Charlotte – Wolff – Reader

Transcription

Charlotte – Wolff – Reader
SchulWegWeiser
Hilfen,
Tipps und
Informationen
für
Kollegiatinnen und Kollegiaten
am
Charlotte – Wolff – Kolleg
Kollegordnung des Charlotte-Wolff-Kollegs
Präambel
„Die drei Säulen menschlicher Beziehungen sind Vertrauen, Würde und Unabhängigkeit.“
(Charlotte Wolff)
An unserem Kolleg wird erwachsenengemäß unterrichtet auf der Grundlage von gegenseitigem
Respekt und der Achtung der individuellen Persönlichkeit und Lebensweise.
Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung auf das Abitur, was auch Folgendes einschließt:
• die Fähigkeit, angemessen miteinander zu umzugehen, das heißt Sozialkompetenz und Kommunikationskompetenz
• Studierfähigkeit, z. B. zu formulieren, selbstständiges Arbeiten allein und in der
Gruppe, kritischer Umgang mit Informationen, Quellen und gesellschaftlichen
Werten
• gesellschaftliche und wissenschaftliche Orientierung.
Gemeinsames Arbeiten - Lehren und Lernen – erfordert Regeln im Umgang miteinander.
Deshalb vereinbaren Lehrkräfte und Kollegiatinnen und Kollegiaten folgende
Kollegordnung:
Der jeweilige Stundenplan ist bindend.
Veranstaltungen, Projekte und Exkursionen sind Teil des Unterrichts.
Wird bei Exkursionen auf eine Teilnahme verzichtet, muss der Unterricht in einer anderen Klasse bzw. einem anderen Kurs besucht werden.
Alle Fehlzeiten werden von den Fachlehrern und Fachlehrerinnen erfasst.
Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheiden die Tutorinnen und Tutoren.
Über längere Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter.
Bei Fernbleiben vom Unterricht bis zu drei Tagen ist dem Tutor/der Tutorin eine Entschuldigung
vorzulegen.
Fernbleiben länger als drei Tage und am Tag einer Klausur ist durch ein ärztliches Attest zu
entschuldigen, das spätestens 3 Tage nach dem ersten Fehltag im Sekretariat eingehen muss.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind zu informieren.
Grundsätzlich besteht nur einmal die Möglichkeit, eine versäumte Klausur nachzuschreiben.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht hat Konsequenzen.
Im Einzelfall entscheidet der Schulleiter entsprechend des Schulrechts.
Verspätetes Erscheinen zum Unterricht und Stören der anderen sind zu vermeiden.
Wiederholte Verspätungen fließen negativ in die Benotungen der Leistungen ein.
Jede Kollegiatin und jeder Kollegiat hat das Recht, von den Unterrichtenden beraten zu werden
und Auskunft über den eigenen Leistungsstand zu erhalten.
Saubere Klassenräume, Flure und Höfe sind selbstverständlicher Wunsch aller Lehrenden und
Lernenden.
Für Sauberkeit zu sorgen bedeutet auch das Ernstnehmen der Mülltrennung, ein absolutes
Rauchverbot innerhalb des Hauses und auf den Schulhöfen sowie das Zurückbringen des Geschirrs in die Cafeteria.
Der Konsum von Rauschmitteln - dazu gehört auch Alkohol - ist innerhalb der Schulanlage untersagt.
Bei festlichen Anlässen kann von dieser Regel bezüglich Alkohol abgewichen werden.
Mobiltelefone sind vor dem Unterricht abzuschalten.
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Kurzinformationen zu den am häufigsten gestellten Fragen
Fassung Januar 2012
Seite
1. Sekretariat
Schulbescheinigungen, Mitteilungen (Tutor-Wechsel, Wohnungswechsel usw.)
2
2. Spezielle und wichtige Orte
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3. Anwesenheit
3
4. Tutoren
5. Kollegiatenvertretung
3
6. Probleme?
Die Pädagogischen Koordinatoren
Psychosoziale Beratung und Vermittlungsausschuss
4
4
7. Konferenzen / Mitbestimmung
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8. Fächerkombinationen und Kurswahlen
Wahlen in der E-Phase (1. und 2. Halbjahr) und die Konsequenzen
Wahl der Kurse und Prüfungsfächer in der Qualifikationsphase
Kurswechsel, Kursabwahl und Kursneuwahl
besondere Bestimmungen zur zweiten Fremdsprache
Fachhochschulreife
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9. Klausuren, Zensuren und Bedingungen für die Versetzung
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10. Nach dem Abitur
11. Finanzierung
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12. Fehlzeiten und Bibliotheksbogen (Kenntnis bestätigt)
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13. Adressen und Öffnungszeiten
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1. Sekretariat
Wunsch
Vorgehensweise
Adressenänderung
sofort bekanntgeben! (spezielles Formular)*
Schülerausweis
im Sekretariat zur Verlängerung abgeben
Schulbescheinigung
Antragsformular abgeben*
BAföG – Bescheinigung Antragsformular mit Namen im Sekretariat abgeben
Monatskarte BVG
Antrag bei BVG /Bahn abholen, im Sekretariat abgeben
* entsprechende Antragsformulare liegen im Regal vor dem Sekretariat
Bearbeitungszeit
-2 Tage
2 Tage
2 Tage
2 Tage
2. Spezielle und wichtige Orte
Der Glaskasten und das Digitale Schwarze Brett befinden sich im Eingangsflur. Dort findet
man Informationen über:
 kurzfristige Änderungen im Stundenablauf
(z. B. Stundenausfall aufgrund von Krankheit, Treffen für Exkursionen etc.).
 Raumplanänderungen
 Klausurtermine
 Treffpunkte der Kurse bei z. B. Exkursionen, Museumsbesuchen etc.
 Informationen von Arbeitsgemeinschaften (AGs)
3
Raum 203 + 012: Räume, die für die Kollegiaten und Kollegiatinnen frei gehalten werden, sie
können in Freiblöcken als Arbeitsraum oder auch als Tagungsraum für AGs
der Kollegiaten/innen (Schülerzeitung, Projekt-AG) genutzt werden.
Bibliothek
(Eingang vom Hof)
Hier erhalten Sie ihre Schulbücher und Bücher für Referate.
Die aktuellen Öffnungszeiten sind im Glaskasten ersichtlich.
Keller linker Seitenflügel
EDV – (Raum 012)
Wird der Raum nicht für Unterricht genutzt, können Kollegiaten die
Computer benutzten. Es gibt einen Internetanschluss, alle Kollegiaten können sich eine kostenlose E-Mail-Adresse anlegen. Hier können auch Referate erstellt und Lernprogramme genutzt werden.
Herr Winkowski hilft bei Fragen zum Computer (auch für Private).
EDV – Supervisor 010a
Keller rechter Seitenflügel Es besteht die Möglichkeit, einen Schulschrank zu mieten
vor der Teestube
(für 27,- bzw. 30.- € pro Jahr). Informationen bei Frau Klar (R.103).
3. Anwesenheit
ATTESTE SIND IMMER IM SEKRETARIAT ABZUGEBEN !
Atteste nicht faxen!!! Nur persönlich oder per Post oder E-Mail einreichen!!!
Seit Ihrer Aufnahme in unser Kolleg unterliegen Sie erneut der Schulpflicht. Alle Fehlzeiten
sind in einem Fehlzeitenbogen mit Begründung einzutragen. Dieser wird dem Tutor regelmäßig vorgelegt. Sollte die Fehlzeit 3 Tage oder länger betragen oder wurde eine Klausur versäumt, so ist spätestens am 3. Tag nach Beginn der Krankheit ein Attest im Sekretariat abzugeben.
z.B.: Fehlzeit Montag – Donnerstag bedeutet: Mittwoch muss ein Attest vorliegen.
Fehlzeit Donnerstag-Freitag bedeutet: Montag muss ein Attest vorliegen.
Sollten Sie dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommen, muss Ihr Fernbleiben als unentschuldigte Fehlzeit gewertet werden.
(sinngemäß zitiert aus: das Schulrecht in Berlin, Teil 2 , Schulpflicht, §13 Schulversäumnisse
„Bleibt ein/e Kollegiat/in ohne triftige, von ihm/ihr nicht zu vertretende Gründe im Verlauf von
zwei Monaten an mehr als zehn Unterrichtstagen oder im Verlauf von sechs Monaten an mehr
als 14 Unterrichtstagen dem Unterricht ganz oder stundenweise fern, so ist in der Regel der
Ausschluss von der Einrichtung anzuordnen.“)
Des Weiteren nehmen Sie bitte Folgendes zur Kenntnis:
!
Fehlzeiten haben in jedem Fall negative Auswirkungen
auf Ihre Note im „Allgemeinen Teil“ (AT), denn wer nicht da ist, kann
auch keine Leistung zeigen.
!
4. Funktion der Tutoren
Es liegt in erster Linie in Ihrer Hand, in wieweit der Tutor / die Tutorin eine Vertrauensperson
wird. Die Aufgaben der Tutoren/innen sind vielfältig:
- Sie sind Beratende und Ansprechpartner/in bei Problemen, wobei der Tutor / die Tutorin
auch von sich aus auf Probleme aufmerksam machen kann, die der Kollegiat / die Kollegiatin nicht wahrgenommen hat.
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-
-
Sie sind Kontaktperson, die zwischen den Kollegiaten und anderen Lehrern/innen vermittelt,
z.B. um Fehlzeiten zu entschuldigen und in Konfliktfällen zu helfen. Das kann natürlich nur
geschehen, wenn der Kollegiat bzw. die Kollegiatin sich mit dem Tutor in Verbindung setzt.
Sie vermitteln zwischen Verwaltung / Schulleitung und Kollegiaten in organisatorischen Fragen (beraten bei Laufbahnplanung und Kurswahl, teilen die Zeugnisse aus etc.).
5. Kollegiatenvertretung (KV)
Die Kollegiatenvertretung (KV) ist die Interessenvertretung der Kollegiatinnen und Kollegiaten.
Die Vertreter werden in den Klassen (E-Phase) oder in den Kursen gewählt. Die KV wählt aus
ihrer Mitte eine Schulsprecherin / einen Schulsprecher, eine Jahrgangssprecherin / einen Jahrgangssprecher und Vertreter / Vertreterinnen sowie vier Vertreter / innen für die Schulkonferenz
und zwei für die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, diese sind im Glaskasten dokumentiert.
Die Kollegiatenvertreter und -vertreterinnen können sich an Fachkonferenzen beteiligen und
können als KV ihre Interessen auch dem Schulleiter, den Fachbereichsleitern oder einzelnen
Lehrerinnen und Lehrern vortragen.
6. Probleme?
Die Pädagogischen Koordinatoren (PäKos)
Frau Hoff und Herr Wiebe (Raum 104) beraten bei allen schulischen Problemen. Diese können
u. a. folgende Themen betreffen:
 Stundenplan und Laufbahnplanung, d. h. Kurswahl, Kurswechsel, Kursabwahl
 Abitur: Anmeldungen, Fristen, Ablauf, Empfehlung für mündliche Prüfungen
 Zeugnisse: Fragen zu Zeugnissen, Ausstellung neuer Zeugnisse
Die aktuellen Sprechzeiten sind vor dem PäKo–Büro ersichtlich.
Psychosoziale Beratung
Sollten Sie Probleme haben, die sich auf ihre Leistungsfähigkeit auswirken (Prüfungsängste
oder private Probleme), so können sie einen Beratungstermin vereinbaren. Der Inhalt der Beratung ist vertraulich und wird nicht an Lehrer und Lehrerinnen weitergegeben. Die Psychosoziale
Beratung wird von Frau Freund durchgeführt. Sie ist ausgebildete Supervisorin mit langjähriger
Erfahrung. Einmal in der Woche (siehe Aushang) ist sie im Raum 102c persönlich für Sie ansprechbar.
Vermittlungsausschuss
Wenn es Probleme zwischen Kollegiaten / Kollegiatinnen oder zwischen Kollegiaten / Kollegiatinnen und Lehrer / Lehrerinnen gibt, die nicht mehr direkt gelöst werden können, sondern eine
vermittelnde Instanz benötigen, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Er wird
paritätisch von Kollegiaten und Kollegiatinnen und Lehrern und Lehrerinnen gebildet und kann
von jedem Mitglied der Schule angerufen werden. Er kann keine Fragen der Notengebung behandeln, sondern kümmert sich ausschließlich um zwischenmenschliche Probleme.
Die jeweiligen Vertreter stellen sich im Glaskasten vor.
7. Konferenzen
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Sie ist mit 4 Lehrern /
Lehrerinnen, 4 Kollegiaten / Kollegiatinnen, einer schulfremden Person und dem Schulleiter
besetzt. Sie wird vom Schulleiter mindestens viermal im Jahr einberufen.
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Gesamtkonferenz der Lehrkräfte
Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte ist das Beratungs- und Beschlussgremium der Lehrkräfte
für die pädagogische und fachliche Gestaltung der Arbeit der Schule; zwei Kollegiatenvertreter
nehmen mit beratender Stimme teil.
Fachkonferenzen
Fachkonferenzen sind Konferenzen für ein bestimmtes Fach oder einen Fachbereich. Sie werden von dem Fachbereichsleiter oder Fachleiter einberufen. Hieran nehmen alle Lehrerinnen
und Lehrer des betreffenden Faches teil. Kollegiatenvertreter/ innen können ebenfalls teilnehmen und ihre Interessen einbringen, Einwände oder Vorschläge für den Unterricht machen.
Fächerkombinationen und Kurswahlen
8. Wahlen von Fächern und Kursen
Einführungsphase (11. Klasse) 1. Semester
Der Unterricht in der E-Phase umfasst 32 Wochenstunden. Neben den vierstündigen Fächern
Deutsch, Mathematik, Englisch und einer zweiten Fremdsprache kommen in der Einführungsphase als zweistündige Fächer Kunst oder alternativ Musik, Politikwissenschaft, Biologie, Chemie und Physik und das Fach Arbeits- und Präsentationstechniken hinzu.
Zu den oben angegebenen Fächern muss ein zweistündiges Fach aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften belegt werden. Angeboten werden Geschichte, Philosophie, Psychologie
und Sozialwissenschaften.
Nun ist noch ein weiteres Fach mit zwei Wochenstunden zu belegen.
Sie können:
zwei Zusatzstunden zu der 2. Fremdsprache, zwei Zusatzstunden zum Fach Mathematik oder
eine weitere zweistündige Gesellschaftswissenschaft wählen.
Das Fach Informatik wird in der E-Phase als AG angeboten, es gibt mehrere Gruppen, die
Schwerpunktthemen haben (Einführung PC, Bildbearbeitung, Matheprogramme).
Wenn Sie in der Qualifikationsphase den Grundkurs Darstellendes Spiel (Theaterspielen) belegen wollen, dann müssen Sie an der AG DS teilnehmen.
Einführungsphase 2. Semester
Im zweiten Halbjahr der E-Phase müssen nur noch zwei Naturwissenschaften belegt werden.
Das bzw. ein Fach der Gesellschaftswissenschaften wird fortgesetzt.
Zur Vorbereitung auf die Leistungskurse in der Qualifikationsphase müssen im 2. Halbjahr zwei
Kurse als Verstärkungsunterrichte (Profilkurse) belegt werden. Als Fächer stehen zur Auswahl:
Deutsch, Englisch, Spanisch, Kunst, Musik, Politikwissenschaft, Geschichte, Psychologie, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik.
Einige Fächer werden vierstündig, andere zweistündig angeboten.
Wenn die 2. Fremdsprache in der Q-Phase als Leistungsfach belegt werden soll, dann muss
der Verstärkungsunterricht in der E-Phase belegt werden. Kunst und Musik können nur alternativ belegt werden. Aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften darf nur ein Fach als Verstärkungsunterricht belegt werden.
Sofern durch die Wahl nicht 8 Wochenstunden belegt wurden, sind weitere Fächer mit jeweils
zwei Stunden zu wählen. Diese können sein: Mathematik, Kunst oder Musik, eine zweite Gesellschaftswissenschaft oder eine dritte Naturwissenschaft.
Nur ein Fach, das während der E-Phase besucht wurde, kann in der
Qualifikationsphase Prüfungsfach werden.
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Dies gilt allerdings nicht für Geschichte. Hier gilt der Pflichtunterricht in PW als entsprechende
Vorbereitung. Sollten Sie durch Ihre Berufsausbildung Vorkenntnisse in einem Fach haben, so
kann dieses auf Antrag auch als Prüfungsfach gewählt werden.
Über die Versetzung in die Q-Phase entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Jahrgangsnoten, die in jedem Fach aus den Zeugnisnoten beider Schulhalbjahre gebildet werden.
Qualifikationsphase (Q-Phase)
Zu einem festgelegten Termin vor dem Übergang in die Q-Phase erstellen die Kollegiatinnen
und Kollegiaten einen Übersichtsplan für ihre weitere Schullaufbahn, der vom jeweiligen Pädagogischen Koordinator zu genehmigen ist.
Es sind zwei Leistungskurse zu wählen.
1. LK
sechsstündig
DE, EN, SPa, MA, BI, CH oder PH
2. LK
sechsstündig
die obigen Fächer und KU, MU, GE, PS, PW
Die Leistungsfächer sind Prüfungsfächer. Ein Wechsel der Leistungsfächer ist während der QPhase nicht möglich.
Die Zweite Fremdsprache soll nur als Leistungsfach gewählt, wenn in der E-Phase mindestens
befriedigende Leistungen erzielt wurden und wenn die 2. FS im ersten Halbjahr der E-Phase
sechsstündig und im 2. Halbjahr der Verstärkungsunterricht gewählt wurde. Bei Muttersprachlern und bei herausragenden Fachkenntnissen sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
Für die Grundkurse gilt:
Es sind insgesamt 20 Grundkurse zu belegen und in die Abiturwertung einzubringen.
16 Grundkurse umfassen jeweils 4 Wochenstunden. 4 Grundkurse dürfen im Umfang von 2
Wochenstunden belegt werden. Welche Kurse im Umfang von 2 Wochenstunden angeboten
werden, erfahren Sie rechtzeitig zum Zeitpunkt der Planung Ihrer Laufbahn.
Es dürfen maximal 22 Grundkurse belegt werden, die gleichmäßig auf die 4 Qualifikationshalbjahre verteilt werden müssen.
Die Fächer Darstellendes Spiel, Chor, Sport und Informatik können als Grundkurs besucht werden, sie sind jedoch nicht als Prüfungsfach wählbar. Im Fach Sport können maximal 2 Kurse
eingebracht werden.
Pflichtfächer
Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik müssen 4 Halbjahre belegt und
in die Abiturwertung eingebracht werden.
Biologie, Chemie oder Physik und Geschichte muss mindestens zwei Kurshalbjahre belegt werden.
Sport
Es können höchstens 2 Sportkurse eingebracht werden. Alle Sportkurse (mit
Ausnahme von Fitness) können als Leistungsstufe I (Anfänger) und Leistungsstufe II (Fortgeschrittene) angeboten werden. Es ist nicht verpflichtend,
die Leistungsstufe I vor II, allerdings auch nicht möglich, I nach II zu belegen.
muss mindestens 1 Jahr besucht werden (Q1 + Q2 oder Q3 + Q4) und kann
Darstellendes
nur belegt werden, wenn in der E-Phase an der entsprechenden AG teilgeSpiel
nommen wurde.
Chor
Es dürfen höchstens zwei Kurse eingebracht werden.
Anmerkung: Kurse werden nur eingerichtet, wenn eine Mindestteilnehmerzahl gewährleistet ist.
Wahl der Prüfungsfächer
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 Die beiden Leistungskurse sind die ersten beiden Prüfungsfächer. In ihnen wird eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt. Die 3. und 4. Prüfungsfächer und das Fach für die fünfte Prüfungskomponente werden aus dem Bereich der Grundkurse gewählt. Im 3. Fach wird
schriftlich geprüft, im 4. Fach mündlich. Die 5. Prüfungskomponente ist eine mündliche Prüfung oder eine schriftliche Arbeit plus mündlicher Prüfung (Kolloquium).
 Unter den Prüfungsfächern und der fünften Prüfungskomponente muss sich aus jedem der
drei Aufgabenfelder mindestens ein Fach befinden.
 Mindestens eins der drei schriftlichen Prüfungsfächer muss ein Zentralabiturfach sein (das
sind De, Ma oder FS / Biologie ab 2013).
 Zwei der drei Fächer Deutsch, eine Fremdsprache oder Mathematik müssen Prüfungsfächer
sein.
 Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, das mindestens in einem Halbjahr der Einführungsphase besucht wurde. Dies trifft nicht auf Geschichte zu.
 Sport, DS, Informatik und Chor können nicht Prüfungsfach sein.
 Die Prüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase 4 Halbjahre belegt sein.
 Eine Präsentationsprüfung als fünfte Prüfungskomponente setzt voraus, dass sie mindestens einem schulischen Referenzfach, das als Prüfungsfach zugelassen ist, zugeordnet
werden kann. Das Referenzfach darf nicht ein Fach sein, das bereits als 1. bis 4. Prüfungsfach gewählt wurde. Das Referenzfach muss ebenso wie die ersten vier Prüfungsfächer
durchgehend in der Q-Phase belegt werden. Für die Zulassung zur Präsentationsprüfung
muss ein weiteres Fach mit Bezug zum Prüfungsgegenstand für zwei Kurshalbjahre belegt
werden.
 Die endgültige Festlegung des 3. PF erfolgt spätestens zu Beginn des 3. Kurshalbjahres,
die endgültige Festlegung des 4. PF und der Referenzfächer für die Präsentationsprüfung
zum Ende des 3. Kurshalbjahres.
 Die Fächer sind den folgenden Aufgabenfeldern (AF) zugeordnet:
1. AF: DE, EN, fr, SPa, la, KU, MU, (chor) (ds)
2. AF: PW, GE, PS, pl, sw
3. AF: MA, PH, CH, BI, (inf)
(Sport)
Fächer mit Großbuchstaben können als LF belegt werden, Fächer mit Kleinbuchstaben sind als
3. oder 4. Prüfungsfach möglich, Fächer in Klammern sind als Grundkurs, jedoch nicht als Prüfungsfach möglich.
Kurswechsel – Kursabwahl – Kursneuwahl
KURSWECHSEL MÜSSEN
GRUNDSÄTZLICH !
IMMER !
UNTER ALLEN UMSTÄNDEN !
VON EINEM PÄDAGOGISCHEN KOORDINATOR GENEHMIGT WERDEN.
Kurswechsel und Kursneuwahl sind nur in den ersten 14 Tagen des Kurshalbjahres möglich,
sofern die Teilnehmerzahlen der Kurse dies erlauben. Für das folgende Kurshalbjahr sollen sie
4 Wochen vor Halbjahresende beantragt werden.
Änderungen der Kurswahl (Abwahl, Neuwahl, Wechsel) müssen persönlich beim PäKo beantragt werden.
Einr Neuausdruck des Stundenplans muss der aufnehmenden Lehrkraft vorgelegt werden.
Besondere Bestimmungen zur zweiten Fremdsprache
 Wird die zweite Fremdsprache am Ende der E-Phase schlechter als 4- bewertet, so muss in
der Qualifikationsphase diese Fremdsprache zusätzlich fortgeführt werden, so lange bis
mindestens 4 Punkte (4-) erreicht werden. Ist dies bis zum Abitur nicht erreicht, so muss der
Bildungsgang verlassen werden.
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 Ein Leistungskurs in der zweiten Fremdsprache soll nur besucht werden, wenn am Ende der
E-Phase die Leistungen mindestens befriedigend sind.
 Im Vorkurs und in der E-Phase können Lerngruppen zusammengefasst werden, die einen
ähnlichen Leistungsstand haben.
In Englisch wird Rücksicht auf Teilnehmer genommen, die schwache Englischkenntnisse
haben, aber es werden keine Kurse für absolute Anfänger angeboten.
 Das Latinum wird nur bescheinigt, wenn in der Abiturprüfung mindestens ausreichende
Leistungen erreicht werden.
Befreiung von der zweiten Fremdsprache
In der Regel wählen Sie mit Beginn des Vorkurses eine zweite Fremdsprache, die Sie neben
Englisch erlernen.
Liegen aus der Zeit vor Ihrem Kollegbesuch ausreichende Fremdsprachenkenntnisse vor, haben Sie ihre Fremdsprachenverpflichtung erfüllt und können eine Fremdsprache wählen, die Sie
bis zum Abitur fortführen, die zweite weitere Fremdsprache muss nicht fortgeführt werden.
Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse liegen vor, wenn
1. in einer Fremdsprache mindestens sechs Jahre (in aufsteigenden Klassenstufen) und in
einer zweiten Fremdsprache mindestens 4 Jahre an benotetem Unterricht teilgenommen
wurde,
2. ein Zertifikat der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens in Fremdsprachen vorliegt.
Dies gilt nur für Fremdsprachen, die in der Berliner Schule zugelassen sind, d. h. Englisch,
Französisch, Latein, Russisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Chinesisch oder Japanisch,
3. Fremdsprachenkenntnisse oder Kenntnisse in einer Muttersprache oder Heimatsprache vorliegen und diese von der Senatsverwaltung als hinreichende Vorkenntnisse anerkannt worden sind. Die Anerkennung kann von einer Prüfung abhängig gemacht werden.
Fachhochschulreife
Mit dem Ende des 2. Kurshalbjahres kann unter bestimmten Bedingungen der schulische Teil
der Fachhochschulreife erworben werden. Die Pädagogischen Koordinatoren (Raum 104) geben Auskunft über die Bedingungen.
Klausuren und Zensuren
Klausurtermine
Für alle Kurse der Qualifikationsphase und die Wahl- und Verstärkungsunterrichte der E-Phase
werden am Anfang des Semesters in einem Aushang alle Klausurtermine für das ganze Semester mitgeteilt.
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Was ist zu tun, wenn eine Klausur versäumt wurde?
Wurde eine Klausur aus Gründen versäumt, die der Kollegiat / die Kollegiatin nicht zu vertreten
hat, z. B. Krankheit, so kann diese an einem gesonderten Termin nachgeschrieben werden. Ein
Attest muss innerhalb von 3 Wochentagen im Sekretariat eingegangen sein; dauert die Krankheit an, so muss das Attest zugesandt werden. Schicken Sie die Atteste NICHT per Fax, sie
sind oft nicht leserlich!
Wenn Sie eine Klausur versäumt haben, müssen Sie einen Nachschreibtermin beim PäKo beantragen. Hierfür gibt es ein Formular, das Sie von dem Fachlehrer unterschreiben lassen müssen.
Im Glaskasten wird jeweils ca. 3 Tage vor dem Termin eine Liste mit den Schülern ausgehängt,
die am Nachschreibtermin teilnehmen. Es wird für jede versäumte Klausur nur EIN Nachschreibtermin angeboten.
Fragen zur Nachschreibklausur?
Bitte wenden Sie sich an Herrn Wiebe, (Pädagogischer Koordinator, Raum 104),
Sprechzeiten sind vor dem Raum ausgehängt.
Zensuren
Ab der E-Phase werden Zensuren mit Tendenzen erteilt. Dabei gilt Folgendes:
Zensur
1+
1
1-
2+
2
2-
3+
3
3-
4+
4
4-
5+
5
5-
6
Punkte
15
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Bei Leistungskursen (zwei Klausuren) gehen die Leistungen des „Allgemeinen Teils“ (mündliche Mitarbeit, Referate etc.) zu 50% in die Endnote ein; bei Grundkursen (eine Klausur) zu 2/3.
Werden im LK beide Klausuren versäumt oder mit 0 Punkten bewertet, kann der Kurs insgesamt nur mit glatten Noten bewertet und damit nicht eingebracht werden. Das bedeutet, dass
Sie das Jahr wiederholen oder den Bildungsgang verlassen müssen.
Wird ein Kurs mit 0 Punkten abgeschlossen, gilt er als nicht besucht. (siehe Ausfallregelung)
Bewertung der sprachlichen Qualität
„Zur sprachlichen Qualität gehören insbesondere Sprachverwendung (Gebrauch von Fachbegriffen, Einhaltung der sprachlichen Normen in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik und
Zeichensetzung), die Kenntlichmachung der Struktur durch Absätze, flüssige Übergänge, Satzanschlüsse, Bezüge, Klarheit der Darstellung und die äußere Form (Schriftbild, Layout, grafische Elemente).“
Die sprachliche Qualität geht in den naturwissenschaftlichen Fächern, Mathematik und Informatik mit 10%, in den anderen Fächern mit etwa 15% in die Bewertung der Klausuren mit ein. Bei
kombinierten Aufgaben (praktische Arbeit und schriftliche Erläuterung) beziehen sich die 15%
nur auf den schriftlichen Teil.
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Bedingungen für Versetzungen
Versetzung vom Vorkurs in die E-Phase
Auf Grund der Leistungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers entscheidet die Klassenkonferenz in der vorletzten Unterrichtswoche, ob der Vorkurs erfolgreich abgeschlossen wurde.
Dies ist immer dann der Fall, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden oder trotz Vorliegens von schlechteren als ausreichenden Leistungen in höchstens einem Fach eine erfolgreiche Mitarbeit in der Einführungsphase erwartet werden kann.
Wer den Vorkurs nicht erfolgreich besucht hat, kann ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt einmal
wiederholen.
Versetzung von der E-Phase in die Qualifikationsphase
Anzahl und Art der möglichen Ausfälle
Nur ein Fach ist schlechter als 4 Punkte
(4- = knapp ausreichend)
In zwei Fächer weniger als 4 Punkte
(nur eins mit 0 Punkten)
In drei Fächern weniger als 4 Punkte
Ausgleich mindestens
Nicht nötig
einmal 10 und
zwei mal 7 Punkte
nicht möglich
Versetzung
Ja
Ja
Nein
Aufnahme nach einer Unterbrechung (Beurlaubung)
Es besteht die Möglichkeit, den Bildungsgang für maximal zwei Jahre zu unterbrechen. Dies
muss beim Schulleiter beantragt werden und wird von ihm entschieden.
Ausfallregelung in der Qualifikationsphase
Die höchst zulässige Zahl der Ausfälle beträgt vier Grundkurse und / oder zwei Leistungskurse.
Ausfallkurse sind Kurse, die schlechter als ausreichend bewertet sind, d. h. schlechter als 5
Punkte.
 Ab dem fünften Grundkurs oder dem dritten Leistungskurs muss der Jahrgang wiederholt werden.
 Wird ein einzubringender Kurs mit 0 Punkten bewertet, muss der Kollegiat sofort in den
folgenden Jahrgang zurücktreten. (Klausurregelung für Leistungskurse beachten!)
Ist eine Wiederholung nicht möglich, da bereits ein Jahr wiederholt wurde, muss der Bildungsgang verlassen werden.
Zusätzlich kann ggf. die nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden (Rücktritt in
den nachfolgenden Jahrgang).
Nach dem Abitur
1. Ihre Abiturarbeiten können Sie nach Ausgabe und Erhalt des Abiturzeugnisses einsehen.
Die Einsicht ist innerhalb eines Jahres möglich.
2. Frühestens nach 5 Jahren können Sie Ihre Abiturarbeiten bekommen, allerdings nur, wenn
Sie oder ein Bevollmächtiger diese persönlich abholen.
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Finanzierung
Wenn Sie vor dem Eintritt in die E-Phase einige Tage, Wochen oder Monate (nach einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit) keine Beschäftigung hatten, sollten Sie sich unbedingt arbeitslos melden, da Sie in diesem Fall unmittelbar nach der Kollegausbildung Arbeitslosengeld
(ALG) beziehen können. Während der Kollegausbildungszeit ruht der Anspruch auf ALG (maximal 4 Jahre). Sollten Sie direkt von einer Beschäftigung in die Kollegausbildung eintreten,
können Sie nach Ihrem Abschluss höchstens Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
BAföG
Für die Beantragung sind mehrere Formulare nötig. Im Sekretariat des Kollegs erhalten Sie das
Formblatt 2 (entspricht der Schulbescheinigung für das BAföG-Amt, weitere Formblätter gibt es
beim BAföG – Amt). Für die Verlängerung des Antrages werden die Formblätter 1 und 2 benötigt!
Förderung im Vorkurs (elternabhängiges BAföG)
Um BAföG beziehen zu können, sind 20 Unterrichtsstunden Pflicht.
Das BAföG wird im Amt des Wohnbezirks Ihrer Eltern beantragt, auch dann, wenn diese nicht in
Berlin wohnen. Wenn Sie 5 Jahre Berufstätigkeit einschließlich Berufsausbildung nachweisen
können, können Sie eventuell auch im Vorkurs die elternunabhängige Förderung bekommen.
Für die Zeit der Berufstätigkeit muss allerdings auch ein bestimmtes Einkommen nachgewiesen
werden.
Förderung während der E-Phase und der Q-Phase: (elternunabhängiges BAföG)
Das BAföG, auf das Sie ab der Einführungsphase (11. Klasse) im Kolleg Anspruch haben,
muss beim Amt für Ausbildungsförderung des Bezirks Charlottenburg / Wilmersdorf beantragt
werden.
Zeitpunkt der Antragsstellung:
Beantragen Sie frühzeitig das BAföG (gleich nach den Osterferien), da das BAföG-Amt für viele
Bezirke zuständig ist, und deshalb mit langer Bearbeitungszeit gerechnet werden muss. Dies
gilt für alle Jahrgänge.
12
Charlotte-Wolff-Kolleg
an der Volkshochschule City West
Pestalozzistraße 40/41  10627 Berlin (Postanschrift)
Schulbücherei
Geschäftszeichen: VHS ZBW 11
(bei Antwort bitte angeben)
Bearbeiterin:
Frau Spaar
Dienstgebäude:
Pestalozzistr. 40/41
10627 Berlin
Zimmer 106
Telefon:
(030) 9029-28825
Telefax:
(030) 9029-28858
Internetadresse:
www.charlotte-wolff-kolleg.de
E-Mail:
[email protected]
Vermittlung:
(030) 9029-10
Datum:
Name, Vorname: _________________________________________________
Hiermit bestätige ich, dass ich folgende Sachverhalte zur Kenntnis genommen habe:
•
Schulbücher werden an Sie nur gegen Vorlage des Schülerausweises ausgeliehen!
•
Die an Sie ausgeliehenen (Schul-) Bücher müssen am Ende eines Schuljahres
bzw. am Ende der Ausbildung umgehend zurückgegeben werden!
•
Sie haften für diese Bücher persönlich, d. h., Sie müssen dem Charlotte-WolffKolleg den Kaufpreis für verlorengegangene bzw. nicht mehr vorhandene Bücher
erstatten!
•
Bei Nichtabgabe bzw. Nichtbezahlung der Bücher am Ende der Ausbildung werden keine Zeugnisse, Beglaubigungen, Schulbescheinigungen u.a. ausgegeben!
Für uns relevant sind ausschließlich die im Computer der Bücherei gespeicherten
Daten!
(Fragen Sie ggfs. Ihren Bücherbestand in der Bücherei ab!)
Datum und Unterschrift: ____________________________________________
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Charlotte-Wolff-Kolleg
an der Volkshochschule City West
Pestalozzistraße 40/41  10627 Berlin (Postanschrift)
Geschäftszeichen: VHS ZBW 11
(bei Antwort bitte angeben)
Bearbeiterin:
Frau Spaar
Dienstgebäude:
Pestalozzistr. 40/41
10627 Berlin
Zimmer 106
Telefon:
(030) 9029-28825
Telefax:
(030) 9029-28858
Internetadresse:
www.charlotte-wolff-kolleg.de
E-Mail:
[email protected]
Vermittlung:
(030) 9029-10
Datum:
Name, Vorname
_____________________________________________
Ich habe heute zur Kenntnis genommen, dass unentschuldigtes Fehlen
dem BAföG-Amt gemeldet wird.
Die finanziellen Leistungen nach BAföG werden dann um den den Fehltagen entsprechenden Anteil nachträglich gekürzt.
Berlin, den ________________________
Unterschrift Kollegiat/in _____________________________________
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Charlotte – Wolff – Kolleg
www.cwkb.de
Pestalozzistr. 40/41
10627 Berlin
Telefon: 9029 28825
Fax:
9029 28858
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo, Mi, Do: 09:00 – 12:00 Uhr
Di:
13:00 – 16:00 Uhr
BAföG – Amt
Rathaus Charlottenburg - Wilmersdorf
Otto – Suhr – Allee
Öffnungszeiten BAföG – Amt:
Di 09:00 – 13:00 Uhr
Do 14:00 – 18:00 Uhr
Verein „Freunde des Charlotte-Wolff-Kollegs“:
Der Förderverein für das Charlotte-Wolff-Kolleg e.V. setzt sich aus LehrerInnen, Kollegiaten und
Ehemaligen zusammen.
Ziel ist, das Charlotte-Wolff-Kolleg und seine Mitglieder zu fördern, d. h. finanziell zu unterstützen, z. B. durch Zuschüsse für Klassenfahrten, die Abiturzeitung etc.
Vorsitzender:
Herr Kophal,
Rosenthaler Str. 40/41
10178 Berlin
Konto für Spenden / Mitgliedsbeiträge:
Freunde des Charlotte-Wolff-Kollegs
Postbank: 737666-102
Bankleitzahl: 10010010
Hilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie www.lvl-Berlin.de
In der Schule ist eine Förderung für Legastheniker nicht möglich. Betroffene Kollegiaten und
Kollegiatinnen sollten sich an den „Landesverband Legasthenie“ Berlin wenden.
Christel Hanke Tel: 43 666 333
Kerstin Blenn (spez. für Erwachsene)
e-Mail: [email protected]
e-Mail: [email protected]
Hilfe bei Lernproblemen www.duden-institute.de
Das Insitut führt eine kostenlose Beratung bei Lernproblemen durch. Dort kann eine individuelle
Förderung bei Lernproblemen erfolgen, die in der Intensität an der Schule nicht möglich ist.
TU-Hochschulsport www.tu-sport.de
Als Kollegiat oder Kollegiatin des Charlotte–Wolff–Kollegs können Sie an den Veranstaltungen
des TU–Hochschulsports teilnehmen. Für Sie gelten die gleichen finanziellen Bedingungen wie
für Studierende. Das Programmheft ist im Sekretariat des Hochschulsports erhältlich oder kann
im Internet abgefragt werden.
TU Berlin
ZE Hochschulsport
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Tel.: 30 31 42 29 48
Öffnungszeiten Sekretariat
Di, Do, Fr 09.00 – 12.30 Uhr
Mi
14.30 – 17.00 Uhr
jeden 1. Mittwoch im Monat bis 18.00 Uhr
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