Erfahrungsbericht 1999 (88,0 KiB)
Transcription
Erfahrungsbericht 1999 (88,0 KiB)
für den Zeitraum 01.05.1999 - 30.09.1999 bzw. 01.08.1996 - 31.12.1999 Aufgabenerfüllung/Beschwerden Über die Verfahrensordnung, die Aufgaben und die Tätigkeiten des Ombudsman habe ich in den beiden vorliegenden Berichten ausführlich Auskunft gegeben, so dass ich an dieser Stelle hierauf nicht noch einmal näher eingehen möchte. In der kurzen Zeit nach der letzten Berichterstattung, die den Zeitraum bis zum 30.04.1999 beinhaltete, erreichten mich 8 weitere Beschwerden über Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Heimbewohner/innen und den Heimleitungen/Pflegedienstleitungen bestanden und von mir im Rahmen des Vermittlungsverfahrens bearbeitet wurden. Im Einzelnen waren dies: 1 Anzahl der Beschwerden Themenbereiche 3 Nicht erklärbare Erhöhung der “ Pflegekosten 2 Mangelnde Hygiene und mangelnde Wohnqualität 1 Unterbringung in einem Doppelzimmer mit einem verwirrten Heimbewohner 1 Mangelnde Pflege 1 Mangelnde Möglichkeiten der Mit- und Selbstbestimmung und autoritäres Verhalten der Heimleitung Die zuletzt aufgeführten Beschwerde konnte bis zur Erstellung des Berichtes noch nicht abschließend bearbeitet werden. Alle anderen 7 Beschwerden waren berechtigt und wurden nach eingehenden Gesprächen mir und zwischen den Konfliktparteien im Sinne der Heimbewohner/innen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens gelöst, so dass ich keinen Schlichtungsspruch erlassen musste. Ferner erreichten mich auch in dieser Zeit ca. 10 Anrufe zu Fragen mit allgemeinen Themenstellungen, wie Heimaufnahme, Pflegeeinstufung und Kostenübernahmen, die ich ggf. an die Mitarbeiter/innen des Amtes für Altenarbeit weiterleitete. Erwähnen möchte ich hier, dass ich öfter als bisher, in letzter Zeit von Heimbewohner/innen angerufen wurde und um ein Gespräch im Heim nachgesucht wurde. Diese Termine habe ich zunächst immer in der Erwartung der Benennung konkreter Beschwerden wahrgenommen. Vor Ort stellt sich dann sehr schnell heraus, dass die Heimbewohner/innen einen Gesprächspartner suchten, mit dem sie zumeist eigene allgemeine Probleme erörtern konnten. Es stellte sich zumeist heraus, dass die Personen keinen anderen Ansprechpartner, wie Verwandte, Bekannte und Freunde mehr hatten oder das der Kontakt einseitig abgebrochen wurde. In diesen Fällen habe ich mit den Heimleitungen Kontakt aufgenommen und angeregt, Gesprächskreise zu initiieren. Über konkrete Erfolge in dieser Hinsicht kann ich jedoch heute noch nicht berichten. In meiner gesamten Amtszeit wurde ich als Ansprechpartner und Schlichter in 36 Fällen tätig. Erfreulich ist, dass 32 Beschwerden zur Zufriedenheit der Heimbewohner/ innen abgeschlossen werden konnten; 3 Beschwerden erwiesen sich als unbegründet und 1 Beschwerde ist z.Z. noch anhängig. Die Öffentlichkeitsarbeit war ein weiterer grosser Aufgabenbereich. so habe ich an vielen Veranstaltungen und Seminaren teilgenommen und selbst 20 Vorträge über das Ombudsman-Verfahren vor Seniorenvertretung, Seniorenverbänden, Selbsthilfegruppen und anderen Institutionen gehalten. 2 Meine Teilnahme an den Sitzungen des Seniorenbeirates und der Pflegekonferenz des Kreises Aachen runden die öffentlichkeitorientierten Tätigkeiten ab und ich hoffe, dass ich in den Sitzungen der genannten Gremien auch meine Erfahrungen als Ombudsman einbringen konnte. Gütesiegel Als ich das Ehrenamt des Ombudsman übernahm ging ich davon aus , “n u r “ Ansprechpartner und Schlichter für die Heimbewohner/innen zu sein. Im Laufe der Zeit wurde die Qualitätssicherung und damit die Verleihung des Gütesiegels aktuell, dass unter der “ Flagge” des Ombudsmans “ segelt”. Ich habe diese Aufgabe mit Bedenken, aber pflichtmäßig übernommen. Meine damaligen Bedenken, die sich vor allen Dingen auf den (zwischen)menschlichen Bereich und deren Beurteilung beziehen, möchte ich ihnen zum Abschluss meiner Tätigkeit etwas näher bringen. Zunächst aber ein kurzer Exkurs. Immer wieder wird man durch die Medien mit den Themen “mangelnder Pflege, Anwendung von psychischer und physischer Gewalt oder Unkorrektheiten bei der Finanzierung “ konfrontiert. In früheren Jahren wurde in den “ Altenheimen” nie oder nur eingeschränkt nach der Qualität der Betreuung, der Wohn- und Lebenssituation sowie der Mitbestimmung und Wahlfreiheit der Heimbewohner/innen gefragt. Erst mit der Einführung der Kontrolle durch die Heimaufsicht, durch die Pflegekassen und andere gesetzliche Kontrollen, aber auch durch die finanzielle Beteiligung der Heimbewohner/innen an den “Hotelkosten”, durch ein gestärktes Selbstbewusstsein der Heimbewohner/innen und ihrer Angehörigen und nicht zuletzt durch eine moderne Ausbildung der Altenpfleger/innen hat ein bewusstes Verlangen nach Qualität und eine Qualitätsstandarddisskussion in der Heimbetreuung eingesetzt. Die angesprochene Qualität kann u.a. durch das Erfüllen von Qualitiätsrichtlinien und bestimmten Kriterien - wie ich in meinem vorigen Bericht ausgeführt - dokumentiert werden. Den Sinn des Gütesiegels sehe ich darin, dass die vollstationären Einrichtungen mir der Verleihung nach aussen werben können und dokumentieren, dass bestimmte Rahmenbedingungen und Qualitätsnormen in festgelegten Bereichen beachtet, eingehalten und kontrolliert werden. Insofern halte ich das Gütesiegel und die Einführung für gut. Bei meinen Besuchen in den Heimen zur Beurteilungen der Frage, ob das Gütesiegel verliehen werden kann, fühlte ich mich als “nur” Mediziner bei der Prüfung einzelner Kriterien “überfordert” und war auf die Hilfestellungen und Unterstützung durch das Amt für Altenarbeit - hier speziell durch Herrn Schweiger - angewiesen, wofür ich an dieser Stelle 3 herzlich danke. Es gibt aber eine Reihe von Kriterien für die Güte eines Heimes, die nicht durch den Ombudsman und die vorgegebenen Standards- auch nicht durch andere Anbieter von Zertifikaten, z.B. TÜV, private Anbieter und Verbraucherschutsorganisationen- erfassbar sind, und dies halte ich für problematisch. Ich meine hier speziell die überaus wichtige Beurteilung der menschlichen Beziehung zwischen den Heimbewohner/innen und den Heimleitungen/Pflegedienstleitungen. Diese sind nicht objektivierbar, d.h. ob Mitgefühl, Mitleid, Hilfsbereitschaft, Güte - kurz gesagt : menschliche Wärme in einem Heim praktiziert wird, kann durch ein Gütesiegel nicht verifiziert werden. Und dieses Manko mache die eingangs erwähnten Bedenken aus, die sicher nicht vollständig und abschliessend ausräumbar sind. Zu den Kriterien für die Verleihung des Gütesiegels gehört m.E. auch die Einbeziehung der Heimbewohner/innen, der Angehörigen und nicht zuletzt des pflegenden Personals. Resümee In der Gesamtbetrachtung halte ich die Einführung des Ombudsman als Ansprechpartner und Schlichter, als Interessenwalter der Heimbewohner/innen für eine hervorragende Einrichtung. Ich habe in den vergangenen 3 Jahren auch noch einiges lernen und erfahren dürfen, was meinen Horizont erweitert und mein Bewusstsein sensibilisiert hat. Für diese Chance, die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, dass mir von den Mitgliedern des Seniorenbeirates und der Pflegekonferenz des Kreises Aachen entgegengebrachte Vertrauen und für das Interesse an meiner Arbeit, möchte ich hier herzlichen Dank sagen. Mein Dank gilt ferner den Mitarbeiter/innen des Amtes für Altenarbeit und ganz besonders Herrn Schweiger, ohne dessen Hilfe ich meine Tätigkeit nicht hätte ausführen können. Meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger wünsche ich eine erfolgreiche Arbeit, verbunden mit dem Angebot, ihr/ihm anfangs noch mit Rat und Tat behilflich zu sein. Würselen im September 1999 gez. Dr. Gronen Ombudsman für die Seniorinnen und Senioren im Kreis Aachen 4