Techniker Krankenkasse
Transcription
Techniker Krankenkasse
Techniker Krankenkasse Stand: 01.09.2016 (Irrtümer vorbehalten) Vertragsgegenstand: PG 01 (Milchpumpen), PG 02 (Adaptionshilfen), PG 03 (03 a* Applikationshilfen Diabetikerbedarf, 03 b Infusions-, Insulin- und Medikamentenpumpen, 03 c* Applikationshilfen Ernährungspumpen parenteral und 03 d Zubehör zur enteralen Ernährung), PG 04 (Badehilfen), PG 05 (Bandagen), PG 07 (Blindenlangstöcke), PG 08 (Stoßabsorber, Verkürzungsausgleiche), PG 10 (Gehhilfen), PG 11 (Dekubitus-HiMi), PG 12 (HiMi bei Tracheostoma bis 31.01.2016), PG 14 (Inhalation), PG 15 (ableitende Inkontinenzhilfen), PG 17 (HiMi zur Kompressionstherapie), PG 19 (Krankenpflegeartikel, Spülsysteme und Klistierspritzen), PG 20 (Lagerungshilfen), PG 21 (Blutdruck-, Blutzucker- und Blutgerinnungsmessgeräte), PG 23 (Orthesen), PG 25 (Okklusionspflaster), PG 29 (Stoma), PG 33 (Toilettenhilfen) und PG 99 (Erektionshilfen und Nasenballons) Techniker Krankenkasse Genehmigungspflicht/ - Die TK verzichtet gem. Zusatz B zum Rahmenvertrag auf Kostenvoranschläge (KV) für bestimmte Produktgruppen in unterschiedlicher Höhe. Genehmigungsfreigrenzen - KV bei Versorgung einer Insulinpumpenpauschale und bei Versorgung mit parenteralen Ernährungspumpen und Zubehör (Anlage 03 c) und bei Versorgung mit HiMi zur enteralen Ernährung (Anlage 03 d) HiMi-Versorgungsvertrag vom 01.03.2010 zwischen TK und DAV in der Inhalationsgeräte PG 14.24.01.0 Version vom 01.05.2015 - Kein Verleih möglich Abgabe genehmigungsfrei zum Vertragspreis von 117,81 € brutto Year-Sets für Säuglinge und Kinder bis zum vollendeten 6. Lj.: 35,58 € brutto, Abrechnungs-Nr.: 14.00.24.0009; genehmigungsfrei Year-Sets für Erwachsene und Kinder ab dem 6. Lj.:22,61 € brutto, Abrechnungs-Nr.: 14.00.24.0010; genehmigungsfrei Zubehör und Verbrauchsmaterial (PG 14.99.99.0 und 14.99.99.1), z. B. Masken zu Inhalationgeräten: genehmigungsfrei bis 119,00 € brutto - Inhalier Hilfen, z. B. Aerochamber, Vortex, und Zubehör der PG PG 14.99.99.0 und 14.99.99.1: genehmigungsfrei bis 119,00 € brutto, Inhalierhilfen PG 14.24.03.1001 Verleih von Milchpumpen Preisberechnung mit prozentualem Aufschlagssatz auf den EK, z. B. 20 %, zzgl. MwSt. - Verleih Milchpumpe: 1,64 € brutto/Tag, genehmigungsfrei - Die Abrechnung erfolgt mit der 10-stelligen HM-Pos.-Nr. der abgegebenen Milchpumpe - Zubehörset: 23,09 € brutto, genehmigungsfreie Abrechnung - Die aufsaugende Inkontinenzversorgung ist nicht in diesem Vertrag geregelt. Versorgung zur Monatspauschale von 18,44 € brutto (Absenkung der Aufsaugende Inkontinenzversorgung Pauschale ab 01.02.2016) ist nur möglich, wenn Sie den Vertragsbeitritt direkt gegenüber der TK erklären. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der TK. - Das Maßblatt ist dem KV - sofern notwendig - beizufügen. Bei KV-Verzicht muss das Maßblatt der Abrechnung beigefügt werden Keine Anmesspauschale für Hausbesuche Eine Wechselversorgung sollte frühestens 4 Wochen nach der Erstversorgung erfolgen Bei Wechselversorgung: hat der Versicherte bereits 2 Paar Strümpfe/Strumpfhosen, ist eine Folgeversorgung frühestens nach 12 Monaten nach der letzten Versorgung möglich - Bei Folgeversorgung früher als 6 Monate nach der letzten Versorgung: ausführliche, ggf. ärztliche Begründung dem KV - bzw. der Abrechnung bei Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie KV-Verzicht - beifügen Besonderheiten bei lymphatischer Versorgung (Flachstrick): - Kostenvoranschlag mit EK-Nachweis (Rechnung, Lieferschein, KV des Herstellers) und Maßblatt einreichen - Zustandserhebungsbogen (Anhang 2 zur Anlage 17): 2 Jahre aufbewahren u. auf Verlangen der TK vorlegen - Rezeptbedruckung: Sonder-PZN 2567455 in die erste Verordnungszeile, 10-stellige HM-Pos.-Nr. in die zweite Zeile. Sonderkennzeichen 0501000000 für lymph. Versorgung muss auf VO vermerkt werden Stomaversorgung - Versorgung zu Festbeträgen (FB). Sind keine FB vorhanden, darf nur EK zzgl. MwSt. abgerechnet werden - Genehmigungspflicht ab einem Wert von 297,50 € brutto G:\Domain_SAV_WebPlusX2\Zieldokumente\Kap02\02_03A_TK_Hilfsmittelversorgungsvertrag_Schnelluebersicht.doc Austausch gg. anderes HiMi in gleicher Produktart (7stell. HM-Nr.) mögl. bei namentl. Verordnung? - Ja. Bei namentlicher VO oder VO mit 10-stelliger HM-Pos.-Nr., jedoch ohne ausführliche, med. Begründung (Diagnose nicht ausreichend), darf das HM gegen ein anderes (günstigeres) Hilfsmittel ausgetauscht werden - Eine Änderung der Verordnung ist nicht notwendig - Schriftliche Erklärung des Vers. ist notwendig (Text s. Vertrag, § 10 Abs. 5). Die Erklärung ist 1 Jahr aufzuheben und auf Verlangen vorzuzeigen. Höherwertige Versorgung (Aufzahlung durch den Versicherten) Dem Vers. ist zuvor eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten - Vorheriger Vertragsbeitritt nach § 127 Abs. 2 SGB V erforderlich - außer für Anlage *03 a Diabetikerbedarf und *03 c Ernährungspumpen parenteral Vertragsbesonderheiten/ Teilnahmevoraussetzungen Abrechnung: nach § 302 SGB V -, Selektion von Produktgruppen möglich - PQ-Zertifikat notw. für die jew. Versorgungsbereiche - Rezeptbedruckung bei HiMi mit Festbetrag o. Vertragspreis: 10-stellige HM-Pos.-Nr. oder Abrechnungs-Nr. Rezeptbedruckung bei Preisberechnung mit EK + %-Aufschlag + MwSt.: mit PZN (siehe Zusatz C zum Vertrag) keine "Mischverordnungen" (Arzneimittel, Verbandsstoffe usw. und HiMi auf einer Verordnung) Diagnose und Empfangsbestätigung müssen auf VO sein G:\Domain_SAV_WebPlusX2\Zieldokumente\Kap02\02_03A_TK_Hilfsmittelversorgungsvertrag_Schnelluebersicht.doc