Der Eintritt in die katholische Kirche
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Der Eintritt in die katholische Kirche
Der Eintritt in die katholische Kirche C C C Wiederaufnahme in die Kirche Erwachsenentaufe Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche Ein pastoraler Leitfaden Bischöfliches Ordinariat Speyer Dezember 2005 Gliederung des pastoralen Leitfadens: 0. Vorwort S. 3 1. 2. 3. Das erste Gespräch Zuständigkeit Vorbereitung Wiederaufnahme Erwachsenentaufe Die Aufnahme in die volle Gemeinschaft der Kirche Katechumenatsgruppen - Glaubensgruppen Antrag Hinweise zur Feier Meldung der Amtshandlung Hinweise zu kirchenrechtlich relevanten Einzelfragen Empfohlene Literatur Literatur zur Erwachsenentaufe Katechismen Weitere Glaubenskompendien für Erwachsene Weitere Informationen und Adressen Anschriften der Kontaktstellen für den Kircheneintritt Kontaktadressen der Katechumenatsgruppen Ansprechpartner im Bischöflichen Ordinariat für weitere Fragen S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. 3 4 5 5 6 7 7 8 9 10 10 13 13 14 15 16 17 18 19 3.1. 3.2. 3.3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 9.1. 9.2. 9.3. 10. 10.1. 10.2. 10.3. Anhang: Feier der Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche Impressum: Bischöfliches Ordinariat Speyer, Hauptabteilung I: Pastorale Dienste und Gemeindearbeit, Webergasse 11, 67346 Speyer Druck: Progressdruck GmbH Speyer 2 Seiten 1-6 0. Vorwort Im Advent 2005 startet die Diözese Speyer zusammen mit den anderen Diözesen in Rheinland-Pfalz eine Initiative zum Eintritt in die katholische Kirche. Angesprochen werden Menschen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten wollen und Nichtchristen, die sich für das Christsein interessieren und sich taufen lassen wollen. Im Blick sind darüber hinaus auch diejenigen, die konvertieren wollen. Der vorliegende pastorale Leitfaden enthält wichtige pastorale und kirchenrechtliche Hinweise und ist eine Ergänzung zur der vom Bischöflichen Ordinariat herausgegebenen Handreichung für das Pfarrbüro. Er ist gedacht für den Pfarrer, die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Pfarrsekretärin. 1. Das erste Gespräch Menschen, die wieder in die Kirche eintreten wollen, konvertieren oder die Taufe empfangen wollen, kommen auf ganz unterschiedlichen Wegen mit der Kirche in Kontakt. Manche wenden sich direkt an die nächstgelegene Pfarrei, andere haben sich an ganz unterschiedlichen Stellen erkundigt und wieder andere haben über das Internet den Weg zur Kirche gefunden. Es versteht sich von selbst, dass diese Menschen bei ihrer ersten Kontaktaufnahme einer offenen und wohlwollenden Atmosphäre begegnen sollten. Wichtig ist, dass nach einer ersten Kontaktaufnahme dieser Interessenten auf jeden Fall ein Seelsorge gespräch mit einem Pfarrer oder einer anderen pastoralen Mitarbeiterinnen bzw. einem Mitarbeitern zustande kommt. So unterschiedlich die Wege sind, so unterschiedlich sind die Biografien und die Motive dieser Menschen. Aus diesem Grund kann die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die Kirche nur ein individueller Vorgang sein. Hauptziel des Erstgeprächs muss es sein, den Menschen aufzuzeigen, dass die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die Kirche weder ein bloß bürokratischer, unmittelbar zu vollziehender Akt sein kann, noch dass es darum gehen darf, rigoros bestimmte Leistungen abzuverlangen. Der Weg des Hineinwachsens in die Kirche und in den Glauben sollte deshalb bei diesem Erstgespräch miteinander besprochen werden. 3 2. Zuständ igkeit Der Pfarrer des Wohnorts Zuständig für Erwachsenentaufe, Aufnahme und Wiederaufnahme in die katholische Kirche ist jeder Pfarrer für die zum Gebiet seiner Pfarrei gehörenden Personen. Der Leiter einer Kontaktstelle für den Kircheneintritt Mit der Einrichtung regionaler Kontaktstellen für Kircheneintritt wird zusätzlich eine überpfa rrliche Zuständigkeit bei jedem Leiter einer Kontaktstelle begründet. Zuständigkeit bedeutet in beiden Fällen, dass der betreffende Priester nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, den Bewerber, der sich an ihn wendet, auf seinem Weg in die Kirche zu begleiten. Weitere - nicht zuständige - Seelsorger Ein nicht zuständiger Seelsorger kann diese Begleitung ebenfalls vornehmen, er muss das aber nicht tun, sondern kann einen Interessenten auch an den zuständigen Priester verweisen. Wenn ein nicht zuständiger Seelsorger jemanden auf Taufe, Konversion oder Wiederaufnahme vorbereitet, muss er auf jeden Fall den zuständigen Wohnsitzpfarrer ins Benehmen setzen. Seelsorgliche Mitarbeiter der Pfarrei können vom Pfarrer mit der Vorbereitung des Bewerbers beauftragt werden. Menschen, die nicht getauft sind, haben in der Regel auch keinen Kontakt zu einer Pfarrei. Dies gilt meist auch für solche, die aus der Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören. Um ihnen den Weg zur katholischen Kirche zu erleichtern, werden ab Dezember 2005 in der Diözese Speyer “Kontaktstellen für den Kircheneintritt” eingerichtet und Priester mit der Leitung dieser Stellen beauftragt. Diese sind über ihre eigene Pfarrei hinaus generell für diese drei Intessentengruppen zuständig. Die Kontaktstellen für den Wiedereintritt haben immer nur eine ergänzende Funktion und ersetzen keinesfalls die Zuständigkeit der 4 Ortspfarrer. Von diesen regionalen Eintrittstellen wird immer auch auf die zuständige Heimatpfarrei der Bewerberinnen und Bewerber hingewiesen. - Umgekehrt können in bestimmten Fällen (z.B. wenn ein Pfarrer aus zeitlichen Gründen nicht anwesend sein kann) Menschen von einer Pfarrei an eine Kontaktstelle für den Kircheneintritt weiter vermittelt werden. In unserem Bistum gibt es acht Kontaktstellen für den Kircheneintritt. Die Anschriften finden Sie am Ende des Leitfadens unter 10.1. 3. Vorbereitung Dem begleitenden Seelsorger stellt sich meist schon im ersten Gespräch die Frage: Welche Schritte der Vorbereitung sind nötig? Was ist der Bewerberin oder dem Bewerber abzuverlangen? Diese Frage ist je nach Fall und individuellen Voraussetzungen unterschiedlich zu beantworten. Von Belang ist insbesondere, ob es sich um eine Wiederaufnahme, eine Erwachsenentaufe oder eine Konversion handelt. 3.1. Wiederaufnahme In der Regel werden vor einer Wiederaufnahme ein bis zwei eingehende Gespräche mit dem Wiedereintrittswilligen genügen. Dabei ist es wichtig, den Menschen zu verstehen, seine damaligen Beweggründe zum Kirchenaustritt anzuhören, Enttäuschungen und Konflikte noch einmal anzusprechen, damit sie überwunden werden können. Soweit Missverständnisse über einzelne kirchliche Positionen zu Tage treten, sind sie auszuräumen. Wichtig ist das Interesse des Seelsorgers an der persönlichen Lebensgeschichte des Gesprächspartners. Es sollte an die Würde und Unverlierbarkeit der Taufe erinnert und die Freude über den Entschluss zur Rückkehr in die Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht werden. Das Bewusstsein für die Kirchenstrafe der Exkommunikation als rechtliche Folge des Kirchenaustritts ist meist nicht vorhanden. Im Zusammenhang einer umfassenden Betrachtung der Lebenssituation sollte diese Tatsache sehr behutsam aufgezeigt werden. 5 Der Seelsorger sollte im Gespräch zur Wiederaufnahme eine nachfolgende rege Glaubens- und Sakramentenpraxis nicht unmittelbar einfordern. Erwartungen sollen zwar deutlich, aber in behutsamer Weise formuliert werden. Nicht jeder Bewerber ist in seiner Glaubensentwicklung gleich weit fortgeschritten. Dennoch hat er ein Recht auf Wiederaufnahme, wenn er seine Distanzierung von der kirchlichen Gemeinschaft zurücknimmt und sich zum katholischen Glauben bekennt. Je nach Voraussetzungen und Lebenssituation der Bewerber ist den Bewerbern die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe zu empfehlen. Die Bewerber sollten allerdings die Bereitschaft mitbringen, diese Gruppe wenigstens drei Monate lang zu besuchen (siehe dazu Kapitel 4: Katechumenatsgruppen und Glaubensgruppen). Die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe darf allerdings nicht zur Bedingung gemacht werden. 3.2. Erwa chsenentaufe Die Vorbereitung auf die Taufe beinhaltet naturgemäß einen längeren Weg des Lernens und Einübens. Nach dem Erstgespräch wird der Seelsorger nach Möglichkeit den Kontakt zu einer Katechumenatsgruppe (siehe dazu Kapitel 4) vermitteln. Dort macht sich der Taufbewerber über mehrere Monate hinweg in Glaubensgesprächen, in der Mitfeier von Gottesdiensten und in der Teilnahme am Leben einer Pfarrgemeinde mit Lehre und Leben der katholischen Kirche vertraut. Wenn die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe auf Grund der Entfernung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, kann der Seelsorger den Katechumenen auch in Einzelgesprächen und durch Einbeziehung in das pfarrliche Leben auf den Empfang der Taufe vorbereiten. Das Referat Gemeindekatechese im Bischöflichen Ordinariat ist bei der inhaltlichen Planung dieser begleitenden Vorbereitung gerne behilflich. Die Vorbereitung wird in der Regel ein Jahr dauern, damit es möglich ist, die Fülle des Kirchenjahrs kennen zu lernen. Je nach individueller Ausgangssituation des Taufbewerbers kann diese Zeit kürzer oder länger angesetzt werden. Taufbewerber und begleitender Seelsorger sollten in jedem Fall einvernehmlich den zeitlichen Rahmen abstecken. 6 3.3. Die Aufna hme in die volle Gemeinschaft der Kirche Wer als Getaufter aus einer anderen Gemeinschaft in die katholische Kirche aufgenommen werden möchte, hat in der Regel schon einen längeren Lebensweg als Christ hinter sich. Er wird sich mindestens mit einigen Aspekten und Lebensäußerungen der katholischen Kirche schon eingehender auseinandergesetzt haben. Möglicherweise nimmt er schon länger am gottesdienstlichen Leben teil. Dennoch ist es notwendig und sinnvoll, dass ein nichtkatholischer Christ vor seiner Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche sich mit deren Glauben und Glaubenspraxis vertraut macht. Dies kann durch Gespräche mit dem begleitenden Seelsorger geschehen. Ergänzend kann der Seelsorger den Bewerber in eine Katechumenats- oder Glaubensgruppe (siehe dazu Kapitel 4) vermitteln. Die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe darf allerdings nicht zur Bedingung gemacht werden. Die Dauer der Vorbereitung wird sich - je nach den persönlichen Voraussetzungen - sinnvollerweise auf einige Monate erstrecken. 4. Katechumenatsgruppen und Glaubensgruppen In den Katechumenatsgruppen werden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Biographien, Fragen und Voraussetzungen wichtige Themen des katholischen Glaubens besprochen; außerdem werden die geprägten Zeiten des Kirchenjahres mit einbezogen. Durch liturgische Elemente und Übergabefeiern werden die Bewerber in das Geheimnis des Glaubens eingeführt. In den Gruppen sind auch die Bewerber anderer Pfarreien willkommen. Im Bistum Speyer gibt es zur Zeit drei arbeitende Katechumenatsgruppen (Ludwigshafen, Neustadt, Ramstein). Drei weitere Gruppen werden bis Januar eingerichtet (Landau, Kaiserslautern, Pirmasens/WaldfischbachBurgalben). Die Adressen finden Sie am Ende in Kapitel 10.2. In der Diözese Speyer werden an unterschiedlichen Orten Exerzitien im Alltag und Glaubenskurse angeboten. Am Ende dieser Veranstaltungs- 7 reihen bilden sich immer wieder Glaubensgruppen, die dauerhaft zusammen bleiben. Die Exerzitien im Alltag und Glaubenskurse können im Sinne der Vertiefung weiter empfohlen werden. Menschen, die einen längeren Vorbereitungsweg bis zum Eintritt bzw. Wiedereintritt gegangen sind, suchen nicht selten intensiven Austausch und Beheimatung. Sie können an eine Gruppe in Wohnortnähe vermittelt werden. Die aktuellen Kontaktadressen erhält man C auf der offiziellen Homepage des Bistums Speyer www.bistumspeyer.de im Internet unter “Sprititualität - Exerzitien Netzwerk Saar-/Pfalz” oder C beim Bischöflichen Ordinariat, Abteilung Spirituelle Bildung / Exerzitienwerk, Kleine Pfaffengasse 16, 67346 Speyer, T. 06232 102 246 (Dr. Peter Hundertmark) 5. Antrag Wenn die Bewerberin oder der Bewerber ausreichend vorbereitet ist, ist die Taufe, die Konversion oder die Wiederaufnahme beim Generalvikar zu beantragen. Dies muss schriftlich geschehen. Ein bestimmtes Formular ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die in manchen Pfarreien verbreiteten Formulare des Maiß-Verlages zu Konversion und Rekonziliation können verwendet werden (Bezugsquelle siehe Handreichung für das Pfarrbüro F 3.2). Der Antrag ist von dem für die Vorbereitung zuständigen Priester zu stellen oder von dem Seelsorger, der mit dessen Einverständnis die Vorbereitung durchgeführt hat. Der Antrag muss so abgefasst sein, dass er einen zutreffenden Eindruck von der Person, ihrem Anliegen und ihren Beweggründen vermittelt. Welche Angaben im Einzelnen enthalten sein müssen, ist der Handreichung für das Pfarrbüro unter den Ordnungsziffern K 6.1 (Konversion), T 3.1 (Erwachsenentaufe) und W 1.1 (Wiederaufnahme) zu entnehmen. 8 6. Hinweise zur Feier Die Feier der Erwachsenentaufe und der Konversion ist nach dem in den einschlägigen liturgischen Büchern vorgeschriebenden Ritus zu feiern. Dies sind: C Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche. Nach dem Rituale Romanum. Studienausgabe, hg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier und Zürich, Einsiedeln/Köln/Freiburg/Wien 1991 (2. Auflage). (vergriffen) C Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche. Grundform. Manuskriptausgabe zur Erprobung, 2001. Bezug: Deutsches Liturgisches Institut, Postfach 2628, 54216 Trier Die seit Mai 2001 vorliegende Manusk riptausgab e berücksic htigt die Erfahrungen der letzten 20 Jahre und wurde von den Liturg. Kommissionen im deutsche n Sprach gebiet zur we iteren Erprobung frei gegeben. Sie löst damit das Kapitel I der Studienausgabe von 1975/1991 (s.o.) ab. C Die Feier der Aufnahme gültig Getaufter in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche. In den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs u. der Schweiz. Einsiedeln, Köln, Freiburg, Wien 2005. Die Wiederaufnahme wird von einem Priester in der Regel innerhalb einer schlichten Feier ohne Öffentlichkeit vollzogen. Die Aufnahme kann aber auch in einem Wortgottesdienst mit der Gemeinde oder in einer Eucharistiefeier (nach der Homilie) erfolgen, wenn die betreffende Person dies wünscht und es von der pastoralen Situation her sinnvoll ist. Form u n d O r t w e r d e n i m G e s p r ä c h ve r e i n bart. Eigens fü r d ie Wiederaufnahmefeier bestellte Zeugen sind in der Diözese Speyer nicht vorgeschrieben, aber es ist gut, wenn nahestehende Menschen dabei sind. C Für die Feier der Wiederaufnahme wird der vom Liturgischen Rat vorgeschlagene Ritus (siehe Anhang) empfohlen. 9 Mit der Bevollmächtigung durch den Generalvikar wird ein Willkommensbrief des Bischofs an die Bewerberin bzw. den Bewerber mitgeschickt. Dieses Schreiben soll innerhalb der Feier an geeigneter Stelle überreicht werden. 7. Meldung der Amtshandlung Wenn die Taufe, die Konversion oder die Wiederaufnahme erfolgt ist, muss die Amtshandlung an verschiedene kirchliche und staatliche Stellen gemeldet werden. Dies geschieht mit Hilfe der dafür vorgeschriebenen Formulare, die im Meldewesenprogramm MIP abrufbar sind. Den Pfarreien, die nicht an MIP angeschlossen sind, wird zusammen mit der Bevollmächtigung ein entsprechender Durchschreibesatz zugeschickt. Hinweise dazu finden sich in der Handreichung für das Pfarrbüro (siehe oben, Kapitel 5). 8. Hinweise zu kirchenrechtlich relevanten Einzelfragen Gültigkeit der Ehe Wenn Verheiratete um den Empfang der Taufe oder um die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die katholische Kirche bitten, muss immer die kanonische Gültigkeit ihrer Ehe geprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Ehe nach kirchlichem Recht ungültig ist, ist folgende Handlungsweise zu beachten. Ist die Ehe wegen Nichtbeachtung der kanonischen Eheschließungsform oder auf Grund eines dispensierbaren Ehehindernisses (z. B. Religionsverschiedenheit) ungültig und kann sie ohne Schwierigkeiten gültig gemacht werden, so ist dem Bewerber die Bereitschaft dazu abzuverlangen. Die Gültigmachung kann durch Nachholen der kanonischen Eheschließung (einfache Gültigmachung) oder als Sanatio in radice durch den Generalvikar geschehen (siehe dazu Handreichung für das Pfarrbüro S 1.1). Der Antrag auf Sanatio in radice ist in diesen Fällen nach Möglichkeit schon zusammen mit dem Antrag auf Erwachsenentaufe, Konversion oder Wiederaufnahme vorzulegen. 10 Bei Personen, die nach einer Scheidung erneut zivil geheiratet haben, kann die zweite Ehe häufig nicht kirchlich gültig gemacht werden. Eine solche Situation steht der erbetenen Taufe, Konversion oder Wiederaufnah me jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Auch wenn wiederverheiratete Geschiedene gewis sen Rechtsbe schränkunge n unterliegen, hat die Herstellung einer möglichst weitgehenden Gemeinschaft mit der katholischen Kirche in jedem Fall Vorrang. Taufe, Konversion oder Wiederaufnahme müssen und dürfen daher von Seiten des vorbereitenden Seelsorgers nicht ausschließlich deshalb verweigert werden, weil die bestehende Zivilehe kirchlich nicht geordnet werden kann. Wenn Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der geschiedenen Vorehe vorliegen, dann soll der vorbereitende Seelsorger eine nähere Prüfung in einem fachlichen Beratungsgespräch beim Bischöflichen Offizialat und gegebenenfalls die Einleitung eines Ehenichtigkeitsverfahrens dringend empfehlen. Im Falle der Erwachsenentaufe kommt praktisch immer ein Verfahren zur Erlangung der päpstlichen Dispens von der nicht sakramentalen Vorehe in Frage. Aber auch wenn der Bewerber sich aus persönlichen Gründen nicht im Stande sieht, ein möglich erscheinendes kirchliches Eheverfahren einzuleiten, ist aus diesem Grunde der Antrag auf Aufnahme in die katholische Kirche nicht abzuweisen. In der Vorbereitung muss dem Bewerber jedoch der Standpunkt der katholischen Kirche hinsichtlich der kirchenrechtlichen Stellung wiederverheirateter Geschiedener verständlich und klar erläutert werden. Dabei wird es insbesondere um die Frage des Kommunionempfangs gehen. Ziel der Vorbereitung ist eine eigenverantwortete Entscheidung des Bewerbers. Nur wenn dieser eine möglichst konkrete Vorstellung seiner künftigen Stellung in der Pfarrgemeinde hat, kann er eine solche Entscheidung treffen. Bei der Darlegung der kirchlichen Lehre und ihrer Anwendung im Blick auf die Glau bens- und S akramentspraxis des Bewerbers in seiner künftigen Pfarrgemeinde findet der vorbereitende Seelsorger unter anderem in folgenden Dokumenten Orientierung: 11 C Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben “Familiaris Consortio” über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute; erschienen in der Reihe “Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls”, Nr. 33; zu bestellen beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Gemeinsame Dienste, Postfach 29 62, 53019 Bonn, Fax: 0228 / 103-330, e-mail: [email protected]. C Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen Gemeinsames Schreiben und seelsorgliche Grundsätze der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz vom 10. Juli 1993, in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 1993, S. 63-74; nachzulesen im Internet auf der Seite: http://www.theologie.uni-wuerzburg.de/prak/thlw/wiederh/ obrhe01a.htm. C Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen vom 15. Oktober 1994, OVB 1994, S. 285-290. C Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: Erklärung zum Kommunionempfang wiederverheirateter Geschiedener vom 24. Juni 2000, L'Osservatore Romano deutsch vom 14. Juli 2000; nachzulesen im Internet auf der Seite: www.nomokanon.de unter “Rechtsquellen”. Empfang des Firmsakramentes Die Firmung Erwachsener behält sich in der Diözese Speyer Bischof Dr. Anton Schlembach selbst vor. Sie wird also in aller Regel nicht durch den Priester gespendet, der einen Erwachsenen tauft oder in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufnimmt bzw. wieder aufnimmt. Die Firmspendung durch den Priester wird nur in besonderen Ausnahmefällen auf entsprechenden Antrag vom Bischof genehmigt. Für alle Erwachsenen, die noch nicht gefirmt sind, findet jedes Jahr 12 Anfang November die Erwachsenenfirmung im Dom zu Speyer statt. Anmeldungen sind zu richten an das Bischöfliche Sekretariat. Empfang des Bußsakramentes Die Wiederaufnahme nach einem Kirchenaustritt ist Wiederversöhnung mit der Kirche (Rekonziliation). Sie markiert im Regelfall einen geistlichen Wendepunkt auf einem Weg, der auch mit individueller Schuld zu tun hat. Daher ist der Empfang des Bußsakramentes in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Wiederaufnahme wenn auch nicht verpflichtend, so doch anzuraten. Wenn ein Getaufter in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen wird, liegt seine Taufe meist viele Jahre oder Jahrzehnte zurück. Daher wird sich am Beginn seines Lebens als Katholik der Empfang des Bußsakramentes im Sinne einer Lebensbeichte nahelegen. Frucht der Taufe ist die Reinigung von Sünde. Daher braucht ein neu Getaufter nicht noch eigens das Bußsakrament zu empfangen. 9. Empfohlene Literatur 9.1. Literatur zur E rwachse nentaufe Erwachsenentaufe als pastorale Chance. Impulse zur Gestaltung des Katechumenats, hg. v. der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 2001 (Arbeitshilfen Nr. 160) Stufen auf dem Glaubensweg. Handreichung zu den Fragen des Katechumenats in der Bundesrepublik Deutschland, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 3. Auflage 1989 (Arbeitshilfen Nr. 25). Erwachsene fragen nach der Taufe. Eine katechetisch-liturgische Handreichung zur Gestaltung des Katechumenats. Erarbeitet im Auftrag des Deutschen Liturgischen 13 Instituts und der Zentralstelle Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz, hg. von Ernst Werner beim Deutschen Katecheten-Verein, München, 1994 (3. Auflage). Handbuch der Erwachsenentaufe. Liturgie und Verkündigung im Katechumenat, Franz-Peter Tebartz-van Elst, Münster 2002 Noch nicht getauft? Ratgeber. Erwachsene auf dem Weg in die Kirche, hrsg. im Auftrag des Bistums Münster von Franz-P. Tebartz-van Elst, Münster 2002 9.2. Katechismen Die folgenden Katechismen bieten - auf je unterschiedliche Art - zuverlässige Auskunft über den christlich-katholischen Glauben. Katechismus der katholischen Kirche. Deutsche Ausgabe, München/Leipzig/Fribourg/Linz 1993 Kompendium Katechismus der Katholischen Kirche. Der ursprünglich auf 800 Seiten herausgegebene Katechismus der Katholischen Kirche liegt jetzt als Zusammenfassung vor. - München 2005. Katholischer Erwachsenenkatechismus. Das Glaubensbekenntnis de r Kirche, hg. vo n der Deutschen Bischofskonferenz, Kevelaer, München, Stuttgart, Limburg, Regensburg, Köln 1985 Grundriss des Glaubens. Katholischer Katechismus, Allgemeine Ausgabe, hg. vom Deutschen Katecheten-Verein, zugelassen durch die Lehrbuch-kommission der Deutschen Bischofskonferenz, Hildesheim, München 1995 (2. Auflage) 14 9.3. Weitere Glaubenskompendien für Erwachsene Glaubensinformation. Ein Briefkurs über den katholischen Glauben. Herausgeber und Bezug: Katholische Glaubensinformation, Justinusplatz 2, 65929 Frankfurt/Höchst, o.J. Normalerweise werden die insgesamt 24 Informationsbri efe zum katholischen Glauben von der KGI in einzelnen Sendungen verschickt, um in einer Art Briefkontakt eine allmähliche Hi nführung zum christlichen Glauben zu ermöglichen. Der Briefkurs kann aber auch komplett in einer Sendung zur Verfügung gestellt werden. Suchen und Fragen. Lebensorientierung am katholischen Glauben, neu bearb. von Dorothea Dubiel u.a. auf der Grundlage von "Grundriss des Glaubens" (s.o.), Leipzig 1998 Typisch katholisch, Typisch evangelisch, hrsg. von Michael Meyer-Blanck, Walter Fürst, Michael MeyerBlanck, Freiburg 2003. Dieter Emeis, Was Getaufte glauben, leben und feiern. Münster/ DKV, München 2003 Dieter Emeis, Anleitung zum Glaubensbekenntnis. Ein kleiner Katechismus. DKV, München 2000 Medard Kehl, Hinführung zum Glauben. Mainz 1995 Norbert Scholl, Das Glaubensbekenntnis. Satz für Satz erklärt. München 2000 15 10. Weitere Informationen und Adressen 10.1. Anschriften der Kontaktstellen für den Kircheneintr itt C Homburg, Pfarramt Maria vom Frieden, Pfarrer Axel Brecht, Westring 27, 66424 Homburg, Telefon: 06841/97080, E-mail: [email protected] C St. Ingbert, Pfarrei St. Josef, Pfarrer Arno Vogt, Prälat-Göbel-Straße 1, 66386 St. Ingbert, Telefon: 06894/92490, E-mail: [email protected] C Kaiserslautern, Pfarramt St Martin, Pfarrer Norbert Kaiser, Spittelstraße 4, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631/93183, E-mail: [email protected] C Landau, Pfarramt St. Maria, Pfarrer Klaus Armbrust, Marienring 4, 76829 Landau, Telefon: 06341/4071, E-mail: [email protected] C Ludwigshafen, Pfarramt St.Josef, Pfarrer Dr. Gerd Babelotzky, Hegelstraße 55, 67063 Ludwigshafen, Telefon: 0621/696285, E-mail: [email protected] C Neustadt Herz-Jesu-Kloster, Pater Heinz Lau, Waldstraße 145, 67434 Neustadt, Telefon: 06321/875-0 (Zentrale Kloster), E-mail: [email protected] C Pirmasens, Pfarramt St. Pirmin, Pfarrer Rudolf Banzer, Klosterstraße 7, 66953 Pirmasens, Telefon: 06331/74170, E-mail: [email protected] 16 C Speyer, Dompfarramt Mariä Himmelfahrt, Pfarrer Karl-Ludwig Hundemer, Edith-Stein-Platz 6, 67346 Speyer, Telefon: 06232/102 140, Email: [email protected] 10.2. Kontaktadressen der Katechumenatsgruppen (Eine weitere Gruppe ist noch im Raum Homburg/St. Ingbert geplant) C Kaiserslautern Pfarrei St. Rochus (KL-Hohenecken) Pfarrer Bernd Schmitt Rochusweg 2 67661 Kaiserslautern Telefon: 0631/58826 E-mail: [email protected] C Landau, Pfarrei St. Maria Pfarrer Fredi Bernatz, Marienring 4, 76829 Landau Telefon: 06232/102313, 06341/51323 (privat) E-mail: [email protected] Pfarrer Matthias Bender, Telefon: 06232/603040, 06341/917195 (privat) C Ludwigshafen, Pfarrei St. Albert (Lu-Pfingstweide), Pfarrer Klaus Schindler, Madrider Weg 15 67069 Ludwigshafen Telefon: 0621/661225 E-mail: [email protected] 17 C Neustadt, St. Josef Neustadt, Pfarrer i.R. Roland Huber, Winzinger Straße 52, 67433 Neustadt, Telefon: 06321/355823 (privat), C Pirmasens und Umland, Bildungshaus Maria Rosenberg, Pfarrer Hans-Peter Arendt, Rosenbergstraße 22 67434 Waldfischbach-Burgalben, Telefon: 06333/923 200 (Zentrale), 923 101 (Durchwahl), E-Mail: [email protected] C Ramstein, Pfarrei St. Nikolaus, Pfarrer Benno Riether, Landstuhler Straße 10 66877 Ramstein-Miesenbach T. 06371/50683 10.3. PR Birgit Kiefer Telefon: 06321/69981 (privat) Ansprechpartner im Bischöflichen Ordinariat für weitere Fragen Bei weiteren Fragen zu den Themen “Wiedereintritt”, “Konversion” und “Erwachsenentaufe” stehen ihnen zur Verfügung: C C 18 Dr. Christian Huber, Oberrechtsrat i.K., Abteilung Kirchliches Recht, Telefon: 06232/102 255 E-Mail: [email protected] Dr. Thomas Kiefer, Referat Grunddienste/Gemeindekatechese, Telefon: 06232/102 427 E-Mail: [email protected] Anhang: Die Feier der Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche (Diözese Speyer) Abkürzungen: P - Priester W - der/die Wiederaufzunehmende A - Alle MB - Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes (2.Aufl. 1988) WGF - Wort-Gottes-Feier, hg. im Auftrag der DBK u.a. (2004) Eröffnung P: + Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. W/A: Amen. P: Unser Herr Jesus Christus hat Gottes Botschaft verkündet und uns gerufen, ihm zu folgen. Er ist der Weg, der uns zu Gott führt; er ist die Wahrheit, die uns frei macht; er ist das Leben. In der Gemeinschaft mit seiner Kirche schenkt er uns Vergebung und Frieden. Gebet P: Lasset uns beten: Allmä chtige r, ewige r Gott, der heilige G eist, der von dir ausge ht, erleuchte unser Herz und unseren Sinn. Er führe uns in die volle Wahrheit ein, wie dein S ohn ve rheißen hat, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit d ir lebt u nd he rrsc ht in alle Ewig keit (MB 972) oder: Seite -1- Barm herziger G ott, in deinem Sohn k omm en deine Mach t und G üte in unsere zerbrech liche W elt. Nimm alles weg , was un s von ihm trennt, und lehre uns, ihm, Jesus Christus, zu folgen, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit dir lebt u nd herrs cht in alle Ew igkeit. (WGF 97) oder: Gütiger Gott, du has t deinen S ohn ge sandt, um deine frohe Botschaft zu verkünden. Öffne unsere Ohren für seine Stimme, bereite unsere Herzen für sein heilendes W ort und erfülle deine Verheißung durch deinen Sohn Jesus Christus, der mit dir und dem Heiligen Geist lebt jetzt und in E wigkeit. Schriftwort: P: Hören wir auf d as W ort de r Heili gen Schrift - mit ihrer frohmachenden Botschaft für unser Leben. Der Priester nimmt eine der angegebenen Auswahllesungen und deutet die konkrete Situation im Licht dieser Perikope. Die Lesung kann auch durch eine/n der Mitfeiernden vorgetragen werden. Frage an den Wiederaufzunehmenden / die Wiederaufzunehmende: Die Frage kann mit persönlichen Worten eingeleitet werden. P: Ich frage Sie nun: Wollen Sie der Gemeinschaft der katholischen Kir che wied er vo ll und ganz angehören? W: Ja, ic h will. Seite -1- Glaubensbekenntnis: Möglichkeit 1 - gemeinsames Apostolisches Glaubensbekenntnis: Der Priester lädt den Wiederaufzunehmenden / di e Wied eraufzu nehmende ein, zusam men m it den Mitfeiernden das Apostolische Glaubensbekenntnis zu sprechen: P: Sie wollen in die katholische Kirche zurückkehren und künftig von neuem in Ihrer Glaubensgemeinschaft leben. Ich bitte Sie, zum Zeichen dieser B ereitsch aft nun mit uns allen d en Glau ben zu bekennen, auf den Sie getauft sind: Ich glaub e an G ott, den Va ter, den A llmäch tigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, und an Jesus Christus , seinen e ingebor enen S ohn, uns ern He rrn, emp fangen durch d en He iligen Geis t, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unte r Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufg efah ren in den H imm el; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Ich glaub e an den Heiligen G eist, die heilige k atholisch e Kirche , Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen. Seite -2- Möglichkeit 2 - Erneuerung des Taufbekenntnisses: Der Priester lädt den Wiederaufzunehmenden / die Wiederaufzunehmende ein, sein / ihr Taufbekenntnis zu erneuern: P: W: P: W: P: W: P: W: Sie wollen in die katholische Kirche zurückkehren und künftig von neuem in Ihrer Gla ubens gem einscha ft leben. Ich bitte Sie, zum Zeichen dieser Bereitschaft nun Ihr Taufbekenntnis zu erneuern: Ich frage Sie: Widersagen Sie de m B ösen , um in der Freih eit de r Kin der Gottes zu leben? Ich widersage. Glauben Sie an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde? Ich glaube. Glauben Sie an Je sus Ch ristus, s einen eingeborenen Sohn, unseren Herrn, der geboren ist von der Jungfrau Maria, der gelitten hat und begraben wurde, von den To ten aufe rstand u nd zu r Rech ten des Vaters s itzt? Ich glaube. Glauben Sie an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, die Gem eins cha ft der Heilig en, d ie Ve rgeb ung der S ünd en, d ie Auferstehung der Toten und das ewige Leben? Ich glaube. Z u sag e d er V er g eb u n g u n d de r Wie de r aufnahm e P: Nachdem Sie soeben den Glauben unserer Kirche bekannt haben, spreche ich S ie von allen Folgen Ihres Kirchenaustritts frei und n eh m e Sie kraft der mi r von unserem Bischof verliehenen Vollma cht wiede r auf in die vo lle Gem einscha ft der Kirch e: Der Prie ster bezeich net d ie Stirn des / der W ieder aufg eno mm ene n mit dem Kreuzzeichen. + Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. W: Amen. Seite -3- Der Priester überreicht den Willkommensbrief des Bischofs mit (etwa) folgenden Worten: P: Ich überreiche Ihnen nun das Schreiben unserer Herr n Bis cho fs, in dem er Sie von ganzem Herzen willkom men heißt. Der Priester kann nun mit persönlichen Worten den/die Wiederau fgenomm ene/n beglückwün schen; dann lädt er ein zum Vater unse r. Vater unser P: Lasst uns jetzt miteinander das Gebet sprechen, das alle Christen eint und d as der H err selbs t uns zu be ten geleh rt hat. A: Vater un ser... Friedensgruß und Segen P: A: Ich fr eue mic h m it Ihne n übe r den Sch ritt, den Sie soeben vollzogen haben. Nun darf ich Ihnen und allen Anwesenden den Frieden des Herrn zusprechen und um seinen Segen bitten: Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch. Und mit deinem Geiste. Die Wiederaufnahme kann durch den Friedensgruß bekräftigt werden; an ihm können sich alle Anwesenden beteiligen. Segen P: W: Der allmächtige Gott gewähre euch Segen und Heil; er offenbare euch die W ege seiner W eisheit. (A: Amen). Er stärke euren Glauben durch sein Wort und schenke euc h die Gnade, nach seine n Ge bote n zu leb en, d am it in allem sein W ille gesch ehe. (A: A men .) Er lenke eure Schritte auf den Weg des Friedens; er mache euch beharrlich im Gu ten und v ollende eu ch in der L iebe. (A: Am en.) Das gewähre euch der dreieinige Gott, der Vater und der Sohn + und de r Heilige G eist. Amen. (MB 549) Seite -4- Mögliche Schriftlesungen für die Feier der Wiederaufnahme 1. Lesungen aus dem A lten Testament Dtn 6, 4-13 Du sollst den Herrn, d einen G ott, lieben mit ganze m Herzen. Dtn 30,15-20 Wähle das Lebe n, dam it du lebst, du und dein e Nachkommen. Ich habe dich geschaffen und dazu bestimm t, der Bund zu sein für das Volk und aufzuhelfen dem Land. Dtn 49,15-20 Der neue Bund. Ez 36, 24-28 Ich gieße reines Wasser über euch a us, dann werdet ihr rein. Hos 11, 1.3-4. 8a.c-9 Mit Ketten der Liebe zog ich sie an mich. Ps 23 Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen. Ps 27 Der He rr ist mein Lich t und m ein Heil. Ps 42 Meine Seele dürstet nach Gott, nach dem le bendigen Gott. Ps 139 Du umschließt mich von allen Seiten und legst deine Hand auf mich. 2. Lesungen aus dem N euen Testament Röm 8, 14-17.26-27 Ihr habt den Geist empfangen , der euch zu Söhnen macht, den G eist, in dem wir rufen: A bba, Vater. Röm 10, 8-13 Wer mit dem Herzen glaubt und mit dem Mund bekenn t, wird Gerechtigkeit und Heil erlangen. 1 Kor 15, 1-8a Durch das Eva ngelium werdet ihr g erettet. 2 Kor 5, 17-20 Gott hat uns den Dienst der Versöhnung aufgetragen. Phil 4, 4-8 Freut eu ch im H errn zu jed er Zeit. Kol 3, 9b-17 Ihr seid zu einem neuen Menschen geworden. 1 Petr 2, 4-5.9-10 Einst wart ihr nicht V olk, jetzt aber se id ihr Gottes Volk. 1 Joh 1 , 5-2,2 Das Blut Jesu reinigt uns von aller Sünde. 3. Evangelien Lk 15. 1-3.11-32 Joh 1, 35-39 Joh 3, 1-6 Joh 15, 1-11 Joh 15, 12-17 Der barm herzige Vater. Rabb i, wo woh nst du? - k omm t und seh t! Wenn jemand nicht von neuem geboren wird, kann er das Reich Gottes nicht sehen. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Fru cht. Ich habe eu ch erwählt un d dazu bestim mt, dass ihr euch aufmacht und Fru cht bringt und dass eure Frucht bleibt. Seite -5-