HARD ROCK RISING® The Global Battle of the Bands 2014
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HARD ROCK RISING® The Global Battle of the Bands 2014
HARD ROCK RISING® The Global Battle of the Bands 2014 VOLLSTÄNDIGE OFFIZIELLE REGELN UM AM WETTBEWERB TEILNEHMEN ODER DEN WETTBEWERB GEWINNEN ZU KÖNNEN IST KEIN KAUF UND KEINE BEZAHLUNG ERFORDERLICH. EIN KAUF ERHÖHT NICHT DIE GEWINNCHANCEN. 1. WETTBEWERBSDAUER/ANMELDEFRIST: Hard Rock Rising™ Global Battle of the Bands 2014 (der „Wettbewerb”) beginnt am 06. Januar 2014 um 10:00 Uhr US-Ostküstenzeit („ET“) und endet am 12. Mai 2014 um 16:00 Uhr ET („Wettbewerbsdauer“). Der folgende Zeitplan und die genannten Abschnitte enthalten den Anmeldezeitraum, die Anmeldefristen sowie die Daten für die Fanwahlrunden und die Bewertungsrunden. Teilnahmebedingungen sind im Abschnitt 3 unten beschrieben. Zeitplan Beschreibung 06.01.14, 10:00 Uhr ET 27.01.14, 16:00 Uhr ET 27.01.14, 16:00 Uhr ET ANMELDEZEITRAUM: Teilnahmebedingungen sind im Abschnitt 3 unten beschrieben. ANMELDEFRIST: Bands, die ihre kompletten Anmeldeunterlagen (wie unten beschrieben) nicht entsprechend dieser offiziellen Regeln eingereicht haben, sodass sie bis zu diesem Zeitpunkt beim Sponsor eingetroffen sind, sind nicht teilnahmeberechtigt und werden disqualifiziert. 03.02.14, 10:00 Uhr ET 1. FANWAHLRUNDE (Auswahl der Vorrundenbands): Siehe 17.02.14, 16:00 Uhr ET Abschnitt 5 unten. 24.02.14 – 22.04.14 1. BEWERTUNGSRUNDE (Auswahl der Vorrundenfinalisten): Siehe Abschnitt 6 unten. 28.04.14, 10:00 Uhr ET – 2. FANWAHLRUNDE: (Auswahl der Endrundenfinalisten): Siehe 07.05.14, 16:00 Uhr ET Abschnitt 9 unten. 08.05.14 – 11.05.14 2. BEWERTUNGSRUNDE (Auswahl eines Hauptpreisgewinners und der 2 Nächstplatzierten): Siehe Abschnitt 10 unten. 12.05.14 Bekanntgabe des Hauptpreisgewinners und der 2 Nächstplatzierten * Alle Zeitangaben entsprechen der US-Ostküstenzeit. Die folgende Liste zeigt die Orte der teilnehmenden Hard Rock Cafés (kurz „Austragungsorte”): Europa: Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands (Wild-Card-Bands) Anzahl der gewählten Vorrundenbands 1 9 8 1 9 8 1 9 Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands 8 Barcelona, Spanien Berlin, Deutschland Köln, Deutschland 8 1 9 In Kombination mit dem Hard Rock Café in Glasgow, Schottland 8 1 9 Dublin, Irland Edinburgh, Schottland Glasgow, Schottland Helsinki, Finnland Istanbul, Türkei 1 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 8 1 9 5 1 6 8 1 9 8 1 9 8 1 9 Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands (Wild-Card-Bands) Anzahl der gewählten Vorrundenbands 2 12 8 1 9 8 1 9 10 2 12 10 2 12 8 1 9 14 2 16 10 2 12 8 1 9 8 1 9 8 1 9 10 2 12 10 2 12 8 1 9 8 1 9 7 1 8 Lissabon, Portugal London, England Madrid, Spanien Mallorca, Spanien Malta, Malta Manchester, England Marbella, Spanien Moskau, Russland München, Deutschland Paris, Frankreich Prag, Tschechische Republik Teneriffa, Spanien Vereinigte Staaten: 10 Atlanta, Georgia Atlantic City, New Jersey Baltimore, Maryland Biloxi, Mississippi Boston, Massachusetts Chicago, Illinois Cleveland, Ohio Dallas, Texas Denver, Colorado Detroit, Michigan Foxwoods, Connecticut Hollywood, California - Hollywood Blvd Hollywood, Florida Honolulu, Hawaii Houston, Texas Indianapolis, Indiana 10 2 12 In Kombination mit dem Hard Rock Café auf dem Las Vegas Strip 10 2 12 Lake Tahoe, Nevada Las Vegas @ Hard Rock Las Vegas Strip, Nevada 10 Louisville, Kentucky 2 12 13 2 15 In Kombination mit dem Hard Rock Café auf dem Hollywood, Florida 10 2 12 Memphis, Tennessee Miami, Florida Myrtle Beach, South Carolina 10 Nashville, Tennessee 2 2 12 New Orleans, Louisiana New York, New York Niagara Falls, New York Orlando, Florida Philadelphia, Pennsylvania Phoenix, Arizona Pittsburgh, Pennsylvania San Francisco, California Seattle, Washington St. Louis, Missouri 8 1 9 3 1 4 10 2 12 5 1 6 10 2 12 8 1 9 10 2 12 8 1 9 14 2 16 8 1 9 8 1 9 In Kombination mit dem Hard Rock Café in Hollywood, Calfiornia 8 1 9 Tampa, Florida Universal City, California Washington, DC Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands (Wild-Card-Bands) Anzahl der gewählten Vorrundenbands 2 12 Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands (Wild-Card-Bands) Anzahl der gewählten Vorrundenbands 2 12 13 2 15 10 2 12 10 2 12 8 1 9 5 1 6 7 1 8 10 2 12 10 2 12 10 2 12 10 2 12 8 1 9 8 1 9 10 2 12 8 1 9 8 1 9 8 1 9 Kanada: Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands Toronto 10 Ferner Osten: Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands Bali, Indonesien 10 Bangkok, Thailand Bengaluru, Indien Chennai, Indien Fukuoka, Japan Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam Hongkong, China Hyderabad, Indien Jakarta, Indonesien Mumbai, Indien Neu-Delhi, Indien Osaka, Japan Osaka, Japan @ Universal CityWalk Pune, Indien Singapur Tokio, Roppongi, Japan Yokohama, Japan 3 Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands (Wild-Card-Bands) Anzahl der gewählten Vorrundenbands 1 6 8 1 9 Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands (Wild-Card-Bands) Anzahl der gewählten Vorrundenbands 1 9 8 1 9 Santiago, Chile 10 2 12 Virtuelles Café: Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands Anzahl der durch Vorrundenadministrat oren ausgewählten Vorrundenbands Anzahl der gewählten Vorrundenbands Naher Osten/Afrika: Anzahl der durch Fans ausgewählten Vorrundenbands 5 Dubai, Vereinigte Arabische Emirate Johannesburg, Südafrika Süd-/Mittelamerika: 8 Bogotá, Kolumbien Guatemala-Stadt 25 Virtuelles Café N/A 25 Der Sponsor behält sich das Recht vor, jederzeit Hard Rock Cafés ohne Ankündigung zu dieser Liste hinzuzufügen oder von der Liste zu streichen. 2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Eine „Band” ist eine Gruppe teilnahmeberechtigter Bandmitglieder (s.u.), die alle die in diesen offiziellen Regeln des Wettbewerbs („Offizielle Regeln“) beschriebenen Bedingungen erfüllen, einschließlich aller Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen (s.u.), vom Zeitpunkt, an dem die Band ihr Anmeldeformular (s.u.) einreicht bis zum Ende des Großauftritts (s.u.). Ein „Bandmitglied“ oder „Mitglied“ ist ein Mitglied einer teilnahmeberechtigten Band, das alle in den offiziellen Regeln enthaltenen Bedingungen (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) erfüllt, vom Zeitpunkt der Einreichung des Anmeldeformulars der Band bis zum Ende des Großauftritts. a) Teilnahmebedingungen für Bandmitglieder: Um am Wettbewerb teilnehmen, einen Preis erringen oder am Großauftritt mitwirken zu können, muss jedes Bandmitglied zu jedem Zeitpunkt zwischen der Einreichung des Anmeldeformulars gemäß der offiziellen Regeln und der Zulassung als Wettbewerbsteilnehmer bis zur Nominierung zum Großauftritt: i) ii) iii) iv) v) vi) vii) seinen gesetzlichen Wohnsitz in einem der oben genannten Länder haben, mit Ausnahme der kanadischen Provinz Quebec das 18. Lebensjahr vollendet haben zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb im Anmeldeformular der Band als Mitglied genannt sein nur für eine Band auftreten/am Wettbewerb teilnehmen ein volles Bandmitglied sein, das vor dem Wettbewerb regelmäßig mit der Band aufgetreten ist. D. h. Manager, Vertreter, Teil des technischen oder administrativen Teams, kein Ehepartner, Freund usw., die nicht regelmäßig mit der Band vor dem Wettbewerb aufgetreten sind, sind nicht zugelassen. Die Band muss entsprechend allen Bestimmungen der offiziellen Regeln einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sein. kein Beschäftigter, Vertreter, Handlungsbevollmächtigter oder Direktor oder direktes Familienmitglied (Elternteil, Kind, Geschwister oder Ehepartner, unabhängig vom Wohnort) einer Einheit oder eines Jurors dieses Wettbewerbs sein, und kein Haushaltsmitglied (ob verwandt oder nicht) eines Beschäftigten, Vertreters, Handlungsbevollmächtigten oder Direktors einer Einheit oder eines Jurors dieses Wettbewerbs sein. Die Wettbewerbseinheiten sind: a) Hard Rock Café International (USA), Inc. („Sponsor”) b) Restaurants, Cafés, Hotels oder Kasinos mit Lizenz- oder Franchisevertrag mit dem Sponsor oder mit dem Sponsor in Verbindung 4 stehende Einheiten c) Lizenz- oder Franchisenehmer der Restaurants, Hotels oder Kasinos des Sponsors oder mit dem Sponsor in Verbindung stehender Einheiten d) RPMC („Wettbewerbsadministrator”), e) ReverbNation, f) Juroren des Wettbewerbs (mit Ausnahme von Vorrundenfans und Endrundenjuroren gemäß Definition in den offiziellen Regeln) und g) alle mit den o. g. Einheiten/Personen in Verbindung stehende Einheiten wie Partner-, Eltern- oder Tochterunternehmen oder mit ihnen in Verbindung stehende Werbeagenturen sowie mit diesem Wettbewerb in Verbindung stehende Lieferanten und Werbepartner. viii) nicht Bandmitglied einer Band sein, die im Anschluss an die Teilnahme an einem der Battle of the BandsWettbewerbe 2009, 2010, 2011, 2012 oder 2013 am Hard Rock Calling Festival in London teilgenommen hat. b) Teilnahmebedingungen für die Band: Um am Wettbewerb teilnehmen, einen Preis erringen oder am Großauftritt mitwirken zu können, muss jede Band zu jedem Zeitpunkt zwischen der Einreichung des Anmeldeformulars gemäß der offiziellen Regeln und der Zulassung als Wettbewerbsteilnehmer bis zur Nominierung zum Großauftritt die folgenden Voraussetzungen erfüllen: i) ii) iii) iv) v) vi) Das Anmeldeformular der Band muss die Namen aller Bandmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb enthalten. Bei der Anmeldung nicht genannte Bandmitglieder dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen. Die Band darf nur aus Mitgliedern bestehen, die entsprechend der Bedingungen der offiziellen Regeln berechtigt sind, am Wettbewerb teilzunehmen. Ist ein Bandmitglied nicht teilnahmeberechtigt oder wird ein Bandmitglied disqualifiziert, kann die gesamte Band disqualifiziert werden. Die Band muss aus vollen Bandmitgliedern bestehen, die vor dem Wettbewerb regelmäßig mit der Band aufgetreten sind. D. h. Manager, Vertreter, Teile des technischen oder administrativen Teams, Ehepartner, Freunde usw., die nicht regelmäßig mit der Band vor dem Wettbewerb aufgetreten sind, sind nicht zugelassen. Es ist zu beachten, dass es zwar keine Begrenzung der Anzahl an Bandmitgliedern gibt, die Reisekosten für den Großauftritt jedoch nur für maximal 6 teilnahmeberechtigte Bandmitglieder übernommen werden. Nicht teilnahmeberechtigte oder nicht im Anmeldeformular genannte Bandmitglieder und keine vollen Bandmitglieder, die nicht regelmäßig vor der Wettbewerbsteilnahme mit der Band aufgetreten sind (z. B. Manager, Vertreter, Teile des technischen oder administrativen Teams, Ehepartner, Freunde usw.) haben kein Anrecht auf irgendeinen Teil des Hauptgewinns Die Band muss entsprechend allen Bestimmungen der offiziellen Regeln einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sein. Die Band muss im gesamten Zeitraum von der Anmeldung zum Wettbewerb bis zum Ende des Wettbewerbs ein vollberechtigtes Mitglied von ReverbNation sein (www.reverbnation.com). Abschnitt 3 unten enthält Einzelheiten zu Mitgliedern. Die Band darf nicht im Anschluss an die Teilnahme an einem der Battle of the Bands-Wettbewerbe 2009, 2010, 2011, 2012 oder 2013 an einem Hard Rock Calling Festival-Wettbewerb in London teilgenommen haben. Der Sponsor behält sich das Recht vor, über die Teilnahmeberechtigung zu entscheiden. Der Wettbewerb wird nicht in der kanadischen Provinz Quebec sowie außerhalb der oben genannten Länder ausgetragen, und nicht in Ländern, in denen diese Veranstaltungen per Gesetz verboten sind oder Einschränkungen unterliegen. 3. ANMELDUNG: Zur Anmeldung: a) Zunächst wählt jede Band einen Vertreter, der berechtigt ist, im Auftrag der Band und jeder ihrer Mitglieder bezüglich des Wettbewerbs zu handeln und rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Der Vertreter ist die ausschließliche Kontaktperson für die Band und alle ihre Mitglieder in allen den Wettbewerb betreffenden Angelegenheiten (der „Bandvertreter“). Ein Bandvertreter muss ein Alter erreicht haben, in dem er/sie berechtigt ist, verbindliche Verträge abzuschließen und muss entsprechend der zuständigen Rechtsprechung am Wohnsitz des Bandvertreters volljährig sein. Besteht zu jeder Zeit während der Wettbewerbsdauer oder vor dem Großauftritt Unklarheit bezüglich der Berechtigung des Bandvertreters, bezüglich des Wettbewerbs im Auftrag der Band und jedes einzelnen Bandmitglieds zu handeln und rechtliche Verpflichtungen einzugehen, kann der Sponsor entscheiden, die Band zu disqualifiziert . b) Falls die Band vor Anmeldung zum Wettbewerb noch kein vollberechtigtes Mitglied von ReverbNation (www.reverbnation.com) ist, muss sie der Website zuerst als Künstler/Band beitreten/sich registrieren (unter 5 www.reverbnation.com). Der Beitritt zu ReverbNation als Mitglied ist kostenlos und es entstehen keinerlei Verpflichtungen aus der Registrierung. c) Als Nächstes ist der Vorrunden-Austragungsort (s. u.) auszuwählen. i) Der Sitz der Band befindet sich innerhalb eines Umkreises von 100 Meilen (160 km) vom Austragungsort in den USA: Befindet sich der auf der Mitgliederseite von ReverbNation angegebene Sitz der Band innerhalb eines Umkreises von 100 Meilen von einer oder mehreren Austragungsorten in den USA, ist einer der Orte als Austragungsort des Vorrundenwettbewerbs auszuwählen. Für den Vorrundenwettbewerb darf kein Austragungsort außerhalb dieses Umkreises ausgewählt werden und es darf nur ein Austragungsort ausgewählt werden. ii) Der Sitz der Band befindet sich innerhalb eines Umkreises von umgerechnet 100 Meilen vom Austragungsort außerhalb der USA: Befindet sich der auf der Mitgliederseite von ReverbNation angegebene Sitz der Band innerhalb eines Umkreises von umgerechnet 100 Meilen (160 km) von einer oder mehreren Austragungsorten außerhalb der USA, ist einer der Orte als Austragungsort des Vorrundenwettbewerbs auszuwählen. Für den Vorrundenwettbewerb darf kein Austragungsort außerhalb dieses Umkreises ausgewählt werden und es darf nur ein Austragungsort ausgewählt werden. iii) Der Sitz der Band befindet sich NICHT innerhalb eines Umkreises von 100 Meilen vom Austragungsort in den USA oder innerhalb eines Umkreises von umgerechnet 100 Meilen (160 km) vom Austragungsort außerhalb der USA: Befindet sich der auf der Mitgliederseite von ReverbNation angegebene Sitz der Band nicht innerhalb eines Umkreises von 100 Meilen innerhalb der USA oder innerhalb eines Umkreises von umgerechnet 100 Meilen (160 km) von einem oder mehreren Austragungsorten außerhalb der USA, ist einer der Orte als Austragungsort des Vorrundenwettbewerbs auszuwählen. Unter facebook.com/HardRock (der virtuellen CaféFacebookseite) ist eine virtuelle Online-Simulation eines Hard Rock Cafés zu sehen. Befindet sich der auf der Mitgliederseite von ReverbNation angegebene Sitz der Band innerhalb eines Umkreises von 100 Meilen von einem oder mehreren Austragungsorten innerhalb der USA oder innerhalb eines Umkreises von umgerechnet 100 Meilen (160 km) von einem oder mehreren Austragungsorten außerhalb der USA, darf die Band NICHT im virtuellen Café antreten. iv) Ein von der Band ausgewählter Austragungsort (oder das entsprechende virtuelle Café), der (das) die genannten Voraussetzungen erfüllt und im Anmeldeformular genannt wird, wird in diesem Dokument als „VorrundenAustragungsort“ der Band bezeichnet. Die Band oder die Bandmitglieder dürfen nicht mehrere Austragungsorte auswählen, an mehreren Austragungsorten antreten oder versuchen an mehreren Austragungsorten oder Vorrunden-Austragungsorten anzutreten. Solches Verhalten vonseiten einer Band oder von Bandmitgliedern führt zur Disqualifikation der jeweiligen Band. Sobald die Anmeldeformulare online eingereicht wurden, kann eine Band nur an dem im Anmeldungsformular angegebenen Vorrunden-Austragungsort antreten. Das gilt auch dann, wenn die Band nicht als Vorrundenband ausgewählt wird (s.u.). Wird die Band nicht als Vorrundenband zur Teilnahme am Vorrunden-Austragungsort (einschließlich dem virtuellen Café) ausgewählt, kann weder die Band noch ein Mitglied der Band an einem anderen Austragungsort oder Vorrunden-Austragungsort (einschließlich dem virtuellen Café) antreten. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen der Band einen anderen Austragungsort des Vorrundenwettbewerbs als durch die Band ausgewählt zuzuordnen. Falls es Unklarheit, Fragen oder Probleme bezüglich des Umkreises des Austragungsortes oder der Band geben sollte, wird der Sponsor im eigenen Ermesse eine Entscheidung treffen. d) Der Bandvertreter sollte vor Ablauf der Anmeldefrist (am 27. Januar 2014) die Facebook-Seite des VorrundenAustragungsorts besuchen, an dem die Band antreten wird (die „Vorrunden-Facebookseite“ oder die virtuelle CaféFacebookseite, falls die Band dort antritt) und auf die Wettbewerb-Registerkarte klicken, um Einzelheiten zum Wettbewerb zu erfahren und die offiziellen Regeln anzuzeigen. Die Vorrunden- oder virtuelle Café-Facebookseite ist nur Mitgliedern von Facebook zugänglich. Die Mitgliedschaft bei Facebook ist kostenlos. Die offiziellen Wettbewerbsregeln (einschl. der Bestimmungen zu Auftrittsbedingungen und -beschränkungen und Bewertungskriterien) sind vom Bandvertreter gründlich durchzulesen. Der Bandvertreter muss zu diesem Zeitpunkt eine Kopie der offiziellen Regeln für späteren Gebrauch ausdrucken und die offiziellen Regeln an alle Bandmitglieder verteilen. 6 e) Nachdem der Vertreter der Band und alle Bandmitglieder die offiziellen Regeln sorgfältig durchgelesen haben und die Band sich als Mitglied von ReverbNation registriert hat und bereit ist, sich zum Wettbewerb anzumelden, hat der Bandvertreter die Vorrunden- oder virtuelle Café-Facebookseite (je nachdem, was zutrifft) vor Ablauf der Anmeldefrist erneut zu besuchen und die Links zum offiziellen Wettbewerbsanmeldeformular („Anmeldeformular“) aufrufen. Darüber hinaus muss der Bandvertreter auf dem Anmeldeformular den Ort angeben, an dem die Band im Vorrundenwettbewerb antreten möchte (einschließlich des virtuellen Cafés, falls zutreffend), falls die Band sich als Vorrundenband (s.u.) qualifizieren sollte und beim Vorrundenwettbewerb (s. u.) teilnehmen darf. f) Als Teil des Anmeldeformulars muss die Band einen Probetitel von der Playlist der Band auf ReverbNation auswählen. Dieser Probetitel muss in Dateiform vorgelegt werden und aus einer Tonaufnahme eines Originaltitels der Band bestehen. Ein „Originaltitel“ ist ein von der Band entweder Live vorgetragener oder ein aufgenommener Titel (einschließlich Text, Musik, Musik- oder Tonspur, Arrangement und Komposition), der als Beitrag zum Wettbewerb vorgesehen ist und der (i) (einschließlich Text, Musik, Musik- oder Tonspur, Arrangement und Komposition) ausschließlich von einem oder mehreren teilnahmeberechtigten und auf dem Anmeldeformular genannten Bandmitgliedern geschrieben und vorgetragen wurde (und von keiner anderen Person oder Einheit) und (ii) dessen Rechte, Eigentum oder Rechtsansprüche einschließlich Copyright am Text, der Musik, dem Arrangement und der Musik sich im alleinigen Besitz und unter der alleinigen Kontrolle der im Anmeldeformular genannten Band oder eines oder mehrerer Bandmitglieder befindet. Der Probetitel darf kein Covertitel (s. u.) einer anderen Band oder eines anderen Künstlers sein. Die Datei mit dem Probetitel muss das MP3-Format mit 128 kbps besitzen und darf maximal zehn Minuten lang sein. Videoaufnahmen oder andere Formate sind nicht zulässig. g) Das Anmeldeformular ist vollständig vom Bandvertreter auszufüllen. Nachdem (i) das Anmeldeformular durch den Bandvertreter vollständig ausgefüllt wurde und (ii) der Bandvertreter sich im Namen der Band und aller Bandmitglieder verpflichtet hat, alle offiziellen Regeln und die auf dem Anmeldeformular genannten Bedingungen einzuhalten, muss der Bandvertreter den aus der Playlist der Band auf ReverbNation auszuwählenden Probetitel nennen und das Anmeldeformular („Anmeldeunterlagen“) wie in den Anweisungen auf der Vorrunden-Facebookseite beschrieben vor Ablauf der Anmeldefrist einreichen. Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen gemeinsam vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht werden. Im Falle dass (1) das Anmeldeformular nicht vollständig ausgefüllt wurde, (2) die Anforderungen bezüglich des Probetitels nicht eingehalten wurden oder (3) die vollständigen Anmeldeunterlagen nicht vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht wurden, wird die Band einschließlich aller Bandmitglieder disqualifiziert. Nur vollständige Anmeldeunterlagen werden berücksichtigt. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Band einschl. aller Bandmitglieder vom Wettbewerb auszuschließen, falls die Anmeldeunterlagen unvollständig sind oder in irgendeiner Weise gegen die offiziellen Regeln verstoßen. h) Jede Band und jede Person bzw. jedes Bandmitglied darf nur ein Anmeldeformular zum Wettbewerb einreichen. Gehen mehrere Anmeldeformulare einer Band ein oder erscheint ein Bandmitglied auf mehreren Anmeldeformularen, ist der Sponsor nach eigenem Ermessen berechtigt, die betreffende Band einschließlich der Bandmitglieder von der Wettbewerbsteilnahme auszuschließen. 4. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN: a) Die Band einschließlich aller Bandmitglieder erklärt sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: i) Sehen die offiziellen Regeln des Wettbewerbs oder der Wettbewerbseinheiten vor, dass eine Band einen Originaltitel einzureichen oder aufzuführen hat, muss solch ein Titel (einschließlich Text, Musik, Musik- oder Tonspur, Arrangement und Komposition) (1) ausschließlich von einem oder mehreren auf dem Anmeldeformular genannten Bandmitgliedern geschrieben und vorgetragen worden sein (und von keiner anderen Person oder Einheit) und (2) sich alle Arten von Rechten, Eigentum oder Rechtsansprüchen einschließlich Copyright am Text, der Musik, der Musik- oder Tonspur, dem Arrangement und der Musik eines solchen Titels im alleinigen Besitz und unter der alleinigen Kontrolle der im Anmeldeformular genannten Band oder eines oder mehrerer Bandmitglieder befinden. ii) Für Texte, Musik, Musik- oder Tonspuren, Arrangements, Kompositionen oder Titel, die von einer Band während der Wettbewerbsdauer aufgeführt werden und die keine Originaltitel der auf dem Anmeldeformular genannten 7 teilnahmeberechtigten Band oder Bandmitglieder sind („Covertitel“), muss die Band alle (möglicherweise) notwendigen Genehmigungen im Voraus von allen Personen oder Einheiten einholen, die jegliche Art von Rechten, Eigentumsrechten oder Rechtsansprüchen an solchen Covertiteln besitzen, um solche Covertitel während des Wettbewerbs aufführen oder anderweitig verwenden zu können, ohne die Rechte dieser Personen oder Einheiten zu verletzen. Alle von einer Band während des Wettbewerbs aufgeführten oder auf der Facebookseite für den Vorrundenwettbewerb oder auf ReverbNation.com veröffentlichten Titel, die einer Band zugeordnet oder sonst aufgeführt oder verwendet werden, während eine Band am Wettbewerb oder am Großauftritt teilnimmt (einschließlich aller Original- und Covertitel) werden als „künstlerisches Material“ bezeichnet und iii) Die Verwendung des künstlerischen Materials im vorgesehenen Rahmen stellt keine Verletzung des Rechts am intellektuellen Eigentum und der Veröffentlichungs- oder Persönlichkeitsrechte Dritter, ob lebend oder verstorben, dar. Hat eine Band/ein Bandmitglied Bedenken bzgl. dieser Bestimmung, sollte sie/es sich mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsvertreter in Verbindung setzen. Der Sponsor behält sich das Recht vor, eine schriftliche Bestätigung aller notwendigen Ermächtigungen, Genehmigungen, Lizenzen, Zuteilungen oder Verzichtserklärungen auf Ansprüche zu verlangen. b) Künstlerisches Material darf keine Zusammenschnitte anderer Titel, Musikstücke, Soundeffekte oder sonstiger Elemente enthalten, an denen die Band bzw. die Bandmitglieder nicht das notwendige Recht oder den notwendigen Anspruch, einschließlich Copyright, besitzt oder besitzen. c) Künstlerisches Material und die Bandnamen müssen mit dem positiven Image des Sponsors vereinbar sein. Künstlerisches Material oder Bandnamen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie nach Einschätzung des Sponsors Schimpfworte oder offene Sexualität enthalten oder Inhalte, welche dieser als verletzend, bedrohend, beleidigend, belästigend, quälerisch, diffamierend, vulgär, obszön oder verleumderisch erachtet, welche zu gesetzeswidrigem Verhalten oder Hass aufrufen oder rassistisch oder auf sonstige Weise anstößig sind oder welche den Sponsor in einem negativen Licht erscheinen lassen. d) Künstlerisches Material, Anmeldeunterlagen und Bandnamen dürfen keine Marken, Trade Marks, Handelsnamen, Logos oder intellektuelles Eigentum Dritter ohne die schriftliche Einverständnis der Betroffenen enthalten. e) Künstlerisches Material und Anmeldeunterlagen müssen von einer erkennbaren Quelle stammen. Jeder Versuch, eine falsche Identität anzunehmen, sich als eine andere Person oder Einheit auszugeben oder falsche oder irreführende Aussagen zu machen oder eine Beziehung zu einer Person oder Einheit falsch darzustellen, kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. f) Der Sponsor behält sich das Recht vor, eine Band nach eigenem Ermessen zu disqualifizieren, falls er der Meinung ist, dass diese gegen die offiziellen Wettbewerbsregeln verstoßen hat oder falsche oder irreführende Aussagen auf dem Anmeldeformular oder sonst gemacht hat, und behält sich außerdem das Recht vor, im Falle einer solchen Disqualifikation alle anderen nach dem Gesetz zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel auszuschöpfen. 5. AUSWAHL DER VORRUNDENBANDS: a) Wettbewerb zur Qualifizierung als Vorrundenband an einem Vorrunden-Austragungsort (außer virtuellem Café) - In dieser Phase des Wettbewerbs treten Bands nur gegen andere Bands an, die demselben VorrundenAustragungsort zugeordnet wurden. Für den Vorrundenwettbewerb treten Bands zur Auswahl als Vorrundenband („Vorrundenband“) an den verschiedenen Vorrunden-Austragungsorten an. Diese Bands kommen in die nächste Runde und nehmen an einem Liveauftritt am Vorrunden-Austragungsort teil mit dem Ziel, zu Vorrundenfinalisten gewählt zu werden. Es gibt zwei Arten der Wahl zur Vorrundenband: Bei der ersten wählen die Vorrundenfans (s. u.) mehrere Vorrundenbands für den Vorrunden-Austragungsort aus, indem sie (über freien Download des Probetitels von der Vorrunden-Facebookseite) ihre Stimme in der 1. Fanwahlrunde abgeben. Die Anzahl an Bands, die durch Vorrundenfans an den Vorrunden-Austragungsorten gewählt werden können, ist der Tabelle in Abschnitt 1 der offiziellen Regeln zu entnehmen. Die Bands mit der höchsten Anzahl eingegangener Stimmen von den Vorrundenfans an den -Vorrunden-Austragungsorten (bis maximal zur auf der Tabelle ober für die Vorrunden-Austragungsorte 8 bestimmten Anzahl) werden zu Vorrundenbands gewählt. Um sich für die Auswahl zu qualifizieren, müssen Bands die Teilnahmebedingungen erfüllen und die offiziellen Regeln einhalten. Zusätzlich kann der Vorrundenadministrator (s. Definition) eine oder mehrere Vorrundenbands (genannt „Wild Card-Vorrundenbands“) für den VorrundenAustragungsort auswählen (nach eigenem Ermessen). Um sich für die Auswahl zu qualifizieren, müssen Bands die Teilnahmebedingungen erfüllen und die offiziellen Regeln einhalten. Die Anzahl an Wild-Card-Bands, die durch den Vorrundenadministrator an den Vorrunden-Austragungsorten gewählt werden können, ist der Tabelle in Abschnitt 1 der offiziellen Regeln zu entnehmen. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Anzahl an Vorrundenbands oder Wild-Card-Vorrundenbands, die für den Liveauftritt an den Vorrunden-Austragungsorten ausgewählt werden können, jederzeit ohne Ankündigung zu erhöhen oder zu reduzieren. Falls der Vorrundenadministrator eine Band als Wild-Card-Vorrundenband auswählt, die auch genügend Stimmen von den Vorrundenfans erhalten hat, um als Vorrundenband teilnehmen zu können, dann zählt diese Band als Wild-Card-Vorrundenband und die Stimmen der Vorrundenfans werden nicht auf die Wahl einer Vorrundenband durch die Vorrundenfans angerechnet. Die Wahrscheinlichkeit, zur Vorrundenband oder Wild-Card-Vorrundenband ernannt zu werden, hängt von der Anzahl an teilnehmenden Bands, dem Können der Band und deren Mitglieder und dem Können der anderen, am Wettbewerb am Vorrunden-Austragungsort teilnehmenden Bands, ab. Wenn aus irgendwelchen Gründen inoffizielle Vorrundenbands, Wild-Card-Vorrundenbands oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt sind, den Termin für den Liveauftritt versäumen oder nicht auftreten oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen werden müssen, werden diese inoffiziellen Bands disqualifiziert und der Sponsor oder Vorrundenadministrator kann nach eigenem Ermessen eine andere Band zur inoffiziellen Vorrundenband erklären oder die Band mit der nächst höheren von den Vorrundenfans abgegebenen Gesamtpunktzahl zur Vorrundenband erklären. b) Wettbewerb zur Qualifizierung als Vorrundenband in einem virtuellen Café - In dieser Phase des Wettbewerbs treten Bands, die das virtuelle Café als Vorrunden-Austragungsort gewählt haben, nur gegen andere Bands an, die demselben virtuellen Café als Vorrunden-Austragungsort zugeordnet wurden. Diese Bands treten an, um als Vorrundenband für das virtuelle Café ausgewählt zu werden, wodurch sie in die Wahlrunde kommen würden und die Chance hätten, als Vorrundenfinalist für das virtuelle Café ausgewählt zu werden. Vorrundenbands im virtuellen Café werden von Vorrundenfans ausgewählt, die mehrere Vorrundenbands durch Stimmabgabe (über freien Download des Probetitels von der virtuellen Café-Facebookseite unter facebook.com/HardRock) in der 1. Fanwahlrunde wählen. Die Anzahl an Bands, die durch Vorrundenfans an den virtuellen Café-Austragungsorten gewählt werden können, ist der Tabelle in Abschnitt 1 der offiziellen Regeln zu entnehmen. Die Bands im virtuellen Café mit der höchsten Anzahl eingegangener Stimmen von den Vorrundenfans (bis maximal zur auf der Tabelle oben für die virtuellen CaféAustragungsorte bestimmten Anzahl) werden zu Vorrundenbands gewählt. Um sich für die Auswahl zu qualifizieren, müssen Bands die Teilnahmebedingungen erfüllen und die offiziellen Regeln einhalten. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Anzahl an Vorrundenbands, die für die Teilnahme im virtuellen Café ausgewählt werden können, jederzeit ohne Ankündigung zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Wahrscheinlichkeit, zur Vorrundenband für das virtuelle Café ernannt zu werden, hängt von der Anzahl an teilnehmenden Bands im virtuellen Café, dem Können der Band und deren Mitglieder und dem Können der anderen, am Wettbewerb im virtuellen Café teilnehmenden Bands, ab. Wenn aus irgendwelchen Gründen inoffizielle Vorrundenbands oder deren Mitglieder, die im virtuellen Café antreten, nicht teilnahmeberechtigt sind oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen werden müssen, werden diese inoffiziellen Bands disqualifiziert und der Sponsor oder Vorrundenadministrator (je nachdem, was zutrifft) kann nach eigenem Ermessen eine andere Band zur inoffiziellen Vorrundenband des virtuellen Cafés erklären oder die Band mit der nächsthöheren von den Vorrundenfans abgegebenen Gesamtpunktzahl zur Vorrundenband für das virtuelle Café erklären. c) Wahl der Vorrundenbands durch Vorrundenfans (für alle Vorrunden-Austragungsorte einschließlich virtuelle Cafés) - Vom 03. Februar 2014 um 10:00 Uhr ET bis zum 17. Februar 2014 um 16:00 Uhr ET („1. Fanwahlrunde“) wird der Probetitel jeder Band auf der Vorrunden- oder virtuellen Café-Facebookseite eingestellt (je nachdem, was zutrifft) und zum freien Download durch Vorrundenfans für die Dauer der 1. Fanwahlrunde auf den PC oder Mobilgeräte zur Verfügung gestellt. Während der 1. Fanwahlrunde können Vorrundenfans eine Stimme für ihre Band, die am Vorrunden-Austragungsort antritt, anhand der Bewertungskriterien für die Vorrundenband (wie unten definiert) abgeben. Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: 1) Auf den „Mag ich”-Button auf der entsprechenden Vorrunden- oder virtuellen Café-Facebookseite klicken und dann 2) den ausgewählten Probetitel der Band kostenlos von der Facebookseite während der 1. Wahlrunde herunterladen („wählen“). Vorrundenfans können sich den Titel vor dem Herunterladen anhören, dies ist jedoch keine Pflicht. Stimmberechtigte Vorrundenfans müssen 1) Mitglied von 9 Facebook sein und 2) ein Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. Die Mitgliedschaft bei Facebook ist kostenlos. Die Vorrundenfans bewerten den Probetitel der Band nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung der einzelnen Kriterien („Bewertungskriterien für Vorrundenbands”): 1) Musikalisches Können (50 %); 2) Stimmtalent (30 %); 3) Originalität (20 %). Das Herunterladen des Probetitels von der entsprechenden Facebookseite im Rahmen der Stimmabgabe für diesen Wettbewerb ist kostenlos. Zur Stimmabgabe und zum Herunterladen wird ein gültiges Facebookkonto für die eigene E-Mail-Adresse benötigt. Stimmen, die über ungültige Facebookkonten abgegeben wurden, werden disqualifiziert. Die automatische Stimmabgabe ist gesetzwidrig. Pro VorrundenAustragungsort (einschließlich virtuellem Café) können Stimmen für beliebig viele Bands abgegeben werden (d. h. es können Titel von beliebig vielen Bands heruntergeladen werden), unabhängig vom eigenen Wohnort, aber pro stimmberechtigtem Vorrundenfan und pro Facebookkonto darf nur eine Stimme pro Band abgegeben werden bzw. nur ein Titel pro Band heruntergeladen werden. (Abgabe von Bonusstimmen s. u.) Wird mehr als eine Stimme für eine Band abgegeben oder werden mehr Titel für eine Band heruntergeladen, ist die Stimmabgabe ungültig. Bei Gleichstand der Stimmen wird der/werden die Vorrundengewinner durch den Sponsor nach dessen Ermessen ermittelt. Die gültigen durch die Vorrundenfans abgegebenen Stimmen und die Entscheidung des Sponsors bzgl. der Auswahl der Vorrundenbands sind endgültig und verbindlich. d) Bonusstimmen: Nach der Stimmabgabe durch die Vorrundenfans wie oben beschrieben erhalten Fans die Chance, jede gültige Stimme zu verdreifachen (d. h. 2 weitere Stimmen pro Band abzugeben, für die sie bereits gestimmt haben). Diese Stimmen werden als „Bonusstimmen“ bezeichnet. Um sich Bonusstimmen zu verdienen, müssen Vorrundenfans nach der Stimmabgabe Online während der 1. Fanwahlrunde ein teilnehmendes Hard Rock Café besuchen und sich mit ihrem iPhone oder Android-Smartphone mit QR-Code-Scanner oder aktiviertem Webbrowser (gemeinsam „Smartphone“) einchecken. Nur Vorrundenfans mit funktionstüchtigem Smartphone und Facebookkonto können ihre Stimme verdreifachen. Um sich beim Hard Rock Café einzuchecken, müssen Vorrundenfans am Vorrunden-Austragungsort nach der großen Posterwand mit den Informationen zum Wettbewerb suchen. Auf dem Poster befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann (oder falls kein QR-Code-Scanner zur Verfügung steht oder dieser nicht funktioniert, kann die URL des Café’s URL per Hand in einen mobilen Browser eingegeben werden.) Nach dem Scannen des Codes wird der Vorrundenfan zu einer Website von ReverbNation weitergeleitet. Um das Check-in abzuschließen, müssen Vorrundenfans nach Aufforderung „Grant Current Location“ auswählen, gefolgt von „Connect with Facebook“, nachdem sie sich bei Facebook angemeldet haben. Es wird bestätigt, dass die Benutzer bereits gewählt haben und innerhalb des zulässigen Umkreises des Hard Rock Café wohnen. Die Vorrundenfans erhalten dann eine Bestätigungsmitteilung, dass ihre gültigen Stimmen verdreifacht wurden. Bonusstimmen werden für ALLE Bands vergeben, für die die Vorrundenfans vor seinem Check-in beim Hard Rock Café gestimmt haben und dürfen nicht bestimmten Bands zugeteilt werden. Nachdem sich Vorrundenfans einmal eingecheckt haben und die Bonusstimmen abgegeben haben, können sie nicht erneut einchecken oder weitere Bonusstimmen vergeben. Stimmen, die nach den Bonusstimmen abgegeben werden, werden nicht verdreifacht. Vorrundenfans können während der 1. Fanwahlrunde nur einmal einchecken. e) Wahl der Vorrundenband(s) an Austragungsorten durch den Vorrundenadministrator – Ca. am 18.02.2014 wählt der Vorrundenadministrator nach eigenem Ermessen für seinen Austragungsort eine oder mehrere Wild-CardVorrundenband(s) (entsprechend der Tabelle in Abschnitt 1 der offiziellen Regeln) aus den am Austragungsort antretenden Bands aus, die einen Platz unter den obersten 50 % der Bands mit den meisten Stimmen der Vorrundenfans erreicht haben. Diese Bands werden zur Wild-Card-Vorrundenband am Vorrunden-Austragungsort ernannt. Die Entscheidungen des Vorrundenadministrators bzgl. der Auswahl der Wild-Card-Vorrundenband(s) sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen inoffizielle Wild-Card-Vorrundenbands oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt sind, den Termin für den Liveauftritt versäumen oder nicht auftreten oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen werden müssen, werden diese inoffiziellen Bands disqualifiziert und der Vorrundenadministrator kann nach eigenem Ermessen eine andere Band als inoffiziellen Wild-Card-Vorrundenband ernennen. 6. AUSWAHL DER VORRUNDENFINALISTEN AN AUSTRAGUNGSORTEN: a) WETTBEWERBE DER VORRUNDENFINALISTEN: Vorrundenbands und Wild-Card-Vorrundenbands werden im Folgenden gemeinsam als „Vorrundenbands“ bezeichnet. Zur Feststellung der Vorrundenband, die für einen Vorrunden-Austragungsort zum Vorrundenfinalisten ernannt wird, führt der Wettbewerbsadministrator an den 10 verschiedenen Austragungsorten („Vorrundenadministrator“) einen Live-Wettbewerb (der „Vorrundenwettbewerb“) unter den Vorrundenbands durch, die gemäß den offiziellen Regeln gewählt wurden (d. h. unter den Bands, die durch die Vorrundenfans gewählt bzw. durch den Vorrundenadministrator als Wild-CardVorrundenbands gewählt wurden) und berechtigt sind, an dem Austragungsort aufzutreten. Der Vorrundenwettbewerb kann aus mehreren Qualifikationsrunden und einer Finalrunde bestehen. Die Termine und der Zeitplan der Ausscheidungsrunden liegen zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 22. April 2014 (1. Wahlrunde), bzw. werden von dem Vorrundenadministrator festgelegt. Der Vorrundenadministrator unterrichtet den Bandvertreter jeder Vorrundenband über alle Voraussetzungen der einzelnen Wettbewerbsrunden (einschließlich des Wettbewerbsformats, der Anzahl an Titeln, die vorgetragen werden müssen, der Anzahl an Auftritten und des Zeitplans des Wettbewerbs, kurz „Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen”). Erfüllt eine Vorrundenband nicht alle Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen oder versäumt sie die durch den Vorrundenadministrator festgelegten Termine, wird sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Alle Bandmitglieder müssen vor dem Auftritt bei den Runden des Vorrundenwettbewerbs am Austragungsort ein Anmeldeformular für Vorrundenbands auf Papier ausfüllen und unterschreiben (einschließlich der zugehörigen Erklärung oder des Affidavits bezüglich der Teilnahmeberechtigung im Namen der Vorrundenband und deren Mitglieder) sowie die Freistellung von allen Rechten, Ansprüchen und Haftungsrechten im Namen der Vorrundenband und deren Mitglieder. Wird das Anmeldeformular einschließlich aller genannten Unterlagen nicht von den Bandmitgliedern unterschrieben und vor Ablauf der durch den Vorrundenadministrator festgelegten Anmeldefrist zurückgegeben, kann dies zum Ausschluss der Vorrundenband von der Teilnahme am Wettbewerb am Austragungsort führen. Obwohl jedes Mitglied der Vorrundenband bei der Anmeldung zum Wettbewerb das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, ist für den Fall, dass ein Bandmitglied in seinem Land, seinem Bundesstaat, seiner Provinz oder seinem Wohnort das Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht hat, die Unterschrift der Eltern oder des Erziehungsberechtigten im Namen des Minderjährigen auf den gemäß den offiziellen Regeln notwendigen Unterlagen erforderlich. b) BEWERTUNG DER VORRUNDENFINALISTEN: Das Format der Vorrundenwettbewerbe an den unterschiedlichen Austragungsorten wird vom Vorrundenadministrator festgelegt. Der Vorrundenadministrator unterrichtet den Bandvertreter über das Format am Vorrunden-Austragungsort, wobei es jedoch gemeinsame Wettbewerbsformate gibt wie z. B.: (i) Vorrundenbands treten bei einer Reihe von Veranstaltungen auf und die Vorrundenband mit der höchsten Gesamtpunktzahl gewinnt oder (ii) Vorrundenbands treten bei einer Reihe von Veranstaltungen auf und die Vorrundenband(s) mit der höchsten Punktzahl bei den einzelnen Veranstaltungen (oder der höchsten Gesamtpunktzahl) erreicht/erreichen die Finalrunde. Im Laufe der Qualifikationsrunden im Vorrundenwettbewerb trägt jede Vorrundenband die vom Vorrundenadministrator festgelegte Anzahl und Art von Titeln vor. Die Aufführung einer Band wird in jeder Qualifikationsrunde durch ein fachkundiges Jurorenteam bewertet, das durch den Vorrundenadministrator nach dessen Ermessen ausgewählt wird (gemeinsam die „Vorrunden-Juroren”) und zu welchem Experten aus der Musik-, Radio- und Aufnahmebranche sowie andere durch den Vorrundenadministrator ausgewählte Personen zählen können. Die als Vorrunden-Juroren ausgewählte Personen können jederzeit nach Ermessen des Vorrundenadministrators ausgewechselt werden. Die Vorrunden-Juroren bewerten die Aufführungen der Vorrundenbands nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung der einzelnen Kriterien („Bewertungskriterien für Vorrundenfinalisten”): 1) Musikalisches Können (30 %); 2) Stimmtalent (20 %); 3) Originalität (20 %) 4) Bühnenpräsenz (20 %) und Zuschauerreaktion/Beliebtheit (10 %). Nach Erfüllung aller Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen wird die Vorrundenband an den Austragungsorten mit der höchsten Anzahl an Gesamtstimmen bei den relevanten Aufführungen nach Entscheidung der Vorrunden-Juroren anhand der Bewertungskriterien für Vorrundenfinalisten als Vorrundenfinalisten für den jeweiligen Austragungsort ernannt („Vorrundenfinalist“). Es muss bestätigt werden, dass die Vorrundenband und alle Bandmitglieder nach den offiziellen Regeln teilnahmeberechtigt sind und die offiziellen Regeln und die Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllen. Die Chance, zum Vorrundenfinalisten ernannt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Bands an den verschiedenen Austragungsorten und dem Können der Bands und ihrer Mitglieder. Pro Austragungsort wird nur eine (1) Band zum Vorrundenfinalisten ernannt. Im Falle eines Gleichstandes wird die Vorrundenband mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium (d. h. musikalisches Können) unter den Bands mit dem gleichen Punktestand zum Vorrundenfinalisten erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Vorrundenfinalist durch den Vorrundenadministrator nach dessen eigenem Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Vorrunden-Juroren und des Vorrundenadministrators bzgl. der Auswahl der Vorrundenfinalisten sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen Vorrundenbands oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt sind oder ausgeschlossen werden müssen, wird die Vorrundenband disqualifiziert 11 und der Vorrundenadministrator kann die Vorrundenband mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum Vorrundenfinalisten erklären. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o. g. Kriterien zur Anwendung. 7. AUSWAHL DER VORRUNDENFINALISTEN IM VIRTUELLEN CAFÉ: Teilnahmeberechtigte Bands, die sich zur Teilnahme in einem virtuellen Café angemeldet haben und als Vorrundenband für das virtuelle Café ausgewählt wurden, werden nicht live an einem Vorrunden-Austragungsort antreten. Stattdessen werden Songs, Videos und andere öffentlich zugängliche Medien und Informationen der Vorrundenband einschließlich von Ton- und Bildaufnahmen auf ReverbNation.com, virtuellen Café-Facebookseiten und auf anderen Social Media Sites vom Vorrundenadministrator anhand der folgenden Bewertungskriterien und mit der folgenden Gewichtung für die verschiedenen Kriterien bewertet: 1) Musikalisches Können (50 %); 2) Stimmtalent (30 %); 3) Originalität (20 %). Die fünf (5) Vorrundenband mit der höchsten Gesamtpunktzahl vom Vorrundenadministrator werden als fünf (5) Vorrundenfinalisten des virtuellen Café ausgewählt. Die Entscheidungen des Vorrundenadministrators bzgl. der Auswahl der fünf (5) Vorrundenfinalisten des virtuellen Cafés sind endgültig und verbindlich. Im Falle eines Gleichstandes wird die Band mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium (d. h. musikalisches Können) unter den Bands mit dem gleichen Punktestand zum Vorrundenfinalisten des virtuellen Cafés erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Vorrundenfinalist durch den Vorrundenadministrator nach dessen Ermessen bestimmt. Wenn aus irgendwelchen Gründen inoffizielle Vorrundenfinalisten oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt sind oder ausgeschlossen werden müssen, wird die Vorrundenband disqualifiziert und der Vorrundenadministrator kann die Vorrundenband mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum Vorrundenfinalisten erklären. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o. g. Kriterien zur Anwendung. Die Chance, zum Vorrundenfinalisten des virtuellen Cafés ernannt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Bands im virtuellen Café und dem Können der Bands und ihrer Mitglieder. Alle Bandmitglieder der inoffiziellen Vorrundenfinalisten des virtuellen Cafés müssen im Fall der Auswahl als inoffizieller Vorrundenfinalist ein Anmeldeformular für Vorrundenbands auf Papier ausfüllen und unterschreiben (einschließlich der zugehörigen Erklärung oder des Affidavits bezüglich der Teilnahmeberechtigung im Namen der Vorrundenband und deren Mitglieder) sowie die Freistellung von allen Rechten, Ansprüchen und Haftungsrechten im Namen der Vorrundenband und deren Mitglieder. Wird das Anmeldeformular nicht wie oben beschrieben ausgefüllt, von allen Bandmitgliedern unterschrieben und vor Ablauf der durch den Vorrundenadministrator festgelegten Anmeldefrist zurückgegeben, kann dies zum Ausschluss des inoffiziellen Vorrundenfinalisten führen. 8. VORRUNDENPREISE: Jedes Mitglied einer Vorrundenband, die als Vorrundenfinalist bestätigt wurde, erhält einen „Vorrundenpreis“. Für Vorrundenfinalisten (mit Ausnahme der Vorrundenfinalisten des virtuellen Cafés) besteht der Vorrundenpreis aus a) einer Geldsumme in Höhe von 250,00 USD geteilt durch die Anzahl an Bandmitgliedern der Vorrundenfinalband (bzw. der entsprechenden Summe in der Währung des Landes, in dem sich der VorrundenAustragungsort der Vorrundenfinalband befindet) und b) einem Hard Rock-Gutschein in Höhe von 250,00 USD bzw. der entsprechenden Summe in der Währung des Landes, in dem sich der Vorrunden-Austragungsort der Vorrundenfinalband befindet) geteilt durch die Anzahl an Bandmitgliedern der Vorrundenfinalband und c) einem Hard Rock Café-T-Shirt für jedes Bandmitglied. Die Mitglieder des Vorrundenfinalisten des virtuellen Cafés erhalten anstelle des o. g. Preises einen Vorrundenpreis bestehend aus a) einer Geldsumme in Höhe von 500,00 USD geteilt durch die Anzahl an Bandmitgliedern der Vorrundenfinalband und b) einem Hard Rock Café-T-Shirt für jedes Bandmitglied. Der ungefähre Gesamtwert aller Vorrundenpreise für berechtigte Vorrundenfinalbandmitglieder ist abhängig von der Anzahl an berechtigten Bandmitgliedern und beträgt maximal 600,00 USD pro Vorrundenfinalband. Die einzelnen Teilpreise des Vorrundenpreises für die Bandmitglieder werden dem Bandvertreter übergeben, der für die Verteilung der Vorrundenpreise an die berechtigten Bandmitglieder verantwortlich ist. Der Sponsor übernimmt keine Verantwortung für die vorschriftsmäßige Verteilung der Preise an die jeweiligen Bandmitglieder durch den Bandverantwortlichen. Die oben genannten Gutscheine unterliegen den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln und können nur an den Austragungsorten eingelöst werden. 9. AUSWAHL DER 25 ENDRUNDENFINALBANDS: a) Wettbewerb der Endrundenfinalisten - Am 28. April 2014 von 10:00 Uhr ET bis zum 07. Mai 2014 um 16:00 Uhr ET („2. Fanwahlrunde“) wird eine Tonaufnahme eines Originaltitels jeder Vorrundenfinalband (nach Wahl der Finalband) („Finalsong“) auf der Facebookseite der Hard Rock Café Brand unter http://www.facebook.com/hardrock („Hard Rock Brand-Facebookseite“) veröffentlicht und den Endrundenfans (s. u.) für die gesamte Dauer der 2. 12 Fanwahlrunde zum kostenlosen Download auf den PC oder Mobilgeräte zur Verfügung gestellt. In dieser Phase des Wettbewerbs treten alle Vorrundenfinalbands von allen Austragungsorten (einschließlich des virtuellen Cafés) gegeneinander an. Die 25 Vorrundenfinalbands, die während der 2. Fanwahlrunde die höchste Anzahl an Stimmen von den Endrundenfans erringen konnten, werden zum „Endrundenfinalisten“ ernannt (unter der Voraussetzung, dass sie die in diesem Dokument vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die offiziellen Regeln des Wettbewerbs eingehalten haben). Die Chance einer Vorrundenfinalband zum Endrundenfinalisten ernannt zu werden, ist abhängig vom Können der Vorrundenfinalband und deren Bandmitglieder und dem Können der anderen am Wettbewerb teilnehmenden Vorrundenfinalbands. Bei Gleichstand wird der Endrundenfinalist durch den Sponsor nach dessen Ermessen ermittelt. Die gültigen durch die Endrundenfans abgegebenen Stimmen und die Entscheidung des Sponsors bzgl. der Auswahl der Endrundenfinalisten sind endgültig und verbindlich. Falls eine inoffizielle Vorrundenfinalband oder deren Mitglieder nicht berechtigt oder aus einem beliebigen Grund zu disqualifizieren ist, kann die inoffizielle Endrundenfinalband vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und der Sponsor nach eigenem Ermessen die Band mit der nächsthöheren Anzahl gültiger Stimmen als Endrundenfinalist auswählen. b) Stimmabgabe zur Wahl des Endrundenfinalisten - Während der 2. Fanwahlrunde können Endrundenfans die beliebteste Vorrundenfinalband anhand der Bewertungskriterien für Endrundenfinalisten (s. u.) wählen. Eine gültige Stimme wird abgegeben, indem der Fan auf die Schaltfläche „Stimme abgeben“ auf der Facebookseite der Marke Hard Rock oder der Vorrunden-Facebookseite klickt. Stimmberechtigte Endrundenfans müssen 1) Mitglied von Facebook sein und 2) ein Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. Die Mitgliedschaft bei Facebook ist kostenlos. Die Endrundenfans bewerten den Finaltitel der Vorrundenfinalbands nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung der einzelnen Kriterien („Bewertungskriterien für Endrundenfinalisten“): 1) Musikalisches Können (30 %); 2) Marktfähigkeit (30 %) 3) Stimmtalent (20 %); 4) Originalität (20 %). Zur Stimmabgabe wird ein gültiges Facebookkonto benötigt. Stimmen, die über ungültige Facebookkonten abgegeben wurden, werden disqualifiziert. Die automatische Stimmabgabe ist gesetzeswidrig. Jeder stimmberechtigte Endrundenfan besitzt pro Facebookkonto max. 1 Stimme. Wird mehr als eine Stimme abgegeben, ist die Stimmabgabe ungültig. 10. AUSWAHL DES HAUPTPREISGEWINNERS UND DES ZWEIT- UND DRITTPLATZIERTEN Voraussichtlich vom 8. Mai 2014 bis zum 11. Mai 2014 („2. Wahlrunde“) bewertet eine Jury zusammengesetzt aus durch den Sponsor ausgesuchten fachkundigen Juroren („Hauptpreisjuroren“), zu denen bekannte Persönlichkeiten und Profis aus der Musik-, Radio- und Aufnahmebranche bzw. andere durch den Sponsoren ausgewählte Personen zählen können, alle Titel, Videos und andere öffentlich zugängliche Medien und Informationen bezüglich der Endrundenfinalbands, einschließlich aller Ton- und Bildaufnahmen auf ReverbNation.com, auf den Facebookseiten der Vorrundenwettbewerbe und auf anderen Social Media Websites, anhand der folgenden Bewertungskriterien und mit der folgenden Gewichtung für die verschiedenen Kriterien („Bewertungskriterien für den Hauptpreis“): 1) Musikalisches Können (30 %); 2) Marktfähigkeit (30 %) 3) Stimmtalent (20 %); 4) Originalität (20 %). Die Endrundenfinalband mit der höchsten Gesamtzahl an Stimmen wird nach Entscheidung der Hauptpreisjuroren anhand der Bewertungskriterien für den Hauptpreis zum Gewinner des Hauptpreises erklärt („Hauptpreisgewinner“). Die beiden nächstplatzierten Endrundenfinalbands werden nach Entscheidung der Hauptpreisjuroren anhand der Bewertungskriterien für den Hauptpreis zu Gewinnern des 2. und 3. Preises erklärt. Es muss bestätigt werden, dass die Endrundenfinalbands und alle Bandmitglieder nach den offiziellen Regeln teilnahmeberechtigt sind und die offiziellen Regeln in vollem Umfang erfüllen. Die Chance, zum Hauptpreisgewinner, Zweit- oder Drittplatzierten erklärt zu werden, ist abhängig von der Anzahl der am Wettbewerb teilnehmenden Bands und dem Können der Endrundenfinalisten und ihrer Mitglieder. Im Falle eines Gleichstandes wird der Endrundenfinalist mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium unter den Bands mit dem gleichen Punktestand zum Hauptpreisgewinner erklärt und die andere Band zum Zweitplatzierten. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Hauptpreisgewinner und der Zweitplatzierte durch die Hauptpreisjuroren nach deren eigenem Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Hauptpreisjuroren bzgl. der Auswahl des Hauptpreisgewinners und des Zweit- und Drittplatzierten sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen eine Endrundenfinalband oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Endrundenfinalband disqualifiziert und der Sponsor kann die Endrundenfinalband mit der nächsthöheren Gesamtpunktzahl zum Hauptpreisgewinner oder Zweitplatzierten ernennen. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o. g. Kriterien zur Anwendung. Die als Hauptpreisjuroren ausgewählten Personen können jederzeit nach Ermessen des Sponsors ausgewechselt werden. Die Hauptpreisjuroren wählen nur einen Hauptpreisgewinner sowie einen Zweit- und einen Drittplatzierten. 13 Keine Band, kein Bandmitglied und keine mit der Band in Verbindung stehende Person darf Vorrundenfans, Vorrundenjuroren, Endrundenfans oder Hauptpreisjuroren zur Abgabe von Stimmen oder Punkten für die Band auffordern oder andere dazu anstiften, diese zur Abgabe von Stimmen oder Punkten für die Band aufzufordern und Preise, Geschenke, Waren, Dienstleistungen oder andere Arten des Anreizes (in Form von monetären oder nichtmonetären Zuwendungen) im Gegenzug für Stimmen oder Punkte für die Band anbieten, einschließlich des Angebots des Stimmentauschs, d. h. die Zusage der gegenseitigen Stimmabgabe in Online-Chaträumen oder auf Websites. Der Sponsor hat das Recht, jede Band und alle Bandmitglieder, die sich an solchen Handlungen beteiligen oder von solchen Handlungen profitieren, vom Wettbewerb auszuschließen. 11. BENACHRICHTIGUNG: Voraussichtlich am 12. Mai 2014 werden ein durch die Hauptpreisjuroren gewählter Hauptpreisgewinner sowie ein inoffizieller Zweit- und Drittplatzierter bekannt gegeben. Wird eine Band zur inoffiziellen Vorrundenband, zum Vorrundenfinalisten, zum Endrundenfinalisten, zum Gewinner des 2. oder 3. Platzes oder zum Hauptpreisgewinner ernannt und der Bandvertreter ist telefonisch nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden vom ersten Versuch der Benachrichtigung an erreichbar oder falls die Band es ablehnt, die vom Sponsor geforderten Dokumente innerhalb des vom Sponsor angegebenen Zeitraums auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzugeben, kann die Band disqualifiziert werden und der Sponsor, nach eigenem Ermessen, die Band mit der nächst höchsten Punktzahl (oder Anzahl an Stimmen) auswählen. 12. PREISE: 1 Hauptpreis: Eine Reise nach Rom in Italien für jedes im Anmeldeformular genannten Mitglied des Hauptpreisgewinners (bis zu sechs (6) Mitgliedern) und die Gelegenheit für den Hauptpreisgewinner, auf dem Piazza del Popolo in Rom am 12. Juli 2014 aufzutreten. Dieser Auftritt wird im Folgenden als „Großauftritt“ bezeichnet. Besteht der Hauptpreisgewinner aus mehr als sechs (6) teilnahmeberechtigten Bandmitgliedern, können die zusätzlichen Bandmitglieder die Band auf eigene Kosten auf der Reise begleiten (je nach Verfügbarkeit). Der Hauptpreis wird der Band verliehen, nicht den einzelnen Bandmitgliedern. Die Auswahl der teilnahmeberechtigten Bandmitglieder, die die Reise antreten und in den Genuss des Hauptpreises kommen, erfolgt im alleinigen Ermessen des Bandvertreters. Sobald der Bandvertreter dem Sponsor die Namen der Bandmitglieder mitgeteilt hat, die den Hauptpreis erhalten, können keine Bandmitglieder ohne schriftliche Genehmigung des Sponsors hinzugefügt oder von der Liste gestrichen werden. Nur auf dem Anmeldeformular genannte Bandmitglieder haben einen Anspruch auf den Hauptpreis. Bandmanager, Agenten oder andere Helfer der Band haben KEINEN Anspruch auf den Hauptpreis. Um die Reise antreten und am Großauftritt teilnehmen zu können, müssen die Bandmitglieder zu Beginn der 2. Bewertungsrunde über einen gültigen Reisepass verfügen. Die Reise für die teilnahmeberechtigten Bandmitglieder, die nach Auswahl des Bandvertreters Anspruch auf den Hauptpreis haben (bis zu sechs (6) Bandmitglieder), umfasst die folgenden Leistungen: Ein Rückflugticket der Touristenklasse von einem vom Bandvertreter ausgewählten größeren regionalen Flughafen nach Rom, Italien (alle Bandmitglieder müssen denselben Flug nehmen, vom selben Ausgangsflughafen starten und wieder dahin zurückkehren und selbst für den Transport vom/zum Ausgangsflughafen und zu ihrem jeweiligen Wohnsitz sorgen); 3 Nächte/4 Tage in einem Erste-Klasse-Hotel in Rom (bis zu drei (3) Zimmer – jeweils Doppelzimmer); Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück; Transfer vom Hotel zum Auftritt (einschließlich Ausrüstung) und zurück; sowie 1000,00 USD Taschengeld pro Bandmitglied, das nach Auswahl des Bandvertreters Anspruch auf Gewinn des Hauptpreises hat. (Ungefährer Wert 5.482,00 USD pro teilnahmeberechtigtem Bandmitglied, das für die Reise genannt wurde, und bis zu einem Höchstwert von 32.890,00 USD pro Band, falls sich sechs (6) Bandmitglieder für die Reise qualifizieren.) Das Datum, die Zeit, die Länge sowie andere Einzelheiten des Großauftritts werden durch den Sponsor nach dessen Ermessen bestimmt. Die einzelnen Bandmitglieder des Hauptpreisgewinners müssen u. U. bevor sie in den Genuss des Hauptpreises kommen zusätzlich eine Freigabe der Nutzungsrechte und der Veröffentlichungsrechte sowie eine Haftungsfreistellung unterschreiben. Die Reise muss vom 10. – 13. Juli 2014 oder nach Angabe des Sponsors stattfinden. Der ungefähre Wert der Hauptpreise bezieht sich auf durchschnittliche Kosten für einen Flug in der Touristenklasse von größeren internationalen Flughäfen aus nach Rom. Als Ausgangsflughafen wurde zur Berechnung New York gewählt. Der tatsächliche Wert des Hauptgewinns kann in Abhängigkeit vom Ausgangsflughafen, dem Flugtermin, der Anzahl der Bandmitglieder, den Flugpreisen zum Zeitpunkt der Reise und anderen Faktoren vom angegebenen Wert abweichen. Weder die Band noch die einzelnen Bandmitglieder haben einen Anspruch auf den Unterschied zwischen dem angegebenen und tatsächlichen Wert des Hauptgewinns, falls zutreffend. Der Hauptpreisgewinner kann disqualifiziert und der Hauptpreis ausgesetzt werden, falls ein Bandmitglied des Hauptpreisgewinners den Sponsor öffentlich angreift, beleidigt, lächerlich macht oder in eine Situation bringt, welche das 14 Potenzial besitzt, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit zu schockieren, zu beleidigen oder zu kränken und den Ruf des Sponsors zu schädigen. Während des Großauftritts und innerhalb von zwei (2) Wochen vor und nach dem Auftritt darf sich weder der Hauptpreisgewinner noch die einzelnen Bandmitglieder ohne schriftliche Genehmigung des Sponsors an der Planung, Werbung oder Teilnahme an öffentlichen oder privaten Konzerten, Musikveranstaltungen, Auftritten oder Ereignissen in einem Umkreis von 50 Meilen (80 km) von Rom beteiligen (mit Ausnahme des Großauftritts). Darüber hinaus darf weder der Hauptpreisgewinner noch die einzelnen Bandmitglieder während ihres Aufenthalts in oder auf der Reise nach Rom zur Teilnahme am Großauftritt öffentlich Ton- oder Bildaufnahmen bzw. visuelle Displays der Band (z. B. Kleidung, Instrumente, Bühnenbilder und Bühnendisplays) im Zusammenhang mit dem Markenname, Logo, Zeichen, der Marke, dem Geschäftsname, dem Domainname oder der Marke eines Unternehmens, einer Person oder einer Einheit nennen oder mit der Band in Verbindung bringen mit Ausnahme des Markennamens usw. des Sponsors. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob solche Werbetätigkeit den Bestimmungen, Abmachungen oder SponsorshipBedingungen entspricht, welchen der Hauptpreisgewinner oder einzelne Bandmitglieder gegenüber solchen Einheiten zugestimmt hat. Die einzelnen Bandmitglieder des Hauptpreisgewinners müssen u. U. bevor sie in den Genuss des Hauptpreises kommen zusätzlich eine Freigabe der Nutzungsrechte und der Veröffentlichungsrechte sowie eine Haftungsfreistellung unterschreiben. Der ungefähre Wert der Hauptpreise bezieht sich auf durchschnittliche Kosten für einen Flug in der Touristenklasse von größeren internationalen Flughäfen aus nach Rom. Als Ausgangsflughafen wurde zur Berechnung New York gewählt. Der tatsächliche Wert des Hauptgewinns kann in Abhängigkeit vom Ausgangsflughafen, dem Flugtermin, der Anzahl der Bandmitglieder, den Flugpreisen zum Zeitpunkt der Reise und anderen Faktoren vom angegebenen Wert abweichen. Weder die Band noch die einzelnen Bandmitglieder haben einen Anspruch auf den Unterschied zwischen dem angegebenen und tatsächlichen Wert des Hauptgewinns, falls zutreffend. Kommt der Hauptpreisgewinner aus Rom oder wohnt er in einem Umkreis von (100) Meilen von Rom, erhält der Gewinner statt einem Rückflug einen Transfer der Band zum Hotel in einer Limousine und zurück und/oder der Sponsor hat das Recht, nach eigenem Ermessen andere Teile des Preises zu ersetzen. In diesem Fall wird der Unterschied im Preis zum Hauptpreis nicht ausgeglichen. Der Hauptpreisgewinner kann disqualifiziert und der Hauptpreis ausgesetzt werden, falls ein Bandmitglied des Hauptpreisgewinners den Sponsor öffentlich angreift, beleidigt, lächerlich macht oder in eine Situation bringt, welche das Potenzial besitzt, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit zu schockieren, zu beleidigen oder zu kränken und den Ruf des Sponsors zu schädigen. Kommt der Hauptpreisgewinner aus den USA (gemäß der Bestimmungen der US-Steuerbehörde [„IRS“]), kann der Hauptpreis im Wert zwischen 5.482,00 und 32.890,00 USD liegen, abhängig von der Anzahl an durch den Bandvertreter ausgewählten Bandmitgliedern, die einen Anspruch auf den Hauptpreis besitzen. Die Verleihung des Hauptpreises an den Hauptpreisgewinner und der Wert des Preises wird entsprechend US Gesetzgebung der Steuerbehörde mitgeteilt. Kommt der Hauptpreisgewinner aus dem US-Ausland (gemäß der Bestimmungen der US-Steuerbehörde) und der Sponsor ist verpflichtet, U.S.-Quellensteuern vom Gewinn einzubehalten (und diesen Betrag direkt an den United States Internal Revenue Service abzuführen), gewährt der Sponsor eine zusätzliche Steuerhilfe („internationale Steuerhilfe”) für solche „internationalen Gewinner”, um die einbehaltene US-Steuer auszugleichen. Die Höhe einer solchen internationalen Steuerhilfe entspricht der Höhe der Quellensteuer, die der Sponsor gemäß der US-Steuergesetzgebung einzubehalten hat und kann zwischen 2.349,28 und 14.095,68 USD betragen, abhängig von der Anzahl an durch den Bandvertreter ausgewählten Bandmitgliedern, die einen Anspruch auf die Verleihung des Hauptpreises besitzen. Der Betrag darf 14.095,68 USD nicht übersteigen. Erhält ein internationaler Gewinner den Hauptpreis, liegt dessen Wert (einschließlich internationale Steuerhilfe) zwischen 7.830,94 und 46.985,64 USD, abhängig von der Anzahl an durch den Bandvertreter ausgewählten Bandmitgliedern, die einen Anspruch auf die Verleihung des Hauptpreises besitzen. Ungeachtet einer internationalen Steuerhilfe ist der Hauptpreisgewinner alleine für die Abführung von Steuern für den Hauptpreis verantwortlich. Alle Geldwerte sind in US-Dollar. ZWEITER UND DRITTER PREIS: Der Zweit- und Drittplatzierte erhält (nach Ermessen des Sponsors) entweder Geräte in Höhe von 10.000 USD oder einen Scheck in Höhe von 10.000 USD für die Band. 2. und 3. Preise werden an die Band vergeben, nicht an einzelne Bandmitgliedern. Die Auswahl der teilnahmeberechtigten Bandmitglieder, die einen 2. oder 3. Preis erhalten, liegt im Ermessen des Bandvertreters. Der ungefähre Wert des 2. und 3. Preises für eine Band in den USA (gemäß den Bestimmungen der US-Steuerbehörde) beträgt 10.000 USD. Die Verleihung des 2. und 3. Preises an den Zweit- und Drittplatzierten und der ungefähre Wert des Preises wird entsprechend US-Gesetzgebung der USSteuerbehörde mitgeteilt. Ist ein Zweit- oder Drittplatzierter ein internationaler Gewinner, gewährt der Sponsor eine 15 internationale Steuerhilfe für solche internationalen Gewinner, um die einbehaltene US-Steuer auszugleichen. Die Höhe dieser Steuerhilfe entspricht der Höhe des durch den Sponsor unter den Steuergesetzen und -vorschriften der USA einzubehaltenden Betrags. Der Betrag darf 4.286,00 USD nicht übersteigen. Erhält ein internationaler Sieger einen 2. oder 3. Preis, beträgt der ungefähre Wert für diesen Sieger (einschl. der internationalen Steuerhilfe) 14.286,00 USD. Ungeachtet einer internationalen Steuerhilfe ist der Zweit- und Drittplatzierte alleine für die Abführung von Steuern für den 2. oder 3. Preis verantwortlich. Alle Geldwerte sind in US-Dollar. 13. NUTZUNG/EIGENTUM DES KÜNSTLERISCHEN MATERIALS: Jede am Wettbewerb beteiligte Band und deren Bandmitglieder erklärt sich mit den folgenden Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung und das Eigentum des künstlerischen Materials einverstanden: a) Die Rechte der Band einschließlich Mitgliedern und des Sponsors werden durch diese offiziellen Regeln (einschließlich der Wettbewerbsbestimmungen für den Vorrundenwettbewerb) sowie die Freistellungen oder eidesstattliche Erklärungen geregelt, welche aufgrund dieser Regeln erteilt oder abgegeben wurden. b) Insoweit gesetzlich erlaubt, haben der Sponsor und dessen Beauftragte das Recht, beliebige Teile des künstlerischen Materials und die von den Auftritten der Band während des Wettbewerbs und dem Großauftritt gemachten Aufnahmen zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, auf Video aufzunehmen, zu übertragen, zu verteilen oder anderweitig öffentlich darzustellen, einschl. dem Namen der Band und der einzelnen Bandmitglieder, der Adresse [Wohnort und Bundesland], der biografischen Daten, Aussagen, Stimme, Fotografien und anderen Konterfeis, vollständig oder teilweise, in jedem bekannten oder zukünftigen Medium, auf unbestimmte Dauer und ohne geografische Einschränkung, ausschließlich zum Zwecke der Werbung für den Sponsor, die Wettbewerbseinheiten, den Großauftritt und die Durchführung dieses Wettbewerbs, ohne Ankündigung und ohne jedweder Entschädigung der Band, der einzelnen Bandmitglieder oder Dritter. Der Sponsor behält sich uneingeschränkt das Recht vor, künstlerisches Material und Aufnahmen, welche bei einem Auftritt der Band während des Wettbewerbs und des Großauftritts erstellt wurden, zu reproduzieren, zu ändern, zu ergänzen, zu bearbeiten, zu modifizieren, zu kürzen und zum Zwecke der Werbung für den Sponsor und der Durchführung dieses Wettbewerbs, des Großauftritts und der Wettbewerbseinheiten zu nutzen. c) Der Sponsor verpflichtet sich nicht, das künstlerische Material vertraulich zu behandeln und hat den Bandmitgliedern oder der Band im Bezug auf das künstlerische Material keine über die offiziellen Regeln hinausgehenden vorherigen Anreize, Versprechen oder Zusicherungen gegeben. d) Die Teilnahme der am Wettbewerb beteiligten Bands und die damit verbundene Vorlage des künstlerischen Materials beim Sponsor beschränkt in keiner Weise die Rechte des Sponsors im Hinblick auf durch andere Bands oder Bandmitglieder eingereichtes künstlerisches Material, oder welches sonst durch den Sponsor auf andere Weise entwickelt, erstellt oder genutzt wurde, sowohl vor als auch nach der Vorlage des künstlerischen Materials, und der Sponsor hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Bands oder den Bandmitgliedern im Zusammenhang mit sonstigem künstlerischem Material. Entsprechend erkennen die Bands einschließlich ihrer Mitglieder an, dass die Nutzung anderen Materials, welches dem künstlerischen Material der Band ähnlich oder damit identisch ist, durch den Sponsor diese nicht zur Entschädigung berechtigt, falls der Sponsor ein unabhängiges Recht auf die Nutzung dieses anderen Materials besitzt. 14. ALLGEMEINE PREISBESCHRÄNKUNGEN/-VORAUSSETZUNGEN: Jedes Bandmitglied eines inoffiziellen Hauptpreisgewinners muss mindestens acht (8) Wochen vor Antritt der Reise zum Großauftritt im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie aller notwendigen Reisedokumente einschl. Visa sein und darf nicht in seiner Reisefähigkeit eingeschränkt sein. Der Sponsor behält sich das Recht vor, jeden Hauptpreisgewinner zu disqualifizieren, falls nicht alle Bandmitglieder mindestens acht (8) Wochen vor der Reise über einen gültigen Reisepass verfügen. Der Sponsor übernimmt keine Verantwortung, falls einem Bandmitglied des Hauptpreisgewinners aus beliebigem Grund die Einreise nach Italien bzw. die Wiedereinreise in das Ausgangsland verweigert wird. Alle zusätzlich anfallenden Kosten hat in solchem Fall das betroffene Bandmitglied zu tragen. Wird einem Bandmitglied des Hauptpreisgewinners die Einreise nach Italien verwehrt, kann der Hauptpreisgewinner nach alleinigem Ermessen des Sponsors disqualifiziert und der Hauptpreis vollständig oder teilweise verweigert werden. Der Sponsor kann bei der Sicherung bestimmter Reisedokumente einschl. Visa behilflich sein, die Bandmitglieder des Hauptpreisgewinners müssen 16 jedoch alle notwendigen Dokumente rechtzeitig besorgen und vorlegen, um einen reibungslosen Flug nach und von Rom, Italien, zu gewährleisten. Der Hauptpreisgewinner kann ebenso nach alleinigem Ermessen des Sponsors vollständig oder teilweise disqualifiziert werden, falls eine solche Band oder einzelne Bandmitglieder, deren Mannschaft oder Vertreter nicht mit dem Sponsor bei der Planung und Produktion des Großauftritts zusammenarbeiten. Geplante Aktivitäten können jederzeit geändert werden. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Reiseplan und den Großauftritt zu ändern oder zu erweitern. Die Flugkosten und die Hotelunterkunft liegen im alleinigen Ermessen des Sponsors. Jedes Bandmitglied des Hauptpreisgewinners muss die Reise mit einem Vertreter des Sponsors mindestens 45 Kalendertage vor dem durch den Sponsor festgelegten Abreisedatum abstimmen. Die Kosten für Verpflegung, Steuern, Trinkgelder, Versicherungen, Unkosten (einschließlich Minibar und Unterhaltung), Telefongebühren, Transport vom Flughafen zum Wohnsitz und andere Ausgaben, welche nicht ausdrücklich in diesen Regeln aufgeführt sind, sind vom Bandmitglied zu übernehmen. Jedes Bandmitglied des Hauptpreisgewinners muss die notwendigen Voraussetzungen zum Hotel Check-in wie Vorzeigen einer gängigen Kreditkarte erfüllen. Alle Teile des Hauptpreises sind abhängig von der Verfügbarkeit. Der Sponsor ist nicht verantwortlich für Absagen bzgl. Großauftritten, Veranstaltungen oder Reisen, welche außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschl. höhere Gewalt, Brand, Überflutung, Vulkanausbruch, extreme Wetterbedingungen wie Wirbelstürme, Erdbeben, Krieg, Terrorismus oder Terrorismuswarnungen, staatliche Bestimmungen, ziviler Ungehorsam, Katastrophen oder andere Unglücke, Streiks oder Streikwarnungen, Stromausfälle oder ähnliche Ursachen, über welche der Sponsor keine Kontrolle hat und welche es für den Sponsor ungesetzlich oder unmöglich machen würden, seinen Verpflichtungen gemäß der offiziellen Regeln nachzukommen oder welche zu wirtschaftlichen Nachteilen führen würden. Sollte ein Teil eines Preises nicht zur Verfügung stehen (einschließlich Großauftritt), werden alle anderen Teile des Preises weiterhin angeboten (oder es kann ein Ersatz für ein Reiseziel geplant werden) und der Preisgewinner oder die einzelnen Bandmitglieder haben keinen Anspruch auf Vergütung für den nicht verfügbaren Teil. Die Übertragung, der Ersatz oder die Ausbezahlung in bar für einzelne Teile eines Preises ist generell nicht möglich und liegt im alleinigen Ermessen des Sponsors. Der Sponsor behält sich das Recht vor, Preise oder Teile von Preisen durch Preise in gleicher Höhe oder von größerem Wert zu ersetzen (entweder in bar oder sonstig), falls ein Preis oder ein Teil des Preises aus beliebigem Grund nicht wie beschrieben vergeben werden kann. Wird ein Preis als unzustellbar zurückgegeben oder wird dieser abgelehnt oder verwirkt, kann dies zur Disqualifikation führen und ein anderer Gewinner kann zum inoffiziellen Gewinner ernannt werden, soweit dies zeitlich möglich ist. 15. STEUERN: Alle Bundes-, Landes- oder Gemeindesteuern sowie sonstige Steuern wie Umsatz- und Nutzungssteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Einkommens- und US-Quellensteuer, Zölle, Gebühren und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit einem Preis oder der Annahme oder der Nutzung eines hier genannten Preises durch eine Band oder einzelne Bandmitglieder sind die alleinige Verantwortung der Band oder der einzelnen Bandmitglieder. Ist ein inoffizieller Gewinner keine „US-Person“ (im Sinne der US-amerikanischen Steuergesetze) und ist der Sponsor verpflichtet, Quellensteuer vom Preis einzubehalten (und diese Steuer direkt an die US-Steuerbehörde abzuführen), dann ist der inoffizielle Gewinner mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Steuerhilfe verpflichtet, dem Sponsor den gesetzlich einzubehaltenden Betrag zu erstatten, bevor der inoffizielle Gewinner den betreffenden Preis erhält, oder die Gutschrift oder der Barbetrag, die ein Gewinner erhält, kann nach Wunsch des Sponsors um den einzuhaltenden Betrag reduziert werden. Im Notfall führt die Versäumnis, diesen Betrag innerhalb der durch den Sponsor festgelegten Fristen zu bezahlen, zur Disqualifikation des potenziellen Gewinners. Ungeachtet einer solchen Bezahlung ist jeder Gewinner alleine für die Abführung von Steuern für gewonnene Preise verantwortlich. Wenn nicht anders angegeben, sind alle Geldwerte in USDollar. 16. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Ist es einzelnen Mitgliedern eines Hauptpreisgewinners nicht möglich, an den vom Sponsor ausgewählten Terminen nach Italien zu reisen oder weigern sie sich, nach Italien zu reisen oder wurde gegen die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) verstoßen, kann der Hauptpreisgewinner insgesamt nach alleinigem Ermessen des Sponsors vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Bands und die einzelnen Bandmitglieder mit Folgendem einverstanden: (a) Die in den USA geltenden Gesetze sind für diesen Wettbewerb zutreffend unabhängig vom Ursprungsland oder Wohnsitzstaat der Band oder einzelner Bandmitglieder. (b) Die Bandmitglieder sind an die Bestimmungen der offiziellen Regeln und anderer vom Sponsor geforderten Dokumente gebunden (einschließlich Anmeldeformular und aller geforderten Freistellungen) sowie an die Entscheidungen des Sponsors, des Vorrundenadministrators und aller Juroren und verzichten auf jegliches Recht, die Eindeutigkeit des Wettbewerbs, die offiziellen Regeln (einschließlich Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) oder anderer vom Sponsor geforderten Dokumente anzufechten (einschl. Anmeldeformular, aller Freistellungen und Affidavits). (c) Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber den Wettbewerbseinheiten, Facebook oder gegenüber deren 17 Handlungsbevollmächtigten, Direktoren, Angestellten, Aktionären, Stellvertretern und Agenten (kurz „Freigestellte Parteien“) auf Schadensersatz für Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagegründe, Strafen und Auslagen (einschl. Rechtsanwaltskosten) aufgrund oder in Verbindung mit jeglicher Aussage, Handlung oder Unterlassung der Band, der Bandmitglieder oder eines nicht am Wettbewerb teilnehmenden Bandmitglied oder jeglicher mit der Band im Zusammenhang stehenden Person (kurz „Nicht-Wettbewerbsteilnehmer“) während oder im Rahmen der Teilnahme der Band oder Bandmitglieder am Wettbewerb, bzw. aufgrund des Bruchs oder angeblichen Bruchs der offiziellen Regeln oder aufgrund anderer vom Sponsor geforderten Dokumente oder in Bezug auf das künstlerische Material einschl. jeglicher Nutzung und (d) Es bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche oder Forderungen gegenüber den freigestellten Parteien und die Bandmitglieder verpflichten sich, keine Klage einzureichen und auf jegliche bekannten oder unbekannten Ansprüche zu verzichten, welche ein Bandmitglied (oder dessen Interessenvertreter, Erbe oder Agent) jemals in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft gegenüber den freigestellten Parteien haben könnte, einschl. Ansprüchen infolge oder in Verbindung mit Verletzungen (auch mit Todesfolge) sowie Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder jeder andere Schaden, welche sich ganz oder teilweise, direkt oder indirekt aus der Teilnahme am Wettbewerb oder jeglicher Handlung in Verbindung mit der Teilnahme ergeben (einschließlich der Reise und des Großauftritts) bzw. aus der Annahme, dem Besitz, dem Missbrauch, der unrechtmäßigen Vergabe, der falschen Vergabe oder der Nutzung des Vorrundenpreises, des Hauptpreises oder des 2. oder 3. Preises oder jeglicher hierin zugestandener Rechte (einschl. Nutzung und Ausnutzung des künstlerischen Materials und jeglicher anderer Videos oder Aufnahmen vom Auftritt der Band während des Wettbewerbs, von den Großauftritten und dem Bandname, dem Name, der Adresse [Wohnort und Bundesland], den biografischen Daten, Aussagen, der Stimme, den Fotografien und anderen Konterfeis der einzelnen Bandmitglieder). 17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Wettbewerbseinheiten sind nicht verantwortlich für unleserliche, unverständliche, beschädigte, verloren gegangene, verspätet eingetroffene, falsch adressierte, falsch gelieferte, unzustellbare oder unvollständige Anmeldeformulare, künstlerisches Material, Probetitel, Finaltitel, Online- oder Bonusstimmen ob infolge von Systemfehlern, menschlichem Versagen oder fehlerhafter Übertragung oder Fernübertragung oder anderer Störungen, sowie für nicht eingegangene Online- oder Bonusstimmen aufgrund von Hardware- oder Softwarefehlern, verlorener oder fehlender Netzwerkverbindungen, fehlerhafter, unvollständiger oder gestörter Telefonübertragungen, typografischer, systemischer oder menschlicher Fehler oder fehlerhafter Übertragung oder infolge eines anderen Fehlers oder Problems in Verbindung mit diesem Wettbewerb, ob technischer, mechanischer, typografischer, drucktechnischer, menschlicher oder sonstiger Art, einschl. Fehlern und Problemen, welche im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wettbewerbs, der Sammlung und Verarbeitung der Anmeldeformulare, des künstlerischen Materials, der Probetitel, der Finaltitel oder der Bewertung des Wettbewerbs, der Bekanntmachung des eines Preisgewinners oder jeden anderen Materials in Verbindung mit dem Wettbewerb stehen können. Es liegt im Ermessen des Sponsors, eine Band oder einzelne Bandmitglieder von der Teilnahme am Wettbewerb oder vom Gewinn eines Preises auszuschließen, falls die betreffende Band oder einzelne Bandmitglieder oder jemand in Verbindung mit der Band oder einzelnen Bandmitgliedern versucht, den gesetzlichen Ablauf des Wettbewerbs zu untergraben, sei es durch Betrug, Hacking, Täuschung oder unfaire Stimmenmanipulation, oder indem sie andere Teilnehmer oder Stellvertreter des Sponsors ärgern, missbrauchen, bedrohen oder belästigen. Falls aus beliebigem Grund ein Teil des Wettbewerbs nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, sei es aufgrund eines Computervirus, Fehlers, Manipulation, unerlaubten Eingriffs, Betrugs oder aus anderen Gründen, welche nicht im vernünftigen Rahmen der Kontrolle des Sponsors liegen und die Administration, Sicherheit, Fairness, Integrität oder den rechtmäßigen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen können, behält sich der Sponsor das Recht vor, nach seinem Ermessen den Wettbewerb abzusagen, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen und potenzielle Hauptpreisgewinner entweder (i) unter den bis zum Zeitpunkt der Absage oder der Aussetzung eingegangenen gültigen Stimmen oder Jurorenbewertungen auszuwählen oder (ii) nach eigenem Ermessen zu entscheiden. HINWEIS: JEGLICHER VERSUCH EINES TEILNEHMERS ODER EINER PERSON, ABSICHTLICH DIE WETTBEWERBSBEZOGENE FACEBOOKSEITE BZW. DIE FACEBOOKSEITE DER MARKE HARD ROCK ZU BESCHÄDIGEN ODER DEN GESETZLICHEN ABLAUF DES WETTBEWERBS ZU STÖREN, IST UNGESETZLICH UND DER SPONSOR BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, IN DIESEM FALL IM VOLLEN UMFANG DES GESETZES STRAF- ODER ZIVILRECHTLICHE SCHRITTE EINZULEITEN UND AUF SCHADENSERSATZ (EINSCHL. RECHTSANWALTSKOSTEN IM ÜBLICHEN RAHMEN) ZU KLAGEN. 18. VERSCHIEDENES: Die Ungültigkeit bzw. der Mangel an Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser offiziellen Regeln, eines Anmeldeformulars, einer Freistellung oder eines anderen genannten notwendigen Dokuments hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Wird eine Bestimmung als ungültig oder als nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig erkannt, sollen diese offiziellen Regeln (sowie das Anmeldeformular, die 18 Freistellungs- und alle anderen Dokumente, soweit zutreffend) wirksam bleiben und so ausgelegt werden, als ob die ungültige und gesetzeswidrige Bestimmung nicht vorhanden wäre. Alle Vorrunden-Voraussetzungen sind hiermit Teil dieser offiziellen Regeln. Die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) und andere vom Sponsor verlangten Dokumente stellen den gesamten Umfang der Abmachungen zwischen einer Band, den einzelnen Bandmitgliedern und dem Sponsor dar. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form, ausdrücklich oder implizit, zwischen der Band oder den einzelnen Bandmitgliedern und dem Sponsor im Zusammenhang mit dem künstlerischen Material, den offiziellen Regeln oder diesem Wettbewerb. Die Änderung, der Verzicht oder die Aussetzung der Bestimmungen der offiziellen Regeln oder ähnlicher Dokumente muss schriftlich vom Sponsor genehmigt werden. Im Falle von Abweichungen oder eines Konflikts zwischen den Bedingungen des Anmeldeformulars oder der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen und den offiziellen Regeln haben die offiziellen Regeln Vorrang. Die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) stehen zwar in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung, im Falle eines Konflikts oder eines Unterschieds zwischen der englischen und einer fremdsprachigen Version hat die englische Version jedoch Vorrang. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) jederzeit zu ändern, zu erweitern, zu kürzen oder zu ergänzen. Alle Entscheidungen des Sponsors sind endgültig und verbindlich. 19. PERSÖNLICHE DATEN: Durch die Anmeldung zum Wettbewerb erklärten sich alle Bands und alle Bandmitglied einverstanden, dass ihre persönlichen Daten, welche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb durch den Sponsor und die berechtigten Vertreter und Repräsentanten zum Zweck der Administration des Wettbewerbs gesammelt wurden, genutzt und offengelegt werden. Die Bands and die Bandmitglieder erklären sich außerdem mit der uneingeschränkten Nutzung des Namens, der Adresse [Wohnort und Bundesland], der biografischen Daten, der Aussagen, der Stimme, der Fotografien und anderer Konterfeis auf Facebookseiten oder Websites, beim Großauftritt oder sonst in Zusammenhang mit der Durchführung oder Förderung des Wettbewerbs, des Konzerts und der Wettbewerbseinheiten ohne weitere Ankündigung oder Vergütung einverstanden. Es wird vereinbart, dass solche im Rahmen des Wettbewerbs gesammelten Daten für die genannten Zwecke in die USA übertragen werden dürfen. Informationen über die Verwaltung persönlicher Daten stehen auf der Website http://www.hardrock.com/privacy/privacy.aspx zur Verfügung. 20. KONFLIKTE: Soweit nicht gesetzlich verboten, erklären sich die Bands einschließlich aller Bandmitglieder mit den folgenden Bestimmungen einverstanden: (1) Konflikte, Ansprüche und Anklagen aufgrund oder bezüglich des Wettbewerbs oder der Verleihung eines Preises sind von Fall zu Fall zu regeln und dürfen nicht als Sammelklage verfolgt werden. Klagen sind ausschließlich beim zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Florida, USA, zulässig; (2) Ansprüche, Urteile und Schiedssprüche dürfen die Höhe der tatsächlichen Privatausgaben einschließlich der Anmeldegebühren nicht überschreiten. Rechtsanwaltskosten werden in keinem Fall erstattet; und (3) Bands und die einzelnen Bandmitglieder haben keinerlei Anspruch und verzichten auf jeglichen Anspruch auf Schadensersatz oder Bußgeldzahlungen infolge von indirekten, Neben- oder Folgeschäden oder jeglicher anderer Schäden und besitzen keinerlei über die tatsächlich verursachten Privatkosten hinausgehenden Rechte gegenüber den Wettbewerbseinheiten. Fragen zur Erstellung, Gültigkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit der offiziellen Regeln oder der Rechte und Pflichten der Bands, der einzelnen Bandmitglieder und des Sponsors im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb, unterliegen der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Florida und es besteht keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Zuständigkeit der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Florida (dies gilt auch für die Wahlmöglichkeit des US-Bundesstaats Floridas oder jeglicher sonstiger Gesetzgebung). 21. REGELN/SIEGERLISTE: Die jeweils aktuelle Version der Offiziellen Regeln und Siegerliste kann unter http://www.facebook.com/hardrock eingesehen werden, oder Hard Rock Rising® The Global Battle of the Bands Official Rules 2014 oder die Liste (Winners List) kann per E-Mail über [email protected] angefordert werden. Bitte geben Sie als Stichwort „Regeln“ (Rules) oder„Siegerliste“ (Winners List) an. Die Siegerliste steht ca. am 20. Mai 2014 zur Verfügung. 22. SPONSOR: Hard Rock Café International (USA), Inc., 6100 Old Park Lane, Orlando, FL 32835 USA. 23. WETTBEWERBSADMINISTRATOR: RPMC , 23975 Park Sorrento, Suite 410, Calabasas, CA 91302 USA. 19 Dieser Wettbewerb wird nicht von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert, noch ist Facebook in irgendeiner Weise an diesem Wettbewerb beteiligt. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden an Hard Rock Café International (USA) Inc. übertragen und nicht an Facebook. Die Daten werden ausschließlich gemäß der offiziellen Wettbewerbsregeln verwendet. 20