Schulvorstand - Berufsbildende Schulen Papenburg
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Schulvorstand - Berufsbildende Schulen Papenburg
Schulvorstand Schulvorstand Schulvorstand der Berufsbildenden Schulen Papenburg Technik und Wirtschaft Übersicht: Zusammensetzung 2014/2015 A. 1/7 Schulvorstand Schulleitung B. Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter C. Schülervertreter D. Elternvertreter E. Außerschulische Vertreter 1. Peters, Peters 1. Albers, Bernd 1. Boris Begemann 2/7 Schulvorstand 1. Rudolf Schürmann 1. Weise, Timo IHK Ostfr./Pbg. 2. Keilen, Udo 2. Gremme, Matthias 2. Brenda Bender 2. Michaela Staben-Brelage 2. Röttgers, Bernhard 3. Berssen, Wilfried 3. Laue, Katja 3. Nils de Vries 3/7 Schulvorstand 3. Kaltwasser, H.-G. 4. Hambach, Ludwig 4. Röwer, Hermann 4. Laura Penner 4. Jansen, Ludwig 5. Eggert, Rainer 5. Terhorst, Bernd 5. Markus Penner 6. Willms, Heinz-Arthur 6. Völler, Peter 6. Dave Zahr 4/7 Schulvorstand Ständige Vertreter Schulleitung 1. Hübl, Christoph Stand: 11.11.2014 / jk 5/7 Schulvorstand Geschäftsordnung 1. Der Schulleiter führt den Vorsitz im Schulvorstand (§ 38 b NSchG). Die Leitung der Sitzung kann er an andere Mitglieder des Schulvorstandes abgeben. Im Verhinderungsfall wird der Schulleiter durch die stellvertretende Schulleiterin vertreten. 2. Der Schulleiter lädt zu den Sitzungen des Schulvorstandes bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr ein. Die Ladungsfrist beträgt zehn Tage, es ist eine Tagesordnung beizufügen. 3. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn es von der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung verlangt wird. 4. Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich. Er kann die Schulöffentlichkeit bei der Beratung und Beschlussfassung einzelner Themen einschließen. Die Sitzungen des Schulvorstandes finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. 5. Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter. Stimmen alle anwesenden Mitglieder einer der im Schulvorstand vertretenden Gruppen ( LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern) gegen einen Antrag, findet frühestens nach Ablauf von zehn Tagen eine zweite Beratung statt. In der zweiten Beratung gilt Nr. 5, Satz 1 dieser Geschäftsordnung. 6. Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde (Ladungsfrist, Einladung an alle stimmberechtigten Mitglieder). Er kann weitere Personen als beratende Mitglieder zu einzelnen Themenbereichen einladen. 7. Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte verpflichten sich im Wechsel zur Abfassung der Sitzungsniederschrift als Ergebnisprotokoll. 8. Über die Inanspruchnahme der vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungs-spielräume (§ 38a NSchG) beschließt der Schulvorstand abschließend erst, wenn das für die Ausgestaltung zuständige Gremium (Schulleiter, Gesamtkonferenz, Teilkonferenz) die entsprechenden Entwürfe vorgelegt hat. 9. Der Landkreis Emsland als Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen. Er erhält alle Sitzungsprotokolle. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil. 10. Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Papenburg, 19. November 2007 6/7 Schulvorstand 7/7