Der Eintritt in die katholische Kirche

Transcription

Der Eintritt in die katholische Kirche
Der Eintritt
in die katholische
Kirche
C
C
C
Wiederaufnahme in die Kirche
Erwachsenentaufe
Aufnahme in die volle
Gemeinschaft der katholischen
Kirche
Ein pastoraler Leitfaden
Bischöfliches
Ordinariat Speyer
Dezember 2005
Gliederung des pastoralen Leitfadens:
0.
Vorwort
S.
3
1.
2.
3.
Das erste Gespräch
Zuständigkeit
Vorbereitung
Wiederaufnahme
Erwachsenentaufe
Die Aufnahme in die volle Gemeinschaft der Kirche
Katechumenatsgruppen - Glaubensgruppen
Antrag
Hinweise zur Feier
Meldung der Amtshandlung
Hinweise zu kirchenrechtlich relevanten Einzelfragen
Empfohlene Literatur
Literatur zur Erwachsenentaufe
Katechismen
Weitere Glaubenskompendien für Erwachsene
Weitere Informationen und Adressen
Anschriften der Kontaktstellen für den Kircheneintritt
Kontaktadressen der Katechumenatsgruppen
Ansprechpartner im Bischöflichen Ordinariat
für weitere Fragen
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9.1.
9.2.
9.3.
10.
10.1.
10.2.
10.3.
Anhang: Feier der Wiederaufnahme in die
römisch-katholische Kirche
Impressum:
Bischöfliches Ordinariat Speyer,
Hauptabteilung I: Pastorale Dienste und Gemeindearbeit,
Webergasse 11, 67346 Speyer
Druck: Progressdruck GmbH Speyer
2
Seiten
1-6
0.
Vorwort
Im Advent 2005 startet die Diözese Speyer zusammen mit den anderen
Diözesen in Rheinland-Pfalz eine Initiative zum Eintritt in die katholische
Kirche. Angesprochen werden Menschen, die aus der katholischen Kirche
ausgetreten sind und nun wieder eintreten wollen und Nichtchristen, die
sich für das Christsein interessieren und sich taufen lassen wollen. Im
Blick sind darüber hinaus auch diejenigen, die konvertieren wollen.
Der vorliegende pastorale Leitfaden enthält wichtige pastorale und
kirchenrechtliche Hinweise und ist eine Ergänzung zur der vom
Bischöflichen Ordinariat herausgegebenen Handreichung für das
Pfarrbüro. Er ist gedacht für den Pfarrer, die pastoralen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und die Pfarrsekretärin.
1.
Das erste Gespräch
Menschen, die wieder in die Kirche eintreten wollen, konvertieren oder
die Taufe empfangen wollen, kommen auf ganz unterschiedlichen Wegen
mit der Kirche in Kontakt. Manche wenden sich direkt an die
nächstgelegene Pfarrei, andere haben sich an ganz unterschiedlichen
Stellen erkundigt und wieder andere haben über das Internet den Weg zur
Kirche gefunden. Es versteht sich von selbst, dass diese Menschen bei
ihrer ersten Kontaktaufnahme einer offenen und wohlwollenden
Atmosphäre begegnen sollten. Wichtig ist, dass nach einer ersten
Kontaktaufnahme dieser Interessenten auf jeden Fall ein Seelsorge gespräch mit einem Pfarrer oder einer anderen pastoralen
Mitarbeiterinnen bzw. einem Mitarbeitern zustande kommt.
So unterschiedlich die Wege sind, so unterschiedlich sind die Biografien
und die Motive dieser Menschen. Aus diesem Grund kann die Aufnahme
bzw. Wiederaufnahme in die Kirche nur ein individueller Vorgang sein.
Hauptziel des Erstgeprächs muss es sein, den Menschen aufzuzeigen, dass
die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die Kirche weder ein bloß
bürokratischer, unmittelbar zu vollziehender Akt sein kann, noch dass es
darum gehen darf, rigoros bestimmte Leistungen abzuverlangen. Der Weg
des Hineinwachsens in die Kirche und in den Glauben sollte deshalb bei
diesem Erstgespräch miteinander besprochen werden.
3
2.
Zuständ igkeit
Der Pfarrer des Wohnorts
Zuständig für Erwachsenentaufe, Aufnahme und Wiederaufnahme in die
katholische Kirche ist jeder Pfarrer für die zum Gebiet seiner Pfarrei
gehörenden Personen.
Der Leiter einer Kontaktstelle für den Kircheneintritt
Mit der Einrichtung regionaler Kontaktstellen für Kircheneintritt wird
zusätzlich eine überpfa rrliche Zuständigkeit bei jedem Leiter einer
Kontaktstelle begründet.
Zuständigkeit bedeutet in beiden Fällen, dass der betreffende Priester
nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, den Bewerber, der sich
an ihn wendet, auf seinem Weg in die Kirche zu begleiten.
Weitere - nicht zuständige - Seelsorger
Ein nicht zuständiger Seelsorger kann diese Begleitung ebenfalls
vornehmen, er muss das aber nicht tun, sondern kann einen Interessenten
auch an den zuständigen Priester verweisen.
Wenn ein nicht zuständiger Seelsorger jemanden auf Taufe, Konversion
oder Wiederaufnahme vorbereitet, muss er auf jeden Fall den zuständigen
Wohnsitzpfarrer ins Benehmen setzen. Seelsorgliche Mitarbeiter der
Pfarrei können vom Pfarrer mit der Vorbereitung des Bewerbers
beauftragt werden.
Menschen, die nicht getauft sind, haben in der Regel auch keinen Kontakt
zu einer Pfarrei. Dies gilt meist auch für solche, die aus der Kirche
ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören. Um ihnen den
Weg zur katholischen Kirche zu erleichtern, werden ab Dezember 2005 in
der Diözese Speyer “Kontaktstellen für den Kircheneintritt” eingerichtet
und Priester mit der Leitung dieser Stellen beauftragt. Diese sind über
ihre eigene Pfarrei hinaus generell für diese drei Intessentengruppen
zuständig.
Die Kontaktstellen für den Wiedereintritt haben immer nur eine
ergänzende Funktion und ersetzen keinesfalls die Zuständigkeit der
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Ortspfarrer. Von diesen regionalen Eintrittstellen wird immer auch auf
die zuständige Heimatpfarrei der Bewerberinnen und Bewerber
hingewiesen.
- Umgekehrt können in bestimmten Fällen (z.B. wenn ein Pfarrer aus
zeitlichen Gründen nicht anwesend sein kann) Menschen von einer
Pfarrei an eine Kontaktstelle für den Kircheneintritt weiter vermittelt
werden.
In unserem Bistum gibt es acht Kontaktstellen für den Kircheneintritt. Die
Anschriften finden Sie am Ende des Leitfadens unter 10.1.
3.
Vorbereitung
Dem begleitenden Seelsorger stellt sich meist schon im ersten Gespräch
die Frage: Welche Schritte der Vorbereitung sind nötig? Was ist der
Bewerberin oder dem Bewerber abzuverlangen? Diese Frage ist je nach
Fall und individuellen Voraussetzungen unterschiedlich zu beantworten.
Von Belang ist insbesondere, ob es sich um eine Wiederaufnahme, eine
Erwachsenentaufe oder eine Konversion handelt.
3.1.
Wiederaufnahme
In der Regel werden vor einer Wiederaufnahme ein bis zwei eingehende
Gespräche mit dem Wiedereintrittswilligen genügen. Dabei ist es wichtig,
den Menschen zu verstehen, seine damaligen Beweggründe zum
Kirchenaustritt anzuhören, Enttäuschungen und Konflikte noch einmal
anzusprechen, damit sie überwunden werden können. Soweit
Missverständnisse über einzelne kirchliche Positionen zu Tage treten,
sind sie auszuräumen.
Wichtig ist das Interesse des Seelsorgers an der persönlichen
Lebensgeschichte des Gesprächspartners. Es sollte an die Würde und
Unverlierbarkeit der Taufe erinnert und die Freude über den Entschluss
zur Rückkehr in die Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht werden.
Das Bewusstsein für die Kirchenstrafe der Exkommunikation als
rechtliche Folge des Kirchenaustritts ist meist nicht vorhanden. Im
Zusammenhang einer umfassenden Betrachtung der Lebenssituation sollte
diese Tatsache sehr behutsam aufgezeigt werden.
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Der Seelsorger sollte im Gespräch zur Wiederaufnahme eine
nachfolgende rege Glaubens- und Sakramentenpraxis nicht unmittelbar
einfordern. Erwartungen sollen zwar deutlich, aber in behutsamer Weise
formuliert werden. Nicht jeder Bewerber ist in seiner Glaubensentwicklung gleich weit fortgeschritten. Dennoch hat er ein Recht auf
Wiederaufnahme, wenn er seine Distanzierung von der kirchlichen
Gemeinschaft zurücknimmt und sich zum katholischen Glauben bekennt.
Je nach Voraussetzungen und Lebenssituation der Bewerber ist den
Bewerbern die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe zu empfehlen.
Die Bewerber sollten allerdings die Bereitschaft mitbringen, diese Gruppe
wenigstens drei Monate lang zu besuchen (siehe dazu Kapitel 4:
Katechumenatsgruppen und Glaubensgruppen). Die Teilnahme an einer
Katechumenatsgruppe darf allerdings nicht zur Bedingung gemacht
werden.
3.2.
Erwa chsenentaufe
Die Vorbereitung auf die Taufe beinhaltet naturgemäß einen längeren
Weg des Lernens und Einübens. Nach dem Erstgespräch wird der
Seelsorger nach Möglichkeit den Kontakt zu einer Katechumenatsgruppe
(siehe dazu Kapitel 4) vermitteln. Dort macht sich der Taufbewerber über
mehrere Monate hinweg in Glaubensgesprächen, in der Mitfeier von
Gottesdiensten und in der Teilnahme am Leben einer Pfarrgemeinde mit
Lehre und Leben der katholischen Kirche vertraut.
Wenn die Teilnahme an einer Katechumenatsgruppe auf Grund der
Entfernung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, kann der
Seelsorger den Katechumenen auch in Einzelgesprächen und durch
Einbeziehung in das pfarrliche Leben auf den Empfang der Taufe
vorbereiten. Das Referat Gemeindekatechese im Bischöflichen Ordinariat
ist bei der inhaltlichen Planung dieser begleitenden Vorbereitung gerne
behilflich.
Die Vorbereitung wird in der Regel ein Jahr dauern, damit es möglich ist,
die Fülle des Kirchenjahrs kennen zu lernen. Je nach individueller Ausgangssituation des Taufbewerbers kann diese Zeit kürzer oder länger
angesetzt werden. Taufbewerber und begleitender Seelsorger sollten in
jedem Fall einvernehmlich den zeitlichen Rahmen abstecken.
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3.3.
Die Aufna hme in die volle Gemeinschaft der Kirche
Wer als Getaufter aus einer anderen Gemeinschaft in die katholische
Kirche aufgenommen werden möchte, hat in der Regel schon einen
längeren Lebensweg als Christ hinter sich. Er wird sich mindestens mit
einigen Aspekten und Lebensäußerungen der katholischen Kirche schon
eingehender auseinandergesetzt haben. Möglicherweise nimmt er schon
länger am gottesdienstlichen Leben teil.
Dennoch ist es notwendig und sinnvoll, dass ein nichtkatholischer Christ
vor seiner Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche
sich mit deren Glauben und Glaubenspraxis vertraut macht. Dies kann
durch Gespräche mit dem begleitenden Seelsorger geschehen. Ergänzend
kann der Seelsorger den Bewerber in eine Katechumenats- oder
Glaubensgruppe (siehe dazu Kapitel 4) vermitteln. Die Teilnahme an
einer Katechumenatsgruppe darf allerdings nicht zur Bedingung gemacht
werden.
Die Dauer der Vorbereitung wird sich - je nach den persönlichen
Voraussetzungen - sinnvollerweise auf einige Monate erstrecken.
4.
Katechumenatsgruppen und Glaubensgruppen
In den Katechumenatsgruppen werden unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Biographien, Fragen und Voraussetzungen wichtige
Themen des katholischen Glaubens besprochen; außerdem werden die
geprägten Zeiten des Kirchenjahres mit einbezogen. Durch liturgische
Elemente und Übergabefeiern werden die Bewerber in das Geheimnis des
Glaubens eingeführt. In den Gruppen sind auch die Bewerber anderer
Pfarreien willkommen.
Im Bistum Speyer gibt es zur Zeit drei arbeitende Katechumenatsgruppen
(Ludwigshafen, Neustadt, Ramstein). Drei weitere Gruppen werden bis
Januar eingerichtet (Landau, Kaiserslautern, Pirmasens/WaldfischbachBurgalben). Die Adressen finden Sie am Ende in Kapitel 10.2.
In der Diözese Speyer werden an unterschiedlichen Orten Exerzitien im
Alltag und Glaubenskurse angeboten. Am Ende dieser Veranstaltungs-
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reihen bilden sich immer wieder Glaubensgruppen, die dauerhaft
zusammen bleiben. Die Exerzitien im Alltag und Glaubenskurse können
im Sinne der Vertiefung weiter empfohlen werden. Menschen, die einen
längeren Vorbereitungsweg bis zum Eintritt bzw. Wiedereintritt gegangen
sind, suchen nicht selten intensiven Austausch und Beheimatung. Sie
können an eine Gruppe in Wohnortnähe vermittelt werden. Die aktuellen
Kontaktadressen erhält man
C auf der offiziellen Homepage des Bistums Speyer www.bistumspeyer.de im Internet unter “Sprititualität - Exerzitien Netzwerk
Saar-/Pfalz” oder
C beim Bischöflichen Ordinariat, Abteilung Spirituelle Bildung /
Exerzitienwerk, Kleine Pfaffengasse 16, 67346 Speyer, T. 06232 102
246 (Dr. Peter Hundertmark)
5.
Antrag
Wenn die Bewerberin oder der Bewerber ausreichend vorbereitet ist, ist
die Taufe, die Konversion oder die Wiederaufnahme beim Generalvikar
zu beantragen. Dies muss schriftlich geschehen. Ein bestimmtes Formular
ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die in manchen Pfarreien verbreiteten
Formulare des Maiß-Verlages zu Konversion und Rekonziliation können
verwendet werden (Bezugsquelle siehe Handreichung für das Pfarrbüro F
3.2).
Der Antrag ist von dem für die Vorbereitung zuständigen Priester zu
stellen oder von dem Seelsorger, der mit dessen Einverständnis die
Vorbereitung durchgeführt hat.
Der Antrag muss so abgefasst sein, dass er einen zutreffenden Eindruck
von der Person, ihrem Anliegen und ihren Beweggründen vermittelt.
Welche Angaben im Einzelnen enthalten sein müssen, ist der
Handreichung für das Pfarrbüro unter den Ordnungsziffern K 6.1
(Konversion), T 3.1 (Erwachsenentaufe) und W 1.1 (Wiederaufnahme) zu
entnehmen.
8
6.
Hinweise zur Feier
Die Feier der Erwachsenentaufe und der Konversion ist nach dem in
den einschlägigen liturgischen Büchern vorgeschriebenden Ritus zu
feiern. Dies sind:
C
Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche.
Nach dem Rituale Romanum. Studienausgabe, hg. von den
Liturgischen Instituten Salzburg, Trier und Zürich,
Einsiedeln/Köln/Freiburg/Wien 1991 (2. Auflage).
(vergriffen)
C
Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche.
Grundform. Manuskriptausgabe zur Erprobung, 2001. Bezug:
Deutsches Liturgisches Institut, Postfach 2628, 54216 Trier
Die seit Mai 2001 vorliegende Manusk riptausgab e berücksic htigt die
Erfahrungen der letzten 20 Jahre und wurde von den Liturg.
Kommissionen im deutsche n Sprach gebiet zur we iteren Erprobung frei
gegeben. Sie löst damit das Kapitel I der Studienausgabe von
1975/1991 (s.o.) ab.
C
Die Feier der Aufnahme gültig Getaufter in die volle
Gemeinschaft der katholischen Kirche.
In den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Hrsg. im
Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs u.
der Schweiz. Einsiedeln, Köln, Freiburg, Wien 2005.
Die Wiederaufnahme wird von einem Priester in der Regel innerhalb
einer schlichten Feier ohne Öffentlichkeit vollzogen. Die Aufnahme kann
aber auch in einem Wortgottesdienst mit der Gemeinde oder in einer
Eucharistiefeier (nach der Homilie) erfolgen, wenn die betreffende Person
dies wünscht und es von der pastoralen Situation her sinnvoll ist. Form
u n d O r t w e r d e n i m G e s p r ä c h ve r e i n bart. Eigens fü r d ie
Wiederaufnahmefeier bestellte Zeugen sind in der Diözese Speyer nicht
vorgeschrieben, aber es ist gut, wenn nahestehende Menschen dabei sind.
C
Für die Feier der Wiederaufnahme wird der vom Liturgischen
Rat vorgeschlagene Ritus (siehe Anhang) empfohlen.
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Mit der Bevollmächtigung durch den Generalvikar wird ein
Willkommensbrief des Bischofs an die Bewerberin bzw. den Bewerber
mitgeschickt. Dieses Schreiben soll innerhalb der Feier an geeigneter
Stelle überreicht werden.
7. Meldung der Amtshandlung
Wenn die Taufe, die Konversion oder die Wiederaufnahme erfolgt ist,
muss die Amtshandlung an verschiedene kirchliche und staatliche Stellen
gemeldet werden. Dies geschieht mit Hilfe der dafür vorgeschriebenen
Formulare, die im Meldewesenprogramm MIP abrufbar sind. Den
Pfarreien, die nicht an MIP angeschlossen sind, wird zusammen mit der
Bevollmächtigung ein entsprechender Durchschreibesatz zugeschickt.
Hinweise dazu finden sich in der Handreichung für das Pfarrbüro (siehe
oben, Kapitel 5).
8. Hinweise zu kirchenrechtlich relevanten
Einzelfragen
Gültigkeit der Ehe
Wenn Verheiratete um den Empfang der Taufe oder um die Aufnahme
bzw. Wiederaufnahme in die katholische Kirche bitten, muss immer die
kanonische Gültigkeit ihrer Ehe geprüft werden. Stellt sich heraus, dass
die Ehe nach kirchlichem Recht ungültig ist, ist folgende Handlungsweise
zu beachten.
Ist die Ehe wegen Nichtbeachtung der kanonischen Eheschließungsform
oder auf Grund eines dispensierbaren Ehehindernisses (z. B.
Religionsverschiedenheit) ungültig und kann sie ohne Schwierigkeiten
gültig gemacht werden, so ist dem Bewerber die Bereitschaft dazu
abzuverlangen. Die Gültigmachung kann durch Nachholen der
kanonischen Eheschließung (einfache Gültigmachung) oder als Sanatio in
radice durch den Generalvikar geschehen (siehe dazu Handreichung für
das Pfarrbüro S 1.1). Der Antrag auf Sanatio in radice ist in diesen Fällen
nach Möglichkeit schon zusammen mit dem Antrag auf Erwachsenentaufe, Konversion oder Wiederaufnahme vorzulegen.
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Bei Personen, die nach einer Scheidung erneut zivil geheiratet haben,
kann die zweite Ehe häufig nicht kirchlich gültig gemacht werden. Eine
solche Situation steht der erbetenen Taufe, Konversion oder
Wiederaufnah me jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Auch wenn
wiederverheiratete Geschiedene gewis sen Rechtsbe schränkunge n
unterliegen, hat die Herstellung einer möglichst weitgehenden
Gemeinschaft mit der katholischen Kirche in jedem Fall Vorrang. Taufe,
Konversion oder Wiederaufnahme müssen und dürfen daher von Seiten
des vorbereitenden Seelsorgers nicht ausschließlich deshalb verweigert
werden, weil die bestehende Zivilehe kirchlich nicht geordnet werden
kann.
Wenn Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der geschiedenen Vorehe
vorliegen, dann soll der vorbereitende Seelsorger eine nähere Prüfung in
einem fachlichen Beratungsgespräch beim Bischöflichen Offizialat und
gegebenenfalls die Einleitung eines Ehenichtigkeitsverfahrens dringend
empfehlen. Im Falle der Erwachsenentaufe kommt praktisch immer ein
Verfahren zur Erlangung der päpstlichen Dispens von der nicht
sakramentalen Vorehe in Frage. Aber auch wenn der Bewerber sich aus
persönlichen Gründen nicht im Stande sieht, ein möglich erscheinendes
kirchliches Eheverfahren einzuleiten, ist aus diesem Grunde der Antrag
auf Aufnahme in die katholische Kirche nicht abzuweisen.
In der Vorbereitung muss dem Bewerber jedoch der Standpunkt der
katholischen Kirche hinsichtlich der kirchenrechtlichen Stellung
wiederverheirateter Geschiedener verständlich und klar erläutert werden.
Dabei wird es insbesondere um die Frage des Kommunionempfangs
gehen. Ziel der Vorbereitung ist eine eigenverantwortete Entscheidung
des Bewerbers. Nur wenn dieser eine möglichst konkrete Vorstellung
seiner künftigen Stellung in der Pfarrgemeinde hat, kann er eine solche
Entscheidung treffen.
Bei der Darlegung der kirchlichen Lehre und ihrer Anwendung im Blick
auf die Glau bens- und S akramentspraxis des Bewerbers in seiner
künftigen Pfarrgemeinde findet der vorbereitende Seelsorger unter
anderem in folgenden Dokumenten Orientierung:
11
C
Papst Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben “Familiaris
Consortio”
über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von
heute; erschienen in der Reihe “Verlautbarungen des
Apostolischen Stuhls”, Nr. 33; zu bestellen beim Sekretariat der
Deutschen Bischofskonferenz, Gemeinsame Dienste, Postfach
29 62, 53019 Bonn, Fax: 0228 / 103-330,
e-mail: [email protected].
C
Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen
Ehen, Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen
Gemeinsames Schreiben und seelsorgliche Grundsätze der
Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz vom 10. Juli
1993, in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 1993, S.
63-74; nachzulesen im Internet auf der Seite:
http://www.theologie.uni-wuerzburg.de/prak/thlw/wiederh/
obrhe01a.htm.
C
Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben über den
Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen
vom 15. Oktober 1994, OVB 1994, S. 285-290.
C
Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten:
Erklärung zum Kommunionempfang wiederverheirateter
Geschiedener
vom 24. Juni 2000, L'Osservatore Romano deutsch vom 14. Juli
2000; nachzulesen im Internet auf der Seite:
www.nomokanon.de unter “Rechtsquellen”.
Empfang des Firmsakramentes
Die Firmung Erwachsener behält sich in der Diözese Speyer Bischof Dr.
Anton Schlembach selbst vor. Sie wird also in aller Regel nicht durch den
Priester gespendet, der einen Erwachsenen tauft oder in die volle
Gemeinschaft der katholischen Kirche aufnimmt bzw. wieder aufnimmt.
Die Firmspendung durch den Priester wird nur in besonderen
Ausnahmefällen auf entsprechenden Antrag vom Bischof genehmigt. Für alle Erwachsenen, die noch nicht gefirmt sind, findet jedes Jahr
12
Anfang November die Erwachsenenfirmung im Dom zu Speyer statt.
Anmeldungen sind zu richten an das Bischöfliche Sekretariat.
Empfang des Bußsakramentes
Die Wiederaufnahme nach einem Kirchenaustritt ist Wiederversöhnung
mit der Kirche (Rekonziliation). Sie markiert im Regelfall einen
geistlichen Wendepunkt auf einem Weg, der auch mit individueller
Schuld zu tun hat. Daher ist der Empfang des Bußsakramentes in engem
zeitlichen Zusammenhang mit der Wiederaufnahme wenn auch nicht
verpflichtend, so doch anzuraten.
Wenn ein Getaufter in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche
aufgenommen wird, liegt seine Taufe meist viele Jahre oder Jahrzehnte
zurück. Daher wird sich am Beginn seines Lebens als Katholik der
Empfang des Bußsakramentes im Sinne einer Lebensbeichte nahelegen.
Frucht der Taufe ist die Reinigung von Sünde. Daher braucht ein neu
Getaufter nicht noch eigens das Bußsakrament zu empfangen.
9.
Empfohlene Literatur
9.1.
Literatur zur E rwachse nentaufe
Erwachsenentaufe als pastorale Chance.
Impulse zur Gestaltung des Katechumenats, hg. v. der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 2001 (Arbeitshilfen
Nr. 160)
Stufen auf dem Glaubensweg.
Handreichung zu den Fragen des Katechumenats in der Bundesrepublik
Deutschland, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz,
Bonn, 3. Auflage 1989 (Arbeitshilfen Nr. 25).
Erwachsene fragen nach der Taufe.
Eine katechetisch-liturgische Handreichung zur Gestaltung des
Katechumenats. Erarbeitet im Auftrag des Deutschen Liturgischen
13
Instituts und der Zentralstelle Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz,
hg. von Ernst Werner beim Deutschen Katecheten-Verein, München,
1994 (3. Auflage).
Handbuch der Erwachsenentaufe.
Liturgie und Verkündigung im Katechumenat, Franz-Peter Tebartz-van
Elst, Münster 2002
Noch nicht getauft?
Ratgeber. Erwachsene auf dem Weg in die Kirche, hrsg. im Auftrag des
Bistums Münster von Franz-P. Tebartz-van Elst, Münster 2002
9.2.
Katechismen
Die folgenden Katechismen bieten - auf je unterschiedliche Art - zuverlässige Auskunft über den christlich-katholischen Glauben.
Katechismus der katholischen Kirche.
Deutsche Ausgabe, München/Leipzig/Fribourg/Linz 1993
Kompendium Katechismus der Katholischen Kirche.
Der ursprünglich auf 800 Seiten herausgegebene Katechismus der
Katholischen Kirche liegt jetzt als Zusammenfassung vor. - München
2005.
Katholischer Erwachsenenkatechismus.
Das Glaubensbekenntnis de r Kirche, hg. vo n der Deutschen
Bischofskonferenz, Kevelaer, München, Stuttgart, Limburg, Regensburg,
Köln 1985
Grundriss des Glaubens.
Katholischer Katechismus, Allgemeine Ausgabe, hg. vom Deutschen
Katecheten-Verein, zugelassen durch die Lehrbuch-kommission der
Deutschen Bischofskonferenz, Hildesheim, München 1995 (2. Auflage)
14
9.3.
Weitere Glaubenskompendien für Erwachsene
Glaubensinformation. Ein Briefkurs über den katholischen Glauben.
Herausgeber und Bezug: Katholische Glaubensinformation, Justinusplatz
2, 65929 Frankfurt/Höchst, o.J.
Normalerweise werden die insgesamt 24 Informationsbri efe zum
katholischen Glauben von der KGI in einzelnen Sendungen verschickt,
um in einer Art Briefkontakt eine allmähliche Hi nführung zum
christlichen Glauben zu ermöglichen. Der Briefkurs kann aber auch
komplett in einer Sendung zur Verfügung gestellt werden.
Suchen und Fragen. Lebensorientierung am katholischen Glauben,
neu bearb. von Dorothea Dubiel u.a. auf der Grundlage von "Grundriss
des Glaubens" (s.o.), Leipzig 1998
Typisch katholisch, Typisch evangelisch,
hrsg. von Michael Meyer-Blanck, Walter Fürst, Michael MeyerBlanck, Freiburg 2003.
Dieter Emeis, Was Getaufte glauben, leben und feiern.
Münster/ DKV, München 2003
Dieter Emeis, Anleitung zum Glaubensbekenntnis.
Ein kleiner Katechismus. DKV, München 2000
Medard Kehl, Hinführung zum Glauben.
Mainz 1995
Norbert Scholl, Das Glaubensbekenntnis. Satz für Satz erklärt.
München 2000
15
10.
Weitere Informationen und Adressen
10.1.
Anschriften der Kontaktstellen für den
Kircheneintr itt
C
Homburg,
Pfarramt Maria vom Frieden, Pfarrer Axel Brecht, Westring 27,
66424 Homburg, Telefon: 06841/97080,
E-mail: [email protected]
C
St. Ingbert,
Pfarrei St. Josef, Pfarrer Arno Vogt, Prälat-Göbel-Straße 1, 66386
St. Ingbert, Telefon: 06894/92490,
E-mail: [email protected]
C
Kaiserslautern,
Pfarramt St Martin, Pfarrer Norbert Kaiser, Spittelstraße 4, 67655
Kaiserslautern, Telefon: 0631/93183,
E-mail: [email protected]
C
Landau,
Pfarramt St. Maria, Pfarrer Klaus Armbrust, Marienring 4, 76829
Landau, Telefon: 06341/4071,
E-mail: [email protected]
C
Ludwigshafen,
Pfarramt St.Josef, Pfarrer Dr. Gerd Babelotzky, Hegelstraße 55,
67063 Ludwigshafen, Telefon: 0621/696285,
E-mail: [email protected]
C
Neustadt
Herz-Jesu-Kloster, Pater Heinz Lau, Waldstraße 145, 67434
Neustadt, Telefon: 06321/875-0 (Zentrale Kloster),
E-mail: [email protected]
C
Pirmasens,
Pfarramt St. Pirmin, Pfarrer Rudolf Banzer, Klosterstraße 7, 66953
Pirmasens, Telefon: 06331/74170,
E-mail: [email protected]
16
C
Speyer,
Dompfarramt Mariä Himmelfahrt, Pfarrer Karl-Ludwig Hundemer,
Edith-Stein-Platz 6, 67346 Speyer, Telefon: 06232/102 140, Email: [email protected]
10.2.
Kontaktadressen der Katechumenatsgruppen
(Eine weitere Gruppe ist noch im Raum Homburg/St. Ingbert geplant)
C
Kaiserslautern
Pfarrei St. Rochus (KL-Hohenecken)
Pfarrer Bernd Schmitt
Rochusweg 2
67661 Kaiserslautern
Telefon: 0631/58826
E-mail: [email protected]
C
Landau,
Pfarrei St. Maria
Pfarrer Fredi Bernatz,
Marienring 4, 76829 Landau
Telefon: 06232/102313, 06341/51323 (privat)
E-mail: [email protected]
Pfarrer Matthias Bender,
Telefon: 06232/603040, 06341/917195 (privat)
C
Ludwigshafen,
Pfarrei St. Albert (Lu-Pfingstweide),
Pfarrer Klaus Schindler,
Madrider Weg 15
67069 Ludwigshafen
Telefon: 0621/661225
E-mail: [email protected]
17
C
Neustadt,
St. Josef Neustadt,
Pfarrer i.R. Roland Huber,
Winzinger Straße 52,
67433 Neustadt,
Telefon: 06321/355823 (privat),
C
Pirmasens und Umland,
Bildungshaus Maria Rosenberg,
Pfarrer Hans-Peter Arendt,
Rosenbergstraße 22
67434 Waldfischbach-Burgalben,
Telefon: 06333/923 200 (Zentrale),
923 101 (Durchwahl),
E-Mail: [email protected]
C
Ramstein,
Pfarrei St. Nikolaus,
Pfarrer Benno Riether,
Landstuhler Straße 10
66877 Ramstein-Miesenbach
T. 06371/50683
10.3.
PR Birgit Kiefer
Telefon: 06321/69981 (privat)
Ansprechpartner im Bischöflichen Ordinariat für
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zu den Themen “Wiedereintritt”, “Konversion”
und “Erwachsenentaufe” stehen ihnen zur Verfügung:
C
C
18
Dr. Christian Huber, Oberrechtsrat i.K.,
Abteilung Kirchliches Recht,
Telefon: 06232/102 255
E-Mail: [email protected]
Dr. Thomas Kiefer,
Referat Grunddienste/Gemeindekatechese,
Telefon: 06232/102 427
E-Mail: [email protected]
Anhang:
Die Feier der Wiederaufnahme
in die römisch-katholische Kirche
(Diözese Speyer)
Abkürzungen:
P
- Priester
W - der/die Wiederaufzunehmende
A
- Alle
MB - Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes (2.Aufl. 1988)
WGF
- Wort-Gottes-Feier, hg. im Auftrag der DBK u.a. (2004)
Eröffnung
P:
+ Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
W/A: Amen.
P:
Unser Herr Jesus Christus hat Gottes Botschaft verkündet und uns
gerufen, ihm zu folgen.
Er ist der Weg, der uns zu Gott führt; er ist die Wahrheit, die uns
frei macht; er ist das Leben.
In der Gemeinschaft mit seiner Kirche schenkt er uns Vergebung
und Frieden.
Gebet
P:
Lasset uns beten:
Allmä chtige r, ewige r Gott,
der heilige G eist, der von dir ausge ht,
erleuchte unser Herz und unseren Sinn.
Er führe uns in die volle Wahrheit ein,
wie dein S ohn ve rheißen hat,
der in der Einheit des Heiligen Geistes
mit d ir lebt u nd he rrsc ht in alle Ewig keit
(MB 972)
oder:
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Barm herziger G ott,
in deinem Sohn k omm en deine Mach t und G üte
in unsere zerbrech liche W elt.
Nimm alles weg , was un s von ihm trennt,
und lehre uns, ihm, Jesus Christus, zu folgen,
der in der Einheit des Heiligen Geistes
mit dir lebt u nd herrs cht in alle Ew igkeit.
(WGF
97)
oder:
Gütiger Gott,
du has t deinen S ohn ge sandt,
um deine frohe Botschaft zu verkünden.
Öffne unsere Ohren für seine Stimme,
bereite unsere Herzen für sein heilendes W ort
und erfülle deine Verheißung
durch deinen Sohn Jesus Christus,
der mit dir und dem Heiligen Geist lebt
jetzt und in E wigkeit.
Schriftwort:
P:
Hören wir auf d as W ort de r Heili gen Schrift - mit ihrer frohmachenden Botschaft für unser Leben.
Der Priester nimmt eine der angegebenen Auswahllesungen und deutet
die konkrete Situation im Licht dieser Perikope.
Die Lesung kann auch durch eine/n der Mitfeiernden vorgetragen werden.
Frage an den Wiederaufzunehmenden / die Wiederaufzunehmende:
Die Frage kann mit persönlichen Worten eingeleitet werden.
P:
Ich frage Sie nun:
Wollen Sie der Gemeinschaft der katholischen Kir che wied er vo ll
und ganz angehören?
W:
Ja, ic h will.
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Glaubensbekenntnis:
Möglichkeit 1 - gemeinsames Apostolisches Glaubensbekenntnis:
Der Priester lädt den Wiederaufzunehmenden / di e Wied eraufzu nehmende ein, zusam men m it den Mitfeiernden das Apostolische
Glaubensbekenntnis zu sprechen:
P:
Sie wollen in die katholische Kirche zurückkehren und künftig von
neuem in Ihrer Glaubensgemeinschaft leben. Ich bitte Sie, zum
Zeichen dieser B ereitsch aft nun mit uns allen d en Glau ben zu
bekennen, auf den Sie getauft sind:
Ich glaub e an G ott,
den Va ter, den A llmäch tigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde,
und an Jesus Christus ,
seinen e ingebor enen S ohn, uns ern He rrn,
emp fangen durch d en He iligen Geis t,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unte r Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufg efah ren in den H imm el;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaub e an den Heiligen G eist,
die heilige k atholisch e Kirche ,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.
Amen.
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Möglichkeit 2 - Erneuerung des Taufbekenntnisses:
Der Priester lädt den Wiederaufzunehmenden / die Wiederaufzunehmende ein, sein / ihr Taufbekenntnis zu erneuern:
P:
W:
P:
W:
P:
W:
P:
W:
Sie wollen in die katholische Kirche zurückkehren und künftig von
neuem in Ihrer Gla ubens gem einscha ft leben. Ich bitte Sie, zum
Zeichen dieser Bereitschaft nun Ihr Taufbekenntnis zu erneuern:
Ich frage Sie:
Widersagen Sie de m B ösen , um in der Freih eit de r Kin der Gottes
zu leben?
Ich widersage.
Glauben Sie an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer
des
Himmels und der Erde?
Ich glaube.
Glauben Sie an Je sus Ch ristus, s einen eingeborenen Sohn,
unseren Herrn, der geboren ist von der Jungfrau Maria, der gelitten
hat und begraben wurde, von den To ten aufe rstand u nd zu r
Rech ten des Vaters s itzt?
Ich glaube.
Glauben Sie an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche,
die Gem eins cha ft der Heilig en, d ie Ve rgeb ung der S ünd en, d ie
Auferstehung der Toten und das ewige Leben?
Ich glaube.
Z u sag e d er V er g eb u n g u n d de r Wie de r aufnahm e
P:
Nachdem Sie soeben den Glauben unserer Kirche bekannt haben,
spreche ich S ie von allen Folgen Ihres Kirchenaustritts frei und
n eh m e Sie kraft der mi r von unserem Bischof verliehenen
Vollma cht wiede r auf in die vo lle Gem einscha ft der Kirch e:
Der Prie ster bezeich net d ie Stirn des / der W ieder aufg eno mm ene n mit
dem Kreuzzeichen.
+ Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
W:
Amen.
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Der Priester überreicht den Willkommensbrief des Bischofs mit (etwa)
folgenden Worten:
P:
Ich überreiche Ihnen nun das Schreiben unserer Herr n Bis cho fs, in
dem er Sie von ganzem Herzen willkom men heißt.
Der Priester kann nun mit persönlichen Worten den/die Wiederau fgenomm ene/n beglückwün schen; dann lädt er ein zum Vater unse r.
Vater unser
P:
Lasst uns jetzt miteinander das Gebet sprechen, das alle Christen
eint und d as der H err selbs t uns zu be ten geleh rt hat.
A:
Vater un ser...
Friedensgruß und Segen
P:
A:
Ich fr eue mic h m it Ihne n übe r den Sch ritt, den Sie soeben vollzogen
haben. Nun darf ich Ihnen und allen Anwesenden den Frieden des
Herrn zusprechen
und um seinen Segen bitten:
Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch.
Und mit deinem Geiste.
Die Wiederaufnahme kann durch den Friedensgruß bekräftigt werden; an
ihm können sich alle Anwesenden beteiligen.
Segen
P:
W:
Der allmächtige Gott gewähre euch Segen und Heil; er offenbare
euch die W ege seiner W eisheit. (A: Amen).
Er stärke euren Glauben durch sein Wort und schenke euc h die
Gnade, nach seine n Ge bote n zu leb en, d am it in allem sein W ille
gesch ehe. (A: A men .)
Er lenke eure Schritte auf den Weg des Friedens; er mache euch
beharrlich im Gu ten und v ollende eu ch in der L iebe. (A: Am en.)
Das gewähre euch der dreieinige Gott, der Vater und der Sohn
+ und de r Heilige G eist.
Amen.
(MB 549)
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Mögliche Schriftlesungen für die Feier der Wiederaufnahme
1. Lesungen aus dem A lten Testament
Dtn 6, 4-13
Du sollst den Herrn, d einen G ott, lieben mit ganze m
Herzen.
Dtn 30,15-20
Wähle das Lebe n, dam it du lebst, du und dein e
Nachkommen. Ich habe dich geschaffen und dazu
bestimm t, der Bund zu sein für das Volk und aufzuhelfen
dem Land.
Dtn 49,15-20
Der neue Bund.
Ez 36, 24-28
Ich gieße reines Wasser über euch a us, dann werdet ihr
rein.
Hos 11, 1.3-4. 8a.c-9
Mit Ketten der Liebe zog ich sie an mich.
Ps 23
Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen.
Ps 27
Der He rr ist mein Lich t und m ein Heil.
Ps 42
Meine Seele dürstet nach Gott, nach dem le bendigen
Gott.
Ps 139
Du umschließt mich von allen Seiten und legst deine
Hand auf mich.
2. Lesungen aus dem N euen Testament
Röm 8, 14-17.26-27
Ihr habt den Geist empfangen , der euch zu Söhnen
macht, den G eist, in dem wir rufen: A bba, Vater.
Röm 10, 8-13
Wer mit dem Herzen glaubt und mit dem Mund bekenn t,
wird Gerechtigkeit und Heil erlangen.
1 Kor 15, 1-8a
Durch das Eva ngelium werdet ihr g erettet.
2 Kor 5, 17-20
Gott hat uns den Dienst der Versöhnung aufgetragen.
Phil 4, 4-8
Freut eu ch im H errn zu jed er Zeit.
Kol 3, 9b-17
Ihr seid zu einem neuen Menschen geworden.
1 Petr 2, 4-5.9-10
Einst wart ihr nicht V olk, jetzt aber se id ihr Gottes Volk.
1 Joh 1 , 5-2,2
Das Blut Jesu reinigt uns von aller Sünde.
3. Evangelien
Lk 15. 1-3.11-32
Joh 1, 35-39
Joh 3, 1-6
Joh 15, 1-11
Joh 15, 12-17
Der barm herzige Vater.
Rabb i, wo woh nst du? - k omm t und seh t!
Wenn jemand nicht von neuem geboren wird, kann er
das Reich Gottes nicht sehen.
Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt
reiche Fru cht.
Ich habe eu ch erwählt un d dazu bestim mt, dass ihr euch
aufmacht und Fru cht bringt und dass eure Frucht
bleibt.
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