Wettbewerbsbestimmungen Bahnsport
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Wettbewerbsbestimmungen Bahnsport
2014 Wettbewerbsbestimmungen Bahnsport 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23 24. 25. 26. 27. 28. 29. Bahnrennen Bahnabnahme Terminanmeldung Genehmigung Rekord Dauerstartnummer Veranstaltung Teilnehmer Bewerber Nennung Lizenzbestimmungen Wettbewerbsfahrzeug / Kennzeichnung Abnahme Flaggen und Lichtzeichen Durchführungsbestimmungen Allgemeines Zusätzliche Bestimmungen Jugend-Klassen Zusätzliche Bestimmungen Sonderklassen Zusätzliche Bestimmungen Ice Speedway Austragungsbedingungen für die DMSB-Prädikate: Deutsche Speedway-Meisterschaft Deutsche Speedway U21 Meisterschaft Deutsche Speedway-Mannschaftsmeisterschaft Deutscher Speedway Paar Cup Deutsche Langbahn-Meisterschaft solo Deutsche Langbahn-Meisterschaft Seitenwagen Deutscher Langbahn-Pokal solo Deutscher Langbahn-Pokal Seitenwagen Deutsche Ice Speedway Meisterschaft dmsj - Deutsche Jugend Bahnsport Meisterschaften 1. Bahnrennen 1.1 Alle Bahnrennen im Regelungsbereich des DMSB (= Bahnen über 175 Meter Länge) sind nach den Bestimmungen des DMSB bzw., soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, nach den Bestimmungen der FIM/FIM Europe durchzuführen. Die Durchführung der verschiedenen Veranstaltungen erfolgt gemäß den Bestimmungen des DMSB, und, soweit nichts anderes festgelegt ist, nach den Track Racing Appendices und Technical Rules der FIM in der jeweils gültigen Fassung. 1.2 2. Bahnabnahme 2.1 DMSB-Bahnrennen dürfen nur auf vom DMSB abgenommenen Bahnen mit gültigem Bahnabnahmeprotokoll durchgeführt werden. Es gelten die im Bahnabnahmeprotokoll und ggf. dessen Anlagen festgelegten Auflagen bzw. Einschränkungen. Eine Bahnabnahme ist vom Veranstalter schriftlich beim DMSB zu beantragen. Bei einer Erstabnahme ist ein Vermessungsplan der Bahn dem Bahnabnehmer vorzulegen. Die Abnahme einer Bahn wird durch einen Beauftragten des DMSB durchgeführt. Bei Abnahme einer Bahn sind alle vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen und ggf. zu erweitern. Stand: 28.2.2014 Seite 1 2.2 2.3 2.4 2.5 Der Rennleiter ist in Verbindung mit dem Sportkommissar/Schiedsrichter verpflichtet, vor und während der Veranstaltung die Sicherheitsauflagen gemäß dem Bahnabnahmeprotokoll zu überprüfen. Bei Errichtung einer Flutlichtanlage für Bahnsport ist eine Lichtstärke von mindestens 100 Lux vorgeschrieben. Die Messung muss in einer Höhe von ca. 1 Meter über dem Boden und an 3 Messpunkten innen/außen und in der Mitte parallel zu den Lichtmasten und zwischen den Masten erfolgen. Es darf keine Blendwirkung für die Fahrer entstehen. Es muss darauf geachtet werden, dass auch der Zuschauerraum ausreichend beleuchtet ist. Jede bauliche Veränderung an einer abgenommenen Bahn sowie an evtl. vorhandenen festen Einrichtungen erfordert eine Nach- oder Neuabnahme, auch vor Erreichen der in Abnahmeprotokoll festgelegten Gültigkeitsdauer. Unabhängig davon kann vom DMSB eine Neuabnahme vorgeschrieben werden, wenn Ereignisse bei Veranstaltungen dies notwendig erscheinen lassen. Bei DMSB-genehmigten Bahnrennen ist der Einsatz von FIM-homologierten APD’s (Airboardings/„Airfences“) im Kurvenverlauf vorgeschrieben (außer Ice Speedway). Hiervon kann abgesehen werden, wenn ein Sicherheitsstreifen, bzw. eine neutrale Zone von 1 % der Bahnlänge, mindestens jedoch 4 m vorhanden ist. Die Veranstalter sind berechtigt, für den Einsatz der Airboardings von den Fahrern ein Nenngeld/-aufschlag von max. 10,- EUR zu verlangen (ausgenommen FIM Europe-/FIM- Prädikatsteilnehmer bei diesen Veranstaltungen). 3. Terminanmeldung 3.1 Die Terminanmeldungen sind über die Sportabteilungen des ADAC, AvD, DMV bzw. ADMV an den DMSB einzureichen, wobei Prädikatveranstaltungen bei Terminüberschneidungen Vorrang haben. Der DMSB behält sich vor, angemeldete Veranstaltungstermine abzulehnen, insbesondere dann, wenn im näheren geografischen Umkreis eine andere Veranstaltung für den gleichen Zeitraum bereits genehmigt ist oder früher angemeldet wurde. Die Verwendung nachstehend aufgeführter Titel ist nur mit Genehmigung des DMSB möglich: „Großer Preis“ allein oder in Verbindung mit Namen von Erdteilen, Ländern, Landschaften, Städten oder Flüssen, Bezeichnungen wie „TT“, „Derby“, „Championat“, „Grand Prix“, „Revanche“ oder ähnliche Titel Titel wie „Länderkampf“, „Preis der Nationen“ oder Titel in ähnlicher Zusammensetzung, „Meisterschaftslauf“ oder Titel in Verbindung mit dem Wort „Meister“ sowie die Benutzung des Wortes „Rekord“. Eine Veranstaltung darf nur dann den Titel „International“ führen, wenn die Veranstaltung mit diesen Status entsprechend angemeldet/genehmigt wurde und durch den DMSB bei der FIM angemeldet ist. Veranstaltungen mit ausländischen Teilnehmern (maßgebend ist die lizenzausstellende Föderation) müssen mindestens „Europa-offen“ angemeldet/genehmigt und durch den DMSB bei der FIM Europe angemeldet sein, bei Teilnehmern aus Nicht- FIM Europe-Föderationen (maßgebend ist die lizenzausstellende Föderation) ist die Veranstaltung international anzumelden. 3.2 3.3 3.4 4. Genehmigung Im Regelungsbereich des DMSB dürfen ohne Genehmigung keine Bahnrennen durchgeführt werden. Der DMSB kann die Genehmigung zur Durchführung eines Rennens verweigern oder diese zurückziehen (außer Clubsport). 5. Rekord Bahnrekorde können nur von A-Lizenzfahrern in der Klasse 500 ccm Solo und nur auf vom DMSB abgenommenen Bahnen aufgestellt werden. Der Rekordversuch erfolgt im Einzelstart fliegend über 2 Runden, von denen die 2. Runde gewertet wird. 6. Dauerstartnummer (nur für die Bereiche: Langbahn und Jugend) Die vom DMSB vergebenen Dauerstartnummern für die jeweiligen Klassen sind bei allen Veranstaltungen (ausgenommen Prädikatveranstaltungen) vom Veranstalter zu berücksichtigen. Geht ein Fahrer mit Dauerstartnummer bei einer Veranstaltung nicht an den Start, so bleibt diese Nummer frei. In den Klassen Stand: 28.2.2014 Seite 2 Langbahn A-Lizenz / Solo und Seitenwagen kann bis zum 1.3. des Jahres eine Dauerstartnummer nach Wahl (21 bis 99) beantragt werden. Die Startnummern 1 bis 20 bleiben vorrangig den Teilnehmern der letztjährigen Deutschen Langbahn-Meisterschaft vorbehalten und werden im Grundsatz nach dieser Platzierung vergeben. Ein Anspruch auf Erteilung einer Dauerstartnummer besteht nicht. 7. Veranstaltung 7.1 Die Veranstaltungen sind ein Wettbewerb für Motorräder, die in folgenden Klassen ausgeschrieben werden können: − Solo bis 500 ccm − Seitenwagen 500 ccm − Seitenwagen 1000 ccm − Junioren U21 bis 500 ccm − Junior A (U11) – 50 ccm − Junior B (U14) – 125 ccm - Junior BII (U14) – 80 ccm − Junior C (U18) – 250 ccm − Sonderklassen Solo 250 ccm-2-T / Enduro / Shorttrack / Flattrack / Quad / Speedkart − Sonderklassen Solo 250 ccm-2-T / Enduro / Shorttrack / Flattrack / Quad / Speedkart Bei der Durchführung werden folgende Bestimmungen zugrunde gelegt: − Deutsches Motorrad-Sportgesetz (DMSG) − Sonstige Bestimmungen des DMSB − Die Wettbewerbsbestimmungen, die Ausschreibung und evtl. noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen − soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, ebenfalls die Bestimmungen der FIM/FIM Europe. Für die vom DMSB genehmigten Veranstaltungen werden Schiedsrichter und Sportkommissar vom DMSB benannt. Es gelten folgende Mindestfestlegungen: Für Speedway incl. Ice Speedway: − Prädikat-Finalveranstaltung = 1 Schiedsrichter / 1 Sportkommissar − Prädikatserie = 1 Schiedsrichter; bei der letzten Veranstaltung der Serie zusätzlich 1 Sportkommissar − Deutsche Speedway-Mannschaftsmeisterschaft = 1 Schiedsrichter / bei den Finalveranstaltungen zusätzlich 1 Sportkommissar − Prädikatfreie Veranstaltung = 1 Schiedsrichter − Für Langbahn einschl. Bahnrennen mit Sonderklassen = 1 Schiedsrichter / 1 Sportkommissar − Bei allen Bahnsport-Veranstaltungen = mind. 1 Technischer Kommissar Zu verbindlichen Auskünften die Veranstaltung betreffend ist ausschließlich der Rennleiter berechtigt. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt jedoch allein dem Schiedsrichter bzw. Sportkommissar. Vor und nach jeder Veranstaltung findet (mind.) eine Besprechung aller an der Veranstaltung beteiligten lizenzierten Sportwarte statt, bei der alle die Veranstaltung betreffenden Details besprochen werden. Der Zeitpunkt der Besprechungen ist in der Ausschreibung anzugeben. Eine begonnene DMSB-genehmigte Bahnsportveranstaltung darf bis zu deren planmäßigen Ende nur mit Genehmigung des DMSB unterbrochen werden (außer aus Sicherheitsgründen oder falls Rettungsmaßnahmen dies erfordern). 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 8. Teilnehmer 8.1 Alle Fahrer/Beifahrer benötigen eine dem Status der Veranstaltung / Klasse entsprechende Lizenz einer Mitgliedsföderation der FIM. Neben den Lizenzbestimmungen des DMSB gelten folgende altersspezifische Festlegungen: − Speedwayrennen 500 ccm ab 14 Jahre − Langbahnrennen Solo 500 ccm ab 15 Jahre − Seitenwagen 500 ccm Fahrer und Beifahrer ab 16 Jahre − Seitenwagen 1000 ccm Fahrer und Beifahrer ab 18 Jahre − Speedway U21 = 14 – 21 Jahre − Junior A / U11 = 6 –11 Jahre − Junior B / U14 = 9 –14 Jahre 8.2 Stand: 28.2.2014 Seite 3 8.3 9. - Junior BII/U14 = 9 – 14 Jahre − Junior C / U18 = 11 – 18 Jahre Bei den angegebenen Altersregelungen gilt für das Minimalalter die Stichtagsregelung, für das Maximalalter die Jahrgangsregelung. Das heißt z. B. in der Klasse Junior A, dass ein Teilnehmer ab dem 6. Geburtstag bis zum Ende des Jahres, in dem er 11 Jahre wird/geworden ist, startberechtigt ist. Für minderjährige Teilnehmer gilt: Ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Veranstaltung selbst anwesend sein, oder eine andere ihm geeignet erscheinende volljährige Person schriftlich mit seiner Vertretung beauftragen. Bewerber Inhaber einer dem Status der Veranstaltung entsprechenden Bewerber-/Sponsor- oder Hersteller-Lizenz. Sofern im Nennformular kein besonderer Bewerber angegeben ist, gilt der Fahrer auch als Bewerber. 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 Nennung Neben den Festlegungen des DMSG gelten nachstehende Bestimmungen: Nennungen für die jeweiligen Veranstaltungen sind schriftlich oder per Fax, in der Regel unter Benutzung des aktuellen DMSB- Nennformulars, an den Veranstalter einzusenden. Das ggf. fällige Nenngeld muss der Nennung als Scheck beigefügt oder zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter überwiesen werden. Nennungen müssen vom Fahrer/Beifahrer sowie ggf. Bewerber bzw. seinem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Bei Nennungen von Minderjährigen ist außerdem die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s) erforderlich. Bei International oder Europa-offen ausgeschriebenen Klassen müssen Nennungen von Lizenznehmern anderer Föderationen den Genehmigungsvermerk ihrer FMN tragen, es sei denn, der Fahrer/Beifahrer ist im Besitz einer Einzelstartgenehmigung für diese Veranstaltung oder einer Dauerstartgenehmigung der betreffenden FMN (ggf. auch Aufdruck auf der Lizenz). Fehlt die Startgenehmigung der zuständigen FMN, ist ein Start nicht möglich. Unvollständig ausgefüllte bzw. formlos eingereichte Nennungen müssen vor Ort vom Fahrer/Beifahrer ergänzt bzw. auf ein aktuelles Nennformular übertragen werden. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Bewerber, Fahrer/Beifahrer den Bestimmungen des DMSB, der Ausschreibung sowie allen von der Rennleitung oder dem Sportkommissar/Schiedsrichter ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 14 Tagen vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) festgelegt, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt, auch Nachnennungen anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. Für Nachnennungen, soweit diese vom Veranstalter akzeptiert wurden, kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von max. 25,- EUR verlangt werden. Der Veranstalter bestätigt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Nennungsschluss die Annahme oder Ablehnung der eingegangenen Nennungen und übersendet alle erforderlichen Unterlagen inkl. der genehmigten Ausschreibung sowie Angabe der Startnummer und Abnahme- / Trainings- und Rennzeiten. Der Veranstalter bei prädikatfreien Rennen ist berechtigt, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Beifahrer können vom Fahrer (oder Bewerber) bis zum Ende der Dokumentenabnahme ausgetauscht werden. Die Zustimmung des / der betroffenen Fahrer(s) ist erforderlich. 11. Lizenzbestimmungen 11.1 Bei den einzelnen Veranstaltungen können Klassen als A-Lizenz- und/oder B-Lizenzklassen ausgeschrieben werden. Eine lizenzübergreifende Zusammenlegung der Klassen ist möglich. Die Jugend-Klassen (Junior A/B/C) können für Fahrer mit B- und/oder C-Lizenz ausgeschrieben werden. Fahrern ohne Lizenz kann eine Veranstaltungslizenz (V-Lizenz) zur Teilnahme in den einzelnen Klassen ausgestellt werden Die Auf- und Abstiegsfestlegung von Fahrern von A- auf B-Lizenz und B- auf A-Lizenz werden unter Berücksichtigung der Lizenzbestimmungen sowie des sportlichen Leistungsvermögens vom zuständigen Fachausschuss (ggf. auch auf Antrag) beschlossen. 11.2 11.3 11.4 Stand: 28.2.2014 Seite 4 11.5 Für die einzelnen Veranstaltungen sind Sportwarte mit folgenden Lizenzstufen einzusetzen: − DMSB- Prädikate sowie international ausgeschriebene Veranstaltungen = Sportwarte Lizenzstufe A − Prädikatfreie sowie National und Europa-offene Veranstaltungen = Sportwarte (mind.) Lizenzstufe B 12. Wettbewerbsfahrzeug / Kennzeichnung 12.1 Zugelassen werden nur Motorräder, die den Technischen Bestimmungen der FIM/des DMSB entsprechen und ordnungsgemäß vor der Veranstaltung abgenommen wurden. Als Kraftstoff für Bahnmotorräder muss reines Methanol ohne Fremdstoffe verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen der FIM (ausgenommen Junior A und B sowie Sonderklassen) Bei Langbahnrennen sowie bei Rennen der Seitenwagen-Klasse müssen Form, Größe, Anzahl und Anbringung der Startnummernschilder und deren Beschriftung – ausgenommen ist die Farbe des Startnummernschildes in den BLizenzklassen – den Technischen Bestimmungen der FIM Art. 01.55 entsprechen. Die Startnummernschilder müssen an der Stirnseite und auf jeder Seite des Hinterrades bzw. am Seitenwagen angebracht sein. − A-Lizenzklasse Langbahn gelber Grund (wie RAL 1003) schwarze Zahlen (wie RAL 9005) − B-Lizenzklasse Langbahn weißer Grund (wie RAL 9010) schwarze Zahlen (wie RAL 9005). 12.2 12.3 13. Abnahme 13.1 Bei der Abnahme, die aus Dokumenten- und Technischer Abnahme besteht, müssen die Fahrer/Beifahrer persönlich anwesend sein. − Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen bzw. abzugeben: − Nennungsbestätigung − Gültige Lizenz und ggf. Original oder Kopie der Bewerber-Lizenz. − Startgenehmigung der jeweiligen FMN für Lizenznehmer anderer Föderationen. Alle Fahrer-Lizenzen werden bei der Dokumenten-Abnahme vom Veranstalter einbehalten und können, sofern dem keine sportrechtlichen Gründe entgegenstehen, von den Inhabern nach Beendigung des Wettbewerbes dort wieder in Empfang genommen werden. Zur Technischen Abnahme muss jedes Motorrad in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand vorgeführt werden. Bei allen Prädikatläufen muss vom Technischen Kommissar eine Markierung der Vergaser und Schalldämpfer erfolgen. Motorräder, die den Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht zugelassen. Eine Wiederholungsabnahme kann jederzeit, insbesondere aber beim Auftreten von Sicherheitsrisiken nach einem Unfall, verfügt werden. Die zum Einsatz kommenden Schutzhelme sind ebenfalls zur Kontrolle und Identifikation vorzulegen. Rennleiter, Schiedsrichter und/oder Sportkommissar sind berechtigt, von jedem Fahrer/ Beifahrer eine ärztliche Untersuchung zu verlangen. Bei ungünstigem Befund kann der Fahrer/ Beifahrer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 13.2 13.3 13.4 13.5 14. Flaggen- bzw. Lichtzeichen − Grünes Licht = Start steht unmittelbar bevor − Startmaschine bzw. Bundesflagge = Start − Gelbe Flagge mit schwarzen Diagonalstreifen = Letzte Runde − Rotes Licht, rote Flagge = Abbruch des Laufes − Lichtzeichen, das die Helmüberzugsfarbe des Fahrers angibt = Ausschluss dieses Fahrers − Schwarze Flagge in Verbindung mit Tafel der Startnummer oder Helmüberzugsfarbe = Ausschluss dieses Fahrers − Schwarz-weiß-karierte Flagge = Ende des Laufes − Orange Signalleuchte in Verbindung mit Hupe, Sirene oder Glocke in Startnähe und im Fahrerlager = 2- bzw. 3Minuten-Frist Für die Flaggen gilt eine Mindestgröße von 60 x 60 cm. Stand: 28.2.2014 Seite 5 15. 15.1 15.2 15.3 15.4 15.5 15.6 15.7 15.8 15.9 Durchführungsbestimmungen Die Teilnahme am Training bzw. Rennen ist nur nach erfolgter Abnahme möglich. Im Übrigen sind folgende Festlegungen zu beachten: Bei allen Bahnrennen (außer Deutsche Speedway-Mannschaftsmeisterschaft) ist die Teilnahme aller B- und C-LizenzFahrer am Training Pflicht. Fahrer, die am Training nicht teilnehmen, werden nicht zum Rennen zugelassen. Für die A-Lizenz-Klasse ist die Teilnahme am Training nicht vorgeschrieben. Der Veranstalter stellt eine ausreichende Trainingszeit zur Verfügung, in der jeder Fahrer sein Training absolvieren kann. Soweit bei der Nennungsannahme kein Unterschied zwischen „gesetzten“ Fahrern und „Reservefahrern“ festgelegt wurde (d. h. ein entsprechender Vorbehalt muss den Reservefahrern spätestens mit der Nennungsbestätigung schriftlich bekannt gegeben werden), entscheidet das Ergebnis des Trainings über die Qualifikation zum Rennen. Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor mittels Startmaschine, nachdem die Fahrer korrekt an den Startbändern Aufstellung genommen haben und mit beiden Rädern auf dem Boden stillstehen. Ein Fahrer, der, nachdem der Schiedsrichter das grüne Licht eingeschaltet hat, vor dem Auslösen der Startmaschine sein Motorrad nach vorne bewegt und dabei ein oder mehrere Startbänder berührt bzw. ein Fahrer der das 2- bzw. 3-Minuten-Limit überschreitet, wird von diesem Lauf ausgeschlossen. Die vom Schiedsrichter bekannt gegebene 2-Minuten-Frist bei Speedway bzw. 3-Minuten-Frist bei Langbahnrennen gilt jeweils für alle an dem betreffenden Lauf beteiligten Fahrer und wird nur einmal je Startversuch gewährt. Es wird entgegen dem Uhrzeigersinn gefahren. Ein Fahrer darf einen anderen am Überholen nicht hindern. Dem Überholenden ist in jedem Fall Raum zu geben. Ein offensichtliches Behindern führt zum Ausschluss. Es darf rechts oder links überholt werden. Überfahren der inneren oder äußeren Fahrbahnmarkierung mit zwei Rädern oder das Überfahren der äußeren Fahrbahnmarkierung mit dem Seitenwagen-Rad führt zum Ausschluss von diesem Lauf. Kommt ein Motorrad zum Stillstand, so ist es unverzüglich von der Bahn zu entfernen und ins Innenfeld zu schieben. Fahrer und ggf. Beifahrer sowie das Motorrad bilden eine Einheit, die während des Trainings und des Rennens – ausgenommen während eines freiwilligen oder unfreiwilligen Stopps – bestehen muss. Die Beendigung des Laufes wird durch Abwinken mit der schwarz-weiß-karierten Flagge angezeigt. Ergänzend zu den Protestbestimmungen des DMSB gelten im Bahnsport die besonderen Protestregelungen und Fristen der FIM gemäß Art. 070.14. 16. Allgemeines 16.1 Im Bereich des DMSB ist die Verwendung von sog. „Umweltschutzmatten“ vorgeschrieben. Größe: mind. 160 x 75 cm (Ice Speedway: mind. 100 x 75 cm) Zu Anwendung und Gebrauch siehe „Umweltrichtlinien“ im Teil 1 dieses Motorradsporthandbuches. Folgende Artikel gelten für alle Disziplinen und sind im Teil 1 dieses Handbuch veröffentlicht: − Umweltschutz − Versicherungen − Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer − Verantwortlichkeit des Veranstalters − Proteste − Werbung 16.2 17. 17.1 17.2 17.3 Zusätzliche Bestimmungen Jugendklassen (Bahnen >175 m) Es gelten folgende Festlegungen bzgl. Klassen / Starterzahl: Junior A / U11 = bis max. 150 % der im Bahnabnahmeprotokoll festgelegten Starterzahl, jedoch maximal 10 Starter Junior B / U14 = bis max. 125 % der im Bahnabnahmeprotokoll festgelegten Starterzahl, jedoch maximal 8 Starter Junior B II / U14 = bis max. 125 % der im Bahnabnahmeprotokoll festgelegten Starterzahl, jedoch maximal 6 Starter Junior C / U18 = bis max. 100 % der im Bahnabnahmeprotokoll festgelegten Starterzahl Bei der Berechnung der Starterzahl wird aufgerundet. Die Durchführung kann auf Speedway- bzw. Sand- oder Grasbahnen bis zu einer max. Länge von 700 Meter erfolgen. Jeder Fahrer hat ein Pflichttraining von mind. 3 Runden zu absolvieren. Stand: 28.2.2014 Seite 6 17.4 17.5 17.6 17.7 17.8 Jeder Fahrer darf pro Veranstaltungstag an max. 5 Läufen teilnehmen. Zusätzlich erlaubt ist ein Stechen bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1-3 bei der Deutschen Meisterschaft. Alle Läufe gehen über eine Distanz von 3 Runden. In jedem Lauf – und in Abhängigkeit von der Starterzahl – werden entsprechend dem Zieleinlauf wie folgt Punkte vergeben: Langbahn & Speedwaybahnen: angefangen bei der Anzahl der Starter pro Lauf -1 Beispiele: Bei 6 Startern: 1. 2. 3. 4. 5. 6.Platz 5 4 3 2 1 0 Punkte Bei 4 Startern: 1. 2. 3. 4. Platz 3 2 1 0 Punkte Bei Frühstart (Bandberührung oder Bandzerreißen) hat der betreffende Fahrer die Möglichkeit am 2. Start teilzunehmen. Er muss jedoch 15 m hinter der Startlinie zurückversetzt in seinem Startbereich starten. Bei erneutem Frühstart wird der betreffende Fahrer von diesem Lauf ausgeschlossen. Die drei erstplazierten Fahrer jeder Klasse erhalten Ehrenpreise. Test-, Übungs- oder sonstige Fahrten mit den Wettbewerbsfahrzeugen im Fahrerlager sind verboten. Auf der Fahrt zur oder von der Strecke gilt Schritt-Tempo. 18. Zusätzliche Bestimmungen Sonderklassen (Shorttrack / Flattrack / Enduro / Speedkart/Quads) 18.1 Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit DMSB A-, B-, V- oder C- Lizenz sowie die dem Status der Veranstaltung /Klasse entsprechenden Lizenzen anderer Föderationen. Für Fahrer unter 18 Jahre gilt − ein max. Hubraumlimit von 250 ccm / 2-Takt-Motoren sowie 450 ccm / 4-Takt-Motoren. − kein Doppelstart in den Quadklassen Die Klasseneinteilungen einschl. der Altersfestlegungen sowie die Durchführungsfestlegungen (Laufschema, Training, Rennen, Startaufstellung, Rundenzahl, Punktevergabe, etc.) werden in der Ausschreibung festgelegt. Zugelassen werden in allen Klassen nur Motorräder/Quads/Speedkart, die unter Beachtung der Technischen Bestimmungen der FIM für Supermoto bzw. Motocross und Enduro (sofern nicht explizit anders geregelt) getroffene Festlegungen entsprechen. Die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge kann die im Bahnabnahmeprotokoll getroffenen Festlegungen − für Solomotorräder um 100 % − für Quads die im Bahnabnahmeprotokoll für Seitenwagenmotorräder festgelegte Kapazität um 100 %. überschreiten Hinweis: Für Speedkarts gelten die gleichen Festlegungen des Bahnabnahmeprotokolls wie für Quads. Bei der Startaufstellung der Klassen stehen in jeder Reihe die gemäß Bahnabnahmeprotokoll zulässige Anzahl der Fahrer. Der Abstand zwischen den Startreihen beträgt 5 Meter. Preisgeld / Ehrenpreise Die Höhe des Preisgeldes und ggf. der Reisekosten sind in der Ausschreibung festgelegt. Die drei erstplatzierten Fahrer jeder Klasse bekommen einen Ehrenpreis. 18.2 18.3 18.4 18.5 18.6 19. Zusätzliche Bestimmungen Ice Speedway 19.1 Teilnahmeberechtigt sind Fahrer ab 16 Jahren mit DMSB A-, B-, oder V - Lizenz sowie die dem Status der Veranstaltung / Klasse entsprechenden Lizenzen anderer Föderationen. Allen an der Veranstaltung beteiligten Fahrern mit DMSB B- oder V-Lizenz ist die Möglichkeit eines freien Trainings von 1 x 3 Minuten mit anschließendem Bandstart und 2 folgenden Runden einzuräumen. Die Teilnahme am Training ist für die vorstehend genannten Fahrer Pflicht. Ein Bahndienst ist nach Bedarf vom Rennleiter, Sportkommissar und Schiedsrichter festzulegen. 19.2 19.3 Stand: 28.2.2014 Seite 7 Austragungsbedingungen für die DMSB-Prädikate: Alle Termine für die Prädikat-Veranstaltungen sind in dem DMSB-Online-Terminkalender ersichtlich. Grundsätzlich für alle Prädikatveranstaltungen gilt folgende Festlegung: Unmittelbar nach Beendigung des jeweils letzten Laufes sind die Motorräder mind. bis 30 Minuten nach dem letzten Lauf in Verwahrung zu nehmen (parc ferme). 20. Austragungsbedingungen Deutsche Speedway-Meisterschaft 20.1 Teilnahmeberechtigt sind Fahrer ab 15 Jahren, die im Besitz einer DMSB A--Lizenz sind bzw. auch DMSB BLizenzinhaber, die aufgrund ihrer Nennung vom DMSB für diesen Wettbewerb nominiert wurden. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit einem Hubraum von 350 ccm bis max. 500 ccm. Die Motorräder müssen den gültigen Techn. Bestimmungen der FIM entsprechen. Fahrer, die an einer Teilnahme an der Deutschen Speedway-Meisterschaft interessiert sind, müssen beim DMSB ihre Einschreibung bis 30 Tage vor der Veranstaltung einreichen. Nach diesem Termin wird der DMSB die Fahrernominierung sowie die Fahrereinteilung vornehmen und bekannt geben. Vorrangig berücksichtigt werden Nennungen von A-Lizenzfahrern sowie nachfolgend von B-Lizenzfahrern, die ihre Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an Prädikat-Wettbewerben im Vorjahr unter Beweis gestellt haben. Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Fahrer im Falle ihrer Nominierung durch den DMSB zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung. Nur Fahrer, die an der DM teilnehmen, werden nach Ihrem Ergebnis im Finale für die Wettbewerbe der FIM und UEM vorgesehen. In Härtefällen behält sich der DMSB eine Ausnahmeregelung vor. Die Start-Nummern der Fahrer werden vom Fachausschuss Bahnsport des DMSB festgelegt. Sollte der Veranstalter Fahrerwesten bereitstellen, sind diese zu tragen. Die Deutsche Speedway-Meisterschaft wird in einer Finalveranstaltung durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung wird vom DMSB-Fachausschuss Bahnsport festgelegt. Die ersten 8 Fahrer des Vorjahres-Finale sind gesetzt. Die weiteren 8 Teilnehmer des Finales werden in Qualifikationsläufen ermittelt, deren Einteilung der Fachausschuss Bahnsport in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmer vornimmt. Diese Qualifikationsläufe sind am selben Wochenende wie das Finale auszutragen. Die 9.- und 10.-platzierten Fahrer dieser Ausscheidung sind die Reservefahrer für das Finale. Der Einsatz von qualifizierten Reservefahrern bzw. Bahnreservefahrern regelt sich nach den Bestimmungen der FIM. Allen an der jeweiligen Veranstaltung beteiligten Fahrern ist die Möglichkeit eines Trainings von 2 x 3 Minuten einzuräumen. Die Form der Abwicklung ist dem Veranstalter freigestellt. Ein Startband-Training ist nicht vorgeschrieben. Das Training kann am Vortag der Rennen oder am Veranstaltungstag durchgeführt werden. Die TeilnahmeVerpflichtung am Training ist auf B-Lizenzfahrer beschränkt. Die Teilnahme am Training für A-Lizenzfahrer ist freigestellt. Die Trainingszeiten werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Die techn. Abnahme muss spätestens 60 Min. vor Rennbeginn abgeschlossen sein. Die Startaufstellung richtet sich nach Artikel 072.3 der FIM-Bahnsportbestimmungen. Die Durchführung zusätzlicher Läufe ist nur vor Lauf 1 bzw. nach Lauf 4, 8, 12, 16 und 20 gestattet, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Durchführung der Wertungsläufe nicht gefährdet wird. Ein Bahndienst ist jeweils nach den oben genannten Läufen bzw. nach den entsprechenden Zusatzläufen durchzuführen. Muss eine Veranstaltung vorzeitig abgebrochen werden, so erfolgt eine Wertung unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abbruchs gemäß dem Zwischenstand nach Lauf 12 bzw. 16. Bei Abbruch vor Lauf 12 entfällt eine Wertung. Bei allen Veranstaltungen gilt für die einzelnen Läufe folgende Punktwertung: 1. 2. 3. 4. Platz 3 2 1 0 Punkte. Der punktbeste Fahrer nach Lauf 20 ist „Deutscher Speedway-Meister 2014“. Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 – 3 entscheidet ein Stechen der jeweiligen Fahrer. Bei der Endlaufveranstaltung erhalten die Fahrer (einschließlich Reservefahrer) eine Aufwandspauschale von insgesamt € 5450,-. Die Aufteilung wird vom DMSB an den Veranstalter bekannt gegeben. 20.2 20.3 20.4 20.5 20.6 20.7 20.8 20.9. 20.10 20.11 20.12 20.13 21. Austragungsbedingungen Deutsche Speedway U21 Meisterschaft 21.1 Die Deutsche Speedway U21 Meisterschaft wird in einer Endlaufveranstaltung durchgeführt. Die Qualifikation erfolgt über die Regionalmeisterschaften der NBM und SBM. Maßgebend für die Zuordnung der Fahrer ist der auf dem Lizenzantrag angegebene Wohnsitz bzw. für die Zuordnung des Veranstalters seine Mitgliedschaft zur jeweiligen Regionalgruppe. Stand: 28.2.2014 Seite 8 21.2 21.3 21.4 21.5 21.6 21.7 21.8 21.9 21.10 21.11 In Zweifelsfällen bzw. auf Antrag behält sich der DMSB eine abschließende Entscheidung über die Zugehörigkeit vor. Jeder Fahrer wird nur in der Regionalmeisterschaft seiner Region gewertet. Wertungsberechtigt sind Fahrer von 14 - 21 Jahre, die im Besitz einer vom DMSB ausgestellten A- oder B- Lizenz sind. Teilnahmeberechtigt sind in Einzelfällen auf Beschluss des DMSB auch Gastfahrer, die im Besitz einer A- oder B- Lizenz, ggf. auch einer anderen FMN, sind. Die Teilnehmer an der Endlaufveranstaltung werden aufbauend auf den Ergebnissen der Läufe zur Nord- bzw. Süddeutschen Bahnmeisterschaft ermittelt. Der für die Endlaufqualifikation entscheidende Gesamtpunktestand ergibt sich aus der Addition der zum jeweiligen Stichtag erzielten 6 besten Vorlaufergebnisse im Rahmen der NBM bzw. SBM. Für die Wertung der Ergebnisse aus den regionalen Meisterschafts-Wettbewerben gilt als Stichtag 18 Tage vor der Endlaufveranstaltung. Für die Endlaufveranstaltung qualifizieren sich anteilmäßig die punktbesten Fahrer der NBM und SBM. Die drei Erstplatzierten der Deutschen Speedway U21 Meisterschaft des Vorjahres sind für die Endlaufveranstaltung gesetzt, sofern die Altersfestlegungen dem nicht widersprechen. Nur Fahrer, die an der Deutschen Speedway U21 Meisterschaft teilnehmen, werden für die Wettbewerbe der FIM und UEM vorgesehen. In Härtefällen behält sich der DMSB eine Ausnahmeregelung vor. Die Teilnehmer und deren Start-Nummern zu der Endlaufveranstaltung werden vom Fachausschuss Bahnsport des DMSB festgelegt. Zur Technischen Abnahme legt jeder Fahrer einen Reifen vor, der gekennzeichnet wird und mit dem die Läufe der Veranstaltung zu fahren sind. Ersatzweise können 2 Reifen vorgelegt werden, von denen jeweils eine Seite zu kennzeichnen ist. Die technische Abnahme muss spätestens 60 Minuten vor Rennbeginn abgeschlossen sein. Allen an der jeweiligen Veranstaltung beteiligten Fahrern ist die Möglichkeit eines Trainings von 2 x 3 Minuten einzuräumen. Die Form der Abwicklung ist dem Veranstalter freigestellt. Ein Startband-Training ist nicht vorgeschrieben. Das Training kann am Vortag der Rennen oder am Veranstaltungstag durchgeführt werden. Es muss spätestens 1 Stunde vor Beginn des Haupt-Rennens abgeschlossen sein. Die Trainingszeiten werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. Fahrer mit BLizenz, die am Training nicht teilnehmen, werden zum Rennen nicht zugelassen. Die Startaufstellung richtet sich nach Artikel 072.3 der FIM-Bahnsportbestimmungen. Die Durchführung zusätzlicher Läufe ist nur vor Lauf 1 bzw. nach Lauf 4, 8,12,16 und 20 gestattet, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Durchführung der Wertungsläufe nicht gefährdet wird. Ein Bahndienst ist jeweils nach den oben genannten Läufen bzw. nach den entsprechenden Zusatzläufen durchzuführen. Muss eine Veranstaltung vorzeitig abgebrochen werden, so erfolgt eine Wertung gemäß dem Punktezwischenstand den die Fahrer durch dieselbe Anzahl von Läufen erreicht haben. Mindestens 50 % einer Veranstaltung müssen gefahren sein, sonst erfolgt keine Wertung. Bei allen Veranstaltungen gilt für die einzelnen Läufe folgende Punktwertung: 1. 2. 3. 4. Platz 3 2 1 0 Punkte. Es kommen nur die tatsächlich erzielten Punkte zur Anrechnung. Der Fahrer mit der höchsten erreichten Punktzahl in der Finalveranstaltung ist „Deutscher Speedway U21 Meister 2014“. Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 – 3 nach dem letzten Lauf erfolgt ein Stechen gemäß FIM- Reglement. Bei der Endlaufveranstaltung erhalten die Fahrer (einschließlich Reservefahrer) eine Aufwandspauschale von insgesamt € 1500,-. Die Aufteilung wird vom DMSB an den Veranstalter bekannt gegeben. 22. Austragungsbedingungen Deutsche Speedway-Mannschaftsmeisterschaft 22.1 Die Deutsche Speedway-Mannschaftsmeisterschaft ist das höchstrangige Prädikat im deutschen Speedway Mannschaftssport und wird im Rahmen der Deutschen Speedway Bundesliga ausgetragen. An der Deutschen Speedway Bundesliga können nur Mannschaften von Deutschen Motorsportclubs teilnehmen, die im Besitz einer Bewerber-Lizenz des DMSB sind. Bis zum 15.01. 2014 muss die schriftliche Teilnahmeerklärung mit den dazugehörigen form- und fristgerecht eingereichten Terminanmeldungen vorliegen. In der Deutschen Speedway Bundesliga ist von jedem Bewerber nur eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. Jeder Bewerber meldet eine Mannschaft, bestehend aus minimal 5 Fahrern. Die namentliche Meldung der Mannschaftsmitglieder (mind. 5 Fahrer) muss der DMSB-Geschäftsstelle bis spätestens 28.02. 2014 schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt vorliegen. Nach diesem Termin können weitere Fahrer der DMSB- Geschäftsstelle bis zwei Stunden (ggf. dem Schiedsrichter oder Sportkommissar) vor dem geplanten Einsatz benannt werden. Die Mannschaftsmeldeliste wird am letzten Werktag vor den Veranstaltungen auf der Homepage des DMSB bekannt gegeben. Die Meldung von Fahrern, die für den Speedway Grand Prix 2014 nominiert sind (Startnummern 1-15 der FIM Starterliste), ist nicht erlaubt 22.2 22.3 Stand: 28.2.2014 Seite 9 22.4 22.5 22.6 22.7 22.8 22.9 22.10 22.11 22.12 (ausgenommen Fahrer mit deutscher Staatsbürgerschaft und DMSB- Lizenz welche eine Eingruppierung in die Kategorie A erhalten). Jede Mannschaft kann zwei ausländische Fahrer (Kategorie A) beinhalten. Alle weiteren Positionen sind mit deutschen Fahrern (Lizenz und Staatsbürgerschaft) zu besetzen. Kategorie A : Ausländische Fahrer & deutsche GP Starter Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer DMSB A- oder B-Lizenz (Mindestalter 15 Jahre). Lizenznehmer anderer Föderationen müssen im Besitz einer FMN A- oder FIM-/ FIM Europe Meisterschaftslizenz sein und benötigen eine Startgenehmigung für die DMSB- Deutsche Speedway Bundesliga. Lizenz und Startgenehmigung sind am Veranstaltungstag vorzulegen. Ohne Vorlage ist eine Teilnahme nicht möglich. Gemeldete Fahrer können mit schriftlichem Einverständnis des abgebenden Clubs zu einem anderen Club wechseln. Ein Gaststart (nur Fahrer mit DMSB Lizenz und deutscher Staatsbürgerschaft außer Kategorie- A Fahrer) ist mit schriftlicher Zustimmung des abgebende Vereins bei anderen Bundesligamannschaften möglich (pro Match und Team maximal ein Gaststarter). Fahrer, die Verträge bzw. Mannschaftsmeldungen bei verschiedenen Bewerbern unterschrieben haben oder unterschreiben, werden von der Teilnahme an den Liga-Wettbewerben für die betreffende Saison ausgeschlossen. Bei Einsatz eines nicht startberechtigten Fahrers werden die von diesem errungenen Laufpunkte gestrichen. Das Mannschaftsergebnis wird entsprechend korrigiert. Die deutsche Speedway-Mannschaftsmeisterschaft ist ein DMSB-Prädikat und hat somit für jeden DMSBLizenzinhaber Vorrang vor anderen Rennen im In- und Ausland. Wird ein Fahrer mit DMSB-Lizenz für ein Deutsche Speedway Bundesliga-Rennen vom Mannschaftsleiter genannt, ist er für diesen Renntag für andere Bahnrennen gesperrt. Ausnahme hierbei sind FIM und FIM Europe Prädikate Ist ein Fahrer vom DMSB für ein Prädikat nominiert, das mit einem Deutsche Speedway Bundesliga-Termin kollidiert, so ist der Fahrer für den FIM-, bzw. FIM Europe Lauf frei zustellen. Die Deutsche Speedway Bundesliga wird mit mindestens drei Mannschaften ausgetragen. Im Verlauf dieser Runde hat jede Mannschaft zweimal Heimrecht und muss zweimal auswärts antreten. Die Rennen der Vorrunde müssen am 17. August 2014 abgeschlossen sein. Über die Berechtigung der Finalteilnahme entscheidet: 1. Anzahl der Matchpunkte 2. Anzahl der Laufpunkte 3. Majorität der Plätze 4. Los Die Deutsche Speedway Bundesliga wird zwischen den Mannschaften auf Platz 1 und 2 nach Abschluss der Vorrunde in einem Hin- und Rückkampf ausgetragen. Das 1. Finale findet beim Tabellenzweiten statt. Der Rückkampf sollte am 03. Oktober des Jahres ausgetragen werden, es sei denn, dies ist nicht möglich. In diesem Fall ist innerhalb von 14 Tagen ein Termin durchzuführen. In allen Fällen von Nachholterminen ist die Zustimmung des DMSB erforderlich. Die Mannschaft mit den meisten Laufpunkten nach Abschluss von Final Hin- und Rückkampf ist „Deutscher Speedway-Mannschaftsmeister 2014“ Bei Laufpunktgleichheit im Finale 1 entscheidet ein Stechen mit je einem Fahrer über den Tagessieg. Bei Laufpunktegleichheit nach Finale 2 (in Summe aus Finale 1 und 2) entscheidet ein Stechen mit je einem Fahrer. Bei vorzeitigem Abbruch, mit der Möglichkeit eine Wertung zu erstellen, werden die Bestimmungen der FIM für Speedwayrennen herangezogen. Bei Punktgleichheit mit darauf folgendem Stechen werden die Fahrer vom Mannschaftsbetreuer benannt, die Startplatzauslosung nimmt der Sportkommissar vor. Sollte die Austragung eines der beiden Finalläufe im vorgesehenen Zeitrahmen nicht möglich sein, entscheidet das durchgeführte Rennen über die Meisterschaft. In diesem Falle ist vom ausrichtenden Veranstalter des tatsächlich durchgeführten Rennens an die gegnerische Mannschaft eine Einsatzprämie von 2000,- € zu entrichten. Verzichtet ein Bewerber nach Abgabe seiner Teilnahme- Erklärung auf eine Teilnahme, so sind vom DMSB alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Ablauf der Ligarunde sicher zu stellen. Ist dies nicht möglich oder erscheint dies als nicht sinnvoll, so ist die Ligarunde abzusagen. Der verzichtende Bewerber wird in jedem Fall – zusätzlich zu den sonst üblichen Gebühren – mit einer Geldstrafe von € 1.000,– belegt. Er hat außerdem allen übrigen, von diesem Verzicht betroffenen Clubs und dem DMSB, die bereits entstandenen oder noch entstehenden Kosten zu erstatten. Als Verzicht gilt auch eine nicht termingerechte namentliche Meldung der Mannschaftsfahrer, sowie ein Nichtantreten bei einer Veranstaltung. Der verzichtende Bewerber hat kein Anrecht, in der nachfolgenden Saison in eine SpeedwayLiga aufgenommen zu werden. Von jedem Bewerber müssen für die Deutsche Speedway Bundesliga jeweils 5 Fahrer benannt werden, mindestens 3 davon mit DMSB-Lizenz und deutscher Staatsbürgerschaft. Die genauen Mannschaftsaufstellungen, einschließlich des Mannschaftsleiters, müssen, unabhängig von der bereits gegenüber dem Stand: 28.2.2014 Seite 10 22.13 22.14 DMSB abgegebenen namentlichen Mannschaftsmeldung, jeweils spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung dem DMSB und der gegnerischen Mannschaft in schriftlicher Form vorliegen. Eine Umbesetzung nach Abgabe der Mannschaftsaufstellung ist bis 2 Stunden vor dem in der Ausschreibung festgelegten Start des 1. Laufs möglich. Die verspätete Abgabe einer Mannschaftsmeldung für ein Finale wird mit einer Geldstrafe von € 250,– durch den Schiedsrichter belegt. Bei den Vorläufen beträgt die Geldstrafe für eine verspätete Abgabe der Mannschaftsmeldung € 100,–. Unvollständiges Antreten einer Mannschaft in einem Finale wird pro fehlenden Fahrer mit einer Geldstrafe von € 500,– belegt. Der Rennleiter einer Veranstaltung ist verpflichtet, dem zuständigen Schiedsrichter eine verspätete oder unvollständige Abgabe der Mannschaftsaufstellung zu melden. Die Deutschen Speedway Bundesliga-Rennen werden nach dem unter Punkt 23.14 aufgeführtem Laufschema ausgetragen. Tritt ein Fahrer oder eine Mannschaft zu einem oder mehreren Läufen nicht an, oder wird der Fahrer ausgeschlossen, so bleibt bei diesem Lauf der entsprechende Startplatz frei. Verletzt sich ein Fahrer beim Training oder Rennen und der Rennarzt bestätigt, dass eine weitere Teilnahme am Rennen nicht mehr möglich ist (in diesem Fall ist die DMSB-Lizenz mit dem entsprechenden Unfallbericht an den DMSB zu senden), kann der verletzte Fahrer jeweils einmal von einem der gemeldeten Fahrer ersetzt werden. Dem Team ist freigestellt, einen Reservefahrer auf Position 6 zu nennen, der maximal 3 mal in den Vorläufen 1 - 12 eingesetzt werden darf, unabhängig vorstehender Ersatzregelung und eine Qualifizierung für die Finalläufe ist möglich .Der Fahrer auf Position 5 muss ein U23 Fahrer, der Reservefahrer muss U21-Fahrer mit DMSB- Lizenz und deutscher Staatsbürgerschaft sein. Jeder Fahrer muss mindestens in 3 Läufen (außer ggf. U21-Reservefahrer), bzw. kann in maximal 7 Läufen eingesetzt werden. Die Matchpunkte bei den einzelnen Veranstaltungen ergeben sich unter Berücksichtigung der höheren Laufpunktzahl wie folgt: − 1. Platz = 2 Punkte − Unentschieden = 1 Punkt − 2. Platz = 0 Punkte Muss eine Veranstaltung abgebrochen oder u. U. gekürzt werden, so wird sie nur dann gewertet, wenn mindestens 10 oder 12 Läufe durchgeführt wurden. Unabhängig von der tatsächlich durchgeführten Anzahl von Läufen ist für die Mannschaftswertung die Laufpunktzahl nach Lauf 10 bzw. 12 maßgebend. Die Startnummern-Vergabe ergibt sich, wie folgt: − Mannschaft 1 (M1) = Start-Nr. 1 – 6 (Gastgeber), Helmfarben Rot + Blau − Mannschaft 2 (M2) = Start-Nr. 11 –16 (Gast), Helmfarben Weiß + Gelb Die Mannschaften müssen wie folgt zusammengesetzt sein: Start-Nr. 1, 11: Eingeteilter Fahrer - der Kategorie A Start-Nr. 2, 12: Eingeteilter Fahrer - der Kategorie A Start-Nr. 3, 13: Eingeteilter Fahrer Start-Nr. 4, 14: Eingeteilter Fahrer Start-Nr. 5, 15: Eingeteilter Fahrer (U23) Start-Nr. 6, 16 Reservefahrer (U21) Die Fahrer dürfen ihre Startplätze mannschaftsintern tauschen, ein Tausch der Helmfarbe ist nicht erlaubt. Der Fahrer mit der niedrigeren Startnummer einer Mannschaft trägt immer die Helmfarbe Rot bzw. Weiß. Von innen nach außen starten die Fahrer, soweit sie nicht durch einen Fahrer ersetzt werden, mit folgenden Startnummern: Vorläufe: Lauf Bahn1 Bahn2 Bahn3 Bahn4 StNr StNr StNr StNr 0 5 (rot) 15 (weiß) 4 (blau) 14 (gelb 1 1 (rot) 11 (weiß) 2 (blau) 12 (gelb) 2 14 (gelb) 3 (rot) 13 (weiß) 4 (blau) 3 15 (gelb) 2 (rot) 12 (weiß) 5 (blau) 4 3 (blau) 13 (gelb) 1 (rot) 11 (weiß) 5 12 (weiß) 4 (blau) 14 (gelb) 2 (rot) 6 5 (blau) 15 (gelb) 3 (rot) 13 (weiß) 7 14 (gelb) 4 (blau) 11 (weiß) 1 (rot) 8 2 (rot) 12 (weiß) 3 (blau) 13 (gelb) 9 4 (rot) 14 (weiß) 5 (blau) 15 (gelb) 10 11 (weiß) 5 (blau) 12 (gelb) 4 (rot) 11 2 (blau) 15 (gelb) 1 (rot) 14 (weiß) 12 13 (gelb) 1 (rot) 11 (weiß) 3 (blau) Die Fahrereinteilung für die Finalläufe ergibt sich aus dem Gesamtpunktergebnis der Fahrer der verschiedenen Mannschaften nach Abschluss der Vorläufe. Bei Punktgleichheit von Fahrern einer Mannschaft Stand: 28.2.2014 Seite 11 22.15 22.16 22.17 22.18 22.19 22.20 22.21 22.22 22.23 22.24 entscheidet der jeweilige Mannschaftsleiter über den Einsatz in den Finalläufen. Kann ein Fahrer auf Grund einer vom Rennarzt bestätigten Verletzung nicht an Lauf 13 oder 14 teilnehmen, rücken die nachfolgend Platzierten auf. Lauf 13 M1: Bahn 1 + 3 M2: Bahn 2 + 4 (Teamplatzierungen 3 - 6 frei wählbar) 14 M1: Bahn 2 + 4 M2: Bahn 1 + 3 (Teamplatzierungen 1 + 2) Sieger ist die Mannschaft mit den meisten Laufpunkten. Jokerregelung: Sollte eine Mannschaft 8 Punkte oder mehr zurückliegen, erhält sie einmalig am Renntag die Möglichkeit einen Fahrer als Joker einzusetzen. Dessen Punkte zählen in dem jeweiligen Jokerlauf doppelt. Der Joker kann nur in einem seiner unter Punkt 23.14 festgeschriebenen Läufe ( 1-12) eingesetzt werden. Taktische Reserve: Sollte eine Mannschaft 6 Punkte oder mehr zurückliegen, erhält sie einmalig am Renntag die Möglichkeit einen Fahrer als taktische Reserve einzusetzen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Maximalanzahl an Läufen von 7 je Fahrer nicht überschritten wird. Pro Renntag, darf jeder Fahrer nur ein Mal als taktische Reserve eingesetzt werden. Ein gleichzeitiger Einsatz als taktische Reserve und Joker ist nicht möglich. Die taktische Reserve kann nur in einem unter Punkt 23.14 festgeschriebenen Läufe (1-12) eingesetzt werden. Die Technische Abnahme der Motorräder erfolgt in der Zeit von 1 Stunde vor Beginn des Trainings bis zum Beginn der Wertungsläufe, und ist Voraussetzung für eine Teilnahme an Training und Rennen. Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, sein Motorrad bzw. seine Motorräder so frühzeitig der Technischen Abnahme vorzuführen, dass seine Teilnahme an Training und/oder Rennen gewährleistet ist. Jede Mannschaft legt zur technischen Abnahme 9 Reifen oder 18 Seiten vor, die gekennzeichnet werden, und mit denen die Wertungsläufe zu bestreiten sind. Den Mannschaften ist die Möglichkeit eines Trainings von 2 x 3 Minuten einzuräumen. Ein StartbandTraining ist nicht vorgeschrieben. Die Trainingszeiten werden in der Ausschreibung bekannt gegeben und sind so zu planen, dass das Training spätestens 30 Minuten vor Beginn der Liga-Läufe abgeschlossen ist. Zwischen Ende des Trainings und Beginn des ersten Wertungslaufes dürfen max. 3 Stunden liegen. Für die Fahrer ist die Teilnahme am Training freigestellt. Bahndienst ist in Absprache mit dem Schiedsrichter bei Bedarf durchzuführen. Jeder Veranstalter ist verpflichtet pro Wertungslauf zur Deutschen Speedway Bundesliga wahlweise jeweils einen der folgenden Wettbewerbe auszutragen: - die Klassen Junior A oder Junior B oder Junior C oder eine gemeinsame Klasse U21 und B-Lizenz 500 - einen SBM-/ NBM- Qualifikationslauf zur Deutschen Speedway U21 Meisterschaft - einen Wertungslauf zum Speedway Team Cup Diese Wettbewerbe können im Rahmen des Wertungslaufes zur Deutschen Speedway Bundesliga oder optional an einem anderen Veranstaltungstag ausgetragen werden. Die Ergebnisse dieser Klassen werden nicht in das Liga-Ergebnis aufgenommen. Ein Einsatz in diesen Klassen und in einer Ligamannschaft am gleichen Tag ist nicht erlaubt. Bei Frühstart (Bandberühren oder -reißen) hat der Fahrer die Möglichkeit an einem 2. Start teilzunehmen. Er muss dazu seine ursprüngliche Startposition 15 m hinter der Startlinie zurückversetzt einnehmen. Bei erneutem Fehlstart wird der Fahrer vom Lauf ausgeschlossen. Vor Beginn der Veranstaltung ist eine Mannschaftsleiterbesprechung durchzuführen. Die Mannschaftsleiter sind verpflichtet, an dieser Besprechung teilzunehmen. Ort und Zeitpunkt (ca. 2 Stunden vor dem in der Ausschreibung festgelegten Start des ersten Laufes) sind in der Ausschreibung bekannt zu geben. Bis zwei Stunden vor Rennbeginn kann die Mannschaft umbesetzt werden. Der DMSB behält sich vor, ggf. noch ergänzende Bestimmungen zu erlassen. Den Veranstaltern wird zur Auflage gemacht, das Mannschaftsergebnis, die Einzellaufergebnisse sowie das Gesamtergebnis aller gewerteten Fahrer unmittelbar nach der Veranstaltung an die DMSB Geschäftsstelle 23 Austragungsbedingungen Deutscher Speedway-Paar-Cup 23.1 Der Deutsche Speedway Paar-Cup wird in einer Endlaufveranstaltung, ggf. mit vorgeschalteten Qualifikationsveranstaltungen, durchgeführt. Teilnahmeberechtigt am deutschen Speedway Paar-Cup sind Vereine, die im Besitz einer DMSB Bewerberlizenz sind. Vereine, die am SPC teilnehmen möchten, müssen bis 31.12. des Jahres ihre Einschreibung auf dem vorgesehenen Formular beim DMSB einreichen. Nach diesem Termin wird der 23.2 Stand: 28.2.2014 Seite 12 23.3 23.4 23.5 DMSB in Abhängigkeit vom Einschreibeergebnis die Teamnominierungen, die Startnummern- und Laufeinteilungen sowie Wertungspunktevergabe vornehmen und bekannt geben. Die namentliche Nennung der Fahrer durch die Vereine sowie die formgerechte Nennung der Fahrer erfolgt mind. 14 Tage vor der Veranstaltung. Zugelassen sind max. 3 Fahrer ab 15 Jahren, die im Besitz einer DMSB A- oder BLizenz sind. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit einem Hubraum von 350 ccm bis max. 500 ccm. Allen an der jeweiligen Veranstaltung beteiligten Fahrern ist die Möglichkeit eines Trainings von 1 x 3 Minuten einzuräumen. Die Form der Abwicklung ist dem Veranstalter freigestellt. Ein Startband-Training ist nicht vorgeschrieben. Die von einem Verein bei der Endlauf-Veranstaltung, ggf. auch mit Vor- und Semifinalläufen, sowie im Finallauf errungenen Punkte werden addiert. Der Verein mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Titel „Sieger Deutscher Speedway- Paar-Cup 2014“. Die weiteren Platzierungen ergeben sich sinngemäß. Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 – 3 entscheidet ein Stechen zwischen je einen Fahrer der Paare. Ab Platz 4 entscheidet: 1. die Majorität der besseren Plätze 2. das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. das Los Die Reisekostenvergütung (leistungsabhängiges Platzgeld) beträgt 3.500,-€. Die Angabe der Aufteilung erfolgt mit den Festlegungen gem. 23.2. 24. Austragungsbedingungen Deutsche Langbahn-Meisterschaft Solo 24.1 Die Deutsche Langbahn-Meisterschaft der Soloklasse wird in Vorlauf-Veranstaltungen im Rahmen regionaler Läufe (NBM/SBM) sowie in einer Endlauf-Veranstaltung durchgeführt. Maßgebend für die Zuordnung der Fahrer und Veranstalter zu einer der regionalen Meisterschaften ist der auf dem Lizenzantrag des Fahrers vermerkte Wohnsitz bzw. die Mitgliedschaft des Veranstalters zur jeweiligen Regionalgruppe. In Zweifelsfällen bzw. auf Antrag behält sich der DMSB eine abschließende Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Fahrers vor. Jeder Fahrer wird nur in der Regionalmeisterschaft seiner Region gewertet. Die einzelnen Veranstaltungen können sowohl auf Sand- als auch auf Grasbahnen stattfinden. Teilnahmeberechtigt an der Deutschen Langbahn-Meisterschaft sind Fahrer mit einer DMSB- A- oder DMSB-B-Lizenz. Der DMSB behält sich vor, in Ausnahmefällen weitere Fahrer zuzulassen. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit einem Hubraum bis max. 500 ccm. Die Mindestlänge der Bahn beträgt 426 m. Die Distanz der einzelnen Läufe beträgt 4 Runden. Die Teilnehmer am Endlauf zur Deutschen Langbahn-Meisterschaft werden im Wesentlichen aufbauend auf den Ergebnissen der regionalen Bahnmeisterschaften ermittelt. Der für die Endlauf-Qualifikation entscheidende Gesamtpunktestand ergibt sich aus der Addition der bis zum jeweiligen Stichtag im Rahmen der NBM bzw. SBM erzielten 6 besten Vorlaufergebnisse einschließlich evtl. Bonuspunkte, die an WM- und EM-Teilnehmer vergeben werden. Bonuspunkte erhalten Fahrer bzw. Reservefahrer für die WM- oder EM-Einsätze, die entweder zum Termin eines NBMbzw. SBM- Laufes oder einen Tag vor bzw. nach einem für sie maßgebenden regionalen Meisterschaftslauf stattfinden, und an dem sie aus diesem Grund nicht teilnehmen konnten. Für jeden dieser WM-, bzw. EM-Einsätze werden 2 Bonuspunkte an die betreffenden Fahrer vergeben (bei der Ermittlung des Endstandes der jeweiligen regionalen Meisterschaft bleiben diese Bonuspunkte jedoch unberücksichtigt). Für die Wertung der Ergebnisse aus den regionalen Meisterschafts-Wettbewerben gilt als Stichtag 18 Tage vor der Endlaufveranstaltung. Für den Endlauf qualifizieren sich anteilsmäßig die punktbesten Fahrer der NBM und SBM sowie 2 Reservefahrer aus der jeweiligen Region des Veranstaltungsortes. 2 weitere Fahrer werden vom DMSB, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit, zum Endlauf gesetzt. Der DMSB kann die am Stichtag erstplatzierten B-Lizenz-Fahrer der SBM und NBM zum Endlauf zulassen. Die für den Endlauf qualifizierten Inter-Lizenz-Fahrer sind damit auch gleichzeitig zur Teilnahme verpflichtet. Der Einsatz der Reservefahrer bzw. deren Wertung beim Endlauf regelt sich nach den Wettbewerbsbestimmungen der FIM für Bahnsport. Sofern für die Deutsche Langbahn-Meisterschaft nicht genügend Fahrer zur Verfügung stehen, kann der DMSB weitere DMSB-B-Lizenz-Fahrer nominieren. 24.2 24.3 24.4 24.5 Stand: 28.2.2014 Seite 13 24.6 24.7 24.8 Für die Endlauf-Veranstaltung werden Startnummern vom DMSB vergeben. Das Laufschema einschließlich Punkteverteilung, die Wertung einschließlich Preisgeldaufteilung sowie die Möglichkeit zusätzlicher Läufe wird 2 Wochen vor der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Teilnehmerfeld durch den DMSB festgelegt. Die von einem Fahrer bei der Endlauf-Veranstaltung in den Vor- und Semifinalläufen sowie im Finallauf errungenen Punkte werden addiert. Der Fahrer mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erringt den Titel „Deutscher Langbahn-Meister 2014“ Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. die Majorität der besseren Plätze 2. das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. das Los (ausgenommen bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3). Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3 wird ein Stechen gefahren. Preisgeld bei der Endlaufveranstaltung (die Auszahlung von Reisekosten entfällt). Das Gesamtpreisgeld beträgt € 7.500,00. 25. Austragungsbedingungen Deutsche Langbahn-Meisterschaft Seitenwagen 25.1 Die Deutsche Langbahn-Meisterschaft Seitenwagen wird in Vorlauf-Veranstaltungen im Rahmen regionaler Läufe (NBM/SBM) sowie in einer Endlauf-Veranstaltung durchgeführt. Maßgebend für die Zuordnung der Fahrer und Veranstalter zu einer der regionalen Meisterschaften ist der auf dem Lizenzantrag des Fahrers vermerkte Wohnsitz bzw. die Mitgliedschaft des Veranstalters zur jeweiligen Regionalgruppe. In Zweifelsfällen bzw. auf Antrag behält sich der DMSB eine abschließende Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Fahrers vor. Jeder Fahrer wird nur in der Regionalmeisterschaft seiner Region gewertet. Die einzelnen Veranstaltungen können sowohl auf Sand- als auch auf Grasbahnen stattfinden. Teilnahmeberechtigt an der Deutschen Langbahn-Meisterschaft Seitenwagen sind nur Fahrer und Beifahrer mit einer DMSB-A - oder DMSB-B-Lizenz. Der DMSB behält sich vor, in Ausnahmefällen weitere Fahrer zuzulassen. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit Seitenwagen mit einem Hubraum bis max. 500 ccm. Die Mindestlänge der Bahn beträgt 426 m. Die Distanz der einzelnen Läufe beträgt 4 Runden. Die Teilnehmer am Endlauf werden aufbauend auf den Ergebnissen der Läufe zur Nord- bzw. Süddeutschen BahnMeisterschaft ermittelt. Der für die Endlauf-Qualifikation entscheidende Gesamtpunktestand ergibt sich aus der Addition der zum jeweiligen Stichtag erzielten 6 besten Vorlaufergebnisse im Rahmen der NBM bzw. SBM. Für die Wertung der Ergebnisse aus den regionalen Meisterschafts-Wettbewerben gilt als Stichtag 18 Tage vor der Endlaufveranstaltung. Die punktbesten Fahrer aus beiden Regionen sowie 2 Reservefahrer aus der jeweiligen Region des Veranstaltungsortes qualifizieren sich anteilsmäßig für den Endlauf und sind damit gleichzeitig auch zur Teilnahme verpflichtet. Der DMSB kann die bis zu 4 besten DMSB-B-Lizenz-Gespanne ebenfalls nominieren. Der Einsatz der Reserve-Gespanne bzw. deren Wertung regelt sich nach den Wettbewerbsbestimmungen der FIM für den Bahnsport. Sofern für die Deutsche Langbahn-Meisterschaft nicht genügend Gespanne zur Verfügung stehen, kann der DMSB weitere DMSB-B-Lizenz-Gespanne nominieren. Für die Endlauf-Veranstaltungen werden die Startnummern vom DMSB vergeben. Das Laufschema einschließlich Punkteverteilung, die Wertung einschließlich Preisgeldaufteilung sowie die Möglichkeit zusätzlicher Läufe wird 2 Wochen vor der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Teilnehmerfeld durch den DMSB festgelegt. Die von einem Fahrer bei der Endlauf-Veranstaltung in den Vor- und Semifinalläufen, sowie im Finallauf errungenen Punkte werden addiert. Der Fahrer/Beifahrer mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Titel Deutscher Langbahn-Meister 2014 Klasse Seitenwagen / Fahrer bzw. Deutscher Langbahn-Meister 2014 Klasse Seitenwagen / Beifahrer Die weiteren Platzierungen ergeben sich sinngemäß. Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. die Majorität der besseren Plätze 2. das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. das Los Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3 wird ein Stechen gefahren. 25.2 25.3 25.4. 25.5. 25.6. 25.7 Stand: 28.2.2014 Seite 14 25.8 Preisgeld bei der Endlaufveranstaltung Das Gesamtpreisgeld beträgt € 5.200,00. 26. Austragungsbedingungen Deutscher Langbahn-Pokal Solo 26.1 Der Deutsche Langbahn-Pokal der Soloklasse wird in Vorlauf-Veranstaltungen im Rahmen regionaler Läufe (NBM/SBM) sowie in einer Endlauf-Veranstaltung durchgeführt. Maßgebend für die Zuordnung der Fahrer und Veranstalter zu einer der regionalen Meisterschaften ist der auf dem Lizenzantrag des Fahrers vermerkte Wohnsitz bzw. die Mitgliedschaft des Veranstalters zur jeweiligen Regionalgruppe. In Zweifelsfällen bzw. auf Antrag behält sich der DMSB eine abschließende Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Fahrers vor. Jeder Fahrer wird nur in der Regionalmeisterschaft seiner Region gewertet. Die einzelnen Veranstaltungen können sowohl auf Sand- als auch auf Grasbahnen stattfinden. Teilnahmeberechtigt am Deutschen Langbahn-Pokal sind nur Fahrer mit einer DMSB-B-Lizenz. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit einem Hubraum bis max. 500 ccm. Die Mindestlänge der Bahn beträgt 426 m. Die Distanz der einzelnen Läufe beträgt 4 Runden. Die Teilnehmer am Endlauf zum Deutschen Langbahn-Pokal werden aufbauend auf den Ergebnissen der Läufe zum Nord- bzw. Süddeutschen Bahn-Pokal ermittelt. Der für die Endlauf-Qualifikation entscheidende Gesamtpunktstand ergibt sich aus der Addition der bis zum jeweiligen Stichtag erzielten 6 besten Vorlaufergebnisse im Rahmen des NBP bzw. SBP. Für die Wertung der Ergebnisse aus den regionalen Meisterschafts-Wettbewerben gilt als Stichtag 18 Tage vor der Endlaufveranstaltung. Die punktbesten Fahrer aus beiden Regionen sowie 2 Reservefahrer aus der jeweiligen Region des Veranstaltungsortes qualifizieren sich anteilsmäßig für den Endlauf und sind damit gleichzeitig auch zur Teilnahme verpflichtet. Der Einsatz der Reservefahrer bzw. deren Wertung beim Endlauf regelt sich nach den Wettbewerbsbestimmungen der FIM für Bahnsport. Für die Endlauf-Veranstaltung werden Startnummern vom DMSB vergeben. Das Laufschema einschließlich Punkteverteilung, die Wertung einschließlich Preisgeldaufteilung sowie die Möglichkeit zusätzlicher Läufe wird 2 Wochen vor der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Teilnehmerfeld durch den DMSB festgelegt. Die von einem Fahrer bei der Endlauf-Veranstaltung in den Vor- und Semifinalläufen sowie im Finallauf errungenen Punkte werden addiert. Der Fahrer mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erringt den Titel „Sieger Deutscher Langbahn-Pokal 2014“. Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. die Majorität der besseren Plätze 2. das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. das Los (ausgenommen bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3). Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3 wird ein Stechen gefahren. Preisgeld bei der Endlaufveranstaltung (die Auszahlung von Reisekosten entfällt): Das Gesamtpreisgeld beträgt € 2.500,00 26.2 26.3 26.4 26.5 26.6 26.7 26.8 27. Austragungsbedingungen Deutscher Langbahn-Pokal Seitenwagen 27.1 Der Deutsche Langbahn-Pokal Seitenwagen wird in Vorlauf-Veranstaltungen im Rahmen regionaler Läufe (NBM/SBM) sowie in einer Endlauf-Veranstaltung durchgeführt. Maßgebend für die Zuordnung der Fahrer und Veranstalter zu einer der regionalen Meisterschaften ist der auf dem Lizenzantrag des Fahrers vermerkte Wohnsitz bzw. die Mitgliedschaft des Veranstalters zur jeweiligen Regionalgruppe. In Zweifelsfällen bzw. auf Antrag behält sich der DMSB eine abschließende Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Fahrers vor. Jeder Fahrer wird nur in der Regionalmeisterschaft seiner Region gewertet. Die einzelnen Veranstaltungen können sowohl auf Sand- als auch auf Grasbahnen stattfinden. Teilnahmeberechtigt am Deutschen Langbahn-Pokal der Seitenwagen sind nur Fahrer und Beifahrer mit einer DMSB-BLizenz. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit Seitenwagen mit einem Hubraum bis max. 500 ccm. 27.2 27.3 Stand: 28.2.2014 Seite 15 27.4 27.5 27.6 27.7 27.8. 28. 28.1 28.2 28.3 28.4 28.5 28.6 28.7 Lauf 1 Lauf 2 Lauf 3 Lauf 4 Lauf 5 Lauf 6 Lauf 7 Lauf 8 Lauf 9 Lauf 10 Lauf 11 Lauf 12 28.8 Die Mindestlänge der Bahn beträgt 426 m. Die Distanz der einzelnen Läufe beträgt 4 Runden. Die Teilnehmer am Endlauf zum Langbahn-Pokal, werden aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der Läufe zur Nord- bzw. Süddeutschen Bahn-Meisterschaft ermittelt und vom DMSB nominiert. Der Einsatz der Reserve-Gespanne bzw. deren Wertung regelt sich nach den Wettbewerbsbestimmungen der FIM für den Bahnsport. Für die Endlauf-Veranstaltungen werden die Startnummern vom DMSB vergeben. Das Laufschema einschließlich Punkteverteilung, die Wertung einschließlich Preisgeldaufteilung sowie die Möglichkeit zusätzlicher Läufe wird 2 Wochen vor der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Teilnehmerfeld durch den DMSB festgelegt. Die von einem Fahrer bei der Endlauf-Veranstaltung in den Vor- und Semifinalläufen, sowie im Finallauf errungenen Punkte werden addiert. Der Fahrer/Beifahrer mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Titel „Sieger Deutscher Langbahn-Pokal 2014 – Klasse Seitenwagen / Fahrer“ bzw. „Sieger Deutscher Langbahn-Pokal 2014 – Klasse Seitenwagen / Beifahrer“ Die weiteren Platzierungen ergeben sich sinngemäß. Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. die Majorität der besseren Plätze 2. das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. das Los Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3 wird ein Stechen gefahren. Preisgeld bei der Endlaufveranstaltung Das Gesamtpreisgeld beträgt € 2.000,00. Austragungsbedingungen Deutsche Ice Speedway Meisterschaft Siehe www.dmsb.de Die Deutsche Ice Speedway Meisterschaft der Soloklasse wird in einer Finalveranstaltung, gegebenenfalls im Rahmen eines Europa offenen/Internationalen Rennens durchgeführt. Wertungsberechtigt für die Deutsche Ice Speedway Meisterschaft sind Fahrer mit einer DMSB-A- oder DMSB-B-Lizenz. Zugelassen sind Bahn-Motorräder mit einem Hubraum bis max. 500 ccm. Die Mindestlänge der Bahn beträgt 300 m. Die Distanz der einzelnen Läufe beträgt 4 Runden. Für die Endlauf-Veranstaltung werden Startnummern vom Veranstalter vergeben. Das Laufschema einschließlich Punkteverteilung, die Wertung sowie die Möglichkeit zusätzlicher Läufe wird 2 Wochen vor der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Teilnehmerfeld durch den Veranstalter in Zusammenarbeit mit dem DMSB festgelegt. Der bestplatzierte Fahrer im Wertungsbereich zur Deutsche Ice Speedway Meisterschaft erringt den Titel „Deutscher Ice Speedway Meister 2014“ Startaufstellung von innen nach außen: Rot Startnummer 2 Startnummer 8 Startnummer 10 Startnummer 7 Startnummer 11 Startnummer 3 Startnummer 4 Startnummer 1 Startnummer 5 Startnummer 9 Startnummer 6 Startnummer 12 Blau Startnummer 3 Startnummer 5 Startnummer 11 Startnummer 9 Startnummer 2 Startnummer 6 Startnummer 8 Startnummer 12 Startnummer 7 Startnummer 4 Startnummer 10 Startnummer 1 Weiß Startnummer 1 Startnummer 6 Startnummer 12 Startnummer 4 Startnummer 5 Startnummer 10 Startnummer 2 Startnummer 3 Startnummer 9 Startnummer 7 Startnummer 8 Startnummer 11 Gelb Startnummer 4 Startnummer 7 Startnummer 9 Startnummer 1 Startnummer 8 Startnummer 12 Startnummer 10 Startnummer 6 Startnummer 11 Startnummer 2 Startnummer 3 Startnummer 5 In den einzelnen Läufen erhalten die Fahrer entsprechend ihrer jeweiligen Platzierung folgende Punkte: Platz: 1 2 3 4 Punkte: 3 2 1 0 Stand: 28.2.2014 Seite 16 28.9 28.10 28.11 Die von einem Fahrer in den Läufen 1 bis 12 errungenen Punkte werden addiert und ergeben ein entsprechendes Zwischenklassement. Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. Die Majorität der besseren Plätze 2. Das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. Das Los In den Finalläufen C - A sind die nach dem Zwischenklassement platzierten Fahrer zugelassen. Es starten: Finale C Fahrer mit den Platzziffern 9 - 12 Finale B Fahrer mit den Platzziffern 5 – 8 Finale A Fahrer mit den Platzziffern 1 - 4 Die Startplätze zu den Finalläufen können von den Fahrern nach ihrer Zwischenplatzierung gewählt werden, der Besserplatzierte jeweils zuerst. Sofern qualifizierte Fahrer zu den Finalläufen nicht antreten können, werden diese nicht durch nachfolgende Fahrer ersetzt und erhalten automatisch den letzten Wertungsplatz des entsprechenden Finales. Die Gesamtplatzierung ergibt sich ausschließlich aus der Platzierung im jeweiligen Finale C – B – A Platzierung Finale Gesamtplatzierung DM 28.12 1. A 1. 2. A 2. 3. A 3. 4. A 4. 1. B 5. 2. B 6. 3. B 7. 4. B 8. 1. C 9. 2. C 10. 3. C 11. 4. C 12. Die Durchführung zusätzlicher Läufe ist nur vor Lauf 1 bzw. nach Lauf 3, 6, 9, und 12 gestattet, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Durchführung der Wertungsläufe nicht beeinflusst oder gefährdet wird. Wird eine Veranstaltung abgebrochen, erfolgt eine Wertung unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abbruchs gemäß dem Zwischenstand nach Lauf 6, 9 oder 12. Bei Abbruch vor Lauf 6 erfolgt keine Wertung. 29. Austragungsbedingungen dmsj Deutsche Jugend Bahnsport Meisterschaft 29.1 Die Qualifikation für die dmsj Bahnsport-Jugendmeisterschaft wird in Vorlauf-Veranstaltungen der Regionalmeisterschaften von SMB/NBM sowie das Finale in einer Endlaufveranstaltung durchgeführt. Die einzelnen Veranstaltungen können auf einer Sand-, Gras- oder Speedwaybahn stattfinden mit einer Maximallänge von 700 Meter. Zugelassen werden nur Motorräder, die den Technischen Bestimmungen der FIM bzw. Bestimmungen des DMSB entsprechen. Teilnahmeberechtigt an der dmsj Bahnsport Jugend-Meisterschaft sind Fahrer der entsprechenden Altersklassen, die im Besitz einer gültigen B- oder C-Lizenz des DMSB sind. Die Teilnehmer an der Endlaufveranstaltung werden vom DMSB informiert. Die Nennung ist an den jeweiligen Veranstalter einzureichen. Jeder Fahrer kann nur in einer Klasse der dmsj Bahnsport Jugend-Meisterschaft teilnehmen. Der für den Endlauf entscheidende Punktestand ergibt sich aus der Addition der 6 besten Ergebnisse im Rahmen der NBM/SBM in der jeweiligen Klasse erzielten Ergebnisse. Für die Wertung der Ergebnisse aus den regionalen Meisterschafts-Wettbewerben gilt als Stichtag 18 Tage vor der Endlaufveranstaltung. Für den Endlauf qualifizieren sich aus der NBM bzw. SBM insgesamt anteilmäßig 12 Fahrer sowie 2 Reservefahrer (diese aus der jeweiligen Veranstalterregion) je Klasse. Die Vergabe der Startnummern und die Laufeinteilung für die Endlaufveranstaltung werden zur Endlaufveranstaltung bekannt gegeben. Allen an der Veranstaltung beteiligten Fahrern ist die Möglichkeit eines Trainings von mind. 2 x 3 Minuten einzuräumen. Die Form der Abwicklung ist dem Veranstalter freigestellt. Ein Startbandtraining ist nicht vorgeschrieben. Die Meisterschaft wird in allen Klassen, in 4 Punkteläufen je Teilnehmer und einem Finallauf, an dem die jeweils punktbesten Fahrer teilnehmen, durchgeführt. Dabei sollen die Ersatzfahrer mindestens einmal zum Einsatz kommen. Nach dem dritten Durchgang sollen die punktschwächsten Fahrer aussetzen und die Ersatzfahrer zum Einsatz kommen, wenn sie rennbedingt nicht schon im Einsatz waren oder im Einsatz sind. Die Distanz der einzelnen Läufe beträgt 3 Runden. Über die Endplatzierung entscheidet die Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3 wird ein Stechen gefahren. Bei den weiteren Plätzen: 1. 2. 3. 29.2 29.3 29.4 29.5 29.6 29.7 29.8 29.9 Stand: 28.2.2014 Seite 17 29.10 29.11 Bei Punktgleichheit entscheidet: 1. die Majorität der besseren Plätze 2. das bessere Ergebnis beim direkten Aufeinandertreffen der punktgleichen Fahrer 3. das Los Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 bis 3 wird ein Stechen gefahren. Bei vorzeitigem Abbruch erfolgt eine Wertung unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abbruchs, gemäß dem Zwischenstand nach 2, 3 bzw. 4 Durchgängen. Wenn die Veranstaltung ausfällt, bzw. vor dem 2. Durchgang abgebrochen wird, entscheidet der DMSB über eine ggf. stattfindende Ersatzveranstaltung. Alle Teilnehmer dürfen maximal zwei Reifenseiten für das Rennen kennzeichnen lassen. Es dürfen dann ausschließlich diese gekennzeichneten Seiten verwendet werden. Der unter Beachtung der vorstehenden Festlegungen erstplatzierte Fahrer erhält den Titel dmsj Deutscher Jugend Bahnsport Meister 2014 / Junior A dmsj Deutscher Jugend Bahnsport Meister 2014 / Junior B dmsj Deutscher Jugend Bahnsport Meister 2014 / Junior C Die weiteren Platzierungen ergeben sich ebenfalls aus den vorgenannten Regelungen. Stand: 28.2.2014 Seite 18