3 / sept. 2008 - RESPE©T COPYRIGHTS

Transcription

3 / sept. 2008 - RESPE©T COPYRIGHTS
3/sept.2008
3/sept.2008
Gemeinsamer Newsletter der Zukunft Kino Marketing GmbH und der GVU
Inhalt
„Im Gespräch mit …“
…
Randolph Vogt, Geschäftsführer der MPLC Filmlizenzierung GmbH
„RESPE©T COPYRIGHTS“ aktuell
Neues Angebot von RESPE©T COPYRIGHTS für Eltern
Trends aus der AfD-Studie für das erste Halbjahr 2008 RESPE©T COPYRIGHTS und GVU erfolgreich auf der Games Convention „Raubkopierer sind Verbrecher“ aktuell
Kampagne sorgte mit neuer Promotion-Aktion für Aufsehen News der GVU
Daddeln für lau? – Games zunehmend Opfer von Raubkopierern Kriminelle Intensivtäter in Tauschbörsen
News aus der Filmwirtschaft
EliteTorrent-Admin muss 18 Monate ins Gefängnis
Sony feilt an flexiblem DRM-Standard für Videos
YouTube: Werbung in „illegalen“ Videoclips
Urheberrecht aktuell
Was das neue Raubkopie-Gesetz für die Nutzer bedeutet
Erste zivilrechtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt
Provider stärker einbinden – der „deutsche Weg“
Kein Freifahrschein für Raubkopierer
Blick über den Tellerrand
Britische Spielefirmen gehen gegen 25.000 Tauschbörsenbenutzer vor
England: Neue Studie untersucht Downloadverhalten
SKURRILES
Frau kaufte Originale und brachte Raubkopien zum Umtausch zurück
PERSONALMELDUNG
Matthias Leonardy neuer Geschäftsführer der GVU
TERMINE
SchulKinoWochen: „RESPE©T COPYRIGHTS“ bietet Lehrer-Workshops an
Jeder ist ein Original! – Oder: Urheberrecht im Internet
IMPRESSUM
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Im Gespräch mit …
Wussten Sie schon?
Jeder Vorführungsort für nichtgewerbliche
Filmvorführungen benötigt eine Lizenz ungeachtet dessen, wer der Besitzer des Videos/der DVD ist.
Eine Lizenz ist für kommerzielle und gemeinnützige Einrichtungen erforderlich.
Für nichtgewerbliche Filmvorführungen darf kein Eintrittsgeld erhoben werden.
Eine Lizenz deckt keine Filme ab, die von einer Fernsehübertragung bei öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendern aufgezeichnet wurden.
Eine Lizenz berechtigt Sie nicht, für bestimmte Titel Werbung zu machen („Außenwerbeverbot“).
Randolph Vogt
Geschäftsführer der MPLC Filmlizenzierung GmbH
Die MPLC (Motion Pictures Licensing Company) vergibt im Auftrag vieler Rechteinhaber
Lizenzen für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Filmen. Welche Unternehmen
sind davon betroffen?
Das Spektrum unserer Lizenznehmer ist sehr breit gefächert. Zu unseren Kunden gehören z. B. die Bundeswehr, die ihre In- und Auslandsstandorte mit der MPLC Schirmlizenz ausstattet,
das Bundesumweltministerium, das Lizenzen an einzelnen Titeln erwirbt und sie Einrichtungen
der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung stellt, und verschiedene Fraktionen des
Deutschen Bundestages, die Lizenzen für ihre Kreis-, Land- und Jugendverbände erwerben.
Aber auch Fußballvereine oder Privatpersonen benötigen Lizenzen, um beispielsweise im
Rahmen eines Straßenfestes öffentliche nichtgewerbliche Filmvorführungen veranstalten zu
können. Darüber hinaus erwerben auch führende Großunternehmen Lizenzen für Mitarbeiterschulungen. Des Weiteren zählen Busunternehmen, Senioren-Residenzen, Krankenhäuser,
Justizvollzugsanstalten und Geschäfte mit Kinderecken zu unseren Kunden.
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Mit welchen Maßnahmen machen Sie betroffene Unternehmen auf die Notwendigkeit eines
Lizenzerwerbs aufmerksam?
Bevor wir persönlich mit einem Unternehmen in Kontakt treten, informieren wir es via Post
oder E-Mail über das geltende deutsche Urheberrecht und die juristischen Konsequenzen der
DVD-/VHS-Nutzung, wenn man über keine gültige Vorführlizenz verfügt. Hier sind wir froh und
dankbar, dass es Kampagnen wie RESPE©T COPYRIGHTS gibt, die durch ihre Aufklärungsarbeit Verständnis in der breiten Öffentlichkeit schaffen. Da der Urheberrechtsschutz ein Grundpfeiler unserer Firmenphilosophie ist, beteiligen wir uns gerne an der Aufklärungsarbeit.
Wie reagieren Unternehmen/öffentliche Einrichtungen auf Ihr Angebot?
Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich. Manche Unternehmen reagieren verständnislos, da
sie meinen, wer GEZ- und GEMA-Gebühren zahlt, hat seine Pflicht und Schuldigkeit getan und
muss nun nicht auch noch für DVD/VHS-Lizenzen bezahlen. Außerdem hören wir auch oft, dass
die Studios schon genug Geld verdienen würden. Die meisten Unternehmen reagieren jedoch
verständnisvoll und informieren sich über unsere Modalitäten, da sie nichts Unrechtes tun und
nicht gegen bestehendes Gesetz verstoßen möchten. Oft wissen Unternehmen auch gar nicht,
dass sie für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen von Filmen eine entsprechende Lizenz benötigen. Dies zeigt uns, wie hoch der Aufklärungsbedarf ist. Daher planen wir eine
intensive Pressearbeit, um die Botschaft „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ über unterschiedliche Medien möglichst breit zu kommunizieren.
Wie läuft die Lizenzvergabe ab?
Wenn ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Organisation direkt auf uns zukommt und sich
über die Möglichkeiten des Lizenzerwerbs informieren will, weisen wir zuerst auf die nötigen
Rahmenbedingungen hin, die bei einer nichtgewerblichen Filmvorführung zu beachten sind.
Zum Beispiel besteht ein generelles Außenwerbeverbot und für die Vorführung des lizenzierten
Films darf kein Eintritt erhoben werden. (Open-Air-Veranstaltungen können durch uns nicht
betreut werden – hier verweisen wir Unternehmen an den VdF. Dort kann der Status eines
Open-Air-Kinos beantragt werden.)
Um einem Kunden die nötige Lizenz zu erteilen, prüfen wir zunächst, ob es sich bei dem gewünschten Titel um einen Film unserer Lizenzgeber handelt. Sollte dies nicht der Fall sein,
teilen wir dem Unternehmen den Namen des Rechteinhabers und einen Kontakt mit, an den
es sich wenden kann. Außerdem weisen wir dann auch auf die GEMA hin. Erfolgt die erste
Kontaktaufnahme über uns, so schicken wir Unternehmen im ersten Schritt ein Informationsschreiben per E-Mail oder Post. In einem nächsten Schritt nehmen wir telefonisch Kontakt mit
den entsprechenden Firmen und Organisationen auf, um eventuelle Fragen zu klären und ein
konkretes Angebot zu erarbeiten. Innerhalb weniger Tage erhält der Kunde von uns eine kostenpflichtige Vorführerlaubnis mit einer Lizenzlaufzeit.
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Wie bereits erwähnt, setzen wir auf Information und Einsicht. Sollte dies aber nicht genügen,
werden wir nicht davor zurückschrecken, die Ansprüche unserer Lizenzgeber bis in die letzte
Instanz juristisch durchzusetzen und die uns durch das Urheberrecht/denGesetzgeber an die
Hand gegebenen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Was ist eine MPLC Schirmlizenz?
Die MPLC Schirmlizenz deckt die nichtgewerbliche Vorführung von Filmen ab. Sie gewährt die
Nutzung aller Filme von Studios und Produzenten, die mit MPLC zusammenarbeiten, an einem
bestimmten Ort. Die Laufzeit der MPLC Schirmlizenz beträgt ein Jahr.
In der nächsten Ausgabe lesen Sie:
100 Tage GVU: Bilanz und Ausblick des neuen Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy – ein Interview.
RESPE©T COPYRIGHTS aktuell
Neues Angebot von RESPE©T COPYRIGHTS für Eltern
8. September 2008
Die Initiative RESPE©T COPYRIGHTS hat ihr Angebot erweitert: Unter www.respectcopyrights.de
finden nun auch Eltern ein umfangreiches und kostenloses Informationsangebot zum Thema
Urheberrecht. Kinder gehen heute bereits in einem frühen Alter mit Computern und dem Internet um und können dabei auch mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Am häufigsten kommen
dabei Verletzungen des Urheberrechts vor, für die Eltern haftbar gemacht werden können.
Hier setzt das neue Angebot von RESPE©T COPYRIGHTS an: Es beinhaltet neben den wichtigsten Informationen zum Urheberrecht auch Tipps und Argumente für Eltern, die ihre Kinder
über den Wert und Schutz des geistigen Eigentums aufklären möchten.
Quelle: http://www.respectcopyrights.de/index.php?id=138 Trends aus der AfD-Studie für das erste Halbjahr 2008
3. September 2008
Alljährlich entstehen der Filmwirtschaft allein in Deutschland mehrere Hundert Millionen Euro
Schaden durch das illegale Kopieren und Verbreiten von Filmen. Rund 90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen finden heute im Internet statt oder haben dort ihren Ausgangspunkt.
So ergab die von der Zukunft Kino Marketing GmbH aktuell bei der Firma P4M in Auftrag gegebene „Available for Download (AfD)“-Studie für das erste Halbjahr 2008, dass mehr als die
Hälfte (52 Prozent) aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen Kinos gestarteten Filme illegal im Internet verfügbar waren (Jan. bis Dez. 2007: 54 Prozent). Im Schnitt tauchten die
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Raubkopien im ersten Halbjahr 2008 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf – eine deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen der AfD-Studie für das Jahr 2007. Damals waren die
von Januar bis Dezember 2007 gestarteten Filme bereits 1,3 Tage vor Kinostart illegal online
verfügbar. Laut den aktuellen Halbjahreszahlen wiesen von den ersten Releases im Jahr 2008 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqualität auf.
Diese Zahlen sind Grund genug, weiterhin intensiv mit Aufklärung, technischen Verfahren und
Aktionen auf die massenhafte illegale Verbreitung von Filmkopien aufmerksam zu machen.
Quelle: http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=86
RESPE©T COPYRIGHTS und GVU erfolgreich auf der Games Convention
20. bis 24. August 2008 Mobiles Promotion-Team auf der Games Convention
Bereits zum zweiten Mal in Folge war die Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS mit der GVU vom
20. bis 24. August auf der Games Convention in Leipzig vertreten. Interessierte Gamer konnten
sich am gemeinsamen Infostand über die Do’s und Don’ts beim Kopieren und Downloaden
urheberrechtlich geschützter Inhalte informieren und sich an der Fotowand von RESPE©T
COPYRIGHTS als schlechte Kopie ablichten lassen. Zudem machte ein mobiles PromotionTeam unter dem Motto „Raubkopierer können sich nicht verstecken – auch nicht im Internet“
auf die Raubkopier-Problematik aufmerksam.
Lesen Sie hier einen ausführlichen Nachbericht zur Games Convention:
Als ebenso informiert wie interessiert erwiesen sich die zahlreichen Besucher am Gemeinschaftsstand von RESPE©T COPYRIGHTS und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) auf der diesjährigen Games Convention. In Halle 5 trafen sie vom
20. bis 24. August Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, sowie
Christine Ehlers, PR-Verantwortliche der GVU. Mit ihnen diskutierten sie zu vielfältigen Fragen
rund um das Thema Urheberrechtsschutz in Film- und Entertainment-Software-Wirtschaft.
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Altbekannte und neue Gesichter
Neben „Stammgästen“, die schon 2007 stundenlang mit den beiden Standbetreibern sprachen,
suchten andere Messebesucher vom Teenager- bis ins Rentenalter erstmals den Kontakt. Weitere wurden unter anderem durch die originelle Standaktion erreicht. So luden Fotowände
mit den beiden aktuellen Kampagnen-Motiven von RESPE©T COPYRIGHTS – Parodien auf die
Filmplakate von „Keinohrhasen“ und „Fluch der Karibik“ – viele Gamer dazu ein, sich selber
einmal als schlechte Kopie ihres Filmhelden ablichten zu lassen. Daneben erwies sich auch das
Roll-up mit dem GVU-Logo als beliebte Kulisse für Selbstporträts und Aufhänger für anschließende intensive Fachgespräche.
Original oder Kopie? – Standaktion
von RESPE©T COPYRIGHTS
Schutzinteresse von Film- und Gamesbranche weitgehend akzeptiert
Ein Großteil der Standbesucher zeigte insbesondere bei illegalen Onlinekopien von aktuellen Kinofilmen Verständnis für das Schutzinteresse der Filmwirtschaft. So sprachen viele die erheblichen Umsatz- und vor allem Arbeitsplatzverluste für die gesamte Branche an und äußerten ihre Ideen zu geeigneten Präventionsmaßnahmen. Jedoch standen Kopierschutztechnologien mehrfach in der Kritik. Das Argument: Derartige Technologien gefährdeten häufig die
Abspielbarkeit von Filmen und Games und böten gleichzeitig eben doch nicht sehr viel Schutz –
anders als etwa die Online-Aktivierung von Lizenzen bei Entertainment-Software.
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Den „mindestens doppelt so großen Stand von Rapidshare“, wie mehrfach formuliert wurde,
nahmen insbesondere Jugendliche immer wieder zum Anlass für Fragen und Kommentare.
Offensichtlich sind gerade sie der Meinung, dass über diese Plattform besonders viele Raubkopien den Besitzer wechseln. Dadurch entfachte Diskussionen um effektive Bekämpfungsstrategien von Raubkopiererei mittels Sharehoster-Technologien berührten nicht nur technische und rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung und Sanktionierung, sondern auch die
Frage nach Verantwortlichkeiten der Nutzer. So müsse ein mündiger Endkonsument letztlich
selbst entscheiden, ob er bei vollem Bestrafungsrisiko anderen, die ihm das illegale Kopieren
ermöglichen, quasi als unbezahlter Mitarbeiter erhebliche Gewinne einbringen wolle – lautete
vielfach das Fazit.
Zustimmung zu GVU-Strategie
Als sinnvoll und angemessen beurteilten Besucher sowie andere Aussteller das strategische
Vorgehen der GVU. Dabei war – im Gegensatz zum vergangenen Jahr – die Fokussierung auf
Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide im Regelfall bekannt. Gleiches galt für
den Aufgabenbereich der GVU. So wussten die meisten, dass die Organisation ausschließlich
für ihre Mitglieder aus den Branchen Film und Entertainment-Software tätig ist, nicht jedoch
im Bereich Musik. Eher neu war dagegen ein mehrfach bekundetes Interesse an Unterstützung der GVU-Arbeit. Zum ersten Mal fragten mehrere Games-Convention-Besucher nach der
Möglichkeit für eine GVU-Mitgliedschaft. Andere suchten Unterschriftenlisten oder Anregungen für einen eigenen, aktiven Beitrag zur Bekämpfung der Raubkopiererei. Fündig wurden sie in den Informationsmaterialien von RESPE©T COPYRIGHTS und GVU – allerdings nur
bis zum frühen Nachmittag des letzten Messetages. Denn am Sonntag gegen 15 Uhr hatte der letzte Flyer seinen Weg in die Tasche eines Messebesuchers gefunden, war
das letzte Poster von der Standwand abgelöst und einem Interessierten ausgehändigt und
jedwedes Give-away verschenkt worden.
„Raubkopierer sind Verbrecher“ aktuell
Kampagne sorgte mit neuer Promotion-Aktion für Aufsehen
3. September 2008 Auch in diesem Jahr machte die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ unter dem Motto
„Raubkopierer können sich nicht verstecken – auch nicht im Internet“ wieder mit einer neuen,
plakativen Aktion auf die Raubkopier-Problematik aufmerksam. So zogen am 3. September in Berlin auf dem Potsdamer Platz als Bäume getarnte Menschen die Blicke der Passanten auf sich. Schnell wurde deutlich: Hier stimmt etwas nicht. Klarheit schaffte der auf den Baum-kostümen gut sichtbare Schriftzug „Raubkopierer können sich nicht verstecken – 08
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auch nicht im Internet“. Mit dieser symbolischen Aktion stellte die Kampagne „Raubkopierer
sind Verbrecher“ der deutschen Filmwirtschaft klar: Egal, wie gut man versucht, sich zu tarnen – wer Raubkopien erstellt, verbreitet oder im Internet downloadet, muss damit rechnen, erwischt zu werden. Denn jeder Raubkopierer hinterlässt Spuren, über die er individuell identifizierbar ist – und das auch im vermeintlich anonymen Internet. NEWS DER GVU
Daddeln für lau? – Games zunehmend Opfer von Raubkopierern
13. August 2008
1,7 Millionen Spielkonsolen kauften die Deutschen nach Angaben des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien im ersten Halbjahr. Xbox, Playstation,
Wii & Co. stehen auch bei Raubkopierern hoch im Kurs. Dies zeigen Fälle der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU): Bereits im Frühjahr wurde ein 32-Jähriger in Bayern zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er mehrere Hundert Xboxund Playstation-2-Spiele illegal heruntergeladen hatte. Etwa 200 gebrannte Wii-Spiele mit Covern beschlagnahmten Polizisten Ende Mai bei einem anderen Verdächtigen im Raum Flensburg. „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 357 Fällen in Tateinheit mit Computerbetrug“ lautete der Schuldspruch des Amtsgerichts Augsburg Ende März
dieses Jahres. Der Angeklagte hatte einen fremden Internetanschluss gekapert und knapp
200 Gigabyte Daten heruntergeladen, darunter über 160 Xbox-Spiele und knapp 200 Games für
die Playstation 2. Hinweise auf einen gewerbsmäßigen Handel ergaben sich nicht. Trotzdem
und obwohl sich der Student vor Gericht verpflichtete, die Rechnungen für die Downloads zu
zahlen, kam eine Bewährungsstrafe nicht infrage. Denn der Täter war schon mehrfach einschlägig vorbestraft.
Unerwartet, aber nicht ungewöhnlich war der Fund der zahlreichen Wii-Raubkopien im Flensburger Fall. Den Anlass der Durchsuchung bildeten Indizien auf Mitgliedschaft in einer
Release-Gruppe mit Spezialisierung auf Film-Raubkopien. Bekannt war auch, dass der Verdächtige für Download-Kontingente auf einem FTP-Server Geld gezahlt hatte. Auf der Suche nach
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Beweisen für Upload-Tätigkeiten des Mitte 20-Jährigen stießen die Beamten am 28. Mai nicht
nur auf mehrere Rechner, Festplatten und die Raubkopien, sondern auch auf eine Wii-Konsole
und ganze drei Original-Wii-Spiele. Ob der Täter die semiprofessionell aufgemachten illegalen
Kopien weiterverbreiten wollte, ist noch nicht geklärt. Die GVU wertet die Asservate aus. Auch
die Ermittlungen zu dem Ausgangsverdacht, der Mann habe noch nicht im Handel befindliche
Kinofilme illegal beschafft und als erste auf verdeckte Internetserver eingestellt, dauern an.
Quelle: http://www.gvu.de/25_110_Daddeln_fuer_lau_Games_zunehmend_Opfer_von_Raubkopierern.htm
Kriminelle Intensivtäter in Tauschbörsen
31. Juli 2008
Dass Intensivtäter mit erheblicher krimineller Energie in P2P-Netzwerken ihr Unwesen treiben und so das illegale System mit millionenfachen Downloads erst in Schwung bringen, zeigen zwei Fälle der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU): Ein
Ersteinsteller des Films „Das Parfum“ erhielt vor einigen Monaten eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen durch das Amtsgericht Neuss. In Leipzig flog im Juli ein Intensivtäter auf, der
seit Februar 2007 mit 4,1 Terabyte ein Volumen von etwa 4.100 Filmdateien in ein BitTorrentNetzwerk hochgeladen hatte.
Im Neusser Verfahren beschlagnahmten Beamte im Jahr 2006 neben dem Rechner auch etwa
600 gebrannte Datenträger. Vor Gericht behauptete der Angeklagte nun, es handele sich um
„Privatkopien“. Dies mochte das Gericht nicht glauben. Da nur sieben Originale aufgefunden
wurden, sei es „schlechterdings nicht vorstellbar“, dass der Beschuldigte sämtliche Filme von
legalen Vorlagen kopiert habe – so die Begründung des Richters. Die Rechnerauswertungen
durch die örtliche Kreispolizei hatten zudem die Nutzung gleich mehrerer P2P-Technologien
nachgewiesen, dabei zahlreiche Indizien für rege Upload-Tätigkeiten des Rechnerinhabers
mittels BitTorrent-Technologie. Den Film „Das Parfum“ hatte der Täter vier Tage nach Kinostart hochgeladen und kurz nach Auftauchen der ersten illegalen Kopie überhaupt.
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Im zweiten Verfahren klingelten Kriminalbeamte am Freitag, 11. Juli 2008 um 8:30 Uhr auf Betreiben der örtlichen Staatsanwaltschaft an der Tür einer Leipziger Privatwohnung. Deren
Bewohner steht im dringenden Verdacht, in großem Stil illegal Film- und Gamesdateien in einem
BitTorrent-Netzwerk zur Verfügung gestellt zu haben. Die Beamten erwischten ihn auf frischer
Tat: Der Verdächtige ermöglichte bereits seit mehr als drei Stunden den illegalen Download der Filme „Der unglaubliche Hulk“, „Hancock“, „Kung Fu Panda“ sowie „The Happening“.
Insgesamt hielt der Beschuldigte knapp 1.400 Stunden lang Dateien in der Tauschbörse zum
Download bereit. In der Szene wird dies auch als „Seeden“ bezeichnet und bedeutet das Zurverfügungstellen von Raubkopien für eine breite Masse. Bis Anfang dieses Monats nutzte der
Mann dafür einen bereits am 10. Juli 2008 durch die Polizei gesicherten Hochleistungsrechner
in einem Thüringer Rechenzentrum. Auf diesen sogenannten Webseedserver – und damit in
das BitTorrent-Netzwerk – lud der Täter im August vergangenen Jahres als einer der Ersten
den vollständigen und damals aktuellen Film „Die Simpsons“, weshalb die GVU damals im
Rahmen des Projekts „FirstSeederKill“ Strafantrag stellte.
Beide aufgeführten Verfahren richten sich gegen sogenannte Facilitators und damit Tätergruppen, welche die Infrastruktur für eine massenhafte Verbreitung von Raubkopien schaffen.
Beide Täter hatten Kinofilme in P2P-Netzwerken bereitgestellt, die gerade erst im Kino starteten. Solche Raubkopierer stehen im Fokus der GVU. Mit dieser Strategie zielt die Organisation auf eine Unterbindung der illegalen Massenverbreitung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Quelle: http://www.gvu.de/25_109_Woelfe_im_Schafspelz_im_Visier_der_GVU_Erfolge_in_zwei_Verfahren_gegen_Einsteller_
von_illegalen_Filmdateien_in_BitTorrent_Netzwerke.htm
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News aus der Filmwirtschaft
EliteTorrent-Admin muss 18 Monate ins Gefängnis
10. September 2008
In den USA wurde der Administrator des BitTorrent-Trackers „EliteTorrents.org“, Daniel Dove,
zu 18 Monaten Gefängnis, 20.000 Dollar Schadenersatz und weiteren drei Jahren Bewährung
unter Aufsicht verurteilt. Laut Angaben des US-Justizministeriums hatten die Geschworenen
den 26-Jährigen im Juni der Verschwörung und schwerer Urheberrechtsverletzungen für
schuldig befunden.
Die Verurteilung von Dove sei die achte nach der von Bundesbehörden durchgeführten „Operation D-Elite“, die sich gegen Urheberrechtsverletzungen in der BitTorrent-Szene richtet. Bereits im Jahr 2005 wurden zehn Durchsuchungsbefehle gegen mutmaßliche Betreiber
von EliteTorrents.org vollstreckt und der Hauptserver vom Netz genommen. Ende 2006 hatten
sich zwei Mitstreiter von Dove schuldig bekannt und wurden zu jeweils fünf Monaten Haft und
weiterer Bewährung verurteilt. Die hohe Strafe für Dove erklärt sich aus seiner Rolle bei EliteTorrents.org – er war für die Organisation neuer Ware zuständig.
Laut Anklagevertreter hatte EliteTorrents.org zu seinen besten Zeiten über 125.000 Mitglieder.
Neben Software, Spielen und Musik seien ca. 700 Filme über den Tracker illegal verbreitet und
insgesamt eine Million Mal heruntergeladen worden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/EliteTorrents-Admin-muss-18-Monate-ins-Gefaengnis--/meldung/115756
Sony feilt an flexiblem DRM-Standard für Videos
28. August 2008
„Open Market“ heißt das neue Modell, das Sony Pictures entwickelt, um digitale Kopierschutzsysteme zu vereinheitlichen. Nach Angaben des Technikjournalisten Michael Arrington geht es
um die Entwicklung einer von allen Marktanbietern nutzbaren Lösung für die Lizenzvergabe
von Filmen. Man wolle nicht dasselbe Schicksal erleiden wie die Musikindustrie, die in den
letzten Jahren erheblich unter Druck geraten sei, das DRM (Digitales Rechte-Management)
ganz abzuschaffen. Mit ihrer neuen Initiative versucht Sony Pictures, einer Zersplitterung des
digitalen Marktes durch viele unterschiedliche Lizenzierungsstandards entgegenzuwirken.
Bisher zwinge jeder Anbieter digitaler Video-Downloads seinen Kunden per DRM spezifische
Nutzungsbeschränkungen auf. Viele bänden die Wiedergabe an bestimmte Gerätetypen. Die
nun von Sony vorgeschlagene Lösung liegt in einer zentralen DRM-Domain, die zwischen die
Videoanbieter und ihre Kunden geschaltet wird. Dadurch könnten Video-Downloads auf vielen
verschiedenen Geräten abgespielt werden, egal wer die Wiedergabelizenz verkauft hat. Unterstützt wird das Modell von fast allen großen Hollywoodstudios.
Quellen: http://www.heise.de/newsticker/Sony-feilt-an-flexiblem-DRM-Standard-fuer-Videos--/meldung/115090 http://satundkabel.magnus.de/geraete/artikel/hollywood-studios-wollen-kopierschutz-mechanismen-vereinheitlichen.html
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YouTube: Werbung in „illegalen“ Videoclips
18. August 2008
Firmen wie CBS, Universal Music und Electronic Arts haben bisher copyrightverletzende Videos sofort von der Onlineplattform YouTube.com entfernen lassen. Nun wird aus dieser Not
eine Tugend gemacht. Grund des Ganzen ist eine vom YouTube-Betreiber neu entwickelte Software, VideoID, die illegal eingestellte Videos auf YouTube auffindet. Der Rechteinhaber wird
umgehend über den Verstoß gegen das Urheberrecht informiert und gefragt, was mit dem
gefundenen Material passieren soll. Dieser kann entscheiden, ob das Video gelöscht oder
künftig mit Werbung und einem Copyright-Hinweis versehen wird. Die Werbeeinnahmen teilen
sich YouTube und der Rechteinhaber.
Dank dieser Praxis müssen immer weniger Videos auf Wunsch der Lizenzinhaber gelöscht
werden, da diese es bevorzugen, die Videos als Werbefläche zu nutzen.
Quellen: http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/406766/index.do http://www.it-times.de/news/nachricht/datum/2008/08/28/youtube-setzt-weiter-auf-kopiergeschuetzte-inhalte/
Urheberrecht aktuell
Was das neue Raubkopie-Gesetz für die Nutzer bedeutet
25. August 2008
Am 1. September trat das neue Copyright-Gesetz in Kraft (Anmerkung der Redaktion: Gesetz zur
Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums). Damit haben Rechteinhaber die Möglichkeit, Daten von auffälligen Internetnutzern beim Provider anzufordern, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt. Das neue Gesetz lässt allerdings noch ein paar Fragen offen, die in einem Artikel von Spiegel-Online angesprochen werden.
Ein zentraler Aspekt ist die Frage nach der Definition des Begriffes „gewerbliches Ausmaß“.
Nach dem neuen Gesetz können Rechteinhaber, die eine Verletzung ihres Urheberrechts bemerkt haben, bei einem Richter nur dann einen Beschluss für eine Auskunft beim Provider erhalten, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte „in gewerblichem Ausmaß“ gehandelt
wurden. Was genau gewerblich bedeutet, steht bislang nicht fest; Richter haben hier einen gewissen Interpretationsspielraum. Laut Unternehmensanwalt Timo Schutt könne sich das „gewerbliche Ausmaß“ sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere
der Rechtsverletzungen ergeben. Wer beispielweise einen aktuellen und im Kino laufenden Film
im Internet anbietet, handele danach in gewerblichem Ausmaß – unabhängig davon, ob tatsächlich Geld fließt.
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Die Einschätzungen, was der Begriff bedeutet, gehen laut Spiegel-Online schon jetzt weit auseinander.
• Das Justizministerium erklärt den Begriff „gewerbliches Ausmaß“ anhand eines Beispiels folgendermaßen: „Der Musikverlag M entdeckt, dass jemand komplette Musikalben einer bei ihm
unter Vertrag stehenden Künstlerin im Internet zum Download anbietet.“
• Laut dem Kölner Anwalt und Vertreter vieler Abgemahnter, Christian Solmecke, sehen Generalstaatsanwälte erst dann ein gewerbliches Ausmaß gegeben, wenn mindestens 3.000 Lieder
oder 200 Filme getauscht worden sind. Allerdings würden bei brandaktuellen Titeln Ausnahmen gemacht. Solmecke bezweifelt aber, dass Richter dieser Einschätzung folgen werden,
und vermutet, dass sich die Grenze niedriger einpendeln wird.
• Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, vermutet, dass von Gericht zu Gericht unterschiedlich entschieden und bis zur endgültigen Klärung noch viel Zeit
vergehen werde. So könne es sein, dass einige Richter schon das Anbieten einer Datei wie
eines kompletten Films oder Musikalbums als Handeln in gewerblichem Ausmaß einstufen.
Weitere Fragen zu dem Gesetz können Sie in dem Originalartikel nachlesen.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,573682,00.html
Erste zivilrechtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt
6. September 2008
Laut Auskunft des Unternehmens DigiProtect haben Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am 3. September gegen die Telekom eine erste Anordnung zur Herausgabe von Nutzerdaten erlassen. Dazu DigiProtect-Anwalt Dr. Udo Kornmeier: „Erfreulich an den Entscheidungen der Landgerichte in Köln und Düsseldorf ist, dass beide Gerichte ohne Wenn und Aber
auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen sind.“
Quellen: http://www.golem.de/0809/62251.html http://www.digiprotect.org/html/presse_030908.html
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Provider stärker einbinden – der „deutsche Weg“ 3. September 2008
Rechtlich hat es mit dem am 1. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung
der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Änderung gegeben, die die Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen die Produktpiraterie verbessern soll. „Diese Neuregelung unterstreicht das berechtigte Schutzinteresse der Rechteinhaber. Wie sich dieses
Gesetz in der Praxis auswirken wird, bleibt aber abzuwarten. Es gibt viele Unklarheiten für die
Rechteinhaber“, so Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH.
Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung auf Massenebene sprechen sich die Filmwirtschaft und die GVU für die Einführung eines eigenen Modells für eine
Kooperation mit Internetprovidern aus. Danach sollen illegale Downloader von den Providern
zunächst per Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Im Fall
von Wiederholungen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite. Im Gegensatz zu anderen diskutierten Modellen ist eine Besonderheit des „deutschen
Wegs“ bei der Providerkooperation, dass die Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu
angehalten sind, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Auch
werden bei den drohenden Sanktionen für Wiederholungstäter die Spezifika von sogenannten
„Triple Play“-Angeboten, bei denen Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, berücksichtigt. Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, dazu: „Wir
hoffen und erwarten, dass die Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog
eintritt und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen „von oben“ ergibt. Denn
der Schutz des geistigen Eigentums wird, so hoffen wir, weiter auf der politischen Agenda
bleiben.“
Ersten Untersuchungen zufolge übt eine solche Vorgehensweise insbesondere auf Jugend- liche eine erzieherische Wirkung aus. So zeigt eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research aus dem Jahr 2007, dass 78 Prozent der befragten männlichen
Teenager das illegale Downloaden infolge einer schriftlichen Warnung durch ihren Internetprovider einstellen würden. Kriminelle hingegen – die nach Einschätzung der GVU mit diesem
Verfahren ohnehin nicht erreichbar wären – sollen und werden hingegen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehören etwa konspirativ agierende Release-Gruppen-Mitglieder
oder auch First Seeder – die Ersteinsteller von Raubkopien in sogenannte Tauschbörsen.
Quelle: http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=86
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Kein Freifahrschein für Raubkopierer
5. August 2008
„Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“ – unter dieser Überschrift veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung am 31. Juli 2008 ein mit einer Berliner Oberstaatsanwältin geführtes Interview.
Darin richtet sich die Juristin gegen die Praxis sogenannter Abmahnanwälte, welche über den
Umweg massenhafter Strafanzeigen an die Daten von Tauschbörsenbenutzern zum Zwecke der
Abmahnung gelangen. Vor diesem Hintergrund und mit Bezug auf das grundsätzlich nichtkommerzielle Interesse der „normalen“ File Sharer stellt die Berliner Staatsanwaltschaft entsprechende Strafverfahren inzwischen grundsätzlich ein, erklärt die Oberstaatsanwältin im Gespräch. Das Magazin „Focus“ berichtete am 4. August von Leitlinien der Generalstaatsanwälte mehrerer Bundesländer, nach denen Strafverfolgungsbehörden die Masse der Tauschbörsenbenutzer in Ruhe lassen sollen. Die Arbeit und Ermittlungserfolge der GVU aus den vergangenen
Jahren zeigen jedoch, dass auch Intensivtäter mit erheblicher krimineller Energie in P2P-Netzwerken ihr Unwesen treiben und so das illegale System mit millionenfachen Downloads erst in
Schwung bringen.
GVU-Fokus auf Baumeistern und Architekten des illegalen Marktes
Im Fokus der GVU steht das Vorgehen gegen sogenannte Facilitators und damit Tätergruppen, die Raubkopien einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, also die Infrastruktur
für die massenhafte Verbreitung schaffen. Gerade Raubkopien in bester Qualität zum frühestmöglichen Zeitpunkt richten enorme Schäden an. Sobald eine solche illegale Vorlage
in einem P2P-Netzwerk auftaucht, startet binnen Sekunden der illegale Massendownload.
Für einen Film, der bei Kinostart in sogenannten Tauschbörsen steht, bedeutet dies zwölf
Prozent weniger Kinobesucher, wie eine Studie der Universität Weimar nachweist. Ähnlich
desaströs wirkt sich die illegale Online-Verfügbarkeit auf alle weiteren Auswertungsstufen,
wie etwa DVD-Verkauf und -Verleih aus.
Rechteinhaber nicht schutzlos stellen
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, benennt daher die Tragweite einer begangenen Urheberrechtsverletzung als ausschlaggebendes Kriterium für die GVU-Strategie
und nicht die reine Anzahl an illegal up- oder downgeloadeten Kopien: „Die GVU konzentriert
sich in ihrem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide, die Ausgangspunkte für die massenhaften Downloads.“ In dem Zusammenhang gibt der GVU-Geschäftsführer zusätzlich zu bedenken, dass auch im Falle von Intensivtätern das wahre Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen erst im Laufe des Verfahrens, nach
erfolgter Durchsuchung und Rechnerauswertung, sichtbar wird. Die laut des Magazins „Focus“ diskutierten Grenzen von mehreren Hundert oder sogar Tausend getauschten Dateien für die Einleitung von Strafverfahren bewertet die GVU als äußerst kritisch. „Dies kann – und wird in vielen Fällen sicherlich auch – als Freifahrschein für das Raubkopieren
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3/sept.2008
verstanden werden und setzt damit das falsche Signal“, bewertet Christine Ehlers, Sprecherin der GVU, derartige Vorgaben. Jede einzelne illegale Kopie sei eine Verletzung des Urheberrechts und müsse angemessen geahndet werden, so Ehlers weiter. „Auch
wenn der illegal Downloadende für sich genommen einen kleinen Schaden verursacht, summiert sich das am Ende allein durch die enorm große Anzahl solcher File Sharer zu einem
dramatisch großen Schaden“, erläutert die GVU-Sprecherin.
Auch und gerade in Kenntnis der angespannten Personallage der Strafverfolgungsbehörden
dürfen Rechteinhaber nicht schutzlos gestellt werden, fordert Leonardy. Hier seien vor allem
die Gesetzgeber und die Politik in der Verantwortung.
Quelle: GVU
Der Blick über den Tellerrand: Meldungen aus der
Musik-, Software- und Spiele-Branche
Britische Spielefirmen gehen gegen 25.000 Tauschbörsenbenutzer vor
20. August 2008
Auch die Compterspiele-Industrie will nun in Großbritannien härter gegen Raubkopierer vorgehen. So haben die Firmen Atari, Topware Interactive, Reality Pump, Techland und Codemasters
Topware die Anwaltskanzlei Davenport Lyons beauftragt, 25.000 Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen schriftlich abzumahnen. Die Raubkopierer werden aufgefordert, 300 Pfund
(ca. 380 Euro) Schadenersatz zu zahlen. Insgesamt wollen die Computerspielehersteller 500 Internetnutzer, die die Zahlung verweigern, vor Gericht bringen. Angeblich sollen in Großbritannien etwa sechs Millionen User illegal Computerspiele über das Internet herunterladen
bzw. tauschen.
Eingeleitet wurde dieses neue Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen mit einem Gerichtsurteil gegen eine junge arbeitslose Mutter, die insgesamt 16.000 Pfund (umgerechnet
ca. 20.200 Euro) an den Spieleentwickler Topware Interaktive zahlen muss, da sie das Spiel
Dream Pinball über eine Tauschbörse heruntergeladen hat.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Britische-Spielefirmen-gehen-gegen-25-000-Tauschboersenbenutzer-vor--/meldung/114515
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3/sept.2008
England: Neue Studie untersucht Downloadverhalten
Das britische Marktforschungsunternehmen Entertainment Media Research hat im Rahmen
einer im Januar 2008 durchgeführten Studie, des Media Entertainment Survey, zum allgemeinen Gebrauch von Elektronikartikeln neueste Erkenntnisse über das Piraterieverhalten der
Briten ermittelt. Die Erkenntnis, dass 70 Prozent der Raubkopierer in Großbritannien ihr Verhalten ändern würden, wenn vom Internetprovider eine Warnung käme, war besonders überraschend. Dies bestätigt den britischen Umgang mit Raubkopierern, denn die englische Regierung wird in Zukunft zusammen mit den Internetprovidern zunächst Verwarnungen an
auffällig gewordene Nutzer verschicken. Außerdem belegt die Studie, dass 21 Prozent der Befragten schon einmal illegal Filme und 29 Prozent illegal Musik heruntergeladen haben.
Quellen: http://www.entertainmentmediaresearch.com/reports/DigitalEntertainmentSurvey2008_FullReport.pdf http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/172914/internetbranche_soll_in_england_den_fluch_brechen/
Skurriles
Frau kaufte Originale und brachte Raubkopien zum Umtausch zurück
10. September 2008
800 Euro Geldstrafe erhielt eine 72-jährige Berlinerin wegen versuchten Betruges. Die Witwe
hatte in einem großen Kaufhaus Edgar-Wallace-Film-Editionen gekauft und die augenscheinlich immer noch originalverpackten DVDs am Folgetag zurückgebracht. Der Schein trog jedoch: Anstelle der Originaldatenträger enthielt die eingeschweißte Verpackung CD-Rohlinge.
Als die Täterin den Kaufpreis von knapp 80 Euro zurückerstattet haben wollte, flog der Schwindel auf. Da die Kundin in der Vergangenheit bereits zweimal DVD-Serien zurückbrachte, die
sich später als Raubkopien entpuppten, schöpfte die Kassiererin Verdacht und überprüfte die
Ware sofort.
Vor dem Amtsgericht Tiergarten behauptete die Rentnerin, vom Austausch der Originale gegen Rohlinge nichts gewusst zu haben, und lenkte den Verdacht auf den bei ihr lebenden Sohn.
Dagegen sprach, dass die Täterin im Kaufhaus versucht hatte, zu flüchten, als die Kassiererin
die DVDs öffnete. Der Betrugsversuch der Angeklagten war also offensichtlich.
Ihr Sohn konnte hingegen nicht überführt werden. Zwar hatten Polizisten in der gemeinsamen
Wohnung neben viel Bargeld um die 6.000 Filmdatenträger sichergestellt und daher einen regelrechten Handel mit illegal gepressten Raubkopien vermutet. Diesen Anfangsverdacht konnte jedoch eine Teilauswertung durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. nicht erhärten. In der Stichprobe befanden sich ausnahmslos Originale. Zudem machten Mutter und Sohn von ihrem Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, weshalb der Mann auch von dem Betrugsversuch im Kaufhaus freizusprechen war.
Quelle: GVU 18
3/sept.2008
PERSONALMELDUNGEN
Matthias Leonardy neuer Geschäftsführer der GVU
3. Juli 2008
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
e.V. (GVU) hat einen neuen Geschäftsführer: Matthias Leonardy trat
am 15. August sein neues Amt in Hamburg an. Der 45-Jährige
kommt von eBay, wo er seit 2004 als Chefjurist die deutsche Konzernrechtsabteilung mit zwölf Juristen leitete. Leonardy bringt
neben Internet-Know-how reichhaltige Managementerfahrung aus
der Kabelnetzwirtschaft und der Telekommunikation mit, unter anderem als früherer Chefsyndikus des Mainzer Netzbetreibers PrimaCom und als Government Affairs Direktor des Telekommunikationsausrüsters Lucent Technologies (heute Alcatel-Lucent). Als
promovierter Wirtschaftsanwalt war der frühere Strafverteidiger
unter anderem in der Bekämpfung der organisierten Software-Piraterie und der Abschöpfung
krimineller Gewinne bei professionellen Raubkopierern tätig.
Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, kommentiert: „Ich bin froh, dass wir mit
Matthias Leonardy einen im Urheberrechtsschutz gleichermaßen qualifizierten wie erfahrenen
Geschäftsführer gewinnen konnten. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und bin sicher, dass die GVU unter seiner Führung ihr Profil als urheberrechtliches Schwert der Kreativwirtschaft schärfen und den aktuellen und kommenden Herausforderungen effektiv
begegnen wird."
Quelle: http://www.gvu.de/25_105_Matthias_Leonardy_neuer_Geschaeftsfuehrer_der_GVU.htm 19
3/sept.2008
Termine
SchulKinoWochen: RESPE©T COPYRIGHTS bietet Lehrer-Workshops an
29. September (Koblenz), 3. November (Halle), 13. November (Norderstedt)
Auch in diesem Jahr bietet RESPE©T COPYRIGHTS in Kooperation mit VISION KINO im Rahmen
der SchulKinoWochen Lehrer-Workshops an. In folgenden Städten stehen Termine für Workshops fest: Koblenz (29. September), Halle (3. November) und Norderstedt (13. November).
Der zweistündige Workshop richtet sich vor allem an Lehrkräfte aus den Sekundarstufen I und
II sowie an Sozialpädagog(inn)en bzw. Multiplikator(inn)en in der Jugend- und Medienarbeit. In
den Workshops werden unter anderem der methodische Ansatz und das Unterrichtsmaterial
von RESPE©T COPYRIGHTS vorgestellt. Weitere Informationen zu den Inhalten der Workshops
und zu Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Website von RESPE©T COPYRIGHTS in der
Rubrik „Lehrer-Workshops“: http://www.respectcopyrights.de/index.php?id=134
Jeder ist ein Original! – Oder: Urheberrecht im Internet
27. September bis 5. Oktober 2008
Ist das Anschauen von Streams mit aktuellen Kinofilmen erlaubt? Warum sollte man keine
Games aus P2P-Netzwerken herunterladen? Solche und ähnliche Fragen beantwortet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) auf der diesjährigen Unterfrankenausstellung (UFRA). Als Gast der Polizeiinspektion Schweinfurt informiert die Organisation über Urheberrecht, Original und Kopien im Internet. Ebenfalls mit von der Partie:
die Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS.
Während der gesamten Zeit locken aufsehenerregende Aktionsmöglichkeiten Jung und Alt an
den Stand. Vertreter der GVU erläutern Problematik und Auswirkungen von Raubkopien. Gemeinsam mit der Polizei Schweinfurt informiert die Organisation neben Jugendlichen und
Technikaffinen auch und insbesondere Eltern über Sicherheit und Urheberrecht im Internet. An
einem Wochentag steht zusätzlich ein Experte von RESPE©T COPYRIGHTS allen interessierten
Schulklassen Rede und Antwort.
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3/sept.2008
Impressum
Wir sind für Anregungen offen!
Sie haben Fragen, Anregungen oder möchten Kritik äußern? Schicken Sie einfach eine E-Mail
an [email protected] oder rufen Sie uns unter 040-298135-0 an.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und nehmen gerne Kontakt mit Ihnen auf.
Verantwortliche Herausgeber:
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Jan Oesterlin
Büro Berlin:
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HR 73875
GVU – Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen e.V.
Dr. Matthias Leonardy
Bramfelder Straße 102a
22305 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, VR 10576
Redaktion:
ZPR GmbH
Tel.: 040-298135-0
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