Ein Merkblatt Ihrer IHK - IHK Bonn/Rhein-Sieg
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Ein Merkblatt Ihrer IHK - IHK Bonn/Rhein-Sieg
Ein Merkblatt Ihrer IHK S ac hkundeprüfung und Unterric htung im B ewac hungs gewerbe 2016 Allgemeine Hinweis e Neben die bisherigen Qualifikationen in Form der Unterrichtungsverfahren – 40 Stunden für Beschäftigte bzw. 80 Stunden für Selbständige – ist die Sachkundeprüfung getreten. Die Sachkundeprüfung ist für den Einsatz im Rahmen bestimmter Tätigkeitsfelder zwingende Voraussetzung. Leitmotiv war insoweit, für besonders konfliktträchtige Aufgaben nur geeignetes Personal einzusetzen. Die Eignung soll durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Ferner ersetzt eine bestandene Sachkundeprüfung auch zugleich die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren. Zwingend erforderlich - auch für Selbständige die diese Tätigkeiten eigenhändig ausüben ist eine bestandene Sachkundeprüfung für folgende Tätigkeitsfelder: - Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr; - Schutz vor Ladendieben; - Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch selbständiges Lernen (siehe Anhang – Literaturhinweise) oder den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs erfolgen. Für Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe sind ausschließlich die Industrie- und Handelskammern zuständig. Dagegen können Vorbereitungslehrgänge von freien Schulungsveranstaltern angeboten werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Tel.: 0228/2284-100, Fax: 0228/2284-170, E-Mail: [email protected] . 1 Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen (siehe z.B. Gelbe Seiten, http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste.html oder Branchenbuch), die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse durchführen. 2 Literaturhinweise: Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Bewachungspersonal und Unternehmer Erhältlich: DIHK Publikationen-Service Werner-von-Siemens-Straße 13 53340 Meckenheim Telefon: 02225/8893594 Telefax: 02225/8893595 http://verlag.dihk.de [email protected] Preis: 18,00 Euro * Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Erhältlich: SecuMedia Verlags GmbH Preis: 39,00 Euro * Lise-Meitner-Straße 4 55205 Ingelheim Telefon: 06725/9304-0 Telefax: 06725/5994 Internet: www.secumedia.de E-Mail: [email protected] ----------------------------Leitfaden Sachkundeprüfung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – 3 Bücher - Rechtliche Grundlagen 19,50 Euro * - Grundzüge der Sicherheitstechnik 5,00 Euro * - Umgang mit Menschen 12,00 Euro * Erhältlich: SecuMedia Verlags GmbH Lise-Meitner-Straße 4 55205 Ingelheim Tel.: 06725/9304-0 Fax: 06725/5994 Internet: www.buchshop.secumedia.de E-Mail: [email protected] * zuzüglich Versandkosten Elektronische Musterprüfung: kostenfrei Ein elektronischer kostenfreier „Selbsttest“ wird von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung angeboten. Zu den Aufgaben gelangt man über die Homepage der DIHK-BildungsGmbH: http://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/pc-pruefungen/ Von dort geht es wie folgt weiter: Prüfungsvorbereitung online; Link zur Testprüfung aktivieren; über die Einlogmaske erfolgt das Login. 3 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34a GewO Zielgruppe: Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben oder ausüben wollen: -- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, -- Schutz vor Ladendieben, -- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. Prüfungsthemen: - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht; - Bürgerliches Gesetzbuch; - Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen; - Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste; - Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen; - Grundzüge der Sicherheitstechnik. Die Satzung sowie den Rahmenstoffplan zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden Sie auf unserer Internetseite www.ihk-bonn.de Prüfungsdurchführung: Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung können gleichzeitig bis zu fünf Prüflinge geprüft werden. Sie soll für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung kann wiederholt werden. Ist die Prüfung bestanden, bekommt der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer übersandt. Ausnahmen: Von der Sachkundeprüfung sind Personen befreit, die über - einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) - eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr) - eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit - einen Weiterbildungsabschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister oder Geprüfter Meister für Schutz- und Sicherheit verfügen. Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt*) und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren. *) Das trifft für Bewachungsunternehmer nur zu, wenn sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Jahren im Besitz der erforderlichen Bewachungserlaubnis waren und mit der Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung auch gleichzeitig Bewachungstätigkeiten angemeldet hatten. Arbeitnehmer waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie auch an der seit 1. April 1996 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren. Für diesen Fall gilt die Freistellung von der neuen Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachgewiesen werden kann. Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen: Einzelheiten dazu siehe Bewachungsverordnung (BewachV) Abschnitt 1b, § 5 e (Gebrauch der Niederlassungsfreiheit) und § 5 f (Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit). Gebühr: 150,-- Euro bzw. 75,-- Euro/Wiederholung (derzeit). 4 Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 22 84 – 100 Fax: 0228 / 22 84 – 170 E-Mail: [email protected] WICHTIGER HINWEIS: Wir bitten zu beachten, dass der Prüfungsbewerber sich bei der Industrie- und Handelskammer zur Prüfung anzumelden hat, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort oder seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt oder der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anmeldung: Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den benötigten Anmeldevordruck. Termine: Prüfungstermine Anmeldeschluss 21. Januar 2016 23. Dezember 2015 18. Februar 2016 21. Januar 2016 17. März 2016 18. Februar 2016 21. April 2016 24. März 2016 19. Mai 2016 21. April 2016 16. Juni 2016 19. Mai 2016 21. Juli 2016 23. Juni 2016 18. August 2016 21. Juli 2016 15. September 2016 18. August 2016 20. Oktober 2016 22. September 2016 17. November 2016 20. Oktober 2016 08. Dezember 2016 10. November 2016 5 Unterrichtung für Unternehmer im Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO) Zielgruppe: Die Unterrichtung richtet sich an Unternehmer im Bewachungsgewerbe. Hierzu gehören: - Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbständige ausüben wollen, - gesetzliche Vertreter von Bewachungsunternehmen, z.B. GmbH-Geschäftsführer, - mit der Leitung von Bewachungsunternehmen beauftragte Personen, z.B. Betriebsleiter. Ziel: Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Sachgebiete: • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht. - Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden; - Pflichten der Unternehmer nach -- §§ 14, 34a GewO -- der Bewachungsverordnung -- dem Bundesdatenschutzgesetz. • Bürgerliches Gesetzbuch - Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB. • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen - einzelne Straftatbestände - vorläufige Festnahme - Umgang mit Verteidigungswaffen. • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste. • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen - Selbstwertgefühl - übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle - Konflikt /Stress - richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch. • Grundzüge der Sicherheitstechnik - mechanische Sicherungstechnik - Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung - Brandschutz. Sprache: Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. 6 Abschluss: Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft. Ausnahmen: Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über - einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) - eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr) - eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit - einen Weiterbildungsabschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister oder Geprüfter Meister für Schutz- und Sicherheit verfügen sowie Personen, die die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben. Unverändert von der Unterrichtung befreit sind auch Personen, die am 1. Dezember 1994 seit mindestens drei Jahren befugt das Bewachungsgewerbe ausgeübt haben oder als gesetzliche Vertreter oder als Betriebsleiter tätig waren (für den Fall der Aufnahme einer selbständigen oder leitenden Tätigkeit). Für Bewachungspersonal trifft diese Befreiung zu, wenn der jeweilige Arbeitnehmer am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war. Personen, die die 24-stündige bzw. 40-stündige Unterrichtung bis zum Inkrafttreten der Änderungen (15. Januar 2003) absolviert haben, dürfen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Einschränkungen können sich durch die Vorschriften zur neuen Sachkundeprüfung ergeben. Personen, die die Unterrichtung für das Bewachungspersonal absolviert haben und selbständig bzw. als gesetzlicher Vertreter oder als Leiter eines Gewerbebetriebes tätig werden wollen, benötigen keine weitere Unterrichtung, wenn sie seitdem eine mindestens drei Jahre ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen. Die Ausnahmeregelungen sind in § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) dargestellt. Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen: Einzelheiten dazu siehe Bewachungsverordnung (BewachV) Abschnitt 1b, § 5 e (Gebrauch der Niederlassungsfreiheit) und § 5 f (Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit). Dauer: 80 Unterrichtsstunden Gebühr: 780,-- Euro (derzeit) Termin: auf Anfrage Anmeldung: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 22 84 – 100 Fax: 0228 / 22 84 – 170 E-Mail: [email protected] 7 Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) Zielgruppe: Die Unterrichtung richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Ziel: Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Sachgebiete: • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht - Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden; - Pflichten der Unternehmer nach § 34a Gewerbeordnung. • Bürgerliches Gesetzbuch - Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB. • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen - einzelne Straftatbestände - vorläufige Festnahme - Umgang mit Verteidigungswaffen. • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste. • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen - Selbstwertgefühl - übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle - Konflikt /Stress - richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch. • Grundzüge der Sicherheitstechnik - mechanische Sicherungstechnik - Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung - Brandschutz. Sprache: Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Abschluss: Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft. 8 Ausnahmen: Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über - einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) - eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr) - eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit - einen Weiterbildungsabschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister oder Geprüfter Meister für Schutz- und Sicherheit verfügen sowie Personen, die die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben. Unverändert von der Unterrichtung befreit sind auch Personen, die am 1. Dezember 1994 seit mindestens drei Jahren befugt das Bewachungsgewerbe ausgeübt haben oder als gesetzliche Vertreter oder als Betriebsleiter tätig waren (für den Fall der Aufnahme einer selbständigen oder leitenden Tätigkeit). Für Bewachungspersonal trifft diese Befreiung zu, wenn der jeweilige Arbeitnehmer am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war. Personen, die die 24-stündige bzw. 40-stündige Unterrichtung bis zum Inkrafttreten der Änderungen (15. Januar 2003) absolviert haben, dürfen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Einschränkungen können sich durch die Vorschriften zur neuen Sachkundeprüfung ergeben. Personen, die die Unterrichtung für das Bewachungspersonal absolviert haben und selbständig bzw. als gesetzlicher Vertreter oder als Leiter eines Gewerbebetriebes tätig werden wollen, benötigen keine weitere Unterrichtung, wenn sie seitdem eine mindestens drei Jahre ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen. Die Ausnahmeregelungen sind in § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) dargestellt. Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen: Einzelheiten dazu siehe Bewachungsverordnung (BewachV) Abschnitt 1b, § 5 e (Gebrauch der Niederlassungsfreiheit) und § 5 f (Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit). Dauer: 40 Unterrichtsstunden / 4 Tage von 8.00 – 17.00 Uhr Gebühr: 405,-- Euro (derzeit) Ort: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn. Anmeldung: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 22 84 – 100 Fax: 0228 / 22 84 – 170 E-Mail: [email protected] Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den benötigten Anmeldevordruck. Termine: Monat Termine Monat Termine Januar 04.01. - 07.01.2016 Juli 04.07. - 07.07.2016 Februar 25.01. - 28.01.2016 August 01.08. - 04.08.2016 März 29.02. - 03.03.2016 September 05.09. - 08.09.2016 April 04.04. - 07.04.2016 Oktober 10.10. - 13.10.2016 Mai 09.05. - 12.05.2016 November 07.11. - 10.11.2016 Juni 06.06. - 09.06.2016 Dezember 05.12. - 08.12.2016 9 Stand: Dezember 2015 Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Die Mitarbeiter des Service-Centers, Tel: 0228/ 22 84 100, Fax: 0228/2284-170, Mail: [email protected] Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, www.bonn.ihk.de Verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, www.bonn-ihk.de 10 Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34 a GewO Bonner Talweg 17, 53113 Bonn Service-Center, Tel. 0228/2284-100, Fax: 0228/2284-170 gewünschter Prüfungstermin:_____________________ (vgl. angegebene Prüfungstermine) Verbindliche Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Verbindliche Anmeldung zur Wiederholungs- bzw. Teilprüfung im Bewachungsgewerbe schriftliche Prüfung mündliche Prüfung Bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Name:___________________________ Vorname:______________________________ Straße/ Nr.:_______________________ PLZ/ Wohnort:__________________________ Telefon privat:_____________________ Telefon dienstlich:_______________________ Geburtsdatum:____________________ Geburtsort / -land:_______________________ Mobil:____________________________ Geschlecht: m /w (bitte ankreuzen) Ortsangabe Arbeitgeber: ___________________________________________________ Ortsangabe Aus-/Fortbildungsstätte: ______________________________________ Ich erkläre, dass ich an der Sachkundeprüfung noch nicht teilgenommen habe. Ich habe bereits an einer solchen Prüfung ohne Erfolg teilgenommen. am: bei: (Prüfkammern(n) bitte angeben und Kopie des/r Ergebnisbescheide/s beifügen) Die Prüfungsgebühr (derzeit 150,-- Euro bzw. 75,-- Euro/Wiederholung) wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Sie kann unter Angabe des Verwendungszwecks (Name Prüfungsteilnehmer/SKP Bewachungsgewerbe) auf das Konto BIC COLSDE33, IBAN DE80 3705 0198 0000 001206 bei der Sparkasse KölnBonn, überwiesen oder in bar an der Kasse unseres Hauses eingezahlt werden. Nach Zahlungseingang erfolgt die Vormerkung zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen/Zahlungseingänge spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg vorliegen müssen. Pro Prüfungstermin kann allerdings nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern geprüft werden. Sollte der gewünschte Prüfungstermin ausgebucht sein, werden wir Sie informieren und Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin nennen. Die Prüfungsgebühr wird gezahlt durch: den Prüfungsteilnehmer den Arbeitgeber oder einem anderen Kostenträger (bitte auf der Rückseite ausfüllen) Der Unterzeichner beantragt die Zulassung zu der obigen Prüfung. Rücktritt und Nichtteilnahme: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder Nichtteilnahme, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, beträgt die Prüfungsgebühr 100 %. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. _____________________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift Wir bitten um Rücksendung der Anmeldung im Original per Post. 11 Gebührenübernahmeerklärung Name und Anschrift des Kosten tragenden Unternehmens/Arbeitgebers bzw. Kostenträgers: _______________________________________________________________________________ Straße/ Nr.:_____________________________ PLZ/ Ort:___________________________ Telefon/Telefax:__________________________ E-Mail:_____________________________ Ansprechpartner/in:______________________________ Die Prüfungsgebühr (derzeit 150,-- Euro bzw. 75,-- Euro/Wiederholung) wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg vorliegen müssen. Sie erhalten von der IHK Bonn/Rhein-Sieg einen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass der Prüfling nur an der Prüfung teilnehmen kann, wenn die Gebühr beglichen ist. Der/die Unterzeichner/in übernimmt die Gebühr für den/die umseitig stehende/n Prüfungsteilnehmer/in in voller Höhe und kommt auch für eine eventuell anfallende Stornogebühr auf. _____________________________________ _________________________________________ Ort/Datum Unterschrift Kostenträger/Arbeitgeber und Stempel Bitte beachten Sie, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Bildungsgutscheine und Bildungsschecks akzeptieren kann. Termine 2016 Prüfungstermine Anmeldeschluss 21. Januar 2016 23. Dezember 2015 18. Februar 2016 21. Januar 2016 17. März 2016 18. Februar 2016 21. April 2016 24. März 2016 19. Mai 2016 21. April 2016 16. Juni 2016 19. Mai 2016 21. Juli 2016 23. Juni 2016 18. August 2016 21. Juli 2016 15. September 2016 18. August 2016 20. Oktober 2016 22. September 2016 17. November 2016 20. Oktober 2016 08. Dezember 2016 10. November 2016 12 Anmeldung zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe § 34 a GewO Bonner Talweg 17, 53113 Bonn Service-Center, Tel. 0228/2284-100, Fax: 0228/2284-170 gewünschter Unterrichtungstermin: _______________________________ (s. Rückseite) Verbindliche Anmeldung zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Name:___________________________ Vorname:__________________________________ Straße/ Nr.:_______________________ PLZ/ Wohnort:______________________________ Telefon privat:_____________________ Telefon dienstlich:___________________________ Geburtsdatum:_____________________ Geburtsort / -land:_______________________ Mobil:____________________________ Geschlecht: m /w (bitte ankreuzen) . Die Unterrichtungsgebühr (derzeit 405,-- Euro) wird mit der Anmeldung zur Unterrichtung fällig. Sie kann unter Angabe des Verwendungszwecks (Name Teilnehmer/Unterrichtung Bewachungsgewerbe) auf das Konto BIC COLSDE33, IBAN DE80 3705 0198 0000 001206 bei der Sparkasse KölnBonn, überwiesen oder in bar an der Kasse unseres Hauses eingezahlt werden. Nach Zahlungseingang erfolgt die Vormerkung zum Unterrichtungstermin. Bitte beachten Sie, dass pro Unterrichtungstermin nur nächstmöglichen eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern angenommen werden kann. Sollte der gewünschte Unterrichtungstermin ausgebucht sein, werden wir Sie informieren und Ihnen den nächstmöglichen Termin benennen. Die Unterrichtungsgebühr wird gezahlt durch: den Teilnehmer den Arbeitgeber oder einem anderen Kostenträger (bitte auf der Rückseite ausfüllen) Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt von der Unterrichtung nach erfolgter Anmeldung bis zwei Wochen vor der Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung oder Nichtteilnahme, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, beträgt die Gebühr 100 %. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Ich werde unselbstständig mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut und bitte Sie mich zu dem gewünschten Termin einzuladen. Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt; ich beherrsche die Sprache so gut, dass ich die Unterrichtung verstehen werde. Mir ist bekannt, dass der Unterrichtsnachweis wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden kann. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich. _____________________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift Wir bitten um Rücksendung der Anmeldung im Original per Post. 13 Gebührenübernahmeerklärung Name und Anschrift des Kosten tragenden Unternehmens/Arbeitgebers bzw. Kostenträgers: _____________________________________________________________________________ Straße/ Nr.:_____________________________ PLZ/ Ort:___________________________ Telefon/Telefax:__________________________ E-Mail:_____________________________ Ansprechpartner/in:______________________________ Die Unterrichtungsgebühr (derzeit 405,-- Euro ) wird mit der Anmeldung zur Unterrichtung fällig. Sie erhalten von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg einen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass der/die Teilnehmer/in nur an der Unterrichtung teilnehmen kann, wenn die Gebühr beglichen ist. Der/die Unterzeichner/in übernimmt die Gebühr für den/die umseitig stehende/n Unterrichtungsteilnehmer/in in voller Höhe und kommt auch für eine eventuell anfallende Stornogebühr auf. ___________________________________ Ort/Datum _________________________________________ Unterschrift Kostenträger/Arbeitgeber und Stempel Bitte beachten Sie, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Bildungsgutscheine und Bildungsschecks akzeptieren kann. T ermine 2016 Monat Termine Monat Termine Januar 04.01. - 07.01.2016 Juli 04.07. - 07.07.2016 Februar 25.01. - 28.01.2016 August 01.08. - 04.08.2016 März 29.02. - 03.03.2016 September 05.09. - 08.09.2016 April 04.04. - 07.04.2016 Oktober 10.10. - 13.10.2016 Mai 09.05. - 12.05.2016 November 07.11. - 10.11.2016 Juni 06.06. - 09.06.2016 Dezember 05.12. - 08.12.2016 - 40 Unterrichtsstunden / 4 Tage jeweils von 8.00 – 17.00 Uhr - Ort: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn. 14