16 Plätze für Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe 3.4 Ein

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16 Plätze für Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe 3.4 Ein
3.4
Plätze für Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe
Ein behindertes Kind ist auf Verlangen der Erziehungsberechtigten möglichst wohnortnah in eine
Kindertageseinrichtung aufzunehmen. Um diesem Anspruch des § 2 Abs. 2 der Sächsischen
Integrationsverordnung (SächsIntegrVO) gerecht zu werden, müssen dezentral und dem Bedarf
angemessen Plätze für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in
Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Im Landkreis Zwickau konnte auch im
Kindergarten- und Schuljahr 2013/2014 ein bedarfsgerechtes Angebot an Integrationsplätzen
bereitgestellt werden.
Damit eine möglichst wohnortnahe Betreuung von Kindern mit Anspruch auf Eingliederungshilfe
erfolgen kann, stehen 770 genehmigte Integrationsplätze (20212/2013: 700) in insgesamt 125
Kindertageseinrichtungen (2012/2013: 118) verteilt auf 30 Städte und Gemeinden des Landkreises
Zwickau zur Verfügung. Davon wurden zur Bedarfsdeckung im benannten Zeitraum 423 Plätze
(2012/2013: 441; 2011/2012: 413) in die jeweiligen Bedarfsplanungen aufgenommen. Insgesamt
wurden durchschnittlich 367 Integrationsplätze (2012/2013: 350; 2011/2012: 320; 2010/2011: 303;
2009/2010: 310; 2008/2009: 304) belegt, davon allein 41,7 % in den integrativen
Kindertageseinrichtungen in der großen Kreisstadt Zwickau. Im Planjahr 2013/2014 erhielten in
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Zwickau insgesamt 1,8 % aller betreuten Kinder
Eingliederungshilfe aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
(2012/2013: 1,75 %, 2011/2012: 1,6 %, 2010/2011: 1,1 %; 2009/2010: ca. 1,7 %).
Im März 2014 wurde der Arbeitskreis Integration/Inklusion auf Initiative des Landkreises Zwickau
installiert. Seither finden zweimal jährlich Arbeitskreise in Zwickau, Werdau und Glauchau statt, an
denen insgesamt 93 Kindertageseinrichtungen mitwirken. Eine Koordinierungsgruppe bestehend
aus Vertretern des Sozialamtes, Gesundheitsamtes sowie der Kita-Fachberatung des Landkreises
Zwickau und Fachberatern der kommunalen und freien Träger greift die Themen der Arbeitskreise
auf und bearbeitet diese. In einem Ergebnis dieses andauernden Prozesses konnte für die
integrativen Kindertageseinrichtungen ein Verfahrensablauf zur Antragstellung erarbeitet werden.
Darüber hinaus wird gegenwärtig mit allen Beteiligten an der Bearbeitung eines
Handlungsleitfadens zum Thema Integration gearbeitet.
4
Kooperation Kindertageseinrichtung und Grundschule
Die Bedingungen, unter denen junge Menschen in unserer Gesellschaft aufwachsen, verändern
sich gravierend. Erforderlich sind Systeme, in denen Bildung, Erziehung und Betreuung junger
Menschen konsistent aufeinander bezogen und miteinander verbunden sind. Diese müssen darauf
ausgerichtet sein, die Bildungsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen zu stärken, ihre
individuelle und soziale Entwicklung zu fördern und so ein gelingendes Aufwachsen aller Jungen
und Mädchen sowie deren Integration in die Gesellschaft und Mitwirkung an der Gesellschaft zu
unterstützen. Kern eines solchen Gesamtsystems ist das gemeinsame und koordinierte Handeln
der beteiligten Professionen, denn gute Bildung kann nur dann gelingen, wenn alle
zusammenarbeiten.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie sich die Kooperation im Elementar- und Primarbereich
zwischen den an Bildung und Erziehung beteiligten Institutionen in den letzten Jahren im
Landkreis Zwickau entwickelt hat. In Auswertung der Ergebnisse soll es darum gehen, eine
aktuelle Standortbestimmung vorzunehmen, Potenziale zu erkennen und gezielt
Unterstützungssysteme aufzuzeigen.
16
4.1
Historie der gesetzlichen Grundlagen
Mit Veröffentlichung vom 13.02.1999 wurde in einer „Gemeinsamen Empfehlung der Sächsischen
Ministerien für Soziales und Kultus zur Zusammenarbeit von Kindergarten1, Grundschule und Hort“
erstmals auf die Bedeutung und Notwendigkeit von Kooperation bei der Förderung und
Entwicklung der Kinder hingewiesen und gemeinsame Handlungsrichtlinien formuliert.
Mit der Empfehlung zur Zusammenarbeit der Institutionen zum Übergang in die Schule und der
gleichzeitigen Verankerung eines eigenständigen Bildungsauftrages für Kindertageseinrichtungen
im novellierten Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(SächsKitaG) vom 26.10.2001 wurde die als Grundvoraussetzung geltende Kooperation deutlich
aufgewertet und in ihrer Zielsetzung verbindlicher.
Mit dem Positionspapier des Arbeitskreises „Schule und Jugendhilfe“ des Deutschen
Landkreistages vom 16.09.2002 wurde die Erforderlichkeit von kooperativem Miteinander bei der
Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen auch aus politischer Sicht nachhaltig
unterstrichen.
In den Jahren 2003 und 2004 wurde das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) jeweils
durch das Erste und Zweite Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzeptes geändert. Im
Wesentlichen ging es dabei um die Einarbeitung der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit
Kindergarten und Hort sowie der Einführung neuer Lehrpläne und Lernmethoden.
Zum 13.08.2003 wurde von den beteiligten Ministerien für Soziales und Kultus eine gemeinsame
Vereinbarung zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule verabschiedet, die neben den
miteinander korrespondierenden Entwicklungsbereichen zur Gestaltung des Bildungs- und
Erziehungsauftrages beider Institutionen auch strukturelle Vorgaben sowie Formen und Methoden
für die praktische Umsetzung der Kooperation beinhaltete. Darüber hinaus wurde die
Notwendigkeit zu „gemeinsam abgestimmten Vereinbarungen mit klarer Aufgabenstellung“
zwischen den Institutionen artikuliert.
Parallel zu den Änderungen der Lehrpläne für Grundschulen erfolgte die Erstellung eines
Bildungsleitfadens, der in seinem Inhalt eng mit den Lehrplänen für den Primarbereich
korrespondierte. Kooperation zwischen Kindergarten, Hort und Grundschule war darin fester
Bestandteil.
Im Koalitionsvertrag der damaligen Regierungsparteien CDU und SPD aus dem Jahr 2004 wurde
als Konsequenz aus oben benannter Entwicklung die Zusammenarbeit zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen verbindlich festgeschrieben. Die Forderung nach
einem gemeinsamen Verständnis von Bildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen als
Grundvoraussetzung
für
die
Erstellung
eines
Sächsischen
Bildungsplanes
für
Kindertageseinrichtungen wurde genauso in den Koalitionsvertrag aufgenommen, wie die
Weiterentwicklung der Lehrpläne für Grundschulen.
Die Umsetzung dieses Vorhabens erfolgte in zwei Schritten: zunächst wurde ein Bildungsleitfaden
erarbeitet und ein Jahr lang in der Praxis erprobt. Es folgte eine entsprechende Evaluationsphase,
sodass im Anschluss und mit der Novellierung des SächsKitaG vom 29.12.2005 neben der
Einführung des Schulvorbereitungsjahres der Sächsische Bildungsplan ins Gesetz aufgenommen
werden konnte. Mit der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen trat der Sächsische
Bildungsplan als verbindliches Arbeitsinstrument für alle Kindertageseinrichtungen des Freistaates
Sachsen am 01.01.2006 in Kraft.
1
Der Begriff steht nicht für die Institution sondern hier für die Altersgruppe der 3 bis 6,5 Jährigen (insbesondere Schulanfänger).
17
4.2
Gesetzliche Grundlagen
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben gemäß § 81 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB
VIII) mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die
Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt zusammenzuarbeiten. Dies gilt
insbesondere für die Kooperation mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung (vgl. § 81 Nr. 1
SGB VIII).
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) fordert in § 5 Abs. 4, dass die Grundschule
zur Erleichterung der Schuleingangsphase mindestens mit den Kindergärten und Horten ihres
Schulbezirkes zusammen arbeitet. Grundschule, Hort und Kindergarten sind nach § 5 Abs. 5
SchulG verpflichtet, sich gegenseitig bei der Förderung insbesondere der kognitiven, sprachlichen
und motorischen Entwicklung der Kinder zu unterstützen.
Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) verweist
in § 2 Abs. 2 auf den Sächsischen Bildungsplan als Grundlage der pädagogischen Arbeit in den
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Kooperation zwischen Kindergarten
und Grundschule sowie Hort und Grundschule ist im Sächsischen Bildungsplan im 3. Kapitel
Kontexte verankert.
Kooperation Kindergarten und Grundschule
Im Mittelpunkt aller Kooperationsbemühungen von Erzieherinnen, Lehrkräften und Eltern steht die
Frage nach dem Übergang in die Grundschule. In § 2 Abs. 3 SächsKitaG wird das letzte
Kindergartenjahr als Schulvorbereitungsjahr in den Kindertageseinrichtungen festgeschrieben. Im
Schulvorbereitungsjahr sollen Erzieher/-innen, Lehrkräfte und Eltern gemeinsam mit den Kindern
den Übergang planen, gestalten und hinsichtlich ihrer Form und Inhalte evaluieren.
Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen (SächsSchulvorbVO) vom 15.05.2009 obliegt die
Verantwortung für die Durchführung der Schulvorbereitung den Trägern der Kindertagesstätten.
Bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres sollen die pädagogischen Fachkräfte mindestens
mit den Lehrern der Grundschulen zusammenarbeiten, in deren Schulbezirk die Kindergärten
liegen. Die Kindergärten können mit diesen und weiteren Grundschulen hierzu Vereinbarungen
schließen. Mit der gemeinsamen Vereinbarung zur Kooperation von Kindergarten und
Grundschule des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus vom 13.08.2003 wurde eine neue Qualität in der Zusammenarbeit
der am Übergang Beteiligten Institutionen angestrebt.
Kooperation von Grundschule und Hort
Grundschule und Hort sind Lebens- und Lernorte, die im Zusammenwirken mit den Eltern einen
jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Der gemeinsame Auftrag erfordert
eine partnerschaftliche Zusammenarbeit beider Institutionen.
Die Ausgestaltung der durch das SächsKitaG und durch das SchulG des Freistaates Sachsen
geforderten Kooperation von Hort und Grundschule regelt nachdrücklich eine gemeinsame
Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus vom 27.03.2009, wonach Grundschulen und Horte ihr Angebot durch
verstärkte Kooperation vertiefen, um den Kindern eine ganztägige und ganzheitliche Bildung und
Erziehung zu ermöglichen.
Auf der Grundlage der bis zum 31.07.2017 gültigen Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus vom 13.12.2012 über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen
mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO) wird die
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Kooperation von Schule und Hort weiter gestärkt und bestätigt. Eine notwendige Grundlage für die
Zusammenarbeit stellt demnach weiterhin eine Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule
und Hort dar. Sie bescheinigt, dass beide Institutionen eine tragfähige und klar geregelte
Zusammenarbeit verbindet, indem sie dazu konkrete Aussagen trifft und langfristige Ziele benennt.
Mit den im Juli 2014 von Staatsministerium für Kultus herausgegebenen „Leitlinien für die öffentlich
verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr“ erhalten der Sächsische Bildungsplan
und der Lehrplan der Grundschule ein gemeinsames Dach. Unter diesem ist die professionelle
Gestaltung von Kooperationen innerhalb und zwischen Bildungsinstitutionen als Qualitätsmerkmal
im Unterstützungsprozess der Kinder beschrieben und gehört zu den zentralen
Entwicklungsthemen institutioneller Bildungsorte.
4.3
Auswertung der Erhebung
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Kita-Befragung im Landkreis Zwickau zu bestimmten
Kerndaten der Qualitätssicherung wurde im Jahr 2014 für das Berichtsjahr 2013 eine
Wiederholungsbefragung zum aktuellen Stand der Kooperation mit der Institution Grundschule
durchgeführt. Die Erstbefragung zu dieser Thematik ist bereits zum Berichtsjahr 2009 erfolgt. Ziel
der aktuellen Erhebung war es, Kenntnisse über die Umsetzung der Kooperation auf den Ebenen
Kindergarten und Grundschule sowie Hort und Grundschule zu erhalten und einen Vergleich mit
den Ergebnissen der Erhebung aus dem Berichtsjahr 2009 zu erstellen, um Entwicklungen und
Tendenzen aufzuzeigen, zu analysieren und daraus resultierend Handlungsempfehlungen für alle
Beteiligten ableiten zu können.
An der Wiederholungsbefragung zum Thema Kooperation von Kindertageseinrichtung und
Grundschule
haben alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Zwickau teilgenommen
(Vollerhebung). Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten- und Grundschule
konnten abzüglich der 33 Horte im Landkreis Zwickau 168 Kindertageseinrichtungen befragt
werden. Die Auswertung dieser Kooperationsbeziehungen wird im Gliederungspunkt 4.3.1
beleuchtet und den Ergebnissen der Erstbefragung aus dem Berichtsjahr 2009 gegenübergestellt.
Zur Kooperation zwischen Hort und Grundschule wurden alle 103 Kindertageseinrichtungen
befragt. Das Ergebnis der Befragung wird unter dem Gliederungspunkt 4.3.2 dargestellt.
4.3.1
Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule
Abzüglich der Horteinrichtungen wurden im Berichtsjahr 2013 insgesamt 168 der 201 in den
Bedarfsplan aufgenommenen Kindertageseinrichtungen zum aktuellen Stand der Kooperation
zwischen Kindergarten und Grundschule befragt. An der Erhebung nahmen alle
Kindertageseinrichtungen teil. Von den befragten Einrichtungen betreuten jedoch drei im
Befragungszeitraum keine Schulanfänger. Das entspricht einem Anteil von 1,8 %.
Im Berichtsjahr 2009 wurden ebenfalls 168 Kindertageseinrichtungen befragt. Zu diesem Zeitpunkt
wurden auch von drei Einrichtungen keine Schulanfänger betreut und eine weitere Einrichtung
nahm an der Befragung nicht teil. Dies entsprach einem Anteil von 2,4 %.
19
In sieben (2009: vier) der 168 Kindertageseinrichtungen wurde kein Kooperationsvertrag mit einer
Grundschule abgeschlossen. Von weiteren vier Einrichtungen wurden dazu keine Angaben
gemacht. Gründe waren keine oder nur sehr wenige Vorschüler und eine noch anstehende
Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung.
In 17 Einrichtungen wurden Kooperationsvereinbarungen mit 2 bis 3 Grundschulen angegeben. In
einer Kindertageseinrichtung wurden mit 6 Grundschulen entsprechende Verträge abgeschlossen.
Im Landkreis Zwickau verfügen demnach 93,5 % der Einrichtungen über eine
Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Grundschule.
In 80,9 % (2009: 89 %) wurde ein Kooperationsbeauftragter benannt, der als Verbindungsstelle
zwischen den Institutionen fungiert. Diese Aufgabe übernahm überwiegend die Leiterin und bzw.
oder die Erzieherin der Vorschulgruppe. Abzüglich der Einrichtungen, die keine Angaben gemacht
haben, wurde in 15,5 % (2009: 8,6 %) kein Kooperationsbeauftragter festgeschrieben.
67,3 % (2009: 82 %) der befragten Einrichtungen stellen gemeinsam mit den kooperierenden
Grundschulen einen terminlich untersetzten Arbeitsplan auf, der überwiegend jährlich (69%)
evaluiert wurde. Bei 10,6 % erfolgte die Evaluation halbjährlich, bei 5,4 % quartalsweise.
Abzüglich der Einrichtungen, die diesbezüglich keine Angaben gemacht haben, entfallen 28,6 %
(2009: 16 %) auf Einrichtungen, bei denen dieses Arbeitsinstrument fehlt.
Die Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen und den jeweiligen Grundschulen
wird aus Sicht der Kindertageseinrichtungen unterschiedlich wahrgenommen. Die Einschätzungen
reichen von sehr gut bis schwierig (vgl. Einschätzung der Zusammenarbeit 2013). Als Gründe für
Unzufriedenheit wurden unter anderem ein unterschiedlicher Blick auf das Kind, ein ausbaufähiger
Informationsfluss, ein mangelndes Interesse der Grundschule, ein oft einseitiges Bemühen durch
die Kindertageseinrichtung sowie zu wenig Zeit genannt. Der Vergleich mit dem Ergebnis der
Befragung aus dem Berichtsjahr 2009 zeigt, dass die Zusammenarbeit von den
Kindertageseinrichtungen mit den jeweiligen Grundschulen annähernd unverändert
wahrgenommen wird.
Einschätzung der Zusammenarbeit 2009
Einschätzung der Zusammenarbeit 2013
5,4%
3,4%
55,4%
35,1%
sehr gut - gut
schwierig
Abbildung 4
4,2%
zufriedenstellend
keine Angaben
2,4%
54,0%
40,2%
gut-sehr gut
schwierig
zufriedenstellend
keine Angaben
Abbildung 5
Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein Qualitätsbereich im
Qualitätssicherungsverfahren PädQuis – Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder.
Der nationale Kriterienkatalog fordert im letzten Kindergartenjahr mindestens eine gemeinsame
Teamsitzung der Erzieherinnen und Grundschullehrer, Unterrichtsbesuche von Erzieherinnen und
Gruppenbesuche von Lehrern. Darüber hinaus sollte jedes Jahr wenigstens eine gemeinsame
Fortbildung besucht werden.
Die Ergebnisse der Befragung zu den Zeitintervallen der regelmäßigen Beratungen zeigen im
Vergleich zur Befragung 2009 einige Veränderungen. 32,1 % (2009: 15 %) der Beratungen finden
20
jährlich, 23,2 % (33,0 %) halbjährlich statt. Der Anteil der Einrichtungen, die nur bei Bedarf
Beratungen durchführten sank von 25,0 % (2009) auf 11,9 % (2013).
Zeitintervalle gemeinsamer Beratungen 2009
Zeitintervalle gemeinsamer Beratungen 2013
keine Angaben
gar nicht
5,4%
keine Angaben
2,4%
3,6%
25,0%
bei Bedarf
11,9%
bei Bedarf
32,1%
jährlich
17,0%
quartalsweise
11,9%
quartalsweise
33,0%
halbjährlich
23,2%
halbjährlich
15,0%
jährlich
monatlich
6,0%
monatlich
wöchentlich
6,0%
wöchentlich
Abbildung 6
6,0%
3,6%
Abbildung 7
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Erzieherinnen und Grundschullehrern fanden in 50
der 168 befragten Einrichtungen statt. Das entspricht einem vergleichsweise geringen Anteil von
29,7% (2009: 34,0 %). Haupthemmnisse sind aus Sicht der Kindertageseinrichtungen die
unterschiedlichen Arbeitszeiten in Kindertagesstätte und Schule sowie fehlende zeitliche
Ressourcen.
Lernen beginnt mit der Geburt. Kinder sind kompetente Wesen, die von sich aus aktiv sind, ihre
Erfahrungen organisieren und auf ihre Umwelt interaktiv einwirken, mit dem Anliegen diese immer
besser zu kontrollieren und dadurch Handlungsfähigkeit zu erlangen. Der gesetzlich
festgeschriebene Bildungs- und Erziehungsauftrag umfasst jede Altersgruppe. Dem letzten
Kindergartenjahr kommt als Schnittstelle von Kindertageseinrichtung und Grundschule eine
besondere Bedeutung zu. Nach dem SächsKitaG wird im letzten Kindergartenjahr vorrangig der
Förderung und Ausprägung sprachlicher Kompetenzen, der Grob- und Feinmotorik, der
Wahrnehmungsförderung und der Sinnesschulung Aufmerksamkeit geschenkt.
In den folgenden Grafiken sind die Ergebnisse der Befragungen aus den Berichtsjahren 2009 und
2013 zur Frage nach der Durchführung dieser intensiven Schulvorbereitung dargestellt.
Schulvorbereitung im letzten Kiga-Jahr 2013
17,9%
Schulvorbereitung im letzten Kiga-Jahr 2009
4,2%
3,0%
1,8%
4,2%
2,4%
75,0%
91,6%
ja, ohne Einschränkung
nein, läuft immer
Abbildung 8
teilweise
keine Angaben
ja, ohne Einschränkung
nein, läuft immer
teilweise
keine Angaben
Abbildung 9
Im Berichtsjahr 2013 fand in 75 % aller Einrichtungen im letzten Kindergartenjahr eine intensive
Schulvorbereitung statt. Als Beispiele wurden Vorschulclubs mit speziellen Angeboten einmal pro
Woche sowie Vorschulgruppen genannt. 2009 waren es noch 91,6 %. Im gleichen Zeitraum ist der
Anteil der Kindertageseinrichtungen, in denen Schulvorbereitung immer stattfindet von 4,2% auf
17,9 % gestiegen. Hier zeigt sich ein geändertes Verständnis von Schulvorbereitung. Der Anteil
21
der Einrichtungen, in denen eine intensive Schulvorbereitung im letzten Kindergartenjahr nur
teilweise durchgeführt wurde, ist von 1,8 % im Jahr 2009 auf 4,2 % gestiegen. Als Grund wurden
hier in 60 % der Fälle personelle Probleme und in 40 % organisatorische Probleme benannt.
Kooperation von Kindergarten und Grundschule schließt explizit die Erziehungspartnerschaft mit
den Eltern ein. Sie sind über die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit im Rahmen des
Entwicklungsprozesses ihrer Kinder mit einzubeziehen und umfänglich zu informieren. Aufgabe
der Erzieherinnen ist es, eine vertrauensvolle Kooperation mit den Eltern im Hinblick auf den
Übergang von Kindergarten zur Grundschule herzustellen und die Eltern in ihrer Rolle als Begleiter
ihres Kindes zu stärken. Die Beteiligung der Eltern kann dabei in verschiedenen Formen wie der
Beteiligung über gewählte Elternvertreter (19,6%), die Teilnahme an Beratungen (12,5%) oder
Informationen an die Eltern (78,6 %) stattfinden. Als häufigste Formen der Information an die
Eltern wurde der Elternabend benannt, der teilweise auch als gemeinsamer Elternabend der
beiden Institutionen Kindertageseinrichtung und Grundschule erfolgt. In 21 der befragten
Einrichtungen findet nach eigenen Angaben keine Form der Elternbeteiligung statt. Im Vergleich
zur Erhebung im Berichtsjahr 2009 entspricht dies einem Zuwachs von knapp 12 Prozentpunkten.
Formen der Elternbeteiligung 2009
Formen der Elternbeteiligung 2013
4,8%
keine Angaben
andere Formen
keine Angaben
0,6%
10,0%
andere Formen
13,1%
keine Zusammenarbeit
2,4%
keine Zusammenarbeit
1,2%
93,0%
78,6%
Information der Eltern
12,5%
Teilnahme an Beratungen
25,0%
Teilnahme an Beratungen
19,6%
gewählte Elternvertreter
Information der Eltern
33,0%
gewählte Elternvertreter
Abbildung 10
Abbildung 11
Die Frage nach ausreichenden Kontakten zwischen den Schulanfängern und deren zukünftigen
Lehrern wurden wie folgt beantwortet:
Kontakte Schulanfänger und Lehrer 2013
8,9%
Kontakte Schulanfänger und Lehrer 2009
3,0%
8,3%
2,4%
56,5%
64,2%
25,1%
31,5%
ja
Abbildung 12
teilweise
nein
keine Angaben
ja
teilweise
nein
keine Angaben
Abbildung 13
56,5 % der Einrichtungen schätzen ein, dass es ausreichende Kontakte im Berichtsjahr 2013 gab.
Für 31,5 % gelang das nur teilweise. Knapp 9 % der befragten Kindertageseinrichtungen
beantworteten die Frage mit „nein“. Ein häufig genannter Grund dafür war die Tatsache, dass die
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Klassenlehrer erst spät feststehen und die Kontakte vorerst nur mit der Beratungslehrerin
erfolgten.
In 114 Einrichtungen hatten die Kinder im letzten Kindergartenjahr ausreichend Gelegenheit ihre
zukünftige Grundschule kennenzulernen. Die Kinder nutzten dafür Schnuppernachmittage,
Schulrundgänge oder besuchten die Unterrichtsstunde der 1. Klassen. Vorschulaktivitäten fanden
dabei in den zukünftigen Klassenzimmern in der kooperierenden Grundschule statt.
In 39 Einrichtungen waren die Möglichkeiten nur teilweise und in 8 Einrichtungen nicht gegeben.
Die folgenden Grafiken geben Aufschluss darüber, ob und inwieweit die Schulanfänger
Gelegenheiten hatten, den Schulalltag kennenzulernen.
Besuche der Grundschule 2009
Besuche der Grundschule 2013
4,8%
4,2%
2,4%
67,9%
23,2%
ja
Abbildung 14
4.3.2
teilweise
nein
2,4%
25,1%
70,1%
ja
keine Angaben
teilweise
nein
keine Angaben
Abbildung 15
Kooperation zwischen Hort und Grundschule
Anders als bei der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule steht hier nicht die
Schulvorbereitung und der damit einhergehende optimierte Übergang im Fokus der gemeinsamen
Bemühungen, sondern die Förderung einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung über die
Grenzen der beiden Institutionen hinaus. Schule und Hort tragen im Zusammenwirken mit den
Eltern die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder.
Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und Hort zu entwickeln und zu stärken, ist daher ein
wichtiges Anliegen. Während Kinder zum Besuch der Schule verpflichtet sind, steht der Hort als
verlässliches, fakultatives Betreuungsangebot zur Verfügung.
Horte haben nach dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(SächsKitaG) einen eigenständigen, alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsauftrag zu erfüllen.
Die Kooperation der Einrichtungen ist mit dem Blick auf die gesellschaftlichen Anforderungen an
das Bildungssystem wichtiger denn je. Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen und das
Sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen bilden dafür den rechtlichen Rahmen. Es geht
vor allem darum, die Förderung der Persönlichkeit des Kindes zu unterstützen. Neben der
Vermittlung curricularer Inhalte muss die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder in den
Fokus rücken. Die Beteiligten tragen die Verantwortung, ihre Professionalität zum Wohl der Kinder
einzusetzen, denn es sind dieselben Kinder, die die Schule und anschließend den Hort besuchen.
In 103 (2009: 110) der 201 Kindertageseinrichtungen unseres Landkreises wurden im Berichtsjahr
2013 Kinder im Hortbereich betreut.
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Ein Teil der Grundschulen unseres Landkreises bietet Ganztagsangebote im Rahmen ihrer
pädagogischen Gesamtkonzeption an. Eine Schule mit Ganztagsangeboten ist gem. § 2 S. 2 der
Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) eine Schule, an der an mindestens
drei Tagen in der Woche ein Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben
Zeitstunden umfasst, ein Mittagessen bereitgestellt wird und die Ganztagsangebote unter der
Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem
engen konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Von den 103 befragten Horten
im Landkreis Zwickau arbeiten 55 Horte mit mindestens einer Grundschule zusammen, die
Ganztagesangebote unterbreitet. Im Berichtsjahr 2009 wurden 110 Horte zu dieser Thematik
befragt. Zum damaligen Zeitpunkt arbeiteten 70 Horte mit mindestens einer Grundschule
zusammen, die Ganztagsangebote unterbreitet. Eine wichtige Voraussetzung für fundierte
Kooperation zwischen Hort und Grundschule bildet dabei der Kooperationsvertrag als schriftliche
Vereinbarung der beiden Institutionen. Kooperationsverträge sollen aber auch unabhängig davon,
ob in der betreffenden Grundschule Ganztagesangebote vorgehalten werden, die gemeinsame
Arbeitsgrundlage darstellen.
84,5 % (2009: 71 %) der befragten Horte haben einen Kooperationsvertrag mit mindestens einer
Grundschule abgeschlossen, abzüglich 7,8 % (2009: 7,3 %) der Einrichtungen, die dazu keine
Angaben gemacht haben, verbleiben 15,5 % (2009: 21,7 %), bei denen zwar kooperativ
gearbeitet, aber hierzu keine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden ist.
60,2 % aller Horte haben einen Kooperationsbeauftragten benannt. Im Rahmen der KitaBefragung 2009 waren es mit 63,8 % unwesentlich mehr Einrichtungen, die einen
Kooperationsbeauftragten in ihrer Einrichtung hatten, der sich als Ansprechpartner und Vermittler
für die an Kooperation Beteiligten versteht.
Die Qualität der Zusammenarbeit zwischen der eigenen Einrichtung und der Grundschule wurde
durch die befragten Horte sehr unterschiedlich wahrgenommen.
Der Anteil der Horte, der die Zusammenarbeit als schwierig bewertete, lag im Berichtsjahr 2013 bei
10,7 %. Keine Angaben dazu machten 13,6 % der befragten Einrichtungen. Als Gründe für die
Unzufriedenheit wurden genannt der ungenügende Informationsfluss, die geringe Beachtung des
Hortes, schulische Interessen stehen überwiegend im Fokus und die Zusammenarbeit geht primär
vom Hort aus. Der Vergleich mit der Befragung zum Berichtsjahr 2009 zeigt eine weitere
Verstärkung dieser Einschätzung.
Einschätzung der Zusammenarbeit 2009
Einschätzung der Zusammenarbeit 2013
13,6%
7,3%
37,9%
4,5%
45,1%
10,7%
43,1%
38,9%
gut-sehr gut
schwierig
Abbildung 16
24
zufriedenstellend
keine Angaben
gut-sehr gut
schwierig
Abbildung 17
zufriedenstellend
keine Angaben
Veränderungen zur Befragung im Berichtsjahr 2009 gab es bei der Frage nach den Zeitintervallen
für regelmäßige Beratungen zwischen Hort und Grundschule. Die Ergebnisse der jeweiligen
Erhebungen werden in den nachfolgenden Grafiken widergespiegelt.
Zeitintervalle gemeinsame Beratungen 2013
Zeitintervalle gemeinsamer Beratungen 2009
5,8%
keine Beratung
13,6%
keine Angaben
31,1%
bei Bedarf
10,7%
jährlich
monatlich
46,0%
bei Bedarf
5,5%
9,1%
14,9%
quartalsweise
6,8%
11,4%
monatlich
11,7%
wöchentlich
keine Angaben
halbjährlich
5,8%
quartalsweise
6,4%
4,5%
jährlich
14,6%
halbjährlich
keine Beratung
10,2%
wöchentlich
Abbildung 18
Abbildung 19
Der Anteil der Horte, die Beratungen mit ihrer kooperierenden Grundschule nur bei Bedarf
durchführten, sank von 46,0 % (2009) auf 31,1 % (2013). Zugenommen haben hingegen die
jährlichen und halbjährlichen Beratungen zwischen den beiden Institutionen.
Die Frage nach der gleichberechtigten Teilhabe bei der Erstellung der Kooperationsvereinbarung
beantworteten 58 Horte mit „ja“ und 20 mit „nein“. Keine Angaben dazu machten 25 Einrichtungen.
Das kooperative Miteinander auf Augenhöhe fand bisher nur in zirka der Hälfte der Horte statt.
Einen terminlich untersetzten Arbeitsplan stellten 56,3 % (2009: 52,8 %) der Horte mit ihren
Kooperationspartnern auf. 30,1 % (2009: 41,8 %) besaßen hingegen keinen Arbeitsplan. Weitere
13,6 % (2009: 5,4 %) der Horte machten dazu keine Angaben.
Die Durchführung institutionsübergreifender Fortbildungsveranstaltungen ist mit einem Anteil von
35,0 % (2009: 32,6 %) im Berichtsjahr 2013 weiterhin ausbaufähig. 16,5 % (2009: 5,4 %) der Horte
machten hierzu keine Angaben, sodass ein Anteil von immerhin 48,5 % (2009: 62,0 %) die Horte
ausmacht, die keine gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt haben.
Wie bereits erwähnt ist die Beteiligung der Eltern im Rahmen der Erziehungspartnerschaft von
wesentlicher Bedeutung. Wenn wir die Ergebnisse der Befragung betrachten, sind hier noch
erhebliche Ressourcen vorhanden. 13,6 % (2009: 0,9 %) der Einrichtungen beteiligen nach
eigenen Aussagen die Eltern nicht innerhalb der Kooperationsvereinbarung. Ein sehr hoher Anteil
von 21,4 % der Horte machte diesbezüglich keine Angaben.
Formen der Elternbeteiligung 2013
13,6%
gar nicht
1,9%
56,3%
Elterninformation
Teilnahme an
Beratungen
gewählter
Elternvertreter
Abbildung 20
20,0%
keine Angaben
21,4%
keine Angaben
andere Formen
Formen der Elternbeteiligung 2009
gar nicht
0,9%
in Planung
0,9%
andere Formen
8,2%
75,0%
Elterninformat…
19,4%
Teilnahme an…
41,7%
gewählter…
22,0%
39,0%
Abbildung 21
25
In unserem Landkreis bieten 44 von 61 Grundschulen Ganztagsangebote als
unterrichtsergänzende Bildungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote an. Grundsätzlich
werden hinsichtlich der Verbindlichkeit der Teilnahme der Schüler am Ganztagsangebot die voll
gebundene Form, die teilweise gebundene und die offene Form unterschieden, wobei laut
wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation durch die Technische Universität Dresden die
letztgenannte Organisationsform von den Eltern favorisiert und auch vorwiegend angewandt wird.
Dabei obliegt ausschließlich den Familien die Entscheidung über die Teilnahme an
Ganztagsangeboten. Im Landkreis Zwickau bieten von den Grundschulen mit Ganztagsangeboten
29 die offene Form, 11 die teilweise gebundene und sogar vier die voll gebundene Form an.
Die Ganztagsangebote können unterschiedliche Ziele verfolgen und insofern inhaltlich sehr
differenziert ausgestaltet sein. Unterschieden werden Angebote zur unterrichtsergänzenden
leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung sowie freizeitpädagogische Angebote.
Im Berichtsjahr 2009 arbeiteten 73 Horte mit Grundschulen, die Ganztagsangebote vorhielten,
zusammen. 2013 waren es im Landkreis Zwickau noch 55 Einrichtungen. Weitere 39 Horte gaben
an, dass die Grundschule bzw. Grundschulen in ihrem Schulbezirk keine Ganztagsangebote
anbieten und weitere 9 machten dazu keine Angaben.
Von den 55 Horten, die mit mindestens einer Grundschule mit Ganztagsangeboten
zusammenarbeiten, gestalteten im Berichtsjahr 2013 mehr als die Hälfte Ganztagsangebote in
ihrer Zuständigkeit aus. Diese Angebote umfassten sowohl die unterrichtsergänzende
leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung als auch den freizeitpädagogischen Bereich,
wobei Angebote im freizeitpädagogischen Bereich dominierten.
Grundlage für die Arbeit der Grundschule im Ganztag ist das pädagogische Ganztagskonzept, das
in regelmäßigen Abständen evaluiert werden sollte. Auf der Grundlage der Fachempfehlung
„Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ des Staatsministeriums für Kultus sollten an der
Erstellung des Konzeptes Lehrer, Eltern und Schüler beteiligt sein. Darüber hinaus trägt die
Einbeziehung von Kooperationspartnern dazu bei, breite Akzeptanz und Unterstützung bei der
Umsetzung des Konzeptes sowie eine höhere Wirksamkeit und Zufriedenheit mit dem
Ganztagsangebot zu erlangen. Auf der Grundlage der Befragung zum Berichtsjahr 2013 wurden
von den 37 Horten, die Ganztagsangebote in ihrer Zuständigkeit ausgestalteten, 25 bei der
Konzeptionserstellung und Evaluierung beteiligt. Sieben Einrichtungen gaben an, Angebote in
eigener Zuständigkeit im Ganztag der Schule anzubieten, aber nicht in die Konzeptionserstellung
einbezogen zu werden. Weitere fünf Einrichtungen machten dazu keine Angaben.
Bestandteil der Befragung zum Berichtsjahr 2013 waren zudem Fragen zur Erteilung und
Erledigung von Hausaufgaben. Ein Vergleich zum Berichtsjahr 2009 ist hier nicht möglich, da auf
der Grundlage dieser Erhebung der Fragenkomplex nachträglich aufgenommen wurde.
Von Interesse war hierbei zunächst die
Frage, in wessen Verantwortung die
Erledigung der Hausaufgaben liegt. Dazu
waren
folgende
Antwortmöglichkeiten
vorgegeben,
deren
Gewichtung
die
nebenstehende Grafik zeigt. Demnach
schätzen 40,8 % der 103 befragten Horte
ein, dass sie die alleinige Verantwortung
hinsichtlich der Hausaufgabenerledigung
haben.
Verantwortung Hausaufgabenerledigung
andere
keine Angaben
Sache der Eltern
Hort und
Grundschule
Hort
Abbildung 22
26
7,8%
13,6%
13,6%
24,3%
40,8%
Kontrolle der Hausaufgaben durch den Hort
12,6%
keine Angaben
gar nicht
1,0%
Vollständigkeit/Saub
erkeit
26,2%
Richtigkeit/Vollständ
igkeit/Sauerkeit
Richtigkeit
30,1%
6,8%
nur die Erledigung
23,3%
Darüber hinaus wurde gefragt, ob die
Hausaufgaben durch den Hort kontrolliert
werden und in welchem Umfang dies
geschieht. Auch hierzu waren verschiedenen
Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Von den
103 befragten Horten kontrollieren insgesamt
38 die Hausaufgaben auf Richtigkeit und 58
Einrichtungen zusätzlich oder ausschließlich
die Vollständigkeit und Sauberkeit. Nur eine
der befragten Einrichtungen kontrolliert
grundsätzlich keine Hausaufgaben.
Abbildung 23
Da der Hort i. d. R. bei der Erledigung der
Hausaufgaben beteiligt ist, wurde nach dem
Einfluss des Hortes auf die Auswahl und
Menge der Hausaufgaben gefragt. Die
Einschätzung der befragten Einrichtungen
bildet die nebenstehende Grafik ab.
Hier zeigt sich, dass die Institution Hort
Einfluss auf die Art und die Menge der
Hausaufgaben nehmen kann. Unterschiede
gibt es hinsichtlich der Intensität der
Einflussnahme.
Einfluss auf Hausaufgaben
14,6%
keine Angaben
26,2%
nein, gar nicht
25,2%
eher weniger
22,3%
unterschiedlich
11,7%
ja, ist erwünscht
Abbildung 24
4.4
Schlussfolgerungen
Ausgehend von der grundlegenden Erkenntnis der Erstbefragung zum Berichtsjahr 2009, dass
beide Institutionen – Jugendhilfe und Schule – zur Förderung und Entwicklung aller Kinder
institutionsübergreifend weiter zusammengeführt werden müssen, wurden in den vergangenen
Jahren seitens des Landkreises Zwickau im Bereich der Jugendhilfe verschiedene
Unterstützungsangebote unterbereitet. Durch das Kompetenzzentrum Eubios wurden
kontinuierlich Fortbildungen zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule
angeboten. Des Weiteren beschäftigte sich das 3. Symposium des Kompetenzzentrums für
pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege inhaltlich mit
dem Thema: „Meine Kinder, deine Kinder – haben wir nur ein Kommunikationsproblem? –
Chancen und Wege der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule“.
Darüber hinaus
wurden durch die Kita-Fachberatung des Landkreises Zwickau die
Kooperationsbeziehungen in den regelmäßig stattfindenden Leiterberatungen sowie in den
etablierten Qualitätszirkeln PädQuis und QUAST eingehend thematisiert. Die Kooperation
zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist zudem fortwährend thematischer
Bestandteil des jährlich stattfindenden Jugendhilfetages.
Die Auswertung der Wiederholungsbefragung zur Kooperation von Kindertageseinrichtung und
Grundschule zum Berichtsjahr 2013 zeigt, das im Landkreis Zwickau Kooperationsbeziehungen
zwischen den beiden Institutionen bestehen und diese von den Kindertageseinrichtungen auch als
erforderlich erachtet werden. Auch die Zufriedenheit hinsichtlich der Qualität der bestehenden
Kooperationsbeziehungen zwischen Kindergarten und Hort sowie Hort und Grundschule wird
27
überwiegend positiv eingeschätzt. Im Vergleich zur 2009 durchgeführten Erhebung in den
Kindertageseinrichtungen zeigen sich jedoch keine qualitativen Verbesserungen in der
Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule sowie Hort und Grundschule.
Im Ergebnis der im Berichtsjahr 2009 und 2013 durchgeführten Erhebungen zur Kooperation von
Kindergarten und Grundschule im Landkreis Zwickau stellen wir folgende Veränderungen fest:
•
•
•
•
•
•
•
Kooperationsverträge sind in nahezu allen Kindertageseinrichtungen vorhanden
Rückgang der Einrichtungen mit einem benannten Kooperationsbeauftragten als
Verbindungstelle zwischen den Institutionen
Arbeitsinstrument eines zeitlich untersetzten Arbeitsplanes kommt seltener zur Anwendung
gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit Lehrern/-innen im Primarbereich finden nur
in ca. 30 % der Einrichtungen statt
Anteil an Kindertageseinrichtungen in denen keine Elternbeteiligung erfolgt hat
zugenommen
gemeinsame Beratungen zwischen den Institutionen werden im Vergeich zur Erstbefragung
in längeren Zeitintervallen durchgeführt
ausreichend Kontakte zwischen den Kindern im letzten Kindergartenjahr und dem/der
zuküftigen Lehrer/-in gibt es nach Einschätzung der Kindertageseinrichtungen nur in ca. der
Hälfte der Kindertageseinrichtungen
Im Ergebnis der im Berichtsjahr 2009 und 2013 durchgeführten Erhebungen zur Kooperation von
Hort und Grundschule im Landkreis Zwickau stellen wir folgende Veränderungen fest:
•
•
•
Zunahme der Horte mit mindestens einer Kooperationsvereinbarung
leichter Rückgang der Einrichtungen mit einem benannten Kooperationsbeauftragten als
Verbindungstelle zwischen den Institutionen
Anteil an Horten in denen keine Elternbeteiligung erfolgt ist gestiegen
Auf der Grundlage der o. g. Ergebnisse werden zur inhaltlichen und qualitativen Weiterentwicklung
der Kooperationsbeziehungen zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule seitens des
Landkreises Zwickau folgende Handlungsfelder gesehen:
Ziele auf formaler Ebene
Ziele auf inhaltlicher Ebene
HAUPTZIEL
Aufbau von beständigen und verlässlichen Kooperationsbeziehungen
zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
NAHZIEL
Evaluierung der bestehenden
Kooperationsbeziehungen
-
28
bisherige Verfahrensweisen auf
Umsetzbarkeit und Wirksamkeit prüfen
ggf. Neuausrichtung von Arbeitsstrukturen
und fachlichen Inhalten
gemeinsame Erarbeitung abgestimmter
Handlungsschritte
Erarbeitung von Qualitätsstandards
(fachliche Empfehlungen/Kriterien)
Neuausrichtung der Zielstellung anhand
bewerteter Ergebnisse
HANDLUNGSSCHRITTE
Entwicklung und Stärkung von
Kommunikationsstrukturen
-
Etablierung eines gemeinsamen
Verständnisses
-
Weitere Herausforderungen
-
Informations- und Erfahrungsaustausch,
Kontaktpflege
Gestaltung zielgerichteter Dialoge zwischen
Beteiligten
niedrigschwellige Beteiligungsformen
Grundwissen zu Arbeitsinhalten und –
strukturen des Kooperationspartners
gegenseitige Kenntnis handlungsleitender
Gesetzgebungen
regelmäßige Möglichkeit des fachlichen
Austausches
koordinierte Gestaltung von Übergängen
abgestimmte Inhalte zu Fort- und
Weiterbildung
transportieren von Arbeitsergebnissen und
Zielen
Kommunikation in verschiedenen Gremien
und auf verschiedenen Ebenen
Beteiligungsprozesse
Unterstützung bei Umsetzungsprozessen
Entsprechend der vorliegenden Praxisreflexion werden der Bedarf und die Notwendigkeit
abgeleitet, sich mit der Thematik - Kommunikations- und Vernetzungsprozesse - weiterhin
spezifisch und tiefgründig auseinanderzusetzen, dabei liegt der Schwerpunkt in der Aktivierung
und Intensivierung der bereits praktizierten Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen.
Die vorgenannten Handlungsschritte stellen aus unserer Sicht eine Arbeitsgrundlage dar, den
Prozess, unter Mitwirkung aller Beteiligten, effektiver und effizienter zu gestalten.
Gleichlaufend dazu steht die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen/Kriterien/
Handlungsschritten im Mittelpunkt, um die Kooperationsbeziehungen zwischen den Systemen
Jugendhilfe und Schule qualitativ zu stärken und auszubauen.
29