Bad Zwischenahner Baurechtsforum 2011

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Bad Zwischenahner Baurechtsforum 2011
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GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ob in der Großstadt oder in ländlichen Gebieten, die Zahl der Solaranlagen
auf deutschen Dächern und Äckern wächst. Dieser Trend wird trotz Kürzung
der staatlichen Solarförderung anhalten, denn bis zum Jahr 2020 sollen
etwa 10 % des deutschen Strombedarfs aus Photovoltaikanlagen gedeckt
werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2010 (EEG 2010) ist es
nun sogar möglich, Flächen neben Autobahnen und Schienenwegen bis zu
einer Tiefe von 110 m für vergütungspflichtige Anlagen zu überplanen.
Kommunen, die als Planungs- oder Genehmigungsbehörde mit Photovoltaikanlagen befasst sind oder die selbst solche Anlagen realisieren wollen,
müssen sich mit zahlreichen Fragen auseinandersetzen: Neben der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, etwa in reinen Wohngebieten, und der Frage
ob, und wenn ja, in welchen Fällen eine Baugenehmigungspflicht besteht,
bereitet in der Praxis oftmals die Wahl der richtigen Mittel der Steuerung
durch die Bauleitplanung Schwierigkeiten. Weitere Probleme werfen etwa
Konflikte mit dem Denkmalschutz oder – ganz praktisch – Fragen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes, einschließlich Fragen der
Schadenverhütung, auf. Schließlich muss sich eine Kommune, die sich mit
dem Gedanken trägt, selbst PV-Anlagen zu errichten oder Investoren Flächen zu überlassen, mit der Förderfähigkeit nach dem EEG und nicht zuletzt
der Finanzierung, Projektsteuerung und Vertragsgestaltung auseinandersetzen.
In einem Wechsel von Fachvorträgen und Berichten aus der Praxis werden
auf dem diesjährigen Bad Zwischenahner Baurechtsforum die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Photovoltaik aufgezeigt und neue Entwicklungen
mit den Teilnehmern erörtert und diskutiert.
DAS SEMINAR RICHTET SICH AN SIE ALS ...
Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Umweltämter
der Städte, Gemeinden und Landkreise, Klimaschutzbeauftragte, Planungsbüros, Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Solarbranche sowie die Experten von Verbänden und Kammern
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Aktuelle Probleme bei der Zulassung von Windenergieanlagen
Referenten: Manfred Burzynska, Werner Waldeck
30. August 2011, Bad Zwischenahn
Sem.-Nr. NS110611
Bauen im Innen und Außenbereich:
Voraussetzungen und Abgrenzungen
Referenten: Sören Claus, Dietmar Mampel
8. September 2011, Hannover
Sem.-Nr. NS110630
TERMIN, ORT, DAUER
NS110622
Donnerstag/Freitag
30. Juni/1. Juli 2011
Hotel Haus am Meer
Auf dem Hohen Ufer 25
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 0440 3940-0
Beginn: 1. Tag 10:00 Uhr
2. Tag 09:00 Uhr
Ende:
1. Tag 18:00 Uhr
2. Tag 13:30 Uhr
Bitte bemühen Sie sich selber um
eine Zimmerreservierung. Neben
dem Tagungshaus stehen Ihnen
diverse weitere Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung, die
Sie unter www.bad-zwischenahntouristik.de finden.
TEILNAHMEGEBÜHREN
550,00 € für Mitglieder des vhw
590,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto 120 98 16 bei der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 50198, unter
Angabe der Rechnungs- und Kundennummer.
In der Gebühr sind das Mittagessen, Kaffee/Tee und Snacks in den
Pausen, die Abendveranstaltung,
ein Abschlussimbiss sowie die Seminarunterlagen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung am Veranstaltungstag oder
auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei
einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · [email protected]
www.vhw.de
Forum
Bad Zwischenahner
Baurechtsforum 2011:
„Brennpunkt“
Photovoltaikanlagen
Donnerstag/Freitag
30. Juni/1. Juli 2011
Bad Zwischenahn
www.vhw.de
IHRE REFERENTEN
Frank Groneberg
Geschäftsführer der Solarpark Rodenäs GmbH, Rodenäs
DONNERSTAG, 30. JUNI 2011
Bad Zwischenahner Baurechtsforum 2011:
„Brennpunkt“ Photovoltaikanlagen
10:00 Uhr
Mathias John
Berufsfeuerwehr Braunschweig, Einsatzplanung
Christian Marcks
Firmenkundenbetreuung Erneuerbare Energien/Biobranche, GLS Gemeinschaftsbank eG, Hamburg
Dr. Stefan Mundt
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Cornelius + Krage
Rechtsanwälte und Notare, Kiel
Magarete von Oppen-Geiser
Rechtsanwältin, Partnerin in der Kanzlei Geiser & von
Oppen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin, Lehrbeauftragte für Umwelt- und Umweltenergierecht an der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW), Vertrauensanwältin des Bundesverbandes für Solarwirtschaft
Univ.-Prof. Dr.-iur. Christian-W. Otto
Leiter des Fachgebiets Bau- und Planungsrecht an der
Technischen Universität Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung, zuvor Rechtsanwalt in Berlin und Potsdam
Dr. Wolfgang Schrödter
Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Schrödter, Wedemark, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a. D.,
Mitautor des Kommentars Schrödter u. a., BauGB, Beck/
Vahlen
Michael Vollbrecht
Dipl.-Ing., Technischer Berater bei der VGH Versicherung
in der Abteilung Schadenverhütung und Technik, Hannover
FREITAG, 1. JULI 2011
09:00 Uhr
Begrüßung durch den Veranstalter
Philipp Sachsinger
10:00 Uhr
10:05 Uhr
EEG im Wandel
Margarete von Oppen-Geiser
11:00 Uhr
Kaffeepause
11:30 Uhr
Photovoltaikanlagen in der Bauleitplanung –
Möglichkeiten und Grenzen
Dr. Wolfgang Schrödter
12:30 Uhr
Diskussion
13:00 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
14:00 Uhr
Rechtsfragen bei der Zulassung von Photovoltaikanlagen – Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
und Denkmalschutz
Prof. Dr. Christian-W. Otto
15:00 Uhr
Photovoltaikanlagen aus der Sicht der Feuerwehr
– vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Mathias John
16:00 Uhr
Kaffeepause
16:30 Uhr
Photovoltaikanlagen aus Sicht der Versicherer –
Risiken und Möglichkeiten der Schadenverhütung
Michael Vollbrecht
17:30 Uhr
Diskussion
18:00 Uhr
Ende des fachlichen Programms des ersten Tages
18:30 Uhr
Schifffahrt auf dem Bad Zwischenahner Meer
mit rustikalem Buffet
Aspekte der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und dem
Betrieb von Photovoltaikanlagen
Dr. Stefan Mundt
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Bad Zwischenahner Baurechtsforum 2011
NS110622, Donnerstag 30. Juni/Freitag 1. Juli 2011,
Bad Zwischenahn
Die Errichtung und der Betrieb von PhotovoltaikFreiflächenanlagen – Die Probleme davor und
danach
Frank Groneberg
Name, Vorname
11:00 Uhr
Kaffeepause
Dienstbezeichnung
11:30 Uhr
Photovoltaikanlagen aus Sicht der Banken –
Voraussetzungen und Möglichkeiten der Finanzierung
Christian Marcks
Amt / Abteilung
Abschlussdiskussion
Name, Vorname
(Zum Abschluss des Bad Zwischenahner Baurechtsforums 2011 reichen wir noch einmal einen kleinen
Imbiss)
Dienstbezeichnung
12:30 Uhr
Telefon
E-Mail
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
SEMINARLEITUNG
Philipp Sachsinger
Regionalgeschäftsführer vhw-Geschäftsstelle Region Nord
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen bei nachgewiesener Anwesenheit
über 10 Stunden eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur
Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenoder Ingenieurkammer).
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de