Schulvorstand - Berufsbildende Schulen Papenburg

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Schulvorstand - Berufsbildende Schulen Papenburg
Schulvorstand
Schulvorstand
Schulvorstand
der
Berufsbildenden Schulen Papenburg
Technik und Wirtschaft
Übersicht: Zusammensetzung 2014/2015
A.
1/7
Schulvorstand
Schulleitung
B.
Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter
C.
Schülervertreter
D.
Elternvertreter
E.
Außerschulische Vertreter
1. Peters, Peters
1. Albers, Bernd
1. Boris Begemann
2/7
Schulvorstand
1. Rudolf Schürmann
1. Weise, Timo
IHK Ostfr./Pbg.
2. Keilen, Udo
2. Gremme, Matthias
2. Brenda Bender
2. Michaela Staben-Brelage
2. Röttgers, Bernhard
3. Berssen, Wilfried
3. Laue, Katja
3. Nils de Vries
3/7
Schulvorstand
3. Kaltwasser, H.-G.
4. Hambach, Ludwig
4. Röwer, Hermann
4. Laura Penner
4. Jansen, Ludwig
5. Eggert, Rainer
5. Terhorst, Bernd
5. Markus Penner
6. Willms, Heinz-Arthur
6. Völler, Peter
6. Dave Zahr
4/7
Schulvorstand
Ständige Vertreter Schulleitung
1. Hübl, Christoph
Stand: 11.11.2014 / jk
5/7
Schulvorstand
Geschäftsordnung
1. Der Schulleiter führt den Vorsitz im Schulvorstand (§ 38 b NSchG). Die Leitung der
Sitzung kann er an andere Mitglieder des Schulvorstandes abgeben. Im Verhinderungsfall wird
der Schulleiter durch die stellvertretende Schulleiterin vertreten.
2. Der Schulleiter lädt zu den Sitzungen des Schulvorstandes bei Bedarf, mindestens
jedoch einmal im Schulhalbjahr ein. Die Ladungsfrist beträgt zehn Tage, es ist eine
Tagesordnung beizufügen.
3. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn es von der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
unter Angabe einer Tagesordnung verlangt wird.
4. Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich. Er kann die Schulöffentlichkeit bei der Beratung
und Beschlussfassung einzelner Themen einschließen. Die Sitzungen des Schulvorstandes
finden in der unterrichtsfreien Zeit statt.
5. Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter. Stimmen alle anwesenden Mitglieder einer der
im Schulvorstand vertretenden Gruppen ( LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern) gegen einen
Antrag, findet frühestens nach Ablauf von zehn Tagen eine zweite Beratung statt. In der zweiten
Beratung gilt Nr. 5, Satz 1 dieser Geschäftsordnung.
6. Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde
(Ladungsfrist, Einladung an alle stimmberechtigten Mitglieder). Er kann weitere Personen als
beratende Mitglieder zu einzelnen Themenbereichen einladen.
7. Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte verpflichten sich im Wechsel zur
Abfassung der Sitzungsniederschrift als Ergebnisprotokoll.
8. Über die Inanspruchnahme der vom Kultusministerium eingeräumten
Entscheidungs-spielräume (§ 38a NSchG) beschließt der Schulvorstand abschließend erst,
wenn das für die Ausgestaltung zuständige Gremium (Schulleiter, Gesamtkonferenz,
Teilkonferenz) die entsprechenden Entwürfe vorgelegt hat.
9. Der Landkreis Emsland als Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes
eingeladen. Er erhält alle Sitzungsprotokolle. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des
Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht
teilnehmen. Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil.
10. Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mehr als der
Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder.
Papenburg, 19. November 2007
6/7
Schulvorstand
7/7