Meine letzten Dienstjahre

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Meine letzten Dienstjahre
Wolfgang Mustermann ist im Januar 1953 geboren und darf Ende Juli 2018 in den Ruhestand gehen, ohne
Abschläge zu bekommen. Dann wäre er 65 Jahre und 6 Monate alt. Er überlegt, wie er seine letzten 7 Jahre im
Dienst gestalten will. Welche verschiedenen Möglichkeiten mit welchen Auswirkungen gibt es?
Voll bis zum Ende arbeiten:
Wer das plant und schafft, hat viele Vorteile. Er bekommt die ganze Zeit sein volles Gehalt und am Ende keine
Abschläge (sowohl in % als auch in €). Nachteilig könnte sein, dass er sich übernimmt. vor der Pensionierung
erkrankt und dann aus dem Dienst ausscheiden muss. Das hat keiner selbst in der Hand. Je nach dem Datum seines
Ausstiegs fallen dann Pensionsabschläge an (wer ab dem 63. Lebensjahr vom PÄD anerkannt erkrankt, bekommt
nach dem heutigen Recht keine Abschläge, davor schon). Außerdem geht der vorzeitigen Pensionierung meist eine
längere Zeit der Erkrankung und damit auch der „inneren" Entfernung vom Kollegium voraus. Oft führte das in der
Vergangenheit zu einem weniger schönen Abschied aus dem Dienst. Das erhofft sich keiner. Selbst wenn er gesund
ans Ende der Dienstzeit kommen sollte (was nur ganz wenige schaffen), könnte er zwei Probleme haben: Erstens
könnte er wegen der großen Beanspruchung seine Freunde vernachlässigt haben und hat nun kaum welche mehr,
wenn er im Ruhestand ist. Zweitens könnte er den Umstieg von großer Belastung zu völliger Freizeit nicht schaffen
(was uns viele Männer schon vorgeführt haben). Einschub: Aktivoli, die jährlich im Januar stattfinden Messe für
Ehrenämter könnte da helfen.
Ein Sabbatjahrmodell ans Ende legen:
Herr Mustermann könnte ans Ende seiner Dienstzeit ein Sabbatjahr Modell legen und z.B. fünf Jahre voll arbeiten,
damit mit 63 Jahren und 6 Monaten den aktiven Dienst beenden, und anschließend zwei Jahre freigestellt werden.
Das Sabbatjahr Modell ist eine besondere Art der Teilzeitbeschäftigung. Die ganze Zeit über ist er Beihilfe berechtigt
und bekommt sein Gehalt entsprechend dem Arbeitsumfang, hier also 5/7, weil er 5 von 7 Jahren arbeitet. Die
Vorteile liegen auf der Hand: Er kann früher mit dem Unterrichten aufhören und ist dennoch ausreichend versorgt.
Hat man ausreichend viel vorher gearbeitet, gibt es auch keine geringere Pension weil man den durch die
Teilzeitbeschäftigung entstehenden geringeren Pensionsanspruch nicht merkt. Das will ich erklären. Wer von
Anfang an voll gearbeitet hat, kann theoretisch 80% von letzten Gehalt an Pensionsansprüchen erwerben, wird
aber nach altem Recht ohnehin höchstens 75% erhalten. Man kann also 5% „verschenken", ohne es zu merken.
Herr Mustermann „verschenkt" bei seinem Modell aber nur 7 x 2/7 = 14/7 = 2 Jahre. (Er hat also sogar noch 3
weitere Jahre zum „Verschenken" übrig.) Nachteilig ist natürlich das über 7 Jahre geringere Gehalt und die
Festlegung: Man kann ein Sabbatjahr Modell nicht rückgängig machen.
Treppenmodell: Jedes Jahr etwas weniger arbeiten:
Herr Mustermann könnte auch seinen Arbeitsumfang jedes Jahr senken, z. B. um 5%. Dann würde er im siebtletzten
Jahr 95% arbeiten, im sechstletzten 90%, im fünftletzten 85%, im viertletzten 80%, im drittletzten 75%, im vorletzten 70% und im letzten 65%. Vorteilhaft wäre die langsam sinkende Belastung. Sein Gehalt würde auch nur
langsam sinken und sich in Richtung seiner Ruhegehaltsbezüge entwickeln. Er würde keine Abschläge bekommen,
weil es ja bis zum geplanten Ende arbeitet. Er hätte auch in seinen letzten Jahren die Kraft für Kultur und Freunde
und sein Übergang in den Ruhestand wäre leicht gleitend. Nachteilig ist das lange Arbeiten bis 65,5 Jahre, was
natürlich keine leichte Aufgabe ist. Aber gerade manche Männer kommen ganz ohne Arbeit nicht gut aus (Frauen
eher ja!). Für solche Männer ist ein Arbeitstag mit weniger Unterrichtsstunden (bei vorhandenem pädagogischem
Impetus) und gutem Arbeitsklima durchaus reizvoll. Auch bei diesem Modell „verschenkt" man so
wenige Ruhegehaltsprozente, dass man es später kaum merkt (etwa 1,4%). Besonders attraktiv sind die bisher genannten Modelle für geschiedene Lehrkräfte, die nach der Pensionierung einen Teil ihrer Ruhegehaltsansprüche an
die/ den damalige Partner abgeben müssen, egal wann der ehemalige Partner selbst in Pension oder Rente geht.
Natürlich sind das nur Beispiele. Es gibt viele Möglichkeiten das Sabbatjahr Modell einzusetzen, selbst bei Teilzeit
(mit hohen Prozentanteilen). Man kann auch jedes Jahr um 10% reduzieren, aber nur bis zur Hälfte des
Arbeitsumfanges (also 50%). - Jetzt folgen die Varianten, die das Ruhegehalt beeinträchtigen.
Vorher in den Ruhestand gehen:
Jedes Jahr, das man früher in den Ruhestand geht, kostet 3,6% vom Ruhegehalt. Auch wenn man etwas zu
„verschenken" hat, werden diese Prozente lebenslang vom Ruhegehalt abgezogen. Das liegt daran, dass beim
Übergang in den Ruhestand zuerst der Prozentsatz auf den Höchstwert (früher 75%, später 71,75%) gekappt wird
und danach werden die Prozente abgezogen, die man wegen der vorzeitigen Pensionierung abgezogen bekommt.
Beispiel: Wolfgang Mustermann hat sich bei der Pensionierung 80% erarbeitet. Dann wird zunächst auf 75%
gekappt und danach werden die 3,6% für das eine vorgezogene Jahr abgezogen. Geht er 2 Jahre früher, dann sind
es 7,2%, geht er 2,5 Jahre (mit 63 statt mit 65,5 Jahren) früher, dann sind es 9,0%. Die vorgezogene Pensionierung
ist bei vielen Lehrkräften beliebt bzw. sie wird herbeigesehnt, um dem stressigen Berufsalltag entfliehen und
unabhängig von den Ferien Urlaub machen zu können. Vor allem bei Frauen gibt es noch den Grund, dass der
Partner auch schon im Ruhestand ist.
Finanziell gesehen ist es aber die schlechteste Variante. Zum einen bekommt man im vorgezogenen Ruhestand
natürlich nur die Pension statt des Gehaltes (etwa 30% weniger) und zum anderen hat man lebenslang eine
geringere Pension.
Natürlich ist der finanzielle Aspekt nicht der Wichtigste: Lebensfroh und gesund im Ruhestand bei geringeren
Finanzen leben zu können, ist ein hohes Gut. Man sollte nur wissen, was die vorzeitige Pensionierung an
Abschlägen kostet. Rückgängig machen lässt sie sich im Alter von 63 Jahren nicht mehr.
Mögliche Verlustrechnung:
Nehmen wir einmal an, der Lehrer lebt nach der Pensionierung noch zwanzig Jahre (bei Frauen sind es eher noch
mehr Jahre), dann ergäbe sich folgende Rechnung, wenn Herr Mustermann 2 Jahre vorzeitig pensioniert wird:
Ihm werden 7,2% = 220 € pro Monat abgezogen.
Für 20 Jahre ergäbe sich ein Betrag von 220 x 12 x 20 = 52.800 €. Um einen solch großen Betrag geht es. Natürlich
lässt sich die vorgezogene Pensionierung auch mit dem Sabbatjahr Modell oder dem Treppenmodell kombinieren.
Dann könnte man das siebenjährige Sabbatjahrmodell z.B. mit 58 Jahren beginnen und mit 65 statt mit 65,5 (oder
spätere Jahrgänge mit 66) Jahren in Pension zu gehen. Oder man kann erst mit 60 Jahren das Sabbatjahr Model das
Treppenmodell starten und mit 64 Jahren in Pension gehen. Es gibt nahezu unendlich viele Möglichkeiten. Wenn
Sie dazu Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese nimmt Kontakt mit dem Autor
auf und vermittelt Ihnen eine Beratung.
plo