versicherungs bedingungen
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versicherungs bedingungen
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN AMERICAN EXPRESS SICHER UNTERWEGS REISERÜCKTRITTSCHUTZ VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN AMERICAN EXPRESS SICHER UNTERWEGS REISERÜCKTRITTSCHUTZ Die folgenden Seiten informieren Sie detailliert über alle Versicherungs- und Assistance-Leistungen Ihrer Reise-Versicherung. Bitte lesen Sie die Broschüre sorgfältig durch. Unter Allgemeine Definitionen finden Sie ab Seite 5 eine Erläuterung der wichtigsten Begriffe – diese sind im Text kursiv hervorgehoben. Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen zu Ihrer Reise-Versicherung werden vom American Express Versicherungspartner Inter Partner Assistance S. A. – vertreten durch AXA Assistance – erbracht; Ihr zuständiger Versicherer ist somit Inter Partner Assistance S. A. Setzen Sie sich im Versicherungsfall am besten direkt mit AXA Assistance in Verbindung. INHALT ÜBERSICHT ÜBER IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 3 IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 4 I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (AVB) 4 • Melden Sie dem Versicherer den Versicherungsfall unverzüglich. II. IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 5 • Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit. A) Bestimmungen für alle Versicherungsleistungen 5 – Wichtige Informationen und Bedingungen für die Versicherungsleistungen 5 Was ist im Versicherungsfall zu tun? Bitte beachten Sie:: Wie bei allen Versicherungen sind die Bearbeitung und die Leistungserbringung an bestimmte Voraussetzungen gebunden und ohne entsprechende Unterlagen nicht möglich. In Kapitel III. Anforderungen für Assistance und Obliegenheiten im Versicherungsfall erfahren Sie, was genau zu tun ist. Die Versicherungsfall-Tabelle auf Seite 8 zeigt Ihnen zudem auf einen Blick, welche Unterlagen bzw. Nachweise Sie jeweils benötigen. Die wichtigsten Telefonnummern: – Allgemeine Ausschlüsse 5 – Allgemeine Definitionen 5 6 B) Versicherungsleistungen – Reiserücktritt, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise 6 – Reiseabbruch und Reiseunterbrechung 7 III. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE UND OBLIEGENHEITEN IM VERSICHERUNGSFALL Bei Fragen zu den Versicherungen: American Express Versicherungs-Service Mo. – Fr. 8.00 bis 21.00 Uhr; Sa. – So. 10.00 bis 18.00 Uhr 8 – Versicherungsfall-Tabelle – in Deutschland 0800 800-2424 – im Ausland + 49 (0)69 9797-2424 7 IV. BESCHWERDE-VERFAHREN, DATENSCHUTZ 8 Im Versicherungsfall: AXA Assistance Leistungsabteilung + 49 (0)89 50070-104 In Notfällen: AXA Assistance 24-Stunden-Notrufzentrale + 49 (0)89 50070-4844 ÜBERSICHT ÜBER IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Ihre Versicherungsleistungen Versicherungssummen in EUR Selbstbehalt in EUR Gültigkeit 75 Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) innerhalb des in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen geographischen Geltungsbereichs 75 Auf Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) innerhalb des in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen geographischen Geltungsbereichs Für Reisen mit einer Dauer von bis zu 45 aufeinanderfolgenden Tagen, max. 90 Tage in 12 Monaten, die in Ihrem Heimatland d beginnen und enden, und für Reisen innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug / eine Zugfahrt / eine Autofahrt mit einem Ziel von mehr als 200 km Entfernung von Ihrem Wohnsitz oder mind. eine vorgebuchte Hotelübernachtung außerhalb Ihres Heims beinhalten Reiserücktritt, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise Bis zu der in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Höhe Reiseabbruch und Reiseunterbrechung Bis zu der in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Höhe Detaillierte Informationen zu den Versicherungsleistungen und Ausschlüssen finden Sie in den folgenden Versicherungsbedingungen. Bitte entnehmen Sie die Versicherungsbedingungen den folgenden Seiten. 3 IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (AVB) Die im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen benutzte männliche Form schließt die weibliche ein. 1 1.1 Im Notfall oder für den Assistance-Service wenden Siee sich bitte an AXA Assistance. 1.2 Beachten Siee bitte, dass alle Versicherungsfälle dem Versicherer unverzüglich zu melden sind. 1.3 1.4 Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit. Genaue Informationen, was im Versicherungsfall zu tun ist und welche Unterlagen einzureichen sind, finden Sie in Teil III. der Versicherungsbedingungen ab Seite 7. Wichtige Nummern und Adressen Informationen zu Ihren n Versicherungs- und Assistance-Leistungen: American Express Versicherungs-Service 0800 800-2424 Mo. – Fr. 8.00 bis 21.00 Uhr, Sa. – So. 10.00 bis 18.00 Uhr Aus dem Ausland + 49 (0)69 9797-2424 Fax + 49 (0)69 9797-2777 Meldung im Versicherungsfall: AXA Assistance Leistungsabteilung +49 (0)89 50070-104 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 Hilfe in Notfällen: AXA Assistance 24-Stunden-Notrufzentrale +49 (0)89 50070-4844 Die Versicherungsgesellschaft Inter Partner Assistance S. A. 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Register-Nr. 906006 Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel hat folgenden Assistance-Service-Erbringer beauftragt: AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Str. 8 – 10, 80339 München Registergericht München HRB 81954 Fax: +49 (0)89 50070-250 4 5 5.1 5.2 6 7 4 Dauer des Versicherungsschutzes, Beginn und Ende der Haftung Voraussetzung für den Abschluss und die Verlängerung eines Versicherungsvertrages ist die Zahlung der Versicherungsprämie mit einer gültigen, in Deutschland herausgegebenen American Express Karte. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten und im Versicherungsvertrag genannten Datum. Die Versicherung gilt für 1 Jahr. Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht 6 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Beiträge, Fälligkeit, Verzug Die Versicherungsprämie enthält die gesetzlich geltende Versicherungssteuer. Die jährliche Prämie ist bei Vertragsabschluss fällig und wird von der beim Vertragsabschluss angegebenen American Express Karte abgebucht. Dem Versicherten und dem Karten-Inhaber obliegt die Verpflichtung zu prüfen, ob die Versicherungsprämie der angegebenen American Express Karte ordnungsgemäß belastet wurde. Wird die jährliche Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt geleistet, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, solange die jährliche Prämie nicht geleistet wurde. Subsidiarität der Leistungen Die American Express Versicherungen gelten subsidiär, d. h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) – nicht zur Leistung verpflichtet ist oder – seine Leistungspflicht bestreitet oder – seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Sie haben alles Ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können. Die Subsidiarität gilt auch dann, wenn Sie über eine American Express Karte verfügen, welche die in Anspruch genommene Versicherungsleistung abdeckt. In diesem Fall wird zunächst der in Ihrer American Express Karte inkludierte Versicherungsschutz in Anspruch genommen. Widerrufsrecht Siee haben nach Erhalt des Versicherungsscheines und der Versicherungsbedingungen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, das schriftlich ausgeübt werden muss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ansprüche gegen Dritte Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über. Sofern erforderlich, ist die versicherte Person verpflichtet, in diesem Umfang Ersatzansprüche an uns abzutreten. Anzeigen und Willenserklärungen Anzeigen und Willenserklärungen Ihrerseits und der Versicherer bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Gültigkeit der Bedingungen, geltendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. II. IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN A) 1 2 3 4 5 6 7 Bestimmungen für alle Versicherungsleistungen Wichtige Informationen und Bedingungen für die Versicherungsleistungen Bitte beachten Sie, dass alle kursiv geschriebenen Wörter eine bestimmte Bedeutung haben. Diese entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Definitionen“, Seite 5 – 6. Wer hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen? Versichert ist die Person, die namentlich auf dem Versicherungsschein erwähnt ist, sowie ggfs. zusätzlich der auf dem Versicherungsschein definierte Personenkreis. Alterslimit für Kinder Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls müssen Kinder jünger als 18 Jahre alt sein. Begrenzungen des Umfangs der Versicherungsleistungen Alle Versicherungssummen der Versicherungsleistungen gelten pro Person und während einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise). Selbstbehalt Sie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall. Dauer der Reise Reisen können bis zu 45 aufeinanderfolgende Tage oder bis zu 90 Tage innerhalb von 12 Monaten dauern (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise). Vorerkrankungen Es besteht kein Versicherungsschutz für Vorerkrankungen (bitte beachten Sie die entsprechenden Ausschlüsse in den speziellen Bedingungen). Allgemeine Ausschlüsse Neben den Einschränkungen und Ausschlüssen, die unter den einzelnen Versicherungsleistungen aufgeführt sind, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die direkt oder indirekt resultieren aus: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Schäden, die vorsätzlich durch Sie herbeigeführt wurden (auch Selbstmord oder Versuch eines Selbstmordes), einschließlich selbst zugefügter Verletzungen, es sei denn, dass diese bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen entstanden sind. Verletzungen, Unfällen und sonstigen Schäden, die durch Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss entstehen, es sei denn, die Medikamente wurden gemäß ärztlicher Anweisung und gemäß Verschreibung eingenommen. Für Versicherungsfälle durch Alkohol besteht jedoch Versicherungsschutz bis zu dem BlutalkoholPromillegehalt, der beim Fahren eines Kraftfahrzeuges im bereisten Land gesetzlich zulässig ist. Ihren Phobien, emotionalen, mentalen oder psychischen Krankheiten aller Art. Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder Reisebuchungen in Länder, für die die Regierung eine Reisewarnung ausgesprochen hat oder die offiziell unter einem Embargo der Vereinten Nationen stehen. Schäden, die Sie oder mit Ihnen in betrügerischer Absprache Stehende durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat oder durch unredliche Handlungen verursachen. terroristischen Aktivitäten. erklärten oder nicht erklärten Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen oder Feindseligkeiten. tatsächlichen oder mutmaßlichen biologischen, chemischen, nuklearen oder radioaktiven Geschehnissen. der Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sowie aus Extremsport, d. h. allen Sportarten, für die man – ein spezielles Training oder eine spezielle Ausbildung oder – nach deutschem Recht eine Erlaubnis oder – eine spezielle Ausrüstung und spezielle Vorbereitungen und / oder – einen speziellen Trainer oder Führer benötigt bzw. wo diese allgemein empfohlen werden, um Gesundheitsschädigungen oder Unfälle zu vermeiden. Als speziell gilt alles, was hauptsächlich oder ausschließlich für diese Sportart verwendet wird. Nicht als Extremsportarten gelten die üblichen (Urlaubs-)Sportarten, z. B.: Bergwandern, Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten, Mountainbiking, Gerätetauchen, Tennis, Skifahren, Snowboarden, Surfen und Wasserski. Allgemeine Definitionen Die im Text kursivv geschriebenen Wörter haben die folgende Bedeutung: „Ausland““ bedeutet: außerhalb Ihres Heimatlandes. „AXA Assistance““ bedeutet: AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Str. 8 – 10, 80339 München, der Assistance-Service-Erbringer beauftragt vom Versicherer. „Geographischer Geltungsbereich““ bedeutet: 1. Wenn Sie den Tarif „Europäischer Versicherungsschutz“ ausgewählt haben, werden Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) in die folgenden Länder umfasst: Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Gibraltar, Island, Israel, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt und Weißrussland. 2. Wenn Sie den Tarif „Weltweiter Versicherungsschutz“ ausgewählt haben, werden Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) in alle Länder umfasst. „Heimatland““ bedeutet: das Land Ihres offiziellen Hauptwohnsitzes, der in Deutschland sein muss, damit Sie diese Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können. „Naher Angehöriger““ bedeutet: Partner/Gatte, verheiratet oder unverheiratet, an der gleichen Adresse wie Sie lebend, Mutter, Schwiegermutter, Vater, Schwiegervater, Tochter, Schwiegertochter, Sohn, Schwiegersohn, Schwester, Schwägerin, Bruder, Schwager, Großeltern, Enkel, Stiefmutter, Stiefvater, Stiefschwester, Stiefbruder, Tante, Onkel, Nichte, Neffe. „Reise““ bedeutet: – Ihre Reise innerhalb des geographischen Geltungsbereichs gemäß Ihrem Versicherungsschein während des Versicherungszeitraums. – eine Reise außerhalb Ihres Heimatlandes, die in Ihrem Heimatland d beginnt und endet, oder – eine Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug, eine Zugfahrt oder eine Autofahrt mit einem Ziel von mehr als 200 km Entfernung von Ihrem Wohnsitz oder mindestens eine im Voraus gebuchte Hotelübernachtung außerhalb Ihres Wohnsitzes einschließt. – Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer gewöhnlichen Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. – Eine Reise – und damit der Versicherungsschutz auf Reisen – gilt bis zu 45 aufeinanderfolgende Tage und maximal 90 Tage während eines zwölfmonatigen Zeitraums, muss jedoch in Ihrem Heimatland d beginnen und enden. An- und Abreisetag werden je als ein Tag berechnet. „Versicherungszeitraum““ bedeutet: der Zeitraum, für den wir die auf der Versicherungspolice genannte Versicherungsprämie akzeptiert haben. Innerhalb dieses Zeitraums ist jede Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), die eine Gesamtdauer von 45 Tagen nicht überschreitet, versichert. Der Versicherungsschutz für Reiserücktritt beginnt mit dem Datum, das auf der Versicherungspolice genannt ist, oder dem Datum der Reisebuchung (je nachdem, was am kürzesten zurückliegt). Der Versicherungsschutz für Reiserücktritt (nicht aber Reiseabbruch) erlischt bei Antritt der Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise). 5 Für den Teilbereiche Reiseabbruch dieser Police (nicht aber für Reiserücktritt) beginnt der Versicherungsschutz, sobald Sie Ihr Zuhause, Hotel oder Ihren üblichen Dienstort in Ihrem Heimatland d verlassen, um Ihre Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) anzutreten (je nachdem, was am kürzesten zurückliegt), und endet, sobald Sie von Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) zu Ihrem Zuhause, Hotel oder üblichen Dienstort zurückkehren. Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), die bereits angetreten sind, wenn Sie den Versicherungsschutz erwerben, sind nicht versichert. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihre bereits bestehende Versicherungspolice verlängern, während Sie auf einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) sind. B) Reiserücktritt, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise (vor Reiseantritt) 1 1.1 1.2 „Sie/Ihr/Ihre ...““ bedeutet: die Person, die namentlich auf dem Versicherungsschein erwähnt ist, sowie ggfs. zusätzlich der auf dem Versicherungsschein definierte Personenkreis. 1.2.1 „Versicherer/Wir/Uns/Unser“ bedeutet: Inter Partner Assistance S. A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006; eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel (siehe Seite 3). 1.2.2 „Vorerkrankung““ bedeutet: ein bereits vorher bekannter medizinischer Zustand, der Ihnen bei Versicherungsabschluss bekannt war bzw. vor der Buchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), je nachdem, was am kürzesten zurückliegt, und weswegen Sie: – während der letzten 12 Monate einen Krankenhausaufenthalt hatten, – Testergebnisse erwarten oder auf der Warteliste für eine Operation, Konsultation oder Untersuchung stehen, – innerhalb der letzten 3 Monate begonnen haben, Medikamente einzunehmen, oder die Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben haben, – alle 12 Monate oder häufiger eine medizinische, chirurgische oder psychiatrische Untersuchung benötigen, – die Prognose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten haben, – dies betrifft auch chronische Erkrankungen, die schubweise auftreten. 1.2.3 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 3.1 6 Versicherungsleistungen Die Leistungen für Sie Diese Leistungen betreffen die Kosten für – Ihre ungenutzte Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten, die bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind oder – für deren Änderung Sie eine Gebühr bezahlen müssen. Sie erhalten eine Entschädigung bis zu der in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Höhe, wenn Sie von Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) zurücktreten (stornieren), die Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) verschieben, ändern oder nicht antreten, weil: Sie oder eine der mit Ihnen reisenden Personen oder eine Person, die Sie als Hauptziel Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) besuchen, vor Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) einen Unfall haben/hat, erkranken/erkrankt oder sterben/stirbt. Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer mit Ihnen reisenden Person oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) besuchen, einen Unfall hat, vor Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) erkrankt oder stirbt. Sie fristgemäß und ohne eigenes Verschulden von Ihrem Arbeitgeber entlassen wurden. Sie vor ein ordentliches Gericht gerufen werden oder als Zeuge in nichtberuflicher oder nichtberatender Eigenschaft geladen werden. eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oder Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der voraussichtliche Schaden mehr als EUR 30.000 beträgt. ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre Anwesenheit bei der Polizei erfordert. eine Verspätung von mehr als 36 Stunden auf Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) als Ergebnis von Arbeitskämpfen, ungünstiger Witterung, Betriebsstörung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Transportunfall dazu führt, dass Sie Ihre Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) nicht fortsetzen wollen. Die Verspätung reduziert sich auf 24 Stunden für Reisen (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) unter 5 Tagen. Ausschlüsse Neben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „Allgemeine Ausschlüsse“, Seite 5) gelten folgende besondere Ausschlüsse bei Stornierung, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise). Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen vor Buchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder bei Beantragung Ihrer Versicherung bekannt waren. Kosten infolge von Vorerkrankungen. Zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil Sie es unterlassen haben, den Anbieter Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten umgehend zu informieren, dass die Stornierung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) erforderlich ist. Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das bestätigt, dass die Stornierung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist. Selbstbehalt Sie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall. Reiseabbruch und Reiseunterbrechung (nach Reiseantritt) 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 3 3.1 Die Leistungen für Sie Wenn Sie Ihre Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) ab- oder unterbrechen, erhalten Sie eine Gesamtentschädigung bis zu der in Ihrem individuell ausgestellten Versicherungsschein angegebenen Höhe bei Reiseunterbrechung und Reiseabbruch für Ihre angemessenen notwendigen Heimreisekosten sowie bei Reiseunterbrechung für die Wiederaufnahme Ihrer ursprünglich geplanten Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder bei Reiseabbruch für bezahlte oder vorgebuchte und nicht rückerstattbare Kosten Ihrer ungenutzten Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise), Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten (es werden die nicht in Anspruch genommenen zu den Gesamt-Reisetagen ins Verhältnis gesetzt), wenn Sie Ihre Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) ab- oder unterbrechen, weil: – Sie oder eine mit Ihnen reisende Person oder eine Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) besuchen, einen Unfall haben/hat, erkranken/erkrankt oder sterben/stirbt; – Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer Person, die mit Ihnen reist, oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) besuchen, einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt; – eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohnstätte oder Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der verursachte Schaden mehr als EUR 30.000 beträgt; – ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre Anwesenheit bei der Polizei erfordert. Ausschlüsse Neben den allgemeinen Ausschlüssen (siehe „Allgemeine Ausschlüsse“, Seite 5) gelten folgende besondere Ausschlüsse für die Verkürzung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise): Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen vor Buchung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) oder bei Beantragung Ihrer Versicherung bekannt waren. Kosten infolge von Vorerkrankungen. Reisen gegen den Rat Ihres behandelnden Arztes. Sie erhalten keinen Ersatz für ungenutzte Tickets, wenn Ihnen die Kosten für eine Reiseumbuchung für denselben Teil der Reise erstattet wurden. Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das bestätigt, dass die Verkürzung Ihrer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist. Folgeforderungen aufgrund des gleichen Fehlers oder Ereignisses, wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde. Kosten, die durch Ihre Hausratversicherung gedeckt sind. Selbstbehalt Sie tragen einen Selbstbehalt von EUR 75 je Person, je Versicherungsfall. III. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE UND OBLIEGENHEITEN IM VERSICHERUNGSFALL 1 Obliegenheiten – was ist nach einem Versicherungsfall zu tun? Ohne Ihre Mitwirkung kann der Versicherer seine Leistungen nicht erbringen. 1.1 Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht. 1.2 Grundsätzlich besteht die Verpflichtung: 1.2.1 nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. 1.2.2 den Versicherer innerhalb von 30 Tagen unter Angabe aller Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht des Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten. 1.2.3 dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe seiner Leistungspflicht zu gestatten. 1.2.4 Weisungen des Versicherers und AXA Assistance zu beachten. 1.2.5 Anordnungen der Ärzte zu befolgen. 1.2.6 sich durch vom Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen. 1.2.7 dem Versicherer und AXA Assistance die in nachfolgender Versicherungsfall-Tabelle genannten Unterlagen und sonstige für die Ermittlung der Leistung maßgeblichen Informationen auf Ihre Kosten zuzusenden bzw. darauf hinzuwirken, dass diese erstellt werden. 1.2.8 Dritte (z. B. Ärzte, andere Versicherer und Behörden) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.2.9 Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung, Vandalismus, Körperverletzung) sowie durch Brand oder Explosion unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen. 1.2.10 den Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die Versicherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht, sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter zu informieren. 2 Folgen der Nichtbeachtung von Obliegenheiten Wird eine nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. 3 Wann sind die Leistungen fällig? Sind im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die versicherte Person eingeleitet worden, so kann der Versicherer bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens die Zahlung aussetzen. Ist die Leistungspflicht eines Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Leistung binnen 2 Wochen zu erfolgen, sofern in den speziellen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist. Die Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Betrag durch den Versicherer angewiesen ist. Die Entschädigung ist seit der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB pro Jahr zu verzinsen, wenn der Versicherer oder eine von ihm beauftragte Organisation sie nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit erbringt. 7 Leistung Allgemein IV. BESCHWERDE-VERFAHREN, DATENSCHUTZ Zur Leistungsbearbeitung benötigte Unterlagen – Ihre Versicherungsnummer – Nachweis, dass Sie sich auf einer Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) befunden haben – Kostenrechnungen Dritter im Original – Die Ihnen evtl. zugesandte Schadenanzeige ist binnen 30 Tagen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zurückzusenden – Name des behandelnden Arztes und seine Entbindung von der Schweigepflicht – Polizeibericht, sofern die Polizei eingeschaltet wurde – Ihre Bankverbindung, IBAN und Swift/ BIC-Code – Nachweis, in welcher Höhe Dritte (z. B. Airline) Kosten übernommen haben – Ärztliche Bescheinigungen Reiserücktritt, Reiseverschiebung, Nichtantritt der Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) – Nicht genutzte Tickets oder Reisegutscheine/Rechnungen – Nachweis der betreffenden Gesellschaft mit detaillierter Ursache und Dauer der Verspätung bei Nichtantritt der Reise – Buchungs- und Stornierungsrechnung des Reiseunternehmens – Nachweis einer unabhängigen Stelle über nichtmedizinische Gründe des Reiserücktritts oder Nichtantritts der Reise (definiert in: „Allgemeine Definitionen“ für Reise) – Bei E-Tickets: Bestätigung der Fluggesellschaft, dass der Flug nicht angetreten wurde und in welcher Höhe ggfs. Kosten erstattet wurden Reiseabbruch, Reiseunterbrechung – Sämtliche ungenutzten Tickets oder Reiserechnungen – Rechnungen und Quittungen für Kosten, die Sie bezahlt haben – Unabhängige Dokumentation zum Nachweis von nichtmedizinischen Gründen für eine Reiseunterbrechung 1 1.1 1.2 2 2.1 2.2 Wer ist für Ihree Beschwerden zuständig? AXA Assistance Sollten Sie mit dem Leistungsstandard nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an: AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Straße 8 – 10 80339 München Aufsichtsbehörde Sie können Beschwerden auch an die zuständige Aufsichtsbehörde richten: Financial Services Ombudsman Bureau 3rd Floor Lincoln House Lincoln Place Dublin 2 Tel.: +353 1 6620899 Fax: +353 1 6620890 E-Mail: [email protected] Web: www.financialombudsman.ie Der Financial Services Ombudsman (FSO) ist eine unabhängige Instanz, die über Beschwerden bei allgemeinen Versicherungsprodukten entscheidet. Diese Instanz berücksichtigt nur Beschwerden nach unserer schriftlichen Bestätigung an Sie, dass unser internes Beschwerdeverfahren eingestellt wurde. Ein Weiterleiten an den FSO beeinträchtigt nicht Ihr Recht, rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten. Was gilt für den Datenschutz? Wir können Daten über Sie an Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit übermitteln. Ferner können Daten an unsere Vertragsunternehmen und an Gesellschaften übermittelt werden, welche damit beauftragt sind, die versicherten Leistungen zu erbringen. Wir sind auch berechtigt, Daten über Sie im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses zu speichern. Es wird gewährleistet, dass hierbei in vollem Umfang die Bestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Die vorbezeichneten Maßnahmen können wir in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union durchführen. Daten können aber auch in den USA und anderen Ländern bearbeitet und gespeichert werden, obwohl die dortigen Datenschutzgesetze möglicherweise nicht so umfassend sind wie in den Ländern der Europäischen Union. Wir haben durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen, dass die Daten im gleichen Umfang in den USA und in anderen Ländern geschützt werden wie in den Ländern der Europäischen Union. Natürlich können Sie die vorgenannte Berechtigung widerrufen. Dieser Widerruf ist schriftlich an den Versicherer zu richten. Wir übermitteln ggfs. und im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an – Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung, – ihren Fachverband, – andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche. Wir führen ggfs. und soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen Ihrer Versicherungsgruppe. Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zu. Etwaige Benachrichtigungen nach § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – sind an den Versicherer zu richten. Diese von AXA Travel Insurance herausgegebenen Versicherungsleistungen werden erbracht von: Inter Partner Assistance S. A., 10 – 11 Mary Street, Dublin 1, Irland; Register-Nr. 906006 Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel 8 Vers_09/09_AEVP_Komplettschutz VERSICHERUNGSFALL-TABELLE