16 Plätze für Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe 3.4 Ein
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16 Plätze für Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe 3.4 Ein
3.4 Plätze für Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe Ein behindertes Kind ist auf Verlangen der Erziehungsberechtigten möglichst wohnortnah in eine Kindertageseinrichtung aufzunehmen. Um diesem Anspruch des § 2 Abs. 2 der Sächsischen Integrationsverordnung (SächsIntegrVO) gerecht zu werden, müssen dezentral und dem Bedarf angemessen Plätze für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Im Landkreis Zwickau konnte auch im Kindergarten- und Schuljahr 2013/2014 ein bedarfsgerechtes Angebot an Integrationsplätzen bereitgestellt werden. Damit eine möglichst wohnortnahe Betreuung von Kindern mit Anspruch auf Eingliederungshilfe erfolgen kann, stehen 770 genehmigte Integrationsplätze (20212/2013: 700) in insgesamt 125 Kindertageseinrichtungen (2012/2013: 118) verteilt auf 30 Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau zur Verfügung. Davon wurden zur Bedarfsdeckung im benannten Zeitraum 423 Plätze (2012/2013: 441; 2011/2012: 413) in die jeweiligen Bedarfsplanungen aufgenommen. Insgesamt wurden durchschnittlich 367 Integrationsplätze (2012/2013: 350; 2011/2012: 320; 2010/2011: 303; 2009/2010: 310; 2008/2009: 304) belegt, davon allein 41,7 % in den integrativen Kindertageseinrichtungen in der großen Kreisstadt Zwickau. Im Planjahr 2013/2014 erhielten in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Zwickau insgesamt 1,8 % aller betreuten Kinder Eingliederungshilfe aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (2012/2013: 1,75 %, 2011/2012: 1,6 %, 2010/2011: 1,1 %; 2009/2010: ca. 1,7 %). Im März 2014 wurde der Arbeitskreis Integration/Inklusion auf Initiative des Landkreises Zwickau installiert. Seither finden zweimal jährlich Arbeitskreise in Zwickau, Werdau und Glauchau statt, an denen insgesamt 93 Kindertageseinrichtungen mitwirken. Eine Koordinierungsgruppe bestehend aus Vertretern des Sozialamtes, Gesundheitsamtes sowie der Kita-Fachberatung des Landkreises Zwickau und Fachberatern der kommunalen und freien Träger greift die Themen der Arbeitskreise auf und bearbeitet diese. In einem Ergebnis dieses andauernden Prozesses konnte für die integrativen Kindertageseinrichtungen ein Verfahrensablauf zur Antragstellung erarbeitet werden. Darüber hinaus wird gegenwärtig mit allen Beteiligten an der Bearbeitung eines Handlungsleitfadens zum Thema Integration gearbeitet. 4 Kooperation Kindertageseinrichtung und Grundschule Die Bedingungen, unter denen junge Menschen in unserer Gesellschaft aufwachsen, verändern sich gravierend. Erforderlich sind Systeme, in denen Bildung, Erziehung und Betreuung junger Menschen konsistent aufeinander bezogen und miteinander verbunden sind. Diese müssen darauf ausgerichtet sein, die Bildungsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen zu stärken, ihre individuelle und soziale Entwicklung zu fördern und so ein gelingendes Aufwachsen aller Jungen und Mädchen sowie deren Integration in die Gesellschaft und Mitwirkung an der Gesellschaft zu unterstützen. Kern eines solchen Gesamtsystems ist das gemeinsame und koordinierte Handeln der beteiligten Professionen, denn gute Bildung kann nur dann gelingen, wenn alle zusammenarbeiten. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie sich die Kooperation im Elementar- und Primarbereich zwischen den an Bildung und Erziehung beteiligten Institutionen in den letzten Jahren im Landkreis Zwickau entwickelt hat. In Auswertung der Ergebnisse soll es darum gehen, eine aktuelle Standortbestimmung vorzunehmen, Potenziale zu erkennen und gezielt Unterstützungssysteme aufzuzeigen. 16 4.1 Historie der gesetzlichen Grundlagen Mit Veröffentlichung vom 13.02.1999 wurde in einer „Gemeinsamen Empfehlung der Sächsischen Ministerien für Soziales und Kultus zur Zusammenarbeit von Kindergarten1, Grundschule und Hort“ erstmals auf die Bedeutung und Notwendigkeit von Kooperation bei der Förderung und Entwicklung der Kinder hingewiesen und gemeinsame Handlungsrichtlinien formuliert. Mit der Empfehlung zur Zusammenarbeit der Institutionen zum Übergang in die Schule und der gleichzeitigen Verankerung eines eigenständigen Bildungsauftrages für Kindertageseinrichtungen im novellierten Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 26.10.2001 wurde die als Grundvoraussetzung geltende Kooperation deutlich aufgewertet und in ihrer Zielsetzung verbindlicher. Mit dem Positionspapier des Arbeitskreises „Schule und Jugendhilfe“ des Deutschen Landkreistages vom 16.09.2002 wurde die Erforderlichkeit von kooperativem Miteinander bei der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen auch aus politischer Sicht nachhaltig unterstrichen. In den Jahren 2003 und 2004 wurde das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) jeweils durch das Erste und Zweite Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzeptes geändert. Im Wesentlichen ging es dabei um die Einarbeitung der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Kindergarten und Hort sowie der Einführung neuer Lehrpläne und Lernmethoden. Zum 13.08.2003 wurde von den beteiligten Ministerien für Soziales und Kultus eine gemeinsame Vereinbarung zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule verabschiedet, die neben den miteinander korrespondierenden Entwicklungsbereichen zur Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages beider Institutionen auch strukturelle Vorgaben sowie Formen und Methoden für die praktische Umsetzung der Kooperation beinhaltete. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit zu „gemeinsam abgestimmten Vereinbarungen mit klarer Aufgabenstellung“ zwischen den Institutionen artikuliert. Parallel zu den Änderungen der Lehrpläne für Grundschulen erfolgte die Erstellung eines Bildungsleitfadens, der in seinem Inhalt eng mit den Lehrplänen für den Primarbereich korrespondierte. Kooperation zwischen Kindergarten, Hort und Grundschule war darin fester Bestandteil. Im Koalitionsvertrag der damaligen Regierungsparteien CDU und SPD aus dem Jahr 2004 wurde als Konsequenz aus oben benannter Entwicklung die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen verbindlich festgeschrieben. Die Forderung nach einem gemeinsamen Verständnis von Bildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen als Grundvoraussetzung für die Erstellung eines Sächsischen Bildungsplanes für Kindertageseinrichtungen wurde genauso in den Koalitionsvertrag aufgenommen, wie die Weiterentwicklung der Lehrpläne für Grundschulen. Die Umsetzung dieses Vorhabens erfolgte in zwei Schritten: zunächst wurde ein Bildungsleitfaden erarbeitet und ein Jahr lang in der Praxis erprobt. Es folgte eine entsprechende Evaluationsphase, sodass im Anschluss und mit der Novellierung des SächsKitaG vom 29.12.2005 neben der Einführung des Schulvorbereitungsjahres der Sächsische Bildungsplan ins Gesetz aufgenommen werden konnte. Mit der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen trat der Sächsische Bildungsplan als verbindliches Arbeitsinstrument für alle Kindertageseinrichtungen des Freistaates Sachsen am 01.01.2006 in Kraft. 1 Der Begriff steht nicht für die Institution sondern hier für die Altersgruppe der 3 bis 6,5 Jährigen (insbesondere Schulanfänger). 17 4.2 Gesetzliche Grundlagen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben gemäß § 81 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere für die Kooperation mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung (vgl. § 81 Nr. 1 SGB VIII). Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) fordert in § 5 Abs. 4, dass die Grundschule zur Erleichterung der Schuleingangsphase mindestens mit den Kindergärten und Horten ihres Schulbezirkes zusammen arbeitet. Grundschule, Hort und Kindergarten sind nach § 5 Abs. 5 SchulG verpflichtet, sich gegenseitig bei der Förderung insbesondere der kognitiven, sprachlichen und motorischen Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) verweist in § 2 Abs. 2 auf den Sächsischen Bildungsplan als Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule sowie Hort und Grundschule ist im Sächsischen Bildungsplan im 3. Kapitel Kontexte verankert. Kooperation Kindergarten und Grundschule Im Mittelpunkt aller Kooperationsbemühungen von Erzieherinnen, Lehrkräften und Eltern steht die Frage nach dem Übergang in die Grundschule. In § 2 Abs. 3 SächsKitaG wird das letzte Kindergartenjahr als Schulvorbereitungsjahr in den Kindertageseinrichtungen festgeschrieben. Im Schulvorbereitungsjahr sollen Erzieher/-innen, Lehrkräfte und Eltern gemeinsam mit den Kindern den Übergang planen, gestalten und hinsichtlich ihrer Form und Inhalte evaluieren. Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen (SächsSchulvorbVO) vom 15.05.2009 obliegt die Verantwortung für die Durchführung der Schulvorbereitung den Trägern der Kindertagesstätten. Bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres sollen die pädagogischen Fachkräfte mindestens mit den Lehrern der Grundschulen zusammenarbeiten, in deren Schulbezirk die Kindergärten liegen. Die Kindergärten können mit diesen und weiteren Grundschulen hierzu Vereinbarungen schließen. Mit der gemeinsamen Vereinbarung zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 13.08.2003 wurde eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der am Übergang Beteiligten Institutionen angestrebt. Kooperation von Grundschule und Hort Grundschule und Hort sind Lebens- und Lernorte, die im Zusammenwirken mit den Eltern einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Der gemeinsame Auftrag erfordert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit beider Institutionen. Die Ausgestaltung der durch das SächsKitaG und durch das SchulG des Freistaates Sachsen geforderten Kooperation von Hort und Grundschule regelt nachdrücklich eine gemeinsame Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 27.03.2009, wonach Grundschulen und Horte ihr Angebot durch verstärkte Kooperation vertiefen, um den Kindern eine ganztägige und ganzheitliche Bildung und Erziehung zu ermöglichen. Auf der Grundlage der bis zum 31.07.2017 gültigen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 13.12.2012 über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO) wird die 18 Kooperation von Schule und Hort weiter gestärkt und bestätigt. Eine notwendige Grundlage für die Zusammenarbeit stellt demnach weiterhin eine Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort dar. Sie bescheinigt, dass beide Institutionen eine tragfähige und klar geregelte Zusammenarbeit verbindet, indem sie dazu konkrete Aussagen trifft und langfristige Ziele benennt. Mit den im Juli 2014 von Staatsministerium für Kultus herausgegebenen „Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr“ erhalten der Sächsische Bildungsplan und der Lehrplan der Grundschule ein gemeinsames Dach. Unter diesem ist die professionelle Gestaltung von Kooperationen innerhalb und zwischen Bildungsinstitutionen als Qualitätsmerkmal im Unterstützungsprozess der Kinder beschrieben und gehört zu den zentralen Entwicklungsthemen institutioneller Bildungsorte. 4.3 Auswertung der Erhebung Im Rahmen der jährlich stattfindenden Kita-Befragung im Landkreis Zwickau zu bestimmten Kerndaten der Qualitätssicherung wurde im Jahr 2014 für das Berichtsjahr 2013 eine Wiederholungsbefragung zum aktuellen Stand der Kooperation mit der Institution Grundschule durchgeführt. Die Erstbefragung zu dieser Thematik ist bereits zum Berichtsjahr 2009 erfolgt. Ziel der aktuellen Erhebung war es, Kenntnisse über die Umsetzung der Kooperation auf den Ebenen Kindergarten und Grundschule sowie Hort und Grundschule zu erhalten und einen Vergleich mit den Ergebnissen der Erhebung aus dem Berichtsjahr 2009 zu erstellen, um Entwicklungen und Tendenzen aufzuzeigen, zu analysieren und daraus resultierend Handlungsempfehlungen für alle Beteiligten ableiten zu können. An der Wiederholungsbefragung zum Thema Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule haben alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Zwickau teilgenommen (Vollerhebung). Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten- und Grundschule konnten abzüglich der 33 Horte im Landkreis Zwickau 168 Kindertageseinrichtungen befragt werden. Die Auswertung dieser Kooperationsbeziehungen wird im Gliederungspunkt 4.3.1 beleuchtet und den Ergebnissen der Erstbefragung aus dem Berichtsjahr 2009 gegenübergestellt. Zur Kooperation zwischen Hort und Grundschule wurden alle 103 Kindertageseinrichtungen befragt. Das Ergebnis der Befragung wird unter dem Gliederungspunkt 4.3.2 dargestellt. 4.3.1 Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule Abzüglich der Horteinrichtungen wurden im Berichtsjahr 2013 insgesamt 168 der 201 in den Bedarfsplan aufgenommenen Kindertageseinrichtungen zum aktuellen Stand der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule befragt. An der Erhebung nahmen alle Kindertageseinrichtungen teil. Von den befragten Einrichtungen betreuten jedoch drei im Befragungszeitraum keine Schulanfänger. Das entspricht einem Anteil von 1,8 %. Im Berichtsjahr 2009 wurden ebenfalls 168 Kindertageseinrichtungen befragt. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch von drei Einrichtungen keine Schulanfänger betreut und eine weitere Einrichtung nahm an der Befragung nicht teil. Dies entsprach einem Anteil von 2,4 %. 19 In sieben (2009: vier) der 168 Kindertageseinrichtungen wurde kein Kooperationsvertrag mit einer Grundschule abgeschlossen. Von weiteren vier Einrichtungen wurden dazu keine Angaben gemacht. Gründe waren keine oder nur sehr wenige Vorschüler und eine noch anstehende Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung. In 17 Einrichtungen wurden Kooperationsvereinbarungen mit 2 bis 3 Grundschulen angegeben. In einer Kindertageseinrichtung wurden mit 6 Grundschulen entsprechende Verträge abgeschlossen. Im Landkreis Zwickau verfügen demnach 93,5 % der Einrichtungen über eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Grundschule. In 80,9 % (2009: 89 %) wurde ein Kooperationsbeauftragter benannt, der als Verbindungsstelle zwischen den Institutionen fungiert. Diese Aufgabe übernahm überwiegend die Leiterin und bzw. oder die Erzieherin der Vorschulgruppe. Abzüglich der Einrichtungen, die keine Angaben gemacht haben, wurde in 15,5 % (2009: 8,6 %) kein Kooperationsbeauftragter festgeschrieben. 67,3 % (2009: 82 %) der befragten Einrichtungen stellen gemeinsam mit den kooperierenden Grundschulen einen terminlich untersetzten Arbeitsplan auf, der überwiegend jährlich (69%) evaluiert wurde. Bei 10,6 % erfolgte die Evaluation halbjährlich, bei 5,4 % quartalsweise. Abzüglich der Einrichtungen, die diesbezüglich keine Angaben gemacht haben, entfallen 28,6 % (2009: 16 %) auf Einrichtungen, bei denen dieses Arbeitsinstrument fehlt. Die Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen und den jeweiligen Grundschulen wird aus Sicht der Kindertageseinrichtungen unterschiedlich wahrgenommen. Die Einschätzungen reichen von sehr gut bis schwierig (vgl. Einschätzung der Zusammenarbeit 2013). Als Gründe für Unzufriedenheit wurden unter anderem ein unterschiedlicher Blick auf das Kind, ein ausbaufähiger Informationsfluss, ein mangelndes Interesse der Grundschule, ein oft einseitiges Bemühen durch die Kindertageseinrichtung sowie zu wenig Zeit genannt. Der Vergleich mit dem Ergebnis der Befragung aus dem Berichtsjahr 2009 zeigt, dass die Zusammenarbeit von den Kindertageseinrichtungen mit den jeweiligen Grundschulen annähernd unverändert wahrgenommen wird. Einschätzung der Zusammenarbeit 2009 Einschätzung der Zusammenarbeit 2013 5,4% 3,4% 55,4% 35,1% sehr gut - gut schwierig Abbildung 4 4,2% zufriedenstellend keine Angaben 2,4% 54,0% 40,2% gut-sehr gut schwierig zufriedenstellend keine Angaben Abbildung 5 Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein Qualitätsbereich im Qualitätssicherungsverfahren PädQuis – Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Der nationale Kriterienkatalog fordert im letzten Kindergartenjahr mindestens eine gemeinsame Teamsitzung der Erzieherinnen und Grundschullehrer, Unterrichtsbesuche von Erzieherinnen und Gruppenbesuche von Lehrern. Darüber hinaus sollte jedes Jahr wenigstens eine gemeinsame Fortbildung besucht werden. Die Ergebnisse der Befragung zu den Zeitintervallen der regelmäßigen Beratungen zeigen im Vergleich zur Befragung 2009 einige Veränderungen. 32,1 % (2009: 15 %) der Beratungen finden 20 jährlich, 23,2 % (33,0 %) halbjährlich statt. Der Anteil der Einrichtungen, die nur bei Bedarf Beratungen durchführten sank von 25,0 % (2009) auf 11,9 % (2013). Zeitintervalle gemeinsamer Beratungen 2009 Zeitintervalle gemeinsamer Beratungen 2013 keine Angaben gar nicht 5,4% keine Angaben 2,4% 3,6% 25,0% bei Bedarf 11,9% bei Bedarf 32,1% jährlich 17,0% quartalsweise 11,9% quartalsweise 33,0% halbjährlich 23,2% halbjährlich 15,0% jährlich monatlich 6,0% monatlich wöchentlich 6,0% wöchentlich Abbildung 6 6,0% 3,6% Abbildung 7 Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Erzieherinnen und Grundschullehrern fanden in 50 der 168 befragten Einrichtungen statt. Das entspricht einem vergleichsweise geringen Anteil von 29,7% (2009: 34,0 %). Haupthemmnisse sind aus Sicht der Kindertageseinrichtungen die unterschiedlichen Arbeitszeiten in Kindertagesstätte und Schule sowie fehlende zeitliche Ressourcen. Lernen beginnt mit der Geburt. Kinder sind kompetente Wesen, die von sich aus aktiv sind, ihre Erfahrungen organisieren und auf ihre Umwelt interaktiv einwirken, mit dem Anliegen diese immer besser zu kontrollieren und dadurch Handlungsfähigkeit zu erlangen. Der gesetzlich festgeschriebene Bildungs- und Erziehungsauftrag umfasst jede Altersgruppe. Dem letzten Kindergartenjahr kommt als Schnittstelle von Kindertageseinrichtung und Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Nach dem SächsKitaG wird im letzten Kindergartenjahr vorrangig der Förderung und Ausprägung sprachlicher Kompetenzen, der Grob- und Feinmotorik, der Wahrnehmungsförderung und der Sinnesschulung Aufmerksamkeit geschenkt. In den folgenden Grafiken sind die Ergebnisse der Befragungen aus den Berichtsjahren 2009 und 2013 zur Frage nach der Durchführung dieser intensiven Schulvorbereitung dargestellt. Schulvorbereitung im letzten Kiga-Jahr 2013 17,9% Schulvorbereitung im letzten Kiga-Jahr 2009 4,2% 3,0% 1,8% 4,2% 2,4% 75,0% 91,6% ja, ohne Einschränkung nein, läuft immer Abbildung 8 teilweise keine Angaben ja, ohne Einschränkung nein, läuft immer teilweise keine Angaben Abbildung 9 Im Berichtsjahr 2013 fand in 75 % aller Einrichtungen im letzten Kindergartenjahr eine intensive Schulvorbereitung statt. Als Beispiele wurden Vorschulclubs mit speziellen Angeboten einmal pro Woche sowie Vorschulgruppen genannt. 2009 waren es noch 91,6 %. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Kindertageseinrichtungen, in denen Schulvorbereitung immer stattfindet von 4,2% auf 17,9 % gestiegen. Hier zeigt sich ein geändertes Verständnis von Schulvorbereitung. Der Anteil 21 der Einrichtungen, in denen eine intensive Schulvorbereitung im letzten Kindergartenjahr nur teilweise durchgeführt wurde, ist von 1,8 % im Jahr 2009 auf 4,2 % gestiegen. Als Grund wurden hier in 60 % der Fälle personelle Probleme und in 40 % organisatorische Probleme benannt. Kooperation von Kindergarten und Grundschule schließt explizit die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ein. Sie sind über die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit im Rahmen des Entwicklungsprozesses ihrer Kinder mit einzubeziehen und umfänglich zu informieren. Aufgabe der Erzieherinnen ist es, eine vertrauensvolle Kooperation mit den Eltern im Hinblick auf den Übergang von Kindergarten zur Grundschule herzustellen und die Eltern in ihrer Rolle als Begleiter ihres Kindes zu stärken. Die Beteiligung der Eltern kann dabei in verschiedenen Formen wie der Beteiligung über gewählte Elternvertreter (19,6%), die Teilnahme an Beratungen (12,5%) oder Informationen an die Eltern (78,6 %) stattfinden. Als häufigste Formen der Information an die Eltern wurde der Elternabend benannt, der teilweise auch als gemeinsamer Elternabend der beiden Institutionen Kindertageseinrichtung und Grundschule erfolgt. In 21 der befragten Einrichtungen findet nach eigenen Angaben keine Form der Elternbeteiligung statt. Im Vergleich zur Erhebung im Berichtsjahr 2009 entspricht dies einem Zuwachs von knapp 12 Prozentpunkten. Formen der Elternbeteiligung 2009 Formen der Elternbeteiligung 2013 4,8% keine Angaben andere Formen keine Angaben 0,6% 10,0% andere Formen 13,1% keine Zusammenarbeit 2,4% keine Zusammenarbeit 1,2% 93,0% 78,6% Information der Eltern 12,5% Teilnahme an Beratungen 25,0% Teilnahme an Beratungen 19,6% gewählte Elternvertreter Information der Eltern 33,0% gewählte Elternvertreter Abbildung 10 Abbildung 11 Die Frage nach ausreichenden Kontakten zwischen den Schulanfängern und deren zukünftigen Lehrern wurden wie folgt beantwortet: Kontakte Schulanfänger und Lehrer 2013 8,9% Kontakte Schulanfänger und Lehrer 2009 3,0% 8,3% 2,4% 56,5% 64,2% 25,1% 31,5% ja Abbildung 12 teilweise nein keine Angaben ja teilweise nein keine Angaben Abbildung 13 56,5 % der Einrichtungen schätzen ein, dass es ausreichende Kontakte im Berichtsjahr 2013 gab. Für 31,5 % gelang das nur teilweise. Knapp 9 % der befragten Kindertageseinrichtungen beantworteten die Frage mit „nein“. Ein häufig genannter Grund dafür war die Tatsache, dass die 22 Klassenlehrer erst spät feststehen und die Kontakte vorerst nur mit der Beratungslehrerin erfolgten. In 114 Einrichtungen hatten die Kinder im letzten Kindergartenjahr ausreichend Gelegenheit ihre zukünftige Grundschule kennenzulernen. Die Kinder nutzten dafür Schnuppernachmittage, Schulrundgänge oder besuchten die Unterrichtsstunde der 1. Klassen. Vorschulaktivitäten fanden dabei in den zukünftigen Klassenzimmern in der kooperierenden Grundschule statt. In 39 Einrichtungen waren die Möglichkeiten nur teilweise und in 8 Einrichtungen nicht gegeben. Die folgenden Grafiken geben Aufschluss darüber, ob und inwieweit die Schulanfänger Gelegenheiten hatten, den Schulalltag kennenzulernen. Besuche der Grundschule 2009 Besuche der Grundschule 2013 4,8% 4,2% 2,4% 67,9% 23,2% ja Abbildung 14 4.3.2 teilweise nein 2,4% 25,1% 70,1% ja keine Angaben teilweise nein keine Angaben Abbildung 15 Kooperation zwischen Hort und Grundschule Anders als bei der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule steht hier nicht die Schulvorbereitung und der damit einhergehende optimierte Übergang im Fokus der gemeinsamen Bemühungen, sondern die Förderung einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung über die Grenzen der beiden Institutionen hinaus. Schule und Hort tragen im Zusammenwirken mit den Eltern die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder. Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und Hort zu entwickeln und zu stärken, ist daher ein wichtiges Anliegen. Während Kinder zum Besuch der Schule verpflichtet sind, steht der Hort als verlässliches, fakultatives Betreuungsangebot zur Verfügung. Horte haben nach dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) einen eigenständigen, alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsauftrag zu erfüllen. Die Kooperation der Einrichtungen ist mit dem Blick auf die gesellschaftlichen Anforderungen an das Bildungssystem wichtiger denn je. Das Schulgesetz des Freistaates Sachsen und das Sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen bilden dafür den rechtlichen Rahmen. Es geht vor allem darum, die Förderung der Persönlichkeit des Kindes zu unterstützen. Neben der Vermittlung curricularer Inhalte muss die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder in den Fokus rücken. Die Beteiligten tragen die Verantwortung, ihre Professionalität zum Wohl der Kinder einzusetzen, denn es sind dieselben Kinder, die die Schule und anschließend den Hort besuchen. In 103 (2009: 110) der 201 Kindertageseinrichtungen unseres Landkreises wurden im Berichtsjahr 2013 Kinder im Hortbereich betreut. 23 Ein Teil der Grundschulen unseres Landkreises bietet Ganztagsangebote im Rahmen ihrer pädagogischen Gesamtkonzeption an. Eine Schule mit Ganztagsangeboten ist gem. § 2 S. 2 der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) eine Schule, an der an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, ein Mittagessen bereitgestellt wird und die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem engen konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Von den 103 befragten Horten im Landkreis Zwickau arbeiten 55 Horte mit mindestens einer Grundschule zusammen, die Ganztagesangebote unterbreitet. Im Berichtsjahr 2009 wurden 110 Horte zu dieser Thematik befragt. Zum damaligen Zeitpunkt arbeiteten 70 Horte mit mindestens einer Grundschule zusammen, die Ganztagsangebote unterbreitet. Eine wichtige Voraussetzung für fundierte Kooperation zwischen Hort und Grundschule bildet dabei der Kooperationsvertrag als schriftliche Vereinbarung der beiden Institutionen. Kooperationsverträge sollen aber auch unabhängig davon, ob in der betreffenden Grundschule Ganztagesangebote vorgehalten werden, die gemeinsame Arbeitsgrundlage darstellen. 84,5 % (2009: 71 %) der befragten Horte haben einen Kooperationsvertrag mit mindestens einer Grundschule abgeschlossen, abzüglich 7,8 % (2009: 7,3 %) der Einrichtungen, die dazu keine Angaben gemacht haben, verbleiben 15,5 % (2009: 21,7 %), bei denen zwar kooperativ gearbeitet, aber hierzu keine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden ist. 60,2 % aller Horte haben einen Kooperationsbeauftragten benannt. Im Rahmen der KitaBefragung 2009 waren es mit 63,8 % unwesentlich mehr Einrichtungen, die einen Kooperationsbeauftragten in ihrer Einrichtung hatten, der sich als Ansprechpartner und Vermittler für die an Kooperation Beteiligten versteht. Die Qualität der Zusammenarbeit zwischen der eigenen Einrichtung und der Grundschule wurde durch die befragten Horte sehr unterschiedlich wahrgenommen. Der Anteil der Horte, der die Zusammenarbeit als schwierig bewertete, lag im Berichtsjahr 2013 bei 10,7 %. Keine Angaben dazu machten 13,6 % der befragten Einrichtungen. Als Gründe für die Unzufriedenheit wurden genannt der ungenügende Informationsfluss, die geringe Beachtung des Hortes, schulische Interessen stehen überwiegend im Fokus und die Zusammenarbeit geht primär vom Hort aus. Der Vergleich mit der Befragung zum Berichtsjahr 2009 zeigt eine weitere Verstärkung dieser Einschätzung. Einschätzung der Zusammenarbeit 2009 Einschätzung der Zusammenarbeit 2013 13,6% 7,3% 37,9% 4,5% 45,1% 10,7% 43,1% 38,9% gut-sehr gut schwierig Abbildung 16 24 zufriedenstellend keine Angaben gut-sehr gut schwierig Abbildung 17 zufriedenstellend keine Angaben Veränderungen zur Befragung im Berichtsjahr 2009 gab es bei der Frage nach den Zeitintervallen für regelmäßige Beratungen zwischen Hort und Grundschule. Die Ergebnisse der jeweiligen Erhebungen werden in den nachfolgenden Grafiken widergespiegelt. Zeitintervalle gemeinsame Beratungen 2013 Zeitintervalle gemeinsamer Beratungen 2009 5,8% keine Beratung 13,6% keine Angaben 31,1% bei Bedarf 10,7% jährlich monatlich 46,0% bei Bedarf 5,5% 9,1% 14,9% quartalsweise 6,8% 11,4% monatlich 11,7% wöchentlich keine Angaben halbjährlich 5,8% quartalsweise 6,4% 4,5% jährlich 14,6% halbjährlich keine Beratung 10,2% wöchentlich Abbildung 18 Abbildung 19 Der Anteil der Horte, die Beratungen mit ihrer kooperierenden Grundschule nur bei Bedarf durchführten, sank von 46,0 % (2009) auf 31,1 % (2013). Zugenommen haben hingegen die jährlichen und halbjährlichen Beratungen zwischen den beiden Institutionen. Die Frage nach der gleichberechtigten Teilhabe bei der Erstellung der Kooperationsvereinbarung beantworteten 58 Horte mit „ja“ und 20 mit „nein“. Keine Angaben dazu machten 25 Einrichtungen. Das kooperative Miteinander auf Augenhöhe fand bisher nur in zirka der Hälfte der Horte statt. Einen terminlich untersetzten Arbeitsplan stellten 56,3 % (2009: 52,8 %) der Horte mit ihren Kooperationspartnern auf. 30,1 % (2009: 41,8 %) besaßen hingegen keinen Arbeitsplan. Weitere 13,6 % (2009: 5,4 %) der Horte machten dazu keine Angaben. Die Durchführung institutionsübergreifender Fortbildungsveranstaltungen ist mit einem Anteil von 35,0 % (2009: 32,6 %) im Berichtsjahr 2013 weiterhin ausbaufähig. 16,5 % (2009: 5,4 %) der Horte machten hierzu keine Angaben, sodass ein Anteil von immerhin 48,5 % (2009: 62,0 %) die Horte ausmacht, die keine gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt haben. Wie bereits erwähnt ist die Beteiligung der Eltern im Rahmen der Erziehungspartnerschaft von wesentlicher Bedeutung. Wenn wir die Ergebnisse der Befragung betrachten, sind hier noch erhebliche Ressourcen vorhanden. 13,6 % (2009: 0,9 %) der Einrichtungen beteiligen nach eigenen Aussagen die Eltern nicht innerhalb der Kooperationsvereinbarung. Ein sehr hoher Anteil von 21,4 % der Horte machte diesbezüglich keine Angaben. Formen der Elternbeteiligung 2013 13,6% gar nicht 1,9% 56,3% Elterninformation Teilnahme an Beratungen gewählter Elternvertreter Abbildung 20 20,0% keine Angaben 21,4% keine Angaben andere Formen Formen der Elternbeteiligung 2009 gar nicht 0,9% in Planung 0,9% andere Formen 8,2% 75,0% Elterninformat… 19,4% Teilnahme an… 41,7% gewählter… 22,0% 39,0% Abbildung 21 25 In unserem Landkreis bieten 44 von 61 Grundschulen Ganztagsangebote als unterrichtsergänzende Bildungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote an. Grundsätzlich werden hinsichtlich der Verbindlichkeit der Teilnahme der Schüler am Ganztagsangebot die voll gebundene Form, die teilweise gebundene und die offene Form unterschieden, wobei laut wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation durch die Technische Universität Dresden die letztgenannte Organisationsform von den Eltern favorisiert und auch vorwiegend angewandt wird. Dabei obliegt ausschließlich den Familien die Entscheidung über die Teilnahme an Ganztagsangeboten. Im Landkreis Zwickau bieten von den Grundschulen mit Ganztagsangeboten 29 die offene Form, 11 die teilweise gebundene und sogar vier die voll gebundene Form an. Die Ganztagsangebote können unterschiedliche Ziele verfolgen und insofern inhaltlich sehr differenziert ausgestaltet sein. Unterschieden werden Angebote zur unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung sowie freizeitpädagogische Angebote. Im Berichtsjahr 2009 arbeiteten 73 Horte mit Grundschulen, die Ganztagsangebote vorhielten, zusammen. 2013 waren es im Landkreis Zwickau noch 55 Einrichtungen. Weitere 39 Horte gaben an, dass die Grundschule bzw. Grundschulen in ihrem Schulbezirk keine Ganztagsangebote anbieten und weitere 9 machten dazu keine Angaben. Von den 55 Horten, die mit mindestens einer Grundschule mit Ganztagsangeboten zusammenarbeiten, gestalteten im Berichtsjahr 2013 mehr als die Hälfte Ganztagsangebote in ihrer Zuständigkeit aus. Diese Angebote umfassten sowohl die unterrichtsergänzende leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung als auch den freizeitpädagogischen Bereich, wobei Angebote im freizeitpädagogischen Bereich dominierten. Grundlage für die Arbeit der Grundschule im Ganztag ist das pädagogische Ganztagskonzept, das in regelmäßigen Abständen evaluiert werden sollte. Auf der Grundlage der Fachempfehlung „Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ des Staatsministeriums für Kultus sollten an der Erstellung des Konzeptes Lehrer, Eltern und Schüler beteiligt sein. Darüber hinaus trägt die Einbeziehung von Kooperationspartnern dazu bei, breite Akzeptanz und Unterstützung bei der Umsetzung des Konzeptes sowie eine höhere Wirksamkeit und Zufriedenheit mit dem Ganztagsangebot zu erlangen. Auf der Grundlage der Befragung zum Berichtsjahr 2013 wurden von den 37 Horten, die Ganztagsangebote in ihrer Zuständigkeit ausgestalteten, 25 bei der Konzeptionserstellung und Evaluierung beteiligt. Sieben Einrichtungen gaben an, Angebote in eigener Zuständigkeit im Ganztag der Schule anzubieten, aber nicht in die Konzeptionserstellung einbezogen zu werden. Weitere fünf Einrichtungen machten dazu keine Angaben. Bestandteil der Befragung zum Berichtsjahr 2013 waren zudem Fragen zur Erteilung und Erledigung von Hausaufgaben. Ein Vergleich zum Berichtsjahr 2009 ist hier nicht möglich, da auf der Grundlage dieser Erhebung der Fragenkomplex nachträglich aufgenommen wurde. Von Interesse war hierbei zunächst die Frage, in wessen Verantwortung die Erledigung der Hausaufgaben liegt. Dazu waren folgende Antwortmöglichkeiten vorgegeben, deren Gewichtung die nebenstehende Grafik zeigt. Demnach schätzen 40,8 % der 103 befragten Horte ein, dass sie die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Hausaufgabenerledigung haben. Verantwortung Hausaufgabenerledigung andere keine Angaben Sache der Eltern Hort und Grundschule Hort Abbildung 22 26 7,8% 13,6% 13,6% 24,3% 40,8% Kontrolle der Hausaufgaben durch den Hort 12,6% keine Angaben gar nicht 1,0% Vollständigkeit/Saub erkeit 26,2% Richtigkeit/Vollständ igkeit/Sauerkeit Richtigkeit 30,1% 6,8% nur die Erledigung 23,3% Darüber hinaus wurde gefragt, ob die Hausaufgaben durch den Hort kontrolliert werden und in welchem Umfang dies geschieht. Auch hierzu waren verschiedenen Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Von den 103 befragten Horten kontrollieren insgesamt 38 die Hausaufgaben auf Richtigkeit und 58 Einrichtungen zusätzlich oder ausschließlich die Vollständigkeit und Sauberkeit. Nur eine der befragten Einrichtungen kontrolliert grundsätzlich keine Hausaufgaben. Abbildung 23 Da der Hort i. d. R. bei der Erledigung der Hausaufgaben beteiligt ist, wurde nach dem Einfluss des Hortes auf die Auswahl und Menge der Hausaufgaben gefragt. Die Einschätzung der befragten Einrichtungen bildet die nebenstehende Grafik ab. Hier zeigt sich, dass die Institution Hort Einfluss auf die Art und die Menge der Hausaufgaben nehmen kann. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Intensität der Einflussnahme. Einfluss auf Hausaufgaben 14,6% keine Angaben 26,2% nein, gar nicht 25,2% eher weniger 22,3% unterschiedlich 11,7% ja, ist erwünscht Abbildung 24 4.4 Schlussfolgerungen Ausgehend von der grundlegenden Erkenntnis der Erstbefragung zum Berichtsjahr 2009, dass beide Institutionen – Jugendhilfe und Schule – zur Förderung und Entwicklung aller Kinder institutionsübergreifend weiter zusammengeführt werden müssen, wurden in den vergangenen Jahren seitens des Landkreises Zwickau im Bereich der Jugendhilfe verschiedene Unterstützungsangebote unterbereitet. Durch das Kompetenzzentrum Eubios wurden kontinuierlich Fortbildungen zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule angeboten. Des Weiteren beschäftigte sich das 3. Symposium des Kompetenzzentrums für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege inhaltlich mit dem Thema: „Meine Kinder, deine Kinder – haben wir nur ein Kommunikationsproblem? – Chancen und Wege der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule“. Darüber hinaus wurden durch die Kita-Fachberatung des Landkreises Zwickau die Kooperationsbeziehungen in den regelmäßig stattfindenden Leiterberatungen sowie in den etablierten Qualitätszirkeln PädQuis und QUAST eingehend thematisiert. Die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist zudem fortwährend thematischer Bestandteil des jährlich stattfindenden Jugendhilfetages. Die Auswertung der Wiederholungsbefragung zur Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule zum Berichtsjahr 2013 zeigt, das im Landkreis Zwickau Kooperationsbeziehungen zwischen den beiden Institutionen bestehen und diese von den Kindertageseinrichtungen auch als erforderlich erachtet werden. Auch die Zufriedenheit hinsichtlich der Qualität der bestehenden Kooperationsbeziehungen zwischen Kindergarten und Hort sowie Hort und Grundschule wird 27 überwiegend positiv eingeschätzt. Im Vergleich zur 2009 durchgeführten Erhebung in den Kindertageseinrichtungen zeigen sich jedoch keine qualitativen Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule sowie Hort und Grundschule. Im Ergebnis der im Berichtsjahr 2009 und 2013 durchgeführten Erhebungen zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule im Landkreis Zwickau stellen wir folgende Veränderungen fest: • • • • • • • Kooperationsverträge sind in nahezu allen Kindertageseinrichtungen vorhanden Rückgang der Einrichtungen mit einem benannten Kooperationsbeauftragten als Verbindungstelle zwischen den Institutionen Arbeitsinstrument eines zeitlich untersetzten Arbeitsplanes kommt seltener zur Anwendung gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit Lehrern/-innen im Primarbereich finden nur in ca. 30 % der Einrichtungen statt Anteil an Kindertageseinrichtungen in denen keine Elternbeteiligung erfolgt hat zugenommen gemeinsame Beratungen zwischen den Institutionen werden im Vergeich zur Erstbefragung in längeren Zeitintervallen durchgeführt ausreichend Kontakte zwischen den Kindern im letzten Kindergartenjahr und dem/der zuküftigen Lehrer/-in gibt es nach Einschätzung der Kindertageseinrichtungen nur in ca. der Hälfte der Kindertageseinrichtungen Im Ergebnis der im Berichtsjahr 2009 und 2013 durchgeführten Erhebungen zur Kooperation von Hort und Grundschule im Landkreis Zwickau stellen wir folgende Veränderungen fest: • • • Zunahme der Horte mit mindestens einer Kooperationsvereinbarung leichter Rückgang der Einrichtungen mit einem benannten Kooperationsbeauftragten als Verbindungstelle zwischen den Institutionen Anteil an Horten in denen keine Elternbeteiligung erfolgt ist gestiegen Auf der Grundlage der o. g. Ergebnisse werden zur inhaltlichen und qualitativen Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule seitens des Landkreises Zwickau folgende Handlungsfelder gesehen: Ziele auf formaler Ebene Ziele auf inhaltlicher Ebene HAUPTZIEL Aufbau von beständigen und verlässlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen NAHZIEL Evaluierung der bestehenden Kooperationsbeziehungen - 28 bisherige Verfahrensweisen auf Umsetzbarkeit und Wirksamkeit prüfen ggf. Neuausrichtung von Arbeitsstrukturen und fachlichen Inhalten gemeinsame Erarbeitung abgestimmter Handlungsschritte Erarbeitung von Qualitätsstandards (fachliche Empfehlungen/Kriterien) Neuausrichtung der Zielstellung anhand bewerteter Ergebnisse HANDLUNGSSCHRITTE Entwicklung und Stärkung von Kommunikationsstrukturen - Etablierung eines gemeinsamen Verständnisses - Weitere Herausforderungen - Informations- und Erfahrungsaustausch, Kontaktpflege Gestaltung zielgerichteter Dialoge zwischen Beteiligten niedrigschwellige Beteiligungsformen Grundwissen zu Arbeitsinhalten und – strukturen des Kooperationspartners gegenseitige Kenntnis handlungsleitender Gesetzgebungen regelmäßige Möglichkeit des fachlichen Austausches koordinierte Gestaltung von Übergängen abgestimmte Inhalte zu Fort- und Weiterbildung transportieren von Arbeitsergebnissen und Zielen Kommunikation in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Ebenen Beteiligungsprozesse Unterstützung bei Umsetzungsprozessen Entsprechend der vorliegenden Praxisreflexion werden der Bedarf und die Notwendigkeit abgeleitet, sich mit der Thematik - Kommunikations- und Vernetzungsprozesse - weiterhin spezifisch und tiefgründig auseinanderzusetzen, dabei liegt der Schwerpunkt in der Aktivierung und Intensivierung der bereits praktizierten Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen. Die vorgenannten Handlungsschritte stellen aus unserer Sicht eine Arbeitsgrundlage dar, den Prozess, unter Mitwirkung aller Beteiligten, effektiver und effizienter zu gestalten. Gleichlaufend dazu steht die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen/Kriterien/ Handlungsschritten im Mittelpunkt, um die Kooperationsbeziehungen zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule qualitativ zu stärken und auszubauen. 29