Stand: 01.01.2014 1 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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Stand: 01.01.2014 1 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
40
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
1
Schlüsselzahl
10067
Geschäftsaufgabe
1. Berufungen und Beschwerden
in Wohnungseigentumssachen
mit Ausnahme der in § 43 Nr.
5 und 6 WEG genannten Verfahren
- im Turnus Anhang 6 c -
Besetzung
Vorsitzender:
Vizepräsident Spielbauer
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Hölsch *
2. Beschwerden betreffend Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (Buch 7 des FamFG) in
Verbindung mit Art. 18 PAG
nach der bei der 13. Zivilkammer getroffenen Regelung.
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
3. Entscheidungen über Rechtsmittel gegen vom Amtsgericht
im Ablehnungsverfahren gegen
Richter, Rechtspfleger oder Urkundsbeamte - auch vom Abgelehnten selbst - getroffene Entscheidungen, soweit hierfür
nicht die 13. Zivilkammer oder
12. Kammer für Handelssachen
zuständig ist
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
36. Zivilkammer,
Richterin am LG von Alvensleben*
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
14. Zivilkammer
* zugleich 16. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
110
41
Stand: 01.11.2014
Zivilkammer
2
Geschäftsaufgabe
1.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Instanz
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Seebacher
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10066
Ständige Mitglieder:
2.
Bausachen 1. Instanz
Richter am LG Funke
- im Turnus Anhang 3a
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Dr. Stefan Wolf
3. Berufungen und Beschwerden
einschließlich solcher in Prozeßkostenhilfeverfahren
in Bausachen (soweit nicht
eine Sonderzuständigkeit einer
anderen Zivilkammer gegeben
ist)
- im Turnus Anhang 3b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Richterin am LG Dr. Kraus *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
24. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
8. Zivilkammer
* Mutterschutz seit 24.10.2014
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
155
42
Stand: 01.09.2014
Zivilkammer
3
Schlüsselzahl
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
10012
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richterin Kerscher
Ständige Mitglieder:
2. Bank- und Finanzsachen
1. Instanz
(vgl. Allg. Teil Nr. 9f)
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
(vgl. Allg. Teil Nr. 9g)
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Richterin am LG N. Schäfer
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter am LG S. Müller *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
32. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
30. Zivilkammer
* Elternzeit vom 24.08.2014 bis
23.10.2014
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
28
43
Stand: 17.02.2014
Zivilkammer
4
Schlüsselzahl
10013
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin
Dr. Steinlehner-Stelzner
Ständige Mitglieder:
2. Steuerberatersachen 1. Instanz
- unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
3. Rechtsanwaltssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 7
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Richter am LG Meindl
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Kecker
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
35. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
22. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
167
44
Stand: 01.11.2014
Zivilkammer
5
Schlüsselzahl
10014
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzender:
Dienstag
401 Lb
Vors.Richter Lorenz *
- im Turnus Anhang 1 -
Freitag
203 Lb
Ständige Mitglieder:
2. Bausachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 3a
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen
(soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer
gegeben ist)
- im Turnus Anhang 3b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Richter am LG Dr. Schacht
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin Strauch
- 0,5 -
regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
18. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
20. Zivilkammer
* zugleich Berufsgericht für Architekten und Berufsgericht für die Mitglieder der Bay. Ingenieurekammer
Bau
45
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
6
Schlüsselzahl
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
10015
2. Insolvenzsachen 1. und 2. Instanz
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin Schroeder
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Geißler - 0,75 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
sowie Beschwerden einschließlich Richterin am LG Gerlich - 0,75 solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Insolvenzsachen (soweit
nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben Regelmäßige Vertreter der stänist)
digen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
3. Berufungen sowie Beschwerden in 29. Zivilkammer,
Prozesskostenhilfeverfahren
und
Beschwerden gegen den Erlass oder
die Ablehnung des Erlasses eines bei deren Verhinderung:
Arrestes oder einer einstweiligen Die ständigen Mitglieder der
Verfügung sowie Beschwerden 34. Zivilkammer
gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269
Abs. 5 ZPO (soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 6 b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 4. Verfahren 1. und 2. Instanz nach
Widerspruchsklagen im Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO)
- unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
212
46
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
7
Schlüsselzahl
10016
Geschäftsaufgabe
Besetzung
I. In 1. Instanz
Vorsitzender:
1. Patentstreitsachen einschließlich der
Rechtsstreitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Patentanwälte
Vors.Richter Dr. Zigann
2. Gebrauchsmusterstreitsachen sowie
Verfahren gem. § 11 II Halbleiterschutzgesetz i.V.m. § 27 II GebrMG
3. Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen
- jeweils im Turnus Anhang 4 c,
unter 3-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 4. Rechtsstreitigkeiten die betreffen
a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design)
b) Verlagsrecht
c) Sortenschutzrecht
5. Urheberrechtsstreitigkeiten
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
103 Lb
Donnerstag
501 Lb
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG
Dr. Kunz-Hallstein
- 0,5 -
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Dr. G. Werner
der zugleich weiterer regelmäßiger
Vertreter des Vorsitzenden ist
Richter am LG Brose
- 0,5 - *
Richterin am LG Dr. Heintzeler
- 0,5 -
6. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche
aus der Herstellung und Auswertung von
Filmen betreffen
- jeweils im Turnus Anhang 4 a,
unter 0,5-facher Anrechnung auf
den Turnus
Anhang 1 7. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem
Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen
§ 16 II UWG
- im Turnus Anhang 4 b,
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
21. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 37. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung die Mitglieder der 33. Zivilkammer.
8. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen
Schuldnern aus den Sachgebieten I4 – I6
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 9. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- im Turnus Anhang 1 II. Die Verfahren, die bei der 7. Zivilkammer zum Stichtag 31.05.2009 anhängig
waren, mit Ausnahme der Verfahren, die
in die Zuständigkeit der 37. Zivilkammer
übergehen.
* zugleich Güterichter
47
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
8
Geschäftsaufgabe
1.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Mai *
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10017
Ständige Mitglieder:
2.
3.
Bausachen 1. Instanz
Richter am LG Schupp
- im Turnus Anhang 3a
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen
(soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer
gegeben ist)
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
2. Zivilkammer,
- im Turnus Anhang 3b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Richter am LG Bronnen
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
24. Zivilkammer
* zugleich 39. Zivilkammer (Hilfszivilkammer), Güterichter und Berufsgericht für die Mitglieder der
Bay. Ingenieurekammer Bau
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
106
48
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
9
Schlüsselzahl
10018
Geschäftsaufgabe
1.
Pressesachen, einschl. Berufungen
und Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren in Pressesachen und insoweit Beschwerden
gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes
oder einer einstweiligen Verfügung
sowie Beschwerden gem. §§ 91 a,
99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO
(vgl. Allgem. Teil Nr. 9. a1)
2. Streitigkeiten nach dem Kunsturhebergesetz
3. Arztsachen, einschl. Berufungen
und Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren und insoweit Beschwerden gegen den Erlass oder
die Ablehnung des Erlasses eines
Arrestes oder einer einstweiligen
Verfügung sowie Beschwerden
gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269
Abs. 5 ZPO
(vgl. Allgem. Teil Nr. 9. c soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Lemmers *
Ständige Mitglieder:
Richter am LG
Dr. Mittelsten Scheid *
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Dr. Zeller **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
20. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
7. Zivilkammer
*
zugleich Kammer für Baulandsachen und Güterichter
** zugleich Kammer für Baulandsachen
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
501 Lb
49
Stand: 16.11.2014
Zivilkammer
10
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10019
2. Zahnarztsachen 1. Instanz
(vgl. Allgem. Teil Nr. 9. c)
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3. Berufungen und Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren
und
Beschwerden gegen den Erlass oder
die Ablehnung des Erlasses eines
Arrestes oder einer einstweiligen
Verfügung sowie Beschwerden
gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269
Abs. 5 ZPO, jeweils in Zahnarztsachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 4.
Alle nach dem 01.01.2005 anhängig
gewordenen
Schadensersatzklagen und nach dem
01.01.2005 eingegangenen Klagen
oder verfahrenseinleitende Anträge
der Beteiligten oder ihrer Rechtsnachfolger in Verfahren, die als
Feststellungsklage bzw. als selbständiges Beweisverfahren vor
dem
01.01.2005
bei
der
27. Zivilkammer anhängig waren
(Abweichung von Ziff. 11.1.f) und
Ziff. 11.6)).
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Bartel
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Kopp
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist
Richterin am LG Godizart
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
11. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
13. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
110
50
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
1.
11
Schlüsselzahl
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
10020
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Dienstag
Vors.Richter Weder *
58
Ständige Mitglieder:
2.
Bausachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 3a
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
3.
Besetzung
3.
Berufungen und Beschwerden ein
schließlich solcher in Prozeßkostenhilfeverfahren
in Bausachen (soweit nicht die
Sonderzuständigkeit einer anderen
Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 3b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Richterin am LG Lang
- 0,5 -
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Klein
Richterin am LG Braat **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
10. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
12. Zivilkammer
* zugleich 39. Zivilkammer
(Hilfszivilkammer)
** Mutterschutz seit 13.10.2014
51
Stand: 01.07.2014
Zivilkammer
12
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10021
2. Versicherungssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 5 a
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3. In 1. Instanz
a)
Klagen gem. §§ 1, 2 UKlaG mit
Ausnahme der Klagen aus den Geschäftsaufgaben der 7. und
21. ZK und aus den Sachgebieten
Bank-, Arzt-, Bau- und Versicherungsrecht gem. Nr. 9. b) bb); c)
bb); e) bb); f) bb)
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
b)
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Kroner
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Bühring
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Zier *
Richter am LG Dr. Graf Gol von
Hardenberg
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
13. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
25. Zivilkammer
Verfahren, die nach EGAktG, Aktiengesetz
und
Umwandlungsgesetz zu erledigen sind, ferner Sachen, in denen aufgrund gesetzlicher Vorschrift diese Gesetze
anzuwenden sind
- unter 3-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 5 b
unter Anrechnung auf
den Turnus Anhang 1 * Mutterschutz ab 08.08.2014
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
6
52
Stand: 01.10.2014
Zivilkammer
13
Geschäftsaufgabe
1.
Schlüsselzahl
10022
Alle Beschwerden und sonstigen Sachen, bei denen die Zuständigkeit einer
Zivilkammer des Landgerichts gegeben
und auf die das Verfahren des Gesetzes
über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) unmittelbar oder entsprechend anzuwenden ist mit Ausnahme der Zuständigkeit der 1. und 16. Zivilkammer
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Dr. Pollinger
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Brychcy *
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
2.
Entscheidungen über Rechtsmittel
gegen vom Amtsgericht im Ableh- Richterin am LG Dr. Schriever
nungsverfahren gegen Richter, Rechts- 0,5 - **
pfleger
oder
Urkundsbeamte
Richterin am LG Dr. Höffe
- auch vom Abgelehnten selbst - ge- 0,5- **
troffene Entscheidungen in Verfahren
der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit
hierfür nicht die 12. Kammer f. Handelssachen zuständig ist
3.
Beschwerden betreffend Verfahren in
Freiheitsentziehungssachen (Buch 7
des FamFG).
Gehen an einem Tag mehr als 10 Beschwerden nach diesem Gesetz in Verbindung mit Art. 18 PAG ein, so sind
für die Behandlung von je 10 weiteren
Beschwerden zuständig die 1. Zivilkammer und die 14. Zivilkammer
(Zehner-Turnus).
Gehen an einem Tag mehr als 30 Beschwerden ein, so beginnt der ZehnerTurnus mit der 31. Beschwerde und der
13. Zivilkammer von Neuem.
4.
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
14. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
10. Zivilkammer
Berufungen sowie Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die
Ablehnung des Erlasses eines Arrestes
oder einer einstweiligen Verfügung
sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99
Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO (soweit
nicht eine Sonderzuständigkeit einer
anderen Zivilkammer gegeben ist).
- im Turnus Anhang 6 b -
5.
Beschwerden in Grundbuchsachen
6.
Beschwerden, soweit für diese nicht
eine andere Zivilkammer zuständig ist.
7.
Anordnungen der Unterbringung nach
§ 4 des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG)
* zugleich 38. Zivilkammer und
Güterichterin
** zugleich 38. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
12
53
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
1.
14
Schlüsselzahl
10023
Besetzung
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
2.
Vorsitzender:
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Dr. Schindler
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Niederfahrenhorst
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
3. Alle Beschwerden in Konkurs- und 25. Zivilkammer,
4.
Verfahren
bei deren Verhinderung:
Beschwerden nach dem Gesetz über
die Entschädigung von Zeugen und Die ständigen Mitglieder der
Sachverständigen und Entscheidungen 23. Zivilkammer
gem. § 16 Abs. 1 S. 3 JVEG
- jeweils unter Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 -
5.
Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren
und
Beschwerden gegen den Erlass oder die
Ablehnung des Erlasses eines Arrestes
oder einer einstweiligen Verfügung
sowie Beschwerden gem. §§ 91a, 99
Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO, die sich
gegen Entscheidungen eines Richters
der Abt. 4 des Amtsgerichts München
richten, soweit sich nicht die Zuständigkeit bereits aus Ziffer 1 ergibt oder
eine Zuständigkeit der 1. Zivilkammer
gegeben ist.
- im Turnus Anhang 6a
unter Anrechnung auf den Turnus
Anhang 1 -
6.
Mittwoch
167
Vors.Richter Fleindl
Berufungen und Beschwerden (auch in
Zwangsvollstreckungsverfahren)
a) in Verfahren nach dem Gesetz zur
Regelung der Miethöhe (Art. 3 2.
WkSchG) bzw. nach dessen Nachfolgevorschriften im Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001
b) in Räumungssachen
c) in Verfahren auf Feststellung des
Bestehens oder Nichtbestehens zw.
der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung eines
Mietverhältnisses oder Untermietverhältnisses über Räume oder
Grundstücke
d) in Sicherungsanordnungsverfahren
gemäß § 283 a ZPO
Vergleichsverfahren und
nach der Insolvenzordnung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Beschwerden betreffend Verfahren in
Freiheitsentziehungssachen (Buch 7
des FamFG) in Verbindung mit Art.
18 PAG nach der bei der 13. Zivilkammer getroffenen Regelung.
Freitag
137
54
Stand: 05.10.2014
Zivilkammer
15
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
10024
- im Turnus Anhang 1 2. Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz, die betreffen:
a)
Ansprüche aus Amtshaftung und öffentlich-rechtlicher Verwahrung
Ausgenommen sind
aa) Verkehrsunfallsachen
(vgl.
Allgem.
Bestimmungen
Nr. 9.d)
bb) Ansprüche wegen Verletzung der
allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für (auch tatsächlich) öffentliche Verkehrsflächen, auch
soweit sie als Ansprüche aus
Amtshaftung geltend gemacht
werden.
b)
Ansprüche aus Enteignung, enteignendem und enteignungsgleichem
Eingriff sowie Aufopferung
c)
Ansprüche aus Grundstückskaufverträgen, die zur Abwendung der Enteignung geschlossen wurden, sowie
auf Rückabwicklung solcher Verträge, auch wenn die Ansprüche im Wege der Einwendung geltend gemacht
werden.
Ansprüche aus Haftung der gerichtlichen Sachverständigen
(§ 839 a BGB)
Ansprüche nach dem Gesetz über die
Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen
d)
e)
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Montag
Vors.Richter Dr. Tholl *
Mittwoch
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Kern
28
- 0,5 -
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Hermann
Richterin am LG Dr. Schayan -0,5-
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
31. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
1. Zivilkammer
- unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
3.
Berufungen und Beschwerden in Prozesskostenhilfeverfahren und Beschwerden gegen den Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem.
§§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO,
die sich gegen Entscheidungen eines Richters der Abt. 4 des Amtsgerichts München
richten, soweit nicht eine Zuständigkeit der
14. Zivilkammer oder der 1. Zivilkammer
gegeben ist
- im Turnus Anhang 6 a
unter Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 -
* zugleich Dienstgericht für die Richter des Oberlandesgerichtsbezirks
München und zugleich Berufsgericht für Architekten
55
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
16
Schlüsselzahl
10025
Geschäftsaufgabe
Beschwerden in
a) Nachlasssachen,
b) Angelegenheiten nach den
§§ 45 ff. des Personenstandsgesetzes,
Besetzung
Vorsitzender:
Präsident des Landgerichts
Dr. Heßler
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG von Alvensc) Vereinsregistersachen
leben *
(einschl. Verfahren nach § 143
FGG),
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
d) Angelegenheiten, die die Annahme als Kind betreffen
Richterin am LG Hölsch *
e) in Zwangsvollstreckungssachen,
soweit die angegriffene Entscheidung vom Vollstreckungsgericht erlassen wurde und ausgenommen die zur GeschäftsRegelmäßige Vertreter der stänaufgabe der 14. und 20. Zivildigen Mitglieder:
kammer gehörenden Sachen.
Die ständigen Mitglieder der
15. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
14. Zivilkammer
* zugleich 1. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach
Bedarf festgelegt
56
Stand: 01.06.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
1. Verkehrsunfallsachen 1. Instanz
(vgl. Allgem. Bestimmungen
Nr. 9 d)
Schlüssel17
zahl
10026
Besetzung
Vorsitzender:
Freitag
Vors.Richterin Thiermann
301 Lb
- im Turnus Anhang 2 a -
Ständige Mitglieder:
2. Berufungen und Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren sowie
Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs.
2 und 269 Abs. 5 ZPO hinsichtlich der Geschäftsaufgabe 1
(soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
Richterin am LG
Dr. Kohn-Löffelmann
- im Turnus Anhang 2 b –
Sitzungstage
Sitzungssaal
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist
Richterin am LG Dr. Unger
Richterin am LG Kittlaus - 0,5 - *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
19. Zivilkammer
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
18. Zivilkammer
* zugleich 19. Zivilkammer
57
Stand: 01.02.2014
Zivilkammer
18
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10027
2.
Bausachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 3a
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Besetzung
Vorsitzende:
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
Vors.Richterin Eggers *
Freitag
Ständige Mitglieder:
401 Lb
Richterin am LG Walk
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Ende
Richterin am LG Kallert **
3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen
(soweit nicht die SonderzuständigRegelmäßige Vertreter der stänkeit einer anderen Zivilkammer gedigen Mitglieder:
geben ist)
Die ständigen Mitglieder der
5. Zivilkammer,
- im Turnus Anhang 3b
unter Anrechnung
auf den Turnus
bei deren Verhinderung:
Anhang 1 Die ständigen Mitglieder der
17. Zivilkammer
*
zugleich Güterichterin
** Mutterschutz ab 27.01.2014
58
Stand: 06.11.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
19
1. Verkehrsunfallsachen 1. Instanz
(vgl. Allgem. Bestimmungen
SchlüsselNr. 9 d)
zahl
10028
- im Turnus Anhang 2 a 2. Berufungen und Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren sowie
Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs.
2 und 269 Abs. 5 ZPO hinsichtlich der Geschäftsaufgabe 1
(soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 2 b –
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzender:
Donnerstag
Vors.Richter Dirk Weber
301 Lb
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Widera *
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Kittlaus - 0,5 - **
Richterin am LG Zobel
- 0,5 -
Richterin Dr. Koch ***
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
17. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
9. Zivilkammer
*
zugleich Güterichterin
** zugleich 17. Zivilkammer
*** zugleich 21. Zivilkammer
59
Stand: 01.10.2014
Zivilkammer
20
Schlüsselzahl
10029
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Dienstag
Vors.Richterin Liesegang *
Freitag
Ständige Mitglieder:
601 Lb
- im Turnus Anhang 1 2. Berufungen sowie Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren und
Beschwerden gegen den Erlass oder
die Ablehnung des Erlasses eines
Arrestes oder einer einstweiligen
Verfügung sowie Beschwerden
gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269
Abs. 5 ZPO
(soweit nicht eine Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer
gegeben ist)
- im Turnus Anhang 6 b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3. a) Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen, soweit die
angegriffene Entscheidung vom
Vollstreckungsgericht erlassen
wurde und soweit das amtsgerichtliche Aktenzeichen vor dem
Schrägstrich auf 6, 7, 8 endet.
Richter am LG Mickat
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Grau – 0,5 Richterin am LG Paula
- 0,5 -
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
9. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
21. Zivilkammer
b) Beschwerden in Umstellungssachen
- zu 3. unter Anrechnung von je
3 Eingängen auf 1 Eingang
im Turnus - Anhang 1 4. Verkehrsunfallsachen
1. Instanz
(vgl. Allgemeine Bestimmungen
Nr. 9 d))
* zugleich Güterichterin
60
Stand: 06.11.2014
Zivilkammer
21
Schlüsselzahl
10061
Geschäftsaufgabe
Besetzung
I. In 1. Instanz:
Vorsitzender:
1. Patentstreitsachen einschließlich der
Rechtsstreitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Patentanwälte
Vors.Richter A. Müller
2. Gebrauchsmusterstreitsachen sowie
Verfahren gem. § 11 II Halbleiterschutzgesetz i.V.m. § 27 II GebrMG
3. Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen
- jeweils im Turnus Anhang 4 c,
unter 3-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 4. Rechtsstreitigkeiten die betreffen
a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design)
b) Verlagsrecht
c) Sortenschutzrecht
5. Urheberrechtsstreitigkeiten
6. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche
aus der Herstellung und Auswertung von
Filmen betreffen
- jeweils im Turnus Anhang 4 a,
unter 0,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 7. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem
Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen
§ 16 II UWG
- im Turnus Anhang 4 b,
unter Anrechnung auf den Turnus
Anhang 1 -
Ständige Mitglieder:
Richter am LG
Dr. Ebner-Vittinghoff *
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Kuttenkeuler
Richterin am LG Dr. Schwager
- 0,5 Richterin am LG Dr. Heister **
Richterin Dr. Koch ***
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
33. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 37. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 7. Zivilkammer
8. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen
Schuldtiteln aus den Sachgebieten
I1–I3
unter Anrechnung auf den Turnus 1
9. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- im Turnus Anhang 1 –
II. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren hinsichtlich der Geschäftsaufgaben
gem. Ziffer I. Nr. 2, 4 a), b) und 5
- unter 2-facher Anrechnung auf den
Turnus Anhang 4 a III. Die zum Stichtag 31.05.2009 bei der
21. Zivilkammer anhängigen Verfahren.
* zugleich Güterichter
** zugleich Güterichterin sowie
…. Mutterschutz ab 08.10.2014
*** zugleich 19. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
601 Lb
61
Stand: 01.11.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
22
1. Instanz
(Entsch.
kammer)
- im Turnus Anhang 1 -
Vorsitzende:
Schlüssel- 2.
zahl
a)
Ständige Mitglieder:
Entschädigungsverfahren
zu 1,3,4:
10070 b) Angelegenheiten
nach den Gesetzen zur Regelung der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes und zur Regelung
der Wiedergutmachung national-sozialistischen Unrechts für die im Ausland
lebenden Angehörigen des öffentlichen
Dienstes je i.d.F. des Gesetzes vom
15.12.1965, BGBl. I S. 2073 bzw.
S. 2092 und Angelegenheiten nach
dem Versorgungsschadenrentengesetz
v. 27.7.1953, BayBS III S. 631
Schlüsselzahl
zu 2a):
30431
zu 2b):
30531
zu 2. a) und b)
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1
3.
Bank- und Finanzsachen 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9 f)
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
4. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9 g)
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Vors.Richterin Weitnauer
Richterin am LG Maier
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Andreas Schaefer
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
28. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
35. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Donnerstag
137
62
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
23
Schlüsselzahl
10055
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Dr. Baumann
Ständige Mitglieder:
2. Versicherungssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 5 a
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Richterin am LG Dr. Hannamann
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter Dr. Apetz
3. Berufungen und Beschwerden ein- Richterin Dr. Meyer-Bülow *
schließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
Regelmäßige Vertreter der stän- im Turnus Anhang 5 b
digen Mitglieder:
unter Anrechnung
Die ständigen Mitglieder der
auf den Turnus
26. Zivilkammer,
Anhang 1 –
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
3. Zivilkammer
* Mutterschutz ab 09.05.2014
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
219
63
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
24
Schlüsselzahl
10054
Geschäftsaufgabe
1.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Dr. Debo *
2.
Bausachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 3a
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
3.
4.
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Dr. Ruzman
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Berufungen und Beschwerden ein Richterin am LG Hartl
- 0,5 schließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bausachen
(soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer
Regelmäßige Vertreter der stängegeben ist)
digen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
- im Turnus Anhang 3b
8. Zivilkammer,
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
Vollstreckbarkeitserklärungen
2. Zivilkammer
von Anwaltsvergleichen und
ausländischen Schuldtiteln, soweit nicht die Zuständigkeit der 7.,
21., 33., 37 Zivilkammer gegeben
ist
- unter Anrechnung von je
4 Eingängen auf 1 Eingang
im Turnus Anhang 1 -
* zugleich 39. Zivilkammer
(Hilfszivilkammer)
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
212
64
Stand: 01.09.2014
Zivilkammer
25
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10058
2. Versicherungssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 5 a
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
3.
Äußerungssachen
einschließl. Berufungen und Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren in Äußerungssachen und
insoweit Beschwerden gegen den
Erlass oder die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer
einstweiligen Verfügung sowie
Beschwerden gem. §§ 91 a, 99
Abs. 2 und 269 Abs. 5 ZPO
(vgl. Allgem. Teil Nr. 9 a2, soweit
nicht die Sonderzuständigkeit einer
anderen Zivilkammer gegeben ist)
-unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin Gröncke-Müller
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Berger-Ullrich
- 0,75 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Habereder *
Richterin am LG Hansen **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
12. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
32. Zivilkammer
4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 5b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
* zugleich Pressesprecher
** Mutterschutz seit 26.07.2014
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
219
65
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
26
Schlüsselzahl
10078
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin Kustermann
Ständige Mitglieder:
2. Versicherungssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 5a
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Richter am LG Dr. Mayer
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Fincke
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
30. Zivilkammer,
3. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Versicherungssachen (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilbei deren Verhinderung:
kammer gegeben ist)
Die ständigen Mitglieder der
29. Zivilkammer
- im Turnus Anhang 5b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
106
66
Stand: 01.07.2014
Zivilkammer
27
Schlüsselzahl
10064
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 2. Bank- und Finanzsachen
1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f)
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g)
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin Ziegert
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Dr. Rinck
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist
Richter am LG Dr. Büchele
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
34. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
11. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
219
67
Stand: 01.10.2014
Zivilkammer
28
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10074
2.
3.
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin Henn
Ständige Mitglieder:
Bank- und Finanzsachen 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f)
Richter am LG Dr. Kober
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g)
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
22. Zivilkammer,
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskostenhilfeverfahren in Bank- und Finanzsachen sowie in Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften (soweit
nicht die Sonderzuständigkeit einer
anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 9a
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Richterin am LG Dr. Müller-Stock
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
4. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
137
68
Stand: 16.05.2014
Zivilkammer
29
Schlüsselzahl
10056
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin Harriet Weber *
Ständige Mitglieder:
2. Bank- und Finanzsachen
1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f)
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
3. Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g)
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Richter am LG Baumgartner
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist
Richter am LG Dr. Bauer
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
6. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
31. Zivilkammer
* zugleich Güterichterin
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
58
69
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
30
Schlüsselzahl
10057
Geschäftsaufgabe
1.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
2. Rechtsanwaltssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 7
unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3. Berufungen sowie Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren und
Beschwerden gegen den Erlass
oder die Ablehnung des Erlasses
eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sowie Beschwerden gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und
269 Abs.5 ZPO (soweit nicht eine
Sonderzuständigkeit einer anderen
Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 6 b
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Donnerstag
Vors.Richterin Werlitz
104
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Falk *
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Englhardt - 0,5 - **
Richterin am LG Dr. Neupert -0,5Richterin am LG Morlin
- 0,5 -
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
23. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
10. Zivilkammer
* zugleich Güterichter
** Mutterschutz ab 20.01.2014
70
Stand: 01.10.2014
Zivilkammer
31
Schlüsselzahl
10062
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 2. Berufungen und Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren
und
Beschwerden gegen den Erlass oder
die Ablehnung des Erlasses eines
Arrestes oder einer einstweiligen
Verfügung sowie Beschwerden
gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269
Abs. 5 ZPO, die sich gegen Entscheidungen eines Richters der Abt.
4 des Amtsgerichts München richten, soweit nicht eine Zuständigkeit
der 14. Zivilkammer oder der 1. Zivilkammer gegeben ist
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzender:
Donnerstag
Vors.Richter Dr. Prechtel
58
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Falkner
- 0,5 -
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Nenninger - 0,5 die zugleich weitere regelmäßige
Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Hambach *
- 0,5-
- im Turnus Anhang 6 a
unter Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 3. Berufungen sowie Beschwerden in
Prozesskostenhilfeverfahren
und
Beschwerden gegen den Erlass oder
die Ablehnung des Erlasses eines
Arrestes oder einer einstweiligen
Verfügung sowie Beschwerden
gem. §§ 91 a, 99 Abs. 2 und 269
Abs. 5 ZPO (soweit nicht die Sonderzuständigkeit einer anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 6 b
unter Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 –
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
15. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
27. Zivilkammer
71
Stand: 01.02.2014
Zivilkammer
32
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10059
2. Bank- und Finanzsachen 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f)
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 3.
Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g)
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Vors.Richterin Dr. Lutz
Montag
- 0,5 -
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Dr. Seuß-Pizzoni *
- 0,5 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Meurer
- 0,5 -
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
3. Zivilkammer,
4. Berufungen und Beschwerden einschließlich solcher in Prozesskosbei deren Verhinderung:
tenhilfeverfahren in Bank- und FiDie ständigen Mitglieder der
nanzsachen sowie in Rechtsstreitig15. Zivilkammer
keiten aus Finanzgeschäften (soweit
nicht die Sonderzuständigkeit einer
anderen Zivilkammer gegeben ist)
- im Turnus Anhang 9a
unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
* zugleich Güterichterin
155
72
Stand: 01.01.2014
Zivilkammer
33
Schlüsselzahl
10077
Geschäftsaufgabe
I. In 1. Instanz
1. Streitigkeiten nach dem Markenrechtsreformgesetz (Kennzeichenstreitsachen)
- unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
Rechtsstreitig 2. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem
Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von Verstößen gegen
§ 16 II UWG
- im Turnus Anhang 4 b,
unter Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 3. Rechtsstreitigkeiten die betreffen
a) Muster und Modelle (Geschmacksmuster, Design)
b) Verlagsrecht
c) Sortenschutzrecht
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Meinhardt
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Holzner
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Ruhwinkel *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
7. Zivilkammer,
4. Urheberrechtsstreitigkeiten
5. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche
aus der Herstellung und Auswertung von
Filmen betreffen
- jeweils im Turnus Anhang 4 a,
unter 0,5-facher Anrechnung auf den Turnus Anhang 1 -
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 21. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 37. ZivilKammer
6. Vollstreckbarkeitserklärungen
von Anwaltsvergleichen und
ausländischen Schuldtiteln
aus dem Sachgebiet I 1
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 17. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 II. Die zum Stichtag 31.05.2009 bei der
33. Zivilkammer anhängigen Verfahren.
* zugleich Pressesprecherin
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
301 Lb
73
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
34
Schlüsselzahl
10079
Geschäftsaufgabe
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 -
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Reich
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Dr. Hagen
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Winterstein
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
27. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
6. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
219
74
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
35
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 1 -
10084
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richter Dr. Brünink LL.M.
(Austin)
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
12
2. Die zum Stichtag 31.07.2005 anhängigen, der Richterin am LG
Rhein (3. ZK) und dem Richter am
LG Steinkraus-Koch (31. ZK) als
Einzelrichter zugewiesenen
Rechtsstreitigkeiten in Zivilsachen
1. Instanz
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Dr. Schön
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter Schug
3. Sämtliche der Richterin Hammer
als Einzelrichterin bzw. als Berichterstatterin übertragenen Verfahren der 9. Zivilkammer, mit
Ausnahme der Rechtsstreitigkeiten, die zur Zuständigkeit der
9. Zivilkammer gemäß den in Ziffern 2 bis 4 des Geschäftsverteilungsplans 2005 aufgeführten Geschäftsaufgaben gehören
4.
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
Bank- und Finanzsachen 1. Instanz 15. Zivilkammer
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. f)
- im Turnus Anhang 8
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
5.
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
4. Zivilkammer
Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften
(vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g)
- im Turnus Anhang 9
unter 1,33-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 –
75
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
1. Berufungen und Beschwerden in
Vorsitzende:
Wohnungseigentumssachen
mit Ausnahme der in § 43 Nr. 5 und Vors.Richterin Kuhmann - 0,5 Schlüsselzahl
6 WEG genannten Verfahren
10085
Ständige Mitglieder:
- im Turnus Anhang 6 c Richterin am LG Dr. Godulla -0,536
2. Die zum Stichtag 30.04.2008 anhängigen, der Richterin am Landgericht Dörmer und dem Richter am
Landgericht Dr. U. Steiner in der
1. Zivilkammer, Geschäftsaufgabe
1, als Einzelrichter oder als Berichterstatter zugewiesenen Berufungen und Beschwerden
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Dr. Steiner
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
1. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
14. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
110
76
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
I. In 1. Instanz:
37
1. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen
a) Muster und Modelle
Schlüssel(Geschmacksmuster, Design)
zahl
b) Verlagsrecht
c) Sortenschutzrecht
10086
2. Urheberrechtsstreitigkeiten
3. Rechtsstreitigkeiten, die die Ansprüche
aus der Herstellung und Auswertung
von Filmen betreffen
- jeweils im Turnus Anhang 4 a,
unter 0,5-facher Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 4. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung
von Verstößen gegen § 16 II UWG
- im Turnus Anhang 4 b
unter Anrechnung
auf den Turnus Anhang 1 5. Vollstreckbarkeitserklärungen von Anwaltsvergleichen und ausländischen Schuldtiteln
aus dem Sachgebiet II
- unter Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 6. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Vorsitzende:
Vors.Richterin Wittmann
Mittwoch
- 0,5 - *
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG LachenmayrNikolaou
- 0,5 die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist
Richterin van Huet
- 0,5 -
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
7. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 33. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 21. Zivilkammer
- im Turnus Anhang 1 II. Kartellsachen (§ 87 I GWB) sowie
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die
sich aus Art. 81, 82 des Vertrages zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV
ergeben
- unter 2,5-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 1 -
* zugleich 40. Zivilkammer
301
77
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
38
Geschäftsaufgabe
Verfahren nach § 71 Abs. 2 Nr. 4
Schlüssel- Buchstabe b bis f GVG
zahl
10087
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Dr. Krenek *
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Brychcy **
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist
Richterin am LG Dr. Schriever
- 0,5 - ***
Richterin am LG Dr. Höffe
- 0,5 - ***
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
16. Zivilkammer,
bei deren Verhinderung:
Die Mitglieder der 32. Zivilkammer
*
zugleich 5. Kammer für Handelssachen
** zugleich 13. Zivilkammer und
Güterichterin
*** zugleich 13. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach
Bedarf festgelegt
78
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
Geschäftsaufgabe
39
Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften 1. Instanz
Schlüssel- (vgl. Allgemeiner Teil Nr. 9. g)
zahl
10088
Besetzung
Vorsitzende:
Sitzungstage
Sitzungssaal
Freitag
Vors.Richter Dr. Debo *
10
Ständige Mitglieder:
- im Turnus Anhang 9 Vors. Richter Mai **
Vors. Richter Weder ***
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Vors. Richter am LG Seebacher
Vors. Richter am LG Lorenz
*
zugleich 24. Zivilkammer
**
zugleich 8. Zivilkammer
Güterichter und Berufsgericht für
die Mitglieder der Bay. Ingenieurekammer Bau
*** zugleich 11. Zivilkammer
79
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
40
Schlüsselzahl
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Donnerstag
Vors.Richterin Wittmann - 0,5 - *
- im Turnus Anhang 1 Ständige Mitglieder:
10089
2. Die zum Stichtag 15.08.2011 bei der
6. Zivilkammer anhängigen der
Vors. Richterin Andree als Einzelrichterin zugewiesenen Verfahren,
die nach dem 31.01.2011 beim
Landgericht München I eingegangen
sind.
3. Die ursprünglich in der 23. Zivilkammer anhängigen Verfahren, die
nicht Versicherungssachen i. S. d.
Ziffer B 9e) der allgemeinen Bestimmungen sind und die zum Stichtag
30.09.2011 dem Einzelrichterreferat
von Ri´inOLG Schiefer zugewiesen
waren.
Richterin am LG Wellhausen -0,5 - **
die zugleich regelmäßige Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Frank
- 0,5-
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
20. Zivilkammer
* zugleich Vorsitzende 37. Zivilkammer
** zugleich Güterichterin
108
80
Stand: 01.12.2014
Zivilkammer
41
Schlüsselzahl
10090
Geschäftsaufgabe
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
1. Instanz
- im Turnus Anhang 1 2. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der
2. Zivilkammer anhängigen 20 ältesten Verfahren mit offener Zählkarte,
sofern am 19.11.2013 ein Verkündungs- oder Verhandlungstermin
nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen
war.
3. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der
8. Zivilkammer anhängigen 10 ältesten Verfahren mit offener Zählkarte,
sofern am 19.11.2013 ein Verkündungs- oder Verhandlungstermin
nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen
war.
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Wiedemann
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Haseitl
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin Stutika
Richterin am LG von der Leyen *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
27. Zivilkammer
4. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der
17. Zivilkammer anhängigen 20 älbei deren Verhinderung:
testen Verfahren mit offener Zählkar- Die ständigen Mitglieder der
te, sofern am 19.11.2013 ein Ver34. Zivilkammer
kündungs- oder Verhandlungstermin
nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen
war.
5. Die zum Stichtag 31.12.2013 bei der
18. Zivilkammer anhängigen 10 ältesten Verfahren mit offener Zählkarte, sofern am 19.11.2013 ein Verkündungs- oder Verhandlungstermin
nicht bestimmt war oder das Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen
war.
* Mutterschutz ab 10.10.2014
Sitzungstage
Sitzungssaal
81
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
1
Geschäftsaufgabe
I.
Im 1. Rechtszug
Besetzung
Vorsitzende:
1. Rechtsstreitigkeiten aus unlaute- Vors.Richterin Waitzinger
rem Wettbewerb mit Ausnahme
der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 Abs. 2 UWG
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
2. Streitigkeiten nach dem Markenrechtsreformgesetz
Der Vorsitzende der 17. KfH,
(Kennzeichenstreitsachen)
bei dessen Verhinderung:
3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1
GWB)
Die Vorsitzende der 4. KfH
sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Art. 81, 82
des Vertrages zur Gründung der
Europäischen
Gemeinschaft
(EGV) sowie Art. 101, 102
AEUV ergeben.
Handelsrichter:
4. Urheberrechtsstreitsachen
Aicher
5. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen:
Egger
a) Muster und Modelle
(Geschmacksmuster, Design)
Kaiser
Schlüsselzahl
20041
b) Verlagsrecht
Ketzer
c) Sortenschutzrecht
Neumayr L.
- im Turnus Anhang 10 b II.
Berufungen in Handelssachen Dr. Ohm
hinsichtlich der Geschäftsaufgaben I., 4., 5. a), b)
Putz
- unter Anrechnung von
je 2 Eingängen auf 1 Eingang
im Turnus –
III.
Obster
Randlkofer
Wickenhäuser K.
Sämtliche Verfahren der mit Ablauf des 31.12.2002 aufgelösten
7. Kammer für Handelssachen mit
den Zählkartenendziffern 0, 2, 4
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 17. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
103 Lb
82
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
2
aufgelöst
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
83
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
3
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzender:
Freitag
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richter Musiol
103 Lb
Schlüsselzahl
20080
Besetzung
Regelmäßige Vertreterin
des Vorsitzenden:
Die Vorsitzende der 10. KfH
bei deren Verhinderung:
Die Vorsitzende der 8. KfH
bei deren Verhinderung:
Der Vorsitzende der 16. KfH
Handelsrichter:
Baumann U.
Fikentscher
Dr. Grieser
Hofer
Dr. Hutterer
Konopka
Neuner
Dr. Schulz
Straßberger
Werthmann
Wittmann
Winklhofer
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 10. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
84
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
4
Geschäftsaufgabe
I.
Handelssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 10 a -
Schlüsselzahl
20044
Besetzung
II.
Vorsitzender:
Montag
Vors.Richterin Rhein *
601 Lb
Im 1. Rechtszug
1. Rechtsstreitigkeiten aus
Regelmäßige Vertreterin
unlauterem Wettbewerb mit der Vorsitzenden:
Ausnahme der Geltendmachung
von Verstößen gegen § 16 Die Vorsitzende der 11. KfH
Abs. 2 UWG
bei deren Verhinderung:
2. Streitigkeiten nach dem Markenrechtsreformgesetz
Die Vorsitzende der 1. KfH
(Kennzeichenstreitsachen)
3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1
GWB)
sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Art.
81, 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art.
101, 102 AEUV ergeben
5. Rechtsstreitigkeiten,
treffen:
die
Handelsrichter:
Binder
Blamberger K.
Bode
Erlacher
4. Urheberrechtsstreitsachen
be-
Horn
Lindlau
a) Muster und Modelle
Ludwig
(Geschmacksmuster, Design)
b) Verlagsrecht
c) Sortenschutzrecht
- im Turnus Anhang 10 b -
Sitzungstage
Sitzungssaal
Müller-Lanzl
Dr. Sasse
Stocker
Thullner
III. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf
des 31.12.2002 aufgelösten 7. Kam- Prof. Dr. Wickenhäuser
mer für Handelssachen mit den
Zählkartenendziffern 1, 3, 5, 6, 8
Zink
IV. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf
des 31.12.2013 stillgelegten 9. Kammer für Handelssachen
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 11. KfH
* zugleich Güterichterin
85
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
1. Handelssachen 1. Instanz, mit Aus- Vorsitzender:
nahme von Bausachen
SchlüsselVors.Richter Dr. Krenek*
zahl
- im Turnus Anhang 10 a 20045
2. Handelssachen nach § 95 Abs. 2
Regelmäßige Vertreterin
GVG
des Vorsitzenden:
5
3. Handelssachen nach § 95 Abs. 1 Die Vorsitzende der 13. KfH
Nr. 4 a GVG, soweit die Handelsgesellschaft eine AG oder eine bei deren Verhinderung:
KGaA ist
4. alle weiteren der Kammer für Handelssachen in Verfahren der freiwilligen
Gerichtsbarkeit
zugewiesenen Verfahren 1. Instanz, sofern nicht eine Sachgebietszuständigkeit zur Geschäftsaufgabe der 1.,
4., 9. und 17. Kammer für Handelssachen oder zur Geschäftsaufgabe
II. der 17. KfH besteht
Die Vorsitzende der 15. KfH
Handelsrichter:
Batdorf
Betz
Dr. Böck
Freitag
5. Verfahren nach § 66 Wertpapiererwerbs- u. Übernahme- Hipp
gesetz (WpÜG) vom 20.12.2001
(BGBl. I S. 3822)
Dr. Huber
Kurz
Porr
Pütz
Dr. Schleich
Schreiber
Treiber
Unterrainer
Zeyda
Zoch
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 15. KfH
* zugleich 38. Zivilkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
401 Lb
86
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
6
aufgelöst
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
87
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
7
aufgelöst
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
88
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
8
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzende:
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richterin Reiter
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
- 0,75 - *
20053
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
Der Vorsitzende der 3. KfH
bei deren Verhinderung:
Die Vorsitzende der 10. KfH
bei deren Verhinderung:
Der Vorsitzende der 12. KfH
Handelsrichter:
Bähr
Brender
Bronner
Burger
Dörrié
Fendt
Fochtmann
Dr. Fritz
Dr. Heilmair
Wentzel
Weßling
Zweckinger F.
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 3. KfH
* zugleich Güterichterin
203 Lb
89
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
9
stillgelegt
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
90
Stand: 01.11.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
10
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzende:
Montag
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richterin Forstner
203 Lb
20063
Regelmäßige Vertreterin
der Vorsitzenden:
Die Vorsitzende der 8. KfH
bei deren Verhinderung:
Der Vorsitzende der 3. KfH
bei dessen Verhinderung:
Der Vorsitzende der 12. KfH
Handelsrichter:
Beeck
Bernthaler
Contzen
Heinrich
Heinze
Keitel
Leonhardt
Loipetsberger
Rauh
Rössler
Thanner
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 8. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
91
Stand: 01.02.2014
Kammer
f. HS
11
Schlüsselzahl
Geschäftsaufgabe
I. Handelssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 10 a -
20069
Besetzung
Vorsitzende:
Vors.Richterin als weitere aufsichtsführende Richterin Clementi*
II. Im 1. Rechtszug
1. Rechtsstreitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme
der Geltendmachung von Verstößen gegen § 16 Abs. 2 UWG
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
Die Vorsitzende der 4. KfH
2. Streitigkeiten nach dem Marken- bei deren Verhinderung:
rechtsreformgesetz
(Kennzeichenstreitsachen)
Der Vorsitzende der 17. KfH
3. Kartellsachen (§ 87 Abs. 1 GWB)
sowie bürgerliche Rechtsstreitig- Handelsrichter:
keiten, die sich aus Art. 81, 82 des
Vertrages zur Gründung der Euro- Prof. Closs
päischen Gemeinschaft (EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV ergeben Großer
4. Urheberrechtsstreitsachen
Güntner
5. Rechtsstreitigkeiten, die betreffen: Kuhn
a) Muster und Modelle
(Geschmacksmuster, Design)
b) Verlagsrecht
c) Sortenschutzrecht
- im Turnus Anhang 10 b -
Dr. Lingel
Muth
Rath-Kerscher
Dr. Seidl
Strobl
Dr. Weißmann
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
die Handelsrichter der 4. KfH,
* zugleich Leiterin der Abteilung 2
und Güterichterin
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
203 Lb
92
Stand: 16.06.2014
Kammer
f. HS
12
Schlüsselzahl
20071
Geschäftsaufgabe
1. Handelssachen 1. Instanz
- im Turnus Anhang 10 a -
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter König
2. Wertpapierbereinigungssachen
3. Entscheidungen, über Rechtsmittel gegen vom Amtsgericht
im Ablehnungsverfahren gegen
Richter, Rechtspfleger oder Urkundsbeamte - auch vom Abgelehnten selbst - getroffene Entscheidungen, soweit der Abgelehnte für die Bearbeitung von
Handelssachen im Sinne der
freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist
- zu 2. und 3. unter Anrechnung
von je 3 Eingängen
auf 1 Eingang im Turnus -
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Die Vorsitzende der 15. KfH
bei dessen Verhinderung:
Die Vorsitzende der 8. KfH
Handelsrichter:
Engelhard-Neu
Gültling
4. Berufungen und Beschwerden Hildebrandt
in Handelssachen soweit nicht
die Zuständigkeit der 1. und 17. Kleser
KfH gegeben ist
- unter Anrechnung von
je 2 Eingängen auf 1 Eingang
im Turnus -
Lang
Dr. Meisinger
Müller
Dr. Parasta
Dr. Schmid
Sibbert
Terne
Ulrich
Dr. Weber
Willmes
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 15. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
601 Lb
93
Stand: 01.02.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
13
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzende:
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richterin Sassenbach - 0,5 -
20072
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
Der Vorsitzende der 5. KfH
bei dessen Verhinderung:
Der Vorsitzende der 14. KfH
Handelsrichter:
Bastl
Dauer
Prof. Herion
Holzvoigt
Janjić
Kölbl
Medrisch
Mohr
Schiebel
Vaitl-Gloo
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 5. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
501 Lb
94
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
14
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzender:
Montag
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richter Scholz
103 Lb
20073
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Der Vorsitzende der 16. KfH
bei dessen Verhinderung:
Die Vorsitzende der 13. KfH
Handelsrichter:
Baumann H.
Dullinger
Frischmuth
Gerber
Kapitza
Küster
Mach
Riedel
Schindecker
Schuhmann
Stöckert
Strohmaier
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 16. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
95
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
15
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzende:
Montag
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richterin Benzler-Herz
401 Lb
20075
Regelmäßiger Vertreter
der Vorsitzenden:
Der Vorsitzende der 12. KfH
bei dessen Verhinderung:
Die Vorsitzende der 10. KfH
Handelsrichter:
Bautzmann
Blumenstock
Bodenschatz
Deibert
Henkel
Hofmaier
Lange
Metzger
Schmid
Schulz R.
Werner
Wöhler
Zinner
Zschornack
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 12. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
96
Stand: 01.05.2014
Kammer
f. HS
Geschäftsaufgabe
Besetzung
16
Handelssachen 1. Instanz
Vorsitzender:
Schlüsselzahl
- im Turnus Anhang 10 a -
Vors.Richterin Linschmann - 0,75-
20076
Regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden:
Der Vorsitzende der 14. KfH
bei dessen Verhinderung:
Der Vorsitzende der 3. KfH
Handelsrichter:
Aschauer
Blamberger M.
Bordan
Dr. Crönlein
Dennemarck
Freiherr von Fritsch-Seerhausen
Geißinger
Keßler
Neumayr H.
Prasse
Richter
Zweckinger R.
Regelmäßige Vertreter
der Handelsrichter:
Die Handelsrichter der 14. KfH
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
203 Lb
97
Stand: 01.01.2014
Kammer
f. HS
17
Schlüsselzahl
Geschäftsaufgabe
I.
Im 1. Rechtszug
Besetzung
Vorsitzender:
1.
Rechtsstreitigkeiten aus
Vors.Richter Gawinski
unlauterem Wettbewerb mit Ausnahme der Geltendmachung von
Verstößen gegen § 16 Abs. 2
UWG
2.
Streitigkeiten nach dem Marken- des Vorsitzenden:
rechtsreformgesetz
(Kennzeichenstreitsachen)
Die Vorsitzende der 1. KfH
3.
Kartellsachen (§ 87 Abs. 1 GWB)
sowie
bürgerliche
Rechts- bei deren Verhinderung:
streitigkeiten, die sich aus Art. 81,
82 des Vertrages zur Gründung der Die Vorsitzende der 11. KfH
Europäischen
Gemeinschaft
(EGV) sowie Art. 101, 102 AEUV
ergeben.
Handelsrichter:
4.
Urheberrechtsstreitsachen
5.
Rechtsstreitigkeiten, die betreffen:
20082
Regelmäßige Vertreterin
a)
Muster und Modelle
(Geschmacksmuster, Design)
Aretz
Bräuninger
Dr. Diederich
b) Verlagsrecht
von Doering
c)
Sortenschutzrecht
Eisenrieder
- im Turnus Anhang 10 b -
Kaufmann
II. Beschwerden in Verfahren des Registergerichts München
Preyss
III. Verfahren 1. Instanz betreffend die Prößl
Bestellung von Sonderprüfern nach §
142 Abs. 2 und 4 und § 315 Sätze 1 Spengler
und 2 des Aktiengesetzes sowie nach
§ 36 Satz 1 VAG und betreffend die Steuer
Gestattung der Nichtaufnahme von
Tatsachen in den Prüfungsbericht nach
§ 145 Abs. 4, § 259 Abs. 1 Satz 3 des
Aktiengesetzes und nach § 36 Satz 1
VAG
- unter 2-facher Anrechnung
auf den Turnus
Anhang 10 b -
Regelmäßige Vertreter
IV. Sämtliche Verfahren der mit Ablauf des der Handelsrichter:
31.12.2002 aufgelösten 7. Kammer für Die Handelsrichter der 1. KfH
Handelssachen mit den Zählkartenendziffern 7, 9
Sitzungstage
Sitzungssaal
Donnerstag
103 Lb
98
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
1
Schwurgerichtssachen
Schlüsselzahl
30001
Schlüsselzahl
20028
(Beschwerden)
- im Turnus Anhang 11 e -
Besetzung
Vorsitzender:
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Vors.Richter Höhne
Donnerstag
Ständige Mitglieder:
A 101 Ny
Richter am LG Gröschel *
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Bogner **
Richterin am LG Garnreiter ***
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
12. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
2. Strafkammer
*
zugleich Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
** zugleich 23. Strafkammer
*** zugleich 21. Strafkammer
99
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
I. Als weiteres Schwurgericht:
2
Schwurgerichtssachen
Schlüsselzahl
zu I.:
- im Turnus Anhang 11 e -
30002
Schlüsselzahl
zu II.-IV.:
20002
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Riedmann *
Ständige Mitglieder:
II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Richterin am LG Reiß **
Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. bis die zugleich regelmäßige Ver18. oder 21. bis 26. Strafkammer zu- treterin des Vorsitzenden ist,
gewiesen sind) in
1.
Pressestrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen
Nr. 20.),
Richter am LG Dr. Seibel *
Richter am LG Gedeon ***
2.
a)
Strafsachen, deren Zuständigkeit sich aus § 74 a GVG
ergibt, einschl. der Verfahren,
die aufgrund des § 120 Abs. 2
Satz 2 GVG an das Landgericht München I verwiesen
werden,
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
7. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
b) Strafsachen gemäß §§ 102 bis
Die ständigen Mitglieder der
108 e StGB (3. und 4. Abschnitt des zweiten Teils des 9. Strafkammer
StGB),
c)
Strafsachen gemäß §§ 86 a,
90 a Abs. 1 und 2, 130, 188
StGB,
d) Strafsachen, die sich aus den
Vorschriften des Versammlungsgesetzes ergeben,
3.
Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen
Nr. 17. d) und 19.),
I. III. Alle Entscheidungen nach § 77 Abs. 3
Satz 2 GVG
*
zugleich 27. Strafkammer
**
zugleich Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
*** zugleich 22. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Donnerstag
B 162 Ny
100
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
3
I. Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender:
der Hauptverhandlung ergehende
SchlüsselEntscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Winkler *
zahl
der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Straf20003
kammer zugewiesen sind)
Ständige Mitglieder:
Mittwoch
Freitag
B 275 Ny
in Verfahren betreffend Verstöße ge- Richter am LG Sehr
**
gen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmit- der zugleich regelmäßiger Vertelwesen
treter des Vorsitzenden ist,
- im Turnus Anhang 11 a II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht
der 15. bis 26. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren
mit den Anfangsbuchstaben
Richter am LG Schönauer
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
9. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
6. Strafkammer
B, P, T, Y
* zugleich Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
** zugleich 25. Strafkammer und
Kammer für Steuerberater- und
Steuerbevollmächtigtensachen
**
101
Stand: 01.09.2014
Strafkammer
4
Schlüsselzahl
zu I.:
40004
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Vorsitzende:
Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der Vors.Richterin als weitere auf15. Strafkammer zugewiesen sind)
sichtsführende Richterin Zeilinger*
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Donnerstag
B 175 Ny
betreffend Wirtschaftsstraftaten
(§ 74 c GVG)
- im Turnus Anhang 11 d -
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Strobl ***
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Lenz **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
20. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
3. Strafkammer
*
zugleich Leiterin der Abteilung 3
** zugleich 17., 23., 24. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen
*** zugleich 15., 16., 24. und
27. Strafkammer
102
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
5
Schlüsselzahl
zu I.:
40005
Schlüsselzahl
zu II.-III.:
20005
Geschäftsaufgabe
I.
Besetzung
Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender:
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Noll
der 15. Strafkammer zugewiesen
sind)
Ständige Mitglieder:
betreffend Wirtschaftsstraftaten
(§ 74 c GVG)
- im Turnus Anhang 11 d -
Richterin am LG Wegewitz - 0,5die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Hörl - 0,5 - *
II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb Richter am LG Steinweg
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen gem. Allgem. Bestimmungen Nr. 18., soweit diese
nicht der 15. Strafkammer zugewie- Regelmäßige Vertreter der stänsen sind
digen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
- unter Anrechnung
4. Strafkammer,
auf den Turnus
Anhang 11 d bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
6. Strafkammer
* zugleich 6. und 23. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Mittwoch
Freitag
B 173 Ny
103
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
6
Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Vorsitzender:
Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der Vors.Richter Eckert *
Schlüssel- 15. Strafkammer zugewiesen sind)
zahl
Ständige Mitglieder:
zu I.:
betreffend Wirtschaftsstraftaten
40006
(§ 74 c GVG)
Richterin am LG Dr. Röthlein **
- im Turnus Anhang 11 d -
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Donnerstag
B 166 Ny
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richter am LG
Himmelstoß-Köpke **
Richterin am LG Dr. Hörl - 0,25 - ***
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
5. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
7. Strafkammer
*
**
zugleich Berufsgericht für Heilberufe
zugleich 15. und 16. Strafkammer
*** zugleich 5. und 23. Strafkammer
104
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
7
Schlüsselzahl
20027
Geschäftsaufgabe
I.
Besetzung
Verfahren 1. Instanz und außer- Vorsitzender:
halb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit Vors.Richter Boxleitner
diese nicht der 15. bis 18. oder 21.
bis 26. Strafkammer zugewiesen Ständige Mitglieder:
sind)
Richterin am LG Gößmann - 0,5 -*
mit den Anfangsbuchstaben
die zugleich regelmäßige VerA, I, J, Ma – Md, O
treterin des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Ehemann **
II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit sie nicht
der 18. oder 21. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften
über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen
- im Turnus Anhang 11 a –
Richterin am LG Dr. Althaus
- 0,5 -**
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
10. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
8. Strafkammer
III. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht
der 15. Strafkammer zugewiesen
sind) betreffend Wirtschaftsstraftaten (§ 74 c GVG)
- im Turnus Anhang 11 d –
*
zugleich 26. Strafkammer
** zugleich 18. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Donnerstag
B 280 Ny
105
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
8
I. Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender:
der Hauptverhandlung ergehende
SchlüsselEntscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Dr. Wolf
zahl
der 15. bis 18. oder 21. bis 26.
20008
Strafkammer zugewiesen sind) in Ständige Mitglieder:
Verfahren
Richterin am LG Popp-Lossau *
mit den Anfangsbuchstaben
die zugleich regelmäßige VerDa-Dn, Mu – Mz, Sa – So, U
treterin des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Heller *
II. Beschwerden in Verfahren nach
§§ 148 Abs. 2, 148 a Abs. 1 StPO,
soweit diese nicht der 15. Straf- Regelmäßige Vertreter der stänkammer zugewiesen sind
digen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
6. Strafkammer,
III. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende bei deren Verhinderung:
Entscheidungen (soweit sie nicht Die ständigen Mitglieder der
der 18. oder 21. Strafkammer zu- 2. Strafkammer
gewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften
über das Betäubungmittel-, Arzneiund Heilmittelwesen
- im Turnus Anhang 11 a -
* zugleich 26. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Freitag
B 277 Ny
106
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
9
I. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
SchlüsselEntscheidungen (soweit diese nicht
zahl
der 15. bis 18. oder 21. bis 26. Straf20009
kammer zugewiesen sind)
in Verfahren mit den Anfangsbuchstaben
Do – Dz, H, Sp – Sz, Z
Besetzung
Vorsitzender:
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Vors.Richter Dr. Stoll
Mittwoch
Ständige Mitglieder:
B 277 Ny
Richterin am LG Dr. C. Bauer -0,5 die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist
Richter am LG Dr. Löffelmann *
II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht
der 18. und 21. Strafkammer zugewiesen sind)
Richterin am LG Dr. Blaschke – 0,5 Richterin am LG Baumgärtel - 0,75 - **
in Verfahren wegen Verstößen gegen
Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
- im Turnus Anhang 11 a Die ständigen Mitglieder der
3. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
12. Strafkammer
* zugleich 18. Strafkammer
** Mutterschutz seit 06.06.2014
107
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
10
Geschäftsaufgabe
Sicherungsverfahren in allgemeinen
Strafsachen, soweit diese am
Schlüssel- 31.10.2014 bei der 10. Strafkammer
zahl
anhängig sind.
30010
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Hock *
Sitzungstage
Sitzungssaal
a) Montag
Donnerstag
Ständige Mitglieder:
A 229 Ny
Richterin am LG Wagner - 0,75 die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Pfaller *
Richterin am LG Eckert **
Richterin am LG Klug – 0,5 - *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
1. Jugendkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
1. Strafkammer
* zugleich 13. und 14. Strafkammer
** zugleich 1. Jugendkammer
b) als weitere
Jugendkam
mer (vgl. Nr.
24. der All
gem. Be
stimmungen)
werden nach
Bedarf festgelegt
108
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
11
Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Vorsitzender:
Hauptverhandlung ergehende EntscheiSchlüssel- dungen (soweit diese nicht der Vors.Richter Baier *
zahl
23. Strafkammer zugewiesen sind) in
Ständige Mitglieder:
zu 1.:
1. Verfahren wegen:
50011
Richterin am LG Dr. Zohm *
a) vorsätzlicher Straftaten Erzu 2.:
wachsener, durch die ein Kind die zugleich regelmäßige Ver20011
oder Jugendlicher verletzt oder treterin des Vorsitzenden ist,
unmittelbar gefährdet wird;
zu 3.:
Richter am LG Weinzierl *
30011
b) Verstöße Erwachsener gegen
Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, mit Ausnahme der
Verstöße nach§ 170 StGB,
§§ 29 a Abs. 1Nr. 1, 30 Abs. 1 Regelmäßige Vertreter der stänNr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG digen Mitglieder:
n.F.,§§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Die ständigen Mitglieder der
Abs. 1 Nr. 2 BtMG a.F.mit den 12. Strafkammer,
Anfangsbuchstaben
N – P, T - Z
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
2. Verfahren wegen Vergehen nach 3. Strafkammer
§§ 184, 184 a , 184 b , 184 c, 184 d
StGB, 131 StGB
mit den Anfangsbuchstaben
N – P,
T-Z
* zugleich 1. Jugendkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Donnerstag
B 177 Ny
109
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
1.
Jugendkammer
I. Verfahren nach § 41 JGG einschl.
der Entscheidungen außerhalb der
Hauptverhandlung mit Ausnahme
der der 3. Jugendkammer zugewiesenen Verfahren 1. Instanz, der Zuständigkeit der 17. Strafkammer als
2. Jugendkammer und der unter II.
getroffenen Regelungen.
Schlüsselzahl
50015
Besetzung
Vorsitzender:
Dienstag
Vors.Richter Baier *
Donnerstag
Ständige Mitglieder:
B 177 Ny
Richterin am LG Dr. Zohm *
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
II. Verfahren nach § 41 II 1 JGG, soweit sich das Rechtsmittel der Be- Richter am LG Weinzierl *
rufung gegen Urteile des Jugendschöffengerichts richtet
Richterin am LG Eckert **
-
Sitzungstage
Sitzungssaal
im Turnus Anhang 11 f -
Regelmäßige Vertreter der stänsowie Entscheidungen außerhalb
digen Mitglieder:
der Hauptverhandlung gemäß § 73 I Die ständigen Mitglieder der
GVG, soweit bereits Anklage zum 20. Jugendkammer
Jugendschöffengericht erhoben
wurde
bei deren Verhinderung:
- im Turnus Anhang 11 f Die ständigen Mitglieder der
3. Strafkammer
* zugleich 11. Strafkammer
** zugleich 10. Strafkammer
110
Stand: 01.11.2014
Strafkammer
12
Schlüsselzahl
zu I Ziffer 1:
50013
im übrigen:
20012
Geschäftsaufgabe
I.
Besetzung
Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender:
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richter Dr. Hense *
der 15. Strafkammer zugewiesen
sind) in
Ständige Mitglieder:
Verfahren wegen Geld- und Wert- Richter am LG Hamberger **
zeichenfälschung (§§ 146 – 152a
StGB) und wegen gemeingefährli- der zugleich regelmäßiger Vercher Straftaten gem. §§ 306 bis 314 treter des Vorsitzenden ist,
StGB.
Richter am LG Dombrowski **
II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht
der 15. bis 18. oder 21. bis 26.
Strafkammer zugewiesen sind) in
Verfahren
mit den Anfangsbuchstaben
K, Me - Mt, Q, W, X
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
7. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
8. Strafkammer
III. Staatsschutzkammer in Wiederaufnahmeverfahren (Beschluss des
Präsidiums des Oberlandesgerichts
München vom 19.11.2013)
* zugleich 3. Jugendkammer
** zugleich 3. Jugendkammer und
21. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Donnerstag
B 275 Ny
111
Stand: 01.07.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
3.
Verfahren 1. Instanz nach § 41 Abs. 1 Vorsitzender:
Jugend- Ziffer 1 JGG
kammer (Schwurgerichtssachen)
Vors.Richter Dr. Hense *
Schlüsselzahl
mit den Anfangsbuchstaben
50012
M, R
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Hamberger **
der zugleich regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Dombrowski **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
1. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
20. Strafkammer
* zugleich 12. Strafkammer
** zugleich 12. und 21. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach
Bedarf festgelegt
112
Stand: 04.09.2014
Strafkammer
13
Geschäftsaufgabe
Entscheidungen nach den §§ 462 a,
463 StPO, § 78 a GVG
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzender:
werden nach
Bedarf festgelegt
Vors.Richter Hock *
Strafvollstreckungskammer
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Pfaller *
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Wagner - 0,75 -*
Richterin am LG Klug
- 0,5 - *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
2. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
4. Strafkammer
* zugleich 10. und 14. Strafkammer
113
Stand: 04.09.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
14
Entscheidungen über Beschwerden und Vorsitzender:
sofortige Beschwerden in BußgeldVors.Richter Hock *
Kammer sachen
für
Bußgeldsachen
Schlüsselzahl
20014
werden nach
Bedarf festgelegt
Ständige Mitglieder:
Richterin am LG Wagner - 0,75 -*
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Pfaller *
Richterin am LG Klug
- 0,5 - *
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
4. Strafkammer,
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
2. Strafkammer
* zugleich 10. und 13. Strafkammer
114
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
15
Geschäftsaufgabe
I.
Berufungen gegen Urteile des
Amtsgerichts und Entscheidungen
außerhalb der Hauptverhandlung
Schlüsselzahl
zu I.1.: 1. in Verfahren betreffend Wirt-
40015
im übrigen:
10015
und
20015
Besetzung
Vorsitzender:
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Vors.Richter Zimmer *
Mittwoch
Regelmäßiger Vertreter:
Freitag
schaftsstrafsachen (§ 74 c GVG)
2. in Verfahren wegen Geld- und
Wertzeichenfälschung (§§ 146 –
152a StGB)
Richter am LG
Himmelstoß-Köpke
bei dessen Verhinderung:
3. in Verfahren wegen Geldwäsche Richterin am LG Dr. Röthlein
und Verschleierung unrechtmäßig
erlangter
Vermögenswerte
(§ 261 StGB)
4. in Verfahren wegen gemeingefährlicher Straftaten gemäß §§ 306 314 StGB
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
5. in Verfahren gem. Allgem. Be- Richter am LG
stimmungen Nr. 18.
Himmelstoß-Köpke **
II. Beschwerden in Verfahren nach
§§ 148 Abs. 2, 148 a Abs. 1 StPO
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Röthlein **
Richter am LG Strobl ***
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
3. Strafkammer
*
zugleich 16. Strafkammer
** zugleich 6. und 16. Strafkammer
*** zugleich 4., 16., 24. und 27. Strafkammer
A 231 Ny
115
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
16
Berufungen gegen Urteile des Amtsge- Vorsitzender:
richts und Entscheidungen außerhalb
Schlüssel- der Hauptverhandlung
Vors.Richter Zimmer *
zahl
in
10016
Regelmäßiger Vertreter:
und
Verkehrsstrafsachen
20016 (vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.)
Richter am LG
und
Himmelstoß-Köpke
allgemeinen Strafsachen
bei dessen Verhinderung:
- im Turnus Anhang 11 b Richterin am LG Dr. Röthlein
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richter am LG
Himmelstoß-Köpke **
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Röthlein **
Richter am LG Strobl ***
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
5. Strafkammer
*
zugleich 15. Strafkammer
** zugleich 6. und 15. Strafkammer
*** zugleich 4., 15., 24. und
27. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
A 231 Ny
116
Stand: 01.12.2014
Strafkammer
17
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Berufungen gegen Urteile des Jugend- Vorsitzende:
als
richters und Entscheidungen außerhalb
2. Jugend- der Hauptverhandlung
Vors.Richterin Gerhardingerkammer
Stich *
Schlüsselzahl
60017
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Donnerstag
A 231 Ny
Regelmäßige Vertreter:
Richterin am LG Dr. Vogel - 0,5 - ***
bei deren Verhinderung:
Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richterin am LG Dr. Vogel - 0,5 - ***
die insoweit zugleich regelmäßige
Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5
–
Richterin am LG Antor **
Richter am LG Lenz ****
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
2. Strafkammer
*
zugleich 23. Strafkammer,
Kammer für Patentanwaltsachen
und Berufsgericht für Heilberufe
**
zugleich 20. Strafkammer
*** zugleich 20. Strafkammer
**** zugleich 4., 23., 24. und
Kammer für Patentanwaltsachen
**
117
Stand: 01.10.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
18
Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Vorsitzende:
und Entscheidungen außerhalb der HauptSchlüssel- verhandlung
Vors.Richterin Baßler
in
zahl
10018
und
20018
1.
Pressestrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 20.)
2.
a)
Regelmäßige Vertreter:
Richter am LG Ehemann **
Strafsachen gemäß §§ 102 bis bei dessen Verhinderung:
108 e StGB (3. und 4. Abschnitt
des zweiten Teils des StGB)
Richter am LG Dr. Löffelmann *
b) Strafsachen gemäß §§ 86 a, 90 a
Abs. 1 und 2, 130, 187 a StGB
Ständige Mitglieder:
c)
3.
Soweit die Kammer als große
Strafsachen, die sich aus den Vorschriften
des
Versammlungs- Strafkammer entscheidet:
gesetzes ergeben
Verfahren wegen Verstößen gegen Richter am LG Ehemann **
Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und Heilmittelwesen
der insoweit zugleich regelmäßiger
mit den Anfangsbuchstaben
A - G
4.
Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 19.)
und
allgemeinen Strafsachen
- im Turnus Anhang 11 b-
5.
Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Dr. Löffelmann *
Richterin am LG Dr. Althaus
- 0,5 - **
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
12. Strafkammer
Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses nach
§ 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 JVEG, soweit
nicht nach Erhebung der öffentlichen
Klage das für die Durchführung des
Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat.
- im Turnus Anhang 11 c -
* zugleich 9. Strafkammer
** zugleich 7. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Mittwoch
A 229 Ny
118
Stand: 01.12.2014
Strafkammer
19
Schlüsselzahl
10019
und
20019
Geschäftsaufgabe
I.
Besetzung
Verfahren 1. Instanz und außerhalb Vorsitzender:
der Hauptverhandlung ergehende
Entscheidungen (soweit diese nicht Vors.Richterin Ehrl *
der 15. bis 18. oder 21. bis 26.
Strafkammer zugewiesen sind)
Regelmäßige Vertreterin:
mit den Anfangsbuchstaben
Richterin am LG Dr. Fricke
C, E, F, L, N, R
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
A 208 Ny
- 0,5 -
bei deren Verhinderung:
II. Verfahren 1. Instanz und außerhalb
der Hauptverhandlung ergehende
Richterin am LG Dr. Stöver
Entscheidungen (soweit sie nicht
der 18. oder 21. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren betreffend Verstöße gegen Vorschriften
über das Betäubungsmittel-, ArzStändige Mitglieder:
nei- und Heilmittelwesen
Soweit die Kammer als große Strafkammer entscheidet:
- im Turnus Anhang 11 a Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 - **
die insoweit zugleich regelmäßige
Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Dr. Stöver
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
7. Strafkammer
* zugleich 25. Strafkammer
119
Stand: 01.12.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
20
Verfahren 1. Instanz und außerhalb der
Hauptverhandlung ergehende EntscheiSchlüssel- dungen (soweit diese nicht der 15. bis
18. oder 21. bis 26. Strafkammer zugezahl
10020 wiesen sind)
und
20020
und
20036
und
50020
und
50037
1. in Verfahren wegen
a) vorsätzlicher Straftaten Erwachsener,
durch die ein Kind oder Jugendlicher
verletzt oder unmittelbar gefährdet
wird,
b) Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder
der Jugenderziehung dienen, mit
Ausnahme der Verstöße nach § 170
StGB, §§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1
Nr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG n.F.,
§§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2
BtMG a.F.
mit den Anfangsbuchstaben
Besetzung
Vorsitzender:
A – M,
Q-S
3. In Verfahren mit den Anfangsbuchstaben
Mittwoch
Ständige Mitglieder:
A 208 Ny
Richterin am LG Antor **
die zugleich regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden ist,
Jeden 1.und 3.
Freitag des
Monats
Richterin am LG Dr. Fricke - 0,5 ***
Richterin am LG Dr. Vogel - 0,5 **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
Die ständigen Mitglieder der
11. Strafkammer
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
12. Strafkammer
im Turnus Anhang 11 f -
sowie Entscheidungen außerhalb der
Hauptverhandlung gemäß § 73 I GVG,
soweit bereits Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben wurde,
im Turnus Anhang 11 f -
Jugendkammer
Richterin am LG Dörmer - 0,5 -
4. Als weitere Jugendkammer:
Verfahren nach § 41 II 1 JGG, soweit
sich das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Jugendschöffengerichts
richtet,
-
b) als weitere
(die Tätigkeit in der 20. Strafkammer hat Vorrang)
G, V
-
a) Montag
Vors.Richter Kirchinger *
A – M, Q - S
2. in Verfahren wegen Vergehen nach
§§ 184, 184a, 184b, 184 c, 184 d StGB,
131 StGB
mit den Anfangsbuchstaben
Sitzungstage
Sitzungssaal
*
zugleich 19. Strafkammer
** zugleich 17. Strafkammer
*** zugleich 17. Strafkammer
120
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
Besetzung
21
Berufungen gegen Urteile des Amtsge- Vorsitzender:
richts und Entscheidungen außerhalb
Schlüssel- der Hauptverhandlung
Vors.Richter Sehlke
zahl
in
Regelmäßige Vertreter:
10021 1. Verfahren wegen Verstößen gegen
und
Vorschriften über das Betäubungs- Richter am LG Dombrowski
20021
mittel-, Arznei- und Heilmittelwesen mit den Anfangsbuchstaben
bei dessen Verhinderung:
H - Z
2. Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen Nr.
19.) und allgemeinen Strafsachen
Richter am LG Hamberger
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
- im Turnus Anhang 11 b Richter am LG Dombrowski *
3. Festsetzung der Vergütung, der
Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3
JVEG, soweit nicht nach Erhebung
der öffentlichen Klage das für die
Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden
hat.
- im Turnus Anhang 11 c -
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Hamberger *
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
10. Strafkammer
* zugleich 12. Strafkammer und
3. Jugendkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
Donnerstag
B 279 Ny
121
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
22
Geschäftsaufgabe
I.
Schlüsselzahl
Berufungen gegen Urteile des
Vorsitzende:
Amtsgerichts und Entscheidungen
außerhalb der Hauptverhandlung in Vors.Richterin Hemmerich
Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen
Nr. 19.)
und
allgemeinen Strafsachen
10022
und
20022
- im Turnus Anhang 11 b II.
Besetzung
Festsetzung der Vergütung, der
Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2
und 3 JVEG, soweit nicht nach
Erhebung der öffentlichen Klage
das für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat.
- Turnus Anhang 11 c -
Regelmäßige Vertreter:
Richterin am LG Garnreiter
bei deren Verhinderung:
Richter am LG Gedeon
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richterin am LG Garnreiter **
die insoweit zugleich regelmäßige
Vertreterin der Vorsitzenden ist,
Richter am LG Gedeon *
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
1. Strafkammer
* zugleich 2. Strafkammer
** zugleich 1. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
A 208 Ny
Donnerstag
A 206 Ny
122
Stand: 01.09.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
23
I. Berufungen gegen Urteile des
Amtsgerichts und Entscheidungen
Schlüsselaußerhalb der Hauptverhandlung
zahl
in
10023
und
20023
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzende:
Dienstag
Vors.Richterin GerhardingerStich *
Donnerstag
A 231 Ny
1. Verfahren wegen:
Regelmäßige Vertreter:
a) vorsätzlicher Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind Richter am LG Steinweg
oder Jugendlicher verletzt oder
unmittelbar gefährdet wird,
bei dessen Verhinderung:
b) Verstöße Erwachsener gegen
Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, mit Ausnahme der
Verstöße nach § 170 StGB,
§§ 29 a Abs. 1Nr. 1, 30 Abs. 1
Nr. 2, 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG
n.F., §§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30
Abs. 1 Nr. 2 BtMG a.F.
Richterin am LG Dr. Hörl - 0,5 - **
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richter am LG Steinweg ***
2. Verfahren wegen Vergehen nach
§§ 131, 184, 184 a, 184 b StGB
3. Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen
Nr. 19.)
und
allgemeinen Strafsachen
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter der Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Bogner
Richter am LG Lenz
****
*****
- im Turnus Anhang 11 b-
II. Festsetzung der Vergütung, der
Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3
JVEG, soweit nicht nach Erhebung
der öffentlichen Klage das für die
Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden
hat.
- im Turnus Anhang 11 c -
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
7. Strafkammer
*
zugleich 17. Strafkammer als
2. Jugendkammer und Kammer
für Patentanwaltsachen
**
zugleich 5. und 6. Strafkammer
***
zugleich 5. Strafkammer
**** zugleich 1. Strafkammer
***** zugleich 4., 17., 24. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen
123
Stand: 01.10.2014
Strafkammer
24
Geschäftsaufgabe
I.
Schlüsselzahl
10024
und
20024
Besetzung
Berufungen gegen Urteile des
Vorsitzende:
Amtsgerichts und Entscheidungen
außerhalb der Hauptverhandlung Vors.Richterin Broßardt
in
Regelmäßige Vertreter:
Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. Richter am LG Lenz **
19.)
und
allgemeinen Strafsachen
- im Turnus Anhang 11 b
II.
Privatklagesachen
III.
Festsetzung der Vergütung, der
Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2
und 3 JVEG, soweit nicht nach
Erhebung der öffentlichen Klage
das für die Durchführung des
Verfahrens zuständige Gericht zu
entscheiden hat.
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richter am LG Lenz **
- im Turnus Anhang 11 c -
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Strobl *
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
8. Strafkammer
*
zugleich 4., 15., 16. und 27.
Strafkammer
** zugleich 4., 17. und 23. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen
Sitzungstage
Sitzungssaal
Montag
Mittwoch
B 280 Ny
124
Stand: 01.12.2014
Strafkammer
25
Geschäftsaufgabe
1.
Schlüsselzahl
10025
und
20025
2.
Besetzung
Berufungen gegen Urteile des
Vorsitzender:
Amtsgerichts und Entscheidungen
außerhalb der Hauptverhandlung Vors.Richter A. Forstner
in
Regelmäßige Vertreter:
Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen
Richter am LG Schönauer
Nr. 19.)
und
bei dessen Verhinderung:
allgemeinen Strafsachen
Richter am LG Sehr
- im Turnus Anhang 11 b -
Festsetzung der Vergütung, der
Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2
und 3 JVEG, soweit nicht nach
Erhebung der öffentlichen Klage
das für die Durchführung des
Verfahrens zuständige Gericht zu
entscheiden hat.
- im Turnus Anhang 11 c -
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richter am LG Schönauer * *
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richter am LG Sehr * *
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
6. Strafkammer
*
zugleich 19. Strafkammer
** zugleich 3. Strafkammer und
Kammer für Steuerberater- und
Steuerbevollmächtigtensachen
Sitzungstage
Sitzungssaal
Dienstag
A 206 Ny
Donnerstag
A 208 Ny
125
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
26
1. Berufungen gegen Urteile des
Amtsgerichts und Entscheidungen
außerhalb der Hauptverhandlung
in
Schlüsselzahl
10026
und
20026
Verkehrsstrafsachen
(vgl. Allgem. Bestimmungen Nr.
19.)
und
allgemeinen Strafsachen
Besetzung
Sitzungstage
Sitzungssaal
Vorsitzender:
Montag
Vors.Richter Schnorfeil
B 279 Ny
Regelmäßige Vertreter:
Mittwoch
Richter am LG Heller
B 279 Ny
bei dessen Verhinderung:
Richterin am LG Popp-Lossau
- im Turnus Anhang 11 b 2. Festsetzung der Vergütung, der
Entschädigung oder des Vorschusses nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2
und 3 JVEG, soweit nicht nach Erhebung der öffentlichen Klage das
für die Durchführung des Verfahrens zuständige Gericht zu entscheiden hat.
- im Turnus Anhang 11 c -
Ständige Mitglieder:
Soweit die Kammer als große
Strafkammer entscheidet:
Richter am LG Heller *
der insoweit zugleich regelmäßiger
Vertreter des Vorsitzenden ist,
Richterin am LG Popp-Lossau *
Richterin am LG Gößmann - 0,5 - **
bei deren Verhinderung:
Die ständigen Mitglieder der
4. Strafkammer
* zugleich 8. Strafkammer
** zugleich 7. Strafkammer
126
Stand: 01.01.2014
Strafkammer
Geschäftsaufgabe
27
Anordnung von Maßnahmen nach
§ 100 c StPO
Schlüssel- gemäß § 74 a Abs. 4 und 5 GVG
zahl
20029
sowie nach Art. 6 f Bayerisches
Verfassungsschutzgesetz
(Art. 6 f Abs. 5 Satz 4 BayVSG)
Besetzung
Vorsitzender:
Vors.Richter Riedmann *
Ständige Mitglieder:
Richter am LG Dr. Seibel *
und
Richter am LG Strobl **
Art. 34 d Polizeiaufgabengesetz
(Art. 34 d Abs. 3 Satz 3, Abs. 5 Satz 5,
Abs. 7 Satz 5, PAG)
Regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden:
Der Vorsitzende Richter der
13. Strafkammer
bei dessen Verhinderung:
Der Vorsitzende Richter der
13. Zivilkammer
Bei Verhinderung der beiden Vorsitzenden als Vertreter:
Die ständigen Mitglieder der
27. Strafkammer in der Reihenfolge des Dienstalters.
Die übrigen Mitglieder werden von
den Mitgliedern der
13. Strafkammer vertreten.
* zugleich 2. Strafkammer
** zugleich 4., 15., 16. und 24. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach
Bedarf festgelegt
127
Stand: 23.07.2014
Kammer für Baulandsachen
bei dem Landgericht München I
(§ 220 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8.12.1986 - BGBl. I S. 2253 i.d.F. der Bekanntmachung vom
27.08.1997 - BGBl. I S. 137)
- Schlüsselzahl 30348 -
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach Bedarf
festgelegt
Vorsitzender:
Vors. Richter Lemmers ***
Ständige Mitglieder:
1. Richter am LG Dr. Zeller *
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist
2. Richter am Bayer. Verwaltungsgericht München Nebel
Regelmäßiger Vertreter zu 1.:
Richter am LG Brose - 0,5 - **
weiterer regelmäßiger Vertreter zu 1.:
Richter am LG Dr. Mittelsten Scheid ***
Regelmäßiger Vertreter zu 2.:
Richter am Bayer. Verwaltungsgericht München Schöffel
weiterer regelmäßiger Vertreter zu 2.:
Richter am Bayer. Verwaltungsgericht München Böhm
*
zugleich 9. Zivilkammer
**
zugleich 7. Zivilkammer und Güterichter
*** zugleich 9. Zivilkammer und Güterichter
128
Stand: 01.01.2014
Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Ergibt sich aus §§ 95 ff. des Steuerbe- Vorsitzender:
ratungsgesetzes vom 4.11.75
(BGBl. I Seite 2735 ff.)
Vors.Richter Winkler *
Ständige Mitglieder:
Schlüsselzahl:
20033
1. Richter am LG Sehr **
der zugleich regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden ist,
2. Richter am LG Schönauer **
Regelmäßige Vertreter der ständigen Mitglieder:
zu 1.: Richter am LG Gröschel
zu 2.: Richterin am LG Reiß
Ehrenamtliche Beisitzer:
Gritschneder
Gehling
Baumgartner
Daiger
Dr. Prager
Rossknecht
Forster
Harrer
Landsperger
Weikert
*
**
zugleich 3. Strafkammer
zugleich 3. und 25. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach Bedarf festgelegt
129
Stand: 01.09.2014
Kammer für Patentanwaltsachen
Geschäftsaufgabe
Besetzung
Ergibt sich aus §§ 85 ff. der Patent- Vorsitzende:
anwaltsordnung vom 7.9.1966 (BGBl.
I S. 557)
Vors.Richterin GerhardingerStich
Schlüsselzahl:
20034
Regelmäßiger Vertreter der Vorsitzenden:
Richter am LG Lenz **
bei dessen Verhinderung:
Vors.Richter Noll
Beisitzer:
Langöhrig
Dr. Graf v. Stosch
Viél
Vollmann
Wagner
* zugleich 17. Strafkammer als
2. Jugendkammer, 23. Strafkammer und Berufsgericht für
Heilberufe
** zugleich 4., 17., 23. und 24. Strafkammer
Sitzungstage
Sitzungssaal
werden nach Bedarf festgelegt
*
130
Stand: 01.05.2014
1.
2.
3.
Berufsgericht für Heilberufe
(Schlüsselzahl: 20031)
Vorsitzender:
Vorsitzender Richter Eckert *
Stellvertreter:
Vorsitzender Richter Kirchinger
Untersuchungsführer:
Vorsitzende Richterin Gerhardinger-Stich **
Stellvertreter:
Vorsitzender Richter Hock
Berufsgericht für Architekten
(Schlüsselzahl: 20032)
Vorsitzender:
Vorsitzender Richter Lorenz ***
Stellvertreter:
Vorsitzender Richter Riedmann
Untersuchungsführer:
Vorsitzender Richter Dr. Tholl ****
Stellvertreterin:
Richterin am LG Dr. Röthlein
Berufsgericht für die Mitglieder der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (Schlüsselzahl: 20035)
Vorsitzender:
Vorsitzender Richter Lorenz ***
Stellvertreter:
Vorsitzender Richter Dr. Hense
Untersuchungsführer:
Vorsitzender Richter Mai *****
Stellvertreter:
Vorsitzender Richter Dr. Tholl
*
**
zugleich 6. Strafkammer
zugleich 17. Strafkammer als 2. Jugendkammer, 23. Strafkammer und Kammer für Patentanwaltssachen
*** zugleich 5. Zivilkammer
**** zugleich 15. Zivilkammer und Richterdienstgericht
***** zugleich 8. und 39. Zivilkammer und Güterichter
131
Stand: 01.10.2014
Güterichter ( § 278 Abs. 5 ZPO)
I.
Mit der Aufgabe des Güterichters werden betraut:
Vorsitzende Richterin am Landgericht Barbara Clementi
Vorsitzende Richterin am Landgericht Silke Eggers
Vorsitzender Richter am Landgericht Peter Lemmers
Vorsitzende Richterin am Landgericht Isabel Liesegang
Vorsitzender Richter am Landgericht Ralf Mai
Vorsitzende Richterin am Landgericht Gabriele Reiter
Vorsitzende Richterin am Landgericht Monika Rhein
Vorsitzende Richterin am Landgericht Harriet Weber
Richter am Landgericht Johannes Brose
Richterin am Landgericht Cordula Brychcy
Richter am Landgericht Dr. Martin Ebner-Vittinghoff
Richter am Landgericht Peter Falk
Richterin am Landgericht Dr. Andrea Heister
Richter am Landgericht Dr. Stephan Mittelsten Scheid
Richterin am LG Dr. Melanie Seuss-Pizzoni
Richterin am Landgericht Julia Wellhausen
Richter am Landgericht Dr. Georg Werner
Richterin am Landgericht Angelika Widera
II.
1. Jeder Streitrichter (Kammer oder Einzelrichter) kann geeignet erscheinende Verfahren für die Durchführung eines Güteverfahrens vor dem kammerexternen Güterichter benennen und der Mediationsabteilung
zuleiten.
132
Stand: 01.12.2014
2.
Die Zuteilung der Verfahren erfolgt vorrangig nach Sachgebieten:
Vorsitzender Richter am Landgericht Mai und Vorsitzende Richterin am Landgericht Eggers sind für
Bausachen (in stetem Wechsel) zuständig.
Vorsitzender Richter am Landgericht Bischoff und Vorsitzende Richterin am Landgericht Harriet
Weber sind für Versicherungssachen in stetem Wechsel zuständig, sie vertreten sich auch im Übrigen
wechselseitig, weiterer regelmäßiger Vertreter ist Vorsitzender Richter am Landgericht Lemmers.
Die Richter am Landgericht Dr. Ebner-Vittinghoff und Brose sind in stetem Wechsel zuständig für Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes, welche in einen Spezialturnus der 7., 21., 33. oder 37. Zivilkammer fallen. Die Herren Richter am Landgericht Dr. Ebner-Vittinghoff und Brose vertreten sich gegenseitig.
Herr Richter am Landgericht Brose ist darüber hinaus zuständig für Arzthaftungssachen, regelmäßiger
Vertreter ist Herr Richter am Landgericht Dr. Mittelsten Scheidt.
Betrifft die Streitigkeit keines der hier genannten Sachgebiete, werden die Verfahren in der Reihenfolge
des Eingangs auf die Güterichter verteilt.
Für die Vertretung gilt insoweit:
Ri´inLG Wellhausen und VRi´inLG Liesegang
vertreten sich wechselseitig
RiLG Dr. Werner und VRi´inLG Eggers
vertreten sich wechselseitig
VRiLG Lemmers und VRi´inLG Rhein
vertreten sich wechselseitig
VRi´inLG Clementi und VRi´inLG Reiter
vertreten sich wechselseitig
Ri´inLG Brychcy und Ri´inLG Widera
vertreten sich wechselseitig
RiLG Falk und RiLG Dr. Mittelsten Scheid
vertreten sich wechselseitig
Ri´inLG Seuss-Pizzoni und VRiLG Mai
vertreten sich wechselseitig
VRi´inLG Weber wird durch VRiLG Mai vertreten
3. Hat der Streitrichter oder der kammerexterne Güterichter die Zustimmung der Parteien eingeholt, kann
der Streitrichter die Beauftragung § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO beschließen.
133
Stand: 01.12.2014
4. Übernimmt der kammerexterne Güterichter ein Verfahren zur Durchführung der Güteverhandlung, erhält
die Kammer, der der Güterichter zu diesem Zeitpunkt vorrangig angehört, nach Durchführung einer Güteverhandlung eine Gutschrift von 2 Verfahren. Soweit eine Kammer sowohl am Turnus Anhang 1, als
auch an Spezialturni teilnimmt, erfolgt die Gutschrift auf den ersten erstinstanzlichen Spezialturnus unter
Anrechnung auf den Turnus Anhang 1. Soweit eine Kammer sowohl am Turnus Anhang 10a, als auch
Turnus 10 b teilnimmt, erfolgt die Gutschrift auf den Turnus 10 a.
Übernehmen die Richter am Landgericht Dr. Ebner-Vittinghoff, Dr. Heister oder Brose ein kammerexternes Verfahren aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, welches in einen Spezialturnus der
7., 21., 33. oder 37. Zivilkammer fällt, erhält die Kammer, welche der Richter zu diesem Zeitpunkt vorrangig angehört, eine Gutschrift von 6 Verfahren auf den Turnus 4 a nach Durchführung einer Güteverhandlung. Die Boni werden durch Verwaltungsanordnung des Präsidenten nach jedem Monat zum ersten
des übernächsten Monats zugewiesen.
5. Soweit es in der Güteverhandlung nicht zu einer verfahrensbeendenden Verständigung der Parteien
kommt, wird das gerichtliche Verfahren vor dem zuständigen Streitrichter (Kammer oder Einzelrichter)
fortgesetzt.
134
Stand: 01.12.2014
Archivpfleger:
Vors.Richterin Eggers
Dienstgericht
für die Richter des Oberlandesgerichtsbezirks München:
Schlüsselzahl: 20030
1)
Vorsitzender:
Vorsitzender Richter am Landgericht München I
2)
Stellvertreter des Vorsitzenden:
Vorsitzender Richter am Landgericht Ingolstadt
3)
Dr. Tholl *
Kliegl
Ständige Mitglieder:
Richter am Verwaltungsgericht Augsburg
Glaser
Richterin am Verwaltungsgerichtshof München
Lotz-Schimmelpfennig
* zugleich 15. Zivilkammer und Berufsgericht für Architekten
135
Stand: 01.01.2014
I. Die "Allgemeinen Bestimmungen" zum Geschäftsverteilungsplan sind vom Präsidium am
10. Dezember 2013 beschlossen worden.
II. Es sind bestimmt worden:
a)
Der Vorsitzende der 16. Zivilkammer durch Erklärung des Präsidenten des Landgerichts
München I vom 10. Dezember 2013.
b)
Die Vorsitzenden aller übrigen Kammern,
die regelmäßigen Vertreter der Kammervorsitzenden,
die ständigen Mitglieder und ihre regelmäßigen Vertreter,
die Geschäftsaufgaben der einzelnen Kammern (soweit sie sich nicht bereits aus den einschlägigen Gesetzen ergeben) und ihre Vertretung,
die Zustimmung zur Verteilung und Regelung der Vertretung der Handelsrichter
(vgl. Allgem. Bestimmungen Nr. 15.),
durch Beschluss vom 10. Dezember 2013.
III. Mitgewirkt haben
bei dem Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2013:
der Präsident des Landgerichts München I Dr. Heßler,
Richterin am Landgericht Dr. Bauer, Richterin am LG Dr. Grau, Vors. Richterin am Landgericht Gröncke-Müller, Richterin am Landgericht Dr. Höffe, Vors. Richter am Landgericht
Kirchinger, Vors. Richter am Landgericht Meinhardt, Richter am LG Dr. Schindler, Vors.
Richter am Landgericht Dr. Tholl, Vors. Richterin am LG Waitzinger, Vors. Richterin am
Landgericht Wittmann
IV. Die Sitzungstage und Sitzungssäle für die einzelnen Kammern sind von dem Präsidenten des
Landgerichts München I im Benehmen mit dem Präsidium festgelegt worden.
Soweit die Angabe des Sitzungssaales keine weitere Bezeichnung enthält, handelt es sich um
Sitzungssäle im Justizpalast. Im Übrigen bedeuten die Abkürzungen:
Lb: Justizgebäude Lenbachplatz 7
Ny: Strafjustizzentrum.
V. Die Teilnahme der Beisitzer der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
bestimmt sich nach der von dem Präsidenten des Landgerichts München I nach §§ 99 Abs. 2,
103 des Steuerberatungsgesetzes aufgestellten Liste.
136
Stand: 01.09.2014
Anhang 1: Turnus der allgem. Zivilsachen
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
2.
5
3.
5
4.
5
5.
4
6.
4
7.
5
8.
5
10.
4
11.
12.
wechselnd 4 und 5,
beginnend mit 4
5
14.
5
15.
5
18.
5
20.
3
21.
5
22.
5
23.
5
24.
4
25.
4
26.
5
27.
5
28.
5
29.
5
30.
5
31.
4
32.
wechselnd 2 und 3,
beginnend mit 2
33.
wechselnd 4 und 5,
beginnend mit 4
34.
5
35.
5
37.
wechselnd 2 und 3,
beginnend mit 2
40.
wechselnd 2 und 3,
beginnend mit 2
41.
5
137
Stand: 01.09.2014
Anhang 2 a: Turnus der Verkehrsunfallsachen
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
17.
4
19.
4
20.
2
138
Stand: 01.01.2014
Anhang 2 b: Turnus der Berufungen in Verkehrsunfallsachen
sowie der den Verkehrszivilkammern zugewiesenen
Beschwerden
Kammer
Zahl der Berufungen im Turnus
17.
5
19.
5
139
Stand: 01.04.2014
Anhang 3a: Turnus der Bausachen 1. Instanz
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
2.
5
5.
4
8.
5
11.
wechselnd 4 und 5,
beginnend mit 4
18.
5
24.
4
140
Stand: 01.01.2014
Anhang 3b: Turnus der Berufungen sowie der zu verbescheidenden Beschwerden in Bausachen
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
2.
2
5.
2
8.
2
11.
2
18.
2
24.
2
141
Stand: 01.01.2014
Anhang 4 a: Turnus für Urheberstreitigkeiten, Geschmacksmusterstreitsachen etc.
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
7.
4
21.
4
33.
1
37.
wechselnd 1 und 2,
beginnend mit 1
142
Stand: 01.01.2014
Anhang 4 b: Turnus für Rechtsstreitigkeiten
aus unlauterem Wettbewerb
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
7.
0
21.
0
33.
4
37.
2
143
Stand: 01.01.2014
Anhang 4 c: Turnus für Patentstreitsachen, Gebrauchsmusterstreitsachen und Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
7.
5
21.
5
144
Stand: 01.01.2014
Anhang 5 a: Turnus der Versicherungssachen 1. Instanz
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
12.
5
23.
3
25.
3
26.
3
145
Stand: 01.01.2014
Anhang 5 b: Turnus der Berufungen in Versicherungssachen
sowie der in Versicherungssachen zu verbescheidenden Beschwerden
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
12.
2
23.
2
25.
2
26.
2
146
Stand: 01.01.2014
Anhang 6 a: Turnus der Berufungen in Mietsachen sowie der in Mietsachen zu
verbescheidenden Beschwerden
Kammer
14.
Zahl der Verfahren im Turnus
15.
wechselnd
1 und 2,
beginnend mit 2
1
31.
4
147
Stand: 01.11.2014
Anhang 6 b: Turnus der Berufungen in Zivilsachen sowie der von den Berufungskammern 6., 13., 20., 30., 31. zu verbescheidenden Beschwerden
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
6.
5
13.
12
20.
3
30.
5
31.
5
148
Stand: 01.11.2014
Anhang 6 c: Turnus der Berufungen und Beschwerden
in Wohnungseigentumssachen
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
1.
wechselnd
4 und 5,
beginnend mit 4
36.
wechselnd
6 und 5,
beginnend mit 6
149
Stand: 01.11.2014
Anhang 7: Turnus der Rechtsanwaltssachen 1. Instanz
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
4.
4
30.
4
150
Stand: 01.11.2014
Anhang 8: Turnus der Bank- und Finanzsachen 1. Instanz
Kammer
3.
Zahl der Verfahren im Turnus
4
22.
4
27.
4
28.
4
29.
3
32.
2
35.
4
151
Stand: 01.11.2014
Anhang 9: Turnus für Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften
1. Instanz
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
3.
4
22.
4
27.
4
28.
4
29.
3
32.
2
35.
4
39.
0
152
Stand: 01.11.2014
Anhang 9 a: Turnus der Berufungen in Bank- und Finanzsachen
sowie in Streitigkeiten aus Finanzgeschäften sowie der
zu verbescheidenden Beschwerden in Bank- und Finanz
sachen sowie in Streitigkeiten aus Finanzgeschäften
Kammer
Zahl der Verfahren im Turnus
28.
1
32.
1
153
Stand: 01.11.2014
Anhang 10 a: Turnus der allgem. Handelssachen
Kammer für Handelssachen
Zahl der Verfahren im Turnus
3.
4
5.
0
8.
3
10.
4
11.
1
12.
4
13.
2
14.
4
15.
4
16.
3
154
Stand: 01.01.2014
Anhang 10 b: Turnus der Handelssachen des gewerblichen Rechtsschutzes, unlauteren Wettbewerbs etc.
Kammer für Handelssachen
Zahl der Verfahren im Turnus
1.
4
4.
4
11.
2
17.
4
155
Stand: 01.11.2014
Anhang 11 a: Turnus der Verfahren 1. Instanz und der Verfahren
außerhalb der Hauptverhandlung in Betäubungsmittelsachen
Strafkammer
Kls
Qs / AR
3.
2
2
7.
1
1
8.
2
2
9.
2
2
19.
1
1
156
Stand: 01.01.2014
Anhang 11 b: Turnus der Berufungen und sonstigen Anträge
in Verkehrsstrafsachen und allgemeinen Strafsachen
Strafkammer
Berufungen Ls
Berufungen Ds/Cs
sonstige Anträge
16.
0
1
2
18.
1
1
1
19.
0
0
0
21.
1
0
1
22.
1
3
3
23.
1
0
0
24.
1
3
1
25.
1
3
3
26.
1
3
3
157
Stand: 01.01.2014
Anhang 11 c: Turnus der Verfahren nach § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3
JVEG
Strafkammern
Zahl der Verfahren im Turnus
18.
1
19.
0
21.
1
22.
1
23.
1
24.
0
25.
1
26.
1
158
Stand: 01.11.2014
Anhang 11 d: Turnus der Verfahren 1. Instanz und der Verfahren
außerhalb der Hauptverhandlung in Wirtschaftsstrafsachen
Strafkammer
Anklagen
Beschwerden und
(KLs)
sonstige Anträge
(Qs + AR)
4.
wechselnd 1 und 2,
beginnend mit 1
wechselnd 1 und 2,
beginnend mit 1
5.
2
2
6.
2
2
7.
wechselnd 0 und 1,
beginnend mit 1
wechselnd 0 und 1,
beginnend mit 1
159
Stand: 01.11.2014
Anhang 11 e: Turnus der Verfahren 1. Instanz und der Verfahren
außerhalb der Hauptverhandlung in
Schwurgerichtsverfahren
Strafkammer
Anklagen
Beschwerden und
(Ks)
sonstige Anträge
(Qs + AR)
1.
3
3
2.
2
2
Der Turnus beginnt am 03.11.2014 mit der 2. Strafkammer
160
Stand: 01.01.2014
Anhang 12 a:
Nr. 320 E
Verwaltungsanordnung:
1. Die Geschäfte der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen werden, soweit sie nicht
nach Sachgebieten zu verteilen sind, ab 1.1.1991 im Turnus entsprechend den Anhängen
1 bis 10 zum Geschäftsverteilungsplan in sich regelmäßig wiederholender Weise nach den Ordnungszahlen der Kammern verteilt, beginnend mit der niedersten Ordnungszahl, wobei der Turnus des Vorjahres jeweils fortgesetzt wird.
Die Registrierung der Verfahren erfolgt EDV-unterstützt; die laufende Nummer des Aktenzeichens wird programmgesteuert vergeben.
2. Behandlung der Verfahren in der Einlaufstelle I:
Die in das Prozessregister einzutragenden Eingänge sowie die Abgaben und Verweisungen innerhalb des Gerichts werden in der Einlaufstelle I zusammengefasst und vom Leiter - im Verhinderungsfall von seinem (weiteren) Vertreter - in der ihm vorgelegten Reihenfolge mit einer
fortlaufenden Nummer versehen. Diese beginnt am Anfang eines jeden Jahres neu, ohne Rücksicht darauf, welches Datum der auf dem Schriftstück befindliche Eingangsstempel trägt.
3. Behandlung der Verfahren in der Zentralregistratur
3.1. Von jeder Lieferung werden vom Leiter des Zentralregisters - im Verhinderungsfall von
seinem (weiteren) Vertreter - aus den in der Einlaufstelle I nummerierten, in das Prozessregister einzutragenden Neueingängen sowie Abgaben und Verweisungen innerhalb des Gerichts ausgesondert:
3.1.1. Alle Eingänge, die erkennbar nicht in das Prozessregister eintragbar sind oder versehentlich nummeriert wurden.
3.1.2. Alle Verfahren, die nach den Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplans der
Sachgebietszuständigkeit unterliegen und auf keinen Turnus angerechnet werden.
Diese Verfahren werden wie bisher in das Prozessregister eingetragen und den zuständigen Kammern zugeleitet.
161
Stand: 01.11.2014
3.1.3. Alle Verfahren, die nach den Bestimmungen des Geschäftsverteilungsplans
der Sachgebietszuständigkeit unterliegen, aber auf einen Turnus angerechnet werden.
Diese Verfahren werden deutlich leserlich mit
den Ordnungszahlen der Zivil- oder Handelskammern, die entsprechend der
Sachgebietszuständigkeit zur Bearbeitung der Verfahren zuständig sind und
den Kennbuchstaben gemäß Ziffer 3.2
gekennzeichnet.
-
Anschließend werden sie
in der Reihenfolge der Nummerierung gestapelt,
gemäß den festgestellten Ordnungszahlen für die zuständigen Kammern im
Prozessregister eingetragen.
3.2.
Die verbleibenden, der Turnusverteilung unterliegenden Neuzugänge und Abgaben innerhalb des Gerichts werden vom Leiter des Zentralregisters, im Verhinderungsfall von seinem (weiteren) Vertreter, deutlich leserlich mit folgenden Kennbuchstaben gekennzeichnet:
Kennbuchstaben
- allgemeine Berufungen
- allgemeine Handelssachen
- allgemeine Zivilsachen
- Äußerungssachen
- Amtshaftungssachen
- Banksachen
- Bausachen
- Berufungen in Verkehrsunfallsachen
- Berufungen und Beschwerden in Bausachen
- Berufungen und Beschwerden in Wohnungseigentumssachen
- Berufungen und Beschwerden in Versicherungssachen
- Berufungen und Beschwerden in Bank- und Finanzsachen
sowie Streitigkeiten aus Finanzgeschäften
- Entschädigungssachen
- Haftung der Rechtsanwälte
- Haftung der Steuerberater
- Handelssachen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Insolvenzsachen
- Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften
- Verfahren nach dem Aktien-/Umwandlungsgesetz
- Verkehrsunfallsachen
- Versicherungssachen
- Vollstreckbarkeitserklärungen
- Wertpapierbereinigungssachen
- Wiedergutmachungssachen
- Zahnarztsachen 1. Instanz
- Zivilsachen des gewerblichen Rechtsschutzes
BTS
HO
O
AS
AH
BA
B
VB
BB
WE
BV
FB
EK
RS
StS
HG
IN
KA
AG
V
VG
VE
HWP
WG
ZA
G bzw. GK
162
Stand: 01.11.2014
3.3.
Die nach Ziffer 3.2. gekennzeichneten Verfahren werden sodann
-
nach Kennbuchstaben getrennt gestapelt und
-
innerhalb jedes Stapels in der Reihenfolge der Nummerierung den zuständigen Kammern entsprechend dem für jeden Kennbuchstaben festgelegten Blockturnus (siehe Anhang 1 bis 10 zum Geschäftsverteilungsplan) oder entsprechend einer Sonderzuweisung
ohne Anrechnung auf den Blockturnus (vgl. Nr. 11 des Geschäftsverteilungsplanes) zugeteilt, wobei die Reihe des Vortages fortzusetzen ist.
Die gemäß Ziffer 3.1.3 bereits zugeteilten und auf den Turnus anzurechnenden Verfahren sind dabei zu berücksichtigen.
3.4.
Anträge auf Anordnung oder auf Aufhebung gem. §§ 927, 939 ZPO eines Arrestes oder
einer einstweiligen Verfügung sowie Anträge und Klagen, bei denen geltend gemacht wird,
dass sie wegen ihrer Dringlichkeit sofort der zuständigen Kammer vorzulegen sind, dürfen
unmittelbar entgegengenommen werden. In diesen Fällen sowie bei Anträgen der vorbezeichneten Art, die mit dem allgemeinen Einlauf vorgelegt werden, wird die Sache zusätzlich noch mit "E" (Eilsache) und Tag und Uhrzeit gekennzeichnet.
3.5.
Behandlung von Schutzschriften
(Nr. 11.3 c) des Geschäftsverteilungsplanes)
Schutzschriften werden mit "SS" gekennzeichnet, im Prozessregister zunächst mit der
Kammerordnungszahl "0" eingetragen und in der Zentralregistratur nach dem Aktenzeichen
geordnet verwahrt. Bei Eingang eines Arrest- oder einstweiligen Verfügungsantrages wird
-
die Kammerordnungszahl im Prozessregister entsprechend berichtigt und auf der
Schutzschrift nachgetragen,
-
die Schutzschrift zusammen mit dem Antrag der zuständigen Kammer vorgelegt. Die
Vorlage ist mit Datum zu vermerken.
163
Stand: 01.01.2014
3.6.
Behandlung von Eingängen, die dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen sind,
ohne dass ein Verfahren vor einer Kammer anhängig ist oder war
(Nr. 11.7 des Geschäftsverteilungsplanes)
Diese Eingänge werden im Turnus "allgemeine Zivilsachen" als letztes Verfahren zusätzlich (zur Behandlung durch den Rechtspfleger) zugeteilt. Bei etwaigen Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der Rechtspfleger verbleiben die Verfahren bei der einmal
zugeteilten Kammer, ohne dass eine Anrechnung auf den Turnus erfolgt.
3.7.
Behandlung von Eilanträgen bei Ausfall der EDV-Anlage:
(s. Nr. 11.3 d) des Geschäftsverteilungsplanes)
4. Die Vergabe der fortlaufenden Nummern (oben 2.) und die Zuteilung der nummerierten Eingänge durch die Zentralregistratur (oben 3.) haben räumlich und personell getrennt zu erfolgen. Den Bediensteten der Zentralregistratur ist es untersagt, über den jeweiligen Stand des
Turnus (oben 3.5.) Auskunft zu geben.
München, den
09. Dezember 2013
Dr. Heßler
Präsident des Landgerichts München I
164
Stand: 01.01.2014
Anhang 12 b:
Nr. 320 E
Verwaltungsanordnung
1.
Verfahren 1. Instanz und außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen (soweit diese nicht der 15. bis 26. Strafkammer zugewiesen sind) in Verfahren
betreffend Verstöße gegen Vorschriften über das Betäubungsmittel-, Arznei- und
Heilmittelwesen, die der 3., 7., 8. und 9. Strafkammer zugewiesen und Wirtschaftsstrafsachen, die der 4., 5. und 6. Strafkammer zugewiesen sind, sowie
Schwurgerichtsverfahren, die der 1. und 2. Strafkammer zugewiesen sind, werden
im Turnus nach Nummer 22 des Geschäftsverteilungsplanes 2014 verteilt.
2.
Behandlung der Verfahren durch die Justizwachtmeister und die Serviceeinheiten:
Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Anklagen sowie die Anträge und Beschwerden, die von der 3., 7., 8. und 9. Strafkammer zu bearbeiten sind (s.o. 1.),
werden Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr des jeweiligen Eingangstages in der Justizwachtmeisterei gesammelt, jeweils mit Datum und
Uhrzeit des Eingangs beim Landgericht versehen und anschließend dem Turnussachbearbeiter oder – bei dessen Verhinderung – seinem regelmäßigen Vertreter oder einem weiter bestimmten Vertreter vorgelegt.
Ebenso ist bei Anklagen sowie Anträgen und Beschwerden in Wirtschaftsstrafsachen zu verfahren, für die die 4., 5. oder 6. Strafkammer zuständig ist sowie in
Schwurgerichtsverfahren, die der 1. und 2. Strafkammer zugewiesen sind.
3.
Behandlung der Verfahren durch den Turnussachbearbeiter:
Der Turnussachbearbeiter oder seine Vertreter ordnen den jeweiligen Eingang
in zeitlicher Reihenfolge, bei gleichzeitigem Eingang nach dem Aktenzeichen der
Staatsanwaltschaft, beginnend mit dem ältesten, innerhalb eines Jahrganges niedrigsten Aktenzeichen, nach
a) Verfahren 1. Instanz (KLs)
b) Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung (Qs/ AR),
165
Stand: 01.01.2014
und teilt sie entsprechend der bei den einzelnen Kammern angeführten Zahl im jeweiligen Turnus (Anhang 11 a, 11 d und 11 e des Geschäftsverteilungsplanes) in
sich regelmäßig wiederholender Weise nach den Ordnungszahlen der Kammern,
beginnend mit der niedrigsten Ordnungszahl, den Kammern zu, wobei der Turnus
des Vorjahres jeweils fortgesetzt wird.
Nach 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr eingehende Sachen werden dem Eingang des
nachfolgenden Tages zugeschlagen. Eilanträge, z.B. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls oder Haftbeschwerden, sind bis Dienstschluss des Eingangstages der im
Turnus des nächsten Tages zuständigen Kammer vorzulegen und für diese in der
Turnusliste zu erfassen.
4.
Vorgesehene Anrechnungen auf den Turnus und Turnuserhöhungen (Nr. 22. e, g),
23., 24., 26., 27. des GVP) sind zu berücksichtigen.
5.
Rückläufer:
In der Revisionsinstanz aufgehobene und an das Landgericht München I zurückverwiesene Strafsachen (Rückläufer) werden nach Nummer 24. des Geschäftsverteilungsplanes 2014 auf den Turnus angerechnet.
Die von der Staatsanwaltschaft insoweit vorgelegten Akten sind von der Serviceeinheit der Strafkammer, deren Urteil aufgehoben ist, dem Turnussachbearbeiter zur Anrechnung auf den Turnus der nach Nummer 24. (neu) zuständigen Kammer vorzulegen. Dieser übermittelt die Akten sodann der Serviceeinheit der (neu)
zuständigen Strafkammer.
6.
Turnuslisten:
Zur Kontrolle der richtigen Verteilung ist für jeden Turnus eine Turnusliste zu führen, in der die Bezeichnung der Strafsache, der Tag des Eingangs beim Landgericht, das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen und die Strafkammer, der die Sache im Turnus zugeteilt wurde, anzuführen sind. Für Verfahren, die auf den Turnus
anzurechnen sind (Nr. 22. e, g), 23., 24., 26., 27.), wird eine weitere Liste mit der
Bezeichnung der Strafsache, dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen, der
Strafkammer, die zuständig ist, und dem Tag der Anrechnung des Verfahrens auf
den Turnus geführt.
166
Stand: 01.01.2014
Nach Aufarbeitung eines Einganges ist bei der Strafkammer, die zuletzt eine Zuteilung erhalten hat, der Stand der Verteilung festzuhalten.
7.
Die Serviceeinheiten teilen nach Erhalt der in ihre Kammerzuständigkeit fallenden
Akten den das Verfahren betreibenden Stellen unter Benennung des Aktenzeichens
mit, welche Strafkammer das Verfahren zu bearbeiten hat.
Liegen Akten (noch) nicht vor, sind Verfahrensbeteiligte, die die zuständige Strafkammer erfragen wollen, an den Turnussachbearbeiter zu verweisen, der die Anfrage an Hand der Turnusliste beantwortet.
8.
Es ist untersagt, über den jeweiligen Stand der Zuteilung im Turnus Auskunft zu
geben.
München, den
09. Dezember 2013
Dr. Heßler
Präsident des Landgerichts München I
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Stand: 01.01.2014
Anhang 12 c:
Nr. 320 E
Verwaltungsanordnung
1. Berufungen, Anträge nach § 319 Abs. 2 StPO und Anträge auf Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist sowie Wiederaufnahmeverfahren (vorbehaltlich der Regelung in Nr. 27. Satz 2 und 3) in allgemeinen
und in Verkehrsstrafsachen sowie Beschwerden und Anträge im AR- Verfahren, für
die nach Nummer 28. die Strafkammern 15., 16., 18.,19., 21. mit 26. zuständig sind,
werden im Turnus nach Nummer 22. des Geschäftsverteilungsplanes 2014 verteilt.
2. Behandlung der Verfahren durch die Justizwachtmeister und in den Serviceeinheiten:
Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Berufungen sowie die Beschwerden und
Anträge, die von den oben genannten Strafkammern zu bearbeiten sind (s.o. 1.), werden Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr des jeweiligen
Eingangstages in der Justizwachtmeisterei gesammelt, jeweils mit Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Landgericht versehen und anschließend dem Turnussachbearbeiter oder - bei dessen Verhinderung - seinem regelmäßigen Vertreter oder einem
weiter bestimmten Vertreter vorgelegt.
3. Behandlung der Verfahren durch den Turnussachbearbeiter:
Der Turnussachbearbeiter oder seine Vertreter ordnen den jeweiligen Eingang in
zeitlicher Reihenfolge, bei gleichzeitigem Eingang nach dem Aktenzeichen der
Staatsanwaltschaft, beginnend mit dem ältesten, innerhalb eines Jahrganges niedrigsten Aktenzeichen, nach
a) Berufungen, Anträge nach § 319 Abs. 2 StPO und Anträge auf Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist sowie Wiederaufnahmeverfahren soweit das Schöffengericht in 1. Instanz entschieden hat,
b) Berufungen, Anträge nach § 319 Abs. 2 StPO und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist sowie Wiederaufnahmeverfahren soweit der Strafrichter in 1. Instanz entschieden hat,
c) Beschwerden und Anträge im AR-Verfahren,
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Stand: 01.01.2014
listet diese getrennt auf und teilt sie entsprechend der bei den einzelnen Kammern
angeführten Zahl im Turnus (Anhang 11 b und 11 c des Geschäftsverteilungsplanes)
in sich regelmäßig wiederholender Weise nach den Ordnungszahlen der Kammern,
beginnend mit der niedrigsten Ordnungszahl, den Kammern zu, wobei der Turnus
des Vorjahres jeweils fortgesetzt wird.
Nach 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr eingehende Sachen werden dem Eingang des nachfolgenden Tages zugeschlagen. Eilanträge, z.B. Haftbeschwerden und Beschwerden
gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, sind bis Dienstschluss des Eingangstages der im Turnus des nächsten Tages zuständigen Kammer vorzulegen und
für diese in der Turnusliste für Beschwerden zu erfassen.
4. Vorgesehene Anrechnungen auf den Turnus und Turnuserhöhungen (Nr. 22. d), g),
23., 24., 26., 27.) sind zu berücksichtigen.
5. Rückläufer:
In der Revisionsinstanz aufgehobene und an das Landgericht München I zurückverwiesene Strafsachen (Rückläufer) werden nach Nummer 24. des Geschäftsverteilungsplanes 2014 auf den Turnus angerechnet.
Die von der Staatsanwaltschaft insoweit vorgelegten Akten sind von der Serviceeinheit der Strafkammer, deren Urteil aufgehoben ist, dem Turnussachbearbeiter zur
Anrechnung auf den Turnus der nach Nummer 24. (neu) zuständigen Strafkammer
vorzulegen. Dieser übermittelt die Akten sodann der Serviceeinheit der (neu) zuständigen Strafkammer.
6. Turnuslisten:
Zur Kontrolle der richtigen Verteilung ist für jeden Turnus (s.o. Nr. 3. a), b), und c))
eine Turnusliste zu führen, in der die Bezeichnung der Strafsache, der Tag des Eingangs beim Landgericht, das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen und die Strafkammer, der die Sache im Turnus zugeteilt wurde, anzuführen sind (vgl. das dieser
Verwaltungsanordnung anliegende Muster). Für Verfahren, die auf den Turnus anzurechnen sind (Nr. 22. d), g), 23., 24., 26., 27.), wird eine weitere Liste mit der Bezeichnung der Strafsache, dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen, der Straf-
169
Stand: 01.01.2014
kammer, die zuständig ist, und dem Tag der Anrechnung des Verfahrens auf den
Turnus geführt.
Nach Aufarbeitung eines Einganges ist bei der Strafkammer, die zuletzt eine Zuteilung erhalten hat, der Stand der Verteilung festzuhalten.
7. Die Serviceeinheiten teilen nach Erhalt der in ihre Kammerzuständigkeit fallenden
Akten den das Verfahren betreibenden Stellen (Berufungs- und Beschwerdeführer,
Antragsteller) unter Benennung des Aktenzeichens mit, welche Strafkammer das
Verfahren zu bearbeiten hat.
Liegen Akten (noch) nicht vor, sind Verfahrensbeteiligte, die die zuständige Strafkammer erfragen wollen, an den Turnussachbearbeiter zu verweisen, der die Anfrage
an Hand der Turnusliste beantwortet.
8. Es ist untersagt, über den jeweiligen Stand der Zuteilung im Turnus Auskunft zu geben.
München, den
09. Dezember 2013
Dr. Heßler
Präsident des Landgerichts München I
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Stand: 01.01.2014
Landgericht München I
-Strafkammern-
Turnusliste
Datum:
Seite ...
Berufungen-LS
(Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts)
Fam.Name
Vorname
Tag d.E.
Aktenzeichen
lfd.Nr.
Kammer
Bemerkung
lfd.Nr.
Kammer
Bemerkung
lfd.Nr.
Kammer
Bemerkung
Berufungen
(Berufungen gegen Urteile des Strafrichters)
Fam.Name
Vorname
Tag d.E.
Aktenzeichen
Sonstige Anträge
(Beschwerden und Verfahren im AR-Register)
Fam.Name
Vorname
Tag d.E.
Aktenzeichen
171
Landgericht München I
Stand: 04.08.2014
Anhang 13: Bereitschaftsdienst- (Eildienst)einteilung
Eildiensttage
Liste A
(Wohnung)
Liste B
(Büro)
Liste C
(Wohnung)
Samstag v. hl. 3 Könige
v. 10-12 Uhr
(04.01.2014)
VRi`inLG Hemmerich
Vertreter:
VRi`inLG Braune
RiLG Dr. Laschewski
Vertreter:
Ri`inLG LachenmayrNikolaou
Ri`inLG Falkner
Vertreter:
Ri`inLG Dr. Heintzeler
Faschingsdienstag
v. 12-16 Uhr
(04.03.2014)
VRiLG Fleindl
Vertreter:
VRi`inLG Liesegang
RiLG Habereder
Vertreter:
RiLG Strobl
Ri`inLG Wellhausen
Vertreter:
RiLG Dr. G. Werner
Karsamstag
v. 10-12 Uhr
(19.04.2014)
VRiLG Sehlke
Vertreter:
VRi`inLG Andree
RiLG Brose
Vertreter:
RiLG Gedeon
RiLG Schupp
Vertreter:
Ri`inLG Knorr
Pfingstsamstag
v. 10-12 Uhr
(07.06.2014)
VRiLG Dr. Hense
Vertreter:
VRi`inLG Gröncke-Müller
Ri`inLG Dr. Ruzman
Vertreter:
Ri´inLG Widera
RiLG Steinweg
Vertreter:
Ri`inLG Hölsch
Samstag nach Maria
Himmelfahrt
v. 10-12 Uhr
(16.08.2014)
VRi`inLG Eggers
Vertreter:
VRi`inLG Werlitz
Ri`inLG Holzner
Vertreter:
RiLG Dombrowski
Ri`inLG Garnreiter
Vertreter:
Ri`inLG Dr. Stöver
Samstag nach Tag d.
dt. Einheit
v. 10-12 Uhr
(04.10.2014)
VRi`inLG Kerscher
Vertreter:
VRi`inLG Sassenbach
Ri`inLG Dr. Grau
Vertreter:
RiLG HimmelstoßKöpke
RiLG Niederfahrenhorst
Vertreter:
RiLG Lenz
Hl. Abend
v. 10-12 Uhr
(24.12.2014)
VRi`inLG Dr. Lutz
Vertreter:
VRiLG Dr. Brünink
RiLG Heller
Vertreter:
Ri`inLG Berger-Ullrich
RiLG Bronnen
Vertreter:
RiLG Meindl
Samstag nach hl. Abend
v. 10-12 Uhr
(27.12.2014)
VRiLG Boxleitner
Vertreter:
VRiLG Meinhardt
RiLG Mickat
Vertreter:
Ri´inLG Popp-Lossau
RiLG Ehemann
Vertreter:
Ri`inLG Dr. Neupert
Silvester
v. 10-12 Uhr
(31.12.2014)
VRi`inLG Wittmann
Vertreter:
VRi`inLG Rhein
RiLG Schönauer
Vertreter:
RiLG Pfaller
Ri`inLG N. Schäfer
Vertreter:
RiLG Kuttenkeuler