3 - Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg

Transcription

3 - Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg
Angebote für
Menschen mit Demenz
Angehörige und Interessierte
im Bezirk Lichtenberg
Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V.
verstehen ∙ annehmen ∙ miteinander leben
1
2
1. Einleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
erkrankt ein Familienmitglied an einer Demenz, sehen sich
vor allem die Betroffenen und ihre Angehörigen, aber auch
Nachbarn, Freunde und Bekannte häufig großen Sorgen und
Herausforderungen ausgesetzt. Dann ist es wichtig zu wissen,
wen man in dieser schwierigen Situation ansprechen kann
und woher sie die notwendige Hilfe und Unterstützung
bekommen.
Die meisten Menschen mit Demenz leben in privaten
Haushalten und werden häufig von nahen Angehörigen
betreut und gepflegt. Dies erfordert viel Engagement,
Verzicht auf Freizeit sowie die Bereitschaft, gegebenenfalls
24 Stunden zu begleiten und zu unterstützen.
Pflegende Angehörige stehen daher häufig unter hohem
psychischen, physischen und sozialen Druck. Niemand kann
und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer ganz allein
erfüllen. Auch im Interesse des Menschen mit Demenz ist es
wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten
und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Beratung und
Unterstützung umzusehen.
Auch der Gesetzgeber hat die großen Herausforderungen,
die an pflegebedürftige Menschen, insbesondere an
Menschen mit Demenz und deren Angehörige gestellt
werden, erkannt.
3
Das Pflegeversicherungsgesetz ist mit einer grundlegenden
Reform - dem Pflegestärkungsgesetz- geändert worden. Es
tritt zeitlich versetzt in zwei Teilen in Kraft. Mit Beginn des
Jahres 2015 wird Teil 1 des Pflegestärkungsgesetzes mit
besseren Pflegeleistungen wirksam. Teil 2 soll im Jahr 2017
erfolgen. Die verbesserten Pflegeleistungen, die ab 2015 in
Kraft getreten sind, haben wir in die nachfolgenden Seiten
eingearbeitet.
Diese Broschüre soll Ihnen als Wegweiser dienen. Wir
möchten Ihnen einen Überblick über die Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörige im
Bezirk
Lichtenberg
sowie
deren
Kosten
und
Finanzierungsmöglichkeiten geben.
Sie können sich auch im Internet unter: www.hilfelotseberlin.de über das vielfältige bezirkliche Angebot informieren
oder ein kostenloses Beratungsgespräch im Pflegestützpunkt
Lichtenberg (Tel. 030 - 98 31 763 - 0) vereinbaren.
Alle in der Broschüre aufgeführten Anbieter bieten ebenfalls
eine Beratung an.
Diese Broschüre ist für Sie kostenlos, über eine Spende
würden wir uns sehr freuen. Wir möchten uns ganz herzlich
bei Laura Blochberger für Ihre Unterstützung bei der
Recherche bedanken.
Robert Stephan
Marlene Adamy
Demenzfreundliche
Kommune Lichtenberg e.V.
Dipl.-Sozialarbeiterin
Pflegestützpunkt Lichtenberg
4
Inhalt
Seite
1.
Einleitung
3
2.
Unterstützungsangebote
6
2.1. Besuchsdienste - Aktivierende Einzelbetreuung
6
2.2. Betreuungsgruppen
10
2.3. Spaziergangsgruppe
13
2.4. Tanzcafé für Menschen mit und ohne Demenz
14
2.5. Angehörigengruppen
15
2.6. Tagespflegestätten
18
2.7. Kurzzeitpflege
25
2.8. Verhinderungspflege
28
2.9. Betreutes Reisen
29
3.
Familienpflegezeitgesetz, Pflegezeit und
Rente für Pflege
31
4.
Pflegestärkungsgesetz – verbesserte Leistungen im
Überblick
33
5.
Ansprechpartner
36
5.1. Lichtenberg
36
5.1.1 Beratungsstellen
36
5.1.2. Beratungsstellen zur gesetzl. Betreuung
38
5.1.3. Beratungsstellen in Krisensituationen
39
5.1.4. Medizinische Ansprechpartner
40
5.2.
Berlin
42
6.
Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V.
44
5
2. Unterstützungsangebote
Unterstützungsangebote bieten Menschen mit Demenz und
ihren Angehörigen die Möglichkeit, die Bewältigung ihres
Alltags zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu stärken.
Damit soll der Verbleib von Menschen mit Demenz in der
eigenen Wohnung gesichert werden. Ein Umzug in eine
stationäre Einrichtung
kann somit möglicherweise
vermieden oder hinausgezögert werden.
2.1. Besuchsdienste - Aktivierende Einzelbetreuung
Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie
finanziert?
Geschulte ehrenamtlich tätige Frauen und Männer besuchen
Menschen mit Demenz in ihrer Wohnung, in
Wohngemeinschaften und in Pflegeheimen. Die Nutzung eines
Besuchsdienstes von Bewohnern eines Pflegeheims muss
privat bezahlt werden.
Der Besuchsdienst orientiert sich an den vorhandenen
Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen des Betroffenen und
unterstützt bei der Gestaltung des Tagesablaufes. Es werden
Gespräche geführt oder Begleitungen bei Einkäufen,
Veranstaltungen oder zum Arzt etc. angeboten. Einer
Vereinsamung kann so entgegen gewirkt und Selbstvertrauen
und Selbstwertgefühl gestärkt werden.
6
Anbieter:
→ Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH
Montag – Freitag
von 06.00 Uhr – 20.00 Uhr ; pro Std. 16,00 €
von 20.00 Uhr – 06.00 Uhr; pro Std. 20,00 €
Samstag
von 0.00 Uhr – 24.00 Uhr;
pro Std. 20,00 €
an Sonn- und Feiertagen
von 0.00 Uhr - 24.00 Uhr;
pro Std. 32,00 €
Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt
Ansprechpartner: Frau Zischner
Tel.: 030 - 47 37 89 95
E-Mail: [email protected]
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
____________
→ Haltestelle Diakonie
Montag – Sonntag
Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt;
pro Std. 10,00 €
Ansprechpartnerin: Frau Reichert
Tel.: 030 - 93 93 75 21, Mobil: 0163 - 975 26 99
E-Mail: [email protected]
Eginhardstr. 7a, 10318 Berlin
___________
7
→ LBD – LichtenbergerBetreuungsDienste gGmbH
Montag – Freitag
Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt;
pro Std. 10,00 €
Ansprechpartnerin: Frau Theobald
Tel.: 030 - 98 60 19 99 - 16; Mobil: 0172 - 69 26 787
E-Mail: [email protected]
Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin
___________
→ Malteser Hilfsdienst e.V.
Montag – Sonntag
Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt;
pro Std. 10,00 €
Ansprechpartnerin: Frau Sünder
Mobil: 0170 - 95 20 666
E-Mail: [email protected]
Besuchshundedienst
Dauer ca. 1 Std.; Zeiten werden individuell abgestimmt;
pro Std. 12,00 €
Ansprechpartner: Herr Stolpe
Mobil: 0151-11 02 670
E-Mail: [email protected]
Treskowallee 110 (Eingang Dönhoffstr.), 10318 Berlin
8
→ Unionhilfswerk Ambulante Dienste gemeinnützige
GmbH
Montag – Freitag
Betreuungszeiten werden individuell abgestimmt;
pro Std. 10,00 €
Ansprechpartnerin: Frau Knorr und Frau Siek
Tel.: 030 - 423 99 73, Mobil: 0152 – 28 81 54 00
E-Mail: [email protected]
Prenzlauer Allee 90, 10409 Berlin
→ Ambulante Pflegedienste
Verschiedene ambulante Pflegedienste bieten Betreuungsund Entlastungsleistungen an. Das Angebot und die Kosten
bitte beim jeweiligen Pflegedienst erfragen.
Näheres s. unter Punkt 4.
___________
9
2.2. Betreuungsgruppen
Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie
finanziert?
Menschen mit Demenz ziehen sich häufig zurück und verlieren
nach und nach ihre sozialen Kontakte. Betreuungsgruppen
bieten die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft ins Gespräch zu
kommen, Geschichten oder Erlebnisse aus der Vergangenheit
zu erzählen, Kaffee und Kuchen zu genießen, Spiele zu spielen,
zu singen oder Musik zu hören, Sitzgymnastik zu machen,
spazieren zu gehen oder Ausflüge zu unternehmen. Bei den
Angeboten werden stets die Interessen und die vorhandenen
Fähigkeiten der Gruppenteilnehmer berücksichtigt.
Anbieter:
→ Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH
Jeden Mittwoch
von 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Kosten: pro Treffen jeweils 52,50 € (pro Std. 8,75 €)
und 3,00 € für Verpflegung
und jeden Donnerstag
von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr
Kosten: pro Treffen 35,00 € (pro Std. 8,75 €)
und 3,00 € für Verpflegung
Ort: Am Tierpark 28, 10315 Berlin
Ansprechpartner: Frau Zischner, Frau Wietrzynski, Herr Pohl
Tel.: 030 - 47 37 89 95
E-Mail: [email protected]
10
zusätzlich finden jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat die
kostenfreien Angehörigengruppen (siehe unter Punkt 2.5.)
von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr statt.
Kosten: 10,00 € pro Treffen für die parallel stattfindende
Betreuung der Menschen mit Demenz im Betreuungscafe´
Ort: Am Tierpark 28, 10315 Berlin
___________
→ Haltestelle Diakonie
jeden Montag
von 14.30 – 16.30 Uhr und
jeden Mittwoch
von 16.00 –18.00 Uhr;
jeden Donnerstag
von 16:00 – 18:00 Uhr Betreuungsgruppe (Skat und Rommé),
im Sommer von 18:00 – 20:00 Uhr im Garten
Kosten: 10,00 € pro Std
Ort: Eginhardstr. 7a, 10318 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Reichert
Tel.: 030 - 93 93 75 21, Mobil: 0163 - 975 26 99
E-Mail: [email protected]
___________
11
→ LBD – LichtenbergerBetreuungsDienste gGmbH
jeden Donnerstag
von 10.00 - 13.00 Uhr
Kosten: pro Std. 8,75 €
Ort: Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin
jeden Donnerstag Betreuungsgruppe Café Memory
von 12.00 Uhr – 15.00 Uhr
Kosten: 8,75 € pro Std.
Ort: LibeZem, Rhinstr. 9, 10315 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Theobald
Tel.: 030 - 98 60 19 99-16, Mobil: 0172-69 26 787
E-Mail: [email protected]
___________
Finanzierung der Besuchsdienste/Betreuungsgruppen
Die Finanzierung ist möglich über die zusätzlichen Betreuungsund Entlastungsleistungen nach § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI.
Menschen, die in ihren Alltagsfähigkeiten eingeschränkt sind
und dadurch einen erheblichen Betreuungsbedarf haben,
können bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stellen. Je
nach Schweregrad der Erkrankung erhalten Sie Leistungen in
der Höhe von 104,00 € oder 208,00 €. Zusätzlich können bis
maximal 40% der ambulanten Sachleistung der Pflegestufen (0
– 3) für entsprechende Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Näheres siehe unter Punkt 4.
12
2.3. Spaziergangsgruppen Fennpfuhl/LiBeZem
Was bieten sie, was kosten sie und wie werden sie finanziert?
Die Spaziergangsgruppen sind ein Bewegungs- und
Begegnungsangebot für Menschen mit und ohne Demenz in
Lichtenberg. Ziele des Angebotes sind u.a. die
Aufrechterhaltung und Förderung der Gesundheit, die
Aktivierung der Orientierungsfähigkeit und Selbständigkeit
sowie Verbesserung der Lebensqualität.
Ablauf
Nach der Begrüßung und Besprechung des Spaziergangs sowie
einem kurzen Aufwärmen geht es auf einen etwa 45 minütigen
Spaziergang. Dieser schließt mit einem Besuch in einem Café.
Das Angebot wird von ehrenamtlichen, professionell
geschulten
Betreuern begleitet. Die Kosten für den
Cafébesuch trägt jeder Teilnehmer selbst.
→
Spaziergang Rosenfelder Ring:
Jeden 2. Montag im Monat
von 14.30 – 17.00 Uhr (von Oktober-März trifft sich die
Gruppe bereits um 14.00 Uhr!)
Ort: Rosenfelder Ring 48, 10315 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Loster
Tel.: 030 – 55 15 51 62, Mobil: 0152 – 537 26 768
E-Mail: [email protected]
13
→
Spaziergang Fennpfuhl:
Jeden 3. Montag im Monat
von 14.30 – 17.00 Uhr
Ort: vor der Bibliothek , Anton-Saefkow-Platz 14,
10369 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Theobald
Tel.: 030 - 98 60 19 99-16, Mobil: 0172 – 69 26 787
E-Mail: [email protected]
2.4. Tanzcafé für Menschen mit und ohne Demenz
Jeden 4. Montag im Monat
von 15.30 - 17.30 Uhr
Ort: Haus der Generationen
Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Theobald
Tel.: 030 - 98 60 19 99 - 16; Mobil: 0172 - 69 26 787
E-Mail: [email protected]
14
2.5. Angehörigengruppen
Foto: Volkssolidarität LV Berlin e.V.
Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie
finanziert?
Angehörigengruppen bieten die Möglichkeit, das der
pflegende Angehörige etwas für sich selbst tut, mit anderen
Menschen ins Gespräch kommt, über Belastungen sprechen
kann, Information über die Krankheit, den Umgang und
Kommunikation erhält, Spaß hat, das Selbstvertrauen gestärkt
wird, einige freie Nachmittage zur Verfügung stehen hat, die
Isolation aufgehoben werden kann u.v.m. .
→ Alzheimer Angehörigen Initiative e.V.
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ort : Am Tierpark 28, 10315 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Zischner
Tel.: 030 - 47 37 89 95
E-Mail: [email protected]
Gleichzeitig findet das Betreuungscafe für Menschen mit
Demenz statt. Die Angehörigengruppe ist kostenlos.
15
→ Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH in
Zusammenarbeit mit der Alzheimer Angehörigen
Initiative e.V.
Jeden 4. Donnerstag im Monat ab Juni 2015
Ort: Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge
Herzbergstr. 79, 10365 Berlin, Haus 37 (KulturStation)
Ansprechpartner: Frau Drenhaus-Wagner
Tel.: 030 – 47 37 89 95 und
Herr Schlauß
Tel.: 0162 – 20 87 738
E-Mail: [email protected]
Auf Anfrage wird die Betreuung des zu Pflegenden
organisiert.
___________
→ LBD – LichtenbergerBetreuungsDienste gGmbH
jeden 1. Montag im Monat
von 17.00 - 19.00 Uhr
Ort: Haus der Generationen
Paul-Junius-Str. 64A, 10367 Berlin
Ansprechpartner: Herr Feyh
Tel.: 030 - 53 02 935-0
E-Mail: [email protected]
Offene Selbsthilfegruppen in Kooperation mit der
Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.; sie ist kostenlos.
___________
16
→ Vitanas Senioren Centrum Am Obersee
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
von 15.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Degnerstraße 11, 13053 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Breternitz
Tel.: 030 - 98 31 64 81
E-Mail: [email protected]
Offene Selbsthilfegruppen in Kooperation mit der
Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.; das Angebot ist kostenlos.
___________
→ Kontaktstelle Pflegeengagement
Kiezspinne FAS e.V.
jeden 1. Montag im Monat
von 10.00 – 12.00 Uhr
Ort: Nachbarschaftshaus ORANGERIE
Schulze Boysen Str. 38, 10365 Berlin
jeden 2. Mittwoch im Monat
von 16.00 – 18.00 Uhr
Ort: Seniorenheim St. Albertus
Degnerstr. 22, 13053 Berlin
jeden 2. Dienstag im Monat
von 18:00-20:00 Uhr
Ort: Tagespflege „Am Fennpfuhl“,
Franz-Jacob-Str. 16-18, 10369 Berlin
Auf Anfrage wird die Betreuung des zu Pflegenden
organisiert. Das Angebot ist kostenlos.
Ansprechpartnerin: Ines Drost
Tel.: 030 - 284 723 95
E-Mail: [email protected]
17
2.6. Tagespflegestätten
Foto: Volkssolidarität LV Berlin e.V.
Was bieten sie an, was kosten sie und wie werden sie
finanziert?
Tagespflegestätten bieten eine stundenweise bis ganztägige
Betreuung in einer behindertengerechten Einrichtung und
einen Fahrdienst an. Angeboten werden lebenspraktische
Übungen wie Mithilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten,
Beschäftigungen wie z.B. Maltherapie, Basteln und Gestalten,
Sport, Gartenarbeit, Geburtstagsfeiern, Veranstaltungen zu
jahreszeitlichen Höhepunkten, Filmvorführungen. Die
pflegerische Versorgung, wie z.B. Baden ist möglich. Für die
Teilverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee,
Zwischenmahlzeiten) ist gesorgt. In den Ruheräumen ist ein
Mittagsschlaf möglich. Bei der Betreuung stehen die Wünsche,
Interessen und Möglichkeiten des Gastes im Vordergrund.
Die Kosten für den Besuch der Tagespflege bestehen aus
einem Tagespflegesatz und einem Eigenanteil.
18
Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus den
pflegebedingten Aufwendungen (Pflegekosten), einer
Ausbildungspauschale und den Beförderungskosten. Diese
Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Als täglicher Eigenanteil werden die Kosten für Unterkunft,
Verpflegung und Investitionskosten bezeichnet. Die einzelnen
Beträge entnehmen Sie den unten stehenden Tabellen.
Die Kosten der Beförderung werden unterschiedlich
berechnet und sind in den einzelnen Tagespflegestätten zu
erfragen. (Näheres siehe auch S. 25/26)
→
Senioren Tagespflege „Am Fennpfuhl“
Ansprechpartnerin: Frau Franke und Frau Brendel
Tel.:
030 – 30 34 01 10
Ort:
Franz-Jacob-Straße 16-18, 10369 Berlin
Träger: HU-MA Pflege GmbH
Kosten pro Tag
Am
Fennpfuhl
Pflegesatz
Eigenanteil
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
0
1
2
3
27,18 €
54,35 €
56,22 €
59,97 €
15,78 €
15,78 €
15,78 €
15,78 €
___________
19
→ Seniorentagesstätte Friedrichsfelder Kiez
Ansprechpartner: Frau Ziesche
Tel.:
030 – 51 06 15 81
E-Mail: [email protected]
Ort:
Alt-Friedrichsfelde 21, 10315 Berlin
Träger: Seniorentagesstätte Friedrichsfelder Kiez
Kosten pro Tag
SR Maria
Pflegesatz
Eigenanteil
→
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
0
1
2
3
54,29 €
54,29 €
55,24 €
58,10 €
8,92 €
8,92 €
8,92 €
8,92 €
___________
Tagespflege „Prof. Dr. Kurt Winter“
Ansprechpartnerin: Frau Loster
Tel.: 030 - 55 15 51 62
E-Mail: [email protected]
Ort:
Josef-Orlopp-Str. 13, 10367 Berlin
Träger: Graf-Schwerin-Forschungsgesellschaft
Seniorenzentrum Lichtenberg
Kosten pro Tag
Prof. Dr.
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
Winter
0
1
2
3
Pflegesatz
68,63 €
68,63 €
70,61 €
74,57 €
Eigenanteil
9,20 €
9,20 €
9,20 €
9,20 €
___________
20
→
Tagespflege für Senioren
Ansprechpartnerin: Frau Herrfurth
Tel.:
030 - 92 09 08 86
E-Mail: [email protected]
Ort:
Demminer Str. 38, 13059 Berlin
Träger: Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH
Kosten pro Tag
Volkssolida- Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
rität
0
1
2
3
Pflegesatz
65,05 €
65,05 €
66,87 €
70,50 €
Eigenanteil
15,51 €
15,51 €
15,51 €
15,51 €
___________
→
Tagespflegestätte „El-Friede“
Ansprechpartnerin: Frau Rose
Tel.:
030 - 51 58 81 81
E-Mail: [email protected]
Ort:
Volkradstr. 28, 10319 Berlin
Träger: Altenzentrum „Erfülltes Leben“ gemeinnützige
GmbH
Kosten pro Tag
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
El-Friede
0
1
2
3
Pflegesatz
69,43 €
69,43 €
71,42€
73,41 €
Eigenanteil
13,47 €
13,47 €
___________
21
13,47€
13,47 €
→ Tagesspflegestätte St. Albertus
Ansprechpartnerin: Frau Baumann
Tel.:
030 - 979 97 505
E-Mail: [email protected]
Ort:
Degnerstr. 22, 13053 Berlin
Träger: Caritas Altenhilfe gGmbH
Kosten pro Tag
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
St. Albertus
0
1
2
3
Pflegesatz
56,09 €
56,09 €
57,87 €
61,42 €
Eigenanteil
13,84 €
13,84 €
13,84 €
13,84 €
___________
→
Tagespflegestätte Wohn- und Pflegezentrum Am Land
schaftspark Herzberge
Ansprechpartner: Herr Feyh
Tel.:
030 - 53 02 93 50
E-Mail: [email protected]
Ort:
Allee der Kosmonauten 23 B, 10315 Berlin
Träger: LBD-Lichtenberger Betreuungsdienste
Kosten pro Tag
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
LBD
0
1
2
3
Pflegesatz
66,20
66,20 €
68,60 €
71,00 €
Eigenanteil
26,00
26,00 €
26,00 €
26,00 €
___________
22
→ Verbund Lichtenberger Seniorenheime
Ansprechpartner: Herr Lube
Tel.:
030 - 51 59 21 15
E-Mail: [email protected]
Ort:
Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
Träger: VLS-Verbund Lichtenberger Seniorenheime
Kosten pro Tag
Verbund
Libg SH
Pflegesatz
Eigenanteil
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
0
1
2
3
61,32 €
61,32 €
63,07 €
66,57 €
7,82 €
7,82 €
7,82 €
7,82 €
___________
→Tageszentrum GFA Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Winter
Tel.:
030 – 31 16 83 310
E-Mail: [email protected]
Ort:
Prendener Str. 30, 13059 Berlin
Träger: GFA-Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe
Kosten pro Tag
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
GfA
0
1
2
3
Pflegesatz
66,02 €
66,02 €
67,72 €
71,12 €
Eigenanteil
15,54 €
15,54 €
15,54 €
15,54 €
___________
23
→ Tageszentrum der GFA Berlin
Ansprechpartner: Herr Friedrich
Tel.:
030 – 31 16 83 320
E-Mail: [email protected]
Ort:
Storkower Str. 207, 10369 Berlin
Träger: GFA-Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe
Kosten pro Tag
GfA
Pflegesatz
Eigenanteil
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
0
1
2
3
65,19 €
65,19 €
66,82 €
70,07 €
18,96 €
18,96 €
18,96 €
18,96 €
___________
Finanzierung der Pflegekosten
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI
Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe
0-3) besteht neben der Geld- bzw. der Sachleistung, ein
zusätzlicher 100%-iger Anspruch auf den Besuch einer
Tagespflege in Höhe der Sachleistung.
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach
dem § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI können ebenfalls für die
Tagespflege eingesetzt werden; d.h. der Grundbetrag von mtl.
104,00 € oder der erhöhte Betrag von mtl. 208,00 €.
Bei Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege gem. §
39 Sozialgesetzbuch kann der Betrag in Höhe von 1612,00 € im
Jahr für die Tagespflege genutzt werden. Einzelheiten dazu
können Sie bei den Tagespflegestätten erfragen.
Näheres zur Verhinderungspflege siehe unter Punkt 2.8.
24
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
Es gibt die Möglichkeit ergänzende Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch XII beim zuständigen Bezirksamt zu
beantragen. Diese Leistungen sind jedoch abhängig vom
Einkommen und Vermögen.
Eigenfinanzierung
Sie können auch als Selbstzahler alle Kosten übernehmen.
Ausführung von ärztlichen Verordnungen als Leistung nach
dem Sozialgesetzbuch V
Diese auch als Behandlungspflege bezeichneten Leistungen
sind z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel und werden
von der Krankenkasse übernommen.
2.7. Kurzzeitpflege
Was bietet sie an, was kostet sie und wie werden sie
finanziert?
Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vollstationäre
Einrichtung. Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt in
der Kurzzeitpflege können sein: Umbaumaßnahmen in der
Wohnung oder es konnte noch kein Pflegeheimplatz gefunden
werden oder bei Krankheit, Urlaub oder einer sonstigen
Verhinderung der Pflegeperson. Sie kann auch in Anspruch
genommen werden bei einer Übergangszeit im Anschluss an
einen Krankenhausaufenthalt.
Die Kosten für Kurzzeitpflege bestehen aus einem
Tagespflegesatz und einem Eigenanteil. Der Tagespflegesatz
setzt sich zusammen aus den pflegebedingten Aufwendungen.
Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse.
25
Als Eigenanteil oder „Hotelkosten“ werden die Kosten für
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bezeichnet.
Die einzelnen Beträge entnehmen Sie den unten stehenden
Tabellen.
→
PARITÄTISCHES Seniorenwohnen
Am Heckelberger Ring
Heckelberger Ring 2, 13055 Berlin
Ansprechpartnerin: Frau Schulz
Tel.:
030 - 98 19 50 53
E-Mail: [email protected]
Kosten pro Tag
Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe
0
1
2
3
Pflegesatz
67,81 €
67,81 €
70,01€
73,31 €
Eigenanteil
15,38 €
15,38 €
___________
15,38 €
15,38 €
Finanzierung der Pflegekosten
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI
Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe
0-3) besteht ein Anspruch nach dem § 42 Sozialgesetzbuch XI
auf Leistungen der Kurzzeitpflege für 4 Wochen im Jahr in
Höhe von 1612,00 €.
Besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege kann
Leistungsbetrag
der Verhinderungspflege gem. §
Sozialgesetzbuch (bis zu 1612,00 €) zusätzlich für
Kurzzeitpflege ausgegeben werden. Der Zeitraum für
26
der
39
die
den
Aufenthalt verlängert sich dann auf bis zu 8 Wochen. Näheres
zur Verhinderungspflege siehe unter Punkt 2.8.
Auch die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
nach dem § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI der Grundbetrag von
mtl. 104,00 € oder der erhöhte Betrag von mtl. 208,00 € sind
anrechenbar.
In
Einzelfällen
(z.B.
es
gibt
keine
geeignete
Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Einrichtung liegt in nicht
zumutbarer Entfernung) kann die Kurzzeitpflege in einer
anderen geeigneten Einrichtung wie etwa in einem Pflegeheim
durchgeführt werden.
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
Es gibt die Möglichkeit ergänzende Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch
XII beim zuständigen Bezirksamt zu
beantragen. Diese Leistungen sind jedoch abhängig vom
Einkommen und Vermögen.
Eigenfinanzierung
Sie können auch als Selbstzahler Kurzzeitpflegeeinrichtungen
nutzen.
Ausführung von ärztlichen Verordnungen als Leistung nach
dem Sozialgesetzbuch V
Diese auch als Behandlungspflege bezeichneten Leistungen
können
z.B.
Medikamentengabe,
Verbandswechsel,,
Injektionen sein. Die Kosten werden von der Krankenkasse
übernommen.
27
2.8. Verhinderungspflege
Was bietet sie an und wie wird sie finanziert?
Eine Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen
werden, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes,
Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht
durchführen kann. Die Verhinderungspflege kann z.B. von
Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn, einem
Pflegedienst oder einem Entlastungs- und Betreuungsdienst in
der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Sie
kann aber auch in einer Tagespflegeeinrichtung oder in einer
stationären Einrichtung wie einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
oder einem Pflegeheim stattfinden. Außerdem kann die
Verhinderungspflege für Betreutes Reisen eingesetzt werden
siehe unter Punkt 2.9.
Finanzierung
Bei Bezug von Leistungen einer Pflegestufe 0-3 besteht ein
Anspruch nach § 39 Sozialgesetzbuch XI auf Leistungen der
Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen im Jahr in Höhe von
1612,00 €. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den
Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung
mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt
hat. Außerdem kann bis zu 50 % des Leistungsbetrages der
Kurzzeitpflege (bis zu 806,00 €) zusätzlich für
Verhinderungspflege ausgegeben werden, soweit noch
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht (maximal bis zu 2.418,00
€).
28
2.9. Betreutes Reisen
Was ist darunter zu verstehen und wie wird es finanziert
werden?
Beim Betreuten Urlaub können Sie mit Ihrem erkrankten
Angehörigen zusammen mit anderen Menschen, die sich in
der gleichen Situation wie Sie befinden, gemeinsam Urlaub
entweder in Stralsund, am Plauer See, in Goslar oder dem
Ostseebad Zinnowitz erleben. Die pflegerische und soziale
Betreuung Ihres Angehörigen wird durch qualifiziertes
Betreuungspersonal durchgeführt. In dieser Zeit haben Sie
Zeit für sich, können Erfahrungen austauschen und können
eine Entlastung bei gleichzeitiger Nähe zu Ihrem Angehörigen
erfahren. Zum anderen kann Ihr Angehöriger Gesellschaft und
Gemeinsamkeit erleben.
Zahlreiche Einrichtungen
öffentlicher
und
privater
Träger
sowie
Alzheimergesellschaften, bieten betreute Reisen mit
bedarfsgerechter Unterbringung an. Die Angebote richten sich
an Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen.
Näheres dazu erfahren Sie im Pflegestützpunkt.
Das betreute Reisen bietet z.B.
die Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin an
Ansprechpartnerin: Frau Zischner, Herr Fehlau
Tel.: 030 - 47 37 89 95 und 030 – 32 59 32 09
E-Mail: [email protected]
29
Finanzierung
Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe
0-3) besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für die Pflege und
Betreuung über die Leistungen der Verhinderungspflege gem.
§ 39 Sozialgesetzbuch XI, die zusätzlichen Betreuungs- und
Entlastungsleistungen gem. § 45 a/b Sozialgesetzbuch XI und
50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege gem. § 42
Sozialgesetzbuch XI zusätzlich für Verhinderungspflege zu
erhalten. Die „Hotelkosten“ und die Fahrkosten übernimmt
die Pflegekasse nicht.
30
3. Familienpflegezeitgesetz, Pflegezeit und Rente
für Pflege
Der Gesetzgeber hat für Angehörige, die in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, Möglichkeiten geschaffen,
die Pflege des Erkrankten für eine bestimmte Zeit selbst zu
übernehmen bzw. die notwendige Pflege zu organisieren.
Dabei handelt es sich um eine sogenannte Pflegezeit gemäß
Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz.
Pflegezeit
Die Pflegezeit ermöglicht dem Angehörigen eine Pflegezeit von
bis zu 6 Monaten bei seinem Arbeitgeber zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige eine Pflegestufe
hat. Der nahe Angehörige kann teilweise oder vollständig von
der Arbeit freigestellt werden. In dieser Zeit erhält er kein
Gehalt, genießt jedoch einen besonderen Kündigungsschutz
und er hat einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Der gesetzliche Anspruch auf diese Pflegezeit gilt nur
gegenüber Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern.
In akuten Fällen kann sich der in Arbeit stehende Angehörige
10 Tage frei nehmen, um für seinen Angehörigen eine
bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für die 10-tägige
Auszeit
gibt
es
eine
Lohnersatzleistung.
Als
Pflegeunterstützungsgeld werden im Grundsatz 90 Prozent
des wegfallenden Nettogehaltes gezahlt, finanziert durch die
Pflegeversicherung.
31
Familienpflegezeitgesetz
Angehörige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
können ihre Tätigkeit auf bis zu 15 Stunden in der Woche
reduzieren für eine Dauer von maximal 2 Jahren. Während der
Teilzeitphase wird das Gehalt prozentual gesenkt. Der
Pflegende erhält eine Art Lohnvorschuss.
Zum Beispiel: Reduziert der Arbeitnehmer während der
Pflegezeit die Arbeitszeit auf 50 Prozent, erhält er weiterhin 75
Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Dafür erhält er nach
der Pflegephase für denselben Zeitraum ebenfalls 75 Prozent
des Gehalts, obwohl er wieder voll arbeitet. Auch hier besteht
ein besonderer Kündigungsschutz. Es besteht ein
Rechtsanspruch auf das Familienpflegezeitgesetz bei
Angestellten in Betrieben mit mindestens 25 Beschäftigten.
Rente für Pflege
Für
die
Pflegeperson
besteht
eine
rentenversicherungsrechtliche Absicherung für
einen
anerkannten Mindestpflegeaufwand von 14 Stunden pro
Woche. Diese Zeit kann auch durch die Pflege von zwei oder
mehr Pflegebedürftigen erreicht werden (mindestens
Pflegestufe 1).
32
4. Bessere Pflegeleistungen nach dem
Pflegestärkungsgesetz
Pflegegeld (§ 123 Sozialgesetzbuch XI)
Menschen
mit
einem
erheblichen
allgemeinen
Betreuungsbedarf (z.B. demenzkranke, psychisch kranke und
geistig behinderte Menschen), die Leistungen gem. § 45 a/b
Sozialgesetzbuch XI beziehen, erhalten mehr Leistungen gem.
§ 123 Sozialgesetzbuch XI (Pflegestufe 0 – 2) s. Tabelle.
Pflegestufe
Geldleistung
Sachleistung
0
123,00 €
231,00 €
1
316,00 €
689,00 €
2
545,00 €
1289,00 €
3
728,00 €
1612,00 €
Eine Kombinationsleistung ist möglich. Neben der Grundpflege
und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben Versicherte
Anspruch auf gezielte Betreuungs- und Entlastungsleistungen
für Hilfen
im Alltag (Aktivitäten im Haushalt,
Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bedürfnisgereche
Beschäftigung etc .).
33
Tagespflege (§41 Sozialgesetzbuch XI)
Zusätzlich zu den Leistungen für die ambulante pflegerische
Versorgung besteht ein Anspruch auf den Besuch einer
Tagespflege. Dafür steht der Betrag der als Sachleistung
gezahlt wird in Höhe von 100% zusätzlich zur Verfügung.
Näheres s. unter Punkt 2.6.
Verhinderungspflege (§ 39 Sozialgesetzbuch XI)
Für 6 Wochen im Jahr kann ein Betrag bis zu 1612,00 Uhr für
die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege und
Betreuung ausgegeben werden. Näheres s. unter Punkt 2.8.
Kurzzeitpflege (§ 42 Sozialgesetzbuch XI)
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege für
4 Wochen im Jahr in Höhe eines Betrages von bis zu
1612,00 €.
50 % der Leistung (bis zu 806,00 €) können für die
Verhinderung der Pflegeperson in der ambulanten Pflege und
Betreuung genutzt werden. Näheres s. 2.8. und 2.9. .
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 a/b
Sozialgesetzbuch XI)
Menschen, die in ihren Alltagsfähigkeiten eingeschränkt sind
und dadurch einen erheblichen Betreuungsbedarf haben,
erhalten je nach Schweregrad der Erkrankung Leistungen in
Höhe von 104,00 € oder 208,00 € als Sachleistung. Näheres s.
unter Punkt 2.1. und 2.2.
Neu: Alle Versicherten, die in eine Pflegestufe eingestuft sind,
haben einen Anspruch auf zusätzliche Bereuungs- und
Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 104,00 €.
Dieser Betrag kann für die Tagespflege, Verhinderungspflege,
die Kurzzeitpflege und die sogenannten niedrigschwelligen
34
Betreuungsangebote verwendet werden.
Zugelassene
Pflegedienste, die ein besonderes Angebot der allgemeinen
Anleitung
und
Betreuung
oder
Angebote
der
hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verfügung stellen,
können ebenfalls für diese Leistungen genutzt werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können
durch Umwidmung von bis zu 40% der Pflegesachleistung in
Anspruch genommen werden.
Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen
darf keine Grundpflege (z.B. Waschen, An- und Ausziehen)
durchgeführt werden!
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4
Sozialgesetzbuch XI)
Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe
0-3, einschließlich Härtefallregelung) können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie z.B. Einbau einer Dusche,
Erleichterung des Zuganges zum Balkon, Schwellenentfernung
etc. in Höhe von bis zu 4000,00 € bei der Pflegekasse beantragt
werden.
Fristgerechte Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit
(§ 18 Sozialgesetzbuch XI)
Versicherte haben Anspruch auf eine Beratung in der
häuslichen Umgebung vor dem Besuch des Gutachters des
medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die
Pflegebedürftigkeit feststellt (§7b Sozialgesetzbuch XI).
Sowohl die Begutachtung zur Pflegebedüftigkeit als auch die
abschließende Entscheidung der Pflegekassen muss im
Regelfall innerhalb von fünf Wochen erfolgen. Überschreiten
die Pflegekassen die Frist, müssen sie 70 € je Zusatzwoche als
„Verzögerungsgebühr“ leisten.
35
5. Ansprechpartner
5.1. Bezirk Lichtenberg
5.1.1. Beratungsstellen
Pflegestützpunkte in Lichtenberg
 Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 98 31 76 30; Fax: 030 - 98 31 763 - 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pflegestuetzpunkteberlin.de
 Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin
Sana-Gesundheitszentrum „Am Tierpark“
Tel.: 030 - 25 93 579 – 55; Fax: 030 - 25 93 579 - 59
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pflegestuetzpunkteberlin.de
Die Pflegestützpunkte bieten eine kostenlose Information,
Beratung und Unterstützung für hilfe- und pflegebedürftige
Menschen jedes Alter an. Die Beratung ist umfassend,
individuell und unabhängig. Themen der Beratung können
sein: Was hilft pflegenden Angehörigen, wie erhalte ich eine
Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, wer
begleitet mich zum Arzt oder wie passe ich die Wohnung den
veränderten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen
an oder welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich nicht mehr zu
Hause wohnen kann?
36
Pflege- und Seniorenberatung des Bezirksamtes Lichtenberg
Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 90 296 86 - 61; Fax: 030 - 90 296 86 – 69
E-Mail: [email protected]
Information und Beratung für Menschen ab 60 Jahren.
Quartierszentrum „Am Tierpark“ BILOBA GmbH
Erich-Kurz-Str. 7, 10319 Berlin
Tel: 030 - 51 06 11- 26; Fax: 030 - 51 06 11-37
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerinnen: Frau Henning und Frau Heyroth
Beratung und Unterstützung bei sozialen und pflegerischen
Fragen, bei der Beantragung von Leistungen???? bei der
Vermittlung und Koordination entlastender Dienste z.B.
Besuchsdienste, Pflegedienste
Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirksamtes Lichtenberg
Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 90 296 75 - 75; Fax: 030 - 90 296 75 – 15
E-Mail: [email protected]
Beratung, Betreuung, Vermittlung von Hilfen sowie
Krisenintervention u.a. auch für Menschen mit Demenz und
ihre Bezugspersonen an.
37
5.1.2. Beratungsstellen zur gesetzlichen Betreuung
Betreuungsstelle/Amtsbetreuung
Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 90 296 39 - 80; Fax: 030 - 90 296 39 - 79
bietet umfassende Beratung in allen Fragen
Betreuungsrechts an.
Betreuungsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin
Tel.: 030 - 90 253 - 0; Fax: 030 - 90 25 3 - 300
Entgegennahme von Anregungen einer
Betreuung.
des
gesetzlichen
Betreuungswerk Berlin Träger KBW e.V.
Eitelstraße 86, 10317 Berlin
Tel.: 030 – 28 47 24 24 – 0, Fax: 030-28 47 24 24 – 67
Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz werden
durchgeführt.
Volkssolidarität Betreuungsverein Lichtenberg
Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 51 06 47 91 oder 030 - 51 06 97 82
Fax: 030 - 526 25 33
E-Mail: [email protected]
Telefonische und persönliche Beratung und Unterstützung für
ehrenamtliche Betreuer und Fortbildungen werden
angeboten. Durchführung von Betreuungen nach dem
Betreuungsgesetz.
38
5.1.3. Beratungsstellen in Krisensituationen
Berliner Krisendienst Region Ost
Irenenstr. 21 a, 10317 Berlin
Tel.: 030 - 39 06 37 0; Fax: 030 - 39 06 37 29
E-Mail: [email protected]
Telefonische und persönliche Beratung für Menschen in
Krisensituationen und deren Angehörige. In akuten Notfällen
erfolgt ein mobiler Einsatz auch in der Nacht.
39
5.1.4. Medizinische Ansprechpartner
Gedächtnisambulanz im Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth
Herzberge gGmbH (KEH)
Herzbergstr. 79, 10365 Berlin
Tel.: 030 - 54 72 49 81
Oberarzt: Prof. Dr. Kratz; Station: Gerontopsychiatrie
E-Mail: [email protected]
In der Tagesklinik erfolgt zur Ermittlung der Diagnose eine
Behandlung von 4 Tagen (8-15 Uhr) bei Menschen, bei denen
ein Verdacht auf eine Demenzerkrankung besteht. Erforderlich ist eine Überweisung durch einen Facharzt für
Neurologie/Psychiatrie. Eine individuelle Angehörigenberatung wird ebenfalls angeboten.
Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
Abteilung Geriatrie
Herzbergstr. 79, 10365 Berlin
Tel.: 030 - 54 72 56 01, Fax: 030 - 54 72 29 96 17
Chefarzt: Prof. Dr. Hans-Peter Thomas
E-Mail: [email protected]
MVZ Ärztehaus für psychische Gesundheit am KEH
Herzbergstr. 82, 10365 Berlin
Tel.: 030 – 47 39 66 80, Fax: 030 - 47 39 66 839
E-Mail: [email protected]
40
Sana-Klinikum Lichtenberg
Abteilung Geriatrie
Fanningerstr. 32, 10365 Berlin
Tel.: 030 – 55 18 22 62; Fax: 030 – 55 18 22 63
Chefarzt: Dr. Eric Hilf
E-Mail: [email protected]
Sana-Klinikum Lichtenberg
Geriatrie Tagesklinik
Fanningerstr. 32, 10365 Berlin
Tel.: 030 – 55 18 22 62; Fax: 030 – 55 18 22 63
Chefarzt: Dr. Eric Hilf
E-Mail: [email protected]
Weitere Arztpraxen für Neurologie und Psychiatrie sind im
Pflegestützpunkt (Tel. 030 - 98 31 763-0) zu erfragen.
41
5.2. Berlin
Alzheimer Angehörigen Initiative e.V.
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
Tel.: 030 - 47 37 89 95; Fax: 030 – 47 37 89 97
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Alzheimer-Organisation.de
Bietet telefonische und persönliche Beratungsgespräche,
fachlich begleitete Gesprächsgruppen bei gleichzeitiger
Betreuung
der
Demenzkranken,
eine
kostenlose
Schulungsreihe für pflegende Angehörige, persönliche
Unterstützung bei der MDK-Begutachtung im häuslichen
Bereich und
kostenfreie Rechtsberatung durch einen
Fachanwalt zu den Themen Eltern- und Ehegattenunterhalt an.
Alzheimer Angehörigen Initiative gGmbH
Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
Tel.: 030 – 47 37 89 95; Fax: 030 – 47 37 89 97
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Alzheimer-Organisation.de
Bietet Betreuungsgruppen, aktivierende Einzelbetreuung mit
individueller Terminabsprache, häusliche Betreuung mit
hauswirtschaftlicher Versorgung (nach § 125 SGB XI),
Tanzcafés, Betreute Urlaube für Menschen mit Demenz und
deren pflegende Angehörigen an.
42
Alzheimer Gesellschaft Berlin e.V.
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 89 09 43 57; Fax: 030 - 25 79 6 96
E-Mail: [email protected]
Bietet kostenlose telefonische und persönliche Beratung für
Angehörige
und
Interessenten
an.
Außerdem
Selbsthilfegruppen für Angehörige, Herausgabe von
„Mitteilungen“ und Ratgebern mit hilfreichen Adressen und
Informationen,
Betreuungsgruppen,
Betreuungsbörse
(stundenweise häusliche Entlastung) und kostenlose
Schulungsreihe für pflegende Angehörige.
Alzheimer Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Bietet bundesweit Hilfe durch professionelle Beratung durch
geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen.
Tel.: 01803-17 10 17 (9ct. pro Minute) und
Tel.: 030 – 25 93 79 514
43
6. Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V.
Gründungsjahr: 2011
 seit 2008 in Lichtenberg als Netzwerk aktiv
Mitglieder:
30
Akteure:
Mitarbeiter aus ambulanten, teilstationären
und
stationären
Einrichtungen
des
lokalen Gesundheits- und Pflegesektors
sowie aus sozialen Beratungsstellen
Standort:
im Pflegestützpunkt Lichtenberg (3. Etage)
Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
Arbeitsfelder:
 Öffentlichkeitsarbeit
 Netzwerkarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich
 stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit
 Beratung zu Unterstützungs- und Entlastungsangeboten
für Menschen mit Demenz und pflegender Angehöriger
Ziele:
 Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit
Demenz
 Förderung von nachbarschaftlicher Hilfe und
bürgerschaftlichem Engagement
 Förderung der Zusammenarbeit aller an der Versorgung
von Menschen mit Demenz beteiligten Institutionen,
Berufsgruppen, ehrenamtlich Tätigen und Angehörigen
 Sensibilisierung der Öffentlichkeit
 Schaffung von Transparenz und Verbesserung der
Information zu lokalen Unterstützungsmöglichkeiten
44
Angebote:
 Schulungsveranstaltungen und Workshops zum
Thema Demenz
 Durchführung von Informations- und Fachtagen
 Vermittlung von sozialrechtlicher und psychosozialer
Beratung
 Lesungen, Filmvorführungen
 Spaziergangsgruppen für Menschen mit und ohne
Demenz
Um die ehrgeizigen und anspruchsvollen Ziele zu erreichen,
braucht es viele lokale Unterstützer, die den Verein mit ihren
Ideen, ihrer Fachlichkeit sowie ihrem persönlichem
Engagement, aber auch mit finanziellen Mitteln tatkräftig
vorantreiben. Wenn Sie Interesse an der Gestaltung und
Förderung der Demenzfreundlichen Kommune Lichtenberg
haben und sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen möchten,
wenden Sie sich einfach an uns.
Werden Sie Mitglied!
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Robert Stephan
Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V.
c/o Pflegestützpunkt Lichtenberg
Einbecker Straße 85, 10315 Berlin
Tel.:
030 - 983 17 63 - 24
Fax.:
030 - 983 17 63 - 19
E-Mail: [email protected]
45
46
Stand: März 2015
47
Herausgeber:
Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg e.V.
c/o Pflegestützpunkt Lichtenberg
Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
48