 1. Rechtsstreitigkeiten aus Regelmäßige Vertreterin unlauterem Wettbewerb mit der Vorsitzenden: Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 Die Vorsitzende der 11. KfH Abs. 2 UWG bei deren Verhinderung: 2. Streitigkeiten nach dem Markenrechtsreformgesetz Die Vorsitzende der 1. KfH (Kennzeichenstreitsachen) 3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1 GWB) sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Art. 81, 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV ergeben 5. Rechtsstreitigkeiten, treffen: die Handelsrichter: Binder Blamberger K. Bode Erlacher 4. Urheberrechtsstreitsachen be- Horn Lindlau a) Muster und Modelle Ludwig (Geschmacksmuster, Design) b) Verlagsrecht c) Sortenschutzrecht - im Turnus Anhang 10 b - Sitzungstage Sitzungssaal Müller-Lanzl Dr. Sasse Stocker Thullner III. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf des 31.12.2002 aufgelösten 7. Kam- Prof. Dr. Wickenhäuser mer für Handelssachen mit den Zählkartenendziffern 1, 3, 5, 6, 8 Zink IV. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf des 31.12.2013 stillgelegten 9. Kammer für Handelssachen Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 11. KfH * zugleich Güterichterin 85 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 1. Handelssachen 1. Instanz, mit Aus- Vorsitzender: nahme von Bausachen SchlüsselVors.Richter Dr. Krenek* zahl - im Turnus Anhang 10 a 20045 2. Handelssachen nach § 95 Abs. 2 Regelmäßige Vertreterin GVG des Vorsitzenden: 5 3. Handelssachen nach § 95 Abs. 1 Die Vorsitzende der 13. KfH Nr. 4 a GVG, soweit die Handelsgesellschaft eine AG oder eine bei deren Verhinderung: KGaA ist 4. alle weiteren der Kammer für Handelssachen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Verfahren 1. Instanz, sofern nicht eine Sachgebietszuständigkeit zur Geschäftsaufgabe der 1., 4., 9. und 17. Kammer für Handelssachen oder zur Geschäftsaufgabe II. der 17. KfH besteht Die Vorsitzende der 15. KfH Handelsrichter: Batdorf Betz Dr. Böck Freitag 5. Verfahren nach § 66 Wertpapiererwerbs- u. Übernahme- Hipp gesetz (WpÜG) vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3822) Dr. Huber Kurz Porr Pütz Dr. Schleich Schreiber Treiber Unterrainer Zeyda Zoch Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 15. KfH * zugleich 38. Zivilkammer Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 401 Lb 86 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe 6 aufgelöst Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal 87 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe 7 aufgelöst Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal 88 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 8 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzende: Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richterin Reiter Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch - 0,75 - * 20053 Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden: Der Vorsitzende der 3. KfH bei deren Verhinderung: Die Vorsitzende der 10. KfH bei deren Verhinderung: Der Vorsitzende der 12. KfH Handelsrichter: Bähr Brender Bronner Burger Dörrié Fendt Fochtmann Dr. Fritz Dr. Heilmair Wentzel Weßling Zweckinger F. Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 3. KfH * zugleich Güterichterin 203 Lb 89 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe 9 stillgelegt Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal 90 Stand: 01.11.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 10 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzende: Montag Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richterin Forstner 203 Lb 20063 Regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden: Die Vorsitzende der 8. KfH bei deren Verhinderung: Der Vorsitzende der 3. KfH bei dessen Verhinderung: Der Vorsitzende der 12. KfH Handelsrichter: Beeck Bernthaler Contzen Heinrich Heinze Keitel Leonhardt Loipetsberger Rauh Rössler Thanner Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 8. KfH Sitzungstage Sitzungssaal 91 Stand: 01.02.2014 Kammer f. HS 11 Schlüsselzahl Geschäftsaufgabe I. Handelssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 10 a - 20069 Besetzung Vorsitzende: Vors.Richterin als weitere aufsichtsführende Richterin Clementi* II. Im 1. Rechtszug 1. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 Abs. 2 UWG Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden: Die Vorsitzende der 4. KfH 2. Streitigkeiten nach dem Marken- bei deren Verhinderung: rechtsreformgesetz (Kennzeichenstreitsachen) Der Vorsitzende der 17. KfH 3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1 GWB) sowie bürgerliche Rechtsstreitig- Handelsrichter: keiten, die sich aus Art. 81, 82 des Vertrages zur Gründung der Euro- Prof. Closs päischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV ergeben Großer 4. Urheberrechtsstreitsachen Güntner 5. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen: Kuhn a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design) b) Verlagsrecht c) Sortenschutzrecht - im Turnus Anhang 10 b - Dr. Lingel Muth Rath-Kerscher Dr. Seidl Strobl Dr. Weißmann Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: die Handelsrichter der 4. KfH, * zugleich Leiterin der Abteilung 2 und Güterichterin Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 203 Lb 92 Stand: 16.06.2014 Kammer f. HS 12 Schlüsselzahl 20071 Geschäftsaufgabe 1. Handelssachen 1. Instanz - im Turnus Anhang 10 a - Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter König 2. Wertpapierbereinigungssachen 3. Entscheidungen, über Rechtsmittel gegen vom Amtsgericht im Ablehnungsverfahren gegen Richter, Rechtspfleger oder Urkundsbeamte - auch vom Abgelehnten selbst - getroffene Entscheidungen, soweit der Abgelehnte für die Bearbeitung von Handelssachen im Sinne der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist - zu 2. und 3. unter Anrechnung von je 3 Eingängen auf 1 Eingang im Turnus - Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden: Die Vorsitzende der 15. KfH bei dessen Verhinderung: Die Vorsitzende der 8. KfH Handelsrichter: Engelhard-Neu Gültling 4. Berufungen und Beschwerden Hildebrandt in Handelssachen soweit nicht die Zuständigkeit der 1. und 17. Kleser KfH gegeben ist - unter Anrechnung von je 2 Eingängen auf 1 Eingang im Turnus - Lang Dr. Meisinger Müller Dr. Parasta Dr. Schmid Sibbert Terne Ulrich Dr. Weber Willmes Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 15. KfH Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 601 Lb 93 Stand: 01.02.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 13 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzende: Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richterin Sassenbach - 0,5 - 20072 Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden: Der Vorsitzende der 5. KfH bei dessen Verhinderung: Der Vorsitzende der 14. KfH Handelsrichter: Bastl Dauer Prof. Herion Holzvoigt Janjić Kölbl Medrisch Mohr Schiebel Vaitl-Gloo Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 5. KfH Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 501 Lb 94 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 14 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzender: Montag Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richter Scholz 103 Lb 20073 Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden: Der Vorsitzende der 16. KfH bei dessen Verhinderung: Die Vorsitzende der 13. KfH Handelsrichter: Baumann H. Dullinger Frischmuth Gerber Kapitza Küster Mach Riedel Schindecker Schuhmann Stöckert Strohmaier Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 16. KfH Sitzungstage Sitzungssaal 95 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 15 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzende: Montag Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richterin Benzler-Herz 401 Lb 20075 Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden: Der Vorsitzende der 12. KfH bei dessen Verhinderung: Die Vorsitzende der 10. KfH Handelsrichter: Bautzmann Blumenstock Bodenschatz Deibert Henkel Hofmaier Lange Metzger Schmid Schulz R. Werner Wöhler Zinner Zschornack Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 12. KfH Sitzungstage Sitzungssaal 96 Stand: 01.05.2014 Kammer f. HS Geschäftsaufgabe Besetzung 16 Handelssachen 1. Instanz Vorsitzender: Schlüsselzahl - im Turnus Anhang 10 a - Vors.Richterin Linschmann - 0,75- 20076 Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden: Der Vorsitzende der 14. KfH bei dessen Verhinderung: Der Vorsitzende der 3. KfH Handelsrichter: Aschauer Blamberger M. Bordan Dr. Crönlein Dennemarck Freiherr von Fritsch-Seerhausen Geißinger Keßler Neumayr H. Prasse Richter Zweckinger R. Regelmäßige Vertreter der Handelsrichter: Die Handelsrichter der 14. KfH Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag 203 Lb 97 Stand: 01.01.2014 Kammer f. HS 17 Schlüsselzahl Geschäftsaufgabe I. Im 1. Rechtszug Besetzung Vorsitzender: 1. Rechtsstreitigkeiten aus Vors.Richter Gawinski unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 Abs. 2 UWG 2. Streitigkeiten nach dem Marken- des Vorsitzenden: rechtsreformgesetz (Kennzeichenstreitsachen) Die Vorsitzende der 1. KfH 3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1 GWB) sowie bürgerliche Rechts- bei deren Verhinderung: streitigkeiten, die sich aus Art. 81, 82 des Vertrages zur Gründung der Die Vorsitzende der 11. KfH Europäischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV ergeben. Handelsrichter: 4. Urheberrechtsstreitsachen 5. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen: 20082 Regelmäßige Vertreterin a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design) Aretz Bräuninger Dr. Diederich b) Verlagsrecht von Doering c) Sortenschutzrecht Eisenrieder - im Turnus Anhang 10 b - Kaufmann II. Beschwerden in Verfahren des Registergerichts München Preyss III. Verfahren 1. Instanz betreffend die Prößl Bestellung von Sonderprüfern nach § 142 Abs. 2 und 4 und § 315 Sätze 1 Spengler und 2 des Aktiengesetzes sowie nach § 36 Satz 1 VAG und betreffend die Steuer Gestattung der Nichtaufnahme von Tatsachen in den Prüfungsbericht nach § 145 Abs. 4, § 259 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes und nach § 36 Satz 1 VAG - unter 2-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 10 b - Regelmäßige Vertreter IV. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf des der Handelsrichter: 31.12.2002 aufgelösten 7. Kammer für Die Handelsrichter der 1. KfH Handelssachen mit den Zählkartenendziffern 7, 9 Sitzungstage Sitzungssaal Donnerstag 103 Lb 98 Stand: 01.11.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 1 Schwurgerichtssachen Schlüsselzahl 30001 Schlüsselzahl 20028 (Beschwerden) - im Turnus Anhang 11 e - Besetzung Vorsitzender: Sitzungstage Sitzungssaal Montag Vors.Richter Höhne Donnerstag Ständige Mitglieder: A 101 Ny Richter am LG Gröschel * der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Bogner ** Richterin am LG Garnreiter *** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 12. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 2. Strafkammer * zugleich Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ** zugleich 23. Strafkammer *** zugleich 21. Strafkammer 99 Stand: 01.11.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe I. Als weiteres Schwurgericht: 2 Schwurgerichtssachen Schlüsselzahl zu I.: - im Turnus Anhang 11 e - 30002 Schlüsselzahl zu II.-IV.: 20002 Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Riedmann * Ständige Mitglieder: II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Richterin am LG Reiß ** Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. bis die zugleich regelmäßige Ver18. oder 21. bis 26. Strafkammer zu- treterin des Vorsitzenden ist, gewiesen sind) in 1. Pressestrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 20.), Richter am LG Dr. Seibel * Richter am LG Gedeon *** 2. a) Strafsachen, deren Zuständigkeit sich aus § 74 a GVG ergibt, einschl. der Verfahren, die aufgrund des § 120 Abs. 2 Satz 2 GVG an das Landgericht München I verwiesen werden, Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 7. Strafkammer, bei deren Verhinderung: b) Strafsachen gemäß §§ 102 bis Die ständigen Mitglieder der 108 e StGB (3. und 4. Abschnitt des zweiten Teils des 9. Strafkammer StGB), c) Strafsachen gemäß §§ 86 a, 90 a Abs. 1 und 2, 130, 188 StGB, d) Strafsachen, die sich aus den Vorschriften des Versammlungsgesetzes ergeben, 3. Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 17. d) und 19.), I. III. Alle Entscheidungen nach § 77 Abs. 3 Satz 2 GVG * zugleich 27. Strafkammer ** zugleich Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen *** zugleich 22. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag Donnerstag B 162 Ny 100 Stand: 01.11.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal 3 I. Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender: der Hauptverhandlung ergehende SchlüsselEntscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Winkler * zahl der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Straf20003 kammer zugewiesen sind) Ständige Mitglieder: Mittwoch Freitag B 275 Ny in Verfahren betreffend Verstöße ge- Richter am LG Sehr ** gen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmit- der zugleich regelmäßiger Vertelwesen treter des Vorsitzenden ist, - im Turnus Anhang 11 a II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. bis 26. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren mit den Anfangsbuchstaben Richter am LG Schönauer Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 9. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 6. Strafkammer B, P, T, Y * zugleich Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ** zugleich 25. Strafkammer und Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ** 101 Stand: 01.09.2014 Strafkammer 4 Schlüsselzahl zu I.: 40004 Geschäftsaufgabe Besetzung Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Vorsitzende: Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der Vors.Richterin als weitere auf15. Strafkammer zugewiesen sind) sichtsführende Richterin Zeilinger* Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Donnerstag B 175 Ny betreffend Wirtschaftsstraftaten (§ 74 c GVG) - im Turnus Anhang 11 d - Ständige Mitglieder: Richter am LG Strobl *** der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richter am LG Lenz ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 20. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 3. Strafkammer * zugleich Leiterin der Abteilung 3 ** zugleich 17., 23., 24. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen *** zugleich 15., 16., 24. und 27. Strafkammer 102 Stand: 01.01.2014 Strafkammer 5 Schlüsselzahl zu I.: 40005 Schlüsselzahl zu II.-III.: 20005 Geschäftsaufgabe I. Besetzung Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender: der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Noll der 15. Strafkammer zugewiesen sind) Ständige Mitglieder: betreffend Wirtschaftsstraftaten (§ 74 c GVG) - im Turnus Anhang 11 d - Richterin am LG Wegewitz - 0,5die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Hörl - 0,5 - * II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb Richter am LG Steinweg der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen gem. Allgem. Bestimmungen Nr. 18., soweit diese nicht der 15. Strafkammer zugewie- Regelmäßige Vertreter der stänsen sind digen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der - unter Anrechnung 4. Strafkammer, auf den Turnus Anhang 11 d bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 6. Strafkammer * zugleich 6. und 23. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Mittwoch Freitag B 173 Ny 103 Stand: 01.01.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 6 Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Vorsitzender: Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der Vors.Richter Eckert * Schlüssel- 15. Strafkammer zugewiesen sind) zahl Ständige Mitglieder: zu I.: betreffend Wirtschaftsstraftaten 40006 (§ 74 c GVG) Richterin am LG Dr. Röthlein ** - im Turnus Anhang 11 d - Sitzungstage Sitzungssaal Montag Donnerstag B 166 Ny die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richter am LG Himmelstoß-Köpke ** Richterin am LG Dr. Hörl - 0,25 - *** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 5. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 7. Strafkammer * ** zugleich Berufsgericht für Heilberufe zugleich 15. und 16. Strafkammer *** zugleich 5. und 23. Strafkammer 104 Stand: 01.11.2014 Strafkammer 7 Schlüsselzahl 20027 Geschäftsaufgabe I. Besetzung Verfahren 1. Instanz und außer- Vorsitzender: halb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit Vors.Richter Boxleitner diese nicht der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Strafkammer zugewiesen Ständige Mitglieder: sind) Richterin am LG Gößmann - 0,5 -* mit den Anfangsbuchstaben die zugleich regelmäßige VerA, I, J, Ma – Md, O treterin des Vorsitzenden ist, Richter am LG Ehemann ** II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit sie nicht der 18. oder 21. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen - im Turnus Anhang 11 a – Richterin am LG Dr. Althaus - 0,5 -** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 10. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 8. Strafkammer III. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. Strafkammer zugewiesen sind) betreffend Wirtschaftsstraftaten (§ 74 c GVG) - im Turnus Anhang 11 d – * zugleich 26. Strafkammer ** zugleich 18. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Donnerstag B 280 Ny 105 Stand: 01.11.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 8 I. Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender: der Hauptverhandlung ergehende SchlüsselEntscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Dr. Wolf zahl der 15. bis 18. oder 21. bis 26. 20008 Strafkammer zugewiesen sind) in Ständige Mitglieder: Verfahren Richterin am LG Popp-Lossau * mit den Anfangsbuchstaben die zugleich regelmäßige VerDa-Dn, Mu – Mz, Sa – So, U treterin des Vorsitzenden ist, Richter am LG Heller * II. Beschwerden in Verfahren nach §§ 148 Abs. 2, 148 a Abs. 1 StPO, soweit diese nicht der 15. Straf- Regelmäßige Vertreter der stänkammer zugewiesen sind digen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 6. Strafkammer, III. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende bei deren Verhinderung: Entscheidungen (soweit sie nicht Die ständigen Mitglieder der der 18. oder 21. Strafkammer zu- 2. Strafkammer gewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften über das Betäubungmittel-, Arzneiund Heilmittelwesen - im Turnus Anhang 11 a - * zugleich 26. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Freitag B 277 Ny 106 Stand: 01.11.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 9 I. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende SchlüsselEntscheidungen (soweit diese nicht zahl der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Straf20009 kammer zugewiesen sind) in Verfahren mit den Anfangsbuchstaben Do – Dz, H, Sp – Sz, Z Besetzung Vorsitzender: Sitzungstage Sitzungssaal Montag Vors.Richter Dr. Stoll Mittwoch Ständige Mitglieder: B 277 Ny Richterin am LG Dr. C. Bauer -0,5 die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist Richter am LG Dr. Löffelmann * II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 18. und 21. Strafkammer zugewiesen sind) Richterin am LG Dr. Blaschke – 0,5 Richterin am LG Baumgärtel - 0,75 - ** in Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: - im Turnus Anhang 11 a Die ständigen Mitglieder der 3. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 12. Strafkammer * zugleich 18. Strafkammer ** Mutterschutz seit 06.06.2014 107 Stand: 01.11.2014 Strafkammer 10 Geschäftsaufgabe Sicherungsverfahren in allgemeinen Strafsachen, soweit diese am Schlüssel- 31.10.2014 bei der 10. Strafkammer zahl anhängig sind. 30010 Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Hock * Sitzungstage Sitzungssaal a) Montag Donnerstag Ständige Mitglieder: A 229 Ny Richterin am LG Wagner - 0,75 die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richter am LG Pfaller * Richterin am LG Eckert ** Richterin am LG Klug – 0,5 - * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 1. Jugendkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 1. Strafkammer * zugleich 13. und 14. Strafkammer ** zugleich 1. Jugendkammer b) als weitere Jugendkam mer (vgl. Nr. 24. der All gem. Be stimmungen) werden nach Bedarf festgelegt 108 Stand: 01.01.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 11 Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Vorsitzender: Hauptverhandlung ergehende EntscheiSchlüssel- dungen (soweit diese nicht der Vors.Richter Baier * zahl 23. Strafkammer zugewiesen sind) in Ständige Mitglieder: zu 1.: 1. Verfahren wegen: 50011 Richterin am LG Dr. Zohm * a) vorsätzlicher Straftaten Erzu 2.: wachsener, durch die ein Kind die zugleich regelmäßige Ver20011 oder Jugendlicher verletzt oder treterin des Vorsitzenden ist, unmittelbar gefährdet wird; zu 3.: Richter am LG Weinzierl * 30011 b) Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, mit Ausnahme der Verstöße nach§ 170 StGB, §§ 29 a Abs. 1Nr. 1, 30 Abs. 1 Regelmäßige Vertreter der stänNr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG digen Mitglieder: n.F.,§§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Die ständigen Mitglieder der Abs. 1 Nr. 2 BtMG a.F.mit den 12. Strafkammer, Anfangsbuchstaben N – P, T - Z bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 2. Verfahren wegen Vergehen nach 3. Strafkammer §§ 184, 184 a , 184 b , 184 c, 184 d StGB, 131 StGB mit den Anfangsbuchstaben N – P, T-Z * zugleich 1. Jugendkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag Donnerstag B 177 Ny 109 Stand: 01.11.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 1. Jugendkammer I. Verfahren nach § 41 JGG einschl. der Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung mit Ausnahme der der 3. Jugendkammer zugewiesenen Verfahren 1. Instanz, der Zuständigkeit der 17. Strafkammer als 2. Jugendkammer und der unter II. getroffenen Regelungen. Schlüsselzahl 50015 Besetzung Vorsitzender: Dienstag Vors.Richter Baier * Donnerstag Ständige Mitglieder: B 177 Ny Richterin am LG Dr. Zohm * die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, II. Verfahren nach § 41 II 1 JGG, soweit sich das Rechtsmittel der Be- Richter am LG Weinzierl * rufung gegen Urteile des Jugendschöffengerichts richtet Richterin am LG Eckert ** - Sitzungstage Sitzungssaal im Turnus Anhang 11 f - Regelmäßige Vertreter der stänsowie Entscheidungen außerhalb digen Mitglieder: der Hauptverhandlung gemäß § 73 I Die ständigen Mitglieder der GVG, soweit bereits Anklage zum 20. Jugendkammer Jugendschöffengericht erhoben wurde bei deren Verhinderung: - im Turnus Anhang 11 f Die ständigen Mitglieder der 3. Strafkammer * zugleich 11. Strafkammer ** zugleich 10. Strafkammer 110 Stand: 01.11.2014 Strafkammer 12 Schlüsselzahl zu I Ziffer 1: 50013 im übrigen: 20012 Geschäftsaufgabe I. Besetzung Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender: der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Dr. Hense * der 15. Strafkammer zugewiesen sind) in Ständige Mitglieder: Verfahren wegen Geld- und Wert- Richter am LG Hamberger ** zeichenfälschung (§§ 146 – 152a StGB) und wegen gemeingefährli- der zugleich regelmäßiger Vercher Straftaten gem. §§ 306 bis 314 treter des Vorsitzenden ist, StGB. Richter am LG Dombrowski ** II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren mit den Anfangsbuchstaben K, Me - Mt, Q, W, X Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 7. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 8. Strafkammer III. Staatsschutzkammer in Wiederaufnahmeverfahren (Beschluss des Präsidiums des Oberlandesgerichts München vom 19.11.2013) * zugleich 3. Jugendkammer ** zugleich 3. Jugendkammer und 21. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Donnerstag B 275 Ny 111 Stand: 01.07.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 3. Verfahren 1. Instanz nach § 41 Abs. 1 Vorsitzender: Jugend- Ziffer 1 JGG kammer (Schwurgerichtssachen) Vors.Richter Dr. Hense * Schlüsselzahl mit den Anfangsbuchstaben 50012 M, R Ständige Mitglieder: Richter am LG Hamberger ** der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richter am LG Dombrowski ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 1. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 20. Strafkammer * zugleich 12. Strafkammer ** zugleich 12. und 21. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt 112 Stand: 04.09.2014 Strafkammer 13 Geschäftsaufgabe Entscheidungen nach den §§ 462 a, 463 StPO, § 78 a GVG Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzender: werden nach Bedarf festgelegt Vors.Richter Hock * Strafvollstreckungskammer Ständige Mitglieder: Richter am LG Pfaller * der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Wagner - 0,75 -* Richterin am LG Klug - 0,5 - * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 2. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 4. Strafkammer * zugleich 10. und 14. Strafkammer 113 Stand: 04.09.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal 14 Entscheidungen über Beschwerden und Vorsitzender: sofortige Beschwerden in BußgeldVors.Richter Hock * Kammer sachen für Bußgeldsachen Schlüsselzahl 20014 werden nach Bedarf festgelegt Ständige Mitglieder: Richterin am LG Wagner - 0,75 -* die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richter am LG Pfaller * Richterin am LG Klug - 0,5 - * Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 4. Strafkammer, bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 2. Strafkammer * zugleich 10. und 13. Strafkammer 114 Stand: 01.01.2014 Strafkammer 15 Geschäftsaufgabe I. Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts und Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung Schlüsselzahl zu I.1.: 1. in Verfahren betreffend Wirt- 40015 im übrigen: 10015 und 20015 Besetzung Vorsitzender: Sitzungstage Sitzungssaal Montag Vors.Richter Zimmer * Mittwoch Regelmäßiger Vertreter: Freitag schaftsstrafsachen (§ 74 c GVG) 2. in Verfahren wegen Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 – 152a StGB) Richter am LG Himmelstoß-Köpke bei dessen Verhinderung: 3. in Verfahren wegen Geldwäsche Richterin am LG Dr. Röthlein und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB) 4. in Verfahren wegen gemeingefährlicher Straftaten gemäß §§ 306 314 StGB Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: 5. in Verfahren gem. Allgem. Be- Richter am LG stimmungen Nr. 18. Himmelstoß-Köpke ** II. Beschwerden in Verfahren nach §§ 148 Abs. 2, 148 a Abs. 1 StPO der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Röthlein ** Richter am LG Strobl *** bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 3. Strafkammer * zugleich 16. Strafkammer ** zugleich 6. und 16. Strafkammer *** zugleich 4., 16., 24. und 27. Strafkammer A 231 Ny 115 Stand: 01.01.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 16 Berufungen gegen Urteile des Amtsge- Vorsitzender: richts und Entscheidungen außerhalb Schlüssel- der Hauptverhandlung Vors.Richter Zimmer * zahl in 10016 Regelmäßiger Vertreter: und Verkehrsstrafsachen 20016 (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.) Richter am LG und Himmelstoß-Köpke allgemeinen Strafsachen bei dessen Verhinderung: - im Turnus Anhang 11 b Richterin am LG Dr. Röthlein Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richter am LG Himmelstoß-Köpke ** der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Röthlein ** Richter am LG Strobl *** bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 5. Strafkammer * zugleich 15. Strafkammer ** zugleich 6. und 15. Strafkammer *** zugleich 4., 15., 24. und 27. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch A 231 Ny 116 Stand: 01.12.2014 Strafkammer 17 Geschäftsaufgabe Besetzung Berufungen gegen Urteile des Jugend- Vorsitzende: als richters und Entscheidungen außerhalb 2. Jugend- der Hauptverhandlung Vors.Richterin Gerhardingerkammer Stich * Schlüsselzahl 60017 Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Donnerstag A 231 Ny Regelmäßige Vertreter: Richterin am LG Dr. Vogel - 0,5 - *** bei deren Verhinderung: Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richterin am LG Dr. Vogel - 0,5 - *** die insoweit zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 – Richterin am LG Antor ** Richter am LG Lenz **** bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 2. Strafkammer * zugleich 23. Strafkammer, Kammer für Patentanwaltsachen und Berufsgericht für Heilberufe ** zugleich 20. Strafkammer *** zugleich 20. Strafkammer **** zugleich 4., 23., 24. und Kammer für Patentanwaltsachen ** 117 Stand: 01.10.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 18 Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Vorsitzende: und Entscheidungen außerhalb der HauptSchlüssel- verhandlung Vors.Richterin Baßler in zahl 10018 und 20018 1. Pressestrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 20.) 2. a) Regelmäßige Vertreter: Richter am LG Ehemann ** Strafsachen gemäß §§ 102 bis bei dessen Verhinderung: 108 e StGB (3. und 4. Abschnitt des zweiten Teils des StGB) Richter am LG Dr. Löffelmann * b) Strafsachen gemäß §§ 86 a, 90 a Abs. 1 und 2, 130, 187 a StGB Ständige Mitglieder: c) 3. Soweit die Kammer als große Strafsachen, die sich aus den Vorschriften des Versammlungs- Strafkammer entscheidet: gesetzes ergeben Verfahren wegen Verstößen gegen Richter am LG Ehemann ** Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen der insoweit zugleich regelmäßiger mit den Anfangsbuchstaben A - G 4. Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.) und allgemeinen Strafsachen - im Turnus Anhang 11 b- 5. Vertreter der Vorsitzenden ist, Richter am LG Dr. Löffelmann * Richterin am LG Dr. Althaus - 0,5 - ** bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 12. Strafkammer Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. - im Turnus Anhang 11 c - * zugleich 9. Strafkammer ** zugleich 7. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Mittwoch A 229 Ny 118 Stand: 01.12.2014 Strafkammer 19 Schlüsselzahl 10019 und 20019 Geschäftsaufgabe I. Besetzung Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender: der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richterin Ehrl * der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Strafkammer zugewiesen sind) Regelmäßige Vertreterin: mit den Anfangsbuchstaben Richterin am LG Dr. Fricke C, E, F, L, N, R Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch A 208 Ny - 0,5 - bei deren Verhinderung: II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Richterin am LG Dr. Stöver Entscheidungen (soweit sie nicht der 18. oder 21. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, ArzStändige Mitglieder: nei- und Heilmittelwesen Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: - im Turnus Anhang 11 a Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 - ** die insoweit zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Dr. Stöver bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 7. Strafkammer * zugleich 25. Strafkammer 119 Stand: 01.12.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 20 Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende EntscheiSchlüssel- dungen (soweit diese nicht der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Strafkammer zugezahl 10020 wiesen sind) und 20020 und 20036 und 50020 und 50037 1. in Verfahren wegen a) vorsätzlicher Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, b) Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, mit Ausnahme der Verstöße nach § 170 StGB, §§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG n.F., §§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG a.F. mit den Anfangsbuchstaben Besetzung Vorsitzender: A – M, Q-S 3. In Verfahren mit den Anfangsbuchstaben Mittwoch Ständige Mitglieder: A 208 Ny Richterin am LG Antor ** die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist, Jeden 1.und 3. Freitag des Monats Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 *** Richterin am LG Dr. Vogel - 0,5 ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: Die ständigen Mitglieder der 11. Strafkammer bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 12. Strafkammer im Turnus Anhang 11 f - sowie Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung gemäß § 73 I GVG, soweit bereits Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben wurde, im Turnus Anhang 11 f - Jugendkammer Richterin am LG Dörmer - 0,5 - 4. Als weitere Jugendkammer: Verfahren nach § 41 II 1 JGG, soweit sich das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Jugendschöffengerichts richtet, - b) als weitere (die Tätigkeit in der 20. Strafkammer hat Vorrang) G, V - a) Montag Vors.Richter Kirchinger * A – M, Q - S 2. in Verfahren wegen Vergehen nach §§ 184, 184a, 184b, 184 c, 184 d StGB, 131 StGB mit den Anfangsbuchstaben Sitzungstage Sitzungssaal * zugleich 19. Strafkammer ** zugleich 17. Strafkammer *** zugleich 17. Strafkammer 120 Stand: 01.01.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe Besetzung 21 Berufungen gegen Urteile des Amtsge- Vorsitzender: richts und Entscheidungen außerhalb Schlüssel- der Hauptverhandlung Vors.Richter Sehlke zahl in Regelmäßige Vertreter: 10021 1. Verfahren wegen Verstößen gegen und Vorschriften über das Betäubungs- Richter am LG Dombrowski 20021 mittel-, Arznei- und Heilmittelwesen mit den Anfangsbuchstaben bei dessen Verhinderung: H - Z 2. Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.) und allgemeinen Strafsachen Richter am LG Hamberger Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: - im Turnus Anhang 11 b Richter am LG Dombrowski * 3. Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. - im Turnus Anhang 11 c - der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richter am LG Hamberger * bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 10. Strafkammer * zugleich 12. Strafkammer und 3. Jugendkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag Donnerstag B 279 Ny 121 Stand: 01.01.2014 Strafkammer 22 Geschäftsaufgabe I. Schlüsselzahl Berufungen gegen Urteile des Vorsitzende: Amtsgerichts und Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung in Vors.Richterin Hemmerich Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.) und allgemeinen Strafsachen 10022 und 20022 - im Turnus Anhang 11 b II. Besetzung Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. - Turnus Anhang 11 c - Regelmäßige Vertreter: Richterin am LG Garnreiter bei deren Verhinderung: Richter am LG Gedeon Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richterin am LG Garnreiter ** die insoweit zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist, Richter am LG Gedeon * bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 1. Strafkammer * zugleich 2. Strafkammer ** zugleich 1. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag A 208 Ny Donnerstag A 206 Ny 122 Stand: 01.09.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 23 I. Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts und Entscheidungen Schlüsselaußerhalb der Hauptverhandlung zahl in 10023 und 20023 Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzende: Dienstag Vors.Richterin GerhardingerStich * Donnerstag A 231 Ny 1. Verfahren wegen: Regelmäßige Vertreter: a) vorsätzlicher Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind Richter am LG Steinweg oder Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, bei dessen Verhinderung: b) Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, mit Ausnahme der Verstöße nach § 170 StGB, §§ 29 a Abs. 1Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG n.F., §§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG a.F. Richterin am LG Dr. Hörl - 0,5 - ** Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richter am LG Steinweg *** 2. Verfahren wegen Vergehen nach §§ 131, 184, 184 a, 184 b StGB 3. Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.) und allgemeinen Strafsachen der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist, Richterin am LG Bogner Richter am LG Lenz **** ***** - im Turnus Anhang 11 b- II. Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. - im Turnus Anhang 11 c - bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 7. Strafkammer * zugleich 17. Strafkammer als 2. Jugendkammer und Kammer für Patentanwaltsachen ** zugleich 5. und 6. Strafkammer *** zugleich 5. Strafkammer **** zugleich 1. Strafkammer ***** zugleich 4., 17., 24. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen 123 Stand: 01.10.2014 Strafkammer 24 Geschäftsaufgabe I. Schlüsselzahl 10024 und 20024 Besetzung Berufungen gegen Urteile des Vorsitzende: Amtsgerichts und Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung Vors.Richterin Broßardt in Regelmäßige Vertreter: Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. Richter am LG Lenz ** 19.) und allgemeinen Strafsachen - im Turnus Anhang 11 b II. Privatklagesachen III. Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richter am LG Lenz ** - im Turnus Anhang 11 c - der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter am LG Strobl * bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 8. Strafkammer * zugleich 4., 15., 16. und 27. Strafkammer ** zugleich 4., 17. und 23. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen Sitzungstage Sitzungssaal Montag Mittwoch B 280 Ny 124 Stand: 01.12.2014 Strafkammer 25 Geschäftsaufgabe 1. Schlüsselzahl 10025 und 20025 2. Besetzung Berufungen gegen Urteile des Vorsitzender: Amtsgerichts und Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung Vors.Richter A. Forstner in Regelmäßige Vertreter: Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Richter am LG Schönauer Nr. 19.) und bei dessen Verhinderung: allgemeinen Strafsachen Richter am LG Sehr - im Turnus Anhang 11 b - Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. - im Turnus Anhang 11 c - Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richter am LG Schönauer * * der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richter am LG Sehr * * bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 6. Strafkammer * zugleich 19. Strafkammer ** zugleich 3. Strafkammer und Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen Sitzungstage Sitzungssaal Dienstag A 206 Ny Donnerstag A 208 Ny 125 Stand: 01.01.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 26 1. Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts und Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung in Schlüsselzahl 10026 und 20026 Verkehrsstrafsachen (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.) und allgemeinen Strafsachen Besetzung Sitzungstage Sitzungssaal Vorsitzender: Montag Vors.Richter Schnorfeil B 279 Ny Regelmäßige Vertreter: Mittwoch Richter am LG Heller B 279 Ny bei dessen Verhinderung: Richterin am LG Popp-Lossau - im Turnus Anhang 11 b 2. Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat. - im Turnus Anhang 11 c - Ständige Mitglieder: Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet: Richter am LG Heller * der insoweit zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, Richterin am LG Popp-Lossau * Richterin am LG Gößmann - 0,5 - ** bei deren Verhinderung: Die ständigen Mitglieder der 4. Strafkammer * zugleich 8. Strafkammer ** zugleich 7. Strafkammer 126 Stand: 01.01.2014 Strafkammer Geschäftsaufgabe 27 Anordnung von Maßnahmen nach § 100 c StPO Schlüssel- gemäß § 74 a Abs. 4 und 5 GVG zahl 20029 sowie nach Art. 6 f Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (Art. 6 f Abs. 5 Satz 4 BayVSG) Besetzung Vorsitzender: Vors.Richter Riedmann * Ständige Mitglieder: Richter am LG Dr. Seibel * und Richter am LG Strobl ** Art. 34 d Polizeiaufgabengesetz (Art. 34 d Abs. 3 Satz 3, Abs. 5 Satz 5, Abs. 7 Satz 5, PAG) Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden: Der Vorsitzende Richter der 13. Strafkammer bei dessen Verhinderung: Der Vorsitzende Richter der 13. Zivilkammer Bei Verhinderung der beiden Vorsitzenden als Vertreter: Die ständigen Mitglieder der 27. Strafkammer in der Reihenfolge des Dienstalters. Die übrigen Mitglieder werden von den Mitgliedern der 13. Strafkammer vertreten. * zugleich 2. Strafkammer ** zugleich 4., 15., 16. und 24. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt 127 Stand: 23.07.2014 Kammer für Baulandsachen bei dem Landgericht München I (§ 220 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8.12.1986 - BGBl. I S. 2253 i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 - BGBl. I S. 137) - Schlüsselzahl 30348 - Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt Vorsitzender: Vors. Richter Lemmers *** Ständige Mitglieder: 1. Richter am LG Dr. Zeller * der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist 2. Richter am Bayer. Verwaltungsgericht München Nebel Regelmäßiger Vertreter zu 1.: Richter am LG Brose - 0,5 - ** weiterer regelmäßiger Vertreter zu 1.: Richter am LG Dr. Mittelsten Scheid *** Regelmäßiger Vertreter zu 2.: Richter am Bayer. Verwaltungsgericht München Schöffel weiterer regelmäßiger Vertreter zu 2.: Richter am Bayer. Verwaltungsgericht München Böhm * zugleich 9. Zivilkammer ** zugleich 7. Zivilkammer und Güterichter *** zugleich 9. Zivilkammer und Güterichter 128 Stand: 01.01.2014 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen Geschäftsaufgabe Besetzung Ergibt sich aus §§ 95 ff. des Steuerbe- Vorsitzender: ratungsgesetzes vom 4.11.75 (BGBl. I Seite 2735 ff.) Vors.Richter Winkler * Ständige Mitglieder: Schlüsselzahl: 20033 1. Richter am LG Sehr ** der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist, 2. Richter am LG Schönauer ** Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder: zu 1.: Richter am LG Gröschel zu 2.: Richterin am LG Reiß Ehrenamtliche Beisitzer: Gritschneder Gehling Baumgartner Daiger Dr. Prager Rossknecht Forster Harrer Landsperger Weikert * ** zugleich 3. Strafkammer zugleich 3. und 25. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt 129 Stand: 01.09.2014 Kammer für Patentanwaltsachen Geschäftsaufgabe Besetzung Ergibt sich aus §§ 85 ff. der Patent- Vorsitzende: anwaltsordnung vom 7.9.1966 (BGBl. I S. 557) Vors.Richterin GerhardingerStich Schlüsselzahl: 20034 Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden: Richter am LG Lenz ** bei dessen Verhinderung: Vors.Richter Noll Beisitzer: Langöhrig Dr. Graf v. Stosch Viél Vollmann Wagner * zugleich 17. Strafkammer als 2. Jugendkammer, 23. Strafkammer und Berufsgericht für Heilberufe ** zugleich 4., 17., 23. und 24. Strafkammer Sitzungstage Sitzungssaal werden nach Bedarf festgelegt * 130 Stand: 01.05.2014 1. 2. 3. Berufsgericht für Heilberufe (Schlüsselzahl: 20031) Vorsitzender: Vorsitzender Richter Eckert * Stellvertreter: Vorsitzender Richter Kirchinger Untersuchungsführer: Vorsitzende Richterin Gerhardinger-Stich ** Stellvertreter: Vorsitzender Richter Hock Berufsgericht für Architekten (Schlüsselzahl: 20032) Vorsitzender: Vorsitzender Richter Lorenz *** Stellvertreter: Vorsitzender Richter Riedmann Untersuchungsführer: Vorsitzender Richter Dr. Tholl **** Stellvertreterin: Richterin am LG Dr. Röthlein Berufsgericht für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (Schlüsselzahl: 20035) Vorsitzender: Vorsitzender Richter Lorenz *** Stellvertreter: Vorsitzender Richter Dr. Hense Untersuchungsführer: Vorsitzender Richter Mai ***** Stellvertreter: Vorsitzender Richter Dr. Tholl * ** zugleich 6. Strafkammer zugleich 17. Strafkammer als 2. Jugendkammer, 23. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen *** zugleich 5. Zivilkammer **** zugleich 15. Zivilkammer und Richterdienstgericht ***** zugleich 8. und 39. Zivilkammer und Güterichter 131 Stand: 01.10.2014 Güterichter ( § 278 Abs. 5 ZPO) I. Mit der Aufgabe des Güterichters werden betraut: Vorsitzende Richterin am Landgericht Barbara Clementi Vorsitzende Richterin am Landgericht Silke Eggers Vorsitzender Richter am Landgericht Peter Lemmers Vorsitzende Richterin am Landgericht Isabel Liesegang Vorsitzender Richter am Landgericht Ralf Mai Vorsitzende Richterin am Landgericht Gabriele Reiter Vorsitzende Richterin am Landgericht Monika Rhein Vorsitzende Richterin am Landgericht Harriet Weber Richter am Landgericht Johannes Brose Richterin am Landgericht Cordula Brychcy Richter am Landgericht Dr. Martin Ebner-Vittinghoff Richter am Landgericht Peter Falk Richterin am Landgericht Dr. Andrea Heister Richter am Landgericht Dr. Stephan Mittelsten Scheid Richterin am LG Dr. Melanie Seuss-Pizzoni Richterin am Landgericht Julia Wellhausen Richter am Landgericht Dr. Georg Werner Richterin am Landgericht Angelika Widera II. 1. Jeder Streitrichter (Kammer oder Einzelrichter) kann geeignet erscheinende Verfahren für die Durchführung eines Güteverfahrens vor dem kammerexternen Güterichter benennen und der Mediationsabteilung zuleiten. 132 Stand: 01.12.2014 2. Die Zuteilung der Verfahren erfolgt vorrangig nach Sachgebieten: Vorsitzender Richter am Landgericht Mai und Vorsitzende Richterin am Landgericht Eggers sind für Bausachen (in stetem Wechsel) zuständig. Vorsitzender Richter am Landgericht Bischoff und Vorsitzende Richterin am Landgericht Harriet Weber sind für Versicherungssachen in stetem Wechsel zuständig, sie vertreten sich auch im Übrigen wechselseitig, weiterer regelmäßiger Vertreter ist Vorsitzender Richter am Landgericht Lemmers. Die Richter am Landgericht Dr. Ebner-Vittinghoff und Brose sind in stetem Wechsel zuständig für Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes, welche in einen Spezialturnus der 7., 21., 33. oder 37. Zivilkammer fallen. Die Herren Richter am Landgericht Dr. Ebner-Vittinghoff und Brose vertreten sich gegenseitig. Herr Richter am Landgericht Brose ist darüber hinaus zuständig für Arzthaftungssachen, regelmäßiger Vertreter ist Herr Richter am Landgericht Dr. Mittelsten Scheidt. Betrifft die Streitigkeit keines der hier genannten Sachgebiete, werden die Verfahren in der Reihenfolge des Eingangs auf die Güterichter verteilt. Für die Vertretung gilt insoweit: Ri´inLG Wellhausen und VRi´inLG Liesegang vertreten sich wechselseitig RiLG Dr. Werner und VRi´inLG Eggers vertreten sich wechselseitig VRiLG Lemmers und VRi´inLG Rhein vertreten sich wechselseitig VRi´inLG Clementi und VRi´inLG Reiter vertreten sich wechselseitig Ri´inLG Brychcy und Ri´inLG Widera vertreten sich wechselseitig RiLG Falk und RiLG Dr. Mittelsten Scheid vertreten sich wechselseitig Ri´inLG Seuss-Pizzoni und VRiLG Mai vertreten sich wechselseitig VRi´inLG Weber wird durch VRiLG Mai vertreten 3. Hat der Streitrichter oder der kammerexterne Güterichter die Zustimmung der Parteien eingeholt, kann der Streitrichter die Beauftragung § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO beschließen. 133 Stand: 01.12.2014 4. Übernimmt der kammerexterne Güterichter ein Verfahren zur Durchführung der Güteverhandlung, erhält die Kammer, der der Güterichter zu diesem Zeitpunkt vorrangig angehört, nach Durchführung einer Güteverhandlung eine Gutschrift von 2 Verfahren. Soweit eine Kammer sowohl am Turnus Anhang 1, als auch an Spezialturni teilnimmt, erfolgt die Gutschrift auf den ersten erstinstanzlichen Spezialturnus unter Anrechnung auf den Turnus Anhang 1. Soweit eine Kammer sowohl am Turnus Anhang 10a, als auch Turnus 10 b teilnimmt, erfolgt die Gutschrift auf den Turnus 10 a. Übernehmen die Richter am Landgericht Dr. Ebner-Vittinghoff, Dr. Heister oder Brose ein kammerexternes Verfahren aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, welches in einen Spezialturnus der 7., 21., 33. oder 37. Zivilkammer fällt, erhält die Kammer, welche der Richter zu diesem Zeitpunkt vorrangig angehört, eine Gutschrift von 6 Verfahren auf den Turnus 4 a nach Durchführung einer Güteverhandlung. Die Boni werden durch Verwaltungsanordnung des Präsidenten nach jedem Monat zum ersten des übernächsten Monats zugewiesen. 5. Soweit es in der Güteverhandlung nicht zu einer verfahrensbeendenden Verständigung der Parteien kommt, wird das gerichtliche Verfahren vor dem zuständigen Streitrichter (Kammer oder Einzelrichter) fortgesetzt. 134 Stand: 01.12.2014 Archivpfleger: Vors.Richterin Eggers Dienstgericht für die Richter des Oberlandesgerichtsbezirks München: Schlüsselzahl: 20030 1) Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht München I 2) Stellvertreter des Vorsitzenden: Vorsitzender Richter am Landgericht Ingolstadt 3) Dr. Tholl * Kliegl Ständige Mitglieder: Richter am Verwaltungsgericht Augsburg Glaser Richterin am Verwaltungsgerichtshof München Lotz-Schimmelpfennig * zugleich 15. Zivilkammer und Berufsgericht für Architekten 135 Stand: 01.01.2014 I. Die "Allgemeinen Bestimmungen" zum Geschäftsverteilungsplan sind vom Präsidium am 10. Dezember 2013 beschlossen worden. II. Es sind bestimmt worden: a) Der Vorsitzende der 16. Zivilkammer durch Erklärung des Präsidenten des Landgerichts München I vom 10. Dezember 2013. b) Die Vorsitzenden aller übrigen Kammern, die regelmäßigen Vertreter der Kammervorsitzenden, die ständigen Mitglieder und ihre regelmäßigen Vertreter, die Geschäftsaufgaben der einzelnen Kammern (soweit sie sich nicht bereits aus den einschlägigen Gesetzen ergeben) und ihre Vertretung, die Zustimmung zur Verteilung und Regelung der Vertretung der Handelsrichter (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 15.), durch Beschluss vom 10. Dezember 2013. III. Mitgewirkt haben bei dem Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2013: der Präsident des Landgerichts München I Dr. Heßler, Richterin am Landgericht Dr. Bauer, Richterin am LG Dr. Grau, Vors. Richterin am Landgericht Gröncke-Müller, Richterin am Landgericht Dr. Höffe, Vors. Richter am Landgericht Kirchinger, Vors. Richter am Landgericht Meinhardt, Richter am LG Dr. Schindler, Vors. Richter am Landgericht Dr. Tholl, Vors. Richterin am LG Waitzinger, Vors. Richterin am Landgericht Wittmann IV. Die Sitzungstage und Sitzungssäle für die einzelnen Kammern sind von dem Präsidenten des Landgerichts München I im Benehmen mit dem Präsidium festgelegt worden. Soweit die Angabe des Sitzungssaales keine weitere Bezeichnung enthält, handelt es sich um Sitzungssäle im Justizpalast. Im Übrigen bedeuten die Abkürzungen: Lb: Justizgebäude Lenbachplatz 7 Ny: Strafjustizzentrum. V. Die Teilnahme der Beisitzer der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bestimmt sich nach der von dem Präsidenten des Landgerichts München I nach §§ 99 Abs. 2, 103 des Steuerberatungsgesetzes aufgestellten Liste. 136 Stand: 01.09.2014 Anhang 1: Turnus der allgem. Zivilsachen Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 2. 5 3. 5 4. 5 5. 4 6. 4 7. 5 8. 5 10. 4 11. 12. wechselnd 4 und 5, beginnend mit 4 5 14. 5 15. 5 18. 5 20. 3 21. 5 22. 5 23. 5 24. 4 25. 4 26. 5 27. 5 28. 5 29. 5 30. 5 31. 4 32. wechselnd 2 und 3, beginnend mit 2 33. wechselnd 4 und 5, beginnend mit 4 34. 5 35. 5 37. wechselnd 2 und 3, beginnend mit 2 40. wechselnd 2 und 3, beginnend mit 2 41. 5 137 Stand: 01.09.2014 Anhang 2 a: Turnus der Verkehrsunfallsachen Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 17. 4 19. 4 20. 2 138 Stand: 01.01.2014 Anhang 2 b: Turnus der Berufungen in Verkehrsunfallsachen sowie der den Verkehrszivilkammern zugewiesenen Beschwerden Kammer Zahl der Berufungen im Turnus 17. 5 19. 5 139 Stand: 01.04.2014 Anhang 3a: Turnus der Bausachen 1. Instanz Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 2. 5 5. 4 8. 5 11. wechselnd 4 und 5, beginnend mit 4 18. 5 24. 4 140 Stand: 01.01.2014 Anhang 3b: Turnus der Berufungen sowie der zu verbescheidenden Beschwerden in Bausachen Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 2. 2 5. 2 8. 2 11. 2 18. 2 24. 2 141 Stand: 01.01.2014 Anhang 4 a: Turnus für Urheberstreitigkeiten, Geschmacksmusterstreitsachen etc. Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 7. 4 21. 4 33. 1 37. wechselnd 1 und 2, beginnend mit 1 142 Stand: 01.01.2014 Anhang 4 b: Turnus für Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 7. 0 21. 0 33. 4 37. 2 143 Stand: 01.01.2014 Anhang 4 c: Turnus für Patentstreitsachen, Gebrauchsmusterstreitsachen und Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 7. 5 21. 5 144 Stand: 01.01.2014 Anhang 5 a: Turnus der Versicherungssachen 1. Instanz Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 12. 5 23. 3 25. 3 26. 3 145 Stand: 01.01.2014 Anhang 5 b: Turnus der Berufungen in Versicherungssachen sowie der in Versicherungssachen zu verbescheidenden Beschwerden Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 12. 2 23. 2 25. 2 26. 2 146 Stand: 01.01.2014 Anhang 6 a: Turnus der Berufungen in Mietsachen sowie der in Mietsachen zu verbescheidenden Beschwerden Kammer 14. Zahl der Verfahren im Turnus 15. wechselnd 1 und 2, beginnend mit 2 1 31. 4 147 Stand: 01.11.2014 Anhang 6 b: Turnus der Berufungen in Zivilsachen sowie der von den Berufungskammern 6., 13., 20., 30., 31. zu verbescheidenden Beschwerden Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 6. 5 13. 12 20. 3 30. 5 31. 5 148 Stand: 01.11.2014 Anhang 6 c: Turnus der Berufungen und Beschwerden in Wohnungseigentumssachen Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 1. wechselnd 4 und 5, beginnend mit 4 36. wechselnd 6 und 5, beginnend mit 6 149 Stand: 01.11.2014 Anhang 7: Turnus der Rechtsanwaltssachen 1. Instanz Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 4. 4 30. 4 150 Stand: 01.11.2014 Anhang 8: Turnus der Bank- und Finanzsachen 1. Instanz Kammer 3. Zahl der Verfahren im Turnus 4 22. 4 27. 4 28. 4 29. 3 32. 2 35. 4 151 Stand: 01.11.2014 Anhang 9: Turnus für Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 3. 4 22. 4 27. 4 28. 4 29. 3 32. 2 35. 4 39. 0 152 Stand: 01.11.2014 Anhang 9 a: Turnus der Berufungen in Bank- und Finanzsachen sowie in Streitigkeiten aus Finanzgeschäften sowie der zu verbescheidenden Beschwerden in Bank- und Finanz sachen sowie in Streitigkeiten aus Finanzgeschäften Kammer Zahl der Verfahren im Turnus 28. 1 32. 1 153 Stand: 01.11.2014 Anhang 10 a: Turnus der allgem. Handelssachen Kammer für Handelssachen Zahl der Verfahren im Turnus 3. 4 5. 0 8. 3 10. 4 11. 1 12. 4 13. 2 14. 4 15. 4 16. 3 154 Stand: 01.01.2014 Anhang 10 b: Turnus der Handelssachen des gewerblichen Rechtsschutzes, unlauteren Wettbewerbs etc. Kammer für Handelssachen Zahl der Verfahren im Turnus 1. 4 4. 4 11. 2 17. 4 155 Stand: 01.11.2014 Anhang 11 a: Turnus der Verfahren 1. Instanz und der Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung in Betäubungsmittelsachen Strafkammer Kls Qs / AR 3. 2 2 7. 1 1 8. 2 2 9. 2 2 19. 1 1 156 Stand: 01.01.2014 Anhang 11 b: Turnus der Berufungen und sonstigen Anträge in Verkehrsstrafsachen und allgemeinen Strafsachen Strafkammer Berufungen Ls Berufungen Ds/Cs sonstige Anträge 16. 0 1 2 18. 1 1 1 19. 0 0 0 21. 1 0 1 22. 1 3 3 23. 1 0 0 24. 1 3 1 25. 1 3 3 26. 1 3 3 157 Stand: 01.01.2014 Anhang 11 c: Turnus der Verfahren nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG Strafkammern Zahl der Verfahren im Turnus 18. 1 19. 0 21. 1 22. 1 23. 1 24. 0 25. 1 26. 1 158 Stand: 01.11.2014 Anhang 11 d: Turnus der Verfahren 1. Instanz und der Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung in Wirtschaftsstrafsachen Strafkammer Anklagen Beschwerden und (KLs) sonstige Anträge (Qs + AR) 4. wechselnd 1 und 2, beginnend mit 1 wechselnd 1 und 2, beginnend mit 1 5. 2 2 6. 2 2 7. wechselnd 0 und 1, beginnend mit 1 wechselnd 0 und 1, beginnend mit 1 159 Stand: 01.11.2014 Anhang 11 e: Turnus der Verfahren 1. Instanz und der Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung in Schwurgerichtsverfahren Strafkammer Anklagen Beschwerden und (Ks) sonstige Anträge (Qs + AR) 1. 3 3 2. 2 2 Der Turnus beginnt am 03.11.2014 mit der 2. Strafkammer 160 Stand: 01.01.2014 Anhang 12 a: Nr. 320 E Verwaltungsanordnung: 1. Die Geschäfte der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen werden, soweit sie nicht nach Sachgebieten zu verteilen sind, ab 1.1.1991 im Turnus entsprechend den Anhängen 1 bis 10 zum Geschäftsverteilungsplan in sich regelmäßig wiederholender Weise nach den Ordnungszahlen der Kammern verteilt, beginnend mit der niedersten Ordnungszahl, wobei der Turnus des Vorjahres jeweils fortgesetzt wird. Die Registrierung der Verfahren erfolgt EDV-unterstützt; die laufende Nummer des Aktenzeichens wird programmgesteuert vergeben. 2. Behandlung der Verfahren in der Einlaufstelle I: Die in das Prozessregister einzutragenden Eingänge sowie die Abgaben und Verweisungen innerhalb des Gerichts werden in der Einlaufstelle I zusammengefasst und vom Leiter - im Verhinderungsfall von seinem (weiteren) Vertreter - in der ihm vorgelegten Reihenfolge mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Diese beginnt am Anfang eines jeden Jahres neu, ohne Rücksicht darauf, welches Datum der auf dem Schriftstück befindliche Eingangsstempel trägt. 3. Behandlung der Verfahren in der Zentralregistratur 3.1. Von jeder Lieferung werden vom Leiter des Zentralregisters - im Verhinderungsfall von seinem (weiteren) Vertreter - aus den in der Einlaufstelle I nummerierten, in das Prozessregister einzutragenden Neueingängen sowie Abgaben und Verweisungen innerhalb des Gerichts ausgesondert: 3.1.1. Alle Eingänge, die erkennbar nicht in das Prozessregister eintragbar sind oder versehentlich nummeriert wurden. 3.1.2. Alle Verfahren, die nach den Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplans der Sachgebietszuständigkeit unterliegen und auf keinen Turnus angerechnet werden. Diese Verfahren werden wie bisher in das Prozessregister eingetragen und den zuständigen Kammern zugeleitet. 161 Stand: 01.11.2014 3.1.3. Alle Verfahren, die nach den Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplans der Sachgebietszuständigkeit unterliegen, aber auf einen Turnus angerechnet werden. Diese Verfahren werden deutlich leserlich mit den Ordnungszahlen der Zivil- oder Handelskammern, die entsprechend der Sachgebietszuständigkeit zur Bearbeitung der Verfahren zuständig sind und den Kennbuchstaben gemäß Ziffer 3.2 gekennzeichnet. - Anschließend werden sie in der Reihenfolge der Nummerierung gestapelt, gemäß den festgestellten Ordnungszahlen für die zuständigen Kammern im Prozessregister eingetragen. 3.2. Die verbleibenden, der Turnusverteilung unterliegenden Neuzugänge und Abgaben innerhalb des Gerichts werden vom Leiter des Zentralregisters, im Verhinderungsfall von seinem (weiteren) Vertreter, deutlich leserlich mit folgenden Kennbuchstaben gekennzeichnet: Kennbuchstaben - allgemeine Berufungen - allgemeine Handelssachen - allgemeine Zivilsachen - Äußerungssachen - Amtshaftungssachen - Banksachen - Bausachen - Berufungen in Verkehrsunfallsachen - Berufungen und Beschwerden in Bausachen - Berufungen und Beschwerden in Wohnungseigentumssachen - Berufungen und Beschwerden in Versicherungssachen - Berufungen und Beschwerden in Bank- und Finanzsachen sowie Streitigkeiten aus Finanzgeschäften - Entschädigungssachen - Haftung der Rechtsanwälte - Haftung der Steuerberater - Handelssachen des gewerblichen Rechtsschutzes - Insolvenzsachen - Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften - Verfahren nach dem Aktien-/Umwandlungsgesetz - Verkehrsunfallsachen - Versicherungssachen - Vollstreckbarkeitserklärungen - Wertpapierbereinigungssachen - Wiedergutmachungssachen - Zahnarztsachen 1. Instanz - Zivilsachen des gewerblichen Rechtsschutzes BTS HO O AS AH BA B VB BB WE BV FB EK RS StS HG IN KA AG V VG VE HWP WG ZA G bzw. GK 162 Stand: 01.11.2014 3.3. Die nach Ziffer 3.2. gekennzeichneten Verfahren werden sodann - nach Kennbuchstaben getrennt gestapelt und - innerhalb jedes Stapels in der Reihenfolge der Nummerierung den zuständigen Kammern entsprechend dem für jeden Kennbuchstaben festgelegten Blockturnus (siehe Anhang 1 bis 10 zum Geschäftsverteilungsplan) oder entsprechend einer Sonderzuweisung ohne Anrechnung auf den Blockturnus (vgl. Nr. 11 des Geschäftsverteilungsplanes) zugeteilt, wobei die Reihe des Vortages fortzusetzen ist. Die gemäß Ziffer 3.1.3 bereits zugeteilten und auf den Turnus anzurechnenden Verfahren sind dabei zu berücksichtigen. 3.4. Anträge auf Anordnung oder auf Aufhebung gem. §§ 927, 939 ZPO eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Anträge und Klagen, bei denen geltend gemacht wird, dass sie wegen ihrer Dringlichkeit sofort der zuständigen Kammer vorzulegen sind, dürfen unmittelbar entgegengenommen werden. In diesen Fällen sowie bei Anträgen der vorbezeichneten Art, die mit dem allgemeinen Einlauf vorgelegt werden, wird die Sache zusätzlich noch mit "E" (Eilsache) und Tag und Uhrzeit gekennzeichnet. 3.5. Behandlung von Schutzschriften (Nr. 11.3 c) des Geschäftsverteilungsplanes) Schutzschriften werden mit "SS" gekennzeichnet, im Prozessregister zunächst mit der Kammerordnungszahl "0" eingetragen und in der Zentralregistratur nach dem Aktenzeichen geordnet verwahrt. Bei Eingang eines Arrest- oder einstweiligen Verfügungsantrages wird - die Kammerordnungszahl im Prozessregister entsprechend berichtigt und auf der Schutzschrift nachgetragen, - die Schutzschrift zusammen mit dem Antrag der zuständigen Kammer vorgelegt. Die Vorlage ist mit Datum zu vermerken. 163 Stand: 01.01.2014 3.6. Behandlung von Eingängen, die dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen sind, ohne dass ein Verfahren vor einer Kammer anhängig ist oder war (Nr. 11.7 des Geschäftsverteilungsplanes) Diese Eingänge werden im Turnus "allgemeine Zivilsachen" als letztes Verfahren zusätzlich (zur Behandlung durch den Rechtspfleger) zugeteilt. Bei etwaigen Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der Rechtspfleger verbleiben die Verfahren bei der einmal zugeteilten Kammer, ohne dass eine Anrechnung auf den Turnus erfolgt. 3.7. Behandlung von Eilanträgen bei Ausfall der EDV-Anlage: (s. Nr. 11.3 d) des Geschäftsverteilungsplanes) 4. Die Vergabe der fortlaufenden Nummern (oben 2.) und die Zuteilung der nummerierten Eingänge durch die Zentralregistratur (oben 3.) haben räumlich und personell getrennt zu erfolgen. Den Bediensteten der Zentralregistratur ist es untersagt, über den jeweiligen Stand des Turnus (oben 3.5.) Auskunft zu geben. München, den 09. Dezember 2013 Dr. Heßler Präsident des Landgerichts München I 164 Stand: 01.01.2014 Anhang 12 b: Nr. 320 E Verwaltungsanordnung 1. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. bis 26. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen, die der 3., 7., 8. und 9. Strafkammer zugewiesen und Wirtschaftsstrafsachen, die der 4., 5. und 6. Strafkammer zugewiesen sind, sowie Schwurgerichtsverfahren, die der 1. und 2. Strafkammer zugewiesen sind, werden im Turnus nach Nummer 22 des Geschäftsverteilungsplanes 2014 verteilt. 2. Behandlung der Verfahren durch die Justizwachtmeister und die Serviceeinheiten: Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Anklagen sowie die Anträge und Beschwerden, die von der 3., 7., 8. und 9. Strafkammer zu bearbeiten sind (s.o. 1.), werden Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr des jeweiligen Eingangstages in der Justizwachtmeisterei gesammelt, jeweils mit Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Landgericht versehen und anschließend dem Turnussachbearbeiter oder – bei dessen Verhinderung – seinem regelmäßigen Vertreter oder einem weiter bestimmten Vertreter vorgelegt. Ebenso ist bei Anklagen sowie Anträgen und Beschwerden in Wirtschaftsstrafsachen zu verfahren, für die die 4., 5. oder 6. Strafkammer zuständig ist sowie in Schwurgerichtsverfahren, die der 1. und 2. Strafkammer zugewiesen sind. 3. Behandlung der Verfahren durch den Turnussachbearbeiter: Der Turnussachbearbeiter oder seine Vertreter ordnen den jeweiligen Eingang in zeitlicher Reihenfolge, bei gleichzeitigem Eingang nach dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, beginnend mit dem ältesten, innerhalb eines Jahrganges niedrigsten Aktenzeichen, nach a) Verfahren 1. Instanz (KLs) b) Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung (Qs/ AR), 165 Stand: 01.01.2014 und teilt sie entsprechend der bei den einzelnen Kammern angeführten Zahl im jeweiligen Turnus (Anhang 11 a, 11 d und 11 e des Geschäftsverteilungsplanes) in sich regelmäßig wiederholender Weise nach den Ordnungszahlen der Kammern, beginnend mit der niedrigsten Ordnungszahl, den Kammern zu, wobei der Turnus des Vorjahres jeweils fortgesetzt wird. Nach 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr eingehende Sachen werden dem Eingang des nachfolgenden Tages zugeschlagen. Eilanträge, z.B. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls oder Haftbeschwerden, sind bis Dienstschluss des Eingangstages der im Turnus des nächsten Tages zuständigen Kammer vorzulegen und für diese in der Turnusliste zu erfassen. 4. Vorgesehene Anrechnungen auf den Turnus und Turnuserhöhungen (Nr. 22. e, g), 23., 24., 26., 27. des GVP) sind zu berücksichtigen. 5. Rückläufer: In der Revisionsinstanz aufgehobene und an das Landgericht München I zurückverwiesene Strafsachen (Rückläufer) werden nach Nummer 24. des Geschäftsverteilungsplanes 2014 auf den Turnus angerechnet. Die von der Staatsanwaltschaft insoweit vorgelegten Akten sind von der Serviceeinheit der Strafkammer, deren Urteil aufgehoben ist, dem Turnussachbearbeiter zur Anrechnung auf den Turnus der nach Nummer 24. (neu) zuständigen Kammer vorzulegen. Dieser übermittelt die Akten sodann der Serviceeinheit der (neu) zuständigen Strafkammer. 6. Turnuslisten: Zur Kontrolle der richtigen Verteilung ist für jeden Turnus eine Turnusliste zu führen, in der die Bezeichnung der Strafsache, der Tag des Eingangs beim Landgericht, das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen und die Strafkammer, der die Sache im Turnus zugeteilt wurde, anzuführen sind. Für Verfahren, die auf den Turnus anzurechnen sind (Nr. 22. e, g), 23., 24., 26., 27.), wird eine weitere Liste mit der Bezeichnung der Strafsache, dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen, der Strafkammer, die zuständig ist, und dem Tag der Anrechnung des Verfahrens auf den Turnus geführt. 166 Stand: 01.01.2014 Nach Aufarbeitung eines Einganges ist bei der Strafkammer, die zuletzt eine Zuteilung erhalten hat, der Stand der Verteilung festzuhalten. 7. Die Serviceeinheiten teilen nach Erhalt der in ihre Kammerzuständigkeit fallenden Akten den das Verfahren betreibenden Stellen unter Benennung des Aktenzeichens mit, welche Strafkammer das Verfahren zu bearbeiten hat. Liegen Akten (noch) nicht vor, sind Verfahrensbeteiligte, die die zuständige Strafkammer erfragen wollen, an den Turnussachbearbeiter zu verweisen, der die Anfrage an Hand der Turnusliste beantwortet. 8. Es ist untersagt, über den jeweiligen Stand der Zuteilung im Turnus Auskunft zu geben. München, den 09. Dezember 2013 Dr. Heßler Präsident des Landgerichts München I 167 Stand: 01.01.2014 Anhang 12 c: Nr. 320 E Verwaltungsanordnung 1. Berufungen, Anträge nach § 319 Abs. 2 StPO und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist sowie Wiederaufnahmeverfahren (vorbehaltlich der Regelung in Nr. 27. Satz 2 und 3) in allgemeinen und in Verkehrsstrafsachen sowie Beschwerden und Anträge im AR- Verfahren, für die nach Nummer 28. die Strafkammern 15., 16., 18.,19., 21. mit 26. zuständig sind, werden im Turnus nach Nummer 22. des Geschäftsverteilungsplanes 2014 verteilt. 2. Behandlung der Verfahren durch die Justizwachtmeister und in den Serviceeinheiten: Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Berufungen sowie die Beschwerden und Anträge, die von den oben genannten Strafkammern zu bearbeiten sind (s.o. 1.), werden Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr des jeweiligen Eingangstages in der Justizwachtmeisterei gesammelt, jeweils mit Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Landgericht versehen und anschließend dem Turnussachbearbeiter oder - bei dessen Verhinderung - seinem regelmäßigen Vertreter oder einem weiter bestimmten Vertreter vorgelegt. 3. Behandlung der Verfahren durch den Turnussachbearbeiter: Der Turnussachbearbeiter oder seine Vertreter ordnen den jeweiligen Eingang in zeitlicher Reihenfolge, bei gleichzeitigem Eingang nach dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, beginnend mit dem ältesten, innerhalb eines Jahrganges niedrigsten Aktenzeichen, nach a) Berufungen, Anträge nach § 319 Abs. 2 StPO und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist sowie Wiederaufnahmeverfahren soweit das Schöffengericht in 1. Instanz entschieden hat, b) Berufungen, Anträge nach § 319 Abs. 2 StPO und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist sowie Wiederaufnahmeverfahren soweit der Strafrichter in 1. Instanz entschieden hat, c) Beschwerden und Anträge im AR-Verfahren, 168 Stand: 01.01.2014 listet diese getrennt auf und teilt sie entsprechend der bei den einzelnen Kammern angeführten Zahl im Turnus (Anhang 11 b und 11 c des Geschäftsverteilungsplanes) in sich regelmäßig wiederholender Weise nach den Ordnungszahlen der Kammern, beginnend mit der niedrigsten Ordnungszahl, den Kammern zu, wobei der Turnus des Vorjahres jeweils fortgesetzt wird. Nach 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr eingehende Sachen werden dem Eingang des nachfolgenden Tages zugeschlagen. Eilanträge, z.B. Haftbeschwerden und Beschwerden gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, sind bis Dienstschluss des Eingangstages der im Turnus des nächsten Tages zuständigen Kammer vorzulegen und für diese in der Turnusliste für Beschwerden zu erfassen. 4. Vorgesehene Anrechnungen auf den Turnus und Turnuserhöhungen (Nr. 22. d), g), 23., 24., 26., 27.) sind zu berücksichtigen. 5. Rückläufer: In der Revisionsinstanz aufgehobene und an das Landgericht München I zurückverwiesene Strafsachen (Rückläufer) werden nach Nummer 24. des Geschäftsverteilungsplanes 2014 auf den Turnus angerechnet. Die von der Staatsanwaltschaft insoweit vorgelegten Akten sind von der Serviceeinheit der Strafkammer, deren Urteil aufgehoben ist, dem Turnussachbearbeiter zur Anrechnung auf den Turnus der nach Nummer 24. (neu) zuständigen Strafkammer vorzulegen. Dieser übermittelt die Akten sodann der Serviceeinheit der (neu) zuständigen Strafkammer. 6. Turnuslisten: Zur Kontrolle der richtigen Verteilung ist für jeden Turnus (s.o. Nr. 3. a), b), und c)) eine Turnusliste zu führen, in der die Bezeichnung der Strafsache, der Tag des Eingangs beim Landgericht, das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen und die Strafkammer, der die Sache im Turnus zugeteilt wurde, anzuführen sind (vgl. das dieser Verwaltungsanordnung anliegende Muster). Für Verfahren, die auf den Turnus anzurechnen sind (Nr. 22. d), g), 23., 24., 26., 27.), wird eine weitere Liste mit der Bezeichnung der Strafsache, dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen, der Straf- 169 Stand: 01.01.2014 kammer, die zuständig ist, und dem Tag der Anrechnung des Verfahrens auf den Turnus geführt. Nach Aufarbeitung eines Einganges ist bei der Strafkammer, die zuletzt eine Zuteilung erhalten hat, der Stand der Verteilung festzuhalten. 7. Die Serviceeinheiten teilen nach Erhalt der in ihre Kammerzuständigkeit fallenden Akten den das Verfahren betreibenden Stellen (Berufungs- und Beschwerdeführer, Antragsteller) unter Benennung des Aktenzeichens mit, welche Strafkammer das Verfahren zu bearbeiten hat. Liegen Akten (noch) nicht vor, sind Verfahrensbeteiligte, die die zuständige Strafkammer erfragen wollen, an den Turnussachbearbeiter zu verweisen, der die Anfrage an Hand der Turnusliste beantwortet. 8. Es ist untersagt, über den jeweiligen Stand der Zuteilung im Turnus Auskunft zu geben. München, den 09. Dezember 2013 Dr. Heßler Präsident des Landgerichts München I 170 Stand: 01.01.2014 Landgericht München I -Strafkammern- Turnusliste Datum: Seite ... Berufungen-LS (Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts) Fam.Name Vorname Tag d.E. Aktenzeichen lfd.Nr. Kammer Bemerkung lfd.Nr. Kammer Bemerkung lfd.Nr. Kammer Bemerkung Berufungen (Berufungen gegen Urteile des Strafrichters) Fam.Name Vorname Tag d.E. Aktenzeichen Sonstige Anträge (Beschwerden und Verfahren im AR-Register) Fam.Name Vorname Tag d.E. Aktenzeichen 171 Landgericht München I Stand: 04.08.2014 Anhang 13: Bereitschaftsdienst- (Eildienst)einteilung Eildiensttage Liste A (Wohnung) Liste B (Büro) Liste C (Wohnung) Samstag v. hl. 3 Könige v. 10-12 Uhr (04.01.2014) VRi`inLG Hemmerich Vertreter: VRi`inLG Braune RiLG Dr. Laschewski Vertreter: Ri`inLG LachenmayrNikolaou Ri`inLG Falkner Vertreter: Ri`inLG Dr. Heintzeler Faschingsdienstag v. 12-16 Uhr (04.03.2014) VRiLG Fleindl Vertreter: VRi`inLG Liesegang RiLG Habereder Vertreter: RiLG Strobl Ri`inLG Wellhausen Vertreter: RiLG Dr. G. Werner Karsamstag v. 10-12 Uhr (19.04.2014) VRiLG Sehlke Vertreter: VRi`inLG Andree RiLG Brose Vertreter: RiLG Gedeon RiLG Schupp Vertreter: Ri`inLG Knorr Pfingstsamstag v. 10-12 Uhr (07.06.2014) VRiLG Dr. Hense Vertreter: VRi`inLG Gröncke-Müller Ri`inLG Dr. Ruzman Vertreter: Ri´inLG Widera RiLG Steinweg Vertreter: Ri`inLG Hölsch Samstag nach Maria Himmelfahrt v. 10-12 Uhr (16.08.2014) VRi`inLG Eggers Vertreter: VRi`inLG Werlitz Ri`inLG Holzner Vertreter: RiLG Dombrowski Ri`inLG Garnreiter Vertreter: Ri`inLG Dr. Stöver Samstag nach Tag d. dt. Einheit v. 10-12 Uhr (04.10.2014) VRi`inLG Kerscher Vertreter: VRi`inLG Sassenbach Ri`inLG Dr. Grau Vertreter: RiLG HimmelstoßKöpke RiLG Niederfahrenhorst Vertreter: RiLG Lenz Hl. Abend v. 10-12 Uhr (24.12.2014) VRi`inLG Dr. Lutz Vertreter: VRiLG Dr. Brünink RiLG Heller Vertreter: Ri`inLG Berger-Ullrich RiLG Bronnen Vertreter: RiLG Meindl Samstag nach hl. Abend v. 10-12 Uhr (27.12.2014) VRiLG Boxleitner Vertreter: VRiLG Meinhardt RiLG Mickat Vertreter: Ri´inLG Popp-Lossau RiLG Ehemann Vertreter: Ri`inLG Dr. Neupert Silvester v. 10-12 Uhr (31.12.2014) VRi`inLG Wittmann Vertreter: VRi`inLG Rhein RiLG Schönauer Vertreter: RiLG Pfaller Ri`inLG N. Schäfer Vertreter: RiLG Kuttenkeuler