Produktinformationsblatt der HUK
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Produktinformationsblatt der HUK
Produktinformationsblatt Ihr Versicherungsschutz in der Hausratversicherung und in der Haushaltglasversicherung: Mit den folgenden zehn Punkten geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Hausratversicherung und die Haushaltglasversicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt – einschl. Voraussetzungen für unsere Leistung – ergibt sich aus folgenden Dokumenten: Den jeweiligen Versicherungsbedingungen (VHB 2016 bzw. AGlB 2016), Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie Versicherungsnehmer der HUK-COBURG sind, gilt außerdem deren Satzung. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Hausratversicherung Haushaltglasversicherung 1. Um was für eine Versicherung handelt es sich? Die Hausratversicherung leistet Entschädigung bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Hausratsachen durch bestimmte Gefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat Ihrer Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Zum Hausrat gehört vor allem Ihre Einrichtung. Also bspw. Möbel oder Gegenstände zur Dekoration. Aber auch Sachen zum Gebrauch oder Verbrauch zählen hierzu. Beispiel: Kleidung und Nahrungsvorräte. Bargeld und andere Wertsachen sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen mitversichert. Die Haushaltglasversicherung leistet Ersatz bei Bruchschäden an Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas. Versicherungsschutz können Sie für Mobiliar- und Gebäudeverglasungen vereinbaren. Welche Sachen genau versichert sind und welchen Versicherungsumfang Sie haben, Þnden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Sie können in der Hausratversicherung zwischen der Produktlinie „Classic“ und der Produktlinie mit reduziertem Versicherungsschutz – „Basis“ – wählen. Näheres Þnden Sie unter A 1.1, A 2.1 und B 1.1 VHB 2016. Näheres Þnden Sie unter A 1.1, A 2. und B 1.1 AGlB 2016. 2. Was ist versichert? Ihr Hausrat ist gegen Schäden durch viele Gefahren versichert. Die wichtigsten sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Informationen zu den versicherten Gefahren Þnden Sie unter A 2. und A 3. VHB 2016. Ihre Glasscheiben, -platten und -spiegel sind gegen Zerbrechen versichert, siehe A 2. AGlB 2016. Ihr Versicherungsschutz umfasst dabei auch Bruchschäden an Scheiben und Platten aus Kunststoff. Das gilt ebenso für Glaskeramik-Kochßächen bzw. -Induktionskochfelder. Weitere Informationen Þnden Sie unter A 3.2 AGlB 2016. Versichert sind auch bestimmte Kosten, die Ihnen durch einen Versicherungsfall entstehen. Dazu gehören bspw. Aufräumungs- und Entsorgungskosten. Näheres entnehmen Sie bitte A 3.1 VHB 2016 und A 3.2.11 bis A 3.2.15 VHB 2016. Versichert sind auch bestimmte Kosten, die Ihnen durch einen Versicherungsfall entstehen. Dazu gehören bspw. Aufräumungs- und Entsorgungskosten. Näheres entnehmen Sie bitte A 3.1 AGlB 2016. 3. Was ist nicht versichert? Was können Sie gegen Zusatzbeitrag versichern? Schäden durch Fahrraddiebstahl sind im Grundschutz Ihrer Hausratversicherung nicht enthalten. Das gilt auch für Schäden durch weitere Elementargefahren. Dazu gehören bspw. Erdbeben oder Überschwemmung. Für Oberßächenbeschädigungen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Dazu gehören bspw. Absplitterungen oder Schrammen. Hohlgläser wie Aquarien und Terrarien sind auch nicht versichert. Sofern Sie die Hausratversicherung Classic abschließen, können Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern, bspw. um das Risiko Fahrraddiebstahl. Um einige der nicht versicherten Risiken können Sie Ihren Schutz in der Haushaltglasversicherung erweitern. So können Sie bspw. Bruchschäden an Aquarien und Terrarien einschließen, oder Schäden durch innere Unruhen. Auch Schäden durch weitere Elementargefahren wie bspw. Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck können Sie über Zusatzbausteine einschließen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine höhere Entschädigungsgrenze für Wertsachen zu vereinbaren. Über den Zusatzbaustein Hausrat PLUS (HR PLUS) haben Sie auch in Ihrem Wochenendhaus Versicherungsschutz, oder bspw. in Ihrer Datscha. Außerdem ist Hausrat versichert, den Sie dauerhaft in Kundenschließfächern von Banktresorräumen aufbewahren. Das gilt auch für ständig außerhalb der Wohnung gelagerte Sportausrüstungen. Ihr Reisegepäck sichert die HR PLUS gegen zusätzliche Gefahren ab. Auch für Trickdiebstahl leisten wir im Rahmen der HR PLUS, und für Schäden durch innere Unruhen. Der Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet Ihnen bestimmte Hilfsleistungen für den Notfall rund um das Thema Haus und Wohnung. Dazu gehören bspw. Rohrreinigungs-Service, Sanitär-Installateur-Service oder Schlüsseldienst. Genaue Informationen zu den Zusatzbausteinen Þnden Sie unter A 2.6, A 3.3 und Abschnitt D VHB 2016. Den Versicherungsschutz der Hausratversicherung Basis können Sie nicht erweitern. Genaue Informationen zu den Zusatzbausteinen Þnden Sie unter A 3.3 AGlB 2016. 4. Was gilt für die Beitragszahlung? Wie hoch Ihr Beitrag ist, können Sie im Antrag und in Ihrem Versicherungsschein nachlesen. Zu welchem Zeitpunkt der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Geht er Ihnen vor Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Geht Ihnen der Versicherungsschein nach Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach dessen Zugang zahlen. „Unverzüglich“ bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Der Folgebeitrag ist in dem Zeitraum zu entrichten, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist. Je nach Vereinbarung zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich. Bezahlen Sie Ihren Beitrag unbedingt immer pünktlich. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Die Regelungen zur Beitragszahlung Þnden Sie in B 2. VHB 2016 bzw. B 2. AGlB 2016. Dort sind auch die Folgen beschrieben, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. 5. Wann sind Ihr Hausrat oder Ihre Verglasungen nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Schäden versichern, weil sonst die Beiträge nicht mehr bezahlbar wären. Deshalb sind einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören bspw. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Oder Schäden, die bereits bei Antragstellung vorlagen. Weitere wichtige Ausschlüsse für die Hausratversicherung Þnden Sie in A 1.3, A 2.2.6, A 2.4.3, A 2.5.3 und A 2.6.10 VHB 2016. Für die Glasversicherung sehen Sie bitte unter A 1.3 AGlB 2016 nach. Ihr Vorteil in der Hausratversicherung Classic und in der Haushaltglasversicherung: Selbst wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir in vollem Umfang. In der Hausratversicherung Basis müssen Sie hingegen bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden mit Abzügen von der Entschädigungsleistung rechnen. 6. Was müssen Sie bei Vertragsschluss beachten? Beantworten Sie unsere Fragen im Antrag unbedingt deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß. Wir können uns sonst ggf. vorzeitig vom Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Das kann für Sie bedeuten, dass Sie im Versicherungsfall leer ausgehen. Mindestens aber dürfen wir den Vertrag ändern und den Beitrag entsprechend anpassen. Achtung: Was Sie bei Vertragsschluss genau zu beachten haben, ist auf der Seite „Anzeigepßicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)“ beschrieben. Dort sind auch die Rechtsfolgen erklärt, wenn Sie Ihre Anzeigepßichten verletzen. Sie Þnden diese Seite direkt vor dem Antrag. 7. Was haben Sie während der Laufzeit des Vertrags zu beachten? Einzuhalten sind bspw. alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. In der Hausratversicherung müssen Sie zudem Ihre Wohnung beheizen, sobald die kalte Jahreszeit anbricht. Achtung: Welche weiteren Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Sie in der Hausratversicherung haben, Þnden Sie unter B 3.2 VHB 2016. Dort können Sie auch nachlesen, was passiert, wenn Sie diesen Obliegenheiten nicht nachkommen. U. a. können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Für die Glasversicherung sehen Sie bitte unter B 3.2 AGlB 2016 nach. Bitte überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob Ihr Vertrag noch Ihrem Versicherungsbedarf entspricht. Bspw. Neuanschaffungen oder ein Wohnungswechsel können Änderungen notwendig machen. Ist das der Fall, teilen Sie uns die veränderten Umstände bitte sofort mit. 8. Was müssen Sie bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Ist bei Ihnen ein Schadenfall eingetreten? Dann müssen Sie uns sofort und wahrheitsgemäß über alle Umstände informieren. Auch unsere Fragen zum Schadenfall müssen Sie vollständig beantworten. Halten Sie Ihren Schaden so gering wie möglich. Achtung: Welche weiteren Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Sie in der Hausratversicherung genau haben, Þnden Sie in B 3.3 VHB 2016. Dort können Sie auch nachlesen, was passiert, wenn Sie diesen Obliegenheiten nicht nachkommen. U. a. können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Für die Glasversicherung sehen Sie bitte unter B 3.3 AGlB 2016 nach. 9. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Termin, der im Versicherungsschein festgelegt ist. Das setzt voraus, dass Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Vertrag läuft ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen. Wollen wir kündigen, haben wir eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Kündigung. Gründe für die Kündigung müssen Sie nicht nennen. Bei fristgemäßer Kündigung endet Ihr Versicherungsschutz zum Ablauf des Versicherungsjahres. Weitere Informationen Þnden Sie unter C 1. VHB 2016 sowie C 1. AGlB 2016. Fällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag. Das passiert, sobald wir von dem Wegfall erfahren. Beispiel: Sie geben eine Zweitwohnung auf. Informationen hierzu Þnden Sie unter C 1.3 VHB 2016 bzw. C 1.3 AGlB 2016. 10. Welche Möglichkeiten haben Sie, den Vertrag zu beenden? Sie können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen (siehe 9.), oder nach einem Versicherungsfall. Auch wir dürfen das. Außerdem können Sie sich in folgenden Fällen vom Vertrag lösen: - Ihr Beitrag hat sich infolge einer Veränderung der Gefahrumstände um mehr als 10 Prozent erhöht. - Wir heben den Beitrag aufgrund der vertraglichen Beitragsanpassungsklausel an. - Ihr Beitrag für die Elementarrisiken Überschwemmung etc. erhöht sich aufgrund einer Umzonierung. - Wir passen die Versicherungsbedingungen an. Bitte beachten Sie die jeweiligen Kündigungsfristen. Näheres Þnden Sie für die Hausratversicherung unter B 3.1.3 b., B 5.1.7, B 5.2.5, B 5.4.2, C 1.2 und C 1.5 VHB 2016. Für die Glasversicherung sehen Sie bitte unter B 3.1.3 b., B 5.1.4, B 5.2.2, C 1.2 und C 1.5 AGlB 2016 nach.