Stellenausschreibung Der Landessportbund Sachsen
Transcription
Stellenausschreibung Der Landessportbund Sachsen
Stellenausschreibung Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt zum 01.11.2016 eine Stelle als Trainerin/Trainer am Landesleistungszentrum Schwimmen aus. Voraussetzungen: Hochschulabschluss im Sport (z.B. Diplomtrainer/in; Diplomsportlehrer/in oder ein vergleichbarer Abschluss) A-Lizenz in der Sportart Schwimmen Nachweis als Rettungsschwimmer/in in der Stufe Silber Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport und/oder Spitzensport Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz Kenntnisse in der Vereins- und Verbandsarbeit gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Programme (Word, Excel etc.) Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft (auch an Wochenenden) Arbeitsaufgaben: vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportler/innen des Landesleistungszentrums Schwimmen sportliche Ausbildung im Bereich des Grundlagen-/Aufbautrainings Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen Mitarbeit bei der Talentsichtung und Förderung aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten, mit Eltern der Sportler/innen, ihren Heimatvereinen sowie ihren Heimtrainern/Heimtrainerinnen Einhaltung des WADA-Codes 2015 Arbeitsort: Landesleistungszentrum Schwimmen in Magdeburg Vergütung: Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainerinnen und Trainern im Leistungssport Sachsen-Anhalts Beschäftigungsumfang: 40 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Arbeitsnachweis, Passbild, Zeugnisse) – vorzugsweise als E-Mail (nur ein Anhang im PDFFormat, max. 5 MB) - richten Sie bitte bis zum 20.06.2016 an: LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle ODER per E-Mail an [email protected] Hinweis: Wir bitten, als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 3 Monaten vernichtet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.