3 - Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg
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3 - Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg
Angebote für Menschen mit Demenz Angehörige und Interessierte im Bezirk Lichtenberg Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V. verstehen ∙ annehmen ∙ miteinander leben 1 2 1. Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren, erkrankt ein Familienmitglied an einer Demenz, sehen sich vor allem die Betroffenen und ihre Angehörigen, aber auch Nachbarn, Freunde und Bekannte häufig großen Sorgen und Herausforderungen ausgesetzt. Dann ist es wichtig zu wissen, wen man in dieser schwierigen Situation ansprechen kann und woher sie die notwendige Hilfe und Unterstützung bekommen. Die meisten Menschen mit Demenz leben in privaten Haushalten und werden häufig von nahen Angehörigen betreut und gepflegt. Dies erfordert viel Engagement, Verzicht auf Freizeit sowie die Bereitschaft, gegebenenfalls 24 Stunden zu begleiten und zu unterstützen. Pflegende Angehörige stehen daher häufig unter hohem psychischen, physischen und sozialen Druck. Niemand kann und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer ganz allein erfüllen. Auch im Interesse des Menschen mit Demenz ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung umzusehen. Auch der Gesetzgeber hat die großen Herausforderungen, die an pflegebedürftige Menschen, insbesondere an Menschen mit Demenz und deren Angehörige gestellt werden, erkannt. 3 Das Pflegeversicherungsgesetz ist mit einer grundlegenden Reform - dem Pflegestärkungsgesetz- geändert worden. Es tritt zeitlich versetzt in zwei Teilen in Kraft. Mit Beginn des Jahres 2015 wird Teil 1 des Pflegestärkungsgesetzes mit besseren Pflegeleistungen wirksam. Teil 2 soll im Jahr 2017 erfolgen. Die verbesserten Pflegeleistungen, die ab 2015 in Kraft getreten sind, haben wir in die nachfolgenden Seiten eingearbeitet. Diese Broschüre soll Ihnen als Wegweiser dienen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörige im Bezirk Lichtenberg sowie deren Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten geben. Sie können sich auch im Internet unter: www.hilfelotseberlin.de über das vielfältige bezirkliche Angebot informieren oder ein kostenloses Beratungsgespräch im Pflegestützpunkt Lichtenberg (Tel. 030 - 98 31 763 - 0) vereinbaren. Alle in der Broschüre aufgeführten Anbieter bieten ebenfalls eine Beratung an. Diese Broschüre ist für Sie kostenlos, über eine Spende würden wir uns sehr freuen. Wir möchten uns ganz herzlich bei Laura Blochberger für Ihre Unterstützung bei der Recherche bedanken. Robert Stephan Marlene Adamy Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V. Dipl.-Sozialarbeiterin Pflegestützpunkt Lichtenberg 4 Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Unterstützungsangebote 6 2.1. Besuchsdienste - Aktivierende Einzelbetreuung 6 2.2. Betreuungsgruppen 10 2.3. Spaziergangsgruppe 13 2.4. Tanzcafé für Menschen mit und ohne Demenz 14 2.5. Angehörigengruppen 15 2.6. Tagespflegestätten 18 2.7. Kurzzeitpflege 25 2.8. Verhinderungspflege 28 2.9. Betreutes Reisen 29 3. Familienpflegezeitgesetz, Pflegezeit und Rente für Pflege 31 4. Pflegestärkungsgesetz – verbesserte Leistungen im Überblick 33 5. Ansprechpartner 36 5.1. Lichtenberg 36 5.1.1 Beratungsstellen 36 5.1.2. Beratungsstellen zur gesetzl. Betreuung 38 5.1.3. Beratungsstellen in Krisensituationen 39 5.1.4. Medizinische Ansprechpartner 40 5.2. Berlin 42 6. Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V. 44 5 2. Unterstützungsangebote Unterstützungsangebote bieten Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen die Möglichkeit, die Bewältigung ihres Alltags zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu stärken. Damit soll der Verbleib von Menschen mit Demenz in der eigenen Wohnung gesichert werden. Ein Umzug in eine stationäre Einrichtung kann somit möglicherweise vermieden oder hinausgezögert werden. 2.1. Besuchsdienste - Aktivierende Einzelbetreuung Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie finanziert? Geschulte ehrenamtlich tätige Frauen und Männer besuchen Menschen mit Demenz in ihrer Wohnung, in Wohngemeinschaften und in Pflegeheimen. Die Nutzung eines Besuchsdienstes von Bewohnern eines Pflegeheims muss privat bezahlt werden. Der Besuchsdienst orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen des Betroffenen und unterstützt bei der Gestaltung des Tagesablaufes. Es werden Gespräche geführt oder Begleitungen bei Einkäufen, Veranstaltungen oder zum Arzt etc. angeboten. Einer Vereinsamung kann so entgegen gewirkt und Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl gestärkt werden. 6 Anbieter: → Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH Montag – Freitag von 06.00 Uhr – 20.00 Uhr ; pro Std. 16,00 € von 20.00 Uhr – 06.00 Uhr; pro Std. 20,00 € Samstag von 0.00 Uhr – 24.00 Uhr; pro Std. 20,00 € an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr - 24.00 Uhr; pro Std. 32,00 € Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt Ansprechpartner: Frau Zischner Tel.: 030 - 47 37 89 95 E-Mail: [email protected] Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin ____________ → Haltestelle Diakonie Montag – Sonntag Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt; pro Std. 10,00 € Ansprechpartnerin: Frau Reichert Tel.: 030 - 93 93 75 21, Mobil: 0163 - 975 26 99 E-Mail: [email protected] Eginhardstr. 7a, 10318 Berlin ___________ 7 → LBD – LichtenbergerBetreuungsDienste gGmbH Montag – Freitag Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt; pro Std. 10,00 € Ansprechpartnerin: Frau Theobald Tel.: 030 - 98 60 19 99 - 16; Mobil: 0172 - 69 26 787 E-Mail: [email protected] Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin ___________ → Malteser Hilfsdienst e.V. Montag – Sonntag Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt; pro Std. 10,00 € Ansprechpartnerin: Frau Sünder Mobil: 0170 - 95 20 666 E-Mail: [email protected] Besuchshundedienst Dauer ca. 1 Std.; Zeiten werden individuell abgestimmt; pro Std. 12,00 € Ansprechpartner: Herr Stolpe Mobil: 0151-11 02 670 E-Mail: [email protected] Treskowallee 110 (Eingang Dönhoffstr.), 10318 Berlin 8 → Unionhilfswerk Ambulante Dienste gemeinnützige GmbH Montag – Freitag Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt; pro Std. 10,00 € Ansprechpartnerin: Frau Knorr und Frau Siek Tel.: 030 - 423 99 73, Mobil: 0152 – 28 81 54 00 E-Mail: [email protected] Prenzlauer Allee 90, 10409 Berlin → Ambulante Pflegedienste Verschiedene ambulante Pflegedienste bieten Betreuungsund Entlastungsleistungen an. Das Angebot und die Kosten bitte beim jeweiligen Pflegedienst erfragen. Näheres s. unter Punkt 4. ___________ 9 2.2. Betreuungsgruppen Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie finanziert? Menschen mit Demenz ziehen sich häufig zurück und verlieren nach und nach ihre sozialen Kontakte. Betreuungsgruppen bieten die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft ins Gespräch zu kommen, Geschichten oder Erlebnisse aus der Vergangenheit zu erzählen, Kaffee und Kuchen zu genießen, Spiele zu spielen, zu singen oder Musik zu hören, Sitzgymnastik zu machen, spazieren zu gehen oder Ausflüge zu unternehmen. Bei den Angeboten werden stets die Interessen und die vorhandenen Fähigkeiten der Gruppenteilnehmer berücksichtigt. Anbieter: → Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH Jeden Mittwoch von 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Kosten: pro Treffen jeweils 52,50 € (pro Std. 8,75 €) und 3,00 € für Verpflegung und jeden Donnerstag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr Kosten: pro Treffen 35,00 € (pro Std. 8,75 €) und 3,00 € für Verpflegung Ort: Am Tierpark 28, 10315 Berlin Ansprechpartner: Frau Zischner, Frau Wietrzynski, Herr Pohl Tel.: 030 - 47 37 89 95 E-Mail: [email protected] 10 zusätzlich finden jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat die kostenfreien Angehörigengruppen (siehe unter Punkt 2.5.) von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. Kosten: 10,00 € pro Treffen für die parallel stattfindende Betreuung der Menschen mit Demenz im Betreuungscafe´ Ort: Am Tierpark 28, 10315 Berlin ___________ → Haltestelle Diakonie jeden Montag von 14.30 – 16.30 Uhr und jeden Mittwoch von 16.00 –18.00 Uhr; jeden Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr Betreuungsgruppe (Skat und Rommé), im Sommer von 18:00 – 20:00 Uhr im Garten Kosten: 10,00 € pro Std Ort: Eginhardstr. 7a, 10318 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Reichert Tel.: 030 - 93 93 75 21, Mobil: 0163 - 975 26 99 E-Mail: [email protected] ___________ 11 → LBD – LichtenbergerBetreuungsDienste gGmbH jeden Donnerstag von 10.00 - 13.00 Uhr Kosten: pro Std. 8,75 € Ort: Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin jeden Donnerstag Betreuungsgruppe Café Memory von 12.00 Uhr – 15.00 Uhr Kosten: 8,75 € pro Std. Ort: LibeZem, Rhinstr. 9, 10315 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Theobald Tel.: 030 - 98 60 19 99-16, Mobil: 0172-69 26 787 E-Mail: [email protected] ___________ Finanzierung der Besuchsdienste/Betreuungsgruppen Die Finanzierung ist möglich über die zusätzlichen Betreuungsund Entlastungsleistungen nach § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI. Menschen, die in ihren Alltagsfähigkeiten eingeschränkt sind und dadurch einen erheblichen Betreuungsbedarf haben, können bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stellen. Je nach Schweregrad der Erkrankung erhalten Sie Leistungen in der Höhe von 104,00 € oder 208,00 €. Zusätzlich können bis maximal 40% der ambulanten Sachleistung der Pflegestufen (0 – 3) für entsprechende Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Näheres siehe unter Punkt 4. 12 2.3. Spaziergangsgruppen Fennpfuhl/LiBeZem Was bieten sie, was kosten sie und wie werden sie finanziert? Die Spaziergangsgruppen sind ein Bewegungs- und Begegnungsangebot für Menschen mit und ohne Demenz in Lichtenberg. Ziele des Angebotes sind u.a. die Aufrechterhaltung und Förderung der Gesundheit, die Aktivierung der Orientierungsfähigkeit und Selbständigkeit sowie Verbesserung der Lebensqualität. Ablauf Nach der Begrüßung und Besprechung des Spaziergangs sowie einem kurzen Aufwärmen geht es auf einen etwa 45 minütigen Spaziergang. Dieser schließt mit einem Besuch in einem Café. Das Angebot wird von ehrenamtlichen, professionell geschulten Betreuern begleitet. Die Kosten für den Cafébesuch trägt jeder Teilnehmer selbst. → Spaziergang Rosenfelder Ring: Jeden 2. Montag im Monat von 14.30 – 17.00 Uhr (von Oktober-März trifft sich die Gruppe bereits um 14.00 Uhr!) Ort: Rosenfelder Ring 48, 10315 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Loster Tel.: 030 – 55 15 51 62, Mobil: 0152 – 537 26 768 E-Mail: [email protected] 13 → Spaziergang Fennpfuhl: Jeden 3. Montag im Monat von 14.30 – 17.00 Uhr Ort: vor der Bibliothek , Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Theobald Tel.: 030 - 98 60 19 99-16, Mobil: 0172 – 69 26 787 E-Mail: [email protected] 2.4. Tanzcafé für Menschen mit und ohne Demenz Jeden 4. Montag im Monat von 15.30 - 17.30 Uhr Ort: Haus der Generationen Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Theobald Tel.: 030 - 98 60 19 99 - 16; Mobil: 0172 - 69 26 787 E-Mail: [email protected] 14 2.5. Angehörigengruppen Foto: Volkssolidarität LV Berlin e.V. Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie finanziert? Angehörigengruppen bieten die Möglichkeit, das der pflegende Angehörige etwas für sich selbst tut, mit anderen Menschen ins Gespräch kommt, über Belastungen sprechen kann, Information über die Krankheit, den Umgang und Kommunikation erhält, Spaß hat, das Selbstvertrauen gestärkt wird, einige freie Nachmittage zur Verfügung stehen hat, die Isolation aufgehoben werden kann u.v.m. . → Alzheimer Angehörigen Initiative e.V. jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Ort : Am Tierpark 28, 10315 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Zischner Tel.: 030 - 47 37 89 95 E-Mail: [email protected] Gleichzeitig findet das Betreuungscafe für Menschen mit Demenz statt. Die Angehörigengruppe ist kostenlos. 15 → Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH in Zusammenarbeit mit der Alzheimer Angehörigen Initiative e.V. Jeden 4. Donnerstag im Monat ab Juni 2015 Ort: Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge Herzbergstr. 79, 10365 Berlin, Haus 37 (KulturStation) Ansprechpartner: Frau Drenhaus-Wagner Tel.: 030 – 47 37 89 95 und Herr Schlauß Tel.: 0162 – 20 87 738 E-Mail: [email protected] Auf Anfrage wird die Betreuung des zu Pflegenden organisiert. ___________ → LBD – LichtenbergerBetreuungsDienste gGmbH jeden 1. Montag im Monat von 17.00 - 19.00 Uhr Ort: Haus der Generationen Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin Ansprechpartner: Herr Feyh Tel.: 030 - 53 02 935-0 E-Mail: [email protected] Offene Selbsthilfegruppen in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.; sie ist kostenlos. ___________ 16 → Vitanas Senioren Centrum Am Obersee Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 15.30 bis 17.00 Uhr Ort: Degnerstraße 11, 13053 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Breternitz Tel.: 030 - 98 31 64 81 E-Mail: [email protected] Offene Selbsthilfegruppen in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.; das Angebot ist kostenlos. ___________ → Kontaktstelle Pflegeengagement Kiezspinne FAS e.V. jeden 1. Montag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr Ort: Nachbarschaftshaus ORANGERIE Schulze Boysen Str. 38, 10365 Berlin jeden 2. Mittwoch im Monat von 16.00 – 18.00 Uhr Ort: Seniorenheim St. Albertus Degnerstr. 22, 13053 Berlin jeden 2. Dienstag im Monat von 18:00-20:00 Uhr Ort: Tagespflege „Am Fennpfuhl“, Franz-Jacob-Str. 16-18, 10369 Berlin Auf Anfrage wird die Betreuung des zu Pflegenden organisiert. Das Angebot ist kostenlos. Ansprechpartnerin: Ines Drost Tel.: 030 - 284 723 95 E-Mail: [email protected] 17 2.6. Tagespflegestätten Foto: Volkssolidarität LV Berlin e.V. Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie finanziert? Tagespflegestätten bieten eine stundenweise bis ganztägige Betreuung in einer behindertengerechten Einrichtung und einen Fahrdienst an. Angeboten werden lebenspraktische Übungen wie Mithilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Beschäftigungen wie z.B. Maltherapie, Basteln und Gestalten, Sport, Gartenarbeit, Geburtstagsfeiern, Veranstaltungen zu jahreszeitlichen Höhepunkten, Filmvorführungen. Die pflegerische Versorgung, wie z.B. Baden ist möglich. Für die Teilverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Zwischenmahlzeiten) ist gesorgt. In den Ruheräumen ist ein Mittagsschlaf möglich. Bei der Betreuung stehen die Wünsche, Interessen und Möglichkeiten des Gastes im Vordergrund. Die Kosten für den Besuch der Tagespflege bestehen aus einem Tagespflegesatz und einem Eigenanteil. 18 Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus den pflegebedingten Aufwendungen (Pflegekosten), einer Ausbildungspauschale und den Beförderungskosten. Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse. Als täglicher Eigenanteil werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bezeichnet. Die einzelnen Beträge entnehmen Sie den unten stehenden Tabellen. Die Kosten der Beförderung werden unterschiedlich berechnet und sind in den einzelnen Tagespflegestätten zu erfragen. (Näheres siehe auch S. 25/26) → Senioren Tagespflege „Am Fennpfuhl“ Ansprechpartnerin: Frau Franke und Frau Brendel Tel.: 030 – 30 34 01 10 Ort: Franz-Jacob-Straße 16-18, 10369 Berlin Träger: HU-MA Pflege GmbH Kosten pro Tag Am Fennpfuhl Pflegesatz Eigenanteil Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 1 2 3 27,18 € 54,35 € 56,22 € 59,97 € 15,78 € 15,78 € 15,78 € 15,78 € ___________ 19 → Seniorentagesstätte Friedrichsfelder Kiez Ansprechpartner: Frau Ziesche Tel.: 030 – 51 06 15 81 E-Mail: [email protected] Ort: Alt-Friedrichsfelde 21, 10315 Berlin Träger: Seniorentagesstätte Friedrichsfelder Kiez Kosten pro Tag SR Maria Pflegesatz Eigenanteil → Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 1 2 3 54,29 € 54,29 € 55,24 € 58,10 € 8,92 € 8,92 € 8,92 € 8,92 € ___________ Tagespflege „Prof. Dr. Kurt Winter“ Ansprechpartnerin: Frau Loster Tel.: 030 - 55 15 51 62 E-Mail: [email protected] Ort: Josef-Orlopp-Str. 13, 10367 Berlin Träger: Graf-Schwerin-Forschungsgesellschaft Seniorenzentrum Lichtenberg Kosten pro Tag Prof. Dr. Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Winter 0 1 2 3 Pflegesatz 68,63 € 68,63 € 70,61 € 74,57 € Eigenanteil 9,20 € 9,20 € 9,20 € 9,20 € ___________ 20 → Tagespflege für Senioren Ansprechpartnerin: Frau Herrfurth Tel.: 030 - 92 09 08 86 E-Mail: [email protected] Ort: Demminer Str. 38, 13059 Berlin Träger: Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH Kosten pro Tag Volkssolida- Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe rität 0 1 2 3 Pflegesatz 65,05 € 65,05 € 66,87 € 70,50 € Eigenanteil 15,51 € 15,51 € 15,51 € 15,51 € ___________ → Tagespflegestätte „El-Friede“ Ansprechpartnerin: Frau Rose Tel.: 030 - 51 58 81 81 E-Mail: [email protected] Ort: Volkradstr. 28, 10319 Berlin Träger: Altenzentrum „Erfülltes Leben“ gemeinnützige GmbH Kosten pro Tag Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe El-Friede 0 1 2 3 Pflegesatz 69,43 € 69,43 € 71,42€ 73,41 € Eigenanteil 13,47 € 13,47 € ___________ 21 13,47€ 13,47 € → Tagesspflegestätte St. Albertus Ansprechpartnerin: Frau Baumann Tel.: 030 - 979 97 505 E-Mail: [email protected] Ort: Degnerstr. 22, 13053 Berlin Träger: Caritas Altenhilfe gGmbH Kosten pro Tag Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe St. Albertus 0 1 2 3 Pflegesatz 56,09 € 56,09 € 57,87 € 61,42 € Eigenanteil 13,84 € 13,84 € 13,84 € 13,84 € ___________ → Tagespflegestätte Wohn- und Pflegezentrum Am Land schaftspark Herzberge Ansprechpartner: Herr Feyh Tel.: 030 - 53 02 93 50 E-Mail: [email protected] Ort: Allee der Kosmonauten 23 B, 10315 Berlin Träger: LBD-Lichtenberger Betreuungsdienste Kosten pro Tag Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe LBD 0 1 2 3 Pflegesatz 66,20 66,20 € 68,60 € 71,00 € Eigenanteil 26,00 26,00 € 26,00 € 26,00 € ___________ 22 → Verbund Lichtenberger Seniorenheime Ansprechpartner: Herr Lube Tel.: 030 - 51 59 21 15 E-Mail: [email protected] Ort: Einbecker Str. 85, 10315 Berlin Träger: VLS-Verbund Lichtenberger Seniorenheime Kosten pro Tag Verbund Libg SH Pflegesatz Eigenanteil Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 1 2 3 61,32 € 61,32 € 63,07 € 66,57 € 7,82 € 7,82 € 7,82 € 7,82 € ___________ →Tageszentrum GFA Berlin Ansprechpartnerin: Frau Winter Tel.: 030 – 31 16 83 310 E-Mail: [email protected] Ort: Prendener Str. 30, 13059 Berlin Träger: GFA-Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe Kosten pro Tag Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe GfA 0 1 2 3 Pflegesatz 66,02 € 66,02 € 67,72 € 71,12 € Eigenanteil 15,54 € 15,54 € 15,54 € 15,54 € ___________ 23 → Tageszentrum der GFA Berlin Ansprechpartner: Herr Friedrich Tel.: 030 – 31 16 83 320 E-Mail: [email protected] Ort: Storkower Str. 207, 10369 Berlin Träger: GFA-Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe Kosten pro Tag GfA Pflegesatz Eigenanteil Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 1 2 3 65,19 € 65,19 € 66,82 € 70,07 € 18,96 € 18,96 € 18,96 € 18,96 € ___________ Finanzierung der Pflegekosten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe 0-3) besteht neben der Geld- bzw. der Sachleistung, ein zusätzlicher 100%-iger Anspruch auf den Besuch einer Tagespflege in Höhe der Sachleistung. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach dem § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI können ebenfalls für die Tagespflege eingesetzt werden; d.h. der Grundbetrag von mtl. 104,00 € oder der erhöhte Betrag von mtl. 208,00 €. Bei Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege gem. § 39 Sozialgesetzbuch kann der Betrag in Höhe von 1612,00 € im Jahr für die Tagespflege genutzt werden. Einzelheiten dazu können Sie bei den Tagespflegestätten erfragen. Näheres zur Verhinderungspflege siehe unter Punkt 2.8. 24 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII Es gibt die Möglichkeit ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beim zuständigen Bezirksamt zu beantragen. Diese Leistungen sind jedoch abhängig vom Einkommen und Vermögen. Eigenfinanzierung Sie können auch als Selbstzahler alle Kosten übernehmen. Ausführung von ärztlichen Verordnungen als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch V Diese auch als Behandlungspflege bezeichneten Leistungen sind z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel und werden von der Krankenkasse übernommen. 2.7. Kurzzeitpflege Was bietet sie an, was kostet sie und wie werden sie finanziert? Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung. Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Kurzzeitpflege können sein: Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder es konnte noch kein Pflegeheimplatz gefunden werden oder bei Krankheit, Urlaub oder einer sonstigen Verhinderung der Pflegeperson. Sie kann auch in Anspruch genommen werden bei einer Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Die Kosten für Kurzzeitpflege bestehen aus einem Tagespflegesatz und einem Eigenanteil. Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus den pflegebedingten Aufwendungen. Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse. 25 Als Eigenanteil oder „Hotelkosten“ werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bezeichnet. Die einzelnen Beträge entnehmen Sie den unten stehenden Tabellen. → PARITÄTISCHES Seniorenwohnen Am Heckelberger Ring Heckelberger Ring 2, 13055 Berlin Ansprechpartnerin: Frau Schulz Tel.: 030 - 98 19 50 53 E-Mail: [email protected] Kosten pro Tag Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 1 2 3 Pflegesatz 67,81 € 67,81 € 70,01€ 73,31 € Eigenanteil 15,38 € 15,38 € ___________ 15,38 € 15,38 € Finanzierung der Pflegekosten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe 0-3) besteht ein Anspruch nach dem § 42 Sozialgesetzbuch XI auf Leistungen der Kurzzeitpflege für 4 Wochen im Jahr in Höhe von 1612,00 €. Besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege kann Leistungsbetrag der Verhinderungspflege gem. § Sozialgesetzbuch (bis zu 1612,00 €) zusätzlich für Kurzzeitpflege ausgegeben werden. Der Zeitraum für 26 der 39 die den Aufenthalt verlängert sich dann auf bis zu 8 Wochen. Näheres zur Verhinderungspflege siehe unter Punkt 2.8. Auch die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach dem § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI der Grundbetrag von mtl. 104,00 € oder der erhöhte Betrag von mtl. 208,00 € sind anrechenbar. In Einzelfällen (z.B. es gibt keine geeignete Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Einrichtung liegt in nicht zumutbarer Entfernung) kann die Kurzzeitpflege in einer anderen geeigneten Einrichtung wie etwa in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII Es gibt die Möglichkeit ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beim zuständigen Bezirksamt zu beantragen. Diese Leistungen sind jedoch abhängig vom Einkommen und Vermögen. Eigenfinanzierung Sie können auch als Selbstzahler Kurzzeitpflegeeinrichtungen nutzen. Ausführung von ärztlichen Verordnungen als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch V Diese auch als Behandlungspflege bezeichneten Leistungen können z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel,, Injektionen sein. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. 27 2.8. Verhinderungspflege Was bietet sie an und wie wird sie finanziert? Eine Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen kann. Die Verhinderungspflege kann z.B. von Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn, einem Pflegedienst oder einem Entlastungs- und Betreuungsdienst in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Sie kann aber auch in einer Tagespflegeeinrichtung oder in einer stationären Einrichtung wie einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim stattfinden. Außerdem kann die Verhinderungspflege für Betreutes Reisen eingesetzt werden siehe unter Punkt 2.9. Finanzierung Bei Bezug von Leistungen einer Pflegestufe 0-3 besteht ein Anspruch nach § 39 Sozialgesetzbuch XI auf Leistungen der Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen im Jahr in Höhe von 1612,00 €. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Außerdem kann bis zu 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (bis zu 806,00 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden, soweit noch Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht (maximal bis zu 2.418,00 €). 28 2.9. Betreutes Reisen Was ist darunter zu verstehen und wie wird es finanziert werden? Beim Betreuten Urlaub können Sie mit Ihrem erkrankten Angehörigen zusammen mit anderen Menschen, die sich in der gleichen Situation wie Sie befinden, gemeinsam Urlaub entweder in Stralsund, am Plauer See, in Goslar oder dem Ostseebad Zinnowitz erleben. Die pflegerische und soziale Betreuung Ihres Angehörigen wird durch qualifiziertes Betreuungspersonal durchgeführt. In dieser Zeit haben Sie Zeit für sich, können Erfahrungen austauschen und können eine Entlastung bei gleichzeitiger Nähe zu Ihrem Angehörigen erfahren. Zum anderen kann Ihr Angehöriger Gesellschaft und Gemeinsamkeit erleben. Zahlreiche Einrichtungen öffentlicher und privater Träger sowie Alzheimergesellschaften, bieten betreute Reisen mit bedarfsgerechter Unterbringung an. Die Angebote richten sich an Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen. Näheres dazu erfahren Sie im Pflegestützpunkt. Das betreute Reisen bietet z.B. die Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin an Ansprechpartnerin: Frau Zischner, Herr Fehlau Tel.: 030 - 47 37 89 95 und 030 – 32 59 32 09 E-Mail: [email protected] 29 Finanzierung Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe 0-3) besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für die Pflege und Betreuung über die Leistungen der Verhinderungspflege gem. § 39 Sozialgesetzbuch XI, die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI und 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege gem. § 42 Sozialgesetzbuch XI zusätzlich für Verhinderungspflege zu erhalten. Die „Hotelkosten“ und die Fahrkosten übernimmt die Pflegekasse nicht. 30 3. Familienpflegezeitgesetz, Pflegezeit und Rente für Pflege Der Gesetzgeber hat für Angehörige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Möglichkeiten geschaffen, die Pflege des Erkrankten für eine bestimmte Zeit selbst zu übernehmen bzw. die notwendige Pflege zu organisieren. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Pflegezeit gemäß Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz. Pflegezeit Die Pflegezeit ermöglicht dem Angehörigen eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat. Der nahe Angehörige kann teilweise oder vollständig von der Arbeit freigestellt werden. In dieser Zeit erhält er kein Gehalt, genießt jedoch einen besonderen Kündigungsschutz und er hat einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Der gesetzliche Anspruch auf diese Pflegezeit gilt nur gegenüber Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. In akuten Fällen kann sich der in Arbeit stehende Angehörige 10 Tage frei nehmen, um für seinen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für die 10-tägige Auszeit gibt es eine Lohnersatzleistung. Als Pflegeunterstützungsgeld werden im Grundsatz 90 Prozent des wegfallenden Nettogehaltes gezahlt, finanziert durch die Pflegeversicherung. 31 Familienpflegezeitgesetz Angehörige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können ihre Tätigkeit auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren für eine Dauer von maximal 2 Jahren. Während der Teilzeitphase wird das Gehalt prozentual gesenkt. Der Pflegende erhält eine Art Lohnvorschuss. Zum Beispiel: Reduziert der Arbeitnehmer während der Pflegezeit die Arbeitszeit auf 50 Prozent, erhält er weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Dafür erhält er nach der Pflegephase für denselben Zeitraum ebenfalls 75 Prozent des Gehalts, obwohl er wieder voll arbeitet. Auch hier besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Es besteht ein Rechtsanspruch auf das Familienpflegezeitgesetz bei Angestellten in Betrieben mit mindestens 25 Beschäftigten. Rente für Pflege Für die Pflegeperson besteht eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung für einen anerkannten Mindestpflegeaufwand von 14 Stunden pro Woche. Diese Zeit kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden (mindestens Pflegestufe 1). 32 4. Bessere Pflegeleistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz Pflegegeld (§ 123 Sozialgesetzbuch XI) Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (z.B. demenzkranke, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen), die Leistungen gem. § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI beziehen, erhalten mehr Leistungen gem. § 123 Sozialgesetzbuch XI (Pflegestufe 0 – 2) s. Tabelle. Pflegestufe Geldleistung Sachleistung 0 123,00 € 231,00 € 1 316,00 € 689,00 € 2 545,00 € 1289,00 € 3 728,00 € 1612,00 € Eine Kombinationsleistung ist möglich. Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben Versicherte Anspruch auf gezielte Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Hilfen im Alltag (Aktivitäten im Haushalt, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bedürfnisgereche Beschäftigung etc .). 33 Tagespflege (§41 Sozialgesetzbuch XI) Zusätzlich zu den Leistungen für die ambulante pflegerische Versorgung besteht ein Anspruch auf den Besuch einer Tagespflege. Dafür steht der Betrag der als Sachleistung gezahlt wird in Höhe von 100% zusätzlich zur Verfügung. Näheres s. unter Punkt 2.6. Verhinderungspflege (§ 39 Sozialgesetzbuch XI) Für 6 Wochen im Jahr kann ein Betrag bis zu 1612,00 Uhr für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege und Betreuung ausgegeben werden. Näheres s. unter Punkt 2.8. Kurzzeitpflege (§ 42 Sozialgesetzbuch XI) Es besteht ein Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege für 4 Wochen im Jahr in Höhe eines Betrages von bis zu 1612,00 €. 50 % der Leistung (bis zu 806,00 €) können für die Verhinderung der Pflegeperson in der ambulanten Pflege und Betreuung genutzt werden. Näheres s. 2.8. und 2.9. . Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 a/b Sozialgesetzbuch XI) Menschen, die in ihren Alltagsfähigkeiten eingeschränkt sind und dadurch einen erheblichen Betreuungsbedarf haben, erhalten je nach Schweregrad der Erkrankung Leistungen in Höhe von 104,00 € oder 208,00 € als Sachleistung. Näheres s. unter Punkt 2.1. und 2.2. Neu: Alle Versicherten, die in eine Pflegestufe eingestuft sind, haben einen Anspruch auf zusätzliche Bereuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 104,00 €. Dieser Betrag kann für die Tagespflege, Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die sogenannten niedrigschwelligen 34 Betreuungsangebote verwendet werden. Zugelassene Pflegedienste, die ein besonderes Angebot der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verfügung stellen, können ebenfalls für diese Leistungen genutzt werden. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können durch Umwidmung von bis zu 40% der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen darf keine Grundpflege (z.B. Waschen, An- und Ausziehen) durchgeführt werden! Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI) Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe 0-3, einschließlich Härtefallregelung) können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie z.B. Einbau einer Dusche, Erleichterung des Zuganges zum Balkon, Schwellenentfernung etc. in Höhe von bis zu 4000,00 € bei der Pflegekasse beantragt werden. Fristgerechte Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit (§ 18 Sozialgesetzbuch XI) Versicherte haben Anspruch auf eine Beratung in der häuslichen Umgebung vor dem Besuch des Gutachters des medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die Pflegebedürftigkeit feststellt (§7b Sozialgesetzbuch XI). Sowohl die Begutachtung zur Pflegebedüftigkeit als auch die abschließende Entscheidung der Pflegekassen muss im Regelfall innerhalb von fünf Wochen erfolgen. Überschreiten die Pflegekassen die Frist, müssen sie 70 € je Zusatzwoche als „Verzögerungsgebühr“ leisten. 35 5. Ansprechpartner 5.1. Bezirk Lichtenberg 5.1.1. Beratungsstellen Pflegestützpunkte in Lichtenberg Einbecker Str. 85, 10315 Berlin Tel.: 030 - 98 31 76 30; Fax: 030 - 98 31 763 - 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.pflegestuetzpunkteberlin.de Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin Sana-Gesundheitszentrum „Am Tierpark“ Tel.: 030 - 25 93 579 – 55; Fax: 030 - 25 93 579 - 59 E-Mail: [email protected] Internet: www.pflegestuetzpunkteberlin.de Die Pflegestützpunkte bieten eine kostenlose Information, Beratung und Unterstützung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen jedes Alter an. Die Beratung ist umfassend, individuell und unabhängig. Themen der Beratung können sein: Was hilft pflegenden Angehörigen, wie erhalte ich eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, wer begleitet mich zum Arzt oder wie passe ich die Wohnung den veränderten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen an oder welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich nicht mehr zu Hause wohnen kann? 36 Pflege- und Seniorenberatung des Bezirksamtes Lichtenberg Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin Tel.: 030 - 90 296 86 - 61; Fax: 030 - 90 296 86 – 69 E-Mail: [email protected] Information und Beratung für Menschen ab 60 Jahren. Quartierszentrum „Am Tierpark“ BILOBA GmbH Erich-Kurz-Str. 7, 10319 Berlin Tel: 030 - 51 06 11- 26; Fax: 030 - 51 06 11-37 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerinnen: Frau Henning und Frau Heyroth Beratung und Unterstützung bei sozialen und pflegerischen Fragen, bei der Beantragung von Leistungen???? bei der Vermittlung und Koordination entlastender Dienste z.B. Besuchsdienste, Pflegedienste Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirksamtes Lichtenberg Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin Tel.: 030 - 90 296 75 - 75; Fax: 030 - 90 296 75 – 15 E-Mail: [email protected] Beratung, Betreuung, Vermittlung von Hilfen sowie Krisenintervention u.a. auch für Menschen mit Demenz und ihre Bezugspersonen an. 37 5.1.2. Beratungsstellen zur gesetzlichen Betreuung Betreuungsstelle/Amtsbetreuung Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin Tel.: 030 - 90 296 39 - 80; Fax: 030 - 90 296 39 - 79 bietet umfassende Beratung in allen Fragen Betreuungsrechts an. Betreuungsgericht Lichtenberg Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin Tel.: 030 - 90 253 - 0; Fax: 030 - 90 25 3 - 300 Entgegennahme von Anregungen einer Betreuung. des gesetzlichen Betreuungswerk Berlin Träger KBW e.V. Eitelstraße 86, 10317 Berlin Tel.: 030 – 28 47 24 24 – 0, Fax: 030-28 47 24 24 – 67 Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz werden durchgeführt. Volkssolidarität Betreuungsverein Lichtenberg Einbecker Str. 85, 10315 Berlin Tel.: 030 - 51 06 47 91 oder 030 - 51 06 97 82 Fax: 030 - 526 25 33 E-Mail: [email protected] Telefonische und persönliche Beratung und Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer und Fortbildungen werden angeboten. Durchführung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz. 38 5.1.3. Beratungsstellen in Krisensituationen Berliner Krisendienst Region Ost Irenenstr. 21 a, 10317 Berlin Tel.: 030 - 39 06 37 0; Fax: 030 - 39 06 37 29 E-Mail: [email protected] Telefonische und persönliche Beratung für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige. In akuten Notfällen erfolgt ein mobiler Einsatz auch in der Nacht. 39 5.1.4. Medizinische Ansprechpartner Gedächtnisambulanz im Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH (KEH) Herzbergstr. 79, 10365 Berlin Tel.: 030 - 54 72 49 81 Oberarzt: Prof. Dr. Kratz; Station: Gerontopsychiatrie E-Mail: [email protected] In der Tagesklinik erfolgt zur Ermittlung der Diagnose eine Behandlung von 4 Tagen (8-15 Uhr) bei Menschen, bei denen ein Verdacht auf eine Demenzerkrankung besteht. Erforderlich ist eine Überweisung durch einen Facharzt für Neurologie/Psychiatrie. Eine individuelle Angehörigenberatung wird ebenfalls angeboten. Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH Abteilung Geriatrie Herzbergstr. 79, 10365 Berlin Tel.: 030 - 54 72 56 01, Fax: 030 - 54 72 29 96 17 Chefarzt: Prof. Dr. Hans-Peter Thomas E-Mail: [email protected] MVZ Ärztehaus für psychische Gesundheit am KEH Herzbergstr. 82, 10365 Berlin Tel.: 030 – 47 39 66 80, Fax: 030 - 47 39 66 839 E-Mail: [email protected] 40 Sana-Klinikum Lichtenberg Abteilung Geriatrie Fanningerstr. 32, 10365 Berlin Tel.: 030 – 55 18 22 62; Fax: 030 – 55 18 22 63 Chefarzt: Dr. Eric Hilf E-Mail: [email protected] Sana-Klinikum Lichtenberg Geriatrie Tagesklinik Fanningerstr. 32, 10365 Berlin Tel.: 030 – 55 18 22 62; Fax: 030 – 55 18 22 63 Chefarzt: Dr. Eric Hilf E-Mail: [email protected] Weitere Arztpraxen für Neurologie und Psychiatrie sind im Pflegestützpunkt (Tel. 030 - 98 31 763-0) zu erfragen. 41 5.2. Berlin Alzheimer Angehörigen Initiative e.V. Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin Tel.: 030 - 47 37 89 95; Fax: 030 – 47 37 89 97 E-Mail: [email protected] Internet: www.Alzheimer-Organisation.de Bietet telefonische und persönliche Beratungsgespräche, fachlich begleitete Gesprächsgruppen bei gleichzeitiger Betreuung der Demenzkranken, eine kostenlose Schulungsreihe für pflegende Angehörige, persönliche Unterstützung bei der MDK-Begutachtung im häuslichen Bereich und kostenfreie Rechtsberatung durch einen Fachanwalt zu den Themen Eltern- und Ehegattenunterhalt an. Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin Tel.: 030 – 47 37 89 95; Fax: 030 – 47 37 89 97 E-Mail: [email protected] Internet: www.Alzheimer-Organisation.de Bietet Betreuungsgruppen, aktivierende Einzelbetreuung mit individueller Terminabsprache, häusliche Betreuung mit hauswirtschaftlicher Versorgung (nach § 125 SGB XI), Tanzcafés, Betreute Urlaube für Menschen mit Demenz und deren pflegende Angehörigen an. 42 Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V. Friedrichstr. 236, 10969 Berlin Tel.: 030 - 89 09 43 57; Fax: 030 - 25 79 6 96 E-Mail: [email protected] Bietet kostenlose telefonische und persönliche Beratung für Angehörige und Interessenten an. Außerdem Selbsthilfegruppen für Angehörige, Herausgabe von „Mitteilungen“ und Ratgebern mit hilfreichen Adressen und Informationen, Betreuungsgruppen, Betreuungsbörse (stundenweise häusliche Entlastung) und kostenlose Schulungsreihe für pflegende Angehörige. Alzheimer Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Bietet bundesweit Hilfe durch professionelle Beratung durch geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen. Tel.: 01803-17 10 17 (9ct. pro Minute) und Tel.: 030 – 25 93 79 514 43 6. Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V. Gründungsjahr: 2011 seit 2008 in Lichtenberg als Netzwerk aktiv Mitglieder: 30 Akteure: Mitarbeiter aus ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen des lokalen Gesundheits- und Pflegesektors sowie aus sozialen Beratungsstellen Standort: im Pflegestützpunkt Lichtenberg (3. Etage) Einbecker Str. 85, 10315 Berlin Arbeitsfelder: Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit Beratung zu Unterstützungs- und Entlastungsangeboten für Menschen mit Demenz und pflegender Angehöriger Ziele: Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Demenz Förderung von nachbarschaftlicher Hilfe und bürgerschaftlichem Engagement Förderung der Zusammenarbeit aller an der Versorgung von Menschen mit Demenz beteiligten Institutionen, Berufsgruppen, ehrenamtlich Tätigen und Angehörigen Sensibilisierung der Öffentlichkeit Schaffung von Transparenz und Verbesserung der Information zu lokalen Unterstützungsmöglichkeiten 44 Angebote: Schulungsveranstaltungen und Workshops zum Thema Demenz Durchführung von Informations- und Fachtagen Vermittlung von sozialrechtlicher und psychosozialer Beratung Lesungen, Filmvorführungen Spaziergangsgruppen für Menschen mit und ohne Demenz Um die ehrgeizigen und anspruchsvollen Ziele zu erreichen, braucht es viele lokale Unterstützer, die den Verein mit ihren Ideen, ihrer Fachlichkeit sowie ihrem persönlichem Engagement, aber auch mit finanziellen Mitteln tatkräftig vorantreiben. Wenn Sie Interesse an der Gestaltung und Förderung der Demenzfreundlichen Kommune Lichtenberg haben und sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen möchten, wenden Sie sich einfach an uns. Werden Sie Mitglied! Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: Robert Stephan Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V. c/o Pflegestützpunkt Lichtenberg Einbecker Straße 85, 10315 Berlin Tel.: 030 - 983 17 63 - 24 Fax.: 030 - 983 17 63 - 19 E-Mail: [email protected] 45 46 Stand: März 2015 47 Herausgeber: Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V. c/o Pflegestützpunkt Lichtenberg Einbecker Str. 85, 10315 Berlin 48