Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Wohnungsvergabe

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Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Wohnungsvergabe
TO 19
STADTRECHNUNGSHOF WIEN
Landesgerichtsstraße 10
A-1082 Wien
Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810
E-Mail: [email protected]
www.stadtrechnungshof.wien.at
DVR: 0000191
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Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Wohnungsvergabe
Tätigkeitsbericht 2014
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KURZFASSUNG
Um auch den, einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehenden Teil der wohnungssuchenden Bevölkerung eine faire Teilnahmemöglichkeit bei der Vergabe begehrter Wohnungen einzuräumen, war im Zuge der Prüfung der Wohnungsvergabe in der Wohnservice Wien Ges.m.b.H. anzuregen, beispielsweise eine Reihung erst 24 Stunden nach
Onlinestellung der angebotenen Wohnung durch transparente Kriterien vorzunehmen.
Eine Änderung der bisherigen Vorgangsweise könnte aus Sicht der geprüften Gesellschaft erst bei Überlegungen im Rahmen einer tiefer greifenden Änderung der Vergabemodalitäten mit einbezogen werden.
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Aufgabenstellung ......................................................................................................... 5
2. Vereinbarungen ........................................................................................................... 6
3. Aufbauorganisation ...................................................................................................... 8
4. Ablauforganisation ..................................................................................................... 11
5. EDV-Programm ......................................................................................................... 14
6. Finanzmittel ............................................................................................................... 15
7. Anbotsnutzung ........................................................................................................... 16
8. Sicherheit der EDV .................................................................................................... 18
9. Stichprobe ................................................................................................................. 20
10. Zusammenfassung der Empfehlungen .................................................................... 21
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
bzgl. .............................................. bezüglich
bzw. .............................................. beziehungsweise
EDV .............................................. Elektronische Datenverarbeitung
EG ................................................ Europäische Gemeinschaft
E-Mail ........................................... Elektronische Post
etc. ................................................ et cetera
EUR .............................................. Euro
inkl. ............................................... Inklusive
IP .................................................. Internetprotokoll
IT .................................................. Informationstechnologie
lt. ................................................... laut
Nr. ................................................. Nummer
rd. ................................................. rund
u.a. ............................................... unter anderem
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Wiener Wohnen ............................ Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen"
Wohnfonds ................................... WOHNFONDS WIEN Fonds für Wohnbau und
Stadterneuerung
Wohnservice Wien ........................ Wohnservice Wien Ges.m.b.H.
WWFSG 1989 .............................. Wiener
Wohnbauförderungs-
sanierungsgesetz
z.B. ............................................... zum Beispiel
und
Wohnhaus-
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PRÜFUNGSERGEBNIS
Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Vorgangsweise der Wohnservice Wien einer
stichprobenweisen Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit. Die von
der geprüften Stelle gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Magistrat
der Stadt Wien, abgegebene Stellungnahme wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen.
1. Aufgabenstellung
Auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 20. Jänner 2000 gründeten der
Wohnfonds mit 55 % und die Stadt Wien vertreten durch die Magistratsabteilung 50 mit
45 % der Stammeinlage die Wohnservice Wien. Als Gegenstand des Unternehmens
wurde dabei u.a. die im Allgemeininteresse liegende Beratung, Information und Betreuung in Wohnangelegenheiten festgelegt. Darunter wird z.B. die nicht gewerbsmäßige,
unentgeltliche Beratung in wohnrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Betriebs
eines Mieterhilfetelefons, die Durchführung oder Vermittlung von Soforthilfemaßnahmen
und der Information über die jeweils zuständigen Behörden, Dienststellen und sonstigen
Beratungsstellen verstanden. Auch die Betreuung von Wohnungsinhaberinnen bzw.
Wohnungsinhabern und Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerbern einschließlich
der Behandlung von Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit den von der
Stadt Wien errichteten oder geförderten Wohnungen sowie die Information über Neubauwohnungen, aufgrund von Förderungsrichtlinien anbotspflichtige Wohnungen und
Gemeindewohnungen einschließlich des Verweises der Informationssuchenden an die
zuständigen Behörden, Dienststellen, Wohnungsanbieterinnen bzw. Wohnungsanbieter
und Bauträger gehört zu den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben der Wohnservice Wien.
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2. Vereinbarungen
2.1 Zur Finanzierung der Wohnservice Wien wurden nach der Gründung der Wohnservice Wien die Aufgaben und deren Abgeltung in Vereinbarungen mit dem Wohnfonds,
der Magistratsabteilung 50 und Wiener Wohnen detaillierter festgelegt.
So wurde etwa vereinbart, dass die Wohnservice Wien für die Stadt Wien ein Wohnungsberatungszentrum zu führen und zu betreiben hat, mit dem
- über Neubauwohnungen, sanierte Altbauwohnungen und anbotspflichtige Wohnungen
zu informieren und Informationssuchende an zuständige Behörden, Dienststellen,
Wohnungsanbieterinnen bzw. Wohnungsanbieter und Behörden weitergeleitet werden
sollen,
- Informationsveranstaltungen, Aktionen sowie Pressearbeit durchzuführen sind,
- Wohnungsinhaberinnen bzw. Wohnungsinhaber und Wohnungswerberinnen bzw.
Wohnungswerber von Wohnungen, die die Stadt Wien errichtet oder das Land Wien
gefördert hat, in Wohnungsangelegenheiten unentgeltlich zu betreuen sowie wohnund förderungsrechtlich unentgeltlich zu beraten sind und insbesondere erste telefonische unentgeltliche Auskünfte in Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten zu erteilen
sind.
2.2 Hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistungen wurde in einer im Jahr 2005 getroffenen Vereinbarung mit dem Wohnfonds auch festgelegt, dass von der Wohnservice
Wien z.B. die Information über und Vermittlung von Anbotswohnungen und die damit
verbundene Abwicklung erbracht werden soll. Weiters soll eine Informationsplattform
errichtet und betrieben werden, die für die Nahversorgung der Bevölkerung geeignete
Geschäftslokale in größeren zu errichtenden Wohnbauten zum Gegenstand hat sowie
diesbezügliche unentgeltliche Information und Beratung von Interessentinnen bzw. Interessenten und deren Vermittlung an die jeweilige Vermieterin bzw. Vermieter oder
Pächterin bzw. Pächter dieser Geschäftslokale von der Wohnservice Wien erbracht
werden.
2.3 Darüber hinaus wurde von der Magistratsabteilung 50 in einer ergänzenden Vereinbarung im Jahr 2002 festgelegt, dass die Wohnservice Wien im Auftrag der Stadt Wien
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die Verpflichtung durchzusetzen hat, dass die Empfängerinnen bzw. Empfänger der
Wiener Wohnbauförderung nach dem WWFSG 1989, nach den Landesregierungsbeschlüssen vom 30. April 1991 und 12. März 1991 Anbotswohnungen in einer bestimmten Qualität und einem bestimmten Umfang zur Verfügung stellen. Insbesondere hat die
Wohnservice Wien die Vorlage eines Anbots einzufordern und die Anbote der Förderungsempfängerinnen bzw. Förderungsempfänger zu prüfen, Wohnungsinteressentinnen bzw. Wohnungsinteressenten über die Wohnungsanbote zu informieren, den betreffenden Personen vorzuschlagen und über die erfolgte Abwicklung der Anbotsverpflichtung der Stadt Wien zu berichten und jederzeit Auskunft zu erteilen.
In der ergänzenden Vereinbarung wurde auch ausgeführt, dass sich die Verpflichtung
der Förderungsempfängerinnen bzw. Förderungsempfänger zum Anbot von Wohnungen auch auf die Wiedervermietung von Wohnungen erstreckt. Die Wohnservice Wien
hat diese Anbotsverpflichtung im Auftrag der Stadt Wien auch in Bezug auf von der
Stadt Wien abgewickelte Förderungsprojekte durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurde
die Datenüberlassung der Stadt Wien bzgl. der Förderungsempfängerinnen bzw. Förderungsempfänger und der vorgemerkten Wohnungssuchenden an die Wohnservice Wien
unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geregelt.
2.4 Die Wohnservice Wien hat darüber hinaus gemäß der Vereinbarung mit Wiener
Wohnen vom 9. Dezember 2004 Ansuchen für Wohnungen der Stadt Wien an Wiener
Wohnen weiterzuleiten und die Beratung, Information und Betreuung in Wohnungsangelegenheiten der Stadt Wien durchzuführen, die direkt oder über andere Einrichtungen
an das Büro der für Wohnungsangelegenheiten zuständigen Geschäftsgruppe herangetragen werden. Auch für sogenannte Notfallwohnungen hat die Wohnservice Wien eine
Anlaufstelle einzurichten und zu betreuen. In Kooperation mit Wiener Wohnen hat die
Wohnservice Wien gemäß der Vereinbarung mit Wiener Wohnen Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Notfallwohnungen vorzubereiten und weiterzuleiten. Überdies
wurde in einer gesonderten Vereinbarung über das Projekt "Daueraufenthalt EG" zwischen Wiener Wohnen und Wohnservice Wien vereinbart, dass die Wohnservice Wien
gemeinsam mit der Magistratsabteilung 50 die organisatorische und administrative Betreuung dieses Projekts übernimmt. So sind Bewerberinnen bzw. Bewerber um Ge-
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meindewohnungen, die sich auf ihren Status "Daueraufenthalt EG" berufen, von der
Wohnservice Wien zu betreuen und zu beraten und schriftliche Anträge auf Ausstellung
eines Vormerkscheins sind entgegenzunehmen, zu überprüfen und bei positivem Ergebnis der Magistratsabteilung 50 zu übermitteln.
3. Aufbauorganisation
3.1 Zur Erfüllung der genannten Aufgaben untersteht der Geschäftsführung der Wohnservice Wien neben den Bereichen Organisation, Marketing und Public Relations, Info
und Mieterhilfe und Wohnpartner auch der Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement. Aus den Rechenschaftsberichten der Jahre 2008 bis 2010 geht hervor, dass
sich der Personalstand von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter in den Jahren
2000 und 2001 und zwei Personen in den Jahren 2002 und 2003 auf
14 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Jahr 2006 und auf 15 im Jahr 2008 gesteigert
hat. Bis zum Jahr 2011 wurde der Personalstand jeweils um eine Person erweitert. Zum
31. Dezember 2012 waren lt. den im Rechenschaftsbericht dargestellten Daten über die
Anzahl der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter 18 der insgesamt 196 in der Wohnservice
Wien beschäftigten Personen im Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement tätig.
3.2 Gemäß den Angaben im Organisationshandbuch der Wohnservice Wien ist der
Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement in eben diese zwei Teilbereiche unterteilt. Das Aufgabengebiet des Teilbereichs Anbotsmanagement umfasst demgemäß die
Ausverhandlung und Aufbereitung des Wohnungsanbots, das die Bauträgerinnen bzw.
Bauträger im Rahmen ihrer Anbotsverpflichtung aufgrund der Förderungsbestimmungen der Stadt Wien zur Verfügung stellen müssen. Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
dieses Teilbereichs stehen daher in engem Kontakt zu Bauträgerinnen bzw. Bauträger
sowie Hausverwaltungen und Behörden.
Dem Teilbereich Wohnberatung ist das Aufgabengebiet der kostenfreien Wohnberatung
und Wohnvergabe von Eigentums- und Mietwohnungen in den Bereichen Neubau, Sanierung und Wiedervermietung übertragen, wobei die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
dieses Teilbereichs in engem Kontakt mit Wohnungssuchenden und Interessierten stehen.
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3.3 In den Stellenbeschreibungen der Wohnservice Wien wird zwischen den Aufgabenbereichen der Bereichsleitung für beide Teilbereiche, den Teamleitungen für jeweils die
Bereiche Anbotsmanagement und Wohnberatung, zwischen den Tätigkeiten der fachlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter/Endkontrolle, der Assistenz des Bereichs Anbotsmanagement und Wohnberatung sowie Kundenbetreuung in den beiden Teilbereichen unterschieden.
Neben allgemeinen Führungsaufgaben zählen gemäß den Stellenbeschreibungen der
Wohnservice Wien zu den Aufgabenfeldern der Bereichsleitung für Wohnberatung und
Anbotsmanagement u.a. die sogenannte Spezialkundenbetreuung sowie die Betreuung
von Bauträgern, Hausverwaltungen und Magistratsabteilungen im Rahmen des Tätigkeitsfeldes sowie die Unterstützung der Personen für Kundinnen- bzw. Kundenbetreuung sowie der Teamleiterinnen bzw. Teamleiter bei Problemen in der Beratungstätigkeit
und damit verbundener Entscheidungen. Weiters gehört die EDV-Abwicklung und Weiterentwicklung des Wohnservice Wien-Management-Programms und der Internetbörse
(Datenbank) zu diesen Aufgaben.
Die Teamleitung im Teilbereich Anbotsmanagement ist neben Führungsaufgaben ebenfalls mit der persönlichen und telefonischen Betreuung von Bauträgerinnen bzw. Bauträgern und Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden sowie mit Kontakten mit Hausverwaltungen bei speziellen Anfragen befasst. Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben der
Teamleitung u.a. die Endkontrolle der Projekte, Fristsetzungen und die Onlinestellung
von Informationen nach Überprüfung durch die Betreuerinnen bzw. Betreuer, die Verwaltung und Koordination von Anbotsfristen sowie die Kontrolle und Überprüfung von
Statistiken.
Die Teamleitung der Wohnberatung ist ebenfalls mit Führungsaufgaben aber auch mit
der persönlichen und telefonischen Betreuung sogenannter schwieriger Bauträgerinnen
bzw. Bauträger bzw. von Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden befasst. Auch die Endkontrolle der Vergaben nach Überprüfung der Dokumente durch die Wohnberaterinnen
bzw. Wohnberater und der Förderungsberechnung liegt im Bereich der Teamleitung
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Wohnberatung. Überdies ist sie für die Datensicherung, die EDV-Betreuung der Datenbank, das Freischalten von gesperrten Kundinnen bzw. Kunden sowie für das Systemupdate und die damit verbundene Arbeitsaufteilung an die Wohnberaterinnen bzw.
Wohnberater zuständig.
Neben der Teamleitung sind gemäß den in den Stellenbeschreibungen aufgelisteten
Aufgabengebieten auch die fachlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der Wohnberatung für die Endkontrolle der Vergaben sowie die Betreuung von Bauträgern und
Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden zuständig.
Die operativ tätigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Bereiche Anbotsmanagement
und Wohnberatung werden als Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuer bezeichnet.
Die Betreuung im Bereich Anbotsmanagement umfasst neben der Bauträgerbetreuung
gemäß den Angaben in der Stellenbeschreibung der Wohnservice Wien u.a. die Ausverhandlung des Anbots im Rahmen der Anbotsverpflichtung nach dem WWFSG 1989,
die Führung von Statistiken und Dispolisten zur Dokumentation von Abläufen, die Einholung und Aufbereitung der Unterlagen des Bauträgers für die Internetbörse bzw. Informationsplattform, die Kontrolle der Dateneingaben des Bauträgers, die Ausverhandlung, Aufbereitung und Kontrolle von Wohnungen über die Anbotsverpflichtung hinaus,
die Erstellung und Betreuung von Verkaufsunterlagen für die Wohnberatung, die Betreuung der Projekte während der Anbotsverpflichtung sowie Jahreskontrollen und Statistiken bei Wiedervermietungen, ob Anbotsverpflichtungen eingehalten wurden.
Mit der Betreuung der Wohnungssuchenden bei der Erlangung einer geförderten Wohnung in Verbindung mit dem vorhandenen Internetangebot sind hingegen lt. den Stellenbeschreibungen der Wohnservice Wien persönlich und telefonisch die Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuer der Wohnberatung befasst. Zu ihrem Aufgabengebiet
gehört es u.a., die Wohnungssuchenden bei der Entscheidung für eine geförderte Wohnung in Bezug auf die gesetzlichen Voraussetzungen, finanziellen Möglichkeiten, die
Planeinsicht etc. zu unterstützen, die diesbezüglichen Dokumente zu überprüfen, Förderungsberechnungen durchzuführen, Erstberatungen inkl. der Betreuung der Internetstationen vorzunehmen sowie die persönliche und telefonische Betreuung bei Erst-
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reihungen, Planungsprojektmails, Reservierungsfreigaben von Kundinnen bzw. Kunden
ohne Internetzugang durchzuführen.
Die Assistenz des Bereichs Anbotsmanagement und Wohnberatung ist neben allgemein unterstützenden Aufgaben auch für die Betreuung der Wohnungssuchenden bei
der Handhabung des Internetangebots sowie für die Führung von Listen und Statistiken
über den beim Arbeitsablauf benötigten Fristen und Vergaben zuständig.
3.4 Der Stadtrechnungshof Wien konnte sich auf der Grundlage der von der Wohnservice Wien übermittelten Unterlagen zur Beschreibung der Organisation von der transparenten Darstellung der Aufbauorganisation überzeugen. Die strukturierte Gestaltung des
Unternehmens ist dafür geeignet, ein effektives Zusammenwirken der Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter im Sinn des Unternehmensgegenstandes zu unterstützen. In der detaillierten Beschreibung der Aufgabengebiete für die Zuweisung der Aufgaben auf einzelne
Unternehmensebenen stellte der Stadtrechnungshof Wien jedoch fest, dass bei der Bezeichnung der Wohnungssuchenden und Bauträgerinnen bzw. Bauträger auch eine
Klassifizierung von sogenannten Spezialkundinnen bzw. Spezialkunden oder schwierigen Bauträgerinnen bzw. Bauträgern vorgenommen wurde, deren Betreuung gemäß
den Stellenbeschreibungen im Zuständigkeitsbereich der mittleren Führungsebenen
liegt. Im Sinn des im Gesellschaftsvertrag der Wohnservice Wien festgelegten und im
Allgemeininteresse liegenden Dienstleistungsauftrags sollten nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien solche Unterscheidungen in Kundinnen- bzw. Kundensegmente
nicht getroffen und festgelegt werden, weil dadurch eine egalitäre Behandlung von
Wohnungssuchenden und Bauträgerinnen bzw. Bauträgern nicht gewährleistet wird.
4. Ablauforganisation
4.1 Die Ablauforganisation für die vom Bereich Wohnberatung und Anbotsmanagement
durchgeführte Vergabe von geförderten Wohnungen, ist in Form von Prozessbeschreibungen geregelt. Damit wird dargelegt, in welcher Weise die Kundenberaterinnen bzw.
Kundenberater des Anbotsmanagements und der Wohnberatung mit den Kundinnen
bzw. Kunden sowie mit der Bereichs- und Teamleitung zusammenwirken. Den Rahmen
dafür bietet das interne Kontrollsystem der Wohnservice Wien. Dabei wird - je nachdem
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ob es sich bei der geförderten Wohnung um ein neuerrichtetes, saniertes oder wiedervermietetes Objekt handelt - zwischen drei Projektverläufen unterschieden. In Form von
Risiko-Kontroll-Matrizen sind weiters die bei der Abwicklung des Vergabeprozesses
anfallenden Risiken und die diesbezüglichen Kontrollmaßnahmen beschrieben. Der
Vergabeprozess wird in allen drei Fällen von einem webbasierten EDV-System unterstützt.
4.2 Im Fall von geförderten Neubauprojekten wird nach der Abstimmung des Anbots der
zu vergebenden geförderten Wohnungen mit den Bauträgern, der Aufbereitung der
diesbezüglichen Informationsunterlagen und der Veröffentlichung des Planungsprojekts
im Internet von den Kundenbetreuerinnen bzw. Kundenbetreuern der Wohnberatung
insgesamt vier Wochen vor Vergabe der Wohnungen per E-Mail oder per Telefon eine
Datenkontrolle der am Planungsprojekt interessierten Kundinnen bzw. Kunden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit durchgeführt und zwei Wochen vor Vergabe das definitive Interesse per E-Mail oder per Telefon abgefragt. Wenn die zur Vergabe bereitgestellten Wohnungen des Planungsprojekts zur Reservierung im Internet freigegeben
werden, ergeht ebenfalls in drei Tranchen eine elektronische oder telefonische Information an die am Projekt interessierten Wohnungssuchenden. Für die Kundinnen bzw.
Kunden, die sich innerhalb von drei Werktagen als Erstes auf elektronischem Weg für
eine geförderte Wohnung auf der Warteliste eintragen oder eintragen lassen, wird sodann der Besichtigungsschein für die diesbezügliche Wohnung ausgestellt. Abermals
wird den Kundinnen bzw. Kunden eine Frist von drei Werktagen zur Entscheidung für
oder gegen die Inanspruchnahme einer geförderten Wohnung eingeräumt. Nach der
Zusage der Kundin bzw. des Kunden, die entweder persönlich, telefonisch oder per EMail erfolgen kann, werden die zur Inanspruchnahme einer geförderten Wohnung erforderlichen Dokumente geprüft und die Daten nach positiver Prüfung als Vergabevorschlag an die Bauträgerin bzw. den Bauträger weitergeleitet, damit die Vergabe der
Wohnung erfolgen kann, ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann und ein E-Mail an
die anderen interessierten Kundinnen bzw. Kunden mit der Information versendet werden kann, dass das Objekt bereits vergeben ist.
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Im Fall von sogenannten Mitbestimmungsprojekten erfolgt die Vergabe von geförderten
Wohnungen auf der Grundlage von Formularen zur Wohnungsauswahl lt. Wohnungskatalog mit drei Wahlmöglichkeiten, die jene Kundinnen bzw. Kunden im Rahmen von
Wohnungsinformationsveranstaltungen ausfüllen, die ihr Interesse an dem jeweiligen
Projekt vorab bei der Wohnservice Wien bekundet haben. Die Reservierungsfreigabe
im System erfolgt sodann nur für die drei spezifischen Wohnungen, für die sich die
Kundinnen bzw. Kunden bei der Veranstaltung eingetragen haben. Die Wunschwohnungen werden mit der Reihungsangabe der Kundinnen bzw. Kunden an das mit der
Projektplanung betraute Architekturbüro übersendet, wo die Abstimmung der Wohnungswünsche mit einem Reservierungsbestätigungsformular vorgenommen wird.
Wenn die Erstreihung der Wunschwohnung mit der Planadaptierung erfolgt, werden die
Dokumente auf Förderungswürdigkeit geprüft und der Vorschlag zur Vergabe an die
Bauträgerin bzw. Bauträger vorbereitet.
4.3 Bei geförderten Wohnungen, die aufgrund der Anbotsverpflichtung von Bauträgerinnen bzw. Bauträgern wiedervermietet werden sowie bei im Rahmen von geförderten
Sanierungsprojekten angebotenen Wohnungen läuft die Vergabe der Wohnungen gemäß den Festlegungen der Wohnservice Wien folgendermaßen ab:
Sobald das Objekt auf der Homepage nach einem zeitlich über das EDV-System automatisiert vorgenommenen Systemupdate ersichtlich ist, können sich Kundinnen bzw.
Kunden auf die Warteliste für die geförderte Wohnung elektronisch im Internet eintragen
oder im Zuge der telefonischen Betreuung durch die Wohnberatung auf der Anmeldeliste eintragen lassen. Gemäß den Informationen aus der Risiko-Kontroll-Matrix ist das
Systemupdate erst möglich, wenn die Wohnung durch die Teamleitung mittels elektronischer Unterschrift im System freigegeben wurde. Die oder der Erste auf der Warteliste
erhält sodann einen Besichtigungsschein und hat drei Werktage Zeit, sich für oder gegen die geförderte Wohnung zu entscheiden, bevor es nach einer positiven Entscheidung zur Vergabe und Mietvertragsunterzeichnung oder nach negativer Entscheidung,
die oder der Nächste auf der Warteliste kontaktiert wird.
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5. EDV-Programm
5.1 In der Wohnservice Wien ist ein sogenanntes Management-Programm im Einsatz,
das die Tätigkeitsfelder der Wohnungsanmeldung und Wohnungsvergabe, die Zeiterfassung, die Personalverwaltung, das Postbuch, die Homepage und Statistikfunktionen
umfasst. Es wurde von einer EDV-Firma programmiert und wird auch von dieser gewartet. Die Datenbankdokumentation und Benutzerhandbücher über die Funktionsweise
der EDV-basierten Vergabe von geförderten Wohnungen bzgl. der Bauträger, Beratung,
Projekte, des Redaktionssystems und des Systemupdates wurden dem Stadtrechnungshof Wien vorgelegt.
5.2 Die in einem Ablaufdiagramm dargestellten Schritte zur Wohnung sehen vor, dass
sich Wohnungssuchende erst im Weg des Internets durch Angabe ihrer Stammdaten
(z.B. Angaben zur Person und der Einkommensverhältnisse zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit) registrieren müssen bevor sie im sogenannten Mitgliederbereich der
Wohnservice Wien-Website durch die Auswahl eines oder mehrerer Bezirke oder mittels Detailsuche eine geförderte Wohnung suchen können.
Im System können User ihr Interesse für Vergabeprojekte und für Planungsprojekte in
der Liste der verfügbaren Objekte durch einen Klick auf den Button "Anmelden" kundtun, wobei eine Anmeldung auf der Warteliste für maximal drei Wohnungen möglich ist.
Nur bei einer Erstreihung auf der Warteliste kann eine Planeinsicht oder Wohnungsbesichtigung erfolgen.
5.3 Im Management-Programm ist hinsichtlich des Vergabesystems mit der sogenannten Protokollhistorie eine Funktion vorgesehen, mit der sämtliche, eine Kundin bzw. einen Kunden betreffenden Eingaben, Ereignisse und Aktionen aufgelistet werden. Damit
ist im EDV-Programm der Vergabeprozess nachvollziehbar.
Darüber hinaus enthält das System eine Statistikfunktion mit der z.B. jeweils für einen
auszuwählenden Zeitraum und eine Förderungsart neue im System befindliche Wohnungen, Anbotswohnungen und freie Wohnungen aufgelistet werden können. Weiters
können damit die Gründe von Absagen der Kundinnen bzw. Kunden, die Vergabestatis-
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tik der online angebotenen Wohnungen ausgewertet sowie Übersichten über NeubauVergabeprojekte sowie Neubau-Planungsprojekte dargestellt werden. Auch die Häufigkeit der Besichtigungen pro Wohnungstyp oder pro Wohnungswerberin bzw. Wohnungswerber, die Anzahl der aktiven Kundinnen bzw. Kunden und Neuzugänge, die
Auswertung von Zusagen nach Staatsbürgerschaft und Einkommen, Altersgruppen und
Geschlecht ist damit möglich.
5.4 Im Rahmen der Einsichtnahme des Stadtrechnungshofes Wien in das Such- und
Vergabesystem für geförderte Wohnungen konnte sich der Stadtrechnungshof Wien
von den übersichtlichen Funktionen zur gezielten Wohnungssuche überzeugen. In den
Benutzerhandbüchern sind die Funktionen sowohl für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter als auch für die Kundinnen bzw. Kunden der Wohnservice Wien klar und übersichtlich beschrieben. Der Stadtrechnungshof Wien stellte jedoch fest, dass die Vergabesicherheit in den Risiko-Kontroll-Matrizen des internen Kontrollsystems nicht im Mittelpunkt stand.
6. Finanzmittel
In den beschriebenen Vereinbarungen zwischen der Wohnservice Wien und der Magistratsabteilung 50, dem Wohnfonds und Wiener Wohnen sind sowohl Pauschalbeträge
als auch projektbezogene Abgeltungen für die Leistungen der Wohnservice Wien geregelt. Gemäß den Rechenschaftsberichten sind die Erlöse (in Tausend EUR) aus diesen
Vereinbarungen in den Jahren 2008 bis 2012 wie folgt auf diese Kategorien aufgeteilt:
Entwicklung von
Erlösbestandteilen
Magistratsabteilung 50:
Pauschalbetrag
Projekte
Informationskampagnen
Wiener Wohnen:
Pauschalbetrag
Notfallwohnungen
Projekt "Daueraufenthalt EG"
Projekte
Wohnfonds:
Pauschalbetrag
Information
Projekte
2008
2009
2010
2011
2012
1.323
299
930
1.363
379
921
1.404
504
997
1.446
357
980
1.490
79
1.014
1.195
45
237
488
1.231
34
253
515
1.268
0
255
1.169
1.306
0
0
243
1.345
0
0
188
573
488
41
590
406
246
608
503
39
626
510
28
645
500
12
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Die in den Rechenschaftsberichten ausgewiesenen Gesamterlöse bestehen aus den
oben dargestellten Beträgen sowie den Beiträgen der Magistratsabteilung 25 für den
Bereich Wohnpartner, sonstigen Erlösen aus Projektkooperationen, Vermietung und
Projekten sowie den Zinserlösen. Aus der obigen Tabelle geht weiters hervor, dass die
Tätigkeitsfelder bzgl. der Vergabe von Notfallwohnungen und dem Projekt "Daueraufenthalt EG" nicht weitergeführt wurden.
Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die Leistungen des Bereichs Wohnberatung und
Anbotsmanagement auf der Grundlage der Daten aus der Kostenrechnung verursachergerecht und leistungsbezogen zu planen und abzurechnen, um in diesem Bereich
ein kostendeckendes Ergebnis zu erreichen. Weiters regte der Stadtrechnungshof Wien
an, die Gestaltung der vereinbarten Pauschalbeträge zur Leistungsabgeltung auf der
Grundlage der Istkostenentwicklung aufzubauen.
7. Anbotsnutzung
7.1 In den Rechenschaftsberichten der Wohnservice Wien werden jährlich die Ergebnisse des Bereichs Anbotsmanagement und Wohnberatung dargestellt. Dem Rechenschaftsbericht 2010 war erstmals die Anzahl der persönlichen Beratungen zu entnehmen. Demgemäß verminderten sich die persönlichen Beratungen von 28.387 im Jahr
2008 auf 21.820 im Jahr 2009 und stiegen auf 27.024 Beratungen im Jahr 2010. Im Rechenschaftsbericht 2012 wurden für das Jahr 2011 26.568 sowie für das Jahr 2012
21.469 persönliche Beratungen ausgewiesen.
7.2 Wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht, ist die Anzahl der angebotenen Wohnungen vom Jahr 2008 auf das Jahr 2012 um rd. 4 % gesunken, die Wohnungsvergaben sind um rd. 6 % zurückgegangen, die Anzahl der Besichtigungen hat sich um rd.
8 % verringert. Wurde im Jahr 2008 noch eine Vergabequote von 78 % bei der durchschnittlichen Anzahl von 9,8 Besichtigungen je vergebener Wohnung erreicht, so sank
der Anteil der vergebenen an den angebotenen Wohnungen im Jahr 2012 auf 73 % bei
einer auf 10,1 gestiegenen durchschnittlichen Anzahl an Besichtigungen pro Wohnung.
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Entwicklung des Wohnungsangebots
Wohnungen (zur Vergabe)
Anzahl der Besichtigungen
Vergebene Wohnungen davon:
Neubau
Wiedervermietung
Sanierung
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2008
2.876
21.926
2.229
1.198
818
213
2009
2.891
23.945
2.162
1.079
895
188
2010
3.509
30.752
2.527
1.543
846
138
2011
2.898
25.596
2.115
1.136
847
132
2012
2.748
20.140
1.999
1.119
743
137
Die vergleichsweise hohe Anzahl an wiedervermieteten Wohnungen ist lt. Rechenschaftsbericht auf eine im Jahr 2008 durchgeführte an die Bauträger gerichtete MailingAktion zurückzuführen, die eine Steigerung von 164 mit Fördermittel finanzierten und
wieder zu vermietender Wohnungen brachte. Seither werden die Bauträger jährlich auf
die Anbotsverpflichtung bei der Wiedervermietung von geförderten Wohnungen hingewiesen.
Als durchschnittlicher Zeitraum der gesamten Abwicklung der Wohnungsvergabe von
der Onlinestellung bis zur Vergabe der Wohnung wurden von der Wohnservice Wien
bei Wiedervermietungen zwei Monate und bei Sanierungen durchschnittlich fünf Monate
genannt, wobei im Bereich der sanierten Wohnungen durchschnittlich elf Besichtigungen bzw. Planeinsichten pro Objekt bis zur Vergabe notwendig seien.
7.3 In den Rechenschaftsberichten 2008 bis 2010 wurden Analysen der Kundinnenbzw. Kundengruppen der Wohnservice Wien und die Inanspruchnahme der Website
durch User dargestellt. Das Alterssegment der 17- bis 40-Jährigen bildet gemäß den
Angaben im Rechenschaftsbericht 2009 die größte Kundinnen- bzw. Kundengruppe der
Wohnservice Wien. Gemäß den Angaben im Rechenschaftsbericht stößt das OnlineAngebot der Wohnservice Wien und das Internetportal zur Suche nach einer geförderten Wohnung mit einem kontinuierlichen Anstieg der Besucherinnen bzw. Besucher der
Website auf hohe Akzeptanz. Während im Jahr 2008 noch insgesamt 2,5 Millionen Besuche verzeichnet wurden, stieg die Anzahl im Jahr 2009 auf 3,3, im Jahr 2010 auf 3,5,
im Jahr 2011 auf 3,9 und betrug im Jahr 2012 auf 4,4 Millionen.
7.4 Gemäß den Daten der Statistik Austria wiesen im Jahr 2012 rd. 80 % der Haushalte
Österreichs einen Internetzugang auf. Demgemäß hat nur jene Bevölkerungsgruppe,
die in solchen Haushalten lebt die Möglichkeit, auf direktem Weg eine geförderte Woh-
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nung über das Internetportal der Wohnservice Wien anzustreben. Überdies sieht das
von der Wohnservice Wien geführte Anmeldesystem für geförderte Wohnungen vor,
dass jener Zeitpunkt, zu dem eine zu vergebende Wohnung online zur Vergabe im System bereitgestellt wird, von einem Zufallsgenerator ausgewählt wird. Die Onlinestellung
von geförderten Wohnungen kann daher rund um die Uhr erfolgen. Gemäß den Angaben der Wohnservice Wien wird jene oder jener Wohnungssuchende auf Platz 1 der
Anmeldeliste gereiht, die oder der sich als Erster im System für das gewünschte Objekt
anmeldet, wobei der Zeitpunkt ihrer oder seiner Anmeldung im Protokoll des Systems
aufscheint. Daher erhöht sich die Möglichkeit auf Platz 1 der Anmeldeliste gereiht zu
werden, wenn Wohnungssuchende zum Zeitpunkt der nach Zufallsprinzip erfolgenden
Onlinestellung über einen Internetzugang verfügen und online sind. Für viele berufstätige Wohnungssuchende, die nicht zu jedem Zeitpunkt des Tages online sein können, ist
daher eine effektive Wohnungssuche im Vergabesystem der Wohnservice Wien nur
eingeschränkt möglich. Dies auch deswegen, weil gemäß den Daten der Statistik Austria nur rd. 56 % der Bevölkerung in Österreich ein tragbares Gerät für einen mobilen
Internetzugang besitzt.
8. Sicherheit der EDV
8.1 Gemäß den Angaben der Wohnservice Wien war das über die Website zugängliche
Internetportal zur Suche und Anmeldung für eine geförderte Wohnung im Jahr 2008
einen Hackerangriff ausgesetzt, bei dem mittels eines sogenannten Skripts - einem
EDV-Programm zur automationsunterstützten Eingabe von Wohnungsanmeldungen innerhalb einer Woche insgesamt 66.000 Suchvorgänge im System gestartet wurden.
Dadurch kam es zu Wohnungsanmeldungen von 77 Personen innerhalb weniger Minuten nach Onlinestellung der diesbezüglichen Wohnungen. Bei einem erneuten Angriff
wurde die Website der Wohnservice Wien außer Betrieb gesetzt.
Die von der Wohnservice Wien in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen umfassten neben der Ausforschung der Quelle der Angriffe, die Sperrung des Users und
die Erstattung einer Anzeige u.a. die Reduktion der Suchmöglichkeiten bei anonymen
Anfragen durch die Ermöglichung einer detaillierten Wohnungssuche nur für registrierte
User, die Limitierung von Suchanfragen pro User auf 6.000 pro Monat, eine automati-
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sche Sperre von Wohnungssuchenden bei Überschreitung dieses Limits und die Schaffung eines Systemlog-ins zur Wohnungsanmeldung mit einem Security-Code, damit
eine Wohnungsanmeldung nur mehr bei tatsächlicher Präsenz am Bildschirm erfolgen
kann.
Überdies werden gemäß den Angaben der Wohnservice Wien die Aufrufe des Systems
durch oben erwähnte Skripts vom System durch die bei jeder Websession erfolgende
Kontrolle von geeigneten Prüfvariablen abgefangen. Durch die automatische Speicherung von Adressen im Internetprotokoll und die Zählung von Suchanfragen pro Adresse
im Internetprotokoll bzw. die ständige Überwachung dieser Zählung können Hackerinnen bzw. Hacker gemäß den Angaben der Wohnservice Wien identifiziert und gesperrt
werden. Der Stadtrechnungshof Wien regte in diesem Zusammenhang an, das Anmelde- und Vergabesystem von geförderten Wohnungen grundsätzlich zu überdenken, um
durch die Gestaltung der Software des Vergabesystems Hackerangriffe ursächlich zu
verhindern.
8.2 Die Sicherheit wird gemäß den Angaben der Wohnservice Wien insofern gewährleistet als neu zu vergebende Wohnungen am ersten Onlinetag zu einer gewissen, von
einem Zufallsgenerator festgesetzten Minute im System sichtbar sind. Eine Wohnungssuchende bzw. ein Wohnungssuchender könne sich nur jeweils für drei Projekte auf
einmal anmelden, sobald das Objekt online ist bzw. im System aufscheint. Die Warteliste ist mit zehn Anmeldungen pro Wohnung begrenzt.
Weiters führte die Wohnservice Wien dazu aus, dass jede Anmeldung für eine Wohnung mit einem Zeitstempel versehen wird. Die eindeutige Identifikation der Tabelle zusammen mit dem Zeitstempel der Anmeldung würde dabei die Reihung der Anmeldungen gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde von der Wohnservice Wien betont, dass den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wohnservice Wien keine Funktion
zur Verfügung stünde, wodurch die Identifikation der Tabelle und der Zeitstempel manipuliert werden könnten. Fairness im System würde gemäß den Ausführungen der
Wohnservice Wien auch dadurch gewährleistet, dass Wohnungssuchende auf Platz 1
der Warteliste automatisch per E-Mail vom System benachrichtigt werden.
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Für die Besichtigung und Entscheidung würden den Wohnungssuchenden drei Werktage eingeräumt. Gemäß den Angaben der Wohnservice Wien wäre außerdem die interne Informationsweitergabe von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wohnservice
Wien auf die gewöhnliche Beratungstätigkeit eingeschränkt, weil nicht bekannt sei, zu
welcher Uhrzeit eine Wohnung online geschaltet wird bzw. zu welchem Zeitpunkt sie
genau im System aufscheint.
9. Stichprobe
9.1 Die stichprobenweise Einschau in die von der Wohnservice Wien übermittelten Listen der angebotenen und vergebenen Wohnungen mit den Adressen der neu errichteten, sanierten oder wiedervermieteten Förderungsobjekte, den Bauträgern, den Namen
der Wohnungssuchenden und den Daten der Online- und Offlinestellung der Wohnung,
der Vergabe und des Bezugstermins sowie in die Listen der Besichtigungstermine und
der jeweils für den Ablauf zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wohnservice Wien ergab, dass der Vergabeprozess entsprechend den Vorgaben und Regelungen der Ablaufbeschreibungen weitestgehend zur Anwendung kommt.
So entsprach es etwa der gängigen Praxis, dass ein gefördertes Objekt online gestellt
wurde und z.B. eine Woche später der erste von insgesamt zwölf teilweise zweimal wöchentlich stattfindenden Besichtigungsterminen verzeichnet wurde, so dass die Wohnung nach rd. drei Monaten vergeben werden konnte. Der Zeitpunkt der Offlinestellung
fand durchwegs einen Monat nach Vergabe statt.
9.2 In einzelnen Fällen von Wohnungsvergaben stellte der Stadtrechnungshof Wien
fest, dass der Termin der Onlinestellung mit dem Besichtigungstermin von Objekten
zeitlich zusammenfiel. Die Übereinstimmung von drei Terminen - nämlich den der Onlinestellung, Anmeldung und Besichtigung der geförderten Wohnung - bildete die Voraussetzung dafür, dass die Wohnungsvergabe der im Rahmen der Stichprobe geprüften Fälle vergleichsweise unmittelbar erfolgen konnte. Hiezu ist zu betonen, dass eine
Reihung auf Platz 1 der Anmeldeliste nur bei einer längerfristig durchgehenden Internetpräsenz von Wohnungssuchenden gezielt erreichbar ist. Der Stadtrechnungshof
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Wien stellte fest, dass im Vergleich zu der dargestellten, durchschnittlich üblichen
Vergabedauer die Abwicklung in einigen Fällen bedingt durch die zeitliche Übereinstimmung von Onlinestellung und Besichtigungstermin insgesamt rascher als in vergleichbaren Fällen erfolgte.
Der Stadtrechnungshof Wien regte überdies an, Maßnahmen im internen Kontrollsystem der Wohnservice Wien vorzusehen, die durch regelmäßige, interne Überprüfungen
auf der Grundlage von statistischen Auswertungen eine egalitäre Behandlung von
Wohnungssuchenden sicherstellt.
10. Zusammenfassung der Empfehlungen
Empfehlung Nr. 1:
Im Sinn des im Gesellschaftsvertrag der Wohnservice Wien festgelegten und im Allgemeininteresse liegenden Dienstleistungsauftrags sollten nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien eine Unterscheidung in Kundinnen- bzw. Kundensegmente nicht getroffen und festgelegt werden, weil dadurch eine egalitäre Behandlung von Wohnungssuchenden und Bauträgerinnen bzw. Bauträgern nicht gewährleistet wird.
Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.:
Der Empfehlung wurde zur Gänze Folge geleistet. Wohnservice
Wien hat bereits die internen Bezeichnungen entsprechend abgeändert.
Empfehlung Nr. 2:
Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die Leistungen des Bereichs Wohnberatung und
Anbotsmanagement auf der Grundlage der Daten aus der Kostenrechnung verursachergerecht und leistungsbezogen zu planen und mit den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern abzurechnen, um in diesem Bereich ein kostendeckendes Ergebnis zu erreichen. Die Gestaltung der mit den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern vereinbarten Pauschalbeträge zur Leistungsabgeltung soll auf der Grundlage der Istkostenentwicklung aufgebaut werden.
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Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.:
Die Leistungsabrechnung erfolgt mittels Pauschalbeträgen, deren
Höhe mit den diversen Auftraggebern definiert wurde und nur teilweise jährlich indexiert wird, in einem Fall (Magistratsabteilung 50)
sogar insgesamt gedeckelt ist und daher nicht valorisiert wird.
Es ist die wirtschaftliche Herausforderung an Wohnservice Wien
jenen Betrag, welcher nicht indexiert ist und somit kaufkraftbezogen jährlich geringer wird, mittels Effizienzsteigerung des Personaleinsatzes intern auszugleichen. Die Istkostenentwicklung wird
auch weiterhin mittels Leistungs- und Kostenberichten mit den
Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern im Rahmen der Budgetplanung abgestimmt. Für den Fall, dass eine Entwicklung der Istkosten über die Pauschalbeträge hinaus absehbar ist, wird eine
Erhöhung angestrebt werden. Bis dato war eine Erhöhung aufgrund des stringenten Kostenbewusstseins im Sinn der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht erforderlich.
Empfehlung Nr. 3:
Der Stadtrechnungshof Wien regte an, die Kriterien des Anmelde- und Vergabesystems
von geförderten Wohnungen grundsätzlich zu überdenken, um durch die Gestaltung der
Software des Vergabesystems Hackerinnen- bzw. Hackerangriffe ursächlich zu verhindern.
Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.:
Aufgrund eines "Hackerangriffs" im Juni 2011 wurde die Internetsicherheit weiter verstärkt (Einbau von session limits, wodurch nur
drei Adressenanfragen pro IP-Adresse ermöglicht und damit computergenerierte Anfragen ausgeschlossen werden).
Weitere Hürden zur Vermeidung von Hackerinnen- bzw. Hackerangriffe mittels Änderung des Vergabesystems (beispielsweise
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Schaffung von weiteren Zugangskriterien) stellen unerwünschte
Barrieren für die Kundinnen bzw. Kunden (Wohnungssuchenden)
dar.
Empfehlung Nr. 4:
Um auch den, einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehenden Teil der Wohnungssuchenden Bevölkerung eine faire Teilnahmemöglichkeit bei der Vergabe begehrter Wohnungen einzuräumen war anzuregen, beispielsweise eine Reihung erst 24 Stunden
nach Onlinestellung der angebotenen Wohnung durch transparente Kriterien vorzunehmen.
Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.:
Im Sinn der Transparenz des Vergabesystems ist aus Sicht von
Wohnservice Wien gegenüber einer Reihung nach 24 Stunden die
derzeit gültige sofortige Online-Schaltung vorzuziehen.
Eine Verstärkung des Zufallprinzips (Verlosung) bei der Reihung
könnte bei den Überlegungen im Rahmen einer eventuellen tiefe
greifenden Änderung der Vergabemodalitäten mit einbezogen
werden.
Empfehlung Nr. 5:
Die Abwicklung betreffend die Vereinbarung von Besichtigungsterminen wäre zu beschleunigen.
Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.:
Die Empfehlung wurde bereits umgesetzt, indem die Entscheidungsfrist von drei Arbeitstagen für die Wohnungssuchenden
durch automatisch generierte Mail-Zusendungen beschleunigt
wird. Am ersten Tag wird der Besichtigungsschein übermittelt, am
zweiten Tag eine Erinnerung an die Entscheidungsfrist gesendet.
So soll gewährleistet werden, dass Kunden, die kein anhaltendes
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Interesse haben, rascher identifiziert und in der Reihung weitergearbeitet werden kann.
Empfehlung Nr. 6:
Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, die lückenlose Nachvollziehbarkeit vom Anbot
bis zur Vergabe von Objekten im Vergabesystem der Wohnservice Wien verstärkt und
noch intensiver zu nutzen. Der Stadtrechnungshof Wien regte an, Maßnahmen im internen Kontrollsystem der Wohnservice Wien vorzusehen, die durch regelmäßige, interne
Überprüfungen auf der Grundlage von statistischen Auswertungen eine egalitäre Behandlung von Wohnungssuchenden sicherstellt.
Stellungnahme der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.:
Die faire Vergabe ist im Sinn einer Gleichbehandlung durch Vorliegen von objektiven Vergabekriterien gewährleistet. Die Vergabe
bzw. die Vergabekriterien beruhen auf den geltenden, gesetzlichen Bestimmungen.
Ein wertneutrales IT-System und interne Richtlinien ermöglichen
die lückenlose Nachvollziehbarkeit vom Anbot bis zur Vergabe der
Wohnungen. Wohnservice Wien ist bestrebt, eine noch umfassendere Dokumentation und erweiterte Sichtbarmachung dieser Prozesse umzusetzen.
Der Stadtrechnungshofdirektor:
Dr. Peter Pollak, MBA
Wien, im Februar 2014