Deka-Stiftungen Balance, Jahresbericht

Transcription

Deka-Stiftungen Balance, Jahresbericht
Jahresbericht
zum 28. Februar 2015.
Deka-Stiftungen Balance
Ein richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts (OGAW).
Deka Investment GmbH
Bericht der Geschäftsführung.
März 2015
Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger,
der vorliegende Jahresbericht informiert Sie umfassend über die Entwicklung Ihres Fonds Deka-Stiftungen Balance für den Zeitraum
vom 1. März 2014 bis zum 28. Februar 2015.
In den vergangenen zwölf Monaten avancierte erneut die Geldpolitik der Notenbanken zum Taktgeber der Kapitalmärkte. Angesichts
der robusten Wirtschaftsentwicklung in den USA ließ die Federal Reserve (Fed) ihr monatliches Anleihe-Ankaufprogramm zur Konjunkturunterstützung sukzessive bis Oktober 2014 auslaufen, während die Europäische Zentralbank (EZB) vor dem Hintergrund niedriger
und zuletzt sogar negativer Teuerungsraten ein Kaufprogramm für Staatsanleihen und sonstige Wertpapiere im Umfang von monatlich
60 Mrd. Euro auf den Weg brachte. Zudem belasteten verschiedene geopolitische Krisenherde das Börsenklima. Der Konflikt in der
Ukraine setzte eine Sanktionsspirale in Gang, deren tatsächliche politische und wirtschaftliche Tragweite noch nicht absehbar ist.
An den Rentenmärkten gaben die Renditen im Betrachtungszeitraum spürbar nach, wobei sich der Abstand zwischen europäischen und
US-amerikanischen Staatsanleihen angesichts unterschiedlicher geldpolitischer Signale in den beiden Regionen tendenziell ausweitete.
Zum Ende des Berichtszeitraums rentierten 10-jährige Bundesanleihen nur noch mit rekordniedrigen 0,3 Prozent. In den USA lag die
Rendite 10-jähriger US-Treasuries zuletzt bei 2,0 Prozent.
Die Aktienmärkte zeigten sich über weite Strecken in freundlicher Verfassung, vor allem in der zweiten Berichtshälfte wies die Mehrheit
der Börsenbarometer kräftige Kurssteigerungen auf. Das vorherrschende Niedrigzinsumfeld in Kombination mit hoher Liquidität gab
den Aktienmärkten Auftrieb, sodass u. a. der DAX im Februar 2015 einen neuen historischen Höchststand erreichte. Hohe Zugewinne
schlugen auf Jahressicht ebenfalls in Japan zu Buche.
In diesem Marktumfeld verzeichnete Ihr Fonds Deka-Stiftungen Balance eine Wertentwicklung von plus 8,9 Prozent. Gerne nehmen wir
die Gelegenheit zum Anlass, um Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen zu danken.
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige wichtige
Informationen an die Anteilinhaber im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht werden. Darüber hinaus finden Sie dort ein weitergehendes Informations-Angebot rund um das Thema "Investmentfonds" sowie monatlich aktuelle Zahlen und Fakten zu Ihren Fonds.
Mit freundlichen Grüßen
Deka Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Victor Moftakhar
(Vorsitzender)
Andreas Lau
Frank Hagenstein
Dr. Ulrich Neugebauer
Thomas Ketter
Dr. Udo Schmidt-Mohr
3
Inhalt.
Entwicklung der Kapitalmärkte.
5
Tätigkeitsbericht.
Deka-Stiftungen Balance
Seite
8
Vermögensübersicht zum 28. Februar 2015.
Deka-Stiftungen Balance
Seite
10
1
Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2015.
Deka-Stiftungen Balance
Seite
11
1
Anhang.
Deka-Stiftungen Balance
Seite
21
2
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers.
24
Besteuerung der Erträge.
25
Informationen der Verwaltung.
40
Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.
41
Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen.
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Entwicklung der Kapitalmärkte.
Ölpreisverfall, sinkende Renditen, niedrige
Inflation, geopolitische Friktionen
Die internationalen Kapitalmärkte bewegten sich in
den vergangenen zwölf Monaten in einem ereignisreichen Spannungsfeld geldpolitischer und geopolitischer
Entwicklungen. Während die Notenbanken als geldpolitische Schleusenwärter weiterhin reichlich Liquidität bereitstellten, wurde die weltwirtschaftliche Erholungsbewegung immer wieder von exogenen Krisenereignissen vor größere Herausforderungen gestellt.
Die Annexion der Krim und der Beginn der wirtschaftlichen Sanktionsspirale gegen Russland, die einen
aufziehenden Wirtschaftskrieg befürchten lassen,
bildeten gewichtige Belastungsfaktoren. Flankiert von
einer wachsenden Anzahl schwächerer Konjunkturdaten aus Euroland rückten damit zeitweise skeptischere Einschätzungen mit Blick auf die weitere Entwicklung an den Märkten in den Vordergrund.
Nominaler Notenbankzins
Euroland vs. USA
2,00%
1,75%
1,50%
1,25%
1,00%
0,75%
0,50%
0,25%
USA (Fed)
2015
2014
2013
2012
2011
0,00%
Euroland (EZB)
Quelle: Bloomberg
Der Ölpreisverfall legte ab Juni 2014 eine erstaunliche Dynamik an den Tag. Wichtige Förderländer
wie Russland reagierten darauf mit einer deutlichen
Ausweitung der Fördermenge. Investoren zeigten
sich mit Blick auf die Abhängigkeit des Staatshaushalts von Öl-Einnahmen besorgt, die Kreditwürdigkeit Russlands könnte weiter gesenkt werden, was
sich in einem steigenden Ausfallrisiko für russische
Staatsanleihen widerspiegelte. Die massive russische
Einmischung in der Ukraine zeitigt neben unabsehbaren politischen Konsequenzen auch handfeste
ökonomische Auswirkungen, die Anfang 2015 in der
Herabstufung russischer Staatstitel durch die drei
großen Rating-Agenturen einen vorläufigen Höhepunkt erreichten.
Auch die Europäische Zentralbank (EZB) verwies in
diesem Zusammenhang auf Wachstumsgefahren.
Die Folgen der Sanktionspolitik seien, so führte EZBPräsident Mario Draghi aus, noch nicht wirklich zu
taxieren. Dennoch hielt er an der grundsätzlichen
Einschätzung fest, dass der Euroraum sich weiterhin
auf einem moderaten, wenn auch ungleichmäßigen
Erholungskurs befindet. Das besser als erwartet
ausgefallene Euroland-BIP im vierten Quartal 2014
bestätigte diese Lagebeurteilung. Mit einem Anstieg
um 0,7 Prozent hatte Deutschland maßgeblichen
Anteil daran, was auch durch einen stabilen Arbeitsmarkt hierzulande unterstützt wurde. Steigende
Löhne, geringe Preissteigerungen und ein extrem
niedriges Zinsniveau begünstigen strukturell den
Konsum, allerdings trübten die zahlreichen geopolitischen Krisen das wirtschaftliche Gesamtbild. Immerhin konnte sich ab November die Stimmung der
deutschen Unternehmen – gemessen am ifo Geschäftsklimaindex – wieder verbessern. Die Zuversicht
speist sich dabei nicht zuletzt aus dem deutlich gesunkenen Ölpreis und dem spürbar schwächeren
Euro-Wechselkurs, welcher insbesondere der Exportwirtschaft zugutekommt.
In den vergangenen zwölf Monaten reagierten die
Finanzmärkte äußerst empfindlich auf den tatsächlichen oder auch nur erwarteten Kurs der weiteren
Geldpolitik. Die generöse Liquiditätsversorgung fand
in Form von steigenden Aktienbewertungen und
sinkenden Risikoaufschlägen ihren Niederschlag.
Angesichts der robusten Wirtschaftsentwicklung in
den USA ließ die Federal Reserve (Fed) ihr monatliches Anleihe-Ankaufprogramm zur Konjunkturunterstützung („Tapering“) sukzessive bis Oktober 2014
auslaufen, während die Europäische Zentralbank vor
dem Hintergrund niedriger und zuletzt sogar negativer Teuerungsraten und schwacher Wirtschaftsdaten
weitere expansive Maßnahmen und Zinssenkungen
auf den Weg brachte. Im Fokus stand dabei die
Ankündigung der EZB, ab März für einen Zeitraum
bis mindestens September 2016 Käufe von Staatsanleihen und sonstigen Wertpapieren im Umfang von
monatlich 60 Milliarden Euro zu tätigen.
Insgesamt bewiesen die Aktienmärkte Nehmerqualitäten und verdauten u.a. den Zahlungsausfall Argentiniens weitgehend unbeeindruckt. Im September
erfolgte dennoch eine kräftige Korrektur. Der Cocktail aus geopolitischen Krisenherden – Ukraine-Krise,
Gaza-Konflikt, Terrorregime des IS, Boko Haram,
Ebola – und einer unerwartet schwachen Erholung
in Europa (Frankreich, Italien) bereitete der Aufwärtsbewegung zunächst ein Ende. In der Folge
nahmen die Aktienmärkte u.a. in Erwartung einer
5
In Euroland erfuhren mit dem Wahlsieg der linken
Partei SYRIZA bei den Parlamentswahlen in Griechenland im Januar 2015 die Diskussionen über
einen „Grexit“, also ein Ausscheiden des Landes aus
der Währungsunion, eine erschreckende Aktualisierung. Nach wochenlangen Verhandlungen erreichten
Griechenland und die Euro-Partner schließlich eine
Einigung und verständigten sich auf eine Verlängerung des aktuellen Hilfsprogramms um vier Monate.
Im Gegenzug verpflichtete sich die griechische Regierung, Reformen nicht ohne Absprache zurückzunehmen und keine Maßnahmen zu ergreifen, die die
finanzielle Stabilität des Landes gefährden.
In Deutschland schlug für 2014 ein überraschend
hohes BIP-Wachstum von 1,6 Prozent zu Buche.
Erneut enttäuschend fiel hingegen die Konjunkturentwicklung in den beiden nächstgrößeren Volkswirtschaften Frankreich und Italien aus. Zu den Lichtblicken gehörten einmal mehr die reformwilligen
EU-Mitgliedsländer Spanien und Portugal.
Die Kombination aus einem überreichen Liquiditätsangebot, rekordniedrigen Zinsen und fehlenden
Anlagealternativen beförderte den Kapitalzufluss in
Aktienanlagen. Gegenüber den zahlreichen sowohl
geopolitischen als auch wirtschaftlichen Störfeuern
erwiesen sich die Aktienmärkte über weite Strecken
erstaunlich resistent.
Weltbörsen im Vergleich
Index: 28.02.2014 = 100
130
120
110
100
90
Dow Jones Industrial
02/15
12/14
10/14
08/14
06/14
80
04/14
Nach zunächst noch überzeugenden Daten zeigte
die US-Wirtschaft erste Anzeichen einer Wachstumsverlangsamung. So legte das BIP im vierten Quartal
2014 geringer als erwartet zu, zeigte mit einer Steigerung um 2,2 Prozent aber dennoch einen ordentlichen Wert. Negativ überraschten rückläufige Einzelhandelsumsätze zu Beginn des Jahres 2015. Sowohl
die positive Lohneinkommensentwicklung als auch
die auf niedrigem Niveau verharrende Arbeitslosenquote unterstrichen aber nach wie vor eine gesunde
wirtschaftliche Entwicklung trotz Beendigung der
Anleihekäufe durch die Fed im Oktober. Insofern
dürfte die USA die Wende hin zur geldpolitischen
Normalität bald antreten. Mit der bevorstehenden
Zinswende sollte der US-Dollar gegenüber dem Euro
weiter zulegen.
Aktien im Aufwärtstrend
02/14
weiterhin lockeren Geldpolitik jedoch erneut Fahrt
auf und setzten den übergeordneten Aufwärtstrend
fort. Während Aktien die Kursverluste sukzessive
wieder aufholten und seit dem Spätsommer 2014
einen deutlichen Aufwärtstrend zeigten, intensivierte sich an den Anleihemärkten angesichts der damit
einhergehenden wachsenden Risikoaversion die
Nachfrage nach sicher erscheinenden Schuldtiteln,
wobei insbesondere Bundesanleihen auf reges
Anlegerinteresse stießen. In der Folge fiel die Rendite
10-jähriger Bundesanleihen auf rekordniedrige
0,3 Prozent. Im Juni und Anfang September senkte
die EZB den Leitzins auf 0,05 Prozent und hat damit
dieses geldpolitische Instrument ausgereizt.
EURO STOXX 50
Nikkei 225
Quelle: Bloomberg
Im Zuge des militärischen Konflikts in der Ukraine
und der Annexion der Krim durch Russland kam es
im ersten Berichtsquartal immer wieder zu Rücksetzern an den Aktienmärkten. Ende März wurde
Russland kurzerhand aus der Gemeinschaft der G8Staaten ausgeschlossen und der geplante Gipfel in
Sotschi abgesagt. Im Spätsommer belasteten neben
der Eskalation in der Ukraine auch der israelischpalästinensische Konflikt sowie die voranschreitende Expansion der Terror-Truppe Islamischer Staat (IS)
die Finanzmärkte.
Aufgrund der ab Spätsommer 2014 wieder deutlich
anziehenden Aktienkurse – nicht zuletzt bedingt
durch den Wirtschaftsaufschwung in den USA
sowie die Aussicht auf weitere expansive Maßnahmen der EZB – erzielten die bedeutenden weltweiten Börsenplätze auf Jahressicht erfreuliche Kurszuwächse. Angesichts der außergewöhnlich starken
Abwertung des Euro gegenüber den meisten Vergleichswährungen fielen die Zugewinne in lokaler
Währung jedoch z.T. signifikant niedriger aus als
auf Euro-Basis gerechnet. Im Falle der USA und der
Schweiz trat angesichts der massiven Aufwertung
des US-Dollar sowie des Schweizer Franken die Wäh-
6
Im Dow Jones dominierte auf Einzeltitelebene der
Versicherungskonzern UnitedHealth Group vor der
Baumarktkette Home Depot und dem IT-Konzern
Cisco. Die Zugewinne lagen zwischen 47,1 Prozent
und 35,4 Prozent. Minuszeichen wiesen hingegen
u. a. Aktien von American Express (minus
10,6 Prozent), IBM (minus 12,6 Prozent) sowie
Caterpillar (minus 14,5 Prozent) auf. In Deutschland
(DAX) avancierte Fresenius mit plus 46,0 Prozent zum
Indexprimus. Auf europäischer Ebene (STOXX 50)
glänzte Orange mit einem signifikanten Kurszuwachs um 79,7 Prozent. In Asien legte der japanische Nikkei 225 Index ebenfalls kräftig zu und erzielte auf Jahressicht ein Plus von 26,7 Prozent.
Euroland-Anleihen im Renditetief
An den Anleihemärkten setzte sich der übergeordnete Trend rückläufiger Renditen fort. Seit Jahresanfang 2014 fielen die Renditen auf breiter Front.
Zuletzt rentierten 10-jährige Euroland-Staatstitel
mit 0,3 Prozent (in der Spitze bei 1,7 Prozent im
März 2014), US-Treasuries gleicher Laufzeit lagen bei
2,0 Prozent (Hochpunkt bei 2,8 Prozent Anfang April).
Gemessen am eb.rexx Government Germany Overall
verzeichneten deutsche Bundesanleihen auf Jahressicht ein beachtliches Plus von 8,7 Prozent. Die Nachfrage war wesentlich von Sicherheitsbedürfnissen der
Großanleger getrieben.
3,0%
2,5%
2,0%
1,5%
1,0%
0,5%
Euroland
02/15
12/14
10/14
08/14
06/14
0,0%
04/14
Der Nasdaq Composite erzielte ein Plus von
15,2 Prozent, der marktbreite S&P 500 verzeichnete
eine Wertsteigerung um 13,2 Prozent. Während der
EURO STOXX 50 ein Plus von 14,3 Prozent aufwies,
schlug in Deutschland für den Standardwerteindex
DAX sogar ein Zuwachs von 17,6 Prozent zu Buche,
wobei die Steigerung fast vollständig im Jahr 2015
erzielt wurde. Ähnlich verhielt es sich beim CAC 40
(plus 12,3 Prozent), der FTSE verbuchte einen Aufschlag von 9,3 Prozent. Unter Branchengesichtspunkten belegten im breit gefächerten STOXX 600
die Sektoren Immobilien, Nahrungsmittel und Finanzdienstleister die Spitzenplätze.
Rendite 10-jähriger Staatsanleihen
USA vs. Euroland
02/14
rungskursentwicklung besonders eklatant zutage.
Der Dow Jones verzeichnete ein Plus von
11,1 Prozent auf US-Dollar-Basis, was einem Plus
von 37,0 Prozent in Euro gerechnet entsprach. Ein
ähnliches Bild ergab sich beim Schweizer Standardwerteindex SMI, der in heimischer Währung ein
schmales Plus von 6,4 Prozent aufwies, während
der Index in Euro einen Aufschlag von 21,2 Prozent
registrierte.
USA
Quelle: Bloomberg
Während die EZB Anfang September 2014 eine
weitere Zinssenkungsrunde einläutete und auch die
Bereitschaft zum Ankauf forderungsbesicherter
Wertpapiere signalisierte, ist in den USA und Großbritannien angesichts der fortgeschrittenen Konjunkturerholung der Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik bereits in greifbare Nähe gerückt. Das gegenwärtige Auseinanderdriften der Geldpolitik der
großen Notenbanken spiegelt sich bereits in der
unterschiedlichen Entwicklung der langfristigen
Anleiherenditen in den USA und Euroland wider. Die
Schere der Renditeabstände zwischen US-Treasuries
und Bundesanleihen hat sich im Februar 2015 auf
knapp 170 Basispunkte geöffnet, da die Mehrheit
der Marktteilnehmer offenbar davon ausgeht, dass
die Fed in absehbarer Zeit an der Zinsschraube drehen wird.
Auf der Währungsseite wertete der Euro zunächst
bis zum Frühjahr gegenüber dem US-Dollar noch
leicht auf fast 1,40 US-Dollar auf, mit schwächeren
Konjunkturdaten, stärkeren US-Zahlen sowie der
Aussicht auf das Wertpapier-Ankaufprogramm der
EZB setzte in der Folge jedoch eine signifikante
Trendwende ein. Zuletzt lag der Euro-Wechselkurs
nur noch bei 1,12 US-Dollar. An den Rohstoffmärkten überraschte Rohöl mit einem deutlichen Preisverfall. Zwischen Juni 2014 und Januar 2015 halbierte sich der Preis und lag zeitweise deutlich unter
50 US-Dollar je Barrel (Brent), bevor sich das Öl bis
Ende Februar auf 63 US-Dollar erholen konnte.
7
Jahresbericht 01.03.2014 bis 28.02.2015
Deka-Stiftungen Balance
Tätigkeitsbericht.
Das Anlageziel des Fonds Deka-Stiftungen Balance
ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs insbesondere durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse
der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, je nach Marktlage weltweit in verzinsliche
Wertpapiere (in der Regel USA, Eurozone, Großbritannien) sowie bis zu 30 Prozent in Aktien zu investieren. Die Auswahl der Vermögenswerte trifft das
Fondsmanagement nach einem mathematischen
Verfahren, durch welches die Entwicklungen je
zulässiger Anlageklasse flexibel genutzt werden. Zur
Begrenzung der Anlagerisiken dieses Fonds mit
konservativem Verlustprofil erfolgt eine laufende
Anpassung der Gewichtung der Anlageklassen. Von
ihrem Basiswert abgeleitete Finanzinstrumente
(Derivate) können dabei sowohl zu Investitions- als
auch zu Absicherungszwecken eingesetzt und auch
Währungsrisiken weitgehend reduziert werden.
Sollte zu einem Zeitpunkt keine der Investitionsmöglichkeiten den Erwartungen des Fondsmanagements entsprechen, kann zum beträchtlichen Teil
in kurzfristige liquide Geldanlagen angelegt werden.
Die erwirtschafteten Erträge werden quartalsweise
ausgeschüttet. Damit erfüllt dieser Fonds die für
viele Stiftungen bedeutsame Forderung nach
mehrmaligen Ausschüttungen pro Jahr, so dass sie
Ihren Stiftungszweck ganzjährig erfüllen können.
Wichtige Kennzahlen
Deka-Stiftungen Balance
Performance*
Gesamtkostenquote
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
8,9%
4,8%
3,5%
1,17%
ISIN
Veräußerungsergebnisse
Deka-Stiftungen Balance
01.03.2014 - 28.02.2015
Realisierte Gewinne aus
Renten u. Zertifikaten
Aktien
Zielfonds u. Investmentvermögen
Optionen
Futures
1.490.659,44
0,00
11.911.029,16
0,00
0,00
Devisentermingeschäften
14.120.713,35
Devisenkassageschäften
1.228.463,77
Sonstigen Wertpapieren
Summe
93.008,70
55.326.205,06
Realisierte Verluste aus
Zielfonds u. Investmentvermögen
Optionen
Bedingt durch die Struktur hing die Wertentwicklung des Fonds im Berichtszeitraum zu großen
Teilen von der Entwicklung der Aktien- und Ren-
26.093.740,77
Metallen und Rohstoffen
Aktien
Der Rentenanteil des Fonds lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 66,1 Prozent, nach 70,7 Prozent
zu Beginn der Berichtsperiode. Auf verzinsliche
Wertpapiere in Euro entfielen 54,5 Prozent des
Fondsvolumens und auf US-Dollar-Anleihen
9,2 Prozent. Der wirksame Investitionsgrad verringerte sich durch den Einsatz von Derivaten (Zinsterminkontrakte) um 11,6 Prozentpunkte. Der
Aktienanteil umfasste zum Stichtag 26,9 Prozent
des Fondsvermögens, wobei auf Länderebene
die größten Positionen zuletzt auf Deutschland
(4,0 Prozent), die USA (2,6 Prozent) und Frankreich
(2,5 Prozent) entfielen. Die Branchengewichtungen
ergaben sich implizit aus der Länderallokation
und der Einzeltitelselektion. Der wirtschaftliche
Investitionsgrad wurde durch Futures leicht erhöht.
Währungsrisiken wurden weitgehend abgesichert.
in Euro
388.589,87
Swaps
Renten u. Zertifikaten
Deutlicher Wertzuwachs
DE0005896864
* p.a. / Berechnung nach BVI-Methode: Die auf Kundenebene
anfallenden Kosten (Ausgabenaufschlag und/oder Rücknahmeabschlag) sind nicht berücksichtigt. Die bisherige
Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die
künftige Wertentwicklung.
Futures
-531.468,70
-4.267.055,43
0,00
0,00
-22.604.758,04
Swaps
0,00
Metallen und Rohstoffen
0,00
Devisentermingeschäften
-26.575.917,53
Devisenkassageschäften
Sonstigen Wertpapieren
Summe
-32.018,00
0,00
-54.011.217,70
tenmärkte ab (Marktrisiko sowie Zinsänderungsrisiko). Die Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit
verschiedener Schuldner (Adressausfallrisiko) führte
zu keiner Beeinträchtigung der Anlagepolitik. Das
Währungsrisiko der in Fremdwährung notierenden
Papiere war über Devisentermingeschäfte weitgehend abgesichert. Um zusätzliche Erträge zu erzielen und damit den Wunsch der Stiftungen nach
hohen Ausschüttungen zu erfüllen, können auch
Unternehmens- und Fremdwährungsanleihen erworben werden. Dabei darf allerdings der Anteil der
8
Deka-Stiftungen Balance
G
A
F
B
C
D
E
A
B
C
D
E
F
G
26,3%
0,6%
10,4%
9,0%
23,3%
23,4%
7,0%
Aktien
Aktienfonds
Anleihen bis 3 Jahre
Anleihen 3 bis 5 Jahre
Anleihen 5 bis 7 Jahre
Anleihen über 7 Jahre
Barreserve, Sonstiges
Wertentwicklung 01.03.2014 - 28.02.2015
Deka-Stiftungen Balance
Index: 28.02.2014 = 100
115
110
105
100
02/15
12/14
10/14
08/14
06/14
95
04/14
Der Fonds Deka-Stiftungen Balance profitierte im
Berichtszeitraum von der breiten Diversifikation des
Portfolios und verzeichnete eine Wertsteigerung um
8,9 Prozent. Das Fondsvolumen umfasste zuletzt
knapp 1,3 Mrd. Euro. Der Anteilpreis notierte zum
Stichtag bei 59,44 Euro.
Fondsstruktur
Deka-Stiftungen Balance
02/14
offenen Währungspositionen 20 Prozent des Sondervermögens nicht überschreiten. Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von
Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein
kann. Das Sondervermögen verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.
Zur Bewertung und Vermeidung operationeller
Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen wies im
Berichtszeitraum keine besonderen operationellen
Risiken auf.
Darstellung der Fondswertentwicklung auf Basis der
Rücknahmepreise, Ausschüttungen zum Rücknahmepreis
wiederangelegt.
9
Deka-Stiftungen Balance
Vermögensübersicht zum 28. Februar 2015.
Gliederung nach Anlageart - Land
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien
Australien
Belgien
Bermuda
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Hongkong
Italien
Japan
Kanada
Niederlande
Norwegen
Schweden
Schweiz
Singapur
Spanien
USA
2. Anleihen
Australien
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Italien
Niederlande
Norwegen
Österreich
Schweden
USA
3. Investmentanteile
Luxemburg
4. Sonstige Wertpapiere
Schweiz
5. Derivate
6. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
7. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Verbindlichkeiten
III. Fondsvermögen
Gliederung nach Anlageart - Währung
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien
AUD
CAD
CHF
DKK
EUR
GBP
HKD
JPY
NOK
SEK
SGD
USD
2. Anleihen
EUR
GBP
USD
3. Investmentanteile
EUR
4. Sonstige Wertpapiere
CHF
5. Derivate
6. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
7. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Verbindlichkeiten
III. Fondsvermögen
Kurswert
in EUR
% des Fondsvermögens *)
327.120.723,47
27.488.975,52
4.484.224,58
1.246.485,68
12.924.259,85
49.816.431,28
3.444.606,50
31.505.223,63
22.977.101,45
6.748.981,05
5.421.246,65
22.627.654,10
11.979.567,68
18.816.796,57
1.607.128,14
24.394.985,35
27.295.770,52
4.148.169,85
17.928.143,40
32.264.971,67
831.927.656,41
8.448.148,00
1.327.218,00
3.521.994,50
504.947.381,00
42.348.950,00
11.804.732,50
40.561.030,04
16.306.512,00
59.583.323,00
3.014.109,00
591.492,50
9.636.135,00
129.836.630,87
7.734.650,00
7.734.650,00
4.169.505,11
4.169.505,11
-21.402.864,66
78.370.590,18
33.142.630,06
-1.612.792,43
1.259.450.098,14
25,95
2,17
0,36
0,10
1,02
3,95
0,28
2,49
1,81
0,53
0,43
1,79
0,95
1,50
0,13
1,94
2,18
0,34
1,42
2,56
66,07
0,68
0,11
0,28
40,11
3,36
0,93
3,22
1,29
4,74
0,23
0,05
0,75
10,32
0,61
0,61
0,33
0,33
-1,69
6,23
2,63
-0,13
100,00
Kurswert
in EUR
% des Fondsvermögens *)
327.120.723,47
27.488.975,52
11.979.567,68
27.295.770,52
12.924.259,85
131.416.672,61
22.977.101,45
6.748.981,05
22.627.654,10
1.607.128,14
24.394.985,35
4.148.169,85
33.511.457,35
831.927.656,41
685.834.814,50
29.739.908,54
116.352.933,37
7.734.650,00
7.734.650,00
4.169.505,11
4.169.505,11
-21.402.864,66
78.370.590,18
33.142.630,06
-1.612.792,43
1.259.450.098,14
25,95
2,17
0,95
2,18
1,02
10,43
1,81
0,53
1,79
0,13
1,94
0,34
2,66
66,07
54,47
2,36
9,24
0,61
0,61
0,33
0,33
-1,69
6,23
2,63
-0,13
100,00
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
10
Deka-Stiftungen Balance
Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2015.
ISIN
Gattungsbezeichnung
Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
EUR
ES0111845014
Abertis Infraestructuras S.A. Acciones Nom.
FR0010340141
Aéroports de Paris S.A. Actions au Porteur
NL0010672325
Ahold N.V., Kon. Aandelen aan toonder
FR0000120073
Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port.
DE0008404005 Allianz SE vink.Namens-Aktien
ES0109067019
Amadeus IT Holding S.A. Acciones Port.
BE0003793107
Anheuser-Busch InBev N.V./S.A. Actions au Port.
DE000BAY0017 Bayer AG Namens-Aktien
DE0005200000 Beiersdorf AG Inhaber-Aktien
BE0003810273
BELGACOM S.A. Actions au Porteur
FR0000120966
Bic S.A. Actions Port.
FR0000120644
Danone S.A. Actions Port.(C.R)
DE0005810055 Deutsche Börse AG Namens-Aktien
DE0005557508 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien
DE000ENAG999 E.ON SE Namens-Aktien
ES0112501012
Ebro Foods S.A. Acciones Nom.
FI0009007884
Elisa Oyi Reg.Shares Cl.A 1)
ES0130960018
Enagas S.A. Acciones Port.
IT0003132476
ENI S.p.A. Azioni nom.
BE0974256852
Établissements Fr. Colruyt SA
FI0009007132
Fortum Oyj Reg.Shares 1)
DE0005785802 Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Aktien
ES0116870314
Gas Natural SDG S.A. Acciones Port.
FR0010040865
Gecina S.A. Actions Nom.
DE0008402215 Hannover Rück SE Namens-Aktien
DE0006048408 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien 1)
DE0006048432 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien
ES0144580Y14
Iberdrola S.A. Acciones Port.
FI0009013403
KONE Corp. (New) Reg.Shares Cl.B 1)
DE0006483001 Linde AG Inhaber-Aktien
FR0000120321
L'Oréal S.A. Actions Port.
DE0006599905 Merck KGaA Inhaber-Aktien
DE0008430026 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien
FR0000120693
Pernod-Ricard S.A. Actions Port.(C.R.)
NL0000240000
Qiagen N.V. Aandelen aan toonder
ES0173093115
Red Electrica Corporacion S.A. Acciones Port.
NL0006144495
Reed Elsevier N.V. Aandelen op naam
FR0000120578
Sanofi S.A. Actions Port.
DE0007164600 SAP SE Inhaber-Aktien
FR0010411983
SCOR SE Actions au Porteur
FR0000121709
SEB S.A. Actions Port.
DE0007236101 Siemens AG Namens-Aktien
IT0003153415
Snam S.p.A. Azioni nom.
FR0000121220
Sodexo S.A. Actions Port.
DE000SYM9999 Symrise AG Inhaber-Aktien
ES0178430E18
Telefónica S.A. Acciones Port.
IT0003242622
Terna Rete Elettrica Nazio.SpA Azioni nom.
FR0000120271
Total S.A. Actions au Porteur
NL0000009355
Unilever N.V. Cert.v.Aandelen
FR0000127771
Vivendi S.A. Actions Porteur
NL0000395903
Wolters Kluwer N.V. Aandelen op naam
AUD
AU000000AMC4 Amcor Ltd. Reg.Shares
AU000000ASX7 ASX Ltd. Reg.Shares
AU000000BXB1 Brambles Ltd. Reg.Shares
AU000000CBA7 Commonwealth Bank of Australia Reg.Shares
AU000000CSL8 CSL Ltd. Reg.Shares
AU000000IAG3 Insurence Australia Group Ltd. Reg.Shares
AU000000SUN6 Suncorp Group Ltd. Reg.Shares
AU000000TLS2
Telstra Corp. Ltd. Reg.Shares
AU000000WES1 Wesfarmers Ltd. Reg.Shares
AU000000WOW2 Woolworths Ltd. Reg.Shares
CAD
CA0636711016 Bank of Montreal Reg.Shares 1)
CA05534B7604 BCE Inc. Reg.Shares new
CA1360691010 Canadian Imperial Bank of Commerce Reg.Shares 1)
CA1367178326 Canadian Utilities Ltd. Reg.Shs Cl.A (Non Voting)
CA87971M1032 TELUS Corp. Reg.Shares
CA8911605092 The Toronto-Dominion Bank Reg.Shares
CHF
CH0012410517 Bâloise Holding AG Namens-Aktien 1)
CH0030170408 Geberit AG Namens-Aktien (Dispost.)
CH0010645932 Givaudan SA Namens-Aktien
CH0025238863 Kühne & Nagel Internat. AG Namens-Aktien
CH0038863350 Nestlé S.A. Namens-Aktien
CH0012005267 Novartis AG Namens-Aktien
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
Bestand
28.02.2015
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
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0,20
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0
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0
0
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0
24.791
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0
41.724
34.102
16.364
2.822
2.822
0
41.390
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38.808
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0
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8.597
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93.400
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49.183
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3.486
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13.590
0
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2.178
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35.520
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16.783
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38.416
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0
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2.646
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0
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72.710
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127.426
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Kurs
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
17,415
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148,600
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14,360
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117,350
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13,750
4,002
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0
0
0
0
0
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0
0
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AUD
AUD
AUD
AUD
AUD
AUD
AUD
AUD
AUD
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92,240
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STK
STK
STK
STK
STK
STK
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0
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0
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CAD
CAD
CAD
CAD
CAD
CAD
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STK
STK
STK
STK
STK
STK
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0
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1.764
0
0
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CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
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337,200
1.833,000
138,400
74,400
97,400
Kurswert
in EUR
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327.120.723,47
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1.376.620,92
970.057,55
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1.904.157,73
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4.811.176,52
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5.982.480,35
2.918.832,96
% des
Fondsvermögens *)
82,90
25,95
10,43
0,11
0,08
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0,43
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2,17
0,15
0,21
0,38
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0,19
2,18
0,15
0,22
0,14
0,08
0,48
0,23
11
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
Gattungsbezeichnung
CH0024638196
Schindler Holding AG InhaberPartizipationsschein
SGS S.A. Namens-Aktien
Sonova Holding AG Namens-Aktien
Swiss Re AG Namens-Aktien
Swisscom AG Namens-Aktien
Zurich Insurance Group AG Namens-Aktien
STK
STK
STK
STK
STK
STK
6.412
543
5.949
44.981
4.957
7.604
6.412
543
5.949
44.981
0
7.604
0
0
0
0
2.983
0
A.P.Møller-Mærsk A/S Navne-Aktier B
Christian Hansen Holding AS Navne-Aktier
Coloplast AS Navne-Aktier B
Danske Bank AS Navne-Aktier
Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B
Novozymes A/S Navne-Aktier B
Trygvesta AS Navne-Aktier
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
1.260
13.698
37.794
36.800
35.845
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1.960
13.698
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0
35.845
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1.190
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0
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31.485
0
BT Group PLC Reg.Shares
Bunzl PLC Reg.Shares
Burberry Group PLC Reg.Shares
Compass Group PLC Reg.Shares
GlaxoSmithKline PLC Reg.Shares
HSBC Holdings PLC Reg.Shares
National Grid PLC Reg.Shares New
NEXT PLC Reg.Shares
Reed Elsevier PLC Reg.Shares
Sky PLC Reg.Shares
Stagecoach Group PLC Reg.Shares
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
463.157
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29.823
227.716
95.095
279.673
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25.198
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186.912
135.301
463.157
20.836
29.823
227.716,94
75.899
279.673
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0
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GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
4,536
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18,790
11,460
15,390
5,806
8,901
74,650
11,100
9,995
3,373
CLP Holdings Ltd. Reg.Shares
Hang Seng Bank Ltd. Reg.Shares
Power Assets Holdings Ltd. Reg.Shares
Swire Pacific Ltd. Reg.Shares Cl.A
STK
STK
STK
STK
336.500
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47.500
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0
0
0
0
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0
HKD
HKD
HKD
HKD
69,750
141,400
79,800
106,000
Ajinomoto Co. Inc. Reg.Shares
Bridgestone Corp. Reg.Shares
Canon Inc. Reg.Shares
Eisai Co. Ltd. Reg.Shares
Itochu Techno-Solutions Corp. Reg.Shares
Kaneka Corp. Reg.Shares
Lawson Inc. Reg.Shares
Lion Corp. Reg.Shares
NTT Docomo Inc. Reg.Shares
Secom Co. Ltd. Reg.Shares
Seven & I Holdings Co. Ltd. Reg.Shares
Takeda Pharmaceutical Co. Ltd. Reg.Shares
Tokyo Gas Co. Ltd. Reg.Shares
Toyota Motor Corp. Reg.Shares
Wacoal Holdings Corp. Reg.Shares
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
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0
62.000
48.900
40.000
5.600
63.000
11.300
26.000
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0
49.503
35.600
0
25.400
17.000
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0
0
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0
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JPY
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JPY
JPY
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JPY
JPY
JPY
JPY
JPY
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JPY
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JPY
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1.272,000
Telenor ASA Navne-Aksjer
STK
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NOK
154,500
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Assa-Abloy AB Namn-Aktier B
Atlas Copco AB Namn-Aktier B (fria)
Ericsson Namn-Aktier B(fria)
H & M Hennes & Mauritz AB Namn-Aktier B
Securitas AB Namn-Aktier B (fria)
Skandinaviska Enskilda Banken NamnAktier A (fria)
Skanska AB Namn-Aktier B (fria)
Svenska Cellulosa AB Namn-Aktier B (fria)
Svenska Handelsbanken AB Namn-Aktier A (fria)
Swedbank AB Namn-Aktier A
TeliaSonera AB Namn-Aktier
STK
STK
STK
STK
STK
STK
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37.800
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47.510
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SEK
SEK
SEK
SEK
SEK
SEK
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499,300
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107,800
362,700
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STK
STK
STK
STK
STK
STK
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0
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0
0
0
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SEK
SEK
SEK
SEK
SEK
SEK
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205,200
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215,800
52,600
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Singapore Exchange Ltd. Reg.Shares
S'pore Telecommunications Ltd. Reg.Shares
StarHub Ltd. Reg.Shares
STK
STK
STK
STK
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0
0
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SGD
SGD
SGD
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8,180
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4,290
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Becton, Dickinson & Co. Reg.Shares
Bunge Ltd. Reg.Shares
Campbell Soup Co. Reg.Shares
Colgate-Palmolive Co. Reg.Shares
ConAgra Foods Inc. Reg.Shares
DirecTV Reg.Shares
Dr. Pepper Snapple Group Inc. Reg.Shares
DTE Energy Co. Reg.Shares
Duke Energy Corp. (New) Reg.Shares New
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
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17.200
10.300
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21.500
18.841
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0
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0
0
0
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USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
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78,560
CH0002497458
CH0012549785
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CH0008742519
CH0011075394
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DK0060227585
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DK0060336014
DK0060013274
GBP
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GB00B0744B38
GB0031743007
GB00BLNN3L44
GB0009252882
GB0005405286
GB00B08SNH34
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GB00B6YTLS95
HKD
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NOK
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USD
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US1344291091
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US26138E1091
US2333311072
US26441C2044
Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.
1)
Bestand
28.02.2015
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Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
Kurswert
in EUR
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302,600
DKK 15.460,000
DKK
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DKK
530,500
DKK
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DKK
315,400
DKK
320,400
DKK
826,000
% des
Fondsvermögens *)
948.836,88
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1.607.128,14
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0,34
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445.745,25
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1.917.822,42
0,17
0,07
0,11
0,11
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2,66
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0,10
0,06
0,15
12
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
Gattungsbezeichnung
Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
US4592001014 Intl Business Machines Corp. Reg.Shares
US4781601046 Johnson & Johnson Reg.Shares
US4943681035 Kimberly-Clark Corp. Reg.Shares
US7134481081 PepsiCo Inc. Reg.Shares
US7475251036 QUALCOMM Inc. Reg.Shares
US1890541097 The Clorox Co. Reg.Shares
US7427181091 The Procter & Gamble Co. Reg.Shares
US9029733048 U.S. Bancorp Reg.Shares
US9078181081 Union Pacific Corp. Reg.Shares
US92343V1044 Verizon Communications Inc. Reg.Shares
US94106L1098
Waste Management Inc. (Del.) Reg.Shares
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS0821175717
3,3750 % A.P.Møller-Mærsk A/S EUR MTN 12/19
XS0763122578
2,6250 % ABB Finance B.V. MTN 12/19 1)
FR0011344076
2,1250 % Air Liquide Finance MTN 12/21
XS0604462704
4,6250 % Amcor Ltd. EUR MTN 11/19
DE000A1R0XG3 2,0000 % BASF SE MTN 12(12/22)
DE000BLB03H7 1,0000 % Bayerische Landesbank Öff.-Pfe. 13/22
BE6215434620
3,8750 % BELGACOM S.A. MTN 11/18
XS0526811384
3,6250 % BG Energy Capital PLC EUR MTN 10/19
XS0787785715
2,1250 % BHP Billiton Finance Ltd. EUR MTN 12/18
XS0877622034
2,3750 % BMW Finance N.V. MTN 13/23 1)
XS0747744232
2,9940 % BP Capital Markets PLC EUR MTN 12/19
XS0615238044
4,6250 % Brambles Finance PLC EUR Bonds 11/18
XS0275937471
4,3750 % Bristol-Myers Squibb Co. EUR
Notes 06/16
DE000A1A6K25 3,5000 % Bundesländer Landessch. Nr.32 09/19
DE000A1E8PP8
1,8750 % Bundesländer Landessch. Nr.35 10/15
DE000A1PGZ58 1,7500 % Bundesländer Landessch. Nr.40 12/22
DE0001135408 3,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20 1)
DE0001135416 2,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20 1)
DE0001135424 2,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/21 1)
DE0001135465 2,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 11/22 1)
DE0001141703 0,2500 % Bundesrep.Deutschland
Bundesobl. S.170 14/19 1)
XS0854746343
2,6250 % Carlsberg Breweries A/S EUR
MTN12/22 1)
XS0881511868
1,6250 % Commonwealth Bank of
Australia EUR MTN 13/19
FR0011361948
1,1250 % Danone S.A. MTN 12/17
XS0307504547
5,3750 % Ericsson EUR MTN 07/17
XS0482908091
4,7500 % Experian Finance PLC EUR MTN 10/20
XS0335134705
5,6250 % GlaxoSmithKline Cap. PLC EUR
MTN 07/17 1)
XS0834382151
2,7500 % Hammerson PLC EUR Notes 12(12/19)
XS0466670345
4,8750 % Investor AB EUR MTN 09/21
XS0883614231
2,7500 % JPMorgan Chase & Co. EUR MTN 13/23 1)
NL0010060257
2,2500 % Königreich Niederlande Anl. 12/22 1)
DE000A1R07S9 2,1250 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl. 13/23 1)
DE000A0Z1QS1 2,7500 % Land Hessen Schatzanw. 10/20
DE000A1RQBC0 1,7500 % Land Hessen Schatzanw. S.1304 13/23
XS0828235225
1,7500 % Linde AG MTN 12/20
XS0758640279
3,6250 % Luxottica Group S.p.A. Notes 12/19
XS0891393414
1,7500 % National Grid North Amer. Inc.
EUR MTN 13/18
XS0841018004
2,8750 % Origin Energy Finance Ltd. EUR
MTN 12/19
FI4000020961
3,5000 % Republik Finnland Notes 11/21 1)
IT0004656275
3,0000 % Republik Italien B.T.P. 10/15
XS0863129135
2,0000 % Rio Tinto Finance PLC EUR MTN 12/20
XS0415624716
6,5000 % Roche Holdings Inc. EUR MTN 09/21
FR0011355791
1,0000 % Sanofi S.A. MTN 12/17
DE000A1G85B4 1,5000 % Siemens Finan.maatschappij NV
MTN 12/20
XS0854425625
1,8750 % Skandinaviska Enskilda Banken
EUR MTN 12/19
XS0944451243
2,0000 % SSE PLC EUR MTN 13/20
XS0416848520
5,6250 % Statoil ASA EUR MTN 09/21
XS0498175503
4,1250 % Telenor ASA EUR MTN 10/20 1)
XS0545428285
3,8750 % TeliaSonera AB EUR MTN 10/25
XS0592627003
4,2500 % TeliaSonera AB EUR MTN 11/20
XS0496546853
4,2500 % Telstra Corp. Ltd. EUR MTN 10/20
XS0816704125
2,0000 % The Procter & Gamble Co. EUR
Bonds 12/22
XS0830194501
2,1250 % Total Capital Intl S.A. MTN 12/23
XS0957258212
1,7500 % Unilever N.V. MTN 13/20
XS0210237011
4,2500 % United Utilities Water Ltd. EUR
MTN 05/20 1)
XS0439828269
4,7500 % Verbund AG MTN 09/19
Bestand
28.02.2015
13.800
15.500
20.400
24.100
15.100
13.400
22.100
44.500
4.200
56.100
53.300
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
13.800
0
9.200
6.100
28.400
27.100
0
6.600
34.900
30.200
13.400
31.300
10.000
8.200
44.500
0
8.400
12.600
56.100
0
53.300
21.700
Kurs
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
160,870
102,800
109,910
99,070
72,010
109,100
85,170
44,930
120,760
49,370
54,280
Kurswert
in EUR
% des
Fondsvermögens *)
0,16
0,11
0,16
0,17
0,08
0,10
0,13
0,14
0,04
0,20
0,20
56,62
54,26
0,06
0,06
0,22
0,05
0,22
4,12
0,11
0,08
0,14
0,21
0,08
0,13
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
700.000
700.000
2.500.000
500.000
2.500.000
50.000.000
1.200.000
900.000
1.600.000
2.300.000
900.000
1.500.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.300.000
0
1.500.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
112,439
109,348
110,917
116,303
111,052
103,721
110,602
113,389
106,794
113,345
109,885
112,997
1.978.650,24
1.420.167,92
1.998.399,26
2.128.012,09
969.135,81
1.303.000,05
1.677.620,81
1.782.014,83
452.050,84
2.468.544,00
2.578.587,85
712.912.748,04
683.172.839,50
787.069,50
765.432,50
2.772.912,50
581.515,00
2.776.300,00
51.860.250,00
1.327.218,00
1.020.496,50
1.708.704,00
2.606.923,50
988.960,50
1.694.947,50
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
900.000
19.000.000
37.000.000
61.600.000
52.000.000
35.000.000
10.000.000
60.000.000
900.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
%
%
%
%
107,195
115,680
101,065
110,246
116,576
112,911
114,950
113,548
964.755,00
21.979.200,00
37.394.050,00
67.911.536,00
60.619.520,00
39.518.850,00
11.494.950,00
68.128.800,00
0,08
1,75
2,97
5,40
4,81
3,14
0,91
5,42
EUR
40.000.000
40.000.000
0
%
101,785
40.714.000,00
3,23
EUR
2.500.000
0
0
%
109,397
2.734.925,00
0,22
EUR
EUR
EUR
EUR
2.500.000
2.500.000
600.000
600.000
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
104,949
102,558
111,799
119,384
2.623.725,00
2.563.937,50
670.791,00
716.304,00
0,21
0,20
0,05
0,06
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1.400.000
600.000
1.400.000
2.500.000
45.000.000
30.000.000
42.500.000
15.000.000
2.500.000
900.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
115,255
109,727
127,471
113,876
115,194
115,320
114,468
110,719
107,887
112,968
1.613.563,00
658.362,00
1.784.594,00
2.846.900,00
51.837.300,00
34.596.000,00
48.648.900,00
16.607.850,00
2.697.175,00
1.016.712,00
0,13
0,05
0,14
0,23
4,12
2,75
3,86
1,32
0,21
0,08
EUR
2.500.000
0
0
%
104,383
2.609.562,50
0,21
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2.050.000
35.000.000
15.000.000
2.500.000
1.200.000
2.500.000
1.450.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
%
%
108,425
120,997
101,932
107,198
136,128
102,525
2.222.712,50
42.348.950,00
15.289.800,00
2.679.937,50
1.633.530,00
2.563.125,00
0,18
3,36
1,21
0,21
0,13
0,20
EUR
2.500.000
0
0
%
105,955
2.648.875,00
0,21
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2.500.000
800.000
1.500.000
900.000
2.700.000
900.000
1.100.000
0
0
0
0
2.700.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
%
%
%
106,807
107,489
129,828
118,521
127,487
118,714
119,227
2.670.175,00
859.908,00
1.947.420,00
1.066.689,00
3.442.149,00
1.068.426,00
1.311.491,50
0,21
0,07
0,15
0,08
0,27
0,08
0,10
EUR
EUR
EUR
2.500.000
2.500.000
1.600.000
0
0
1.600.000
0
0
0
%
%
%
110,679
110,487
107,800
2.766.975,00
2.762.162,50
1.724.792,00
0,22
0,22
0,14
EUR
EUR
500.000
500.000
0
0
0
0
%
%
117,729
118,299
588.642,50
591.492,50
0,05
0,05
13
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
Gattungsbezeichnung
Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.
EUR
1.142.595,00
29.739.908,54
29.739.908,54
4.169.505,11
4.169.505,11
4.169.505,11
4.169.505,11
% des
Fondsvermögens *)
0,09
2,36
2,36
0,33
0,33
0,33
0,33
119.014.908,37
119.014.908,37
2.661.975,00
2.661.975,00
116.352.933,37
28.195.480,94
33.148.742,82
33.111.385,68
21.897.323,93
9,45
9,45
0,21
0,21
9,24
2,24
2,63
2,63
1,74
EUR
EUR
7.734.650,00
7.734.650,00
7.734.650,00
157,850
7.734.650,00
1.170.952.534,99
0,61
0,61
0,61
0,61
92,96
EUR
1.269.192,70
126.000,00
-275.405,98
-154.227,48
1.580.819,92
-7.993,76
1.269.192,70
0,11
0,01
-0,02
-0,01
0,13
-0,00
0,11
EUR
-1.206.094,97
-3.858.600,00
2.253.740,00
272.200,00
31.974,72
-17.506,82
-64.757,16
-18.382,68
195.236,97
-1.206.094,97
-0,10
-0,31
0,18
0,02
0,00
-0,00
-0,01
-0,00
0,02
-0,10
213.977,40
0,02
OTC
OTC
OTC
OTC
7.884,85
-23.626,56
190.550,85
39.168,26
-21.679.939,79
0,00
-0,00
0,02
0,00
-1,72
OTC
OTC
OTC
OTC
OTC
OTC
OTC
-760.566,89
-23.385,30
-3.403.033,14
-4.212.203,43
-1.801.720,79
65.272,39
-11.544.302,63
-21.465.962,39
-0,06
-0,00
-0,27
-0,34
-0,14
0,01
-0,92
-1,70
FR0011225127
3,3750 % VINCI S.A. MTN 12/20
GBP
GB00BHBFH458 2,7500 % Großbritannien Treasury Stock 14/24
Andere Wertpapiere
Genussscheine
CHF
CH0012032048 Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine
An organisierten Märkten zugelassene
oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS0862091955
1,8750 % SABMiller Holdings Inc. EUR MTN 12/20
USD
US912828KD17 2,7500 % U.S. Treasury Notes 09/19 1)
US912828RX08 0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/16 1)
US912828SJ05
0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/17 1)
US912828TJ95
1,6250 % U.S. Treasury Notes 12/22 1)
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU0703710904
Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF (A)
Summe Wertpapiervermögen 2)
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es
sich um verkaufte Positionen.)
Aktienindex-Derivate
Forderungen/ Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte
DJ Euro Stoxx 50SM Future (FESX) März 15
S&P 500 ST Future (SP) März 15
S&P Canada 60 Index Future (SXF) März 15
SPI 200 Index Future (YAP) März 15
Topix-Tokyo Stock Price Index Future (JTI) März 15
Summe Aktienindex-Derivate
Zins-Derivate
Forderungen/ Verbindlichkeiten
Zinsterminkontrakte
EURO Bobl Future (FGBM) März 15
EURO Bund Future (FGBL) März 15
EURO Schatz Future (FGBS) März 15
Five-Year US Treasury Note Future (FV) Juni 15
Long Gilt Future (FLG) Juni 15
Ten-Year US Treasury Note Future (TY) Juni 15
Two-Year US Treasury Note Future (TU) Juni 15
US Treasury Long Bond Future (US) Juni 15
Summe Zins-Derivate
Devisen-Derivate
Forderungen/ Verbindlichkeiten
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Offene Positionen
CAD/EUR 5.800.000,00
CHF/EUR 3.600.000,00
GBP/EUR 2.000.000,00
JPY/EUR 100.000.000,00
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Offene Positionen
AUD/EUR 39.500.000,00
CAD/EUR 22.000.000,00
CHF/EUR 31.600.000,00
GBP/EUR 42.000.000,00
JPY/EUR 3.000.000.000,00
SEK/EUR 213.000.000,00
USD/EUR 155.500.000,00
Summe Devisen-Derivate
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
EUREX
CME
ME
ASX
TSE
EUREX
EUREX
EUREX
CBOT
IFEU
CBOE
CBOE
CBOE
Bestand
28.02.2015
1.000.000
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
1.000.000
0
Kurs
%
114,260
GBP
20.000.000
20.000.000
0
%
108,381
STK
17.205
13.394
3.822
CHF
258,100
EUR
2.500.000
0
0
%
106,479
USD
USD
USD
USD
30.000.000
37.000.000
37.000.000
25.000.000
0
0
0
0
0
0
0
0
%
%
%
%
105,449
100,520
100,406
98,273
ANT
49.000
EUR
USD
CAD
AUD
JPY
Anzahl 90
Anzahl -18
Anzahl -29
Anzahl 113
Anzahl
-1
EUR
EUR
EUR
USD
GBP
USD
USD
USD
0
21.000
-218.000.000
57.500.000
70.000.000
16.400.000
-4.400.000
-15.500.000
-44.000.000
14.000.000
EUR
Kurswert
in EUR
EUR
70.130.403,23
%
100,000
70.130.403,23
5,58
DKK
GBP
NOK
SEK
1.323.525,17
2.156.686,03
938.642,26
1.740.356,44
%
%
%
%
100,000
100,000
100,000
100,000
177.271,00
2.958.989,37
109.706,44
185.961,96
0,01
0,23
0,01
0,01
14
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
Gattungsbezeichnung
Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
DekaBank Deutsche Girozentrale
Summe Bankguthaben 3)
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und
Geldmarktfonds
AUD
CAD
CHF
HKD
JPY
SGD
USD
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche
Dividendenansprüche
Einschüsse (Initial Margins)
Forderungen aus Wertpapier-Darlehen
Forderungen aus Anteilscheingeschäften
Forderungen aus Quellensteuerrückerstattung
Forderungen aus Ersatzleistung Zinsen/Dividenden
Forderungen aus Cash Collateral
Summe Sonstige Vermögensgegenstände
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Wertpapier-Darlehen
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Cash Collateral
Summe Sonstige Verbindlichkeiten
EUR
EUR
EUR
EUR
Bestand
28.02.2015
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
1.011.220,80
798.268,48
291.147,15
637.762,96
153.373.860,00
154.871,76
2.176.116,56
Kurs
%
%
%
%
%
%
%
EUR
0,06
0,05
0,02
0,01
0,09
0,01
0,15
6,23
EUR
78.370.590,18
6,23
EUR
7.649.181,57
542.584,36
4.469.653,60
16.261,97
1.644.270,24
504.468,32
36.210,00
18.280.000,00
33.142.630,06
0,61
0,04
0,36
0,00
0,13
0,04
0,00
1,45
2,63
EUR
-7.968,35
-220.151,10
-1.094.672,98
-290.000,00
-1.612.792,43
-0,00
-0,02
-0,09
-0,02
-0,13
EUR
STK
EUR
1.259.450.098,14
21.190.030
59,44
100,00
-7.968,35
-220.151,10
-1.094.672,98
-290.000,00
100,000
100,000
100,000
100,000
100,000
100,000
100,000
% des
Fondsvermögens *)
704.683,98
569.854,34
273.372,22
73.311,56
1.145.825,55
101.678,13
1.939.532,40
78.370.590,18
7.649.181,57
542.584,36
4.469.653,60
16.261,97
1.644.270,24
504.468,32
36.210,00
18.280.000,00
Fondsvermögen
Umlaufende Anteile
Anteilwert
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %)
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)
Kurswert
in EUR
92,96
-1,69
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
1)
2)
3)
Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen.
Die Wertpapiere des Sondervermögens sind teilweise durch Geschäfte mit Finanzinstrumenten abgesichert.
Diese Bankguthaben sind ganz oder teilweise als Sicherheit für sonstige Derivate an einen Dritten übertragen.
Gattungsbezeichnung
Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen
Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:
Alfa Laval AB Namn-Aktier
Bâloise Holding AG Namens-Aktien
Bank of Montreal Reg.Shares
Canadian Imperial Bank of Commerce Reg.Shares
Elisa Oyi Reg.Shares Cl.A
Fortum Oyj Reg.Shares
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien
KONE Corp. (New) Reg.Shares Cl.B
2,6250 % ABB Finance B.V. MTN 12/19
2,3750 % BMW Finance N.V. MTN 13/23
2,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20
3,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20
2,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/21
2,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 11/22
0,2500 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl. S.170 14/19
2,6250 % Carlsberg Breweries A/S EUR MTN12/22
5,6250 % GlaxoSmithKline Cap. PLC EUR MTN 07/17
2,7500 % JPMorgan Chase & Co. EUR MTN 13/23
2,2500 % Königreich Niederlande Anl. 12/22
2,1250 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl. 13/23
3,5000 % Republik Finnland Notes 11/21
4,1250 % Telenor ASA EUR MTN 10/20
4,2500 % United Utilities Water Ltd. EUR MTN 05/20
2,7500 % U.S. Treasury Notes 09/19
0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/16
0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/17
1,6250 % U.S. Treasury Notes 12/22
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen:
Stück bzw.
Nominal
in Währung
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
USD
USD
USD
USD
EUR
25.600
230
32.000
12.800
19.158
55.651
7.000
35.500
100.000
1.545.000
34.400.000
52.000.000
10.000.000
31.257.027
39.964.980
2.100.000
1.000.000
2.000.000
38.850.000
30.000.000
35.000.000
150.000
500.000
30.000.000
37.000.000
37.000.000
25.000.000
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
befristet
unbefristet
gesamt
457.090,64
26.692,43
1.768.324,33
870.159,03
459.983,58
1.127.489,26
652.750,00
1.455.500,00
109.347,50
1.751.172,53
38.841.384,00
60.619.520,00
11.494.950,00
35.491.729,02
40.678.354,89
2.297.337,00
1.152.545,00
2.277.520,00
44.752.869,00
34.596.000,00
42.348.950,00
177.781,50
588.642,50
28.195.480,94
33.148.742,82
33.111.385,68
21.897.323,93
440.349.025,58 440.349.025,58
15
Deka-Stiftungen Balance
Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 27.02.2015
Vereinigtes Königreich, Pfund
(GBP)
0,72886
Dänemark, Kronen
(DKK)
7,46611
Norwegen, Kronen
(NOK)
8,55595
Schweden, Kronen
(SEK)
9,35867
Schweiz, Franken
(CHF)
1,06502
Vereinigte Staaten, Dollar
(USD)
1,12198
Kanada, Dollar
(CAD)
1,40083
Singapur, Dollar
(SGD)
1,52316
Japan, Yen
(JPY)
133,85446
Hongkong, Dollar
(HKD)
8,69935
Australien, Dollar
(AUD)
1,43500
Marktschlüssel
Terminbörsen
IFEU
ASX
EUREX
TSE
CBOE
CME
CBOT
ME
London - ICE Futures Europe
Sydney - Australian Securities Exchange (ASX)
Frankfurt - Eurex Zürich
Tokio - Stock Exchange (TSE)
Chicago - Board Options Exchange (CBOE)
Chicago - Chicago Mercantile Exchange (CME)
Chicago - Board of Trade (CBOT)
Montreal - Montreal Exchange (ME)
OTC
Over-the-Counter
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
= 1 Euro (EUR)
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
- Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
ISIN
Gattungsbezeichnung
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
AUD
AU000000AGK9
AGL Energy Reg.Shares
AU000000BHP4
BHP Billiton Ltd. Reg.Shares
AU000000NAB4
National Australia Bank Ltd. Reg.Shares
AU000000RIO1
Rio Tinto Ltd. Reg.Shares
AU0000WESDD7
Wesfarmers Ltd. Reg.Def.Shares
AU000000WPL2
Woodside Petroleum Ltd. Reg.Shares
CAD
CA0467894006
ATCO Ltd. Reg.Shares
CA07786R2046
Bell Aliant Inc. Reg.Shares
CA6330671034
National Bank of Canada Reg.Shares
CA0641491075
The Bank of Nova Scotia Reg.Shares
DKK
DK0060228559
TDC A/S Navne-Aktier
EUR
DE000A1EWWW0 adidas AG Namens-Aktien
IT0003506190
Atlantia S.p.A. Azioni nom.
FR0000051732
Atos S.A. Actions au Porteur
DE000BASF111
BASF SE Namens-Aktien
DE0005909006
Bilfinger SE Inhaber-Aktien
FR0006174348
Bureau Veritas SA Actions au Porteur
FR0000125585
Casino,Guichard-Perrachon S.A. Actions Port.
FR0000125346
Cie Ind. Fin.Ingén.SA Ingénico Actions Port.
PTEDP0AM0009
EDP - Energias de Portugal SA Acções Nom.
ES0130670112
Endesa S.A. Acciones Port.
IT0004618465
Enel Green Power S.P.A. Azioni nom.
IT0003128367
ENEL S.p.A. Azioni nom.
FR0000121667
Essilor Intl -Cie Génle Opt.SA Actions Port.
DE0005785604
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien
ES0171996012
Grifols S.A. Acciones Port. Class A
FR0000120859
IMÉRYS S.A. Actions Port.
ES0148396015
Industria de Diseño Textil SA Acciones Port.
NL0006033250
Kon. Ahold N.V. Aandelen aan toonder
NL0000009827
Koninklijke DSM N.V. Aandelen aan toonder
FR0010307819
Legrand S.A. Actions au Porteur
DE0005937007
MAN SE Inhaber-Stammaktien
AT0000743059
OMV AG Inhaber-Aktien
FR0000130577
Publicis Groupe S.A. Actions Port.
ES0173516115
Repsol S.A. Acciones Port.
BE0003739530
UCB S.A. Actions au Porteur
FR0000125486
VINCI S.A. Actions Port.
DE000A0CAYB2
Wincor Nixdorf AG Inhaber-Akien
GBP
GB0009895292
Astrazeneca PLC Reg.Shares
GB0007980591
BP PLC Reg.Shares
GB00B23K0M20
Capita PLC Reg.Shares
GB00B033F229
Centrica PLC Reg.Shares
Stück bzw.
Anteile bzw.
Nominal in Whg.
Käufe/
Zugänge
Verkäufe/
Abgänge
STK
STK
STK
STK
STK
STK
65.597
93.515
54.098
12.123
57.725,763
68.975
235.027
93.515
54.098
12.123
57.725,763
68.975
STK
STK
STK
STK
9.394
79.400
0
18.500
9.394
79.400
35.600
54.700
STK
99.750
400.300
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
0
0
0
0
5.948
0
0
0
0
0
0
176.492
0
22.351
0
0
0
0
0
0
4.287
0
12.348
31.765,588
13.984
13.547
0
12.621
32.260
53.324
30.172
12.385
24.359
11.928
17.613
189.276
37.869
350.051
176.492
16.972
22.351
23.785
16.229
8.913
185.270
19.671
41.005
4.287
24.295
37.887
31.765,588
13.984
13.547
6.989
STK
STK
STK
STK
0
0
50.845
312.576
21.785
505.591
92.221
312.576
16
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
Gattungsbezeichnung
GB00B019KW72
J. Sainsbury PLC Reg.Shares
GB00B03MLX29
Royal Dutch Shell Reg.Shares Cl.A
JE00B2QKY057
Shire PLC Reg.Shares
GB0009223206
Smith & Nephew PLC Reg.Shares
GB0008754136
Tate & Lyle PLC Reg.Shares
GB00B39J2M42
United Utilities Group PLC Reg.Shares
HKD
HK0066009694
MTR Corporation Ltd. Reg.Shares
JPY
JP3351600006
Shiseido Co. Ltd. Reg.Shares
NOK
NO0010096985
Statoil ASA Navne-Aksjer
USD
US0012041069
AGL Resources Inc. Reg.Shares
US0188021085
Alliant Energy Corp. Reg.Shares
US2441991054
Deere & Co. Reg.Shares
US25746U1097
Dominion Resources Inc. (New) Reg.Shares
US30231G1022
Exxon Mobil Corp. Reg.Shares
US3703341046
General Mills Inc. Reg.Shares
US40650V1008
Halyard Health Inc. Reg.Shares
US4612021034
Intuit Inc. Reg.Shares
US5801351017
McDonald's Corp. Reg.Shares
US7167681060
PETsMART Inc. Reg.Shares
US74005P1049
Praxair Inc. Reg.Shares
US8265521018
Sigma-Aldrich Corp. Reg.Shares
US4278661081
The Hershey Co. Reg.Shares
US9766571064
Wisconsin Energy Corp. Reg.Shares
US98389B1008
Xcel Energy Inc. Reg.Shares
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS0896144655
2,5000 % Atlas Copco AB EUR MTN 13/23
FR0011645845
1,6250 % HSBC France S.A. MTN 13/18
XS0972165848
2,0000 % Lunar Funding V PLC MT.LPN 13/20 Swisscom
XS0788529096
1,3750 % Paccar Financial Europe B.V. MTN 12/15
XS0493098486
4,6250 % SES S.A. MTN 10/20
XS0697395472
3,3750 % Tesco PLC EUR MTN 11/18
XS0945158821
2,2500 % Wm. Morrison Supermarkets PLC EUR MTN 13/20
Andere Wertpapiere
EUR
ES06118459J6
Abertis Infraestructuras S.A. Anrechte
ES0644580989
Iberdrola S.A. Anrechte
ES0644580997
Iberdrola S.A. Anrechte
ES0673516953
Repsol S.A. Anrechte
ES0678430986
Telefónica S.A. Anrechte
Stück bzw.
Anteile bzw.
Nominal in Whg.
STK
STK
STK
STK
STK
STK
Käufe/
Zugänge
Verkäufe/
Abgänge
0
1.617,46
0
0
0
0
373.360
67.039,46
39.480
243.330
111.290
75.292
STK
0
379.000
STK
0
52.000
STK
0
193.200
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
33.800
0
9.100
0
0
0
3.562,50
0
0
0
0
6.300
0
0
0
33.800
27.153
9.100
16.300
15.200
49.500
3.562,50
34.900
28.700
29.100
16.400
39.600
7.600
24.600
20.900
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0
0
0
0
0
0
0
2.500.000
2.500.000
2.500.000
2.500.000
500.000
700.000
700.000
STK
STK
STK
STK
STK
75.284
568.617
369.683
30.858
289.945
75.284
568.617
369.683
30.858
289.945
An organisierten Märkten zugelassene
oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
USD
US912828KJ86
1,7500 % U.S. Treasury Notes 09/14
USD
0
47.000.000
Neuemissionen
Zulassung zum Börsenhandel vorgesehen
CAD
CA87971M9969
TELUS Corp. Reg.Shares
STK
52.200
61.300
STK
3.764,20
3.764,20
STK
0
186.882
STK
47.005
47.005
STK
STK
66.250
65.422
66.250
65.422
ANT
ANT
0
0
25.000
47.000
Nichtnotierte Wertpapiere
Aktien
EUR
ES0111845055
Abertis Infraestructuras S.A. Accion.Nom.Em. 05/14
GBP
GB0005331532
Compass Group PLC Reg.Shares
Andere Wertpapiere
AUD
AU0000AGKRA1
AGL Energy Anrechte
GBP
NL0010730545
Royal Dutch Shell PLC Anrechte A
NL0010675070
Royal Dutch Shell PLC Anrechte A (Div. wahlw.)
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU0703711118
Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A)
LU0703711035
Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A)
17
Deka-Stiftungen Balance
Gattungsbezeichnung
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei
Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): DJES 50 Index (Price) (EUR), S&P ASX 200 INDEX, TOPIX Index (Price))
Verkaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): DJES 50 Index (Price) (EUR), FTSE 100 INDEX, S&P 500 INDEX, S&P TSX 60 Index, SMI SWISS MARKET INDEX,
TOPIX Index (Price))
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): 30 Year US Treasury Bonds (30,0), 5 Year US Treasury Notes (5,0), Euro Bund (10,0), Euro Schatz (2,0), Long
Gilt (10,0))
Verkaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): 10 Year US Treasury Notes (10,0), 2 Year US Treasury Notes (2,0), Euro Bobl (5,5), Euro Bund (10,0), Long
Gilt (10,0))
Devisentermingeschäfte
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin:
AUD/EUR
CAD/EUR
CHF/EUR
GBP/EUR
JPY/EUR
SEK/EUR
USD/EUR
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Kauf von Devisen auf Termin:
AUD/EUR
CAD/EUR
CHF/EUR
GBP/EUR
JPY/EUR
SEK/EUR
USD/EUR
Wertpapierdarlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes
vereinbarten Wertes):
unbefristet
(Basiswert(e): A.P.Møller-Mærsk A/S Navne-Aktier B, Abertis Infraestructuras S.A. Acciones Nom., Air Liquide-SA
Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port., Alfa Laval AB Namn-Aktier, Allianz SE vink.Namens-Aktien, Assa-Abloy AB Namn-Aktier B,
Atlas Copco AB Namn-Aktier B (fria), Bâloise Holding AG Namens-Aktien, Bank of Montreal Reg.Shares, BASF SE NamensAktien, BCE Inc. Reg.Shares new, BELGACOM S.A. Actions au Porteur, Canadian Imperial Bank of Commerce Reg.Shares,
Cie Ind. Fin.Ingén.SA Ingénico Actions Port., Danske Bank AS Navne-Aktier, Deutsche Telekom AG Namens-Aktien, Elisa
Oyi Reg.Shares Cl.A, Enagas S.A. Acciones Port., Ericsson Namn-Aktier B(fria), Fortum Oyj Reg.Shares, Gas Natural SDG
S.A. Acciones Port., Hannover Rück SE Namens-Aktien, Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien, IMÉRYS S.A.
Actions Port., J. Sainsbury PLC Reg.Shares, KONE Corp. (New) Reg.Shares Cl.B, Koninklijke DSM N.V. Aandelen aan
toonder, Legrand S.A. Actions au Porteur, Linde AG Inhaber-Aktien, Merck KGaA Inhaber-Aktien, Münchener Rückvers.Ges. AG vink.Namens-Aktien, NEXT PLC Reg.Shares, Novozymes A/S Navne-Aktier B, Qiagen N.V. Aandelen aan toonder,
Red Electrica Corporacion S.A. Acciones Port., Repsol S.A. Acciones Port., SCOR SE Actions au Porteur, Securitas AB
Namn-Aktier B (fria), Siemens AG Namens-Aktien, Skandinaviska Enskilda Banken Namn-Aktier A (fria), Skanska AB
Namn-Aktier B (fria), Sodexo S.A. Actions Port., Statoil ASA Navne-Aksjer, Swiss Re AG Namens-Aktien, Symrise AG
Inhaber-Aktien, Tate & Lyle PLC Reg.Shares, TDC A/S Navne-Aktier, TeliaSonera AB Namn-Aktier, The Bank of Nova Scotia
Reg.Shares, The Toronto-Dominion Bank Reg.Shares, Total S.A. Actions au Porteur, U.S. Bancorp Reg.Shares, Wincor
Nixdorf AG Inhaber-Akien, Wolters Kluwer N.V. Aandelen op naam, 0,2500 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl. S.170
14/19, 1,0000 % Sanofi S.A. MTN 12/17, 1,5000 % Siemens Finan.maatschappij NV MTN 12/20, 1,6250 % HSBC France
S.A. MTN 13/18, 1,6250 % U.S. Treasury Notes 12/22, 1,7500 % Bundesländer Landessch. Nr.40 12/22, 1,7500 % Land
Hessen Schatzanw. S.1304 13/23, 1,8750 % Bundesländer Landessch. Nr.35 10/15, 1,8750 % SABMiller Holdings Inc.
EUR MTN 12/20, 1,8750 % Skandinaviska Enskilda Banken EUR MTN 12/19, 2,0000 % BASF SE MTN 12(12/22),
2,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 11/22, 2,0000 % Rio Tinto Finance PLC EUR MTN 12/20,
2,1250 % BHP Billiton Finance Ltd. EUR MTN 12/18, 2,1250 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl. 13/23, 2,1250 % Total
Capital Intl S.A. MTN 12/23, 2,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20, 2,2500 % Königreich Niederlande Anl. 12/22,
2,3750 % BMW Finance N.V. MTN 13/23, 2,6250 % ABB Finance B.V. MTN 12/19, 2,6250 % Carlsberg Breweries A/S
EUR MTN12/22, 2,7500 % JPMorgan Chase & Co. EUR MTN 13/23, 2,7500 % Land Hessen Schatzanw. 10/20, 2,8750 %
Origin Energy Finance Ltd. EUR MTN 12/19, 3,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20, 3,3750 % A.P.Møller-Mærsk
A/S EUR MTN 12/19, 3,5000 % Bundesländer Landessch. Nr.32 09/19, 3,5000 % Republik Finnland Notes 11/21,
3,6250 % BG Energy Capital PLC EUR MTN 10/19, 3,6250 % Luxottica Group S.p.A. Notes 12/19, 4,1250 % Telenor ASA
EUR MTN 10/20, 4,2500 % TeliaSonera AB EUR MTN 11/20, 4,7500 % Experian Finance PLC EUR MTN 10/20, 5,6250 %
GlaxoSmithKline Cap. PLC EUR MTN 07/17, 5,6250 % Statoil ASA EUR MTN 09/21, 6,5000 % Roche Holdings Inc. EUR
MTN 09/21)
Stück bzw.
Anteile bzw. Whg.
Volumen
in 1.000
EUR
95.803
EUR
191.866
EUR
467.387
EUR
1.130.047
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
70.869
39.012
77.166
97.913
37.516
46.770
334.457
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
87.381
40.093
90.835
121.477
45.340
58.133
467.482
EUR
2.197.431
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und
Personen sind, betrug 11,87 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 60.064.394 Euro.
18
Deka-Stiftungen Balance
Entwicklung des Sondervermögens
I.
1.
2.
3.
4.
5.
II.
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres
Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr
Zwischenausschüttung(en)
Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen
Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
Ergebnis des Geschäftsjahres
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres
EUR
1.050.800.042,18
-1.871.247,70
-23.062.118,10
+138.319.261,31
EUR
EUR
+233.306.483,68
-94.987.222,37
-24.980,18
+95.289.140,63
+114.291.227,57
-33.518.674,82
1.259.450.098,14
Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
29.02.2012
28.02.2013
28.02.2014
28.02.2015
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres
EUR
1.037.939.185,39
1.027.651.561,29
1.050.800.042,18
1.259.450.098,14
Anteilwert
EUR
54,48
54,99
55,85
59,44
EUR
insgesamt
903.114,77
9.210.389,00
4.547.504,29
3.041.302,88
32.710,80
0,00
66.300,38
346.428,48
-794.360,59
-794.360,59
9.060.106,23
8.930.279,76
129.826,47
26.413.496,25
EUR
je Anteil *)
0,04
0,43
0,21
0,14
0,00
0,00
0,00
0,02
-0,04
-0,04
0,43
0,42
0,01
1,25
443,81
11.227.323,82
0,00
0,00
1.984.128,09
169.744,55
13.366,87
1.796.371,98
13.211.895,73
0,00
0,53
0,00
0,00
0,09
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.03.2014 - 28.02.2015
(einschließlich Ertragsausgleich)
I.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Erträge
Dividenden inländischer Aussteller
Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
Zinsen aus inländischen Wertpapieren
Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
Erträge aus Investmentanteilen
Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
Abzug ausländischer Quellensteuer
davon aus Dividenden ausländischer Aussteller
10. Sonstige Erträge
davon Kompensationszahlungen
davon Quellensteuerrückvergütung
Summe der Erträge
II.
1.
2.
3.
4.
5.
III.
Aufwendungen
Zinsen aus Kreditaufnahmen
Verwaltungsvergütung
Verwahrstellenvergütung
Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
Sonstige Aufwendungen
davon Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
davon Cash Collateral
davon Kostenpauschale
Summe der Aufwendungen
Ordentlicher Nettoertrag
0,01
0,00
0,08
0,62
13.201.600,52
0,62
55.326.205,06
-54.011.217,70
1.314.987,36
2,61
-2,55
0,06
14.516.587,88
0,69
114.291.227,57
-33.518.674,82
5,39
-1,58
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
80.772.552,75
3,81
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres
95.289.140,63
4,50
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
2. Realisierte Verluste
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
V.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
1.
2.
Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne
Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste
*)
Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
19
Deka-Stiftungen Balance
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
I.
1.
2.
3.
II.
1.
2.
III.
1.
2.
Für die Ausschüttung verfügbar
Vortrag aus dem Vorjahr
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Zuführung aus dem Sondervermögen
Nicht für die Ausschüttung verwendet
Der Wiederanlage zugeführt 1)
Vortrag auf neue Rechnung
Gesamtausschüttung 2)
Zwischenausschüttung 3)
Endausschüttung 4)
EUR
insgesamt
29.143.418,32
14.516.587,88
0,00
EUR
je Anteil *)
1,38
0,69
0,00
-1.228.463,77
-17.250.421,33
25.181.121,10
23.062.118,10
2.119.003,00
-0,06
-0,81
1,19
1,09
0,10
Umlaufende Anteile: Stück 21.190.030
*)
Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1)
Realisierte Gewinne aus Devisenkassageschäften.
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische
auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Zwischenausschüttung am 21. Juli 2014, 20. Oktober 2014 und 20. Januar 2015.
Ausschüttung am 24. April 2015.
2)
3)
4)
20
Deka-Stiftungen Balance
Anhang.
Zusätzliche Angaben zu den Derivaten
Instrumentenart
Kontrahent
Aktienindex-Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Devisenterminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Chicago Mercantile Exchange (CME)
Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich)
Montreal Exchange (ME) - Futures and Options
Sydney Futures Exchange (SFE)
Tokyo Stock Exchange (TSE)
Commerzbank AG
Credit Suisse AG [London Branch]
Goldman Sachs International
HSBC Bank PLC
J.P. Morgan Securities PLC
Merrill Lynch International
Morgan Stanley & Co. International PLC
Société Générale S.A.
The Royal Bank of Scotland PLC
Chicago Board of Trade (CBOT)
Chicago Board Options Exchange (CBOE)
Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich)
ICE Futures Europe
Exposure in EUR
(Angabe nach Marktwerten)
-275.405,98
126.000,00
-154.227,48
1.580.819,92
-7.993,76
-10.963.784,72
-639.364,18
-223.545,09
-3.282,25
-7.066.056,52
-172.124,25
-2.382.304,93
7.884,85
-23.385,30
31.974,72
112.097,13
-1.332.660,00
-17.506,82
Gesamtbetrag der Kurswerte der Bankguthaben, die Dritten als Sicherheit dienen:
EUR
18.280.000,00
Gesamtbetrag der bei Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten:
davon:
Bankguthaben
EUR
290.000,00
EUR
290.000,00
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines
Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
70% BofA ML Gbl Gov G7, 7-10, 30% EURO STOXX 50®
Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder
Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten
zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Vertragsbedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des
Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,86%
größter potenzieller Risikobetrag 1,96%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,31%
Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese
Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer
angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein
Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit
von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Jahresbericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche
Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das
Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.
Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation
Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
1,7
Zusätzliche Angaben zu den Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften
Instrumentenart
Kontrahent
Wertpapier-Darlehen
Wertpapier-Darlehen
Wertpapier-Darlehen
DekaBank Deutsche Girozentrale
Nomura
Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
Exposure in EUR
(Angabe nach Marktwerten)
112.240.975,63
28.195.480,94
299.912.569,01
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:
davon:
Schuldverschreibungen
Aktien
EUR
153.931.259,30
EUR
EUR
58.242.111,72
95.689.147,58
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen über organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme von Dritten gewährten Sicherheiten:
EUR
304.590.179,74
Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
EUR
EUR
346.428,48
169.744,55
21
Deka-Stiftungen Balance
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %)
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)
92,96
-1,69
Umlaufende Anteile
Anteilwert
STK
EUR
21.190.030
59,44
Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der
Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien / aktienähnliche Genussscheine / Beteiligungen / Investmentanteile
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse
mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem
anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte, z.B.
Broker-Quotes, zugrunde gelegt, welche sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten
ergeben. Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs)
werden mit dem zuletzt verfügbaren Kurs bewertet.
Renten / rentenähnliche Genussscheine / Zertifikate
Verzinsliche Wertpapiere, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder
deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widergespiegelt, werden mittels externen Modellkurse, z.B. Broker-Quotes, bewertet. In begründeten
Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen.
Bankguthaben
Der Wert von Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, Bardividenden und Zinsansprüchen entspricht grundsätzlich dem jeweiligen nominalen Betrag.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren
handelbaren Kurses. Die Bewertung von Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren
Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton)
ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden.
Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R.
Reuters-Fixing) umgerechnet.
Gesamtkostenquote (laufende Kosten)
1,17%
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen
Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Vertragsbedingungen eine an die Kapitalgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von 0,16% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu
0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,10% p.a. auf Dritte (Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten sowie Sonstige).
Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend - meist jährlich - Vermittlungsentgelte als so genannte "Vermittlungsprovisionen" bzw.
"Vermittlungsfolgeprovisionen".
Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:
Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF (A)
Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A)
Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A)
1,25
1,00
0,75
Wesentliche sonstige Erträge
Kompensationszahlungen
Quellensteuerrückvergütung
EUR
EUR
8.930.279,76
129.826,47
Wesentliche sonstige Aufwendungen
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
Cash Collateral
Kostenpauschale
EUR
EUR
EUR
169.744,55
13.366,87
1.796.371,98
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt
EUR
1.112.227,11
Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben
Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze
der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der
nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum
Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.
22
Deka-Stiftungen Balance
Frankfurt am Main, den 27. Mai 2015
Deka Investment GmbH
Die Geschäftsführung
23
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers.
An die Deka Investment GmbH,
Frankfurt am Main
Die Deka Investment GmbH hat uns beauftragt,
gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)
den Jahresbericht des Sondervermögens DekaStiftungen Balance für das Geschäftsjahr vom
1. März 2014 bis 28. Februar 2015 zu prüfen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems und die Nachweise für die
Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. März
2014 bis 28. Februar 2015 den gesetzlichen Vorschriften.
Frankfurt am Main, den 29. Mai 2015
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schobel
Wirtschaftsprüfer
Bordt
Wirtschaftsprüfer
24
Besteuerung der Erträge.
1.
Allgemeine Besteuerungssystematik
Die Erträge eines deutschen oder ausländischen
Fonds werden grundsätzlich auf der Ebene des
Anlegers versteuert, während der Fonds selbst von
der Steuer befreit ist. Die steuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus Fondsanteilen folgt damit
dem Grundsatz der Transparenz, wonach der Anleger grundsätzlich so besteuert werden soll, als hätte
er die von dem Fonds erzielten Erträge unmittelbar
selbst erwirtschaftet (Transparenzprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz ergeben sich bei der
Fondsanlage jedoch einige Besonderheiten. So
werden beispielsweise bestimmte Erträge bzw.
Gewinne auf der Ebene des Anlegers erst bei Rückgabe der Fondsanteile erfasst. Negative Erträge des
Fonds sind mit positiven Erträgen gleicher Art zu
verrechnen. Soweit die negativen Erträge hierdurch
nicht vollständig ausgeglichen werden können,
dürfen sie nicht von dem Anleger geltend gemacht
werden, sondern müssen auf der Ebene des Fonds
vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren
mit gleichartigen Erträgen ausgeglichen werden.
Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließlich die Ausschüttung bzw. Thesaurierung von Erträgen (laufende Erträge) sowie die Rückgabe von
Fondsanteilen auslösen. Die Besteuerung richtet
sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften des
Investmentsteuergesetzes in Verbindung mit dem
allgemeinen Steuerrecht. Die steuerrechtlichen
Folgen einer Anlage in einen Fonds sind dabei im
Wesentlichen unabhängig davon, ob es sich um
einen deutschen oder um einen ausländischen
Fonds handelt, sodass die nachfolgende Darstellung
für beide gleichermaßen gilt. Etwaige Unterschiede
in der Besteuerung werden an der jeweiligen Stelle
hervorgehoben.
Darüber hinaus gelten die Anmerkungen auch für
Dachfonds, d. h. für Fonds, die ihr Kapital ganz
überwiegend oder jedenfalls zum Teil in andere
Fonds anlegen. Der Anleger muss bei Dachfonds
keine Besonderheiten beachten, weil ihm die für die
Besteuerung erforderlichen Informationen von der
Gesellschaft in der gleichen Form zur Verfügung
gestellt werden wie für andere Fonds.
Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus
Kapitalvermögen für Privatanleger in Deutschland
der Abgeltungsteuer i.H.v. 25 Prozent als spezielle
Form der Kapitalertragsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von
5,5 Prozent der Abgeltungsteuer einzubehalten und
abzuführen. Seit dem 1. Januar 2015 ist jede Stelle,
die verpflichtet ist, Abgeltungsteuer für natürliche
Personen abzuführen, auch Kirchensteuerabzugsverpflichteter. Dazu zählen insbesondere Banken,
Kreditinstitute und Versicherungen. Diese haben –
entsprechend der Religions-/ Konfessionszugehörigkeit des Anlegers – Kirchensteuer in Höhe von 8
Prozent bzw. 9 Prozent der Abgeltungsteuer automatisch einzubehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abzuführen. Zu diesem Zweck wird die Religionszugehörigkeit des
Anlegers in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über die Zugehörigkeit
zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage
erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September
und 31. Oktober (sogenannte Regelabfrage). Sofern
der Anleger der Datenweitergabe beim Bundeszentralamt für Steuern bereits widersprochen hat bzw.
bis zum 30. Juni eines Jahres widerspricht, sperrt
das Bundeszentralamt die Übermittlung des KiStAM.
Ein entsprechender Widerspruch gilt bis zu seinem
Widerruf. Kirchenmitglieder werden in diesem Fall
von ihrem Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Bei Ehegatten/ Lebenspartnern mit gemeinschaftlichen Depots werden die
Kapitalerträge den Ehegatten/ Lebenspartnern
jeweils hälftig zugeordnet und hierauf die Kirchensteuer je nach Religionsgemeinschaft berechnet. Die
Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd
berücksichtigt. Auf einen entsprechenden Hinweis
auf den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer wird bei den folgenden Ausführungen jeweils
verzichtet.
Die deutsche Abgeltungsteuer entfaltet für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Soweit die
Einnahmen der Abgeltungsteuer unterlegen haben,
entfällt damit die Verpflichtung des Privatanlegers,
die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung
anzugeben. Von der Abgeltungsteuer erfasst werden – mit wenigen Ausnahmen – alle Einkünfte aus
Kapitalvermögen, worunter alle laufenden Kapitalerträge, wie z. B. Zinsen und Dividenden, sowie auch
realisierte Kursgewinne (Veräußerungsgewinne, wie
beispielsweise Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien oder Renten, fallen.
Bei laufenden Erträgen wie z. B. Zinsen und Dividenden ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn
diese dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008
zufließen. Im Fall von realisierten Gewinnen und
25
Verlusten ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn
die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2008
erworben wurden. Dies gilt sowohl für die von dem
Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter als auch für
den von dem Anleger erzielten Gewinn oder Verlust
aus der Veräußerung eines Fondsanteils. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht im Zusammenhang mit Fondsanteilen stehen, gelten teilweise
abweichende Übergangsregelungen.
Kann der Anschaffungszeitpunkt von Wirtschaftsgütern nicht eindeutig bestimmt werden, ist die
gesetzliche Verbrauchsfolgefiktion zu beachten,
wonach die als erstes angeschafften Wertpapiere
als zuerst verkauft gelten. Dies gilt sowohl für die
Wirtschaftsgüter des Fonds als auch für die von
dem Anleger gehaltenen Fondsanteile z. B. bei
Girosammelverwahrung.
2.
Besteuerung der laufenden Erträge
aus Fonds
2.1. Ertragsarten und Ertragsverwendung
Ein Fonds darf gemäß der jeweiligen Anlagepolitik
sowie der Vertragsbedingungen in unterschiedliche
Wirtschaftsgüter investieren. Die hieraus erzielten
Erträge dürfen aufgrund des Transparenzgedankens
nicht einheitlich z. B. als Dividenden qualifiziert werden, sondern sind entsprechend den Regeln des
deutschen Steuerrechts jeweils getrennt zu erfassen.
Ein Fonds kann daher beispielsweise Zinsen, zinsähnliche Erträge, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern erwirtschaften. Die
Erträge werden dabei nach steuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere dem Investmentsteuergesetz
– ermittelt, sodass sie regelmäßig von den tatsächlich
ausgeschütteten Beträgen bzw. den im Jahresbericht
ausgewiesenen Beträgen für Ausschüttung und
Thesaurierung abweichen. Die steuerrechtliche Behandlung der Erträge beim Anleger hängt sodann
von der Ertragsverwendung des Fonds ab, d. h. ob
der Fonds die Erträge vollständig thesauriert oder
vollständig bzw. teilweise ausschüttet. Die Ertragsverwendung Ihres Fonds entnehmen Sie bitte dem
Verkaufsprospekt oder dem Jahresbericht. Darüber
hinaus ist danach zu differenzieren, ob die Erträge
einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anleger zuzurechnen sind. Sofern vom Fonds eine steuerrechtliche Substanzausschüttung ausgewiesen wird,
ist diese für den Anleger nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzausschüttung in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen ist, in der Steuerbilanz
aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu
bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden.
Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag der Substanzausschüttung vermindert werden.
2.2. Ausländische Quellensteuer
Auf ausländische Erträge werden teilweise Quellensteuern in dem jeweiligen Land einbehalten, die auf
der Ebene des Fonds als Werbungskosten abgezogen
werden dürfen. Alternativ kann die Gesellschaft die
ausländischen Quellensteuern in den Besteuerungsgrundlagen ausweisen, sodass sie direkt auf Ebene
des Anlegers auf die zu zahlende Steuer angerechnet
werden, oder sie der Anleger von seinen Einkünften
abziehen kann. Teilweise investieren Fonds darüber
hinaus in Länder, in denen auf die Erträge zwar tatsächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, der
Anleger aber gleichwohl eine Quellensteuer auf seine
persönliche Steuerschuld anrechnen kann (fiktive
Quellensteuer). In diesen Fällen kommt auf Ebene
des Anlegers ausschließlich die Anrechnung der ausgewiesenen fiktiven Quellensteuer in Betracht. Ein
Abzug von fiktiver Quellensteuer von den Einkünften
des Anlegers ist unzulässig.
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache
„Meilicke” am 6. März 2007 hinsichtlich der Direktanlage in Aktien das in Deutschland in der Regel bis
zum Jahr 2000 geltende Körperschaftsteuerrecht in
Teilen für europarechtswidrig erklärt. Dieses habe
zum einen die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Personen, die Dividenden von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bezogen,
benachteiligt. Zum anderen habe es diese Unternehmen darin behindert, in Deutschland Kapital zu
sammeln. In Deutschland konnte unter Geltung des
sog. Anrechnungsverfahrens nur die auf deutsche
Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht
aber die auf ausländische Dividenden entfallende
ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche
Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Der
Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die
den Besitzern ausländischer Wertpapiere daraus entstandenen Nachteile rückwirkend ausgeglichen werden müssen. In einem weiteren Urteil vom 30. Juni
2011 („Meilicke II“) hat der Europäische Gerichtshof
Stellung zu der Höhe der Steueranrechnung und den
für die Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs
erforderlichen Nachweisen genommen. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach deutschem Recht ist
für die Direktanlage, vor allem aber für die Investmentanlage weiterhin unklar. Zur Wahrung mögli-
26
cher Rechte kann es daher sinnvoll sein, dass Sie sich
mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen.
2.3. Veröffentlichung der
Besteuerungsgrundlagen
Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeblichen
Besteuerungsgrundlagen werden von der Gesellschaft
zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung, dass
die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.4. Besteuerung im Privatvermögen
Wann die von dem Fonds erzielten Erträge beim
Anleger steuerrechtlich zu erfassen sind, hängt von
der Ertragsverwendung ab. Bei einer Thesaurierung
hat der Anleger die sog. ausschüttungsgleichen
Erträge, d. h. bestimmte von dem Fonds nicht zur
Ausschüttung verwendete Erträge, in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem das Geschäftsjahr des
Fonds endet. Da der Anleger in diesem Fall tatsächlich keine Erträge erhält, diese aber gleichwohl
versteuern muss, spricht man in diesem Zusammenhang von der sog. Zuflussfiktion. Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausgeschütteten
Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die
ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen
Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden
Fällen hat der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
Sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge sind grundsätzlich in vollem
Umfang steuerpflichtig, es sei denn, die Steuerfreiheit bestimmter Erträge ist explizit geregelt. Bei
der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
ist als Werbungskosten ein Sparer-Pauschbetrag in
Höhe von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung:
1.602,– Euro) abzuziehen, soweit der Anleger in
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der
Abzug von dem Anleger tatsächlich entstandenen
Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) ist in der
Regel ausgeschlossen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Termingeschäften sind
vom Anleger nur bei Ausschüttung bzw. bei Rückgabe der Fondsanteile zu versteuern.
2.5. Besteuerung im Betriebsvermögen
Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige
betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch
Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat die
ausgeschütteten Erträge sowie die ausschüttungs-
gleichen Erträge zum gleichen Zeitpunkt wie der
Privatanleger zu versteuern. Im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der
Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge am
Geschäftsjahresende des Fonds und die ausgeschütteten Erträge mit Entstehung des Anspruchs zu
erfassen. Insoweit finden die allgemeinen Regeln
des Bilanzsteuerrechts Anwendung.
Für den betrieblichen Anleger sind sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen
Erträge grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, soweit nicht die Steuerfreiheit bestimmter
Erträge explizit geregelt ist. So sind beispielweise
Dividendenerträge sowie ausgeschüttete realisierte
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien von dem
Anleger nur in Höhe von 60 Prozent zu versteuern
(Teileinkünfteverfahren). Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger sind z. B. in- und ausländische
Dividendenerträge, die dem Sondervermögen vor
dem 1. März 2013 zugeflossen sind, zu 95 Prozent
steuerfrei. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind Dividenden,
die dem Sondervermögen nach dem 28. Februar
2013 zugeflossen sind, bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern steuerpflichtig. Die ausgeschütteten
realisierten Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien sind grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei.
Dies gilt nicht für derartige Erträge aus Fondsanteilen, die insbesondere Kreditinstitute ihrem Handelsbestand zuordnen.
3.
Rückgabe von Fondsanteilen
Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Fondsanteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h. der Anleger
realisiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust.
3.1. Besteuerung im Privatvermögen
Gewinne und Verluste aus der Rückgabe von
Fondsanteilen sind als positive bzw. negative Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich steuerpflichtig. Die Gewinne und Verluste können mit
anderen Erträgen aus Kapitalvermögen grundsätzlich verrechnet werden. Dies gilt jedoch nicht im
Hinblick auf Verlustvorträge oder zukünftige Verluste aus der Veräußerung von Aktien, für die ein
separater Verlustverrechnungstopf zu führen ist.
Das Verrechnungsverbot gilt auch für Verluste aus
der Rückgabe von Fondsanteilen oder Veräußerung
anderer Wertpapiere, die noch unter das alte Recht
vor Einführung der Abgeltungsteuer fallen.
27
Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und
Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht
ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der
Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der
Fondsanteile ist für private Anleger in Höhe des
besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der
DBA-Gewinn wird von der Gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht.
Der im Rücknahmepreis als enthalten geltende
Zwischengewinn unterliegt ebenfalls der Besteuerung. Dieser setzt sich aus den von dem Fonds
erwirtschafteten Zinsen und zinsähnlichen Erträgen
zusammen, die seit dem letzten Ausschüttungsoder Thesaurierungstermin angefallen sind und seit
diesem Zeitpunkt noch nicht steuerpflichtig ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Der Zwischengewinn wird von der Gesellschaft bewertungstäglich
ermittelt und zusammen mit dem Rücknahmepreis
veröffentlicht. Außerdem wird er dem Anleger von
der Verwahrstelle in Deutschland auf der Wertpapierabrechnung mitgeteilt. Der beim Kauf gezahlte
Zwischengewinn gehört beim Anleger grundsätzlich
zu den negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen,
die er mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Voraussetzung ist, dass
vom Fonds ein Ertragsausgleich durchgeführt wird
und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf
hingewiesen wird. Der bei Rückgabe der Fondsanteile vereinnahmte Zwischengewinn zählt zu den
positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Wird der
Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich
6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils als Zwischengewinn
anzusetzen.
Hedgefonds sind gesetzlich nicht verpflichtet, den
Zwischengewinn zu ermitteln bzw. zu veröffentlichen. Sofern sich die Gesellschaft dazu entschließt,
darf der Zwischengewinn für Hedgefonds allerdings
freiwillig ermittelt und veröffentlicht werden.
Der Veräußerungsgewinn wird für den Anleger
grundsätzlich von der deutschen Verwahrstelle
ermittelt. Gewinn oder Verlust ist hierbei der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits
und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits. Darüber hinaus sind die Anschaffungskosten sowie der Veräußerungspreis
jeweils um den Zwischengewinn zu mindern. Der so
ermittelte Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist
zusätzlich um die ausschüttungsgleichen Erträge zu
mindern, um insoweit eine Doppelbesteuerung zu
vermeiden.
3.2. Besteuerung im Betriebsvermögen
Bei einer Rückgabe von Fondsanteilen bildet die
Differenz zwischen dem Rücknahmepreis und den
Anschaffungskosten grundsätzlich den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust. Der erhaltene Zwischengewinn stellt beim
betrieblichen Anleger einen unselbständigen Teil
des Veräußerungserlöses dar.
Der Aktiengewinn umfasst Dividenden, soweit diese
bei Zurechnung an den Anleger steuerfrei sind,
Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien
sowie Wertsteigerungen und -minderungen aus
Aktien, die noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Aktiengewinn wird von der
Gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises
veröffentlicht, sodass der Anleger den absoluten
Aktiengewinn sowohl bei Erwerb als auch bei
Rückgabe der Fondsanteile durch Multiplikation mit
dem jeweiligen Rücknahmepreis ermitteln muss. Die
Differenz zwischen dem absoluten Aktiengewinn bei
Rückgabe und dem absoluten Aktiengewinn bei
Erwerb stellt sodann den besitzzeitanteiligen Aktiengewinn dar, durch den der Anleger eine Aussage darüber erhält, in welchem Umfang die Wertsteigerung bzw. der Wertverlust seiner Fondsanteile
auf Aktien zurückzuführen ist. Der Gewinn bzw.
Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für
körperschaftsteuerpflichtige Anleger i.H.v. 95 Prozent
des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns, für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger i.H.v.
40 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns
steuerfrei. Aufgrund der oben erwähnten Gesetzesänderung werden seit dem 1. März 2013 zwei Aktiengewinne getrennt für körperschaftsteuerpflichtige Anleger und für einkommensteuerpflichtige
betriebliche Anleger veröffentlicht.
Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und
Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht
ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der
Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der
Fondsanteile ist für betriebliche Anleger in Höhe des
besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der
DBA-Gewinn wird von der Gesellschaft in der gleichen Form wie der Aktiengewinn getrennt von
diesem veröffentlicht.
28
Der betriebliche Anleger hat die Fondsanteile mit
den Anschaffungskosten zuzüglich gegebenenfalls
Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Der beim
Kauf gezahlte Zwischengewinn stellt einen unselbständigen Teil der Anschaffungskosten dar. Wenn
der Fonds während der Haltedauer der Fondsanteile
Erträge thesauriert, sind die ausschüttungsgleichen
Erträge außerbilanziell zu erfassen und ein aktiver
Ausgleichsposten zu bilden. Zum Zeitpunkt der
Rückgabe der Fondsanteile sind diese erfolgswirksam
auszubuchen und der aktive Ausgleichsposten ist
aufzulösen, um eine doppelte steuerrechtliche
Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge zu
vermeiden. Darüber hinaus ist der besitzzeitanteilige
Aktiengewinn außerbilanziell zu berücksichtigen.
Der folgende Absatz betrifft ausschließlich Fonds
nach deutschem Recht:
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache
„STEKO Industriemontage GmbH“ entschieden,
dass die Regelung im Körperschaftsteuergesetz für
den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in
2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam
geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in
2001, während dies für Gewinnminderungen im
Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen
Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht
nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs
der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Übergangsregelungen des Körperschaftsteuergesetzes galten entsprechend für die Fondsanlage nach dem Gesetz
über Kapitalanlagegesellschaften (§§ 40 und 40a
i.V.m. § 43 Absatz 14 KAGG). Insbesondere für
Zwecke der Berücksichtigung von Gewinnminderungen im Rahmen der Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG könnte die Entscheidung
Bedeutung erlangen. Der Bundesfinanzhof (BFH)
hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08)
entschieden, dass die Rechtssache STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet.
Mit BMF-Schreiben vom 1. Februar 2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R
27/08 beim Aktiengewinn („STEKORechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines
Aktiengewinns aufgrund der Rechtssache STEKO
möglich ist. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen
aufgrund der Rechtssache STEKO empfehlen wir
Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen
steuerlichen Berater zu konsultieren.
4.
Deutsche Kapitalertragsteuer
Die inländischen depotführenden Verwahrstellen
haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer für den
Anleger einzubehalten und abzuführen. Die Kapitalertragsteuer hat für Privatanleger grundsätzlich
abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings ein
Veranlagungswahlrecht und in bestimmten Fällen
eine Veranlagungspflicht. Werden die Fondsanteile
im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung. Wird der betriebliche Anleger mit seinen Erträgen aus Fondsanteilen
zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt,
ist die gezahlte Kapitalertragsteuer nur eine Steuervorauszahlung ohne abgeltende Wirkung, die der
Anleger auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann. Hierfür erhält der Anleger von deutschen
Verwahrstellen eine Steuerbescheinigung, die er im
Rahmen seiner Veranlagung dem Finanzamt vorlegen muss.
Im Rahmen der Veranlagung ist der Steuersatz bei
Privatanlegern für Einkünfte aus Kapitalvermögen
auf 25 Prozent begrenzt. Eine freiwillige Veranlagung ist insbesondere Anlegern ohne oder mit
einem sehr niedrigen zu versteuernden Einkommen
zu empfehlen.
Bei Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
oder der Vorlage eines gültigen Freistellungsauftrags verzichten deutsche Verwahrstellen insoweit
auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Weist der
Anleger nach, dass er Steuerausländer ist, beschränkt
sich der Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge aus
deutschen Dividenden.
Deutsche Verwahrstellen haben für den Steuerpflichtigen einen Verlustverrechnungstopf zu führen,
der automatisch in das nächste Jahr übertragen
wird. Hierbei sind Verluste aus dem Verkauf von
Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von
Aktien verrechenbar. Gewinne aus der Rückgabe
von Fondsanteilen sind steuerrechtlich keine Gewinne aus Aktien.
Kapitalertragsteuer wird nur insoweit einbehalten,
als die positiven Einkünfte die (vorgetragenen)
negativen Einkünfte sowie evtl. Freistellungsaufträge übersteigen. Der in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtige Anleger darf seinen Banken insgesamt Freistellungsaufträge bis zu einem Gesamt-
29
betrag von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung:
1.602,– Euro) erteilen.
Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. der Nachweis der Ausländereigenschaft
müssen der Verwahrstelle rechtzeitig vorliegen.
Rechtzeitig ist im Falle der Thesaurierung vor dem
Geschäftsjahresende des Fonds, bei ausschüttenden
Fonds vor der Ausschüttung und bei der Rückgabe
von Fondsanteilen vor der Transaktion.
Werden die Fondsanteile nicht in einem deutschen
Depot verwahrt und die Ertragsscheine einer deutschen Zahlstelle vorgelegt, können Freistellungsauftrag sowie Nichtveranlagungsbescheinigung nicht
berücksichtigt werden.
Ausländische Anleger können bei verspätetem
Nachweis der Ausländereigenschaft die Erstattung
des Steuerabzugs grundsätzlich entsprechend der
Abgabenordnung (§ 37 Abs. 2 AO) beantragen.
Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt. Eine Erstattung des Steuerabzugs auf deutsche Dividenden ist nur im Rahmen
des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland
möglich. Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Soweit der Fonds gezahlte oder fiktiv anrechenbare
ausländische Quellensteuern ausweist, werden
diese grundsätzlich beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Ist eine steuerrechtliche Berücksichtigung ausgewiesener anrechenbarer Quellensteuern ausnahmsweise nicht möglich, werden
sie in einem „Quellensteuertopf” vorgetragen.
4.1. Deutsche Fonds
Deutsche depotführende Stellen haben sowohl bei
Ausschüttung als auch bei Thesaurierung grundsätzlich Kapitalertragsteuer einzubehalten und
abzuführen.
Werden die Fondsanteile bei einer deutschen
Verwahrstelle verwahrt, hat die Verwahrstelle bei
Rückgabe der Fondsanteile darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten. Bei Rückgabe von Fondsanteilen, die nach dem
31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird
darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn
aus der Veräußerung der Fondsanteile einbehalten.
4.2. Ausländische Fonds
Ausländische Gesellschaften führen keine Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt ab. Bei ausschüttenden bzw. teilausschüttenden Fonds behält
jedoch die deutsche Verwahrstelle die Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Erträge ein.
Werden die Fondsanteile bei einer deutschen Verwahrstelle zurückgegeben, hat diese darüber hinaus
Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten und abzuführen. Bei Rückgabe von
Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008
angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung
der Fondsanteile einbehalten.
Zusätzlich hat die deutsche Verwahrstelle Kapitalertragsteuer auf die Summe der dem Anleger nach
dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden und noch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegenen Erträge einzubehalten und
abzuführen. Wurden die Fondsanteile seit Erwerb
ununterbrochen bei ein und derselben deutschen
Verwahrstelle verwahrt, bilden nur die besitzzeitanteiligen akkumulierten ausschüttungsgleichen
Erträge die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge werden von der Gesellschaft
ermittelt und bewertungstäglich zusammen mit
dem Rücknahmepreis veröffentlicht.
5.
EU-Zinsrichtlinie
(Zinsinformationsverordnung)
Bestimmte Zinsen und zinsähnliche Erträge, die
einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person im europäischen Ausland
ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, hat die
ausländische Verwahrstelle/Zahlstelle an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Österreich sowie die angeschlossenen Drittstaaten erheben
anstelle der Meldung eine Quellensteuer. Über die
Höhe der einbehaltenen Quellensteuer erhält der
Anleger eine Steuerbescheinigung. Die Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer
angerechnet oder, sofern die Quellensteuer die zu
zahlende Einkommensteuer übersteigt, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet.
Der Anleger hat die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen, indem er gegenüber der
Verwahrstelle eine Ermächtigung zur freiwilligen
Offenlegung abgibt, die es dem Institut gestattet,
auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdes-
30
sen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden
zu melden.
Deutsche Zahlstellen sind ihrerseits verpflichtet,
entsprechende Zahlungen von Zins- und zinsähnlichen Erträgen an ausländische natürliche Personen
über das Bundeszentralamt für Steuern an das
ausländische Wohnsitzfinanzamt weiterzuleiten.
Eine Meldung erfolgt bei Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile, soweit der Anteil der Zinsen
und zinsähnlichen Erträge 25 Prozent des Rücknahmepreises überschreitet. Eine Meldung der
ausgeschütteten Zinsen und Zinserträge an das
Wohnsitzfinanzamt erfolgt nicht, wenn der Fonds
zu nicht mehr als 15 Prozent aus Anlagen besteht,
die zu Zinsen und zinsähnlichen Erträgen im Sinne
der Zinsinformationsverordnung führen. Ob Ihr
Fonds hiervon betroffen ist, entnehmen Sie bitte
dem Jahresbericht.
10 Prozent am Fondskapital von in- und ausländischen Spezial- und Publikumsfonds beteiligt sind,
müssen nach dem BilMoG ergänzende Angaben zu
den Fonds im Anhang offen legen.
Das BilMoG ist grundsätzlich für Geschäftsjahre
anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2009
beginnen. Das BilMoG sieht die folgenden zusätzlichen Angaben im Anhang (§ 285 Nr. 26 HGB) und
Konzernanhang (§ 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) vor:
Klassifizierung des Fonds nach Anlagezielen, z. B.
Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds, Hedgefonds oder Sonstiger Fonds
Marktwert / Anteilwert nach §§ 168, 278 KAGB
oder § 36 InvG in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden
Fassung
Differenz zwischen Marktwert und Buchwert
(Ertrags-)Ausschüttungen des Geschäftsjahres
6.
Rechtliche Hinweise
Beschränkungen des Rechts zur täglichen Rückgabe
Diese steuerlichen Hinweise sollen einen Überblick
über die steuerlichen Folgen der Fondsanlage vermitteln. Sie können nicht alle steuerlichen Aspekte
behandeln, die sich aus der individuellen Situation
des Anlegers ergeben können. Interessierten Anlegern empfehlen wir, sich durch einen Angehörigen
der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen
Folgen des Fondsinvestments beraten zu lassen.
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der
derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die
steuerrechtliche Beurteilung durch Gesetzgebung,
Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung
nicht ändert. Solche Änderungen können auch
rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerrechtlichen Folgen nachteilig
beeinflussen.
7.
Gründe für das Unterlassen von Abschreibungen
gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB
Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung
Bitte wenden Sie sich für individuelle und weiterführende Informationen persönlich an Ihren Abschlussprüfer.
Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle
Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26
HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB)
Anleger, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
dazu verpflichtet sind den Jahresabschluss um einen
Anhang zu erweitern und die zu mehr als
31
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Zwischenausschüttung am
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V.
m. Nr. 1a und b
bis
28. Februar 2015
21. Juli 2014
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
0,1000
0,1000
0,1000
0,1000
0,1000
0,1000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Ausschüttung 1)
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
Ausgeschüttete Erträge 3)
Thesaurierung netto 4)
Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5)
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1000
0,0000
0,1000
0,0000
0,1000
0,0000
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1113
-,--,--,--,--,-0,1113
0,1113
-,--,--,--,--,-0,1113
0,1113
-,--,--,--,--,-0,1113
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
0,0470
0,0000
0,0470
EUR je Anteil
0,0000
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0000
-,--
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
-,-0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
0,0000
0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
-,--
-,-0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1113
0,0000
-,--
0,1113
0,0000
0,0000
0,1113
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
Zinsen und sonstige Erträge
Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende)
Ausländische DBA befreite Einkünfte
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Sonstige Veräußerungsgewinne
Summe Erträge
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40
EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31.12.2008 anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009
anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen
wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer
Quellensteuer)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes,
auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m.
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden
Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung
bzw. ausschüttungsgleichen Erträge
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc
in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f
Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach
§ 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa
32
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Zwischenausschüttung am
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG
i. d. F. vom 26. Juni 2013
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr.
40 EStG
Sonstige Hinweise
In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich
steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne)
davon ausländische DBA befreite Einkünfte
davon Zinsen und sonstige Erträge
davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen
und sonstige Erträge
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Datum des Ausschüttungsbeschlusses
Ex-Tag
Zahltag
bis
28. Februar 2015
21. Juli 2014
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
-,-0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
0,0113
0,0113
0,0113
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--,--,--
-,--,--,--,--
-,--,--,--,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,-15. Juli 2014
21. Juli 2014
21. Juli 2014
-,--
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG.
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen
Quellensteuer.
Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht
enthalten.
Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen.
Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen.
Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine
ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten.
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) wird für den Zeitraum ab dem
1. März 2013 anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns ein Aktiengewinn EStG (für betriebliche Anleger im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG) sowie ein Aktiengewinn
KStG (für körperschaftsteuerpflichtige Anleger) berechnet. Eine Veröffentlichung der beiden Aktiengewinne findet seit dem 1. Juli 2013 statt. Die für den Zeitraum
1. März 2013 bis 30. Juni 2013 berechneten beiden Aktiengewinne werden nachträglich bis spätestens 31. Dezember 2013 auf der Internetseite der DekaBank für die Deka
Kapitalverwaltungsgesellschaften unter www.deka.de (Fondsportraits) bzw. www.deka.de/fondspreise sowie in den Wertpapiermitteilungen (WM-Datenservice)
veröffentlicht.
33
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Zwischenausschüttung am
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V.
m. Nr. 1a und b
bis
28. Februar 2015
20. Oktober 2014
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
1,0000
1,0000
1,0000
1,0307
1,0307
1,0307
0,2277
0,2277
0,2277
0,0000
0,0000
0,0000
Ausschüttung 1)
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
Ausgeschüttete Erträge 3)
Thesaurierung netto 4)
Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5)
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,8030
0,0000
0,8030
0,0000
0,8030
0,0000
EUR je Anteil
0,0287
0,0287
0,0287
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1560
0,5536
-,--,--,-0,1221
0,8317
0,1560
0,5536
-,--,--,-0,1221
0,8317
0,1560
-,-0,5536
-,--,-0,1221
0,8317
EUR je Anteil
-,--
0,5536
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
0,0225
0,0000
0,0225
EUR je Anteil
0,1221
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0000
-,--
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
-,-0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,1472
0,1472
0,1472
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
0,1472
0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
-,--
-,-0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,6741
0,0355
-,--
0,6741
0,0355
0,5181
0,6741
0,0355
0,5181
EUR je Anteil
0,0227
0,0227
0,0227
EUR je Anteil
-,--
0,0227
-,--
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
Zinsen und sonstige Erträge
Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende)
Ausländische DBA befreite Einkünfte
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Sonstige Veräußerungsgewinne
Summe Erträge
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40
EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31.12.2008 anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009
anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen
wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer
Quellensteuer)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes,
auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m.
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden
Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung
bzw. ausschüttungsgleichen Erträge
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc
in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f
Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach
§ 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa
34
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Zwischenausschüttung am
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG
i. d. F. vom 26. Juni 2013
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr.
40 EStG
Sonstige Hinweise
In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich
steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne)
davon ausländische DBA befreite Einkünfte
davon Zinsen und sonstige Erträge
davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen
und sonstige Erträge
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Datum des Ausschüttungsbeschlusses
Ex-Tag
Zahltag
bis
28. Februar 2015
20. Oktober 2014
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
-,-0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0307
0,0307
0,0307
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0287
0,0197
0,0287
0,0197
0,0287
0,0197
EUR je Anteil
0,0090
0,0090
0,0090
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0065
-,-0,0065
-,--
0,0065
-,-0,0065
-,--
0,0065
-,-0,0065
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0020
0,0020
0,0020
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0327
0,0327
14. Oktober 2014
20. Oktober 2014
20. Oktober 2014
0,0327
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG.
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen
Quellensteuer.
Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht
enthalten.
Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen.
Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen.
Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine
ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten.
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) wird für den Zeitraum ab dem
1. März 2013 anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns ein Aktiengewinn EStG (für betriebliche Anleger im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG) sowie ein Aktiengewinn KStG
(für körperschaftsteuerpflichtige Anleger) berechnet. Eine Veröffentlichung der beiden Aktiengewinne findet seit dem 1. Juli 2013 statt. Die für den Zeitraum 1. März 2013 bis
30. Juni 2013 berechneten beiden Aktiengewinne werden nachträglich bis spätestens 31. Dezember 2013 auf der Internetseite der DekaBank für die Deka
Kapitalverwaltungsgesellschaften unter www.deka.de (Fondsportraits) bzw. www.deka.de/fondspreise sowie in den Wertpapiermitteilungen (WM-Datenservice) veröffentlicht.
35
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Zwischenausschüttung am
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V.
m. Nr. 1a und b
bis
28. Februar 2015
20. Januar 2015
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
0,1000
0,1000
0,1000
0,1004
0,1004
0,1004
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Ausschüttung 1)
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
Ausgeschüttete Erträge 3)
Thesaurierung netto 4)
Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5)
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1004
0,0000
0,1004
0,0000
0,1004
0,0000
EUR je Anteil
0,0173
0,0173
0,0173
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0854
0,0241
-,--,--,-0,0082
0,1177
0,0854
0,0241
-,--,--,-0,0082
0,1177
0,0854
-,-0,0241
-,--,-0,0082
0,1177
EUR je Anteil
-,--
0,0241
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
0,0482
0,0000
0,0482
EUR je Anteil
0,1221
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0000
-,--
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
-,-0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0110
0,0110
0,0110
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
0,0110
0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
-,--
-,-0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1069
0,0026
-,--
0,1069
0,0026
0,0215
0,1069
0,0026
0,0215
EUR je Anteil
0,0027
0,0040
0,0040
EUR je Anteil
-,--
0,0040
-,--
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
Zinsen und sonstige Erträge
Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende)
Ausländische DBA befreite Einkünfte
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Sonstige Veräußerungsgewinne
Summe Erträge
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40
EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31.12.2008 anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009
anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen
wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer
Quellensteuer)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes,
auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m.
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden
Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung
bzw. ausschüttungsgleichen Erträge
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc
in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f
Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach
§ 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa
36
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Zwischenausschüttung am
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG
i. d. F. vom 26. Juni 2013
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr.
40 EStG
Sonstige Hinweise
In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich
steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne)
davon ausländische DBA befreite Einkünfte
davon Zinsen und sonstige Erträge
davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen
und sonstige Erträge
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Datum des Ausschüttungsbeschlusses
Ex-Tag
Zahltag
bis
28. Februar 2015
20. Januar 2015
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
-,-0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0004
0,0004
0,0004
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0173
0,0130
0,0173
0,0130
0,0173
0,0130
EUR je Anteil
0,0043
0,0043
0,0043
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0016
-,-0,0006
0,0010
0,0016
-,-0,0006
0,0010
0,0016
-,-0,0006
0,0010
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0045
0,0045
0,0045
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0049
0,0049
13. Januar 2015
20. Januar 2015
20. Januar 2015
0,0049
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG.
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen
Quellensteuer.
Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht
enthalten.
Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen.
Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen.
Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine
ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten.
37
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Ausschüttung per
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V.
m. Nr. 1a und b
bis
28. Februar 2015
24. April 2015
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
0,1000
0,1000
0,1000
0,1032
0,1032
0,1032
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Ausschüttung 1)
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
Ausgeschüttete Erträge 3)
Thesaurierung netto 4)
Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5)
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,1032
0,0000
0,1032
0,0000
0,1032
0,0000
EUR je Anteil
0,0095
0,0095
0,0095
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0475
0,0199
-,--,--,-0,0453
0,1127
0,0475
0,0199
-,--,--,-0,0453
0,1127
0,0475
-,-0,0199
-,--,-0,0453
0,1127
EUR je Anteil
-,--
0,0199
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
0,0328
0,0000
0,0328
EUR je Anteil
0,0453
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0000
-,--
-,--
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
-,-0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0068
0,0068
0,0068
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
0,0068
0,0000
-,-0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--
0,0000
-,--
-,-0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0669
0,0005
-,--
0,0669
0,0005
0,0194
0,0669
0,0005
0,0194
EUR je Anteil
0,0017
0,0018
0,0018
EUR je Anteil
-,--
0,0018
-,--
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
Zinsen und sonstige Erträge
Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende)
Ausländische DBA befreite Einkünfte
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Sonstige Veräußerungsgewinne
Summe Erträge
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40
EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am
31.12.2008 anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden
Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009
anzuwendenden Fassung
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen
wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer
Quellensteuer)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m.
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes,
auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m.
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden
Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung
bzw. ausschüttungsgleichen Erträge
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc
in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f
Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach
§ 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa
38
Steuerliche Behandlung
Deka Investmentfonds
Deka-Stiftungen Balance
ISIN
DE0005896864
WKN
589686
Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis
1. März 2014
Ausschüttung per
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2
InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V.
m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7)
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG
i. d. F. vom 26. Juni 2013
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge
davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr.
40 EStG
Sonstige Hinweise
In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich
steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne)
davon ausländische DBA befreite Einkünfte
davon Zinsen und sonstige Erträge
davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen
und sonstige Erträge
Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge
Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
Datum des Ausschüttungsbeschlusses
Ex-Tag
Zahltag
bis
28. Februar 2015
24. April 2015
PrivatBetriebsvermögen
vermögen
EStG
KStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
-,--
0,0000
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
-,--
-,--
0,0000
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,-0,0000
-,-0,0000
0,0000
0,0000
EUR je Anteil
0,0032
0,0032
0,0032
EUR je Anteil
EUR je Anteil
0,0095
0,0074
0,0095
0,0074
0,0095
0,0074
EUR je Anteil
0,0021
0,0021
0,0021
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
EUR je Anteil
-,--,--,--,--
-,--,--,--,--
-,--,--,--,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
-,--
-,--
-,--
EUR je Anteil
0,0032
0,0032
21. April 2015
24. April 2015
24. April 2015
0,0032
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG.
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen
Quellensteuer.
Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht
enthalten.
Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen.
Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern,
Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen.
Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine
ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten.
39
Informationen der Verwaltung.
Das DekaBank Depot
– Service rund um Ihre Investmentfonds –
Mit dem DekaBank Depot bieten wir Ihnen die
kostengünstige Möglichkeit, verschiedene Investmentfonds Ihrer Wahl in einem einzigen Depot und
mit einem Freistellungsauftrag verwahren zu lassen.
Hierfür steht Ihnen ein Fondsuniversum von rund
1.000 Fonds des DekaBank-Konzerns und international renommierter Kooperationspartner zur Verfügung. Das Spektrum eignet sich zur Realisierung der
unterschiedlichsten Anlagekonzepte. So können Sie
zum Vermögensaufbau aus mehreren Alternativen
wählen, unter anderem:
Für Investmentfonds-Anleger, die regelmäßig sparen möchten, eignet sich der individuell zu gestaltende Deka-FondsSparplan ab einer Mindestanlage von
25,– Euro. Im Rahmen eines auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Deka-Auszahlplans lässt sich das
so aufgebaute Vermögen später gezielt nutzen.
Für den systematischen und flexiblen Vermögensaufbau – insbesondere im Rahmen der privaten
Altersvorsorge – können Sie zwischen zwei Varianten
wählen:
Die Deka-BonusRente verbindet die Vorteile einer
Investmentanlage mit der staatlichen „Riesterförderung“ zur Schließung der Rentenlücke.
Der DekaStruktur-VorsorgePlan ist eigens zum
Aufbau eines professionell strukturierten Vermögens für private Vorsorgeziele vorgesehen. Zur
Vermögensnutzung stimmen Sie auch hier Ihren
persönlichen Deka-Auszahlplan auf Ihre individuellen Ziele der Vermögensnutzung ab.
Zum DekaBank Depot gehören vielfältige InklusivLeistungen wie die kostenfreie Wiederanlage von
Ertragsausschüttungen.
Im Rahmen unseres Depotservice stehen Ihnen
verschiedene Wege für die Auftragserteilung zur
Verfügung, wie z. B. per Telefon oder Internet über
unsere Internetpräsenz www.deka.de
Auskünfte rund um das DekaBank Depot und
Fondsinformationen erhalten Sie über unser ServiceTelefon unter der Nummer (0 69) 7147-652.
40
Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Verwaltungsgesellschaft
Deka Investment GmbH
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Frankfurt am Main
Gründungsdatum
17. Mai 1995; die Gesellschaft übernahm
das Investmentgeschäft der am 17. August
1956 gegründeten Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH.
Eigenkapital
gezeichnet und
eingezahlt:
EUR 10,2 Mio.
haftend:
EUR 93,2 Mio.
(Stand: 31. Dezember 2013)
Alleingesellschafterin
DekaBank
Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Landesbank Berlin
Investment GmbH, Berlin
und der
Deka Immobilien Investment GmbH,
Frankfurt am Main
und der
WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Düsseldorf;
Mitglied des Aufsichtsrates der
S Broker AG & Co. KG, Wiesbaden
Mitglied
Heinz-Jürgen Schäfer
Offenbach
(Stand 1. Februar 2015)
Geschäftsführung
Vorsitzender
Michael M. Rüdiger
Vorsitzender des Vorstandes der DekaBank
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main;
Vorsitzender des Aufsichtsrates der
Landesbank Berlin Investment GmbH,
Berlin;
Mitglied des Aufsichtsrates der Deka
Immobilien GmbH, Frankfurt am Main;
Mitglied des Verwaltungsrates
der DekaBank Deutsche Girozentrale
Luxembourg S.A., Luxemburg
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Georg Stocker
Mitglied des Vorstandes der DekaBank
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main;
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Deka Immobilien GmbH,
Frankfurt am Main;
DekaBank
Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Frankfurt am Main und Berlin
Eigenkapital
gezeichnet:
EUR 744,1 Mio.
eingezahlt:
EUR 744,1 Mio.
haftend:
EUR 3.819,5 Mio.
(Stand: 31. Dezember 2013)
Victor Moftakhar (Vorsitzender)
Haupttätigkeit
Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft
sowie Wertpapiergeschäft
Frank Hagenstein
Vertreter in der Schweiz
Thomas Ketter
Stellvertretender Vorsitzender
des Verwaltungsrates
der Deka International S.A., Luxemburg,
ACOLIN Fund Services AG
Stadelhoferstrasse 18
8001 Zürich
Schweiz
und der
Aufsichtsrat
Verwahrstelle
International Fund Management S.A.,
Luxemburg,
und der
Dealis Fund Operations S.A.,
Luxemburg
Andreas Lau
Dr. Ulrich Neugebauer
Dr. Udo Schmidt-Mohr
Zahlstelle in der Schweiz
NPB Neue Privat Bank AG
Limmatquai 1/am Bellevue
8022 Zürich
Schweiz
Verkaufsprospekt mit Vertragsbedingungen, Wesentliche Anlegerinformationen
sowie Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstige Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der ACOLIN Fund Services AG
erhältlich.
(Stand: 1. Januar 2015)
Abschlussprüfer der Gesellschaft
und der von ihr verwalteten Sondervermögen
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Die vorstehenden Angaben werden
in den Jahres- und Halbjahresberichten
jeweils aktualisiert.
41
Stand: 02.15
D 210 000 121/PDF
Deka Investment GmbH
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt
Postfach 11 05 23
60040 Frankfurt
Telefon: (0 69) 71 47 - 0
Telefax: (0 69) 71 47 - 19 39
www.deka.de