Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Wohnungsvergabe
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Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Wohnungsvergabe
TO 19 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: [email protected] www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - WSW-2/13 Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Wohnungsvergabe Tätigkeitsbericht 2014 StRH III - WSW-2/13 Seite 2 von 24 KURZFASSUNG Um auch den, einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehenden Teil der wohnungssuchenden Bevölkerung eine faire Teilnahmemöglichkeit bei der Vergabe begehrter Wohnungen einzuräumen, war im Zuge der Prüfung der Wohnungsvergabe in der Wohnservice Wien Ges.m.b.H. anzuregen, beispielsweise eine Reihung erst 24 Stunden nach Onlinestellung der angebotenen Wohnung durch transparente Kriterien vorzunehmen. Eine Änderung der bisherigen Vorgangsweise könnte aus Sicht der geprüften Gesellschaft erst bei Überlegungen im Rahmen einer tiefer greifenden Änderung der Vergabemodalitäten mit einbezogen werden. StRH III - WSW-2/13 Seite 3 von 24 INHALTSVERZEICHNIS 1. Aufgabenstellung ......................................................................................................... 5 2. Vereinbarungen ........................................................................................................... 6 3. Aufbauorganisation ...................................................................................................... 8 4. Ablauforganisation ..................................................................................................... 11 5. EDV-Programm ......................................................................................................... 14 6. Finanzmittel ............................................................................................................... 15 7. Anbotsnutzung ........................................................................................................... 16 8. Sicherheit der EDV .................................................................................................... 18 9. Stichprobe ................................................................................................................. 20 10. Zusammenfassung der Empfehlungen .................................................................... 21 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS bzgl. .............................................. bezüglich bzw. .............................................. beziehungsweise EDV .............................................. Elektronische Datenverarbeitung EG ................................................ Europäische Gemeinschaft E-Mail ........................................... Elektronische Post etc. ................................................ et cetera EUR .............................................. Euro inkl. ............................................... Inklusive IP .................................................. Internetprotokoll IT .................................................. Informationstechnologie lt. ................................................... laut Nr. ................................................. Nummer rd. ................................................. rund u.a. ............................................... unter anderem StRH III - WSW-2/13 Seite 4 von 24 Wiener Wohnen ............................ Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" Wohnfonds ................................... WOHNFONDS WIEN Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung Wohnservice Wien ........................ Wohnservice Wien Ges.m.b.H. WWFSG 1989 .............................. Wiener Wohnbauförderungs- sanierungsgesetz z.B. ............................................... zum Beispiel und Wohnhaus- StRH III - WSW-2/13 Seite 5 von 24 PRÜFUNGSERGEBNIS Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Vorgangsweise der Wohnservice Wien einer stichprobenweisen Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit. Die von der geprüften Stelle gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien, abgegebene Stellungnahme wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. 1. Aufgabenstellung Auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 20. Jänner 2000 gründeten der Wohnfonds mit 55 % und die Stadt Wien vertreten durch die Magistratsabteilung 50 mit 45 % der Stammeinlage die Wohnservice Wien. Als Gegenstand des Unternehmens wurde dabei u.a. die im Allgemeininteresse liegende Beratung, Information und Betreuung in Wohnangelegenheiten festgelegt. Darunter wird z.B. die nicht gewerbsmäßige, unentgeltliche Beratung in wohnrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Betriebs eines Mieterhilfetelefons, die Durchführung oder Vermittlung von Soforthilfemaßnahmen und der Information über die jeweils zuständigen Behörden, Dienststellen und sonstigen Beratungsstellen verstanden. Auch die Betreuung von Wohnungsinhaberinnen bzw. Wohnungsinhabern und Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerbern einschließlich der Behandlung von Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit den von der Stadt Wien errichteten oder geförderten Wohnungen sowie die Information über Neubauwohnungen, aufgrund von Förderungsrichtlinien anbotspflichtige Wohnungen und Gemeindewohnungen einschließlich des Verweises der Informationssuchenden an die zuständigen Behörden, Dienststellen, Wohnungsanbieterinnen bzw. Wohnungsanbieter und Bauträger gehört zu den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben der Wohnservice Wien. StRH III - WSW-2/13 Seite 6 von 24 2. Vereinbarungen 2.1 Zur Finanzierung der Wohnservice Wien wurden nach der Gründung der Wohnservice Wien die Aufgaben und deren Abgeltung in Vereinbarungen mit dem Wohnfonds, der Magistratsabteilung 50 und Wiener Wohnen detaillierter festgelegt. So wurde etwa vereinbart, dass die Wohnservice Wien für die Stadt Wien ein Wohnungsberatungszentrum zu führen und zu betreiben hat, mit dem - über Neubauwohnungen, sanierte Altbauwohnungen und anbotspflichtige Wohnungen zu informieren und Informationssuchende an zuständige Behörden, Dienststellen, Wohnungsanbieterinnen bzw. Wohnungsanbieter und Behörden weitergeleitet werden sollen, - Informationsveranstaltungen, Aktionen sowie Pressearbeit durchzuführen sind, - Wohnungsinhaberinnen bzw. Wohnungsinhaber und Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerber von Wohnungen, die die Stadt Wien errichtet oder das Land Wien gefördert hat, in Wohnungsangelegenheiten unentgeltlich zu betreuen sowie wohnund förderungsrechtlich unentgeltlich zu beraten sind und insbesondere erste telefonische unentgeltliche Auskünfte in Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten zu erteilen sind. 2.2 Hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistungen wurde in einer im Jahr 2005 getroffenen Vereinbarung mit dem Wohnfonds auch festgelegt, dass von der Wohnservice Wien z.B. die Information über und Vermittlung von Anbotswohnungen und die damit verbundene Abwicklung erbracht werden soll. Weiters soll eine Informationsplattform errichtet und betrieben werden, die für die Nahversorgung der Bevölkerung geeignete Geschäftslokale in größeren zu errichtenden Wohnbauten zum Gegenstand hat sowie diesbezügliche unentgeltliche Information und Beratung von Interessentinnen bzw. Interessenten und deren Vermittlung an die jeweilige Vermieterin bzw. Vermieter oder Pächterin bzw. Pächter dieser Geschäftslokale von der Wohnservice Wien erbracht werden. 2.3 Darüber hinaus wurde von der Magistratsabteilung 50 in einer ergänzenden Vereinbarung im Jahr 2002 festgelegt, dass die Wohnservice Wien im Auftrag der Stadt Wien StRH III - WSW-2/13 Seite 7 von 24 die Verpflichtung durchzusetzen hat, dass die Empfängerinnen bzw. Empfänger der Wiener Wohnbauförderung nach dem WWFSG 1989, nach den Landesregierungsbeschlüssen vom 30. April 1991 und 12. März 1991 Anbotswohnungen in einer bestimmten Qualität und einem bestimmten Umfang zur Verfügung stellen. Insbesondere hat die Wohnservice Wien die Vorlage eines Anbots einzufordern und die Anbote der Förderungsempfängerinnen bzw. Förderungsempfänger zu prüfen, Wohnungsinteressentinnen bzw. Wohnungsinteressenten über die Wohnungsanbote zu informieren, den betreffenden Personen vorzuschlagen und über die erfolgte Abwicklung der Anbotsverpflichtung der Stadt Wien zu berichten und jederzeit Auskunft zu erteilen. In der ergänzenden Vereinbarung wurde auch ausgeführt, dass sich die Verpflichtung der Förderungsempfängerinnen bzw. Förderungsempfänger zum Anbot von Wohnungen auch auf die Wiedervermietung von Wohnungen erstreckt. Die Wohnservice Wien hat diese Anbotsverpflichtung im Auftrag der Stadt Wien auch in Bezug auf von der Stadt Wien abgewickelte Förderungsprojekte durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurde die Datenüberlassung der Stadt Wien bzgl. der Förderungsempfängerinnen bzw. Förderungsempfänger und der vorgemerkten Wohnungssuchenden an die Wohnservice Wien unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geregelt. 2.4 Die Wohnservice Wien hat darüber hinaus gemäß der Vereinbarung mit Wiener Wohnen vom 9. Dezember 2004 Ansuchen für Wohnungen der Stadt Wien an Wiener Wohnen weiterzuleiten und die Beratung, Information und Betreuung in Wohnungsangelegenheiten der Stadt Wien durchzuführen, die direkt oder über andere Einrichtungen an das Büro der für Wohnungsangelegenheiten zuständigen Geschäftsgruppe herangetragen werden. Auch für sogenannte Notfallwohnungen hat die Wohnservice Wien eine Anlaufstelle einzurichten und zu betreuen. In Kooperation mit Wiener Wohnen hat die Wohnservice Wien gemäß der Vereinbarung mit Wiener Wohnen Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Notfallwohnungen vorzubereiten und weiterzuleiten. Überdies wurde in einer gesonderten Vereinbarung über das Projekt "Daueraufenthalt EG" zwischen Wiener Wohnen und Wohnservice Wien vereinbart, dass die Wohnservice Wien gemeinsam mit der Magistratsabteilung 50 die organisatorische und administrative Betreuung dieses Projekts übernimmt. So sind Bewerberinnen bzw. Bewerber um Ge- StRH III - WSW-2/13 Seite 8 von 24 meindewohnungen, die sich auf ihren Status "Daueraufenthalt EG" berufen, von der Wohnservice Wien zu betreuen und zu beraten und schriftliche Anträge auf Ausstellung eines Vormerkscheins sind entgegenzunehmen, zu überprüfen und bei positivem Ergebnis der Magistratsabteilung 50 zu übermitteln. 3. Aufbauorganisation 3.1 Zur Erfüllung der genannten Aufgaben untersteht der Geschäftsführung der Wohnservice Wien neben den Bereichen Organisation, Marketing und Public Relations, Info und Mieterhilfe und Wohnpartner auch der Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement. Aus den Rechenschaftsberichten der Jahre 2008 bis 2010 geht hervor, dass sich der Personalstand von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter in den Jahren 2000 und 2001 und zwei Personen in den Jahren 2002 und 2003 auf 14 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Jahr 2006 und auf 15 im Jahr 2008 gesteigert hat. Bis zum Jahr 2011 wurde der Personalstand jeweils um eine Person erweitert. Zum 31. Dezember 2012 waren lt. den im Rechenschaftsbericht dargestellten Daten über die Anzahl der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter 18 der insgesamt 196 in der Wohnservice Wien beschäftigten Personen im Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement tätig. 3.2 Gemäß den Angaben im Organisationshandbuch der Wohnservice Wien ist der Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement in eben diese zwei Teilbereiche unterteilt. Das Aufgabengebiet des Teilbereichs Anbotsmanagement umfasst demgemäß die Ausverhandlung und Aufbereitung des Wohnungsanbots, das die Bauträgerinnen bzw. Bauträger im Rahmen ihrer Anbotsverpflichtung aufgrund der Förderungsbestimmungen der Stadt Wien zur Verfügung stellen müssen. Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter dieses Teilbereichs stehen daher in engem Kontakt zu Bauträgerinnen bzw. Bauträger sowie Hausverwaltungen und Behörden. Dem Teilbereich Wohnberatung ist das Aufgabengebiet der kostenfreien Wohnberatung und Wohnvergabe von Eigentums- und Mietwohnungen in den Bereichen Neubau, Sanierung und Wiedervermietung übertragen, wobei die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter dieses Teilbereichs in engem Kontakt mit Wohnungssuchenden und Interessierten stehen. StRH III - WSW-2/13 Seite 9 von 24 3.3 In den Stellenbeschreibungen der Wohnservice Wien wird zwischen den Aufgabenbereichen der Bereichsleitung für beide Teilbereiche, den Teamleitungen für jeweils die Bereiche Anbotsmanagement und Wohnberatung, zwischen den Tätigkeiten der fachlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter/Endkontrolle, der Assistenz des Bereichs Anbotsmanagement und Wohnberatung sowie Kundenbetreuung in den beiden Teilbereichen unterschieden. Neben allgemeinen Führungsaufgaben zählen gemäß den Stellenbeschreibungen der Wohnservice Wien zu den Aufgabenfeldern der Bereichsleitung für Wohnberatung und Anbotsmanagement u.a. die sogenannte Spezialkundenbetreuung sowie die Betreuung von Bauträgern, Hausverwaltungen und Magistratsabteilungen im Rahmen des Tätigkeitsfeldes sowie die Unterstützung der Personen für Kundinnen- bzw. Kundenbetreuung sowie der Teamleiterinnen bzw. Teamleiter bei Problemen in der Beratungstätigkeit und damit verbundener Entscheidungen. Weiters gehört die EDV-Abwicklung und Weiterentwicklung des Wohnservice Wien-Management-Programms und der Internetbörse (Datenbank) zu diesen Aufgaben. Die Teamleitung im Teilbereich Anbotsmanagement ist neben Führungsaufgaben ebenfalls mit der persönlichen und telefonischen Betreuung von Bauträgerinnen bzw. Bauträgern und Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden sowie mit Kontakten mit Hausverwaltungen bei speziellen Anfragen befasst. Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben der Teamleitung u.a. die Endkontrolle der Projekte, Fristsetzungen und die Onlinestellung von Informationen nach Überprüfung durch die Betreuerinnen bzw. Betreuer, die Verwaltung und Koordination von Anbotsfristen sowie die Kontrolle und Überprüfung von Statistiken. Die Teamleitung der Wohnberatung ist ebenfalls mit Führungsaufgaben aber auch mit der persönlichen und telefonischen Betreuung sogenannter schwieriger Bauträgerinnen bzw. Bauträger bzw. von Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden befasst. Auch die Endkontrolle der Vergaben nach Überprüfung der Dokumente durch die Wohnberaterinnen bzw. Wohnberater und der Förderungsberechnung liegt im Bereich der Teamleitung StRH III - WSW-2/13 Seite 10 von 24 Wohnberatung. Überdies ist sie für die Datensicherung, die EDV-Betreuung der Datenbank, das Freischalten von gesperrten Kundinnen bzw. Kunden sowie für das Systemupdate und die damit verbundene Arbeitsaufteilung an die Wohnberaterinnen bzw. Wohnberater zuständig. Neben der Teamleitung sind gemäß den in den Stellenbeschreibungen aufgelisteten Aufgabengebieten auch die fachlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der Wohnberatung für die Endkontrolle der Vergaben sowie die Betreuung von Bauträgern und Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden zuständig. Die operativ tätigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Bereiche Anbotsmanagement und Wohnberatung werden als Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuer bezeichnet. Die Betreuung im Bereich Anbotsmanagement umfasst neben der Bauträgerbetreuung gemäß den Angaben in der Stellenbeschreibung der Wohnservice Wien u.a. die Ausverhandlung des Anbots im Rahmen der Anbotsverpflichtung nach dem WWFSG 1989, die Führung von Statistiken und Dispolisten zur Dokumentation von Abläufen, die Einholung und Aufbereitung der Unterlagen des Bauträgers für die Internetbörse bzw. Informationsplattform, die Kontrolle der Dateneingaben des Bauträgers, die Ausverhandlung, Aufbereitung und Kontrolle von Wohnungen über die Anbotsverpflichtung hinaus, die Erstellung und Betreuung von Verkaufsunterlagen für die Wohnberatung, die Betreuung der Projekte während der Anbotsverpflichtung sowie Jahreskontrollen und Statistiken bei Wiedervermietungen, ob Anbotsverpflichtungen eingehalten wurden. Mit der Betreuung der Wohnungssuchenden bei der Erlangung einer geförderten Wohnung in Verbindung mit dem vorhandenen Internetangebot sind hingegen lt. den Stellenbeschreibungen der Wohnservice Wien persönlich und telefonisch die Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuer der Wohnberatung befasst. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört es u.a., die Wohnungssuchenden bei der Entscheidung für eine geförderte Wohnung in Bezug auf die gesetzlichen Voraussetzungen, finanziellen Möglichkeiten, die Planeinsicht etc. zu unterstützen, die diesbezüglichen Dokumente zu überprüfen, Förderungsberechnungen durchzuführen, Erstberatungen inkl. der Betreuung der Internetstationen vorzunehmen sowie die persönliche und telefonische Betreuung bei Erst- StRH III - WSW-2/13 Seite 11 von 24 reihungen, Planungsprojektmails, Reservierungsfreigaben von Kundinnen bzw. Kunden ohne Internetzugang durchzuführen. Die Assistenz des Bereichs Anbotsmanagement und Wohnberatung ist neben allgemein unterstützenden Aufgaben auch für die Betreuung der Wohnungssuchenden bei der Handhabung des Internetangebots sowie für die Führung von Listen und Statistiken über den beim Arbeitsablauf benötigten Fristen und Vergaben zuständig. 3.4 Der Stadtrechnungshof Wien konnte sich auf der Grundlage der von der Wohnservice Wien übermittelten Unterlagen zur Beschreibung der Organisation von der transparenten Darstellung der Aufbauorganisation überzeugen. Die strukturierte Gestaltung des Unternehmens ist dafür geeignet, ein effektives Zusammenwirken der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Sinn des Unternehmensgegenstandes zu unterstützen. In der detaillierten Beschreibung der Aufgabengebiete für die Zuweisung der Aufgaben auf einzelne Unternehmensebenen stellte der Stadtrechnungshof Wien jedoch fest, dass bei der Bezeichnung der Wohnungssuchenden und Bauträgerinnen bzw. Bauträger auch eine Klassifizierung von sogenannten Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden oder schwierigen Bauträgerinnen bzw. Bauträgern vorgenommen wurde, deren Betreuung gemäß den Stellenbeschreibungen im Zuständigkeitsbereich der mittleren Führungsebenen liegt. Im Sinn des im Gesellschaftsvertrag der Wohnservice Wien festgelegten und im Allgemeininteresse liegenden Dienstleistungsauftrags sollten nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien solche Unterscheidungen in Kundinnen- bzw. Kundensegmente nicht getroffen und festgelegt werden, weil dadurch eine egalitäre Behandlung von Wohnungssuchenden und Bauträgerinnen bzw. Bauträgern nicht gewährleistet wird. 4. Ablauforganisation 4.1 Die Ablauforganisation für die vom Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement durchgeführte Vergabe von geförderten Wohnungen, ist in Form von Prozessbeschreibungen geregelt. Damit wird dargelegt, in welcher Weise die Kundenberaterinnen bzw. Kundenberater des Anbotsmanagements und der Wohnberatung mit den Kundinnen bzw. Kunden sowie mit der Bereichs- und Teamleitung zusammenwirken. Den Rahmen dafür bietet das interne Kontrollsystem der Wohnservice Wien. Dabei wird - je nachdem StRH III - WSW-2/13 Seite 12 von 24 ob es sich bei der geförderten Wohnung um ein neuerrichtetes, saniertes oder wiedervermietetes Objekt handelt - zwischen drei Projektverläufen unterschieden. In Form von Risiko-Kontroll-Matrizen sind weiters die bei der Abwicklung des Vergabeprozesses anfallenden Risiken und die diesbezüglichen Kontrollmaßnahmen beschrieben. Der Vergabeprozess wird in allen drei Fällen von einem webbasierten EDV-System unterstützt. 4.2 Im Fall von geförderten Neubauprojekten wird nach der Abstimmung des Anbots der zu vergebenden geförderten Wohnungen mit den Bauträgern, der Aufbereitung der diesbezüglichen Informationsunterlagen und der Veröffentlichung des Planungsprojekts im Internet von den Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuern der Wohnberatung insgesamt vier Wochen vor Vergabe der Wohnungen per E-Mail oder per Telefon eine Datenkontrolle der am Planungsprojekt interessierten Kundinnen bzw. Kunden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit durchgeführt und zwei Wochen vor Vergabe das definitive Interesse per E-Mail oder per Telefon abgefragt. Wenn die zur Vergabe bereitgestellten Wohnungen des Planungsprojekts zur Reservierung im Internet freigegeben werden, ergeht ebenfalls in drei Tranchen eine elektronische oder telefonische Information an die am Projekt interessierten Wohnungssuchenden. Für die Kundinnen bzw. Kunden, die sich innerhalb von drei Werktagen als Erstes auf elektronischem Weg für eine geförderte Wohnung auf der Warteliste eintragen oder eintragen lassen, wird sodann der Besichtigungsschein für die diesbezügliche Wohnung ausgestellt. Abermals wird den Kundinnen bzw. Kunden eine Frist von drei Werktagen zur Entscheidung für oder gegen die Inanspruchnahme einer geförderten Wohnung eingeräumt. Nach der Zusage der Kundin bzw. des Kunden, die entweder persönlich, telefonisch oder per EMail erfolgen kann, werden die zur Inanspruchnahme einer geförderten Wohnung erforderlichen Dokumente geprüft und die Daten nach positiver Prüfung als Vergabevorschlag an die Bauträgerin bzw. den Bauträger weitergeleitet, damit die Vergabe der Wohnung erfolgen kann, ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann und ein E-Mail an die anderen interessierten Kundinnen bzw. Kunden mit der Information versendet werden kann, dass das Objekt bereits vergeben ist. StRH III - WSW-2/13 Seite 13 von 24 Im Fall von sogenannten Mitbestimmungsprojekten erfolgt die Vergabe von geförderten Wohnungen auf der Grundlage von Formularen zur Wohnungsauswahl lt. Wohnungskatalog mit drei Wahlmöglichkeiten, die jene Kundinnen bzw. Kunden im Rahmen von Wohnungsinformationsveranstaltungen ausfüllen, die ihr Interesse an dem jeweiligen Projekt vorab bei der Wohnservice Wien bekundet haben. Die Reservierungsfreigabe im System erfolgt sodann nur für die drei spezifischen Wohnungen, für die sich die Kundinnen bzw. Kunden bei der Veranstaltung eingetragen haben. Die Wunschwohnungen werden mit der Reihungsangabe der Kundinnen bzw. Kunden an das mit der Projektplanung betraute Architekturbüro übersendet, wo die Abstimmung der Wohnungswünsche mit einem Reservierungsbestätigungsformular vorgenommen wird. Wenn die Erstreihung der Wunschwohnung mit der Planadaptierung erfolgt, werden die Dokumente auf Förderungswürdigkeit geprüft und der Vorschlag zur Vergabe an die Bauträgerin bzw. Bauträger vorbereitet. 4.3 Bei geförderten Wohnungen, die aufgrund der Anbotsverpflichtung von Bauträgerinnen bzw. Bauträgern wiedervermietet werden sowie bei im Rahmen von geförderten Sanierungsprojekten angebotenen Wohnungen läuft die Vergabe der Wohnungen gemäß den Festlegungen der Wohnservice Wien folgendermaßen ab: Sobald das Objekt auf der Homepage nach einem zeitlich über das EDV-System automatisiert vorgenommenen Systemupdate ersichtlich ist, können sich Kundinnen bzw. Kunden auf die Warteliste für die geförderte Wohnung elektronisch im Internet eintragen oder im Zuge der telefonischen Betreuung durch die Wohnberatung auf der Anmeldeliste eintragen lassen. Gemäß den Informationen aus der Risiko-Kontroll-Matrix ist das Systemupdate erst möglich, wenn die Wohnung durch die Teamleitung mittels elektronischer Unterschrift im System freigegeben wurde. Die oder der Erste auf der Warteliste erhält sodann einen Besichtigungsschein und hat drei Werktage Zeit, sich für oder gegen die geförderte Wohnung zu entscheiden, bevor es nach einer positiven Entscheidung zur Vergabe und Mietvertragsunterzeichnung oder nach negativer Entscheidung, die oder der Nächste auf der Warteliste kontaktiert wird. StRH III - WSW-2/13 Seite 14 von 24 5. EDV-Programm 5.1 In der Wohnservice Wien ist ein sogenanntes Management-Programm im Einsatz, das die Tätigkeitsfelder der Wohnungsanmeldung und Wohnungsvergabe, die Zeiterfassung, die Personalverwaltung, das Postbuch, die Homepage und Statistikfunktionen umfasst. Es wurde von einer EDV-Firma programmiert und wird auch von dieser gewartet. Die Datenbankdokumentation und Benutzerhandbücher über die Funktionsweise der EDV-basierten Vergabe von geförderten Wohnungen bzgl. der Bauträger, Beratung, Projekte, des Redaktionssystems und des Systemupdates wurden dem Stadtrechnungshof Wien vorgelegt. 5.2 Die in einem Ablaufdiagramm dargestellten Schritte zur Wohnung sehen vor, dass sich Wohnungssuchende erst im Weg des Internets durch Angabe ihrer Stammdaten (z.B. Angaben zur Person und der Einkommensverhältnisse zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit) registrieren müssen bevor sie im sogenannten Mitgliederbereich der Wohnservice Wien-Website durch die Auswahl eines oder mehrerer Bezirke oder mittels Detailsuche eine geförderte Wohnung suchen können. Im System können User ihr Interesse für Vergabeprojekte und für Planungsprojekte in der Liste der verfügbaren Objekte durch einen Klick auf den Button "Anmelden" kundtun, wobei eine Anmeldung auf der Warteliste für maximal drei Wohnungen möglich ist. Nur bei einer Erstreihung auf der Warteliste kann eine Planeinsicht oder Wohnungsbesichtigung erfolgen. 5.3 Im Management-Programm ist hinsichtlich des Vergabesystems mit der sogenannten Protokollhistorie eine Funktion vorgesehen, mit der sämtliche, eine Kundin bzw. einen Kunden betreffenden Eingaben, Ereignisse und Aktionen aufgelistet werden. Damit ist im EDV-Programm der Vergabeprozess nachvollziehbar. Darüber hinaus enthält das System eine Statistikfunktion mit der z.B. jeweils für einen auszuwählenden Zeitraum und eine Förderungsart neue im System befindliche Wohnungen, Anbotswohnungen und freie Wohnungen aufgelistet werden können. Weiters können damit die Gründe von Absagen der Kundinnen bzw. Kunden, die Vergabestatis- StRH III - WSW-2/13 Seite 15 von 24 tik der online angebotenen Wohnungen ausgewertet sowie Übersichten über NeubauVergabeprojekte sowie Neubau-Planungsprojekte dargestellt werden. Auch die Häufigkeit der Besichtigungen pro Wohnungstyp oder pro Wohnungswerberin bzw. Wohnungswerber, die Anzahl der aktiven Kundinnen bzw. Kunden und Neuzugänge, die Auswertung von Zusagen nach Staatsbürgerschaft und Einkommen, Altersgruppen und Geschlecht ist damit möglich. 5.4 Im Rahmen der Einsichtnahme des Stadtrechnungshofes Wien in das Such- und Vergabesystem für geförderte Wohnungen konnte sich der Stadtrechnungshof Wien von den übersichtlichen Funktionen zur gezielten Wohnungssuche überzeugen. In den Benutzerhandbüchern sind die Funktionen sowohl für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter als auch für die Kundinnen bzw. Kunden der Wohnservice Wien klar und übersichtlich beschrieben. Der Stadtrechnungshof Wien stellte jedoch fest, dass die Vergabesicherheit in den Risiko-Kontroll-Matrizen des internen Kontrollsystems nicht im Mittelpunkt stand. 6. Finanzmittel In den beschriebenen Vereinbarungen zwischen der Wohnservice Wien und der Magistratsabteilung 50, dem Wohnfonds und Wiener Wohnen sind sowohl Pauschalbeträge als auch projektbezogene Abgeltungen für die Leistungen der Wohnservice Wien geregelt. Gemäß den Rechenschaftsberichten sind die Erlöse (in Tausend EUR) aus diesen Vereinbarungen in den Jahren 2008 bis 2012 wie folgt auf diese Kategorien aufgeteilt: Entwicklung von Erlösbestandteilen Magistratsabteilung 50: Pauschalbetrag Projekte Informationskampagnen Wiener Wohnen: Pauschalbetrag Notfallwohnungen Projekt "Daueraufenthalt EG" Projekte Wohnfonds: Pauschalbetrag Information Projekte 2008 2009 2010 2011 2012 1.323 299 930 1.363 379 921 1.404 504 997 1.446 357 980 1.490 79 1.014 1.195 45 237 488 1.231 34 253 515 1.268 0 255 1.169 1.306 0 0 243 1.345 0 0 188 573 488 41 590 406 246 608 503 39 626 510 28 645 500 12 StRH III - WSW-2/13 Seite 16 von 24 Die in den Rechenschaftsberichten ausgewiesenen Gesamterlöse bestehen aus den oben dargestellten Beträgen sowie den Beiträgen der Magistratsabteilung 25 für den Bereich Wohnpartner, sonstigen Erlösen aus Projektkooperationen, Vermietung und Projekten sowie den Zinserlösen. Aus der obigen Tabelle geht weiters hervor, dass die Tätigkeitsfelder bzgl. der Vergabe von Notfallwohnungen und dem Projekt "Daueraufenthalt EG" nicht weitergeführt wurden. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die Leistungen des Bereichs Wohnberatung und Anbotsmanagement auf der Grundlage der Daten aus der Kostenrechnung verursachergerecht und leistungsbezogen zu planen und abzurechnen, um in diesem Bereich ein kostendeckendes Ergebnis zu erreichen. Weiters regte der Stadtrechnungshof Wien an, die Gestaltung der vereinbarten Pauschalbeträge zur Leistungsabgeltung auf der Grundlage der Istkostenentwicklung aufzubauen. 7. Anbotsnutzung 7.1 In den Rechenschaftsberichten der Wohnservice Wien werden jährlich die Ergebnisse des Bereichs Anbotsmanagement und Wohnberatung dargestellt. Dem Rechenschaftsbericht 2010 war erstmals die Anzahl der persönlichen Beratungen zu entnehmen. Demgemäß verminderten sich die persönlichen Beratungen von 28.387 im Jahr 2008 auf 21.820 im Jahr 2009 und stiegen auf 27.024 Beratungen im Jahr 2010. Im Rechenschaftsbericht 2012 wurden für das Jahr 2011 26.568 sowie für das Jahr 2012 21.469 persönliche Beratungen ausgewiesen. 7.2 Wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht, ist die Anzahl der angebotenen Wohnungen vom Jahr 2008 auf das Jahr 2012 um rd. 4 % gesunken, die Wohnungsvergaben sind um rd. 6 % zurückgegangen, die Anzahl der Besichtigungen hat sich um rd. 8 % verringert. Wurde im Jahr 2008 noch eine Vergabequote von 78 % bei der durchschnittlichen Anzahl von 9,8 Besichtigungen je vergebener Wohnung erreicht, so sank der Anteil der vergebenen an den angebotenen Wohnungen im Jahr 2012 auf 73 % bei einer auf 10,1 gestiegenen durchschnittlichen Anzahl an Besichtigungen pro Wohnung. StRH III - WSW-2/13 Entwicklung des Wohnungsangebots Wohnungen (zur Vergabe) Anzahl der Besichtigungen Vergebene Wohnungen davon: Neubau Wiedervermietung Sanierung Seite 17 von 24 2008 2.876 21.926 2.229 1.198 818 213 2009 2.891 23.945 2.162 1.079 895 188 2010 3.509 30.752 2.527 1.543 846 138 2011 2.898 25.596 2.115 1.136 847 132 2012 2.748 20.140 1.999 1.119 743 137 Die vergleichsweise hohe Anzahl an wiedervermieteten Wohnungen ist lt. Rechenschaftsbericht auf eine im Jahr 2008 durchgeführte an die Bauträger gerichtete MailingAktion zurückzuführen, die eine Steigerung von 164 mit Fördermittel finanzierten und wieder zu vermietender Wohnungen brachte. Seither werden die Bauträger jährlich auf die Anbotsverpflichtung bei der Wiedervermietung von geförderten Wohnungen hingewiesen. Als durchschnittlicher Zeitraum der gesamten Abwicklung der Wohnungsvergabe von der Onlinestellung bis zur Vergabe der Wohnung wurden von der Wohnservice Wien bei Wiedervermietungen zwei Monate und bei Sanierungen durchschnittlich fünf Monate genannt, wobei im Bereich der sanierten Wohnungen durchschnittlich elf Besichtigungen bzw. Planeinsichten pro Objekt bis zur Vergabe notwendig seien. 7.3 In den Rechenschaftsberichten 2008 bis 2010 wurden Analysen der Kundinnenbzw. Kundengruppen der Wohnservice Wien und die Inanspruchnahme der Website durch User dargestellt. Das Alterssegment der 17- bis 40-Jährigen bildet gemäß den Angaben im Rechenschaftsbericht 2009 die größte Kundinnen- bzw. Kundengruppe der Wohnservice Wien. Gemäß den Angaben im Rechenschaftsbericht stößt das OnlineAngebot der Wohnservice Wien und das Internetportal zur Suche nach einer geförderten Wohnung mit einem kontinuierlichen Anstieg der Besucherinnen bzw. Besucher der Website auf hohe Akzeptanz. Während im Jahr 2008 noch insgesamt 2,5 Millionen Besuche verzeichnet wurden, stieg die Anzahl im Jahr 2009 auf 3,3, im Jahr 2010 auf 3,5, im Jahr 2011 auf 3,9 und betrug im Jahr 2012 auf 4,4 Millionen. 7.4 Gemäß den Daten der Statistik Austria wiesen im Jahr 2012 rd. 80 % der Haushalte Österreichs einen Internetzugang auf. Demgemäß hat nur jene Bevölkerungsgruppe, die in solchen Haushalten lebt die Möglichkeit, auf direktem Weg eine geförderte Woh- StRH III - WSW-2/13 Seite 18 von 24 nung über das Internetportal der Wohnservice Wien anzustreben. Überdies sieht das von der Wohnservice Wien geführte Anmeldesystem für geförderte Wohnungen vor, dass jener Zeitpunkt, zu dem eine zu vergebende Wohnung online zur Vergabe im System bereitgestellt wird, von einem Zufallsgenerator ausgewählt wird. Die Onlinestellung von geförderten Wohnungen kann daher rund um die Uhr erfolgen. Gemäß den Angaben der Wohnservice Wien wird jene oder jener Wohnungssuchende auf Platz 1 der Anmeldeliste gereiht, die oder der sich als Erster im System für das gewünschte Objekt anmeldet, wobei der Zeitpunkt ihrer oder seiner Anmeldung im Protokoll des Systems aufscheint. Daher erhöht sich die Möglichkeit auf Platz 1 der Anmeldeliste gereiht zu werden, wenn Wohnungssuchende zum Zeitpunkt der nach Zufallsprinzip erfolgenden Onlinestellung über einen Internetzugang verfügen und online sind. Für viele berufstätige Wohnungssuchende, die nicht zu jedem Zeitpunkt des Tages online sein können, ist daher eine effektive Wohnungssuche im Vergabesystem der Wohnservice Wien nur eingeschränkt möglich. Dies auch deswegen, weil gemäß den Daten der Statistik Austria nur rd. 56 % der Bevölkerung in Österreich ein tragbares Gerät für einen mobilen Internetzugang besitzt. 8. Sicherheit der EDV 8.1 Gemäß den Angaben der Wohnservice Wien war das über die Website zugängliche Internetportal zur Suche und Anmeldung für eine geförderte Wohnung im Jahr 2008 einen Hackerangriff ausgesetzt, bei dem mittels eines sogenannten Skripts - einem EDV-Programm zur automationsunterstützten Eingabe von Wohnungsanmeldungen innerhalb einer Woche insgesamt 66.000 Suchvorgänge im System gestartet wurden. Dadurch kam es zu Wohnungsanmeldungen von 77 Personen innerhalb weniger Minuten nach Onlinestellung der diesbezüglichen Wohnungen. Bei einem erneuten Angriff wurde die Website der Wohnservice Wien außer Betrieb gesetzt. Die von der Wohnservice Wien in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen umfassten neben der Ausforschung der Quelle der Angriffe, die Sperrung des Users und die Erstattung einer Anzeige u.a. die Reduktion der Suchmöglichkeiten bei anonymen Anfragen durch die Ermöglichung einer detaillierten Wohnungssuche nur für registrierte User, die Limitierung von Suchanfragen pro User auf 6.000 pro Monat, eine automati- StRH III - WSW-2/13 Seite 19 von 24 sche Sperre von Wohnungssuchenden bei Überschreitung dieses Limits und die Schaffung eines Systemlog-ins zur Wohnungsanmeldung mit einem Security-Code, damit eine Wohnungsanmeldung nur mehr bei tatsächlicher Präsenz am Bildschirm erfolgen kann. Überdies werden gemäß den Angaben der Wohnservice Wien die Aufrufe des Systems durch oben erwähnte Skripts vom System durch die bei jeder Websession erfolgende Kontrolle von geeigneten Prüfvariablen abgefangen. Durch die automatische Speicherung von Adressen im Internetprotokoll und die Zählung von Suchanfragen pro Adresse im Internetprotokoll bzw. die ständige Überwachung dieser Zählung können Hackerinnen bzw. Hacker gemäß den Angaben der Wohnservice Wien identifiziert und gesperrt werden. Der Stadtrechnungshof Wien regte in diesem Zusammenhang an, das Anmelde- und Vergabesystem von geförderten Wohnungen grundsätzlich zu überdenken, um durch die Gestaltung der Software des Vergabesystems Hackerangriffe ursächlich zu verhindern. 8.2 Die Sicherheit wird gemäß den Angaben der Wohnservice Wien insofern gewährleistet als neu zu vergebende Wohnungen am ersten Onlinetag zu einer gewissen, von einem Zufallsgenerator festgesetzten Minute im System sichtbar sind. Eine Wohnungssuchende bzw. ein Wohnungssuchender könne sich nur jeweils für drei Projekte auf einmal anmelden, sobald das Objekt online ist bzw. im System aufscheint. Die Warteliste ist mit zehn Anmeldungen pro Wohnung begrenzt. Weiters führte die Wohnservice Wien dazu aus, dass jede Anmeldung für eine Wohnung mit einem Zeitstempel versehen wird. Die eindeutige Identifikation der Tabelle zusammen mit dem Zeitstempel der Anmeldung würde dabei die Reihung der Anmeldungen gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde von der Wohnservice Wien betont, dass den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wohnservice Wien keine Funktion zur Verfügung stünde, wodurch die Identifikation der Tabelle und der Zeitstempel manipuliert werden könnten. Fairness im System würde gemäß den Ausführungen der Wohnservice Wien auch dadurch gewährleistet, dass Wohnungssuchende auf Platz 1 der Warteliste automatisch per E-Mail vom System benachrichtigt werden. StRH III - WSW-2/13 Seite 20 von 24 Für die Besichtigung und Entscheidung würden den Wohnungssuchenden drei Werktage eingeräumt. Gemäß den Angaben der Wohnservice Wien wäre außerdem die interne Informationsweitergabe von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wohnservice Wien auf die gewöhnliche Beratungstätigkeit eingeschränkt, weil nicht bekannt sei, zu welcher Uhrzeit eine Wohnung online geschaltet wird bzw. zu welchem Zeitpunkt sie genau im System aufscheint. 9. Stichprobe 9.1 Die stichprobenweise Einschau in die von der Wohnservice Wien übermittelten Listen der angebotenen und vergebenen Wohnungen mit den Adressen der neu errichteten, sanierten oder wiedervermieteten Förderungsobjekte, den Bauträgern, den Namen der Wohnungssuchenden und den Daten der Online- und Offlinestellung der Wohnung, der Vergabe und des Bezugstermins sowie in die Listen der Besichtigungstermine und der jeweils für den Ablauf zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wohnservice Wien ergab, dass der Vergabeprozess entsprechend den Vorgaben und Regelungen der Ablaufbeschreibungen weitestgehend zur Anwendung kommt. So entsprach es etwa der gängigen Praxis, dass ein gefördertes Objekt online gestellt wurde und z.B. eine Woche später der erste von insgesamt zwölf teilweise zweimal wöchentlich stattfindenden Besichtigungsterminen verzeichnet wurde, so dass die Wohnung nach rd. drei Monaten vergeben werden konnte. Der Zeitpunkt der Offlinestellung fand durchwegs einen Monat nach Vergabe statt. 9.2 In einzelnen Fällen von Wohnungsvergaben stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass der Termin der Onlinestellung mit dem Besichtigungstermin von Objekten zeitlich zusammenfiel. Die Übereinstimmung von drei Terminen - nämlich den der Onlinestellung, Anmeldung und Besichtigung der geförderten Wohnung - bildete die Voraussetzung dafür, dass die Wohnungsvergabe der im Rahmen der Stichprobe geprüften Fälle vergleichsweise unmittelbar erfolgen konnte. Hiezu ist zu betonen, dass eine Reihung auf Platz 1 der Anmeldeliste nur bei einer längerfristig durchgehenden Internetpräsenz von Wohnungssuchenden gezielt erreichbar ist. Der Stadtrechnungshof StRH III - WSW-2/13 Seite 21 von 24 Wien stellte fest, dass im Vergleich zu der dargestellten, durchschnittlich üblichen Vergabedauer die Abwicklung in einigen Fällen bedingt durch die zeitliche Übereinstimmung von Onlinestellung und Besichtigungstermin insgesamt rascher als in vergleichbaren Fällen erfolgte. Der Stadtrechnungshof Wien regte überdies an, Maßnahmen im internen Kontrollsystem der Wohnservice Wien vorzusehen, die durch regelmäßige, interne Überprüfungen auf der Grundlage von statistischen Auswertungen eine egalitäre Behandlung von Wohnungssuchenden sicherstellt. 10. Zusammenfassung der Empfehlungen Empfehlung Nr. 1: Im Sinn des im Gesellschaftsvertrag der Wohnservice Wien festgelegten und im Allgemeininteresse liegenden Dienstleistungsauftrags sollten nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien eine Unterscheidung in Kundinnen- bzw. Kundensegmente nicht getroffen und festgelegt werden, weil dadurch eine egalitäre Behandlung von Wohnungssuchenden und Bauträgerinnen bzw. Bauträgern nicht gewährleistet wird. Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.: Der Empfehlung wurde zur Gänze Folge geleistet. Wohnservice Wien hat bereits die internen Bezeichnungen entsprechend abgeändert. Empfehlung Nr. 2: Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die Leistungen des Bereichs Wohnberatung und Anbotsmanagement auf der Grundlage der Daten aus der Kostenrechnung verursachergerecht und leistungsbezogen zu planen und mit den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern abzurechnen, um in diesem Bereich ein kostendeckendes Ergebnis zu erreichen. Die Gestaltung der mit den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern vereinbarten Pauschalbeträge zur Leistungsabgeltung soll auf der Grundlage der Istkostenentwicklung aufgebaut werden. StRH III - WSW-2/13 Seite 22 von 24 Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.: Die Leistungsabrechnung erfolgt mittels Pauschalbeträgen, deren Höhe mit den diversen Auftraggebern definiert wurde und nur teilweise jährlich indexiert wird, in einem Fall (Magistratsabteilung 50) sogar insgesamt gedeckelt ist und daher nicht valorisiert wird. Es ist die wirtschaftliche Herausforderung an Wohnservice Wien jenen Betrag, welcher nicht indexiert ist und somit kaufkraftbezogen jährlich geringer wird, mittels Effizienzsteigerung des Personaleinsatzes intern auszugleichen. Die Istkostenentwicklung wird auch weiterhin mittels Leistungs- und Kostenberichten mit den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern im Rahmen der Budgetplanung abgestimmt. Für den Fall, dass eine Entwicklung der Istkosten über die Pauschalbeträge hinaus absehbar ist, wird eine Erhöhung angestrebt werden. Bis dato war eine Erhöhung aufgrund des stringenten Kostenbewusstseins im Sinn der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht erforderlich. Empfehlung Nr. 3: Der Stadtrechnungshof Wien regte an, die Kriterien des Anmelde- und Vergabesystems von geförderten Wohnungen grundsätzlich zu überdenken, um durch die Gestaltung der Software des Vergabesystems Hackerinnen- bzw. Hackerangriffe ursächlich zu verhindern. Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.: Aufgrund eines "Hackerangriffs" im Juni 2011 wurde die Internetsicherheit weiter verstärkt (Einbau von session limits, wodurch nur drei Adressenanfragen pro IP-Adresse ermöglicht und damit computergenerierte Anfragen ausgeschlossen werden). Weitere Hürden zur Vermeidung von Hackerinnen- bzw. Hackerangriffe mittels Änderung des Vergabesystems (beispielsweise StRH III - WSW-2/13 Seite 23 von 24 Schaffung von weiteren Zugangskriterien) stellen unerwünschte Barrieren für die Kundinnen bzw. Kunden (Wohnungssuchenden) dar. Empfehlung Nr. 4: Um auch den, einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehenden Teil der Wohnungssuchenden Bevölkerung eine faire Teilnahmemöglichkeit bei der Vergabe begehrter Wohnungen einzuräumen war anzuregen, beispielsweise eine Reihung erst 24 Stunden nach Onlinestellung der angebotenen Wohnung durch transparente Kriterien vorzunehmen. Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.: Im Sinn der Transparenz des Vergabesystems ist aus Sicht von Wohnservice Wien gegenüber einer Reihung nach 24 Stunden die derzeit gültige sofortige Online-Schaltung vorzuziehen. Eine Verstärkung des Zufallprinzips (Verlosung) bei der Reihung könnte bei den Überlegungen im Rahmen einer eventuellen tiefe greifenden Änderung der Vergabemodalitäten mit einbezogen werden. Empfehlung Nr. 5: Die Abwicklung betreffend die Vereinbarung von Besichtigungsterminen wäre zu beschleunigen. Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.: Die Empfehlung wurde bereits umgesetzt, indem die Entscheidungsfrist von drei Arbeitstagen für die Wohnungssuchenden durch automatisch generierte Mail-Zusendungen beschleunigt wird. Am ersten Tag wird der Besichtigungsschein übermittelt, am zweiten Tag eine Erinnerung an die Entscheidungsfrist gesendet. So soll gewährleistet werden, dass Kunden, die kein anhaltendes StRH III - WSW-2/13 Seite 24 von 24 Interesse haben, rascher identifiziert und in der Reihung weitergearbeitet werden kann. Empfehlung Nr. 6: Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die lückenlose Nachvollziehbarkeit vom Anbot bis zur Vergabe von Objekten im Vergabesystem der Wohnservice Wien verstärkt und noch intensiver zu nutzen. Der Stadtrechnungshof Wien regte an, Maßnahmen im internen Kontrollsystem der Wohnservice Wien vorzusehen, die durch regelmäßige, interne Überprüfungen auf der Grundlage von statistischen Auswertungen eine egalitäre Behandlung von Wohnungssuchenden sicherstellt. Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.: Die faire Vergabe ist im Sinn einer Gleichbehandlung durch Vorliegen von objektiven Vergabekriterien gewährleistet. Die Vergabe bzw. die Vergabekriterien beruhen auf den geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Ein wertneutrales IT-System und interne Richtlinien ermöglichen die lückenlose Nachvollziehbarkeit vom Anbot bis zur Vergabe der Wohnungen. Wohnservice Wien ist bestrebt, eine noch umfassendere Dokumentation und erweiterte Sichtbarmachung dieser Prozesse umzusetzen. Der Stadtrechnungshofdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im Februar 2014