Ein Merkblatt Ihrer IHK - IHK Bonn/Rhein-Sieg

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Ein Merkblatt Ihrer IHK - IHK Bonn/Rhein-Sieg
Ein Merkblatt Ihrer IHK
S ac hkundeprüfung und Unterric htung im B ewac hungs gewerbe 2016
Allgemeine Hinweis e
Neben die bisherigen Qualifikationen in Form der Unterrichtungsverfahren – 40 Stunden für
Beschäftigte bzw. 80 Stunden für Selbständige – ist die Sachkundeprüfung getreten. Die
Sachkundeprüfung ist für den Einsatz im Rahmen bestimmter Tätigkeitsfelder zwingende
Voraussetzung. Leitmotiv war insoweit, für besonders konfliktträchtige Aufgaben nur
geeignetes Personal einzusetzen. Die Eignung soll durch die erfolgreiche Teilnahme an
einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.
Ferner ersetzt eine bestandene Sachkundeprüfung auch zugleich die Teilnahme an einem
Unterrichtungsverfahren.
Zwingend erforderlich - auch für Selbständige die diese Tätigkeiten eigenhändig ausüben ist eine bestandene Sachkundeprüfung für folgende Tätigkeitsfelder:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit
tatsächlich öffentlichem Verkehr;
- Schutz vor Ladendieben;
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch selbständiges Lernen (siehe
Anhang – Literaturhinweise) oder den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs erfolgen.
Für Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe sind
ausschließlich die Industrie- und Handelskammern zuständig. Dagegen können
Vorbereitungslehrgänge von freien Schulungsveranstaltern angeboten werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer
Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Tel.: 0228/2284-100,
Fax: 0228/2284-170, E-Mail: [email protected] .
1
Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch
durch selbständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen
(siehe
z.B.
Gelbe
Seiten,
http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste.html
oder
Branchenbuch), die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse durchführen.
2
Literaturhinweise:
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für
Bewachungspersonal und Unternehmer
Erhältlich:
DIHK Publikationen-Service
Werner-von-Siemens-Straße 13
53340 Meckenheim
Telefon: 02225/8893594
Telefax: 02225/8893595
http://verlag.dihk.de
[email protected]
Preis: 18,00 Euro *
Lernmaterialien für Einsteiger im Bewachungsgewerbe
DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung
Erhältlich:
SecuMedia Verlags GmbH
Preis: 39,00 Euro *
Lise-Meitner-Straße 4
55205 Ingelheim
Telefon: 06725/9304-0
Telefax: 06725/5994
Internet: www.secumedia.de
E-Mail: [email protected]
----------------------------Leitfaden Sachkundeprüfung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
– 3 Bücher
- Rechtliche Grundlagen
19,50 Euro *
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
5,00 Euro *
- Umgang mit Menschen
12,00 Euro *
Erhältlich:
SecuMedia Verlags GmbH
Lise-Meitner-Straße 4
55205 Ingelheim
Tel.: 06725/9304-0
Fax: 06725/5994
Internet: www.buchshop.secumedia.de
E-Mail: [email protected]
* zuzüglich Versandkosten
Elektronische Musterprüfung:
kostenfrei
Ein elektronischer kostenfreier „Selbsttest“ wird von der DIHK-Gesellschaft für berufliche
Bildung angeboten.
Zu den Aufgaben gelangt man über die Homepage der DIHK-BildungsGmbH: http://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/pc-pruefungen/
Von dort geht es wie folgt weiter: Prüfungsvorbereitung online; Link zur Testprüfung
aktivieren; über die Einlogmaske erfolgt das Login.
3
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34a GewO
Zielgruppe:
Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person
ausüben oder ausüben wollen:
-- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit
tatsächlich öffentlichem Verkehr,
-- Schutz vor Ladendieben,
-- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Prüfungsthemen:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und
Datenschutzrecht;
- Bürgerliches Gesetzbuch;
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen;
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste;
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen;
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Satzung sowie den Rahmenstoffplan zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
finden Sie auf unserer Internetseite www.ihk-bonn.de
Prüfungsdurchführung:
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer
mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung können gleichzeitig bis zu fünf Prüflinge
geprüft werden. Sie soll für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Die Prüfungssprache ist
deutsch. Die Prüfung kann wiederholt werden. Ist die Prüfung bestanden, bekommt der
Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer übersandt.
Ausnahmen:
Von der Sachkundeprüfung sind Personen befreit, die über
- einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den
mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe)
- eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr)
- eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- einen Weiterbildungsabschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister oder Geprüfter Meister für Schutz- und
Sicherheit
verfügen.
Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt*)
und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren.
*) Das trifft für Bewachungsunternehmer nur zu, wenn sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Jahren im Besitz der
erforderlichen Bewachungserlaubnis waren und mit der Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung auch gleichzeitig Bewachungstätigkeiten angemeldet hatten.
Arbeitnehmer waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie auch an der seit 1. April 1996 notwendigen
Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser
Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren. Für diesen Fall gilt die Freistellung von der neuen Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen:
Einzelheiten dazu siehe Bewachungsverordnung (BewachV) Abschnitt 1b, § 5 e (Gebrauch
der Niederlassungsfreiheit) und § 5 f (Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit).
Gebühr:
150,-- Euro bzw. 75,-- Euro/Wiederholung (derzeit).
4
Ansprechpartner:
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17,
53113 Bonn,
Tel.: 0228 / 22 84 – 100
Fax: 0228 / 22 84 – 170
E-Mail: [email protected]
WICHTIGER HINWEIS:
Wir bitten zu beachten, dass der Prüfungsbewerber sich bei der Industrie- und
Handelskammer zur Prüfung anzumelden hat, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort
oder seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt oder der Bewerber seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat.
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den
benötigten Anmeldevordruck.
Termine:
Prüfungstermine
Anmeldeschluss
21. Januar 2016
23. Dezember 2015
18. Februar 2016
21. Januar 2016
17. März 2016
18. Februar 2016
21. April 2016
24. März 2016
19. Mai 2016
21. April 2016
16. Juni 2016
19. Mai 2016
21. Juli 2016
23. Juni 2016
18. August 2016
21. Juli 2016
15. September 2016
18. August 2016
20. Oktober 2016
22. September 2016
17. November 2016
20. Oktober 2016
08. Dezember 2016
10. November 2016
5
Unterrichtung für Unternehmer im Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Zielgruppe:
Die Unterrichtung richtet sich an Unternehmer im Bewachungsgewerbe.
Hierzu gehören:
- Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbständige ausüben wollen,
- gesetzliche Vertreter von Bewachungsunternehmen, z.B. GmbH-Geschäftsführer,
- mit der Leitung von Bewachungsunternehmen beauftragte Personen, z.B.
Betriebsleiter.
Ziel:
Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen
Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische
Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche
Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Sachgebiete:
•
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und
Datenschutzrecht.
- Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen
zu den Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden;
- Pflichten der Unternehmer nach
-- §§ 14, 34a GewO
-- der Bewachungsverordnung
-- dem Bundesdatenschutzgesetz.
•
Bürgerliches Gesetzbuch
- Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht,
Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den
einschlägigen Vorschriften des StGB.
•
Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- einzelne Straftatbestände
- vorläufige Festnahme
- Umgang mit Verteidigungswaffen.
•
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste.
•
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Selbstwertgefühl
- übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle
- Konflikt /Stress
- richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch.
•
Grundzüge der Sicherheitstechnik
- mechanische Sicherungstechnik
- Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung
- Brandschutz.
Sprache:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die
erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht
ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
6
Abschluss:
Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die
unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen
konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den
notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die
unterrichteten Themen wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
Ausnahmen:
Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über
- einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den
mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe)
- eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr)
- eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- einen Weiterbildungsabschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister oder Geprüfter Meister für Schutz- und
Sicherheit
verfügen sowie Personen, die die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich
abgelegt haben.
Unverändert von der Unterrichtung befreit sind auch Personen, die am 1. Dezember 1994
seit mindestens drei Jahren befugt das Bewachungsgewerbe ausgeübt haben oder als gesetzliche Vertreter oder als Betriebsleiter tätig waren (für den Fall der Aufnahme einer selbständigen oder leitenden Tätigkeit). Für Bewachungspersonal trifft diese Befreiung zu, wenn
der jeweilige Arbeitnehmer am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war. Personen, die die 24-stündige bzw. 40-stündige Unterrichtung bis zum Inkrafttreten
der Änderungen (15. Januar 2003) absolviert haben, dürfen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben.
Einschränkungen können sich durch die Vorschriften zur neuen Sachkundeprüfung ergeben.
Personen, die die Unterrichtung für das Bewachungspersonal absolviert haben und selbständig bzw. als gesetzlicher Vertreter oder als Leiter eines Gewerbebetriebes tätig werden
wollen, benötigen keine weitere Unterrichtung, wenn sie seitdem eine mindestens drei Jahre
ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen.
Die Ausnahmeregelungen sind in § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) dargestellt.
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen:
Einzelheiten dazu siehe Bewachungsverordnung (BewachV) Abschnitt 1b, § 5 e (Gebrauch
der Niederlassungsfreiheit) und § 5 f (Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit).
Dauer:
80 Unterrichtsstunden
Gebühr:
780,-- Euro (derzeit)
Termin:
auf Anfrage
Anmeldung:
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17,
53113 Bonn,
Tel.: 0228 / 22 84 – 100
Fax: 0228 / 22 84 – 170
E-Mail: [email protected]
7
Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
Zielgruppe:
Die Unterrichtung richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe.
Ziel:
Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen
Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische
Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche
Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Sachgebiete:
•
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und
Datenschutzrecht
- Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen
zu den Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden;
- Pflichten der Unternehmer nach § 34a Gewerbeordnung.
•
Bürgerliches Gesetzbuch
- Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht,
Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den
einschlägigen Vorschriften des StGB.
•
Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- einzelne Straftatbestände
- vorläufige Festnahme
- Umgang mit Verteidigungswaffen.
•
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste.
•
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Selbstwertgefühl
- übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle
- Konflikt /Stress
- richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch.
•
Grundzüge der Sicherheitstechnik
- mechanische Sicherungstechnik
- Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung
- Brandschutz.
Sprache:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die
erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht
ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Abschluss:
Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die
unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen
konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den
notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die
unterrichteten Themen wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
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Ausnahmen:
Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über
- einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den
mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe)
- eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr)
- eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- einen Weiterbildungsabschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft, Geprüfter Werkschutzmeister oder Geprüfter Meister für Schutz- und
Sicherheit
verfügen sowie Personen, die die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich
abgelegt haben.
Unverändert von der Unterrichtung befreit sind auch Personen, die am 1. Dezember 1994
seit mindestens drei Jahren befugt das Bewachungsgewerbe ausgeübt haben oder als gesetzliche Vertreter oder als Betriebsleiter tätig waren (für den Fall der Aufnahme einer selbständigen oder leitenden Tätigkeit). Für Bewachungspersonal trifft diese Befreiung zu, wenn
der jeweilige Arbeitnehmer am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war. Personen, die die 24-stündige bzw. 40-stündige Unterrichtung bis zum Inkrafttreten
der Änderungen (15. Januar 2003) absolviert haben, dürfen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben.
Einschränkungen können sich durch die Vorschriften zur neuen Sachkundeprüfung ergeben.
Personen, die die Unterrichtung für das Bewachungspersonal absolviert haben und selbständig bzw. als gesetzlicher Vertreter oder als Leiter eines Gewerbebetriebes tätig werden
wollen, benötigen keine weitere Unterrichtung, wenn sie seitdem eine mindestens drei Jahre
ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen.
Die Ausnahmeregelungen sind in § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) dargestellt.
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen:
Einzelheiten dazu siehe Bewachungsverordnung (BewachV) Abschnitt 1b, § 5 e (Gebrauch
der Niederlassungsfreiheit) und § 5 f (Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit).
Dauer:
40 Unterrichtsstunden / 4 Tage von 8.00 – 17.00 Uhr
Gebühr:
405,-- Euro (derzeit)
Ort:
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn.
Anmeldung:
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Service-Center, Bonner Talweg 17,
53113 Bonn,
Tel.: 0228 / 22 84 – 100
Fax: 0228 / 22 84 – 170
E-Mail: [email protected]
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den benötigten
Anmeldevordruck.
Termine:
Monat
Termine
Monat
Termine
Januar
04.01. - 07.01.2016
Juli
04.07. - 07.07.2016
Februar
25.01. - 28.01.2016
August
01.08. - 04.08.2016
März
29.02. - 03.03.2016
September
05.09. - 08.09.2016
April
04.04. - 07.04.2016
Oktober
10.10. - 13.10.2016
Mai
09.05. - 12.05.2016
November
07.11. - 10.11.2016
Juni
06.06. - 09.06.2016
Dezember
05.12. - 08.12.2016
9
Stand: Dezember 2015
Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für
die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Die Mitarbeiter des Service-Centers,
Tel: 0228/ 22 84 100, Fax: 0228/2284-170, Mail: [email protected]
Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, www.bonn.ihk.de
Verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17,
53113 Bonn, www.bonn-ihk.de
10
Anmeldung zur Sachkundeprüfung
im Bewachungsgewerbe § 34 a GewO
Bonner Talweg 17, 53113 Bonn
Service-Center, Tel. 0228/2284-100, Fax: 0228/2284-170
gewünschter Prüfungstermin:_____________________ (vgl. angegebene Prüfungstermine)
Verbindliche Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Verbindliche Anmeldung zur Wiederholungs- bzw. Teilprüfung im Bewachungsgewerbe
schriftliche Prüfung
mündliche Prüfung
Bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen!
Name:___________________________
Vorname:______________________________
Straße/ Nr.:_______________________
PLZ/ Wohnort:__________________________
Telefon privat:_____________________
Telefon dienstlich:_______________________
Geburtsdatum:____________________
Geburtsort / -land:_______________________
Mobil:____________________________
Geschlecht: m
/w
(bitte ankreuzen)
Ortsangabe Arbeitgeber: ___________________________________________________
Ortsangabe Aus-/Fortbildungsstätte: ______________________________________
Ich erkläre, dass ich an der Sachkundeprüfung noch nicht teilgenommen habe.
Ich habe bereits an einer solchen Prüfung ohne Erfolg
teilgenommen.
am:
bei:
(Prüfkammern(n) bitte angeben und Kopie des/r
Ergebnisbescheide/s beifügen)
Die Prüfungsgebühr (derzeit 150,-- Euro bzw. 75,-- Euro/Wiederholung) wird mit der Anmeldung
zur Prüfung fällig. Sie kann unter Angabe des Verwendungszwecks (Name
Prüfungsteilnehmer/SKP Bewachungsgewerbe) auf das Konto BIC COLSDE33, IBAN DE80
3705 0198 0000 001206 bei der Sparkasse KölnBonn, überwiesen oder in bar an der
Kasse unseres Hauses eingezahlt werden.
Nach Zahlungseingang erfolgt die Vormerkung zum nächstmöglichen
Prüfungstermin. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen/Zahlungseingänge spätestens drei Wochen vor dem
gewünschten Prüfungstermin bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg vorliegen müssen. Pro Prüfungstermin kann allerdings nur eine
begrenzte Anzahl von Teilnehmern geprüft werden. Sollte der gewünschte Prüfungstermin ausgebucht sein, werden wir Sie
informieren und Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin nennen.
Die Prüfungsgebühr wird gezahlt durch:
den Prüfungsteilnehmer
den Arbeitgeber oder einem anderen Kostenträger
(bitte auf der Rückseite ausfüllen)
Der Unterzeichner beantragt die Zulassung zu der obigen Prüfung.
Rücktritt und Nichtteilnahme:
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter
Anmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei
Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.
Bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder Nichtteilnahme, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, beträgt die
Prüfungsgebühr 100 %. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
_____________________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Wir bitten um Rücksendung der Anmeldung im Original per Post.
11
Gebührenübernahmeerklärung
Name und Anschrift des Kosten tragenden Unternehmens/Arbeitgebers
bzw. Kostenträgers:
_______________________________________________________________________________
Straße/ Nr.:_____________________________
PLZ/ Ort:___________________________
Telefon/Telefax:__________________________
E-Mail:_____________________________
Ansprechpartner/in:______________________________
Die Prüfungsgebühr (derzeit 150,-- Euro bzw. 75,-- Euro/Wiederholung) wird mit der Anmeldung
zur Prüfung fällig. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen spätestens vier Wochen vor dem
gewünschten Prüfungstermin bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg vorliegen müssen. Sie erhalten von der
IHK Bonn/Rhein-Sieg einen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass der Prüfling nur an der
Prüfung teilnehmen kann, wenn die Gebühr beglichen ist. Der/die Unterzeichner/in übernimmt die
Gebühr für den/die umseitig stehende/n Prüfungsteilnehmer/in in voller Höhe und kommt auch für
eine eventuell anfallende Stornogebühr auf.
_____________________________________ _________________________________________
Ort/Datum
Unterschrift Kostenträger/Arbeitgeber und Stempel
Bitte beachten Sie, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts
keine Bildungsgutscheine und Bildungsschecks akzeptieren kann.
Termine 2016
Prüfungstermine
Anmeldeschluss
21. Januar 2016
23. Dezember 2015
18. Februar 2016
21. Januar 2016
17. März 2016
18. Februar 2016
21. April 2016
24. März 2016
19. Mai 2016
21. April 2016
16. Juni 2016
19. Mai 2016
21. Juli 2016
23. Juni 2016
18. August 2016
21. Juli 2016
15. September 2016
18. August 2016
20. Oktober 2016
22. September 2016
17. November 2016
20. Oktober 2016
08. Dezember 2016
10. November 2016
12
Anmeldung zur Unterrichtung
im Bewachungsgewerbe § 34 a GewO
Bonner Talweg 17, 53113 Bonn
Service-Center, Tel. 0228/2284-100, Fax: 0228/2284-170
gewünschter Unterrichtungstermin: _______________________________
(s. Rückseite)
Verbindliche Anmeldung zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen!
Name:___________________________
Vorname:__________________________________
Straße/ Nr.:_______________________
PLZ/ Wohnort:______________________________
Telefon privat:_____________________
Telefon dienstlich:___________________________
Geburtsdatum:_____________________
Geburtsort / -land:_______________________
Mobil:____________________________
Geschlecht: m
/w
(bitte ankreuzen)
.
Die Unterrichtungsgebühr (derzeit 405,-- Euro) wird mit der Anmeldung zur Unterrichtung
fällig. Sie kann unter Angabe des Verwendungszwecks (Name Teilnehmer/Unterrichtung
Bewachungsgewerbe) auf das Konto BIC COLSDE33, IBAN DE80 3705 0198 0000 001206
bei der Sparkasse KölnBonn, überwiesen oder in bar an der Kasse unseres Hauses
eingezahlt werden.
Nach Zahlungseingang erfolgt die Vormerkung zum
Unterrichtungstermin. Bitte beachten Sie, dass pro Unterrichtungstermin nur
nächstmöglichen
eine begrenzte Anzahl von
Teilnehmern angenommen werden kann. Sollte der gewünschte Unterrichtungstermin ausgebucht sein, werden wir Sie
informieren und Ihnen den nächstmöglichen Termin benennen.
Die Unterrichtungsgebühr wird gezahlt durch:
den Teilnehmer
den Arbeitgeber oder einem anderen Kostenträger
(bitte auf der Rückseite ausfüllen)
Rücktritt:
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt von der Unterrichtung nach
erfolgter Anmeldung bis zwei Wochen vor der Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 30 % der
fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 %
der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung oder Nichtteilnahme, ohne
dass ein wichtiger Grund vorliegt, beträgt die Gebühr 100 %. Diese Bedingungen sind verbindlich und
werden mit der Anmeldung anerkannt.
Ich werde unselbstständig mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut und bitte Sie mich
zu dem gewünschten Termin einzuladen.
Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt; ich beherrsche die
Sprache so gut, dass ich die Unterrichtung verstehen werde. Mir ist bekannt, dass der
Unterrichtsnachweis wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden kann.
Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
_____________________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Wir bitten um Rücksendung der Anmeldung im Original per Post.
13
Gebührenübernahmeerklärung
Name und Anschrift des Kosten tragenden Unternehmens/Arbeitgebers
bzw. Kostenträgers:
_____________________________________________________________________________
Straße/ Nr.:_____________________________
PLZ/ Ort:___________________________
Telefon/Telefax:__________________________
E-Mail:_____________________________
Ansprechpartner/in:______________________________
Die Unterrichtungsgebühr (derzeit 405,-- Euro ) wird mit der Anmeldung zur Unterrichtung
fällig. Sie erhalten von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg einen
Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass der/die Teilnehmer/in nur an der Unterrichtung
teilnehmen kann, wenn die Gebühr beglichen ist. Der/die Unterzeichner/in übernimmt die
Gebühr für den/die umseitig stehende/n Unterrichtungsteilnehmer/in in voller Höhe und
kommt auch für eine eventuell anfallende Stornogebühr auf.
___________________________________
Ort/Datum
_________________________________________
Unterschrift Kostenträger/Arbeitgeber und Stempel
Bitte beachten Sie, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts
keine Bildungsgutscheine und Bildungsschecks akzeptieren kann.
T ermine 2016
Monat
Termine
Monat
Termine
Januar
04.01. - 07.01.2016
Juli
04.07. - 07.07.2016
Februar
25.01. - 28.01.2016
August
01.08. - 04.08.2016
März
29.02. - 03.03.2016
September
05.09. - 08.09.2016
April
04.04. - 07.04.2016
Oktober
10.10. - 13.10.2016
Mai
09.05. - 12.05.2016
November
07.11. - 10.11.2016
Juni
06.06. - 09.06.2016
Dezember
05.12. - 08.12.2016
- 40 Unterrichtsstunden / 4 Tage jeweils von 8.00 – 17.00 Uhr -
Ort:
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn.
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