Nespresso „Second Life“ Wettbewerb Teilnahmebedingungen:

Transcription

Nespresso „Second Life“ Wettbewerb Teilnahmebedingungen:
1
Nespresso „Second Life“ Wettbewerb
Teilnahmebedingungen:
Artikel 1
Wettbewerb
Nestlé Nespresso SA organisiert vom 23. Mai 2016 bis zum 14. August 2016 einschliesslich
auf seiner Website www.nespresso.com/secondlife einen kostenlosen Wettbewerb ohne
Kaufverpflichtung.
Ziel des Wettbewerbs ist die Auszeichnung eines künstlerischen Werks im Rahmen der
Kampagne «Nespresso Second Life». Der siegreiche Beitrag könnte zum Visual einer
unserer nächsten Kommunikationskampagnen werden.
Die Teilnehmer müssen ihr Werk auf die Website www.nespresso.com/secondlife
hochladen. Dieses Werk muss den nachfolgenden Kriterien entsprechen und wird dann
beurteilt.
Artikel 2
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme
über 18 Jahre alt sind. Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz oder
Liechtenstein haben.
Artikel 3
Teilnahme
3.1
Nestlé
Nespresso
SA
informiert
die
Internet-User,
dass
www.nespresso.com/secondlife zwar weltweit abrufbar ist, die Website und der
Wettbewerb aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt sind, die
ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.
3.2
Zur Teilnahme am Wettbewerb füllt der Teilnehmer alle zur Anmeldung
erforderlichen Felder des Formulars aus. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt
der Teilnehmer die vollumfängliche und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen
Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer kann nur einmal am Wettbewerb
teilnehmen.
Um Teilnahmen zu verhindern, die nicht diesen Teilnahmebedingungen
entsprechen, kann Nestlé Nespresso SA die Teilnahme am Wettbewerb durch
technische Mitteln limitieren (insbesondere durch eine Limitierung auf eine
Teilnahme pro IP-Adresse oder E-Mail-Adresse). In diesem Fall kann Nestlé
Nespresso SA bei einer unmöglichen Teilnahme nicht verantwortlich gemacht
werden.






Jeder Teilnehmer darf bis zu 3 (drei) Werke einreichen.
Jedes davon muss im Wesentlichen aus Nespresso-Kapseln aus Aluminium
bestehen.
Das Foto des Werks muss vor einem neutralen Hintergrund aufgenommen werden.
Das Foto darf höchstens 5 MB Umfang und maximal 1000 x 1000 Pixel gross sein.
Die Fotos müssen über die Website www.nespresso.com/secondlife vor dem 14.
August 2016 bei Nespresso eingehen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Fotos von der Veröffentlichung
auszuschliessen, deren Qualität nicht ausreichend ist.
Nespresso « Second Life » Wettbewerb
Teilnahmebedingungen
2

Das Werk selbst (also das eigentliche Objekt) muss aufbewahrt werden; anderenfalls
besteht kein Anspruch auf einen Preis. Die ausgewählten Werke werden anlässlich
der Preisverleihung im September 2016 in Zürich vorgestellt.
3.3
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses Wettbewerbs
seine Personendaten von Nestlé Nespresso SA und/oder beauftragten
Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes
bearbeitet werden.
3.4
Der Teilnehmer geht des Weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein:
- Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit der
Website vernetzten Netzwerke sowie von Drittservern.
- Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und Vorgangsweisen des
Internets.
- Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere Rechnersysteme zu
verschaffen.
- Er beeinträchtigt nicht die Verwendung oder den Betrieb der Website oder
anderer ähnlicher Dienste.
- Er eignet sich keine Identität eines Dritten an und benutzt keinen falschen
Namen.
- Er benutzt kein Vorgehen, das Treu und Glauben widerspricht, um seine oder die
Gewinnchancen eines Dritten zu erhöhen, mittels technologischen Lösungen oder
anderer Kniffs jeglicher Art (z.B. durch die Benutzung von Stimmgruppen auf den
sozialen Netzwerken).
Jede Person, die gegen diese Verpflichtungen verstösst oder ähnliche
Verhaltensweisen sich zu eigen macht, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen
werden und/oder es wird ihr der Preis vorenthalten. Nestlé Nespresso SA behält sich
das Recht vor, auch rechtliche oder administrative Vorkehren einzuleiten, sofern
diese Verhaltensweisen das Gesetz verletzen oder ihre Interessen verletzt.
3.5
Nestlé Nespresso SA steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder Teile davon
abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer,
insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder
der Bestimmung der Gewinner zu Irregularitäten gekommen ist.
3.6
Klausel betr. Urheberrecht bei Beiträgen der Teilnehmer
Der Teilnehmer erklärt, der Autor des Beitrages zu sein, den er in die Website stellt
und dass er das Recht zu seiner exklusiven oder nicht exklusiven Verwendung nicht
an Dritte abgetreten hat. Er befreit Nestlé Nespresso SA von allen Ansprüchen oder
Einsprachen betreffend den materiellen und/oder immateriellen Besitz des
Beitrages.
Er bestätigt zudem, dass er über alle Rechte für seine Veröffentlichung verfügt,
insbesondere wenn Drittpersonen betroffen sind. Nestlé Nespresso SA kann in
keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn die Rechte von Dritten verletzt werden,
deren Existenz und Qualität ihr nicht bekannt sind.
Der Teilnehmer akzeptiert, sämtliche Nutzungsrechte seines
Beitrages
unwiderruflich und unlimitiert an Nestlé Nespresso SA abzutreten. Die
audiovisuellen, visuellen oder redaktionellen Beiträge dürfen keinerlei Elemente
enthalten, die gegen die Gesetze und die guten Sitten verstossen oder für Menschen
und Tiere verletzend sind. Wenn die Qualität des eingereichten Beitrages
ungenügend ist, kann er vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Der Teilnehmer akzeptiert, dass sein Beitrag vor der Veröffentlichung auf der
Website www.nespresso.com/secondlife durch Nestlé Nespresso SA begutachtet
wird.
Nespresso « Second Life » Wettbewerb
Teilnahmebedingungen
3
Artikel 4
Preise
Publikumspreis:
Die Öffentlichkeit kann durch Online-Abstimmung die interessantesten Werke bestimmen.
Die öffentliche Abstimmung ist vom 23.5.2016 bis zum 14.8.2016 geöffnet.
Die 10 Künstler, deren Werke die meisten Stimmen erhalten, bekommen:
 Eine Einladung zum Finale des «Grossen Preises der Jury», das im September 2016
in Zürich veranstaltet wird.
 Die Ausstellung ihres Werks in einer Foto-Wanderausstellung in den verschiedenen
Nespresso Boutiquen in der Schweiz.
 Die Gedenkbroschüre «Nespresso Second Life», die ein Bild ihres Werks enthält.
 Ein ganz neues Objekt der Limited Edition Nespresso «Second Life».
Jeder Teilnehmer kann nur einmal zum Gewinner werden. Wenn derselbe Teilnehmer
verschiedene Objekte eingereicht und eine Mehrzahl der Stimmen erhalten hat, wird nur
das Objekt zum Gewinner erklärt, das die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Der «Grosse Preis der Jury»:
Eine Spezial-Jury wird anlässlich der Preisverleihung des Preises «Nespresso Second Life»
am 14. September 2016 in Zürich unter den 10 Gewinnern des «Publikumspreises» die 3
besten Kreationen auswählen. Dabei gelangen die folgenden Bewertungskriterien zur
Anwendung:
(1) Allgemeineindruck / Erster Eindruck; (2) Originalität / Kreativität; (3) Arbeitsaufwand.
Die Sieger der einzelnen Kategorien
Preisverleihung bekannt gegeben.
sowie
der
Hauptgewinner
werden
bei
der
Bei den einzelnen Kategorien gibt es die folgenden Preise zu gewinnen:
1.Preis
1 Wochenende "Nespresso Atelier“ in London im Oktober 2016, gültig für 2 Personen
1 Nespresso Gutschein im Wert von CHF 1000.-, einlösbar bei Nespresso, gültig für 2 Jahre
Die Sichtbarkeit ihrer Kreation in der Kommunikationskampagne "Nespresso Second Life."
2. Preis
1 Abend "Nespresso Experience" für 2 am Zürich Film Festival - 26. September (Nacht
inklusiv)
1 Nespresso Gutschein im Wert von CHF 500.-, einlösbar bei Nespresso, gültig für 2 Jahre
3. Preis
1 exklusives Dinner "Nespresso Gourmet" für 2 in einem renommierten
Gourmetrestaurant - Oktober 2016
1 Nespresso Gutschein im Wert von CHF 300.-, einlösbar bei Nespresso, gültig für 2 Jahre
4.1
Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Nestlé Nespresso SA kann die
Preise auch jederzeit durch andere gleichwertige Preise ersetzen.
4.2
Nestlé Suisse SA und ihre Lieferanten können für die Nicht-Vergabe der Preise aus
Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (unvollständige oder falsche
Adressangaben der Gewinner, Poststreiks) nicht haftbar gemacht werden. Im
Weiteren verliert der Gewinner unwiderbringlich seinen Anspruch auf den Preis,
Nespresso « Second Life » Wettbewerb
Teilnahmebedingungen
4
wenn er sich nicht innert 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung, dass er Gewinner
eines Preises ist, meldet.
4.3
Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt
alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises
entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.
4.4
Nestlé Nespresso SA behält sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise die Daten
der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
4.5
Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Gewinner der Preise werden auf
www.nespresso.com/secondlife veröffentlicht.
Artikel 5
Haftung
5.1
Nestlé Nespresso SA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon
ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen,
wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden,
und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.
5.2
Nestlé Nespresso SA weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen
des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch
die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.
5.3
Insbesondere kann Nestlé Nespresso SA nicht für materielle und immaterielle
Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch ihre
Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den
Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit
ergeben könnten. Im Rahmen der Benützung dieser Website (Navigation)
akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von
Dritten zu verbreiten.
5.4
Nestlé Nespresso SA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere
Teilnehmer
aufgrund
technischer
oder
anderer,
insbesondere
durch
Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf www.nespresso.com/secondlife
zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können.
Nestlé Nespresso SA kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:
- Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen,
Telefone, Telefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet
beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden.
- Technische und mechanische Funktionsstörungen.
- Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen.
- Andere Funktionsstörungen.
- Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere
Gründe bedingte Fehler.
- Schaden an den Computern des Teilnehmers oder einer anderen Person
aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.
Artikel 6
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Nespresso « Second Life » Wettbewerb
Teilnahmebedingungen
5
Im
Fall
von
Streitigkeiten
bezüglich
Auslegung
und
Anwendung
dieser
Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für
Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Vevey. Es gilt schweizerisches Recht.
Vevey, Mai 2016
Nespresso « Second Life » Wettbewerb
Teilnahmebedingungen