Deka-Stiftungen Balance, Jahresbericht
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Deka-Stiftungen Balance, Jahresbericht
Jahresbericht zum 28. Februar 2015. Deka-Stiftungen Balance Ein richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts (OGAW). Deka Investment GmbH Bericht der Geschäftsführung. März 2015 Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger, der vorliegende Jahresbericht informiert Sie umfassend über die Entwicklung Ihres Fonds Deka-Stiftungen Balance für den Zeitraum vom 1. März 2014 bis zum 28. Februar 2015. In den vergangenen zwölf Monaten avancierte erneut die Geldpolitik der Notenbanken zum Taktgeber der Kapitalmärkte. Angesichts der robusten Wirtschaftsentwicklung in den USA ließ die Federal Reserve (Fed) ihr monatliches Anleihe-Ankaufprogramm zur Konjunkturunterstützung sukzessive bis Oktober 2014 auslaufen, während die Europäische Zentralbank (EZB) vor dem Hintergrund niedriger und zuletzt sogar negativer Teuerungsraten ein Kaufprogramm für Staatsanleihen und sonstige Wertpapiere im Umfang von monatlich 60 Mrd. Euro auf den Weg brachte. Zudem belasteten verschiedene geopolitische Krisenherde das Börsenklima. Der Konflikt in der Ukraine setzte eine Sanktionsspirale in Gang, deren tatsächliche politische und wirtschaftliche Tragweite noch nicht absehbar ist. An den Rentenmärkten gaben die Renditen im Betrachtungszeitraum spürbar nach, wobei sich der Abstand zwischen europäischen und US-amerikanischen Staatsanleihen angesichts unterschiedlicher geldpolitischer Signale in den beiden Regionen tendenziell ausweitete. Zum Ende des Berichtszeitraums rentierten 10-jährige Bundesanleihen nur noch mit rekordniedrigen 0,3 Prozent. In den USA lag die Rendite 10-jähriger US-Treasuries zuletzt bei 2,0 Prozent. Die Aktienmärkte zeigten sich über weite Strecken in freundlicher Verfassung, vor allem in der zweiten Berichtshälfte wies die Mehrheit der Börsenbarometer kräftige Kurssteigerungen auf. Das vorherrschende Niedrigzinsumfeld in Kombination mit hoher Liquidität gab den Aktienmärkten Auftrieb, sodass u. a. der DAX im Februar 2015 einen neuen historischen Höchststand erreichte. Hohe Zugewinne schlugen auf Jahressicht ebenfalls in Japan zu Buche. In diesem Marktumfeld verzeichnete Ihr Fonds Deka-Stiftungen Balance eine Wertentwicklung von plus 8,9 Prozent. Gerne nehmen wir die Gelegenheit zum Anlass, um Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen zu danken. Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige wichtige Informationen an die Anteilinhaber im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht werden. Darüber hinaus finden Sie dort ein weitergehendes Informations-Angebot rund um das Thema "Investmentfonds" sowie monatlich aktuelle Zahlen und Fakten zu Ihren Fonds. Mit freundlichen Grüßen Deka Investment GmbH Die Geschäftsführung Victor Moftakhar (Vorsitzender) Andreas Lau Frank Hagenstein Dr. Ulrich Neugebauer Thomas Ketter Dr. Udo Schmidt-Mohr 3 Inhalt. Entwicklung der Kapitalmärkte. 5 Tätigkeitsbericht. Deka-Stiftungen Balance Seite 8 Vermögensübersicht zum 28. Februar 2015. Deka-Stiftungen Balance Seite 10 1 Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2015. Deka-Stiftungen Balance Seite 11 1 Anhang. Deka-Stiftungen Balance Seite 21 2 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers. 24 Besteuerung der Erträge. 25 Informationen der Verwaltung. 40 Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe. 41 Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen. 4 Entwicklung der Kapitalmärkte. Ölpreisverfall, sinkende Renditen, niedrige Inflation, geopolitische Friktionen Die internationalen Kapitalmärkte bewegten sich in den vergangenen zwölf Monaten in einem ereignisreichen Spannungsfeld geldpolitischer und geopolitischer Entwicklungen. Während die Notenbanken als geldpolitische Schleusenwärter weiterhin reichlich Liquidität bereitstellten, wurde die weltwirtschaftliche Erholungsbewegung immer wieder von exogenen Krisenereignissen vor größere Herausforderungen gestellt. Die Annexion der Krim und der Beginn der wirtschaftlichen Sanktionsspirale gegen Russland, die einen aufziehenden Wirtschaftskrieg befürchten lassen, bildeten gewichtige Belastungsfaktoren. Flankiert von einer wachsenden Anzahl schwächerer Konjunkturdaten aus Euroland rückten damit zeitweise skeptischere Einschätzungen mit Blick auf die weitere Entwicklung an den Märkten in den Vordergrund. Nominaler Notenbankzins Euroland vs. USA 2,00% 1,75% 1,50% 1,25% 1,00% 0,75% 0,50% 0,25% USA (Fed) 2015 2014 2013 2012 2011 0,00% Euroland (EZB) Quelle: Bloomberg Der Ölpreisverfall legte ab Juni 2014 eine erstaunliche Dynamik an den Tag. Wichtige Förderländer wie Russland reagierten darauf mit einer deutlichen Ausweitung der Fördermenge. Investoren zeigten sich mit Blick auf die Abhängigkeit des Staatshaushalts von Öl-Einnahmen besorgt, die Kreditwürdigkeit Russlands könnte weiter gesenkt werden, was sich in einem steigenden Ausfallrisiko für russische Staatsanleihen widerspiegelte. Die massive russische Einmischung in der Ukraine zeitigt neben unabsehbaren politischen Konsequenzen auch handfeste ökonomische Auswirkungen, die Anfang 2015 in der Herabstufung russischer Staatstitel durch die drei großen Rating-Agenturen einen vorläufigen Höhepunkt erreichten. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) verwies in diesem Zusammenhang auf Wachstumsgefahren. Die Folgen der Sanktionspolitik seien, so führte EZBPräsident Mario Draghi aus, noch nicht wirklich zu taxieren. Dennoch hielt er an der grundsätzlichen Einschätzung fest, dass der Euroraum sich weiterhin auf einem moderaten, wenn auch ungleichmäßigen Erholungskurs befindet. Das besser als erwartet ausgefallene Euroland-BIP im vierten Quartal 2014 bestätigte diese Lagebeurteilung. Mit einem Anstieg um 0,7 Prozent hatte Deutschland maßgeblichen Anteil daran, was auch durch einen stabilen Arbeitsmarkt hierzulande unterstützt wurde. Steigende Löhne, geringe Preissteigerungen und ein extrem niedriges Zinsniveau begünstigen strukturell den Konsum, allerdings trübten die zahlreichen geopolitischen Krisen das wirtschaftliche Gesamtbild. Immerhin konnte sich ab November die Stimmung der deutschen Unternehmen – gemessen am ifo Geschäftsklimaindex – wieder verbessern. Die Zuversicht speist sich dabei nicht zuletzt aus dem deutlich gesunkenen Ölpreis und dem spürbar schwächeren Euro-Wechselkurs, welcher insbesondere der Exportwirtschaft zugutekommt. In den vergangenen zwölf Monaten reagierten die Finanzmärkte äußerst empfindlich auf den tatsächlichen oder auch nur erwarteten Kurs der weiteren Geldpolitik. Die generöse Liquiditätsversorgung fand in Form von steigenden Aktienbewertungen und sinkenden Risikoaufschlägen ihren Niederschlag. Angesichts der robusten Wirtschaftsentwicklung in den USA ließ die Federal Reserve (Fed) ihr monatliches Anleihe-Ankaufprogramm zur Konjunkturunterstützung („Tapering“) sukzessive bis Oktober 2014 auslaufen, während die Europäische Zentralbank vor dem Hintergrund niedriger und zuletzt sogar negativer Teuerungsraten und schwacher Wirtschaftsdaten weitere expansive Maßnahmen und Zinssenkungen auf den Weg brachte. Im Fokus stand dabei die Ankündigung der EZB, ab März für einen Zeitraum bis mindestens September 2016 Käufe von Staatsanleihen und sonstigen Wertpapieren im Umfang von monatlich 60 Milliarden Euro zu tätigen. Insgesamt bewiesen die Aktienmärkte Nehmerqualitäten und verdauten u.a. den Zahlungsausfall Argentiniens weitgehend unbeeindruckt. Im September erfolgte dennoch eine kräftige Korrektur. Der Cocktail aus geopolitischen Krisenherden – Ukraine-Krise, Gaza-Konflikt, Terrorregime des IS, Boko Haram, Ebola – und einer unerwartet schwachen Erholung in Europa (Frankreich, Italien) bereitete der Aufwärtsbewegung zunächst ein Ende. In der Folge nahmen die Aktienmärkte u.a. in Erwartung einer 5 In Euroland erfuhren mit dem Wahlsieg der linken Partei SYRIZA bei den Parlamentswahlen in Griechenland im Januar 2015 die Diskussionen über einen „Grexit“, also ein Ausscheiden des Landes aus der Währungsunion, eine erschreckende Aktualisierung. Nach wochenlangen Verhandlungen erreichten Griechenland und die Euro-Partner schließlich eine Einigung und verständigten sich auf eine Verlängerung des aktuellen Hilfsprogramms um vier Monate. Im Gegenzug verpflichtete sich die griechische Regierung, Reformen nicht ohne Absprache zurückzunehmen und keine Maßnahmen zu ergreifen, die die finanzielle Stabilität des Landes gefährden. In Deutschland schlug für 2014 ein überraschend hohes BIP-Wachstum von 1,6 Prozent zu Buche. Erneut enttäuschend fiel hingegen die Konjunkturentwicklung in den beiden nächstgrößeren Volkswirtschaften Frankreich und Italien aus. Zu den Lichtblicken gehörten einmal mehr die reformwilligen EU-Mitgliedsländer Spanien und Portugal. Die Kombination aus einem überreichen Liquiditätsangebot, rekordniedrigen Zinsen und fehlenden Anlagealternativen beförderte den Kapitalzufluss in Aktienanlagen. Gegenüber den zahlreichen sowohl geopolitischen als auch wirtschaftlichen Störfeuern erwiesen sich die Aktienmärkte über weite Strecken erstaunlich resistent. Weltbörsen im Vergleich Index: 28.02.2014 = 100 130 120 110 100 90 Dow Jones Industrial 02/15 12/14 10/14 08/14 06/14 80 04/14 Nach zunächst noch überzeugenden Daten zeigte die US-Wirtschaft erste Anzeichen einer Wachstumsverlangsamung. So legte das BIP im vierten Quartal 2014 geringer als erwartet zu, zeigte mit einer Steigerung um 2,2 Prozent aber dennoch einen ordentlichen Wert. Negativ überraschten rückläufige Einzelhandelsumsätze zu Beginn des Jahres 2015. Sowohl die positive Lohneinkommensentwicklung als auch die auf niedrigem Niveau verharrende Arbeitslosenquote unterstrichen aber nach wie vor eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung trotz Beendigung der Anleihekäufe durch die Fed im Oktober. Insofern dürfte die USA die Wende hin zur geldpolitischen Normalität bald antreten. Mit der bevorstehenden Zinswende sollte der US-Dollar gegenüber dem Euro weiter zulegen. Aktien im Aufwärtstrend 02/14 weiterhin lockeren Geldpolitik jedoch erneut Fahrt auf und setzten den übergeordneten Aufwärtstrend fort. Während Aktien die Kursverluste sukzessive wieder aufholten und seit dem Spätsommer 2014 einen deutlichen Aufwärtstrend zeigten, intensivierte sich an den Anleihemärkten angesichts der damit einhergehenden wachsenden Risikoaversion die Nachfrage nach sicher erscheinenden Schuldtiteln, wobei insbesondere Bundesanleihen auf reges Anlegerinteresse stießen. In der Folge fiel die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen auf rekordniedrige 0,3 Prozent. Im Juni und Anfang September senkte die EZB den Leitzins auf 0,05 Prozent und hat damit dieses geldpolitische Instrument ausgereizt. EURO STOXX 50 Nikkei 225 Quelle: Bloomberg Im Zuge des militärischen Konflikts in der Ukraine und der Annexion der Krim durch Russland kam es im ersten Berichtsquartal immer wieder zu Rücksetzern an den Aktienmärkten. Ende März wurde Russland kurzerhand aus der Gemeinschaft der G8Staaten ausgeschlossen und der geplante Gipfel in Sotschi abgesagt. Im Spätsommer belasteten neben der Eskalation in der Ukraine auch der israelischpalästinensische Konflikt sowie die voranschreitende Expansion der Terror-Truppe Islamischer Staat (IS) die Finanzmärkte. Aufgrund der ab Spätsommer 2014 wieder deutlich anziehenden Aktienkurse – nicht zuletzt bedingt durch den Wirtschaftsaufschwung in den USA sowie die Aussicht auf weitere expansive Maßnahmen der EZB – erzielten die bedeutenden weltweiten Börsenplätze auf Jahressicht erfreuliche Kurszuwächse. Angesichts der außergewöhnlich starken Abwertung des Euro gegenüber den meisten Vergleichswährungen fielen die Zugewinne in lokaler Währung jedoch z.T. signifikant niedriger aus als auf Euro-Basis gerechnet. Im Falle der USA und der Schweiz trat angesichts der massiven Aufwertung des US-Dollar sowie des Schweizer Franken die Wäh- 6 Im Dow Jones dominierte auf Einzeltitelebene der Versicherungskonzern UnitedHealth Group vor der Baumarktkette Home Depot und dem IT-Konzern Cisco. Die Zugewinne lagen zwischen 47,1 Prozent und 35,4 Prozent. Minuszeichen wiesen hingegen u. a. Aktien von American Express (minus 10,6 Prozent), IBM (minus 12,6 Prozent) sowie Caterpillar (minus 14,5 Prozent) auf. In Deutschland (DAX) avancierte Fresenius mit plus 46,0 Prozent zum Indexprimus. Auf europäischer Ebene (STOXX 50) glänzte Orange mit einem signifikanten Kurszuwachs um 79,7 Prozent. In Asien legte der japanische Nikkei 225 Index ebenfalls kräftig zu und erzielte auf Jahressicht ein Plus von 26,7 Prozent. Euroland-Anleihen im Renditetief An den Anleihemärkten setzte sich der übergeordnete Trend rückläufiger Renditen fort. Seit Jahresanfang 2014 fielen die Renditen auf breiter Front. Zuletzt rentierten 10-jährige Euroland-Staatstitel mit 0,3 Prozent (in der Spitze bei 1,7 Prozent im März 2014), US-Treasuries gleicher Laufzeit lagen bei 2,0 Prozent (Hochpunkt bei 2,8 Prozent Anfang April). Gemessen am eb.rexx Government Germany Overall verzeichneten deutsche Bundesanleihen auf Jahressicht ein beachtliches Plus von 8,7 Prozent. Die Nachfrage war wesentlich von Sicherheitsbedürfnissen der Großanleger getrieben. 3,0% 2,5% 2,0% 1,5% 1,0% 0,5% Euroland 02/15 12/14 10/14 08/14 06/14 0,0% 04/14 Der Nasdaq Composite erzielte ein Plus von 15,2 Prozent, der marktbreite S&P 500 verzeichnete eine Wertsteigerung um 13,2 Prozent. Während der EURO STOXX 50 ein Plus von 14,3 Prozent aufwies, schlug in Deutschland für den Standardwerteindex DAX sogar ein Zuwachs von 17,6 Prozent zu Buche, wobei die Steigerung fast vollständig im Jahr 2015 erzielt wurde. Ähnlich verhielt es sich beim CAC 40 (plus 12,3 Prozent), der FTSE verbuchte einen Aufschlag von 9,3 Prozent. Unter Branchengesichtspunkten belegten im breit gefächerten STOXX 600 die Sektoren Immobilien, Nahrungsmittel und Finanzdienstleister die Spitzenplätze. Rendite 10-jähriger Staatsanleihen USA vs. Euroland 02/14 rungskursentwicklung besonders eklatant zutage. Der Dow Jones verzeichnete ein Plus von 11,1 Prozent auf US-Dollar-Basis, was einem Plus von 37,0 Prozent in Euro gerechnet entsprach. Ein ähnliches Bild ergab sich beim Schweizer Standardwerteindex SMI, der in heimischer Währung ein schmales Plus von 6,4 Prozent aufwies, während der Index in Euro einen Aufschlag von 21,2 Prozent registrierte. USA Quelle: Bloomberg Während die EZB Anfang September 2014 eine weitere Zinssenkungsrunde einläutete und auch die Bereitschaft zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere signalisierte, ist in den USA und Großbritannien angesichts der fortgeschrittenen Konjunkturerholung der Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik bereits in greifbare Nähe gerückt. Das gegenwärtige Auseinanderdriften der Geldpolitik der großen Notenbanken spiegelt sich bereits in der unterschiedlichen Entwicklung der langfristigen Anleiherenditen in den USA und Euroland wider. Die Schere der Renditeabstände zwischen US-Treasuries und Bundesanleihen hat sich im Februar 2015 auf knapp 170 Basispunkte geöffnet, da die Mehrheit der Marktteilnehmer offenbar davon ausgeht, dass die Fed in absehbarer Zeit an der Zinsschraube drehen wird. Auf der Währungsseite wertete der Euro zunächst bis zum Frühjahr gegenüber dem US-Dollar noch leicht auf fast 1,40 US-Dollar auf, mit schwächeren Konjunkturdaten, stärkeren US-Zahlen sowie der Aussicht auf das Wertpapier-Ankaufprogramm der EZB setzte in der Folge jedoch eine signifikante Trendwende ein. Zuletzt lag der Euro-Wechselkurs nur noch bei 1,12 US-Dollar. An den Rohstoffmärkten überraschte Rohöl mit einem deutlichen Preisverfall. Zwischen Juni 2014 und Januar 2015 halbierte sich der Preis und lag zeitweise deutlich unter 50 US-Dollar je Barrel (Brent), bevor sich das Öl bis Ende Februar auf 63 US-Dollar erholen konnte. 7 Jahresbericht 01.03.2014 bis 28.02.2015 Deka-Stiftungen Balance Tätigkeitsbericht. Das Anlageziel des Fonds Deka-Stiftungen Balance ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs insbesondere durch die Erwirtschaftung laufender Erträge und durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, je nach Marktlage weltweit in verzinsliche Wertpapiere (in der Regel USA, Eurozone, Großbritannien) sowie bis zu 30 Prozent in Aktien zu investieren. Die Auswahl der Vermögenswerte trifft das Fondsmanagement nach einem mathematischen Verfahren, durch welches die Entwicklungen je zulässiger Anlageklasse flexibel genutzt werden. Zur Begrenzung der Anlagerisiken dieses Fonds mit konservativem Verlustprofil erfolgt eine laufende Anpassung der Gewichtung der Anlageklassen. Von ihrem Basiswert abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) können dabei sowohl zu Investitions- als auch zu Absicherungszwecken eingesetzt und auch Währungsrisiken weitgehend reduziert werden. Sollte zu einem Zeitpunkt keine der Investitionsmöglichkeiten den Erwartungen des Fondsmanagements entsprechen, kann zum beträchtlichen Teil in kurzfristige liquide Geldanlagen angelegt werden. Die erwirtschafteten Erträge werden quartalsweise ausgeschüttet. Damit erfüllt dieser Fonds die für viele Stiftungen bedeutsame Forderung nach mehrmaligen Ausschüttungen pro Jahr, so dass sie Ihren Stiftungszweck ganzjährig erfüllen können. Wichtige Kennzahlen Deka-Stiftungen Balance Performance* Gesamtkostenquote 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre 8,9% 4,8% 3,5% 1,17% ISIN Veräußerungsergebnisse Deka-Stiftungen Balance 01.03.2014 - 28.02.2015 Realisierte Gewinne aus Renten u. Zertifikaten Aktien Zielfonds u. Investmentvermögen Optionen Futures 1.490.659,44 0,00 11.911.029,16 0,00 0,00 Devisentermingeschäften 14.120.713,35 Devisenkassageschäften 1.228.463,77 Sonstigen Wertpapieren Summe 93.008,70 55.326.205,06 Realisierte Verluste aus Zielfonds u. Investmentvermögen Optionen Bedingt durch die Struktur hing die Wertentwicklung des Fonds im Berichtszeitraum zu großen Teilen von der Entwicklung der Aktien- und Ren- 26.093.740,77 Metallen und Rohstoffen Aktien Der Rentenanteil des Fonds lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 66,1 Prozent, nach 70,7 Prozent zu Beginn der Berichtsperiode. Auf verzinsliche Wertpapiere in Euro entfielen 54,5 Prozent des Fondsvolumens und auf US-Dollar-Anleihen 9,2 Prozent. Der wirksame Investitionsgrad verringerte sich durch den Einsatz von Derivaten (Zinsterminkontrakte) um 11,6 Prozentpunkte. Der Aktienanteil umfasste zum Stichtag 26,9 Prozent des Fondsvermögens, wobei auf Länderebene die größten Positionen zuletzt auf Deutschland (4,0 Prozent), die USA (2,6 Prozent) und Frankreich (2,5 Prozent) entfielen. Die Branchengewichtungen ergaben sich implizit aus der Länderallokation und der Einzeltitelselektion. Der wirtschaftliche Investitionsgrad wurde durch Futures leicht erhöht. Währungsrisiken wurden weitgehend abgesichert. in Euro 388.589,87 Swaps Renten u. Zertifikaten Deutlicher Wertzuwachs DE0005896864 * p.a. / Berechnung nach BVI-Methode: Die auf Kundenebene anfallenden Kosten (Ausgabenaufschlag und/oder Rücknahmeabschlag) sind nicht berücksichtigt. Die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Futures -531.468,70 -4.267.055,43 0,00 0,00 -22.604.758,04 Swaps 0,00 Metallen und Rohstoffen 0,00 Devisentermingeschäften -26.575.917,53 Devisenkassageschäften Sonstigen Wertpapieren Summe -32.018,00 0,00 -54.011.217,70 tenmärkte ab (Marktrisiko sowie Zinsänderungsrisiko). Die Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit verschiedener Schuldner (Adressausfallrisiko) führte zu keiner Beeinträchtigung der Anlagepolitik. Das Währungsrisiko der in Fremdwährung notierenden Papiere war über Devisentermingeschäfte weitgehend abgesichert. Um zusätzliche Erträge zu erzielen und damit den Wunsch der Stiftungen nach hohen Ausschüttungen zu erfüllen, können auch Unternehmens- und Fremdwährungsanleihen erworben werden. Dabei darf allerdings der Anteil der 8 Deka-Stiftungen Balance G A F B C D E A B C D E F G 26,3% 0,6% 10,4% 9,0% 23,3% 23,4% 7,0% Aktien Aktienfonds Anleihen bis 3 Jahre Anleihen 3 bis 5 Jahre Anleihen 5 bis 7 Jahre Anleihen über 7 Jahre Barreserve, Sonstiges Wertentwicklung 01.03.2014 - 28.02.2015 Deka-Stiftungen Balance Index: 28.02.2014 = 100 115 110 105 100 02/15 12/14 10/14 08/14 06/14 95 04/14 Der Fonds Deka-Stiftungen Balance profitierte im Berichtszeitraum von der breiten Diversifikation des Portfolios und verzeichnete eine Wertsteigerung um 8,9 Prozent. Das Fondsvolumen umfasste zuletzt knapp 1,3 Mrd. Euro. Der Anteilpreis notierte zum Stichtag bei 59,44 Euro. Fondsstruktur Deka-Stiftungen Balance 02/14 offenen Währungspositionen 20 Prozent des Sondervermögens nicht überschreiten. Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Das Sondervermögen verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken. Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen wies im Berichtszeitraum keine besonderen operationellen Risiken auf. Darstellung der Fondswertentwicklung auf Basis der Rücknahmepreise, Ausschüttungen zum Rücknahmepreis wiederangelegt. 9 Deka-Stiftungen Balance Vermögensübersicht zum 28. Februar 2015. Gliederung nach Anlageart - Land I. Vermögensgegenstände 1. Aktien Australien Belgien Bermuda Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Hongkong Italien Japan Kanada Niederlande Norwegen Schweden Schweiz Singapur Spanien USA 2. Anleihen Australien Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Italien Niederlande Norwegen Österreich Schweden USA 3. Investmentanteile Luxemburg 4. Sonstige Wertpapiere Schweiz 5. Derivate 6. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 7. Sonstige Vermögensgegenstände II. Verbindlichkeiten III. Fondsvermögen Gliederung nach Anlageart - Währung I. Vermögensgegenstände 1. Aktien AUD CAD CHF DKK EUR GBP HKD JPY NOK SEK SGD USD 2. Anleihen EUR GBP USD 3. Investmentanteile EUR 4. Sonstige Wertpapiere CHF 5. Derivate 6. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 7. Sonstige Vermögensgegenstände II. Verbindlichkeiten III. Fondsvermögen Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *) 327.120.723,47 27.488.975,52 4.484.224,58 1.246.485,68 12.924.259,85 49.816.431,28 3.444.606,50 31.505.223,63 22.977.101,45 6.748.981,05 5.421.246,65 22.627.654,10 11.979.567,68 18.816.796,57 1.607.128,14 24.394.985,35 27.295.770,52 4.148.169,85 17.928.143,40 32.264.971,67 831.927.656,41 8.448.148,00 1.327.218,00 3.521.994,50 504.947.381,00 42.348.950,00 11.804.732,50 40.561.030,04 16.306.512,00 59.583.323,00 3.014.109,00 591.492,50 9.636.135,00 129.836.630,87 7.734.650,00 7.734.650,00 4.169.505,11 4.169.505,11 -21.402.864,66 78.370.590,18 33.142.630,06 -1.612.792,43 1.259.450.098,14 25,95 2,17 0,36 0,10 1,02 3,95 0,28 2,49 1,81 0,53 0,43 1,79 0,95 1,50 0,13 1,94 2,18 0,34 1,42 2,56 66,07 0,68 0,11 0,28 40,11 3,36 0,93 3,22 1,29 4,74 0,23 0,05 0,75 10,32 0,61 0,61 0,33 0,33 -1,69 6,23 2,63 -0,13 100,00 Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *) 327.120.723,47 27.488.975,52 11.979.567,68 27.295.770,52 12.924.259,85 131.416.672,61 22.977.101,45 6.748.981,05 22.627.654,10 1.607.128,14 24.394.985,35 4.148.169,85 33.511.457,35 831.927.656,41 685.834.814,50 29.739.908,54 116.352.933,37 7.734.650,00 7.734.650,00 4.169.505,11 4.169.505,11 -21.402.864,66 78.370.590,18 33.142.630,06 -1.612.792,43 1.259.450.098,14 25,95 2,17 0,95 2,18 1,02 10,43 1,81 0,53 1,79 0,13 1,94 0,34 2,66 66,07 54,47 2,36 9,24 0,61 0,61 0,33 0,33 -1,69 6,23 2,63 -0,13 100,00 *) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich. 10 Deka-Stiftungen Balance Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2015. ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Börsengehandelte Wertpapiere Aktien EUR ES0111845014 Abertis Infraestructuras S.A. Acciones Nom. FR0010340141 Aéroports de Paris S.A. Actions au Porteur NL0010672325 Ahold N.V., Kon. Aandelen aan toonder FR0000120073 Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port. DE0008404005 Allianz SE vink.Namens-Aktien ES0109067019 Amadeus IT Holding S.A. Acciones Port. BE0003793107 Anheuser-Busch InBev N.V./S.A. Actions au Port. DE000BAY0017 Bayer AG Namens-Aktien DE0005200000 Beiersdorf AG Inhaber-Aktien BE0003810273 BELGACOM S.A. Actions au Porteur FR0000120966 Bic S.A. Actions Port. FR0000120644 Danone S.A. Actions Port.(C.R) DE0005810055 Deutsche Börse AG Namens-Aktien DE0005557508 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien DE000ENAG999 E.ON SE Namens-Aktien ES0112501012 Ebro Foods S.A. Acciones Nom. FI0009007884 Elisa Oyi Reg.Shares Cl.A 1) ES0130960018 Enagas S.A. Acciones Port. IT0003132476 ENI S.p.A. Azioni nom. BE0974256852 Établissements Fr. Colruyt SA FI0009007132 Fortum Oyj Reg.Shares 1) DE0005785802 Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Aktien ES0116870314 Gas Natural SDG S.A. Acciones Port. FR0010040865 Gecina S.A. Actions Nom. DE0008402215 Hannover Rück SE Namens-Aktien DE0006048408 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien 1) DE0006048432 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien ES0144580Y14 Iberdrola S.A. Acciones Port. FI0009013403 KONE Corp. (New) Reg.Shares Cl.B 1) DE0006483001 Linde AG Inhaber-Aktien FR0000120321 L'Oréal S.A. Actions Port. DE0006599905 Merck KGaA Inhaber-Aktien DE0008430026 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien FR0000120693 Pernod-Ricard S.A. Actions Port.(C.R.) NL0000240000 Qiagen N.V. Aandelen aan toonder ES0173093115 Red Electrica Corporacion S.A. Acciones Port. NL0006144495 Reed Elsevier N.V. Aandelen op naam FR0000120578 Sanofi S.A. Actions Port. DE0007164600 SAP SE Inhaber-Aktien FR0010411983 SCOR SE Actions au Porteur FR0000121709 SEB S.A. Actions Port. DE0007236101 Siemens AG Namens-Aktien IT0003153415 Snam S.p.A. Azioni nom. FR0000121220 Sodexo S.A. Actions Port. DE000SYM9999 Symrise AG Inhaber-Aktien ES0178430E18 Telefónica S.A. Acciones Port. IT0003242622 Terna Rete Elettrica Nazio.SpA Azioni nom. FR0000120271 Total S.A. Actions au Porteur NL0000009355 Unilever N.V. Cert.v.Aandelen FR0000127771 Vivendi S.A. Actions Porteur NL0000395903 Wolters Kluwer N.V. Aandelen op naam AUD AU000000AMC4 Amcor Ltd. Reg.Shares AU000000ASX7 ASX Ltd. Reg.Shares AU000000BXB1 Brambles Ltd. Reg.Shares AU000000CBA7 Commonwealth Bank of Australia Reg.Shares AU000000CSL8 CSL Ltd. Reg.Shares AU000000IAG3 Insurence Australia Group Ltd. Reg.Shares AU000000SUN6 Suncorp Group Ltd. Reg.Shares AU000000TLS2 Telstra Corp. Ltd. Reg.Shares AU000000WES1 Wesfarmers Ltd. Reg.Shares AU000000WOW2 Woolworths Ltd. Reg.Shares CAD CA0636711016 Bank of Montreal Reg.Shares 1) CA05534B7604 BCE Inc. Reg.Shares new CA1360691010 Canadian Imperial Bank of Commerce Reg.Shares 1) CA1367178326 Canadian Utilities Ltd. Reg.Shs Cl.A (Non Voting) CA87971M1032 TELUS Corp. Reg.Shares CA8911605092 The Toronto-Dominion Bank Reg.Shares CHF CH0012410517 Bâloise Holding AG Namens-Aktien 1) CH0030170408 Geberit AG Namens-Aktien (Dispost.) CH0010645932 Givaudan SA Namens-Aktien CH0025238863 Kühne & Nagel Internat. AG Namens-Aktien CH0038863350 Nestlé S.A. Namens-Aktien CH0012005267 Novartis AG Namens-Aktien STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK Bestand 28.02.2015 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 79.048 3.764,20 0,20 8.953 0 0 183.280 310.232,46 126.952,46 46.714 20.257,60 19.649,60 12.191 0 0 63.345 30.707 0 24.183 13.967 0 24.791 7.328 0 37.391 8.243 0 41.724 34.102 16.364 2.822 2.822 0 41.390 27.977 26.918 38.808 38.808 35.327 119.824 0 0 110.355 145.056,81 176.613,81 75.035 0 42.427 24.250 0 22.000 76.821 32.009 93.298 37.393 77.280 128.748 8.597 8.597 0 69.400 0 93.400 49.183 49.183 0 89.402 68.127 34.842 3.486 3.486 0 34.746 29.066 25.383 13.590 13.590 0 53.318 55.496 2.178 290.847 20.061,357 297.831,357 35.520 35.520 0 33.461 13.812 12.762 36.953 10.257 7.748 54.700 36.636 13.568 30.334 13.922 0 16.783 16.783 15.400 48.963 0 46.069 32.180 21.924 64.130 172.616 108.884 171.141 18.472 32.072 28.472 38.416 38.416 0 103.782 18.940 0 2.646 2.646 0 5.946 0 16.604 684.277 0 429.276 29.850 0 20.988 44.303 39.703 54.459 341.213 324.199,142 55.478,142 436.323 0 342.066 61.466 23.437 76.374 159.612 82.747 58.053 167.282 86.065 11.667 163.695 41.300 0 200.034 44.046 87.076 70.379 621.985 434.785 72.710 72.710 30.842 11.436 337.231 375.910 127.426 127.426 1.061.655 248.365 79.654 138.396,763 76.332 0 Kurs EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 17,415 108,350 16,695 117,000 148,600 37,020 112,700 131,350 77,150 33,590 132,700 61,720 72,730 16,275 14,360 16,920 24,010 27,420 16,520 41,560 20,260 72,170 21,405 117,350 85,640 93,250 104,750 6,085 41,000 180,450 160,250 91,450 184,000 105,050 22,135 76,300 21,955 86,820 62,530 29,250 66,720 99,440 4,468 89,720 56,740 13,750 4,002 47,440 38,465 21,740 28,980 0 0 0 0 0 258.740 0 0 58.742,763 0 AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD 13,660 44,140 11,100 91,920 92,240 6,100 13,980 6,370 43,850 30,710 STK STK STK STK STK STK 39.200 94.956 21.600 10.500 61.300 60.600 0 94.956 21.600 10.500 113.500 0 0 0 0 0 52.200 0 CAD CAD CAD CAD CAD CAD 77,410 55,050 95,230 41,200 44,520 54,470 STK STK STK STK STK STK 16.248 8.727 1.008 7.368 85.638 31.916 11.484 8.113 769 7.368 27.468 31.961 0 2.067 1.764 0 0 46.362 CHF CHF CHF CHF CHF CHF 123,600 337,200 1.833,000 138,400 74,400 97,400 Kurswert in EUR 1.044.202.976,62 327.120.723,47 131.416.672,61 1.376.620,92 970.057,55 3.059.859,60 5.465.538,00 1.811.582,60 2.345.031,90 2.725.424,10 3.256.297,85 2.884.715,65 1.401.509,16 374.479,40 2.554.590,80 2.822.505,84 1.950.135,60 1.584.697,80 1.269.592,20 582.242,50 2.106.431,82 617.732,36 357.291,32 1.406.044,00 3.549.537,11 1.913.649,81 409.082,10 2.975.647,44 1.267.267,50 5.585.060,50 1.769.804,00 1.456.320,00 6.038.037,45 5.921.718,25 5.002.315,00 5.581.456,00 1.763.054,15 1.083.796,01 2.455.334,00 3.789.784,28 1.603.739,04 2.402.152,48 3.035.623,50 176.541,12 591.270,24 3.057.349,64 2.678.142,00 2.513.752,22 4.691.678,75 1.746.164,65 2.915.947,04 6.139.475,58 3.636.710,68 4.743.881,10 27.488.975,52 1.904.157,73 2.678.423,22 4.811.176,52 4.657.496,76 1.982.486,45 1.433.526,50 1.241.405,38 4.712.715,72 2.434.028,11 1.633.559,13 11.979.567,68 2.166.197,30 3.731.595,93 1.468.393,36 308.817,14 1.948.186,40 2.356.377,55 27.295.770,52 1.885.646,20 2.763.085,80 1.734.861,57 957.475,20 5.982.480,35 2.918.832,96 % des Fondsvermögens *) 82,90 25,95 10,43 0,11 0,08 0,24 0,43 0,14 0,19 0,22 0,26 0,23 0,11 0,03 0,20 0,22 0,15 0,13 0,10 0,05 0,17 0,05 0,03 0,11 0,28 0,15 0,03 0,24 0,10 0,44 0,14 0,12 0,48 0,47 0,40 0,44 0,14 0,09 0,19 0,30 0,13 0,19 0,24 0,01 0,05 0,24 0,21 0,20 0,37 0,14 0,23 0,49 0,29 0,38 2,17 0,15 0,21 0,38 0,37 0,16 0,11 0,10 0,37 0,19 0,13 0,95 0,17 0,30 0,12 0,02 0,15 0,19 2,18 0,15 0,22 0,14 0,08 0,48 0,23 11 Deka-Stiftungen Balance ISIN Gattungsbezeichnung CH0024638196 Schindler Holding AG InhaberPartizipationsschein SGS S.A. Namens-Aktien Sonova Holding AG Namens-Aktien Swiss Re AG Namens-Aktien Swisscom AG Namens-Aktien Zurich Insurance Group AG Namens-Aktien STK STK STK STK STK STK 6.412 543 5.949 44.981 4.957 7.604 6.412 543 5.949 44.981 0 7.604 0 0 0 0 2.983 0 A.P.Møller-Mærsk A/S Navne-Aktier B Christian Hansen Holding AS Navne-Aktier Coloplast AS Navne-Aktier B Danske Bank AS Navne-Aktier Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B Novozymes A/S Navne-Aktier B Trygvesta AS Navne-Aktier STK STK STK STK STK STK STK 1.260 13.698 37.794 36.800 35.845 79.337 11.770 1.960 13.698 15.224 0 35.845 36.325 2.000 1.190 0 45.555 0 169.436 31.485 0 BT Group PLC Reg.Shares Bunzl PLC Reg.Shares Burberry Group PLC Reg.Shares Compass Group PLC Reg.Shares GlaxoSmithKline PLC Reg.Shares HSBC Holdings PLC Reg.Shares National Grid PLC Reg.Shares New NEXT PLC Reg.Shares Reed Elsevier PLC Reg.Shares Sky PLC Reg.Shares Stagecoach Group PLC Reg.Shares STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 463.157 20.836 29.823 227.716 95.095 279.673 226.662 25.198 159.526 186.912 135.301 463.157 20.836 29.823 227.716,94 75.899 279.673 42.464 0 68.369 0 0 0 0 0 0,94 35.351 0 95.247 3.388 0 57.998 84.347 GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP 4,536 18,960 18,790 11,460 15,390 5,806 8,901 74,650 11,100 9,995 3,373 CLP Holdings Ltd. Reg.Shares Hang Seng Bank Ltd. Reg.Shares Power Assets Holdings Ltd. Reg.Shares Swire Pacific Ltd. Reg.Shares Cl.A STK STK STK STK 336.500 161.700 47.500 81.000 134.500 70.200 0 0 0 0 121.500 0 HKD HKD HKD HKD 69,750 141,400 79,800 106,000 Ajinomoto Co. Inc. Reg.Shares Bridgestone Corp. Reg.Shares Canon Inc. Reg.Shares Eisai Co. Ltd. Reg.Shares Itochu Techno-Solutions Corp. Reg.Shares Kaneka Corp. Reg.Shares Lawson Inc. Reg.Shares Lion Corp. Reg.Shares NTT Docomo Inc. Reg.Shares Secom Co. Ltd. Reg.Shares Seven & I Holdings Co. Ltd. Reg.Shares Takeda Pharmaceutical Co. Ltd. Reg.Shares Tokyo Gas Co. Ltd. Reg.Shares Toyota Motor Corp. Reg.Shares Wacoal Holdings Corp. Reg.Shares STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 89.000 62.000 48.900 40.000 5.600 63.000 20.400 26.000 269.500 47.000 49.503 35.600 348.000 25.400 17.000 0 62.000 48.900 40.000 5.600 63.000 11.300 26.000 0 0 49.503 35.600 0 25.400 17.000 103.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY 2.297,000 4.584,000 3.889,000 6.242,000 4.700,000 793,000 7.820,000 682,000 2.124,500 7.447,000 4.573,500 6.123,000 728,200 8.063,000 1.272,000 Telenor ASA Navne-Aksjer STK 89.000 55.300 24.900 NOK 154,500 Alfa Laval AB Namn-Aktier Assa-Abloy AB Namn-Aktier B Atlas Copco AB Namn-Aktier B (fria) Ericsson Namn-Aktier B(fria) H & M Hennes & Mauritz AB Namn-Aktier B Securitas AB Namn-Aktier B (fria) Skandinaviska Enskilda Banken NamnAktier A (fria) Skanska AB Namn-Aktier B (fria) Svenska Cellulosa AB Namn-Aktier B (fria) Svenska Handelsbanken AB Namn-Aktier A (fria) Swedbank AB Namn-Aktier A TeliaSonera AB Namn-Aktier STK STK STK STK STK STK 25.600 37.800 47.510 64.000 130.700 177.000 41.000 0 47.510 97.000 53.600 75.400 15.400 0 0 33.000 49.700 0 SEK SEK SEK SEK SEK SEK 167,100 499,300 247,100 107,800 362,700 118,600 STK STK STK STK STK STK 185.400 37.200 64.810 31.500 84.300 881.500 94.600 0 64.810 14.000 84.300 378.000 0 0 0 0 0 193.500 SEK SEK SEK SEK SEK SEK 104,900 207,600 205,200 415,500 215,800 52,600 SembCorp Industries Ltd. Reg.Shares Singapore Exchange Ltd. Reg.Shares S'pore Telecommunications Ltd. Reg.Shares StarHub Ltd. Reg.Shares STK STK STK STK 206.000 83.000 705.000 417.924 105.000 83.000 499.000 97.912 0 0 0 0 SGD SGD SGD SGD 4,230 8,180 4,220 4,290 AT & T Inc. Reg.Shares Becton, Dickinson & Co. Reg.Shares Bunge Ltd. Reg.Shares Campbell Soup Co. Reg.Shares Colgate-Palmolive Co. Reg.Shares ConAgra Foods Inc. Reg.Shares DirecTV Reg.Shares Dr. Pepper Snapple Group Inc. Reg.Shares DTE Energy Co. Reg.Shares Duke Energy Corp. (New) Reg.Shares New STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 80.700 15.200 17.200 10.300 39.900 21.500 18.841 18.022 10.100 27.390 80.700 12.800 17.200 10.300 12.600 21.500 18.841 20.862 0 35.641 0 21.900 0 0 0 0 0 31.038 19.000 8.251 USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD 34,500 148,540 81,310 46,470 71,110 34,670 88,350 78,190 81,960 78,560 CH0002497458 CH0012549785 CH0126881561 CH0008742519 CH0011075394 DKK DK0010244508 DK0060227585 DK0060448595 DK0010274414 DK0060534915 DK0060336014 DK0060013274 GBP GB0030913577 GB00B0744B38 GB0031743007 GB00BLNN3L44 GB0009252882 GB0005405286 GB00B08SNH34 GB0032089863 GB00B2B0DG97 GB0001411924 GB00B6YTLS95 HKD HK0002007356 HK0011000095 HK0006000050 HK0019000162 JPY JP3119600009 JP3830800003 JP3242800005 JP3160400002 JP3143900003 JP3215800008 JP3982100004 JP3965400009 JP3165650007 JP3421800008 JP3422950000 JP3463000004 JP3573000001 JP3633400001 JP3992400006 NOK NO0010063308 SEK SE0000695876 SE0000255648 SE0000122467 SE0000108656 SE0000106270 SE0000163594 SE0000148884 SE0000113250 SE0000112724 SE0000193120 SE0000242455 SE0000667925 SGD SG1R50925390 SG1J26887955 SG1T75931496 SG1V12936232 USD US00206R1023 US0758871091 BMG169621056 US1344291091 US1941621039 US2058871029 US25490A3095 US26138E1091 US2333311072 US26441C2044 Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. 1) Bestand 28.02.2015 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs CHF CHF CHF CHF CHF CHF Kurswert in EUR 157,600 1.928,000 131,400 87,600 543,000 302,600 DKK 15.460,000 DKK 296,600 DKK 530,500 DKK 175,400 DKK 315,400 DKK 320,400 DKK 826,000 % des Fondsvermögens *) 948.836,88 982.989,07 733.974,82 3.699.772,68 2.527.322,00 2.160.492,99 12.924.259,85 2.609.068,82 544.169,01 2.685.429,44 864.535,65 1.514.243,69 3.404.660,26 1.302.152,98 22.977.101,45 2.882.423,28 542.012,32 768.837,55 3.580.425,51 2.007.949,48 2.227.840,28 2.768.050,42 2.580.788,19 2.429.466,60 2.563.164,40 626.143,42 6.748.981,05 2.698.002,99 2.628.285,72 435.722,16 986.970,18 22.627.654,10 1.527.278,21 2.123.261,34 1.420.737,87 1.865.309,53 196.631,48 373.233,73 1.191.801,90 132.472,24 4.277.427,51 2.614.847,50 1.691.404,01 1.628.476,18 1.893.202,51 1.530.021,49 161.548,60 1.607.128,14 1.607.128,14 24.394.985,35 457.090,64 2.016.690,62 1.254.422,08 737.198,85 5.065.345,30 2.243.075,38 0,08 0,08 0,06 0,29 0,20 0,17 1,02 0,21 0,04 0,21 0,07 0,12 0,27 0,10 1,81 0,23 0,04 0,06 0,28 0,16 0,18 0,22 0,20 0,19 0,20 0,05 0,53 0,21 0,21 0,03 0,08 1,79 0,12 0,17 0,11 0,15 0,02 0,03 0,09 0,01 0,34 0,21 0,13 0,13 0,15 0,12 0,01 0,13 0,13 1,94 0,04 0,16 0,10 0,06 0,40 0,18 2.078.122,43 825.194,27 1.421.036,69 1.398.516,18 1.943.859,75 4.954.433,16 4.148.169,85 572.088,10 445.745,25 1.953.245,79 1.177.090,71 33.511.457,35 2.481.461,35 2.012.342,47 1.246.485,68 426.603,86 2.528.823,15 664.365,67 1.483.629,25 1.255.940,55 737.799,25 1.917.822,42 0,17 0,07 0,11 0,11 0,15 0,39 0,34 0,05 0,04 0,16 0,09 2,66 0,20 0,16 0,10 0,03 0,20 0,05 0,12 0,10 0,06 0,15 12 Deka-Stiftungen Balance ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK US4592001014 Intl Business Machines Corp. Reg.Shares US4781601046 Johnson & Johnson Reg.Shares US4943681035 Kimberly-Clark Corp. Reg.Shares US7134481081 PepsiCo Inc. Reg.Shares US7475251036 QUALCOMM Inc. Reg.Shares US1890541097 The Clorox Co. Reg.Shares US7427181091 The Procter & Gamble Co. Reg.Shares US9029733048 U.S. Bancorp Reg.Shares US9078181081 Union Pacific Corp. Reg.Shares US92343V1044 Verizon Communications Inc. Reg.Shares US94106L1098 Waste Management Inc. (Del.) Reg.Shares Verzinsliche Wertpapiere EUR XS0821175717 3,3750 % A.P.Møller-Mærsk A/S EUR MTN 12/19 XS0763122578 2,6250 % ABB Finance B.V. MTN 12/19 1) FR0011344076 2,1250 % Air Liquide Finance MTN 12/21 XS0604462704 4,6250 % Amcor Ltd. EUR MTN 11/19 DE000A1R0XG3 2,0000 % BASF SE MTN 12(12/22) DE000BLB03H7 1,0000 % Bayerische Landesbank Öff.-Pfe. 13/22 BE6215434620 3,8750 % BELGACOM S.A. MTN 11/18 XS0526811384 3,6250 % BG Energy Capital PLC EUR MTN 10/19 XS0787785715 2,1250 % BHP Billiton Finance Ltd. EUR MTN 12/18 XS0877622034 2,3750 % BMW Finance N.V. MTN 13/23 1) XS0747744232 2,9940 % BP Capital Markets PLC EUR MTN 12/19 XS0615238044 4,6250 % Brambles Finance PLC EUR Bonds 11/18 XS0275937471 4,3750 % Bristol-Myers Squibb Co. EUR Notes 06/16 DE000A1A6K25 3,5000 % Bundesländer Landessch. Nr.32 09/19 DE000A1E8PP8 1,8750 % Bundesländer Landessch. Nr.35 10/15 DE000A1PGZ58 1,7500 % Bundesländer Landessch. Nr.40 12/22 DE0001135408 3,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20 1) DE0001135416 2,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20 1) DE0001135424 2,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/21 1) DE0001135465 2,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 11/22 1) DE0001141703 0,2500 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl. S.170 14/19 1) XS0854746343 2,6250 % Carlsberg Breweries A/S EUR MTN12/22 1) XS0881511868 1,6250 % Commonwealth Bank of Australia EUR MTN 13/19 FR0011361948 1,1250 % Danone S.A. MTN 12/17 XS0307504547 5,3750 % Ericsson EUR MTN 07/17 XS0482908091 4,7500 % Experian Finance PLC EUR MTN 10/20 XS0335134705 5,6250 % GlaxoSmithKline Cap. PLC EUR MTN 07/17 1) XS0834382151 2,7500 % Hammerson PLC EUR Notes 12(12/19) XS0466670345 4,8750 % Investor AB EUR MTN 09/21 XS0883614231 2,7500 % JPMorgan Chase & Co. EUR MTN 13/23 1) NL0010060257 2,2500 % Königreich Niederlande Anl. 12/22 1) DE000A1R07S9 2,1250 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl. 13/23 1) DE000A0Z1QS1 2,7500 % Land Hessen Schatzanw. 10/20 DE000A1RQBC0 1,7500 % Land Hessen Schatzanw. S.1304 13/23 XS0828235225 1,7500 % Linde AG MTN 12/20 XS0758640279 3,6250 % Luxottica Group S.p.A. Notes 12/19 XS0891393414 1,7500 % National Grid North Amer. Inc. EUR MTN 13/18 XS0841018004 2,8750 % Origin Energy Finance Ltd. EUR MTN 12/19 FI4000020961 3,5000 % Republik Finnland Notes 11/21 1) IT0004656275 3,0000 % Republik Italien B.T.P. 10/15 XS0863129135 2,0000 % Rio Tinto Finance PLC EUR MTN 12/20 XS0415624716 6,5000 % Roche Holdings Inc. EUR MTN 09/21 FR0011355791 1,0000 % Sanofi S.A. MTN 12/17 DE000A1G85B4 1,5000 % Siemens Finan.maatschappij NV MTN 12/20 XS0854425625 1,8750 % Skandinaviska Enskilda Banken EUR MTN 12/19 XS0944451243 2,0000 % SSE PLC EUR MTN 13/20 XS0416848520 5,6250 % Statoil ASA EUR MTN 09/21 XS0498175503 4,1250 % Telenor ASA EUR MTN 10/20 1) XS0545428285 3,8750 % TeliaSonera AB EUR MTN 10/25 XS0592627003 4,2500 % TeliaSonera AB EUR MTN 11/20 XS0496546853 4,2500 % Telstra Corp. Ltd. EUR MTN 10/20 XS0816704125 2,0000 % The Procter & Gamble Co. EUR Bonds 12/22 XS0830194501 2,1250 % Total Capital Intl S.A. MTN 12/23 XS0957258212 1,7500 % Unilever N.V. MTN 13/20 XS0210237011 4,2500 % United Utilities Water Ltd. EUR MTN 05/20 1) XS0439828269 4,7500 % Verbund AG MTN 09/19 Bestand 28.02.2015 13.800 15.500 20.400 24.100 15.100 13.400 22.100 44.500 4.200 56.100 53.300 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 13.800 0 9.200 6.100 28.400 27.100 0 6.600 34.900 30.200 13.400 31.300 10.000 8.200 44.500 0 8.400 12.600 56.100 0 53.300 21.700 Kurs USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD 160,870 102,800 109,910 99,070 72,010 109,100 85,170 44,930 120,760 49,370 54,280 Kurswert in EUR % des Fondsvermögens *) 0,16 0,11 0,16 0,17 0,08 0,10 0,13 0,14 0,04 0,20 0,20 56,62 54,26 0,06 0,06 0,22 0,05 0,22 4,12 0,11 0,08 0,14 0,21 0,08 0,13 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 700.000 700.000 2.500.000 500.000 2.500.000 50.000.000 1.200.000 900.000 1.600.000 2.300.000 900.000 1.500.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.300.000 0 1.500.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % % % % % % % % % 112,439 109,348 110,917 116,303 111,052 103,721 110,602 113,389 106,794 113,345 109,885 112,997 1.978.650,24 1.420.167,92 1.998.399,26 2.128.012,09 969.135,81 1.303.000,05 1.677.620,81 1.782.014,83 452.050,84 2.468.544,00 2.578.587,85 712.912.748,04 683.172.839,50 787.069,50 765.432,50 2.772.912,50 581.515,00 2.776.300,00 51.860.250,00 1.327.218,00 1.020.496,50 1.708.704,00 2.606.923,50 988.960,50 1.694.947,50 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 900.000 19.000.000 37.000.000 61.600.000 52.000.000 35.000.000 10.000.000 60.000.000 900.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % % % % % 107,195 115,680 101,065 110,246 116,576 112,911 114,950 113,548 964.755,00 21.979.200,00 37.394.050,00 67.911.536,00 60.619.520,00 39.518.850,00 11.494.950,00 68.128.800,00 0,08 1,75 2,97 5,40 4,81 3,14 0,91 5,42 EUR 40.000.000 40.000.000 0 % 101,785 40.714.000,00 3,23 EUR 2.500.000 0 0 % 109,397 2.734.925,00 0,22 EUR EUR EUR EUR 2.500.000 2.500.000 600.000 600.000 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % 104,949 102,558 111,799 119,384 2.623.725,00 2.563.937,50 670.791,00 716.304,00 0,21 0,20 0,05 0,06 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.400.000 600.000 1.400.000 2.500.000 45.000.000 30.000.000 42.500.000 15.000.000 2.500.000 900.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % % % % % % % 115,255 109,727 127,471 113,876 115,194 115,320 114,468 110,719 107,887 112,968 1.613.563,00 658.362,00 1.784.594,00 2.846.900,00 51.837.300,00 34.596.000,00 48.648.900,00 16.607.850,00 2.697.175,00 1.016.712,00 0,13 0,05 0,14 0,23 4,12 2,75 3,86 1,32 0,21 0,08 EUR 2.500.000 0 0 % 104,383 2.609.562,50 0,21 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2.050.000 35.000.000 15.000.000 2.500.000 1.200.000 2.500.000 1.450.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % % % 108,425 120,997 101,932 107,198 136,128 102,525 2.222.712,50 42.348.950,00 15.289.800,00 2.679.937,50 1.633.530,00 2.563.125,00 0,18 3,36 1,21 0,21 0,13 0,20 EUR 2.500.000 0 0 % 105,955 2.648.875,00 0,21 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2.500.000 800.000 1.500.000 900.000 2.700.000 900.000 1.100.000 0 0 0 0 2.700.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % % % % 106,807 107,489 129,828 118,521 127,487 118,714 119,227 2.670.175,00 859.908,00 1.947.420,00 1.066.689,00 3.442.149,00 1.068.426,00 1.311.491,50 0,21 0,07 0,15 0,08 0,27 0,08 0,10 EUR EUR EUR 2.500.000 2.500.000 1.600.000 0 0 1.600.000 0 0 0 % % % 110,679 110,487 107,800 2.766.975,00 2.762.162,50 1.724.792,00 0,22 0,22 0,14 EUR EUR 500.000 500.000 0 0 0 0 % % 117,729 118,299 588.642,50 591.492,50 0,05 0,05 13 Deka-Stiftungen Balance ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. EUR 1.142.595,00 29.739.908,54 29.739.908,54 4.169.505,11 4.169.505,11 4.169.505,11 4.169.505,11 % des Fondsvermögens *) 0,09 2,36 2,36 0,33 0,33 0,33 0,33 119.014.908,37 119.014.908,37 2.661.975,00 2.661.975,00 116.352.933,37 28.195.480,94 33.148.742,82 33.111.385,68 21.897.323,93 9,45 9,45 0,21 0,21 9,24 2,24 2,63 2,63 1,74 EUR EUR 7.734.650,00 7.734.650,00 7.734.650,00 157,850 7.734.650,00 1.170.952.534,99 0,61 0,61 0,61 0,61 92,96 EUR 1.269.192,70 126.000,00 -275.405,98 -154.227,48 1.580.819,92 -7.993,76 1.269.192,70 0,11 0,01 -0,02 -0,01 0,13 -0,00 0,11 EUR -1.206.094,97 -3.858.600,00 2.253.740,00 272.200,00 31.974,72 -17.506,82 -64.757,16 -18.382,68 195.236,97 -1.206.094,97 -0,10 -0,31 0,18 0,02 0,00 -0,00 -0,01 -0,00 0,02 -0,10 213.977,40 0,02 OTC OTC OTC OTC 7.884,85 -23.626,56 190.550,85 39.168,26 -21.679.939,79 0,00 -0,00 0,02 0,00 -1,72 OTC OTC OTC OTC OTC OTC OTC -760.566,89 -23.385,30 -3.403.033,14 -4.212.203,43 -1.801.720,79 65.272,39 -11.544.302,63 -21.465.962,39 -0,06 -0,00 -0,27 -0,34 -0,14 0,01 -0,92 -1,70 FR0011225127 3,3750 % VINCI S.A. MTN 12/20 GBP GB00BHBFH458 2,7500 % Großbritannien Treasury Stock 14/24 Andere Wertpapiere Genussscheine CHF CH0012032048 Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere EUR XS0862091955 1,8750 % SABMiller Holdings Inc. EUR MTN 12/20 USD US912828KD17 2,7500 % U.S. Treasury Notes 09/19 1) US912828RX08 0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/16 1) US912828SJ05 0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/17 1) US912828TJ95 1,6250 % U.S. Treasury Notes 12/22 1) Wertpapier-Investmentanteile Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile EUR LU0703710904 Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF (A) Summe Wertpapiervermögen 2) Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) Aktienindex-Derivate Forderungen/ Verbindlichkeiten Aktienindex-Terminkontrakte DJ Euro Stoxx 50SM Future (FESX) März 15 S&P 500 ST Future (SP) März 15 S&P Canada 60 Index Future (SXF) März 15 SPI 200 Index Future (YAP) März 15 Topix-Tokyo Stock Price Index Future (JTI) März 15 Summe Aktienindex-Derivate Zins-Derivate Forderungen/ Verbindlichkeiten Zinsterminkontrakte EURO Bobl Future (FGBM) März 15 EURO Bund Future (FGBL) März 15 EURO Schatz Future (FGBS) März 15 Five-Year US Treasury Note Future (FV) Juni 15 Long Gilt Future (FLG) Juni 15 Ten-Year US Treasury Note Future (TY) Juni 15 Two-Year US Treasury Note Future (TU) Juni 15 US Treasury Long Bond Future (US) Juni 15 Summe Zins-Derivate Devisen-Derivate Forderungen/ Verbindlichkeiten Devisenterminkontrakte (Kauf) Offene Positionen CAD/EUR 5.800.000,00 CHF/EUR 3.600.000,00 GBP/EUR 2.000.000,00 JPY/EUR 100.000.000,00 Devisenterminkontrakte (Verkauf) Offene Positionen AUD/EUR 39.500.000,00 CAD/EUR 22.000.000,00 CHF/EUR 31.600.000,00 GBP/EUR 42.000.000,00 JPY/EUR 3.000.000.000,00 SEK/EUR 213.000.000,00 USD/EUR 155.500.000,00 Summe Devisen-Derivate Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds Bankguthaben EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle DekaBank Deutsche Girozentrale Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale EUREX CME ME ASX TSE EUREX EUREX EUREX CBOT IFEU CBOE CBOE CBOE Bestand 28.02.2015 1.000.000 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 1.000.000 0 Kurs % 114,260 GBP 20.000.000 20.000.000 0 % 108,381 STK 17.205 13.394 3.822 CHF 258,100 EUR 2.500.000 0 0 % 106,479 USD USD USD USD 30.000.000 37.000.000 37.000.000 25.000.000 0 0 0 0 0 0 0 0 % % % % 105,449 100,520 100,406 98,273 ANT 49.000 EUR USD CAD AUD JPY Anzahl 90 Anzahl -18 Anzahl -29 Anzahl 113 Anzahl -1 EUR EUR EUR USD GBP USD USD USD 0 21.000 -218.000.000 57.500.000 70.000.000 16.400.000 -4.400.000 -15.500.000 -44.000.000 14.000.000 EUR Kurswert in EUR EUR 70.130.403,23 % 100,000 70.130.403,23 5,58 DKK GBP NOK SEK 1.323.525,17 2.156.686,03 938.642,26 1.740.356,44 % % % % 100,000 100,000 100,000 100,000 177.271,00 2.958.989,37 109.706,44 185.961,96 0,01 0,23 0,01 0,01 14 Deka-Stiftungen Balance ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale DekaBank Deutsche Girozentrale Summe Bankguthaben 3) Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds AUD CAD CHF HKD JPY SGD USD Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche Dividendenansprüche Einschüsse (Initial Margins) Forderungen aus Wertpapier-Darlehen Forderungen aus Anteilscheingeschäften Forderungen aus Quellensteuerrückerstattung Forderungen aus Ersatzleistung Zinsen/Dividenden Forderungen aus Cash Collateral Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Wertpapier-Darlehen Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Cash Collateral Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR Bestand 28.02.2015 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 1.011.220,80 798.268,48 291.147,15 637.762,96 153.373.860,00 154.871,76 2.176.116,56 Kurs % % % % % % % EUR 0,06 0,05 0,02 0,01 0,09 0,01 0,15 6,23 EUR 78.370.590,18 6,23 EUR 7.649.181,57 542.584,36 4.469.653,60 16.261,97 1.644.270,24 504.468,32 36.210,00 18.280.000,00 33.142.630,06 0,61 0,04 0,36 0,00 0,13 0,04 0,00 1,45 2,63 EUR -7.968,35 -220.151,10 -1.094.672,98 -290.000,00 -1.612.792,43 -0,00 -0,02 -0,09 -0,02 -0,13 EUR STK EUR 1.259.450.098,14 21.190.030 59,44 100,00 -7.968,35 -220.151,10 -1.094.672,98 -290.000,00 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 % des Fondsvermögens *) 704.683,98 569.854,34 273.372,22 73.311,56 1.145.825,55 101.678,13 1.939.532,40 78.370.590,18 7.649.181,57 542.584,36 4.469.653,60 16.261,97 1.644.270,24 504.468,32 36.210,00 18.280.000,00 Fondsvermögen Umlaufende Anteile Anteilwert Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) Kurswert in EUR 92,96 -1,69 *) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich. 1) 2) 3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen. Die Wertpapiere des Sondervermögens sind teilweise durch Geschäfte mit Finanzinstrumenten abgesichert. Diese Bankguthaben sind ganz oder teilweise als Sicherheit für sonstige Derivate an einen Dritten übertragen. Gattungsbezeichnung Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen: Alfa Laval AB Namn-Aktier Bâloise Holding AG Namens-Aktien Bank of Montreal Reg.Shares Canadian Imperial Bank of Commerce Reg.Shares Elisa Oyi Reg.Shares Cl.A Fortum Oyj Reg.Shares Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien KONE Corp. (New) Reg.Shares Cl.B 2,6250 % ABB Finance B.V. MTN 12/19 2,3750 % BMW Finance N.V. MTN 13/23 2,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20 3,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20 2,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/21 2,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 11/22 0,2500 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl. S.170 14/19 2,6250 % Carlsberg Breweries A/S EUR MTN12/22 5,6250 % GlaxoSmithKline Cap. PLC EUR MTN 07/17 2,7500 % JPMorgan Chase & Co. EUR MTN 13/23 2,2500 % Königreich Niederlande Anl. 12/22 2,1250 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl. 13/23 3,5000 % Republik Finnland Notes 11/21 4,1250 % Telenor ASA EUR MTN 10/20 4,2500 % United Utilities Water Ltd. EUR MTN 05/20 2,7500 % U.S. Treasury Notes 09/19 0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/16 0,8750 % U.S. Treasury Notes 12/17 1,6250 % U.S. Treasury Notes 12/22 Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen: Stück bzw. Nominal in Währung STK STK STK STK STK STK STK STK EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR USD USD USD USD EUR 25.600 230 32.000 12.800 19.158 55.651 7.000 35.500 100.000 1.545.000 34.400.000 52.000.000 10.000.000 31.257.027 39.964.980 2.100.000 1.000.000 2.000.000 38.850.000 30.000.000 35.000.000 150.000 500.000 30.000.000 37.000.000 37.000.000 25.000.000 Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR befristet unbefristet gesamt 457.090,64 26.692,43 1.768.324,33 870.159,03 459.983,58 1.127.489,26 652.750,00 1.455.500,00 109.347,50 1.751.172,53 38.841.384,00 60.619.520,00 11.494.950,00 35.491.729,02 40.678.354,89 2.297.337,00 1.152.545,00 2.277.520,00 44.752.869,00 34.596.000,00 42.348.950,00 177.781,50 588.642,50 28.195.480,94 33.148.742,82 33.111.385,68 21.897.323,93 440.349.025,58 440.349.025,58 15 Deka-Stiftungen Balance Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 27.02.2015 Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,72886 Dänemark, Kronen (DKK) 7,46611 Norwegen, Kronen (NOK) 8,55595 Schweden, Kronen (SEK) 9,35867 Schweiz, Franken (CHF) 1,06502 Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,12198 Kanada, Dollar (CAD) 1,40083 Singapur, Dollar (SGD) 1,52316 Japan, Yen (JPY) 133,85446 Hongkong, Dollar (HKD) 8,69935 Australien, Dollar (AUD) 1,43500 Marktschlüssel Terminbörsen IFEU ASX EUREX TSE CBOE CME CBOT ME London - ICE Futures Europe Sydney - Australian Securities Exchange (ASX) Frankfurt - Eurex Zürich Tokio - Stock Exchange (TSE) Chicago - Board Options Exchange (CBOE) Chicago - Chicago Mercantile Exchange (CME) Chicago - Board of Trade (CBOT) Montreal - Montreal Exchange (ME) OTC Over-the-Counter = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) = 1 Euro (EUR) Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): ISIN Gattungsbezeichnung Börsengehandelte Wertpapiere Aktien AUD AU000000AGK9 AGL Energy Reg.Shares AU000000BHP4 BHP Billiton Ltd. Reg.Shares AU000000NAB4 National Australia Bank Ltd. Reg.Shares AU000000RIO1 Rio Tinto Ltd. Reg.Shares AU0000WESDD7 Wesfarmers Ltd. Reg.Def.Shares AU000000WPL2 Woodside Petroleum Ltd. Reg.Shares CAD CA0467894006 ATCO Ltd. Reg.Shares CA07786R2046 Bell Aliant Inc. Reg.Shares CA6330671034 National Bank of Canada Reg.Shares CA0641491075 The Bank of Nova Scotia Reg.Shares DKK DK0060228559 TDC A/S Navne-Aktier EUR DE000A1EWWW0 adidas AG Namens-Aktien IT0003506190 Atlantia S.p.A. Azioni nom. FR0000051732 Atos S.A. Actions au Porteur DE000BASF111 BASF SE Namens-Aktien DE0005909006 Bilfinger SE Inhaber-Aktien FR0006174348 Bureau Veritas SA Actions au Porteur FR0000125585 Casino,Guichard-Perrachon S.A. Actions Port. FR0000125346 Cie Ind. Fin.Ingén.SA Ingénico Actions Port. PTEDP0AM0009 EDP - Energias de Portugal SA Acções Nom. ES0130670112 Endesa S.A. Acciones Port. IT0004618465 Enel Green Power S.P.A. Azioni nom. IT0003128367 ENEL S.p.A. Azioni nom. FR0000121667 Essilor Intl -Cie Génle Opt.SA Actions Port. DE0005785604 Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien ES0171996012 Grifols S.A. Acciones Port. Class A FR0000120859 IMÉRYS S.A. Actions Port. ES0148396015 Industria de Diseño Textil SA Acciones Port. NL0006033250 Kon. Ahold N.V. Aandelen aan toonder NL0000009827 Koninklijke DSM N.V. Aandelen aan toonder FR0010307819 Legrand S.A. Actions au Porteur DE0005937007 MAN SE Inhaber-Stammaktien AT0000743059 OMV AG Inhaber-Aktien FR0000130577 Publicis Groupe S.A. Actions Port. ES0173516115 Repsol S.A. Acciones Port. BE0003739530 UCB S.A. Actions au Porteur FR0000125486 VINCI S.A. Actions Port. DE000A0CAYB2 Wincor Nixdorf AG Inhaber-Akien GBP GB0009895292 Astrazeneca PLC Reg.Shares GB0007980591 BP PLC Reg.Shares GB00B23K0M20 Capita PLC Reg.Shares GB00B033F229 Centrica PLC Reg.Shares Stück bzw. Anteile bzw. Nominal in Whg. Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge STK STK STK STK STK STK 65.597 93.515 54.098 12.123 57.725,763 68.975 235.027 93.515 54.098 12.123 57.725,763 68.975 STK STK STK STK 9.394 79.400 0 18.500 9.394 79.400 35.600 54.700 STK 99.750 400.300 STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 0 0 0 0 5.948 0 0 0 0 0 0 176.492 0 22.351 0 0 0 0 0 0 4.287 0 12.348 31.765,588 13.984 13.547 0 12.621 32.260 53.324 30.172 12.385 24.359 11.928 17.613 189.276 37.869 350.051 176.492 16.972 22.351 23.785 16.229 8.913 185.270 19.671 41.005 4.287 24.295 37.887 31.765,588 13.984 13.547 6.989 STK STK STK STK 0 0 50.845 312.576 21.785 505.591 92.221 312.576 16 Deka-Stiftungen Balance ISIN Gattungsbezeichnung GB00B019KW72 J. Sainsbury PLC Reg.Shares GB00B03MLX29 Royal Dutch Shell Reg.Shares Cl.A JE00B2QKY057 Shire PLC Reg.Shares GB0009223206 Smith & Nephew PLC Reg.Shares GB0008754136 Tate & Lyle PLC Reg.Shares GB00B39J2M42 United Utilities Group PLC Reg.Shares HKD HK0066009694 MTR Corporation Ltd. Reg.Shares JPY JP3351600006 Shiseido Co. Ltd. Reg.Shares NOK NO0010096985 Statoil ASA Navne-Aksjer USD US0012041069 AGL Resources Inc. Reg.Shares US0188021085 Alliant Energy Corp. Reg.Shares US2441991054 Deere & Co. Reg.Shares US25746U1097 Dominion Resources Inc. (New) Reg.Shares US30231G1022 Exxon Mobil Corp. Reg.Shares US3703341046 General Mills Inc. Reg.Shares US40650V1008 Halyard Health Inc. Reg.Shares US4612021034 Intuit Inc. Reg.Shares US5801351017 McDonald's Corp. Reg.Shares US7167681060 PETsMART Inc. Reg.Shares US74005P1049 Praxair Inc. Reg.Shares US8265521018 Sigma-Aldrich Corp. Reg.Shares US4278661081 The Hershey Co. Reg.Shares US9766571064 Wisconsin Energy Corp. Reg.Shares US98389B1008 Xcel Energy Inc. Reg.Shares Verzinsliche Wertpapiere EUR XS0896144655 2,5000 % Atlas Copco AB EUR MTN 13/23 FR0011645845 1,6250 % HSBC France S.A. MTN 13/18 XS0972165848 2,0000 % Lunar Funding V PLC MT.LPN 13/20 Swisscom XS0788529096 1,3750 % Paccar Financial Europe B.V. MTN 12/15 XS0493098486 4,6250 % SES S.A. MTN 10/20 XS0697395472 3,3750 % Tesco PLC EUR MTN 11/18 XS0945158821 2,2500 % Wm. Morrison Supermarkets PLC EUR MTN 13/20 Andere Wertpapiere EUR ES06118459J6 Abertis Infraestructuras S.A. Anrechte ES0644580989 Iberdrola S.A. Anrechte ES0644580997 Iberdrola S.A. Anrechte ES0673516953 Repsol S.A. Anrechte ES0678430986 Telefónica S.A. Anrechte Stück bzw. Anteile bzw. Nominal in Whg. STK STK STK STK STK STK Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge 0 1.617,46 0 0 0 0 373.360 67.039,46 39.480 243.330 111.290 75.292 STK 0 379.000 STK 0 52.000 STK 0 193.200 STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 33.800 0 9.100 0 0 0 3.562,50 0 0 0 0 6.300 0 0 0 33.800 27.153 9.100 16.300 15.200 49.500 3.562,50 34.900 28.700 29.100 16.400 39.600 7.600 24.600 20.900 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0 0 0 0 0 0 0 2.500.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 500.000 700.000 700.000 STK STK STK STK STK 75.284 568.617 369.683 30.858 289.945 75.284 568.617 369.683 30.858 289.945 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere USD US912828KJ86 1,7500 % U.S. Treasury Notes 09/14 USD 0 47.000.000 Neuemissionen Zulassung zum Börsenhandel vorgesehen CAD CA87971M9969 TELUS Corp. Reg.Shares STK 52.200 61.300 STK 3.764,20 3.764,20 STK 0 186.882 STK 47.005 47.005 STK STK 66.250 65.422 66.250 65.422 ANT ANT 0 0 25.000 47.000 Nichtnotierte Wertpapiere Aktien EUR ES0111845055 Abertis Infraestructuras S.A. Accion.Nom.Em. 05/14 GBP GB0005331532 Compass Group PLC Reg.Shares Andere Wertpapiere AUD AU0000AGKRA1 AGL Energy Anrechte GBP NL0010730545 Royal Dutch Shell PLC Anrechte A NL0010675070 Royal Dutch Shell PLC Anrechte A (Div. wahlw.) Wertpapier-Investmentanteile Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile EUR LU0703711118 Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A) LU0703711035 Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) 17 Deka-Stiftungen Balance Gattungsbezeichnung Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.) Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Gekaufte Kontrakte: (Basiswert(e): DJES 50 Index (Price) (EUR), S&P ASX 200 INDEX, TOPIX Index (Price)) Verkaufte Kontrakte: (Basiswert(e): DJES 50 Index (Price) (EUR), FTSE 100 INDEX, S&P 500 INDEX, S&P TSX 60 Index, SMI SWISS MARKET INDEX, TOPIX Index (Price)) Zinsterminkontrakte Gekaufte Kontrakte: (Basiswert(e): 30 Year US Treasury Bonds (30,0), 5 Year US Treasury Notes (5,0), Euro Bund (10,0), Euro Schatz (2,0), Long Gilt (10,0)) Verkaufte Kontrakte: (Basiswert(e): 10 Year US Treasury Notes (10,0), 2 Year US Treasury Notes (2,0), Euro Bobl (5,5), Euro Bund (10,0), Long Gilt (10,0)) Devisentermingeschäfte Devisenterminkontrakte (Verkauf) Verkauf von Devisen auf Termin: AUD/EUR CAD/EUR CHF/EUR GBP/EUR JPY/EUR SEK/EUR USD/EUR Devisenterminkontrakte (Kauf) Kauf von Devisen auf Termin: AUD/EUR CAD/EUR CHF/EUR GBP/EUR JPY/EUR SEK/EUR USD/EUR Wertpapierdarlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes): unbefristet (Basiswert(e): A.P.Møller-Mærsk A/S Navne-Aktier B, Abertis Infraestructuras S.A. Acciones Nom., Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port., Alfa Laval AB Namn-Aktier, Allianz SE vink.Namens-Aktien, Assa-Abloy AB Namn-Aktier B, Atlas Copco AB Namn-Aktier B (fria), Bâloise Holding AG Namens-Aktien, Bank of Montreal Reg.Shares, BASF SE NamensAktien, BCE Inc. Reg.Shares new, BELGACOM S.A. Actions au Porteur, Canadian Imperial Bank of Commerce Reg.Shares, Cie Ind. Fin.Ingén.SA Ingénico Actions Port., Danske Bank AS Navne-Aktier, Deutsche Telekom AG Namens-Aktien, Elisa Oyi Reg.Shares Cl.A, Enagas S.A. Acciones Port., Ericsson Namn-Aktier B(fria), Fortum Oyj Reg.Shares, Gas Natural SDG S.A. Acciones Port., Hannover Rück SE Namens-Aktien, Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien, IMÉRYS S.A. Actions Port., J. Sainsbury PLC Reg.Shares, KONE Corp. (New) Reg.Shares Cl.B, Koninklijke DSM N.V. Aandelen aan toonder, Legrand S.A. Actions au Porteur, Linde AG Inhaber-Aktien, Merck KGaA Inhaber-Aktien, Münchener Rückvers.Ges. AG vink.Namens-Aktien, NEXT PLC Reg.Shares, Novozymes A/S Navne-Aktier B, Qiagen N.V. Aandelen aan toonder, Red Electrica Corporacion S.A. Acciones Port., Repsol S.A. Acciones Port., SCOR SE Actions au Porteur, Securitas AB Namn-Aktier B (fria), Siemens AG Namens-Aktien, Skandinaviska Enskilda Banken Namn-Aktier A (fria), Skanska AB Namn-Aktier B (fria), Sodexo S.A. Actions Port., Statoil ASA Navne-Aksjer, Swiss Re AG Namens-Aktien, Symrise AG Inhaber-Aktien, Tate & Lyle PLC Reg.Shares, TDC A/S Navne-Aktier, TeliaSonera AB Namn-Aktier, The Bank of Nova Scotia Reg.Shares, The Toronto-Dominion Bank Reg.Shares, Total S.A. Actions au Porteur, U.S. Bancorp Reg.Shares, Wincor Nixdorf AG Inhaber-Akien, Wolters Kluwer N.V. Aandelen op naam, 0,2500 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl. S.170 14/19, 1,0000 % Sanofi S.A. MTN 12/17, 1,5000 % Siemens Finan.maatschappij NV MTN 12/20, 1,6250 % HSBC France S.A. MTN 13/18, 1,6250 % U.S. Treasury Notes 12/22, 1,7500 % Bundesländer Landessch. Nr.40 12/22, 1,7500 % Land Hessen Schatzanw. S.1304 13/23, 1,8750 % Bundesländer Landessch. Nr.35 10/15, 1,8750 % SABMiller Holdings Inc. EUR MTN 12/20, 1,8750 % Skandinaviska Enskilda Banken EUR MTN 12/19, 2,0000 % BASF SE MTN 12(12/22), 2,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 11/22, 2,0000 % Rio Tinto Finance PLC EUR MTN 12/20, 2,1250 % BHP Billiton Finance Ltd. EUR MTN 12/18, 2,1250 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl. 13/23, 2,1250 % Total Capital Intl S.A. MTN 12/23, 2,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20, 2,2500 % Königreich Niederlande Anl. 12/22, 2,3750 % BMW Finance N.V. MTN 13/23, 2,6250 % ABB Finance B.V. MTN 12/19, 2,6250 % Carlsberg Breweries A/S EUR MTN12/22, 2,7500 % JPMorgan Chase & Co. EUR MTN 13/23, 2,7500 % Land Hessen Schatzanw. 10/20, 2,8750 % Origin Energy Finance Ltd. EUR MTN 12/19, 3,0000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 10/20, 3,3750 % A.P.Møller-Mærsk A/S EUR MTN 12/19, 3,5000 % Bundesländer Landessch. Nr.32 09/19, 3,5000 % Republik Finnland Notes 11/21, 3,6250 % BG Energy Capital PLC EUR MTN 10/19, 3,6250 % Luxottica Group S.p.A. Notes 12/19, 4,1250 % Telenor ASA EUR MTN 10/20, 4,2500 % TeliaSonera AB EUR MTN 11/20, 4,7500 % Experian Finance PLC EUR MTN 10/20, 5,6250 % GlaxoSmithKline Cap. PLC EUR MTN 07/17, 5,6250 % Statoil ASA EUR MTN 09/21, 6,5000 % Roche Holdings Inc. EUR MTN 09/21) Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Volumen in 1.000 EUR 95.803 EUR 191.866 EUR 467.387 EUR 1.130.047 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 70.869 39.012 77.166 97.913 37.516 46.770 334.457 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 87.381 40.093 90.835 121.477 45.340 58.133 467.482 EUR 2.197.431 Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 11,87 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 60.064.394 Euro. 18 Deka-Stiftungen Balance Entwicklung des Sondervermögens I. 1. 2. 3. 4. 5. II. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr Zwischenausschüttung(en) Mittelzufluss (netto) a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich Ergebnis des Geschäftsjahres davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 1.050.800.042,18 -1.871.247,70 -23.062.118,10 +138.319.261,31 EUR EUR +233.306.483,68 -94.987.222,37 -24.980,18 +95.289.140,63 +114.291.227,57 -33.518.674,82 1.259.450.098,14 Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre 29.02.2012 28.02.2013 28.02.2014 28.02.2015 Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 1.037.939.185,39 1.027.651.561,29 1.050.800.042,18 1.259.450.098,14 Anteilwert EUR 54,48 54,99 55,85 59,44 EUR insgesamt 903.114,77 9.210.389,00 4.547.504,29 3.041.302,88 32.710,80 0,00 66.300,38 346.428,48 -794.360,59 -794.360,59 9.060.106,23 8.930.279,76 129.826,47 26.413.496,25 EUR je Anteil *) 0,04 0,43 0,21 0,14 0,00 0,00 0,00 0,02 -0,04 -0,04 0,43 0,42 0,01 1,25 443,81 11.227.323,82 0,00 0,00 1.984.128,09 169.744,55 13.366,87 1.796.371,98 13.211.895,73 0,00 0,53 0,00 0,00 0,09 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01.03.2014 - 28.02.2015 (einschließlich Ertragsausgleich) I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Erträge Dividenden inländischer Aussteller Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) Zinsen aus inländischen Wertpapieren Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) Erträge aus Investmentanteilen Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Abzug ausländischer Quellensteuer davon aus Dividenden ausländischer Aussteller 10. Sonstige Erträge davon Kompensationszahlungen davon Quellensteuerrückvergütung Summe der Erträge II. 1. 2. 3. 4. 5. III. Aufwendungen Zinsen aus Kreditaufnahmen Verwaltungsvergütung Verwahrstellenvergütung Prüfungs- und Veröffentlichungskosten Sonstige Aufwendungen davon Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften davon Cash Collateral davon Kostenpauschale Summe der Aufwendungen Ordentlicher Nettoertrag 0,01 0,00 0,08 0,62 13.201.600,52 0,62 55.326.205,06 -54.011.217,70 1.314.987,36 2,61 -2,55 0,06 14.516.587,88 0,69 114.291.227,57 -33.518.674,82 5,39 -1,58 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 80.772.552,75 3,81 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 95.289.140,63 4,50 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 2. Realisierte Verluste Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1. 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste *) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich. 19 Deka-Stiftungen Balance Verwendung der Erträge des Sondervermögens Berechnung der Ausschüttung I. 1. 2. 3. II. 1. 2. III. 1. 2. Für die Ausschüttung verfügbar Vortrag aus dem Vorjahr Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres Zuführung aus dem Sondervermögen Nicht für die Ausschüttung verwendet Der Wiederanlage zugeführt 1) Vortrag auf neue Rechnung Gesamtausschüttung 2) Zwischenausschüttung 3) Endausschüttung 4) EUR insgesamt 29.143.418,32 14.516.587,88 0,00 EUR je Anteil *) 1,38 0,69 0,00 -1.228.463,77 -17.250.421,33 25.181.121,10 23.062.118,10 2.119.003,00 -0,06 -0,81 1,19 1,09 0,10 Umlaufende Anteile: Stück 21.190.030 *) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich. 1) Realisierte Gewinne aus Devisenkassageschäften. Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete. Zwischenausschüttung am 21. Juli 2014, 20. Oktober 2014 und 20. Januar 2015. Ausschüttung am 24. April 2015. 2) 3) 4) 20 Deka-Stiftungen Balance Anhang. Zusätzliche Angaben zu den Derivaten Instrumentenart Kontrahent Aktienindex-Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Devisenterminkontrakte Zinsterminkontrakte Zinsterminkontrakte Zinsterminkontrakte Zinsterminkontrakte Chicago Mercantile Exchange (CME) Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) Montreal Exchange (ME) - Futures and Options Sydney Futures Exchange (SFE) Tokyo Stock Exchange (TSE) Commerzbank AG Credit Suisse AG [London Branch] Goldman Sachs International HSBC Bank PLC J.P. Morgan Securities PLC Merrill Lynch International Morgan Stanley & Co. International PLC Société Générale S.A. The Royal Bank of Scotland PLC Chicago Board of Trade (CBOT) Chicago Board Options Exchange (CBOE) Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) ICE Futures Europe Exposure in EUR (Angabe nach Marktwerten) -275.405,98 126.000,00 -154.227,48 1.580.819,92 -7.993,76 -10.963.784,72 -639.364,18 -223.545,09 -3.282,25 -7.066.056,52 -172.124,25 -2.382.304,93 7.884,85 -23.385,30 31.974,72 112.097,13 -1.332.660,00 -17.506,82 Gesamtbetrag der Kurswerte der Bankguthaben, die Dritten als Sicherheit dienen: EUR 18.280.000,00 Gesamtbetrag der bei Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: davon: Bankguthaben EUR 290.000,00 EUR 290.000,00 Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV). Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV) 70% BofA ML Gbl Gov G7, 7-10, 30% EURO STOXX 50® Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Vertragsbedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV) kleinster potenzieller Risikobetrag 0,86% größter potenzieller Risikobetrag 1,96% durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,31% Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Jahresbericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert. Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV) historische Simulation Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV) 1,7 Zusätzliche Angaben zu den Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften Instrumentenart Kontrahent Wertpapier-Darlehen Wertpapier-Darlehen Wertpapier-Darlehen DekaBank Deutsche Girozentrale Nomura Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme Exposure in EUR (Angabe nach Marktwerten) 112.240.975,63 28.195.480,94 299.912.569,01 Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten: davon: Schuldverschreibungen Aktien EUR 153.931.259,30 EUR EUR 58.242.111,72 95.689.147,58 Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen über organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 304.590.179,74 Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR EUR 346.428,48 169.744,55 21 Deka-Stiftungen Balance Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 92,96 -1,69 Umlaufende Anteile Anteilwert STK EUR 21.190.030 59,44 Angaben zu Bewertungsverfahren Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV). Aktien / aktienähnliche Genussscheine / Beteiligungen / Investmentanteile Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte, z.B. Broker-Quotes, zugrunde gelegt, welche sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Kurs bewertet. Renten / rentenähnliche Genussscheine / Zertifikate Verzinsliche Wertpapiere, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widergespiegelt, werden mittels externen Modellkurse, z.B. Broker-Quotes, bewertet. In begründeten Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen. Bankguthaben Der Wert von Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, Bardividenden und Zinsansprüchen entspricht grundsätzlich dem jeweiligen nominalen Betrag. Derivate Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Die Bewertung von Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet. Sonstiges Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet. Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 1,17% Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Für das Sondervermögen ist gemäß den Vertragsbedingungen eine an die Kapitalgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von 0,16% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,10% p.a. auf Dritte (Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten sowie Sonstige). Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend - meist jährlich - Vermittlungsentgelte als so genannte "Vermittlungsprovisionen" bzw. "Vermittlungsfolgeprovisionen". Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden. Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben: Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF (A) Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A) Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) 1,25 1,00 0,75 Wesentliche sonstige Erträge Kompensationszahlungen Quellensteuerrückvergütung EUR EUR 8.930.279,76 129.826,47 Wesentliche sonstige Aufwendungen Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Cash Collateral Kostenpauschale EUR EUR EUR 169.744,55 13.366,87 1.796.371,98 Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 1.112.227,11 Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste: Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden. 22 Deka-Stiftungen Balance Frankfurt am Main, den 27. Mai 2015 Deka Investment GmbH Die Geschäftsführung 23 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers. An die Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main Die Deka Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens DekaStiftungen Balance für das Geschäftsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 den gesetzlichen Vorschriften. Frankfurt am Main, den 29. Mai 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schobel Wirtschaftsprüfer Bordt Wirtschaftsprüfer 24 Besteuerung der Erträge. 1. Allgemeine Besteuerungssystematik Die Erträge eines deutschen oder ausländischen Fonds werden grundsätzlich auf der Ebene des Anlegers versteuert, während der Fonds selbst von der Steuer befreit ist. Die steuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus Fondsanteilen folgt damit dem Grundsatz der Transparenz, wonach der Anleger grundsätzlich so besteuert werden soll, als hätte er die von dem Fonds erzielten Erträge unmittelbar selbst erwirtschaftet (Transparenzprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz ergeben sich bei der Fondsanlage jedoch einige Besonderheiten. So werden beispielsweise bestimmte Erträge bzw. Gewinne auf der Ebene des Anlegers erst bei Rückgabe der Fondsanteile erfasst. Negative Erträge des Fonds sind mit positiven Erträgen gleicher Art zu verrechnen. Soweit die negativen Erträge hierdurch nicht vollständig ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht von dem Anleger geltend gemacht werden, sondern müssen auf der Ebene des Fonds vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren mit gleichartigen Erträgen ausgeglichen werden. Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließlich die Ausschüttung bzw. Thesaurierung von Erträgen (laufende Erträge) sowie die Rückgabe von Fondsanteilen auslösen. Die Besteuerung richtet sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Steuerrecht. Die steuerrechtlichen Folgen einer Anlage in einen Fonds sind dabei im Wesentlichen unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen oder um einen ausländischen Fonds handelt, sodass die nachfolgende Darstellung für beide gleichermaßen gilt. Etwaige Unterschiede in der Besteuerung werden an der jeweiligen Stelle hervorgehoben. Darüber hinaus gelten die Anmerkungen auch für Dachfonds, d. h. für Fonds, die ihr Kapital ganz überwiegend oder jedenfalls zum Teil in andere Fonds anlegen. Der Anleger muss bei Dachfonds keine Besonderheiten beachten, weil ihm die für die Besteuerung erforderlichen Informationen von der Gesellschaft in der gleichen Form zur Verfügung gestellt werden wie für andere Fonds. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen für Privatanleger in Deutschland der Abgeltungsteuer i.H.v. 25 Prozent als spezielle Form der Kapitalertragsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Seit dem 1. Januar 2015 ist jede Stelle, die verpflichtet ist, Abgeltungsteuer für natürliche Personen abzuführen, auch Kirchensteuerabzugsverpflichteter. Dazu zählen insbesondere Banken, Kreditinstitute und Versicherungen. Diese haben – entsprechend der Religions-/ Konfessionszugehörigkeit des Anlegers – Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent bzw. 9 Prozent der Abgeltungsteuer automatisch einzubehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abzuführen. Zu diesem Zweck wird die Religionszugehörigkeit des Anlegers in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober (sogenannte Regelabfrage). Sofern der Anleger der Datenweitergabe beim Bundeszentralamt für Steuern bereits widersprochen hat bzw. bis zum 30. Juni eines Jahres widerspricht, sperrt das Bundeszentralamt die Übermittlung des KiStAM. Ein entsprechender Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Kirchenmitglieder werden in diesem Fall von ihrem Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Bei Ehegatten/ Lebenspartnern mit gemeinschaftlichen Depots werden die Kapitalerträge den Ehegatten/ Lebenspartnern jeweils hälftig zugeordnet und hierauf die Kirchensteuer je nach Religionsgemeinschaft berechnet. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Auf einen entsprechenden Hinweis auf den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer wird bei den folgenden Ausführungen jeweils verzichtet. Die deutsche Abgeltungsteuer entfaltet für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Soweit die Einnahmen der Abgeltungsteuer unterlegen haben, entfällt damit die Verpflichtung des Privatanlegers, die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Von der Abgeltungsteuer erfasst werden – mit wenigen Ausnahmen – alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, worunter alle laufenden Kapitalerträge, wie z. B. Zinsen und Dividenden, sowie auch realisierte Kursgewinne (Veräußerungsgewinne, wie beispielsweise Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder Renten, fallen. Bei laufenden Erträgen wie z. B. Zinsen und Dividenden ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn diese dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Im Fall von realisierten Gewinnen und 25 Verlusten ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Dies gilt sowohl für die von dem Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter als auch für den von dem Anleger erzielten Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Fondsanteils. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht im Zusammenhang mit Fondsanteilen stehen, gelten teilweise abweichende Übergangsregelungen. Kann der Anschaffungszeitpunkt von Wirtschaftsgütern nicht eindeutig bestimmt werden, ist die gesetzliche Verbrauchsfolgefiktion zu beachten, wonach die als erstes angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Dies gilt sowohl für die Wirtschaftsgüter des Fonds als auch für die von dem Anleger gehaltenen Fondsanteile z. B. bei Girosammelverwahrung. 2. Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds 2.1. Ertragsarten und Ertragsverwendung Ein Fonds darf gemäß der jeweiligen Anlagepolitik sowie der Vertragsbedingungen in unterschiedliche Wirtschaftsgüter investieren. Die hieraus erzielten Erträge dürfen aufgrund des Transparenzgedankens nicht einheitlich z. B. als Dividenden qualifiziert werden, sondern sind entsprechend den Regeln des deutschen Steuerrechts jeweils getrennt zu erfassen. Ein Fonds kann daher beispielsweise Zinsen, zinsähnliche Erträge, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern erwirtschaften. Die Erträge werden dabei nach steuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere dem Investmentsteuergesetz – ermittelt, sodass sie regelmäßig von den tatsächlich ausgeschütteten Beträgen bzw. den im Jahresbericht ausgewiesenen Beträgen für Ausschüttung und Thesaurierung abweichen. Die steuerrechtliche Behandlung der Erträge beim Anleger hängt sodann von der Ertragsverwendung des Fonds ab, d. h. ob der Fonds die Erträge vollständig thesauriert oder vollständig bzw. teilweise ausschüttet. Die Ertragsverwendung Ihres Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt oder dem Jahresbericht. Darüber hinaus ist danach zu differenzieren, ob die Erträge einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anleger zuzurechnen sind. Sofern vom Fonds eine steuerrechtliche Substanzausschüttung ausgewiesen wird, ist diese für den Anleger nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzausschüttung in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen ist, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag der Substanzausschüttung vermindert werden. 2.2. Ausländische Quellensteuer Auf ausländische Erträge werden teilweise Quellensteuern in dem jeweiligen Land einbehalten, die auf der Ebene des Fonds als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Alternativ kann die Gesellschaft die ausländischen Quellensteuern in den Besteuerungsgrundlagen ausweisen, sodass sie direkt auf Ebene des Anlegers auf die zu zahlende Steuer angerechnet werden, oder sie der Anleger von seinen Einkünften abziehen kann. Teilweise investieren Fonds darüber hinaus in Länder, in denen auf die Erträge zwar tatsächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, der Anleger aber gleichwohl eine Quellensteuer auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann (fiktive Quellensteuer). In diesen Fällen kommt auf Ebene des Anlegers ausschließlich die Anrechnung der ausgewiesenen fiktiven Quellensteuer in Betracht. Ein Abzug von fiktiver Quellensteuer von den Einkünften des Anlegers ist unzulässig. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „Meilicke” am 6. März 2007 hinsichtlich der Direktanlage in Aktien das in Deutschland in der Regel bis zum Jahr 2000 geltende Körperschaftsteuerrecht in Teilen für europarechtswidrig erklärt. Dieses habe zum einen die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Personen, die Dividenden von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bezogen, benachteiligt. Zum anderen habe es diese Unternehmen darin behindert, in Deutschland Kapital zu sammeln. In Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens nur die auf deutsche Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auf ausländische Dividenden entfallende ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die den Besitzern ausländischer Wertpapiere daraus entstandenen Nachteile rückwirkend ausgeglichen werden müssen. In einem weiteren Urteil vom 30. Juni 2011 („Meilicke II“) hat der Europäische Gerichtshof Stellung zu der Höhe der Steueranrechnung und den für die Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs erforderlichen Nachweisen genommen. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach deutschem Recht ist für die Direktanlage, vor allem aber für die Investmentanlage weiterhin unklar. Zur Wahrung mögli- 26 cher Rechte kann es daher sinnvoll sein, dass Sie sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen. 2.3. Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen werden von der Gesellschaft zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.4. Besteuerung im Privatvermögen Wann die von dem Fonds erzielten Erträge beim Anleger steuerrechtlich zu erfassen sind, hängt von der Ertragsverwendung ab. Bei einer Thesaurierung hat der Anleger die sog. ausschüttungsgleichen Erträge, d. h. bestimmte von dem Fonds nicht zur Ausschüttung verwendete Erträge, in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem das Geschäftsjahr des Fonds endet. Da der Anleger in diesem Fall tatsächlich keine Erträge erhält, diese aber gleichwohl versteuern muss, spricht man in diesem Zusammenhang von der sog. Zuflussfiktion. Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausgeschütteten Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge sind grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, es sei denn, die Steuerfreiheit bestimmter Erträge ist explizit geregelt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) abzuziehen, soweit der Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Abzug von dem Anleger tatsächlich entstandenen Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) ist in der Regel ausgeschlossen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Termingeschäften sind vom Anleger nur bei Ausschüttung bzw. bei Rückgabe der Fondsanteile zu versteuern. 2.5. Besteuerung im Betriebsvermögen Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat die ausgeschütteten Erträge sowie die ausschüttungs- gleichen Erträge zum gleichen Zeitpunkt wie der Privatanleger zu versteuern. Im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge am Geschäftsjahresende des Fonds und die ausgeschütteten Erträge mit Entstehung des Anspruchs zu erfassen. Insoweit finden die allgemeinen Regeln des Bilanzsteuerrechts Anwendung. Für den betrieblichen Anleger sind sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, soweit nicht die Steuerfreiheit bestimmter Erträge explizit geregelt ist. So sind beispielweise Dividendenerträge sowie ausgeschüttete realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien von dem Anleger nur in Höhe von 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger sind z. B. in- und ausländische Dividendenerträge, die dem Sondervermögen vor dem 1. März 2013 zugeflossen sind, zu 95 Prozent steuerfrei. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind Dividenden, die dem Sondervermögen nach dem 28. Februar 2013 zugeflossen sind, bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern steuerpflichtig. Die ausgeschütteten realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Dies gilt nicht für derartige Erträge aus Fondsanteilen, die insbesondere Kreditinstitute ihrem Handelsbestand zuordnen. 3. Rückgabe von Fondsanteilen Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Fondsanteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h. der Anleger realisiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust. 3.1. Besteuerung im Privatvermögen Gewinne und Verluste aus der Rückgabe von Fondsanteilen sind als positive bzw. negative Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich steuerpflichtig. Die Gewinne und Verluste können mit anderen Erträgen aus Kapitalvermögen grundsätzlich verrechnet werden. Dies gilt jedoch nicht im Hinblick auf Verlustvorträge oder zukünftige Verluste aus der Veräußerung von Aktien, für die ein separater Verlustverrechnungstopf zu führen ist. Das Verrechnungsverbot gilt auch für Verluste aus der Rückgabe von Fondsanteilen oder Veräußerung anderer Wertpapiere, die noch unter das alte Recht vor Einführung der Abgeltungsteuer fallen. 27 Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für private Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht. Der im Rücknahmepreis als enthalten geltende Zwischengewinn unterliegt ebenfalls der Besteuerung. Dieser setzt sich aus den von dem Fonds erwirtschafteten Zinsen und zinsähnlichen Erträgen zusammen, die seit dem letzten Ausschüttungsoder Thesaurierungstermin angefallen sind und seit diesem Zeitpunkt noch nicht steuerpflichtig ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Der Zwischengewinn wird von der Gesellschaft bewertungstäglich ermittelt und zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Außerdem wird er dem Anleger von der Verwahrstelle in Deutschland auf der Wertpapierabrechnung mitgeteilt. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn gehört beim Anleger grundsätzlich zu den negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen, die er mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Voraussetzung ist, dass vom Fonds ein Ertragsausgleich durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Der bei Rückgabe der Fondsanteile vereinnahmte Zwischengewinn zählt zu den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Hedgefonds sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Zwischengewinn zu ermitteln bzw. zu veröffentlichen. Sofern sich die Gesellschaft dazu entschließt, darf der Zwischengewinn für Hedgefonds allerdings freiwillig ermittelt und veröffentlicht werden. Der Veräußerungsgewinn wird für den Anleger grundsätzlich von der deutschen Verwahrstelle ermittelt. Gewinn oder Verlust ist hierbei der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits. Darüber hinaus sind die Anschaffungskosten sowie der Veräußerungspreis jeweils um den Zwischengewinn zu mindern. Der so ermittelte Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist zusätzlich um die ausschüttungsgleichen Erträge zu mindern, um insoweit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. 3.2. Besteuerung im Betriebsvermögen Bei einer Rückgabe von Fondsanteilen bildet die Differenz zwischen dem Rücknahmepreis und den Anschaffungskosten grundsätzlich den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust. Der erhaltene Zwischengewinn stellt beim betrieblichen Anleger einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses dar. Der Aktiengewinn umfasst Dividenden, soweit diese bei Zurechnung an den Anleger steuerfrei sind, Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien sowie Wertsteigerungen und -minderungen aus Aktien, die noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Aktiengewinn wird von der Gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht, sodass der Anleger den absoluten Aktiengewinn sowohl bei Erwerb als auch bei Rückgabe der Fondsanteile durch Multiplikation mit dem jeweiligen Rücknahmepreis ermitteln muss. Die Differenz zwischen dem absoluten Aktiengewinn bei Rückgabe und dem absoluten Aktiengewinn bei Erwerb stellt sodann den besitzzeitanteiligen Aktiengewinn dar, durch den der Anleger eine Aussage darüber erhält, in welchem Umfang die Wertsteigerung bzw. der Wertverlust seiner Fondsanteile auf Aktien zurückzuführen ist. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für körperschaftsteuerpflichtige Anleger i.H.v. 95 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns, für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger i.H.v. 40 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei. Aufgrund der oben erwähnten Gesetzesänderung werden seit dem 1. März 2013 zwei Aktiengewinne getrennt für körperschaftsteuerpflichtige Anleger und für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger veröffentlicht. Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für betriebliche Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Gesellschaft in der gleichen Form wie der Aktiengewinn getrennt von diesem veröffentlicht. 28 Der betriebliche Anleger hat die Fondsanteile mit den Anschaffungskosten zuzüglich gegebenenfalls Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn stellt einen unselbständigen Teil der Anschaffungskosten dar. Wenn der Fonds während der Haltedauer der Fondsanteile Erträge thesauriert, sind die ausschüttungsgleichen Erträge außerbilanziell zu erfassen und ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Fondsanteile sind diese erfolgswirksam auszubuchen und der aktive Ausgleichsposten ist aufzulösen, um eine doppelte steuerrechtliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge zu vermeiden. Darüber hinaus ist der besitzzeitanteilige Aktiengewinn außerbilanziell zu berücksichtigen. Der folgende Absatz betrifft ausschließlich Fonds nach deutschem Recht: Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „STEKO Industriemontage GmbH“ entschieden, dass die Regelung im Körperschaftsteuergesetz für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Übergangsregelungen des Körperschaftsteuergesetzes galten entsprechend für die Fondsanlage nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (§§ 40 und 40a i.V.m. § 43 Absatz 14 KAGG). Insbesondere für Zwecke der Berücksichtigung von Gewinnminderungen im Rahmen der Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG könnte die Entscheidung Bedeutung erlangen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rechtssache STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 1. Februar 2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKORechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rechtssache STEKO möglich ist. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der Rechtssache STEKO empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen steuerlichen Berater zu konsultieren. 4. Deutsche Kapitalertragsteuer Die inländischen depotführenden Verwahrstellen haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer für den Anleger einzubehalten und abzuführen. Die Kapitalertragsteuer hat für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings ein Veranlagungswahlrecht und in bestimmten Fällen eine Veranlagungspflicht. Werden die Fondsanteile im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung. Wird der betriebliche Anleger mit seinen Erträgen aus Fondsanteilen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt, ist die gezahlte Kapitalertragsteuer nur eine Steuervorauszahlung ohne abgeltende Wirkung, die der Anleger auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann. Hierfür erhält der Anleger von deutschen Verwahrstellen eine Steuerbescheinigung, die er im Rahmen seiner Veranlagung dem Finanzamt vorlegen muss. Im Rahmen der Veranlagung ist der Steuersatz bei Privatanlegern für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 25 Prozent begrenzt. Eine freiwillige Veranlagung ist insbesondere Anlegern ohne oder mit einem sehr niedrigen zu versteuernden Einkommen zu empfehlen. Bei Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder der Vorlage eines gültigen Freistellungsauftrags verzichten deutsche Verwahrstellen insoweit auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Weist der Anleger nach, dass er Steuerausländer ist, beschränkt sich der Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge aus deutschen Dividenden. Deutsche Verwahrstellen haben für den Steuerpflichtigen einen Verlustverrechnungstopf zu führen, der automatisch in das nächste Jahr übertragen wird. Hierbei sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechenbar. Gewinne aus der Rückgabe von Fondsanteilen sind steuerrechtlich keine Gewinne aus Aktien. Kapitalertragsteuer wird nur insoweit einbehalten, als die positiven Einkünfte die (vorgetragenen) negativen Einkünfte sowie evtl. Freistellungsaufträge übersteigen. Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger darf seinen Banken insgesamt Freistellungsaufträge bis zu einem Gesamt- 29 betrag von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) erteilen. Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. der Nachweis der Ausländereigenschaft müssen der Verwahrstelle rechtzeitig vorliegen. Rechtzeitig ist im Falle der Thesaurierung vor dem Geschäftsjahresende des Fonds, bei ausschüttenden Fonds vor der Ausschüttung und bei der Rückgabe von Fondsanteilen vor der Transaktion. Werden die Fondsanteile nicht in einem deutschen Depot verwahrt und die Ertragsscheine einer deutschen Zahlstelle vorgelegt, können Freistellungsauftrag sowie Nichtveranlagungsbescheinigung nicht berücksichtigt werden. Ausländische Anleger können bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft die Erstattung des Steuerabzugs grundsätzlich entsprechend der Abgabenordnung (§ 37 Abs. 2 AO) beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt. Eine Erstattung des Steuerabzugs auf deutsche Dividenden ist nur im Rahmen des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland möglich. Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Soweit der Fonds gezahlte oder fiktiv anrechenbare ausländische Quellensteuern ausweist, werden diese grundsätzlich beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Ist eine steuerrechtliche Berücksichtigung ausgewiesener anrechenbarer Quellensteuern ausnahmsweise nicht möglich, werden sie in einem „Quellensteuertopf” vorgetragen. 4.1. Deutsche Fonds Deutsche depotführende Stellen haben sowohl bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung grundsätzlich Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Werden die Fondsanteile bei einer deutschen Verwahrstelle verwahrt, hat die Verwahrstelle bei Rückgabe der Fondsanteile darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten. Bei Rückgabe von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile einbehalten. 4.2. Ausländische Fonds Ausländische Gesellschaften führen keine Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt ab. Bei ausschüttenden bzw. teilausschüttenden Fonds behält jedoch die deutsche Verwahrstelle die Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Erträge ein. Werden die Fondsanteile bei einer deutschen Verwahrstelle zurückgegeben, hat diese darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten und abzuführen. Bei Rückgabe von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile einbehalten. Zusätzlich hat die deutsche Verwahrstelle Kapitalertragsteuer auf die Summe der dem Anleger nach dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden und noch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegenen Erträge einzubehalten und abzuführen. Wurden die Fondsanteile seit Erwerb ununterbrochen bei ein und derselben deutschen Verwahrstelle verwahrt, bilden nur die besitzzeitanteiligen akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge werden von der Gesellschaft ermittelt und bewertungstäglich zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. 5. EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung) Bestimmte Zinsen und zinsähnliche Erträge, die einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person im europäischen Ausland ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, hat die ausländische Verwahrstelle/Zahlstelle an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Österreich sowie die angeschlossenen Drittstaaten erheben anstelle der Meldung eine Quellensteuer. Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung. Die Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder, sofern die Quellensteuer die zu zahlende Einkommensteuer übersteigt, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet. Der Anleger hat die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen, indem er gegenüber der Verwahrstelle eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdes- 30 sen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Deutsche Zahlstellen sind ihrerseits verpflichtet, entsprechende Zahlungen von Zins- und zinsähnlichen Erträgen an ausländische natürliche Personen über das Bundeszentralamt für Steuern an das ausländische Wohnsitzfinanzamt weiterzuleiten. Eine Meldung erfolgt bei Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile, soweit der Anteil der Zinsen und zinsähnlichen Erträge 25 Prozent des Rücknahmepreises überschreitet. Eine Meldung der ausgeschütteten Zinsen und Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt erfolgt nicht, wenn der Fonds zu nicht mehr als 15 Prozent aus Anlagen besteht, die zu Zinsen und zinsähnlichen Erträgen im Sinne der Zinsinformationsverordnung führen. Ob Ihr Fonds hiervon betroffen ist, entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht. 10 Prozent am Fondskapital von in- und ausländischen Spezial- und Publikumsfonds beteiligt sind, müssen nach dem BilMoG ergänzende Angaben zu den Fonds im Anhang offen legen. Das BilMoG ist grundsätzlich für Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Das BilMoG sieht die folgenden zusätzlichen Angaben im Anhang (§ 285 Nr. 26 HGB) und Konzernanhang (§ 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) vor: Klassifizierung des Fonds nach Anlagezielen, z. B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds, Hedgefonds oder Sonstiger Fonds Marktwert / Anteilwert nach §§ 168, 278 KAGB oder § 36 InvG in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-)Ausschüttungen des Geschäftsjahres 6. Rechtliche Hinweise Beschränkungen des Rechts zur täglichen Rückgabe Diese steuerlichen Hinweise sollen einen Überblick über die steuerlichen Folgen der Fondsanlage vermitteln. Sie können nicht alle steuerlichen Aspekte behandeln, die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Interessierten Anlegern empfehlen wir, sich durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Fondsinvestments beraten zu lassen. Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerrechtliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerrechtlichen Folgen nachteilig beeinflussen. 7. Gründe für das Unterlassen von Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung Bitte wenden Sie sich für individuelle und weiterführende Informationen persönlich an Ihren Abschlussprüfer. Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) Anleger, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet sind den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und die zu mehr als 31 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Zwischenausschüttung am InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b bis 28. Februar 2015 21. Juli 2014 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG 0,1000 0,1000 0,1000 0,1000 0,1000 0,1000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ausschüttung 1) Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil Ausgeschüttete Erträge 3) Thesaurierung netto 4) Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5) EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1000 0,0000 0,1000 0,0000 0,1000 0,0000 EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1113 -,--,--,--,--,-0,1113 0,1113 -,--,--,--,--,-0,1113 0,1113 -,--,--,--,--,-0,1113 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 0,0470 0,0000 0,0470 EUR je Anteil 0,0000 -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0000 -,-- -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0000 0,0000 -,-0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 0,0000 0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 -,-- -,-0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1113 0,0000 -,-- 0,1113 0,0000 0,0000 0,1113 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- Zinsen und sonstige Erträge Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende) Ausländische DBA befreite Einkünfte Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Veräußerungsgewinne Summe Erträge Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer Quellensteuer) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleichen Erträge InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa 32 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Zwischenausschüttung am InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG i. d. F. vom 26. Juni 2013 davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Hinweise In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne) davon ausländische DBA befreite Einkünfte davon Zinsen und sonstige Erträge davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Datum des Ausschüttungsbeschlusses Ex-Tag Zahltag bis 28. Februar 2015 21. Juli 2014 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 -,-0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,--,--,-- -,--,--,--,-- -,--,--,--,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil -,-- -,-15. Juli 2014 21. Juli 2014 21. Juli 2014 -,-- Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG. Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht enthalten. Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten. Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) wird für den Zeitraum ab dem 1. März 2013 anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns ein Aktiengewinn EStG (für betriebliche Anleger im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG) sowie ein Aktiengewinn KStG (für körperschaftsteuerpflichtige Anleger) berechnet. Eine Veröffentlichung der beiden Aktiengewinne findet seit dem 1. Juli 2013 statt. Die für den Zeitraum 1. März 2013 bis 30. Juni 2013 berechneten beiden Aktiengewinne werden nachträglich bis spätestens 31. Dezember 2013 auf der Internetseite der DekaBank für die Deka Kapitalverwaltungsgesellschaften unter www.deka.de (Fondsportraits) bzw. www.deka.de/fondspreise sowie in den Wertpapiermitteilungen (WM-Datenservice) veröffentlicht. 33 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Zwischenausschüttung am InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b bis 28. Februar 2015 20. Oktober 2014 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG 1,0000 1,0000 1,0000 1,0307 1,0307 1,0307 0,2277 0,2277 0,2277 0,0000 0,0000 0,0000 Ausschüttung 1) Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil Ausgeschüttete Erträge 3) Thesaurierung netto 4) Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5) EUR je Anteil EUR je Anteil 0,8030 0,0000 0,8030 0,0000 0,8030 0,0000 EUR je Anteil 0,0287 0,0287 0,0287 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1560 0,5536 -,--,--,-0,1221 0,8317 0,1560 0,5536 -,--,--,-0,1221 0,8317 0,1560 -,-0,5536 -,--,-0,1221 0,8317 EUR je Anteil -,-- 0,5536 -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 0,0225 0,0000 0,0225 EUR je Anteil 0,1221 -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0000 -,-- -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0000 0,0000 -,-0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,1472 0,1472 0,1472 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 0,1472 0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 -,-- -,-0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,6741 0,0355 -,-- 0,6741 0,0355 0,5181 0,6741 0,0355 0,5181 EUR je Anteil 0,0227 0,0227 0,0227 EUR je Anteil -,-- 0,0227 -,-- EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- Zinsen und sonstige Erträge Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende) Ausländische DBA befreite Einkünfte Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Veräußerungsgewinne Summe Erträge Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer Quellensteuer) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleichen Erträge InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa 34 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Zwischenausschüttung am InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG i. d. F. vom 26. Juni 2013 davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Hinweise In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne) davon ausländische DBA befreite Einkünfte davon Zinsen und sonstige Erträge davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Datum des Ausschüttungsbeschlusses Ex-Tag Zahltag bis 28. Februar 2015 20. Oktober 2014 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 -,-0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0307 0,0307 0,0307 EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0287 0,0197 0,0287 0,0197 0,0287 0,0197 EUR je Anteil 0,0090 0,0090 0,0090 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0065 -,-0,0065 -,-- 0,0065 -,-0,0065 -,-- 0,0065 -,-0,0065 -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0020 0,0020 0,0020 EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0327 0,0327 14. Oktober 2014 20. Oktober 2014 20. Oktober 2014 0,0327 Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG. Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht enthalten. Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten. Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 („Streubesitzdividenden“) wird für den Zeitraum ab dem 1. März 2013 anstelle des bisherigen einheitlichen Aktiengewinns ein Aktiengewinn EStG (für betriebliche Anleger im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG) sowie ein Aktiengewinn KStG (für körperschaftsteuerpflichtige Anleger) berechnet. Eine Veröffentlichung der beiden Aktiengewinne findet seit dem 1. Juli 2013 statt. Die für den Zeitraum 1. März 2013 bis 30. Juni 2013 berechneten beiden Aktiengewinne werden nachträglich bis spätestens 31. Dezember 2013 auf der Internetseite der DekaBank für die Deka Kapitalverwaltungsgesellschaften unter www.deka.de (Fondsportraits) bzw. www.deka.de/fondspreise sowie in den Wertpapiermitteilungen (WM-Datenservice) veröffentlicht. 35 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Zwischenausschüttung am InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b bis 28. Februar 2015 20. Januar 2015 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG 0,1000 0,1000 0,1000 0,1004 0,1004 0,1004 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ausschüttung 1) Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil Ausgeschüttete Erträge 3) Thesaurierung netto 4) Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5) EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1004 0,0000 0,1004 0,0000 0,1004 0,0000 EUR je Anteil 0,0173 0,0173 0,0173 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0854 0,0241 -,--,--,-0,0082 0,1177 0,0854 0,0241 -,--,--,-0,0082 0,1177 0,0854 -,-0,0241 -,--,-0,0082 0,1177 EUR je Anteil -,-- 0,0241 -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 0,0482 0,0000 0,0482 EUR je Anteil 0,1221 -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0000 -,-- -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0000 0,0000 -,-0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0110 0,0110 0,0110 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 0,0110 0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 -,-- -,-0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1069 0,0026 -,-- 0,1069 0,0026 0,0215 0,1069 0,0026 0,0215 EUR je Anteil 0,0027 0,0040 0,0040 EUR je Anteil -,-- 0,0040 -,-- EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- Zinsen und sonstige Erträge Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende) Ausländische DBA befreite Einkünfte Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Veräußerungsgewinne Summe Erträge Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer Quellensteuer) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleichen Erträge InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa 36 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Zwischenausschüttung am InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG i. d. F. vom 26. Juni 2013 davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Hinweise In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne) davon ausländische DBA befreite Einkünfte davon Zinsen und sonstige Erträge davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Datum des Ausschüttungsbeschlusses Ex-Tag Zahltag bis 28. Februar 2015 20. Januar 2015 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 -,-0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0004 0,0004 0,0004 EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0173 0,0130 0,0173 0,0130 0,0173 0,0130 EUR je Anteil 0,0043 0,0043 0,0043 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0016 -,-0,0006 0,0010 0,0016 -,-0,0006 0,0010 0,0016 -,-0,0006 0,0010 EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0045 0,0045 0,0045 EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0049 0,0049 13. Januar 2015 20. Januar 2015 20. Januar 2015 0,0049 Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG. Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht enthalten. Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten. 37 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Ausschüttung per InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b bis 28. Februar 2015 24. April 2015 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG 0,1000 0,1000 0,1000 0,1032 0,1032 0,1032 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ausschüttung 1) Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil Ausgeschüttete Erträge 3) Thesaurierung netto 4) Thesaurierung brutto (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) 5) EUR je Anteil EUR je Anteil 0,1032 0,0000 0,1032 0,0000 0,1032 0,0000 EUR je Anteil 0,0095 0,0095 0,0095 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0475 0,0199 -,--,--,-0,0453 0,1127 0,0475 0,0199 -,--,--,-0,0453 0,1127 0,0475 -,-0,0199 -,--,-0,0453 0,1127 EUR je Anteil -,-- 0,0199 -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 0,0328 0,0000 0,0328 EUR je Anteil 0,0453 -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0000 -,-- -,-- EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0000 0,0000 -,-0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0068 0,0068 0,0068 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 0,0068 0,0000 -,-0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,-- 0,0000 -,-- -,-0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0669 0,0005 -,-- 0,0669 0,0005 0,0194 0,0669 0,0005 0,0194 EUR je Anteil 0,0017 0,0018 0,0018 EUR je Anteil -,-- 0,0018 -,-- EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- Zinsen und sonstige Erträge Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Dividenden nicht nach § 8b Abs. 1 KStG (Streubesitzdividende) Ausländische DBA befreite Einkünfte Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Veräußerungsgewinne Summe Erträge Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG (Bruttoertrag Dividenden) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i. V. m. § 8 Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG sind InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab dem 01.01.2009 anzuwendenden Fassung InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Ausländische DBA befreite Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 1 InvStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer Quellensteuer) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, mm Erträge i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, nn in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, oo in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleichen Erträge InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, aa im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, bb im Sinne von § 7 Abs. 3 InvStG 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d, cc in Doppelbuchstabe aa enthaltene Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 6) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte i. S. d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, dd in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, aa 38 Steuerliche Behandlung Deka Investmentfonds Deka-Stiftungen Balance ISIN DE0005896864 WKN 589686 Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum von / bis 1. März 2014 Ausschüttung per InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ee InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ff InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, gg InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, hh InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, ii InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i. V. m. diesem Abkommen anrechenbar ist 7) 8) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i. S. d. § 21 Abs. 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Betrag der nichtabziehbaren Werbungskosten i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG i. d. F. vom 26. Juni 2013 davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Zinsen und sonstige Erträge davon nichtabziehbare Werbungskosten auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Sonstige Hinweise In den steuerpflichtigen Erträgen enthaltene Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind (Thesaurierungen und Zwischengewinne) davon ausländische DBA befreite Einkünfte davon Zinsen und sonstige Erträge davon Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Zinsen und sonstige Erträge Erstattete Quellensteuerrückvergütungen aus Vorjahren für Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge Tatsächlich abgezogene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG Datum des Ausschüttungsbeschlusses Ex-Tag Zahltag bis 28. Februar 2015 24. April 2015 PrivatBetriebsvermögen vermögen EStG KStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil -,-- 0,0000 -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil -,-- -,-- 0,0000 EUR je Anteil EUR je Anteil -,-0,0000 -,-0,0000 0,0000 0,0000 EUR je Anteil 0,0032 0,0032 0,0032 EUR je Anteil EUR je Anteil 0,0095 0,0074 0,0095 0,0074 0,0095 0,0074 EUR je Anteil 0,0021 0,0021 0,0021 EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil EUR je Anteil -,--,--,--,-- -,--,--,--,-- -,--,--,--,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil -,-- -,-- -,-- EUR je Anteil 0,0032 0,0032 21. April 2015 24. April 2015 24. April 2015 0,0032 Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG. Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, einschließlich Kapitalertragsteuer nach § 7 Abs. 3 InvStG, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren und Substanzbeträge sind nicht enthalten. Netto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag, Zielfondserträge, die ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen sind und steuerlich nicht abzugsfähige Werbungskosten sind hier abgezogen. Brutto-Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge, die dem Anleger als steuerbar zugeordnet werden, obwohl sie nicht ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlag und ausländische Quellensteuern sind hier nicht abgezogen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NVBescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Nicht in den Werten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 f, aa enthalten. 39 Informationen der Verwaltung. Das DekaBank Depot – Service rund um Ihre Investmentfonds – Mit dem DekaBank Depot bieten wir Ihnen die kostengünstige Möglichkeit, verschiedene Investmentfonds Ihrer Wahl in einem einzigen Depot und mit einem Freistellungsauftrag verwahren zu lassen. Hierfür steht Ihnen ein Fondsuniversum von rund 1.000 Fonds des DekaBank-Konzerns und international renommierter Kooperationspartner zur Verfügung. Das Spektrum eignet sich zur Realisierung der unterschiedlichsten Anlagekonzepte. So können Sie zum Vermögensaufbau aus mehreren Alternativen wählen, unter anderem: Für Investmentfonds-Anleger, die regelmäßig sparen möchten, eignet sich der individuell zu gestaltende Deka-FondsSparplan ab einer Mindestanlage von 25,– Euro. Im Rahmen eines auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Deka-Auszahlplans lässt sich das so aufgebaute Vermögen später gezielt nutzen. Für den systematischen und flexiblen Vermögensaufbau – insbesondere im Rahmen der privaten Altersvorsorge – können Sie zwischen zwei Varianten wählen: Die Deka-BonusRente verbindet die Vorteile einer Investmentanlage mit der staatlichen „Riesterförderung“ zur Schließung der Rentenlücke. Der DekaStruktur-VorsorgePlan ist eigens zum Aufbau eines professionell strukturierten Vermögens für private Vorsorgeziele vorgesehen. Zur Vermögensnutzung stimmen Sie auch hier Ihren persönlichen Deka-Auszahlplan auf Ihre individuellen Ziele der Vermögensnutzung ab. Zum DekaBank Depot gehören vielfältige InklusivLeistungen wie die kostenfreie Wiederanlage von Ertragsausschüttungen. Im Rahmen unseres Depotservice stehen Ihnen verschiedene Wege für die Auftragserteilung zur Verfügung, wie z. B. per Telefon oder Internet über unsere Internetpräsenz www.deka.de Auskünfte rund um das DekaBank Depot und Fondsinformationen erhalten Sie über unser ServiceTelefon unter der Nummer (0 69) 7147-652. 40 Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe. Verwaltungsgesellschaft Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz Frankfurt am Main Gründungsdatum 17. Mai 1995; die Gesellschaft übernahm das Investmentgeschäft der am 17. August 1956 gegründeten Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH. Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 10,2 Mio. haftend: EUR 93,2 Mio. (Stand: 31. Dezember 2013) Alleingesellschafterin DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin und der Deka Immobilien Investment GmbH, Frankfurt am Main und der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Düsseldorf; Mitglied des Aufsichtsrates der S Broker AG & Co. KG, Wiesbaden Mitglied Heinz-Jürgen Schäfer Offenbach (Stand 1. Februar 2015) Geschäftsführung Vorsitzender Michael M. Rüdiger Vorsitzender des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main; Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin; Mitglied des Aufsichtsrates der Deka Immobilien GmbH, Frankfurt am Main; Mitglied des Verwaltungsrates der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A., Luxemburg Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Stocker Mitglied des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main; Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deka Immobilien GmbH, Frankfurt am Main; DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Frankfurt am Main und Berlin Eigenkapital gezeichnet: EUR 744,1 Mio. eingezahlt: EUR 744,1 Mio. haftend: EUR 3.819,5 Mio. (Stand: 31. Dezember 2013) Victor Moftakhar (Vorsitzender) Haupttätigkeit Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Wertpapiergeschäft Frank Hagenstein Vertreter in der Schweiz Thomas Ketter Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Deka International S.A., Luxemburg, ACOLIN Fund Services AG Stadelhoferstrasse 18 8001 Zürich Schweiz und der Aufsichtsrat Verwahrstelle International Fund Management S.A., Luxemburg, und der Dealis Fund Operations S.A., Luxemburg Andreas Lau Dr. Ulrich Neugebauer Dr. Udo Schmidt-Mohr Zahlstelle in der Schweiz NPB Neue Privat Bank AG Limmatquai 1/am Bellevue 8022 Zürich Schweiz Verkaufsprospekt mit Vertragsbedingungen, Wesentliche Anlegerinformationen sowie Jahres- und Halbjahresberichte und sonstige Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der ACOLIN Fund Services AG erhältlich. (Stand: 1. Januar 2015) Abschlussprüfer der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Sondervermögen KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Die vorstehenden Angaben werden in den Jahres- und Halbjahresberichten jeweils aktualisiert. 41 Stand: 02.15 D 210 000 121/PDF Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Postfach 11 05 23 60040 Frankfurt Telefon: (0 69) 71 47 - 0 Telefax: (0 69) 71 47 - 19 39 www.deka.de