gemeinde feldkirchen-westerham

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gemeinde feldkirchen-westerham
GR 07.09.2010 ö
GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM
LANDKREIS ROSENHEIM
Niederschrift
über die 45. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen-Westerham am 7.9.2010 im Rathaus Feldkirchen öffentlich.
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Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.
Vorsitzende:
Schriftführer:
2. Bürgermeisterin Ursula Borkenhagen
Geschäftsleiterin Ines Bertozzi
Entschuldigt fehlten: 1. Bürgermeister Schweiger sowie die Gemeinderäte Günther Rutz und Georg
Schnitzenbaumer
Außerdem anwesend: Bauamtsleiter Herr Solnar
für Punkt 4: Herr Wolf, Architekt
Beginn der Sitzung:
19.00 Uhr
Ende öffentlicher Teil: 21:50 Uhr
Ende nichtöffentl. Teil: 22:45 Uhr
Vor Einstieg in die Sitzung wies die 2. Bürgermeisterin auf die umfangreiche Tagesordnung.
Des Weiteren erfolgten folgende Bekanntgaben bzw. Informationen.
• Am 10.09.2010 findet eine Informationsfahrt des Arbeitskreises Energie der Gemeinde statt. Es
wird die Gemeinde Wildpoldsried besucht, welche ein sehr fortschrittliches Energiekonzept hat.
Die Bürgermeisterin bat um zahlreiche Teilnahme.
• Die 2. Bürgermeisterin informierte die anwesenden Gemeinderäte darüber, dass am Tag des
Urlaubsantrittes des 1. Bürgermeisters und an ihrem ersten Vertretungstag die Gemeinde durch
eine Vertreterin der Presse von einer eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerde eines
Gemeinderatsmitgliedes gegenüber dem Bürgermeister erfahren habe. Sie sei der Auffassung,
dass dies keinen besonders guten politischen Still darstelle und auch nicht fair sei. Inhaltlich sei
es Sache des Bürgermeisters Stellung zu nehmen. Dieser befindet sich noch in seinem
Erholungsurlaub, worauf jeder ein Recht habe.
• Die 2. Bürgermeisterin wies zudem darauf hin, dass als Tagesordnungspunkt 15 der öffentlichen
Sitzung der Antrag des GRM Bergmüller auf Beauftragung zur Einsichtnahme in eine notarielle
Urkunde nur unter dem Aspekt festgelegt wurde, weil das GRM Bergmüller angekündigt hat, den
Antrag allein aus rechtlichen Gründen zu begründen. Sobald diesbezüglich in die sachliche
Diskussion eingestiegen wird, wird der Tagesordnungspunkt in die nichtöffentliche Sitzung
verschoben, da es nach Überzeugung der Verwaltung sich in der Sache um Rechtsgeschäfte und
Angelegenheiten in Grundstücksangelegenheiten handelt, welche nichtöffentlich zu behandeln
sind und der Verschwiegenheit unterliegen.
Mit der Tagesordnung bestand von Seiten des Gemeinderates Einverständnis.
Nach den Bekanntgaben und Informationen meldete sich Herr GRM Dr. Rieß zu Wort und bat um die
Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes „Verschiedenes“ am Ende einer jeden Sitzung. Die
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Geschäftsleiterin wies darauf hin, dass dies unzulässig sei, da eine Ladung mit einem solchen
Tagesordnungspunkt in diesem Punkt zu wenig konkret bezeichnet sei.
Herr GRM Bergmüller bat darum als Extra- Tagesordnungspunkt dann „Anfragen von Gemeinderäten“
aufzunehmen.
Als letzte Anmerkung vor Eintritt in die Tagesordnung wies die 2. Bürgermeisterin darauf hin, dass der
Sitzungssaal nun vollständig mit Energiesparlampen ausgestattet ist.
Es bestand Einverständnis im Gemeinderat, dass gegen 21:30 Uhr in die nichtöffentliche Sitzung
eingetreten werden sollte und die nicht erledigten Tagesordnungspunkte in die nächste Sitzung
verschoben werden.
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.07.2010
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Vagener Auland“; Satzungsbeschluss
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Höhenrainer Straße“- Wiederholung des
Verfahrens nach § 13a BauGB
Bauantrag Schaberl Hans, Irnberg; Anbau eines Jungviehstalles, Irnberg 2
Abrechnungsgebiet Gehweg RO 2; Unterlaus
Abrechnungsgebiet Gehweg RO 3; Unterlaus
Kultur – und Sportzentrum Feldkirchen; Sachstand/Vergaben; Bekanntgabe dringlicher
Anordnungen/Nachträge
Bereitstellung von kommunalen Dachflächen für Photovoltaikanlagen; PachtzinsGrundsätzliches hinsichtlich der Bedingungen der Gestattung
Antrag der Bürger-Solarstrom GbR; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
des Wohnhauses Ludwig-Thoma-Straße in Vagen
Schule Vagen; Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der
Mehrzweckhalle und Schule in Vagen
Antrag pro Bürger auf Ortseinsicht; Hochwasserschutz Frühlingsstraße
Antrag Pro Bürger auf Einstufung des Ölbergringes als Haupterschließungsstraße/
Auskunft hinsichtlich Abrechnungsgebiet Ölbergring
Die weiteren vorgesehenen Tagesordnungspunkte (TOP 13-15) wurden aufgrund der fortgeschrittenen
Zeit im Einverständnis mit dem Gemeinderat in die nächste Sitzung verschoben.
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.07.2010
Herr GRM Tutsch fragte nach der Einstellung der Projektarbeit der Klasse 8 b „Demographische
Entwicklung in unserer Gemeinde“ auf die Homepage der Gemeinde. Die Geschäftsleiterin teilte mit,
dass dies in Bearbeitung sei.
Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 20.07.2010 vorbehaltlos in allen Teilen.
Der Beschluss wurde mit
472
19:3
gefasst.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Vagener Auland“; Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 23.03.2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Vagen Auland
beschlossen. Im Rahmen dieser Änderungen sollte die Parzellierung und Bebauung den geänderten
Gegebenheiten angepasst werden.
Das Verfahren nach § 13 a BauGB fand in der Zeit vom 29.06.2010 bis 31.07.2010 statt.
Bis zum Fristende lagen von folgenden Behörden Bedenken und Anregungen vor:
a)
b)
Regierung von Oberbayern
Markt Bruckmühl
3
a)
Regierung von Oberbayern:
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham plant mit der o.g. Bebauungsplan- Änderung die geplanten
Wohngebäude auf den Fl.Nrn. 456/162, 456/163, 456/164 und 456/165 geringfügig in südliche
Richtung zu verschieben und die Lage einer Garage den Eigentümerwünschen anzupassen. Die
Fläche ist ca. 1800 m² groß und im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Östlich, nördlich und westlich grenzen Wohnbauflächen an. Im Süden befindet sich die Sepp-HilzStraße.
Wir weisen darauf hin, dass die Fläche im Überschwemmungsgebiet der Mangfall liegt. Die
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist deshalb zu berücksichtigen.
Bei Berücksichtigung des genannten Punktes steht das Vorhaben den Erfordernissen der
Raumordnung nicht entgegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der ursprüngliche Bebauungsplan Vagen Auland ist seit Dezember 2000 rechtskräftig; konnte aber
aufgrund der fehlenden Hochwassersicherheit nicht umgesetzt werden.
Die Hochwasserschutzmaßnahme wurde nun fertig gestellt, sodass die Umsetzung des Baugebiets
nun erfolgen kann.
Die Hochwassersicherheit ist mit den Abschluss der Bauarbeiten nun gegeben. Das
Wasserwirtschaftsamt hat im Rahmen dieses Änderungsverfahrens keine Stellungnahme abgegeben.
Sitzungsverlauf:
GRM Dr. Rieß gab zu Bedenken, dass seiner Ansicht nach, es etwas heißen müsse, dass das
Wasserwirtschaftsamt keine Stellungnahme abgegeben habe. Hierzu äußerten sich der Bauamtsleiter
und die 2. Bürgermeisterin, dass aufgrund der nun vorhandenen Hochwassersicherheit hierfür wohl
kein Anlass mehr bestehe.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis. Aufgrund der
vorliegenden Sach- und Rechtslage sind jedoch keine Änderungen im Planungskonzept erforderlich.
Der Beschluss wurde mit
b)
22
:
0
Stimmen gefasst.
Markt Bruckmühl
Auf Grund der bestehenden Erschließungsplanung wurde im Bereich der geplanten
Doppelwohnhäuser auf den Grundstücken Fl.Nr. 456/162 und /163 der Anschluss an die
Sammelkanalisation und Trinkwasserversorgung an der nordwestlichen Grundstücksseite im Bereich
des Grundstückes Fl.Nr. 456/164 vorgesehen. Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung sollen
sich die nördliche Baugrenze für das geplante Doppelwohnhaus und die südliche Baugrenze des
geplanten Garagen-/Carport-Baukörpers berühren. Dies hat zur Folge, dass sämtliche
Hauseinführungen für die östliche Doppelwohnhaushälfte Fl.Nr. 456/162 durch die Fundamente des
geplanten Garagengebäudes/Carports geführt bzw. durch die geplante Garage überbaut werden und
damit nicht frei zugänglich sind. Im Rahmen der zugehörigen Ausführungsplanung ist das
unterschiedliche Setzungsverhalten der beiden Baukörper für die Verlegung der zugehörigen
Hausanschlussleitungen zu berücksichtigen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen nach z.B.
DIN EN 1610 Abschnitt 8.6.4 zu ergreifen z.B. Verlegung in Mantelrohren, damit im Bereich der
Fundamentquerung die erhöhten Scheiteldruckkräfte schadlos aufgenommen werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme des Marktes Bruckmühl bezieht sich ausschließlich auf die technische Ausführung
bei der Umsetzung der Maßnahme. Der Eigentümer des Grundstücks Georg-Eberl-Ring 2 wird darauf
hingewiesen, dass bei der Bauausführung auf die o.g. Punkte zu achten sind.
4
Ortsplanerisch hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die Bebauungsplan-Änderung.
Sitzungsverlauf:
GRM Dr. Rieß wollte diesbezüglich wissen, ob die Änderung allein auf Bauwünsche zurückzuführen
seien oder durch die in der Vergangenheit bestandenen Differenzen mit einem Grundstücksverkäufer
notwendig wären. Der Bauamtsleiter teilte mit, dass allein Bauwünsche die Änderungen bedingen. Die
Geschäftsleiterin geht davon aus, dass dem Vollzug der Grundstücksgeschäfte nichts mehr im Wege
steht. Es finden im Moment Termine zur notariellen Beurkundung statt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen vom Markt Bruckmühl zur Kenntnis. Aufgrund der
vorliegenden Sach- und Rechtslage sind keine Änderungen im Planungskonzept veranlasst. Die
Eigentümer der o.g. Grundstücke werden über die Standards bei einer Überbauung von
Wasserleitungen entsprechend informiert.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
Verfahrensbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Vagen Auland“ als
Satzung gem. § 10 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einspruchsführern das
Abwägungsergebnis mitzuteilen und die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss wurde mit
473
22
:
0
Stimmen gefasst.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Höhenrainer Straße“- Wiederholung des
Verfahrens nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat am 21.07.2009 beschlossen, für eine Teilfläche der Flurnummer 168 der
Gemarkung Feldkirchen eine Bebauung zuzulassen.
Nach Erstellung des erforderlichen Lärmschutzgutachtens und der Ausarbeitung des
Planungsentwurfes fand in der Zeit vom 10.06.2010 bis 16.07.2010 die Auslegung nach § 13 a
BauGB statt.
Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes gingen von folgenden Personen bzw. Trägern öffentlicher
Belange Bedenken und Anregungen ein:
Regierung von Oberbayern
LRA Rosenheim – Ortsplanung
LRA Rosenheim – Planungsrecht
IHK für München und Oberbayern
Deutsche Telekom
Nachbar Seidl Siegfried
a) Regierung von Oberbayern
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham plant mit der o.g. Bebauungsplan-Änderung die
planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbebauung in Form von zwei Gebäuden im Osten von
Feldkirchen zu schaffen. Die Fläche ist ca. 2400 m² groß und im gültigen Flächennutzungsplan als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Östlich grenzen Wohnbauflächen an. Ansonsten ist die
Fläche von gemischten Bauflächen umgeben.
Lt. LEP sollen zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig die
vorhandenen Potentiale wie Nachverdichtung oder Brachflächen genutzt werden. Da dieses
Grundstück innerhalb des Ortes liegt, entspricht das Vorhaben dem LEP-Ziel und steht den
Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
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Lt. Informationsdienst „Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ in Bayern liegt das Grundstück in
einem wassersensiblen Bereich. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist deshalb zu
berücksichtigen.
Der Flächennutzungsplan ist auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Bebauungsplan-Änderung wird eine innerörtliche Nachverdichtung umgesetzt. Damit
entspricht diese Bebauungsplan-Änderung den Vorgaben des LEP.
Für den Bereich des Kellerbaches wird derzeit die vom Landratsamt Rosenheim genehmigte
Hochwasserschutzmaßnahme verwirklicht. Somit wird auch bereits den Ausführungen der Regierung
von Oberbayern Rechnung getragen. Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim
liegt nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis. Aufgrund der
vorliegenden Sach- und Rechtslage sind keine Änderungen im Planungskonzept veranlasst.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
b) Landratsamt Rosenheim – Ortsplanung
Die festgesetzte Geländeoberkante ist anzugeben, ab wo die Wandhöhe gemessen werden soll. Zum
Beispiel 20 cm unter + - 0,00 = 558,80 üNN.
Dieses Maß ist im Schnittschema anzugeben. Für das südöstliche Doppelhaus ist ebenfalls die
Geländeoberkante mit Maßangabe festzusetzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Punkte werden in die Bebauungsplan-Änderung übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat legt fest, dass die vom Landratsamt Rosenheim genannten Punkt in die
Bebauungsplan-Änderung übernommen werden.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
c) Landratsamt Rosenheim – Planungsrecht
Die Festsetzung nur einer GR für den Hauptkörper ist unzulässig.
Bei Festsetzung einer absoluten Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO sind die Grundflächen für
Garagen und Nebenanlagen mit einzuschließen; ansonsten müssten dafür eigene GrundflächenMaße bzw. ein Summenmaß festgesetzt werden.
Gebäudeteile, die die Baugrenzen überschreiten dürfen, sind bei der Ermittlung der Grundflächen
mitzurechnen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um die Eindeutigkeit der Festsetzungen zu dokumentieren, schlägt die Verwaltung vor, die
überbaubaren Grundflächen für die Wohngebäude bzw. Garagen einzeln festzusetzen, um auch
Laien, die Größen der Baukörper verdeutlichen zu können.
Der Hinweis, dass Gebäudeteile, welche die Baugrenzen überschreiten, bei der Ermittlung der
Grundflächen mitzurechnen sind, wird ebenfalls in die Festsetzungen übernommen.
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat legt fest, dass die Grundflächen für jedes Gebäude (Haupt- und Nebengebäude)
separat festgesetzt werden. Der Hinweis bezüglich der hinzuzurechnenden Grundflächen außerhalb
der Baugrenzen wird ebenfalls in die Festsetzungen übernommen.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
d) IHK
Nachdem lt. der Planunterlagen der vorliegende Planbereich nicht mehr als Erweiterungsfläche für die
Metzgerei erforderlich ist und gemäß einer schalltechnischen Untersuchung auch kein
diesbezügliches Konfliktpotential zu erwarten ist, können wir einer Ausweisung als allgemeines
Wohngebiet zustimmen.
Rein vorsorglich weisen wir jedoch noch darauf hin, dass der Metzgereibetrieb unbedingt
Bestandsschutz genießt und neue Nachbarn auch gegebenenfalls auftretende Geruchsimmissionen
seitens der Metzgerei zu tolerieren haben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bezüglich der Lärmimmissionen wurde ein Schallschutzgutachten eingeholt. Das Ergebnis dieser
Untersuchung ergab, dass keine Bedenken gegen die heranrückende Wohnbebauung bestehen.
Bezüglich der Geruchsimmissionen wurden bis dato keine Beschwerden bekannt, sodass eine
Beeinträchtigung des Metzgereibetriebes nicht zu befürchten sein dürfte. Ergänzend wird noch darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange das Sachgebiet
Immissionsschutz des LRA Rosenheim keine Bedenken diesbezüglich angemeldet hat.
Nach Rückfrage bei der Metzgerei, wird lediglich noch 1 x wöchentlich mit Geruchsimmissionen zu
rechnen sein.
Auf Rückfrage nimmt das LRA Rosenheim hierzu wie folgt Stellung:
Bei der Anlage der Metzgerei Katzmayr handelt es sich um eine nicht genehmigungsbedürftige
Räucheranlage. Diese sind so zu betreiben, dass schädliche Einwirkungen verhindert werden, die
nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Stand der Technik ist in diesen Anlagen in der Regel
keine Abgasreinigung, sondern eine ausreichende Kaminhöhe (Ableitung über Dach – mindestens 1
m). Die beiden Kaminanlagen auf dem Gewerbeteil des Anwesens Höhenrainer Straße 3 weisen
mindestens eine Höhe von 1,50 m auf, sodass die Anforderungen an der Stand der Technik erfüllt
sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der IHK zur Kenntnis. Aufgrund der vorgebrachten
Bedenken und Anregungen und der Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim – Abt.
Immissionsschutz sind keine Änderungen im Planungskonzept zu veranlassen.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
e) Deutsche Telekom
Im Bereich entlang des Nelkenweges befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch
die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung und
Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt
werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Verund Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.
Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und
Erweiterung der Kommunikationslinien nicht behindert wird.
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen. Selbstverständlich
werden bei Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum Spartenauskünfte eingeholt und die privaten
Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass vor Beginn der Bauarbeiten Anfragen über
Leitungen bei den Versorgungsträgern zu stellen sind.
Die Einhaltung der Richtlinien für Baumpflanzungen könnte im Textteil der Bebauungsplan-Änderung
unter dem Punkt Hinweise aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Deutschen Telekom zur Kenntnis. In die Hinweise der
Bebauungsplan-Änderung wird folgender Passus aufgenommen:
Auf Privatgrund sind vor Beginn von Baumaßnahmen Spartenpläne der einzelnen Versorgungsträger
einzuholen.
Hinsichtlich von Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
f) Seidl Siegfried
Am 15.07.2010 sprach Herr Siegfried Seidl in der Verwaltung vor und brachte folgende Bedenken und
Anregungen zur Niederschrift vor:
Im Gebäude Höhenrainer Straße 7 befindet sich eine Werkstatt für Messebau, in welcher auch unter
anderem Holzbearbeitungsmaschinen verwendet werden. Die Ruhezeiten nachts (von 22.00 Uhr bis
06.00 Uhr) werden jedoch nicht tangiert.
Ferner wies Herr Seidl darauf hin, dass die Hochwasserschutzmaßnahme zwingend auf dem
Grundstück von Herrn Katzmayr gemäß der Planfeststellung erfolgen muss. Die Gebäude müssen
daher wahrscheinlich in Richtung Westen verschoben werden.
Desweiteren sollen die zu pflanzenden Bäume soweit von der Grenze abgerückt werden, dass keine
übergebührliche Beeinträchtigung für die Gebäude Höhenrainer Straße 5 und 7 entstehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist eine Schreinerei im Mischgebiet zulässig. In den Hausakten sind keine
Genehmigungsunterlagen vorhanden. Somit stellt dies einen Gebäude- und Nutzungsbestand dar.
Nach Rückfrage beim Eigentümer handelt es sich um eine aufgelassene Zimmerei. Eine
Nutzungsänderung wurde nie beantragt. Das Gebäude ist nun an den Sohn verpachtet, welcher
nunmehr hier den o.g. Messebau betreibt. Das Gewerbe ist auch angemeldet.
Immissionsschutzmäßige Auflagen aus dem ursprünglichen Gewerbe liegen nicht vor. Um im
Rahmen der Bauleitplanung eine rechtlich einwandfreie Beurteilung der Gesamtlage zu erhalten,
wurde das Büro Henschel Consult um kurze Einschätzung der Sachlage gebeten.
Die Stellungnahme lautet wie folgt:
Mit dem Ansatz, dass 3 Fenster in Richtung Wohnbebauung vorhanden sind, die gekippt sind und an
der Südseite 2 Tore a 4 m² die offen sind, ist bei normalen Tischlerarbeiten mit keinen
Überschreitungen zu rechnen. Es wurde ein 8-stündiger Betrieb mit einem Innenraumpegel von 85 dB
(A) angesetzt. Dieser Anhaltswert stammt aus der Literatur für „Handwerk und Wohnen – Bessere
Nachbarschaft durch technischen Wandel“.
Für die geplante Hochwasserschutzmaßnahme ist bereits von Herrn Katzmayr die entsprechende
Dienstbarkeit unterzeichnet worden. Dieser Bereich wird in die Bebauungsplan-Änderung als Fläche
für Hochwasserschutz-Anlagen festgesetzt.
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Sicherheitshalber schlägt die Verwaltung vor, das östliche Gebäude soweit nach Westen zu schieben,
dass das Garagengebäude unmittelbar an den mittig laufenden Wirtschaftsweg anschließt.
Die Bäume, welche das Grundstück von Herrn Seidl unmittelbar tangieren könnten, sind im
Bebauungsplan als Obstbäume deklariert und weisen eine Entfernung von mind. 2 m von der
Grundstücksgrenze auf, sodass die Vorgaben des AGBGB eingehalten sind.
Sitzungsverlauf:
Auf Nachfrage durch GRM Dr. Rieß, erklärte Herr Bauamtsleiter Solnar, dass die
Hochwasserschutzmaßnahmen im unteren Teil nächstes Jahr beginnen werden. Im oberen Teil sind
sie bereits im Gange.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Siegfried Seidl zur Kenntnis. Aufgrund der
vorgebrachten Bedenken und Anregungen legt der Gemeinderat fest, dass die
Hochwasserschutzmaßnahme gem. der Dienstbarkeit mit Herrn Katzmayr in den Bebauungsplan
aufzunehmen ist.
Des weiteren ist das östliche Gebäude soweit nach Westen zu verschieben, dass das
Garagengebäude unmittelbar an den Wirtschaftsweg anschließt.
Bezüglich des Gewerbebetriebs im Gebäude Höhenrainer Straße 7 und der Baumpflanzungen sind
keine Änderungen veranlasst.
Der Beschluss wurde mit
22
:
0
Stimmen gefasst.
Verfahrensbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren nach § 13 a BauGB zu wiederholen. Gleichzeitig legt der
Gemeinderat fest, dass nur noch zu den geänderten Planteilen Bedenken und Anregungen
vorgebracht werden können.
Der Beschluss wurde mit
474
22
:
0
Stimmen gefasst.
Bauantrag Schaberl Hans, Irnberg; Anbau eines Jungviehstalles, Irnberg 2
Das Grundstück Irnberg 2 liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als bebautes
Grundstück im Außenbereich ausgewiesen.
Der Gemeinderat hat sich mit einer Bebauung auf diesem Grundstück bereits in der Sitzung vom
18.05.2010 befasst und dabei beschlossen, dass der eingereichte Antrag auf Vorbescheid (Abriss
Altbestand, Neubau eines Rinderstalles sowie Anbau eines Jungviehstalles und Neubau einer Biogas
– Anlage) ortsplanerisch befürwortet werden kann.
Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 10.06.2010 an das Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung
weitergeleitet. Ein Bescheid liegt bis dato nicht vor.
Aus dem ursprünglichen Antrag auf Vorbescheid soll nun der Anbau des Jungviehstalles umgesetzt
werden.
Für den Antrag auf Vorbescheid wurde eine Stellungnahme des Büros IGWU eingeholt, in welcher
darauf hingewiesen wurde, dass die gesamte bauliche Maßnahme unter Auflagen möglich ist.
In ortsplanerischer Hinsicht handelt es sich um einen untergeordneten Gebäudeteil, welcher in der
eingereichten Form befürwortet werden kann.
Die wasserrechtlichen Belange werden vom zuständigen Sachgebiet beim Landratsamt Rosenheim
geprüft. Auf Nachfrage beim LRA Rosenheim – Bauabteilung – sieht das Sachgebiet Wasserrecht
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung baulichen Anlagen im Hofbereich von Herrn
Schaberl. Weitergehende Auflagen können aber erst im Rahmen der Baugenehmigung konkretisiert
werden.
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag für den Anbau eines Jungviehstalles in der eingereichten
Form zu und beauftragt die Verwaltung den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim
weiterzuleiten. Die Zustimmung der Gemeinde bezieht sich auf die Ortsplanung. Evtl. Auflagen im
Hinblick auf das Wasserrecht werden vom Landratsamt Rosenheim ausgesprochen.
Der Beschluss wurde mit
475
22
:
0
Stimmen gefasst.
Abrechnungsgebiet Gehweg RO 2, Unterlaus
Bei diesem Tagesordnungspunkt war das GRM Bergmüller gem. Art. 49 BayGO und § 27 II der
Geschäftsordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
In der Gemeinderatssitzung am 09.02.2010 wurde die Sachlage vorgetragen und beschlossen, eine
Abrechnungseinheit zu bilden, um eine Mehrbelastung der Eckgrundstücke zu vermeiden. Nach
Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag (Frau Hesse), dem Landratsamt Rosenheim als
Rechtsaufsichtsbehörde und einer Ortseinsicht mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
(Herr Baumann) wurde festgestellt, dass eine Einheitsbildung im Fall von Begleitflächen an zwei
übergeordneten Straßen nicht möglich ist. Somit sind die Abrechnungsgebiete neu zu beschließen
und die Begleitflächen der RO 2 und der RO 3 getrennt abzurechnen.
Information zu den Kosten:
Die Rechnungen wurden in drei Lose aufgeteilt: Kreisstraßen u. Kreisel, Parkflächen und Gehwege
sowie Bachverrohrung. Die Gesamtkosten, einschließlich Grunderwerbe und Beleuchtung betrugen
knapp 140.000 € (vom Landratsamt für die technischen Ausführungen gesamt ca. 135.400 €). Bei der
Aufteilung der Kosten für zwei Abrechnungsgebiete stellte sich heraus, dass viele Privatflächen in der
Rechnung „Parkflächen und Gehwege“ enthalten waren. Die Kosten bzw. Mehrkosten für die
Maßnahmen an Privatflächen wurden durch Gemeinderatsbeschlüsse abgedeckt. Diese Kosten
können selbstverständlich nicht auf die Anlieger umgelegt werden, wodurch der beitragsfähige
Aufwand enorm gesenkt werden konnte. Es können auch die anteiligen Entwässerungskosten nicht
umgelegt werden, da wir laut Vereinbarung mit dem Landkreis erst ab Vorderkante Bordstein
Straßenbaulastträger sind. Ferner sind Gehwege mit einer Breite von weniger als 75 cm nicht
abrechenbar, da die Rechtsprechung diese als funktionsuntauglich ansieht. Für fünf der sieben
Längsparkplätze an der RO 2 ist im Grundbuch ein Stellplatznutzungsrecht eingetragen, so dass
diese Flächen nicht uneingeschränkt von der Allgemeinheit genutzt werden können. Die anteiligen
Kosten können natürlich auch nicht umgelegt werden. Die flächenmäßige Aufteilung auf die
Kreisstraßen konnte nicht zentimetergenau erfolgen, da die Begleitflächen als Gesamtheit in
Rechnung gestellt wurden.
Die anteiligen Kosten für die abrechenbaren Teileinrichtungen an der RO 2 betragen einschließlich
Grunderwerb 14,402,58 €, davon werden 50% (7.201,29 €) auf die Anlieger des
Abrechnungsgebietes umgelegt. Die Quadratmeterbelastung liegt bei 0,51 €.
Zu diesem Thema fand am 30.06.2010 eine Anliegerversammlung statt, auf der die Anlieger informiert
wurden.
Sitzungsverlauf:
GRM Oesterle warf die Frage auf, ob der gegenteilige Beschluss des Gemeinderates in dieser
Angelegenheit vom 09.02.2010 per Beschluss vor der nochmaligen Beschlussfassung aufgehoben
werden müsse. Hierauf erklärte die Geschäftsleiterin, dass ein Beschluss durch einen gegenteiligen
Beschluss wieder aufgehoben wird und dies deswegen nicht notwenig sei.
Nachdem mehrere Anfragen von Gemeinderäten von der Verwaltung beantwortet wurden und kurzer
Debatte u.a. mit Hinweis auf den möglicherweise nach Ansicht mancher GRM bestehenden
Vertrauensschutz, stellte GRM Samstl den Antrag auf namentliche Abstimmung zu diesem
Beschlussvorschlag.
Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde mit 18
Beschlussvorschlag :
:
3 angenommen.
10
Der Gemeinderat beschließt, die Gehwegbaumaßnahmen, die anteiligen Längsparkplätze und die
Beleuchtung an der RO 2 endgültig nach den Vorgaben der Ausbaubeitragssatzung abzurechnen.
Das Abrechnungsgebiet umfasst die Flurnummern 1816/7, 1812, 1868/5, 1868/10, 1811, 1808, 1816,
1813 und 1816/6 der Gemarkung Höhenrain.
Abstimmungsergebnis: GRM Anderl – ja; GRM Biller – ja; GRM Dr.Bischoff – ja; 2. BGMin
Borkenhagen – ja; GRM Broghammer – ja; GRM Faltlhauser – nein; GRM Glas – nein; GRM Haager
– ja; GRM Höss – ja; GRM Hupfauer – nein; GRM Kammerloher – ja; GRM Dr.Kienle – ja; GRM
Langer – ja; GRM Neumaier – ja; GRM Oesterle – ja; GRM Petzinger – ja; GRM Dr.Rieß – nein; GRM
Samstl – nein; GRM Schnitzenbaumer A. – nein; GRM Tutsch – ja; GRM Zistl – ja;
Der Beschluss wurde mit
476
15
:
6
Stimmen gefasst.
Abrechnungsgebiet Gehweg Unterlaus RO 3, Unterlaus
Bei diesem Tagesordnungspunkt war das GRM Bergmüller gem. Art. 49 BayGO und § 27 II der
Geschäftsordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
In der Gemeinderatssitzung am 09.02.2010 wurde die Sachlage vorgetragen und beschlossen, eine
Abrechnungseinheit zu bilden, um eine Mehrbelastung der Eckgrundstücke zu vermeiden. Nach
Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag (Frau Hesse), dem Landratsamt Rosenheim als
Rechtsaufsichtsbehörde und einer Ortseinsicht mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
(Herr Baumann) wurde festgestellt, dass eine Einheitsbildung im Fall von Begleitflächen an zwei
übergeordneten Straßen nicht möglich ist. Somit sind die Abrechnungsgebiete neu zu beschließen
und die Begleitflächen der RO 2 und der RO 3 getrennt abzurechnen.
Information zu den Kosten:
Die Rechnungen wurden in drei Lose aufgeteilt: Kreisstraßen u. Kreisel, Parkflächen und Gehwege
sowie Bachverrohrung. Die Gesamtkosten, einschließlich Grunderwerbe und Beleuchtung betrugen
knapp 140.000 € (vom Landratsamt für die technischen Ausführungen gesamt ca. 135.400 €). Bei der
Aufteilung der Kosten für zwei Abrechnungsgebiete stellte sich heraus, dass viele Privatflächen in der
Rechnung „Parkflächen und Gehwege“ enthalten waren. Die Kosten bzw. Mehrkosten für die
Maßnahmen an Privatflächen wurden durch Gemeinderatsbeschlüsse abgedeckt. Diese Kosten
können selbstverständlich nicht auf die Anlieger umgelegt werden, wodurch der beitragsfähige
Aufwand enorm gesenkt werden konnte. Es können auch die anteiligen Entwässerungskosten nicht
umgelegt werden, da wir laut Vereinbarung mit dem Landkreis erst ab Vorderkante Bordstein
Straßenbaulastträger sind. Ferner sind Gehwege mit einer Breite von weniger als 75 cm nicht
abrechenbar, da die Rechtsprechung diese als funktionsuntauglich ansieht. Für fünf der sieben
Längsparkplätze an der RO 2 ist im Grundbuch ein Stellplatznutzungsrecht eingetragen, so dass
diese Flächen nicht uneingeschränkt von der Allgemeinheit genutzt werden können. Die anteiligen
Kosten können natürlich auch nicht umgelegt werden. Die flächenmäßige Aufteilung auf die
Kreisstraßen konnte nicht zentimetergenau erfolgen, da die Begleitflächen als Gesamtheit in
Rechnung gestellt wurden.
Die anteiligen Kosten für die abrechenbaren Teileinrichtungen an der RO 3 betragen einschließlich
Grunderwerb 24.688,84 €, davon werden 50% (12.344,42 €) auf die Anlieger des
Abrechnungsgebiets umgelegt. Die Quadratmeterbelastung liegt bei 0,44 €.
Sitzungsverlauf:
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt beantragte GRM Samstl namentliche Abstimmung zu diesem
Beschlussvorschlag.
Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde mit 17
:
4 angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Gehwegbaumaßnahmen an der RO 3 samt Beleuchtung endgültig
nach den Vorgaben der Ausbaubeitragssatzung abzurechnen. Das Abrechnungsgebiet umfasst die
Flurnummern 1799, 1803, 1806, 1804, 1812, 1811, 1868/5, 1868/10, 1816/7, 1816, 1816/17, 1802,
1816/10, 1817/2, 1821und 1813 der Gemarkung Höhenrain.
Abstimmungsergebnis: GRM Anderl – ja; GRM Biller – ja; GRM Dr.Bischoff – ja; 2. Bgmin
Borkenhagen – ja; GRM Broghammer – ja; GRM Faltlhauser – nein; GRM Glas – nein; GRM Haager
11
– ja; GRM Höss – ja; GRM Hupfauer – nein; GRM Kammerloher – ja; GRM Dr.Kienle – ja; GRM
Langer – ja; GRM Neumaier – ja; GRM Oesterle – ja; GRM Petzinger – ja; GRM Dr.Rieß – nein; GRM
Samstl – nein; GRM Schnitzenbaumer A. – nein; GRM Tutsch – ja; GRM Zistl – ja;
Der Beschluss wurde mit
477
15
:
6
Stimmen gefasst.
Kultur- und Sportzentrum Feldkirchen;
dringlicher Anordnungen/Nachträge
Sachstand/Vergaben;
Bekanntmachung
Sitzungsverlauf:
Die zum Sitzungstermin aktuelle Vergabe- und Kostensituation wird dem Gemeinderat in der Sitzung
dargestellt bzw. zur Kenntnis gebracht.
Den GRM Mitgliedern wurde die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügte Kostenkontrolle des
Architekten Stand 03.09.2010 verteilt. Die Einzelsummen der noch nicht ausgeschriebenen Gewerke
gemäß Kalkulation können aus Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht werden.
Bezüglich der Nachträge wurde bei einer Besprechung mit dem KPV (Kommunaler Prüfungsverband)
hinsichtlich der vom Architekten festgestellten bisher grundsätzlichen Dringlichkeit der Nachträge vom
KPV empfohlen, dass Dies dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben ist und auch die Nachträge dann
zur Kenntnis zu geben sind. Auf die Dringlichkeit der Nachträge wird noch einmal hingewiesen und
vom Architekt bestätigt, um die Baumaßnahme nicht zu verzögern.
Am 22.06.2010 wurden dem Gemeinderat im Rahmen des Sachstandsberichts und Kostenkontrolle
bereits die dringlichen Nachträge 1 bis 3 der Fa. AS (Nachtrag 1 im Wege der dringlichen Anordnung
am 20.05.2010) und die dringlichen Nachträge 1 bis 8 der Firma Daxeder zur Kenntnis gebracht.
Herr Architekt Wolf erläutert dem Gemeinderat die Nachträge 9 bis 20 (Nachtrag 14 im Wege der
dringlichen Anordnung am 26.08.2010) v.a. bezüglich Maßnahmen, Grund, Summen (zusätzlich auch
noch einmal für die Nachträge 1-3 AS und 1-8 Daxeder). Der Nachtrag 20 ist noch nicht geprüft. Dem
Gemeinderat sind somit die dringlichen Nachträge bekanntgegeben.
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.
Insgesamt stellt Herr Wolf anhand der auch dem Gemeinderat vorliegenden Zahlen fest, dass die
Baumaßnahme im Kostenrahmen liegt. Auch der Bauzeitenplan ist derzeit eingehalten.
Fragen zur Baumaßnahme werden vom Architekt ausreichend beantwortet.
Mit dem KPV wurde auf Wunsch der Gemeinde bereits mehrmals die Baumassnahme gemäß
Sachstand besprochen. Der KPV empfahl neben dem o.g. grundsätzlich auch die Einschaltung eines
Bau begleitenden Anwalts u.a. wegen einer Schadenersatzangelegenheit. Dies ist geschehen.
Zu den einzelnen Nachträgen und dringlichen Anordnungen wurden Fragen durch die Gemeinderäte
gestellt, welche der Bauamtsleiter zusammen mit dem Architekten Wolf beantwortet hat.
Nach einer Debatte hinsichtlich der verschiedenen Summen, stellte GRM Bergmüller den Antrag einen
Zwischenbericht des kommunalen Prüfungsverbandes in etwa zwei Monaten vorlegen zu lassen.
Aufgrund der begleitenden Prüfung wäre dies doch möglich. GRM Biller meldete sich hierauf zu Wort
und gab zu bedenken, dass dies einen Haufen Geld koste und unnötig sei. Der kommunale
Prüfungsverband würde begleitend prüfen. Ein Zwischenbericht kostet zusätzlich Geld. Für die
Kontrolle der Kosten sei der beauftragte Architekt zuständig. Bauamtsleiter Solnar wies darauf hin,
dass er in der jetzigen Phase den kommunalen Prüfungsverband mehr als Berater sehe und die
Beratung funktioniere. Verantwortlichkeiten des Architekten sind klar definiert, auch hinsichtlich der
Kosten und des Baufortschrittes. Die Bauherrenaufgabe werde durch die Bauverwaltung erledigt.
Anschließend wiederholte GRM Bergmüller seinen Antrag:
Es wird beantragt, dass der kommunale Prüfungsverband einen Zwischenbericht zur begleitenden
Prüfung beim Kultur- und Sportzentrum in zwei Monaten im Gemeinderat abgibt.
Der Antrag wurde mit
6
:
16 abgelehnt.
GRM Bergmüller fragt an, ob er das Datum der jeweiligen Nachträge erhalten kann. Dies wird mit
Sitzungsniederschrift zugesagt.
GRM Dr. Kienle sprach abschließend ausdrücklich seine Anerkennung hinsichtlich der Einhaltung und
der äußerst geringen Überschreitung des Kostenrahmes bei einer solch großen Baumaßnahme aus.
Die bisherige Arbeit des Architekten und der Bauverwaltung wird von Gemeinderat lobend erwähnt.
Der derzeitige Kostenstand wird allgemein vom Gemeinderat, auch hinsichtlich der derzeitigen
12
konjunkturellen Lage (deutliche Kostensteigerungen im Hochbau und beschränkte Ausschreibungen),
als erfreulich gesehen und gibt derzeit zu keinen weiteren Maßnahmen Anlass.
478
Bereitstellung von kommunalen Dachflächen für Photovoltaikanlagen; PachtzinsGrundsätzliches hinsichtlich der Bedingungen der Gestattung
Die Nachfrage bei benachbarten Kommunen ergab, dass Tuntenhausen und Kolbermoor Dachflächen
an Dritte vermietet bzw. verpachtet haben. Der Mietpreis beträgt 2,25 € (Tuntenhausen) und 3,00 €
(Kolbermoor) / m² Kollektorfläche und Jahr. Im Internet werden in den einschlägigen Foren den
privaten Dachanbietern Mieten zwischen 50,00 und 80,00 € (je m² bei 20 Jahren Laufzeit ~ 2,50 € 4,00 €) empfohlen.
Es fanden umfangreiche Gespräche mit den aktuellen Antragsstellern statt. Auf Grund dessen wird
von der Verwaltung die Vereinbarung eines Nutzungsentgelts von in der Regel 2,50 € pro
Nettoquadratmeterphotovoltaikfläche pro Jahr befürwortet und vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Vertragsbedingungen gibt es seit Januar 2010 einen Mustervertrag des Deutschen
Städte- und Gemeindebunds, an wessen Bedingungen sich nach Ansicht der Verwaltung in Zukunft
Gestattungsverträge für Photovoltaikanlagen richten sollten. Anliegend wird den Gemeinderäten ein
überarbeitetes Exemplar des Mustervertrages übermittelt. Geänderte Passagen zum Mustervertrag
des DStGB wurden hervorgehoben. So wurde beispielsweise die Haftungsbeschränkung der
Gemeinde gegenüber der Betreiberin oder das jederzeitige Erwerbsrecht herausgenommen. Dies
würde nach Ansicht der Verwaltung einseitig den Betreiber belasten.
Im Vertrag ist enthalten die Vereinbarung einer Sicherheit für die vertraglichen Pflichten eines
Betreibers. Dies wurde in der Vergangenheit nicht vereinbart. Die Verwaltung befürwortet eine
Entscheidung des Gemeinderats, dass in Zukunft in der Regel eine der drei vorgesehenen
Sicherheiten von einem Betreiber verlangt werden soll. Hinsichtlich der Zinsen ist eine Regelung
vorgesehen, wonach die Betreiber hierüber verfügen können. Geschäftsleiterin Bertozzi wies
diesbezüglich darauf hin, dass folglich inflationsbedingt die Sicherheit wohl immer weniger wert sein
wird.
Sitzungsverlauf:
Der den GRM vorliegende Mustervertragstext wurde kurz besprochen.
GRM Bergmüller bemängelte den Sprachjargon. Bei der Bürgersolar handele es sich um eine BürgerGbR. Es ginge um den Anschub von erneuerbarer Energie und um nachhaltige Energiepolitik- 136
Bürger der Gemeinden Feldkirchen- Westerham und Weyern, auch die Gemeinde selbst, seien bei
dieser GbR Gesellschafter und trotzdem werde nun die GbR mit einer Firma verglichen. 2.
Bürgermeisterin Borkenhagen wies daraufhin, dass bei diesem Tagesordnungspunkt es um eine
grundsätzliche Entscheidung gehe und nicht um die Bürgersolar. GRM Biller äußerte sich verwundert
über die Aussagen von GRM Bergmüller, nachdem in der letzten Sitzung ausdrücklich entschieden
wurde, alle gleich zu behandeln und grundsätzlich einen Pachtzins zu erheben. Diesbezüglich wäre
die Verwaltung zur Vorbereitung beauftragt worden, was hiermit erfolgt ist.
Nach weiteren Fragen u.a. von GRM Dr. Bischoff, ob die bestehenden Gestattungsverträge ihre
Gültigkeit behalten würden, was bejaht wurde, stellte GRM Bergmüller folgenden Antrag:
Die Klausel zur Vereinbarung
herausgenommen werden.
einer
Sicherheit
soll
aus
dem
Mustergestattungsvertrag
Abstimmungsergebnis: 6 : 16
Der Antrag wurde somit abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat befürwortet beiliegenden Mustervertrag und beauftragt die Verwaltung in Zukunft
nach Vergaben von Dächern durch den Gemeinderat an einen Betreiber von Photovoltaikanlagen auf
Basis des vorliegenden Gestattungsvertrags das Nutzungsrecht zu vereinbaren. Hierbei ist in der
Regel ein Nutzungsentgelt von 2,50 € pro m ² Nettophotovoltaikfläche pro Jahr zu vereinbaren und
eine angemessene Sicherheit zu verlangen.
Der Beschluss wurde mit
15
:
7
Stimmen gefasst.
13
479
Antrag Bürger-Solarstrom GbR; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des
Wohnhauses Ludwig- Thoma- Straße in Vagen
Bei diesem Tagesordnungspunkt waren die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der
Bürger-Solarstrom GbR, GRM Oesterle und GRM Bergmüller gem. Art. 49 BayGO und § 27 II der
Geschäftsordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Zum Antrag der Bürger-Solar-GbR ergeht in baufachlicher Sicht folgende Stellungnahme:
Grundsätzlich besteht unter Berücksichtigung der erf. Flächen für die geplante thermische
Solaranlage, ca. 25 m² im mittleren Bereich der gesamten Dachfläche, die Möglichkeit im östlichen
sowie westlichen Teil 39 bzw. 37 m² Dachflächen für eine Photovoltaiknutzung zur Verfügung zu
stellen.
In statischer Hinsicht bestehen nach tragwerksplanerischer Prüfung d. das Ing. Büro Augenstein für
zus. Dachlasten, ca. 14 kg/m² keine Bedenken.
In bautechnischer Hinsicht ist jedoch folgendes zu berücksichtigen:
Die bestehende Dachdeckung ist seit der ersten Errichtung 1966 nicht mehr erneuert worden. Bei
Betondachsteinen ist von einer Lebensdauer von 40- 60 Jahren auszugehen. Die Dachziegel sind,
abgesehen von div. Auswechslungen und Ergänzungen am Dachfirst in Ordnung und dicht. Im Zuge
der laufenden Sanierungsmaßnahme sind daher sowohl in der Kostenberechnung als in der
Ausführung keine Maßnahmen (Neueindeckung) vorgesehen.
Bei einer Ortseinsicht am 13.07.2010 mit Herrn Weber, Bürger-Solar-GBR, Elektro Weber und Herrn
Eham, Bauverwaltung wurde folgendes festgestellt:
Die Dachdeckung besteht durchgehend aus Braas-Betondachsteinen mit besandeter Oberfläche
aus dem Jahr 1965. Die Oberflächen sind hinsichtlich der Farbe aufgrund des Alters rel. stark
ausgebleicht. Auf der Nordseite sind teilw. starke Vermoosungen vorhanden. Diese werden im Zuge
der Sanierungsmaßnahme noch beseitigt.
2. Die Dachdeckung lässt beim Betreten der Dachsteine keine Bruchgefahr erkennen.
3. Es wurden einzelne Dachsteine ausgebaut. Auch hier war kein Bruch der Dachsteine beim Einund Ausbauen festzustellen.
4. An der Unterdeckung, als Bitumendachbahn, besandet ausgeführt,, konnte an den geöffneten
Stellen, kein Schaden festgestellt werden.
5. In der Gesamtheit sind in der Dachfläche keine gravierenden Mängel erkennbar. Es ist davon
auszugehen, dass auch kurz- bis mittelfristig hier keine größeren Schäden bei gewöhnlicher
Beanspruchung zu erwarten sind.
6. Es ist anzunehmen, dass durch Montagearbeiten z.B. Photovoltaik- oder Thermische Anlagen
keine gravierenden Schäden an den Dachsteinen entstehen werden.
7. Die Befestigung der Anlagen und Aufbauten mit der Unterkonstruktion, sind mit handelsüblichen
und systemgeprüften Bau- und Formteilen auszuführen.
Es entstand im Sitzungsverlauf eine kurze Diskussion. GRM Biller stellte Geschäftsordnungsantrag
auf Ende der Debatte und Abstimmung.
Dieser Antrag wurde mit
11
:
9
angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt die südliche Dachfläche, unter Berücksichtigung der vom Eigentümer zu
installierenden thermischen Solaranlage, auf dem Wohnhaus an der Ludwig-Thoma-Straße 14 für die
Montage einer Photovoltaikanlage der Bürgersolar GBR zu den in der Sitzung vom 07.09.2010
beschlossenen Bedingungen eines Gestattungsvertrages zur Verfügung.
Der Beschluss wurde mit 20
:
0
Stimmen gefasst
14
480
Schule Vagen; Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der
Mehrzweckhalle und Schule in Vagen
Herr GRM Anderl nicht im Sitzungssaal anwesend
Für die Überlassung der Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen liegen der Gemeinde
Feldkirchen-Westerham folgende Anträge vor:
•
•
Elektrizitäts- und Wassergenossenschaft Vagen e.G. vom 19.07.10
Bürger-Solar-GBR Feldkirchen-Weyarn vom 22.07.2010
Die EG-Vagen bietet der Gemeinde Feldkirchen-Westerham eine noch zu vereinbarende Miete an.
Die Bürger-Solar-GBR nimmt Bezug auf den bestehenden Vertrag für die Überlassung von
Dachflächen gemeindlicher Gebäude.
Nachdem beide Anträge bekannt wurden, hat die Bürger-Solar-GBR ihren Antrag zurückgenommen,
da das Gebäude sich in Vagen befindet und der EG-Vagen den Vortritt gelassen.
In bautechnischer Hinsicht ist noch eine Prüfung der Tragwerksplanung für die zus. Dachlasten
erforderlich. Die Prüfung der Statik ist bereits beauftragt.
Sollte bis zur Sitzung keine Aussage des Statikbüros vorliegen, dürfte die Vergabe nur unter der
Voraussetzung erfolgen, dass die zusätzlichen Dachlasten zu keiner Beeinträchtigung der
Dachkonstruktion führen.
Hinsichtlich der Ausführung ist darauf zu achten, dass keine Aufstellung (nicht parallel zur
Dachneigung) der Solarmodule erfolgt.
Hinsichtlich der Mehrzweckhalle steht eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats wegen
der energetischen Sanierung des Daches aus. Die EG-Vagen beschränkt bis zur Entscheidung
hierüber den Antrag auf Gestattung auf das Dach des Erweiterungsbaues der Schule. Die
Beschränkung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2010. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine
Entscheidung des Gemeinderats für die Planung der nächsten Jahre vorliegen, um auszuschließen,
dass aufgrund der energetischen Sanierung ein Ab- und Neuaufbau der Anlage notwendig wird.
Beschlussvorschlag:
I.
Der Gemeinderat gestattet unter der Voraussetzung, dass die zusätzlichen Dachlasten zu
keiner Beeinträchtigung der Dachkonstruktion führen und dies von einem Statikbüro bestätigt wird,
der EWG Vagen die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus der
Schule Vagen zu den in der Sitzung vom 07.09.2010 beschlossenen Bedingungen eines
Gestattungsvertrages.
II.
Die Veraltung wird beauftragt, die energetische Sanierung des Daches der Mehrzweckhalle zu
überprüfen und eine Kostenschätzung dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Beschluss wurde mit
481
21
:
0
Stimmen gefasst.
Antrag Pro Bürger auf Ortseinsicht; Hochwasserschutz- Frühlingsstraße
GRM Anderl wieder anwesend.
Sachvortrag:
Die Thematik ist dem Gemeinderat bekannt.
Eine Ortseinsicht ist selbstverständlich möglich. Ob bezüglich des Hochwasserschutzes in der
jetzigen Phase sinnvoll, darf zumindest in Frage gestellt werden.
Sitzungsverlauf:
Der Bauamtsleiter wies daraufhin, dass gleichzeitig mit dem Antrag am 25.07.2010 Herr GRM
Bergmüller den Antrag auf Behandlung eines Antrages eines Bürgers und gestellt habe und dass
diesbezüglich bereits vor einiger Zeit die schriftliche Beantwortung in die Fächer der GRM gelegt
worden sei. Er gab zu bedenken, dass die Bürgeranträge zum Hochwasserschutz im Rahmen der
weiteren Planung bearbeitet werden und noch nicht entscheidungsreif seien. Zum mehrfach
15
wiederholten Male wird darauf hingewiesen, dass der abschließende SKI Bericht derzeit noch nicht
vorliegt und die Wünsche des Gemeinderates eingearbeitet werden. Nach diesem Schritt wird dem
Gemeinderat der Bericht übergeben. Danach kann der Gemeinderat dem Planer Diepold und Gerold
eine Richtung für die dann beginnenden Planungen auf Basis des SKI Modells vorgeben.
Der Antragssteller begründete seine Anträge. Der Antrag des Bürgers sei bereits am 23.04.2010
eingegangen. Es wäre im Moment noch hell zu Beginn der Sitzung. Eine Ortseinsicht in der weiteren
Septembersitzung oder in der Oktobersitzung äußerst sinnvoll.
Mehrere GRM äußerten sich dahingehend, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Ortseinsicht nicht
sinnvoll wäre. Erst wenn weitere Planungen vorliegen würden, sollte eine Ortseinsicht durchgeführt
werden. Herr GRM Kammerloher stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte und
Abstimmung:
Der Antrag wurde mit
16
:
6 angenommen.
Ergänzter Beschlussvorschlag:
Eine Ortseinsicht des Gemeinderates wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachtet. Nach der
Vorlage der Modellberechnung des Büros SKI wird eine Ortseinsicht stattfinden. Die Anregungen und
Bedenken sind im Rahmen der noch anstehenden Planungen/Verfahren zum Hochwasserschutz als
solche zu behandeln und werden in dieser Phase abgewogen.
Der Beschluss wurde mit
482
20
:
2
Stimmen gefasst.
Antrag
Pro
Bürger
auf
Einstufung
des
Ölbergrings
Haupterschließungsstraße/Auskunft hinsichtlich Abrechnungsgebiet Ölbergring
als
Die Pro Bürger Fraktion stellte den Antrag, den Bereich des Ölbergrings zwischen Kreuzberg und
Mareisring als Haupterschließungsstraße einzustufen. Grundlage war eine Verkehrszählung der
Anlieger. Diese kann aber nicht als repräsentativ angesehen werden, da sie zu kurz war. Mit den
betroffenen Anliegern wurde abgesprochen, dass die Gemeinde eine repräsentative Verkehrszählung
mittels elektronischem Zeigefinger durchführen wird. Da der Baustellenbetrieb das Ergebnis stark
verfälschen würde, kann diese Zählung erst erfolgen, nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind
und der Ölbergring dem Verkehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht. Diese Vorgehensweise
wurde in der Anliegerversammlung am 30.03.2010 erläutert. Wenn die Verkehrszählung, die im
gesamten Ölbergring stattfinden wird, ergibt, dass die Möglichkeit zur Einstufung als
Haupterschließungsstraße besteht, wird dies unverzüglich dem Gemeinderat zur Abstimmung
vorgelegt. Nachdem noch keine neuen Tatsachen vorliegen, kann über die Einstufung des Ölbergrings
im Moment keine neue Abstimmung stattfinden. Sollte sie Verkehrszählung ergeben, dass die
Voraussetzungen für eine Haupterschließungsstraße nicht vorliegen, wird der Gemeinderat auch
darüber informiert.
Die Pro Bürger Fraktion beantragte Auskunft über das Abrechnungsgebiet.
In der ersten Anliegerversammlung im Dezember 2009 wurde das Abrechnungsgebiet mit ca. 89.600
m², in der zweiten Anliegerversammlung im März 2010 mit ca. 72.000 m² angegeben. Dies liegt an
Rücknahmen von Gewerbezuschlägen und Flächenbegrenzungen durch den Bebauungsplan. Die
Größe des Abrechnungsgebietes ist nach wie vor nur provisorisch, da die Verkehrszählung zwischen
Kreuzberg und Mareisring noch aussteht. Wenn dieser Teil als Haupterschließungsstraße eingestuft
wird, wird ein weiteres Abrechnungsgebiet gebildet. Dies hat auch die Bildung von Eckgrundstücken
zur Konsequenz. Im Antrag der Pro Bürger Fraktion wird dargestellt, dass die Flächenberichtigung
eine erhebliche Kostensteigerung für die Anlieger des Ölbergringes und des Kreuzberges bedeutet.
Die Maßnahme Kreuzberg wurde von Anfang an als eigene Anlage behandelt, so dass für diesen Bereich eine eigene Abrechnung stattfindet. Im Abrechnungsgebiet Ölbergring ändert sich lediglich die
Verteilung. Eine vorläufige Quadratmeterbelastung von 6,74 € liegt absolut im Durchschnitt, eine
übermäßige Beitragsbelastung liegt nicht vor.
Diesbezüglich wurde zudem dem Antragssteller bereits schriftlich geantwortet.
Sitzungsverlauf:
Es folgte eine kurze Diskussion, während der GRM Bergmüller die Ansicht vertrat, gefühlsmäßig
betrachtet, handele es sich beim Ölbergring um eine Haupterschließungsstraße. GRM Bergmüller
stellte den Antrag, wörtlich über seinen E-Mail Antrag vom 25.07.2010 abzustimmen. Dieser Antrag
lautet: „ …wegen der neuen Argumente nochmals über die Einstufung des Ölberrings als
Haupterschließungsstraße abzustimmen und dies in der nächsten GR Sitzung zu behandeln.“
16
GRM Biller wies darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung den Antrag des GRM
Bergmüller beinhalten würde und weitergehend sei. Folglich wurde nicht über den Antrag des GRM
Bergmüller extra abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Pro Bürger Fraktion zurückzustellen, bis das Ergebnis
der gemeindlichen Verkehrszählung vorliegt.
Der Beschluss wurde mit
16 : 6 Stimmen gefasst.
Mit Einverständnis aller GRM wurde die Sitzung um 21:50 Uhr geschlossen.
Ursula Borkenhagen
2. Bürgermeisterin
Ines Bertozzi
Schriftführerin